Das Werbemittel der Region Nr. 23 9. Juni 2016 Kirchliche Anzeigen DONNERSTAG, 9. JUNI BIS DONNERSTAG, 16. JUNI 2016 EVANGELISCH- REFORMIERTE KIRCHE ARCH UND LEUZIGEN Sonntag, 12. Juni, 9.30 Uhr: Familien-Gottesdienst in der Kirche Arch. Ge- staltung: Schüler der KUW-3 aus Arch und Leu- zigen. Pfr. Matthias Hochhuth, Lea Ziegler (Gitarre) und Thomas Brönnimann. Thema: «Unser Vater – wo ist denn der Himmel?» 9.30 Uhr: Kik-Leuzigen, für alle Kinder ab ca. 5 Jahren im Turm. Mittwoch, 15. Juni, 9.30 Uhr: Seniorenkaffi Leuzigen im Gemeinschaftsraum des Daheim an der Dorfstr. 10. Donnerstag, 16. Juni, 15.00 Uhr: Senioren-Gottesdienst im Altersheim «Lueg is Land» Arch, mit Pfr. Jonas Lutzweiler. BüREN AN DER AARE Donnerstag, 9. Juni, 12.00-13.30 Uhr: Mittagstisch «chez maxime» im Kirchgemeinde- haus. 19.30-21.30 Uhr: Probe des ökumenischen Kir- chenchors im Kirchgemeindehaus. Sonntag, 12. Juni, 18.00 Uhr: Ref. Kirche Büren a.A.: Ein musikalischer Som- merabendgottesdienst mit Pfr. Daniel Wieder- kehr. Musik: Ökumenischer Kirchenchor unter der Leitung von Barbara Clénin und Sally Jo Rüedi (Orgel). Dienstag, 14. Juni, 20.00 Uhr: Kirchgemeindehaus: Kirchgemeindeversamm- lung. Traktanden siehe im «reformiert», Aus- gabe Juni. Nach der Versammlung sind alle herzlich zu einem Apéro eingeladen. Mittwoch, 15. Juni, 9.30-11.30 Uhr: Caféstube im Kirchgemeindehaus. 10.00 Uhr: Gottesdienst im Altersheim mit Pfr. Daniel Wiederkehr. Klavier: Sally Jo Rüedi. Donnerstag, 16. Juni, 12.00-13.30 Uhr: Mittagstisch «chez maxime» im Kirchgemeinde- haus. Anmeldungen bis Dienstagabend an Franziska Hug, Tel. 032 351 12 66 oder per SMS an 076 436 12 66. 19.30-21.30 Uhr: Probe des ökumenischen Kir- chenchors im Kirchgemeindehaus. Amtswoche der Pfarrer/innen: 13.-19. Juni 2016 Pfrn. Sandra Begré, Tele- fon 032 351 19 70. Unsere Internet-Adresse: www.kirche-bueren.ch. KIRCHGEMEINDE DIESSBACH B. B. Samstag, 11. Juni, 10.00 Uhr: Diessbach: «Fiire mit de Chliine» in der Kirche, gestaltet vom Fiire-Team. 9.30-12.00 Uhr, Busswil: Der Weltladen im Kirchlichen Zentrum ist geöffnet – gleichzeitig «Kafitreff» Weltladen. Sonntag, 12. Juni, 10.00 Uhr: Diessbach: Ökumenischer Gottesdienst im Ver- sammlungshaus Allmend der ETG. Liturgie und Predigt: Daniel Siegfried, Pfarrer Ueli Burkhal- ter, Vikarin Magdalena Daum. Dazu laden herzlich ein die Täufergemeinde Diessbach (ETG) und die reformierte Kirchgemeinde Diessbach. Anschliessend Apéro. ÄRZTE Versuchen Sie bitte zuerst Ihren Hausarzt zu erreichen. Falls dieser nicht erreichbar ist: Büren an der Aare, Dotzigen, Lengnau, Meienried, Meinisberg, Oberwil, Pieterlen, Rüti, Safnern; Notfallrayon