Nutze Dein Recht

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von wegenklappe halten

N U T Z ED E I N

R E C H TSchulrecht fuumlr Schuumllervertretungen

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Duales Studium

Denken Sie zweigleisig

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musste und an seinen Co Maxi uumlbergab Unsere Maumlnner 1 mit Arnold Timm ist inder letzten Saison knapp am Aufstieg in die Kreisliga gescheitert Diesmal belegteman hinter der bdquoUumlbermannschaftldquo aus Heikendorf den zweiten Platz und damit dieBerechtigung in einer Relegation mit dem Zweiten der Parallelstaffel und dem Zehntender Kreisliga einen weiteren Aufsteiger auszuspielenDa Gettorf 3 auf die Relegation verzichtete gab es nur ein Spiel gegen Wellingdorf 3In einem spannenden Spiel behielten unsere Maumlnner mit 2825 die Oberhand undsteigen damit in die Kreisliga auf herzlichen GluumlckwunschDurch den groszligen Zulauf bei den Maumldchen konnten wir eine zweite wE-Mannschaftmelden die in der 3 Kreisklasse mit ihrem Trainer Lennart Lass einen guten 3Platz belegt hat Ebenso konnten wir eine zweite mD-Mannschaft melden die es mitihrem Trainer Michael Altenhof allerdings sehr schwer hatte und einige Spiele inUnterzahl bestreiten musste Da die SG Friedrichsort-Schilksee waumlhrend der Saisonihre Mannschaft zuruumlck zog belegten unsere tapferen Jungs schlieszliglich den letztenPlatz Von der untersten Klasse ist unserer 2 Maumlnnermannschaft der Aufstieg indie 2 Kreisklasse gelungen Unter ihrem Spielertrainer Holger Zilian belegten siehinter Heikendorf 2 den 2 Platz Gluumlckwunsch dazu Unsere kleinsten Handballer dieMinis und Maxis wurden mit viel Engagement und Enthusiasmus von MelanieKoumlwitz Ann Christin Dressler und Svenja Behrens trainiert und betreut undhaben an vielen Spielrunden die monatlich durchgefuumlhrt werden teilgenommen

weiter auf Seite 16

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musste und an seinen Co Maxi uumlbergab Unsere Maumlnner 1 mit Arnold Timm ist inder letzten Saison knapp am Aufstieg in die Kreisliga gescheitert Diesmal belegteman hinter der bdquoUumlbermannschaftldquo aus Heikendorf den zweiten Platz und damit dieBerechtigung in einer Relegation mit dem Zweiten der Parallelstaffel und dem Zehntender Kreisliga einen weiteren Aufsteiger auszuspielenDa Gettorf 3 auf die Relegation verzichtete gab es nur ein Spiel gegen Wellingdorf 3In einem spannenden Spiel behielten unsere Maumlnner mit 2825 die Oberhand undsteigen damit in die Kreisliga auf herzlichen GluumlckwunschDurch den groszligen Zulauf bei den Maumldchen konnten wir eine zweite wE-Mannschaftmelden die in der 3 Kreisklasse mit ihrem Trainer Lennart Lass einen guten 3Platz belegt hat Ebenso konnten wir eine zweite mD-Mannschaft melden die es mitihrem Trainer Michael Altenhof allerdings sehr schwer hatte und einige Spiele inUnterzahl bestreiten musste Da die SG Friedrichsort-Schilksee waumlhrend der Saisonihre Mannschaft zuruumlck zog belegten unsere tapferen Jungs schlieszliglich den letztenPlatz Von der untersten Klasse ist unserer 2 Maumlnnermannschaft der Aufstieg indie 2 Kreisklasse gelungen Unter ihrem Spielertrainer Holger Zilian belegten siehinter Heikendorf 2 den 2 Platz Gluumlckwunsch dazu Unsere kleinsten Handballer dieMinis und Maxis wurden mit viel Engagement und Enthusiasmus von MelanieKoumlwitz Ann Christin Dressler und Svenja Behrens trainiert und betreut undhaben an vielen Spielrunden die monatlich durchgefuumlhrt werden teilgenommen

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Vorwort

Liebe Mitschuumllerinnen und liebe Mitschuumller liebe Interessierte

dies ist eine von Grund auf uumlberarbeitete und erweiterte Neuauflage der Bro-schuumlre bdquoNutze Dein Rechtrdquo

Aufgrund der immer noch immensen Nachfrage von Schuumllerinnen und Schuuml-lern Schuumllervertretungen Eltern Elternbeiraumlten und nicht zuletzt auch von Lehrkraumlften und Schulleitungen haben wir uns vor uumlber vier Jahren zu einer Aktualisierung und Neuauflage entschlossen Sogar aus anderen Bundeslaumln-dern kommen Fragen ob Ideen und Texte von anderen Landesschuumllervertre-tungen (LSV) und Instituten genutzt und aufgenommen werden duumlrfen

Im Folgenden findet ihr fast 100 Artikel die Fragen zum Schulrecht behan-deln Hier koumlnnt ihr eure Rechte und Pflichten nachschlagen wenn ihr euch daruumlber mit euren Lehrkraumlften nicht einig seid oder ihr einfach interessante Fakten lesen moumlchtet

Das Schulrecht ist sehr komplex und es gibt Hunderte von spannenden Aspek-ten die wir natuumlrlich nicht alle abdrucken konnten Aber wenn ihr eine Frage habt oder uns ein Feedback (sei es nun positiv oder negativ) geben wollt so erreicht ihr uns telefonisch und per E-Mail Wenn wir euch irgendwie unter-stuumltzen koumlnnen dann meldet euch bei uns Wir werden unser Bestes tun um euch zu helfen

Mehr als vier Vorstandsgenerationen haben neben der Schule und dem taumlgli-chen Engagement in der LSV an der Uumlberarbeitung mitgewirkt Wir blicken zuruumlck auf stuumlrmische Jahre der Strukturveraumlnderungen innerhalb der Schul-landschaft waumlhrend derer sich die LSV stets klar positioniert und in die De-batte eingebracht hat was natuumlrlich die Arbeitskapazitaumlt fuumlr solche Broschuuml-ren einschraumlnkt Als wir dann fast alle Texte uumlberarbeitet hatten wurde im Januar 2011 ein neues Schulgesetz verabschiedet das zum Schuljahreswechsel in Kraft trat Dies bedeutete dass wieder alle Texte uumlberarbeitet werden mussten Doch nun sind wir fertig

Gruszligwort Lukas Johnsen (Landesschuumllersprecher)

Habt ihr auch so Lehrerinnen und Lehrer die immer auf ihrem Recht behar-ren einfach weil sie meinen dass sie uumlber einem selbst stehen Waumlre es nicht cool in dem Moment selbst etwas in der Hand zu haben Mal abgesehen von dem in meinen Augen ziemlich uumlberdimensionierten recht schwer verstaumlnd-lichen und meistens in einer solchen Situation unerreichbar weit entfernten SchulgesetzGenau das habt ihr nun vor euch Dieses kleine Handbuch enthaumllt fast alle Rahmenbedingungen in puncto Rechte Freiheiten und Pflichten im Raum Schule Natuumlrlich loumlst es nicht jede Situation die im Schulalltag entstehen kann aber es schafft eine Diskussionsgrundlage etwas worauf ihr euch bezie-hen koumlnnt um zu zeigen dass auch ihr wisst was Sache ist Das kann durchaus nuumltzlich sein und ihr werdet erstaunt sein wie viele Fakten und Ideen hier gesammelt sind

Diese Broschuumlre ist DAS Groszligprojekt der Landesschuumllervertretung (LSV) ndash lange und hart ist daran gearbeitet und gefeilt worden Fakten wurden nach-geschlagen diskutiert hinzugefuumlgt oder geaumlndert Damit ihr nicht die einzel-nen Paragrafen des Schulgesetzes durcharbeiten muumlsst haben wir euch das abgenommenPraktisch soll es sein und oft genutzt werden denn bdquoNutze Dein Rechtldquo ist ein Werkzeug welches euch ab jetzt bei Interesse oder in der Not zur Verfuumlgung stehtEs ist von den verschiedenen Vorstandsgenerationen immer wieder aktuali-siert und verbessert worden somit ist es also ein riesen Stuumlck Arbeit und auch wir freuen uns dass es nun vorerst vollendet ist und wir euch dieses Werkzeug fuumlr den Umgang mit generellen Fragen und Konfliktsituationen praumlsentieren koumlnnen Doch lest selbst

Gruszligwort Anke Erdmann (Bildungsausschussvorsitzende)

Meine Schulzeit liegt mehr als zwanzig Jahre zuruumlck Aber wie es sich an-fuumlhlte als Jugendliche zwischen vielen Erwachsenen in Schul- und Fachkon-ferenzen zu sitzen das weiszlig ich noch sehr gut Was ist unser Recht Worauf koumlnnen wir Einfluss nehmen Was kann eine Schule selbst regeln was sind die gesetzlichen Leitplanken Bei all diesen Fragen hatten wir den Eindruck dass Schulleiter und Lehrkraumlfte uns immer einen Tick voraus waren Uns fehlten damals Informationen und Vernetzung unter den Schuumllervertre-tungen - staumlndig hatte irgendwer die olle Telefonliste verschlammt Internet eMails Handys Facebook und Co ndash das alles gab es noch nicht

Heute zwanzig Jahre spaumlter ist die Landesschuumllervertretung erstens super vernetzt und zweitens bestens informiert In den Haumlnden haltet Ihr einen wei-teren Baustein bdquoNutze Dein Rechtldquo ist eine von Schuumllerinnen und Schuumllern kommentierte Version des Schulgesetzes damit Ihr Euch nicht alle muumlhsam in den Paragrafen-Dschungel einarbeiten muumlsst Mit dieser Broschuumlre in der Hand habt Ihr wichtige Basics um Euch in Eurer Schule einzubringen und Eure Rechte zu nutzen

Denn heute gilt wie fruumlher Macht die Schule zu Eurer Sache Demokratie und Mitbestimmung ist weder eine Haumlngematte noch ein Wunschkonzert Meist ist es ziemlich anstrengend Dinge anzuschieben fuumlr viele Ideen findet man nicht auf Anhieb eine Mehrheit ndash und da ist es kein Unterschied ob man in der Schulkonferenz oder im Bildungsausschuss des Landtages sitzt

Hinweise zur Nutzung

Die Themen sind durch aussagekraumlftige Uumlberschriften gekennzeichnet Zu-saumltzlich koumlnnt ihr Stichworte im Register am Ende der Broschuumlre nachschla-gen in dem viele Schluumlsselbegriffe mit den entsprechenden Seitenverweisen aufgelistet sind

Fuumlr die meisten Themen haben wir eine konkrete Situation aus dem Schulall-tag vorgestellt Daraus entwickeln sich dann direkt Fragen die beantwortet werden Unter jedem Artikel findet ihr die Gesetze die uns als Quelle fuumlr die Antwort dienten

Dazu ist jedoch anzumerken dass Gesetze und Verordnungen zum einen abs-trakt formuliert sind und daruumlber hinaus die sog Kann- und Sollvorschriften unterschiedliche Ermessensspielraumlume ermoumlglichenDies ist in der Praxis von Vorteil da so auf die individuellen Beduumlrfnisse von Schuumllerinnen und Schuumllern und die dadurch unterschiedlichen Fallkonstellati-onen besser eingegangen werden kann Gleichwohl ist es im jeweiligen Einzelfall sinnvoll und ggf auch geboten di-rekt in der angegebenen Quelle nachzuschauen

In der digitalen Version der Broschuumlre koumlnnt ihr Links und Querverweise zwi-schen den Artikeln anklicken und landet damit direkt bei der gesuchten Quelle Diese Version koumlnnt ihr uumlber die untenstehende Homepage der LSV herunter-laden und verwenden Natuumlrlich duumlrft ihr sie auch gerne weiterverteilen

Hinweis zur Nutzung weiblicher und maumlnnlicher grammatikalischer FormenUumlberschriften Rechtsauslegungen und Referenzen sind gleichermaszligen neben-einander in der weiblichen und maumlnnlichen grammatikalischen Form gehalten Im allgemeinen Sprachgebrauch gebildete Begriffe wurden dabei in dieser Form belassen (beispielsweise bdquoSchuumllervertretungrdquo)Aus Gruumlnden des Layouts haben wir auf diesen Ansatz in den konkreten Situ-ationen aus dem Schulalltag verzichtet In diesen wird je nach Artikel in al-ternierenden Wechseln je eine grammatikalische Form verwendet Wenn dem einmal nicht so sein sollte so war dies ein Versehen bzw ZufallWir moumlchten kein Geschlecht bevorzugen oder diskriminieren

Das Kopieren und Weiterverbreiten der Broschuumlre ist aus-druumlcklich erwuumlnscht

Gerne duumlrft ihr aus ihr zitieren wenn ihr auf die Quelle verweist

Die Broschuumlre im Internet unter wwwnutze-dein-rechtde

Die LSV im Internet unter wwwschuelervertretungde

Inhalt

Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach 2

Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers 4

Abwahl einer Lehrkraft3

Arbeiten - Anzahl 5

Arbeiten - Inhalt 6

Arbeiten - Nachschreiben 7

Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag 8

Aufsicht bei Unterrichtsausfall 9

Baseball-Caps im Unterricht 10

Beschwerde uumlber eine Lehrkraft 11

Beurlaubung 12

Buskinder 13

Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht 14

Datenschutz I 15

Datenschutz II 16

Datenschutz III 17

Datenschutz IV 18

Datenspeicherung - Dauer 19

Duzen und Siezen 20

Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung 21

Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen 22

Ende der Schulstunde - Klingelzeichen 23

Fachkonferenz 24

Fehlen in der Schule 25

Fehlstunden 26

Formen des Unterrichts 27

Fremdenfeindlichkeit 28

Hausaufgaben - Viel zu viele 29

Hitzefrei 30

Informationspflicht der Lehrkraumlfte 31

Informationspflicht der Schulleitung 32

Klassenbuch 33

Klassengroumlszligen 34

Klassenkonferenz 35

Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten 36

Klassensprecherversammlung 37

Kreisschuumllervertretung (KSV) 38

Landesschuumllervertretung (LSV) 40

Legasthenie - Foumlrderung 42

Legasthenie - Note im Fach Deutsch 44

Lehrplaumlne - Inhalt 45

Leistungsstand - Auskunft 46

Lernmittel - Wer zahlt die 47

Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften 48

Nachsitzen 49

Notengebung - falsche Bewertung 50

Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung 51

Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren 52

Ozonbelastung und Sportunterricht 53

Pausen 54

Praktika 55

Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft 56

Profile 57

Rauchen in der Schule 58

Rechtschreibreform 59

Religionsgemeinschaften 60

Religionsunterricht - Teilnahme 61

Samstagsschule 62

Schneefrei 63

Schriftliche Missbilligung 64

Schularzt - Teilnahmepflicht 65

Schulaufsicht 66

Schulbuumlcher - Neuanschaffung 67

Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung 68

Schuumllergruppen - Zulassung 69

Schuumllerstreik 70

Schuumllervertretung - Etat 71

Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher 72

Schuumllervertretung - Statut 73

Schuumllerzeitung - Gruumlndung 74

Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule 75

Schuumllerzeitung - Zensur 76

Schulkonferenz 77

Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht 78

Schulsammlungen und Sozialer Tag 79

Sexualkunde 80

Strafarbeiten - Alle werden bestraft 81

Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen 82

Strafarbeiten - Beweise 83

Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern 84

Taumluschungsversuch 85

Tests - unangekuumlndigt 86

Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV 87

Unterricht selbst gestalten 88

Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts 89

Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende 90

Veranstaltungen organisieren 91

Verbindungslehrkraumlfte 92

Verkauf von Waren 93

Verlassen des Schulgelaumlndes 94

Wandertage - Anzahl 95

Werbung Sponsoring und Schenkungen 96

Widerspruch gegen Noten 97

Zeugnis - Ausgabeverweigerung 98

Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung 99

Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen 100

Index II

Notizen VIII

Uumlber die Landesschuumllervertretung X

GEW - Die Bildungsgewerkschaft XII

Danksagungen XIII

sect2

bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 8 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach

Ja auf jeden Fall Du kannst deine Pruumlfungsfaumlcher im Rahmen der in der Abi-turpruumlfungsverordnung gesetzten Vorgaben frei waumlhlen und musst dir dabei von deiner Schule keinerlei Vorgaben machen lassen Wenn deine Wahl mit der Ober-stufen- und Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO) im Einklang steht dann muss die Schule sie akzeptieren und kann sie nicht mit dem Verweis auf Mehrarbeit ablehnen

Das gilt nicht nur fuumlr das fuumlnfte Pruumlfungsfach sondern auch fuumlr alle anderen Selbst wenn du beispielsweise die oder der Einzige im gesamten Jahrgang bist die oder der eine schriftliche Pruumlfung in Geschichte schreiben moumlchte kannst du darauf einen Anspruch geltend machen

Ein Schuumller moumlchte als fuumlnfte Abiturpruumlfung eine zusaumltzliche Pruumlfung im Fach Erdkunde ablegen Der Lehrer lehnt dies aber ab da sein Aufwand fuumlr einzelne Schuumller eine Abiturpruumlfung zu entwerfen zu groszlig seiDarf der Schuumller sich trotzdem in Erdkunde pruumlfen lassen

sect

3

Das Schulrecht sieht fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller keine entsprechenden Rechte vor

Abwahl einer Lehrkraft

Eine Schuumllerin moumlchte einige Lehrerinnen abwaumlhlen mit denen sie Probleme

hat Es wird ihr jedoch erklaumlrt dies sei so nicht moumlglich

Stimmt das

Normalerweise haben Schuumllerinnen und Schuumller leider keine Wahlmoumlglichkeit zwischen Lehrkraumlften

In Einzelfaumlllen kann ein Gespraumlch mit der Schulleitung rechtzeitig vor Schuljah-resbeginn aber zu Erfolg fuumlhren

Wenn eure Lehrkraft einfach schlechten Unterricht macht so beschwert euch mit Hilfe eurer Klassensprecherin oder eures Klassensprechers oder der SV bei der Schulleitung

Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die Verantwortung fuumlr guten Unter-richt und dafuumlr dass die Lehrkraumlfte sich an die Regeln halten

sect4

SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo) Abs 2 und 3

Musterstatut fuumlr Schuumllervertretungen vom 1 April 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

ZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreterMusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers

Ihr koumlnnt eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher jederzeit abwaumlh-len denn jedes Gremium (das ist in diesem Fall die ganze Klasse) kann die Per-sonen abwaumlhlen die es gewaumlhlt hat Ihr koumlnnt also jederzeit mit einer Zwei-drittelmehrheit eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher abwaumlhlen wenn ihr merkt dass sie oder er doch nicht das umsetzt was ihr von ihr oder ihm erwartet

Mit dem Verlassen der Klasse scheidet jede Klassensprecherin und jeder Klas-sensprecher automatisch aus ihrem Amt aus Das Amt muss dann neu besetzt werden

Ihr koumlnnt in eurem SV-Statut auch eigene Pflichten und Aufgaben fuumlr die Klas-senvertreterinnen und Klassenvertreter festlegen Ein Beispiel hierfuumlr hat das Bildungsministerium in seinem Musterstatut veroumlffentlicht Euer Statut darf den Regeln des Schulgesetzes aber nicht widersprechen - die Abwahl einer Klas-sensprecherin oder eines Klassensprechers mit Zweidrittelmehrheit muss also immer moumlglich sein

Wir haben Anfang des Jahres die Klassensprecher gewaumlhlt Zuerst wirkten sie vertrauenswuumlrdig doch nun haben wir bemerkt dass es ihnen nicht um unsere sondern nur um ihre persoumlnlichen Interessen gehtKoumlnnen wir Klassensprecherinnen oder Klassensprecher abwaumlhlen

sect

5

Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I Stand 682010httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLeistungsnachweisePrimarSekI__blob=publicationFilepdf

Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010

httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__

blob=publicationFilepdf

Arbeiten - Anzahl

Eine Schuumllerin interessiert sich fuumlr die Anzahl der Klassenarbeiten in verschie-

denen Faumlchern

Wo kann sie nachlesen wie viele Arbeiten sie schreiben muss

In den Lehrplaumlnen wird aufgefuumlhrt wie viele Klassenarbeiten in jedem Fach mindestens geschrieben werden sollen Diese sind bei den jeweiligen Lehrkraumlf-ten einsehbar (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

Fuumlr die Sekundarstufe I gibt es einen Erlass welcher die Mindestanzahl der Leistungsnachweise auffuumlhrt bdquoLeistungsnachweiserdquo koumlnnen dabei entweder Klassenarbeiten oder gleichwertige Leistungen wie Praumlsentationen oder Haus-arbeiten sein Der Erlass beschreibt auch wie haumlufig eure Lehrkraft Klassenar-beiten durch gleichwertige Leistungen ersetzen darf

Fuumlr die Oberstufe gibt es einen aumlhnlichen Erlass Im ersten Jahr der Oberstufe muumlssen insgesamt 28 Leistungsnachweise erbracht werden davon mindestens 20 Klassenarbeiten Im zweiten Jahr sind es 28 Nachweise mit mindestens 17 Arbeiten im letzten Schuljahr 18 Nachweise mit mindestens 15 Arbeiten

Die in den Lehrplaumlnen und in den Erlassen vorgeschriebene Anzahl an Leistungs-nachweisen ist grundsaumltzlich verbindlich und sollte also von den Lehrkraumlften we-der uumlber- noch unterschritten werden Eine Ausnahme kann das Nachschreiben von Klassenarbeiten bildenHierzu erfahrt ihr alles Weitere in dem Artikel bdquoArbeiten - Nachschreibenldquo auf S 7

sect6

Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

LehrplanLehrplanhtml

Arbeiten - Inhalt

Nein Die Lehrkraft muss nachweisen koumlnnen dass die Thematik der Arbeit in den Stunden zuvor besprochen worden ist Dazu wird auch immer ein Klassen-buch oder ein Kursbuch gefuumlhrt worin stichwortartig beschrieben steht was in welcher Stunde behandelt worden ist Da das Ziel einer Arbeit aber auch ist Gelerntes auf neue Situationen anzuwenden (bdquoTransferwissenrdquo) muumlsst ihr euch mit Fragen abfinden die nicht direkt im Unterricht besprochen worden sind al-lerdings muss eine Chance bestehen dass ihr mit eurem Wissen die Moumlglichkeit habt diese Aufgabe zu loumlsen

Jeder Lehrplan enthaumllt auch ganz am Ende einen Abschnitt bdquoLeistungen und ihre Bewertungrdquo welcher Richtlinien fuumlr die Erstellung und Beurteilung von Klassen-arbeiten im jeweiligen Fach enthaumllt (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

Wir haben gestern eine Arbeit geschrieben die keiner konnte weil Aufgaben drangekommen sind von deren Loumlsung wir nie etwas gehoumlrt habenDarf der Lehrer im Unterricht nicht behandelte Fragen in der Arbeit stellen

sect

7

Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

Arbeiten - Nachschreiben

Meine Lehrerin will mich erst nach den Ferien die versaumlumte Arbeit nach-

schreiben lassen Bis dahin weiszlig ich doch gar nichts mehr uumlber das Thema

In welchem Zeitraum muss eine Arbeit nachgeschrieben werden

Hierzu gibt es keine schulgesetzliche Regelung Es versteht sich aber von selbst dass du die Arbeit innerhalb eines fuumlr dich zumutbaren Zeitraums nachschreiben koumlnnen solltest Das heiszligt aber auch dass du unter Umstaumlnden am Samstag in die Schule kommen musst oder an einem anderen fuumlr dich freien Tag an dem die Lehrerin aber in der Schule sind (zB wegen Dienstversammlung oder muumlnd-licher Abiturpruumlfung)

In der Oberstufe gibt es uumlbrigens einige zusaumltzliche Regelungen zum Nach-schreiben Wenn du in einem bestimmten Fach nur eine einzige Klassenarbeit pro Halbjahr schreibst dann muss diese bei entschuldigtem Fehlen auf jeden Fall nachgeschrieben werden Schreibst du pro Halbjahr zwei oder mehr Klas-senarbeiten in diesem Fach dann hat deine Lehrkraft die Moumlglichkeit auf das Nachschreiben zu verzichten Darauf hast du aber keinen Anspruch

sect8

Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag

Fuumlr die Unter- und Mittelstufe (Sekundarstufe I) gibt es hierfuumlr keine Regelung Die meisten Schulen legen aber Wert darauf dass maximal eine Klassenarbeit pro Tag geschrieben wirdDie Schulkonferenz entscheidet uumlber bdquoGrundsaumltze der Anwendung einheitlicher Maszligstaumlbe fuumlr die LeistungsbewertungrdquoWenn ihr als einen Grundsatz der einheitlichen Bewertung festlegen wollt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller nur eine Klassenarbeit pro Tag schreibt so koumlnnt ihr einen entsprechenden Antrag in der Schulkonferenz einbringen Alles Weitere dazu findet ihr unter bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

Erst ab der Oberstufe (Sekundarstufe II) ist die Maximalzahl an Klassenarbeiten pro Tag per Erlass festgelegt Hier duumlrft ihr houmlchstens eine Klassenarbeit pro Tag und houmlchstens drei Klassenarbeiten pro Woche schreiben

Tests von unter 20 Minuten zaumlhlen nicht als Klassenarbeit sondern sind nur eini-ge der zahlreichen Elemente die den muumlndlichen Teil eurer Note (die so genann-ten bdquoUnterrichtsbeitraumlgerdquo) ausmachen Deshalb ist die Anzahl der Tests pro Tag nicht beschraumlnkt und Tests zaumlhlen auch nicht fuumlr eure schriftliche Note

In der abschlieszligenden Benotung im Zeugnis uumlberwiegt uumlbrigens der Anteil der muumlndlichen Note

Unser Biolehrer plant zusaumltzlich zur geplanten zweistuumlndigen Mathearbeit einen Bio-Test dabei haben wir Mathe sogar direkt vor BioDie Woche ist doch sowieso schon voll mit Arbeiten

Wie viele Arbeiten und Tests duumlrfen pro Tag geschrieben werden

sect

9

SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

Aufsicht bei Unterrichtsausfall

Mathematik faumlllt heute in der Klasse 7c aus Alle freuen sich auf eine Frei-

stunde und wollen in der naumlchsten Eisdiele ein Eis essen Die Lehrerin die als

Aufsicht fuumlr diese Stunde eingeteilt ist verbietet das

Darf sie das verbieten

Minderjaumlhrige Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen waumlhrend der Unterrichtszeit beaufsichtigt werden damit ihnen nichts passiert Dies gilt auch waumlhrend Pau-sen uumlberall auf dem Schulgelaumlnde oder bei anderen Schulveranstaltungen und Ausfluumlgen

Wenn jede Schuumllerin und jeder Schuumller das machen wuumlrde wozu sie oder er Lust hat dann wuumlrde es fuumlr die Lehrkraft ziemlich schwierig werden 20 Kinder im Auge zu behalten Von daher darf sie euch verbieten Eis essen zu gehenVielleicht koumlnnt ihr sie oder ihn ja uumlberreden mit der gesamten Klasse zur Eis-diele zu gehen

sect10

Gegebenenfalls Schul- oder Hausordnung eurer Schule

Baseball-Caps im Unterricht

Es gibt kein Gesetz das diesen Fall regelt Wenn in der Schul- und Hausordnung eine entsprechende Regelung getroffen wurde dann hat diese aber GuumlltigkeitGrundsaumltzlich ist es eine Form der Houmlflichkeit und des guten Umgangs mitein-ander im Unterricht auf Muumltzen oder Caps zu verzichten Auf jeden Fall ist es fuumlr niemanden hilfreich ausgerechnet wegen eines so unwichtigen Themas einen groumlszligeren Streit vom Zaun zu brechen

Es heiszligt immer bdquoNimm deine Muumltze ab man traumlgt so was nicht im Unterrichtrdquo

Duumlrfen wir in der Stunde Muumltzen oder Caps tragen

sect

11

SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

Beschwerde uumlber eine Lehrkraft

Eine Schuumllerin die sich ihrer Rechte beraubt sieht moumlchte sich uumlber ihre Leh-

rerin beschweren

Ist das in der Schule uumlberhaupt moumlglich

Ja Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat das Recht Kritik vorzutragen Dir muss die Gelegenheit eingeraumlumt werden deine Beschwerde zu aumluszligern Bei be-gruumlndeten Beschwerden muss Abhilfe geschaffen werden

Konflikte sollten so direkt und unkompliziert wie moumlglich geloumlst werden Je grouml-szliger die von einer Seite aufgefahrenen Geschuumltze sind desto staumlrker verhaumlrten auch die Fronten und die friedliche Einigung ruumlckt in weite Ferne Sprich am besten zuerst mit den Klassensprechern oder der SV uumlber dein Anliegen Betrifft das Problem mit der Lehrkraft mehrere Schuumllerinnen und Schuumller dann bietet sich oft ein gemeinsames Gespraumlch anAls naumlchsten Schritt kannst du dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft wenden Diese nehmen zwar formal keine Beschwerden entgegen haben aber die Moumlglichkeit auf Augenhoumlhe mit der betroffenen Lehrkraft zu sprechen Einige Lehrkraumlfte lassen sich von anderen Lehrkraumlften eher kritisieren als von ihren Schuumllerinnen und Schuumllern

Falls diese Versuche nicht fruchten stehen dir auch formale Beschwerdeins-trumente offen diese sind insbesondere bei illegalem Vorgehen der Lehrkraumlfte effektiv koumlnnen aber auch allgemein helfenEine Dienstaufsichtsbeschwerde uumlber eine Lehrkraft kannst du direkt beim fuumlr Bildung zustaumlndigen Ministerium (Schulaufsichtsbehoumlrde) oder auch bei deiner Schulleitung einreichen Sie kann formlos oder sogar muumlndlich erfolgen ist aber nur schriftlich und mit ausfuumlhrlicher Begruumlndung wirklich sinnvoll Beim genauen Verfahren helfen dir deine Verbindungslehrkraft und die Landesschuumllervertretung

sect12

SchulG 2011 sect 15 (bdquoBeurlaubungrdquo)

Beurlaubung

Ja Zwar kann jede Schuumllerin und jeder Schuumller waumlhrend des Schuljahres be-urlaubt werden aber sie oder er hat keinen rechtlichen Anspruch darauf (es sei denn es handelt sich beispielsweise um wichtige religioumlse Festtage)Wenn du also ohnehin gerade Probleme in Mathematik hast oder eine Arbeit geschrieben werden soll dann sieht es mit zusaumltzlichen bdquoFerienrdquo schlecht aus

Grundsaumltzlich darf dich deine Schule auch nur aus bdquowichtigem Grundrdquo vom Schulbesuch beurlauben Viel haumlngt also von deiner Uumlberzeugungskraft gegen-uumlber der Lehrkraft ab

Anders sieht die Sache aus wenn du als Schuumllervertreterin oder Schuumllerver-treter im Rahmen deines Amtes um Beurlaubung bittest Hier hast du gewisse gesetzliche Anspruumlche die du im entsprechenden Abschnitt dieser Broschuumlre er-fahren kannst (vergleiche hierzu bdquoUnterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SVldquo auf S 87)

Uumlbrigens Beurlaubungen von bis zu drei Tagen musst du bei deiner Klassen-lehrerin oder deinem Klassenlehrer beantragen fuumlr Beurlaubungen von bis zu sechs Wochen ist deine Direktorin oder dein Direktor verantwortlich und uumlber alle Beurlaubungen laumlngerer Dauer entscheidet letztendlich das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft in Kiel Dieses wird jedoch von deiner Direktorin oder deinem Direktor informiert

Ein Schuumller moumlchte an einem fuumlnftaumlgigen Schuumllerseminar in Bruumlssel teilneh-men um sich uumlber die EU zu informieren Da das Seminar waumlhrend der Schul-zeit stattfindet bittet er fuumlr diese Zeit vergeblich um Beurlaubung Darf der Klassenlehrer die Beurlaubung verweigern

sect

13

SchulG 2011 sect 114 (bdquoSchuumllerbefoumlrderungrdquo)

Buskinder

Klar Wenn weder der Weg mit dem Fahrrad noch die Benutzung oumlffentlicher Verkehrsmittel als bdquozumutbarrdquo erscheint dann hast du Anspruch darauf einen Schulbus nutzen zu duumlrfen Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung ist entweder der Schultraumlger (also die Stadt Gemeinde) oder aber der Kreis in dem du wohnst oder in dem deine Schule steht

Erkundige dich also nach der lokalen Regelung bei dir vor Ort und wende dich dann an die zustaumlndige Stelle um ihr die Notwendigkeit eines Schulbusses dar-zulegen Wenn dann ndash wie es bei dir der Fall ist ndash die Benutzung anderer Wege oder Verkehrsmittel als nicht zumutbar eingestuft wird dann ist sie verpflichtet fuumlr eine Schuumllerbefoumlrderung zu sorgen

Beachten musst du aber noch dass der Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung deine Eltern oder dich (wenn du volljaumlhrig bist) in bdquoangemessenemrdquo Rahmen an den entstehenden Kosten beteiligen kann Auch hast du nur bis zur Jahrgangsstu-fe 10 Anspruch auf Befoumlrderung danach bist du fuumlr deinen Schulweg selbst verantwortlich

Ich lebe 7 Kilometer von der Schule entfernt in einem kleinen Dorf Da ich

mit dem Fahrrad auf dem direkten Weg quer durch matschige dunkle Waldwe-

ge fahren muumlsste will ich mit dem Bus fahren Um puumlnktlich in die Schule zu

kommen muss ich aber den Linienbus nehmen der um 530 Uhr faumlhrt dh ich

bin jeden Tag schon um 600 Uhr in der Schule Der Bus faumlhrt nur ganz selten

und ich bin erst am Abend zu Hause

Ist es nicht moumlglich mir eine bessere Loumlsung zu bieten

sect14

Bekanntmachung des Ministeriums fuumlr Bildung vom 1881998 ndash bdquoUnterrichtsorganisation am Buszlig- und Bettagrdquo

httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenUnterrichtsorgBussBettag__

blob=publicationFilepdf

Erlass der Ministerin fuumlr Bildung vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010 ndash bdquoReligionsunterricht an den Schulen in

Schleswig-Holsteinrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__blob=publicationFilepdf

Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht

Nein Schuumllerinnen und Schuumllern muss an besonderen Festen ihrer Religionsge-meinschaft auf Antrag eine Freistellung vom Unterricht gewaumlhrt werden

Du oder deine Erziehungsberechtigten muumlssen hierzu einen Antrag an die Schule richten und um Freistellung bitten Beachte dass die Schule hierfuumlr eine An-tragsfrist festlegen darf die meistens zwei Wochen oder mehr betraumlgt ndash am Tag vorher um Freistellung zu bitten muss also nicht unbedingt funktionieren Diesem Antrag muss dann entsprochen werden Das trifft uumlbrigens selbst dann zu wenn du an dem Tag nicht vorhast einen Gottesdienst zu besuchen

Wenn du am Buszlig- und Bettag eine Freistellung fuumlr den Besuch des Gottesdiens-tes erhaumlltst hast du im Anschluss daran unterrichtsfrei

Gleiches gilt uumlbrigens auch fuumlr den Reformationstag Fronleichnam und Allerhei-ligen die zwar keine gesetzlichen Feiertage sind als kirchliche Feiertage aber dennoch unter diese Regelung fallen

Ein evangelischer Schuumller moumlchte am Buszlig- und Bettag waumlhrend der Unter-richtszeit den Gottesdienst in der Kirche besuchen Sein Englischlehrer verbie-tet das

Hat er das Recht dazu

sect

15

Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008 sect8 und sect9

httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein vom 9 Februar 2000 sect 5 httpswwwdatenschutzzentrumdematerialrechtldsghtmPar5

Datenschutz I

Eine Lehrerin traumlgt personenbezogene Daten ihrer Schuumller in das Klassen-

buch ein in das alle Schuumller Einsicht nehmen koumlnnen Sie verweist dabei auf

das Recht der Schule uumlber diese Daten frei zu verfuumlgen

Darf sie das

Nein denn bei der Speicherung von Daten muss die Schule dafuumlr Sorge tragen dass der Paragraph 5 des Landesdatenschutzgesetzes eingehalten wird Dieser schreibt vor dass Unbefugte (wie zum Beispiel deine Mitschuumllerinnen und Mit-schuumller) keine Kenntnis von deinen personenbezogenen Daten erlangen duumlrfen Eine Eintragung ins Klassenbuch erfuumlllt dieses Kriterium nachweislich nicht und ist deshalb auch nicht erlaubt

sect16

SchulG 2007 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

Datenschutz II

Schulen fuumlhren uumlber jede Schuumllerin und jeden Schuumller personenbezogene Daten Diese duumlrfen folgendes enthaltenbull Vor- und Familiennamebull Tag und Ort der Geburtbull Geschlechtbull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)bull Staatsangehoumlrigkeitbull Aussiedlereigenschaftbull Herkunfts- und Verkehrssprachebull Konfessionbull Krankenversicherungbull Leistungs- und Schullaufbahndaten (also deine Noten und alle sonstigen Leis-

tungseinschaumltzungen die deine Lehrer uumlber dich angefertigt haben)bull Daten uumlber das allgemeine Lernverhalten und das Sozialverhalten in der Schulebull Daten uumlber sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarf soweit sie fuumlr den Schulbesuch

von Bedeutung sein koumlnnenbull Die Ergebnisse der schulaumlrztlichen schulpsychologischen und sonderpaumldagogi-

schen Untersuchungen

Uumlber deine Eltern werden nur zwei Datensaumltze gespeichertbull Namebull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)

Du hast das Recht jederzeit in deine Akte zu sehen Wenn du minderjaumlhrig bist uumlben aber deine Eltern dieses Recht fuumlr dich aus Weiterhin sind die persoumlnlichen Notizen der Lehrkraumlfte zu deiner Person (zB Notizen uumlber dein Verhalten im Unterricht die nicht im Zeugnis auftauchen) von der Auskunftspflicht ausgenommen

Was weiszlig meine Schule uumlber mich

Guck doch einfach nach

sect

17

SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

Datenschutz III

In der Verwaltung liegen Listen mit Datenmaterial offen auf dem Schreibtisch

des Sekretariats Ist das erlaubt

Nein denn es muss sichergestellt sein dass keine unbefugten Personen Zugriff auf die gespeicherten Daten haben Hier gelten insbesondere die strengen Vor-gaben des Landesdatenschutzgesetzes

sect18

SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

Datenschutz IV

Nein denn der muumlndliche Leistungsstand oder auch die Ergebnisse von Klassen-arbeiten zaumlhlen zu personenbezogenen DatenDas Verlesen der Noten vor der versammelten Klasse stellt eine Datenuumlbermitt-lung an Einzelpersonen dar Diese ist jedoch nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen zulaumlssigWenn Du also nicht willst dass deine Lehrerin oder dein Lehrer deine Leistung vor der ganzen Klasse bekannt gibt muss sie oder er das respektieren Genau genommen muss sie oder er dich sogar vor der oumlffentlichen Bekanntgabe zuerst uumlber deine Rechte aufklaumlren Es liegt nicht an dir darauf hinzuweisen

Ein Lehrer unterrichtet dich uumlber deinen Leistungsstand im Unterricht Er pflegt dabei immer jeden Schuumller einzeln aufzurufen und dessen muumlndliche Note zu verkuumlnden sodass alle Mitschuumller deine Noten erfahren

Darf er das

sect

19

Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

Datenspeicherung - Dauer

Eine Schuumllerin kehrt ein Jahr nach dem Schulabschluss an ihre Schule zuruumlck

und entdeckt Akten mit personenbezogenen Daten

Darf das so sein

Ja Bestimmte schulische Dateien und Akten sind von der Schule auch noch nach dem Schulabschluss zu speichern Dies kann von der Speicherung der Akte der Schuumllerin oder des Schuumllers uumlber einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum Schuuml-lerhauptbuch mit einer Aufbewahrungszeit von 55 Jahren reichen

sect20

Das Schulrecht trifft hier keine deutliche Aussage

Duzen und Siezen

Eine feste Regelung hierzu gibt es nicht

In den meisten Faumlllen wechseln die Lehrerinnen und Lehrer ab dem Eintritt in die Oberstufe von alleine auf das bdquoSierdquo oder fragen euch wie ihr gerne ange-sprochen werden moumlchtet

Ich bin im 12 Jahrgang und werde immer noch von meinen Lehrern geduzt

Ab wann muss ein Lehrer mich siezen

sect

21

SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

Homepage der LSV httpwwwschuelervertretungde

Satzung der LSV der Gymnasien vom November 2011 httpgymnasienschuelervertretungdesatzung-und-ordnungen

Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung

Was kann ich tun wenn ich zB mit der aktuellen Bildungspolitik nicht ein-

verstanden bin und nicht weiszlig an wen ich mich wenden kann um angehoumlrt zu

werden

Wende dich an deine Landesschuumllerparlaments (LSP) - Delegierte oder deinen LSP-Delegierten Jede Schule in Schleswig-Holstein darf eine Vertreterin oder einen Ver-treter zum LSP ihrer jeweiligen Schulart entsenden Diese Vertretung repraumlsentiert auf dem LSP deine Schule und damit auch dich Auf dem LSP kann uumlber (fast) alle Proble-me gesprochen werden und es koumlnnen dazu auch im Namen der schleswig-holsteinischen Schuumllerschaft Beschluumlsse gefasst werden

Wenn du beispielsweise Probleme in einem Streit mit einer Lehrkraft hast oder irgend-welche Fragen auftreten dann wende dich doch einfach selbst an die LSV Die Kontakt-daten findest du auf der unten angegebenen Homepage

Einmal pro Schuljahr waumlhlt das LSP den Landesvorstand (LaVo) Dieser fuumlhrt die Be-schluumlsse des LSPs aus und fuumlhrt die laufenden Geschaumlfte Er ist sozusagen das Exekutiv-organ der LSV Der LaVo wiederum steht in regelmaumlszligigem Kontakt mit allen wichtigen Entscheidungstraumlgern der Bildungspolitik und setzt sich ihnen gegenuumlber fuumlr die Interes-sen der Schuumllerschaft ein Auf diese Weise gelangt dein Anliegen ganz nach oben

Eure Schule hat noch keine LSP-Delegierte oder keinen LSP-Delegierten Dann wird es houmlchste Zeit Auf der Homepage koumlnnt ihr einen Meldebogen herunterladen

Bist du sogar selbst Delegierte oder Delegierter deiner Schule Dann findest du unter den folgenden Verweisen weitere Informationen zu den Moumlglichkeiten in deinem neuen Amt

bull Weiteres zur Struktur der LSV findet ihr in dem Artikel bdquoLandesschuumllervertretung (LSV)ldquo auf S 40

bull Wie ihr aktiv werden koumlnnt und wie die LSV praktisch arbeitet das steht auf der Ex-traseite bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X (am Ende der Broschuumlre)

sect22

SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen

Ja denn die Eltern sollen laut Schulgesetz die Bildungs- und Erziehungsmaszlig-nahmen der Schule unterstuumltzen und sind daher berechtigt sich auch auszligerhalb der regulaumlren Zeugnisse uumlber den Leistungsstand ihrer Kinder zu informieren oder informieren zu lassen Sie duumlrften sogar im Rahmen der Moumlglichkeiten im Unterricht vorbeischauen

Mit dem Erreichen der Volljaumlhrigkeit erlischt auch der Anspruch der Eltern auf Auskunft Dann darf der Lehrer nur noch mit deiner Erlaubnis mit deinen El-tern uumlber Leistungen dein Lern- und Sozialverhalten und sonst alles Schulische reden

Schon wieder herrscht zu Hause dicke Luft Der Schuumller hatte extra nichts von der 5 in Mathe erzaumlhlt um den Stress zu vermeiden Aber der Lehrer hat angerufen um mit den Eltern uumlber Nachhilfe zu sprechen

Durfte der Lehrer den Schuumller bdquoverpetzenrdquo

sect

23

Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

Eventuell eure eigene Schul- oder Hausordnung

Ende der Schulstunde - Klingelzeichen

Meine Lehrerin richtet sich niemals nach dem Klingelzeichen Sie unter-

richtet bis in die groszlige Pause hinein und kleine Pausen haben wir nach ihren

Stunden gar nicht mehr

Darf eine Lehrerin bis in die Pause unterrichten

Ihr houmlrt sicherlich oft den beliebten Spruch bdquoDer Lehrer beendet die Stunde nicht das Klingelnrdquo Stetige Wiederholung macht diesen aber gluumlcklicherweise nicht richtiger Eure regelmaumlszligigen Pausen dienen eurer Erholung und sind auch von lernpaumldagogischer Bedeutung Ihr habt ein Recht darauf diese Pausen auch zu bekommen

Per Ministerialerlass dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten Davon kann aber auch abgewichen werden (beispielsweise erfreuen sich Blockstunden mit 90 Minuten zunehmender Beliebtheit) Das ist dann aber eine Angelegenheit der Schulkonferenz und nicht einfach durch eine Lehrkraft zu entscheiden

Eine einzelne Lehrkraft hat nicht das Recht ihre Unterrichtsstunden nach Be-lieben zu verlaumlngern Wahrscheinlich enthaumllt auch eure Schul- oder Hausordnung einen Passus der festlegt dass die Stunde mit dem Klingelzeichen beginnt und endet

Das heiszligt natuumlrlich nicht dass alle beim Ertoumlnen des Klingelzeichens sofort auf-springen und aus dem Raum stuumlrzen sollten - aber das versteht sich ja eigentlich von selbst

sect24

SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

Fachkonferenz

Die Fachkonferenz beraumlt u a uumlber die Lehrplaumlne also daruumlber was wir im Unterricht durchnehmen Hier gibt es naumlmlich auch viele unterschiedliche The-menbereiche aus denen die Fachkonferenzen oder die Lehrkraumlfte individuell waumlh-len koumlnnen Damit alle auf dem gleichen Stand sind wenn die Klassen gemischt werden oder der Schulabschluss ansteht einigen sich die Fachkonferenzen deshalb meist auf bestimmte Themengebiete

Es ist ganz interessant zu houmlren warum wir so manches lernen muumlssen Viel wich-tiger aber ist dass auch wir als Schuumllerschaft dort vertreten sind (es duumlrfen je Konferenz zwei Schuumllervertreterinnen oder Schuumllervertreter ab der 7 Klasse da-bei sein) damit wir den Lehrerkraumlften mitteilen koumlnnen was wir in dem betref-fenden Fach fuumlr wichtig oder unwichtig haltenFalls ihr als Fachkonferenzvertreterin bzw Fachkonferenzvertreter gewaumlhlt seid und an dem Termin der Fachkonferenz nicht teilnehmen koumlnnt so duumlrft ihr euch vertreten lassen Schickt auf jeden Fall eine Vertretung

Das Schulgesetz raumlumt den Schuumllerinnen und Schuumllern und den Eltern in der Fach-konferenz nur eine beratende Stimme ein Sie duumlrfen also nicht mit abstimmen Viele Schulen handhaben dies jedoch anders um die Beteiligung von Schuumllerschaft und Eltern noch staumlrker zu ermoumlglichen (Vergleicht dazu den Artikel bdquoSchulbuuml-cher - Neuanschaffungldquo auf S 67)

Uumlbrigens habt ihr auch ohne die Fachkonferenzen die Moumlglichkeit euren Unter-richt mitzugestalten Siehe dazu den Artikel bdquoUnterricht selbst gestaltenldquo auf S 88

Wolltet ihr nicht schon immer mal mitentscheiden was ihr lernt

Dann geht doch zu den Fachkonferenzen

sect

25

SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

SchulG 2011 sect 20 (bdquoUmfang der Schulpflichtrdquo)

SchulG 2011 sect 28 (bdquoSchulzwangrdquo)

SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

Fehlen in der Schule

Mal wieder geschwaumlnzt

So geht das nicht

Ohne berechtigten Grund darfst du in der Schule nicht fehlen sofern du dich in einem oumlffentlich-rechtlichen Schulverhaumlltnis befindest Das schlieszligt die Teilnah-me am Unterricht die Teilnahme an Pruumlfungen und den Besuch von verpflichtend erklaumlrten Schulveranstaltungen ein

Solange du noch schulpflichtig bist hat die Schule sogar das Recht eine Ord-nungsbehoumlrde darum zu bitten dich zwangsweise zur Schule zu bringen Diese Maszlignahme wird natuumlrlich nur ergriffen wenn alle anderen Versuche (wie ein Gespraumlch mit deinen Eltern oder eine Attestpflicht) ausgeschoumlpft sind - theo-retisch laumlsst es die Rechtslage aber tatsaumlchlich zu dass du von der Polizei zur Schule eskortiert wirst

Wenn deine Vollzeitschulpflicht abgelaufen ist (das ist nach insgesamt neun Schuljahren der Fall) sieht die Lage freilich ganz anders aus Wenn du jetzt in ei-nem Zeitraum von 30 Tagen mehr als 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt ver-saumlumst oder in mehr als einem Fach wiederholt bei Klassenarbeiten fehlst hat die Schule das Recht dein Schulverhaumlltnis mit sofortiger Wirkung zu beenden

Also lass es am besten gar nicht erst soweit kommen

sect26

bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 7 (bdquoLeistungsbewertung Versaumlumnisrdquo)

httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

Fehlstunden

In der Oberstufe ist deine Vollzeitschulpflicht bereits abgelaufen Mehr als 20 Unterrichtsstunden solltest du also innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen auf keinen Fall unentschuldigt fehlen ansonsten riskierst du das Ende deines Schulverhaumlltnisses

Davon abgesehen gibt es keine feste Fehlstundenanzahl ab der ein Kurs nicht mehr anerkannt wird Unentschuldigtes Fehlen (also Fehlen ohne aumlrztliches At-test und ohne Beurlaubung von der Schule) zaumlhlt als Verweigerung der Leistung Tritt dies zu haumlufig auf kann sich die Lehrkraft dafuumlr entscheiden den Kurs mit 0 Punkten zu bewerten Am besten ist es fruumlhzeitig mit der Lehrkraft uumlber das Problem zu sprechen damit alle Seiten wissen woran sie sind

Die Bewertung des Kurses mit 0 Punkten bei zu haumlufigem Fehlen ist allerdings nur dann moumlglich wenn die Schule euch oder eure Eltern zu Beginn des Schul-jahres darauf ausdruumlcklich hingewiesen und diesen Hinweis schriftlich dokumen-tiert hat Ist dies nicht geschehen darf sich die Lehrkraft nicht auf diese Vor-schrift berufen

Ich bin in der Oberstufe und habe schon 10 Fehlstunden in ErdkundeIch habe Angst dass mir der Kurs nicht anerkannt wird

Wie ist die Sachlage

sect

27

SchulG 2011 sect 5 (bdquoFormen des Unterrichtsrdquo)

SchulG 2011 sectsect42-45 (SchulG Abschnitt bdquoSchulartenrdquo)

Formen des Unterrichts

Welche Moumlglichkeiten gibt es eigentlich

Maumldchen und Jungen sollen grundsaumltzlich gemeinsam unterrichtet werden Aus paumldagogischen Gruumlnden kann es aber auch in einzelnen Faumlchern fuumlr einige Zeit getrennten Unterricht geben

Schuumllerinnen und Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf sollen ge-meinsam mit den anderen Schuumllerinnen und Schuumllern lernen sofern dies dem Rahmen der Moumlglichkeiten entspricht

Im Regelfall findet der Unterricht gruppen- und fachbezogen statt Es ist aber erlaubt faumlcher- jahrgangs- und sogar schulartuumlbergreifend zu unterrichten

Die Paragraphen 42 bis 45 des Schulgesetzes legen fest wie genau deine Schul-art von diesen Moumlglichkeiten Gebrauch machen kann

sect28

SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

Fremdenfeindlichkeit

Natuumlrlich nicht Lehrerinnen und Lehrer werden vom Land beschaumlftigt um einen Bildungsauftrag zu erfuumlllen und der schreibt unter anderem vor

bdquoDie Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenuumlber kultureller Viel-falt den Willen zur Voumllkerverstaumlndigung und die Friedensfaumlhigkeit foumlrdernrdquo

Intoleranz Ablehnung anderer Kulturen Kriegspropaganda und dergleichen ha-ben also auch ganz offiziell im Unterricht nichts verloren

Eine Lehrkraft aumluszligert sich abfaumlllig uumlber auslaumlndische Mitschuumller und ihre Kultur Auszligerdem beschreibt sie Krieg als ein geeignetes Mittel sich gegen andere Voumllker zur Wehr zu setzen

Ist das erlaubt

sect

29

SchulG 2011 sect34 (bdquoLehrkraumlfterdquo)

Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek I httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=5

Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek II httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=6

Eventuell das Schulprogramm eurer Schule

Hausaufgaben - Viel zu viele

Eine Lehrerin gibt Unmengen von Hausaufgaben auf behandelt im Unter-

richt nur Themen die die Schuumllerinnen nicht interessieren und laumlsst was die

Gestaltung des Unterrichts betrifft nicht mit sich reden

Darf sie das

Nein denn auch wenn Lehrkraumlfte laut Schulgesetz den Unterricht in eigener paumldago-gischer Verantwortung gestalten schreiben die Lehrplaumlne gewisse Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsgestaltung vor So ist es gemaumlszlig Lehrplan erforderlich dass den Schuumllerinnen und Schuumllern ermoumlglicht wird den Unterricht aktiv und selbstverantwortlich mitzuge-stalten eigene Schwerpunkte zu setzen und unterschiedliche Lernwege zu entdecken sowie in Partnerarbeit zusammenzuarbeiten Das heiszligt obwohl die Lehrkraumlfte die Ge-samtverantwortung fuumlr die Unterrichtsgestaltung tragen und gewisse Vorgaben machen muumlssen haben sie uns Schuumllerinnen und Schuumller in ihre Planung mit einzubeziehen

Was die Themenauswahl betrifft gibt es Themen die im Lehrplan stehen und somit im Unterricht vorkommen muumlssen Da kann auch die Lehrkraft nichts dran aumlndern Al-lerdings lassen die Lehrplaumlne auch in diesem Punkt oftmals Freiraumlume und geben zB mehrere Alternativen zu einem Thema vor

Zur Anzahl der Hausaufgaben ist zu sagen dass es hier keine zeitliche Begrenzung gibt Allerdings gibt es an vielen Schulen Absprachen oder entsprechende Festlegungen in-nerhalb des Schulprogramms unter welchen Umstaumlnden keine oder nur wenig Hausauf-gaben gegeben werden sollen (zB nur Vokabeln lernen an bdquolangenrdquo Unterrichtstagen) Frag doch einfach in deiner Schule mal nach ob es bei euch auch eine solche Regelung gibt Ansonsten startet in der Schulkonferenz eine entsprechende Initiative

Viele Infos zur Schulkonferenz erfahrt ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

sect30

Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden aufgrund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juli 2011

httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsWitterungsverhaeltnisse__

blob=publicationFilepdf

Hitzefrei

Ja Die Schulleiterin oder der Schulleiter darf im Rahmen seiner Fuumlrsorgepflicht allein entscheiden ob sie oder er den Unterricht in vollem Umfang fortsetzen oder Hitzefrei geben moumlchte Sie oder er kann auch beispielsweise nur fuumlr be-stimmte Jahrgaumlnge den Unterricht beenden oder den Unterrichtsumfang redu-zieren Recht auf Hitzefrei gibt es schon sehr lange nicht mehr

Wird die Waumlrme allzu unertraumlglich dann schadet es aber sicher nicht eure Schul-leitung darauf hinzuweisen dass es nach dem alten Erlass bis 1998 Hitzefrei gab wenn es um 11 Uhr im Schatten mehr als 25 Grad warm war

Es gibt auch einen Artikel bdquoSchneefreildquo auf S 63

Es sind 28 Grad im Schatten alle schwitzen und man moumlchte lieber ein Eis in der Eisdiele nebenan genieszligen als jetzt noch Stochastik zu machen Der Schul-leiter sagt aber es werde ganz planmaumlszligiger Unterricht gemacht

Darf er das

sect

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SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

Erlass zu Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

Informationspflicht der Lehrkraumlfte

Eine Schuumllerin erkundigt sich nach der Unterrichtsplanung da der aktuelle

Unterrichtsstoff alle langweilt Auch soll die Lehrerin erklaumlren wie die Zeug-

nisnoten zu Stande kommen

Darf die Lehrerin ihr die Antworten verweigern

Nein Erst einmal seid ihr fuumlr viele Fragen gar nicht auf die Lehrkraft angewie-sen Der zu vermittelnde Stoff ist detailliert im Lehrplan fuumlr das jeweilige Fach beschrieben welcher online zur freien Verfuumlgung einsehbar ist Dort koumlnnt ihr die Stoffplanung fuumlr das gesamte Schuljahr nachschlagen

Daruumlber hinaus habt ihr das ausdruumlckliche Recht eurem Alter und eurer Ent-wicklung gemaumlszlig sowohl uumlber euren Stoffplan als auch uumlber euren Leistungs-stand unterrichtet zu werden Die Lehrkraft muss natuumlrlich keine detaillierten Planungen fuumlr jede einzelne Unterrichtsstunde vorlegen Einzelheiten uumlber Aus-wahl Stufung und Gruppierung des Lehrstoffs sowie uumlber Bewertungsmaszligstaumlbe fuumlr die Notengebung und auch uumlber eure Einzelbeurteilungen sollten aber schon im Rahmen des Moumlglichen sein

In der Oberstufe habt ihr noch weitergehende Rechte Hier sind die Lehrerin-nen und Lehrer verpflichtet euch zu Beginn des Schuljahres ausfuumlhrlich uumlber die Kriterien zur Bewertung der Unterrichtsbeitraumlge (also muumlndliche Mitarbeit Hausaufgaben etc) zu informieren Fordert dieses Recht ein

sect32

SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

Informationspflicht der Schulleitung

Fragen kann man immer Deine Schulleiterin oder dein Schulleiter muss dich sicherlich nicht in einem zweistuumlndigen Workshop von der Pike auf uumlber all deine Rechte als SV-Mitglied aufklaumlren - dazu ist er nicht da und dazu ist er auch nicht verpflichtet Grundsaumltzlich sieht das Schulgesetz aber vor dass er die SV bei der rechtmaumlszligigen Erfuumlllung ihrer Aufgaben unterstuumltzen muss In einem angemesse-nen Rahmen schlieszligt das auch rechtliche Auskuumlnfte ein

Uumlbrigens ist die Schulleiterin oder der Schulleiter nicht die einzige Person die gesetzlich verpflichtet ist dir bei deiner Arbeit zu helfen Auch alle anderen Lehrkraumlfte an der Schule sowie die Schulaufsichtsbehoumlrde (also dein Schulamt sowie das Bildungsministerium) muumlssen dich bei der Erfuumlllung deiner Aufgaben unterstuumltzen

Und wenn das alles nichts hilft dann gibt es natuumlrlich auch immer noch die Lan-desschuumllervertretung die dich gerne telefonisch oder per E-Mail beraumlt

Ich bin zu meinem Schulleiter gegangen um nach den Rechten der SV bezuumlglich der Organisation einer Schulfete zu fragen Dieser hat mich abgefer-tigt indem er sagte er muumlsse mich nicht daruumlber informieren Ich solle mich an andere Stellen wenden

Gibt es eine Pflicht der Schulleitung Schuumller uumlber ihre Rechte zu informieren

sect

33

SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

Klassenbuch

Eine Schuumllerin wird wegen Kaugummikauens im Unterricht ins Klassenbuch

eingetragen Die Lehrerin sagt auszligerdem vor allen dass sie in den Unterlagen

der Schuumllerin gelesen habe dass es schon einmal einen aumlhnlichen Vorfall gege-

ben habe

Ist der Eintrag rechtens Darf die Lehrerin die Schuumllerin Einsicht in die Akte

der Schuumllerin nehmen

Der Eintrag ist rechtens Das Klassenbuch ist ein Dokument in dem der Unterrichts-verlauf einer Klasse festgehalten wird Eigentlich kann jedes Vorkommnis ins Klassen-buch eingetragen werden und sollte nicht unbedingt negativ aufgefasst werden

Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht die Daten ihrer Schuumllerinnen und Schuumller einzusehen

Daten uumlber das Lernverhalten und das Verhalten in der Schule werden auch in den Schulakten gespeichert Ob jedoch in der Praxis ein Klassenbucheintrag wegen Kau-gummikauens gespeichert wird ist sehr unwahrscheinlich Daten in den Schulakten werden fuumlr die Schulbesuchsdauer und sogar daruumlber hinaus gespeichert sofern sie sich nicht aumlndern (beispielsweise Adressdaten)

Dass eine Lehrkraft dies vor der Klasse erzaumlhlt ist unzulaumlssig Die persoumlnlichen Daten von Schuumllerinnen und Schuumllern gehen die Klasse nichts an (bdquoDatenschutz IIIldquo auf S 17)

Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat ein Recht auf Einsicht in die eigene Akte Bist du noch minderjaumlhrig dann uumlben deine Eltern dieses Recht aus

Schau dich einfach mal weiter vorne in dieser Broschuumlre um dort findest du viele weitere Artikel zum Thema bdquoDatenschutzrdquo (bdquoDatenschutz Ildquo auf S 15 bdquoDatenspei-cherung - Dauerldquo auf S 19)

sect34

Vorgaben fuumlr Klassengroumlszlige fuumlr das Schuljahr 11 12 (Kultusministerkonferenz)

httpwwwkmkorgfileadminpdfStatistikKlassenbildung_2011pdf

bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

Klassengroumlszligen

Es gab fruumlher ein groszliges Sammelsurium an verschiedenen Regeln zur Bestim-mung der minimalen und maximalen Klassengroumlszlige Der entsprechende Erlass ist jedoch heute nicht mehr guumlltig

An den Gymnasien in Schleswig-Holstein gilt seit dem Schuljahr 2010 2011 ein Klassenteiler von 29 Das bedeutet dass eine einzelne Klasse nicht mehr als 29 Schuumllerinnen und Schuumller umfassen sollte Vom Prinzip her kann der Klassentei-ler fuumlr jedes Schuljahr neu festgelegt werdenDa er sich jedoch schon seit laumlngerer Zeit auf 29 belaumluft ist nicht davon auszu-gehen dass er sich in absehbarer Zeit aumlndert Uumlber den derzeit guumlltigen Klassen-teiler informiert die Kultusministerkonferenz

Den Schulleitungen ist es erlaubt den Klassenteiler aus personellen Gruumlnden um bis zu 10 zu uumlberschreiten In der Praxis wird also meistens erst ab knapp uumlber 30 Schuumllerinnen und Schuumllern pro Klasse eine neue Klasse aufgemacht Bei 32 Schuumllerinnen und Schuumllern in einer Klasse ist aber definitiv Schluss

In der Oberstufe muss jede Schule mindestens ein sprachliches und ein natur-wissenschaftliches Profil einrichten Auf zusaumltzliche Profile habt ihr keinen An-spruch Mit dem Argument dass eine entsprechende Klasse zu klein waumlre duumlrfte die Schule also die Einrichtung eines neuen Profils verweigern

Wie groszlig darf eure Klasse sein

sect

35

SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

Klassenkonferenz

Was macht eigentlich die Klassenkonferenz

Die Klassenkonferenz besteht aus den Lehrerinnen und Lehrern die in deiner Klasse unterrichten dem Vorsitz des Klassenelternbeirats sowie (ab der siebten Klasse) der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher All diese Mitglieder sind stimmberechtigt Den Vorsitz hat die Klassenlehrkraft

Die Klassenkonferenz entscheidet uumlber zahlreiche Dinge Sie bull beschlieszligt uumlber die Notwendigkeit und die Inhalte von Lernplaumlnen und Unterstuumlt-

zungsangeboten fuumlr einzelne Schuumllerinnen und Schuumllerbull entscheidet uumlber verpflichtende schulische Veranstaltungen auszligerhalb des

Unterrichtsbull zeichnet Schuumllerinnen und Schuumller ausbull koordiniert Hausaufgaben und Klassenarbeitenbull beschlieszligt uumlber Betriebserkundungen Betriebs- und Wirtschaftspraktika Praxista-

ge und alle anderen Veranstaltungen der Klasse

Daruumlber hinaus ist die Klassenkonferenz zustaumlndig wenn ein schriftlicher Verweis erteilt oder ein Ausschluss vom Unterricht verhaumlngt werden soll Dieser Verweis muss formal korrekt beschlossen werden Die Klassenlehrkraft darf diesen nur dann ohne Sitzung der Klassenkonferenz aussprechen wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind Wird also gegen einen Schuumller ein Verweis ausgesprochen und die Klassensprecherin oder der Klassensprecher wurden weder um ihre Stimme gefragt noch zu einer Sitzung eingela-den dann ist dies ein Verfahrensfehler und der getroffene Beschluss ist zunaumlchst unguumlltigDie Klassenkonferenz entscheidet zudem uumlber Versetzungen und die Zeugniseintraumlge zum Lern- und Sozialverhalten Auf einer solchen Zeugnis- oder Versetzungskonferenz sind allerdings nur die Lehrkraumlfte stimmberechtigt Der Vorsitz des Klassenelternbeirats darf an diesen Sitzungen beratend teilnehmen (also nicht abstimmen) Klassenspreche-rinnen und Klassensprecher sind bei solchen Konferenzen ganz ausgeschlossen Die Klassenkonferenz soll mindestens zweimal pro Schuljahr tagen mindestens einmal davon sollte sie dabei bdquoeinfach soldquo also nicht als Zeugnis- oder Versetzungskonferenz zusammentreten Wenn das bei euch so noch nicht die Regel ist dann weise doch deine Klassenlehrkraft mal darauf hin

sect36

SchulG 2011 sect 81 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten

Nein Keine Schuumllerin und kein Schuumller darf wegen ihrer oder seiner Arbeit in-nerhalb der SV benachteiligt oder bevorzugt werden Dazu zaumlhlen

bull Das Amt der Klassensprecherin oder des Klassensprechers

bull Die Vertretung der Schuumllerinnen und Schuumller in einer Fachkonferenz oder der Schulkonferenz

bull Alle weiteren Aumlmter und Taumltigkeiten in der SV

Die Lehrkraft darf der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher also keine schlechte Note geben nur weil diese oder dieser sich fuumlr die Mitschuumller ein-setzt Vielmehr hat die Klassensprecherin oder der Klassensprecher sogar ein Recht darauf dass die Schulleitung und die Lehrerschaft sie oder ihn bei der Vertretungsarbeit unterstuumltzen Auszligerdem muumlssen diese die Klassensprecherin oder den Klassensprecher uumlber wichtige Angelegenheiten informieren die die Schuumllerschaft betreffen

Unser Klassensprecher engagiert sich total fuumlr alle und riskiert dabeiauch Stress mit Lehrern Unser Deutschlehrer hat ihm eine 4 im Muumlndlichen gegeben weil er angeblich nur Streit mit den Lehrern suche

Darf der Lehrer das machen

sect

37

SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

Klassensprecherversammlung

Wir planen eine Versammlung aller Klassensprecherinnen und Klassenspre-

cher Unsere Schulleiterin erlaubt es uns aber nur ab der 7 Stunde wir be-

fuumlrchten dass niemand kommt und wollen ein fruumlheres Treffen

Wann duumlrfen Klassensprecherversammlungen stattfinden

Grundsaumltzlich soll die Schulleitung die SV in ihrer Arbeit unterstuumltzen und darf in ihre Arbeit auch nur dann eingreifen wenn Rechts- oder Verwaltungsvorschrif-ten missachtet werden Andererseits duumlrft ihr euch fuumlr eure SV-Taumltigkeit auch nicht voumlllig beliebig dem Unterricht entziehen

Alle Mitglieder der Klassensprecherversammlung haben pro Schuljahr Anspruch auf bis zwoumllf Stunden Unterrichtsbefreiung zur Verwendung fuumlr ihre SV-Taumltig-keit Wie viele Stunden ihnen wirklich zur Verfuumlgung gestellt werden liegt im Ermessen des SchulleitersWenn also alle eure Klassensprecherinnen und Klassensprecher noch zwei Stun-den auf diesem bdquoKontordquo uumlbrig haben (dessen Kontingent vom Schulleiter festge-legt wird) koumlnnt ihr die SV-Sitzung problemlos in der 3 und 4 Stunde stattfinden lassen auch wenn eure Schulleitung das nicht gerne sieht Hat eine Klassenspre-cherin oder ein Klassensprecher ihr bzw sein Kontingent aufgebraucht ist sie oder er fortan allerdings auf die explizite Beurlaubung durch die entsprechenden Lehrkraumlfte der betreffenden Stunden oder der Schulleitung angewiesen

Ihr koumlnnt die Freistellungsstunden auch fuumlr Stunden verwenden in denen Klas-senarbeiten anliegen wenn ihr das mit der entsprechenden Fachlehrkraft abge-sprochen habtFuumlr Klassensprecherversammlungen solltet ihr versuchen die Schulleitung fruumlh-zeitig den Termin fuumlr Klassenarbeiten zu blocken damit moumlglichst viele Klassen-sprecherinnen und Klassensprecher teilnehmen koumlnnen ohne ggf Probleme zu bekommen wenn sie waumlhrend dieser Stunden fehlen

38

Kreisschuumllervertretung (KSV)

Die Kreisschuumllervertretung gibt den einzelnen Schulen die Moumlglichkeit sich auf Kreisebene auszutauschen und gemeinsame Projekte durchzufuumlhren Dies koumln-nen von Podiumsdiskussionen uumlber Weihnachtspostaktionen und Sportturniere bis hin zu gemeinsamen Festen eigentlich alle Aktionen sein die uumlber die Gren-zen einer eigenen Schule hinausgehen Generell sollte sich die KSV mit eventuell vorhandenen Stadtschuumllervertretungen austauschen Jede Schulart hat Anspruch auf eine eigene KSV in gegenseitigem Einverneh-men koumlnnen sich jedoch mehrere Schularten dazu entschlieszligen eine gemeinsa-me KSV zu gruumlndenDiese zusammengelegten KSVen legen dann selbst fest wie viele stimmberech-tigte Mitglieder das Kreisschuumllerparlament pro Schulart hatAuszligerdem koumlnnen Wahlverfahren bestimmen Vielleicht moumlchtet ihr ja beispiels-weise darauf achten dass von allen vertretenen Schularten eine Delegierte oder ein Delegierter Mitglied im Vorstand der KSV ist

Allgemein gesprochen hat eine KSV von nur einer Schulart den Vorteil dass sie sich besonders intensiv mit speziellen Problemen genau dieser Schulart ausein-andersetzen kann Wenn sich jedoch mehrere Schularten zu einer KSV zusammenschlieszligen dann koumlnnen Aktionen mit Schulen verschiedener Schularten besser geplant und um-gesetzt werden und ihr bildet eine schlagkraumlftigere Stimme da ihr noch mehr Schuumllerinnen und Schuumller vertretet

Eine KSV haumllt regelmaumlszligig ein Kreisschuumllerparlament ab zu welchem jede Schu-le zwei stimmberechtigte Mitglieder entsenden darf Hier wird auch ein Vor-stand eine Kreisschuumllersprecherin oder ein Kreisschuumllersprecher sowie eine Vertretung gewaumlhlt Wenn ihr als Vertreterinnen oder Vertreter gewaumlhlt wurdet und am Tag des Kreisschuumllerparlaments verhindert seid dann duumlrft ihr euch ver-treten lassen

Die KSV muss vom Kreis finanziell angemessen unterstuumltzt werden Auszligerdem erhalten die Mitglieder der KSV pro Schuljahr sechs Schulstundenstunden Un-terrichtsbefreiung um ihrer Arbeit fuumlr die KSV nachzugehen Die Kreisschuumller-

sect

39

SchulG 2011 sect 82 (bdquoKreisschuumllervertretungrdquo)

SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

Kontaktdaten der Kreisschulaumlmterhttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltung

schulaufsichtDownloadSchulamt__blob=publicationFilepdf

KSV (II)

sprecherin oder der Kreisschuumllersprecher haben daruumlber hinaus das Recht auf eine Stunde Unterrichtsbefreiung pro WocheKSVen sind vor allem deshalb wichtig weil ihr euch hier uumlber Ideen und Veran-staltungen austauschen koumlnnt und auch erfahrt was an anderen Schulen in der Umgebung gut besser oder eben auch schlechter laumluft

In vielen Kreisen Schleswig-Holsteins gibt es noch keine oder nur eine sehr in-aktive KSV Eine neue KSV aufzubauen erfordert viel Zeit Energie Motivati-on und Durchhaltevermoumlgen und sollte auch nicht alleine in Angriff genommen werdenWenn du dir aber gemeinsam mit einem schlagkraumlftigen Team vorgenommen hast eine KSV einzurichten dann wende dich am besten vertrauensvoll an das fuumlr deinen Kreis zustaumlndige Schulamt Dort hilft man dir erfahrungsgemaumlszlig gerne weiter und unterstuumltzt dein VorhabenAuszligerdem werden auch die Landesschuumllervertretungen dir weiterhelfen wenn es zum Beispiel darum geht ein Netzwerk aufzubauen eine Satzung zu erstellen oder die Arbeit eines Schuumllerparlamentes kennen zu lernen (Kontaktdaten findet ihr unter wwwschuelervertretungde)

Uumlbrigens sieht das Schulgesetz auch vor eine Arbeitsgemeinschaft der Schuumller-sprecherinnen und Schuumllersprecher eines Schultraumlgers zu gruumlnden also eine Art bdquoGemeinde-SVrdquo Diese ist aber mit weitaus weniger Rechten ausgestattet und daher kein Ersatz fuumlr eine funktionierende KSV Nuumltzlich kann dieses Gremium aber beispielsweise sein wenn es darum geht sich uumlber Probleme mit Raumlum-lichkeiten oder Ausstattung auszutauschen denn diese muss der Schultraumlger bezahlen

40

Landesschuumllervertretung (LSV)

Jede Schulart hat in Schleswig-Holstein eine eigene Landesschuumllervertretung (LSV) Die LSVen sind im Grunde alle sehr aumlhnlich aufgebaut

