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Zu 1. Falsch. Nur die Eröffnungsbilanz sowie der Jahresabschluss müssen in Papierform vorgehalten werden. Alle
anderen Unterlagen, wie z. B. das Grundbuch, können elektronisch erstellt und auf einem Datenträger aufbewahrt werden.
Zu 2 Falsch. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sind von allen Unternehmen einzuhalten und nicht
auf eine bestimmte Betriebsgröße bezogen.
Zu 3 Richtig. Die Buchführung entspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, wenn sich ein sach
verständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verschaffen kann
Zu 4. Falsch. Der Jahresabschluss darf nur in einer lebenden Sprache erstellt werden. Steuererklärungen der
Heinrich KG sind in deutscher Sprache abzugeben.
Zu 5: Falsch Der ursprüngliche Inhalt von Aufzeichnungen muss nach Veränderungen noch erkennbar sein.
Zu 6 Richtig. Alle Geschäftsvorfälle müssen vollständig und richtig in der Buchführung erfasst werden.
2. Aufgabe
Zu 1: Falsch. Der Kontenplan der Heinrich KG ist aus einem Kontenrahmen entwickelt und nicht im HGB dokumentiert worden.
Zu 2 Falsch Der Industriekontenrahmen ist nicht nach dem Prozessgliederungsprinzip, sondern nach dem Abschluss
gliederungsprinzip strukturiert Die Reihenfolge und Bezeichnung entspricht der Gliederung in der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung.
Zu 3. Richtig. Der Kontenplan der Heinrich KG wurde aus dem Industriekontenrahmen entwickelt Dabei wurdendie Konten an hand der speziellen Anforderungen und Bedürfnisse des Unternehmens ausgewählt
Zu 4 Falsch Aus der Abgabenordnung ergibt sich keine direkte Verpflichtung zur Einrichtung eines Kontenplanes.
Zu 5: Falsch Im Industriekontenrahmen sind nicht nur Bestandskonten, sondern zusätzlich Erfolgs- und Abschluss
konten für Industrieunternehmen als Gliederungsvorschlag für deren Kontensystem enthalten.
5. Zur Berechnung des Listenverkaufspreises muss der Wert des Kundenskontos bestimmt werden Der Barverkaufspreis ist der bereits um 2 % Kundenskonto verminderte Wert: Esgilt daher:
b) Die Unterlagen müssen nach dem Grad der Übereinstimmung mit den verlangten Einstellungsvoraussetzungensortiert werden.
Zuerst sind alle Bewerbungen zu ermitteln und bereitzulegen, die die Anforderungen in vollem Umfang erfüllenDann werden die Bewerbungen sortiert, die die Anforderungen weitgehend erfüllen.
c) - Abstimmung der Termine mit den beteiligten Mitarbeitern
- Reservierung eines geeigneten Raumes
d) Mögliche Ablageformen und Ablagestandort:
- Bewerbungsunterlagen werden von den Bewerbern häufig in Form von Bewerbungsmappen, Schnellhefternoder lose eingeschickt Daher ist eine liegende Ablage für diese Unterlagen geeignet.
- Die eingehenden Bewerbungsmappen können bequem in Stehsammler eingestellt werden.
- Die Ablage sollte am Arbeitsplatz des zuständigen Personalsachbearbeiters oder in der Abteilungsablage derPersonalabteilung erfolgen.
e) Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt 10 Jahre (vgl. § 257 HGB; § 147 Abs. 1 AO)
Die Aufbewahrungsfrist für die Eingangsrechnung des Hamburger Abendblattes endet mit Ablauf des31.12.2021. Eine Vernichtung ist frühestens am 01.01.2022 möglich.
f) Mögliche Vorteile einer Checkliste:
- Durch die Verwendung einer Checkliste verringert sich das Risiko, etwas zu vergessen.
- Sofern eine Vertretung des Bearbeiters notwendig wird (z. B. wegen Krankheit/Urlaub) kann sofort erkanntwerden, welche Arbeitsschritte bereits erledigt sind bzw welche noch ausgeführt werden müssen.
