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4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I
- Blecher -, Gemeinde Odenthal
Begründung Teil B
Umweltbericht
Auftraggeber: Gemeinde Odenthal
Der Bürgermeister
Altenberger-Dom-Straße 29
51519 Odenthal
Bearbeitung: Günter Kursawe, Dipl.-Ing. Landespflege
Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)
Dipl.-Ing. G. Kursawe
Planungsgruppe Grüner Winkel
Alte Schule Grunewald 17
51588 Nümbrecht
Tel.: 02293-4694 Fax.: 02293-2928
Email: [email protected]
Nümbrecht, 20. Oktober 2017, ergänzt am 05. März 2018
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INHALT
Seite
1 Hinweise zur Durchführung der Umweltprüfung
...............................................................
1
2 Kurzdarstellung der Planung
..............................................................................................
2
2.1 Fachpläne, Schutzausweisungen und Vorrangnutzungen
.................................................... 3
2.2 Fachgesetze
.............................................................................................................................
4
3 Geprüfte Alternativen
..........................................................................................................
6
4 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen
einschließlich der
Prognose bei Durchführung der Planung
...........................................................................
6
4.1 Schutzgut Mensch und seine Gesundheit
.............................................................................
6
4.2 Schutzgut Landschaft; Landschafts- bzw. Ortsbild
..............................................................
7
4.3 Schutzgut Pflanzen, biologische Vielfalt
...............................................................................
7
4.4 Schutzgut Tiere
.......................................................................................................................
8
4.5 Schutzgut Boden
.....................................................................................................................
9
4.6 Schutzgut
Wasser....................................................................................................................
9
4.7 Schutzgut Luft und Klima
....................................................................................................
10
4.8 Fläche
....................................................................................................................................
10
4.9 Kultur- und Sachgüter
..........................................................................................................
10
5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Nichtdurchführung der
Planung
.............................................................................................................................
11
6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich
(einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung)
.......................................... 11
7 Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der
Wechselwirkungen
zwischen den Umweltbelangen / Schutzgütern
.................................................................
12
8 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
..................................................................
14
9 Allgemein verständliche Zusammenfassung
.....................................................................
14
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4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde
Odenthal
Begründung Teil B; Umweltbericht
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1 Hinweise zur Durchführung der Umweltprüfung
Das Instrument zur Berücksichtigung der Umweltbelange im
Bauleitplanverfahren ist die Umwelt-
prüfung gem. § 2 (4) BauGB, in der voraussichtlich erhebliche
Umweltauswirkungen ermittelt und in
einem Umweltbericht gem. § 2a BauGB dokumentiert werden.
Zur Beurteilung der Auswirkungen auf den Menschen, seine
Gesundheit, auf Tiere und Pflanzen
sowie die biologische Vielfalt, auf Boden-, Wasser- und die
lufthygienischen und klimatischen Ver-
hältnisse, auf die Fläche sowie auf die Landschaft und seine
Erholungsfunktion erfolgte eine Bege-
hung des Plangebietes zur Erfassung der Realnutzungen und der
Biotoptypen im räumlichen Gel-
tungsbereich der 4. Änderung des BP Nr. 7/I -Blecher- und dessen
näherem Umfeld Anfang Oktober
2017.
Die Analyse der Nutzungs- und Biotoptypenkartierung sowie der
übrigen Landschaftsfunktionen
bildet die Grundlage für die Beurteilung der Bedeutung und
Empfindlichkeit der im Umweltbericht
zu behandelnden planungsrelevanten Schutzgüter.
Folgende Gutachten, Untersuchungen und Ausarbeitungen lagen zum
Zeitpunkt der Erarbeitung
des vorliegenden Umweltberichtes zur Aufstellung der 4. Änderung
des BP Nr. 7/I vor und wurden
ausgewertet:
Begründung Teil 1 und zeichnerische Darstellung zur Aufstellung
der 4. Änderung des Be-
bauungsplans Nr. 7/I -Blecher- (GEMEINDE ODENTHAL, STAND:
12.09.2017)
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 7/I -
Blecher- (PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL, STAND: 20.10.2017)
Artenschutzprüfung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/I
-Blecher- (PLANUNGS-
GRUPPE GRÜNER WINKEL, STAND: 20.10.2017)
Weiterhin wurden die Angaben aus dem
Landschaftsinformationssystem @LINFOS des Landesam-
tes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW - LANUV
(Biotopkataster, gesetzlich geschütz-
te Biotope, Vorkommen planungsrelevanter Arten) ausgewertet. Die
o.a. Unterlagen sowie weitere
Grundlagen und Daten aus thematischen Kartenwerken und
Grundlagendaten in geographischen
Informationssystemen des Landes Nordrhein-Westfalen wurden im
Rahmen der Umweltprüfung zur
Beurteilung des heutigen Umweltzustands und der
voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Be-
bauungsplanes herangezogen.
Bestimmte Umweltauswirkungen sind hinsichtlich ihrer Intensität
und Reichweite nicht eindeutig zu
determinieren, wie z.B. mögliche Auswirkungen im Bereich
lokalklimatischer Funktionen und durch
Immissionen. Der Aufwand zur Erstellung von weiteren
Spezialgutachten ist im Verhältnis zu den
dabei speziell für das Plangebiet zu gewinnenden Erkenntnissen
aufgrund der ermittelten nur durch-
schnittlichen Bedeutung und Empfindlichkeit der relevanten
Umweltfunktionen im Plangebiet un-
verhältnismäßig hoch. In diesem Fall erfolgen dann
gutachterliche Abschätzungen auf Grundlage
von einschlägiger Fachliteratur, Erfahrungswerten und
Analogschlüssen.