Die Aufgabe der (LSV) ist es die schleswig-holsteinischen Schuumllerinnen und Schuumller zu vertreten und die Schuumllervertretungen in den einzelnen Schulen in ihrer Arbeit zu unterstuumltzen Finanziert wird sie vom Land Schleswig-Holstein und unterstuumltzt sowohl durch eine Landesverbindungslehrkraft als auch durch das fuumlr Bildung zustaumlndige Ministerium

Die LSV besitzt mehrere GremienDas Landesschuumllerparlament Jede Schule kann zum Landesschuumllerparlament (LSP) eine Delegierte oder einen Delegierten entsenden Dieses bildet das legis-lative Gremium Verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland ist es der Bun-destag Auf LSPs werden also wichtige Themen diskutiert und dann abgestimmt Diese Dinge werden dann vom Landesvorstand umgesetzt

Der Landesvorstand Der Landesvorstand (LaVo) setzt sich aus bis zu zehn De-legierten zusammen einer Landesschuumllersprecherin oder einem Landesschuuml-lersprecher (LSSpr) und ihren bzw seinen bis zu neun Stellvertreterinnen und Stellvertretern Da jede Schule eine Delegierte oder einen Delegierten bestim-men darf koumlnnen bis zu zehn Schulen im LaVo vertreten sein Der LaVo ist das exekutive Organ verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland also die Bun-desregierung Die oder der LSSpr waumlre die Bundeskanzlerin oder der Bundes-kanzler und die anderen LaVo-Mitglieder waumlren die Minister

Der Vorstand hat engen Kontakt zum Bildungsministerium den Bildungspoliti-kerinnen und Bildungspolitikern der Landtagsfraktionen Landeselternbeiraumlten Jugendorganisationen und vielen mehr Durch geschicktes Nutzen und Pflegen dieses Netzwerkes versucht er Forderungen die das Landesschuumllerparlament stellt durchzusetzen

sect

41

SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

Die Homepage der LSV in Schleswig-Holsteinhttpwwwschuelervertretungde

LSV (II)

Auszligerdem ist er Ansprechpartner fuumlr aktuelle politische Fragen und repraumlsen-tiert die Meinung der Schuumllerschaft Auch umgekehrt funktioniert der WegSo helfen wir allen Schuumllerinnen und Schuumllern die uns darum bitten in Rechts-fragen bei Projektideen Umsetzungsschwierigkeiten in Konfliktfaumlllen und bei allen anderen Problemstellungen In den Haumlnden haltet ihr mit dieser Broschuumlre auch ein Projekt der Landesschuuml-lervertretung durchgefuumlhrt von Generationen von Landesvorstaumlnden

Wie ihr in der Landesschuumllervertretung aktiv werden koumlnnt und warum ihr das unbedingt solltet das steht auf einer Extra-Seite am Ende der Broschuumlre (bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X)

42

Legasthenie - Foumlrderung

Wenn bei dir eine Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRSLegasthenie) festgestellt

wird dann hast du das Recht auf besondere Foumlrderung Nachteilsausgleich und

evtl Notenschutz

Die LRS muss von der Schule anerkannt werden externe Gutachten koumlnnen als

Referenzen herangezogen werden haben aber keine rechtliche Bedeutung

Das Recht auf besondere Foumlrderung heiszligt dass du Anspruch auf spezielle Foumlr-

dermaszlignahmen hast Dazu gehoumlrt zuerst einmal die Erstellung eines individuel-

len Lernplans Oft gehoumlren auch besondere Lerngruppen dazu in denen du mit

anderen Betroffenen auszligerhalb des regulaumlren Unterrichts gefoumlrdert wirst Die

Schule darf die Teilnahme an solchen Veranstaltungen fuumlr verbindlich erklaumlren

Dann musst du dort mitmachen auch wenn du es nicht moumlchtest

Nachteilsausgleich heiszligt dass im Unterricht und bei Klassenarbeiten Ausgleichs-

maszlignahmen wegen der LRS ergriffen werden Der LRS-Erlass schreibt nicht

vor welche Maszlignahmen dies sind schlaumlgt aber Beispiele vor Am haumlufigsten wird

die Verlaumlngerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten angewendet Der Zeitzu-

schlag (meist 15-20 der Arbeitszeit) soll es dir ermoumlglichen Texte zu lesen

und uumlber Rechtschreibprobleme nachzudenken

Welche Hilfen zum Einsatz kommen entscheidet die Klassenkonferenz (bdquoKlas-

senkonferenzldquo auf S 35) Der Beschluss muss schriftlich dokumentiert werden

Zusaumltzlich gibt es den sog bdquoNotenschutzrdquo Er soll dich von ungerechtfertig-

ten Nachteilen durch den Rechtschreibteil deiner Schulnoten befreien In al-

len schriftlichen Arbeiten werden Rechtschreibfehler dann nicht bewertet

sect

43

Erlass zur Foumlrderung von Schuumllerinnen und Schuumllern mit LRS vom 27 6 2008

httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLegasthenie__

blob=publicationFilepdf

Erlaumluterung zu diesem Erlasshttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceFAQFAQ_LRS__

blob=publicationFilepdf

Legasthenie - Foumlrderung (II)

Selbst bei Diktaten zaumlhlt nur dein individueller Leistungsfortschritt nicht die

eigentliche Fehlerzahl

Hierbei geht es nur um reine Rechtschreibfehler Aus einer LRS koumlnnen auch

noch andere Fehler (beispielsweise Lese- oder Grammatikfehler) entstehen die

nicht unter den Notenschutz fallen

Notenschutz gibt es houmlchstens bis zum mittleren Schulabschluss Mit dem Errei-

chen der Oberstufe ist es mit diesen Regelungen vorbei

Weiterhin wird der Notenschutz ausgesetzt wenn deine Rechtschreibleistungen

uumlber ein halbes Schuljahr lang bdquoausreichendrdquo oder besser sind Die LRS wird da-

durch aber nicht aberkannt Anspruch auf Foumlrdermaszlignahmen hast du immer noch

und der Notenschutz kann wieder eingesetzt werden falls sich deine Leistungen

verschlechtern

Wenn du also Probleme mit deiner Rechtschreibung hast dann wende dich an

deine Deutsch- oder deine Verbindungslehrkraft Dort erfaumlhrst du auch wer an

deiner Schule fuumlr Legasthenie-Fragen zustaumlndig ist (denn die Schule sollte dafuumlr

auf jeden Fall jemanden haben)

sect44

bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 sect 7 (bdquoZusaumltzliche Vermerkerdquo)

httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

Legasthenie - Note im Fach Deutsch

Nicht wenn Schuumllerinnen oder Schuumller wegen ihrer LRS Notenschutz genieszligen

Rechtschreibleistungen duumlrfen dann nicht in die Note einflieszligen

Schau dir hierzu am besten das Kapitel bdquoLegasthenie - Foumlrderungldquo auf S 42

an

Falls die Deutschnote aufgrund des Notenschutzes keine Rechtschreibleistungen

enthaumllt muss aber ein entsprechender Vermerk im Zeugnis angebracht werden

Er lautet dann in der Regel bdquoDie Rechtschreibleistungen im Fach XY entspra-

chen nicht den Anforderungen sie sind in der Note nicht enthaltenrdquo

Ein Schuumller mit Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRS) wird im Fach Deutsch wegen seiner schwachen Rechtschreibung schlechter benotet

Ist das zulaumlssig

sect

45

Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

LehrplanLehrplanhtml

Lehrplaumlne - Inhalt

Ein Schuumller interessiert sich fuumlr den Inhalt der Lehrplaumlne verschiedener

Faumlcher

Wo kann er nachschlagen

Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen jederzeit die Lehrplaumlne bei den einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrern einsehen denn diese verfuumlgen in den aller-meisten Faumlllen uumlber eine gedruckte Version Alternativ koumlnnen die derzeit guumllti-gen Lehrplaumlne auch online abgerufen werden

sect46

SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

Leistungsstand - Auskunft

Nein denn alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen gemaumlszlig ihrem Alter uumlber ih-ren Leistungsstand unterrichtet werden Der entsprechende Passus im Schulge-setz ist freilich etwas vage formuliert und die genaue Interpretation obliegt den Lehrkraumlften Ein Recht darauf jederzeit eine Prognose uumlber die voraussichtliche Zeugnisnote zu erhalten laumlsst sich hieraus also sicherlich nicht herleiten Zu einer allgemeinen und ehrlichen Einschaumltzung deiner derzeitigen Leistungen im Vergleich mit den Anforderungen des Faches sollte die Lehrkraft aber bereit sein

In der Oberstufe sind deine Rechte noch etwas deutlicher formuliert Hier hast du Anspruch zweimal pro Halbjahr mit der Lehrkraft uumlber deinen Leistungs-stand zu sprechen davon einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Auf dei-nen Wunsch hin ist das auch im Einzelgespraumlch moumlglich Auch hier gilt aber Auf eine konkrete Prognose der Zeugnisnote musst du unter Umstaumlnden verzichten

Eine Schuumllerin moumlchte gern wissen wie sie gerade in Erdkunde steht und ob sie sich noch reinhaumlngen muss oder dem Unterricht eher lockerer folgen kannDarf die Lehrerin sich weigern ihr die Fragen zu beantworten

sect

47

SchulG 2011 sect 13 (bdquoLernmittelrdquo)

SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

Lernmittel - Wer zahlt die

Wir muumlssen in Franzoumlsisch Deutsch und Spanisch jeweils eine Lektuumlre und

in Mathematik einen Taschenrechner anschaffen Das ist mit der Zeit eigentlich

ziemlich teuer

Wie viel muss ein Schuumller fuumlr Unterrichtsmaterialien zahlen

Die Schule kann von euch fuumlr alle Lernmittel die ihr auch auszligerhalb der Schule privat nutzen koumlnnt einen Kostenbeitrag verlangen und wird von diesem Recht in der Regel auch Gebrauch machen Bei Taschenrechnern und Lektuumlren geht man davon aus dass eine private Nutzung in erheblichem Umfang moumlglich ist dement-sprechend ist die Umlage der Anschaffungskosten auf die Schuumllerschaft zulaumlssig

Nichts bezahlen muumlsst ihr nur fuumlr Schulbuumlcher (das sind Buumlcher die nur im Un-terricht und fuumlr dessen Vor- und Nachbereitung eingesetzt werden koumlnnen) so-wie Gegenstaumlnde die fuumlr den Unterricht verwendet werden und dauerhaft in der Schule verbleiben

Wenn das Geld zu Hause sehr knapp ist (bdquosozialer Haumlrtefallrdquo) kann euch der Schultraumlger (das ist nicht die Schulleitung sondern in der Regel die Gemeinde oder Stadt) auch uumlber die obigen Ausfuumlhrungen hinaus Lernmittel zur Verfuumlgung stellen

Wenn es euch endguumlltig zu viel wird seid ihr aber auf keinen Fall nur zum Nichts-tun verdammt Die Schulkonferenz hat das Recht fuumlr diese Zusaumltze Houmlchstbe-traumlge festzulegen die dann verbindlich sind Stoszligt einfach eine entsprechende Diskussion an vielleicht kommt ihr zu einem fuumlr alle Beteiligten akzeptablen Beschluss

Alles uumlber die Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

sect48

SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften

Natuumlrlich nicht Die Schule darf Sachverhalte nicht politisch einseitig behandeln sondern ist zur parteipolitischen Neutralitaumlt verpflichtet Die Lehrkraft muss ihre eigene Meinung also im Unterricht der politischen Bildung ihrer Schuumllerinnen und Schuumller unterordnen

Politische Inhalte muumlssen im Unterricht immer kritisch und kontrovers also nicht einseitig behandelt werden

Eine Lehrerin lobt in ihrem Unterricht die Ziele einer Partei und vernach-laumlssigt dabei andere politische Gruppierungen Auf den Vorwurf reagiert sie mit der Aussage dass die Meinungsfreiheit ihr das Recht gebeDarf die Lehrerin nur eine einzelne Partei so positiv hervorheben

sect

49

SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

Nachsitzen

Ich habe mehrfach die Hausaufgaben nicht gemacht Jetzt will die Lehrerin

mich nach der Schule nachsitzen lassen

Darf eine Lehrerin mich nachsitzen lassen

Daruumlber laumlsst sich tatsaumlchlich streiten Grundsaumltzlich darf deine Lehrkraft dich nachsitzen lassen um schuldhaft versaumlumten (also geschwaumlnzten) Unterricht nachzuholen Sie muss dies aber vorher deinen Eltern ankuumlndigen du kannst also nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden

Wenn du nicht den Unterricht geschwaumlnzt sondern nur deine Hausaufgaben nicht gemacht hast kannst du in der Tat damit argumentieren dass dies ja nicht unter das bdquoNachholen schuldhaft versaumlumten Unterrichtsrdquo faumlllt Die Lehrkraft hat aber trotzdem das Recht dich die Hausaufgaben nachschreiben zu lassen Dein einzi-ger Vorteil waumlre dann dass du dich dieser Taumltigkeit in den eigenen vier Waumlnden widmen darfst

Zu einem erzieherischen Gespraumlch oder einer Ermahnung kann die Lehrkraft dich auf jeden Fall laumlnger in der Schule behalten

sect50

Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruumlche Prozesskostenrdquo)

Verwaltungsgerichtsordnung sect 80 (bdquoBesondere Verfahren fuumlr Anfechtungs- und Verpflichtungsklagenrdquo)httpdejureorggesetzeVwGO80html

Notengebung - falsche Bewertung

Versuche zuerst immer mit deiner Lehrerin oder deinem Lehrer persoumlnlich zu spre-chen Wenn das nicht klappt wende dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft und bitte diese mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer zu sprechen um eine Loumlsung zu finden Wenn die Probleme nicht nur bei dir auftreten dann informiere in jedem Fall die SV diese bekommt Ruumlckmeldungen von allen Klassen und kann dement-sprechend handelnBei der Bemessung der Zeugnisnote sollen die Unterrichtsbeitraumlge (im Wesentlichen deine muumlndliche Mitarbeit und deine Hausaufgaben) ein groumlszligeres Gewicht haben als die Klassenarbeiten und Leistungsnachweise Dies ist in den Lehrplaumlnen der einzelnen Faumlcher festgelegt Ab der Oberstufe ist es sogar per Erlass vorgeschrieben Auszliger der Aussage dass die muumlndliche Leistung mehr zaumlhlen muss als die schriftliche gibt es aber keine Vorgaben Die Lehrkraft ist also nicht verpflichtet beispielsweise im haumlufig genannten 6040-Verhaumlltnis zu bewerten Auch die Fachschaftskonferenz darf bei den Gewichtungsvorgaben mitredenIn der Oberstufe hast du das Recht regelmaumlszligig uumlber deinen Leistungsstand informiert zu werden Das muss mindestens zweimal pro Halbjahr geschehen einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Der Vorgang muss im Klassenbuch dokumentiert wer-den Nutze dieses Recht auf jeden Fall um potenzielle Probleme fruumlh zu erkennen und auszuschaltenWenn die Zeugnisnote fuumlr die Versetzung oder fuumlr deinen Abschluss von Bedeutung ist hast du die Moumlglichkeit einen formalen Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt einzulegen Uumlber diesen Widerspruch entscheidet dann zunaumlchst die Schule (oder ge-nauer Die Schulleitung) Gegen die Entscheidung kann man noch eine offizielle Klage einreichen Die Kosten des Verfahrens traumlgt das Land Mit einem Widerspruch faumlhrst du aber schon sehr schwere Geschuumltze auf uumlberlege also gut ob es sich wirklich lohnt

Mein Lehrer moumlchte mir im Zeugnis eine Vier geben obwohl ich zwei Drei-en in den Arbeiten und auch recht gute Tests geliefert habeWas muss ich machen wenn ich mich falsch benotet fuumlhle

sect

51

bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 20 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

Broschuumlre des Ministeriums fuumlr Bildung und Wissenschafthttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschueren

BildungAbiturProfiloberstufe__blob=publicationFilepdf

Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung

Im Zeugnis nach der 12 Klasse habe ich dreimal weniger als zwei No-

tenpunkte Vor allem Mathe liegt mir gar nicht

Wie sieht es mit den Chancen einer Abiturzulassung aus Gibt es eine Moumlglich-

keit Mathe zu umgehen

Es ist so dass man in bis zu sieben einbringungspflichtigen Kursen unter fuumlnf Notenpunk-ten bekommen darf Das bedeutet aber nicht dass man mit acht Semesternoten unter fuumlnf Punkten automatisch durchfaumlllt Es sind naumlmlich nicht alle Kurse einbringungspflich-tig So muumlssen zB jeweils alle vier Semesternoten der drei Kernfaumlcher und aller Abitur-pruumlfungsfaumlcher eingebracht werden Die genauen Zahlen zur Einbringungspflicht findet ihr in der unten genannten Broschuumlre des Bildungsministeriums

Man kann zB 17 Fehlkurse haben und trotzdem das Abitur bestehen man kann aber auch nur 8 Fehlkurse haben und erhaumllt keine Zulassung zu den schriftlichen Abiturpruuml-fungen (nach 122) bzw muumlndlichen Abiturpruumlfungen (nach 131) je nachdem wann die Grenze zu den acht einbringungspflichtigen Fehlkursen uumlberschritten ist Der erste Teil des Abiturergebnisses ergibt sich aus den Semesternoten von denen ins-gesamt 36 eingebracht werden muumlssen Wenn die Bedingungen erfuumlllt sind werden ein-fach die besten erreichten Noten ergaumlnzt In diesem Block koumlnnen maximal 600 Punk-te erreicht werden 200 Punkte aus den Semestern sind fuumlr das Bestehen im Abitur erforderlich

Im zweiten Block den Abiturpruumlfungen an sich sind maximal 300 Notenpunkte erreich-bar Die Berechnung ist ganz einfach Bei vier Pruumlfungsfaumlchern werden die jeweiligen Pruumlfungsergebnisse verfuumlnffacht und dann addiert bei fuumlnf Pruumlfungsfaumlchern jedes Er-gebnis vervierfacht und dann addiertNicht ganz so einfach ist die Auswahl der Pruumlfungsfaumlcher Jedes Aufgabenfeld (naturwis-senschaftlich gesellschaftswissenschaftlich und sprachlich-literarisch-kuumlnstlerisch) muss einmal vertreten sein Auch hierzu steht Genaueres in der Broschuumlre des Ministeriums

sect52

SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren

Nein das duumlrfen sie selbstverstaumlndlich nicht Die Lehrer unterliegen einer Auf-sichtspflicht durch die sie verpflichtet sind alle Schuumller zu beaufsichtigen Diese Aufsichtspflicht erschlieszligt sich aus dem gebotenen Schutz von Minderjaumlhrigen und aus der Fuumlrsorge- und Verkehrssicherungspflicht wodurch diese Regel auch fuumlr volljaumlhrige Schuumller gilt

Wird ein Schuumller vor der Tuumlr stehen gelassen ist diese Aufsicht nicht mehr gege-ben Ein Lehrer darf einen Schuumller auch nicht als Strafe waumlhrend des Unterrichts vor die Tuumlr schicken Auch die Lehrkraft selbst darf die unter seiner Aufsicht stehenden Schuumller nicht alleine lassen es sei denn er gibt einen verbindlichen Arbeitsauftrag

Bei uns an der Schule schlieszligen einige Lehrer 5 Minuten nach Unterrichts-beginn einfach die Tuumlr ab und lassen Verspaumltete nicht mehr in die Klasse Teil-weise tragen sie dafuumlr sogar Fehlstunden ein

Duumlrfen sie das

sect

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bdquoEmpfehlungen zum Sportunterricht bei erhoumlhter Ozonbelastungrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

SchulrechtSchulgesetzRechtsquellenEmpfehlungSportOzon__blob=publicationFilepdf

Ozonbelastung und Sportunterricht

Sie duumlrfte ist aber durch eine Empfehlung des Ministeriums angehalten es lie-ber bleiben zu lassen Bei einer Ozonkonzentration von mehr als 180 microg msup3 sind die Sportlehrkraumlfte aufgefordert sportliche Dauerbelastungen im Freien (womoumlglich gar unter freier Sonne) moumlglichst zu vermeiden Auszligerdem sollen Sportlehrkraumlfte auf die individuellen Empfindlichkeiten einzelner Schuumllerinnen und Schuumller gegenuumlber Ozon Ruumlcksicht nehmen

Wenn die Ozonkonzentration 360 microg msup3 uumlberschreitet sollte der Sportunter-richt aus Vorsorgegruumlnden sogar ganz eingestellt werden

Das Radio meldet andauernd dass die Ozonbelastung schon auf uumlber 180

Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Auszligenluft gestiegen ist Doch deine Sport-

lehrerin will einen Dauerlauf durch den Park machen

Darf bei diesem Wetter im Freien Sportunterricht stattfinden

sect54

Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

Pausen

Na klar Pausen sind wichtig Die Pausenzeiten werden durch die Schulkonferenz festgelegt

Die Laumlnge der Schulstunden ist per Erlass auf 45 Minuten festgelegt Hiervon kann die Schule aus organisatorischen oder paumldagogischen Gruumlnden auch abwei-chen und beispielsweise Unterricht in 90-Minuten-Bloumlcken durchfuumlhren Fairer-weise sollten damit dann aber auch laumlngere Pausen einhergehen

Schaut euch einfach mal bei anderen Schulen in der Umgebung um und ver-gleicht die Pausenregelungen Wenn ihr dabei feststellt dass es an anderen Schulen wirklich ein groumlszligeres Verhaumlltnis von Pausen- zu Unterrichtszeit gibt dann sprecht eure Schulleitung darauf an oder thematisiert das Problem auf der naumlchsten Schulkonferenz Sie hat das Recht die Pausenordnung zu aumlndern

Eure Lehrkraumlfte duumlrfen die Stunden auch nicht beliebig uumlberziehen Vergleicht hierzu den Artikel bdquoEnde der Schulstunde - Klingelzeichenldquo auf S 23

Kann nicht laumlnger Pause sein Wer legt die Pausenzeiten fest

sect

55

SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien vom 1 Oktober 2008httplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

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Lehrplan WiPo fuumlr die Sek IhttplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=44

Lehrplan WiPo fuumlr die Oberstufehttplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

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Praktika

Die Schuumllerinnen der 9 Klasse moumlchten gern ein Praktikum machen um sich

auf ihr spaumlteres Berufsleben vorzubereiten

Welche Moumlglichkeiten haben sie

Die Zeiten an denen am Gymnasium nur ein Wirtschaftspraktikum in der 12 Klasse verbindlich war sind schon lange vorbei Inzwischen sind auch an den Gymnasien zwei mindestens ein- und moumlglichst zweiwoumlchige Praktika vorge-schrieben Ein Betriebspraktikum in der Sekundarstufe I und ein Wirtschafts-praktikum in der Sekundarstufe II Ersteres findet uumlblicherweise in der 8 oder 9 letzteres in der vorletzten Klassenstufe statt

Das Praktikum ist an den Wirtschafts-Politik-Unterricht angegliedert Ihr habt also auch ein Recht darauf dass euer Praktikum im Unterricht angemessen vor-bereitet betreut und nachbereitet wird

Genauere Details zum Ablauf der Praktika regelt uumlbrigens die Schulkonferenz Wenn ihr also mit der Organisation unzufrieden seid ist dies das passende Gre-mium um Veraumlnderungen am gaumlngigen Verfahren zu beschlieszligen

Mehr zum Sinn und zur angemessenen Hinfuumlhrung auf die verschiedenen Prakti-ka verraten euch die Lehrplaumlne

sect56

SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

Die Landesschuumllervertretunghttpwwwschuelervertretungde

Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft

Wenn du ein Problem mit einer Lehrkraft (oder mit deiner Schulleiterin bzw deinem Schulleiter) hast - oder diese eines mit dir - dann kannst du dir tatkraumlf-tige Unterstuumltzung suchen

Frag einfach jemanden aus deiner SV ob sie oder er dir hilft dich beraumlt und dich bei den Gespraumlchen unterstuumltzt Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreter haben das Recht dir bei der Wahrnehmung deiner Rechte insbesondere bei Be-schwerden oder bei Ordnungsmaszlignahmen zu unterstuumltzen Sie haben auch haumlu-fig schon Erfahrung bei der Vermittlung zwischen Schuumllerschaft und Lehrkraumlften gesammelt und kennen die dir zustehenden Rechte sehr genau

Genauso kannst du dich auch an deine Verbindungslehrkraft wenden Rein formal soll diese zwar nur die Schuumllervertretung als Organ unterstuumltzen und nicht dich als Einzelperson in der Praxis nehmen es die in dieses Amt Gewaumlhlten damit aber meist nicht so genau und sind auch gerne bereit mit dir uumlber dein Problem zu reden und Loumlsungen zu suchen

Auch die Landesschuumllervertretung steht dir mit Rat und Tat zur Seite Sie hat viele Moumlglichkeiten und hilft dir zum Beispiel sollte es um rechtliche Fragen gehen oder eine formelle Beschwerde ohne Nennung deines Namens an das Bil-dungsministerium gesandt werden

Stress mit deinem Lehrer

Du bist nicht allein

sect

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bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

Profile

Wir sind 31 Lernende und wollen gern ein aumlsthetisches Profil belegen Unsere

Schulleiterin richtet dieses trotz unserer Bitten nicht ein

Wann darf muss ein Profil eingerichtet werden

Uumlber die Einrichtung der Profile entscheidet die Schulleitung auf Basis der von der Schulkonferenz beschlossenen Grundsaumltze Jede Schule sollte (im Regelfall) mindestens ein sprachliches und ein naturwissenschaftliches Profil anbieten Was daruumlber hinausgeht ist optional Einen Anspruch auf die Einrichtung eines aumlsthe-tischen Profils habt ihr also nicht

Die Erstellung eines Profils ist mit viel Arbeit verbunden Es muss uumlber profil-gebende und profilergaumlnzende Faumlcher entschieden werden diese muumlssen ihren Unterricht aufeinander abstimmen und es muumlssen zahllose didaktische Uumlberle-gungen angestellt werden Ein neues Profil laumlsst sich also nicht in ein paar Tagen aus dem Boden stampfen sondern die Profilfestlegung ist in der Regel eine lang-fristige Entscheidung der Schule die auch mit dem Schulprogramm in Einklang stehen sollte

Auf lange Sicht sind natuumlrlich Aumlnderungen des Profilangebotes moumlglich insbe-sondere wenn uumlber mehrere Jahrgangsgenerationen hinweg ein groszliges Interesse an einem bestimmten Profil besteht

sect58

SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

Rauchen in der Schule

Gar nicht auch dann nicht wenn du volljaumlhrig bist Gemaumlszlig Schulgesetz darf auf dem gesamten Schulgelaumlnde und bei allen schulischen Veranstaltungen (selbst dann wenn diese auszligerhalb des Schulgelaumlndes stattfinden) nicht geraucht wer-den Ebenso gilt ein Alkoholverbot In beiden Faumlllen beruft sich der Gesetzgeber dabei auf die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule die als Vorbild fuumlr ein Leben ohne Abhaumlngigkeit von Suchtmitteln fungieren soll

Einzig bei nichtschulischen Veranstaltungen darf der Schultraumlger (das ist die Stadt oder Gemeinde und nicht die Schulleitung) Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot erlassen er muss dies aber nicht tun Innerhalb des eigentlichen Gebaumludes ist das Rauchen in jedem Fall immer verboten

Ich bin 17 und seit zwei Jahren Raucher Zu Hause darf ich das in der Schule nicht

Ab wann darf man in der Schule rauchen

sect

59

Erlass bdquoUmsetzung der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 18 April

2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUmsetzungRechtschreibung__blob=publicationFilepdf

Rechtschreibreform

Eine Schuumllerin ist nicht damit einverstanden dass ihre Klassenarbeit nach

den Regeln der neuen Rechtschreibung korrigiert wird Sie erklaumlrt dass auch

einige bekannte Schriftstellerinnen und namhafte Verlage die alte Rechtschrei-

bung verwenden

Wie schaut die Lage aus

Ab dem Beginn des Schuljahres 2008 2009 darf an den Schulen in Schleswig-Holstein nur noch nach den Rechtschreibregeln von 2006 unterrichtet und be-wertet werden Die Schuumllerin liegt also falsch

sect60

Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010

httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

blob=publicationFilepdf

Religionsgemeinschaften

Ja Mitglieder aller Religionsgemeinschaften haben ein Recht darauf zu beson-deren Festen ihrer Glaubensrichtung an Gottesdiensten oder anderen religioumlsen Veranstaltungen teilzunehmen um ihre jeweilige Religion damit auszuuumlben Sie sind dann fuumlr die Veranstaltung vom Unterricht beurlaubt und haben danach un-terrichtsfrei Dies ergibt sich aus dem Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo

Fuumlr das Christentum bezieht sich diese Regelung laut Erlass insbesondere auf den Reformationstag Fronleichnam und Allerheiligen Fuumlr andere Religionsgemein-schaften ist dies nicht (mehr) festgelegt Erfahrungsgemaumlszlig werden Beurlaubun-gen aber problemlos fuumlr das Opfer- und auch fuumlr das Zuckerfest ausgesprochenSiehe hierzu auch den Artikel bdquoBuszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterrichtldquo auf S 14

Ein muslimischer Schuumller moumlchte den Feiertag des Opferfestes mit seiner Fa-milie bzw in der Moschee verbringen

Kann er sich hierfuumlr von der Schule beurlauben lassen

sect

61

SchulG 2011 sect 7 (bdquoReligionsunterricht Bekenntnis- und Weltanschauungsschulenrdquo)

Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juli 2010

httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

blob=publicationFilepdf

Religionsunterricht - Teilnahme

Die Eltern einer Schuumllerin moumlchten nicht dass ihre Tochter am Religions-

unterricht teilnimmt Die Religionslehrerin behauptet aber die Schuumllerin habe

keine Wahl

Wer hat Recht

Die Grundsaumltze deiner Erziehung werden von deinen Eltern entschieden Des-halb koumlnnen sie auch entscheiden ob du am Religionsunterricht teilnimmst oder nicht und dich gegebenenfalls davon abmelden Du erhaumlltst dann auf jeden Fall gleichwertigen Unterricht in einem anderen Fach In Schleswig-Holstein ist dies das Fach Philosophie

Ab dem 14 Geburtstag steht dir selbst das Recht zu uumlber die Teilnahme am Re-ligionsunterricht zu entscheiden Du darfst dich dann eigenstaumlndig dort abmelden - oder dich sogar eigenstaumlndig wieder anmelden wenn deine Eltern bis dahin anders entschieden haben

sect62

SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

Samstagsschule

Uumlber die Anzahl der Unterrichtstage entscheidet die Schulkonferenz Wende dich an deine Schuumllervertretung und bitte sie einen entsprechenden Antrag auf der naumlchsten Schulkonferenz zu stellen Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst Wenn ihr also den Schulelternbeirat (das ist quasi die SV der Eltern) mit guter Vorarbeit auf eure Seite bringt habt ihr zwei Drittel der Stimmen und es sollte mit dem freien Samstag klappen

Alles weitere zur Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

Ich habe die 6-Tage-Woche satt Am Freitagabend kann ich nicht weggehen weil ich am Samstag wieder Schule habe

Was mache ich gegen Samstagsschule

sect

63

Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden auf Grund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juni 2011

httpsdocsgooglecomviewerurl=httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloads

Witterungsverhaeltnisse__blob=publicationFilepdf

Website des Bildungsministeriums httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEBildung_nodehtml

Schneefrei

Schneeverwehungen Eisregen und glatte Straszligen Was will man mehr im

Winter Doch auch die Schulbusse fahren nicht mehr und mit dem Fahrrad

packe ich mich andauernd auf die Schnauze

Darf ich bei solchem Winterwetter zu Hause bleiben

Bei extremen Wetterlagen oder schlechten Straszligenverhaumlltnissen kann vom Mi-nisterium fuumlr Bildung Unterrichtsaufall angeordnet werden Davon erfahrt ihr auf der Webseite des Ministeriums im Rundfunk und von eurer Schule Wenn also zB die Straszligen so glatt sind dass keine Busse mehr fahren dann sind die Chancen gut dass die Schule ausfaumlllt

Wenn es keinen offiziellen Unterrichtsausfall gibt eure Eltern aber aufgrund der Witterungs- und Straszligenlage eine bdquobesondere Gefaumlhrdungrdquo auf eurem Schulweg vermuten dann duumlrfen deine Eltern auch selbst entscheiden ob du zur Schule musst oder nicht Falls sie dich zu Hause behalten zaumlhlt dein Fernbleiben vom Unterricht nicht als unentschuldigtes Fehlen

sect64

SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

Schriftliche Missbilligung

Deine Klassenkameradin irrt sich Schriftliche Missbilligungen sind eine ganz normale Maszlignahme der Schule bei so genannten bdquoErziehungskonfliktenrdquo Sie koumlnnen in solch einer Situation bedenkenlos ausgesprochen werden Auch wenn du mehrmals zu spaumlt kommst oder regelmaumlszligig deine Hausaufgaben nicht machst kann eine schriftliche Missbilligung erfolgen - genauso wie in zahlreichen ande-ren Situationen Allerdings hat solch eine Missbilligung noch keinerlei ernste Konsequenzen

Anders sieht es da schon mit einem schriftlichen Verweis aus Dies ist eine offizi-elle Ordnungsmaszlignahme der Schule Sie hat den Rang eines Verwaltungsaktes wird zu den Akten genommen und der Schuumller muss vorher gehoumlrt werden Bevor es zu einem solchen Verweis kommen kann muss es aber schon zu schwerer wie-genden Fehltritten gekommen sein beispielsweise zur Anwendung von Gewalt

Meine Klassenkameradin treibt es auf die Spitze Sogar ich bin schockiert wenn ich manchmal mitkriege wie sie mit meiner Lehrerin spricht Sie macht aber weiter weil sie denkt dass ihr nichts passieren koumlnne - fuumlr eine Missbilli-gung reiche so etwas nicht

Wann bekommt man eine schriftliche Missbilligung

sect

65

SchulG 2011 sect 27 (bdquoUntersuchungenrdquo)

Landesverordnung bdquouumlber die schulaumlrztlichen Aufgabenrdquo vom 16072008

sect2 bdquoUntersuchungenrdquo httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=SchulC384AufgV+SHamppsml=bsshoprod

psmlampmax=trueampaiz=true

Schularzt - Teilnahmepflicht

Eine Schuumllerin moumlchte sich nicht vom Schularzt untersuchen lassen

Kann sie dazu gezwungen werden

Nein zumindest in den allermeisten Faumlllen nicht Es gibt zwei schulaumlrztliche Untersuchungen deren Durchfuumlhrung unausweichlich ist

bull Alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen sich vor dem Besuch der Grundschule untersuchen lassen

bull Wenn du dich in der Oberstufe fuumlr ein sportliches Profil entscheidest bist du ebenfalls verpflichtet vorher an einer Untersuchung teilzunehmen

In allen anderen Faumlllen ist die schulaumlrztliche Untersuchung ein freiwilliges Angebot

sect66

Schulaufsicht

SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und -lehrerrdquo)

SchulG 2011 Achter Teil sect125 - sect131

Kontakt und Aufgaben httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltungschulaufsichtSchulaufsicht_nodehtml

Achtung Folgende Loumlsungswege sollten nur eingeschlagen werden wenn eine schulinterne Loumlsung mit Hilfe der SV der Verbindungslehrkraft und gegebenen-falls der Landesschuumllervertretung nicht zu finden ist Die Beschwerde bei der Schulaufsicht kann sehr weitreichende Folgen haben

Bei Beschwerden koumlnnt ihr euch an die Schulaufsicht im Ministerium fuumlr Bildung wenden Dies kann insbesondere von Noumlten sein wenn an eurer Schule Gesetze gebrochen werden es sich um Beschwerden uumlber die Schulleitung handelt oder es um Probleme geht die die Schulleitung nicht zu loumlsen vermag (zB bei hohem Unterrichtsaufall oder Problemen mit dem Schultraumlger) Die Schulaufsichtsbehoumlrde muss auf jeden Fall handeln wenn ihr Erkenntnisse vorliegen Das heiszligt dass ihr darauf achten muumlsst wie ihr Anfragen oder Be-schwerden formuliert denn diese koumlnnen groumlszligere Auswirkungen haben als ihr eigentlich beabsichtigt dies gilt insbesondere fuumlr die betroffene Lehrkraft Au-szligerdem ist es die Pflicht der Schulaufsicht die Arbeit der SV zu unterstuumltzen ihr koumlnnt also Hilfe von ihrer Seite verlangen

Eine anonymisierte Beschwerde oder Anfrage kann die Landesschuumllervertretung uumlbermitteln Falls ihr zB wissen wollt ob eure Schulleitung eure Rechte in einem Konflikt akzeptiert und gewaumlhrt aber nicht wollt dass sie direkt vom Bildungsministerium angerufen wird falls sie dies versehentlich nicht tut dann wird sich dieser Weg sicher lohnen Unter dem unten aufgefuumlhrten Link findet ihr nicht nur die Kontaktdaten der Schulaufsichtsbeamten fuumlr eure Schulart son-dern auch eine Aufschluumlsselung ihrer Aufgaben

An wen koumlnnen wir uns wenden wenn an unserer Schule Rechte gebrochen werden oder wir uns beschweren wollen

sect

67

SchulG 2011 sect 64 (bdquoLehrerkonferenzrdquo)

SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

Schulbuumlcher - Neuanschaffung

Uumlber die Anschaffung neuer Schulbuumlcher entscheidet die Lehrerkonferenz Diese kann jedoch nur auf Vorschlag der zustaumlndigen Fachkonferenz handeln

Da an jeder Fachkonferenzsitzung beratend auch bis zu zwei Schuumllerinnen oder Schuumller teilnehmen duumlrfen hat auch die Schuumllerschaft die Gelegenheit sich zu den neuen Buumlchern zu aumluszligern An einigen Schulen ist es sogar normal dass die Schuumllerinnen und Schuumller in den Fachkonferenzen mit abstimmen duumlrfen dies ist jedoch nicht direkt aus dem Schulgesetz abzuleiten

Unsere Atlanten enthalten noch die Sowjetunion und die Geschichtsbuumlcher

kennen den Mauerfall nicht

Wer entscheidet wann diese Buumlcher endlich ersetzt werden

Wie koumlnnen wir dabei mitbestimmen

sect68

Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung

SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

Meine Freunde und ich moumlchten nach der Schule zusammen Fuszligballspielen aber wir finden keinen geeigneten Platz

Koumlnnen wir die Schulsporthalle nutzen

Ja ihr koumlnnt dazu an eurer Schule eine Schuumllergruppe aufmachen (in diesem Fall vielleicht ganz pragmatisch die bdquoFuszligball-AGrdquo) und so auch Schulraumlumlich-keiten nutzen Das Ganze muss natuumlrlich im Rahmen der Moumlglichkeiten gesche-hen Gerade bei der Nutzung der Sporthalle muumlsst ihr euch also wahrscheinlich mit vielen anderen Interessenten absprechen und einigenAuch an eine Verantwortungsperson muss gedacht werden Entweder ihr sucht euch eine verantwortliche Lehrerin oder einen Lehrer oder eine Schuumllerin oder ein Schuumller uumlbernimmt die VerantwortungDie Schuumllerin oder der Schuumller muss mindestens 14 Jahre alt sein

sect

69

SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

Schuumllergruppen - Zulassung

Nein Das Argument mit dem bdquoprivaten Interesserdquo ist vollkommen irrelevant denn eigentlich kommt es bei Schuumllergruppen genau darauf an Sie sind im Ge-setz definiert als eine Gruppe von Schuumllerinnen und Schuumllern die ein fachliches sportliches kulturelles konfessionelles oder politisches Ziel verfolgen Die Hand-ballmannschaft geht einem sportlichen Ziel nach darf sich also ohne Probleme zu einer Schuumllergruppe zusammenschlieszligen Ihr muumlsst nur noch eine mindestens 14-jaumlhrige Verantwortungsperson benennen und eure schriftlich zusammenge-fasste Zielsetzung per Brief oder E-Mail an die Schulleitung senden

Als Schuumllergruppe habt ihr Anspruch auf kostenlose Schulraumlumlichkeiten auszliger-halb der Unterrichtszeit die ihr fuumlr eure Taumltigkeit nutzen koumlnnt Ihr braucht dazu eine Aufsichtsperson (Eltern Lehrkraft oder verantwortungsvolle Schuumllerinnen und Schuumller die dazu autorisiert wurden und mindestens 14 Jahre alt sind) Au-szligerdem duumlrft ihr eure Veranstaltungen am offiziellen Schwarzen Brett der Schu-le ankuumlndigen und eure eigene Schuumllerzeitung herausgeben

Eure Schuumllergruppe ist zunaumlchst einmal auf Mitglieder eurer Schule beschraumlnkt Wenn ihr Veranstaltungen mit schulexternen Leuten abhaltet dann muss die Schulleitung ihr Einverstaumlndnis dazu geben

Einige Schuumllerinnen moumlchten an der Schule eine Handballmannschaft gruumln-

den Dazu moumlchten sie nach dem Unterricht Schulraumlumlichkeiten nutzen und

Plakate aushaumlngen Die Schulleiterin verbietet das aber weil die Gruppe nur

ein privates Interesse verfolge

Hat sie das Recht dazu

sect70

Schuumllerstreik

SchulG 2011 sect 145 (bdquoEinschraumlnkung von Grundrechtenrdquo)

Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 9

httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

Nach einer katastrophalen Klassenarbeit bdquobestreiktrdquo eine Klasse den Unterricht

Ist es Schuumllern erlaubt zu streiken

bdquoSchuumllerstreiksrdquo im engeren Sinne gibt es eigentlich nicht Fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller gilt die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht im Rahmen des Schul-verhaumlltnisses fuumlr die meisten von ihnen sogar noch die Schulpflicht Auch auf das Grundgesetz koumlnnt ihr euch nicht berufen denn das Schulgesetz schraumlnkt in sect 145 einige eurer Grundrechte ganz legal ein

Das Bestreiken des Unterrichts ist also nichts anderes als unentschuldigtes Feh-len oder verweigerte Mitarbeit also unzulaumlssig Auch die Ahndung mit Diszipli-narmaszlignahmen ist (unabhaumlngig von der Anzahl der bdquoStreikendenrdquo) im Rahmen der Verhaumlltnismaumlszligigkeit moumlglichIn ihrem Erlass zur Stellung des Schuumllers in der Schule teilt auch die Kultus-ministerkonferenz diese Ansicht fuumlr mehr Hintergrundinformationen solltet ihr dort nachlesenDie Beschluumlsse der KMK sind aber nicht direkt verbindlich da das Land Schles-wig-Holstein ja alleine fuumlr sein Schulrecht verantwortlich ist

Nur auf eine Schule oder gar Klasse beschraumlnkt ist ein Schuumllerstreik also nicht nur recht ineffektiv sondern daruumlber hinaus auch kein guter Konfliktloumlsungsstil Auch landes- oder bundesweite Aktionen sind genauso unrechtmaumlszligig - von der medialen Schlagkraft her aber durchaus effektiv -)

sect

71

SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

Schuumllervertretung - Etat

Es gibt meist zwei Geldquellen fuumlr SVenDer Schultraumlger (also meistens die Stadt oder die Gemeinde) muss der SV einen gewissen Geldbetrag zur Verfuumlgung stellen Der muss im Haushaltsplan eurer Schule erscheinen fragt einfach bei eurer Schulleitung nachDieser Etat wird pro Haushaltsjahr gefuumlhrt Das heiszligt dass zu jedem Jahres-wechsel im Winter auch neues Geld zur Verfuumlgung stehtDas was ihr dann noch nicht genutzt habt ist wegDie Houmlhe eures Etats ist nicht festgelegt Der Schultraumlger kann also selbst ent-scheiden wie viel Geld ihr bekommt und diesen Betrag im Etat auch jedes Jahr aumlndernWie ihr an euer Geld herankommt ist ganz unterschiedlich eure Schulleitung muss euch aber auch hier beratenEin solcher Etat existiert im Uumlbrigen mit den gleichen Bedingungen auch fuumlr die Kreis- und die Landesschuumllervertretung Nur dass dann eben der Kreis bezie-hungsweise das Bundesland fuumlr den Etat aufkommen

Der zweite Weg ist das Durchfuumlhren von Veranstaltungen bei dem ihr beispiels-weise Kuchen verkaufen oder auch ein paar Euro Eintritt verlangen koumlnntBeachtet dabei aber die Einschraumlnkungen zum Warenverkauf ihr findet sie in dem Artikel bdquoVerkauf von Warenldquo auf S 93

Viele Veranstaltungsideen findet ihr in der Broschuumlre bdquoGeistesblitzrdquo die ihr un-ter wwwschuelervertretungde kostenfrei herunterladen koumlnnt

Die SV einer Schule moumlchte sich einen Briefkasten kaufen um uumlber ihn fuumlr alle

Mitschuumllerinnen und Mitschuumller erreichbar zu sein

Woher bekommt die SV das Geld

sect72

Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp

Klassensprecher

SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

Wer vertritt mich in der Schule

Zunaumlchst einmal natuumlrlich die Schuumllervertretung (SV) Diese besteht aus der Klassensprecherversammlung sowie der Schuumllersprecherin oder dem Schuumller-sprecher (und ggf ihrem oder seinem bdquoTeamrdquo) Naumlheres ist in dem Statut eurer SV nachzulesen (su)

Zusaumltzlich wird in den Klassen eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher gewaumlhlt die oder der die Klasse in der Klassensprecherversammlung vertritt und auch waumlhrend der Unterrichtszeit uumlber die SV und entsprechende Projekte berichten darfAn vielen Schulen wird je eine Klassensprecherin und ein Klassensprecher pro Klasse gewaumlhlt jedoch ist dies laut Gesetz nicht selbstverstaumlndlich

Sollte in einem Jahrgang nur in Kursen unterrichtet werden wird vom Jahrgang fuumlr je 15 Schuumllerinnen und Schuumller eine Vertreterin oder ein Vertreter fuumlr die Klassensprecherversammlung gewaumlhlt

Es kann auch noch eine Sprecherin oder ein Sprecher fuumlr einzelne Kurse gewaumlhlt werden die oder der dann aber auch nur fuumlr den Kurs betreffenden Fragen zu-staumlndig ist

Ob an deiner Schule die Schuumllersprecherin oder der Schuumllersprecher von allen Schuumllerinnen und Schuumllern oder von der Klassensprecherversammlung gewaumlhlt wird steht im SV-Statut deiner Schule (siehe auch bdquoSchuumllervertretung - Statutldquo auf S 73)

sect

73

SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

Bekanntmachung bdquoMusterstatut fuumlr Schuumllervertretungenrdquo vom 01042010

httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreter

MusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

Schuumllervertretung - Statut

Ja eine Schuumllervertretung verfuumlgt uumlber ein Statut Dieses koumlnnt ihr euch aumlhnlich wie eine Vereinssatzung oder eine Verfassung vorstellen

Das Statut regelt zum Beispiel wer die Schuumllersprecherin oder den Schuumllerspre-cher waumlhlt wie groszlig das SV-Team ist ob es noch Aumlmter (wie die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Klassensprecherversammlung) gibt und viele andere Dinge

Wenn ihr kein eigenes Statut habt dann ist fuumlr euch neben den Regelungen im Schulgesetz das vom Bildungsministerium entworfene Musterstatut guumlltig Dieses kann eure Klassensprecherversammlung aber veraumlndern und damit von dem Musterstatut des Ministeriums abweichen Das ist im Schulgesetz eindeutig festgelegt Alle eure Regelungen muumlssen dabei aber im Einklang mit den Bestim-mungen im Schulgesetz stehen

Ihr habt somit die Moumlglichkeit die Form der Demokratie in eurer Schuumllerschaft selbst zu bestimmen

Ich bin in der SV aktiv und habe gehoumlrt dass wir so was wie eine Satzung

brauchen

Stimmt das

Was ist das wo bekommen wir das her und wofuumlr brauchen wir das

sect74

Schuumllerzeitung - Gruumlndung

SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

Landespressegesetz vom 31012005 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

Ich habe Lust eine witzige Schuumllerzeitung herauszubringenWas muss man bei der Gruumlndung einer Schuumllerzeitung beachten

Fuumlr das Gruumlnden einer Schuumllerzeitung brauchst du aumluszligerst aktive Mitschuumlle-rinnen oder Mitschuumller mit denen du eine kreative Redaktion gruumlndest Die ge-setzliche Regelung obliegt dem Landespressegesetz und somit unterscheidet ihr euch nicht von einer bdquonormalen Zeitungrdquo auszliger dass sie von Schuumllerinnen und Schuumllern verfasst und in der Schule verteilt wird

Viel Spaszlig

sect

75

SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule

Schuumllerzeitungen stehen laut Schulgesetz auszligerhalb der Verantwortung der Schule Dies bedeutet dass die Schulleitung keine Moumlglichkeit hat einzugreifen Tut sie dies doch verstoumlszligt sie gegen das Gesetz Die Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen sich in so einem Fall an die Schulaufsicht oder natuumlrlich an die Landesschuumllervertretung wenden

Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat zwar nicht die Moumlglichkeit die Her-ausgabe der Zeitung zu verbieten allerdings kann er als Hausherr der Schule den Verkauf und die Verteilung auf dem Schulgelaumlnde untersagenJedoch nur wenn der ordnungsgemaumlszlige Schulbetrieb durch die Zeitung gestoumlrt wird oder zB insbesondere Persoumlnlichkeitsrechte beeintraumlchtigt werden

Es finden sich aber immer Wege die Zeitung zu verbreitenAllerdings solltet ihr euch uumlberlegen was genau in dem Artikel steht Unwahr-heiten und Geruumlchte duumlrfen natuumlrlich nicht verbreitet werden und Persoumlnlich-keitsrechte nicht verletzt werden

Fairplay ist also von allen Seiten gefragt

Schuumller haben sich zu einer Redaktion an unserer Schule zusammenge-

schlossen und geben eine Zeitung heraus in der ein ruumlder Artikel uumlber einen

Lehrer erscheinen soll Der Schulleiter verbietet die Herausgabe der Zeitung

Darf er das

sect76

Grundgesetz Art 5 httpwwwbundestagdedokumenterechtsgrundlagengrundgesetzindexhtml

SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

Landespressegesetz vom 31012005 sect1 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

Schuumllerzeitung - Zensur

NeinFuumlr Schuumllerzeitungen gilt dasselbe wie fuumlr allgemeine ZeitungenIhr genieszligt laut Grundgesetz Artikel 5 uneingeschraumlnkte Pressefreiheit und BerichterstattungsfreiheitEine Zensur der Artikel darf demzufolge auch nicht stattfinden Auch das Pres-serecht garantiert euch freie Meinungsaumluszligerung

Ich habe einen Artikel in der Schuumllerzeitung geschrieben in dem ich eine Lehrerin massiv angegriffen habe jedoch nicht unsachlich war Der wurde von der betreffenden Lehrerin zensiert

Darf sie vor der Veroumlffentlichung der Schuumllerzeitung Artikel verbieten oder aumlndern

sect

77

SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

SchulG 2011 sect 67 (bdquoBeanstandungs- und Eilentscheidungsrechtrdquo)

SchulG 2011 sect 68 (bdquoVerfahrensgrundsaumltzerdquo)

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist DAS Gremium uumlberhaupt an eurer Schule denn die Schul-konferenz ist das houmlchste beschlussfassende Organ und selbst der Schulleiter muss die Beschluumlsse die dort gefasst werden umsetzen

Wenn die Schulkonferenz also sagt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller an jedem Tag nach 15 Stunden die Arbeit an den Hausaufgaben abbrechen darf dann muumlssen die Schulleitung und die Lehrkraumlfte dies akzeptieren auch wenn sie gegen diese Entscheidung sind Allerdings gilt das auch umgekehrt fuumlr Eltern und Schuumller (be-achtet bei diesem Beispiel den uumlbernaumlchsten Absatz)

Die Schulkonferenz besteht zu je 13 aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehr-kraumlfte Eltern und der Schuumllerschaft alle sind somit zunaumlchst gleichberechtigt Von daher ist es wichtig dass jede Schuumllerschaft auch wirklich Schuumllerinnen und Schuuml-ler in die Schulkonferenz entsendet

Daruumlber hinaus ist es wichtig zu wissen dass die Lehrkraumlfte in der Schulkonfe-renz fuumlr einige Punkte uumlber die die Schulkonferenz beraumlt und abstimmt ein Einspruchsrecht (Veto) besitzen (zB Grundsaumltze fuumlr Hausaufgaben und Klas-senarbeiten) In diesen Faumlllen muss dann nicht nur die Mehrheit der Schulkon-ferenzmitglieder sondern auch die Mehrheit der Lehrkraumlfte in der Schulkon-ferenz einem solchen Antrag zustimmen Welche Bereiche dies betrifft ist im Paragraphen 63 des Schulgesetzes nachzulesen

Die Schulkonferenz entscheidet uumlber viele wichtige Punkte zB einen Vorschlag zum Schulnamen die Einfuumlhrung einer Ganztagsschule uumlber die Dauer von Klas-senarbeiten im Rahmen ihrer Moumlglichkeiten uumlber die Haus- und Schulordnung und auch uumlber die Tatsache ob samstags Unterricht stattfindet oder nicht Welche Ent-scheidungskompetenzen sie genau hat ist recht ausfuumlhrlich in sect 63 des Schulgeset-zes aufgelistet

Die Schulkonferenz ist also ein sehr wichtiges Gremium Daher nutzt die Schulkon-ferenz zur Umsetzung eurer Wuumlnsche und Ziele

sect78

Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht

SchulG 2011 sect 132 (bdquoSchulpsychologischer Dienstrdquo)

Eine Schuumllerin der 8a scheint groszlige seelische Probleme zu haben Die Klas-se weiszlig davon und wendet sich an die Klassenlehrerin die eine Schulpsycholo-gin zu Rate zieht Jene moumlchte das betroffene Maumldchen genauer untersuchen Die Schuumllerin ist mit einer Untersuchung einverstanden will jedoch nicht dass ihre Eltern davon erfahren

Muss die Schulpsychologin die Eltern unterrichten

Nein denn vertrauliche Daten duumlrfen nur mit der schriftlichen Zustimmung der oder des Betroffenen uumlbermittelt und nur in nicht automatisierten DateienAkten gespeichert werden

Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen deshalb offen mit Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen uumlber ihre Probleme sprechen ohne dass die Eltern informiert werden duumlrfen Dies gilt im Uumlbrigen auch bei Schuumllerinnen und Schuumllern die noch nicht volljaumlhrig sind

sect

79

SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungrdquo)

Bekanntmachung bdquoDer Soziale Tag - Geltende Regelungen fuumlr die Schulen Rahmenbedingungen fuumlr die Teilnahme ab 2012rdquo vom 13 Maumlrz

2012httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenSozialerTag__

blob=publicationFilepdf

Schulsammlungen und Sozialer Tag

Hier gilt ein ganz klares bdquoJeinrdquoZwar sind laut sect 29 des Schulgesetzes Sammlungen und Warenverkaumlufe grundsaumltzlich verboten jedoch koumlnnen Ausnahmeregelungen getroffen werden Der Erfahrung nach werden diese in einem recht groszligzuumlgigen Rahmen gewaumlhrt

Uumlber Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes bei Schulveranstaltungen entscheidet die Schulkonferenz Diese Regelung greift dann wenn ihr den Warenverkauf auszligerhalb der Unterrichtszeit organisiert Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes und der Sammlungen kann nur die Schulaufsichtsbehoumlrde also das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft erlassen Eure Lehrkraft oder eure Schulleitung wird euch bei der Bean-tragung dieser Ausnahme sicherlich mit Rat und Tat zur Seite stehen

Meistens werden diese Sammlungen aber auch ohne eine beantragte Genehmigung un-ter Absegnung der Schulleitung durchgefuumlhrt Probleme sind daraus bisher nicht ent-standen dies ist aber rechtlich nicht ganz korrekt

Und sollte eine Ausnahme mal nicht erteilt werden Betaumltigt euch in eurer Freizeit Anderen Menschen zu helfen ist das Engagement immer wert

AnmerkungIn dem besonderen Falle des Vereins bdquoSchuumller Helfen Lebenrdquo welcher der Landes-schuumllervertretung abstammt wird jaumlhrlich zum Sozialen Tag eine Genehmigung des Bil-dungsministeriums ausgestellt dass der Soziale Tag als bdquoUnterricht in anderer Formrdquo gilt Eine weitere Genehmigung zum Engagement zum Sozialen Tag ist deshalb im Sin-ne der Schulsammlungen nicht notwendig

In einem armen Land der Welt herrscht eine Hungersnot

Wir wollen helfen

Duumlrfen wir in der Schule Geld Sachguumlter zu solchen Anlaumlssen sammeln

sect80

Lehrplan Biologie httplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=18

SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

Sexualkunde

Nein Die Schule ist zwar laut Schulgesetz lediglich verpflichtet Sexualkunde im Unterricht faumlcheruumlbergreifend zu behandeln In welchen Faumlchern das geschieht bleibt hier aber zunaumlchst offen

Genauer regeln dies Lehrplaumlne Im Lehrplan des Faches Biologie ist das Thema Sexualkunde explizit enthalten und eure Lehrerin oder euer Lehrer muss sich an diesen Lehrplan halten Sexualkunde muss also im Fach Biologie unterrichtet werden In anderen Faumlchern wird das Thema dann begleitend oder faumlcheruumlber-greifend behandelt

Der Lehrplan Biologie sieht das Thema Sexualkunde in den Klassenstufen 5-10 (G9) bzw 5-9 (G8) je zweimal vor In welchen Klassenstufen das Thema an wel-cher Schulart vorgesehen ist koumlnnt ihr in dem Lehrplan nachlesen

Ein Lehrer weigert sich im Biologieunterricht Sexualkunde zuunterrichten Er ist der Meinung das koumlnnten auch andere Fachlehreruumlbernehmen

Stimmt das

sect

81

SchulG 2011 sect 45 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

Strafarbeiten - Alle werden bestraft

Meine Klassenkameradin spielt immer Streiche in der Klasse Meine Leh-

rerin will von uns wissen wer es ist sonst wuumlrde sie alle bestrafen Ich will sie

aber nicht verpetzen auch wenn ich ihr Verhalten nicht gut finde

Darf die Lehrerin alle fuumlr etwas bestrafen das nur eine begangen hat

Nein eine ganze Klasse darf nicht fuumlr etwas bestraft werden das nur eine Ein-zelperson gemacht hat

Die Lehrkraft koumlnnte jedoch zu einer paumldagogischen Erziehungsmaszlignahme grei-fen wenn sie der Meinung ist dass dies noumltig sei um eure Loyalitaumlt zu demjeni-gen der die Regeln verletzt hat in Frage zu stellenDiese paumldagogischen Maszlignahmen liegen im Ermessen der Lehrkraft ihr koumlnnt euch aber bei der Schulleitung beschweren sollten sie euch nicht angemessen erscheinen

Eine Gruppenbestrafung ist in unseren Augen in der Regel nicht angemessen das ist aber wie schon gesagt ErmessenssacheUnterstuumltzung auch in der Diskussion mit Lehrkraumlften und Schulleitungen be-kommt ihr von eurer Schuumllervertretung und auch von der Landesschuumllervertretung

Ihr solltet aber uumlberlegen ob ihr der betreffenden Mitschuumllerin oder dem betref-fenden Mitschuumller nicht mal ein paar Takte erzaumlhlt damit ihr nicht dauernd in unangenehme Situationen kommt

sect82

SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen

Nein stupides Abschreiben ist nicht erlaubt bdquoStrafarbeitenrdquo muumlssen immer so ge-staltet sein dass du erkennst was dein Fehlverhalten war Lehrkraumlfte haben auch das Recht mit dir erzieherische Gespraumlche zu fuumlhren Wenn du geschwaumlnzt hast musst du die versaumlumten Stunden nachholen

Stoumlrst du den Unterricht mit einem Gegenstand darf dir dieser weggenommen werden

Sehen die Lehrkraumlfte keine andere Moumlglichkeit dein Verhalten zu aumln-dern oder sehen sie sogar eine Gefahr fuumlr andere Menschen dann kannst du eine muumlndliche oder schriftliche Missbilligung oder sogar einen schriftli-chen Verweis bekommen Auch kannst du von schulischen Veranstaltungen oder - bis zu zwei Wochen - vom Unterricht ausgeschlossen werden und sogar in die Par-allelklasse oder auf eine andere Schule versetzt werden Alles auszliger der Versetzung auf eine andere Schule wird durch die Klassenkonferenz beschlossen Die Bestrafung muss in einem angemessenen Verhaumlltnis zur Tat stehen

Keine Lehrkraft darf dich schlagen oder dich auf andere Art und Weise verletzen

Wenn du bestraft wirst hast du immer das Recht dich zu verteidigen und eine Person deines Vertrauens aus der Schule als Unterstuumltzung zu diesem Gespraumlch mitzunehmenAuszligerdem muss dich die Lehrkraft ermahnt haben Wenn der Zweck fuumlr die Bestra-fung aufgrund der vorherigen Ermahnung nicht erreicht werden kann darfst du auch ohne Androhung bestraft werdenWenn du an eine andere Schule uumlberwiesen werden sollst geht das nur mit Entschei-dung des Bildungsministeriums auf Antrag der Schulleitung

Du hast was angestellt und sollst jetzt 100 Mal bdquoIch soll den Unterricht nicht stoumlrenrdquo aufschreiben

Musst du das

sect

83

SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

Strafarbeiten - Beweise

Die Lehrerin hat meiner Freundin und mir eine Strafarbeit aufgegeben

weil sie dachte wir haumltten laut uumlber das letzte Fuszligballspiel gesprochen und

nicht dem Unterricht zugehoumlrt Dabei habe ich sie nur nach einem Fuumlller

gefragt

Duumlrfen Lehrkraumlfte ohne handfesten Grund Strafarbeiten schreiben lassen

Nein Ohne jeden Grund duumlrfen Lehrkraumlfte Schuumllerinnen und Schuumller nicht zu Extraarbeit verdonnernIhr solltet moumlglichst versuchen Unklarheiten sofort zu klaumlren Ein Gespraumlch nach Ende der Stunde kann auch schon hilfreich sein

Der Grund fuumlr eine Strafarbeit ist jedoch in der Regel nicht eine einzige gefluumls-terte kurze Frage an eine Mitschuumllerin oder einen Mitschuumller Wenn der Grund hier beispielsweise das Stoumlren des Unterrichtes waumlre dann waumlren der Straf-arbeit sicherlich noch andere Ermahnungen vorausgegangen Eine Strafarbeit muss immer angemessen zum Vergehen sein

sect84

SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo der Schuumllervertretungrdquo)

SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern

Nein Eine Schulleiterin oder ein Schulleiter hat die Pflicht bei Problemen zwi-schen Schuumllerinnen oder Schuumllern und Lehrkraumlften oder auch Eltern zu vermit-teln denn sie oder er ist fuumlr die paumldagogische Arbeit an der Schule verantwort-lich und dazu zaumlhlt auch ein angenehmes Unterrichtsklima

Bei Streitigkeiten kann allerdings auch die Schuumllervertretung (Landesschuumller-vertretung) die Beratungslehrkraft oder die Verbindungslehrkraft helfen

Es gibt ziemlich heftige Probleme zwischen uns und unserem Lehrer die beide Seiten gerne geloumlst haumltten Der Schulleiter hat es aber nun satt staumlndig zwischen uns vermitteln zu muumlssen Deshalb geht er auf kein Gespraumlch mehr ein

Darf der Schulleiter ein Gespraumlch mit Schuumllern oder Lehrern verweigern

sect

85

SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

Taumluschungsversuch

Waumlhrend einer Mathearbeit schaut eine Schuumllerin auffaumlllig unter ihren

Tisch Die Lehrerin bemerkt dies und findet das Biobuch mit der richtigen

Loumlsung Die Arbeit der Schuumllerin wird nicht gewertet Die Schuumllerin bekommt

eine schriftliche Missbilligung

Ist das Verhalten der Lehrerin erlaubt

Ja denn es gibt keine eindeutige Vorgabe mehr wie mit Taumluschungsversuchen bei schriftlichen Leistungsnachweisen umgegangen werden mussSomit liegt dies im Ermessen der Lehrkraft vorausgesetzt es bleibt im erlaubten RahmenAllerdings ist das Ausstellen einer schriftlichen Missbilligung in diesem Fall unuumlblich sofern es sich bei der betreffenden Schuumllerin oder dem betreffenden Schuumller nicht um eine bdquoWiederholungstaumlterinrdquo oder einen bdquoWiederholungstauml-terrdquo handelt

Denn Eine schriftliche Missbilligung ist rechtlich gesehen eine Maszlignahme die bei Erziehungskonflikten eingesetzt wird also i d R bei Fehlverhalten im Um-gang mit Mitschuumllerinnen und Mitschuumllern Verstoumlszligen gegen die Hausordnung Beschaumldigungen am Gebaumlude oder AumlhnlichemWeit verbreitet ist als Reaktion auf den o g Vorfall hingegen das Benoten der Arbeit mit der Note bdquoUngenuumlgendrdquo (6)

sect86

Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

Tests - unangekuumlndigt

Ja Denn Tests zaumlhlen zum Bereich der muumlndlichen Leistung und in diesem Be-reich gibt es keine Einschraumlnkungen wie oft Leistungen abgefragt werden duumlr-fen und ob diese Abfragen angekuumlndigt sein muumlssen Zu diesem Bereich zaumlhlen naumlmlich auch deine normalen muumlndlichen Aussagen im Unterricht - und dort wird man ja auch nicht vorgewarnt dass man gleich drankommt

Uumlbrigens Tests duumlrfen nicht mehr Aufgaben enthalten als in 20 Minuten zu bewaumlltigen sind Sollten die unangekuumlndigten Tests also aumlhnlich lang sein wie Klassenarbeiten und oder deutlich mehr als 20 Minuten dauern dann ist dies unzulaumlssig

Unser Lehrer schreibt mindestens zweimal im Monat unangekuumlndigte Tests bei denen 34 der Klasse bdquounter dem Strichrdquo liegen (5 und schlechter) Wenn er die Tests wenigstens ankuumlndigen wuumlrde koumlnnte man sich ja zumindest vorbereiten

Darf eine Lehrkraft unangekuumlndigte Tests schreiben

sect

87

SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV

Eine Schuumllersprecherin die auch Delegierte der Schule zum Landesschuumller-

parlament (LSP) ist moumlchte eine Sitzung des LSPs besuchen Ihre Klassenleh-

rerin verbietet das

Darf die Lehrerin das Wie kann sich die Schuumllerin dagegen wehren

Nein denn Mitglieder der Schuumllervertretungen (SVen) der Kreisschuumller-vertretungen (KSVen) und Landesschuumllervertretung (LSV) erhalten durch das Schulgesetz fuumlr ihre Taumltigkeit Unterrichtsbefreiung

Ein SV-Mitglied (also u a alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher) hat ein Recht auf Unterrichtsbefreiung von bis zu zwoumllf Unterrichtsstunden im Schuljahr

Ist sie oder er in der KSV erhaumllt sie oder er bis zu weiteren sechs Befrei-ungsstunden um ihre oder seine Arbeit auszufuumlhren Analog dazu verhaumllt sich die Mitgliedschaft in der LSV diese bringt noch einmal bis zu zwoumllf Stunden Unterrichtserleichterung

Die Kreisschuumllersprecherin oder der Kreisschuumllersprecher -sofern in deinem Kreis vorhanden- darf sich zusaumltzlich bis zu eine Unterrichtsstunde pro Woche vom Unterricht befreien lassen Die Landesschuumllersprecherin oder der Landes-schuumllersprecher sogar bis zu zwei Stunden pro Woche Diese Stunden koumlnnen auch jeweils aneinandergehaumlngt werden also zum Beispiel ein achtstuumlndiger Schultag im Monat

Allerdings hat diese eigentlich sehr freundliche Regelung einen kleinen Haken Die Anspruumlche bestehen nur auf max die angegebene Stundenzahl Die konkrete Zahl legt die Schulleitung fest dieses Kontingent das ihr erfragen koumlnnt duumlrft ihr dann aber voll ausschoumlpfen

sect88

Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

Unterricht selbst gestalten

Ein formales Recht an der Festlegung der Unterrichtsinhalte aktiv mitzuarbei-ten gibt es im schleswig-holsteinischen Schulrecht nicht Schon aus den Bildungs-zielen der Schule laumlsst sich aber herleiten dass eure Erziehung zu muumlndigen und selbststaumlndigen Buumlrgerinnen und Buumlrgern auch das kritische Auseinandersetzen mit den Inhalten des Unterrichts miteinbeziehen

Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist der Ansicht dass ihr eurer persoumlnlichen Reife eurem Kenntnisstand und eurem Alter entsprechend Gelegenheit erhalten sollt euch an der Auswahl des Lehrstoffs der Bildung von Schwerpunkten und der Festlegung der Reihenfolge zu beteiligen Auch zur Unterrichtsform koumlnnt ihr Vorschlaumlge machen

Falls eure Vorschlaumlge nicht beruumlcksichtigt werden koumlnnen sollte die Lehrkraft zumindest die Gruumlnde hierfuumlr nennen koumlnnen

Der KMK-Beschluss ist rechtlich nicht verbindlich aber eine gute Diskussions-grundlage ist er allemal

Ein Schuumller moumlchte sich aktiv an der Unterrichtsplanung beteiligen Er macht konkrete Vorschlaumlge zum aktuellen Thema Sein Lehrer ist aber dagegen und weigert sich sogar zu erklaumlren warum

Darf der Lehrer das

sect

89

Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts

Wir sind alle total verzweifelt Wir quaumllen uns durch den Matheunterricht

weil wir absolut nichts mehr verstehen Trotzdem muumlssen wir planmaumlszligig die

Arbeiten schreiben

Kann eine Lehrerin Arbeiten schreiben lassen wenn keiner den Stoff verstan-

den hat

Prinzipiell ja aber es waumlre doch ratsam ein klaumlrendes Gespraumlch mit der Lehr-kraft zu fuumlhren und um Aufschub zu bitten

Fuumlr die Oberstufe gilt Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss eine Klassen-arbeit genehmigen wenn mindestens ein Drittel der abgegebenen Arbeiten mit weniger als vier Punkten bewertet wurde

In diesem Fall muss die Schulleiterin oder der Schulleiter zuvor die Meinung der entsprechenden Fachlehrkraft und der Klassensprecherin oder des Klassenspre-chers einholen

Sollte sich die Situation nicht verbessern und es wiederholt zu derartigen Prob-lemen kommen sprecht unbedingt noch einmal mit der Lehrkraft oder lasst euch wenn auch dies nichts nuumltzt von eurer SV vertreten Dabei kann es hilfreich sein wenn ihr auch eure Eltern um Unterstuumltzung bittet und somit zB Hilfe durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Klassenelternbeirats erhaltet

sect90

Erlass bdquoUnterricht am letzten und ersten Schultag vor und nach den Ferienrdquo vom 23 Juni 1999

httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUnterrichtLetzErstSchultag__

blob=publicationFilepdf

Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende

Die Entscheidung uumlber die Unterrichtsdauer an diesen Tagen liegt allein in der Verantwortung der SchulenEs gibt dazu keine Vorgaben vom Ministerium mehrOftmals beschlieszligen die jeweiligen Schulkonferenzen jedoch Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsdauer an den entsprechenden Tagen um eine Einheitlichkeit zwi-schen den Schuljahren zu erreichenFrag einfach in deiner Schule nach

Wenn du einen diesbezuumlglichen Antrag an die Schulkonferenz stellen willst dann hilft dir vielleicht der Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77 weiter

Die Sommerferien nahen Am letzten Schultag soll noch kompletter Unter-richt gemacht werden Wir sollen noch in der 6 Stunde Unterricht haben und dann erst unser Zeugnis bekommen

Wie ist die Sachlage

sect

91

SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

Veranstaltungen organisieren

Eine Schulleiterin verbietet der SV einen Basar innerhalb der Schule

durchzufuumlhren

Darf die Schulleiterin das

Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat in der Schule das Hausrecht dh sie oder er kann bestimmen was in der Schule gemacht wird (sofern das Gesetz oder sonstige Rechts- und Verwaltungsvorschriften keine klare Regelung vorsehen)

Jedoch hat die SV die Moumlglichkeit sich an die Schulkonferenz zu wenden Wenn die Schulkonferenz dem Antrag der SV stattgibt ist die Schulleiterin oder der Schulleiter dazu verpflichtet den Beschluss umzusetzen

Im Allgemeinen duumlrfen Waren jeglicher Art waumlhrend Schulveranstaltungen -und eine solche wollt ihr organisieren- nicht verkauft werden Uumlber Ausnahmen ent-scheidet die Schulkonferenz jedoch sehen die Eltern und Lehrkraumlfte hier meist keinen EinwandDie Entscheidung der Schulkonferenz kann ohne Mehrheit der Lehrkraumlfte ge-troffen werden (vgl sect63 Schulgesetz)Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

sect92

SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

SchulG 2011 sect 62 (bdquoZusammensetzung der Schulkonferenzrdquo)

Verbindungslehrkraumlfte

Die Verbindungslehrkraft wird von den Schuumllerinnen und Schuumllern zu Beginn des Schuljahres fuumlr zwei Jahre gewaumlhlt und bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt

Die Verbindungslehrkraumlfte sind nach dem Schulgesetz dazu aufgefordert an SV-Sitzungen teilzunehmen um die SV-Meinung zu kennen sie zu unterstuumltzen und im Konfliktfall zwischen der SV und der Schulleitung zu vermittelnDie Verbindungslehrerin und oder der Verbindungslehrer sollen die SV-Interes-sen gegenuumlber der Schulleitung und der Lehrerschaft vertreten Sie oder er hat dabei eine beratende Funktion

Die Verbindungslehrkraft dient jeder einzelnen Schuumllerin und jedem einzelnen Schuumller als Ansprechperson bei Problemen Mit der neuen Schulkonferenzrege-lung ist sie (automatisch) Mitglied der Schulkonferenz mit Rede- und Antrags-recht (ohne Stimmrecht)

