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Versicherungsbedingungen Immer auf Nummer sicher. Das Gold Card Sicherheitspaket.
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AEBC026-01 WP Gold VBs 95x205 CAM7841a · Medizinische Hilfe im Ausland Wenn Sie im Urlaub einen Arzt benötigen sollten, sorgt Ihre Gold Card für optimale medizinische Versorgung.

Oct 28, 2019

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Versicherungsbedingungen

Immer auf Nummer

sicher.

Das Gold Card Sicherheitspaket.

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INHALT

Willkommen zu den Versicherungen Ihrer Gold Card 4

Reiseversicherung• Medizinische Hilfe im Ausland 6• Reisestorno und Reiseabbruch 6• Reisegepäck 7• Reisekomfort 7• Reise-Unfallversicherung 8• Auslandsreise-Privathaftpfl ichtversicherung 8

Einkaufsversicherungen• ShopGarant 9• Return Protection 9

Übersicht über alle Versicherungsleistungen 10

Adressen & Telefonnummern 12

Versicherungsbedingungen 13

Anforderungen für Assistance & Obliegenheiten im Versicherungsfall 32

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WILLKOMMEN

ZU DEN VERSICHERUNGEN

IHRER GOLD CARD.

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Entdecken Sie die außergewöhnlichen Vorteile und Sicherheiten, die Sie mit Ihrer Gold Card genießen

Ihre Gold Card schützt Sie und in vielen Fällen auch Ihre Familie mit einem umfangreichen Versicherungspaket auf Reisen. Im Fall der Fälle rufen Sie uns einfach an.

Alle Reise-Versicherungsleistungen sind ohne Selbstbehalt und manche Leistungen gelten sogar unabhängig vom Karteneinsatz.

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Medizinische Hilfe im Ausland

Wenn Sie im Urlaub einen Arzt benötigen sollten, sorgt Ihre Gold Card für optimale medizinische Versorgung.

Mit Ihrer Gold Card haben Sie für sich und Ihre Familie eine erstklassige Auslandsreise-Krankenversicherung. Rund um die Uhr ist jemand für Sie erreichbar, der im Notfall sofort weiterhilft. Sie können sicher sein, dass es Ihnen an nichts fehlen wird. Weltweit wird die Hilfe orga-nisiert, die Sie benötigen: Der Versicherer nennt Ihnen z. B. deutsch- oder englischsprachige Ärzte, besorgt Ihnen Medikamente oder veranlasst Ihre Behandlung in einem guten Krankenhaus.

• Bis zu EUR 220.000,– für Heilbehandlungs- und Krankenhausaufenthaltskosten für Personen bis 80 Jahre.

• Übernahme der Kosten bei einer medizinisch notwen-digen Verlängerung Ihres Aufenthalts.

• Zur schnelleren Genesung können Sie sich Besuch kommen lassen, wenn Sie alleine reisen. Der Versi-cherer übernimmt die Reise- und Aufenthaltskosten des Besuchers.

Detaillierte Versicherungsbedingungen auf Seite 19

Reisestorno und Reiseabbruch

Ärgerlich genug, wenn Sie eine Reise absagen müs-sen. Die Gold Card kann Ihnen die entstehenden Kosten ersparen.

Kurz bevor die Reise losgeht, wird eines Ihrer Familien-mitglieder oder Sie selbst krank. Der Flug ist gebucht, das Hotel bezahlt. In solchen Situationen können Sie ganz einfach alles stornieren. Um die Kosten kümmert sich der Versicherer.

Die Reisestornoversicherung beläuft sich auf bis zu EUR 3.000,– pro Person und schließt auch Ihre allein reisenden Kinder bis 23 Jahre mit ein. Auch wenn die Person, die Sie besuchen wollen, kurz vorher erkrankt, können Sie Ihre Reise noch kurzfristig absagen.

Detaillierte Versicherungsbedingungen auf Seite 21 und 22

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Reisegepäck

Eine Reisegepäckversicherung haben Sie immer dabei. Und das gute Gefühl, dass Ihnen im Ernstfall geholfen wird.

Sollte Ihr Gepäck auf Reisen verloren gehen, gestohlen oder beschädigt werden, kann Ihnen leider niemand so leicht Ihre ganz persönlichen Dinge wiederbringen. Mit Ihrer Gold Card lässt sich der Rest aber ganz einfach wieder ersetzen.

Pro Person ist Ihr Gepäck mit bis zu EUR 2.000,– (Wert-sachen bis EUR 750,–) versichert. Der Versicherer hilft Ihnen bei der Wiederbescha� ung von wichtigen Reisedo-kumenten, Papieren, Kreditkarten, Medikamenten u. v. m.

Diese Leistung gilt auch für Ihre allein reisenden Kinder bis 23 Jahre.

Detaillierte Versicherungsbedingungen auf Seite 23

Reisekomfort

Flug- und Gepäckverspätungen sind nicht nur lästig, sie kosten auch Geld.

Verspätungen und Überbuchungen können wir nicht verhindern. Gut, dass Ihnen bei mit der Gold Card bezahlten Flügen wenigstens Kosten ersetzt werden.

Sie erhalten bei einer Flugverspätung von mehr als 4 Stunden, Flugannullierung, Überbuchung und verpasstem Anschlussfl ug bis zu EUR 200,– für Ver-pfl egung, Übernachtung oder Umbuchung erstattet.

Verspätet sich Ihr Gepäck um mehr als 4 Stunden, erhalten Sie pro Person EUR 300,–, bei mehr als 48 Stunden zusätzlich EUR 300,– für notwendige Kleidung und Hygieneartikel erstattet.

Detaillierte Versicherungsbedingungen auf Seite 24

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Reise-Unfallversicherung

Wenn Sie einen Unfall erleiden, sollten Sie wenigstens fi nanziell unterstützt werden.

Sie sind auf Auslandsreisen bei Unfällen versichert – ab-hängig vom Einsatz Ihrer Gold Card. Und wenn Sie das ö� entliche Verkehrsmittel mit der Gold Card bezahlen, sind Sie noch weitgehender abgesichert.

Bei einem Unfall im Ausland werden Ihnen für den Invali-ditätsfall bis zu EUR 40.000,– gezahlt; ebenso bei Unfall-tod. Ereignet sich der Unfall in einem mit der Gold Card bezahlten ö� entlichen Verkehrsmittel, betragen die Leis-tungen bei Invalidität oder Tod bis zu EUR 520.000,–.

Detaillierte Versicherungsbedingungen auf Seite 25

Auslandsreise-Privathaftpfl ichtversicherung

Für Missgeschicke im Ausland müssen Sie nicht alleine geradestehen.

Die Auslandsreise-Privathaftpfl ichtversicherung hilft Ihnen bei unberechtigten Ansprüchen und bezahlt Ihren Schadensfall.

Der Versicherer wehrt unberechtigte Ansprüche Dritter für Sie ab und zahlt bis zu EUR 750.000,– für Personen- und Sachschäden, die Sie im Ausland verursacht haben.

Detaillierte Versicherungsbedingungen auf Seite 26

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Einkaufsversicherungen

Das Geschenk fällt beim Überreichen hinunter und zerbricht. Oder es gefällt nicht, aber der Händler nimmt es nicht zurück.

Wie gut, dass Sie ein neues Geschenk kaufen können, weil ShopGarant den Preis ersetzt. Sie erhalten auch dann den Kaufpreis erstattet, wenn der Händler den Umtausch verweigert.

ShopGarant erstattet Ihnen bei Zerstörung oder Be-schädigung, Einbruch und Raub den Kaufpreis bis zu EUR 1.100,– je Versicherungsfall (max. EUR 4.600,– pro Jahr, Selbstbehalt EUR 50,–).

Return Protection nimmt Waren ab EUR 30,– zurück und erstattet Ihnen den Kaufpreis bis EUR 400,– je Versicherungsfall (EUR 1.500,– pro Jahr).

Detaillierte Versicherungsbedingungen auf Seite 29 und 31

So einfach erhalten Sie Hilfe

Im Fall der Fälle wird Ihr Gold Card Service sofort alles Notwendige veranlassen. Sie brauchen uns nur anzurufen.

Es gibt unendlich viele Anlässe und Ereignisse, Ihren Gold Card Service anzurufen. Er ist Ihre zentrale An-laufstelle für jede Art von Anliegen. Sei es ein konkreter Schaden, den Sie melden möchten, oder einfach nur, um z. B. eine Information zu erhalten.

24-Stunden-Kundenservice Inland: 0800 900 940 Ausland: +49 69 9797-2000

Zusätzlich steht Ihnen im Ausland für alle Notfälle GlobalAssist zur Seite.GlobalAssist: +43 1 545 0110

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DECKUNGEN, VERSICHERUNGSLEISTUNGEN VERSICHERUNGSSUMMEN VERSICHERER KARTENZAHLUNG ERFORDERLICH

SEITE

Gold Card ReiseversicherungenVersicherte Personen sind: Karteninhaber, deren Ehegatte/Lebensgefährte und deren unterhaltsberechtigte Kinder bis 23 Jahre sowie Zusatzkarten-Inhaber.

Medizinische Assistance (Organisation & Vermittlung von Hilfe)Rücktransport, Krankenbesuch, KinderrückholungBestattung im Ausland oder Überführung des VerstorbenenSuch- & Rettungskosten

Auslandsreise-KrankenversicherungHeilbehandlungskosten, KrankenhausaufenthaltZahnbehandlungskosten

Reisestorno & Verschiebung Ihrer Reise, Nichtantritt der Reise

Reiseabbruch & Reiseunterbrechung

Reisegepäck, Geld & ReisedokumenteMax. je Sache/PaarMax. für Geld & ReisedokumenteMax. für Geld & Reisedokumente für Kinder unter 16 Jahren

Reisekomfortversicherung; Kostenersatz bis max.Versäumen der Abfahrt, Verspätung, Ausfall, Überbuchung, verpasste Verbindung, verpasster Anschlussfl ug – je ohne Alternative in 4 Stunden

Gepäckverspätung nach 4 Stunden nach 48 Stunden zusätzlich

Reise-UnfallversicherungFür den Invaliditätsfall (anteilig, je nach Invaliditätsgrad)Für den Invaliditätsfall (anteilig, je nach Invaliditätsgrad) in ö� tl. VerkehrsmittelnFür den TodesfallFür den Todesfall in ö� entlichen VerkehrsmittelnFür den Todesfall (Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres)

Auslandsreise-Privathaftpfl ichtversicherungProzesskostenversicherungHaftpfl icht-Deckungssumme für Personen-/Sachschäden je Versicherungs-fall und innerhalb von 12 Monaten Rechtsverteidiger-KostenProzesskosten zur Erlangung einer Entschädigung nach Unfall oder Krankheit

Gold Card Einkaufsversicherungen Die folgenden Leistungen sind abhängig von der Kartenzahlung. Versichert sind mit IhrerGold Card gekaufte Waren.

ShopGarant; max. in 12 MonatenErsatz innerhalb von 90 Tagen nach Kauf bis max.Selbstbeteiligung je Versicherungsfall € 50,–

On- & O� ine-Rückgaberecht (Return Protection); max. in 12 MonatenPro Gegenstand ab einem Wert von € 30,– bis zu einem Wert von

Bitte entnehmen Sie die genauen Bedingungen den folgenden Seiten.

