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Termin
Veranstaltungsort
Anmeldung
Bitte melden Sie sich bis mit dem anhängenden Abschnitt schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an. Die Aufnahme in die Teilnahmeliste erfolgt nach Eingang der Anmeldung (Datum des Poststem-pels). Die Anmeldung gilt als verbindlich, falls keine Absage von uns erfolgt! Bitte beachten Sie dazu die Hinweise zum Anmel-deverfahren und zur Stornoregelung im CKD- Jahresprogramm 2019, Seite 16 oder auf unserer Homepage http://www.ckd-rs.de//index.php?seite=14.2 Veranstalter
Die Türöffner Neue Wege zu einem Miteinander begegnen – besuchen – begleiten Die Türöffner sind Menschen, die soziale Fra-gen und Themen aufspüren, indem sie zu anderen Menschen vor Ort den Kontakt suchen, sich für deren Leben und deren Anliegen inte-ressieren und sich informieren, um dann ein Handlungsfeld zu entdecken, in dem sie tätig sein wollen. Sie laden andere Interessierte ein, Eindrücke, Erfahrungen und Ideen auszutauschen, um gemeinsam eine Perspektive für die Zukunft zu entwickeln. Das Besondere der „Türöffner“-Idee: Es gibt ein Organisationsteam und ein Türöff-ner-Team von Menschen, die in direkten per-sönlichen Kontakt zu anderen treten. Dadurch gibt es eine klare Aufteilung von Auf-gaben und Rollen... und die wiederum ist wichtig, wenn wir Menschen für ehrenamtli-ches Engagement ansprechen wollen. Dazu kommt das enge Zusammenwirken mit sozialen Einrichtungen und Organisationen vor Ort. Die „Türöffner-Idee“ kann Sie ermutigen, neue Formen des Miteinanders mit einsamen, alten und kranken Menschen oder mit Fami-lien zu entwickeln neben den bereits beste-henden Angeboten. Lassen Sie sich inspirieren!
Referentin
Organisatorische Leitung
Teilnahmegebühren
65,- € für Mitglieder und Mitglieder im Gast-status der Caritas-Konferenzen Rot-tenburg-Stuttgart
Anmeldeschluss
Sie erhalten ca. zwei Wochen vor der Veran-staltung mit der Anmeldebestätigung die Rechnung, eine Teilnehmer*innen-Liste, An-fahrtshinweise und evtl. weitere Informatio-nen zugesandt. Die Übernahme der Teilnahmegebühren (auch Fahrtkosten) sollten Sie vorab bitte mit Ihrer Kirchengemeinde/Einrichtung klären. Sie können dabei auf das kirchliche Amtsblatt Nr. 19, Band 43 verweisen.