Welche Funktionen und Aufgaben hat eine Verbindungslehrkraft

sect

93

SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

Verkauf von Waren

Die SV einer Schule moumlchte in den Pausen Schokoladenriegel und Cola verkau-

fen um die SV-Kasse aufzubessern

Darf sie das

Es gab fruumlher einmal tatsaumlchlich einen Erlass der es verbot in der Schule Suumlszlig-waren aller Art oder Getraumlnke mit einem hohen Gehalt an Suumlszligungsmitteln zu verkaufen Der ist aber schon seit 2003 auszliger Kraft gesetzt - wer also noch etwas anderes behauptet der hat geschlafen

Grundsaumltzlich ist der Verkauf von Waren in der Schule und auf Schulveranstal-tungen allerdings verboten Wenn es im schulischen Interesse ist dann kann die Schulkonferenz gluumlcklicherweise Ausnahmen zulassen Beantragt also in diesem Gremium einfach fuumlr die SV einen entsprechenden Beschluss zu fassen und eu-rem Vorhaben steht nichts mehr im Wege

sect94

SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungenrdquo)

SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

Verlassen des Schulgelaumlndes

Das Problem ist dass Freistunden meist innerhalb der Schulzeit liegen Das be-deutet dass du uumlber die Schule (genauer die Landesunfallkasse) versichert bist Verlaumlsst du das Schulgelaumlnde allerdings verlierst du diesen VersicherungsschutzWenn dir also etwas passiert kann die Schule dafuumlr nicht haften Deshalb hat die Schule gegenuumlber Minderjaumlhrigen eine Aufsichtspflicht Mit Eintritt in die Ober-stufe darfst Du das Schulgelaumlnde verlassen da du die Schule freiwillig besuchst Dann ist es auch egal ob du noch minderjaumlhrig bist

Andere Regelungen kann die Schulkonferenz treffen So gibt es die Moumlglichkeit dass die Eltern minderjaumlhriger Schuumllerinnen und Schuumller schriftlich bestaumltigen dass ihnen bewusst ist dass die Aufsichtspflicht der Lehrkraumlfte an der Schulgren-ze endet und Schuumllerinnen und Schuumller bei solcherlei bdquoAusfluumlgenrdquo dadurch nicht mehr uumlber die Unfallkasse des Landes sondern nur noch privat versichert sind

Dieses Recht muss die Schulkonferenz aber erst einraumlumen es sollte in der Schulordnung festgehalten werden

Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

Neulich haben Freunde und ich Aumlrger bekommen weil wir in der Freistunde zum Baumlcker gegangen sind um uns etwas zum Essen zu kaufen Die Baumlckerei liegt aber nur auf der anderen Straszligenseite die allerdings nicht mehr zum Schulgelaumlnde gehoumlrt

Darf man in Freistunden das Schulgelaumlnde verlassen

sect

95

Erlass bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom 19 Mai 2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

Leitfaden zum Nachschlagen bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom Maumlrz 2008

httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschuerenBildungLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

Wandertage - Anzahl

Seit zwei Jahren haben wir keinen Wandertag mehr gemacht dabei wuumlr-

den wir uns so gern das neue Museum fuumlr Technik ansehen Unsere Lehrerin ist

aber der Meinung dass wir noch eine ganze Menge lernen muumlssen und deshalb

keine Zeit dafuumlr bleibt

Haben wir ein Recht auf Wandertage

Nein Ein Recht auf Wandertage hat keine Schuumllerin und kein Schuumller aller-dings sollten fruumlher pro Schuljahr jaumlhrlich fuumlnf Wandertage durchgefuumlhrt wer-den wenn sie im Zusammenhang mit dem Unterrichtsthema stehen Diese Rege-lung ist zwar aufgehoben aber verweisen kann man in Debatten mit Lehrkraumlften darauf Als sinnvoll erachtet der jetzt guumlltige Erlass das Lernen am anderen Ort in jedem Fall auch

Der Besuch eines technischen Museums ist zB sinnvoll wenn man sich in Physik mit dem Aufbau eines Motors beschaumlftigt

Wandertage sind aber keine touristischen Reisen Urlaub auf Mallorca ist also nicht drin

Also uumlberzeugt eure Lehrkraft dass Unterricht auszligerhalb der Schule lustig und sinnvoll sein kann

sect96

SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

Werbung Sponsoring und Schenkungen

Generell hat der Schultraumlger dafuumlr zu sorgen dass der Schule noumltige Dinge wie ein DVD-Player zur Verfuumlgung stehen Allerdings ist es zulaumlssig wenn Firmen oder auch Eltern der Schule Anschaffungen spenden damit die Schuumllerinnen und Schuumller die Moumlglichkeit haben zB einen Lehrfilm in Biologie zu sehen (Schenkung)

Dabei darf auch der Name der Firma oder der Eltern veroumlffentlicht werden wenn diese etwas spenden Dieser Werbeeffekt durch die Schule muss aber deut-lich hinter den schulischen Nutzen zuruumlcktreten Auszligerdem muss das Ganze mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sein so duumlrfen bei-spielsweise Parteien nicht genannt werden

Wir brauchen einen DVD-Player da unser alter kaputt ist und wir keine Bio-Lehrfilme sehen koumlnnen Der Schulleiter sagt dafuumlr gaumlbe es kein Geld Schuumller haben im Geschaumlft gefragt ob sie der Schule einen schenken Der Schulleiter sagt dies sei nicht erlaubt

Stimmt das

sect

97

SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruchrdquo)

Widerspruch gegen Noten

Eine Schuumllerin hat im Zeugnis eine 5 in Englisch bekommen bezweifelt aber

dass die Lehrerin sie richtig benotet hat weil die letzten zwei Arbeiten eine 3

waren und sie muumlndlich auch nicht so schlecht ist

Was kann sie machen

Zunaumlchst einmal bietet sich immer an mit der betreffenden Lehrkraft daruumlber zu sprechen wie die Note zustande gekommen ist Wenn dies allerdings nicht hilft dann kann sich jede Schuumllerin und jeder Schuumller bei der Schulleitung beschweren

Wenn die 5 aber zu einer Nichtversetzung fuumlhrt oder Auswirkungen auf den an-gestrebten Schulabschluss hat kann formeller Widerspruch eingelegt werden uumlber den die Schule entscheidet

Dazu solltest du dich zunaumlchst an deine Schulleitung wenden Am besten erfolgt dies schriftlich Wenn der Widerspruch abgelehnt wird kannst du dann eine Kla-ge bei dem zustaumlndigen Gericht einlegen Die Kosten fuumlr das Verfahren traumlgt das Land

sect98

SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

Zeugnis - Ausgabeverweigerung

Nein denn unabhaumlngig von anderweitigen Verpflichtungen gegenuumlber der Schule haben Schuumllerinnen und Schuumller am Ende des Schuljahres in jedem Fall immer Anspruch auf ein Zeugnis

Ein Schuumller hat am Ende des Schuljahres die Schulbuumlcher nicht abgegeben Der Klassenlehrer haumlndigt ihm daraufhin kein Zeugnis aus und sagt das koumlnne er sich abholen wenn er seine Schulbuumlcher zuruumlckgegeben haumltte

Ist das rechtens

sect

99

SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

ry=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung

In einem Zeugnis taucht ploumltzlich der Kommentar des Schulleiters auf der den

Leistungsabfall der Schuumllerin kritisiert

Kann das sein

Grundsaumltzlich obliegt die Bewertung der Leistungen der Schuumllerinnen und Schuuml-ler der Beurteilung durch die Lehrkraumlfte Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Ausuumlbung ihrer bzw seiner paumldagogischen Verantwortung korrigierend eingreifen

sect100

Hierfuumlr gibt es leider keine entsprechenden Rechte Logisch ist jedoch dass du puumlnktlich beim Schulbus warst und damit deine Puumlnktlichkeit

eingehalten hast

Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen

Nein Es ist eindeutig entschuldigtes Fehlen Wenn es beweisbar ist dass der Schulbus fuumlr deine Verspaumltung verantwortlich ist dann kannst du ja nichts dafuumlr

Glaubt dir deine Lehrerin oder dein Lehrer nicht empfiehl ihr oder ihm doch sich beim Busunternehmen zu erkundigen

Wenn du jedoch den Bus verpasst hast der puumlnktlich fuhr dann bist du unent-schuldigt fehlend

Mein Schulbus ist wegen eisglatter Straszligen neulich eine halbe Stunde zu spaumlt in der Schule angekommen Deshalb kam ich zu spaumlt zum Unterricht und wurde dafuumlr eingetragen weil mein Lehrer mir nicht geglaubt hatDarf ich als unentschuldigt eingetragen werden wenn mein Schulbus Verspauml-tung hat

sect

101FUN FACT

Dass die Muumlhlen der Buumlrokratie langsam mah-len ist fuumlr erfahrene LSV-Mitglieder schon laumlngst

keine Neuigkeit mehr Dass sich das Schulrecht aber tatsaumlchlich so langsam an die Realitaumlt anpasst haumltten auch wir

nicht gedacht

-- ZITAT --

Erlass des Ministeriums fuumlr Bildung und Kultur vom 3 Juni 2010 - III 321

Der Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinldquo vom 21 Februar 1995 (NBl MFWKMFBWS Schl-H S 200) wird wie folgt

geaumlndert

[]

b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Worte bdquonach Artikel 21 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reichldquo ersetzt durch

die Worte bdquonach Artikel 5 Abs 5 des Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhlldquo

-- ZITAT ENDE --

II

Index

AAbitur 2 51

Siehe auch SchulabschlussAbschluss

Siehe SchulabschlussAbwahl von Personen 3 4AG

Siehe ArbeitsgemeinschaftAkte

Siehe SchuumllerakteAlkohol 58Allerheiligen 14Arbeit

Siehe KlassenarbeitArbeitsgemeinschaft 39 68 69Arzt

Siehe Schularzt Siehe auch Schulpsychologischer Dienst

Attest 26Aufsicht 9 52Ausflug

Siehe SchulausflugAuskunft 16Ausschluss 35 52 82Aussperren

Siehe Ausschluss

BBaseball-Caps 10Befreiung

Siehe Freistellung vom UnterrichtBeratungslehrer 84Berichterstattungsfreiheit

Siehe PressefreiheitBeschwerde 11 56Bestrafung

Siehe StrafarbeitBetriebserkundung 35Betriebspraktikum

Siehe PraktikumBetrug

Siehe TaumluschungsversuchBildungsministerium 56 79 82Bus

Siehe SchulbusBuszlig- und Bettag 14

CCaps

Siehe Baseball-Caps

DDatenschutz 15 16 17 18 19 78Delegierte

Siehe entsprechende Konferenz-bezeichnung

Disziplinarmaszlignahme

Siehe OrdnungsmaszlignahmeDuzen 20

EEinfluss 48Einspruchsrecht 77Eltern

Aufsicht 69 94Datenschutz 16 78Hitze- und Schneefrei 63Nachsitzen 49Religionsunterricht 61

IIISchulbus 13Schwaumlnzen 25Streitigkeiten 84

Erziehungskonflikt 64 85Erziehungsmaszlignahme 81

FFachkonferenz 24 50 67Fachtag 35Fehlen

Siehe FernbleibenFehlkurse 51Feier 32Feiertag 14Fernbleiben 7 25 26 49 63 70 100Freistellung vom Unterricht 12 87

Fehlstunden 26Klassensprecher 37Religioumlser Grund 14Schuumllervertreter 37 38

Freistunde 94Fremdenfeindlichkeit 28Fronleichnam 14Fuumlrsorgepflicht 30

GGanztagsschule 77Gefaumlhrdung 63Gemeinde 47Gewalt 64 82Glauben

Siehe Religion

HHausaufgaben 29 35 49 64 77Hausordnung 77 85Hitzefrei 30

IInformationspflicht 31 32

Intoleranz 28

KKaugummi 33Klassenarbeit 46 50 59 70

Siehe auch TaumluschungsversuchAnzahl pro Schuljahr 5Anzahl pro Tag 8Entscheidungsfreiheit der Schule 77Genehmigung bei schlechtem Ergeb-nis 89Inhalt 6Koordination 35Legasthenie 42Nachschreiben 7Note 50Versaumlumen 25

Klassenarbeiten 35 77 85Klassenbuch 6 15 33Klassenelternbeirat 35 89Klassengroumlszlige 34Klassenkonferenz 35 42 82Klassensprecher 4 36 37 72 89Klassensprecherkonferenz

Siehe KlassensprecherversammlungKlassensprecherversammlung 37 72Klassenteiler 34Klausur

Siehe KlassenarbeitKlingelzeichen 23 54Konflikt 56Konfliktlotsen

Siehe StreitschlichterKopfbedeckung 10Kostenbeitrag

Siehe Kosten der LernmittelKosten der Lernmittel 47Kreisschulamt 39Kreisschuumllersprecher 38 87

IV

Kreisschuumllervertretung 38 87Kriegspropaganda 28Kritik

Siehe BeschwerdeKSV

Siehe KreisschuumllervertretungKultusministerkonferenz 88

LLandespressegesetz 74Landesschuumllerparlament 21 40Landesschuumllersprecher 87Landesschuumllervertretung 11 21 32 40

56 79 81 84Laumluten 23Legasthenie 42 44Lehrerkonferenz 67Lehrkraft

Abwahl 3Lehrmittel

Siehe LernmittelLehrplan 24 29 31 55 80

Inhalt 45 80Klassenarbeiten 5 6Praktika 55

Leistungen

Siehe NoteLeistungsnachweis

Klassenarbeit Siehe KlassenarbeitTest (Teil der muumlndlichen Leistung) Siehe Test

Leistungsstand 46 50

Siehe auch NoteLektuumlre 47Lernen am anderen Ort 95Lernmittel 47Lernplan 35 42Lernverhalten 35

Lese-Rechtschreib-Schwaumlche

Siehe LegasthenieLRS

Siehe LegasthenieLSV

Siehe Landesschuumllervertretung

MMama

Siehe ElternMeinungsaumluszligerung 76Meinungsfreiheit 48Missbilligung 64 82 85

Siehe auch VerweisMusterstatut 4

Siehe StatutMutter

Siehe ElternMuumltzen 10

NNachsitzen 49Nachteilsausgleich 42Neutralitaumlt 48Note 8 16 18 22 44 50 85 97

Siehe auch Abitur Siehe auch Leistungsstand

Siehe auch ZeugnisNotenschutz 43 44

OOAPVO

Siehe Oberstufen- und Abiturpruuml-fungsverordnung

Oberstufe 51

Siehe auch Oberstufen- und Abitur-pruumlfungsverordnung

Oberstufen- und Abiturpruumlfungsverord-

nung 2

VOpferfest 60Ordnungsmaszlignahme 52 64 70Ozon 53

PPapa

Siehe ElternPartei 48

parteipolitische Neutralitaumlt 48Parteiwerbung 96

Pause 23 54Pausen 54Persoumlnlichkeitsrechte 75Philosophie 61politische Gruppierung 48Praktikum 35 55Praxistag 35Pressefreiheit 76Presserecht 76Probleme 56 78Profil 34 57Pruumlfung

5 Abiturpruumlfungsfach 2P5 2

RRassismus

Siehe FremdenfeindlichkeitRauchen 58Rechtschreibreform 59Rechtsfragen 41Reformationstag 14Religion 60 61 64

SSammlungen 79Samstagsschule 62 77Satzung 73Schenkungen 96

Schulabschluss 24 50Schulakte

Siehe SchuumllerakteSchularzt 65Schulaufsicht 75Schulaufsichtsbehoumlrde 79Schulausfall

Siehe UnterrichtsausfallSchulausflug 35Schulbuumlcher 47 67Schulbus

Notwendigkeit 13Verspaumltung 100

Schulelternbeirat 62Schuumllerakte 16 33 78Schuumllergruppen

Siehe ArbeitsgemeinschaftSchuumller Helfen Leben 79Schuumllerparlament

Siehe KlassensprecherversammlungSchuumllersprecher 72 73Schuumllerstreik

Siehe StreikSchuumllervertreter 24Schuumllervertretung 40 56 73 84 87 89Schuumllerzeitung 74 75 76

Zensur 76Schulfeier 32Schulfete

Siehe SchulfeierSchulgelaumlnde 94Schulkonferenz 23 29 47 54 55 57

62 77 79 82 90 91 92 93 94Schulleiter 3 30 32 36 37 47 50 54

56 57 58 69 75 77 79 81 89 91

92 96 97 99Schulleitung

VI

Siehe SchulleiterSchulname 77Schulordnung 77 94Schulpflicht 25Schulprogramm 29 57Schulpsychologischer Dienst 78Schultraumlger 47 58 96Schulveranstaltung 25 32Schulverhaumlltnis 70Schulweg 13 63Schummeln

Siehe TaumluschungsversuchSchwaumlnzen

Siehe FernbleibenSchweigepflicht 78Sexualkunde 80Siezen 20sozialer Haumlrtefall 47Sozialer Tag 79Sozialverhalten 35Speicherung von Daten

Siehe DatenschutzSponsoring 96Sportunterricht 53SSV

Siehe StadtschuumllervertretungStadt 47Stadtschuumllervertretung

Siehe KreisschuumllervertretungStatut 4 72 73Strafarbeit 81 82 83Streik 70Streitschlichter 84Stundenende 23Suchtmittel 58SV 4 32 37 39 56 72 73 87 89 91

92 93

Statut 4

TTaschenrechner 47Taumluschungsversuch 85Tests 86

Anzahl pro Schuljahr 86Anzahl pro Tag 8Note 50

UUnterricht in anderer Form 79Unterrichtsausfall 63

Aufsicht 9Hitzefrei 63Schneefrei 9

Unterrichtsausschluss

Siehe AusschlussUnterrichtsbefreiung

Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsformen 27Unterrichtsfreistellung

Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsgestaltung 29 88Unterrichtsinhalte 88 89Unterrichtsplanung 31 88Unterrichtsthemen 29Unterstuumltzung 56Unterstuumltzung der SV 32Untersuchung

aumlrztliche 65

VVater

Siehe ElternVeranstaltungen 39 91Verbindungslehrer 40 43 50 56 84Verfahrensfehler 35Verkauf 75 79 91 93Verlassen des Schulgelaumlndes 94

VIIVersetzung 35 50 97Versetzungskonferenz 35Vertrauenslehrer 50Verwaltungsakt 50 64Verweis 35 64 82

Siehe auch MissbilligungVeto

Siehe Einspruchsrecht

WWandertag 95

Siehe auch SchulausflugWarenverkauf 93Werbung 96Wetter 63

Widerspruch 50 97Wirtschaftspraktikum

Siehe PraktikumWitterung 63

ZZensur der Schuumllerzeitung 76Zeugnis 35 44 46 97 98 99Zeugniskonferenz 35Zuckerfest 60Zuspaumltkommen 100Zwang zur Teilnahme am Unterricht

Siehe Schulpflicht

VIII

Notizen

IXNotizen

X

Uumlber die Landesschuumllervertretung

Uumlber die Struktur der Landesschuumllervertretung (LSV) erfahrt ihr etwas in dem entsprechenden Artikel auf S 40Hier moumlchten wir die Gelegenheit nutzen euch die Arbeit in der Landes-schuumllervertretung naumlher zu bringen und euch dazu motivieren selbst aktiv zu werden

Jede Schule kann eine Schuumllerin oder einen Schuumller zum Landesschuumllerpar-lament (LSP) entsenden LSPs finden drei- bis viermal im Schuljahr statt und dauern meist zwei Tage das kann aber variieren Die Delegierten erhalten fuumlr ihre Reisekosten und den Aufenthalt volle Kostenerstattung aus dem Etat der LSVAuszligerdem kann jede Schule eine Schuumllerin oder einen Schuumller als stellver-tretende Delegierte oder stellvertretenden Delegierten waumlhlen Die stellver-tretenden Delegierten haben auch das Recht dazu an LSPs teilzunehmen Jedoch erhalten sie keine Kostenerstattung Eure oumlrtlichen SVen erstatten euch diesen Betrag aber oft zuruumlck eine entsprechende Quittung erhaltet ihr auf dem LSP Die Betraumlge liegen meist nicht hoch da wir haumlufig in Schulen tagen und so nur Kosten fuumlr die Verpflegung anfallen Manchmal finden LSPs auch in Jugendherbergen statt darauf weisen wir dann aber vorher hin sodass ihr das ggf mit eure Schulen absprechen koumlnntWenn ihr zum LSP kommen wollt dann ist neben einer vorherigen Anmel-dung im Buumlro der Landesschuumllervertretungen (Kontakt unter bdquoImpressumrdquo ein Anruf oder eine E-Mail genuumlgt hier) erforderlich dass ihr einen Delegier-tenmeldebogen ausfuumlllt und von eurer Schulleitung unterschreiben lasst Den muumlsstet ihr dann noch ins Buumlro faxen oder schicken Meldeboumlgen werden am Anfang eines Schuljahres an die Schulen geschickt wenn der bei euch nicht angekommen ist dann wendet euch an das Buumlro oder schaut auf unsere Home-page (wwwschuelervertretungde)

Aber was genau erwartet euch nun auf dem LSPNeben vielen inhaltlichen und interessanten Diskussionen koumlnnt ihr hier selbst eure Forderungen stellen und somit das Programm der LSV selbst gestalten Wenn euch kein Thema auf der Seele brennt dann muumlsst ihr keinen Antrag stellen kommen solltet ihr dennoch Uns ist es nur wichtig dass moumlglichst viele Schulen vor Ort sind damit das LSP repraumlsentativ fuumlr die Schulen in Schleswig-Holstein arbeiten kann

XIZu LSPs wird per E-Mail an die Schulen eingeladen In der Einladung findet ihr dann alles was ihr wissen muumlsst und auch eine vorlaumlufige Tagesordnung sodass ihr nicht vollkommen unvorbereitet in dieses Wochenende startet Neue LSP-Einladungen sind auch immer auf der Startseite der Homepage deutlich gemachtAuszligerdem werden auf den meisten LSPs Workshops angeboten die euch die Arbeit in der SV erleichtern sollen Diese befassen sich mit Projektmanage-ment Rhetorik Veranstaltungsideen und vielem mehr was euch hilftAuf dem ersten LSP jedes Schuljahres wird auch der Vorstand gewaumlhlt Fuumlr weiteres Engagement seid ihr hier genau richtig eine Arbeit die verdammt viel Spaszlig macht und bei der ihr echt etwas bewegen koumlnnt und vor allem viel fuumlr euch selbst mitnehmt

Wir stehen euch gerne und immer fuumlr Fragen zur Verfuumlgung

XII

GEW - Die Bildungsgewerkschaft

Eine Gesellschaft lebt von Menschen die sich engagieren und von Ideen die der Gesellschaft helfen menschlicher zu werden Sie braucht aktive Gruppen die sich an der Auseinandersetzung uumlber gesellschaftliche Probleme beteiligen und nach demokrati-schen Loumlsungen suchen Die Gewerkschaft Erziehung und Wissen-schaft (GEW) ist eine solche Organisation

Sie vertritt die Interessen aller im Bildungsbereich arbeitenden Menschen - in Kindertageseinrichtungen Schulen Hochschulen Forschungsinstituten oder in der Weiterbildung

Die GEW ndash das sind bundesweit ca 260000 Frauen und Maumlnner die in paumldagogi-schen Berufen arbeiten in Schleswig-Holstein uumlber 10000 Damit ist die GEW in Land und Bund die groumlszligte gewerkschaftliche Interessenvertretung

Die GEW tritt ein fuumlr ein finanziell gut ausgestattetes starkes oumlffentliches Bil-dungswesen weil Bildung ein Menschenrecht ist Die GEW kaumlmpft fuumlr gute Ar-beitsbedingungen ihrer Mitglieder Sie setzt sich aber auch ein fuumlr eine zukunfts-orientierte Bildungspolitik beitragsfreier Besuch der KiTa bdquoEine Schule fuumlr alleldquo mehr Ganztagschulen kleinere Klassen mehr Schulsozialarbeit Inklusion beitragsfreie Universitaumlt ndash das sind wesentliche Forderungen der GEW

Die GEW ist eine professionell organisierte Interessenvertretung die ihren Mit-gliedern Schutz Beratung Information Wissen und Fortbildung zukommen laumlsst

Die GEW scheut auch nicht vor Auseinandersetzung mit der Politik zuruumlck Sie argumentiert verhandelt protestiert demonstriert und sie ruft ihre Mitglieder in letzter Konsequenz auch zum Streik auf wenn es darum geht sich gegen die Ver-schlechterung der Arbeitsbedingungen zu wehren

Wenn ihr spaumlter studiert Werdet Mitglied der GEW

Mehr Informationen zur GEW sind der Homepage (wwwgew-shde bzw wwwgewde) zu entnehmen

Matthias HeidnGEW Schleswig-HolsteinVorsitzender

XIIIDanksagungen

Diese Broschuumlre ist eine Neuauflage einer vorherigen Version die sich auf das Schulgesetz aus den 1990er Jahren bezog Ende des Jahres 2010 war die Broschuumlre fast komplett uumlberarbeitet und auf dem Stand vom Schulge-setz 2007 Anfang des Jahres 2011 wurde dann erneut ein neues Schulgesetz beschlossenSomit musste wieder uumlberpruumlft und zum Teil abgeaumlndert werden eine lang-wierige Aufgabe die nun abgeschlossen ist

Unser Dank gilt allen Vorstandsgenerationen die seit 2007 unermuumldlich an einer Neuauflage arbeiten ein Aufzaumlhlen der Namen ist schon gar nicht mehr moumlglich

Auszligerdem danken wir ganz besonders- Carsten Totzke dem Landesverbindungslehrer der Gymnasien der unsere Arbeit stets bestmoumlglich unterstuumltzt und auch zu Praxisfragen in dieser Bro-schuumlre Antworten parat hatte - Joumlrg Kruumlger dem Buumlroleiter der Landesschuumllervertretungen der die Kom-munikation nach auszligen sicherstellt und stets eine kompetente und engagierte Hilfe ist

- Oliver Ahmed einem ehemaligen Landesschuumllersprecher der Beruflichen Schulen der sich als ein sehr findiger und fachkundiger Lektor zeigte

Ein ganz besonderer Dank geht an dieser Stelle an Torben Stallbaum und Tim Wiegmann die lange im LaVo der Gymnasien taumltig waren Die beiden ha-ben unzaumlhlbare Stunden in das Recherchieren und Formulieren der einzelnen Artikel und an anschlieszligende nochmalige Pruumlfungen und das Layout inves-tiert Damit haben die beiden eine Neuauflage von bdquoNutze dein Rechtldquo uumlber-haupt erst moumlglich gemacht Dadurch haben viele Schuumllerinnen und Schuumller in Schleswig-Holstein jetzt wieder die Moumlglichkeit sich uumlber ihre Rechte zu informieren

Impressum

Die Broschuumlre bdquoNutze dein Rechtldquo wurde von der Landesschuumllervertre-tung der Gymnasien in Schleswig-Holstein erstellt

Fuumlr die Sachunterstuumltzung mit Papier danken wirder Firma Steinbeis Papier GmbH

Fuumlr die finanzielle Unterstuumltzung danken wirder Stiftung Jugendarbeit in Schleswig-Holstein

und dem GEW-Landesverband Schleswig-Holstein

Das Buumlro der LandesschuumllervertretungenPreuszligerstraszlige 1-9

24105 Kiel

E-Mail infoschuelervertretungdeTelefon 0431 57 86 96Telefax 0431 57 86 98

wwwschuelervertretungde

Die Broschuumlre im Internet wwwnutze-dein-rechtde

Das Weiterverteilen dieser Broschuumlre ist ausdruumlcklich erwuumlnscht

Folgende Broschuumlren moumlchten wir euch noch besonders ans Herz legen(ihr findet sie auf unserer Homepage)

- bdquoSo gehtlsquosldquo - Das Handbuch fuumlr Schuumllervertretungen in Schleswig-Holstein

- bdquoGeistesblitzldquo - bdquoIch weiszlig was was Du nicht weiszligtldquo

- bdquoDer Weg ist das Zielldquo - Schulprogramm

  • Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach
  • Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers
  • Abwahl einer Lehrkraft
  • Arbeiten - Anzahl
  • Arbeiten - Inhalt
  • Arbeiten - Nachschreiben
  • Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag
  • Aufsicht bei Unterrichtsausfall
  • Baseball-Caps im Unterricht
  • Beschwerde uumlber eine Lehrkraft
  • Beurlaubung
  • Buskinder
  • Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht
  • Datenschutz I
  • Datenschutz II
  • Datenschutz III
  • Datenschutz IV
  • Datenspeicherung - Dauer
  • Duzen und Siezen
  • Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung
  • Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen
  • Ende der Schulstunde - Klingelzeichen
  • Fachkonferenz
  • Fehlen in der Schule
  • Fehlstunden
  • Formen des Unterrichts
  • Fremdenfeindlichkeit
  • Hausaufgaben - Viel zu viele
  • Hitzefrei
  • Informationspflicht der Lehrkraumlfte
  • Informationspflicht der Schulleitung
  • Klassenbuch
  • Klassengroumlszligen
  • Klassenkonferenz
  • Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten
  • Klassensprecherversammlung
  • Kreisschuumllervertretung (KSV)
  • Landesschuumllervertretung (LSV)
  • Legasthenie - Foumlrderung
  • Legasthenie - Note im Fach Deutsch
  • Lehrplaumlne - Inhalt
  • Leistungsstand - Auskunft
  • Lernmittel - Wer zahlt die
  • Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften
  • Nachsitzen
  • Notengebung - falsche Bewertung
  • Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung
  • Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren
  • Ozonbelastung und Sportunterricht
  • Pausen
  • Praktika
  • Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft
  • Profile
  • Rauchen in der Schule
  • Rechtschreibreform
  • Religionsgemeinschaften
  • Religionsunterricht - Teilnahme
  • Samstagsschule
  • Schneefrei
  • Schriftliche Missbilligung
  • Schularzt - Teilnahmepflicht
  • Schulaufsicht
  • Schulbuumlcher - Neuanschaffung
  • Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung
  • Schuumllergruppen - Zulassung
  • Schuumllerstreik
  • Schuumllervertretung - Etat
  • Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher
  • Schuumllervertretung - Statut
  • Schuumllerzeitung - Gruumlndung
  • Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule
  • Schuumllerzeitung - Zensur
  • Schulkonferenz
  • Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht
  • Schulsammlungen und Sozialer Tag
  • Sexualkunde
  • Strafarbeiten - Alle werden bestraft
  • Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen
  • Strafarbeiten - Beweise
  • Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern
  • Taumluschungsversuch
  • Tests - unangekuumlndigt
  • Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV
  • Unterricht selbst gestalten
  • Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts
  • Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende
  • Veranstaltungen organisieren
  • Verbindungslehrkraumlfte
  • Verkauf von Waren
  • Verlassen des Schulgelaumlndes
  • Wandertage - Anzahl
  • Werbung Sponsoring und Schenkungen
  • Widerspruch gegen Noten
  • Zeugnis - Ausgabeverweigerung
  • Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung
  • Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen
  • Index
  • Notizen
  • Uumlber die Landesschuumllervertretung
  • GEW - Die Bildungsgewerkschaft
  • Danksagungen

    wwwstpde

    Das Duale Studium bietet Ihnen erstklassige Per-spektiven Sie studieren und absolvieren gleich-zeitig eine praktische Ausbildung Bei Europas Nr 1 der Recyclingpapierhersteller lernen ange-hende Wirtschaftsingenieure Wirtschaftsinfor-matiker oder Betriebswirte die faszinierendeHightech-Welt der internationalen Papierindus-trie kennen An der FH Nordakademie in Elmshorngibtacutes dann das geballte Wirtschaftswissen und einen Bachelor-Abschluss dazu

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    Denken Sie zweigleisig

    15

    musste und an seinen Co Maxi uumlbergab Unsere Maumlnner 1 mit Arnold Timm ist inder letzten Saison knapp am Aufstieg in die Kreisliga gescheitert Diesmal belegteman hinter der bdquoUumlbermannschaftldquo aus Heikendorf den zweiten Platz und damit dieBerechtigung in einer Relegation mit dem Zweiten der Parallelstaffel und dem Zehntender Kreisliga einen weiteren Aufsteiger auszuspielenDa Gettorf 3 auf die Relegation verzichtete gab es nur ein Spiel gegen Wellingdorf 3In einem spannenden Spiel behielten unsere Maumlnner mit 2825 die Oberhand undsteigen damit in die Kreisliga auf herzlichen GluumlckwunschDurch den groszligen Zulauf bei den Maumldchen konnten wir eine zweite wE-Mannschaftmelden die in der 3 Kreisklasse mit ihrem Trainer Lennart Lass einen guten 3Platz belegt hat Ebenso konnten wir eine zweite mD-Mannschaft melden die es mitihrem Trainer Michael Altenhof allerdings sehr schwer hatte und einige Spiele inUnterzahl bestreiten musste Da die SG Friedrichsort-Schilksee waumlhrend der Saisonihre Mannschaft zuruumlck zog belegten unsere tapferen Jungs schlieszliglich den letztenPlatz Von der untersten Klasse ist unserer 2 Maumlnnermannschaft der Aufstieg indie 2 Kreisklasse gelungen Unter ihrem Spielertrainer Holger Zilian belegten siehinter Heikendorf 2 den 2 Platz Gluumlckwunsch dazu Unsere kleinsten Handballer dieMinis und Maxis wurden mit viel Engagement und Enthusiasmus von MelanieKoumlwitz Ann Christin Dressler und Svenja Behrens trainiert und betreut undhaben an vielen Spielrunden die monatlich durchgefuumlhrt werden teilgenommen

    weiter auf Seite 16

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    musste und an seinen Co Maxi uumlbergab Unsere Maumlnner 1 mit Arnold Timm ist inder letzten Saison knapp am Aufstieg in die Kreisliga gescheitert Diesmal belegteman hinter der bdquoUumlbermannschaftldquo aus Heikendorf den zweiten Platz und damit dieBerechtigung in einer Relegation mit dem Zweiten der Parallelstaffel und dem Zehntender Kreisliga einen weiteren Aufsteiger auszuspielenDa Gettorf 3 auf die Relegation verzichtete gab es nur ein Spiel gegen Wellingdorf 3In einem spannenden Spiel behielten unsere Maumlnner mit 2825 die Oberhand undsteigen damit in die Kreisliga auf herzlichen GluumlckwunschDurch den groszligen Zulauf bei den Maumldchen konnten wir eine zweite wE-Mannschaftmelden die in der 3 Kreisklasse mit ihrem Trainer Lennart Lass einen guten 3Platz belegt hat Ebenso konnten wir eine zweite mD-Mannschaft melden die es mitihrem Trainer Michael Altenhof allerdings sehr schwer hatte und einige Spiele inUnterzahl bestreiten musste Da die SG Friedrichsort-Schilksee waumlhrend der Saisonihre Mannschaft zuruumlck zog belegten unsere tapferen Jungs schlieszliglich den letztenPlatz Von der untersten Klasse ist unserer 2 Maumlnnermannschaft der Aufstieg indie 2 Kreisklasse gelungen Unter ihrem Spielertrainer Holger Zilian belegten siehinter Heikendorf 2 den 2 Platz Gluumlckwunsch dazu Unsere kleinsten Handballer dieMinis und Maxis wurden mit viel Engagement und Enthusiasmus von MelanieKoumlwitz Ann Christin Dressler und Svenja Behrens trainiert und betreut undhaben an vielen Spielrunden die monatlich durchgefuumlhrt werden teilgenommen

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    Vorwort

    Liebe Mitschuumllerinnen und liebe Mitschuumller liebe Interessierte

    dies ist eine von Grund auf uumlberarbeitete und erweiterte Neuauflage der Bro-schuumlre bdquoNutze Dein Rechtrdquo

    Aufgrund der immer noch immensen Nachfrage von Schuumllerinnen und Schuuml-lern Schuumllervertretungen Eltern Elternbeiraumlten und nicht zuletzt auch von Lehrkraumlften und Schulleitungen haben wir uns vor uumlber vier Jahren zu einer Aktualisierung und Neuauflage entschlossen Sogar aus anderen Bundeslaumln-dern kommen Fragen ob Ideen und Texte von anderen Landesschuumllervertre-tungen (LSV) und Instituten genutzt und aufgenommen werden duumlrfen

    Im Folgenden findet ihr fast 100 Artikel die Fragen zum Schulrecht behan-deln Hier koumlnnt ihr eure Rechte und Pflichten nachschlagen wenn ihr euch daruumlber mit euren Lehrkraumlften nicht einig seid oder ihr einfach interessante Fakten lesen moumlchtet

    Das Schulrecht ist sehr komplex und es gibt Hunderte von spannenden Aspek-ten die wir natuumlrlich nicht alle abdrucken konnten Aber wenn ihr eine Frage habt oder uns ein Feedback (sei es nun positiv oder negativ) geben wollt so erreicht ihr uns telefonisch und per E-Mail Wenn wir euch irgendwie unter-stuumltzen koumlnnen dann meldet euch bei uns Wir werden unser Bestes tun um euch zu helfen

    Mehr als vier Vorstandsgenerationen haben neben der Schule und dem taumlgli-chen Engagement in der LSV an der Uumlberarbeitung mitgewirkt Wir blicken zuruumlck auf stuumlrmische Jahre der Strukturveraumlnderungen innerhalb der Schul-landschaft waumlhrend derer sich die LSV stets klar positioniert und in die De-batte eingebracht hat was natuumlrlich die Arbeitskapazitaumlt fuumlr solche Broschuuml-ren einschraumlnkt Als wir dann fast alle Texte uumlberarbeitet hatten wurde im Januar 2011 ein neues Schulgesetz verabschiedet das zum Schuljahreswechsel in Kraft trat Dies bedeutete dass wieder alle Texte uumlberarbeitet werden mussten Doch nun sind wir fertig

    Gruszligwort Lukas Johnsen (Landesschuumllersprecher)

    Habt ihr auch so Lehrerinnen und Lehrer die immer auf ihrem Recht behar-ren einfach weil sie meinen dass sie uumlber einem selbst stehen Waumlre es nicht cool in dem Moment selbst etwas in der Hand zu haben Mal abgesehen von dem in meinen Augen ziemlich uumlberdimensionierten recht schwer verstaumlnd-lichen und meistens in einer solchen Situation unerreichbar weit entfernten SchulgesetzGenau das habt ihr nun vor euch Dieses kleine Handbuch enthaumllt fast alle Rahmenbedingungen in puncto Rechte Freiheiten und Pflichten im Raum Schule Natuumlrlich loumlst es nicht jede Situation die im Schulalltag entstehen kann aber es schafft eine Diskussionsgrundlage etwas worauf ihr euch bezie-hen koumlnnt um zu zeigen dass auch ihr wisst was Sache ist Das kann durchaus nuumltzlich sein und ihr werdet erstaunt sein wie viele Fakten und Ideen hier gesammelt sind

    Diese Broschuumlre ist DAS Groszligprojekt der Landesschuumllervertretung (LSV) ndash lange und hart ist daran gearbeitet und gefeilt worden Fakten wurden nach-geschlagen diskutiert hinzugefuumlgt oder geaumlndert Damit ihr nicht die einzel-nen Paragrafen des Schulgesetzes durcharbeiten muumlsst haben wir euch das abgenommenPraktisch soll es sein und oft genutzt werden denn bdquoNutze Dein Rechtldquo ist ein Werkzeug welches euch ab jetzt bei Interesse oder in der Not zur Verfuumlgung stehtEs ist von den verschiedenen Vorstandsgenerationen immer wieder aktuali-siert und verbessert worden somit ist es also ein riesen Stuumlck Arbeit und auch wir freuen uns dass es nun vorerst vollendet ist und wir euch dieses Werkzeug fuumlr den Umgang mit generellen Fragen und Konfliktsituationen praumlsentieren koumlnnen Doch lest selbst

    Gruszligwort Anke Erdmann (Bildungsausschussvorsitzende)

    Meine Schulzeit liegt mehr als zwanzig Jahre zuruumlck Aber wie es sich an-fuumlhlte als Jugendliche zwischen vielen Erwachsenen in Schul- und Fachkon-ferenzen zu sitzen das weiszlig ich noch sehr gut Was ist unser Recht Worauf koumlnnen wir Einfluss nehmen Was kann eine Schule selbst regeln was sind die gesetzlichen Leitplanken Bei all diesen Fragen hatten wir den Eindruck dass Schulleiter und Lehrkraumlfte uns immer einen Tick voraus waren Uns fehlten damals Informationen und Vernetzung unter den Schuumllervertre-tungen - staumlndig hatte irgendwer die olle Telefonliste verschlammt Internet eMails Handys Facebook und Co ndash das alles gab es noch nicht

    Heute zwanzig Jahre spaumlter ist die Landesschuumllervertretung erstens super vernetzt und zweitens bestens informiert In den Haumlnden haltet Ihr einen wei-teren Baustein bdquoNutze Dein Rechtldquo ist eine von Schuumllerinnen und Schuumllern kommentierte Version des Schulgesetzes damit Ihr Euch nicht alle muumlhsam in den Paragrafen-Dschungel einarbeiten muumlsst Mit dieser Broschuumlre in der Hand habt Ihr wichtige Basics um Euch in Eurer Schule einzubringen und Eure Rechte zu nutzen

    Denn heute gilt wie fruumlher Macht die Schule zu Eurer Sache Demokratie und Mitbestimmung ist weder eine Haumlngematte noch ein Wunschkonzert Meist ist es ziemlich anstrengend Dinge anzuschieben fuumlr viele Ideen findet man nicht auf Anhieb eine Mehrheit ndash und da ist es kein Unterschied ob man in der Schulkonferenz oder im Bildungsausschuss des Landtages sitzt

    Hinweise zur Nutzung

    Die Themen sind durch aussagekraumlftige Uumlberschriften gekennzeichnet Zu-saumltzlich koumlnnt ihr Stichworte im Register am Ende der Broschuumlre nachschla-gen in dem viele Schluumlsselbegriffe mit den entsprechenden Seitenverweisen aufgelistet sind

    Fuumlr die meisten Themen haben wir eine konkrete Situation aus dem Schulall-tag vorgestellt Daraus entwickeln sich dann direkt Fragen die beantwortet werden Unter jedem Artikel findet ihr die Gesetze die uns als Quelle fuumlr die Antwort dienten

    Dazu ist jedoch anzumerken dass Gesetze und Verordnungen zum einen abs-trakt formuliert sind und daruumlber hinaus die sog Kann- und Sollvorschriften unterschiedliche Ermessensspielraumlume ermoumlglichenDies ist in der Praxis von Vorteil da so auf die individuellen Beduumlrfnisse von Schuumllerinnen und Schuumllern und die dadurch unterschiedlichen Fallkonstellati-onen besser eingegangen werden kann Gleichwohl ist es im jeweiligen Einzelfall sinnvoll und ggf auch geboten di-rekt in der angegebenen Quelle nachzuschauen

    In der digitalen Version der Broschuumlre koumlnnt ihr Links und Querverweise zwi-schen den Artikeln anklicken und landet damit direkt bei der gesuchten Quelle Diese Version koumlnnt ihr uumlber die untenstehende Homepage der LSV herunter-laden und verwenden Natuumlrlich duumlrft ihr sie auch gerne weiterverteilen

    Hinweis zur Nutzung weiblicher und maumlnnlicher grammatikalischer FormenUumlberschriften Rechtsauslegungen und Referenzen sind gleichermaszligen neben-einander in der weiblichen und maumlnnlichen grammatikalischen Form gehalten Im allgemeinen Sprachgebrauch gebildete Begriffe wurden dabei in dieser Form belassen (beispielsweise bdquoSchuumllervertretungrdquo)Aus Gruumlnden des Layouts haben wir auf diesen Ansatz in den konkreten Situ-ationen aus dem Schulalltag verzichtet In diesen wird je nach Artikel in al-ternierenden Wechseln je eine grammatikalische Form verwendet Wenn dem einmal nicht so sein sollte so war dies ein Versehen bzw ZufallWir moumlchten kein Geschlecht bevorzugen oder diskriminieren

    Das Kopieren und Weiterverbreiten der Broschuumlre ist aus-druumlcklich erwuumlnscht

    Gerne duumlrft ihr aus ihr zitieren wenn ihr auf die Quelle verweist

    Die Broschuumlre im Internet unter wwwnutze-dein-rechtde

    Die LSV im Internet unter wwwschuelervertretungde

    Inhalt

    Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach 2

    Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers 4

    Abwahl einer Lehrkraft3

    Arbeiten - Anzahl 5

    Arbeiten - Inhalt 6

    Arbeiten - Nachschreiben 7

    Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag 8

    Aufsicht bei Unterrichtsausfall 9

    Baseball-Caps im Unterricht 10

    Beschwerde uumlber eine Lehrkraft 11

    Beurlaubung 12

    Buskinder 13

    Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht 14

    Datenschutz I 15

    Datenschutz II 16

    Datenschutz III 17

    Datenschutz IV 18

    Datenspeicherung - Dauer 19

    Duzen und Siezen 20

    Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung 21

    Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen 22

    Ende der Schulstunde - Klingelzeichen 23

    Fachkonferenz 24

    Fehlen in der Schule 25

    Fehlstunden 26

    Formen des Unterrichts 27

    Fremdenfeindlichkeit 28

    Hausaufgaben - Viel zu viele 29

    Hitzefrei 30

    Informationspflicht der Lehrkraumlfte 31

    Informationspflicht der Schulleitung 32

    Klassenbuch 33

    Klassengroumlszligen 34

    Klassenkonferenz 35

    Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten 36

    Klassensprecherversammlung 37

    Kreisschuumllervertretung (KSV) 38

    Landesschuumllervertretung (LSV) 40

    Legasthenie - Foumlrderung 42

    Legasthenie - Note im Fach Deutsch 44

    Lehrplaumlne - Inhalt 45

    Leistungsstand - Auskunft 46

    Lernmittel - Wer zahlt die 47

    Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften 48

    Nachsitzen 49

    Notengebung - falsche Bewertung 50

    Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung 51

    Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren 52

    Ozonbelastung und Sportunterricht 53

    Pausen 54

    Praktika 55

    Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft 56

    Profile 57

    Rauchen in der Schule 58

    Rechtschreibreform 59

    Religionsgemeinschaften 60

    Religionsunterricht - Teilnahme 61

    Samstagsschule 62

    Schneefrei 63

    Schriftliche Missbilligung 64

    Schularzt - Teilnahmepflicht 65

    Schulaufsicht 66

    Schulbuumlcher - Neuanschaffung 67

    Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung 68

    Schuumllergruppen - Zulassung 69

    Schuumllerstreik 70

    Schuumllervertretung - Etat 71

    Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher 72

    Schuumllervertretung - Statut 73

    Schuumllerzeitung - Gruumlndung 74

    Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule 75

    Schuumllerzeitung - Zensur 76

    Schulkonferenz 77

    Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht 78

    Schulsammlungen und Sozialer Tag 79

    Sexualkunde 80

    Strafarbeiten - Alle werden bestraft 81

    Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen 82

    Strafarbeiten - Beweise 83

    Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern 84

    Taumluschungsversuch 85

    Tests - unangekuumlndigt 86

    Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV 87

    Unterricht selbst gestalten 88

    Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts 89

    Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende 90

    Veranstaltungen organisieren 91

    Verbindungslehrkraumlfte 92

    Verkauf von Waren 93

    Verlassen des Schulgelaumlndes 94

    Wandertage - Anzahl 95

    Werbung Sponsoring und Schenkungen 96

    Widerspruch gegen Noten 97

    Zeugnis - Ausgabeverweigerung 98

    Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung 99

    Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen 100

    Index II

    Notizen VIII

    Uumlber die Landesschuumllervertretung X

    GEW - Die Bildungsgewerkschaft XII

    Danksagungen XIII

    sect2

    bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 8 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

    httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

    Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach

    Ja auf jeden Fall Du kannst deine Pruumlfungsfaumlcher im Rahmen der in der Abi-turpruumlfungsverordnung gesetzten Vorgaben frei waumlhlen und musst dir dabei von deiner Schule keinerlei Vorgaben machen lassen Wenn deine Wahl mit der Ober-stufen- und Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO) im Einklang steht dann muss die Schule sie akzeptieren und kann sie nicht mit dem Verweis auf Mehrarbeit ablehnen

    Das gilt nicht nur fuumlr das fuumlnfte Pruumlfungsfach sondern auch fuumlr alle anderen Selbst wenn du beispielsweise die oder der Einzige im gesamten Jahrgang bist die oder der eine schriftliche Pruumlfung in Geschichte schreiben moumlchte kannst du darauf einen Anspruch geltend machen

    Ein Schuumller moumlchte als fuumlnfte Abiturpruumlfung eine zusaumltzliche Pruumlfung im Fach Erdkunde ablegen Der Lehrer lehnt dies aber ab da sein Aufwand fuumlr einzelne Schuumller eine Abiturpruumlfung zu entwerfen zu groszlig seiDarf der Schuumller sich trotzdem in Erdkunde pruumlfen lassen

    sect

    3

    Das Schulrecht sieht fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller keine entsprechenden Rechte vor

    Abwahl einer Lehrkraft

    Eine Schuumllerin moumlchte einige Lehrerinnen abwaumlhlen mit denen sie Probleme

    hat Es wird ihr jedoch erklaumlrt dies sei so nicht moumlglich

    Stimmt das

    Normalerweise haben Schuumllerinnen und Schuumller leider keine Wahlmoumlglichkeit zwischen Lehrkraumlften

    In Einzelfaumlllen kann ein Gespraumlch mit der Schulleitung rechtzeitig vor Schuljah-resbeginn aber zu Erfolg fuumlhren

    Wenn eure Lehrkraft einfach schlechten Unterricht macht so beschwert euch mit Hilfe eurer Klassensprecherin oder eures Klassensprechers oder der SV bei der Schulleitung

    Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die Verantwortung fuumlr guten Unter-richt und dafuumlr dass die Lehrkraumlfte sich an die Regeln halten

    sect4

    SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo) Abs 2 und 3

    Musterstatut fuumlr Schuumllervertretungen vom 1 April 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

    ZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreterMusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

    Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers

    Ihr koumlnnt eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher jederzeit abwaumlh-len denn jedes Gremium (das ist in diesem Fall die ganze Klasse) kann die Per-sonen abwaumlhlen die es gewaumlhlt hat Ihr koumlnnt also jederzeit mit einer Zwei-drittelmehrheit eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher abwaumlhlen wenn ihr merkt dass sie oder er doch nicht das umsetzt was ihr von ihr oder ihm erwartet

    Mit dem Verlassen der Klasse scheidet jede Klassensprecherin und jeder Klas-sensprecher automatisch aus ihrem Amt aus Das Amt muss dann neu besetzt werden

    Ihr koumlnnt in eurem SV-Statut auch eigene Pflichten und Aufgaben fuumlr die Klas-senvertreterinnen und Klassenvertreter festlegen Ein Beispiel hierfuumlr hat das Bildungsministerium in seinem Musterstatut veroumlffentlicht Euer Statut darf den Regeln des Schulgesetzes aber nicht widersprechen - die Abwahl einer Klas-sensprecherin oder eines Klassensprechers mit Zweidrittelmehrheit muss also immer moumlglich sein

    Wir haben Anfang des Jahres die Klassensprecher gewaumlhlt Zuerst wirkten sie vertrauenswuumlrdig doch nun haben wir bemerkt dass es ihnen nicht um unsere sondern nur um ihre persoumlnlichen Interessen gehtKoumlnnen wir Klassensprecherinnen oder Klassensprecher abwaumlhlen

    sect

    5

    Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I Stand 682010httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

    SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLeistungsnachweisePrimarSekI__blob=publicationFilepdf

    Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010

    httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__

    blob=publicationFilepdf

    Arbeiten - Anzahl

    Eine Schuumllerin interessiert sich fuumlr die Anzahl der Klassenarbeiten in verschie-

    denen Faumlchern

    Wo kann sie nachlesen wie viele Arbeiten sie schreiben muss

    In den Lehrplaumlnen wird aufgefuumlhrt wie viele Klassenarbeiten in jedem Fach mindestens geschrieben werden sollen Diese sind bei den jeweiligen Lehrkraumlf-ten einsehbar (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

    Fuumlr die Sekundarstufe I gibt es einen Erlass welcher die Mindestanzahl der Leistungsnachweise auffuumlhrt bdquoLeistungsnachweiserdquo koumlnnen dabei entweder Klassenarbeiten oder gleichwertige Leistungen wie Praumlsentationen oder Haus-arbeiten sein Der Erlass beschreibt auch wie haumlufig eure Lehrkraft Klassenar-beiten durch gleichwertige Leistungen ersetzen darf

    Fuumlr die Oberstufe gibt es einen aumlhnlichen Erlass Im ersten Jahr der Oberstufe muumlssen insgesamt 28 Leistungsnachweise erbracht werden davon mindestens 20 Klassenarbeiten Im zweiten Jahr sind es 28 Nachweise mit mindestens 17 Arbeiten im letzten Schuljahr 18 Nachweise mit mindestens 15 Arbeiten

    Die in den Lehrplaumlnen und in den Erlassen vorgeschriebene Anzahl an Leistungs-nachweisen ist grundsaumltzlich verbindlich und sollte also von den Lehrkraumlften we-der uumlber- noch unterschritten werden Eine Ausnahme kann das Nachschreiben von Klassenarbeiten bildenHierzu erfahrt ihr alles Weitere in dem Artikel bdquoArbeiten - Nachschreibenldquo auf S 7

    sect6

    Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

    LehrplanLehrplanhtml

    Arbeiten - Inhalt

    Nein Die Lehrkraft muss nachweisen koumlnnen dass die Thematik der Arbeit in den Stunden zuvor besprochen worden ist Dazu wird auch immer ein Klassen-buch oder ein Kursbuch gefuumlhrt worin stichwortartig beschrieben steht was in welcher Stunde behandelt worden ist Da das Ziel einer Arbeit aber auch ist Gelerntes auf neue Situationen anzuwenden (bdquoTransferwissenrdquo) muumlsst ihr euch mit Fragen abfinden die nicht direkt im Unterricht besprochen worden sind al-lerdings muss eine Chance bestehen dass ihr mit eurem Wissen die Moumlglichkeit habt diese Aufgabe zu loumlsen

    Jeder Lehrplan enthaumllt auch ganz am Ende einen Abschnitt bdquoLeistungen und ihre Bewertungrdquo welcher Richtlinien fuumlr die Erstellung und Beurteilung von Klassen-arbeiten im jeweiligen Fach enthaumllt (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

    Wir haben gestern eine Arbeit geschrieben die keiner konnte weil Aufgaben drangekommen sind von deren Loumlsung wir nie etwas gehoumlrt habenDarf der Lehrer im Unterricht nicht behandelte Fragen in der Arbeit stellen

    sect

    7

    Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

    SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

    Arbeiten - Nachschreiben

    Meine Lehrerin will mich erst nach den Ferien die versaumlumte Arbeit nach-

    schreiben lassen Bis dahin weiszlig ich doch gar nichts mehr uumlber das Thema

    In welchem Zeitraum muss eine Arbeit nachgeschrieben werden

    Hierzu gibt es keine schulgesetzliche Regelung Es versteht sich aber von selbst dass du die Arbeit innerhalb eines fuumlr dich zumutbaren Zeitraums nachschreiben koumlnnen solltest Das heiszligt aber auch dass du unter Umstaumlnden am Samstag in die Schule kommen musst oder an einem anderen fuumlr dich freien Tag an dem die Lehrerin aber in der Schule sind (zB wegen Dienstversammlung oder muumlnd-licher Abiturpruumlfung)

    In der Oberstufe gibt es uumlbrigens einige zusaumltzliche Regelungen zum Nach-schreiben Wenn du in einem bestimmten Fach nur eine einzige Klassenarbeit pro Halbjahr schreibst dann muss diese bei entschuldigtem Fehlen auf jeden Fall nachgeschrieben werden Schreibst du pro Halbjahr zwei oder mehr Klas-senarbeiten in diesem Fach dann hat deine Lehrkraft die Moumlglichkeit auf das Nachschreiben zu verzichten Darauf hast du aber keinen Anspruch

    sect8

    Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

    SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

    Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag

    Fuumlr die Unter- und Mittelstufe (Sekundarstufe I) gibt es hierfuumlr keine Regelung Die meisten Schulen legen aber Wert darauf dass maximal eine Klassenarbeit pro Tag geschrieben wirdDie Schulkonferenz entscheidet uumlber bdquoGrundsaumltze der Anwendung einheitlicher Maszligstaumlbe fuumlr die LeistungsbewertungrdquoWenn ihr als einen Grundsatz der einheitlichen Bewertung festlegen wollt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller nur eine Klassenarbeit pro Tag schreibt so koumlnnt ihr einen entsprechenden Antrag in der Schulkonferenz einbringen Alles Weitere dazu findet ihr unter bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

    Erst ab der Oberstufe (Sekundarstufe II) ist die Maximalzahl an Klassenarbeiten pro Tag per Erlass festgelegt Hier duumlrft ihr houmlchstens eine Klassenarbeit pro Tag und houmlchstens drei Klassenarbeiten pro Woche schreiben

    Tests von unter 20 Minuten zaumlhlen nicht als Klassenarbeit sondern sind nur eini-ge der zahlreichen Elemente die den muumlndlichen Teil eurer Note (die so genann-ten bdquoUnterrichtsbeitraumlgerdquo) ausmachen Deshalb ist die Anzahl der Tests pro Tag nicht beschraumlnkt und Tests zaumlhlen auch nicht fuumlr eure schriftliche Note

    In der abschlieszligenden Benotung im Zeugnis uumlberwiegt uumlbrigens der Anteil der muumlndlichen Note

    Unser Biolehrer plant zusaumltzlich zur geplanten zweistuumlndigen Mathearbeit einen Bio-Test dabei haben wir Mathe sogar direkt vor BioDie Woche ist doch sowieso schon voll mit Arbeiten

    Wie viele Arbeiten und Tests duumlrfen pro Tag geschrieben werden

    sect

    9

    SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

    Aufsicht bei Unterrichtsausfall

    Mathematik faumlllt heute in der Klasse 7c aus Alle freuen sich auf eine Frei-

    stunde und wollen in der naumlchsten Eisdiele ein Eis essen Die Lehrerin die als

    Aufsicht fuumlr diese Stunde eingeteilt ist verbietet das

    Darf sie das verbieten

    Minderjaumlhrige Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen waumlhrend der Unterrichtszeit beaufsichtigt werden damit ihnen nichts passiert Dies gilt auch waumlhrend Pau-sen uumlberall auf dem Schulgelaumlnde oder bei anderen Schulveranstaltungen und Ausfluumlgen

    Wenn jede Schuumllerin und jeder Schuumller das machen wuumlrde wozu sie oder er Lust hat dann wuumlrde es fuumlr die Lehrkraft ziemlich schwierig werden 20 Kinder im Auge zu behalten Von daher darf sie euch verbieten Eis essen zu gehenVielleicht koumlnnt ihr sie oder ihn ja uumlberreden mit der gesamten Klasse zur Eis-diele zu gehen

    sect10

    Gegebenenfalls Schul- oder Hausordnung eurer Schule

    Baseball-Caps im Unterricht

    Es gibt kein Gesetz das diesen Fall regelt Wenn in der Schul- und Hausordnung eine entsprechende Regelung getroffen wurde dann hat diese aber GuumlltigkeitGrundsaumltzlich ist es eine Form der Houmlflichkeit und des guten Umgangs mitein-ander im Unterricht auf Muumltzen oder Caps zu verzichten Auf jeden Fall ist es fuumlr niemanden hilfreich ausgerechnet wegen eines so unwichtigen Themas einen groumlszligeren Streit vom Zaun zu brechen

    Es heiszligt immer bdquoNimm deine Muumltze ab man traumlgt so was nicht im Unterrichtrdquo

    Duumlrfen wir in der Stunde Muumltzen oder Caps tragen

    sect

    11

    SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

    Beschwerde uumlber eine Lehrkraft

    Eine Schuumllerin die sich ihrer Rechte beraubt sieht moumlchte sich uumlber ihre Leh-

    rerin beschweren

    Ist das in der Schule uumlberhaupt moumlglich

    Ja Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat das Recht Kritik vorzutragen Dir muss die Gelegenheit eingeraumlumt werden deine Beschwerde zu aumluszligern Bei be-gruumlndeten Beschwerden muss Abhilfe geschaffen werden

    Konflikte sollten so direkt und unkompliziert wie moumlglich geloumlst werden Je grouml-szliger die von einer Seite aufgefahrenen Geschuumltze sind desto staumlrker verhaumlrten auch die Fronten und die friedliche Einigung ruumlckt in weite Ferne Sprich am besten zuerst mit den Klassensprechern oder der SV uumlber dein Anliegen Betrifft das Problem mit der Lehrkraft mehrere Schuumllerinnen und Schuumller dann bietet sich oft ein gemeinsames Gespraumlch anAls naumlchsten Schritt kannst du dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft wenden Diese nehmen zwar formal keine Beschwerden entgegen haben aber die Moumlglichkeit auf Augenhoumlhe mit der betroffenen Lehrkraft zu sprechen Einige Lehrkraumlfte lassen sich von anderen Lehrkraumlften eher kritisieren als von ihren Schuumllerinnen und Schuumllern

    Falls diese Versuche nicht fruchten stehen dir auch formale Beschwerdeins-trumente offen diese sind insbesondere bei illegalem Vorgehen der Lehrkraumlfte effektiv koumlnnen aber auch allgemein helfenEine Dienstaufsichtsbeschwerde uumlber eine Lehrkraft kannst du direkt beim fuumlr Bildung zustaumlndigen Ministerium (Schulaufsichtsbehoumlrde) oder auch bei deiner Schulleitung einreichen Sie kann formlos oder sogar muumlndlich erfolgen ist aber nur schriftlich und mit ausfuumlhrlicher Begruumlndung wirklich sinnvoll Beim genauen Verfahren helfen dir deine Verbindungslehrkraft und die Landesschuumllervertretung

    sect12

    SchulG 2011 sect 15 (bdquoBeurlaubungrdquo)

    Beurlaubung

    Ja Zwar kann jede Schuumllerin und jeder Schuumller waumlhrend des Schuljahres be-urlaubt werden aber sie oder er hat keinen rechtlichen Anspruch darauf (es sei denn es handelt sich beispielsweise um wichtige religioumlse Festtage)Wenn du also ohnehin gerade Probleme in Mathematik hast oder eine Arbeit geschrieben werden soll dann sieht es mit zusaumltzlichen bdquoFerienrdquo schlecht aus

    Grundsaumltzlich darf dich deine Schule auch nur aus bdquowichtigem Grundrdquo vom Schulbesuch beurlauben Viel haumlngt also von deiner Uumlberzeugungskraft gegen-uumlber der Lehrkraft ab

    Anders sieht die Sache aus wenn du als Schuumllervertreterin oder Schuumllerver-treter im Rahmen deines Amtes um Beurlaubung bittest Hier hast du gewisse gesetzliche Anspruumlche die du im entsprechenden Abschnitt dieser Broschuumlre er-fahren kannst (vergleiche hierzu bdquoUnterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SVldquo auf S 87)

    Uumlbrigens Beurlaubungen von bis zu drei Tagen musst du bei deiner Klassen-lehrerin oder deinem Klassenlehrer beantragen fuumlr Beurlaubungen von bis zu sechs Wochen ist deine Direktorin oder dein Direktor verantwortlich und uumlber alle Beurlaubungen laumlngerer Dauer entscheidet letztendlich das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft in Kiel Dieses wird jedoch von deiner Direktorin oder deinem Direktor informiert

    Ein Schuumller moumlchte an einem fuumlnftaumlgigen Schuumllerseminar in Bruumlssel teilneh-men um sich uumlber die EU zu informieren Da das Seminar waumlhrend der Schul-zeit stattfindet bittet er fuumlr diese Zeit vergeblich um Beurlaubung Darf der Klassenlehrer die Beurlaubung verweigern

    sect

    13

    SchulG 2011 sect 114 (bdquoSchuumllerbefoumlrderungrdquo)

    Buskinder

    Klar Wenn weder der Weg mit dem Fahrrad noch die Benutzung oumlffentlicher Verkehrsmittel als bdquozumutbarrdquo erscheint dann hast du Anspruch darauf einen Schulbus nutzen zu duumlrfen Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung ist entweder der Schultraumlger (also die Stadt Gemeinde) oder aber der Kreis in dem du wohnst oder in dem deine Schule steht

    Erkundige dich also nach der lokalen Regelung bei dir vor Ort und wende dich dann an die zustaumlndige Stelle um ihr die Notwendigkeit eines Schulbusses dar-zulegen Wenn dann ndash wie es bei dir der Fall ist ndash die Benutzung anderer Wege oder Verkehrsmittel als nicht zumutbar eingestuft wird dann ist sie verpflichtet fuumlr eine Schuumllerbefoumlrderung zu sorgen

    Beachten musst du aber noch dass der Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung deine Eltern oder dich (wenn du volljaumlhrig bist) in bdquoangemessenemrdquo Rahmen an den entstehenden Kosten beteiligen kann Auch hast du nur bis zur Jahrgangsstu-fe 10 Anspruch auf Befoumlrderung danach bist du fuumlr deinen Schulweg selbst verantwortlich

    Ich lebe 7 Kilometer von der Schule entfernt in einem kleinen Dorf Da ich

    mit dem Fahrrad auf dem direkten Weg quer durch matschige dunkle Waldwe-

    ge fahren muumlsste will ich mit dem Bus fahren Um puumlnktlich in die Schule zu

    kommen muss ich aber den Linienbus nehmen der um 530 Uhr faumlhrt dh ich

    bin jeden Tag schon um 600 Uhr in der Schule Der Bus faumlhrt nur ganz selten

    und ich bin erst am Abend zu Hause

    Ist es nicht moumlglich mir eine bessere Loumlsung zu bieten

    sect14

    Bekanntmachung des Ministeriums fuumlr Bildung vom 1881998 ndash bdquoUnterrichtsorganisation am Buszlig- und Bettagrdquo

    httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenUnterrichtsorgBussBettag__

    blob=publicationFilepdf

    Erlass der Ministerin fuumlr Bildung vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010 ndash bdquoReligionsunterricht an den Schulen in

    Schleswig-Holsteinrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

    SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__blob=publicationFilepdf

    Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht

    Nein Schuumllerinnen und Schuumllern muss an besonderen Festen ihrer Religionsge-meinschaft auf Antrag eine Freistellung vom Unterricht gewaumlhrt werden

    Du oder deine Erziehungsberechtigten muumlssen hierzu einen Antrag an die Schule richten und um Freistellung bitten Beachte dass die Schule hierfuumlr eine An-tragsfrist festlegen darf die meistens zwei Wochen oder mehr betraumlgt ndash am Tag vorher um Freistellung zu bitten muss also nicht unbedingt funktionieren Diesem Antrag muss dann entsprochen werden Das trifft uumlbrigens selbst dann zu wenn du an dem Tag nicht vorhast einen Gottesdienst zu besuchen

    Wenn du am Buszlig- und Bettag eine Freistellung fuumlr den Besuch des Gottesdiens-tes erhaumlltst hast du im Anschluss daran unterrichtsfrei

    Gleiches gilt uumlbrigens auch fuumlr den Reformationstag Fronleichnam und Allerhei-ligen die zwar keine gesetzlichen Feiertage sind als kirchliche Feiertage aber dennoch unter diese Regelung fallen

    Ein evangelischer Schuumller moumlchte am Buszlig- und Bettag waumlhrend der Unter-richtszeit den Gottesdienst in der Kirche besuchen Sein Englischlehrer verbie-tet das

    Hat er das Recht dazu

    sect

    15

    Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008 sect8 und sect9

    httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

    Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein vom 9 Februar 2000 sect 5 httpswwwdatenschutzzentrumdematerialrechtldsghtmPar5

    Datenschutz I

    Eine Lehrerin traumlgt personenbezogene Daten ihrer Schuumller in das Klassen-

    buch ein in das alle Schuumller Einsicht nehmen koumlnnen Sie verweist dabei auf

    das Recht der Schule uumlber diese Daten frei zu verfuumlgen

    Darf sie das

    Nein denn bei der Speicherung von Daten muss die Schule dafuumlr Sorge tragen dass der Paragraph 5 des Landesdatenschutzgesetzes eingehalten wird Dieser schreibt vor dass Unbefugte (wie zum Beispiel deine Mitschuumllerinnen und Mit-schuumller) keine Kenntnis von deinen personenbezogenen Daten erlangen duumlrfen Eine Eintragung ins Klassenbuch erfuumlllt dieses Kriterium nachweislich nicht und ist deshalb auch nicht erlaubt

    sect16

    SchulG 2007 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

    Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

    httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

    Datenschutz II

    Schulen fuumlhren uumlber jede Schuumllerin und jeden Schuumller personenbezogene Daten Diese duumlrfen folgendes enthaltenbull Vor- und Familiennamebull Tag und Ort der Geburtbull Geschlechtbull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)bull Staatsangehoumlrigkeitbull Aussiedlereigenschaftbull Herkunfts- und Verkehrssprachebull Konfessionbull Krankenversicherungbull Leistungs- und Schullaufbahndaten (also deine Noten und alle sonstigen Leis-

    tungseinschaumltzungen die deine Lehrer uumlber dich angefertigt haben)bull Daten uumlber das allgemeine Lernverhalten und das Sozialverhalten in der Schulebull Daten uumlber sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarf soweit sie fuumlr den Schulbesuch

    von Bedeutung sein koumlnnenbull Die Ergebnisse der schulaumlrztlichen schulpsychologischen und sonderpaumldagogi-

    schen Untersuchungen

    Uumlber deine Eltern werden nur zwei Datensaumltze gespeichertbull Namebull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)

    Du hast das Recht jederzeit in deine Akte zu sehen Wenn du minderjaumlhrig bist uumlben aber deine Eltern dieses Recht fuumlr dich aus Weiterhin sind die persoumlnlichen Notizen der Lehrkraumlfte zu deiner Person (zB Notizen uumlber dein Verhalten im Unterricht die nicht im Zeugnis auftauchen) von der Auskunftspflicht ausgenommen

    Was weiszlig meine Schule uumlber mich

    Guck doch einfach nach

    sect

    17

    SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

    Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

    httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

    Datenschutz III

    In der Verwaltung liegen Listen mit Datenmaterial offen auf dem Schreibtisch

    des Sekretariats Ist das erlaubt

    Nein denn es muss sichergestellt sein dass keine unbefugten Personen Zugriff auf die gespeicherten Daten haben Hier gelten insbesondere die strengen Vor-gaben des Landesdatenschutzgesetzes

    sect18

    SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

    Datenschutz IV

    Nein denn der muumlndliche Leistungsstand oder auch die Ergebnisse von Klassen-arbeiten zaumlhlen zu personenbezogenen DatenDas Verlesen der Noten vor der versammelten Klasse stellt eine Datenuumlbermitt-lung an Einzelpersonen dar Diese ist jedoch nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen zulaumlssigWenn Du also nicht willst dass deine Lehrerin oder dein Lehrer deine Leistung vor der ganzen Klasse bekannt gibt muss sie oder er das respektieren Genau genommen muss sie oder er dich sogar vor der oumlffentlichen Bekanntgabe zuerst uumlber deine Rechte aufklaumlren Es liegt nicht an dir darauf hinzuweisen

    Ein Lehrer unterrichtet dich uumlber deinen Leistungsstand im Unterricht Er pflegt dabei immer jeden Schuumller einzeln aufzurufen und dessen muumlndliche Note zu verkuumlnden sodass alle Mitschuumller deine Noten erfahren

    Darf er das

    sect

    19

    Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

    httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

    Datenspeicherung - Dauer

    Eine Schuumllerin kehrt ein Jahr nach dem Schulabschluss an ihre Schule zuruumlck

    und entdeckt Akten mit personenbezogenen Daten

    Darf das so sein

    Ja Bestimmte schulische Dateien und Akten sind von der Schule auch noch nach dem Schulabschluss zu speichern Dies kann von der Speicherung der Akte der Schuumllerin oder des Schuumllers uumlber einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum Schuuml-lerhauptbuch mit einer Aufbewahrungszeit von 55 Jahren reichen

    sect20

    Das Schulrecht trifft hier keine deutliche Aussage

    Duzen und Siezen

    Eine feste Regelung hierzu gibt es nicht

    In den meisten Faumlllen wechseln die Lehrerinnen und Lehrer ab dem Eintritt in die Oberstufe von alleine auf das bdquoSierdquo oder fragen euch wie ihr gerne ange-sprochen werden moumlchtet

    Ich bin im 12 Jahrgang und werde immer noch von meinen Lehrern geduzt

    Ab wann muss ein Lehrer mich siezen

    sect

    21

    SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

    Homepage der LSV httpwwwschuelervertretungde

    Satzung der LSV der Gymnasien vom November 2011 httpgymnasienschuelervertretungdesatzung-und-ordnungen

    Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung

    Was kann ich tun wenn ich zB mit der aktuellen Bildungspolitik nicht ein-

    verstanden bin und nicht weiszlig an wen ich mich wenden kann um angehoumlrt zu

    werden

    Wende dich an deine Landesschuumllerparlaments (LSP) - Delegierte oder deinen LSP-Delegierten Jede Schule in Schleswig-Holstein darf eine Vertreterin oder einen Ver-treter zum LSP ihrer jeweiligen Schulart entsenden Diese Vertretung repraumlsentiert auf dem LSP deine Schule und damit auch dich Auf dem LSP kann uumlber (fast) alle Proble-me gesprochen werden und es koumlnnen dazu auch im Namen der schleswig-holsteinischen Schuumllerschaft Beschluumlsse gefasst werden

    Wenn du beispielsweise Probleme in einem Streit mit einer Lehrkraft hast oder irgend-welche Fragen auftreten dann wende dich doch einfach selbst an die LSV Die Kontakt-daten findest du auf der unten angegebenen Homepage

    Einmal pro Schuljahr waumlhlt das LSP den Landesvorstand (LaVo) Dieser fuumlhrt die Be-schluumlsse des LSPs aus und fuumlhrt die laufenden Geschaumlfte Er ist sozusagen das Exekutiv-organ der LSV Der LaVo wiederum steht in regelmaumlszligigem Kontakt mit allen wichtigen Entscheidungstraumlgern der Bildungspolitik und setzt sich ihnen gegenuumlber fuumlr die Interes-sen der Schuumllerschaft ein Auf diese Weise gelangt dein Anliegen ganz nach oben

