4. WirtschaftsWoche Jahrestagung Unternehmen Hochschule 20. und 21.10.2009, Düsseldorf Rechtliche Anforderungen an unternehmerische Hochschultätigkeit Dr. Anke Fortmann Rechtsanwältin
Jan 19, 2016
4. WirtschaftsWoche JahrestagungUnternehmen Hochschule
20. und 21.10.2009, Düsseldorf
Rechtliche Anforderungen an unternehmerische HochschultätigkeitDr. Anke FortmannRechtsanwältin
Anforderungen an unternehmerischeHochschultätigkeit aus LandesgesetzenAnforderungen an unternehmerische
Hochschultätigkeit aus Landesgesetzen
§ 15 Abs. 2ThürHG
§ 15 Abs. 2ThürHG
Beispiel: Art und Umfang der Unternehmung steht in angemessenemVerhältnis zur Leistungsfähigkeit
Einlage und Haftung begrenzt Einfluss auf Organe
Art und Umfang der Unternehmung steht in angemessenemVerhältnis zur Leistungsfähigkeit
Einlage und Haftung begrenzt Einfluss auf Organe
§ 3 Abs. 2 HSG(Schleswig-Holstein)
i.V.m. § 65 LHO
§ 3 Abs. 2 HSG(Schleswig-Holstein)
i.V.m. § 65 LHO
wichtiges Interesse, angestrebter Zweck nicht besser/wirtschaftlicher erreichbar
Einzahlungsverpflichtung begrenzt angemessener Einfluss auf Organe Haftungsbeschränkung
wichtiges Interesse, angestrebter Zweck nicht besser/wirtschaftlicher erreichbar
Einzahlungsverpflichtung begrenzt angemessener Einfluss auf Organe Haftungsbeschränkung
§ 2 Abs. 5LHG BW
§ 2 Abs. 5LHG BW
öffentliche Zwecke des Technologietransfers / VerwertungForschungsergebnisse / wissenschaftliche Weiterbildung
angemessenes Verhältnisse zur Leistungsfähigkeit Einfluss auf Organe Einlageverpflichtung und Haftung begrenzt keine Beeinträchtigung der Hochschulaufgaben
öffentliche Zwecke des Technologietransfers / VerwertungForschungsergebnisse / wissenschaftliche Weiterbildung
angemessenes Verhältnisse zur Leistungsfähigkeit Einfluss auf Organe Einlageverpflichtung und Haftung begrenzt keine Beeinträchtigung der Hochschulaufgaben
Unterstützung der Zwecke von Forschung und Lehre, Wissens-Transfer, Verwertung von Forschungsergebnissen, sonstigeZwecke im Umfeld der Hochschulaufgaben
angemessener Einfluss auf Organe
angemessenes Verhältnis zwischen Unternehmung undLeistungsfähigkeit der Hochschule
Einlagenverpflichtung und Haftung begrenzt
Unterstützung der Zwecke von Forschung und Lehre, Wissens-Transfer, Verwertung von Forschungsergebnissen, sonstigeZwecke im Umfeld der Hochschulaufgaben
angemessener Einfluss auf Organe
angemessenes Verhältnis zwischen Unternehmung undLeistungsfähigkeit der Hochschule
Einlagenverpflichtung und Haftung begrenzt
Anforderung an Errichtung, Beteiligung, Erweiterungoder Übernahme von Unternehmen
Anforderung an Errichtung, Beteiligung, Erweiterungoder Übernahme von Unternehmen
Inhalt der UnternehmungInhalt der Unternehmung
Beschränkung durch LandesgesetzeBeschränkung durch Landesgesetze
keine freie unternehmerische Tätigkeit: Zweckbindungkeine freie unternehmerische Tätigkeit: Zweckbindung
Wissenschaftstransfer: wissenschaftliche Weiterbildung und Technologie-transfer
Wissenschaftstransfer: wissenschaftliche Weiterbildung und Technologie-transfer
Technologietransfer: Patentierungen, Verwertung von Forschungs-ergebnissen, Existenzgründungen
Technologietransfer: Patentierungen, Verwertung von Forschungs-ergebnissen, Existenzgründungen
Sonstige Zwecke: facility managementSonstige Zwecke: facility management
Forderung und Herstellung von Produktreife ≠ industrieller Betrieb vonWarenproduktionForderung und Herstellung von Produktreife ≠ industrieller Betrieb vonWarenproduktion
Inhalt der UnternehmungInhalt der Unternehmung
Sinn und Zweckder BeschränkungSinn und Zweck
der Beschränkung
Hochschule tritt mit Unternehmens-gründung nicht in Konkurrenzzu mittelständischen Unternehmen
Hochschule tritt mit Unternehmens-gründung nicht in Konkurrenzzu mittelständischen Unternehmen
Wettbewerbsverzerrungwird verhindertWettbewerbsverzerrungwird verhindert
Rechtsform der UnternehmungRechtsform der Unternehmung
Rahmenbedingungen:Maßstäbe und formelle Vorgaben des Gesellschaftsrechts