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DECKUNGEN, VERSICHERUNGSLEISTUNGEN VERSICHERUNGSSUMMEN VERSICHERER KARTENZAHLUNG ERFORDERLICH

SEITE

Angaben pro Person

z. B. pro Nacht € 150,– € 1.500,–

€ 110.000,–

IPA/AXAAssistance

Nein 19

€ 220.000,–€ 1.000,–

IPA/AXA Assistance

Nein 19

€ 3.000,– IPA/AXA Assistance

Ja 21

€ 3.000,– IPA/AXA Assistance

Ja 22

€ 2.000,–€ 750,–€ 750,–

€ 75,–

IPA/AXA Assistance

Ja 23

€ 200,–

€ 300,–€ 300,–

Chubb Ja 24

€ 40.000,–€ 520.000,–

€ 40.000,–€ 520.000,–

€ 15.000,–

Chubb Ja 25

€ 750.000,–€ 15.000,–€ 15.000,–

Chubb IPA/AXA

Assistance

Ja 26

€ 4.600,–€ 1.100,–

Chubb Ja 29

€ 1.500,–€ 400,–

Chubb Ja 31

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Adressen & Telefonnummern

Wir haben für die Gold Card Inhaber verschiedene Versicherungsver-träge abgeschlossen. Die unten aufgeführten Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.

Bitte lesen Sie jetzt, spätestens aber nach einem Versicherungs-fall, die nachfolgenden Versicherungsbedingungen. Auf den Seiten 34–36 erfahren Sie, welche Unterlagen Sie zur Leistungsbearbeitung einreichen müssen.

Im Notfall oder für den Assistance-Service wenden Sie sich bitte an AXA Assistance. Beachten Sie bitte, dass alle Versicherungs-fälle den jeweiligen Versicherern unverzüglich zu melden sind.

Halten Sie bitte Ihre Kartennummer bereit, die als Ihre Versiche-rungsnummer gilt.

Die wichtigsten Telefonnummern 24-Stunden-Kundenservice: Inland 0800 900 940

Ausland +49 69 9797 2000AXA SOS Servicenummer bei Notfällen im Ausland +43 1 545 0110Chubb Servicenummer +43 1 317 1619

American Express® Gold Card Service American Express Gold Card Service American Express® Gold Card Service ®

American Express Services Europe Limited, Niederlassung Wien, Kärntner Straße 21–23, 1010 Wien, Zweigniederlassung einer Gesellschaft mit

beschränkter Haftung nach dem Recht des Vereinigten Königreichs mit Sitz in London.

Anschrift: Belgrave House, 76 Buckingham Palace Road, London SW1W 9AX, Großbritannien,

eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardi� , Nr. 1833139

Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, Firmenbuchnummer: FN 420795 t, DVR-Nr.:

3003166, UID Nr: ATU68950959

American Express Services Europe Limited hat eine Lizenz der Financial Conduct Authority,

London, zur Erbringung von Zahlungsdienstleistungen (Referenznummer 661836).

Die Versicherungsgesellschaften

Chubb European Group LimitedDirektion für ÖsterreichFirmenbuchnummer FN 241268g Handelsgericht WienHauptbevollmächtigter: Walter LentschHauptsitz der Gesellschaft: London, United Kingdom. Chubb European Group Limited unterliegt der Zulassung und Regu-lierung der Prudential Regulation Authority, 20 Moorgate, London EC2R 6DA, UK, sowie in Österreich zusätzlich den Regularien der Finanzmarktaufsicht (FMA) zur Ausübung der Geschäftstätigkeit, welche sich von den Regularien des Vereinigten Königreichs (UK) unterscheiden können. DVR-Nr.: 2111276, UID-Nr.: ATU 61835214.

Inter Partner Assistance (IPA)10–11 Mary Street, Dublin 1, Ireland, Register-Nr. 906006,eine Niederlassung vonInter Partner Assistance S.A.Avenue Louise, 166 bte 1, 1050, Brüssel, BelgienGesellschaft nach belgischem Recht, Register Nr. 0487, hat folgenden Assistance Service Erbringer beauftragt: AXA Assistance Deutschland GmbHGarmischer Str. 8–1080339 München, Register-gericht München HRB 81954backo� [email protected]: +49 89 500 70 250

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INHALT VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

I. Allgemeine Bedingungen für die Gruppenversicherungen für American Express Gold Card Inhaber 14

II. Gold Card Reise-Versicherungsleistungen Wichtige Informationen & Bedingungen für alle Reise-Versicherungsleistungen 16

Allgemeine Defi nitionen für die Reise-Versicherungsleistungen 16

Allgemeine Ausschlüsse für die Reise-Versicherungsleistungen 18

Medizinische Assistance & Auslandsreise-Krankenversicherung 19

Reisestorno & Verschiebung Ihrer Reise 21

Reiseabbruch & Reiseunterbrechung 22

Reisegepäck, Geld & Reisedokumente 23

Reisekomfortversicherung 24

Reise-Unfallversicherung 25

Auslandsreise-Privathaftpfl icht- & Prozesskostenversicherung 26

III. Gold Card Einkaufs-Versicherungsleistungen ShopGarant 29

On- & O� ine-Rückgaberecht (Return Protection) 31

IV. Anforderungen für Assistance & Obliegenheiten im Versicherungsfall 32 Versicherungsfall-Tabelle 34

V. Beschwerde-Verfahren, VerbraucherinformationenV. Beschwerde-Verfahren, VerbraucherinformationenV 37

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I. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE GRUPPENVERSICHERUNGEN FÜR AMERICAN EXPRESS GOLD CARD INHABER

1 Einleitung

Diese Bedingungen sind kein Versicherungsvertrag. Sie beinhalten vielmehr eine Beschreibung der Versicherungsleis-tungen, die unter der durch American Express Services Europe Ltd, Niederlassung Wien (siehe Seite 12) für American Express Karteninhaber abgeschlossenen Gruppenversicherung zur Verfügung stehen, sowie die Voraussetzung für die Erlangung der Leistungen, deren Begrenzungen, Ausschlüsse und die Obliegenheiten der versicherten Person.

American Express ist Versicherungsnehmer des Gruppenversicherungsvertrages mit Chubb und IPA als Versicherer (Adresse siehe Seite 12).

American Express Karteninhaber sind als Mitglieder einer Gruppe versichert. Die Versicherungsbedingungen dieses Vertrages können aufgrund gegenseitiger Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer geändert werden. Versicherer oder Versicherungsnehmer werden Versicherer oder Versicherungsnehmer werden Versichererdie Karteninhaber bei einer Änderung der Deckung oder Kündigung oder Beendigung des Versicherungsvertrages informieren.

Der Versicherungsvertrag kann ohne Einverständnis der Karteninhaber beendet werden.

2 Dauer des Versicherungsschutzes

Versicherungsschutz besteht, solange das Vertragsverhältnis zwischen dem Gold Card Inhaber und American Express wirksam besteht.Der Versicherungsschutz für die einzelnen Leistungen kann zeitlich begrenzt sein. Bitte beachten Sie die Angaben in den allgemeinen Defi nitionen und in den Bedingungen der jeweili-gen Leistungen.

Der Versicherungsschutz endet in jedem Fall – mit der Rückgabe oder dem Ende der Gültigkeit der

American Express Gold Card– mit der Kündigung des Rahmenvertrages zwischen

American Express und den Versicherern, frühestens aber mit dem Ablauf des Monats, an dem die nächste Jahres-gebühr der American Express Gold Card fällig wird.

Voraussetzung für die Versicherungen ist, dass Sie zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles mit Ihren Zahlungen nicht im Verzug sind.

3 Wer kann Leistungen geltend machen? Rechte am Versicherungsvertrag

3.1 Sie als American Express Karteninhaber können Leistungen aus der American Express Versicherung ohne Zustimmung

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von American Express unmittelbar bei dem jeweiligen Versi-cherer geltend machen. Die Versicherer leisten direkt an Sie bzw., sollten Sieverstorben sein, an Ihre Erben.

3.2 American Express ist Versicherungsnehmer und somit Ver-tragspartner der Versicherer. Die Ausübung sonstiger Rechte aus dem Vertrag steht nur American Express zu.

3.3 Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne Zu-stimmung der Versicherer weder übertragen noch verpfändet Versicherer weder übertragen noch verpfändet Versichererwerden.

3.4 Die Geltendmachung einer Leistung bei einem Versichererbefreit Sie nicht von Ihrer Pfl icht, Ihrer Pfl icht, Ihrer Ihr Kreditkartenkonto Ihr Kreditkartenkonto Ihrgemäß den American Express Mitgliedschaftsbedingungen ordnungsgemäß zu führen und auszugleichen.

4 Wie sind die Leistungen begrenzt?

4.1 Sollten Sie mehrere American Express Cards besitzen, können Sie Leistungen immer nur aus einer Card geltend machen. In keinem Fall addieren sich die Versicherungsleis-tungen verschiedener American Express Cards.

4.2 Ergeben sich aus einem Versicherungsfall theoretisch gleichartige Ansprüche aus mehreren der in den speziellen Bedingungen genannten Versicherungsleistungen, so wird die Leistung maximal in der Höhe der höchsten Leistung erbracht. Die Versicherungsleistungen addieren sich nicht.

5 Subsidiarität der Leistungen

Mit Ausnahme der Reise-Unfallversicherung gilt Folgendes: Die American Express Versicherungen gelten subsidiär, d. h., Voraussetzung für die Erbringung einer Leistung ist, dass ein Dritter (z. B. ein anderer Versicherer oder staatlicher Leistungsträger)– nicht zur Leistung verpfl ichtet ist oder– seine Leistungspfl icht bestreitet oder– seine Leistung erbracht, diese aber zur Begleichung der

Kosten nicht ausgereicht hat.Sie haben alles Ihnen Mögliche und Zumutbare zu unter-nehmen, um dazu beizutragen, dass die Ansprüche gegen andere Versicherer verfolgt werden können.

6 Gültigkeit der Bedingungen, geltendes Recht, Gerichtsstand

6.1 Diese Bedingungen gelten mit Wirkung vom 01.02.2009 und ersetzen alle vorherigen Bedingungen für die American Express Gold Card Versicherungsleistungen.

6.2 Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht.6.3 Der Gerichtsstand für Klagen aus dem Versicherungsvertrag

gegen

– Chubb ist Wien– IPA ist Dublin

Die Versicherer können Klagen gegen Versicherer können Klagen gegen Versicherer Sie bei dem für IhrenWohnsitz zuständigen Gericht erheben.

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II. GOLD CARD REISE-VERSICHERUNGSLEISTUNGEN

WICHTIGE INFORMATIONEN & BEDINGUNGEN FÜR ALLE REISE-VERSICHERUNGSLEISTUNGEN

1 Beachten Sie bitte die „Allgemeinen Defi nitionen“ auf Seite 16 f. Alle diese Ausdrücke haben eine besondere Bedeutung und sind in diesen Bedingungen durch kursive Schrift hervor-gehoben.

2 Wer hat Anspruch auf die Gold Card Reise-Versicherungsleistungen?

Versichert sind– Inhaber einer gültigen American Express Gold Card– Ehegatte/Lebenspartner des Gold Card Hauptkarten-

inhabers, sofern im selben Haushalt wohnend– unterhaltsberechtigte Kinder des Gold Card Karteninhabers

bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres– Zusatzkarten-Inhaber

3 KartenzahlungSie müssen Ihre Reise vollständig mit Ihrer American Express Ihrer American Express IhrerCard oder mit Membership Rewards® Punkten zahlen, um von allen Kartenleistungen zu profi tieren (Ausnahme: Medizi-nische Assistance und Auslandsreise-Krankenversicherung).

4 Altersbegrenzung für medizinische Assistance und Auslandsreise-KrankenversicherungEin Alterslimit (80 Jahre) besteht lediglich für medizinische Assistance und Auslandsreise-Krankenversicherung (siehe dort).