    Eure Schule hat noch keine LSP-Delegierte oder keinen LSP-Delegierten Dann wird es houmlchste Zeit Auf der Homepage koumlnnt ihr einen Meldebogen herunterladen

    Bist du sogar selbst Delegierte oder Delegierter deiner Schule Dann findest du unter den folgenden Verweisen weitere Informationen zu den Moumlglichkeiten in deinem neuen Amt

    bull Weiteres zur Struktur der LSV findet ihr in dem Artikel bdquoLandesschuumllervertretung (LSV)ldquo auf S 40

    bull Wie ihr aktiv werden koumlnnt und wie die LSV praktisch arbeitet das steht auf der Ex-traseite bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X (am Ende der Broschuumlre)

    sect22

    SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

    Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen

    Ja denn die Eltern sollen laut Schulgesetz die Bildungs- und Erziehungsmaszlig-nahmen der Schule unterstuumltzen und sind daher berechtigt sich auch auszligerhalb der regulaumlren Zeugnisse uumlber den Leistungsstand ihrer Kinder zu informieren oder informieren zu lassen Sie duumlrften sogar im Rahmen der Moumlglichkeiten im Unterricht vorbeischauen

    Mit dem Erreichen der Volljaumlhrigkeit erlischt auch der Anspruch der Eltern auf Auskunft Dann darf der Lehrer nur noch mit deiner Erlaubnis mit deinen El-tern uumlber Leistungen dein Lern- und Sozialverhalten und sonst alles Schulische reden

    Schon wieder herrscht zu Hause dicke Luft Der Schuumller hatte extra nichts von der 5 in Mathe erzaumlhlt um den Stress zu vermeiden Aber der Lehrer hat angerufen um mit den Eltern uumlber Nachhilfe zu sprechen

    Durfte der Lehrer den Schuumller bdquoverpetzenrdquo

    sect

    23

    Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

    SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

    Eventuell eure eigene Schul- oder Hausordnung

    Ende der Schulstunde - Klingelzeichen

    Meine Lehrerin richtet sich niemals nach dem Klingelzeichen Sie unter-

    richtet bis in die groszlige Pause hinein und kleine Pausen haben wir nach ihren

    Stunden gar nicht mehr

    Darf eine Lehrerin bis in die Pause unterrichten

    Ihr houmlrt sicherlich oft den beliebten Spruch bdquoDer Lehrer beendet die Stunde nicht das Klingelnrdquo Stetige Wiederholung macht diesen aber gluumlcklicherweise nicht richtiger Eure regelmaumlszligigen Pausen dienen eurer Erholung und sind auch von lernpaumldagogischer Bedeutung Ihr habt ein Recht darauf diese Pausen auch zu bekommen

    Per Ministerialerlass dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten Davon kann aber auch abgewichen werden (beispielsweise erfreuen sich Blockstunden mit 90 Minuten zunehmender Beliebtheit) Das ist dann aber eine Angelegenheit der Schulkonferenz und nicht einfach durch eine Lehrkraft zu entscheiden

    Eine einzelne Lehrkraft hat nicht das Recht ihre Unterrichtsstunden nach Be-lieben zu verlaumlngern Wahrscheinlich enthaumllt auch eure Schul- oder Hausordnung einen Passus der festlegt dass die Stunde mit dem Klingelzeichen beginnt und endet

    Das heiszligt natuumlrlich nicht dass alle beim Ertoumlnen des Klingelzeichens sofort auf-springen und aus dem Raum stuumlrzen sollten - aber das versteht sich ja eigentlich von selbst

    sect24

    SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

    Fachkonferenz

    Die Fachkonferenz beraumlt u a uumlber die Lehrplaumlne also daruumlber was wir im Unterricht durchnehmen Hier gibt es naumlmlich auch viele unterschiedliche The-menbereiche aus denen die Fachkonferenzen oder die Lehrkraumlfte individuell waumlh-len koumlnnen Damit alle auf dem gleichen Stand sind wenn die Klassen gemischt werden oder der Schulabschluss ansteht einigen sich die Fachkonferenzen deshalb meist auf bestimmte Themengebiete

    Es ist ganz interessant zu houmlren warum wir so manches lernen muumlssen Viel wich-tiger aber ist dass auch wir als Schuumllerschaft dort vertreten sind (es duumlrfen je Konferenz zwei Schuumllervertreterinnen oder Schuumllervertreter ab der 7 Klasse da-bei sein) damit wir den Lehrerkraumlften mitteilen koumlnnen was wir in dem betref-fenden Fach fuumlr wichtig oder unwichtig haltenFalls ihr als Fachkonferenzvertreterin bzw Fachkonferenzvertreter gewaumlhlt seid und an dem Termin der Fachkonferenz nicht teilnehmen koumlnnt so duumlrft ihr euch vertreten lassen Schickt auf jeden Fall eine Vertretung

    Das Schulgesetz raumlumt den Schuumllerinnen und Schuumllern und den Eltern in der Fach-konferenz nur eine beratende Stimme ein Sie duumlrfen also nicht mit abstimmen Viele Schulen handhaben dies jedoch anders um die Beteiligung von Schuumllerschaft und Eltern noch staumlrker zu ermoumlglichen (Vergleicht dazu den Artikel bdquoSchulbuuml-cher - Neuanschaffungldquo auf S 67)

    Uumlbrigens habt ihr auch ohne die Fachkonferenzen die Moumlglichkeit euren Unter-richt mitzugestalten Siehe dazu den Artikel bdquoUnterricht selbst gestaltenldquo auf S 88

    Wolltet ihr nicht schon immer mal mitentscheiden was ihr lernt

    Dann geht doch zu den Fachkonferenzen

    sect

    25

    SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

    SchulG 2011 sect 20 (bdquoUmfang der Schulpflichtrdquo)

    SchulG 2011 sect 28 (bdquoSchulzwangrdquo)

    SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

    Fehlen in der Schule

    Mal wieder geschwaumlnzt

    So geht das nicht

    Ohne berechtigten Grund darfst du in der Schule nicht fehlen sofern du dich in einem oumlffentlich-rechtlichen Schulverhaumlltnis befindest Das schlieszligt die Teilnah-me am Unterricht die Teilnahme an Pruumlfungen und den Besuch von verpflichtend erklaumlrten Schulveranstaltungen ein

    Solange du noch schulpflichtig bist hat die Schule sogar das Recht eine Ord-nungsbehoumlrde darum zu bitten dich zwangsweise zur Schule zu bringen Diese Maszlignahme wird natuumlrlich nur ergriffen wenn alle anderen Versuche (wie ein Gespraumlch mit deinen Eltern oder eine Attestpflicht) ausgeschoumlpft sind - theo-retisch laumlsst es die Rechtslage aber tatsaumlchlich zu dass du von der Polizei zur Schule eskortiert wirst

    Wenn deine Vollzeitschulpflicht abgelaufen ist (das ist nach insgesamt neun Schuljahren der Fall) sieht die Lage freilich ganz anders aus Wenn du jetzt in ei-nem Zeitraum von 30 Tagen mehr als 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt ver-saumlumst oder in mehr als einem Fach wiederholt bei Klassenarbeiten fehlst hat die Schule das Recht dein Schulverhaumlltnis mit sofortiger Wirkung zu beenden

    Also lass es am besten gar nicht erst soweit kommen

    sect26

    bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 7 (bdquoLeistungsbewertung Versaumlumnisrdquo)

    httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

    SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

    Fehlstunden

    In der Oberstufe ist deine Vollzeitschulpflicht bereits abgelaufen Mehr als 20 Unterrichtsstunden solltest du also innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen auf keinen Fall unentschuldigt fehlen ansonsten riskierst du das Ende deines Schulverhaumlltnisses

    Davon abgesehen gibt es keine feste Fehlstundenanzahl ab der ein Kurs nicht mehr anerkannt wird Unentschuldigtes Fehlen (also Fehlen ohne aumlrztliches At-test und ohne Beurlaubung von der Schule) zaumlhlt als Verweigerung der Leistung Tritt dies zu haumlufig auf kann sich die Lehrkraft dafuumlr entscheiden den Kurs mit 0 Punkten zu bewerten Am besten ist es fruumlhzeitig mit der Lehrkraft uumlber das Problem zu sprechen damit alle Seiten wissen woran sie sind

    Die Bewertung des Kurses mit 0 Punkten bei zu haumlufigem Fehlen ist allerdings nur dann moumlglich wenn die Schule euch oder eure Eltern zu Beginn des Schul-jahres darauf ausdruumlcklich hingewiesen und diesen Hinweis schriftlich dokumen-tiert hat Ist dies nicht geschehen darf sich die Lehrkraft nicht auf diese Vor-schrift berufen

    Ich bin in der Oberstufe und habe schon 10 Fehlstunden in ErdkundeIch habe Angst dass mir der Kurs nicht anerkannt wird

    Wie ist die Sachlage

    sect

    27

    SchulG 2011 sect 5 (bdquoFormen des Unterrichtsrdquo)

    SchulG 2011 sectsect42-45 (SchulG Abschnitt bdquoSchulartenrdquo)

    Formen des Unterrichts

    Welche Moumlglichkeiten gibt es eigentlich

    Maumldchen und Jungen sollen grundsaumltzlich gemeinsam unterrichtet werden Aus paumldagogischen Gruumlnden kann es aber auch in einzelnen Faumlchern fuumlr einige Zeit getrennten Unterricht geben

    Schuumllerinnen und Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf sollen ge-meinsam mit den anderen Schuumllerinnen und Schuumllern lernen sofern dies dem Rahmen der Moumlglichkeiten entspricht

    Im Regelfall findet der Unterricht gruppen- und fachbezogen statt Es ist aber erlaubt faumlcher- jahrgangs- und sogar schulartuumlbergreifend zu unterrichten

    Die Paragraphen 42 bis 45 des Schulgesetzes legen fest wie genau deine Schul-art von diesen Moumlglichkeiten Gebrauch machen kann

    sect28

    SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

    Fremdenfeindlichkeit

    Natuumlrlich nicht Lehrerinnen und Lehrer werden vom Land beschaumlftigt um einen Bildungsauftrag zu erfuumlllen und der schreibt unter anderem vor

    bdquoDie Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenuumlber kultureller Viel-falt den Willen zur Voumllkerverstaumlndigung und die Friedensfaumlhigkeit foumlrdernrdquo

    Intoleranz Ablehnung anderer Kulturen Kriegspropaganda und dergleichen ha-ben also auch ganz offiziell im Unterricht nichts verloren

    Eine Lehrkraft aumluszligert sich abfaumlllig uumlber auslaumlndische Mitschuumller und ihre Kultur Auszligerdem beschreibt sie Krieg als ein geeignetes Mittel sich gegen andere Voumllker zur Wehr zu setzen

    Ist das erlaubt

    sect

    29

    SchulG 2011 sect34 (bdquoLehrkraumlfterdquo)

    Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek I httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=5

    Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek II httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=6

    Eventuell das Schulprogramm eurer Schule

    Hausaufgaben - Viel zu viele

    Eine Lehrerin gibt Unmengen von Hausaufgaben auf behandelt im Unter-

    richt nur Themen die die Schuumllerinnen nicht interessieren und laumlsst was die

    Gestaltung des Unterrichts betrifft nicht mit sich reden

    Darf sie das

    Nein denn auch wenn Lehrkraumlfte laut Schulgesetz den Unterricht in eigener paumldago-gischer Verantwortung gestalten schreiben die Lehrplaumlne gewisse Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsgestaltung vor So ist es gemaumlszlig Lehrplan erforderlich dass den Schuumllerinnen und Schuumllern ermoumlglicht wird den Unterricht aktiv und selbstverantwortlich mitzuge-stalten eigene Schwerpunkte zu setzen und unterschiedliche Lernwege zu entdecken sowie in Partnerarbeit zusammenzuarbeiten Das heiszligt obwohl die Lehrkraumlfte die Ge-samtverantwortung fuumlr die Unterrichtsgestaltung tragen und gewisse Vorgaben machen muumlssen haben sie uns Schuumllerinnen und Schuumller in ihre Planung mit einzubeziehen

    Was die Themenauswahl betrifft gibt es Themen die im Lehrplan stehen und somit im Unterricht vorkommen muumlssen Da kann auch die Lehrkraft nichts dran aumlndern Al-lerdings lassen die Lehrplaumlne auch in diesem Punkt oftmals Freiraumlume und geben zB mehrere Alternativen zu einem Thema vor

    Zur Anzahl der Hausaufgaben ist zu sagen dass es hier keine zeitliche Begrenzung gibt Allerdings gibt es an vielen Schulen Absprachen oder entsprechende Festlegungen in-nerhalb des Schulprogramms unter welchen Umstaumlnden keine oder nur wenig Hausauf-gaben gegeben werden sollen (zB nur Vokabeln lernen an bdquolangenrdquo Unterrichtstagen) Frag doch einfach in deiner Schule mal nach ob es bei euch auch eine solche Regelung gibt Ansonsten startet in der Schulkonferenz eine entsprechende Initiative

    Viele Infos zur Schulkonferenz erfahrt ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

    sect30

    Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden aufgrund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juli 2011

    httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsWitterungsverhaeltnisse__

    blob=publicationFilepdf

    Hitzefrei

    Ja Die Schulleiterin oder der Schulleiter darf im Rahmen seiner Fuumlrsorgepflicht allein entscheiden ob sie oder er den Unterricht in vollem Umfang fortsetzen oder Hitzefrei geben moumlchte Sie oder er kann auch beispielsweise nur fuumlr be-stimmte Jahrgaumlnge den Unterricht beenden oder den Unterrichtsumfang redu-zieren Recht auf Hitzefrei gibt es schon sehr lange nicht mehr

    Wird die Waumlrme allzu unertraumlglich dann schadet es aber sicher nicht eure Schul-leitung darauf hinzuweisen dass es nach dem alten Erlass bis 1998 Hitzefrei gab wenn es um 11 Uhr im Schatten mehr als 25 Grad warm war

    Es gibt auch einen Artikel bdquoSchneefreildquo auf S 63

    Es sind 28 Grad im Schatten alle schwitzen und man moumlchte lieber ein Eis in der Eisdiele nebenan genieszligen als jetzt noch Stochastik zu machen Der Schul-leiter sagt aber es werde ganz planmaumlszligiger Unterricht gemacht

    Darf er das

    sect

    31

    SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

    Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

    Erlass zu Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

    Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

    httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

    Informationspflicht der Lehrkraumlfte

    Eine Schuumllerin erkundigt sich nach der Unterrichtsplanung da der aktuelle

    Unterrichtsstoff alle langweilt Auch soll die Lehrerin erklaumlren wie die Zeug-

    nisnoten zu Stande kommen

    Darf die Lehrerin ihr die Antworten verweigern

    Nein Erst einmal seid ihr fuumlr viele Fragen gar nicht auf die Lehrkraft angewie-sen Der zu vermittelnde Stoff ist detailliert im Lehrplan fuumlr das jeweilige Fach beschrieben welcher online zur freien Verfuumlgung einsehbar ist Dort koumlnnt ihr die Stoffplanung fuumlr das gesamte Schuljahr nachschlagen

    Daruumlber hinaus habt ihr das ausdruumlckliche Recht eurem Alter und eurer Ent-wicklung gemaumlszlig sowohl uumlber euren Stoffplan als auch uumlber euren Leistungs-stand unterrichtet zu werden Die Lehrkraft muss natuumlrlich keine detaillierten Planungen fuumlr jede einzelne Unterrichtsstunde vorlegen Einzelheiten uumlber Aus-wahl Stufung und Gruppierung des Lehrstoffs sowie uumlber Bewertungsmaszligstaumlbe fuumlr die Notengebung und auch uumlber eure Einzelbeurteilungen sollten aber schon im Rahmen des Moumlglichen sein

    In der Oberstufe habt ihr noch weitergehende Rechte Hier sind die Lehrerin-nen und Lehrer verpflichtet euch zu Beginn des Schuljahres ausfuumlhrlich uumlber die Kriterien zur Bewertung der Unterrichtsbeitraumlge (also muumlndliche Mitarbeit Hausaufgaben etc) zu informieren Fordert dieses Recht ein

    sect32

    SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

    Informationspflicht der Schulleitung

    Fragen kann man immer Deine Schulleiterin oder dein Schulleiter muss dich sicherlich nicht in einem zweistuumlndigen Workshop von der Pike auf uumlber all deine Rechte als SV-Mitglied aufklaumlren - dazu ist er nicht da und dazu ist er auch nicht verpflichtet Grundsaumltzlich sieht das Schulgesetz aber vor dass er die SV bei der rechtmaumlszligigen Erfuumlllung ihrer Aufgaben unterstuumltzen muss In einem angemesse-nen Rahmen schlieszligt das auch rechtliche Auskuumlnfte ein

    Uumlbrigens ist die Schulleiterin oder der Schulleiter nicht die einzige Person die gesetzlich verpflichtet ist dir bei deiner Arbeit zu helfen Auch alle anderen Lehrkraumlfte an der Schule sowie die Schulaufsichtsbehoumlrde (also dein Schulamt sowie das Bildungsministerium) muumlssen dich bei der Erfuumlllung deiner Aufgaben unterstuumltzen

    Und wenn das alles nichts hilft dann gibt es natuumlrlich auch immer noch die Lan-desschuumllervertretung die dich gerne telefonisch oder per E-Mail beraumlt

    Ich bin zu meinem Schulleiter gegangen um nach den Rechten der SV bezuumlglich der Organisation einer Schulfete zu fragen Dieser hat mich abgefer-tigt indem er sagte er muumlsse mich nicht daruumlber informieren Ich solle mich an andere Stellen wenden

    Gibt es eine Pflicht der Schulleitung Schuumller uumlber ihre Rechte zu informieren

    sect

    33

    SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

    Klassenbuch

    Eine Schuumllerin wird wegen Kaugummikauens im Unterricht ins Klassenbuch

    eingetragen Die Lehrerin sagt auszligerdem vor allen dass sie in den Unterlagen

    der Schuumllerin gelesen habe dass es schon einmal einen aumlhnlichen Vorfall gege-

    ben habe

    Ist der Eintrag rechtens Darf die Lehrerin die Schuumllerin Einsicht in die Akte

    der Schuumllerin nehmen

    Der Eintrag ist rechtens Das Klassenbuch ist ein Dokument in dem der Unterrichts-verlauf einer Klasse festgehalten wird Eigentlich kann jedes Vorkommnis ins Klassen-buch eingetragen werden und sollte nicht unbedingt negativ aufgefasst werden

    Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht die Daten ihrer Schuumllerinnen und Schuumller einzusehen

    Daten uumlber das Lernverhalten und das Verhalten in der Schule werden auch in den Schulakten gespeichert Ob jedoch in der Praxis ein Klassenbucheintrag wegen Kau-gummikauens gespeichert wird ist sehr unwahrscheinlich Daten in den Schulakten werden fuumlr die Schulbesuchsdauer und sogar daruumlber hinaus gespeichert sofern sie sich nicht aumlndern (beispielsweise Adressdaten)

    Dass eine Lehrkraft dies vor der Klasse erzaumlhlt ist unzulaumlssig Die persoumlnlichen Daten von Schuumllerinnen und Schuumllern gehen die Klasse nichts an (bdquoDatenschutz IIIldquo auf S 17)

    Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat ein Recht auf Einsicht in die eigene Akte Bist du noch minderjaumlhrig dann uumlben deine Eltern dieses Recht aus

    Schau dich einfach mal weiter vorne in dieser Broschuumlre um dort findest du viele weitere Artikel zum Thema bdquoDatenschutzrdquo (bdquoDatenschutz Ildquo auf S 15 bdquoDatenspei-cherung - Dauerldquo auf S 19)

    sect34

    Vorgaben fuumlr Klassengroumlszlige fuumlr das Schuljahr 11 12 (Kultusministerkonferenz)

    httpwwwkmkorgfileadminpdfStatistikKlassenbildung_2011pdf

    bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

    httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

    Klassengroumlszligen

    Es gab fruumlher ein groszliges Sammelsurium an verschiedenen Regeln zur Bestim-mung der minimalen und maximalen Klassengroumlszlige Der entsprechende Erlass ist jedoch heute nicht mehr guumlltig

    An den Gymnasien in Schleswig-Holstein gilt seit dem Schuljahr 2010 2011 ein Klassenteiler von 29 Das bedeutet dass eine einzelne Klasse nicht mehr als 29 Schuumllerinnen und Schuumller umfassen sollte Vom Prinzip her kann der Klassentei-ler fuumlr jedes Schuljahr neu festgelegt werdenDa er sich jedoch schon seit laumlngerer Zeit auf 29 belaumluft ist nicht davon auszu-gehen dass er sich in absehbarer Zeit aumlndert Uumlber den derzeit guumlltigen Klassen-teiler informiert die Kultusministerkonferenz

    Den Schulleitungen ist es erlaubt den Klassenteiler aus personellen Gruumlnden um bis zu 10 zu uumlberschreiten In der Praxis wird also meistens erst ab knapp uumlber 30 Schuumllerinnen und Schuumllern pro Klasse eine neue Klasse aufgemacht Bei 32 Schuumllerinnen und Schuumllern in einer Klasse ist aber definitiv Schluss

    In der Oberstufe muss jede Schule mindestens ein sprachliches und ein natur-wissenschaftliches Profil einrichten Auf zusaumltzliche Profile habt ihr keinen An-spruch Mit dem Argument dass eine entsprechende Klasse zu klein waumlre duumlrfte die Schule also die Einrichtung eines neuen Profils verweigern

    Wie groszlig darf eure Klasse sein

    sect

    35

    SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

    Klassenkonferenz

    Was macht eigentlich die Klassenkonferenz

    Die Klassenkonferenz besteht aus den Lehrerinnen und Lehrern die in deiner Klasse unterrichten dem Vorsitz des Klassenelternbeirats sowie (ab der siebten Klasse) der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher All diese Mitglieder sind stimmberechtigt Den Vorsitz hat die Klassenlehrkraft

    Die Klassenkonferenz entscheidet uumlber zahlreiche Dinge Sie bull beschlieszligt uumlber die Notwendigkeit und die Inhalte von Lernplaumlnen und Unterstuumlt-

    zungsangeboten fuumlr einzelne Schuumllerinnen und Schuumllerbull entscheidet uumlber verpflichtende schulische Veranstaltungen auszligerhalb des

    Unterrichtsbull zeichnet Schuumllerinnen und Schuumller ausbull koordiniert Hausaufgaben und Klassenarbeitenbull beschlieszligt uumlber Betriebserkundungen Betriebs- und Wirtschaftspraktika Praxista-

    ge und alle anderen Veranstaltungen der Klasse

    Daruumlber hinaus ist die Klassenkonferenz zustaumlndig wenn ein schriftlicher Verweis erteilt oder ein Ausschluss vom Unterricht verhaumlngt werden soll Dieser Verweis muss formal korrekt beschlossen werden Die Klassenlehrkraft darf diesen nur dann ohne Sitzung der Klassenkonferenz aussprechen wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind Wird also gegen einen Schuumller ein Verweis ausgesprochen und die Klassensprecherin oder der Klassensprecher wurden weder um ihre Stimme gefragt noch zu einer Sitzung eingela-den dann ist dies ein Verfahrensfehler und der getroffene Beschluss ist zunaumlchst unguumlltigDie Klassenkonferenz entscheidet zudem uumlber Versetzungen und die Zeugniseintraumlge zum Lern- und Sozialverhalten Auf einer solchen Zeugnis- oder Versetzungskonferenz sind allerdings nur die Lehrkraumlfte stimmberechtigt Der Vorsitz des Klassenelternbeirats darf an diesen Sitzungen beratend teilnehmen (also nicht abstimmen) Klassenspreche-rinnen und Klassensprecher sind bei solchen Konferenzen ganz ausgeschlossen Die Klassenkonferenz soll mindestens zweimal pro Schuljahr tagen mindestens einmal davon sollte sie dabei bdquoeinfach soldquo also nicht als Zeugnis- oder Versetzungskonferenz zusammentreten Wenn das bei euch so noch nicht die Regel ist dann weise doch deine Klassenlehrkraft mal darauf hin

    sect36

    SchulG 2011 sect 81 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

    Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten

    Nein Keine Schuumllerin und kein Schuumller darf wegen ihrer oder seiner Arbeit in-nerhalb der SV benachteiligt oder bevorzugt werden Dazu zaumlhlen

    bull Das Amt der Klassensprecherin oder des Klassensprechers

    bull Die Vertretung der Schuumllerinnen und Schuumller in einer Fachkonferenz oder der Schulkonferenz

    bull Alle weiteren Aumlmter und Taumltigkeiten in der SV

    Die Lehrkraft darf der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher also keine schlechte Note geben nur weil diese oder dieser sich fuumlr die Mitschuumller ein-setzt Vielmehr hat die Klassensprecherin oder der Klassensprecher sogar ein Recht darauf dass die Schulleitung und die Lehrerschaft sie oder ihn bei der Vertretungsarbeit unterstuumltzen Auszligerdem muumlssen diese die Klassensprecherin oder den Klassensprecher uumlber wichtige Angelegenheiten informieren die die Schuumllerschaft betreffen

    Unser Klassensprecher engagiert sich total fuumlr alle und riskiert dabeiauch Stress mit Lehrern Unser Deutschlehrer hat ihm eine 4 im Muumlndlichen gegeben weil er angeblich nur Streit mit den Lehrern suche

    Darf der Lehrer das machen

    sect

    37

    SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

    SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

    Klassensprecherversammlung

    Wir planen eine Versammlung aller Klassensprecherinnen und Klassenspre-

    cher Unsere Schulleiterin erlaubt es uns aber nur ab der 7 Stunde wir be-

    fuumlrchten dass niemand kommt und wollen ein fruumlheres Treffen

    Wann duumlrfen Klassensprecherversammlungen stattfinden

    Grundsaumltzlich soll die Schulleitung die SV in ihrer Arbeit unterstuumltzen und darf in ihre Arbeit auch nur dann eingreifen wenn Rechts- oder Verwaltungsvorschrif-ten missachtet werden Andererseits duumlrft ihr euch fuumlr eure SV-Taumltigkeit auch nicht voumlllig beliebig dem Unterricht entziehen

    Alle Mitglieder der Klassensprecherversammlung haben pro Schuljahr Anspruch auf bis zwoumllf Stunden Unterrichtsbefreiung zur Verwendung fuumlr ihre SV-Taumltig-keit Wie viele Stunden ihnen wirklich zur Verfuumlgung gestellt werden liegt im Ermessen des SchulleitersWenn also alle eure Klassensprecherinnen und Klassensprecher noch zwei Stun-den auf diesem bdquoKontordquo uumlbrig haben (dessen Kontingent vom Schulleiter festge-legt wird) koumlnnt ihr die SV-Sitzung problemlos in der 3 und 4 Stunde stattfinden lassen auch wenn eure Schulleitung das nicht gerne sieht Hat eine Klassenspre-cherin oder ein Klassensprecher ihr bzw sein Kontingent aufgebraucht ist sie oder er fortan allerdings auf die explizite Beurlaubung durch die entsprechenden Lehrkraumlfte der betreffenden Stunden oder der Schulleitung angewiesen

    Ihr koumlnnt die Freistellungsstunden auch fuumlr Stunden verwenden in denen Klas-senarbeiten anliegen wenn ihr das mit der entsprechenden Fachlehrkraft abge-sprochen habtFuumlr Klassensprecherversammlungen solltet ihr versuchen die Schulleitung fruumlh-zeitig den Termin fuumlr Klassenarbeiten zu blocken damit moumlglichst viele Klassen-sprecherinnen und Klassensprecher teilnehmen koumlnnen ohne ggf Probleme zu bekommen wenn sie waumlhrend dieser Stunden fehlen

    38

    Kreisschuumllervertretung (KSV)

    Die Kreisschuumllervertretung gibt den einzelnen Schulen die Moumlglichkeit sich auf Kreisebene auszutauschen und gemeinsame Projekte durchzufuumlhren Dies koumln-nen von Podiumsdiskussionen uumlber Weihnachtspostaktionen und Sportturniere bis hin zu gemeinsamen Festen eigentlich alle Aktionen sein die uumlber die Gren-zen einer eigenen Schule hinausgehen Generell sollte sich die KSV mit eventuell vorhandenen Stadtschuumllervertretungen austauschen Jede Schulart hat Anspruch auf eine eigene KSV in gegenseitigem Einverneh-men koumlnnen sich jedoch mehrere Schularten dazu entschlieszligen eine gemeinsa-me KSV zu gruumlndenDiese zusammengelegten KSVen legen dann selbst fest wie viele stimmberech-tigte Mitglieder das Kreisschuumllerparlament pro Schulart hatAuszligerdem koumlnnen Wahlverfahren bestimmen Vielleicht moumlchtet ihr ja beispiels-weise darauf achten dass von allen vertretenen Schularten eine Delegierte oder ein Delegierter Mitglied im Vorstand der KSV ist

    Allgemein gesprochen hat eine KSV von nur einer Schulart den Vorteil dass sie sich besonders intensiv mit speziellen Problemen genau dieser Schulart ausein-andersetzen kann Wenn sich jedoch mehrere Schularten zu einer KSV zusammenschlieszligen dann koumlnnen Aktionen mit Schulen verschiedener Schularten besser geplant und um-gesetzt werden und ihr bildet eine schlagkraumlftigere Stimme da ihr noch mehr Schuumllerinnen und Schuumller vertretet

    Eine KSV haumllt regelmaumlszligig ein Kreisschuumllerparlament ab zu welchem jede Schu-le zwei stimmberechtigte Mitglieder entsenden darf Hier wird auch ein Vor-stand eine Kreisschuumllersprecherin oder ein Kreisschuumllersprecher sowie eine Vertretung gewaumlhlt Wenn ihr als Vertreterinnen oder Vertreter gewaumlhlt wurdet und am Tag des Kreisschuumllerparlaments verhindert seid dann duumlrft ihr euch ver-treten lassen

    Die KSV muss vom Kreis finanziell angemessen unterstuumltzt werden Auszligerdem erhalten die Mitglieder der KSV pro Schuljahr sechs Schulstundenstunden Un-terrichtsbefreiung um ihrer Arbeit fuumlr die KSV nachzugehen Die Kreisschuumller-

    sect

    39

    SchulG 2011 sect 82 (bdquoKreisschuumllervertretungrdquo)

    SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

    SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

    Kontaktdaten der Kreisschulaumlmterhttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltung

    schulaufsichtDownloadSchulamt__blob=publicationFilepdf

    KSV (II)

    sprecherin oder der Kreisschuumllersprecher haben daruumlber hinaus das Recht auf eine Stunde Unterrichtsbefreiung pro WocheKSVen sind vor allem deshalb wichtig weil ihr euch hier uumlber Ideen und Veran-staltungen austauschen koumlnnt und auch erfahrt was an anderen Schulen in der Umgebung gut besser oder eben auch schlechter laumluft

    In vielen Kreisen Schleswig-Holsteins gibt es noch keine oder nur eine sehr in-aktive KSV Eine neue KSV aufzubauen erfordert viel Zeit Energie Motivati-on und Durchhaltevermoumlgen und sollte auch nicht alleine in Angriff genommen werdenWenn du dir aber gemeinsam mit einem schlagkraumlftigen Team vorgenommen hast eine KSV einzurichten dann wende dich am besten vertrauensvoll an das fuumlr deinen Kreis zustaumlndige Schulamt Dort hilft man dir erfahrungsgemaumlszlig gerne weiter und unterstuumltzt dein VorhabenAuszligerdem werden auch die Landesschuumllervertretungen dir weiterhelfen wenn es zum Beispiel darum geht ein Netzwerk aufzubauen eine Satzung zu erstellen oder die Arbeit eines Schuumllerparlamentes kennen zu lernen (Kontaktdaten findet ihr unter wwwschuelervertretungde)

    Uumlbrigens sieht das Schulgesetz auch vor eine Arbeitsgemeinschaft der Schuumller-sprecherinnen und Schuumllersprecher eines Schultraumlgers zu gruumlnden also eine Art bdquoGemeinde-SVrdquo Diese ist aber mit weitaus weniger Rechten ausgestattet und daher kein Ersatz fuumlr eine funktionierende KSV Nuumltzlich kann dieses Gremium aber beispielsweise sein wenn es darum geht sich uumlber Probleme mit Raumlum-lichkeiten oder Ausstattung auszutauschen denn diese muss der Schultraumlger bezahlen

    40

    Landesschuumllervertretung (LSV)

    Jede Schulart hat in Schleswig-Holstein eine eigene Landesschuumllervertretung (LSV) Die LSVen sind im Grunde alle sehr aumlhnlich aufgebaut

    Die Aufgabe der (LSV) ist es die schleswig-holsteinischen Schuumllerinnen und Schuumller zu vertreten und die Schuumllervertretungen in den einzelnen Schulen in ihrer Arbeit zu unterstuumltzen Finanziert wird sie vom Land Schleswig-Holstein und unterstuumltzt sowohl durch eine Landesverbindungslehrkraft als auch durch das fuumlr Bildung zustaumlndige Ministerium

    Die LSV besitzt mehrere GremienDas Landesschuumllerparlament Jede Schule kann zum Landesschuumllerparlament (LSP) eine Delegierte oder einen Delegierten entsenden Dieses bildet das legis-lative Gremium Verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland ist es der Bun-destag Auf LSPs werden also wichtige Themen diskutiert und dann abgestimmt Diese Dinge werden dann vom Landesvorstand umgesetzt

    Der Landesvorstand Der Landesvorstand (LaVo) setzt sich aus bis zu zehn De-legierten zusammen einer Landesschuumllersprecherin oder einem Landesschuuml-lersprecher (LSSpr) und ihren bzw seinen bis zu neun Stellvertreterinnen und Stellvertretern Da jede Schule eine Delegierte oder einen Delegierten bestim-men darf koumlnnen bis zu zehn Schulen im LaVo vertreten sein Der LaVo ist das exekutive Organ verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland also die Bun-desregierung Die oder der LSSpr waumlre die Bundeskanzlerin oder der Bundes-kanzler und die anderen LaVo-Mitglieder waumlren die Minister

    Der Vorstand hat engen Kontakt zum Bildungsministerium den Bildungspoliti-kerinnen und Bildungspolitikern der Landtagsfraktionen Landeselternbeiraumlten Jugendorganisationen und vielen mehr Durch geschicktes Nutzen und Pflegen dieses Netzwerkes versucht er Forderungen die das Landesschuumllerparlament stellt durchzusetzen

    sect

    41

    SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

    SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

    Die Homepage der LSV in Schleswig-Holsteinhttpwwwschuelervertretungde

    LSV (II)

    Auszligerdem ist er Ansprechpartner fuumlr aktuelle politische Fragen und repraumlsen-tiert die Meinung der Schuumllerschaft Auch umgekehrt funktioniert der WegSo helfen wir allen Schuumllerinnen und Schuumllern die uns darum bitten in Rechts-fragen bei Projektideen Umsetzungsschwierigkeiten in Konfliktfaumlllen und bei allen anderen Problemstellungen In den Haumlnden haltet ihr mit dieser Broschuumlre auch ein Projekt der Landesschuuml-lervertretung durchgefuumlhrt von Generationen von Landesvorstaumlnden

    Wie ihr in der Landesschuumllervertretung aktiv werden koumlnnt und warum ihr das unbedingt solltet das steht auf einer Extra-Seite am Ende der Broschuumlre (bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X)

    42

    Legasthenie - Foumlrderung

    Wenn bei dir eine Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRSLegasthenie) festgestellt

    wird dann hast du das Recht auf besondere Foumlrderung Nachteilsausgleich und

    evtl Notenschutz

    Die LRS muss von der Schule anerkannt werden externe Gutachten koumlnnen als

    Referenzen herangezogen werden haben aber keine rechtliche Bedeutung

    Das Recht auf besondere Foumlrderung heiszligt dass du Anspruch auf spezielle Foumlr-

    dermaszlignahmen hast Dazu gehoumlrt zuerst einmal die Erstellung eines individuel-

    len Lernplans Oft gehoumlren auch besondere Lerngruppen dazu in denen du mit

    anderen Betroffenen auszligerhalb des regulaumlren Unterrichts gefoumlrdert wirst Die

    Schule darf die Teilnahme an solchen Veranstaltungen fuumlr verbindlich erklaumlren

    Dann musst du dort mitmachen auch wenn du es nicht moumlchtest

    Nachteilsausgleich heiszligt dass im Unterricht und bei Klassenarbeiten Ausgleichs-

    maszlignahmen wegen der LRS ergriffen werden Der LRS-Erlass schreibt nicht

    vor welche Maszlignahmen dies sind schlaumlgt aber Beispiele vor Am haumlufigsten wird

    die Verlaumlngerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten angewendet Der Zeitzu-

    schlag (meist 15-20 der Arbeitszeit) soll es dir ermoumlglichen Texte zu lesen

    und uumlber Rechtschreibprobleme nachzudenken

    Welche Hilfen zum Einsatz kommen entscheidet die Klassenkonferenz (bdquoKlas-

    senkonferenzldquo auf S 35) Der Beschluss muss schriftlich dokumentiert werden

    Zusaumltzlich gibt es den sog bdquoNotenschutzrdquo Er soll dich von ungerechtfertig-

    ten Nachteilen durch den Rechtschreibteil deiner Schulnoten befreien In al-

    len schriftlichen Arbeiten werden Rechtschreibfehler dann nicht bewertet

    sect

    43

    Erlass zur Foumlrderung von Schuumllerinnen und Schuumllern mit LRS vom 27 6 2008

    httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLegasthenie__

    blob=publicationFilepdf

    Erlaumluterung zu diesem Erlasshttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceFAQFAQ_LRS__

    blob=publicationFilepdf

    Legasthenie - Foumlrderung (II)

    Selbst bei Diktaten zaumlhlt nur dein individueller Leistungsfortschritt nicht die

    eigentliche Fehlerzahl

    Hierbei geht es nur um reine Rechtschreibfehler Aus einer LRS koumlnnen auch

    noch andere Fehler (beispielsweise Lese- oder Grammatikfehler) entstehen die

    nicht unter den Notenschutz fallen

    Notenschutz gibt es houmlchstens bis zum mittleren Schulabschluss Mit dem Errei-

    chen der Oberstufe ist es mit diesen Regelungen vorbei

    Weiterhin wird der Notenschutz ausgesetzt wenn deine Rechtschreibleistungen

    uumlber ein halbes Schuljahr lang bdquoausreichendrdquo oder besser sind Die LRS wird da-

    durch aber nicht aberkannt Anspruch auf Foumlrdermaszlignahmen hast du immer noch

    und der Notenschutz kann wieder eingesetzt werden falls sich deine Leistungen

    verschlechtern

    Wenn du also Probleme mit deiner Rechtschreibung hast dann wende dich an

    deine Deutsch- oder deine Verbindungslehrkraft Dort erfaumlhrst du auch wer an

    deiner Schule fuumlr Legasthenie-Fragen zustaumlndig ist (denn die Schule sollte dafuumlr

    auf jeden Fall jemanden haben)

    sect44

    bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 sect 7 (bdquoZusaumltzliche Vermerkerdquo)

    httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

    Legasthenie - Note im Fach Deutsch

    Nicht wenn Schuumllerinnen oder Schuumller wegen ihrer LRS Notenschutz genieszligen

    Rechtschreibleistungen duumlrfen dann nicht in die Note einflieszligen

    Schau dir hierzu am besten das Kapitel bdquoLegasthenie - Foumlrderungldquo auf S 42

    an

    Falls die Deutschnote aufgrund des Notenschutzes keine Rechtschreibleistungen

    enthaumllt muss aber ein entsprechender Vermerk im Zeugnis angebracht werden

    Er lautet dann in der Regel bdquoDie Rechtschreibleistungen im Fach XY entspra-

    chen nicht den Anforderungen sie sind in der Note nicht enthaltenrdquo

    Ein Schuumller mit Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRS) wird im Fach Deutsch wegen seiner schwachen Rechtschreibung schlechter benotet

    Ist das zulaumlssig

    sect

    45

    Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

    LehrplanLehrplanhtml

    Lehrplaumlne - Inhalt

    Ein Schuumller interessiert sich fuumlr den Inhalt der Lehrplaumlne verschiedener

    Faumlcher

    Wo kann er nachschlagen

    Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen jederzeit die Lehrplaumlne bei den einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrern einsehen denn diese verfuumlgen in den aller-meisten Faumlllen uumlber eine gedruckte Version Alternativ koumlnnen die derzeit guumllti-gen Lehrplaumlne auch online abgerufen werden

    sect46

    SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

    Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

    SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

    Leistungsstand - Auskunft

    Nein denn alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen gemaumlszlig ihrem Alter uumlber ih-ren Leistungsstand unterrichtet werden Der entsprechende Passus im Schulge-setz ist freilich etwas vage formuliert und die genaue Interpretation obliegt den Lehrkraumlften Ein Recht darauf jederzeit eine Prognose uumlber die voraussichtliche Zeugnisnote zu erhalten laumlsst sich hieraus also sicherlich nicht herleiten Zu einer allgemeinen und ehrlichen Einschaumltzung deiner derzeitigen Leistungen im Vergleich mit den Anforderungen des Faches sollte die Lehrkraft aber bereit sein

    In der Oberstufe sind deine Rechte noch etwas deutlicher formuliert Hier hast du Anspruch zweimal pro Halbjahr mit der Lehrkraft uumlber deinen Leistungs-stand zu sprechen davon einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Auf dei-nen Wunsch hin ist das auch im Einzelgespraumlch moumlglich Auch hier gilt aber Auf eine konkrete Prognose der Zeugnisnote musst du unter Umstaumlnden verzichten

    Eine Schuumllerin moumlchte gern wissen wie sie gerade in Erdkunde steht und ob sie sich noch reinhaumlngen muss oder dem Unterricht eher lockerer folgen kannDarf die Lehrerin sich weigern ihr die Fragen zu beantworten

    sect

    47

    SchulG 2011 sect 13 (bdquoLernmittelrdquo)

    SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

    Lernmittel - Wer zahlt die

    Wir muumlssen in Franzoumlsisch Deutsch und Spanisch jeweils eine Lektuumlre und

    in Mathematik einen Taschenrechner anschaffen Das ist mit der Zeit eigentlich

    ziemlich teuer

    Wie viel muss ein Schuumller fuumlr Unterrichtsmaterialien zahlen

    Die Schule kann von euch fuumlr alle Lernmittel die ihr auch auszligerhalb der Schule privat nutzen koumlnnt einen Kostenbeitrag verlangen und wird von diesem Recht in der Regel auch Gebrauch machen Bei Taschenrechnern und Lektuumlren geht man davon aus dass eine private Nutzung in erheblichem Umfang moumlglich ist dement-sprechend ist die Umlage der Anschaffungskosten auf die Schuumllerschaft zulaumlssig

    Nichts bezahlen muumlsst ihr nur fuumlr Schulbuumlcher (das sind Buumlcher die nur im Un-terricht und fuumlr dessen Vor- und Nachbereitung eingesetzt werden koumlnnen) so-wie Gegenstaumlnde die fuumlr den Unterricht verwendet werden und dauerhaft in der Schule verbleiben

    Wenn das Geld zu Hause sehr knapp ist (bdquosozialer Haumlrtefallrdquo) kann euch der Schultraumlger (das ist nicht die Schulleitung sondern in der Regel die Gemeinde oder Stadt) auch uumlber die obigen Ausfuumlhrungen hinaus Lernmittel zur Verfuumlgung stellen

    Wenn es euch endguumlltig zu viel wird seid ihr aber auf keinen Fall nur zum Nichts-tun verdammt Die Schulkonferenz hat das Recht fuumlr diese Zusaumltze Houmlchstbe-traumlge festzulegen die dann verbindlich sind Stoszligt einfach eine entsprechende Diskussion an vielleicht kommt ihr zu einem fuumlr alle Beteiligten akzeptablen Beschluss

    Alles uumlber die Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

    sect48

    SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

    Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften

    Natuumlrlich nicht Die Schule darf Sachverhalte nicht politisch einseitig behandeln sondern ist zur parteipolitischen Neutralitaumlt verpflichtet Die Lehrkraft muss ihre eigene Meinung also im Unterricht der politischen Bildung ihrer Schuumllerinnen und Schuumller unterordnen

    Politische Inhalte muumlssen im Unterricht immer kritisch und kontrovers also nicht einseitig behandelt werden

    Eine Lehrerin lobt in ihrem Unterricht die Ziele einer Partei und vernach-laumlssigt dabei andere politische Gruppierungen Auf den Vorwurf reagiert sie mit der Aussage dass die Meinungsfreiheit ihr das Recht gebeDarf die Lehrerin nur eine einzelne Partei so positiv hervorheben

    sect

    49

    SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

    Nachsitzen

    Ich habe mehrfach die Hausaufgaben nicht gemacht Jetzt will die Lehrerin

    mich nach der Schule nachsitzen lassen

    Darf eine Lehrerin mich nachsitzen lassen

    Daruumlber laumlsst sich tatsaumlchlich streiten Grundsaumltzlich darf deine Lehrkraft dich nachsitzen lassen um schuldhaft versaumlumten (also geschwaumlnzten) Unterricht nachzuholen Sie muss dies aber vorher deinen Eltern ankuumlndigen du kannst also nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden

    Wenn du nicht den Unterricht geschwaumlnzt sondern nur deine Hausaufgaben nicht gemacht hast kannst du in der Tat damit argumentieren dass dies ja nicht unter das bdquoNachholen schuldhaft versaumlumten Unterrichtsrdquo faumlllt Die Lehrkraft hat aber trotzdem das Recht dich die Hausaufgaben nachschreiben zu lassen Dein einzi-ger Vorteil waumlre dann dass du dich dieser Taumltigkeit in den eigenen vier Waumlnden widmen darfst

    Zu einem erzieherischen Gespraumlch oder einer Ermahnung kann die Lehrkraft dich auf jeden Fall laumlnger in der Schule behalten

    sect50

    Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

    Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

    SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruumlche Prozesskostenrdquo)

    Verwaltungsgerichtsordnung sect 80 (bdquoBesondere Verfahren fuumlr Anfechtungs- und Verpflichtungsklagenrdquo)httpdejureorggesetzeVwGO80html

    Notengebung - falsche Bewertung

    Versuche zuerst immer mit deiner Lehrerin oder deinem Lehrer persoumlnlich zu spre-chen Wenn das nicht klappt wende dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft und bitte diese mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer zu sprechen um eine Loumlsung zu finden Wenn die Probleme nicht nur bei dir auftreten dann informiere in jedem Fall die SV diese bekommt Ruumlckmeldungen von allen Klassen und kann dement-sprechend handelnBei der Bemessung der Zeugnisnote sollen die Unterrichtsbeitraumlge (im Wesentlichen deine muumlndliche Mitarbeit und deine Hausaufgaben) ein groumlszligeres Gewicht haben als die Klassenarbeiten und Leistungsnachweise Dies ist in den Lehrplaumlnen der einzelnen Faumlcher festgelegt Ab der Oberstufe ist es sogar per Erlass vorgeschrieben Auszliger der Aussage dass die muumlndliche Leistung mehr zaumlhlen muss als die schriftliche gibt es aber keine Vorgaben Die Lehrkraft ist also nicht verpflichtet beispielsweise im haumlufig genannten 6040-Verhaumlltnis zu bewerten Auch die Fachschaftskonferenz darf bei den Gewichtungsvorgaben mitredenIn der Oberstufe hast du das Recht regelmaumlszligig uumlber deinen Leistungsstand informiert zu werden Das muss mindestens zweimal pro Halbjahr geschehen einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Der Vorgang muss im Klassenbuch dokumentiert wer-den Nutze dieses Recht auf jeden Fall um potenzielle Probleme fruumlh zu erkennen und auszuschaltenWenn die Zeugnisnote fuumlr die Versetzung oder fuumlr deinen Abschluss von Bedeutung ist hast du die Moumlglichkeit einen formalen Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt einzulegen Uumlber diesen Widerspruch entscheidet dann zunaumlchst die Schule (oder ge-nauer Die Schulleitung) Gegen die Entscheidung kann man noch eine offizielle Klage einreichen Die Kosten des Verfahrens traumlgt das Land Mit einem Widerspruch faumlhrst du aber schon sehr schwere Geschuumltze auf uumlberlege also gut ob es sich wirklich lohnt

    Mein Lehrer moumlchte mir im Zeugnis eine Vier geben obwohl ich zwei Drei-en in den Arbeiten und auch recht gute Tests geliefert habeWas muss ich machen wenn ich mich falsch benotet fuumlhle

    sect

    51

    bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 20 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

    httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

    Broschuumlre des Ministeriums fuumlr Bildung und Wissenschafthttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschueren

    BildungAbiturProfiloberstufe__blob=publicationFilepdf

    Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung

    Im Zeugnis nach der 12 Klasse habe ich dreimal weniger als zwei No-

    tenpunkte Vor allem Mathe liegt mir gar nicht

    Wie sieht es mit den Chancen einer Abiturzulassung aus Gibt es eine Moumlglich-

    keit Mathe zu umgehen

    Es ist so dass man in bis zu sieben einbringungspflichtigen Kursen unter fuumlnf Notenpunk-ten bekommen darf Das bedeutet aber nicht dass man mit acht Semesternoten unter fuumlnf Punkten automatisch durchfaumlllt Es sind naumlmlich nicht alle Kurse einbringungspflich-tig So muumlssen zB jeweils alle vier Semesternoten der drei Kernfaumlcher und aller Abitur-pruumlfungsfaumlcher eingebracht werden Die genauen Zahlen zur Einbringungspflicht findet ihr in der unten genannten Broschuumlre des Bildungsministeriums

    Man kann zB 17 Fehlkurse haben und trotzdem das Abitur bestehen man kann aber auch nur 8 Fehlkurse haben und erhaumllt keine Zulassung zu den schriftlichen Abiturpruuml-fungen (nach 122) bzw muumlndlichen Abiturpruumlfungen (nach 131) je nachdem wann die Grenze zu den acht einbringungspflichtigen Fehlkursen uumlberschritten ist Der erste Teil des Abiturergebnisses ergibt sich aus den Semesternoten von denen ins-gesamt 36 eingebracht werden muumlssen Wenn die Bedingungen erfuumlllt sind werden ein-fach die besten erreichten Noten ergaumlnzt In diesem Block koumlnnen maximal 600 Punk-te erreicht werden 200 Punkte aus den Semestern sind fuumlr das Bestehen im Abitur erforderlich

    Im zweiten Block den Abiturpruumlfungen an sich sind maximal 300 Notenpunkte erreich-bar Die Berechnung ist ganz einfach Bei vier Pruumlfungsfaumlchern werden die jeweiligen Pruumlfungsergebnisse verfuumlnffacht und dann addiert bei fuumlnf Pruumlfungsfaumlchern jedes Er-gebnis vervierfacht und dann addiertNicht ganz so einfach ist die Auswahl der Pruumlfungsfaumlcher Jedes Aufgabenfeld (naturwis-senschaftlich gesellschaftswissenschaftlich und sprachlich-literarisch-kuumlnstlerisch) muss einmal vertreten sein Auch hierzu steht Genaueres in der Broschuumlre des Ministeriums

    sect52

    SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

    Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren

    Nein das duumlrfen sie selbstverstaumlndlich nicht Die Lehrer unterliegen einer Auf-sichtspflicht durch die sie verpflichtet sind alle Schuumller zu beaufsichtigen Diese Aufsichtspflicht erschlieszligt sich aus dem gebotenen Schutz von Minderjaumlhrigen und aus der Fuumlrsorge- und Verkehrssicherungspflicht wodurch diese Regel auch fuumlr volljaumlhrige Schuumller gilt

    Wird ein Schuumller vor der Tuumlr stehen gelassen ist diese Aufsicht nicht mehr gege-ben Ein Lehrer darf einen Schuumller auch nicht als Strafe waumlhrend des Unterrichts vor die Tuumlr schicken Auch die Lehrkraft selbst darf die unter seiner Aufsicht stehenden Schuumller nicht alleine lassen es sei denn er gibt einen verbindlichen Arbeitsauftrag

    Bei uns an der Schule schlieszligen einige Lehrer 5 Minuten nach Unterrichts-beginn einfach die Tuumlr ab und lassen Verspaumltete nicht mehr in die Klasse Teil-weise tragen sie dafuumlr sogar Fehlstunden ein

    Duumlrfen sie das

    sect

    53

    bdquoEmpfehlungen zum Sportunterricht bei erhoumlhter Ozonbelastungrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

    SchulrechtSchulgesetzRechtsquellenEmpfehlungSportOzon__blob=publicationFilepdf

    Ozonbelastung und Sportunterricht

    Sie duumlrfte ist aber durch eine Empfehlung des Ministeriums angehalten es lie-ber bleiben zu lassen Bei einer Ozonkonzentration von mehr als 180 microg msup3 sind die Sportlehrkraumlfte aufgefordert sportliche Dauerbelastungen im Freien (womoumlglich gar unter freier Sonne) moumlglichst zu vermeiden Auszligerdem sollen Sportlehrkraumlfte auf die individuellen Empfindlichkeiten einzelner Schuumllerinnen und Schuumller gegenuumlber Ozon Ruumlcksicht nehmen

    Wenn die Ozonkonzentration 360 microg msup3 uumlberschreitet sollte der Sportunter-richt aus Vorsorgegruumlnden sogar ganz eingestellt werden

    Das Radio meldet andauernd dass die Ozonbelastung schon auf uumlber 180

    Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Auszligenluft gestiegen ist Doch deine Sport-

    lehrerin will einen Dauerlauf durch den Park machen

    Darf bei diesem Wetter im Freien Sportunterricht stattfinden

    sect54

    Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

    SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

    SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

    Pausen

    Na klar Pausen sind wichtig Die Pausenzeiten werden durch die Schulkonferenz festgelegt

    Die Laumlnge der Schulstunden ist per Erlass auf 45 Minuten festgelegt Hiervon kann die Schule aus organisatorischen oder paumldagogischen Gruumlnden auch abwei-chen und beispielsweise Unterricht in 90-Minuten-Bloumlcken durchfuumlhren Fairer-weise sollten damit dann aber auch laumlngere Pausen einhergehen

    Schaut euch einfach mal bei anderen Schulen in der Umgebung um und ver-gleicht die Pausenregelungen Wenn ihr dabei feststellt dass es an anderen Schulen wirklich ein groumlszligeres Verhaumlltnis von Pausen- zu Unterrichtszeit gibt dann sprecht eure Schulleitung darauf an oder thematisiert das Problem auf der naumlchsten Schulkonferenz Sie hat das Recht die Pausenordnung zu aumlndern

    Eure Lehrkraumlfte duumlrfen die Stunden auch nicht beliebig uumlberziehen Vergleicht hierzu den Artikel bdquoEnde der Schulstunde - Klingelzeichenldquo auf S 23

    Kann nicht laumlnger Pause sein Wer legt die Pausenzeiten fest

    sect

    55

    SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

    Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien vom 1 Oktober 2008httplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

    phpDownloadID=412

    Lehrplan WiPo fuumlr die Sek IhttplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=44

    Lehrplan WiPo fuumlr die Oberstufehttplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

    phpDownloadID=91

    Praktika

    Die Schuumllerinnen der 9 Klasse moumlchten gern ein Praktikum machen um sich

    auf ihr spaumlteres Berufsleben vorzubereiten

    Welche Moumlglichkeiten haben sie

    Die Zeiten an denen am Gymnasium nur ein Wirtschaftspraktikum in der 12 Klasse verbindlich war sind schon lange vorbei Inzwischen sind auch an den Gymnasien zwei mindestens ein- und moumlglichst zweiwoumlchige Praktika vorge-schrieben Ein Betriebspraktikum in der Sekundarstufe I und ein Wirtschafts-praktikum in der Sekundarstufe II Ersteres findet uumlblicherweise in der 8 oder 9 letzteres in der vorletzten Klassenstufe statt

    Das Praktikum ist an den Wirtschafts-Politik-Unterricht angegliedert Ihr habt also auch ein Recht darauf dass euer Praktikum im Unterricht angemessen vor-bereitet betreut und nachbereitet wird

    Genauere Details zum Ablauf der Praktika regelt uumlbrigens die Schulkonferenz Wenn ihr also mit der Organisation unzufrieden seid ist dies das passende Gre-mium um Veraumlnderungen am gaumlngigen Verfahren zu beschlieszligen

    Mehr zum Sinn und zur angemessenen Hinfuumlhrung auf die verschiedenen Prakti-ka verraten euch die Lehrplaumlne

    sect56

    SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

    SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

    Die Landesschuumllervertretunghttpwwwschuelervertretungde

    Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft

    Wenn du ein Problem mit einer Lehrkraft (oder mit deiner Schulleiterin bzw deinem Schulleiter) hast - oder diese eines mit dir - dann kannst du dir tatkraumlf-tige Unterstuumltzung suchen

    Frag einfach jemanden aus deiner SV ob sie oder er dir hilft dich beraumlt und dich bei den Gespraumlchen unterstuumltzt Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreter haben das Recht dir bei der Wahrnehmung deiner Rechte insbesondere bei Be-schwerden oder bei Ordnungsmaszlignahmen zu unterstuumltzen Sie haben auch haumlu-fig schon Erfahrung bei der Vermittlung zwischen Schuumllerschaft und Lehrkraumlften gesammelt und kennen die dir zustehenden Rechte sehr genau

    Genauso kannst du dich auch an deine Verbindungslehrkraft wenden Rein formal soll diese zwar nur die Schuumllervertretung als Organ unterstuumltzen und nicht dich als Einzelperson in der Praxis nehmen es die in dieses Amt Gewaumlhlten damit aber meist nicht so genau und sind auch gerne bereit mit dir uumlber dein Problem zu reden und Loumlsungen zu suchen

    Auch die Landesschuumllervertretung steht dir mit Rat und Tat zur Seite Sie hat viele Moumlglichkeiten und hilft dir zum Beispiel sollte es um rechtliche Fragen gehen oder eine formelle Beschwerde ohne Nennung deines Namens an das Bil-dungsministerium gesandt werden

    Stress mit deinem Lehrer

    Du bist nicht allein

    sect

    57

    bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

    httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

    Profile

    Wir sind 31 Lernende und wollen gern ein aumlsthetisches Profil belegen Unsere

    Schulleiterin richtet dieses trotz unserer Bitten nicht ein

    Wann darf muss ein Profil eingerichtet werden

    Uumlber die Einrichtung der Profile entscheidet die Schulleitung auf Basis der von der Schulkonferenz beschlossenen Grundsaumltze Jede Schule sollte (im Regelfall) mindestens ein sprachliches und ein naturwissenschaftliches Profil anbieten Was daruumlber hinausgeht ist optional Einen Anspruch auf die Einrichtung eines aumlsthe-tischen Profils habt ihr also nicht

    Die Erstellung eines Profils ist mit viel Arbeit verbunden Es muss uumlber profil-gebende und profilergaumlnzende Faumlcher entschieden werden diese muumlssen ihren Unterricht aufeinander abstimmen und es muumlssen zahllose didaktische Uumlberle-gungen angestellt werden Ein neues Profil laumlsst sich also nicht in ein paar Tagen aus dem Boden stampfen sondern die Profilfestlegung ist in der Regel eine lang-fristige Entscheidung der Schule die auch mit dem Schulprogramm in Einklang stehen sollte

    Auf lange Sicht sind natuumlrlich Aumlnderungen des Profilangebotes moumlglich insbe-sondere wenn uumlber mehrere Jahrgangsgenerationen hinweg ein groszliges Interesse an einem bestimmten Profil besteht

    sect58

    SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

    Rauchen in der Schule

    Gar nicht auch dann nicht wenn du volljaumlhrig bist Gemaumlszlig Schulgesetz darf auf dem gesamten Schulgelaumlnde und bei allen schulischen Veranstaltungen (selbst dann wenn diese auszligerhalb des Schulgelaumlndes stattfinden) nicht geraucht wer-den Ebenso gilt ein Alkoholverbot In beiden Faumlllen beruft sich der Gesetzgeber dabei auf die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule die als Vorbild fuumlr ein Leben ohne Abhaumlngigkeit von Suchtmitteln fungieren soll

    Einzig bei nichtschulischen Veranstaltungen darf der Schultraumlger (das ist die Stadt oder Gemeinde und nicht die Schulleitung) Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot erlassen er muss dies aber nicht tun Innerhalb des eigentlichen Gebaumludes ist das Rauchen in jedem Fall immer verboten

    Ich bin 17 und seit zwei Jahren Raucher Zu Hause darf ich das in der Schule nicht

    Ab wann darf man in der Schule rauchen

    sect

    59

    Erlass bdquoUmsetzung der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 18 April

    2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

    SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUmsetzungRechtschreibung__blob=publicationFilepdf

    Rechtschreibreform

    Eine Schuumllerin ist nicht damit einverstanden dass ihre Klassenarbeit nach

    den Regeln der neuen Rechtschreibung korrigiert wird Sie erklaumlrt dass auch

    einige bekannte Schriftstellerinnen und namhafte Verlage die alte Rechtschrei-

    bung verwenden

    Wie schaut die Lage aus

    Ab dem Beginn des Schuljahres 2008 2009 darf an den Schulen in Schleswig-Holstein nur noch nach den Rechtschreibregeln von 2006 unterrichtet und be-wertet werden Die Schuumllerin liegt also falsch

    sect60

    Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010

    httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

    blob=publicationFilepdf

    Religionsgemeinschaften

    Ja Mitglieder aller Religionsgemeinschaften haben ein Recht darauf zu beson-deren Festen ihrer Glaubensrichtung an Gottesdiensten oder anderen religioumlsen Veranstaltungen teilzunehmen um ihre jeweilige Religion damit auszuuumlben Sie sind dann fuumlr die Veranstaltung vom Unterricht beurlaubt und haben danach un-terrichtsfrei Dies ergibt sich aus dem Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo

    Fuumlr das Christentum bezieht sich diese Regelung laut Erlass insbesondere auf den Reformationstag Fronleichnam und Allerheiligen Fuumlr andere Religionsgemein-schaften ist dies nicht (mehr) festgelegt Erfahrungsgemaumlszlig werden Beurlaubun-gen aber problemlos fuumlr das Opfer- und auch fuumlr das Zuckerfest ausgesprochenSiehe hierzu auch den Artikel bdquoBuszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterrichtldquo auf S 14

    Ein muslimischer Schuumller moumlchte den Feiertag des Opferfestes mit seiner Fa-milie bzw in der Moschee verbringen

    Kann er sich hierfuumlr von der Schule beurlauben lassen

    sect

    61

    SchulG 2011 sect 7 (bdquoReligionsunterricht Bekenntnis- und Weltanschauungsschulenrdquo)

    Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juli 2010

    httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

    blob=publicationFilepdf

    Religionsunterricht - Teilnahme

    Die Eltern einer Schuumllerin moumlchten nicht dass ihre Tochter am Religions-

    unterricht teilnimmt Die Religionslehrerin behauptet aber die Schuumllerin habe

    keine Wahl

    Wer hat Recht

    Die Grundsaumltze deiner Erziehung werden von deinen Eltern entschieden Des-halb koumlnnen sie auch entscheiden ob du am Religionsunterricht teilnimmst oder nicht und dich gegebenenfalls davon abmelden Du erhaumlltst dann auf jeden Fall gleichwertigen Unterricht in einem anderen Fach In Schleswig-Holstein ist dies das Fach Philosophie

    Ab dem 14 Geburtstag steht dir selbst das Recht zu uumlber die Teilnahme am Re-ligionsunterricht zu entscheiden Du darfst dich dann eigenstaumlndig dort abmelden - oder dich sogar eigenstaumlndig wieder anmelden wenn deine Eltern bis dahin anders entschieden haben

    sect62

    SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

    Samstagsschule

    Uumlber die Anzahl der Unterrichtstage entscheidet die Schulkonferenz Wende dich an deine Schuumllervertretung und bitte sie einen entsprechenden Antrag auf der naumlchsten Schulkonferenz zu stellen Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst Wenn ihr also den Schulelternbeirat (das ist quasi die SV der Eltern) mit guter Vorarbeit auf eure Seite bringt habt ihr zwei Drittel der Stimmen und es sollte mit dem freien Samstag klappen

    Alles weitere zur Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

    Ich habe die 6-Tage-Woche satt Am Freitagabend kann ich nicht weggehen weil ich am Samstag wieder Schule habe

    Was mache ich gegen Samstagsschule

    sect

    63

    Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden auf Grund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juni 2011

    httpsdocsgooglecomviewerurl=httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloads

    Witterungsverhaeltnisse__blob=publicationFilepdf

    Website des Bildungsministeriums httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEBildung_nodehtml

    Schneefrei

    Schneeverwehungen Eisregen und glatte Straszligen Was will man mehr im

    Winter Doch auch die Schulbusse fahren nicht mehr und mit dem Fahrrad

    packe ich mich andauernd auf die Schnauze

    Darf ich bei solchem Winterwetter zu Hause bleiben

    Bei extremen Wetterlagen oder schlechten Straszligenverhaumlltnissen kann vom Mi-nisterium fuumlr Bildung Unterrichtsaufall angeordnet werden Davon erfahrt ihr auf der Webseite des Ministeriums im Rundfunk und von eurer Schule Wenn also zB die Straszligen so glatt sind dass keine Busse mehr fahren dann sind die Chancen gut dass die Schule ausfaumlllt

    Wenn es keinen offiziellen Unterrichtsausfall gibt eure Eltern aber aufgrund der Witterungs- und Straszligenlage eine bdquobesondere Gefaumlhrdungrdquo auf eurem Schulweg vermuten dann duumlrfen deine Eltern auch selbst entscheiden ob du zur Schule musst oder nicht Falls sie dich zu Hause behalten zaumlhlt dein Fernbleiben vom Unterricht nicht als unentschuldigtes Fehlen

    sect64

    SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

    Schriftliche Missbilligung

    Deine Klassenkameradin irrt sich Schriftliche Missbilligungen sind eine ganz normale Maszlignahme der Schule bei so genannten bdquoErziehungskonfliktenrdquo Sie koumlnnen in solch einer Situation bedenkenlos ausgesprochen werden Auch wenn du mehrmals zu spaumlt kommst oder regelmaumlszligig deine Hausaufgaben nicht machst kann eine schriftliche Missbilligung erfolgen - genauso wie in zahlreichen ande-ren Situationen Allerdings hat solch eine Missbilligung noch keinerlei ernste Konsequenzen

    Anders sieht es da schon mit einem schriftlichen Verweis aus Dies ist eine offizi-elle Ordnungsmaszlignahme der Schule Sie hat den Rang eines Verwaltungsaktes wird zu den Akten genommen und der Schuumller muss vorher gehoumlrt werden Bevor es zu einem solchen Verweis kommen kann muss es aber schon zu schwerer wie-genden Fehltritten gekommen sein beispielsweise zur Anwendung von Gewalt

    Meine Klassenkameradin treibt es auf die Spitze Sogar ich bin schockiert wenn ich manchmal mitkriege wie sie mit meiner Lehrerin spricht Sie macht aber weiter weil sie denkt dass ihr nichts passieren koumlnne - fuumlr eine Missbilli-gung reiche so etwas nicht

    Wann bekommt man eine schriftliche Missbilligung

    sect

    65

    SchulG 2011 sect 27 (bdquoUntersuchungenrdquo)

    Landesverordnung bdquouumlber die schulaumlrztlichen Aufgabenrdquo vom 16072008

    sect2 bdquoUntersuchungenrdquo httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=SchulC384AufgV+SHamppsml=bsshoprod

    psmlampmax=trueampaiz=true

    Schularzt - Teilnahmepflicht

    Eine Schuumllerin moumlchte sich nicht vom Schularzt untersuchen lassen

    Kann sie dazu gezwungen werden

    Nein zumindest in den allermeisten Faumlllen nicht Es gibt zwei schulaumlrztliche Untersuchungen deren Durchfuumlhrung unausweichlich ist

    bull Alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen sich vor dem Besuch der Grundschule untersuchen lassen

    bull Wenn du dich in der Oberstufe fuumlr ein sportliches Profil entscheidest bist du ebenfalls verpflichtet vorher an einer Untersuchung teilzunehmen

    In allen anderen Faumlllen ist die schulaumlrztliche Untersuchung ein freiwilliges Angebot

    sect66

    Schulaufsicht

    SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

    SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und -lehrerrdquo)

    SchulG 2011 Achter Teil sect125 - sect131

    Kontakt und Aufgaben httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltungschulaufsichtSchulaufsicht_nodehtml

    Achtung Folgende Loumlsungswege sollten nur eingeschlagen werden wenn eine schulinterne Loumlsung mit Hilfe der SV der Verbindungslehrkraft und gegebenen-falls der Landesschuumllervertretung nicht zu finden ist Die Beschwerde bei der Schulaufsicht kann sehr weitreichende Folgen haben

    Bei Beschwerden koumlnnt ihr euch an die Schulaufsicht im Ministerium fuumlr Bildung wenden Dies kann insbesondere von Noumlten sein wenn an eurer Schule Gesetze gebrochen werden es sich um Beschwerden uumlber die Schulleitung handelt oder es um Probleme geht die die Schulleitung nicht zu loumlsen vermag (zB bei hohem Unterrichtsaufall oder Problemen mit dem Schultraumlger) Die Schulaufsichtsbehoumlrde muss auf jeden Fall handeln wenn ihr Erkenntnisse vorliegen Das heiszligt dass ihr darauf achten muumlsst wie ihr Anfragen oder Be-schwerden formuliert denn diese koumlnnen groumlszligere Auswirkungen haben als ihr eigentlich beabsichtigt dies gilt insbesondere fuumlr die betroffene Lehrkraft Au-szligerdem ist es die Pflicht der Schulaufsicht die Arbeit der SV zu unterstuumltzen ihr koumlnnt also Hilfe von ihrer Seite verlangen

    Eine anonymisierte Beschwerde oder Anfrage kann die Landesschuumllervertretung uumlbermitteln Falls ihr zB wissen wollt ob eure Schulleitung eure Rechte in einem Konflikt akzeptiert und gewaumlhrt aber nicht wollt dass sie direkt vom Bildungsministerium angerufen wird falls sie dies versehentlich nicht tut dann wird sich dieser Weg sicher lohnen Unter dem unten aufgefuumlhrten Link findet ihr nicht nur die Kontaktdaten der Schulaufsichtsbeamten fuumlr eure Schulart son-dern auch eine Aufschluumlsselung ihrer Aufgaben

    An wen koumlnnen wir uns wenden wenn an unserer Schule Rechte gebrochen werden oder wir uns beschweren wollen

    sect

    67

    SchulG 2011 sect 64 (bdquoLehrerkonferenzrdquo)

    SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

    Schulbuumlcher - Neuanschaffung

    Uumlber die Anschaffung neuer Schulbuumlcher entscheidet die Lehrerkonferenz Diese kann jedoch nur auf Vorschlag der zustaumlndigen Fachkonferenz handeln

    Da an jeder Fachkonferenzsitzung beratend auch bis zu zwei Schuumllerinnen oder Schuumller teilnehmen duumlrfen hat auch die Schuumllerschaft die Gelegenheit sich zu den neuen Buumlchern zu aumluszligern An einigen Schulen ist es sogar normal dass die Schuumllerinnen und Schuumller in den Fachkonferenzen mit abstimmen duumlrfen dies ist jedoch nicht direkt aus dem Schulgesetz abzuleiten

    Unsere Atlanten enthalten noch die Sowjetunion und die Geschichtsbuumlcher

    kennen den Mauerfall nicht

    Wer entscheidet wann diese Buumlcher endlich ersetzt werden

    Wie koumlnnen wir dabei mitbestimmen

    sect68

    Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung

    SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

    Meine Freunde und ich moumlchten nach der Schule zusammen Fuszligballspielen aber wir finden keinen geeigneten Platz

    Koumlnnen wir die Schulsporthalle nutzen

    Ja ihr koumlnnt dazu an eurer Schule eine Schuumllergruppe aufmachen (in diesem Fall vielleicht ganz pragmatisch die bdquoFuszligball-AGrdquo) und so auch Schulraumlumlich-keiten nutzen Das Ganze muss natuumlrlich im Rahmen der Moumlglichkeiten gesche-hen Gerade bei der Nutzung der Sporthalle muumlsst ihr euch also wahrscheinlich mit vielen anderen Interessenten absprechen und einigenAuch an eine Verantwortungsperson muss gedacht werden Entweder ihr sucht euch eine verantwortliche Lehrerin oder einen Lehrer oder eine Schuumllerin oder ein Schuumller uumlbernimmt die VerantwortungDie Schuumllerin oder der Schuumller muss mindestens 14 Jahre alt sein

    sect

    69

    SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

    SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

    Schuumllergruppen - Zulassung

    Nein Das Argument mit dem bdquoprivaten Interesserdquo ist vollkommen irrelevant denn eigentlich kommt es bei Schuumllergruppen genau darauf an Sie sind im Ge-setz definiert als eine Gruppe von Schuumllerinnen und Schuumllern die ein fachliches sportliches kulturelles konfessionelles oder politisches Ziel verfolgen Die Hand-ballmannschaft geht einem sportlichen Ziel nach darf sich also ohne Probleme zu einer Schuumllergruppe zusammenschlieszligen Ihr muumlsst nur noch eine mindestens 14-jaumlhrige Verantwortungsperson benennen und eure schriftlich zusammenge-fasste Zielsetzung per Brief oder E-Mail an die Schulleitung senden

    Als Schuumllergruppe habt ihr Anspruch auf kostenlose Schulraumlumlichkeiten auszliger-halb der Unterrichtszeit die ihr fuumlr eure Taumltigkeit nutzen koumlnnt Ihr braucht dazu eine Aufsichtsperson (Eltern Lehrkraft oder verantwortungsvolle Schuumllerinnen und Schuumller die dazu autorisiert wurden und mindestens 14 Jahre alt sind) Au-szligerdem duumlrft ihr eure Veranstaltungen am offiziellen Schwarzen Brett der Schu-le ankuumlndigen und eure eigene Schuumllerzeitung herausgeben

