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gemäß UN-GHS (ST/SG/AC.10/11/Rev.7)
SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH
Natriumhypochlorit 0,1 - 0,6%
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs
und des Unternehmens
Natriumhypochlorit 0,1 - 0,6%
1.1. Produktidentifikator
Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für die folgenden Produkte in
allen Gebindegrößen:
- Artikel 15029.xxxxx – Natriumhypochlorit 0,1 %
- Artikel 15084.xxxxx – Natriumhypochlorit 0,37 %
- Artikel 12871.xxxxx – Natriumhypochlorit 0,5 %
- Artikel 13545.xxxxx – Natriumhypochlorit 0,6 %
Weitere Handelsnamen
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder
Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Verwendung als Laborreagenz. Für die wissenschaftliche Forschung
und Entwicklung bestimmt.
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt
bereitstellt
MORPHISTO GmbHFirmenname:
Straße: Weismüllerstr. 45
Ort: D-60314 Frankfurt am Main
Telefon: Telefax:+49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400
3019-64
[email protected]:
http://www.morphisto.deInternet:
Giftinformationszentrum Mainz, Tel: +49(0)6131/192401.4.
Notrufnummer:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
UN-GHS (7. Revision)
Gefahrenkategorien:
Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3
Gewässergefährdend: Aqu. akut 2
Gefahrenhinweise:
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Giftig für Wasserorganismen.
2.2. Kennzeichnungselemente
UN-GHS (7. Revision)
H401 Giftig für Wasserorganismen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger
Wirkung.
Gefahrenhinweise
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Sicherheitshinweise
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben ABSCHNITT 12:
Umweltbezogene Angaben
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
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Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
GHS-Einstufung
< 1 %7681-52-9 Natriumhypochloritlösung 0,9 % Cl aktiv
231-668-3 017-011-00-1
Skin Corr. 1B, Eye Dam. 1, Aquatic Acute 1 (M-Factor = 10),
Aquatic Chronic 1 (M-Factor = 1);
H314 H318 H400 H410 EUH031
< 1 %1310-73-2 Natriumhydroxid; Ätznatron; Natronlauge
215-185-5 011-002-00-6
Skin Corr. 1A; H314
Weitere Angaben
Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! BEI EINATMEN: Bei
Atembeschwerden die betroffene Person an die
frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das
Atmen erleichtert. Beschmutzte, getränkte
Kleidung sofort ausziehen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile
Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Allgemeine Hinweise
Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung
einleiten . Keine Mund-zu-Mund oder
Mund-zu-Nasen Beatmung. Beatmungsbeutel oder Beatmungsgerät
verwenden. Für Frischluft sorgen. In allen
Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat
einholen.
Nach Einatmen
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen
waschen. Mit reichlich Wasser abwaschen.
Nach Hautkontakt
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser
spülen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt
Nach Verschlucken den Mund mit reichlich Wasser ausspülen (nur
wenn die Person bei Bewusstsein ist) und
sofort medizinische Hilfe holen. Sofort Mund ausspülen und
reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen
herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und
Wirkungen
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder
Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung. Kein spezifisches Antidot
bekannt.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Geeignet:
Kohlendioxid (CO2), alkoholbeständiger Schaum,
Trockenlöschmittel, Wassersprühnebel.Löschmaßnahmen auf die
Umgebung abstimmen.
Geeignete Löschmittel
Ungeeignet: Wasser nicht im Vollstrahl einsetzen.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Nicht entzündbar. Im Brandfall können entstehen: Chlor (Cl2).
Chlorwasserstoff (HCl).
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Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Schutzkleidung.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die
Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und
in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für ausreichende Lüftung
sorgen. Allgemeinen Substanzkontakt
vermeiden. Vermeiden von: Aerosolerzeugung/-bildung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.6.2.
Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur,
Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien
müssen beachtet werden . Kontakt mit Haut,
Augen und Kleidung vermeiden. Kontaminierte Kleidung ausziehen
und vor erneutem Tragen waschen . Am
Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Vor den
Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Zersetzt sich beim Erhitzen unter Abgabe von Sauerstoff,
Dichloroxid, Chlor oder Chlorwasserstoff.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung
von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten. Durch gasförmige
Zersetzungsprodukte entsteht in dicht geschlossenen
Behältern ein Überdruck. Keine Metallbehälter. Nur im
Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über 15
°C aufbewahren.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Zusammenlagerungshinweise
12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten
LGK zuzuordnen
sind)
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Verwendung als Laborreagenz.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
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Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art
1(I)0,5Chlor7782-50-5 1,5
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an
kritischen Punkten sorgen . Am Arbeitsplatz
Waschgelegenheit vorsehen, Augendusche oder Augenwaschflasche
bereitstellen und
auffallendkennzeichnen.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei
Arbeitsende Hände waschen. Am Arbeitsplatz
nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Allgemeine Schutz- und
Hygienemaßnahmen – siehe Abschnitt 7.1
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.Schutzbrille gemäß EN 166.
Augen-/Gesichtsschutz
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur
Chemikalienschutzhandschuhe mit CE -Kennzeichen
inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden.
Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in
Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge
arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird
empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten
Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen
mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Schutzhandschuhe gemäß
EN 374.Geeignetes Handschuhmaterial
auch bei längerem, direktem Kontakt: PVC (Polyvinylchlorid). NBR
(Nitrilkautschuk). CR (Polychloropren,
Chloroprenkautschuk). Butylkautschuk. Fluorelastomer
(FKM).Durchbruchzeit ( maximale Tragedauer): >480
min.
Handschutz
Benutzung von Schutzkleidung.Laborkittel. Die persönliche
Schutzausrüstung ist je nach Menge und
Konzentration von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz festzulegen.
Lösemittelbeständige Schutzkleidung tragen.
Sicherheitsschuhe gemäß EN 345-347.
Körperschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Atemschutz
Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
farblos leicht gelblich
FlüssigAggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen
Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
schwach nach Chlor (Cl2).Geruch:
pH-Wert (bei 20 °C): 11-11,4
Zustandsänderungen
nicht bestimmtSchmelzpunkt:
nicht bestimmtSiedebeginn und Siedebereich:
nicht bestimmtFlammpunkt:
Entzündlichkeit
nicht anwendbarFeststoff:
nicht anwendbarGas:
Das Produkt ist nicht: Explosionsgefährlich.
Explosionsgefahren
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nicht bestimmtUntere Explosionsgrenze:
nicht bestimmtObere Explosionsgrenze:
Selbstentzündungstemperatur
nicht anwendbarFeststoff:
nicht anwendbarGas:
nicht bestimmtZersetzungstemperatur:
Nicht brandfördernd.
Brandfördernde Eigenschaften
Dampfdruck: nicht bestimmt
Dichte: nicht bestimmt
Wasserlöslichkeit: leicht löslich
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
nicht bestimmt
nicht bestimmtVerteilungskoeffizient:
Dampfdichte: nicht bestimmt
Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
nicht bestimmtFestkörpergehalt:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Reaktionen mit: Säure. Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und
Lagerung treten keine gefährlichen
Reaktionen auf.Zersetzt sich beim Erhitzen unter Abgabe von
Sauerstoff , Dichloroxid, Chlor oder
Chlorwasserstoff.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen
stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Exotherme Reaktion mit: Säuren Oxidationsmittel.
UV-Einstrahlung/Sonnenlicht.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Nicht mischen mit: Säuren. Informationen finden Sie in
Unterabschnitt 10.3.
10.5. Unverträgliche Materialien
Bei der Verwendung des Produktes entsteht: Chlor. Entwickelt bei
Berührung mit Säure giftige Gase. Zersetzt
sich beim Erhitzen unter Abgabe von Sauerstoff, Dichloroxid,
Chlor oder Chlorwasserstoff.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
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BezeichnungCAS-Nr.
QuelleSpeziesDosisExpositionsweg Methode
7681-52-9 Natriumhypochloritlösung 0,9 % Cl aktiv
RatteLD50 1100
mg/kgECHA dossieroral
RatteLD50 20000
mg/kgECHA dossierdermal
inhalativ (1 h) Dampf LC50 10,5 mg/l Ratte ECHA dossier
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Reiz- und Ätzwirkung
Sensibilisierende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende
Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Erfahrungen aus der Praxis
Einstufungsrelevante Beobachtungen
Nach Einatmen Kann die Atemwege reizen. Nach Verschlucken Kann
Reizungen hervorrufen. Nach
Hautkontakt Kann Hautreizungen erzeugen. Nach Augenkontakt Kann
Reizungen hervorrufen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Akut
sehr giftig für Mikroorganismen. Bei
Einleitung in biologische Kläranlagen sind je nach lokalen
Bedingungen und vorliegenden Konzentrationen
Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm möglich.
CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies Methode
Natriumhypochloritlösung 0,9 % Cl aktiv7681-52-9
Akute Fischtoxizität 96 h GestisLC50 0,032 -
10 mg/l
Akute Algentoxizität 72 h GestisErC50 46 mg/l
Akute
Crustaceatoxizität
48 h GestisEC50 0,032 -
56,4 mg/l
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren
nicht aus dem Wasser eliminierbar .Das
Produkt kann durch abiotische, z.B. chemische oder photolytische
Prozesse abgebaut werden. Angaben zur
Stabilität in Wasser (Hydrolyse): Halbwertszeit: 12hIn Wasser
erfolgt in der oberflächennahen Schicht ein
durch Lichteinwirkung induzierter Abbau.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten.
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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nicht anwendbar
Adsorbierbares organisches gebundenes Halogen (AOX):Das Gemisch
enthält kein organisch gebundenes
Halogen, kann aber halogenierend wirken und damitzum AOX
beitragen.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht
in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Giftig für Wasserorganismen.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlungen zur Entsorgung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht
in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer
Wiederverwertung zugeführt werden .
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene
Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser
Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.2.
Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.3.
Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser
Transportvorschriften.
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser
Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser
Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser
Transportvorschriften.
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser
Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.2.
Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser
Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser
Transportvorschriften.
Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser
Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.2.
Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.3.
Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.4.
Verpackungsgruppe:
14.5. Umweltgefahren
neinUMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
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14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und
Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII):
Eintrag 3: Natriumhypochloritlösung 0,9 % Cl aktiv
Angaben zur SEVESO III-Richtlinie
2012/18/EU:Unterliegt nicht der SEVESO III-Richtlinie
Nationale Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22
JArbSchG).
Beschäftigungsbeschränkung:
5.2.4. II: Gasförmige anorganische Stoffe bei m >= 15 g/h:
Konz. 3 mg/m³Technische Anleitung Luft I:
0,90 %Anteil:
2 - deutlich wassergefährdendWassergefährdungsklasse:
Einstufung von Gemischen gemäß Anlage 1, Nr. 5 AwSVStatus:
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung
wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Änderungen
Rev. 1,00. 06.04.2020 -Neuerstellung
Abkürzungen und Akronyme
CLP: Classification, labelling and Packaging
REACH: Registration, Evaluation and Authorization of
Chemicals
GHS: Globally Harmonised System of Classification, Labelling and
Packaging of Chemicals
UN: United Nations
CAS: Chemical Abstracts Service
DNEL: Derived No Effect Level
DMEL: Derived Minimal Effect Level
PNEC: Predicted No Effect Concentration
ATE: Acute toxicity estimate
LC50: Lethal concentration, 50%
LD50: Lethal dose, 50%
LL50: Lethal loading, 50%
EL50: Effect loading, 50%
EC50: Effective Concentration 50%
ErC50: Effective Concentration 50%, growth rate
NOEC: No Observed Effect Concentration
BCF: Bio-concentration factor
PBT: persistent, bioaccumulative, toxic
vPvB: very persistent, very bioaccumulative
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises
dangereuses par Route
(European Agreement concerning the International Carriage of
Dangerous Goods by Road )
RID: Regulations concerning the international carriage of
dangerous goods by rail
ADN: European Agreement concerning the International Carriage of
Dangerous Goods by Inland Waterways
(Accord européen relatif au transport international des
marchandises dangereuses par voies de navigation
intérieures)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
Druckdatum: 03.08.2020D - DERevisions-Nr.: 1,00
-
gemäß UN-GHS (ST/SG/AC.10/11/Rev.7)
SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH
Natriumhypochlorit 0,1 - 0,6%
Überarbeitet am: Materialnummer: 15029_collect Seite 9 von 9
EmS: Emergency Schedules
MFAG: Medical First Aid Guide
IATA: International Air Transport Association
ICAO: International Civil Aviation Organization
MARPOL: International Convention for the Prevention of Marine
Pollution from Ships
IBC: Intermediate Bulk Container
SVHC: Substance of Very High Concern
Abkürzungen und Akronyme siehe Verzeichnis unter
http://abk.esdscom.eu
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer
Kenntnisse , sie stellen jedoch keine Zusicherung
von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches
Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und
Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener
Verantwortung zu beachten .
