1 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung Örtliche und Regionale Gesamtplanung Thema: Akteure - Bedarfe – Konflikte - Vermittlung örtliche und regionale Gesamtplanung im Geflecht von Interessen und Ansprüchen Literatur: 1. "Grundriss der Landes- und Regionalplanung" 2. "Methoden und Instrumente der räumlichen Planung"
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1 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Örtliche und Regionale Gesamtplanung
Thema:
Akteure - Bedarfe – Konflikte - Vermittlung
örtliche und regionale Gesamtplanung im Geflecht von Interessen und Ansprüchen
Literatur: 1. "Grundriss der Landes- und Regionalplanung"2. "Methoden und Instrumente der räumlichen Planung"
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Akteure und ihr „Bedarf“AKTEUR Bedarf, Bedürfnis, Interesse, (Handlungslogik) Ressource
(Kommunal-) Politiker Sichtbare Erfolge vorweisen, Wiederwahl (Machterhalt, Orientierung auf Mehrheiten)
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Abwägung der Belange – 3 Phasen
1. Ermittlung und Feststellung2. Bewertung3. Abwägung (Entscheidung)
• Keine überspannten Anforderungen an Ermittlungstiefe (bauleitplanerische Abwägung)
• Soviel ermitteln, wie für sachgerechte Planungsentscheidung erforderlich (Bsp. Bestandsaufnahme: Ist-Zustand Tier- und Pflanzenwelt versus wissenschaftliches Erfahrungswissen)
BVerwG, Urt. V. 30.1.2003 – 4 CN 14/01 (Kassel), NVwZ2003, Heft 6 S. 746BVerwG, Flachglas, 5.7.74 (BVerwGE 45, 309) Handwörterbuch der Raumordnung 1995 S. 14 http://www.jura.uni-halle.de/download/vronline/FACHPLAN/FSkript.pdf http://www.fu-berlin.de/jura/veranstaltungen/lehrveranstaltungen/03ws0203/OR_VwBT_Heinzen/160103__Das_Abw__gungsgebot.pdf
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Standortanforderungen Fachplanungsträger
• Wer ist Fachplanungsträger? = TÖB? (Vgl. öffentliche Planungsträger § 7 BauGB)
• Fachplanungsträger: mit rechtsverbindlicher Wirkung Regelungen zur Bodennutzung treffen und gegenüber Eigentümern auch durchsetzen - bei Ausgleich der Nachteile (Entschädigung) und wenn nötig durch Enteignung
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Standortanforderungen Fachplanungsträger
• Planung, Nutzungsregelung, Vorhaben mit eigener Zulassungskompetenz außerhalb von B-Plan und Bauordnung (vgl. § 7 und § 38 BauGB):
verbindlich erklärter Plan Verordnung Planfeststellung Ca. raumbedeutsame 20 Fachplanungen
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Standortanforderungen Fachplanung
§ 5 Inhalt des Flächennutzungsplans(4) Planungen und sonstige Nutzungsregelungen nach anderen
gesetzlichen Vorschriften ... sollen nachrichtlich übernommen werden. Sind derartige Festsetzungen in Aussicht genommen, sollen sie im Flächennutzungsplan vermerkt werden.
§ 9 Inhalt des Bebauungsplans (6) Nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffene
Festsetzungen ... sollen in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen werden
§ 7 Anpassung an den Flächennutzungsplan • Öffentliche Planungsträger (TÖB) müssen sich FNP anpassen,
wenn sie nicht widersprochen haben. • Nachträglicher Widerspruch möglich, bei wesentlichem
Überwiegen der Belange des Fachplanungsträgers • Übernahme der Kosten für FNP- und B-Planänderung
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Standortanforderungen Fachplanungsträger
I von Eigenbindung zur Außenwirksamkeit1.vorbereitende Fachplanung2. verbindliche Fachplanung3. gebietsbezogene Fachplanung
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Nutzungsansprüche - Auf wessen Kosten?
Landwirtschaftsfläche: geringster Widerstand• urbar gemachtes Land• i.d.R. gute Baugrundeigenschaften• keine Beräumungskosten • Flächenumwandlung nicht wie bei
Waldumwandlung öffentlicher Belang und gesondert genehmigungspflichtig (Bodenschutzklausel als Belang im Rahmen der Bauleitplanung überwindbar)
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