3D TRASAR 3DT250
Härtestabilisator und Korrosionsschutz für Kühlwasser
ProduktvorteileVerhindert die Bildung von Kalk und/oder Gipsablagerungen.
Ausgezeichnetes Dispergiermittel für Kalziumphosphat und Eisenoxid.
Beständig bei hohen Temperaturen, langen Verweilzeiten und bei Verwendung von oxidierenden Bioziden.
Hilft bei der Aufrechterhaltung von optimalem Wärmeübergang und Systemwirkungsgrad.
Ergebniskontrolle und Stressmanagement in Echtzeit unter Verwendung von 3D TRASAR Technologie.
Verlängert die Lebensdauer von Rohren und Apparaturen durch verminderte Korrosion auf Stahl und Kupferlegierungen.
Grundsätzliche Einsatzgebiete3D TRASAR 3DT250 ist ausgelegt für den Einsatz in offenen Rückkühlsystemen mit hoher Beanspruchung.
3D TRASAR 3DT250 enthält kein Molybdat, anorganische Phosphate oder Zink und kann als umweltfreundliche Chemie betrachtet werden, die die behördlichen Auflagen vieler Kunden erfüllt.
3D TRASAR 3DT250 ist ein multifunktioneller Härtestabilisator und Korrosionsinhibitor, eingesetzt als integriertes Programm für offene Rückkühlsysteme mit Zusatzwasser von hoher Härte und moderater Alkalität.
Allgemeine Beschreibung3D TRASAR 3DT250 ist eine ausgewogene Mischung aus einem Buntmetallinhibitor, einem mit einem Marker versehenen Dispergator für hohe Beanspruchung (tHSP), einem Härtestabilisator und TRASAR
DosierungDie Dosiermenge von 3D TRASAR 3DT250 ist abhängig von der Wasserbeschaffenheit und den spezifischen Systembedingungen.
Ihr Nalco Kundendienstingenieur wird Ihnen die optimale Dosiermenge empfehlen, die notwendig ist, um die maximale Wirksamkeit des Behandlungsprogrammes unter Ihren spezifischen Systembedingungen zu erzielen.
Einspeisung3D TRASAR 3DT250 soll über ein geschlossenes System dosiert werden.
Ein geschlossenes System ist als ein System definiert, in dem eine Flüssigkeit aus einem geschlossenen Lagerbehälter in das zu behandelnde Medium transportiert wird, ohne mit der Atmosphäre in Berührung zu kommen, außer durch normale Entlüftung oder Druckentlastungseinrichtungen.
3D TRASAR 3DT250 muß an einer Stelle dosiert werden, wo schnelle Durchmischung stattfindet und eine gleichmäßige Verteilung durch das gesamte System gewährleistet ist.
MaterialienAls Werkstoffe für die Dosiereinrichtungen (Pumpen, Leitungen) sind PVC, PE, Teflon oder Edelstahl geeignet.
Aluminium, Kupfer oder C-Stahl sind nicht geeignet für den Kontakt mit dem konzentrierten Produkt.
HandhabungWie beim Umgang mit Chemikalien üblich, empfehlen wir beim Hantieren allgemeine Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, sowie die Verwendung einer Schutzausrüstung (Schutzbrille, Handschuhe, usw.).
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt, der einzigen offiziellen Quelle für umwelt- und sicherheitsrelevante Informationen.
Das Produkt kann mindestens 12 Monate gelagert werden, gerechnet vom Zeitpunkt der Lieferung, sofern es im geschlossenen Gebinde unter normalen Lagerhausbedingungen gelagert wird.
Vor Frost und zu hohen Temperaturen schützen
Bemerkungen3D TRASAR 3DT250 ist in Einweggebinden und PORTA-FEED's verschiedener Größen verfügbar.
Für detailliertere Produktauskünfte kontaktieren Sie bitte Ihren Nalco-Verkaufsrepräsentanten.
NALCO Water, an Ecolab CompanyNorth America: Headquarters – 1601 West Diehl Road • Naperville, Illinois 60563 • USA Nalco Champion – 7705 Highway 90-A • Sugar Land, Texas 77478 • USAEurope: Richtistrasse 7 • 8304 Wallisellen • SwitzerlandAsia Pacific:2 International Business Park • #02-20 The Strategy Tower 2 • Singapore 609930Latin America:Av. das Nações Unidas 17.891 • 6° Andar 04795-100 • São Paulo • SP • Brazil
www.nalco.com
3D TRASAR, TRASAR, PORTA-FEED, ECOLAB, NALCO and the logo are trademarks of Ecolab USA, Inc.All other trademarks are the property of their respective owners.
©2016 Ecolab USA, Inc. All Rights Reserved Published 12/2016 1 / 1
ACTIBROM 1318
Kühlwasserbiozid
ProduktvorteileHilft bei der Aufrechterhaltung von optimalem Wärmeübergang und Systemwirkungsgrad.
Wenn mit einem chlorhältigen Produkt in Verbindung gebracht, bildet das Produkt unterbromige Säure, ein sehr wirksames, schnellwirkendes Biozid.
Sehr wirksam selbst bei bei höheren pH-Werten im Kühlwasser.
Wirksam bei Anwesenheit von Ammoniumhydroxid im Kühlwasser.
Reduziert Instandhaltungskosten durch Verhinderung von mikrobiologischem Bewuchs in Wärmetauschern und daraus resultierender Korrosion
Grundsätzliche EinsatzgebieteACTIBROM 1318 ist für den Einsatz in Durchlauf- und Rückkühlsystemen, Pasteuren, Luftwäschern und in Abwassersystemen vorgesehen.
Wird eingesetzt in Verbindung mit einem chlorhältigen Produkt, z.B.Natriumhypochlorite oder Chlorgas.
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen" erscheinen.
Allgemeine BeschreibungACTIBROM 1318 ist eine wässrige Lösung von Natriumbromid.
DosierungDie Dosiermenge von ACTIBROM 1318 ist abhängig von der Wasserbeschaffenheit und den spezifischen Systembedingungen.
Ihr Nalco Kundendienstingenieur wird Ihnen die optimale Dosiermenge empfehlen, die notwendig ist, um die maximale Wirksamkeit des Behandlungsprogrammes unter Ihren spezifischen Systembedingungen zu erzielen.
EinspeisungACTIBROM 1318 soll über ein geschlossenes System dosiert werden.
Ein geschlossenes System ist als ein System definiert, in dem eine Flüssigkeit aus einem geschlossenen Lagerbehälter in das zu behandelnde Medium transportiert wird, ohne mit der Atmosphäre in Berührung zu kommen, außer durch normale Entlüftung oder Druckentlastungseinrichtungen.
Unser Nalco-Kundendienstingenieur berät Sie gerne bei der Erstellung eines systemspezifischen Dosierprogrammes.
MaterialienAls Werkstoffe für die Dosiereinrichtungen (Pumpen, Leitungen) sind PVC, PE, Teflon oder Edelstahl geeignet.
Aluminium, Kupfer oder C-Stahl sind nicht geeignet für den Kontakt mit dem konzentrierten Produkt.
HandhabungWie beim Umgang mit Chemikalien üblich, empfehlen wir beim Hantieren allgemeine Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, sowie die Verwendung einer Schutzausrüstung (Schutzbrille, Handschuhe, usw.).
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt, der einzigen offiziellen Quelle für umwelt- und sicherheitsrelevante Informationen.
Das Produkt kann mindestens 12 Monate gelagert werden, gerechnet vom Zeitpunkt der Lieferung, sofern es im geschlossenen Gebinde unter normalen Lagerhausbedingungen gelagert wird.
Vor Frost und zu hohen Temperaturen schützen
BemerkungenACTIBROM 1318 ist in Einweggebinden und PORTA-FEED's verschiedener Größen verfügbar.
Für detailliertere Produktauskünfte kontaktieren Sie bitte Ihren Nalco-Verkaufsrepräsentanten.
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Ecolab Deutschland GmbH Ecolab-Allee 1 D-40789 Monheim am Rhein
Abwassertechnische Eigenerklärung
für das Produkt
NALCOLYTE® 7132 bei indirekter und direkter Einleitung
Das Produkt dient zur Frischwasseraufbereitung und entspricht den geforderten Anforderungen aus dem Anhang 31 der Abwasserverordnung. NALCOLYTE® 7132 enthält keine organischen Komplexbildner. Ferner ist das Produkt frei von Chrom-, Zink-, und Quecksilberverbindungen, Phosphorverbindungen sowie Nitrit, metallorganischen Verbindungen und Mercaptobenzthiazol. Diese Verbindungen können auch unter Betriebsbedingungen nicht entstehen. Der Einsatz des Produktes ist nach Anhang 31 der Abwasserverordnung, Absatz D.1 wie folgt geregelt: AOX maximal 0,2 mg/l Mit maximal 1,5 mg/g AOX im Produkt ergibt sich bei einer Dosierung von 1 mg/l Nalco 7132 eine AOX-Last von höchstens 1,5 µg/l. Mit 160 000 mg/l CSB im Produkt ergibt sich bei einer Dosierung von 10 mg/l Nalco 7132 nur maximal 1,6 mg/l CSB im Abwasser. Dieser Wert ist nur bei direkter Einleitung in Oberflächengewässer von Bedeutung. Mit diesem Verfahren werden beide Grenzwerte sicher eingehalten. Monheim am Rhein, 05. März 2015
Dr. Dieter Knobloch Birgit Skodell SENIOR REGULATORY CHEMIST REGULATORY COUNTRY MANAGER DE/CH
Deutsche Bank AG, Düsseldorf Konto 2 272 276 BLZ 300 700 10 IBAN: DE38 3007 0010 0227 2276 00 BIC: DEUTDEDD USt-ID-Nr.DE 814914835 Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz: Monheim am Rhein Handelsregister: AG Düsseldorf, HRB 28757 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Andreas Weilinghoff Geschäftsführung: Halit Kayatürk, Ralph Gichtbrock
NALCO 73550
Reiniger für mikrobiologische Ablagerungen in Kühlsystemen und
Kühlturmeinbauten
ProduktvorteileHilft bei der Aufrechterhaltung von optimalem Wärmeübergang und Systemwirkungsgrad.
Reduziert Instandhaltungskosten durch Verhinderung von mikrobiologischem Bewuchs in Wärmetauschern und daraus resultierender Korrosion
Unterstützt die mikrobiologische Kontrolle und hält das System sauber
Verbessert das Eindringen von Bioziden in Schleim- und Schlammablagerungen
Grundsätzliche EinsatzgebieteNALCO 73550 ist ausgelegt für den Einsatz in offenen Rückkühlsystemen mit hoher Beanspruchung.
Allgemeine BeschreibungNALCO 73550 ist ein Biodetergenz und Reiniger für Kühlturmeinbauten.
DosierungDie Dosiermenge von NALCO 73550 ist abhängig von der Wasserbeschaffenheit und den spezifischen Systembedingungen.
Ihr Nalco Kundendienstingenieur wird Ihnen die optimale Dosiermenge empfehlen, die notwendig ist, um die maximale Wirksamkeit des Behandlungsprogrammes unter Ihren spezifischen Systembedingungen zu erzielen.
EinspeisungNALCO 73550 soll über ein geschlossenes System dosiert werden.
Ein geschlossenes System ist als ein System definiert, in dem eine Flüssigkeit aus einem geschlossenen Lagerbehälter in das zu behandelnde Medium transportiert wird, ohne mit der Atmosphäre in Berührung zu kommen, außer durch normale Entlüftung oder Druckentlastungseinrichtungen.
Unser Nalco-Kundendienstingenieur berät Sie gerne bei der Erstellung eines systemspezifischen Dosierprogrammes.
MaterialienAls Werkstoffe für die Dosiereinrichtungen (Pumpen, Leitungen) sind PVC, PE, Teflon oder Edelstahl geeignet.
Aluminium, Kupfer oder C-Stahl sind nicht geeignet für den Kontakt mit dem konzentrierten Produkt.
HandhabungWie beim Umgang mit Chemikalien üblich, empfehlen wir beim Hantieren allgemeine Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, sowie die Verwendung einer Schutzausrüstung (Schutzbrille, Handschuhe, usw.).
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt, der einzigen offiziellen Quelle für umwelt- und sicherheitsrelevante Informationen.
Das Produkt kann mindestens 12 Monate gelagert werden, gerechnet vom Zeitpunkt der Lieferung, sofern es im geschlossenen Gebinde unter normalen Lagerhausbedingungen gelagert wird.
Vor Frost und zu hohen Temperaturen schützen
BemerkungenNALCO 73550 ist in Einweggebinden und PORTA-FEED's verschiedener Größen verfügbar.
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NALCO 93033
Kühlwasserbiozid
ProduktvorteileHilft bei der Aufrechterhaltung von optimalem Wärmeübergang und Systemwirkungsgrad.
Reduziert Instandhaltungskosten durch Verhinderung von mikrobiologischem Bewuchs in Wärmetauschern und daraus resultierender Korrosion
Unterstützt die mikrobiologische Kontrolle und hält das System sauber
Grundsätzliche EinsatzgebieteNALCO 93033 wird eingesetzt, um mikrobiologisches Wachstum in Kühlsystemen und ähnlichen Anlagen zu verhindern
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen" erscheinen.
Allgemeine BeschreibungNALCO 93033 ist ein oxidierendes Biozid basierend auf Natriumhypochlorit.
DosierungDie Dosiermenge von NALCO 93033 ist abhängig von der Wasserbeschaffenheit und den spezifischen Systembedingungen.
Ihr Nalco Kundendienstingenieur wird Ihnen die optimale Dosiermenge empfehlen, die notwendig ist, um die maximale Wirksamkeit des Behandlungsprogrammes unter Ihren spezifischen Systembedingungen zu erzielen.
EinspeisungNALCO 93033 soll über ein geschlossenes System dosiert werden.
Ein geschlossenes System ist als ein System definiert, in dem eine Flüssigkeit aus einem geschlossenen Lagerbehälter in das zu behandelnde Medium transportiert wird, ohne mit der Atmosphäre in Berührung zu kommen, außer durch normale Entlüftung oder Druckentlastungseinrichtungen.
Unser Nalco-Kundendienstingenieur berät Sie gerne bei der Erstellung eines systemspezifischen Dosierprogrammes.
MaterialienAls Werkstoffe für die Dosiereinrichtungen (Pumpen, Leitungen) sind PVC, PE oder Teflon geeignet.
Aluminium, Messing, C-Stahl oder Edelstahl sind nicht geeignet für den Kontakt mit dem konzentrierten Produkt.
HandhabungWie beim Umgang mit Chemikalien üblich, empfehlen wir beim Hantieren allgemeine Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, sowie die Verwendung einer Schutzausrüstung (Schutzbrille, Handschuhe, usw.).
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt, der einzigen offiziellen Quelle für umwelt- und sicherheitsrelevante Informationen.
Vor Frost und zu hohen Temperaturen schützen
BemerkungenNALCO 93033 ist in Einweggebinden und PORTA-FEED's verschiedener Größen verfügbar.
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Ecolab Deutschland GmbH Ecolab-Allee 1 D-40789 Monheim am Rhein
Abwassertechnische Eigenerklärung für das Verfahren
PURATE mit Schwefelsäure bei indirekter und direkter Einleitung
Mit der Purattechnologie wird das Produkt Purate, bestehend aus Natriumchlorat und Wasserstoffperoxid und Schwefelsäure mittels eines Generators miteinander zur Reaktion gebracht. Somit wird das biozid wirkende Chlordioxid frei. Purate® NaClO3 + ½ H2O2 + ½ H2SO4 ClO2 + ½ Na2SO4 + ½ O2 + H2O Das Produkt entspricht sowohl hinsichtlich seiner Inhaltsstoffe als auch mit der resultierenden Abflut, den geforderten Anforderungen aus dem Anhang § 31 der Abwasserverordnung. Das Produkt enthält keine organischen Komplexbildner. Ferner ist das Produkt frei von Chrom-, Zink-, und Quecksilberverbindungen sowie Nitrit, metallorganischen Verbindungen und Mercaptobenzthiazol. Der Einsatz des Produktes mit diesem Verfahren ist nach Anhang 31 der Abwasserverordnung, Absatz E, wie folgt geregelt: Abwasser aus der
Frischwasserkühlung von industriellen und geweblichen Prozessen und von Kraftwerken im Ablauf
Abflutung von Hauptkühlkreisläufen von Kraftwerken (Abflutwasser aus der Umlaufkühlung)
Abflutung sonstiger Kreisläufe
AOX max. mg/ 0,15 0,15 0,5 freies Halogen max. mg/l 0,2 0,3 0,3
GL-Wert max. - 12 12 Eine GL-Wert-Bestimmung ist für organische Biozide gedacht und ist bei anorganischen Bioziden wie z.B. Chlordioxid wenig sinnvoll. Hier ist die Einhaltung des Grenzwertes für freies Halogen entscheident. Der GL-Wert liegt bei 0,3 mg freiem Halogen bei ca. 2 . Bei Einhaltung des Grenzwertes für freies Halogen von maximal 0,3 mg/l sind alle anderen Parameter (AOX und GL-Wert) in jedem Fall eingehalten. Eine Dosierung von 1.500 g Chlordioxid im Kühlsystem eines offenen Rückkühlwerks entspricht etwa 1,67 mg/l freiem Chlor. Die Abflut muß solange geschlossen bleiben bis ein Wert von maximal 0,3 mg/l bzw. 0,2 mg/l freies Halogen erreicht ist. In der Regel ist dies 2 Stunden nach einer Stoßdosierung der Fall. Niedrigere Dosierungen verkürzen diese Zeit entsprechend. Neben dem Verbrauch im System ist das Ausstrippen im offenen Kühlsystem der größte Reduktionsfaktor. Monheim am Rhein, 26.Februar 2016
Dr. Dieter Knobloch Birgit Skodell SENIOR REGULATORY CHEMIST REGULATORY MANAGER Market Central
Deutsche Bank AG, Düsseldorf Konto 2 272 276 BLZ 300 700 10 IBAN: DE38 3007 0010 0227 2276 00 BIC: DEUTDEDD USt-ID-Nr.DE 814914835 Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz: Monheim am Rhein Handelsregister: AG Düsseldorf, HRB 28757 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Andreas Weilinghoff Geschäftsführung: Halit Kayatürk, Ralph Gichtbrock
PURATE™ Chlorine Dioxide Precursor
Product Bulletin
PRODUCT DESCRIPTION AND APPLICATION
PURATE Technology is a stabilized solution of sodium chlorate and hydrogen peroxide. The SVP-PureTM
chlorine dioxide generator uses PURATE and sulfuric acid as precursors to produce chlorine dioxide
(ClO2) on-site. The ClO2 solution generated is easily piped to the point of application.
Chlorine Dioxide is an effective water biocide for applications in water treatment. As a dissolved gas ClO2
controls microbial and algal biofilm or slime. Chlorine dioxide is effective over a broad pH range from 4-
10. Chlorine dioxide is an oxidizing agent used as a cost effective treatment in many applications. It can
be used in the following applications:
• Recirculating Cooling Water Towers
• Once-through Cooling Water
• Pulp and Paper Process Water
• Drinking Water Treatment
• Impounded Lake, Pond and Reservoir Water
• Industrial Wastewater
• Sewage and Wastewater Systems
• Pasteurizer, Cannery and Retort Water Systems
• Gas and Oil Recovery Injection Water
• Fracturing System Fluids
• Fe and Mn Control
• Reducing Color
• Odor Control
• Phenol, Cyanide, Sulfide Oxidation
• Textile Processing Water
The most current registered applications can be found on the regional approved product label. Non-
biocidal applications in Canada should use PURATE 808.
Use biocides carefully. Always read the label and the information about the product before use.
PHYSICAL & CHEMICAL PROPERTIES
These properties are typical. Refer to the Safety Data Sheet (SDS) for the most current data.
Form Aqueous Solution
Bulk Density at 68oF [20
oC] 11.4 lb/gal (1370 kg/m
3)
Specific Gravity at 68oF [20
oC] 1.37
pH 2-6
Freeze-Thaw Recovery Not Available
Boiling Point 219 oF / 104
oC
Melting Point Not Applicable
Vapor Pressure <6.7 kPa at 40 oC
Viscosity Water-like
Odor Slight
Solubility in Water Complete
Appearance Faint blue to colorless
ACTIVE CONSTITUENTS
Active CAS Number % (w/w)
Sodium Chlorate 7775-09-9 40.0
REGULATORY APPROVALS
NSF INTERNATIONAL: This product has received NSF International certification under NSF/ANSI Standard 60 in the Oxidant category. The maximum product application dosage (MUL) is 5 ppm. Refer to the Regulatory Certifications and Registrations (RCR) document for the most recent information on approvals.
