Liebe Mureckerinnen und liebe Murecker aller Ortsteile ! Mitbestimmen – wählen gehen ! In den vergangenen fünf Jahren wurde „Bürgerbeteiligung“ in unserer Gemeinde sehr stark gelebt. Ich freue mich, dass die am stärksten gewünschten Projekte umgesetzt werden konnten. Bei der Gemeinderatswahl am 22. März entscheiden Sie jetzt, welcher Weg in den kommenden fünf Jahren eingeschlagen werden soll. Auch bei dieser Wahl wird es auf JEDE STIMME ankommen – es ist jedes Ergebnis möglich! Mit herzlichen Grüßen Toni Vukan, Bürgermeister
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22. März 2020...Schweigler Wolfgang Franz 1973 Taxilenker 8480 Mureck 8 Wieser Maria 1948 Pensionistin 8 Brus Andrea Anna 1962 Hausfrau 8480 Mureck 8 1944 Pensionist 8480 Mureck 8
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Liebe Mureckerinnen und liebe Murecker aller Ortsteile !
Mitbestimmen – wählen gehen !
In den vergangenen fünf Jahren wurde „Bürgerbeteiligung“ in unserer Gemeinde sehr stark gelebt. Ich freue mich, dass die am stärksten gewünschten Projekte umgesetzt werden konnten.
Bei der Gemeinderatswahl am 22. März entscheiden Sie jetzt, welcher Weg in den kommenden fünf Jahren eingeschlagen werden soll. Auch bei dieser Wahl wird es auf JEDE STIMME ankommen – es ist jedes Ergebnis möglich!
Mit herzlichen Grüßen
Toni Vukan, Bürgermeister
Gemeinderatswahl 2020Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, die• die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Unionsbürger sind,• am Wahltag (22. März 2020) das 16. Lebensjahr vollendet haben,• vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und• am Stichtag (6.1.2020) den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Mureck gehabt haben.
Wahlzeiten in allen Wahllokalen 08.00 bis 12.00 UhrBitte bringen Sie unbedingt die amtliche Wahlinformation am Wahltag zum Wahllokal mit. Die Wahlzeiten und das Wahllokal, indem Sie wählen dürfen, sind auf der amtlichen Wahlinformati-on aufgedruckt.
Die amtliche Wahlinformation wurde Ihnen bereits per Post zu-gestellt. Wenn nicht, wird sie in den nächsten Tagen einlangen.
Vorgezogene StimmabgabeAm Freitag, 13. März 2020, ist im Kulturzentrum Mureck eine Wahlbehörde eingerichtet, wo Wählerinnen und Wähler der gesamten Stadtgemeinde Mureck in der Zeit von 17.00 bis 19.00 Uhr ihre Stimme abgeben können.
Stimmabgabe mit Wahlkarte per BriefwahlWahlberechtigte Personen, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sind, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbe-hörde abzugeben, z. B wegen Ortsabwesenheit oder aus ge-sundheitlichen Gründen und die von der Möglichkeit der Stimmabgabe vor dem Wahltag (vorgezogene Stimmabgabe am 13. März 2020) nicht Gebrauch machen, können eine Wahlkarte für die Stimmabgabe per Briefwahl beantragen.Die Stimmabgabe mittels Briefwahl kann sofort nach Er-halt der Wahlkarte sowohl vom Inland als auch vom Ausland aus erfolgen:• Die wahlberechtigte Person füllt den amtlichen Stimmzettel
aus, • legt den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das dafür
vorgesehene gummierte Wahlkuvert und verschließt dieses; • anschließend ist das Wahlkuvert in die Wahlkarte zu geben
und auf der Wahlkarte durch eigenhändige Unterschrift ei-desstattlich zu erklären, dass der amtliche Stimmzettel von der wählenden Person persönlich, unbeobachtet und unbe-einflusst ausgefüllt wurde;
• danach ist die Wahlkarte zu verschließen.Die Wahlkarte ist sodann so rechtzeitig an die zuständige Ge-meindewahlbehörde (Gemeinde) zu übermitteln, dass sie am Wahltag (22. März 2020) bis spätestens 12:00 Uhr beim Gemeindeamt (Gemeindewahlbehörde) einlangt.Sie können Ihre Wahlkarte auch z. B. unfrankiert in einen Briefkasten werfen, auf einem Postamt aufgeben oder bei der
zuständigen Gemeindewahlbehörde abgeben. Die Kosten für eine Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahl-behörde im Postweg trägt die Gemeinde, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder Ausland aufgeben.
Wo kann eine Wahlkarte beantragt werden? Sie können die Wahlkarte bei der Bürgerservicestelle der Stadtgemeinde Mureck, mündlich oder schriftlich (im Post-weg, per Telefax, per E-Mail oder online: www.wahlkarten-antrag.at) ab sofort beantragen.Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 18.03.2020) beantragen.Mündliche Anträge sind bis zum zweiten Tag vor dem Wahl-tag (Freitag, 20.03.2020) bis längstens 12:00 Uhr möglich.Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Bei der mündlichen Antragstellung ist die Identität durch ein Dokument nachzuweisen, beim schriftlichen Antrag kann die Identität, sofern die Antragstellerin oder der An-tragsteller nicht amtsbekannt oder der Antrag im Fall einer elektronischen Einbringung nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, insbesondere auch durch Angabe der Passnummer, durch Vorlage der Ablich-tung eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde oder allenfalls durch Angabe der auf der Wahlinfor-mation angebrachten Zahlenkombination glaubhaft gemacht werden.
Sofern Sie am Wahltag (22.03.2020) nicht zur Wahl kommen können, gibt es 2 Möglichkeiten, Ihre Stimme trotzdem abzugeben:
Fotos
: DeM
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Amtliche Mitteilung der Stadtgemeinde Mureck, Ausgabe 2/2020