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5 Beurteilung Planstand vom 27.3.2019 ................................................................. 18
6 Literatur und Quellen ........................................................................................... 19
Bauleitplanung Wasbüttel, Am Heidkamp
Beurteilung der Waldränder
Braunschweig - II -
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1-1: Lage des geplanten Baugebietes am nördlichen Rand von Wasbüttel. ....................... 3
Abb. 3-1: Lage der gesetzlich geschützten Fortpflanzungsstätten der Roten Waldameise im Baugebiet Heidkamp, Wasbüttel. .................................................................................. 15
Abb. 4-1: Gestufter Waldrand mit vorgelagertem Saum; Foto vom 26.6.2018. ......................... 17
Abb. 5-1: Aktualisierter B-Plan des geplanten Baugebietes „Heidkamp“ in Wasbüttel. ............. 18
Tabellenverzeichnis
Tab. 3-1: Gefährdung und Schutzstatus der festgestellten Heuschreckenarten sowie Verbreitung und Bestand im Gebiet. ................................................................................................. 12
Tab. 3-2: Gefährdung und Schutzstatus der festgestellten Tagfalterarten sowie Verbreitung und Bestand im Gebiet. ....................................................................................................... 13
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Beurteilung der Waldränder
Biodata GbR, Braunschweig 3
1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG
Am nördlichen Rand der Ortschaft Wasbüttel soll zwischen dem Eichenkamp und dem Heid-
kamp ein Wohngebiet in Einzelhausbebauung entstehen. Im Vorfeld hierzu wurden 2016 im
Planungsraum (siehe Abb. 1-1) faunistische Kartierungen zu Brutvögeln und Fledermäusen
durchgeführt (Biodata 2016).
Nach juristischem Vorgehen von Anwohnern ruht derzeit die bereits begonnene Erschließung
aufgrund des Beschlusses des OVG Lüneburg vom 8. Mai 2018. Hauptgrund dieses Beschlus-
ses ist v. a. der von den Richtern bemängelte zu geringe Abstand zu den Waldflächen, welcher
die „ökologische Funktion des Waldes“ bzw. des Waldrandes nicht ausreichend berücksichtigt.
Mit Datum vom 2.8.18 beauftragte die Samtgemeinde Isenbüttel die Biodata GbR den Wald-
rand naturschutzfachlich zu beurteilen.
Die vorliegende aktualisierte Version des Berichtes berücksichtigt den aktuellen Planstand
vom 27.3.2019 in einem gesonderten Kapitel 5.
Das Vorhabensgebiet (s. Abb. 1-1) ist im Westen und Süden von bestehender Wohnhausbe-
bauung begrenzt. Im Norden schließt sich ein Laubmischwald von ca. 20 ha Größe an, wäh-
rend sich im Osten ein Getreideacker befindet. Im Planungsraum selbst (ca. 5,3 ha) befinden
sich eine Ackerbrache und zwei kleine Waldflächen (ca. 1,2 ha).
Hervorzuheben für dieses Gebiet ist die Länge an Grenzlinien (Waldränder), insbesondere die
südexponierten Waldränder.
Abb. 1-1: Lage des geplanten Baugebietes am nördlichen Rand von Wasbüttel.
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2 BIOTOPAUSSTATTUNG UND VEGETATION
2.1 Methodik
Im Juli 2018 ist das Areal auf die vorhandene Biotopausstattung, -struktur und die kennzeich-
nenden Pflanzenarten untersucht worden. Dabei diente ein Auszug aus dem ALK-Datensatz
bzw. ein Echtfarben-Luftbild der LGLN als Kartiergrundlage. Basierend auf dem Kartierschlüs-
sel für Biotoptypen in Niedersachsen (v. DRACHENFELS 2016) sind alle Biotoptypen bis zur
Ebene der Untereinheit erfasst worden. Die entsprechende Codierung mit drei Buchstaben ist
in der folgenden Bestandsbeschreibung in eckigen Klammern mit aufgeführt.
