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Tabelle 2: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene bzw. potenziell vorkommende bemerkens-
werte Tierarten
Artname deutsch Artname wissenschaftlich RL D RL BY Lkr
Säugetiere
Braunes Langohr Plecotus auritus V -
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 3
Fransenfledermaus Myotis nattereri - 3
Graues Langohr Plecotus austriacus 2 3 X
Große Bartfledermaus Myotis brandtii V 2
Großer Abendsegler Nyctalus noctula V 3
Großes Mausohr Myotis myotis V V X
Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus V -
Kleinabendsegler Nyctalus leisleri D 2
Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 2 2 X
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus D D
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 16
Artname deutsch Artname wissenschaftlich RL D RL BY Lkr
Nordfledermaus Eptesicus nilssonii G 3 X
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii - 3
Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus D 2 X
Haselmaus Muscardinus avellanarius - -
Vögel
Baumpieper Anthus trivialis V 3
Bluthänfling Carduelis cannabina V 3
Dohle Corvus monedula - V
Feldlerche Alauda arvensis 3 3
Feldschwirl Locustella naevia V -
Feldsperling Passer montanus V V
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus - 3
Goldammer Emberiza citrinella - V
Grünspecht Picus viridis - V
Klappergrasmücke Sylvia curruca - V
Kleinspecht Dryobates minor V V
Kuckuck Cuculus canorus V V
Rebhuhn Perdix perdix 2 3 X
Raubwürger Lanius excubitor 2 1
Schwarzspecht Dryocopus martius - V
Wachtel Coturnix coturnix - V X
Wiesenschafstelze Motacilla flava - 3
Reptilien
Zauneidechse Lacerta agilis V V
Summe (33 Arten) 21 28 7
Erläuterungen: RL D: Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands (BFN 2009), für Vögel: SÜDBECK et al. (2007) RL BY: Rote Liste Bayerns (BAYLFU 2003b) Gefährdungskategorien: 1 – vom Aussterben bedroht, 3 – gefährdet, V – Vorwarnliste, G – Gefährdung anzu-nehmen, aber Status unbekannt, D – Daten defizitär Lkr: Landkreisbedeutsame Art laut ABSP Bayreuth (BAYSTMLU 2002): X Ind.: Anzahl Individuen ASK: Artenschutzkataster (BAYLFU 2014)
Säugetiere
Als Grundlage für die Erstellung der Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden
das ABSP, die Datenbank zur bayerischen Artenschutzkartierung und der Verbreitungsatlas von
MESCHEDE & RUDOLPH (2004, 2010) ausgewertet.
Laut Artenschutzkataster (BAYLFU 2014) gibt es aus dem Jahr 1998 zwei Nachweise von Großem
Mausohr bei Seidwitz. Weiter nördlich bei Birk sind auch Braunes Langohr (Plecotus auritus) (2006),
die landkreisbedeutsame Art Großes Mausohr (Myotis myotis) (2006, 2007) und Fransenfledermaus
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 17
(Myotis nattereri) (1996) festgestellt worden. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass zahl-
reiche weitere Fledermausarten das Untersuchungsgebiet regelmäßig oder gelegentlich als Jagdhabi-
tat nutzen.Entlang der bestehenden St 2184 und insbesondere entlang der Waldränder, der (straßen-
begleitenden) linearen Gehölzstrukturen und Hecken sowie im Umfeld der Almosbaches, jagen re-
gelmäßig Fledermäuse.
Wegen der artenschutzrechtlichen Bedeutung der Fledermäuse werden die potenziell im Gebiet zu
erwartenden Fledermausarten im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung im Detail
behandelt.
Vögel
Im Rahmen von verschiedenen Ortsterminen wurden Beibeobachtungen einiger bemerkenswerter
Vogelarten (Feldlerche, Goldammer, Raubwürger, Neuntöter) gemacht. Als Grundlage für das Gut-
achten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (GHARADJEDAGHI & SCHIMMERL 2014)
wurden desweiteren Sekundärdaten des Artenschutzkataster des Bayerischen Landesamtes für Um-
welt (BAYLFU 2014), ABSP (BAYSTMLU 2002) und der Verbreitungsatlas (RÖDL et al 2012) ausgewer-
tet.
Im Untersuchungsgebiet wird für 17 Vogelarten (vgl. Tabelle 2) eine vertiefende Bearbeitung in der
saP durchgeführt.
Reptilien
Innerhalb des Planungsgebietes waren aufgrund der Habitatausstattung Vorkommen von Zau-
neidechsen entlang der Straßentrasse zu erwarten.
Im Artenschutzkataster (BAYLFU 2014) sind im Umkreis des Planungsgebiets Nachweise von Zau-
neidechsen enthalten. Diese Art ist auch im ABSP Bayreuth genannt und als landkreisbedeutsam
eingestuft (BAYSTMLU 2002). Im Rahmen der Gebietsbegehungen für die Erstellung der Unterlagen
zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung konnte diese ebenfalls mehrfach im Bereich der Bö-
schungen entlang der St 2184 nachgewiesen werden.
Nachweise der Schlingnatter liegen aus dem Gebiet nicht vor und sind auch aufgrund des Fehlens
von Magerrasenbiotopen nicht zu erwarten.
Als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wurde die Zauneidechse in der saP einer detaillierteren
Prüfung unterzogen (vgl. Unterlage 19.1.3) und ein Fachgutachten erstellt.
Zoologisch bedeutsame Gebietsteile
Nachfolgend werden die zoologisch bedeutsamen Gebietsteile und Biotope beschrieben und hinsicht-
lich ihrer tierökologischen Wertigkeit und Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen charakterisiert, soweit
dies auf Grund der vorliegenden Daten und bisherigen Erfassungen möglich ist.
Landwirtschaftliche Flächen entlang der geplanten Trasse
Die Acker- und Grünlandflächen im Planungsgebiet weisen einen geringen Anteil an gliedernden
Weg- und Ackerrainen auf. Sie sind Lebensraum des Feldhasen und charakteristischer Feldvogelar-
ten wie der Feldlerche.
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 18
Stellenweise sind auch Gebüsche und Einzelbäume eingestreut. Vogelarten, die Hecken und Gebü-
sche in der Feldflur benötigen, wie Dorngrasmücke (Sylvia communis), Feldsperling (Passer monta-
nus) und Goldammer (Emberiza citrinella) kommen hier vor. Fledermäuse nutzen die baumbestande-
nen Feldraine als Leitlinien und zur Insektenjagd.
Eine Vielzahl der Tierarten der Agrarlandschaften ist heute gefährdet. Trotz der überwiegend intensi-
ven Nutzung sind die Flächen im Zentrum des Planungsgebietes als zoologisch hochwertig zu bewer-
ten. Gegenüber Lebensraumverkleinerung sind v.a. an Leitstrukturen fliegende Fledermausarten und
Arten mit Vorliebe für offene, übersichtliche Flächen (z.B. Feldlerche) empfindlich.
