K3 Waldgebiete um das Rohrdorfer Holz (Fortsetzung) Konflikte Entlastungswirkungen ! Entsiegelung von ca. 0,05 ha Boden durch den Rückbau von nicht mehr benötigten Straßenflächen der Autobahn zu unversiegelten Straßennebenflächen. ! Immissionsentlastung von ca. 0,68 ha straßennaher Biotopfläche (natürliche und naturnahe Fließgewässer (FW), artenreiches Extensivgrünland (GE), feuchte und nasse Hochstauden- fluren (GH), seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe (GN), Auwälder (WA) (z. T. 8139-0215) und lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) (z. T. 8139-0215)). 3 4 1 2 Lageplanübersicht ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ) ) ) ) ) ) ! < ! Ê Ú Ê Ú Ê Ú # V # V $ 8 $ 8 ! V $ 8 + $ 8 $ 8 + $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 + $ 8 $ 8 + $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 + $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 ! . ! . ! . ! . ! . P ! . P ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . P ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . P ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . P ! . ! . ! . ! . ! . P ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! . ! Ê Ú # V # V # V # V # V # V # V # V # V # V # V # V # V $ 8 $ 8 + $ 8 $ 8 $ 8 + $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 + $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 + $ 8 ! V ! V ( ! V ! V " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 % 2 " 8 " 8 " 8 % 2 " 8 " 8 Å õ Å õ Å õ Å õ Å õ Å õ Å õ Å õ Å õ Å õ # * # * # * # * # * $ 8 # * # * # * # * Ê Ú # * ! < # * # * # * # * # * # * # * # * $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 $ 8 # V # 0 # 0 ) Ê Ú ! ( E ! ( E ! ( ! ( E ! ( ! ( ! ( E ! ( E ! ( E T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T nachrichtliche Übernah me der Planung Umgeh ungsstraße Rohrdorf N ord vom 12.0 4.2012 nachrichtliche Übernah me der Planung Ausba u Samerberg N ord und Süd vom November 2011 Rohrdorf er Achen Rohrd orfer Achen Bahnlinie Landl - F r asdorf L i n n ä l d Rohrd or fer A chen A 8 R e s c h e n a n g e r A 8 A 8 H a u pt stra ße (S t 2 35 9) R o h r d o r f e r H o l z A 8 I n d e r W o l f s g r u b e A 8 H e c k e n a c k e r A 8 H i e r l b a c h f e l d N e u b r u c h G e i g i n g e r F e l d A 8 I m G r e W o l f s g r u b e n f B i e d e r e r B a h n l i n i e L a n d l - F ra s d o r f Rosenheimer S traße (St 2359) I n n e r e E i s e n b a c h w i e s e H ierlbac h H i e r l b a c h f e l d Rohrd orf AS Ro hrdorf Rastanlage Samerberg D-1-87-169-1 D-1-87-169-2 D-1-87-169-3 D-1-8139-0002 D-1- 8239 - 0011 D-1-8239-0070 821 112 112 911 821 911 821 911 821 132 811 821 821 911 911 MW 821 821 811 911 821 821 821 811 824 821 821 821 113 811 821 821 821 821 811 821 811 113 821 821 121 813 821 911 220 261 811 811 121 811 141 811 811 261 916 811 811 821 122 811 222 821 914 132 352 811 821 821 911 121 WA 121 821 821 911 280 821 811 811 823 811 1 811 911 261 821 113 WM 261 121 821 220 823 132 811 141 WA MW 918 811 821 112 821 220 914 811 220 11 1 918 352 345 121 WÜ 916 811 821 GE 821 918 821 133 821 GE 221 847 821 824 121 811 WA WÜ 821 WN 913 811 823 823 845 331 821 924 133 821 133 822 121 220 131 GE 913 WA 280 112 821 313 821 330 112 821 240 847 845 220 821 91 821 220 112 GG 911 847 847 923 221 MO 141 221 280 121 915 280 345 242 822 280 132 911 845 240 242 WX UE 242 924 330 132 