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3.88 Bauwerksabdichtung
Tafel 3.88a Übersicht zu den Bitumen- und Polymerbitumenbahnen
(Anwendungstyp BA) Abdichtungsbahnen Bezeichnung
Bitumendachbahnen mit Rohfilzeinlage R 500
Glasvlies-Bitumendachbahnen V13 Bitumen-Schweißbahnen mit
Glasvlieseinlage V 60 S4 Bitumen-Dichtungsbahnen mit
Kupferbandeinlage Cu 01 D Bitumen-Schweißbahnen mit
Kupferbandeinlage Cu 01 S4
Bitumendachdichtungsbahnen und Bitumenschweißbahnen mit
Glasgewebe- oder Polystervlieseinlage
G 200 DD / PV 200 DD G 200 S4 / S5 PV 200 S5
Polymerbitumendachdichtungsbahnen und
Polymerbitumen-Schweißbahnen mit Glasgewebe- oder
Polystervlieseinlage
PYE – G 200 DD, PYE – PV 200 DD PYE – G 200 S4 / S5 PYE – PV 200
S5
Kaltselbstklebende Bitumen-Dichtungsbahnen mit HDPE-Trägerfolie
KSK
Kaltselbstklebende Polymerbitumen-Bahnen mit Trägereinlage
PYE-KTG KSP-2,8 PYE-KTP KSP-2,8 a) b) c)
Abb. 3.88 Anschluss der Abdichtung im Sockelbereich: a) WDVS; b)
mit KMB; c)Verblend-Mauerwerk (Bemerkung: Die Darstellung ist nur
schematisch und berücksichtigt z. B. nicht die Belange des
Wärmeschutzes.)
Tafel 3.88b Übersicht zu den Kunststoff- und Elastomerbahnen
(Anwendungstyp BA) Abdichtungsbahnen Bezeichnung
Hom
ogen
e B
ahne
n
Ethylen-Vinyl-Acetat-Terpolymer EVA-BV-1,2 weichmacherhaltiges
Polyvinylchlorid (nicht bitumenverträglich3)/
bitumenverträglich)
PVC-P-NB/BV-1,2 PVC-P-BV-1,5-SK
Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer-Bahnen EPDM-BV-1,1 (auch als
-SK) Polyisobutylen-Bahnen PIB-BV-1,5 Bahnen aus flexiblem
Polyolefin FPO-BV-1,2
Bah
nen
mit
Einl
agen
Ethylen-Copolymerisat-Bitumen ECB-BV-E-GV-1,5 / -SK
weichmacherhaltiges Polyvinylchlorid (nicht bitumenverträglich3)/
bitumenverträglich)
PVC-P-NB/BV-E-GV-1,2 PVC-P-BV-E-GV-1,2-SK
Bahnen aus flexiblem Polyolefin FPO-BV-E-GV-1,2 Fortsetzung und
Fußnoten s. nächste Seite.
BTA_2016.indb 3.88BTA_2016.indb 3.88 03.02.2016
21:29:4803.02.2016 21:29:48
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Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit 3.89
Tafel 3.88b (Fortsetzung) Abdichtungsbahnen Bezeichnung
Bah
nen
mit
Ver
stär
kung
Ethylen-Copolymerisat-Bitumen ECB-BV-V(X)1)-1,5
weichmacherhaltiges Polyvinylchlorid (nicht bitumenverträglich3)/
bitumenverträglich)
PVC-P-NB/BV-V-(X)1)-1,2 (auch als -SK)
Ethylen-Vinyl-Acetat-Terpolymer EVA-BV-V-(X)1)-1,2
Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer-Bahnen EPDM-BV-V-(X)1)-1,3
(auch als -SK)
EPDM-BV-V-(X)1)-1,3-PBS Bahnen aus flexiblem Polyolefin
FPO-BV-V-(X)2)-1,2
Bah
nen
mit
Kas
chie
rung
mit
oder
ohn
e V
erst
ärku
ng
Ethylen-Copolymerisat-Bitumen ECB-BV-E-GV-K-(X)2)-1,5
weichmacherhaltiges Polyvinylchlorid (nicht
bitumenverträglich3)/bitumenverträglich)
PVC-P-NB/BV-K-(X)2)-1,2 (auch als -SK)
PVC-P-NB/BV-E-GV-K-(X)2)-1,2 PVC-P-NB/BV-V-(X)1) -K-(X)2)-1,2
Ethylen-Vinyl-Acetat-Terpolymer EVA-BV-K-(X)2)-1,2
Polyisobutylen-Bahnen PIB-BV-K-(X)2)-1,5
Bahnen aus flexiblem Polyolefin FPO-BV-E-GV-K-(X)2)-1,2
FPO-BV-V-(X)1)-K-(X)2)-1,2
Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer-Bahnen EPDM-BV-K-(X)2)-1,1 (auch
als -SK)
1) Verstärkung (X) kann PV, GG oder PG sein. 2) Kaschierung (X)
kann PV, PPV oder GG sein. 3) Nicht bitumenverträgliche
Kunststoff-Dichtungsbahnen dürfen nur verwendet werden, wenn sie
nicht mit Bi-
tumenwerkstoffen in Berührung kommen (Trennlage).
