1 _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer Bildquelle: DFV Existenzgründungs- Infoveranstaltung Mit der richtigen Vorbereitung müssen Sie nicht ins kalte Wasser springen! Die Betriebsberater der IHK helfen Ihnen gern!
Jan 30, 2016
1_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
Bildquelle: DFV
Existenzgründungs- Infoveranstaltung
Mit der richtigen Vorbereitung müssen Sie nicht ins kalte Wasser springen!
Die Betriebsberater der IHK helfen Ihnen gern!
2_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
1. Industrie- und Handelskammer
1.1. Wer ist die IHK
1.2. Aufgaben
1.3. Leistungen
1.4. Mitgliedschaft
3_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
1.1. Wer ist die IHK?
• Körperschaft des öffentlichen Rechts
• Selbstverwaltungskörperschaft der Unternehmen
• Verpflichtung zur Mitgliedschaft und Beitragszahlung
• IHK Untersteht der Rechtsaufsicht des Landes
• IHK Frankfurt(Oder betreut 42.000 Unternehmen in
den Kreisen Uckermark, Barnim, MOL, LOS und FFO
4_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
1.2. Aufgaben der IHK
• Interessenvertreter
• Auftragsdienstleister (für den Staat)
• Dienstleister
5
Die IHK äußert sich zu Vorhaben durch:
•Konzepte
•Vorschläge
•Stellungnahmen
Die IHK sitzt an Verhandlungs- tischen:
•Ministerien
•Arbeitsämtern
•Entscheidungsträ- gern auf Kreis- u. Kommunalebene
Die IHK nimmt Einfluss auf:
•Gesetzgebungsvor- haben •kommunale Steuersätze und die regionale Arbeitsmarktpolitik
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft
1.3. Leistungen der IHK
Die IHK begleitet:
•Existenzgründer• Investitionsvor- haben• Standortvorhaben• Berufsausbildung• Krisenbewältigung
6_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
1.4. Mitgliedschaft in der IHK
Mitglied in der Kammerorganisation sind alle Unternehmen aus
• Industrie
• Handel
• Dienstleistungen
• Gastgewerbe
• Verkehr – und Nachrichtenwesen
• Kredit – und Versicherungswesen
7_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
2. Rechtsgrundlagen
2.1. Gewerberecht – Erlaubnis- und Meldepflicht
2.2. Freiberufler oder Gewerbetreibender
2.3. Handwerksordnung – Auszüge
2.4. Rechtsformen
8_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
Bildquelle: DFB
9_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
2.1. Gewerberecht – Erlaubnis- und Meldepflicht
§ 1 der Gewerbeordnung sagt aus:
„ Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.“
§§ 33 – 34 regeln, welche Gewerbe einer Erlaubnispflicht unterliegen
( Spielbanken, Bewachungsgewerbe, Pfandleihe, Versteigerer,
Makler/ Bauträger...)
§§ 38.. regelt die überwachungsbedürftigen Gewerbe
( An- und Verkauf hochwertiger Konsumgüter, Altmetalle,
Reisebüros, Eheanbahnung...)