Lyss (inkl. Büetigen, Diessbach, Busswil); Notfallrayon Aarberg; Notfallrayon Ins/Erlach 0900 144 111 (kostenpflichtig mit CHF 2.08/Min. aus dem Festnetz; mit Natel easy unter 16 Jahren bei gesperrter 0900-Nummer nicht erreichbar) Arch, Leuzigen 0848 112 112 Wengi, Rapperswil 0900 57 67 47 (aus dem Festnetz CHF 0.88/Min.) ZAHNÄRZTE Versuchen Sie bitte, zuerst Ihren Zahnarzt zu erreichen 1811 Notrufnummer ganze Schweiz 112 Polizeinotruf 117 Feuerwehr 118 REGA 1414 Medizinische Notfallnummer 144 APOTHEKEN Notfall-Nummer Region Lyss-Biel Tel. 0842 24 24 24 SPITEXORGANISATIONEN Region Büren (Leuzigen, Arch, Büren, Meienried, Oberwil, Rüti, Diessbach, Büetigen, Dotzigen) 032 353 10 50 Lengnau, Pieterlen 032 329 39 00 Safnern, Orpund, Meinisberg, Scheuren 032 332 97 97 Wengi (Schüpfen und Umgebung) 031 879 05 67 Notfalldienste Dienstag, 14. Juni, 8.30 Uhr: Busswil: Zmorge-Treff im Kirchlichen Zentrum. 20.00 Uhr, Diessbach: Ordentliche Kirchge- meindeversammlung in der Pfrundscheune. Donnerstag, 16. Juni, 12.00 Uhr: Dotzigen: Mittagstisch im Restaurant «Kreuz». Freitag, 17. Juni, 10.15 Uhr: Dotzigen: Ökumenischer Gottesdienst im Altersheim «Waldhof», Marie-Louise Beyeler, Pfarreileiterin in Büren. 12.15 Uhr, Busswil: Mittagstisch im Restaurant «Rössli». Unsere Internet-Adresse: www.kirche-diessbach.ch LENGNAU Donnerstag, 9. Juni, 10.00 Uhr: Altersheim-Andacht mit Pfr. H. Friedli und Frau C. Wahli, Musik. Sonntag, 12. Juni, 9.30 Uhr: Gottesdienst KUW 3. Klasse mit Pfr. H. Friedli, Katechetin, L. Köles und Frau S. Lehmann, Musik. Zuständig für Abdankungen Pfr. H. Friedli, Tel. 032 653 17 03. OBERWIL BEI BüREN Sonntag, 12. Juni, 10.00 Uhr: Gemeindehaus Schnottwil: Sonntagsschule. 20.00 Uhr, Kirche Oberwil: Abendgottesdienst. Pfr. Toni Calmonte, Orgel: Thomas Brönni- mann. Donnerstag, 16. Juni, 20.00 Uhr: Gasthof Rössli, Biezwil, Kirchgemeindever- sammlung. PIETERLEN UND MEINISBERG Pieterlen Sonntag, 12. Juni, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Pfr. Uwe Tatjes. Silvia Bren- ner, Orgel. Donnerstag, 16. Juni, 9.45 Uhr: Schlössligottesdienst mit Pfrn. Martina Wie- derkehr-Steffen. Béatrice Staubli, Klavier. 18.30 Uhr: Ökumenisches Abendgebet im Zen- trum mit Stephan Schmitt. Freitag, 17. Juni, 12.00 Uhr: Offener Mittagstisch im Zentrum. Danach Sommerpause. 