141 MF 122 131 240 WN 916 349 221 912 131 141 240 280 131 MW 113 821 112 141 141 113 916 345 WÜ 916 UA 112 UA 912 113 847 924 822 912 131 918 221 141 222 924 UE 915 141 918 822 916 215 GN 131 132 121 912 821 345 112 121 821 WO 331 845 141 221 741 924 240 222 141 222 346 WN 131 112 121 WÜ 222 345 132 121 141 345 122 132 341 821 211 916 915 133 230 WA 916 211 915 847 121 261 112 131 912 132 132 847 GN 121 112 MW 912 131 821 112 322 122 280 141 112 741 341 121 925 UA 925 922 331 352 621 331 923 331 923 923 330 352 922 321 923 330 MO 242 331 621 242 330 321 345 821 GH 331 345 GR 330 330 822 312 623 240 321 331 349 WN 221 221 240 345 GB 331 349 345 331 923 331 345 345 822 923 WN 330 242 330 822 847 341 330 240 341 822 261 341 924 623 330 240 845 331 331 822 UA GH 845 330 330 821 322 922 UA 331 330 330 822 345 345 349 330 112 240 349 345 331 331 215 331 UA 322 121 847 923 UA 240 261 822 321 240 922 330 622 221 345 141 845 345 212 345 240 845 WH 345 331 GR 212 345 240 215 341 21 822 330 240 212 321 GH GH 331 121 330 352 345 845 240 331 330 VH 724 349 822 UA 845 330 250 GR GH GH 345 321 GR GR 345 GH 341 345 331 250 240 WN 822 270 250 622 913 132 240 330 330 923 923 330 322 132 112 Bba, Mda, Mem, Mmy, Mmys, Mna, Nno, Pna, Pp i F F3 Mda, Mmy, Mmys F F4 Stu Aur, Adi, Ete, Rrua Apo, Bpu, Eva, Pmu, Vox, Vul, Vpa Apo, Bpu, Dro, Eva , Ral, Vpa P P P P 8139-021 4 8139-021 7 8139-021 8 8239-100 8 HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC TMA HEB HEB EB LCV LCS RZE RZE SBI AGR AGR HGC HGC HGC HGC RZE AGR AGR AEK ABM ABM Mmy VWZ VSP VSS VRS VKU VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VFE VFE VFE VGUE VGA VGA VGA VNT VNT VNT TMA TBI TBI TAA HOV HOV HSG HGC HGC HGC HEB HDV HCF HCF HCM HCM HCD HCD LLV LCH LAJ LAG LSP LOB LIP LAG LSP F LBP F HMBR HCDI HCDI LSFM LLDU HEB LAG RZE LCV HGC HGC HGC HGC HGC Ogr Ogr Jsu Pdy Msp Pdy Rgr Jsu SBI Rni RZE Rgr Rgr Rgr HGC Rgr Rru Rni Rgr F4 F3 RZE AGR VWA = > = > K3 K4 = > = > K2 K3 8139- 0219 8139- 0215 8139- 0216 8239- 1008 8139- 0217 8139- 0218 8139- 1089 8239- 1035 8139- 0214 8139- 1090 8239- 0002 6 3+ 200 6 0 + 8 0 0 61 + 00 0 6 1 + 2 0 0 6 1 + 4 0 0 6 1+ 6 00 6 1 + 8 0 0 6 2 + 0 0 0 6 2 + 2 0 0 6 2 + 4 0 0 6 2 + 6 0 0 6 2 + 8 0 0 6 3 + 0 0 0 6 0 + 6 0 0 BW 96 Ufg. St 2359 Thansau - Rohrdorf mit Geh- und Ra dw eg LH: ≥ 4,70 m LW: 13,60 m Br. zw. Geländer: 39,10 m KrW.: 81. 5 gon Bau-km 61+358.9 BW 97 Durchlass LW: 1,95 m LH: 2,00 m KrW.: 85. 3 gon Bau-km 61+415.7 BW 98 Ufg. DB Rosenheim - Rohrdorf LW: 10.50 m LH: ≥ 5.725 m Br. zw. Geländer: 39,10 m KrW.: 72. 9 gon Bau-km 61+480.2 BW 99 Ufg. GVS Lauterbach - Rohrdorf LW: 10,10 m Br. zw. Geländer: 41,60 m LH: ≥ 4,50 m KrW.: 83. 5 gon Bau-km 62+666.6 Gemeinde Rohrdorf Gemeinde Rohrdorf 6 1 + 3 4 0 6 1 + 9 0 0 62+ 180 LS Wand 7,0- 3,0m ü. F ah rb. L = 7 0m über Fahrbahn L=490m über Fahrbahn L=280m über Fahrbahn L=160m LS Wand 3,0m ü. F ah rb. L = 4 0m über Fahrbahn L=11 0m über Fahrbahn L=9 0m LS-Wände L = 70m L = 90m L=20m k m 61+ 32 0 k m 6 0 + 5 8 0 LS Wall 3,00 m über Fahrbahn LS Wand 3,00-7,5 0m LS Wand 7,50m LS Wand 5,50m k m 6 0 + 7 0 0 k m 6 0 + 8 1 0 k m 6 0 + 9 0 0 k m 6 1 +1 4 0 6 1 + 8 3 0 62+24 5 6 2 + 1 9 0 6 2 + 5 9 0 6 2 + 4 3 0 LS Wand 5,00m LS Wand 6,0 0m LS Wa nd 7,00m LS Wand 7,00m über Fahrbahn L=70m über Fahrbahn L=240m LS Wand 6,00-2,00m 62+27 5 LS W all 3,00m über Fahrb ahn h = 5 ,5 -4,0m h = 4,0 m h = 3,5m L =45 m h=3,0m L = 225m 62+ 1 10 6 2 + 6 5 5 LS Wand 2,5m über Fahrbahn L=545m (nach Ausbau der TR Samerberg Nord) 6 1 + 2 5 5 LS Wand 5,00m 6 1 + 3 4 0 L=2 40m k m 6 0 + 5 8 0 nd 2 ,00 m L=140m 0 m Seitenablagerung bis zu 5,0 m über GOK Auffüllung 0,3 m Oberboden Auffüllung 0,3 m Oberboden Auffüllung 0,3 m Oberboden Auffüllung 0,3 m Oberboden Seitenablageru Endhöhe bis zu Rohrdurchlass DN 1000 Rohrdurchlass DN 1000 Rohrdurchlass Kleintierdurchlass LH: 1,25m LW: 1,75m Rohrdurchlass DN 1000 Rohrdurchlass DN 300 Rohrdurchlass DN 500 Seitenablagerung bis zu 6,0 m über GOK Seitenablagerung bis zu 11,0 m über Fahrbahn Absetz- u nd Versickeran lage Rohrdorf West (Abschnitt 1.3) Absetz- u nd Rückhalteanlage Rohrdo rf Ost (Abschnitt 2) Absetz- u nd Versickeran lage Samerberg Ost (Abschnitt 3) A n s c h l u s s B l a t t 1 A n s c h l u s s B l a t t 3 ´ Plotdatum: 30.05.2014 Datum Zeichen bearbeitet: Mai 14 CH gezeichnet: Mai 14 CH geprüft: Mai 14 DS Autobahndirektion Südbayern Seidlstraße 7-11 80335 München Tel. 089/54552-0, Fax 089/54552-200, E-mail: [email protected] bearbeitet: gezeichnet: geprüft: Gez.:1309 Mai 14 Heßlinger Gez. 13 Mai 14 Schaub PSP Nr.: B01S.ABA90850.10 PSP Bez.: BP 6A Rosenheim - Achenmühle Dateiname: Nr. Art der Änderung Datum Zeichen FESTSTELLUNGSENTWURF Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern Straße / Abschn.-Nr. / Station: A8_1120_0,686 bis A8_1160_3,348 Unterlage / Blatt-Nr.: 19.1.2 / 2 Bestands- und Konfliktplan Maßstab: 1 : 2.000 PROJIS-Nr.: 09.999903.10 A 8 Rosenheim – (Salzburg) 6-streifiger Ausbau zw. AS Rosenheim und Achenmühle Bau-km 58+780 bis 68+145 aufgestellt: Autobahndirektion Südbayern P e i k e r, Ltd. Baudirektor München, den 30.05.2014 K2 Landwirtschaftliche Nutzflächen in der Innaue bei Rohrdorf Bau-km 60+000 bis Unterführung der DB-Güterverkehrsstrecke Rosenheim – Rohrdorf (Bau-km 61+480) Geplante Baumaßnahme ! Fahrbahnbreite: 36 m (einschl. Bankett; RQ 36) ! nahezu durchgehende Betonschutzwände im Mittelstreifen ! Dammböschungen bis ca. 20 m Breite ! Neubau der Anschlussstelle Rohrdorf ! Anlage von zwei Entwässerungseinrichtungen: Absetz- und Versickeranlage Rohrdorf West (Abschnitt 1.3), Absetz- und Rückhalteanlage Rohrdorf Ost (Abschnitt 2) ! Neubau Anwandweg ! Überführung der GVS Rosenheim – Neubeuern (BW 94) ! Unterführung der Rohrdorfer Achen (BW 95): B = 37,60 m, LW = 18,30 m, LH = 3,50 m ! Unterführung der Staatstraße St 2359 Thansau – Rohrdorf (BW 96) ! Neubau Gewässerdurchlass (BW 97): LW = 1,95 m, LH = 2,00 m ! Verlegung eines öffentlichen Feldweges ! Errichtung einer Lärmschutzwand (südlich A8, Höhe bis zu 7,5 m) ! Errichtung von Lärmschutz-Wall-Wand-Kombinationen (südlich A8, Wallhöhe 3,0 m, Wandhöhen bis zu 5,5 m) ! Anlage von 2 wallförmigen Seitenablagerungen im Bereich der AS Rohrdorf (nördlich der A8 und in der AS Rohrdorf Süd, Wallhöhe bis 6,0 m ü. GOK) Konflikte Biotope, Tiere und Pflanzen Flächenverlust, temporäre Inanspruchnahme: ! Überbauung / Versiegelung und Verlust durch Verkleinerung von: magere Altgrasbestände, Grünlandbrache (GB), Pfeifengraswiesen (GP), Landröhrichte (GR) (8138-0131), Baum- reihen, Baumgruppen (UA), naturnahe Hecken (WH), Streuobstbestände (WÜ), mesophile Gebüsche (WX). ! temporäre Inanspruchnahme von: magere Altgrasbestände, Grünlandbrache (GB), feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH), Landröhrichte (GR), Baumreihen, Baumgruppen (UA), mesophile