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Ausgewiesene Bilanzierungsprobleme im Ländervergleich
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Übersicht Einführung DoppikLand Doppik eingeführt?
Baden-Württemberg (Universität Heidelberg) X
Bayern - (TU München im Innenverhältnis)
Berlin - (HTW Berlin im Pilotprojekt)
Brandenburg (Europa-Universität Viadrina) X
Bremen (Universität Bremen) X
Hamburg (Bilanzierungsrichtlinie BWF) X
Hessen X
Mecklenburg-Vorpommern -
Niedersachsen (Bilanzierungsrichtlinie MWK) X
Nordrhein-Westfalen (Bewertungsrichtlinie MIWFT) ,FH Dortmund) X
Rheinland-Pfalz X
Saarland (Universität des Saarlandes) X
Sachsen (Rahmenhandbuch Neue Hochschulsteuerung in Sachsen) X
Sachsen-Anhalt ab 2011 Modellprojekte
Schleswig-Holstein -
Thüringen (Rahmenhandbuch zur Einführung der kaufm. Buchführung) X
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Fragebogen1. Wird das Anlagevermögen nach juristischem oder wirtschaftlichem Eigentum bilanziert?
2. Wird das Anlagevermögen vollständig oder teilweise durch Sonderposten ausgeglichen?
3. Wie werden Kunstschätze / Bibliotheksbestände / immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert?
4. Werden Immobilien bilanziert? Wenn ja, wie werden diese bewertet? 5. Wie wird die Auftragsforschung in der Bilanz dargestellt? 6. Werden eigene flüssige Mittel in der Bilanz dargestellt oder werden Forderungen an die Landeskasse bilanziert?
7. Wie ist das Eigenkapital gegliedert? 8. Werden Pensionsrückstellungen ausgewiesen? 9. Wie werden Pensionsrückstellungen bewertet? 10. Wird für Pensionsrückstellungen eine Ausgleichsforderung gegenüber dem Land bilanziert?
11. Wie wird Projektförderung bilanziert? 12. Wie ist der Ausweis des Landeszuschusses in der GuV?
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Frage 1Land Wird das AV nach juristischem oder wirtschaftlichem Eigentum bilanziert?
Baden-Württemberg wirtschaftliches Eigentum (Körperschaftsvermögen ist gesondert zu bilanzieren)
Brandenburg juristisches Eigentum (Stiftungsuniversität)
Bremen wirtschaftliches Eigentum
Hamburg wirtschaftliches Eigentum (Körperschaftsvermögen kann gebildet werden besteht hier aus Reihe von rechtlich unselbstständigen Stiftungen)
Niedersachsen wirtschaftliches Eigentum (Körperschaftsvermögen kann gebildet werden, ist jedoch getrennt vom Vermögen der Einrichtung als Landesbetrieb zu verwalten)
Nordrhein-Westfalen wirtschaftliches Eigentum (Körperschaftsvermögen kann gebildet werden, ist jedoch getrennt vom Vermögen der Einrichtung als Landesbetrieb zu verwalten)
Saarland wirtschaftliches Eigentum
Sachsen wirtschaftliches Eigentum
Thüringen wirtschaftliches Eigentum
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Frage 2Land Wird das AV vollständig oder teilweise durch Sonderposten ausgeglichen?
Baden-Württemberg Passivseite Sonderposten für Erstausstattungen im Rahmen von Baumaßnahmen
Brandenburg Passivseite B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
Bremen mobile AV wird durch Sonderposten ausgeglichen, immobile AV durch Gegenposten (hier: „Dotationskapital“)
Hamburg Passivseite B. Sonderposten Sonderposten für Investitionszuschüsse
Niedersachsen Passivseite Sonderposten für Investitionszuschüsse
Nordrhein-Westfalen Passivseite B. Sonderposten Sonderposten für Investitionszuschüsse
Saarland Passivseite B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
Sachsen Passivseite B. Sonderposten 1. Sonderposten für Investitionszuschüsse; 2. Sonderposten für Schenkungen
Thüringen Passivseite A. Eigenkapital IV. Sonderposten (für Investitionszuschüsse und –zuweisungen)
- bezieht sich auf das durch Landeszuschuss finanzierte AV
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Frage 3Land Wie werden Kunstschätze / Bibliotheksgegenstände / immaterielle VG bilanziert?
