Betriebliche Altersversorgung für Mittelständler und deren Arbeitnehmer Dipl.-Math. Peter Bredebusch Aktuar DAV / IVS Sachverständiger für betriebliche Altersversorgung. 6. Unternehmer-Fachgespräch Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung im Kreis Unna Fröndenberg, 13.03.2003. Gliederung. - PowerPoint PPT Presentation
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Rechtsanspruch auf EntgeltumwandlungDirektversicherung ist immer möglich auch für
Kleinstbetriebe.Durchführung über Unterstützungskasse oder
arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage auch möglich, wenn Einigkeit besteht.
In einem Kollektiv wird es selten gelingen, alle Arbeitnehmer zu einer Entgeltumwandlung mit einer U-Kasse oder Pensionszusage zu bewegen;Höchstanspruch 4 % der BBG wird nicht immer ausgeschöpft;Folge: Einzelne Arbeitnehmer können stattdessen oder zusätzlich einen anderen Durchführungsweg verlangen!
Einbeziehung der Riester-Förderung nach §§ 10a,82 EStG• Förderfähig nach den §§ 10a, 82 EStG sind
Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung
• Genau auf diese förderfähigen Durchführungswege besteht der Anspruch auf Entgeltumwandlung
• Arbeitnehmer kann dann sogar verlangen, daß die Voraussetzungen für eine Förderung nach den §§ 10a, 82 EStG erfüllt werden, soweit er einen Anspruch auf Entgeltumwandlung hat.
• Arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage– AN verzichtet auf Gehalt– AG erteilt Pensionszusage– Nur Leistungszusagen– Finanzierung der Zusage entscheidet der AG,
ggf. externe Finanzierung (häufig Rückdeckungsversicherungen), dann auch Aktivierung; AG muß ggf. nachschießen
– Der Höhe nach nur durch die Angemessen- heitsgrenze (75 % des Gehaltes) beschränkt.
– Rückstellungsbildung neu geregelt– Kein Mindestalter
• Entgeltumwandlung über Direktversicherung– AN verzichtet auf Gehalt– AG zahlt dieses an ein Lebensversicherungsunt.– Leistungszusage oder Beitragszusage mit Mind.– Ausfinanzierung der Zusage durch den
Versicherungsvertrag– Bei geeigneter Gestaltung kein
Nachfinanzierungsrisiko des AG– Der Höhe nach durch die steuerlichen Grenzen
beim AN beschränkt, aber individuelle Besteuerung möglich
• Entgeltumwandlung über Pensionskasse– AN verzichtet auf Gehalt– AG zahlt dieses an eine Pensionskasse– Leistungszusage oder Beitragszusage mit Mind.– Ausfinanzierung der Zusage durch den
Versicherungsvertrag– Bei geeigneter Gestaltung kein
Nachfinanzierungsrisiko des AG– Der Höhe nach durch die steuerlichen Grenzen
beim AN beschränkt, aber individuelle Besteuerung möglich
• Entgeltumwandlung über Pensionsfonds– AN verzichtet auf Gehalt– AG zahlt dieses an einen Pensionsfonds– Leistungszusage oder Beitragszusage mit Mind.– Liberalere Kapitalanlagevorschriften– Pensionsfonds garantiert nicht gleichzeitig alle
Leistungen und den Beitrag, daherggf. Nachfinanzierungsrisiko des AG
– Der Höhe nach durch die steuerlichen Grenzen beim AN beschränkt
Vergleich der Durchführungswege• Aus der Sicht der Arbeitnehmer:
– Besteuerung der Beiträge und Leistungen– Kapitalabfindung– Riester-Förderung– Sozialversicherungsfreiheit– Rendite– Flexibilität in der Beitragszahlung
Vergleich der Durchführungswege• Vorteilhaftigkeit für den Arbeitgeber:
– Einsparmöglichkeit Sozialversicherung• Grundsätzlich bei allen Durchführungswegen
– Zusätzliche Verwaltungskosten• I.d.R. nur bei Unterstützungskassen
– PSV-Beiträge• Vorteil bei Direktversicherung/Pensionskasse
– Nachschusspflicht• Bei kongruenter Rückdeckung nicht bei AFP oder U-Kasse• Nicht bei Direktversicherung / Pensionskasse• Nicht bei Pensionsfonds, wenn Mindestleistung garantiert wird
– Anpassungsverpflichtung• Vorteil bei Pensionsfonds, -kasse, Direktversicherung