5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- … · den Prozess der betrieblichen Leistungserstellung und - verwertung hervorgerufen werden, mengenmäßig und wertmäßig zu
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Das betriebliche Rechnungswesen umfasst sämtlicheVerfahren, deren Aufgabe es ist alle im Betriebauftretenden Leistungsströme, die hauptsächlich durchden Prozess der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung hervorgerufen werden, mengenmäßig undwertmäßig zu erfassen und zu überwachen. DieseAufgabe kann sich im Einzelnen auf die Ermittlung vonBeständen (an einem Zeitpunkt) oder auf die Ermittlungdes Erfolges einer Zeitperiode beziehen und ausinternen und externen Gründen erfolgen.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger-
Allgemein dient das Rechnungswesen im Unternehmen dazu, alle quantifizierbarenBeziehungen und Vorgänge zur Planung, Steuerung und Kontrolle des betrieblichenGeschehens systematisch zu erfassen, zu überwachen, aufzubereiten und auszuwerten. Damitergeben sich für das Rechnungswesen zwei Hauptziele:
Dokumentationszweck
Aufgrund der gesetzlich geforderten jährlichen Auskunft an die Finanzbehörde und derInformation der Unternehmenseigentümer und der Kreditgeber über die Kapital- undVermögensbestände (Jahresabschluss) der Unternehmen werden alle Geschäftsvorfälleanhand von Belegen sachlich und zeitlich geordnet aufgezeichnet.
Instrumentalzweck
Das Rechnungswesen stellt mit dem aufbereiteten Zahlenmaterial ein Instrument fürunternehmerische Planung und Entscheidungen zur Verfügung und kann alsKontrollsystem zur Überwachung von Wirtschaftlichkeit sowie Rentabilität derbetrieblichen Prozesse und Liquidität der Unternehmen genutzt werden.
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U. a. ist die am weitesten Verbreitete Aufteilung in der Praxis. Es handelt sichnicht um eindeutig abgrenzbare Teilgebiete vielmehr bestehen engeAbhängigkeiten zwischen ihnen.
Finanzbuch-
haltung
KLR Statistik Planungs-
rechnung
Inventar
Jahresabschluss
• Sonderbilanzen
• Buchführung
Kostenartenrechnung
Kostenstellenrechnung
Kostenträgerzeit-
rechnung
Kurzfristige
Erfolgsrechnung
Betriebs-
wirtschaftliche
Statistik
Einzelbetrieblicher
Vergleich
Zwischen-
betrieblicher
Vergleich
Kostenplanung mit
der Plankosten-
rechnung
Rentabilitäts-
rechnung
Budgetplanung
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Der Geschäftsablauf in einem Unternehmen lässt sich als Aneinanderreihung vonGeschäftsvorfällen interpretieren, welche im Rechnungswesen erfasst werden. Würde aufdieses Rechnungswesen verzichtet werden, ginge die Transparenz der Betriebsabläufe verloren.Die Ermittlung von Vermögen und Erfolg, sowie ein Jahresabschluss wäre unmöglich.
Die Geschäftsbuchführung hilft dem Unternehmen bei der Abwicklung seiner Forderungenund Verbindlichkeiten, bei der Ermittlung und Verwaltung seiner Vermögenswerte, alsBeweismittel bei Rechtsstreitigkeiten, als Steuerschuldnachweis sowie bei derErfolgsermittlung.
Hauptzwecke sind:
Sämtliche Geschäftsvorfälle und Zahlungsvorgänge durchsystematisches Aufschreiben zu erfassen (Dokumentation)
Informationen über wirtschaftliche Veränderungen und den Stand desUnternehmens zu geben (Rechenschaft)
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Sie ist die Dokumentation aller in Zahlenwerten festgestellten wirtschaftlichbedeutsamen Vorgänge (Geschäftsvorfälle) eines Unternehmens inchronologischer Reihenfolge. Sie beginnt mit Gründung und endet mit Liquidationeines Unternehmens.
Geschäftsvorfälle haben eine zweifache Auswirkung:
Jeder Geschäftsvorfall bewirkt eine Leistungsabgabe und einen Leistungsempfangund wird deshalb auf zwei Konten verbucht.
Jeder Geschäftsvorfall wird in mindestens zwei Büchern erfasst: dem Grundbuch bzw. Journal und
dem Hauptbuch mit entsprechender Kontengliederung.
Die Buchführung liefert alle Zahlenwerte, die zur Erstellung von Bilanzen benötigtwerden, folgende Kontenarten werden verwendet: Bestandskonten
Erfolgskonten
Gemischte Konten
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Sowohl das Handelsgesetzbuch (§§238 - 263 HGB) als auch dieAbgabenordnung (§§ 140f. AO) verpflichten den Unternehmerzur Buchführung.
§ 238 HGB, Buchführungspflicht
(1) 1 Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. 2 Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. 3 Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
(2) Der Kaufmann ist verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Abdruck, Abschrift oder sonstige Wiedergabe des Wortlauts auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger) zurückzubehalten.