- Die Vorbereitungszeit für Vorstellungsgespräche wird minimiert, da die notwendigen Arbeitsschritte nichtjeweils neu angedacht werden müssen.
a) Da eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorliegt, gelten gemäß Art. 5 Abs 2 des Tarifvertrages Kündigungs
fristen, die von der Beschäftigungsdauer abhängen. Da Frau Schneeberger seit dem 1.3.2001 bei der Heinrich
KG beschäftigt ist, liegt eine Beschäftigungsdauer von mehr als 10 Jahren vor. Gemäß Art. 5 Abs. 2 Nr 4 des
Tarifvertrages beträgt die Kündigungsfrist vier Monate zum Ende des Kalendermonats Sofern Frau Schnee
berger die Kündigung am 27.05.2011 zugeht, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 30.09.2011.
b) Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Beschäftigten gelten die Regelungen aus Art. 5 Abs. 1
des Tarifvertrages. Bei einer sofortigen Kündigung am 08.06.2011 beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen abdem 15.06.2011. Damit endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 15.07.2011.
c) Mögliche Inhalte, die nur in einem qualifizierten Zeugnis enthalten sein können:
- Beurteilung der Arbeitsleistung
- Beurteilung des Sozialverhaltens
- Beurteilung des Führungsverhaltens
d) Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden(vgl. § 622 Abs 3 BGB).
ea) Mögliche Unterlagen, die zum Arbeitsbeginn vorgelegt werden müssen
Zu 1: Falsch Sofern Schadstoffe abgesaugt und gefiltert werden, werden ökologische Gesichtspunkte beachtet.
Zu 2: Richtig. Werden nur aus Kostengründen Kartonverpackungen durch Kunststoffverpackungen ersetzt, sowerden ökologische Gesichtspunkte vernachlässigt.
Zu 3: Falsch Die Anschaffung von energiesparenden Maschinen stellt eine Beachtung ökologischer Gesichtspunktedar.
Zu 4: Falsch. Eine Wiedergewinnung von Wärme, die bei den Produktionsprozessen entsteht, sowie deren erneuterEinsatz stellt eine Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte dar.
Zu 5: Falsch. Die Verringerung von Lärmemissionen durch die Anschaffung von Schallschutzhauben in der Produktionerfolgt auf der Grundlage ökologischer Überlegungen.
Zu 6: Richtig. Der Einsatz von unnötigen Umverpackungen zur Zwischenlagerung vernachlässigt die ökologischenGesichtspunkte bei der Produktion.
2. Aufgabe
a) 1. Berechnung der Stückzahl pro Mitarbeiter
Stück pro Mitarbeiter = Menge / Mitarbeiteranzahl
Stück pro Mitarbeiter (vorher) = 10.000/ 16
= 625 Stück/Mitarbeiter
Stück pro Mitarbeiter (nachher) = 10.500/15
= 700 Stück/Mitarbeiter
2. Berechnung der Differenz
Stück pro Mitarbeiter (nachher)- Stück pro Mitarbeiter (vorher)= Differenz/Mehrleistung
Zu 1: Richtig. Die Arbeitsleistung des Schreiners ist dem Produktionsfaktor ausführende Arbeit zuzuordnen.
Zu 2: Falsch Die Umsatzsteuerzahllast stellt eine Verpflichtung des Betriebes zur Abführung der Umsatzsteuer andas Finanzamt dar. Damit wird kein betriebswirtschaftlicher Produktionsfaktor beschrieben.
Zu 3: Falsch. Das Privatgrundstück von Frau Heinrich gehört nicht zum Betriebsvermögen, sodass es nicht für die
Zwecke der Leistungserstellung verwendet wird.
Zu 4 Falsch. Das Eigenkapital ist das Reinvermögen von Frau Heinrich, das sie dem Betrieb zur Verfügung stellt.
Diese Mittel stellen keinen direkten Produktionsfaktor zur Leistungserstellung dar
Zu 5: Richtig. Das zur Fertigung von Schreibtischen eingesetzte Holz gilt als betriebswirtschaftlicher Produktions
faktor und wird dem Faktor Werkstoffe zugeordnet.