13.45-16.15 Uhr: Ki-Na-Pi im Zentrum. Für Kin- der vom Kindergarten bis zur 6. Klasse. Wir sind für Sie da – in jedem Fall für jeden Fall. Zentrale 032 391 82 82 Rettungsdienst 144 Wollen Sie Ihre Situation verändern, verbessern, prüfen? Wir sind für Sie da. In jedem Lebensalter, in jeder Lebenssituation. Die Beratung ist gebührenfrei Spendenkonto: PC 25-5180-6 Ida Stadler, Psychotherapeutin ASP Einzel-, Paar- und Familienberaterin ZSB Elisabeth Brugger, Psychologin FSP Einzel-, Paar- und Familienberaterin ZSB Bernhard Schrittwieser, dipl. Sozialarbeiter HFS Einzel-, Paar- und Familienberater CGIST Sprechstunden: täglich, nach Vereinbarung Bahnhofstrasse 16, Biel, Tel. 032 322 78 80 102276 Foto: Ueli Gribi Gesetzliches Publikationsmittel FÜR DIE GEMEINDEN ARCH BÜETIGEN BÜREN DIESSBACH DOTZIGEN LENGNAU LEUZIGEN MEIENRIED MEINISBERG OBERWIL PIETERLEN RÜTI P.P.A 3294 Büren an der Aare ZUSÄTZLICHES VERTEILGEBIET BIBERN BIEZWIL GÄCHLIWIL GOSSLIWIL LÜTERSWIL SCHNOTTWIL
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Das Werbemittel der Region
Nr. 239. Juni 2016
Kirchliche Anzeigen
DONNERSTAG, 9. juNi biS DONNERSTAG, 16. juNi 2016
EvAngElisch- rEformiErtE KirchE
ARch uND LEuziGEN
Sonntag, 12. juni, 9.30 Uhr: Familien-Gottesdienst in der Kirche Arch. Ge-staltung: Schüler der KUW-3 aus Arch und Leu-zigen. Pfr. Matthias Hochhuth, Lea Ziegler (Gitarre) und Thomas Brönnimann. Thema: «Unser Vater – wo ist denn der Himmel?» 9.30 Uhr: Kik-Leuzigen, für alle Kinder ab ca. 5 Jahren im Turm.
Mittwoch, 15. juni, 9.30 Uhr: Seniorenkaffi Leuzigen im Gemeinschaftsraum des Daheim an der Dorfstr. 10.
Donnerstag, 16. juni, 15.00 Uhr: Senioren-Gottesdienst im Altersheim «Lueg is Land» Arch, mit Pfr. Jonas Lutzweiler.
büREN AN DER AARE
Donnerstag, 9. juni, 12.00-13.30 Uhr: Mittagstisch «chez maxime» im Kirchgemeinde-haus. 19.30-21.30 Uhr: Probe des ökumenischen Kir-chenchors im Kirchgemeindehaus.
Sonntag, 12. juni, 18.00 Uhr: Ref. Kirche Büren a.A.: Ein musikalischer Som-merabendgottesdienst mit Pfr. Daniel Wieder-kehr. Musik: Ökumenischer Kirchenchor unter der Leitung von Barbara Clénin und Sally Jo Rüedi (Orgel).
Dienstag, 14. juni, 20.00 Uhr: Kirchgemeindehaus: Kirchgemeindeversamm-lung. Traktanden siehe im «reformiert», Aus-gabe Juni. Nach der Versammlung sind alle herzlich zu einem Apéro eingeladen.
Mittwoch, 15. juni, 9.30-11.30 Uhr: caféstube im Kirchgemeindehaus. 10.00 Uhr: Gottesdienst im Altersheim mit Pfr. Daniel Wiederkehr. Klavier: Sally Jo Rüedi.
Donnerstag, 16. juni, 12.00-13.30 Uhr: Mittagstisch «chez maxime» im Kirchgemeinde-haus. Anmeldungen bis Dienstagabend an Franziska Hug, Tel. 032 351 12 66 oder per SMS an 076 436 12 66. 19.30-21.30 Uhr: Probe des ökumenischen Kir-chenchors im Kirchgemeindehaus.
Amtswoche der Pfarrer/innen: 13.-19. Juni 2016 Pfrn. Sandra Begré, Tele- fon 032 351 19 70.
unsere internet-Adresse: www.kirche-bueren.ch.