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4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde
Odenthal
Begründung Teil B; Umweltbericht
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Zur Beurteilung der Planung aus Sicht von Natur und Landschaft
wurde ein landschaftspflegeri-
scher Fachbeitrag mit naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung
und Bilanzierung von Eingriff und
Ausgleich erstellt. Der Fachbeitrag greift auf die
flächendeckende Kartierung der Lebensräume des
Plangebietes im Oktober 2017 zurück. Die Bilanzierung von
Eingriff und Ausgleich erfolgte gemäß
der Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktionen von
Biotoptypen von LUDWIG und
MEINIG 1991 (BÜRO FROELICH + SPORBECK) sowie des Verfahrens zur
Überprüfung des Mindest-
umfanges von Ausgleich- bzw. Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in
die Biotopfunktionen von FROE-
LICH + SPORBECK 1991. Die Eingriffe in Böden sind gemäß der
Bewertungsgrundsätze und Aus-
gleichsverpflichtungen des Rheinisch-Bergischen Kreises erfasst
worden.
Aufgrund der Artenschutzbestimmungen gemäß §44
Bundesnaturschutzgesetz ergibt sich im
Rahmen der Bauleitplanung die Notwendigkeit zur Durchführung
einer Artenschutzprüfung. Die
artenschutzrechtlichen Belange1
sind durch eine Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung
berücksichtigt worden.
Die Beurteilung der möglichen Umweltauswirkungen erfolgt
verbal-argumentativ. Dabei werden
folgende Stufen der Umwelterheblichkeit unterschieden:
- sehr erheblich,
- erheblich,
- weniger erheblich,
- nicht erheblich.
2 Kurzdarstellung der Planung
Mit der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7/I
soll die ehemalige Hofstelle am
Rande des Ortsteils von Blecher planungsrechtlich für eine
zukünftige ausschließlich wohnbauliche
Nutzung vorbereitet werden.
Bis auf eine ehemalige Remise, die heute als Garage/Carport
genutzt wird, befinden sind alle vor-
handenen Gebäude innerhalb der im Flächennutzungsplan (FNP) als
Wohnbaufläche ausgewiese-
nen Abgrenzung. Der Standort der ehemaligen Remise befindet sich
innerhalb einer im FNP als Flä-
che für die Landwirtschaft dargestellten Abgrenzung. Daher ist
für diesen Bereich der FNP zu än-
dern. Dies erfolgt im Parallelverfahren zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes 7/I.
Die Einbeziehung dieser Gebäude und Flächen in den räumlichen
Geltungsbereich des Bebauungs-
planes Blecher und die Festsetzung von entsprechend überbaubaren
Flächen ist für eine Legalisie-
rung der gesamten Situation notwendig. Da die vorhandenen
Gebäude bereits seit längerer Zeit be-
stehen und erkennbar keine nachteiligen Auswirkungen auf die
umliegende Nachbarschaft verur-
sacht werden, soll die Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes vorgenommen werden.
Es erfolgt für den Änderungsbereich die Darstellung als
Wohnbaufläche (allgemeines Wohngebiet
WA), um das städtebauliche Ziel der vorrangigen Wohnnutzung
entsprechend der Umgebungs-
1
Siehe auch Verwaltungsvorschrift „Artenschutz in der
Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung
von Vorhaben“ (VV-Artenschutz).
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4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde
Odenthal
Begründung Teil B; Umweltbericht
- 3 -
struktur zu sichern. Das vorhandene Wohngebäude wird mit einer
Baugrenze umgeben und mit ei-
ner Grundflächenzahl von 0,4 maximal 2-geschossig mit Satteldach
und Neigung von 40-50° fest-
gesetzt. Dachgauben und Zwerchgiebel sind zulässig.
Die max. 50-%ige Überschreitung der zulässigen Grundfläche gemäß
§ 19 Abs. 4 Baunutzungsver-
ordnung (BauNVO) durch z. B. Garagen, Stellplätze, bauliche
Anlagen unterhalb der Gelände-
oberfläche und durch Nebenanlagen ist zugelassen. Garagen,
Carports und sonstige Nebenanlagen
können mit Flachdach oder Satteldach ausgebildet werden.
Bereits in der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr.
7/1-Blecher- war auf den an die B
51 bzw. heutigen L 188 angrenzenden Flurstücken die Errichtung
einer 2 Meter hohen Lärmschutz-
wand als Gabionenwand textlich festgesetzt und damit
zulässig.
Die textlichen Festsetzungen zum rechtsverbindlichen
Bebauungsplan Nr. 7/I -Blecher- gelten un-
verändert für den Bereich der 4. Änderung weiter.
Größe des Plangebietes 1.442 m²
davon:
Bestehende Hofstelle 997 m²
Eingriffsrelevanter Bereich 445 m²
davon überbaubau incl. Nebenanlagen(GRZ 0,4+0,2)= 60% 267 m²
davon nicht überbaubare Flächen, Garten (0,4)= 40% 178 m²
2.1 Fachpläne, Schutzausweisungen und Vorrangnutzungen
Regionalplan
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt
Region Köln ist das Plangebiet bereits
als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt. Die Anpassung an
die Ziele der Raumordnung und
Landesplanung wurde seitens der Bezirksregierung Köln bereits
bestätigt.
Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Odenthal ist für
den Geltungsbereich des Bebau-
ungsplanes Nr. 7/I „Wohnbaufläche“ und „Fläche für die
Landwirtschaft“ dargestellt. Für den Be-
reich der angestrebten Nutzung widerspricht diese Darstellung
des FNP der künftigen städtebauli-
chen Zielsetzung. Der Flächennutzungsplan wird daher im
Parallelverfahren (23. Änderung) ent-
sprechend geändert. Der Änderungsbereich liegt außerhalb des am
16.10.1978 in Kraft getretenen
Bebauungsplanes Nr. 7/I -Blecher-.