Weitere Angaben
(Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem
letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten
entnommen.)
Druckdatum: 03.08.2020D - DERevisions-Nr.: 1,00
4.4.0 EuPhraC Qualisys 3.1 2020-08-03 PHRASEN eposNT intern
2020-08-03 STOFFNAME eposNT intern 2020-08-03 QMOVE Qualisys 2020/2
2020-08-03 de DE DE epos Gefahrstoff-Manager® 2020-08-03
15029_collect_D-de.pdf 2020-08-03 DE181898469 MSDS_TRANS_ENV_SUB
undefined 2020-04-06 1,00 2020-08-03 eposNT intern 15029_collect
Natriumhypochlorit 0,1 - 0,6% Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für
die folgenden Produkte in allen Gebindegrößen: - Artikel
15029.xxxxx – Natriumhypochlorit 0,1 % - Artikel 15084.xxxxx –
Natriumhypochlorit 0,37 % - Artikel 12871.xxxxx –
Natriumhypochlorit 0,5 % - Artikel 13545.xxxxx – Natriumhypochlorit
0,6 % Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung. false false false
Verwendung als Laborreagenz. Für die wissenschaftliche Forschung
und Entwicklung bestimmt. Manufacturer Hersteller DE MORPHISTO GmbH
Weismüllerstr. 45 60314 Frankfurt am Main Weismüllerstr. 45 60314
Frankfurt am Main +49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400 3019-64
[email protected] http://www.morphisto.de Giftinformationszentrum
Mainz, Tel: +49(0)6131/19240 15029_collect Aquatic Chronic 3 412
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Berechnungsmethode. 412 Schädlich für Wasserorganismen, mit
langfristiger Wirkung. 103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett
lesen. 273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. 501 Inhalt/Behälter
der Verkaufsstelle zurückgeben oder einer Sammelstelle für
Sonderabfälle zuführen. 031 Entwickelt bei Berührung mit Säure
giftige Gase. 206 Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten
verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben ABSCHNITT 12: Umweltbezogene
Angaben Mixture Wasser 7732-18-5 231-791-2 H2O inorganic 18.0148
g/mol le 100 95 % true true false false false false false liquid 7
100 °C 1 g/cm³ Water 18.0148 g/mol Natriumhypochloritlösung 0,9 %
Cl aktiv 7681-52-9 017-011-00-1 231-668-3 Cl1-Na1-O1 inorganic
74.44 g/mol Skin Corr. 1B 314 Verursacht schwere Verätzungen der
Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 318 Verursacht schwere
Augenschäden. Aquatic Acute 1 400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
10 Aquatic Chronic 1 410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit
langfristiger Wirkung. 1 lt 1 % true true true false false true
true Eintrag 3 0.5 ml/m³ 1.5 mg/m³ DFG, Y, EU liquid 9,7 (0,5 %) 23
hPa 20 °C 1.25 1.2 g/cm³ Water 74.44 g/mol LD50 Oral 1100 mg/kg
Ratte ECHA dossier LD50 Dermal 20000 mg/kg Ratte ECHA dossier LC50
Inhalation(Vapour) 1 h 10.5 mg/l Ratte ECHA dossier 10 0.032 mg/l
LC50 96 h Gestis 56.4 0.032 mg/l EC50 48 h Gestis 46 mg/l ERC50 72
h Gestis true true true Natriumhydroxid; Ätznatron; Natronlauge
1310-73-2 011-002-00-6 215-185-5 H1-Na1-O1 inorganic 40 g/mol Skin
Corr. 1A 314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere
Augenschäden. lt 1 % true true false false false false false solid
ca. 14 (50 g/l) 1388 °C 2.13 g/cm³ Water 40 g/mol true true true
Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. Ersthelfer:
Auf Selbstschutz achten! BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden die
betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position
ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beschmutzte, getränkte
Kleidung sofort ausziehen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile
Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Bei Atembeschwerden
oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Keine
Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nasen Beatmung. Beatmungsbeutel oder
Beatmungsgerät verwenden. Für Frischluft sorgen. In allen
Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat
einholen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen
waschen. Mit reichlich Wasser abwaschen. Sofort vorsichtig und
gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Sofort Arzt
hinzuziehen. Nach Verschlucken den Mund mit reichlich Wasser
ausspülen (nur wenn die Person bei Bewusstsein ist) und sofort
medizinische Hilfe holen. Sofort Mund ausspülen und reichlich
Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt
hinzuziehen. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Symptomatische
Behandlung. Kein spezifisches Antidot bekannt. Löschmaßnahmen auf
die Umgebung abstimmen. Geeignet: Kohlendioxid (CO2),
alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschmittel,
Wassersprühnebel.Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Ungeeignet: Wasser nicht im Vollstrahl einsetzen. Nicht entzündbar.