KiRchGEMEiNDE DiESSbAch b. b.
Samstag, 11. juni, 10.00 Uhr: Diessbach: «Fiire mit de chliine» in der Kirche, gestaltet vom Fiire-Team. 9.30-12.00 Uhr, Busswil: Der Weltladen im Kirchlichen Zentrum ist geöffnet – gleichzeitig «Kafitreff» Weltladen.
Sonntag, 12. juni, 10.00 Uhr: Diessbach: Ökumenischer Gottesdienst im Ver-sammlungshaus Allmend der ETG. Liturgie und Predigt: Daniel Siegfried, Pfarrer Ueli Burkhal-ter, Vikarin Magdalena Daum. Dazu laden herzlich ein die Täufergemeinde Diessbach (ETG) und die reformierte Kirchgemeinde Diessbach. Anschliessend Apéro.
ÄRZTE
Versuchen Sie bitte zuerst Ihren Hausarzt zu erreichen. Falls dieser nicht erreichbar ist:
Büren an der Aare, Dotzigen, Lengnau, Meienried, Meinisberg, Oberwil, Pieterlen, Rüti, Safnern; Notfallrayon Lyss (inkl. Büetigen, Diessbach, Busswil); Notfallrayon Aarberg; Notfallrayon Ins/Erlach 0900 144 111(kostenpflichtig mit CHF 2.08/Min. aus dem Festnetz; mit Natel easy unter 16 Jahren bei gesperrter 0900-Nummer nicht erreichbar)
Donnerstag, 16. juni, 9.45 Uhr: Schlössligottesdienst mit Pfrn. Martina Wie-derkehr-Steffen. Béatrice Staubli, Klavier. 18.30 Uhr: Ökumenisches Abendgebet im Zen-trum mit Stephan Schmitt.
Freitag, 17. juni, 12.00 Uhr: Offener Mittagstisch im Zentrum. Danach Sommerpause. 13.45-16.15 Uhr: Ki-Na-Pi im Zentrum. Für Kin-der vom Kindergarten bis zur 6. Klasse.
Wir sind für Sie da – in jedem Fall für jeden Fall.
Zentrale 032 391 82 82Rettungsdienst 144
Wollen Sie Ihre Situation verändern, verbessern, prüfen? Wir sind für Sie da. In jedem Lebensalter, in jeder Lebenssituation. Die Beratung ist gebührenfrei spendenkonto: Pc 25-5180-6
Ida Stadler, Psychotherapeutin ASP Einzel-, Paar- und Familienberaterin ZSB
Elisabeth Brugger, Psychologin FSPEinzel-, Paar- und Familienberaterin ZSB
Bernhard Schrittwieser, dipl. Sozialarbeiter HFS Einzel-, Paar- und Familienberater CGIST
Samstag, 11. juni, 17.00 Uhr: Eucharistiefeier in Lengnau.
Sonntag, 12. juni, 9.30 Uhr: Eucharistiefeier in Pieterlen.
Mittwoch, 15. juni, 13.30 Uhr: Spatzenhöck im Kirchgemeindehaus in Meinis-berg.
Donnerstag, 16. juni, 19.00 Uhr: Oek. Abendgebet in Pieterlen.
Freitag, 17. juni, 12.00 Uhr: Mittagtisch in Pieterlen.
EvAngElisch- mEthodistischE KirchEKapelle büren an der Aare, Aarbergstrasse 12
Sonntag, 12. juni, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Unterrichtsabschluss und Kin-derprogramm.
Weitere infos unter: www.emk-bueren.ch
EvAngElischE täufEr- gEmEindE diEssbAch
Dorfstrasse 59
Sonntag, 12. juni, 10.00 Uhr: Gottesdienst mit der reformierten Kirchge-meinde Diessbach und Chor.
