20.06.22 Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. 20.06.22 Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum e.V. Fortbildung 28.2.2009 Referent: Hanif Hidarnejad Asylverfahren in Asylverfahren in Deutschland Deutschland Grundkenntnisse über das Deutsche Asylverfahren
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Migration setzt sich aus verschiedenen Formen von Zuzug und
Fortzug zusammen:
Auswanderung und Rückkehr deutscher Staatsbürger EU-Binnenmigration Ehegatten- und Familienzusammenführung aus und in Drittstaaten Asylzuwanderung und Rückführung in das Herkunftsland Spätaussiedler Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen UdSSR und
Weiterwanderung (USA, Israel) Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen sowie
Rückkehr Spezialformen zeitlich begrenzter Zuwanderung (z.B. Green Card-
Inhaber, Studenten) Zeitlich begrenzte Arbeitsmigration aus Nicht-EU-Staaten (z.B.
Werkvertrags-, Gast- und Saisonarbeitnehmer)
Quelle: www.bafl.de (Bundesamt für die Anerkennung ausländische Flüchtlinge Dezember 2003)
5a) Anerkennung als Asylberechtigte (Artikel 16a GG) oder nach § 60-1 AufenthG (Flüchtlingsschutz) oder nach § 60 2-7 AufenthG (Abschiebeverbot, Abschiebehindernis)
7. Schritt Härtefallkommission > Abschiebehindernis mit überzeugenden Argumentationen zum Lebensmittelpunkt in Deutschland
Am Ende : Was wartet auf ein abgeblendete Asylbewerber/in?
Abwarten und Abwarten mit folgenden psychischen psychosozialen Auswirkungen: Psychischer Druck für das Unterschreiben der freiwilligen(!) Rückkehr Finanzieller Druck, Anklage bei Staatsanwaltschaft, Bußgeld Gefängnis, Rückkehr, Selbstmordversuch, Selbstmord, persönliche und/ oder familiäre Krise, Gewalt in Familie, Trennung und Scheidung, psychische Belastungen für Kinder, Weiterwanderung, Zwangsheirat, Untertauchen und Abrutschen in Kriminalität
Voraussetzungen:- Ihr/Ihre Ehepartner_in ist schon anerkannte(r) Asylberechtigte(r)
und- Ihre Ehe bestand schon im Herkunftsland und- Ihre Ehe besteht noch zum Zeitpunkt des Asylantrages.
Der Antrag auf Familienasyl muss vor oder gleichzeitig mit dem/der asylberechtigten Ehepartner_in oder wenn die Familienangehörigen nachgereist sind, unverzüglich nach der Einreise gestellt werden.
Wenn Ihr/Ihre Ehepartnerin als asylberechtigt anerkannt wurde, können Sie und Ihre minderjährigen (unter 16 Jahre), ledigen Kinder Familienasyl bekommen, auch wenn Ihnen keine Verfolgung droht.