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VORENTWURF
BESCHLUSSVORLAGE ZUM 25.09.2017 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
Die Stadt Saalburg-Ebersdorf beabsichtigt die bisherige städtebauliche Planung Bebauungsplan „Stauseeufer Saalburg-Kloster“ in geänderter Form neu zu entwickeln, verbunden mit einer flexibleren Gestaltung und teilweisen Neuanordnung der Baugebiete mit dem Ziel einer Attraktivitätssteigerung der touristischen Angebote sowie einer besseren Vermarktungsorientierung. Für den südlichen Teilbereich ist hierfür der Bebauungsplan „Stauseeufer Saalburg-Kloster“ zu ändern. Das Plangebiet dieses Änderungsbereiches umfasst rund 22 ha. Die städtebaulichen Entwicklungsziele sehen eine teilweise Neugliederung der Baugebiete in flexibler gestaltbare Flächen vor. In diesem Rahmen sollen ebenfalls die Verkehrsflächen neu geordnet werden und auf die notwendigen Haupterschließungsflächen beschränkt werden. Des Weiteren sieht die Änderung des Bebauungsplanes eine Reduzierung des Versiegelungsgrades der Bauflächen vor.
1.2 Bilanzierungsmodell Zur Bewertung der Biotoptypen und deren Gegenüberstellung im Rahmen der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wurde das Bilanzierungsmodell „Die Eingriffsregelung in Thüringen“ des Freistaates Thüringen (Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt) aus dem Jahr 2005 i.V.m. der Bewertungsanleitung für die Biotoptypen Thüringens (TMLNU 1999) verwendet.
2. Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
2.1 Methodische Vorgehensweise
Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Stauseeufer Saalburg-Kloster“ basiert auf dem Stand des rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das bedeutet, die Grundlage zur Bestandsermittlung der Biotoptypen bildet das bestehende Planungsrecht. Es findet demnach keine Neubewertung der bestehenden Biotoptypen statt, sondern ausschließlich eine Differenzbetrachtung. Diese Vorgehensweise wurde in Vorbereitung des Änderungsverfahrens grundsätzlich mit dem Fachdienst Bauordnung des zuständigen Landratsamtes Saale-Orla-Kreis einvernehmlich abgestimmt. In der Anlage 3.1 „Bewertung der Eingriffsflächen“ sind demnach in der Spalte C (Biotoptyp – Bestand) die gemäß des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Stauseeufer Saalburg-Kloster“ festgesetzten Flächen angeführt. Die aus Spalte E (Biotoptyp – Planung) hervorgehenden Flächen entsprechen der avisierten Planung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Stauseeufer Saalburg-Kloster“. Flächen, die durch die 1. Änderung nicht angepasst werden, sind im Rahmen der Differenzbetrachtung nicht erwähnt und entfallen somit aus der folgenden Bilanzierung.
2.2 Bestand Biotypen Der bei der Bilanzierung zugrundeliegende Bestand der Biotoptypen, welcher sich aus den rechtskräftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stauseeufer Saalburg-Kloster“ ergibt, ist in der Anlage 3.3 dargestellt und in der Bewertung der Eingriffsflächen (Anlage 3.1) in Spalte C
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Stadt Saalburg-Ebersdorf, 1. Änderung Bebauungsplan „Stauseeurfer Saalburg-Kloster“
