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Feb 07, 2018

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Nährwertprofile als Voraussetzung für Health Claims

3. BfR-Forum Verbraucherschutz Berlin, 23. April 2007

Aus der Sicht des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.

RA Peter Loosen, LL.M.

Geschäftsführer/Leiter Büro Brüssel

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.

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Vorab

n Positionspapier des BfR ist eine gute Diskussionsgrundlage – Zustimmung zu vielen Ansätzen, Diskussionsbedarf zu anderen

n Zustimmung u.a. zu:

n Lebensmittelkategorien als Bezugsgröße

n Grenzwert- statt Punktesystem

n Praktikabler Ansatz im Interesse von Durchführbarkeit und Anwendbarkeit notwendig

n Ausnahmen und Bedingungen notwendig

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Vorab

n Positionspapier des BfR ist eine gute Diskussionsgrundlage – Zustimmung zu vielen Ansätzen, Diskussionsbedarf zu anderen

n Diskussionsbedarf u.a. zu:

n Nährstoffauswahl

n Bezugsgröße:100g/ml und/oder Portion

n Berücksichtigung der Nährstoffzusammensetzung insgesamt sowie der Rolle/Beitrag eines Lebensmittels für die Gesamternährung

n Ausnahmen und Bedingungen

n Natürlich/unnatürlich – verarbeitet/unverarbeitet

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Regelungshintergrund

n Präzisierung des allgemeinen Irreführungsverbotes in Artikel 3 der Verordnung:

n Nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend

n Keine Zweifel über Sicherheit oder ernährungsphysio-logische Eignung anderer Lebensmittel wecken

n Nicht zum übermäßigen Verzehr ermutigen

n Nicht erklären, dass eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung nicht geeignet ist, die erforderlichen Mengen an Nährstoffen zu liefern

n Beim Verbraucher keine Ängste erzeugen

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Regelungshintergrund

n Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung von Claims nach den Artikeln 5 und 6 der Verordnung

n Ernährungsbezogene oder physiologische Wirkung anhand allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweise nachgewiesen

n Nährstoff in einer Menge vorhanden, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweisen geeignet ist, die behauptete Wirkung zu erzielen

n Nährstoff liegt in einer Form vor, die für den Körper verfügbar ist

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Regelungshintergrund

n Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung von Claims nach den Artikeln 5 und 6 der Verordnung

n Behauptete Wirkung ist mit üblicher Verzehrsmenge zu erzielen

n Verwendung von Claims nur zulässig, wenn vom durchschnittlichen Verbraucher erwartet werden kann, dass er die positive Wirkung, wie sie in der Angabe dargestellt wird, versteht

n Claims müssen sich auf das verzehrfähige Lebensmittel beziehen

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Regelungshintergrund

n Nährwertkennzeichnung nach Artikel 7 der Verordnung

n Nährwertbezogene Angaben: Brennwert, Eiweiß, Kohlenhydrate, Fett

n Gesundheitsbezogene Angaben: Brennwert, Eiweiß, Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe, Natrium

n Zusätzlich zu allen anderen Nährstoffen, die nicht Gegenstand der Nährwertkennzeichnung

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Regelungsziele

n Begründungserwägungen 11 und 12:

n Durch die Anwendung des Nährwertprofils als Kriterium soll vermieden werden, dass die nährwert-und gesundheitsbezogenen Angaben den Ernährungsstatus eines Lebensmittels verschleiern und so den Verbraucher irreführen können, wenn dieser bemüht ist, durch ausgewogene Ernährung eine gesunde Lebensweise anzustreben.

n Sie in dieser Verordnung vorgesehenen Nährwertprofile sollten einzig dem Zweck dienen, festzulegen, unter welchen Voraussetzungen solche Angaben gemacht werden dürfen.

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Regelungsziele

n Begründungserwägungen 11 und 12:

n Sie sollten sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise über das Verhältnis zwischen Ernährung und Gesundheit stützen.

n Die Nährwertprofile sollten jedoch auch Produktinnovationen ermöglichen und die Verschiedenartigkeit der Ernährungsgewohnheitenund -traditionen sowie den Umstand, dass einzelne Produkte eine bedeutende Rolle im Rahmen der gesamten Ernährung spielen können, berücksichtigen.

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Regelungsziele

n Begründungserwägungen 11 und 12:

n Die Anteile verschiedener Nährstoffe und Substanzen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung sollten berücksichtigt werden, insbesondere …

n Bei der Festlegung der Nährwertprofile sollten die verschiedenen Lebensmittelkategorien sowie der Stellenwert und die Rolle dieser Lebensmittel in der Gesamternährung berücksichtigt werden, und den verschiedenen Ernährungsgewohnheiten und Konsummustern in den Mitgliedstaaten sollte gebührende Beachtung geschenkt werden.

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Kriterien für Nährwertprofile

n Wie können diese Vorgaben umgesetzt werden?

n Fokussierung auf das Regelungsziel Vermeidung von Irreführung – wie wird dies sichergestellt?

n Wissenschaftliche Grundlage und Begründung essentiell, gerade auch zur Vermeidung willkürlicher Ergebnisse, die das System angreifbar machten

n Innovationspotentiale müssen eröffnet werden, Restriktionen sind auf das zur Erreichung des Regelungszieles notwendige Maß zu beschränken

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Kriterien für Nährwertprofile

n Wie können diese Vorgaben umgesetzt werden?

n Festlegung der Nährstoffe, die für bestimmte Lebensmittelkategorien im Hinblick auf den Ernährungsstatus relevant werden können

n Unter Berücksichtigung der Bedeutung des Lebensmittels im Verhältnis zur Ernährung und der Nährwertzusammensetzung insgesamt

n Wenn nicht hier, wo soll diesen Bedingungen sonst Rechnung getragen werden?