Im Brandfall können entstehen: Chlor (Cl2). Chlorwasserstoff (HCl).
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Schutzkleidung. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht
in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß
den behördlichen Vorschriften. Persönliche Schutzausrüstung
verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Allgemeinen
Substanzkontakt vermeiden. Vermeiden von: Aerosolerzeugung/-bildung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Mit
flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder,
Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß
Abschnitt Entsorgung behandeln. Sichere Handhabung: siehe Abschnitt
7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe
Abschnitt 13 Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit
Chemikalien müssen beachtet werden. Kontakt mit Haut, Augen und
Kleidung vermeiden. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor
erneutem Tragen waschen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken,
rauchen, schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände
waschen. Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Zersetzt sich beim Erhitzen unter Abgabe von Sauerstoff,
Dichloroxid, Chlor oder Chlorwasserstoff. Behälter dicht
geschlossen halten. Durch gasförmige Zersetzungsprodukte entsteht
in dicht geschlossenen Behältern ein Überdruck. Keine
Metallbehälter. Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von
nicht über .? °C aufbewahren. 15 .? Nicht zusammen mit Säuren
lagern. Verwendung als Laborreagenz. Für ausreichende Belüftung und
punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Am
Arbeitsplatz Waschgelegenheit vorsehen, Augendusche oder
Augenwaschflasche bereitstellen und auffallendkennzeichnen. Bei
unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Schutzbrille gemäß EN 166. Beim
Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur
Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive
vierstelliger Prüfnummer getragen werden.
Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in
Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge
arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die
Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für
spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
Schutzhandschuhe gemäß EN 374. Geeignetes Handschuhmaterial auch
bei längerem, direktem Kontakt: PVC (Polyvinylchlorid). NBR
(Nitrilkautschuk). CR (Polychloropren, Chloroprenkautschuk).
Butylkautschuk. Fluorelastomer (FKM). Durchbruchzeit (maximale
Tragedauer): >480 min. Benutzung von Schutzkleidung .
Laborkittel. Die persönliche Schutzausrüstung ist je nach Menge und
Konzentration von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz festzulegen.
Lösemittelbeständige Schutzkleidung tragen. Sicherheitsschuhe gemäß
EN 345-347. Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und
bei Arbeitsende Hände waschen. Am Arbeitsplatz nicht essen,
trinken, rauchen, schnupfen. Allgemeine Schutz- und
Hygienemaßnahmen – siehe Abschnitt 7.1 Keine besonderen
Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. other Flüssig liquid farblos
leicht gelblich schwach nach Chlor (Cl2). 11.4 11 20 °C nicht
bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt nicht
bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt nicht
bestimmt nicht bestimmt nicht anwendbar nicht anwendbar nicht
bestimmt Das Produkt ist nicht: Explosionsgefährlich . Nicht
brandfördernd. nicht bestimmt nicht bestimmt Reaktionen mit: Säure
. Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine
gefährlichen Reaktionen auf. Zersetzt sich beim Erhitzen unter
Abgabe von Sauerstoff, Dichloroxid, Chlor oder Chlorwasserstoff.
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen
stabil. Exotherme Reaktion mit: Säuren Oxidationsmittel.
UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Nicht mischen mit: Säuren .
