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EG-Sicherheitsdatehblatt nach Richtlinie 91/155/EWG------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
EinstufungKeine akute Gefahr für Mensch und Umwelt bekannt.
Zusätzliche Gefahrenhinwefse für Mensch und UmweltDie Informationen in diesem Datenblatt beziehen sichausschliesslich auf das 3M1Schleifwerkzeug. Für einevollständige Gefahrenbeurteilung muss zusätzlich das zuschleifende Material mit einbezogen werden.Die Gesundheitsgefahren werden hauptsächlich von dem zuschleifenden Material bestimmt.
Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptomeanhalten, Arzt konsultieren.
nach Hautkontakt:Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen. WennAnzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren.
nach Augenkontakt:Augen mit sehr viel Wasser spülen. Wenn Anzeichen/Symptomeanhalten, Arzt konsultieren.
nach Verschlucken:Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personalanders angewiesen. DemBetroffenen 2 Gläser Wasserverabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mundeinflößen. Medizinische Betreuung suchen.
8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN------------------------------------------------------------------------
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen GrenzwertenSeit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durchArbeitsplatzgrenzwerte abgelöst worden. MAK-Werte, die beidieser Änderung nicht übernommen worden sind, werdennachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt.
Analysenverfahren:Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK-undTRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder"Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen"(Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz).
Einatmen der Stäube, die beim Schmirgeln, Schleifen odermaschinellen Bearbeiten entstehen, vermeiden. Es sollte eineKonzentationsabschätzung aller im Arbeitsprozess involvierterMaterialien in der Atemluft vorgenommen werden. Je nach den inder Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischenZersetzungsprOdukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät,entsprechendder Empfehlungdes Atemschutzmerkblattes(BGR 190und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen.
Augenschutz:
Augenkontakt vermeiden. Bei der Handhabung des MaterialsSchutzbrilleund Gesichtsschutztragen,um die Verletzunggefahrfür das Gesichtund der Augen beim Schleifen oder Schneiden zu
Hautschutz / Körperschutz:Hautkontakt vermeiden. Bei der Handhabunggeeignete Schutzhandschuhe tragen, um diedurch Staubkontakt oder HautabschürfungenSchneiden zu minimieren.
des Materials
Verletzunggefahrbeim Schleifen oder
Empfohlene Lüftungsmaßnahmen:Geeignete lokale Absaugung verwenden. Bei mechanischerBearbeitung des ausgehärteten Materials (z.B. Schleifen,Schneiden) geeignete lokale Absaugung benutzen. HoheLuftwechselrate und/oder lokale Absaugung erforderlich, zurSicherstellung,dass die vorgeschriebenenLuftgrenzwertefürStäube, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn dieBelüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden.
------------------------------------------------------------------------9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN------------------------------------------------------------------------
9.1 Erscheinungsbild:
Form / Farbe / Geruch: Feststoff. Schleifwerkzeug.
------------------------------------------------------------------------10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT------------------------------------------------------------------------
Gefährliche Zersetzungsprodukte:Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid
(AGW-Wert= 30ml/m3, 35mg/m3; BAT=5% Parameter CO-HB);(Stand TRGS 900 01/2006 und TRGS 903 01/2003). Bei derVerbrennung: Kohlendioxid(AGW-Wert= 5000ml/m3, 9100mg/m3);
(Stand TRGS 900 01/2006). Bei bestimmungsgemässer Anwendungwerden keine gefährlichen Zersetzungsprodukte erwartet.Gefährliche Zersetzungsprodukte können durch Oxidation(einschliesslich Verbrennung), Erwärmen oder Reaktionen mitanderen Materialien entstehen.
Stabilität und Reaktivität:
Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. Stabil.
Mechanische Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Reizung,Rötung, Zerkratzen der Hornhaut und Tränenfluß sein. Staub aus
Schneid-, Zerkleinerungs-, Schmirgel- oder Maschinenarbeitenkann Augenreizungen verursachen.
Auswirkungen bei Hautkontakt:
Beim Entgraten, Finishing und/oder Polieren:
Mechanische Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Juckreiz undRötung einschließen.
Auswirkungen bei Inhalation:
Beim Entgraten, Finishing und/oder Polieren:
Staub aus Schneid-, SChleif-, Schmirgel- oder Maschinenarbeiten
kann Reizungen des Atemsystems verursachen: Anzeichen/Symptomekönnen Husten, Niesen, Nasenfluss, Heiserkeit, Keuchen,Atemschwierigkeiten, Nasen- und Rachenschmerzen und Husten von
Blut einschließen. Weitere Reizungen können die Augen betreffen,wie Augenschmerzen und Tränenfluss. Längere oder wiederholte
Exposition kann verursachen: Pneumokoniose (allgemein):Anzeichen/Symptome können Husten, Atemschwierigkeiten,
Blutandrang, Beklemmungen im Brustbereich und Blutungeneinschließen.
Auswirkungen beim Verschlucken:
Beim Entgraten, Finishing und/oder Polieren:
Verdauungstörungen: Anzeichen/ Symptome können Krämpfe,Bauchschmerzen und Verstopfung einschließen.
Sonstige toxikologische Angaben:: Die Informationen indiesem Datenblatt beziehen sich ausschliesslich auf das 3M
Schleifwerkzeug. Für eine vollständige Gefahrenbeurteilung musszusätzlich das zu schleifende Material mit einbezogen werden.Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenesPotential der Zubereitung wurden auf Basis der zu denHauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnenHauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unserenErfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehendeGefahren nicht zu erwarten.
Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung:Das Produkt ist ein Erzeugnis und keine gefährliche Zubereitungim Sinne der Gefahrstoffverordnung bzw. im Sinne desParagraphen 3 des Chemikaliengesetzes und nichtkennzeichnungspflichtig nach TRGS 200/220.
Zusätzliche HinweiseUm die Arbeitssicherheit beim Anwender am Arbeitsplatzsicherzustellen, sind i.d.R. folgende FEPA-Sicherheitshinweiseauf den Verpackungen von 3M Schleifwerkzeugen und Scotch-BriteFaservliesprodukten:Gehörschutz benutzenÜAugenschutz benutzenÜHandschutz benutzenÜStaubmaske benutzenÜGebrauchsanweisung lesenÜ
15.2 Nationale Vorschriften:
Klassifizierung nach VbFn.a.(Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da vieleLagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungenberuhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnungdieses Produktes an.)
Weitere Informationen:n.a. = nicht anwendbarn.b. = nicht bestimmtTLV = Treshold Limit Value (US-AmerikanischeArbeitsplatzgrenzwerte)TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischerzeitgewichteter 8h Mittelwert)STEL = Short Time Exposure Limit (US-AmerikanischerKurzzeitgrenzwert - 15 min)ACGIH= Amerikanische Organisation von Arbeits- undGesundheitsschutzexperten
Verantwortliche Abteilung:3M Deutschland GmbH, Abt. Produktsicherheit,Tel.: 02131/14-2042 Fax.: 02131/14-3587
Die vorstehenden Angaben stellen unsere gegenwärtigenErfahrungswerte dar und beschreiben das Produkt nur im Hinblick aufSicherheitserfordernisse. Es obliegt dem Besteller, vor Verwendungdes Produktes selbst zu prüfen, ob es sich auch im Hinblick aufmögliche anwendungswirksame Einflüsse für den von ihm vorgesehenenVerwendungszweck eignet. Alle Fragen einer Gewährleistung undHaftung für dieses Produkt regeln sich nach unseren allgemeinenVerkaufsbedi ngungen , sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwasanderes vorsehen.