Gewässer und Feuchtflächen
Der Almosbach fließt im Westteil des Plangebietes in Süd-Nord-Richtung und nach der Unterquerung
(Durchlass) der Zufahrtsstraße nach Unterschwarzach auf der Westseite des Ortes. Die Gewäs-
serstruktur des schmalen Baches ist streckenweise, v.a. im Waldbereich, naturnah, im Planungsge-
biet weist er z.T. einen grabenartigen Charakter auf. Die Wasserqualität ist mäßig bis kritisch belastet.
Der Bach ist potenzieller Lebensraum für Fließgewässerlibellen und andere Organismen. Der Bach ist
zoologisch von mittlerer Wertigkeit.
Alle Fließgewässer (und ihre abhängige Fauna) sind empfindlich gegenüber Stoffeinträgen (z.B. Ma-
terialeinschwemmung im Zuge der Bauarbeiten), Veränderungen des Wasserhaushaltes und negati-
ven Veränderungen der Gewässerstruktur (z.B. Verrohrung, Eingriffe ins Bachbett).
Trocken- und Magerstandorte
Die an verschiedenen Waldrändern sowie Straßen- und Wegböschungen entlang der geplanten Tras-
se vorhandenen Extensivgrünlandbiotope sind wertvolle Tierlebensräume. Sie bieten verschiedenen
Vogelarten (z.B. Feldlerche, Feldsperling) aufgrund des relativen Reichtums an Sämereien und Insek-
ten Nahrung. Der Biotop spielt insbesondere für trockenheits- und wärmeliebende Arten wie die Zau-
neidechse eine große Rolle als Trittstein und für die Vernetzung von im weiteren Umfeld vorkommen-
den Populationen. Unter den Wirbellosen dieser Flächen können auch seltene, anspruchsvollere
Arten (z.B. Wildbienen, Heuschrecken) sein. Insgesamt sind diese Bereiche trotz ihrer meist nur ge-
ringen Flächengröße von hoher zoologischer Bedeutung. Empfindlich sind sie insbesondere gegen-
über Stoffeinträgen sowie Verdichtung/Befahrung, Beschattung und Bepflanzung.
Wälder und Forsten
Die untereinander vernetzten Laub-Mischwälder sind aufgrund der teilweise alten, totholzreichen
Beständen zoologisch wertvoll, als Lebensraum z.B. für Rehwild und zahlreiche Fledermausarten, die
im und am Wald jagen, wie Braunes Langohr, Fransenfledermaus und Mopsfledermaus sowie als
Brutplätze z.B. für die Dohle und verschiedene Spechtarten. Auch für weitere Tierarten, darunter
totholzbewohnende Insektenarten sind die Bestände wertvoll. Die Wälder und Waldränder sind be-
sonders empfindlich gegenüber eines Eingriffes.
Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze
Die im Gebiet vorhandenen Gehölze und Einzelbäume und ihre Saumbiotope sind wertvolle Struktu-
relemente und damit auch bedeutsam als Lebensraum für Tiere, so als Quartier, Jagdhabitat und
Leitstruktur für Fledermäuse, als Brutplatz und Singwarte für Vögel (z.B. Goldammer) oder als Le-
bensraum von Insekten (z.B. Tagfaltern, Bockkäfer). Auch die straßenbegleitenden Hecken sind wert-
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volle Tierlebensräume. Die Gehölzbestände sind empfindlich gegen Stoffeinträge sowie die Verdich-
tung der Wurzelräume durch Befahrung (Baufahrzeuge).
3.5.3.1.3 Wechselbeziehungen / Biotopverbund
Fledermaus-Flugrouten
Eine Vielzahl von Fledermausarten fliegt strukturgebunden an oder entlang von Gehölzbeständen
(z.B. Hecken). Einige orientieren sich an linearen Strukturen und Gehölzgruppen bei Flügen zwischen
Quartier (z.B. im Wald oder in der Ortschaft) und Jagdbiotop (z.B. Stillgewässer), andere jagen haupt-
sächlich entlang oder über Bäumen und Gebüschen. So existieren bei vielen Fledermäusen Wech-
selbeziehungen zwischen dem Waldinnern (Quartiere in Baumhöhlen) und den Jagdgebieten der
angrenzenden Offenlandflächen (z.B. Abendsegler). Andere Fledermausarten wie die Mopsfleder-
maus oder die Fransenfledermaus beziehen Quartiere in Ortschaften und fliegen nicht strukturgebun-
den über die landwirtschaftlichen Flächen in ihre Jagdgebiete in Wäldern.
Im Untersuchungsgebiet ist zum einen mit Wechselwirkungen von Fledermäusen über die bestehen-
de St 2184 zu rechnen. Das geschieht vermutlich überwiegend im Bereich der Ortschaft und der
Feldgehölze. Außerdem fliegen die Tiere längs zur Fahrbahn, unter Nutzung von Straßenbegleitge-
hölzen, Hecken und Waldrändern als Leitlinie.
Habitatverbund Reptilien
Die Zauneidechse wurden auf den Böschungen auf der Nordseite der bestehenden St 2184 nachge-
wiesen. Ihre Vorkommen dürften mit weiteren Zauneidechsen Vorkommen entlang der Straße in
Verbindung stehen. Es ist möglich, dass die Zauneidechse auch an weiteren Stellen des Gebietes an
Waldrändern, mageren Rainen, Hecken, etc. vorkommt. Beim Wechsel zwischen den Teillebensräu-
men unterliegt die Art einer hohen Kollisionsgefahr. Die bestehende Straße entfaltet somit bereits eine
lokale Zerschneidungswirkung, die durch den Ausbau der St 2184 verstärkt werden könnte.
Eine Zerschneidungswirkung durch den Ausbau der St 2184 wird für die Art vermieden, da sich die
bisherigen Vorkommen bereits entlang der Straße befinden und die zu entwickelnden CEF-
Maßnahmenflächen ebenfalls entlang der Strecke angeordnet werden. Somit kommt es zu keiner
Unterbrechung des Verbundes von Zauneidechsenlebensräumen in Ost-West-Richtung. Desweiteren
können nach Abschluss der Baumaßnahme die neu entstehenden Böschungen ebenfalls von der
Zauneidechse besiedelt werden.
Wildwechsel
Es ist anzunehmen, dass die St 2184 regelmäßig von Wild überquert wird. Besondere Wildunfall-
schwerpunkte sind allerdings nicht bekannt (Herr HUTTNER, AELF BAYREUTH, mdl. Mitt. 2014).
Sonstige Wechselbeziehungen
Kleinräumige Wechselbeziehungen bestehen außerdem zwischen Tierarten der Hecken und Feldge-
hölze (z.B. Vögel) und den umgebenden landwirtschaftlichen Flächen, die diesen vielfach als Nah-
rungsbiotope dienen. Die Offenlandflächen dienen darüber hinaus z.B. Vögeln oder Fledermäusen
aus benachbarten Waldgebieten und Siedlungen als Jagdgebiet.