Die in der dritten Spalte angegebenen Bezeichnungen können an
den folgenden zwei Beispielen erläu-tert werden: – BA
PVC-P-NB-E-GV-1,5 bedeutet Bahnen aus Polyvinylchlorid weich, nicht
bitumenverträglich,
mit Einlage aus Glasvlies, Dicke 1,5 mm, als Lage einer
Bauwerksabdichtung – BA EVA-BV-K-PV-1,2 bedeutet Bahn aus
Ethylen-Vinyl-Acetat-Terpolymer, bitumenverträglich,
mit Kaschierung aus Polyestervlies, Dicke 1,2 mm, als Lage einer
Bauwerksabdichtung.
4.2.3 Abdichtung im Bereich von Türen oder Eingängen Die
Abdichtung muss planmäßig bis 300 mm über Gelände hoch geführt
werden (Spritzwasserschutz, vgl. Abschn. 4.2.2). Kann im Einzelfall
die Abdichtung nicht hochgeführt werden (Terrassentüren,
Hauseingänge), sind dort besondere Maßnahmen gegen das Eindringen
von Wasser oder das Hinterlau-fen der Abdichtung einzuplanen (z. B.
durch ausreichend große Vordachflächen, Rinnen mit Abdeckun-gen
oder Gitterrost, vgl. Abb. 3.89). Oberhalb des Geländes darf die
Abdichtung entfallen, wenn dort ausreichend wasserabweisende
Bautei-le verwendet werden; andernfalls ist sie hinter der
Sockelbekleidung hochzuführen. Sollen niveaugleiche Übergänge
geschaffen werden, ist der Verhinderung des Eindringens von Wasser
besondere Bedeutung zu widmen (Bodenrinnen, Überdachung,
Gegengefälle usw.).
a) b) Abb. 3.89 Beispiele senkrechter Abdichtung im
Türschwellenbereich (aus [3.77]) a) mit Terrassenablauf
(Gitterrost), dargestellt für Abdichtung mit Bitumenbahnen b) mit
hoher Schwelle, dargestellt für Abdichtung aus lose verlegter
Kunststoffabdichtung
BTA_2016.indb 3.89BTA_2016.indb 3.89 03.02.2016
21:29:4803.02.2016 21:29:48
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3.90 Bauwerksabdichtung
4.2.4 Abdichtung der Bodenplatte Bodenplatten sind grundsätzlich
gegen aufsteigende Feuchtigkeit abzudichten. Dabei muss die
Abdich-tung des Fußbodens an die waagerechte Abdichtung der Wände
(Mauersperre) so herangeführt oder mit ihr verklebt werden, dass
keine Feuchtigkeitsbrücken, insbesondere im Bereich von
Putzflächen, entste-hen können (vgl. Abb. 3.85c oder 3.90a). Bei
Räumen mit geringen Anforderungen an die Trockenheit der Raumluft,
wie z. B. Tiefgaragen oder Lager mit feuchteunempfindlichen Gütern
kann die Abdichtung entfallen, wenn durch eine kapillarbre-chende
Schüttung, z. B. Grobkies mit einer Dicke von mindestens 150 mm,
unter der Bodenplatte der Wassertransport durch die Bodenplatte
hinreichend vermindert wird (vgl. Abb. 3.90b). Die
Abdichtungsmaterialien, die nach DIN 18 195-4 zur Abdichtung der
Bodenplatte verwendet werden dürfen, sind in der Tafel 3.90
dargestellt. Als Untergrund für die Abdichtungen ist eine
Betonschicht oder ein gleichwertiger standfester Untergrund
erforderlich. Die fertiggestellten Abdichtungen sind vor
mechani-schen Beschädigungen zu schützen, z. B. durch
Schutzschichten nach DIN 18 195-10 (vgl. Abschn. 2.4). Abb. 3.90a
Anschluss der vertikalen Wandabdichtung an die horizontale
Abdichtung
Abb. 3.90bAnordnung der erforderlichen horizontalen Abdichtung
am Wandfußpunkt bei untergeordnet genutzten Kellerräumen
Tafel 3.90 Anforderungen nach DIN 18 195-4 an die verwendbaren
Werkstoffe für die Abdich-tung der Bodenplatte
Abdichtung Anforderung / Bemerkung KMB, vgl. Abschn. 2.2.5 in
zwei Arbeitsgängen aufbringen, Mindestdicke = 3 mm Bitumen- und
Polymerbitumenbahnen nach Tafel 3.88a einlagig
