1 Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Versicherungen im Verein – diese Policen brauchen Sie wirklich mit Thomas Rodenbüsch, Büroleiter der Versicherungsbüros beim Badischen Sportbund Freiburg e. V. und Nord e. V.
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Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung:
Versicherungen im Verein –
diese Policen brauchen Sie wirklich
mit Thomas Rodenbüsch, Büroleiter der Versicherungsbüros beim Badischen Sportbund Freiburg e. V. und Nord e. V.
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AGENDA• 1. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist
– Kfz-Haftpflicht
– Vereinshaftpflicht
– Vermögensschaden-Haftpflicht
• 2. Weitere Versicherungen
– Vertrauensschadenversicherung
– Rechtsschutzversicherung
– Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat)
– Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung)
• 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen
Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)
Versicherungen im Verein – die Themen …
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• 11. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist
– Kfz-Haftpflicht
– Vereinshaftpflicht
– Vermögensschaden-Haftpflicht
• 2. Weitere Versicherungen
– Vertrauensschadenversicherung
– Rechtsschutzversicherung
– Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat)
– Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung)
• 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen
Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)
Versicherungen im Verein – die Themen …
AGENDA
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1.1 Ein Muss: Die Autoversicherung
Gesetzlich vorgeschrieben und daher ein unbedingtes Muss für Vereine mitVereinsfahrzeugen.
Aktuelle Mindestdeckungssummen in Deutschland betragen • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, • 1.000.000 Euro für Sachschäden und • 50.000 Euro für Vermögensschäden
Tipp: Wählen Sie immer die „unbegrenzte“ Deckung
• 50 oder 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögens-schäden (mit Begrenzung auf maximal 8 Millionen Euro je geschädigte Person)
1. Die Haftpflichtversicherung
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1.1 Ein Muss: Die Autoversicherung
Zusätzlich möglich:
• Teilkasko (gegen Diebstahl, Feuer, Blitzschlag, Haarwild, Glasbruch) und
• Vollkasko (zusätzlich selbstverschuldete Unfallschäden und mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte)
Tipp:
Sehr große Preisunterschiede – vergleichen lohnt sich
1. Die Haftpflichtversicherung
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• 1. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist
– Kfz-Haftpflicht
– Vereinshaftpflicht
– Vermögensschaden-Haftpflicht
• 2. Weitere Versicherungen
– Vertrauensschadenversicherung
– Rechtsschutzversicherung
– Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat)
– Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung)
• 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen
Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)
Versicherungen im Verein – die Themen …
AGENDA
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1.2 Die wichtigste Police: Die Vereinshaftpflichtversicherung
Vereine haften gegenüber Dritten für Sach-, Personen- und Vermögens-schäden.
Vereinshaftpflichtversicherung
schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen (Sach-, Personen- und – falls vereinbart – Vermögensschäden), die gegenüber dem Verein von dritter Seite geltend gemacht werden.
Gewährt dem Verein Versicherungsschutz, wenn er „für diese Folgenaufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltsvon einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird“
(§ 1 Abs. 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-versicherung (AHB))
1. Die Haftpflichtversicherung
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1.2 Die wichtigste Police: Die Vereinshaftpflichtversicherung
Schadenbeispiel
Während einer Vereins-Veranstaltung stürzt ein Besucher über eine Un-ebenheit auf dem Veranstaltungsgelände und bricht sich das Bein. Dadurchmuss er für mehrere Tage ins Krankenhaus und wird für einige Wochenarbeitsunfähig.
Beim Verein macht der Besucher später Schadenersatzansprüche für denihm entstandenen Schaden geltend, die sich auf ein Schmerzensgeld, mögliche Dauerschäden und die Kosten für die ärztliche und stationäre Behandlung beziehen. Da der Verein die Verkehrssicherungspflicht für das Gelände verletzt hat, ist er dem Geschädigten zum Schadenersatz verpflichtet.