Zu 6 Falsch. Ein Darlehen stellt keinen direkten Produktionsfaktor zur Leistungserstellung dar. Für die zur Verfügunggestellten Mittel werden die benötigten Produktionsfaktoren, wie z. B. Maschinen oder Werkstoffe, lediglichfi na nziert.
4. Aufgabe
Zu 1: Falsch Eine sofortige Zwangsvollstreckung ist erst möglich, wenn ein Vollstreckungstitel, wie z. B. ein endgül
tiges Gerichtsurteil oder ein Vollstreckungsbescheid aus einem gerichtlichen Mahnverfahren, vorliegt.
Zu 2 Richtig. Da der Zahlungsverzug vorliegt, kann die Heinrich KG einen Schadenersatz wegen der Zahlungs
verzögerung verlangen.
Zu 3: Falsch Die Herausgabe der Schreibtischlampen kann nicht verlangt werden, da diese in das Eigentum der
Junges Wohnen GmbH übergegangen sind. Der geschlossene Kaufvertrag ist unverändert gültig, sodass keinAnspruch auf Herausgabe der Schreibtischlampen besteht.
Zu 4 Falsch Siehe 5. Es können zwar Verzugszinsen gemäß BGB verlangt werden, jedoch sieht die gesetzliche
Regelung einen höheren Zinssatz als 5 % vor, wenn kein Verbraucher beteiligt ist. Zudem sieht die Regelungkeinen Höchstwert für die Verzinsung einer Geldschuld vor, da ein genau bestimmter Wert definiert wird(5 % + Basiszinssatz).
Zu 5 Richtig. Da ein Zahlungsverzug vorliegt, kann die Heinrich KG Schadenersatz wegen der Verzögerung verlan
gen. Die gesetzliche Regelung sieht gemäß BGB hierfür einen Zinssatz von 8 % zzgl des geltenden Basiszinssatzes der EZB vor Dieser Zinssatz ist anzuwenden, da kein Verbraucher an dem Geschäft beteiligt ist(vgl § 288 Abs. 2)
Zu 6: Falsch Eine Konventionalstrafe ist gemäß der gesetzlichen Regelungen nicht vorgesehen. Sie kann nur vonden Vertragsparteien vereinbart werden.
5. Aufgabe
a) 4 Das gerichtliche Mahnverfahren beginnt mit der Antragsteilung zum Erlass eines Mahnbescheides durch dieHeinrich KG bei dem zuständigen Amtsgericht.
b) 6 Das gerichtliche Mahnverfahren kann mit der Zwangsversteigerung durch den Gerichtsvollzieher sowie derabschließenden Abrechnung erfolgen.
Weitere Erläuterungen:
Zu 1/2/3/517: Die weiteren Antwortmöglichkeiten stellen jeweils einzelne Schritte dar, die zwischen dem Beginnund dem Ende eines gerichtlichen Mahnverfahrens ablaufen.
a) 1 Verbleibt ein Teil des erwirtschafteten Jahresüberschuss im Unternehmen, liegt eine Selbstfinanzierung vor.
b) 3 Der Abschluss eines Darlehens stellt eine Möglichkeit der Fremdfinanzierung dar.
Zu 2: Eine Beteiligungs-/Einlagenfinanzierung liegt vor, wenn dem Unternehmen von den bisherigen oder neuenEigentümern Finanzmittel im Rahmen einer Beteiligung von außen zur Verfügung gestellt werden.
7. Aufgabe
Zu 1: Richtig. Als selbstständiger Kaufmann erhält der Handelsvertreter eine umsatzabhängige Provision
Zu 2: Falsch. Da der Handelsvertreter selbstständiger Kaufmann ist, besteht kein Anspruch auf einen festen Gehaltsbestandteil (Fixum). Dieser Anspruch besteht bei einem Handlungsreisenden.
Zu 3: Falsch Der Handelsvertreter gilt nicht als Arbeitnehmer des Betriebes. Daher unterliegt er nicht den Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes.
