Freistaat Thüringen Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 222 „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“ (DE 5431-304) Abschlussbericht Frankfurt/M, den 04.11.2015 PGNU Planungsgruppe Natur & Umwelt Hamburger Allee 45 60486 Frankfurt am Main Internet: www.pgnu.de
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Freistaat Thüringen
Thüringer Landesanstalt für
Umwelt und Geologie
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 222
„Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
(DE 5431-304)
Abschlussbericht
Frankfurt/M, den 04.11.2015
PGNU Planungsgruppe Natur & Umwelt
Hamburger Allee 45
60486 Frankfurt am Main
Internet: www.pgnu.de
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 222
„Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
(DE 5431-304)
Abschlussbericht
Auftraggeber: Freistaat Thüringen
vertreten durch den Präsidenten der
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
Herrn Martin Feustel (m. d. W. d. G. b.)
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena
Projektbegleitung: Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
vertreten durch Frau Waltraud Herzer
Referat 33, Natura 2000
Carl-August-Str. 8-10
099423 Weimar
Auftragnehmer: Planungsgruppe für Natur und Umwelt
2.2.1 Geomorphologie, Geologie und Böden .................................................................................... 13
2.2.2 Klima ......................................................................................................................................... 15
Tabelle 16: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen des LRT 6520 ..................................... 34
Tabelle 17:Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 7140 im FFH-Gebiet 222 36
Tabelle 18: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen des LRT 7140 ..................................... 37
Tabelle 19: Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen ........................................................... 38
Tabelle 20: Zusammenfassende Übersicht der Gefährdungen und Beeinträchtigungen ..................... 41
Tabelle 21: Darstellung der Maßnahmentypen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes
von LRT nach Anhang I der FFH-RL ........................................................................................................ 45
Tabelle 22: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für alle LRT mit
KULAP-Pflegeempfehlung im Managementplan im Vergleich mit den ausgewiesenen KULAP-Kulissen-
Flächen und den tatsächlichen Flächen mit aktuellen KULAP-Verträgen ............................................. 46
Tabelle 23: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 3150 –
Natürliche nährstoffreiche Seen im FFH-Gebiet „Bergwiesen um Neustadt a. Rstg. Und Kahlert“ ..... 48
Tabelle 24: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 3160 –
Dystrophe Stillgewässer im FFH-Gebiet „Bergwiesen um Neustadt a. Rstg. und Kahlert“ ................... 51
Tabelle 25: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 3260 –
Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation im FFH-Gebiet „Bergwiesen um Neustadt a.
Rstg. und Kahlert“ ................................................................................................................................. 53
Tabelle 26: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6230* –
Artenreiche Borstgrasrasen im FFH-Gebiet „Bergwiesen um Neustadt a. Rstg. Und Kahlert“ ............. 57
Tabelle 27: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6430 –
Feuchte Hochstaudenfluren im FFH-Gebiet „Bergwiesen um Neustadt a. Rstg. und Kahlert“ ............ 66
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Tabelle 28: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6520 –
Berg-Mähwiesen im FFH-Gebiet „Bergwiesen um Neustadt a. Rstg. und Kahlert“ .............................. 69
Tabelle 29: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 7140 –
Übergangs- und Schwingrasenmoore im FFH-Gebiet „Bergwiesen um Neustadt a. Rstg. und Kahlert“
Abbildung 12: Artenreiche Feuchtwiese südöstlich von Neustadt mit Vorkommen von Breitblättrigem
Knabenkraut (Dactylorhiza majalis). Foto: M. Uebeler (19.05.2015) ................................................... 44
Abbildung 13: Individuenschwache Population von Arnica montana südwestlich von Neustadt, Foto:
M. Uebeler (08.06.2015) ....................................................................................................................... 96
Abbildung 14: Schema zur angestrebten In Situ-Vermehrung der Arnika-Bestände im Gebiet ........... 97
Abbildung 15: Lage des Wiesenbrütergebietes im FFH-Gebiet 222 ..................................................... 99
Abbildung 16: Abgrenzung des FFH-Gebietes ..................................................................................... 101
Abbildung 17: Berg-Mähwiese westlich der Siedlung Kahlert mit einem Massenbestand von
Weichhaarigem Pippau (Crepis mollis) und Bärwurz. (Foto: M. Uebeler, 09.06.2015) ...................... 102
Abbildung 18: Zwischenmoor mit aspektbildendem Bestand des Schmalblättrigen Wollgrases
(Eriophorum angustifolium) und einzelnen Exemplaren des Breitblättrigen Knabenkrauts
(Dactylorhiza majalis), (Foto: M. Uebeler, 09.06.2015) ...................................................................... 102
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Abkürzungsverzeichnis
AG und AN Auftraggeber und Auftragnehmer
BfN Bundesamt für Naturschutz
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
BE Behandlungseinheit
ENL Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und
Landschaft (Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft,
Naturschutz und Umwelt vom 14.05.2008)
EHZ Erhaltungszustand
FB Feldblock
FIS-Naturschutz Thüringer Landschaftsinformationssystem zum Finden, Auswählen,
Aufbereiten und Darstellen von Naturschutzdaten
FFH-Gebiet Besonderes Schutzgebiet im Sinne der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie
FFH-RL Fauna-Flora-Habitat Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG; EU-Amtsblatt
L 206/7 vom 22.07.1992) zur Erhaltung der wildlebenden Tier- und
Pflanzenarten sowie deren Lebensräume
FFH-RL Anhang II EU-weit gültige Liste der „Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für
deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.“
Bestandteil der FFH-RL
FFH-RL Anhang IV EU-weit gültige Liste „streng zu schützender Arten von gemeinschaftlichem
Interesse“. Bestandteil der FFH-RL
HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
i. d. R. in der Regel
Kap. Kapitel
KBS Kartier- und Bewertungsschlüssel
LINFOS Thüringer Landschaftsinformationssystem FIS-Naturschutz (siehe auch
Gliederungspunkt FIS)
LRT Lebensraumtyp im Sinne der FFH-Richtlinie und Kartieranleitung der TLUG
LRT-EF Lebensraumtyp-Entwicklungsfläche
MaP Managementplan
NALAP Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege in Thüringen (Richtlinie des Thüringer Ministeriums für
Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 01.01.2005)
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Natura 2000 Europäisches Schutzgebietsnetz zur Erhaltung von Lebensräumen und Arten
von Europäischer Bedeutung. Umgesetzt wird dieses Netz maßgeblich über
die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie der EU
NSG Naturschutzgebiet
OBK Thüringer Offenlandbiotopkartierung
PAG Projektbegleitenden Arbeitsgruppe
SG Schutzgebiet
SDB Standarddatenbogen (Form- und Datenblatt zur Übermittlung von
kennzeichnenden Daten eines FFH-Gebietes an die EU)
SPA Special Protected Area (= „Besonderes Schutzgebiet“ im Sinne der
Vogelschutzrichtlinie)
ThürNatG Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft
ThürNEzVO Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung
TLUG Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
TK25 Topographische Karte im Maßstab 1:25 000
UNB Untere Naturschutzbehörde
VS-RL Europäische Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG vom 02.04.1979
in der kodifizierten Fassung 2009/147/EG vom 30.11.2009) über die
Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
WRRL Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vom 22.12.2000 (Richtlinie
2000/60/EG)
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
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1. Rechtlicher und organisatorischer Rahmen für Natura 2000-Gebiete
1.1 Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen des vorliegenden Planes sind:
- die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 206 vom 22. Juli 1992), zuletzt
geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EG Nr. L 363
S. 368 vom 20. Dezember 2006) (kurz: FFH-Richtlinie),
- die Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverord-
nung – BArtSchV), vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258), zuletzt geändert durch Artikel 10 des
Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95),
- das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG), vom
29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 07. August 2013 (BGBl. I S. 3154),
- das Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 30. August 2006 (GVBl. S. 421), incl. der 5 Änderungen bis 15.07.2015 (GVBl. S. 113)
- das Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August
2009 (GVBl. S. 648),
- das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG), vom 31. Juli 2009
(BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I
S. 1724),
- das Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Thüringer Waldgesetz - ThürWaldG) in der Fassung vom 18. September
2008 (GVBl. S. 327), mehrfach geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GVBl. S. 352)
- die Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemein-
schaftlichem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2
des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-
Verordnung -ThürNEzVO) vom 29. Mai 2008 ( GVBl. S. 181),
- die Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ in Thüringen
in der Fassung vom 04. Dezember 2014 (ThürStAnz. S. 47).
Hauptziel der FFH-Richtlinie ist die Förderung des Schutzes der biologischen Vielfalt in Europa. Für die
aus europäischer Sicht bedrohten Lebensräume und Arten (s. Anhänge I und II der FFH-Richtlinie
sowie Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie) werden in einem dreistufigen Verfahren
besondere Schutzgebiete ausgewiesen (FFH- und Vogelschutzgebiete):
• Vorgeschlagene FFH-Gebiete, die über das BMU an die EU gemeldet wurden (pSCI),
• Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder SCI), die von der EU bestätigt wurden (Beginn der Sicherungspflicht nach Art. 4 Abs. 4 FFH-Richtlinie) und
• besondere Schutzgebiete (BSG oder SAC), die nach Erstellung der Liste von „Gebieten von
gemeinschaftlicher Bedeutung“ auf der Grundlage des in Nationales Recht (BNatSchG und
ThürNatG) umgesetzten EU-Rechtes (FFH-Richtlinie) ausgewiesen sind. Dazu zählen auch die
durch die ThürNEzVO festgesetzten SAC.
Das FFH-Gebiet „Bergwiesen um Neustadt a. Rstg. und Kahlert“ (landesinterne Nr. 222 , EU-Nr. 5431-
304), welches durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz & Umwelt als FFH-
Gebiet vorgeschlagen und an die EU-Kommission gemeldet wurde, wurde mit dem Code DE5431304
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
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in der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen
Region aufgenommen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft - Amtsblatt EG Nr. L 12/528 vom
15.01.2008).
Der Managementplan für das FFH-Gebiet bezieht sich ausschließlich auf dessen Offenlandflächen im
Sinne von Nicht-Wald-Flächen. Er dient der Plausibilisierung von Lebensraumtypen des Anhangs I
sowie deren Bewertung und der Ableitung notwendiger Maßnahmen. Als planungsrelevante Flächen
gelten die LRT-Flächen sowie ggf. weitere Maßnahmenflächen.
In der Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach
§ 26 Abs. 3a ThürNatG vom 29.05.2008 (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung –
ThürNEzVO) wird für das FFH-Gebiet „Bergwiesen um Neustadt a. Rstg. und Kahlert“ das Schutzziel
festgelegt, einen günstigen Erhaltungszustand für folgende Lebensräume zu sichern: Artenreiche
Borstgrasrasen, Auenwälder mit Erle, Esche und Weide (prioritäre Lebensräume), natürliche nähr-
stoffreiche Stillgewässer, Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation, feuchte Hochstau-
denfluren, extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes, Berg-Mähwiesen, Übergangs- und
Schwingrasenmoore, bodensaure Fichtenwälder“.
1.2 Organisation
Im Freistaat Thüringen wird die Natura-2000-Managementplanung im Offenland federführend durch
die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) vom Referat 33 und im Wald durch das
„Forschungs- und Kompetenzzentrum ThüringenForst AöR“, betreut. Die Thüringer Landesanstalt für
Umwelt und Geologie ist gleichzeitig auch Auftraggeber des Managementplans. Die vorliegende Ma-
nagementplanung bearbeitet ausschließlich den Offenlandanteil. Die Wald-Offenlandgrenze wurde
mit Thüringen Forst abgestimmt.
Die Erstellung und Umsetzung des PEPL wird von der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) un-
terstützt, zu welcher die in Tabelle 1 dargestellten Behörden und Institutionen eingeladen wurden.
PAG-Mitglieder, welche die Managementplanung aktiv verfolgen werden, sind kursiv markiert.
Tabelle 1: Zusammensetzung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Bergwiesen um Neustadt a. Rstg. und Kahlert“ (Fachteil Offenland).
Behörde/ Institution Abteilung
Amt für Landesentwicklung und Flurneuordnung Gotha
Thüringen Forst – Anstalt öffentlichen Rechts Service- und
Kompetenzzentrum Referat 1
Thüringer Forstamt Gehren
Thüringer Forstamt Schönbrunn
Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 460
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Referat 33
Referat 44
Planungsgruppe Natur & Umwelt (PGNU)
Gemeindebüro Neustadt
Gemeindebüro Schleusegrund
Verwaltungsgemeinschaft „Langer Berg“
Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach
Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen e. V. (AHO)
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
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Bei der konstituierenden PAG-Sitzung am 19.05.2015 wurden der Anlass und der Ablauf der Ma-
nagementplanung dargelegt und das Büro PGNU vorgestellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die
Managementpläne Fachpläne des Naturschutzes darstellen und für die nachgeordneten Behörden
verbindlich sind. Für die Flächeneigentümer und Nutzergruppen hingegen haben sie empfehlenden,
informativen Charakter. Die 2. PAG-Sitzung fand am 22.07.2015 statt, hier wurde den Behördenver-
tretern und Verbänden die im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und der Planungsentwurf
vorgestellt. Die Anregungen bei der Diskussion wurden in den Plan eingearbeitet.
