1 Fachhochschule Frankfurt am Main Hessischer Städte- und Gemeindebund Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit 8. Juni 2011 Interkommunale Zusammenarbeit in Kommunen Vergaberechtliche Probleme bei IKZ – Projekten Johannes – Ulrich Pöhlker Hessischer Städte- und Gemeindebund
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1 Fachhochschule Frankfurt am Main Hessischer Städte- und Gemeindebund Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit 8. Juni 2011 Interkommunale Zusammenarbeit.
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Fachhochschule Frankfurt am MainHessischer Städte- und GemeindebundKompetenzzentrum für Interkommunale
Zusammenarbeit8. Juni 2011
Interkommunale Zusammenarbeit in Kommunen
Vergaberechtliche Probleme bei IKZ – Projekten
Johannes – Ulrich PöhlkerHessischer Städte- und Gemeindebund
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Interkommunale Zusammenarbeit
=Vielfältige Ausprägungen
Anwendungsbeispiele
Abfallentsorgung und WasserversorgungAbwasserentsorgung
Zusammenlegung von VerwaltungsaufgabenGemeinsame Förderung des Breitbandausbaus
Gemeinsame Beschaffung von Liefer- oder DienstleistungenEinrichtung gemeinsamer Verwaltungsstellen
Aufgaben der Gefahrenabwehr
Umsetzungsmöglichkeiten:
Zusammenschluss von Kommunen mit dem Ziel der gemeinsamen Umsetzung der Aufgaben oder
Beauftragung einer anderen Kommune mit der Aufgabenwahrnehmung eigener Aufgaben
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Interkommunale Zusammenarbeit
=Vielfältige Ausprägungen
Zusammenschluss von Kommunen mit dem Ziel der gemeinsamen Umsetzung von Aufgaben
Die Kommunen A, B und C schließen sich zusammen zur gemeinsamen Durchführung von
Abfallbeseitigungs- und AbwasserentsorgungsleistungenAufgaben des Bauhofes
GrünpflegearbeitenUnterhaltung von Wegen und Gewässern
Gemeinsame Beschaffung von Liefer- oder Dienstleistungen(Stromeinkauf, Abfallbeseitigung)
Breitbandversorgung im ländlichen Raum Zusammenlegung von Verwaltungsstellen
Aufgaben der Gefahrenabwehr
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Interkommunale Zusammenarbeit
=Vielfältige Ausprägungen
Beauftragung einer anderen Kommune mit der Wahrnehmung eigener Aufgaben
Die Kommune A beauftragt die Nachbarkommune B mit der Durchführung von
Abfall- oder AbwasserbeseitigungsleistungenAufgaben des Bauhofes
GrünpflegearbeitenVerwaltungsaufgaben
Gefahrenabwehraufgaben(Überwachung des fließenden Verkehrs)
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Interkommunale Zusammenarbeit
=Vielfältige Ausprägungen
Zusammenschluss von Kommunen mit dem Ziel der gemeinsamen Umsetzung der Aufgaben
Stufe 1 Zusammenschluss der Kommunen
Stufe 2Beschaffung der zur Aufgabenerfüllung notwendigen Sachmittel (Materialien,
Fahrzeuge, Dienstleistungen) von Dritten
Beauftragung einer anderen Kommune mit der Aufgabenwahrnehmung eigener Aufgaben
„Echte“ Mandatierung (Übertragung der Satzungshoheit)
„Unechte“ Mandatierung (Übertragung der Dienstleistung)
Bildung eines Zweckverbandes§ 5 Abs. 1 KGG
Gemeinden und Landkreise können sich zu Zweckverbänden zusammenschließen, um einzelne Aufgaben, zu deren Wahrnehmung sie berechtigt oder verpflichtet sind,
gemeinsam zu erfüllen
Erfordernis der Erstellung einer VerbandssatzungKontrolle durch die politisch gewählten Kommunalvertreter
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Interkommunale Zusammenarbeit
Rechtliche Grundlagen der Durchführung
Kommunale Arbeitsgemeinschaft (§§ 3 und 4 KGG)
Loser Zusammenschluss, nicht auf dauerhafte Aufgabendurchführung ausgerichtet
Gemeindeverwaltungsverband (§§ 30 ff KGG)
Reicht dies aus oder muss die Zusammenarbeit bzw. die Beauftragung zuvor dem Wettbewerb – einem Vergabe- / Ausschreibungsverfahren - unterstellt
werden?