Zu 4: Falsch Der Handelsvertreter ist kein fest angestellter Mitarbeiter, sondern selbstständiger Unternehmer.
Zu 5: Falsch. Die gesetzliche Unfallversicherung der Heinrich KG gilt nicht für den Handelsvertreter. Dieser ist alseigenständiger Unternehmer selbst Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung
Zu 6: Richtig. Der Handelsvertreter kann Güter anderer Hersteller anbieten, die die Produkte der Heinrich KGergänzen (Komplementärgüter).
8. Aufgabe
Zu 1: Falsch. Bei einem Stückkauf handelt es sich um unvertretbare Güter (Einzelstücke). Bei industriell gefertigtenTürverkleidungen liegt kein Stückkauf, sondern ein Gattungskauf vor.
Zu 2: Falsch Ein Kauf auf Probe ist ein Kauf, bei dem ein Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart
wird Eine solche Vereinbarung liegt im dargestellten Fall nicht vor.
Zu 3: Richtig. Der Gegenstand des Kaufes wird bei einem Kauf nach Probe durch ein vorheriges Muster genauerbestimmt. Da in dem vorliegenden Fall ein Muster zugesandt wurde, liegt ein Kauf nach Probe vor.
Zu 4 Falsch Esliegt kein Kauf auf Abruf vor, da die Türverkleidungen nicht nach und nach geliefert werden. Innerhalb der festgelegten Frist müsste die Heinrich KG die Türverkleidungen nach eigenem Ermessen von derBernhard Müller OHG abrufen.
Zu 5: Richtig. Eshandelt sich um einen Terminkauf, da ein späterer Liefertermin benannt wurde (,,3006.2011 ")
Zu 6: Falsch Ein Spezifikationskauf ermöglicht dem Käufer innerhalb einer festgelegten Frist bei einer Gattungsware Einzelheiten der Ware (z. B. Größe, Form, Farbe) näher zu bestimmen. Diese Möglichkeit ist im dargestellten Fall nicht vorgesehen.
9. Aufgabe
Zu 1: Falsch. Die Heinrich KG ist als Personengesellschaft in Abteilung A des Handelsregisters einzutragen. In Abteilung B werden Kapitalgesellschaften erfasst.
Zu 2: Richtig. Die von den Kommanditisten Monika und Peter Heinrich geleisteten Kapitaleinlagen sind im Handelsregister eingetragen.
Zu 3: Richtig. Sofern die Gesellschafter der Heinrich KG Prokuristen ernannt haben, sind diese im Handelsregistereinzutragen.
Zu 4: Falsch. Die Gesellschafter müssen ihren Wohnsitz nicht in Hamburg haben.
Zu 5: Falsch. Besteht eine vertragliche Vereinbarung zur Gewinnverteilung der Heinrich KG, so wird diese nicht imHandelsregister eingetragen.
Zu 6: Falsch. Die von der Komplementärin Gerda Heinrich geleistete Kapitaleinlage wird nicht im Handelsregisteraufgeführt.
Zu 1: Falsch. Gerda und Monika Heinrich erhalten unterschiedlich hohe Gewinnanteile, da die Kapitalanteile unter
schiedlich sind und diese nach HGB mit 4 % verzinst werden (vgl. § 121 Abs. 1 HGB)
Zu 2: Falsch. Für die Gründung einer OHG ist keine Mindesteinlage gesetzlich vorgesehen.
Zu 3 Falsch Alle Gesellschafter einer OHG haften unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
(vgl. § 128 HGB).
Zu 4: Richtig. Grundsätzlich sind alle Gesellschafter zur Vertretung der Gesellschaft nach außen berechtigt
Ein vertraglicher Ausschluss von Monika Heinrich ist aber möglich.
Zu 5: Falsch Die Heinrich OHG ist keine juristische Person wie etwa eine GmbH.
Zu 6: Richtig. Die Heinrich OHG zählt zu den Personengesellschaften.