    Eure Schuumllergruppe ist zunaumlchst einmal auf Mitglieder eurer Schule beschraumlnkt Wenn ihr Veranstaltungen mit schulexternen Leuten abhaltet dann muss die Schulleitung ihr Einverstaumlndnis dazu geben

    Einige Schuumllerinnen moumlchten an der Schule eine Handballmannschaft gruumln-

    den Dazu moumlchten sie nach dem Unterricht Schulraumlumlichkeiten nutzen und

    Plakate aushaumlngen Die Schulleiterin verbietet das aber weil die Gruppe nur

    ein privates Interesse verfolge

    Hat sie das Recht dazu

    sect70

    Schuumllerstreik

    SchulG 2011 sect 145 (bdquoEinschraumlnkung von Grundrechtenrdquo)

    Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 9

    httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

    Nach einer katastrophalen Klassenarbeit bdquobestreiktrdquo eine Klasse den Unterricht

    Ist es Schuumllern erlaubt zu streiken

    bdquoSchuumllerstreiksrdquo im engeren Sinne gibt es eigentlich nicht Fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller gilt die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht im Rahmen des Schul-verhaumlltnisses fuumlr die meisten von ihnen sogar noch die Schulpflicht Auch auf das Grundgesetz koumlnnt ihr euch nicht berufen denn das Schulgesetz schraumlnkt in sect 145 einige eurer Grundrechte ganz legal ein

    Das Bestreiken des Unterrichts ist also nichts anderes als unentschuldigtes Feh-len oder verweigerte Mitarbeit also unzulaumlssig Auch die Ahndung mit Diszipli-narmaszlignahmen ist (unabhaumlngig von der Anzahl der bdquoStreikendenrdquo) im Rahmen der Verhaumlltnismaumlszligigkeit moumlglichIn ihrem Erlass zur Stellung des Schuumllers in der Schule teilt auch die Kultus-ministerkonferenz diese Ansicht fuumlr mehr Hintergrundinformationen solltet ihr dort nachlesenDie Beschluumlsse der KMK sind aber nicht direkt verbindlich da das Land Schles-wig-Holstein ja alleine fuumlr sein Schulrecht verantwortlich ist

    Nur auf eine Schule oder gar Klasse beschraumlnkt ist ein Schuumllerstreik also nicht nur recht ineffektiv sondern daruumlber hinaus auch kein guter Konfliktloumlsungsstil Auch landes- oder bundesweite Aktionen sind genauso unrechtmaumlszligig - von der medialen Schlagkraft her aber durchaus effektiv -)

    sect

    71

    SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

    Schuumllervertretung - Etat

    Es gibt meist zwei Geldquellen fuumlr SVenDer Schultraumlger (also meistens die Stadt oder die Gemeinde) muss der SV einen gewissen Geldbetrag zur Verfuumlgung stellen Der muss im Haushaltsplan eurer Schule erscheinen fragt einfach bei eurer Schulleitung nachDieser Etat wird pro Haushaltsjahr gefuumlhrt Das heiszligt dass zu jedem Jahres-wechsel im Winter auch neues Geld zur Verfuumlgung stehtDas was ihr dann noch nicht genutzt habt ist wegDie Houmlhe eures Etats ist nicht festgelegt Der Schultraumlger kann also selbst ent-scheiden wie viel Geld ihr bekommt und diesen Betrag im Etat auch jedes Jahr aumlndernWie ihr an euer Geld herankommt ist ganz unterschiedlich eure Schulleitung muss euch aber auch hier beratenEin solcher Etat existiert im Uumlbrigen mit den gleichen Bedingungen auch fuumlr die Kreis- und die Landesschuumllervertretung Nur dass dann eben der Kreis bezie-hungsweise das Bundesland fuumlr den Etat aufkommen

    Der zweite Weg ist das Durchfuumlhren von Veranstaltungen bei dem ihr beispiels-weise Kuchen verkaufen oder auch ein paar Euro Eintritt verlangen koumlnntBeachtet dabei aber die Einschraumlnkungen zum Warenverkauf ihr findet sie in dem Artikel bdquoVerkauf von Warenldquo auf S 93

    Viele Veranstaltungsideen findet ihr in der Broschuumlre bdquoGeistesblitzrdquo die ihr un-ter wwwschuelervertretungde kostenfrei herunterladen koumlnnt

    Die SV einer Schule moumlchte sich einen Briefkasten kaufen um uumlber ihn fuumlr alle

    Mitschuumllerinnen und Mitschuumller erreichbar zu sein

    Woher bekommt die SV das Geld

    sect72

    Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp

    Klassensprecher

    SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

    SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

    Wer vertritt mich in der Schule

    Zunaumlchst einmal natuumlrlich die Schuumllervertretung (SV) Diese besteht aus der Klassensprecherversammlung sowie der Schuumllersprecherin oder dem Schuumller-sprecher (und ggf ihrem oder seinem bdquoTeamrdquo) Naumlheres ist in dem Statut eurer SV nachzulesen (su)

    Zusaumltzlich wird in den Klassen eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher gewaumlhlt die oder der die Klasse in der Klassensprecherversammlung vertritt und auch waumlhrend der Unterrichtszeit uumlber die SV und entsprechende Projekte berichten darfAn vielen Schulen wird je eine Klassensprecherin und ein Klassensprecher pro Klasse gewaumlhlt jedoch ist dies laut Gesetz nicht selbstverstaumlndlich

    Sollte in einem Jahrgang nur in Kursen unterrichtet werden wird vom Jahrgang fuumlr je 15 Schuumllerinnen und Schuumller eine Vertreterin oder ein Vertreter fuumlr die Klassensprecherversammlung gewaumlhlt

    Es kann auch noch eine Sprecherin oder ein Sprecher fuumlr einzelne Kurse gewaumlhlt werden die oder der dann aber auch nur fuumlr den Kurs betreffenden Fragen zu-staumlndig ist

    Ob an deiner Schule die Schuumllersprecherin oder der Schuumllersprecher von allen Schuumllerinnen und Schuumllern oder von der Klassensprecherversammlung gewaumlhlt wird steht im SV-Statut deiner Schule (siehe auch bdquoSchuumllervertretung - Statutldquo auf S 73)

    sect

    73

    SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

    Bekanntmachung bdquoMusterstatut fuumlr Schuumllervertretungenrdquo vom 01042010

    httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreter

    MusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

    Schuumllervertretung - Statut

    Ja eine Schuumllervertretung verfuumlgt uumlber ein Statut Dieses koumlnnt ihr euch aumlhnlich wie eine Vereinssatzung oder eine Verfassung vorstellen

    Das Statut regelt zum Beispiel wer die Schuumllersprecherin oder den Schuumllerspre-cher waumlhlt wie groszlig das SV-Team ist ob es noch Aumlmter (wie die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Klassensprecherversammlung) gibt und viele andere Dinge

    Wenn ihr kein eigenes Statut habt dann ist fuumlr euch neben den Regelungen im Schulgesetz das vom Bildungsministerium entworfene Musterstatut guumlltig Dieses kann eure Klassensprecherversammlung aber veraumlndern und damit von dem Musterstatut des Ministeriums abweichen Das ist im Schulgesetz eindeutig festgelegt Alle eure Regelungen muumlssen dabei aber im Einklang mit den Bestim-mungen im Schulgesetz stehen

    Ihr habt somit die Moumlglichkeit die Form der Demokratie in eurer Schuumllerschaft selbst zu bestimmen

    Ich bin in der SV aktiv und habe gehoumlrt dass wir so was wie eine Satzung

    brauchen

    Stimmt das

    Was ist das wo bekommen wir das her und wofuumlr brauchen wir das

    sect74

    Schuumllerzeitung - Gruumlndung

    SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

    Landespressegesetz vom 31012005 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

    ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

    Ich habe Lust eine witzige Schuumllerzeitung herauszubringenWas muss man bei der Gruumlndung einer Schuumllerzeitung beachten

    Fuumlr das Gruumlnden einer Schuumllerzeitung brauchst du aumluszligerst aktive Mitschuumlle-rinnen oder Mitschuumller mit denen du eine kreative Redaktion gruumlndest Die ge-setzliche Regelung obliegt dem Landespressegesetz und somit unterscheidet ihr euch nicht von einer bdquonormalen Zeitungrdquo auszliger dass sie von Schuumllerinnen und Schuumllern verfasst und in der Schule verteilt wird

    Viel Spaszlig

    sect

    75

    SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

    SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

    Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule

    Schuumllerzeitungen stehen laut Schulgesetz auszligerhalb der Verantwortung der Schule Dies bedeutet dass die Schulleitung keine Moumlglichkeit hat einzugreifen Tut sie dies doch verstoumlszligt sie gegen das Gesetz Die Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen sich in so einem Fall an die Schulaufsicht oder natuumlrlich an die Landesschuumllervertretung wenden

    Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat zwar nicht die Moumlglichkeit die Her-ausgabe der Zeitung zu verbieten allerdings kann er als Hausherr der Schule den Verkauf und die Verteilung auf dem Schulgelaumlnde untersagenJedoch nur wenn der ordnungsgemaumlszlige Schulbetrieb durch die Zeitung gestoumlrt wird oder zB insbesondere Persoumlnlichkeitsrechte beeintraumlchtigt werden

    Es finden sich aber immer Wege die Zeitung zu verbreitenAllerdings solltet ihr euch uumlberlegen was genau in dem Artikel steht Unwahr-heiten und Geruumlchte duumlrfen natuumlrlich nicht verbreitet werden und Persoumlnlich-keitsrechte nicht verletzt werden

    Fairplay ist also von allen Seiten gefragt

    Schuumller haben sich zu einer Redaktion an unserer Schule zusammenge-

    schlossen und geben eine Zeitung heraus in der ein ruumlder Artikel uumlber einen

    Lehrer erscheinen soll Der Schulleiter verbietet die Herausgabe der Zeitung

    Darf er das

    sect76

    Grundgesetz Art 5 httpwwwbundestagdedokumenterechtsgrundlagengrundgesetzindexhtml

    SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

    Landespressegesetz vom 31012005 sect1 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

    ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

    Schuumllerzeitung - Zensur

    NeinFuumlr Schuumllerzeitungen gilt dasselbe wie fuumlr allgemeine ZeitungenIhr genieszligt laut Grundgesetz Artikel 5 uneingeschraumlnkte Pressefreiheit und BerichterstattungsfreiheitEine Zensur der Artikel darf demzufolge auch nicht stattfinden Auch das Pres-serecht garantiert euch freie Meinungsaumluszligerung

    Ich habe einen Artikel in der Schuumllerzeitung geschrieben in dem ich eine Lehrerin massiv angegriffen habe jedoch nicht unsachlich war Der wurde von der betreffenden Lehrerin zensiert

    Darf sie vor der Veroumlffentlichung der Schuumllerzeitung Artikel verbieten oder aumlndern

    sect

    77

    SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

    SchulG 2011 sect 67 (bdquoBeanstandungs- und Eilentscheidungsrechtrdquo)

    SchulG 2011 sect 68 (bdquoVerfahrensgrundsaumltzerdquo)

    Schulkonferenz

    Die Schulkonferenz ist DAS Gremium uumlberhaupt an eurer Schule denn die Schul-konferenz ist das houmlchste beschlussfassende Organ und selbst der Schulleiter muss die Beschluumlsse die dort gefasst werden umsetzen

    Wenn die Schulkonferenz also sagt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller an jedem Tag nach 15 Stunden die Arbeit an den Hausaufgaben abbrechen darf dann muumlssen die Schulleitung und die Lehrkraumlfte dies akzeptieren auch wenn sie gegen diese Entscheidung sind Allerdings gilt das auch umgekehrt fuumlr Eltern und Schuumller (be-achtet bei diesem Beispiel den uumlbernaumlchsten Absatz)

    Die Schulkonferenz besteht zu je 13 aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehr-kraumlfte Eltern und der Schuumllerschaft alle sind somit zunaumlchst gleichberechtigt Von daher ist es wichtig dass jede Schuumllerschaft auch wirklich Schuumllerinnen und Schuuml-ler in die Schulkonferenz entsendet

    Daruumlber hinaus ist es wichtig zu wissen dass die Lehrkraumlfte in der Schulkonfe-renz fuumlr einige Punkte uumlber die die Schulkonferenz beraumlt und abstimmt ein Einspruchsrecht (Veto) besitzen (zB Grundsaumltze fuumlr Hausaufgaben und Klas-senarbeiten) In diesen Faumlllen muss dann nicht nur die Mehrheit der Schulkon-ferenzmitglieder sondern auch die Mehrheit der Lehrkraumlfte in der Schulkon-ferenz einem solchen Antrag zustimmen Welche Bereiche dies betrifft ist im Paragraphen 63 des Schulgesetzes nachzulesen

    Die Schulkonferenz entscheidet uumlber viele wichtige Punkte zB einen Vorschlag zum Schulnamen die Einfuumlhrung einer Ganztagsschule uumlber die Dauer von Klas-senarbeiten im Rahmen ihrer Moumlglichkeiten uumlber die Haus- und Schulordnung und auch uumlber die Tatsache ob samstags Unterricht stattfindet oder nicht Welche Ent-scheidungskompetenzen sie genau hat ist recht ausfuumlhrlich in sect 63 des Schulgeset-zes aufgelistet

    Die Schulkonferenz ist also ein sehr wichtiges Gremium Daher nutzt die Schulkon-ferenz zur Umsetzung eurer Wuumlnsche und Ziele

    sect78

    Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht

    SchulG 2011 sect 132 (bdquoSchulpsychologischer Dienstrdquo)

    Eine Schuumllerin der 8a scheint groszlige seelische Probleme zu haben Die Klas-se weiszlig davon und wendet sich an die Klassenlehrerin die eine Schulpsycholo-gin zu Rate zieht Jene moumlchte das betroffene Maumldchen genauer untersuchen Die Schuumllerin ist mit einer Untersuchung einverstanden will jedoch nicht dass ihre Eltern davon erfahren

    Muss die Schulpsychologin die Eltern unterrichten

    Nein denn vertrauliche Daten duumlrfen nur mit der schriftlichen Zustimmung der oder des Betroffenen uumlbermittelt und nur in nicht automatisierten DateienAkten gespeichert werden

    Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen deshalb offen mit Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen uumlber ihre Probleme sprechen ohne dass die Eltern informiert werden duumlrfen Dies gilt im Uumlbrigen auch bei Schuumllerinnen und Schuumllern die noch nicht volljaumlhrig sind

    sect

    79

    SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungrdquo)

    Bekanntmachung bdquoDer Soziale Tag - Geltende Regelungen fuumlr die Schulen Rahmenbedingungen fuumlr die Teilnahme ab 2012rdquo vom 13 Maumlrz

    2012httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenSozialerTag__

    blob=publicationFilepdf

    Schulsammlungen und Sozialer Tag

    Hier gilt ein ganz klares bdquoJeinrdquoZwar sind laut sect 29 des Schulgesetzes Sammlungen und Warenverkaumlufe grundsaumltzlich verboten jedoch koumlnnen Ausnahmeregelungen getroffen werden Der Erfahrung nach werden diese in einem recht groszligzuumlgigen Rahmen gewaumlhrt

    Uumlber Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes bei Schulveranstaltungen entscheidet die Schulkonferenz Diese Regelung greift dann wenn ihr den Warenverkauf auszligerhalb der Unterrichtszeit organisiert Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes und der Sammlungen kann nur die Schulaufsichtsbehoumlrde also das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft erlassen Eure Lehrkraft oder eure Schulleitung wird euch bei der Bean-tragung dieser Ausnahme sicherlich mit Rat und Tat zur Seite stehen

    Meistens werden diese Sammlungen aber auch ohne eine beantragte Genehmigung un-ter Absegnung der Schulleitung durchgefuumlhrt Probleme sind daraus bisher nicht ent-standen dies ist aber rechtlich nicht ganz korrekt

    Und sollte eine Ausnahme mal nicht erteilt werden Betaumltigt euch in eurer Freizeit Anderen Menschen zu helfen ist das Engagement immer wert

    AnmerkungIn dem besonderen Falle des Vereins bdquoSchuumller Helfen Lebenrdquo welcher der Landes-schuumllervertretung abstammt wird jaumlhrlich zum Sozialen Tag eine Genehmigung des Bil-dungsministeriums ausgestellt dass der Soziale Tag als bdquoUnterricht in anderer Formrdquo gilt Eine weitere Genehmigung zum Engagement zum Sozialen Tag ist deshalb im Sin-ne der Schulsammlungen nicht notwendig

    In einem armen Land der Welt herrscht eine Hungersnot

    Wir wollen helfen

    Duumlrfen wir in der Schule Geld Sachguumlter zu solchen Anlaumlssen sammeln

    sect80

    Lehrplan Biologie httplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=18

    SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

    Sexualkunde

    Nein Die Schule ist zwar laut Schulgesetz lediglich verpflichtet Sexualkunde im Unterricht faumlcheruumlbergreifend zu behandeln In welchen Faumlchern das geschieht bleibt hier aber zunaumlchst offen

    Genauer regeln dies Lehrplaumlne Im Lehrplan des Faches Biologie ist das Thema Sexualkunde explizit enthalten und eure Lehrerin oder euer Lehrer muss sich an diesen Lehrplan halten Sexualkunde muss also im Fach Biologie unterrichtet werden In anderen Faumlchern wird das Thema dann begleitend oder faumlcheruumlber-greifend behandelt

    Der Lehrplan Biologie sieht das Thema Sexualkunde in den Klassenstufen 5-10 (G9) bzw 5-9 (G8) je zweimal vor In welchen Klassenstufen das Thema an wel-cher Schulart vorgesehen ist koumlnnt ihr in dem Lehrplan nachlesen

    Ein Lehrer weigert sich im Biologieunterricht Sexualkunde zuunterrichten Er ist der Meinung das koumlnnten auch andere Fachlehreruumlbernehmen

    Stimmt das

    sect

    81

    SchulG 2011 sect 45 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

    Strafarbeiten - Alle werden bestraft

    Meine Klassenkameradin spielt immer Streiche in der Klasse Meine Leh-

    rerin will von uns wissen wer es ist sonst wuumlrde sie alle bestrafen Ich will sie

    aber nicht verpetzen auch wenn ich ihr Verhalten nicht gut finde

    Darf die Lehrerin alle fuumlr etwas bestrafen das nur eine begangen hat

    Nein eine ganze Klasse darf nicht fuumlr etwas bestraft werden das nur eine Ein-zelperson gemacht hat

    Die Lehrkraft koumlnnte jedoch zu einer paumldagogischen Erziehungsmaszlignahme grei-fen wenn sie der Meinung ist dass dies noumltig sei um eure Loyalitaumlt zu demjeni-gen der die Regeln verletzt hat in Frage zu stellenDiese paumldagogischen Maszlignahmen liegen im Ermessen der Lehrkraft ihr koumlnnt euch aber bei der Schulleitung beschweren sollten sie euch nicht angemessen erscheinen

    Eine Gruppenbestrafung ist in unseren Augen in der Regel nicht angemessen das ist aber wie schon gesagt ErmessenssacheUnterstuumltzung auch in der Diskussion mit Lehrkraumlften und Schulleitungen be-kommt ihr von eurer Schuumllervertretung und auch von der Landesschuumllervertretung

    Ihr solltet aber uumlberlegen ob ihr der betreffenden Mitschuumllerin oder dem betref-fenden Mitschuumller nicht mal ein paar Takte erzaumlhlt damit ihr nicht dauernd in unangenehme Situationen kommt

    sect82

    SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

    SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

    Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen

    Nein stupides Abschreiben ist nicht erlaubt bdquoStrafarbeitenrdquo muumlssen immer so ge-staltet sein dass du erkennst was dein Fehlverhalten war Lehrkraumlfte haben auch das Recht mit dir erzieherische Gespraumlche zu fuumlhren Wenn du geschwaumlnzt hast musst du die versaumlumten Stunden nachholen

    Stoumlrst du den Unterricht mit einem Gegenstand darf dir dieser weggenommen werden

    Sehen die Lehrkraumlfte keine andere Moumlglichkeit dein Verhalten zu aumln-dern oder sehen sie sogar eine Gefahr fuumlr andere Menschen dann kannst du eine muumlndliche oder schriftliche Missbilligung oder sogar einen schriftli-chen Verweis bekommen Auch kannst du von schulischen Veranstaltungen oder - bis zu zwei Wochen - vom Unterricht ausgeschlossen werden und sogar in die Par-allelklasse oder auf eine andere Schule versetzt werden Alles auszliger der Versetzung auf eine andere Schule wird durch die Klassenkonferenz beschlossen Die Bestrafung muss in einem angemessenen Verhaumlltnis zur Tat stehen

    Keine Lehrkraft darf dich schlagen oder dich auf andere Art und Weise verletzen

    Wenn du bestraft wirst hast du immer das Recht dich zu verteidigen und eine Person deines Vertrauens aus der Schule als Unterstuumltzung zu diesem Gespraumlch mitzunehmenAuszligerdem muss dich die Lehrkraft ermahnt haben Wenn der Zweck fuumlr die Bestra-fung aufgrund der vorherigen Ermahnung nicht erreicht werden kann darfst du auch ohne Androhung bestraft werdenWenn du an eine andere Schule uumlberwiesen werden sollst geht das nur mit Entschei-dung des Bildungsministeriums auf Antrag der Schulleitung

    Du hast was angestellt und sollst jetzt 100 Mal bdquoIch soll den Unterricht nicht stoumlrenrdquo aufschreiben

    Musst du das

    sect

    83

    SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

    Strafarbeiten - Beweise

    Die Lehrerin hat meiner Freundin und mir eine Strafarbeit aufgegeben

    weil sie dachte wir haumltten laut uumlber das letzte Fuszligballspiel gesprochen und

    nicht dem Unterricht zugehoumlrt Dabei habe ich sie nur nach einem Fuumlller

    gefragt

    Duumlrfen Lehrkraumlfte ohne handfesten Grund Strafarbeiten schreiben lassen

    Nein Ohne jeden Grund duumlrfen Lehrkraumlfte Schuumllerinnen und Schuumller nicht zu Extraarbeit verdonnernIhr solltet moumlglichst versuchen Unklarheiten sofort zu klaumlren Ein Gespraumlch nach Ende der Stunde kann auch schon hilfreich sein

    Der Grund fuumlr eine Strafarbeit ist jedoch in der Regel nicht eine einzige gefluumls-terte kurze Frage an eine Mitschuumllerin oder einen Mitschuumller Wenn der Grund hier beispielsweise das Stoumlren des Unterrichtes waumlre dann waumlren der Straf-arbeit sicherlich noch andere Ermahnungen vorausgegangen Eine Strafarbeit muss immer angemessen zum Vergehen sein

    sect84

    SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

    SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo der Schuumllervertretungrdquo)

    SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

    Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern

    Nein Eine Schulleiterin oder ein Schulleiter hat die Pflicht bei Problemen zwi-schen Schuumllerinnen oder Schuumllern und Lehrkraumlften oder auch Eltern zu vermit-teln denn sie oder er ist fuumlr die paumldagogische Arbeit an der Schule verantwort-lich und dazu zaumlhlt auch ein angenehmes Unterrichtsklima

    Bei Streitigkeiten kann allerdings auch die Schuumllervertretung (Landesschuumller-vertretung) die Beratungslehrkraft oder die Verbindungslehrkraft helfen

    Es gibt ziemlich heftige Probleme zwischen uns und unserem Lehrer die beide Seiten gerne geloumlst haumltten Der Schulleiter hat es aber nun satt staumlndig zwischen uns vermitteln zu muumlssen Deshalb geht er auf kein Gespraumlch mehr ein

    Darf der Schulleiter ein Gespraumlch mit Schuumllern oder Lehrern verweigern

    sect

    85

    SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

    Taumluschungsversuch

    Waumlhrend einer Mathearbeit schaut eine Schuumllerin auffaumlllig unter ihren

    Tisch Die Lehrerin bemerkt dies und findet das Biobuch mit der richtigen

    Loumlsung Die Arbeit der Schuumllerin wird nicht gewertet Die Schuumllerin bekommt

    eine schriftliche Missbilligung

    Ist das Verhalten der Lehrerin erlaubt

    Ja denn es gibt keine eindeutige Vorgabe mehr wie mit Taumluschungsversuchen bei schriftlichen Leistungsnachweisen umgegangen werden mussSomit liegt dies im Ermessen der Lehrkraft vorausgesetzt es bleibt im erlaubten RahmenAllerdings ist das Ausstellen einer schriftlichen Missbilligung in diesem Fall unuumlblich sofern es sich bei der betreffenden Schuumllerin oder dem betreffenden Schuumller nicht um eine bdquoWiederholungstaumlterinrdquo oder einen bdquoWiederholungstauml-terrdquo handelt

    Denn Eine schriftliche Missbilligung ist rechtlich gesehen eine Maszlignahme die bei Erziehungskonflikten eingesetzt wird also i d R bei Fehlverhalten im Um-gang mit Mitschuumllerinnen und Mitschuumllern Verstoumlszligen gegen die Hausordnung Beschaumldigungen am Gebaumlude oder AumlhnlichemWeit verbreitet ist als Reaktion auf den o g Vorfall hingegen das Benoten der Arbeit mit der Note bdquoUngenuumlgendrdquo (6)

    sect86

    Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

    Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

    SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

    Tests - unangekuumlndigt

    Ja Denn Tests zaumlhlen zum Bereich der muumlndlichen Leistung und in diesem Be-reich gibt es keine Einschraumlnkungen wie oft Leistungen abgefragt werden duumlr-fen und ob diese Abfragen angekuumlndigt sein muumlssen Zu diesem Bereich zaumlhlen naumlmlich auch deine normalen muumlndlichen Aussagen im Unterricht - und dort wird man ja auch nicht vorgewarnt dass man gleich drankommt

    Uumlbrigens Tests duumlrfen nicht mehr Aufgaben enthalten als in 20 Minuten zu bewaumlltigen sind Sollten die unangekuumlndigten Tests also aumlhnlich lang sein wie Klassenarbeiten und oder deutlich mehr als 20 Minuten dauern dann ist dies unzulaumlssig

    Unser Lehrer schreibt mindestens zweimal im Monat unangekuumlndigte Tests bei denen 34 der Klasse bdquounter dem Strichrdquo liegen (5 und schlechter) Wenn er die Tests wenigstens ankuumlndigen wuumlrde koumlnnte man sich ja zumindest vorbereiten

    Darf eine Lehrkraft unangekuumlndigte Tests schreiben

    sect

    87

    SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

    Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV

    Eine Schuumllersprecherin die auch Delegierte der Schule zum Landesschuumller-

    parlament (LSP) ist moumlchte eine Sitzung des LSPs besuchen Ihre Klassenleh-

    rerin verbietet das

    Darf die Lehrerin das Wie kann sich die Schuumllerin dagegen wehren

    Nein denn Mitglieder der Schuumllervertretungen (SVen) der Kreisschuumller-vertretungen (KSVen) und Landesschuumllervertretung (LSV) erhalten durch das Schulgesetz fuumlr ihre Taumltigkeit Unterrichtsbefreiung

    Ein SV-Mitglied (also u a alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher) hat ein Recht auf Unterrichtsbefreiung von bis zu zwoumllf Unterrichtsstunden im Schuljahr

    Ist sie oder er in der KSV erhaumllt sie oder er bis zu weiteren sechs Befrei-ungsstunden um ihre oder seine Arbeit auszufuumlhren Analog dazu verhaumllt sich die Mitgliedschaft in der LSV diese bringt noch einmal bis zu zwoumllf Stunden Unterrichtserleichterung

    Die Kreisschuumllersprecherin oder der Kreisschuumllersprecher -sofern in deinem Kreis vorhanden- darf sich zusaumltzlich bis zu eine Unterrichtsstunde pro Woche vom Unterricht befreien lassen Die Landesschuumllersprecherin oder der Landes-schuumllersprecher sogar bis zu zwei Stunden pro Woche Diese Stunden koumlnnen auch jeweils aneinandergehaumlngt werden also zum Beispiel ein achtstuumlndiger Schultag im Monat

    Allerdings hat diese eigentlich sehr freundliche Regelung einen kleinen Haken Die Anspruumlche bestehen nur auf max die angegebene Stundenzahl Die konkrete Zahl legt die Schulleitung fest dieses Kontingent das ihr erfragen koumlnnt duumlrft ihr dann aber voll ausschoumlpfen

    sect88

    Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

    httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

    Unterricht selbst gestalten

    Ein formales Recht an der Festlegung der Unterrichtsinhalte aktiv mitzuarbei-ten gibt es im schleswig-holsteinischen Schulrecht nicht Schon aus den Bildungs-zielen der Schule laumlsst sich aber herleiten dass eure Erziehung zu muumlndigen und selbststaumlndigen Buumlrgerinnen und Buumlrgern auch das kritische Auseinandersetzen mit den Inhalten des Unterrichts miteinbeziehen

    Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist der Ansicht dass ihr eurer persoumlnlichen Reife eurem Kenntnisstand und eurem Alter entsprechend Gelegenheit erhalten sollt euch an der Auswahl des Lehrstoffs der Bildung von Schwerpunkten und der Festlegung der Reihenfolge zu beteiligen Auch zur Unterrichtsform koumlnnt ihr Vorschlaumlge machen

    Falls eure Vorschlaumlge nicht beruumlcksichtigt werden koumlnnen sollte die Lehrkraft zumindest die Gruumlnde hierfuumlr nennen koumlnnen

    Der KMK-Beschluss ist rechtlich nicht verbindlich aber eine gute Diskussions-grundlage ist er allemal

    Ein Schuumller moumlchte sich aktiv an der Unterrichtsplanung beteiligen Er macht konkrete Vorschlaumlge zum aktuellen Thema Sein Lehrer ist aber dagegen und weigert sich sogar zu erklaumlren warum

    Darf der Lehrer das

    sect

    89

    Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

    SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

    Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts

    Wir sind alle total verzweifelt Wir quaumllen uns durch den Matheunterricht

    weil wir absolut nichts mehr verstehen Trotzdem muumlssen wir planmaumlszligig die

    Arbeiten schreiben

    Kann eine Lehrerin Arbeiten schreiben lassen wenn keiner den Stoff verstan-

    den hat

    Prinzipiell ja aber es waumlre doch ratsam ein klaumlrendes Gespraumlch mit der Lehr-kraft zu fuumlhren und um Aufschub zu bitten

    Fuumlr die Oberstufe gilt Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss eine Klassen-arbeit genehmigen wenn mindestens ein Drittel der abgegebenen Arbeiten mit weniger als vier Punkten bewertet wurde

    In diesem Fall muss die Schulleiterin oder der Schulleiter zuvor die Meinung der entsprechenden Fachlehrkraft und der Klassensprecherin oder des Klassenspre-chers einholen

    Sollte sich die Situation nicht verbessern und es wiederholt zu derartigen Prob-lemen kommen sprecht unbedingt noch einmal mit der Lehrkraft oder lasst euch wenn auch dies nichts nuumltzt von eurer SV vertreten Dabei kann es hilfreich sein wenn ihr auch eure Eltern um Unterstuumltzung bittet und somit zB Hilfe durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Klassenelternbeirats erhaltet

    sect90

    Erlass bdquoUnterricht am letzten und ersten Schultag vor und nach den Ferienrdquo vom 23 Juni 1999

    httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUnterrichtLetzErstSchultag__

    blob=publicationFilepdf

    Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende

    Die Entscheidung uumlber die Unterrichtsdauer an diesen Tagen liegt allein in der Verantwortung der SchulenEs gibt dazu keine Vorgaben vom Ministerium mehrOftmals beschlieszligen die jeweiligen Schulkonferenzen jedoch Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsdauer an den entsprechenden Tagen um eine Einheitlichkeit zwi-schen den Schuljahren zu erreichenFrag einfach in deiner Schule nach

    Wenn du einen diesbezuumlglichen Antrag an die Schulkonferenz stellen willst dann hilft dir vielleicht der Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77 weiter

    Die Sommerferien nahen Am letzten Schultag soll noch kompletter Unter-richt gemacht werden Wir sollen noch in der 6 Stunde Unterricht haben und dann erst unser Zeugnis bekommen

    Wie ist die Sachlage

    sect

    91

    SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

    SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

    SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

    Veranstaltungen organisieren

    Eine Schulleiterin verbietet der SV einen Basar innerhalb der Schule

    durchzufuumlhren

    Darf die Schulleiterin das

    Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat in der Schule das Hausrecht dh sie oder er kann bestimmen was in der Schule gemacht wird (sofern das Gesetz oder sonstige Rechts- und Verwaltungsvorschriften keine klare Regelung vorsehen)

    Jedoch hat die SV die Moumlglichkeit sich an die Schulkonferenz zu wenden Wenn die Schulkonferenz dem Antrag der SV stattgibt ist die Schulleiterin oder der Schulleiter dazu verpflichtet den Beschluss umzusetzen

    Im Allgemeinen duumlrfen Waren jeglicher Art waumlhrend Schulveranstaltungen -und eine solche wollt ihr organisieren- nicht verkauft werden Uumlber Ausnahmen ent-scheidet die Schulkonferenz jedoch sehen die Eltern und Lehrkraumlfte hier meist keinen EinwandDie Entscheidung der Schulkonferenz kann ohne Mehrheit der Lehrkraumlfte ge-troffen werden (vgl sect63 Schulgesetz)Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

    sect92

    SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

    SchulG 2011 sect 62 (bdquoZusammensetzung der Schulkonferenzrdquo)

    Verbindungslehrkraumlfte

    Die Verbindungslehrkraft wird von den Schuumllerinnen und Schuumllern zu Beginn des Schuljahres fuumlr zwei Jahre gewaumlhlt und bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt

    Die Verbindungslehrkraumlfte sind nach dem Schulgesetz dazu aufgefordert an SV-Sitzungen teilzunehmen um die SV-Meinung zu kennen sie zu unterstuumltzen und im Konfliktfall zwischen der SV und der Schulleitung zu vermittelnDie Verbindungslehrerin und oder der Verbindungslehrer sollen die SV-Interes-sen gegenuumlber der Schulleitung und der Lehrerschaft vertreten Sie oder er hat dabei eine beratende Funktion

    Die Verbindungslehrkraft dient jeder einzelnen Schuumllerin und jedem einzelnen Schuumller als Ansprechperson bei Problemen Mit der neuen Schulkonferenzrege-lung ist sie (automatisch) Mitglied der Schulkonferenz mit Rede- und Antrags-recht (ohne Stimmrecht)

    Welche Funktionen und Aufgaben hat eine Verbindungslehrkraft

    sect

    93

    SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

    Verkauf von Waren

    Die SV einer Schule moumlchte in den Pausen Schokoladenriegel und Cola verkau-

    fen um die SV-Kasse aufzubessern

    Darf sie das

    Es gab fruumlher einmal tatsaumlchlich einen Erlass der es verbot in der Schule Suumlszlig-waren aller Art oder Getraumlnke mit einem hohen Gehalt an Suumlszligungsmitteln zu verkaufen Der ist aber schon seit 2003 auszliger Kraft gesetzt - wer also noch etwas anderes behauptet der hat geschlafen

    Grundsaumltzlich ist der Verkauf von Waren in der Schule und auf Schulveranstal-tungen allerdings verboten Wenn es im schulischen Interesse ist dann kann die Schulkonferenz gluumlcklicherweise Ausnahmen zulassen Beantragt also in diesem Gremium einfach fuumlr die SV einen entsprechenden Beschluss zu fassen und eu-rem Vorhaben steht nichts mehr im Wege

    sect94

    SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungenrdquo)

    SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

    Verlassen des Schulgelaumlndes

    Das Problem ist dass Freistunden meist innerhalb der Schulzeit liegen Das be-deutet dass du uumlber die Schule (genauer die Landesunfallkasse) versichert bist Verlaumlsst du das Schulgelaumlnde allerdings verlierst du diesen VersicherungsschutzWenn dir also etwas passiert kann die Schule dafuumlr nicht haften Deshalb hat die Schule gegenuumlber Minderjaumlhrigen eine Aufsichtspflicht Mit Eintritt in die Ober-stufe darfst Du das Schulgelaumlnde verlassen da du die Schule freiwillig besuchst Dann ist es auch egal ob du noch minderjaumlhrig bist

    Andere Regelungen kann die Schulkonferenz treffen So gibt es die Moumlglichkeit dass die Eltern minderjaumlhriger Schuumllerinnen und Schuumller schriftlich bestaumltigen dass ihnen bewusst ist dass die Aufsichtspflicht der Lehrkraumlfte an der Schulgren-ze endet und Schuumllerinnen und Schuumller bei solcherlei bdquoAusfluumlgenrdquo dadurch nicht mehr uumlber die Unfallkasse des Landes sondern nur noch privat versichert sind

    Dieses Recht muss die Schulkonferenz aber erst einraumlumen es sollte in der Schulordnung festgehalten werden

    Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

    Neulich haben Freunde und ich Aumlrger bekommen weil wir in der Freistunde zum Baumlcker gegangen sind um uns etwas zum Essen zu kaufen Die Baumlckerei liegt aber nur auf der anderen Straszligenseite die allerdings nicht mehr zum Schulgelaumlnde gehoumlrt

    Darf man in Freistunden das Schulgelaumlnde verlassen

    sect

    95

    Erlass bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom 19 Mai 2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

    SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

    Leitfaden zum Nachschlagen bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom Maumlrz 2008

    httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschuerenBildungLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

    Wandertage - Anzahl

    Seit zwei Jahren haben wir keinen Wandertag mehr gemacht dabei wuumlr-

    den wir uns so gern das neue Museum fuumlr Technik ansehen Unsere Lehrerin ist

    aber der Meinung dass wir noch eine ganze Menge lernen muumlssen und deshalb

    keine Zeit dafuumlr bleibt

    Haben wir ein Recht auf Wandertage

    Nein Ein Recht auf Wandertage hat keine Schuumllerin und kein Schuumller aller-dings sollten fruumlher pro Schuljahr jaumlhrlich fuumlnf Wandertage durchgefuumlhrt wer-den wenn sie im Zusammenhang mit dem Unterrichtsthema stehen Diese Rege-lung ist zwar aufgehoben aber verweisen kann man in Debatten mit Lehrkraumlften darauf Als sinnvoll erachtet der jetzt guumlltige Erlass das Lernen am anderen Ort in jedem Fall auch

    Der Besuch eines technischen Museums ist zB sinnvoll wenn man sich in Physik mit dem Aufbau eines Motors beschaumlftigt

    Wandertage sind aber keine touristischen Reisen Urlaub auf Mallorca ist also nicht drin

    Also uumlberzeugt eure Lehrkraft dass Unterricht auszligerhalb der Schule lustig und sinnvoll sein kann

    sect96

    SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

    Werbung Sponsoring und Schenkungen

    Generell hat der Schultraumlger dafuumlr zu sorgen dass der Schule noumltige Dinge wie ein DVD-Player zur Verfuumlgung stehen Allerdings ist es zulaumlssig wenn Firmen oder auch Eltern der Schule Anschaffungen spenden damit die Schuumllerinnen und Schuumller die Moumlglichkeit haben zB einen Lehrfilm in Biologie zu sehen (Schenkung)

    Dabei darf auch der Name der Firma oder der Eltern veroumlffentlicht werden wenn diese etwas spenden Dieser Werbeeffekt durch die Schule muss aber deut-lich hinter den schulischen Nutzen zuruumlcktreten Auszligerdem muss das Ganze mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sein so duumlrfen bei-spielsweise Parteien nicht genannt werden

    Wir brauchen einen DVD-Player da unser alter kaputt ist und wir keine Bio-Lehrfilme sehen koumlnnen Der Schulleiter sagt dafuumlr gaumlbe es kein Geld Schuumller haben im Geschaumlft gefragt ob sie der Schule einen schenken Der Schulleiter sagt dies sei nicht erlaubt

    Stimmt das

    sect

    97

    SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruchrdquo)

    Widerspruch gegen Noten

    Eine Schuumllerin hat im Zeugnis eine 5 in Englisch bekommen bezweifelt aber

    dass die Lehrerin sie richtig benotet hat weil die letzten zwei Arbeiten eine 3

    waren und sie muumlndlich auch nicht so schlecht ist

    Was kann sie machen

    Zunaumlchst einmal bietet sich immer an mit der betreffenden Lehrkraft daruumlber zu sprechen wie die Note zustande gekommen ist Wenn dies allerdings nicht hilft dann kann sich jede Schuumllerin und jeder Schuumller bei der Schulleitung beschweren

    Wenn die 5 aber zu einer Nichtversetzung fuumlhrt oder Auswirkungen auf den an-gestrebten Schulabschluss hat kann formeller Widerspruch eingelegt werden uumlber den die Schule entscheidet

    Dazu solltest du dich zunaumlchst an deine Schulleitung wenden Am besten erfolgt dies schriftlich Wenn der Widerspruch abgelehnt wird kannst du dann eine Kla-ge bei dem zustaumlndigen Gericht einlegen Die Kosten fuumlr das Verfahren traumlgt das Land

    sect98

    SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

    Zeugnis - Ausgabeverweigerung

    Nein denn unabhaumlngig von anderweitigen Verpflichtungen gegenuumlber der Schule haben Schuumllerinnen und Schuumller am Ende des Schuljahres in jedem Fall immer Anspruch auf ein Zeugnis

    Ein Schuumller hat am Ende des Schuljahres die Schulbuumlcher nicht abgegeben Der Klassenlehrer haumlndigt ihm daraufhin kein Zeugnis aus und sagt das koumlnne er sich abholen wenn er seine Schulbuumlcher zuruumlckgegeben haumltte

    Ist das rechtens

    sect

    99

    SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

    bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

    ry=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

    Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung

    In einem Zeugnis taucht ploumltzlich der Kommentar des Schulleiters auf der den

    Leistungsabfall der Schuumllerin kritisiert

    Kann das sein

    Grundsaumltzlich obliegt die Bewertung der Leistungen der Schuumllerinnen und Schuuml-ler der Beurteilung durch die Lehrkraumlfte Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Ausuumlbung ihrer bzw seiner paumldagogischen Verantwortung korrigierend eingreifen

    sect100

    Hierfuumlr gibt es leider keine entsprechenden Rechte Logisch ist jedoch dass du puumlnktlich beim Schulbus warst und damit deine Puumlnktlichkeit

    eingehalten hast

    Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen

    Nein Es ist eindeutig entschuldigtes Fehlen Wenn es beweisbar ist dass der Schulbus fuumlr deine Verspaumltung verantwortlich ist dann kannst du ja nichts dafuumlr

    Glaubt dir deine Lehrerin oder dein Lehrer nicht empfiehl ihr oder ihm doch sich beim Busunternehmen zu erkundigen

    Wenn du jedoch den Bus verpasst hast der puumlnktlich fuhr dann bist du unent-schuldigt fehlend

    Mein Schulbus ist wegen eisglatter Straszligen neulich eine halbe Stunde zu spaumlt in der Schule angekommen Deshalb kam ich zu spaumlt zum Unterricht und wurde dafuumlr eingetragen weil mein Lehrer mir nicht geglaubt hatDarf ich als unentschuldigt eingetragen werden wenn mein Schulbus Verspauml-tung hat

    sect

    101FUN FACT

    Dass die Muumlhlen der Buumlrokratie langsam mah-len ist fuumlr erfahrene LSV-Mitglieder schon laumlngst

    keine Neuigkeit mehr Dass sich das Schulrecht aber tatsaumlchlich so langsam an die Realitaumlt anpasst haumltten auch wir

    nicht gedacht

    -- ZITAT --

    Erlass des Ministeriums fuumlr Bildung und Kultur vom 3 Juni 2010 - III 321

    Der Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinldquo vom 21 Februar 1995 (NBl MFWKMFBWS Schl-H S 200) wird wie folgt

    geaumlndert

    []

    b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Worte bdquonach Artikel 21 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reichldquo ersetzt durch

    die Worte bdquonach Artikel 5 Abs 5 des Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhlldquo

    -- ZITAT ENDE --

    II

    Index

    AAbitur 2 51

    Siehe auch SchulabschlussAbschluss

    Siehe SchulabschlussAbwahl von Personen 3 4AG

    Siehe ArbeitsgemeinschaftAkte

    Siehe SchuumllerakteAlkohol 58Allerheiligen 14Arbeit

    Siehe KlassenarbeitArbeitsgemeinschaft 39 68 69Arzt

    Siehe Schularzt Siehe auch Schulpsychologischer Dienst

    Attest 26Aufsicht 9 52Ausflug

    Siehe SchulausflugAuskunft 16Ausschluss 35 52 82Aussperren

    Siehe Ausschluss

    BBaseball-Caps 10Befreiung

    Siehe Freistellung vom UnterrichtBeratungslehrer 84Berichterstattungsfreiheit

    Siehe PressefreiheitBeschwerde 11 56Bestrafung

    Siehe StrafarbeitBetriebserkundung 35Betriebspraktikum

    Siehe PraktikumBetrug

    Siehe TaumluschungsversuchBildungsministerium 56 79 82Bus

    Siehe SchulbusBuszlig- und Bettag 14

    CCaps

    Siehe Baseball-Caps

    DDatenschutz 15 16 17 18 19 78Delegierte

    Siehe entsprechende Konferenz-bezeichnung

    Disziplinarmaszlignahme

    Siehe OrdnungsmaszlignahmeDuzen 20

    EEinfluss 48Einspruchsrecht 77Eltern

    Aufsicht 69 94Datenschutz 16 78Hitze- und Schneefrei 63Nachsitzen 49Religionsunterricht 61

    IIISchulbus 13Schwaumlnzen 25Streitigkeiten 84

    Erziehungskonflikt 64 85Erziehungsmaszlignahme 81

    FFachkonferenz 24 50 67Fachtag 35Fehlen

    Siehe FernbleibenFehlkurse 51Feier 32Feiertag 14Fernbleiben 7 25 26 49 63 70 100Freistellung vom Unterricht 12 87

    Fehlstunden 26Klassensprecher 37Religioumlser Grund 14Schuumllervertreter 37 38

    Freistunde 94Fremdenfeindlichkeit 28Fronleichnam 14Fuumlrsorgepflicht 30

    GGanztagsschule 77Gefaumlhrdung 63Gemeinde 47Gewalt 64 82Glauben

    Siehe Religion

    HHausaufgaben 29 35 49 64 77Hausordnung 77 85Hitzefrei 30

    IInformationspflicht 31 32

    Intoleranz 28

    KKaugummi 33Klassenarbeit 46 50 59 70

    Siehe auch TaumluschungsversuchAnzahl pro Schuljahr 5Anzahl pro Tag 8Entscheidungsfreiheit der Schule 77Genehmigung bei schlechtem Ergeb-nis 89Inhalt 6Koordination 35Legasthenie 42Nachschreiben 7Note 50Versaumlumen 25

    Klassenarbeiten 35 77 85Klassenbuch 6 15 33Klassenelternbeirat 35 89Klassengroumlszlige 34Klassenkonferenz 35 42 82Klassensprecher 4 36 37 72 89Klassensprecherkonferenz

    Siehe KlassensprecherversammlungKlassensprecherversammlung 37 72Klassenteiler 34Klausur

    Siehe KlassenarbeitKlingelzeichen 23 54Konflikt 56Konfliktlotsen

    Siehe StreitschlichterKopfbedeckung 10Kostenbeitrag

    Siehe Kosten der LernmittelKosten der Lernmittel 47Kreisschulamt 39Kreisschuumllersprecher 38 87

    IV

    Kreisschuumllervertretung 38 87Kriegspropaganda 28Kritik

    Siehe BeschwerdeKSV

    Siehe KreisschuumllervertretungKultusministerkonferenz 88

    LLandespressegesetz 74Landesschuumllerparlament 21 40Landesschuumllersprecher 87Landesschuumllervertretung 11 21 32 40

    56 79 81 84Laumluten 23Legasthenie 42 44Lehrerkonferenz 67Lehrkraft

    Abwahl 3Lehrmittel

    Siehe LernmittelLehrplan 24 29 31 55 80

    Inhalt 45 80Klassenarbeiten 5 6Praktika 55

    Leistungen

    Siehe NoteLeistungsnachweis

    Klassenarbeit Siehe KlassenarbeitTest (Teil der muumlndlichen Leistung) Siehe Test

    Leistungsstand 46 50

    Siehe auch NoteLektuumlre 47Lernen am anderen Ort 95Lernmittel 47Lernplan 35 42Lernverhalten 35

    Lese-Rechtschreib-Schwaumlche

    Siehe LegasthenieLRS

    Siehe LegasthenieLSV

    Siehe Landesschuumllervertretung

    MMama

    Siehe ElternMeinungsaumluszligerung 76Meinungsfreiheit 48Missbilligung 64 82 85

    Siehe auch VerweisMusterstatut 4

    Siehe StatutMutter

    Siehe ElternMuumltzen 10

    NNachsitzen 49Nachteilsausgleich 42Neutralitaumlt 48Note 8 16 18 22 44 50 85 97

    Siehe auch Abitur Siehe auch Leistungsstand

    Siehe auch ZeugnisNotenschutz 43 44

    OOAPVO

    Siehe Oberstufen- und Abiturpruuml-fungsverordnung

    Oberstufe 51

    Siehe auch Oberstufen- und Abitur-pruumlfungsverordnung

    Oberstufen- und Abiturpruumlfungsverord-

    nung 2

    VOpferfest 60Ordnungsmaszlignahme 52 64 70Ozon 53

    PPapa

    Siehe ElternPartei 48

    parteipolitische Neutralitaumlt 48Parteiwerbung 96

    Pause 23 54Pausen 54Persoumlnlichkeitsrechte 75Philosophie 61politische Gruppierung 48Praktikum 35 55Praxistag 35Pressefreiheit 76Presserecht 76Probleme 56 78Profil 34 57Pruumlfung

    5 Abiturpruumlfungsfach 2P5 2

    RRassismus

    Siehe FremdenfeindlichkeitRauchen 58Rechtschreibreform 59Rechtsfragen 41Reformationstag 14Religion 60 61 64

    SSammlungen 79Samstagsschule 62 77Satzung 73Schenkungen 96

    Schulabschluss 24 50Schulakte

    Siehe SchuumllerakteSchularzt 65Schulaufsicht 75Schulaufsichtsbehoumlrde 79Schulausfall

    Siehe UnterrichtsausfallSchulausflug 35Schulbuumlcher 47 67Schulbus

    Notwendigkeit 13Verspaumltung 100

    Schulelternbeirat 62Schuumllerakte 16 33 78Schuumllergruppen

    Siehe ArbeitsgemeinschaftSchuumller Helfen Leben 79Schuumllerparlament

    Siehe KlassensprecherversammlungSchuumllersprecher 72 73Schuumllerstreik

    Siehe StreikSchuumllervertreter 24Schuumllervertretung 40 56 73 84 87 89Schuumllerzeitung 74 75 76

    Zensur 76Schulfeier 32Schulfete

    Siehe SchulfeierSchulgelaumlnde 94Schulkonferenz 23 29 47 54 55 57

    62 77 79 82 90 91 92 93 94Schulleiter 3 30 32 36 37 47 50 54

    56 57 58 69 75 77 79 81 89 91

    92 96 97 99Schulleitung

    VI

    Siehe SchulleiterSchulname 77Schulordnung 77 94Schulpflicht 25Schulprogramm 29 57Schulpsychologischer Dienst 78Schultraumlger 47 58 96Schulveranstaltung 25 32Schulverhaumlltnis 70Schulweg 13 63Schummeln

    Siehe TaumluschungsversuchSchwaumlnzen

    Siehe FernbleibenSchweigepflicht 78Sexualkunde 80Siezen 20sozialer Haumlrtefall 47Sozialer Tag 79Sozialverhalten 35Speicherung von Daten

    Siehe DatenschutzSponsoring 96Sportunterricht 53SSV

    Siehe StadtschuumllervertretungStadt 47Stadtschuumllervertretung

    Siehe KreisschuumllervertretungStatut 4 72 73Strafarbeit 81 82 83Streik 70Streitschlichter 84Stundenende 23Suchtmittel 58SV 4 32 37 39 56 72 73 87 89 91

    92 93

    Statut 4

    TTaschenrechner 47Taumluschungsversuch 85Tests 86

    Anzahl pro Schuljahr 86Anzahl pro Tag 8Note 50

    UUnterricht in anderer Form 79Unterrichtsausfall 63

    Aufsicht 9Hitzefrei 63Schneefrei 9

    Unterrichtsausschluss

    Siehe AusschlussUnterrichtsbefreiung

    Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsformen 27Unterrichtsfreistellung

    Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsgestaltung 29 88Unterrichtsinhalte 88 89Unterrichtsplanung 31 88Unterrichtsthemen 29Unterstuumltzung 56Unterstuumltzung der SV 32Untersuchung

    aumlrztliche 65

    VVater

    Siehe ElternVeranstaltungen 39 91Verbindungslehrer 40 43 50 56 84Verfahrensfehler 35Verkauf 75 79 91 93Verlassen des Schulgelaumlndes 94

    VIIVersetzung 35 50 97Versetzungskonferenz 35Vertrauenslehrer 50Verwaltungsakt 50 64Verweis 35 64 82

    Siehe auch MissbilligungVeto

    Siehe Einspruchsrecht

    WWandertag 95

    Siehe auch SchulausflugWarenverkauf 93Werbung 96Wetter 63

    Widerspruch 50 97Wirtschaftspraktikum

    Siehe PraktikumWitterung 63

    ZZensur der Schuumllerzeitung 76Zeugnis 35 44 46 97 98 99Zeugniskonferenz 35Zuckerfest 60Zuspaumltkommen 100Zwang zur Teilnahme am Unterricht

    Siehe Schulpflicht

    VIII

    Notizen

    IXNotizen

    X

    Uumlber die Landesschuumllervertretung

    Uumlber die Struktur der Landesschuumllervertretung (LSV) erfahrt ihr etwas in dem entsprechenden Artikel auf S 40Hier moumlchten wir die Gelegenheit nutzen euch die Arbeit in der Landes-schuumllervertretung naumlher zu bringen und euch dazu motivieren selbst aktiv zu werden

    Jede Schule kann eine Schuumllerin oder einen Schuumller zum Landesschuumllerpar-lament (LSP) entsenden LSPs finden drei- bis viermal im Schuljahr statt und dauern meist zwei Tage das kann aber variieren Die Delegierten erhalten fuumlr ihre Reisekosten und den Aufenthalt volle Kostenerstattung aus dem Etat der LSVAuszligerdem kann jede Schule eine Schuumllerin oder einen Schuumller als stellver-tretende Delegierte oder stellvertretenden Delegierten waumlhlen Die stellver-tretenden Delegierten haben auch das Recht dazu an LSPs teilzunehmen Jedoch erhalten sie keine Kostenerstattung Eure oumlrtlichen SVen erstatten euch diesen Betrag aber oft zuruumlck eine entsprechende Quittung erhaltet ihr auf dem LSP Die Betraumlge liegen meist nicht hoch da wir haumlufig in Schulen tagen und so nur Kosten fuumlr die Verpflegung anfallen Manchmal finden LSPs auch in Jugendherbergen statt darauf weisen wir dann aber vorher hin sodass ihr das ggf mit eure Schulen absprechen koumlnntWenn ihr zum LSP kommen wollt dann ist neben einer vorherigen Anmel-dung im Buumlro der Landesschuumllervertretungen (Kontakt unter bdquoImpressumrdquo ein Anruf oder eine E-Mail genuumlgt hier) erforderlich dass ihr einen Delegier-tenmeldebogen ausfuumlllt und von eurer Schulleitung unterschreiben lasst Den muumlsstet ihr dann noch ins Buumlro faxen oder schicken Meldeboumlgen werden am Anfang eines Schuljahres an die Schulen geschickt wenn der bei euch nicht angekommen ist dann wendet euch an das Buumlro oder schaut auf unsere Home-page (wwwschuelervertretungde)

    Aber was genau erwartet euch nun auf dem LSPNeben vielen inhaltlichen und interessanten Diskussionen koumlnnt ihr hier selbst eure Forderungen stellen und somit das Programm der LSV selbst gestalten Wenn euch kein Thema auf der Seele brennt dann muumlsst ihr keinen Antrag stellen kommen solltet ihr dennoch Uns ist es nur wichtig dass moumlglichst viele Schulen vor Ort sind damit das LSP repraumlsentativ fuumlr die Schulen in Schleswig-Holstein arbeiten kann

    XIZu LSPs wird per E-Mail an die Schulen eingeladen In der Einladung findet ihr dann alles was ihr wissen muumlsst und auch eine vorlaumlufige Tagesordnung sodass ihr nicht vollkommen unvorbereitet in dieses Wochenende startet Neue LSP-Einladungen sind auch immer auf der Startseite der Homepage deutlich gemachtAuszligerdem werden auf den meisten LSPs Workshops angeboten die euch die Arbeit in der SV erleichtern sollen Diese befassen sich mit Projektmanage-ment Rhetorik Veranstaltungsideen und vielem mehr was euch hilftAuf dem ersten LSP jedes Schuljahres wird auch der Vorstand gewaumlhlt Fuumlr weiteres Engagement seid ihr hier genau richtig eine Arbeit die verdammt viel Spaszlig macht und bei der ihr echt etwas bewegen koumlnnt und vor allem viel fuumlr euch selbst mitnehmt

    Wir stehen euch gerne und immer fuumlr Fragen zur Verfuumlgung

    XII

    GEW - Die Bildungsgewerkschaft

    Eine Gesellschaft lebt von Menschen die sich engagieren und von Ideen die der Gesellschaft helfen menschlicher zu werden Sie braucht aktive Gruppen die sich an der Auseinandersetzung uumlber gesellschaftliche Probleme beteiligen und nach demokrati-schen Loumlsungen suchen Die Gewerkschaft Erziehung und Wissen-schaft (GEW) ist eine solche Organisation

    Sie vertritt die Interessen aller im Bildungsbereich arbeitenden Menschen - in Kindertageseinrichtungen Schulen Hochschulen Forschungsinstituten oder in der Weiterbildung

    Die GEW ndash das sind bundesweit ca 260000 Frauen und Maumlnner die in paumldagogi-schen Berufen arbeiten in Schleswig-Holstein uumlber 10000 Damit ist die GEW in Land und Bund die groumlszligte gewerkschaftliche Interessenvertretung

    Die GEW tritt ein fuumlr ein finanziell gut ausgestattetes starkes oumlffentliches Bil-dungswesen weil Bildung ein Menschenrecht ist Die GEW kaumlmpft fuumlr gute Ar-beitsbedingungen ihrer Mitglieder Sie setzt sich aber auch ein fuumlr eine zukunfts-orientierte Bildungspolitik beitragsfreier Besuch der KiTa bdquoEine Schule fuumlr alleldquo mehr Ganztagschulen kleinere Klassen mehr Schulsozialarbeit Inklusion beitragsfreie Universitaumlt ndash das sind wesentliche Forderungen der GEW

    Die GEW ist eine professionell organisierte Interessenvertretung die ihren Mit-gliedern Schutz Beratung Information Wissen und Fortbildung zukommen laumlsst

    Die GEW scheut auch nicht vor Auseinandersetzung mit der Politik zuruumlck Sie argumentiert verhandelt protestiert demonstriert und sie ruft ihre Mitglieder in letzter Konsequenz auch zum Streik auf wenn es darum geht sich gegen die Ver-schlechterung der Arbeitsbedingungen zu wehren

    Wenn ihr spaumlter studiert Werdet Mitglied der GEW

    Mehr Informationen zur GEW sind der Homepage (wwwgew-shde bzw wwwgewde) zu entnehmen

    Matthias HeidnGEW Schleswig-HolsteinVorsitzender

    XIIIDanksagungen

    Diese Broschuumlre ist eine Neuauflage einer vorherigen Version die sich auf das Schulgesetz aus den 1990er Jahren bezog Ende des Jahres 2010 war die Broschuumlre fast komplett uumlberarbeitet und auf dem Stand vom Schulge-setz 2007 Anfang des Jahres 2011 wurde dann erneut ein neues Schulgesetz beschlossenSomit musste wieder uumlberpruumlft und zum Teil abgeaumlndert werden eine lang-wierige Aufgabe die nun abgeschlossen ist

    Unser Dank gilt allen Vorstandsgenerationen die seit 2007 unermuumldlich an einer Neuauflage arbeiten ein Aufzaumlhlen der Namen ist schon gar nicht mehr moumlglich

    Auszligerdem danken wir ganz besonders- Carsten Totzke dem Landesverbindungslehrer der Gymnasien der unsere Arbeit stets bestmoumlglich unterstuumltzt und auch zu Praxisfragen in dieser Bro-schuumlre Antworten parat hatte - Joumlrg Kruumlger dem Buumlroleiter der Landesschuumllervertretungen der die Kom-munikation nach auszligen sicherstellt und stets eine kompetente und engagierte Hilfe ist

    - Oliver Ahmed einem ehemaligen Landesschuumllersprecher der Beruflichen Schulen der sich als ein sehr findiger und fachkundiger Lektor zeigte

    Ein ganz besonderer Dank geht an dieser Stelle an Torben Stallbaum und Tim Wiegmann die lange im LaVo der Gymnasien taumltig waren Die beiden ha-ben unzaumlhlbare Stunden in das Recherchieren und Formulieren der einzelnen Artikel und an anschlieszligende nochmalige Pruumlfungen und das Layout inves-tiert Damit haben die beiden eine Neuauflage von bdquoNutze dein Rechtldquo uumlber-haupt erst moumlglich gemacht Dadurch haben viele Schuumllerinnen und Schuumller in Schleswig-Holstein jetzt wieder die Moumlglichkeit sich uumlber ihre Rechte zu informieren

    Impressum

    Die Broschuumlre bdquoNutze dein Rechtldquo wurde von der Landesschuumllervertre-tung der Gymnasien in Schleswig-Holstein erstellt

    Fuumlr die Sachunterstuumltzung mit Papier danken wirder Firma Steinbeis Papier GmbH

    Fuumlr die finanzielle Unterstuumltzung danken wirder Stiftung Jugendarbeit in Schleswig-Holstein

    und dem GEW-Landesverband Schleswig-Holstein

    Das Buumlro der LandesschuumllervertretungenPreuszligerstraszlige 1-9

    24105 Kiel

    E-Mail infoschuelervertretungdeTelefon 0431 57 86 96Telefax 0431 57 86 98

    wwwschuelervertretungde

    Die Broschuumlre im Internet wwwnutze-dein-rechtde

    Das Weiterverteilen dieser Broschuumlre ist ausdruumlcklich erwuumlnscht

    Folgende Broschuumlren moumlchten wir euch noch besonders ans Herz legen(ihr findet sie auf unserer Homepage)

    - bdquoSo gehtlsquosldquo - Das Handbuch fuumlr Schuumllervertretungen in Schleswig-Holstein

    - bdquoGeistesblitzldquo - bdquoIch weiszlig was was Du nicht weiszligtldquo

    - bdquoDer Weg ist das Zielldquo - Schulprogramm

    • Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach
    • Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers
    • Abwahl einer Lehrkraft
    • Arbeiten - Anzahl
    • Arbeiten - Inhalt
    • Arbeiten - Nachschreiben
    • Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag
    • Aufsicht bei Unterrichtsausfall
    • Baseball-Caps im Unterricht
    • Beschwerde uumlber eine Lehrkraft
    • Beurlaubung
    • Buskinder
    • Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht
    • Datenschutz I
    • Datenschutz II
    • Datenschutz III
    • Datenschutz IV
    • Datenspeicherung - Dauer
    • Duzen und Siezen
    • Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung
    • Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen
    • Ende der Schulstunde - Klingelzeichen
    • Fachkonferenz
    • Fehlen in der Schule
    • Fehlstunden
    • Formen des Unterrichts
    • Fremdenfeindlichkeit
    • Hausaufgaben - Viel zu viele
    • Hitzefrei
    • Informationspflicht der Lehrkraumlfte
    • Informationspflicht der Schulleitung
    • Klassenbuch
    • Klassengroumlszligen
    • Klassenkonferenz
    • Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten
    • Klassensprecherversammlung
    • Kreisschuumllervertretung (KSV)
    • Landesschuumllervertretung (LSV)
    • Legasthenie - Foumlrderung
    • Legasthenie - Note im Fach Deutsch
    • Lehrplaumlne - Inhalt
    • Leistungsstand - Auskunft
    • Lernmittel - Wer zahlt die
    • Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften
    • Nachsitzen
    • Notengebung - falsche Bewertung
    • Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung
    • Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren
    • Ozonbelastung und Sportunterricht
    • Pausen
    • Praktika
    • Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft
    • Profile
    • Rauchen in der Schule
    • Rechtschreibreform
    • Religionsgemeinschaften
    • Religionsunterricht - Teilnahme
    • Samstagsschule
    • Schneefrei
    • Schriftliche Missbilligung
    • Schularzt - Teilnahmepflicht
    • Schulaufsicht
    • Schulbuumlcher - Neuanschaffung
    • Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung
    • Schuumllergruppen - Zulassung
    • Schuumllerstreik
    • Schuumllervertretung - Etat
    • Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher
    • Schuumllervertretung - Statut
    • Schuumllerzeitung - Gruumlndung
    • Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule
    • Schuumllerzeitung - Zensur
    • Schulkonferenz
    • Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht
    • Schulsammlungen und Sozialer Tag
    • Sexualkunde
    • Strafarbeiten - Alle werden bestraft
    • Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen
    • Strafarbeiten - Beweise
    • Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern
    • Taumluschungsversuch
    • Tests - unangekuumlndigt
    • Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV
    • Unterricht selbst gestalten
    • Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts
    • Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende
    • Veranstaltungen organisieren
    • Verbindungslehrkraumlfte
    • Verkauf von Waren
    • Verlassen des Schulgelaumlndes
    • Wandertage - Anzahl
    • Werbung Sponsoring und Schenkungen
    • Widerspruch gegen Noten
    • Zeugnis - Ausgabeverweigerung
    • Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung
    • Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen
    • Index
    • Notizen
    • Uumlber die Landesschuumllervertretung
    • GEW - Die Bildungsgewerkschaft
    • Danksagungen

      Vorwort

      Liebe Mitschuumllerinnen und liebe Mitschuumller liebe Interessierte

      dies ist eine von Grund auf uumlberarbeitete und erweiterte Neuauflage der Bro-schuumlre bdquoNutze Dein Rechtrdquo

      Aufgrund der immer noch immensen Nachfrage von Schuumllerinnen und Schuuml-lern Schuumllervertretungen Eltern Elternbeiraumlten und nicht zuletzt auch von Lehrkraumlften und Schulleitungen haben wir uns vor uumlber vier Jahren zu einer Aktualisierung und Neuauflage entschlossen Sogar aus anderen Bundeslaumln-dern kommen Fragen ob Ideen und Texte von anderen Landesschuumllervertre-tungen (LSV) und Instituten genutzt und aufgenommen werden duumlrfen

      Im Folgenden findet ihr fast 100 Artikel die Fragen zum Schulrecht behan-deln Hier koumlnnt ihr eure Rechte und Pflichten nachschlagen wenn ihr euch daruumlber mit euren Lehrkraumlften nicht einig seid oder ihr einfach interessante Fakten lesen moumlchtet

      Das Schulrecht ist sehr komplex und es gibt Hunderte von spannenden Aspek-ten die wir natuumlrlich nicht alle abdrucken konnten Aber wenn ihr eine Frage habt oder uns ein Feedback (sei es nun positiv oder negativ) geben wollt so erreicht ihr uns telefonisch und per E-Mail Wenn wir euch irgendwie unter-stuumltzen koumlnnen dann meldet euch bei uns Wir werden unser Bestes tun um euch zu helfen

      Mehr als vier Vorstandsgenerationen haben neben der Schule und dem taumlgli-chen Engagement in der LSV an der Uumlberarbeitung mitgewirkt Wir blicken zuruumlck auf stuumlrmische Jahre der Strukturveraumlnderungen innerhalb der Schul-landschaft waumlhrend derer sich die LSV stets klar positioniert und in die De-batte eingebracht hat was natuumlrlich die Arbeitskapazitaumlt fuumlr solche Broschuuml-ren einschraumlnkt Als wir dann fast alle Texte uumlberarbeitet hatten wurde im Januar 2011 ein neues Schulgesetz verabschiedet das zum Schuljahreswechsel in Kraft trat Dies bedeutete dass wieder alle Texte uumlberarbeitet werden mussten Doch nun sind wir fertig

      Gruszligwort Lukas Johnsen (Landesschuumllersprecher)

      Habt ihr auch so Lehrerinnen und Lehrer die immer auf ihrem Recht behar-ren einfach weil sie meinen dass sie uumlber einem selbst stehen Waumlre es nicht cool in dem Moment selbst etwas in der Hand zu haben Mal abgesehen von dem in meinen Augen ziemlich uumlberdimensionierten recht schwer verstaumlnd-lichen und meistens in einer solchen Situation unerreichbar weit entfernten SchulgesetzGenau das habt ihr nun vor euch Dieses kleine Handbuch enthaumllt fast alle Rahmenbedingungen in puncto Rechte Freiheiten und Pflichten im Raum Schule Natuumlrlich loumlst es nicht jede Situation die im Schulalltag entstehen kann aber es schafft eine Diskussionsgrundlage etwas worauf ihr euch bezie-hen koumlnnt um zu zeigen dass auch ihr wisst was Sache ist Das kann durchaus nuumltzlich sein und ihr werdet erstaunt sein wie viele Fakten und Ideen hier gesammelt sind

      Diese Broschuumlre ist DAS Groszligprojekt der Landesschuumllervertretung (LSV) ndash lange und hart ist daran gearbeitet und gefeilt worden Fakten wurden nach-geschlagen diskutiert hinzugefuumlgt oder geaumlndert Damit ihr nicht die einzel-nen Paragrafen des Schulgesetzes durcharbeiten muumlsst haben wir euch das abgenommenPraktisch soll es sein und oft genutzt werden denn bdquoNutze Dein Rechtldquo ist ein Werkzeug welches euch ab jetzt bei Interesse oder in der Not zur Verfuumlgung stehtEs ist von den verschiedenen Vorstandsgenerationen immer wieder aktuali-siert und verbessert worden somit ist es also ein riesen Stuumlck Arbeit und auch wir freuen uns dass es nun vorerst vollendet ist und wir euch dieses Werkzeug fuumlr den Umgang mit generellen Fragen und Konfliktsituationen praumlsentieren koumlnnen Doch lest selbst

      Gruszligwort Anke Erdmann (Bildungsausschussvorsitzende)

      Meine Schulzeit liegt mehr als zwanzig Jahre zuruumlck Aber wie es sich an-fuumlhlte als Jugendliche zwischen vielen Erwachsenen in Schul- und Fachkon-ferenzen zu sitzen das weiszlig ich noch sehr gut Was ist unser Recht Worauf koumlnnen wir Einfluss nehmen Was kann eine Schule selbst regeln was sind die gesetzlichen Leitplanken Bei all diesen Fragen hatten wir den Eindruck dass Schulleiter und Lehrkraumlfte uns immer einen Tick voraus waren Uns fehlten damals Informationen und Vernetzung unter den Schuumllervertre-tungen - staumlndig hatte irgendwer die olle Telefonliste verschlammt Internet eMails Handys Facebook und Co ndash das alles gab es noch nicht

      Heute zwanzig Jahre spaumlter ist die Landesschuumllervertretung erstens super vernetzt und zweitens bestens informiert In den Haumlnden haltet Ihr einen wei-teren Baustein bdquoNutze Dein Rechtldquo ist eine von Schuumllerinnen und Schuumllern kommentierte Version des Schulgesetzes damit Ihr Euch nicht alle muumlhsam in den Paragrafen-Dschungel einarbeiten muumlsst Mit dieser Broschuumlre in der Hand habt Ihr wichtige Basics um Euch in Eurer Schule einzubringen und Eure Rechte zu nutzen

      Denn heute gilt wie fruumlher Macht die Schule zu Eurer Sache Demokratie und Mitbestimmung ist weder eine Haumlngematte noch ein Wunschkonzert Meist ist es ziemlich anstrengend Dinge anzuschieben fuumlr viele Ideen findet man nicht auf Anhieb eine Mehrheit ndash und da ist es kein Unterschied ob man in der Schulkonferenz oder im Bildungsausschuss des Landtages sitzt

      Hinweise zur Nutzung

      Die Themen sind durch aussagekraumlftige Uumlberschriften gekennzeichnet Zu-saumltzlich koumlnnt ihr Stichworte im Register am Ende der Broschuumlre nachschla-gen in dem viele Schluumlsselbegriffe mit den entsprechenden Seitenverweisen aufgelistet sind

      Fuumlr die meisten Themen haben wir eine konkrete Situation aus dem Schulall-tag vorgestellt Daraus entwickeln sich dann direkt Fragen die beantwortet werden Unter jedem Artikel findet ihr die Gesetze die uns als Quelle fuumlr die Antwort dienten

      Dazu ist jedoch anzumerken dass Gesetze und Verordnungen zum einen abs-trakt formuliert sind und daruumlber hinaus die sog Kann- und Sollvorschriften unterschiedliche Ermessensspielraumlume ermoumlglichenDies ist in der Praxis von Vorteil da so auf die individuellen Beduumlrfnisse von Schuumllerinnen und Schuumllern und die dadurch unterschiedlichen Fallkonstellati-onen besser eingegangen werden kann Gleichwohl ist es im jeweiligen Einzelfall sinnvoll und ggf auch geboten di-rekt in der angegebenen Quelle nachzuschauen

      In der digitalen Version der Broschuumlre koumlnnt ihr Links und Querverweise zwi-schen den Artikeln anklicken und landet damit direkt bei der gesuchten Quelle Diese Version koumlnnt ihr uumlber die untenstehende Homepage der LSV herunter-laden und verwenden Natuumlrlich duumlrft ihr sie auch gerne weiterverteilen