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine Kommune eine Ausschreibung durchführen?
Gemeinsame Voraussetzungen für eine Ausschreibungspflicht
Öffentlicher Auftraggeber+
Abschluss eines entgeltlichen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsvertrages mit einem vom Auftraggeber sich rechtlich unterscheidenden Dritten
=Beschaffungscharakter
Auftraggeber beschafft Leistungen gegen Entgelt
Vergaberecht betrifft den staatlichen Einkauf
Kommune tritt auf dem Wirtschaftsmarkt als Nachfrager auf
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine Kommune eine Ausschreibung durchführen?
Keine Ausschreibung bei fehlendem Beschaffungscharakter
Keine Ausschreibungspflicht, wenn öffentlicher Auftraggeber Sachen oder Grundstücke (Bauwerke) veräußert, vermietet oder verpachtet
(Auftraggeber erhält Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins und zahlt nicht selbst ein Entgelt für die Leistung eines Dritten)
Ausnahmen
Verpachtung / Vermietung mit gleichzeitiger Beauftragung einer entgeltlichen Dienstleistung
(Verpachtung eines Schwimmbades mit gleichzeitigen entgeltlichen Betreiberpflichten)
Beachtung des europäischen Beihilfeverbotes bei Veräußerung(Informelles Bietverfahren mit oder ohne Bedingungen)
Mitteilung der EU-Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand vom 10.7.1997 (97/C 209/03)– Abl. der EU Nr. C
209/3
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine Kommune eine Ausschreibung durchführen?
Veräußerung eines Grundstücks mit Bauerrichtungsverpflichtung
§ 99 Abs. 3 GWB
Bauaufträge sind Verträge über die Ausführung oder die gleichzeitige Planung und Ausführung eines Bauvorhabens oder eines Bauwerkes für den öffentlichen
Auftraggeber, das Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten ist und eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll, oder einer dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugute kommenden Bauleistung durch Dritte gemäß den
vom Auftraggeber genannten Erfordernissen.
Voraussetzung: Erreichen des EU- Schwellenwertes
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine Kommune eine Ausschreibung durchführen?
Veräußerung eines Grundstücks mit Bauerrichtungsverpflichtung
Beispiele
Veräußerung eines Grundstückes zur Errichtung eines Rathauses mit Bürgerhaus nach den Anforderungen der Kommune und der Vereinbarung anschließender Anmietung
Veräußerung eines Grundstückes zur Umsetzung städtebaulicher Ziele
Veräußerung eines Grundstückes zur Umsetzung städtebaulicher Ziele unter gleichzeitiger Anmietung eines Gebäudeteils zum Zwecke der Einrichtung einer
Verwaltungsstelle oder einer Tiefgarage
Veräußerung eines Grundstückes zur Umsetzung städtebaulicher Ziele unter gleichzeitiger Reduzierung des Kaufpreises
Verpachtung eines Grundstücks zum Zwecke der Errichtung einer Windkraft- oder Solaranlage
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Schaltstelle=
Schwellenwert(§§ 2 und 3 Vergabeverordnung - VgV)
Bauleistungen: 4.845.000,00 €Liefer- und Dienstleistungen: 193.000,00 €
Berechnung (Schätzung) des Schwellenwertes
Bauleistungen Gesamtnettoauftragswert
Liefer- und DienstleistungLaufzeit bis 4 Jahre = Nettowert der Laufzeit
Laufzeit über 4 Jahre = 4-facher Jahresnettowert
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
§ 29 Abs. 1 GemHVO-DoppikDer Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die
Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen.
Ausschreibungspflicht trifft den Adressaten dieser VorschriftDeshalb: Keine Ausschreibungspflicht für Eigenbetrieb
Interessensbekundungsverfahren (1 Mio. bzw. 80.000,00 Euro) beachten.
