2004 2004 Gemeinsame Jahrestagung Gemeinsame Jahrestagung KKVA und VSGV KKVA und VSGV in Basel in Basel Konferenz der kantonalen Vermessungsämter Konferenz der kantonalen Vermessungsämter Verband Schweizerischer Grundbuchverwalter Verband Schweizerischer Grundbuchverwalter Stoupa & Partners AG Beratungsgesellschaft für Betriebswirtschaft
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2004 Gemeinsame Jahrestagung KKVA und VSGV in Basel Konferenz der kantonalen Vermessungsämter Verband Schweizerischer Grundbuchverwalter Stoupa & Partners.
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20042004
Gemeinsame JahrestagungGemeinsame JahrestagungKKVA und VSGVKKVA und VSGV
in Baselin Basel
Konferenz der kantonalen VermessungsämterKonferenz der kantonalen Vermessungsämter
Landwirtschaftliches Bodenrecht Landwirtschaftliches Bodenrecht (AP 2007; Art. 62 Bst. g BGBB; AP 2011; (AP 2007; Art. 62 Bst. g BGBB; AP 2011; Aufhebung der Belastungsgrenze)Aufhebung der Belastungsgrenze)
Informatisierung im GangeInformatisierung im Gange
Gemeinsame JahrestagungKKVA und VSGV in Basel
Orientierung EGBA & eGRIS
EGBA
eGRIS – das zukünftige eGRIS – das zukünftige Grundstückinformationssystem Grundstückinformationssystem
Was ist eGRIS?Was ist eGRIS?
Libor F. Stoupa, S&PLibor F. Stoupa, S&P
Gemeinsame JahrestagungKKVA und VSGV in Basel
Orientierung EGBA & eGRIS
EGBA
dezentral / heterogendezentral / heterogen
2. Generation der Grundbuch-Informatisierung2. Generation der Grundbuch-Informatisierung
eGRIS respektiert und unterstützt eine dezentrale eGRIS respektiert und unterstützt eine dezentrale Verwaltungsstruktur und Verwaltungsstruktur und heterogeneheterogene Software-Lösungen. Software-Lösungen.
eGRIS muss aber auch die nachfolgenden Anforderungen eGRIS muss aber auch die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:erfüllen:
Gesamtschweizerische Grundbuchsicht und -auskunftGesamtschweizerische Grundbuchsicht und -auskunft Einheitliche und eindeutige Identifikation der Grundstücke Einheitliche und eindeutige Identifikation der Grundstücke
und Grundeigentümerund Grundeigentümer Langfristige Datensicherung und Archivierung der Langfristige Datensicherung und Archivierung der
schweizerischen Grundbuchdatenschweizerischen Grundbuchdaten Unterstützung der Kantone beim SystemwechselUnterstützung der Kantone beim Systemwechsel Informationstransfer mit Behörden und PrivatenInformationstransfer mit Behörden und Privaten
1.1. Eindeutiges, verbindliches Datenmodell der Eindeutiges, verbindliches Datenmodell der GrundbuchdatenGrundbuchdaten
Welche Schritte sind geplant?Welche Schritte sind geplant?