Bitumen-KSK-Bahnen nach Tafel 3.88a einlagig Kunststoff- und
Elastomerbahnen nach Tafel 3.88b einlagig
Elastomerbahnen mit Selbstklebeschicht nach Tafel 3.88b
einlagig
Asphaltmastix, vgl. Abschn. 2.2.2 7 mm Schichtdicke 15 mm;
mittlere Schichtdicke = 10 mm 5 Abdichtungen gegen nicht drückendes
Wasser nach DIN 18 195-5 5.1 Abdichtungsprinzipien Als nicht
drückendes Wasser wird Niederschlags-, Sicker- und Brauchwasser
bezeichnet, welches auf Abdichtungen keinen oder nur einen
geringfügigen, zeitlich begrenzten hydrostatischen Druck ausübt.
Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser werden in DIN 18 195-5
geregelt. DIN 18195-5 gilt für die Abdichtung horizontaler und
geneigter Flächen im Freien und im Erdreich, so-wie der Wand- und
Bodenflächen in Nassräumen. Weiterhin gilt die Norm auch für die
Abdichtung un-
BTA_2016.indb 3.90BTA_2016.indb 3.90 03.02.2016
21:29:4803.02.2016 21:29:48
-
Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser 3.91
ter intensiv begrünten Bauwerksflächen mit einer
Anstaubewässerung bis 100 mm Höhe, wenn die Aus-führung der
Abdichtung und ihrer Anschlüsse der dabei gegebenen besonderen
Wasserbeanspruchung Rechnung trägt. DIN 18 195-5 gilt nicht für die
Abdichtung von nicht genutzten und von extensiv begrünten
Dachflä-chen (hierzu siehe DIN 18 531 bzw. Flachdachrichtlinie
[3.73]), die Abdichtung von Fahrbahnen, die zu öffentlichen Straßen
oder zu Schienenwegen gehören, z. B. Fahrbahntafeln, die Abdichtung
von Depo-nien, Erdbauwerken und bergmännisch erstellten Tunneln,
nachträgliche Abdichtungen in der Bau-werkserhaltung oder in der
Baudenkmalpflege, es sei denn, es können hierfür Verfahren
angewendet werden, die in dieser Norm beschrieben werden.
Konstruktionen aus wasserundurchlässigem Beton sind ebenfalls nicht
in DIN 18 195-5 geregelt. Nach der Größe der auf die Abdichtung
einwirkenden Beanspruchungen werden „mäßig“ oder „hoch“
beanspruchte Abdichtungen wie folgt unterschieden:
Mäßig beanspruchte Abdichtungen Mäßig beanspruchte Abdichtungen
sind nach DIN 18 195-5 durch folgende Randbedingungen
gekenn-zeichnet: – Die auf die Abdichtung einwirkenden
Verkehrslasten sind ruhend. – Die Wasserbeanspruchung ist gering
und wirkt nicht ständig (d. h. ausreichend Gefälle vorhanden i 2,0
%). Beispiele für mäßig beanspruchte Abdichtungen nach DIN 18 195-5
sind begehbare Dachflächen, Balkone und ähnliche Flächen im
Wohnungsbau sowie unmittelbar Spritzwasser belastete Fußboden- und
Wand-flächen in Nassräumen des Wohnungsbaus, soweit sie nicht durch
andere Maßnahmen hinreichend ge-gen eindringende Feuchtigkeit
geschützt sind. Abb. 3.91a Ausführungsvariante einer genutzten
Dachfläche (mäßige Beanspruchung)
Hoch beanspruchte Abdichtungen Zu den hoch beanspruchten Flächen
zählen u. a.: – Dachterrassen, intensiv begrünte Flächen,
Parkdecks, Hofkellerdecken und Durchfahrten, erdüber-
schüttete Decken – durch Brauch- oder Reinigungswasser stark
beanspruchte Fußboden- und Wandflächen in Nassräu-
men, wie z. B. Umgänge in Schwimmbädern, öffentliche Duschen,
gewerbliche Küchen. Abb. 3.91b Ausführungsvarianten einer
befahrbaren Dachfläche (hohe Beanspruchung)
verträglich)
BTA_2016.indb 3.91BTA_2016.indb 3.91 03.02.2016
21:29:4803.02.2016 21:29:48
-
3.92 Bauwerksabdichtung
5.2 Bauliche Erfordernisse Die Abdichtungen sind mit Gefälle
auszuführen (i 2,0 %), damit sich das Wasser auf ihnen nicht staut.