10_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
Eine Anmeldung in diesen Branchen setzt ggf. voraus:
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen, Insolvenz)
der fachlichen Eignung (Sach- und/oder Fachkundenachweise)
der Erlaubnis (z.B. Konzessionen bei Spielhallen)
finanzielle Sicherheiten (Güterverkehr)
Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit erfolgt
beim Gewerbeamt für Gewerbetreibende
beim Finanzamt für Freiberufler
2.1. Gewerberecht – Erlaubnis- und Meldepflicht
11_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
Anmeldung beim Gewerbeamt erfordert:
• Personalausweis oder Reisepass
• ggf. Erlaubnis (z.B. Makler)
• Handwerkerkarte
• Vorlage gewerberechtlicher Genehmigungen (Sach- und Fachkundenachweis)
• Handelsregistereintrag
Zu informieren sind weiterhin:
Finanzamt
Berufsunfallkasse
Krankenkasse
Agentur für Arbeit, sofern Arbeitnehmer beschäftigt werden
2.1. Gewerberecht – Erlaubnis- und Meldepflicht
12_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
2.2. Freiberufler oder Gewerbetreibender
Freiberufler
Das EST-gesetz unterscheidet Freiberufler in drei Tätigkeitsgruppen:
• die selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten (Tätigkeitsberufe), wie Wissenschaftler, Filmemacher, Schriftsteller, Erzieher, Künstler
• die selbständige Tätigkeit der sog. Katalogberufe wie Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Beratungsunternehmen (nicht bei GmbH)
• die selbständige Tätigkeit der in den Katalogberufen ähnlichen Berufen (Analogberufe) ,wie Baustatiker, Ambulante Krankenpflege, Designer,
13_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
Gewerbetreibende
• sind alle selbstständig Tätigen, die laut § 6 der Gewerbeordnung keine Freiberufler und nicht in der Land-,Forst- und Urproduktion tätig sind
• Hierbei unterscheidet sich die Zugehörigkeit zur IHK oder HWK nach den Tätigkeiten; handwerksähnliche Tätigkeiten gehören in der Regel zur HWK
2.2. Freiberufler oder Gewerbetreibender
14_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
2.3. Handwerksordnung - Auszüge
Zwei Gesetze zur Reform des Handwerksrechts sind seit dem 01.01.2004 mit folgenden Kerninhalten in Kraft:
• Der Meisterzwang wird auf 41 (bisher 94) zulassungspflichtige Handwerke beschränkt (Rolle A - Maurer, Dachdecker, Maler, Karosserie- und Fahrzeugbaubau, Fleischer, Friseure..)
• Alle anderen 53 sind zulassungsfrei, ihre selbstständige Ausübung setzt keinen Befähigungsnachweis voraus (Rolle B - Fliesen-,Platten- Mosaikleger, Schuhmacher, Schneider, Raumausstatter, Buchbinder, Drucker.....)
• Darüber hinaus enthält die Handwerksordnung 57 handwerksähnliche Gewerbe ( Bautrockengewerbe, Holz- u.Bautenschutz, Änderungsschneider, Teppichreiniger, Ausf. einfacher Schuhreparatur, Fleischzerleger....)
15_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
Altgesellenregelung lt. § 7 b der HWO:
Erfahrene Gesellen, die sechs Jahre praktisch in der Branche tätig waren davon vier Jahre in leitender Position (Nachweise sind der HWK beizubringen)
Inhaberprinzip wird abgeschafft
Betriebe können jetzt von allen Einzelunternehmen und Personengesellschaften geführt werden, sofern ein Betriebsleiter mit Meisternachweis eingestellt wird
Zugangserleichterung
Für Ingenieure, Hochschulabsolventen und staatlich geprüften Technikern wird der Zugang erleichtert.
In jedem Fall sollten Sie das Gespräch mit der Handwerkskammer führen.
2.3. Handwerksordnung - Auszüge
16_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
2.4. Rechtsformen
Einzelunternehmen / Einzelfirma
- Name, Sach- oder Phantasiebezeichnungen
- bei Einzelkaufleuten im HRG: eingetragener Kaufmann e.K.
Personengesellschaften
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Stille Gesellschaft
Kapitalgesellschaften
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
17_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
Rechtsform des Unter-nehmens
Einzel-unter-nehmer
GbR OHG PartG KG GmbH Ein-Personen-GmbH
GmbH & Co. KG
Kleine AG
Genossen-schaft
Stamm- bzw. Grundkapital
nein nein nein nein nein 25.000 Euro
25.000 Euro 25.000 Euro (für GmbH)
50.000 Euro
nein
Haftungsbe-schränkung
nein nein nein möglich z.T. ja ja ja ja ja
breiter Ent-scheidungs-spielraum
ja ja ja ja ja nein ja ja ja nein
wenige Formalitäten
ja ja nein ja nein nein nein nein ja nein
Eintrag ins Handels-register
nein2) nein ja Partner-schafts-register
ja ja ja ja ja Genossen-schafts-register
Gründungs-kosten in €, ca.-Angaben1)
ca.