Gemeinsame JahrestagungKKVA und VSGV in Basel
Orientierung EGBA & eGRIS
EGBA
eGRIS – das zukünftige eGRIS – das zukünftige Grundstückinformationssystem Grundstückinformationssystem
Praktische Praktische AspekteAspekte
Libor F. Stoupa, S&PLibor F. Stoupa, S&P
Gemeinsame JahrestagungKKVA und VSGV in Basel
Orientierung EGBA & eGRIS
EGBA
Anforderungen an das Datenmodell eGRIS
• Integration der "Kleinen Schnittstelle„ (KS);Integration der "Kleinen Schnittstelle„ (KS);• Beschreibungssprache INTERLIS 2; Beschreibungssprache INTERLIS 2; • berücksichtigt kantonale Bedürfnisse und Zusätze der berücksichtigt kantonale Bedürfnisse und Zusätze der
System-Hersteller;System-Hersteller;• ist frei verfügbar für alle Kantone und Hersteller;ist frei verfügbar für alle Kantone und Hersteller;• vollständige Grundlage für alle GB-Transfer-, GB‑Backup- vollständige Grundlage für alle GB-Transfer-, GB‑Backup-
und GB-Archiv-Schnittstellen;und GB-Archiv-Schnittstellen;• wird in separater, technischer Verordnung verankert wird in separater, technischer Verordnung verankert
Sie zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus:Sie zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus:
• EinhEinh eitliche Systematikeitliche Systematik• keine klassifizierenden Teile (keine Nummernkreise)keine klassifizierenden Teile (keine Nummernkreise)• rein identifizierendrein identifizierend• nur einmal verwendbarnur einmal verwendbar• dezentrale Vergabe und Verantwortungdezentrale Vergabe und Verantwortung• 2-stellige Prüfziffer2-stellige Prüfziffer
Es Es [das Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht][das Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht] kann Empfehlungen über die Sicherung von Daten abgeben und kann Empfehlungen über die Sicherung von Daten abgeben und eine Schnittstelle für Daten des mit elektronischer eine Schnittstelle für Daten des mit elektronischer Datenverarbeitung geführten Hauptbuchs zur Verfügung stellen.Datenverarbeitung geführten Hauptbuchs zur Verfügung stellen.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement sowie das Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement sowie das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungs-Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungs-schutz und Sport legen für das Grundbuch und für die amtliche schutz und Sport legen für das Grundbuch und für die amtliche Vermessung Datenmodelle und einheitliche Schnittstellen fest.Vermessung Datenmodelle und einheitliche Schnittstellen fest.
Gemeinsame JahrestagungKKVA und VSGV in Basel
Orientierung EGBA & eGRIS
EGBA
per 01.01.2005per 01.01.2005
Gemeinsame JahrestagungKKVA und VSGV in Basel
Orientierung EGBA & eGRIS
EGBA
per 01.01.2005per 01.01.2005
Artikel 970 Absatz 3 ZGB Artikel 970 Absatz 3 ZGB
Der Bundesrat bezeichnet weitere Angaben betreffend Der Bundesrat bezeichnet weitere Angaben betreffend Dienstbarkeiten, Grundlasten und Anmerkungen, die ohne das Dienstbarkeiten, Grundlasten und Anmerkungen, die ohne das Glaubhaftmachen eines Interesses öffentlich gemacht werden Glaubhaftmachen eines Interesses öffentlich gemacht werden dürfen. Er beachtet dabei den Schutz der Persönlichkeit. dürfen. Er beachtet dabei den Schutz der Persönlichkeit.
4. ob und unter welchen Voraussetzungen die ohne 4. ob und unter welchen Voraussetzungen die ohne Interessennachweis einsehbaren Daten des Hauptbuches der Interessennachweis einsehbaren Daten des Hauptbuches der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden; Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden;
5. den Zugriff auf die Daten, die Aufzeichnung der Abfragen 5. den Zugriff auf die Daten, die Aufzeichnung der Abfragen sowie die Voraussetzungen für den Entzug der sowie die Voraussetzungen für den Entzug der Zugriffsberechtigung bei missbräuchlicher Anwendung; Zugriffsberechtigung bei missbräuchlicher Anwendung;
VorgeseheneVorgesehene Regelung auf Verordnungsstufe (GBV):Regelung auf Verordnungsstufe (GBV):
• Weisung des EGBA betreffend die langfristige Sicherung Weisung des EGBA betreffend die langfristige Sicherung und Archivierung der Grundbuchdaten und Archivierung der Grundbuchdaten
Gemeinsame JahrestagungKKVA und VSGV in Basel
Orientierung EGBA & eGRIS
EGBA
Weitere Bestimmungen auf Verordnungsstufe, Weitere Bestimmungen auf Verordnungsstufe, insbesondereinsbesondere
• GBV-Artikel für TGBV (technische Grundbuchverordnung)GBV-Artikel für TGBV (technische Grundbuchverordnung) definiert und beinhaltet das Datenmodell eGRISdefiniert und beinhaltet das Datenmodell eGRIS