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SicherheitsdatenblattGemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(REACH)
94000 Spritschwarz
Version: 7.0
Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Un ternehmens
1.
Produktidentifikator 1. 1.
Handelsname: Spritschwarz
Artikelnummer: 94000
Relevante identifizierte Verwendung des Stoffs oder Gemischs und
Verwendungen, von denen abgeraten wird 1. 2.
Verwendung:Farbmittel für Farben- und LackindustrieFarbmittel
für industrielle Zwecke
Empfohlene Einschränkungen der Anwendung:
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt
bereitstellt (Hersteller/Importeur) 1. 3.
Firma: Kremer Pigmente GmbH & Co. KG
Adresse: Hauptstr. 41-47, 88317 Aichstetten, Germany
Tel./Fax.: Tel +49 7565 914480, Fax +49 7565 1606
Internet: www.kremer-pigmente.de
EMail: [email protected]
Importeur: --
Notrufnummern 1. 4.
Notrufnummern: +49 7565 914480 (Mo-Fr 8:00 - 17:00)
Mögliche Gefahren 2.
Einstufung des Stoffs/Gemischs 2. 1.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1Reproduktionstoxizität,
Kategorie 1BSpezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte
Exposition), Kategorie 2Kann allergische Hautreaktionen
verursachen.H317
Cat.: 1Kann das Kind im Mutterleib schädigen.H360D
Cat.: 1BKann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter
Exposition.
H373Cat.: 2
Einstufung gemäß EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG
S-Sätze:
Mögliche Wirkungen auf die Umwelt:
Kennzeichnungselemente 2. 2.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrensymbole:2 Folgeseite
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GHS07
GHS08-2
Signalwort:Gefahr
Gefahrenhinweise:H317 Kann allergische Hautreaktionen
verursachen.H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen.H373 Kann
die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter
Exposition.
Sicherheitshinweise:P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen
einholen.P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und
verstehen.P260 Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht
einatmen.P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des
Arbeitsplatzes
tragen.P280 Schutzhandschuhe/ -kleidung/ Augen- / Gesichtsschutz
tragen.P303+P361+P353 Bei Kontakt mit der Haut: Alle beschmutzten,
getränkten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser
abwaschen.P308+P310 Bei Exposition oder Unwohlsein: Sofort
Giftinformationszentrum
oder Arzt anrufen.P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat
einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.P362 Kontaminierte Kleidung
ausziehen und vor erneutem Tragen
waschen.P405 Unter Verschluss aufbewahren.P501 Entsorgung des
Inhalts/Behälters gemäß den örtlichen,
regionalen, nationalen u. internat. Vorschriften.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Sonstige Gefahren 2. 3.Das Produkt ist unter bestimmten
Bedingungen staubexplosionsfähig.
Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen 3.
Stoffe 3. 1.
Gemische 3. 2.
Chemische Charakterisierung: Farbstoff für Lacke und Holzbeizen,
Chrom(III)Metallkomplex-Farbstoff. C.I. Solvent Black 27
Angaben zu Bestandteilen / Gefährliche Inhaltsstoffe:
Reaktionsmasse von Amine, C10-14-verzweigt und linear alkyl,
[1-[(2-hydroxy-4-nitrophenyl)azo]2-naphthalenolato(2)][1-[(2-hydroxy-5-nitrophenyl)azo)-2-naphthalenolato(2)]chromat(1-),
Amine, C10-14-verzweigt und linear alkyl,
bis[1-[(2-hydroxy-4-nitrophenyl)azo]-
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2-naphthalenolato(2)-]chromat(1-) und Amine, C10-14-verzweigt
und linear alkyl,
bis[1-[(2-hydroxy-5-nitrophenyl)azo]-2-naphthalenolato(2-)]chromat(1-)
(Skin Sens. 1B, Repr. 1B, STOT RE 2, H317-H360D-373): 75 - 100
%
Zusätzliche Angaben:
Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen 4. 1.
Allgemeine Hinweise:Beschmutzte oder getränkte Kleidung
ausziehen.Arzt konsultieren.Ersthelfer muss sich selbst
schützen.
Nach Einatmen:Frischluftzufuhr.Bei Unwohlsein Arzt
hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:Mit Seife und unter fließendem Wasser
abwaschen.Verunreinigte Kleidung ausziehen.
Nach Augenkontakt:Augen sofort mit viel Wasser, auch unter dem
Augenlid, für mindestens 15 Minuten ausspülen.
Nach Verschlucken:Mund mit viel Wasser ausspülen und reichlich
Wasser nachtrinken.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und
Wirkungen 4. 2.
Symptome:Keine weiteren Informationen verfügbar.
Effekte:Keine weiteren Informationen verfügbar.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung 4.
3.