25-400
17 500 500 500 1.250 1.000 1.500
-
1.750
1.500 125
1) Notars-, Gerichts- und Veröffentlichungskosten (Quelle: IHK Bonn)2) Ja, wenn Gründer Vollkaufmann ist
2.4. Rechtsformen
18_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
Einzelfirma GbR GmbH
gesetzliche Regelung §§ 17 – 37 HGB §§ 705 – 740 BGB GmbHG
Haftung unbeschränkte, persönliche Haftung des Inhabers
unbeschränkte persönliche und solidarische Haftung der Gesellschafter
Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen, bei Sorgfaltspflichtverletzung u. U. persönliche Haftung aus Regress
Leitung,
Geschäftsführung
Inhaber jeder Gesellschafter un-beschränkt für sich allein
Geschäftsführer beschränkt oder unbeschränkt
(Mindest-) Kapital Einlagen des Inhabers in beliebiger Höhe, kein Mindestkapital
Einlagen der Gesellschafter in beliebiger Höhe, kein Mindestkapital
mindestens 25.000 Euro, bei der Gründung reicht zunächst die Hälfte
Eigenfinanzierung durch Einlagen und einbehaltene Gewinne
durch Einlagen und einbehaltene Gewinne sowie Aufnahme neuer Gesellschafter
durch Erhöhung des Stammkapitals, Gewinne, Rücklagen, Aufnahme neuer Gesellschafter
Gewinn und Verlust entfällt komplett auf den Inhaber
wird unter den Gesellschaftern aufgeteilt
Verteilung auf die Gesellschafter
2.4. Rechtsformen
19_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
Einzelfirma GbR GmbH
Gesellschaftsvertrag entfällt große Gestaltungsspielräume
eingeschränkte Gestaltungsspielräume
Rechnungslegung wenig Vorschriften, u. U. sogar vereinfachte Buchführung
wenig Vorschriften, u. U. sogar vereinfachte Buchführung
detaillierte Vorschriften, eventuell Prüfungs- und Publizitätspflicht
Gründung Gewerbeanmeldung,
u. U. Eintragung ins Handelsregister
Gesellschaftsvertrag und Gewerbeanmeldung sämt-licher Gesellschafter (Aus-nahme bei Angehörigen eines freien Berufs)
Satzung, Gesellschaftsvertrag, notarielle Gründung, Handelsregistereintrag
Firmierung Vor- und Nachname des Inhabers (Zusätze möglich), bei Handels-registereintrag auch Fantasiename möglich – dann mit dem Zusatz e.K.
mindestens der Name eines Gesellschafters und der Zusatz GbR (erklärende Zusätze möglich)
Phantasiename mit dem Zusatz GmbH
Besteuerung Gewerbesteuer (mit Freibetrag), Einkommenssteuer (begünstigt)
bei gewerblicher GbR wie bei Einzelfirma, bei freiberuflicher GbR nur Einkommenssteuer (nicht begünstigt)
Gewerbesteuer (ohne Freibetrag), Körperschaftsteuer
2.4. Rechtsformen
20_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
3. Persönliche Voraussetzungen des Gründers/ der Gründerin
Fachliche Qualifikation
- Berufserfahrung
- Fach- und Sachkundenachweis
Kaufmännische Kenntnisse
Persönliche Bedingungen
- Familie / finanzielle Absicherung
- Familie/ ehelicher Güterstand
- Zeitaufwand / Gesundheit / Stress
- Motivation, Kommunikationsfähigkeit
21_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
•
Bildquelle: DFV
3. Persönliche Voraussetzungen des Gründers/ der Gründerin
22_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
4. Standortbedingungen
Standortfaktoren
- Kundennähe
- Konkurrenz
- Verkehrsanbindung
- Versorgung
- Arbeitskräfte / Personal
- Kosten (Miete, Steuern u.a.)