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Unterschreitung der Schwellenwerte
Einerseits haushalts- und damit landesrechtliche innerstaatliche Ausschreibungspflicht
§ 29 Abs. 1 GemHVO-DoppikDer Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern
nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen.
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Unterschreitung der Schwellenwerte
Andererseits landesrechtliche Regelung:
§ 24 Abs. 1 KGGGemeinden und Landkreise können vereinbaren, dass
eine der beteiligten Gebietskörperschaften einzelne Aufgaben der übrigen Beteiligten in ihre Zuständigkeit übernimmt, insbesondere den übrigen Beteiligten die
Mitbenutzung einer von ihr betriebenen Einrichtung gestattet, oder
sich verpflichtet, solche Aufgaben für die übrigen Beteiligten durchzuführen.
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Unterschreitung der Schwellenwerte
Lösung des Widerspruchs
§ 29 Abs. 1 GemHVO-DoppikDer Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern
nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen.
§ 24 Abs. 1 KGGGemeinden und Landkreise können vereinbaren, dass
eine der beteiligten Gebietskörperschaften einzelne Aufgaben der übrigen Beteiligten in ihre Zuständigkeit übernimmt, insbesondere den übrigen Beteiligten die
Mitbenutzung einer von ihr betriebenen Einrichtung gestattet, oder
sich verpflichtet, solche Aufgaben für die übrigen Beteiligten durchzuführen.
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
§ 97 Abs. 1 GWB(Bundesrecht: Umsetzung EU – Vergaberichtlinien)
Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen (…) im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren
+§ 99 GWB
Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand
haben, Baukonzessionen und Auslobungsverfahren, die zu Dienstleistungsaufträgen führen sollen.
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Landesrechtliche Vorschriften werden durch das vorstehende europa- und bundesrechtliches Vergaberecht überlagert
„Bundesrecht bricht Landesrecht“
Die Auftragsvergaben sind ausschließlich nach den europa- und bundesrechtlichen Vergaberegelungen zu beurteilen: Dies gilt auch für einen öffentlich – rechtlichen
Vertrag.
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Überprüfung der Beispiele der interkommunalen Zusammenarbeit unter Zugrundelegung der Kriterien
=Abschluss eines entgeltlichen Liefer-, Bau oder Dienstleistungsvertrags mit
einem Dritten+
Kommune – als öffentliche Auftraggeberin - beschafft Leistungen gegen Entgelt (Beschaffungscharakter)
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Die Kommunen A, B und C schließen sich zusammen, um gemeinsam Aufgaben der Gefahrenabwehr
(Verkehrsüberwachung und Ausweiswesen sowie Aufgaben des Gaststätten- und Gewerberechts ) durch Zusammenlegen der Ämter durchzuführen
Spezialregelung: § 82 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 HSOG
Gemeinsamer örtlicher Ordnungsbehördenbezirk(Verkehrsüberwachung und Ausweiswesen)
Gemeinsamer örtlicher Verwaltungsbehördenbezirk(Gaststätten- und Gewerberecht)
Keine Nachfrage auf dem Markt und keine BeschaffungsvorgangKeine Ausschreibungsverpflichtung
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Die Kommunen A und B entschließen sich zur interkommunalen Zusammenarbeit im Standesamtswesen
Grundsatz: Standesamtsbezirk ist die einzelne Kommune (§ 2 Abs. 1 HAG PStG)
Eine Kommune kann Aufgaben des Standesamtes einer anderen Kommune in ihre Zuständigkeit übernehmen (Gemeindegebiete bilden einen einheitlichen Standesamtsbezirk)
§ 2 Abs. 2 HAG PStG, § 25 Abs. 1 S. 1 KGG
Eine Kommune verpflichtet sich, Aufgaben des Standesamtes für eine andere Kommune ohne Übernahme der Zuständigkeit durchzuführen (§ 25 Abs. 2 S. 1 KGG)
Kommune kann Standesbeamten einer Nachbargemeinde mit deren Zustimmung zum Standesbeamten für ihren Standesamtsbezirk bestellen
(§ 1 Abs. 5 Hessisches Ausführungsgesetz zur Umsetzung des PStG)
Keine Nachfrage auf dem Markt und keine BeschaffungsvorgangKeine Ausschreibungsverpflichtung
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Die Kommunen A, B und C schließen sich zusammen, um gemeinsam
Obwohl auch Übertragung an Private möglich, unterhalb des Schwellenwertes
keine Ausschreibung erforderlich, weil § 24 KGG unmittelbare Beauftragung einer anderen Körperschaft ermöglicht und deshalb kein Wettbewerb mit Privaten möglich.