Die Managementplanung wird bis zum Ende des Jahres 2015 abgeschlossen sein. Zum 08.06.2015
wurde der 1. Zwischenbericht fertiggestellt. Neben der Bestandsdarstellung enthielt dieser bereits
einen ersten Planungsansatz sowie die Darstellung konkreter Maßnahmen auf Basis von Behand-
lungseinheiten mit gleichen Pflegeansprüchen. Anfang September 2015 wurde der Entwurf des Ab-
schlussberichtes mit Nutzerabstimmung und Darstellung der Zielkonflikte erarbeitet. Der Abschluss-
bericht ist für Anfang Oktober 2015 vorgesehen. Die Ergebnisse des Managementplans werden bei
einer öffentlichen Veranstaltung am 28.10.2015 in Neustadt vorgestellt.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
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2. Gebietscharakteristik
2.1 Lage & Abgrenzung
Das FFH-Gebiet „Bergwiesen um Neustadt a. Rstg. und Kahlert“ befindet sich in der Umgebung der
Ortsteile Neustadt am Rennsteig und Kahlert, welche die Gemeinde Neustadt am Rennsteig im Frei-
staat Thüringen bilden (Abbildung 1). Das im Thüringer Wald gelegene FFH-Gebiet umfasst eine Ge-
samtfläche von 260 ha. Davon befinden sich etwa 224 ha im südlichen Ilm-Kreis und etwa 36 ha im
nördlichen Teil des Landkreises Hildburghausen. Das Gebiet liegt auf einer Höhe von 663 m. ü. NN bis
790 m. ü. NN, im Mittel 753 m. ü. NN.
Abbildung 1: Lage des FFH-Gebietes Nr. 222 „Bergwiesen um Neustadt a. Rstg. und Kahlert“
Naturräumliche Lage
Gemäß der naturräumlichen Zuordnung nach HIEKEL et al. (2004) liegt das FFH-Gebiet im Naturraum
„Thüringer Gebirge“ (1.3) in der naturräumlichen Haupteinheit „Mittelgebirge“ (1.0). Dort ist es im
Südosten der Untereinheit „Mittlerer Thüringer Wald“ (1.3.2) gelegen, welche überwiegend von Vul-
kaniten und Sedimenten des Oberkarbons und Rotliegenden (Unteres Perm) unterlagert wird. Regio-
nal unterscheidet sich die Flächennutzung im „Mittleren Thüringer Wald“ stark. Landwirtschaftliche
Nutzflächen befinden sich in langen Talgründen, mäßig geneigten Hängen und Quellmulden. Auf
etwa 90 % der Landwirtschaftsfläche befindet sich Grünland, welches meist durch Rinder beweidet
wird. Neben artenarmen Rinderweiden, beinhaltet diese Naturraumuntereinheit Reste artenreicher
Berg-Mähwiesen. Diese bilden lokal oft Komplexe mit u. a. Borstgrasrasen und Feuchtwiesen und
dienen als Lebensraum seltener Pflanzenarten wie u. a. Arnika (Arnica montana) sowie selten auch
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
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der Behaarten Fetthenne (Sedum villosum) (HIEKEL et al. 2004). Die heutzutage überwiegend aufge-
gebene Ackernutzung ist teils noch an dorfnahen Ackerterrassen in flacheren und nur mäßig geneig-
ten Hängen erkennbar. In den Randlagen des Gebirges werden alte Ackerterrassen oftmals von
Bergwiesen eingenommen (WULF & HELLMANN 1999). Mit einem Anteil von etwa 80 % wird der „Mitt-
lere Thüringer Wald“ von Wald geprägt. Dabei sind vor allem artenarme Fichtenforste, welche natür-
licherweise nur in den höchsten Kammlagen vorkommen, weit verbreitet. Naturnahe Buchenwälder
nehmen einen Anteil von 10 % der Waldfläche ein. Ein hohes Artenpotenzial weisen vor allem die
niederschlagsreichen Hochlagen in der Naturraumuntereinheit auf (WESTHUS et al. 2002). So sind im
Gebiet neben Quellfluren und Übergangsmooren auch Hochmoore (Regenmoore) zu finden, welche
viele schutzwürdige Arten wie das Torfmoos Sphagnum balticum beheimaten (HIEKEL et al. 2002,
JESCHKE & PAULSON 2002). Der Naturraum dient aufgrund seines abwechslungsreichen Landschafts-
bilds als beliebtes Erholungsziel.
2.2 Natürliche Grundlagen
2.2.1 Geomorphologie, Geologie und Böden
Das FFH-Gebiet ist in der Bodenlandschaft paläozoischer und vorpaläozoischer Grund- und Schiefer-
gebirge gelegen. Diese ist geprägt von Lockergesteinsdecken aus der Verwitterung magmatischer,
metamorpher und sedimentärer Ablagerungen des Paläozoikums (TLUG 2015a). Das Gebiet befindet
sich über mesovulkanischen rhytotaxitischen Eruptivgesteinen (Vulkaniten). Dabei ist der Großteil
von Felsitporphyr unterlagert. In den Randlagen unterlagert Glimmerporphyrit.
Die Böden im FFH-Gebiet bestehen nahezu vollständig aus jungpaläozoischen Substraten (Oberkar-
bon-Unterperm). Ihre Entstehung hängt mit dem älteren Ausgangsgestein – dem Eruptivgestein –
zusammen. Wie in Abbildung 2 (nächste Seite) dargestellt, besteht der Boden fast flächendeckend
aus sandigem Lehm und ist steinig-grusig (8). Im Südosten von Neustadt a. Rstg. besteht der Boden
kleinflächig aus Skelettboden bis hin zu steinigen, sandigen Lehmen (9). Im äußersten Norden des
Gebietes ist über Schutt bzw. Zersatz paläozoischer Gesteine ein kleines einem Torf-Gleyanmoor
ausgebildet(40).
Die Speicher- und Reglerfunktion der vorkommenden Böden ist als gering einzustufen. Des Weiteren
haben die Böden für die Landwirtschaft eine geringe Bedeutung.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
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Abbildung 2: Bodengeologische Karte des FFH-Gebiets 222 "Bergwiesen um Neustadt a. Rstg. und Kahlert" (Quelle: TLUG; gebietsspezifischer Zuschnitt aus der Digitalen Konzeptkarte 50: L5530)
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2.2.2 Klima
Das Gebiet liegt im Klimabereich Erzgebirge, Thüringer und Bayrischer Wald und ist bezogen auf ganz
Thüringen durch seine Hochlage durch ein verhältnismäßig kühles und feuchtes Klima geprägt. Der
Wind kommt in freien Lagen überwiegend aus Südsüdwest. Durch das Relief werden konvektive Nie-
derschläge begünstigt (TLUG 2015b).
Abbildung 3: Klimadaten und -szenarien für das FFH-Gebiet (Quelle: Potsdam-Institut für Klimafolgenfor-schung)
Für das FFH-Gebiet ist durch das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK-online 2010) die
aktuelle und prognostizierte klimatische Situation dargestellt (siehe Abbildung 3). Im Zeitraum 1961
bis 1990 betrug die mittlere Jahrestemperatur 5,3°C bei einem mittleren Jahresniederschlag von
1113 mm. Das mittlere tägliche Temperaturmaximum des wärmsten Monats betrug 19,2°C, das des
kältesten -6,2°C und die mittlere tägliche Temperaturschwankung 7,2°C. Für den Zeitraum 2026-2055
wurde ein feuchtes und trockenes Szenario entwickelt. Danach nehmen in diesem Zeitraum die Win-
terniederschläge zu, während die Sommerniederschläge abnehmen. Die Anzahl der Frosttage geht
um etwa 20 % zurück. Die Anzahl der heißen Tage im Sommer nimmt stark zu und die Sommertage
verdoppeln sich.
2.2.3 Potentielle natürliche Vegetation (PNV)
Die potentielle natürliche Vegetation des FFH-Gebietes besteht fast flächendeckend aus hochmonta-
nen Wollreitgras-Fichten-Tannen-Buchenwäldern. Im Tal entlang des südlichen Zuflusses vom Berg
„Hintere Haube“ am östlichen Rand des Gebietes wäre ein für feuchte Standorte typischer Hainmie-
ren-Erlenwald und Bergahorn-Eschen-Wald zu erwarten. Am südwestlichen Rand würde die Vegeta-
tion kleinflächig auf zwei disjunkten Flächen aus Hainsimsen-Tannen-Buchenwald bestehen. Diese
Einheit kommt vor allem auf basen- und nährstoffarmen Standorten vor.
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2.3 Geschützte Gebiete
Das FFH-Gebiet ist im nach dem BNatschG § 26 ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet sowie im
nach dem BNatschG § 27 ausgewiesenen Naturpark „Thüringer Wald“ gelegen. Darüber hinaus be-
heimatet es zwei nach dem BNatschG § 28 ausgewiesene Naturdenkmäler sowie ein Flächennatur-
denkmal im Südosten.
2.4 Planung im Gebiet
2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben
Das FFH-Gebiet befindet sich auf der Ebene der Raumordnung in der Planungsregion des Regionalen
Raumordnungsplans (RROP) Mittelthüringen. Die Planungsregion Mittelthüringen umfasst die Land-
kreise Gotha, Sömmerda, Weimarer Land und Ilm-Kreis sowie die Stadtkreise Erfurt und Weimar (TMI
1999).
Im regionalen Raumordnungsplan Mittelthüringen (TMI 1999) werden die Kammgebiete des Thürin-
ger Waldes zwischen dem Schneekopfgebiet und Neustadt a. Rstg. als Vorranggebiet für Natur- und
Landschaft festgelegt. In diesen Vorranggebieten für Natur und Landschaft sollen die Belange des
Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die ökologischen Erfordernisse Vorrang vor anderen
raumbedeutsamen Nutzungen haben. Es sind nur solche Nutzungen möglich, die der Vorrangfunkti-
on für Natur und Landschaft nicht entgegenstehen oder sie nicht wesentlich beeinträchtigen.
Daraus ergeben sich folgende regionalplanerischen Ziele für das Gebiet:
In den Kammgebieten
• sollen Böden mit natürlichem oder naturnahem Bodenaufbau sowie regional seltene und kulturhistorisch bedeut-
same Böden nachhaltig gesichert und vor Beeinträchtigungen bewahrt werden
• soll die abflussverzögernde Wirkung des Waldes erhalten werden. Die Wälder sollen verstärkt die bereits gegebe-
nen, wasserbindenden und erosionshemmenden Funktionen ausüben können. Die naturnahen Laubmischwälder
sowie die naturnahen Fichtenwälder sollen demgemäß weiterentwickelt und gepflegt werden
• sollen die für den Artenschutz bedeutsamen Lebensräume in ihrer besonderen Struktur und Wirkung erhalten und
verbessert werden. Es sollen teilgebietlich, gemäß der besonderen Biotopstruktur, nur pflegende Nutzungen zuläs-
sig sein
• soll die Qualität des Landschaftsbildes bezüglich Vielfalt, Naturnähe und Eigenart erhalten werden. Kleinstruktu-
rierte Landschaftsteile und die Bereiche kulturhistorisch wertvoller Siedlungen und von Einzeldenkmalen sollen vor
weiterer Zerschneidung, vor Verlärmung und vor unangemessener Bebauung geschützt werden. Charakteristische
Landschaftsbilder sollen erhalten bleiben
• soll eine naturverträgliche Erholungsnutzung möglich sein. Es sollen Erholungswälder ausgewiesen und unbewal-
dete Landschaftsteile unter Berücksichtigung ihrer Erholungsfunktion bewirtschaftet werden. Die Erholungsfunkti-
on des Waldes soll vor allem im Nahbereich von Orten mit Fremdenverkehrsfunktion entwickelt werden
• soll die Ausweisung forstlicher Schutzwälder (Boden-, Flussufer-, Immissions-, Erosions-, Waldbrand-, Sturm- und
Schneeschutzwald, Naturwaldparzellen und Reservate sowie Wald zur Sicherung und Gewinnung von genetisch
wertvollem Saatgut) erfolgen
Aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes steht die Erhaltung der Bergwiesen und Wiesentäler als
landschaftsprägende Offenlandbereiche im Vordergrund. Der regionale Raumordnungsplan sieht
Bergwiesen als Teil bemerkenswerter Kulturlandschaften. Zudem werden die Erhaltung und Gestal-
tung der Kulturlandschaft angestrebt. Dabei spielt die Land- und Forstwirtschaft eine zentrale Rolle
(TMI 1999).
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3. Bestand der Schutzgüter nach der FFH-RL sowie Bewertung des Erhaltungszustandes
3.0 Grundsätzliches zur Bearbeitung
Die offizielle Gebietsgrenze des NATURA 2000-Gebietes wurde auf Grundlage der analogen TK 25
vorgenommen. Es wurde auftragsgemäß eine Anpassung dieser Grenze anhand des aktuellen farbi-
gen Orthofotos (20 cm) durchgeführt und mit der TLUG abgestimmt. Feinheiten wurden dabei inter-
pretiert und an bestehende Nutzungsgrenzen angepasst. Die Wald-Offenlandgrenze wurde abge-
stimmt, sie wird in den Managementplan eingearbeitet.
