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In die MSS können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden,
• die ein Gymnasium besucht und das Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11 erhalten haben,
• die die Klassenstufe 9 oder das erste Halbjahr der Klassenstufe 10 eines Gymnasiums besucht haben, besonders leistungsfähig und leistungsbereit sind und deshalb (auf Vorschlag der Klassenkonferenz) die Klassenstufe 10 bzw. das zweite Halbjahr der Klassenstufe 10 und das erste Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 überspringen können (§ 41 (4) SchO).
Die Anmeldung von anderen Gymnasien soll bis zum 1. März erfolgen.
In die MSS können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden,
• die an der Integrierten Gesamtschule oder der Realschule plus den qualifizierten Sekundarabschluss I und eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben. Wird eine Berechtigung nicht erteilt, kann eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden (§ 30 SchO).
Die Anmeldung soll bis zum 1. März mit dem Halbjahreszeugnis erfolgen.• Anmelden kann sich, wer im Halbjahreszeugnis eine vorläufige Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat.• Die endgültige Berechtigung muss unmittelbar nach Erhalt des Abschlusszeugnisses vorgelegt werden.• Wer keine Berechtigung erhält, aber in die gymnasiale Oberstufe eintreten will, kann sich unmittelbar nach Erhalt des Abschlusszeugnisses bei uns anmelden. Er muss dann noch vor Schuljahresende eine Aufnahmeprüfung ablegen.
Sinnvoll: Auch in diesem Falle Anmeldung bis zum 1. MärzSinnvoll: Alternative für den weiteren Lebensweg einplanen!
Näheres ist dem ausgelegten Merkblatt zu entnehmen.
In die MSS können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden,
Die Anmeldung soll bis zum 1. März mit dem Halbjahreszeugnis erfolgen.• Anmelden kann sich, wer im Halbjahreszeugnis eine vorläufige Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat.• Die endgültige Berechtigung muss unmittelbar nach Erhalt des Abschlusszeugnisses vorgelegt werden.• Wer keine Berechtigung erhält, aber in die gymnasiale Oberstufe eintreten will, kann sich unmittelbar nach Erhalt des Abschlusszeugnisses bei uns anmelden. Er muss dann noch vor Schuljahresende eine Aufnahmeprüfung ablegen.
Sinnvoll: Auch in diesem Falle Anmeldung bis zum 1. MärzSinnvoll: Alternative für den weiteren Lebensweg einplanen!
Näheres ist dem ausgelegten Merkblatt zu entnehmen.
• die an einer Berufsfachschule II den qualifiziertem Sekundarabschluss I und eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben. Wird eine Berechtigung nicht erteilt, kann eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden (§ 31 SchO).
Die Oberstufe ist mit Sicherheit nicht leichter als der vorangehende Weg in der Mittelstufe, sondern stellt
höhere Anforderungen an· Leistungswillen,
· Eigenverantwortung,
· zeitlichen Einsatz,
· veränderten Arbeitsrhythmus
· und Durchhaltevermögen.
In der MSS werden erwartet:· solide Vorkenntnisse
· und Interesse an theoretischer Arbeit.
Wer diese Voraussetzungen nicht mitbringt, wird in der Oberstufe kaum Erfolg haben, selbst wenn er Fächer ,,abwählen" kann oder ein ,,ungeliebtes" Fach ,,nur" noch als Grundfach belegt.
Voraussetzungen für eine richtige Entscheidung sind eine gründliche Information über die Bedingungen der MAINZER STUDIENSTUFE und die Beratung des einzelnen Schülers. Beides bietet die Schule an.
Wer informiert und berät?
• Die den Schülerinnen und Schülern ausgehändigte Informationsschrift stellt die allgemeinen und besonderen Bedingungen der MAINZER STUDIENSTUFE dar und erläutert sie an Beispielen. Sie sollte bis zum Verlassen des Gymnasiums sorgfältig aufgehoben werden, denn sie dient während der ganzen Oberstufenzeit als unverzichtbares Nachschlagwerk.