Informationen finden Sie in Unterabschnitt 10.3. Bei der Verwendung
des Produktes entsteht: Chlor . Entwickelt bei Berührung mit Säure
giftige Gase. Zersetzt sich beim Erhitzen unter Abgabe von
Sauerstoff, Dichloroxid, Chlor oder Chlorwasserstoff. Nach Einatmen
Kann die Atemwege reizen. Nach Verschlucken Kann Reizungen
hervorrufen. Nach Hautkontakt Kann Hautreizungen erzeugen. Nach
Augenkontakt Kann Reizungen hervorrufen. Aufgrund der verfügbaren
Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der
verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten
sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der
verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Akut sehr giftig für Mikroorganismen. Bei Einleitung in biologische
Kläranlagen sind je nach lokalen Bedingungen und vorliegenden
Konzentrationen Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm
möglich. Anorganisches Produkt, ist durch biologische
Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser eliminierbar.Das Produkt
kann durch abiotische, z.B. chemische oder photolytische Prozesse
abgebaut werden. Angaben zur Stabilität in Wasser (Hydrolyse):
Halbwertszeit: 12h In Wasser erfolgt in der oberflächennahen
Schicht ein durch Lichteinwirkung induzierter Abbau. Eine
Bioakkumulation ist nicht zu erwarten. Das Produkt wurde nicht
geprüft. nicht anwendbar Adsorbierbares organisches gebundenes
Halogen (AOX):Das Gemisch enthält kein organisch gebundenes
Halogen, kann aber halogenierend wirken und damitzum AOX beitragen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in
den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Giftig für
Wasserorganismen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen
lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Nicht kontaminierte
und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung
zugeführt werden. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu
behandeln. 0000 0000 0000 0000 No dangerous good in sense of this
transport regulation. Kein Gefahrgut im Sinne dieser
Transportvorschriften. No dangerous good in sense of this transport
regulation. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
No dangerous good in sense of this transport regulation. No
dangerous good in sense of this transport regulation. Kein
Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im
Sinne dieser Transportvorschriften. Eintrag 3:
Natriumhypochloritlösung 0,9 % Cl aktiv
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22
JArbSchG). 0.9 % II 5.2.4 Gasförmige anorganische Stoffe bei m
>= 15 g/h: Konz. 3 mg/m³ 2 Einstufung von Gemischen gemäß Anlage
1, Nr. 5 AwSV LGK 12 false Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe
in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt. 314 Verursacht
schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. 318
Verursacht schwere Augenschäden. 400 Sehr giftig für
Wasserorganismen. 410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit
langfristiger Wirkung. 412 Schädlich für Wasserorganismen, mit
langfristiger Wirkung. Die Angaben stützen sich auf den heutigen
Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches
Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom
Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten.
CLP: Classification, labelling and Packaging REACH: Registration,
Evaluation and Authorization of Chemicals GHS: Globally Harmonised
System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals UN:
United Nations CAS: Chemical Abstracts Service DNEL: Derived No
Effect Level DMEL: Derived Minimal Effect Level PNEC: Predicted No
Effect Concentration ATE: Acute toxicity estimate LC50: Lethal
concentration, 50% LD50: Lethal dose, 50% LL50: Lethal loading, 50%
EL50: Effect loading, 50% EC50: Effective Concentration 50% ErC50:
Effective Concentration 50%, growth rate NOEC: No Observed Effect
Concentration BCF: Bio-concentration factor PBT: persistent,
bioaccumulative, toxic vPvB: very persistent, very bioaccumulative
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses
par Route (European Agreement concerning the International Carriage
of Dangerous Goods by Road) RID: Regulations concerning the
international carriage of dangerous goods by rail ADN: European
Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods
by Inland Waterways (Accord européen relatif au transport
international des marchandises dangereuses par voies de navigation
intérieures) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
EmS: Emergency Schedules MFAG: Medical First Aid Guide IATA:
International Air Transport Association ICAO: International Civil
Aviation Organization MARPOL: International Convention for the
Prevention of Marine Pollution from Ships IBC: Intermediate Bulk
Container SVHC: Substance of Very High Concern Abkürzungen und
Akronyme siehe Verzeichnis unter http://abk.esdscom.eu 1,00 Rev.
1,00. 06.04.2020 -Neuerstellung