Gebüsche (WX) und Streuobstbestände (WÜ). Beeinträchtigung von Habitaten und Arten: ! Verlust von 2 Höhlen- und Habitatbäumen (mit 1 Baumhöhle) als potenzielle Fortpflanzungs- stätte für Grau-, Schwarz- und Grünspecht und andere Baumhöhlenbewohner und als po- tenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte für Fledermäuse: Großer Abendsegler, Fransen- fledermaus, Großes Mausohr, Artenpaar Bartfledermäuse, Kleiner Abendsegler, Mopsfleder- maus, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Wimperfledermaus. ! Vögel: Baubedingter Verlust einer Fortpflanzungsstätte der Wasseramsel (Cinclus cinclus), sowie Überbauung von drei Fortpflanzungsstätten (Revierzentren) und einer möglichen Fort- pflanzungsstätte (mögliches Revierzentrum) der Goldammer (Emberiza citrinella, RLB V). ! Habitate des Mädesüß-Perlmuttfalters (Brenthis ino, RLB 3) werden teilweise überbaut. ! Habitate der Feldgrille (Gryllus campestris, RLB 3), des Wiesengrashüpfers (Chorthippus dorsatus, RLB V), der Großen Goldschrecke (Chrysochraon dispar, RLB 3), des Sumpf- grashüpfers (Chorthippus montanus, RLB 3) sowie des Bunten Grashüpfers (Omocestus viridulus, RLB V) werden teilweise überbaut. ! Habitate der besonders geschützten Kleinen Zangenlibelle (Onychogomphus forcipatus, RLB 2) werden teilweise überbaut. ! Habitate der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis, RLB V, FFH Anhang IV) an der Rohrdorfer Ache werden teilweise überbaut. ! Wuchsorte der gefährdeten Pflanzenarten Stumpfblütige Binse (RLB 3), Grannen-Klapper- topf (RLB V) und Borstige Schuppensimse (RLB V) werden überbaut. ! Verstärkung der Trenn- und Barrierewirkung der Autobahn durch Fahrbahnverbreiterung und Betonschutzwände im Mittelstreifen. K2 Landwirtschaftliche Nutzflächen in der Innaue bei Rohrdorf (Fortsetzung) Konflikte Mittelbare Beeinträchtigung: ! Mittelbare Beeinträchtigung von: feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH), Landröhrichte (GR) (z. T. 8138-0131) und Baumreihen, Baumgruppen (UA). Insgesamt entstehen in diesem Konfliktabschnitt dauerhafte Biotopflächenverluste in einer Größenordnung von ca. 0,47 ha und vorübergehende Verluste durch das Baufeld von 0,21 ha. Die mittelbare Beeinträchtigung neubelasteter Biotope umfasst ca. 0,03 ha. Boden, Wasser, Klima ! Versiegelung von landwirtschaftlich genutzten Böden / nicht biotopwürdigen Lebensräumen auf rund 4,85 ha. ! Versiegelung von rund 0,38 ha forstwirtschaftlich genutzter Böden. ! Überschüttung von Boden für dauerhafte Seitenablagerungen von ca. 2,39 ha. Entlastungswirkungen ! Entsiegelung von ca. 0,46 ha Boden durch den Rückbau von nicht mehr benötigten Straßenflächen der Autobahn zu unversiegelten Straßennebenflächen. ! Immissionsentlastung von ca. 0,20 ha straßennaher Biotopfläche (Landröhrichte (GR), feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH), Streuobstbestände (WÜ) und Großröhrichte (VH)). K3 Waldgebiete um das Rohrdorfer Holz Unterführung der DB-Güterverkehrsstrecke Rosenheim – Rohrdorf (Bau-km 61+480) bis Unterführung der Gemeindeverbindungsstraße Lauterbach – Rohrdorf (Bau-km 62+670) Geplante Baumaßnahme ! Fahrbahnbreite: 36 m (einschl. Bankett; RQ 36) ! durchgehende Betonschutzwände ! Neubau Anwandweg ! Dammböschungen bis 16 m Breite, Einschnittsböschungen bis ca. 9 m Breite ! Unterführung der DB-Güterverkehrsstrecke Rosenheim – Rohrdorf (BW 98) ! Errichtung einer Lärmschutzwand (südlich A8, Höhe 2,0 bis 7,0 m) Konflikte Biotope, Tiere und Pflanzen Flächenverlust, temporäre Inanspruchnahme: ! Überbauung / Versiegelung und Verlust durch Verkleinerung von: Großseggenriede außerhalb der Verlandungszone (GG), feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH), Land- röhrichte (GR), Moorwälder (MW), Baumreihen, Baumgruppen (UA), Auwälder (WA) und lineare Gewässerbegleitgehölze (WN). ! temporäre Inanspruchnahme von: artenreiches Extensivgrünland (GE), feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH), seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe (GN), Moorwälder (MW), Großröhrichte (VH), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) und Auwälder (WA). ! Beeinträchtigung von FFH-Lebensraumtypen: Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430), Moorwälder (91D0*), Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0*). K3 Waldgebiete um das Rohrdorfer Holz (Fortsetzung) Konflikte Biotope, Tiere und Pflanzen Beeinträchtigung von Habitaten und Arten: ! Verlust von 6 Höhlen- und Habitatbäumen (mit 6 Baumhöhlen) als potenzielle Fortpflan- zungsstätte für Spechte und andere Baumhöhlenbewohner und als potenzielle Fortpflan- zungs- und Ruhestätte für Fledermäuse: Großer Abendsegler, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Artenpaar Bartfledermäuse, Kleiner Abendsegler, Mopsfledermaus, Mückenfle- dermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Wimperfledermaus. ! Vögel: Überbauung von drei Fortpflanzungsstätten (Revierzentren) der Goldammer (Emberiza citrinella, RLB V). ! Habitate der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis, RLB V, FFH Anhang IV) werden (bauzeitlich) beeinträchtigt (entlang Bahnlinie). ! Verstärkung der Trenn- und Barrierewirkung der Autobahn durch Fahrbahnverbreiterung und Betonschutzwände im Mittelstreifen. Mittelbare Beeinträchtigung: ! Mittelbare Beeinträchtigung von: magere Altgrasbestände, Grünlandbrache (GB), feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH) und Moorwälder (MW). Insgesamt entstehen in diesem Konfliktabschnitt dauerhafte Biotopflächenverluste in einer Größenordnung von ca. 0,18 ha und vorübergehende Verluste durch das Baufeld von 0,30 ha. Die mittelbare Beeinträchtigung neubelasteter Biotope umfasst ca. 0,15 ha. Boden, Wasser, Klima ! Versiegelung von landwirtschaftlich genutzten Böden / nicht biotopwürdigen Lebensräumen auf rund 2,05 ha. ! Versiegelung von rund 0,43 ha forstwirtschaftlich genutzter Böden. K4 Bewegte Moränenlandschaft bei Geiging Unterführung Gemeindeverbindungsstraße Lauterbach – Rohrdorf (Bau-km 62+670) bis Unterführung Gemeindeverbindungsstraße Unterapfelkam – Geiging (Bau-km 63+950) Geplante Baumaßnahme ! Fahrbahnbreite: 36 m (einschl. Bankett; RQ 36) ! Aufweitung des Mittelstreifens auf bis zu 9,50 m Breite zur Sicherstellung der erforderlichen Haltesichtweiten in Kurven ! durchgehende Betonschutzwände im Mittelstreifen ! Einschnittsböschungen bis 8 m Breite ! Unterführung der Gemeindeverbindungsstraße Lauterbach – Rohrdorf (BW 99) ! Verlegung der Überführung GVS Lauterbach/Unterapfelkam – Geiging (BW 100) und Anpassung Straßenanbindung ! Anlage einer Entwässerungseinrichtung: Absetz- und Versickeranlage Samerberg Ost (Abschnitt 3) ! Neubau Anwandweg ! Anlage von 1 Zwischendeponie (temporär, auf die Bauzeit beschränkt), 4 Oberbodenauf- füllungen (max. 0,3 m Auftragsstärke), 1 wallförmigen