For the US:
This biocide product is registered for use in the United States. As with all USA biocides, this product is regulated by the US EPA under the Federal Insecticide, Fungicide and Rodenticide Act (FIFRA). It is a violation of federal law to use this product in a manner inconsistent with its product label. Please refer to the product label for specific directions for use.
For Canada:
This biocide product is to be used only in accordance with the directions on the label. It is an offence under the Pest Control Products Act to use this product in a way that is inconsistent with the directions on the label.
MATERIALS OF COMPATIBILITY
Material compatibility data are only valid for product storage and feed systems.
Compatible Not Compatible
316L stainless steel Aluminum
HDXLPE (design for s.g of 1.9), Copper
Fiberglass Reinforced Plastic (FRP) with Hetron
TM 922, Derakane
TM 411 or approved
equal. resin
Mild Steel
80 CPVC Polystyrene
TeflonTM
sheet material Polyurethane
DOSAGE AND FEEDING
Your Nalco sales engineer will help you determine what equipment and chemical dosages are recommended to suit your particular system requirements. Please refer to the appropriate regional PURATE product label for approved dosages for the specific product use application.
ENVIRONMENTAL AND TOXICITY DATA
Refer to the Safety Data Sheet (SDS) for all aquatic and mammalian toxicity information. Contact your Nalco Sales representative for assistance with questions regarding degradation products
SAFETY AND HANDLING
Refer to the label and Safety Data Sheet (SDS) for the most current data.
STORAGE
Store the containers tightly closed between 40 -104 oF (5 – 40
oC), in a dry, well-ventilated area away
from heat, open flame or combustible materials. Storage containers should have proper ventilation and be protected from UV. PURATE must be stored separately from sulfuric acid. Ideally, the SVP-Pure generator should separate the PURATE storage container from the acid container. Both the PURATE and sulfuric acid must have separate, isolated secondary containment and containment drains need to be routed to segregated sewers. Store only in Nalco approved containers with proper labeling Shelf life is 6 months under proper storage conditions. Refer to the label and Safety Data Sheet (SDS) for the most current data.
REMARKS If you need assistance or more information on this product, please call your nearest NALCO Water representative. For more news about NALCO Water, an Ecolab company, visit our website www.nalco.ecolab.com
For Medical and Transportation Emergencies involving NALCO Water products, please see the Safety
Data Sheet for the phone number.
ADDITIONAL INFORMATION
Ecolab, PURATE, SVP-Pure, NALCO and the Logo are registered trademarks of Ecolab USA Inc.
All other trademarks are the property of their respective owners. ©2015 Ecolab USA Inc. All Rights Reserved.
NALCO Water, An Ecolab Company
Subsidiaries and Affiliates in Principal Locations Around the World
©2017 Ecolab USA, Inc. All Rights Reserved
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
3D TRASAR™ 3DT250
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ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS
1.1 Produktidentifikator: 3D TRASAR™ 3DT250 Stofftyp Gemisch 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Verwendung des Stoffs/des Gemisches
: Kühlwasseraufbereitung
Empfohlene Einschränkungen der Anwendung
: Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt:
FIRMENBEZEICHNUNG FIRMENBEZEICHNUNG Nalco Ltd.
P.O. BOX 11, WINNINGTON AVENUE NORTHWICH, CHESHIRE, U.K. CW8 4DX
TEL: +44 (0)1606 74488
NALCO DEUTSCHLAND GmbH (D) SOLMSSTRASSE 41
60486 FRANKFURT AM MAIN TEL: +49 (0)69-79340
Für Produktsicherheitsinformation wenden Sie sich bitte an [email protected]
1.4 Notrufnummer: +32-(0)3-575-5555 Trans-europäisch
+49-(0)6232-130128 Deutschland Datum der Zusammenstellung/Überarbeitung:
30.12.2015
Versionsnummer: 1.8
ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 H290 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme :
Signalwort
: Achtung
Gefahrenbezeichnungen
: H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Vorsorgliche Angaben
: Verhütung: P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf
die Kleidung gelangen lassen.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
3D TRASAR™ 3DT250
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P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Reaktion: P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um
Materialschäden zu vermeiden. Lagerung: P406 In korrosionsbeständigem Behälter mit
widerstandsfähiger Innenauskleidung aufbewahren.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt.
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.2 Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
Chemische Bezeichnung CAS-Nr. EG-Nr.
REACH Nr.
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Konzentration [%]
2-Phosphono-1,2,4-Butanetricarboxylic Acid
37971-36-1 253-733-5
01-2119436643-39
Korrosiv gegenüber Metallen Kategorie 1; H290
Augenreizung Kategorie 2; H319
10 - < 20
Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen : An die frische Luft bringen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Hautkontakt : Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt : Sofort während mindestens 15 Minuten mit viel Wasser abspülen, auch unter den Augenlidern. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Verschlucken : Mund ausspülen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Schutz der Ersthelfer : Schätzen Sie die Gefährdung ab, bevor Sie in einem Notfall Maßnahmen ergreifen. Setzen Sie sich keinem Verletzungsrisiko aus. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Notfalleinsatzkräfte.Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
3D TRASAR™ 3DT250
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siehe Abschnitt 11 für weitere ausfühlichere Informationen über gesundheitliche Effekte und Symptome.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung : Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Ungeeignete Löschmittel : Keine bekannt.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung
: Nicht brennbar.
Gefährliche Verbrennungsprodukte
: Kohlenstoffoxide Stickoxide (NOx) Phosphoroxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung
: Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Weitere Information : Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen
entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Hinweis für nicht für Notfälle geschultes Personal
: Sicherstellen, daß nur ausgebildetes Personal für Reinigungsarbeiten eingesetzt wird. Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Hinweis für Einsatzkräfte : Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen : Kontakt mit Erdboden, Oberflächen- oder Grundwasser verhindern.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren : Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Auslaufendes Material mit nicht brennbarem, absorbierendem Material (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) eindämmen und aufnehmen, und in Behälter zur Entsorgung gemäß
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
3D TRASAR™ 3DT250
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lokalen / nationalen gesetzlichen Bestimmungen geben (siehe Abschnitt 13). Bei grossen freigesetzten Mengen Produkt eindämmen oder anderweitig eingrenzen, damit kein Abfliessen in Gewässer erfolgen kann. Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
: Inhalation, Verschlucken und Haut- und Augenkontakt vermeiden. Nur mit ausreichender Belüftung verwenden. Behälter verschlossen halten, wenn dieser nicht in Gebrauch ist. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
Hygienemaßnahmen : Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen
Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen. Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen. Für geeignete Einrichtungen zum schnellen Waschen oder Spülen von Augen und Körper sorgen
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
: Von starken Basen fernhalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Behälter dicht verschlossen halten. In geeigneten, gekennzeichneten Behältern aufbewahren
Geeignetes Material : Die folgenden Kompatibilitätsdaten werden aufgrund ähnlicher
Produktdaten und / oder Branchenerfahrung empfohlen: Nicht rostender Stahl 304, CPVC (Steif), Polypropylen (Steif), Polyethylen (Steif), Hochdruckpolyethylen
Ungeeignetes Material : Die folgenden Kompatibilitätsdaten werden aufgrund ähnlicher Produktdaten und / oder Branchenerfahrung empfohlen: Messing, Neoprene, Polyurethan, Die Kunststoffverträglichkeit kann variieren. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Verträglichkeit vor der Anwendung zu testen.
7.3 Spezifische Endverwendungszwecke
Bestimmte Verwendung(en) : Kühlwasseraufbereitung
ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Zu überwachende Parameter
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
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DNEL 2-Phosphono-1,2,4-Butanetricarboxylic Acid
: Anwendungsbereich: Arbeitnehmer Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Kurzzeit - systemisch Wert: 15 mg/m3
Anwendungsbereich: Arbeitnehmer Expositionswege: Haut Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemisch
Anwendungsbereich: Arbeitnehmer Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemisch Wert: 15 mg/m3
PNEC
2-Phosphono-1,2,4-Butanetricarboxylic Acid
: Süßwasser Wert: 3.33 mg/l
Meerwasser Wert: 0.33 mg/l
Vorläufige Freigabe Wert: 10.42 mg/l
STP Wert: 100 mg/l
Sediment Wert: 1.47 mg/kg
Boden Wert: 1 mg/kg
Oral Wert: 90 mg/kg
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Angemessene technische Kontrollmaßnahmen
Gute übliche Raumlüftung sollte zur Begrenzung der Exposition der Arbeiter gegenüber Luftschadstoffen ausreichen.
Individuelle Schutzmaßnahmen
Hygienemaßnahmen : Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen.Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.Für geeignete Einrichtungen zum schnellen Waschen oder Spülen von Augen und Körper sorgen
Augen-/Gesichtsschutz (EN 166)
: Schutzbrille
Handschutz (EN 374) : Empfohlener vorbeugender Hautschutz
Handschuhe Nitrilkautschuk Butylkautschuk Durchbruchszeit: 1-4 Stunden
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Für die geeignete Handschuhstärke konsultieren Sie die PPE Hersteller (abhängig von der Art von Handschuhen und des bestimmungsgemäßen Gebrauchs). Handschuhe müssen entfernt und ersetzt werden, wenn sie Anzeichen von Abnützung oder Chemikaliendurchbruch aufweisen.
Haut- und Körperschutz (EN 14605)
: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.Bei möglicher extremer Exposition wird Vollschutzanzug empfohlen.
Atemschutz (EN 143, 14387) : Bei Umgebungstemperatur wird keine für Dämpfe benötigt.
Wenn das Produkt erhitzt wird oder wenn die Aerosolbildung wahrscheinlich ist, wird der Einsatz einer Filtermaske, die das halbe Gesicht bedeckt, empfohlen.Ein geeignetes Filtermaterial hängt von der Menge und der Art der gebrauchten Chemikalien ab.Erwägen Sie den Einsatz des Filtertyps:PIm Notfall oder bei geplantem Aufenthalt in unbekannten Luftverunreinigungen muß ein Gerät mit Überdruck und Vollgesichtsschutz SCBA benutzt werden.Wenn Atemschutzgeräte vorgeschrieben sind, muß ein komplettes Atemschutzprogramm mit Typenauswahl, Tests, Training, Wartung und Pflege installiert werden.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Allgemeine Hinweise : Die Bestimmungen der Anlagenverordnung beachten.
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen : flüssig
Farbe : Klar, gelb bis amber
Geruch : neutral
Flammpunkt : nicht entflammbar
pH-Wert : < 2, 100 % (25 °C)
Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : Fliesspunkt: -4.1 °C
Siedebeginn und Siedebereich
: Keine Daten verfügbar
Verdampfungsgeschwindigkeit
: Keine Daten verfügbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
: Keine Daten verfügbar
Obere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbar
Untere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbar
Dampfdruck : Keine Daten verfügbar
Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar
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Relative Dichte : 1.16 (15.5 °C)
Dichte : 1.15 g/cm3
Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit : vollkommen löslich
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
: Keine Daten verfügbar
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur
: Keine Daten verfügbar
Thermische Zersetzung : Keine Daten verfügbar
Viskosität
Viskosität, dynamisch : Keine Daten verfügbar
Viskosität, kinematisch : 17 mm2/s (20 °C)
Explosive Eigenschaften : Keine Daten verfügbar
Oxidierende Eigenschaften : Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
VOC : 0 %
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Gefährliche Reaktionen : Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Zu vermeidende Bedingungen
: Extreme Temperaturen vermeiden.
10.5 Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe : Basen Kontakt mit starken Alkalien (z.B. Ammoniak und seine Lösung, Carbonat, Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid, Calciumhydroxid (Kalk), Cyanid, Sulfid, Hypochlorit, Chlorit) kann zu Wärmebildung, Verspritzen oder Sieden und giftigen Dämpfen führen.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gefährliche : COx
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Zersetzungsprodukte NOx, POx,
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen
: Einatmen, Augenkontakt, Hautkontakt
Toxizität
Produkt
Akute orale Toxizität : LD50 Ratte: > 2,000 mg/kg Testsubstanz: Produkt
Akute inhalative Toxizität : Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Akute dermale Toxizität : Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Ergebnis: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Schwere Augenschädigung/-reizung
: Ergebnis: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
: Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Karzinogenität : Kein Bestandteil dieses Produkts, der in einer Konzentration von gleich oder mehr als 0.1% vorhanden ist, wird durch das IARC als voraussichtliches, mögliches oder erwiesenes krebserzeugendes Produkt für den Menschen identifiziert.
Wirkungen auf die Fortpflanzung
: Keine Reproduktionstoxizität
Keimzell-Mutagenität : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Teratogenität : Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
: Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Aspirationstoxizität : Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Inhaltsstoffe
Akute orale Toxizität : 2-Phosphono-1,2,4-Butanetricarboxylic Acid LD50 Ratte: > 6,500 mg/kg
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Mögliche Gesundheitsschäden
Augen : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Haut : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Verschlucken : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Einatmen : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Chronische Exposition : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Erfahrungen mit der Exposition von Menschen
Augenkontakt : Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Hautkontakt : Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Verschlucken : Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Einatmen : Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Weitere Information : Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 12: UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN
12.1 Ökotoxizität
Produkt
Umweltschädigende Wirkungen
: Von diesem Produkt sind keine ökotoxikologischen Wirkungen bekannt.
Toxizität gegenüber Fischen : Keine Daten verfügbar
Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren.
: Keine Daten verfügbar
Toxizität gegenüber Algen : Keine Daten verfügbar
Inhaltsstoffe
Toxizität gegenüber Fischen : 2-Phosphono-1,2,4-Butanetricarboxylic Acid 96 h LC50 Fisch: > 1,042 mg/l
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Produkt
Biologische Abbaubarkeit : Es wird erwartet, dass der organische Anteil dieses Präparats von Natur aus biologisch abbaubar ist.
Chemischer Sauerstoff-Bedarf (CSB): 330,000 mg/l
Inhaltsstoffe
Biologische Abbaubarkeit : 2-Phosphono-1,2,4-Butanetricarboxylic Acid Ergebnis: Schlecht biologisch abbaubar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Produkt
Bioakkumulation : Es wird nicht erwartet, dass dieses Präparat oder dieser Stoff bioakkumuliert.
12.4 Mobilität im Boden
Produkt
Es wird erwartet, dass der Anteil im Wasser löslich ist oder sich verteilt. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Produkt
Bewertung : Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0.1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Entsorgung gemäß EG-Richtlinien über Abfälle und über gefährliche Abfälle.Abfallschlüsselnummern sollen vom Verbraucher, möglichst in Absprache mit den Abfallentsorgungsbehörden, ausgestellt werden.
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt : Die Wiederverwertung (Recycling) ist, wenn möglich, der Entsorgung oder Verbrennung vorzuziehen. Ist eine Wiederverwertung nicht möglich, unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen. Abfälle in anerkannten Abfallbeseitigungsanlagen entsorgen.
Verunreinigte Verpackungen : Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen. Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung. Leere Behälter nicht wieder verwenden.
Europäischer Abfallkatalog : 16 03 04 - FEHLCHARGEN UND UNGEBRAUCHTE ERZEUGNISSE - anorganische Abfälle mit Ausnahme
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derjenigen, die unter 160303 fallen. Wenn dieses Produkt in weiteren Verfahren eingesetzt wird, muss der letzte Anwender den am besten geeigneten EWC-Code (Europäischer Abfallkatalog) neu definieren und zuordnen.
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT
Der Absender / Versender / Sender muß sicherzustellen, dass die Verpackung, Etikettierung und Kennzeichnung in Übereinstimmung mit dem gewählten Transportmittel ist.
Landtransport (ADR/ADN/RID)
14.1 UN-Nummer: UN 3265 14.2 UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung:
Ätzender saurer organischer flüssiger Stoff, n.a.g. (2-Phosphono-1,2,4-Butanetricarboxylic Acid)
14.3 Gefahrenklasse(n) Transport: 8 14.4 Verpackungsgruppe: III 14.5 Umweltgefahren: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Nicht anwendbar
Lufttransport (IATA)
14.1 UN-Nummer: UN 3265 14.2 UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung:
Ätzender saurer organischer flüssiger Stoff, n.a.g. (2-Phosphono-1,2,4-Butanetricarboxylic Acid)
14.3 Gefahrenklasse(n) Transport: 8 14.4 Verpackungsgruppe: III 14.5 Umweltgefahren: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Nicht anwendbar
Seeschiffstransport (IMDG/IMO)
14.1 UN-Nummer: UN 3265 14.2 UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung:
Ätzender saurer organischer flüssiger Stoff, n.a.g. (2-Phosphono-1,2,4-Butanetricarboxylic Acid)
14.3 Gefahrenklasse(n) Transport: 8 14.4 Verpackungsgruppe: III 14.5 Umweltgefahren: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Nicht anwendbar
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code:
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch:
INTERNATIONALE VORSCHRIFTEN
NSF NON-FOOD COMPOUNDS REGISTRATION PROGRAM (former USDA List of Proprietary Substances & Non-Food Compounds): Die NSF-Registrierungsnummer für dieses Produkt lautet: 141333
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Dieses Produkt eignet sich für die Behandlung von Kesseln, Dampfleitungen und Kühlsystemen (G7) in nahrungsmittelverarbeitenden Bereichen und in deren Umfeld, wenn weder das behandelte Wasser noch der hergestellte Dampf mit essbaren Produkten in Berührung kommt.
INTERNATIONALE CHEMIKALIEN KONTROLLGESETZE
NATIONALE VORSCHRIFTEN DEUTSCHLAND Wassergefährdungsklasse : WGK 1
Einstufung laut VwVwS, Anhang 4.
Lagerklasse (LGK) : 8B
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN
Volltext der H-Sätze
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Volltext anderer Abkürzungen
(Q)SAR - (Quantitative) Struktur-Wirkungsbeziehung; ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; DIN - Norm des Deutschen Instituts für Normung; ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentration verbunden mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Notfallplan; ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftverkehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzentration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISO - Internationale Organisation für Normung; LC50 - Lethale Konzentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentration, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parliaments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); AICS - Australisches Verzeichnis chemischer
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Substanzen; IECSC - Verzeichnis der in China vorhandenen chemischen Substanzen; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); PICCS - Verzeichnis der auf den Philippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemischen Substanzen; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; GLP - Gute Laborpraxis
Weitere Information
Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des Datenblatts verwendet wurden
: IARC Monographs on the Evaluation of the Carcinogenic Risk of Chemicals to Man, Geneva: World Health Organization, International Agency for Research on Cancer. Mögliche einschlägige Literaturhinweise und Quellen, die bei der Erstellung dieses Sicherheitsdatenblatts zusätzlich zu einer Beurteilung durch Experten herangezogen wurden: Europäische Verordnungen bzw. Richtlinien (einschl. (EG-)Nr. 1907/2006, (EG-)Nr. 1272/2008, 67/548/EWG, 1999/45/EG), Lieferantendaten, Internet, ESIS, IUCLID, ERI-Cards, nicht-europäische Vorschriftenquellen und andere Datenquellen.
Erstellt von : Regulatory Affairs
Die im Sicherheitsdatenblatt angeführten Zahlen sind in folgendem Format angegeben: 1,000,000 = 1 Million und 1,000 = Eintausend 0.1 = 1 Zehntel und 0.001 = 1 Tausendstel ÜBERARBEITETE INFORMATIONEN: Signifikante Abänderungen des Regelwerks oder an den Gesundheitsinformationen in dieser überarbeiteten Ausgabe werden durch einen Balken am linken Rand des Sicherheitsdatenblatts gekennzeichnet. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
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ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS
1.1 Produktidentifikator: ACTI-BROM™ 1318 Stofftyp Gemisch 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Verwendung des Stoffs/des Gemisches
: BIOZIDVORSTUFE
Empfohlene Einschränkungen der Anwendung
: Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt:
FIRMENBEZEICHNUNG FIRMENBEZEICHNUNG Nalco Ltd.
P.O. BOX 11, WINNINGTON AVENUE NORTHWICH, CHESHIRE, U.K. CW8 4DX
TEL: +44 (0)1606 74488
NALCO DEUTSCHLAND GmbH (D) SOLMSSTRASSE 41
60486 FRANKFURT AM MAIN TEL: +49 (0)69-79340
Für Produktsicherheitsinformation wenden Sie sich bitte an [email protected]
1.4 Notrufnummer: +32-(0)3-575-5555 Trans-europäisch
+49-(0)6232-130128 Deutschland Datum der Zusammenstellung/Überarbeitung:
10.11.2015
Versionsnummer: 1.2
ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung. Vorsorgliche Angaben
: Verhütung: P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Lagerung: P401 Gemäß örtlichen Vorschriften aufbewahren.
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2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt.