Sofern erforderlich, ist eine Dränage (vgl. Abschn. 7) anzuordnen.
Bei Bewegungen des Baukörpers (Schwinden, Bewegungen aus
Temperaturänderungen, Setzungen, Biegung) darf die Abdichtung nicht
ihre Schutzfunktion verlieren. Risse im Bauwerk dürfen zum
Zeitpunkt ihres Auftretens nicht breiter als 0,5 mm sein und sich
nicht weiter als 2,0 mm breit öffnen (Bitumendickbeschichtungen 1,0
mm). Der Versatz der Risskanten in der Ebene darf nicht größer als
1 mm sein (Bitumendickbeschichtungen 0,5 mm). Ergeben z. B. die
statischen Berechnungen, dass die genannten Rissbreiten bzw.
-bewegungen über-schritten werden, so ist durch konstruktive
Maßnahmen (mehr Bewehrung, Aufbetonschichten – Abb. 3.92b, engere
Fugenteilung, Wärmedämmung, Schleppstreifen – Abb. 3.92a) den
entstehenden Bau-werksbewegungen entgegenzuwirken (vgl. auch DIN
18195-8).
Abb. 3.92a Schleppstreifenausbildung zur schadensfreien Aufnahme
von Wegänderungen [3.78] (Bewegungsfuge Typ I nach DIN 18
195-8)
Decken aus großformatigen Einzelelementen für Parkdächer oder
vergleichbar genutzte Flächen, z. B. aus Beton-Fertigteilplatten,
müssen zur Stabilisierung mit bewehrten, am Ort hergestellten
Auf-betonschichten oder mit anderen Maßnahmen zur
Querkraftübertragung versehen sein, um unter-schiedliche
Durchbiegungen der Einzelelemente sowohl an ihren Längskanten als
auch an den Aufla-gerfugen zu vermeiden.
Abb. 3.92b Querkraftübertragung durch Aufbetonschichten bzw.
Fugenverfüllung bei Beton-Fertigteilen [3.78]
Die Abdichtung darf nur senkrecht zur Fläche beansprucht werden.
Abdichtungen in den Schrägen sind durch Widerlager, Anker o. Ä. am
Gleiten zu hindern. Im Bereich von z. B. schrägen (mit Gefälle)
ange-ordneten Fahrbahnen (Betonestrich) werden die in Richtung der
Abdichtung wirkenden Kräfte meistens durch Telleranker aufgenommen
(vgl. Abb. 3.92c). Die Tellerankerkonstruktion überträgt die Kräfte
(z. B. aus Brems- bzw. Beschleunigungskräften) von der oberen
Betonschicht in die Unterkonstruktion. Dämmschichten, auf die die
Abdichtungen aufgebracht werden, müssen für die jeweilige Nutzung
geeignet sein. Die Temperaturempfindlichkeit der Kunstharzschäume
ist bei der Verarbeitung bitumenhaltiger Ab-dichtungen zu
beachten.