3.1 FFH- Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
3.1.1 Einleitung und Übersicht
Als Grundlage der Ersterfassung der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinien im
FFH-Gebiet dienten die Daten der Offenland-Biotopkartierung (OBK) aus dem Jahr 2005 basierend
auf der „Kartieranleitung zur Offenland-Biotopkartierung im Freistaat Thüringen“ (veröffentlichte
Fassung: TLUG 2001). Die im FFH-Gebiet kartierten Biotoptypen wurden anschließend nach der „Mo-
difizierung der Methodik der Offenland-Biotopkartierung mit dem Ziel der Berücksichtigung der FFH-
Lebensraumtypen und der FFH-Berichtspflicht“ (IVL 2002, zuletzt aktualisiert: IVL 2007) in LRT trans-
formiert. Die vorhandenen Geometrien wurden übernommen, Korrekturen wurden nur bei offen-
sichtlichen Fehlern vorgenommen. Lageverschiebungen aufgrund der unterschiedlichen Karten-
grundlagen für die OBK (CIR-Interpretation) und die LRT-Transformation (Luftbilder) wurden nicht
korrigiert. Die Transformation der im Zuge der OBK aufgenommenen Biotoptypen in FFH-LRT und die
Bewertung ihres Erhaltungszustandes erfolgte rein nach Datenlage ohne weitere Geländebegehun-
gen. Dabei wurde die Ersterfassung und Bewertung in dem Standard-Datenbogen (SDB) aus dem Jahr
2008 festgehalten. Eine Aktualisierung des Datenbogens erfolgte im Mai 2012.
In den Jahren 2013 und 2014 fand eine weitere Erfassung und Bewertung der LRT statt. Diese wurde
von Juli 2013 bis Mai 2014 von Erich Spranger durchgeführt. Kleinflächige Vorkommen eines LRT
sowie Durchmischungen verschiedener LRT wurden als LRT-Komplexe erfasst. Der Anteil eines LRT an
der Fläche (Geometrie) wurde in Prozent angegeben (siehe Tabelle 2).
Tabelle 2: LRT-Komplexe im FFH-Gebiet
Komplex beteiligte LRT
Borstgrasrasen, Berg-Mähwiesen 6230, 6520
(80%, 20%)
Borstgrasrasen, Berg-Mähwiesen 6230, 6520
(70%, 30%)
Hochstaudenflur, Fließgewässer 6430, 3260
(80%, 20%)
Hochstaudenflur, Fließgewässer 6430, 3260
(70%, 30%)
Berg-Mähwiesen, Borstgrasrasen 6520, 6230
(70%, 30%)
Alle verwendeten Daten wurden als Shapefiles im LINFOS bereitgestellt. Geometrien (Flächen), wel-
che über das FFH-Gebiet hinausgehen, wurden mit der FFH-Gebietsgrenze verschnitten. Weitere
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
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Angaben zu LRT-kennzeichnenden und charakteristischen Arten sowie zur Bewertung der LRT wur-
den mithilfe von Kartierungs-Datenblättern ergänzt. Die in der nachfolgenden Tabelle 3 aufgeführten
Arten, welche im SDB als wichtige Pflanzenarten gekennzeichnet wurden, konnten laut LRT-
Kartierung 2013-2014 im FFH-Gebiet nicht bestätigt werden.
Tabelle 3: Wichtige Pflanzenarten laut SDB (Stand: Mai 2012), die bei der LRT- Kartierung 2013-2014 nicht bestätigt werden konnten
Lateinischer Artname Populationsgröße
Carex flava agg. 5
Carex pulicaris 2
Coeloglossum viride 5
Dactylorhiza maculata [s.l.] 200
Dactylorhiza majalis ssp. baltica 500
Juncus filiformis 0 (selten)
Listera ovata 1
Luzula sudetica 0 (selten)
Taraxacum palustre agg. 0 (selten)
Trollius europaeus 30
Zum Kennenlernen des Gebietes und zur Überprüfung einzelner LRT sowie schützenswerter Arten
fanden im Mai und Juni 2015 drei Geländebegehungen durch die Mitarbeiter der PGNU statt. Kleine
Veränderungen der LRT-Kulisse wurden vorgenommen. Im Wesentlichen stützt sich die Manage-
mentplanung jedoch auf Aufnahmen aus dem Jahr 2014 von Erich Spranger. Die nachfolgende Tabel-
le 4 gibt eine Übersicht der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet 5431-304 „Bergwiesen um Rstg.
und Kahlert“.
Tabelle 4: Übersicht der im FFH-Gebiet vorkommenden FFH-LRT (Stand SDB: Mai 2012) sowie LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF)
LRT-
Code Bezeichnung der LRT
Angabe im
SDB
LRT Kartierergeb-
nisse 2013-2014 Prozentuale
Veränderung
LRT (SDB/akt.)
LRT-EF Aktueller
EHZ MaP
ha % ha Anzahl ha Anzahl
3150 Natürliche nährstoffreiche
Stillgewässer 0,64 2 0,60 5 -6,32 C ↔
3160 Dystrophe Stillgewässer - - 0,001 1 +100,00 B
ssp. pratense) und Weiß-Klee (Trifolium repens) auf.
Tabelle 14: Stichprobenhafte Vegetationsaufnahme eines Geranio-Trisetetum meetosum (LRT 6520) westlich der Siedlung Kahlert (GKK: 4424180 / 5604264, 720 m ü. NN, 25 m² Aufnahmefläche, erstellt von Dr. Michael Uebeler am 09.06.2015). Magerkeitszeiger sind unterstrichen.
DA Geranio-Trisetetum meetosum
Meum athamanticum 3
Campanula rotundifolia 1m
Nardus stricta +
Potentilla erecta +
VC Polygono-Trisetion
Geranium sylvaticum 3
Crepis mollis 1
Phyteuma spicatum 1
KC Molinio-Arrhenatheretea /
OC Arrhenatheretalia
Festuca rubra 2a
Poa trivialis 2a
Trisetum flavescens 1
Alchemilla monticola 1
Alopecurus pratensis 1
Achillea millefolium 1
Helictotrichon pubescens 1
Poa pratensis 1
Holcus lanatus 1
Ranunculus acris 1
Plantago lanceolata 1
Rumex acetosa 1
Knautia arvensis 1
Vicia cracca +
Begleiter
Rhytidiadelphus squarrosus 3
Hypericum maculatum 2b
Anemone nemorosa 2a
Agrostis capillaris 2a
Veronica chamaedris 2a
Luzula campestris 1m
Anthoxanthum odoratum 1
Holcus mollis 1
Vicia sepium 1
Lotus corniculatus 1
Leontodon hispidus +
Ajuga reptans +
Carex pallescens +
Ranunculus auricomus +
Taraxacum officinale agg. +
Ranunculus repens +
Deschampsia cespitosa +
Cirsium oleraceum r
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Neben Waldstorchschnabel-Goldhafer-Wiesen wurden verschiedene Bergwiesen-Bestände gleichzei-
tig der Rotschwingel-Rotstraußgras-Wiese (Festuca rubra-Agrostis capillaris-Gesellschaft) zugeordnet
(ID 10010, 10036, 10067, 10069, 10072, 10076, 10088, 10140).
Abbildung 5: Berg-Mähwiese westlich der Siedlung Kahlert mit Wald-Storchenschnabel (Geranium syl-
vaticum) und Goldhafer (Trisetum flavescens), Vege-tationsaufnahme s. Tabelle 14, Foto: M. Uebeler (09.06.2015)
Abbildung 6: Die Bärwurz (Meum athamanticum) tritt teilweise mit hohen Deckungsgraden in den Berg-Mähwiesen des Gebietes auf, Foto: M. Uebeler (19.05.2015)
Die als pflanzensoziologisch der Bärwurz-Rotschwingel-Wiesen (Festuca rubra-Meum athamanticum-
Gesellschaft) zugeordnete Berg-Mähwiese am Ortsrand von Kahlert (ID 10062) unterscheidet sich
kaum von den bisher beschriebenen Bergwiesen. Geprägt wird der Bestand von Rot-Straußgras (Ag-
rostis capillaris), Rotschwingel (Festuca rubra agg.) und Bärwurz (Meum athamanticum). Auch die
LRT-kennzeichnenden Art Wald-Storchschnabel (Geranium sylvaticum) und die charakteristische Art
Magerwiesen-Margerite (Leucanthemum vulgare agg.) kommen vor.
Die Bewirtschaftung der LRT-Flächen erfolgt mehrheitlich durch Beweidung mit Rindern oder durch
Mahd. Etwa ein Viertel der Fläche wird als artenarm beschrieben.
Einige der als LRT 6520 einzustufenden Wiesenflächen sind eng mit Borstgrasrasen verzahnt und
weisen daher auch floristische Ähnlichkeiten auf. Dies wird u.a. durch Arten wie Blutwurz (Potentilla
erecta; ID 10056, 10104) und Borstgras (Nardus stricta; ID 10131) angezeigt. NAWRATH (2005) weist
darauf hin, dass die Abgrenzung der Berg-Mähwiesen von den Borstgrasrasen Schwierigkeiten berei-
ten kann, da beide Gesellschaften häufig Mosaike bilden. Entscheidend für die Differenzierung von
den Borstgrasrasen ist ein genügend hoher Anteil von Kenn- und Differenzialarten der Frischwiesen
und -weiden (Arrhenatheretalia elatioris).
Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes LRT
Die Bewertungskriterien für die Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen beziehen
sich auf die Struktur sowie die Gesamtdeckung der Kräuter. Krautreiche, durch Mittel- und Untergrä-
ser bestimmte LRT-Flächen erreichen hier die Wertstufe A. Diese machen einen Anteil von 40 % am
LRT-Bestand aus. Die Habitatstrukturen von etwa 56 % der LRT-Fläche im Gebiet werden als gut (B)
bewertet. Hochwüchsige, durch Dominanz weniger Arten monoton strukturierte Bestände erreichen
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Wertstufe C. Diese Wertstufe wurde für drei im FFH-Gebiet gelegene LRT-Flächen (ID 1054, 10133,
10140) ermittelt.
Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars berücksichtigt sowohl die LRT-
kennzeichnenden und charakteristischen Pflanzenarten, als auch die Anzahl und den Deckungsgrad
von Magerkeitszeigern. Lediglich drei Flächen (ID 10011, 10111, 10131) mit einem Anteil von knapp
5 % an der LRT-Fläche sind aufgrund der hohen Anzahl an LRT-kennzeichnenden und charakteristi-
schen Pflanzenarten sowie Anteil an Magerkeitszeigern mit Wertstufe „A“ (hervorragend) bewertet.
Für 68 % der LRT-Flächen wurde die Wertstufe „B“ (gut) und für 27 % der Fläche die Wertstufe „C“
(mittel bis schlecht) ermittelt.
Bei der Bewertung der Beeinträchtigungen führt vor allem der hohe Deckungsgrad an Nährstoffzei-
gern wie dem Knäulgras (Dactylis glomerata) und Weichem Honiggras (Holcus mollis) sowie eine
Verbrachung durch Unternutzung bzw. Nutzungsaufgabe zu Abwertungen, so dass im Ergebnis über
30 % der LRT-Fläche mit gut (B) sowie rund 40 % nur mit mittel bis schlecht (C) bewertet werden
konnte. 30 % der LRT-Fläche ließen kaum Beeinträchtigungen erkennen (A).