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.2 Gemische
Anmerkungen : Keine gefährlichen Inhaltsstoffe
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen : Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Hautkontakt : Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt : Mit viel Wasser ausspülen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Verschlucken : Mund ausspülen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Schutz der Ersthelfer : Schätzen Sie die Gefährdung ab, bevor Sie in einem Notfall Maßnahmen ergreifen. Setzen Sie sich keinem Verletzungsrisiko aus. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Notfalleinsatzkräfte.Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
siehe Abschnitt 11 für weitere ausfühlichere Informationen über gesundheitliche Effekte und Symptome.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung : Keine spezifischen Maßnahmen identifiziert.
ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung
: Unter Brandbedingungen können HBr und BR2 entstehen.
Nicht brennbar. Gefährliche Verbrennungsprodukte
: Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören: Brom
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung
: Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Weitere Information : Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen
entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Hinweis für nicht für Notfälle geschultes Personal
: Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Hinweis für Einsatzkräfte : Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen : Keine besonderen Umweltschutzmaßnahmen erforderlich.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren : Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Auslaufendes Material mit nicht brennbarem, absorbierendem Material (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) eindämmen und aufnehmen, und in Behälter zur Entsorgung gemäß lokalen / nationalen gesetzlichen Bestimmungen geben (siehe Abschnitt 13). Spuren mit Wasser wegspülen. Bei grossen freigesetzten Mengen Produkt eindämmen oder anderweitig eingrenzen, damit kein Abfliessen in Gewässer erfolgen kann.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
: Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Nach der Handhabung Hände waschen.
Hygienemaßnahmen : Hände vor Pausen und sofort nach der Handhabung des
Produktes waschen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Behälter dicht verschlossen halten. In geeigneten, gekennzeichneten Behältern aufbewahren
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Geeignetes Material : Die Verträglichkeit mit Baustoffen beim Transport und bei der langfristigen Lagerung kann variieren; wir empfehlen daher, die Verträglichkeit vor dem Gebrauch zu erproben. In korrekt beschrifteten Behältern aufbewahren.
7.3 Spezifische Endverwendungszwecke
Bestimmte Verwendung(en) : BIOZIDVORSTUFE
ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Zu überwachende Parameter
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Angemessene technische Kontrollmaßnahmen
Gute übliche Raumlüftung sollte zur Begrenzung der Exposition der Arbeiter gegenüber Luftschadstoffen ausreichen.
Individuelle Schutzmaßnahmen
Hygienemaßnahmen : Hände vor Pausen und sofort nach der Handhabung des Produktes waschen.
Augen-/Gesichtsschutz (EN 166)
: Schutzbrille
Handschutz (EN 374) : Empfohlener vorbeugender Hautschutz
Handschuhe Nitrilkautschuk Butylkautschuk Durchbruchszeit: 1-4 Stunden Für die geeignete Handschuhstärke konsultieren Sie die PPE Hersteller (abhängig von der Art von Handschuhen und des bestimmungsgemäßen Gebrauchs). Handschuhe müssen entfernt und ersetzt werden, wenn sie Anzeichen von Abnützung oder Chemikaliendurchbruch aufweisen.
Haut- und Körperschutz (EN 14605)
: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Atemschutz (EN 143, 14387) : Wenn die Risiken nicht vermieden oder mit technischen
Mitteln und Maßnahmen, Methoden oder Verfahren der Arbeitsorganisation beschränkt werden können, sollten Sie die Verwendung von zertifizierter Atemschutzausrüstung entsprechend den Anforderungen der EU (89/656 / EWG, 89/686 / EWG) , oder gleichwertig beachten, mit Filtertyp: B-P
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Allgemeine Hinweise : Die Bestimmungen der Anlagenverordnung beachten.
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ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen : Flüssig
Farbe : Farblos
Geruch : geruchlos
Flammpunkt : nicht entflammbar
pH-Wert : 7.9, 100 % Methode: ASTM E 70
Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : Gefrierpunkt: -13.8 °C
Siedebeginn und Siedebereich
: 103.5 °CMethode: ASTM D 86
Verdampfungsgeschwindigkeit
: Keine Daten verfügbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
: Keine Daten verfügbar
Obere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbar
Untere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbar
Dampfdruck : 5.6 mm Hg (20 °C) Methode: ASTM D 323
Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar
Relative Dichte : 1.45 (25 °C)
Dichte : 1.45 g/cm3
Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit : vollkommen löslich
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
: Keine Daten verfügbar
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur
: Keine Daten verfügbar
Thermische Zersetzung : Keine Daten verfügbar
Viskosität
Viskosität, dynamisch : 5 mPa.s (20 °C)
Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar
Explosive Eigenschaften : Keine Daten verfügbar
Oxidierende Eigenschaften : Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Gefährliche Reaktionen : Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Zu vermeidende Bedingungen
: extreme Temperaturen
10.5 Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe : Kontakt mit starken Oxidationsmitteln (z.B. Chlor, Peroxide, Chromate, Salpetersäure, Perchlorat, reiner Sauerstoff, Permanganat) kann zu Wärmebildung, Feuer, Explosion und/oder giftigen Dämpfen führen.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gefährliche Zersetzungsprodukte
: Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören: Brom
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen
: Einatmen, Augenkontakt, Hautkontakt
Toxizität
Produkt
Akute orale Toxizität : Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Akute inhalative Toxizität : Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Akute dermale Toxizität : Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Spezies: Kaninchen Ergebnis: 0.0 Methode: Draize Test Testsubstanz:Ähnliches Produkt
Schwere Augenschädigung/-reizung
: Spezies: Kaninchen Ergebnis: 16.0 Methode: Draize Test Testsubstanz: Ähnliches Produkt
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Sensibilisierung der Atemwege/Haut
: Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Karzinogenität : Kein Bestandteil dieses Produkts, der in einer Konzentration von gleich oder mehr als 0.1% vorhanden ist, wird durch das IARC als voraussichtliches, mögliches oder erwiesenes krebserzeugendes Produkt für den Menschen identifiziert.
Wirkungen auf die Fortpflanzung
: Keine Reproduktionstoxizität
Keimzell-Mutagenität : Enthält keinen als erbgutverändernd eingestuften Bestandteil
Teratogenität : Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
: Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Aspirationstoxizität : Keine Einstufung in Bezug auf Aspirationstoxizität
Mögliche Gesundheitsschäden
Augen : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Haut : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Verschlucken : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Einatmen : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Chronische Exposition : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Erfahrungen mit der Exposition von Menschen
Augenkontakt : Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Hautkontakt : Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Verschlucken : Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Einatmen : Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Weitere Information : Keine Daten verfügbar
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ABSCHNITT 12: UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN
12.1 Ökotoxizität
Produkt
Umweltschädigende Wirkungen
: Von diesem Produkt sind keine ökotoxikologischen Wirkungen bekannt.
Toxizität gegenüber Fischen : 96 std LC50 Lepomis macrochirus (Sonnenbarsch): >
1,000 mg/l Testsubstanz: Ähnliches Produkt
96 std LC50 Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle): > 1,000 mg/l Testsubstanz: Ähnliches Produkt
96 std LC50 Pimephales promelas (fettköpfige Elritze): > 5,000 mg/l Testsubstanz: Produkt
96 std NOEC Pimephales promelas (fettköpfige Elritze): 5,000 mg/l Testsubstanz: Produkt
Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren.
: 48 std LC50 Ceriodaphnia dubia (Wasserfloh): > 5,000 mg/l Testsubstanz: Produkt
48 std NOEC Ceriodaphnia dubia (Wasserfloh): 5,000 mg/l Testsubstanz: Produkt
Toxizität gegenüber Algen : Keine Daten verfügbar
Toxizität gegenüber Bakterien : LC50 Pseudomonas putida: 5.75 mg/l Testsubstanz: Produkt
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Produkt
Biologische Abbaubarkeit : Dieses Produkt besteht zu mehr als 95% aus anorganischen Stoffen, für welche ein Bioabbaubarkeitswert nicht verfügbar ist.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Produkt
Bioakkumulation : Es wird nicht erwartet, dass dieses Präparat oder dieser Stoff bioakkumuliert.
12.4 Mobilität im Boden
Produkt
Dieses Produkt ist wasserlöslich und verbleibt erwartungsgemäß vollständig im Wasser.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Produkt
Bewertung : Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Information bezüglich AOX: Produkt enthält keine organischen Halogene.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Entsorgung gemäß EG-Richtlinien über Abfälle und über gefährliche Abfälle.Abfallschlüsselnummern sollen vom Verbraucher, möglichst in Absprache mit den Abfallentsorgungsbehörden, ausgestellt werden.
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt : Die Wiederverwertung (Recycling) ist, wenn möglich, der Entsorgung oder Verbrennung vorzuziehen. Ist eine Wiederverwertung nicht möglich, unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen. Abfälle in anerkannten Abfallbeseitigungsanlagen entsorgen.
Verunreinigte Verpackungen : Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen. Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung. Leere Behälter nicht wieder verwenden.
Europäischer Abfallkatalog : 16 03 04 - FEHLCHARGEN UND UNGEBRAUCHTE ERZEUGNISSE - anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 160303 fallen. Wenn dieses Produkt in weiteren Verfahren eingesetzt wird, muss der letzte Anwender den am besten geeigneten EWC-Code (Europäischer Abfallkatalog) neu definieren und zuordnen.
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT
Der Absender / Versender / Sender muß sicherzustellen, dass die Verpackung, Etikettierung und Kennzeichnung in Übereinstimmung mit dem gewählten Transportmittel ist.
Landtransport (ADR/ADN/RID)
14.1 UN-Nummer: Nicht anwendbar 14.2 UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung:
KEIN GEFAHRGUT IM SINNE DER TRANSPORTVORSCHRIFTEN
14.3 Gefahrenklasse(n) Transport: Nicht anwendbar 14.4 Verpackungsgruppe: Nicht anwendbar 14.5 Umweltgefahren: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Nicht anwendbar
Lufttransport (IATA)
14.1 UN-Nummer: Nicht anwendbar 14.2 UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung:
KEIN GEFAHRGUT IM SINNE DER TRANSPORTVORSCHRIFTEN
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14.3 Gefahrenklasse(n) Transport: Nicht anwendbar 14.4 Verpackungsgruppe: Nicht anwendbar 14.5 Umweltgefahren: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Nicht anwendbar
Seeschiffstransport (IMDG/IMO)
14.1 UN-Nummer: Nicht anwendbar 14.2 UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung:
KEIN GEFAHRGUT IM SINNE DER TRANSPORTVORSCHRIFTEN
14.3 Gefahrenklasse(n) Transport: Nicht anwendbar 14.4 Verpackungsgruppe: Nicht anwendbar 14.5 Umweltgefahren: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Nicht anwendbar
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code:
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch:
INTERNATIONALE VORSCHRIFTEN
FOOD AND DRUG ADMINISTRATION (FDA) Federal Food, Drug and Cosmetic Act: Wenn die Anwendungssituation eine Übereinstimmung mit den FDA-Bestimmungen erfordert, ist dieses Produkt zulässig gemäß:: 21CFR176.170 Bestandteile aus Papier und Papierkarton in Kontakt mit wäßrigen und fettigen Lebensmitteln und 21 CFR176.180 Bestandteile aus Papier und Papierkarton in Kontakt mit trockenen Lebensmitteln., 21 CFR 176.300 - Schleimbekämpfungsmittel, Die folgenden Einschränkungen gelten:
Dieses Produkt kann in Papierfabriken eingesetzt werden wo FDA-Zulassung erforderlich ist vorausgesetzt die Bromidkonzentration wird unter 22 ppm gehalten. Das Produkt sollte in Kombination mit einem Oxidant wie Hypochlorit oder Chlorgas eingesetzt werden. Bitte die Anweisungen für den Einsatz im Papier auf dem Etikett folgen.
KOSHER Das Produkt besitzt ein Kosher-/Parevezertifikat des Chicago Rabbinical Council zur year-round Verwendung mit Ausnahme der Passover Season.
INTERNATIONALE CHEMIKALIEN KONTROLLGESETZE
KANADA Die Stoffe in dieser Zubereitung sind in der Domestic Substance List (DSL enthalten oder von dieser ausgenommen.
USA Dieses Produkt ist gemäß TSCA ausgenommen und wird gemäß FIFRA behandelt. Inerte Bestandteile sind im Verzeichnis gelistet.
NATIONALE VORSCHRIFTEN DEUTSCHLAND Wassergefährdungsklasse : WGK 1
Einstufung laut VwVwS, Anhang 4.
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Lagerklasse (LGK) : 12
BfR - Bundesinstitut für Risikobewertung Aanwendbare Kapitel: Entspricht der Empfehlung BfR XXXVI maximale erlaubte Dosiermenge: 0.02 % Dosierbeschränkung und Erläuterung: bestimmt als Chlor, bezogen auf den trockenen Faserstoff
BIOCIDE-REGISTRIERUNGSNUMMERDeutschland N-19345(PT11) N-19347(PT12)
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN
Volltext anderer Abkürzungen
(Q)SAR - (Quantitative) Struktur-Wirkungsbeziehung; ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; DIN - Norm des Deutschen Instituts für Normung; ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentration verbunden mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Notfallplan; ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftverkehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzentration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISO - Internationale Organisation für Normung; LC50 - Lethale Konzentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentration, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parliaments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); AICS - Australisches Verzeichnis chemischer Substanzen; IECSC - Verzeichnis der in China vorhandenen chemischen Substanzen; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); PICCS - Verzeichnis der auf den Philippinen vorhandenen Chemikalien und
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chemischen Substanzen; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemischen Substanzen; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; GLP - Gute Laborpraxis
Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des Datenblatts verwendet wurden
: IARC Monographs on the Evaluation of the Carcinogenic Risk of Chemicals to Man, Geneva: World Health Organization, International Agency for Research on Cancer. Mögliche einschlägige Literaturhinweise und Quellen, die bei der Erstellung dieses Sicherheitsdatenblatts zusätzlich zu einer Beurteilung durch Experten herangezogen wurden: Europäische Verordnungen bzw. Richtlinien (einschl. (EG-)Nr. 1907/2006, (EG-)Nr. 1272/2008, 67/548/EWG, 1999/45/EG), Lieferantendaten, Internet, ESIS, IUCLID, ERI-Cards, nicht-europäische Vorschriftenquellen und andere Datenquellen.
Erstellt von : Regulatory Affairs
Die im Sicherheitsdatenblatt angeführten Zahlen sind in folgendem Format angegeben: 1,000,000 = 1 Million und 1,000 = Eintausend 0.1 = 1 Zehntel und 0.001 = 1 Tausendstel ÜBERARBEITETE INFORMATIONEN: Signifikante Abänderungen des Regelwerks oder an den Gesundheitsinformationen in dieser überarbeiteten Ausgabe werden durch einen Balken am linken Rand des Sicherheitsdatenblatts gekennzeichnet. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
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ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS
1.1 Produktidentifikator: NALSPERSE™ 73550 Stofftyp Gemisch 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Verwendung des Stoffs/des Gemisches
: BIOTENSID
Empfohlene Einschränkungen der Anwendung
: Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt:
FIRMENBEZEICHNUNG FIRMENBEZEICHNUNG Nalco Ltd.
P.O. BOX 11, WINNINGTON AVENUE NORTHWICH, CHESHIRE, U.K. CW8 4DX
TEL: +44 (0)1606 74488
NALCO DEUTSCHLAND GmbH (D) SOLMSSTRASSE 41
60486 FRANKFURT AM MAIN TEL: +49 (0)69-79340
Für Produktsicherheitsinformation wenden Sie sich bitte an [email protected]
1.4 Notrufnummer: +32-(0)3-575-5555 Trans-europäisch
Datum der Zusammenstellung/Überarbeitung:
29.12.2016
Versionsnummer: 4.0
ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme :
Signalwort
: Gefahr
Gefahrenbezeichnungen
: H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Vorsorgliche Angaben
: Verhütung: P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. Reaktion: P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN
AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
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Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: D-Glucopyranose, oligomer, decyl octyl Glykoside D - Glucopyranose, oligomer, C10 - C16-alkyl Glykoside
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt.
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.2 Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
Chemische Bezeichnung CAS-Nr. EG-Nr.
REACH Nr.
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Konzentration [%]
D-Glucopyranose, oligomer, decyl octyl Glykoside
68515-73-1 500-220-1
01-2119488530-36
Schwere Augenschädigung Kategorie 1; H318
30 - < 50
D - Glucopyranose, oligomer, C10 - C16-alkyl Glykoside
110615-47-9
01-2119489418-23
Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2; H315 Schwere Augenschädigung Kategorie 1;
H318
12 - < 20
Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen : An die frische Luft bringen. Symptomatische Behandlung. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Hautkontakt : Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt : Sofort während mindestens 15 Minuten mit viel Wasser abspülen, auch unter den Augenlidern. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken : Mund ausspülen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Schutz der Ersthelfer : Schätzen Sie die Gefährdung ab, bevor Sie in einem Notfall Maßnahmen ergreifen. Setzen Sie sich keinem Verletzungsrisiko aus. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Notfalleinsatzkräfte.Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
siehe Abschnitt 11 für weitere ausfühlichere Informationen über gesundheitliche Effekte und Symptome.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung : Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung
: Nicht brennbar.
Gefährliche Verbrennungsprodukte
: Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören: Kohlenstoffoxide Stickoxide (NOx) Schwefeloxide Phosphoroxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung
: Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Weitere Information : Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen
entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Hinweis für nicht für Notfälle geschultes Personal
: Für angemessene Lüftung sorgen. Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben. Inhalation, Verschlucken und Haut- und Augenkontakt vermeiden. Bei Konzentrationen über den AGW-Werten ist ein entsprechendes, geprüftes Atemschutzgerät zu tragen. Sicherstellen, daß nur ausgebildetes Personal für Reinigungsarbeiten eingesetzt wird. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Hinweis für Einsatzkräfte : Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen : Kontakt mit Erdboden, Oberflächen- oder Grundwasser
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verhindern.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren : Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Auslaufendes Material mit nicht brennbarem, absorbierendem Material (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) eindämmen und aufnehmen, und in Behälter zur Entsorgung gemäß lokalen / nationalen gesetzlichen Bestimmungen geben (siehe Abschnitt 13). Spuren mit Wasser wegspülen. Bei grossen freigesetzten Mengen Produkt eindämmen oder anderweitig eingrenzen, damit kein Abfliessen in Gewässer erfolgen kann.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
: Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Nur mit ausreichender Belüftung verwenden.
Hygienemaßnahmen : Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen
Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen. Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen. Für geeignete Einrichtungen zum schnellen Waschen oder Spülen von Augen und Körper sorgen
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Behälter dicht verschlossen halten. In geeigneten, gekennzeichneten Behältern aufbewahren
Geeignetes Material : Die folgenden Kompatibilitätsdaten werden aufgrund ähnlicher
Produktdaten und / oder Branchenerfahrung empfohlen: Die Kunststoffverträglichkeit kann variieren. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Verträglichkeit vor der Anwendung zu testen.
7.3 Spezifische Endverwendungszwecke
Bestimmte Verwendung(en) : BIOTENSID
ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Zu überwachende Parameter
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Angemessene technische Kontrollmaßnahmen
Wirksame Absaugung. Konzentration in der Luft unter den normalen Arbeitsplatzgrenzwerten halten.
Individuelle Schutzmaßnahmen
Hygienemaßnahmen : Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen.Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.Für geeignete Einrichtungen zum schnellen Waschen oder Spülen von Augen und Körper sorgen
Augen-/Gesichtsschutz (EN 166)
: Korbbrillen Gesichtsschutzschild
Handschutz (EN 374) : Empfohlener vorbeugender Hautschutz
Handschuhe Nitrilkautschuk Butylkautschuk Durchbruchszeit: 1-4 Stunden Minimale Dicke für Butylkautschuk 0,3 mm, für Nitrilkautschuk oder vergleichbare andere Materialien 0,2 mm (bitte ziehen Sie ggf. Ihren Handschuhhersteller / Händler zu Rate). Handschuhe müssen entfernt und ersetzt werden, wenn sie Anzeichen von Abnützung oder Chemikaliendurchbruch aufweisen.
Haut- und Körperschutz (EN 14605)
: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Atemschutz (EN 143, 14387)
: Wenn die Risiken nicht vermieden oder mit technischen Mitteln und Maßnahmen, Methoden oder Verfahren der Arbeitsorganisation beschränkt werden können, sollten Sie die Verwendung von zertifizierter Atemschutzausrüstung entsprechend den Anforderungen der EU (89/656 / EWG, 89/686 / EWG) , oder gleichwertig beachten, mit Filtertyp: P
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Allgemeine Hinweise : Die Bestimmungen der Anlagenverordnung beachten.