- behördliche Auflagen
23_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
Konkurrenzanalyse
- Markteinschätzung
- Produkt-/ Kostenanalyse
Produkt-/ Marktpolitik
- Marketing / Zielgruppen
- langfristige Strategien / Entwicklung der Branche
- Werbung
Rahmenbedingungen
- kommunale Steuersätze
- Fördermöglichkeiten
4. Standortbedingungen
24_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
„„Nur ein Idiot glaubt, aus eigenen Nur ein Idiot glaubt, aus eigenen Erfahrungen zu lernen. Ich ziehe es vor, aus Erfahrungen zu lernen. Ich ziehe es vor, aus den Erfahrungen anderer zu lernen, den Erfahrungen anderer zu lernen, um von vornherein eigene Fehler zu um von vornherein eigene Fehler zu vermeiden.“vermeiden.“
Otto von BismarckOtto von Bismarck
25_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
5. Unternehmenskonzept - Anforderungen
Konzeptaufbau:
• Vorhabensbeschreibung, Unternehmensgegenstand
• Lebenslauf
• Nachweis der Fach- und/oder Sachkunde
• Kapitalbedarfsplan
• Finanzierungsplan
• Rentabilitätsvorschau
• Liquiditätsplanung
26_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
5. Unternehmenskonzept Muster Kapitalbedarfsplan
Grundstücke und Gebäude
Renovierungs-/ Umbau-/ Nebenkosten
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Fahrzeuge
Waren- oder Materialausstattung
Kaufpreis für tätige Beteiligung / Übernahme
Summe der Investitionen: EUR
Anmeldungen / Genehmigungen / Mietkaution
Patent-, Lizenz-, Franchisegebühr
Beratungen
Notar / Handelsregister
Markteinführung
sonstiges
Summe der einmaligen Gründungsnebenkosten: EUR
Anlaufkosten
Vorfinanzierung von Aufträgen / Forderungen
sonstiges (Reserven für Lebensunterhalt / Unvorhergesehenes)
Summe der Betriebsmittel: EUR
Gesamtbedarf (Summe Investitionen, Gründungsnebenkosten, Betriebsmittel) EUR
27_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
5. Unternehmenskonzept Muster Finanzierungsplan
Eigenmittel EUR
Barvermögen
Sacheinlagen / Eigenleistungen (aktivierungsfähig)
Verwandtendarlehen / Drittmittel (langfristig, ungesichert)
Beteiligungskapital
sonstige Eigenmittel (welcher Art?)
Summe
Fremdmittel EUR
Verwandtendarlehen / Drittmittel (mit Besicherung)
Hausbank
Mikrodarlehen
StartGeld
Gründungs- u. Wachstumsfinanzierung
Unternehmerkredit
sonstige öffentliche Finanzierungsmittel (welcher Art?)
Summe
Ihre Eigenmittel bilden die Grundlage für eine solide Unternehmensfinanzierung. Sie sollten in angemessenem Umfang (mind. 20 %) eingesetzt werden, um eine möglichst krisenfeste Finanzierung zu erreichen.