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Darüber hinaus ist nach Steuerrecht jeder gewerbliche Unternehmer, sowieLand- und Forstwirt zur Buchführung verpflichtet, der gemäß § 141 AO eineder folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Jährlicher Umsatz einschließlich des steuerfreien Anteiles von mehr als260.000 € oder
Selbstbewirtete land- oder forstwirtschaftliche Flächen mit einemWirtschaftswert von mehr als 20.500 €
Gewinn aus einem Gewerbebetrieb jährlich von mehr als 25.000 €
Rechtsformspezifische Vorschriften sind im AG-Gesetz, GmbH-Gesetz undGenossenschaftsgesetz geregelt.
Am Ende eines Abrechnungszeitraumes (meist ein Jahr) schließt dieGeschäftsbuchführung mit zwei wesentlichen Rechenschaftsberichten ab:
1. Die Bilanz, d. h. Vermögensrechnung, und
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung, d. h. Erfolgsrechnung.
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Sie ermittelt den tatsächlichen Bestand des Vermögens und der Schulden für einenbestimmten Zeitpunkt durch mengenmäßige und wertmäßige, körperlicheBestandsaufnahme. Dieser tatsächliche Bestand kann dann den Buchungsbeständengegenübergestellt werden. Die Inventur dient somit zur Ermittlung des Inventars.
Die wichtigsten Zwecke der Inventur sind:
Jahresabschluss-Ermittlung
- Vermögensermittlung (Real- oder Sachvermögen und Forderungen =Außenstände)
- Verbindlichkeitsermittlung (Schulden)
- Reinvermögensermittlung
Gläubigerschutz im Konkursfall, Abgrenzung der Konkursmasse
Lagerüberwachung
- Ordnungsmäßigkeit der Lagerbestandsführung
- Aufdeckung von Organisations- und Ausführungsmängel
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Aussagewert der Bilanz und GuV, Anhang und Lagebericht
BilanzJeder Geschäftsvorfall ändert durch den Buchungsvorgang eineBilanzposition und damit das Bilanzbild. Deshalb kann die Bilanzauch nur für den Bilanzstichtag Gültigkeit haben.
Sie ist eine Zeitrechnung (zeigt auch Quellen des Erfolges). Sie ist eineAufwands- und Erfolgsrechnung (buchungsmäßiger Gewinn istpositiver Erfolg, Verlust ist negativer Erfolg). Ein Gewinn istErtragsüberschuss und ein Verlust ist ein Aufwandsüberschuss. Sieerfasst die Buchungen auf Erfolgskonten, welche eine Erweiterung(Unterkonten) des Eigenkapitalkontos darstellen.
Man unterscheidet das Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren.
Die GuV wird in Staffelform aufgestellt. Weitreichende gesetzlicheVorschriften regeln die Form.
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Beim Gesamtkostenverfahren werden die Umsatzerlöse umBestandsminderungen vermindert. Anschließend werden sie dengesamten Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenübergestellt.
Aufwand = Produktionsaufwand der Periode
Ertrag = Gesamtleistung der Periode
Umsatzerlöse
–Bestandsminderung
+ Bestandsmehrung
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2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigenErzeugnissen
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
4. Sonstige betriebliche Erträge
5. Materialaufwand, Aufwendungen für RHB-Stoffe und Waren bzw.Leistungen
6. Personalaufwand, Löhne und Gehälter, sowie deren Sozialabgaben
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände desAnlagevermögens und Sachanlagen, sowie aktivierte Aufwendungen für dieInganghaltung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes. AufVermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in derKapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten.
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Beim Umsatzkostenverfahren werden den gesamten Umsatzerlösen zunächstnur die Herstellkosten für die abgesetzten Produkte gegenübergestellt. Erstdann werden die übrigen Aufwendungen abgezogen. DasGesamtkostenverfahren ist stark verbreitet, jedoch mit dem Nachteilverbunden, dass nicht feststellbar ist, bei welchen Erzeugnissen Erfolgerwirtschaftet wurde. Dieses Verfahren setzt eine Kostenstellenrechnungvoraus.
Aufwand = Umsatzaufwand
Produktionsaufwand
- Bestandsminderung
+ Bestandsmehrung
Ertrag = Umsatzerlöse der Periode
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Der Anhang ist ein fester (für Kapitalgesellschaften gesetzlich geforderter)Bestandteil des erweiterten Jahresabschlusses. Seine Aufgabe besteht darin dieAnsätze in der Bilanz durch:
Erläuterung
Aufschlüsselung und
Ergänzung durch Verdichtung der Informationen
zu präzisieren.
Der Lagebericht soll zukunftsorientierte Informationen darzustellen, er soll:
Den Geschäftsverlauf
Die Geschäftsfelder und
Die voraussichtliche Entwicklung in groben Zügen umreißen.
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Wie schon erwähnt, beinhaltet das Gesamtkostenverfahren (inder Position 2 der GuV) die Erhöhung oder die Verminderungdes Bestandes an fertigen und unfertigen (=halbfertigen)Erzeugnissen.
Bestandserhöhungen treffen dann zu, wenn in einem Jahr mehrproduziert als abgesetzt worden ist, Bestandsminderungen imumgekehrten Fall. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten(HK), d. h. sie kommen aufgrund von Mengen- undWerteänderungen zustande.
5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger-