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GEMEINDE NIEDERWINKLING
BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN "WA LAUTERBACH“
BEGRÜNDUNG Satzungsbeschluss Datum: 23.06.2020
Auftragnehmer:
HIW Hornberger, Illner, Weny Gesellschaft von Architekten mbH
Mussinanstraße 7 94327 Bogen Tel.: 09422 / 8538-0 Fax: 09422 /
8538-23 email: [email protected]
HIW
HORNBERGER, ILLNER, WENY Gesellschaft von Architekten mbH
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BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“
Seite 2 von 20 INHALTSVERZEICHNIS
A) Lage im Ort B) Anlass und Erfordernis der Planung C)
Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben 1.
Landesentwicklungsprogramm 2. Regionalplan Donau-Wald 3.
Flächennutzungsplan mit integr. Landschaftsplan D) Beschreibung des
Planungsgebietes 1. Lage 2. Geltungsbereich 3. Größe/Topografie 4.
Altlasten E) Konzeption und Ziele der Planung 1. Städtebau 2.
Denkmalschutz 3. Immissionsschutz 4. Grünordnung 5. Natur und
Landschaft F) Ver- und Entsorgung 1. Abwasserbeseitigung 2.
Energieversorgung 3. Trink- und Löschwasserversorgung 4.
Abfallentsorgung 5. Telekommunikation G) Anlagen 1. Abbildung 1:
Zustand Natur und Landschaft M 1:1.000, G+2S
Landschaftsarchitekten, Passau
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BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“
Seite 3 von 20 A) Lage im Ort
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BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“
Seite 4 von 20 B) Anlass, Ziel und Erfordernis der Planung
Die Gemeinde Niederwinkling beabsichtigt im nördlichen Ortsteil
Lauterbach ein Wohnbaugebiet mit 36 Bauparzellen auszuweisen. Durch
eine aktive Ansiedlung von Gewerbebetrieben am Hauptort wurden in
den letzten Jahren rund 1.000 Arbeitsplätze geschaffen. Die
Gemeinde verfügt derzeit insgesamt über mehr als 2.000
Arbeitsplätze. Parallel dazu bemüht sich die Gemeinde preiswerte
Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen, um neben der gewerblichen
Entwicklung die Funktion des Ortes als Wohnstandort zu stärken.
(Gleichgewicht Wohnen/ Arbeiten) Die Gemeinde Niederwinkling hat im
Jahr 2017 das Baugebiet „Mossbügel IV“ am westlichen Ortsrand mit
35 Bauparzellen ausgewiesen. Für diese 35 Parzellen gab es über 150
Interessenten. Bis dato sind alle Parzellen des Baugebietes
„Moosbügel IV“ verkauft. Für das geplante Baugebiet „WA Lauterbach“
gibt es bereits eine Liste mit über 100 Bauinteressenten. Auch im
übrigen Ortsbereich stehen der Gemeinde keine weiteren Bauparzellen
mehr zur Verfügung. Die Nachfrage nach Wohnraum in Niederwinkling
besteht jedoch weiterhin. Der Nachfrage nach Wohnraum soll nun
Rechnung getragen werden und eine Abwanderung, insbesondere junger
Familien, verhindert werden. Der Bereich des geplanten Wohngebietes
ist im Flächennutzungsplan derzeit als landwirtschaftliche Fläche
dargestellt. Die Gemeinde wählt das beschleunigte Verfahren für die
Einbeziehung von Außenbereichsflächen. Der § 13 b BauGB ermöglicht
ein vereinfachtes, beschleunigtes Verfahren zur Überplanung von
Außenbereichsflächen (Ortsrand) für den Wohnungsbau. Bebauungspläne
mit einer Grundfläche von bis zu 10.000 m² können in diesem
Verfahren aufgestellt werde. Durch die Aufstellung im Verfahren
nach §13b BauGB entfällt das Erfordernis einer Umweltprüfung, die
Eingriffsregelung (Ausgleichsflächenbedarf) ist suspendiert, die
frühzeitige Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung entfällt und der
Bebauungsplan muss nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt
werden. Ziel der Bauleitplanung ist eine geordnete städtebauliche
Entwicklung gem. § 1 Abs. 3 BauGB.
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BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“
Seite 5 von 20 C) Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben
1. Landesentwicklungsprogramm Niederwinkling liegt räumlich in
der Mitte des Landkreises Straubing-Bogen und ist im LEP als
ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt
werden soll, ausgewiesen. 2. Regionalplan Donau-Wald Im
Regionalplan Donau-Wald (Region 12) wird der Gemeinde
Niederwinkling des Funktionsmerkmal „Gewerbliche Wirtschaft“
zugewiesen. 3. Flächennutzungsplan mit integr. Landschaftsplan Im
rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integr. Landschaftsplan ist
das geplante Siedlungsgebiet derzeit noch als landwirtschaftlich
genutzte Außenbereichsfläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan
mit integr. Landschaftsplan wird berichtigt, da eine Änderung
mittels Deckblatt durch die Wahl des Verfahrens nach § 13 b BauGB
nicht erforderlich ist.
Ausschnitt rechtswirksamer Flächennutzungsplan
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BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“
Seite 6 von 20 D) Beschreibung des Plangebietes
1. Lage Das geplante Siedlungsgebiet liegt im Norden des Ortes
Niederwinkling. Es grenzt im Osten an die bestehende Wohn-bebauung
von Lauterbach und im Süden an das Wohngebiet „Am Lammbach“ an. Im
Norden grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Westen
befindet sich Wald.
2. Geltungsbereich Folgende Flurstücke liegen innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 463 (TF); 461; 460 (TF); 459
(TF); 471 (TF); 473 (TF); 472 (TF) Bisher werden die Flächen
landwirtschaftlich genutzt. 3. Größe/Topografie Der Geltungsbereich
des Baugebietes umfasst eine Fläche von ca. 3,85 ha. Grünflächen
inkl. Gehwege und Regenrückhaltung : ca.0,58 ha Öffentliche
Verkehrsflächen inkl. Straßenbegleitgrün : ca.0,55 ha Nettobauland
WA : ca.2,72 ha Die durchschnittliche Parzellengröße für
Einfamilien- und Doppelhäuser im Allgemeinen Wohngebiet beträgt
ca.688 m². Für den Geschosswohnungsbau werden ca. 5.200 m²
vorgehsehen.
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BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“
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Das Gelände fällt von West nach Ost von ca. 344,00 m ü NHN auf
ca. 326,00 m ü NHN.
4. Altlasten Auf Grund der bisherigen, ausschließlich
landwirtschaftlichen Nutzung ist davon auszugehen, dass das Gebiet
frei von Altlasten ist.
E) Konzeption und Ziel der Planung
1. Städtebau Das geplante Baugebiet „WA Lauterbach“ wird für
eine Bebauung mit Einfamilien- du Doppelhäusern und einen geringen
Teil Geschosswohnungsbau konzipiert und soll Baurecht für ca. 70
Wohneinheiten schaffen. Im mittleren Bereich werden 4 Baufelder mit
ca. 5.200 m² für den Wohnungsbau geschaffen. Auf der restlichen
Fläche des Allgemeinen Wohngebietes sind Einfamilien- und
Doppelhäuser vorgehsehen. Die geplante Bebauung schließt die Lücke
zwischen dem Ortsteil Lauterbach und der Bebauung am „Am Lammbach“.
Nach Süden kann das Baugebiet langfristig zwischen der bestehenden
Bebauung und der „Fellingerstraße“ erweitert werden. Die geplante
Erschließung im Plangebiet, südliche der Waldstraße ist auf eine
mögliche Erweiterung ausgelegt. Nach Norden hin wird das Wohngebiet
langfristig den Ortsrand bilden. In diesem Bereich wird beidseitig
des landwirtschaftlichen Weges ein breiter Grünstreifen den
Übergang zur freien Landschaft bilden. Nach Westen hält die
Bebauung ca. 20 m Abstand zum bestehenden Waldrand ein. Mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes bieten sich die Möglichkeit einer
nachhaltigen städtebaulichen Erweiterung und die
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BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“
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Chance einen attraktiven Wohnstandort im Norden der Gemeinde
Niederwinkling zu entwickeln. 1.1 Art der baulichen Nutzung: Im
Plangebiet ist ein Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) festgesetzt.
