93 Abs. 3 BVerfGG 1 I udices leges novisse debent non solum
modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur.
Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe.Derek
Barrett Ohne WohnsitzaberGrundrechte BRD 20.07.1944 Betr.: 93 Abs.
3 BVerfGG, Bundesrat Drucksache281/15 19.06.15 Fz Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags,
des Kinder-freibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 112. Sitzungam 18.Juni 201
aufgrund der Beschluss empfehlungunddes Berichts des
FinanzausschussesDrucksache18/5244den von der Bundesregierung ein
gebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des
Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und
Kinder zuschlags Drucksachen18/4649,18/5011In beigefgter Fassung
angenommen. Fristablauf:10.07.15 Deutscher Bundestag Drucksache
17/8683 17. Wahlperiode 15. 02. 2012 Gesetzentwurf der
BundesregierungEntwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten
Progression Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Andreas Vokuhle, sollten
die Grenzen der juristischen Inkompetenzen nicht nur durch
Auslegung abstrakter einfacher Gesetze, sondern auch durch die
Werteordnung der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
undvielmehr der Menschenrechte, die auch fr Sie gelten sollen,
begrenzt werden? Die Urform des Einkommenssteuergesetzes stammt aus
der Zeit der Nationalsozialismus mit dem alleinigen Zweck, die
Weltveranschaulichkeit derNS-Regieme zu untermauern. Ich versichere
Ihnen, dass ich zu der Sorte gehre, die durch Mut und berzeugung
ber die Landungsklappe der Higgins Boats die Strnde der Normandie,
der MG 42 trotzend, um die Indoktrinierten zu vernichten, gestrmt
haben. Dann, trotz herber Verluste ohne Massenvergewaltigungen,
haben diese den zweiten Weltkrieg beendet. Es ist ersichtlich, dass
das Ziel des EStG vom 16.10.1934 das Gesetz zur Behebung der Not
von Volk und Reich, nicht erreicht wurde. Im Mai 1958 ist eine
berarbeitete Form des EStG erschienen. Herr Etzels Versuch wurde
lediglich als Aufruf zu der Rckkehr zum Herd berichtet, da der
eingefhrte Splittingtarif lediglich besondere Randgruppen der
Bundesrepublik Deutschland bevorzugte. Obwohl wir das Jahr 2015
schreiben, ist es ersichtlich und wird hiermit vorgetragen, dass
die beschlossenen Gesetze ihre Ziele verpasst haben und dafr
sorgen, dass lediglich eine Behebung der Not von reich und reicher
erzielt wird. 93 Abs. 3 BVerfGG 2 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur.
Bergrndung:- 93 Abs. 3 BVerfGG 3 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. f(
13.470,-)=(997,6*(x-8472)*10^-4+1400)*(x-8472)*10^-4Ekstr.Von
948,92 f(
52.881,-)=(228,74*(x-13469)*10^-4+2397)*(x-13469)*10^-4+948,68Ekstr.
Von 13.948,76 f(70.000,-)=0,42x-8261,29Ekstr. Von 21.138,71 f(
13.470,-)=(993,62*(x-8652)*10^-4+1400)*(x-8652)*10^-4Ekstr.
Von905,16
f(52.881,-)=(225,4*(x-13669)*10^-4+2397)*(x-13669)*10^-4+952,48Ekstr.
Von 13.817,30 f(70.000,-)=0,42x-8394,14Ekstr. Von 21.005,86 Es ist
ersichtlich,dass 32aAbs. 1 EStG. vier (4)Gleichungen vorschreibt.
Zwei (2) davon sind linearisch, zwei (2) davon sind quadratisch.
Zum Zweck dieser Verfgung wird das zu versteuernde Einkommen bis
aufsiebzigtausend Euro ( 70.000,-) beschrnkt, da Randgruppen, die
ber ein zu 93 Abs. 3 BVerfGG 4 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur.
versteuerndes Einkommen ber diesen Betrag verfgen, gengend
Mglichkeiten haben,sich zu entlasten. Da ich zu diesem Zeitpunkt zu
einer solchen Randgruppe gehre, werde ich meine persnlich
dokumentierten wirtschaftlichen Verhltnisse darstellen, es dient
dem Zweck zur Schilderung der Auslschung einer Existenz und einer
Familie. Diese lineare Gleichung kann auch alsDiese lineare
Gleichung kann auch als Y = mX + CY = mX + C dargestellt werden. Es
ergibt dann:dargestellt werden. Es ergibt dann: Y = 0 X + 8.472Y =
0 X+ 8.652 X stellt das zu versteuernde Einkommen und Y stellt den
Einkommenssteuerbeitrag dar. Die Konsequenzen sind, dass Personen,
die ein zu versteuerndes Einkommen bis zu 8.652 jhrlich haben,
keinen Einkommensteuerbeitrag zu entrichten haben. Diese
quadratische Gleichung kann auch alsDiese quadratische Gleichung
kann auch als f (Y) = a Y + bY + C f (Y) = a Y + bY + C dargestellt
werden. Es ergibt dann:dargestellt werden. Es ergibt dann:
f ( Y) =(997,6*(Y-8472)*10^-4+1400)*(Y-8472)*10^-4f ( Y)
=(993,62*(Y-8652)*10^-4+1400)*(Y-8652)*10^-4 Y stellt das zu
versteuernde Einkommen dar und f (Y) stellt den
Einkommenssteuerbeitrag dar. Die Konsequenzen sind, dass Personen,
die ein zu versteuerndes Einkommen von 8.653 bis 13.669 jhrlich
haben, nach dieser Gleichung ihren Einkommenssteuerbeitrag f (Y)
berechnen mssen. Die ersichtliche nderung des Parameter `a` sorgt
lediglich dafr, dassf ( Y)einen Rechtsrck erleidet, statt der
angekndigten effektiven Milderung der sogenannten kalten
Progression. Das Ziel, das durch Proportional Representation
gewhlte Abgeordnete erstrebt wurde, ist nicht erreicht worden. 93
Abs. 3 BVerfGG 5 I udices leges novisse debent non solum modestus
vir Hibernus qui inter deos minores moratur.
Diese quadratische Gleichung kann auch alsDiese quadratische
Gleichung kann auch als f (Y) = a Z + bZ + C f (Y) = a Z + bZ + C
dargstellt werden. Es ergibt dann:dargestellt werden. Es ergibt
dann:
f ( Y) =(228,74*(Z-13469)*10^-4+2397)*(Z-13469)*10^-4+948,68f (
Y) =(225,4*(Z-13669)*10^-4+2397)*(Z-13669)*10^-4+952,48 Z stellt
das zu versteuernde Einkommen dar und f (Y) stellt den
Einkommenssteuerbeitrag dar. Die Konsequenzen sind, dass Personen,
die ein zu versteuerndes Einkommen von 13.670bis 53.665 jhrlich
haben, nach dieser Gleichung ihren Einkommenssteuerbeitrag f (Y)
berechnen mssen. Die ersichtliche nderung des Parameter `a` sorgt
lediglich dafr, dassf ( Y)einen Rechtsrck erleidet, statt der
angekndigten effektiven Milderung der sogenannten kalten
Progression. Das Ziel, das durch Proportional Representation gewlte
Abgeordnete erstrebt wurde, ist nicht erreicht worden. Diese
lineare Gleichung kann auch alsDiese lineare Gleichung kann auch
als f (X)= m X + Cf (X)= m X + C dargstellt werden. Es ergibt
dann:dargestellt werden. Es ergibt dann: f (X) = 0,42 X -8 261,29f
(X) = 0,42 X- 8 394,14 X stellt das zu versteuernde Einkommen dar
und f (X) stellt den Einkommenssteuerbeitrag dar. Die Konsequenzen
sind, dass Personen, die ein zu versteuerndes Einkommen von 53.666
bis 254.446 jhrlich haben, nach dieser Gleichung ihren
Einkommenssteuerbeitrag f (X) berechnen mssen. Die ersichtliche
nderung des Parameter `C` sorgt lediglich dafr, dassf ( X)einen
Rechtsrck erleidet, statt der angekndigten effektive Milderung der
sogenannte kalten Progression. Das Ziel, das durch Proportional
Representation gewhlte Abgeordnete erstrebt wurde, ist nicht
erreicht worden. Es sollte ersichtlich sein, dass die Gleichungen
im parallelen Verlauf zueinander liegen. Mansollte dann entnehmen
knnen, dass die kalte Progression nicht angetastet wurde. Lediglich
einen Rechtsrck des Verlaufs der Gleichungen mit den Konsequenzen,
dass derGrundfreibetrag um einhundertundachzig Euro (180,-) jhrlich
erhht wurde. 93 Abs. 3 BVerfGG 6 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Wenn es
tatschlich das Ziel der letzten fhigen Regierung der Bundesrepublik
Deutschland ist, die kalte Progression abzubauen, biete ich Ihnen
kostenlos eine Alternative an. Nicht nur, weil ich darf, will oder
kann, vielmehr, weil es meine Verantwortung ist. Art 29 AEMR vom
10.12.1948, i.v.m Prambel EU, Art. 1a EU 17.12.2007 Thar ceann
Uachtarn na hireann Fr den Prsidenten der Bundesrepublik
Deutschland What motives could You have, Herr Prof. Dr. Andreas
Vokuhle? 93 Abs. 3 BVerfGG 7 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur.
Excellence is never an accident.It is always the result of high
intention, sincere effort,and intelligent execution; it represents
the wise choice of many alternatives choice,not chance,determines
your destiny. Es ist mit tiefster Trauer festzustellen, dass die
Personen des Finanzausschusses am 17 Juni einen Gesetzesentwurfan
den ordentlich gewhlten Bundestag geschickt haben. Womglich
besitzen diese Personen die Reife vom 17. Juni 1953 nicht,
geschweige denn, diesen Tag erlebt zu haben. Eine quadratische
Gleichung kann auch als f (Y) = a Y + bY + C dargestellt werden.
Die Form der resultierendenGrafik ist wohl auch von dem Wert der
Paramater a, b und auch c abhngig.
93 Abs. 3 BVerfGG 8 I udices leges novisse debent non solum
modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 32a EStG.
Abs. 1, 3Die Gre y ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag
bersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten
zu versteuernden Einkommens. 4Die Gre z ist ein Zehntausendstel des
13 469 Euro bersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag
abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 5Die Gre x ist das auf
einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen.
6Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nchsten vollen
Euro-Betrag abzurunden. f ( Y)
=(993,62*(Y-8652)*10^-4+1400)*(Y-8652)*10^-4 f ( 13 470)
=(993,62*(Y-8652)*10^-4+1400)*(Y-8652)*10^-4 ergibt 905,17 Es
sollte ersichtlich sein, dass die Gre Y erheblich beeinflusst ist
durch die Gre des Index -4 .Um eine effektive Milderung der kalte
Progression zu ermglichen, muss dieser Index gendert werden. Zum
Beispiel, statt-4,0 dann -4,1. f ( Y)
=(993,62*(Y-8652)*10^-4,1+1400)*(Y-8652)*10^-4,1 f ( 13 470) =
(993,62*(Y-8652)*10^-4,1+1400)*(Y-8652)*10^-4,1 ergibt 681,32 Der
Unterschiedsbetrag 905,16- 681,32= 223,85 ist weiter begnstigt
durch die Erhhung des Grundfreibetrages von 180,-, letztendlich
wird der Steuerpflichtige um 403,85 entlastet. f ( Z)
=(225,4*(Z-13669)*10^-4+2397)*(Z-13669)*10^-4+952,48 f ( 52 881)
=(225,4*(Z-13669)*10^-4+2397)*(Z-13669)*10^-4+952,48 ergibt 13
817,30 Es soll ersichtlich sein, dass die Gre Z erheblich
beeinflusst ist durch die Gre des Index -4 .Um eine effektive
Milderung der kalten Progression zu ermglichen, muss dieser Index
gendert werden. Zum Beispiel, statt-4,0 dann -4,1. Es ist
ersichtlich, dass der Konstant auch verndert werden muss. Damit ein
nahtloser bergang von der vorangehenden Gleichung stattfindet, muss
der Konstant auf715,14gendert werden. f ( Z)
=(225,4*(Z-13669)*10^-4,1+2397)*(Z-13669)*10^-4,1+715,14 f (50 881)
=(225,4*(Z-13669)*10^-4,1+2397)*(Z-13669)*10^-4,1+715,14 ergibt 10
367,83 Der Unterschiedsbetrag 13 817,30- 10 367,83= 3 449,47 ist
weiter begnstigt durch die Erhhung des Grundfreibetrages von 180,-
welcher letztendlich den Steuerpflichtigen um 3 629,47entlastet. 93
Abs. 3 BVerfGG 9 I udices leges novisse debent non solum modestus
vir Hibernus qui inter deos minores moratur. f (X) = 0,42 X- 8
394,14 f ( 70 000) = 0,42 X- 8 394,14 ergibt 21 005,86 Es ist
ersichtlich, dass der Konstant auch verndert werden muss. Damit ein
nahtloser bergang von der vorangehenden Gleichung stattfinden kann,
muss der Konstant auf 11 936 gendert werden. f (X) = 0,42 X- 11 936
f ( 70 000) = 0,42 X- 11 936 ergibt 17 464,00 Der
Unterschiedsbetrag 21 005,86 - 17 464,00 = 3 541,86 ist weiter
begnstigt durch die Erhhung des Grundfreibetrages von 180,- welcher
letztendlich den Steuerpflichtigen um 3.721,86entlastet. Die
Konsequenzen der kalten Progression sind nicht immer so dster, wie
die freien Medien berichten mchten, obwohl Begnstigungen durch
Einkommenssteuerbeitrge verloren gehen knnen, auchEinbuen sind
nicht zu hart, wie zuerst zu befrchten war, da der
Einkommensteuerbeitrag verringert wird. Dies kommt nur bei Personen
vor, die ledig sind und keine Kinder zu unterhalten haben. Eine
weitere Konsequenz einer weniger kalten Progression ist natrlich
die Inflation,...schwierig. Nicht zu vergessen wre, dass durch den
reduzierten Einkommensbeitrag die Finanzierung der ffentlichen
Programme erschwert wird,.... auch schwierig. 93 Abs. 3 BVerfGG 10
I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui
inter deos minores moratur. 93 Abs. 3 BVerfGG 11 I udices leges
novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos
minores moratur. 93 Abs. 3 BVerfGG 12 I udices leges novisse debent
non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 93
Abs. 3 BVerfGG 13 I udices leges novisse debent non solum modestus
vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Lohnsteuer 158.198
Krperschaftsteuer19.508 93 Abs. 3 BVerfGG 14 I udices leges novisse
debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores
moratur. Sieht nicht zu dolle aus........ In jungen Jahren habe ich
mich mit Mr. Noonan, meinem ehemaligen Geographie-Lehrer, angelegt,
als er Urvlker als uncivilized savages bezeichnet hatte.
Unheimlich, dass er der einzige Imperialist unter meinen gelehrten
Lehrern war. Heute ist er Mr. Kennys Finanzminister. Es spricht
nichts dagegen, dass ein Lehrer ein T.D. seinen sollte, der
deutsche Bundestag ist ja in diesem Aspekt vorbildlich. Aber
besondere Vorkenntnisse, zum Beispiel die der Mathematik,
zumindestens der Arithmetik, sollten fr einen Finanzminister schon
vorhanden sein, instead of pleonasm to enphasies his concept of
tautology. 93 Abs. 3 BVerfGG 15 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Sieht
nicht zu dolle aus...... 93 Abs. 3 BVerfGG 16 I udices leges
novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos
minores moratur. Leider hat mein ehemaliger Geographie-Lehrer Mr.
Noonan auch keine guten Ideen, auer natrlich;
93 Abs. 3 BVerfGG 17 I udices leges novisse debent non solum
modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Ob solche
Methoden mit der Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland zu
vereinbaren sind, mchte ich bezweifeln. ? Ich biete stattdessen
eine andere Mglichkeit an:- F(X) =
(228,74*(x*10^-4-13469*10^-4)+2397)*(x*10^-4-13469*10^-4)+1007
F(X)= 0,42 X F(X)= 0,45 x 7000 93 Abs. 3 BVerfGG 18 I udices leges
novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos
minores moratur. Die Einfhrung der Splitting Tarife in 1958 sollte
eigentlich die Versteuerung aller Ehen um Art. 6 GG gengen. Ich
frchte, dass diese ihr Ziel nur fr bestimmte Ehen erreichte. Auch
damals wurde Kritik geuert, nur wer groe Einknfte hat.. (Etzel),
..wird entlastet.,(Schelle) Diese Auffassung ist ersichtlich, wenn
man die Grafikanschaut. 5) Bei Ehegatten, die nach den 26, 26b
zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, betrgt die
tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der 32b, 32d, 34, 34a, 34b
und 34c das Zweifache des Steuerbetrags, der sich fr die Hlfte
ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach Absatz 1 ergibt
(Splitting-Verfahren). Diese Auffassung ist ersichtlich, wenn man
die Gesetzestexte liest. Diese Auffassung ist ersichtlich, wenn man
das Innewohnende der Vorschrift nachvollziehen kann. Eine Anpassung
von 32 a EStG an die Brger und Brgerinnen der Bundesrepublik
Deutschland wre notwendig. Man sieht, was die Anpassung der Brger
und Brgerinnen an die Bedrfnisse des 32a EStG nach sich zieht, wenn
man das will.Also Germania oder Draconia, welches mchten Sie
befrworten? 93 Abs. 3 BVerfGG 19 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 32a
EStG ab ......wann, 1) 1Die tarifliche Einkommensteuer im
Veranlagungszeitraum 2014 bemisst sich nach dem zu versteuernden
Einkommen. 2Sie betrgt vorbehaltlich der 32b, 32d, 34, 34a, 34b und
34c jeweils in Euro fr zu versteuernde Einkommen 1.
(Grundfreibetrag): ergibt sich aus Satz 3, wenn diese Gleichung fr
0 Einkommen gelst wird. 2. weggefallen 3. vom Grundfreibetragbis
112.000,00 Euro:(228,74 z + 2 397) z + Variable;zur Zeit 1007 4.
von 112.000,00 Euro bis 250 000 Euro:0,42 mal das zu versteuernde
Einkommen + Variable; zur Zeit 0die auchnegativ ausfallen kann. 5.
von 250.000,00 Euro an:0,45 0,42 mal das zu versteuernde Einkommen
+ Variable; zur Zeit 7000,die auch negativ ausfallen kann. z ist
eine Variable zur Zeit 0.00001 des 13 469 Euro bersteigenden Teils
des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden
Einkommens .(2) Die Ausschsse Arbeit und Soziales,
Familie-Senioren-Frauen-und- Jugendliche, Menschenrechte und
humanitre Hilfe mssen sich in den Monaten Mai und September mit dem
Vorstand derZentral Bank zur Beratung treffen. Thema: Gerechte
Finanzierung einer Bevlkerung. (5) Bei Ehegatten, die nach den 26,
26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, betrgt die
tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der 32b, 32d, 34, 34a,
34b, 34c und zustzlich einen Ehefreibetrag in Hhe % Variable; zur
Zeit 100 mindest aber 1 , der Grundfreibetrag (6) 1Das Verfahren
nach Absatz 5 vorbehaltlich des 32 ist auch anzuwenden zur
Berechnung der tariflichen Einkommensteuer fr das zu versteuernde
Einkommen bei einem Steuerpflichtigen, dessen Ehe in dem
Kalenderjahr, in dem er sein Einkommen bezogen hat, aufgelst worden
ist, bei einem verwitweten Steuerpflichtigen. Die ersichtlich
notwendige Abnderung von 2 Abs. 6 Satz 3,24b, 31, 32, 66, EStG
mchte ich nicht ansprechen, auer, dass jedes Kind seinen eigenen
Grundfreibetrag bekommt, der durch Gnstiger- Prfungen das zu
versteuernde Einkommen auch getrenntlebender Eltern optimal
entlastet.In einer Demokatie ist sowas mglich, Beschauen, Bedenken,
Berechnen, Beschweren (Art. 17 GG). (2) Alle Staatsgewalt geht vom
Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch
besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgebt.Art.## ?? 93 Abs. 3 BVerfGG 20 I udices
leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos
minores moratur. Ich habe angeblich keinen Rechtsanspruch,....
merkwrdig Haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein Grundrecht, Herr
Prof. Dr. Andreas Vokuhle? 93 Abs. 3 BVerfGG 21 I udices leges
novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos
minores moratur. 93 Abs. 3 BVerfGG 22 I udices leges novisse debent
non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Das
Bundesverfassungsgericht hat in seiner Unabhngigkeit verschiedene
Entscheidungen, die Elternverantwortung inhaltlich begrndet. So hat
es zunchst festgestellt, dass nach dem Verstndnis der
Verfassungsvter diejenigen, die einem Kinde das Leben geben, von
Natur aus bereit und berufen sind, die Verantwortung fr seine
Pflege und Erziehung zu bernehmen. In einer spteren Entscheidung
hat das Bundesverfassungsgericht das Elternrecht auf den
Grundgedanken zurckgefhrt, dass in aller Regel Eltern das Wohl des
Kindes mehr am Herzen liegt als irgendeiner anderen Person oder
Institution.
Die Eltern sind damit im Lichte des Grundgesetzes und der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die ersten Anwlte fr
die I nteressen und Bedrfnisse von Kindern und J ugendlichen. Das
ersichtlich lethargische Interesse, eine verhltnismige Lsung in
diesem Fall im Sinne der Rechtsstaatsprinzipien des Art.20 Abs.3,
23 Abs.2, 28 Abs. 1GG zu finden, kann nur das menschliche Gewissen
empren, alle Kinder der Bundesrepublik Deutschland zu verachten und
das Wohl deren Kindern zu gefhrden. Ich kann nur hoffen, dass die
anwesenden Personen nicht nur anwesend waren, sondern auch mit
ihrem Geist und ihrer Seele und bereit sind, die erste Aufgabe zu
vollbringen. Erste Aufgabeist die Wiederherstellung der
vollkommenen Majestt des Rechts." Nicht aber eine Untersttzung, die
93 Abs. 3 BVerfGG 23 I udices leges novisse debent non solum
modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Vulgaritt des
Unrechts. 93 Abs. 3 BVerfGG 24 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 93 Abs.
3 BVerfGG 25 I udices leges novisse debent non solum modestus vir
Hibernus qui inter deos minores moratur. 93 Abs. 3 BVerfGG 26 I
udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui
inter deos minores moratur. Mchten Sie solche Bilder in Europa
nochmal sehen, Herr Prof. Dr. Vokuhle, geschweige denn diese 93
Abs. 3 BVerfGG 27 I udices leges novisse debent non solum modestus
vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 93 Abs. 3 BVerfGG 28 I
udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui
inter deos minores moratur. Haben Sie immer noch nicht verstanden,
was passiert, wenn The Rule Of Lawverachtet wird, Herr Prof. Dr.
Vokuhle Normalitt fr eine Generation, Herr Prof. Dr. Vokule. 93
Abs. 3 BVerfGG 29 I udices leges novisse debent non solum modestus
vir Hibernus qui inter deos minores moratur. is iontach iad na
t-amanna a chonaic na clocha seo How oft have I rambled by the
Shannon's bright flood, And paused as I gazed where the mighty once
stood, Where the women at the breech the Brandenburgers did blood,
And the broken treaty betrayed Eireann. WithSarsfield the Wild
Geeseto France have gone, Agus lamh trom na Gall its wrath does
wrong, Oh God that the bear should be the best of the throng, That
now blights your beauty my Erin. Gilt dieses abgeschlossene Gesetz
noch, Herr Prof. Dr. Andreas Vokuhle? 93 Abs. 3 BVerfGG 30 I udices
leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos
minores moratur. To: [email protected] Subject: FW:
Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Sat, 18 Jul 2015
10:25:40 +0000 [email protected], Please foward. My
dearest Dr. Brown, I am sure that you and your staff had a most
delightful experience with Herr Bundespresident Gauck during his
recent visit. Maybe, just maybe you may find the time to read a
different view on human rights issuses. Refering of couarse to EU
citizens as apposed to refugees. I am sure that Herr Steinmeier
will be most helpful in providing any translatory help that maybe
needed. I refer not to simple lanuage difficulties but more in
understanding the particular respeckt that members of the
Beamtenschaft have towards Absolutismus, Obrigkeitshrigkeit,
pluralistiche ignoranze and indeed share, as opposed to the values
of the Grundgesetz. I do wish to share my experiences with you,:
Ich wnsche Ihnen den Tot. An unusual expression coming from a
German court official. I had expected some support from persons who
claim to feel responsible for humanrights issues, however I was not
surprised by their behaviour, simply compounded my own
determination NOT but to do something, as they are prepard to put
law above rule of law, agreed upon humanrights and do, NOTHING.