11. Aufgabe
a) 2 Die Aussage ist nicht zutreffend, da die Mühlmeier GmbH nur so lange an das Angebot gebunden ist, wie sie
unter normalen Umständen mit einer Antwort rechnen kann Ein Frist bis zum 22.5. ist - bei einem Eingangdes Schreibens am 5.5. - zu lang.
b) 3 Die Aussage kann nicht eindeutig beurteilt werden, da hierzu eine Angabe zum Bestellwert der Heinrich KG
notwendig wäre. Der Sonderrabatt wird erst berechnet, wenn der Bestellwert mindestens 5.000 € beträgt
12. Aufgabe
Zu 1: Falsch. Ein Verein ist eine juristische Person des Privatrechts
Zu 2: Richtig. Die Stadt Hamburg ist als Gebietskörperschaft eine juristische Person des öffentlichen Rechts.
Zu 3: Richtig. Die Staatliche Universität Hamburg ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts.
Zu 4 Falsch. Die Hansano-Meierei Lübeck GmbH ist eine juristische Person des privaten Rechts.
Zu 5: Falsch. Das Steuerbüro Klingel & Partner ist keine juristische Person.
Zu 6 Falsch. Eine Kommanditgesellschaft ist keine juristische Person.
13. Aufgabe
Zu 1: Falsch. Durch eine angekündigte Lieferverzögerung ist das Rechtsgeschäft nicht anfechtbar.
Zu 2: Falsch. Kauft die Heinrich KG einen PC, der für den angedachten Zweck nicht geeignet ist, so liegt ein so
genannter Motivirrtum vor. Dieser Irrtum berechtigt nicht zur Anfechtung des Kaufvertrages.
Zu 3 Richtig. Der Autohändler hat die Heinrich KG offensichtlich arglistig getäuscht, da davon auszugehen ist,dass er den Mangel kannte. Durch die Zusicherung der Unfallfreiheit des Fahrzeuges, ist die Heinrich KG
arglistig getäuscht worden. Damit ist der Kaufvertrag anfechtbar (vgl. § 123 BGB).
Zu 4 Falsch. Das Rechtsgeschäft ist nur dann anfechtbar, wenn ein Irrtum, eine arglistige Täuschung oder eine
widerrechtliche Drohung vorliegt Da in diesem Fall keine dieser Voraussetzungen gegeben ist, ist der Kaufvertrag über die zehn Pakete Druckerpapier nicht anfechtbar.
Zu 5: Falsch. Der Wertverlust eines Wertpapieres stellt ein Risiko dar, das die Heinrich KG zu tragen hat Sofern die
Erwartungen der Heinrich KG nicht erfüllt werden, ist sie nicht zur Anfechtung des Rechtsgeschäftes berechtigt
Zu 6: Richtig. Bei diesem Rechtsgeschäft wird deutlich, dass es sich um einen Schreibfehler handeln muss. Durch
den "Zahlendreher" (179 statt 197 €) im Angebot liegt ein Irrtum vor, der die Heinrich KG zur Anfechtungdes Kaufvertrages berechtigt (vgl. § 119 BGB)
Zu 1: Falsch. Herr Groß ist nicht wahlberechtigt, da er erst 17 Jahre alt ist und ein Mindestalter von 18 Jahren notwendig ist (vgl. § 7 BetrVG).
Zu 2: Richtig. Herr Schmackes besitzt als Leiharbeiter die Wahlberechtigung, da er mehr als drei Monate derHeinrich KG überlassen wurde (vgl. § 7 Satz 2 BetrVG)
Zu 3: Falsch. Der Schülerpraktikant gilt nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Daher ister nicht wahlberechtigt.
Zu 4: Falsch Ein Handelsvertreter ist kein Arbeitnehmer der Heinrich KG, sondern ein selbstständiger Kaufmann.Herr Becker hat für die Wahl des Betriebsrates keine Wahlberechtigung.
Zu 5: Richtig. Tanja Kleinert gilt als Arbeitnehmerin der Heinrich KG (vgl. § 5 Abs. 1 BetrVG). Da sie das 18.Lebensjahr vollendet hat, ist sie wahlberechtigt.