Landschaftsplan
Die Fläche der 4. Änderung des Bebauungsplanes liegt innerhalb
des Landschaftsplanes Nr. 4 „Mitt-
lere Dhünn“. Die Änderungsfläche liegt mit 997 m² im Bereich
ohne Festsetzungen und mit 445 m²
innerhalb des ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes (L 2.2-1).
Der „Köttersbach-Siefen“ ca. 160
m südlich des Änderungsbereiches ist als geschützter
Landschaftsbestandteil (LB) Nr. 2.4-54 im
Landschaftsplan festgesetzt.
Zurzeit befindet sich der Landschaftsplan „Odenthal“ des
Rheinisch-Bergischen Kreises im Aufstel-
lungsverfahren. Im Entwurf des Landschaftsplanes „Odenthal“
reicht die LSG-Abgrenzung westlich
ein wenig in die Hofstelle (L 2.2-04). Der „Köttersbach-Siefen“
ist nicht mehr als LB geschützt.
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4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde
Odenthal
Begründung Teil B; Umweltbericht
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Abb. 1: Schutzausweisungen und Vorrangflächen im Umfeld des
Plangebietes
Sonstige besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft
Es befinden sich keine Natura 2000-Gebiete, Vogelschutzgebiete,
Nationalparke oder Naturmonu-
mente, Biosphärenreservate oder Naturdenkmäler im räumlich
funktionalen Umfeld des Plangebie-
tes. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet DE-4809-301 „Dhünn
und Eifgenbach“ liegt in mehre-
ren Kilometern Entfernung von Blecher. Eine Beeinträchtigung
dieses Schutzgebietes ist nicht zu
erwarten.
Das Biotopkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW (LANUV)
weist im näheren und auch weiteren Umfeld des Änderungsbereiches
keine schutzwürdigen und ge-
schützte Biotope aus, die durch das Planvorhaben beeinträchtigt
werden könnten.
2.2 Fachgesetze
Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine
Grundsätze und Ziele formuliert, die
für die zu bewertenden Schutzgüter Berücksichtigung finden
müssen. Nachfolgende Zielaussagen
sind relevant:
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4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde
Odenthal
Begründung Teil B; Umweltbericht
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Schutzgut Quelle Zielaussagen
Mensch und
seine
Gesundheit
Baugesetzbuch (BauGB) Berücksichtigung der Belange des
Umweltschutzes bei der Aufstel-
lung der Bauleitpläne; Schutz des Menschen vor schädlichen
Um-
welteinwirkungen.
DIN 18005 „Schallschutz im
Städtebau“
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse der
Bevölkerung
ist ein ausreichender Schallschutz notwendig. Die Verringerung
des
Schalls soll insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch
städ-
tebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung
bewirkt werden.
TA-Lärm Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor
schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge.
Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG), inkl. Verordnungen
Schutz des Menschen, der Pflanzen und Tiere, des Bodens, des
Was-
sers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor
schädli-
chen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugen
hinsicht-
lich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche
Nachteile
und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,
Erschüt-
terungen, Licht, Wärme, Strahlen, Schadstoffe und ähnlichen
Er-
scheinungen).
Tiere und
Pflanzen
EU- Artenschutzverordnung und
Bundesartenschutzverordnung;
Bundesnaturschutzgesetz
Schutz besonders oder streng geschützter Arten,
Verbot der Zerstörung von Biotopen, die für dort wild lebende
Tiere
und Pflanzen streng geschützter Arten nicht ersetzbar sind, gem.
§ 44
BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz;
Landesnaturschutzgesetz NRW
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und
als
Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich
so
zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich,
wie-
derherzustellen, dass
- die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
- die Regenerationsfähigkeit und die nachhaltige
Nutzungsfähigkeit
der Naturgüter,
- die Tier- und Pflanzenwelt einschl. ihrer Lebensstätten und
Lebens-
räume sowie
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert
von
Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.
Baugesetzbuch (BauGB)
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die
Belange
des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der
Land-
schaftspflege, zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7).
Boden Bundes- Bodenschutzgesetz
(BBodSchG) und Landesboden-
schutzgesetz (LbodSchG) für das
Land Nordrhein-Westfalen
Ziel ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern
oder
wiederherzustellen (§ 1 BBodSchG). Mit Grund und Boden soll
sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenver-
siegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen (§ 1
LBodSchG).
Bundes-Bodenschutz- und Altlas-
tenverordnung (BBodSchV)
Ziel ist die Erfassung und ggf. Sanierung von Altlasten und
Schad-
stoffen zum Schutz des Menschen.
Baugesetzbuch (BauGB) Mit Grund und Boden soll sparsam und
schonend umgegangen
werden (§ 1a Abs. 1).
Wasser Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
und Landeswassergesetz NRW
(LWG)
Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und
als
Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung
zum
Wohl der Allgemeinheit. Gewässer sind vor Beeinträchtigung
ihrer
ökologischen Funktionen zu schützen.
Veränderungen des Grundwasserkörpers durch Aufstauungen, Ab-
senkungen oder Schadstoffeinträge sind zu vermeiden.
Niederschlagswässer in besiedelten Bereichen sind vor Ort oder
orts-
nah zu versickern und in den Wasserkreislauf zurückzuführen.
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4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde
Odenthal
Begründung Teil B; Umweltbericht
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Schutzgut Quelle Zielaussagen
Luft und
Luftqualität
Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG), inkl. Verordnungen
Schutz des Menschen, der Pflanzen und Tiere, des Bodens, des
Was-
sers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor
schädli-
chen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugen
hinsicht-
lich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche
Nachteile
und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,
Erschüt-
terungen, Licht, Wärme, Strahlen, Schadstoffe und ähnlichen
Er-
scheinungen).
