Die Erfassung der fachlichen Kompetenz im praktischen Teil der Prüfung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in Rheinland-Pfalz unter Anwendung fachspezifischer Methoden -Ein empirischer Ansatz- Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Pflegewissenschaft (Dr. rec. cur.) an der Pflegewissenschaftlichen Fakultät der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar vorgelegt von Maria Krupp Erstgutachter: Univ. Prof. Dr. Albert Brühl Lehrstuhl für Statistik und standardisierte Verfahren - PTHV Zweitgutachter: Univ. Prof. Dr. Frank Weidner Dekan der Pflegewissenschaftlichen Fakultät Lehrstuhl für Pflegewissenschaft - PTHV vorgelegt im September 2010
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Die Erfassung der fachlichen Kompetenz im
praktischen Teil der Prüfung
in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege
in Rheinland-Pfalz unter
Anwendung fachspezifischer Methoden
-Ein empirischer Ansatz-
Inaugural-Dissertation
zur Erlangung des
Doktorgrades der Pflegewissenschaft
(Dr. rec. cur.)
an der Pflegewissenschaftlichen Fakultät der
Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar
vorgelegt von
Maria Krupp
Erstgutachter: Univ. Prof. Dr. Albert Brühl
Lehrstuhl für Statistik und standardisierte Verfahren - PTHV
Zweitgutachter: Univ. Prof. Dr. Frank Weidner
Dekan der Pflegewissenschaftlichen Fakultät
Lehrstuhl für Pflegewissenschaft - PTHV
vorgelegt im September 2010
2
„Je populärer eine Idee, desto weniger
denkt man über sie nach, und desto
wichtiger wird es also, ihre Grenzen
zu untersuchen.“
(Paul Feyerabend zitiert nach Dubben & Beck-Bornholt 2008, 91)
3
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung 13
Einleitung 14
Gliederung der Arbeit 19
A Theoretischer Teil 21
1 Rechtliche Rahmenbedingungen 21
1.1 Bundesgesetzliche Vorgaben 21
1.2 Landesrechtliche Vorgaben 24
1.3 Prüfungsprotokolle 28
2 Testtheoretischer Zusammenhang 29
2.1 Problembenennung 31
2.2 Messmodell und testtheoretische Annahme 32
2.3 Wissenschaftliche Fragestellungen 34
2.4 Forschungshypothesen 35
3 Kompetenzverständnis 37
3.1 Kompetenzverständnis im Berufsbildungsgesetz 38
3.2 Kompetenzverständnis in der Psychologie 41
3.3 Kompetenzverständnis für die vorliegende Arbeit 45
B Methodischer Teil 46
1 Operationalisierung der fachlichen Kompetenz 47
1.1 Erfassung von beobachtbaren Kriterien 48
1.2 Beschreibung der Durchführung 49
2 Untersuchungsdesign 50
2.1 Beobachtung 51
2.2 Befragung 53
3 Datenerhebung 54
3.1 Grundgesamtheit 54
3.2 Definition der Untersuchungspopulation 56
3.3 Belastung der Prüflinge durch die Testerhebung 56
3.4 Organisation zur Durchführung der Untersuchung 57
4
4 Auswertung der Daten unter der Darlegung des ausgewählten Messinstrumentes 58
4.1 Ordinales Rasch-Modell 58
4.2 Parameterschätzung 66
4.3 Parameterschätzung und fehlende Daten 70
4.4 Modellgeltungstests 72
4.5 Gütekriterien 78
4.6 Auswertungssoftware 81
5 Datenschutz 82
C Ergebnisse 83
1 Beschreibende Statistik 83
1.1 Rücklauf 83
1.2 Leistungseinschätzung 85
1.3 Zusammenfassende Darstellung der Itembewertung im Ergebnisprotokoll „Pflegeprozess“ 88
1.4 Zusammenfassende Darstellung der Itembewertung im Ergebnisprotokoll „Pflege“ 89
1.5 Fazit zu der Itembewertung „Ergebnisprotokolle“ 90
1.6 Analyse der fehlenden Daten 91
1.7 Operationalisierung der fachlichen Kompetenz 94
2 Schließende Statistik 99
2.1 Informationskriterien 99
2.2 Einstellung in der Statistiksoftware WINMIRA zur Berechnung des ordinalen Rasch-Modells mit geglätteter Score-Verteilung101
2.3 Prüfung der Ergebnisprotokolle auf Eindimensionalität 102
2.4 Skalenniveau in den Ergebnisprotokollen 117
3 Prüfung der Gütekriterien 123
3.1 Konstruktvalidität der Ergebnisprotokolle 123
3.2 Reliabilität 124
3.3 Objektivität 125
D Zusammenfassende Diskussion und Schlussfolgerungen für die Praxis127
1 Bewertung des zugrunde liegenden Kompetenzverständnisses 127
2 Interpretation der empirischen Ergebnisse, Fazit und zukünftige Forschungsperspektiven 132
3 Empfehlungen für die anstehende Überarbeitung 141
Literatur 149
5
Anhang 169
1 Ergebnisprotokolle 170
2 Zuordnung der Items zu den praktischen und kognitiven Fertigkeiten, die die fachliche Kompetenz in den Ergebnisprotokollen abbilden 177
3 Zuordnung der Items zu den Kompetenzdimensionen 179
4 Kompetenzformulierungen 183
5 Operationalisierungsmatrix 208
6 Auswertung zu der Analyse Itembewertung „Ergebnis-protokolle“ 210
7 Überblick deskriptive Statistik Ergebnisprotokoll „Pflege“ 212
8 Überblick zum Modus und Median im Ergebnis-protokoll „Pflegeprozess“ und „Pflege“ vor und nach der Imputation 215
9 Grafischer Modellgeltungstest: Zuordnung der Ziffern zu den Items220
10 Übersicht über die 27 Items aus den Ergebnis-protokollen mit geordneten Schwellenparametern, nicht signifikanten p-Werten und normbasierten Zq-Werten 222
Erklärung über das selbstständige Verfassen der Dissertation 223
6
Verzeichnis der Tabellen
Tabelle 1: Stichwörter der Literaturrecherche ....................................................... 17
Tabelle 2: Mögliche Bewertungsitems für die Kompetenzermittlung bei der praktischen Prüfung nach der Richtlinie zu den Prüfungen in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege des Landes RLP, Version 1.1, 2007,19. ......................................................................................................... 25
Tabelle 3: Alternative Messwege der beruflichen Kompetenz. (Tabelle in Anlehnung an Baethge et. al. 2006, 29). ....................................................... 44
Tabelle 4: Statistik: Schulen der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in RLP, eigene Darstellung. (Quellen: E-Mail-Antworten auf Anfragen vom LSJV Koblenz vom 13.01.09 u. 06.03.09 mit Stichtag 01.08.08 und telefonische Anfrage vom 10.06.09 und E-Mail-Antwort aus Landau vom 16.06.09)........................................................................................................ 55
Tabelle 5: Anmeldung zur Prüfung Sommer 2009 in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in RLP. (Quelle: Listen zugelassener Schüler LSJV Sommer 2009). .............................................................................................. 56
Tabelle 6: Analyse der fehlenden Daten (Erstellt aus SPSS Häufigkeiten)........... 92
Tabelle 7: Operationalisierte fachliche Kompetenz der externen Performanz in der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege für den praktischen Teil der Prüfung in RLP nach dem Testgütekriterium der Inhaltsvalidität ................. 96
Tabelle 8: Informationstheoretische Maße für den Modellvergleich .................. 101
Tabelle 9: Goodness of Fit statistics im Mixed Rasch-Modell (SPSSMEDIANIM-PUATION.012)............................................................................................ 104
Tabelle 10: Item fit assessed by the Q-index mit 52 Items (SPSSMEDIANIM- PUTATION.014).......................................................................................... 106
Tabelle 11: Item fit assessed by the Q-Index mit den eliminierten 30% und mehr fehlenden Daten in der Datenmatrix (SPSSMEDIANIMPUTATION.028) 107
Tabelle 12: Item fit assessed by the Q-Index mit 38 Items nach der Herausnahme des Items mit dem Underfit (SPSSMEDIANIMPUTAION.037) ............... 109
Tabelle 13: Item fit assessed by the Q-Index mit 31 Items (SPSSMEDIANIM-PUTATION0.41).......................................................................................... 110
Tabelle 14: Goodness of Fit statistics mit dem Mixed Rasch-Modell mit 40 Items (SPSSMEDIANIMPUTATION.035) .......................................................... 111
Tabelle 16: Threshold Parameters Ordinal (Partial Credit) Modell mit 52 Items (SPSSMEDIANIMPUAION.014)............................................................... 119
Tabelle 17: Threshold Parameters Ordinal mit 40 Items (SPSSMEDIANIM-PUTATION.028).......................................................................................... 120
7
Tabelle 18: Goodness of Fit statistics mit 27 Items (SPSSMEDIANIM-PUTATION. 043)......................................................................................... 122
Tabelle 19: Definition der Bewertungsindikatoren in den Prüfungsprotokollen in Anlehnung an § 7 KrPflAPrV ..................................................................... 146
8
Verzeichnis der Abbildungen
Abbildung 1: Kategorienordnung für das Item: „Zielsetzung ist dem Problem angemessen“ aus dem Ergebnisprotokoll „Pflegeprozess“ in R: Grafik. ...... 59
Abbildung 2: Kategorienordnung für das Item: „Übernimmt die Patienten von der verantwortlichen Person aus dem Ergebnisprotokoll „Pflege“ in R. Grafik. 61
Abbildung 3: Schwellenparameter für das Item: „Pflegeproblem kurz und präzise formuliert“ aus dem Ergebnisprotokoll „Pflegeprozess“ in R: Grafik .......... 69
Abbildung 4: Verarbeitete Fälle in SPSS............................................................... 84
Abbildung 5: Ausbildung * Prüfer Kreuztabelle in SPSS ..................................... 84
Abbildung 6: Ausbildung * Geschlecht Kreuztabelle in SPSS ............................. 85
Abbildung 7: Einschätzung des Prüfungsergebnisses in SPSS ............................. 86
Abbildung 8: Einschätzungen des Prüfungsergebnisses in SPSS ......................... 86
Abbildung 9: Einschätzung des Prüfungsergebnisses * Note Kreuztabelle in SPSS....................................................................................................................... 88
Abbildung 10: Grafischer Modelltest mit den Teilstichproben Gesundheits- und Krankenpflege (E) und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (K).......... 103
Abbildung 11: Beachtet Individualhygiene (Häufigkeiten in SPSS) .................. 113
Abbildung 12: Setzt Prioritäten und reagiert flexibel (Häufigkeiten in SPSS) ... 114
Die vorliegende Arbeit greift für einen Bereich der beruflichen Bildung die
Problematik der Kompetenzmessung auf.
19
Gliederung der Arbeit Die Kompetenzmessung erfolgt in der vorliegenden Arbeit für die berufliche Bil-
dung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in Rheinland-Pfalz (RLP).
Im Kapitel A: – Theoretischer Teil –
werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Ausbildung in der
Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege für das Bundesland RLP vorgestellt.
Aus der Beschreibung der rechtlichen Rahmenbedingung leitet sich für die Arbeit
der testtheoretische Zusammenhang der Untersuchung ab. Ausgehend von der
hypothesenprüfenden empirischen Untersuchung ergibt sich, nach einer kritischen
Reflexion der Literatur, dass ein Verständnis von Kompetenz für die vorliegende
Arbeit erarbeitet ist, um die fachliche Kompetenz empirisch messen zu können.
Im Kapitel B: – Methodischer Teil –
wird der Prozess der Operationalisierung zur „fachlichen Kompetenz“ dargelegt.
Die Operationalisierung erfolgt zur Prüfung. Untersucht wird mit der Operatio-
nalisierung, ob die vorgegebenen Items der Musterprotokollvorlage als hin-
reichender Indikator für die Abbildung der latenten Variable betrachtet werden
können. Neben der Operationalisierung beinhaltet das Kapitel das Unter-
suchungsdesign und die Untersuchungsdurchführung. Vorgestellt wird das Test-
modell der Datenauswertung – das ordinale Rasch-Modell, die Schätzung der
Parameter und die Modellgeltungstests, mit denen die Hypothesen - zwei bis fünf
- geprüft werden, um die Forschungsfrage zu beantworten. Beendet wird das
Kapitel mit der Darstellung der Auswahl der Auswertungssoftware und des
Schutzes der erhobenen Daten.
Im Kapitel C: – Ergebnisse –
werden diese im Hinblick auf die Zielsetzung, Fragestellung und die Hypothesen-
prüfung den zentralen Schwerpunkt der Arbeit bilden. Hierzu werden die neuen
Erkenntnisse vorgestellt.
20
Im Kapitel D:
– Zusammenfassende Diskussion und Schlussfolgerungen für die Praxis –
werden die theoretischen und empirischen Ergebnisse diskutiert, Grenzen der Ar-
beit aufgezeigt, verbleibende Forschungsperspektiven skizziert und Empfehlun-
gen an die Arbeitsgruppe, die an der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen
für die Prüfung im praktischen Teil der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege
in RLP arbeitet, ausgesprochen.
Im Anhang befinden sich:
• die maschinell einzulesenden Ergebnisprotokolle „Pflegeprozess“ und
„Pflege“,
• die Zuordnung der Items zu den praktischen und kognitiven Fertigkeiten
der fachlichen Kompetenz,
• die Zuordnung der Bewertungskriterien zu den Kompetenzdimensionen,
• die Unterlagen für die Operationalisierung der fachlichen Kompetenz,
• die Auswertung zu der Analyse Itembewertung „Ergebnisprotokolle“,
• der Überblick zur deskriptiven Statistik Ergebnisprotokoll „Pflege“,
• der Überblick zum Modus und Median der Ergebnisprotokolle vor und
nach dem Imputationsverfahren,
• die Zuordnung der Items zu den Ziffern des grafischen Modellgeltungs-
tests und
• die Übersicht über die 27 Items aus den Ergebnisprotokollen mit ge-
ordneten Schwellenparametern, nicht signifikanten p-Werten und norm-
basierten Zq-Werten.
Die Messergebisse liegen in der beigefügten CD-Rom bei.
A Theoretischer Teil 21
A Theoretischer Teil
Die Ausbildung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege muss nach § 3
„Ausbildungsziel“ Satz 1 des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege
Kompetenzen vermitteln. (DB 2003 a, 1443 f.). Im Kommentar zum Kranken-
pflegegesetz wird darauf verwiesen, dass die Kompetenzorientierung dem
gängigen berufspädagogischen Ansatz entspricht, der in Berufen verfolgt wird
(Storsberg, Neumann & Neiheiser 2006, 72; Dielmann 2006, 77), die auf der
Grundlage des Berufsbildungsgesetzes geregelt sind. (Storsberg et. al. 2006, 72).
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Berufe in der Krankenpflege stellen
in diesem Teil der Arbeit die Ausgangslage dar, aus der sich der testtheoretische
Zusammenhang zur Notwendigkeit der empirischen Erfassung ableitet. Um die
Kompetenz empirisch zu erfassen, muss ein Verständnis von Kompetenz er-
arbeitet sein.
1 Rechtliche Rahmenbedingungen
1.1 Bundesgesetzliche Vorgaben
In Deutschland erfolgt die Ausbildung in der Gesundheits- und (Kinder-)Kranken-
pflege auf der gleichen bundesgesetzlichen Grundlage. Die Rechtsnormen stellen
das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege vom 16. Juli 2003 (DB 2003 a,
S. 1442) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der
Krankenpflege vom 10. November 2003 (DB 2003 b, S. 2263) dar, die seit dem 1.
Januar 2004 in Kraft sind. Über die bundesgesetzlichen Bestimmungen und die
Zuständigkeitsverteilung hinaus können die Bundesländer weitere Regelungen
treffen. (Art. 7 Abs. 1 GG und Art. 30 GG, 70 ff. GG vgl. DB 2009).
Bildungsrechtlich nehmen die Schulen für Gesundheits- und Pflegeberufe im
A Theoretischer Teil 22
nationalen Kontext einen Sonderstatus ein, da sie außerhalb des Geltungsberei-
ches des Berufsbildungsgesetzes und der Kultusministerien liegen.
Das Ziel der Ausbildung ist in § 3 des Gesetzes über die Berufe in der Kranken-
pflege (KrPflG) definiert.
„(1) Die Ausbildung für Personen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 24 soll
entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher,
medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachli-
che, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur verantwortli-
chen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhü-
tung von Krankheiten vermitteln. Die Pflege im Sinne von Satz 1 ist da-
bei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und palliativer Maß-
nahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förde-
rung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden Men-
schen auszurichten. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebens-
situationen sowie Lebensphasen und die Selbstständigkeit und Selbstbe-
stimmung der Menschen zu berücksichtigen (Ausbildungsziel).
(2) Die Ausbildung für die Pflege nach Absatz 1 soll insbesondere dazu
befähigen,
1. die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:
a) Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung und Organisa-
tion, Durchführung und Dokumentation der Pflege,
b) Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der
Pflege,
c) Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen
und ihrer Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit
Gesundheit und Krankheit,
d) Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der
Ärztin oder des Arztes,
2. die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:
a) eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen,
4 Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in, (Fußnote: Anmerkung M.K.).
A Theoretischer Teil 23
b) Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilita-
tion,
c) Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen,
3. interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten und
dabei multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen von Gesund-
heitsproblemen zu entwickeln.“ (DB 2003 a, 1443 f.).
Beziehungen zu den Ausbildungszielen werden in den einzelnen Themenberei-
chen in Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 „Theoretischer und praktischer Unterricht“ der
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erkennbar. (DB 2003 b, 2268 ff.). Sie be-
schreiben, wozu der Schüler innerhalb der Ausbildung befähigt werden soll.
Nach § 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KrPfAPrV) müssen dem
Schüler während der praktischen Ausbildung die Kenntnisse und Fähigkeiten ver-
mittelt werden, die er benötigt, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Er muss in
der praktischen Prüfung in der Lage sein, die innerhalb der Ausbildung erworbe-
nen Kompetenzen anzuwenden. Darüber hinaus muss er alle anfallenden Aufga-
ben einer prozessorientierten Pflege einschließlich der Dokumentation und Über-
gabe gemäß § 3 Abs. 1 des Krankenpflegegesetzes in dem Fachbereich seines
Differenzierungsbereiches sowie innerhalb der Prüfungszeit von maximal sechs
Stunden eigenverantwortlich ausführen. (DB 2003 a, 1443 f.). Im anschließenden
Prüfungsgespräch muss der Schüler das pflegerische Handeln erläutern, begrün-
den und die Prüfungssituation reflektieren. (§ 15, § 18 DB 2003 b, 2266).
In § 15, § 18 „Praktischer Teil der Prüfung“ der KrPfAPrV (DB 2003 b, 2266)
wird die prozessorientierte Pflege mit Planung, Durchführung und Reflexion als
qualifiziertes pflegerisches Handeln mit der Vorstellung der beruflichen Hand-
lungskompetenz gleichgesetzt.
Über die Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen. Aus dieser müssen der Ge-
genstand, der Ablauf, die Ergebnisse und die eventuell vorkommenden Unregel-
mäßigkeiten erkennbar werden. (§ 6 DB 2003 b, 2264). Die erbrachte praktische
Leistung wird benotet. (§ 7 DB 2003 b, 2264). Die Benotung erfolgt nach der
A Theoretischer Teil 24
Sechs-Stufen-Notenskala, die für das nationale schulische Bildungswesen üblich
ist. Nach der neuen Gesetzgebung erfolgten im Jahr 2007 die ersten Prüfungen.
Die Begriffe personale, fachliche, soziale und methodische Kompetenz werden
mit dem Krankenpflegegesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
nicht definiert. Offen bleibt ebenso, wie die Leistung der Schüler den Kompeten-
zen zugeordnet und bewertet wird und wie sich daraus die Note generiert.
Mit dem definierten Ausbildungsziel und der Ausbildungs- und Prüfungsverord-
nung für die Berufe in der Krankenpflege treten für die praktische Prüfung fol-
gende Fragen auf:
• Was sind fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen?
• Wie können die Kompetenzdimensionen erfasst, beurteilt und in die
Notenskala transferiert werden – im Rahmen der Aufgaben, die der Schü-
ler eigenverantwortlich und durch Mitwirkung ausführt sowie Lösungen
zu Gesundheitsproblemen des zu pflegenden Menschen in der interdiszi-
plinären Zusammenarbeit mit den anderen Berufsgruppen entwickelt?
1.2 Landesrechtliche Vorgaben
Für eine Beantwortung der Fragen wurde die Richtlinie zu den Prüfungen in der
Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkranken-
pflege des Landes Rheinland-Pfalz (RLP), Version 1.1, und der Integrierte Rah-
menlehrplan und Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung in der Gesundheits-
und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege des Landes RLP
herangezogen. Es ist die Aufgabe des jeweiligen Landesministeriums (nach Art.
30, 70 ff. GG vgl. DB 2009), die verbindlichen gesetzlichen Vorgaben des Bundes
umzusetzen. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und
Frauen des Landes RLP [MASGFF.RLP] hat mit einer Lehrplankommission und
einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Landesamtes für Soziales, Jugend und
Versorgung [LSJV] an der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen gearbeitet,
A Theoretischer Teil 25
die landeseinheitlich die Verfahren der schriftlichen, mündlichen und praktischen
Prüfung und die Ausbildung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in
einem integrierten Rahmenlehrplan und Ausbildungsrahmenplan festlegen.
(MASGFF.RLP (Hrsg.), 2005, II ff.).
Nach der Richtlinie zu den Prüfungen in der Gesundheits- und (Kinder-)Kranken-
pflege des Landes RLP, Version 1.1 (MASGFF.RLP 2007, 19), werden „mögliche
Bewertungskriterien für die Kompetenzermittlung bei der praktischen Prüfung“
folgendermaßen angegeben:
Personal- und Sozialkompetenz Fach- und Methodenkompetenz
• Orientiert sich an ethischen Wertvor-stellungen (z. B. Berufsordnung, christ-lich-humanistisches Menschenbild, kultur-sensible Pflege, Leitbilder etc.)
• schätzt eigenes Verhalten realistisch ein
• zeigt Fähigkeit, sich während der Prü-fung mit Kritik seitens des Pflegeempfän-gers an der eigenen Person oder anderen Berufsgruppen konstruktiv auseinan-derzusetzen
• berücksichtigt Perspektiven beteiligter Personen
• erfasst das subjektive Krankheitserle-ben des Patienten
• handelt verantwortungsbewusst
• Gesprächsführungsfähigkeit
• zeigt Kooperationsfähigkeit
• gezeigtes Verhalten lässt auf adäquate Frustrationstoleranz schließen
• hält Pflegeempfängern gegenüber eine angemessene Balance aufrecht
• eigenverantwortliche Ausführung aller Pflegemaßnahmen und Tätigkeiten (ge-mäß § 3 KrPflG)
• verfügt über eine angemessene Wis-sensbreite
• setzt zur Abklärung Assessmentverfah-ren ein
• rationelle Arbeitsumsetzung und Ar-beitsplatzgestaltung, delegiert sinnvoll
• überprüft und erweitert praktisches Wissen in realen Situationen
• orientiert sich an der wissenschaftli-chen Basis der Maßnahmen
• erstellt ein angemessenes Pflegekon-zept
• zeigt Entscheidungsfähigkeit
• Fähigkeit zum eigenständigen Aneig-nen von Wissen
• Wendet Problemlösungskompetenz angemessen an
• zeigt effiziente Anleitungs-, Beratungs- und Schulungsfähigkeiten
Tabelle 2: Mögliche Bewertungsitems für die Kompetenzermittlung bei der praktischen Prüfung nach der Richtlinie zu den Prüfungen in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege des Landes RLP, Version 1.1, 2007,19.
A Theoretischer Teil 26
Bewertet wird die praktische Prüfung auf der Grundlage des Verlaufprotokolls.
(MASGFF.RLP (Hrsg.), 2007, 19). Um eine Vergleichbarkeit aller Schulen sicher-
zustellen, müssen alle Ausbildungsstätten neben dem Verlaufsprotokoll ein Er-
gebnisprotokoll mit Prüfungsitems für die Pflegemaßnahmen verwenden. Bewer-
tungsitems der prozessorientierten Pflege sind:
• Erfassen, Erkennen von Pflegeproblemen und Ressourcen/Pflegediagno-sen, Zielsetzung, Maßnahmen, Bericht, Evaluation im Rahmen des Pflege-prozesses
• Übernahme, Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung der Pflegetätig-keiten
• Patientenbezogene Interaktion
• Erkennen und Umsetzung situativer Veränderungen
• Anleitung/Beratung/Schulung
• Pflegevisite
• Hygiene
• Umgang mit Produkten nach dem Medizinproduktegesetz
• Wirtschaftlichkeit/Ökonomie
• Dokumentation/Administration
• Übergabe
(MASGFF.RLP (Hrsg.), 2007, 20 f.)
Zu den Bewertungsitems haben die Fachprüfer die Möglichkeit Vertiefungsfragen
zu stellen. (MASGFF.RLP (Hrsg.), 2007, 20 f.).
Die praktische Prüfung endet mit dem Prüfungsgespräch. Dieses bezieht sich mit
den möglichen Leitfragen für das Prüfungsgeschehen vorrangig neben der fachli-
chen Kompetenz auf die personale Kompetenz des Schülers. Personale Kompe-
tenz
A Theoretischer Teil 27
„bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, als individuelle Persönlich-
keit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in
Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu
beurteilen, eigene Begabung zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen
und fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit,
Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und
Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung
durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an
Werte.“ (SKMK 2007, 11).
Im Prüfungsgespräch muss der Schüler sein pflegerisches Handeln erläutern und
begründen, das Prüfungsgeschehen reflektieren und darlegen, welches Wissen
sein Handeln leitete. (MASGFF.RLP (Hrsg.), 2007, 19 f.). Erfasst wird mit dem
Prüfungsgespräch neben der personalen Kompetenz, ob der Prüfling in der Lage
ist aufgrund seiner fachlichen Expertise die erfasste, geplante, durchgeführte und
evaluierte Pflege fertigkeitsbasiert zu reflektieren. Die fachliche Kompetenz ist in
der KMK-Handreichung definiert als:
„… die Bereitschaft und Befähigung, auf der Grundlage fachlichen Wis-
sens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht,
methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurtei-
len.“ (SKMK 2007, 11).
Die Fachprüfer benoten die praktische Prüfung auf der Basis der aufgeführten
Prüfungsitems unter der Einbeziehung des gesamten Prüfungsprozesses.
(MASGFF.RLP (Hrsg.), 2007, 22).
A Theoretischer Teil 28
1.3 Prüfungsprotokolle
In RLP werden für den praktischen Teil der Prüfung in der Gesundheits- und (Kin-
der-)Krankenpflege drei Prüfungsprotokolle in der Musterprotokollvorlage der
Richtlinie zu den Prüfungen in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege
vorgestellt. (MASGFF.RLP (Hrsg.), 2007, 26 ff.).