2.2 Bestandssituation
Nördlich direkt anschließend an die bestehende Wohnbebauung (Locker bebautes Einzel-
hausgebiet [OEL]) im Nordosten von Wasbüttel ist mit der Erschließung eines Baugebietes für
Einfamilienhausbebauung begonnen worden. Nach Einstellung der Bauarbeiten ist verbreitet
eine Spontanvegetation aufgekommen, die Arten des Wirtschaftsgrünlandes, der
Ackerbegleitflora und der Ruderalvegetation i. w. S. umfasst. In Abhängigkeit von Bodenver-
dichtungen, Abstellen bzw. Befahren mit Baufahrzeugen und -geräten, Zwischenlagerung von
Baustoffen, Abgrabung von Oberboden etc. ist der Bewuchs unterschiedlich dichtwüchsig aus-
gebildet; tendenziell zeigt sich eine Abnahme des Deckungsgrads von den Rändern zur Mitte
des Bereichs.
Aufgrund der unterschiedlichen Ausprägung der Pflanzengemeinschaft mit kleinräumig stark
wechselnder Artenzusammensetzung ist eine eindeutige Zuordnung zu einem Biotoptyp nach
dem nds. Kartierschlüssel (V. DRACHENFELS 2016) nicht möglich. Am ehesten entspricht der
Bestand einer Halbruderalen Gras- und Staudenflur trockener Standorte [UHT], wobei stellen-
weise Übergänge zum Typus „– mittlerer Standorte“ [UHM] bzw. zu einer Ruderalflur trockener
Standorte [URT] erkennbar sind.
Vom bestehenden Wohnquartier in das Neubaugebiet hinein ragt ein kleineres Restwaldstück
mit älterem Baumbestand, der in der ersten Baumschicht fast ausschließlich aus Stiel-Eiche
(Quercus robur) im mittleren bis (eben) starken Baumholzstadium besteht. Nach der Baumar-
tenzusammensetzung handelt es sich im Sinne des Kartierschlüssels um einen Eichenmisch-
wald. Die Krautschicht zeigt jedoch verbreitet erhebliche anthropogene Störungen, so dass die
Zuordnung zum Biotoptyp Eichenmischwald armer, trockener Sandböden [WQT] nach boden-
kundlichen Merkmalen1 erfolgt. Ein typischer Waldmantel fehlt vollständig; der Waldrand stößt
ohne Übergang an die ehem. offene Feldflur, jetzt das Baugebiet.
1 nach NIBIS®-Datenserver; Abfragedatum 02.08.2018
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An seiner Nordseite grenzt das Neubaugebiet an ein größeres Waldstück, das gleichfalls zum
vorgenannten Eichenmischwaldtyp gestellt werden kann. Erkennbar sind Wölbackerstruktu-
ren, so dass von einem Sekundärwald auszugehen ist. Die erklärt zugleich, weshalb eine
Krautschicht aus charakteristischen Waldarten weitestgehend fehlt. Untypisch für den Stand-
ort ist das Vorkommen der Hainbuche (Carpinus betulus), die entlang des am Rand des Walds
verlaufenden Wirtschaftsweges oft mehrstämmig ausgebildet sind, was auf eine frühere
Schneitelnutzung hindeutet. Ein Teilstück des Waldes reicht über den Wirtschaftsweg hin und
ist in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen. Bei diesem Teil des
Waldes sind Aushagerungstendenzen aufgrund eines fehlenden Waldmantels augenfällig.
Dem Weg nach Süden hin vorgelagert ist ein Streifen mit einem heterogenen Gehölzbestand.
Dieser setzt sich zusammen aus schmalen, unterbrochenen heckenartigen Gebüschstreifen
mit der Schlehe (Prunus spinosa) als dominierender Art sowie mäßig alten Bäumen (Übergang
vom Stangenholz- zum schwachen Baumholz-Stadium), zumeist Stiel-Eichen (Quercus robur).
Nachgepflanzte Bäume sind z. T. vertrocknet. Stellenweise breiten sich Rubus- / Lianenge-
strüppe aus Echter Brombeere (Rubus fruticosus) aus. Zwischen den einzelnen Gehölzbe-
ständen und an deren Außenrand wächst eine Pflanzengemeinschaft, die als Halbruderale
Gras- und Staudenflur trockener Standorte [UHT] anzusprechen ist. Mit Einschränkungen auf-
grund struktureller Defizite kann der Gesamtbestand aus Gehölzen und Gras- und Staudenflur
auch zum Biotoptyp »Waldrand magerer, basenarmer Standorte« [WRA] gestellt werden.