Ausnahmsweise zulässige Nutzungen (gemäß § 4 Abs. 3) sind im
geplanten Wohngebiet unzulässig. Die Planung solcher Nutzungen ist
nach herrschender Meinung im beschleunigten Verfahren nach § 13b
BauGB nicht zulässig. Diese zum Teil gewerblichen Nutzungen sind
hinsichtlich ihres Störgrades war im Allgemeinen Wohngebiet
zulässig, dienen jedoch nicht den dortigen Wohnnutzungen. 1.2 Maß
der baulichen Nutzung: Als Obergrenze für die Bestimmung des Maßes
der baulichen Nutzung ist im Allgemeinen Wohngebiet eine zulässige
maximale Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 bzw. 0,35 festgesetzt (§ 17
Abs. 1 BauNVO). Im Wohngebiet ist eine 2-geschossige Bebauung in
Form von freistehenden Einfamilien- und Doppelhäusern und auf 4
Parzellen mit Geschosswohnungsbauten vorgesehen. Die Planung
basiert auf der vorherrschenden Nachfrage nach Wohnraum in der
Gemeinde Niederwinkling. Die Grundstücke liegen bei der
Einfamilien- und Doppelhausbebauung zwischen ca. 600 m² und 800 m²
bis hin zu ca. 900 m². In der Umsetzung führt das zu klar
strukturierten Bauclustern mit optimierten Grundstückszuschnitten
sowohl für die bebaubaren Flächen als auch für die verbleibenden
privaten Frei- und Gartenflächen. Der allgemeine Grundsatz geringer
Flächenversiegelung und somit der sparsame Umgang mit Grund und
Boden wird beachtet. Ein öffentlicher Spielplatz muss für dieses
Baugebiet nicht ausgewiesen werden, da sich in 200 m Entfernung der
Waldlehrpfad befindet.
1.3 Erschließung: Erschlossen wird das Plangebiet von der
Waldstraße aus über neu zu errichtende Erschließungsstraßen. Der
nördliche Teil der Erschließung wird als Ringstraße ausgeführt.
Anfangs im Bereich der Geschosswohnungsbauten mit einer
Verkehrsflächenbreiten von insgesamt 9,45 m inklusive öffentlichen
Grünstreifen mit 2,20 m mit Straßenbäumen und einem öffentlichen
Geh- und Radweg von 1,75 m Breite. Die Fahrbahn weist in diesem
Bereich 550 auf. Im weiteren Siedlungsbereich wird die Erschließung
auf insgesamt 6,75 verschmälert. Im Bereich der freistehenden
Einfamilienhausbebauung kann auf den öffentlichen Grünstreifen
verzichtet werden. Eine Verkehrsfläche mit 5,00 m Fahrbahn und 1,75
m Mehrzweckstreifen wird hier als ausreichend erachtet. Südliche
der Waldstraße wird die Erschließung der 4 mittleren Grundstücke
als Stichstraße mit Wendehammer und möglicher Erweiterung Richtung
Süden ausgeführt. Die westlichen beiden Grundstücke werden von der
bestehenden Feldzufahrt Flur Nr. 465 aus erschlossen. Diese wird
bis zur Parzelle 28 auf eine Breite von 4,50 m ausgebaut. Die
beiden östlichen Grundstücke P35 und P36 werden von der
Fellingerstraße aus erschlossen.
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BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“
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Eine Fußwegverbindung führt von Norden und Westen aus dem
Baugebiet in die freie Landschaft. 2. Denkmalschutz 2.1
Bodendenkmäler Im Plangebiet befinden sich laut Auskunft des
BayernAtlas (Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für
Heimat) keine Bodendenkmäler Archäologische Bodenfunde sind dennoch
nicht auszuschließen. Daher ist der Oberbodenabtrag im Einvernehmen
und unter der fachlichen Aufsicht der Kreisarchäologie des
Landkreises Straubing-Bogen bzw. des Bayerischen Landesamtes für
Denkmalpflege durchzuführen. Für Bodeneingriffe jeglicher Art im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche
Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem
eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren
Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. Art. 7 DSchG: Die
aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von
einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht
die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt
oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Zur Vermeidung
unbeobachteter Denkmalzerstörungen ist der Beginn des
Oberbodenabtrages - auch für Erschließungsmaßnahmen - rechtzeitig
anzuzeigen. 2.2 Baudenkmäler Im unmittelbar angrenzenden
Siedlungsbereich ist ein Einzelbaudenkmal vorhanden: D-2-78-159-2;
Lauterbach 1 Ortskapelle, halbrund geschlossener und verputzter
kleiner Satteldachbau, Mitte 19. Jh.; mit Ausstattung. Das
Baudenkmal ist im Bebauungsplan mit Hinweis durch Planzeichen
gekennzeichnet und in den Hinweisen beschrieben. Negative
Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Baudenkmal sind nicht
zu erwarten.
3. Immissionsschutz Landwirtschaft Durch die Bewirtschaftung
angrenzender landwirtschaftlicher Flächen und Tierhaltungsbetriebe
können gelegentlich Staub-, Lärm- oder Geruchsemissionen auftreten.
Im Rahmen einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung wirken
sich diese nicht beeinträchtigend auf das Wohnen in dem geplanten
Baugebiet aus.