Der Verlauf der Prüfung wird im Verlaufsprotokoll dokumentiert. (MASGFF.RLP
(Hrsg.), 2007, 30). Mit den Ergebnisprotokollen „Pflegeprozess“ und „Pflege“
wird die gezeigte Leistung des Schülers in der Bewältigung der Pflegesituation
bewertet. Abgeprüft werden in den Ergebnisprotokollen die elf Bewertungsitems
der prozessorientierten Pflege. (MASGFF.RLP (Hrsg.), 2007, 20 f.). Die ge-
zeigten Schülerleistungen werden dazu in den einzelnen Items frei beantwortet
oder mittels Ordinalskala erfasst. Zur Ordinalskala gibt es noch eine Spalte „Ver-
merke/Verweise auf Verlaufsprotokoll“, die frei zu beantworten ist. Die Ordi-
nalskala zeigt die Bewertungsindikatoren „vollständig“, „zum größten Teil“,
„ansatzweise“ und „nein“. Die Ordinalskala liegt nur für das Ergebnisprotokoll
„Pflege“ vor.
Das Ergebnisprotokoll „Pflegeprozess“ gibt keine Bewertungskategorien vor. Hier
müssen die Prüfer eine offene Einschätzung der Prüfungsleistung vornehmen.
Die elf Bewertungsitems der prozessorientierten Pflege sind mit insgesamt 60
Beobachtungsitems beschrieben. 38 von 60 Items erfassen praktische Fertigkeiten
in der Pflegesituation und 22 Items erfassen kognitive Fertigkeiten. Bei diesen 22
Items wird u. a. über den Pflegeprozess eruiert, ob der Prüfling in der Lage ist, vor
dem Hintergrund seiner fachlichen Expertise die pflegerische Situation zu erfas-
sen, zu dokumentieren, zu planen und zu evaluieren.5 Von den elf Bewertungs-
items umfassen inhaltlich hauptsächlich acht Bewertungsitems die fachliche Kom-
petenz.6
5 Einsehbar in den Anlagen: „Zuordnung der Items zu den praktischen und kognitiven
Fertigkeiten“, S.177 f. 6 Anlagen: „Zuordnung der Bewertungskriterien zu den Kompetenzdimensionen“, S. 179 ff.
A Theoretischer Teil 29
Für das Prüfungsgespräch liegt ein Leitfragenkatalog vor. Dieser umfasst acht
Fragen. (MASGFF.RLP (Hrsg.), 2007, 19). Die Antworten des Leitfragengesprä-
ches werden im entsprechenden Vordruck des Ergebnisprotokolls fixiert.
(MASGFF.RLP (Hrsg.), 2007, 29). Es sind offene Fragen, die keine festen Ant-
wortkategorien enthalten. Der Schüler muss seine Antwort frei formulieren. Dabei
müssen die Prüfer die Äußerungen genau protokollieren, damit sie adäquat in die
Benotung einfließen.
2 Testtheoretischer Zusammenhang
Aus der dargestellten Ausgangslage ergibt sich, dass in der vorliegenden Arbeit
die Inhalte aus den Ergebnisprotokollen dahingehend untersucht werden, ob sie
die fachliche Kompetenz umfassend darstellen und ob anhand der aufgeführten
Items nachweisbar die fachliche (Handlungs-)Kompetenz, unter Anwendung
fachlicher Methoden, erfasst wird.
Betrachtet wird die Dimension der Fachkompetenz unter der Anwendung fachspe-
zifischer Methoden, da nach der KMK-Handreichung (SKMK 2007, 11) die
Methodenkompetenz keine eigene Dimension der Handlungskompetenz darstellt.
Sie wird definiert als:
„… die Bereitschaft und Befähigung zu zielgerichtetem, planmäßigem
Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben und Problemen (zum Bei-
spiel bei der Planung der Arbeitsschritte).“ (SKMK 2007, 11).
Dargestellt wird sie u. a. als eine Voraussetzung zur Entwicklung der fachlichen
Handlungskompetenz.
Auch Erpenbeck & v. Rosenstiel (2007, XXIV) sprechen von fachlich-methodi-
scher Kompetenz und in der Richtlinie zu den Prüfungen in der Gesundheits- und
(Kinder-)Krankenpflege des Landes RLP, Version 1.1 (2007, 19), werden die bei-
den Kompetenzdimensionen als mögliche Bewertungskriterien für die Kompe-
A Theoretischer Teil 30
tenzermittlung bei der praktischen Prüfung zusammen aufgeführt. Die methodi-
sche Kompetenz wird mithin nicht mehr unter der Methodenkompetenz subsu-
miert, zumal keine trennscharfe Unterscheidung gegeben ist. In dieser Arbeit wird
die methodische Kompetenz als integraler Bestandteil der Fachkompetenz ver-
standen.
Im Folgenden wird für diese Arbeit vorgestellt, in welchem testtheoretischen Zu-
sammenhang die Ergebnisprotokolle „Pflegeprozess“ und „Pflege“ für den prak-
tischen Teil der Prüfung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in RLP
untersucht werden, da bei der Erarbeitung des integrierten Rahmenlehrplans und
Ausbildungsrahmenplans für die Ausbildung in der Gesundheits- und Kranken-
pflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege des Landes RLP auf die Em-
pfehlungen in den Handreichungen der Kultusministerkonferenz von 2000 Bezug
genommen wurde. Angestrebt wird die Entwicklung von Handlungskompetenz.
Diese wird nach der KMK-Handreichung zitiert. Dargestellt wird, was die an-
gestrebte berufliche Handlungskompetenz ist und wie sie in der Ausbildung zur
Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege entwickelt werden muss. Offen bleibt,
was unter den Kompetenzdimensionen für die Berufe in der Gesundheits- und
Krankenpflege konkret verstanden wird und ob sie definitiv berufliche Hand-
lungskompetenz erfassen. Für die eingesetzten Untersuchungsinstrumente, ins-
besondere für die Ergebnisprotokolle im praktischen Teil der Prüfung in RLP
liegen keine dokumentierten Gütekriterien vor. Ebenso kann kein Datenmaterial
bzgl. der statistischen Analyse, die zur Überprüfung der Itemtauglichkeit
durchgeführt wurde, ermittelt werden. Offen bleibt darüber hinaus, auf welcher
Grundlage die Bewertungsitems in den Ergebnisprotokollen und dem Leitfragen-
gespräch entwickelt wurden. Ein Handbuch mit Anweisungen für die Prüfer fehlt.
Im integrierten Rahmenlehrplan und Ausbildungsrahmenlehrplan sowie in der
Richtlinie zu den Prüfungen in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege des
Landes RLP wird keine Aussage getroffen, wie die erbrachten Leistungen der
Schüler durchgängig bewertet, gewichtet, den Kompetenzen zugeordnet und in
das Notenschema überführt werden.
A Theoretischer Teil 31
2.1 Problembenennung
Für die vorliegende Arbeit ergibt sich die Fragestellung:
Wird mit den Ergebnisprotokollen „Pflegeprozess“ und „Pflege“ aus der Richtli-
nie zu den Prüfungen in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege des Landes
RLP, Version 1.1, die fachliche Kompetenz beim Prüfling mit den Ergebnisproto-
kollen konstruktvalide erfasst?
Die Konstruktvalidität stellt zurzeit in der Testtheorie den übergeordneten Zugang
zur Validitätsbestimmung dar und wird von den verschiedensten Wissenschaftlern
als das bedeutendste Testgütekriterium angesehen. (Hartig, Frey & Jude 2007,
Validität (vom englischen „validity“) bedeutet Gültigkeit und fragt, ob das Mess-
instrument auch die Variable misst, die es zu messen vorgibt (Hartig et.al. 2007,
136; Atteslander 2000, 7), hier die fachliche Kompetenz unter Anwendung von
fachspezifischen Methoden.
Die Ergebnisprotokolle liegen konstruktvalide vor, wenn innerhalb der Prüfungs-
situation von der gezeigten Leistung des Schülers, die in den Bewertungskate-
gorien „vollständig“, „zum größten Teil“, „ansatzweise“ oder „nein“ für jedes zu
prüfende Item eingezeichnet ist, auf die zugrunde liegende Fähigkeitsausprägung
der fachlichen Kompetenz geschlossen werden kann. Ob die Items zuverlässige
Indikatoren für die (individuelle Ausprägung) der fachlichen Kompetenz dar-
stellen, wird mit der testtheoretischen Annahme und einem Messmodell unter-
sucht.
A Theoretischer Teil 32
2.2 Messmodell und testtheoretische Annahme
Die Angaben zur Konstruktvalidität werden mit der konfirmatorischen Faktoren-
analyse aus der klassischen Testtheorie (KTT) und/oder mit den Rasch-Modellen
aus der probabilistischen Testtheorie (PTT)7 geprüft. In dieser Arbeit wird das
ordinale Rasch-Modell8 eingesetzt. Hiermit steht ein international anerkanntes
und anschlussfähiges Testinstrument, wie es u. a. in der PISA-Studie, in TIMSS
und PIRLS zur Kompetenzerfassung eingesetzt wird, zur Verfügung. Die Vorteile
der probabilistischen Testtheorie liegen im Vergleich zur klassischen Testtheorie
darin, dass u. a. die Möglichkeit besteht, Fähigkeiten von Personen und
Schwierigkeiten von Aufgaben in einem Modell zusammenzufassen, mit denen
vom manifesten (= beobachtbaren Verhalten) auf das latente psychologische
Merkmal (= die nicht beobachtbare Fähigkeit, von dem das manifeste Verhalten
als abhängig gesehen wird, in dieser Arbeit die Fähigkeitsausprägung der fachli-
chen Kompetenz) geschlossen werden kann. (Moosbrugger 2007, 216). Geschlos-
sen wird vom manifesten auf das latente Merkmal mit der Itemhomogenität. Die
Itemhomogenität liegt vor, wenn alle Items, die die fachliche Kompetenz in den
Ergebnisprotokollen abbilden, auf die latente Variable ansprechen, da davon aus-
gegangen wird, dass die latente Variable die Fähigkeitsausprägung auf die Items
erzeugt. (Rost 2004, 100). Um von der Itemhomogenität ausgehen zu können,
muss das bewertete Leistungsverhalten in den Ergebnisprotokollen die Bedingung
der lokalen stochastischen Unabhängigkeit erfüllen. (Moosbrugger 2007, 217).
Die lokale stochastische Unabhängigkeit wird mittels Korrelationen untersucht.
Dazu muss die latente Variable auf einem bestimmten Wert der Fähigkeits-
ausprägung konstant gehalten werden. Untersucht werden die Korrelationen des
gezeigten Leistungsverhaltens nur bei den Schülern in dem konstant gehaltenen
Ausprägungsgrad. Lösen sich dann die Korrelationen zwischen den Items auf, ist
7 Alle probabilistischen Testmodelle werden unter dem Sammelbegriff der Item-Response-Theorie
(IRT) subsumiert. (Rost 2006 b). Mit der IRT können Rückschlüsse von den Testantworten der Schüler auf das Persönlichkeits- oder Fähigkeitsmerkmal gezogen werden.
8 Das ordinale Rasch-Modell stellt die allgemeinste Erweiterung des dichotomen Rasch-Modells dar, wenn mehr als zwei Antwortkategorien berücksichtigt werden müssen. (Walter 2005, 36; Rost 2004, 203).
A Theoretischer Teil 33
die lokale stochastische Unabhängigkeit erfüllt und die Items liegen homogen vor.
(Moosbrugger 2007, 217; Bühner 2006, 302 f.). Kann die lokale stochastische Un-
abhängigkeit nachgewiesen werden, sind die Ergebnisprotokolle eindimensional.
(Bühner 2006, 304). Die Korrelation wird im ordinalen Rasch-Modell mit den
Schwellenwerten untersucht. Angenommen wird, dass Schüler mit ihren Schwel-
lenwerten auf derselben Skala wie die unter der Annahme des Rasch-Modells ge-
schätzten Werte für die Schüler bzw. der Personen liegen. Hierzu müssen
Personen- und Schwellenparameter bestimmt werden, die nach der Personen- und
der Kategorienschwierigkeit unterscheiden. Aus diesen ergibt sich in einer mathe-
matischen Gleichung die Lösungswahrscheinlichkeit für die Kategorienbesetzung
in den einzelnen Items durch jeden Schüler. Beschrieben wird die Kategorien-
besetzung mit der Kategorienwahrscheinlichkeit. Die Kategorienwahrscheinlich-
keit beschreibt die Wahrscheinlichkeit, mit der die Bewertungskategorien „voll-
ständig“, „zum größten Teil“, „ansatzweise“ und „nein“ in Abhängigkeit von der
Fähigkeitsausprägung des Schülers auf dem latenten Kontinuum belegt wird. Das
bedeutet: Ist das Ergebnis eines Schülers höher als ein bestimmter Schwellenwert
zwischen zwei Antwortkategorien, steigt für den Schüler die Wahrscheinlichkeit
der Antwortkategorie zugeordnet zu werden, die für die höhere Ausprägung der
fachlichen Kompetenz spricht. Angenommen wird, dass Schüler mit einer höheren
fachlichen Kompetenz viele Items mit den Antwortkategorien „zum größten Teil“
und „vollständig“ zeigen und Schüler mit einer niedrigen Ausprägung nur wenige
bis gar keine der genannten Antwortkategorien, sondern eher die Kategorien „an-
satzweise“ und „nein“. Die vier Bewertungskategorien müssen auf dem latenten
Kontinuum geordnet vorliegen, wenn mit den Ergebnisprotokollen die fachliche
Kompetenz erfasst werden soll. Das bedeutet, dass auf dem latenten Kontinuum
zunächst die Kategorie „nein“, dann „ansatzweise“, „zum größten Teil“ bis
schließlich „vollständig“ angeordnet ist. Überprüft wird die Ordnung mit dem
Schwellenparameter. Der Schwellenparameter gibt den Wert am Schnittpunkt
zwischen zwei Antwortkategorien auf dem latenten Kontinuum an. Dieser Wert
stellt den grundlegenden Auswertungsschritt für die Überprüfung der
Ergebnisprotokolle dar.
A Theoretischer Teil 34
Erfassen die Items die zu messende fachliche Kompetenz, zeigt sich, dass die
empirisch geschätzten Schwellenparameter zwischen den Antwortkategorien der
einzelnen Items in den Ergebnisprotokollen aus der Prüfungsrichtlinie in der Ge-
sundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in RLP in Ordinalskalenniveau vorliegen.
Das bedeutet, dass die Schwellenparameter in einem Item geordnet sind und dass
es von Antwortkategorie zu Antwortkategorie schwieriger wird, den Übergang
von einer Kategorie in die nächste zu überschreiten. Stimmt die theoretisch
formulierte Annahme, dass es von Antwortkategorie zu Antwortkategorie
schwieriger wird, eine Kategorie zu belegen, mit den empirischen Beobachtungen
überein, kann die theoretische Annahme wie auch die Testwertinterpretation als
Ausprägung der fachlichen Kompetenz gedeutet werden. Das bedeutet dann, dass
die latente Variable auf Intervallskalenniveau gemessen wird. Bestätigt sich das
ordinale Rasch-Modell (p > 0.05), wird die Interpretation, dass die Testwerte als
Indikatoren für die fachliche Kompetenz betrachtet werden, als verlässlich an-
gesehen. Ansonsten bilden die Items die fachliche Kompetenz nicht konstruktva-
lide ab.
2.3 Wissenschaftliche Fragestellungen
Interpretiert werden die Testergebnisse vor dem Hintergrund des theoretischen
Konstruktes der „fachlichen Kompetenz“. Dazu werden folgende wissenschaftli-
chen Fragestellungen identifiziert:
1. Liegen die Items im Ergebnisprotokoll der Richtlinie zu den Prüfungen in
der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege des Landes Rheinland-Pfalz
und eine Frage aus dem Fragenkatalog des Prüfungsgespräches, Version:
1.1, vollständig in operationalisierter Form vor, sodass auf die fachliche
Kompetenz geschlossen werden kann? Bzw. kann mittels der Items im Er-
gebnisprotokoll die fachliche Kompetenz erfasst werden?
2. Liegen die Items im Ergebnisprotokoll für den praktischen Teil der Prü-
fung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in RLP bezüglich
A Theoretischer Teil 35
der fachlichen Kompetenz eindimensional vor? Sprechen alle Items die
fachliche Kompetenz an?
3. Weisen die Antwortkategorien der Items im Ergebnisprotokoll für den
praktischen Teil der Prüfung in der Gesundheits- und (Kinder-)Kranken-
pflege in RLP Ordinalskalenniveau auf bzw. liegen die Antwortschwellen
in den einzelnen Antwortkategorien der Items nach dem Rasch-Modell ge-
ordnet vor?
4. Dürfen die Antwortkategorien intervallskaliert behandelt und somit als
hinreichendes Maß der Schülerfähigkeit aufsummiert werden, um in die
Note einmünden zu können?
5. Bilden die Items im Ergebnisprotokoll für den praktischen Teils der Prü-
fung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in RLP die fachli-
che Kompetenz gesichert für die Gesundheits- und Krankenpflege nach
§ 3 „Ziel der Ausbildung“ des KrPflG, nach dem diese Arbeit sie wissen-
schaftlich untersucht hat, ab?
Aus den wissenschaftlichen Fragestellungen ergeben sich die zu testenden Hypo-
thesen:
2.4 Forschungshypothesen
1. H 0 : Die abzuprüfenden Items bilden in den Ergebnisprotokollen für den prakti-
schen Teil der Prüfung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in RLP
die fachliche Kompetenz inhaltsvalide ab. Sie stehen als Indikator für die latente
Variable der fachlichen Kompetenz.
1. H 1 : Die abzuprüfenden Items bilden in den Ergebnisprotokollen für den prakti-
schen Teil der Prüfung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in RLP
die fachliche Kompetenz nicht inhaltsvalide ab. Sie sind kein ausreichender
Indikator für die latente Variable der fachlichen Kompetenz.
A Theoretischer Teil 36
2. H 0 : Die abzuprüfenden Items liegen in den Ergebnisprotokollen für den prakti-
schen Teil der Prüfung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in RLP
bezüglich der fachlichen Kompetenz eindimensional vor.
2. H 1 : Die abzuprüfenden Items liegen in den Ergebnisprotokollen für den prakti-
schen Teil der Prüfung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in RLP
bezüglich der fachlichen Kompetenz nicht eindimensional vor.
3. H 0 : Die Antwortkategorien der einzelnen Items liegen in den Ergebnisprotokol-
len für den praktischen Teil der Prüfung in der Gesundheits- und (Kinder-) Kran-
kenpflege in RLP ordinalskaliert nach dem Rasch-Modell vor.
3. H 1 : Die Antwortkategorien der einzelnen Items liegen in den Ergebnisprotokol-
len für den praktischen Teil der Prüfung in der Gesundheits- und (Kinder-) Kran-
kenpflege in RLP nicht ordinalskaliert nach dem Rasch-Modell vor.
4. H 0 : Die Antwortkategorien können intervallskaliert behandelt und als
hinreichendes Maß der Schülerfähigkeit aufsummiert werden. Der Summenwert
kann in die Note einmünden.
4. H 1 : Die Antwortkategorien dürfen nicht intervallskaliert behandelt und als
hinreichendes Maß der Schülerfähigkeit aufsummiert werden. Der Summenwert
kann nicht in die Note einmünden.
5. H 0 : Nach wissenschaftlicher Untersuchung bilden die Items im Ergebnisproto-
koll „Pflegeprozess“ und „Pflege“ im praktischen Teil der Prüfung in der Gesund-
heits- und (Kinder-)Krankenpflege in RLP die Merkmale der fachlichen Kompe-
tenz konstruktvalide ab.
5. H 1 : Nach wissenschaftlicher Untersuchung bilden die Kriterien im Ergebnis-
protokoll „Pflegeprozess“ und „Pflege“ im praktischen Teil der Prüfung in der Ge-
sundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in RLP die Merkmale der fachlichen
Kompetenz nicht konstruktvalide ab.
A Theoretischer Teil 37
Geprüft werden die statischen Hypothesen mit den beobachteten und aufgezeich-
neten Prüfungsleistungen der Schüler in den einzelnen Items der Ergebnisproto-
kolle im praktischen Teil der Prüfung in der Gesundheits- und (Kinder-) Kranken-
pflege in einer Querschnittsstudie. Daraus ergibt sich für die vorliegende Arbeit
ein deduktiver Forschungsansatz, der sich an der wissenschaftstheoretischen Posi-
tion des kritischen Rationalismus orientiert.
Um die Kompetenz empirisch erfassen zu können, muss ein Verständnis von
Kompetenz erarbeitet sein. Was in der vorliegenden Arbeit unter „Kompetenz“
verstanden wird, stellt das kommende Kapitel vor.
3 Kompetenzverständnis
Der Begriff der „Kompetenz“ wird zunächst aus dem Berufsbildungsgesetz inter-
pretiert, um die fachliche Kompetenz im Rahmen der praktischen Prüfung in der
Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in RLP empirisch erfassen zu können,
da die Kompetenzorientierung im Krankenpflegegesetz dem berufspädagogischen
Ansatz entspricht, der dem Berufsbildungsgesetz zugrunde liegt. (Storsberg,
Neumann & Neiheiser 2006, 72; Dielmann 2006, 77). Die Auslegungen werden
dazu mit dem Verständnis aus der KMK-Handreichung (SKMK 2007), der
Berufsbildungs-PISA (2006) und der Auffassung aus der Psychologie verknüpft.
Nach Klieme & Hartig (2007, 21) ist das erziehungswissenschaftliche Kom-
petenzkonzept, wie es in der KMK-Handreichung eingesetzt ist, mit dem psy-
chologischen Konzept der Handlungskompetenz kompatibel. Die umfassende
Handlungskompetenz, wie sie in der KMK-Handreichung (SKMK 2007) be-
schrieben ist, wird nicht berücksichtigt.
A Theoretischer Teil 38
3.1 Kompetenzverständnis im Berufsbildungsgesetz
Im novellierten Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 findet der Kompetenz-
begriff keine explizite Erwähnung. Jedoch können die Begriffe „berufliche Hand-
lungsfähigkeit“ und „berufliche Handlungskompetenz“ (Hartig, 2008, 15; Breuer
2005 a, 1, 6, 13; Breuer 2005 b, 13) synonym verwendet werden. Kompetenzen
können als „notwendige berufliche Fähigkeiten“ (Breuer 2005 a, 1) dargestellt
werden.
Die notwendigen beruflichen Fähigkeiten müssen in der beruflichen Ausbildung
nach § 1 „Ziele und Begriffe“ des Berufsbildungsgesetzes Abs. 3 neben den
Fertigkeiten und den Kenntnissen vermittelt werden, damit die berufliche Hand-
lungsfähigkeit als Ziel der Ausbildung erreicht wird. (DB 2005, 931). Im Vorder-
grund steht das berufliche Können. Die Fähigkeiten und die Fertigkeiten bilden
die Grundlage für das individuelle Handeln.
Die Fähigkeiten werden als ein
„hypothetisches Konstrukt zur Bezeichnung der Gesamtheit der psychi-
schen und physischen Bedingungen als Voraussetzung für die Ausführung
von körperlichen und geistigen Leistungen“ betrachtet. (Böhm 2005,
199).
Sie sind abstrakt und zeigen sich in Handlungszusammenhängen auf der Basis der
individuellen Leistungsfähigkeit. (Böhm 2005, 200). Sie sind für die Leistungs-
erbringung eine unbedingt erforderliche Bedingung und können nur über die
erbrachte Leistung erschlossen werden (Böhm 2005, 200), d. h. über eine Hand-
lung.
Eine Handlung stellt eine in sich geschlossene Einheit der Tätigkeit dar.
Handlungen können als Vorgänge bezeichnet werden, „mit denen Menschen ihre
Beziehungen zu Aufgaben und ihren Gegenständen, zueinander und zur Umwelt
verwirklichen.“ (Hacker 1986, 50).
Bevor gehandelt wird, müssen von der Person aktiv Ziele gesetzt und die Hand-
lungsmittel und -wege zur Erfüllung der Aufgabe gegeneinander abgewogen wer-
A Theoretischer Teil 39
den. Bei der Auswahl wird u. a. auf frühere Erfahrungen und Wissen zurückge-
griffen. (Hacker 1986, 62 ff.). Dieses Vorgehen stellt eine kognitive Leistung dar.
(Edelmann 1996, 8 f., 291). Als handlungsfähig wird eine Person bezeichnet,
wenn sie die im Beruf typisch auftretenden Handlungen beherrscht. (IBF 1995,
15). Aus der Bewältigung und Gestaltung von Handlungszusammenhängen bzw.
aus beobachtbaren Indikatoren kann die Kompetenz erkannt, erfasst und bewertet
werden. (Gillen & Kaufhold 2005, 372; Richter 2002, 182). Das bedeutet, dass die
Kompetenz in der Kategorie Handeln als Element der Performanz sichtbar wird.
Damit ist Kompetenz nicht nur eine Basis für das Handeln, sondern sie entwickelt
sich im Handeln und ist lernbar. (Hartig & Klieme 2006, 130). Sie stellt eine in-
nere Voraussetzung des Menschen dar, die es ihm ermöglicht, selbstorganisiert zu
handeln.
Im Gegensatz zu den Fähigkeiten beschreiben Fertigkeiten ein konkretes und in-
haltlich tatsächliches Können. Sie sind kognitive und praktische Handlungs-
potenziale, die zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erforderlich sind, und
werden durch Übungen automatisiert. (Kommission der Europäischen Gemein-
erfasst neben der fachlichen hauptsächlich die personale Kompetenz des Schülers.
Das Schüler-Lehrer-Gespräch „bietet einen direkten Zugang zu den jeweiligen
Sichtweisen der Teilnehmer. Sprache, Gestik und Mimik bilden den Rahmen für
eine ganzheitliche Begegnung der Gesprächsteilnehmer.“ (Richter 2002, 143).
Die subjektive Selbsteinschätzung des Schülers hat für die Einschätzung der er-
reichten Handlungskompetenz eine große Bedeutung. Unabhängig davon muss
der Prüfer die Schülerleistung benoten. Die Notengebung „steht in alleiniger
pädagogischer Verantwortung der einzelnen Lehrerin oder des einzelnen Lehrers“
(Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichts-
forschung in Sachsen-Anhalt [LISA] & Landesinstitut für Schule 2002, 10),
obwohl die Prüflinge in der Lage sind, ihre eigenen Defizite differenziert und
kritisch einzuschätzen. Korreliert die Selbsteinschätzung des Prüflings mit den
Beobachtungen der Prüfer, wird somit zur Objektivierung der Prüfungsleistung
beigetragen. (Richter 2002, 161 f.).
B Methodischer Teil 54
3 Datenerhebung
3.1 Grundgesamtheit
Entsprechend den Richtlinien zu den Prüfungen in der Gesundheits- und Kranken-
pflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege des Landes RLP (Ver-
sion 1.1, S. 20) wird in allen Schulen der Gesundheits- und (Kinder-)Kranken-
pflege in RLP ein Ergebnisprotokoll mit den elf Prüfungsitems für die Durchfüh-
rung der Pflegemaßnahmen, ein Verlaufsprotokoll sowie ein Prüfungsgesprächs-
protokoll eingesetzt. Die Prüfungsleistungen werden in den einzelnen Schulen
einheitlich erfasst und bewertet, es kann für alle Schulen eine formale, jedoch
nicht empirisch bestätigte, Auswertungsobjektivität bescheinigt werden. Eine Ver-
gleichbarkeit innerhalb von RLP ist nicht gegeben, da von 44 insgesamt 25 Schu-
len die Musterprotokollvorlage des Landes RLP verwenden. Von den 19 Schulen,
die die Musterprotokollvorlage nicht verwenden, haben 13 Schulen eigene Prü-
fungsunterlagen erarbeitet. Die anderen sechs Schulen haben sich in Paaren zu-
sammengeschlossen und haben für ihre Einrichtungen eigene Prüfungsunterlagen
erstellt, sodass neben der Musterprotokollvorlage noch weitere 16 Prüfungspro-
tokolle zur Prüfung in RLP Anwendung finden. Die Prüfungsitems werden von
den Schulen hinsichtlich ihrer Beobachtungsitems unterschiedlich operatio-
nalisiert. (E-Mail-Antworten auf Anfragen vom LSJV Koblenz vom 13.01.09 u.