28_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
5. Unternehmenskonzept Muster Rentabilitätsvorschau
Angaben in EUR Geschäftsjahr 1 Geschäftsjahr 2 Geschäftsjahr 3
Umsatz (netto)
./. Wareneinsatz
= Rohertrag/ Rohgewinn
Personalkosten inkl. Sozialabgaben
Miete & Nebenkosten
Werbung
Fahrzeugkosten / Leasing, Reisekosten
Telefon, Fax, Internet
Büromaterial & Verpackung
Reparatur, Instandhaltung
Versicherungen (nur betriebliche)
Beiträge Innung, IHK, Verband
Reinigungs-, Arbeitsmittel & Entsorgung
Buchführung, (Steuer-) Beratung
Zinsen
./. Summe der Aufwendungen
./. Abschreibungen
= Jahresüberschuss/ -defizit
./. Tilgung
= verfügbares Einkommen vor Steuern (EST)
29_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
5. Unternehmenskonzept Inhalt Liquiditätsplan
Unter Liquidität versteht man "die Fähigkeit eines Unternehmens, seine Zahlungsverpflichtungen fristgemäß zu erfüllen".
Die Liquidität bringt zum Ausdruck, ob Sie in den nächsten Monaten (nach der Betriebsgründung) noch ausreichend Geld haben werden, um offene Rechnungen zu bezahlen und weiterarbeiten zu können.
Mit der Liquiditätsrechung entsteht der letzte Teil Ihres Finanzierungskonzeptes, wofür der Umsatz- und der Kostenplan die wesentliche Grundlage darstellen. Inhaltlich entspricht der Liquiditätsplan Ihrem Rentabilitätsplan. Die erwarteten Einnahmen und Ausgaben werden hier jedoch den einzelnen Monaten zugeordnet, in denen sie anfallen.
30
Risiko Gegenstand Vorsorge
EntschädigungExterner
Personen-, Sach- und Vermögensschäden(verursacht durch:- Sie selbst,- Ihre Arbeitnehmer,- Ihre Betriebsstätten, Produkte oder Kraftfahrzeuge)
Substanzverluste
Haftpflicht-Versicherungen:- Betriebshaftpflicht- Berufshaftpflicht- Umwelthaftpflicht- Vermögensschaden- haftpflicht- Produkthaftpflicht- Kraftfahrzeughaftpflicht
Schäden oder Verluste an:Betriebs- und Bürogebäuden, Gebäuden im Bau, Außenanlagen, Grundstücksbestand-teilen, technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtungen, Vorräten, Waren, Bargeld, Akten, Plänen und sonstigen Geschäftsunterlagen, Urkunden, Mustern, Ausstellungsstücken
Sachversicherungen:- Feuer- Einbruchdiebstahl- Sturmschaden- Glas- Elektronik- Datenträger- Warentransport
6. Betriebliche Versicherungen
Ertragseinbußen
Rechtsfälle
Betriebs-, Miet- und Pachtertrag
Rechtsberatung -Rechtsschutz
31_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
7. Förderprogramme Allgemeine Struktur
Förderprogramme
- Zuschüsse
- Kredite
- Bürgschaften
- Beratungshilfen
Steuerliche Förderungen
- Zulagen
- Abschreibungen
32_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
7. Förderprogramme KFW- Darlehn
Darlehensform Laufzeit tilgungs-freie Zeit
Höchst-betrag
Was wird gefördert? Vorteile
Mikro-Darlehen* bis 5 Jahre 6 Monate 25.000 €
10.000 € (mind. 5.000 €) bei „Mikro 10“
gewerbliche oder freiberufliche ExistenzgründungenKauf eines Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung mit Geschäftsführungsbefugnis
80%-ige HaftungsfreistellungFörderungen von NebenerwerbstätigkeitenFörderung bis 3 Jahre nach GründungFinanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln
Startgeld* bis 10 Jahre
bis 2 Jahre 50.000 € gewerbliche oder freiberufliche ExistenzgründungenKauf eines Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung mit Geschäftsführungsbefugnis
80%-ige HaftungsfreistellungFinanzierung von Investitionen und BetriebsmittelnFörderung auch bei anfäng-lichem Nebenerwerb möglich
Unternehmer-kredit
bis 10 Jahre12 Jahrebis 20 Jahre20 Jahre
bis 2 Jahre12 Jahre (endfällig)bis 3 Jahre20 Jahre (endfällig)
5 Mio. € gewerbliche oder freiberufliche ExistenzgründungenKauf eines Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung mit GeschäftsführungsbefugnisFestigungs- und Erweiterungs-investitionen Betriebsverlagerungen
Zinssatz unter allg. MarktkonditionenZinssatz für 10 Jahre oder die Gesamtlaufzeit festvorzeitige Darlehensrück-zahlung in der ersten Zins-bindungsphase ohne Mehr-kosten möglich, kombinierbar mit Unternehmerkapital
33_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
7. Förderprogramme
Welche Leistungen werden gefördert?