2.3 Bewertung
Der gesamte betrachtete Landschaftsausschnitt zeigt deutliche anthropogene Überformun-
gen, die teils Jahrhunderte zurückliegen wie die vormalige Ackernutzung des später wieder
bewaldeten Areals nördlich des Baugebietes, teils aus späteren Nutzungen bis hin zur aktuel-
len Umwandlung in ein Wohnbaugebiet resultieren. Sämtliche Biotope weisen Störungen in der
Struktur wie auch im Artenbestand auf; in allen Beständen ist eine Artenverarmung sichtbar,
vielfach zeigen sich Störzeiger bis hin zu nicht heimischen Zierarten, die sich nach Ablagerung
von Grünabfällen aus benachbarten Gärten in Teilbereichen etabliert haben.
Bei der Bewertung der Biotope auf Basis der Angaben nach V. DRACHENFELS (2012) wird daher
die niedrigste mögliche Wertstufe angegeben, sofern die Datenquelle mehrere Möglichkeiten
(Wertstufenspanne) zulässt.
Demzufolge erreichen die beiden Halbruderalen Gras- und Staudenfluren wie auch die Ru-
deralflur die Wertstufe II = von allgemeiner bis geringer Bedeutung, der Eichenmischwald wie
auch der Waldrand die Wertstufe IV = von besonderer bis allgemeiner Bedeutung.
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Der Eichenmischwald armer, trockener Sandböden wird landesweit2 als stark gefährdeter Bi-
otoptyp eingestuft (Rote Liste-Kategorie 2), der Waldrand magerer, basenarmer Standorte, die
Ruderalflur trockener Standorte und die Halbruderalen Gras- und Staudenflur trockener Stand-
orte als gefährdet (Rote Liste-Kategorie 3), wobei letztgenannter Biotoptyp als gefährdetes
Degenerationsstadium angesehen wird. Die Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer
Standorte gilt als ungefährdetes Degenerationsstadium.
Von den vorgefundenen Biotoptypen unterliegt keiner dem unmittelbaren gesetzlichen Schutz
nach § 30 BNatSchG bzw. § 22 oder § 24 NAGBNatSchG.
Der Eichenmischwald armer, trockener Sandböden korreliert prinzipiell mit dem Lebensraum-
typ »Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur« (9190) nach Anhang
I der EU FFH-Richtlinie, wobei der Waldrand einbezogen ist. Da die Bestände deutliche Mängel
in der Ausprägung zeigen, insbesondere kennzeichnende Pflanzensippen der Krautschicht
fehlen, ist die Zuordnung fragwürdig.
Nach vorsichtiger Rekonstruktion der Situation vor Beginn der Erschließungsarbeiten für das
Baugebiet anhand von Teilflächen, die davon wenig bis gar nicht beeinflusst worden sind, lässt
sich ableiten, dass der betrachtete Bereich schon vorher als »anthropogen merklich beein-
trächtigt« einzustufen gewesen sein muss. Eine beträchtliche Verschlechterung infolge der
Erschließungsarbeiten wird in den Wäldern einschließlich ihrer Ränder nicht erkennbar.
Dem bis in das bestehende Wohngebiet hineinreichende Waldstück fehlt ein aus Sträuchern
und Staudensäumen aufgebauter Waldmantel gänzlich, bei der Waldfläche nördlich des Neu-
baugebietes ist dieser nur unvollständig ausgebildet und weist bei der krautigen Flora einen
erheblichen Anteil an „Störzeigern“ (v. a. typische Nährstoffzeiger) auf, was den naturschutz-
fachlichen Wert herabmindert.
Als schutzwürdig und -bedürftig sind strukturreichere Waldrandausbildungen jedoch in jedem
Fall einzustufen, da sie – insbesondere in der östlichen Tieflandregion Niedersachsens – zu
den bereits seltenen Biotopausprägungen zählen. Die Einhaltung eines ausreichenden Ab-
standes zwischen den Baugrundstücken und den Waldrändern ist daher sehr zu empfehlen.