06.03.09 mit Stichtag 01.08.08 und telefonische Anfrage vom 10.06.09 und E-
Mail-Antwort aus Landau vom 16.06.09)
Für die 25 Schulen, die die Prüfungsprotokolle des Landes RLP verwenden, liegt
eine gemeinsame Auswertungsobjektivität vor.
B Methodischer Teil 55
Schulen für Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in RLP
Gesundheits- und Krankenpflege/Ge-sundheits- und Kin-derkrankenpflege
Gesundheits- und Krankenpflege
Gesundheits- und Kinderkran-
kenpflege
Insgesamt
Schulen 10 33 1 44
Schulen, die das Ergebnisprotokoll und die Leitfragen für das Prüfungs-gespräch ent-sprechend der Landesrichtlinie einsetzen
4 21 25
Praktische Prü-fungen 2009
991 117 110812
Tabelle 4: Statistik: Schulen der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in RLP, eigene Darstellung. (Quellen: E-Mail-Antworten auf Anfragen vom LSJV Koblenz vom 13.01.09 u. 06.03.09 mit Stichtag 01.08.08 und telefonische Anfrage vom 10.06.09 und E-Mail-Antwort aus Landau vom 16.06.09).
Von den 25 Schulen, welche die Protokollvorlage aus der Richtlinie zu den Prü-
fungen in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege des Landes RLP, Version 1.1, verwenden und die die Grund-
gesamtheit bilden, wurden 22 Schulen um Teilnahme gebeten, darunter sind drei
Einrichtungen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. In einer Schule er-
folgte die Prüfung vor dem Erhebungszeitraum im Frühjahr, zwei weitere Schulen
– eine Schule für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie eine Schule für
Gesundheits- und Krankenpflege – hatten im Jahr 2009 keine Prüflinge.
Erhoben wurden die Daten in der Prüfungskampagne Sommer 2009, im Zeitraum
vom 01.05. – 15.09.2009 in den praktischen Ausbildungsstätten der angeschriebe-
nen Schulen, die das Prüfungsprotokoll des Landes RLP verwenden. Ermittelt
wurden die Daten bei den Prüflingen im entsprechenden Differenzierungsbereich
der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege nach Anlage 1 Buchstabe B, § 15,
12 Angemeldete Schüler.
B Methodischer Teil 56
§ 18 „Praktischer Teil der Prüfung“ (§ 15, § 18 in DB 2003 b, 2266) an dem durch
die Schule terminierten Prüfungstag.
3.2 Definition der Untersuchungspopulation
Untersucht werden die Ergebnisprotokolle von den Schülern, die nach § 5 „Zulas-
sung zur Prüfung“ nach der KrPflAPrV (DB 2003 b, 2264) beim LSJV einen
Antrag auf Zulassung zur Prüfung in der Gesundheits- und (Kinder-)Kranken-
pflege in der Zeit vom 01.05. – 15.09.09 gestellt haben. In die Untersuchung
werden auch die Wiederholungsprüflinge aufgenommen. Die Daten werden in
einer Vollerhebung erfasst. Die Teilnahme an der Untersuchung erfolgt freiwillig.
Gesundheits- und Kin-derkrankenpflege
Gesundheits- und Krankenpflege
Insgesamt 28 490
Geschlecht weiblich männlich weiblich männlich
25 3 429 61
Tabelle 5: Anmeldung zur Prüfung Sommer 2009 in der Gesundheits- und (Kin-der-)Krankenpflege in RLP. (Quelle: Listen zugelassener Schüler LSJV Sommer 2009).
3.3 Belastung der Prüflinge durch die Testerhebung
Für die Durchführung der Untersuchung erfahren die Prüflinge keine zusätzliche
Belastung zur Bewertungssituation. Die Beobachtung durch die Prüfer, das Füh-
ren eines Verlaufs- und Ergebnisprotokolls sowie das Reflexionsgespräch sind
integrativer Bestandteil der Prüfung.
B Methodischer Teil 57
3.4 Organisation zur Durchführung der Untersuchung
Über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in RLP wurden die
Schulleiter mit einem elektronischen Schreiben vom 20.04.2009 angesprochen, in
dem das Ziel der Untersuchung dargelegt und um Kooperation gebeten wurde.
Eine erste Anfrage bzgl. der Zusendung der im praktischen Teil der Prüfung ange-
wendeten Prüfungsprotokolle und eine Information über den Hintergrund der
Zusendung erfolgten am 14.12.2008 über das LSJV.
In einem nachfolgenden E-Mail- und/oder Telefonkontakt wurde die Teilnahme-
bereitschaft abgeklärt. Bei Zusage der Schule wurden die Durchführungs-
modalitäten erläutert. Angestrebt wurde, dass die maschinell einlesbaren Ergeb-
nisprotokolle verwendet werden, um Kodierfehler bei der Auswertung der Proto-
kolle zu umgehen. Da einige Schulen die Prüfungsvorbereitungen schon abge-
schlossen hatten, wurde beschlossen, dass auch die verwendeten Originalproto-
kolle mit in die Untersuchung einfließen.
Nach Abschluss der praktischen Prüfung wurden die kopierten Prüfungsprotokolle
dem Testleiter auf dem Postweg zugesendet.
Die Ergebnisse der Originalprotokolle wurden nach der Zusendung in das maschi-
nell einlesbare Formular übertragen. Abschließend wurden die Protokolle zentral
kodiert und anonymisiert.
Nach Abschluss der Promotionsverfahren erhält jede Schule, die teilgenommen
hat, die Zusammenfassung der vorliegenden Arbeit.
B Methodischer Teil 58
4 Auswertung der Daten unter der Darlegung des ausge-
wählten Messinstrumentes
Ausgewertet werden die Ergebnisprotokolle „Pflegeprozess“ und „Pflege“ mit
dem ordinalen Rasch-Modell.13 Mit dem ordinalen Rasch-Modell wird die fachli-
che Kompetenz als eine latente Dimension betrachtet. Dabei repräsentieren die
einzelnen Items der Ergebnisprotokolle die fachliche Kompetenz als Indikator.
Die dazu eingesetzten mathematischen Formeln werden, um die bessere Lesbar-
keit zu gewährleisten, nicht vorgestellt. Sie können dem Lehrbuch von Rost
(2004) entnommen werden.
Im folgenden Kapitel werden neben dem Testmodell die Parameterschätzung, die
Modellgeltungstests und die Gütekriterien vorgestellt. Weiterhin wird beschrieben,
wie mit fehlenden Daten in den Ergebnisprotokollen umgegangen wird.
4.1 Ordinales Rasch-Modell
Für die vorliegende Untersuchung wird angenommen, dass Schüler mit einer
hohen fachlichen Kompetenz wahrscheinlich die Kategorien „vollständig“ und
„zum größten Teil“, Schüler mit einer mittleren Fähigkeitsausprägung eher die
Kategorien „zum größten Teil“ und „ansatzweise“ und Schüler mit einer niedrigen
Ausprägung die Kategorien „ansatzweise“ und „nein“ belegen. Das bedeutet, dass
der Schüler in Abhängigkeit von der latenten Variablen eine von den vier Kate-
gorien belegen wird. Im ordinalen Rasch-Modell wird die Abhängigkeit der Ant-
wortwahrscheinlichkeit einer Kategorie von der latenten Variable als Kategorien-
funktion beschrieben. (Rost 2004, 203). In einem Testinstrument müssen immer
13 Das Rasch-Modell wurde von Andrich und Masters auf die Analyse ordinaler Daten erweitert
und unter dem Namen partial credit Modell veröffentlicht. (Walter 2005, 36; Rost 2004, 214). Partial Credit meint, dass Schüler, die teilkorrekte Leistungen zeigen, von der Gesamtpunktzahl (full credit) einen Anteil (partial credit) erhalten. (Walter 2005, 36).
B Methodischer Teil 59
so viele Kategorienfunktionen vorliegen, wie es Antwortkategorien gibt. In den
Ergebnisprotokollen liegen insgesamt 208 Kategorien vor.14
Die Kategorienfunktion wird mit dem siebten Kriterium aus dem Ergebnisproto-
koll Pflegeprozess „Zielsetzung ist dem Problem angemessen“ in der folgenden
Grafik erläutert. Die schwarze Kurve, die als Kurve 0 bezeichnet ist, zeigt die
Kategorie „nein“, die rote Kurve, die mit 1 bezeichnet ist, zeigt die Kategorie
„ansatzweise“, die grüne Kurve, die mit Ziffer 2 gekennzeichnet ist, zeigt die
Kategorie „zum größten Teil“ und die Kategorie 4, die blaue Kurve, die Kategorie
„vollständig“.
Abbildung 1: Kategorienordnung für das Item: „Zielsetzung ist dem Problem angemessen“ aus dem Ergebnisprotokoll „Pflegeprozess“ in R: Grafik.
Die äußeren Kategorien „nein“ und „vollständig“ als „Extremkategorien“ sind
monotone Kurven. Die Kategorie „nein“ zeigt sich monoton sinkend und die
Kategorie „vollständig“ zeigt sich monoton steigend. (Rost 2004, 204). Die da-
14 52 Items x 4 Antwortkategorien = 208 Kategorienfunktionen.
B Methodischer Teil 60
zwischen liegenden Kategorien „zum größten Teil“ und „ansatzweise“ sind nicht
monoton. Sie zeigen sich als nicht-monotone eingipfelige Kategorienfunktion, da
es an beiden Seiten noch Bewertungskategorien gibt, „deren Antwortwahrschein-
lichkeit in der jeweiligen Richtung zunimmt.“ (Rost 2004, 204). Das bedeutet,
bewegt man sich auf einem Kontinuum von links nach rechts, so ist zunächst die
Kategorie „nein“ am wahrscheinlichsten, die mit steigender Fähigkeitssausprä-
gung des Schülers absinkt. Steigt die Fähigkeitsausprägung, wird die Wahrschein-
lichkeit für „ansatzweise“ eine höhere Wahrscheinlichkeit gegeben, bis diese wie-
der sinkt, weil die Kategorie „zum größten Teil“ wahrscheinlicher wird und diese
ansteigt und wieder sinkt, weil die Fähigkeitsausprägung die Kategorie „vollstän-
dig“ erreicht hat. Diese kann in ihrer Wahrscheinlichkeit nur ansteigen, weil keine
andere mehr folgt.
Der Übergang von einer Kategorie in die nächste wird durch einen Schnittpunkt
markiert. Die Schnittpunkte liegen in der Abb. 1 visualisiert vor. Der Schnittpunkt
bezeichnet die Schwelle. (Rost 204, 205).
Im Ergebnisprotokoll mit vier Kategorien ergeben sich drei Schwellen. Die erste
Schwelle ergibt sich zwischen „nein“ und „ansatzweise“, die zweite Schwelle ist
zwischen „ansatzweise“ und „zum größten Teil“ und die dritte Schwelle ist zwi-
schen „zum größten Teil“ und „vollständig“ anzutreffen. An der Schwelle, dem
Übergang zweier benachbarten Kategorien, ist die Belegung der Bewertungskrite-
rien gleich wahrscheinlich. Für Schüler, deren Personenparameter rechts von der
Schwelle liegt, steigt mit zunehmendem Personenparameter die Wahrscheinlich-
keit die Bewertungskategorien „ansatzweise“ bis „zum größten Teil“ und „voll-
ständig“ zu belegen. Links vom Schnittpunkt liegt immer die niedrigere Antwort-
kategorie. Die Antwortkategorien müssen auf dem latenten Kontinuum geordnet
sein. Das bedeutet, dass die Schwellen in aufsteigender Reihenfolge geordnet sind
und dass es von Kategorie zu Kategorie schwieriger wird, die Schwelle zu über-
treten. Sind die Antwortkategorien nicht geordnet, so kann der Bewertungs-
kategorie kein Abschnitt auf dem latenten Kontinuum zugeordnet werden. Tritt
dieser Fall auf, muss dies als ein Anzeichen gedeutet werden, dass die Kategorie
nicht in Ordnung ist. Es muss untersucht werden, ob die Bewertungskategorien im
B Methodischer Teil 61
Item eine Ordinalskalenqualität aufweisen. (Bühner 2006, 325 ff.; Walter 2005,
35 ff.; Rost 2004, 203 ff.). Für das Item 20: „Übernimmt die Patienten von der
verantwortlichen Person“ liegt diese Situation in der nachstehenden Grafik vor. In
der Grafik zeigt sich, dass der Kategorie „ansatzweise“, die durch die rote Kurve
gekennzeichnet ist, auf dem latenten Kontinuum kein eigener Abschnitt zuge-
ordnet ist.
Abbildung 2: Kategorienordnung für das Item: „Übernimmt die Patienten von der verantwortlichen Person aus dem Ergebnisprotokoll „Pflege“ in R. Grafik.
Das ordinale Rasch-Modell geht davon aus, dass die Schwellen geordnet sind.
Geprüft wird die Ordnung durch die Inspektion der Schwellenparameter. (Bühner
2006, 330). Der Schwellenparameter zeigt die Schwierigkeit an, eine Schwelle in
einem Item zu übertreten. (Walter 2005, 37). Im Ergebnisprotokoll mit 52
(Walter 2005, 32). Die logistische Funktion erfolgt in zwei Schritten (Rost 2004,
116) und wird zunächst für das dichotome Modell18 dargestellt.
Im ersten Schritt der logistischen Funktion wird die Lösungswahrscheinlichkeit
eines Schülers in Bezug auf ein Item durch seine Gegenwahrscheinlichkeit (=
Wettquotient) geteilt. Der Wert des Wett-Quotienten liegt zwischen null und
unendlich und bringt zum Ausdruck, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Schüler
15 52 Items x 3 Schwellen im Item = 156 Schwellenparameter. 16 Die Hervorhebungen in der Zitationsquelle wurden nicht übernommen. 17 Anmerkung des Autors. 18 Im dichotomen Rasch-Modell werden zwei Reaktionen unterschieden, z.B. gelöst oder nicht
gelöst; richtig oder falsch. (Rost 2004, 90).
B Methodischer Teil 63
gegen ein Item „gewinnt“. Ein Wettquotient z. B. von „eins“ belegt im 0-1
Intervall die 0,5 und bringt zum Ausdruck, dass das Item wahrscheinlich zu 50%
gelöst wird. Um den negativen Wertebereich mit einzubeziehen, wird der
Wettquotient im zweiten Schritt logarithmiert.19 Hiermit kann sich der
Wertebereich von plus bis minus unendlich ausdehnen. Das Ergebnis der
Logarithmierung bezeichnet den Logit der Lösungswahrscheinlichkeit. Logits der
Lösungswahrscheinlichkeiten stellen eine lineare Funktion der Personenfähigkeit
und der Itemschwierigkeit dar. (Rost 2004, 117 ff.). „Beide Parameter sind mit
einem Minuszeichen verknüpft, damit der Itemparameter (…) die Schwierigkeit
und nicht die Leichtigkeit des Items ausdrückt.“ (Rost 2004, 119). Das bedeutet,
dass je größer der Itemparameter ist, der Logit der Lösungswahrscheinlichkeit
kleiner wird und das Item desto schwieriger ist. (Rost 2004, 119). „Ist der
Itemparameter so groß wie der Personenparameter, so ist der Logit Null und die
Lösungswahrscheinlichkeit beträgt 50%.“ (Rost 2004, 119). „Der Logit der
Lösungswahrscheinlichkeit entspricht dabei der Differenz zwischen Personen-
und Itemparameter.“ (Bühner 2006, 318). Wird diese Gleichung im Zähler nach
der Wahrscheinlichkeit, dass ein Schüler das Item löst und im Nenner einmal nach
der Wahrscheinlichkeit, dass ein Schüler das Item nicht löst, umgeformt und die
vorgestellte Gleichung mit der Exponentialfunktion20 kombiniert, wird die
Wahrscheinlichkeit ermittelt, mit der ein Schüler eine der beiden Antwort-
möglichkeiten im Item löst. (Bühner 2006, 318).
Die Wahrscheinlichkeit, mit der die Leistung eines Schülers in eine der vier
Kategorien in den Ergebnisprotokollen fällt, wird mit der Kategorienwahrschein-
lichkeit des ordnialen Rasch-Modells berechnet (Bühner 2006, 328 f.; Walter
2005, 36) und im Folgenden dargestellt.
19 Bedeutet, dass der Logarithmus einer Ausprägung einer Antwortvariablen derjenige Exponent
ist, mit dem die Eulersche Zahl potenziert werden muss, um die Ausprägung der Antwort-variablen zu erhalten. (Rost 2004, 117).
20 „Die Exponentialfunktion ex
(…) ist die Umkehrfunktion des Logarithmus. e stellt die Eulersche Zahl 2.781 dar.“ (Bühner 2006, 318).
B Methodischer Teil 64
Voraussetzung für die Ermittlung der Kategorienwahrscheinlichkeit ist, dass die
Schwellenwahrscheinlichkeiten berechnet sind, da sie in die Formel für die Be-
rechnung der Kategorienwahrscheinlichkeit eingesetzt werden. (Bühner 2006,
329). Die Schwellenwahrscheinlichkeit wird mit der logistischen Funktion ermit-
telt (Walter 2005, 36) und bedeutet, dass für die Ermittlung einer bestimmten
Schwelle auch deren Gegenwahrscheinlichkeit benötigt wird. (Bühner 2006, 328).
Der logarithmierte Quotient entspricht dabei der Wahrscheinlichkeit, die höhere
Kategorie zu belegen, die im Zähler aufgeführt ist, und der Wahrscheinlichkeit,
die niedrigere Kategorie zu wählen, im Nenner, „der summierten Differenz
zwischen Personenparameter (…) und dem Schwellenparameter bis zur gewählten
Antwortkategorie (…).“ (Bühner 2006, 329). Wird die Gleichung nun umgeformt
und mit der Exponentialfunktion versehen, so dass im Zähler die Summe die
bereits überschrittenen Schwellenparameter und im Nenner die Summe aller
Schwellenparameter steht, wird die Summe der „bereits überschrittener
Schwellenparameter relativiert an der Summe aller Schwellenparameter“ (Bühner
2006, 330) und gibt im Ergebnis an, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Schüler
eine Kategorie im Item belegt. Das bedeutet, dass alle Schwellenschwierigkeiten
gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit bestimmen, mit der eine Person eine
bestimmte Kategorie wählt. (Bühner 2006, 330).
Um eine hohe fachliche Kompetenz zu erreichen, muss der Schüler die aufeinan-
der folgenden Schwellen im Item erfolgreich überschreiten. (Bühner 2006, 330).
Die Schwierigkeit eine Kategorie zu überschreiten wird durch die Lage der Kat-
egorienfunktion relativ zur x-Achse beschrieben. (Bühner 2006, 319) .
Mit dem Schwellenparameter wird neben der Schwierigkeit eine Kategorie im
Item erfolgreich zu überschreiten noch die Kategorientrennschärfe geschätzt.
Mit der Trennschärfe wird die Aussagekräftigkeit eines Items hinsichtlich unter-
schiedlicher Eigenschaftsausprägungen der Schüler ausgedrückt. Besitzt ein Item
eine hohe Trennschärfe, so unterscheidet es gut zwischen Schülern mit unter-
schiedlichen Fähigkeitsausprägungen. Items mit geringer Fähigkeitsausprägung
können dies nur schwer. (Rost 2004, 98). Bei monotonen Itemcharakteristik-
kurven (ICC) ist die Itemtrennschärfe als Steigung der Kurve an ihrem steilsten
B Methodischer Teil 65
Punkt abzulesen. „Bei nichtmonotonen ICC´s ist dementsprechend die 'Steilheit'
des eingipfeligen Funktionsverlaufs Ausdruck der Trennschärfe des Items.“ (Rost
2004, 98). Die Itemtrennschärfe definiert den Anstieg der Itemfunktion. (Rost
2004, 216). Für ordinale Testdaten stehen anstelle der Itemfunktion die
Kategorienfunktionen. (Rost 2004, 216). „An diesen Kurven ist jedoch nicht ohne
weiteres ein Steigungsmaß definierbar, das die Trennschärfe charakterisieren
würde.“ (Rost 2004, 216). Die Kategorientrennschärfe kann ab drei Antwort-
kategorien berechnet werden. (Rost 2004, 217). Die Trennschärfe drückt sich im
ordinalen Rasch-Modell „nur indirekt in den unterschiedlichen Schwellen-
distanzen der Items“ aus. (Rost 2004, 217). Die Schwellenparameter müssen im
und Personenparameter getrennt voneinander zu schätzen. Walter (2005, 48) weist
darauf hin, dass Rasch selber eine Trennung beider Parameter anstrebte.
4.2.1 Itemparameterschätzung
Die Itemparameter lassen sich am besten mit der conditional bzw. bedingten
Maximum Likelihood (cML) schätzen. (Rost 2004, 310). Aus der bedingten Like-
lihood-Funktion werden die Personenparameter herausgerechnet. Da der Per-
sonenparameter nicht mehr in der Gleichung enthalten ist, werden die Item-
parameter unabhängig von den Personenparametern in einem iterativen Prozess
geschätzt. (Walter 2005, 53). Im Mittelpunkt der Itemparameterschätzung stehen
die Wahrscheinlichkeiten der Antwortpattern bei gegebenen Summenscores. Sie
ergeben sich über alle Schüler aus den Spaltensummen der einzelnen Kategorien
in den Items. (Rost 2004, 125 ff. u. 310; Walter 2005, 52 f.; Bühner 2006, 338 ff.).
B Methodischer Teil 68
Mit dem Itemparameter wird zunächst die Itemschwierigkeit bestimmt. Sie ist an
der x-Achse als die Stelle definiert, „an der die Lösungswahrscheinlichkeit .50
ist.“ (Bühner 2006, 319). Abgelesen wird die Itemschwierigkeit bzw. die Katego-
rienfunktion im ordinalen Modell, indem die Lage der Schwellenparameter zur x-
Achse betrachtet wird. Das bedeutet, dass man auf der y-Achse eine Linie zu der
entsprechenden Kategorienfunktion zieht und ein Lot von diesem Schnittpunkt
auf die x-Achse fallen lässt. (Bühner 2006, 319). Der Wert, den man dann auf der
x-Achse ablesen kann, ist der Schwellenparameter. Alle Schwellenparameter in ei-
nem Item werden dann zur Bestimmung des Itemparameters eingesetzt, da der
Itemparameter im ordinalen Rasch-Modell den gemittelten Schwellenparametern
entspricht. (Bühner 2006, 329).
Die Itemparameter, deren Wert am weitesten links von null entfernt liegen, be-
zeichnen leichte Items und Items, deren Werte am weitesten rechts von null lie-
gen, zeigen schwierige Items an. (Bühner 2006, 314).
Wird nun die Abb. 3: „Schwellenparameter“ für das vierte Item aus dem Ergebnis-
protokoll „Pflegeprozess: Pflegeproblem kurz und präzise formuliert“ auf der
nächsten Seite betrachtet, zeigt sich, dass der Schwellenparameter für die erste
Schwelle -0.5, für die zweite Schwelle 1.2 und für die dritte Schwelle 1.9 auf der
x-Achse beträgt. Aus den drei Schwellenparametern ergibt sich ein Itemparameter
von 0.86602.22 Ein Itemparameter mit diesem Wert zeigt eine mittlere Aufgaben-
schwierigkeit an.
22 Zu beachten ist, dass die geschätzten Schwellenparameter mit der Statistiksoftware R nicht mit
den geschätzten Schwellenparametern in WINMIRA übereinstimmen. Dies ist darauf zurückzu-führen, dass zur Schätzung des Personenparameters in R eine andere Methode als die WLE eingesetzt wird, kein Bootstrap durchgeführt und die fehlenden Daten vom Typ MCAR eigen-ständig bearbeitet werden.
B Methodischer Teil 69
Abbildung 3: Schwellenparameter für das Item: „Pflegeproblem kurz und präzise formuliert“ aus dem Ergebnisprotokoll „Pflegeprozess“ in R: Grafik
4.2.2 Personenparameterschätzung
Im Anschluss an die Schätzung der Itemparameter wird der Personenparameter
geschätzt. „Für jeden Summenwert wird ein Personenparameter geschätzt.“
(Bühner 2006, 339). Der Summenwert entspricht letztendlich der Summe der
Lösungswahrscheinlichkeiten. (Bühner 2006, 339). Mit dem Personenparameter
können die Schüler bei Modellkonformität auf der Fähigkeitsskala verortet
werden. Das bedeutet, dass der Wert des Schülers auf der latenten Variablen seiner
fachlichen Kompetenz entspricht. Zur Personenparameterschätzung stehen unter-
schiedliche Verfahren zur Auswahl. (Bühner 2006, 339). In der Prüfung werden
voraussichtlich einige Schüler alle Items mit „vollständig“ in der Bewertung
zeigen. Kaum wird sich zeigen, dass ein Schüler bei allen Kriterien mit „nein“
bewertet wurde. In diesem Fall müssen die Personenparameter mit der Weighted
(gewichteten) Likelihood Estimates (WLE) geschätzt werden. WLE werden
eingesetzt, um für extreme Scores (alle oder gar keine Punkte) die
Personenparameter schätzen zu können. (Bühner 2006, 339).
B Methodischer Teil 70
Die Personenparameter, die nach der WLE-Methode geschätzt werden, treffen die
Fähigkeitsausprägung für einen einzelnen Schüler am besten. Sie sind jedoch
messfehlerbehaftet. (Rost 2004, 315).
Um die Personen- und Schwellenparameter auf einer gemeinsamen Skala abbil-
den zu können, muss die Metrik der Skala bestimmt werden. Hierzu wird der
durchschnittliche Schwellen- oder Personenparameter auf Null festgelegt, da die
Parameter nicht über einen Nullpunkt, wie eine Absolutskala, verfügen. (Bühner
2006, 314). Das bedeutet, dass negative Werte leichte Items und Schüler mit
geringer Leistungsausprägung und positive Werte schwierige Items und Schüler
mit hoher Leistungsausprägung anzeigen. I.d.R. liegen die Parameterwerte auf der
gemeinsamen Skala zwischen -3 und +3. (Moosbrugger 2007, 230 f.; Bühner
2006, 314).
4.3 Parameterschätzung und fehlende Daten
Bei der Parameterschätzung wurde bis zu diesem Punkt der Arbeit davon ausge-
gangen, dass die Datenmatrix vollständig vorliegt und keine Daten fehlen. Diese
Situation wird in der Testpraxis nicht immer vorzufinden sein, weil nicht in jeder
Pflegesituation alle Items abprüfbar sind und Schüler ggf. aufgrund eines nicht
ausreichenden Zeitmanagements alle zu bewertenden Items demonstrieren können
oder die Prüfer es evtl. unterlassen, ein Item zu bewerten. Daten, die in einem
Umfang von ein bis zehn Prozent fehlen, sind als normal anzusehen. (Schnell, Hill
& Esser 1999, 430).