Rahmenbedingungen:Maßstäbe und formelle Vorgaben des Gesellschaftsrechts
PersonengesellschaftenPersonengesellschaften KapitalgesellschaftenKapitalgesellschaften
Gesellschaft bürgerlichen Rechts(GbR)offene Handelsgesellschaft (oHG)Kommanditgesellschaft (KG)GmbH & Co. KG (haftungsbe-schränkt)
P Haftungsbeschränkung
Gesellschaft bürgerlichen Rechts(GbR)offene Handelsgesellschaft (oHG)Kommanditgesellschaft (KG)GmbH & Co. KG (haftungsbe-schränkt)
P Haftungsbeschränkung
Gesellschaft mit beschränkterHaftung (GmbH)Unternehmensgesellschafthaftungsbeschränkt (UG)Limited (Ltd)eingetragene Genossenschaft (eG)Aktiengesellschaft (AG)
Gesellschaft mit beschränkterHaftung (GmbH)Unternehmensgesellschafthaftungsbeschränkt (UG)Limited (Ltd)eingetragene Genossenschaft (eG)Aktiengesellschaft (AG)
Rechtsform der UnternehmungRechtsform der Unternehmung
Europäische GesellschaftsformenEuropäische Gesellschaftsformen
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIG)Europäische Aktiengesellschaft (SE)(Societas Europaea)Europäische Genossenschaft (SCE)(Societas Cooperativa Europaea)
In Vorbereitung (voraussichtlich 2010)
Europäische Privatgesellschaft (SPE)(Societas Privata Europaea)
als europäische Kapitalgesellschaft für KMU
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIG)Europäische Aktiengesellschaft (SE)(Societas Europaea)Europäische Genossenschaft (SCE)(Societas Cooperativa Europaea)
In Vorbereitung (voraussichtlich 2010)
Europäische Privatgesellschaft (SPE)(Societas Privata Europaea)
als europäische Kapitalgesellschaft für KMU
Rechtsform der UnternehmungRechtsform der Unternehmung
Beschränkung durch HochschullandesgesetzeBeschränkung durch Hochschullandesgesetze
Begrenzung der Haftung / EinlageverpflichtungBegrenzung der Haftung / Einlageverpflichtung
GbR, oHG, KG und EWIGGbR, oHG, KG und EWIG
• GmbH und SPE• Deutsche und Europäische AG• Deutsche und Europäische Genossenschaft• GmbH & Co. KG• e.V. und Stiftung
• GmbH und SPE• Deutsche und Europäische AG• Deutsche und Europäische Genossenschaft• GmbH & Co. KG• e.V. und Stiftung
(-)
(+)
Rechtsform der UnternehmungRechtsform der Unternehmung
weitere Beschränkungenweitere Beschränkungen
e.V.
zwar grundsätzlich (+),da Haftung auf Vereins-vermögen beschränkt
e.V.
zwar grundsätzlich (+),da Haftung auf Vereins-vermögen beschränkt
ABER:
grundsätzlich nur nicht-wirtschaftliche Zwecke
zulässig
ABER:
grundsätzlich nur nicht-wirtschaftliche Zwecke
zulässig
Rechtsform der UnternehmungRechtsform der Unternehmung
FAZITFAZIT
Für hochschulunternehmerische Tätigkeit sind realistisch:
GmbHUG haftungsbeschränktLtdGmbH & Co. KGggf. SPE
Für hochschulunternehmerische Tätigkeit sind realistisch:
GmbHUG haftungsbeschränktLtdGmbH & Co. KGggf. SPE
„angemessener“ Einfluss auf Organe„angemessener“ Einfluss auf Organe
P In den Hochschulgesetzen der Länder finden sich kaumVorgaben zum „angemessenen“ Einfluss
P In den Hochschulgesetzen der Länder finden sich kaumVorgaben zum „angemessenen“ Einfluss
ausreichend: Einfluss auf Beschlüsse, die Satzungsänderungenbeinhalten
Katalog zustimmungsbedürftiger Rechts-geschäfte
Stimmrechte unabhängig von Kapitalanteilen nicht erforderlich: Geschäftsführung / absolute Mehrheit an Ge-
schäftsanteilen (bei GmbH)
ausreichend: Einfluss auf Beschlüsse, die Satzungsänderungenbeinhalten
Katalog zustimmungsbedürftiger Rechts-geschäfte
Stimmrechte unabhängig von Kapitalanteilen nicht erforderlich: Geschäftsführung / absolute Mehrheit an Ge-
schäftsanteilen (bei GmbH)
Sinn und Zweck: Sicherstellung, dass Zweck der Unternehmensgründunggewahrt bleibt
Sinn und Zweck: Sicherstellung, dass Zweck der Unternehmensgründunggewahrt bleibt
Georg-Glock-Straße 4D-40474 Düsseldorfwww.heuking.de
Rechtsanwältin Dr. Anke FortmannSekretariat Ulrike SeehaferTelefon + 49 (211) 60055-148Telefax + 49 (211) 60055-340E-Mail [email protected]
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