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BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“
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Die Auswirkung der in 140 m Entfernung befindlichen
Rinderhaltung kann nach der „Abstandsregelung für Rinder- und
Pferdehaltungen“, des Bayerischen Arbeitskreises „Immissionsschutz
in der Landwirtschaft“ beurteilt werden und ist damit abhängig von
der Bestandsgröße in Großvieheinheiten (GV). Diese beträgt bei der
genannten Tieranzahlen und Halteverfahren 48 GV. Dabei sind ab
einer Entfernung von 60 Metern keine schädlichen Umwelteinwirkungen
auf ein Wohngebiet durch Gerüche zu erwarten. Solche wären erst ab
einer circa 5-fachen Bestandsgröße im Einzelfall zu untersuchen.
Bei Abständen eines Gärfuttersilos von über 140 Metern ist
ebenfalls nicht mit einer erheblichen Geruchsbelästigung von Wohnen
zu rechnen. Daher ist auch mit keinen Einschränkungen der
betrieblichen Entwicklung durch das Wohngebiet zu rechnen.
4. Grünordnung Die Bestandsaufnahme und Bewertung des
vorhandenen Zustandes der Landschaft sind zur Vermeidung von
Wiederholungen ausschließlich im Kapitel Natur und Landschaft
wiedergegeben. Das geplante Baugebiet umfasst die Flurstücke
471/14, 459/1 und 461 der Gemarkung Niederwinkling und liegt im
Norden der Gemeinde Niederwinkling im Ortsteil Lauterbach und
befindet sich somit im Naturraum D63- Oberpfälzer und Bayerischer
Wald, Untereinheit Hügelland des Falkensteiner Vorwaldes.
Potentiell natürlich wäre im Planungsgebiet Hexenkraut- oder
Zittergrasseggen-Waldmeister-Buchenwald im Komplex mit
Zittergrasseggen-Hainsimsen-Buchenwald; örtlich mit
Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald. Es schließt im Süden und Osten
direkt an bereits bestehende Siedlungen und bebaute Bereiche an und
grenzt im Westen an den Waldbestand des Lauterbacher Holzes. Circa
900 Meter in Richtung Norden befindet sich die Autobahn BAB 3, in
Richtung Osten, 350 Meter entfernt, die Staatsstraße St2125. Der
Waldsaum ist nur mehr rudimentär vorhanden, somit ist eine Stärkung
dessen angebracht. Ziel ist der Aufbau eines höhenabgestuften,
dynamischen und artenreichen Waldrandes in einer Breite von circa 6
Metern. Eine Wiesenfläche mit locker gepflanzten Obstgehölzen soll,
um den erforderlichen Baumfallabstand von 25m zum bestehenden oder
festgesetzten Waldrand einzuhalten, einen Übergang vom Forst zur
Siedlung gewährleisten und die Fläche als Wohnumfeld, für Freizeit
und Naherholung sinnvoll nutzbar machen. Entlang des Feld- und
Waldweges, der im Norden des Planungsgebietes verläuft, werden zur
Eingrünung des Baugebietes Bäume festgesetzt. Aufgrund des geringen
Abstandes zu den Landwirtschaftlichen Flächen werden Obstgehölze
gepflanzt. Im Osten wird eine bestehende artenreiche Hecke als zu
erhalten festgesetzt, auch um die Wohnbebauung visuell von der im
Osten des Plangebietes verlaufenden Staatsstraße abzuschirmen.
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BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“
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Innerhalb des Baugebietes wird die Haupterschließungsachse mit
Straßenbäumen betont. Baumpflanzungen in Bezug zu den Gebäuden
vorgelagerten Stellplätzen sollen das Straßenbild mitgestalten. Die
auf den Baugrundstücken festgesetzten Baumpflanzungen können
hierauf angerechnet werden. Die Pflanzung von heimischen Laubbäumen
auf den Grundstücken dient einer, den Flächen angepassten Begrünung
des Siedlungsbereichs. Im Süden des Baugebietes wird der derzeitige
Siedlungsrand durch die Festsetzung einer Heckenpflanzung auf den
Baugrundstücken eingegrünt. Da eine Siedlungsausdehnung nach Süden
in einem weiteren Bauabschnitt nicht ausgeschlossen werden kann,
wird eine lockeren Strauchpflanzung mit vereinzelten Bäumen
festgesetzt. Die lockere Bepflanzung bewirkt bei einer späteren
Erweiterung des Wohngebietes keine Zäsur innerhalb der Siedlung.
