Zeugnisse formulieren und analysieren Reinbek – 14. April 2011.
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Zeugnisse formulieren und analysierenZeugnisse formulieren und analysieren
Reinbek – 14. April 2011Reinbek – 14. April 2011
Eingangsfall 1:Eingangsfall 1:
Arbeitnehmer aus hat bei seinem Ausscheiden aus Arbeitnehmer aus hat bei seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen U ein Arbeitszeugnis erhalten. dem Unternehmen U ein Arbeitszeugnis erhalten. Dieses enthält an einer Stelle die telefonische Dieses enthält an einer Stelle die telefonische Durchwahl des Telefonanschlusses der Durchwahl des Telefonanschlusses der zeugnisausstellenden Personalleiterin. A verlangt die zeugnisausstellenden Personalleiterin. A verlangt die Neuausstellung des Zeugnisses ohne die Durchwahl.Neuausstellung des Zeugnisses ohne die Durchwahl.
Zu Recht?Zu Recht?
Eingangsfall 2:Eingangsfall 2:
Arbeitgeber A bescheinigt dem wegen Arbeitgeber A bescheinigt dem wegen Unterschlagung gekündigten Buchhalter B im Unterschlagung gekündigten Buchhalter B im Zeugnis, stets ehrlich gewesen zu sein. B finden einen Zeugnis, stets ehrlich gewesen zu sein. B finden einen neuen Arbeitgeber N, legt dort sein Zeugnis vor und neuen Arbeitgeber N, legt dort sein Zeugnis vor und wird eingestellt. Er langt erneut in die Kasse und wird eingestellt. Er langt erneut in die Kasse und bringt das Geld durch. N verlangt den entstandenen bringt das Geld durch. N verlangt den entstandenen Schaden von A ersetzt.Schaden von A ersetzt.
Mit Erfolg?Mit Erfolg?
I. I. Allgemeines zum ArbeitszeugnisAllgemeines zum Arbeitszeugnis
II.II. Der ZeugnisanspruchDer Zeugnisanspruch
III.III. Form und Inhalt des ArbeitszeugnissesForm und Inhalt des Arbeitszeugnisses
IV.IV. Berichtigung von ArbeitszeugnissenBerichtigung von Arbeitszeugnissen
V.V. Haftung für unwahre Zeugnispassagen?Haftung für unwahre Zeugnispassagen?
VI.VI. Typische ZeugnismängelTypische Zeugnismängel
VII.VII. Unzulässige GeheimcodesUnzulässige Geheimcodes
VIII.VIII.Ausgewählte RechtsprechungAusgewählte Rechtsprechung
I. I. Allgemeines zum ArbeitszeugnisAllgemeines zum Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnis:Arbeitszeugnis:
Schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers (oder des Schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers (oder des Ausbilders) über die Dauer, den Inhalt und den Verlauf Ausbilders) über die Dauer, den Inhalt und den Verlauf des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.
Inhaltliche Unterscheidungen:Inhaltliche Unterscheidungen:
• einfaches Zeugnis (Arbeitsbescheinigung)einfaches Zeugnis (Arbeitsbescheinigung)
• qualifiziertes Zeugnisqualifiziertes Zeugnis
Zeitliche Unterscheidungen:Zeitliche Unterscheidungen:
• ZwischenzeugnisZwischenzeugnis
• EndzeugnisEndzeugnis
Zweiseitige Zielsetzung des Zeugnisses:Zweiseitige Zielsetzung des Zeugnisses:
• Unterlage für neue BewerbungenUnterlage für neue Bewerbungen von verständigem Wohlwollen getragen von verständigem Wohlwollen getragen
• Unterrichtung eines (noch unbekannten) Unterrichtung eines (noch unbekannten) DrittenDritten
II. II. Der ZeugnisanspruchDer Zeugnisanspruch
Anspruch auf Endzeugnis:Anspruch auf Endzeugnis:
• entsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnissesentsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses
• zuvor Anspruch auf Zwischenzeugnis zuvor Anspruch auf Zwischenzeugnis („vorläufiges Zeugnis“)(„vorläufiges Zeugnis“)
• kann auch nach Beendigung noch verlangt kann auch nach Beendigung noch verlangt werdenwerden
Anspruch auf Zwischenzeugnis:Anspruch auf Zwischenzeugnis:
• bei Änderungen im Arbeitsverhältnisbei Änderungen im Arbeitsverhältnis
• bei betrieblichen Veränderungenbei betrieblichen Veränderungen
• bei persönlichen Veränderungenbei persönlichen Veränderungen
• bei anderweitiger Bewerbungsabsichtbei anderweitiger Bewerbungsabsicht
• zur Vorlage bei Banken, Behörden, Fortbildungenzur Vorlage bei Banken, Behörden, Fortbildungen
muss vom Arbeitnehmer verlangt werdenmuss vom Arbeitnehmer verlangt werden
Problematische Bindung bei Zwischenzeugnis:Problematische Bindung bei Zwischenzeugnis:
• im Zusammenhang mit betriebsbedingten im Zusammenhang mit betriebsbedingten Kündigungen bei weitem TätigkeitsfeldKündigungen bei weitem Tätigkeitsfeld
• im Zusammenhang mit personen-/verhaltens-im Zusammenhang mit personen-/verhaltens-bedingten Kündigungen bei positiver Bewertungbedingten Kündigungen bei positiver Bewertung
Verzicht auf Zeugnisanspruch?Verzicht auf Zeugnisanspruch?
• vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossenausgeschlossen
• streitig, ob Verzicht nach Beendigung wirksamstreitig, ob Verzicht nach Beendigung wirksam
• nicht von Ausgleichsklauseln erfasstnicht von Ausgleichsklauseln erfasst
• Verwirkung bei fehlender Erinnerung an Verwirkung bei fehlender Erinnerung an Leistungen denkbarLeistungen denkbar
III. III. Form und Inhalt des ArbeitszeugnissesForm und Inhalt des Arbeitszeugnisses
• Schriftform (Textform ausgeschlossen)Schriftform (Textform ausgeschlossen)
• unterschriebenunterschrieben
• äußere Form tadellosäußere Form tadellos
• haltbares, qualitativ hochwertiges Papierhaltbares, qualitativ hochwertiges Papier
• mit aktuellem Firmenbriefkopfmit aktuellem Firmenbriefkopf
• sauber und ordentlich geschriebensauber und ordentlich geschrieben
• keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Streichungen o.ä.Streichungen o.ä.
FormForm
• durch die äußere Form darf nicht der Eindruck durch die äußere Form darf nicht der Eindruck erweckt werden, der Arbeitgeber distanziere erweckt werden, der Arbeitgeber distanziere sich von seinen Erklärungen im Zeugnissich von seinen Erklärungen im Zeugnis
• geheime Zeichen im Zeugnis sind unzulässiggeheime Zeichen im Zeugnis sind unzulässig(§ 109 Abs. 2 S. 2 GewO)(§ 109 Abs. 2 S. 2 GewO)
• Zeugnis darf geknickt sein (Kopierbarkeit), Zeugnis darf geknickt sein (Kopierbarkeit), wenn auf Postweg übersandtwenn auf Postweg übersandt
• selten über 2 DIN A4-Seitenselten über 2 DIN A4-Seiten
FormForm
• Erstrecken auf das gesamte Arbeitsverhältnis Erstrecken auf das gesamte Arbeitsverhältnis (Einheitlichkeitsgrundsatz)(Einheitlichkeitsgrundsatz)
• Unterschrift durch gesetzliche Vertreter einer Unterschrift durch gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft oder Vertreter („ranghöher“)Gesellschaft oder Vertreter („ranghöher“)
FormForm
• klar und verständlichklar und verständlich
• kein Irrtümer erweckend oder kein Irrtümer erweckend oder Mehrdeutigkeiten enthaltendMehrdeutigkeiten enthaltend
• keine Auslassung von verkehrsüberlicher Weise keine Auslassung von verkehrsüberlicher Weise enthaltenen Passagenenthaltenen Passagen
• keine Auslassung bei branchenüblicher keine Auslassung bei branchenüblicher ErwartungErwartung
• ggf. Bindung an Zwischenzeugnis, ggf. Bindung an Zwischenzeugnis, auch bei Eigenschriftauch bei Eigenschrift
InhaltInhalt
• kein Anspruch auf Schlussformelkein Anspruch auf Schlussformel
• ggf. Anspruch auf Nennung des ggf. Anspruch auf Nennung des AuscheidensgrundesAuscheidensgrundes
InhaltInhalt
Inhalt des einfachen ArbeitszeugnissesInhalt des einfachen Arbeitszeugnisses
• Person des ArbeitnehmersPerson des Arbeitnehmers
• Art und (rechtliche) Dauer der BeschäftigungArt und (rechtliche) Dauer der Beschäftigung
InhaltInhalt
LeistungsbeurteilungLeistungsbeurteilung
VerhaltensbeurteilungVerhaltensbeurteilung
Werdegang und Werdegang und TätigkeitsbeschreibungTätigkeitsbeschreibung
RubrumRubrum
ZeugnisaufbauZeugnisaufbau
• NameName
• BeschäftigungsdauerBeschäftigungsdauer
• BerufsbezeichnungBerufsbezeichnung
• Problem: Eigenvorstellung des ArbeitgebersProblem: Eigenvorstellung des Arbeitgebers
RubrumRubrum
• durchaus detailliertdurchaus detailliert
• VollständigkeitsanspruchVollständigkeitsanspruch