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen : Flüssig
Farbe : klar
Geruch : Mild
Flammpunkt : > 93.3 °C
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pH-Wert : 7 - 8.5, 100 %
Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : Keine Daten verfügbar
Siedebeginn und Siedebereich
: > 100 °C (760 mm Hg)
Verdampfungsgeschwindigkeit
: Keine Daten verfügbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
: Keine Daten verfügbar
Obere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbar
Untere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbar
Dampfdruck : Keine Daten verfügbar
Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar
Relative Dichte : 1.1 (25 °C)
Dichte : 1.1 g/cm3
Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit : dispergierbar
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
: Keine Daten verfügbar
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur
: Keine Daten verfügbar
Thermische Zersetzung : Keine Daten verfügbar
Viskosität, dynamisch : Keine Daten verfügbar
Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar
Explosive Eigenschaften : Keine Daten verfügbar
Oxidierende Eigenschaften : Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Gefährliche Reaktionen : Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.
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10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe : Starke Oxidationsmittel
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gefährliche Zersetzungsprodukte
: Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören: Kohlenstoffoxide Stickoxide (NOx) Schwefeloxide Phosphoroxide
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen
: Einatmen, Augenkontakt, Hautkontakt
Toxizität
Produkt
Akute orale Toxizität : Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Akute inhalative Toxizität : Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Akute dermale Toxizität : Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Schwere Augenschädigung/-reizung
: Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
: Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Karzinogenität : Kein Bestandteil dieses Produkts, der in einer Konzentration von gleich oder mehr als 0.1% vorhanden ist, wird durch das IARC als voraussichtliches, mögliches oder erwiesenes krebserzeugendes Produkt für den Menschen identifiziert.
Wirkungen auf die Fortpflanzung
: Keine Reproduktionstoxizität
Keimzell-Mutagenität : Enthält keinen als erbgutverändernd eingestuften Bestandteil
Teratogenität : Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
: Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
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Aspirationstoxizität : Keine Einstufung in Bezug auf Aspirationstoxizität
Inhaltsstoffe
Akute orale Toxizität : D-Glucopyranose, oligomer, decyl octyl Glykoside LD50 Ratte: > 5,000 mg/kg
Inhaltsstoffe
Akute dermale Toxizität : D-Glucopyranose, oligomer, decyl octyl Glykoside LD50 Kaninchen: > 2,000 mg/kg
Mögliche Gesundheitsschäden
Augen : Verursacht schwere Augenschäden.
Haut : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Verschlucken : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Einatmen : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Chronische Exposition : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Erfahrungen mit der Exposition von Menschen
Augenkontakt : Rötung, Schmerz, Zerstörung
Hautkontakt : Rötung, Reizung
Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Verschlucken : Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Einatmen : Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Weitere Information : Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 12: UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN
12.1 Ökotoxizität
Produkt
Umweltschädigende Wirkungen
: Von diesem Produkt sind keine ökotoxikologischen Wirkungen bekannt.
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Toxizität gegenüber Fischen : 96 std LC50 Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle): 19 mg/l Testsubstanz: Produkt
96 std LC50 Gezeiten-Ährenfisch (Menidia beryllina): 19 mg/l Testsubstanz: Produkt
96 std LC50 Leuciscus idus (Goldorfe): 30 mg/l Testsubstanz: Produkt
96 std LC50 Pimephales promelas (fettköpfige Elritze): 21.35 mg/l Testsubstanz: Produkt
96 std NOEC Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle): 15 mg/l Testsubstanz: Produkt
96 std NOEC Gezeiten-Ährenfisch (Menidia beryllina): 15 mg/l Testsubstanz: Produkt
96 std NOEC Leuciscus idus (Goldorfe): 10 mg/l Testsubstanz: Produkt
Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren.
: 48 std LC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 76 mg/l Testsubstanz: Produkt
96 std LC50 Mysidopsis bahia: 5.9 mg/l Testsubstanz: Produkt
48 std LC50 Ceriodaphnia dubia (Wasserfloh): 28.3 mg/l Testsubstanz: Produkt
48 std EC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 76 mg/l Testsubstanz: Produkt
96 std EC50 Mysidopsis bahia: 5.4 mg/l Testsubstanz: Produkt
48 std NOEC Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 25 mg/l Testsubstanz: Produkt
96 std NOEC Mysidopsis bahia: 1.0 mg/l Testsubstanz: Produkt
Toxizität gegenüber Algen : Keine Daten verfügbar
Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren. (Chronische Toxizität)
: 7 Tage LOEC Ceriodaphnia dubia (Wasserfloh): 40 mg/l Testsubstanz: Produkt
7 Tage EC25 / IC25 Ceriodaphnia dubia (Wasserfloh): 24.2 mg/l Testsubstanz: Produkt
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7 Tage NOEC Ceriodaphnia dubia (Wasserfloh): 20
mg/l Testsubstanz: Produkt
Inhaltsstoffe
Toxizität gegenüber Fischen : D - Glucopyranose, oligomer, C10 - C16-alkyl Glykoside 96 h LC50 Fisch: 5 mg/l
Inhaltsstoffe
Toxizität gegenüber Algen : D-Glucopyranose, oligomer, decyl octyl Glykoside 72 h EC50: 18 mg/l
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Produkt
Biologische Abbaubarkeit : Es wird erwartet, dass der organische Anteil dieses Präparats leicht biologisch abbaubar ist.
Biologischer Abbau Bewertung
: Das Produkt ist biologisch leicht abbaubar
GESAMTER ORGANISCHER KOHLENSTOFF (TOC): 250,000 mg/l
Inhaltsstoffe
Biologische Abbaubarkeit : D-Glucopyranose, oligomer, decyl octyl Glykoside Ergebnis: Leicht biologisch abbaubar.
D - Glucopyranose, oligomer, C10 - C16-alkyl Glykoside Ergebnis: Leicht biologisch abbaubar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Produkt
Es wird erwartet, dass der Anteil im Wasser löslich ist oder sich verteilt. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Produkt
Bewertung : Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0.1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Bei sachgemäßer Verwendung keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten.
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ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Entsorgung gemäß EG-Richtlinien über Abfälle und über gefährliche Abfälle.Abfallschlüsselnummern sollen vom Verbraucher, möglichst in Absprache mit den Abfallentsorgungsbehörden, ausgestellt werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt : Die Wiederverwertung (Recycling) ist, wenn möglich, der Entsorgung oder Verbrennung vorzuziehen. Ist eine Wiederverwertung nicht möglich, unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen. Abfälle in anerkannten Abfallbeseitigungsanlagen entsorgen.
Verunreinigte Verpackungen : Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen. Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung. Leere Behälter nicht wieder verwenden.
Anleitung für die Abfallschlüssel Zuordnung
: Organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten. Wenn dieses Produkt in weiteren Verfahren eingesetzt wird, muss der letzte Anwender dies überprüfen und dem am besten geeigneten Europäischen Abfallkatalog -Code zuordnen. Es liegt in der Verantwortung des Abfallerzeugers , die Toxizität und die physikalischen Eigenschaften des Materials zu bestimmen, um die richtigen Abfallart zu identifizieren und die Entsorgungsmethoden unter Einhaltung der geltenden europäischen (EU-Richtlinie 2008/98 / EG) und lokalen Vorschriften zu bestimmen
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT
Der Absender / Versender / Sender muß sicherzustellen, dass die Verpackung, Etikettierung und Kennzeichnung in Übereinstimmung mit dem gewählten Transportmittel ist.
Landtransport (ADR/ADN/RID)
14.1 UN-Nummer: Nicht anwendbar 14.2 UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung:
KEIN GEFAHRGUT IM SINNE DER TRANSPORTVORSCHRIFTEN
14.3 Gefahrenklasse(n) Transport: Nicht anwendbar 14.4 Verpackungsgruppe: Nicht anwendbar 14.5 Umweltgefahren: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Nicht anwendbar
Lufttransport (IATA)
14.1 UN-Nummer: Nicht anwendbar 14.2 UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung:
KEIN GEFAHRGUT IM SINNE DER TRANSPORTVORSCHRIFTEN
14.3 Gefahrenklasse(n) Transport: Nicht anwendbar 14.4 Verpackungsgruppe: Nicht anwendbar 14.5 Umweltgefahren: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Nicht anwendbar
Seeschiffstransport (IMDG/IMO)
14.1 UN-Nummer: Nicht anwendbar
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14.2 UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung:
KEIN GEFAHRGUT IM SINNE DER TRANSPORTVORSCHRIFTEN
14.3 Gefahrenklasse(n) Transport: Nicht anwendbar 14.4 Verpackungsgruppe: Nicht anwendbar 14.5 Umweltgefahren: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Nicht anwendbar
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code:
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch:
INTERNATIONALE VORSCHRIFTEN
FOOD AND DRUG ADMINISTRATION (FDA) Federal Food, Drug and Cosmetic Act: Wenn die Anwendungssituation eine Übereinstimmung mit den FDA-Bestimmungen erfordert, ist dieses Produkt zulässig gemäß:: This product has been affirmed as GRAS (Generally Recognized as Safe) based on the eligibility requirements specified under 21 CFR 170.30 when used according to the following limitations:
Es gelten folgende Grenzwerte:
Maximale Dosierung Beschränkung 5PPM als Produkt
Für die Anwendung als Entschäumer in der Zuckerrübenverarbeitung.
NSF NON-FOOD COMPOUNDS REGISTRATION PROGRAM (former USDA List of Proprietary Substances & Non-Food Compounds): Die NSF-Registrierungsnummer für dieses Produkt lautet: 138550 Dieses Produkt eignet sich für die Behandlung von Kühl- und Retortenwasser (G5) in nahrungsmittelverarbeitenden Bereichen und in deren Umfeld. Dieses Produkt eignet sich für die Behandlung von Kesseln, Dampfleitungen und Kühlsystemen (G7) in nahrungsmittelverarbeitenden Bereichen und in deren Umfeld, wenn weder das behandelte Wasser noch der hergestellte Dampf mit essbaren Produkten in Berührung kommt.
INTERNATIONALE CHEMIKALIEN KONTROLLGESETZE
Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen) die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind.
KANADA Die Stoffe in dieser Zubereitung sind in der Domestic Substance List (DSL enthalten oder von dieser ausgenommen.
United States TSCA Inventory Die Stoffe in dieser Zubereitung sind im TSCA Verzeichnis 8(b) enthalten (40 CFR 710) oder von diesem ausgenommen.
NATIONALE VORSCHRIFTEN DEUTSCHLAND Wassergefährdungsklasse : WGK 1
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Einstufung laut VwVwS, Anhang 4.
Lagerklasse (LGK) : 12
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für die Substanz(en) durchgeführt, aus der/denen dieses Material besteht, oder für das Material selbst
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN
Verwendetes Bewertungsverfahren zur Einstufung gemäß VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Einstufung Begründung
Schwere Augenschädigung 1, H318 Rechenmethode
Volltext der H-Sätze
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Volltext anderer Abkürzungen
ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße; AICS - Australisches Verzeichnis chemischer Substanzen; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deutschen Instituts für Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentration verbunden mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Notfallplan; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; GLP - Gute Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftverkehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzentration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhandenen chemischen Substanzen; IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisation für Normung; KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Konzentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentration, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; PICCS - Verzeichnis der auf den Philippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative) Struktur-Wirkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parliaments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemischen Substanzen; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; TSCA -
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Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Weitere Information
Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des Datenblatts verwendet wurden
: IARC Monographs on the Evaluation of the Carcinogenic Risk of Chemicals to Man, Geneva: World Health Organization, International Agency for Research on Cancer. Mögliche einschlägige Literaturhinweise und Quellen, die bei der Erstellung dieses Sicherheitsdatenblatts zusätzlich zu einer Beurteilung durch Experten herangezogen wurden: Europäische Verordnungen bzw. Richtlinien (einschl. (EG-)Nr. 1907/2006, (EG-)Nr. 1272/2008, Lieferantendaten, Internet, ESIS, IUCLID, ERI-Cards, nicht-europäische Vorschriftenquellen und andere Datenquellen.
Erstellt von : Regulatory Affairs
Die im Sicherheitsdatenblatt angeführten Zahlen sind in folgendem Format angegeben: 1,000,000 = 1 Million und 1,000 = Eintausend 0.1 = 1 Zehntel und 0.001 = 1 Tausendstel ÜBERARBEITETE INFORMATIONEN: Signifikante Abänderungen des Regelwerks oder an den Gesundheitsinformationen in dieser überarbeiteten Ausgabe werden durch einen Balken am linken Rand des Sicherheitsdatenblatts gekennzeichnet. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
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ABSCHNITT 1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
1.1 Produktidentifikator: NALCO® 93033 Stofftyp Gemisch 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird: Verwendung des Stoffs/des Gemisches
: BIOZID
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt:
FIRMENBEZEICHNUNG FIRMENBEZEICHNUNG Nalco Ltd.
P.O. BOX 11, WINNINGTON AVENUE NORTHWICH, CHESHIRE, U.K. CW8 4DX
TEL: +44 (0)1606 74488
NALCO DEUTSCHLAND GmbH (D) LUDWIG-LANDMANN STRASSE 405
60486 FRANKFURT AM MAIN TEL: +49 (0)69-79340
Für weitere Exemplare eines SDS die besuchen Sie Webseite: www.nalco.com und beantragen Sie Zugang
Für Produktsicherheitsinformation wenden Sie sich bitte an [email protected] 1.4 Notrufnummer: +32-(0)3-575-5555 Trans-europäisch
+49-(0)6232-130128 Deutschland Datum der Zusammenstellung/Überarbeitung:: 22.11.2012 Versionsnummer: 1.0
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs: Einstufung gemäß Richtlinie (EG), Nr. 1272/2008 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut - Kategorie 1B H314 Akute aquatische Toxizität - Kategorie 1 H400 Einstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG Dieses Produkt ist nach der Zubereitungs-Richtlinie 1999/45/EG eingestuft und gekennzeichnet. C, ÄTZEND N, UMWELTGEFÄHRLICH
R31, R34, R50
Vollständige R-Sätze, Gefahrenangaben und Notas siehe Abschnitt 16. 2.2 Kennzeichnungselemente: Kennzeichnung gemäß Richtlinie (EG), Nr. 1272/2008
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Enthält: Natriumhypochlorit Gefahrenpiktogramme:
Signalwort: Gefahr Gefahrenbezeichnungen: H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Vorsorgliche Angaben P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/ duschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Zusätzliche Angaben: EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. 2.3 Sonstige Gefahren: Nicht bekannt
ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.2 Gemisch: Die Angaben unten beinhalten alle Bestandteile, Verunreinigungen und Nebenprodukte, die zu der Produkteinstufung führen oder für die maximale Arbeitsplatzkonzentrationen gelten.
GEFÄHRLICHE INHALTSSTOFFE GEHALT (%) Einstufung gemäß Richtlinie (EG), Nr. 1272/2008
Einstufung gemäß 67/548/EWG
Natriumhypochlorit INDEX-Nr.: 017-011-00-1 EG-Nr.: 231-668-3 CAS-Nr.: 7681-52-9
10.0 - 20.0 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1B : H314 Akute aquatische Toxizität 1 : H400
Akute Toxizität 1 : H290 Spezifische Zielorgan-Toxizität -
einmalige Exposition 3 : H335
C, N R31, R34, R50
Vollständige R-Sätze, Gefahrenangaben und Notas siehe Abschnitt 16.
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ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN 4.1 Beschreibung der Erst-Hilfe-Maßnahmen: Schätzen Sie die Gefährdung ab, bevor Sie in einem Notfall Maßnahmen ergreifen. Setzen Sie sich keinem Verletzungsrisiko aus. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Notfalleinsatzkräfte. NACH EINATMEN An die frische Luft bringen, ruhen und symptomatisch behandeln. Bei anhaltenden Symptomen Arzt hinzuziehen. Künstliche Beatmung und/oder Sauerstoff kann notwendig sein. NACH HAUTKONTAKT Sofort Arzt hinzuziehen. Sofort mindestens 15 Minuten mit viel Wasser spülen. Bei Körperkontakt sofort duschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und betroffene Körperstellen sofort mit viel Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung wie Schuhe und Lederteile reinigen vor einer Wiederverwendung oder entsorgen. NACH AUGENKONTAKT Sofort Arzt hinzuziehen. SOFORTIGE BEHANDLUNG IST IM FALLE VON KONTAKT ZWINGEND. Mindestens 15 Minuten mit viel Wasser spülen (bei geöffnetem Auge). NACH VERSCHLUCKEN Sofort Arzt hinzuziehen. ERBRECHEN NICHT HERBEIFÜHREN. Reichlich Wasser trinken lassen. SCHUTZ FÜR ERSTHELFER Persönliche Schutzausrüstung anlegen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Mögliche Schleimhautschädigung kann Magenspülung kontraindiziert erscheinen lassen. Maßnahmen gegen Kreislaufschock, Atemnot und Krämpfe können angezeigt sein. Je nach Zustand des Patienten sollten Symptome und Allgemeinzustand durch den Arzt beurteilt werden.
ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG 5.1 Löschmittel: GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Die verwendeten Löschmittel sind den Gegebenheiten des Brandes entsprechend auszuwählen. Behälter mit Wasserstrahl kühlen. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren: Unter Brandbedingungen können gefährliche Brandgase und Dämpfe freigesetzt werden. Unter Brandbedingungen kann Chlor entstehen. Ausgelaufenes Material und Löschwasser nicht in die Kanalisation bzw. Gewässer gelangen lassen.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung: Im Brandfall umluftunabhängiges Atemschutzgerät und Schutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren: HINWEIS FÜR NICHT FÜR NOTFÄLLE GESCHULTES PERSONAL Dieses Material kann bei Kontakt gefährlich sein; versuchen Sie nicht, die ausgelaufene Substanz zu beseitigen. Ziehen Sie unverzüglich geschulte Ersthelfer hinzu. Die Reinigungsarbeiten dürfen nur von den Ersthelfern/dem Personal ausgeführt werden. Sperren Sie den Zugang zum entsprechenden Bereich angemessen ab, bis die Reinigungsarbeiten abgeschlossen sind. Geeignete Schutzausrüstung verwenden HINWEIS FÜR EINSATZKRÄFTE Beschränkter Zugang zum betroffenen Bereich, bis Reinigungsarbeiten abgeschlossen sind. Geeignete Schutzausrüstung verwenden Wenn möglich, Undichtheiten beseitigen Bereich mit verschüttetem Produkt, wenn möglich, gut belüften. Sicherstellen, daß nur ausgebildetes Personal für Reinigungsarbeiten eingesetzt wird. Verschüttetes Material nicht berühren. Notfallausrüstung (für Feuer, verschüttetes Material, Leckagen usw.) bereithalten. Zuständige Arbeits- Gesundheits- und Umweltschutzbehörde verständigen. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Falls Produkt verschüttet wird, Zutritt in Abwässer oder Wasserwege vermeide Verunreinigung des Grundwassers durch das Produkt vermeiden Vorsorge treffen, daß das Produkt nicht in die Kanalisation gelangt. Im Fall von Ausfließen, Ausströmen oder Verunreinigung des Erdreichs oder Abwassers, zuständige Behörde benachrichtigen. Oberflächenwasser nicht verunreinigen 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Kleinere Mengen: Verschüttetes Produkt mit Absorbermaterial aufnehmen und in geeigneten, abgedeckten, ordnungsgemäß beschrifteten Sammelbehälter geben. Betroffenen Bereich reinigen. Grössere Mengen: Flüssigkeit durch Anlegen von Gräben oder Wällen unter Verwendung von Absorbermaterial zurückhalten Kontaminierte Oberflächen mit Wasser oder wasserhaltigen Reinigungsmitteln behandeln Fragen Sie nach einem zugelassenen Abfall-Transporteur für die Beseitigung von kontaminierten Altstoffen. Entsorgung von Produkten muß entsprechend den Vorschriften in Abschnitt 13 erfolgen 6.4 Verweis auf andere Abschnitte: Geeignete Schutzausrüstung verwenden Entsorgung von Produkten muß entsprechend den Vorschriften in Abschnitt 13 erfolgen
ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: HANDHABUNG Nicht an Augen, Haut oder Kleidung gelangen lassen. Für gute Raumbelüftung sorgen. Dämpfe/Gase nicht einatmen Behälter verschlossen halten Notfallausrüstung (für Feuer, verschüttetes Material, Leckagen usw.)
