1.MitarbeiterInnen*)fü hrung und 2. rechtliche Aspekte im Produktionsbetrieb *) im folgenden MA, sowohl für weibliche als auch männliche Mitarbeiter 1.1 nachhaltige MA-Qualifikation 1.2 Motivation von MA und MA-Zufriedenheit 1.3 MA-Gespräche und Führen mit Zielen 1.4. flexible Arbeitzeitmodelle 1.5 leistungsorientierte Entlohnung 2.1 arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten 2.2 ArbeitnehmerInnenschutz und Arbeitsplatz-Evaluierung 2.3 Arbeitsgeber-Haftung und Produkthaftung 2.4 aktuelle Arbeitsrecht-Entscheidungen Dr. Ernst WURZ
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1.MitarbeiterInnen*)führung und 2. rechtliche Aspekte im Produktionsbetrieb *) im folgenden MA, sowohl für weibliche als auch männliche Mitarbeiter 1.1.
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1.MitarbeiterInnen*)führung und 2. rechtliche Aspekte
im Produktionsbetrieb*) im folgenden MA, sowohl für weibliche als auch männliche Mitarbeiter
1.1 nachhaltige MA-Qualifikation1.2 Motivation von MA und MA-Zufriedenheit
1.3 MA-Gespräche und Führen mit Zielen1.4. flexible Arbeitzeitmodelle
1.5 leistungsorientierte Entlohnung
2.1 arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten2.2 ArbeitnehmerInnenschutz und Arbeitsplatz-Evaluierung
2.3 Arbeitsgeber-Haftung und Produkthaftung2.4 aktuelle Arbeitsrecht-Entscheidungen
• Ziel: aus systematischer erhobener MA-Zufriedenheit mögliche Probleme und deren Ursachen erkennen und daraus Maßnahmen ableiten
• Rahmen: alle 2-3 Jahre standardisierte, strukturierte und anonymisierte Fragebögen Orientierung an vorangegangen MA-Befragungen• Themenbereiche: Betriebsklima Corporate Identity Entscheidungsverhalten Motivation Information Kommunikations-Kultur
MA-Gespräche / Führen mit Zielen 1
• MA-Gespräche• Ziel: Vorgesetzter führt zumindest einmal jährlich mit den ihm unmittelbar zugeordneten MA ein Gespräch mit dem Ziel, das zielorientierte Zusammenarbeiten zu fördern• 7 Gesprächsthemen: Bildungs-/Fördermaßnahmen Stärken / Lernfelder des MA Rolle des Vorgesetzten Entwicklung der Abteilung / Gruppe Verbesserungsvorschläge Zielvereinbarungen Was ich sonst noch sagen wollte!
• Teambesprechung
MA-Gespräche / Führen mit Zielen 2
• Führen mit Zielvereinbarungen• Ziel: gemeinsames Festlegen anzustrebender Ergebnisse
für einen bestimmten Zeitraum in schriftlicher Form
• ArbeitnehmerInnenschutz• Ziel: AG verpflichtet für Sicherheit und Gesundheitsschuz• hinsichtlich alles Aspekte zu sorgen
• SVP bestellen > 10 AN• Bestellung für 4 Jahre, Zustimmung BR bei Kündigung AK informieren• Unterweisung der AN. mindesten 1x jährlich • vor Aufnahme der Tätigkeit• bei Versetzung oder Veränderung Tätigkeit • bei Einführung neuer Arbeitsmittel, -stoffe od. –verfahren• nach Arbeitsunfällen• Kennzeichnung (Beschilderung) von Gefahrenbereichen
• Arbeitsplatz-Evaluierung• Ziel: feststellen ob /welche Gefahren an Arbeitsplätzen vorliegen• und Belastungen die mit Arbeit verbunde sind
• Festgestellte Mängel durch einmalige Maßnahmen beheben,
wenn nicht gänzlich abstellbar -> Verwenden von Schutzausrüstungen, -> organisat. Maßnahmen u. Unterweisung
• Checklisten bei AUVA od. AK • -> Ergebnisse Evaluierung in Sicherheits-
u. Gesundheitsschutzdokument
Arbeitgeber-Haftung / Produkthaftung 1
• Ziel: Haftung Arbeitgeber (Geschäftsführer)
• Sorgfalt eines ordentl. Geschäftsmannes gegenüber Gesellschaft• Mehrere haften zur ungeteilte Hand• Nicht nur Außenverhältnis, auch nach innen (organisatorisch, kaufmännisch, technisch, personell)• Sorgfalt in eigener Angelegenheit reicht nicht, -> betreffenden Geschäftszweig erwartet werden kann• Bestellung von verantwortlich Beauftragten -> Wohnsitz im Inland, nachweisliche Zustimmung, klar abgegrenzter Bereich und entsprechende Anordnungsbefugnis Zusätzlich: leitender Angestellter = maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich• -> von Arbeitnehmervorschriften ausgenommen• ! Erst mit Mitteilung Arbeitsinspektorat rechtwirksam
Arbeitgeber-Haftung / Produkthaftung 2
• Dienstnehmerhaftpflichtgesetz • Ziel: regelt Haftung Arbeitnehmer-> Schadenersatzpflicht abhängig vom Ausmaß der Verschuldens• Vorsatz –> in vollem Umfang gehaftet Fahrlässigkeit (grobe/leichte) –> richterl. Mäßigungsrecht entschuldbare Fehlleistung -> keine Haftung• Ausmaß der Verantwortung Bemessung Entgelt für mit Wagnis verbundene Tätigkeit Grad der Ausbildung Bedingungen der Leistungserbringung Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes
Arbeitgeber-Haftung / Produkthaftung 3
• Produkthaftung (= Produzentenhaftung)
• Ziel: schadensersatzrechtliche Haftung des Herstellers, Importeurs -> sekundär des Händlers der Ware
• Gleicht NICHT Mangelhaftigkeit der Leistung aus, sondern bietet Ersatz für Schäden, die durch Gefährlichkeit
der gelieferten Sache an anderen Rechtgütern eintreten• durch Fehler eines Produkts -> Mensch getötet, -> verletzt, -> Gesundheit geschädigt, -> körperliche Sache beschädigt• Verschuldensunabhängig gegenüber beliebigen Personen• Anspruchsberechtigt – Konsumenten• Produkte – jede bewegliche körperliche Sache• Fehlerhaft – nicht Sicherheit, die Verbraucher erwarten darf• Personen- u Sachschäden (Selbstbehalt € 500)• Beweislastumkehr -> Hersteller obliegt Beweis• Ersatzansprüche erlöschen 10 Jahre nach Inverkehrbringen• Deckungsvorsorgen vorgeschrieben
Arbeitsrechtl. Entscheidungen• Dienstverhinderung durch Feuerwehreinsatz – Entgeltfortzahlung?• Ersatz von Vorstellungskosten ?• Unverschuldete Fehlstunden ?• Haftung wg. Einsatzes eines Staplerfahrers ohne Staplerschein ?• Urlaubsablöse – Ablöseverbot, sv- u. lohnsteuerrechtlich ?• Vorzeitige Beendigung geblockter Altersteilzeit ?• Dienstzeugnis – Angabe der Art der Tätigkeit ?• Entlassung wegen Fehlverhalten im Krankenstand ?• AN-Ansprüche bei Bruch einer Wiedereinstellungszusage ?• Unzulässige Teilkündigung einer Zulage ?• Was darf Arbeitgeber bei der Einstellung fragen ?