• weglassen nur untergeordnete Tätigkeitenweglassen nur untergeordnete Tätigkeiten
• Problem: KopflastigkeitProblem: Kopflastigkeit
Werdegang und Werdegang und TätigkeitsbeschreibungTätigkeitsbeschreibung
• Umgang gegenüber Kollegen, Vorgesetzen und Umgang gegenüber Kollegen, Vorgesetzen und ggf. Dritten (z.B. Kunden)ggf. Dritten (z.B. Kunden)
• falls Führungskompetenz falls Führungskompetenz Äußerung zum Führungsverhalten Äußerung zum Führungsverhalten
VerhaltensbeurteilungVerhaltensbeurteilung
• SchulnotenSchulnoten
• Problem: zur „vollsten“ ZufriedenheitProblem: zur „vollsten“ Zufriedenheit
• Grundsatz der ZeugniswahrheitGrundsatz der Zeugniswahrheit
• keine Nennung von einmaligen Vorfällen, die keine Nennung von einmaligen Vorfällen, die für das Arbeitsverhältnis nicht prägendfür das Arbeitsverhältnis nicht prägend
LeistungsbeurteilungLeistungsbeurteilung
Zweiseitige Zielsetzung des Zeugnisses:Zweiseitige Zielsetzung des Zeugnisses:
• Unterlage für neue BewerbungenUnterlage für neue Bewerbungen von verständigem Wohlwollen getragen von verständigem Wohlwollen getragen
• Unterrichtung eines (noch unbekannten) Unterrichtung eines (noch unbekannten) DrittenDritten
Aufnahme von Tatsachen und Beurteilungen Aufnahme von Tatsachen und Beurteilungen nur, soweit sie für Folgearbeitgeber von nur, soweit sie für Folgearbeitgeber von
Interesse sindInteresse sind
LeistungsbeurteilungLeistungsbeurteilung
Einzelfälle problematischer Zeugnisinhalte:Einzelfälle problematischer Zeugnisinhalte:
• Elternzeit (70 %)Elternzeit (70 %)
• Wehr- und Zivildienst (50 %)Wehr- und Zivildienst (50 %)
• Krankheit (nur wenn prägend, ca. 50 %)Krankheit (nur wenn prägend, ca. 50 %)
• Schwerbehinderung (-)Schwerbehinderung (-)
• Vertragsbruch (-) wenn nicht charakteristischVertragsbruch (-) wenn nicht charakteristisch
• fristlose Kündigung (-)fristlose Kündigung (-)
• Straftat (-) nur bei Bedeutung für FolgearbeitgeberStraftat (-) nur bei Bedeutung für Folgearbeitgeber
Zugang des Zeugnisses:Zugang des Zeugnisses:
• Holschuld, es sei dennHolschuld, es sei denn
• Bringschuld bei Unzumutbarkeit der AbholungBringschuld bei Unzumutbarkeit der Abholung
aber:aber: kein Anschriftenfeld bei Postversandkein Anschriftenfeld bei Postversand
IV. IV. Berichtigung von ArbeitszeugnissenBerichtigung von Arbeitszeugnissen
Ausstellung eines neuen Zeugnisses:Ausstellung eines neuen Zeugnisses:
• bei falschen Tatsachenbei falschen Tatsachen
• bei unrichtigen Beurteilungenbei unrichtigen Beurteilungen
• bei unzulässigen Auslassungenbei unzulässigen Auslassungen
• bei Verwendung von Geheimcodesbei Verwendung von Geheimcodes
wenn das berufliche Fortkommen beeinträchtigt wenn das berufliche Fortkommen beeinträchtigt werden könntewerden könnte
Ausstellung eines neuen Zeugnisses:Ausstellung eines neuen Zeugnisses:
• bei äußeren Mängelnbei äußeren Mängeln
• bei Schreibfehlernbei Schreibfehlern
wenn sie negative Folgen für den Arbeitnehmer wenn sie negative Folgen für den Arbeitnehmer haben könnenhaben können
Gerichtliches Verfahren auf Neuausstellung:Gerichtliches Verfahren auf Neuausstellung:
• setzt (fehlerhafte) Erteilung voraussetzt (fehlerhafte) Erteilung voraus
• Gericht darf ggf. formulierenGericht darf ggf. formulieren
• schon Klagantrag muss gewünschte Formulierung schon Klagantrag muss gewünschte Formulierung enthaltenenthalten