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bereithalten. Sicherstellen, daß alle Behälter mit Etiketten versehen sind. Nicht mit Säuren mischen. Geeignete Schutzausrüstung verwenden Umwelt-Vorsichtsmaßnahmen siehe Abschnitt 6.2 SCHUTZ- UND HYGIENEMASSNAHMEN Um Expositionen zu verhindern ist auf gute Arbeitspraxis und persönliche Hygiene zu achten. Augenwaschflasche mit reinem Wasser bereithalten. Notdusche bereithalten. Nach der Handhabung von Chemikalien immer gründlich waschen. Bei der Handhabung dieses Produkts darf weder gegessen, getrunken noch geraucht werden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Betroffene Hautflächen gründlich mit Wasser abspülen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort reinigen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten: LAGERUNG Vor Frost schützen (Gefrieren). Behälter dicht verschlossen lagern. Von Säuren getrennt lagern. In gut gelüftetem Bereich und vor Sonneneinstrahlung geschützt lagern. Container müssen mit Entlüftungseinrichtungen ausgestattet sein damit sich kein Überdruck aufbauen kann. WERKSTOFFVERTRÄGLICHKEIT. Hochdruckpolyethylen, Nicht rostender Stahl 304, Die Kunststoffverträglichkeit kann variieren. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Verträglichkeit vor der Anwendung zu testen. 7.3 Spezifische Endverwendungszwecke: Bestimmte Verwendung(en) : BIOZID
ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Zu überwachende Parameter: BESTANDTEILE MIT ARBEITSPLATZBEZOGENEN, ZU ÜBERWACHENDEN GRENZWERTEN: Expositions-Richtlinien für dieses Produkt sind nicht erlassen. Die verfügbaren Expositions-Grenzwerte für die Inhaltsstoffe sind unten aufgeführt: KONTROLLBESTIMMUNGEN Ein gemessenes Luftvolumen wird über ein Absorptionsmaterial geleitet um die Substanz(en) zu binden, die anschließend desorbiert oder entfernt und mit der nachfolgenden Referenzmethode analysiert werden kann.
Inhaltsstoffe(e) Methode Analyse Absorptionsmittel
Natriumhypochlorit Keine Methode identifiziert
DNEL Inhaltsstoffe:
Anwendungsbereich: Expositionswege: Mögliche Gesundheitsschäden:
Wert:
Natriumhypochlorit
Arbeitnehmer Einatmen Kurzzeit - systemisch 3.1 mg/m3
Arbeitnehmer Einatmen Kurzzeit - lokal 3.1 mg/m3
Arbeitnehmer Einatmen Langzeit - systemisch 1.55 mg/m3
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Arbeitnehmer Haut Langzeit - lokal 0.5 %
Arbeitnehmer Einatmen Langzeit - lokal 1.55 mg/m3
PNEC Inhaltsstoffe:
Wert:
Natriumhypochlorit
Süßwasser 0.00021 mg/l
Meerwasser 0.000042 mg/l
Vorläufige Freigabe 0.00026 mg/l
STP 0.03 mg/l
Oral 11.1 mg/kg
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition: ZUSÄTZLICHE HINWEISE ZUR GESTALTUNG TECHNISCHER ANLAGEN: Für gute Belüftung ist zu sorgen. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG ALLGEMEINE HINWEISE. Verwendung und Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung hängt von der Gefährlichkeit des Produkts, dem Arbeitsplatz und der Art und Weise, wie das Produkt gehandhabt wird, ab. Im Allgemeinen empfehlen wir als Mindestvorsichtsmaßnahme die Verwendung von Schutzbrillen mit Seitenschutz sowie Arbeitskleidung, die Arme, Beine und Körper schützt. Darüber hinaus sollten alle Personen, die einen Bereich betreten, in dem dieses Produkt eingesetzt wird, wenigstens Schutzbrillen mit Seitenschutz tragen. AUGEN-/GESICHTSSCHUTZ Gesichtsschild mit dichtschließender Schutzbrille tragen Die gültige europäische Norm finden Sie in EN 166. KÖRPERSCHUTZ Bei der Arbeit mit diesem Produkt sollten chemikalienbeständige Schutzhandschuhe mit Stulpen getragen werden. Die Auswahl der Arbeitshandschuhe hängt von den Arbeitsbedingungen und der Art der gehandhabten Chemikalien ab. Unter leichten Einsatzbedingungen haben wir jedoch gute Erfahrungen mit Handschuhen gemacht, die hergestellt wurden aus PVC Handschuhe sollten sofort ersetzt werden, wenn erste Anzeichen von Abnutzung oder Verschleiß beobachtet werden. Durchbruchzeit nicht für das Produkt bestimmt, wenden Sie sich an die Hersteller der Schutzausrüstungen. Die gültige europäische Norm finden Sie in EN 374. Bei der Arbeit mit diesem Produkt sollten ein Overall, eine chemiebeständige Schürze und Gummistiefel getragen werden. Bei möglicher extremer Exposition wird Vollschutzanzug empfohlen. Die gültige europäische Norm finden Sie in EN ISO 20345. ATEMSCHUTZ Wo die in diesem Abschnitt genannten Grenzwerte für die Konzentrationen in der Luft überschritten werden können, wird der Einsatz einer Filtermaske, die das halbe Gesicht bedeckt, oder eines Atemgerätes mit externer Luftversorgung empfohlen. Ein geeignetes Filtermaterial hängt von der Menge und der Art der gebrauchten Chemikalien ab. Erwägen Sie den Einsatz des Filtertyps: B-P Die gültige europäische Norm finden Sie in EN 140, EN 137, EN 143 und EN 14387. Im Notfall oder bei geplantem Aufenthalt in unbekannten Luftverunreinigungen muß ein Gerät mit Überdruck und Vollgesichtsschutz SCBA benutzt werden. Wenn Atemschutzgeräte vorgeschrieben sind, muß ein komplettes Atemschutzprogramm mit Typenauswahl, Tests, Training, Wartung und Pflege installiert werden.
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ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN Hinweis: Diese physikalischen Eigenschaften sind typische Werte für dieses Produkt und können geändert werden. 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften: 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften:
Form Flüssig Farbe Gelb Geruch Beißend Geruchsschwelle Keine Daten verfügbar. pH (100 %) 13.5 Gefrierpunkt < -16 °C ZERSETZUNGSTEMPERATUR > 40 °C FLAMMEPUNKT Nicht anwendbar VERDUNSTUNGSRATE Keine Daten verfügbar. ENTZÜNDBARKEIT (fest, Gas) Keine Daten verfügbar. Explosionsgefahr (UEG/OEG) Keine Daten verfügbar. OBERE EXPLOSIONSGRENZE Keine Daten verfügbar. Dampfdruck: 2.3 kPa (20 °C) DAMPFDICHTE Keine Daten verfügbar. Relative Dichte 1.22 (20 °C) DICHTE Keine Daten verfügbar. Löslichkeit in Wasser Vollkommen löslich Verteilungskoeffizient (Log Pow) Keine Daten verfügbar. Selbstentzündlichkeit (Feststoff/Gas) Keine Daten verfügbar. ZERSETZUNGSTEMPERATUR Keine Daten verfügbar. Viskosität 2.65 cps (20 °C) EXPLOSIONSEIGENSCHAFTEN Nicht anwendbar OXIDATIONSEIGENSCHAFTEN Nicht anwendbar
9.2 Sonstige Angaben: Nicht anwendbar
ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT 10.1 Reaktivität: Kontakt mit starken Säuren (z.B. Schwefel-, Phosphor-, Salpeter-, Salz-, Chrom-, Sulfonsäure) kann zu Wärmebildung, Verspritzen oder Sieden und giftigen Dämpfen führen. 10.2 Chemische Stabilität: Stabil 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Gefährliche Polymerisation erfolgt nicht.
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10.4 Zu vermeidende Bedingungen: extreme Temperaturen Direkte Sonneneinstrahlung 10.5 Unverträgliche Materialien: Säuren Basen Amine Metalle Oxidationsmitteln Brennbarer Stoff Reduktionsmittel Ammoniumsalze 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: (Im Brandfall) Chlor
ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen:
Produkt:
Akute orale Toxizität : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Akute inhalative Toxizität : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Akute dermale Toxizität : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Schwere Augenschädigung/-reizung
: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Genotoxizität
Bewertung : Enthält keinen als erbgutverändernd eingestuften Bestandteil
Karzinogenität : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Das Produkt enthält keine Inhaltsstoffe die bei der internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) oder der Amerikanischen Konferenz für behördliche Industriehygiene (ACGIH) als Carcinogen gelistet sind.
Reproduktionstoxizität : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Bewertung: Keine Reproduktionstoxizität
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
: Anmerkungen: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter
: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Exposition
Aspirationstoxizität : Keine Einstufung in Bezug auf Aspirationstoxizität
Inhaltsstoffe: Natriumhypochlorit
Akute orale Toxizität : LD50: 8,910 mg/kg, Ratte, OECD 401, GLP: Nein
Akute inhalative Toxizität : LC50: > 10.5 mg/l, 1 h, Ratte, OECD 403, GLP: Nein, Testsubstanz: Aerosol
Akute dermale Toxizität : LD50: > 20,000 mg/kg, Kaninchen, OECD 402, GLP: Nein
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
: Meerschweinchen, Ergebnis: Negative, OECD 406, GLP: Nein
Genotoxizität
Gentoxizität in vivo : In-vivo Mikrokerntest, Maus, OECD 474, Ergebnis: negativ
Bewertung : In-vitro-Tests zeigten erbgutverändernde Wirkungen, die bei in-vivo-Tests nicht beobachtet wurden.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
: Ratte, Oral, 90 d, NOAEL: 50 mg/kg, OECD 453
ABSCHNITT 12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN 12.1 Toxizität: Die folgenden Ergebnisse gelten für die Wirkstoffe: Produkt:
Toxizität gegenüber Fischen : LC50: > 0.20 mg/l, 96 std, Fathead Minnow Beurteilung Ökotoxizität
Akute aquatische Toxizität : Sehr giftig für Wasserorganismen. Chronische aquatische Toxizität
: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Inhaltsstoffe: Natriumhypochlorit
Toxizität gegenüber Fischen : LC50: 0.062 - 0.095 mg/l, 96 h, Regenbogenforelle Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren.
: EC50: 0.141 mg/l, 48 h, Daphnia magna (Wasserfloh), OECD 202
Toxizität gegenüber Algen : IC50: 0.023 mg/l, 7 d, Protozoa M-Faktor : 10 Toxizität gegenüber Bakterien
: EC50: > 3 mg/l, 3 h, Sewage Microorganisms
Toxizität gegenüber Fischen : NOEC: 0.04 mg/l, 28 d, Menidia peninsulae
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(Chronische Toxizität) Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren. (Chronische Toxizität)
: NOEC: < 1 mg/l, 20 d, Dreissena polymorpha
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit: Produkt:
Biologische Abbaubarkeit : Dieses Produkt besteht zu mehr als 95% aus anorganischen Stoffen, für welche ein Bioabbaubarkeitswert nicht verfügbar ist.
Inhaltsstoffe: Natriumhypochlorit
Biologische Abbaubarkeit : Test technisch nicht durchführbar 12.3 Bioakkumulationspotenzial: Produkt:
Bioakkumulation : Es wird nicht erwartet, dass dieses Präparat oder dieser Stoff bioakkumuliert.
Inhaltsstoffe: Natriumhypochlorit
Bioakkumulation : Bioakkumulation ist unwahrscheinlich. 12.4 Mobilität im Boden: Produkt:
Verbleib und Verhalten in der Umwelt
: Dieses Produkt ist wasserlöslich und verbleibt erwartungsgemäß vollständig im Wasser.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Produkt:
Bewertung : Dieses Gemisch enthält keinen Stoff, der als persistent, bioakkumulierend oder toxisch (PBT) betrachtet wird., Dieses Gemisch enthält keinen Stoff, der als sehr persistent oder sehr bioakkumulierend (vPvB) betrachtet wird.
12.6 Andere schädliche Wirkungen: Produkt:
Sonstige ökologische Hinweise
: nicht anwendbar
ABSCHNITT 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
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Wenn ein Produkt zu Abfall wird, muss der letzte Anwender den entsprechenden EWC-Code (Europäischer Abfallkatalog) definieren und zuordnen. Nur autorisierte Entsorger verwenden. Übereinstimmung mit europäischen, nationalen und örtlichen Bestimmungen und Verordnungen sicherstellen. 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung: Abfallentsorgung nur über zugelassene Müllverbrennung oder Abfallentsorger in Übereinstimmung mit allen behördlichen Auflagen. Keine Entsorgung über das Abwasser oder den normalen Hausmüll vornehmen. Dieses Produkt erzeugt bei Verbrennung Asche. Es kann direkt in einer entsprechenden Anlage verbrannt werden. Jeglicher Chemikalienabfall ist ein potentieller Umweltschadstoff und darf nicht über Boden, kommunale Kanalisation, Entwässerung, natürliche Wasserläufe oder Flüsse entsorgt werden. Leere Behälter sollten zur Rekonditionierung, Wiederverwertung oder Abfallentsorgung an einen qualifizierten oder lizenzierten Fachbetrieb gegeben werden. EUROPÄISCHER ABFALLCODE (EWC-CODE): 16 03 03* - FEHLCHARGEN UND UNGEBRAUCHTE ERZEUGNISSE - anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten. Wenn dieses Produkt in weiteren Verfahren eingesetzt wird, muss der letzte Anwender den am besten geeigneten EWC-Code (Europäischer Abfallkatalog) neu definieren und zuordnen.
ABSCHNITT 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT Proper Shipping Name / Gefahrgut-Klasse kann sich durch Verpackung, Eigenschaften und Transportart verändern. Landtransport
14.1 UN-Nummer: UN 1791 14.2 UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung:
HYPOCHLORIT - LÖSUNG
14.3 Gefahrenklasse(n) Transport: 8 14.4 Verpackungsgruppe: III 14.5 Umweltgefahren: Ja 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
nicht anwendbar
Lufttransport
14.1 UN-Nummer: UN 1791 14.2 UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung:
HYPOCHLORIT - LÖSUNG
14.3 Gefahrenklasse(n) Transport: 8 14.4 Verpackungsgruppe: III 14.5 Umweltgefahren: Ja 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
nicht anwendbar
Klasse (Seetransport)
14.1 UN-Nummer: UN 1791 14.2 UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung:
HYPOCHLORIT - LÖSUNG
14.3 Gefahrenklasse(n) Transport: 8 14.4 Verpackungsgruppe: III 14.5 Umweltgefahren: Ja (Marine Pollutant) 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
nicht anwendbar
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14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code:
nicht anwendbar
ABSCHNITT 15. RECHTSVORSCHRIFTEN 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch: INTERNATIONALE VORSCHRIFTEN NSF NON-FOOD COMPOUNDS REGISTRATION PROGRAM (former USDA List of Proprietary Substances & Non-Food Compounds): Die NSF-Registrierungsnummer für dieses Produkt lautet: 141254 Dieses Produkt eignet sich für die Behandlung von Kesseln, Dampfleitungen und Kühlsystemen (G7) in nahrungsmittelverarbeitenden Bereichen und in deren Umfeld, wenn weder das behandelte Wasser noch der hergestellte Dampf mit essbaren Produkten in Berührung kommt. INTERNATIONALE CHEMIKALIEN KONTROLLGESETZE EUROPA Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH). Nalco verpflichtet sich die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH: Registration, Evaluation Authorization and Restriction of CHemicals) vollständig zu unterstützen. Es ist unser Bestreben, für alle von uns hergestellten oder in die Europäische Union importierten chemischen Stoffe eine Vorregistrierung zu veranlassen und mit unseren Lieferanten zusammenzuarbeiten, um einen reibungslosen Übergang zu diesem neuen gesetzlichen Umfeld sicherzustellen. Sollten Sie weitere Information zu Nalco's REACH Programm benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected] oder besuchen Sie unsere Website. KANADA Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der Domestic Substances List (DSL) enthalten, ausgenommen oder sind in den New Substances Notification Regulations genannt. USA Die Stoffe in dieser Zubereitung sind im TSCA Verzeichnis 8(b) enthalten (40 CFR 710) oder von diesem ausgenommen. NATIONALE VORSCHRIFTEN DEUTSCHLAND WGK: 2 (Anhang 4) NATIONALE VORSCHRIFTEN NIEDERLANDE BIOCIDE-REGISTRIERUNGSNUMMERDeutschland N-18416(PT5) N-18419(PT11) N-18421(PT12) 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für einige der Substanzen in diesem Gemisch durchgeführt.
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ABSCHNITT 16. SONSTIGE ANGABEN LISTE DER RELEVANTEN R-SÄTZE, NOTAS UND GEFAHRENANGABEN IM ABSCHNITT 2.1 UND 3 H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 - Kann die Atemwege reizen. H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen. R31 - Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. R34 - Verursacht Verätzungen. R50 - Sehr giftig für Wasserorganismen. ÄNDERUNGEN: Abschnitt (e): 9 Dieses Datenblatt zur Produktsicherheit enthält Gesundheits-, Sicherheits- und Regulativinformationen. Die im Sicherheitsdatenblatt enthaltene Information basiert auf den uns zur Zeit der Ausgabe verfügbaren Informationen und ist in gutem Glauben bereitgestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die Informationen zum Zeitpunkt der Ausgabe genau und zuverlässig sind. Es wird jedoch keine Garantie übernommen, weder ausdrücklich, noch stillschweigend, und Nalco lehnt jegliche Haftung für die Verlässlichkeit derartiger Informationen ab. Das Produkt muss in Anwendungen verwendet werden, die mit Nalcos Produktliteratur im Einlang stehen. Bei jeglichem anderen Gebrauch müssen die Freisetzungen bewertet werden, so dass die entsprechenden Handlungspraktiken und Schulungsprogramme festgelegt werden können, um sichere Arbeitsbedingungen und Betriebszustände zu gewährleisten. Es liegt in der Verantwortung des Käufers/Benutzers, sicherzustellen, dass das Produkt für den gedachten Gebrauch geeignet ist. Außerdem muss der Käufer/Benutzer sicherstellen, dass die Aktivitäten sämtlichen bundesstaatlichen, staatlichen, Landes- oder regionalen Gesetzen und Richtlinien entsprechen. Die regulatorischen Anforderungen können sich ändern und zwischen den europäischen Mitgliedsstaaten und Nationen variieren. Einzelpersonen, die mit diesem Produkt zu tun haben, müssen über die empfohlenen Sicherheitsvorkehrungen informiert werden und Zugang zu dieser Information haben. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren regionalen Verkaufsvertreter. REFERENZ IARC Monographs on the Evaluation of the Carcinogenic Risk of Chemicals to Man, Geneva: World Health Organization, International Agency for Research on Cancer. Mögliche einschlägige Literaturhinweise und Quellen, die bei der Erstellung dieses Sicherheitsdatenblatts zusätzlich zu einer Beurteilung durch Experten herangezogen wurden: Europäische Verordnungen bzw. Richtlinien (einschl. (EG-)Nr. 1907/2006, (EG-)Nr. 1272/2008, 67/548/EWG, 1999/45/EG), Lieferantendaten, Internet, ESIS, IUCLID, ERI-Cards, nicht-europäische Vorschriftenquellen und andere Datenquellen. Überarbeitet am : 22.11.2012 Versionsnummer : 1.0 Erstellt von: SHE Department Die im Sicherheitsdatenblatt angeführten Zahlen sind in folgendem Format angegeben: 1,000,000 = 1 Million und 1,000 = Eintausend 0.1 = 1 Zehntel und 0.001 = 1 Tausendstel
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ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS
1.1 Produktidentifikator: NALCOLYTE® 7132 Stofftyp Gemisch 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Verwendung des Stoffs/des Gemisches
: WASSERAUFBEREITUNGSMITTEL
Identifizierte Verwendungen : Wasserklärungsmittel
Empfohlene Einschränkungen der Anwendung
: Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt:
FIRMENBEZEICHNUNG FIRMENBEZEICHNUNG Nalco Ltd.
P.O. BOX 11, WINNINGTON AVENUE NORTHWICH, CHESHIRE, U.K. CW8 4DX
TEL: +44 (0)1606 74488
NALCO DEUTSCHLAND GmbH (D) SOLMSSTRASSE 41
60486 FRANKFURT AM MAIN TEL: +49 (0)69-79340
Für Produktsicherheitsinformation wenden Sie sich bitte an [email protected]
1.4 Notrufnummer: +32-(0)3-575-5555 Trans-europäisch
Datum der Zusammenstellung/Überarbeitung:
29.03.2017
Versionsnummer: 2.1
ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Chronische aquatische Toxizität, Kategorie 3 H412
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenbezeichnungen
: H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Vorsorgliche Angaben
: Verhütung: P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Entsorgung: P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten
Abfallentsorgungsanlage zuführen.
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2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt.
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.2 Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
Chemische Bezeichnung CAS-Nr. EG-Nr.
REACH Nr.