Zu 6: Falsch Gerda Heinrich ist Gesellschafterin der Heinrich KG und daher nicht zur Wahl des Betriebsrates be
rechtigt (vgl. § 5 Abs 2 Nr. 2 BetrVG).
15. Aufgabe
a) 3 Der Verkaufsleiter ist gesetzlich rentenversichert. Für die Erfüllung der Ansprüche auf Altersruhegeld ist daherdie Rentenversicherung zuständig.
b) 5 Da der Unfall des Mitarbeiters während der Arbeitszeit eintrat, ist die gesetzliche Unfallversicherung für dieErfüllung der Leistungsansprüche zuständig.
c) 1 Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der Krankenkasse, sodassdiese für die Erfüllung der Leistungsansprüchezuständig ist.
16. Aufgabe
Zu 1: Richtig. Durch das Verbot marktbeherrschender Unternehmenszusammenschlüsse wird der Wettbewerb erhalten bzw. gestärkt. Dieser staatliche Eingriff ist als ordnungspolitische Maßnahme mit den Grundprinzipiender sozialen Marktwirtschaft vereinbar.
Zu 2: Falsch. In der sozialen Marktwirtschaft wird das Prinzip des Marktes mit einem sozialen Ausgleich verbunden.Greift der Staat lenkend auf den Import von Lebensmitteln ein, wird das Prinzip des Marktes gestört. Damitist diese Maßnahme nicht mit den Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft vereinbar.
Zu 3: Richtig. Die Zahlung eines Zuschussesfür die von der Bundesagentur für Arbeit bezahlten Leistungen dientdem sozialen Ausgleich, da Arbeitslose hiervon profitieren. Diese Maßnahme ist daher mit den Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft vereinbar.
Zu 4: Falsch. Werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an der Höhe der jeweiligen Beiträgeorientiert, so würden Menschen mit geringem Einkommen nur geringe Leistungen erhalten. Damit würdedem Grundprinzip eines sozialen Ausgleichs in der sozialen Marktwirtschaft widersprochen.
Zu 5: Falsch. Die freie Regelung der Arbeits-/Sozialbedingungen durch die Tarifpartner ist ein wesentliches Elementder sozialen Marktwirtschaft. Ein staatlicher Eingriff in die Tarifautonomie und in die Ergebnisse von Tarifverhandlungen stellt eine Maßnahme dar, die nicht mit den Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaftvereinbar ist.
Zu 6: Falsch Sofern der Staat Höchstpreise für Grundnahrungsmittel festlegt, liegt ein Markteingriff vor Dieser istnicht mit den Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft vereinbar.
Zu 1: Falsch. Ein Anstieg der Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union führt zu einer Verringerung des gesamten
Nachfrageniveaus. Da Deutschland einen großen Teil der hergestellten Güter in das europäische Ausland ver
kauft, sinkt die Nachfrage nach deutschen Produkten. Damit verringert sich die Inflationsgefahr im Inland
Zu 2 Richtig. Durch die Vernichtung großer Teile der Obst- und Gemüseernte, verringert sich die Angebotsmenge.Bei einer gleich bleibenden Nachfrage kommt es zu einer Preissteigerung für diese Produkte, die eine inflatio
näre Entwicklung in Deutschland begünstigen.
Zu 3 Falsch Die geringe Auslastung der Produktionskapazitäten in der deutschen Industrie deutet auf eine konjunk
turelle Schwächeperiode hin. Dabei ist das Nachfrageniveau verhältnismäßig gering, sodass eine inflationäre
Entwicklung nicht begünstigt wird.
Zu 4: Falsch. Geht der Exportüberschuss der Bundesrepublik Deutschland zurück, so gleicht sich das Niveau von Exporten und Importen weiter an. Ein hoher Exportüberschuss kann zu inflationären Effekten führen, da einerseits
die Güter in das Ausland geliefert werden und sich darüber das inländische Angebot verknappt. Andererseitsfließen die Exporterlöse und damit zusätzliche Geldmittel in die deutsche Volkswirtschaft, die sich nachfragewirksam auswirken können.