a) b)
Abb. 3.92c Kraftübertragung in Abdichtungsebene durch a) Anker
bzw. b) Vorsprünge
BTA_2016.indb 3.92BTA_2016.indb 3.92 03.02.2016
21:29:4803.02.2016 21:29:48
-
Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser 3.93
Bei der Verwendung von Kunststoffabdichtungen sind mögliche
Weichmacherwanderungen zwischen Kunstharzschäumen und
Abdichtungsbahnen zu verhindern (z. B. durch Anordnung von
Trennlagen). Die Abdichtung muss hohlraumfrei zwischen den festen
Bauteilen des Gebäudes angeordnet werden, da-mit sie nicht
„abfließt“ bzw. bei geringfügigen Beanspruchungen durch den
Wasserdruck beschädigt wird. Entwässerungseinläufe, die die
Abdichtung durchdringen, müssen sowohl die Oberfläche des Bauwerks
als auch die Abdichtungsebene entwässern (z. B. bei Dachterrassen
mit Gehwegplatten über der Abdich-tung o. Ä.).
Abb. 3.93a Ungedämmte Dachabläufe in genutzten Dach-
flächen, dargestellt für Bitumenbahnen (aus [3.77])
Abb. 3.93b Fugenabdichtung zwischen zwei Gebäuden
5.3 Verwendbare Materialien 5.3.1 Mäßig beanspruchte Abdichtung
Die Abdichtungsmaterialien, die nach DIN 18 195-5 zur Abdichtung
bei mäßiger Beanspruchung der Abdichtung verwendet werden dürfen,
sind in der Tafel 3.93 dargestellt. Der Untergrund ist i. d. R. mit
einem kaltflüssigen Voranstrich zu versehen.
Tafel 3.93 Stoffe für die Abdichtung bei mäßiger Beanspruchung
nach DIN 18 195-5
Abdichtung Anforderung / Bemerkung Bitumen- oder
Polymer-bitumenbahnen sowie -schweißbahnen
1 Lage Bahnen mit Gewebe-, Polyestervlies- oder
Metallbandeinlage Bitumen-Dachdichtungsbahnen mit Gewebeeinlage
müssen mit einem Deckaufstrich versehen werden.
kaltselbstklebende Bitumen-Dichtungsbahnen (KSK)
1 Lage auf HDPE-Trägerfolie. Der Untergrund ist mit einem
kaltflüssigen Voranstrich zu versehen.
Kunststoff-Dichtungsbahnen aus PIB oder ECB
1 Lage, mind. 1,5 mm dick Kunststoff-Dichtungsbahnen, die
unterseitig mit Kunststoffvlies kaschiert sind, dürfen lose verlegt
werden.
Kunststoff-Dichtungsbahnen aus EVA und PVC-P
1 Lage, mind. 1,2 mm dick, die lose zu verlegen oder mit einem
geeigneten Klebstoff mit ausreichender Überdeckung aufzubringen
ist.
Elastomerbahnen 1 Lage, mind. 1,2 mm dick, die lose zu verlegen
oder mit Klebemasse oder einem Kaltklebstoff aufzubringen ist.
Elastomerbahnen mit Selbstklebeschicht 1 Lage auf einem
kaltflüssigen Voranstrich
Asphaltmastix 2 Lagen Asphaltmastix mit Schutzschicht nach DIN
18 195-10. Diese Art der Abdichtung darf nur auf waagerechten oder
schwach geneigten Flächen angewendet werden. Die Abdichtung muss
insgesamt i. M. 15 mm, darf jedoch an keiner Stelle unter 12 mm
oder über 20 mm dick sein.
Asphaltmastix in Verbindung mit Gussasphalt
1 Lage Asphaltmastix mit einer darauf im Verbund angeordneten
Schicht aus Gussasphalt. Die Lage Asphaltmastix muss im Mittel 10
mm, darf jedoch an keiner Stelle weniger als 7 mm oder mehr als 15
mm dick sein. Die Schicht aus Gussasphalt muss eine Nenndicke von
25 mm aufweisen. Zwischen der Abdich-tung und dem Untergrund ist
eine Trennlage, z. B. aus Rohglasvlies, vorzusehen.
Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen
In zwei Arbeitsgängen aufbringen, mindestens 3 mm dick. An
Kehlen und Kanten sind Gewebeverstärkungen einzubauen. Sie sollten
auch auf horizon-talen Flächen verwendet werden, um die
Mindestschichtdicke sicherzustellen.