Am häufigsten werden die Daten aufgrund nicht demonstrierbarer Kriterien in der
Datenmatrix fehlen und kaum, weil ein Schüler aufgrund eines fehlenden Zeit-
managements die Kriterien nicht demonstriert. Ausgegangen wird von designbe-
dingten fehlenden Daten. Das bedeutet, dass der Schüler in der ausgewählten
Pflegesituation bestimmte Items nicht demonstrieren kann. Dabei werden die
fehlenden Variablen höchstwahrscheinlich ein willkürliches Muster zeigen. „Feh-
lende Daten aufgrund nicht vorgelegter Items werden in der Regel als ignorierbare
B Methodischer Teil 71
fehlende Daten angesehen, wenn Probanden per Zufall unterschiedliche Itemmen-
gen erhalten, da sie nicht mit Personenmerkmalen zusammenhängen. Simulations-
studien zeigen, daß diese Daten häufig vom Typ MCAR sind.“ (Walter 2005, 71).
Ausgegangen wird von missing completely at random (MCAR). (Lüdtke & Ro-
bitzsch & Trautwein & Köhler 2007, 105). Das bedeutet, dass „die Wahrschein-
lichkeit, daß ein Wert für eine Person X fehlt, weder eine Funktion von X noch
von Y 1 , Y 2 … Y p “ ist. (Walter 2005, 71). Sie sind ein Spezialfall von missing at
random (MAR). Das bedeutet auch, dass das Fehlen der Daten in keiner Bezie-
hung zu den fehlenden und vorhandenen Werten steht. Die Ursache der fehlenden
Angaben kann nicht damit begründet werden, dass ein Schüler bei einem Krite-
Antwortmuster präsentiert werden, dies wird für das Ergebnisprotokoll des prak-
tischen Teils der Prüfung recht unwahrscheinlich sein.
24 Für den Likelihood-Quotienten-Test wird „die Likelihood der Daten unter der Annahme, dass
das Rasch-Modell in der Gesamtstichprobe gilt“ benötigt. (Bühner 2006, 345). Anschließend wird die Likelihood eines Modells, das die Daten perfekt beschreibt, berechnet, indem die relativen Häufigkeiten der Antwortmuster aufmultipliziert werden. Daraufhin wird die
2χ -ver-teilte Prüfgröße ermittelt, die sich aus dem Wert des Likelihood-Quotienten-Tests multipliziert mit der Konstanten (-2log) ergibt. (Bühner 2006, 345).
B Methodischer Teil 74
4.4.3 Bootstrap-Verfahren
Um nicht ganz auf den inferenzstatistischen Schluss zu verzichten, kann für das
ordinale Rasch-Modell und den Datensatz eine Prüfverteilung mit dem Bootstrap-
Verfahren simuliert werden, um zu einem inferenzstatistischen Schluss zu kom-
men. Auf der Basis der empirischen Stichprobe werden Personen- und Itempara-
meter bestimmt. Mit den ermittelten Item- und Personenparametern wird anschlie-
ßend eine notwendige Anzahl an Stichproben Rasch-konforme Itemantworten
simuliert. (Bühner 2006, 347). „Aus den simulierten Antworten werden erneut
Item- und Personenparameter für jede simulierte Stichprobe geschätzt“ (Bühner
2006, 347) und für jede simulierte Stichprobe eine Prüfgröße ermittelt. Ermittelt
werden die Cressie-Read-Prüfgröße, die eine Abwandlung des Pearson - 2χ -
Tests darstellt und der Pearson 2χ -Test. (Bühner 2006, 346; Rost 2004, 336).
„Der Pearson - 2χ - prüft die Abweichungen der Antwortmuster, die un-
ter dem Rasch-Modell zu erwarten sind, von den tatsächlich beobachteten
Antwortmustern.“ (Bühner 2006, 346).
Die Pearson - 2χ - Prüfgröße zeigt über alle Stichproben die Verteilung der 2χ -
Werte an. Die Verteilung besteht aus Werten, „die durch Rasch-konforme Daten-
sätze erzeugt wurden.“ (Bühner 2006, 347). Anschließend werden die Werte, die
durch rasch-konforme Datensätze erzeugt wurden, mit dem empirisch vorge-
fundenen 2χ - Wert verglichen. Dazu wird der Prozentwert des empirisch be-
obachteten 2χ - Werts in der simulierten Verteilung berechnet. (Bühner 2006,
347). „Gehört der empirisch beobachtete 2χ - Wert zu den 5 Prozent höchsten
2χ - Werten der simulierten Verteilung, wird das Modell abgelehnt. Es ist unter
diesen Gegebenheiten unwahrscheinlich, dass der 2χ - Wert, der empirisch beo-
bachtet wurde, zu den 2χ - Werten gehört, auf die das Rasch-Modell „passt“. “
(Bühner 2006, 347). Der Pearson- 2χ -Test führt zu einem ähnlichen Ergebnis wie
der Likelihood-Quotienten-Test. (Bühner 2006, 346).
B Methodischer Teil 75
Bühner (2006, 253 ff.) beschreibt, dass neben dem 2χ - und dem p-Wert auch im-
mer der Modell-Fit angegeben werden muss. Dieser beschreibt, wie gut das Mo-
dell die Daten beschreibt, und wird in der Persönlichkeitsforschung mit dem Root-
Mean-Square-Error of Approximation (RMSEA) angegeben. „Der RMSEA be-
trachtet hauptsächlich die Abweichung der beobachteten von der impliziten Vari-
anz-Kovarianzmatrix.“ (Bühner 2006, 255).
Angegeben werden in Bühner (2006, 256) die Cut-off-Werte mit:
N > 250: RMSEA ≤ .06
N < 250: RMSEA ≤ .08.
4.4.4 Informationskriterien
Mit den Informationskriterien wird geprüft, inwieweit sich die testtheoretischen
Annahmen anhand der erhobenen Daten bestätigen lassen. Angenommen wird,
dass die fachliche Kompetenz in den Ergebnisprotokollen eindimensional vorliegt.
Um die Eindimensionalität zu prüfen, müssen die eindimensionalen mit den mehr-
dimensionalen Modellen verglichen werden. Um eine Entscheidung zu treffen,
welches theoretische Modell die Daten am besten erklärt, sollten die Infor-
mationskriterien eingesetzt werden. Die Informationskriterien stellen Kriterien zur
Auswahl eines Modells dar, indem sie die Modellgüte deskriptiv beurteilen. Mit
ihnen wird beurteilt, welches Modell unter den konkurrierenden und unter-
schiedlich komplexen Modellen am besten passt. (Rost 2004, 339). Mit den
Informationskriterien lassen sich Modelle miteinander vergleichen, die in keiner
hierarchischen Beziehung zueinander stehen und deren Geltung nicht nachge-
wiesen werden muss. Die Modelle müssen sich nur auf die gleiche Datenbasis be-
ziehen. Die Informationskriterien beinhalten die Likelihood des Modells, die An-
zahl der Modellparameter und z. T. den Stichprobenumfang. (Rost 2004, 339). Zur
Erklärung der Datenanalyse wird das Modell herangezogen, das die kleinsten
Werte der Informationskriterien anzeigt und mit möglichst wenigen Parametern
auskommt. Rost (2004, 220 u. 342) empfiehlt bei Tests mit vielen Items und
B Methodischer Teil 76
Antwortkategorien, wie im Ergebnisprotokoll des praktischen Teils der Prüfung in
der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in RLP, und kleinen Patternhäufig-
keiten, Bayes Information Criterion (BIC) einzusetzen, da die Parameteranzahl
stärker gewichtet und dem Einfachheitskriterium eine höhere Bedeutung beige-
messen wird als den Akaikes information criterion (AIC), und es wird der Über-
parametisierung effektiver entgegengewirkt.
Der Vorteil von Informationsmaßen ist, dass Modelle miteinander verglichen wer-
den, die in keiner hierarchischen Beziehung zueinander stehen. (Rost 2004, 344).
Der Nachteil ist, dass die Informationskriterienwerte nicht absolut erklärt werden
können, indem sie erklären, ob das Modell die Daten gut oder weniger gut be-
schreibt und wie stark es von einem saturierten Modell25 abweicht. (Bühner 2006,
352).
4.4.5 Lokale Modellverletzung
Bei der lokalen Modellverletzung werden die Antwortpattern einzelner Items bzw.
Personen bzgl. ihrer Modellkonformität oder -abweichung geprüft.
Personen-Fit-Index:
Mit dem Personen-Fit-Index lassen sich auf der Ebene der Schüler Modellverlet-
zungen prüfen. Berechnet wird die Wahrscheinlichkeit, „dass eine Person mit dem
betreffenden Summenscore (…) genau dieses Antwortmuster produziert.“ (Rost
2004, 363). Erkannt werden die Antwortmuster der Schüler mit der abgeleiteten
standardnormalverteilten Prüfverteilung (z-Werte). Fit-Werte, die kleiner -1.96
sind, zeigen ein abweichendes und Fit-Werte größer als +1.96 zeigen ein
überangepasstes Antwortverhalten. (Rost 2004, 364). Die Fit-Werte sollen zwi-
schen -1.96 und +1.96 liegen.
25 Das saturierte Modell kann die beobachteten Daten perfekt erklären und enthält so viele Para-
meter, wie es unabhängige Daten gibt. (Rost 2004, 334).
B Methodischer Teil 77
Fällt ein Personen-Fit-Index ungünstig aus, sollte die Testwertinterpretation unter-
lassen oder mit Vorsicht vorgenommen werden. (Rost 2004, 363)
Personen, die eine unpassende Datenmatrix aufweisen, werden vom wissen-
schaftsethischen Standpunkt heraus nicht aus der Untersuchung ausgeschlossen.
(Rost 2004, 365). Das Ziel der Untersuchung besteht nicht darin, die Personen zu
identifizieren. Mit der Untersuchung soll das Ergebnisprotokoll untersucht und
ggf. verbessert werden, dazu werden die unpassenden Items selektiert.
Item-Fit-Index
Sollen für die Items ungewöhnliche Antwortmuster identifiziert werden, muss der
Q-Index betrachtet werden. (Bühner 2006, 365). Mit dem Q-Index wird angege-
ben, „wie wahrscheinlich die Antwortmuster eines Items unter den gegebenen
Modellparametern sind.“ (Bühner 2006, 365): Er variiert zwischen 0 und 1.
Normalerweise treten Werte zwischen 0.1 und 0.3 auf. (Bühner 2006, 365 f.). Ein
Q-Index von 0 bedeutet, dass das beobachtete Antwortmuster eines Items dem-
jenigen mit maximaler Trennschärfe entspricht und stark deterministisch ist. Es
wurde diejenige Antwortkategorie gewählt, die der jeweiligen Fähigkeitsausprä-
gung genau entspricht. (Bühner 2006, 365). Die Trennschärfe, die der Prüfung der
Itemqualität dient, darf nicht mit dem Trennschärfeparameter verwechselt werden.
(Rost 2004, 370 f.).
Ein Q-Index von 0.5 deutet auf ein zufälliges Antwortmuster des Schülers hin und
ein Q-Index von 1 bedeutet, dass das beobachtete Antwortmuster eines Items
demjenigen mit geringster Trennschärfe entspricht. Das Muster stellt das genaue
Gegenteil zu dem erwarteten Muster dar. (Bühner 2006, 365 f.).
Der Q-Index kann mit der z-verteilten Prüfgröße auf Signifikanz getestet werden.
Mit der z-verteilten Prüfgröße wird geprüft, „ob ein Antwortmuster signifikant
von dem unter dem Rasch-Modell erwarteten Antwortmuster abweicht.“ (Bühner
2006, 366). Ein positiver z-Wert zeigt einen Item-Underfit an. Das bedeutet, dass
das Antwortmuster des Items signifikant schlechter als das erwartete Muster ist
und das Item ungeeignet ist. Die Trennschärfe ist zu gering. Der Q-Index ist meis-
B Methodischer Teil 78
tens größer als 0.3, und ein negativer z-Wert deutet auf einen Item-Overfit hin.
Das bedeutet, dass die beobachteten Itemantworten geringer von den
vorhergesagten Itemantworten abweichen, als dies unter der Modellannahme zu
erwarten war, damit passt das Item zu gut. (Bühner 2006, 365 f.; Rost 2004, 374).
Um die Modellkonformität zu testen, werden die fünf beschriebenen Verfahren für
die Ergebnisprotokolle eingesetzt.
4.5 Gütekriterien
Ob die derzeitig empfohlenen abzuprüfenden Kriterien in den Ergebnisprotokol-
len der Richtlinie zu den Prüfungen in der Gesundheits- und (Kinder-)Kranken-
pflege des Landes Rheinland-Pfalz, Version 1.1, die fachliche Kompetenz beim
Schüler konstruktvalide erfassen, wird mit den Hauptgütekriterien Validität, Relia-
bilität und Objektivität geprüft.
4.5.1 Validität
Die Konstruktvalidierung wird mit dem ordinalen Rasch-Modell geprüft und ist
Hauptgegenstand dieser Arbeit. Die Frage, womit und wie hoch die messfehlerbe-
reinigten Messwerte korrelieren, wird nicht beantwortet, da dies in den Geltungs-
bereich der klassischen Testtheorie gehört. Neben der Überprüfung der Validität
muss die Genauigkeit geprüft werden, mit der die fachliche Kompetenz erfasst
wird.
4.5.2 Reliabilität
Die Genauigkeit, mit der die fachliche Kompetenz erfasst wird, wird durch die
Reliabilität ausgedrückt. Ein Test ist umso reliabler, je geringer der Anteil
zufälliger Messfehler ist. In der probabilistischen Testtheorie wird die Reliabilität
über die Personenparameterschätzung ermittelt. Wurde der Personenparameter mit
der WLE geschätzt, lässt sich bei Tests mit über 20 Items zur Reliabilitäts-
B Methodischer Teil 79
schätzung die Erwartungswert-Methode oder die sogenannte Andrichs-Methode
einsetzen. (Walter 2005, 79).
Mit der Erwartungswertmethode werden die Fehlervarianz und/oder die wahre
Varianz direkt geschätzt. (Rost 2004, 380). Die Fehlervarianz wird unabhängig
von der Varianz der beobachteten Messwerte festgelegt. Sie wird über den Erwar-
tungswert des Standardschätzfehlers der Personenparameter herausgearbeitet,
ohne dass die Fehlervarianz jedes Personenmesswertes davon abhängt, welche
anderen Personen in der Stichprobe sind. Sie hängt von der Anzahl und den
Schwierigkeiten der Items im Test ab. Berechnet wird die Varianz des Fehleran-
teils der Messwerte über alle Personen über den Mittelwert aller Schätzfehler-
varianzen. (Rost 2004, 380).
Die Reliabilität sollte in Leistungstests Werte über 0.9 erreichen. (Schermelleh-
Engel & Werner 2007, 129). Voraussetzung für die Reliabilität ist die Objektivität
eines Tests. (Schermelleh-Engel & Werner 2007, 114).
4.5.3 Objektivität
Mit der Objektivität wird die Unabhängigkeit vom Testleiter, von Situationsmerk-
malen, vom Testauswerter und von störenden Randbedingungen auf die Tester-
gebnisse geprüft. Unterschieden werden je nach Phase der Testdurchführung die
Durchführungs-, Auswertungs- und Interpretationsobjektivität.
Die Durchführungsobjektivität beschreibt den Grad der Unabhängigkeit von der
den Test durchführenden Person. Dabei zeigen die Verhaltensweisen der Prüfer
Einfluss auf das Verhalten der Prüflinge. Um die maximale Durchführungs-
objektivität sicherzustellen, sollten festgelegte Anweisungen für die Testdurch-
führung existieren, die für die Prüfer verbindlich sind. (Moosbrugger & Kelava
2007, 8 ff.; Rost 2004, 39).
Im Rahmen der Auswertungsobjektivität werden die gezeigten Leistungen der
Schüler den einzelnen Bewertungskategorien nach vorgegebenen Regeln zugeord-
31 Die Tabelle „Überblick zum Modus und Median im Ergebnisprotokoll „Pflegeprozess“ und „Pflege“ vor und nach der Imputation können im Anhang S. 218 ff. eingesehen werden.
C Ergebnisse 94
Insgesamt zeigen von den 781 Fällen 200 Protokolle fehlende Daten von über
30 %. Das sind 25,61 %. (SPSS Analyse fehlender Werte).
Das folgende Kapitel stellt in der nachstehenden Tabelle die Operationalisierung
der fachlichen Kompetenz in einem Überblick vor.
1.7 Operationalisierung der fachlichen Kompetenz
Definition Gesetzl. Vorgaben Verhalten
„Fachkompetenz bezeich-net die Bereitschaft und Befähigung, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.“ (KMK-Hand-reichung 2007, 11)
Aufgabe nach § 15, § 18 KrPflAPrV, Abs. 1 + 2:
Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf die Pflege einer Patien-tengruppe von ma-ximal vier Personen im Differenzierungs-bereich des Prüflings nach Anlage 1 Buchstabe B über einen Zeitraum von 6 Stunden. In dieser Zeit muss der Prüf-ling alle anfallenden Aufgaben einer pro-zessorientierten Pflege einschließlich Dokumentation und Übergabe überneh-men und sein Pfle-gehandeln erläutern, begründen sowie die Prüfungssituation reflektieren.
Ergebnis nach § 15, § 18 Abs.1 KrPflAPrV,:
Der Prüfling muss nachweisen, dass er
Variablen:
Zielorientiert bezeichnet die Fähigkeit, Probleme methodengeleitet und strukturiert zu lösen.
Kriterien:32
1 Erfasst und
1.1 bewertet die individuelle Pflegesituation bei Menschen aller Altersgruppen
1.2 unter Berücksichtigung der Entstehungsursache und –
1.3 des Ausmaßes
1.4 auf der Grundlage pflegewissenschaft-
licher Erkenntnisse
1.5 und ihrer Bezugswissenschaften.
2 Legt das Pflegeziel unter Berücksichtigung individueller,
2.1 fachlicher und
2.2 situativer Erfordernisse fest.
3 Passt den Erfolg pflegerischer Maßnahmen am Pflegeziel und
3.1 an den sich verändernden Pflegebedarf an.
Variable:
Sachgerecht bezieht sich auf die Fähigkeit, Probleme unter Berücksichtigung gängiger Normen und Vorschriften der Pflegewissen-schaften und Bezugswissenschaften
32 Beschreiben die Fertigkeiten und Kenntnisse.
C Ergebnisse 95
die während der Ausbildung erworbene fachliche Kompetenz in der beruflichen Praxis anwenden kann und befähigt ist, sie nach § 3 Abs. 1 des KrPflG eigenverantwortlich auszuführen.
fachgerecht zu lösen.
Kriterien:
1 Plant personenbezogen pflegerische Maßnahmen unter kurativen und/oder präven-tiven, gesundheitsfördernden, rehabilitativen und palliativen Aspekten
1.1 entsprechend dem Stand der Pflegewissenschaften und
1.2 Bezugswissenschaften
1.3 vor dem jeweiligen Hintergrund des Versor-gungsbereiches für den Pflegebedürftigen
1.4 unter der Berücksichtigung der Zielset-zung.
2 Führt die Vorbereitung,
2.1 Durchführung und
2.2 Nachbereitung der pflegerischen und/ oder ärztlich veranlassten Maßnahmen
2.3 unter Berücksichtigung von Qualitätskriterien,
2.4 rechtlichen Rahmenbestimmungen sowie den
2.5 wirtschaftlich und
2.6 ökonomischen Aspekten fachlich korrekt
2.7 mit einer entsprechenden Interaktion und Kommunikation durch.
3. Berät, unterstützt und leitet Pflegebedürftige und ihre Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit an
4. Korrekter Umgang mit Arbeitsmittel
5. Erkennt situative Veränderungen und berücksichtigt diese bei pflegerischen Inter-ventionen
6. Leitet Pflegebedürftige in andere Einrich-tungen über
7. Organisiert die Mitwirkung durch andere Be-rufsgruppen und
7.1 arbeitet mit ihnen zusammen.
8. Trägt zur eigenen Gesundheitsvorsorge bei.
Variable:
Selbstständig bezeichnet die Fähigkeit, Prob-leme ohne äußere Hilfe zu lösen und zur
2.1 organisiert die prozesshafte Pflegesitua-tion selbstständig.
3. Führt die Pflege selbstständig durch.
4. Berät, unterstützt und leitet Pflegebedürftige und ihre Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit selbstständig an.
5 Begründet und
5.1 evaluiert das Pflegehandeln selbstständig und
5.2 schätzt die erbrachte Leistung realistisch ein.
6. Stellt die Pflegesituation unter Berücksichtigung zugelassener Hilfsmittel voll-ständig dar.
Variable:
Ergebnis beurteilen bezieht sich auf die Fähig-keit und Bereitschaft, eigene Fähigkeiten selbstkritisch einzuschätzen und sich kreativ mit dem Handlungsgegenstand auseinanderzusetzen
Kriterien:
1. Geht mit Prüfungssituationen, Krisen oder Konfliktsituation konstruktiv um.
2. Reflektiert eigene Fähigkeiten angemessen.
3. Fordert bei Bedarf angemessene Unterstüt-zung ein
Tabelle 7: Operationalisierte fachliche Kompetenz der externen Performanz in der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege für den praktischen Teil der Prüfung in RLP nach dem Testgütekriterium der Inhaltsvalidität
C Ergebnisse 97
1.7.1 Analyse der Ergebnisprotokolle anhand der operationalisierten
Kriterien
Die fachliche Kompetenz wurde im vorangegangenen Abschnitt auf der Grund-
lage von § 3 „Ausbildungsziel“ des Gesetzes über die Berufe in der Kranken-
pflege (DB 2003 a, 1443 f.), § 15 und § 18 „Praktischer Teil der Prüfung“ (DB
2003 b, 2266), der Anlage 1 KrPfAPrV (DB 2003 b, 2268 f.) und den 30 Modulen
aus dem Rahmenlehr- und Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung in der
Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in RLP (MASGFF.RLP (Hrsg.), 2005)
nach dem Testgütekriterium der Inhaltsvalidität operationalisiert. Die operational-
isierten Items wurden zeitgleich mit den Landesvorgaben in den Ergebnisproto-
kollen und dem Leitfragengespräch verglichen. In der Spalte „Verhalten“ im Ab-
schnitt „Kompetenz – Ergebnis der Operationalisierung“ wurden die Ab-
weichungen zu den Landesvorgaben im kursiven Schriftbild verdeutlicht.
Deutlich wird, dass die zu erfassenden Items in den Ergebnisprotokollen de-
tailliert, aber nicht vollständig aufgeführt sind. Sie erfassen häufig repräsentative
Lerninhalte und nicht immer die als Lernziel formulierten Aufgaben nach § 3
„Ausbildungsziel“ Absatz 2 Nr. 1 und 2 im Gesetz über die Berufe in der
Krankenpflege, bezogen auf den aktuellen Stand der Pflegewissenschaft. Das
Ausbildungsziel formuliert autonome Fähigkeiten, wie mit Wissen umzugehen, es
anzuwenden und zu interpretieren ist. Bedingt wird für Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 1
(DB 2003 a, 1443 f.) sowie für § 15 und § 18 „Praktischer Teil der Prüfung“ des
KrPflAPrV (DB 2003 b, 2266) die fachliche Kompetenz abgebildet. Die Lern-
inhalte kommen im Handlungsprozess kognitiv durchdrungen zur Anwendung.
Festzuhalten ist, dass die Items im Ergebnisprotokoll „Pflegeprozess“ und
„Pflege“ immer Fertigkeiten erfassen, sodass die im Antwortverhalten einge-
schätzte Bewertung eindeutig auf die Items der fachlichen Kompetenz zurück-
zuführen sind, wenn sich das Modell als Rasch-konform erweist und Rückschlüs-
se auf die Personeneigenschaft ermöglicht. (Rost 2004, 55).
C Ergebnisse 98
Mit 38 praktischen und 23 kognitiven Fertigkeiten33 werden die Items für den
praktischen Teil der Prüfung in einem angemessenen Verhältnis zueinander
stehend angesehen, wenn die Überschneidungen nicht berücksichtigt werden.
1.7.2 Ergebnis der ersten Hypothesenprüfung
Festzuhalten ist, dass die Ergebnisprotokolle „Pflegeprozess“ und „Pflege“ in der
Richtlinie zu den Prüfungen in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in
RLP (MASGFF.RLP (Hrsg.), 2007) nicht alle relevanten Inhalte der Ausbildung
nach § 3 „Ausbildungsziel“ des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege
und der Anlage 1 KrPfAPrV erfassen. Dies bedeutet, dass in den Ergebnisproto-
kollen keine umfängliche Inhaltsvalidität vorliegt. Die Items stellen keinen aus-
reichenden Indikator für die latente Variable dar. (Bühner 2006, 41).
Mit diesem Ergebnis wird die erste Forschungsfrage im Hinblick auf § 3 „Ausbil-
dungsziel“ des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege beantwortet und die
entsprechende Nullhypothese falsifiziert. Akzeptiert wird die Alternativhypothese
mit:
Die abzuprüfenden Items in den Ergebnisprotokollen für den praktischen
Teil der Prüfung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in RLP
bilden die fachliche Kompetenz nicht inhaltsvalide ab. Sie sind kein aus-
reichender Indikator für die latente Variable der fachlichen Kompetenz.
Ein Testinstrument wie das Ergebnisprotokoll des praktischen Teils der Prüfung
aus der Prüfungsrichtlinie in RLP ist lehrzielvalide, wenn es
„den Lehrstoff des Lehrziels enthält oder repräsentiert. Ein lehrzielvalider
Test oder Lehrgang darf keine Aufgaben enthalten, die nicht zur Aufga-
benmenge des Lehrziels gehören. Ein solcher Test enthält entweder alle
Aufgaben der Aufgabenmenge oder er besteht nur aus einer repräsenta-
tiven Stichprobe von Aufgaben der definierten Grundmenge.“ (Klauer
1987, 16).
33 Eine kognitive Fertigkeit bezieht sich nicht explizit auf das Ergebnisprotokoll, sondern auf das
Prüfungsgespräch.
C Ergebnisse 99
2 Schließende Statistik
Mit der schließenden Statistik werden die Daten, die aus der Erhebung stammen,
auf die Überprüfung der Hypothesen zwei bis vier getestet. Die damit verbunde-
nen mathematischen Operationen erfordern Skalen auf Intervallniveau. Durch die
Parameterschätzung im ordinalen Rasch-Modell haben die Daten bei Modellkon-
formität Intervallskalenniveau. Genügen die Daten der spezifischen Objektivität,
sind die ermittelten Ergebnisse stichprobenunabhängig. (Moosbrugger 2007,
230 f.). Berechnet werden die Daten auf Modellgültigkeit mit der Statistiksoft-
ware WINMIRA. Die Auswertungen befinden sich auf der Daten-CD im Ordner
Winmira-Output und sind in den entsprechenden Unterordnern unter SPSS-
MEDIANIMPUTATION abgelegt.
In WINMIRA wird die Berechnung der Daten mit vollständigen Datenmatrizen
durchgeführt. Eine komplette Datenmatrix liegt in neun von 781 Fällen vor.
WINMIRA rechnet nur mit diesen neun Fällen. Zur Auswertung müssen die Er-
gebnisprotokolle lückenlos vorliegen. Mit einem Prozent an Informationen lässt
sich die Forschungsfrage nicht beantworten. Die fehlenden Werte werden durch
den Median imputiert. Nach der Imputation des Medians weisen die Items34 unter
der Kategorie Schulung, Beratung und Anleitung den Modus „zum größten Teil“
statt „vollständig“ auf.35
2.1 Informationskriterien
Mit den Informationskriterien wird getestet, welches Modell unter den konkurrie-
renden und unterschiedlich komplexen Modellen das Beste ist. (Rost 2004, 339).