Baden-Württemberg
Kunstschätze: vor 01.01.2003 angeschafft: nicht bilanziert; nach 01.01.2003 angeschafft: als „werthaltige Gegenstände und Sammlung“ mit AHK bilanziert;
Bibliotheksbestände: AHK (lineare Abschreibung: Lehrbücher – ND 4 Jahre, sonst. Bestände – ND 10 Jahre);
immat. VG: AHK (korrigiert um Abschreibungen)
Brandenburg keine Kunstschätze; Bibliotheksbestände: Festwertverfahren (§ 240 HGB), im Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen zu 30% aktiviert;
immat.VG: kein Ansatz (Kauf direkt als Aufwand gebucht)
Bremen keine Kunstschätze & Bibliotheksbestände; immat. VG zu AHK (korrigiert um Abschreibungen)
Hamburg Kunstschätze: Anschaffungskosten, ND = 80 Jahre (jedoch individuell festlegbar);Bibliotheksbestände: Gruppenbewertung (gesamter Bestand = ein VG); Einzelstücke von
herausragendem Wert zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten (ohne Abschreibung) bewertet;immat. VG: AHK (korrigiert um Abschreibungen)
Niedersachsen Kunstschätze: keine Bilanzierung; Bibliotheksbestände: Wertermittlung auf Grundlage der in den vergangenen 10 Jahren angeschafften Periodika; Aktivseite II. Sachanlagen 3. andere Anlagen,
BGA; immat. VG: AHK (lineare Abschreibung)
Nordrhein-Westfalen
Kunstschätze: AHK (keine Abschreibung); Bibliotheksbestände: Festwertverfahren (§ 240 HGB), AHK der vergangenen 6 Jahre zugrunde gelegt und als Restzeitwert zu 50% bilanziert, ausgenommen sind
wertvolle Bücher;immat. VG: AHK (lineare Abschreibung)
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Frage 3Land Wie werden Kunstschätze / Bibliotheksgegenstände / immaterielle VG bilanziert?
Saarland keine Kunstschätze; Bibliotheksbestände: als Sachgesamtheit mit den getätigten Aufwendungen der vergangenen 10 Jahre bewertet;
immat. VG: AHK (lineare Abschreibung)
Sachsen Kunstschätze: AHK (keine Abschreibung); Bibliotheksbestände: Festwertverfahren (§ 240 HGB), AHK der vergangenen 6 Jahre zugrunde gelegt und als Restzeitwert zu 50% bilanziert, ausgenommen sind
wertvolle Bücher;immat. VG: AHK (lineare Abschreibung)
Thüringen Kunstschätze: AHK (keine Abschreibung), kein AHK ermittelbar Bewertung zu € 1,-;Bibliotheksgegenstände: unter BGA bilanziert, Festwertverfahren (§ 240 HGB), Grundlage: Ausgaben
2004-2009;immat. VG: AHK (korrigiert um Abschreibungen)
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Frage 4Land Wie werden Immobilien bilanziert und bewertet?
Baden-Württemberg kein Ausweis
Brandenburg Grundstücke & Gebäude gehören Universität, werden bilanziert und per Sachwertverfahren bewertet
Bremen neue Gebäude: AHK; vorhandene Gebäude: Restbuchwerte
Hamburg Grundstücke & Gebäude verbleiben im Vermögen des Landes Hamburg; aus Hochschulmitteln finanziert: mit AHK bewertet und im AV bilanziert
Niedersachsen Grundstücke & Gebäude verbleiben im Vermögen des Landes Niedersachsen; aus Hochschulmitteln finanziert: mit AHK bewertet und im AV bilanziert
Nordrhein-Westfalen Grundstücke & Gebäude (wenn Universität juristischer Eigentümer): AHK (Abschreibung wenn möglich), Grundstücke nach Vergleichwertverfahren bewertet, Gebäude nach
Ertragswertverfahren bewertet (wenn möglich, andernfalls Sachwertverfahren)
Saarland Grundstücke & Gebäude werden im AV bilanziert und mittels Sachwertverfahren zu Zeitwerten (Stichtag: 01.01.2004) bewertet; unterlassene Instandhaltung Wert mindernd
berücksichtigt; Abschreibung in Abhängigkeit von voraussichtlicher ND
Sachsen Grundstücke & Gebäude (wenn Universität juristischer Eigentümer): AHK (Abschreibung wenn möglich), Grundstücke nach Vergleichwertverfahren bewertet, Gebäude nach
Ertragswertverfahren bewertet (wenn möglich, andernfalls Sachwertverfahren)
Thüringen Grundstücke & Gebäude als wirtschaftlicher Eigentümer bilanziert, Grundstücke nach Bodenrichtwert bewertet, Gebäude gem. modifizierten Kostenrichtwertverfahren (lineare
Abschreibung)
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Frage 5Land Wie wird die Auftragsforschung in der Bilanz dargestellt?