5 Altersbegrenzung für KinderKinder müssen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls unter 23 Jahre alt sein.

6 Begrenzung des Umfangs der VersicherungsleistungenAlle Versicherungssummen der Reise-Versicherungsleistun-gen gelten pro Person und gelten während einer Reise (siehe „Allgemeine Defi nitionen“ für Reise).

7 SelbstbeteiligungEine Selbstbeteiligung gibt es für keine dieser Reise-Versiche-rungsleistungen, lediglich für die Einkaufs-Versicherungsleis-tungen (siehe dort).

8 ReisedauerReisen können bis zu 90 aufeinanderfolgende Tage, maximal aber 180 Tage innerhalb einer Periode von 12 Monaten dauern (siehe „Allgemeine Defi nitionen“ für Reise).

ALLGEMEINE DEFINITIONEN FÜR DIE REISE-VERSICHERUNGSLEISTUNGEN

Die im Text kursiv geschriebenen Worte haben die fol-kursiv geschriebenen Worte haben die fol-kursivgende Bedeutung:

„Ausland“ bedeutet:Außerhalb Ihres Heimatlandes und außerhalb Österreichs.

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„Familie“ bedeutet: Ihr Partner/Gatte, verheiratet oder unverheiratet, an der gleichen Adresse wie Sie lebend, und Kinder unter 23 Jahren, die rechtlich von Ihnen abhängig sind, einschließlich Stiefkindern, Pfl egekindern und Adoptivkindern.

„Heimatland“ bedeutet:Das Land Ihres o� ziellen Wohnsitzes, wie durch eine amt-liche Urkunde belegt.

„Naher Angehöriger“ bedeutet:Partner/Gatte, verheiratet oder unverheiratet, an der gleichen Adresse wie Sie lebend, Mutter, Schwiegermutter, Vater, Schwiegervater, Tochter, Schwiegertochter, Sohn, Schwiegersohn, Schwester, Schwägerin, Bruder, Schwager, Großeltern, Enkel, Stiefmutter, Stiefvater, Stiefschwester, Stiefbruder, Tante, Onkel, Nichte, Ne� e.

„Ö� entliche Verkehrsmittel“ bedeutet:Alle für die ö� entliche Personenbeförderung gegen Entgelt zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als ö� entliche Verkehrsmittel gelten:– gemietete oder gecharterte Fahrzeuge, z. B. Mietwagen,– Schienenfahrzeuge und Lifte in Vergnügungsparks oder

ähnlichen Anlagen sowie Skilifte,– Fahrzeuge, die im Rahmen von Rundfahrten/Rundfl ügen

(Abfahrtsort ist gleich Ankunftsort) verkehren.

„Reise“ bedeutet:Eine Reise außerhalb Ihres Heimatlandes, die in Ihrem Hei-matland beginnt und endet, oder eine Reise innerhalb Ihres Heimatlandes, die einen Flug oder mindestens eine zuvor gebuchte Übernachtung außerhalb Ihres Heims einschließt.Reisen dürfen 90 aufeinanderfolgende Tage nicht überschrei-ten und können bis zu 180 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten dauern. An- und Abreisetag werden je als ein Tag berechnet.

„Sie/Ihr/Ihre ...“ bedeutet:Alle American Express Gold Card Inhaber, deren American Express Card mit der Nummer 3740 beginnt und deren Familien sowie deren Zusatzkarten-Inhaber.

„Verauslagen“ bedeutet:Alle in Ihrem Namen veranlassten Kostenvorschüsse, Zustell-/Überweisungsgebühren sowie Kosten für Anschaf-fungen, die in Ihrem Namen getätigt werden. Diese werden vorbehaltlich der Genehmigung durch American ExpressIhrem Kartenkonto belastet.

„Versicherer“ bedeutet:Chubb European Group Limited, Direktion für Österreich (siehe Seite 12), für die folgenden Versicherungen: Reisekomfort-, Reise-Unfall-, Auslandsreise-Privathaftpfl icht-, ShopGarant- und On- und O� ine-Rückgaberecht-Versicherung.

Inter Partner Assistance (IPA) mit dem Assistance Service Erbringer AXA Assistance Deutschland (siehe Seite 12) für die folgenden Leistungen: Medizinische Assistance und Auslands-krankenversicherung, Reisestorno & Verschiebung Ihrer Reise,

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Reiseabbruch & Reiseunterbrechung, Reisegepäck, Geld & Reisedokumente sowie Prozesskosten-Versicherung.

„Vorerkrankung“ bedeutet:Ein medizinischer Zustand, der Ihnen bekannt war, als SieIhre American Express Gold Card und andere Karten auf Ihr Konto beantragten, bzw. vor der Buchung Ihr Konto beantragten, bzw. vor der Buchung Ihr Ihrer Reise, je nachdem, was am kürzesten zurückliegt, und weswegen Sie– während der letzten 12 Monate einen Krankenhausaufent-

halt hatten,– Testergebnisse erwarten oder auf der Warteliste für eine

Operation, Konsultation oder Untersuchung stehen,– innerhalb der letzten drei Monate begonnen haben, Medi-

kamente einzunehmen oder die Einnahme geändert oder sich in Behandlung begeben haben,

– alle zwölf Monate oder häufi ger eine medizinische, chirurgi-sche oder psychiatrische Untersuchung benötigen,

– die Prognose „unheilbar“ und/oder „chronisch“ erhalten haben.

„Wir/uns/unser ...“ bedeutet:American Express Services Europe Ltd, Niederlassung Wien, siehe Seite 12.

ALLGEMEINE AUSSCHLÜSSE FÜR DIE REISE-VERSICHERUNGSLEISTUNGEN

Neben den Einschränkungen und Ausschlüssen, die unter den einzelnen Versicherungsleistungen aufgeführt sind, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die direkt oder indirekt resultieren aus:

1 Schäden, die vorsätzlich durch Sie herbeigeführt wurden, einschließlich selbst zugefügter Verletzung, es sei denn, dass diese bei der Bemühung zur Rettung von Menschenleben oder Sachen entstanden sind (auch Selbstmord oder Versuch eines Selbstmordes).

2 Verletzungen, Unfällen und sonstigen Schäden, die durch Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfl uss entstehen, es sei denn, die Medikamente wurden gemäß ärztlicher Anwei-sung und gemäß Verschreibung eingenommen. Für Versi-cherungsfälle durch Alkohol besteht jedoch Versicherungs-schutz bis zu dem Blutalkohol-Promillegehalt, der beim Fahren eines Kraftfahrzeuges im bereisten Land gesetzlich zulässig ist.

3 Ihren Phobien, emotionalen, mentalen oder psychischen Krankheiten aller Art.

4 Reisen oder Buchungen in Länder, für die die Regierung eine Reisewarnung ausgesprochen hat oder die o� ziell unter einem Embargo der Vereinten Nationen stehen.

5 Schäden, die Sie oder mit Ihnen in betrügerischer Absprache Stehende durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat oder des vorsätzlichen Versuchs einer Straftat oder durch unredliche Handlungen verursachen.

6 Terroristischen Aktivitäten, es sei denn, Sie befi nden sich in einem ö� entlichen Verkehrsmittel.

7 Erklärten oder nicht erklärten Kriegs- oder Bürgerkriegsereig-nissen oder Feindseligkeiten.

8 Biologischen, chemischen, nuklearen oder radioaktiven Geschehnissen.

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9 Der Tätigkeit als Berufs-, Vertrags- oder Lizenzsportler sowie aus Extremsport, d. h., alle Sportarten, für die man– ein spezielles Training oder eine spezielle Ausbildung oder– nach österreichischem Recht eine Erlaubnis oder– eine spezielle Ausrüstung und spezielle Vorbereitungen– und/oder einen speziellen Trainer oder Führer benötigt

bzw. wo diese allgemein empfohlen werden, um Gesund-heitsschädigungen oder Unfälle zu vermeiden.

Als speziell gilt alles, was hauptsächlich oder ausschließlich für diese Sportart verwendet wird.Nicht als Extremsportarten gelten die üblichen (Urlaubs-)Sportarten, z. B.: Kanu-/Bootfahren, Fischen, Golf, Reiten, Mountainbiking, Gerätetauchen, Skifahren und Snowboarden (außerhalb der Pisten allerdings ausschließlich mit einem Führer), Tennis, Wasserski.

MEDIZINISCHE ASSISTANCE & AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG

Versicherer ist IPA (siehe Seite 12).

Alle versicherten Personen müssen während der Reise unter 80 Jahre sein, um ärztliche Hilfe und Kostenersatz zu erhalten.

Haben Sie während Ihrer Reise im Ausland einen Unfall oder werden Sie krank, so nehmen Sie möglichst bald Kontakt mit Ihrem Versicherer auf (siehe Seite 12). Durch die Kontakt-Ihrem Versicherer auf (siehe Seite 12). Durch die Kontakt-Ihrem Versichereraufnahme mit Ihrem Versicherer wird dieser, soweit möglich, Ihrem Versicherer wird dieser, soweit möglich, Ihrem Versichereralles Erforderliche für Sie veranlassen, einschließlich Arzt-besuch oder Besuch anderer Mediziner, Einweisung in ein Krankenhaus und Ihre medizinische Behandlung. Er bezahlt ferner die erforderlichen Kosten, die von seinem leitenden Arzt genehmigt wurden. Wenn Sie sich ausreichend erholt haben, organisiert der Versicherer erforderlichenfalls Versicherer erforderlichenfalls Versicherer IhreHeimreise. Alle Kosten müssen im Voraus vom Versicherer genehmigt Versicherer genehmigt Versichererwerden.

1 Die Leistungen für Sie1.1 Medizinische Behandlung: Bis zu EUR 220.000,– für not-

wendige medizinische, chirurgische und Krankenhauskosten, die sich daraus ergeben, dass Sie während Ihrer Reise krank oder verletzt werden. Damit der Versicherer die Fakten Versicherer die Fakten Versicherer Ihrermedizinischen Situation auswerten kann, müssen Sie Ihren behandelnden Arzt und Ihren Hausarzt von deren ärztlicher Schweigepfl icht entbinden.

1.2 Transport zum Krankenhaus: Notwendige Kosten für IhrenTransport oder Ihre Überführung zum nächstgelegenen angemessen ausgerüsteten Krankenhaus, wenn kein kosten-loser Transport zur Verfügung steht.

1.3 Ihre Heimreise nach der Behandlung: Der Versichererorganisiert und bezahlt die erforderlichen Kosten für IhreHeimreise einschließlich medizinischer Begleitung, falls erforderlich.

1.4 Heimreise Ihrer Reisebegleiter:Ihrer Reisebegleiter:Ihrer Economy-Flug oder Stan-dard-Zugfahrkarte, wenn die ursprünglich vorgesehenen Trans-portmittel für die Heimreise nicht benutzt werden können.

1.5 Zahnbehandlung: Notwendige Zahnbehandlungskosten bis zu EUR 1.000,– in Notfällen.

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1.6 Verlängerung des Aufenthalts von Freunden oder nahen Angehörigen während Ihrer Behandlung:Ihrer Behandlung:Ihrer Bis zu EUR 150,– pro Nacht für Unterbringungs- und Verpfl egungskosten, bis der leitende Arzt des Versicherers mitteilt, dass Sie während Ihrer Reise keine weitere Behandlung benötigen.

1.7 Besuche von Freunden oder nahen Angehörigen bei Ihnenim Krankenhaus: Economy-Flug oder Standard-Zugfahrkarte und bis zu EUR 150,– pro Nacht (maximal 10 Nächte) für Unterbringungs- und Verpfl egungskosten für einen Freund oder nahen Angehörigen, der Sie im Krankenhaus oder während Ihrer Genesung besucht, wenn Ihrer Genesung besucht, wenn Ihrer Sie alleine reisen. Die Leistung wird eingestellt, wenn Sie in Ihr Heimatlandzurückkehren.