Your sincerely Barrett To: [email protected] Subject: FW:
Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Thu, 16 Jul 2015
10:10:27 +0000 Botschafter der Bundesrepublik Deutschland,
HerrnHpfner.
Hessen.
Sehr geehrter Herr Hpfner,
erlauben Sie mir einmal, Sie in meiner Heimat Eire herzlich
Willkommen zu heien, cead mile failte, wohl auch Ihre Familie und
in der Tat auch Herrn Bundesprsident Gauck willkommen heien zu
drfen. 93 Abs. 3 BVerfGG 31 I udices leges novisse debent non solum
modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Ich bin
zuversichtlich, dass Sie eine aufregende Zeit in Eire haben werde,
nicht nur wegen den unzhligen Jahrhundert-Feiern, sondernauch wegen
den immer spannenden Ereignissen der Gegenwart.
Es ist aus Ihrer Website zu entnehmen, dass die Diplomatie sowie
der Dialog zu bevorzugen ist. Leider sind diese innewohnenden Werte
aus dem Grundgesetz sowie der Bunnreacht na hEireann nicht
hinreichend bei denjenigen, denen eine besondere Garantenpflicht
anvertraut wurde, angekommen.
Meine Bemhungen mit der Diplomatie, sogar auch dem Versuch,
einen Dialog zu erffnen, wurden ersichtlich ignoriert. Daher wird
Herr Bundesprsident Gauck nicht nur mit einem Begnadigungsersuchen
sowie auch mit einer Klage vor der Bundesanwaltschaft am kommenden
Montag konfrontiert. Die Bedeutung dieses Datums am kommenden
Montag sollte eindeutig sein, die Methoden anders, aber das Ziel
das Gleiche:
Erste Aufgabe ist die Wiederherstellung der vollkommenen Majestt
des Rechts."
Ich versichere Ihnen, dass ich nicht nur eine leise Stimme
bin.
In der Hoffnung, dass Sie eine Zukunft im Sinne der Prambel des
EU Vertrags fr alle Kinder und nicht nur Ihre eigenen mchten, mchte
ich Sie bitten, einen Kanal einmalig zu erffnen, so dass ein Dialog
entstehen kann.(Art. 29 AEMR vom 10.12.1948)
Cavete a canibus bellum
Barrett
Unzhlige Anlagen To: [email protected] Subject: FW:
Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Tue, 14 Jul 2015
10:03:48 +0000 Dear Herr Prof. Dr.Nowak, I am a perfect examble of
the European context of Human Rights. Would you like to study me
while I may live under the European context of Human Rights. Cavete
a canibus bellum Barrett 93 Abs. 3 BVerfGG 32 I udices leges
novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos
minores moratur. To: [email protected] Subject: FW:
Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Mon, 13 Jul 2015
15:12:35 +0000 Dear Mr. Norris, Are you still out of office, as I
am soon out of life. yours sincerely Barrett David Norris
([email protected])
Add to contacts
21/09/2014
To: [email protected] I am out of the office until
22/09/2014.
Note: This is an automated response to your message "FW:
Remonstrance of the Irish Chiefs to Pope John XXII:amputato quoque
capite" sent on 21/09/2014 13:35:15.
This is the only notification you will receive while this person
is away. 93 Abs. 3 BVerfGG 33 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. To:
[email protected] Subject: FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder
Versagt? Date: Mon, 13 Jul 2015 15:06:43 +0000 Dear Mrs. Robinson,
Is it not finally the time when every man and every women begins to
think as a community for the sake of its offspring and not for its
pure economic gains. I may only assume that You have no fear of
power as I certainly have none. Yours Sincerely Barrett Subject:
FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Mon, 13 Jul
2015 14:24:04 +0000 Re: Remonstrance of the Irish Chiefs to Pope Jo
Re: Remonstrance of the Irish Chiefs to Pope John XXII: amputato
quoque capite [email protected] ([email protected])
Add to contacts
25/09/2014
To: derek 93 Abs. 3 BVerfGG 34 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Mr. D.
BarrettKrifteler Weg 4 65760 Eschborn Germany Dear Mr. Barrett,
Thank you for your e-mail of21 September, 2014 to President
Higgins, the contents of which have been noted. Yours sincerely,
Caroline RockSecretariat Subject: FW: Rechtsstaat nicht angekommen
oder Versagt? Date: Mon, 13 Jul 2015 14:10:38 +0000 - International
Court of Justice - another matter [email protected]
([email protected])
Add to contacts
07/12/2014
Dear Sir or Madam, We acknowledge good receipt of your message
and thank you for your interest in the Court's website. 93 Abs. 3
BVerfGG 35 I udices leges novisse debent non solum modestus vir
Hibernus qui inter deos minores moratur. Your message has been
forwarded to the Department of the Court's Registry dealing with
the issues you addressed. This Department will send you a reply in
due course. Subject: FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt?
Date: Mon, 13 Jul 2015 13:56:04 +0000 Sehr geehrter Herr
Barrett,
im Namen des Generalsekretrs besttige ich den Eingang Ihrer
Petition vom 14/05/2015.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Petition nicht in das
entsprechende Register eingetragen werden konnte, da die
Bedingungen gem Artikel 215 Absatz 2 bzw. Absatz 5 der
Geschftsordnung des Europischen Parlaments aus folgendem Grund
nicht erfllt sind:
- fehlende oder unvollstndige Angabe des Wohnsitzes,
Wenn Sie mchten, knnen Sie Ihre Petition ber den folgenden Link
neu
einreichen:http://www.petiport.europarl.europa.eu/petitions/de/registration/form
Mit freundlichen Gren
European Parliament Directorate-General for the Presidency
Directorate for the Plenary Unit for Reception and Referral of
Official Documents www.europarl.europa.eu Subject: FW:
[EOWEB#17305] Date: Mon, 13 Jul 2015 13:10:55 +0000 Sehr geehrter
Herr Barrett, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 14. Mai 2015,
in dem Sie sich ber den Europischen Gerichtshof fr Menschenrechte
beschweren, der Ihre Beschwerde als unzulssig erklrte. Ihrem
Schreiben und den angehngten Briefen kann man auch entnehmen, dass,
Ihrer Meinung nach, die deutschen Behrden gegen die Grundrechte
verstoen. Ich bedaure Ihnen mitteilen zu mssen, dass der Europische
Brgerbeauftragte sich mit Ihrer Beschwerde nicht befassen kann. Sie
betrifft nmlich eine Angelegenheit, dieauerhalb des
Zustndigkeitsbereichs des Europischen Brgerbeauftragten liegt.Der
Europische Brgerbeauftragte kann nur Beschwerden untersuchen die
sich auf die Verwaltungsttigkeit der Institutionen und Organe
derEuropischen Union beziehen, wie zum Beispiel der Europischen
Kommission oder der EU-Agenturen. Der Europische Gerichtshof fr
Menschenrechte in Straburg ist keine Institution der Europischen
Union, sondern ein internationales Gericht und Organ der
Europischen Menschenrechtskonvention, der entscheidet, wenn Verste
gegen in der Europischen Menschenrechtskonvention 93 Abs. 3 BVerfGG
36 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus
qui inter deos minores moratur. niedergelegte Rechte geltend
gemacht werden. Falls Sie mehr ber die rechtlichen Grundlagen des
Zustndigkeitsbereichs des Europischen Brgerbeauftragten erfahren
mchten, lesen Sie den untenstehenden Anhang. Mit freundlichen Gren,
Peter Bonnor Leiter der Registratur Der Europische Brgerbeauftragte
Registratur
1 avenue du Prsident Robert Schuman CS 30403 F - 67001
Strasbourg Cedex Date: Thu, 14 May 2015 22:44:03 +0200 From:
[email protected] Subject: [EOWEB#17305]Ihre Beschwerde
ist beim Europischen Brgerbeauftragten eingegangen. Wir werden
Ihnen innerhalb von wenigen Tagen eine Empfangsbesttigung zukommen
lassen.Anmerkung - Bitte beachten Sie, dass diese E-Mail von einer
reinen Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse geschickt wurde. Brauchen
Sie technische Untersttztung, benutzen Sie bitte den unten
stehenden Link: Technische Untersttzung anfordern Sender Von:
Datum:Thursday, May 14, 2015 10:44:03 PM CEST
EOWEB_COMPLAINT_ID:17305 Beschwerde ber schlechte Verwaltungspraxis
Teil 1 - Contact information Vorname:Derek Familienname:Barrett im
Namen von (falls zutreffend): Anschrift Zeile 1:Obdachlos Anschrift
Zeile 2: Stadt:Hessen Bundesland/Provinz/Grafschaft: Postleitzahl:0
Land: Bundesrepublik Deutschland Tel.: Fax: E-mail: Teil 2 - ber
welches Organ oder welche Institution der 93 Abs. 3 BVerfGG 37 I
udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui
inter deos minores moratur. Europischen Union (EU) mchten Sie sich
beschweren? Gerichtshof der Europischen Union Teil 3 - ber welche
Entscheidung/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? Wann
haben Sie davon erfahren? Anlagen beifgen (gegebenenfalls). Office
of the Ombudsman Ms. E. O` Reilly
Humanrights Complaint Unzulassig verworfenby the Cour Europeenne
des droits de lhomme
Dear Ms. O Reilly
May I most humbley and respectfully place before you the
following facts for your consideration and your immeadiate
attention. Be it as it may, be it pure coincidence, even,may it be
destiny, You as an O`Reilly, your colleges as O`sullivan, as Butler
andas Ryan , may just concieve my person, my identity. Though, even
then to treat me with more contempt than I have over the many weary
years of life experienced.
This dream , this intangible thing freedom and agreed upon human
rights will, be its reward itself. Events atNarrow Water, events at
South Quay should have been enough, no but idiots at Omagh.Great
men at Storment, London and Dublin took decades to sit together and
laugh and joke andforget. I assume that this great EU with its
institutions and its great men and womenwould have been impossible
if it were not for the events Easter Friday,10 April, 1998.
However, men and womenin Frankfurt am Main, Karlsruhe
andStrasbourg, idiots all, dolts and worse than sensless things,
twart my arguements with unzulassug verworfen ,weder vorgetragen
sonst ersichtlicht. The fools, fools, I have not forgotten our
fenian dead. Men and women who have been intrusted with authority
and have confusedthemselves with Macht.
Gleich der erste Satz der im Umfeld Stauffenbergs entworfenen
Regierungserklrung bekannte sich zum Rechtsstaat: "Erste Aufgabe
ist die Wiederherstellung der vollkommenen Majestt des Rechts." Der
wohl leuchtendste Ausdruck der berzeugungen aber findet sich weiter
hinten in jenem Dokument. Dort heit es: "Die zerbrochene Freiheit
des Geistes, des Gewissens, des Glaubens und der Meinung wird
wiederhergestellt."
IfBundesprsident Herr Gauck or indeed Uachtarain na hEireann Mr
Higgins 93 Abs. 3 BVerfGG 38 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. are
convinced of their own words is not evident, judged atleast by
there behaviour towards me, nothing. I hope that I can convince You
to take my letters, understand their contents and provide an
effective response. Though I am tired and weary, I can build and
bomb again as I am not broken. Do show however that in this great
EU that dialoge is the choosen option.
Ultima ratio regum
O Barroid Teil 4 - Was hat das Organ oder die Institution der EU
Ihrer Ansicht nach falsch gemacht? Grundrechte werde beschrnkt.