Tabelle 15: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6520 im FFH-Gebiet 222
LRT-ID LRT-Code Fläche
gesamt
LRT-
Anteil
%
LRT-Fläche
ha
Teilbewertungen (A,B,C)
Gesamt-
bewertung
aktueller
Zeitraum
Strukturen Arten-
inventar
Beeinträch-
tigungen
10001 6520 0,347 100 0,347 A B B B
10002 6520 0,236 100 0,236 B C C C
10007 6520 5,456 100 5,456 A B A A
10009 6520 0,246 60 0,148 B B C B
10010 6520 3,511 80 2,809 B C C C
10011 6520 2,367 100 2,367 A A B A
10017 6520 1,634 100 1,634 A B A A
10018 6520 0,122 100 0,122 B C B B
10020 6520 0,260 100 0,260 A B B B
10021 6520 0,103 100 0,103 B C B B
10024 6520 0,052 100 0,052 B C B B
10025 6520 4,647 40 1,859 B C C C
10027 6520 0,418 100 0,418 B B C B
10028 6520 0,378 100 0,378 B C C C
10029 6520 0,345 100 0,345 B B B B
10031 6520 0,383 100 0,383 A B B B
10033 6520 0,253 100 0,253 B B C B
10034 6520 2,505 80 2,004 B B B B
10035 6520 4,828 100 4,828 A B B B
10036 6520 0,246 100 0,246 B C C C
10037 6520 2,667 100 2,667 B C C C
10038 6520 1,597 100 1,597 A B A A
10039 6520 5,335 100 5,335 A B A A
10040 6520 0,391 100 0,391 B C C C
10044 6520 2,058 20 0,412 A B A A
10050 6520 0,815 100 0,815 B B C B
10051 6520 0,420 100 0,420 A B B B
10053 6520 0,470 100 0,470 B B B B
10054 6520 2,446 70 1,712 C C C C
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LRT-ID LRT-Code Fläche
gesamt
LRT-
Anteil
%
LRT-Fläche
ha
Teilbewertungen (A,B,C)
Gesamt-
bewertung
aktueller
Zeitraum
Strukturen Arten-
inventar
Beeinträch-
tigungen
10055 6520 4,649 70 3,254 B B C B
10056 6520 0,102 100 0,102 A B B B
10057 6520 0,266 100 0,266 A B B B
10060 6520 0,776 100 0,776 B B C B
10061 6520 0,191 100 0,191 A C C C
10062 6520 0,373 100 0,373 A B A A
10063 6520 3,358 100 3,358 B B B B
10064 6520 0,343 100 0,343 B C B B
10065 6520 0,232 100 0,232 B B B B
10066 6520 0,152 100 0,152 A B A A
10067 6520 0,081 100 0,081 B C B B
10069 6520 2,861 100 2,861 B B C B
10070 6520 0,186 100 0,186 B C B B
10071 6520 6,391 70 4,474 A B A A
10072 6520 0,167 100 0,167 B B A B
10076 6520 1,340 100 1,340 B B B B
10084 6520 4,095 95 3,890 B C C C
10085 6520 0,213 100 0,213 B C C C
10086 6520 2,406 100 2,406 B C C C
10087 6520 0,100 100 0,100 B B A B
10088 6520 2,354 100 2,354 B C A B
10090 6520 0,406 100 0,406 B C C C
10091 6520 0,139 100 0,139 B B C B
10094 6520 1,287 100 1,287 B B A B
10095 6520 0,277 100 0,277 B C A B
10101 6520 0,245 100 0,245 B B C B
10104 6520 0,100 100 0,100 B C C C
10106 6520 3,440 30 1,032 A B A A
10107 6520 1,604 100 1,604 B B C B
10109 6520 1,722 100 1,722 B B C B
10111 6520 1,050 100 1,050 B A B B
10113 6520 0,571 100 0,571 B B B B
10115 6520 2,351 100 2,351 B B B B
10117 6520 0,335 100 0,335 B B C B
10120 6520 0,073 100 0,073 B C C C
10122 6520 0,188 100 0,188 B C C C
10123 6520 0,216 100 0,216 B C C C
10124 6520 0,562 100 0,562 A B B B
10128 6520 1,638 100 1,638 A B A A
10131 6520 0,779 100 0,779 A A B A
10132 6520 2,126 100 2,126 B B C B
10133 6520 0,242 100 0,242 C C C C
10134 6520 0,518 100 0,518 A B B B
10137 6520 2,699 50 1,335 B B C B
10138 6520 0,309 100 0,309 B B B B
10139 6520 0,204 100 0,204 A B A A
10140 6520 1,750 100 1,750 C C C C
10141 6520 0,432 100 0,432 A B A A
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
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LRT-ID LRT-Code Fläche
gesamt
LRT-
Anteil
%
LRT-Fläche
ha
Teilbewertungen (A,B,C)
Gesamt-
bewertung
aktueller
Zeitraum
Strukturen Arten-
inventar
Beeinträch-
tigungen
10202 6520 5,120 50 2,560 B C B C
10205 6520 1,086 100 1,086 A B A A
10207 6520 2,337 100 2,337 A B B B
10208 6520 0,750 100 0,750 B B C B
Summe 6520 109,728 93,410 B B B B
Insgesamt befinden sich etwa 24 % der Flächen in einem „mittlerem bis schlechten“ (C) und weitere
47 % in einem „guten“ Erhaltungszustand (B). Knapp 29 % der LRT-Fläche wird mit Wertstufe A be-
wertet. Der Gesamt-Erhaltungszustand des LRT 6520 im FFH-Gebiet ist demnach als günstig zu be-
werten.
Tabelle 16: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen des LRT 6520
Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT Anzahl Teilflächen
A 26,97 28,87 14
B 43,92 47,01 44
C 22,53 24,12 20
gesamt 93,41 100,00 78
LRT-Entwicklungsflächen
Im Zuge der Begehungen des Gebietes durch die Planungsgruppe Natur und Umwelt im Jahr 2015
wurde im nordwestlichen Gebietsteil eine 10,8 ha große Entwicklungsfläche des LRT 6520 nacherho-
ben (ID 20001), die in die Planungen mit einbezogen wurde.
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3.1.2.7 LRT 7140 – Übergangs- und Schwingrasenmoore
Flächengröße/Vorkommen
Der LRT tritt kleinflächig über das FFH-Gebiet verstreut auf. Die größte Fläche (ID 10023) befindet
sich im äußersten Norden des FFH-Gebietes auf der Beerwiese und weist eine Fläche von knapp 1 ha
auf. Des Weiteren befinden sich auf der Beerwiese entlang des Ebertsbaches sechs kleinflächige Vor-
kommen des LRT. Auch östlich und südlich von Neustadt a. Rstg. sind Bestände vorzufinden. Der
Großteil des LRT ist von Nassgrünland auf Sickerquellbereichen umgeben, welche nach § 30
BNatSchG geschützt sind. Laut SDB 2012 ist der LRT 7140 mit einer Flächengröße von knapp 4 ha im
Gebiet vertreten. Die Ergebnisse der LRT-Kartierung 2013-2014 ergaben jedoch nur eine Gesamtflä-
che von etwa 1,65 ha.
Bei einer Geländebegehung am 09.06.2015 wurden zwei weitere Flächen dem LRT 7140 zugeordnet.
Diese befinden sich westlich von Kahlert (ID 12001) bzw. westlich von Neustadt am Rennsteig
(ID 12004).
Allgemeine Charakteristik des LRT
Zu dem LRT zählen nährstoffärmere, grundwasserbeeinflusste Moore saurer Standorte mit einer
torfbildenden Vegetation. Typischerweise stellt sie einen Komplex von torfmoosreichen Seggenrie-
den, Schwingrasen und Flachmoorvegetation dar, kann sich dem Erscheinungsbild nach u. U. auch
dem eines Hochmoores annähern.
Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung
Die Mehrheit der LRT-Flächen ist pflanzensoziologisch der Torfmoos-Wollgras-Gesellschaft (Eriopho-
rum angustifolium-Sphagnum fallax / cuspidatum-Gesellschaft) zuzuordnen. Zusätzlich werden Flä-
chen dem Schnabelseggen-Ried (Carex rostrata-Gesellschaft; RL 3; ID 10116, 10005, 10047, 10023)
sowie der Sumpfpippau-Waldbinsen-Wiese (Crepis paludosa-Juncus acutiflorus-Gesellschaft; ID
10075) zugeordnet. Letztgenannte Gesellschaft ist bereits den Feucht- und Nasswiesen (Calthion)
zuzuordnen und tritt als Nebenbiotop im LRT 7140 auf.
Abbildung 7: Blick in den torfmoosreichen Bestand eines LRT 7140 mit Sumpf-Veilchen (Viola palustris)
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
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Bei den im FFH-Gebiet vorkommenden charakteristischen Arten handelt es sich um das in Thüringen
tum), Trügerisches Torfmoos (Sphagnum fallax) sowie das stark gefährdete Glanz-Torfmoos (Sphag-
num subnitens; ID 10075; RL-TH 2). Zu den LRT-kennzeichnende Arten zählen Schnabel-Segge (Carex
rostrata) und Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum angustifolium; RL-TH 3). Auf zwei Flächen (ID
10098, 12004) konnte zusätzlich der Fieberklee (Menyanthes trifoliata; RL-TH 2) festgestellt werden,
welcher in Thüringen unter Schutz steht.
Weitere häufig vorkommende Arten sind Spitzblütige Binse (Juncus acutiflorus), Wald-Simse (Scirpus
sylvaticus) und Sumpf-Torfmoos (Sphagnum palustre).
Der LRT ist eng verzahnt mit Nassgrünland und Sickerquellen, welche eine genaue Abgrenzung er-
schweren. Die Nutzung der Übergangs- und Schwingrasenmoore im FFH-Gebiet besteht zur Mehrheit
aus Beweidung durch Rinder. Nur wenige Flächen werden nicht genutzt.
Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes LRT
Die Bewertungskriterien für die Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen beziehen
sich auf den Wasserhaushalt und das Oberflächenrelief sowie den Flächenanteil typischer Zwischen-
moorvegetation mit Torf und/oder Braunmoosen. In allen kartierten LRT-Beständen lag dieser zwi-
schen 50 und 75 %. Darüber hinaus wurde der Wasserhaushalt als vorrübergehend austrocknend
identifiziert. Folglich sind sämtliche Bestände des LRT 7140 mit B (gut) zu bewerten. Ausnahme bildet
eine Fläche (ID 12001), bei welcher der Anteil von Torf- und Braunmoosen unter 50% liegt.
Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars wurde auf 96 % der Fläche mit B (gut)
bewertet. Die übrigen Flächen mit einem Anteil von 4 % wurden mit C (mittel bis schlecht) bewertet.
Hinsichtlich der eintretenden Beeinträchtigungen und Störungen werden die LRT-Bestände unter-
schiedlich bewertet. Etwa 17 % der LRT-Flächen wurden als nicht bis gering beeinträchtigt (A) einge-
stuft. Eine zunehmende Beeinträchtigung ist überwiegend auf einen hohen Anteil an Arten des Nass-
grünlands zurückzuführen. So wurden etwa 81 % der LRT-Flächen mit gut (B) sowie 2 % mit mittel bis
schlecht (C) bewertet.
Tabelle 17:Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 7140 im FFH-Gebiet 222
LRT-ID LRT-Code Fläche
gesamt
LRT-
Anteil
%
LRT-
Fläche ha
Teilbewertungen (A,B,C) Gesamt-
bewertung
aktueller
Zeitraum Strukturen Arten-
inventar
Beeinträch-
tigungen
10004 7140 0,008 100 0,008 B C C C
10005 7140 0,003 100 0,003 B B A B
10087 7140 0,002 100 0,002 B C C C
10023 7140 0,999 100 0,999 B B B B
10043 7140 0,026 100 0,026 B B B B
10047 7140 0,003 100 0,003 B C B B
10059 7140 0,004 100 0,004 B C B B
10075 7140 0,144 100 0,144 B B B B
10079 7140 0,087 100 0,087 B B B B
10080 7140 0,152 100 0,152 B B B B
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
37
LRT-ID LRT-Code Fläche
gesamt
LRT-
Anteil
%
LRT-
Fläche ha
Teilbewertungen (A,B,C) Gesamt-
bewertung
aktueller
Zeitraum Strukturen Arten-
inventar
Beeinträch-
tigungen
10081 7140 0,002 100 0,002 B B B B
10096 7140 0,009 100 0,009 B B A B
10097 7140 0,016 100 0,016 B C A B
10098 7140 0,047 100 0,047 B B A B
10104 7140 0,008 100 0,008 B B A B
10116 7140 0,030 100 0,030 B B A B
10129 7140 0,001 100 0,001 B C B B
10135 7140 0,003 100 0,003 B C B B
10136 7140 0,005 100 0,005 B C A B
10146 7140 0,013 100 0,013 B B A B
10148 7140 0,066 100 0,066 B B B B
10149 7140 0,018 100 0,018 B C C C
10201 7140 0,014 100 0,014 C C A C
10204 7140 0,179 100 0,179 B B A B
Summe 7140 1,839 1,839 B B B B
Insgesamt sind etwa 98 % der LRT-Flächen im FFH-Gebiet in einem „guten“ Erhaltungszustand (B).
Der Gesamt-Erhaltungszustand des LRT 7140 ist demnach als günstig zu bewerten.
Tabelle 18: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen des LRT 7140
Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT Anzahl Teilflächen
A 0 - -
B 1,80 97,72 20
C 0,04 2,28 4
gesamt 1,84 100,00 24
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
3.1.3 Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen
In der nachfolgenden Tabelle 18 erfolgt die Aufbereitung der Ergebnisse der LRT-Überprüfung (Plausibilitätskontrolle) im Jahr 2013 für die Änderung des Stan-
darddatenbogens.
Tabelle 19: Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen
Lan
d
Ge
bie
tsn
um
me
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H
Ge
bie
ts-N
r.