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Konzentration [%]
EPI - DMA - Ammonia Terpolymer
52722-38-0
Akute aquatische Toxizität Kategorie 3; H412
30 - < 50
Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen : Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Hautkontakt : Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt : Mit viel Wasser ausspülen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Verschlucken : Mund ausspülen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Schutz der Ersthelfer : Schätzen Sie die Gefährdung ab, bevor Sie in einem Notfall Maßnahmen ergreifen. Setzen Sie sich keinem Verletzungsrisiko aus. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Notfalleinsatzkräfte.Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
siehe Abschnitt 11 für weitere ausfühlichere Informationen über gesundheitliche Effekte und Symptome.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung : Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung
: Nicht brennbar.
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Gefährliche Verbrennungsprodukte
: Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören: Kohlenstoffoxide Stickoxide (NOx) Schwefeloxide Phosphoroxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung
: Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Weitere Information : Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen
entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Hinweis für nicht für Notfälle geschultes Personal
: Sicherstellen, daß nur ausgebildetes Personal für Reinigungsarbeiten eingesetzt wird. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Hinweis für Einsatzkräfte : Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen : Kontakt mit Erdboden, Oberflächen- oder Grundwasser verhindern.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren : Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Auslaufendes Material mit nicht brennbarem, absorbierendem Material (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) eindämmen und aufnehmen, und in Behälter zur Entsorgung gemäß lokalen / nationalen gesetzlichen Bestimmungen geben (siehe Abschnitt 13). Spuren mit Wasser wegspülen. Bei grossen freigesetzten Mengen Produkt eindämmen oder anderweitig eingrenzen, damit kein Abfliessen in Gewässer erfolgen kann.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
: Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Nur mit ausreichender Belüftung verwenden.
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Hygienemaßnahmen : Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen
Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen. Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Behälter dicht verschlossen halten. In geeigneten, gekennzeichneten Behältern aufbewahren
Geeignetes Material : Die folgenden Kompatibilitätsdaten werden aufgrund ähnlicher
Produktdaten und / oder Branchenerfahrung empfohlen: PVC, Nicht rostender Stahl 316L, EPDM, Buna-N, Polyurethan, Neoprene, Polypropylen, Polyethylen, Die Kunststoffverträglichkeit kann variieren. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Verträglichkeit vor der Anwendung zu testen., 100% Phenolharzausfütterung, Epoxyphenolharz, Chlor-Sulfat-Polyethylen Gummi, Fluorelastomer
Ungeeignetes Material : Die folgenden Kompatibilitätsdaten werden aufgrund ähnlicher Produktdaten und / oder Branchenerfahrung empfohlen: Messing, Weichstahl, Nicht rostender Stahl 304
7.3 Spezifische Endverwendungszwecke
Bestimmte Verwendung(en) : WASSERAUFBEREITUNGSMITTEL
ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Zu überwachende Parameter
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Angemessene technische Kontrollmaßnahmen
Gute übliche Raumlüftung sollte zur Begrenzung der Exposition der Arbeiter gegenüber Luftschadstoffen ausreichen.
Individuelle Schutzmaßnahmen
Hygienemaßnahmen : Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen.Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.
Augen-/Gesichtsschutz (EN 166)
: Schutzbrille
Handschutz (EN 374) : Empfohlener vorbeugender Hautschutz
Handschuhe Nitrilkautschuk Butylkautschuk Durchbruchszeit: 1-4 Stunden Minimale Dicke für Butylkautschuk 0,3 mm, für Nitrilkautschuk
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oder vergleichbare andere Materialien 0,2 mm (bitte ziehen Sie ggf. Ihren Handschuhhersteller / Händler zu Rate). Handschuhe müssen entfernt und ersetzt werden, wenn sie Anzeichen von Abnützung oder Chemikaliendurchbruch aufweisen.
Haut- und Körperschutz (EN 14605)
: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Atemschutz (EN 143, 14387)
: Wenn die Risiken nicht vermieden oder mit technischen Mitteln und Maßnahmen, Methoden oder Verfahren der Arbeitsorganisation beschränkt werden können, sollten Sie die Verwendung von zertifizierter Atemschutzausrüstung entsprechend den Anforderungen der EU (89/656 / EWG, 89/686 / EWG) , oder gleichwertig beachten, mit Filtertyp: ABEK-P
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Allgemeine Hinweise : Die Bestimmungen der Anlagenverordnung beachten.
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen : Flüssig
Farbe : orange
Geruch : nach Ammoniak
Flammpunkt : > 93.3 °C
pH-Wert : 3.0 - 4.0, 100 % Methode: ASTM E 70
Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : Schmelzpunkt/Schmelzbereich: -1 °C
Siedebeginn und Siedebereich
: 99 °CMethode: ASTM D 86
Verdampfungsgeschwindigkeit
: Keine Daten verfügbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
: Keine Daten verfügbar
Obere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbar
Untere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbar
Dampfdruck : 58 mm Hg (37.8 °C) Methode: ASTM D 323
Relative Dampfdichte : 1
Relative Dichte : 1.16 (20 °C)
Dichte : 1.16 g/cm3
Löslichkeit(en)
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Wasserlöslichkeit : emulgierbar
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
: Keine Daten verfügbar
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur
: Keine Daten verfügbar
Thermische Zersetzung : Keine Daten verfügbar
Viskosität
Viskosität, dynamisch : 400 - 900 mPa.s (25 °C) Methode: ASTM D 2983
Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar
Explosive Eigenschaften : Keine Daten verfügbar
Oxidierende Eigenschaften : Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
Schlagempfindlichkeit : Voraussichtlich unempfindlich gegenüber mechanischer
Beanspruchung.
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Gefährliche Reaktionen : Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Zu vermeidende Bedingungen
: extreme Temperaturen
10.5 Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe : Starke Oxidationsmittel
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gefährliche Zersetzungsprodukte
: Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören: Kohlenstoffoxide Stickoxide (NOx) Schwefeloxide Phosphoroxide
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ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen
: Einatmen, Augenkontakt, Hautkontakt
Toxizität
Produkt
Akute orale Toxizität : LD50 Ratte: > 5,000 mg/kg Testsubstanz: Produkt
Akute inhalative Toxizität : Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Akute dermale Toxizität : LD50 Kaninchen: > 2,000 mg/kg Testsubstanz: Produkt
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Ergebnis: 0.1 Methode: Draize Test Testsubstanz:Produkt
Schwere Augenschädigung/-reizung
: Ergebnis: 9.0 Methode: Draize Test Testsubstanz: Produkt
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
: Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Karzinogenität : Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Wirkungen auf die Fortpflanzung
: Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Keimzell-Mutagenität : Enthält keinen als erbgutverändernd eingestuften Bestandteil
Teratogenität : Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
: Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Aspirationstoxizität : Keine Einstufung in Bezug auf Aspirationstoxizität
Mögliche Gesundheitsschäden
Augen : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Haut : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu
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erwarten.
Verschlucken : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Einatmen : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Chronische Exposition : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Erfahrungen mit der Exposition von Menschen
Augenkontakt : Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Hautkontakt : Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Verschlucken : Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Einatmen : Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Weitere Information : Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 12: UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN
12.1 Ökotoxizität
Produkt
Umweltschädigende Wirkungen
: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Toxizität gegenüber Fischen : 96 std LC50 Zebrabärbling: 10 - 100 mg/l
Testsubstanz: Typisches Polymer, untersucht in Wasser mit gelöstem organischen Kohlenstoff
Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren.
: 48 std LC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 10 - 100 mg/l Testsubstanz: Typisches Polymer, untersucht in Wasser mit gelöstem organischen Kohlenstoff
Toxizität gegenüber Algen : Keine Daten verfügbar
Inhaltsstoffe
Toxizität gegenüber Fischen : EPI - DMA - Ammonia Terpolymer 96 h LC50 Danio rerio (Zebrabärbling): 10 mg/l
Inhaltsstoffe
Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren.
: EPI - DMA - Ammonia Terpolymer 48 h EC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 10 mg/l
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Produkt
Biochemischer Sauerstoff-Bedarf (BSB): Wir erwarten daß das Produkt nicht leicht biologisch abbaubar ist.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Produkt
Bioakkumulation : Es tritt keine Bioakkumulation auf. Aufgrund der großen Dimension des Polymers ist ein Transport durch die Zellmembranen unmöglich.
12.4 Mobilität im Boden
Produkt
Dieses Produkt ist wasserlöslich und verbleibt erwartungsgemäß vollständig im Wasser. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Produkt
Bewertung : Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0.1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Produkt enthält organisches Halogen, kann zum AOX beitragen.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Entsorgung gemäß EG-Richtlinien über Abfälle und über gefährliche Abfälle.Abfallschlüsselnummern sollen vom Verbraucher, möglichst in Absprache mit den Abfallentsorgungsbehörden, ausgestellt werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt : Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in Wasserläufe oder in den Erdboden soll verhindert werden. Die Wiederverwertung (Recycling) ist, wenn möglich, der Entsorgung oder Verbrennung vorzuziehen. Ist eine Wiederverwertung nicht möglich, unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen. Abfälle in anerkannten Abfallbeseitigungsanlagen entsorgen.
Verunreinigte Verpackungen : Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen. Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung. Leere Behälter nicht wieder verwenden.
Anleitung für die Abfallschlüssel Zuordnung
: Organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten. Wenn dieses Produkt in weiteren Verfahren eingesetzt wird, muss der letzte Anwender dies überprüfen und dem am besten geeigneten Europäischen Abfallkatalog -Code zuordnen. Es liegt in der Verantwortung des Abfallerzeugers , die Toxizität
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und die physikalischen Eigenschaften des Materials zu bestimmen, um die richtigen Abfallart zu identifizieren und die Entsorgungsmethoden unter Einhaltung der geltenden europäischen (EU-Richtlinie 2008/98 / EG) und lokalen Vorschriften zu bestimmen
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT
Der Absender / Versender / Sender muß sicherzustellen, dass die Verpackung, Etikettierung und Kennzeichnung in Übereinstimmung mit dem gewählten Transportmittel ist.
Landtransport (ADR/ADN/RID)
14.1 UN-Nummer: Nicht anwendbar 14.2 UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung:
KEIN GEFAHRGUT IM SINNE DER TRANSPORTVORSCHRIFTEN
14.3 Gefahrenklasse(n) Transport: Nicht anwendbar 14.4 Verpackungsgruppe: Nicht anwendbar 14.5 Umweltgefahren: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Nicht anwendbar
Lufttransport (IATA)
14.1 UN-Nummer: Nicht anwendbar 14.2 UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung:
KEIN GEFAHRGUT IM SINNE DER TRANSPORTVORSCHRIFTEN
14.3 Gefahrenklasse(n) Transport: Nicht anwendbar 14.4 Verpackungsgruppe: Nicht anwendbar 14.5 Umweltgefahren: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Nicht anwendbar
Seeschiffstransport (IMDG/IMO)
14.1 UN-Nummer: Nicht anwendbar 14.2 UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung:
KEIN GEFAHRGUT IM SINNE DER TRANSPORTVORSCHRIFTEN
14.3 Gefahrenklasse(n) Transport: Nicht anwendbar 14.4 Verpackungsgruppe: Nicht anwendbar 14.5 Umweltgefahren: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Nicht anwendbar
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code:
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch:
INTERNATIONALE VORSCHRIFTEN
FOOD AND DRUG ADMINISTRATION (FDA) Federal Food, Drug and Cosmetic Act: Wenn die Anwendungssituation eine Übereinstimmung mit den FDA-Bestimmungen erfordert, ist dieses Produkt zulässig gemäß:: 21CFR176.170 Bestandteile aus Papier und Papierkarton in Kontakt mit wäßrigen und fettigen Lebensmitteln und 21 CFR176.180 Bestandteile aus Papier und Papierkarton in Kontakt mit
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trockenen Lebensmitteln. This product has been affirmed as GRAS (Generally Recognized as Safe) based on the eligibility requirements specified under 21 CFR 170.30 when used according to the following limitations:
Für den Einsatz: 1.) als Retentionsmittel vor dem Stoffauflauf bei der Papierproduktion mit einer maximalen Dosierung von 1 % bezogen auf trockenes Papier, und 2.) bei der Leimung mit einer maximalen Dosierung von 0,017 % bezogen auf trockenes Papier (ausgedrückt in Polymeraktivgehalt). Paper and paperboard manufactured with this additive may be used in contact with all food types under conditions of use A-H and J as described within 21 CFR 176.170(c), Tables 1 and 2. For use only as a flocculant in the manufacture of enzyme preparations intended for use in food, at a maximum concentration of 1% by weight (as polymer) of the fermentation broth.
KOSHER Das Produkt besitzt ein Kosher-/Parevezertifikat des Chicago Rabbinical Council zur year-round Verwendung mit Ausnahme der Passover Season.
INTERNATIONALE CHEMIKALIEN KONTROLLGESETZE
KANADA Die Stoffe in dieser Zubereitung sind in der Domestic Substance List (DSL enthalten oder von dieser ausgenommen.
United States TSCA Inventory Die Stoffe in dieser Zubereitung sind im TSCA Verzeichnis 8(b) enthalten (40 CFR 710) oder von diesem ausgenommen.
NATIONALE VORSCHRIFTEN DEUTSCHLAND Wassergefährdungsklasse : WGK 2
Einstufung laut VwVwS, Anhang 4.
Lagerklasse (LGK) : 12
BfR - Bundesinstitut für Risikobewertung Aanwendbare Kapitel: Entspricht der Empfehlung BfR XXXVI maximale erlaubte Dosiermenge: 0.050 % Dosierbeschränkung und Erläuterung: Produkt bezogen auf den trockenen Faserstoff Anmerkungen: Im Extrakt der Fertigerzeugnisse darft kein 2-Brom-2-Nitro-1,3-propandiol nachweisbar sein
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für einige der Substanzen in diesem Gemisch durchgeführt.
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN
Verwendetes Bewertungsverfahren zur Einstufung gemäß VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Einstufung Begründung
Chronische aquatische Toxizität 3, H412 Basierend auf Prüfdaten.
Volltext der H-Sätze
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H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Volltext anderer Abkürzungen
ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße; AICS - Australisches Verzeichnis chemischer Substanzen; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deutschen Instituts für Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentration verbunden mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Notfallplan; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; GLP - Gute Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftverkehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzentration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhandenen chemischen Substanzen; IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisation für Normung; KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Konzentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentration, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; PICCS - Verzeichnis der auf den Philippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative) Struktur-Wirkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parliaments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemischen Substanzen; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Weitere Information
Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des Datenblatts verwendet wurden
: IARC Monographs on the Evaluation of the Carcinogenic Risk of Chemicals to Man, Geneva: World Health Organization, International Agency for Research on Cancer. Mögliche einschlägige Literaturhinweise und Quellen, die bei der Erstellung dieses Sicherheitsdatenblatts zusätzlich zu einer Beurteilung durch Experten herangezogen wurden: Europäische Verordnungen bzw. Richtlinien (einschl. (EG-)Nr. 1907/2006, (EG-)Nr. 1272/2008, Lieferantendaten, Internet, ESIS, IUCLID, ERI-Cards, nicht-europäische Vorschriftenquellen und andere Datenquellen.
Erstellt von : Regulatory Affairs
Die im Sicherheitsdatenblatt angeführten Zahlen sind in folgendem Format angegeben: 1,000,000 = 1 Million und 1,000 = Eintausend 0.1 = 1 Zehntel und 0.001 = 1 Tausendstel
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ÜBERARBEITETE INFORMATIONEN: Signifikante Abänderungen des Regelwerks oder an den Gesundheitsinformationen in dieser überarbeiteten Ausgabe werden durch einen Balken am linken Rand des Sicherheitsdatenblatts gekennzeichnet. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
Anhang: Expositionszenarien
Expositionsszenario: Wasserklärungsmittel
Life Cycle Stage : Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an Industriestandorten
Verwendungssektor : SU2a Bergbau (außer Offshore-Industrien)
SU2b Offshore-Industrien
SU4 Herstellung von Lebens- und Futtermitteln
SU5 Herstellung von Textilien, Leder, Pelzen
SU6a Herstellung von Holz und Holzprodukten
SU8 Herstellung von Massenchemikalien (einschließlich Mineralölprodukte)
SU9 Herstellung von Feinchemikalien
SU11 Herstellung von Gummiprodukten
SU12 Herstellung von Kunststoffprodukten, einschließlich Compoundierung und Konversion
SU13 Herstellung von sonstigen nichtmetallischen mineralischen Produkten, z. B. Gips, Zement
SU14 Metallerzeugung und -bearbeitung, einschließlich Legierungen
SU16 Herstellung von Computern, elektronischen und optischen Erzeugnissen, elektrischen Ausrüstungen
SU17 Allgemeine Herstellung, z. B. Maschinen, Ausrüstungen, Fahrzeuge, sonstige Transportausrüstung
SU23 Strom-, Dampf-, Gas-, Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Umweltexposition für:
Umweltfreisetzungskategorie : ERC6b Industrielle Verwendung von reaktiven Verarbeitungshilfsstoffen
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Tägliche Menge pro Anlage : 10000 kg
Art der Abwasserkläranlage : Standard STP
Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Arbeitnehmerexposition für:
Prozesskategorie : PROC8a Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/ Entleerung) aus/ in Gefäße/ große Behälter in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen
Expositionsdauer : 15 min
Betriebsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen
: Innen
lokale Belüftung ist nicht erforderlich
Allgemeine Belüftung Ventilationsrate pro Stunde: 1
Hautschutz : Ja: siehe Abschnitt 8
Atemschutz : Nein
Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Arbeitnehmerexposition für:
Prozesskategorie : PROC4 Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren (Synthese), bei denen die Möglichkeit einer Exposition besteht
Expositionsdauer : 60 min
Betriebsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen
: Innen
lokale Belüftung ist nicht erforderlich
Allgemeine Belüftung Ventilationsrate pro Stunde: 1
Hautschutz : Ja: siehe Abschnitt 8
Atemschutz : Nein
Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Arbeitnehmerexposition für:
Prozesskategorie : PROC15 Verwendung als Laborreagenz
Expositionsdauer : 60 min
Betriebsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen
: Innen
lokale Belüftung ist nicht erforderlich
Allgemeine Belüftung Ventilationsrate pro Stunde: 1
Hautschutz : Ja: siehe Abschnitt 8
Atemschutz : Nein
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Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Arbeitnehmerexposition für:
Expositionsdauer : 240 min
Betriebsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen
: Innen
lokale Belüftung ist nicht erforderlich
Allgemeine Belüftung Ventilationsrate pro Stunde: 1
Hautschutz : Ja: siehe Abschnitt 8
Atemschutz : Nein
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PURATE
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ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS
1.1 Produktidentifikator: PURATE Stofftyp Gemisch 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Verwendung des Stoffs/des Gemisches
: BIOZIDVORSTUFE
Empfohlene Einschränkungen der Anwendung
: Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt:
FIRMENBEZEICHNUNG FIRMENBEZEICHNUNG Nalco Ltd.
P.O. BOX 11, WINNINGTON AVENUE NORTHWICH, CHESHIRE, U.K. CW8 4DX
TEL: +44 (0)1606 74488
NALCO DEUTSCHLAND GmbH (D) SOLMSSTRASSE 41
60486 FRANKFURT AM MAIN TEL: +49 (0)69-79340
Für Produktsicherheitsinformation wenden Sie sich bitte an [email protected]
1.4 Notrufnummer: +32-(0)3-575-5555 Trans-europäisch
+49-(0)6232-130128 Deutschland Datum der Zusammenstellung/Überarbeitung:
21.12.2015
Versionsnummer: 2.2
ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Oxidierende Flüssigkeiten, Kategorie 2 H272 Akute Toxizität, Kategorie 4 H302 Augenreizung, Kategorie 2 H319 Chronische aquatische Toxizität, Kategorie 2 H411 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme :
Signalwort
: Gefahr
Gefahrenbezeichnungen
: H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
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PURATE
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H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Ergänzende Gefahrenhinweise
: EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
Vorsorgliche Angaben
: Verhütung: P210 Von offener Flamme/heißen Oberflächen
fernhalten. - Nicht rauchen. P221 Mischen mit brennbaren Stoffen unbedingt
verhindern. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/
Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Reaktion: P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen
Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P370 + P378 Bei Brand: Wassersprühnebel zum Löschen
verwenden.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Natriumchlorat Wasserstoffperoxid
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt.
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.2 Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
Chemische Bezeichnung CAS-Nr. EG-Nr.
REACH Nr.
