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Mitteilungsblattfür den bereich der
Verbandsgemeinde daun
wochenblatt Mit aMtlichen bekanntMachungen
gesundland VulkaneifelModern . gesund . innoVatiV
Jahrgang 47 Freitag, den 7. Dezember 2018 Ausgabe 49/2018
DAUNER
8/9/10. Dez. 2018www.daun.de
Parkplatz der Kreissparkasse Vulkaneifel / Forum DaunFreitag,
08.12. ab 17 Uhr | Samstag, 09.12. ab 12.30 Uhr | Sonntag, 10.12.
ab 12.30 Uhr
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Daun - 2 - Ausgabe 49/2018
„Dauner Adventsleuchten“
Lichterglanz, Akkordeonspieler, leuchtende Kinderau-
gen, regional, fair, gemeinsam – so lässt sich Dauner
Adventsleuchten kurz beschreiben, das am 2. Advents-
wochenende im FORUM DAUN sowie auf dem Vorplatz
stattfindet. Dabei sorgen Waffeln, Glühwein, alkohol-
freier Punsch und Plätzchen aus aller Welt für Vielfalt.
Suppen, Eintöpfe und Grillspezialitäten aus der Region
runden das kulinarische Angebot ab.
Am Freitag, dem 07.12.2018 um 17.00 Uhr geht es los.
Zeit, sich einzustimmen, mit Musik und Genuss. Nach
der Eröffnung durch die Kinder der Kita-Thomas-Mo-
rus können alle gemeinsam einige hundert Lichtchen
entzünden und zum Leuchten bringen. Sie sind herz-
lich eingeladen, zu Hause ein Glas zu gestalten und
mitzubringen. Auch wird der heilige Nikolaus mit Jung
und Alt ins Erzählen kommen. Der Rheuma-Liga-Chor
unter der Leitung von Tom Schneider und der Musik-
verein Waldkönigen bringen den Abend zum Klingen.
Am Samstag, dem 08.12.2018 startet „Dauner Advents-
leuchten“ um 12.30 Uhr mit handgemachter Musik drin-
nen und draußen. Sie haben Zeit, um kleine Mitbringsel
selbst zu gestalten. Für alle wird etwas geboten, so-
wohl für Frostbeulen als auch für Glühwürmchen.
Eine tolle Art, die Kleinen zu begeistern bietet um
15.00 Uhr der Liedermacher Uwe Lal. Er tourt das gan-
ze Jahr über durch die Republik und macht zum ersten
Mal Halt in Daun. Mit seinem Advents-Mitmachkonzert
bringt er Kinder zum Lachen, Staunen, Mitsingen und
7.8.9. Dez. 2018www.daun.de
DAUNER
Im Forum Daun sowie auf dem VorplatzFreitag, 07.12. ab 17 Uhr |
Samstag, 08.12. ab 12.30 Uhr | Sonntag, 09.12. ab 12.30 Uhr
Mitbewegen. Der Musikverein 1876 Daun, die „House-
band“ der Musikschule Spiel-mit unter der Leitung von
Klaus-Behütuns-Steffens und die „Stimmbänd“ unter
der Leitung von Christof Mann nehmen Sie mit auf eine
vielfältige musikalische Reise, die berührt.
Am Sonntag, dem 09.12.2018 geht es um 12.30 Uhr
los. Unter dem Motto „Kaffeeklatsch für Jung bis Alt“
erwartet Sie ein buntes Nachmittagsprogramm. Das
Akkordeonorchester unter der Leitung von Alexander
Konrad, die GSG-Musikschul-Big-Band unter der Lei-
tung von Uli Nonn und die Mundartgruppe der VHS
Daun sorgen für ein stimmungsvolles Miteinander am
2. Advent. Auch der Nikolaus hat sich angekündigt, um
mit der ein oder anderen Gabe Freude zu bereiten. Um
18.00 Uhr lassen wir die Veranstaltung ausklingen.
Das „Dauner Adventsleuchten“ stellt gemeinnütziges
Engagement, das Miteinander von Jung und Alt sowie
Licht und Leuchten in den Vordergrund. Weihnachtlich
geschmückte Fenster in der Stadt Daun sind herzlich
willkommen. Das Event wird organisiert von der Pfar-
reiengemeinschaft Daun, dem Dekanat Vulkaneifel und
der Jugendpflege der Verbandsgemeinde Daun und
erfreut sich großer Unterstützung:
Rotary Club Daun-Eifel, Round Table 168, Ladies´ Cir-
cle 43, Bauernhof Otten, Lo Stivale, Dauner Viadukt
von Jung bis Alt, Integrative KITA Daun, Kita St. Ni-
kolaus, Kita Thomas-Morus, MV Waldkönigen e.V., MV
Daun 1876 e.V., Musikschule Spiel mit gGmbH, Musik-
schule Landkreis Vulkaneifel e.V., Christen für Daun,
Thomas-Morus-Gymnasium Daun, Geschwister-Scholl-
Gymnasium Daun, FFW Daun, Kreativwerkstatt Tanja
Hallebach, Kreissparkasse Vulkaneifel, Eifelglück, Nür-
burg Quelle Hermann Kreuter GmbH, Gewerbe- und
Verkehrsverein Daun e.V., Kur- und Freizeitbetriebe
FORUM DAUN, GesundLand Vulkaneifel, Innogy SE,
Bürgerdienst e.V., Der Detze Rockt e.V., Naturerleb-
niszentrum Vulkaneifel, Bürger für Bürger e.V., J. Min-
ninger KG, Uwe Kehling, TUS 05 Daun e.V., Eifelbild-
verlag, Fa. F. Werner, Gruppe Rouge, Werkklasse der
St.-Laurentius-Förderschule, Förderverein Demerath
e.V., FFW Demerath, und viele andere.
Öffnungszeiten
Freitag, 07.12.2018von 17.00Uhrbis22.00Uhr
Samstag, 08.12.2018von12.30Uhrbis22.00Uhr
Sonntag, 09.12.2018von12.30Uhrbis18.00Uhr
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Daun - 3 - Ausgabe 49/2018
Mitmachaktionen
„Make&Take – rund um Stempel, Stanzen, Farben und
Papier“. Diese Mitmachaktion lädt alle zum Basteln und
Kreativsein ein. Mit hochwertigen Materialien der Firma
Stampin´Up Grußkarten gelingen Geschenkanhänger
und kleine Geschenkverpackungen ganz einfach. Ein-
geladen sind hierzu alle Erwachsenen, Jugendlichen
und Kinder ab 10 Jahren (jüngere Kinder in Begleitung
und mit Hilfe eines Erwachsenen).
Ein Angebot der Kreativwerkstatt Niederstadtfeld,
Samstag- und Sonntagnachmittag im FORUM DAUN
„Pinsel, Farben, kreativ sein“ – Alle Kinder sind eingela-
den, Bilder mit Wasserfarben zu gestalten. Materialien
können mit nach Hause genommen werden.
Ein Angebot der Gruppe Rouge, Samstag- und Sonn-
tagnachmittag im FORUM DAUN
Rahmenprogramm
Freitag,7.Dezember.2018
Ca. 17.00 Uhr Eröffnung mit den Kindern der
Kita Thomas-Morus auf dem Vorplatz
des FORUM DAUN
Der hl. Nikolaus kommt zu den Kindern
18.00 Uhr Rheuma-Liga-Chor Vulkaneifel unter der
Leitung von Tom Schneider im
FORUM DAUN
19.00 Uhr Musikverein Waldkönigen e. V. auf dem
Vorplatz des FORUM DAUN
Samstag,08.Dezember2018
15.00 Uhr Advents-Mitmachkonzert für Kinder mit
Uwe Lal im FORUM DAUN
Zum Lachen, Staunen, Mitsingen und
Mitbewegen
16.00 Uhr Der hl. Nikolaus besucht die Kinder
16.30 Uhr Musikverein Daun 1876 e. V. auf dem
Vorplatz des FORUM DAUN
17.30 Uhr Houseband der Musikschule „Spiel mit“
unter der Leitung von
Klaus Behütuns-Steffens im
FORUM DAUN
19.30 Uhr „Stimmbänd“ Mit modernen Weihnachts-
stücken (swing/ jazz/ groove/ gospel)
mit Klavierbegleitung des
Leiters Christof Mann und
Percussion Gernot Matz sowie
Saxophon Jürgen Kyll im FORUM DAUN
Sonntag,09.Dezember2018
13.00 Uhr „Kaffeeklatsch für Jung bis Alt“ – buntes
bis Nachmittagsprogramm mit Kaffee und
17.00 Uhr Kuchen und dem hl. Nikolaus im
FORUM DAUN
Mitwirkende:
Akkordeonorchester Vulkaneifel
unter der Leitung von Alexander Konrad,
GSG-Musikschul-Big-Band unter der
Leitung von Uli Nonn Mundartgruppe
der VHS Daun
Änderungenvorbehalten
WeitereInformationenerhaltenSieunter:www.daun.deoderbeiRüdigerHerres,JugendpflegerderVerbandsgemeindeDaun,Telefon06592939-204,[email protected].