TA-Luft
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor
schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren
Vor-
sorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte
Um-
welt.
Landschaft Bundesnaturschutzgesetz;
Landesnaturschutzgesetz NRW
Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft im besiedelten
und
unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt,
Eigen-
art und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und
Land-
schaft.
Der südwestliche Teilbereich des Plangebietes ist im
Landschaftsplan
Nr. 4 „Mittlere Dhünn“ mit einer Fläche von. 455 m² als
Land-
schaftsschutzgebiet Nr. 2.2-1 „Odenthal“ festgesetzt.
Fläche Baugesetzbuch Mit Grund und Boden soll bei der
Aufstellung von Bauleitplänen
durch Wiedernutzbarkeit von Flächen, Nachverdichtung und
Innen-
entwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme
von
Böden sparsam umgegangen werden.
3 Geprüfte Alternativen
Bei dem Planvorhaben handelt es sich um die planungsrechtliche
Legalisierung eines seit längerem
bestehenden Wohngebäudes ohne umwelterhebliche Wirkungen auf die
Umweltschutzgüter. Es er-
geben sich zu der Legalisierung keine anderweitigen
Alternativen.
4 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen
einschließlich der Prognose bei
Durchführung der Planung
4.1 Schutzgut Mensch und seine Gesundheit
Beschreibung
Für den Menschen sind im Zusammenhang mit der Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 7/I -
Blecher- die möglichen Auswirkungen auf das Wohnen, das
unmittelbare Wohnumfeld und die
wohnumfeldbezogene Aufenthalts- und Erholungsfunktion durch die
vorgesehene Wohnnutzung mit
seinen Begleiterscheinungen (wie z.B. Verkehrslärm und
Abgasemissionen durch den Ziel- und
Quellverkehr, Stäube, Gerüche etc.) von Bedeutung.
Der Änderungsbereich liegt an der stark befahrenen L 188
(ehemalige B 51) zwischen Leverkusen
und Burscheid.
Auswirkungen
Eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens und/oder zusätzliche
Emissionen/Immissionen sind nicht
zu erwarten.
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4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde
Odenthal
Begründung Teil B; Umweltbericht
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Maßnahmen und Bewertung
Die nachstehenden textlichen Festsetzungen für die Einfriedungen
der 1. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplans Nr. 7/I -Blecher- sollen, wie nachfolgend
dargestellt, übernommen werden, um für
die an der L 188 (B 51) angrenzenden Grundstückseigentümer die
Möglichkeit zu eröffnen, Schall-
schutzmaßnahmen ergreifen zu können:
„Auf den an die L 188 (B 51) angrenzenden Flurstücken sind
hinsichtlich des Schallschutzes Ein-
friedigungen bis 2,00 m Höhe entlang der Bundesstraße zulässig.
Die Einfriedigungen sind zur Bun-
desstraße hin dauerhaft zu begrünen bzw. abzupflanzen und müssen
mindestens 0,50 m in das je-
weilige Grundstück zurückgesetzt errichtet werden. Um eine
einheitliche Gestaltung zu erhalten,
müssen 2,00 m hohe Schallschutzwände als Gabionenwände erstellt
werden“.
Bei Errichtung einer Gabionenwand wird eine Begrünung durch
Kletterpflanzen festgeschrieben.
Beeinträchtigungen und Wirkungen auf den Menschen und seine
Gesundheit sind nicht erheblich.
4.2 Schutzgut Landschaft; Landschafts- bzw. Ortsbild
Beschreibung
Die Landschaft bzw. das Landschaftsbild ist in seiner Vielfalt,
Eigenart und Schönheit sowie auf-
grund seiner Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des
Menschen zu sichern. Vor allem in
Siedlungsnähe sind Flächen für die Erholung zu sichern und in
ausreichendem Umfang bereitzustel-
len.
Der Änderungsbereich bildet den Übergang zwischen der
vorhandenen Wohnsiedlung „Straßerhof“
im Osten zum freien, durch die grünlandwirtschaftliche Nutzung
geprägten Landschaftsraum im
Westen. Das Gelände fällt im Änderungsbereich leicht in
südlicher Richtung zum Köttersbach ab.
Im Norden stellt die L 188 einen deutlichen Abschluss dar. Die
ehemalige Hofstelle ist südlich von
Wiesen/Weiden, die mit Obstbäumen bestanden sind, gut in die
Landschaft eingebunden. Vom Än-
derungsbereich aus bestehen, aufgrund der Sichtverschattung
durch Hecken und Gehölze, nur ge-
ringe und kurze Sichtbeziehungen in die freie Landschaft.
Auswirkungen
Das Landschaftsbild wird durch das Planvorhaben nicht bzw. durch
die Errichtung möglicher Ne-
benanlagen nicht verändert.
Bewertung
Die Beeinträchtigungen des Landschafts- bzw. Ortsbildes durch
das Planvorhaben sind nicht erheb-
lich.
4.3 Schutzgut Pflanzen, biologische Vielfalt
Beschreibung
Die Flächen um das Wohnhaus werden als Hausgarten genutzt. Auf
dem Grundstück befinden sich
weiterhin einige Nebengebäude, eine Garage und Carport, einige
Obstbäume auf Scherrasenflächen,
ein Einzelbaum (Esche) und im Randbereich des alten Schuppens
eine Ruderalflur. Zur L 188 hin
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4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde
Odenthal
Begründung Teil B; Umweltbericht
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wird das Grundstück durch eine Nadelholz-Schnitthecke
eingefriedet. Die übrigen Flächen im Plan-
bereich sind teilversiegelt bzw. vollständig versiegelt.