Baden-Württemberg Aktivseite B. Umlaufvermögen 2. Unfertige Leistungen (Bewertung nach Niederstwertprinzip zu Material- und Fertigungseinzelkosten); erhaltene Gelder: Passivseite
D. Verbindlichkeiten 3. Erhaltene Anzahlungen (zum Nennwert bilanziert)
Brandenburg keine Darstellung (wird wie Drittmittelprojekt gewertet)
Bremen Auftragsforschung = „unfertige Leistungen“, erhaltene Gelder = „erhaltene Anzahlungen“
Hamburg Aktivseite B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen
Niedersachsen Aktivseite B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. Unfertige Leistungen
Nordrhein-Westfalen Aktivseite B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. unfertige Leistungen (Bewertung: strenges Niederstwertprinzip)
Saarland Aktivseite B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. Unfertige Leistungen (Bewertung: angefallene Herstellungskosten)
Sachsen Aktivseite B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. unfertige Leistungen (Bewertung: strenges Niederstwertprinzip)
Thüringen Aktivseite B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. unfertige Erzeugnisse & Leistungen; 3. fertige Erzeugnisse & Leistungen
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Frage 6Land Werden eigene flüssige Mittel in der Bilanz dargestellt oder werden Forderungen an die
Landeskasse bilanziert?
Baden-Württemberg Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG Forderungen gegen das Land Baden-Württemberg
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und der Landesoberkasse
Brandenburg generell: Kasse & Bundesbankguthaben; spezielle Fälle (Sonderzuwendungen: Zielvereinbarung, Baumaßnahmen über mehrere Jahre) als Forderungen an Landeskasse
Bremen Forderungen an die Landeshauptkasse Bremen, geringer Kassenbestand = „liquide Mittel“
Hamburg Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen a) Forderungen gegen die FHH
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben
Niedersachsen Aktivseite B. Umlaufvermögen III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Nordrhein-Westfalen Aktivseite B. Umlaufvermögen IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Saarland Aktivseite B. Umlaufvermögen III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Sachsen Aktivseite B. Umlaufvermögen IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Thüringen Aktivseite B. Umlaufvermögen III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks (Situation in Thüringen nicht einheitlich: Bspw. verfügt FSU Jena
über eigene Konten, welches jedoch Liquiditätsmanagementsystem des Landes unterliegt. FH Jena besitzt keine eigenen Konten.)
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Frage 7Land Wie ist das Eigenkapital gegliedert?
Baden-Württemberg Passivseite A. Eigenkapital I. Basiskapital; II. Kapitalrücklage; III. Gewinnrücklagen; IV. Bilanzgewinn
Brandenburg Passivseite A. Eigenkapital I. Stiftungskapital 1. Grundstücksvermögen; 2. Stiftungssonderposten; 3. sonstiges Stiftungsvermögen
II. Mittelvortrag
Bremen neg. EK aus Eröffnungsbilanz; + Dotationskapital; + Vorträge auf neue Rechnung (Ergebnisse der Vorjahre); +/- Bilanzgewinn / Bilanzverlust (lfd. Jahr)
Hamburg Passivseite A. Eigenkapital I. Nettoposition; II. Kapitalrücklagen; III. Gewinnrücklagen; IV. Gewinn- / Verlustvortrag; V. Jahresüberschuss / -fehlbetrag
Niedersachsen Passivseite A. Eigenkapital I. Nettoposition II. Gewinnrücklagen 1. Rücklage gem. § 49 (1) Nr. 2 NHG; 2. Sonderrücklagen; 3. Rücklage gem. § 11 NHG III. Bilanzgewinn
Nordrhein-Westfalen Passivseite A. Eigenkapital I. Nettoposition II. Kapitalrücklagen III. Rücklagen IV. Gewinn- /Verlustvortrag V. Jahresüberschuss / -fehlbetrag
Saarland Passivseite A. Eigenkapital I. Festgesetztes Kapital; II. Kapitalrücklage; III. Zweckgebundene Rücklage für Zusagen aus Berufungs- und Bleibeverhandlungen; IV.