BTA_2016.indb 3.93BTA_2016.indb 3.93 03.02.2016
21:29:4803.02.2016 21:29:48
-
3.94 Bauwerksabdichtung
5.3.2 Hoch beanspruchte Abdichtung Die Abdichtungsmaterialien
die nach DIN 18 195-5 zur Abdichtung bei hoher Beanspruchung der
Ab-dichtung (z. B. Abdichtung eines Parkdecks) verwendet werden
dürfen, sind in der Tafel 3.94 darge-stellt. Der Untergrund ist i.
d. R. mit einem kaltflüssigen Voranstrich zu versehen.
Tafel 3.94 Stoffe für die Abdichtung bei hoher Beanspruchung
nach DIN 18 195-5
Abdichtung Anforderung / Bemerkung
nackte Bitumenbahnen
3 Lagen, die mit Klebemasse untereinander zu verbinden und mit
einem Deckaufstrich zu versehen sind. Sie dürfen nur dort
angewendet werden, wo eine Einpressung der Abdichtung mit einem
Flächendruck von mindestens 0,01 MN/m² sichergestellt ist.
Bitumen- oder Polymerbitumenbahnen sowie -schweißbahnen
2 Lagen mit Gewebe-, Polyestervlies- oder Metallbandeinlage. Für
Abdichtungen auf genutzten Dachflächen ist die obere Lage aus einer
Polymerbitumenbahn herzustellen. Beträgt das Gefälle der
Abdichtungsunterlage unter 2 %, sind mindestens 2 Lagen
Polymerbitumenbahnen zu verwenden.
Kunststoffbahnen aus PIB oder ECB
1 Lage, PIB mind. 1,5 mm dick und ECB mind. 2,0 mm dick. Bei
loser Verlegung ist die Abdichtung zwischen zwei Schutzlagen
anzuordnen. Bei verklebter Verlegung werden die Bahnen mit Bitumen
auf einer unteren Lage aus einer Bitumenbahn oder entsprechender
Kaschierung der Wärmedämmung aufgeklebt.
Kunststoffbahnen aus EVA und PVC-P oder Elastomeren
1 Lage, mind. 1,5 mm dick Bei loser Verlegung ist die Abdichtung
zwischen zwei Schutzlagen anzuordnen. Bei verklebter Verlegung
werden die Bahnen mit Bitumen auf einer unteren Lage aus einer
Bitumenbahn oder entsprechender Kaschierung der Wärmedämmung
aufgeklebt.
Metallbänder in Verbindung mit Bitumenbahnen
1 Lage kalottengeriffelter Metallbänder aus Kupfer oder
Edelstahl und eine Schutzlage aus Glasvlies-Bitumenbahnen oder
nackter Bitumenbahn
Metallbänder in Verbindung mit Gussasphalt
1 Lage kalottengeriffelter Metallbänder aus Kupfer oder
Edelstahl mit einer darauf im Verbund angeordneten Schicht aus
Gussasphalt Die Metallbänder sind mit Klebemasse aus gefülltem
Bitumen im Gieß- und Ein-walzverfahren einzubauen. Die Schicht aus
Gussasphalt muss eine Nenndicke von 25 mm aufweisen.
Bitumen-Schweiß-bahnen in Verbindung mit Gussasphalt
1 Lage Bitumen-Schweißbahn mit einer darauf im Verbund
angeordneten Schicht aus Gussasphalt Die Schicht aus Gussasphalt
muss eine Nenndicke von 25 mm aufweisen.
Asphaltmastix in Verbindung mit Gussasphalt
1 Lage Asphaltmastix mit einer darauf im Verbund angeordneten
Schicht aus Guss-asphalt Die Lage Asphaltmastix muss im Mittel 10
mm, darf jedoch an keiner Stelle weniger als 7 mm oder mehr als 15
mm dick sein. Die Schicht aus Gussasphalt muss eine Nenndicke von
25 mm aufweisen. Zwischen der Abdichtung und dem Untergrund ist
eine Trennlage, z. B. aus Roh-glasvlies, vorzusehen.
5.4 Abdichtung in Nassräumen Nach DIN 18 195-5 sind Nassräume
Innenräume, in denen nutzungsbedingt Wasser in derartigen Men-gen
anfällt, das zu dessen Ableitung Fußbodenentwässerungen
erforderlich werden. Bäder im Woh-nungsbau ohne Bodenablauf zählen
hingegen nicht zu den Nassräumen, da die anfallende Wassermenge als
gering erachtet wird. Ist ein Fußbodenablauf in einem Wohnungsbad
jedoch vorhanden, wird dieser auch als Ausguss benutzt, wodurch
entsprechend DIN 18 195 eine Abdichtung notwendig wird.