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Kriterien für Nährwertprofile

n Wie können diese Vorgaben umgesetzt werden?

n Ausnahmen und Bedingungen ebenfalls wissenschaftlich zu begründen und zu rechtfertigen

n Gelingt dies, erübrigt sich bei der Formulierung der Nährwertprofile ggf. manche Komplikation

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Zu den Positionen des BfR

1. Nährwertprofile für Lebensmittelkategorien (und 11.)

n Ja! Aber Kategorien und Ausnahmen erforderlich

n Nährwertzusammensetzung und Rolle in der Ernährung entscheidend

n Verarbeitungsgrad kein validesUnterscheidungskriterium

n Marktrelevanz ebenfalls nicht

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Zu den Positionen des BfR

2. Kriterien für Nährstoffauswahl

n „qualifizierende“ und „disqualifizierende“ Nährstoffe?

n Bedeutung von Karies für Irreführungspotential (Fluor) im Rahmen der Claims-Verordnung?

n Diskussionsbedarf zu Rolle/Beitrag zur Ernährung und der Nährwertzusammensetzung insgesamt

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Zu den Positionen des BfR

3. Relevanz von Nährstoffunterversorgung

n Relevant für die Bewertung der Nährwertzusammensetzung

4. Natürliche vs. unnatürliche Nährstoffgehalte

n Relevanz für Irreführungspotential bei identischer Produktzusammensetzung?

n Wissenschaftliche Rechtfertigung?

n Keine Ernährungspolitik mittels Nährwertprofilen!

n Begrifflichkeiten mit Diskriminierungspotential!

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Zu den Positionen des BfR

5. Nährstoffauswahl

n Noch keine abschließende Bewertung möglich

n Energie/Fett, ges. Fettsäuren, Natrium?

n Trans-Fettsäuren? n Nein, u.a. Zufuhr unter Empfehlungen, praktische

Probleme

n Zucker? Abgedeckt durch Energie, wenn, dann Gesamtzucker und keine Unterscheidung natürlicher und zugesetzter Gehalte

n Generelle Nährstoffauswahl bei kategoriebasiertem Ansatz nicht erforderlich

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Zu den Positionen des BfR

5. Nährstoffauswahl

n Es gibt wirtschaftsintern Diskussionen und Ansätze, aber noch keinen Vorschlag

n Auswahl der Nährstoffe?

n Brennwert, gesättigte Fettsäuren, Salz?

n Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, trans-Fettsäuren, Salz, Zucker?

n Vitamine, Mineralstoffe, andere Stoffe?

n Ohne Ausnahmen geht es in keinem Fall!

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Zu den Positionen des BfR

6. Bezugssystem 100g/ml

n Eher irrelevant, wenn es um das potentielle Irreführungspotential eines Lebensmittels geht, das ja nicht notwendig per 100g/ml verzehrt wird

n Gerade bei deutlich größeren oder kleineren Verzehrsmengen stellt sich die Frage, wie die Rolle und Bedeutung des Lebensmittels und sein Beitrag zur Ernährung angemessen berücksichtigt werden soll

n Deshalb auch Portion als Bezugsgröße relevant

n Regionale Unterschiede in den Portionsgrößen sind eher zu vernachlässigen

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Zu den Positionen des BfR

7. Grenzwert- vs. Punktesystem

n Grenzwertsystem ja, aber …

n wie werden qualifizierende Nährstoffe und Nährwertzusammensetzung insgesamt berücksichtigt?

n Müsste bereits durch Nährstoffauswahl geschehen

n Oder durch Ausnahmen und Bedingungen, die die „qualifizierenden“ Nährstoffe angemessen berücksichtigen

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Zu den Positionen des BfR

8. Orientierungspunkte für Grenzwertfestsetzung

n Keine abschließende Bewertung möglich

n Bezugnahme auf Ernährungsempfehlungen oder Kriterien für nährwertbezogene Angaben im Einzelfall auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen, denn diese wurden zu einem anderen Zweck formuliert, als zur Bewertung eines potentiellen Irreführungspotentials bei Verwendung nährwert- oder gesundheitsbezogener Angaben in Bezug auf einzelne Lebensmittelkategorien

n Für bestimmte Produktkategorien sinnvoll, für andere nicht

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Zusammenfassend

n Positionspapier des BfR gute Grundlage für die weitere Diskussion auf nationaler und europäischer Ebene

n Interdisziplinärer Ansatz – wissenschaftliche und rechtliche Bewertung des Irreführungspotentials Grundlage der Managemententscheidung

n Von Nährwertprofilvorgaben sollte eher restriktiv Gebrauch gemacht werden, ansonsten potenzieren sich die Probleme

n Nach Lebensmittelkategorien und mit Grenzwerten, Ausnahmen vermeiden Komplikation und widersprüchliche Ergebnisse

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Vielen Dank