Auswirkungen
Das vorhandene Wohngebäude wird mit einer Baugrenze umgeben. Die
Errichtung zusätzlicher
Wohngebäude ist dadurch nicht mehr möglich. Der Bau von
zusätzlichen Nebenanlagen ist zwar
nicht gewollt, ist aber bei Ausnutzung der GRZ theoretisch
möglich. Dadurch wäre eine Beanspru-
chung von Garten und Obstbäumen möglich.
Maßnahmen und Bewertung
Durch das Planvorhaben ist eine Beanspruchung von Biotoptypen,
die nur sehr geringe bis höchs-
tens geringe Bedeutung der Biotopfunktion aufweisen, möglich. Im
Bereich der nicht überbaubaren
Grundstücksflächen (Gärten) ist je angefangene 250 m² ein
Obsthochstamm der Pflanzenauswahl-
liste 1 zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Der Erhalt der
vorhandenen Obstbäume kann ange-
rechnet werden. Als ökologischer Ausgleich wird auf angrenzenden
Flächen südlich und westlich des
Plangebietes auf ca. 800 m² eine Neupflanzung von 7
Obsthochstämmen heimischer Sorten ange-
legt, gepflegt und langfristig erhalten. Ziel ist die Ergänzung
einer Obstbaumwiese. Die Beeinträchti-
gungen sind weniger erheblich.
4.4 Schutzgut Tiere
Beschreibung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7/I wird die
vorhandene Einzelhausbebauung legali-
siert. Der Bau von zusätzlichen Nebenanlagen ist zwar nicht
gewollt, ist aber bei Ausnutzung der
GRZ theoretisch möglich. Dadurch wäre eine Beanspruchung von
Garten und Obstbäumen mög-
lich.
Auswirkungen
Aufgrund der Rechtslage gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
vom 01.03.2010 (§ 44) so-
wie der Vorgaben von FFH- und Vogelschutz-Richtlinie wurde eine
Artenschutzprüfung, Stufe I:
Vorprüfung durchgeführt. Es sind im eingriffsrelevanten
Plangebiet keine europäisch geschützten
Arten bekannt oder zu erwarten. Verbotstatbestände des § 44 Abs.
1 Nr. 2 BNatSchG werden nicht
ausgelöst.
Maßnahmen und Bewertung
Gehölzrodungen werden entsprechend § 39 Abs. 5, Satz 2
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
nur außerhalb der Brutzeit vorgenommen, also in der Zeit vom 1.
Oktober bis zum 28. (29.) Februar.
Eine Nutzung der Gebäude, insbesondere des Wohnhauses, durch
einzelne Zwergfledermäuse als
Tages- oder Sommerquartier ist nicht völlig auszuschließen.
Entsprechende Hinweise für eine Nut-
zung als Quartier ergaben sich aber nicht. Um vorsorglich
etwaige Tötungen oder Verletzungen von
Fledermäusen zu vermeiden, ist bei einem Umbau oder Abriss von
Gebäuden eine Sichtung auf
mögliche Fledermausvorkommen vorzunehmen. Das weitere Vorgehen
ist mit der Unteren Natur-
schutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises abzustimmen. Die
Beeinträchtigungen für die
Tierwelt sind weniger erheblich.
-
4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde
Odenthal
Begründung Teil B; Umweltbericht
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4.5 Schutzgut Boden
Beschreibung
Mit Grund und Boden ist gemäß § 1a Abs. 2 BauGB sparsam
umzugehen. Rechtliche Grundlagen
für den Bodenschutz bilden das Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG) vom 17.03.1998 und das
Landesbodenschutzgesetz NW (LBodSchG) vom 09.05.2000 in der
jeweils gültigen Fassung.
Im Plangebiet steht natürlicherweise eine Pseudogley-Braunerde
(S-B35) an. Dieser Lehmboden hat
sich aus Sandlöss entwickelt und ist tonig bis schluffig in
einer Mächtigkeit von ≥ 20 dm ausgebildet.
Der Bodentyp kommt im Naturraum großflächig vor. Bei geringer
bis mittlerer Ertragswertigkeit wir
dieser Boden überwiegend als Grünland genutzt. Im
Änderungsbereich ist der natürlich anstehende
Boden größtenteils überbaut und befestigt. Nur in den
Gartenbereichen kann noch von natürlichen
Bodenverhältnissen ausgegangen werden.
Auswirkungen
Der Bau von zusätzlichen Nebenanlagen ist zwar nicht gewollt,
ist aber bei Ausnutzung der GRZ
theoretisch möglich. Durch das Planvorhaben werden keine
schutzwürdigen Bodenflächen in An-
spruch genommen, eine Flächenneuversiegelung und damit verbunden
ein Verlust von Bodenfunkti-
onen ist möglich.
Maßnahmen und Bewertung
Während der Bauarbeiten ist schonend mit dem Oberboden zu
verfahren (vgl. Gesetz zum Schutz
des Bodens vom 17. März 1998; DIN 18300 vom Oktober 1979;
Landesbodenschutzgesetz für das
Land Nordrhein-Westfalen vom 09. Mai 2000).
Die Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden sind weniger
erheblich.
4.6 Schutzgut Wasser
Beschreibung
Oberflächengewässer und das Grundwasser sind als Bestandteile
des Naturhaushaltes und als Le-
bensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern und zu entwickeln (§
1a WHG). Im Plangebiet befinden
sich keine Oberflächengewässer. Südlich des Änderungsbereiches
verläuft in ca. 160 m Entfernung
der Köttersbachsiefen, dessen Quellbereich südlich der
Wohnsiedlung entlang der Straßen „Linden-
weg“ und „Am Köttersbach“ entspringt.
Bedeutsame Grundwasservorkommen und Trinkwasser- sowie
Heilquellenschutzgebiete sind nicht
vorhanden.
