1. Runder Tisch Kreis Heinsberg, Rhein-Kreis-Neuss und Stadt Bezirksregierung Düsseldorf – Geschäftsstelle Niers/Schwalm www.brd.nrw.de 15.Februar 2008 Bezirksregierung Düsseldorf Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in NRW 1. Runder Tisch Niers, Schwalm „ Kreis Heinsberg, Rhein-Kreis-Neuss und Stadt Mönchengladbach“
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1. Runder Tisch Kreis Heinsberg, Rhein-Kreis-Neuss und Stadt Mönchengladbach Bezirksregierung Düsseldorf – Geschäftsstelle Niers/Schwalm .
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1. Runder Tisch Kreis Heinsberg, Rhein-Kreis-Neuss und Stadt Mönchengladbach
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Organisatorisches
Teilnehmer-/Adressenliste am EingangE-Mail Adresse deutlich, evtl. Sammeladressen
Getränke, Imbiss Pausenzeiten bitte einhalten Raucherzimmer Karten für Fragen
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TOP 2
Ablauf, Bedeutung und Ziele der
Runden Tische
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Ziele der WRRL
guter ökologischer und guter chemischer Zustand aller natürlichen Oberflächengewässer
gutes ökologisches Potenzial und guter chemischer Zustand aller erheblich veränderten und künstlichen Oberflächengewässer
guter chemischer und guter mengenmäßiger Zustand des Grundwassers
Frist: 2015 (Möglichkeit der Verlängerung um 2 mal 6 Jahre)
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Zeitplan der WRRL
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Bedeutung der Runden Tische - Grundsätze
Gremium, in denen Maßnahmenträger, Betroffene sowie Vertreter von Allgemeinwohlbelangen an der Erarbeitung von Vorschlägen für die zukünftige Wasserbe-wirtschaftung mitwirken können
Diskussion und Erörterung von programmatischen Maßnahmen zum Gewässerschutz und zur Gewässerentwicklung unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Rahmenbedingungen
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1. Örtliche Kenntnisse und Interessen einbringen
2. Konsensbildung zwischen Maßnahmenträgern
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Aufgaben / Inhalte der Runden Tische (1)
Qualitätssicherung der Maßnahmenprogramme durch Beteiligung der fachlich versierten Akteure vor-Ort.
Das Ergebnis 2008 (die Prioritätensetzung für Maßnahmenprogramme) hat Vorschlagscharakter.
Die Ergebnisse werden anschließend (2009) in der Öffentlichkeit nochmals diskutiert.
An den Runden Tischen wird auf der Ebene der Programmmaßnahmen diskutiert.
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Aufgaben / Inhalte der Runden Tische (2)
Einzelmaßnahmen oder lokale Maßnahmen werden nicht im Rahmen der Runden Tische detailliert behandelt.
Diese können ggf. in bilateralen Gesprächen oder im weiteren Verlauf der Runden eingebracht und dokumentiert werden.
Grundwasser/Fische wird in separaten Runden Tischen bearbeitet.
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2007
- Gewässermonitoring
- Rahmenbedingungen
- Kausalanalyse
2008
- Maßnahmenvorschläge / Ausnahmenvorschläge
- Priorisierung der Maßnahmen
- Entwurf Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
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Kaffeepause (15 Minuten)
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TOP 4
Diskussion und Aussprache
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TOP 5
Zusammenfassung und Ausblick
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Ablauf und Vorgehensweise der Aufstellung der Maßnahmenprogramme in NRW sind allen Beteiligten klar.
Ziele, Aufgaben und Regeln der Runden Tische sind allen Beteiligten klar.
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Auf der bestehenden Datengrundlage wurden erste Einschätzungen zu Ursachen und Handlungsbedarf getroffen
Zahlreiche Zusammenhänge müssen noch mit weiteren Datenauswertungen überprüft und belegt werden
Die Gewässersituation wurde anhand ausgewählter Zwischenergebnisse erläutert
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Die Diskussion zeigte offene Fragen, z.B. zur Finanzierung oder Verbindlichkeit auf, die insbesondere auch auf Landesebene zu klären sind
Konkrete Bezüge zur PE ergänzen
Die 2. und 3. Runden Tische werden zusätzliche Daten und Auswertungen berücksichtigen.
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Ausblick
Die WRRL ist eine große HerausforderungIm Ergebnis erwarten wir einen Bewirtschaftungsplan,
- der allen Gewässernutzern gerecht wird,
- die gemeinsame Verantwortung für sauberes Wasser und
funktionierende Lebensräume beschreibt und
- der akzeptable, realistische, kooperative und bezahlbare
Maßnahmen
- auf dem Weg zum guten Zustand der Gewässer in
Nordrhein-Westfalen zeigt.
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Ihre aktive Mitwirkung hilft unserem gemeinsamen Ziel!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Finanzierung des Maßnahmenprogramms
(1)Wer zahlt ?
Finanzierung grundsätzlich durch Maßnahmenträger (Gewässerunterhaltungspflichtiger -/Abwasserbeseitigungspflichtiger, etc.),
ggf. Maßnahmenkofinanzierung durch staatliche, europäische Förderung
Finanzierungsanteil des Maßnahmenträgers kann über Gebühren refinanziert werden (Abwasserbeseitigung, Gewässerunterhaltung, etc.)
Es gibt Sonderfälle: z. B. Finanzierung von Durchgängigkeitsmaßnahmen über EEG-Mittel
Finanzierungsregelungen werden sich im Grundsatz auch für die Umsetzung der EG-WRRL nicht ändern
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Finanzierung des Maßnahmenprogramms
(2)Aktuelle Fördermöglichkeiten (national)
Im Bereich „Belastungen aus Punktquellen“: Förderrichtlinie „Investitionsprogramm Abwasser“ (2007: bis zu 40 Mio. Euro)
Im Bereich „Hydromorphologische Belastungen“: Förderrichtlinie „Wasserbau“ (2007: bis zu 10 Mio. Euro) und Förderrichtlinie „Aktionsprogramm“ (2007: bis zu 15 Mio. Euro)
Bewilligungsbehörden: Bezirksregierungen
Der Landesgesetzgeber weist über den Landeshaushalt Gelder zu. Die letzte Entscheidung über den Anteil dieser Finanzierung an der Gesamtfinanzierung liegt daher beim Landesgesetzgeber.
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Finanzierung des Maßnahmenprogramms
(3)Aktuelle Fördermöglichkeiten (Europa)
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen
Raums (ELER), Interreg IV, EU-Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE +), Europäischer Fischereifonds (EFF)
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Finanzierung des Maßnahmenprogramms
(4)Möglichkeiten zur Reduzierung von Kosten?
Bei Maßnahmenermittlung:
Maßnahmenplanung findet nicht am „Grünen Tisch“, sondern im Rahmen einer mehrstufigen Abstimmung mit den Beteiligten statt (optimaler Einsatz von Mitteln)
Maßnahmen sollten „optimiert“ werden (z. B. eigene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gezielt an Gewässer legen)
Bei Finanzierung:
Möglichkeit zur Gebührenumlage bei Gewässerunterhaltungsmaßnahmen sollte verstärkt genutzt werden