(Biotoptyp – Bestand) erläutert. Um eine übersichtlichere Einordnung zu ermöglichen, wurden die Eingriffsflächen in die Flächengruppen F1 bis F6 (Anlage 3.2) eingeteilt. Diese entsprechen auch den neu entwickelten Funktionsbereichen, welche im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes ermittelt wurden. Im Plangebiet wurden, neben dem Erhalt der Intensivgrünländer, überwiegend Sondergebiete festgesetzt. Da der rechtskräftige Bebauungsplan eine vergleichsweise hohe Grundflächenzahl festsetzt, ist die zulässige Versiegelung der Bestandsflächen entsprechend hoch. Dies wurde bei der Bewertung der Flächen (Spalte D „Bedeutungsstufe – Bestand, Anlage 3.1) entsprechend mit einer vergleichsweise niedrigen Bedeutungsstufe berücksichtigt. So wurden „andere Gewerbeflächen“ entsprechend dem Biotoptyp-Code 9142 durchschnittlich der Stufe 10, „Zelt- und Campingplätzen“ (Biotoptyp-Code 9360) der Stufe 20 und „Wochenend- und Ferienhausbebauung“ (Biotoptyp-Code 9116) ebenfalls der Bedeutungsstufe 20 zugeordnet. Weitere Versiegelungsschwerpunkte stellen die Verkehrs- und Parkplatzflächen dar. Im Aufstellungsverfahren des rechtskräftigen Bebauungsplanes bestand eine sehr präzise Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes, welche relativ wenig alternative bzw. bedarfsorientierte Entwicklungsmöglichkeiten vorsah. In diesem Zuge wurden sehr konkrete und ausführliche Verkehrsführungen festgesetzt (speziell im Bereich „Wochend- und Ferienhausbebauung“ in der Flächengruppe FG 6), die einen hohen Versieglungsgrad verursachen. Im Bereich der Flächengruppe 5 befand sich ursprünglich eine Kläranlage, welche durch den rechtskräftigen Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden sollte. Da diese eine nahezu vollständige Versiegelung verursachte, konnte diese Bestandsfläche nur mit der Stufe 5 bewertet werden. Die Maßnahmeflächen M1 und M2, im südlichen Teil des Bebauungsplanes „Stauseeufer Saalburg-Kloster“ sollten eine Entsiegelung und Renaturierung beinhalten. Die daraus anzunehmenden ökologischen Strukturen (Kleinröhricht, Feldheckenstrukturen und mesophiles Grünland) wurden jeweils mit 30 Bewertungseinheiten im Bestand bewertet. Die Maßnahmefläche M3 sollte durch den rechtskräftigen Bebauungsplan eine Vergrößerung eines bestehenden Feuchtgebietes von 150 m² zu 1500 m² beinhalten. Diese Fläche wurde somit als Nass-/ Feuchtgrünland mit der Bewertungsstufe 30 verortet.
2.3 Planungszustand / geplante Biotypen Aus Gründen einer übersichtlichen Differnzbetrachtung zwischen dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Stauseeufer Saalburg-Kloster“ und dessen 1. Änderung wurde im Rahmen der Bilanzierung auf eine gesonderte Darstellung der geplanten Biotoptypen verzichtet, da die Flächenaufteilung bereits aus der Anlage 3.3 (Übersicht der Eingriffsflächen) in Zusammenhang mit der Spalte D – „Biotoptyp – Planung“ der Anlage 3.1 hervorgeht. Somit ist klar ersichtlich, welche Festsetzungen sich im Zuge der 1. Änderung ändern und wie sich dies auf die Bedeutungsstufe auswirkt. Die Festsetzungen der 1. Änderung führen in weiten Teilen zu einer Vergrößerung der räumlichen Ausdehnung der Sondergebiete bei gleichzeitiger Verringerung der Grundflächenzahl. Dies hat zur Folge, dass bei Durchführung des Bebauungsplanes zwar deutlich flexibler und bedarfsorientierter gebaut werden kann, aber die tatsächliche Flächenversiegelung in ihrer Gesamtheit trotzdem deutlich unter dem Niveau des rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt. Aufgrund der vergleichsweise niedrigen Grundflächenzahlen, werden die Sondergebiete für „andere Gewerbeflächen“ durchschnittlich mit den Stufen 12 bis 14 und die Sondergebiete für „Zelt- und Campingplatzflächen“ bzw. „Wochenend- und Ferienhausbebauungen“ mit der Stufe 25 bewertet.