Zu 5 Falsch. Sinkende Lohnstückkosten begünstigen keine inflationäre Entwicklung.
Zu 6 Richtig. Ein konstanter Anstieg der Erdölpreise führt zu einer Verstärkung inflationärer Effekte in Deutschland
Die steigenden Importpreise für diesen wichtigen Rohstoff führt zu einem Preisanstieg (z B. für Mineralöl- undChemieprodukte).
18. Aufgabe
a) 4 Eine stark steigende Nachfrage bei einem geringen Anstieg der Arbeitnehmerentgelte sowie eine sinkendeArbeitslosigkeit sind Merkmale einer Aufschwung-/Expansionsphase.
b) 2 Die Merkmalskombination einer nachlassenden Investitionsneigung, bei einem gleichzeitigem Anstieg der
Arbeitslosigkeit und stagnierenden Entgelten kennzeichnet eine Abschwung-/Rezessionsphase.
19. Aufgabe
Zu 1: Falsch Die EZB ist nicht von Weisungen der nationalen Zentralbanken abhängig. Sie entscheidet vielmehrselbstständig vor dem Hintergrund der eigenen geldpolitischen Ziele. Die Präsidenten der nationalen Zentralbanken wirken im EZB-Rat an den Beschlüssen der EZB mit.
Zu 2 Richtig. Vorrangiges Ziel der EZB ist die Preisstabilität. Um dieses Ziel zu erreichen, entscheidet die EZB unab
hängig über geeignete geldpolitische Maßnahmen.
Zu 3: Falsch Siehe 2. In den europäischen Verträgen sowie der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbank
ist die Preisstabilität als vorrangiges Ziel genannt. Insofern setzt die EZB keine Entscheidungen des europäischenParlamentes in Straßburg um.
Zu 4 Falsch Siehe 2. Die EZB ist von den Zielen und Weisungen der Regierungen der" Euro-Länder" unabhängig.
Zu 5: Falsch Siehe 2. Die EZB ist unabhängig und muss sich daher nicht nach Vorgaben des Europarates richten.
Zu 6: Richtig. Durch verschiedene geldpolitische Maßnahmen steuert die EZB die Geldversorgung. Ansatzpunktsind die jeweiligen Geschäftsbanken. Wird beispielsweise die Geldversorgung (Refinanzierung) der Geschäfts
banken erschwert, so erhöhen sich die Zinsen am Kapitalmarkt. Mit ihren Entscheidungen übt die EZB einenEinfluss auf die Zinsen am Kapitalmarkt aus.
Zu 1: Falsch. Siehe 4. Nachhaltiges wirtschaftliches Handeln ist nicht auf einen ständigen Anstieg des materiellenWohlstandes ausgerichtet Essoll erreicht werden, dass zukünftige Generationen ihre Bedürfnisse noch befriedigen können.
Zu 2: Falsch. Siehe 4. Wirtschaftliche Ressourcen sollen nicht verstärkt ausgebeutet werden, sondern vielmehrspäteren Generationen noch zur Verfügung stehen.
Zu 3: Falsch. Nachhaltiges wirtschaftliches Handeln kann nicht nur durch internationale Vereinbarungen umgesetztwerden. Zusätzlich können die einzelnen Wirtschaftssubjekte durch ihre Entscheidungen aktiv an der Nachhaltig keit mitwi rken.
Zu 4: Richtig. Nachhaltiges Wirtschaften soll es ermöglichen, dass nachfolgende Generationen intakte Bedingungenfür wirtschaftliches Handeln vorfinden, um ihre Bedürfnisse ebenfalls befriedigen zu können.
Zu 5: Falsch. Da die Energieressourcen begrenzt sind, sollte nachhaltiges Wirtschaften auf eine Minimierung desEnergieverbrauches hinwirken. Eine deutliche Steigerung des Energieverbrauches entspricht nicht den Vorstellungen der Nachhaltigkeit.
Zu 6: Richtig. Nachhaltiges Wirtschaften umfasst einen Auftrag, an dem alle Mitglieder der Gesellschaft mitwirkensollten