Seitenablagerung von rd. 1 km Länge auf der Südseite der Autobahn bei Geiging (Wallhöhe bis zu 11,0 m über der Fahrbahn) und 3 weiteren Seitenablagerungen nördlich und nordöstlich von Geiging (mit Endhöhen von 5,0 m, 6,0 m und 4,60 bis 10,30 m ü. GOK) sowie einer Zwischendeponie (temporär, Höhe bis zu 5 m) auf einer der genannten Seitenablagerungen Konflikte Biotope, Tiere und Pflanzen Flächenverlust, temporäre Inanspruchnahme: ! Überbauung / Versiegelung und Verlust durch Verkleinerung: von feuchte und nasse Hoch- staudenfluren (GH) (8139-1083), Landröhrichte (GR), seggen- oder binsenreiche Nass- wiesen, Sümpfe (GN) (8139-1084), naturnahe Quellen und Quellfluren (QF), Baumreihen, Baumgruppen (UA), naturnahe Hecken (WH), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) (z. T. 8139-1083), Streuobstbestände (WÜ). ! temporäre Inanspruchnahme von: feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH) (8139-1083), Landröhrichte (GR), seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe (GN) (8139-1084), natürliche und naturnahe Fließgewässer (FW), Baumreihen, Baumgruppen (UA), Streuobst- bestände (WÜ), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) und Auwälder (WA). ! Beeinträchtigung von FFH-Lebensraumtypen: Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430). K4 Bewegte Moränenlandschaft bei Geiging (Fortsetzung) Konflikte Biotope, Tiere und Pflanzen Beeinträchtigung von Habitaten und Arten: ! Das teilweise überbaute Biotop BK 8139-1083 ist Wuchsort von zwei gefährdeten Pflanzenarten: Riesen-Schachtelhalm (RLB V), Kleinblütiges Wiesen-Labkraut (RLB D). ! Vögel: Überbauung von zwei möglichen Fortpflanzungsstätten (mögliche Revierzentren) der Goldammer (Emberiza citrinella, RLB V). ! Habitate der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis, RLB V, FFH Anhang IV) werden überbaut. ! Habitate der Feldgrille (Gryllus campestris, RLB 3) und der Kleinen Goldschrecke (Euthystira brachyptera, RLB V) werden teilweise überbaut. ! Habitate des besonders geschützten Grasfroschs (Rana temporaria, RLB V) werden teilweise überbaut. ! Wuchsorte der gefährdeten Pflanzenart Gelbe-Wiesenraute (RLB V) werden überbaut. ! Verstärkung der Trenn- und Barrierewirkung der Autobahn durch Fahrbahnverbreiterung und Betonschutzwände im Mittelstreifen. Mittelbare Beeinträchtigung: ! Mittelbare Beeinträchtigung von: Baumreihen, Baumgruppen (UA) und naturnahe Hecken (WH). Insgesamt entstehen in diesem Konfliktabschnitt dauerhafte Biotopflächenverluste in einer Größenordnung von ca. 0,78 ha und vorübergehende Verluste durch das Baufeld von 0,47 ha. Die mittelbare Beeinträchtigung neubelasteter Biotope ist sehr kleinflächig. Boden, Wasser, Klima ! Versiegelung von landwirtschaftlich genutzten Böden / nicht biotopwürdigen Lebensräumen auf rund 3,39 ha. ! Versiegelung von rund 0,09 ha forstwirtschaftlich genutzter Böden. ! Überschüttung von Boden für dauerhafte Seitenablagerungen von ca. 7,32 ha. Entlastungswirkungen ! Entsiegelung von ca. 0,02 ha Boden durch den Rückbau von nicht mehr benötigten Straßenflächen der Autobahn zu unversiegelten Straßennebenflächen. ! Kleinflächige Immissionsentlastung straßennaher Biotope (Baumreihen, Baumgruppen (UA)). © Bayerische Vermessungsverwaltung (Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet) © Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de U19-01-02-B02_LBK-ABA9085010-PLF- LP2000.pdf