Soweit verfügbar ist zumindest in Grünflächen und für den Waldrand
möglichst gebietseigenes Pflanzmaterial zu verwenden, für
Ausgleichsflächen ist dies bindend. Für die Bauherren der
Wohnbauvorhaben wird es empfohlen, eine Festsetzung erscheint nicht
praktikabel. Pflanzungen in den privaten Hausgärten sind davon
ausgenommen. In der nahen Umgebung des Baugebietes sind wenige
naturbetonte Biotope vorhanden. Die Ausbreitungs-möglichkeiten für
Pflanzen sind daher eher ungünstig. Mit wesentlichen,
beeinträchtigenden Auswirkungen auf die innerartliche Vielfalt ist
im vorliegenden Fall nicht zu rechnen. Unter diesen Voraussetzungen
scheint eine Empfehlung an die Gemeinde, gebietseigenes Pflanzgut
zu verwenden, angemessen und ausreichend. Es sind folgende
Mindestpflanzqualitäten zu verwenden: in flächigen Pflanzungen
Sträucher 3-5 Triebe, 60-100cm, Bäume als Heister, 2xv, 150-200cm;
bei Einzelbaumpflanzungen Hochstamm 3xv. StU 16-18cm, mit
Drahtballierung oder je nach Standort vergleichbare
Solitärqualität. Tabelle 1: Gehölzarten Waldsaum Bäume (als
Heister) Acer campestre Feld-Ahorn Prunus padus Trauben-Kirsche
Sorbus aucuparia Eberesche Sträucher Coryllus avellana Gemeine
Hasel Crataegus laevigata Zweigriffliger Weißdorn Crataegus
monogyna Eingriffliger Weißdorn Euonymus europaeus Pfaffenhütchen
Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster Lonicera xylosteum Rote
Heckenkirsche Prunus spinosa Schlehe Rhamnus carthatica Kreuzdorn
Rosa canina Gemeine Hundsrose Rhamnus cartharticus
Purgier-Kreuzdorn Sambucus nigra Schwarzer Holunder Viburnum opulus
Gewöhnlicher Schneeball
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Obstgehölze Malus domestica in Sorten Apfel Pyrus communis in
Sorten Birne Prunus domestica Zwetschke Prunus avium Kirsche
Straßenbäume Acer platanoides Spitzahorn Acer campestre
Feld-Ahorn Carpinus betulus Hainbuche Sorbus intermedia Schwed.
Mehlbeere Tilia cordata 'Greenspire' Winterlinde 'Greenspire'
Bäume für den Hausgarten Malus Hybride Zier-Apfel Obstbäume in
Sorten Acer campestre'Elsrjk' Purpur-Erle Carpinus betulus
Hainbuche Crataegus crus-gallii Hahnendorn Cercis siliquastrum
Judasbaum Amelanchier arborea Baumförmige Felsenbirne Sorbus
intermedia Schwed. Mehlbeere Liquidambar styraciflua Amberbaum
Pyrus calleriana'Chanticleer' Stadt-Birne
5. Natur und Landschaft Da der Bebauungsplan im Verfahren nach §
13b BauGB aufgestellt wird, wird von der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 abgesehen. 5.1 Zustand von Natur und Landschaft,
Auswirkungen der Planung Umwelt und ihre Schutzgüter sind hier
definiert im Sinne des restriktiven ökosystemaren Umweltbegriffs1.
Die Analyse des Umweltzustandes erfolgte anhand der für die
vorliegende Planungssituation relevanten Wert- und
Funktionselemente der Schutzgüter sowie deren ökosystemaren
Beziehungen (Wechselwirkungen der Systemelemente). Bei ihrer
Auswahl wurden auch die möglichen Einwirkungen durch die Planung
berücksichtigt (planungsbezogene Analyse). Die verbale Beschreibung
und Bewertung orientierten sich an den allgemeinen Kriterien
Bedeutung, Vorbelastung und Empfindlichkeit des jeweils betroffenen
räumlichen Einwirkungsbereiches. Für die Schutzgüter der
Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB erfolgte die
Zustandsbewertung der betroffenen Flächen auch nach dem
einschlägigen Bayerischen Leitfaden2 in fünf ordinalen Stufen3.
Nachfolgend werden die Zustände der Umweltschutzgüter
beschrieben und bewertet sowie die Umweltauswirkungen analysiert
und bewertet.
1 UVPVwV-RE. Referentenentwurf der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV). 10.03.1993. 2 Bay.
Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. Bauen im
Einklang mit Natur und Landschaft. 2. Auf.. 2003. 3 1 sehr geringe
Bedeutung, 2 geringe Bedeutung, 3 mittlere Bedeutung, 4 mittelhohe
Bedeutung, 5 hohe Bedeutung für Naturhaushalt oder
Landschaftsbild
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BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“
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Schutzgut Menschen An das Planungsgebiet grenzt im Westen das
Lauterbacher Holz, im Süden und Osten ein allgemeines Wohngebiet.