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Daun - 4 - Ausgabe 49/2018
FundtiereWährend der Dienstzeit derVerbandsgemeindeverwaltung
������������������������������ 06592 939-113 bis 115ansonsten
Polizeiinspektion Daun ������������������������������������������
06592 9626-0�
Tierkörperverwertungsanstalt
Rivenich�����������������������������������������������������������������������������������������������������������Tel:
06508 91430
Müllumladestation
Walsdorf��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
06593 1704geöffnet: montags - donnerstags
����������������������������������������08�00 - 16�00 Uhrfreitags
������������������������������������������������������������������������������������������08�00
- 17�00 Uhrsamstags
���������������������������������������������������������������������������������������08�00
- 12�00 Uhr
BereitschaftsdiensteEntstördienst Erdgasversorgung
����������������������������������������������� 0261
2999-55Energienetze Mittelrheinein Unternehmen der evm-Gruppe,
���������������������������������������� 0261 2999-55der
Stromversorgung Westnetz GmbH, ��������������������������������
0800 4112244
Augenärztlicher Bereitschaftsdienstim Krankenhaus der
Barmherzigen BrüderNordallee 1, 54292 Trier
�������������������������������������������������������������� 0651
2082244
Zahnärztlicher NotbereitschaftsdienstUnter der Notruf-Nummer:
01805 065100 (14 ct�/Min� a� d� dt� Festnetz, Mobilfunk max� 42
ct�/Min�) erfahren Sie die diensthabenden Praxen�Eine
Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach
telefonischer Vereinbarung möglich�Weitere Informationen unter
www�bzk-trier�de
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Daun54550 Daun,
Maria-Hilf-Krankenhaus,Maria-Hilf-Straße,
�����������������������������������������������������������������������������������������
116117Öffnungszeiten:montags
�����������������������������������������������������������19�00
Uhr - dienstags, 07�00 Uhrdienstags
�������������������������������������������������������19�00 Uhr -
mittwochs, 07�00 Uhrmittwochs
������������������������������������������������� 14�00 Uhr -
donnerstags, 07�00 Uhrdonnerstags
������������������������������������������������������� 19�00 Uhr -
freitags, 07�00
Uhrfreitags���������������������������������������������������������������
16�00 Uhr - montags, 07�00 Uhran Feiertagen:vom Vorabend des
Feiertages, 18�00 Uhr, bis zum Folgetag, 07�00 UhrBei akuten
lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwer-den,
Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der
Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden�
Apotheken-NotdienstDer Notdienst wechselt täglich um 08�30
Uhr�Samstag, 08.12.2018:Notdienst bis 08�30 Uhr
Folgetag:Schloss-Apotheke, Gerolstein,
������������������������������������������������ Tel� 06591
3283Hubertus-Apotheke, Kelberg,
��������������������������������������������������� Tel� 02692
381Sonntag, 09.12.2018:Notdienst bis 08�30 Uhr
Folgetag:Linden-Apotheke, Gerolstein,
�������������������������������������������� Tel� 06591
985260Löwen-Apotheke, Hillesheim,
��������������������������������������������������� Tel� 06593
217Altstadt-Apotheke, Wittlich,
������������������������������������������������ Tel� 06571
9770-0Montag, 10.12.2018:Notdienst bis 08�30 Uhr
Folgetag:Hubertus-Apotheke, Gerolstein,
����������������������������������������� Tel� 06591 95450
bereitschaftsdienste
Erreichbarkeit der Verbandsgemeindeverwaltung
DaunAnschrift:Leopoldstr� 29, 54550 DaunPostfach 11 40, 54542
DaunTelefon: 06592 939-0Telefax: 06592 939-200Internet:
http://www�daun�deE-Mail: info@vgv�daun�deBesucherzeiten:montags
bis freitags
������������������������������������������������������������������
8�00 - 12�00 Uhr,sowie donnerstags
�������������������������������������������������������������������14�00
- 18�00 Uhr�Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger
telefonischer Absprache�Kommunikation „rund um die Uhr“ über den
Bürgerservice Online im Internet unter: www.daun.deBehördenführer -
Informationen - Formulardepot
Redaktion MitteilungsblattTel: 06592
939-201http://www�cms�wittich�deE-Mail:
mitteilungsblatt@vgv�daun�deRedaktionsschluss bei der
Verbandsgemeindefreitags - 12.00 Uhr (Abweichungen bei
Vorverlegungen aufgrund von Feiertagen!)
BereitschaftsdiensteNotrufePolizei
�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������110Feuerwehr
und Rettungsdienst
���������������������������������������������������������������������112Polizeiinspektion
Daun
�������������������������������������������������������������������06592
96260Krankentransport
�������������������������������������������������������������������������������������������19222Krankenhaus
Daun
�����������������������������������������������������������������������������
06592 7150Entbindungsabteilung Krankenhaus Daun
������������������������06592 7152340Giftnotruf Mainz
��������������������������������������������������������������������������������06131
19240FIN Hilfe für Frauen in Not
����������������������������������������������������������� 06591
980622Opfertelefon der Kripo Wittlich
�����������������������������������������������0160
97856155Opfertelefon Weißer Ring
��������������������������������������������������������������������������116006Immer
an die 5 “W‘s“ denken:- Wo geschah es?- Was ist passiert?- Wie
viele Verletzte?- Welche Art von Verletzungen?- Warten auf
Rückfragen!
Gruppenwasserwerk DaunStörungen in der WasserversorgungBei
Rohrbrüchen oder anderen Versorgungsstörungen außerhalb der
normalen Arbeitszeit sowie an Wochenenden und Feiertagen errei-chen
Sie den Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes unter der Telefon-Nr�:
0171 8347 504.Während der normalen Arbeitszeit erreichen Sie das
Gruppenwasser-werk Daun über die Telefon-Nr� der
Verbandsgemeindeverwaltung
Daun:����������������������������������������������������������������������������������06592
939-133 oder 939-134�(Für Störungen in der Wasserversorgung der
Ortsgemeinde Strotz-büsch ist das Kreiswasserwerk Cochem-Zell unter
der Nr� 02671 91780 oder 0160 97869515 erreichbar�)
RedaktionsschlussvorverlegungenWegen der bevorstehenden
Weihnachtsfeiertage und den Feiertagen zum Jahreswechsel erfolgt
eine
geänderte Erscheinungsweise des Mitteilungsblattes mit
geänderten Redaktionsschlusszeiten�Wir bitten folgende Zeiten zu
beachten:
51. Kalenderwoche 2018 (21.12.2018):Redaktionsschluss am
Donnerstag, 13�12�2018, 12�00 Uhr
52. Kalenderwoche 2018 (28.12.2018):Es erscheint kein
Mitteilungsblatt
01. Kalenderwoche 2019 (04.01.2019):Redaktionsschluss am
Donnerstag, 20�12�2018, 12�00 Uhr
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Daun - 5 - Ausgabe 49/2018
BekanntmachungAm Mittwoch, dem 12.12.2018 um 17:00 Uhr, findet
im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 305,
Leopoldstr. 29, eine öffentliche Sitzung des Werkausschusses
„Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde Daun“ statt.Tagesordnung1.
Vergabe der Arbeiten zum Einbau eines Rechens am Regenüber-
lauf 1 in Daun-Pützborn2. Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung
der Trafostation an der Klär-
anlage Dreis3. Beratung zum Beitritt der KRT AöR - Kommunale
Klärschlammver-
wertung Region Trier- Empfehlungsbeschluss an den
Verbandsge-meinderat
4. Zustimmung zur Zusatzvereinbarung mit dem MBR Agrar-Ser-vice
Daun GmbH zur landwirtschaftlichen Verwertung des Klär-schlamms im
Bereich der Verbandsgemeinde Daun
5. Beratung über den Jahresabschluss 2017- Empfehlungsbeschluss
an den Verbandsgemeinderat
6. Beratung über den Wirtschaftsplan 2019- Empfehlungsbeschluss
an den Verbandsgemeinderat
7. VerschiedenesDaun, den 27.11.2018
gez. Werner Klöckner, Bürgermeister
BekanntmachungAm Freitag, dem 14.12.2018 um 15:00 Uhr, findet im
Technologie- und Gründerzentrum (TGZ) Daun, Konrad-Zuse-Straße 3,
eine öffentli-che Sitzung des Verbandsgemeinderats
statt.Tagesordnung1. Einwohnerfragestunde2. 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes
a) Würdigung der vorgetragenen Anregungen im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGBb)
Billigung des Flächennutzungsplanentwurfs für das
Offenle-gungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
3. Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zur KRT AöR -
Klärschlammverwertung Region Trier
4. Neuaufstellung des Raumordnungsplans betreffend
Gesteinsab-bau in der Vulkaneifel durch die Planungsgemeinschaft
Trier - Informationen über den Beratungsstand bei der
Planungs-gemeinschaft, Beratung darüber und über die Ziele der
Ver-bandsgemeinde und ihrer Ortsgemeinden;Beschluss über die
Aufstellung eines kommunalen Raumentwicklungskonzeptes- Antrag der
Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“
5. Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der
Gefah-renabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Daun
6. Feststellung der Jahresrechnung 2017 für den Eigenbetrieb
„Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde Daun“
7. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019
des Eigenbetriebs „Abwasseranlagen der Verbandsgemeinde Daun“
8. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der
Haushalts-satzung und des Haushaltsplans der Verbandsgemeinde Daun
für das Haushaltsjahr 2019
9. Informationen durch den Bürgermeister10. Anfragen, Wünsche,
Anregungen
Daun, den 30.11.2018gez. Werner Klöckner, Bürgermeister
FischereiverpachtungFreunde des Angelsports aufgepasst!Die
Fischereistrecke „Kleine Kyll III“ (Gemarkungen Bleckhausen und
Schutz) wird ab dem 01. Januar 2019 im Wege der freihändigen
Ver-gabe neu verpachtet. Die Fischereistrecke beginnt an der Brücke
der Gemarkungsgrenze Niederstadtfeld-Schutz und verläuft
bachabwärts bis zur Abzweigung des Mühlenteiches zur „Bleckhausener
Mühle“, ca. 60 m oberhalb der Einmündung des „Speicherbaches“.Das
zu verpachtende Gewässer hat eine Länge von ca. 3,5
km.Interessenten müssen im Besitz eines gültigen Fischereischeines
sein! Weitere Informationen erhalten Sie von Herrn Frank Schüller
von der Verbandsgemeindeverwaltung Daun - Sachgebiet Liegenschaften
und Forsten -, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 218, Tel.:
06592 939-218, E-Mail: [email protected].
Adler-Apotheke, Kaisersesch,
.............................................. Tel. 02653
99850Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr:Adler-Apotheke, Daun,
......................................................... Tel.
06592 985266Dienstag, 11.12.2018:Notdienst bis 08.30 Uhr
Folgetag:Rosen-Apotheke, Daun,
.............................................................. Tel.
06592 601Rochus-Apotheke, Lutzerath,
.................................................... Tel. 02677
215Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr:Rosen-Apotheke, Daun,
.............................................................. Tel.
06592 601Mittwoch, 12.12.2018:Notdienst bis 08.30 Uhr
Folgetag:Hecht-Apotheke, Gillenfeld,
................................................. Tel. 06573
99390Linden-Apotheke, Gerolstein,
............................................ Tel. 06591
985260Donnerstag, 13.12.2018:Notdienst bis 08.30 Uhr
Folgetag:Adler-Apotheke, Adenau,
......................................................... Tel.
02691 2584Burgtor-Apotheke, Wittlich,
.................................................. Tel. 06571
96243Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr:Adler-Apotheke, Daun,
......................................................... Tel.
06592 985266Freitag, 14.12.2018:Notdienst bis 08.30 Uhr
Folgetag:Eifel-Apotheke, Lissendorf,
...................................................... Tel. 06597
1461Johanniter-Apotheke, Adenau,
......................................... Tel. 02691
930050Bahnhof-Apotheke, Wittlich,
................................................ Tel. 06571
96540Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr:Adler-Apotheke, Daun,
......................................................... Tel.