1. Die Haftpflichtversicherung
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1.2 Die wichtigste Police: Die Vereinshaftpflichtversicherung
2.1 Der Umfang des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz erstreckt sich immer auf die
Prüfung des Haftpflichtanspruchs, Befriedigung der berechtigten Ansprüche und Abwehr der unberechtigten Ansprüche (notfalls vor Gericht)
2.2 Verhalten nach dem Schadenfall
• Ansprüche gegenüber dem Geschädigten nicht anerkennen oder bezahlen• Geschädigten an Versicherer verweisen• Schaden beim Haftpflichtversicherer auf den Schadenformularen anmelden und auf eigene (entlastende) Beobachtung verweisen
1. Die Haftpflichtversicherung
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1.2 Die wichtigste Police: Die Vereinshaftpflichtversicherung
2.3 Vor Abschluss – Verbandsversicherungen prüfen
Vereinshaftpflichtversicherungen erhalten Sie oft günstig über so genannte Gruppenverträge bei Ihrem Verband (z. B. Deutscher Sängerbund, Bund Deutscher Karneval, Deutscher Guggenmusikverband, Rahmenverträge für Schulfördervereine)
Sportvereine, die Mitglied in einem Landessportbund sind, haben automatisch Vereinshaftpflicht-Versicherungsschutz im Rahmen der so genannten Sportversicherungsverträge unter Berücksichtigung besonderer Sportarten (z. B. Reitsport)
1. Die Haftpflichtversicherung
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1. Die Haftpflichtversicherung
1.2 Die wichtigste Police: Die Vereinshaftpflichtversicherung
2.4 Worauf sollten Sie beim Haftpflichtversicherungsschutz achten?
Mitversichert sollte nach Möglichkeit die persönliche gesetzliche Haftpflicht Ihrer Funktionäre, Aufsichtspersonen, Übungsleiter, Angestellten, Mitglieder und Helfer sein
Auf Sondereinschlüsse achten (z. B. Tierhalter-, Haus- und Grundbesitzer- oder Bauherrenhaftpflicht)
Es gibt aber auch Ausschlüsse, die teilweise extra versichert werden können, z. B. Mietsachschäden, Schäden an geliehenen Zelten, öffentliche Festveranstaltungen
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Versicherungen im Verein – die Themen …
• 1. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist
– Kfz-Haftpflicht
– Vereinshaftpflicht
– Vermögensschaden-Haftpflicht
• 2. Weitere Versicherungen
– Vertrauensschadenversicherung
– Rechtsschutzversicherung
– Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat)
– Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung)
• 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen
Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)
AGENDA
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1. Die Haftpflichtversicherung
1.3 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine
1998 erste höchstrichterliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Steuerrecht, die inzwischen mehrfach bestätigt und teilweise verschärft wurde.
Durch alle diese Entscheidungen zieht sich ein Leitspruch wie ein roter Faden:
„Das Ehrenamt haftet wie ein
GmbH-Geschäftsführer“
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1. Die Haftpflichtversicherung
1.3 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine
Wie ist das Ehrenamt versichert, wenn es persönlich in Anspruch genommen wird?
Privathaftpflichtversicherung:Die ehrenamtliche Betätigung für Vereinigungen aller Art ist (in der Regel) ausgeschlossen! (I. § 4 II. 2.e) AHB)
Private Rechtsschutzversicherung:Hat mit Abwehr von Schadenersatzansprüchen nichts zu tun!