Gestörte Bereiche sollten – z. B. im Zuge von Kompensationsmaßnahmen – aufgebessert
werden.
2 Die analoge Rote Liste für Deutschland (RIECKEN et al. 2006) bleibt unberücksichtigt, da deren Bio-
toptypen-Systematik nicht in jedem Fall kompatibel ist mit der des niedersächsischen Kartierschlüs-
sels.
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2.4 Artenschutzrelevante Farn- und Blütenpflanzenarten
2.4.1 Methodik
Die Begehung zur Erfassung möglicher Wuchsstellen von Farn- und Blütenpflanzen, welche
dem gesetzlichen Artenschutz unterliegen resp. landesweit als im Bestand gefährdet gelten
(Arten der Roten Liste für Niedersachsen und Bremen – GARVE 2004), erfolgten im Gebiet im
Juni 2018.
2.4.2 Ergebnisse
Weder auf den Flächen des in Erschließung befindlichen Baugebietes noch in den umgeben-
den Bereichen – insbesondere den Wäldern unter besonderer Berücksichtigung der Außen-
ränder – sind Farn- oder Blütenpflanzenarten festgestellt worden, die dem gesetzlichen Arten-
schutz unterliegen oder landesweit3 als im Bestand bedroht gelten.
Bei den nachgewiesenen Pflanzensippen handelt es sich mehrheitlich um solche, die in Nie-
dersachsen noch häufig sind und weit verbreitet vorkommen (z. B. GARVE 2007).
Bezüglich des Pflanzenartenschutzes kommt dem Gebiet insgesamt somit eine untergeord-
nete Bedeutung zu.
2.5 Literatur und Quellen
BIERHALS, E., O. v. DRACHENFELS, M. RASPER (2004): Wertstufen und Regenerationsfähigkeit
der Biotoptypen in Niedersachsen. Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 27(4): 231–240
(BZF), Star (BZF), Buntspecht, Kolkrabe (BZF), Kernbeißer, Gartenbaumläufer, Kleiber
u.a..
Für die Waldohreule gelang ein Brutnachweis mit zwei Jungvögeln, welche am 30.6.18 im
östlich an das Plangebiet angrenzenden Wald gesichtet wurden. Im September wurde eine
Waldohreule auch im nördlichen Plangebiet beobachtet. Pirol und Grauschnäpper waren im
Wald des südlichen Plangebietes und der Grünspecht im östlichen Wald des Plangebietes
vorhanden. Auch 2018 wurde der Grauschnäpper am nordwestlichen Rand des Gebietes re-
gistriert und der Grünspecht östlich knapp außerhalb des Vorhabensbereiches.
Zudem wurde im nördlichen Wald 2016 ein nicht besetzter Horst (vermutlich Mäusebussard)
nachgewiesen und 2018 aus diesem Bereich ein juveniler Mäusebussard rufend festgestellt,
so dass ggf. 2018 eine Brut erfolgt ist.
• Arten der Waldränder:
Baumpieper
Der Baumpieper kam 2016 mit einem Revier am Waldbestand im Nordosten des Plangebie-
tes vor; auch 2018 wurde der Baumpieper in diesem Bereich nachgewiesen.
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3.1.3 Bewertung
Mit dem Baumpieper wurde eine landesweit auf der Vorwarnliste geführte charakteristische
Art der Ökotone, Randstrukturen und lichter Wälder nachgewiesen. Andere Arten, wie z. B.
Goldammer, Heidelerche etc. fehlen hingegen, so dass die Zönose defizitär ausgeprägt ist,
was v. a. auf die fehlende Großflächigkeit der angrenzenden offenen Fläche zurückzuführen
ist. Trotzdem weist das Gebiet mit seinen langen und v. a. südexponierten Grenzlinien mit dem
Baumpieper eine typische Art auf, die mit dem Nachweis aus 2018 das Gebiet wohl stetig
besiedelt.
Von den Waldarten ist sicherlich der Brutnachweis der streng geschützten Waldohreule her-
vorzuheben, die ebenfalls typisch ist für lichte Wälder und Siedlungsränder. Eine Reihe von
Arten mit höheren ökologischen Ansprüchen (Pirol, Trauerschnäpper, Star) wurden 2016 je-
doch nur einmalig registriert, die somit keine festen Reviere (Brutzeitfeststellung) ausgebildet
haben. Trotzdem deuten diese Arten das Potenzial dieses Gebietes an.