Geprüft wird, ob ein eindimensionales Testmodell die Daten besser erklärt als ein
mehrdimensionales. In den Vergleich können das Ratingskalen-Modell und das
34 „Berücksichtigt Wahrnehmungskanäle“, „Geeignete Medien werden eingesetzt“, „Sinnvolle
didaktische Strukturierung.“ 35 Veränderter Modus kann im „Überblick zum Modus und Median im Ergebnisprotokoll
„Pflegeprozess“ und „Pflege“ vor und nach der Imputation im Anhang S. 218 ff. eingesehen werden.
C Ergebnisse 100
Dispersion-Modell nicht integriert werden, aufgrund der nicht gewählten Kate-
gorie „nein“ im Item 21.36
Informationstheoretische Maße für den Modellvergleich
Modell logLik Parameteranzahl
des Modells BIC
Ordinales Rasch-Modell ohne Smooth score distri-bution37
-28337.10 311 58745.65
101319385038714082800000000000000.00
Ordinales Rasch-Modell mit Smooth score distri-bution
36 „Übergibt die Patienten an die Prüfer.“ 37 „Smooth score distribution“ bedeutet: geglättete Score-Verteilung. (Rost 2004, 132). 38 Nimmt an, dass der Abstand aufeinander folgender Schwellenparameter für jedes Item und über
alle Items gleich ist. Die Itemtrennschärfe ist direkt in der Form eines Modellparameters inte-griert. (Rost 2004, 216 f.).
39 Quantifizierendes und qualifizierendes Modell für ordinale Daten, wobei in allen latenten Klassen das Rasch-Modell gilt. (Rost 2004, 240).
40 Qualifizierendes Modell: Es ordnet Personen unterschiedlichen Klassen von Antworttypen zu. (Rost 2004, 226).
41 Quantifizierendes und qualifizierendes Modell für ordinale Daten, wobei eine Kombination aus skalierbaren und unskalierbaren latenten Klassen angenommen werden kann. (vgl. Rost 2004, 180).
C Ergebnisse 101
Tabelle 8: Informationstheoretische Maße für den Modellvergleich (SPSSMEDIANIMPUTATION.OUT; SPSS-MEDIAN-IMPUTATION.O14; SPSS MEDIANIMPUTATION.O13; SPSSMEDIANIMPUTATION.O12; SPSSMEDI -AN IMPUTATION.O30; SPSSMEDIANIMPUTATION.O32)
Die ersten drei Modelle prüfen die Eindimensionalität des Modells und die letzten
drei Modelle untersuchen, ob dem Test eine andere psychometrische, d. h. eine
mehrdimensionale Struktur zugrunde liegen. (Rost 2004, 267).
Der Vergleich zeigt, dass das ordinale Rasch-Modell mit einer geglätteten Score-
Verteilung neben dem Hybrid-Modell in einer Klasse die kleinsten BICs anzeigen
und unter der Berücksichtigung der Parameteranzahl am besten auf die Daten pas-
sen. Da die Ergebnisprotokolle auf Eindimensionalität geprüft werden, erfolgt die
Hypothesentestung mit der geglätteten Score-Verteilung im ordinalen Rasch-Mo-
dell und nicht mit dem Hybrid-Modell.
Wird mit einer geglätteten Wahrscheinlichkeitsverteilung gerechnet, werden bei
der Parameterschätzung Parameter eingespart. (Bühner 2006, 363).
2.2 Einstellung in der Statistiksoftware WINMIRA zur Berech-
nung des ordinalen Rasch-Modells mit geglätteter Score-
Verteilung
Für die spezifische ordinale Rasch-Analyse (Partial-Credit-Modell) mit aktivierter
Option SMOOTH SCORE DISTRIBUTION (geglättete Score-Verteilung) werden
die aus der SPSS-Datei eingelesenen Daten in WINMIRA mit den Optionen
CATEGORY PROBABILTIES (relative Häufigkeiten, mit der eine Antwortkate-
PERSON PARAMETER ESTIMATES (Schätzung der Personenparameter),
ITEM-FIT (Q-INDEX) im Menü JOB DEFINITION, Untermenü OUTPUT
OPTIONS und dem Untermenü BOOTSTRAP GF (Goodness of Fit) versehen.
Die Voreinstellungen im Boostrap-Fenster werden bis auf die gezogenen Stichpro-
C Ergebnisse 102
ben von 100 mit den getroffenen Voreinstellungen und dem Personenparameter
WLE akzeptiert. Die gezogenen Stichproben werden auf 400 eingestellt.
2.3 Prüfung der Ergebnisprotokolle auf Eindimensionalität
Die Eindimensionalität wird mit der Personen- und Itemhomogenität geprüft. Rost
(2004, 345) empfiehlt beide Aspekte zu testen, um sicher sein zu können, „dass
ein Test und eine Personenpopulation Rasch-skalierbar sind“ (Rost 2004, 345), da
Personen und Items im Rasch-Modell symmetrisch sind. Die Aufteilung in Per-
sonen- und Itemparameter ist „komplementär in dem Sinne, dass sich Item-
heterogenität nicht unbedingt in Tests auf Personenhomogenität zeigen muss und
umgekehrt.“ (Rost 2004, 345). Liegt Personenhomogenität vor, bearbeiten die
Schüler die Ergebnisprotokolle aufgrund derselben Fähigkeit. (Rost 2004, 347).
Bei der Prüfung der Personenhomogenität müssen die Itemparameter, da sie unab-
hängig von der Personenstichprobe geschätzt werden, in allen Teilstichproben
gleich sein. (Rost 2004, 347). Die Personenhomogenität kann mit dem Andersen
Test, dem so genannten bedingten Likelihood-Test, durchgeführt werden. Dazu
müssen alle erwarteten Patternhäufigkeiten einmal beobachtet werden. Da nur 679
von 15211807202738752800000000000000 Patternhäufigkeiten beobachtet
wurden, kann die Prüfgröße nicht mehr mit einer 2χ -Verteilung erfolgen. (Rost
2004, 336; SPSSMEDIANIMPUTATION.O14).
2.3.1 Grafischer Modellgeltungstest
Deskriptiv kann die Personenhomogenität mit dem grafischen Modelltest gemes-
sen werden. Hierzu werden die Schülerwerte aus der vorliegenden Stichprobe in
die Teilstichprobe Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinder-
krankenpflege aufgeteilt.
C Ergebnisse 103
Abbildung 10: Grafischer Modelltest mit den Teilstichproben Gesundheits- und Krankenpflege (E) und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (K) (Grafischer Modelltest\ graf. Modell.jpg)
Die eingetragenen Itemparameter zeigen im Streudiagramm, dass die Items relativ
stark von der Winkelhalbierenden abweichen. Die Items 45, 47, 46, 49, 32, 4, 41,
27, 7, 15, 17, 52 und 51 liegen jedoch nahe an der Winkelhalbierenden.42
2.3.2 Zweiklassenlösung des Mixed Rasch-Modells
Rost (2004, 350) schlägt einen Modellvergleich mit der Zweiklassenlösung des
Mixed Rasch-Modells vor, um die Annahme der Personenhomogenität abzusi-
chern. Passt das Mixed Rasch-Modell auf die Daten, liegt keine Personenhomo-
genität vor, „da mit der Zweiklassenlösung des mixed-Rasch-Modells jene
42 Zu beachten ist, dass die nummerierten Items nicht identisch mit den fortlaufend nummerierten
Items in den Ergebnisprotokollen sind. Sie haben sich aus der Itemmenge der fachlichen Kompetenz fortlaufend generiert. Das bedeutet, dass das Item 37 nicht „Verwendet Fachsprache
C Ergebnisse 104
Aufteilung der Personenstichprobe identifiziert wird, für die die Itemparameter
Degrees of freedom : 15211807202738752800000000000000
Parametric Bootstrap estimates for Goodness of Fit:
No.: Satlik LogLik LR CressieRead Pearson X^2 FT
p-values (emp. PDF): 0.260 0.208 0.210 0.0250
It is recommended to use only the empirical p-values of the
Pearson X^2 and the Cressie Read statistics. Do not use the
FT and LR statistics for model selection!
Tabelle 9: Goodness of Fit statistics im Mixed Rasch-Modell (SPSSMEDIANIM-PUATION.012)
im therapeutischen Team“ signalisiert, sondern „Geeignete Medien werden eingesetzt“ repräsentiert. Die Zuordnung kann in der Anlage S. 220 eingesehen werden.
43 Die Hervorhebungen in der Zitationsquelle wurden nicht übernommen.
C Ergebnisse 105
2.3.3 Item-Fit-Werte
Auch die Items erfassen in quantitativen Testmodellen dieselbe Personeneigen-
schaft und sind in diesem Sinne homogen. Sie können über die Abweichungsmaße
für einzelne Items geprüft werden und über den Martin-Löf-Test. Für die Anwen-
dung des Martin-Löf-Tests fehlen die erwarteten Patternhäufigkeiten, sodass nur
die Item-Fit-Werte betrachtet werden können. Sie zeigen an, wie gut die Items zu
dem Testmodell der Testauswertung passen. (Rost 2004, 369 ff.). Der Auszug aus
WINMIRA (SPSSMEDIAN IMPUTATION.O14) zeigt in der einseitigen Hypo-
thesentestung einen Overfit im Item 244 und einen Underfit in den Items 4245, 4946
und 5847. Da die zu testende Hypothese ungerichtet vorliegt, muss sie zweiseitig
getestet werden. Die Zq-Werte dürfen bei der 95 %-Grenze nicht kleiner -1.96
oder größer als +1.96 sein, da ansonsten das Lösungsmuster des betreffenden
Items nicht den Erwartungen entspricht. Einen Overfit weist danach kein Item und
einen Underfit die Items 4248 und 5849 auf. Weiterhin wird geprüft, ob ein Item-
vektor signifikant von dem unter der Modellgeltung zu erwartenden Lösungs-
muster abweicht. Hierzu werden die p-Werte betrachtet. Signifikante p-Werte
zeigen die Items 42, 4950 und 5851. (MEDIANIMPUTATION.O14).
52 „Sterilgut wird sinnvoll eingesetzt und der Umgang erfolgt sicher.“ 53 „Medizinische Geräte werden fachgerecht eingesetzt.“ 54 „Beachtet Individualhygiene.“ 55 „Die Nachbereitung erfolgt nach den gültigen Hygienevorschriften.“
Tabelle 12: Item fit assessed by the Q-Index mit 38 Items nach der Herausnahme des Items mit dem Underfit (SPSSMEDIANIMPUTAION.037)
In den folgenden drei Schätzungen werden wegen signifikanter Werte zunächst
die Items 2456 und 5457, anschließend die Items 4858 und 5659 und abschließend
das Item 2960 aus der Schätzung herausgenommen. (SPSSMEDIANIM-
PUTATION.O38, 039 und 040).
In der Datenmatrix werden zur Prüfung auf Itemhomogenität, neben den ausge-
sonderten Items mit fehlenden Daten von 30%, neun Items aufgrund von
signifikanten p-Werten und ein Item mit einem Underfit aus der Schätzung aus-
geschlossen, sodass letztendlich nur 31 Items vorliegen, deren p-Werte nicht
signifikant sind und deren Zq-Werte im Normbereich liegen. Bei drei von 31
Items lassen sich noch nicht geordnete Schwellen identifizieren. (SPSSMEDIAN
IMPUTATION.041):
item fit assessed by the Q-index
itemlabel | Q-index | Zq | p(X>Zq)
___________|_________|__________|___________
K_1 | 0.0644 | -1.2533 | 0.89496 | -....!..Q.+ |
K_2 | 0.0618 | -1.2542 | 0.89512 | -....!..Q.+ |
K_3 | 0.0710 | -1.0825 | 0.86048 | -....!..Q.+ |
K_4 | 0.0700 | -1.0014 | 0.84169 | -....!..Q.+ |
K_5 | 0.0736 | -0.8901 | 0.81328 | -....!..Q.+ |
K_6 | 0.0798 | -0.7137 | 0.76228 | -....!.Q..+ |
K_7 | 0.0728 | -1.0391 | 0.85062 | -....!..Q.+ |
K_8 | 0.0590 | -1.1984 | 0.88462 | -....!..Q.+ |
K_9 | 0.0582 | -1.1706 | 0.87913 | -....!..Q.+ |
K_10 | 0.0569 | -1.2240 | 0.88953 | -....!..Q.+ |
K_11 | 0.1001 | -0.3454 | 0.63509 | -....!Q...+ |
K_12 | 0.0854 | -0.5204 | 0.69861 | -....!Q...+ |
56 „Materialien sind vollständig gerichtet.“ 57 „Einsatz der Materialien erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.“ 58 „Hygienerichtlinien während der Pflege werden beachtet.“ 59 „Verhältnis von Arbeit zu Zeit ist angemessen.“ 60 „Beachtet die Arbeitssicherheit.“
C Ergebnisse 110
K_13 | 0.1053 | 0.1870 | 0.42584 | -...Q!....+ |
K_14 | 0.1007 | 0.0075 | 0.49701 | -...Q!....+ |
K_17 | 0.1417 | 0.8530 | 0.19683 | -Q...!....+ |
K_21 | 0.1628 | 1.1959 | 0.11586 | -Q...!....+ |
K_22 | 0.1573 | 0.8855 | 0.18795 | -Q...!....+ |
K_23 | 0.1387 | 0.5173 | 0.30249 | -..Q.!....+ |
K_25 | 0.1638 | 1.4599 | 0.07216 | Q....!....+ |
K_26 | 0.1220 | -0.0182 | 0.50728 | -....Q....+ |
K_27 | 0.1220 | -0.1775 | 0.57044 | -....Q....+ |
K_28 | 0.1119 | -0.2295 | 0.59076 | -....Q....+ |
K_30 | 0.1674 | 1.0004 | 0.15855 | -Q...!....+ |
K_31 | 0.1790 | 1.3334 | 0.09120 | Q....!....+ |
K_32 | 0.1642 | 0.8739 | 0.19109 | -Q...!....+ |
K_37 | 0.1674 | 1.3321 | 0.09141 | Q....!....+ |
K_38 | 0.1351 | 0.6447 | 0.25957 | -.Q..!....+ |
K_55 | 0.1625 | 0.8033 | 0.21091 | -.Q..!....+ |
K_57 | 0.1251 | 0.0729 | 0.47094 | -...Q!....+ |
K_59 | 0.1322 | 0.2260 | 0.41061 | -...Q!....+ |
K_60 | 0.1446 | 0.3709 | 0.35537 | -..Q.!....+ |
-?:p<0.05, +?:p>0.95
-!:p<0.01, +!:p>0.99
Tabelle 13: Item fit assessed by the Q-Index mit 31 Items (SPSSMEDIANIM-PUTATION0.41)
2.3.4 Kategorienfunktion
Bei der Betrachtung des Q-Index wird ersichtlich, dass die Kategorienfunktion,
die die Abhängigkeit der Lösungswahrscheinlichkeit einer Kategorie von der
latenten Variable angibt, bis auf die Items 161, 262, 363, 464, 565, 666, 767, 868, 969,
1070 und 1271 zwischen den Normwerten von 0.1 und 0.3 liegen. Bei den auf-
geführten Items entspricht die gewählte Antwortkategorie nahezu der Fähigkeits-
ausprägung. Der Q-Index liegt unter 0.1.
61 „Pflegerelevante Fakten erfasst.“ 62 „Individuelle Bedürfnisse erfasst.“ 63 „Aktuelle Bedürfnisse erfasst.“ 64 „Kurz und präzise formuliert.“ 65 „Aus Sicht des Patienten formuliert.“ 66 „Begründung bzw. Zusammenhang formuliert.“ 67 „Dem Problem angemessen.“ 68 „Realistische Zielsetzung.“ 69 „Erreichbare Zielsetzung.“ 70 „Kontrollierbare Zielsetzung.“ 71 „Entsprechend dem Stand der Pflegewissenschaft.“
C Ergebnisse 111
2.3.5 Zweiklassenlösung des Mixed Rasch-Modells mit eliminierten Kri-
terien
Zur Absicherung der Personenhomogenität wird erneut ein Modellvergleich mit
der Zweiklassenlösung des Mixed Rasch-Modells mit den Items durchgeführt, die
unter der 30 %-Grenze der fehlenden Daten in der Datenmatrix vorliegen.
Goodness of fit statistics:
estimated saturated
model model
Log-Likelihood : -22053.13 -4993.43
Number of parameters : 243 906694364710971881000000
threshold parameters: ordinal (partial credit) model
item | item |
label | location | threshold parameters
____________|___________| 1 | 2 | 3
K_1 | -0.31557 | -1.856 | 0.305 | 0.604
K_2 | -0.08648 | -1.183 | 0.356 | 0.567
K_3 | -0.11518 | -1.631 | 0.535 | 0.750
K_4 | -0.18234 | -1.320 | 0.322 | 0.451
K_5 | -0.11981 | -1.110 | 0.287 | 0.463
K_6 | -0.13464 | -1.276 | 0.410 | 0.463
K_7 | -0.59103 | -2.243 | 0.025 | 0.446
K_8 | -0.61682 | -2.352 | 0.355 | 0.146
K_9 | -0.55367 | -2.112 | 0.409 | 0.042
K_10 | -0.65556 | -2.255 | 0.251 | 0.037
K_11 | -0.12222 | -1.531 | 0.316 | 0.849
K_12 | -0.02209 | -0.920 | 0.362 | 0.492
K_13 | 0.27203 | -0.536 | 0.568 | 0.783
K_14 | 0.08349 | -1.101 | 0.740 | 0.612
K_17 | -0.03894 | -0.994 | 0.092 | 0.786
K_21 | 0.80808 | -0.123 | 1.740 *** |
K_22 | -0.47783 | -2.264 | -0.166 | 0.997
K_23 | 0.06667 | -1.045 | -0.197 | 1.442
K_24 | -0.26637 | -2.198 | -0.513 | 1.912
K_25 | 0.41053 | -1.489 | 0.511 | 2.210
K_26 | 0.09165 | -2.146 | 0.352 | 2.069
K_27 | 0.76028 | -1.373 | 0.280 | 3.373
K_28 | 0.60351 | -1.638 | 0.724 | 2.725
K_29 | 0.27460 | -1.644 | 0.083 | 2.385
K_30 | -0.33830 | -1.586 | -0.583 | 1.155
K_31 | -0.60335 | -2.468 | -0.306 | 0.963
K_32 | -0.24465 | -1.617 | -0.644 | 1.527
K_37 | 0.66850 | -1.198 | 0.263 | 2.940
K_38 | 0.84252 | -1.054 | 0.771 | 2.811
K_47 | -1.04999 | -2.791 | -1.394 | 1.035
K_48 | 0.59698 | -1.729 | 0.320 | 3.200
K_49 | 0.05125 | -1.252 | -0.010 | 1.416
K_50 | -0.12523 | -0.942 | -0.729 | 1.295
K_51 | -0.55512 | -1.118 | -0.912 | 0.365
K_54 | 0.24868 | -1.250 | -0.197 | 2.193
K_55 | -0.34204 | -1.777 | -0.668 | 1.419
K_56 | 0.76264 | -0.385 | 0.400 | 2.274
K_57 | 0.64169 | -1.009 | 0.179 | 2.755
K_59 | -0.04974 | -1.059 | -0.428 | 1.338
K_60 | 0.42387 | -1.019 | -0.492 | 2.783
Tabelle 17: Threshold Parameters Ordinal mit 40 Items (SPSSMEDIANIM-PUTATION.028)
2.4.2 Hypothesenannahme und Antwort auf die wissenschaftliche
Fragestellung
In den vier Bewertungsitems 8, 9, 10 und 14 weist der dritte Schwellenparameter
bei den verbleibenden Items in der Datenmatrix unter 30 % der fehlenden Daten
einen geringeren Wert als der zweite Schwellenparameter auf. Das bedeutet, dass
C Ergebnisse 121
es einfacher statt schwieriger wird, die Schwelle zwischen „zum größten Teil“ und
„vollständig“ zu überschreiten als die Schwelle zwischen „ansatzweise“ und „zum
größten Teil“. Diese wurden nach der Prüfung der Item-Fit-Werte eliminiert,
sodass am Ende noch 27 Items in den Ergebnisprotokollen vorliegen, deren Item-
Fit-Werte sich im Normbereich befinden und geordnete Schwellenparameter auf-
weisen. (SPSSMEDIANIMPUTATION.O43). Damit beantwortet sich die For-
schungsfrage, ob die Antwortschwellen in den einzelnen Antwortkategorien der
Bewertungsitems nach dem Rasch-Modell geordnet vorliegen. Sie liegen in vier
von 40 Items nicht geordnet vor.
Angenommen wird die H1 mit: Die Antwortkategorien in den einzelnen
Bewertungsitems liegen in den Ergebnisprotokollen für den praktischen
Teil der Prüfung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in RLP
nach dem Rasch-Modell nicht ordinalskaliert vor.
2.4.3 Intervallskalierte Behandlung der Antwortkategorien
Geprüft wird die Frage, ob die Antwortkategorien intervallskaliert behandelt und
als hinreichendes Maß der Schülerfähigkeit aufsummiert werden dürfen, um in die
Note einmünden zu können, mit der empirischen Pearson 2χ - und der Cressie-
Read-Größe im Rahmen des Bootstrap-Verfahrens.
Die empirische Pearson 2χ - und die Cressie-Read-Größe im Rahmen des
Bootstrap-Verfahrens zeigen in der Testung des ordinalen Rasch-Modells mit ge-
glätteter Score-Verteilung in den 27 verbliebenen Items91 folgendes Ergebnis:
Goodness of fit statistics:
estimated saturated
model model
Log-Likelihood : -15458.57 -4845.19
Number of parameters : 82 13510798882111487
geom. mean likelihood : 0.48042435 0.79471506
91 27 von 52 Kriterien, weil die 12 Kriterien mit 30 % fehlenden Daten, die Kriterien mit nicht ge-
ordneten Antwortkriterien, einem Underfit und signifikanten p-Werten eliminiert wurden. In die Testung sind 27 Kriterien mit geordneten Schwellen und guten Item-Fit-Werten eingegangen.
und 58105) mit fehlenden Daten über 30 % aus der Datenmatrix herausgenommen,
da neun Items nicht geordnete Schwellen und zwei Items einen Underfit bei zwei-
seitiger Testung, das heißt, eine zu geringe Trennschärfe, und ein weiteres Item
einen signifikanten p-Wert aufweisen. (MEDIAN IMPUTATION.O14).
Im grafischen Modelltest zeigten insgesamt 39 Items eine augenfällige Abwei-
chung von der Winkelhalbierenden, sodass die erhobenen Daten und die Ergeb-
nisprotokolle keine Personenhomogenität aufzeigen. Mit diesem Ergebnis wird
eine schlechte Passung zwischen Modell und Daten angedeutet. Zu untersuchen
wird sein, warum die Schüler der Gesundheits- und Krankenpflege sowie die
Schüler der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege die verschiedenen Items der
Ergebnisprotokolle mit abweichenden Fähigkeiten zeigen. Auffallend ist, dass für
beide Berufsgruppen die Items im Großen und Ganzen eine mittlere Aufgaben-
schwierigkeit anzeigen. Sehr leichte Items -1 und mehr zeigten sich nicht. Für die
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden von 52 Items vier schwierigere
Items106 angegeben. Diese zeigen für die Gesundheits- und Krankenpflege eine
mittlere Schwierigkeit. Umgekehrt zeigt sich, dass für die Gesundheits- und
Krankenpflege das Item „Geeignete Medien werden eingesetzt“ schwierig ist. Der
mittlere Personenparameter wird für die Gesundheits- und Krankenpflege mit
94 „Ökonomischer Bericht.“ 95 „Anforderungen des Pflegeempfängers werden nach der Pflege aufgenommen.“ 96 „Aktualisiert vorhandene Pflegeplanung.“ 97 „Übersichtlich und logisch gegliedert.“ 98 „Übernimmt die Patienten von der verantwortlichen Pflegeperson.“ 99 „Leitet bei Bedarf lebensverlängernde Maßnahmen ein.“ 100 „Berücksichtigt Wahrnehmungskanäle.“ 101 „Geeignete Medien werden eingesetzt.“ 102 „Sinnvolle didaktische Strukturierung.“ 103 „Kennt administrative Vorgaben, bevor die Geräte eingesetzt werden dürfen.“ 104 „Sicherer Umgang mit Gerät.“ 105 „Arbeitet Visite aus.“ 106 Vier schwere Items: „Ressourcen sind erkannt und der Patient entsprechend aktivierend in die
Pflege einbezogen“, „Arbeitsablauf ist geplant und durchdacht durchgeführt“, „Berücksichtigt Wahrnehmungskanäle“ und „Hygienerichtlinien während der Pflege werden beachtet.“
D Diskussion und Schlussfolgerungen 135
2.237 (GrafikGUK.OUT.pdf) und für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
mit 1.333 (GrafikKIKA.OUT.pdf) angegeben. Die Schüler der Gesundheits- und
Krankenpflege weisen mit diesem Ergebnis eine höhere fachliche Kompetenz auf.
Sie sind fähiger. Dieses empirisch gewonnene Ergebnis steht konträr zu dem von
der Berufsgruppe der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege propagiertem Ver-
ständnis. Dieses Ergebnis sollte der Entscheidung dienen, diesbzgl. eine weitere
Untersuchung durchzuführen, da in die vorliegende Untersuchung insgesamt 53
Prüfungsprotokolle aus der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege eingegangen
sind. Sollte sich das Ergebnis in einer weiteren Untersuchung bestätigen, wird
dies im Rahmen der Ausbildungsreform für die Berufsgruppe der Gesundheits-
und Kinderkrankenpflege nachhaltige Konsequenzen zur Folge haben.
Geschätzt wurden die Ergebnisse mit dem ordinalen Rasch-Modell mit geglätteter
Wahrscheinlichkeitsverteilung. In der globalen Modellprüfung zeigte sich, dass
dieses Modell und das Hybrid-Modell die kleinsten BIC-Werte aufweisen und so-
mit die Daten am besten erklären können. Da das Ergebnisprotokoll auf Ein-
dimensionalität geprüft wird, erfolgt die Hypothesentestung mit der geglätteten
Score-Verteilung im ordinalen Rasch-Modell und nicht mit dem Hybrid-Modell.
Im Rahmen von weiteren Untersuchungen würde es sich anbieten zu untersuchen,
welche latenten Klassen sich in den Ergebnisprotokollen „verbergen,“ da mit dem
nicht signifikanten Ergebnis in der Zweiklassenlösung des Mixed-Rasch-Modells
nachweisbar ist, dass mit den Items in den Ergebnisprotokollen unterschiedliche
Personenfähigkeiten erfasst werden. (SPSS-MEDIANIMPUTATION.012 u. 0.35).
Generell empfehlen sich die Modelle der probabilistischen Testtheorie, um das
latente Merkmal unabhängig davon zu messen, welche Aufgaben die Schüler
durchgeführt haben, um zu vergleichbaren Ergebnissen zu kommen. (Walter 2005,
209).
Die geschätzten 40 Itemparameter zeigen bis auf das Item 47 einen mittleren
Itemparameter an. Sie liegen zwischen null und minus eins bzw. um eins herum.