Vereinshaftpflichtversicherung (auch Sportversicherung):• Verein gegen Vorstand nicht versichert (Eigenschaden)
• Haftpflichtansprüche aus § 69 Abgabenordnung (AO) ausgeschlossen (§ 4 Ziff. 8 AVB) (persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter des Vereins für steuerliche Pflichterfüllung)
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1. Die Haftpflichtversicherung
1.3 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine
Der neue § 31 a BGB zur persönlichen Haftung des unentgeltlich tätigenVorstands
(1) Haftung gegenüber dem Verein nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
(2) Anspruch auf Haftungsfreistellung gegen den Verein, wenn er von Dritten auf Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens in Anspruch genommen wird. Dies gilt nicht, wenn er den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
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1. Die Haftpflichtversicherung
1.3 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine
Auswirkungen des neuen § 31 a BGB zur persönlichen Haftung desunentgeltlich tätigen Vorstands
• Erstreckt sich nicht auf die Bereiche Steuer- und Sozialversicherungsrecht
• Haftungserleichterung im Innenverhältnis war vorher schon per Satzung möglich
• Verlagert externe Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit vom Vorstand auf den Verein
• Die Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist eine Auslegungsfrage in jedem einzelnen Fall
Fazit: Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bleibt weiterhin eine wichtige Zusatzversicherung, wenn ein Vereinsvorstand vor persönlichen Schadenersatzansprüchen geschützt werden will.
Auch die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche gehört zu denAufgaben einer (Vermögensschaden-) Haftpflichtversicherung.
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Versicherungen im Verein – die Themen …
• 1. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist
– Kfz-Haftpflicht
– Vereinshaftpflicht
– Vermögensschaden-Haftpflicht
• 2. Weitere Versicherungen
– Vertrauensschadenversicherung
– Rechtsschutzversicherung
– Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat)
– Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung)
• 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen
Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)
AGENDA
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2. Weitere Versicherungen
2.1 Vertrauensschadenversicherung
Schützt Vermögen der Vereine z. B.
schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (Unterschlagung, Betrug)
Ereignisse, die ohne Verschulden der Wagnispersonen eintreten (Raub, Diebstahl, Feuer)
Dringende Empfehlung:• Zahlungsverkehr nur über Konten (keine Privatkonten)• Verfügungen über Konten immer mit zwei Unterschriften (ab bestimmtem Betrag)• Mindestens einmal pro Jahr Konten-, Buch- und Kassenprüfung
Hinweis für Sportvereine im Landessportbund:Eine Vertrauensschadenversicherung kann bereits durch denjeweiligen LSB-Vertrag bestehen
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Versicherungen im Verein – die Themen …
• 1. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist
– Kfz-Haftpflicht
– Vereinshaftpflicht
– Vermögensschaden-Haftpflicht
• 2. Weitere Versicherungen
– Vertrauensschadenversicherung
– Rechtsschutzversicherung
– Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat)
– Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung)
• 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen
Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)
AGENDA
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2. Weitere Versicherungen
2.2 Rechtsschutzversicherung
Verschiedene Bausteine, zum Beispiel
Schadenersatz-Rechtsschutz zur Durchsetzung eigener Ansprüche desVereins oder der Mitglieder gegenüber Dritten
Arbeitrechtsschutz für Verein als Arbeitgeber
Strafrechtsschutz beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder einer fahrlässigen Verletzung von Strafrechtsvorschriften
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Vertrags-Rechtsschutz zur Durchsetzung eigener Ansprüche und Abwehr
fremder Ansprüche aus schuldrechtlichen Verträgen
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2. Weitere Versicherungen
2.2 Rechtsschutzversicherung
Mietrechtsschutz für ver- oder gemietete Räumlichkeiten
Verkehrsrechtsschutz für Vereine, die eigene Fahrzeuge haben(mit Schadenersatz-, Straf- und Verwaltungs-Rechtsschutz inVerkehrssachen, z. B. Führerschein)
Hinweis für Sportvereine im Landessportbund:Eine Rechtsschutzversicherung kann bereits durch den jeweiligenLSB-Vertrag bestehen (allerdings ohne Verkehrs-Rechtsschutz)
Achtung:Die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche gehörtnicht in den Zuständigkeitsbereich der Rechtsschutzversicherung!!