Der Grauschnäpper als in Niedersachsen gefährdete Art wurde auch in 2018 nachgewiesen,
so dass bei dieser für lichte Wälder / Waldränder mit gut ausgebildeten Kronen charakteristi-
schen Art von einem Brutvorkommen auszugehen ist.
Das gilt auch für den Mäusebussard, von dem ein Jungvogel aus dem nördlich angrenzenden
Wald registriert worden ist. In der Annahme einer Brut in diesem Bereich spricht dies auch für
eine gewisse Störungsarmut der inneren Waldbereiche. Als weitere Art mit größeren Raum-
ansprüchen wurde 2018 auch der streng geschützte Grünspecht östlich außerhalb des Vorha-
bensbereiches nachgewiesen, so dass auch hier von einem steten Vorkommen auszugehen
ist.
Aufgrund der Befunde aus beiden Untersuchungsjahren weist das untersuchte Gebiet daher
angesichts der geringen Größe eine recht hohe Anzahl an typischen Waldarten auf und ist
daher als Lebensraum für Brutvögel von mittlerer bis hoher Bedeutung.
Bei Realisierung des Baugebietes ist vom Wegfall des Reviers des Baumpiepers auszugehen,
das zu kompensieren ist (vgl. Biodata 2016). Grauschnäpper, Waldohreule und Grünspecht
sind weniger störanfällig und können auch Gartenbereiche als Nahrungshabitat annehmen, so
dass diese Reviere ggf. weiterhin Bestand haben.
Beim Mäusebussard kann es zu einer Aufgabe des Reviers / Wechsel des Horstes kommen,
da davon auszugehen ist, dass infolge der neuen Siedlung auch die Störung im Wald zuneh-
men wird.
3.2 Fledermäuse
3.2.1 Erfassungsmethodik
2018 fanden keine ergänzenden Untersuchungen zu Fledermäusen statt, so dass sich nach-
folgend nur auf die Untersuchungen aus 2016 bezogen wird.
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3.2.2 Ergebnisse
Bei den Fledermäusen wurden 2016 drei Arten nachgewiesen: Großer Abendsegler, Breitflü-
gelfledermaus und Zwergfledermaus.
Der Große Abendsegler bewohnt bevorzugt Baumhöhlen und jagt im freien Luftraum; aufgrund
des frühen Auftretens wurde 2016 von einem nahen Quartier ausgegangen, so dass dem Wald
für diese Art eine Quartierfunktion zukommt.
Die beiden anderen Arten beziehen Quartiere in Siedlungsbereichen, so dass anzunehmen
ist, dass in Wasbüttel Quartiere für diese Arten bestehen und das untersuchte Gebiet v. a. eine
Funktion als quartiernahes Jagdhabitat hat.
Dabei wurde insbesondere die Zwergfledermaus stetig und häufig im Gebiet jagend entlang
der Waldränder festgestellt. Diese Art jagt strukturgebunden und so stellt ein südexponierter
Waldrand ein ideales Jagdhabitat für diese Art dar, da sich hier abends die Wärme länger hält
und südexponierte Waldränder generell ein höheres Aufkommen an Insekten aufweisen. Da-
her wurden von dieser Art auch fast alle Waldränder im Gebiet als Jagdhabitat angenommen.
Die Breiflügelfledermaus wurde v. a. am östlichen Rand des Gebietes nachgewiesen; auch für
diese Art sind Waldränder von Bedeutung, da sie diese zur Orientierung und als Jagdhabitat
nutzt.
3.2.3 Bewertung
Insgesamt wurde 2016 das Gebiet als Jagdhabitat für Fledermäuse als von mittlerer Bedeu-
tung bewertet. Bei einer Betrachtung der einzelnen Arten würde das Gebiet für die Zwergfle-
dermaus eine höhere Bedeutung als Jagdhabitat haben als für die beiden anderen Arten auf-
grund des hochsteten Auftretens mehrerer Individuen.