Auswirkungen
Durch das Planvorhaben ist eine geringe zusätzliche Versiegelung
und Überbauung von Bodenflä-
chen, die zu einer Erhöhung des Oberflächenabflusses und somit
einer Verminderung der Grund-
wasserneubildungsrate führen würde, möglich. Das anfallende
Schmutzwasser wird auch weiterhin
dem vorhandenen Schmutzwasserkanal in der Straße „Straßerhof“
zugeführt. Das unbelastete Nie-
derschlagswasser von befestigten Flächen und den Dachflächen
kann in den Untergrund über einen
entsprechenden Versickerungsnachweis abgeführt werden.
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4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde
Odenthal
Begründung Teil B; Umweltbericht
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Maßnahmen und Bewertung
Während der Bauarbeiten sind Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen
zu berücksichtigen. Mögliche Beeinträchtigungen des Grundwassers
während der Bauphase können
durch Schutzmaßnahmen vermieden werden.
Die Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser sind nicht
erheblich.
4.7 Schutzgut Luft und Klima
Beschreibung
Die Vegetationsflächen im Planbereich erfüllen allgemeine
siedlungsklimatische Funktionen. Klima-
tische Vorrangflächen oder Schutzgebiete sind im Plangebiet
nicht ausgewiesen.
Auswirkungen
Durch das Planvorhaben sind eine zusätzliche Versiegelung und
Überbauung und damit ein Einfluss
auf die lufthygienischen und mikroklimatischen Verhältnisse
möglich. Die relevanten Beeinträchti-
gungen werden durch den hohen Anteil an Vegetationsflächen im
Umfeld als relativ gering gewertet.
Bewertung
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima sind nicht
erheblich.
4.8 Fläche
Beschreibung
Zur Bewertung des Schutzgutes Fläche sind im Rahmen der
Umweltprüfung qualitative und quanti-
tative Aspekte bzgl. der Flächeninanspruchnahme zu untersuchen.
Als Parameter für den Flächen-
verbrauch sind u.a. die Neuversiegelung, die Nutzungsumwandlung,
die Inanspruchnahme von
landwirtschaftlichen Flächen sowie die potentielle Zerschneidung
bzw. Fragmentierung von Flächen
zu beurteilen.
Auswirkungen
Durch das Planvorhaben ist eine geringe zusätzliche
Versiegelung/Überbauung und damit eine Flä-
cheninanspruchnahme möglich.
Maßnahmen und Bewertung
Als Ausgleich werden zwei Gebäude südlich des Plangebietes
abgerissen und das Gelände rekulti-
viert. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind nicht
erheblich.
4.9 Kultur- und Sachgüter
Beschreibung
Kultur- und sonstige Sachgüter, die Objekte von
gesellschaftlicher Bedeutung und öffentlichem Inte-
resse sind, sowie Bodendenkmäler gem. § 3 Denkmalschutzgesetz
NRW sind im Plangebiet nicht
bekannt.
-
4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde
Odenthal
Begründung Teil B; Umweltbericht
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Auswirkungen
Umwelterhebliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter
sind im Plangebiet und auf
angrenzende Nutzungen nicht gegeben.
Bewertung
Durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/I -Blecher- ergeben
sich keine nachteiligen Auswir-
kungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter. Negative Auswirkungen
sind nicht gegeben.
5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung ist die Legalisierung des
Wohnhauses nicht möglich. Der Bedarf
an Wohnraum und die Sicherung eines vielfältigen und attraktiven
Wohnraumangebotes in der Ge-
meinde Odenthal, unter den Gesichtspunkten des schonenden und
sparsamen Umgangs mit dem
Boden, kann an dieser Stelle nicht realisiert werden.
Die beschriebenen Auswirkungen auf die Schutzgüter finden nicht
statt.
6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich
(einschließlich der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung)
Die Belange des Umweltschutzes sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
bei der Aufstellung des Bauleit-
planes und in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen.
Im Besonderen sind auf der Grund-
lage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 1a Abs.
3 BauGB i.V.m. § 18 Bundesnatur-
schutzgesetz (BNatSchG) die Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft durch die geplante
Bebauung zu beurteilen und Aussagen zur Vermeidung, Verminderung
und zum Ausgleich zu entwi-
ckeln. Nicht erforderliche Beeinträchtigungen sind durch die
planerische Konzeption zu unterlassen
bzw. zu minimieren und entsprechende Wertverluste durch
Aufwertung von Teilflächen auszuglei-
chen.
Nachfolgend werden Umweltauswirkungen und die vorgesehenen
Maßnahmen zur Vermeidung,
Verminderung und zum Ausgleich dargestellt.
Art des Eingriffs Maßnahmen
Beanspruchung von Biotoptypen Pflanzfestsetzungen
Räumlich/funktionale Ausgleichsmaßnahmen
Ergänzung einer Obstbaumwiese
Potenzielle Gefährdung von Tierarten Zeitliche Vorgaben
Überbauung und Versiegelung natür-
licher Böden (potenziell)
Allgemeine Bodenschutzmaßnahmen
Potenzielle Gefährdung des Grund-
wassers während der Bauzeit (poten-
ziell)
Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen
Bilanzierung der Eingriffe in das Biotoppotenzial und den
Boden
Die Ermittlung des notwendigen Umfanges der
landschaftspflegerischen Maßnahmen für die Ein-
griffe in das Biotoppotenzial erfolgt auf Grundlage des
Verfahrens zur Überprüfung des Mindestum-
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4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde
Odenthal
Begründung Teil B; Umweltbericht
- 12 -
fanges von Ausgleichsmaßnahmen in die Biotopfunktionen(nach
FROELICH + SPORBECK 1991).
Die Bilanzierung zeigt, dass für die Eingriffe in das
Biotoppotenzial ein negativer Wert von 2.492
ökologischen Wertpunkten verbleibt.