06592 985266Telefonisch wird die nächstgelegene dienstbereite
Apotheke unter fol-gender Rufnummer angesagt:01805 258825 (aus
deutschem Festnetz 0,14 €/Min., Mobilfunk max. 0,42
€/Min.)Voraussetzung ist die Eingabe der Postleitzahl Ihres
Standortes über die Telefontastatur. Am besten wählen Sie die
fünfstellige Postleitzahl schon bei der Anwahl mit, z. B.: 01805
258825 54550 für Daun.Internet: www.lak-rlp.de
amtliche bekanntmachungen und Mitteilungen der
VerbandsgeMeinde daun
BekanntmachungAm Donnerstag, dem 13.12.2018 um 19:00 Uhr, findet
im Sitzungs-saal der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 305,
Leopoldstr. 29, eine öffentliche Sitzung des Schulträgerausschusses
statt.Tagesordnung1. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass
des doppischen
Haushalts der Verbandsgemeinde Daun für die Grundschulen und
Grund- und Realschule Plus Gillenfeld für das Haushaltsjahr
2019;Empfehlungsbeschluss für den Verbandsgemeinderat
2. Informationen, Anfragen, Wünsche, AnregungenDaun, den
29.11.2018
gez. Werner Klöckner, Bürgermeister
BekanntmachungAm Donnerstag, dem 13.12.2018 um 17:00 Uhr, findet
im Sitzungs-saal der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 305,
Leopoldstr. 29, eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend
Soziales, Sport und Demographie statt.Tagesordnung1. Beratung und
Beschlussfassung über die Gewährung eines
Zuschusses an den SV Neunkirchen-Steinborn e.V. zu den Kosten
der Generalsanierung des Rasensportplatzes in Daun-Neunkirchen
2. Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines
Zuschusses an den TC Üdersdorf e.V. zu den Kosten der
Instandset-zung von zwei Tennenspielfelder an der Tennisanlage in
Üdersdorf
3. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der
Haushaltssat-zung und des Haushaltsplans der Verbandsgemeinde Daun
für das Haushaltsjahr 2019 (Teilhaushalt Jugend, Soziales, Sport
und Demographie);Empfehlungsbeschluss an den
Verbandsgemeinderat
4. Informationen, Anfragen, Wünsche, Anregungen
Daun, den 28.11.2018gez. Werner Klöckner, Bürgermeister
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Daun - 6 - Ausgabe 49/2018
Fundkatzen suchen BesitzerFolgende Katzen sind in den letzten
Wochen zugelaufen:in Ellscheid Anfang September 2018 ein grau
getigerter Kater;in Oberstadtfeld am 17.10.2018 ein grau getigerter
Kater mit weißem Latz;in Mehren Anfang September ein grau
getigerter Kater mit weiß.Fragen zu diesen Katzen beantwortet Frau
Gabricevic unter Tel.-Nr. 06592 /3725.
FunksirenenerprobungDer nächste Probelauf von Sirenenanlagen
findet am Samstag, dem 08.12.2018 zwischen 12.15 Uhr und 12.30 Uhr
statt.Ausgelöst werden alle Sirenen, die mit einem
Fernwirkempfänger aus-gestattet sind.
BekanntmachungI. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde
Daun für das Jahr 2018 vom 29.11.2018Der Verbandsgemeinderat hat in
seiner Sitzung am 09.11.2018 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung
Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
in der jeweils geltenden Fassung, folgende
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und FinanzhaushaltMit dem Nachtragshaushaltsplan
werden festgesetzt:
gegenüber erhöht vermindert nunmehrbisher um um festgesetztEUR
EUR EUR auf EUR
1. im Ergebnishaushaltder Gesamtbetrag der Erträge 17.194.677
702.085 -22.900 17.873.862der Gesamtbetrag der Aufwendungen
17.509.894 758.430 -322.711 17.945.613der
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -315.217 -71.7512. im
Finanzhaushaltder Saldo der ordentlichen Ein- u. Auszahlungen
701.012 -56.345 299.811 944.478die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit 452.890 105.800 -194.160 364.530die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.548.660 245.500 -26.000
1.768.160der Saldo der Ein- u. Auszahl. aus Investitionstätigkeit
-1.095.770 -1.403.630der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
394.758 196.045 -131.651 459.152Finanzierungstätigkeit
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen KrediteDer Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erfor-derlich
ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt
fürzinslose Kredite von bisher 0 EUR auf 0 EURverzinste Kredite von
bisher 1.203.400 EUR auf 1.540.510 EURverzinste Kredite von bisher
640.870 EUR auf 640.870 EUR(Haushaltsübertragungen aus 2015 gem.
Jahresabschluss 2015)verzinste Kredite von bisher 1.154.650 EUR auf
1.154.650 EUR(Haushaltsübertragungen aus 2016 gem. Jahresabschluss
2016)zusammen von bisher 2.998.920 EUR auf 3.336.030 EUR
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungenkeine Änderungen
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherungkeine
Änderungen
§ 5
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sonder-vermögenwird
nicht geändert
§ 6
Vergnügungssteuerwird nicht geändert
§ 7
Benutzungsgebührenwird nicht geändert
§ 8
Verbandsgemeindeumlagewird nicht geändert
§ 9
Forstsonderumlagewird nicht geändert
§ 10
EigenkapitalDer Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
Haushaltsvorvorjahr (2016) betrug 21.171 TEUR. Der Stand des
Eigenkapitals zum 31.12. Haus-haltsvorjahr (2017 inkl. I. NT 2017)
beträgt 21.494 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2018 inkl. I. NT
2018) voraussichtlich 21.423 TEUR.
§ 11
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszah-lungenwird
nicht geändert
§ 12
Wertgrenze für Investitionenwird nicht geändert
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Daun - 7 - Ausgabe 49/2018
BekanntmachungAm Mittwoch, dem 12.12.2018 um 20:30 Uhr, findet
im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 305,
Leopoldstr. 29, eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung
des Wasserversor-gungszweckverbands „Gruppenwasserwerk Daun“
statt.Tagesordnung1. Feststellung des Jahresabschlusses 20172.
Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes
für das Jahr 20193. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für das
Jahr 20184. Verschiedenes
Daun, den 27.11.2018gez. Werner Klöckner, Verbandsvorsteher
amtliche bekanntmachungen und Mitteilungen für die
ortsgeMeinden und die stadt
bleckhausen
Nikolausfeier in BleckhausenAuch in diesem Jahr findet nach
alter Tradition wieder eine Nikolaus-feier der Gemeinde statt, zu
der alle Kinder der Ortsgemeinde Bleck-hausen und die Erwachsenen,
recht herzlich eingeladen sind.Die Feier wird von den Kindern
selbst gestaltet und alle wollen ihre, mit viel Fleiß gelernten
Gedichte und Geschichten vor einem möglichst großen Publikum
vortragen.Die Akteure und alle die zur Gestaltung beigetragen haben
würden sich über einen großen Zuschauerkreis sehr freuen.Die Feier
hat schon eine sehr alte Tradition in Bleckhausen. Sie fand schon
statt, als es in Bleckhausen noch eine Schule gab. Damals fand die
Feier in der Schule statt und dazu durften auch die kleineren
Kinder in die Schule kommen. Wie hat man da dem Termin
entgegengefie-bert, dass man endlich zur Feier gehen konnte.Wie in
jedem Jahr gibt es auch für die Kinder aus Bleckhausen eine
Tüte.Für die Spende der Tüten bedanken wir uns recht herzlich bei
den Jagdpächtern von Bleckhausen.Die Feier findet am Sonntag, dem
09.12.2018, um 15.00 Uhr, imGemeindesaal statt.
Egon Bauer, Ortsbürgermeister
brockscheid
WeihnachtsbaumverkaufLiebe Brockscheiderinnen und
Brockscheider,der Weihnachtsbaumverkauf findet dieses Jahr am 15.
Dezember von 10:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr statt.Da die Bäume in der
Schonung am „Kalverweg“ geschlagen werden, wird der Verkauf diesmal
direkt an der Schonung durchgeführt.Der Preis pro Baum beträgt
15,00 €.Falls der Ein oder Andere aus den Nachbardörfern einen Baum
benöti-gen sollte, so ist er recht herzlich willkommen.Ich möchte
mich bei den Spielern unseres Sportvereins bedanken, die den
Verkauf durchführen. Die Spieler bieten bei dieser Gelegenheit auch
einen Becher Glühwein an.
Frank Michels, Ortsbürgermeister
darscheid
Öffnungszeiten der Bücherei DarscheidDie Bücherei in der
Bahnhofstraße 1 neben dem Kindergarten ist wie folgt
geöffnet:mittwochs: 16.00 - 17.00 Uhrdonnerstags: 19.00 - 20.00 Uhr
(jeden 1. Donnerstag im Monat)freitags: 17.00 - 19.00 UhrDie
Bücherei ist auch telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail erreichbar
bei Fragen, Anliegen oder Verlängerungen der Medien:Tel. 0163 252
3959; [email protected].
§ 13
Altersteilzeitwird nicht geändert
54550 Daun, den 29.11.2018gez.: Klöckner, Bürgermeister
Vermerk der AufsichtsbehördeGenehmigt gemäß §§ 98, 95 IV, 103 II
der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) - in der jeweils
geltenden Fassung - in Verbin-dung mit Schreiben vom
22.11.2018.
54550 Daun, den 23.11.2018Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:gez.: Günter Willems ( Siegel )
Vermerk:Gemäß den §§ 98 (1) S. 2, 95 (4) Nr. 2 i. V. m. § 103
(2) GemO wird der in § 2 der I. Nachtragshaushaltssatzung
festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 3.336.030 EUR nur
mit einem Teilbetrag in Höhe von 3.316.030 EUR aufsichtsbehördlich
genehmigt.Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben
Werktagen, und zwar in der Zeit vom 10.12.2018 bis 19.12.2018
einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120,
öffentlich aus.