Teil 5 - Was sollte das Organ oder die Institution Ihrer Ansicht
nach tun, um Abhilfe zu schaffen? Grundrechte nicht beschrnken Teil
6 - Haben Sie sich bereits mit dem betroffenen Organ oder der
betroffenen Institution der EU zwecks Abhilfe der Beschwerde in
Verbindung gesetzt? Nein Beschwerde sind unerwnscht Teil 7 - Fr den
Fall, dass sich Ihre Beschwerde auf ein Arbeitsverhltnis mit den
Organen oder Institutionen der EU bezieht: Haben Sie den internen,
vom Beamtenstatut vorgesehenen Verwaltungsrechtsweg erschpft? Wenn
ja, sind die Bearbeitungsfristen fr die Organe bereits abgelaufen?
Ja (bitte ausfhren) Smptlichen versuchen ein ordentliche Verfahren
zufhren, werden durch die zustndigen Behrde, Amtstrgern, Beamten
vereitelt. Teil 8 - War der Gegenstand Ihrer Beschwerde bereits
Anlass fr eine Gerichtsentscheidung oder ist er vor einem Gericht
anhngig? Ja (bitte ausfhren) Sehen Sie Schreiben vom 20.07.2014
Teil 9 - Bitte whlen Sie eine der beiden folgenden Optionen,
nachdem Sie die Informationen im unten stehenden Feld gelesen
haben: Bitte behandeln Sie meine Beschwerde ffentlich Teil 10 -
Sind Sie damit einverstanden, dass Ihre Beschwerde an ein anderes
Organ oder eine andere Institution (auf europischer oder auf
nationaler Ebene) weitergeleitet werden kann, falls der Europische
Brgerbeauftragte entscheidet, dass er nicht befugt ist, sich mit
ihr zu befassen? Ja 93 Abs. 3 BVerfGG 39 I udices leges novisse
debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores
moratur. To: [email protected] Subject: Rechtsstaat
nicht angekommen oder Versagt? Date: Thu, 4 Jun 2015 11:11:35 +0000
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Winkler, am08.05.2015 haben Sie eine
ausfhrliche Rede im Bundestaggehalten.Es ist ersichtlich, dass die
anwesenden Abgeordneten sowie Personen, die mit derhoechsten
Gewaltenteilung betraut worden sind, durch ihren Beifall
zumidestzum Ausdruck gebracht haben, dass sie mit Ihrer Rede
einverstanden waren.
Leider ist durch meine gegenwrtigen Erfahrungen zu belegen, dass
der Rechtsstsaat der Bundesrepublik Deutschland nicht
existiert.Seine Existenz wird lediglich dokumentiert und gelobt,
abernicht ausgelebt.
Rethoric, Taten, Dialog oder Krieg, mein Herr? causa latet, vis
est notissima O'Barroid To: [email protected] Subject: Rechtsstaat
nicht angekommen oder Versagt? Date: Sun, 24 May 2015 09:18:09
+0000 Empfang des UN-Menschenrechtsrates Bundesrepublik Deutschland
23.05.1949 Sehr geehrter Herr Ban Ki-moon, ich bin sicherlich
berzeugt, dass Herr Bundesprsident Gauck von dem Inhalt seiner
gestrigen Rede selber berzeugt ist:
http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Joachiehlendem-Gauck/Reden/2015/05/150522-Menschenrechtsrat.html
Ich frchte aber, dass die Realitt doch in der Bundesrepublik
Deutschland sowie in der EU etwas anders aussieht. Ich bitte Sie,
meineBriefe inhaltlich nachzuvollziehen und entsprechend ttig zu
werden. Die Herausforderungen, mit denen ich zur Zeit konfrontiert
bin, sind leicht zur lsen, auch friedlich. Ein Para-militrische
Bombenanschlag gegen mein Peinigers auf Grund eines fehlenden
Verkehrsschildes sowie Dyskalkulie ist sicherlich unverhltnismig,
geschweige denn die Vernichtung meiner Familie und meine
Hungertodes. Falls Sie mich doch abwimmeln mchten, seien Sie bitte
kreativ. Shall it be an Fohm TD oder Dialoge? O' Barroid PS. Die
oderderjenigen, der beauftragt ist mich mit unsinnigen abwimmelnden
Rckmeldungen zufrieden zustellen, sollten er oder sie bitte lassen.
Nur ein persnlichen Abwimmel von Herr Ban Ki-moon ist glaubwrdig,
aber dann zu spt. Tiocfaidh ar la 93 Abs. 3 BVerfGG 40 I udices
leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos
minores moratur. To: [email protected] Subject: Mr. Tony
Blair, FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Sat, 28
Feb 2015 10:17:39 +0000
A twist of fate, which comes never too late stopped my tigger,
that would of sent you hate, may you twist a quil, atleast, for
peaces will too many chairs, empty, and places still Crosses white,
floral ringsthousands, memories, so many millions a breaking dawn,
still another annaversery, centenary compounded Dear Sir, have not
the guns, to this very day, too often sounded? Veterans of war,
victories won, not against war, still profit in Trillions. What
started in Baggon Bun, with different values but not a single gun A
hundred years ago, standing together really, ha, but to fight the
Hun Boyne, Aughrim, Limerick, in Summer the Somme and in Spring
VerdunVersailles, Reims, Stormont, Lisabon , Ja, Der Vertag der
Europisches Union. O`Barroid. To: [email protected]
Subject: Mr. Martin McGuinness MLA. FW: Rechtsstaat nicht
angekommen oder Versagt? Date: Mon, 23 Feb 2015 07:41:48 +0000
DearMr. McGuinness MLA, May I most humbley and respectfully place
before you the following facts for your consideration at your
convienence. Do please feel obliged to be constructive, as it
concerns us all, as we are all equally responsible:- Art 29 AEMR
10.12.1948. Equally I would suggest to you, to warn the Sinn Fein
MEP`s that their German counterparts have not beendemocraticaly
voted, but have been SENT to the European Parlament by their
Respective Parties. Some mightdescribe this behaviour as
Gerrymandering. Mr. McGuinness I am running out of peaceful
options, I emplore you therefore to do something other than
fobbingme off! https://www.youtube.com/watch?v=erZh164rybw
https://www.youtube.com/watch?v=K5_nJnpLA8Y Ni aithim an britheamh
Gearmanach, toisc nach nathnain se mo ceartai bunreachtula. dulce
bellum inexpertise O' Barroid 93 Abs. 3 BVerfGG 41 I udices leges
novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos
minores moratur. To: [email protected] Subject: FW:
Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Mon, 23 Feb 2015
07:09:07 +0000 DearMadam, May I most humbley and respectfully place
before you the following facts for your consideration at your
convienence. Do please feel obliged to be constructive, as it
concerns us all, as we are all equally responsible:- Art 29 AEMR
10.12.1948. https://www.youtube.com/watch?v=erZh164rybw
https://www.youtube.com/watch?v=K5_nJnpLA8Y Ni aithim an britheamh
Gearmanach, toisc nach nathnain se mo ceartai bunreachtula. dulce
bellum inexpertise O' Barroid To:
[email protected] Subject: FW: Rechtsstaat
nicht angekommen oder Versagt? Date: Fri, 16 Jan 2015 16:00:26
+0000 Sehr geehrte Frau Pfarrerin Schelwis, ich versichere Ihnen,
dass diese Situation nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist.
Ist aber leicht zu lsen. Ultima ratio non ultima ratio regum. O'
Barroid From: [email protected] To:
[email protected] Subject: FW: Rechtsstaat nicht
angekommen oder Versagt? Date: Fri, 16 Jan 2015 15:51:28 +0000 Sehr
geehrte Frau Niebch, bei mein heutigen Besuch in der Ederstrae
wurde mir versichert dass den Rechtsstaat intakt ist.Ich kann aber
Belegen, dass dieser in Hessen versagt hat. Ich versichere Ihnen,
dass Ich mitmenschenverachtenden Regime hinreichende Erfahrungen
habe. https://www.youtube.com/watch?v=K5_nJnpLA8Y Ich beantrage
daher Kirchenasyl. Mfg Barrett 93 Abs. 3 BVerfGG 42 I udices leges
novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos
minores moratur. Date: Tue, 13 Jan 2015 15:45:11 +0100 Subject: WG:
FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? To:
[email protected] Sehr geehrter Herr Henderson,
Ich habe Ihre Kontakt Daten von Frau Linke, Caritus Franfurter Str.
44 Gieen. Ich werde in meinen Grundrechte inerheblichem Mae
beintrchtigt. So weit dass ich zur Tote verurteilt bin. Merkwerdig
verhalten fr ein Rechtsstaat. Ich frchte dass hier in Hessen diese
versagt hat. Ich bitte um ein termine. Mfg Barrett
-----Ursprngliche Nachricht----- Gesendet: 13. Januar 2015 10:47
An: "[email protected]" Betreff: FW: Rechtsstaat nicht
angekommen oder Versagt? Sehr geehrter Herr Beuth, ich frchte Herr
Beuth, dass Sie mit mehrfachen Haftungsansprchen im Sinne des Art.
34 GG rechen mssen, und ich mitden Tot. Vae Victis O' Barroid. To:
[email protected] Subject: FW: Rechtsstaat nicht angekommen
oder Versagt? Date: Tue, 13 Jan 2015 09:03:11 +0000 Sehr geehrte
Damen und Herren, ich beziehe mich auf das amgestrigen Tag mit
Herrn Becker gefhrte Telefonat.Ich teile Ihnen mit, dass meine
Peiniger in allen Fllen Amtstrger sind. Ich bin der Meinung, dass
smtliche Aktivitten, die nicht mit der EU Charta zu vereinbaren
sind, geschweige des GG., HessVe., als rechtsextremistisch zu
bewerten sind. Sind Sie der Meinung, dass,wenn man einen Menschen
zu Tode verhungern lsst, dies mit Art 1, Art 20 Abs.1 GG, Art 1 ,
2, 3 EU Charta zu vereinbaren ist? Fhlen Sie sich auch aus
irgendeinemGrund unzustndig? Dulce Bellum inexperties Barrett 93
Abs. 3 BVerfGG 43 I udices leges novisse debent non solum modestus
vir Hibernus qui inter deos minores moratur. To:
[email protected] Subject: RE: Rechtsstaat nicht
angekommen oder Versagt? Date: Tue, 13 Jan 2015 08:37:42 +0000 Sehr
geehrter Herr Becker,
der Ausgangspunkt ist sicherlich eine steuerliche Sache, kaum
aber eine steuerrechtliche Sache, da die zustndige
Feststellungsbehrde ersichtlich von dem geltenden EStG abweicht. Da
diese Sache seit 3 Jahre luft, hat es vermutlich mit Vorsatz zu
tun. Meine Sache kann aber nicht mit einer "Schuld" zu tun haben,
weder steuerrechtlich noch Sonstiges. Ich bin nicht von einem
Gericht, das unabhngig und lediglich an Recht und Grundordnung
gebunden ist, schuldig gesprochen worden. Das Unschuldsprinzip
ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip, das in meinem Fall versagt
hat oder in der Tat nicht angekommen ist.Da Sie nach eigenen
Angaben ber keine steuerrechtlichen Kompetenzen verfgen, richten
Sie Ihre Aufmerksamkeiten lediglich auf die menschenrechtlichen
Aspekte.
Sind Sie der Meinung, dass die EU Charta in deutschen Lndern ,
hier Hessen,rechtsverbindlich ist?
Sind die uerungen von Herrn Regelmann mit einem Rechtsstaat zu
vereinbaren?
Verstehen Sie meinen Schlusssatz?
Dulce Bellem Inexperties
O'Barroid Date: Tue, 13 Jan 2015 08:11:00 +0100 From:
[email protected] Subject: Re: Rechtsstaat nicht
angekommen oder Versagt? Sehr geehrter Herr Barrett, soweit ich das
nachvollziehen kann, handlet es sich um Fragen der Steuerschuld.