Ge
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tsn
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Ge
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eilu
ng
Erh
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un
gsgr
ad
Alt
er
SDB
Tre
nd
Thüringen 222 DE 5431-
304
Bergwiesen um Neu-
stadt a. Rstg und Kah-
lert
Natürliche nährstoffrei-
che Stillgewässer
3150 0,60 1 G C 1 C 1 C
Thüringen 222 DE 5431-
304
Bergwiesen um Neu-
stadt a. Rstg und Kah-
lert
Dystrophe Stillgewässer 3160 0,001 1 G C 1 B 1
Thüringen 222 DE 5431-
304
Bergwiesen um Neu-
stadt a. Rstg und Kah-
lert
Fließgewässer mit flu-
ten-der Wasserpflan-
zenvegetation
3260 0,30 1 G C 1 B 1 C
Thüringen 222 DE 5431-
304
Bergwiesen um Neu-
stadt a. Rstg und Kah-
lert
Artenreiche Borstgrasra-
sen
6230* P 12,89 1 G B 2 B 1 B
Thüringen 222 DE 5431-
304
Bergwiesen um Neu-
stadt a. Rstg und Kah-
lert
Feuchte Hochstauden-
fluren
6430 0,71 1 G C 1 B 1 C
Thüringen 222 DE 5431-
304
Bergwiesen um Neu-
stadt a. Rstg und Kah-
lert
Extensive Mähwiesen
des Flach- und Hügellan-
des
6510 NP 1 G
Thüringen 222 DE 5431-
304
Bergwiesen um Neu-
stadt a. Rstg und Kah-
lert
Berg-Mähwiesen 6520 93,41 1 G A 2 B 1 C
38
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
39
Lan
d
Ge
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tsn
um
me
r T
H
Ge
bie
ts-N
r.
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tsn
am
e
LRT
Co
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Pri
ori
täre
Fo
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NP
LRT
-Flä
che
ha
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en
grö
ße
Da
ten
qu
ali
tät
Re
prä
sen
tati
vitä
t
Re
lati
ve G
röß
e (
SDB
Re
lati
ve F
läch
e)*
Erh
alt
un
gsgr
ad
(SD
B
Erh
alt
un
g)
Gru
nd
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gra
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s
Ge
sam
tbe
urt
eilu
ng
Erh
alt
un
gsgr
ad
Alt
er
SDB
Tre
nd
Thüringen 222 DE 5431-
304
Bergwiesen um Neu-
stadt a. Rstg und Kah-
lert
Übergangs- und
Schwingrasenmoore
7140 1,84 1 G C 1 B 1 B
*Basierend auf Fritzlar et al. (2009)
Erläuterungen zur Tabelle:
Prioritäre Form: P für prioritärer LRT
NP: NP für nicht präsenten LRT
Grund der Änderung der Flächengröße: 0=unverändert, 1=Präzisierung, Status quo-Korrektur, 2=Sukzession / globale + diffuse Einflüsse, 3=anthropogene Einflüsse, 4=Eingriffsverfahren, Verluste,
5=Neu (Ausgleich, Entwicklung)
Datenqualität: G=gut (z.B. auf der Grundlage von Erhebungen), M=mäßig (z.B. auf der Grundlage partieller Daten mit Extrapolationen), P=schlecht (z.B. grobe Schätzung)
Relative Größe: 5 = >50% der Fläche im Bezugsraum, 4 = >15-50% der Fläche im B., 3 = >5-15% der Fläche im B., 2 = >2-5% der Fläche im B., 1 = <2% der Fläche im B. befindet sich im Gebiet
Erhaltungsgrad: A=sehr gut (sehr guter Erhaltungszustand, unabhängig von der Wiederherstellungsmöglichkeit), B=gut (guter Erhaltungszustand unabhängig von Wiederherstellungsmöglichkeiten
oder durchschnittl. bis beeinträchtigter Zustand mit einfacher Wiederherstellung in kurzen bis mittleren Zeiträumen), C=mittel bis schlecht (weniger gut erhalten, Wiederherstellung in mittleren
bis langen Zeiträumen, schwierig oder unmöglich)
Grund der Änderung des Erhaltungsgrades :0=unverändert, 1=Präzisierung, Status quo-Korrektur, 2=Sukzession / globale + diffuse Einflüsse, 3=anthropogene Einflüsse, 4=Eingriffsverfahren, Ver-
luste, 5=Neu (Ausgleich, Entwicklung)
Gesamtbeurteilung (Bedeutung des FFH-Gebietes für die Erhaltung des LRT): A=sehr hoch (hervorragende Wert), B=hoch (guter Wert), C=mittel bis gering (signifikanter Wert)
Erhaltungsgrad Alter SDB: Erhaltungsgrad (da größerer Aussagewert) gegenüber alten SDB: A,B,C
Trend: Trend für das Kriterium Erhaltung (da größerer Aussagewert) gegenüber alten SDB: neu,=,-,+,nb
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
4. Maßnahmenplanung
Hinsichtlich der Terminplanung orientieren sich die Arbeiten am Managementplan an dem bei der 1.
PAG-Sitzung vom 19.05.2015 von Frau Waltraud Herzer von der TLUG vorgestellten Zeitplanung (s.
Abbildung 8). Die für die einzelnen Zwischenschritte erforderlichen Recherchen sowie die Herstellung
maßgeblicher Kontakte erfolgen jeweils zeitgemäß.
Abbildung 8: Zeitplan für die Erarbeitung des FFH-Managementplans
4.1 Nutzungsverhältnisse
4.1.1 Eigentumsverhältnisse
Die größten Flächeneigentümer im Bereich des FFH-Gebietes sind Dritte (Privatflächen), gefolgt von
Gemeinden und Kreisen. Die Daten zu den genauen Eigentumsverhältnissen konnten bislang vom
Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden.
4.1.2 Landwirtschaft und Landschaftspflege
Das FFH-Gebiet „Bergwiesen um Neustadt a. Rstg. und Kahlert“ wird überwiegend landwirtschaftlich
genutzt. Ackerbau wird im FFH-Gebiet nicht betrieben. Die Grünlandflächen werden nahezu vollstän-
dig extensiv genutzt. Die Bewirtschaftung erfolgt hauptsächlich über Beweidung, teils auch durch
Mahd. Waldflächen sind im Gebiet äußerst kleinflächig vertreten.
4.1.3 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung
4.1.4 Jagd und Fischerei
Nur einer der im FFH-Gebiet gelegener Teich wird teichwirtschaftlich genutzt und dient sowohl der
Erholung als auch der Fischerei. Die Frequenz, mit der Angler das Gebiet zum Fischen aufsuchen, ist
bislang unbekannt. Bei der ersten PAG-Sitzung am 19.05.2015 gab es einen kurzen Austausch mit
dem Vertreter der Unteren Jagdbehörde, in dem es darum ging, ob durch die jagdliche Nutzung im
Gebiet negative Auswirkungen auf die FFH-Lebensräume zu verzeichnen seien. Seitens der PGNU
40
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
41
konnten bei den Geländebegehungen keine Beeinträchtigungen durch die Jagdausübung festgestellt
werden.
4.1.5 Sonstige Nutzungen einschließlich bereits genehmigter/planfestgestellter Vorhaben mit Beeinträchtigung der FFH-Gebiete
4.2 Gefährdungen / Beeinträchtigungen
Gefährdungen und Beeinträchtigungen im Bereich des FFH-Gebietes existieren aktuell nur in gerin-
gem Umfang. Einen Überblick über die Art der Gefährdungen gibt Tabelle 20. Neben einzelnen auf-
kommenden Gehölzen im Bereich von Schwingrasen- und Zwischenmooren, wurde vereinzelt auch
Ablagerung von Schutt oder organischen Materialien festgestellt (vgl. Abbildung 9 und Abbildung 10).
Abbildung 9: Schuttablagerung am Rande einer Berg-Mähwiese (Foto: M. Löhr-Böger, 09.06.2015)
Abbildung 10: Organische Auflage auf einem LRT 6520 südwestlich von Neustadt (Foto: M. Uebeler, 09.06.2015)
Tabelle 20: Zusammenfassende Übersicht der Gefährdungen und Beeinträchtigungen
Code lt. Refe-renzliste Ge-fährdungsursa-chen
Bezeichnung der Gefährdung Ausmaß / Ort der Gefähr-dung im FFH-Gebiet
Betroffene LRT / Arten
1.1.9.3. Festmist gering / Wiese westlich von
Neustadt
nicht im Bereich eines LRT /
aber auf KULAP-Fläche
11.5. Ablagerung/Entsorgung von
Müll und Schutt
gering / 1 Stelle am Rand
der Fläche 10056
Berg-Mähwiese (LRT 6520)
(Rand)
11.6. Ablagerung organischer Abfäl-
le
gering / 1 Stelle auf Fläche
10039
Berg-Mähwiese (LRT 6520)
15.1. Neophyten gering / 1 Bestand von Fall-
opia japonica nördl. Kahlert
nicht im Bereich eines LRT
17.1.3. Verbuschung / Aufkommen
von Gehölzen
gering / fallweise im Bereich
von Zwischenmooren
Schwingrasen und Zwi-
schenmoore (LRT 7140)
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
42
4.3 Allgemeiner Planungsansatz für die Managementplanung im FFH-Gebiet 222 „Bergwie-sen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
Hauptziel und gesetzlicher Auftrag des vorzulegenden FFH-Managementplans ist die Erhaltung und
Entwicklung aller im FFH-Gebiet „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“ auftretenden
FFH-Lebensraumtypen (LRT). Der Fokus liegt dabei auf artenreichen Borstgrasrasen (LRT 6230, priori-
tär) und Berg-Mähwiesen (LRT 6520), die zusammengenommen mehr als 95 % des im Gebiet vor-
handenen LRT-Bestandes ausmachen. Hierzu werden die planungsrelevanten LRT-Flächen auf insge-
samt 24, an konkreten Flurstücks- und Nutzungsgrenzen orientierten Behandlungseinheiten (BE)
aufgeteilt, in denen ein einheitliches Pflegeregime durchgeführt werden soll. Für jede BE wurde zu-
nächst ein Leit-LRT definiert, auf den die Pflegeplanung zugeschnitten ist. Weitere in der BE auftre-
tende LRT-Typen werden dann der gleichen Pflege wie der des Leit-LRT unterzogen, wobei darauf
geachtet wird, dass das Pflegeregime grundsätzlich für alle auftretenden LRT-Typen geeignet ist.
Wie DIERSCHKE & BRIEMLE (2008) ausdrücklich betonen, ist der Erhalt der floristischen Artengarnitur
auf historisch durch Mahdnutzung entstandenen artenreichen Berg-Mähwiesen nur über eine ein-
bis zweischürige Mahd mit Abräumen möglich. Dies spiegelt auch ein Vergleich der Mahd- bzw. Wei-
deverträglichkeit von typischen Pflanzenarten des LRT 6520 wieder. Beispielsweise ist die im Gebiet
weit verbreitete, in Thüringen insgesamt jedoch als gefährdet eingestufte Kenn- und Zielart Weich-
haariger Pippau (Crepis mollis) zwar mäßig mahdverträglich, reagiert jedoch empfindlich auf Bewei-
dung. Auf den historisch zumeist unter Beweidung entstandenen Borstgrasrasen des LRT 6230* wird
hingegen einer extensiven Beweidung mit einer terminlich abgestimmten Nachmahd überwiegend
Vorrang eingeräumt. Die Hinweise von PEPPLER-LISBACH & PETERSEN (2001) und WAESCH (2003), dass
eine Beweidung weder für die Entstehung noch für die Pflege von Borstgrasrasen notwendig sein
muss, liefern eine fachliche Grundlage für die Mahdnutzung einzelner Borstgrasrasen, die in eine BE
mit dem Leit-LRT Berg-Mähwiese eingebunden sind. Einige der LRT-Flächen wurden als Borstgrasra-
sen-/Berg-Mähwiesen-Komplexe kartiert, da eine einwandfreie Abgrenzung nicht möglich war oder
die LRT-Typen in einem zu kleinteiligen Mosaik verzahnt sind.
Die fachlich häufig sinnvolle Trennung in Beweidungsmaßnahmen auf Borstgrasrasen und Mahd-
maßnahmen (ggf. mit Nachbeweidung) auf Berg-Mähwiesen spiegelt sich auch in der Priorisierung
der KULAP-Pflegeempfehlungen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) wider
und orientiert sich an einem Leitbild, dass die historische Entstehung und Nutzung dieser Vegeta-
tionseinheiten mit ihrer aktuell vorhandenen hochwertigen Artenausstattung im Sinne der FFH-
Richtlinie in die Zukunft zu tradieren sucht. Einschränkend muss angemerkt werden, dass die Arten-
verbindungen und Strukturen der LRT 6230 und 6520 im Planungsgebiet vielerorts weniger Unter-
schiede aufweisen, als das in anderen Regionen mit montanem Grünland wie z. B. im Vogelsberg (vgl.
KÜCHLER et al. 2014) der Fall ist.
Die LRT-Flächen befinden sich unter dem gegenwärtigen Pflegeregime insgesamt in einem guten
Erhaltungszustand, was auch in der Gesamtbewertung der Borstgrasrasen und Berg-Mähwiesen mit
B (guter Erhaltungszustand) zum Ausdruck kommt. Es liegt im Interesse des Managementplans, die
naturschutzfachlichen Erfordernisse zum langfristigen Erhalt der Schutzgüter sowie die betrieblichen
Bewirtschaftungserfordernisse im Gebiet möglichst einvernehmlich aufeinander abzustimmen. Wich-
tigstes Ziel ist es, eine weitere Bewirtschaftung der sehr produktionsarmen Flächen auch in der Zu-
kunft zu gewährleisten. Bei der Planung ist außerdem das auf vielen Flächen bereits genehmigte und
bis zum Jahr 2020 laufende KULAP-Programm zu berücksichtigen. In gut begründeten Fällen werden
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
43
vom KULAP abweichende Maßnahmenempfehlungen konzipiert. Diese können aber erst in der
nächsten KULAP-Periode in den Abstimmungsprotokollen berücksichtigt werden.