      Hinweis zur Nutzung weiblicher und maumlnnlicher grammatikalischer FormenUumlberschriften Rechtsauslegungen und Referenzen sind gleichermaszligen neben-einander in der weiblichen und maumlnnlichen grammatikalischen Form gehalten Im allgemeinen Sprachgebrauch gebildete Begriffe wurden dabei in dieser Form belassen (beispielsweise bdquoSchuumllervertretungrdquo)Aus Gruumlnden des Layouts haben wir auf diesen Ansatz in den konkreten Situ-ationen aus dem Schulalltag verzichtet In diesen wird je nach Artikel in al-ternierenden Wechseln je eine grammatikalische Form verwendet Wenn dem einmal nicht so sein sollte so war dies ein Versehen bzw ZufallWir moumlchten kein Geschlecht bevorzugen oder diskriminieren

      Das Kopieren und Weiterverbreiten der Broschuumlre ist aus-druumlcklich erwuumlnscht

      Gerne duumlrft ihr aus ihr zitieren wenn ihr auf die Quelle verweist

      Die Broschuumlre im Internet unter wwwnutze-dein-rechtde

      Die LSV im Internet unter wwwschuelervertretungde

      Inhalt

      Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach 2

      Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers 4

      Abwahl einer Lehrkraft3

      Arbeiten - Anzahl 5

      Arbeiten - Inhalt 6

      Arbeiten - Nachschreiben 7

      Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag 8

      Aufsicht bei Unterrichtsausfall 9

      Baseball-Caps im Unterricht 10

      Beschwerde uumlber eine Lehrkraft 11

      Beurlaubung 12

      Buskinder 13

      Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht 14

      Datenschutz I 15

      Datenschutz II 16

      Datenschutz III 17

      Datenschutz IV 18

      Datenspeicherung - Dauer 19

      Duzen und Siezen 20

      Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung 21

      Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen 22

      Ende der Schulstunde - Klingelzeichen 23

      Fachkonferenz 24

      Fehlen in der Schule 25

      Fehlstunden 26

      Formen des Unterrichts 27

      Fremdenfeindlichkeit 28

      Hausaufgaben - Viel zu viele 29

      Hitzefrei 30

      Informationspflicht der Lehrkraumlfte 31

      Informationspflicht der Schulleitung 32

      Klassenbuch 33

      Klassengroumlszligen 34

      Klassenkonferenz 35

      Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten 36

      Klassensprecherversammlung 37

      Kreisschuumllervertretung (KSV) 38

      Landesschuumllervertretung (LSV) 40

      Legasthenie - Foumlrderung 42

      Legasthenie - Note im Fach Deutsch 44

      Lehrplaumlne - Inhalt 45

      Leistungsstand - Auskunft 46

      Lernmittel - Wer zahlt die 47

      Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften 48

      Nachsitzen 49

      Notengebung - falsche Bewertung 50

      Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung 51

      Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren 52

      Ozonbelastung und Sportunterricht 53

      Pausen 54

      Praktika 55

      Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft 56

      Profile 57

      Rauchen in der Schule 58

      Rechtschreibreform 59

      Religionsgemeinschaften 60

      Religionsunterricht - Teilnahme 61

      Samstagsschule 62

      Schneefrei 63

      Schriftliche Missbilligung 64

      Schularzt - Teilnahmepflicht 65

      Schulaufsicht 66

      Schulbuumlcher - Neuanschaffung 67

      Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung 68

      Schuumllergruppen - Zulassung 69

      Schuumllerstreik 70

      Schuumllervertretung - Etat 71

      Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher 72

      Schuumllervertretung - Statut 73

      Schuumllerzeitung - Gruumlndung 74

      Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule 75

      Schuumllerzeitung - Zensur 76

      Schulkonferenz 77

      Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht 78

      Schulsammlungen und Sozialer Tag 79

      Sexualkunde 80

      Strafarbeiten - Alle werden bestraft 81

      Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen 82

      Strafarbeiten - Beweise 83

      Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern 84

      Taumluschungsversuch 85

      Tests - unangekuumlndigt 86

      Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV 87

      Unterricht selbst gestalten 88

      Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts 89

      Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende 90

      Veranstaltungen organisieren 91

      Verbindungslehrkraumlfte 92

      Verkauf von Waren 93

      Verlassen des Schulgelaumlndes 94

      Wandertage - Anzahl 95

      Werbung Sponsoring und Schenkungen 96

      Widerspruch gegen Noten 97

      Zeugnis - Ausgabeverweigerung 98

      Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung 99

      Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen 100

      Index II

      Notizen VIII

      Uumlber die Landesschuumllervertretung X

      GEW - Die Bildungsgewerkschaft XII

      Danksagungen XIII

      sect2

      bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 8 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

      httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

      Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach

      Ja auf jeden Fall Du kannst deine Pruumlfungsfaumlcher im Rahmen der in der Abi-turpruumlfungsverordnung gesetzten Vorgaben frei waumlhlen und musst dir dabei von deiner Schule keinerlei Vorgaben machen lassen Wenn deine Wahl mit der Ober-stufen- und Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO) im Einklang steht dann muss die Schule sie akzeptieren und kann sie nicht mit dem Verweis auf Mehrarbeit ablehnen

      Das gilt nicht nur fuumlr das fuumlnfte Pruumlfungsfach sondern auch fuumlr alle anderen Selbst wenn du beispielsweise die oder der Einzige im gesamten Jahrgang bist die oder der eine schriftliche Pruumlfung in Geschichte schreiben moumlchte kannst du darauf einen Anspruch geltend machen

      Ein Schuumller moumlchte als fuumlnfte Abiturpruumlfung eine zusaumltzliche Pruumlfung im Fach Erdkunde ablegen Der Lehrer lehnt dies aber ab da sein Aufwand fuumlr einzelne Schuumller eine Abiturpruumlfung zu entwerfen zu groszlig seiDarf der Schuumller sich trotzdem in Erdkunde pruumlfen lassen

      sect

      3

      Das Schulrecht sieht fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller keine entsprechenden Rechte vor

      Abwahl einer Lehrkraft

      Eine Schuumllerin moumlchte einige Lehrerinnen abwaumlhlen mit denen sie Probleme

      hat Es wird ihr jedoch erklaumlrt dies sei so nicht moumlglich

      Stimmt das

      Normalerweise haben Schuumllerinnen und Schuumller leider keine Wahlmoumlglichkeit zwischen Lehrkraumlften

      In Einzelfaumlllen kann ein Gespraumlch mit der Schulleitung rechtzeitig vor Schuljah-resbeginn aber zu Erfolg fuumlhren

      Wenn eure Lehrkraft einfach schlechten Unterricht macht so beschwert euch mit Hilfe eurer Klassensprecherin oder eures Klassensprechers oder der SV bei der Schulleitung

      Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die Verantwortung fuumlr guten Unter-richt und dafuumlr dass die Lehrkraumlfte sich an die Regeln halten

      sect4

      SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo) Abs 2 und 3

      Musterstatut fuumlr Schuumllervertretungen vom 1 April 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

      ZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreterMusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

      Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers

      Ihr koumlnnt eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher jederzeit abwaumlh-len denn jedes Gremium (das ist in diesem Fall die ganze Klasse) kann die Per-sonen abwaumlhlen die es gewaumlhlt hat Ihr koumlnnt also jederzeit mit einer Zwei-drittelmehrheit eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher abwaumlhlen wenn ihr merkt dass sie oder er doch nicht das umsetzt was ihr von ihr oder ihm erwartet

      Mit dem Verlassen der Klasse scheidet jede Klassensprecherin und jeder Klas-sensprecher automatisch aus ihrem Amt aus Das Amt muss dann neu besetzt werden

      Ihr koumlnnt in eurem SV-Statut auch eigene Pflichten und Aufgaben fuumlr die Klas-senvertreterinnen und Klassenvertreter festlegen Ein Beispiel hierfuumlr hat das Bildungsministerium in seinem Musterstatut veroumlffentlicht Euer Statut darf den Regeln des Schulgesetzes aber nicht widersprechen - die Abwahl einer Klas-sensprecherin oder eines Klassensprechers mit Zweidrittelmehrheit muss also immer moumlglich sein

      Wir haben Anfang des Jahres die Klassensprecher gewaumlhlt Zuerst wirkten sie vertrauenswuumlrdig doch nun haben wir bemerkt dass es ihnen nicht um unsere sondern nur um ihre persoumlnlichen Interessen gehtKoumlnnen wir Klassensprecherinnen oder Klassensprecher abwaumlhlen

      sect

      5

      Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I Stand 682010httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

      SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLeistungsnachweisePrimarSekI__blob=publicationFilepdf

      Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010

      httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__

      blob=publicationFilepdf

      Arbeiten - Anzahl

      Eine Schuumllerin interessiert sich fuumlr die Anzahl der Klassenarbeiten in verschie-

      denen Faumlchern

      Wo kann sie nachlesen wie viele Arbeiten sie schreiben muss

      In den Lehrplaumlnen wird aufgefuumlhrt wie viele Klassenarbeiten in jedem Fach mindestens geschrieben werden sollen Diese sind bei den jeweiligen Lehrkraumlf-ten einsehbar (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

      Fuumlr die Sekundarstufe I gibt es einen Erlass welcher die Mindestanzahl der Leistungsnachweise auffuumlhrt bdquoLeistungsnachweiserdquo koumlnnen dabei entweder Klassenarbeiten oder gleichwertige Leistungen wie Praumlsentationen oder Haus-arbeiten sein Der Erlass beschreibt auch wie haumlufig eure Lehrkraft Klassenar-beiten durch gleichwertige Leistungen ersetzen darf

      Fuumlr die Oberstufe gibt es einen aumlhnlichen Erlass Im ersten Jahr der Oberstufe muumlssen insgesamt 28 Leistungsnachweise erbracht werden davon mindestens 20 Klassenarbeiten Im zweiten Jahr sind es 28 Nachweise mit mindestens 17 Arbeiten im letzten Schuljahr 18 Nachweise mit mindestens 15 Arbeiten

      Die in den Lehrplaumlnen und in den Erlassen vorgeschriebene Anzahl an Leistungs-nachweisen ist grundsaumltzlich verbindlich und sollte also von den Lehrkraumlften we-der uumlber- noch unterschritten werden Eine Ausnahme kann das Nachschreiben von Klassenarbeiten bildenHierzu erfahrt ihr alles Weitere in dem Artikel bdquoArbeiten - Nachschreibenldquo auf S 7

      sect6

      Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

      LehrplanLehrplanhtml

      Arbeiten - Inhalt

      Nein Die Lehrkraft muss nachweisen koumlnnen dass die Thematik der Arbeit in den Stunden zuvor besprochen worden ist Dazu wird auch immer ein Klassen-buch oder ein Kursbuch gefuumlhrt worin stichwortartig beschrieben steht was in welcher Stunde behandelt worden ist Da das Ziel einer Arbeit aber auch ist Gelerntes auf neue Situationen anzuwenden (bdquoTransferwissenrdquo) muumlsst ihr euch mit Fragen abfinden die nicht direkt im Unterricht besprochen worden sind al-lerdings muss eine Chance bestehen dass ihr mit eurem Wissen die Moumlglichkeit habt diese Aufgabe zu loumlsen

      Jeder Lehrplan enthaumllt auch ganz am Ende einen Abschnitt bdquoLeistungen und ihre Bewertungrdquo welcher Richtlinien fuumlr die Erstellung und Beurteilung von Klassen-arbeiten im jeweiligen Fach enthaumllt (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

      Wir haben gestern eine Arbeit geschrieben die keiner konnte weil Aufgaben drangekommen sind von deren Loumlsung wir nie etwas gehoumlrt habenDarf der Lehrer im Unterricht nicht behandelte Fragen in der Arbeit stellen

      sect

      7

      Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

      SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

      Arbeiten - Nachschreiben

      Meine Lehrerin will mich erst nach den Ferien die versaumlumte Arbeit nach-

      schreiben lassen Bis dahin weiszlig ich doch gar nichts mehr uumlber das Thema

      In welchem Zeitraum muss eine Arbeit nachgeschrieben werden

      Hierzu gibt es keine schulgesetzliche Regelung Es versteht sich aber von selbst dass du die Arbeit innerhalb eines fuumlr dich zumutbaren Zeitraums nachschreiben koumlnnen solltest Das heiszligt aber auch dass du unter Umstaumlnden am Samstag in die Schule kommen musst oder an einem anderen fuumlr dich freien Tag an dem die Lehrerin aber in der Schule sind (zB wegen Dienstversammlung oder muumlnd-licher Abiturpruumlfung)

      In der Oberstufe gibt es uumlbrigens einige zusaumltzliche Regelungen zum Nach-schreiben Wenn du in einem bestimmten Fach nur eine einzige Klassenarbeit pro Halbjahr schreibst dann muss diese bei entschuldigtem Fehlen auf jeden Fall nachgeschrieben werden Schreibst du pro Halbjahr zwei oder mehr Klas-senarbeiten in diesem Fach dann hat deine Lehrkraft die Moumlglichkeit auf das Nachschreiben zu verzichten Darauf hast du aber keinen Anspruch

      sect8

      Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

      SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

      Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag

      Fuumlr die Unter- und Mittelstufe (Sekundarstufe I) gibt es hierfuumlr keine Regelung Die meisten Schulen legen aber Wert darauf dass maximal eine Klassenarbeit pro Tag geschrieben wirdDie Schulkonferenz entscheidet uumlber bdquoGrundsaumltze der Anwendung einheitlicher Maszligstaumlbe fuumlr die LeistungsbewertungrdquoWenn ihr als einen Grundsatz der einheitlichen Bewertung festlegen wollt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller nur eine Klassenarbeit pro Tag schreibt so koumlnnt ihr einen entsprechenden Antrag in der Schulkonferenz einbringen Alles Weitere dazu findet ihr unter bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

      Erst ab der Oberstufe (Sekundarstufe II) ist die Maximalzahl an Klassenarbeiten pro Tag per Erlass festgelegt Hier duumlrft ihr houmlchstens eine Klassenarbeit pro Tag und houmlchstens drei Klassenarbeiten pro Woche schreiben

      Tests von unter 20 Minuten zaumlhlen nicht als Klassenarbeit sondern sind nur eini-ge der zahlreichen Elemente die den muumlndlichen Teil eurer Note (die so genann-ten bdquoUnterrichtsbeitraumlgerdquo) ausmachen Deshalb ist die Anzahl der Tests pro Tag nicht beschraumlnkt und Tests zaumlhlen auch nicht fuumlr eure schriftliche Note

      In der abschlieszligenden Benotung im Zeugnis uumlberwiegt uumlbrigens der Anteil der muumlndlichen Note

      Unser Biolehrer plant zusaumltzlich zur geplanten zweistuumlndigen Mathearbeit einen Bio-Test dabei haben wir Mathe sogar direkt vor BioDie Woche ist doch sowieso schon voll mit Arbeiten

      Wie viele Arbeiten und Tests duumlrfen pro Tag geschrieben werden

      sect

      9

      SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

      Aufsicht bei Unterrichtsausfall

      Mathematik faumlllt heute in der Klasse 7c aus Alle freuen sich auf eine Frei-

      stunde und wollen in der naumlchsten Eisdiele ein Eis essen Die Lehrerin die als

      Aufsicht fuumlr diese Stunde eingeteilt ist verbietet das

      Darf sie das verbieten

      Minderjaumlhrige Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen waumlhrend der Unterrichtszeit beaufsichtigt werden damit ihnen nichts passiert Dies gilt auch waumlhrend Pau-sen uumlberall auf dem Schulgelaumlnde oder bei anderen Schulveranstaltungen und Ausfluumlgen

      Wenn jede Schuumllerin und jeder Schuumller das machen wuumlrde wozu sie oder er Lust hat dann wuumlrde es fuumlr die Lehrkraft ziemlich schwierig werden 20 Kinder im Auge zu behalten Von daher darf sie euch verbieten Eis essen zu gehenVielleicht koumlnnt ihr sie oder ihn ja uumlberreden mit der gesamten Klasse zur Eis-diele zu gehen

      sect10

      Gegebenenfalls Schul- oder Hausordnung eurer Schule

      Baseball-Caps im Unterricht

      Es gibt kein Gesetz das diesen Fall regelt Wenn in der Schul- und Hausordnung eine entsprechende Regelung getroffen wurde dann hat diese aber GuumlltigkeitGrundsaumltzlich ist es eine Form der Houmlflichkeit und des guten Umgangs mitein-ander im Unterricht auf Muumltzen oder Caps zu verzichten Auf jeden Fall ist es fuumlr niemanden hilfreich ausgerechnet wegen eines so unwichtigen Themas einen groumlszligeren Streit vom Zaun zu brechen

      Es heiszligt immer bdquoNimm deine Muumltze ab man traumlgt so was nicht im Unterrichtrdquo

      Duumlrfen wir in der Stunde Muumltzen oder Caps tragen

      sect

      11

      SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

      Beschwerde uumlber eine Lehrkraft

      Eine Schuumllerin die sich ihrer Rechte beraubt sieht moumlchte sich uumlber ihre Leh-

      rerin beschweren

      Ist das in der Schule uumlberhaupt moumlglich

      Ja Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat das Recht Kritik vorzutragen Dir muss die Gelegenheit eingeraumlumt werden deine Beschwerde zu aumluszligern Bei be-gruumlndeten Beschwerden muss Abhilfe geschaffen werden

      Konflikte sollten so direkt und unkompliziert wie moumlglich geloumlst werden Je grouml-szliger die von einer Seite aufgefahrenen Geschuumltze sind desto staumlrker verhaumlrten auch die Fronten und die friedliche Einigung ruumlckt in weite Ferne Sprich am besten zuerst mit den Klassensprechern oder der SV uumlber dein Anliegen Betrifft das Problem mit der Lehrkraft mehrere Schuumllerinnen und Schuumller dann bietet sich oft ein gemeinsames Gespraumlch anAls naumlchsten Schritt kannst du dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft wenden Diese nehmen zwar formal keine Beschwerden entgegen haben aber die Moumlglichkeit auf Augenhoumlhe mit der betroffenen Lehrkraft zu sprechen Einige Lehrkraumlfte lassen sich von anderen Lehrkraumlften eher kritisieren als von ihren Schuumllerinnen und Schuumllern

      Falls diese Versuche nicht fruchten stehen dir auch formale Beschwerdeins-trumente offen diese sind insbesondere bei illegalem Vorgehen der Lehrkraumlfte effektiv koumlnnen aber auch allgemein helfenEine Dienstaufsichtsbeschwerde uumlber eine Lehrkraft kannst du direkt beim fuumlr Bildung zustaumlndigen Ministerium (Schulaufsichtsbehoumlrde) oder auch bei deiner Schulleitung einreichen Sie kann formlos oder sogar muumlndlich erfolgen ist aber nur schriftlich und mit ausfuumlhrlicher Begruumlndung wirklich sinnvoll Beim genauen Verfahren helfen dir deine Verbindungslehrkraft und die Landesschuumllervertretung

      sect12

      SchulG 2011 sect 15 (bdquoBeurlaubungrdquo)

      Beurlaubung

      Ja Zwar kann jede Schuumllerin und jeder Schuumller waumlhrend des Schuljahres be-urlaubt werden aber sie oder er hat keinen rechtlichen Anspruch darauf (es sei denn es handelt sich beispielsweise um wichtige religioumlse Festtage)Wenn du also ohnehin gerade Probleme in Mathematik hast oder eine Arbeit geschrieben werden soll dann sieht es mit zusaumltzlichen bdquoFerienrdquo schlecht aus

      Grundsaumltzlich darf dich deine Schule auch nur aus bdquowichtigem Grundrdquo vom Schulbesuch beurlauben Viel haumlngt also von deiner Uumlberzeugungskraft gegen-uumlber der Lehrkraft ab

      Anders sieht die Sache aus wenn du als Schuumllervertreterin oder Schuumllerver-treter im Rahmen deines Amtes um Beurlaubung bittest Hier hast du gewisse gesetzliche Anspruumlche die du im entsprechenden Abschnitt dieser Broschuumlre er-fahren kannst (vergleiche hierzu bdquoUnterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SVldquo auf S 87)

      Uumlbrigens Beurlaubungen von bis zu drei Tagen musst du bei deiner Klassen-lehrerin oder deinem Klassenlehrer beantragen fuumlr Beurlaubungen von bis zu sechs Wochen ist deine Direktorin oder dein Direktor verantwortlich und uumlber alle Beurlaubungen laumlngerer Dauer entscheidet letztendlich das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft in Kiel Dieses wird jedoch von deiner Direktorin oder deinem Direktor informiert

      Ein Schuumller moumlchte an einem fuumlnftaumlgigen Schuumllerseminar in Bruumlssel teilneh-men um sich uumlber die EU zu informieren Da das Seminar waumlhrend der Schul-zeit stattfindet bittet er fuumlr diese Zeit vergeblich um Beurlaubung Darf der Klassenlehrer die Beurlaubung verweigern

      sect

      13

      SchulG 2011 sect 114 (bdquoSchuumllerbefoumlrderungrdquo)

      Buskinder

      Klar Wenn weder der Weg mit dem Fahrrad noch die Benutzung oumlffentlicher Verkehrsmittel als bdquozumutbarrdquo erscheint dann hast du Anspruch darauf einen Schulbus nutzen zu duumlrfen Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung ist entweder der Schultraumlger (also die Stadt Gemeinde) oder aber der Kreis in dem du wohnst oder in dem deine Schule steht

      Erkundige dich also nach der lokalen Regelung bei dir vor Ort und wende dich dann an die zustaumlndige Stelle um ihr die Notwendigkeit eines Schulbusses dar-zulegen Wenn dann ndash wie es bei dir der Fall ist ndash die Benutzung anderer Wege oder Verkehrsmittel als nicht zumutbar eingestuft wird dann ist sie verpflichtet fuumlr eine Schuumllerbefoumlrderung zu sorgen

      Beachten musst du aber noch dass der Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung deine Eltern oder dich (wenn du volljaumlhrig bist) in bdquoangemessenemrdquo Rahmen an den entstehenden Kosten beteiligen kann Auch hast du nur bis zur Jahrgangsstu-fe 10 Anspruch auf Befoumlrderung danach bist du fuumlr deinen Schulweg selbst verantwortlich

      Ich lebe 7 Kilometer von der Schule entfernt in einem kleinen Dorf Da ich

      mit dem Fahrrad auf dem direkten Weg quer durch matschige dunkle Waldwe-

      ge fahren muumlsste will ich mit dem Bus fahren Um puumlnktlich in die Schule zu

      kommen muss ich aber den Linienbus nehmen der um 530 Uhr faumlhrt dh ich

      bin jeden Tag schon um 600 Uhr in der Schule Der Bus faumlhrt nur ganz selten

      und ich bin erst am Abend zu Hause

      Ist es nicht moumlglich mir eine bessere Loumlsung zu bieten

      sect14

      Bekanntmachung des Ministeriums fuumlr Bildung vom 1881998 ndash bdquoUnterrichtsorganisation am Buszlig- und Bettagrdquo

      httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenUnterrichtsorgBussBettag__

      blob=publicationFilepdf

      Erlass der Ministerin fuumlr Bildung vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010 ndash bdquoReligionsunterricht an den Schulen in

      Schleswig-Holsteinrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

      SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__blob=publicationFilepdf

      Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht

      Nein Schuumllerinnen und Schuumllern muss an besonderen Festen ihrer Religionsge-meinschaft auf Antrag eine Freistellung vom Unterricht gewaumlhrt werden

      Du oder deine Erziehungsberechtigten muumlssen hierzu einen Antrag an die Schule richten und um Freistellung bitten Beachte dass die Schule hierfuumlr eine An-tragsfrist festlegen darf die meistens zwei Wochen oder mehr betraumlgt ndash am Tag vorher um Freistellung zu bitten muss also nicht unbedingt funktionieren Diesem Antrag muss dann entsprochen werden Das trifft uumlbrigens selbst dann zu wenn du an dem Tag nicht vorhast einen Gottesdienst zu besuchen

      Wenn du am Buszlig- und Bettag eine Freistellung fuumlr den Besuch des Gottesdiens-tes erhaumlltst hast du im Anschluss daran unterrichtsfrei

      Gleiches gilt uumlbrigens auch fuumlr den Reformationstag Fronleichnam und Allerhei-ligen die zwar keine gesetzlichen Feiertage sind als kirchliche Feiertage aber dennoch unter diese Regelung fallen

      Ein evangelischer Schuumller moumlchte am Buszlig- und Bettag waumlhrend der Unter-richtszeit den Gottesdienst in der Kirche besuchen Sein Englischlehrer verbie-tet das

      Hat er das Recht dazu

      sect

      15

      Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008 sect8 und sect9

      httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

      Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein vom 9 Februar 2000 sect 5 httpswwwdatenschutzzentrumdematerialrechtldsghtmPar5

      Datenschutz I

      Eine Lehrerin traumlgt personenbezogene Daten ihrer Schuumller in das Klassen-

      buch ein in das alle Schuumller Einsicht nehmen koumlnnen Sie verweist dabei auf

      das Recht der Schule uumlber diese Daten frei zu verfuumlgen

      Darf sie das

      Nein denn bei der Speicherung von Daten muss die Schule dafuumlr Sorge tragen dass der Paragraph 5 des Landesdatenschutzgesetzes eingehalten wird Dieser schreibt vor dass Unbefugte (wie zum Beispiel deine Mitschuumllerinnen und Mit-schuumller) keine Kenntnis von deinen personenbezogenen Daten erlangen duumlrfen Eine Eintragung ins Klassenbuch erfuumlllt dieses Kriterium nachweislich nicht und ist deshalb auch nicht erlaubt

      sect16

      SchulG 2007 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

      Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

      httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

      Datenschutz II

      Schulen fuumlhren uumlber jede Schuumllerin und jeden Schuumller personenbezogene Daten Diese duumlrfen folgendes enthaltenbull Vor- und Familiennamebull Tag und Ort der Geburtbull Geschlechtbull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)bull Staatsangehoumlrigkeitbull Aussiedlereigenschaftbull Herkunfts- und Verkehrssprachebull Konfessionbull Krankenversicherungbull Leistungs- und Schullaufbahndaten (also deine Noten und alle sonstigen Leis-

      tungseinschaumltzungen die deine Lehrer uumlber dich angefertigt haben)bull Daten uumlber das allgemeine Lernverhalten und das Sozialverhalten in der Schulebull Daten uumlber sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarf soweit sie fuumlr den Schulbesuch

      von Bedeutung sein koumlnnenbull Die Ergebnisse der schulaumlrztlichen schulpsychologischen und sonderpaumldagogi-

      schen Untersuchungen

      Uumlber deine Eltern werden nur zwei Datensaumltze gespeichertbull Namebull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)

      Du hast das Recht jederzeit in deine Akte zu sehen Wenn du minderjaumlhrig bist uumlben aber deine Eltern dieses Recht fuumlr dich aus Weiterhin sind die persoumlnlichen Notizen der Lehrkraumlfte zu deiner Person (zB Notizen uumlber dein Verhalten im Unterricht die nicht im Zeugnis auftauchen) von der Auskunftspflicht ausgenommen

      Was weiszlig meine Schule uumlber mich

      Guck doch einfach nach

      sect

      17

      SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

      Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

      httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

      Datenschutz III

      In der Verwaltung liegen Listen mit Datenmaterial offen auf dem Schreibtisch

      des Sekretariats Ist das erlaubt

      Nein denn es muss sichergestellt sein dass keine unbefugten Personen Zugriff auf die gespeicherten Daten haben Hier gelten insbesondere die strengen Vor-gaben des Landesdatenschutzgesetzes

      sect18

      SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

      Datenschutz IV

      Nein denn der muumlndliche Leistungsstand oder auch die Ergebnisse von Klassen-arbeiten zaumlhlen zu personenbezogenen DatenDas Verlesen der Noten vor der versammelten Klasse stellt eine Datenuumlbermitt-lung an Einzelpersonen dar Diese ist jedoch nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen zulaumlssigWenn Du also nicht willst dass deine Lehrerin oder dein Lehrer deine Leistung vor der ganzen Klasse bekannt gibt muss sie oder er das respektieren Genau genommen muss sie oder er dich sogar vor der oumlffentlichen Bekanntgabe zuerst uumlber deine Rechte aufklaumlren Es liegt nicht an dir darauf hinzuweisen

      Ein Lehrer unterrichtet dich uumlber deinen Leistungsstand im Unterricht Er pflegt dabei immer jeden Schuumller einzeln aufzurufen und dessen muumlndliche Note zu verkuumlnden sodass alle Mitschuumller deine Noten erfahren

      Darf er das

      sect

      19

      Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

      httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

      Datenspeicherung - Dauer

      Eine Schuumllerin kehrt ein Jahr nach dem Schulabschluss an ihre Schule zuruumlck

      und entdeckt Akten mit personenbezogenen Daten

      Darf das so sein

      Ja Bestimmte schulische Dateien und Akten sind von der Schule auch noch nach dem Schulabschluss zu speichern Dies kann von der Speicherung der Akte der Schuumllerin oder des Schuumllers uumlber einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum Schuuml-lerhauptbuch mit einer Aufbewahrungszeit von 55 Jahren reichen

      sect20

      Das Schulrecht trifft hier keine deutliche Aussage

      Duzen und Siezen

      Eine feste Regelung hierzu gibt es nicht

      In den meisten Faumlllen wechseln die Lehrerinnen und Lehrer ab dem Eintritt in die Oberstufe von alleine auf das bdquoSierdquo oder fragen euch wie ihr gerne ange-sprochen werden moumlchtet

      Ich bin im 12 Jahrgang und werde immer noch von meinen Lehrern geduzt

      Ab wann muss ein Lehrer mich siezen

      sect

      21

      SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

      Homepage der LSV httpwwwschuelervertretungde

      Satzung der LSV der Gymnasien vom November 2011 httpgymnasienschuelervertretungdesatzung-und-ordnungen

      Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung

      Was kann ich tun wenn ich zB mit der aktuellen Bildungspolitik nicht ein-

      verstanden bin und nicht weiszlig an wen ich mich wenden kann um angehoumlrt zu

      werden

      Wende dich an deine Landesschuumllerparlaments (LSP) - Delegierte oder deinen LSP-Delegierten Jede Schule in Schleswig-Holstein darf eine Vertreterin oder einen Ver-treter zum LSP ihrer jeweiligen Schulart entsenden Diese Vertretung repraumlsentiert auf dem LSP deine Schule und damit auch dich Auf dem LSP kann uumlber (fast) alle Proble-me gesprochen werden und es koumlnnen dazu auch im Namen der schleswig-holsteinischen Schuumllerschaft Beschluumlsse gefasst werden

      Wenn du beispielsweise Probleme in einem Streit mit einer Lehrkraft hast oder irgend-welche Fragen auftreten dann wende dich doch einfach selbst an die LSV Die Kontakt-daten findest du auf der unten angegebenen Homepage

      Einmal pro Schuljahr waumlhlt das LSP den Landesvorstand (LaVo) Dieser fuumlhrt die Be-schluumlsse des LSPs aus und fuumlhrt die laufenden Geschaumlfte Er ist sozusagen das Exekutiv-organ der LSV Der LaVo wiederum steht in regelmaumlszligigem Kontakt mit allen wichtigen Entscheidungstraumlgern der Bildungspolitik und setzt sich ihnen gegenuumlber fuumlr die Interes-sen der Schuumllerschaft ein Auf diese Weise gelangt dein Anliegen ganz nach oben

      Eure Schule hat noch keine LSP-Delegierte oder keinen LSP-Delegierten Dann wird es houmlchste Zeit Auf der Homepage koumlnnt ihr einen Meldebogen herunterladen

      Bist du sogar selbst Delegierte oder Delegierter deiner Schule Dann findest du unter den folgenden Verweisen weitere Informationen zu den Moumlglichkeiten in deinem neuen Amt

      bull Weiteres zur Struktur der LSV findet ihr in dem Artikel bdquoLandesschuumllervertretung (LSV)ldquo auf S 40

      bull Wie ihr aktiv werden koumlnnt und wie die LSV praktisch arbeitet das steht auf der Ex-traseite bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X (am Ende der Broschuumlre)

      sect22

      SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

      Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen

      Ja denn die Eltern sollen laut Schulgesetz die Bildungs- und Erziehungsmaszlig-nahmen der Schule unterstuumltzen und sind daher berechtigt sich auch auszligerhalb der regulaumlren Zeugnisse uumlber den Leistungsstand ihrer Kinder zu informieren oder informieren zu lassen Sie duumlrften sogar im Rahmen der Moumlglichkeiten im Unterricht vorbeischauen

      Mit dem Erreichen der Volljaumlhrigkeit erlischt auch der Anspruch der Eltern auf Auskunft Dann darf der Lehrer nur noch mit deiner Erlaubnis mit deinen El-tern uumlber Leistungen dein Lern- und Sozialverhalten und sonst alles Schulische reden

      Schon wieder herrscht zu Hause dicke Luft Der Schuumller hatte extra nichts von der 5 in Mathe erzaumlhlt um den Stress zu vermeiden Aber der Lehrer hat angerufen um mit den Eltern uumlber Nachhilfe zu sprechen

      Durfte der Lehrer den Schuumller bdquoverpetzenrdquo

      sect

      23

      Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

      SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

      Eventuell eure eigene Schul- oder Hausordnung

      Ende der Schulstunde - Klingelzeichen

      Meine Lehrerin richtet sich niemals nach dem Klingelzeichen Sie unter-

      richtet bis in die groszlige Pause hinein und kleine Pausen haben wir nach ihren

      Stunden gar nicht mehr

      Darf eine Lehrerin bis in die Pause unterrichten

      Ihr houmlrt sicherlich oft den beliebten Spruch bdquoDer Lehrer beendet die Stunde nicht das Klingelnrdquo Stetige Wiederholung macht diesen aber gluumlcklicherweise nicht richtiger Eure regelmaumlszligigen Pausen dienen eurer Erholung und sind auch von lernpaumldagogischer Bedeutung Ihr habt ein Recht darauf diese Pausen auch zu bekommen

      Per Ministerialerlass dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten Davon kann aber auch abgewichen werden (beispielsweise erfreuen sich Blockstunden mit 90 Minuten zunehmender Beliebtheit) Das ist dann aber eine Angelegenheit der Schulkonferenz und nicht einfach durch eine Lehrkraft zu entscheiden

      Eine einzelne Lehrkraft hat nicht das Recht ihre Unterrichtsstunden nach Be-lieben zu verlaumlngern Wahrscheinlich enthaumllt auch eure Schul- oder Hausordnung einen Passus der festlegt dass die Stunde mit dem Klingelzeichen beginnt und endet

      Das heiszligt natuumlrlich nicht dass alle beim Ertoumlnen des Klingelzeichens sofort auf-springen und aus dem Raum stuumlrzen sollten - aber das versteht sich ja eigentlich von selbst

      sect24

      SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

      Fachkonferenz

      Die Fachkonferenz beraumlt u a uumlber die Lehrplaumlne also daruumlber was wir im Unterricht durchnehmen Hier gibt es naumlmlich auch viele unterschiedliche The-menbereiche aus denen die Fachkonferenzen oder die Lehrkraumlfte individuell waumlh-len koumlnnen Damit alle auf dem gleichen Stand sind wenn die Klassen gemischt werden oder der Schulabschluss ansteht einigen sich die Fachkonferenzen deshalb meist auf bestimmte Themengebiete

      Es ist ganz interessant zu houmlren warum wir so manches lernen muumlssen Viel wich-tiger aber ist dass auch wir als Schuumllerschaft dort vertreten sind (es duumlrfen je Konferenz zwei Schuumllervertreterinnen oder Schuumllervertreter ab der 7 Klasse da-bei sein) damit wir den Lehrerkraumlften mitteilen koumlnnen was wir in dem betref-fenden Fach fuumlr wichtig oder unwichtig haltenFalls ihr als Fachkonferenzvertreterin bzw Fachkonferenzvertreter gewaumlhlt seid und an dem Termin der Fachkonferenz nicht teilnehmen koumlnnt so duumlrft ihr euch vertreten lassen Schickt auf jeden Fall eine Vertretung

      Das Schulgesetz raumlumt den Schuumllerinnen und Schuumllern und den Eltern in der Fach-konferenz nur eine beratende Stimme ein Sie duumlrfen also nicht mit abstimmen Viele Schulen handhaben dies jedoch anders um die Beteiligung von Schuumllerschaft und Eltern noch staumlrker zu ermoumlglichen (Vergleicht dazu den Artikel bdquoSchulbuuml-cher - Neuanschaffungldquo auf S 67)

      Uumlbrigens habt ihr auch ohne die Fachkonferenzen die Moumlglichkeit euren Unter-richt mitzugestalten Siehe dazu den Artikel bdquoUnterricht selbst gestaltenldquo auf S 88

      Wolltet ihr nicht schon immer mal mitentscheiden was ihr lernt

      Dann geht doch zu den Fachkonferenzen

      sect

      25

      SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

      SchulG 2011 sect 20 (bdquoUmfang der Schulpflichtrdquo)

      SchulG 2011 sect 28 (bdquoSchulzwangrdquo)

      SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

      Fehlen in der Schule

      Mal wieder geschwaumlnzt

      So geht das nicht

      Ohne berechtigten Grund darfst du in der Schule nicht fehlen sofern du dich in einem oumlffentlich-rechtlichen Schulverhaumlltnis befindest Das schlieszligt die Teilnah-me am Unterricht die Teilnahme an Pruumlfungen und den Besuch von verpflichtend erklaumlrten Schulveranstaltungen ein

      Solange du noch schulpflichtig bist hat die Schule sogar das Recht eine Ord-nungsbehoumlrde darum zu bitten dich zwangsweise zur Schule zu bringen Diese Maszlignahme wird natuumlrlich nur ergriffen wenn alle anderen Versuche (wie ein Gespraumlch mit deinen Eltern oder eine Attestpflicht) ausgeschoumlpft sind - theo-retisch laumlsst es die Rechtslage aber tatsaumlchlich zu dass du von der Polizei zur Schule eskortiert wirst

      Wenn deine Vollzeitschulpflicht abgelaufen ist (das ist nach insgesamt neun Schuljahren der Fall) sieht die Lage freilich ganz anders aus Wenn du jetzt in ei-nem Zeitraum von 30 Tagen mehr als 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt ver-saumlumst oder in mehr als einem Fach wiederholt bei Klassenarbeiten fehlst hat die Schule das Recht dein Schulverhaumlltnis mit sofortiger Wirkung zu beenden

      Also lass es am besten gar nicht erst soweit kommen

      sect26

      bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 7 (bdquoLeistungsbewertung Versaumlumnisrdquo)

      httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

      SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

      Fehlstunden

      In der Oberstufe ist deine Vollzeitschulpflicht bereits abgelaufen Mehr als 20 Unterrichtsstunden solltest du also innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen auf keinen Fall unentschuldigt fehlen ansonsten riskierst du das Ende deines Schulverhaumlltnisses

      Davon abgesehen gibt es keine feste Fehlstundenanzahl ab der ein Kurs nicht mehr anerkannt wird Unentschuldigtes Fehlen (also Fehlen ohne aumlrztliches At-test und ohne Beurlaubung von der Schule) zaumlhlt als Verweigerung der Leistung Tritt dies zu haumlufig auf kann sich die Lehrkraft dafuumlr entscheiden den Kurs mit 0 Punkten zu bewerten Am besten ist es fruumlhzeitig mit der Lehrkraft uumlber das Problem zu sprechen damit alle Seiten wissen woran sie sind

      Die Bewertung des Kurses mit 0 Punkten bei zu haumlufigem Fehlen ist allerdings nur dann moumlglich wenn die Schule euch oder eure Eltern zu Beginn des Schul-jahres darauf ausdruumlcklich hingewiesen und diesen Hinweis schriftlich dokumen-tiert hat Ist dies nicht geschehen darf sich die Lehrkraft nicht auf diese Vor-schrift berufen

      Ich bin in der Oberstufe und habe schon 10 Fehlstunden in ErdkundeIch habe Angst dass mir der Kurs nicht anerkannt wird

      Wie ist die Sachlage

      sect

      27

      SchulG 2011 sect 5 (bdquoFormen des Unterrichtsrdquo)

      SchulG 2011 sectsect42-45 (SchulG Abschnitt bdquoSchulartenrdquo)

      Formen des Unterrichts

      Welche Moumlglichkeiten gibt es eigentlich

      Maumldchen und Jungen sollen grundsaumltzlich gemeinsam unterrichtet werden Aus paumldagogischen Gruumlnden kann es aber auch in einzelnen Faumlchern fuumlr einige Zeit getrennten Unterricht geben

      Schuumllerinnen und Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf sollen ge-meinsam mit den anderen Schuumllerinnen und Schuumllern lernen sofern dies dem Rahmen der Moumlglichkeiten entspricht

      Im Regelfall findet der Unterricht gruppen- und fachbezogen statt Es ist aber erlaubt faumlcher- jahrgangs- und sogar schulartuumlbergreifend zu unterrichten

      Die Paragraphen 42 bis 45 des Schulgesetzes legen fest wie genau deine Schul-art von diesen Moumlglichkeiten Gebrauch machen kann

      sect28

      SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

      Fremdenfeindlichkeit

      Natuumlrlich nicht Lehrerinnen und Lehrer werden vom Land beschaumlftigt um einen Bildungsauftrag zu erfuumlllen und der schreibt unter anderem vor

      bdquoDie Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenuumlber kultureller Viel-falt den Willen zur Voumllkerverstaumlndigung und die Friedensfaumlhigkeit foumlrdernrdquo

      Intoleranz Ablehnung anderer Kulturen Kriegspropaganda und dergleichen ha-ben also auch ganz offiziell im Unterricht nichts verloren

      Eine Lehrkraft aumluszligert sich abfaumlllig uumlber auslaumlndische Mitschuumller und ihre Kultur Auszligerdem beschreibt sie Krieg als ein geeignetes Mittel sich gegen andere Voumllker zur Wehr zu setzen

      Ist das erlaubt

      sect

      29

      SchulG 2011 sect34 (bdquoLehrkraumlfterdquo)

      Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek I httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=5

      Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek II httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=6

      Eventuell das Schulprogramm eurer Schule

      Hausaufgaben - Viel zu viele

      Eine Lehrerin gibt Unmengen von Hausaufgaben auf behandelt im Unter-

      richt nur Themen die die Schuumllerinnen nicht interessieren und laumlsst was die

      Gestaltung des Unterrichts betrifft nicht mit sich reden

      Darf sie das

      Nein denn auch wenn Lehrkraumlfte laut Schulgesetz den Unterricht in eigener paumldago-gischer Verantwortung gestalten schreiben die Lehrplaumlne gewisse Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsgestaltung vor So ist es gemaumlszlig Lehrplan erforderlich dass den Schuumllerinnen und Schuumllern ermoumlglicht wird den Unterricht aktiv und selbstverantwortlich mitzuge-stalten eigene Schwerpunkte zu setzen und unterschiedliche Lernwege zu entdecken sowie in Partnerarbeit zusammenzuarbeiten Das heiszligt obwohl die Lehrkraumlfte die Ge-samtverantwortung fuumlr die Unterrichtsgestaltung tragen und gewisse Vorgaben machen muumlssen haben sie uns Schuumllerinnen und Schuumller in ihre Planung mit einzubeziehen

      Was die Themenauswahl betrifft gibt es Themen die im Lehrplan stehen und somit im Unterricht vorkommen muumlssen Da kann auch die Lehrkraft nichts dran aumlndern Al-lerdings lassen die Lehrplaumlne auch in diesem Punkt oftmals Freiraumlume und geben zB mehrere Alternativen zu einem Thema vor

      Zur Anzahl der Hausaufgaben ist zu sagen dass es hier keine zeitliche Begrenzung gibt Allerdings gibt es an vielen Schulen Absprachen oder entsprechende Festlegungen in-nerhalb des Schulprogramms unter welchen Umstaumlnden keine oder nur wenig Hausauf-gaben gegeben werden sollen (zB nur Vokabeln lernen an bdquolangenrdquo Unterrichtstagen) Frag doch einfach in deiner Schule mal nach ob es bei euch auch eine solche Regelung gibt Ansonsten startet in der Schulkonferenz eine entsprechende Initiative

      Viele Infos zur Schulkonferenz erfahrt ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

      sect30

      Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden aufgrund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juli 2011

      httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsWitterungsverhaeltnisse__

      blob=publicationFilepdf

      Hitzefrei

      Ja Die Schulleiterin oder der Schulleiter darf im Rahmen seiner Fuumlrsorgepflicht allein entscheiden ob sie oder er den Unterricht in vollem Umfang fortsetzen oder Hitzefrei geben moumlchte Sie oder er kann auch beispielsweise nur fuumlr be-stimmte Jahrgaumlnge den Unterricht beenden oder den Unterrichtsumfang redu-zieren Recht auf Hitzefrei gibt es schon sehr lange nicht mehr

      Wird die Waumlrme allzu unertraumlglich dann schadet es aber sicher nicht eure Schul-leitung darauf hinzuweisen dass es nach dem alten Erlass bis 1998 Hitzefrei gab wenn es um 11 Uhr im Schatten mehr als 25 Grad warm war

      Es gibt auch einen Artikel bdquoSchneefreildquo auf S 63

      Es sind 28 Grad im Schatten alle schwitzen und man moumlchte lieber ein Eis in der Eisdiele nebenan genieszligen als jetzt noch Stochastik zu machen Der Schul-leiter sagt aber es werde ganz planmaumlszligiger Unterricht gemacht

      Darf er das

      sect

      31

      SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

      Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

      Erlass zu Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

      Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

      httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

      Informationspflicht der Lehrkraumlfte

      Eine Schuumllerin erkundigt sich nach der Unterrichtsplanung da der aktuelle

      Unterrichtsstoff alle langweilt Auch soll die Lehrerin erklaumlren wie die Zeug-

      nisnoten zu Stande kommen

      Darf die Lehrerin ihr die Antworten verweigern

      Nein Erst einmal seid ihr fuumlr viele Fragen gar nicht auf die Lehrkraft angewie-sen Der zu vermittelnde Stoff ist detailliert im Lehrplan fuumlr das jeweilige Fach beschrieben welcher online zur freien Verfuumlgung einsehbar ist Dort koumlnnt ihr die Stoffplanung fuumlr das gesamte Schuljahr nachschlagen

      Daruumlber hinaus habt ihr das ausdruumlckliche Recht eurem Alter und eurer Ent-wicklung gemaumlszlig sowohl uumlber euren Stoffplan als auch uumlber euren Leistungs-stand unterrichtet zu werden Die Lehrkraft muss natuumlrlich keine detaillierten Planungen fuumlr jede einzelne Unterrichtsstunde vorlegen Einzelheiten uumlber Aus-wahl Stufung und Gruppierung des Lehrstoffs sowie uumlber Bewertungsmaszligstaumlbe fuumlr die Notengebung und auch uumlber eure Einzelbeurteilungen sollten aber schon im Rahmen des Moumlglichen sein

      In der Oberstufe habt ihr noch weitergehende Rechte Hier sind die Lehrerin-nen und Lehrer verpflichtet euch zu Beginn des Schuljahres ausfuumlhrlich uumlber die Kriterien zur Bewertung der Unterrichtsbeitraumlge (also muumlndliche Mitarbeit Hausaufgaben etc) zu informieren Fordert dieses Recht ein

      sect32

      SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

      Informationspflicht der Schulleitung

      Fragen kann man immer Deine Schulleiterin oder dein Schulleiter muss dich sicherlich nicht in einem zweistuumlndigen Workshop von der Pike auf uumlber all deine Rechte als SV-Mitglied aufklaumlren - dazu ist er nicht da und dazu ist er auch nicht verpflichtet Grundsaumltzlich sieht das Schulgesetz aber vor dass er die SV bei der rechtmaumlszligigen Erfuumlllung ihrer Aufgaben unterstuumltzen muss In einem angemesse-nen Rahmen schlieszligt das auch rechtliche Auskuumlnfte ein

      Uumlbrigens ist die Schulleiterin oder der Schulleiter nicht die einzige Person die gesetzlich verpflichtet ist dir bei deiner Arbeit zu helfen Auch alle anderen Lehrkraumlfte an der Schule sowie die Schulaufsichtsbehoumlrde (also dein Schulamt sowie das Bildungsministerium) muumlssen dich bei der Erfuumlllung deiner Aufgaben unterstuumltzen

      Und wenn das alles nichts hilft dann gibt es natuumlrlich auch immer noch die Lan-desschuumllervertretung die dich gerne telefonisch oder per E-Mail beraumlt

      Ich bin zu meinem Schulleiter gegangen um nach den Rechten der SV bezuumlglich der Organisation einer Schulfete zu fragen Dieser hat mich abgefer-tigt indem er sagte er muumlsse mich nicht daruumlber informieren Ich solle mich an andere Stellen wenden

      Gibt es eine Pflicht der Schulleitung Schuumller uumlber ihre Rechte zu informieren

      sect

      33

      SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

      Klassenbuch

      Eine Schuumllerin wird wegen Kaugummikauens im Unterricht ins Klassenbuch

      eingetragen Die Lehrerin sagt auszligerdem vor allen dass sie in den Unterlagen

      der Schuumllerin gelesen habe dass es schon einmal einen aumlhnlichen Vorfall gege-

      ben habe

      Ist der Eintrag rechtens Darf die Lehrerin die Schuumllerin Einsicht in die Akte

      der Schuumllerin nehmen

      Der Eintrag ist rechtens Das Klassenbuch ist ein Dokument in dem der Unterrichts-verlauf einer Klasse festgehalten wird Eigentlich kann jedes Vorkommnis ins Klassen-buch eingetragen werden und sollte nicht unbedingt negativ aufgefasst werden

      Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht die Daten ihrer Schuumllerinnen und Schuumller einzusehen

      Daten uumlber das Lernverhalten und das Verhalten in der Schule werden auch in den Schulakten gespeichert Ob jedoch in der Praxis ein Klassenbucheintrag wegen Kau-gummikauens gespeichert wird ist sehr unwahrscheinlich Daten in den Schulakten werden fuumlr die Schulbesuchsdauer und sogar daruumlber hinaus gespeichert sofern sie sich nicht aumlndern (beispielsweise Adressdaten)

      Dass eine Lehrkraft dies vor der Klasse erzaumlhlt ist unzulaumlssig Die persoumlnlichen Daten von Schuumllerinnen und Schuumllern gehen die Klasse nichts an (bdquoDatenschutz IIIldquo auf S 17)

      Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat ein Recht auf Einsicht in die eigene Akte Bist du noch minderjaumlhrig dann uumlben deine Eltern dieses Recht aus

      Schau dich einfach mal weiter vorne in dieser Broschuumlre um dort findest du viele weitere Artikel zum Thema bdquoDatenschutzrdquo (bdquoDatenschutz Ildquo auf S 15 bdquoDatenspei-cherung - Dauerldquo auf S 19)

      sect34

      Vorgaben fuumlr Klassengroumlszlige fuumlr das Schuljahr 11 12 (Kultusministerkonferenz)

      httpwwwkmkorgfileadminpdfStatistikKlassenbildung_2011pdf

      bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

      httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

      Klassengroumlszligen

      Es gab fruumlher ein groszliges Sammelsurium an verschiedenen Regeln zur Bestim-mung der minimalen und maximalen Klassengroumlszlige Der entsprechende Erlass ist jedoch heute nicht mehr guumlltig

      An den Gymnasien in Schleswig-Holstein gilt seit dem Schuljahr 2010 2011 ein Klassenteiler von 29 Das bedeutet dass eine einzelne Klasse nicht mehr als 29 Schuumllerinnen und Schuumller umfassen sollte Vom Prinzip her kann der Klassentei-ler fuumlr jedes Schuljahr neu festgelegt werdenDa er sich jedoch schon seit laumlngerer Zeit auf 29 belaumluft ist nicht davon auszu-gehen dass er sich in absehbarer Zeit aumlndert Uumlber den derzeit guumlltigen Klassen-teiler informiert die Kultusministerkonferenz

      Den Schulleitungen ist es erlaubt den Klassenteiler aus personellen Gruumlnden um bis zu 10 zu uumlberschreiten In der Praxis wird also meistens erst ab knapp uumlber 30 Schuumllerinnen und Schuumllern pro Klasse eine neue Klasse aufgemacht Bei 32 Schuumllerinnen und Schuumllern in einer Klasse ist aber definitiv Schluss

      In der Oberstufe muss jede Schule mindestens ein sprachliches und ein natur-wissenschaftliches Profil einrichten Auf zusaumltzliche Profile habt ihr keinen An-spruch Mit dem Argument dass eine entsprechende Klasse zu klein waumlre duumlrfte die Schule also die Einrichtung eines neuen Profils verweigern

      Wie groszlig darf eure Klasse sein

      sect

      35

      SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

      Klassenkonferenz

      Was macht eigentlich die Klassenkonferenz

      Die Klassenkonferenz besteht aus den Lehrerinnen und Lehrern die in deiner Klasse unterrichten dem Vorsitz des Klassenelternbeirats sowie (ab der siebten Klasse) der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher All diese Mitglieder sind stimmberechtigt Den Vorsitz hat die Klassenlehrkraft

      Die Klassenkonferenz entscheidet uumlber zahlreiche Dinge Sie bull beschlieszligt uumlber die Notwendigkeit und die Inhalte von Lernplaumlnen und Unterstuumlt-

      zungsangeboten fuumlr einzelne Schuumllerinnen und Schuumllerbull entscheidet uumlber verpflichtende schulische Veranstaltungen auszligerhalb des

      Unterrichtsbull zeichnet Schuumllerinnen und Schuumller ausbull koordiniert Hausaufgaben und Klassenarbeitenbull beschlieszligt uumlber Betriebserkundungen Betriebs- und Wirtschaftspraktika Praxista-

      ge und alle anderen Veranstaltungen der Klasse

      Daruumlber hinaus ist die Klassenkonferenz zustaumlndig wenn ein schriftlicher Verweis erteilt oder ein Ausschluss vom Unterricht verhaumlngt werden soll Dieser Verweis muss formal korrekt beschlossen werden Die Klassenlehrkraft darf diesen nur dann ohne Sitzung der Klassenkonferenz aussprechen wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind Wird also gegen einen Schuumller ein Verweis ausgesprochen und die Klassensprecherin oder der Klassensprecher wurden weder um ihre Stimme gefragt noch zu einer Sitzung eingela-den dann ist dies ein Verfahrensfehler und der getroffene Beschluss ist zunaumlchst unguumlltigDie Klassenkonferenz entscheidet zudem uumlber Versetzungen und die Zeugniseintraumlge zum Lern- und Sozialverhalten Auf einer solchen Zeugnis- oder Versetzungskonferenz sind allerdings nur die Lehrkraumlfte stimmberechtigt Der Vorsitz des Klassenelternbeirats darf an diesen Sitzungen beratend teilnehmen (also nicht abstimmen) Klassenspreche-rinnen und Klassensprecher sind bei solchen Konferenzen ganz ausgeschlossen Die Klassenkonferenz soll mindestens zweimal pro Schuljahr tagen mindestens einmal davon sollte sie dabei bdquoeinfach soldquo also nicht als Zeugnis- oder Versetzungskonferenz zusammentreten Wenn das bei euch so noch nicht die Regel ist dann weise doch deine Klassenlehrkraft mal darauf hin

      sect36

      SchulG 2011 sect 81 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

      Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten

      Nein Keine Schuumllerin und kein Schuumller darf wegen ihrer oder seiner Arbeit in-nerhalb der SV benachteiligt oder bevorzugt werden Dazu zaumlhlen

      bull Das Amt der Klassensprecherin oder des Klassensprechers

      bull Die Vertretung der Schuumllerinnen und Schuumller in einer Fachkonferenz oder der Schulkonferenz

      bull Alle weiteren Aumlmter und Taumltigkeiten in der SV

      Die Lehrkraft darf der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher also keine schlechte Note geben nur weil diese oder dieser sich fuumlr die Mitschuumller ein-setzt Vielmehr hat die Klassensprecherin oder der Klassensprecher sogar ein Recht darauf dass die Schulleitung und die Lehrerschaft sie oder ihn bei der Vertretungsarbeit unterstuumltzen Auszligerdem muumlssen diese die Klassensprecherin oder den Klassensprecher uumlber wichtige Angelegenheiten informieren die die Schuumllerschaft betreffen

      Unser Klassensprecher engagiert sich total fuumlr alle und riskiert dabeiauch Stress mit Lehrern Unser Deutschlehrer hat ihm eine 4 im Muumlndlichen gegeben weil er angeblich nur Streit mit den Lehrern suche

      Darf der Lehrer das machen

      sect

      37

      SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

      SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

      Klassensprecherversammlung

      Wir planen eine Versammlung aller Klassensprecherinnen und Klassenspre-

      cher Unsere Schulleiterin erlaubt es uns aber nur ab der 7 Stunde wir be-

      fuumlrchten dass niemand kommt und wollen ein fruumlheres Treffen

      Wann duumlrfen Klassensprecherversammlungen stattfinden

      Grundsaumltzlich soll die Schulleitung die SV in ihrer Arbeit unterstuumltzen und darf in ihre Arbeit auch nur dann eingreifen wenn Rechts- oder Verwaltungsvorschrif-ten missachtet werden Andererseits duumlrft ihr euch fuumlr eure SV-Taumltigkeit auch nicht voumlllig beliebig dem Unterricht entziehen

      Alle Mitglieder der Klassensprecherversammlung haben pro Schuljahr Anspruch auf bis zwoumllf Stunden Unterrichtsbefreiung zur Verwendung fuumlr ihre SV-Taumltig-keit Wie viele Stunden ihnen wirklich zur Verfuumlgung gestellt werden liegt im Ermessen des SchulleitersWenn also alle eure Klassensprecherinnen und Klassensprecher noch zwei Stun-den auf diesem bdquoKontordquo uumlbrig haben (dessen Kontingent vom Schulleiter festge-legt wird) koumlnnt ihr die SV-Sitzung problemlos in der 3 und 4 Stunde stattfinden lassen auch wenn eure Schulleitung das nicht gerne sieht Hat eine Klassenspre-cherin oder ein Klassensprecher ihr bzw sein Kontingent aufgebraucht ist sie oder er fortan allerdings auf die explizite Beurlaubung durch die entsprechenden Lehrkraumlfte der betreffenden Stunden oder der Schulleitung angewiesen

      Ihr koumlnnt die Freistellungsstunden auch fuumlr Stunden verwenden in denen Klas-senarbeiten anliegen wenn ihr das mit der entsprechenden Fachlehrkraft abge-sprochen habtFuumlr Klassensprecherversammlungen solltet ihr versuchen die Schulleitung fruumlh-zeitig den Termin fuumlr Klassenarbeiten zu blocken damit moumlglichst viele Klassen-sprecherinnen und Klassensprecher teilnehmen koumlnnen ohne ggf Probleme zu bekommen wenn sie waumlhrend dieser Stunden fehlen

      38

      Kreisschuumllervertretung (KSV)

      Die Kreisschuumllervertretung gibt den einzelnen Schulen die Moumlglichkeit sich auf Kreisebene auszutauschen und gemeinsame Projekte durchzufuumlhren Dies koumln-nen von Podiumsdiskussionen uumlber Weihnachtspostaktionen und Sportturniere bis hin zu gemeinsamen Festen eigentlich alle Aktionen sein die uumlber die Gren-zen einer eigenen Schule hinausgehen Generell sollte sich die KSV mit eventuell vorhandenen Stadtschuumllervertretungen austauschen Jede Schulart hat Anspruch auf eine eigene KSV in gegenseitigem Einverneh-men koumlnnen sich jedoch mehrere Schularten dazu entschlieszligen eine gemeinsa-me KSV zu gruumlndenDiese zusammengelegten KSVen legen dann selbst fest wie viele stimmberech-tigte Mitglieder das Kreisschuumllerparlament pro Schulart hatAuszligerdem koumlnnen Wahlverfahren bestimmen Vielleicht moumlchtet ihr ja beispiels-weise darauf achten dass von allen vertretenen Schularten eine Delegierte oder ein Delegierter Mitglied im Vorstand der KSV ist

      Allgemein gesprochen hat eine KSV von nur einer Schulart den Vorteil dass sie sich besonders intensiv mit speziellen Problemen genau dieser Schulart ausein-andersetzen kann Wenn sich jedoch mehrere Schularten zu einer KSV zusammenschlieszligen dann koumlnnen Aktionen mit Schulen verschiedener Schularten besser geplant und um-gesetzt werden und ihr bildet eine schlagkraumlftigere Stimme da ihr noch mehr Schuumllerinnen und Schuumller vertretet

      Eine KSV haumllt regelmaumlszligig ein Kreisschuumllerparlament ab zu welchem jede Schu-le zwei stimmberechtigte Mitglieder entsenden darf Hier wird auch ein Vor-stand eine Kreisschuumllersprecherin oder ein Kreisschuumllersprecher sowie eine Vertretung gewaumlhlt Wenn ihr als Vertreterinnen oder Vertreter gewaumlhlt wurdet und am Tag des Kreisschuumllerparlaments verhindert seid dann duumlrft ihr euch ver-treten lassen

      Die KSV muss vom Kreis finanziell angemessen unterstuumltzt werden Auszligerdem erhalten die Mitglieder der KSV pro Schuljahr sechs Schulstundenstunden Un-terrichtsbefreiung um ihrer Arbeit fuumlr die KSV nachzugehen Die Kreisschuumller-

      sect

      39

      SchulG 2011 sect 82 (bdquoKreisschuumllervertretungrdquo)

      SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

      SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

      Kontaktdaten der Kreisschulaumlmterhttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltung

      schulaufsichtDownloadSchulamt__blob=publicationFilepdf

      KSV (II)

      sprecherin oder der Kreisschuumllersprecher haben daruumlber hinaus das Recht auf eine Stunde Unterrichtsbefreiung pro WocheKSVen sind vor allem deshalb wichtig weil ihr euch hier uumlber Ideen und Veran-staltungen austauschen koumlnnt und auch erfahrt was an anderen Schulen in der Umgebung gut besser oder eben auch schlechter laumluft

      In vielen Kreisen Schleswig-Holsteins gibt es noch keine oder nur eine sehr in-aktive KSV Eine neue KSV aufzubauen erfordert viel Zeit Energie Motivati-on und Durchhaltevermoumlgen und sollte auch nicht alleine in Angriff genommen werdenWenn du dir aber gemeinsam mit einem schlagkraumlftigen Team vorgenommen hast eine KSV einzurichten dann wende dich am besten vertrauensvoll an das fuumlr deinen Kreis zustaumlndige Schulamt Dort hilft man dir erfahrungsgemaumlszlig gerne weiter und unterstuumltzt dein VorhabenAuszligerdem werden auch die Landesschuumllervertretungen dir weiterhelfen wenn es zum Beispiel darum geht ein Netzwerk aufzubauen eine Satzung zu erstellen oder die Arbeit eines Schuumllerparlamentes kennen zu lernen (Kontaktdaten findet ihr unter wwwschuelervertretungde)

      Uumlbrigens sieht das Schulgesetz auch vor eine Arbeitsgemeinschaft der Schuumller-sprecherinnen und Schuumllersprecher eines Schultraumlgers zu gruumlnden also eine Art bdquoGemeinde-SVrdquo Diese ist aber mit weitaus weniger Rechten ausgestattet und daher kein Ersatz fuumlr eine funktionierende KSV Nuumltzlich kann dieses Gremium aber beispielsweise sein wenn es darum geht sich uumlber Probleme mit Raumlum-lichkeiten oder Ausstattung auszutauschen denn diese muss der Schultraumlger bezahlen

      40

      Landesschuumllervertretung (LSV)

      Jede Schulart hat in Schleswig-Holstein eine eigene Landesschuumllervertretung (LSV) Die LSVen sind im Grunde alle sehr aumlhnlich aufgebaut

      Die Aufgabe der (LSV) ist es die schleswig-holsteinischen Schuumllerinnen und Schuumller zu vertreten und die Schuumllervertretungen in den einzelnen Schulen in ihrer Arbeit zu unterstuumltzen Finanziert wird sie vom Land Schleswig-Holstein und unterstuumltzt sowohl durch eine Landesverbindungslehrkraft als auch durch das fuumlr Bildung zustaumlndige Ministerium

      Die LSV besitzt mehrere GremienDas Landesschuumllerparlament Jede Schule kann zum Landesschuumllerparlament (LSP) eine Delegierte oder einen Delegierten entsenden Dieses bildet das legis-lative Gremium Verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland ist es der Bun-destag Auf LSPs werden also wichtige Themen diskutiert und dann abgestimmt Diese Dinge werden dann vom Landesvorstand umgesetzt

      Der Landesvorstand Der Landesvorstand (LaVo) setzt sich aus bis zu zehn De-legierten zusammen einer Landesschuumllersprecherin oder einem Landesschuuml-lersprecher (LSSpr) und ihren bzw seinen bis zu neun Stellvertreterinnen und Stellvertretern Da jede Schule eine Delegierte oder einen Delegierten bestim-men darf koumlnnen bis zu zehn Schulen im LaVo vertreten sein Der LaVo ist das exekutive Organ verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland also die Bun-desregierung Die oder der LSSpr waumlre die Bundeskanzlerin oder der Bundes-kanzler und die anderen LaVo-Mitglieder waumlren die Minister

      Der Vorstand hat engen Kontakt zum Bildungsministerium den Bildungspoliti-kerinnen und Bildungspolitikern der Landtagsfraktionen Landeselternbeiraumlten Jugendorganisationen und vielen mehr Durch geschicktes Nutzen und Pflegen dieses Netzwerkes versucht er Forderungen die das Landesschuumllerparlament stellt durchzusetzen

      sect

      41

      SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

      SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

      Die Homepage der LSV in Schleswig-Holsteinhttpwwwschuelervertretungde

      LSV (II)

      Auszligerdem ist er Ansprechpartner fuumlr aktuelle politische Fragen und repraumlsen-tiert die Meinung der Schuumllerschaft Auch umgekehrt funktioniert der WegSo helfen wir allen Schuumllerinnen und Schuumllern die uns darum bitten in Rechts-fragen bei Projektideen Umsetzungsschwierigkeiten in Konfliktfaumlllen und bei allen anderen Problemstellungen In den Haumlnden haltet ihr mit dieser Broschuumlre auch ein Projekt der Landesschuuml-lervertretung durchgefuumlhrt von Generationen von Landesvorstaumlnden

      Wie ihr in der Landesschuumllervertretung aktiv werden koumlnnt und warum ihr das unbedingt solltet das steht auf einer Extra-Seite am Ende der Broschuumlre (bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X)

      42

      Legasthenie - Foumlrderung

      Wenn bei dir eine Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRSLegasthenie) festgestellt

      wird dann hast du das Recht auf besondere Foumlrderung Nachteilsausgleich und

      evtl Notenschutz

      Die LRS muss von der Schule anerkannt werden externe Gutachten koumlnnen als

      Referenzen herangezogen werden haben aber keine rechtliche Bedeutung

      Das Recht auf besondere Foumlrderung heiszligt dass du Anspruch auf spezielle Foumlr-

      dermaszlignahmen hast Dazu gehoumlrt zuerst einmal die Erstellung eines individuel-

      len Lernplans Oft gehoumlren auch besondere Lerngruppen dazu in denen du mit

      anderen Betroffenen auszligerhalb des regulaumlren Unterrichts gefoumlrdert wirst Die

      Schule darf die Teilnahme an solchen Veranstaltungen fuumlr verbindlich erklaumlren

      Dann musst du dort mitmachen auch wenn du es nicht moumlchtest

      Nachteilsausgleich heiszligt dass im Unterricht und bei Klassenarbeiten Ausgleichs-

      maszlignahmen wegen der LRS ergriffen werden Der LRS-Erlass schreibt nicht

      vor welche Maszlignahmen dies sind schlaumlgt aber Beispiele vor Am haumlufigsten wird

      die Verlaumlngerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten angewendet Der Zeitzu-

      schlag (meist 15-20 der Arbeitszeit) soll es dir ermoumlglichen Texte zu lesen

      und uumlber Rechtschreibprobleme nachzudenken

      Welche Hilfen zum Einsatz kommen entscheidet die Klassenkonferenz (bdquoKlas-

      senkonferenzldquo auf S 35) Der Beschluss muss schriftlich dokumentiert werden

      Zusaumltzlich gibt es den sog bdquoNotenschutzrdquo Er soll dich von ungerechtfertig-

      ten Nachteilen durch den Rechtschreibteil deiner Schulnoten befreien In al-

      len schriftlichen Arbeiten werden Rechtschreibfehler dann nicht bewertet

      sect

      43

      Erlass zur Foumlrderung von Schuumllerinnen und Schuumllern mit LRS vom 27 6 2008

      httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLegasthenie__

      blob=publicationFilepdf

      Erlaumluterung zu diesem Erlasshttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceFAQFAQ_LRS__

      blob=publicationFilepdf

      Legasthenie - Foumlrderung (II)

      Selbst bei Diktaten zaumlhlt nur dein individueller Leistungsfortschritt nicht die

      eigentliche Fehlerzahl

      Hierbei geht es nur um reine Rechtschreibfehler Aus einer LRS koumlnnen auch

      noch andere Fehler (beispielsweise Lese- oder Grammatikfehler) entstehen die

      nicht unter den Notenschutz fallen

      Notenschutz gibt es houmlchstens bis zum mittleren Schulabschluss Mit dem Errei-

      chen der Oberstufe ist es mit diesen Regelungen vorbei

      Weiterhin wird der Notenschutz ausgesetzt wenn deine Rechtschreibleistungen

      uumlber ein halbes Schuljahr lang bdquoausreichendrdquo oder besser sind Die LRS wird da-

      durch aber nicht aberkannt Anspruch auf Foumlrdermaszlignahmen hast du immer noch

      und der Notenschutz kann wieder eingesetzt werden falls sich deine Leistungen

      verschlechtern

      Wenn du also Probleme mit deiner Rechtschreibung hast dann wende dich an

      deine Deutsch- oder deine Verbindungslehrkraft Dort erfaumlhrst du auch wer an

      deiner Schule fuumlr Legasthenie-Fragen zustaumlndig ist (denn die Schule sollte dafuumlr

      auf jeden Fall jemanden haben)

      sect44

      bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 sect 7 (bdquoZusaumltzliche Vermerkerdquo)

      httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

      Legasthenie - Note im Fach Deutsch

      Nicht wenn Schuumllerinnen oder Schuumller wegen ihrer LRS Notenschutz genieszligen

      Rechtschreibleistungen duumlrfen dann nicht in die Note einflieszligen

      Schau dir hierzu am besten das Kapitel bdquoLegasthenie - Foumlrderungldquo auf S 42

      an

      Falls die Deutschnote aufgrund des Notenschutzes keine Rechtschreibleistungen

      enthaumllt muss aber ein entsprechender Vermerk im Zeugnis angebracht werden

      Er lautet dann in der Regel bdquoDie Rechtschreibleistungen im Fach XY entspra-

      chen nicht den Anforderungen sie sind in der Note nicht enthaltenrdquo

      Ein Schuumller mit Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRS) wird im Fach Deutsch wegen seiner schwachen Rechtschreibung schlechter benotet

      Ist das zulaumlssig

      sect

      45

      Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

      LehrplanLehrplanhtml

      Lehrplaumlne - Inhalt

      Ein Schuumller interessiert sich fuumlr den Inhalt der Lehrplaumlne verschiedener

      Faumlcher

      Wo kann er nachschlagen

      Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen jederzeit die Lehrplaumlne bei den einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrern einsehen denn diese verfuumlgen in den aller-meisten Faumlllen uumlber eine gedruckte Version Alternativ koumlnnen die derzeit guumllti-gen Lehrplaumlne auch online abgerufen werden

      sect46

      SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

      Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

      SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

      Leistungsstand - Auskunft

      Nein denn alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen gemaumlszlig ihrem Alter uumlber ih-ren Leistungsstand unterrichtet werden Der entsprechende Passus im Schulge-setz ist freilich etwas vage formuliert und die genaue Interpretation obliegt den Lehrkraumlften Ein Recht darauf jederzeit eine Prognose uumlber die voraussichtliche Zeugnisnote zu erhalten laumlsst sich hieraus also sicherlich nicht herleiten Zu einer allgemeinen und ehrlichen Einschaumltzung deiner derzeitigen Leistungen im Vergleich mit den Anforderungen des Faches sollte die Lehrkraft aber bereit sein

      In der Oberstufe sind deine Rechte noch etwas deutlicher formuliert Hier hast du Anspruch zweimal pro Halbjahr mit der Lehrkraft uumlber deinen Leistungs-stand zu sprechen davon einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Auf dei-nen Wunsch hin ist das auch im Einzelgespraumlch moumlglich Auch hier gilt aber Auf eine konkrete Prognose der Zeugnisnote musst du unter Umstaumlnden verzichten

      Eine Schuumllerin moumlchte gern wissen wie sie gerade in Erdkunde steht und ob sie sich noch reinhaumlngen muss oder dem Unterricht eher lockerer folgen kannDarf die Lehrerin sich weigern ihr die Fragen zu beantworten

      sect

      47

      SchulG 2011 sect 13 (bdquoLernmittelrdquo)

      SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

      Lernmittel - Wer zahlt die

      Wir muumlssen in Franzoumlsisch Deutsch und Spanisch jeweils eine Lektuumlre und

      in Mathematik einen Taschenrechner anschaffen Das ist mit der Zeit eigentlich

      ziemlich teuer

      Wie viel muss ein Schuumller fuumlr Unterrichtsmaterialien zahlen

      Die Schule kann von euch fuumlr alle Lernmittel die ihr auch auszligerhalb der Schule privat nutzen koumlnnt einen Kostenbeitrag verlangen und wird von diesem Recht in der Regel auch Gebrauch machen Bei Taschenrechnern und Lektuumlren geht man davon aus dass eine private Nutzung in erheblichem Umfang moumlglich ist dement-sprechend ist die Umlage der Anschaffungskosten auf die Schuumllerschaft zulaumlssig

      Nichts bezahlen muumlsst ihr nur fuumlr Schulbuumlcher (das sind Buumlcher die nur im Un-terricht und fuumlr dessen Vor- und Nachbereitung eingesetzt werden koumlnnen) so-wie Gegenstaumlnde die fuumlr den Unterricht verwendet werden und dauerhaft in der Schule verbleiben