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3.5.3.1.4 Vorbelastungen
Die bestehende St 2184 stellt aus zoologischer Sicht eine deutliche Vorbelastung des Untersu-
chungsgebietes dar. Sie besitzt eine deutliche Barriere- und Zerschneidungswirkung, insbesondere
für bodengebundene Tiere, wie die Zauneidechse. Zudem kommt es zu Tierverlusten durch Kollision,
z.B. Wildwechsel. Auch für Fledermäuse stellen Kollisionen mit Fahrzeugen eine nicht vernachlässig-
bare Gefährdungsquelle dar (MESCHEDE & RUDOLPH 2004, KIEFER & SANDER 1993, HAENSEL & RACK-
OW 1996).
Die Schadstoffbelastung durch den bestehenden Straßenverkehr (Kfz-Abgase, Reifenabrieb, Tausal-
ze, Öl etc.) ist ebenfalls als Beeinträchtigung straßennaher Biotope zu werten. Besonders empfindlich
gegenüber Stoffeinträgen sind die mageren Extensivgrünlandflächen, Waldsäume und magerer Alt-
grasbestand und der Almosbach.
Die intensive landwirtschaftliche Nutzung auf dem Großteil der Offenlandflächen des Gebietes ist
ebenfalls als Vorbelastung für die Tierwelt zu sehen. Dünger und Pflanzenschutzmittel schädigen
viele Arten direkt oder indirekt, z.B. durch den Verlust der Nahrungsgrundlagen. Der Mangel an
Brachflächen, Feld- und Wegrainen und Gehölzstrukturen wirkt sich ebenfalls negativ auf die Lebens-
raumqualität für Arten der Feldflur aus, von denen viele auf den Roten Listen stehen.
3.5.3.2 Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten
Parallel zur Erstellung des vorliegenden LBP wurden Unterlagen für eine spezielle artenschutzrechtli-
che Prüfung (saP) zusammengestellt. Sie ist erforderlich, um das Eintreten von Verbotstatbeständen
nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG hinsichtlich bekannter und potenzieller Vorkommen arten-
schutzrechtlich relevanter Arten (europäische Vogelarten und FFH-Anhang IV-Arten) feststellen zu
können und ggf. die Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 45 Abs.
7 BNatSchG zu bewerten. Detaillierte Beschreibungen zu den insgesamt 34 potenziell im Untersu-
chungsgebiet vorkommenden, artenschutzrechtlich relevanten Arten, sind dem Gutachten zur speziel-
len artenschutzrechtlichen Prüfung (GHARADJEDAGHI & SCHIMMERL 2014) (Unterlage 19.1.3) zu ent-
nehmen.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass trotz Realisierung umfassender Schutz-, Vermeidungs-
und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF measures) für die Zauneidechse als Art des An-
hangs IV der FFH-Richtlinie Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt wer-
den. Eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist dementspre-
chend erforderlich. Die naturschutzfachliche Zulassungsvoraussetzungen sind unter Berücksichtigung
von Kompensationsmaßnahmen erfüllt. Für keine der verbleibenden Tierarten des Anhangs IV der
FFH-Richtlinie sowie für keine europäischen Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie werden
bei Einhaltung der vorgesehenen Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen die Ver-
botstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Die notwendigen Maßnahmen sind in
das Maßnahmenkonzept des vorliegenden LBP integriert.
3.5.3.3 Biologische Vielfalt
Die biologische Vielfalt umfasst mit der „Vielfalt an Ökosystemen“, der „Artenvielfalt“ und der „geneti-
schen Vielfalt innerhalb von Arten“ drei verschiedene Ebenen. In Kap. 3.5.2.1 wurde bereits auf das
Vorkommen der unterschiedlichen Biotoptypen im Untersuchungsraum eingegangen, der gekenn-
zeichnet ist sowohl von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen als auch von mageren Säu-
Unterlage 19.1.1
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men, Extensivgrünlandflächen, Gehölzen und naturnahen Wäldern. In Hinblick auf die Artenvielfalt
wurden neben der Zauneidechsenkartierung keine detaillierten Untersuchungen zu vorkommenden
Tierarten durchgeführt. Bei der Biotopkartierung wurden allerdings mehrere bemerkenswerte Pflan-
zenarten nachgewiesen. Die vorliegenden erzielten Nachweise der gefährdeten Art zeigen die Bedeu-
tung des Gebietes als Lebensraum.
In Hinblick auf die genetische Vielfalt ist v.a. das Vorkommen heimischer, z.T. alter (Nutz- und Kultur-)
Pflanzen wichtig.
Im Untersuchungsraum sind solche Vorkommen nicht bekannt. Denkbar wären Vorkommen alter
Obstbaumsorten auf den Gartengrundstücken in Unterschwarzach. Es ist insgesamt von einer Kultur-
landschaft mittlerer Ausprägung hinsichtlich der biologischen Vielfalt auszugehen.
3.5.4 Schutzgut Boden
3.5.4.1 Bestand
Im Untersuchungsraum sind keine Bodendenkmäler und Geotope vorhanden (Datenbank des
BAYGLA 2014). Als Verwitterungsprodukte der im Gebiet vorherrschenden silikatischen Ausgangsge-
steinen haben sich im Untersuchungsgebiet basenarme und meist flachgründige Braunerden und
Podsol-Braunerden gebildet (BAYSTMLU 2002).
Bei der Baugrunduntersuchung wurden im Bereich des Untersuchungsgebietes überwiegend Stra-
ßenaufbau sowie sandige und bindige Erdstoffe vorgefunden. Im Deckhorizont folgen unter bis zu
0,4 m dicken Mutterbodenschichten weich- und steifplastische sowie halbfeste Schluffe sowie Tone
und schluffige/tonige Sande. Im westlichen Bereich und östlichen Bereich wurde Felshorizont mit
mürbe bis festen und bankigen Sandsteinen bzw. kleinklüftiger bis klüftiger Tonstein, harter Kalkstein,
mürber bis fester Mergelstein und harter Kalksandstein vorgefunden.
3.5.4.2 Bedeutung
Bei der landwirtschaftlichen Standortkartierung werden Grünland- und Ackerstandorte mit ungünsti-
gen, durchschnittlichen und günstigen Erzeugungsbedingungen unterschieden. Die Erzeugungsgunst
beurteilt sich im Wesentlichen nach der Ertragsklasse und dem Gefälle (REGOFR 1983).
Laut Bodenschätzungskarte (M 1:25.000) finden sich im Untersuchungsgebiet vorwiegend lehmige
Sande aus verwittertem Ausgangsmaterial von mittlerer Ertragsstufe, die als Acker genutzt werden
sowie mittelfeuchte Tone von schlechter Ertragstufe, die als Grünland genutzt werden. Einer
Ackernutzung unterliegen zudem die anlehmigen Sandböden aus verwittertem Ausgangsmaterial,
welche mittlere Ertragszustände aufweisen (BAYLFU 2013).