Die Fläche wird derzeit hauptsächlich als Acker und mäßig
extensives Grünland genutzt. Aufgrund der Lage und der aktuellen
Nutzung, erfüllt die Fläche keine wesentliche Funktion in der
Naherholung oder als Wohnumfeld. Schutzgüter Tiere, Pflanzen,
biologische Vielfalt Diese Schutzgüter werden aufgrund der engen
Wechselwirkungen gemeinsam beschrieben. Der Großteil des
Planungsgebietes wird als Acker genutzt Im Westen befindet sich
angrenzende eine Waldfläche mit einem nur mehr rudimentär
vorhandenem Waldrand, im Osten eine artenreiche Hecke. Der
Planungsbereich liegt nahe des Landschaftsschutzgebietes
„Bayerischer Wald“ im Naturraum D63- Oberpfälzer und Bayerischer
Wald. Aufgrund der bisherigen, sehr intensiven landwirtschaftlichen
Nutzung und der angrenzenden Wohnquartiere ist das Plangebiet für
bodenbrütende Vogelarten kaum geeignet. Angesichts der örtlichen
Lebensraumausstattung und der zu erwartenden Wirkfaktoren der
Planung ist von einem Vorkommen beziehungsweise einer Betroffenheit
weiterer, artenschutzrechtlich relevanter Tier- und Pflanzenarten
nicht auszugehen. Somit weist die Fläche insgesamt eine geringe
Bedeutung für das Schutzgut Tiere Pflanzen, biologische Vielfalt
auf.
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Zustand Natur und Landschaft
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Schutzgut Boden Der vorherrschende Bodentyp besteht aus
Pseudogley-Braunerde und pseudovergleyte Braunerde aus Schluff bis
Schluffton (Lösslehm). Es handelt sich um einen carbonatfreien
Standort mit mittlerem Wasserspeichervermögen. Das
Regenrückhaltevermögen ist als durchschnittlich einzustufen. Die
Bindungsstärke für Schwermetalle und die natürliche
Ertragsfähigkeit sind als mittel einzustufen. Von einer
wesentlichen Bedeutung als Archiv ist nicht auszugehen. Aufgrund
der jahrelangen landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen ist der
natürliche Zustand des Bodens nur noch bedingt vorhanden. Durch die
Versiegelung gehen die Funktionen des Bodens als Lebensraum, die
Regel- und Pufferfunktion sowie die Ertragsfunktion teilweise
verloren. Insgesamt weist die Fläche eine mittlere Bedeutung für
das Schutzgut Boden auf.
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BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“
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Schutzgut Wasser Der Boden ist nicht grundwasserbeeinflusst,
aber aufgrund der Bodensenke und des Quellgebiets im Norden des
Baugebietes wird davon ausgegangen, dass der Abstand zum
Grundwasserkörper nicht sehr groß ist. Aufgrund der Hanglage, des
Reliefs und der Bodenart ist von einer ausreichenden
Wasserleitfähigkeit des ungesättigten Bodens auszugehen und einer
im Wesentlichen intakten Grundwasserdynamik. Über die Menge und
über die Bedeutung des Grundwasserleiters liegen keine
Informationen vor. Die Menge an Schadstoffeinträgen in das
Grundwasser aus der landwirtschaftlichen Acker- und Grünlandnutzung
hängt neben edaphischen, hydrographischen und geologischen
Verhältnissen wesentlich von der individuellen historischen und
heutigen Bewirtschaftungsweise ab. Über sämtliche Faktoren liegen
keine ausreichenden Kenntnisse vor. Daher muss pauschal von einem
bestehenden Schadstoffeintragsrisiko in das Grundwasser ausgegangen
werden. Im nördlichen Bereich des Planungsgebiet befindet sich ein
wasserführender Graben der aus einer Quelle im Lauterbacher Forst
gespeist wird, der in ein Regenrückhaltebecken mündet und von dort
verrohrt nach Osten die Fellinger Straße quert. Im Osten mündet der
Graben unverrohrt in den Niederwinklinger Dorfgraben. Insgesamt
weist die Fläche eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Wasser
auf. Die Versiegelung im Bereich der Baugrundstücke und
Verkehrsflächen wird primär zu einem Verlust der Rückhalte- und
Reinigungsfähigkeit des Bodens für Niederschlagswasser und damit zu