Behandlung:Symptomatische Behandlung.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.
Löschmittel 5. 1.
Geeignete Löschmittel:Schaum, Trockenlöschmittel.
Ungeeignete Löschmittel:Kohlendioxid (CO2)
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren 5. 2.
Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung:
Bei Brand kann freigesetzt werden: Gesundheitsschädliche Dämpfe.
Entwicklung von Rauch/Nebel.
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Hinweise zur Brandbekämpfung 5. 3.
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Weitere Informationen:Aufwirbelung des Stoffes/Produktes
vermeiden wegen Staubexplosionsgefahr.Gefährdung hängt von den
verbrennenden Stoffen und den Brandbedingungen ab. Kontaminiertes
Löschwasser muß entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt
werden.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in
Notfällen anzuwendende Verfahren 6. 1.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Staubbildung vermeiden. Schutzausrüstung tragen.
Umweltschutzmaßnahmen 6. 2.
Umweltschutzmaßnahmen:Verunreinigtes Wasser/Löschwasser
zurückhalten. Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen
lassen.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung 6. 3.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Kleine Mengen:Mit geeignetem Gerät aufnehmen und entsorgen.Große
Mengen:Mechanisch aufnehmen. Staubentwicklung vermeiden.
Verweis auf andere Abschnitte 6. 4.
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt
8.Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13
entsorgen.
Handhabung und Lagerung 7.
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung 7. 1.
Hinweise zum sicheren Umgang:Beim Umfüllen größerer Mengen ohne
Absauganlage: Atemschutz.
Hygienemaßnahmen:Bei der Arbeit nicht Essen und Trinken - Nicht
Rauchen.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten 7. 2.
Lagerbedingungen:Behälter dicht verschlossen, kühl und trocken
aufbewahren.Produkt nicht bei Temperaturen über 70°C
aufbewahren.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Produkt im Originalbehälter aufbewahren.
Hinweise zum Brand- und 5 Folgeseite
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Explosionsschutz:Staubaufwirbelung vermeiden. Schutz vor
elektrostatischer Aufladung.
Lagerklasse (VCI):11; Brennbare Feststoffe (TRGS 510); Gebinde
bis zu einem Fassungsvermögen von 3 m3
Weitere Angaben:
Spezifische Endanwendung 7. 3.
Weitere Angaben:Keine Information verfügbar.
Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönl iche
Schutzausrüstung 8.
Zu überwachende Parameter 8. 1.
Zu überwachende Parameter (DE):keine bekanntAluminiumhydroxid
(CAS 21645-51-2): AGW (TRGS 900): 1,25 mg/m3 (Alveolengängiger
Staub), 10 mg/m3 (Einatembarer Staub); 2(II)
Zu überwachende Parameter:
Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNEL):
0,12 mg/kg (Arbeitnehmer, Einatmen, Langfristige Exposition
-Systemische Effekte)0,02 mg/kg (Arbeitnehmer, Hautkontakt,
Langfristige Exposition -Systemische Effekte)0,01 mg/kg
(Verbraucher, Verschlucken/Hautkontakt, Langfristige Exposition -
Systemische Effekte)
Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC):
Süßwasser: 0,1 mg/lMeerwasser: 0,01 mg/lSüßwassersediment: 70,5
mg/kg Meerwassersediment: 7,05 mg/kg Sporadische Freisetzung: 1
mg/lAbwasserreinigungsanlage (STP): 100 mg/lBoden: 14 mg/kg
Zusätzliche Hinweise:
Begrenzung und Überwachung der Exposition 8. 2.
Technische Schutzmaßnahmen:Für gute Raumlüftung sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind
zu beachten.Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Bei der
Arbeit
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nicht essen, trinken, rauchen. Vor den Pausen und bei
Arbeitsende Hände waschen.
Atemschutz:Bei niedrigen Konzentrationen oder kurzfristiger
Einwirkung: Partikelfilter mit mittlerem Rückhaltevermögen für
feste und flüssige Partikel (z.B. EN 143 oder 149, Typ P3 oder
FFP3).
Handschutz:Schutzhandschuhe, chemikalienbeständig (EN 374
(Europe), F739 (US)).Wegen großer Typenvielfalt sind die
Gebrauchsanweisungen der Handschuhhersteller zu beachten.
Handschuhmaterial: Empfohlen: Schutzindex 6, entspr. > 480
Min. Permeationszeit nach EN 374.Nitrilkautschuk (0,4 mm),
Chloroprenkautschuk (0,5 mm), Polyvinylchlorid (0,7 mm) u.a..
Augenschutz:Schutzbrille mit Seitenschutz (Gestellbrille) (EN
166).
Körperschutz:
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:
Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden.
Physikalische und chemische Eigenschaften 9.
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen
Eigenschaften 9. 1.