Eine große Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz besitzen sogenannte Extrem- und Sonder-
standorte, da sie Lebensräume für spezialisierte Pflanzen- und Tierarten sind (Böden mit besonderer
Lebensraumfunktion). Die extremen Standorteigenschaften der Böden beziehen sich dabei auf den
Wasser-, Säure/ Basen- oder Nährstoffhaushalt. Auf diesen ursprünglich trockenen oder feuchten
Bereichen ist – trotz Nutzung als Intensivgrünland, oder auch als Ackerland – von einem besonders
hohen Entwicklungspotenzial für den Arten- und Biotopschutz auszugehen.
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3.5.4.3 Empfindlichkeit
Die Filtereigenschaften der Böden sind deshalb von Bedeutung, da Böden mit guten Filtereigenschaf-
ten mögliche Schadstoffe aus dem Straßenverkehr vom Grundwasser fernhalten können. Böden mit
mittleren bis nur geringen Filtereigenschaften erfüllen diese Funktion nur eingeschränkt.
Die mechanischen Filtereigenschaften der Böden werden v.a. von der Wasserdurchlässigkeit und der
Porenverteilung, insbesondere dem Grobporenanteil, bestimmt. Bei sehr flachgründigen Böden auf
Sandböden ist nur von einem geringen mechanischen Filtervermögen auszugehen. Die Gefahr einer
Verlagerung fester Partikel in das Grundwasser ist dementsprechend hoch. Die überwiegend im Ge-
biet vorkommenden mittelgründigen Braunerden und podsoligen Braunerden besitzen ein geringes
Filtervermögen.
Das Rückhaltevermögen für Schwermetalle ist entscheidend vom Säuregehalt des Bodens (pH-Wert)
abhängig. Mit sinkendem pH-Wert steigt die Mobilität von Schwermetallen im Boden. Die Waldböden
im Gebiet besitzen überwiegend keinen bis geringen Versauerungswiderstand, d.h. sie neigen stark
zu Versauerung. Das Rückhaltevermögen für Schwermetalle ist hier dementspechend gering. Die
landwirtschaftlichen Bereiche dagegen haben ein überwiegend hohes Rückhaltevermögen gegenüber
sorbierbaren Stoffen und können Schwermetalle immobilisieren. Dies mindert negative Einflüsse auf
die Bodenfunktion, deren Beeinflussung durch Stoffeinträge im niedrigen bis mittleren Bereich liegt.
Bodenverdichtung entsteht z.B. durch Befahren mit schwerem Gerät und tritt im Zuge der Bauarbeiten
auf. Die durch Bodenverdichtung bedingte Verminderung des Porenvolumens führt zu einer Ver-
schlechterung der physikalischen Eigenschaften des Bodens. Zu den Böden mit hoher Empfindlichkeit
zählen die relativ feuchten Böden der Auen wie Gleye und Pseudogleye. Die im Untersuchungsraum
vorherrschenden Podsole und Braunerden sind weniger empfindlich gegenüber Verdichtung.
3.5.4.4 Vorbelastung
Als deutliche Vorbelastung sind die vorhandenen Verkehrswege zu nennen. Hier bestehen Beein-
trächtigungen aufgrund der Bodenversiegelung sowie der bandförmigen Bodenbelastung entlang der
Straßen durch verschiedene Schadstoffe (Abgase, Abrieb, Salze, Tropfverluste von Öl oder Kraft-
stoff).
Eine weitere Beeinträchtigung stellt die überwiegend intensive landwirtschaftliche Nutzung im Gebiet
dar. Bei den Grünlandflächen besteht überwiegend eine geringe, bei den Ackerflächen eine mittlere
stoffliche Belastung. Letzteres wird bedingt vom Anbau von Kulturen, die einen erhöhten Einsatz an
Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln erfordern. Die angrenzenden Nadelwaldbestände weisen eine
überwiegend hohe versauerungsfördernde Wirkung auf.
Die Bodenfunktionen können durch Erosion irreversibel beeinträchtigt werden. Da die Bodenerosion
vor allem von Hangneigung, Niederschlagsmenge und Bodenart beeinflusst wird, ist die Erosionsge-
fährdung im Untersuchungsgebiet überwiegend hoch.
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3.5.5 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser
3.5.5.1 Bestand und Bedeutung
Überschwemmungsgebiete und Trinkwasserschutzgebiete sind im Untersuchungsgebiet nicht aus-
gewiesen. Das Untersuchungsgebiet wird am südlichen Ende von der Europäischen Hauptwasser-
scheide durchzogen. Die Hauptwasserscheide verläuft vom Frankenberg im Süden nach Richtung
Kirchenlaibach im Nordosten und quert hierbei auf der Höhe des Herrenholzes das Gebiet.
Eine zentrale Größe zur quantitativen Erfassung der Grundwasserneubildung, die vor allem zur Ab-
schätzung der verfügbaren Wasservorräte herangezogen wird, ist die Grundwasserneubildungsrate.
Diese liegt im Großteil des Untersuchungsgebiet mit 200-300 mm/a im mittleren Bereich. Im Bereich
des Herrenholzes liegt die Grundwasserneubildungsrate mit 100-200 mm/a im überwiegend geringen
Bereich. In die Ermittlung der Grundwasserneubildungsrate fließen der jährliche Niederschlag, Bo-
denart, Art der Bodenabdeckung, reliefbedingte Oberflächenabflusswerte und andere hydrogeologi-
sche Parameter ein. Bauliche Maßnahmen, die Versiegelung bzw. Reliefänderungen zur Folge ha-
ben, können die Grundwasserneubildung zum Teil erheblich beeinflussen.
Als Fließgewässer im Untersuchungsgebiet ist der Almosbach zu nennen. Der Almosbach gehört zum
Flusswasserkörper Roter Main. Dieser weist eine mäßige Beeinträchtigung der Gewässergüte (Ge-
wässergüteklasse II) auf. Der Hirtbach ist ein Nebengewässer des Almosbaches und fließt bei Ober-
schwarzach in den Almosbach (WWA HOF, pers. Mitt. 2014).
Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen hängt vom Geschütztheitsgrad
des Grundwassers ab, welcher durch den geologischen Aufbau des Gebietes, die Mächtigkeit der
Deckschichten und den Grundwasserflurabstand bestimmt wird. Im Untersuchungsraum sind Beein-
trächtigungen des Oberflächen- bzw. Grundwassers möglich. Das hohe Versauerungsrisiko in Wald-
bereichen und hohe Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge (nicht sorbierbare Stoffe) aus der Land-
wirtschaft verbunden mit geringem Rückhaltevermögen, machen eine Stoffverlagerung in das Grund-
wasser wahrscheinlich.