Das Item 47 „Individualhygiene beachtet“ ist mit einem Schwierigkeitsparameter
von -1.04999 das leichteste der betrachteten Items und das Item 38 „Reagiert
flexibel und setzt Prioritäten“ ist mit 0.84252 das schwierigste Item. (SPSSMEDI
D Diskussion und Schlussfolgerungen 136
ANIMPUTATION.O28). Beide Items zeigen auf der Rasch-Skala die Extrem-
punkte der mittleren Aufgabenschwierigkeit an, wobei das Item 47 schon fast ein
leichtes Item darstellt. Schwer zu bewältigende Itemparameter sind in den
Ergebnisprotokollen nicht erkennbar. Prüfungsprotokolle sollten nach Achten-
hagen & Winther (2009, 13) so konzipiert sein, dass sie für jede Fähigkeitsaus-
prägung leichte, mittlere und schwierige Items anbieten.
Werden im Rahmen der Kompetenzerfassung zur Einschätzung der Schwierig-
keitsparameter Instrumente aus der probabilistischen Testtheorie eingesetzt, wird
mit diesen die Grundlage für international einsetzbare Vergleichstests angeboten.
(Klieme & Hartig 2007, 25 f.). Mittelfristig sollte nach dem Beschluss der 83.
Gesundheitsministerkonferenz der Länder vom 1. Juli 2010 „für den Kompetenz-
vergleich ein empirisch fundiertes Kompetenzmodell zugrunde gelegt werden, das
den Spezifika der beruflichen Sektoren gerecht wird.“ (Gesundheitsminister-
konferenz 2010, 1).
Neben der Erfassung, wie schwierig ein Item zu lösen ist, wird mit dem Item-
parameter im ordinalen Rasch-Modell geschätzt, wie wahrscheinlich es ist, dass
der Schüler in Abhängigkeit von der latenten Variable eine bestimmte Antwort-
kategorie belegt.
Der Q-Index, der diese Wahrscheinlichkeit anzeigt, ist in den Kriterien 1,107 2, 108
3, 109 4, 110 5, 111 6, 112 7, 113 8, 114 9, 115 10 116 und 12 117 unter einem Wert von
107 „Pflegerelevante Fakten erfasst.“ 108 „Individuelle Bedürfnisse erfasst.“ 109 „Aktuelle Bedürfnisse erfasst.“ 110 „Kurz und präzise formuliert.“ 111 „Aus Sicht des Patienten formuliert.“ 112 „Begründung bzw. Zusammenhang formuliert.“ 113 „Dem Problem angemessen.“ 114 „Realistische Zielsetzung.“ 115 „Erreichbare Zielsetzung.“ 116 „Kontrollierbare Zielsetzung.“ 117 „Entsprechend dem Stand der Pflegewissenschaft.“
D Diskussion und Schlussfolgerungen 137
0.0951. Die aufgezählten Items sind somit nahezu deterministisch. Das bedeutet,
dass die gewählten Antwortkategorien fast der Fähigkeitsausprägung der Prüflinge
entsprechen. Die anderen 29 Werte liegen im Normbereich von 0.1 und 0.3. Bei
der Prüfung, ob ein Antwortmuster signifikant von dem unter dem Rasch-Modell
erwarteten Antwortmuster abweicht, zeigt sich, dass zwei Items signifikant sind
und davon ein Item einen Underfit aufweist. Insgesamt wurden neben dem Item
mit dem Underfit noch neun von 40 Items nach der iterativen Schätzung
eliminiert, um Antwortmuster zu erhalten, die nicht von den erwarteten
abweichen, um der Itemhomogenität nachzukommen. (SPSSMEDIAN
IMPUTATION. O28).
Der Personenparameter zeigt mit einem Mittelwert von 2.279 eine hohe Schüler-
fähigkeit bei den 40 geschätzten Kriterien an. Die Ergebnisprotokolle „Pflegepro-
zess“ und „Pflege“ sind somit für die Schüler zu leicht. Daraus ist zu schließen,
dass die Items im Ergebnisprotokoll zu einfach für die Abschlussprüfung sind.
Dies zeigt sich auch darin, dass im Ergebnisprotokoll „Pflegeprozess“ in allen
abzuprüfenden Kriterien die Bewertungskategorie „vollständig“ im Modus vor-
liegt. Die Schüler haben überdurchschnittlich gut den Pflegeprozess bewältigt.
Von der Leistungserbringung kann auch im Ergebnisprotokoll „Pflege“ darauf ge-
schlossen werden, dass die Schüler die einzelnen Kriterien überdurchschnittlich
gut bewältigt haben und die Kriterien einfach sind.
Die fehlenden Daten in der Datenmatrix können in den eingereichten Protokollen
nicht mit der Schülerfähigkeit erklärt werden.
Ein Mittelwert von 0.1033728, eine negative Schiefe von -0.3161745 und ein Ex-
zess mit -0.0706781 in den Personen-Fit-Werten zeigen, dass die Schüler im
Durchschnitt Rasch-konforme Leistungen erbracht haben. Die Standardabwei-
chung ist mit einer Verteilung von 1.5347388 hoch. Dies deutet an, dass es einige
Schüler mit extremen Antwortmustern gibt. Sie zeigen ein überangepasstes Ant-
wortverhalten. (SPSSMEDIANIMPUTATION. O28). Werden hierzu die verge-
benen Noten betrachtet, befremdet es, dass sich dies darin nicht eindeutig wider-
spiegelt. (Orginaldatensatz.xls). Im Rahmen der externen Validität sollte dieses
Ergebnis einer Untersuchung unterzogen werden. Die Annahme, dass Schüler mit
D Diskussion und Schlussfolgerungen 138
einer mittleren Fähigkeitsausprägung eher die Kategorie „zum größten Teil“ und
„ansatzweise“ und Schüler mit einer niedrigeren Ausprägung die Kategorien
„ansatzweise“ und „nein“ belegen, hat sich nicht bestätigt.
Die geglättete Wahrscheinlichkeitsverteilung weicht mit der Root-Mean-Square-
Error of Approximation (RMSEA), dem Model-Fit-Index von 0.459 gering von
der beobachteten Summenwerteverteilung in den 52 Items ab, sodass die Per-
sonenparameterschätzung als angemessen betrachtet wird. Ebenso ist die Anova-
Reliabilität mit 0.917 hoch. Die Andrichs-Reliabilität von 0.909 liegt in dem
Bereich, der in Leistungstests erreicht werden sollte. (SPSSMEDIANIM-
PUTATION.O28). Das Imputationsverfahren mittels Median kann somit bei der
Parameterschätzung zur Berechnung der fehlenden Werte als adäquat bewertet
werden.
Bei der Betrachtung der 40 Kriterien auf Ordinalskalennivau wurde ersichtlich,
dass es in vier Kriterien (8,118 9,119 10,120 14,121) einfacher ist die Schwelle zwi-
schen „zum größten Teil“ und „vollständig“ zu überschreiten als zwischen
„ansatzweise“ und „zum größten Teil“. In diesen Kriterien liegt keine Rasch-kon-
forme Modellannahme vor.
Die Bootstrap-Prozedur zeigt signifikante p-Werte von 0.000 in der empirischen
Pearson 2χ - und der Cressie-Read-Prüfgröße. (SPSSMEDIANIMPUTATION.
O28).
Insgesamt wurden in einem iterativen Prozess neun von 40 Kriterien eliminiert,
um signifikante p-Werte und Zq-Werte im Normbereich zu erreichen. Die
abweichenden In-Fit-Werte verletzten die Annahmen des Rasch-Modells. In vier
dieser 31 Kriterien zeigten sich nicht geordnete Schwellenparameter. Nach der
Entfernung der unzureichenden Items weisen die 27 Kriterien, davon elf Kriterien
Bilden die Testwerte die Itemschwierigkeit und die Personenfähigkeit auf einer
gemeinsamen Skala ab, ist die Voraussetzung für die kriterienorientierte
Interpretation individueller Testwerte gegeben. Dadurch wird es möglich die
individuellen Testwerte durch ihre Abstände zu der Itemschwierigkeit zu
interpretieren. (Moosbrugger 2007, 242).
Voraussetzung ist, dass die operationalisierten Test-Items hinsichtlich ihrer Kom-
plexität von der Arbeitsgruppe als Experten einzuschätzen sind. Hierzu wurde das
repräsentative Wissen und Können für die Bewältigung von Pflegesituationen in
der „Operationalisierung der fachlichen Kompetenz“ inhaltlich und strukturell als
erster Entwurf herausgearbeitet. Dieser Entwurf sollte für die anstehende Bil-
dungsreform weiter bearbeitet werden. Geraten wird, die generalistischen Kom-
D Diskussion und Schlussfolgerungen 145
petenzen und spezifischen Anforderungen aus dem Altenpflegegesetz zu inte-
grieren.
Die inhaltlich strukturelle Operationalisierung stellt den ersten von vier Schritten
der Testentwicklung dar. (Wilson 2005, Lienert & Raatz 1998). In allen vier
Schritten müssen die Test-Items kritisch durch ein Expertenpanel beurteilt und
verbessert werden. (Wilson 2005, 59 ff.).
Im zweiten Schritt erfolgt die Festlegung, in welcher Form in den Items die
fachliche Kompetenz sichtbar wird. Rost (2004, 201) empfiehlt für die differen-
tielle Erfassung von menschlichen Reaktionen gebundene Ratingformate. Hierzu
können die von der Arbeitsgruppe eingesetzten Bewertungskriterien: „voll-
ständig“, „zum größten Teil“, „ansatzweise“ und „nein“ eingesetzt werden.
Für das Ergebnisprotokoll „Pflegeprozess“ wird geraten, die gebundenen Ant-
wortformate aus dem Ergebnisprotokoll „Pflege“ in der Richtlinie zu den Prü-
fungen in der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege des Landes RLP, Version
1.1, zu übernehmen, da von den Prüfern keine kreativen und spontanen
Reaktionen zur Einschätzung gefordert sind.
Im dritten Schritt werden die Itemantworten inhaltlich interpretiert und den
Kategorien zugeordnet, bevor ihnen Zahlen zugewiesen werden, um einen Schluss
vom beobachteten Verhalten des Prüflings auf die zugrunde liegende fachliche
Kompetenz zu ermöglichen. Dafür muss die Arbeitsgruppe die Indikatoren ein-
deutig definieren, damit sie keiner subjektiven Auffassung unterliegen.
Angenommen wird, dass mit den Bewertungsindikatoren derzeit folgende
Schülerleistungen gemeint sind:
D Diskussion und Schlussfolgerungen 146
Definition der Bewertungsindikatoren der Ordinalskala
Indikator Definition
vollständig Die Leistung entspricht voll und ggf. in besonderem Maße den Anforderungen. In der Situation hätte der Prüfling nichts besser machen können.
zum größten Teil Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Dem Prüfling sind in der Situation nur wenige und leichte Fehler bei einem einzelnen Bewertungskriterium unterlau-fen.
ansatzweise Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Gan-zen noch den Anforderungen. In der Bewertungssituation sind mehrere Fehler bei einem Item aufgetreten, die jedoch nicht schwerwiegend waren.
nein Die Leistung entspricht nicht den Anforderungen, sie weist erhebliche Mängel auf, d. h. der Prüfling zeigt in der Bewer-tungssituation eines Items erhebliche und schwere Fehler.123
Tabelle 19: Definition der Bewertungsindikatoren in den Prüfungsprotokollen in Anlehnung an § 7 KrPflAPrV
Im letzten Schritt der Ergebnisprotokollentwicklung wird ein Messmodell gen-
eriert, mit dem die Annahme über die Verbindung vom beobachteten Verhalten –
dem pflegerischen Handeln – und der zugrunde liegenden fachlichen Kompetenz
dargestellt wird. Die Annahme kann durch die IRT repräsentiert werden. Rost
(2006 a, XXXVII) präferiert das Rasch-Modell. Insbesondere empfiehlt er „das
Rasch-Modell schon bei der Testentwicklung einzusetzen …, da auch bei kleinen
Stichproben die vom Modell angebotenen Fitmaße und Möglichkeiten der Kon-
trolle der Eindimensionalität genutzt werden können.“ (Rost 2006 a, XXXVII). In
dieser Arbeit wurde das ordinale Rasch-Modell eingesetzt und vorgestellt,
welches sich für die Überarbeitung der Ergebnisprotokolle anbietet, um Items zu
generieren, die die fachliche Kompetenz, mit gesicherten empirischen Güte-
kriterien, anzeigt.
123 Zu beachten ist, dass ein schwerwiegender Fehler in Bezug auf ein Item das Bestehen im
praktischen Teil der Prüfung gefährden kann, wenn dies gesundheitsgefährdende Auswirkungen auf einen Patienten haben kann, obwohl die anderen Kriterien positiv bewertet sind.
D Diskussion und Schlussfolgerungen 147
Ziel der Kompetenzerfassung muss es sein,
• dass die berufliche Kompetenz über die Pflegesituation erfasst wird,
• dass geringere als auch höhere Anforderungen über die Pflegesituation
abgebildet werden,
• die Items gut zwischen den Prüflingen differenzieren und
• dass eine unterschiedliche Fähigkeitsstruktur abgebildet wird.
(Achtenhagen & Winther 2009, 13)
Zurzeit wird mit den Musterprotokollvorlagen Ergebnisprotokoll „Pflegeprozess“
und „Pflege“ die Ziele, die mit der Machbarkeitsstudie angestrebt werden, nicht
erreicht. Die Ziele können evtl. mit den vorgestellten Items in der Operation-
alisierung, die als Outcome vorliegen, mit dem ordinalen Rasch-Modell geprüft
und evtl. erreicht werden.
Nur wenn die Items, die die fachliche Kompetenz in den Ergebnisprotokollen ab-
bilden und im Testinstrument konstruktvalide vorliegen, lässt sich die Grundan-
nahme bestätigen, dass die Itemschwierigkeit der Personenfähigkeit entspricht
und Schüler mit einer höheren fachlichen Kompetenz viele Bewertungskriterien
mit z. B. den Antwortkategorien „zum größten Teil“ und „vollständig“ zeigen und
Schüler mit einer niedrigen Ausprägung nur wenige bis gar keine der genannten
Antwortkategorien, sondern eher die Kategorien „ansatzweise“ und „nein“
belegen.
Unabhängig von der Überarbeitung der Ergebnisprotokolle wird empfohlen, die
Prüfer darauf hinzuweisen, dass im Rahmen einer Gleichbehandlung aller
Prüflinge Pflegesituationen ausgewählt werden, in denen alle Prüfungskriterien
abprüfbar sind und dass alle gezeigten Prüfungsleistungen eingetragen werden.
Nur so wird die Auswertungsobjektivität gewährleistet. Um die Durch- und Aus-
wertungsobjektivität zu sichern, sollte in RLP eine verbindliche Protokollvorlage
für alle Ausbildungsstätten vorgegeben und ein Handbuch für die Prüfer erstellt
sein. Das Handbuch sollte neben den thematisierten Aspekten dazu dienen, den
Prüfern Anweisungen und Informationen zu bieten, wie die berufliche Kompetenz
D Diskussion und Schlussfolgerungen 148
der Prüflinge in der praktischen Prüfung nach den gesetzlichen Vorgaben zu erfas-
sen und zu beurteilen ist. Hierzu müssen die einzelnen Items entsprechend der
Ausprägungsgrade gewichtet und eine Berechnungsformel für die Ermittlung der
Note angegeben werden.
Empfohlen wird darüber hinaus, die Pflegevisite aus dem Ergebnisprotokoll
„Pflege“ zu entfernen, da sie in den Einrichtungen nicht implementiert ist, außer-
dem das Item 39: „Leitet bei Bedarf lebenserhaltende Maßnahmen ein.“ Es wurde
in 49 von 771 Fällen bewertet. Sollte der Schüler in einer Notfallsituation
handeln, kann das Item unter dem Item 38: Reagiert flexibel und setzt Prioritäten
und unter dem Item 27: „Durchführung ist korrekt“ bewertet werden. Ebenso
empfiehlt es sich, das Item 58: „Arbeitet Visite aus“ zu entfernen. Es wurde in 246
Fällen bewertet und wird ebenso im Rahmen der Durchführung einer Bewertung
unterzogen. Befürwortet wird, die Items, die den Pflegeprozess in den sechs
Prozessschritten und die Übergabe angeben, auf je ein Item einzugrenzen.
„Wollten wir nur sämtlich bedenken, daß jeder nur erfährt,
was er versucht, ein neunzigjähriger Dorfschulmeister
hat die Erfahrung seines neunzigjährigen Schlendrians,
er hat das Gefühl seiner langen Mühe. Aber
hat er auch die Kritik seiner Leistungen und seiner Methode?“
(Johann Friedrich Herbart zitiert nach Asmus (Hrsg.) 1982, 19)
Literatur 149
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Anhang 169
Anhang
1. Maschinell einlesbare Ergebnisprotokolle
2. Zuordnung der Items zu den praktischen und kognitiven Fertigkeiten, die
die fachliche Kompetenz in den Ergebnisprotokollen abbilden
3. Zuordnung der Items zu den Kompetenzdimensionen
4. Kompetenzformulierungen
5. Operationalisierungsmatrix
6. Auswertung zu der Analyse: Itembewertung „Ergebnisprotokolle“
7. Überblick deskriptive Statistik Ergebnisprotokoll „Pflege“
8. Überblick zum Modus und Median im Ergebnisprotokoll „Pflegeprozess“
und „Pflege“ vor und nach der Imputation
9. Grafischer Modellgeltungstest: Zuordnung der Ziffern zu den Items
10. Übersicht über die 27 Items aus den Ergebnisprotokollen mit geordneten
Schwellenparametern, nicht signifikanten p-Werten und normbasierten Zq-
Werten
11. Erklärung über das selbstständige Verfassen der Dissertation
Anhang 170
1 Ergebnisprotokolle
Name der Schule:
Deckblatt Staatliche Prüfung: Praktischer Teil
Name des Prüflings:
Datum/ Zeit Tag 1
Datum/ Zeit Tag 2
Fachgebiet/ Station:
Kürzel Pflegeempfänger a): Alter: Bemerkung:
Kürzel Pflegeempfänger b): Alter: Bemerkung:
Kürzel Pflegeempfänger c): Alter: Bemerkung:
Kürzel Pflegeempfänger d): Alter: Bemerkung:
Einverständnis des Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters und des für die Patien-
ten verantwortlichen Fachpersonals (Pflegekraft, Arzt) liegt vor und ist im Pflegebericht
dokumentiert.
Pflegesituation:
Bemerkungen:
Prüfungsnote:
Unterschrift des Prüfers:
Name Fachprüfer:
Anhang 171
Name der Schule: Name Prüfling:
Ergebnisprotokoll „Pflegeprozess“
Schritt Kriterien Vermerke
1. Erfassen 1.1 Pflegerelevante Fakten erfasst
1.2 Individuelle Bedürfnisse erfasst
2. Erkennen von Pflege- 2.1 Aktuelle Probleme Problemen und erfasst
Ressourcen/ Pflege- 2.2 Kurz und präzise diagnosen formuliert
2.3 Aus Sicht des Pat. formuliert
2.4 Begründung bzw. Zu- sammenhang formuliert
3. Zielsetzung 3.1 Dem Problem angemessen
3.2 Realistisch
3.3 Erreichbar
3.4 Kontrollierbar
4. Maßnahmen 4.1 Geeignet die formulierten Ziele zu erreichen
4.2 Entsprechend dem Stand der Pflegewissenschaft
5. Bericht 5.1 Vollständig
5.2 Professionelle Fachsprache
5.3 Ökonomisch
6. Evaluation 6.1 Anforderungen des Pflege- empfängers werden nach der Pflege aufgenommen
6.2 Angekündigte Maßnahmen werden umgesetzt
6.3 Aktualisiert vorhandene Pflegeplanung
6.4 Übersichtlich und logisch gegliedert
Name Fachprüfer:
Anhang 172
Name der Schule: Name Prüfling:
Ergebnisprotokoll „Pflege“ Tätigkeiten voll- zum größten ansatz- nein ständig Teil weise 7. Übernahme 7.1 Übernimmt die Patienten von der verantwortlichen О О О О Person 7.2 Übergibt die Patienten an die Prüfer О О О О 7.3 Übergibt die Patienten an das Team О О О О 7.4 Verschafft sich Übersicht in der Pflegedokumentation О О О О
8. Vorbereitung 8.1 Materialien sind voll- О О О О ständig gerichtet 8.2 Der Arbeitsplatz ist strukturiert gestaltet О О О О
9. Durchführung 9.1 Ressourcen sind erkannt und der Patient entsprechend О О О О aktivierend in die Pflege einbezogen 9.2 Durchführung ist korrekt О О О О 9.3 Arbeitsablauf ist geplant und durchdacht durchgeführt О О О О 9.4 Beachtet die Arbeitssicher-
heit (z.B. Eigenschutz, О О О О rückenschonend)
10. Nachbereitung
10.1 Der Arbeitsplatz wird ordent- lich und patientengerecht О О О О verlassen 10.2 Materialien werden ent- О О О О
sprechend entsorgt
11. Patientenbezogene Interaktion 11.1 Informiert den Patienten О О О О 11.2 Umgang und Kommunikations-
verhalten sind den Patienten- О О О О bedürfnissen angemessen
11.3 Schüler drückt sich verständlich О О О О aus
11.4 Schüler kann zuhören О О О О 11.5 Schüler erkennt verbale und
nonverbale Signale О О О О 11.6 Verwendet Fachsprache im
therapeutischen Team О О О О
12. Erkennen und Umsetzen situativer Veränderungen 12.1 Reagiert flexibel und setzt
Prioritäten О О О О 12.2 Leitet bei Bedarf lebens-
erhaltende Maßnahmen О О О О ein
Anhang 173
Name der Schule: Name Prüfling:
Tätigkeiten voll- zum größten ansatz- nein ständig Teil weise
14.2 Verhaltensabsprache О О О О 14.3 Zielsetzung der Pflege-
planung fokussiert О О О О
15. Hygiene 15.1 Individualhygiene beachtet О О О О 15.2 Hygienerichtlinien während der Pflege werden beachtet О О О О 15.3 Sterilgut wird sinnvoll ein- gesetzt und der Umgang О О О О
erfolgt sicher 15.4 Die Nachbereitung erfolgt nach den gültigen Hygiene- О О О О vorschriften
16. Umgang mit Produkten MPG 16.1 Medizinische Geräte werden fachgerecht eingesetzt О О О О 16.2 Kennt administrative Vor- gaben, bevor Geräte ein- О О О О gesetzt werden dürfen 16.3 Sicherer Umgang mit Gerät О О О О
17. Wirtschaftlichkeit/ Ökonomie 17.1 Einsatz der Materialien erfolgt unter wirtschaftlichen О О О О Gesichtspunkten 17.2 Die Nutzung der Materialien О О О О ist fachgerecht 17.3 Verhältnis von Arbeit zu О О О О Zeit ist angemessen
18. Dokumentation/ Administration 18.1 Schriftliche Dokumentation ist selbstständig, korrekt, un- О О О О missverständlich, ausreichend, mit Handzeichen 18.2 Arbeitet Visite aus О О О О
19. Übergabe 19.1 Vollständig О О О О 19.2 Ergänzt sinnvoll die vorhandene О О О О Dokumentation
Anhang 174
Name der Schule: Name Prüfling:
Leitfragen des Prüfungsgespräches
Welche Ziele haben Sie erreicht?
Wie schätzen Sie die Ergebnisse Ihres Handelns ein?
Was hat Ihr Handeln geleitet (Begründungen)?
Welche Problemlösungsstrategien oder Wissensquellen nutzten Sie zur Prüfung?
Anhang 175
Welche weiteren Wissensquellen wären für die heutige eigenverantwortliche Pflege für
Sie hilfreich?
Was würden Sie bezüglich Ihres Handelns beibehalten wollen – was hat sich bewährt?
Was würden Sie bezüglich Ihres eigenen Handelns verändern?
Unterscheiden Sie Unachtsamkeiten von gravierenden Sachverhalten!
Name Fachprüfer:
Anhang 176
Verlaufsprotokoll
Name der Schule:
Name Fachprüfer:
Name Prüfling:
Datum: Seite:
Zeit Anmerkungen
Modifiziert nach Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2007): Richtlinien zu den Prüfungen in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege des Landes Rheinland-Pfalz. Version 1.1. Berichte aus der Pflege. Nr.5 – September 2006, S. 25 ff.
Anhang 177
2 Zuordnung der Items zu den praktischen und kognitiven
Fertigkeiten, die die fachliche Kompetenz in den
Ergebnisprotokollen abbilden
Praktische Fertigkeiten Kognitive Fertigkeiten
20 Übernimmt die Patienten von der verant-wortlichen Pflegeperson
1 Pflegerelevante Fakten erfasst
21 Übergibt die Patienten an die Prüfer 2 Individuelle Bedürfnisse erfasst
22 Übergibt die Patienten an das Team 3 Aktuelle Probleme erfasst
23 Verschafft sich Übersicht in der Pflegedo-kumentation
4 Kurz und präzise formuliert
24 Materialien sind vollständig gerichtet 5 Aus Sicht des Patienten formuliert
25 Der Arbeitsplatz ist strukturiert gestaltet 6 Begründung bzw. Zusammenhang for-muliert
26 Ressourcen sind erkannt und der Patient entsprechend aktivierend in die Pflege einbezogen
7 Dem Problem angemessene Zielsetzung
27 Durchführung ist korrekt 8 Realistische Zielsetzung
47 Individualhygiene beachtet 19 Übersichtlich und logisch
Anhang 178
48 Hygienerichtlinien während der Pflege werden beachtet
28 Arbeitsablauf ist geplant und durchdacht durchgeführt
49 Sterilmaterial wird sinnvoll eingesetzt und der Umgang erfolgt sicher
57 Schriftliche Dokumentation ist selbststän-dig, korrekt, unmissverständlich, ausrei-chend, mit Handzeichen
50 Die Nachbereitung erfolgt nach den gül-tigen Hygienevorschriften
60 Ergänzt sinnvoll die vorhandene Doku-mentation
51 Medizinische Geräte werden fachgerecht eingesetzt
Wie schätzen Sie die Ergebnisse Ihres Han-delns ein?