Gewinnrücklage; V. Bilanzgewinn / -verlust
Sachsen Passivseite A. Eigenkapital I. Nettoposition; II. Kapitalrücklagen; III. Gewinnrücklagen; IV. Bilanzgewinn / -verlust
Thüringen Passivseite A. Eigenkapital I. Nettoposition; II. Rücklagen; III. Jahresergebnis; IV. Sonderposten
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Frage 8Land Werden Pensionsrückstellungen ausgewiesen?
Baden-Württemberg kein Ausweis (nur Rückstellungen für Altersteilzeit)
Brandenburg kein Ausweis
Bremen kein Ausweis
Hamburg kein Ausweis
Niedersachsen kein Ausweis
Nordrhein-Westfalen Ausweis nur wenn Pensionsverpflichtung (derzeit nicht der Fall), Passivseite C. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen; Bewertung
mit dem versicherungsmathematischen Barwert des bis zum Stichtag erworbenen Versorgungsanspruches
Saarland kein Ausweis
Sachsen Ausweis nur wenn Pensionsverpflichtung (derzeit nicht der Fall), Passivseite C. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen; Bewertung
mit dem versicherungsmathematischen Barwert des bis zum Stichtag erworbenen Versorgungsanspruches
Thüringen saldierter Ausweis (analog § 246 (2) Satz 2 HGB) mit Erläuterung im Anhang
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Frage 11Land Wie wird Projektförderung bilanziert?
Baden-Württemberg Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonstige VG 1. Forderungen aus Drittmitteln
Passivseite D. Verbindlichkeiten 2. Verbindlichkeiten aus Drittmitteln
Brandenburg als Drittmittel in 3 Positionen der Passivseite aufgeteilt: Zustiftungen (EK); geleistete Anzahlungen für Projekte; passive RAP
Bremen Ermittlung Differenzbetrag Einnahmen – Ausgaben = „sonst. Forderungen / Verbindlichkeiten“
Hamburg Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG 1. Forderungen aus Transferleistungen
Passivseite D. Verbindlichkeiten 3. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Niedersachsen Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG 3. Forderungen gegen andere Zuschussgeber
Passivseite D. Verbindlichkeiten 4. Verbindlichkeiten gegen andere Zuschussgeber
Nordrhein-Westfalen Abgrenzung vereinnahmten Erträge in Abhängigkeit der projektbezogenen Aufwendungen Erträge höher: Passivseite D. Verbindlichkeiten; Aufwendungen höher: Aktivseite B.
Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG
Saarland Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG 3. Forderungen gegen andere Zuschussgeber
Passivseite D. Verbindlichkeiten 4. Verbindlichkeiten gegen andere Zuschussgeber
Sachsen Abgrenzung vereinnahmten Erträge in Abhängigkeit der projektbezogenen Aufwendungen Erträge höher: Passivseite D. Verbindlichkeiten; Aufwendungen höher: Aktivseite
Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG
Thüringen Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonstige VG 3. Forderungen gegen andere Zuschussgeber
Passivseite C. Verbindlichkeiten 2. Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen
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Frage 12Land Wie ist der Ausweis des Landeszuschusses in der GuV?
Baden-Württemberg
1. Erträge aus Zuweisungen und Erlösen aus eigenen Leistungen Erträge aus Landeszuschuss
Brandenburg verschiedene Ertragskonten
Bremen „sonstige betriebliche Erträge“
Hamburg 1. Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen für laufende Aufwendungen a) der FHH aus Mitteln des Erfolgsplanes; b) der FHH aus Sondermitteln
Niedersachsen 1. Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen für laufende Aufwendungen a) des Landes Niedersachsen aus Mitteln des Erfolgsplanes; b) des Landes Niedersachsen aus Sondermitteln
2. Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung von Investitionen a) des Landes Niedersachsen aus Mitteln des Finanzplans; b) des Landes Niedersachsen aus Sondermitteln
Nordrhein-Westfalen
1. Erträge aus Zuschüssen für den laufenden Betrieb;2. Sonstige Zuweisungen
Saarland 1. Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen für laufende Aufwendungen a) des Landes aus Mitteln des Erfolgsplanes; b) des Landes aus Erstattungen für den Versorgungsaufwand; c) des
Landes aus Sondermitteln2. Erträge aus Zuweisungen und Erstattungen zur Finanzierung von Investitionen a) des Landes
aus Mitteln des Finanzplans; b) des Landes aus Sondermitteln
Sachsen 1. Allgemeine Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen des Landes;2. Sonstige Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen des Landes
Thüringen Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen des Freistaates Thüringen
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