Der überwiegende Teil der Flächen im FFH-Gebiet wird als Weide oder als Mähweide mit Nachbe-
weidung genutzt (s. Abbildung 11). Nach Auskunft der Agrargenossenschaft in Königsee werden die
Tiere im Umtrieb 1 - 2 mal jährlich (maximal 3 mal) für ca. 1 Woche auf die Flächen getrieben. Das
Weideregime stellt sich also in der Tendenz als Kurzzeitweide dar, eine extensive Form der Um-
triebsweide. Bei der kurzen Weidezeit müssten nach Auskunft der Nutzer zu Beginn der Beweidung
mind. 2 GVE/ha angesetzt werden, um eine vollständige Abweidung des Aufwuchses zu gewährleis-
ten. Aus Sicht der Managementplanung ist das nachvollziehbar, da in Anbetracht des insgesamt gu-
ten Flächenzustands ein zu extensiver Maßnahmenansatz mit einer Unternutzung des Grünlands ggf.
zu einer mittel- und langfristigen Verbrachung und zu einer Verschlechterung der Flächen führen
könnte.
Abbildung 11: Beweidung auf einer Berg-Mähwiese östlich von Neustadt (09.06.2015, Foto: M. Löhr-Böger).
Im Bereich des artenreichen Grünlands können zusätzliche Maßnahmen aus festgestellten Beein-
trächtigungen resultieren. Auf verbrachten oder verfilzten Beständen können ersteinrichtende Maß-
nahmen erforderlich werden. Ein zentrales Augenmerk bei der Sicherung des LRT-Bestandes liegt
darüber hinaus auf der gängigen Dünge-Praxis. Auf Flächen, die eine deutliche Eutrophierung aufwei-
sen, sollen im Zuge der Managementplanung Maßnahmen zur Reduzierung der Düngergabe mit den
Landnutzern diskutiert und in der Planung festgeschrieben werden, um den derzeit überwiegend
nährstoffarmen Charakter der LRT-Flächen zu erhalten und wo notwendig auszudehnen. Wie auch
WAESCH (2003) betont, ist eine regelmäßige Düngung insbesondere auf den häufig im Gebiet auftre-
tenden nährstoffarmen Berg-Mähwiesen des Geranio-Trisetetum meetosum nicht zu empfehlen, da
diese leicht in den nährstoffreicheren Flügel des Geranio-Trisetetum überführt werden (s. hierzu
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
44
auch VOGEL 1981). Eine derartige Transformation der Bestände dürfte größtenteils irreversibel sein
und ist zu vermeiden.
Als besonders wertgebend werden auch die im Gebiet vorhandenen Übergangs- und Schwingrasen-
moore des LRT 7140 angesehen, die häufig nur kleinflächig in die Grünland-LRT eingestreut sind und
dann in die extensive Grünlandnutzung eingebunden werden sollen. In einem Fall rechtfertigt die
Bestandsgröße die Ausweisung einer eigenen Behandlungseinheit, in der die Offenhaltung (regelmä-
ßige Entbuschung) und eine Sicherung des günstigen Wasserhaushalts sowie des nährstoffarmen
Milieus zentrale Anliegen des Managementplans sein werden. Gezielte Maßnahmen sind auch für die
nur kleinflächig ausgeprägten Lebensraumtypen Natürliche nährstoffreiche Stillgewässer (LRT 3150),
Dystrophe Stillgewässer (LRT 3160), Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation (LRT
3260) und Feuchte Hochstaudenfluren (LRT 6430) vorgesehen.
Abbildung 12: Artenreiche Feuchtwiese südöstlich von Neustadt mit Vorkommen von Breitblättrigem Knabenkraut (Dactylorhiza majalis). Foto: M. Uebeler (19.05.2015)
Obwohl das im Planungsgebiet auftretende artenreiche Grünland feuchter bis nasser Standorte
(pflanzensoziologischer Verband des Calthion) in der FFH-Richtlinie nicht als Lebensraumtyp gefasst
wurde (was fachlich als fragwürdig einzustufen ist), stellen Feuchtwiesen, insbesondere mit Vor-
kommen der nach BArtSchV gesetzlich geschützten Orchideenart Breitblättriges Knabenkraut (Dacty-
lorhiza majalis), ein bei der Pflegeplanung unbedingt zu berücksichtigendes Schutzgut dar (s. Abbil-
dung 12). Diese Vegetationseinheit muss spät gemäht werden, um Bestand und Reproduktion der
Orchideenpopulationen nicht zu gefährden. Vorhandene Feuchtwiesen werden daher nach Möglich-
keit in Behandlungseinheiten mit dem Leit-LRT Berg-Mähwiese eingebunden, da für beide Vegetati-
onstypen eine Mahdmaßnahme zu fordern ist. In diesen BE soll die Mahd möglichst spät erfolgen.
Die Pflegeplanung soll von speziellen Maßnahmen flankiert werden, die den Erhalt und die Stützung
wichtiger Leit- und Zielarten des FFH-Gebietes zum Ziel hat. Neben dem Erhalt gesetzlich geschützter
Orchideenvorkommen, der in enger Abstimmung mit den im Gebiet aktiven Vertretern des Arbeits-
kreises Heimische Orchideen (AHO) betrieben wurde, hat die Sicherung der in Thüringen stark ge-
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
Erkenntnisse (BLACHNIK & SALLER 2015) soll mit allen Verfahrensbeteiligten der Versuch unternommen
werden, gezielte Biotoppflege-Maßnahmen zu implementieren, um eine Vermehrung der autoch-
thonen Arnika-Vorkommen zu bewirken. Neben dem botanischen Artenschutz sollen so weit wie
möglich auch Lebensraumansprüche seltener Vogelarten bei der Pflegeplanung Berücksichtigung
finden (ausdrücklich von der UNB Hildburghausen angeregt). Im Gebiet sind hierzu Braunkelchen,
Wiesenpieper (RL-TH 3) und Bekassine (RL-TH 1) zu zählen.
4.4 Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
Erhaltung
Elementarer Bestandteil der FFH-Richtlinie ist die Forderung nach der Erhaltung bzw. Wiederherstel-
lung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-LRT gemäß Anhang I und der Habita-
te/Populationen der FFH-Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie. Ein günstiger Erhaltungszustand ist
dann gegeben, wenn LRT-Flächen oder Populationen mit den Wertstufen A (hervorragend) oder B
(gut) bewertet wurden. Erhaltungsmaßnahmen haben die Erhaltung oder Wiederherstellung eines
günstigen Erhaltungszustandes zum Ziel. Auch die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszu-
standes in aktuell mit einem ungünstigen Erhaltungszustand C (mittel bis schlecht) eingestuften LRT-
Flächen und Arthabitaten/-populationen ist als Erhaltungsmaßnahme anzusehen, wobei zu beachten
ist, dass eine Einstufung in den Erhaltungszustand C nicht automatisch die Planung von Wiederher-
stellungsmaßnahmen nach sich ziehen muss. Fallweise kann eine Unterlassung von Maßnahmen eine
absehbare Verschlechterung von aktuell in einem günstigen Erhaltungszustand befindlichen LRT,
Habitaten oder Populationen bedeuten. Maßnahmen, die unter diesem Aspekt die Wahrung eines
günstigen Erhaltungszustandes zum Ziel haben, sind ebenfalls zu den Erhaltungsmaßnahmen zu
rechnen.
Entwicklung
Als Entwicklungsmaßnahmen werden alle Maßnahmen auf so genannten Entwicklungsflächen be-
zeichnet, die aktuell noch nicht als FFH-LRT oder als Habitat einer FFH-Art eingestuft werden können,
auf denen aber Entwicklungspotenziale in Richtung eines FFH-LRT oder eines Habitats einer FFH-Art
festgestellt werden konnten. Als Entwicklungsmaßnahmen gelten zudem alle Maßnahmen, die der
Verbesserung eines aktuell günstigen Erhaltungszustandes dienen, zur Wahrung des günstigen Erhal-
tungszustandes jedoch nicht notwendig wären. Dazu zählen auch Maßnahmen, die zum Ziel haben,
Flächen und Habitate der Wertstufe B in die Wertstufe A zu überführen. Auf einer gegebenen Fläche
können sowohl Erhaltungs- als auch Entwicklungsmaßnahmen stattfinden.
Tabelle 21: Darstellung der Maßnahmentypen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von LRT nach Anhang I der FFH-RL
Ist- und Ziel-Erhaltungszustand Maßnahmeziel Maßnahmentyp
A → A, B → B, C → C Erhaltung Erhaltungsmaßnahme
C → B Wiederherstellung
B → A, E → C, E → B Entwicklung Entwicklungsmaßnahme
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
46
• Erhaltungsmaßnahmen (ID-Nr. 5xxxx) sind direkt in den LRT oder Habitatflächen von Arten
stattfindende oder indirekt wirkende Maßnahmen zur Sicherung des Fortbestands der LRT
oder der Arten im günstigen Erhaltungszustand (Bewertungsschema= A, B) und der dafür
notwendigen Umweltbedingungen.
• Wiederherstellungsmaßnahmen (ID-Nr. 6xxxx) dienen der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes in aktuell mit einem ungünstigen Erhaltungszustand C (mittel bis
schlecht) eingestuften LRT- oder Habitatflächen.
• Entwicklungsmaßnahmen (ID-Nr. 7xxxx) sind Maßnahmen, die dazu dienen, LRT- und Habi-
tatflächen herzustellen (zu entwickeln). Sie können insbesondere auf Flächen mit Potenzial
zur Entwicklung von LRT/Habitaten geplant werden.
4.4.1 Auswertung der Maßnahmenflächen im Zusammenhang mit KULAP-Förderung
Die KULAP-Kulisse für das FFH-Gebiet umfasst praktisch den kompletten LRT-Bestand des Gebietes.
Wie Tabelle 22 zeigt, liegt der Schwerpunkt bei den tatsächlich mit KULAP-Verträgen ausgestatteten
Flächen auf den LRT 6230 Borstgrasrasen (100 % im KULAP) und 6520 Berg-Mähwiesen (98 % im KU-
LAP). Nennenswerte Anteile von KULAP-Verträgen entfallen auf die LRT 7140 (46 % im KULAP) und
6430 (27 % im KULAP).
Tabelle 22: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für alle LRT mit KULAP-Pflegeempfehlung im Managementplan im Vergleich mit den ausgewiesenen KULAP-Kulissen-Flächen und den tatsächlichen Flächen mit aktuellen KULAP-Verträgen
LRT Anzahl der Maß-Maß-nahmen-flächen
Flä-chen-größe (ha)
davon Anzahl in der KULAP-N-Kulisse
davon Flächen-größe in der KU-LAP-N-Kulisse (ha)
%-Anteil in KULAP-N-Kulisse-Flächen
Anzahl der tatsächli-chen Flä-chen mit KULAP-Verträgen
tatsächli-che Flä-chengröße mit KU-LAP-Verträgen (ha)
%-Anteil der tatsächlichen Flächengröße mit KULAP-Verträgen (ha) gegen-über der Kulisse
3150 5 0,600 5 0,053 100 0 0 0
3160 1 0,001 1 0,001 100 0 0 0
3260 8 0,300 8 0,300 100 0 0 0
6230* 38 12,89 38 12,89 100 38 12,89 100
6430 5 0,710 5 0,710 100 1 0,191 27
6520 80 93,41 80 93,41 100 72 91,21 98
7140 24 1,840 24 1,830 100 22 0,841 46
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
47
4.4.2 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
Pflegeempfehlung der TLUG zur Erhaltung und Entwicklung der natürlichen nährstoffreichen Stillge-
wässer mit Arten ihrer Wasserpflanzen- und Ufervegetation und der typischen Fauna durch:
• Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe.
• Extensive Teichwirtschaft ohne Zufütterung
• Gezielte Teichentlandung bei Bedarf möglich (nicht durch KULAP gefördert).
• Sicherung und Entwicklung eines nährstoffarmen Umfeldes. Anlage von Pufferstreifen (mind.
5 m) und Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland.
• Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nähr-
stoffhaushalts.
Verbote:
• Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der Freizeit-Nutzung des Gewässers auf ein naturverträg-
liches Maß.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
Tabelle 23: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Seen im FFH-Gebiet „Bergwiesen um Neustadt
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
4.4.2.2 LRT 3160 – Dystrophe Stillgewässer
Pflegeempfehlung der TLUG zur Erhaltung und Entwicklung der dystrophen Stillgewässer mit Arten
ihrer Wasserpflanzen- und Ufervegetation und der typischen Fauna durch:
• Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungszone
• Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstof-
feinträgen
• Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nähr-
stoffhaushalts
Verbote:
• Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der Freizeit-Nutzung des Gewässers auf ein naturverträgliches
Maß
50
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
Tabelle 24: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 3160 – Dystrophe Stillgewässer im FFH-Gebiet „Bergwiesen um Neustadt a. Rstg.