Form: Pulver
Farbe: schwarz
Geruch: geruchlos
Geruchsschwelle:Keine Daten verfügbar.
pH-Wert: 4 - 8 (10 g/l, 20°C)
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:Der Stoff / das Produkt zersetzt
sich.
Siedepunkt/Siedebereich:nicht anwendbar
Flammpunkt:nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit:Das Produkt ist ein nichtflüchtiger
Feststoff.
Entzündbarkeit (fest, gasförmig):nicht leicht entzündlich
Obere Explosionsgrenze:Keine Information verfügbar
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Untere Explosionsgrenze:Keine Information verfügbar.
Dampfdruck:nicht anwendbar
Relative Dampfdichte:Das Produkt ist ein nichtflüchtiger
Feststoff.
Dichte: ca. 1.332 g/cm3 (20°C)
Löslichkeit in Wasser: unlöslich
Verteilungskoeffizient: n-Oktanol/Wasser:
3 - 4 logKOW (20°C)
Selbstentzündungstemperatur:Das Produkt ist nicht
selbstentzündlich.
Zersetzungstemperatur: 155°C, 930 kJ/kg(DDK (DIN 51007))>
75°C (SADT, Test H.4, 28.4.4)
Viskosität, dynamisch:nicht anwendbar
Explosive Eigenschaften:Staubexplosionsgefahr.
Oxidierende Eigenschaften:nicht brandfördernd
Schüttdichte: 300 - 500 kg/m3
Sonstige Angaben 9. 2.
Löslichkeit in Lösemittel:Löslich in Organischen
Lösemitteln.
Viskosität, kinematisch
Brennzahl:
Lösemittelgehalt:
Festkörpergehalt:
Korngröße:
Sonstige Angaben:Selbsterhitzungsfähigkeit: Es ist ein
selbsterhitzungsfähiger Stoff (UN Test N.4)Auf Grund der
Testergebnisse sind Gebinde mit einem Fassungsvermögen < 3 m3
von dieser Einstufung ausgenommen. Mindestzündenergie: > 10 -
< 30 mJ (1013 hPa, 20°C)Deflagration: Nicht deflagrationsfähig
in Sinne der UN-Transporteinstufung.Hygroskopie: nicht
hygroskopischKorngrößenverteilung: 814 µm (D50, Volumetric
Distribution, ISO 13320-1; particle size by laser distribution)
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Stabilität und Reaktivität10.
Reaktivität10.1.Keine thermische Zersetzung bei sachgemäßer
Lagerung und Handhabung.
Chemische Stabilität10.2.
Stabil bei sachgemäßer Lagerung und Handhabung.
Möglichkeit gefährlicher
Reaktionen10.3.Staubexplosionsgefahr.
Zu vermeidende Bedingungen10.4.
Zu vermeidende Bedingungen:Staubbildung vermeiden.Zündquellen
vermeiden.
Thermische Zersetzung:
Unverträgliche Materialien10.5.
Starke Säuren, starke Basen und starke Oxidationsmittel.
Gefährliche Zersetzungprodukte10.6.Keine bei bestimmungsgemäßer
Lagerung und Handhabung.
Weitere Angaben10.7.
Toxikologische Angaben11.
Angaben zu toxikologischen Wirkungen11. 1.
Akute Toxizität
LD50, oral: > 10000 mg/kg (rat; BASF)Nach einmaliger oraler
Aufnahme praktisch nicht toxisch.
LD50, dermal: > 2000 mg/kg (OECD 402)
LC50, inhalativ:nicht bestimmt
Primäre Reizwirkung
An der Haut:Reizwirkung: Nicht reizend (Kaninchen).
Am Auge:Reizwirkung: Nicht reizend (Kaninchen)
Einatmen:Keine Daten vorhanden.
Verschlucken:Keine Daten vorhanden
Sensibilisierung:Sensibilisierend (OECD 429, Mouse Local Lymph
Node Assay (LLNA))
Mutagenität:In vitro Mammalian Cell Gene Mutation Test (OECD
476): negativIn vitro Bacterial Reverse Mutation Test (OECD 471):
positive
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Reproduktionstoxizität:Zeigte in Tierversuchen keine Wirkung auf
die Fruchtbarkeit.
Cancerogenität:Keine Daten vorhanden.
Teratogenität:Zeigte fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch
(OECD 421/422).
Spezifische Zielorgantoxizität (STOT):Einmalige Exposition:
keine Daten vorhanden.Wiederholte Exposition: verursacht Mortalität
durch längere oder wiederholte Exposition.
Zusätzliche toxikologische Hinweise:Aspirationsgefahr: nicht
anwendbar
Umweltbezogene Angaben12.
Toxizität12. 1.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit akut nicht schädlich für
Wasserorganismen.