einem vermehrten und beschleunigten Abfluss von gesammeltem
Oberflächenwasser führen. Die Wasserpufferfunktion des Bodens geht
in diesen Bereichen teilweise verloren. Das anfallende Regenwasser
wird neu zu errichtenden Regenrückhaltebecken im Osten des
Baugebiets zugeführt und von dort aus hydraulisch und stofflich
gepuffert dem Niederwinklinger Dorfgraben zugeführt. Schutzgüter
Luft und Klima Diese Schutzgüter werden aufgrund der engen
Wechselwirkungen gemeinsam beschrieben. Die klimatischen Funktionen
von Freiflächen stehen in engem Zusammenhang mit deren
Vegetationsbestand. Durch die vorhandenen, klimatisch wirksamen
Vegetationsstrukturen entfaltet das Plangebiet eine gewisse
Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet und grenzt an eine
Waldfläche, die als Frischluftentstehungsgebiet gilt. Bei Verlust
der Vegetation gehen auch die kleinklimatischen Wirkungen
weitgehend verloren. Eine zusätzliche, negative, klimatische
Wirkung erfolgt bei Bebauung der Flächen, da sich versiegelte
Flächen schneller erwärmen und eine ungünstigere Strahlungsbilanz
aufweisen. Durch die Errichtung von Baukörpern können außerdem die
Windströmungen im Plangebiet verändert werden. Somit ist das
Schutzgut Klima und Luft allgemein empfindlich gegenüber einer
Versiegelung und Überbauung sowie gegenüber einer Beeinträchtigung
vorhandener Vegetation. Daher weist die Fläche eine mittlere
Bedeutung für das Schutzgut dar.
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BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“
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Schutzgut Landschaft Das Planungsgebiet liegt auf einem nach
Osten geneigtem Hang (circa 7% Gefälle) im Norden der Gemeinde
Niederwinkling. Im Osten des Gebietes befindet sich bereits eine
Ansiedlung von 5-6 Anwesen, die die Siedlungsausdehnung nach Osten
begrenzen. Im Westen begrenzt der Lauterbacher Forst das Baugebiet.
Im Süden grenzt eine bereits bestehende Wohnansiedlung an das
Plangebiet. Auch wenn sich das neue Plangebiet auf einem nach Osten
geneigtem Hang befindet, fügt es sich durch die bereits bestehenden
Siedlungseinheiten in die Umgebung ein. Von Westen her schirmt der
bestehende Wald, der um einen neu anzulegenden Waldrand ergänzt
wird, das neue Siedlungsgebiet zur Umgebung hin ab. Im Nordosten,
circa 1 Kilometer entfernt, befindet sich ein Gewerbegebiet mit
Hochregallagern. Somit ist damit zu rechnen, dass diese
Gebäudestrukturen stärker dominieren, als die Wohngebäude des neuen
Baugebietes. Durch den direkten Anschluss der Bebauung an das
Siedlungsgebiet, sowie den ebenfalls bestehenden Gehölzstrukturen
im Norden, die sicherstellen, dass trotz einer Bebauung die
Horizontlinie nicht beeinträchtigt wird, wird das Risiko einer
ausgeprägten negativen Veränderung des Landschaftsbildes
vorgebeugt. Insgesamt weist die Fläche durch die unmittelbare Lage
am Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald eine mittlere Bedeutung
für das Schutzgut Landschaft auf. Schutzgut Kultur und Sachgüter Im
Planungsgebiet sind keine Kultur- und Sachgüter vorhanden.
Vermeidung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Um eine
maßgebliche Veränderung des Landschaftsbildes auszuschließen ist
die bauliche Höhenabwicklung der Gebäude im Bereich der Hügelkuppe
so gestaltet, dass die Horizontlinie nicht durch Bebauung
qualitativ verändert wird. Fernwirksam sind weiterhin die
Baumbestände des Lauterbacher Holzes im Westen und die
Hochregallager des Gewerbegebietes im Osten.
Aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden wurde eine
flächenmäßig dichtere Wohnbebauung konzipiert und mit einer
Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Auch die festgesetzten
Bauweisen dienen dem Ziel einer umweltgerechten wohnbaulichen
Nutzung.
Zur Eingrünung werden die Heckenstrukturen im Osten erhalten.