1.8 Verlängerung Ihres Aufenthalts im Anschluss an eine medizinische Behandlung: Bis zu EUR 150,– pro Nacht (maximal 5 Nächte) für Unterbringungs- und Verpfl egungs-kosten für Sie und eine weitere Person, wenn der leitende Arzt des Versicherers Ihnen rät, Ihren Aufenthalt nach IhrerBehandlung zu verlängern.

1.9 Heimreise Ihrer Kinder: Ihrer Kinder: Ihrer Angemessene Reisekosten und bis zu EUR 150,– pro Nacht (maximal 3 Nächte) für Unter-bringungs- und Verpfl egungskosten für einen Freund oder Angehörigen, der Ihre Kinder abholt und nach Hause bringt, wenn Sie nicht in der Lage sind, für sie zu sorgen.

1.10 Suche und Rettung: Bis zu EUR 110.000,– für Ihre Such- und Rettungskosten.

1.11 Beerdigungs- und Feuerbestattungskosten: Wenn Siewährend Ihrer Reise sterben, bezahlt der Versicherer entwe-Versicherer entwe-Versichererder den Standard-Heimtransport Ihrer sterblichen Überreste Ihrer sterblichen Überreste Ihreroder bis zu EUR 1.500,– für Verbrennung oder Beerdigung vor Ort.

2 Ausschlüsse Neben den allgemeinen Ausschlüssen für alle Reise-Versicherungsleistungen (siehe Seite 18) gelten folgende besondere Ausschlüsse für die medizinische Assistance & Auslandsreise-Krankenversicherung:

2.1 Vorerkrankungen.2.2 2.2 2.2 Kosten, die nicht vom leitenden Arzt des Versicherers geneh-

migt wurden.2.3 2.3 2.3 Behandlungen, die der leitende Arzt des Versicherers als an-

gemessenerweise bis nach Ihrer Heimkehr in Ihrer Heimkehr in Ihrer Ihr Heimatlandverschiebbar einschätzt.

2.4 2.4 2.4 Medizinische und Zahnbehandlung sowie Beerdigungs- und Feuerbestattungskosten in Ihrem Heimatland und in Österreich.Ihrem Heimatland und in Österreich.Ihrem Heimatland

2.5 Behandlungen, die kostenlos oder zu einem verringerten Preis von einem staatlichen Leistungsträger oder Gleichwer-tigem erhalten werden können, es sei denn, der Versichererhat etwas anderem zugestimmt.

2.6 2.6 2.6 Reisen gegen den Rat eines praktizierenden Arztes.2.7 2.7 2.7 Kosten nach dem Datum, an dem Ihnen der leitende Arzt

des Versicherers erklärt, dass Sie heimkehren sollen.2.8 Kosten, bei denen Sie sich geweigert haben, den Rat des

leitenden Arztes des Versicherers zu befolgen.2.9 2.9 2.9 Behandlungen oder Kosten aus kosmetischen Gründen, es

sei denn, der leitende Arzt des Versicherers hat zugestimmt, dass eine derartige Behandlung als Ergebnis eines medizi-nischen Notfalles erforderlich ist.

2.10 Behandlungen, die bereits vor Ihrer Reise geplant oder die vorhersehbar waren.

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2.11 2.11 2.11 Jeder geistige Zustand einschließlich Angst vor dem Fliegen oder eine sonstige (Reise-)Phobie.

2.12 2.12 2.12 Behandlungen infolge von Verletzungen oder Erkrankungen infolge der Ausübung eines Extremsports oder bei der Tätig-keit als Berufs-, Vertrags- oder Lizenzsportler.

2.13 Verletzungen infolge grober Fahrlässigkeit oder Missachtung von Gesetzen und Bestimmungen des von Ihnen bereisten Landes.

REISESTORNO UND VERSCHIEBUNG IHRER REISE (VOR REISEANTRITT)

Versicherer ist IPA (siehe Seite 12).Sie müssen Ihre Reise vollständig mit Ihrer American Express Card oder mit Membership Rewards® Punkten zahlen, um von dieser Leistung zu profi tieren.

1 Die Leistungen für Sie1.1 1.1 1.1 Diese Leistungen betre� en die Kosten für – Ihre ungenutzte Reise, Unterbringung, Exkursionen und

Freizeitaktivitäten, die bezahlt oder vorgebucht wurden und nicht rückerstattbar sind oder

– für deren Änderung Sie eine Gebühr bezahlen müssen.1.2 1.2 1.2 Sie erhalten bis zu EUR 3.000,–, wenn Sie von Ihrer Reise

zurücktreten (stornieren) oder die Reise verschieben oder ändern, weil:

1.2.1 1.2.1 1.2.1 Sie oder eine der mit Ihnen reisenden Personen oder eine Person, die Sie als Hauptziel Ihrer Reise besuchen, vor Ihrer Reise einen Unfall hat, erkrankt oder stirbt.

1.2.2 1.2.2 1.2.2 Ihr naher Angehöriger oder ein naher Angehöriger einer mitIhnen reisenden Person oder ein naher Angehöriger einer Person, die Sie als Hauptzweck Ihrer Reise besuchen, vor Ihrer Reise einen Unfall hatte, erkrankte oder starb.

1.2.3 1.2.3 1.2.3 Sie entlassen wurden und gemäß aktuellem Recht zu einer Abfi ndung berechtigt sind (nicht jedoch bei einer außeror-dentlichen Kündigung).

1.2.4 1.2.4 1.2.4 Sie vor ein ordentliches Gericht gerufen werden oder als Zeuge in nichtberufl icher oder nichtberatender Eigenschaft geladen werden.

1.2.5 1.2.5 1.2.5 Eine schwere unvorhersehbare Beschädigung Ihrer Wohn-stätte oder Ihrer Geschäftsräume geschieht, wenn der voraussichtliche Schaden mehr als EUR 30.000,– beträgt.

1.2.6 Ein Einbruch in Ihrer Wohnstätte oder Ihren Geschäftsräu-men Ihre Anwesenheit bei der Polizei erfordert.

2 AusschlüsseNeben den allgemeinen Ausschlüssen für alle Reise-Versicherungsleistungen (siehe Seite 18) gelten folgende besondere Ausschlüsse bei Stornierung und Verschiebung Ihrer Reise:

2.1 Stornierungsansprüche, die direkt oder indirekt aus Um-ständen entstehen, die Ihnen vor der Buchung Ihrer Reise oder als Sie Ihre American Express Gold Card und sonstige Karten auf Ihr Konto beantragten, bekannt waren, z. B. Arbeitskampf, der vor der Buchung Ihrer Reise begonnen oder angekündigt wurde.

2.2 2.2 2.2 Vorerkrankungen.2.3 2.3 2.3 Jeder geistige Zustand einschließlich Angst vor dem Fliegen

oder eine sonstige (Reise-)Phobie.2.4 2.4 2.4 Zusätzliche Kosten, die entstanden sind, weil Sie es un-

terlassen haben, den Anbieter Ihrer Reise, Unterbringung,

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Exkursionen und Freizeitaktivitäten umgehend zu informie-ren, dass die Stornierung Ihrer Reise erforderlich ist.

2.5 2.5 2.5 Ansprüche, bei denen Sie nicht in der Lage sind, ein medi-zinisches Attest von einem Arzt vorzulegen, der kein naher Angehöriger ist, das bestätigt, dass die Stornierung Ihrer Reise aufgrund Ihres medizinischen Zustandes erforderlich ist.

REISEABBRUCH UND REISEUNTERBRECHUNG (NACH REISEANTRITT)

Versicherer ist IPA (siehe Seite 12).Sie müssen Ihre Reise vollständig mit Ihrer American Express Card oder mit Membership Rewards® Punkten zahlen, um von dieser Leistung zu profi tieren.

1 Die Leistungen für Sie1.1 1.1 1.1 Wenn Sie Ihre Reise ab- oder unterbrechen, erhalten Sie bis

zu EUR 3.000,– insgesamt für – notwendige angemessene Reisekosten für Ihre Heimreise und

für die Wiederaufnahme Ihrer ursprünglich geplanten Ihrer ursprünglich geplanten Ihrer Reise. – die Kosten Ihrer ungenutzten Reise, Unterbringung, Exkur-

sionen und Freizeitaktivitäten, die bezahlt oder vorgebucht wurden und nicht rückerstattbar sind (bei Reiseabbruch werden die nicht in Anspruch genommenen Tage zu den Gesamt-Reisetagen ins Verhältnis gesetzt), weil:

1.1.1 1.1.1 1.1.1 Sie oder eine mit Ihnen reisende Person oder eine Person, die Sie als Hauptzweck Ihrer Reise besuchen, einen Unfall hat, erkrankt oder stirbt.

1.1.2 1.1.2 1.1.2 Ihr naher Angehöriger oder ein naher Angehöriger einer Person, die mit Ihnen reist, oder ein naher Angehöriger einer Person, die Sie als Hauptzweck Ihrer Reise besuchen, einen Unfall hat, erkrankt oder stirbt.

1.1.3 1.1.3 1.1.3 Eine schwere unvorhersehbare Beschädigung Ihrer Wohn-stätte oder Ihrer Geschäftsräume geschieht, wenn der verursachte Schaden mehr als EUR 30.000,– beträgt.

1.1.4 1.1.4 1.1.4 Ein Einbruch in Ihrer Wohnstätte oder Ihren Geschäfts-räumen Ihre Anwesenheit bei der Polizei erfordert.

1.2 1.2 1.2 Wenn Sie aufgrund einer Beschädigung oder eines Dieb-stahls in Ihrer Wohnstätte oder Ihren Geschäftsräumen Ihre Reise abbrechen, erhalten Sie bis zu EUR 250,– für Teile, Arbeiten und Telefonkosten, um Ihr Haus zu sichern und weitere Beschädigungen vor Ihrer Heimkehr zu vermeiden.

2 AusschlüsseNeben den allgemeinen Ausschlüssen für alle Reise-Versicherungsleistungen (siehe Seite 18) gelten folgende besondere Ausschlüsse für die Verkürzung Ihrer Reise:

2.1 2.1 2.1 Stornierungsansprüche, die direkt oder indirekt aus Um-ständen entstehen, die Ihnen vor der Buchung Ihrer Reiseoder als Sie Ihre American Express Gold Card und sonstige Karten auf Ihr Konto beantragten, bekannt waren.

2.2 2.2 2.2 Vorerkrankungen.2.3 2.3 2.3 Kosten infolge von Phobien sowie anderen psychischen

Erkrankungen. Jeder geistige Zustand einschließlich Angst vor dem Fliegen oder eine sonstige (Reise-)Phobie.

2.4 Sie erhalten keinen Ersatz für ungenutzte Tickets, wenn Ihnen die Kosten für eine Reiseumbuchung für denselben Teil der Reise erstattet wurden.

2.5 Ansprüche, bei denen Sie nicht in der Lage sind, ein medi-zinisches Attest von einem Arzt vorzulegen, der kein naher

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Angehöriger ist, das bestätigt, dass die Verkürzung Ihrer Reise aufgrund Ihres medizinischen Zustandes erforderlich ist.

2.6 2.6 2.6 Folgeforderungen aufgrund des gleichen Fehlers oder Ereignis-ses, wenn der ursprüngliche Fehler nicht richtig behoben wurde.