54550 Daun, den 29.11.2018gez.: Klöckner, Bürgermeister
Energiespartipp der Verbraucherzentrale Rheinland-PfalzTypische
Wärmebrücken bei AltbautenJedes alte Haus ist anders, aber eines
haben fast alle gemeinsam: Man-cherorts zieht es und die Wände sind
kalt. Sehr kalte Stellen werden als Wärmebrücken bezeichnet, denn
über sie wandert besonders viel Wärme nach draußen, die eigentlich
im Haus bleiben soll.Im Extremfall können diese Kältezonen auch
eine Schädigung von Bausubstanz und Wohnklima durch Feuchte-,
Frost- und Schimmel-schäden verursachen.Viele Wärmebrücken sind
durch Konstruktion und Material bedingt - Außenwandecken so wie
Vorsprünge, Gauben, Fensterstürze oder eine Stahlbetonplatte, die
sich als Balkon nach draußen fortsetzt, haben materialbedingt eine
hohe Wärmeleitfähigkeit und geben durch ihre große Oberfläche viel
Wärme ab. Sie lassen sich oft nur durch große Dämm-Maßnahmen
beheben. Typische Wärmebrücken entstehen auch, wenn bei der
Durchführung einer Dämmung die Anschlüsse vernachlässigt werden,
etwa die Fensterlaibung ausgespart wird. Hier sollte die Laibung
mitgedämmt und die Dämmung bis zur Mitte des äußeren Fensterrahmens
geführt werden. Ebenfalls leicht einzudäm-men ist der Wärmeverlust
an Rollladenkästen und Heizkörpernischen.Der unabhängige
Energieberater der Verbraucherzentrale berät nach
Terminvereinbarung zur Sanierung von Wärmebrücken und allen
wei-teren Fragen der Energieeinsparung.Die Beratung ist kostenlos.
In Daun finden die nächsten Sprechstun-den des Energieberaters am
Donnerstag, dem 24.01.2019 von 14.15-17.15 Uhr in der
Verbandsgemeindeverwaltung Sitzungsraum 105, Leopoldstraße 29
statt. Telefonische Voranmeldung unter 06592 939-314.
bekanntMachungen derZweckVerbände
BekanntmachungAm Mittwoch, dem 12.12.2018 um 19:00 Uhr, findet
im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 305,
Leopoldstr. 29, eine öffentliche Sitzung des Werkausschusses
„Gruppenwasserwerk Daun“ statt.Tagesordnung1. Beratung über den
Jahresabschluss 2017- Empfehlungsbeschluss
an die Verbandsversammlung2. Beratung über den Wirtschaftsplan
2019- Empfehlungsbeschluss
an die Verbandsversammlung3. Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung
der Transportleitung vom
Brunnen Gillenfeld Pulvermaar zum HB Gillenfeld4. Bestellung
eines Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2018- Empfeh-
lungsbeschluss an die Verbandsversammlung5. Verschiedenes
Daun, den 27.11.2018gez. Werner Klöckner, Verbandsvorsteher
-
Daun - 8 - Ausgabe 49/2018
stand der Planung ist die Baurechtsbeschaffung für eine
wohnbauliche Nachverdichtung an der Straße „Tannenweg“.Die
Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwick-lung
liegen vor. Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB durchge-führt.
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB
wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem
Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen, da mit keinen
erhebli-chen Umweltauswirkungen zu rechnen ist. In den
Planunterlagen wurde eine überschlägige Vorprüfung des Einzelfalls
bezüglich den Umweltbelangen mit diesem Ergebnis dokumentiert.
Daneben liegen folgende Informationen zu umweltrelevanten Aspekten
vor:Fachbeitrag Naturschutz mit Angaben zu
• Schutzgebieten• Biotopkartierung• Auswirkungen auf den
Naturhaushalt und das Ortsbild.Die Öffentlichkeit kann sich über
die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung unterrichten. Auf Grund der
Beschlussfassung im Stadtrat wird der Bebauungsplanent-wurf und die
Begründung nunmehr in der Zeit vom17. Dezember 2018 bis
einschließlich 18. Januar 2019bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Daun, Leopoldstraße 29 in 54550 Daun, Zimmer 317, Referat
Verbindliche Bauleitplanung, wäh-rend der Dienststunden, und zwar
von montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00
Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Innerhalb dieser Frist
können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass nicht innerhalb der Offen-legungsfrist abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die
Stadt Daun deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen
und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht
von Bedeutung ist.Der Bebauungsplanentwurf ist nachstehend
abgedruckt.
Daun, 27.11.2018Stadt Daun
gez. Robrecht, Stadtbürgermeister
stadt daun
Sprechstunden des StadtbürgermeistersStadtbürgermeister Robrecht
hält donnerstags in der Zeit von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr für alle
Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsge-meindeverwaltung Daun,
Leopoldstr. 29, Zimmer 221, Sprechstunden ab.Während dieser Zeit
ist Stadtbürgermeister Robrecht telefonisch unter der Nr. 06592
939-209, erreichbar.
Verkehrsregelung anlässlich der Veranstaltung „Dauner
Adventsleuchten“„Dauner Adventsleuchten“ vom 07.12.18 bis 09.12.18
in der LeopoldstraßeVom Freitag, dem 07.12.2018 bis Sonntag, dem
09.12.2018 findet in der (unteren) Leopoldstraße die Veranstaltung
„Dauner Adventsleuch-ten“ statt. Die Veranstaltung macht die
Sperrung von Verkehrsflächen in der Zeit von Freitag, 06.00 Uhr bis
Sonntag, 18.00 Uhr erforderlich. Die (untere) Leopoldstraße wird
hinter der Zufahrt zum Parkplatz der Kreissparkasse Vulkaneifel bis
hinter die Firma Werner voll gesperrt. Die Umleitung in die
Burgfriedstraße ist ausgeschildert und verläuft über den Parkplatz
des „Dänischen Bettenlagers“.Die Schwerbehindertenparkplätze am
Forum Daun werden für die Dauer der Veranstaltung aufgehoben.
Öffentliche BekanntmachungBeteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
13 a i. V. m. § 13 Abs. 2, § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB„In der
Lahr“ - 4. Änderung, Stadtteil WaldkönigenDer Stadtrat der Stadt
Daun hat in der Sitzung am 14.09.2017 die Ände-rung und Erweiterung
des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB für den
Bereich „In der Lahr“ beschlossen. Gegen-
Bebauungsplanentwurf „In der Lahr“ - 4. Änderung der Stadt Daun,
Stadtteil Waldkönigen
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Daun - 9 - Ausgabe 49/2018
Anmeldung und Tickets: 06592 9573966Montag, 7. Januar 2019, 20
UhrNeujahrskonzertRussische Kammerphilharmonie St. Petersburg mit
Sopranistin Diana DarneaMusikalische Leitung: Juri GilboDienstag,
8. Januar 2019, 19 UhrDaun verlost ein AutoVeranstalter: Gewerbe-
und Verkehrsverein DaunSamstag, 12. Januar 2019, 19.30 UhrFest der
LandwirtschaftMontag, 21. Januar 2019, 20 UhrPasion de Buena
VistaTour 2018/ 19Samstag, 26. Januar 2019, 20 UhrStill CollinsThe
very best of Phil Collins & Genesis - live!Samstag, 9. März
2019, 20 UhrKlaus Lage - Ich bin vieleSolo Programm
2019Veranstalter: KultopolisFreitag, 29. März 2019, 20 UhrMusical
MagicsMusicals Nonstop 3
Vorschau:Klassiker auf dem VulkanSonntag, 23. Juni 2019, 16
UhrEröffnungskonzert mit Duo Balance und Dirko
JuchemEvangelische Kirche auf dem BurgbergDienstag, 25. Juni
2019, 9.30 UhrKinderklassiker auf dem VulkanDie Schöne und das
BiestAufführung des Westfälischen LandestheatersForum DaunFreitag,
5. Juli 2019, ab 18.30 UhrKlassiker auf dem VulkanSpanische
NachtAusschnitte aus Carmen und Ravels BoleroOpenAir am Gemündener
MaarSamstag, 6. Juli 2019, ab 18.30 UhrKlassiker auf dem
VulkanNight Fever - The very best of the Bee GeesOpenAir am
Gemündener MaarFreitag, 12. Juli 2019, ab 18.30 UhrKlassiker auf
dem VulkanHÖHNER - Wir halten die Welt anLive 2019OpenAir am
Gemündener MaarInfos zu allen Veranstaltungen unter
www.klassikeraufdemvulkan.deProgrammänderungen sind möglich!Mit
freundlicher Unterstützung der Volksbank RheinAhrEifel eG und der
Kreissparkasse Vulkaneifel.Für weitere Informationen zu den
Veranstaltungen steht Ihnen das Team des Gäste- und
Veranstaltungszentrums FORUM DAUN, Leopold-str. 5, 54550 Daun,
06592 951313 gerne zur Verfügung.Eintrittskarten erhalten Sie im
FORUM DAUN und an allen Ticket-Regi-onal-Vorverkaufsstellen sowie
im Internet: www.forum-daun.de oder
www.ticket-regional.de.Öffnungszeiten des
Veranstaltungsbüros:Montag bis Freitag 09:00 bis 17:00 UhrSamstag
10:00 - 13:00 UhrBastian Bielendorfer„Lustig, aber wahr!“Preview
des neuen Live-ProgrammsHinter dem schelmisch-harmlosen Blick von
Bastian Bielendorfer ver-birgt sich so viel Witz, dass quasi alles,
was er erzählt, urkomisch ist. Dazu braucht der Mittdreißiger weder
Perücken aufzuziehen noch in Rollen zu schlüpfen oder Witze zu
erzählen, denn sein neues Programm ist „Lustig, aber wahr!“. Bei
der Preview der neuen Live-Show können sich alle Fans von
Deutschlands wohl bekanntestem Lehrerkind von seinem Mutterwitz zum
Lachen bringen lassen - am Donnerstag, 13. Dezember 2018 um 20 Uhr
im Gäste- und Veranstaltungszentrum Forum Daun.Nach seinem ersten
Soloprogramm „Das Leben ist kein Pausenhof“, mit dem er bundesweit
zehntausenden Zuschauern Lachtränen in die Augen trieb, kehrt
Bielendorfer nun mit seinem zweiten Programm „Lustig, aber wahr!“
zurück.
Waldbegang im Stadtwald - Klimawandel und die Folgen für den
StadtwaldWir hatten einen traumhaften Sommer - nur leider nicht für
den Stadt-wald.Monatelange Hitze, keinerlei Niederschläge und eine
Borkenkäfer-massenvermehrung bis zu 4 Generationen, die sich
entwickeln konnte bedrohen auch den Stadtwald.Bei einem
Spätnachmittagsspaziergang durch den „Hunert“ konnte den
interessierten Stadtratsmitgliedern und Ortsvorstehern Strategien
zum Umgang mit dem Klimawandel vor Ort vom Forstpersonal der Stadt
Daun demonstriert werden.An einem „Borkenkäfernest“, das sich über
eine Hangrippe vom Privat-wald in den Stadtwald zog, standen ca.