Durch das Baugebiet würde die Funktion des Waldrandes als Jagdhabitat nicht völlig entwertet
werden, da auch naturnah gestaltete Hausgärten als Jagdhabitat genutzt werden können, al-
lerdings sollte ein ausreichender Abstand zum Wald gewahrt werden, damit das besondere
Kleinklima durch die südliche Exposition erhalten bleibt.
3.3 Insekten
Aufgrund des Beginns der Untersuchungen im Juni wurde bei den Begehungen 2018 insbe-
sondere auf Insekten geachtet, die bei den Untersuchungen 2016 nicht Gegenstand der Be-
auftragung waren.
3.3.1 Heuschrecken
Bei den Begehungen wurden insgesamt 9 Arten nachgewiesen (vgl. Tab. 3-1); die meisten
Arten sind weit verbreitet und häufig. Hervorzuheben sind jedoch die Nachweise des gefähr-
deten Wiesen-Grashüpfers mit wenigen Exemplaren, der bevorzugt höherwüchsige mesophile
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Strukturen besiedelt. Diese Art trat zusammen mit der Langflügeligen Schwertschrecke in den
vorgelagerten ruderalen Säumen auf.
Hier wurden auch weitere, eher trockene Standorte bevorzugende Arten nachgewiesen, die
im Bestand jedoch nicht gefährdet sind: Nachtigall-Grashüpfer, Brauner Grashüpfer und Feld-
Grashüpfer.
Charakteristisch für Waldränder und höherwüchsige Säume sind Grünes Heupferd und Ge-
wöhnliche Strauchschrecke.
Tab. 3-1: Gefährdung und Schutzstatus der festgestellten Heuschreckenarten sowie Verbreitung und Bestand im Gebiet.
Rote Listen (RL): RL D = Deutschland (MAAS et al. 2011); RL Nds = Rote Liste Niedersachsen mit Bremen (GREIN 2005); RL öT = Rote Liste der Region des östlichen Tieflandes.
Kategorien: 0 = Bestand erloschen (ausgestorben oder verschollen), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, Z = zweifelhafte Art, I = Invasionsgast, S = synanthrope Art, n.b. = nicht bewertet, n.g. = nicht geführt, - = Vorkommen nicht dokumentiert. Arten der Roten Listen sind grau, biotopspezifische Arten hellgrau unterlegt.
Schutzstatus: BNatSchG = nach Bundesartenschutzverordnung / EU-Artenschutzverordnungen be-sonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte Arten (#).
Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Niedersachsen (NLWKN 2011).
ader-Weißling, Kleiner Kohlweißling) vor (vgl. Tab. 3-2).
Zudem wurden Raupen des Jakobskrautbären - eines tagaktiven Nachtfalters - gefunden;
diese Art bevorzugt wärmebegünstigte, nicht zu trockene Habitate. Der Jakobskrautbär gilt in
Niedersachsen als stark gefährdet, ist aber aktuell in Ausbreitung begriffen, so dass diese
Einstufung nicht mehr dem derzeitigen Gefährdungsgrad entspricht.
Tab. 3-2: Gefährdung und Schutzstatus der festgestellten Tagfalterarten sowie Verbreitung und Bestand im Gebiet.
Rote Listen Deutschlands: RL D = Rote Liste Deutschland (REINHARDT und BOLZ 2011); RL Nds. = Rote Liste Niedersachsen (LOBENSTEIN 2004);
Kategorien: 0 = Bestand erloschen (ausgestorben), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, D = Daten defizitär, M = nicht bodenständiger gebietsfremder Wanderfalter. Arten der Roten Listen sind grau unterlegt.
Europäische Rote Liste: RL EU27(VAN SWAAY et al. 2010): Rote Liste für die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union; Kategorien: RE = Regionally Extinct, CR = Critically Endangered, EN = Endangered, VU = Vulnerable, NT = Near Threatened, LC = Least Concern, DD = Data Defi-cient.
Schutzstatus: BNatSchG = nach Bundesartenschutzverordnung / EU-Artenschutzverordnungen be-sonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte Arten (#).
Im Jahr 2016 wurden im geplanten Baugebiet Heidkamp, Wasbüttel, Untersuchungen zu Brut-
vögeln und Fledermäusen durchgeführt, die 2018 durch eine Potenzialabschätzung zu cha-
rakteristischen Arten der Waldränder ergänzt worden ist. Beauftragt ist eine Beurteilung der
ökologischen Funktion des Waldes bzw. der Waldränder vor dem Hintergrund eines gerichtlich
erwirkten Baustopps.