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
4.4.2.3 LRT 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation
Allgemein sind für den Lebensraumtyp keine Pflegemaßnahmen erforderlich. Zum Schutz der LRT ist
eine Erhaltung der natürlichen Fließgewässerdynamik zu fordern. Die Gewässer mit ihrem Einzugsge-
biet sollten vor Nährstoff- und Schadstoffeinträgen bewahrt werden. In vielen Gewässern ist ggf. ein
Rückbau von Sohl- und Uferbefestigungen oder Staustrecken erforderlich.
52
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
Tabelle 25: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation im FFH-Gebiet
„Bergwiesen um Neustadt a. Rstg. und Kahlert“
ID-NR. %-Anteil
Lage bei
Kom-
plex-LRT
Gemarkung Flurstück-Nr. Feldblock-Nr. Maßnah-
men-ID
BE-ID Flächengröße
[ha]
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP-N-ID Nutzer-
abstimmung
erfolgt ja/nein
10003 100 Wald Neustadt 50 GL 54312A02 keine Maßnahme erforderlich
10014 100 Neustadt/Rstg.
Wald Neustadt 37, 38, 39,
40, 45, 46,
47, 48, 49,
90, 91, 92
GL 54312A02
GL 54312A03
GL 54312A04
keine Maßnahme erforderlich
10015 100 Wald Neustadt 31, 37, 38,
39, 40, 41, 45
GL 54312A02
GL 54312A03
GL 54312A04
GL 54312A05
keine Maßnahme erforderlich
10022 100 Wald Neustadt 35, 36 keine Maßnahme erforderlich
10026 20 Neustadt/Rstg. 779, 782/2,
785/2, 787/2
keine Maßnahme erforderlich
10093 100 Neustadt/Rstg. 34 keine Maßnahme erforderlich
10110 100 Neustadt/Rstg. 886/2 GL 54312Q04 keine Maßnahme erforderlich
10119 30 Neustadt/Rstg. 863, 864,
865, 866/2,
866/3, 868/2,
876, 876/2,
877, 878,
879/1, 879/2,
880
außerhalb keine Maßnahme erforderlich
53
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
4.4.2.4 LRT 6230* – Artenreiche Borstgrasrasen
Als Leitbild für die Pflege der Artenreichen Borstgrasrasen im Gebiet wird eine extensive Beweidung
angestrebt, wobei auf vielen Flächen eine Nachmahd der Bestände als sinnvoll angesehen wird. In
der Literatur finden sich verschiedentlich Hinweise auf zielführende Pflegeregime. So gibt BRIEMLE
(2004) auf Silikat-Magerweiden als Pflegeempfehlung eine Beweidung mit 12 Schafen oder 2
Jungrindern je Hektar (1,2 GVE/ha) an, während auf gemähten Beständen des LRT 6230 eine zweijäh-
rig durchgeführte Pflegemahd von Mitte Juli bis Mitte August als ausreichend angesehen wird. Bei
der gängigen Weidepraxis im Gebiet, die einer Kurzzeit-Umtriebsweide entspricht, sollte die Intensi-
tät der Beweidung in der Regel höher angesetzt werden.
Bei Beständen mit Hinweisen auf eine stärkere Produktivität (starker Wuchs von Obergräsern und
Stauden wie Wald-Storchenschnabel (Geranium sylvaticum) oder Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvest-
ris) kann die Besatzdichte noch etwas höher angesetzt werden, wobei auf eine Düngung unbedingt
verzichtet werden sollte. Überschüssige Biomasse kann – soweit es die Geländebeschaffenheit zu-
lässt - mit einer Nachmahd von der Fläche entfernt werden. Borstgrasen, die (häufig mit dem LRT
6520 Berg-Mähwiese vergesellschaftet) in einer Behandlungseinheit mit geplanter Mahdmaßnahme
liegen (ggf. mit Nachbeweidung), sollen auch weiterhin gemäht werden, wodurch eine gewisse
Diversität der Pflegeregime im Rahmen von generell vertretbaren Maßnahmen gewährleistet wird
und unterschiedliche Ausprägungen der Bestände gefördert werden.
• Die für die Beweidungsmaßnahmen festgesetzte Besatzdichte von ca. 1 GVE/ha ist nur als
Richtwert zu verstehen. Bei den derzeit üblichen, im Schnitt zweimaligen Standzeiten von je-
weils nur einer Woche sollte eine höhere Besatzdichte erfolgen (mind. 2 GVE/ha), die auf je-
den Fall geeignet sein muss, den Jahresaufwuchs der Fläche quantitativ zu nutzen, um eine Un-
ternutzung zu verhindern. Sollten die Standzeiten zukünftig verlängert werden, sind auch die
Besatzdichten anzupassen. Über die Vegetationsperiode betrachtet ist der Grundsatz einer ex-
tensiven Weidewirtschaft zu pflegen.
• Wann immer möglich ist auf den beweideten Flächen eine Nachmahd zu empfehlen, die auch
als Mulchschnitt durchgeführt werden kann
Pflegeempfehlung G7 der TLUG für Borstgrasrasen
1. (optimal) Beweidung mit Rindern
• Großräumige Standweide mit niedriger Besatzdichte (0,3-1 GV/ha) und langer Weideperiode
mit Rindern und/oder Pferden
• Bei Bedarf Nachmahd möglich
• Bei Hanglage oberhalb Anlage eines mindestens 10 m breiten ungedüngten Pufferstreifens
Verbote:
• keine Zufütterung
• keine Düngung und Kalkung
• Keine Stickstoffeinträge aus angrenzenden Agrarflächen
• Keine Tränken auf der Fläche
54
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
55
2. (optimal) Hüten mit Schafen
• Hüten mit Schafen und/oder Ziegen je nach Aufwuchs mit ca. zwei Weidegängen im Abstand
von etwa 6 bis 8 Wochen. Die Schäfer sollten angehalten werden, während der Weidefüh-
rung Junggehölze zu entfernen
• Bei Hanglage oberhalb Anlage eines mindestens 10 m breiten ungedüngten Pufferstreifens
Verbote:
• Keine Zufütterung
• Keine Düngung und Kalkung
• Keine Stickstoffeinträge aus angrenzenden Agrarflächen
• Kein Pferchen innerhalb und oberhalb der Fläche
• Keine Tränken auf der Fläche
3. (optimal) Mahd
• Mahd frühestens 1. Juli mit mindestens 10 cm Bodenabstand, um die Horste des Borstgrasra-
sens nicht zu zerstören
• Mahdgut ist zu beräumen
• Bei Hanglage oberhalb Anlage eines mindestens 10 m breiten ungedüngten Pufferstreifens
Verbote:
• Keine Düngung und Kalkung
• Keine Stickstoffeinträge aus angrenzenden Agrarflächen
4. (Erstpflege) Brennen (kein KULAP)
• Geregelter Brand zum Winterausgang
Pflegeempfehlung K3 der TLUG für Borstgrasrasen-Bergwiesen-Komplexe
1.(optimal) Beweidung mit Rindern
• Großräumige Standweide mit niedriger Besatzdichte (0,3-1 GV/ha) und langer Weideperiode
mit Rindern und/oder Pferden
• Bei Bedarf Nachmahd möglich
• Bei Hanglage oberhalb Anlage eines mindestens 10 m breiten ungedüngten Pufferstreifens
Verbote:
• keine Zufütterung
• keine Düngung und Kalkung
• Keine Stickstoffeinträge aus angrenzenden Agrarflächen
• Keine Tränken auf der Fläche
2. (optimal) Hüten mit Schafen
• Hüten mit Schafen und/oder Ziegen je nach Aufwuchs mit ca. zwei Weidegängen im Abstand
von etwa 6 bis 8 Wochen. Die Schäfer sollten angehalten werden, während der Weidefüh-
rung Junggehölze zu entfernen
• Bei Hanglage oberhalb Anlage eines mindestens 10 m breiten ungedüngten Pufferstreifens
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
56
Verbote:
• keine Zufütterung
• keine Düngung und Kalkung
• Keine Stickstoffeinträge aus angrenzenden Agrarflächen
• Kein Pferchen innerhalb und oberhalb der Fläche
• Keine Tränken auf der Fläche
3. (optimal) Mahd
• Mahd frühestens 1. Juli mit mindestens 10 cm Bodenabstand, um die Horste des Borstgrasra-
sens nicht zu zerstören
• Mahdgut ist zu beräumen
• Bei Hanglage oberhalb Anlage eines mindestens 10 m breiten ungedüngten Pufferstreifens
Verbote:
• Keine Düngung und Kalkung
• Keine Stickstoffeinträge aus angrenzenden Agrarflächen
4. (Erstpflege) Brennen (kein KULAP)
• Geregelter Brand zum Winterausgang
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
Tabelle 26: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6230* – Artenreiche Borstgrasrasen im FFH-Gebiet „Bergwiesen um Neustadt a.
Rstg. Und Kahlert“
ID-NR. %-Anteil
Lage bei
Kom-
plex-LRT
Gemarkung Flurstück-Nr. Feldblock-Nr. Maßnah-
men-ID
BE-ID Flächengröße
[m2]
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP-N-ID Nutzer-
abstimmung
erfolgt
ja/nein
10008 100 Neustadt/Rstg. 93 DETHLIGL
54312A02
50010 2 263 1.2.5.3. Umtriebsweide
1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte/ ca. 1 GVE/ha
1.2.3. Beweidung mit Nachmahd
1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe / ab 15.08.
1.9.1.1. Mahd mit Abräumen
ja
10012 100 Wald Neustadt 12/2 DETHLIGL
54312A02
50013 2 460 1.2.5.3. Umtriebsweide
1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte/ ca. 1 GVE/ha
1.2.3. Beweidung mit Nachmahd
1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe / ab 15.08.
1.9.1.1. Mahd mit Abräumen
ja
10013 100 Wald Neustadt 12/2, 37 DETHLIGL
54312A02
50014 2 1.241 1.2.5.3. Umtriebsweide
1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte/ ca. 1 GVE/ha
1.2.3. Beweidung mit Nachmahd
1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe / ab 15.08.
1.9.1.1. Mahd mit Abräumen
ja
10016 100 Wald Neustadt 28, 42 DETHLIGL
54312A02
50018 2 963 1.2.5.3. Umtriebsweide
1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte/ ca. 1 GVE/ha
1.2.3. Beweidung mit Nachmahd
1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe / ab 15.08.
1.9.1.1. Mahd mit Abräumen
ja
57
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
58
ID-NR. %-Anteil
Lage bei
Kom-
plex-LRT
Gemarkung Flurstück-Nr. Feldblock-Nr. Maßnah-
men-ID
BE-ID Flächengröße
[m2]
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP-N-ID Nutzer-
abstimmung
erfolgt
ja/nein
10019 60 Wald Neustadt 37, 38 DETHLIGL
54312A02
50021 2 457 1.2.5.3. Umtriebsweide
1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte/ ca. 1 GVE/ha
1.2.3. Beweidung mit Nachmahd
1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe / ab 15.08.
1.9.1.1. Mahd mit Abräumen
ja
10032 95 Neustadt/Rstg. 29/1, 29/2, 30,
31
DETHLIGL
54312F07
50028 5 7.101 1.2.1.1. Einschürige Mahd
1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe / ab 01.07.
1.2.1.11. Belassen von Brach- oder Saumstreifen/
Restflächen
1.2.2. Nutzung als Mähweide mit Nachbeweidung
1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe / ab 01.09.
ja
10041 100 Neustadt/Rstg. 491, 492, 493 DETHLIGL
54312L01
50057 12 1.644 1.2.5.3. Umtriebsweide
1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte/ ca. 1 GVE/ha
1.2.3. Beweidung mit Nachmahd (wo möglich)
1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe / ab 15.08.
1.9.1.1. Mahd mit Abräumen
ja
10042 100 Neustadt/Rstg. 1030, 1031,
1032, 501,
503/2, 504
DETHLIGL
54312L01
50072 12 15.548 1.2.5.3. Umtriebsweide
1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte/ ca. 1 GVE/ha
1.2.3. Beweidung mit Nachmahd (wo möglich)
1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe / ab 15.08.
1.9.1.1. Mahd mit Abräumen
ja
10044 80 Unterneu-
brunn
507, 508, 509,
510, 511, 512,
513, 514/2,
514/3, 1008,
1009, 1011
DETHLIGL
54312L01
50066 12 20.577 1.2.5.3. Umtriebsweide
1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte/ ca. 1 GVE/ha
1.2.3. Beweidung mit Nachmahd (wo möglich)
1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe / ab 15.08.