100 fm abgestorbene Fichte.Ein Windwurf am 3. Januar brachte über
4.000 fm Holz zu Fall.Trotz schnell begonnener Aufarbeitung und
Vermarktung konnte eine Massenvermehrung der Borkenkäfer nicht
verhindert werden.Zuerst wurden Südrandlagen und schwach
wasserversorgte Standorte vom Käfer befallen.Ein starker
Preisverfall und zunehmende Engpässe bei den Transport-kapazitäten,
sowie Übervorräte bei den Sägewerken führten dazu, dass Holz nicht
immer zeitnah abgefahren werden konnte.In einem benachbarten
Eichen-Starkholzbestand wurde eine Kleinflä-che für die Einleitung
einer Eichennaturverjüngung vorbereitet.Schattbaumarten wurden auf
ca 30 x 30 m entnommen. Die Eichen hatten trotz der enormen
Trockenheit in diesem Jahr zahlreiche Eicheln anhängen, sodass die
Forstleute hoffen, dass aus den bereits herun-tergefallenen Eicheln
in einigen Jahren ein Jungwuchs unter den ca. 180-jährigen Eichen
heranwachsen wird.Eiche und Douglasie werden in den nächsten Jahren
verstärkt auf Kahlflächen angebaut werden, um dem drohenden
Klimawandel zu trotzen. Weitere Themen waren die
Eichendurchforstungen in einem Steilhang und
Jungbestandspflegarbeiten in Kirsche und Weißtanne. Der
Waldspaziergang endete mit einem Imbiss und Diskussionen im
Teilnehmerkreis.Stadtbürgermeister Robrecht bedankte sich für die
Informationen bei den Akteuren.
FORUM DAUN präsentiert
Freitag, 7. Dezember 2018 bisSonntag, 9. Dezember
2018AdventsleuchtenProgramm siehe gesonderter FlyerDonnerstag, 13.
Dezember 2018, 20 Uhr
Bastian BielendorferPreview: „Lustig, aber wahr!“ -
ComedySonntag, 16. Dezember 2018, 15 UhrWarten auf
WeihnachtAdventsnachmittag des Eifelvereins Ortsgruppe DaunMontag,
17. Dezember 2018, 8.20 UhrDas DschungelbuchWeihnachtstheater für
Kinder ab 4 JahrenSonntag, 23. Dezember 2018, 17
UhrWinter-ZauberlandVeranstalter: Musikschule „Spiel mit“
gGmbHSamstag, 29. Dezember 2018, 20 UhrTanzpartyVeranstalter: ADTV
Tanzschule Vulkaneifel
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Daun - 10 - Ausgabe 49/2018
NeujahrskonzertRussische Kammerphilharmonie St. Petersburg unter
Leitung von Juri GilboSolistin Diana Darnea (Sopran)Am Montag, 7.
Januar 2019 um 20 Uhr eröffnet das Gäste- und
Ver-anstaltungszentrum FORUM DAUN feierlich das neue Kulturjahr.
Zum Neujahrskonzert spielt die Russische Kammerphilharmonie St.
Peters-burg unter der Leitung von Juri Gilbo.Das Programm
„Petersburger Schlittenfahrt“ mit der von Presse als „Russischer
Edelstein“ gefeierten Koloratursopranistin Diana Darnea verspricht
einen Höhepunkt dieser Spielzeit und einen guten Start in das neue
Jahr. Langjährige Freundschaft und eine erfolgreiche künst-lerische
Zusammenarbeit verbinden die Ausnahme-Sängerin mit der Russischen
Kammerphilharmonie St. Petersburg unter der Leitung ihres
Chefdirigenten Juri Gilbo, die seit fast drei Jahrzehnten zu den
gefragtesten europäischen Klangkörpern gehört und stets auf den
renommierten Bühnen rund um den Globus präsent ist. Auf dem
Programm der Opern-, Operetten- und Musical-Gala stehen u. a. die
berühmten Meisterwerke von Mozart, Verdi, Strauß, Kalman, Lehar,
Offenbach und Lloyd-Webber.Karten für den Einstieg ins neue Jahr
gibt es zum Vorverkaufspreis von 28,50 EUR im FORUM DAUN, Tel.
06592 951313 sowie bei allen Vorver-kaufsstellen von Ticket
Regional.Pasion de Buena VistaTour 2018/2019Heiße Rhythmen,
mitreißende Tänze, exotische Schönheiten und unvergessliche
Melodien werden Sie auf eine Reise am Montag, 21. Januar 2019 um 20
Uhr durch die aufregenden Nächte Kubas im Gäste- und
Veranstaltungszentrum FORUM DAUN entführen!Erleben Sie die pure
kubanische Lebensfreude und lassen Sie die grandiosen Stimmen von
Felicita-Ethel Frias-Pernia, Alfredo Montero-Mojena und Jose
Guillermo Puebla Brizuela auf sich wirken.Zusammen mit der
außergewöhnlichen „Buena Vista Band“, talentier-ten Background
Sängern und der eindrucksvollen Tanzformation „El Grupo de Bailar“
sowie über 150 maßgeschneiderten Kostümen, prä-sentiert Ihnen
„Pasión de Buena Vista“ eine einzigartige Bühnenshow, welche Sie
auf die Straßen der karibischen Trauminsel entführen.DIE SHOW:Wenn
es etwas gibt, das die kubanische Mentalität am Besten
wider-spiegelt, so sind das Musik und Tanz. Heute in aller Welt
bekannte Musikstile wie Rumba, Mambo, Cha-Cha-Cha und Salsa haben
ihren Ursprung in vier Grundelementen. Außer Klanghölzern und
Trommeln finden sich hier keine weiteren Instrumente. Unter Zugabe
von melodi-schen Instrumenten entwickelte sich die heute
kommerzialisierte Form des Rumba sowie weitere Modetänze wie der
Mambo.Der „Son“, ein Wechselgesang zwischen Sänger und Chor
begleitet von der spanischen und lateinamerikanischen Tres Gitarre,
ist der eindeu-tige Publikumsliebling. Erfunden wurde er von den
Zuckerarbeitern in Santiago de Cuba während der 20er Jahre. Claves
und Maracas bilden den Rhythmus. Mit der rasanten Verbreitung des
„Sons“ kamen auch mehr Instrumente hinzu, wie Holzbass, Bongos und
Trompeten.Tickets sind bei allen Vorverkaufsstellen von Ticket
Regional sowie im FORUM DAUN zum Preis von 34,00 EUR erhältlich!
Infos erhalten Sie unter 06592 951313.Still CollinsThe very best of
Phil Collins & Genesis - live!Still Collins sorgt seit Mitte
1996 für große Furore in der Szene der Tributebands Europas - am
Samstag, 26. Januar 2019 um 20 Uhr kön-nen Sie sich davon
persönlich im Gäste- und Veranstaltungszentrum FORUM DAUN
überzeugen.
Darin dreht er die Schraube des privaten Wahnsinns noch einen
Tacken weiter. Denn wo andere Komiker nur Witze machen, bohrt
Bielendorfer tief im eigenen Leben als kinderloser Mopsbesitzer
Mitte 30, der das Einzige studiert hat, was man in seiner Familie
noch mehr braucht als Lehramt: Psychologie.Mutter Lehrerin auf der
Grundschule, Vater Pauker auf dem Gym-nasium und der eigene Onkel
im Direktorensessel. Ein schulisches Guantanamo, ein Aufwachsen
härter als der gewiss glutenfreie Pausen-zwieback aller
Sportlehrer. Und das alles auch noch im glamourösen Gelsenkirchen,
dem bilderbuchhaften Florenz des Ruhrgebiets. Bie-lendorfer erzählt
von einer Lehrerkind-Kindheit unter dem permanent drohenden
Rotstift, mit einem Vater, der zwar streng, aber ungerecht war und
bis heute ein nicht enden wollender Quell von Absurditäten ist. Er
berichtet von seinem Waldorf-Neffen Ludger, der immer eine
selbstgehäkelte Kappe aus Lamaschamhaar auf dem Kopf hat, und von
seiner Frau Nadja, die ihn täglich rettet, meist vor sich
selbst.Aber auch abseits seiner Familie zerpflückt Bielendorfer den
Alltag - er erklärt, wieso moderne Spielplätze Orte des Horrors
sind, wie man allein im Amazonas überlebt und wie es sich anfühlt,
der Justin Bieber von Gelsenkirchen zu sein.Ein legendärer Auftritt
bei Günther Jauchs „Wer wird Millionär?“, bei dem Bielendorfers
Vater als Telefonjoker in 30 Sekunden alle Klischees erfüllte, die
den besserwisserischen Pädagogen dieser Welt so anhaf-ten, hievte
das Lehrerkind 2010 über Nacht in die Autoren-Riege und sein
gleichnamiges, ultrawitziges Erstlingswerk 2011 gleich auf Platz
eins der Bestsellerlisten. Auch die nachfolgenden drei Sachbücher
plat-zierten sich in den Top Ten der
Spiegel-Bestsellerliste.Tickets sind bei allen Vorverkaufsstellen
von Ticket Regional sowie im FORUM DAUN zum Preis von 26,90 EUR
erhältlich! Infos erhalten Sie unter 06592
951313.Winterzauberland
Kleine Kinder, große Kinder und auch die Erwachsenen können sich
jetzt schon auf die Weihnachtsshow der Musikschule „Spiel-mit“
freuen. In der festlich geschmückten, weihnachtlichen Kulisse des
FORUM DAUN präsentieren Schüler und Lehrer dem Publikum eine
märchen-hafte Auswahl an schöner Musik. Neben der bekannten
Houseband und dem großen Weihnachtsorchester werden viele tolle
Solisten und Ensemble das Publikum zum Staunen bringen. Jeder kommt
hier auf seine Kosten. Genau das richtige Konzert zum Zuhören und
Träumen. Das Konzert beginnt am Sonntag, 23. Dezember um 17 Uhr.
Der Eintritt ist natürlich frei. Einlass ist um 16.30 Uhr.
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Daun - 11 - Ausgabe 49/2018
Daun-GemünDen
Einladung zur OrtsbeiratssitzungAm Dienstag, 18. Dezember 2018,
18.30 Uhr, findet im Hotel Müller, Daun-Gemünden, eine öffentliche
Sitzung des Ortsbeirates statt.
