This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
Transcript
Bei Bestellung bitte unbedingt die obenstehende Artikelnummer angeben! Neukunden bitte Erfassungsbogen anfordern!
Aktuelle PreislisteKFZ-Werkzeug-Verleih
Seite 1 gültig ab 01.11.2015
www.topautoteile.de
Aktuelle Preislistegültig ab 01.11.2015
KFZ-Werkzeug-Verleih
*Nur für Gewerbekunden. Alle Preise in Euro zzgl. ges. USt. und solange der Vorrat reicht.
Seite 1 gültig ab 01.11.2015
www.topautoteile.de
UND SO EINFACH GEHT’S:
Im Top Autoteile - Mietkatalog eine Vorauswahl treffen
Gültigen Personalausweis bereit-halten und Lieferung bestätigen
Loslegen
Nach Fertigstellung mit Hilfe unseres Callcenters Abholung vereinbaren
Das Spezialwerkzeug wird bei Verfügbarkeit direkt zu Ihnen geliefert (keine Lieferkosten)
Die Mietgebühr wird pro Werktag (Montag – Samstag) berechnet, Verbrauchsmaterialien werden
gesondert abgerechnet
Im Callcenter (030 - 567 310) reservieren. Bitte Mietdauer angeben
Bei Bestellung bitte unbedingt die obenstehende Artikelnummer angeben! Neukunden bitte Erfassungsbogen anfordern!
Seite 2 gültig ab 01.11.2015
www.topautoteile.de
ID Artikel Nr. Bezeichnung Gebühr
1 97703966 Zahnriemen-Pruefgerät 5,00€
2 97703965 Injektor-Demontage-Kralle MB 7,50€
3 97703948 Injektor Demontagewerkzeug Mod. FOSI, im Koffer 45,00€
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Spezialwerkzeugen Mit Abschluss des Mietvertrages werden die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Spe-zialwerkzeugen uneingeschränkter Vertragsbestandteil.1. Vorraussetzung
Mit Abschluss des Mietvertrages versichert der Mieter, die Mietgegenstände nur durch Personen in Betrieb zu nehmen, welche die fachliche Qualifikation zur sachgerechten Handhabung des Mietgegenstandes nachweisen können (z. B. durch Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker oder gleichwertig). Die Mietgegenstände können ausschließlich von gewerbli-chen Kunden der KFZ-Branche bezogen werden. Eine Vermietung an private Endkunden ist ausgeschlossen.
2. Mietdauer Die Mietdauer errechnet sich ab Bereitstellung des Mietgegenstandes bis zu dessen Rückgabe an den Vermieter. Die Mietdauer ist vorab bei dem Vermieter anzuzeigen. Im Falle der Verlängerung der Mietdauer ist vor Ablauf der ursprüngli-chen Mietzeit die Verlängerung zu beantragen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietgegenstandes durch den Mieter ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.
3. Pflichten des Vermieters und Mieters Alle Mietgegenstände - einschließlich Zubehör - werden dem Mieter von dem Vermieter in sauberem, einwandfreiem und betriebssicherem Zustand übergeben. Der Mieter muss sich bei Übernahme des Mietgegenstandes von dem einwand-freien Zustand überzeugen und die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen. Der Vermieter ist bei der Prüfung auf Wunsch behilflich. Der Vermieter übergibt dem Mieter die zu den Mietgegenständen gehörenden Betriebsanleitungen und Schutzvorschrif-ten. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände entsprechend dem bestimmungsgemäßen Gebrauch in Betrieb zu nehmen und mit Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter verpflichtet sich weiterhin vor Inbetriebnahme der Spezialwerkzeuge darüber in Kenntnis zu setzen, ob er die-se gefahrlos und ohne Verstoß gegen Rechtsvorschriften an dem von ihm beabsichtigten Einsatzort und zu dem von ihm gewünschten Zeitpunkt in Benutzung nehmen kann. Eine Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig aufzubewahren. Pfändung und Beschlagnahme sind dem Ver-mieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter verpflichtet sich die Gegenstände nicht an Dritte weiterzugeben. Der Mieter verpflichtet sich, auftretende Schäden an den Mietgegenständen unverzüglich dem Vermieter zu melden.
4. Transport Transportkosten für Anlieferung und Abholung werden nicht berechnet. Das Transportrisiko trägt in diesem Fall der Ver-mieter. Es sei denn der Mietgegenstand wird in einer Filialen durch den Mieter persönlich abgeholt oder abgegeben. Für den Selbsttransport trägt der Mieter das volle Transportrisiko.
5. Mietpreis Der Mietpreis gilt grundsätzlich pro Werktag. Der Mieter hat kein Recht auf Mietminderung oder Schadenersatz, wenn Ausfallzeiten durch Schlechtwetter entstehen oder durch notwendige Reparaturen, die nicht auf normalen Verschleiß beruhen. Der Mietpreis versteht sich –soweit nicht anders ausgezeichnet- ohne Zubehör. Es gelten, auch für Zubehör, die Preise der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters. Der Mietzins wird mit Rückgabe des Mietgegenstandes fällig.
6. Rückgabe Mit Ablauf der Mietzeit sind die Mietgeräte ebenfalls in sauberem und einwandfreiem Zustand einschließlich des Zu-behörs zurückzugeben. Gibt der Mieter den Mietgegenstand am vereinbarten Mietende nicht zurück, ist der Vermieter berechtigt den Mietgegenstand auf Kosten und Gefahr des Mieters zurückzuholen. Anfallende Kosten für Fahrten zum Mieter hat dieser zu tragen. Im Weiteren wird der ursprünglich vereinbarte Mietzins bis zur endgültigen Rückgabe des Mietgegenstandes weiter berechnet und ist vom Mieter auch aus dem Gesichtspunkt des Schadenersatzes zu tragen. Mit Ablauf des vereinbarten Rückgabetermins ist der Mieter ohne weitere Aufforderung mit Fristsetzung automatisch in Verzug mit der Rückgabe.
7. Haftung Bei Beschädigungen der Spezialwerkzeuge, die nicht auf normalem Verschleiß beruhen, hat der Mieter Schadenersatz nach Listenpreis zu leisten. Verbrauchsmaterialien werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes auftreten.
8. Reparaturen Notwendige Reparaturen an dem Mietgegenstand sind ausschließlich vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Die notwendigen Reparaturkosten sowie den Mietzins für die Dauer der Reparaturzeit trägt der Mieter, soweit er die Beschädigung an dem Mietgegenstand zu vertreten hat.
9. Schlussbestimmungen Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand ist, soweit nach § 38 ZPO zulässig, Berlin (Schöneberg).