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Versicherungen im Verein – die Themen …
• 1. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist
– Kfz-Haftpflicht
– Vereinshaftpflicht
– Vermögensschaden-Haftpflicht
• 2. Weitere Versicherungen
– Vertrauensschadenversicherung
– Rechtsschutzversicherung
– Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat)
– Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung)
• 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen
Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)
AGENDA
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2. Weitere Versicherungen
2.3 Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat)
1. Private (Gruppen-) Unfallversicherung (in der Sportversicherung für die Sportvereine im LSB enthalten):
• Für Funktionäre, Mitglieder, Angestellte, Trainer, Übungsleiter, Schieds-, Kampf- und Zielrichter sowie Helfer möglich
• Versicherungsschutz bei Ausübung der Vereinstätigkeit• Mitversichert sollten Unfälle auf Wegen sowie bei Reisen zu und von der
versicherten Tätigkeit sein• Unfälle am auswärtigen Aufenthaltsort sollten mitversichert sein. Private
Aufenthaltsverlängerungen fallen jedoch nicht unter den Versicherungsschutz.
2. Das Wichtigste - Die Invaliditätsentschädigung:Kapitalleistung bei dauernder, unfallbedingter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit
3. Zusatzleistungen: Todesfallleistung, Übergangsleistung, Serviceleistung, Krankenhaustagegeld, Reha-Management
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2. Weitere Versicherungen
2.3 Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat)
2. Gesetzliche Unfallversicherung:
Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?
• Zweig der Sozialversicherung • Pflichtversicherung - Gesetzliche Grundlage: Siebtes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VII)• 1884 als Ablösung der Unternehmerhaftpflicht geschaffen• Befreit Unternehmer von Schadenersatzansprüchen der in seinem
Unternehmen beschäftigten und/oder tätigen Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit zu Schaden gekommen sind
• Auf die Frage des Verschuldens kommt es für die Leistungen nicht an• Kein Ersatz für Sachschäden oder Schäden, die versicherte Personen
Dritten zufügen
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2. Weitere Versicherungen
2.3 Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat)
2. Gesetzliche Unfallversicherung:
Welche Aufgaben hat die gesetzliche Unfallversicherung?
• Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten mit allen geeigneten Mitteln verhüten
• nach Eintritt des Versicherungsfalls die Gesundheit und Leistungsfähigkeit mit allen geeigneten Mitteln wiederherstellen (Grundsatz: Rehabilitation vor Rente)
• die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen entschädigen (z. B. Todesfall- oder Erwerbsunfähigkeitsrente)
Versicherte Personen?• insbesondere: abhängig Beschäftigte• im Sportverein auch Übungsleiter mit/ohne Lizenz
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2. Weitere Versicherungen
2.3 Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat)
2. Gesetzliche Unfallversicherung: Freiwilliger gesetzlicher Unfallversicherungsschutz möglich für:
alle gewählten Ehrenamtsträger d. h. alle Funktionsträger, die auf der Grundlage der Satzung durch Mitglieder-/ oder Abteilungsversammlung oder von Satzungsorganen gewählt worden sind, z. B. Vereinsvorsitzender, stellv. Vorsitzender, Kassier, Schriftführer, Jugendleiter, Abteilungsleiter, Schriftführer der Abteilung …
alle berufenen Ehrenamtsträger d. h. alle Funktionsträger, die laut Satzung oder durch Satzungsorgane nicht gewählt, aber „berufen“ worden sindz. B. Vorstand ernennt zur weiteren Mitarbeit im Vorstand ohne Stimmrecht Herrn/Frau ...