• Der Leiter der MSS informiert Eltern und Schüler in Vorträgen, auf Wunsch auch in Einzelgesprächen (Raum 231).
• Fachlehrerinnen und Fachlehrer, die in der Klasse 10 unterrichten, geben Auskunft über Lernziele, Gegenstände und Anforderungen der Fächer als Leistungs- und als Grundfächer.
• Die Beratung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ist die besondere Aufgabe des Schullaufbahnberaters, Herrn Nitsch (Zimmer 217). Die bisherigen schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler, ihre Interessen und Neigungen sowie evtl. schon ausgeprägten Berufswünsche bilden die Grundlage des Beratungsgesprächs. Jede Schülerin und jeder Schüler sollte mindestens ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem Schullaufbahnberater führen. Dies geschieht in der Regel bei der Fächerwahl.
• Auch die Klassenleitung, die Fachlehrerinnen und die Fachlehrer der Klasse 10, die das Leistungsvermögen, den Leistungswillen und das Vorwissen der Schülerinnen und Schüler kennen, stehen zur individuellen Beratung zur Verfügung.
• Alle Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule stehen neben diesen festgesetzten Informations- und Beratungsveranstaltungen selbstverständlich auch für Einzelgespräche zur Verfügung.
• http://mss.bildung-rp.de Hier auf der Homepage der MSS des Bildungsservers Rheinland-Pfalz finden Sie alle wichtigen aktuellen Rechtsvorschriften über die MSS, Informationsmaterialien und Broschüren, Termine, Formulare - vieles davon auch zum Downloaden. Unter FAQ erhalten Sie Antwort auf häufig gestellte Fragen zur MSS. Sehr zu empfehlen!
• http://gymnasium.bildung-rp.de Auch diese Web-Seite ist unbedingt zu empfehlen.
Verpflichtend zu belegende Grundfächer sind (sofern sie nicht schon als Leistungsfach belegt wurden):
- Deutsch
- Mathematik
- gesellschaftswissenschaftliche Fächer
- eine fortgeführte FS der Sekundarstufe I
- eine Naturwissenschaft
- eine zweite fortgeführte Fremdsprache oder eine in 11 neu einsetzende fünfstündige Fremdsprache (bei uns Latein für die Schülerinnen und Schüler ohne 2. Pflichtfremdsprache in der Sekundarstufe I bzw. Spanisch für diejenigen mit 2. Pflichtfremdsprache in Sek. I) oder eine zweite Naturwissenschaft oder Informatik
- Religionslehre (bzw. nach § 35 der Landesverfassung Ethikunterricht)
Bedingungen zum Belegen der Grundfächer (Fortsetzung):
Verpflichtend zu belegende Grundfächer sind (sofern sie nicht schon als Leistungsfach belegt wurden; Fortsetzung):
- ein weiteres Grundfach (vgl. Tabelle auf Seite 14 der MSS-Broschüre, Spalte „FS/NW/INF/KF/PHI“) Dieses Fach kann auch eine in Jahrgangsstufe 11 neu einsetzende Fremdsprache sein.
Über die Pflichtstundenzahl hinaus können Schülerinnen und Schüler ein zusätzliches Grundfach - im begründeten Ausnahmefall zwei zusätzliche Grundfächer - belegen, sofern ihre Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit sowie die organisatorischen Bedingungen der Schule dies zulassen.
- Bildende Kunst oder Musik in Jahrgangsstufe 12, wenn nicht bereits eines dieser Fächer innerhalb der Pflichtstundenzahl (als Leistungsfach oder als Grundfach) von 11 bis 13 durchgehend belegt wurde.
Besondere Bedingungen zum Belegen der Fremdsprachen...