Weitere infos unter: www.etg-diessbach.ch
EvAngElischEs gEmEinschAftswErK Egw
bleuenweg 1, 2542 Pieterlen www.egw-pieterlen.ch
Sonntag, 12. juni, 10.00 Uhr: brunch mit Erlebnisberichten.
Verwaltungskreis Seeland
Kantonale Verwaltung
Das Regierungsstatthalteramt Seeland in Aar-berg wird ab 15. juni 2016 unter neuer Tele-fon- und Faxnummer erreichbar sein. Die neuen Nummern lauten wie folgt:
Telefon 031 636 30 00 Fax 031 636 30 01
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis.
Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg 102955
Die Abgeordnetenversammlung der Seelän-dischen Wasserversorgung (SWG) hat am 31.05.2016 im Waldhaus der Burgergemeinde Worben in Worben– das Protokoll der AV vom 28.11.2015 geneh-
migt– die Jahresrechnung und den Geschäfts-
bericht 2015 genehmigt– beschlossen, den Ertragsüberschuss von
Fr. 16`962.74 dem Eigenkapital gutzuschrei-ben
– dem Vorstand und dem Geschäftsführer Ent-lastung erteilt
Alle Beschlüsse erfolgten einstimmig.
Der Vorstand und die Geschäftsleitung danken den Delegierten der Verbandsgemeinden für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.
Bauvorhaben: Erneuerung Prozesskälteanlage mit Leistungs-erweiterung
Standort: Römerstrasse West 30, Parzellen Nrn. 2114 und 2116, Koordinaten 598 805 / 224 050, Arbeits-zone (A)
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Arch, 3296 Arch
Auflagefrist: bis 11. Juli 2016
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel während der Auflagefrist beim Regierungsstatthalter-amt Seeland, Amthaus, Postfach, 3270 Aar-
berg, einzureichen, ebenfalls allfällige Lasten-ausgleichsbegehren. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, ver-wirken.Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten.Es wird auf die Gesuchsakten und die aufge-stellten Bauprofile verwiesen.
Aarberg, 7. Juni 2016 102961
Regierungsstatthalteramt Seeland
Büren an der Aare
ZÄHLERABLESUNG
Für die Ableseperiode vom 01.01.– 30.06.2016 werden sämtliche Zähler für die Erfassung des Verbrauches von Strom und Wasser abgelesen, die in den Liegenschaften des Gemeindegebie-tes installiert sind.
Die Ablesungen finden statt vom
Freitag, 17.06. bis Donnerstag, 30.06.2016.
Die Ablesung erfolgt durch Mitarbeiterinnen der Energieversorgung Büren AG.
Bei Abwesenheit in der Ablesezeit bitten wir Sie, die Stände der Zähler auf der Karte, wel-che von den Ableserinnen vorbereitet und in Ihren Briefkasten geworfen wird, einzutra- gen und entweder bei der Energieversorgung Büren AG abzugeben oder per Post zuzusen-den.
Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis danken wir im Voraus bestens.
ENERGIEVERSORGUNG BÜREN AG 102962
Baupublikation
Gesuchsteller: Verein KinderTagesstätten Region büren, Post-fach 94, 3296 Arch
Projektverfasser: Verein KinderTagesstätten Region Büren, Post-fach 94, 3296 Arch
Bauvorhaben: umnutzung Wohnung in KiTA
Standort: Bahnhofstrasse 11; Parzelle GB-Nr. 1016
Zone: - Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig WG2 - Altstadt-Umgebungsschutzbereich - Gewässerschutzzone B
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Büren an der Aare, Kreuz- gasse 32, 3294 Büren an der Aare
Auflage- und Einsprachefrist bis: 4. Juli 2016
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schrift-lich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung einzureichen. Zudem wird auf die Verwirkungsfolge bei verpasster Anmeldung von Lastenausgleichsansprüchen innerhalb der Auflagefrist hingewiesen (Art. 30 und 31 BauG). 102923
Dotzigen
Bepflanzungen und Einfriedun-gen an öffentlichen Strassen
Bepflanzungen und Einfriedungen entlang von öffentlichen Strassen können, wenn sie nicht entsprechend gepflegt und unterhalten werden, die Verkehrssicherheit für alle Ver-kehrsteilnehmerInnen gefährden und zudem Fahrzeuge und Geräte beschädigen.
Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefähr-dungen schreibt das kantonale Strassenbau-gesetz (SBG) unter anderem vor:
– Hecken, Sträucher und Anpflanzungen müs-sen seitlich mindestens einen Abstand von
50 cm von der Fahrbahn oder vom Trottoir haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luft-raum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden.
– An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen.
Gemeinde Pieterlen:
Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen
Bepflanzungen und Einfriedungen entlang von öffentlichen Strassen können, wennsie nicht entsprechend gepflegt und unterhalten werden, die Verkehrssicherheit füralle VerkehrsteilnehmerInnen gefährden und zudem Fahrzeuge und Gerätebeschädigen.
Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das kantonaleStrassenbaugesetz (SBG) unter anderem vor:
- Hecken, Sträucher und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens einenAbstand von 50 cm von der Fahrbahn oder vom Trottoir haben. Überhängende
Äste dürfen nicht in den überder Strasse freizuhaltendenLuftraum von 4.50 m Höhehineinragen; über Geh- undRadwegen muss eine Höhe von2.50 freigehalten werden.
- An unübersichtlichenStrassenstellen dürfenEinfriedungen und Zäune dieFahrbahn um höchstens 60 cmüberragen.
- Die Wirkung derStrassenbeleuchtung darf nicht
eingeschränkt werden.- Heruntergefallene Blätter und Äste sind von der Verkehrsfläche zu entfernen.- Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und Radrouten
dürfen Bepflanzungen aller Art die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen.Einfreidungen, Bepflanzungen und Zäune dürfen die Fahrbahn um höchstens60 cm überragen.
– Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht eingeschränkt werden.
– Heruntergefallene Blätter und Äste sind von der Verkehrsfläche zu entfernen.
– Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffent-licher Strassen und Radrouten dürfen Be-pflanzungen aller Art die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen. Einfriedungen, Be-pflanzungen und Zäune dürfen die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen.
– Nicht genügend geschützte Stacheldraht-zäune müssen einen Abstand von 2 m von der Grenze des öffentlichen Verkehrsraumes aufweisen.
Wir bitten die GrundeigentümerInnen, die notwendigen Arbeiten bis spätestens 30. juli 2016 auszuführen und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut nachzubessern.
Bei Missachtung der Bestimmungen müssten die Organe der Strassenpolizei die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen (Ersatzvornahme) aus-führen.
Helfen Sie mit, unnötige Unfälle zu vermei-den, indem Sie diese Arbeiten regelmässig aus-führen oder ausführen lassen.
Für Auskünfte steht Ihnen die Gemeinde-schreiberei, Telefon 032 351 24 94, oder gemeindeschreiberei@dotzigen, gerne zur Ver-fügung.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit angebauten Auto-unterstand
Standort: Bahnhofstrasse 25, Parzelle Nr. 829
Zone: Überbauungsordnung Allmetteile/Bahnhof (ZPP 6); Gewässerschutzzone A
Auflage- und Einsprachefrist bis: 11.07.2016
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Dotzigen
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufge-stellten Profile verwiesen. Einsprachen, Rechts-verwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich, begründet und im Doppel in-nerhalb der Einsprachefrist bei der Einsprache-stelle einzureichen, oder einer schweizerischen Poststelle zur Beförderung zu übergeben.Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, ver-wirken (Art. 31 Baugesetz (BauG)). Kollektiv-einsprachen sind nur rechtsgültig, wenn ersicht-lich ist, wer die Einsprachegruppe vertreten wird.