Tagesordnung1) Eröffnung und Begrüßung2) Ausbau und Sanierung L
46 Umgehungsstraße Daun-Gemünden
a) Landesbetrieb Mobilität GerolsteinVorstellung der
Ausbauplanung mit den erforderlichenWasserschutzmaßnahmenb)
Information zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen durch die
Verbandsgemeindeverwaltung Daun
3) Einwohnerfragestunde
Daun-neunkirchen
Seniorentag am 09.12.2018Es wird auf die Veröffentlichungen im
Mitteilungsblatt der 47. und 48. Kalenderwoche hingewiesen.Beginn
ist um 14:30 Uhr im Bürgerhaus Neunkirchen.Auch kurzfristige
Anmeldungen werden noch gerne entgegengenom-men von Alois Zender,
Fasanenweg 5 a (Tel. 1263).
WaldweihnachtEinladung 1. Neunkirchener Waldweihnachtam Sonntag,
dem 16.12.2018Treffpunkt ist um 17:00 Uhr beim AnwesenWalter
Zender, Fasanenweg 15Von dort wandern wir mit brennenden Fackeln
zum „Scheed“ (Fackeln für Erwachsene werden gestellt). Hier wollen
wir gemeinsam einen Tannenbaum schmücken. Dazu werden die Kinder
gebeten ein Weih-nachtsbaumschmuckstück mitzubringen, das sie dann
selbst am Baum aufhängen dürfen.Zum gemütlichen Beisammensein im
Winterwald wäre es auch schön, wenn jeder etwas Gebäck und Punsch
für Groß und Klein mitbringen würde.Wer mitgehen möchte meldet sich
bis zum 10.12.2018 an bei:Walter Zender, Tel. 7738 oder Uschi Heck,
Tel. 4232.
Daun-Pützborn
Einladung zum 6. Weihnachtskonzert am 16. Dezember 2018In diesem
Jahr beginnt das Weihnachtskonzert bereits um 13:30 Uhr. Hierzu
treffen wir uns auf dem Anwesen von Monika und Olaf Wag-ner im
Rehwinkel 5. Dort warten drei Alphornbläser, welche uns auf das
Weihnachtskonzert einstimmen. Die Musiker erzeugen auf ihren mehr
als 3 Meter langen Alphörnern wunderbare Klänge, die unter die Haut
gehen. Alle Gäste finden ein geräumiges und vorgewärmtes
Besucherzelt vor. Bei trockenem Wetter ist genügend Platz vorhanden
im Freien zu stehen. Einige Sitzmöglichkeiten werden zur Verfügung
gestellt. Gegen 14:00 Uhr begeben wir uns in den ca. 50 Meter
ent-fernten Bürgersaal.Dort werden wir von passionierten
Interpreten mit Musik und Gesang unterhalten. Der Kinderchor hat
sich bereits zum Üben getroffen, die klassische
Weihnachtsgeschichte darf ebenso wenig fehlen wie das gemeinsame
Singen von Weihnachtsliedern mit musikalischer Begleitung.Zur Pause
reichen wir bei einem guten Kaffee selbst gebackene Pütz-borner
Plätzchen. Zum Ende der Veranstaltung gibt es eine deftige
Gulaschsuppe und eine vegetarische Kartoffelsuppe. Getränke wer-den
zu günstigen Preisen angeboten. Der Eintritt ist frei.
Herzliche Grüße sendet IhnenIhre Pützborner Weihnachtsgruppe
Dafür gibt es mehrere gute Gründe: Zum einen natürlich die
unglaubli-che Stimmähnlichkeit des Sängers Sven Komp zu Phil
Collins. Dann die fünf professionellen Top-Musiker, die das
Rückgrat der ganzen Show bilden und von ihrer Qualifikation her gut
beim echten Phil Collins mit-spielen könnten. Und die attraktive
Sängerin Katja Symannek, die nicht nur einen akzentuierten
Background und punktgenaue Zweitstimmen beisteuert, sondern auch
eine umwerfende Duettpartnerin ist.Doch in einer Beziehung bietet
die Band sogar mehr das Original, denn in einer Still Collins Show
gibt es sowohl die Hits von Phil Collins als auch die der
Supergruppe „Genesis“, bei denen Phil Collins mit seiner markanten
Stimme beteiligt war.Die Illusion ist perfekt, die Musik geht unter
die Haut und ins Bein, und die Partystimmung ist mitreißend.
Unvorstellbar: Schon nach wenigen Titeln stört es auch den letzten
Zweifler nicht mehr, dass da oben Sven Komp mit seinen Jungs steht
und nicht Phil Collins selbst!Von „Selling England by the pound“
bis hin zum letzten Phil Collins Soloalbum „Going back“ blicken
Still Collins programmatisch auf die komplette musikalische Palette
der Phil Collins- und Genesis-Musikge-schichte und beleuchten gerne
auch schon mal kurz das angrenzende Solo-Thema „Peter
Gabriel“.Stimme, Sounds, Arrangements: Selbst eingefleischte Fans
des Origi-nals tun sich schwer, einen akustischen Unterschied
zwischen „Tribute“ und „Meister“ auszumachen. „Mach‘ die Augen zu
und Du denkst, er sei es wirklich“, spricht man. Aber nicht nur
das! Wer still Collins einmal live erlebt hat, der weiß: Hier wird
nicht nur gecovert, hier gibt es eine äußerst unterhaltsame
Bühnenshow einer erstklassigen Liveband!Tickets sind bei allen
Vorverkaufsstellen von Ticket Regional sowie im FORUM DAUN zum
Preis von 25,20 EUR erhältlich! Infos erhalten Sie unter 06592
951313.
Daun-boverath
Flurbereinigung BoverathDer Ortsbeirat Boverath hatte sich in
der Sitzung am 11.10.2018 intensiv mit einer etwaigen Teilnahme am
Flurbereinigungsverfahren Darscheid/Hörscheid befasst. Nach
ausführlichen Informationen des Abteilungsleiters beim
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel, Herrn Henkes
wurde der Beschluss gefasst, am gemeinsamen Verfahren mit Darscheid
und Hörscheid zur Bereinigung der landwirt-schaftlichen Nutzflächen
und der nicht landwirtschaftlichen Teile der Ortslage teilzunehmen.
Hierüber wurde ausführlich im Mitteilungs-blatt, Ausgabe 43/2018
berichtet.Nunmehr haben sich auch der Umwelt-, Bau- und
Planungsausschuss der Stadt Daun am 08.11.2018 und der Stadtrat
Daun am 22.11.2018 mit der Sache befasst. Beide Gremien haben den
Empfehlungsbe-schluss des Ortsbeirates zustimmend zur Kenntnis
genommen und beschlossen, dass die Gemarkung Boverath in das
gemeinsame Verfah-ren mit den Nachbarorten Darscheid und Hörscheid
mit einbezogen werden soll.Als nächstes steht nun zu Beginn des
kommenden Jahres eine sog. Akzeptanzveranstaltung in Boverath an,
zu der die betroffenen Grund-stückseigentümer durch öffentliche
Bekanntmachung eingeladen werden und dann nach entsprechenden
Informationen abstimmen können, ob die Flurbereinigung in Boverath
tätsächlich durchgeführt werden soll. Die Eigentümer haben somit
die letztendliche Entschei-dungsgewalt. Sofern diese Abstimmung
positiv ausgeht, wie dies für die Nachbargemeinden Darscheid und
Hörscheid bereits erfolgt ist, wird das DLR Eifel einen
entsprechenden Antrag auf auf Genehmigung bzw. Zuwendung für das
Verfahren Boverath beim Ministerium vorle-gen.
DorftreffHerzliche Einladung an alle Boveratherzum adventlichen
Dorftreff am Dienstag, dem 11.12.2018 - 15.00 Uhr im BürgerhausMit
Adventsgeschichten und -gedichten sowie Adventsliedern möchten wir
bei Kaffee und selbst gebackenen Köstlichkeiten einen besinnlichen
Nachmittag mit Einstimmung auf das bevorstehende Weihnachtsfest
verbringen.Als Überraschung sollen Wichtelgeschenke verteilt
werden.Jeder Teilnehmer möge deshalb ein kleines Geschenk im
Höchstwert von 5,00 Euro mitbringen.Das Organisationsteam freut
sich,wenn viele Boverather - ob groß oder klein -zu diesem
Nachmittag kommen und Köstlichkeitenaus der eigenen „Backstube“
mitbringen.
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Daun - 12 - Ausgabe 49/2018
andere Gemeinde umzieht, wird diese unterrichtet. Die Abmeldung
ist nachzuweisen z. B. durch Bescheinigung Tierarzt, Kaufvertrag,
Abga-bevertrag.(3) Ändern sich die Voraussetzungen für eine
Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung, so hat der Hundehalter dies
binnen 14 Tagen anzu-zeigen.
§ 4Beginn und Ende der Steuerpflicht
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme
eines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem
Monat, in dem er drei Monate alt wird.(2) Die Steuerpflicht endet
mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird,
abhanden kommt oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht
nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats
der Abmeldung.(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die
Steuerpflicht entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2
Satz 1.
§ 5Steuersatz, Gefährliche Hunde
(1) Der Steuersatz
a) für den ersten Hundb) für den zweiten Hundc) für jeden
weiteren Hundwird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.(2)
Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.Der
Steuersatz
a) für den ersten gefährlichen Hundb) für den zweiten
gefährlichen Hundc) für jeden weiteren gefährlichen Hundwird
ebenfalls jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.(3)
Gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,2. Hunde, die durch
ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder
Vieh hetzen oder reißen,3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr
drohender Weise Menschen
angesprungen haben und4. Hunde, die eine über das natürliche Maß
hinausgehende Kampf-
bereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung
ver-gleichbare Eigenschaft entwickelt haben.
(4) Bei Hunden der Rassen- Pit Bull Terrier- American
Staffordshire Terrier und- Staffordshire Bullterriersowie Hunden,
die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstam-men, wird die
Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermu-tet.
§ 6Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer
festgesetzt.(2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem
Zugehen des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit und dann
vierteljähr-lich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.