... für Schülerinnen und Schüler, die bei Eintritt in die MSS nicht unmittelbar vorher mindestens 4 Jahre durchgehend an einer 2. FS teilgenommen haben, gilt:
Diese Schülerinnen und Schüler müssen ihre Pflichtfremdsprache der Sekundarstufe I mindestens in Jahrgangsstufe 11 als Grund- oder Leistungsfach verpflichtend belegen. In jedem Fall ist die Note im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 11 zur Entscheidung über die Zulassung zur Jahrgangsstufe 12 heranzuziehen.
Wird diese Fremdsprache nach Jahrgangsstufe 11 nicht mehr fortgeführt (ist nur als Grundfach möglich), muss sie durch ein schon zu Beginn der Jahrgangsstufe 11 freiwillig belegtes Fach ersetzt werden, wobei darauf zu achten ist, dass die geänderte Fächerkombination zulässig ist.
Mit Eintritt in die Oberstufe muss in jedem Fall eine zweite Fremdsprache (bei uns Latein, an anderen Gymnasien ggf. Französisch) als Grundfach belegt und bis zum Ende der Jahrgangsstufe 13 beibehalten werden. Für diese Fremdsprache gilt folgendes:
Besondere Bedingungen zum Belegen der Fremdsprachen... ... für Schülerinnen und Schüler, die in den Klassenstufen 7 bis 10 nicht am Unterricht in einer zweiten Pflichtfremdsprache teilgenommen haben (Fortsetzung):
Sie wird fünfstündig unterrichtet, wovon nur drei Stunden auf die Pflichtstundenzahl angerechnet werden.
Zwei Kurse, darunter der Kurs aus Jahrgangsstufe 13 sind in jedem Fall in die Gesamtqualifikation einzubringen. Falls durch diese Sprache die Einbringungs-verpflichtung im Fremdsprachenbereich erfüllt werden soll, sind alle 4 Kurse einzubringen.
Die Anzahl der Kursarbeiten und die Ermittlung der Zeugnisnoten entsprechen dem Verfahren in Leistungskursen.
Falls in der Qualifikationsphase ein Kurs mit der Punktzahl 0 abgeschlossen wird, können die Voraussetzungen zum Ablegen der Abiturprüfung nur durch eine Wiederholung erreicht werden, sofern diese noch zulässig ist.
Über die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Latinums und Großen Latinums sowie des Graecums im Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife unterrichtet die MSS-Broschüre im Anhang.
4.4 Latinum, Großes Latinum und Graecum
Über die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Latinums und Großen Latinums sowie des Graecums im Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife unterrichtet die MSS-Broschüre im Anhang.
Die richtige Wahl der Fächer ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg in der MSS. Sie sollte deshalb nicht dem Zufall überlassen, sondern sorgfältig überlegt werden.
1. Es kann problematisch sein, wenn ein Schüler beim Belegen seiner Fächer einseitig verfährt, wenn er z.B. drei Naturwissenschaften und nur eine Fremdsprache belegt. Im Hinblick auf die Anforderungen in Studium und Beruf ist die Vielseitigkeit der Einseitigkeit vorzuziehen. Eine ausgewogene Entscheidung ist heute bei der unsicheren Lage auf dem Arbeitsmarkt mehr denn je erforderlich.
2. Es ist problematisch, wenn der Schüler Fächerkombinationen belegt, von denen er glaubt, dass sie "leichter" seien als andere, wenn er also das Notenkalkül über die eigentlich gebotenen Gesichtspunkte stellt.
3. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind auch dann böse Überraschungen zu erwarten, wenn man die Fächer nach den Lehrern auswählt.
4. Beim Belegen der Fächer sollte man sich darüber hinaus von folgenden Kriterien leiten lassen:
- Welche Stellung hat das Fach in der MSS? Worin liegen seine jeweiligen Besonderheiten, seine Lernziele, seine Arbeitsformen und Wechselwirkungen zu benachbarten Fächern?