52 Kennt administrative Vorgaben, bevor Ge-räte eingesetzt werden dürfen
53 Sicherer Umgang mit Gerät
54 Einsatz der Materialien erfolgt unter wirt-schaftlichen Gesichtspunkten
55 Die Nutzung der Materialien ist fachge-recht
56 Verhältnis von Arbeit zu Zeit ist ange-messen
58 Arbeitet Visite aus
59 Vollständige Übergabe
Anhang 179
3 Zuordnung der Items zu den Kompetenzdimensionen
Ergebnisprotokoll „Pflegeprozess“
Schritt Kriterien FK PK SK
1. Erfassen 1.1 Pflegerelevante Fakten X О О erfasst
1.2 Individuelle Bedürfnisse X О X erfasst
2. Erkennen von Pflege- 2.1 Aktuelle Probleme X О О Problemen und erfasst
Ressourcen/ Pflege- 2.2 Kurz und präzise X O О diagnosen formuliert
2.3 Aus Sicht des Pat. X O О formuliert
2.4 Begründung bzw. Zu- X O О sammenhang formuliert
3. Zielsetzung 3.1 Dem Problem angemessen X O О
3.2 Realistisch X O О
3.3 Erreichbar X O О
3.4 Kontrollierbar X O О
4. Maßnahmen 4.1 Geeignet die formulierten X О О Ziele zu erreichen
4.2 Entsprechend dem Stand X О О der Pflegewissenschaft
5. Bericht 5.1 Vollständig X О О
5.2 Professionelle Fachsprache X О О
5.3 Ökonomisch X О О
6. Evaluation 6.1 Anforderungen des Pflege- empfängers werden nach X О X der Pflege aufgenommen
6.2 Angekündigte Maßnahmen X О О werden umgesetzt
6.3 Aktualisiert vorhandene X О О Pflegeplanung
6.4 Übersichtlich und logisch X О О gegliedert
Anhang 180
Ergebnisprotokoll „Pflege“
Tätigkeiten FK PK SK
7. Übernahme 7.1 Übernimmt die Patienten von der verantwortlichen X О О Person 7.2 Übergibt die Patienten an die Prüfer X О О 7.3 Übergibt die Patienten an das Team X О О 7.4 Verschafft sich Übersicht in der Pflegedokumentation X О О
8. Vorbereitung 8.1 Materialien sind voll- X О О ständig gerichtet 8.2 Der Arbeitsplatz ist strukturiert gestaltet X О О
9. Durchführung 9.1 Ressourcen sind erkannt und der Patient entsprechend X О X aktivierend in die Pflege einbezogen 9.2 Durchführung ist korrekt X О О 9.3 Arbeitsablauf ist geplant und durchdacht durchgeführt X О О 9.4 Beachtet die Arbeitssicher-
heit (z.B. Eigenschutz, X О О rückenschonend)
10. Nachbereitung 10.1 Der Arbeitsplatz wird orden- tlich und patientengerecht X О О verlassen 10.2 Materialien werden ent- X О О
sprechend entsorgt
11. Patientenbezogene Interaktion 11.1 Informiert den Patienten X О X 11.2 Umgang und Kommunikations-
verhalten sind den Patienten- О О X bedürfnissen angemessen
11.3 Schüler drückt sich verständlich О О X aus
11.4 Schüler kann zuhören О О X 11.5 Schüler erkennt verbale und
nonverbale Signale О О X 11.6 Verwendet Fachsprache im
therapeutischem Team X О О
12. Erkennen und Umsetzen situativer Veränderungen 12.1 Reagiert flexibel und setzt
14.2 Verhaltensabsprache О О X 14.3 Zielsetzung der Pflege-
planung fokussiert X О О
15. Hygiene 15.1 Individualhygiene beachtet X О О 15.2 Hygienerichtlinien während der Pflege werden beachtet X О О 15.3 Sterilgut wird sinnvoll ein- gesetzt und der Umgang X О О
erfolgt sicher 15.4 Die Nachbereitung erfolgt nach den gültigen Hygiene- X О О vorschriften
16. Umgang mit Produkten MPG 16.1 Medizinische Geräte werden fachgerecht eingesetzt X О О 16.2 Kennt administrative Vor- gaben, bevor Geräte ein- X О О gesetzt werden dürfen 16.3 Sicherer Umgang mit Gerät X О О
17. Wirtschaftlichkeit/ Ökonomie 17.1 Einsatz der Materialien erfolgt unter wirtschaftlichen X О О Gesichtspunkten 17.2 Die Nutzung der Materialien X О О ist fachgerecht 17.3 Verhältnis von Arbeit zu X О О Ziel ist angemessen
18. Dokumentation/ Administration 18.1 Schriftliche Dokumentation ist selbstständig, korrekt, un- X О О missverständlich, ausreichend, mit Handzeichen 18.2 Arbeitet Visite aus X О О
19. Übergabe 19.1 Vollständig X О О 19.2 Ergänzt sinnvoll die vorhandene X О О Dokumentation Modifiziert nach Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2007): Richtlinien zu den Prüfungen in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege des Landes Rheinland-Pfalz. Version 1.1. Berichte aus der Pflege. Nr.5 – September 2006, S. 25 ff.
Anhang 182
Fragen aus dem Leitfragengespräch FK PK SK
1. Welche Ziele haben Sie erreicht? X X О
2. Wie schätzen Sie die Ergebnisse Ihres Handelns ein?
X X О
3. Was hat Ihr Handeln geleitet (Begründungen)? X X О
4. Welche Problemlösungsstrategien oder Wissensquellen nutzten Sie zur Prüfung?
X X О
5. Welche weiteren Wissensquellen wären für die heutige eigenverantwortliche Pflege für
Sie hilfreich? X X О
6. Was würden Sie bezüglich Ihres Handelns beibehalten wollen – was hat sich be-
währt? X X О
7. Was würden Sie bezüglich Ihres eigenen Handelns verändern?
X X О
8. Unterscheiden Sie Unachtsamkeiten von gravierenden Sachverhalten!
X X О
Anhang 183
4 Kompetenzformulierungen
Lernmodul 1 Mit der Pflegeausbildung beginnen
Kompetenzen
Die Lernenden
• reflektieren ihre Rolle als Lernende und übernehmen Verantwortung für das eigene
Lernen in der Berufsausbildung
• verstehen die pflegerische Dienstleistung als Teil der Gesundheitsversorgung eines Menschen
• verstehen die Notwendigkeit der Koordination und Kooperation der an der Gesund-heitsversorgung beteiligten Einrichtungen und Berufsgruppen/Personen
• reflektieren und entwickeln ein berufliches Selbstverständnis als Auszubildende in einem Pflegeberuf
• erkennen die Notwendigkeit, pflegerisches Handeln geplant und strukturiert vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten
Lernmodul 2 Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintref-fen der Ärztin oder des Arztes einleiten
Kompetenzen
Die Lernenden
• handeln in Notfallsituationen sicher
• leisten in Katastrophensituationen erste Hilfe
• führen Maßnahmen der ersten Hilfe durch
Lernmodul 3a Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit der Haut- und Körperpflege unterstützen (I)
Kompetenzen
Die Lernenden
• führen die pflegebezogene Beobachtung eines Menschen kriterienorientiert, systematisch und zielgerichtet durch
• erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Gerontologie, Soziologie sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre den Pflegebedarf von Menschen im Zusammenhang mit der Haut- und Körperpflege
Anhang 184
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflegeziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines Menschen bei der Haut- und Körperpflege, führen diese durch und evaluieren sie
Lernmodul 3b Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit der Haut- und Körperpflege unterstützen (II) (Fallbezug)
Kompetenzen
Die Lernenden
• erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Gerontologie, Soziologie sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre den Pflegebedarf eines Menschen im Zusammenhang mit der Haut- und Körperpflege
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflegeziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines Menschen bei der Haut- und Körperpflege und führen diese durch
• wählen geeignete Pflegemaßnahmen unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines Menschen aus
• unterstützen einen Menschen im Zusammenhang mit der Haut- und Körperpflege (Fallbezug)
Lernmodul 4a Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit der Atmung und der Kreislaufregulation unterstützen
Kompetenzen
Die Lernenden
• erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Arzneimittellehre, Gerontologie sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre den Pflegebedarf von Menschen im Zusammenhang mit der Atmung und der Kreislaufregulation
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflegeziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines Menschen bei der Atmung und der Kreislaufregulation, führen diese durch und evaluieren sie
Anhang 185
Lernmodul 4b (E/K) Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit der Atmung und der Kreislaufregulation unterstützen (II) (Fallbezug)
Kompetenzen
Die Lernenden
• erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Arzneimittellehre, Gerontologie sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre den Pflegebedarf eines Menschen im Zusammenhang mit der Atmung und der Kreislaufregulation
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflegeziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines Menschen bei der Atmung und Kreislaufregulation und führen diese durch
• wählen geeignete Pflegemaßnahmen unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines Menschen aus
• unterstützen einen Menschen im Zusammenhang mit der Atmung und der Kreislaufregulation (Fallbezug)
Lernmodul 4c Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen, Angehörige und Bezugspersonen im Zusammenhang mit der Gesundheitsvorsorge in Bezug auf die At-mung und die Kreislaufregulation schulen, anleiten und beraten
Kompetenzen
Die Lernenden
• handeln im Rahmen der pflegerischen Berufsausübung gesundheitsfördernd und präventiv
• erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und pflegerelevanter Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Bezugswissenschaften allgemeine und spezielle Krankheitslehre und Arzneimittellehre den Schulungs-, Anleitungs- und Beratungsbedarf von Menschen im Zusammenhang mit der Gesund-heitsvorsorge in Bezug auf die Atmung und die Kreislaufregulation
• leiten hieraus individuelle Schulungs-, Anleitungs- und Beratungsziele ab
• planen mögliche Interventionen im Zusammenhang mit der Schulung, Anleitung und Beratung eines Menschen
• wählen geeignete Interventionen unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines Menschen aus
• führen die Schulung, Anleitung und Beratung eines pflegebedürftigen Menschen, seiner Angehörigen und Bezugspersonen im Zusammenhang mit der Gesundheitsvor-
Anhang 186
sorge in Bezug auf die Atmung und die Kreislaufregulation prozessorientiert, systematisch und zielgerichtet durch und evaluieren sie
Lernmodul 5 Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit der Verabreichung von Arznei-mitteln unterstützen
Kompetenzen
Die Lernenden
• bereiten ärztlich verordnete Arzneimittel unter Beachtung hygienischer, arzneimittelspezifischer und rechtlicher Aspekte für die Verabreichung vor
• verabreichen ärztlich verordnete Arzneimittel unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines pflegebedürftigen Menschen und unter Beachtung hygienischer, arzneimittelspezifischer und rechtlicher Aspekte
• beobachten den pflegebedürftigen Menschen hinsichtlich erwünschter und unerwünschter Wirkungen des verabreichten Arzneimittels
• entsorgen die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Arzneimittelverabreichung verwendeten Materialien sach- und fachgerecht
Lernmodul 6a Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme unterstützen (I)
Kompetenzen
Die Lernenden
• erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Arzneimittellehre, Ernährungslehre, Gerontologie sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre den Pflegebedarf von Menschen im Zusammenhang mit der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflegeziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines Menschen bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, führen diese durch und evaluieren sie
Lernmodul 6b (E/K) Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme unterstützen (II) (Fallbezug)
Kompetenzen
Die Lernenden:
• erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Arzneimittellehre,
Anhang 187
Ernährungslehre, Gerontologie sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre den Pflegebedarf eines Menschen im Zusammenhang mit der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflegeziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines Menschen bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und führen diese durch
• wählen geeignete Pflegemaßnahmen unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines Menschen aus
• unterstützen einen Menschen im Zusammenhang mit der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme (Fallbezug)
Lernmodul 6c (E/ K) Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen, Angehörige und Bezugspersonen im Zusammenhang mit der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme schu-len, anleiten und beraten
Kompetenzen
Die Lernenden
• erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und pflegerelevanter Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der allgemeinen und speziellen Krankheitslehre und Arzneimittellehre den Schulungs-, Anleitungs- und Beratungsbedarf von Menschen im Zusammenhang mit der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
• leiten hieraus individuelle Schulungs-, Anleitungs- und Beratungsziele ab
• planen mögliche Interventionen im Zusammenhang mit der Schulung, Anleitung und Beratung eines Menschen
• wählen geeignete Interventionen unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines Menschen aus
• führen die Schulung, Anleitung und Beratung eines pflegebedürftigen Menschen, seiner Angehörigen und Bezugspersonen im Zusammenhang mit der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme prozessorientiert, systematisch und zielgerichtet durch und evaluieren sie
• arbeiten in Bezug auf die Schulung, Anleitung und Beratung eines pflegebedürftigen Menschen, seiner Angehörigen und Bezugspersonen mit Expertinnen und Experten zusammen
Anhang 188
Lernmodul 7a Pflegehandeln an lebenslauf- und entwicklungsbezogenen Aspekten ausrichten (I)
Kompetenzen
Die Lernenden
• reflektieren lebenslauf- und entwicklungsbezogene Phänomene im pflegeberuflichen Handeln unter Bezugnahme auf entsprechende fachwissenschaftliche Konzepte und Handlungsleitlinien
• orientieren ihr pflegeberufliches Handeln an lebenslauf- und entwicklungsbezogenen Aspekten
• berücksichtigen lebenslauf- und entwicklungsbezogene Aspekte in allen Phasen des Pflegeprozesses
Lernmodul 7b Pflegehandeln an lebenslauf- und entwicklungsbezogenen Aspekten ausrichten (II) Fallbezug
Kompetenzen
Die Lernenden
• reflektieren lebenslauf- und entwicklungsbezogene Phänomene im pflegeberuflichen Handeln unter Bezugnahme auf entsprechende fachwissenschaftliche Konzepte und Handlungsleitlinien
• orientieren ihr pflegeberufliches Handeln an lebenslauf- und entwicklungsbezogenen Aspekten
• berücksichtigen lebenslauf- und entwicklungsbezogene Aspekte in allen Phasen des Pflegeprozesses
Lernmodul 8a Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit der Ausscheidung unterstützen (I)
Kompetenzen
Die Lernenden
• erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und pflegerelevanter
Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Arzneimittellehre, Ernährungslehre, Gerontologie sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre den Pflegebedarf von Menschen im Zusammenhang mit der Ausscheidung
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflegeziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines Menschen bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie der Ausscheidung, führen diese durch und evaluieren sie
Anhang 189
Lernmodul 8b Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit der Ausscheidung unterstützen (II) Fallbezug (E/K)
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Arzneimittellehre, Ernährungslehre, Gerontologie sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre den Pflegebedarf eines Menschen im Zusammenhang mit der Ausscheidung
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflegeziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines Menschen bei der Ausscheidung und führen diese durch
• wählen geeignete Pflegemaßnahmen unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines Menschen aus
• unterstützen einen Menschen im Zusammenhang mit der Ausscheidung (Fallbezug)
Lernmodul 8c Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen, Angehörige und Bezugspersonen im Zusammenhang mit der Ausscheidung schulen, anleiten und beraten
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der allgemeinen und speziellen Krankheitslehre und Arzneimittellehre den Schulungs-, Anleitungs- und Beratungsbedarf von Menschen im Zusammenhang mit der Ausscheidung
• leiten hieraus individuelle Schulungs-, Anleitungs- und Beratungsziele ab
• planen mögliche Interventionen im Zusammenhang mit der Schulung, Anleitung und Beratung eines Menschen
• wählen geeignete Interventionen unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines Menschen aus
• führen die Schulung, Anleitung und Beratung eines pflegebedürftigen Menschen, seiner Angehörigen und Bezugspersonen im Zusammenhang mit der Ausscheidung prozessorientiert, systematisch und zielgerichtet durch und evaluieren sie
• arbeiten in Bezug auf die Schulung, Anleitung und Beratung eines pflegebedürftigen Menschen, seiner Angehörigen und Bezugspersonen mit Expertinnen und Experten zusammen
Anhang 190
Lernmodul 9a Pflegehandeln an hygienischen Aspekten ausrichten (I)
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden orientieren ihr pflegeberufliches Handeln an begründeten
hygienischen Prinzipien, beachten verbindliche hygienische Richtlinien und handeln in Bezug auf Hygieneregeln verantwortungsbewusst
• verstehen das Beachten hygienischer Prinzipien und Richtlinien als Qualitäts-merkmal pflegerischen Handelns
• erkennen interdisziplinäre und interinstitutionelle Zusammenarbeit als Voraus-setzung für die Effizienz infektionspräventiver Maßnahmen
Lernmodul 9b Pflegehandeln an hygienischen Aspekten ausrichten (II) (Fallbezug) (E/K)
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden orientieren ihr pflegeberufliches Handeln an begründeten
hygienischen Prinzipien, beachten verbindliche hygienische Richtlinien und handeln in Bezug auf Hygieneregeln verantwortungsbewusst
• verstehen das Beachten hygienischer Prinzipien und Richtlinien als Qualitätsmerkmal pflegerischen Handelns
• erkennen interdisziplinäre und interinstitutionelle Zusammenarbeit als Voraussetzung für die Effizienz infektionspräventiver Maßnahmen
• unterstützen einen Menschen im Zusammenhang mit MRSA (Fallbezug)
Lernmodul 10a Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit der Bewegung unterstützen
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Gerontologie sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre den Pflegebedarf von Menschen im Zusammenhang mit der Bewegung
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflegeziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines Menschen bei der Bewegung und führen diese durch
Anhang 191
Lernmodul 10b Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit der Bewegung unterstützen (II) (Fallbezug) (K/E)
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Gerontologie sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre den Pflegebedarf eines Menschen im Zusammenhang mit der Bewegung
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflegeziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines Menschen bei der Bewegung und führen diese durch
• wählen geeignete Pflegemaßnahmen unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines Menschen aus
• unterstützen einen Menschen im Zusammenhang mit der Bewegung (Fallbezug)
Lernmodul 10c Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen, Angehörige und Bezugspersonen im Zusammenhang mit der Bewegung schulen, anleiten und beraten (K/E)
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der allgemeinen und speziellen Krankheitslehre und Arzneimittellehre den Schulungs-, Anleitungs- und Beratungsbedarf von Menschen im Zusammenhang mit der Bewegung
• leiten hieraus individuelle Schulungs-, Anleitungs- und Beratungsziele ab
• planen mögliche Interventionen im Zusammenhang mit der Schulung, Anleitung und Beratung eines Menschen
• wählen geeignete Interventionen unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines Menschen aus
• führen die Schulung, Anleitung und Beratung eines pflegebedürftigen Menschen, seiner Angehörigen und Bezugspersonen im Zusammenhang mit der Bewegung prozessorientiert, systematisch und zielgerichtet durch und evaluieren sie
• arbeiten in Bezug auf die Schulung, Anleitung und Beratung eines pflegebedürftigen Menschen, seiner Angehörigen und Bezugspersonen mit Expertinnen und Experten zusammen
Anhang 192
Lernmodul 11a Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit Wundmanagement unterstützen
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden bereiten die Versorgung einer Wunde und das Anlegen eines
Verbandes unter Beachtung hygienischer und wundspezifischer Aspekte vor
• führen die Wundinspektion, die Versorgung einer Wunde und den Wechsel eines Verbandes nach ärztlicher Anordnung unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines pflegebedürftigen Menschen und unter Beachtung hygienischer und wundspezifischer Aspekte durch
• entsorgen die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Wundversorgung und des Verbandwechsels verwendeten Materialien sach- und fachgerecht
Lernmodul 11b Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit Wundmanagement unterstützen (II) Fallbezug (E/K)
Kompetenzen
Die Lernenden
• bereiten die Versorgung einer Wunde und das Anlegen eines Verbandes unter
Beachtung hygienischer und wundspezifischer Aspekte vor
• führen die Wundinspektion, die Versorgung einer Wunde und den Wechsel eines Verbandes nach ärztlicher Anordnung unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines pflegebedürftigen Menschen und unter Beachtung hygienischer und wundspezifischer Aspekte durch
• entsorgen die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Wundversorgung und des Verbandwechsels verwendeten Materialien sach- und fachgerecht
• unterstützen einen Menschen im Zusammenhang mit der Versorgung einer chronischen Wunde (Fallbezug)
Lernmodul 12 Pflegehandeln unter Bezug auf Theorien, Modelle und Konzepte der Pflegewissenschaft erklären und be-gründen
Kompetenzen
Die Lernenden
Anhang 193
• Die Lernenden begründen pflegerisches Handeln theoriegeleitet und unter Bezug-nahme auf wissenschaftlich gesicherte Ergebnisse
• reflektieren pflegerisches Handeln in Bezug auf dessen wissenschaftliche Fundierung
• schätzen die Qualität und Aussagekraft von Forschungsergebnissen ein
• reflektieren den Zusammenhang zwischen Pflegewissenschaft und Pflegequalität
Lernmodul 13a Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit der Verständigung unterstützen (I)
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Psychologie, Soziologie, Gerontologie sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre den Pflegebedarf von Menschen im Zusammenhang mit der Verständigung
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflegeziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines Menschen bei der Verständigung, führen diese durch und evaluieren sie
Lernmodul 13b Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit der Verständigung unterstützen (II) (Fallbezug)
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Psychologie, Soziologie, Gerontologie sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre den Pflegebedarf eines Menschen im Zusammenhang mit der Verständigung
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflegeziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines Menschen bei der Verständigung und führen diese durch
• wählen geeignete Pflegemaßnahmen unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines Menschen aus
• unterstützen einen Menschen im Zusammenhang mit der Verständigung (Fallbezug)
Anhang 194
Lernmodul 13c Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit der Verständigung unterstützen schulen, anleiten und beraten
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der allgemeinen und speziellen Krankheitslehre und Arzneimittellehre den Schulungs-, Anleitungs- und Beratungsbedarf von Menschen im Zusammenhang mit der Verständigung
• leiten hieraus individuelle Schulungs-, Anleitungs- und Beratungsziele ab
• planen mögliche Interventionen im Zusammenhang mit der Schulung, Anleitung und Beratung eines Menschen
• wählen geeignete Interventionen unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines Menschen aus
• führen die Schulung, Anleitung und Beratung eines pflegebedürftigen Menschen, seiner Angehörigen und Bezugspersonen im Zusammenhang mit der Verständigung prozessorientiert, systematisch und zielgerichtet durch und evaluieren sie
• arbeiten in Bezug auf die Schulung, Anleitung und Beratung eines pflegebedürftigen Menschen, seiner Angehörigen und Bezugspersonen mit Expertinnen und Experten zusammen
Lernmodul 14a Pflegehandeln an ethischen Prinzipien ausrichten und verantworten
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden orientieren ihr pflegeberufliches Handeln an begründeten ethischen
Prinzipien und handeln verantwortungsbewusst
• beziehen pflegebedürftige Menschen, deren Angehörige und Bezugspersonen konsequent in pflegerische Entscheidungsprozesse ein
• reflektieren ethische Problemfelder im pflegeberuflichen Handeln unter Bezug-nahme auf ethische Prinzipien und rechtliche Bestimmungen
• entwickeln eine reflektierte Haltung zu ethischen Problemfeldern in der pflegerischen Berufsausübung und vertreten diese im interdisziplinären Kontext
Anhang 195
Lernmodul 14b Pflegehandeln an ethischen Prinzipien ausrichten und verantworten (II) (Fallbezug)
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden orientieren ihr pflegeberufliches Handeln an begründeten ethischen
Prinzipien und handeln verantwortungsbewusst
• beziehen pflegebedürftige Menschen, deren Angehörige und Bezugspersonen konsequent in pflegerische Entscheidungsprozesse ein
• entwickeln und vertreten eine reflektierte ethische Haltung im Zusammenhang mit der Nahrungsverweigerung eines pflegebedürftigen Menschen (Fallbezug)
Lernmodul 15a Pflegebedürftige Menschen, deren Angehörigen und Bezugspersonen von der Aufnahme bis zur Ent-lassung begleiten und die Überleitung in andere Ver-sorgungseinrichtungen gestalten
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden führen und gestalten ein Aufnahmegespräch mit dem pflegebe-
dürftigen Menschen, seinen Angehörigen und Bezugspersonen
• begegnen pflegebedürftigen Menschen vorurteilsfrei
• berücksichtigen die Individualität des pflegebedürftigen Menschen in allen Schritten des Pflegeprozesses und beziehen pflegebedürftige Menschen, deren Angehörige und Bezugspersonen konsequent in ihr pflegerisches Handeln ein
• führen und gestalten ein Entlassungsgespräch mit dem pflegebedürftigen Menschen, seinen Angehörigen und Bezugspersonen
• gestalten die Überleitung pflegebedürftiger Menschen, ihrer Angehörigen und Bezugspersonen in eine andere pflegerische Versorgungsstruktur
Lernmodul 15b Pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Bezugs-personen in andere Versorgungsstrukturen überleiten
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden planen die Überleitung eines pflegebedürftigen Menschen aus einer
stationären in eine ambulante pflegerische Versorgung unter Einbezug des pflege-be-dürftigen Menschen, seiner Angehörigen und Bezugspersonen und führen diese durch
• beziehen beteiligte Pflegepersonen aus den entsprechenden Pflegeeinrichtungen sowie ExpertInnen in die Planung, Durchführung und Evaluation der Pflegeüberleitung ein
Anhang 196
• berücksichtigen strukturelle, organisatorische und administrative Rahmen-bedingungen der beteiligten Pflegeeinrichtungen
Lernmodul 16 Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen pflegen (I)
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden orientieren ihr pflegeberufliches Handeln an ethnischen,
kulturbezogenen und religiösen Gewohnheiten pflegebedürftiger Menschen
• begegnen pflegebedürftigen Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen und mit anderen Bekenntnissen, deren Angehörigen und Bezugspersonen vorurteilsfrei
• setzen sich für einen toleranten Umgang im Hinblick auf die Bedürfnisse und Gewohnheiten von Menschen aus verschiedenen Kulturen ein
• planen und führen ein pflegerisches Anamnesegespräch mit einem pflegebedürftigen Menschen aus einem anderen Kulturkreis
Lernmodul 17a Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit Bewusstsein und Schmerz unter-stützen (I)
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Arzneimittellehre, Gerontologie sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre den Pflegebedarf eines Menschen im Zusammenhang mit Bewusstsein und Schmerz