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• 1. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist
– Kfz-Haftpflicht
– Vereinshaftpflicht
– Vermögensschaden-Haftpflicht
• 2. Weitere Versicherungen
– Vertrauensschadenversicherung
– Rechtsschutzversicherung
– Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat)
– Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung)
• 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen
Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)
AGENDA
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2. Weitere Versicherungen
2.4 Sachversicherungen (z. B. Gebäude- und Inventarversicherung)
1. Gebäudeversicherung für Vereine mit eigenem Vereinshaus
Versicherbar sind jeweils Schäden am Gebäude selbst, die Kosten für Abbruch- und Aufräumarbeiten und der Mietausfall
a) Feuerversicherung ersetzt Gebäudeschäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und den Absturz von Flugkörpern sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten
a) Leitungswasserversicherung ersetzt u. a. Gebäudeschäden durch bestimmungswidrig auslaufendes Leitungswasser aus • fest verlegten Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung• den sonstigen mit dem Rohrsystem fest verbundenen
Einrichtungen der Wasserversorgung• Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung
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2. Weitere Versicherungen
2.4. Sachversicherungen (z. B. Gebäude- und Inventarversicherung)
c) Sturmversicherung ersetzt Gebäudeschäden durch Sturm ab Windstärke 8 (z. B. abgedeckte Dächer, eingedrückte Fensterscheiben)
Hinweis: Weitere Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinengefahr) sind je nach Lage des Gebäudes gegen Mehrprämie versicherbar
Bei Neubauten können Sie in der Regel eine kostenlose Feuer-Rohbauversicherung abschließen
Versicherungswert in der Gebäudeversicherung ist (falls nicht anders vereinbart) der Neuwert
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2. Weitere Versicherungen
2.4 Sachversicherungen (z. B. Gebäude- und Inventarversicherung)
2. Inventarversicherung für vereinseigene bewegliche Sachen innerhalb von Gebäuden (= Versicherungsort)
Entschädigung für versicherte bewegliche Sachen, die (wie in derGebäudeversicherung) durch Feuer, Leitungswasser und/oder Sturm zerstört oder beschädigt werden
Zusätzlich versicherbar: Einbruchdiebstahl (ED) mit Vandalismus nach einem Einbruch
Versicherungswert: = Neuwert der versicherten Sachen (bei ED auch Zeitwerterstattung möglich)
Tipp: Fragen Sie Ihren Verband nach günstigen Zusatzversicherungen
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Versicherungen im Verein – die Themen …
• 1. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist
– Kfz-Haftpflicht
– Vereinshaftpflicht
– Vermögensschaden-Haftpflicht
• 2. Weitere Versicherungen
– Vertrauensschadenversicherung
– Rechtsschutzversicherung
– Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat)
– Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung)
• 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen
Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)
AGENDA
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3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine
3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)
Sicherungspflicht (!!) nach § 651 k BGB besteht, wenn
die „Reisen“ länger als 24 Stunden dauern, mindestens eine Übernachtung (zzgl. Verpflegung bzw.
Transport) einschließen und der Reisepreis pro Person EUR 75,- übersteigt;
Die Sicherungspflicht entfällt, wenn der Verein oder Verband nur gelegentlich Reisen veranstaltet.
Das Merkmal gelegentlich wird aber bereits dann verneint, wenn mehr als zwei Reisen pro Jahr veranstaltet werden.
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3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine
Checkliste Insolvenzversicherung
Verein organisiert mehr NEIN
als 2 Reisen im Jahr
JA
Verein organisiert mind. NEIN Verein braucht keine
zwei Leistungen Sicherungsscheine
(z.B. Übernachtung/ Essen, aushändigen ; also
Übernachtung/ Fahrt) keine Insolvenzversicherungnotwendig
JA
Reisepreis wird vor Ende NEIN
der Reise eingefordert
JA Für Sportvereine im LSB giltAnträge zur Reiseversicherungsind beim Versicherungsbüro
Verein muß Reiseteilnehmern Ihres LSBerhältlich !
bei Zahlung des Reisepreiseseinen Sicherungsschein aushändigen, benötigt also die Insolvenzversicherung
gemäß § 651 k BGB
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Versicherungen im Verein – die Themen …
Das haben wir heute besprochen:
• 1. Warum eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss ist
– Kfz-Haftpflicht
– Vereinshaftpflicht
– Vermögensschaden-Haftpflicht
• 2. Weitere Versicherungen
– Vertrauensschadenversicherung
– Rechtsschutzversicherung
– Unfallversicherung im Verein (gesetzlich und privat)
– Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Inventarversicherung)
• 3. Insolvenzversicherung bei Reisen der Vereine (unter gewissen
Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben)
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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ihre weiteren Fragen richten Sie an: [email protected]
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