Hier knnen wir leider nicht aktiv werden, da wir fr solcherlei
Beratungsbedarfe fachlich nicht zustndig sind. Mit freundlichen
Gren Reiner Becker Am 12.01.2015 um 14:32 schrieb derek: Sehr
geehrter Herr Becker, ich beziehe mich auf das gerade gefhrte
Telefonat.Ich teile Ihnen mit, dass meine Peiniger in alle Fllen
Amtstrger sind. Ich bin der Meinung, dass smtliche Aktivitten, die
nicht mit der EU Charta zu vereinbaren sind, geschweige des GG.,
HessVe., als rechtsextremistisch zu bewerten sind. Dulce Bellum
inexperties Barrett Fhlen Sie sich immer noch unzustndig, Herr
Prof. Dr. Vokule? lex superior derogat legi inferiori sollten Sie
nachvollziehen knnen. 93 Abs. 3 BVerfGG 44 I udices leges novisse
debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores
moratur. Eine Erhebung des Freibetrages fr alleinerziehende Eltern
in Hhe von 48,-ist zu vergleichen mit einer Minderung des zu
versteuernden Einkommens des Steuerpflichtigen von 48,- und
bekanntlich werden Minderungen dieser Sorte lediglich durch die
kalte Progression gering. 93 Abs. 3 BVerfGG 45 I udices leges
novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos
minores moratur. Falls jemand soweit in diese Verfgung gekommen ist
und zuflligerweise intime Kenntnisse des EStG besitzt, werden sie
die Fehler in meiner Berechnungsmethode erkennen. Aber da es sich
hier um einen Vergleich aus den Konsequenzen einer Erhhung von 48,-
handelt, ist diese Auswirkung sowie die Minderung ersichtlich
gering. In diesem Fall 31,83 jhrlich. Da das Kindergeld eine
Vorauszahlung an die mgliche Rckerstattung auf Grund des
Kinderfreibetrages ist, ist eine effektiveErhhung des
Kinderfreibetrages in Verbindung mit einer Erhhung des
Kindergeldes, insbesondere Einkommen, die nach 32a Abs. 1 EStG
versteuert werden, gering. In meinen Fall habe ich eine zustzliche
erhebliche Belastung, da ich keinen Anspruch auf Kindergeld der
BundesrepublikDeutschland habe, und daher muss ich das gesamte
Kindergeld von 6.912,-aus dem fr mich geltenden Eigenbedarf von
750,- mal 12 Monate gleich 9.000,- als BARUNTERHALTSPFLICHTIGER,
finanzieren. 93 Abs. 3 BVerfGG 46 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Auf
Grund der ersichtlichen Ungereimtheit des 7 EStG. (AFA) mit einem
gesunden Menschenverstand, habe ich daher mein zu versteuerndes
Einkommen mit fiktiven Investitionen ( 7 g EStG. Altform)
minimiert. Das heit, ich habe den Unterschiedsbetrag zwischen
abgeflossenen Betrgen fr Anschaffungen und der vorgesehenen AFA fr
das betroffene Wirtschaftsgut, in eine neu gebildete Ansparrcklage
verbrgt. Ich kann nur hoffen, dass Sie erkennen knnen, dass ich
nicht an Dyskalkulie leide. Falls Sie doch an Dyskalkulie leiden
sollten, teile ich Ihnen mit,dass es nicht mglich ist, Gelder die
man nicht besitzt, sonstwohin zu berweisen, auch wenn es an seine
eigenen Kinder sein sollte, geschweige denn, an ein Steuersystem,
das mich als Barunterhaltspflichtigen verachtet, verjagt und auch
meine zuvrderst obliegende Pflicht verkennt. Ich bin
zuversichtlich, dass mein Verhalten mit Art. 2 Abs.1 GG zu
vereinbaren ist, da die geltende EStG vermutlich sittenwidrig ist.
Vermutlich wird die von mir beauftragte Staatsanwaltschaft mein
Verhalten nachvollziehen knnen, da sie zur Objektivitt verpflichtet
ist. Wenn nicht, sind Sie dort als letzte Instanz. (Art 19 Ab. 4,
Art 101 GG) Die Konsequnzen aus der Unternehmenssteuerreform 2008
sorgte dafr, dass ich keinen Anspruch auf die Bildung von
sogenannten Investitionensabzugsbetrgen gem 7 g EStG habe.
Zumindest dies ist die Meinung der rechtsprechenden Finanzbeamten
des Finanzamts Hofheim am Taunus.Der Art 92 GG schreibt etwas
anderes vor... merkwrdig. Daher sollte ich Einkommenssteuerbeitrge
auf Betrge, die bereits fr Investitionen abgeflossen sind,
zustzlich aus den laufenden Einnahmen, in Durchschnittshhe von
120.000,- zzgl Mehrwertsteuer, finanzieren.
Cruel Accounting ist eins, Raum fr Unterhaltsleistungen sind
keins, Hexen einmal eins. Meine gegewrtige Situation ist die, dass
ich 141,66 mtl Regelbedarf fr Ernhrungskosten bekomme. 20 SGB II.
Mein Betrieb, mein Leben und meine Familie sind zerstrt.
Enforcement quod incassum sit, resistendi non est 93 Abs. 3 BVerfGG
47 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus
qui inter deos minores moratur. Zum Abschluss mchte Sie auf die
ungeheueren Ungereimtheiten zwischen Steuerrecht, Familienrecht und
Verfassungsrecht sowie Art. 6 Abs. 2 GG hinweisen. 93 Abs. 3
BVerfGG 48 I udices leges novisse debent non solum modestus vir
Hibernus qui inter deos minores moratur. 93 Abs. 3 BVerfGG 49 I
udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui
inter deos minores moratur. Das heit, dass ich als
Barunterhaltspflichtiger,im Sinne von 1603 BGB, eine Millionen
Euro( 1.000.000,- ) durch den Einsatz von eigener Arbeitskraft, im
Sinne von 631 BGB, erzielt habe. Das heit, dass ich als
Barunterhaltspflichtiger, eins komma zwei Millionen Euro (
1.200.000,-) in das Rhein Main Gebiet investiert habe und trotzdem
muss ich mich mit Katzenfutter ernhren, um mir ein Eis fr meine
Kinder leisten zu knnen. Dies beschrnkt sich ber die Jahre 2006 bis
einschlielich 2014, da ich michaber seit 1987 in Hessen aufhalte,
ist dieser Umsatz eigentlich noch hher, mein Reichtum sind meine
Kinder, einen Herd besitze ich nicht. PrambelI m B e w u t s e i n
s e i n e r V e r a n t w o r t u n g v o r G o t t u n d d e n M e
n s c h e n ,v o n d e m W i l l e n b e s e e l t , a l s g l e i
c h b e r e c h t i g t e s G l i e d i n e i n e m v e r e i n t e
n E u r o p ad e m F r i e d e n d e r W e l t z u d i e n e n , h
a t s i c h d a s D e u t s c h e V o l k k r a f t s e i n e rv e
r f a s s u n g s g e b e n d e n G e w a l t d i e s e s G r u n d
g e s e t z g e g e b e n .D i e D e u t s c h e n i n d e n L n d
e r n B a d e n - W r t t e m b e r g , B a y e r n , B e r l i n ,
B r a n d e n b u r g ,B r e m e n , H a m b u r g , H e s s e n ,
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n , N i e d e r s a c h s
e n , N o r d r h e i n -W e s t f a l e n , R h e i n l a n d - P
f a l z , S a a r l a n d , S a c h s e n , S a c h s e n - A n h a
l t , S c h l e s w i g -H o l s t e i n u n d T h r i n g e n h a
b e n i n f r e i e r S e l b s t b e s t i m m u n g d i e E i n h
e i t u n dF r e i h e i t D e u t s c h l a n d s v o l l e n d e
t . D a m i t g i l t d i e s e s G r u n d g e s e t z f r d a s g
e s a m t eD e u t s c h e V o l k . 93 Abs. 3 BVerfGG 50 I udices
leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos
minores moratur. I. Die Grundrechte Art 1(1) Die Wrde des Menschen
ist unantastbar. Sie zu achten und zu schtzen ist Verpflichtung
aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum
zu unverletzlichen und unveruerlichen Menschenrechten als Grundlage
jeder menschli chen Gemeinschaft, des Friedens und der
Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden
Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als
unmittelbar geltendes Recht.Art 2(1) Jeder hat das Recht auf die
freie Entfaltung seiner Persnlichkeit, soweit er nicht die Rechte
anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmige Ordnung oder
das Sittengesetz verstt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und
krperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist
unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes
eingegriffen werden. Ich dokumentiere lediglich ein einfaches
Gesetz, das solche Grundrechte einschrnkt, sogar dieses Gesetz dem
Art. 19 Abs. 1 GG. gengt Gibt es noch mehrere solcher Gesetze, Herr
Prof. Dr. Andreas Vokuhle? Art 19(1)Soweit nach diesem Grundgesetz
ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes
eingeschrnkt werden kann, mu das Gesetz allgemein und nicht nur fr
den Einzelfall gelten. Auerdem mu das Gesetz das Grundrecht unter
Angabe des Artikels nennen. Abgabenordnung (AO) 413 Einschrnkung
von Grundrechten Die Grundrechte auf krperliche Unversehrtheit und
Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes), des
Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses
(Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der
Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Magabe dieses
Gesetzes eingeschrnkt. (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in
seinem Wesensgehalt angetastet werden.Hat diese Vorschrift
lediglich mit dem Text zu tun oder bezieht sich diese Vorschrift
auf den innewohnenden Wert des Grundrechts, Herr Prof. Dr. Andreas
Vokuhle? 4) Wird jemand durch die ffentliche Gewalt in seinen
Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine
andere Zustndigkeit nicht begrndet ist, ist der ordentliche
Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz2 bleibt unberhrt. Ist es
wirklich eine Notwendigkeit, Anhrungsrge in einem Rechtsstaat zu
erheben, Herr Prof. Dr. Andreas Vokuhle? Art 20(1) Die
Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat.(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom
Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung
ausgebt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmige Ordnung,
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und
Recht gebunden. 93 Abs. 3 BVerfGG 51 I udices leges novisse debent
non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. (4)
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht
mglich ist. Gelten diese Artikel auch fr Iren, Herr Prof. Dr.
Andreas Vokuhle? Art 92Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern
anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die
in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die
Gerichte der Lnder ausgebt. Art 97(1) Die Richter sind unabhngig
und nur dem Gesetze unterworfen. Art 101(1) Ausnahmegerichte sind
unzulssig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen
werden.Art 100(1) Hlt ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gltigkeit
es bei der Entscheidung ankommt, fr verfassungswidrig, so ist das
Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der
Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des fr
Verfassungsstreitigkeiten zustndigen Gerichtes des Landes, wenn es
sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt
auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch
Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit
einem Bundesgesetze handelt. Wenn ja, an wen soll ich mich noch
wenden, da das Verrfassungsgericht die hchste Instanz in der
Bundesrepublik Deutschland ist? Vermutlich an Sie, Herr Prof. Dr.
Andreas Vokuhle? 93 Abs. 3 BVerfGG 52 I udices leges novisse debent
non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur.
Herr Gaier, Herr Schluckebier und Herr Paulus fhlen sich vermutlich
unzustndig..... merkwrdig. Hat der Begriff Wirksam eine juristische
Bedeutung, die zuerst nicht ersichtlich ist? 93 Abs. 3 BVerfGG 53 I
udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui
inter deos minores moratur. Das Gericht scheint mir sehr beschftigt
zu sein, vielleicht knnte die Einhaltung geltenden Rechts und nicht
Kommentare zu geltendem Recht durch sonstige Garanten Abhilfe
schaffen. 93 Abs. 3 BVerfGG 54 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Na ja,
ich bin ja doch ein Blder........ich habe doch mein Grundrecht
durch mein eigenes Ankreuzen eines Kstchens auf dem Internet Portal
des Bundestags vernichtet. Darf ich auch meine eigenen Gesetze in
Kraft treten lassen, Herr Prof.Dr. Vokuhle? 93 Abs. 3 BVerfGG 55 I
udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui
inter deos minores moratur. Gelten diese Werte immer noch nicht in
der Bundesrepublik Deutschland, Herr Prof. Dr. Vokule? 93 Abs. 3
BVerfGG 56 I udices leges novisse debent non solum modestus vir
Hibernus qui inter deos minores moratur. 2014 2015 2016 2014 2015
2016 93 Abs. 3 BVerfGG 57 I udices leges novisse debent non solum
modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Es sollte
ersichtlich sein, dass die Konsequenzen durch die Gesetzesnderung
dafr sorgen, dass ich als Barunterhaltspflichtiger fr drei Kinder
ein niedriger zu versteuerndes Einkommen habe und trotzdem einen
hheren Einkommenssteuerbeitrag zu leisten habe. Auch wenn es sich
lediglich um die Kosten von drei Kugeln Eis handelt.