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Konzentration [%]
Natriumchlorat 7775-09-9 231-887-4
Oxidierende Feststoffe Kategorie 1; H271 Akute Toxizität Kategorie 4; H302
Chronische aquatische Toxizität Kategorie 2; H411
30 - < 50
Wasserstoffperoxid 7722-84-1 231-765-0
02-2119752423-42
Nota B Oxidierende Flüssigkeiten Kategorie 1; H271
Akute Toxizität Kategorie 4; H302 Akute Toxizität Kategorie 4; H332
Ätzwirkung auf die Haut Kategorie 1A; H314
5 - < 8
Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen : Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Hautkontakt : Mit Seife und viel Wasser abwaschen.
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
PURATE
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Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt : Sofort während mindestens 15 Minuten mit viel Wasser abspülen, auch unter den Augenlidern. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken : Mund ausspülen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Schutz der Ersthelfer : Schätzen Sie die Gefährdung ab, bevor Sie in einem Notfall Maßnahmen ergreifen. Setzen Sie sich keinem Verletzungsrisiko aus. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Notfalleinsatzkräfte.Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
siehe Abschnitt 11 für weitere ausfühlichere Informationen über gesundheitliche Effekte und Symptome.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung : Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung
: Oxidationsmittel. Kontakt mit anderen Materialien kann Brand verursachen. Das Einatmen von Zersetzungsprodukten kann Gesundheitsschäden verursachen.
Gefährliche Verbrennungsprodukte
: Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören: Chlordioxid
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung
: Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Weitere Information : Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in
die Kanalisation gelangen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
PURATE
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Hinweis für nicht für Notfälle geschultes Personal
: Für angemessene Lüftung sorgen. Sicherstellen, daß nur ausgebildetes Personal für Reinigungsarbeiten eingesetzt wird. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Hinweis für Einsatzkräfte : Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen : Kontakt mit Erdboden, Oberflächen- oder Grundwasser verhindern.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren : Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Auslaufendes Material mit nicht brennbarem, absorbierendem Material (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) eindämmen und aufnehmen, und in Behälter zur Entsorgung gemäß lokalen / nationalen gesetzlichen Bestimmungen geben (siehe Abschnitt 13). Spuren mit Wasser wegspülen. Bei grossen freigesetzten Mengen Produkt eindämmen oder anderweitig eingrenzen, damit kein Abfliessen in Gewässer erfolgen kann.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Nicht einnehmen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Nur mit ausreichender Belüftung verwenden.
Hygienemaßnahmen : Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen
Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen. Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
: Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Von Reduktionsmitteln fernhalten. Von brennbaren Stoffen fernhalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Behälter dicht verschlossen halten. In geeigneten, gekennzeichneten Behältern aufbewahren
Geeignetes Material : Buna-N, Glas, PTFE, Neopren, Hochdruckpolyethylen,
Polypropylen, PVC, Polyvinylidendifluorid, EPDM, Kalrez, CPVC (Steif), Nitril
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PURATE
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Ungeeignetes Material : Messing, Nicht rostender Stahl 304, Nicht rostender Stahl 316L, Stahl, 100% Phenolharzausfütterung
7.3 Spezifische Endverwendungszwecke
Bestimmte Verwendung(en) : BIOZIDVORSTUFE
ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Zu überwachende Parameter
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten. DNEL
Natriumchlorat : Anwendungsbereich: Arbeitnehmer Expositionswege: Hautkontakt Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte 3.08 mg/kg
Anwendungsbereich: Arbeitnehmer Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemisch Wert: 5.0 mg/m3
Wasserstoffperoxid : Anwendungsbereich: Arbeitnehmer Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Kurzzeit - lokal Wert: 3 mg/m3
Anwendungsbereich: Arbeitnehmer Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Kurzzeit - lokal Wert: 3 mg/m3
Anwendungsbereich: Arbeitnehmer Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - lokale Effekte Wert: 1.4 mg/m3
Anwendungsbereich: Arbeitnehmer Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - lokal Wert: 1.4 mg/m3
PNEC
Natriumchlorat : Süßwasser Wert: 1.0 mg/l
Meerwasser Wert: 1.0 mg/l
Boden Wert: 3.33 mg/kg
Wasserstoffperoxid : Süßwasser Wert: 0.0126 mg/l
Meerwasser Wert: 0.0126 mg/l
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
PURATE
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Vorläufige Freigabe Wert: 0.0138 mg/l
STP Wert: 4.66 mg/l
Süßwassersediment Wert: 0.047 mg/kg
Meeressediment Wert: 0.047 mg/kg
Boden Wert: 0.0023 mg/kg
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Angemessene technische Kontrollmaßnahmen
Wirksame Absaugung. Konzentration in der Luft unter den normalen Arbeitsplatzgrenzwerten halten.
Individuelle Schutzmaßnahmen
Hygienemaßnahmen : Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen.Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.
Augen-/Gesichtsschutz (EN 166)
: Schutzbrille mit Seitenschutz
Handschutz (EN 374) : Empfohlener vorbeugender Hautschutz
Handschuhe Nitrilkautschuk Butylkautschuk Durchbruchszeit: 1-4 Stunden Für die geeignete Handschuhstärke konsultieren Sie die PPE Hersteller (abhängig von der Art von Handschuhen und des bestimmungsgemäßen Gebrauchs). Handschuhe müssen entfernt und ersetzt werden, wenn sie Anzeichen von Abnützung oder Chemikaliendurchbruch aufweisen.
Haut- und Körperschutz (EN 14605)
: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Atemschutz (EN 143, 14387) : Wenn die Risiken nicht vermieden oder mit technischen
Mitteln und Maßnahmen, Methoden oder Verfahren der Arbeitsorganisation beschränkt werden können, sollten Sie die Verwendung von zertifizierter Atemschutzausrüstung entsprechend den Anforderungen der EU (89/656 / EWG, 89/686 / EWG) , oder gleichwertig beachten, mit Filtertyp: BE-P
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Allgemeine Hinweise : Die Bestimmungen der Anlagenverordnung beachten.
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ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen : Flüssig
Farbe : Farblos
Geruch : fast geruchlos, Beißend
Flammpunkt : nicht entflammbar
pH-Wert : < 2.5
Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : Schmelzpunkt/Schmelzbereich: -29 °C
Siedebeginn und Siedebereich
: 104.0 °C
Verdampfungsgeschwindigkeit
: > 1
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
: Dieses Produkt ist nicht entzündlich.
Obere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbar
Untere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbar
Dampfdruck : 6.7 kPa (40 °C)
Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar
Relative Dichte : 1.2850 - 1.3150 (20.0 °C)
Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit : vollkommen löslich
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
: Keine Daten verfügbar
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur
: Keine Daten verfügbar
Thermische Zersetzung : Keine Daten verfügbar
Viskosität
Viskosität, dynamisch : 1.8 mPa.s (20 °C)
Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar
Explosive Eigenschaften : Keine Daten verfügbar
Oxidierende Eigenschaften : Stoff oder Gemisch ist als oxidierend in Kategorie 2 eingestuft.
9.2 Sonstige Angaben
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VOC : 0 %
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Gefährliche Reaktionen : Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Zu vermeidende Bedingungen
: extreme Temperaturen Ein Verdampfen bis zum Austrocknen verhindern.
10.5 Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe : Kontakt mit starken Säuren (z.B. Schwefel-, Phosphor-, Salpeter-, Salz-, Chrom-, Sulfonsäure) kann zu Wärmebildung, Verspritzen oder Sieden und giftigen Dämpfen führen. Kontakt mit organischem Material (z.B. Lappen, Sägemehl, Kohlenwasserstoff-Öle oder Lösungsmittel) sowie Reduktionsmitteln, die zu Wärmebildung, Feuer, Explosion und Bildung giftiger Dämpfe führen können, vermeiden.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gefährliche Zersetzungsprodukte
: Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören: Chlordioxid
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen
: Einatmen, Augenkontakt, Hautkontakt
Toxizität
Produkt
Akute orale Toxizität : Schätzwert Akuter Toxizität : 1,048 mg/kg
Akute inhalative Toxizität : Schätzwert Akuter Toxizität : 250.03 mg/l
Akute dermale Toxizität : Schätzwert Akuter Toxizität : > 1,000 mg/kg
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Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Schwere Augenschädigung/-reizung
: Ergebnis: Reizt die Augen.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
: Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Karzinogenität : Kein Bestandteil dieses Produkts, der in einer Konzentration von gleich oder mehr als 0.1% vorhanden ist, wird durch das IARC als voraussichtliches, mögliches oder erwiesenes krebserzeugendes Produkt für den Menschen identifiziert.
Wirkungen auf die Fortpflanzung
: Keine Reproduktionstoxizität
Keimzell-Mutagenität : Enthält keinen als erbgutverändernd eingestuften Bestandteil
Teratogenität : Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
: Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Aspirationstoxizität : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Inhaltsstoffe
Akute orale Toxizität : Natriumchlorat LD50 Ratte: 3,153 mg/kg
Wasserstoffperoxid LD50 Ratte: 486 mg/kg
Inhaltsstoffe
Akute inhalative Toxizität : Natriumchlorat LC50 Ratte: 5.93 mg/l Expositionszeit: 4 h
Mögliche Gesundheitsschäden
Augen : Verursacht schwere Augenreizung.
Haut : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Verschlucken : Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Einatmen : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
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Chronische Exposition : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Erfahrungen mit der Exposition von Menschen
Augenkontakt : Rötung, Schmerz, Reizung
Hautkontakt : Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Verschlucken : Keine Information verfügbar.
Einatmen : Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Weitere Information : Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 12: UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN
12.1 Ökotoxizität
Produkt
Umweltschädigende Wirkungen
: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Toxizität gegenüber Fischen : Keine Daten verfügbar
Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren.
: Keine Daten verfügbar
Toxizität gegenüber Algen : Keine Daten verfügbar
Inhaltsstoffe
Toxizität gegenüber Fischen : Natriumchlorat 96 h LC50 Fisch: > 1,000 mg/l
Inhaltsstoffe
Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren.
: Natriumchlorat 48 h EC50: > 1,000 mg/l
Inhaltsstoffe
Toxizität gegenüber Algen : Natriumchlorat 72 h EC50: > 1,000 mg/l
Wasserstoffperoxid 72 h EC50: 1.38 mg/l
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Produkt
Biologische Abbaubarkeit : Dieses Produkt besteht zu mehr als 95% aus anorganischen Stoffen, für welche ein Bioabbaubarkeitswert nicht verfügbar ist.
Inhaltsstoffe
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Biologische Abbaubarkeit : Natriumchlorat Ergebnis: Nicht anwendbar - anorganisch
Wasserstoffperoxid Ergebnis: Nicht anwendbar - anorganisch
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Produkt
Bioakkumulation : Es wird nicht erwartet, dass dieses Präparat oder dieser Stoff bioakkumuliert.
12.4 Mobilität im Boden
Produkt
Es wird erwartet, dass der Anteil im Wasser löslich ist oder sich verteilt. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Produkt
Bewertung : Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0.1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Giftig für Pflanzen.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Entsorgung gemäß EG-Richtlinien über Abfälle und über gefährliche Abfälle.Abfallschlüsselnummern sollen vom Verbraucher, möglichst in Absprache mit den Abfallentsorgungsbehörden, ausgestellt werden.
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt : Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in Wasserläufe oder in den Erdboden soll verhindert werden. Die Wiederverwertung (Recycling) ist, wenn möglich, der Entsorgung oder Verbrennung vorzuziehen. Ist eine Wiederverwertung nicht möglich, unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen. Abfälle in anerkannten Abfallbeseitigungsanlagen entsorgen.
Verunreinigte Verpackungen : Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen. Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung. Leere Behälter nicht wieder verwenden.
Europäischer Abfallkatalog : 16 03 03* - FEHLCHARGEN UND UNGEBRAUCHTE ERZEUGNISSE - anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten. Wenn dieses Produkt in weiteren Verfahren eingesetzt wird, muss der letzte Anwender den am besten geeigneten EWC-Code (Europäischer Abfallkatalog) neu definieren und zuordnen.
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ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT
Der Absender / Versender / Sender muß sicherzustellen, dass die Verpackung, Etikettierung und Kennzeichnung in Übereinstimmung mit dem gewählten Transportmittel ist.
Landtransport (ADR/ADN/RID)
14.1 UN-Nummer: UN 2428 14.2 UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung:
NATRIUMCHLORAT, WÄSSERIGE LÖSUNG
14.3 Gefahrenklasse(n) Transport: 5.1 14.4 Verpackungsgruppe: II 14.5 Umweltgefahren: Ja 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Nicht anwendbar
Lufttransport (IATA)
14.1 UN-Nummer: UN 2428 14.2 UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung:
NATRIUMCHLORAT, WÄSSERIGE LÖSUNG
14.3 Gefahrenklasse(n) Transport: 5.1 14.4 Verpackungsgruppe: II 14.5 Umweltgefahren: Ja 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Nicht anwendbar
Seeschiffstransport (IMDG/IMO)
14.1 UN-Nummer: UN 2428 14.2 UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung:
NATRIUMCHLORAT, WÄSSERIGE LÖSUNG
14.3 Gefahrenklasse(n) Transport: 5.1 14.4 Verpackungsgruppe: II 14.5 Umweltgefahren: Ja (Marine Pollutant) 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Nicht anwendbar
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code:
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch:
INTERNATIONALE VORSCHRIFTEN
FOOD AND DRUG ADMINISTRATION (FDA) Federal Food, Drug and Cosmetic Act: Wenn die Anwendungssituation eine Übereinstimmung mit den FDA-Bestimmungen erfordert, ist dieses Produkt zulässig gemäß:: 21 CFR 175.105 Klebstoffe 21 CFR 176.300 - Schleimbekämpfungsmittel, 21CFR176.170 Bestandteile aus Papier und Papierkarton in Kontakt mit wäßrigen und fettigen Lebensmitteln und 21 CFR176.180 Bestandteile aus Papier und Papierkarton in Kontakt mit trockenen Lebensmitteln.
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Es gelten folgende Grenzwerte: Maximale Dosierung Beschränkung 20 PPM IN THE PROCESS WATER
Begrenzung: nicht mehr als zur Erzielung des beabsichtigten technischen Effektes erforderlich ist. For use as a slimicide in process water during the manufacture of paper and paperboard intended to contact food.
INTERNATIONALE CHEMIKALIEN KONTROLLGESETZE
KANADA Substanzen, die unter die Pest Control Produkt Act (Gesetz zu Produkten zur Schädlingsbekämpfung) fallen, sind befreit von den CEPA-Meldeanforderungen für neue Substanzen.
USA Dieses Produkt ist gemäß TSCA ausgenommen und wird gemäß FIFRA behandelt. Inerte Bestandteile sind im Verzeichnis gelistet.
NATIONALE VORSCHRIFTEN DEUTSCHLAND Wassergefährdungsklasse : WGK 2
Einstufung laut VwVwS, Anhang 4.
Lagerklasse (LGK) : 5.1B
BfR - Bundesinstitut für Risikobewertung Aanwendbare Kapitel: Entspricht der Empfehlung BfR XXXVI Entspricht der Empfehlung BfR XXXVI/1 Entspricht der Empfehlung BfR XXXVI/2 Entspricht der Empfehlung BfR XXXVI/3 Dosierbeschränkung und Erläuterung: ohne Dosierbegrenzung
BIOCIDE-REGISTRIERUNGSNUMMERDeutschland N-55950(PT11) N-55951(PT12)
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN
Volltext der H-Sätze
H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere
Augenschäden. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Volltext anderer Abkürzungen
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(Q)SAR - (Quantitative) Struktur-Wirkungsbeziehung; ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; DIN - Norm des Deutschen Instituts für Normung; ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentration verbunden mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Notfallplan; ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftverkehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzentration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISO - Internationale Organisation für Normung; LC50 - Lethale Konzentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentration, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parliaments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); AICS - Australisches Verzeichnis chemischer Substanzen; IECSC - Verzeichnis der in China vorhandenen chemischen Substanzen; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); PICCS - Verzeichnis der auf den Philippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemischen Substanzen; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; GLP - Gute Laborpraxis
Weitere Information
Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des Datenblatts verwendet wurden
: IARC Monographs on the Evaluation of the Carcinogenic Risk of Chemicals to Man, Geneva: World Health Organization, International Agency for Research on Cancer. Mögliche einschlägige Literaturhinweise und Quellen, die bei der Erstellung dieses Sicherheitsdatenblatts zusätzlich zu einer Beurteilung durch Experten herangezogen wurden: Europäische Verordnungen bzw. Richtlinien (einschl. (EG-)Nr. 1907/2006, (EG-)Nr. 1272/2008, 67/548/EWG, 1999/45/EG), Lieferantendaten, Internet, ESIS, IUCLID, ERI-Cards, nicht-europäische Vorschriftenquellen und andere Datenquellen.
Erstellt von : Regulatory Affairs
Die im Sicherheitsdatenblatt angeführten Zahlen sind in folgendem Format angegeben: 1,000,000 = 1 Million und 1,000 = Eintausend 0.1 = 1 Zehntel und 0.001 = 1 Tausendstel ÜBERARBEITETE INFORMATIONEN: Signifikante Abänderungen des Regelwerks oder an den Gesundheitsinformationen in dieser überarbeiteten Ausgabe werden durch einen Balken am linken Rand des Sicherheitsdatenblatts gekennzeichnet. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung,
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Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
Schwefelsäure 78% techn.
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Materialnummer: 357Druckdatum: 11.02.2016 Seite 1 von 13
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
Schwefelsäure 78% techn.
1.1. Produktidentifikator
01-2119458838-20-0000REACH Registrierungsnummer:
7664-93-9CAS-Nr.:
231-639-5EG-Nr.:
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Laborchemikalie, Rohstoff
Verwendungssektor:SU1 Land- und Forstwirtschaft, FischereiSU2a Bergbau (außer Offshore-Industrien)SU3 Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen anIndustriestandortenSU4 Herstellung von Lebens- und FuttermittelnSU5 Herstellung von Textilien, Leder, PelzenSU6b Herstellung von Zellstoff, Papier und PapierproduktenSU8 Herstellung von Massenchemikalien (einschließlich Mineralölprodukte)SU9 Herstellung von FeinchemikalienSU10 Formulierung [Mischen] von Zubereitungen und/oder Umverpackung (außer Legierungen)SU12 Herstellung von Kunststoffprodukten, einschließlich Compoundierung und KonversionSU15 Herstellung von Metallerzeugnissen, außer Maschinen und AusrüstungenSU17 Allgemeine Herstellung, z. B. Maschinen, Ausrüstungen, Fahrzeuge, sonstigeTransportausrüstungSU23 Strom-, Dampf-, Gas-, Wasserversorgung und AbwasserbehandlungProduktkategoriePC12 DüngemittelPC14 Produkte zur Behandlung von Metalloberflächen, einschließlich Galvanik- undGalvanisierproduktePC15 Produkte zur Behandlung von NichtmetalloberflächenPC19 Chemische ZwischenproduktePC20 Produkte wie pH-Regulatoren, Flockungsmittel, Fällungsmittel, NeutralisationsmittelPC21 LaborchemikalienPC23 Ledergerbmittel, -farbstoffe, -appreturmittel, -imprägniermittel und -pflegeproduktePC25 KühlschmierstoffePC29 PharmazeutikaPC32 Polymerzubereitungen und -verbindungenPC34 Textilfarben, -appreturen und -imprägniermittel; einschließlich Bleichmittel und sonstigeVerarbeitungshilfsstoffePC37 WasserbehandlungschemikalienPC39 Kosmetika, KörperpflegeproduktePC40 ExtraktionsmittelProzesskategoriePROC1 Verwendung in geschlossenem Verfahren, keine ExpositionswahrscheinlichkeitPROC2 Verwendung in geschlossenem, kontinuierlichem Verfahren mit gelegentlicher kontrollierterExpositionPROC3 Verwendung in geschlossenem Chargenverfahren (Synthese oder Formulierung)PROC4 Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren (Synthese), bei denen die Möglichkeit einerExposition besteht
Revisions-Nr.: 16 Überarbeitet am: 26.01.2016 D - DE
Schwefelsäure 78% techn.