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflegeziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines Menschen im Zusammenhang mit Bewusstseinszuständen und Schmerz und führen diese durch
Anhang 197
Lernmodul 17b Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit Bewusstsein und Schmerz unter-stützen (II) (Fallbezug)
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Arzneimittellehre, Gerontologie sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre den Pflegebedarf eines Menschen im Zusammenhang mit Bewusstseinsbeeinträchtigungen
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflege-ziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines Menschen im Zusammenhang mit Bewusstseinsbeeinträchtigungen und führen diese durch
• wählen geeignete Pflegemaßnahmen unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines Menschen aus
• unterstützen einen Menschen im Zusammenhang mit Bewusstseinsbeeinträchtigun- gen (Fallbezug)
Lernmodul 17c Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit dem Schmerzmanagement schu-len, anleiten und beraten
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Arzneimittellehre, Gerontologie sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre den Schulungs-, Anleitungs- und Beratungsbedarf eines Menschen im Zusammenhang mit Schmerzen
• leiten hieraus individuelle Schulungs-, Anleitungs- und Beratungsziele ab
• planen mögliche Interventionen im Zusammenhang mit der Schulung, Anleitung und Beratung eines Menschen
• wählen geeignete Interventionen unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines Menschen aus
• führen die Schulung, Anleitung und Beratung eines pflegebedürftigen Menschen, seiner Angehörigen und Bezugspersonen im Zusammenhang mit dem Schmerzmanagement prozessorientiert, systematisch und zielgerichtet durch und evaluieren sie
Anhang 198
• arbeiten in Bezug auf die Schulung, Anleitung und Beratung eines pflegebedürftigen Menschen, seiner Angehörigen und Bezugspersonen mit Expertinnen und Experten zusammen
Lernmodul 18a Bei der Entwicklung und Umsetzung von Rehabilita-tionskonzepten mitwirken und diese in das Pflege-handeln integrieren (I)
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden handeln im Rahmen ihrer pflegerischen Berufsausübung rehabilitativ
• integrieren rehabilitative Konzepte unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines pflegebedürftigen Menschen, seiner Angehörigen und Bezugspersonen und in Kooperation mit anderen Berufsgruppen im Gesundheits-wesen konsequent in ihr pflegerisches Handeln
• arbeiten an der Erstellung und Umsetzung individueller Rehabilitationskonzepte im interdisziplinären Kontext mit
Lernmodul 18b Bei der Entwicklung und Umsetzung von Rehabilita-tionskonzepten mitwirken und diese in das Pflege-handeln integrieren (II) (Fallbezug)
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden handeln im Rahmen ihrer pflegerischen Berufsausübung rehabilitativ
• integrieren rehabilitative Konzepte unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines pflegebedürftigen Menschen, seiner Angehörigen und Bezugspersonen und in Kooperation mit anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen konsequent in ihr pflegerisches Handeln
• arbeiten an der Erstellung und Umsetzung eines individuellen Rehabilitations-konzeptes für einen pflegebedürftigen Menschen im interdisziplinären Kontext mit (Fallbezug)
Anhang 199
Lernmodul 18c Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen, Angehörige und Bezugspersonen im Zusammenhang mit rehabilitativen Maßnahmen schulen, anleiten und beraten (E/K)
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Erkenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der allgemeinen und speziellen Krankheitslehre den Schulungs-, Anleitungs- und Beratungsbedarf von Menschen im Zusammenhang mit rehabilitativen Maßnahmen
• leiten hieraus individuelle Schulungs- und Beratungsziele ab
• planen mögliche Interventionen im Zusammenhang mit der Schulung, Anleitung und Beratung eines Menschen
• wählen geeignete Interventionen unter Berücksichtigung der individuellen Situation eines Menschen aus
• führen die Schulung, Anleitung und Beratung eines pflegebedürftigen Menschen, seiner Angehörigen und Bezugspersonen im Zusammenhang mit rehabilitativen Maßnahmen prozessorientiert, systematisch und zielgerichtet durch und evaluieren sie
• arbeiten in Bezug auf die Schulung, Anleitung und Beratung eines pflegebedürftigen Menschen, seiner Angehörigen und Bezugspersonen mit Angehörigen anderer Berufsgruppen zusammen
Lernmodul 19 Die Qualität der Gesundheitsversorgung sichern Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden reflektieren Anspruch und Erwartungen an pflegerisches Handeln
• Wirken an der intra- und interdisziplinären sowie institutionellen Erarbeitung, Implementierung und Umsetzung von Instrumenten der Qualitätsentwicklung und –sicherung mit
Anhang 200
Lernmodul 20 (E) Schwangere und Wöchnerinnen, gesunde Neuge-borene sowie Angehörige und Bezugspersonen unter-stützen, begleiten und beraten
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Arzneimittellehre, Gerontologie, allgemeiner und spezieller Krankheitslehre sowie der Geistes- und Sozialwissenschaften den Pflegebedarf von Schwangeren, Wöchnerinnen und gesunden Neugeborenen
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflege-ziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Schwangeren, Wöchnerinnen und gesunden Neugeborenen, wählen geeignete Pflege-maßnahmen aus und führen diese durch
Lernmodul 20 (K) Schwangere und Wöchnerinnen, gesunde Neuge-borene sowie Angehörige und Bezugspersonen unter-stützen, begleiten und beraten
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Arzneimittellehre, Gerontologie, allgemeiner und spezieller Krankheitslehre sowie der Geistes- und Sozialwissenschaften den Pflegebedarf von Schwangeren, Wöchnerinnen und gesunden Neugeborenen
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflegeziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Schwangeren, Wöchnerinnen und gesunden Neugeborenen, wählen geeignete Pflegemaßnahmen aus und führen diese durch
Anhang 201
Lernmodul 21a Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit der Durchführung von Maß-nahmen der medizinischen Diagnostik und operativen Therapie unterstützen und begleiten
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden ordnen die Bedeutung von Maßnahmen der medizinischen Diagnostik
im Rahmen des Krankheitsverlaufs eines Menschen ein und verstehen diese als Ausgangspunkt der Krankheitstherapie
• fühlen sich in die Situation eines pflegebedürftigen Menschen und dessen Angehörigen und Bezugspersonen im Zusammenhang mit medizinischer Diagnostik und Therapie ein
• bereiten ärztlich angeordnete Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und operativen Therapie an der individuellen Situation eines pflegebedürftigen Menschen orientiert und unter Beachtung hygienischer, administrativ erforderlicher, rechtlicher und interdisziplinärer Aspekte vor und nach und wirken bei deren Durchführung mit
Lernmodul 21b (K/E) Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit der Durchführung von Maß-nahmen der medizinischen Diagnostik und operativen Therapie unterstützen und begleiten (II) (Fallbezug)
Kompetenzen
Die Lernenden
• fühlen sich in die Situation eines pflegebedürftigen Menschen im Zusammenhang mit
medizinischer Diagnostik und operativer Therapie ein
• bereiten ärztlich angeordnete Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und operativen Therapie an der individuellen Situation eines pflegebedürftigen Menschen orientiert und unter Beachtung hygienischer, administrativ erforderlicher, rechtlicher und interdisziplinärer Aspekte vor und nach und wirken bei deren Durchführung mit
• unterstützen und begleiten einen pflegebedürftigen Menschen und dessen Angehörige und Bezugspersonen im Zusammenhang mit der operativen Therapie (Fallbezug)
Anhang 202
Lernmodul 22 Berufliches Selbstverständnis entwickeln und zur Weiterentwicklung des Pflegeberufes im gesellschaft-lichen Kontext beitragen
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden reflektieren Anspruch und Erwartungen an das eigene berufliche
Handeln
• setzen historische Prozesse in Bezug zur geschichtlichen Entwicklung der Pflege-berufe und des Gesundheitswesens
• entwickeln in der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Erwartungen, beruf-lichen Anforderungen und persönlicher Motivation ein reflektiertes berufliches Selbstverständnis
Lernmodul 23a In Gruppen und Teams zusammenarbeiten Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden arbeiten in Gruppen und Teams mit Pflegepersonen und Angehörigen
anderer Berufsgruppen im Gesundheitswesen zusammen
• erkennen kooperatives Handeln und interdisziplinäres Denken als Voraussetzung für effiziente Arbeitsergebnisse und Qualitätserbringung im Interesse pflegebedürftiger Menschen
• bringen pflegefachliche Erfordernisse in intra- und interdisziplinäre Teams ein und vertreten diese angemessen
• engagieren sich für einen respektvollen Umgang der Teammitglieder untereinander und gehen konstruktiv mit Kritik um
Lernmodul 23 b In Gruppen und Teams zusammenarbeiten (II) (Fallbe-zug)
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden arbeiten in Gruppen und Teams mit Pflegepersonen und Angehörigen
anderer Berufsgruppen im Gesundheitswesen zusammen
• erkennen kooperatives Handeln und interdisziplinäres Denken als Voraussetzung für effiziente Arbeitsergebnisse und Qualitätserbringung im Interesse pflegebedürftiger Menschen
• engagieren sich für einen respektvollen Umgang der Teammitglieder untereinander und gehen konstruktiv mit Kritik um
Anhang 203
• konzipieren und begründen eine mögliche Strategie der beruflichen Konflikt-bearbeitung (Fallbezug)
Lernmodul 24 (E) Frühgeborene und ihre Eltern unterstützen, begleiten und beraten
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie und Arzneimittellehre sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre den Pflegebedarf von frühgeborenen Kindern und ihren Eltern
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflegeziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines frühgeborenen Kindes und seiner Eltern, wählen geeignete Pflegemaßnahmen aus und führen diese durch
Lernmodul 24 (K) Frühgeborene und ihre Eltern unterstützen, begleiten und beraten
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie und Arzneimittellehre sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre den Pflegebedarf von frühgeborenen Kindern und ihren Eltern
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflege-ziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines frühgeborenen Kindes und seiner Eltern, wählen geeignete Pflegemaßnahmen aus und führen diese durch
Anhang 204
Lernmodul 25 (E) Pflegebedürftige ältere Menschen, Angehörige und Bezugspersonen unterstützen, begleiten und beraten
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden entwickeln eine reflektierte Haltung gegenüber älteren Menschen und
begegnen ihnen vorurteilsfrei
• fühlen sich in die spezifische Lebenssituation älterer Menschen ein und orientieren ihr pflegeberufliches Handeln an deren individueller Biographie
• unterstützen, begleiten und beraten ältere Menschen, deren Angehörige und Bezugs-personen hinsichtlich alternativer Angebote im Zusammenhang mit Pflegebedürftig-keit und professioneller pflegerischer Unterstützung
• arbeiten hinsichtlich der pflegerischen Unterstützung, Begleitung und Beratung älterer Menschen, deren Angehöriger und Bezugspersonen interdisziplinär und interinstitutionell zusammen
Lernmodul 25 (K) Pflegebedürftige ältere Menschen, Angehörige und Bezugspersonen unterstützen, begleiten und beraten
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden entwickeln eine reflektierte Haltung gegenüber älteren Menschen und
begegnen ihnen vorurteilsfrei
• fühlen sich in die spezifische Lebenssituation älterer Menschen ein und orientieren ihr pflegeberufliches Handeln an deren individueller Biographie
• unterstützen, begleiten und beraten ältere Menschen, deren Angehörige und Bezugs-personen hinsichtlich alternativer Angebote im Zusammenhang mit Pflegebedürftig-keit und professioneller pflegerischer Unterstützung
• arbeiten hinsichtlich der pflegerischen Unterstützung, Begleitung und Beratung älterer Menschen, deren Angehöriger und Bezugspersonen interdisziplinär und interinstitutionell zusammen
Anhang 205
Lernmodul 26 Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen, Angehörige und Bezugspersonen in der Endphase des Lebens und beim Sterben begleiten
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden reflektieren ihre persönliche Einstellung zu menschlichem Sterben
und Tod
• begleiten sterbende Menschen, deren Angehörige und Bezugspersonen in der End-phase des Lebens und nach Eintreten des Todes unter Einbezug spezieller Unter-stützungsangebote
• versorgen den verstorbenen Menschen respektvoll und beziehen Angehörige und Bezugspersonen entsprechend individueller Bedürfnisse ein
Lernmodul 27 Menschen aller Altersgruppen, Angehörige und Be-zugspersonen im Zusammenhang mit chronischen Erkrankungen unterstützen, begleiten und beraten
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Arzneimittellehre, Gerontologie, allgemeiner und spezieller Krankheitslehre sowie der Geistes- und Sozialwissenschaften den Pflegebedarf chronisch erkrankter Menschen
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflegeziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines chronisch erkrankten Menschen, wählen geeignete Pflegemaßnahmen aus und führen diese durch.
Lernmodul 28 Psychisch kranke Menschen aller Altersgruppen, angehörige und Bezugspersonen unterstützen, begleiten und beraten
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie,
Anhang 206
Arzneimittellehre, Gerontologie, allgemeiner und spezieller Krankheitslehre sowie der Geistes- und Sozialwissenschaften den Pflegebedarf psychisch kranker Menschen
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflege-ziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines psychisch kranken Menschen, wählen geeignete Pflegemaßnahmen aus und führen diese durch
Lernmodul 29 (E) Demenziell erkrankte Menschen, Angehörige und Be-zugspersonen unterstützen, begleiten und beraten
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Arzneimittellehre, Gerontologie sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre den Pflegebedarf demenziell erkrankter Menschen
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflege-ziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines demenziell erkrankten Menschen, wählen geeignete Pflegemaßnahmen aus und führen diese durch
Lernmodul 29 (K) Demenziell erkrankte Menschen, Angehörige und Be-zugspersonen unterstützen, begleiten und beraten
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Arzneimittellehre, Gerontologie sowie allgemeiner und spezieller Krankheitslehre den Pflegebedarf demenziell erkrankter Menschen
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflege-ziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines demenziell erkrankten Menschen, wählen geeignete Pflegemaßnahmen aus und führen diese durch
Anhang 207
Lernmodul 30 Onkologisch erkrankte Menschen aller Altersgruppen, Angehörige und Bezugspersonen unterstützen, be-gleiten und beraten
Kompetenzen
Die Lernenden
• Die Lernenden erheben auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und
pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften Anatomie, Physiologie, Arzneimittellehre, Gerontologie, allgemeiner und spezieller Krankheitslehre sowie der Geistes- und Sozialwissenschaften den Pflegebedarf onkologisch erkrankter Menschen
• leiten hieraus aktuelle und potentielle Pflegeprobleme und –diagnosen sowie Pflege-ziele ab
• planen mögliche Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung eines onkologisch erkrankten Menschen, wählen geeignete Pflegemaßnahmen aus und führen diese durch
Entn. aus: Rahmenlehrplan und Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege des Landes Rheinland–Pfalz 2005
Anhang 208
5 Operationalisierungsmatrix
Definition Externe Bedingungen
Externe Performenz (Verhalten)
„Fachkompetenz be-zeichnet die Bereitschaft und Befähigung, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methoden-geleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“ (KMK-Handreichung 2007, 11)
Aufgabe nach § 15; §18 KrPflAPrV, Abs. 1 + 2:
Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf die Pflege einer Patientengruppe von maximal vier Personen im Differenzierungs-bereich des Prüflings nach Anlage 1 Buch-stabe B über einen Zeitraum von 6 Stun-den. In dieser Zeit muss der Prüfling alle anfallenden Aufgaben einer pro-zessorientierten Pflege einschließlich Dokumentation und Übergabe über-nehmen und sein Pflegehandeln er-läutern, begründen sowie die Prüfungs-situation reflektieren
Variablen:
Zielorientiert bezeichnet die Fähigkeit, Probleme methodengeleitet und strukturiert zu lösen
Indikatoren:
Variable:
Sachgerecht bezieht sich auf die Fähigkeit, Probleme unter Berücksichtigung gängiger Normen und Vorschriften der Pfle-gewissenschaften und Bezugswissenschaften fachgerecht zu lösen
Indikatoren:
Ergebnis nach § 15; §18 KrPflAPrV, Abs. 1:
Der Prüfling muss nachweisen, dass er die während der Ausbildung erwor-bene fachliche Kom-petenz in der beruf-lichen Praxis an-wenden kann und befähigt ist, die nach § 3 Abs. 1 des KrPflG eigenverant-wortlich auszuführen.
Variable:
Selbstständig bezeichnet die
Fachliches Wissen
Anhang 209
Fähigkeit Probleme ohne äußere Hilfe zu lösen und zur Verfügung stehende Hilfsmittel sinnvoll einzusetzen
Indikatoren:
Variable:
Ergebnis beurteilen bezieht sich auf die Fähigkeit und Bereitschaft, eigene Fähigkeiten selbstkritisch einzuschätzen und sich kreativ mit dem Handlungsgegensand auseinanderzusetzen
Indikatoren:
Operationalisierte fachliche Handlungskompetenz der externen Performanz in der Gesundheits- und (Kinder)Krankenpflege für den praktischen Teil der Prüfung in Rheinland-Pfalz
Anhang 210
6 Auswertung zu der Analyse Itembewertung „Ergebnis-
protokolle“
• 11.6 „Verwendet Fachsprache im therapeutischen Team“ und 5.2 „Berichte
in professioneller Fachsprache“ zeigen im Erstgenannten den Modalwert
„zum größten Teil“ und im Zweitgenannten von „vollständig“.
• 1.1 „Pflegerelevante Fakten erfasst“, 2.1 „aktuelle“ und 1.2 „individuelle
Bedürfnisse erfasst“ sowie
• 3.2 „Zielsetzung ist realistisch“, 3.1 „Zielsetzung ist dem Problem ange-
messen“ und 3.3. „erreichbar“ zeigen in allen Fällen den Modalwert „voll-
ständig“.
• 18.1 „Schriftliche Dokumentation ist selbstständig, korrekt, unmissver-
ständlich ausreichend, mit Handzeichen“, 5.1 „Vollständiger Bericht“, 5.3
„Ökonomischer Bericht“, 6.1 „Anforderungen des Pflegeempfängers wer-
den nach der Pflege aufgenommen“, 6.3 „Aktualisiert vorhandene
Pflegeplanung“, 6.4 „Übersichtlich und logisch“ und 19.2 „Ergänzt sinn-
voll die vorhandene Dokumentation“ weisen bis auf 18.1. Modalwerte von
„vollständig“ auf. 18.1. zeigt als häufigste Besetzung „zum größten Teil“.
• 19.1 „Vollständige Übergabe“, 7.1 „Übernimmt die Patienten von der ver-
antwortlichen Person“, 7.2 „Übergibt die Patienten an die Prüfer“ und 7.3
„Übergibt die Patienten an das Team“ werden im Modus mit „vollständig“
aufgeführt.
• 9.2 „Durchführung ist korrekt“, 15.2 „Hygienerichtlinien während der
Pflege werden beachtet“, 15.3 „Sterilgut wird sinnvoll eingesetzt und der
Umgang erfolg sicher“, 16.1 „Medizinische Geräte werden fachgerecht
eingesetzt“, dies schließt 16.2 „Kennt administrative Vorgaben, bevor Ge-
räte eingesetzt werden dürfen“, 16.3 „Sicherer Umgang mit Gerät“, 13.1.
„Berücksichtigt Wahrnehmungskanäle“, 13.3 „Geeignete Medien werden
eingesetzt“, 13.4 „Sinnvolle didaktische Strukturierung“, 12.2 „Leitet bei
Bedarf lebenserhaltende Maßnahmen ein“ und 17.2 „die Nutzung der
Anhang 211
Materialien ist fachgerecht“ mit ein. Die Kriterien, die unter
„Durchführung ist korrekt“, das selbst einen Modalwert von „zum größten
Teil“ aufweist, weisen die Kriterien bis auf das Kriterium 15.2
„Hygienerichtlinie während der Pflege werden beachtet“ mit dem Modus
von „zum größten Teil“ den Modus „vollständig“ auf.
Anhang 212
7 Überblick deskriptive Statistik Ergebnisprotokoll
„Pflege“
Übernahme Teilnahme Prozent124
Median Modus
übernimmt die Patienten von der verantwortlichen Pflege-person
536 68,6 4 4
übergibt die Patienten an die Prüfer
762 97,6 4 4
übergibt die Patienten an das Team
577 73,9 4 4
verschafft sich Übersicht in der Pflegedokumentation
693 88,7 4 4
Vorbereitung
Materialien sind vollständig gerichtet
765 98 4 4
der Arbeitsplatz ist strukturiert gestaltet
763 97,7 3 4
Durchführung
Ressourcen sind erkannt und der Patient entsprechend akti-vierend in die Pflege einbezo-gen
761 97,4 3 4
Durchführung ist korrekt 760 97,3 3 3
Arbeitsablauf ist geplant und durchdacht durchgeführt
754 96,5 3 3
beachtet die Arbeitssicherheit 754 96,5 3 4
Nachbereitung
der Arbeitsplatz wird ordent-lich und patientengerecht ver-
770 98,6 4 4
124 von 781 Fällen.
Anhang 213
lassen
Materialien werden entspre-chend entsorgt
760 97,3 4 4
Patientenbezogene Interak-tion
informiert den Patienten 758 97,1 4 4
verwendet Fachsprache im therapeutischen Team
685 87,7 3 3
Erkennen und Umsetzen si-tuativer Veränderungen
reagiert flexibel und setzt Prioritäten
670 85,8 3 4
leitet bei Bedarf lebenserhal-tende Maßnahmen ein
49 6,3 4 4
Anleitung, Beratung, Schu-lung
berücksichtigt Wahrneh-mungskanäle
515 65,9 3 4
geeignete Medien werden ein-gesetzt
328 42 3 4
sinnvolle didaktische Struktu-rierung
365 46,7 3 4
Hygiene
Individualhygiene beachtet 765 98 4 4
Hygienerichtlinien während der Pflege werden beachtet
764 97,8 3 3
Sterilgut wird sinnvoll einge-setzt und der Umgang erfolgt sicher
660 84,5 4 4
die Nachbereitung erfolg nach den gültigen Hygienevor-schriften
736 94,2 4 4
Anhang 214
Umgang mit MPG
medizinische Geräte werden fachgerecht eingesetzt
563 72,1 4 4
kennt administrative Vorga-ben, bevor Geräte eingesetzt werden dürfen
439 56,2 4 4
sicherer Umgang mit Gerät 526 67,3 4 4
Wirtschaftlichkeit/Ökonomie
Einsatz der Materialien erfolgt unter wirtschaftlichen Ge-sichtspunkten
765 98 3 4
die Nutzung der Materialien ist fachgerecht
751 96,2 4 4
Verhältnis von Arbeit zu Zeit ist angemessen
752 96,3 3 4
Dokumentation/Übergabe
schriftliche Dokumentation ist selbstständig, korrekt, unmiss-verständlich, ausreichend, mit Handzeichen
733 93,9 3 3
arbeitet Visite aus 246 31,5 4 4
Übergabe
vollständig 669 85,7 4 4
ergänzt sinnvoll die vorhan-dene Dokumentation
614 78,6 3 4
Anhang 215
8 Überblick zum Modus und Median im Ergebnis-
protokoll „Pflegeprozess“ und „Pflege“ vor und
nach der Imputation
Ergebnisprotokoll „Pflegeprozess“
Erfassen Rücklauf vor Imputa-
tion125
Modus mit fehlenden
Werten
Modus nach Imputa-
tion
Median vor und nach Im-
putation
pflegerelevante Fakten erfasst 645 4 4 4
individuelle Bedürfnisse er-fasst
617 4 4 4
Erkennen von Pflegeprob-lemen und Ressourcen/
Pflegediagnosen
aktuelle Probleme erfasst 651 4 4 4
kurz und präzise formuliert 600 4 4 4
aus Sicht des Patienten for-muliert
594 4 4 4
Begründung bzw. Zusammen-hang formuliert
583 4 4 4
Zielsetzung
dem Problem angemessen 617 4 4 4
realistisch 593 4 4 4
erreichbar 582 4 4 4
kontrollierbar 563 4 4 4
Maßnahmen
geeignet die formulierten Ziele zu erreichen
627 4 4 4
125 Nach der Imputation 781 Fälle.
Anhang 216
entsprechend dem Stand der Pflegewissenschaft
565 4 4 4
Bericht
vollständig 600 4 4 4
professionelle Fachsprache 557 4 4 4
ökonomisch 526 4 4 4
Evaluation
Anforderungen des Pflege-empfängers werden nach der Pflege aufgenommen
530 4 4 4
angekündigte Maßnahmen werden umgesetzt
549 4 4 4
aktualisiert vorhandene Pfle-geplanung
485 4 4 4
übersichtlich und logisch ge-gliedert
453 4 4 4
Ergebnisprotokoll „Pflege“
Übernahme Rücklauf vor Imputa-
tion126
Modus mit fehlenden
Werten
Modus nach Imputa-
tion
Median vor und nach Im-
putation
übernimmt die Patienten von der verantwortlichen Pflege-person
536 4 4 4
übergibt die Patienten an die Prüfer
762 4 4 4
übergibt die Patienten an das Team
577 4 4 4
verschafft sich Übersicht in der Pflegedokumentation
693 4 4 4
126 Nach der Imputation 781 Fälle.
Anhang 217
Vorbereitung
Materialien sind vollständig gerichtet
765 4 4 4
der Arbeitsplatz ist strukturiert gestaltet
763 4 4 3
Durchführung
Ressourcen sind erkannt und der Patient entsprechend akti-vierend in die Pflege einbezo-gen
761 4 4 3
Durchführung ist korrekt 760 3 3 3
Arbeitsablauf ist geplant und durchdacht durchgeführt
754 3 3 3
beachtet die Arbeitssicherheit 754 4 4 3
Nachbereitung
der Arbeitsplatz wird ordent-lich und patientengerecht ver-lassen
770 4 4 4
Materialien werden entspre-chend entsorgt
760 4 4 4
Patientenbezogene Interak-tion
informiert den Patienten 758 4 4 4
verwendet Fachsprache im therapeutischen Team
685 3 3 3
Erkennen und Umsetzen si-tuativer Veränderungen
reagiert flexibel und setzt Pri-oritäten
670 4 3 3
leitet bei Bedarf lebenserhal-tende Maßnahmen ein
49 4 4 4
Anhang 218
Anleitung, Beratung, Schu-lung
berücksichtigt Wahrneh-mungskanäle
515 4 3 3
geeignete Medien werden ein-gesetzt
328 4 3 3
sinnvolle didaktische Struktu-rierung
365 4 3 3
Hygiene
Individualhygiene beachtet 765 4 4 4
Hygienerichtlinien während der Pflege werden beachtet
764 3 3 3
Sterilgut wird sinnvoll einge-setzt und der Umgang erfolgt sicher
660 4 4 4
die Nachbereitung erfolg nach den gültigen Hygienevor-schriften
736 4 4 4
Umgang mit MPG
medizinische Geräte werden fachgerecht eingesetzt
563 4 4 4
kennt administrative Vorga-ben, bevor Geräte eingesetzt werden dürfen
439 4 4 4
sicherer Umgang mit Gerät 526 4 4 4
Wirtschaftlichkeit/Ökonomie
Einsatz der Materialien erfolgt unter wirtschaftlichen Ge-sichtspunkten
765 4 4 3
die Nutzung der Materialien ist fachgerecht
751 4 4 4
Verhältnis von Arbeit zu Zeit ist angemessen
752 4 4 3
Anhang 219
Dokumentation/Übergabe
schriftliche Dokumentation ist selbstständig, korrekt, unmiss-verständlich, ausreichend, mit Handzeichen
1. Pflegerelevante Fakten erfasst 2. Individuelle Bedürfnisse erfasst 3. Aktuelle Probleme erfasst 4. Kurz und präzise formuliert 5. Aus Sicht des Pat. formuliert 6. Begründung bzw. Zusammen-
hang formuliert 7. Dem Problem angemessen 8. Realistisch 9. Erreichbar 10. Kontrollierbar 11. Geeignet die formulierten Ziele
1. Pflegerelevante Fakten erfasst 2. Individuelle Bedürfnisse erfasst 3. Aktuelle Probleme erfasst 4. Kurz und präzise formuliert 5. Aus Sicht des Pat. formuliert 6. Begründung bzw. Zusammen- hang formuliert 7. Dem Problem angemessen 11.Geeignet die formulierten Ziele zu erreichen 12.Entsprechend dem Stand der Pflegewissenschaft 13. Vollständiger Bericht 17. Angekündigte Maßnahmen werden umgesetzt
21. Übergibt die Patienten an die Prüfer 22. Übergibt die Patienten an das Team 23. Verschafft sich Übersicht in der Pflegedokumentation 25. Der Arbeitsplatz ist strukturiert gestaltet 26. Ressourcen sind erkannt und der Patient entsprechend aktivierend in die Pflege ein- bezogen 27. Durchführung ist korrekt 28. Arbeitsablauf ist geplant und durchdacht durchgeführt 30. Der Arbeitsplatz wird ordentlich und patientengerecht verlassen 31. Materialien werden ent- sprechend entsorgt 32. Informiert den Patienten 37. Verwendet Fachsprache im therapeutischen Team 38. Reagiert flexibel und setzt Prioritäten 55. Die Nutzung der Materialien ist fachgerecht 57. Schriftliche Dokumentation ist selbstständig, korrekt, unmiss- verständlich, ausreichend, mit Handzeichen 59. Vollständige Übergabe 60. Ergänzt sinnvoll die vorhandene Dokumentation
Anhang 223
Erklärung über das selbstständige Verfassen der Dissertation
Ich versichere, dass ich die vorliegende Dissertation
„Die Erfassung der fachlichen Kompetenz im praktischen Teil der Prüfung in der
Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in Rheinland-Pfalz unter Anwendung
fachspezifischer Methoden. Ein empirischer Ansatz“
selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfs-
mittel benutzt habe.
Ich versichere, dass die vorliegende Arbeit bisher nicht veröffentlicht wurde und
nicht bereits einmal an einer anderen Hochschule als Dissertation eingereicht