2.7 2.7 2.7 Kosten, die von Ihrer Haushaltsversicherung gedeckt sind.2.8 2.8 2.8 Reisen gegen den Rat Ihres Arztes.

REISEGEPÄCK, GELD & REISEDOKUMENTE

Versicherer ist IPA (siehe Seite 12). Sie müssen Ihre Reise vollständig mit Ihrer American Express

Card oder mit Membership Rewards® Punkten zahlen, um von dieser Leistung zu profi tieren.

1 Die Leistungen für Sie1.1 1.1 1.1 Diese Leistungen betre� en Ihre persönliche Habe, die Sie

auf Ihrer Reise mitnehmen, kaufen oder mieten (Reise-gepäck), sowie Ihr Geld und Ihre Reisedokumente, wennSie diese bei sich tragen oder in einem Safe oder einem abschließbaren Bereich eines Fahrzeuges aufbewahren.

1.2 Falls Ihr Reisegepäck, Geld und/oder Ihre Reisedokumente verloren gehen, gestohlen oder beschädigt werden, erhalten Sie bis zu:

1.2.1 1.2.1 1.2.1 EUR 2.000,– pro Person und Reise.1.2.2 1.2.2 1.2.2 Hiervon maximal EUR 750,– für den aktuellen Wert oder

die Reparaturkosten eines Gegenstandes oder Paars oder einer Garnitur von Teilen, die sich ergänzen oder gemein-sam benutzt werden.

1.2.3 1.2.3 1.2.3 Hiervon maximal EUR 750,– für Geld und Reisedokumente, für Kinder unter 16 Jahren auf EUR 75,– beschränkt.

1.3 1.3 1.3 In einem Notfall kann Ihnen der Versicherer im Voraus bis zu EUR 1.500,– verauslagen.

1.4 1.4 1.4 Der Versicherer bietet Ihnen, soweit möglich, Rat und Hilfe sowie Versandkosten beim Ersatz wichtiger Gegenstände, die verloren gingen, gestohlen oder beschädigt wurden, einschließlich Brillen, Kontaktlinsen, Arztrezepten und Rei-sedokumenten, die für Sie zur Fortsetzung Ihrer Reise oder für die Heimreise erforderlich sind.

1.5 1.5 1.5 Sie erhalten notwendige angemessene zusätzliche Reise- und Unterbringungskosten sowie Konsulatsgebühren, die zum Ersatz der Reisedokumente für Sie zur Fortsetzung Ihrer Reise oder zur Heimreise erforderlich sind.

2 AusschlüsseNeben den allgemeinen Ausschlüssen für alle Reise-Versicherungsleistungen (siehe Seite 18) gelten folgende besondere Ausschlüsse für Reisegepäck, Geld und Reise-dokumente:

2.1 Normale Abnutzung und Verschleiß.2.2 2.2 2.2 Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Habe,

wenn Sie die erforderliche Sorgfalt nicht angewendet haben oder sie ungesichert oder außerhalb Ihrer Reichweite Ihrer Reichweite Ihrerhatten.

2.3 2.3 2.3 Verlust oder Diebstahl, den Sie der Polizei oder Ihrem Anbieter von Transport oder Unterbringung nicht innerhalb von 48 Stunden gemeldet und einen Bericht darüber erhalten haben.

2.4 2.4 2.4 Beschädigung von persönlicher Habe, während sie in der Obhut eines Transportanbieters war, wenn Sie diese nicht innerhalb von 48 Stunden gemeldet und einen Bericht darüber erhalten haben.

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2.5 2.5 2.5 Schäden von und an Fahrzeugen und Fahrzeugzubehör oder Gegenständen in einem Fahrzeug, wenn es keinen Beweis für einen Einbruch gibt.

2.6 2.6 2.6 Andere Dokumente als Reisedokumente.2.7 2.7 2.7 Beschädigung an zerbrechlichen oder brüchigen Gegenständen.2.8 2.8 2.8 Haushaltswaren.2.9 2.9 2.9 Beschlagnahme oder Vernichtung Ihrer persönlichen Habe

durch Regierung, Zoll oder andere staatliche Gewalt.2.10 2.10 2.10 Diebstahl von einem Dach- oder Ko� erraumträger, außer

Diebstahl von Campingausrüstung.2.11 2.11 2.11 Bezüglich Geld: Verminderungen aufgrund von Irrtümern

oder Währungsschwankungen.

REISEKOMFORTVERSICHERUNG

Versicherer ist Chubb (siehe Seite 12).Sie müssen Ihre Reise vollständig mit Ihrer American Express Card oder mit Membership Rewards® Punkten zahlen, um von dieser Leistung zu profi tieren.

1 Die Leistungen für Sie1.1 1.1 1.1 Die unten genannten versicherten zusätzlichen Reisekosten,

Kosten für Verpfl egung (Speisen und Getränke), Unterbrin-gung sowie den Kauf notwendiger Artikel müssen IhremAmerican Express Gold Card Konto belastet worden sein. Falls Sie kein Karteninhaber sind und nicht mit dem Karten-inhaber reisen, kann die Zahlung auch anderweitig erfolgen. In jedem Fall muss aber die Originalrechnung als Kosten-nachweis beim Versicherer eingereicht werden.Versicherer eingereicht werden.Versicherer

1.2 1.2 1.2 Es werden Ihnen bis zu EUR 200,– pro Person für zusätz-liche Reise-, Verpfl egungs- und Unterbringungskosten vorIhrer tatsächlichen Abreise erstattet bei:

1.2.1 1.2.1 1.2.1 Versäumen der Abfahrt: Sie versäumen Ihren Flug, Zug oderIhr Schi� aufgrund eines Unfalles oder einer Betriebsstörung Ihres Fahrzeuges oder eines Unfalles, einer Betriebsstörung oder eines Ausfalls eines Transportmittels und es steht inner-halb von 4 Stunden ab der bekanntgegebenen Abfahrtszeit keine Alternative zur Verfügung.

1.2.2 1.2.2 1.2.2 Verspätung, Ausfall oder Überbuchung: Ihr Flug, Zug oder Schi� ist verspätet, fällt aus oder ist überbucht und es steht innerhalb von 4 Stunden ab der bekanntgegebenen Abfahrtszeit keine Alternative zur Verfügung.

1.2.3 1.2.3 1.2.3 Verpasste Verbindung: Sie verpassen Ihr(en) Anschlussfl ug, -zug oder -schi� und es steht innerhalb von 4 Stunden ab der bekanntgegebenen Abfahrtszeit keine Alternative zur Verfügung.

1.3 1.3 1.3 Sie erhalten eine Rückerstattung für Kauf oder Miete not-wendiger Artikel bei:

1.3.1 1.3.1 1.3.1 Gepäckverspätung: bis zu EUR 300,– pro Person, wenn Ihr eingechecktes Gepäck nicht innerhalb von 4 Stunden nach Ihrer Ankunft an Ihrem Zielfl ughafen eintri� t.

1.3.2 1.3.2 1.3.2 Erweiterte Gepäckverspätung: Zusätzlich bis zu EUR 300,– pro Person, wenn Ihr eingechecktes Gepäck nicht innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Ankunft an Ihrem Zielfl ughafen eintri� t.

2 AusschlüsseNeben den allgemeinen Ausschlüssen für die Reise-Versiche-rung (Seite 18) besteht unter Reisekomfort kein Versiche-rungsschutz für:

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2.1 2.1 2.1 Zusätzliche Kosten, wenn die Fluglinie, Eisenbahngesell-schaft oder Reederei alternative Reisearrangements oder Unterkunft angeboten hat und diese abgelehnt wurden.

2.2 2.2 2.2 Kosten, die nach der Heim-/Rückreise am Ziel(fl ug)hafen oder Zielort entstehen.

2.3 2.3 2.3 Bei Gepäckverspätung und erweiterter Gepäckverspätung: Gegenstände, die für Ihre Reise nicht sofort erforderlich sind.

2.4 Wenn Sie bei Eintritt eines Versicherungsfalles die Flugge-sellschaft bzw. die zuständige Stelle über das Vermissen des Gepäcks am Bestimmungsort nicht unverzüglich informiert haben, eine Verlustmeldung (Property Irregularity Report) von dieser nicht erlangt und nicht alle möglichen und sinnvollen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Wiedererlangung des Gepäcks getro� en haben.

2.5 2.5 2.5 Den Fall, dass Sie gegen eine Kompensation der Fluggesell-schaft freiwillig auf den Antritt eines Fluges verzichten.

2.6 Streik/Arbeitskampf, der vor Buchung Ihrer Reise begann oder angekündigt wurde.

REISE-UNFALLVERSICHERUNG

Versicherer ist Chubb (siehe Seite 12). Sie müssen Ihre Reise vollständig mit Ihrer American Express Card oder mit Membership Rewards® Punkten zahlen, um von dieser Leistung zu profi tieren.

1 Die Leistungen für Sie1.1 1.1 1.1 Der Versicherer bietet Ihnen Versicherungsschutz bei Unfäl-

len auf einer Reise.1.2 1.2 1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen

auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwil-lig eine Gesundheitsschädigung erleiden.

1.3 1.3 1.3 Todesfall-LeistungFührt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode und wurde der Unfalltod dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden gemeldet, wird die Todesfall-Leistung gezahlt. Die Todesfall-Leistung beträgt EUR 40.000,– für Erwachsene und Kinder ab Vollendung des 16. Lebensjahres und EUR 15.000,– für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Bei einem Unfall in einem ö� entlichen Verkehrsmittel erhöht sich die Todesfall-Leistung für Erwachsene und Kinder ab Vollendung des 16. Lebensjahres auf EUR 520.000,–.

1.4 1.4 1.4 Invaliditätsleistung1.4.1 1.4.1 1.4.1 Sind Sie durch den Unfall auf Dauer in Ihrer körperlichen oder Ihrer körperlichen oder Ihrer

geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität) und ist die Invalidität

– innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und – innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt

schriftlich festgestellt und von Ihnen beim Versicherer geltend gemacht worden, haben Sie Anspruch auf Kapitalleistung aus der Versicherungssumme in Höhe von EUR 40.000,–.

1.4.2 1.4.2 1.4.2 Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versi-cherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität. Bei Vollinvalidität werden EUR 40.000,– ausgezahlt. Bei einem Unfall in einem ö� entlichen Verkehrsmittel erhöht sich die Versicherungssumme auf EUR 520.000,–.Der Invaliditätsgrad bemisst sich danach, inwieweit die nor-male körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist; dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Der Invaliditätsgrad wird durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt festgestellt.

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1.4.3 1.4.3 1.4.3 Waren betro� ene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert.

1.4.4 1.4.4 1.4.4 Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.

1.5 1.5 1.5 Auswirkung von Krankheiten oder Gebrechen: Unfallversicherer leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Un-fallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich

– im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, – im Todesfall die Leistung

entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 Prozent, unter-bleibt jedoch die Minderung.

2 AusschlüsseNeben den allgemeinen Ausschlüssen für alle Reise-Versi-cherungsleistungen (siehe Seite 18) gelten folgende beson-dere Ausschlüsse für die Reise-Unfallversicherung:

2.1 2.1 2.1 Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit oder Drogen beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epilep-tische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.

2.2 2.2 2.2 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Orga-nen und Gehirnblutungen, es sei denn, dass ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis die überwiegende Ursache ist.

2.3 2.3 2.3 Infektionen.2.4 2.4 2.4 Bauch- oder Unterleibsbrüche, es sei denn, sie sind durch

eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstanden.

2.5 2.5 2.5 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, die sich nicht unmittelbar und ursächlich auf eine organische Verletzung/einen organischen Schaden zurückführen las-sen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.