Auf der Grundlage des Bundes- Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und
des Landesbodenschutzge-
setzes (LBodSchG) des Landes Nordrhein-Westfalen unterliegen
Böden dem besonderen Vorsorge-
grundsatz. Der Rheinisch-Bergische Kreis berücksichtigt diese
Belange des Schutzgutes Boden durch
die Einführung eines Faktors „Boden“ bei der Ermittlung des
Kompensationsbedarfs. Bei räumlich
begrenzten Vorhaben ist der nachhaltige Verlust von Pseudogley-
Braunerden mit einem Faktor von
0,1 auf den Gesamt-Biotopwert zu werten. Der notwendige Umfang
berechnet sich demnach wie
folgt: Boden: 4.450 x 0,1 = 445 Punkte
Kompensationsforderung Biotopfunktion 2.492 Punkte
Kompensationsforderung Boden + 445 Punkte
Gesamtwert 2.947 Punkte
Es besteht ein Ausgleichsbedarf von insgesamt 2.947 ökologischen
Wertpunkten.
Als ökologischer Ausgleich wird auf angrenzenden Flächen südlich
und westlich des Plangebietes
auf ca. 800 m² eine Neupflanzung von 7 Obsthochstämmen
heimischer Sorten angelegt, gepflegt
und langfristig erhalten. Ziel ist die Ergänzung einer
Obstbaumwiese. Dem Eingriffswert gegenüber-
gestellt wird die ökologische Wertigkeit der Biotoptypen gemäß
den geplanten Ausgleichsmaßnah-
men.
Ökologisches Defizit im Bereich des Plangebietes 2.947
Ökologische Aufwertung durch Ausgleichsmaßnahme 3.600
Bilanz (Aufwertung Maßnahme A1 abzgl. Defizit im Plangebiet
+653
Die Bilanzierung zeigt, dass ein Ausgleich für Eingriffe in das
Biotoppotenzial erreicht wird. Es ver-
bleibt ein positiver Wert von 653 ökologischen Wertpunkten.
7 Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der
Wechselwirkungen zwischen den
Umweltbelangen / Schutzgütern
Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter
können sich gegenseitig in unter-
schiedlichem Maße beeinflussen. Die auf die Teilsegmente der
Umwelt und des Naturhaushaltes
bezogenen Auswirkungen treffen auf ein stark miteinander
vernetztes komplexes Wirkungsgefüge.
Das Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit steht in sehr
enger Wechselwirkung mit dem
Schutzgut Landschaft und dem landschaftsbezogenen
Erholungspotenzial. Visuelle Beeinträchti-
gungen können auch zu einer Einschränkung der Erholungseignung
führen. Die Neuversiegelung
von Böden bedingt den Verlust der Funktionen des Bodens, wie
z.B. die Speicherung von Nieder-
schlagswasser. Hierdurch erhöht sich der
Oberflächenwasserabfluss und die Versickerung wird un-
terbunden. Ebenfalls hat die Flächenneuversiegelung Einfluss auf
das Kleinklima. Die zu erwarten-
den Auswirkungen bei Realisierung des Vorhabens werden
nachfolgend tabellarisch zusammenge-
stellt und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit beurteilt. Die
Beurteilung der Umweltauswirkungen wird
-
4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde
Odenthal
Begründung Teil B; Umweltbericht
- 13 -
verbal argumentativ vorgenommen. Sie erfolgt über eine
Verknüpfung der Intensität der mit dem
Vorhaben verbundenen Wirkungen und Konflikte mit der
Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit der
Schutzgüter. Dabei werden alle Maßnahmen zur
Vermeidung/Verminderung der Wirkungen sowie
zum ökologischen Ausgleich berücksichtigt.
Es werden vier Stufen der Erheblichkeit auf einer Ordinal-Skala
unterschieden: nicht erheblich, we-
niger erheblich, erheblich und sehr erheblich.
sehr erheblich
Die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind auch
bei Berücksichti-
gung risikomindernder Maßnahmen sehr erheblich. Die Belastungen
für den Men-
schen sind sehr deutlich wahrnehmbar, Eingriffe in den
Naturhaushalt und das
Landschaftsbild sind nicht zu kompensieren.
erheblich
Beeinträchtigungen der Schutzgüter und nachteilige Wirkungen
sind vorhanden und
zu überprüfen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes wird
insgesamt jedoch
i.d.R. nicht sehr erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt. Die
betroffenen Funktio-
nen können überwiegend in gleichartiger Weise, in angemessener
Zeit und in einem
räumlich-funktionalen Zusammenhang wiederhergestellt werden.
weniger
erheblich
Beeinträchtigungen sind nur im relativ geringen bis sehr
geringem Umfang vorhan-
den. Sie können, falls notwendig, durch geeignete Maßnahmen
rasch kompensiert
werden.
---
nicht erheblich
Belastungen oder Beeinträchtigungen sind nicht erkennbar bzw.
hinsichtlich ihrer
Intensität zu vernachlässigen.
Schutzgut Mögliche Umweltauswirkungen Erheblichkeit
Mensch, menschliche
Gesundheit
Lärm, Emissionen/Immissionen und Wirkungen auf Gesundheit
Wohlbefinden)
---
Landschaft; Land-
schafts- bzw. Ortsbild
Anlagebedingte Auswirkungen (visuelle Beeinträchtigungen)
---
Pflanzen; Lebensräume Verlust von Biotoptypen mit allgemeiner
Bedeutung für biologische
Vielfalt
Tiere Keine Verbotstatbestände, potenzielle Beeinträchtigungen
streng
geschützter Tiere werden durch die Planung ausgeschlossen
Boden Funktionsbeeinträchtigungen und Funktionsverluste von tlw.
be-
reits anthropogen beeinträchtigte Böden
Fläche Neue Flächeninanspruchnahme ---
Wasser Oberflächengewässer sind nicht betroffen, Verminderung
der
Grundwasserneubildungsrate
---
Luft, Klima, Klima-
wandel
Anlagebedingte Auswirkungen (Veränderung des Kleinklimas)
---
Kultur- und Sachgüter Nicht betroffen Nicht relevant
sehr erheblich / erheblich / weniger erheblich / --- nicht
erheblich
-
4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde
Odenthal
Begründung Teil B; Umweltbericht
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8 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Für das Monitoring ist die Gemeinde Odenthal zuständig. Die
Gemeinde unterrichtet die Behörden,
dass das Bauleitplanverfahren rechtswirksam geworden ist.