November mit jeweils einem Viertel des Jahresbetrages fällig.(3)
Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist
die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden
Teilbetrag festzusetzen.(4) Auf Antrag des Steuerschuldners kann
die Hundesteuer abwei-chend von Abs. 2 am 1. Juli in einem
Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag soll spätestens bis zum
30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.(5)
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die
glei-che Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die
Hun-desteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen
Bekanntma-chung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an
diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
§ 7Steuerbefreiung
(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten
von
1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder
sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Die Blindheit,
Gehörlosigkeit oder völlige Hilflosigkeit kann mit einem
Schwer-behindertenausweis oder ärztlichen Gutachten nachgewiesen
werden.
Daun-Steinborn
Seniorennachmittag 2018Einige Stunden der Gemeinsamkeit und
guter Unterhaltung boten sich den Steinborner Seniorinnen und
Senioren bei ihrem jährlichen Treffen im Bürgerhaus „Alte
Schule“.Für die liebevoll geschmückte Kaffeetafel sorgten die
„Steinborner Möhnen“, die auch hinter den Kulissen (Küche) wirkten
und die Gäste mit selbst gebackenen Torten verwöhnten.Ihnen gebührt
für das gute Gelingen der Veranstaltung ein besonderer Dank!Neben
guten Gesprächen, boten Kinder aus der „Arbeitsgruppe
Kin-derkarneval Steinborn“ kurzweilige Unterhaltung mit einem Tanz
aus dem Repertoire der letzten Kinderkarnevalsaison.Mit einem
Auftritt von drei Damen der „Steinborner Möhnen“ wurden die
Seniorinnen und Senioren in launiger Weise unterhalten.Zum
Abschluss brachte eine Theatergruppe aus Mitgliedern der
Stein-borner Feuerwehr noch einen Sketch über eine
Computerschulung, bei dem mach sich einig war, dass die „künstliche
Intelligenz (KI)“ es nicht immer leicht gegen eine „natürliche
Dummheit (ND)“ hat.
deudesfeld
WeihnachtsmarktAm 3. Adventswochenende findet neben dem Hotel
zur Post unser Weihnachtsmarkt statt. Hier halten u. a. die
Deudesfelder Möhnen sowie unsere Seniorenaktivgruppe (SAG) viele
schöne Dinge für Sie bereit.Höhepunkt in diesem Jahr îst eine große
Verlosung durch die Jugend-feuerwehr.Hauptpreis ein 32 Zoll
TV-Gerät.Herzlich willkommen am Samstag, 15.12. ab 19.00 Uhr zur
Après-Ski-Party sowie am Sonntag ab 13.00 Uhr.
Satzung der Ortsgemeinde Deudesfeld über die Erhebung der
Hundesteuervom 09.11.2018Der Ortsgemeinderat Deudesfeld hat
aufgrund des § 24 der Gemein-deordnung (GemO) und der §§ 2 und 5
Abs. 3 des Kommunalabgaben-gesetzes (KAG) in den jeweils gültigen
Fassungen in der Sitzung vom 09.11.2018 die folgende Satzung
beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1Steuergegenstand, Entstehung der Steuer
(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im
Gemeindegebiet.(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für
das die Steuer fest-zusetzen ist.
§ 2Steuerschuldner
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist,
wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.(2) Als Halter
gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat
oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen
kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepub-lik bereits
steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein,
sobald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder zum
Anler-nen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.(3) Alle in
einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemein-sam gehalten.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund oder mehrere Hunde, so
sind sie Gesamtschuldner.
§ 3Anzeigepflicht
(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der
Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind:1.
Rasse2. Geburtsdatum3. Herkunft und Anschaffungstagglaubhaft
nachzuweisen.(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund,
der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder
mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden und die
Hundsteuer-marke zurückzugeben. Im Falle der Abgabe des Hundes sind
bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls
der Erwerber in einer anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in
eine
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Daun - 13 - Ausgabe 49/2018
der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke an die Gemeinde
zurückzugeben.(2) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens
einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen.
Dabei kön-nen folgende Daten erhoben werden:1. Name und Anschrift
des Hundehalters2. Anzahl der gehaltenen Hunde3. Herkunft und
Anschaffungstag4. Geburtsdatum5. Rasse
§ 11Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer
vorsätzlich oder leichtfertig1. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1
einen Hund nicht, nicht recht-
zeitig oder fehlerhaft anmeldet,2. als Hundehalter entgegen § 3
Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht
rechtzeitig abmeldet und/oder die Hundesteuermarke nicht
zurückgibt, bzw. einen erforderlichen Nachweis nicht vorlegt,
3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 und § 7 a Abs. 2 Satz 2
die Veränderung der Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit,
Steuer-ermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig
anzeigt,
4. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 1 einen Hund außerhalb
seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar
befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt oder dem Hund
andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sind, anlegt.
5. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der
Hun-debestandsaufnahme gemäß § 10 Abs. 2 gegeben ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
zehntau-send Euro geahndet werden.
§12In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt
die Satzung der Ortsgemeinde Deudesfeld über die Erhebung der
Hundesteuer vom 28.11.2002 außer Kraft.
Deudesfeld, den 23.11.2018Ortsgemeinde Deudesfeldgez. Otmar
Eckstein (L. S.)
OrtsbürgermeisterHinweis:Es wird darauf hingewiesen, dass
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der
Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit
der Sitzung, die Geneh-
migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden ist, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfah-rens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verlet-zung geltend machen.
DreiS-brück
Gemeinsames KochenDas nächste gemeinsame Kochen der sorgenden
Gemeinschaft findet am 15.12.2018 ab 10:00 Uhr statt.Wie gewünscht
gibt es ein weihnachtliches Überraschungsmenü.Anmeldungen wie immer
bei Petra 2560735 oder Helga 797.
Satzung der Ortsgemeinde Dreis-Brück über die Erhebung der
Hundesteuervom 08.11.2018Der Ortsgemeinderat Dreis-Brück hat
aufgrund des § 24 der Gemein-deordnung (GemO) und der §§ 2 und 5
Abs. 3 des Kommunalabgaben-gesetzes (KAG) in den jeweils gültigen
Fassungen in der Sitzung vom 08.11.2018 die folgende Satzung
beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
2. Rettungshunden, die regelmäßig und uneingeschränkt im Bereich
des Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienstes oder bei einer
staatlich anerkannten und/oder im öffentlichen Katastrophen-schutz
tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind und die Ausbil-dung und
Prüfung nach der „Dienstvorschrift für die Ausbildung und Prüfung
von Rettungshunden der Feuerwehr-Facheinheiten
Rettungshunde/Ortungstechnik (RHOT) bei den Feuerwehren in
Rheinland-Pfalz“ oder „Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für
Rettungshundeteams gemäß DIN 13050“ oder eine vergleich-bare
Ausbildung und Prüfung mit Erfolg abgelegt haben. Die Able-gung der
Ausbildung und Prüfung sowie der regelmäßige und uneingeschränkte
Einsatz sind auf Anforderung von der betreiben-den Organisation
schriftlich nachzuweisen.
3. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in
Tier-heimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind.
4. Schweißhunden von anerkannten Führerinnen und Führern im
Sinne des § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz.
(2) Hunde, für die nach Abs. 1 Steuerbefreiung gewährt wird,
sind bei der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht
in Ansatz zu bringen.(3) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 wird
Steuerbefreiung nur für einen Hund gewährt.
§ 7 aSteuerfreie Hundehaltung
(1) Nicht besteuerbar ist nach Artikel 105 Abs. 2 a Grundgesetz
insbe-sondere1. die Haltung von Hunden, die ausschließlich zur
Berufsarbeit und
Einkommenserzielung gehalten werden und hierfür notwendig
sind,
2. die Haltung von Diensthunden, wenn diese auf Weisung des
Dienstherrn in den Haushalt aufgenommen werden, auf Kosten des
Dienstherrn angeschafft wurden, in dessen Eigentum verblei-ben und
die Unterhaltungskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln
bestritten werden,
3. die Haltung von Hunden, die von wissenschaftlichen
Einrichtun-gen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
gehalten wer-den.
(2) Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind durch
Vorlage ent-sprechender Nachweise zeitnah zu belegen.Ändern sich
die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, so hat der Hun-dehalter
dies binnen 14 Tagen anzuzeigen.
§ 8Steuerermäßigung
(1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die
Hälfte zu ermäßigen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung
von Gebäu-den, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude in mehr
als 200 m Luftlinie entfernt liegen, erforderlich sind; jedoch für
höchstens zwei Hunde.(2) Von dieser Ermäßigung sind gefährliche
Hunde gem. § 5 Abs. 3 ff. ausgenommen.(3) Werden von einem
Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer nach Abs. 1
ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehal-ten, so gelten
diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder wei-tere
Hunde.
§ 9Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und
Steuerer-
mäßigung(1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird
wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.(2)
Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn1. die
Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet
sind; dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises
abhängig gemacht werden,
2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen
eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt
wurde,
3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes
ent-sprechende Unterkunftsräume vorhanden sind,
4. in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 2 ordnungsgemäß Bücher über
den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge der Hunde
geführt und auf Verlangen vorgelegt werden.
§ 10Überwachung der Anzeigepflicht
(1) Für jeden Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die
außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar
vom Hund zu tragen ist. Andere Gegenstände, die der Steuermarke
ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Bei Verlust
der Steuermarke wird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt.
Bei
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Daun - 14 - Ausgabe 49/2018
sowie Hunden, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ
abstam-men, wird die Eigenschaft als gefährlicher Hund
unwiderlegbar vermu-tet.
§ 6Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer
festgesetzt.(2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem
Zugehen des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit und dann
vierteljähr-lich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.
November mit jeweils einem Viertel des Jahresbetrages fällig.(3)
Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist
die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden
Teilbetrag festzusetzen.(4) Auf Antrag des Steuerschuldners kann
die Hundesteuer abwei-chend von Abs. 2 am 1. Juli in einem
Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag soll spätestens bis zum
30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.(5)
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die
glei-che Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die
Hun-desteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen
Bekanntma-chung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an
diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
§ 7Steuerbefreiung
(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten
von
1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder
sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Die Blindheit,
Gehörlosigkeit oder völlige Hilflosigkeit kann mit einem
Schwer-behindertenausweis oder ärztlichen Gutachten nachgewiesen
werden.