2.6 2.6 2.6 Unfälle durch körperliche Tätigkeiten im Rahmen der Berufs-ausübung.

2.7 2.7 2.7 Unfälle infolge der Ausübung eines Extremsports sowie bei der Tätigkeit als Berufs-, Vertrags- oder Lizenzsportler.

3 Wann sind die Leistungen fällig?3.1 Der Versicherer ist verpfl ichtet, innerhalb eines Monats – Versicherer ist verpfl ichtet, innerhalb eines Monats – Versicherer

beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten – zu erklären, ob und in welcher Höhe er einen Anspruch aner-kennt. Die Fristen beginnen mit dem Eingang der unter „IV. Anforderungen für Assistance & Obliegenheiten im Versicherungsfall“ (Seite 32 f.) genannten Unterlagen.

3.2 3.2 3.2 Sie und der Versicherer sind berechtigt, den Grad der Invali-dität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen.

AUSLANDSREISE-PRIVATHAFTPFLICHT- & PROZESSKOSTENVERSICHERUNG

Versicherer für die Auslandsreise-Privathaftpfl ichtversiche-rung ist Chubb, für die Prozesskostenversicherung ist es IPA (siehe Seite 12).

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Sie müssen Ihre Reise vollständig mit Ihrer American Express Card oder mit Membership Rewards® Punkten zahlen, um von dieser Leistung zu profi tieren.

1 Die Leistungen für Sie1.1 1.1 1.1 Auslandsreise-Privathaftpfl ichtversicherung1.1.1 1.1.1 1.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie auf Ihrer

Reise im Ausland wegen eines Ereignisses, das – den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung

von Menschen (Personenschaden) – oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen

(Sachschaden) zur Folge hatte, für diese Folgen auf Grund gesetzlicher

Haftpfl ichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

1.1.2 1.1.2 1.1.2 Die Leistungspfl icht des Versicherers umfasst:1.1.2.1 1.1.2.1 1.1.2.1 Die Prüfung der Haftpfl ichtfrage.1.1.2.2 1.1.2.2 1.1.2.2 Die Abwehr unberechtigter Ansprüche.1.1.2.3 1.1.2.3 1.1.2.3 Die Erfüllung berechtigter Schadenersatzverpfl ichtungen.Be-

rechtigt sind Schadenersatzverpfl ichtungen dann, wenn die versicherte Person aufgrund eines Gesetzes, richterlicher Entscheidung, eines Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpfl ichtet ist. Anerkenntnisse und Verglei-che müssen vom Versicherer abgegeben, geschlossen oder Versicherer abgegeben, geschlossen oder Versicherermit dessen Zustimmung zustande gekommen sein.

1.1.2.4 1.1.2.4 1.1.2.4 Die gebührenordnungsmäßigen, gegebenenfalls die mit dem Versicherer besonders vereinbarten höheren Kosten Versicherer besonders vereinbarten höheren Kosten Versichererdes Verteidigers für eine vom Versicherer gewünschte oder genehmigte Bestellung eines Verteidigers für Sie in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpfl ichtan-spruch zur Folge haben kann.

1.1.2.5 1.1.2.5 1.1.2.5 Die Sicherheitsleistung oder Hinterlegung an Ihrer Stelle, wenn Sie für eine aus einem Versicherungsfall geschulde-te Rente kraft Gesetzes Sicherheit zu leisten haben oder Ihnen die Abwendung der Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung nachgelassen wird.

1.1.2.6 1.1.2.6 1.1.2.6 Die Führung eines Rechtsstreits in Ihrem Namen, wenn es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über den Anspruch zwischen Ihnen und dem Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger kommt.Die Kosten des Rechtsstreits werden vom Versicherer bis zu EUR 15.000,– übernommen.

1.1.2.7 1.1.2.7 1.1.2.7 Entschädigungen, die direkt oder indirekt aus einer Klage entstehen, werden bei jedem Versicherungsfall bis maximal EUR 750.000,– je Versicherungsfall und innerhalb von 12 Monaten übernommen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspfl ichtige Personen erstreckt. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Schadenereignis.

1.1.3 1.1.3 1.1.3 Einen Economy-Flug oder eine Standard-Zugfahrkarte, wennSie vor einem ordentlichen Gericht erscheinen müssen, wird gezahlt.

1.2 Prozesskosten zur Erlangung einer Entschädigung: Wenn Sieeinen Unfall haben oder während Ihrer Reise erkranken und eine Entschädigung durchsetzen wollen, bezahlt der Versicherer:

1.2.1 1.2.1 1.2.1 Prozesskosten bis zu EUR 15.000,–.1.2.2 Einen Economy-Flug oder eine Standard-Zugfahrkarte, wenn

Sie vor einem Gericht erscheinen müssen.

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1.2.3 Gerichtsverfahren: Der Versicherer bestimmt einen Anwalt für Versicherer bestimmt einen Anwalt für Versichererdie Kontrolle und Verantwortung aller Gerichtsverfahren.

1.2.4 Übersetzerkosten: Der Versicherer organisiert und bezahlt Versicherer organisiert und bezahlt Versicherereinen Übersetzer zur Unterstützung bei Prozessen.

1.2.5 Sind Gerichtsverfahren erfolgreich, so müssen dem Versiche-rer alle Prozesskosten, Auslagen und eventuelle Erfolgshono-rer alle Prozesskosten, Auslagen und eventuelle Erfolgshono-rerrare zurückgezahlt werden.

2 AusschlüsseNeben den allgemeinen Ausschlüssen für alle Reise-Versiche-rungsleistungen (siehe Seite 18) gelten folgende besondere Ausschlüsse für Haftpfl ichtansprüche bzw. Leistungen aus dieser Versicherung:

2.1 Alle Kosten, wenn Sie ohne vorherige Zustimmung des Versicherers Ihre Haftung ganz oder zum Teil anerkennen, verhandeln, Zusagen machen, einem Vergleich zustimmen, bezahlen oder anderweitig erfüllen. Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpfl ichtanspruchs durch IhrAnerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert, so hat der Versicherer für den von der Weigerung Versicherer für den von der Weigerung Versichereran entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.

2.2 2.2 2.2 Prozesskosten zur Erlangung einer Entschädigung nach Zi� er 1.2, wenn der Versicherer davon ausgeht, dassVersicherer davon ausgeht, dassVersicherer Sie keine vernünftige Chance haben, einen Prozess zu gewinnen oder einen brauchbaren Vergleich zu erreichen.

2.3 2.3 2.3 Forderungen gegen Sie durch Ihre nahen Angehörigen, die mitIhnen in häuslicher Gemeinschaft leben, oder durch Karten-mitglieder Ihres Gold Card Kontos und deren Familien oder jegliche Personen, die für Sie arbeiten.

2.4 2.4 2.4 Forderungen von Ihnen gegen die im vorangegangenen Aus-schluss Genannten.

2.5 2.5 2.5 Forderungen von Ihnen gegen uns, den Versicherer, einen Reiseagenten, Reiseleiter oder Transportunternehmer.

2.6 2.6 2.6 Schäden an fremden Sachen, die sich während Ihrer Reise in Ihrer Obhut oder Verantwortlichkeit befi nden, z. B. auch an fremden Sachen, die von Ihnen gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.

2.7 2.7 2.7 Ansprüche, soweit sie aufgrund eines Vertrags oder besonde-rer Zusagen über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpfl icht hinausgehen.

2.8 2.8 2.8 Die Haftpfl icht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft- oder Luftfahrzeuges sowie Motorbootes.

2.9 2.9 2.9 Haftpfl icht des Eigentümers, Besitzers, Halters, Verwenders von Feuerwa� en oder Tieren.

2.10 2.10 2.10 Forderungen, die direkt oder indirekt in Verbindung mit Land oder Gebäuden entstehen, die Sie besitzen oder nutzen, es sei denn, es handelt sich dabei um eine zeitweise Urlaubsunterkunft.

2.11 2.11 2.11 Forderungen, die direkt oder indirekt in Verbindung mit IhrerAusübung eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes), einer verantwortlichen Betätigung in Vereini-gungen aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung entstehen.

2.12 2.12 2.12 Schäden aus Geldbußen und Strafen sowie Strafschaden-ersatz (z. B. „punitive and exemplary damages“, wie im US-Rechtssystem möglich).

2.13 2.13 2.13 Kosten in Verbindung mit Nachforschungen, Antrag auf Überprüfung eines Urteils oder einer rechtlich verbindlichen Entscheidung.

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2.14 2.14 2.14 Forderungen gegen Sie als gesetzlichen Vertreter geschäfts-unfähiger oder beschränkt geschäftsfähiger Personen.

2.15 2.15 2.15 Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.

2.16 2.16 2.16 Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen-hang stehen mit energiereichen ionisierenden Strahlen (z. B. Strahlen von radioaktiven Sto� en oder Röntgenstrahlen) sowie mit Laser- und Maserstrahlen.

2.17 2.17 2.17 Schäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Was-ser (einschließlich Gewässerschäden) und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden.

3 Obliegenheiten im VersicherungsfallSie haben, neben den Obliegenheiten in „IV. Anforderun-gen für Assistance & Obliegenheiten im Versicherungsfall“ (Seite 32 f.) bei Eintritt eines Versicherungsfalles folgende Obliegenheiten:

3.1 3.1 3.1 Wird gegen Sie ein Haftpfl ichtanspruch erhoben, ein staats-anwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, haben Sie dies ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

3.2 3.2 3.2 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwal-tungsbehörden auf Schadenersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung des Versicherers bedarf es nicht.

3.3 3.3 3.3 Wird gegen Sie ein Haftpfl ichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, haben Sie die Führung des Verfahrens dem Versicherer zu überlassen. Dieser beauftragt in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.

3.4 3.4 3.4 Wenn Sie infolge veränderter Verhältnisse das Recht erlan-gen, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind Sie verpfl ichtet, dieses Recht auf Ihren Namen vom Versicherer ausüben zu lassen.

3.5 3.5 3.5 Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung Versichereroder Abwehr des Anspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.

III. GOLD CARD EINKAUFS-VERSICHERUNGSLEISTUNGEN

SHOPGARANT

Versicherer ist Chubb (siehe Seite 12).Versicherer ist Chubb (siehe Seite 12).Versicherer

1 Die Leistungen für Sie1.1 1.1 1.1 Versichert sind neue bewegliche Sachen für den persönlichen

Gebrauch, die über das American Express Gold Card Konto gekauft und die nicht Privatpersonen abgekauft wurden.Versicherungsschutz besteht ab Übergabe der Sache beim Kauf für 90 Tage (einschließlich des Transportes zum endgül-tigen Bestimmungsort) für

– Einbruchdiebstahl der versicherten Sachen, – Raub der versicherten Sachen, – Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen.

1.2 1.2 1.2 Die Höchstentschädigung entspricht dem auf der American Express Monatsabrechnung oder dem American Express Zahlungsbeleg ausgewiesenen Betrag abzüglich eventueller Leistungen Dritter bis zu

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1.2.1 1.2.1 1.2.1 EUR 1.100,– je Versicherungsfall.1.2.2 1.2.2 1.2.2 EUR 4.600,– je American Express Gold Card Inhaber inner-

halb von 12 Monaten. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, werden die Leistungen auf Ihr American Express Gold Card Konto überwiesen.

1.3 1.3 1.3 Nach Feststellung des Schadens durch den Versicherer hat Versicherer hat Versichererdieser die Wahl:

1.3.1 1.3.1 1.3.1 Bei zerstörten, gestohlenen oder geraubten Sachen Natural-ersatz zu leisten oder den von Ihnen gezahlten Kaufpreis zu erstatten.