Die Untersuchung der Biotoptypen sowie ausgesuchter Tiergruppen hat insgesamt eine be-
sondere Wertigkeit des Waldrandes nördlich des Baugebietes ergeben, die über einen "durch-
schnittlich" ausgeprägten Waldrand deutlich hinausgeht. Für alle untersuchten Gruppen ist von
besonderer Bedeutung, dass dieser südexponiert, durch vorhandene Bebauung bzw. Gehölze
windgeschützt ist und somit eine thermisch günstige Lage für Arten trockenwarmer Lebens-
räume aufweist. Mit einer Ruderalflur, einer dichten Hecke, die nicht durchgängig dem Wald
vorgelagert ist, sowie dem angrenzenden Laubmischwald ergibt sich ein gestufter Waldrand,
der entsprechend gut geeignete Habitate für Insekten; Brutvögel und Fledermäuse und Le-
bensraumpotenzial für andere Tiergruppen (z. B. Reptilien) aufweist.
Die Hecke stellt dabei den Waldmantel / Waldsaum dar und ist zusammen mit dem eigentli-
chen Waldrand als ökologische und schutzbedürftige funktionelle Einheit zu sehen - obwohl
diese beiden Strukturen durch den unbefestigten Weg "Heidkamp" getrennt sind (Abb. 4-1).
Zwar wurden keine hochgradig spezialisierten Arten, jedoch im Bestand gefährdete Arten
nachgewiesen, zudem weist jede der untersuchten Tiergruppen charakteristische Arten der
Waldränder auf, die von dem beschriebenen Aufbau in Kombination mit der thermisch begüns-
tigten Lage profitieren.
Insofern sollte durch einen entsprechenden Abstand gewährleistet werden, dass auch bei Re-
alisierung des Baugebietes der Waldrand – beginnend bei der vorgelagerten Hecke – nicht
durch Gebäude oder Grundstück begrenzende Gehölze beschattet wird, da dies zur erhebli-
chen Beeinträchtigung der Funktion dieses Waldrandes führen würde. Der „Zwischenraum“
zwischen Grundstücksgrenze und Hecke (Waldrand) sollte als blütenreiche Staudenflur tro-
ckenwarmer Standorte entwickelt werden.
Abb. 4-1: Gestufter Waldrand mit vorgelagertem Saum; Foto vom 26.6.2018.
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5 Beurteilung Planstand vom 27.3.2019
Die in Kap. 4 zusammengefassten Vorschläge zum Erhalt der ökologischen Funktion des süd-
exponierten Waldrandes sind in dem neuen Planstand vom 27.3.2019 (vgl. Abb. 5-1) im Ver-
gleich zum ursprünglichen Plan (Abb. 1-1) berücksichtigt worden.
Abb. 5-2: Aktualisierter B-Plan des geplanten Baugebietes „Heidkamp“ in Wasbüttel.
• Zum unbefestigten Weg „Heidkamp“ wird südlich eine Grünfläche von 10 m Breite (Nr.
3 in Abb. 5-1) festgesetzt, auf der eine blütenreiche Staudenflur trockenwarmer Stand-
orte nach textlicher Festsetzung des B-Plans zu entwickeln ist; zudem sind Nebenge-
bäude nördlich der Baugrenze bis zu einem Abstand von 25 m zum Waldrand hin aus-
geschlossen. Mit dieser Maßnahme bleiben die besonderen thermischen Bedingungen
entlang des Waldrandes gewahrt. Die vorhandene Hecke südlich des Weges Heid-
kamp ist dabei zu erhalten, da diese mit dem eigentlichen Waldrand als ökologische
und schutzbedürftige funktionelle Einheit zu sehen ist (s. o.).
• Durch Schaffung einer weiteren Grünfläche (Nr.1 in Abb. 5-1) im Nordosten des Bau-
gebietes und durch Verlagerung des bereits vorhandenen Regenrückhaltebeckens
entsteht ein größerer zusammenhängender Grünkomplex, in dem nach textlicher Fest-
setzung ein gestufter Waldrand aus standortgerechten Gehölzen entwickelt werden
soll.