Eine hohe Empfindlichkeit der Oberflächengewässer gegenüber Schadstoff- und Oberbodeneinträgen
weist der Almosbach mit vergleichsweise guter Gewässerqualität auf.
Im Untersuchungsgebiet gibt es keine Stillgewässer.
3.5.5.2 Vorbelastung
Mit einem Verkehrsaufkommen von 939 Kfz/24h (OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYSTMI 2010) auf der
bestehenden St 2184 ergibt sich für die Staatsstraße ein geringer Schadstoffausstoß. Für die Staat-
straße wird von einem mittleren Schadstoffeintrag im Korridor bis 100 m ausgegangen (REGOFR
2003).
Eine geringe Vorbelastung ergibt sich aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung auf einem
großen Teil der Flächen im Untersuchungsgebiet; eine Gefährdung stellt hier die Auswaschung von
Nitrat und Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser dar.
Der Almosbach weist mit einer Gewässergüte von II eine mäßige Belastung auf (WWA HOF 2012). Die
Gewässerabschnitte sind somit als mäßig verunreinigt und gut mit Sauerstoff versorgt zu beschrei-
ben. Der Bach ist stellenweise in seiner Struktur deutlich bis stark beeinträchtigt.
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3.5.6 Schutzgut Luft / Klima
3.5.6.1 Bestand und Bedeutung
Klima
Die im Jahresmittel geringsten Niederschläge finden sich im Obermainischen Hügelland (RegOfr
2003). Bei Niederschlagsmengen mit Werten < 650 mm/a und Temperaturen von 7-8 °C im Jahres-
mittel, herrscht ein relativ trockenes und kühles Klima im Untersuchungsgebiet.
Wälder und Feldgehölze
Die angrenzenden Waldflächen sind Waldgebiete mit besonderer Funktion für den Klimaschutz
(REGOFR 2003). Der Waldbestand verbessert die lufthygienische Situation durch die Anlagerung von
Schadstoffen und die damit verbundene Filterwirkung erheblich.
Bereiche mit Bedeutung für die Kaltluftproduktionsfunktion
Neben Oberflächen mit niedriger Ausgangstemperatur bzw. niedriger Wärmeabgabe an untere Luft-
schichten sind vor allem nasse, schattige Standorte gute Kaltluftproduzenten. Dazu zählen Auen,
Feuchtgrünland, Offenland und Ackerflächen. Zudem sind insbesondere offene Hangflächen von
Bedeutung, über die sich die abströmenden Luftmassen im Talboden zu Kaltluftstörmen vereinigen.
Dies spiegelt die hohe (Offenland) Kaltluftproduktionsfunktion im Untersuchungsgebiet wieder. Die
angrenzenden Waldflächen sind Bereiche mit durchschnittlicher Kaltluftproduktion.
3.5.6.2 Empfindlichkeit
Die Effektivität eines Kaltluftsystems hängt neben der Vegetation von der Einzugsgröße, dem Relief
und der Oberflächenrauigkeit ab (MARKS et al. 1998). Die hohe Kaltluftproduktion in offenen, größten-
teils landwirtschaftlich genutzten Flächen sichert eine ausreichende Versorgung der Orte, solange der
Lufttransport nicht behindert wird. Werden bauliche Hindernisse im Bereich der Abflussbahnen errich-
tet (z.B. Dämme), wird der Abfluss abgeschwächt oder unterbrochen und der Kalt- und Frischluft-
transport beeinträchtigt. Bei einem Kaltluftstau erhöht sich zudem die Nachtfrostgefahr.
3.5.6.3 Vorbelastung
Eine geringe Vorbelastung der klimatischen und lufthygienischen Situation existiert im Untersu-
chungsraum durch die Emissonen aufgrund der vorhandenen Vekehrswege.
Die bestehende St 2184 sowie die Siedlung Unterschwarzach könnten eine Barrierefunktion für die
Kaltlufttransportwege darstellen. In dem Siedlungsbereich von Unterschwarzach gibt es eine zeitweili-
ge höhere Schadstoffbelastung (REGOFR 2003).
Veränderungen des Kleinklimas sind auch infolge der vorhandenen Versiegelung im Straßenbereich
zu nennen. Während das Allgemeinklima auf Grund des nur schmalen Versiegelungsbandes in der
umgebenden Landschaft kaum verändert wird, können Auswirkungen auf das Lokal- und Mikroklima
in unmittelbarer Fahrbahnnähe v.a. für die benachbarte Vegetation und Tierwelt als Stressfaktor eine
Rolle spielen.
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3.5.7 Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild
Bei der Bewertung der Landschaft wird zunächst die Bedeutung des Landschaftsbildes bzw. die
Landschaftsbildqualität erfasst. Als Bewertungskriterien werden die in der deutschen und bayerischen
Naturschutzgesetzgebung genannten Faktoren „Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Land-
schaft“ herangezogen. Da die Vorbelastung durch die bestehenden Siedlungsflächen und Verkehrs-
wege einen deutlichen Einfluss auf die Landschaftsbildqualität hat, wird diese im Anschluss für die
einzelnen Landschaftsbildeinheiten beschrieben. Anschließend wird die Empfindlichkeit der Land-
schaftsbildeinheiten bewertet. Hierbei wird zwischen visueller und landschaftsästhetischer Empfind-
lichkeit unterschieden. Bei der visuellen Empfindlichkeit wird die Beeinträchtigung von Vielfalt, Natur-
nähe und Eigenart bewertet. Zur Bewertung der landschaftsästhetischen Empfindlichkeit dienen die
Elemente Oberflächenform, Vegetationsstruktur und Nutzungsart.
Die Erfassung und Bewertung erfolgte auf Grundlage des Luftbildes, einer topografischen Karte
M 1:25.000 und einer Geländebegehung im Februar 2014.
Als weiteres Kriterium spielt die Bedeutung der Landschaft für die Erholungsnutzung eine wichtige
Rolle. Hier sei auf die Ausführungen in Kap. 3.3 und 3.5 verwiesen.
Landschaftsbildeinheiten
Die Bewertung der Landschaftsbildqualität setzt die Einteilung des Untersuchungsraumes in Land-
schaftsbildeinheiten voraus. Bei dieser Gliederung wurden Bereiche mit ähnlichem Landschaftsch-
arakter zusammengefasst. Innerhalb des Untersuchungsgebietes werden die folgenden 3 Land-
schaftsbildeinheiten unterschieden:
Vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen mit eingestreuten Waldflächen östlich von Unter-
schwarzach
Die Landschaftsbildeinheit besteht überwiegend aus einem Mosaik von Acker- und Grünlandflä-
chen, Hecken- und Gehölzstrukturen sowie eingestreuten Waldflächen. Im Norden begrenzt die
B22 diese Einheit, nach Westen bildet die Siedlungsfläche von Unterschwarzach mit dem bachbe-
gleitenden Gehölzbestand des Almosbaches die Grenze. Im Osten reicht die Einheit bis an das
Waldende des Herrenholzes. Im Zentrum durchschneidet die bestehende St 2184 diese Land-
schaftsbildeinheit.