• Erstberatung
• Analyse des Gründungsvorhabens in einem 5-Tages Seminar (AC)
• Betreuung in der Vorgründerphase durch den Lotsen
• Individuelle Beratung/ Coachingleistungen bis 1.300,00 €
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
• ALG 1 oder ALG 2- Bezug
• Bis zur Gründung müssen ca. 8 Wochen Zeit sein
• Gründungsvoraussetzungen (Erlaubnis etc.) sind gegeben
34_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
7. Förderprogramme
35_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
7. Förderprogramme
Seit 01.08.2006 kann die Bundesagentur für Arbeit Existenzgründern
einen Gründungszuschuss zahlen nach SGB III § 57 in Höhe von:
1. Phase 9 Monate lang ALG1 Geld + 300,00 €
2. Phase 6 Monate lang 300,00 €
Voraussetzungen des Antragstellers:
• noch mindestens 90 Tage ALG 1 Bezug
• Nachweis der Tragfähigkeit der Gründung
• muss im Haupterwerb (mind. 15 Wo.Std.) gründen
Die Förderung wird nur bis zum 65. Lebensjahr des Selbstständigen gewährt.
36_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
7. Förderprogramme
Eine Förderung auf Gründungszuschuss schließt sich aus, wenn:
• Die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sind,
• Wenn nach Beendigung einer Existenzgründungsförderung der BA noch nicht 24 Monate vergangen sind und dem Gründer/ der Gründerin
• Keine Tragfähigkeit des Unternehmens bestätigt wird
Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, hat der Gründer/ die Gründerin einen Anspruch auf die Förderung für die ersten 9 Monate (1.Phase). Die Förderung weiterer 6 Monate (300,00 €) ist eine Kannleistung der AFA.
37_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
7. Förderprogramme
Dem Antrag auf Gründungszuschuss ist beizulegen:
• Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens (IHK; HWK oder Steuerbüro)
• Gewerbeanmeldung oder Steuernummer für Freiberufler
Für die Stellungnahme sind einzureichen:
• Kurzbeschreibung des Gründungsvorhabens
• Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
• Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre
• Lebenslauf, beruflicher Werdegang, Qualifikationen
• Antrag der Agentur auf Zuschuss
38_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
7. Förderprogramme
Übergangsregelung
Für Arbeitslose, die bei Inkrafttreten des Gesetzes voraussichtlich ab
01.08.06 nicht mehr über einen Restanspruch von 90 Tagen
Arbeitslosengeld verfügen, die aber schon in der Gründungs-
vorbereitung sind, sind die gesetzlichen Regelungen zum
Überbrückungsgeld anzuwenden (neu § 434 o SGB III).
Gilt maximal 3 Monate (01.11.06).
39_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
7. Förderprogramme
Gesetzliche Änderungen
SGB IV (Vorschriften über die Sozialversicherung)
Der Gründungszuschuss von 300 Euro für die soziale Sicherung zählt nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen zur Bemessung der Beiträge der KV, RV.
Einkommenssteuergesetz
Der Gründungszuschuss zählt als steuerfreie Einnahme.
40_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
7. Förderprogramme
Gesetzliche Änderungen
§147 Abs.2 SGB III:
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind.