      Wenn das Geld zu Hause sehr knapp ist (bdquosozialer Haumlrtefallrdquo) kann euch der Schultraumlger (das ist nicht die Schulleitung sondern in der Regel die Gemeinde oder Stadt) auch uumlber die obigen Ausfuumlhrungen hinaus Lernmittel zur Verfuumlgung stellen

      Wenn es euch endguumlltig zu viel wird seid ihr aber auf keinen Fall nur zum Nichts-tun verdammt Die Schulkonferenz hat das Recht fuumlr diese Zusaumltze Houmlchstbe-traumlge festzulegen die dann verbindlich sind Stoszligt einfach eine entsprechende Diskussion an vielleicht kommt ihr zu einem fuumlr alle Beteiligten akzeptablen Beschluss

      Alles uumlber die Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

      sect48

      SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

      Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften

      Natuumlrlich nicht Die Schule darf Sachverhalte nicht politisch einseitig behandeln sondern ist zur parteipolitischen Neutralitaumlt verpflichtet Die Lehrkraft muss ihre eigene Meinung also im Unterricht der politischen Bildung ihrer Schuumllerinnen und Schuumller unterordnen

      Politische Inhalte muumlssen im Unterricht immer kritisch und kontrovers also nicht einseitig behandelt werden

      Eine Lehrerin lobt in ihrem Unterricht die Ziele einer Partei und vernach-laumlssigt dabei andere politische Gruppierungen Auf den Vorwurf reagiert sie mit der Aussage dass die Meinungsfreiheit ihr das Recht gebeDarf die Lehrerin nur eine einzelne Partei so positiv hervorheben

      sect

      49

      SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

      Nachsitzen

      Ich habe mehrfach die Hausaufgaben nicht gemacht Jetzt will die Lehrerin

      mich nach der Schule nachsitzen lassen

      Darf eine Lehrerin mich nachsitzen lassen

      Daruumlber laumlsst sich tatsaumlchlich streiten Grundsaumltzlich darf deine Lehrkraft dich nachsitzen lassen um schuldhaft versaumlumten (also geschwaumlnzten) Unterricht nachzuholen Sie muss dies aber vorher deinen Eltern ankuumlndigen du kannst also nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden

      Wenn du nicht den Unterricht geschwaumlnzt sondern nur deine Hausaufgaben nicht gemacht hast kannst du in der Tat damit argumentieren dass dies ja nicht unter das bdquoNachholen schuldhaft versaumlumten Unterrichtsrdquo faumlllt Die Lehrkraft hat aber trotzdem das Recht dich die Hausaufgaben nachschreiben zu lassen Dein einzi-ger Vorteil waumlre dann dass du dich dieser Taumltigkeit in den eigenen vier Waumlnden widmen darfst

      Zu einem erzieherischen Gespraumlch oder einer Ermahnung kann die Lehrkraft dich auf jeden Fall laumlnger in der Schule behalten

      sect50

      Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

      Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

      SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruumlche Prozesskostenrdquo)

      Verwaltungsgerichtsordnung sect 80 (bdquoBesondere Verfahren fuumlr Anfechtungs- und Verpflichtungsklagenrdquo)httpdejureorggesetzeVwGO80html

      Notengebung - falsche Bewertung

      Versuche zuerst immer mit deiner Lehrerin oder deinem Lehrer persoumlnlich zu spre-chen Wenn das nicht klappt wende dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft und bitte diese mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer zu sprechen um eine Loumlsung zu finden Wenn die Probleme nicht nur bei dir auftreten dann informiere in jedem Fall die SV diese bekommt Ruumlckmeldungen von allen Klassen und kann dement-sprechend handelnBei der Bemessung der Zeugnisnote sollen die Unterrichtsbeitraumlge (im Wesentlichen deine muumlndliche Mitarbeit und deine Hausaufgaben) ein groumlszligeres Gewicht haben als die Klassenarbeiten und Leistungsnachweise Dies ist in den Lehrplaumlnen der einzelnen Faumlcher festgelegt Ab der Oberstufe ist es sogar per Erlass vorgeschrieben Auszliger der Aussage dass die muumlndliche Leistung mehr zaumlhlen muss als die schriftliche gibt es aber keine Vorgaben Die Lehrkraft ist also nicht verpflichtet beispielsweise im haumlufig genannten 6040-Verhaumlltnis zu bewerten Auch die Fachschaftskonferenz darf bei den Gewichtungsvorgaben mitredenIn der Oberstufe hast du das Recht regelmaumlszligig uumlber deinen Leistungsstand informiert zu werden Das muss mindestens zweimal pro Halbjahr geschehen einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Der Vorgang muss im Klassenbuch dokumentiert wer-den Nutze dieses Recht auf jeden Fall um potenzielle Probleme fruumlh zu erkennen und auszuschaltenWenn die Zeugnisnote fuumlr die Versetzung oder fuumlr deinen Abschluss von Bedeutung ist hast du die Moumlglichkeit einen formalen Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt einzulegen Uumlber diesen Widerspruch entscheidet dann zunaumlchst die Schule (oder ge-nauer Die Schulleitung) Gegen die Entscheidung kann man noch eine offizielle Klage einreichen Die Kosten des Verfahrens traumlgt das Land Mit einem Widerspruch faumlhrst du aber schon sehr schwere Geschuumltze auf uumlberlege also gut ob es sich wirklich lohnt

      Mein Lehrer moumlchte mir im Zeugnis eine Vier geben obwohl ich zwei Drei-en in den Arbeiten und auch recht gute Tests geliefert habeWas muss ich machen wenn ich mich falsch benotet fuumlhle

      sect

      51

      bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 20 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

      httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

      Broschuumlre des Ministeriums fuumlr Bildung und Wissenschafthttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschueren

      BildungAbiturProfiloberstufe__blob=publicationFilepdf

      Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung

      Im Zeugnis nach der 12 Klasse habe ich dreimal weniger als zwei No-

      tenpunkte Vor allem Mathe liegt mir gar nicht

      Wie sieht es mit den Chancen einer Abiturzulassung aus Gibt es eine Moumlglich-

      keit Mathe zu umgehen

      Es ist so dass man in bis zu sieben einbringungspflichtigen Kursen unter fuumlnf Notenpunk-ten bekommen darf Das bedeutet aber nicht dass man mit acht Semesternoten unter fuumlnf Punkten automatisch durchfaumlllt Es sind naumlmlich nicht alle Kurse einbringungspflich-tig So muumlssen zB jeweils alle vier Semesternoten der drei Kernfaumlcher und aller Abitur-pruumlfungsfaumlcher eingebracht werden Die genauen Zahlen zur Einbringungspflicht findet ihr in der unten genannten Broschuumlre des Bildungsministeriums

      Man kann zB 17 Fehlkurse haben und trotzdem das Abitur bestehen man kann aber auch nur 8 Fehlkurse haben und erhaumllt keine Zulassung zu den schriftlichen Abiturpruuml-fungen (nach 122) bzw muumlndlichen Abiturpruumlfungen (nach 131) je nachdem wann die Grenze zu den acht einbringungspflichtigen Fehlkursen uumlberschritten ist Der erste Teil des Abiturergebnisses ergibt sich aus den Semesternoten von denen ins-gesamt 36 eingebracht werden muumlssen Wenn die Bedingungen erfuumlllt sind werden ein-fach die besten erreichten Noten ergaumlnzt In diesem Block koumlnnen maximal 600 Punk-te erreicht werden 200 Punkte aus den Semestern sind fuumlr das Bestehen im Abitur erforderlich

      Im zweiten Block den Abiturpruumlfungen an sich sind maximal 300 Notenpunkte erreich-bar Die Berechnung ist ganz einfach Bei vier Pruumlfungsfaumlchern werden die jeweiligen Pruumlfungsergebnisse verfuumlnffacht und dann addiert bei fuumlnf Pruumlfungsfaumlchern jedes Er-gebnis vervierfacht und dann addiertNicht ganz so einfach ist die Auswahl der Pruumlfungsfaumlcher Jedes Aufgabenfeld (naturwis-senschaftlich gesellschaftswissenschaftlich und sprachlich-literarisch-kuumlnstlerisch) muss einmal vertreten sein Auch hierzu steht Genaueres in der Broschuumlre des Ministeriums

      sect52

      SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

      Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren

      Nein das duumlrfen sie selbstverstaumlndlich nicht Die Lehrer unterliegen einer Auf-sichtspflicht durch die sie verpflichtet sind alle Schuumller zu beaufsichtigen Diese Aufsichtspflicht erschlieszligt sich aus dem gebotenen Schutz von Minderjaumlhrigen und aus der Fuumlrsorge- und Verkehrssicherungspflicht wodurch diese Regel auch fuumlr volljaumlhrige Schuumller gilt

      Wird ein Schuumller vor der Tuumlr stehen gelassen ist diese Aufsicht nicht mehr gege-ben Ein Lehrer darf einen Schuumller auch nicht als Strafe waumlhrend des Unterrichts vor die Tuumlr schicken Auch die Lehrkraft selbst darf die unter seiner Aufsicht stehenden Schuumller nicht alleine lassen es sei denn er gibt einen verbindlichen Arbeitsauftrag

      Bei uns an der Schule schlieszligen einige Lehrer 5 Minuten nach Unterrichts-beginn einfach die Tuumlr ab und lassen Verspaumltete nicht mehr in die Klasse Teil-weise tragen sie dafuumlr sogar Fehlstunden ein

      Duumlrfen sie das

      sect

      53

      bdquoEmpfehlungen zum Sportunterricht bei erhoumlhter Ozonbelastungrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

      SchulrechtSchulgesetzRechtsquellenEmpfehlungSportOzon__blob=publicationFilepdf

      Ozonbelastung und Sportunterricht

      Sie duumlrfte ist aber durch eine Empfehlung des Ministeriums angehalten es lie-ber bleiben zu lassen Bei einer Ozonkonzentration von mehr als 180 microg msup3 sind die Sportlehrkraumlfte aufgefordert sportliche Dauerbelastungen im Freien (womoumlglich gar unter freier Sonne) moumlglichst zu vermeiden Auszligerdem sollen Sportlehrkraumlfte auf die individuellen Empfindlichkeiten einzelner Schuumllerinnen und Schuumller gegenuumlber Ozon Ruumlcksicht nehmen

      Wenn die Ozonkonzentration 360 microg msup3 uumlberschreitet sollte der Sportunter-richt aus Vorsorgegruumlnden sogar ganz eingestellt werden

      Das Radio meldet andauernd dass die Ozonbelastung schon auf uumlber 180

      Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Auszligenluft gestiegen ist Doch deine Sport-

      lehrerin will einen Dauerlauf durch den Park machen

      Darf bei diesem Wetter im Freien Sportunterricht stattfinden

      sect54

      Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

      SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

      SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

      Pausen

      Na klar Pausen sind wichtig Die Pausenzeiten werden durch die Schulkonferenz festgelegt

      Die Laumlnge der Schulstunden ist per Erlass auf 45 Minuten festgelegt Hiervon kann die Schule aus organisatorischen oder paumldagogischen Gruumlnden auch abwei-chen und beispielsweise Unterricht in 90-Minuten-Bloumlcken durchfuumlhren Fairer-weise sollten damit dann aber auch laumlngere Pausen einhergehen

      Schaut euch einfach mal bei anderen Schulen in der Umgebung um und ver-gleicht die Pausenregelungen Wenn ihr dabei feststellt dass es an anderen Schulen wirklich ein groumlszligeres Verhaumlltnis von Pausen- zu Unterrichtszeit gibt dann sprecht eure Schulleitung darauf an oder thematisiert das Problem auf der naumlchsten Schulkonferenz Sie hat das Recht die Pausenordnung zu aumlndern

      Eure Lehrkraumlfte duumlrfen die Stunden auch nicht beliebig uumlberziehen Vergleicht hierzu den Artikel bdquoEnde der Schulstunde - Klingelzeichenldquo auf S 23

      Kann nicht laumlnger Pause sein Wer legt die Pausenzeiten fest

      sect

      55

      SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

      Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien vom 1 Oktober 2008httplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

      phpDownloadID=412

      Lehrplan WiPo fuumlr die Sek IhttplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=44

      Lehrplan WiPo fuumlr die Oberstufehttplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

      phpDownloadID=91

      Praktika

      Die Schuumllerinnen der 9 Klasse moumlchten gern ein Praktikum machen um sich

      auf ihr spaumlteres Berufsleben vorzubereiten

      Welche Moumlglichkeiten haben sie

      Die Zeiten an denen am Gymnasium nur ein Wirtschaftspraktikum in der 12 Klasse verbindlich war sind schon lange vorbei Inzwischen sind auch an den Gymnasien zwei mindestens ein- und moumlglichst zweiwoumlchige Praktika vorge-schrieben Ein Betriebspraktikum in der Sekundarstufe I und ein Wirtschafts-praktikum in der Sekundarstufe II Ersteres findet uumlblicherweise in der 8 oder 9 letzteres in der vorletzten Klassenstufe statt

      Das Praktikum ist an den Wirtschafts-Politik-Unterricht angegliedert Ihr habt also auch ein Recht darauf dass euer Praktikum im Unterricht angemessen vor-bereitet betreut und nachbereitet wird

      Genauere Details zum Ablauf der Praktika regelt uumlbrigens die Schulkonferenz Wenn ihr also mit der Organisation unzufrieden seid ist dies das passende Gre-mium um Veraumlnderungen am gaumlngigen Verfahren zu beschlieszligen

      Mehr zum Sinn und zur angemessenen Hinfuumlhrung auf die verschiedenen Prakti-ka verraten euch die Lehrplaumlne

      sect56

      SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

      SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

      Die Landesschuumllervertretunghttpwwwschuelervertretungde

      Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft

      Wenn du ein Problem mit einer Lehrkraft (oder mit deiner Schulleiterin bzw deinem Schulleiter) hast - oder diese eines mit dir - dann kannst du dir tatkraumlf-tige Unterstuumltzung suchen

      Frag einfach jemanden aus deiner SV ob sie oder er dir hilft dich beraumlt und dich bei den Gespraumlchen unterstuumltzt Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreter haben das Recht dir bei der Wahrnehmung deiner Rechte insbesondere bei Be-schwerden oder bei Ordnungsmaszlignahmen zu unterstuumltzen Sie haben auch haumlu-fig schon Erfahrung bei der Vermittlung zwischen Schuumllerschaft und Lehrkraumlften gesammelt und kennen die dir zustehenden Rechte sehr genau

      Genauso kannst du dich auch an deine Verbindungslehrkraft wenden Rein formal soll diese zwar nur die Schuumllervertretung als Organ unterstuumltzen und nicht dich als Einzelperson in der Praxis nehmen es die in dieses Amt Gewaumlhlten damit aber meist nicht so genau und sind auch gerne bereit mit dir uumlber dein Problem zu reden und Loumlsungen zu suchen

      Auch die Landesschuumllervertretung steht dir mit Rat und Tat zur Seite Sie hat viele Moumlglichkeiten und hilft dir zum Beispiel sollte es um rechtliche Fragen gehen oder eine formelle Beschwerde ohne Nennung deines Namens an das Bil-dungsministerium gesandt werden

      Stress mit deinem Lehrer

      Du bist nicht allein

      sect

      57

      bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

      httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

      Profile

      Wir sind 31 Lernende und wollen gern ein aumlsthetisches Profil belegen Unsere

      Schulleiterin richtet dieses trotz unserer Bitten nicht ein

      Wann darf muss ein Profil eingerichtet werden

      Uumlber die Einrichtung der Profile entscheidet die Schulleitung auf Basis der von der Schulkonferenz beschlossenen Grundsaumltze Jede Schule sollte (im Regelfall) mindestens ein sprachliches und ein naturwissenschaftliches Profil anbieten Was daruumlber hinausgeht ist optional Einen Anspruch auf die Einrichtung eines aumlsthe-tischen Profils habt ihr also nicht

      Die Erstellung eines Profils ist mit viel Arbeit verbunden Es muss uumlber profil-gebende und profilergaumlnzende Faumlcher entschieden werden diese muumlssen ihren Unterricht aufeinander abstimmen und es muumlssen zahllose didaktische Uumlberle-gungen angestellt werden Ein neues Profil laumlsst sich also nicht in ein paar Tagen aus dem Boden stampfen sondern die Profilfestlegung ist in der Regel eine lang-fristige Entscheidung der Schule die auch mit dem Schulprogramm in Einklang stehen sollte

      Auf lange Sicht sind natuumlrlich Aumlnderungen des Profilangebotes moumlglich insbe-sondere wenn uumlber mehrere Jahrgangsgenerationen hinweg ein groszliges Interesse an einem bestimmten Profil besteht

      sect58

      SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

      Rauchen in der Schule

      Gar nicht auch dann nicht wenn du volljaumlhrig bist Gemaumlszlig Schulgesetz darf auf dem gesamten Schulgelaumlnde und bei allen schulischen Veranstaltungen (selbst dann wenn diese auszligerhalb des Schulgelaumlndes stattfinden) nicht geraucht wer-den Ebenso gilt ein Alkoholverbot In beiden Faumlllen beruft sich der Gesetzgeber dabei auf die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule die als Vorbild fuumlr ein Leben ohne Abhaumlngigkeit von Suchtmitteln fungieren soll

      Einzig bei nichtschulischen Veranstaltungen darf der Schultraumlger (das ist die Stadt oder Gemeinde und nicht die Schulleitung) Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot erlassen er muss dies aber nicht tun Innerhalb des eigentlichen Gebaumludes ist das Rauchen in jedem Fall immer verboten

      Ich bin 17 und seit zwei Jahren Raucher Zu Hause darf ich das in der Schule nicht

      Ab wann darf man in der Schule rauchen

      sect

      59

      Erlass bdquoUmsetzung der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 18 April

      2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

      SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUmsetzungRechtschreibung__blob=publicationFilepdf

      Rechtschreibreform

      Eine Schuumllerin ist nicht damit einverstanden dass ihre Klassenarbeit nach

      den Regeln der neuen Rechtschreibung korrigiert wird Sie erklaumlrt dass auch

      einige bekannte Schriftstellerinnen und namhafte Verlage die alte Rechtschrei-

      bung verwenden

      Wie schaut die Lage aus

      Ab dem Beginn des Schuljahres 2008 2009 darf an den Schulen in Schleswig-Holstein nur noch nach den Rechtschreibregeln von 2006 unterrichtet und be-wertet werden Die Schuumllerin liegt also falsch

      sect60

      Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010

      httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

      blob=publicationFilepdf

      Religionsgemeinschaften

      Ja Mitglieder aller Religionsgemeinschaften haben ein Recht darauf zu beson-deren Festen ihrer Glaubensrichtung an Gottesdiensten oder anderen religioumlsen Veranstaltungen teilzunehmen um ihre jeweilige Religion damit auszuuumlben Sie sind dann fuumlr die Veranstaltung vom Unterricht beurlaubt und haben danach un-terrichtsfrei Dies ergibt sich aus dem Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo

      Fuumlr das Christentum bezieht sich diese Regelung laut Erlass insbesondere auf den Reformationstag Fronleichnam und Allerheiligen Fuumlr andere Religionsgemein-schaften ist dies nicht (mehr) festgelegt Erfahrungsgemaumlszlig werden Beurlaubun-gen aber problemlos fuumlr das Opfer- und auch fuumlr das Zuckerfest ausgesprochenSiehe hierzu auch den Artikel bdquoBuszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterrichtldquo auf S 14

      Ein muslimischer Schuumller moumlchte den Feiertag des Opferfestes mit seiner Fa-milie bzw in der Moschee verbringen

      Kann er sich hierfuumlr von der Schule beurlauben lassen

      sect

      61

      SchulG 2011 sect 7 (bdquoReligionsunterricht Bekenntnis- und Weltanschauungsschulenrdquo)

      Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juli 2010

      httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

      blob=publicationFilepdf

      Religionsunterricht - Teilnahme

      Die Eltern einer Schuumllerin moumlchten nicht dass ihre Tochter am Religions-

      unterricht teilnimmt Die Religionslehrerin behauptet aber die Schuumllerin habe

      keine Wahl

      Wer hat Recht

      Die Grundsaumltze deiner Erziehung werden von deinen Eltern entschieden Des-halb koumlnnen sie auch entscheiden ob du am Religionsunterricht teilnimmst oder nicht und dich gegebenenfalls davon abmelden Du erhaumlltst dann auf jeden Fall gleichwertigen Unterricht in einem anderen Fach In Schleswig-Holstein ist dies das Fach Philosophie

      Ab dem 14 Geburtstag steht dir selbst das Recht zu uumlber die Teilnahme am Re-ligionsunterricht zu entscheiden Du darfst dich dann eigenstaumlndig dort abmelden - oder dich sogar eigenstaumlndig wieder anmelden wenn deine Eltern bis dahin anders entschieden haben

      sect62

      SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

      Samstagsschule

      Uumlber die Anzahl der Unterrichtstage entscheidet die Schulkonferenz Wende dich an deine Schuumllervertretung und bitte sie einen entsprechenden Antrag auf der naumlchsten Schulkonferenz zu stellen Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst Wenn ihr also den Schulelternbeirat (das ist quasi die SV der Eltern) mit guter Vorarbeit auf eure Seite bringt habt ihr zwei Drittel der Stimmen und es sollte mit dem freien Samstag klappen

      Alles weitere zur Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

      Ich habe die 6-Tage-Woche satt Am Freitagabend kann ich nicht weggehen weil ich am Samstag wieder Schule habe

      Was mache ich gegen Samstagsschule

      sect

      63

      Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden auf Grund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juni 2011

      httpsdocsgooglecomviewerurl=httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloads

      Witterungsverhaeltnisse__blob=publicationFilepdf

      Website des Bildungsministeriums httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEBildung_nodehtml

      Schneefrei

      Schneeverwehungen Eisregen und glatte Straszligen Was will man mehr im

      Winter Doch auch die Schulbusse fahren nicht mehr und mit dem Fahrrad

      packe ich mich andauernd auf die Schnauze

      Darf ich bei solchem Winterwetter zu Hause bleiben

      Bei extremen Wetterlagen oder schlechten Straszligenverhaumlltnissen kann vom Mi-nisterium fuumlr Bildung Unterrichtsaufall angeordnet werden Davon erfahrt ihr auf der Webseite des Ministeriums im Rundfunk und von eurer Schule Wenn also zB die Straszligen so glatt sind dass keine Busse mehr fahren dann sind die Chancen gut dass die Schule ausfaumlllt

      Wenn es keinen offiziellen Unterrichtsausfall gibt eure Eltern aber aufgrund der Witterungs- und Straszligenlage eine bdquobesondere Gefaumlhrdungrdquo auf eurem Schulweg vermuten dann duumlrfen deine Eltern auch selbst entscheiden ob du zur Schule musst oder nicht Falls sie dich zu Hause behalten zaumlhlt dein Fernbleiben vom Unterricht nicht als unentschuldigtes Fehlen

      sect64

      SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

      Schriftliche Missbilligung

      Deine Klassenkameradin irrt sich Schriftliche Missbilligungen sind eine ganz normale Maszlignahme der Schule bei so genannten bdquoErziehungskonfliktenrdquo Sie koumlnnen in solch einer Situation bedenkenlos ausgesprochen werden Auch wenn du mehrmals zu spaumlt kommst oder regelmaumlszligig deine Hausaufgaben nicht machst kann eine schriftliche Missbilligung erfolgen - genauso wie in zahlreichen ande-ren Situationen Allerdings hat solch eine Missbilligung noch keinerlei ernste Konsequenzen

      Anders sieht es da schon mit einem schriftlichen Verweis aus Dies ist eine offizi-elle Ordnungsmaszlignahme der Schule Sie hat den Rang eines Verwaltungsaktes wird zu den Akten genommen und der Schuumller muss vorher gehoumlrt werden Bevor es zu einem solchen Verweis kommen kann muss es aber schon zu schwerer wie-genden Fehltritten gekommen sein beispielsweise zur Anwendung von Gewalt

      Meine Klassenkameradin treibt es auf die Spitze Sogar ich bin schockiert wenn ich manchmal mitkriege wie sie mit meiner Lehrerin spricht Sie macht aber weiter weil sie denkt dass ihr nichts passieren koumlnne - fuumlr eine Missbilli-gung reiche so etwas nicht

      Wann bekommt man eine schriftliche Missbilligung

      sect

      65

      SchulG 2011 sect 27 (bdquoUntersuchungenrdquo)

      Landesverordnung bdquouumlber die schulaumlrztlichen Aufgabenrdquo vom 16072008

      sect2 bdquoUntersuchungenrdquo httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=SchulC384AufgV+SHamppsml=bsshoprod

      psmlampmax=trueampaiz=true

      Schularzt - Teilnahmepflicht

      Eine Schuumllerin moumlchte sich nicht vom Schularzt untersuchen lassen

      Kann sie dazu gezwungen werden

      Nein zumindest in den allermeisten Faumlllen nicht Es gibt zwei schulaumlrztliche Untersuchungen deren Durchfuumlhrung unausweichlich ist

      bull Alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen sich vor dem Besuch der Grundschule untersuchen lassen

      bull Wenn du dich in der Oberstufe fuumlr ein sportliches Profil entscheidest bist du ebenfalls verpflichtet vorher an einer Untersuchung teilzunehmen

      In allen anderen Faumlllen ist die schulaumlrztliche Untersuchung ein freiwilliges Angebot

      sect66

      Schulaufsicht

      SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

      SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und -lehrerrdquo)

      SchulG 2011 Achter Teil sect125 - sect131

      Kontakt und Aufgaben httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltungschulaufsichtSchulaufsicht_nodehtml

      Achtung Folgende Loumlsungswege sollten nur eingeschlagen werden wenn eine schulinterne Loumlsung mit Hilfe der SV der Verbindungslehrkraft und gegebenen-falls der Landesschuumllervertretung nicht zu finden ist Die Beschwerde bei der Schulaufsicht kann sehr weitreichende Folgen haben

      Bei Beschwerden koumlnnt ihr euch an die Schulaufsicht im Ministerium fuumlr Bildung wenden Dies kann insbesondere von Noumlten sein wenn an eurer Schule Gesetze gebrochen werden es sich um Beschwerden uumlber die Schulleitung handelt oder es um Probleme geht die die Schulleitung nicht zu loumlsen vermag (zB bei hohem Unterrichtsaufall oder Problemen mit dem Schultraumlger) Die Schulaufsichtsbehoumlrde muss auf jeden Fall handeln wenn ihr Erkenntnisse vorliegen Das heiszligt dass ihr darauf achten muumlsst wie ihr Anfragen oder Be-schwerden formuliert denn diese koumlnnen groumlszligere Auswirkungen haben als ihr eigentlich beabsichtigt dies gilt insbesondere fuumlr die betroffene Lehrkraft Au-szligerdem ist es die Pflicht der Schulaufsicht die Arbeit der SV zu unterstuumltzen ihr koumlnnt also Hilfe von ihrer Seite verlangen

      Eine anonymisierte Beschwerde oder Anfrage kann die Landesschuumllervertretung uumlbermitteln Falls ihr zB wissen wollt ob eure Schulleitung eure Rechte in einem Konflikt akzeptiert und gewaumlhrt aber nicht wollt dass sie direkt vom Bildungsministerium angerufen wird falls sie dies versehentlich nicht tut dann wird sich dieser Weg sicher lohnen Unter dem unten aufgefuumlhrten Link findet ihr nicht nur die Kontaktdaten der Schulaufsichtsbeamten fuumlr eure Schulart son-dern auch eine Aufschluumlsselung ihrer Aufgaben

      An wen koumlnnen wir uns wenden wenn an unserer Schule Rechte gebrochen werden oder wir uns beschweren wollen

      sect

      67

      SchulG 2011 sect 64 (bdquoLehrerkonferenzrdquo)

      SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

      Schulbuumlcher - Neuanschaffung

      Uumlber die Anschaffung neuer Schulbuumlcher entscheidet die Lehrerkonferenz Diese kann jedoch nur auf Vorschlag der zustaumlndigen Fachkonferenz handeln

      Da an jeder Fachkonferenzsitzung beratend auch bis zu zwei Schuumllerinnen oder Schuumller teilnehmen duumlrfen hat auch die Schuumllerschaft die Gelegenheit sich zu den neuen Buumlchern zu aumluszligern An einigen Schulen ist es sogar normal dass die Schuumllerinnen und Schuumller in den Fachkonferenzen mit abstimmen duumlrfen dies ist jedoch nicht direkt aus dem Schulgesetz abzuleiten

      Unsere Atlanten enthalten noch die Sowjetunion und die Geschichtsbuumlcher

      kennen den Mauerfall nicht

      Wer entscheidet wann diese Buumlcher endlich ersetzt werden

      Wie koumlnnen wir dabei mitbestimmen

      sect68

      Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung

      SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

      Meine Freunde und ich moumlchten nach der Schule zusammen Fuszligballspielen aber wir finden keinen geeigneten Platz

      Koumlnnen wir die Schulsporthalle nutzen

      Ja ihr koumlnnt dazu an eurer Schule eine Schuumllergruppe aufmachen (in diesem Fall vielleicht ganz pragmatisch die bdquoFuszligball-AGrdquo) und so auch Schulraumlumlich-keiten nutzen Das Ganze muss natuumlrlich im Rahmen der Moumlglichkeiten gesche-hen Gerade bei der Nutzung der Sporthalle muumlsst ihr euch also wahrscheinlich mit vielen anderen Interessenten absprechen und einigenAuch an eine Verantwortungsperson muss gedacht werden Entweder ihr sucht euch eine verantwortliche Lehrerin oder einen Lehrer oder eine Schuumllerin oder ein Schuumller uumlbernimmt die VerantwortungDie Schuumllerin oder der Schuumller muss mindestens 14 Jahre alt sein

      sect

      69

      SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

      SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

      Schuumllergruppen - Zulassung

      Nein Das Argument mit dem bdquoprivaten Interesserdquo ist vollkommen irrelevant denn eigentlich kommt es bei Schuumllergruppen genau darauf an Sie sind im Ge-setz definiert als eine Gruppe von Schuumllerinnen und Schuumllern die ein fachliches sportliches kulturelles konfessionelles oder politisches Ziel verfolgen Die Hand-ballmannschaft geht einem sportlichen Ziel nach darf sich also ohne Probleme zu einer Schuumllergruppe zusammenschlieszligen Ihr muumlsst nur noch eine mindestens 14-jaumlhrige Verantwortungsperson benennen und eure schriftlich zusammenge-fasste Zielsetzung per Brief oder E-Mail an die Schulleitung senden

      Als Schuumllergruppe habt ihr Anspruch auf kostenlose Schulraumlumlichkeiten auszliger-halb der Unterrichtszeit die ihr fuumlr eure Taumltigkeit nutzen koumlnnt Ihr braucht dazu eine Aufsichtsperson (Eltern Lehrkraft oder verantwortungsvolle Schuumllerinnen und Schuumller die dazu autorisiert wurden und mindestens 14 Jahre alt sind) Au-szligerdem duumlrft ihr eure Veranstaltungen am offiziellen Schwarzen Brett der Schu-le ankuumlndigen und eure eigene Schuumllerzeitung herausgeben

      Eure Schuumllergruppe ist zunaumlchst einmal auf Mitglieder eurer Schule beschraumlnkt Wenn ihr Veranstaltungen mit schulexternen Leuten abhaltet dann muss die Schulleitung ihr Einverstaumlndnis dazu geben

      Einige Schuumllerinnen moumlchten an der Schule eine Handballmannschaft gruumln-

      den Dazu moumlchten sie nach dem Unterricht Schulraumlumlichkeiten nutzen und

      Plakate aushaumlngen Die Schulleiterin verbietet das aber weil die Gruppe nur

      ein privates Interesse verfolge

      Hat sie das Recht dazu

      sect70

      Schuumllerstreik

      SchulG 2011 sect 145 (bdquoEinschraumlnkung von Grundrechtenrdquo)

      Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 9

      httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

      Nach einer katastrophalen Klassenarbeit bdquobestreiktrdquo eine Klasse den Unterricht

      Ist es Schuumllern erlaubt zu streiken

      bdquoSchuumllerstreiksrdquo im engeren Sinne gibt es eigentlich nicht Fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller gilt die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht im Rahmen des Schul-verhaumlltnisses fuumlr die meisten von ihnen sogar noch die Schulpflicht Auch auf das Grundgesetz koumlnnt ihr euch nicht berufen denn das Schulgesetz schraumlnkt in sect 145 einige eurer Grundrechte ganz legal ein

      Das Bestreiken des Unterrichts ist also nichts anderes als unentschuldigtes Feh-len oder verweigerte Mitarbeit also unzulaumlssig Auch die Ahndung mit Diszipli-narmaszlignahmen ist (unabhaumlngig von der Anzahl der bdquoStreikendenrdquo) im Rahmen der Verhaumlltnismaumlszligigkeit moumlglichIn ihrem Erlass zur Stellung des Schuumllers in der Schule teilt auch die Kultus-ministerkonferenz diese Ansicht fuumlr mehr Hintergrundinformationen solltet ihr dort nachlesenDie Beschluumlsse der KMK sind aber nicht direkt verbindlich da das Land Schles-wig-Holstein ja alleine fuumlr sein Schulrecht verantwortlich ist

      Nur auf eine Schule oder gar Klasse beschraumlnkt ist ein Schuumllerstreik also nicht nur recht ineffektiv sondern daruumlber hinaus auch kein guter Konfliktloumlsungsstil Auch landes- oder bundesweite Aktionen sind genauso unrechtmaumlszligig - von der medialen Schlagkraft her aber durchaus effektiv -)

      sect

      71

      SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

      Schuumllervertretung - Etat

      Es gibt meist zwei Geldquellen fuumlr SVenDer Schultraumlger (also meistens die Stadt oder die Gemeinde) muss der SV einen gewissen Geldbetrag zur Verfuumlgung stellen Der muss im Haushaltsplan eurer Schule erscheinen fragt einfach bei eurer Schulleitung nachDieser Etat wird pro Haushaltsjahr gefuumlhrt Das heiszligt dass zu jedem Jahres-wechsel im Winter auch neues Geld zur Verfuumlgung stehtDas was ihr dann noch nicht genutzt habt ist wegDie Houmlhe eures Etats ist nicht festgelegt Der Schultraumlger kann also selbst ent-scheiden wie viel Geld ihr bekommt und diesen Betrag im Etat auch jedes Jahr aumlndernWie ihr an euer Geld herankommt ist ganz unterschiedlich eure Schulleitung muss euch aber auch hier beratenEin solcher Etat existiert im Uumlbrigen mit den gleichen Bedingungen auch fuumlr die Kreis- und die Landesschuumllervertretung Nur dass dann eben der Kreis bezie-hungsweise das Bundesland fuumlr den Etat aufkommen

      Der zweite Weg ist das Durchfuumlhren von Veranstaltungen bei dem ihr beispiels-weise Kuchen verkaufen oder auch ein paar Euro Eintritt verlangen koumlnntBeachtet dabei aber die Einschraumlnkungen zum Warenverkauf ihr findet sie in dem Artikel bdquoVerkauf von Warenldquo auf S 93

      Viele Veranstaltungsideen findet ihr in der Broschuumlre bdquoGeistesblitzrdquo die ihr un-ter wwwschuelervertretungde kostenfrei herunterladen koumlnnt

      Die SV einer Schule moumlchte sich einen Briefkasten kaufen um uumlber ihn fuumlr alle

      Mitschuumllerinnen und Mitschuumller erreichbar zu sein

      Woher bekommt die SV das Geld

      sect72

      Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp

      Klassensprecher

      SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

      SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

      Wer vertritt mich in der Schule

      Zunaumlchst einmal natuumlrlich die Schuumllervertretung (SV) Diese besteht aus der Klassensprecherversammlung sowie der Schuumllersprecherin oder dem Schuumller-sprecher (und ggf ihrem oder seinem bdquoTeamrdquo) Naumlheres ist in dem Statut eurer SV nachzulesen (su)

      Zusaumltzlich wird in den Klassen eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher gewaumlhlt die oder der die Klasse in der Klassensprecherversammlung vertritt und auch waumlhrend der Unterrichtszeit uumlber die SV und entsprechende Projekte berichten darfAn vielen Schulen wird je eine Klassensprecherin und ein Klassensprecher pro Klasse gewaumlhlt jedoch ist dies laut Gesetz nicht selbstverstaumlndlich

      Sollte in einem Jahrgang nur in Kursen unterrichtet werden wird vom Jahrgang fuumlr je 15 Schuumllerinnen und Schuumller eine Vertreterin oder ein Vertreter fuumlr die Klassensprecherversammlung gewaumlhlt

      Es kann auch noch eine Sprecherin oder ein Sprecher fuumlr einzelne Kurse gewaumlhlt werden die oder der dann aber auch nur fuumlr den Kurs betreffenden Fragen zu-staumlndig ist

      Ob an deiner Schule die Schuumllersprecherin oder der Schuumllersprecher von allen Schuumllerinnen und Schuumllern oder von der Klassensprecherversammlung gewaumlhlt wird steht im SV-Statut deiner Schule (siehe auch bdquoSchuumllervertretung - Statutldquo auf S 73)

      sect

      73

      SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

      Bekanntmachung bdquoMusterstatut fuumlr Schuumllervertretungenrdquo vom 01042010

      httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreter

      MusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

      Schuumllervertretung - Statut

      Ja eine Schuumllervertretung verfuumlgt uumlber ein Statut Dieses koumlnnt ihr euch aumlhnlich wie eine Vereinssatzung oder eine Verfassung vorstellen

      Das Statut regelt zum Beispiel wer die Schuumllersprecherin oder den Schuumllerspre-cher waumlhlt wie groszlig das SV-Team ist ob es noch Aumlmter (wie die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Klassensprecherversammlung) gibt und viele andere Dinge

      Wenn ihr kein eigenes Statut habt dann ist fuumlr euch neben den Regelungen im Schulgesetz das vom Bildungsministerium entworfene Musterstatut guumlltig Dieses kann eure Klassensprecherversammlung aber veraumlndern und damit von dem Musterstatut des Ministeriums abweichen Das ist im Schulgesetz eindeutig festgelegt Alle eure Regelungen muumlssen dabei aber im Einklang mit den Bestim-mungen im Schulgesetz stehen

      Ihr habt somit die Moumlglichkeit die Form der Demokratie in eurer Schuumllerschaft selbst zu bestimmen

      Ich bin in der SV aktiv und habe gehoumlrt dass wir so was wie eine Satzung

      brauchen

      Stimmt das

      Was ist das wo bekommen wir das her und wofuumlr brauchen wir das

      sect74

      Schuumllerzeitung - Gruumlndung

      SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

      Landespressegesetz vom 31012005 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

      ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

      Ich habe Lust eine witzige Schuumllerzeitung herauszubringenWas muss man bei der Gruumlndung einer Schuumllerzeitung beachten

      Fuumlr das Gruumlnden einer Schuumllerzeitung brauchst du aumluszligerst aktive Mitschuumlle-rinnen oder Mitschuumller mit denen du eine kreative Redaktion gruumlndest Die ge-setzliche Regelung obliegt dem Landespressegesetz und somit unterscheidet ihr euch nicht von einer bdquonormalen Zeitungrdquo auszliger dass sie von Schuumllerinnen und Schuumllern verfasst und in der Schule verteilt wird

      Viel Spaszlig

      sect

      75

      SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

      SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

      Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule

      Schuumllerzeitungen stehen laut Schulgesetz auszligerhalb der Verantwortung der Schule Dies bedeutet dass die Schulleitung keine Moumlglichkeit hat einzugreifen Tut sie dies doch verstoumlszligt sie gegen das Gesetz Die Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen sich in so einem Fall an die Schulaufsicht oder natuumlrlich an die Landesschuumllervertretung wenden

      Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat zwar nicht die Moumlglichkeit die Her-ausgabe der Zeitung zu verbieten allerdings kann er als Hausherr der Schule den Verkauf und die Verteilung auf dem Schulgelaumlnde untersagenJedoch nur wenn der ordnungsgemaumlszlige Schulbetrieb durch die Zeitung gestoumlrt wird oder zB insbesondere Persoumlnlichkeitsrechte beeintraumlchtigt werden

      Es finden sich aber immer Wege die Zeitung zu verbreitenAllerdings solltet ihr euch uumlberlegen was genau in dem Artikel steht Unwahr-heiten und Geruumlchte duumlrfen natuumlrlich nicht verbreitet werden und Persoumlnlich-keitsrechte nicht verletzt werden

      Fairplay ist also von allen Seiten gefragt

      Schuumller haben sich zu einer Redaktion an unserer Schule zusammenge-

      schlossen und geben eine Zeitung heraus in der ein ruumlder Artikel uumlber einen

      Lehrer erscheinen soll Der Schulleiter verbietet die Herausgabe der Zeitung

      Darf er das

      sect76

      Grundgesetz Art 5 httpwwwbundestagdedokumenterechtsgrundlagengrundgesetzindexhtml

      SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

      Landespressegesetz vom 31012005 sect1 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

      ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

      Schuumllerzeitung - Zensur

      NeinFuumlr Schuumllerzeitungen gilt dasselbe wie fuumlr allgemeine ZeitungenIhr genieszligt laut Grundgesetz Artikel 5 uneingeschraumlnkte Pressefreiheit und BerichterstattungsfreiheitEine Zensur der Artikel darf demzufolge auch nicht stattfinden Auch das Pres-serecht garantiert euch freie Meinungsaumluszligerung

      Ich habe einen Artikel in der Schuumllerzeitung geschrieben in dem ich eine Lehrerin massiv angegriffen habe jedoch nicht unsachlich war Der wurde von der betreffenden Lehrerin zensiert

      Darf sie vor der Veroumlffentlichung der Schuumllerzeitung Artikel verbieten oder aumlndern

      sect

      77

      SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

      SchulG 2011 sect 67 (bdquoBeanstandungs- und Eilentscheidungsrechtrdquo)

      SchulG 2011 sect 68 (bdquoVerfahrensgrundsaumltzerdquo)

      Schulkonferenz

      Die Schulkonferenz ist DAS Gremium uumlberhaupt an eurer Schule denn die Schul-konferenz ist das houmlchste beschlussfassende Organ und selbst der Schulleiter muss die Beschluumlsse die dort gefasst werden umsetzen

      Wenn die Schulkonferenz also sagt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller an jedem Tag nach 15 Stunden die Arbeit an den Hausaufgaben abbrechen darf dann muumlssen die Schulleitung und die Lehrkraumlfte dies akzeptieren auch wenn sie gegen diese Entscheidung sind Allerdings gilt das auch umgekehrt fuumlr Eltern und Schuumller (be-achtet bei diesem Beispiel den uumlbernaumlchsten Absatz)

      Die Schulkonferenz besteht zu je 13 aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehr-kraumlfte Eltern und der Schuumllerschaft alle sind somit zunaumlchst gleichberechtigt Von daher ist es wichtig dass jede Schuumllerschaft auch wirklich Schuumllerinnen und Schuuml-ler in die Schulkonferenz entsendet

      Daruumlber hinaus ist es wichtig zu wissen dass die Lehrkraumlfte in der Schulkonfe-renz fuumlr einige Punkte uumlber die die Schulkonferenz beraumlt und abstimmt ein Einspruchsrecht (Veto) besitzen (zB Grundsaumltze fuumlr Hausaufgaben und Klas-senarbeiten) In diesen Faumlllen muss dann nicht nur die Mehrheit der Schulkon-ferenzmitglieder sondern auch die Mehrheit der Lehrkraumlfte in der Schulkon-ferenz einem solchen Antrag zustimmen Welche Bereiche dies betrifft ist im Paragraphen 63 des Schulgesetzes nachzulesen

      Die Schulkonferenz entscheidet uumlber viele wichtige Punkte zB einen Vorschlag zum Schulnamen die Einfuumlhrung einer Ganztagsschule uumlber die Dauer von Klas-senarbeiten im Rahmen ihrer Moumlglichkeiten uumlber die Haus- und Schulordnung und auch uumlber die Tatsache ob samstags Unterricht stattfindet oder nicht Welche Ent-scheidungskompetenzen sie genau hat ist recht ausfuumlhrlich in sect 63 des Schulgeset-zes aufgelistet

      Die Schulkonferenz ist also ein sehr wichtiges Gremium Daher nutzt die Schulkon-ferenz zur Umsetzung eurer Wuumlnsche und Ziele

      sect78

      Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht

      SchulG 2011 sect 132 (bdquoSchulpsychologischer Dienstrdquo)

      Eine Schuumllerin der 8a scheint groszlige seelische Probleme zu haben Die Klas-se weiszlig davon und wendet sich an die Klassenlehrerin die eine Schulpsycholo-gin zu Rate zieht Jene moumlchte das betroffene Maumldchen genauer untersuchen Die Schuumllerin ist mit einer Untersuchung einverstanden will jedoch nicht dass ihre Eltern davon erfahren

      Muss die Schulpsychologin die Eltern unterrichten

      Nein denn vertrauliche Daten duumlrfen nur mit der schriftlichen Zustimmung der oder des Betroffenen uumlbermittelt und nur in nicht automatisierten DateienAkten gespeichert werden

      Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen deshalb offen mit Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen uumlber ihre Probleme sprechen ohne dass die Eltern informiert werden duumlrfen Dies gilt im Uumlbrigen auch bei Schuumllerinnen und Schuumllern die noch nicht volljaumlhrig sind

      sect

      79

      SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungrdquo)

      Bekanntmachung bdquoDer Soziale Tag - Geltende Regelungen fuumlr die Schulen Rahmenbedingungen fuumlr die Teilnahme ab 2012rdquo vom 13 Maumlrz

      2012httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenSozialerTag__

      blob=publicationFilepdf

      Schulsammlungen und Sozialer Tag

      Hier gilt ein ganz klares bdquoJeinrdquoZwar sind laut sect 29 des Schulgesetzes Sammlungen und Warenverkaumlufe grundsaumltzlich verboten jedoch koumlnnen Ausnahmeregelungen getroffen werden Der Erfahrung nach werden diese in einem recht groszligzuumlgigen Rahmen gewaumlhrt

      Uumlber Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes bei Schulveranstaltungen entscheidet die Schulkonferenz Diese Regelung greift dann wenn ihr den Warenverkauf auszligerhalb der Unterrichtszeit organisiert Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes und der Sammlungen kann nur die Schulaufsichtsbehoumlrde also das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft erlassen Eure Lehrkraft oder eure Schulleitung wird euch bei der Bean-tragung dieser Ausnahme sicherlich mit Rat und Tat zur Seite stehen

      Meistens werden diese Sammlungen aber auch ohne eine beantragte Genehmigung un-ter Absegnung der Schulleitung durchgefuumlhrt Probleme sind daraus bisher nicht ent-standen dies ist aber rechtlich nicht ganz korrekt

      Und sollte eine Ausnahme mal nicht erteilt werden Betaumltigt euch in eurer Freizeit Anderen Menschen zu helfen ist das Engagement immer wert

      AnmerkungIn dem besonderen Falle des Vereins bdquoSchuumller Helfen Lebenrdquo welcher der Landes-schuumllervertretung abstammt wird jaumlhrlich zum Sozialen Tag eine Genehmigung des Bil-dungsministeriums ausgestellt dass der Soziale Tag als bdquoUnterricht in anderer Formrdquo gilt Eine weitere Genehmigung zum Engagement zum Sozialen Tag ist deshalb im Sin-ne der Schulsammlungen nicht notwendig

      In einem armen Land der Welt herrscht eine Hungersnot

      Wir wollen helfen

      Duumlrfen wir in der Schule Geld Sachguumlter zu solchen Anlaumlssen sammeln

      sect80

      Lehrplan Biologie httplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=18

      SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

      Sexualkunde

      Nein Die Schule ist zwar laut Schulgesetz lediglich verpflichtet Sexualkunde im Unterricht faumlcheruumlbergreifend zu behandeln In welchen Faumlchern das geschieht bleibt hier aber zunaumlchst offen

      Genauer regeln dies Lehrplaumlne Im Lehrplan des Faches Biologie ist das Thema Sexualkunde explizit enthalten und eure Lehrerin oder euer Lehrer muss sich an diesen Lehrplan halten Sexualkunde muss also im Fach Biologie unterrichtet werden In anderen Faumlchern wird das Thema dann begleitend oder faumlcheruumlber-greifend behandelt

      Der Lehrplan Biologie sieht das Thema Sexualkunde in den Klassenstufen 5-10 (G9) bzw 5-9 (G8) je zweimal vor In welchen Klassenstufen das Thema an wel-cher Schulart vorgesehen ist koumlnnt ihr in dem Lehrplan nachlesen

      Ein Lehrer weigert sich im Biologieunterricht Sexualkunde zuunterrichten Er ist der Meinung das koumlnnten auch andere Fachlehreruumlbernehmen

      Stimmt das

      sect

      81

      SchulG 2011 sect 45 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

      Strafarbeiten - Alle werden bestraft

      Meine Klassenkameradin spielt immer Streiche in der Klasse Meine Leh-

      rerin will von uns wissen wer es ist sonst wuumlrde sie alle bestrafen Ich will sie

      aber nicht verpetzen auch wenn ich ihr Verhalten nicht gut finde

      Darf die Lehrerin alle fuumlr etwas bestrafen das nur eine begangen hat

      Nein eine ganze Klasse darf nicht fuumlr etwas bestraft werden das nur eine Ein-zelperson gemacht hat

      Die Lehrkraft koumlnnte jedoch zu einer paumldagogischen Erziehungsmaszlignahme grei-fen wenn sie der Meinung ist dass dies noumltig sei um eure Loyalitaumlt zu demjeni-gen der die Regeln verletzt hat in Frage zu stellenDiese paumldagogischen Maszlignahmen liegen im Ermessen der Lehrkraft ihr koumlnnt euch aber bei der Schulleitung beschweren sollten sie euch nicht angemessen erscheinen

      Eine Gruppenbestrafung ist in unseren Augen in der Regel nicht angemessen das ist aber wie schon gesagt ErmessenssacheUnterstuumltzung auch in der Diskussion mit Lehrkraumlften und Schulleitungen be-kommt ihr von eurer Schuumllervertretung und auch von der Landesschuumllervertretung

      Ihr solltet aber uumlberlegen ob ihr der betreffenden Mitschuumllerin oder dem betref-fenden Mitschuumller nicht mal ein paar Takte erzaumlhlt damit ihr nicht dauernd in unangenehme Situationen kommt

      sect82

      SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

      SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

      Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen

      Nein stupides Abschreiben ist nicht erlaubt bdquoStrafarbeitenrdquo muumlssen immer so ge-staltet sein dass du erkennst was dein Fehlverhalten war Lehrkraumlfte haben auch das Recht mit dir erzieherische Gespraumlche zu fuumlhren Wenn du geschwaumlnzt hast musst du die versaumlumten Stunden nachholen

      Stoumlrst du den Unterricht mit einem Gegenstand darf dir dieser weggenommen werden

      Sehen die Lehrkraumlfte keine andere Moumlglichkeit dein Verhalten zu aumln-dern oder sehen sie sogar eine Gefahr fuumlr andere Menschen dann kannst du eine muumlndliche oder schriftliche Missbilligung oder sogar einen schriftli-chen Verweis bekommen Auch kannst du von schulischen Veranstaltungen oder - bis zu zwei Wochen - vom Unterricht ausgeschlossen werden und sogar in die Par-allelklasse oder auf eine andere Schule versetzt werden Alles auszliger der Versetzung auf eine andere Schule wird durch die Klassenkonferenz beschlossen Die Bestrafung muss in einem angemessenen Verhaumlltnis zur Tat stehen

      Keine Lehrkraft darf dich schlagen oder dich auf andere Art und Weise verletzen

      Wenn du bestraft wirst hast du immer das Recht dich zu verteidigen und eine Person deines Vertrauens aus der Schule als Unterstuumltzung zu diesem Gespraumlch mitzunehmenAuszligerdem muss dich die Lehrkraft ermahnt haben Wenn der Zweck fuumlr die Bestra-fung aufgrund der vorherigen Ermahnung nicht erreicht werden kann darfst du auch ohne Androhung bestraft werdenWenn du an eine andere Schule uumlberwiesen werden sollst geht das nur mit Entschei-dung des Bildungsministeriums auf Antrag der Schulleitung

      Du hast was angestellt und sollst jetzt 100 Mal bdquoIch soll den Unterricht nicht stoumlrenrdquo aufschreiben

      Musst du das

      sect

      83

      SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

      Strafarbeiten - Beweise

      Die Lehrerin hat meiner Freundin und mir eine Strafarbeit aufgegeben

      weil sie dachte wir haumltten laut uumlber das letzte Fuszligballspiel gesprochen und

      nicht dem Unterricht zugehoumlrt Dabei habe ich sie nur nach einem Fuumlller

      gefragt

      Duumlrfen Lehrkraumlfte ohne handfesten Grund Strafarbeiten schreiben lassen

      Nein Ohne jeden Grund duumlrfen Lehrkraumlfte Schuumllerinnen und Schuumller nicht zu Extraarbeit verdonnernIhr solltet moumlglichst versuchen Unklarheiten sofort zu klaumlren Ein Gespraumlch nach Ende der Stunde kann auch schon hilfreich sein

      Der Grund fuumlr eine Strafarbeit ist jedoch in der Regel nicht eine einzige gefluumls-terte kurze Frage an eine Mitschuumllerin oder einen Mitschuumller Wenn der Grund hier beispielsweise das Stoumlren des Unterrichtes waumlre dann waumlren der Straf-arbeit sicherlich noch andere Ermahnungen vorausgegangen Eine Strafarbeit muss immer angemessen zum Vergehen sein

      sect84

      SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

      SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo der Schuumllervertretungrdquo)

      SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

      Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern

      Nein Eine Schulleiterin oder ein Schulleiter hat die Pflicht bei Problemen zwi-schen Schuumllerinnen oder Schuumllern und Lehrkraumlften oder auch Eltern zu vermit-teln denn sie oder er ist fuumlr die paumldagogische Arbeit an der Schule verantwort-lich und dazu zaumlhlt auch ein angenehmes Unterrichtsklima

      Bei Streitigkeiten kann allerdings auch die Schuumllervertretung (Landesschuumller-vertretung) die Beratungslehrkraft oder die Verbindungslehrkraft helfen

      Es gibt ziemlich heftige Probleme zwischen uns und unserem Lehrer die beide Seiten gerne geloumlst haumltten Der Schulleiter hat es aber nun satt staumlndig zwischen uns vermitteln zu muumlssen Deshalb geht er auf kein Gespraumlch mehr ein

      Darf der Schulleiter ein Gespraumlch mit Schuumllern oder Lehrern verweigern

      sect

      85

      SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

      Taumluschungsversuch

      Waumlhrend einer Mathearbeit schaut eine Schuumllerin auffaumlllig unter ihren

      Tisch Die Lehrerin bemerkt dies und findet das Biobuch mit der richtigen

      Loumlsung Die Arbeit der Schuumllerin wird nicht gewertet Die Schuumllerin bekommt

      eine schriftliche Missbilligung

      Ist das Verhalten der Lehrerin erlaubt

      Ja denn es gibt keine eindeutige Vorgabe mehr wie mit Taumluschungsversuchen bei schriftlichen Leistungsnachweisen umgegangen werden mussSomit liegt dies im Ermessen der Lehrkraft vorausgesetzt es bleibt im erlaubten RahmenAllerdings ist das Ausstellen einer schriftlichen Missbilligung in diesem Fall unuumlblich sofern es sich bei der betreffenden Schuumllerin oder dem betreffenden Schuumller nicht um eine bdquoWiederholungstaumlterinrdquo oder einen bdquoWiederholungstauml-terrdquo handelt

      Denn Eine schriftliche Missbilligung ist rechtlich gesehen eine Maszlignahme die bei Erziehungskonflikten eingesetzt wird also i d R bei Fehlverhalten im Um-gang mit Mitschuumllerinnen und Mitschuumllern Verstoumlszligen gegen die Hausordnung Beschaumldigungen am Gebaumlude oder AumlhnlichemWeit verbreitet ist als Reaktion auf den o g Vorfall hingegen das Benoten der Arbeit mit der Note bdquoUngenuumlgendrdquo (6)

      sect86

      Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

      Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

      SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

      Tests - unangekuumlndigt

      Ja Denn Tests zaumlhlen zum Bereich der muumlndlichen Leistung und in diesem Be-reich gibt es keine Einschraumlnkungen wie oft Leistungen abgefragt werden duumlr-fen und ob diese Abfragen angekuumlndigt sein muumlssen Zu diesem Bereich zaumlhlen naumlmlich auch deine normalen muumlndlichen Aussagen im Unterricht - und dort wird man ja auch nicht vorgewarnt dass man gleich drankommt

      Uumlbrigens Tests duumlrfen nicht mehr Aufgaben enthalten als in 20 Minuten zu bewaumlltigen sind Sollten die unangekuumlndigten Tests also aumlhnlich lang sein wie Klassenarbeiten und oder deutlich mehr als 20 Minuten dauern dann ist dies unzulaumlssig

      Unser Lehrer schreibt mindestens zweimal im Monat unangekuumlndigte Tests bei denen 34 der Klasse bdquounter dem Strichrdquo liegen (5 und schlechter) Wenn er die Tests wenigstens ankuumlndigen wuumlrde koumlnnte man sich ja zumindest vorbereiten

      Darf eine Lehrkraft unangekuumlndigte Tests schreiben

      sect

      87

      SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

      Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV

      Eine Schuumllersprecherin die auch Delegierte der Schule zum Landesschuumller-

      parlament (LSP) ist moumlchte eine Sitzung des LSPs besuchen Ihre Klassenleh-

      rerin verbietet das

      Darf die Lehrerin das Wie kann sich die Schuumllerin dagegen wehren

      Nein denn Mitglieder der Schuumllervertretungen (SVen) der Kreisschuumller-vertretungen (KSVen) und Landesschuumllervertretung (LSV) erhalten durch das Schulgesetz fuumlr ihre Taumltigkeit Unterrichtsbefreiung

      Ein SV-Mitglied (also u a alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher) hat ein Recht auf Unterrichtsbefreiung von bis zu zwoumllf Unterrichtsstunden im Schuljahr

      Ist sie oder er in der KSV erhaumllt sie oder er bis zu weiteren sechs Befrei-ungsstunden um ihre oder seine Arbeit auszufuumlhren Analog dazu verhaumllt sich die Mitgliedschaft in der LSV diese bringt noch einmal bis zu zwoumllf Stunden Unterrichtserleichterung

      Die Kreisschuumllersprecherin oder der Kreisschuumllersprecher -sofern in deinem Kreis vorhanden- darf sich zusaumltzlich bis zu eine Unterrichtsstunde pro Woche vom Unterricht befreien lassen Die Landesschuumllersprecherin oder der Landes-schuumllersprecher sogar bis zu zwei Stunden pro Woche Diese Stunden koumlnnen auch jeweils aneinandergehaumlngt werden also zum Beispiel ein achtstuumlndiger Schultag im Monat

      Allerdings hat diese eigentlich sehr freundliche Regelung einen kleinen Haken Die Anspruumlche bestehen nur auf max die angegebene Stundenzahl Die konkrete Zahl legt die Schulleitung fest dieses Kontingent das ihr erfragen koumlnnt duumlrft ihr dann aber voll ausschoumlpfen

      sect88

      Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

      httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

      Unterricht selbst gestalten

      Ein formales Recht an der Festlegung der Unterrichtsinhalte aktiv mitzuarbei-ten gibt es im schleswig-holsteinischen Schulrecht nicht Schon aus den Bildungs-zielen der Schule laumlsst sich aber herleiten dass eure Erziehung zu muumlndigen und selbststaumlndigen Buumlrgerinnen und Buumlrgern auch das kritische Auseinandersetzen mit den Inhalten des Unterrichts miteinbeziehen

      Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist der Ansicht dass ihr eurer persoumlnlichen Reife eurem Kenntnisstand und eurem Alter entsprechend Gelegenheit erhalten sollt euch an der Auswahl des Lehrstoffs der Bildung von Schwerpunkten und der Festlegung der Reihenfolge zu beteiligen Auch zur Unterrichtsform koumlnnt ihr Vorschlaumlge machen

      Falls eure Vorschlaumlge nicht beruumlcksichtigt werden koumlnnen sollte die Lehrkraft zumindest die Gruumlnde hierfuumlr nennen koumlnnen

      Der KMK-Beschluss ist rechtlich nicht verbindlich aber eine gute Diskussions-grundlage ist er allemal

      Ein Schuumller moumlchte sich aktiv an der Unterrichtsplanung beteiligen Er macht konkrete Vorschlaumlge zum aktuellen Thema Sein Lehrer ist aber dagegen und weigert sich sogar zu erklaumlren warum

      Darf der Lehrer das

      sect

      89

      Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

      SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

      Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts

      Wir sind alle total verzweifelt Wir quaumllen uns durch den Matheunterricht

      weil wir absolut nichts mehr verstehen Trotzdem muumlssen wir planmaumlszligig die

      Arbeiten schreiben

      Kann eine Lehrerin Arbeiten schreiben lassen wenn keiner den Stoff verstan-

      den hat

      Prinzipiell ja aber es waumlre doch ratsam ein klaumlrendes Gespraumlch mit der Lehr-kraft zu fuumlhren und um Aufschub zu bitten

      Fuumlr die Oberstufe gilt Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss eine Klassen-arbeit genehmigen wenn mindestens ein Drittel der abgegebenen Arbeiten mit weniger als vier Punkten bewertet wurde

      In diesem Fall muss die Schulleiterin oder der Schulleiter zuvor die Meinung der entsprechenden Fachlehrkraft und der Klassensprecherin oder des Klassenspre-chers einholen

      Sollte sich die Situation nicht verbessern und es wiederholt zu derartigen Prob-lemen kommen sprecht unbedingt noch einmal mit der Lehrkraft oder lasst euch wenn auch dies nichts nuumltzt von eurer SV vertreten Dabei kann es hilfreich sein wenn ihr auch eure Eltern um Unterstuumltzung bittet und somit zB Hilfe durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Klassenelternbeirats erhaltet

      sect90

      Erlass bdquoUnterricht am letzten und ersten Schultag vor und nach den Ferienrdquo vom 23 Juni 1999

      httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUnterrichtLetzErstSchultag__

      blob=publicationFilepdf

      Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende

      Die Entscheidung uumlber die Unterrichtsdauer an diesen Tagen liegt allein in der Verantwortung der SchulenEs gibt dazu keine Vorgaben vom Ministerium mehrOftmals beschlieszligen die jeweiligen Schulkonferenzen jedoch Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsdauer an den entsprechenden Tagen um eine Einheitlichkeit zwi-schen den Schuljahren zu erreichenFrag einfach in deiner Schule nach

      Wenn du einen diesbezuumlglichen Antrag an die Schulkonferenz stellen willst dann hilft dir vielleicht der Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77 weiter

      Die Sommerferien nahen Am letzten Schultag soll noch kompletter Unter-richt gemacht werden Wir sollen noch in der 6 Stunde Unterricht haben und dann erst unser Zeugnis bekommen

      Wie ist die Sachlage

      sect

      91

      SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

      SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

      SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

      Veranstaltungen organisieren

      Eine Schulleiterin verbietet der SV einen Basar innerhalb der Schule

      durchzufuumlhren

      Darf die Schulleiterin das

      Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat in der Schule das Hausrecht dh sie oder er kann bestimmen was in der Schule gemacht wird (sofern das Gesetz oder sonstige Rechts- und Verwaltungsvorschriften keine klare Regelung vorsehen)

      Jedoch hat die SV die Moumlglichkeit sich an die Schulkonferenz zu wenden Wenn die Schulkonferenz dem Antrag der SV stattgibt ist die Schulleiterin oder der Schulleiter dazu verpflichtet den Beschluss umzusetzen

      Im Allgemeinen duumlrfen Waren jeglicher Art waumlhrend Schulveranstaltungen -und eine solche wollt ihr organisieren- nicht verkauft werden Uumlber Ausnahmen ent-scheidet die Schulkonferenz jedoch sehen die Eltern und Lehrkraumlfte hier meist keinen EinwandDie Entscheidung der Schulkonferenz kann ohne Mehrheit der Lehrkraumlfte ge-troffen werden (vgl sect63 Schulgesetz)Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

      sect92

      SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

      SchulG 2011 sect 62 (bdquoZusammensetzung der Schulkonferenzrdquo)

      Verbindungslehrkraumlfte

      Die Verbindungslehrkraft wird von den Schuumllerinnen und Schuumllern zu Beginn des Schuljahres fuumlr zwei Jahre gewaumlhlt und bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt

      Die Verbindungslehrkraumlfte sind nach dem Schulgesetz dazu aufgefordert an SV-Sitzungen teilzunehmen um die SV-Meinung zu kennen sie zu unterstuumltzen und im Konfliktfall zwischen der SV und der Schulleitung zu vermittelnDie Verbindungslehrerin und oder der Verbindungslehrer sollen die SV-Interes-sen gegenuumlber der Schulleitung und der Lehrerschaft vertreten Sie oder er hat dabei eine beratende Funktion

      Die Verbindungslehrkraft dient jeder einzelnen Schuumllerin und jedem einzelnen Schuumller als Ansprechperson bei Problemen Mit der neuen Schulkonferenzrege-lung ist sie (automatisch) Mitglied der Schulkonferenz mit Rede- und Antrags-recht (ohne Stimmrecht)

      Welche Funktionen und Aufgaben hat eine Verbindungslehrkraft

      sect

      93

      SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

      Verkauf von Waren

      Die SV einer Schule moumlchte in den Pausen Schokoladenriegel und Cola verkau-

      fen um die SV-Kasse aufzubessern

      Darf sie das

      Es gab fruumlher einmal tatsaumlchlich einen Erlass der es verbot in der Schule Suumlszlig-waren aller Art oder Getraumlnke mit einem hohen Gehalt an Suumlszligungsmitteln zu verkaufen Der ist aber schon seit 2003 auszliger Kraft gesetzt - wer also noch etwas anderes behauptet der hat geschlafen

      Grundsaumltzlich ist der Verkauf von Waren in der Schule und auf Schulveranstal-tungen allerdings verboten Wenn es im schulischen Interesse ist dann kann die Schulkonferenz gluumlcklicherweise Ausnahmen zulassen Beantragt also in diesem Gremium einfach fuumlr die SV einen entsprechenden Beschluss zu fassen und eu-rem Vorhaben steht nichts mehr im Wege

      sect94

      SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungenrdquo)

      SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

      Verlassen des Schulgelaumlndes

      Das Problem ist dass Freistunden meist innerhalb der Schulzeit liegen Das be-deutet dass du uumlber die Schule (genauer die Landesunfallkasse) versichert bist Verlaumlsst du das Schulgelaumlnde allerdings verlierst du diesen VersicherungsschutzWenn dir also etwas passiert kann die Schule dafuumlr nicht haften Deshalb hat die Schule gegenuumlber Minderjaumlhrigen eine Aufsichtspflicht Mit Eintritt in die Ober-stufe darfst Du das Schulgelaumlnde verlassen da du die Schule freiwillig besuchst Dann ist es auch egal ob du noch minderjaumlhrig bist

      Andere Regelungen kann die Schulkonferenz treffen So gibt es die Moumlglichkeit dass die Eltern minderjaumlhriger Schuumllerinnen und Schuumller schriftlich bestaumltigen dass ihnen bewusst ist dass die Aufsichtspflicht der Lehrkraumlfte an der Schulgren-ze endet und Schuumllerinnen und Schuumller bei solcherlei bdquoAusfluumlgenrdquo dadurch nicht mehr uumlber die Unfallkasse des Landes sondern nur noch privat versichert sind

      Dieses Recht muss die Schulkonferenz aber erst einraumlumen es sollte in der Schulordnung festgehalten werden

      Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

      Neulich haben Freunde und ich Aumlrger bekommen weil wir in der Freistunde zum Baumlcker gegangen sind um uns etwas zum Essen zu kaufen Die Baumlckerei liegt aber nur auf der anderen Straszligenseite die allerdings nicht mehr zum Schulgelaumlnde gehoumlrt

      Darf man in Freistunden das Schulgelaumlnde verlassen

      sect

      95

      Erlass bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom 19 Mai 2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

      SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

      Leitfaden zum Nachschlagen bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom Maumlrz 2008

      httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschuerenBildungLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

      Wandertage - Anzahl

      Seit zwei Jahren haben wir keinen Wandertag mehr gemacht dabei wuumlr-

      den wir uns so gern das neue Museum fuumlr Technik ansehen Unsere Lehrerin ist

      aber der Meinung dass wir noch eine ganze Menge lernen muumlssen und deshalb

      keine Zeit dafuumlr bleibt

      Haben wir ein Recht auf Wandertage

      Nein Ein Recht auf Wandertage hat keine Schuumllerin und kein Schuumller aller-dings sollten fruumlher pro Schuljahr jaumlhrlich fuumlnf Wandertage durchgefuumlhrt wer-den wenn sie im Zusammenhang mit dem Unterrichtsthema stehen Diese Rege-lung ist zwar aufgehoben aber verweisen kann man in Debatten mit Lehrkraumlften darauf Als sinnvoll erachtet der jetzt guumlltige Erlass das Lernen am anderen Ort in jedem Fall auch

      Der Besuch eines technischen Museums ist zB sinnvoll wenn man sich in Physik mit dem Aufbau eines Motors beschaumlftigt

      Wandertage sind aber keine touristischen Reisen Urlaub auf Mallorca ist also nicht drin

      Also uumlberzeugt eure Lehrkraft dass Unterricht auszligerhalb der Schule lustig und sinnvoll sein kann

      sect96

      SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

      Werbung Sponsoring und Schenkungen

      Generell hat der Schultraumlger dafuumlr zu sorgen dass der Schule noumltige Dinge wie ein DVD-Player zur Verfuumlgung stehen Allerdings ist es zulaumlssig wenn Firmen oder auch Eltern der Schule Anschaffungen spenden damit die Schuumllerinnen und Schuumller die Moumlglichkeit haben zB einen Lehrfilm in Biologie zu sehen (Schenkung)

      Dabei darf auch der Name der Firma oder der Eltern veroumlffentlicht werden wenn diese etwas spenden Dieser Werbeeffekt durch die Schule muss aber deut-lich hinter den schulischen Nutzen zuruumlcktreten Auszligerdem muss das Ganze mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sein so duumlrfen bei-spielsweise Parteien nicht genannt werden

      Wir brauchen einen DVD-Player da unser alter kaputt ist und wir keine Bio-Lehrfilme sehen koumlnnen Der Schulleiter sagt dafuumlr gaumlbe es kein Geld Schuumller haben im Geschaumlft gefragt ob sie der Schule einen schenken Der Schulleiter sagt dies sei nicht erlaubt

      Stimmt das

      sect

      97

      SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruchrdquo)

      Widerspruch gegen Noten

      Eine Schuumllerin hat im Zeugnis eine 5 in Englisch bekommen bezweifelt aber

      dass die Lehrerin sie richtig benotet hat weil die letzten zwei Arbeiten eine 3

      waren und sie muumlndlich auch nicht so schlecht ist

      Was kann sie machen

      Zunaumlchst einmal bietet sich immer an mit der betreffenden Lehrkraft daruumlber zu sprechen wie die Note zustande gekommen ist Wenn dies allerdings nicht hilft dann kann sich jede Schuumllerin und jeder Schuumller bei der Schulleitung beschweren

      Wenn die 5 aber zu einer Nichtversetzung fuumlhrt oder Auswirkungen auf den an-gestrebten Schulabschluss hat kann formeller Widerspruch eingelegt werden uumlber den die Schule entscheidet

      Dazu solltest du dich zunaumlchst an deine Schulleitung wenden Am besten erfolgt dies schriftlich Wenn der Widerspruch abgelehnt wird kannst du dann eine Kla-ge bei dem zustaumlndigen Gericht einlegen Die Kosten fuumlr das Verfahren traumlgt das Land

      sect98

      SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

      Zeugnis - Ausgabeverweigerung

      Nein denn unabhaumlngig von anderweitigen Verpflichtungen gegenuumlber der Schule haben Schuumllerinnen und Schuumller am Ende des Schuljahres in jedem Fall immer Anspruch auf ein Zeugnis

      Ein Schuumller hat am Ende des Schuljahres die Schulbuumlcher nicht abgegeben Der Klassenlehrer haumlndigt ihm daraufhin kein Zeugnis aus und sagt das koumlnne er sich abholen wenn er seine Schulbuumlcher zuruumlckgegeben haumltte

      Ist das rechtens

      sect

      99

      SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

      bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

      ry=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

      Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung

      In einem Zeugnis taucht ploumltzlich der Kommentar des Schulleiters auf der den

      Leistungsabfall der Schuumllerin kritisiert

      Kann das sein

      Grundsaumltzlich obliegt die Bewertung der Leistungen der Schuumllerinnen und Schuuml-ler der Beurteilung durch die Lehrkraumlfte Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Ausuumlbung ihrer bzw seiner paumldagogischen Verantwortung korrigierend eingreifen

      sect100

      Hierfuumlr gibt es leider keine entsprechenden Rechte Logisch ist jedoch dass du puumlnktlich beim Schulbus warst und damit deine Puumlnktlichkeit

      eingehalten hast

      Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen

      Nein Es ist eindeutig entschuldigtes Fehlen Wenn es beweisbar ist dass der Schulbus fuumlr deine Verspaumltung verantwortlich ist dann kannst du ja nichts dafuumlr

      Glaubt dir deine Lehrerin oder dein Lehrer nicht empfiehl ihr oder ihm doch sich beim Busunternehmen zu erkundigen

      Wenn du jedoch den Bus verpasst hast der puumlnktlich fuhr dann bist du unent-schuldigt fehlend