Einkommensteuergesetz (EStG) 2 Umfang der Besteuerung,
Begriffsbestimmungen (6) 3Wird das Einkommen in den Fllen des 31 um
die Freibetrge nach 32 Absatz 6 gemindert, ist der Anspruch auf
Kindergeld nach Abschnitt X der tariflichen Einkommensteuer
hinzuzurechnen. Es sollte ersichtlich sein, dass ich durch
Unttigkeit kaum wirtschaftliche Einbuen habe. Diese vorteilhafte
Konsequenz aus der kalten Progression ist weder mit der Behebung
der Not von Volk und Reich, geschweige denn in Einklang mit der
ETHIK DER VERANTWORTUNG zu vereinbaren. Es ist mir ersichtlich,
dass das Staat fr eine Behebung der Not von reich und reicher
sorgt. 93 Abs. 3 BVerfGG 58 I udices leges novisse debent non solum
modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Am wenigsten
kein Erfllungsaufwand fr Brgerinnen und Brger sowie Unternehmen.
Der Rechtsrck ist hier durch den Finanzausschuss mit 1,48
%besttigt. Wozu gebleichte Kommunisten zu gebrauchen sind.... 93
Abs. 3 BVerfGG 59 I udices leges novisse debent non solum modestus
vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Ein Versuch, lediglich
eine Reichensteuer einzufhren, kann nur scheitern, da es nicht zu
viele davon gibt. Und wenn, versteuern sie ihr Vermgen im Ausland
oder auch nicht. Eine Hexenjagt auf Reiche ist nicht zielfhrend.
Ohne Reiche, die noch reicher werden mchten, gibt es keine
INVESTITIONEN oder soll derFall NOKIA...... Video Nokia wandert aus
Deutschland ab Die Ankndigung des weltgrten Handyherstellers Nokia,
mit Bochum den einzigen Standort im Land zu schlieen, stt bei
Politik und Arbeitnehmervertretern auf Kritik. Sie wollen im
Interesse der betroffenen 2300 Mitarbeiter zgig Gesprche mit dem
Konzern aufnehmen. FacebookTwitterGoogle+E-Mail alltglich werden.
Ein Zustrmen von migranter Arbeitskraft, ein Ausstrmen von
Investitionen und Arbeitspltzen....... 93 Abs. 3 BVerfGG 60 I
udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui
inter deos minores moratur. In an opinion piece in the Irish Sunday
Independent, columnist John Drennan says that while Judge Devins
was forced to issue two apologies about her comments, statistics
reveal that the Polish community in Ireland "are suffering even
more heavily than Irish residents from the jobs crisis." Drennan
says: "Currently, 100,162 Polish immigrants of working age are
resident in Ireland and 23,905, or just under a quarter of these,
are receiving some form of Jobseeker's Allowance or Benefit.
Vorteile... A huge black market in coarse fish like perch and
bream, which are dinner-time favourites in Eastern Europe, has led
to a huge increase in illegal fishing and poaching on Irish rivers
and lakes. Nachteile.... Oder der Fall DELL.... Computer
multi-national Dell has announced that it is cutting 1,900 jobs at
its plant in Limerick over the next 12 months. Dell will move all
production of computer systems for customers in Europe, the Middle
East and Africa from Limerick to its Polish facility and
third-party manufacturers over the next year. However, EU officials
are to investigate a 52.7m aid package the Polish Government used
to attract Dell away from Ireland Es sollte ersichtlich sein, dass
man, um einen Br zu fangen, HONIG braucht, nicht KRUP oder FORD
Produktionsmethoden bzw. soziale Einrichtungen. Solche haben wir
mittlerweile gengend ausgestattet, verfgen ber engagierte
Mitarbeitern, aber sind ausnahmsweise finanziell berfordert. 93
Abs. 3 BVerfGG 61 I udices leges novisse debent non solum modestus
vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Si tu id aeficas, ei
venient et remanere permittite 93 Abs. 3 BVerfGG 62 I udices leges
novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos
minores moratur. Auch der irische Europaminister Dick Roche
erklrte, Verhandlungen ber die Krperschaftsteuer seien "sicherlich
nicht an der Reihe". Den anderen Eurostaaten ist die niedrige
Krperschaftsteuer von 12,5 Prozent, die Irland seit Jahrzehnten als
Lockmittel im Wettbewerb um die Ansiedlung auslndischer Investoren
einsetzt, ein Dorn im Auge. In Deutschland war der Steuersatz im
Jahr 2008 von 25 auf 15 Prozent gesenkt worden. Der Sprecher der
Bundesregierung, Steffen Seibert, sagte in Berlin, Irland werde
nicht unter Druck gesetzt und knne frei entscheiden. Corporate
deserters President Barack Obama last year joined fellow Democrats
in accusing US companies who use crossborder mergers to escapes
taxes of being corporate deserters. He singled out Ireland for
criticism, saying some US firms had magically become Irish through
takeovers. The low Irish corporate tax rate of 12.5 per cent makes
firms in Ireland popular targets for American multinationals
seeking to protect income from the US corporate rate of 35 per
cent, the highest in the developed world. Warum so viele
Verlustflle in der Bundesrepublik Deutschland,Herr Prof. Dr.
Vokule? 93 Abs. 3 BVerfGG 63 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Yeah
right, am wenigstens kann man sehen, wie Mr. Noonan and Mr. Kenny
die beitragspflichtigen (PRSI) Beschftigten (PAYE) an die
Staatsschulden zu BIP Verhltnissen (110%) angepasst haben. Geld
beziehungsweise Whrung durch Schulden, ah, ich meine durch EZB zu
erschaffen, ist eine Sache, Arbeitspltze durch Schulden, na ja, ist
das nicht ein Prinzip des Sozialismus? Statistiken kann man
auslegen, wie man will, aber es sieht nicht gut aus, auch nicht fr
Deutschland. Knnte eng werden fr die arbeitende Bevlkerung der
nchsten Generationen. Sind Sie ein Patriot, Herr Prof. Dr. Andreas
Vokuhle 93 Abs. 3 BVerfGG 64 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. ? Act
upon the beliefs of which you have so strongly spoken and in which
you so stronly believe. Vereinbart Patriotismus mit der
Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland, mit der
Wiederherstellung der vollkommenen Majestt des Rechts, nicht mitder
Vulgaritt des Unrechts. 93 Abs. 3 BVerfGG 65 I udices leges novisse
debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores
moratur. Beschwerde: Im Sinne des 93 Abs. 3 BVerfGG erhebe ich
Beschwerde gegen beschlossen durch den Bundesrat. 93 Abs. 3 BVerfGG
66 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus
qui inter deos minores moratur. Begrndung der Beschwerde: Der
Finanzausschuss wurde zu einem Gesetzesentwurf gem Drucksachen
17/8683, 17/9201 des Deutschen Bundestags in seiner 172. Sitzung am
29. Mrz 2012 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zum Abbau der
kalten Progression beauftragt. 93 Abs. 3 BVerfGG 67 I udices leges
novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos
minores moratur. Definition der kalten Progression Als kalte
Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen,
soweit Einkommenserhhungen die Inflation ausgleichen und es in
Folge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unverndertem
Realeinkommen zu einem Anstieg der 93 Abs. 3 BVerfGG 68 I udices
leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos
minores moratur. Durchschnittsbelastung kommt.
Einkommenssteigerungen, die ber die Inflationsrate hinausgehen,
erhhen die steuerliche Leistungsfhigkeit. Auszug Drucksache 18/3894
Es sollte ersichtlich sein, dass die Gleichungen im parallelen
Verlauf zueinander liegen. Mansollte dann entnehmen knnen, dass die
kalte Progression nicht effektiv angetastet wurde. Lediglich ein
Rechtsrck des Verlaufs der Gleichungen mit den Konsequenzen, dass
derGrundfreibetrag um zweihundertundvierundzwanzig Euro (224,-)
jhrlich erhht wurde, wurde erreicht. Es sollte ersichtlich sein,
dass die Gre Y sowie die Gre Z erheblich beeinflusst ist durch die
Gre des Index -4 . ( also Zehntausendstel, 0,000 01) Um eine
effektive Milderung der kalten Progression zu ermglichen, muss
dieser Index gendert werden. Zum Beispiel, statt-4,0 dann -4,1.(
also 0,000 07943235) Eine intensive Erklrung ist auf den Seiten 7
bis einschlielich 9 dieser Verfgung zu sehen. Eine Abnderung der
Ziele eines ordentlich gewlten, trotz Gerrymandering Vorwrfe,
Bundestages bzw. Bundesregierung, liegt sicherlich nicht in dem
Ermessensspielraum eines Finanzausschusses. Dieses Ziel wurdenicht
effektiv erreicht. Der Finanzausschuss, vertreten durch die
folgenden Personen: Ingrid Arndt-Brauer Vorsitzende Markus Koob
Berichterstatter Frank Junge Berichterstatter Lisa Paus
Berichterstatterin hat eine Beschlussempfehlung am 17. Juni 2015an
den Bundestag gerichtet. Diese Beschlussempfehlung umfasst unter
anderem eine Abnderung des 32a EStG. 93 Abs. 3 BVerfGG 69 I udices
leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos
minores moratur. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 172. Sitzung
am 29. Mrz 2012 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zum Abbau der
kalten Progression Drucksachen 17/8683, 17/9201 die folgende
Entschlieung unter Buchstabe b der Beschlussempfehlung auf
Drucksache 17/9201 angenommen: Die Bundesregierung wird beauftragt,
beginnend mit der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages,
alle zwei Jahre jeweils zusammen mit dem Existenzminimumbericht
einen Bericht ber die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des
Einkommensteuertarifs (Steuerprogressionsbericht) vorzulegen. Die
Entscheidung ber nderungen im Tarifverlauf obliegt dem Deutschen
Bundestag. Entsprechend diesem Beschluss legt die Bundesregierung
den ersten Bericht zur Schtzung des Umfangs der kalten Progression
bei der Einkommensteuer in den Jahren 2013 bis 2016 vor (Drucksache
18/3894). 93 Abs. 3 BVerfGG 70 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. f(
13.470,-)=(997,6*(x-8472)*10^-4+1400)*(x-8472)*10^-4Ekstr.Von
948,92 f(
52.881,-)=(228,74*(x-13469)*10^-4+2397)*(x-13469)*10^-4+948,68Ekstr.
Von 13.948,76 f(70.000,-)=0,42x-8261,29Ekstr. Von 21.138,71 f(
13.470,-)=(993,62*(x-8652)*10^-4+1400)*(x-8652)*10^-4Ekstr.
Von905,16
f(52.881,-)=(225,4*(x-13669)*10^-4+2397)*(x-13669)*10^-4+952,48Ekstr.
Von 13.817,30 f(70.000,-)=0,42x-8394,14Ekstr. Von 21.005,86 Es
sollte ersichtlich sein, dass die Gleichungen im parallelen Verlauf
zueinander liegen. Man sollte dann entnehmen knnen, dass die kalte
Progression nicht effektiv angetastet wurde. Lediglich ein
Rechtsrck des Verlaufs der Gleichungen mit den Konsequenzen, dass
derGrundfreibetrag um einhundertundachzig Euro (180,-) jhrlich
erhht wurde, wurde erreicht. Eine Minderung des
Einkommenssteuerbeitrages ist ersichtlich, aber lediglich nur in
solcher Hhe, dass verheiratete Eltern ihren Kindern ein Eis kaufen
knnen, ohne dass sie sich selbst von Katzenfutter ernhren mssen. Fr
Eltern, die ihr Einkommen nach 32a Abs. 1 EStG versteuern mssen,
ist das Eis nicht drin. 93 Abs. 3 BVerfGG 71 I udices leges novisse
debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores
moratur. Eine Abnderung der Ziele eines ordentlich gewhlten, trotz
Gerrymandering Vorwrfe, Bundestages bzw. Bundesregierung liegt
sicherlich nicht in dem Ermessensspielraum einesFinanzausschusses,
auch nicht, wenn die Vorsitzende eine SPD Abgeordnete ist, auch
nicht, wenn sieeine Diplom-Kauffrau und Diplom-Soziologin ist, auch
nicht, wenn sie vier Kinder hat und ihr Mann am Herd steht.
hnliches gilt fr die sonstigen 37 Mitglieder des Finanzauschusses.