Wird die Dienstleistung auf einen Dritten übertragen=
Ausschreibungspflicht
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Die Kommunen A, B und C schließen sich zusammen, um gemeinsam Aufgaben des Personalwesens durch Zusammenlegen der Ämter durchzuführen
Zweckverband
oder
Kommune A übernimmt die Aufgabe als DienstleisterÖffentlich – rechtliche Vereinbarung
§ 613 a BGB beachten – Betriebsübergang oder Personalgestellung nach TVöD
Auch Übertragung auf externe Dritte möglich.In diesem Falle Ausschreibungspflicht.
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Zusammenschluss von Kommunen mit dem Ziel der gemeinsamen Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen
=Bildung von Einkaufsgemeinschaften
Die Kommunen A, B, C und D schließen sich zusammen mit dem Ziel der gemeinsamenStrombeschaffung
Beschaffung von Materialien für den Betrieb der kommunalen EinrichtungenBeschaffung von Fahrzeugen
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Zusammenschluss von Kommunen mit dem Ziel der gemeinsamen Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen
=Bildung von Einkaufsgemeinschaften
Bildung einer Einkaufsgemeinschaft ist kein Beschaffungsvorgang
aber
Ausschreibungspflicht durch die Kommunen, in der Regel federführend durch eine Kommune aufgrund einer öffentlich – rechtlichen Vereinbarung; bei Erreichen des
Schwellenwertes (Addition aller Lose) europaweit
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Exkurs
Beauftragung im kommunalinternen Bereich (z.B. Abfallentsorgung)
Kommune beauftragt
Eigenbetrieb Kommunale Eigengesellschaft
Kommunale Gesellschaft mit überwiegend kommunalem Gesellschaftsanteil
mit der Leistungserbringung.
Auftragserteilung ohne vorherige Ausschreibung möglich?
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Beauftragung im kommunalinternen Bereich (z.B. Abfallentsorgung)
Entgeltlicher Vertrag zwischen der Kommune und einem davon sich rechtlich unterscheidenden Dritten
(außer Eigenbetrieb, dort bleibt der Auftrag quasi „im eigenen Haus“)
Drittbeschaffungsvorgang oder Vertrag im Rahmen der eigenen kommunalen Organisationshoheit?
Aber Vergabefreiheit, wenn sog. In – House - Geschäft
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
EuGH, Urteil vom 18. 11. 1999, Rs. C 107/98 („Teckal“)
Vergabefreies „In – House – Geschäft“ wenn
eine Gebietskörperschaft einen entgeltlichen Vertrag mit einer rechtlich von ihr verschiedenenden Person, an der sie beteiligt und an dem privatrechtliches Kapital nicht beteiligt ist, abschließt,
sie über den Vertragspartner eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigene Dienststelle (Beherrschung)
und
der Vertragspartner seine Tätigkeit im Wesentlichen für die beauftragte Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichtet, welche seine Anteile innerhalb beziehungsweise haben.
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Die Kommune A beauftragt die Nachbarkommune B mit der Durchführung der Abfall- oder Abwasserbeseitigung
Aufgaben des BauhofesGrünpflegearbeiten
Unterhalb der Schwellenwerte:
§ 24 Abs. 1 KGGGemeinden (…) können vereinbaren, dass eine der beteiligten Gebietskörperschaften
(…) sich verpflichtet, solche Aufgaben für die übrigen Beteiligten durchzuführen.