Die Landschaftsbildeinheit wird von Wäldern eingefasst. Im zentralen Bereich befinden sich Täler
mit relativ kleinen Bereichen landwirtschaftlicher Nutzung. Die landwirtschaftlichen Flächen unter-
liegen hierbei unterschiedlicher Nutzung (Mischnutzung Acker und Grünland, bzw. überwiegende
Nutzung als Grünland), so dass ein abwechslungsreiches Gesamtbild entsteht. Gliedernd sind vor
allem die Gehölzgruppen sowie kleine eingestreute Misch- und Laubwälder in der ansonsten offe-
nen Landschaft. Aufgrund der welligen Oberflächengestalt und der Strukturvielfalt besitzt die Ein-
heit eine überdurchschnittliche landschaftsästhetische Qualität.
Visuelle Leitstrukturen sind vor allem durch den Waldrand des Herrenholzes, die Bauchaue des
Almosbaches und die Trasse der St 2184 gegeben. Durch die Zerschneidungswirkung der St 2184
entsteht im Gebiet eine Vorbelastung. Entlang der Straßen fehlen ausreichende Gehölzreihen,
welche die Verkehrslinien in die Umgebung einbinden würden. Eine weitere Vorbelastung sind die
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St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 26
in 3,3 km südwestlich von Unterschwarzach liegenden Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe
von 149,6 m.
Die Empfindlichkeit des Landschaftsbildes hinsichtlich visueller Beeinträchtigungen ist auf Grund
der Strukturvielfalt als hoch einzustufen.
Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Grünlandbrachen und vereinzelt Gehölzen westlich von
Unterschwarzach
Die Landschaftsbildeinheit wird im Norden durch die B 22 begrenzt, nach Westen bildet die Sied-
lungsfläche von Creußen und nach Osten die Bachaue des Almosbaches die Grenze.
Die Landschaftsbildeinheit wird von mit Wäldern bewachsenen Hängen umschlossen und wird
durch Täler gegliedert. Prägend für diese Einheit sind hierbei die vorwiegend ackerbaulich genutz-
ten offenen Bereiche. Die unterschiedlichen landwirtschaftlichen Nutzungsformen erhöhen die
Strukturvielfalt der Einheit. Diese wird durch Baumreihen und vereinzelte Hecken verstärkt und
führt in einigen Bereichen zu einer Kammerung der Fläche. Die Siedlungsflächen passen sich gut
entlang der Nord-Ost verlaufenden kleinen Fließgewässer an. Im Bereich der GVS nach Nairitz
sowie am Ende des Bauabschnittes ergeben sich links der Staatsstraße Sichtbeziehungen zum
Rauhen Kulm bei Neustadt am Kulm. Diese Fernsicht wird bei der GVS nach Nairitz durch einen
Funkmast beeinträchtigt.
Eine weitere Vorbelastung sind die in 3,3 km südwestlich von Unterschwarzach liegenden Wind-
energieanlagen mit einer Gesamthöhe von 149,6 m sowie die St 2184, welche diese Einheit
durchschneidet und aufgrund des Fehlens von Straßenbegleitgehölzen eine Vorbelastung dar-
stellt.
Aufgrund der Oberflächengestalt und des offenen Charakters besitzt die Einheit eine überdurch-
schnittliche landschaftsästhetische Qualität.
Aufgrund des Zerschneidungseffekts und der Oberflächenverfremdung wird die Empfindlichkeit der
Landschaftseinheit als hoch bewertet.
Bachaue des Almosbaches mit lockeren Gehölzstrukturen, Wald- und Offenland
Diese Landschaftsbildeinheit verläuft in Nord-Süd Richtung entlang des Almosbaches und durch-
quert dabei die Siedlungen Ober- und Unterschwarzach, Hirt und Eichhammer.
Prägend für diese Einheit ist die Aue des Almosbaches und seiner Zuflüsse mit ihren überwiegend
gehölzgesäumten Uferbereichen. Mit einem Wechsel von landwirtschaftlich genutzten Acker- und
Grünlandflächen, Teichen und kleineren Waldbereichen ist die Aue reich strukturiert. Die gehölz-
bestandenen Bereiche des Bachsystems weisen durch den größtenteils laubholzdominierten Cha-
rakter eine überwiegend hohe Landschaftsbildqualität auf. Auch der Wechsel zwischen Offenbe-
reichen und waldähnlichen Strukturen trägt zu einer Gliederung der Landschaft in dieser Einheit
bei.
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St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 27
Die Landschaftsbildeinheit unterliegt insbesondere entlang einzelner landwirtschaftlicher Nutzflä-
chen einer Vorbelastung durch das Fehlen von ausreichenden Uferstreifen. Eine weitere Vorbelas-
tung sind die in 3,3 km südwestlich von Unterschwarzach liegenden Windenergienanlagen.
Die Empfindlichkeit dieser vom Fließgewässer geprägten Landschaftsbildeinheit mit hoher Lebens-
raumfunktion ist als hoch einzustufen. Da es sich um einen bestandsorientierten Ausbau der be-
stehenden Staatsstraße handelt, sind baubedingte Beeinträchtigungen unwahrscheinlich.
3.5.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Innerhalb der Gemarkungen Neuhof, Kodlitz und Windischenlaibach befinden sich nach Angaben des
Landesamtes für Denkmalpflege keine Boden- und Baudenkmäler (LFDBV 2014). Innerhalb der Stadt
Creußen sind einige Baudenkmäler vorhanden, die jedoch außerhalb der Wirkzone des geplanten
Eingriffs liegen. Geschützte Landschaftsbestandteile kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor
(REGOFR, pers. Mitt. 2014).
Die Kultur- und Sachgüter bilden wichtige Elemente innerhalb des ländlich und kulturhistorisch über-
prägten Landschaft im obermainischen Hügelland und bestimmen mit der sonstigen naturräumlichen
Ausstattung die Besonderheit und durchschnittliche Eigenart des Landschaftsraumes.
3.5.9 Wechselwirkungen
Im Folgenden werden die wichtigsten Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Bestandteilen
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes kurz beschrieben, soweit sie in Hinblick auf den
Straßenbau von Bedeutung sind.
Pflanzen- & Tierwelt Boden / Wasser / Klima
Biotoptyp und -ausprägung werden durch die Standortfaktoren Boden, Wasser und Klima (auch Ge-
lände- und Kleinklima) wesentlich mitbestimmt. Eingriffe, die Beeinträchtigungen des Bodens oder
des Wasserhaushaltes bewirken oder zu Veränderungen der klimatischen Bedingungen führen, zie-
hen auch Veränderungen der Pflanzen- und Tierwelt nach sich. Die aktuelle Lebensraumqualität in
den landwirtschaftlich und infrastrukturell genutzten Flächen des Untersuchungsraumes ist überwie-
gend (sehr) gering. Die potenziellen Lebensraumkomplexe sind mehr oder minder stark beeinträch-
tigt. Dabei ist vor allem die Störung der ökologischen Beziehungen zwischen den einzelnen funktiona-
len Elementen zu nennen.
Die angrenzenden Waldflächen und Fließgewässer sind Lebensräume von überwiegend hoher Be-
deutung. Negative Veränderungen der Größe und Struktur der Waldbestände bzw. der Gewäs-
serstruktur oder -güte und damit einhergehende Beeinträchtigungen der Lebensgemeinschaften sind
deshalb zu vermeiden.
Boden Wasser
Für das Schutzgut Wasser sind die Bedeutung und Empfindlichkeit des Bodens als Puffer bzw. Filter
gegenüber Schadstoffeinträgen besonders hervorzuheben.
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St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 28
Die Waldböden im Gebiet haben ein geringes Rückhaltevermögen für nicht sorbierbare Stoffe. Die
Böden neigen stark zur Versauerung und ermöglichen eine schnelle Verlagerung ins Grundwasser.
Dagegen ist die Empfindlichkeit im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen gegenüber Schwer-
metalleinträgen niedrig bzw. gering, da das Rückhaltevermögen für sorbierbare Stoffe im Boden
überwiegend hoch ist. Somit ist eine Beeinträchtigung des Fließgewässers und des Grundwassers
durch mögliche Bodenverunreinigungen abhängig von der Art des Stoffeintrages als niedrig bzw.
mittel anzusehen.
Landschaftsbild / Erholung Boden / Wasser / Pflanzen- & Tierwelt
Das Landschaftsbild wird sowohl durch die Elemente der unbelebten Natur als auch durch die Pflan-
zen des Gebietes geprägt. Das wellige Relief und die Gliederung der Landschaft durch die wechseln-
den Strukturen von Ackerbau- und Grünlandflächen sowie Bachtälern bis hin zum geschlossenen
Wald des Herrenholzes ergeben eine überdurchschnittliche Eigenart des Landschaftsbildes. Das
Gebiet hat eine besondere Bedeutung für die landwirtschaftliche Nutzung und besitzt eine mäßige
Bedeutung für die Erholungsnutzung. Die vorhandene St 2184 führt zu Barrierewirkung und Emissio-
nen (v.a. Lärm, Abgase) und Bodenversiegelung. Infolge der Unterbrechung des Biotopverbundes
bzw. der Sichtbeziehungen sind sowohl die Lebensraumkomplexe als auch das Landschaftsbild und
die Erholungsnutzung bereits betroffen.
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St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 29
4 Konfliktanalyse und Konfliktvermeidung / -minderung
4.1 Beschreibung des Eingriffs
Das Vorhaben umfasst den Ausbau der St 2184 in und östlich Unterschwarzach. Die Ausbaulänge
beträgt 2.730 m, davon 305 m innerorts von Unterschwarzach. Die Ausbaustrecke beginnt am westli-
chen Ortsrand von Unterschwarzach und schließt am Bauende an den bereits ausgebauten Stre-
ckenabschitt der St 2184 an.
Bei Baukm 0+050 wird der Almosbach mit einem Durchlass unterführt. Der vorhandene Wellstahl-
rohrdurchlass wird im Zuge der Maßnahme erneuert.
Der Ausbau der St 2184 ist als bestandsorientierter Ausbau vorgesehen. Am Ortsausgang von Unter-
schwarzach schwenkt die St 2184 mehrere Male vom Bestand ab und durchquert dabei landwirt-
schaftlich genutzte Flächen. Hierbei kommt es in der Linien- und Gradientenführung zu Abweichun-
gen vom bisherigen Straßenverlauf. Der Gradientenverlauf ist durch den geplanten bestandsnahen
Ausbau der St 2184 und die dadurch vorhandenen Zwangspunkte weitgehend festgelegt.
Den Höhenverlauf der Straße betreffend, wechseln sich Dammlagen und Einschnittsböschungen in
den verschiedenen Bauabschnitten ab. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Trassierungs-
parameter ergeben sich auf der freien Strecke Einschnitte und Dammlagen von bis zu 3 m Höhe. Die
Böschungen werden im Regelfall mit einer Neigung von 1 : 1,5 ausgebildet. Südlich der St 2184
(Baukm 1+215–1+260) wird ein Regenrückhaltebecken errichtet.
Der Ausbau der St 2184 erfolgt mit einem Querschnitt RQ 9,5 mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m.
Die Ausbaulänge beträgt 2.730 m, davon 305 m innerorts von Unterschwarzach. Die Breite der Ban-
kette beträgt auch in den Einschnittsbereichen 1,50 m.
Innerhalb der Ortsdurchfahrt von Unterschwarzach (Baukm 0+000 -0+305) beträgt die Fahrbahnbreite
6,00 m. Die Fahrbahn erhält eine asphaltierte Oberfläche mit beidseitigen Rinnen aus Granitgroß-
pflaster und einen Granitbordstein. Die Breite zwischen den Borden beträgt 6,70 m.
Im Zuge des Straßenbauvorhabens werden auch die Straßen- und Wegeanschlüsse erneuert.
Dabei werden die GVS nach Oberschwarzach (Baukm 1+205) und die GVS nach Nairitz (Baukm
2+605) sowie das landwirtschaftliche Wegenetz höhengleich an die St 2184 angeschlossen. Die Ein-
mündung der GVS nach Nairitz (Baukm 2+505 rechts der St 2184) wird ca. 100 m Richtung Kir-
chenlaibach verlegt und bei Baukm 2+605 neu an die Staatsstraße angeschlossen. Das neu zu er-
richtende Teilstück der GVS erhält eine befestigte Fahrbahnbreite von 3,00 m und wird gemäß RStO
bituminös befestigt. Das Reststück der alten GVS wird den neuen Verhältnissen angepasst und zum
öFW abgestuft. Im Einmündungsbereich der GVS nach Oberschwarzach und der GVS nach Nairitz
wird eine Linksabbiegespur angelegt. Dazu wird der Fahrstreifen einseitig auf eine Breite von 5,50 m
aufgeweitet.
Der Neu- bzw. Ausbau der GVS erfolgt auf einer Länge von insgesamt 185 m.
Die öffentlichen Feld- und Waldwege bzw. die Zufahrten der Fl.Nr. 2962, 2965 und 2998 werden nicht
mehr an die St 2184 angeschlossen bzw. werden aufgelassen. Die Erschließung erfolgt künftig über
das vorhandene landwirtschaftliche Wegenetz.