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Materialnummer: 357Druckdatum: 11.02.2016 Seite 2 von 13
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
PROC5 Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur Formulierung von Zubereitungen undErzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt)PROC7 Industrielles SprühenPROC8a Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/großeBehälter in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen AnlagenPROC8b Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/großeBehälter in speziell für nur ein Produkt vorgesehenen AnlagenPROC9 Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle Abfüllanlage,einschließlich Wägung)PROC11 Nicht-industrielles SprühenPROC13 Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und GießenPROC15 Verwendung als LaborreagenzPROC26 Handhabung von anorganischen Feststoffen bei UmgebungstemperaturUmweltfreisetzungskategorieERC1 Herstellung von StoffenERC2 Formulierung von ZubereitungenERC3 Formulierung in MaterialienERC4 Industrielle Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen, die nicht Bestandteil von Erzeugnissenwerden, in Verfahren und ProduktenERC6a Industrielle Verwendung, die zur Herstellung eines anderen Stoffes führt (Verwendung vonZwischenprodukten)ERC6b Industrielle Verwendung von reaktiven VerarbeitungshilfsstoffenERC6c Industrielle Verwendung von Monomeren für die Herstellung von ThermoplastenERC7 Industrielle Verwendung von Stoffen in geschlossenen SystemenERC8a Breite dispersive Innenverwendung von Verarbeitungshilfsstoffen in offenen SystemenERC8b Breite dispersive Innenverwendung von reaktiven Stoffen in offenen SystemenERC8d Breite dispersive Außenverwendung von Verarbeitungshilfsstoffen in offenen SystemenERC9a Breite dispersive Innenverwendung von Stoffen in geschlossenen SystemenERC9b Breite dispersive Außenverwendung von Stoffen in geschlossenen SystemenErzeugniskategorie AC3 Elektrische Batterien und Akkumulatoren
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
BHM Chemikalienhandel GmbHFirmenname:
Torfweg 4Straße:
D-88356 OstrachOrt:
Telefon: 07585/9312-0 Telefax:07585/9312-94
E-Mail: [email protected]
Abt. Labor: Herr Werner LöfflerTel. 07585/9312-56
Auskunftgebender Bereich:
Nach Geschäftszeiten: Informationszentrale für Vergiftungen, Freiburg Tel.: 0761-19240
1.4. Notrufnummer:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien:Korrosiv gegenüber Metallen: Met. korr. 1Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1AGefahrenhinweise:Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur EtikettierungSchwefelsäure ..%
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Signalwort: Gefahr
Piktogramme:
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Gefahrenhinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Sicherheitshinweise
Hinweis zur Kennzeichnung
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG eingestuft und gekennzeichnet.
Verursacht schwere Verätzungen.2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Schwefelsäure in wässriger LösungChemische Charakterisierung
Summenformel: H2SO4
Molmasse: 98 g/mol
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
7664-93-9 Schwefelsäure ... % c > 51%
231-639-5 016-020-00-8 01-2119458838-20-0000
Met. Corr. 1, Skin Corr. 1A; H290 H314
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Selbstschutz des Ersthelfers.Erste-Hilfe-Maßnahmen: Previn® (www.prevor.com)
Allgemeine Hinweise
Für Frischluft sorgen. Arzt konsultieren. Personen in Sicherheit bringen. Bei Lungenreizung Erstbehandlung mit Dexamethason-Dosieraerosol. Datenblatt bereithalten bzw Sicherheitsdatenblatt mitführen Bei Gefahr der Bewußtlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Wiederholtes längeres Einatmen von Zersetzungsprodukten kann zu einem Lungenödem führen.
Nach Einatmen
Revisions-Nr.: 16 Überarbeitet am: 26.01.2016 D - DE
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Datenblatt bereithalten bzw Sicherheitsdatenblatt mitführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen und Arzt konsultieren. Datenblatt bereithalten bzw Sicherheitsdatenblatt mitführen.
Nach Augenkontakt
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen einleiten. Auf jeden Fall Arzt hinzuziehen. Datenblatt bereithalten bzw Sicherheitsdatenblatt mitführen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und WirkungenNach Augenkontakt:Krampfanfälle, Hornhauttrübung. Beim Verschlucken besteht die Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens (starke Ätzwirkung). Lungenödem
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder SpezialbehandlungSymptomatische Behandlung. Bei Lungenreizung Erstbehandlung mit Dexamethason-Dosieraerosol.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmenWassersprühstrahl, Schaum, Kohlendioxid (CO2), Löschpulver
Geeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: SOx,Schwefeltrioxid (SO3), Schwefeldioxid (SO2) Das Produkt selbst brennt nicht. Entwicklung von Rauch / Nebel. Das Produkt entwickelt in wässriger Lösung im Kontakt mit Metallen Wasserstoff.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Im Brandfall Tanks durch Wasserbesprühung kühlen. Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr. Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Das Produkt entwickelt in wässriger Lösung im Kontakt mit Metallen Wasserstoff.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Für ausreichende Lüftung sorgen. Folgendes ist zu vermeiden: Einatmen des Stoffes. Hautkontakt. Augenkontakt. Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben. Bei der Entwicklung von Dämpfen Atemschutz mit anerkanntem Filtertyp verwenden.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.Eindämmen/eindeichen. Bei Austritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen: Previn®, Diophterine® Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Säurebindemittel) aufnehmen. Kleinere Mengen des Produktes mit viel Wasser abspülen. Mit Laugen, Kalk oder Ammoniak neutralisieren.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Siehe Kapitel 8. Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich.6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Beim Verdünnen stets Wasser vorlegen und Produkt vorsichtig zugeben. Behälter dicht geschlossen halten. Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden.
Hinweise zum sicheren Umgang
Dieses Material ist brennbar, aber nicht leicht entzündbar.Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Augendusche in der Nähe. Reaktionen mit Alkalien (Laugen).
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Produkt nur in Originalgebinden lagern Bei Raumtemperatur + 15 bis + 25°C lagernSäurebeständigen Fussboden vorsehen.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Reaktionen mit Alkalien (Laugen). Nicht zusammen mit Metallen lagern.Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Zusammenlagerungshinweise
Produkt ist hygroskopischWeitere Angaben zu den Lagerbedingungen
8Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art
1(I)Schwefelsäure7664-93-9 0,1 E
DNEL/DMEL-Werte
CAS-Nr. Bezeichnung
DNEL Typ Expositionsweg Wirkung Wert
7664-93-9 Schwefelsäure ... %
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 0,05 mg/m³
Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ lokal 0,1 mg/m³
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PNEC-Werte
BezeichnungCAS-Nr.
Umweltkompartiment Wert
7664-93-9 Schwefelsäure ... %
Süßwasser 0,0025 mg/l
Süßwassersediment 0,002 mg/kg
Mikroorganismen in Kläranlagen 8,8 mg/l
Meerwasser 0,25 mg/l
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Von Nahrungs- und Futtermitteln getrennt halten. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Ergänzend zu den Angaben der persönlichen Schutzausrüstung ist das Tragen geschlossener Arbeitskleidung erforderlich. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit: Wasser und Seife. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Gas/Dampf nicht einatmen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Schutzbrille mit Seitenschutz (EN 166). Schutzbrille, bei erhöhter Gefährdung zusätzlich Gesichtsschutzschild.
Augen-/Gesichtsschutz
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Polychloropren - CR (0,5 mm)Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR (0,35 mm)Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm)Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm)Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm)
Nicht geeignete Materialien:Naturkautschuk/Naturlatex - NR
Handschutz
vollkommener Kopf-, Gesichts- und Nackenschutz. Säurebeständige Stiefel tragen. Schutzausrüstung tragen. Material, säurebeständig.
Körperschutz
Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben und Aerosolen ist Atemschutz zu verwenden.Filtergerät mit Filter bzw. Gebläsefiltergerät Typ: P2 oder P3 (weiß), Gasfilter Typ E (EN 141) Farbe gelb (saure anorganische Gase und Dämpfe z.B. SO2, HCl))
Atemschutz
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farblosflüssigAggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
geruchlosGeruch:
Prüfnorm
pH-Wert (bei 20 °C): < 1
Zustandsänderungen
-15 - -10 °CSchmelzpunkt:
nicht bestimmtSiedebeginn und Siedebereich:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.Explosionsgefahren
nicht selbstentzündlichZündtemperatur:
Keine brandfördernden EigenschaftenBrandfördernde Eigenschaften
Dampfdruck: (bei 20 °C)
0,0001 hPa
Dichte (bei 20 °C): siehe 9.2 g/cm³
Wasserlöslichkeit: (bei 20 °C)
löslich
Dyn. Viskosität: (bei 20 °C)
21-27 mPa·s
9.2. Sonstige Angaben
Dichte bei 20°C:Schwefelsäure 56%: 1,4557g/ml60%: 1,4983g/ml62%: 1,52g/ml63%: 1,531g/ml65%: 1,5633g/ml68%: 1,5874g/ml69%: 1,5989g/ml70%: 1,61g/ml72%: 1,6338g/ml75%: 1,6692g/ml76%: 1,681g/ml78%: 1,7043g/ml80%: 1,7272g/ml84%: 1,7693g/ml90%: 1,8144g/ml96%: 1,8355g/ml98%: 1,8361g/ml
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Produkt ist hygroskopisch Kann korrodierend auf Metalle wirken (H290)
10.2. Chemische Stabilität
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Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Reaktionen mit starken Säuren und Alkalien. Reagiert heftig mit Wasser. Beim Verdünnen stets Wasser vorlegen und Produkt vorsichtig zugeben. Das Produkt entwickelt in wässriger Lösung im Kontakt mit Metallen Wasserstoff.
Vor Frost, Hitze und Sonnenbestrahlung schützen.10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Alkalimetalle, Alkaliverbindungen, Ammoniak, Erdalkalimetalle, Erdalkaliverbindungen, Laugen, Metalle, Metallegierungen, Phosphor, Phosphoroxide, Hydride, Halogen-Halogenverbindungen, Sauerstoff -Verbindungen, Permanganate, Nitrate, Carbide, brennbare Stoffe, organische Lösemittel, Acetylide, Nitrile, organische Nitroverbindungen, Aniline, Peroxide, Pikrate, Nitrite, Lithiumsilicid
10.5. Unverträgliche Materialien
Wasserstoff
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute ToxizitätLC50/2h Ratte inhal. : 510 mg/m3
konzentrierte und verdünnte Schwefelsäuren unterscheiden sich bezüglich der chemischen Eigenschaften und in ihrer Wirkung deutlich. Konzentrierte Schwefelsäure wirkt durch eine starke Affinität zu Wasser und hohe Oxidationskraft extrem destruktiv auf organische Materialien (bis zur Verkohlung). Dagegen entspricht die Wirkung verdünnter Schwefelsäure derjenigen anorganischer Säuren vergleichbarer Säurestärke (bsp. Salzsäure) und ist durch die Wasserstoffionen-Konzentration bestimmt. Spritzer konzentrierter Schwefelsäure verursachen am Auge massive Schädigungen bis hin zur Erblindung, evtl. Augapfelverlust. Auch Aerosole können am Auge nach starkem Tränenreiz schwere Entzündungen und Gewebsschädigungen verursachen. Dagegen ist die Chance einer vollständigen Heilung bei durch verdünnte Schwefelsäure verursachten Augenschädigungen deutlich besser. In einer Testung am Kaninchenauge kam es durch 1 %ige Schwefelsäure nicht zu permanenten Schädigungen. An der Haut verursacht konzentrierte Schwefelsäure schwere Verätzungen, die einer Verbrennung ähneln. Typisch sind eine dunkleVerfärbung und Geschwürsbildung. Die Wunden heilen langsam unter Narbenbildung. Ausgedehnte Verätzungen können analog Verbrennungen durch akute Herz-Kreislauf-Reaktionen (Kollaps, Schock/Schockfolgen) lebensbedrohlich werden. Mit zunehmender Verdünnung wirkt Schwefelsäure weniger aggressiv.10%ige Schwefelsäure verursachte an der Haut von Testpersonen (an Bauch oder Schulter appliziert) nur geringgradige Reizungen. Eine evtl. allergene Wirkung wurde nicht untersucht. Als typische Symptome bei Exposition gegenüber Schwefelsäure-Nebeln werden genannt: Niesen, Schnupfen, Brennen im Rachen, Schmerzen hinter dem Brustbein, Engegefühl in der Brust, Husten, Atemnot, auch Stimmbandspasmen und Bronchitis; bei hohen Konzentrationen auch Nasenbluten, Bluthusten, Bindehautentzündung und Entzündung der Magenschleimhaut. Selbst nach kurzer Einwirkung können lang persistierende Schädigungen der Atemwege und der Lunge resultieren. Sehr hohe Konzentrationen sollen auch unmittelbar zu Atem- und Herzstillstand geführt haben. Zur Wirkung im niedrigen Konzentrationsbereich liegen. Ergebnisse aus mehreren Probandenstudien (über 1 - 4 h) vor: Bei gesunden Testpersonen waren übereinstimmend ab 0,3 mg/m3Veränderungen der Lungenclearance (anfänglich Erhöhung, dann Abnahme der Effektivität) nachweisbar. Konzentrationen ab 0,38 mg/m3 führten bei tieferer Inhalation unter starker körperlicher Belastung zu Husten. Ab ca. 0,45 mg/m3 traten Rachenreizungen auf. Bis zu Konzentrationen von 2 mg/m3 waren aber keine Einflüsse auf die Lungenfunktion zu beobachten. Ab 3 mg/m3 wurden Verengung der Bronchien undRasselgeräusche in der Lunge bemerkt. Asthmatiker reagierten bei geringeren Konzentrationen mitLungenfunktionsveränderungen (Jugendliche ab 0,035 mg/m3, Erwachsene ab 0,35 mg/m3). Reizungen traten im gleichen Konzentrationsbereich auf wie bei gesunden Probanden. Allgemein sollen Konzentrationen ab ca. 7 - 10 mg/m3 belästigend wirken und 40 - 80 mg/m3 unerträglich sein. Die Tolerierbarkeit ist jedoch auch von der Tröpfchengröße abhängig, und es scheint eine Gewöhnung möglich. Auch beim Verschlucken von Schwefelsäure prägen überwiegend die lokalen Schädigungen das Vergiftungsbild. Konzentrierte Schwefelsäure führt zu starken Schmerzen und Erbrechen schwärzlicher Massen. Kontaktiertes Gewebe färbt sich meist dunkel, zeigt starke Schwellungen, später Schorfe. Frühe Todesfälle sind durch Kehlkopfverätzungen (-> Erstickung), akute Herz-Kreislauf- Reaktionen (reflektorischer Herzstillstand bzw. Kollaps, Schock/Schockfolgen) oder schnelle Magenperforation möglich. Da die sich ausbildenden Koagulationsnekrosen anfangs eine Schutzschicht bilden, können Schädigungen in Speiseröhre und Magen (Geschwüre, Perforationen, Stenosen, Strikturen) aber auch erst verzögert bemerkbar werden. Schwere Komplikationen ergaben sich oft noch nach mehreren Wochen.Als weitere Schädigungsmöglichkeiten, die den akuten Vergiftungsverlauf mitbestimmen können, werden genannt: Störungen des Säure-Basen-Gleichgewichtes (Azidose), dadurch Blutschädigung (Hämolyse), Schädigung der Nieren, evtl. auch Leberschädigung. Mit diesen Wirkungen ist zu rechnen, wenn größere Mengen Schwefelsäure resorptiv oder über geschädigte Gefäße in den Blutkreislauf gelangt sind. Die tödliche Dosis ist von Konzentration und Einwirkungsbedingungen (z.B. Füllungszustand des Magens) abhängig. Von konzentrierter Schwefelsäure können Dosen von 1 - 5 ml tödlich wirken, evtl. noch geringere Mengen (wenige Tropfen). Bei Aufnahme stark verdünnter
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Säure wurden z.T. relativ hohe Dosen überlebt (genannt wurden 50 - 90 ml 1 %iger Schwefelsäure).
BezeichnungCAS-Nr.
SpeziesDosisMethodeExpositionswege Quelle
7664-93-9 Schwefelsäure ... %
RatteLD50 2140 mg/kgoral
inhalativ (4 h) Dampf LC50 (0,375) mg/l Ratte
Reiz- und ÄtzwirkungReiz- und Ätzwirkung auf Schleimhäute und Haut,Gefahr schwerer Augen- und Lungenschädigung
Sensibilisierende WirkungenKeine sensibilisierende Wirkung bekannt.
Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer ExpositionBei bestimmten Prozessen mit Entstehung von Nebeln starker anorganischer Säuren, die auch Schwefelsäure enthalten, besteht nach Ansicht der International Agency of Research on Cancer (IARC) ein Krebsrisiko für den Atemtrakt beim Menschen. Zahnverfärbungen, Zahnerosionen, Atemwegsreizungen.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Zeigte in Tierversuchen keine erbgutverändernde Wirkung. Ames-Test:negativ.
Erfahrungen aus der Praxis
Einstufungsrelevante Beobachtungen
Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Hohe Konzentrationen in den Gewässern beeinträchtigen das aquatische Leben durch den pH- Einfluß. Giftwirkung auf Fische und Algen. Auch in Verdünnung noch ätzend. Verursacht keine biologische Sauerstoffzehrung. Gefahr für Trinkwasser nach Eindringen großer Mengen ins Erdreich und/oder in Gewässer. In Kläranlagen Neutralisation möglich.Nach Neutralisation ist nur noch die ralativ geringe Schadwirkung der entstehenden Salze vorhanden.Wird nicht neutralisiert, ist der pH-Wert zu beachten.Die toxische Wirkung für Fische und Bakterien beginnt unterhalb pH-Wert = 6 bzw. über pH-Wert = 9.
CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]Aquatische Toxizität Methode Dosis QuelleSpezies
Schwefelsäure ... %7664-93-9
Akute Fischtoxizität 96 hLC50 16 - 28 mg/l Lepomis macrochirus
Akute Algentoxizität ErC50 > 100 mg/l Desmodesmus subspicatus
Akute Crustaceatoxizität 48 hEC50 > 100 mg/l Daphnia magna
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt enthält eine anorganische Säure. Schwefelsäure wird zum nicht weiter abbaubaren Sulfat abgebaut.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine Information verfügbar.
Das Produkt ist eine Säure. Vor Einleitung eines Abwassers in Kläranlagen ist in der Regel eine
12.4. Mobilität im Boden
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Neutralisation erforderlich.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
nicht anwendbar.
Darf nicht unverdünnt in größeren Mengen in die Kanalisation, in Oberflächenwasser bzw. in das Grundwasser gelangen. Hohe Konzentrationen in den Gewässern beeinträchtigen das aquatische Leben durch den pH- Einfluß.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Gemäss europäischem Abfallkatalog (EAK) sind Abfallschlüsselnummern nicht produkt- sondern anwendungsbezogen. Abfallschlüsselnummern sollen vom Verbraucher, möglichst in Absprache mit den Abfallentsorgungsbehörden, ausgestellt werden.
Abfallschlüssel Produkt
060101 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen; Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren; Schwefelsäure und schweflige SäureAls gefährlicher Abfall eingestuft.
Abfallschlüssel Produktreste
Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen; Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren; Schwefelsäure und schweflige SäureAls gefährlicher Abfall eingestuft.
060101
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
150199
Unter Beachtung der behördlichen Vorschriften beseitigen.Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer: UN 1830
1830 SCHWEFELSÄURE mit mehr als 51 % Säure14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
814.3. Transportgefahrenklassen:
II14.4. Verpackungsgruppe:
8Gefahrzettel:
Klassifizierungscode: C1
Begrenzte Menge (LQ): 1 L
Beförderungskategorie: 2
80Gefahrnummer:
Tunnelbeschränkungscode: E
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer: UN 1830
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
1830 SCHWEFELSÄURE mit mehr als 51 % Säure14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
814.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe: II
Gefahrzettel: 8
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer: UN 1830
SULPHURIC ACID14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
814.3. Transportgefahrenklassen:
II14.4. Verpackungsgruppe:
8Gefahrzettel:
neinMarine pollutant:F-A;S-BEmS:acidsTrenngruppe:
Lufttransport (ICAO)
14.1. UN-Nummer: UN 1830
SULPHURIC ACID14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
814.3. Transportgefahrenklassen:
II14.4. Verpackungsgruppe:
8Gefahrzettel:
14.5. Umweltgefahren
neinUMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Achtung: Ätzende Stoffe
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Zusätzliche Hinweise
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG eingestuft und gekennzeichnet.
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Nationale Vorschriften
neinStörfallverordnung:Katalognr. gem. StörfallVO:Mengenschwellen:
Fällt nicht unter die TA-LuftTechnische Anleitung Luft I:Anteil:
1 - schwach wassergefährdendWassergefährdungsklasse:Kenn-Nummer gemäß Katalog wassergefährdender Stoffe: 182
Zusätzliche Hinweise
BG-Merkblatt:BGI 564 - Umgang mit GefahrstoffenBGI 595 - Reizende/Ätzende StoffeT 045 Tankfahrzeuge/Tankcontainer für Flüssigkeiten - Befüllen und Entleeren
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für diesen Stoff durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Änderungen
Dieses Datenblatt enthält Änderungen zur vorherigen Version in dem/den Abschnitt(en): 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15,16.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Dieses Sicherheitsdatenblatt enthält nur sicherheitsrelevante Angaben und ersetzt keine Produktinformation oder Produktspezifikation. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten. Lieferantennr: 88313
Weitere Angaben
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