Es ist festzustellen, dass diese Personen nicht zu der Randgruppe,
die am meisten von dieser Gesetzesnderung profitieren, gehren.
Beschwerden ber eventuelle Ditenerhhungen sollten ungltig sein, da
aufgrund der noch intakten kalten Progression der groe Teil
vermutlich zum Fiscus zurckkehrt. 2015 2016 Es sollte ersichtlich
sein, dass obwohl ein vermindertes zu versteuendes Einkommen allein
aufgrund des Rechtsrcks im Verlauf des Steuertarifs vorhanden ist,
eine Erhhung des Einkommenssteuerbeitrages ergibt. Dieses liegt
zugrunde, da sich der Gewerbesteuerbeitrag reduziert hat. Die
ersichtliche nderung meines Nettobetrages, falls ich 29.151,00 fr
das Jahr 2016 zu versteuern entscheide, ergibt dann eine
Begnstigung von 1,6 %und einen Realwert von 263,43. 93 Abs. 3
BVerfGG 72 I udices leges novisse debent non solum modestus vir
Hibernus qui inter deos minores moratur. Diese 1,6 prozentige
Verbesserung ist sicherlich hher, als das zur Zeit magebliche
Inflationsniveau von ca. 0,2%. Die Inflation ist aber nicht
fixiert, es schwankt, es vibriert, ist eine Frequenz, die schneller
ist, als der Bundestag fhig ist, Gesetze zu erlassen und im
Finanzausschuss solche zu entwerfen. Eine Inflation ist ein Prozess
anhaltender Preisniveausteigerungen, die ber eine gewisse Marge
hinausgehen. Prozess anhaltender Preisniveausteigerungen, die ber
eine gewisse Marge hinausgehen. Inflation ist nur als dynamischer
Vorgang denkbar, bei dem Inflation aus einem bestimmten
Ursachenkomplex im konomischen System entsteht und wieder auf
dieses zurckwirkt. Zur Inflation zhlen nur Steigerungen des
Preisniveaus. Jene sind von Steigerungen der Einzelpreise zu
unterscheiden, die zu den fr eine Marktwirtschaft normalen Vorgngen
zhlen. Die Flexibilitt der Einzelpreise hat fr den Marktmechanismus
die wichtige Funktion, die Produktionsfaktoren so zu lenken bzw.
umzulenken, dass das Gterangebot dem Bedarf angepasst wird Es ist
zu vermuten, dass auf Grund des niedrigen Regenfalles und unseres
heien Sommers zum Ernteausfall kommen knnte. Was dann passiert, ist
dass die Kosten der Grundnahrungsmittel steigen.Die direkte
Preissteigerung fr Nahrungsmittel ist gewhnlich hher, als dass die
Inflationrate die Ursachen senken knnte. Als
Barunterhaltspflichtiger kommt diese Begnstigung nicht an, da diese
als Unterhaltsleistung an meine berechtigten Kinder abflieen soll.
Ein Schutz gegen die Klte bietet der Staat den
Barunterhaltspflichtigen nicht an.
93 Abs. 3 BVerfGG 73 I udices leges novisse debent non solum
modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Da ich
ersichtlich keinen Anspruch auf Kindergeld der Bundesrepublik
Deutschland habe, verlangt trotzdem der Fiscus das Kindergeld
zurck, es nennt sich die Gnstiger-Prfung, wie nett. Um dieses
sittenwidrige Verhalten zu umgehen, darf ich mein zu versteuerndes
Einkommen so reduzieren, dass ich keinen Anspruch aus dem
Kinderfreibetrag, insgesamt in Hhe von 21.744,-, habe. Es sollte
ersichtlich sein, dass ich als selbststndiger Unternehmer meine
Steuern zu meinemVorteil gestalten kann. Das zustndige
rechtssprechende Finanzamt Hofheim am Taunus sieht dies natrlich
anders. Das zustndige rechtssprechende Finanzamt Hofheim am Taunus
lehntaber meinen Anspruch auf Bildung von Investitionsabzugsbetrgen
grundstzlich ab. Obwohl keine Rechtsgrundlage existiert,
anscheinend. 93 Abs. 3 BVerfGG 74 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 93 Abs.
3 BVerfGG 75 I udices leges novisse debent non solum modestus vir
Hibernus qui inter deos minores moratur. 93 Abs. 3 BVerfGG 76 I
udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui
inter deos minores moratur. 93 Abs. 3 BVerfGG 77 I udices leges
novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos
minores moratur. . Einkommensteuergesetz (EStG) 7g
Investitionsabzugsbetrge und Sonderabschreibungen zur Frderung
kleiner und mittlerer Betriebe (1) 1Steuerpflichtige knnen fr die
knftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsguts des Anlagevermgens bis zu 40 Prozent der
voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag). 2Der
Investitionsabzugsbetrag kann nur in Anspruch genommen werden, wenn
1. der Betrieb am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug
vorgenommen wird, die folgenden Grenmerkmale nicht berschreitet: a)
bei Gewerbebetrieben oder der selbstndigen Arbeit dienenden
Betrieben, die ihren Gewinn nach 4 Absatz 1 oder 5 ermitteln, ein
Betriebsvermgen von 235 000 Euro; b) bei Betrieben der Land- und
Forstwirtschaft einen Wirtschaftswert oder einen
Ersatzwirtschaftswert von 125 000 Euro oder c) bei Betrieben im
Sinne der Buchstaben a und b, die ihren Gewinn nach 4 Absatz 3
ermitteln, ohne Bercksichtigung des Investitionsabzugsbetrags einen
Gewinn von 100 000 Euro; 2. der Steuerpflichtige beabsichtigt, das
begnstigte Wirtschaftsgut voraussichtlich a) in den dem
Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden drei Wirtschaftsjahren
anzuschaffen oder herzustellen; b) mindestens bis zum Ende des dem
Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden
Wirtschaftsjahres in einer inlndischen Betriebssttte des Betriebs
ausschlielich oder fast ausschlielich betrieblich zu nutzen und 3.
der Steuerpflichtige das begnstigte Wirtschaftsgut in den beim
Finanzamt einzureichenden Unterlagen seiner Funktion nach benennt
und die Hhe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angibt. 3Abzugsbetrge knnen auch dann in
Anspruch genommen werden, wenn dadurch ein Verlust entsteht oder
sich erhht. 4Die Summe der Betrge, die im Wirtschaftsjahr des
Abzugs und in den drei vorangegangenen Wirtschaftsjahren nach Satz
1 insgesamt abgezogen und nicht nach Absatz 2 hinzugerechnet oder
nach Absatz 3 oder 4 rckgngig gemacht wurden, darf je Betrieb 200
000 Euro nicht bersteigen. 93 Abs. 3 BVerfGG 78 I udices leges
novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos
minores moratur. Es sollte ersichtlich sein, dass durch die nicht
Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages, ich einen Vorteil von
9.131,88 jhrlich habe. Diesen lediglich verfassungsmig gebotenen
Vorteil nehme ich gerne in Anspruch, (Art 3 GG) ist aber nach
meiner Auffassung sittenwidrig. Dadas rechtssprechende Finanzamt
Hofheim am Taunus die nicht aufgebrauchten Investitionsabzugsbetrge
von sich aus nicht aufgelst hat und nicht in dem Bildungsjahr
gewinnerhhend zurckgebucht hat, habe ich dies getan, ohne Erfolg.
Stattdessen lste das rechtssprechende Finanzamt Hofheim am Taunus
die gebildeten Investitionsabzugsbetrge in dem Bildungsjahr
vollstndig auf, obwohl Investitionen bettigt worden sind. Das
Resultat ist, dass das ich einen erheblichen
Einkommenssteuerbeitrag fr die Vergangenheit zu leisten habe.
Dummerweise kommt meine dementsprechende Leistungsfhigkeit nicht
zugunsten meiner Kinder an, da Ansprche fr Unterhaltsleistungen fr
die Vergangenheit auf ein Jahr beschrnkt sind. Noch sittenwidriger
ist es, wenn es eine Steigerung geben kann, aber zumindest was
unmglich ist, ist, dass ich einen Einkommenssteuerbeitrag aufca. %
90 auf die bereits investierte Whrungzu leisten habe. Dies ist
nicht mglich. Ich kann nur leisten, was mglich ist, was unmglich
ist, kann ich nicht leisten. Ich bin ja bekanntlich kein Jurist. In
meinem Fall habe ich noch den alten Freibetrag fr
Vorsorgeaufwendungen (!), ich habe den vollen Kinderfreibetrag zur
Verfgung. 93 Abs. 3 BVerfGG 79 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Es
sollte ersichtlich sein, dass durch eine Anhebung meines
Betriebsergebnisses von lediglich 100,-, obwohl ein
Kinderfreibetrag zur Verfgung steht, ich einen Nachteil von
7.271,94 netto habe. Da aber der Kindesunterhalt ber einem
Durchschnitt des Nettoverdienstes des Barunterhaltspflichtigen
innerhalb einer 3-jhrigen Periode berechnet wird, ist es fr Sie
hoffentlich nachvollziehbar, dass es zu einer geringen Minderung in
der Hhe des Kindesunterhalts fhrt und dass es zu einer
unverhltnismigen Einkommenssteuerbeitragserhhung kommt. Diese
Erhhung besteht berwiegend aus Kindergeld, das ich nicht erhalten
habe. Falls dieses Szenario eintreten sollte, msste ich mehrere
Sachen mit dem gleiche Euro finanzieren. Ich bin nicht die EZB, ich
darfkeinen einzigen Euro prgen. Diese Unmglichkeit besttigt die
Sittenwidrigkeit des geltenden EStG. Ich bezweifle sehr,ob, so frei
sein durfte, wie die 37 Mitglieder des Finanzauschusses. Ich
bevorzugte aber die Bildung von Investitionsabzugsbetrgen in Hhe
von 200.000.-, dielediglich40% der geplanten Investitionen sind, 93
Abs. 3 BVerfGG 80 I udices leges novisse debent non solum modestus
vir Hibernus qui inter deos minores moratur. so dass ich durch den
sogenannten Verlustrcktrag gem des 10 d EStG 55.610,63 zurck
bekommen kann. Darin sind 15.000,-bereits zu viel bezahlte Steuer
enthalten. (Sehen Sie bitte meine Frage auf Seite 62) Die einzige
Vorteil aus dieser sittenwidgrigen Situation ist, dass Fachanwlte
fr Familierecht mglicherweise einen Auftragsaufschwung erhalten
knnten, 114 FamFG. Das in sich ist sicherlich kein Nachteil, wenn
es sich nicht um die Tatsache handelt, dass ein Anwaltsvertrag ein
Dienstleistungsvertag ist, 611 BGB. Da das Dienstleitungsrecht kein
Gewhrleistungsrecht erkennt, darf der durch Staatsgewalt
aufgedruckte Anwalt sein selbst berechnetes Honoar an den
Ratsuchenden durch Vollstreckungsmanahmen eintreiben. Auch dann,
wenn der betreuende Fachanwalt fr Familienrecht selber angibt, dass
er keine steuerrechtlichen Kompetenzen besitzt..... merkwrdig.
........ 93 Abs. 3 BVerfGG 81 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur.
......... .............. Leider ist festzustellen, dass die liebe
Frau Fachanwltin fr Familienrecht nicht wei, dass sie mit der von
Frau Wendlandt angelegten Akte nichts anfangen konnte, geschweige
denn mit dem Inhalt der beinhalteten Dokumente. 93 Abs. 3 BVerfGG
82 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus
qui inter deos minores moratur. Da Frau Kaufmann sich in ihrer
Kapazitt als Einzelrichterin nicht erinnern konnte... hat die
Klgerin Frau Kaufmann in ihrer Kapazitt als Einzelrichterin
erinnert.... 93 Abs. 3 BVerfGG 83 I udices leges novisse debent non
solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur.
Richtig...........Das Ergebnis einer Berechnung muss entweder
richtig oder falsch sein. Es muss ersichtlich sein, dass Juristen
das Umgliche leisten knnen und dafr bezahlt werden mssen.(siehe
bitte Seite 78) Da ich im Jahr 2011 einen Umsatz von 119.000,-
erzielt habe, habe ich diesen Betrag von...... plus Zinsen...aber
93 Abs. 3 BVerfGG 84 I udices leges novisse debent non solum
modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. bezahlt, ich
habe den offenen Betrag durch 0,37 gekrzt, da ich der Meinung bin,
dass Mehrwertsteuer nicht verzinst werden darf, lediglich der
Nettobetrag. Ich bin in der Lage, solche Rechnungen als
Beratungskosten zu buchen, ob sich dies um Steuerhinterziehung
handelt, wird vermutlich der zustndige Staatsanwaltschaft
entscheiden mssen, da er zur Objektivitt verpflichtet ist. 93 Abs.