2. Rettungshunden, die regelmäßig und uneingeschränkt im Bereich
des Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienstes oder bei einer
staatlich anerkannten und/oder im öffentlichen Katastrophen-schutz
tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind und die Ausbil-dung und
Prüfung nach der „Dienstvorschrift für die Ausbildung und Prüfung
von Rettungshunden der Feuerwehr-Facheinheiten
Rettungshunde/Ortungstechnik (RHOT) bei den Feuerwehren in
Rheinland-Pfalz“ oder „Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für
Rettungshundeteams gemäß DIN 13050“ oder eine vergleich-bare
Ausbildung und Prüfung mit Erfolg abgelegt haben. Die Able-gung der
Ausbildung und Prüfung sowie der regelmäßige und uneingeschränkte
Einsatz sind auf Anforderung von der betreiben-den Organisation
schriftlich nachzuweisen.
3. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in
Tier-heimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind.
4. Schweißhunden von anerkannten Führerinnen und Führern im
Sinne des § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz.
(2) Hunde, für die nach Abs. 1 Steuerbefreiung gewährt wird,
sind bei der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht
in Ansatz zu bringen.(3) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 wird
Steuerbefreiung nur für einen Hund gewährt.
§ 7 aSteuerfreie Hundehaltung
(1) Nicht besteuerbar ist nach Artikel 105 Abs. 2 a Grundgesetz
insbe-sondere
1. die Haltung von Hunden, die ausschließlich zur Berufsarbeit
und Einkommenserzielung gehalten werden und hierfür notwendig
sind,
2. die Haltung von Diensthunden, wenn diese auf Weisung des
Dienstherrn in den Haushalt aufgenommen werden, auf Kosten des
Dienstherrn angeschafft wurden, in dessen Eigentum verblei-ben und
die Unterhaltungskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln
bestritten werden,
3. die Haltung von Hunden, die von wissenschaftlichen
Einrich-tungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
gehalten werden.
(2) Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind durch
Vorlage ent-sprechender Nachweise zeitnah zu belegen.Ändern sich
die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, so hat der Hun-dehalter
dies binnen 14 Tagen anzuzeigen.
§ 1Steuergegenstand, Entstehung der Steuer
(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im
Gemeindegebiet.(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für
das die Steuer fest-zusetzen ist.
§ 2Steuerschuldner
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist,
wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.(2) Als Halter
gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat
oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen
kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepub-lik bereits
steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein,
sobald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder zum
Anler-nen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.(3) Alle in
einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemein-sam gehalten.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund oder mehrere Hunde, so
sind sie Gesamtschuldner.
§ 3Anzeigepflicht
(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der
Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind:1.
Rasse2. Geburtsdatum3. Herkunft und Anschaffungstagglaubhaft
nachzuweisen.(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund,
der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder
mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden und die
Hundsteuer-marke zurückzugeben. Im Falle der Abgabe des Hundes sind
bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls
der Erwerber in einer anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in
eine andere Gemeinde umzieht, wird diese unterrichtet. Die
Abmeldung ist nachzuweisen z. B. durch Bescheinigung Tierarzt,
Kaufvertrag, Abga-bevertrag.(3) Ändern sich die Voraussetzungen für
eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung, so hat der Hundehalter
dies binnen 14 Tagen anzu-zeigen.
§ 4Beginn und Ende der Steuerpflicht
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme
eines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem
Monat, in dem er drei Monate alt wird.(2) Die Steuerpflicht endet
mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird,
abhanden kommt oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht
nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats
der Abmeldung.(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die
Steuerpflicht entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2
Satz 1.
§ 5Steuersatz, Gefährliche Hunde
(1) Der Steuersatza) für den ersten Hundb) für den zweiten
Hundc) für jeden weiteren Hundwird jährlich in der Haushaltssatzung
festgesetzt.(2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert
besteuert.Der Steuersatza) für den ersten gefährlichen Hundb) für
den zweiten gefährlichen Hundc) für jeden weiteren gefährlichen
Hundwird ebenfalls jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.(3)
Gefährliche Hunde sind1. Hunde, die sich als bissig erwiesen
haben,2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass
sie Wild oderVieh het-zen oder reißen,
3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise
Menschen angesprungen haben und
4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausge-hende
Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer
Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.
(4) Bei Hunden der Rassen- Pit Bull Terrier- American
Staffordshire Terrier und- Staffordshire Bullterrier
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Daun - 15 - Ausgabe 49/2018
Hinweis:Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande
gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an
gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn1. die
Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-
migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden ist, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Ver-fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Daun unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verlet-zung geltend machen.
gefell
Kaffee der Katholischen Frauengemeinschaft HilgerathAlle
Seniorinnen/Senioren der Pfarrei Hilgerath sind herzlich
einge-laden zum Adventkaffee in das Gemeindehaus in Sarmersbach am
Dienstag, dem 11. Dezember um 14.30 Uhr.Wir freuen uns auf einen
gemütlichen Nachmittag mit euch.
gillenfeld
StellenausschreibungBei der Ortsgemeinde Gillenfeld ist zum
01.03.2019 die Stelle
Sachbearbeiter/in im Bereich der Tourist-Information/
Gemeindebüroneu zu besetzen. Bei der zu besetzenden Stelle handelt
es sich um eine geringfügige Beschäftigung (450,00 € Job).Die
Regelarbeitszeiten sind:Jan. - Feb. Mi., Fr. und Sa. 09.30 - 11.30
UhrMrz. - Okt. Di. - Sa. 09.30 - 11.30 UhrNov. - Dez. Mi., Fr. und
Sa. 09.30 - 11.30 UhrBewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind
bis spätestens 21.12.2018 an:Ortsbürgermeister Karl-Heinz
SchlifterAm Markt 5, 54558 Gillenfeld, zu richten.
Einladung zur Adventsfeier 2018Im Namen des Gemeinderates darf
ich die Damen und Herren aus Gillenfeld ab 60, selbstverständlich
mit ihrem/r Partner/-in, herzlich einladen für den 3.
Adventssonntag, 16.12.2018 in das Pfarrheim in Gillenfeld.Beginnen
werden wir mit einer Andacht im Pfarrheim um 15.00 Uhr.
Anschließend bleiben wir bei einem kleinen Programm sowie Kaffee
und Kuchen zu einem gemütlichen Nachmittag zusammen.Es ist schön,
wenn Sie dabei sind!
Eine Bitte noch: Wenn Sie sich bis Donnerstag, den 13.12.2018
anmel-den möchten: (Tel.: 06573 720 Touristinformation, 06573
9530394 Koordinierungsstelle). Vielen Dank! Sollte ein Fahrdienst
benötigt wer-den, so bitte ich dies bei der Anmeldung anzugeben.Bis
dahin herzliche Grüße.
Karl-Heinz Schlifter, Ortsbürgermeister
§ 8Steuerermäßigung
(1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die
Hälfte zu ermäßigen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung
von Gebäu-den, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude in mehr
als 200 m Luftlinie entfernt liegen, erforderlich sind; jedoch für
höchstens zwei Hunde.(2) Von dieser Ermäßigung sind gefährliche
Hunde gem. § 5 Abs. 3 ff. ausgenommen.(3) Werden von einem
Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer nach Abs. 1
ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehal-ten, so gelten
diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder wei-tere
Hunde.
§ 9Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung
und Steuerermäßigung(1) Die Steuerbefreiung oder
Steuerermäßigung wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung
folgenden Monats.(2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur
gewährt, wenn1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck
geeignet
sind; dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises
abhängig gemacht werden,
2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen
eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt
wurde,
3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes
ent-sprechende Unterkunftsräume vorhanden sind,
4. in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 2 ordnungsgemäß Bücher über
den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge der Hunde
geführt und auf Verlangen vorgelegt werden.
§ 10Überwachung der Anzeigepflicht
(1) Für jeden Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die
außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar
vom Hund zu tragen ist. Andere Gegenstände, die der Steuermarke
ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Bei Verlust
der Steuermarke wird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Bei
der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke an die Gemeinde
zurückzugeben.(2) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens
einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen.
Dabei kön-nen folgende Daten erhoben werden:1. Name und Anschrift
des Hundehalters2. Anzahl der gehaltenen Hunde3. Herkunft und
Anschaffungstag4. Geburtsdatum5. Rasse
§ 11Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer
vorsätzlich oder leichtfertig1. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1
einen Hund nicht, nicht recht-
zeitig oder fehlerhaft anmeldet,2. als Hundehalter entgegen § 3
Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht
rechtzeitig abmeldet und/oder die Hundesteuermarke nicht
zurückgibt, bzw. einen erforderlichen Nachweis nicht vorlegt,
3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 und § 7 a Abs. 2 Satz 2
die Veränderung der Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit,
Steuer-ermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig
anzeigt,
4. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 1 einen Hund außerhalb
seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar
befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt oder dem Hund
andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sind, anlegt.
5. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der
Hun-debestandsaufnahme gemäß § 10 Abs. 2 gegeben ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
zehntau-send Euro geahndet werden.
§12In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt
die Satzung der Ortsgemeinde Dreis-Brück über die Erhebung der
Hundesteuer vom 25.11.2002 außer Kraft.
Dreis-Brück, den 08.11.2018Ortsgemeinde Dreis-Brück
gez. Michael Jax (L. S.)Ortsbürgermeister
-
Daun - 16 - Ausgabe 49/2018
2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild
oder Vieh hetzen oder reißen,
3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise
Menschen angesprungen haben und
4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende
Kampf-bereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer
Wirkung ver-gleichbare Eigenschaft entwickelt haben.
(4) Bei Hunden der Rassen- Pit Bull Terrier- American
Staffordshire Terrier und- Staffordshire Bullterriersowie Hunden,
die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstam-men, wird die
Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermu-tet.
§ 6Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer
festgesetzt.(2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem
Zugehen des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit und dann
vierteljähr-lich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.
November mit jeweils einem Viertel des Jahresbetrages fällig.(3)
Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist
die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden
Teilbetrag festzusetzen.(4) Auf Antrag des Steuerschuldners kann
die Hundesteuer abwei-chend von Abs. 2 am 1. Juli in einem
Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag soll spätestens bis zum
30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.(5)
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die
glei-che Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die
Hun-desteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen
Bekanntma-chung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an
diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
§ 7Steuerbefreiung
(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten
von1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser
oder
sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Die
Blindheit, Gehörlosigkeit oder völlige Hilflosigkeit kann mit einem
Schwer-behindertenausweis oder ärztlichen Gutachten nachgewiesen
werden.
2. Rettungshunden, die regelmäßig und uneingeschränkt im Bereich
des Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienstes oder bei einer
staatlich anerkannten und/oder im öffentlichen Katastrophen-schutz
tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind und die Ausbil-dung und
Prüfung