41_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
8. Gewerbe angemeldet – Was nun?
8.1. Soziale Absicherung durch Freiwillige Weiterversicherung in der
Arbeitslosenversicherung
Gesetzliche Neuregelung seit 01.02.2006
Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGB I Nr. 65, S. 2848) wurde die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige geschaffen. Für einen Monatsbeitrag von 33,56 € (Ost) kann der Gründer/ die Gründerin sich gegen Arbeitslosigkeit versichern. Der Antrag ist umgehend nach der Gründung bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
(§ 28a SGB III)
42_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
8. Gewerbe angemeldet – Was nun?
Voraussetzungen für Abschluss der Arbeitslosenversicherung:
• innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (SGB III) gestanden oder eine Entgeltersatzleistung (SGB III) bezogen,
• unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, in einem Versicherungspflichtverhältnis (SGB III) gestanden oder eine Entgeltersatzleistung (SGB III) bezogen und
• Versicherungspflicht (§§ 26, 27) besteht anderweitig nicht
43_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
8. Gewerbe angemeldet – Was nun?
§ 28a SGB III gilt ab 01.02.2006
Abweichend von der Monatsfrist können Existenzgründer die freiwillige
Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung bis zum 31.12.2006
beantragen (Gilt nur Gründungen nach dem 01.01.2004 )
Zeitfenster für Beantragung der Weiterversicherung für Existenzgründungen somit in der Zeit 01.02.2006 – 31.12.2006
44_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
8. Gewerbe angemeldet – Was nun?
Ende der freiwilligen Weiterversicherung
• wenn Entgeltersatzleistung bezogen wird,
• wenn selbständ. Tätigkeit aufgegeben wird,
• wenn Beitragszahlung >3 Monate in Verzug ist,
• spätestens zum 31.12.2010
45_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
8. Gewerbe angemeldet – Was nun?
8.2. Kranken- und Pflegeversicherung -Beispiel
- Abschluss einer freiwilligen Krankenversicherung
- Ausgangswert für Selbständige von
- Beitragssatz in der Krankenversicherung
zusätzlicher Beitragssatz
- Beiträge je Monat Krankenversicherung
Pflegeversicherung ohne Zuschlag 1,7 %
Pflegeversicherung mit Zuschlag 1,95 %
- jährliche Überprüfung des Einkommens durch Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes
1.837,50 Euro
12,2 %
0,9 %
224,18 Euro
31,24 Euro
35,83 Euro
46_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
8. Gewerbe angemeldet – Was nun?
8.3 Rentenversicherung
- eine freiwillige Rentenversicherung ist möglich
- der monatliche Beitrag = 78,00 Euro
8.4. Unfallversicherung
Nach Eröffnung des Unternehmens Mitteilung an die zuständige Berufsgenossenschaft binnen einer Woche.
Es gibt pflicht- und freiwillige Versicherung, je nach Satzung der jeweiligen Berufsgenossenschaft. (Anfrage an die BG zu empfehlen)
47_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
8. Gewerbe angemeldet – Was nun?
8.5. Ihr Erfolgsbarometer
Um als Gründer/in langfristig erfolgreich zu sein, reicht es in der Regel nicht, einmal eine gute Idee gehabt zu haben. Vielmehr müssen Sie:
• Zielgruppen- und Produktgruppen ständig analysieren
• Angebote am Bedarf ausrichten
• aktives Marketing betreiben
• sich in Netzwerken engagieren
• öffentliche Präsens zeigen
48_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
8. Gewerbe angemeldet – Was nun?
„ Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun.“
Moliére
49_______________
Infoveranstaltung für Existenzgründer
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen viel Erfolg.
Bereiten Sie sich gut auf Ihr Vorhaben vor.
Die Industrie- und Handelskammer begleitet Sie gern.
Dr. Günther Gerloff
IHK Frankfurt(Oder)
Geschäftsstelle Eberswalde
Tel.: 03334- 25 37 0
Mail: [email protected]
Viel Erfolg für Ihre Gründung!