Bauvorhaben/Standort: Aufstockung des bestehenden EFh um ein Stockwerk, Mühleweg 4, Parzelle Nr. 1465, ge-mäss Plänen und Gesuchsakten
Nutzungszone: Wohnzone Wa
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: bestehende GrundstückentwässerungZone: B
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeschreiberei Meinisberg, 2554 Meinis-berg
Auflage- und Einsprachefrist bis: 11. Juli 2016
Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestell-ten Profile verwiesen.Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Aufla-gefrist einzureichen.
2554 Meinisberg, 3. Juni 2016 102948
Kommission für Hoch- und Tiefbau
Pieterlen
Alte Römerstrasse Verkehrsbehinderungen
Infolge der Sanierungsarbeiten an der alten Römerstrasse Ost muss
ab Montag, 13.06.2016
für vier bis fünf Monate mit Verkehrsbehinde-rungen gerechnet werden.
Während dieser Zeit ist auf der alten Römer-strasse mit zum Teil erheblichen Verkehrs- behinderungen zu rechnen. Der Einsatz einer mobilen Lichtsignalanlage ermöglicht aber während der meisten Zeit eine einspurige Durchfahrt.
Für Fussgänger wird ein Durchgang signalisiert und offen gehalten.
Beachten Sie bitte die aufgestellten Signale und die Anweisungen des Baustellenpersonals. Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich an das Baustellenpersonal.
Für das Verständnis und die Rücksichtnahme danken Ihnen die am Bau beteiligten bestens.
2542 Pieterlen, 08.06.2016 102960
Bauabteilung Pieterlen
Baupublikation
Gesuchsteller: Stefan Ringler, Grubenstrasse 17, 6315 Ober-ägeri
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel während der Auflagefrist beim Regierungsstatthalter-amt Seeland, Amthaus, Postfach, 3270 Aar-berg, einzureichen, ebenfalls allfällige Lasten-ausgleichsbegehren. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, ver-wirken. Bei Kollektiveinsprachen und verviel-fältigten oder weitgehend identischen Ein-sprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertre-ten. Es wird auf die Gesuchsakten und die auf-gestellten Bauprofile verwiesen.
Aarberg, 26. Mai 2016 102921
Regierungsstatthalteramt Seeland
Lengnau
Zählerablesungen 2. Quartal 2016
Die Ablesungen finden in der Gemeinde Leng-nau vom 17. Juni bis 27. Juni 2016 statt.
Die Zähler und Messgeräte müssen frei zu-gänglich sein.
Im Verhinderungsfalle bitten wir Sie, die Zu-trittsmöglichkeit oder die Zählerstände der Finanzabteilung
• telefonisch: 032 654 71 02,• per E-Mail: [email protected],• oder direkt auf der Homepage www.lengnau.ch
mitzuteilen.
Die Ablesungen können ausserhalb der Büro-zeiten (nach 17.00 Uhr und am Samstag) statt-finden.
Für die Mithilfe und das Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Finanzabteilung Lengnau Bau- und Werkabteilung Lengnau 102952
Der Gemeinderat Lengnau bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Beundenstrasse» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Überbauungsordnung «Beundenstrasse» liegt vom 3. Juni bis und mit 4. Juli 2016 bei der Bau- und Werkabteilung Lengnau öffent-lich auf.
Die Unterlagen können während dieser Zeit auch auf der Homepage der Einwohnerge-meinde Lengnau (www.lengnau.ch) konsul-tiert werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erhe-ben und Anregungen unterbreiten. Die Einga-ben sind an den Gemeinderat der Einwohner-gemeinde Lengnau, Dorfplatz 1, 2543 Lengnau BE zu richten.
2. Juni 2016
Gemeinderat Lengnau 102931
Meinisberg
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassen-raum hineinragen, gefährden die Verkehrsteil-nehmer, insbesondere Kinder, die aus verdeck-ten Standorten auf die Strasse treten und behindern die öffentlichen Arbeiten.Zur Verhinderung derartiger Gefährdungen und Behinderungen schreibt das Kantonale Strassengesetz (SG) vom 4.6.2008, Art. 80.3 und Art. 83, unter anderem vor:
• Hecken, Sträucher und Anpflanzungen müs-sen seitlich mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizu-haltenden Luftraum von 4.50 m höhe hin-einragen, über Gehwegen muss eine höhe von 2.50 m freigehalten werden. Besonders zu beachten gilt es, dass bei Nässe die Äste tiefer hinunter hängen.
• Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
• Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffent-lichen Strassen, insbesondere bei Kurven und Einmündungen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art die Verkehrsüber-sicht nicht beeinträchtigen.
Wir bitten die Anstösser an öffentlichen Stras-sen und Wegen dringend, die Äste und Be-pflanzungen bis zum
2. juli 2016
und im Laufe des Jahres nötigenfalls erneut auf die vorgeschriebenen Abstände zurückzu-schneiden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regie-rungsstatthalteramt Biel/Bienne, 2560 Nidau, einzureichen.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Verfü-gungen und Entscheide können im amtlichen Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der Einsprachen mit unverhältnis-mässigem Aufwand verbunden wäre.
Regierungsstatthalteramt
Biel/Bienne 102930
Bau- und Gewässer schutz-publikation
Gesuchsteller/Projektverfasser-/in: Pia & Yvan chaperon-Fiechter, Solothurnstras-se 19, 2542 Pieterlen
Bauvorhaben:Dachsanierung mit Einbau von neuen Dachflä-chenfenstern. Renovation Ost-Fassade, Sanie-rung Laube Süd-Fassade. Einbau zimmer im DG. umbau Scheune. Neue heizung mit innen/aussen aufgestellter Luft-/Wasser-Wär-mepumpe
Beantragte Ausnahmen: Art. 413 Abs. 2 GBR – Dachflächenfenster in der zweiten Nutzungsebene (2-reihig)
Nutzungszone: Kernzone 2, OEG-Ortsbilderhaltungsgebiet, Gewässerschutzzone B
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Einleiten des Abwassers in die Gemeindekana-lisation, Versickerung des nicht verschmutzten Abwassers.
Auflage- und Einsprachefrist bis: 11. Juli 2016
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung Pieterlen, Bauabteilung
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufge-stellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auf-lagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenaus-gleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 baugesetz Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervor-teil, der ihm durch eine Ausnahmebewilli-gung, eine Ueberbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars ein-geräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu ent-schädigen, wenn die Beeinträchtigung erheb-lich ist.
2542 Pieterlen, 7. Juni 2016 102967
Bauabteilung Pieterlen
Rüti
Baupublikation
Bauherrschaft: Thommen-Furler AG, industriestrasse 10, 3295 Rüti b. büren
Projektverfasser: Architektengemeinschaft Lanz Architekten und bauzeit architekten GmbH, p/A Bruno Lanz, Architekt HTL, Schulstrasse 1, 2572 Sutz
Bauvorhaben: Erweiterung der Verwaltungs- und büroflä-chen
Hauptstrasse 225 in Orpund– Balkon mit Alpensicht– grosses Wohnzimmer mit Fensterfront– geräumige Küche mit Glaskeramikherd– nahe öV und Einkaufsmöglichkeiten– Parkmöglichkeiten vorhanden
Dufourstrasse 34 in Biel– sanierte Wohnung mit 110 m2
– Parkett- und Plattenboden– Bad mit Badewanne und sep. WC– Küche mit GS und GK– Balkon mit Sicht auf den Hinterhof– Nahe Zentrum und Einkaufsmöglichkeiten
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Beundenring 35 in Nidau– grosszügiger Grundriss– abgeschlossene und moderne Küche– Bad/WC und sep. WC– Parkett- und Plattenböden– Balkon, Parkmöglichkeiten vorhanden
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Lieber Ädu,
Danke für deine Treue, deine professionelleArbeit sowie die gute Zeit. Herzlichen Glück-wunsch zu deinem 25. Jährigen Dienstjubiläumbei der Bandi Bau AG, ehemals Emch Bau AG.