Die von der Gemeinde Odenthal durchzuführende Überwachung
beschränkt sich auf:
die Einhaltung der Vermeidungs-, Schutz- und Pflanzmaßnahmen
Städtebauliche Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen
Die Gemeinde Odenthal wird zusätzliche Überwachungskontrollen
beim Auftreten akuter Umwelt-
probleme aufgrund von Hinweisen der zuständigen Fachbehörden
und/oder aus der Bevölkerung
durchführen.
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die
Gemeinde Odenthal als Untere
Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege,
Außenstelle Overath, Gut Eich-
tal, An der B 484, 51491 Overath, Tel.: 02206/9030-0, Fax:
02206/9030-22, unverzüglich zu infor-
mieren.
9 Allgemein verständliche Zusammenfassung
Die Gemeinde Odenthal beabsichtigt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 7/I -Blecher für eine Flä-
che im Umfang von ca. 1.442 m². Mit der 4. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7/I
soll die ehemalige Hofstelle am Rande des Ortsteils von Blecher
planungsrechtlich für eine zukünfti-
ge ausschließlich wohnbauliche Nutzung vorbereitet werden. Bis
auf eine ehemalige Remise, die heu-
te als Garage/Carport genutzt wird, befinden sind alle
vorhandenen Gebäude innerhalb der im Flä-
chennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche ausgewiesenen
Abgrenzung. Der Standort der ehema-
ligen Remise befindet sich innerhalb einer im FNP als Fläche für
die Landwirtschaft dargestellten
Abgrenzung. Daher ist für diesen Bereich der FNP zu ändern. Dies
erfolgt im Parallelverfahren zur
4. Änderung des Bebauungsplanes 7/I.
Die Einbeziehung dieser Gebäude und Flächen in den räumlichen
Geltungsbereich des Bebauungs-
planes Blecher und die Festsetzung von entsprechend überbaubaren
Flächen ist für eine Legalisie-
rung der gesamten Situation notwendig. Da die vorhandenen
Gebäude bereits seit längerer Zeit be-
stehen und erkennbar keine nachteiligen Auswirkungen auf die
umliegende Nachbarschaft verur-
sacht werden, soll die Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes vorgenommen werden.
Es erfolgt für den Änderungsbereich die Darstellung als
Wohnbaufläche (allgemeines Wohngebiet
WA), um das städtebauliche Ziel der vorrangigen Wohnnutzung
entsprechend der Umgebungs-
struktur zu sichern. Das vorhandene Wohngebäude wird mit einer
Baugrenze umgeben und mit ei-
ner Grundflächenzahl von 0,4 maximal 2-geschossig mit Satteldach
und Neigung von 40-50° fest-
gesetzt. Dachgauben und Zwerchgiebel sind zulässig.
Die max. 50-%ige Überschreitung der zulässigen Grundfläche gemäß
§ 19 Abs. 4 Baunutzungsver-
ordnung (BauNVO) durch z. B. Garagen, Stellplätze, bauliche
Anlagen unterhalb der Gelände-
oberfläche und durch Nebenanlagen ist zugelassen. Garagen,
Carports und sonstige Nebenanlagen
können mit Flachdach oder Satteldach ausgebildet werden.
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4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde
Odenthal
Begründung Teil B; Umweltbericht
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Bereits in der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr.
7/1-Blecher- war auf den an die B
51 bzw. heutigen L 188 angrenzenden Flurstücken die Errichtung
einer 2 Meter hohen Lärmschutz-
wand als Gabionenwand textlich festgesetzt und damit
zulässig.
Die textlichen Festsetzungen zum rechtsverbindlichen
Bebauungsplan Nr. 7/I -Blecher- gelten un-
verändert für den Bereich der 4. Änderung weiter.
Größe des Plangebietes 1.442 m²
davon:
Bestehende Hofstelle 997 m²
Eingriffsrelevanter Bereich 445 m²
davon überbaubau incl. Nebenanlagen(GRZ 0,4+0,2)= 60% 267 m²
davon nicht überbaubare Flächen, Garten (0,4)= 40% 178 m²
Die Auswirkungen auf die relevanten Schutzgüter und die
Eingriffe in Natur und Landschaft werden
beschrieben und unter Berücksichtigung von anerkannten
Beurteilungsmaßstäben bewertet.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation werden
im Umweltbericht
aufgezeigt.
Die gemäß Anlage zu §2 Abs. 4 und §2a BauGB durchzuführende
Umweltprüfung kommt zu dem
Ergebnis, dass die durch das Planvorhaben ausgelösten
Umweltauswirkungen sowie die Wechselwir-
kungen, bei Berücksichtigung aller dargestellten
landschaftspflegerischen Maßnahmen, für die
Schutzgüter Pflanzen/biologische Vielfalt, Tiere und Boden
weniger erheblich, für die sonstiger
Schutzgüter als nicht erheblich bzw. nicht relevant zu bewerten
sind.
Nümbrecht, den 20. Oktober 2017, ergänzt am 05. März 2018
Dipl.-Ing. Landespflege G. Kursawe
Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)