Fischtoxizität:LL50: > 100 mg/l (96h, Danio rerio; OECD
203)
Daphnientoxizität:EL50: > 100 mg/l (48h, Daphnia magna; OECD
202)
Bakterientoxizität:EC10: 100 mg/l (3h, Belebtschlamm; OECD
209)
Algentoxizität:EL50: > 100 mg/l (7d, Lemna gibba; OECD
221)
Persistenz und Abbaubarkeit12. 2.
0 - 10 % (28d); biologisch nicht leicht abbaubar (OECD
301B)Schwer wasserlösliches Produkt. Kann in Kläranlagen weitgehend
mechanisch abgeschieden werden.Das Produkt ist aus dem Wasser gut
eliminierbar durch Adsorption an Belebtschlamm.
Bioakkumulationspotential12. 3.
Infolge seiner geringen Wasserlöslichkeit wird das Produkt in
biologischen Kläranlagen weitgehend mechanisch abgetrennt.
Mobilität im Boden12. 4.Von der Wasseroberfläche verdampf der
Stoff nicht in die Atmosphäre. Adsorption am Boden ist zu
erwarten.
Ergebnisse der PBT- und vPvP-Beurteilung12. 5.Gemäß Anhang VIII
der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewerbung,
Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH): Das Produkt
enthält keinen Stoff, der die PBT-Kriterien
(persistent/bioakkumulativ/toxisch) oder die vPvB-Kriterien (sehr
persistent/sehr bioakkumulativ) erfüllt.
Andere schädliche Wirkungen12. 6.
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Wassergefährdungsklasse:WGK 2 (Listeneinstufung):
wassergefährdend.
Verhalten in Kläranlagen:Bei sachgemäßer Einleitung geringer
Konzentration in biologische Kläranlagen sind Störungen der
Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten.
Weitere Hinweise zur Ökologie:Das Produkt enthält Chrom in
Komplex gebundener Form als Bestandteil des Farbmittels.Das Produkt
enthält keine Stoffe, die im Anhang I der Verordnung (EG) 2037/2000
über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, aufgeführt
sind.
AOX-Hinweis:
Hinweise zur Entsorgung13.
Verfahren der Abfallbehandlung13. 1.
Produkt:Muss unter Beachtung der örtlichen behördlichen
Vorschriften z.B. einer geeigneten Deponie oder einer geeigneten
Verbrennungsanlage zugeführt werden.
Abfallschlüsselnr.:
Ungereinigte Verpackung:Nicht kontaminierte Verpackungen können
einem Recycling zugeführt werden.Ungereinigte Verpackungen sind wie
der Stoff zu entsorgen.
Abfallschlüsselnr.:
Angaben zum Transport14.
UN Nummer14. 1.
ADR, IMDG, IATAUN 3313
UN-Ordnungsgemäße Versandbezeichnung14. 2.
ADR/RID:SELBSTERHITZUNGSFÄHIGE ORGANISCHE PIGMENTE
IMDG/IATA:ORGANIC PIGMENTS, SELF-HEATING
Transport Gefahrenklassen14. 3.
ADR-Klasse:4.2
Gefahrzettel: 4.2
Klassifizierungscode:S2
Tunnelbeschränkungscode:E
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IMDG-Klasse: 4.2
Gefahrzettel: 4.2
EmS-Nr.: F-A, S-J
IATA-Klasse: 4.2
Gefahrzettel: 4.2
Verpackungsgruppe14. 4.
ADR/RID: III
IMDG:III
IATA: III
Umweltgefahren14. 5.nein
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender14. 6.
keine bekannt
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens
78/78 und gemäß IBC-Code14. 7.nicht anwendbar
Sonstige Angaben14. 8.Kein Gefahrgut der Klasse 4.2 in Behältern
bis zu 3000 Liter Fassungsvermögen.
Rechtsvorschriften15.
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und
Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch15. 1.
Wassergefährdungsklasse:WGK 2; wassergefährdend (VwVwS Anh.
3)
Störfallverordnung:
Hinweise zu Beschäftigungsbeschränkung:
Verwendungsbeschränkung/-verbote:Nicht anwendbar.
Technische Anleitung Luft:
Stoffsicherheitsbeurteilung15. 2.Eine
Stoffsicherheitsbeurteilung wurde noch nicht durchgeführt.
Sonstige Vorschriften15. 3.
Sonstige Angaben16.Mit den vorstehenden Angaben, die dem
heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen entsprechen, wird
unser Produkt im Hinblick auf etwaige Sicherheitserfordernisse und
zur kennzeichnung im Sinne der gültigen Gesetzgebung beschrieben,
verbinden jedoch keine Eigenschaftszusicherungen und
Qualitätsbeschreibungen.