1.3.2 1.3.2 1.3.2 Bei beschädigten Sachen diese reparieren zu lassen oder die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versiche-rungsfalles jeweils zuzüglich einer etwa verbleibenden Wert-minderung, höchstens jedoch den Kaufpreis, zu erstatten.

1.4 1.4 1.4 Die Ersatzleistung für solche Sachen, für die unter Verwen-dung der American Express Gold Card lediglich eine Teilzah-lung geleistet wurde, beschränkt sich auf den entsprechen-den Teilbetrag.

1.5 1.5 1.5 Bei Sachen, die zu einem Paar oder einer Garnitur gehören, wird bis zur Höhe des Kaufpreises geleistet, sofern die von einem Schaden nicht betro� enen Gegenstände einzeln unbrauchbar sind oder einzeln nicht ergänzt werden können.

2 AusschlüsseKein Versicherungsschutz besteht für:

2.1 2.1 2.1 Die ersten EUR 50,– je Versicherungsfall (Selbstbehalt).2.2 2.2 2.2 Normale Abnutzung oder Verschleiß.2.3 2.3 2.3 Beschädigungen, die absichtlich von Ihnen verursacht wurden.2.4 2.4 2.4 Fabrikations- oder Materialfehler.2.5 2.5 2.5 Einfachen Diebstahl sowie grobe Fahrlässigkeit, z. B. wenn

Sie es unterlassen haben, ausreichende Sorgfalt anzuwen-den, oder wenn Sie Waren ungesichert oder außerhalb Ihrer Reichweite gelassen haben.

2.6 2.6 2.6 Raub oder Einbruch-Diebstahl, der nicht innerhalb von 48 Stunden nach seiner Feststellung der Polizei angezeigt und über den keine schriftliche Anzeige vorgelegt wird.

2.7 2.7 2.7 Schäden von oder aus Motorfahrzeugen und deren Teilen.2.8 2.8 2.8 Bargeld, Schecks, Reiseschecks, alle sonstigen Wertpapiere

und Eintrittskarten und sonstigen Berechtigungsscheine.2.9 2.9 2.9 Tiere und Pfl anzen.2.10 2.10 2.10 Verbrauchsgüter und verderbliche Güter mit begrenzter Lebens-

dauer, z. B. Lebens- und Genussmittel, Kosmetik-Artikel etc.2.11 2.11 2.11 Elektronische Waren und Ausrüstung mit Zubehör.2.12 2.12 2.12 Brillen und Kontaktlinsen.2.13 2.13 2.13 Schäden, die Sie verursachen oder ein mit Ihnen in betrüge-

rischer Absprache Stehender durch oder während der vor-sätzlichen Ausführung einer Straftat oder des vorsätzlichen Versuchs einer Straftat oder durch unredliche Handlungen verursacht.

2.14 2.14 2.14 Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingri� e von hoher Hand sowie Pfändung.

2.15 2.15 2.15 Schäden, für die ein Dritter als Hersteller, Verkäufer oder aus einem Reparaturauftrag vertraglich einzustehen hat.

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ON- UND OFFLINE-RÜCKGABERECHT (RETURN PROTECTION)

Versicherer ist Chubb (siehe Seite 12).

1 Die Leistungen für Sie1.1 1.1 1.1 Versichert sind neue funktionstüchtige unbeschädigte

bewegliche Waren ab einem Einkaufswert von EUR 30,–, die nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind und über Ihr American Express Gold Card Konto im Internet, in einem Ihr American Express Gold Card Konto im Internet, in einem IhrGeschäft oder bei einem Einzelhändler mit Geschäftssitz und Anschrift in Österreich gekauft wurden.

1.2 1.2 1.2 Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die versicherte Person versucht, innerhalb von 90 Tagen ab Übergabe beim Kauf eine der oben aufgeführten Waren zurückzugeben und der Verkäufer dem nicht zustimmt. Melden Sie den Versicherungsfall nach diesem Zeitpunkt, besteht kein Versicherungsschutz. Eine Berufung auf eine Obliegenheitsverletzung ist nicht möglich.

1.3 1.3 1.3 Der Versicherer ersetzt den auf der American Express Monatsabrechnung oder dem Kassenbeleg ausgewiesenen Kaufpreis bis zu

– EUR 400,– je Versicherungsfall. – EUR 1.500,– je American Express Gold Card Inhaber

innerhalb von 12 Monaten. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, werden die Leistungen auf Ihr American Express Gold Card Konto Ihr American Express Gold Card Konto Ihrüberwiesen.

2 AusschlüsseNicht versichert sind

2.1 Waren, die nicht vollständig mit Ihrer American Express Gold Card bezahlt wurden.

2.2 Folgende Waren: – Schmucksachen, Edelmetalle, Edelsteine und Pelze. – Seltene und wertvolle Münzen. – Bargeld, Schecks, Reiseschecks, alle sonstigen Wertpapiere

(z. B. Wechsel, Briefmarken). – Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaber-

wert sowie Antiquitäten. – Eintrittskarten, Tickets und sonstige Berechtigungsscheine. – Dienstleistungen aller Art einschließlich der Dienstleistun-

gen, die mit der versicherten Sache zusammenhängen (z. B. Installations- bzw. Einrichtungskosten, Garantien, Berechtigungen, Transport oder Mitgliedschaften).

– Mobiltelefone (Handys) mit Zubehör. – Speichermedien und Aufnahmen jeglicher Art (z. B. Ton-,

Foto-, Video-, Digitalaufnahmen, Computer-Software). – Bücher. – Tiere und Pfl anzen. – Verbrauchsgüter und verderbliche Güter mit begrenzter

Lebensdauer, z. B. Lebens- und Genussmittel, Kosmetik-Artikel etc.

– Medizinische Hilfsmittel (z. B. Brillen, Geräte, Prothesen, Einrichtungen, Zubehör, Arzneien).

– Ausgetauschte, gebrauchte, überholte, instandgesetzte oder umgebaute Gegenstände.

– Aus- und Schlussverkaufsware. – Motorfahrzeuge und deren Teile. – Immobilien (Grundstücke und Häuser).

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– Gegenstände, die Bestandteile von Haus, Wohnung, Büro, Auto etc. sind (z. B. Garagentorö� ner, Alarmanlagen).

– Personalisierte Artikel wie z. B. Visitenkarten.

IV. ANFORDERUNGEN FÜR ASSISTANCE & OBLIEGENHEITEN IM VERSICHERUNGSFALL

1 Was ist nach einem Versicherungsfall zu tun? (Obliegenheiten)Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön-nen die Versicherer ihre Leistungen nicht erbringen.Versicherer ihre Leistungen nicht erbringen.Versicherer

1.1 1.1 1.1 Versicherungsfall im Sinne dieses Vertrages ist das Ereignis, das einen unter die Versicherung fallenden Schaden verur-sacht oder – bei der Haftpfl ichtversicherung – Haftpfl icht-ansprüche gegen die versicherte Person zur Folge haben könnte.

1.2 1.2 1.2 Grundsätzlich besteht die Verpfl ichtung:1.2.1 1.2.1 1.2.1 Nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des

Schadens zu sorgen.1.2.2 1.2.2 1.2.2 Den betre� enden Versicherer innerhalb von 30 Tagen unter

Angabe aller Einzelheiten von einem Umstand, der eine Leistungspfl icht des Versicherers zur Folge haben könnte, vollständig und wahrheitsgemäß zu unterrichten.

1.2.3 1.2.3 1.2.3 Einen Unfalltod innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn der Unfall schon angezeigt war.

1.2.4 1.2.4 1.2.4 Dem betre� enden Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe seiner Leistungspfl icht zu gestatten.

1.2.5 1.2.5 1.2.5 Weisungen des Versicherers zu beachten.1.2.6 1.2.6 1.2.6 Anordnungen der Ärzte zu befolgen.1.2.7 1.2.7 1.2.7 Sich durch vom Versicherer beauftragte Ärzte untersuchen zu

lassen.1.2.8 1.2.8 1.2.8 Dem Versicherer die in nachfolgender Versicherungsfall-Versicherer die in nachfolgender Versicherungsfall-Versicherer

Tabelle genannten Unterlagen und sonstige für die Ermittlung der Leistung maßgeblichen Informationen auf Ihre Kosten zuzusenden bzw. darauf hinzuwirken, dass diese erstellt werden.

1.2.9 1.2.9 1.2.9 Ärztliche Hilfe und Arztkosten im Voraus vom Versicherergenehmigen zu lassen.

1.2.10 1.2.10 1.2.10 Dritte (z. B. Ärzte, andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden) im Bedarfsfall zu ermächtigen, die erforder-lichen Auskünfte zu erteilen.

1.2.11 1.2.11 1.2.11 Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Einbruchdieb-stahl, Raub, vorsätzliche Sachbeschädigung, Vandalismus, Körperverletzung) sowie durch Brand oder Explosion unver-züglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und sich die Anzeige bescheinigen zu lassen.

1.2.12 1.2.12 1.2.12 Den betre� enden Versicherer vom Bestehen weiterer Versicherer vom Bestehen weiterer VersichererVersicherungen, durch die Versicherungsschutz für den vor-liegenden Versicherungsfall besteht, sowie von dort geltend gemachten Ansprüchen und erhaltenen Entschädigungen sowie von der Ersatzpfl icht anderer Dritter zu informieren.

1.2.13 1.2.13 1.2.13 Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Obliegenheiten in der Auslandsreise-Privathaftpfl ichtversicherung.

2 Folgen der Nichtbeachtung von ObliegenheitenWird eine nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu erfüllende Obliegenheit verletzt, verlieren Sie den Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt.

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Bei grob fahrlässiger Verletzung behalten Sie insoweit den Versicherungsschutz, als die Verletzung weder Einfl uss auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Bemes-sung der Leistung gehabt hat. Bei vorsätzlicher Verletzung behalten Sie in diesen Fällen den Versicherungsschutz insoweit nur, wenn die Verletzung nicht geeignet war, die Interessen der Versicherer ernsthaft zu beein-trächtigen, oder wenn Sie kein erhebliches Verschulden tri� t. Versuchen Sie bzw. die versicherte Person die Versichererarglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder für die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, oder machen Sie vorsätzlich unwahre Angaben, so sind die Versicherer von der Entschädigungspfl icht frei, auch Versicherer von der Entschädigungspfl icht frei, auch Versichererwenn ihnen durch die Täuschung kein Nachteil entsteht. Ist eine Täuschung durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so gelten die Voraussetzungen als bewiesen.

3 Wann sind die Leistungen fällig?Sind im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall be-hördliche Erhebungen oder ein strafrechtliches Ermittlungs-verfahren gegen die versicherte Person eingeleitet worden, so können die Versicherer bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens die Zahlung aussetzen.

Ist die Leistungspfl icht eines Versicherers dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, so hat die Auszahlung der Leis-tung binnen 2 Wochen zu erfolgen, sofern in den speziellen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist.

Die Verpfl ichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, an dem der Betrag durch den Versicherer angewiesen ist.Versicherer angewiesen ist.Versicherer

Die Entschädigung ist seit der Fälligkeit mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB pro Jahr zu verzinsen, wenn der Versicherer oder eine von ihm beauftragte Organisation sie nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit erbringt.

4 Wie können Sie den Verlust von Ansprüchen vermeiden? Sie haben keinen Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn Sie den Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb eines Jahres gerichtlich geltend gemacht haben.

Die Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Ablehnung des Versicherers. Die Rechtsfolgen der Fristversäumnis treten nur ein, wenn dabei auf die Notwendigkeit der fristgerechten gerichtlichen Geltendmachung hingewiesen wurde.