3 BVerfGG 85 I udices leges novisse debent non solum modestus vir
Hibernus qui inter deos minores moratur. Mein Prozessbevollmchtiger
hat sich aber nach Beendigung meiner Werkleistungen auf seinem
Grundstck entschlossen, seinen Dienst zu kndigen. Re: Beendigung
Leistungserbringung und Frist Mngelbeseitigung "Andreas Gpfert"
03/05/2012
To: derek barrett Sehr geehrter Herr Barrett, Der guten Ordnung
halber darf ich in diesem Zusammenhang nochmals deutlich machen,
dass ich Sie zu keinem Zeitpunkt mit einer Leistungserbringung auf
Zeitbasis beauftragt habe - und erst Recht nicht zu einem von Ihnen
am 28.04.2012 behaupteten (und zudem massiv berhhten) Stundensatz
von EUR 120,00. Interessanterweise habe ich seine Honorarrechnungen
in Hhe von 205,- /Std zzgl. MwStr immer pnktlich bezahlt. Ich bin
ja so ein naiver Blder..., oder. Betr.: 2-01 S 61/12 Sehr geehrter
Herr Estel, vielen Dank erst einmal, dass Sie die notwendige Geduld
fr diesen Fall aufgebracht haben, aber leider ist Ihr Vorschlag
bezglich eines Kompromisses bereits vor dem Amtsgericht
gescheitert. Frau Kaufman in ihrer Kapazitt als Amtsrichterin hat
whrend der mndlichen Verhandlung am 22.02.2012, Amtsgericht Hchst,
offensichtlich bereits entschieden, dass ein Vergleich
ausgeschlossen wre. Frau Kaufman hat in ihrer Kapazitt als
unabhngige Richterin der Bundesrepublik Deutschland die anwesende
Vertreterin der Kanzlei Bauer & Skuqi darauf hingedeutet, dass
dies der Fall wre. Ich bin zuversichtlich, dass die von mir
unbekannt anwesende Vertreterin der Kanzlei berechtigt war, Frau
Kaufmans Anweisung zuzustimmen. Bis zum diesem Zeitpunkt war es mir
aus dem vorliegenden Schriftverkehr nicht ersichtlich, dass ein
Kompromiss angestrebt wurde. Der von mir beauftragte
Prozessbevollmchtigte hat, ersichtlich aus seinen Vortrgen,
argumentiert, dass der beauftragte Anwaltsvertrag ein Werkvertrag
war. Seine Argumentationen wurden bei der Anwaltskammer lediglich
als fast eine Beleidigung gedeutet, obwohl die Kanzlei Bauer &
Skuqi seine Vortrge als Beleidigung offensichtlich gedeutet haben.
Warum Herr Bauer mich verantwortlich fr das Verhalten seines
Kollegen macht und gleichermaen manche Aussagen billigt, ist mir
nicht 93 Abs. 3 BVerfGG 86 I udices leges novisse debent non solum
modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur.
nachvollziehbar. Man wrde hoffen, dass ein Mindestma an Anstand von
einem angehenden Politiker zu erwarten wre. Ich war zum Zeitpunkt
der mndlichen Verhandlung der Meinung, dass es das Ziel der
mndlichen Verhandlung war, dem Angeklagten Gelegenheit zu geben,
mit der unabhngigen Richter/in zu reden. Offensichtlich ist es
lediglich die Gelegenheit der Richterin, mit anwesenden
Dienstleistern zu sprechen, die wiederum lediglich einknicken. In
Erwartung, meine last words zu sprechen, musste ich mich erst auf
das Grundgesetz berufen. Lord Diplock hat ohne Weiteres die
Angeklagten um ihre letzten Worte gebeten, inwieweit Ironie ihn
bewegt hat, werden wir kaum in Erfahrung bringen knnen, da er tot
ist. Ich konnte Frau Kaufman nichts Neues anbieten, da die
Einkommensteuerbescheide fr die betroffenen Jahre nicht vorhanden
waren. Jetzt ist dies nicht mehr der Fall.Letztendlich hat Frau
Kaufman betont, dass ein Anwaltsvertrag ein Dienstleistungsvertrag
ist, Ihr Anwalt hat Sie beraten. Ob ein Oxymoron eine juristische
Bedeutung hat, wird sicherlich schwierig zu klren sein. (der
beauftragte Prozessbevollmchtige war auch berrascht, dass sein
Auftrag ein Dienstleitungsvertrag war. Obwohl er zur Unzeit
Gebrauch davon gemacht hat.) Ich hoffe, dass ich hiermit etwas
Klarheit zu den Ereignissen gebracht habe, die nicht vor Ihrem
Gericht geschehen sind. Trotz allem, da die
Einkommensteuerbescheide vorhanden sind, nimmt die Sache eine
erhebliche neue Gestalt an. Gedulden Sie bitte meine Ironie and
hold on to your hat. Aus den in der Anlage befindlichen
Einkommenssteuerbescheiden ist ersichtlich, dass das von der
Kanzlei Bauer & Skuqi berechnete zu versteuernde Einkommen dem
tatsachlich zu versteuernden Einkommen um mehrere zehntausend Euro
unterliegt. Zum Zeitpunkt, als Frau Skuqi mir erklren wollte, wie
ein unabhngiges Gericht Sachen deuten wrde, war ich der Meinung,
dass ich lediglich eine Einnahmen-berschussrechnung an das
zustndige Finanzamt abzuliefern htte. In der Tat, zumindest laut
Auskunft des zustndigen Finanzamtes soll ich bilanzieren. Ich bemhe
mich, den dort aufzufindenden stellvertretenden Amtsleiter und
seine obrigkeitshrigen Sachbearbeiter vom Gegenteil zu berzeugen.
Aber da der stellvertretende Amtsleiter kaum in der Lage ist, einen
Belegordner korrekt zu deuten, ist dies eine kaum berwindbare Hrde.
In Krze bedeutet dies, dass ich mit einer Anzeige wegen
Steuerhinterziehung rechnen muss. Das heit, dass der bereits an die
Kanzlei berwiesene Betrag Steuergelder sind und die Kanzlei Bauer
& Skuqi mit einer Klage wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung
rechnen muss, auch wenn ich die Klage erst einreichen muss. In
Betracht dessen, dass 413 AO (Jahr 1977) durch ex Bundesprsident
Scheel (NSDAP/FDP) in Kraft getreten ist, wird ein
Dienstleistungsvertrag der keine Mngel einrumt, kaum Schutz
anbieten. Unabhngig davon habe ich die Honorarrechnung der Kanzlei
Bauer & Skuqi mit einbehaltener MwStr. beglichen, da ein
Barunterhaltspflichtiger kaum die Mglichkeit hat, Vermgen
anzuhufen,( 2 Abs. 6, 32a Abs. 1 EstrG) das Vermgen sind seine
Kinder ( Art 6 Abs.2 GG, 1603 BGB). Obwohl ich den Betrag gekrzt
habe, weil ich der Meinung bin, dass MwStr. nicht verzinst werden
darf, ndert dies nichts daran, dass ich die Gelder htte an das
Finanzamt berweisen mssen und nicht an die Kanzlei. Zur dem
Zeitpunkt habe ich ber gesunde Umstze verfgt und ich htte daher
auch meinen MwStr. Verpflichtungen nachkommen knnen, aber ich bin
der Meinung, dass die Gelder zu Gunsten meiner Kinder kommen sollen
und nicht zu Gunsten einer selbst berzeugten Elite, die nicht mal
rechnen mssen, die Gesetze verkennen, die diese vertreten wollen
und gleichermaen nicht einmal erkennen mssen. Obwohl der seit 1997
bestandskrftige Vergleich mageblich sein sollte, auch wenn Herr
Kramer in seiner Kapazitt als Amtsrichter 66 EStG. dies ignoriert
hat, ist er bestandskrftig. In 93 Abs. 3 BVerfGG 87 I udices leges
novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos
minores moratur. Anbetracht dessen, dass ich seit mehreren Jahren
durch die Kanzlei betreut wurde, hatte ich im Rahmen einer
korrekten Beratung erwartet, dass dieser Vergleich beachtet werden
sollte. Offensichtlich habe ich die Grundklauseln des BGB falsch
verstanden, auch wenn ich diese nicht verstehen musste.
Mittlerweile habe ich verstanden, dass nicht jeder die geistigen
oder krperlichen Kompetenzen besitzt, ein Werkunternehmer zu sein.
Leider ist es mir auf Grund meiner steuerlichen Konstellation nicht
mglich, auch noch Dienstleister zu unterhalten. Solidaritt sollte
schon bei Volljhrigen seine Grenzen haben. In Anbetracht dessen,
dass die Unternehmenssteuerreform 2008 in Kraft getreten ist, war
es erforderlich, einen Verlust durch betriebliche Investitionen zu
erzwingen. Da ich es gewohnt bin, unterhalb des Existenzminimums zu
leben, ist es mir mglich, ein gewinnerzielendes Geschft zu einem
verlusterzielenden Geschft zur fhren. Ich glaube, Frau Skuqi wrde
dieses Umstellen schwer finden. Muss sie auch nicht, ihr Geld ist
wohl garantiert. Schade eigentlich, dass lediglich ein Abitur
notwendig ist und nicht ein Grundschulabschluss notwendig ist, um
ein Jurist zu werden. Vielleicht sollte Shakespeares Merchant of
Venice zur Pflichtliteratur fr angehende Juristen werden und nicht
lediglich die berflchige Deutung von Goethes Hexen einmal eins. Da
Herr Bouffier keine Einheitskinder haben mchte, sollte er
vielleicht berlegen, wiedieser anwachsende Schwamm durch die
sekundre Stufe der Marktwirtschaft getragen werden soll. Marode
Banken zu sanieren sollte hinreichende Solidaritt gewesen sein,
auch wenn sich diese durch Zinsverzerrungen selber sanieren knnen.
Ein Banking System ist schon Systemeric entscheidend, marode Banken
aber nicht. Obwohl die Verfassungsmigkeit des FamFG,
Ausfertigungsdatum vom 17.12.2008, im Lichte des Urteils des
zweiten Senats vom 03.07.2008 - 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07 (!),
bezweifelt werden kann, hat Herr Baur in seiner Kapazitt als
Richter vor dem Amtsgericht Hchst mit dem Beschluss vom 09.04.2013
die von mir eingereichte Abnderungsklage als unzulssig verworfen.
Das Amtsgericht begrndet diesen Beschluss mit meiner offensichtlich
im Rechtssinne fehlenden Postulationsfhigkeit. Trotzdem habe ich
mich bemht, einen im Rechtssinne postulationsfhigen Dienstleister
zu finden, aber nach mehrmaligem Anhren von Sprchen, wie wir mssen
die Sache vertiefen oder es ist ein klarer Fall von bis hin zum es
ist gar nicht mglich, habe ich die Sache gelassen. Da das zugrunde
liegende Dokument ein Vergleich ist, welches kein Urteil ist,
sollte 323 Abs. 3,4 ZPO, 238, 249 FamFG(ab 2009 (!)), 645 ZPO (*)
einschlgig sein. Im Jahre 2005 (*), als das Jugendamt diesen
bestandkrftigen Vergleich vollstrecken wollte, habe ich Herrn Bauer
von der Kanzlei Bauer & Kollegen die Sache zur Klrung bergeben.
Offensichtlich hat er die Sache falsch gedeutet, nicht dass er die
Sache richtig deuten muss. Auf Grund eines Insolvenzantrages eines
Kunden vom 04.02.2010 ist mir ein groer Betrag verloren gegangen,
letztendlich, da ich keine Rcklagen bilden darf, bin ich in Verzug
mit den vereinbarten Raten geraten. Letztendlich sollte ich in
diesem Jahr die Vermgensauskunft abgeben. Diese Sache ist ein
Kapital fr sich, vielleicht