Wer z.B. Physik wählt, muss wissen, dass damit auch Mathematik einen großen Teil seines Schülerlebens ausmacht. Andererseits können sich aber beide Fächer gegenseitig befruchten und unterstützen.
- Welche Stellung hat das Fach im außerschulischen Bereich? Welche Bedeutung hat das jeweilige Fach für die Berufs- und Studienwahl, die Persönlichkeitsbildung und die Lösung gesellschaftlicher Probleme der Zukunft?
- Welche Fächerbelegung gibt mir - sofern noch keine konkreten Berufswünsche vorhanden sind - den größten Spielraum bei der späteren Studien- und Berufswahl?
- Welche Fächerbelegung ist - bei konkretem Studien- bzw. Berufswunsch - wesentlich für diesen Studienweg oder diese Berufsausbildung?
Schüler, die schon jetzt in der 10. Klasse das Regino-Gymnasium besuchen, kommen mit der Versetzung automatisch in die Jahrgangsstufe 11; eine Anmeldung ist also nicht erforderlich.
Am einfachsten ist in den meisten Fällen die persönliche Anmeldung im Sekretariat durch einen Erziehungsberechtigten.
Auf Anforderung wird jedoch auch ein Antrag zur Anmeldung zugeschickt, der ausgefüllt mit den entsprechenden Kopien der folgenden Unterlagen bis zum 1. März wieder an uns zurückgeschickt wird.
- Die Schüler, die nicht von einem anderen Gymnasium kommen, müssen zusätzlich die Empfehlung der abgebenden Schule vorlegen. Diese Empfehlung wird mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 10 ggf. vorläufig ausgehändigt.
- Zum Ende der 10. Klasse muss unverzüglich gehandelt werden!
Zur Anmeldung ist
- ein Antrag auszufüllen sowie
- das Jahreszeugnis der Klasse 9,
- das Halbjahreszeugnis der Klasse 10 und
- eine Abstammungsurkunde vorzulegen.
- Die Schüler, die nicht von einem anderen Gymnasium kommen, müssen zusätzlich die Empfehlung der abgebenden Schule vorlegen. Diese Empfehlung wird mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 10 ggf. vorläufig ausgehändigt.
- Zum Ende der 10. Klasse muss unverzüglich gehandelt werden!
(1) In die Qualifikation in Block II (Prüfungsbereich) sind einzubringen:1. soweit in einem Fach nur schriftlich oder nur mündlich geprüft wurde, die
in der Prüfung erbrachten Leistungen, - bei vier Prüfungsfächern in fünffacher Wertung, - bei fünf Prüfungsfächern in vierfacher Wertung;
2. soweit in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft wurde, werden die Punkte der- schriftlichen Prüfung mit zwei Drittel, - die der mündlichen Prüfung mit einem Drittelmultipliziert; die Ergebnisse werden addiert und zur Ermittlung desGesamtergebnisses in Block II bei vier Prüfungsfächern mit fünf, bei fünfPrüfungsfächern mit vier multipliziert; Bruchteile von Punkten bleiben beim Gesamtergebnis unberücksichtigt (siehe Anlagen 1 und 2).
(2) Eine „besondere Lernleistung“ kann rechnerisch wie ein fünftes Prüfungsfach eingebracht werden oder das fünfte Prüfungsfach ersetzen. In letzterem Fall muss die „besondere Lernleistung“ dem fünften Prüfungsfach zugeordnet sein. Eine absolvierte Prüfung kann nicht ersetzt werden.
(3) In Block II müssen mindestens 100 Punkte und können höchstens 300 Punkte erreicht werden.
- Dabei müssen im Falle von vier Prüfungsfächern in mindestens zwei Fächern jeweils mindestens 5 Punkte erzielt werden.
- Im Falle von fünf Prüfungsfächern müssen in mindestens drei Fächern jeweils mindestens 5 Punkte erzielt werden.