• Praxis: hohe VergleichsquotePraxis: hohe Vergleichsquote
V. V. Haftung für unwahre Zeugnispassagen?Haftung für unwahre Zeugnispassagen?
Haftung gegenüber Dritten:Haftung gegenüber Dritten:
• wenn wahrheitswidrig zu günstigwenn wahrheitswidrig zu günstig
• wenn wenigsten billigend in Kauf genommenwenn wenigsten billigend in Kauf genommen
• in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weisein einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise
• Praxis: nur enge HaftungsgrenzenPraxis: nur enge Haftungsgrenzen
Eingangsfall 2:Eingangsfall 2:
Arbeitgeber A bescheinigt dem wegen Arbeitgeber A bescheinigt dem wegen Unterschlagung gekündigten Buchhalter B im Unterschlagung gekündigten Buchhalter B im Zeugnis, stets ehrlich gewesen zu sein. B finden einen Zeugnis, stets ehrlich gewesen zu sein. B finden einen neuen Arbeitgeber N, legt dort sein Zeugnis vor und neuen Arbeitgeber N, legt dort sein Zeugnis vor und wird eingestellt. Er langt erneut in die Kasse und wird eingestellt. Er langt erneut in die Kasse und bringt das Geld durch. N verlangt den entstandenen bringt das Geld durch. N verlangt den entstandenen Schaden von A ersetzt.Schaden von A ersetzt.
Mit Erfolg?Mit Erfolg?
Haftung gegenüber Arbeitnehmer:Haftung gegenüber Arbeitnehmer:
• bei Nichterfüllungbei Nichterfüllung
• bei Schlechterfüllungbei Schlechterfüllung
• bei verspäteter Erfüllungbei verspäteter Erfüllung
setzt kausalen Schaden voraussetzt kausalen Schaden voraus
VI. VI. Typische ZeugnismängelTypische Zeugnismängel
Fehlende Angaben – beredetes SchweigenFehlende Angaben – beredetes Schweigen
Unglaubwürdiges Lob - GefälligkeitszeugnisUnglaubwürdiges Lob - Gefälligkeitszeugnis
Unprofessionelle Zeugnissprache - EigenschriftUnprofessionelle Zeugnissprache - Eigenschrift
Abweichender ZeugnisaufbauAbweichender Zeugnisaufbau
Widersprüche nach verlangter AufwertungWidersprüche nach verlangter Aufwertung
Schlechter Eindruck – Schlechter Eindruck – Stil- und RechtschreibfehlerStil- und Rechtschreibfehler
Fehlende persönliche Note – Fehlende persönliche Note – geringe Wertschätzunggeringe Wertschätzung
Verwendung von GeheimcodesVerwendung von Geheimcodes
VII. Unzulässige GeheimcodesVII. Unzulässige Geheimcodes
Eingangsfall 1:Eingangsfall 1:
Arbeitnehmer aus hat bei seinem Ausscheiden aus Arbeitnehmer aus hat bei seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen U ein Arbeitszeugnis erhalten. dem Unternehmen U ein Arbeitszeugnis erhalten. Dieses enthält an einer Stelle die telefonische Dieses enthält an einer Stelle die telefonische Durchwahl des Telefonanschlusses der Durchwahl des Telefonanschlusses der zeugnisausstellenden Personalleiterin. A verlangt die zeugnisausstellenden Personalleiterin. A verlangt die Neuausstellung des Zeugnisses ohne die Durchwahl.Neuausstellung des Zeugnisses ohne die Durchwahl.
Zu Recht?Zu Recht?
VIII. Ausgewählte RechtsprechungVIII. Ausgewählte Rechtsprechung
Fazit:Fazit:
1.1. Halten Sie sich an den üblichen formellen Aufbau.Halten Sie sich an den üblichen formellen Aufbau.
2.2. Formulieren Sie sachlich, ehrlich und natürlich.Formulieren Sie sachlich, ehrlich und natürlich.
3.3. Vermeiden Sie Spitzen oder Unfairness.Vermeiden Sie Spitzen oder Unfairness.
4.4. Kommen Sie Wünschen nach, aber vermeiden Sie Kommen Sie Wünschen nach, aber vermeiden Sie Fremdschriften.Fremdschriften.
5.5. Nennen Sie negative Aspekte nur, wenn es sich Nennen Sie negative Aspekte nur, wenn es sich überhaupt nicht vermeiden lässt.überhaupt nicht vermeiden lässt.
6.6. Bewerten Sie mit befriedigen oder besser.Bewerten Sie mit befriedigen oder besser.
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