Weiterhin werden als Ersatz für aufzulassende Waldzufahrten und zur Erschließung angrenzender
Flurstücke drei weitere öFW neu errichtet. Einer der beiden neu zu errichtenden öFW wird rechts
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St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 30
parallel zur St 2184 geführt und an die GVS nach Oberschwarzach angeschlossen. Er dient auch als
Zufahrt zum Regenrückhaltebecken. Der zweite wird links parallel zur St 2184 geführt und an den
öFW Fl.Nr. 2998 angeschlossen. Der dritte neue öFW wird von Baukm 0+442 bis Baukm 0+615
rechts der St 2184 errichtet, welcher über den bestehenden öFW Fl.Nr. 2869 an die St 2184 ange-
schlossen wird. Die öFW erhalten eine befestigte Fahrbahnbreite von 3,00 m und werden wasserge-
bunden gemäß RLW befestigt.
Im Zuge der Baumaßnahme werden weitere Einmündungen vorhandener Ortsstraßen und öFW den
neuen Verhältnissen angepasst und an die Staatsstraße angeschlossen. Der Neu- bzw. Ausbau der
öFW erfolgt mit 4,00 m Kronenbreite auf einer Länge von insgesamt 1.110 m.
Das prognostizierte Verkehrsaufkommen nach dem Ausbau liegt bei 982 Kfz/24h (Verkehrsprognose
2025) auf der neuen Trasse der St 2184. Hieraus lässt sich eine gleichbleibende Breite der Beein-
trächtigungszone von je 10 m beidseitig des Fahrbahnrandes ableiten.
Weitere detaillierte Angaben sind den technischen Ausführungen des Staatlichen Bauamtes Bayreuth
(Unterlage 1) zu entnehmen.
4.2 Projektwirkungen
4.2.1 Flächenumwandlung
Der Bedarf an Grund und Boden begründet sich im Wesentlichen auf die im Rahmen des Bauvorha-
bens zu versiegelnden Flächen, die ca. 2,39 ha umfassen. Zu den versiegelten Flächen werden alle
Fahrbahnflächen der Trasse, zu verlegende Verbindungsstraßen und landwirtschaftliche Wege sowie
neue bzw. aus bestehenden Trassen rückgebaute öffentliche Feld- und Waldwege gerechnet, die
dem Bestands- und Konfliktplan zu entnehmen sind. Da nicht alle bereits bestehenden versiegelten
Flächen der Straßentrassen und der öFW in den Straßenneubau integriert werden, werden insgesamt
ca. 0,59 ha entsiegelt.
Neben den versiegelten Flächen werden größere Bereiche für die Herstellung von Damm- und Ein-
schnittsböschungen in Anspruch genommen. Die im Vergleich zum bisherigen Straßenverlauf verän-
derte Gradientenführung bedingt einen Bedarf von ca. 2,38 ha Böschungsfläche (inkl. Bankette,
Trennstreifen und Mulden). Für das Rückhaltebecken werden hierfür zusätzlich 0,16 ha beansprucht
und weitere 0,10 ha befestigt. Die überschüssigen Erdmassen werden teilweise in die Dammbö-
schungen integriert, aber auf keiner Deponiefläche im Planungsgebiet abgelagert.
Bei den versiegelten oder anderweitig in Anspruch genommenen Flächen handelt es sich um Berei-
che mit verschiedener Nutzung und unterschiedlicher Wertigkeit für den Naturhaushalt. Konflikt-
schwerpunkte sind bei der Versiegelung bzw. Überbauung von Flächen mit besonderer Bedeutung für
den Naturhaushalt bzw. das Landschaftsbild festzustellen. Die Einzelkonflikte sind im Bestands- und
Konfliktplan Unterlage 19.1.2 dargestellt:
- Trassennah gelegene lineare Gehölzstrukturen, ein Einzelbaum und Hecken mit mittlerer bis
hoher Bedeutung als Lebensraum und mit landschaftsbildprägender Funktion (vgl. Konfliktpunkte
K2, K6):
Im Zuge der Baumaßnahmen werden im gesamten Trassenverlauf Bäume und Hecken entfernt.
Hervorzuheben ist hierbei die Rodung einer naturnahen Hecke am Ortsausgang von Unter-
Unterlage 19.1.1
St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 31
schwarzach (u.a. Feld-Rose (Rosa arvensis), Rote Liste Ofr. gefährdet) sowie von Bäumen und
Hecken entlang der St 2184. Für einzelne verbleibende Restflächen ist von einem Funktionsver-
lust infolge Verkleinerung auszugehen.
- Magere Altgrasbestände und artenreiches Extensivgrünland mit hoher Wertigkeit aus natur-
schutzfachlicher Sicht (vgl. Konfliktpunkt K3):
Diese Bestände (mit Pflanzenarten der Roten Listen BY und Ofr.) sind von Verkleinerung durch
eine teilweise bzw. randliche Überbauung beiderseits der Trassen der St 2184 betroffen.
In den übrigen Streckenabschnitten werden land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen versiegelt
und überbaut. Die naturschutzfachliche Bedeutung dieser Flächen ist als mittel bis gering einzustufen.
Gleiches gilt für die (randliche) Überbauung des vorhandenen Straßenbegleitgrüns. Hiervon sind
neben o.g. Gehölzbeständen v.a. grasreiche bzw. ruderale Wege und Böschungen entlang der beste-
henden Straßentrassen betroffen.
4.2.2 Benachbarungs- und Immissionswirkungen
Mögliche Immissionswirkungen, die im Zusammenhang mit dem Straßenausbau auftreten können,
sind sowohl baubedingt (z.B. Auswaschung von Baumaterial, Abgase von Baufahrzeugen, Gefähr-
dung von Grundwasser) als auch betriebsbedingt (z.B. Abgase, Reifenabrieb, Tausalze). Hinzu
kommt die Lärmwirkung bei Bau und Betrieb der Straße. Hier spielt für die Beurteilung der Konflikt-
schwere die Vorbelastung der Schutzgüter eine wichtige Rolle. Im vorliegenden Fall unterliegen große
Teile des Untersuchungsraumes bereits einer Lärm- und Emissionsbelastung durch die bestehende
St 2184. Eine Neubelastung tritt dort auf, wo durch eine Verschiebung der Linienführung bislang rela-
tiv ungestörte Flächen in die neue Beeinträchtigungszone des Straßenausbaus gelangen.
Zusammenfassend sind für den geplanten Straßenausbau folgende Konfliktschwerpunkte festzustel-
len, welche auch im Bestands- und Konfliktplan (vgl. Unterlage 19.1.2) dargestellt werden:
- Gefährdung wertvoller Biotope und Landschaftsstrukturen durch Baumaßnahmen (vgl. Konflikt-
punkte K2, K3):
Eine Gefährdung durch Baumaßnahmen besteht besonders für die wertvollen naturnahen Hecken
und die hochwertige Fläche mit artenreichem Extensivgrünland bei Baukm 1+240 sowie für stra-
ßennahe Gehölzbestände und magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen. Bei Biotopflächen,
die nicht direkt von einer Überbauung betroffen sind, besteht die Gefahr der Beschädigung durch
Befahrung oder Ablagerung (Baustoffe, Erdaushub) und den Eintrag von Schadstoffen.