Personalien Gast Anrede / Titel Strasse Name PLZ / Wohnort Vorname Wohnsitzstaat Geburtsdatum Arbeitsstaat (Haupterwerb) E-Mail Schweizer SV-Nr. Nationalität Aufenthaltsbewilligung Gastvortrag Einladende/r Professor/in Departement Thema des Gastvortrags Datum des Gastvortrags von bis Aufenthaltsbewilligung – Sozialversicherungen – Steuern Aufenthaltsbewilligung Max. 8 Arbeitstage sind bewilligungsfrei. Bei einer längeren Tätigkeit nehmen Sie bitte vorgängig mit Human Resources Kontakt auf. Sozialversicherungen / Steuern Bitte beachten Sie die weiterführenden Informationen auf Seite 3. Zahlungsverbindung Bank/PC Filiale PLZ/Ort Land Konto-Nr. BLZ/Clearing-Nr. SWIFT/BIC IBAN Barauszahlung (bis max. CHF 1‘500.00) Kasse HG Kasse Hönggerberg Honorar / Budgetverantwortung Kontakt bei Rückfragen Telefon Auszahlungstotal brutto CHF Finanzstelle (LZ) Fonds (2. Seite zuerst ausfüllen, automatischer Übertrag) Auszahlungstotal brutto Finanzstelle (LZ) Fonds (2. Seite zuerst ausfüllen, automatischer Übertrag) Name Budgetverantwortliche/r Datum / Unterschrift Betrag an Kasse erhalten – Datum / Unterschrift (Als Vorschuss bei der Kasse abgeholt, 111546) Datum / Unterschrift Begünstigte/r (Gilt als Quittung bei Barauszahlung) Zürich, Bitte nicht ausfüllen Identitätskarte Führerausweis Legitimationsausweis für Studierende Person bekannt Reisepass ETH-Personalausweis, Ausweis-Nr.: ETH Zürich Human Resources TUR Turnerstrasse 1 8092 Zürich Kontaktperson Herr Luca Kitschmann Tel. +41 44 632 03 26 luca.kitschmann@hr.ethz.ch Abrechnung für Gastreferentinnen und Gastreferenten (Richtlinien für das Einladen von Gastprofessoren/Gastprofessorinnen, akademischen Gästen und Gastreferenten/Gastreferentinnen vom 5. Juli 2006, Stand: 21. August 2012) Mai 2017 | Seite 1 Human Resources
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Abrechnung für Gastreferentinnen und Gastreferenten (PDF, 541 KB)
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E-Mail Schweizer SV-Nr.Nationalität Aufenthaltsbewilligung
GastvortragEinladende/r Professor/in DepartementThema des GastvortragsDatum des Gastvortrags von bis
Aufenthaltsbewilligung – Sozialversicherungen – SteuernAufenthaltsbewilligung Max. 8 Arbeitstage sind bewilligungsfrei. Bei einer längeren Tätigkeit nehmen Sie bitte vorgängig
mit Human Resources Kontakt auf.Sozialversicherungen / Steuern Bitte beachten Sie die weiterführenden Informationen auf Seite 3.
1. Alle Schweiz auf Verlangen ja ja ja2. CH/EU/EFTA EU/EFTA nein nein n/a ja*3. Nicht CH/EU/EFTA EU/EFTA auf Verlangen ja n/a ja*4. Alle ausserhalb EU/EFTA auf Verlangen ja n/a ja*
1. Gastreferentinnen/Gastreferenten (ungeachtet deren Staatsangehörigkeit) mit gewöhnlichem Arbeits- und Wohnort nur in der SchweizBis zu einem jährlichen Honorar von CHF 2‘300.00 (Stand 2014) im Kalenderjahr werden nur auf Verlangen der Refe-rentin / des Referenten die Schweizer Sozialbeiträge erho-ben. Bei >CHF 2‘300.00 müssen die Sozialversicherungs-beiträge in der Schweiz erhoben und abgerechnet werden.
2. Gastreferentinnen/Gastreferenten (Staatsangehörige der CH oder eines EU- bzw. EFTA-Staates) mit gewöhn-lichem Arbeits- und Wohnort im EU- oder EFTA-RaumDie ETH Zürich setzt gemäss Artikel 21 Absatz 2 VO (EG) 987/09 bzw. Art. 109 VO (EWG) 574/72 fest, dass die Referen-tin / der Referent eine allfällige Pflicht des Auftraggebers (ETH Zürich) zur Zahlung von Beiträgen gegenüber dem zuständigen Sozialversicherungsträger selbst wahrnimmt. Der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge ist im vereinbarten Honorar enthalten.
3. Gastreferentinnen/Gastreferenten (die nicht Staats-angehörige der CH oder eines EU- bzw. EFTAStaates sind) mit gewöhnlichem Arbeits- und Wohnort im EU- oder EFTA-RaumBis zu einem jährlichen Honorar von CHF 2‘300.00 (Stand 2014) im Kalenderjahr werden nur auf Verlangen der Refe-rentin / des Referenten die Schweizer Sozialbeiträge erho-ben. Bei >CHF 2‘300.00 müssen die Sozialversicherungs-beiträge in der Schweiz erhoben und abgerechnet werden.
4. Gastreferentinnen/Gastreferenten (ungeachtet deren Staatsangehörigkeit) mit gewöhnlichem Arbeits- und Wohnort ausserhalb der Schweiz, der EU und der EFTABis zu einem jährlichen Honorar von CHF 2‘300.00 (Stand 2014) im Kalenderjahr werden nur auf Verlangen der Refe-rentin / des Referenten die Schweizer Sozialbeiträge erho-ben. Bei >CHF 2‘300.00 müssen die Sozialversicherungs-beiträge in der Schweiz erhoben und abgerechnet werden.
* QuellensteuerpflichtReferentenhonorare von ausländischen Staatsangehörigen werden grundsätzlich an der Quelle besteuert. Der Steuer-satz wird auf Grund der durchschnittlichen Tageseinkünfte abzüglich der Gewinnungskosten berechnet. Wird ein ge-wisser Quellensteuerbetrag pro Jahr überschritten, ist die ETH verpflichtet, die Quellensteuer vom Honorar in Abzug zu bringen und dem Staat abzuliefern.
Wir bitten die Verantwortlichen, dieses Informations- schreiben Gastreferentinnen und Gastreferenten abzugeben.
ETH ZürichHuman ResourcesTurnerstrasse 18092 Zürichwww.hr.ethz.chMai 2017 | Seite 3Human Resources
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