Keine Ausschreibungsverpflichtung, sondern Möglichkeit der unmittelbaren Beauftragung
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Erreichen der Schwellenwerte
§ 24 Abs. 1 KGG wird durch Bundesrecht überlagert.Die beabsichtigten Zusammenschlüsse und Auftragsvergaben sind ausschließlich nach
den europa- und bundesrechtlichen Vergaberegelungen zu beurteilen.
Kein In – House – Geschäft
Die beiden Gemeinden schließen einen klassischen Austauschvertrag (Dienstleistung gegen Entgelt) ab. Diese Leistungen sind dem Markt nicht entzogen.
Auch öffentlich – rechtlicher Vertrag unterliegt der Ausschreibungspflicht
Europaweite Ausschreibungsverpflichtung
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Die Kommunen A, B und C schließen sich zusammen zur gemeinsamen Durchführung folgender Aufgaben
Abfall- oder Abwasserbeseitigung
Aufgaben des BauhofesGrünpflegearbeiten
Unterhaltung von Wegen und GewässernBreitbandversorgung im ländlichen Raum
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Die Kommunen A, B und C schließen sich zusammen zur gemeinsamen Durchführung von Aufgaben
Unterschreitung der Schwellenwerte
Öffentlich – rechtliche Vereinbarung
§ 24 Abs. 1 KGG
=Echte Mandatierung (Übertragung der Satzungshoheit)
oder unechte Mandatierung (Übertragung der Dienstleistung)
Keine Ausschreibungsverpflichtung
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Die Kommunen A, B und C schließen sich zusammen zur gemeinsamen Durchführung von Aufgaben
Unterschreitung der Schwellenwerte
Bildung eines Zweckverbands
§ 5 Abs. 1 KGGGemeinden und Landkreise können sich zu Zweckverbänden zusammenschließen, um einzelne
Aufgaben, zu deren Wahrnehmung sie berechtigt oder verpflichtet sind, gemeinsam zu erfüllen
Kommunale Arbeitsgemeinschaft (§ 3 KGG)
Gemeindeverwaltungsverband (§§ 30 ff KGG)
Keine Ausschreibungsverpflichtung
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Die Kommunen A, B und C schließen sich zusammen zur gemeinsamen Durchführung von Aufgaben
Erreichen des Schwellenwertes
Bildung eines Zweckverbands
Aufgaben werden vollständig auf die öffentliche Einrichtung übertragen
Keine Ausschreibung erforderlich.
Reicht auch eine öffentlich – rechtliche Vereinbarung zwischen den Kommunen anstelle eines Zweckverbandes?
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Die Kommunen A, B und C schließen sich zusammen zur gemeinsamen Durchführung von Aufgaben
Erreichen des Schwellenwertes
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Verwaltungsträgern ohne die Bildung eines Zweckverbandes
Eine vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit liegt vor, wenn
mehrere öffentliche Stellen eine ihnen allen jeweils obliegende öffentliche Aufgabe gemeinsam wahrnehmen,
um so eine effektive Erfüllung dieser Aufgabe sicherzustellen und
sie dabei gegenseitige Beistandspflichten übernehmen.
Es dürfen keine finanziellen Leistungen zwischen den Vertragspartnern erfolgen, die über eine Kostenerstattung hinausgehen, auch darf kein privates Unternehmen
beteiligt sein.Werden durch die Gemeinschaft Dritte mit der Erbringung von Leistungen beauftragt,
sind diese auszuschreiben
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Interkommunale Zusammenarbeit
Wann muss eine innerstaatliche (haushaltsrechtliche) oder eine europaweite Ausschreibung erfolgen?
Benötigen die zusammengeschlossenen Kommunen eine Liefer- oder Dienstleistung von einem Dritten, müssen diese innerstaatlich oder europaweit ausgeschrieben
werden.
Bauleistungen (VOB/A – Abschnitte 1 oder 2)
Dienstleistungen: (VOL/A - Abschnitte 1 oder 2)
Freiberufliche nicht beschreibbare Dienstleistungen (VOF ab Erreichen des EU – Schwellenwertes; Interessensbekundungsverfahren beachten)
Dienstleistungskonzessionen (Beachtung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatzes und Durchführung eines