Es wird vorgeschlagen, auf den verbleibenden Flächen der privaten Grünfläche 1 eben-
falls eine blütenreiche Staudenflur trockenwarmer Standorte zu entwickeln.
Auch hier bleiben die thermischen Eigenschaften des Waldrandes durch die festge-
setzten Maßnahmen erhalten.
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• Das einzelne Ameisennest im südöstlichen Bereich des Baugebietes (vgl. Abb. 3-1) ist
während der Bauphase des Regenrückhaltebeckens durch geeignete Maßnahmen
(Maschendrahtzaun) zu schützen und nicht zu überplanen; eine Verschattung dieses
Nestes ist durch die Anlage eines Regenrückhaltebeckens nicht gegeben.
6 Literatur und Quellen
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BEHM, K. & T. KRÜGER (2013): Verfahren zur Bewertung von Vogelbrutgebieten in Niedersach-sen, 3. Fassung, Stand 2013. Inform. d. Naturschutz Niedersachs. 33(2): 55-69
BIODATA (2016): Faunistischer Fachbeitrag zum B-Plan "Heidkamp" in der Gemeinde Wasbüt-tel; unveröffentl. Gutachten; 21 S.
DIETZ, C., VON HELVERSEN, O., NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nord-westafrikas, 399 S. Stuttgart.
GRÜNEBERG, C., BAUER, H.-G., HAUPT, H., HÜPPOP, O., RYSLAVY, T. & P. SÜDBECK (2016): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 5. Fassung, 30. November 2015. Ber. Vogelschutz 52: 19-67.
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KRÜGER, T. & M. NIPKOW (2015): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel – 8. Fassung, Stand 2015. – Inform. d. Naturschutz Niedersachs. 35, Nr. 4: 181-260.
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NLWKN (HRSG.) (2010): Vollzugshinweise zum Schutz von Brutvogelarten in Niedersachsen. Teil 2: Brutvogelarten mit Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen – Nie-dersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Hannover, unveröff.
NLWKN (HRSG.) (2011a): Vollzugshinweise zum Schutz von Brutvogelarten in Niedersachsen. – Wertbestimmende Brutvogelarten der EU-Vogelschutzgebiete – Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Hannover, unveröff.
NLWKN (HRSG.) (2011b): Vollzugshinweise zum Schutz von Brutvogelarten in Niedersachsen. – Brutvogelarten mit Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen – Nieder-sächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Hannover, unveröff.
SCHOBER, W., GRIMMBERGER, E. (1998): Die Fledermäuse Europas: kennen – bestimmen – schützen, 265 S., Stuttgart.
SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (HRSG., 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutsch-lands. - 792 S.; Radolfzell.
GREIN, G. (2005): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Heuschrecken, 3. Fassung, Stand 1.5.2005. - Inform. d. Naturschutz Niedersachs. 25, Nr. 1 (1/05): 1-20, Hannover.
Bauleitplanung Wasbüttel, Am Heidkamp
Beurteilung der Waldränder
Biodata GbR, Braunschweig 20
MAAS, S., DETZEL, P,. STAUDT, A. (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Heuschrecken (Saltatoria) Deutschlands, Stand: Ende 2007. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(3), 577-606.
LOBENSTEIN, U. (2004): Rote Liste der in Niedersachsen gefährdeten Großschmetterlinge mit Gesamtartenverzeichnis, 2. Fassung, Stand 1.8.2004. - Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 24, Nr. 3 (3/04): 165-196, Hildesheim.
Gesetze und Verordnungen
BARTSCHV – BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG: Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geän-dert worden ist. vom 21. Januar 2013 BGBl I S. 95.
BNATSCHG – BUNDESNATURSCHUTZGESETZ: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.9.2017 (BGBl. I S. 3434) m.W.v. vom 29.9.2017 bzw. 1.4.2018.
EU-VOGELSCHUTZRICHTLINIE: Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. (ABl. EG Nr. L 20/7 vom 26.01.2010).
FFH-RICHTLINIE: Richtlinie 92/43/Ewg des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. EG 1992, L 206: 7-50) An-hänge II und IV.