Zudem sind Obstbaumpflanzungen entlang des landwirtschaftlichen
Weges im Norden des Baugebietes vorgesehen Im Westen soll den
bestehenden anthropogen überprägtem Wald ein Waldsaum vorgelagert
werden. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 i.V.m.§1a Abs.3 Satz 6 BauGB sind
keine weiteren Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
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BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“
Seite 18 von 20 F) Ver- und Entsorgung
1. Abwasserbeseitigung Die Abwasserentsorgung im Plangebiet
erfolgt im Trennsystem mit einem Schmutz- sowie einem
Regenwasserkanal. Die Abwasserentsorgung im neuen Baugebiet erfolgt
in Anlehnung an die neuen wasserrechtlichen Grundsätze im
Trennsystem mit einem Schmutzwasserkanal und einem
Regenwasserkanal. Das Regenwasser soll in privaten
Regenwasserzisternen zurückgehalten werden und als Brauchwasser
genutzt werden. Der Überlauf wird über einen Regenwasserkanal
abgeleitet. Das anfallende Oberflächenwasser der öffentlichen
Verkehrsflächen wird in die geplanten bzw. in das bestehenden
Rückhaltebecken eingeleitet. Als Grundlagen der Berechnung wurden
die Abflussdaten des Niederwinklinger Dorfgrabens sowie die
hydraulische Gewässerbelastung gemäß Merkblatt DWA-M 153
„Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ berücksichtigt.
Der Niederwinklinger Dorfgraben wurde als kleiner Flachlandbach mit
kiesigen Gewässersediment eingestuft. Aus der qualitativen
Beurteilung nach Merkblatt DWA-M 153 ergibt sich ein maximaler
Drosselabfluss QDr von 16 l/s. Zur Entlastung der angespannten
Situation des Niederwinklinger Dorfgrabens ist geplant maximal 14
l/s des zulässigen 16 l/s des Niederschlagswasser aus dem Baugebiet
dem Gewässer zuzuführen. Dieser Drosselabfluss wird auf zwei Becken
aufgeteilt. Das dritte Becken dient der Regenrückhaltung des
anfallenden Niederschlagswassers in den gemeindlichen
Mischwasserkanal aus dem südlichen Bereich des Baugebietes. Auf
Grund der Höhenlage des Baugebietes und dem Platzmangel für die
Errichtung eines Regenrückhaltebeckens im nördlichen Bereich des
Baugebietes, wird das erforderliche Rückhaltevolumen durch eine
Trennung des vorhandenen Hochwasserschutzbeckens geschaffen. Das
Hochwasserschutzbecken liegt im Norden des Baugebietes „Lauterbach
Nord und Süd“ hinter dem Wirtschaftsweg 1. Durch einen Erdwall
werden die beiden Becken getrennt. Das ausgedrängte Volum des
Hochwasserschutzbeckens muss wiederhergestellt werden. Dies wird
durch eine neue Profilierung des Sohlbeckens und einen
entsprechenden Erdabtrag im nördlichen Bereich des vorhandenen
Beckens erreicht. Es ist auch möglich den fehlenden Volumen durch
Vergrößerung des Beckens Richtung Norden durchzuführen. Dies
erreichen wir durch einen Erdabtrag parallel zum bestehenden
Böschungskanten. Die Notüberläufe aus den Regenrückhaltebecken
erfolgen über eine Ablaufleitung des Drosselbauwerks. Zwischen der
Bauwerksoberkante und der Gitterrostabdeckung kann im Extremfall
das Niederschlagswasser mit einer Überfallhöhe von 15 cm von oben
in das Bauwerk strömen und über die Ablaufleitung abgeleitet
werden. 2. Energieversorgung Eine Stromversorgung ist durch den
Anschluss an die bestehende Versorgungsstruktur und die neue
Verlegung eines Versorgungsnetzes durch die Bayernwerk AG
gesichert.
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BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“
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3. Trink- und Löschwasser Die Versorgung des Gebietes mit Trink-
und Löschwasser ist über das Leitungsnetz der gemeindlichen
Wasserversorgung gesichert. 4. Abfallentsorgung Die
Abfallentsorgung wird vom "Zweckverband Abfallentsorgung Straubing
Stadt und Land" übernommen. Bei den Parzellen P28 und P30 bis P33
sind die Abfallbehältnisse an den Abfuhrtagen direkt an der
Waldstraße bereit zu stellen. 5. Telekommunikation Der Anschluss an
das öffentliche Telefonnetz ist durch eine Erweiterung des
bestehenden Versorgungsnetzes gewährleistet.
aufgestellt: 23.06.2020 HIW G+2S Hornberger, Illner, Weny
Garnhartner+Schober+Spörl Gesellschaft von Architekten mbH
Landschaftsarchitekten BDLA Mussinanstraße 7 Böhmerwaldstr. 42
94327 Bogen 94469 Deggendorf
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BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“
Seite 20 von 20 G) Anlagen
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Wiesenbach/Gra
benQuellbach mit begleitendem Gehölzsaum
in Fichtenforst westlich Lauterbach
Heck
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458
456
N
Abbildung 1: Zustand Natur und Landschaft M 1: 1000
L_BBAnsichtsbereich-1