Entsprechend der Definition eines Nassraumes ist ein Badezimmer im
Wohnungsbau mit niveau-gleicher Duschtasse ein Nassraum, ein
Wohnungsbadezimmer mit aufgekanteter Duschtasse, jedoch oh-ne
Bodenablauf, nicht. Sind die Umfassungsflächen in einem
Wohnungsbadezimmer feuchtigkeitsempfindlich (z. B. Holzbau,
Trockenbau, Stahlbau), so werden geeignete Schutzmaßnahmen
erforderlich. Diese Schutzmaßnahmen können z. B. auch durch eine
Verbundabdichtung entsprechend dem Merkblatt des Fachverbandes des
deutschen Fliesengewerbes [3.74] ausgeführt werden (Abb. 3.95).
BTA_2016.indb 3.94BTA_2016.indb 3.94 03.02.2016
21:29:4903.02.2016 21:29:49
-
Abdichtung von nicht genutzten Dachflächen 3.95
Abb. 3.95 Aufbau einer Verbundabdichtung im Nassraumbereich:
Wandaufbau und Bodenaufbau
Bei den Verbundabdichtungen hinsichtlich der
Beanspruchungsklassen wird zwischen dem bauaufsicht-lich geregelten
Bereich (hohe Beanspruchung) und dem bauaufsichtlich nicht
geregelten Bereich unter-schieden.
Tafel 3.95 Beanspruchungsklassen von Verbundabdichtungen
Bezeichnung Beschreibung bauaufsichtlich geregelter Bereich
Al Wände in öffentlichen Duschen A2 Böden in öffentlichen
Duschen B Wände und Böden in öffentlichen Schwimmbädern C Wände und
Böden bei hoher und chemischer Beanspruchung
bauaufsichtlich nicht geregelter Bereich
0 Wohnungsbäder ohne Bodenablauf A01 Wandflächen in
Wohnungsbäder mit Bodenablauf A02 Bodenflächen in Wohnungsbädern
mit Bodenablauf B0 Balkone und Terrassen (nicht über genutzten
Räumen)
Für Verbundabdichtungen werden folgende Gruppen von
Abdichtungsstoffen unterschieden: Kunststoffdispersionen (gefüllt
oder ungefüllt) Kunststoff-Zement-(Mörtel)-Kombinationen (flexible
Dichtungsschlämme) Reaktionsharze (Epoxid- oder
Polyurethanharze).
Die Eignung von Verbundabdichtungen ist zzt. durch ein gültiges
Allgemeines bauaufsichtliches Prüf-zeugnis zu erbringen. Bemerkung:
Im Hinblick darauf, dass die Fugen zwischen den Fliesen auf dem
Boden und denen auf der Wand nicht auf Dauer wasserdicht
ausgebildet werden können (z. B. durch Verformung des Estrichs),
wird empfohlen, auch bei feuchtigkeitsunempfindlichen Untergründen
eine Abdichtung nach dem o. g. Merkblatt auszuführen. Gegenüber
Abdichtungen nach DIN 18 195 erübrigen sich bei den
Verbundab-dichtungen zusätzliche Schutzschichten, wodurch sich
geringere Aufbauhöhen und Konstruktionsdicken realisieren lassen.
Nassräume in öffentlichen Bädern, gewerblichen Küchen u. Ä. sind
entweder nach DIN 18 195-5 für ho-he Beanspruchungen abzudichten
oder es können auch Verbundabdichtungen gewählt werden.
6 Abdichtung von nicht genutzten Dachflächen nach DIN 18 531 6.1
Abdichtungsprinzipien DIN 18 531 gilt für die Planung und
Ausführung von Abdichtungen von nicht genutzten Dachflächen aus
bahnenförmigen Stoffen im Neubau als auch für die Instandhaltung
und Dacherneuerung. Sie gilt auch für Abdichtungen von extensiv
begrünten Dachflächen. Bei der Bemessung der Dachabdichtungen sind
insbesondere die planmäßig zu erwartenden Lasten zu
berücksichtigen. Eine nicht genutzte Dachabdichtung muss bei den
üblicherweise zu erwartenden Ober-flächentemperaturen (–20 °C bis
+80 °C) funktionsfähig bleiben.