5 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Leistung verlangt werden kann. Haben Sie einen Anspruch bei den Versicherern angemeldet, zählt der Zeitraum von der Anmeldung bis zum Zugang der schriftlichen Ent-scheidung des Versicherers bei der Fristberechnung nicht mit.

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Allgemein • Ihre American Express Gold Card Nummer• Nachweis, dass Sie sich auf einer Reise befunden haben• Nachweis der Zahlung des verwendeten

ö� entlichen Verkehrsmittels/Tickets/Vertrages/der Dienstleistung mit der American Express Gold Card bzw. mit Membership Rewards® Punkten, sofern die Zahlung mit der Karte Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist

• Kostenrechnungen Dritter im Original• Ärztliche Bescheinigungen müssen den

Namen der behandelten Person, eine detaillierte Beschreibung der Behandlung und der Kosten bzw. die vom Versicherer jeweils geforderten Informationen enthalten

• Die Ihnen evtl. zugesandte Schadenanzeige ist binnen 30 Tagen vollständig und wahr-heitsgemäß ausgefüllt zurückzusenden

• Name des behandelnden Arztes und seine Entbindung von der Schweigepfl icht

• Polizeibericht, sofern die Polizei eingeschal-tet wurde

• Ihre Bankverbindung, IBAN und Swift/BIC-Code

• Nachweis, in welcher Höhe Dritte (z. B. Airline, Krankenversicherer) Kosten übernommen haben

Auslandsreise-Krankenver-sicherung & Medizinische Assistance

• Ärztliche Bescheinigungen und Rechnungen

• Alle nicht genutzten Tickets

IPA/AXA Assis-tance

Reisestorno & Verschiebung Ihrer Reise, Nichtantritt der Reise

• Ärztliche Bescheinigungen • Nicht genutzte Tickets oder Reisegutschei-

ne/Rechnungen• Nachweis der betre� enden Gesellschaft

mit detaillierter Ursache und Dauer der Verspätung bei Reiseabbruch

• Buchungs- und Stornierungsrechnung des Reiseunternehmens

• Nachweis einer unabhängigen Stelle über nichtmedizinische Gründe des Reisestornos oder Nichtantritts der Reise

• Bei E-Tickets: Bestätigung der Fluggesell-schaft, dass der Flug nicht angetreten wurde und in welcher Höhe ggf. Kosten erstattet wurden

IPA/AXA Assis-tance

Reiseabbruch, Reiseunter-brechung

• Ärztliche Bescheinigungen • Sämtliche ungenutzten Tickets oder Reise-

rechnungen• Rechnungen und Quittungen für Kosten,

die Sie bezahlt haben• Unabhängige Dokumentation zum Nach-

weis von nichtmedizinischen Gründen für eine Reiseunterbrechung

IPA/AXA Assis-tance

LEISTUNG ZUR LEISTUNGSBEARBEITUNG BITTE WENDEN BENÖTIGTE UNTERLAGEN SIE SICH IM VERSICHERUNGS- FALL AN

Versicherungsfall-Tabelle Reise-Versicherungsleistungen

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Reisegepäck-versicherung

• Bericht der Polizei, des Beherbergungs- oder Transportunternehmens

• Nachweis des Eigentums• Einsendung der beschädigten oder zer-

störten Gegenstände auf Ihre Kosten nach Au� orderung

IPA/AXA Assis-tance

Reisekomfort-versicherung

Generell • American Express Kreditkartenbelege über

die entstandenen Kosten für gekaufte Wa-ren und/oder Übernachtungen (wenn Siekein Karteninhaber sind, ist die Original-rechnung einzureichen)

• Originalbelege (bei gleichzeitiger Bearbei-tung durch Dritte sind Kopien ausreichend)

• Reiseticket mit detaillierten Angaben z. B. Fluglinie, Flugnummer, (Abfl ug-)Hafen,

Zielort, planmäßige Abfl ug-/-fahrtszeit, Ankunftszeit, Ankunfts(fl ug)hafen

• Information, ob es sich bei der betro� enen Reise um eine Heimreise handelte

• Information, ob Mitreisende (z. B. Kinder, Gatte) betro� en waren

Abfahrt-Versäumnis, Verspätung, Ausfall, Überbuchung, verpasste Verbindung• Schriftliche Bestätigung des Verkehrs-

mittel-Betreibers über die Verspätung, den Rücktritt, die verpasste Verbindung oder das Überbuchen, inkl. Zeitpunkt der geplanten und der tatsächlichen Abfahrt und Ankunft

• Nachweis, dass innerhalb von 4 Stunden keine alternative Beförderung angeboten wurde

• Bestätigung der entsprechenden Organisa-tion (z. B. Pannenhilfe, Werkstatt, Polizei) über die Gründe der Verspätung, falls Sie Ihren Abfl ug/Ihre Abfahrt verpasst haben

Gepäckverspätung• Schriftliche Bestätigung der Fluggesell-

schaft über Gründe der Gepäckverspätung (Property Irregularity Report) & den Zeit-punkt der Wiedererlangung des Gepäcks

Chubb

Reise-Unfall-versicherung

• Nachweis darüber, dass sich der Unfall auf einer versicherten Reise bzw. in einem

ö� entlichen Verkehrsmittel ereignete• Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen• Beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der

Nachweis über den Abschluss des Heilver-fahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist

• Im Todesfall ist Chubb das Recht zu ver-scha� en, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von ihr beauftragten Arzt vornehmen zu lassen

Chubb

Auslandsreise-Privathaft-pfl icht-versicherung

Prozesskosten-versicherung

• Alle erforderlichen Auskünfte und Nachweise zum Schadenfall (z. B. Schadenhergang, Zeugen, Anspruchsschreiben des Geschä-digten an den Versicherten, Nachweise zu Grund und Höhe des Schadenersatzan-spruches durch den Geschädigten)

Chubb

IPA/AXA Assis-tance

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Allgemein • Ihre American Express Gold Card Nummer• Den Originalanscha� ungsbeleg, aus dem

der Kaufpreis und der Anscha� ungstag ersichtlich sind, sowie den dazugehöri-gen American Express Kreditkartenbeleg oder eine Kopie der Monatsrechnung des American Express Kartenkontos

• Die Ihnen evtl. zugesandte Schadenanzeige ist binnen 30 Tagen vollständig und wahr-heitsgemäß ausgefüllt zurückzusenden

• Die Einsendung von Gegenständen an den Versicherer muss als Einschreiben Versicherer muss als Einschreiben Versicherermit Rückschein auf Ihre Kosten erfolgen. Die Belege über das Einschreiben und der Rückschein sind von Ihnen als Nachweis für die Einsendung, falls die Sachen nicht beim Versicherer ankommen, aufzubewahrenVersicherer ankommen, aufzubewahrenVersicherer

ShopGarant • Polizeibericht mit Bestätigung einer Straf-tat/eines Brandes/einer Explosion

• Einsendung der beschädigten oder zer-störten Gegenstände auf Anforderung

• Schadennachweis• Information über die Inanspruchnahme

von Dritten (auch Versicherungen) wegen des gleichen Schadens

Chubb

Return Protection

• Schriftliche Bestätigung des Händlers, bei dem Sie die Ware gekauft haben, aus der die Ablehnung der Rücknahme der gekauf-ten Ware und der Grund dafür ersichtlich sind

• Bei Anerkennung Ihres Anspruches ist nach Au� orderung die versicherte Sache in Originalverpackung innerhalb von 30 Tagen als Einschreiben mit Rückschein einzusenden

Chubb

Versicherungsfall-Tabelle Einkaufs-Versicherungsleistungen

LEISTUNG ZUR LEISTUNGSBEARBEITUNG BITTE WENDEN BENÖTIGTE UNTERLAGEN SIE SICH IM VERSICHERUNGS- FALL AN

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V. Verbraucherinformationen

1 Wer ist für Ihre Beschwerden zuständig?

1.1 American ExpressSollten Sie mit dem Leistungsstandard nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an:

American Express Services Europe LimitedNiederlassung WienKärntner Straße 21–23, 1010 WienFirmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, Firmenbuchnummer: FN 420795t

24-Stunden-Kundenservice: 0800 900 940Aus dem Ausland: +49 69 9797-2000Telefax: +43 1 51511-777www.americanexpress.at

1.2 Ombudsmann für ChubbChubb ist ein Mitglied im Verband der Versicherungsunter-nehmen Österreichs (VVO). Sie können daher für alle Versi-cherungen außer der Auslandsreise-Krankenversicherung, Reiserücktritts-, Reiseabbruch-Versicherung sowie Assistance die kostenfreien Dienste der Beschwerdestellen des VVO oder der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) in Anspruch nehmen:

Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO)Anfragen und BeschwerdenSchwarzenbergplatz 7, 1030 WienE-Mail: [email protected]

Finanzmarktaufsicht (FMA)Verbraucherinformation & BeschwerdewesenOtto-Wagner-Platz 5, 1090 WienTelefon: +43 1 249 59-5108 oder -5124Telefax: +43 1 249 59-5199E-Mail: [email protected]/de/verbraucher

1.3 Ombudsmann für IPA Sie können Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde richten:

Financial Services Ombudsman Bureau 3rd Floor, Lincoln House, Lincoln Place Dublin 2, IrelandTelefon: +353 1 6620899Telefax: +353 1 6620890E-Mail: enquiries@fi nancialombudsman.iewww.fi nancialombudsman.ie

Der Financial Services Ombudsman (FSO) ist eine unab-hängige Instanz, die über Beschwerden bei allgemeinen Versicherungsprodukten entscheidet.

Diese Instanz berücksichtigt nur Beschwerden nach unserer schriftlichen Bestätigung an Sie, dass unser internes Beschwerde verfahren eingestellt wurde. Ein Weiterleiten an den FSO beein trächtigt nicht Ihr Recht, rechtliche Schritte gegen uns einzuleiten.

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2 Was gilt für den Datenschutz?Die Versicherer übermitteln ggf. und im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertrags-durchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertrags-änderungen) ergeben, an

– Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung,

– ihren Fachverband, – andere Versicherer zur Beurteilung des Risikos und der

Ansprüche.

Diese Versicherer führen ggf. und soweit dies der ordnungs-gemäßen Durchführung ihrer Versicherungsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen ihrer Versicherungs-gruppe. Auf Wunsch senden die Versicherer Ihnen zusätzliche Informationen zur Datenübermittlung zu. Zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag ziehen die Versicherer alle als erforderlich erachteten Erkun-digungen über frühere, bestehende und bis zum Ende des Versicherungsschutzes eintretende Krankheiten, Unfallfolgen und Gebrechen sowie über beantragte, bestehende oder been-dete Personenversicherungen bei Dritten (Ärzten, Krankenan-stalten, sonstigen Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge, Sozialversicherungsträgern, Versiche-rungsunternehmen, sonstigen Versicherungseinrichtungen, Behörden etc.) ein und bewahren diese abrufbar auf.

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CAM

7841

a 05

/17

American Express Services Europe Limited, Niederlassung Wien, Kärntner Straße 21–23, 1010 Wien

Zweigniederlassung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Vereinigten Königreichs mit Sitz in London.

Anschrift: Belgrave House, 76 Buckingham Palace Road, London SW1W 9AX, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales,

Cardi� , Nr. 1833139

Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, Firmenbuchnummer: FN 420795 t, DVR-Nr.: 3003166, UID Nr: ATU68950959

American Express Services Europe Limited hat eine Lizenz der Financial Conduct Authority, London, zur Erbringung von Zahlungsdienstleistungen

(Referenznummer 661836).