1.9.1.1. Mahd mit Abräumen
ja
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
59
ID-NR. %-Anteil
Lage bei
Kom-
plex-LRT
Gemarkung Flurstück-Nr. Feldblock-Nr. Maßnah-
men-ID
BE-ID Flächengröße
[m2]
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP-N-ID Nutzer-
abstimmung
erfolgt
ja/nein
10045 100 Neustadt/Rstg. 170/6, 171/4. DETHLIGL
54312L01
50063 12 960 1.2.5.3. Umtriebsweide
1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte/ ca. 1 GVE/ha
1.2.3. Beweidung mit Nachmahd (wo möglich)
1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe / ab 15.08.
1.9.1.1. Mahd mit Abräumen
ja
10048 100 Unterneu-
brunn
1021, 1022,
1023, 1024, 1025
DETHLIGL
54312L01
50050 12 1.493 1.2.5.3. Umtriebsweide
1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte/ ca. 1 GVE/ha
1.2.3. Beweidung mit Nachmahd (wo möglich)
1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe / ab 15.08.
1.9.1.1. Mahd mit Abräumen
ja
10049 100 Unterneu-
brunn
519/3, 1012/2,
1013/2, 1015
DETHLIGL
54312L01
50051 12 505 1.2.5.3. Umtriebsweide
1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte/ ca. 1 GVE/ha
1.2.3. Beweidung mit Nachmahd (wo möglich)
1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe / ab 15.08.
1.9.1.1. Mahd mit Abräumen
ja
10052 100 Neustadt/Rstg. 519/4, 521/2 DETHLIGL
54312L01
50061 12 1.224 1.2.5.3. Umtriebsweide
1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte/ ca. 1 GVE/ha
1.2.3. Beweidung mit Nachmahd (wo möglich)
1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe / ab 15.08.
1.9.1.1. Mahd mit Abräumen
ja
10058 50 Neustadt/Rstg. 144 DETHLIGL
54312M05
50108 25 1.167 1.2.1.1. Einschürige Mahd
1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe / ab 01.09.
1.9.1.1. Mahd mit Abräumen
1.2.1.11. Belassen von Brach- oder Saumstreifen/
Restflächen (Schonfläche 20%)
ja
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
60
ID-NR. %-Anteil
Lage bei
Kom-
plex-LRT
Gemarkung Flurstück-Nr. Feldblock-Nr. Maßnah-
men-ID
BE-ID Flächengröße
[m2]
Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP-N-ID Nutzer-
abstimmung
erfolgt
ja/nein
10068 80 Neustadt/Rstg. 10, 106 DETHLIGL
54312M02
50114 18 1.727 1.2.5.3. Umtriebsweide
1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte/ ca. 1 GVE/ha
1.2.3. Beweidung mit Nachmahd (wo möglich)
1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe / ab 15.08.
1.9.1.1. Mahd mit Abräumen
ja
10071 30 Neustadt/Rstg. 51, 52, 53, 54,
55, 57, 58, 59,
60, 61, 63, 64,
65, 66, 69, 70,
71, 72, 74, 75,
76, 77, 78, 79,
81, 82, 83, 84,
85,87, 88, 89
DETHLIGL
54312G05
50000 19 63.913 1.2.5.3. Umtriebsweide
1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte/ ca. 1 GVE/ha
1.2.1.4. Mahd alle 2-3 Jahre (wo möglich)
ja
10073 100 Neustadt/Rstg. 223, 206 DETHLIGL
54312G04
50123 19 719 1.2.5.3. Umtriebsweide
1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte/ ca. 1 GVE/ha
1.2.1.4. Mahd alle 2-3 Jahre (wo möglich)
ja
10074 100 Neustadt/Rstg. 225, 226, 227,
228, 229
DETHLIGL
54312G04
50125 19 4.430 1.2.5.3. Umtriebsweide
1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte/ ca. 1 GVE/ha
1.2.1.4. Mahd alle 2-3 Jahre (wo möglich)
ja
10077 100 Neustadt/Rstg. 48 DETHLIGL
54312G04
50126 19 1.798 1.2.5.3. Umtriebsweide
1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte/ ca. 1 GVE/ha
1.2.1.4. Mahd alle 2-3 Jahre (wo möglich)
ja
10078 100 Neustadt/Rstg. 43 DETHLIGL
54312G04
50134 19 661 1.2.5.3. Umtriebsweide
1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte/ ca. 1 GVE/ha
1.2.1.4. Mahd alle 2-3 Jahre (wo möglich)
ja
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
4.4.2.5 LRT 6430 – Feuchte Hochstaudenfluren
Pflegeempfehlung G10 der TLUG für Feuchte Hochstaudenfluren
1. suboptimal
• Pflege von Gewässerrändern durch Mahd ab 1. August zeitversetzt ausschließlich mit Mäh-
balken (zum Schutz der Tierwelt) unter Schonung der wassernahen Bereiche
• Gut ausgebildete Bereiche des LRT nicht jährlich mähen
• Mähgut von der Fläche räumen
2. suboptimal
• Wenn sich betriebswirtschaftlich eine Beweidung anbietet, sollte geprüft werden, ob es sich
bewährt, die Beweidung ebenfalls in mehrjährigen Intervallen durchzuführen
65
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
Tabelle 27: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6430 – Feuchte Hochstaudenfluren im FFH-Gebiet „Bergwiesen um Neustadt a.
außerhalb 50000 24 2.483 1.2.1.4. Mahd alle 2-3 Jahre
1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (ab 15.08.)
1.9.1.1. Mahd mit Abräumen
10203 100 Neustadt/Rstg. 778, 779,
781, 782/2,
785/2, 787/2
50037 9 3.109 1.2.1.4. Mahd alle 2-3 Jahre
1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (ab 15.08.)
1.9.1.1. Mahd mit Abräumen
66
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
4.4.2.6 LRT 6520 – Berg-Mähwiesen
Generell orientiert sich das Leitbild für die Pflege artenreicher Berg-Mähwiesen an der Nutzung als
ein- oder zweischürige Mähwiese. Im Planungsgebiet kann im Hinblick auf die zurückliegende Pflege-
praxis, die überwiegend zu einem guten Erhaltungszustand des LRT 6520 geführt hat, auf vielen Flä-
chen vorrangig eine extensive Beweidung erfolgen. Generell ist von einer Nach- oder Zwischenmahd
der Berg-Mähwiesen eine positive Auswirkung auf das Vegetationsbild zu erwarten, auch wenn diese
möglicherweise nur in mehrjährigen Abständen erfolgen kann. Wo möglich sollten als Ergänzung zu
geplanten Weidemaßnahmen also Mahdmaßnahmen im Sinne der unten aufgeführten Pflegeemp-
fehlungen gefördert werden. Generell sollte folgendes beachtet werden:
• Der in der Beschreibung der KULAP-Maßnahmen G21, G22, G31 und G32 geforderte Dünge-
verzicht sollte unbedingt eingehalten werden.
• Die für die Beweidungsmaßnahmen festgesetzte Besatzdichte von ca. 1 GVE/ha ist nur als
Richtwert zu verstehen. Bei den derzeit üblichen, im Schnitt zweimaligen Standzeiten von je-
weils nur einer Woche sollte eine höhere Besatzdichte erfolgen (mind. 2 GVE/ha), die auf je-
den Fall geeignet sein muss, den Jahresaufwuchs der Fläche quantitativ zu nutzen, um eine Un-
ternutzung zu verhindern. Sollten die Standzeiten zukünftig verlängert werden, sind auch die
Besatzdichten anzupassen. Über die Vegetationsperiode betrachtet ist der Grundsatz einer ex-
tensiven Weidewirtschaft zu pflegen.
• Wann immer möglich ist auf den beweideten Flächen eine Nachmahd zu empfehlen, die auch
als Mulchschnitt durchgeführt werden kann
Pflegeempfehlung G9 der TLUG für Berg-Mähwiesen
1. (optimal) Mahd
• Die Erstnutzung des LRT muss als Mahd im Zeitraum zwischen dem Ährenschieben und dem
Beginn der Blüte der hauptbestandsbildenden Gräser erfolgen. In den in Thüringen für den
LRT relevanten Naturräumen ist das ein Termin um den 20. Juni
• Je nach Wüchsigkeit der Bestände kann ein- bis zweimal jährlich genutzt werden
• Die zweite Nutzung darf frühestens 40 Tage nach der ersten erfolgen
• Düngung mit P und K ist sinnvoll wenn eine deutliche Artenverarmung durch Mangel an die-
sen Elementen auftritt
• Bei Gefahr des Absinkens des pH-Wertes unter 4,5 ist eine Kalkung mit gelöschtem Kalk un-
umgänglich, vorausgesetzt einer Berechnung des Kalkbedarfs auf der Grundlage aktueller
Bodenanalysen
Verbote:
• Keine Stickstoffdüngung
• Kein Mulchen
• Kein Einsatz schwerer Maschinen in feuchten Bereichen
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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
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2. (suboptimal) Beweidung
• Wenn eine bisher durchgeführte Beweidung zu einem guten Erhaltungszustand geführt hat,
kann eine Erstnutzung auch als Weide für Rinder, Pferde, Schafen und/oder Ziegen erfolgen
• Die Beweidung sollte möglichst intensiv erfolgen, d. h. kurze Beweidungsdauer mit hohem
Besatz, sodass selektiver Verbiss und Trittbelastung eingeschränkt werden
• Bei höherwüchsiger Vegetation wird stärker zertreten als gefressen, daher ist ein anschlie-
ßender Pflegeschnitt notwendig, der als Mulchschnitt ausgeführt werden kann
• In Gebieten mit Schafhaltung kann eine Winter- oder Frühjahrsbeweidung bis Ende April
bzw. in höheren Lagen bis Mitte Mai erfolgen
• Düngung mit P und K und Kalkung entsprechend der Empfehlungen bei der Mahd
Verbote:
• Keine Stickstoffdüngung
• Kein Pferchen auf der Fläche
• Keine Tränken auf der Fläche
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
Tabelle 28: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6520 – Berg-Mähwiesen im FFH-Gebiet „Bergwiesen um Neustadt a. Rstg. und
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
4.4.2.7 LRT 7140 – Übergangs- und Schwingrasenmoore
Pflegeempfehlung G14 der TLUG für Übergangs- und Schwingrasenmoore
1. (optimal) Mahd
• Einschürige Mahd (regelmäßig Handmahd) oder mit entsprechender Technik Maschinen-
mahd
Verbote:
• Kein Mähgut auf der Fläche belassen
• Keine Düngung und Kalkung
• Keine Entwässerung
• Keine Bearbeitung und Befahrung mit schwerem Gerät
2. (suboptimal) Beweidung
• Extensive Beweidung mit sehr geringer Besatzdichte, kann im Grünlandkomplex erfolgen.
Dabei sollten nach längerem Frost oder in trockenen Witterungsperioden Schafe in weiten
Gehüt oder Rinder mit weniger als 0,5GV/ha eingesetzt werden
• Bei Bedarf sind Gehölze zu entfernen
Verbote:
• Keine Düngung und Kalkung
• Keine Entwässerung
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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
Tabelle 29: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 7140 – Übergangs- und Schwingrasenmoore im FFH-Gebiet „Bergwiesen um
Abbildung 17: Berg-Mähwiese westlich der Sied-lung Kahlert mit einem Massenbestand von Weichhaarigem Pippau (Crepis mollis) und Bär-wurz. (Foto: M. Uebeler, 09.06.2015)
Abbildung 18: Zwischenmoor mit aspektbildendem Bestand des Schmalblättrigen Wollgrases (Eriopho-
rum angustifolium) und einzelnen Exemplaren des Breitblättrigen Knabenkrauts (Dactylorhiza ma-
jalis), (Foto: M. Uebeler, 09.06.2015)
9.3 Gebietsentwicklung
• Wesentliche Bereiche der naturschutzfachlich hochwertigen LRT-Flächen werden derzeit
durch eine Beweidung oder durch eine Nutzung als Mähweide erhalten. Einige Flächen wer-
den auch nur gemäht.
• Im FFH-Gebiet sind zahlreiche Akteure aktiv. Neben den zuständigen Behörden und Land-
wirtschaftsbetrieben unterliegen bedeutende Vorkommen von Orchideen im Gebiet einer
fortlaufenden Beobachtung und Pflege des Arbeitskreises Heimische Orchideen (AHO Thü-
ringen)
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 222 PGNU „Bergwiesen um Neustadt am Rennsteig und Kahlert“
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• Zukünftige Maßnahmen bestehen in einer lebensraumgerechten Umsetzung bzw. Fortfüh-
rung der Beweidungsmaßnahmen, die möglichst durch eine periodisch durchgeführte Mahd
der Flächen ergänzt werden sollten. Auf einigen Flächen steht als Maßnahme eine Mahd (ggf.
mit Nachbeweidung) im Vordergrund.
• Im FFH-Gebiet wäre ein Monitoring der Schutzgüter wünschenswert. Neben der Entwicklung
der Berg-Mähwiesen, Borstgrasrasen und Zwischenmoore sollten dabei auch die Populatio-
nen einiger naturschutzfachlich hochwertiger Arten im Auge behalten werden (Arnika, Orch-
ideen, Wollgras, Wiesenbrüter).
Kontakt für Rückfragen Ansprechpartner in der TLUG: Waltraud Herzer