BTA_2016.indb 3.95BTA_2016.indb 3.95 03.02.2016
21:29:4903.02.2016 21:29:49
-
3.96 Bauwerksabdichtung
6.2 Beanspruchungsklassen In DIN 18 531-1 werden
unterschiedliche Beanspruchungsklassen der Dachabdichtung
definiert. Bei der Planung sind die zu erwartenden Beanspruchungen
durch Feuchtigkeit, mechanische und thermische Beanspruchungen,
Beanspruchungen durch Wurzelwachstum und darüber hinausgehende
Beanspru-chungen, wie z. B. chemische Einwirkungen, zu definieren
und die Konstruktionen dementsprechend zu klassifizieren.
Tafel 3.96a Beanspruchungsklassen für Dachabdichtungen nach DIN
18 531
Beanspruchungsklassen Hohe mechanische
Beanspruchung (Stufe I)
Mäßige mechanische Beanspruchung
(Stufe II) Hohe thermische Beanspruchung (Stufe A) IA1) IIA
Mäßige thermische Beanspruchung (Stufe B) IB IIB 1) Abdichtungen
von An- und Abschlüssen sind der Beanspruchungsklasse IA
zuzuordnen.
Tafel 3.96b Beanspruchungsarten von Dachabdichtungen nach DIN 18
531 Beanspruchungsart Definition
Feuchte Niederschläge und vorübergehend stehendes Wasser, sowie
eventuell vorhandene Baufeuchte und die durch die Nutzung des
Gebäudes zu erwartende Feuchte
Mec
hani
sche
Bea
nspr
uchu
ng
Stufe I: Hohe mechanische Beanspruchung
1. Art des Untergrundes bzw. der Tragkonstruktion: element- und
plattenförmige Untergründe, wie Betonfertigteile, Betondielen, wenn
unterschiedliche Verfor-mung der Einzelelemente an ihren Längs-
oder Querfugen auftreten können; harte Dämmstoffe aus z. B. XPS
soweit sie Fugen aufweisen, deren Bewegungen sich auf die
Abdichtung auswirken können; Tragkonstruktionen aus
Stahltrapezprofilen; Schalungen aus Holz oder Holzwerkstoffen als
Untergrund für die Abdichtung
2. Art der Lagesicherung: z. B. lose liegende Abdichtungen mit
mechanischer Befestigung.
3. Weiche Unterlagen: z. B. bei Mineralfaserdämmstoffen 4.
Arbeiten auf der Dachabdichtung: bei z. B. häufigen Inspektionen,
Wartungs-
arbeiten oder Extensivbegrünung 5. Mechanische Einwirkungen
während der Nutzungsdauer: z. B. in Gebieten, die
besonders durch Hagelniederschlag gefährdet sind.
Stufe II: Mäßige mechanische Beanspruchung
Eine Dachabdichtung gilt als mäßig beansprucht, wenn die o. g.
erhöhten Bean-spruchungen der Stufe I nicht vorliegen oder die
jeweilige Beanspruchung durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen
werden kann (z. B. verklebter nicht belüfte-tem Dachaufbau mit
einer Tragkonstruktion aus Stahlbeton und einer Wärmedäm-mung aus
Schaumglas).
Ther
misc
he
Bean
spru
chun
g
Stufe A: Hohe thermische Beanspruchung
Dachabdichtung, die den witterungsbedingt starken thermischen
Wechselbean-spruchungen ausgesetzt wird (Abdichtungen ohne
Oberflächenschutz oder mit nur leichtem Oberflächenschutz).
Stufe B: Mäßige thermische Beanspruchung
Keine starken Aufheizungen, schnelle Temperaturänderungen oder
direkte Witte-rungsbeanspruchungen der Abdichtung (z. B.
Abdichtungen unter einem schweren Oberflächenschutz wie
Kiesschüttung); Dachabdichtungen von Umkehrdächern und extensiv
begrünten Dachflächen sind ebenfalls als mäßig beansprucht
ein-zustufen.
Wurzelwachstum Bei extensiver Begrünung treten Beanspruchungen
durch Wurzelwachstum auf. Die Abdichtung muss ausreichend
durchwurzelungsfest sein, oder es ist eine zu-sätzliche
Durchwurzelungsschutzschicht anzuordnen.
Sonstige Dachabdichtungen können photochemischen Einflüssen,
kombinierten und wechselnden Einwirkungen von UV-Strahlung, Ozon
und biologischen Beanspruchungen ausgesetzt werden.
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