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Eine weiterere Änderung liegt in der strukturellen Anpassung der Intensivgrünländer. Diese sollen im Zuge der 1. Änderung einer Aufwertung unterliegen und im Gegensatz zum rechtskfräftigen Bebauungsplan (Referenz stellt dabei die aktuelle landwirtschaftliche Nutzung dar) durch weniger intensive Bewirtschaftung eine höhere Bedeutungsstufe erlangen. In diesem Zusammenhang soll zum Einen die N-Düngung reduziert bzw. unterlassen werden, um den Anteil des offenen Bodens zu erhöhen und demnach einerseits Kräutern bessere Wachstumsbedingungen zu ermöglichen (Steigerung der Biodiversität) und andererseits aufgrund der damit verbundenen reduzierten Bodenversauerung die Vielfalt der Bodenlebewesen zu erhöhen. Zum Anderen ist eine eine kräuterreiche Rasensaatgutmischung einzubringen. Da diese Maßnahmen nicht zum Erreichen des Stautuses eines Extensiv-Grünlandes genügen, sind die Flächen in der Planung mit der Stufe 25 zu bewerten (extensive Grünländer könnten mit 30 Bewertungseinheiten eingestuft werden). Durch die Reduzierung der festgesetzten Verkehrsflächen und Parkplätze erfolgt eine weitere Eingrenzung versiegelbarer Flächen. Dieses Defizit zwischen dem rechtskräftigen Bebauungsplan und der 1. Änderung ergibt sich vordergründig im Bereich der Flächengruppe 6. Die entfallenen Verkehrsflächen werden größtenteils in die umliegenden Sondergebiete integriert und dementsprechend bilanziert. Auch die Versorgungsfläche, welche sich im Bereich der Flächengruppe 5 befindet, bedarf aufgrund einer Standortverlagerung keiner weiteren planungsrechtlichen Sicherung und wird im Zuge der 1. Änderung planungsrechtlich zurückentwickelt. Im Bereich der Marina der Flächengruppe 5 wird fortan eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung durch die 1. Änderung festgesetzt. Hiermit soll die Erreichbarkeit des Gewässers bzw. vorrangig des Bootssteges ermöglicht werden. Da die Fläche allerdings nur zu einem sehr geringen Teil tatsächlich versiegelt wird, fließt sie mit der vglw. hohen Bewertungsstufe für Verkehrsflächen (Stufe 7) in die Bilanzierung ein. Das städtebauliche Konzept sieht eine Entwicklung im südlichen Plangebiet vor. Das Sondergebiet musste in seiner räumlichen Ausdehnung angepasst werden und überlagert somit den Bereich einer ehemaligen Kläranlage. Der rechtskräftige Bebauungsplan „Stauseeufer Saalburg-Kloster“ sah in der Rekultivierung der Kläranlage ein Potenzial und stufte das Areal somit als Maßnahmebereich ein. Die beiden Maßnahmeflächen M1 und M2 entfallen durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes. Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Stauseeufer Saalburg-Kloster“ wird fortan ein Sondergebiet dargestellt. Da die dort avisierte Bebauung jedoch mit einer nur sehr geringen städtebaulichen Dichte zulässig ist (GRZ 0,3), wird von einem vergleichsweise hohen Biotopwert im unbebauten Bereich ausgegangen. Der Erhalt der durch zwischenzeitliche Sukzession entstandenen ökologischen Wertigkeit im Baugebiet und den daran angrenzenden Bereichen, berechtigt eine relativ hohe Einstufung des Planwertes. Im zentralen Teil des Geltungsbereiches wurde durch den rechtskräftigen Bebauungsplan die Maßnahmefläche M3 festgesetzt, welche eine Vergrößerung des bestehenden Feuchtgebietes von 150 m² auf 1500 m² vorsah. Die 1. Änderung kann aufgrund der geänderten städtebaulichen Zielsetzung jene Vergrößerung nicht mehr gewährleisten, wodurch diese Maßnahmefläche auf ihren tatsächlichen, ursprünglichen „Kern“ beschränkt wird. Da die Pflanzgebote PFG 1 bis PFG 3 sowohl im rechtskräftigen Bebauungsplan, als auch in dessen 1. Änderung teilweise nicht lokalisiert werden können, werden sie in den Anlagen 3.1 – 3.3 nicht angeführt. Zudem stehen diese Maßnahmen im Kontext des rechtskräftigen Geltungsbereiches und unterliegen somit einer Gesamtbilanzierung. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Stauseeufer Saalburg-Kloster“ sichert und präzisiert diese Pflanzgebote im Rahmen der textlichen Festsetzungen, passt diese teilweise in der räumlichen Ausdehnung an und konkretisiert sie.
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Stadt Saalburg-Ebersdorf, 1. Änderung Bebauungsplan „Stauseeurfer Saalburg-Kloster“
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Stauseeufer Saalburg-Kloster“ bleiben, analog zum rechtskräftigen Bebauungsplan, sowohl die Quantitäten, als auch die Qualitäten der Pflangebote gesichert. Verluste in der räumlichen Ausdehnung oder Minderungen des Pflanzumfanges werden demnach nicht eintreten.
2.4 Ergebnis der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Durch einen Vergleich der Bedeutungsstufen der Bestands- und Planungsebene kann festgestellt werden, wo und mit welcher Eingriffsschwere sich Festsetzungen des Bebauungsplanes nachteilig auf die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes auswirken. Durch Subtraktion der Bestandswerte von den Planungswerten ergeben sich für die einzelnen Flächen positive oder negative Bilanzen. Werden diese addiert, ergibt sich für die Differenzbetrachtung zwischen dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Stauseeufer Saalburg-Kloster“ und der 1. Änderung ein Gesamtflächenäquivalent i.H.v. -32.438.
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