      Mein Schulbus ist wegen eisglatter Straszligen neulich eine halbe Stunde zu spaumlt in der Schule angekommen Deshalb kam ich zu spaumlt zum Unterricht und wurde dafuumlr eingetragen weil mein Lehrer mir nicht geglaubt hatDarf ich als unentschuldigt eingetragen werden wenn mein Schulbus Verspauml-tung hat

      sect

      101FUN FACT

      Dass die Muumlhlen der Buumlrokratie langsam mah-len ist fuumlr erfahrene LSV-Mitglieder schon laumlngst

      keine Neuigkeit mehr Dass sich das Schulrecht aber tatsaumlchlich so langsam an die Realitaumlt anpasst haumltten auch wir

      nicht gedacht

      -- ZITAT --

      Erlass des Ministeriums fuumlr Bildung und Kultur vom 3 Juni 2010 - III 321

      Der Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinldquo vom 21 Februar 1995 (NBl MFWKMFBWS Schl-H S 200) wird wie folgt

      geaumlndert

      []

      b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Worte bdquonach Artikel 21 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reichldquo ersetzt durch

      die Worte bdquonach Artikel 5 Abs 5 des Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhlldquo

      -- ZITAT ENDE --

      II

      Index

      AAbitur 2 51

      Siehe auch SchulabschlussAbschluss

      Siehe SchulabschlussAbwahl von Personen 3 4AG

      Siehe ArbeitsgemeinschaftAkte

      Siehe SchuumllerakteAlkohol 58Allerheiligen 14Arbeit

      Siehe KlassenarbeitArbeitsgemeinschaft 39 68 69Arzt

      Siehe Schularzt Siehe auch Schulpsychologischer Dienst

      Attest 26Aufsicht 9 52Ausflug

      Siehe SchulausflugAuskunft 16Ausschluss 35 52 82Aussperren

      Siehe Ausschluss

      BBaseball-Caps 10Befreiung

      Siehe Freistellung vom UnterrichtBeratungslehrer 84Berichterstattungsfreiheit

      Siehe PressefreiheitBeschwerde 11 56Bestrafung

      Siehe StrafarbeitBetriebserkundung 35Betriebspraktikum

      Siehe PraktikumBetrug

      Siehe TaumluschungsversuchBildungsministerium 56 79 82Bus

      Siehe SchulbusBuszlig- und Bettag 14

      CCaps

      Siehe Baseball-Caps

      DDatenschutz 15 16 17 18 19 78Delegierte

      Siehe entsprechende Konferenz-bezeichnung

      Disziplinarmaszlignahme

      Siehe OrdnungsmaszlignahmeDuzen 20

      EEinfluss 48Einspruchsrecht 77Eltern

      Aufsicht 69 94Datenschutz 16 78Hitze- und Schneefrei 63Nachsitzen 49Religionsunterricht 61

      IIISchulbus 13Schwaumlnzen 25Streitigkeiten 84

      Erziehungskonflikt 64 85Erziehungsmaszlignahme 81

      FFachkonferenz 24 50 67Fachtag 35Fehlen

      Siehe FernbleibenFehlkurse 51Feier 32Feiertag 14Fernbleiben 7 25 26 49 63 70 100Freistellung vom Unterricht 12 87

      Fehlstunden 26Klassensprecher 37Religioumlser Grund 14Schuumllervertreter 37 38

      Freistunde 94Fremdenfeindlichkeit 28Fronleichnam 14Fuumlrsorgepflicht 30

      GGanztagsschule 77Gefaumlhrdung 63Gemeinde 47Gewalt 64 82Glauben

      Siehe Religion

      HHausaufgaben 29 35 49 64 77Hausordnung 77 85Hitzefrei 30

      IInformationspflicht 31 32

      Intoleranz 28

      KKaugummi 33Klassenarbeit 46 50 59 70

      Siehe auch TaumluschungsversuchAnzahl pro Schuljahr 5Anzahl pro Tag 8Entscheidungsfreiheit der Schule 77Genehmigung bei schlechtem Ergeb-nis 89Inhalt 6Koordination 35Legasthenie 42Nachschreiben 7Note 50Versaumlumen 25

      Klassenarbeiten 35 77 85Klassenbuch 6 15 33Klassenelternbeirat 35 89Klassengroumlszlige 34Klassenkonferenz 35 42 82Klassensprecher 4 36 37 72 89Klassensprecherkonferenz

      Siehe KlassensprecherversammlungKlassensprecherversammlung 37 72Klassenteiler 34Klausur

      Siehe KlassenarbeitKlingelzeichen 23 54Konflikt 56Konfliktlotsen

      Siehe StreitschlichterKopfbedeckung 10Kostenbeitrag

      Siehe Kosten der LernmittelKosten der Lernmittel 47Kreisschulamt 39Kreisschuumllersprecher 38 87

      IV

      Kreisschuumllervertretung 38 87Kriegspropaganda 28Kritik

      Siehe BeschwerdeKSV

      Siehe KreisschuumllervertretungKultusministerkonferenz 88

      LLandespressegesetz 74Landesschuumllerparlament 21 40Landesschuumllersprecher 87Landesschuumllervertretung 11 21 32 40

      56 79 81 84Laumluten 23Legasthenie 42 44Lehrerkonferenz 67Lehrkraft

      Abwahl 3Lehrmittel

      Siehe LernmittelLehrplan 24 29 31 55 80

      Inhalt 45 80Klassenarbeiten 5 6Praktika 55

      Leistungen

      Siehe NoteLeistungsnachweis

      Klassenarbeit Siehe KlassenarbeitTest (Teil der muumlndlichen Leistung) Siehe Test

      Leistungsstand 46 50

      Siehe auch NoteLektuumlre 47Lernen am anderen Ort 95Lernmittel 47Lernplan 35 42Lernverhalten 35

      Lese-Rechtschreib-Schwaumlche

      Siehe LegasthenieLRS

      Siehe LegasthenieLSV

      Siehe Landesschuumllervertretung

      MMama

      Siehe ElternMeinungsaumluszligerung 76Meinungsfreiheit 48Missbilligung 64 82 85

      Siehe auch VerweisMusterstatut 4

      Siehe StatutMutter

      Siehe ElternMuumltzen 10

      NNachsitzen 49Nachteilsausgleich 42Neutralitaumlt 48Note 8 16 18 22 44 50 85 97

      Siehe auch Abitur Siehe auch Leistungsstand

      Siehe auch ZeugnisNotenschutz 43 44

      OOAPVO

      Siehe Oberstufen- und Abiturpruuml-fungsverordnung

      Oberstufe 51

      Siehe auch Oberstufen- und Abitur-pruumlfungsverordnung

      Oberstufen- und Abiturpruumlfungsverord-

      nung 2

      VOpferfest 60Ordnungsmaszlignahme 52 64 70Ozon 53

      PPapa

      Siehe ElternPartei 48

      parteipolitische Neutralitaumlt 48Parteiwerbung 96

      Pause 23 54Pausen 54Persoumlnlichkeitsrechte 75Philosophie 61politische Gruppierung 48Praktikum 35 55Praxistag 35Pressefreiheit 76Presserecht 76Probleme 56 78Profil 34 57Pruumlfung

      5 Abiturpruumlfungsfach 2P5 2

      RRassismus

      Siehe FremdenfeindlichkeitRauchen 58Rechtschreibreform 59Rechtsfragen 41Reformationstag 14Religion 60 61 64

      SSammlungen 79Samstagsschule 62 77Satzung 73Schenkungen 96

      Schulabschluss 24 50Schulakte

      Siehe SchuumllerakteSchularzt 65Schulaufsicht 75Schulaufsichtsbehoumlrde 79Schulausfall

      Siehe UnterrichtsausfallSchulausflug 35Schulbuumlcher 47 67Schulbus

      Notwendigkeit 13Verspaumltung 100

      Schulelternbeirat 62Schuumllerakte 16 33 78Schuumllergruppen

      Siehe ArbeitsgemeinschaftSchuumller Helfen Leben 79Schuumllerparlament

      Siehe KlassensprecherversammlungSchuumllersprecher 72 73Schuumllerstreik

      Siehe StreikSchuumllervertreter 24Schuumllervertretung 40 56 73 84 87 89Schuumllerzeitung 74 75 76

      Zensur 76Schulfeier 32Schulfete

      Siehe SchulfeierSchulgelaumlnde 94Schulkonferenz 23 29 47 54 55 57

      62 77 79 82 90 91 92 93 94Schulleiter 3 30 32 36 37 47 50 54

      56 57 58 69 75 77 79 81 89 91

      92 96 97 99Schulleitung

      VI

      Siehe SchulleiterSchulname 77Schulordnung 77 94Schulpflicht 25Schulprogramm 29 57Schulpsychologischer Dienst 78Schultraumlger 47 58 96Schulveranstaltung 25 32Schulverhaumlltnis 70Schulweg 13 63Schummeln

      Siehe TaumluschungsversuchSchwaumlnzen

      Siehe FernbleibenSchweigepflicht 78Sexualkunde 80Siezen 20sozialer Haumlrtefall 47Sozialer Tag 79Sozialverhalten 35Speicherung von Daten

      Siehe DatenschutzSponsoring 96Sportunterricht 53SSV

      Siehe StadtschuumllervertretungStadt 47Stadtschuumllervertretung

      Siehe KreisschuumllervertretungStatut 4 72 73Strafarbeit 81 82 83Streik 70Streitschlichter 84Stundenende 23Suchtmittel 58SV 4 32 37 39 56 72 73 87 89 91

      92 93

      Statut 4

      TTaschenrechner 47Taumluschungsversuch 85Tests 86

      Anzahl pro Schuljahr 86Anzahl pro Tag 8Note 50

      UUnterricht in anderer Form 79Unterrichtsausfall 63

      Aufsicht 9Hitzefrei 63Schneefrei 9

      Unterrichtsausschluss

      Siehe AusschlussUnterrichtsbefreiung

      Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsformen 27Unterrichtsfreistellung

      Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsgestaltung 29 88Unterrichtsinhalte 88 89Unterrichtsplanung 31 88Unterrichtsthemen 29Unterstuumltzung 56Unterstuumltzung der SV 32Untersuchung

      aumlrztliche 65

      VVater

      Siehe ElternVeranstaltungen 39 91Verbindungslehrer 40 43 50 56 84Verfahrensfehler 35Verkauf 75 79 91 93Verlassen des Schulgelaumlndes 94

      VIIVersetzung 35 50 97Versetzungskonferenz 35Vertrauenslehrer 50Verwaltungsakt 50 64Verweis 35 64 82

      Siehe auch MissbilligungVeto

      Siehe Einspruchsrecht

      WWandertag 95

      Siehe auch SchulausflugWarenverkauf 93Werbung 96Wetter 63

      Widerspruch 50 97Wirtschaftspraktikum

      Siehe PraktikumWitterung 63

      ZZensur der Schuumllerzeitung 76Zeugnis 35 44 46 97 98 99Zeugniskonferenz 35Zuckerfest 60Zuspaumltkommen 100Zwang zur Teilnahme am Unterricht

      Siehe Schulpflicht

      VIII

      Notizen

      IXNotizen

      X

      Uumlber die Landesschuumllervertretung

      Uumlber die Struktur der Landesschuumllervertretung (LSV) erfahrt ihr etwas in dem entsprechenden Artikel auf S 40Hier moumlchten wir die Gelegenheit nutzen euch die Arbeit in der Landes-schuumllervertretung naumlher zu bringen und euch dazu motivieren selbst aktiv zu werden

      Jede Schule kann eine Schuumllerin oder einen Schuumller zum Landesschuumllerpar-lament (LSP) entsenden LSPs finden drei- bis viermal im Schuljahr statt und dauern meist zwei Tage das kann aber variieren Die Delegierten erhalten fuumlr ihre Reisekosten und den Aufenthalt volle Kostenerstattung aus dem Etat der LSVAuszligerdem kann jede Schule eine Schuumllerin oder einen Schuumller als stellver-tretende Delegierte oder stellvertretenden Delegierten waumlhlen Die stellver-tretenden Delegierten haben auch das Recht dazu an LSPs teilzunehmen Jedoch erhalten sie keine Kostenerstattung Eure oumlrtlichen SVen erstatten euch diesen Betrag aber oft zuruumlck eine entsprechende Quittung erhaltet ihr auf dem LSP Die Betraumlge liegen meist nicht hoch da wir haumlufig in Schulen tagen und so nur Kosten fuumlr die Verpflegung anfallen Manchmal finden LSPs auch in Jugendherbergen statt darauf weisen wir dann aber vorher hin sodass ihr das ggf mit eure Schulen absprechen koumlnntWenn ihr zum LSP kommen wollt dann ist neben einer vorherigen Anmel-dung im Buumlro der Landesschuumllervertretungen (Kontakt unter bdquoImpressumrdquo ein Anruf oder eine E-Mail genuumlgt hier) erforderlich dass ihr einen Delegier-tenmeldebogen ausfuumlllt und von eurer Schulleitung unterschreiben lasst Den muumlsstet ihr dann noch ins Buumlro faxen oder schicken Meldeboumlgen werden am Anfang eines Schuljahres an die Schulen geschickt wenn der bei euch nicht angekommen ist dann wendet euch an das Buumlro oder schaut auf unsere Home-page (wwwschuelervertretungde)

      Aber was genau erwartet euch nun auf dem LSPNeben vielen inhaltlichen und interessanten Diskussionen koumlnnt ihr hier selbst eure Forderungen stellen und somit das Programm der LSV selbst gestalten Wenn euch kein Thema auf der Seele brennt dann muumlsst ihr keinen Antrag stellen kommen solltet ihr dennoch Uns ist es nur wichtig dass moumlglichst viele Schulen vor Ort sind damit das LSP repraumlsentativ fuumlr die Schulen in Schleswig-Holstein arbeiten kann

      XIZu LSPs wird per E-Mail an die Schulen eingeladen In der Einladung findet ihr dann alles was ihr wissen muumlsst und auch eine vorlaumlufige Tagesordnung sodass ihr nicht vollkommen unvorbereitet in dieses Wochenende startet Neue LSP-Einladungen sind auch immer auf der Startseite der Homepage deutlich gemachtAuszligerdem werden auf den meisten LSPs Workshops angeboten die euch die Arbeit in der SV erleichtern sollen Diese befassen sich mit Projektmanage-ment Rhetorik Veranstaltungsideen und vielem mehr was euch hilftAuf dem ersten LSP jedes Schuljahres wird auch der Vorstand gewaumlhlt Fuumlr weiteres Engagement seid ihr hier genau richtig eine Arbeit die verdammt viel Spaszlig macht und bei der ihr echt etwas bewegen koumlnnt und vor allem viel fuumlr euch selbst mitnehmt

      Wir stehen euch gerne und immer fuumlr Fragen zur Verfuumlgung

      XII

      GEW - Die Bildungsgewerkschaft

      Eine Gesellschaft lebt von Menschen die sich engagieren und von Ideen die der Gesellschaft helfen menschlicher zu werden Sie braucht aktive Gruppen die sich an der Auseinandersetzung uumlber gesellschaftliche Probleme beteiligen und nach demokrati-schen Loumlsungen suchen Die Gewerkschaft Erziehung und Wissen-schaft (GEW) ist eine solche Organisation

      Sie vertritt die Interessen aller im Bildungsbereich arbeitenden Menschen - in Kindertageseinrichtungen Schulen Hochschulen Forschungsinstituten oder in der Weiterbildung

      Die GEW ndash das sind bundesweit ca 260000 Frauen und Maumlnner die in paumldagogi-schen Berufen arbeiten in Schleswig-Holstein uumlber 10000 Damit ist die GEW in Land und Bund die groumlszligte gewerkschaftliche Interessenvertretung

      Die GEW tritt ein fuumlr ein finanziell gut ausgestattetes starkes oumlffentliches Bil-dungswesen weil Bildung ein Menschenrecht ist Die GEW kaumlmpft fuumlr gute Ar-beitsbedingungen ihrer Mitglieder Sie setzt sich aber auch ein fuumlr eine zukunfts-orientierte Bildungspolitik beitragsfreier Besuch der KiTa bdquoEine Schule fuumlr alleldquo mehr Ganztagschulen kleinere Klassen mehr Schulsozialarbeit Inklusion beitragsfreie Universitaumlt ndash das sind wesentliche Forderungen der GEW

      Die GEW ist eine professionell organisierte Interessenvertretung die ihren Mit-gliedern Schutz Beratung Information Wissen und Fortbildung zukommen laumlsst

      Die GEW scheut auch nicht vor Auseinandersetzung mit der Politik zuruumlck Sie argumentiert verhandelt protestiert demonstriert und sie ruft ihre Mitglieder in letzter Konsequenz auch zum Streik auf wenn es darum geht sich gegen die Ver-schlechterung der Arbeitsbedingungen zu wehren

      Wenn ihr spaumlter studiert Werdet Mitglied der GEW

      Mehr Informationen zur GEW sind der Homepage (wwwgew-shde bzw wwwgewde) zu entnehmen

      Matthias HeidnGEW Schleswig-HolsteinVorsitzender

      XIIIDanksagungen

      Diese Broschuumlre ist eine Neuauflage einer vorherigen Version die sich auf das Schulgesetz aus den 1990er Jahren bezog Ende des Jahres 2010 war die Broschuumlre fast komplett uumlberarbeitet und auf dem Stand vom Schulge-setz 2007 Anfang des Jahres 2011 wurde dann erneut ein neues Schulgesetz beschlossenSomit musste wieder uumlberpruumlft und zum Teil abgeaumlndert werden eine lang-wierige Aufgabe die nun abgeschlossen ist

      Unser Dank gilt allen Vorstandsgenerationen die seit 2007 unermuumldlich an einer Neuauflage arbeiten ein Aufzaumlhlen der Namen ist schon gar nicht mehr moumlglich

      Auszligerdem danken wir ganz besonders- Carsten Totzke dem Landesverbindungslehrer der Gymnasien der unsere Arbeit stets bestmoumlglich unterstuumltzt und auch zu Praxisfragen in dieser Bro-schuumlre Antworten parat hatte - Joumlrg Kruumlger dem Buumlroleiter der Landesschuumllervertretungen der die Kom-munikation nach auszligen sicherstellt und stets eine kompetente und engagierte Hilfe ist

      - Oliver Ahmed einem ehemaligen Landesschuumllersprecher der Beruflichen Schulen der sich als ein sehr findiger und fachkundiger Lektor zeigte

      Ein ganz besonderer Dank geht an dieser Stelle an Torben Stallbaum und Tim Wiegmann die lange im LaVo der Gymnasien taumltig waren Die beiden ha-ben unzaumlhlbare Stunden in das Recherchieren und Formulieren der einzelnen Artikel und an anschlieszligende nochmalige Pruumlfungen und das Layout inves-tiert Damit haben die beiden eine Neuauflage von bdquoNutze dein Rechtldquo uumlber-haupt erst moumlglich gemacht Dadurch haben viele Schuumllerinnen und Schuumller in Schleswig-Holstein jetzt wieder die Moumlglichkeit sich uumlber ihre Rechte zu informieren

      Impressum

      Die Broschuumlre bdquoNutze dein Rechtldquo wurde von der Landesschuumllervertre-tung der Gymnasien in Schleswig-Holstein erstellt

      Fuumlr die Sachunterstuumltzung mit Papier danken wirder Firma Steinbeis Papier GmbH

      Fuumlr die finanzielle Unterstuumltzung danken wirder Stiftung Jugendarbeit in Schleswig-Holstein

      und dem GEW-Landesverband Schleswig-Holstein

      Das Buumlro der LandesschuumllervertretungenPreuszligerstraszlige 1-9

      24105 Kiel

      E-Mail infoschuelervertretungdeTelefon 0431 57 86 96Telefax 0431 57 86 98

      wwwschuelervertretungde

      Die Broschuumlre im Internet wwwnutze-dein-rechtde

      Das Weiterverteilen dieser Broschuumlre ist ausdruumlcklich erwuumlnscht

      Folgende Broschuumlren moumlchten wir euch noch besonders ans Herz legen(ihr findet sie auf unserer Homepage)

      - bdquoSo gehtlsquosldquo - Das Handbuch fuumlr Schuumllervertretungen in Schleswig-Holstein

      - bdquoGeistesblitzldquo - bdquoIch weiszlig was was Du nicht weiszligtldquo

      - bdquoDer Weg ist das Zielldquo - Schulprogramm

      • Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach
      • Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers
      • Abwahl einer Lehrkraft
      • Arbeiten - Anzahl
      • Arbeiten - Inhalt
      • Arbeiten - Nachschreiben
      • Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag
      • Aufsicht bei Unterrichtsausfall
      • Baseball-Caps im Unterricht
      • Beschwerde uumlber eine Lehrkraft
      • Beurlaubung
      • Buskinder
      • Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht
      • Datenschutz I
      • Datenschutz II
      • Datenschutz III
      • Datenschutz IV
      • Datenspeicherung - Dauer
      • Duzen und Siezen
      • Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung
      • Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen
      • Ende der Schulstunde - Klingelzeichen
      • Fachkonferenz
      • Fehlen in der Schule
      • Fehlstunden
      • Formen des Unterrichts
      • Fremdenfeindlichkeit
      • Hausaufgaben - Viel zu viele
      • Hitzefrei
      • Informationspflicht der Lehrkraumlfte
      • Informationspflicht der Schulleitung
      • Klassenbuch
      • Klassengroumlszligen
      • Klassenkonferenz
      • Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten
      • Klassensprecherversammlung
      • Kreisschuumllervertretung (KSV)
      • Landesschuumllervertretung (LSV)
      • Legasthenie - Foumlrderung
      • Legasthenie - Note im Fach Deutsch
      • Lehrplaumlne - Inhalt
      • Leistungsstand - Auskunft
      • Lernmittel - Wer zahlt die
      • Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften
      • Nachsitzen
      • Notengebung - falsche Bewertung
      • Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung
      • Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren
      • Ozonbelastung und Sportunterricht
      • Pausen
      • Praktika
      • Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft
      • Profile
      • Rauchen in der Schule
      • Rechtschreibreform
      • Religionsgemeinschaften
      • Religionsunterricht - Teilnahme
      • Samstagsschule
      • Schneefrei
      • Schriftliche Missbilligung
      • Schularzt - Teilnahmepflicht
      • Schulaufsicht
      • Schulbuumlcher - Neuanschaffung
      • Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung
      • Schuumllergruppen - Zulassung
      • Schuumllerstreik
      • Schuumllervertretung - Etat
      • Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher
      • Schuumllervertretung - Statut
      • Schuumllerzeitung - Gruumlndung
      • Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule
      • Schuumllerzeitung - Zensur
      • Schulkonferenz
      • Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht
      • Schulsammlungen und Sozialer Tag
      • Sexualkunde
      • Strafarbeiten - Alle werden bestraft
      • Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen
      • Strafarbeiten - Beweise
      • Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern
      • Taumluschungsversuch
      • Tests - unangekuumlndigt
      • Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV
      • Unterricht selbst gestalten
      • Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts
      • Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende
      • Veranstaltungen organisieren
      • Verbindungslehrkraumlfte
      • Verkauf von Waren
      • Verlassen des Schulgelaumlndes
      • Wandertage - Anzahl
      • Werbung Sponsoring und Schenkungen
      • Widerspruch gegen Noten
      • Zeugnis - Ausgabeverweigerung
      • Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung
      • Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen
      • Index
      • Notizen
      • Uumlber die Landesschuumllervertretung
      • GEW - Die Bildungsgewerkschaft
      • Danksagungen

        Gruszligwort Lukas Johnsen (Landesschuumllersprecher)

        Habt ihr auch so Lehrerinnen und Lehrer die immer auf ihrem Recht behar-ren einfach weil sie meinen dass sie uumlber einem selbst stehen Waumlre es nicht cool in dem Moment selbst etwas in der Hand zu haben Mal abgesehen von dem in meinen Augen ziemlich uumlberdimensionierten recht schwer verstaumlnd-lichen und meistens in einer solchen Situation unerreichbar weit entfernten SchulgesetzGenau das habt ihr nun vor euch Dieses kleine Handbuch enthaumllt fast alle Rahmenbedingungen in puncto Rechte Freiheiten und Pflichten im Raum Schule Natuumlrlich loumlst es nicht jede Situation die im Schulalltag entstehen kann aber es schafft eine Diskussionsgrundlage etwas worauf ihr euch bezie-hen koumlnnt um zu zeigen dass auch ihr wisst was Sache ist Das kann durchaus nuumltzlich sein und ihr werdet erstaunt sein wie viele Fakten und Ideen hier gesammelt sind

        Diese Broschuumlre ist DAS Groszligprojekt der Landesschuumllervertretung (LSV) ndash lange und hart ist daran gearbeitet und gefeilt worden Fakten wurden nach-geschlagen diskutiert hinzugefuumlgt oder geaumlndert Damit ihr nicht die einzel-nen Paragrafen des Schulgesetzes durcharbeiten muumlsst haben wir euch das abgenommenPraktisch soll es sein und oft genutzt werden denn bdquoNutze Dein Rechtldquo ist ein Werkzeug welches euch ab jetzt bei Interesse oder in der Not zur Verfuumlgung stehtEs ist von den verschiedenen Vorstandsgenerationen immer wieder aktuali-siert und verbessert worden somit ist es also ein riesen Stuumlck Arbeit und auch wir freuen uns dass es nun vorerst vollendet ist und wir euch dieses Werkzeug fuumlr den Umgang mit generellen Fragen und Konfliktsituationen praumlsentieren koumlnnen Doch lest selbst

        Gruszligwort Anke Erdmann (Bildungsausschussvorsitzende)

        Meine Schulzeit liegt mehr als zwanzig Jahre zuruumlck Aber wie es sich an-fuumlhlte als Jugendliche zwischen vielen Erwachsenen in Schul- und Fachkon-ferenzen zu sitzen das weiszlig ich noch sehr gut Was ist unser Recht Worauf koumlnnen wir Einfluss nehmen Was kann eine Schule selbst regeln was sind die gesetzlichen Leitplanken Bei all diesen Fragen hatten wir den Eindruck dass Schulleiter und Lehrkraumlfte uns immer einen Tick voraus waren Uns fehlten damals Informationen und Vernetzung unter den Schuumllervertre-tungen - staumlndig hatte irgendwer die olle Telefonliste verschlammt Internet eMails Handys Facebook und Co ndash das alles gab es noch nicht

        Heute zwanzig Jahre spaumlter ist die Landesschuumllervertretung erstens super vernetzt und zweitens bestens informiert In den Haumlnden haltet Ihr einen wei-teren Baustein bdquoNutze Dein Rechtldquo ist eine von Schuumllerinnen und Schuumllern kommentierte Version des Schulgesetzes damit Ihr Euch nicht alle muumlhsam in den Paragrafen-Dschungel einarbeiten muumlsst Mit dieser Broschuumlre in der Hand habt Ihr wichtige Basics um Euch in Eurer Schule einzubringen und Eure Rechte zu nutzen

        Denn heute gilt wie fruumlher Macht die Schule zu Eurer Sache Demokratie und Mitbestimmung ist weder eine Haumlngematte noch ein Wunschkonzert Meist ist es ziemlich anstrengend Dinge anzuschieben fuumlr viele Ideen findet man nicht auf Anhieb eine Mehrheit ndash und da ist es kein Unterschied ob man in der Schulkonferenz oder im Bildungsausschuss des Landtages sitzt

        Hinweise zur Nutzung

        Die Themen sind durch aussagekraumlftige Uumlberschriften gekennzeichnet Zu-saumltzlich koumlnnt ihr Stichworte im Register am Ende der Broschuumlre nachschla-gen in dem viele Schluumlsselbegriffe mit den entsprechenden Seitenverweisen aufgelistet sind

        Fuumlr die meisten Themen haben wir eine konkrete Situation aus dem Schulall-tag vorgestellt Daraus entwickeln sich dann direkt Fragen die beantwortet werden Unter jedem Artikel findet ihr die Gesetze die uns als Quelle fuumlr die Antwort dienten

        Dazu ist jedoch anzumerken dass Gesetze und Verordnungen zum einen abs-trakt formuliert sind und daruumlber hinaus die sog Kann- und Sollvorschriften unterschiedliche Ermessensspielraumlume ermoumlglichenDies ist in der Praxis von Vorteil da so auf die individuellen Beduumlrfnisse von Schuumllerinnen und Schuumllern und die dadurch unterschiedlichen Fallkonstellati-onen besser eingegangen werden kann Gleichwohl ist es im jeweiligen Einzelfall sinnvoll und ggf auch geboten di-rekt in der angegebenen Quelle nachzuschauen

        In der digitalen Version der Broschuumlre koumlnnt ihr Links und Querverweise zwi-schen den Artikeln anklicken und landet damit direkt bei der gesuchten Quelle Diese Version koumlnnt ihr uumlber die untenstehende Homepage der LSV herunter-laden und verwenden Natuumlrlich duumlrft ihr sie auch gerne weiterverteilen

        Hinweis zur Nutzung weiblicher und maumlnnlicher grammatikalischer FormenUumlberschriften Rechtsauslegungen und Referenzen sind gleichermaszligen neben-einander in der weiblichen und maumlnnlichen grammatikalischen Form gehalten Im allgemeinen Sprachgebrauch gebildete Begriffe wurden dabei in dieser Form belassen (beispielsweise bdquoSchuumllervertretungrdquo)Aus Gruumlnden des Layouts haben wir auf diesen Ansatz in den konkreten Situ-ationen aus dem Schulalltag verzichtet In diesen wird je nach Artikel in al-ternierenden Wechseln je eine grammatikalische Form verwendet Wenn dem einmal nicht so sein sollte so war dies ein Versehen bzw ZufallWir moumlchten kein Geschlecht bevorzugen oder diskriminieren

        Das Kopieren und Weiterverbreiten der Broschuumlre ist aus-druumlcklich erwuumlnscht

        Gerne duumlrft ihr aus ihr zitieren wenn ihr auf die Quelle verweist

        Die Broschuumlre im Internet unter wwwnutze-dein-rechtde

        Die LSV im Internet unter wwwschuelervertretungde

        Inhalt

        Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach 2

        Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers 4

        Abwahl einer Lehrkraft3

        Arbeiten - Anzahl 5

        Arbeiten - Inhalt 6

        Arbeiten - Nachschreiben 7

        Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag 8

        Aufsicht bei Unterrichtsausfall 9

        Baseball-Caps im Unterricht 10

        Beschwerde uumlber eine Lehrkraft 11

        Beurlaubung 12

        Buskinder 13

        Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht 14

        Datenschutz I 15

        Datenschutz II 16

        Datenschutz III 17

        Datenschutz IV 18

        Datenspeicherung - Dauer 19

        Duzen und Siezen 20

        Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung 21

        Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen 22

        Ende der Schulstunde - Klingelzeichen 23

        Fachkonferenz 24

        Fehlen in der Schule 25

        Fehlstunden 26

        Formen des Unterrichts 27

        Fremdenfeindlichkeit 28

        Hausaufgaben - Viel zu viele 29

        Hitzefrei 30

        Informationspflicht der Lehrkraumlfte 31

        Informationspflicht der Schulleitung 32

        Klassenbuch 33

        Klassengroumlszligen 34

        Klassenkonferenz 35

        Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten 36

        Klassensprecherversammlung 37

        Kreisschuumllervertretung (KSV) 38

        Landesschuumllervertretung (LSV) 40

        Legasthenie - Foumlrderung 42

        Legasthenie - Note im Fach Deutsch 44

        Lehrplaumlne - Inhalt 45

        Leistungsstand - Auskunft 46

        Lernmittel - Wer zahlt die 47

        Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften 48

        Nachsitzen 49

        Notengebung - falsche Bewertung 50

        Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung 51

        Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren 52

        Ozonbelastung und Sportunterricht 53

        Pausen 54

        Praktika 55

        Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft 56

        Profile 57

        Rauchen in der Schule 58

        Rechtschreibreform 59

        Religionsgemeinschaften 60

        Religionsunterricht - Teilnahme 61

        Samstagsschule 62

        Schneefrei 63

        Schriftliche Missbilligung 64

        Schularzt - Teilnahmepflicht 65

        Schulaufsicht 66

        Schulbuumlcher - Neuanschaffung 67

        Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung 68

        Schuumllergruppen - Zulassung 69

        Schuumllerstreik 70

        Schuumllervertretung - Etat 71

        Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher 72

        Schuumllervertretung - Statut 73

        Schuumllerzeitung - Gruumlndung 74

        Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule 75

        Schuumllerzeitung - Zensur 76

        Schulkonferenz 77

        Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht 78

        Schulsammlungen und Sozialer Tag 79

        Sexualkunde 80

        Strafarbeiten - Alle werden bestraft 81

        Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen 82

        Strafarbeiten - Beweise 83

        Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern 84

        Taumluschungsversuch 85

        Tests - unangekuumlndigt 86

        Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV 87

        Unterricht selbst gestalten 88

        Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts 89

        Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende 90

        Veranstaltungen organisieren 91

        Verbindungslehrkraumlfte 92

        Verkauf von Waren 93

        Verlassen des Schulgelaumlndes 94

        Wandertage - Anzahl 95

        Werbung Sponsoring und Schenkungen 96

        Widerspruch gegen Noten 97

        Zeugnis - Ausgabeverweigerung 98

        Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung 99

        Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen 100

        Index II

        Notizen VIII

        Uumlber die Landesschuumllervertretung X

        GEW - Die Bildungsgewerkschaft XII

        Danksagungen XIII

        sect2

        bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 8 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

        httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

        Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach

        Ja auf jeden Fall Du kannst deine Pruumlfungsfaumlcher im Rahmen der in der Abi-turpruumlfungsverordnung gesetzten Vorgaben frei waumlhlen und musst dir dabei von deiner Schule keinerlei Vorgaben machen lassen Wenn deine Wahl mit der Ober-stufen- und Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO) im Einklang steht dann muss die Schule sie akzeptieren und kann sie nicht mit dem Verweis auf Mehrarbeit ablehnen

        Das gilt nicht nur fuumlr das fuumlnfte Pruumlfungsfach sondern auch fuumlr alle anderen Selbst wenn du beispielsweise die oder der Einzige im gesamten Jahrgang bist die oder der eine schriftliche Pruumlfung in Geschichte schreiben moumlchte kannst du darauf einen Anspruch geltend machen

        Ein Schuumller moumlchte als fuumlnfte Abiturpruumlfung eine zusaumltzliche Pruumlfung im Fach Erdkunde ablegen Der Lehrer lehnt dies aber ab da sein Aufwand fuumlr einzelne Schuumller eine Abiturpruumlfung zu entwerfen zu groszlig seiDarf der Schuumller sich trotzdem in Erdkunde pruumlfen lassen

        sect

        3

        Das Schulrecht sieht fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller keine entsprechenden Rechte vor

        Abwahl einer Lehrkraft

        Eine Schuumllerin moumlchte einige Lehrerinnen abwaumlhlen mit denen sie Probleme

        hat Es wird ihr jedoch erklaumlrt dies sei so nicht moumlglich

        Stimmt das

        Normalerweise haben Schuumllerinnen und Schuumller leider keine Wahlmoumlglichkeit zwischen Lehrkraumlften

        In Einzelfaumlllen kann ein Gespraumlch mit der Schulleitung rechtzeitig vor Schuljah-resbeginn aber zu Erfolg fuumlhren

        Wenn eure Lehrkraft einfach schlechten Unterricht macht so beschwert euch mit Hilfe eurer Klassensprecherin oder eures Klassensprechers oder der SV bei der Schulleitung

        Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die Verantwortung fuumlr guten Unter-richt und dafuumlr dass die Lehrkraumlfte sich an die Regeln halten

        sect4

        SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo) Abs 2 und 3

        Musterstatut fuumlr Schuumllervertretungen vom 1 April 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

        ZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreterMusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

        Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers

        Ihr koumlnnt eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher jederzeit abwaumlh-len denn jedes Gremium (das ist in diesem Fall die ganze Klasse) kann die Per-sonen abwaumlhlen die es gewaumlhlt hat Ihr koumlnnt also jederzeit mit einer Zwei-drittelmehrheit eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher abwaumlhlen wenn ihr merkt dass sie oder er doch nicht das umsetzt was ihr von ihr oder ihm erwartet

        Mit dem Verlassen der Klasse scheidet jede Klassensprecherin und jeder Klas-sensprecher automatisch aus ihrem Amt aus Das Amt muss dann neu besetzt werden

        Ihr koumlnnt in eurem SV-Statut auch eigene Pflichten und Aufgaben fuumlr die Klas-senvertreterinnen und Klassenvertreter festlegen Ein Beispiel hierfuumlr hat das Bildungsministerium in seinem Musterstatut veroumlffentlicht Euer Statut darf den Regeln des Schulgesetzes aber nicht widersprechen - die Abwahl einer Klas-sensprecherin oder eines Klassensprechers mit Zweidrittelmehrheit muss also immer moumlglich sein

        Wir haben Anfang des Jahres die Klassensprecher gewaumlhlt Zuerst wirkten sie vertrauenswuumlrdig doch nun haben wir bemerkt dass es ihnen nicht um unsere sondern nur um ihre persoumlnlichen Interessen gehtKoumlnnen wir Klassensprecherinnen oder Klassensprecher abwaumlhlen

        sect

        5

        Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I Stand 682010httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

        SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLeistungsnachweisePrimarSekI__blob=publicationFilepdf

        Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010

        httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__

        blob=publicationFilepdf

        Arbeiten - Anzahl

        Eine Schuumllerin interessiert sich fuumlr die Anzahl der Klassenarbeiten in verschie-

        denen Faumlchern

        Wo kann sie nachlesen wie viele Arbeiten sie schreiben muss

        In den Lehrplaumlnen wird aufgefuumlhrt wie viele Klassenarbeiten in jedem Fach mindestens geschrieben werden sollen Diese sind bei den jeweiligen Lehrkraumlf-ten einsehbar (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

        Fuumlr die Sekundarstufe I gibt es einen Erlass welcher die Mindestanzahl der Leistungsnachweise auffuumlhrt bdquoLeistungsnachweiserdquo koumlnnen dabei entweder Klassenarbeiten oder gleichwertige Leistungen wie Praumlsentationen oder Haus-arbeiten sein Der Erlass beschreibt auch wie haumlufig eure Lehrkraft Klassenar-beiten durch gleichwertige Leistungen ersetzen darf

        Fuumlr die Oberstufe gibt es einen aumlhnlichen Erlass Im ersten Jahr der Oberstufe muumlssen insgesamt 28 Leistungsnachweise erbracht werden davon mindestens 20 Klassenarbeiten Im zweiten Jahr sind es 28 Nachweise mit mindestens 17 Arbeiten im letzten Schuljahr 18 Nachweise mit mindestens 15 Arbeiten

        Die in den Lehrplaumlnen und in den Erlassen vorgeschriebene Anzahl an Leistungs-nachweisen ist grundsaumltzlich verbindlich und sollte also von den Lehrkraumlften we-der uumlber- noch unterschritten werden Eine Ausnahme kann das Nachschreiben von Klassenarbeiten bildenHierzu erfahrt ihr alles Weitere in dem Artikel bdquoArbeiten - Nachschreibenldquo auf S 7

        sect6

        Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

        LehrplanLehrplanhtml

        Arbeiten - Inhalt

        Nein Die Lehrkraft muss nachweisen koumlnnen dass die Thematik der Arbeit in den Stunden zuvor besprochen worden ist Dazu wird auch immer ein Klassen-buch oder ein Kursbuch gefuumlhrt worin stichwortartig beschrieben steht was in welcher Stunde behandelt worden ist Da das Ziel einer Arbeit aber auch ist Gelerntes auf neue Situationen anzuwenden (bdquoTransferwissenrdquo) muumlsst ihr euch mit Fragen abfinden die nicht direkt im Unterricht besprochen worden sind al-lerdings muss eine Chance bestehen dass ihr mit eurem Wissen die Moumlglichkeit habt diese Aufgabe zu loumlsen

        Jeder Lehrplan enthaumllt auch ganz am Ende einen Abschnitt bdquoLeistungen und ihre Bewertungrdquo welcher Richtlinien fuumlr die Erstellung und Beurteilung von Klassen-arbeiten im jeweiligen Fach enthaumllt (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

        Wir haben gestern eine Arbeit geschrieben die keiner konnte weil Aufgaben drangekommen sind von deren Loumlsung wir nie etwas gehoumlrt habenDarf der Lehrer im Unterricht nicht behandelte Fragen in der Arbeit stellen

        sect

        7

        Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

        SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

        Arbeiten - Nachschreiben

        Meine Lehrerin will mich erst nach den Ferien die versaumlumte Arbeit nach-

        schreiben lassen Bis dahin weiszlig ich doch gar nichts mehr uumlber das Thema

        In welchem Zeitraum muss eine Arbeit nachgeschrieben werden

        Hierzu gibt es keine schulgesetzliche Regelung Es versteht sich aber von selbst dass du die Arbeit innerhalb eines fuumlr dich zumutbaren Zeitraums nachschreiben koumlnnen solltest Das heiszligt aber auch dass du unter Umstaumlnden am Samstag in die Schule kommen musst oder an einem anderen fuumlr dich freien Tag an dem die Lehrerin aber in der Schule sind (zB wegen Dienstversammlung oder muumlnd-licher Abiturpruumlfung)

        In der Oberstufe gibt es uumlbrigens einige zusaumltzliche Regelungen zum Nach-schreiben Wenn du in einem bestimmten Fach nur eine einzige Klassenarbeit pro Halbjahr schreibst dann muss diese bei entschuldigtem Fehlen auf jeden Fall nachgeschrieben werden Schreibst du pro Halbjahr zwei oder mehr Klas-senarbeiten in diesem Fach dann hat deine Lehrkraft die Moumlglichkeit auf das Nachschreiben zu verzichten Darauf hast du aber keinen Anspruch

        sect8

        Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

        SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

        Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag

        Fuumlr die Unter- und Mittelstufe (Sekundarstufe I) gibt es hierfuumlr keine Regelung Die meisten Schulen legen aber Wert darauf dass maximal eine Klassenarbeit pro Tag geschrieben wirdDie Schulkonferenz entscheidet uumlber bdquoGrundsaumltze der Anwendung einheitlicher Maszligstaumlbe fuumlr die LeistungsbewertungrdquoWenn ihr als einen Grundsatz der einheitlichen Bewertung festlegen wollt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller nur eine Klassenarbeit pro Tag schreibt so koumlnnt ihr einen entsprechenden Antrag in der Schulkonferenz einbringen Alles Weitere dazu findet ihr unter bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

        Erst ab der Oberstufe (Sekundarstufe II) ist die Maximalzahl an Klassenarbeiten pro Tag per Erlass festgelegt Hier duumlrft ihr houmlchstens eine Klassenarbeit pro Tag und houmlchstens drei Klassenarbeiten pro Woche schreiben

        Tests von unter 20 Minuten zaumlhlen nicht als Klassenarbeit sondern sind nur eini-ge der zahlreichen Elemente die den muumlndlichen Teil eurer Note (die so genann-ten bdquoUnterrichtsbeitraumlgerdquo) ausmachen Deshalb ist die Anzahl der Tests pro Tag nicht beschraumlnkt und Tests zaumlhlen auch nicht fuumlr eure schriftliche Note

        In der abschlieszligenden Benotung im Zeugnis uumlberwiegt uumlbrigens der Anteil der muumlndlichen Note

        Unser Biolehrer plant zusaumltzlich zur geplanten zweistuumlndigen Mathearbeit einen Bio-Test dabei haben wir Mathe sogar direkt vor BioDie Woche ist doch sowieso schon voll mit Arbeiten

        Wie viele Arbeiten und Tests duumlrfen pro Tag geschrieben werden

        sect

        9

        SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

        Aufsicht bei Unterrichtsausfall

        Mathematik faumlllt heute in der Klasse 7c aus Alle freuen sich auf eine Frei-

        stunde und wollen in der naumlchsten Eisdiele ein Eis essen Die Lehrerin die als

        Aufsicht fuumlr diese Stunde eingeteilt ist verbietet das

        Darf sie das verbieten

        Minderjaumlhrige Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen waumlhrend der Unterrichtszeit beaufsichtigt werden damit ihnen nichts passiert Dies gilt auch waumlhrend Pau-sen uumlberall auf dem Schulgelaumlnde oder bei anderen Schulveranstaltungen und Ausfluumlgen

        Wenn jede Schuumllerin und jeder Schuumller das machen wuumlrde wozu sie oder er Lust hat dann wuumlrde es fuumlr die Lehrkraft ziemlich schwierig werden 20 Kinder im Auge zu behalten Von daher darf sie euch verbieten Eis essen zu gehenVielleicht koumlnnt ihr sie oder ihn ja uumlberreden mit der gesamten Klasse zur Eis-diele zu gehen

        sect10

        Gegebenenfalls Schul- oder Hausordnung eurer Schule

        Baseball-Caps im Unterricht

        Es gibt kein Gesetz das diesen Fall regelt Wenn in der Schul- und Hausordnung eine entsprechende Regelung getroffen wurde dann hat diese aber GuumlltigkeitGrundsaumltzlich ist es eine Form der Houmlflichkeit und des guten Umgangs mitein-ander im Unterricht auf Muumltzen oder Caps zu verzichten Auf jeden Fall ist es fuumlr niemanden hilfreich ausgerechnet wegen eines so unwichtigen Themas einen groumlszligeren Streit vom Zaun zu brechen

        Es heiszligt immer bdquoNimm deine Muumltze ab man traumlgt so was nicht im Unterrichtrdquo

        Duumlrfen wir in der Stunde Muumltzen oder Caps tragen

        sect

        11

        SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

        Beschwerde uumlber eine Lehrkraft

        Eine Schuumllerin die sich ihrer Rechte beraubt sieht moumlchte sich uumlber ihre Leh-

        rerin beschweren

        Ist das in der Schule uumlberhaupt moumlglich

        Ja Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat das Recht Kritik vorzutragen Dir muss die Gelegenheit eingeraumlumt werden deine Beschwerde zu aumluszligern Bei be-gruumlndeten Beschwerden muss Abhilfe geschaffen werden

        Konflikte sollten so direkt und unkompliziert wie moumlglich geloumlst werden Je grouml-szliger die von einer Seite aufgefahrenen Geschuumltze sind desto staumlrker verhaumlrten auch die Fronten und die friedliche Einigung ruumlckt in weite Ferne Sprich am besten zuerst mit den Klassensprechern oder der SV uumlber dein Anliegen Betrifft das Problem mit der Lehrkraft mehrere Schuumllerinnen und Schuumller dann bietet sich oft ein gemeinsames Gespraumlch anAls naumlchsten Schritt kannst du dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft wenden Diese nehmen zwar formal keine Beschwerden entgegen haben aber die Moumlglichkeit auf Augenhoumlhe mit der betroffenen Lehrkraft zu sprechen Einige Lehrkraumlfte lassen sich von anderen Lehrkraumlften eher kritisieren als von ihren Schuumllerinnen und Schuumllern

        Falls diese Versuche nicht fruchten stehen dir auch formale Beschwerdeins-trumente offen diese sind insbesondere bei illegalem Vorgehen der Lehrkraumlfte effektiv koumlnnen aber auch allgemein helfenEine Dienstaufsichtsbeschwerde uumlber eine Lehrkraft kannst du direkt beim fuumlr Bildung zustaumlndigen Ministerium (Schulaufsichtsbehoumlrde) oder auch bei deiner Schulleitung einreichen Sie kann formlos oder sogar muumlndlich erfolgen ist aber nur schriftlich und mit ausfuumlhrlicher Begruumlndung wirklich sinnvoll Beim genauen Verfahren helfen dir deine Verbindungslehrkraft und die Landesschuumllervertretung

        sect12

        SchulG 2011 sect 15 (bdquoBeurlaubungrdquo)

        Beurlaubung

        Ja Zwar kann jede Schuumllerin und jeder Schuumller waumlhrend des Schuljahres be-urlaubt werden aber sie oder er hat keinen rechtlichen Anspruch darauf (es sei denn es handelt sich beispielsweise um wichtige religioumlse Festtage)Wenn du also ohnehin gerade Probleme in Mathematik hast oder eine Arbeit geschrieben werden soll dann sieht es mit zusaumltzlichen bdquoFerienrdquo schlecht aus

        Grundsaumltzlich darf dich deine Schule auch nur aus bdquowichtigem Grundrdquo vom Schulbesuch beurlauben Viel haumlngt also von deiner Uumlberzeugungskraft gegen-uumlber der Lehrkraft ab

        Anders sieht die Sache aus wenn du als Schuumllervertreterin oder Schuumllerver-treter im Rahmen deines Amtes um Beurlaubung bittest Hier hast du gewisse gesetzliche Anspruumlche die du im entsprechenden Abschnitt dieser Broschuumlre er-fahren kannst (vergleiche hierzu bdquoUnterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SVldquo auf S 87)

        Uumlbrigens Beurlaubungen von bis zu drei Tagen musst du bei deiner Klassen-lehrerin oder deinem Klassenlehrer beantragen fuumlr Beurlaubungen von bis zu sechs Wochen ist deine Direktorin oder dein Direktor verantwortlich und uumlber alle Beurlaubungen laumlngerer Dauer entscheidet letztendlich das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft in Kiel Dieses wird jedoch von deiner Direktorin oder deinem Direktor informiert

        Ein Schuumller moumlchte an einem fuumlnftaumlgigen Schuumllerseminar in Bruumlssel teilneh-men um sich uumlber die EU zu informieren Da das Seminar waumlhrend der Schul-zeit stattfindet bittet er fuumlr diese Zeit vergeblich um Beurlaubung Darf der Klassenlehrer die Beurlaubung verweigern

        sect

        13

        SchulG 2011 sect 114 (bdquoSchuumllerbefoumlrderungrdquo)

        Buskinder

        Klar Wenn weder der Weg mit dem Fahrrad noch die Benutzung oumlffentlicher Verkehrsmittel als bdquozumutbarrdquo erscheint dann hast du Anspruch darauf einen Schulbus nutzen zu duumlrfen Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung ist entweder der Schultraumlger (also die Stadt Gemeinde) oder aber der Kreis in dem du wohnst oder in dem deine Schule steht

        Erkundige dich also nach der lokalen Regelung bei dir vor Ort und wende dich dann an die zustaumlndige Stelle um ihr die Notwendigkeit eines Schulbusses dar-zulegen Wenn dann ndash wie es bei dir der Fall ist ndash die Benutzung anderer Wege oder Verkehrsmittel als nicht zumutbar eingestuft wird dann ist sie verpflichtet fuumlr eine Schuumllerbefoumlrderung zu sorgen

        Beachten musst du aber noch dass der Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung deine Eltern oder dich (wenn du volljaumlhrig bist) in bdquoangemessenemrdquo Rahmen an den entstehenden Kosten beteiligen kann Auch hast du nur bis zur Jahrgangsstu-fe 10 Anspruch auf Befoumlrderung danach bist du fuumlr deinen Schulweg selbst verantwortlich

        Ich lebe 7 Kilometer von der Schule entfernt in einem kleinen Dorf Da ich

        mit dem Fahrrad auf dem direkten Weg quer durch matschige dunkle Waldwe-

        ge fahren muumlsste will ich mit dem Bus fahren Um puumlnktlich in die Schule zu

        kommen muss ich aber den Linienbus nehmen der um 530 Uhr faumlhrt dh ich

        bin jeden Tag schon um 600 Uhr in der Schule Der Bus faumlhrt nur ganz selten

        und ich bin erst am Abend zu Hause

        Ist es nicht moumlglich mir eine bessere Loumlsung zu bieten

        sect14

        Bekanntmachung des Ministeriums fuumlr Bildung vom 1881998 ndash bdquoUnterrichtsorganisation am Buszlig- und Bettagrdquo

        httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenUnterrichtsorgBussBettag__

        blob=publicationFilepdf

        Erlass der Ministerin fuumlr Bildung vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010 ndash bdquoReligionsunterricht an den Schulen in

        Schleswig-Holsteinrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

        SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__blob=publicationFilepdf

        Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht

        Nein Schuumllerinnen und Schuumllern muss an besonderen Festen ihrer Religionsge-meinschaft auf Antrag eine Freistellung vom Unterricht gewaumlhrt werden

        Du oder deine Erziehungsberechtigten muumlssen hierzu einen Antrag an die Schule richten und um Freistellung bitten Beachte dass die Schule hierfuumlr eine An-tragsfrist festlegen darf die meistens zwei Wochen oder mehr betraumlgt ndash am Tag vorher um Freistellung zu bitten muss also nicht unbedingt funktionieren Diesem Antrag muss dann entsprochen werden Das trifft uumlbrigens selbst dann zu wenn du an dem Tag nicht vorhast einen Gottesdienst zu besuchen

        Wenn du am Buszlig- und Bettag eine Freistellung fuumlr den Besuch des Gottesdiens-tes erhaumlltst hast du im Anschluss daran unterrichtsfrei

        Gleiches gilt uumlbrigens auch fuumlr den Reformationstag Fronleichnam und Allerhei-ligen die zwar keine gesetzlichen Feiertage sind als kirchliche Feiertage aber dennoch unter diese Regelung fallen

        Ein evangelischer Schuumller moumlchte am Buszlig- und Bettag waumlhrend der Unter-richtszeit den Gottesdienst in der Kirche besuchen Sein Englischlehrer verbie-tet das

        Hat er das Recht dazu

        sect

        15

        Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008 sect8 und sect9

        httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

        Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein vom 9 Februar 2000 sect 5 httpswwwdatenschutzzentrumdematerialrechtldsghtmPar5

        Datenschutz I

        Eine Lehrerin traumlgt personenbezogene Daten ihrer Schuumller in das Klassen-

        buch ein in das alle Schuumller Einsicht nehmen koumlnnen Sie verweist dabei auf

        das Recht der Schule uumlber diese Daten frei zu verfuumlgen

        Darf sie das

        Nein denn bei der Speicherung von Daten muss die Schule dafuumlr Sorge tragen dass der Paragraph 5 des Landesdatenschutzgesetzes eingehalten wird Dieser schreibt vor dass Unbefugte (wie zum Beispiel deine Mitschuumllerinnen und Mit-schuumller) keine Kenntnis von deinen personenbezogenen Daten erlangen duumlrfen Eine Eintragung ins Klassenbuch erfuumlllt dieses Kriterium nachweislich nicht und ist deshalb auch nicht erlaubt

        sect16

        SchulG 2007 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

        Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

        httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

        Datenschutz II

        Schulen fuumlhren uumlber jede Schuumllerin und jeden Schuumller personenbezogene Daten Diese duumlrfen folgendes enthaltenbull Vor- und Familiennamebull Tag und Ort der Geburtbull Geschlechtbull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)bull Staatsangehoumlrigkeitbull Aussiedlereigenschaftbull Herkunfts- und Verkehrssprachebull Konfessionbull Krankenversicherungbull Leistungs- und Schullaufbahndaten (also deine Noten und alle sonstigen Leis-

        tungseinschaumltzungen die deine Lehrer uumlber dich angefertigt haben)bull Daten uumlber das allgemeine Lernverhalten und das Sozialverhalten in der Schulebull Daten uumlber sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarf soweit sie fuumlr den Schulbesuch

        von Bedeutung sein koumlnnenbull Die Ergebnisse der schulaumlrztlichen schulpsychologischen und sonderpaumldagogi-

        schen Untersuchungen

        Uumlber deine Eltern werden nur zwei Datensaumltze gespeichertbull Namebull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)

        Du hast das Recht jederzeit in deine Akte zu sehen Wenn du minderjaumlhrig bist uumlben aber deine Eltern dieses Recht fuumlr dich aus Weiterhin sind die persoumlnlichen Notizen der Lehrkraumlfte zu deiner Person (zB Notizen uumlber dein Verhalten im Unterricht die nicht im Zeugnis auftauchen) von der Auskunftspflicht ausgenommen

        Was weiszlig meine Schule uumlber mich

        Guck doch einfach nach

        sect

        17

        SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

        Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

        httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

        Datenschutz III

        In der Verwaltung liegen Listen mit Datenmaterial offen auf dem Schreibtisch

        des Sekretariats Ist das erlaubt

        Nein denn es muss sichergestellt sein dass keine unbefugten Personen Zugriff auf die gespeicherten Daten haben Hier gelten insbesondere die strengen Vor-gaben des Landesdatenschutzgesetzes

        sect18

        SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

        Datenschutz IV

        Nein denn der muumlndliche Leistungsstand oder auch die Ergebnisse von Klassen-arbeiten zaumlhlen zu personenbezogenen DatenDas Verlesen der Noten vor der versammelten Klasse stellt eine Datenuumlbermitt-lung an Einzelpersonen dar Diese ist jedoch nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen zulaumlssigWenn Du also nicht willst dass deine Lehrerin oder dein Lehrer deine Leistung vor der ganzen Klasse bekannt gibt muss sie oder er das respektieren Genau genommen muss sie oder er dich sogar vor der oumlffentlichen Bekanntgabe zuerst uumlber deine Rechte aufklaumlren Es liegt nicht an dir darauf hinzuweisen

        Ein Lehrer unterrichtet dich uumlber deinen Leistungsstand im Unterricht Er pflegt dabei immer jeden Schuumller einzeln aufzurufen und dessen muumlndliche Note zu verkuumlnden sodass alle Mitschuumller deine Noten erfahren

        Darf er das

        sect

        19

        Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

        httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

        Datenspeicherung - Dauer

        Eine Schuumllerin kehrt ein Jahr nach dem Schulabschluss an ihre Schule zuruumlck

        und entdeckt Akten mit personenbezogenen Daten

        Darf das so sein

        Ja Bestimmte schulische Dateien und Akten sind von der Schule auch noch nach dem Schulabschluss zu speichern Dies kann von der Speicherung der Akte der Schuumllerin oder des Schuumllers uumlber einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum Schuuml-lerhauptbuch mit einer Aufbewahrungszeit von 55 Jahren reichen

        sect20

        Das Schulrecht trifft hier keine deutliche Aussage

        Duzen und Siezen

        Eine feste Regelung hierzu gibt es nicht

        In den meisten Faumlllen wechseln die Lehrerinnen und Lehrer ab dem Eintritt in die Oberstufe von alleine auf das bdquoSierdquo oder fragen euch wie ihr gerne ange-sprochen werden moumlchtet

        Ich bin im 12 Jahrgang und werde immer noch von meinen Lehrern geduzt

        Ab wann muss ein Lehrer mich siezen

        sect

        21

        SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

        Homepage der LSV httpwwwschuelervertretungde

        Satzung der LSV der Gymnasien vom November 2011 httpgymnasienschuelervertretungdesatzung-und-ordnungen

        Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung

        Was kann ich tun wenn ich zB mit der aktuellen Bildungspolitik nicht ein-

        verstanden bin und nicht weiszlig an wen ich mich wenden kann um angehoumlrt zu

        werden

        Wende dich an deine Landesschuumllerparlaments (LSP) - Delegierte oder deinen LSP-Delegierten Jede Schule in Schleswig-Holstein darf eine Vertreterin oder einen Ver-treter zum LSP ihrer jeweiligen Schulart entsenden Diese Vertretung repraumlsentiert auf dem LSP deine Schule und damit auch dich Auf dem LSP kann uumlber (fast) alle Proble-me gesprochen werden und es koumlnnen dazu auch im Namen der schleswig-holsteinischen Schuumllerschaft Beschluumlsse gefasst werden

        Wenn du beispielsweise Probleme in einem Streit mit einer Lehrkraft hast oder irgend-welche Fragen auftreten dann wende dich doch einfach selbst an die LSV Die Kontakt-daten findest du auf der unten angegebenen Homepage

        Einmal pro Schuljahr waumlhlt das LSP den Landesvorstand (LaVo) Dieser fuumlhrt die Be-schluumlsse des LSPs aus und fuumlhrt die laufenden Geschaumlfte Er ist sozusagen das Exekutiv-organ der LSV Der LaVo wiederum steht in regelmaumlszligigem Kontakt mit allen wichtigen Entscheidungstraumlgern der Bildungspolitik und setzt sich ihnen gegenuumlber fuumlr die Interes-sen der Schuumllerschaft ein Auf diese Weise gelangt dein Anliegen ganz nach oben

        Eure Schule hat noch keine LSP-Delegierte oder keinen LSP-Delegierten Dann wird es houmlchste Zeit Auf der Homepage koumlnnt ihr einen Meldebogen herunterladen

        Bist du sogar selbst Delegierte oder Delegierter deiner Schule Dann findest du unter den folgenden Verweisen weitere Informationen zu den Moumlglichkeiten in deinem neuen Amt

        bull Weiteres zur Struktur der LSV findet ihr in dem Artikel bdquoLandesschuumllervertretung (LSV)ldquo auf S 40

        bull Wie ihr aktiv werden koumlnnt und wie die LSV praktisch arbeitet das steht auf der Ex-traseite bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X (am Ende der Broschuumlre)

        sect22

        SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

        Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen

        Ja denn die Eltern sollen laut Schulgesetz die Bildungs- und Erziehungsmaszlig-nahmen der Schule unterstuumltzen und sind daher berechtigt sich auch auszligerhalb der regulaumlren Zeugnisse uumlber den Leistungsstand ihrer Kinder zu informieren oder informieren zu lassen Sie duumlrften sogar im Rahmen der Moumlglichkeiten im Unterricht vorbeischauen

        Mit dem Erreichen der Volljaumlhrigkeit erlischt auch der Anspruch der Eltern auf Auskunft Dann darf der Lehrer nur noch mit deiner Erlaubnis mit deinen El-tern uumlber Leistungen dein Lern- und Sozialverhalten und sonst alles Schulische reden

        Schon wieder herrscht zu Hause dicke Luft Der Schuumller hatte extra nichts von der 5 in Mathe erzaumlhlt um den Stress zu vermeiden Aber der Lehrer hat angerufen um mit den Eltern uumlber Nachhilfe zu sprechen

        Durfte der Lehrer den Schuumller bdquoverpetzenrdquo

        sect

        23

        Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

        SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

        Eventuell eure eigene Schul- oder Hausordnung

        Ende der Schulstunde - Klingelzeichen

        Meine Lehrerin richtet sich niemals nach dem Klingelzeichen Sie unter-

        richtet bis in die groszlige Pause hinein und kleine Pausen haben wir nach ihren

        Stunden gar nicht mehr

        Darf eine Lehrerin bis in die Pause unterrichten

        Ihr houmlrt sicherlich oft den beliebten Spruch bdquoDer Lehrer beendet die Stunde nicht das Klingelnrdquo Stetige Wiederholung macht diesen aber gluumlcklicherweise nicht richtiger Eure regelmaumlszligigen Pausen dienen eurer Erholung und sind auch von lernpaumldagogischer Bedeutung Ihr habt ein Recht darauf diese Pausen auch zu bekommen

        Per Ministerialerlass dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten Davon kann aber auch abgewichen werden (beispielsweise erfreuen sich Blockstunden mit 90 Minuten zunehmender Beliebtheit) Das ist dann aber eine Angelegenheit der Schulkonferenz und nicht einfach durch eine Lehrkraft zu entscheiden

        Eine einzelne Lehrkraft hat nicht das Recht ihre Unterrichtsstunden nach Be-lieben zu verlaumlngern Wahrscheinlich enthaumllt auch eure Schul- oder Hausordnung einen Passus der festlegt dass die Stunde mit dem Klingelzeichen beginnt und endet

        Das heiszligt natuumlrlich nicht dass alle beim Ertoumlnen des Klingelzeichens sofort auf-springen und aus dem Raum stuumlrzen sollten - aber das versteht sich ja eigentlich von selbst

        sect24

        SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

        Fachkonferenz

        Die Fachkonferenz beraumlt u a uumlber die Lehrplaumlne also daruumlber was wir im Unterricht durchnehmen Hier gibt es naumlmlich auch viele unterschiedliche The-menbereiche aus denen die Fachkonferenzen oder die Lehrkraumlfte individuell waumlh-len koumlnnen Damit alle auf dem gleichen Stand sind wenn die Klassen gemischt werden oder der Schulabschluss ansteht einigen sich die Fachkonferenzen deshalb meist auf bestimmte Themengebiete

        Es ist ganz interessant zu houmlren warum wir so manches lernen muumlssen Viel wich-tiger aber ist dass auch wir als Schuumllerschaft dort vertreten sind (es duumlrfen je Konferenz zwei Schuumllervertreterinnen oder Schuumllervertreter ab der 7 Klasse da-bei sein) damit wir den Lehrerkraumlften mitteilen koumlnnen was wir in dem betref-fenden Fach fuumlr wichtig oder unwichtig haltenFalls ihr als Fachkonferenzvertreterin bzw Fachkonferenzvertreter gewaumlhlt seid und an dem Termin der Fachkonferenz nicht teilnehmen koumlnnt so duumlrft ihr euch vertreten lassen Schickt auf jeden Fall eine Vertretung

        Das Schulgesetz raumlumt den Schuumllerinnen und Schuumllern und den Eltern in der Fach-konferenz nur eine beratende Stimme ein Sie duumlrfen also nicht mit abstimmen Viele Schulen handhaben dies jedoch anders um die Beteiligung von Schuumllerschaft und Eltern noch staumlrker zu ermoumlglichen (Vergleicht dazu den Artikel bdquoSchulbuuml-cher - Neuanschaffungldquo auf S 67)

        Uumlbrigens habt ihr auch ohne die Fachkonferenzen die Moumlglichkeit euren Unter-richt mitzugestalten Siehe dazu den Artikel bdquoUnterricht selbst gestaltenldquo auf S 88

        Wolltet ihr nicht schon immer mal mitentscheiden was ihr lernt

        Dann geht doch zu den Fachkonferenzen

        sect

        25

        SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

        SchulG 2011 sect 20 (bdquoUmfang der Schulpflichtrdquo)

        SchulG 2011 sect 28 (bdquoSchulzwangrdquo)

        SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

        Fehlen in der Schule

        Mal wieder geschwaumlnzt

        So geht das nicht

        Ohne berechtigten Grund darfst du in der Schule nicht fehlen sofern du dich in einem oumlffentlich-rechtlichen Schulverhaumlltnis befindest Das schlieszligt die Teilnah-me am Unterricht die Teilnahme an Pruumlfungen und den Besuch von verpflichtend erklaumlrten Schulveranstaltungen ein

        Solange du noch schulpflichtig bist hat die Schule sogar das Recht eine Ord-nungsbehoumlrde darum zu bitten dich zwangsweise zur Schule zu bringen Diese Maszlignahme wird natuumlrlich nur ergriffen wenn alle anderen Versuche (wie ein Gespraumlch mit deinen Eltern oder eine Attestpflicht) ausgeschoumlpft sind - theo-retisch laumlsst es die Rechtslage aber tatsaumlchlich zu dass du von der Polizei zur Schule eskortiert wirst

        Wenn deine Vollzeitschulpflicht abgelaufen ist (das ist nach insgesamt neun Schuljahren der Fall) sieht die Lage freilich ganz anders aus Wenn du jetzt in ei-nem Zeitraum von 30 Tagen mehr als 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt ver-saumlumst oder in mehr als einem Fach wiederholt bei Klassenarbeiten fehlst hat die Schule das Recht dein Schulverhaumlltnis mit sofortiger Wirkung zu beenden

        Also lass es am besten gar nicht erst soweit kommen

        sect26

        bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 7 (bdquoLeistungsbewertung Versaumlumnisrdquo)

        httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

        SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

        Fehlstunden

        In der Oberstufe ist deine Vollzeitschulpflicht bereits abgelaufen Mehr als 20 Unterrichtsstunden solltest du also innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen auf keinen Fall unentschuldigt fehlen ansonsten riskierst du das Ende deines Schulverhaumlltnisses

        Davon abgesehen gibt es keine feste Fehlstundenanzahl ab der ein Kurs nicht mehr anerkannt wird Unentschuldigtes Fehlen (also Fehlen ohne aumlrztliches At-test und ohne Beurlaubung von der Schule) zaumlhlt als Verweigerung der Leistung Tritt dies zu haumlufig auf kann sich die Lehrkraft dafuumlr entscheiden den Kurs mit 0 Punkten zu bewerten Am besten ist es fruumlhzeitig mit der Lehrkraft uumlber das Problem zu sprechen damit alle Seiten wissen woran sie sind

        Die Bewertung des Kurses mit 0 Punkten bei zu haumlufigem Fehlen ist allerdings nur dann moumlglich wenn die Schule euch oder eure Eltern zu Beginn des Schul-jahres darauf ausdruumlcklich hingewiesen und diesen Hinweis schriftlich dokumen-tiert hat Ist dies nicht geschehen darf sich die Lehrkraft nicht auf diese Vor-schrift berufen

        Ich bin in der Oberstufe und habe schon 10 Fehlstunden in ErdkundeIch habe Angst dass mir der Kurs nicht anerkannt wird

        Wie ist die Sachlage

        sect

        27

        SchulG 2011 sect 5 (bdquoFormen des Unterrichtsrdquo)

        SchulG 2011 sectsect42-45 (SchulG Abschnitt bdquoSchulartenrdquo)

        Formen des Unterrichts

        Welche Moumlglichkeiten gibt es eigentlich

        Maumldchen und Jungen sollen grundsaumltzlich gemeinsam unterrichtet werden Aus paumldagogischen Gruumlnden kann es aber auch in einzelnen Faumlchern fuumlr einige Zeit getrennten Unterricht geben

        Schuumllerinnen und Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf sollen ge-meinsam mit den anderen Schuumllerinnen und Schuumllern lernen sofern dies dem Rahmen der Moumlglichkeiten entspricht

        Im Regelfall findet der Unterricht gruppen- und fachbezogen statt Es ist aber erlaubt faumlcher- jahrgangs- und sogar schulartuumlbergreifend zu unterrichten

        Die Paragraphen 42 bis 45 des Schulgesetzes legen fest wie genau deine Schul-art von diesen Moumlglichkeiten Gebrauch machen kann

        sect28

        SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

        Fremdenfeindlichkeit

        Natuumlrlich nicht Lehrerinnen und Lehrer werden vom Land beschaumlftigt um einen Bildungsauftrag zu erfuumlllen und der schreibt unter anderem vor

        bdquoDie Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenuumlber kultureller Viel-falt den Willen zur Voumllkerverstaumlndigung und die Friedensfaumlhigkeit foumlrdernrdquo

        Intoleranz Ablehnung anderer Kulturen Kriegspropaganda und dergleichen ha-ben also auch ganz offiziell im Unterricht nichts verloren

        Eine Lehrkraft aumluszligert sich abfaumlllig uumlber auslaumlndische Mitschuumller und ihre Kultur Auszligerdem beschreibt sie Krieg als ein geeignetes Mittel sich gegen andere Voumllker zur Wehr zu setzen

        Ist das erlaubt

        sect

        29

        SchulG 2011 sect34 (bdquoLehrkraumlfterdquo)

        Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek I httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=5

        Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek II httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=6

        Eventuell das Schulprogramm eurer Schule

        Hausaufgaben - Viel zu viele

        Eine Lehrerin gibt Unmengen von Hausaufgaben auf behandelt im Unter-

        richt nur Themen die die Schuumllerinnen nicht interessieren und laumlsst was die

        Gestaltung des Unterrichts betrifft nicht mit sich reden

        Darf sie das

        Nein denn auch wenn Lehrkraumlfte laut Schulgesetz den Unterricht in eigener paumldago-gischer Verantwortung gestalten schreiben die Lehrplaumlne gewisse Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsgestaltung vor So ist es gemaumlszlig Lehrplan erforderlich dass den Schuumllerinnen und Schuumllern ermoumlglicht wird den Unterricht aktiv und selbstverantwortlich mitzuge-stalten eigene Schwerpunkte zu setzen und unterschiedliche Lernwege zu entdecken sowie in Partnerarbeit zusammenzuarbeiten Das heiszligt obwohl die Lehrkraumlfte die Ge-samtverantwortung fuumlr die Unterrichtsgestaltung tragen und gewisse Vorgaben machen muumlssen haben sie uns Schuumllerinnen und Schuumller in ihre Planung mit einzubeziehen

        Was die Themenauswahl betrifft gibt es Themen die im Lehrplan stehen und somit im Unterricht vorkommen muumlssen Da kann auch die Lehrkraft nichts dran aumlndern Al-lerdings lassen die Lehrplaumlne auch in diesem Punkt oftmals Freiraumlume und geben zB mehrere Alternativen zu einem Thema vor

        Zur Anzahl der Hausaufgaben ist zu sagen dass es hier keine zeitliche Begrenzung gibt Allerdings gibt es an vielen Schulen Absprachen oder entsprechende Festlegungen in-nerhalb des Schulprogramms unter welchen Umstaumlnden keine oder nur wenig Hausauf-gaben gegeben werden sollen (zB nur Vokabeln lernen an bdquolangenrdquo Unterrichtstagen) Frag doch einfach in deiner Schule mal nach ob es bei euch auch eine solche Regelung gibt Ansonsten startet in der Schulkonferenz eine entsprechende Initiative

        Viele Infos zur Schulkonferenz erfahrt ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

        sect30

        Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden aufgrund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juli 2011

        httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsWitterungsverhaeltnisse__

        blob=publicationFilepdf

        Hitzefrei

        Ja Die Schulleiterin oder der Schulleiter darf im Rahmen seiner Fuumlrsorgepflicht allein entscheiden ob sie oder er den Unterricht in vollem Umfang fortsetzen oder Hitzefrei geben moumlchte Sie oder er kann auch beispielsweise nur fuumlr be-stimmte Jahrgaumlnge den Unterricht beenden oder den Unterrichtsumfang redu-zieren Recht auf Hitzefrei gibt es schon sehr lange nicht mehr

        Wird die Waumlrme allzu unertraumlglich dann schadet es aber sicher nicht eure Schul-leitung darauf hinzuweisen dass es nach dem alten Erlass bis 1998 Hitzefrei gab wenn es um 11 Uhr im Schatten mehr als 25 Grad warm war

        Es gibt auch einen Artikel bdquoSchneefreildquo auf S 63

        Es sind 28 Grad im Schatten alle schwitzen und man moumlchte lieber ein Eis in der Eisdiele nebenan genieszligen als jetzt noch Stochastik zu machen Der Schul-leiter sagt aber es werde ganz planmaumlszligiger Unterricht gemacht

        Darf er das

        sect

        31

        SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

        Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

        Erlass zu Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

        Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

        httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

        Informationspflicht der Lehrkraumlfte

        Eine Schuumllerin erkundigt sich nach der Unterrichtsplanung da der aktuelle

        Unterrichtsstoff alle langweilt Auch soll die Lehrerin erklaumlren wie die Zeug-

        nisnoten zu Stande kommen

        Darf die Lehrerin ihr die Antworten verweigern

        Nein Erst einmal seid ihr fuumlr viele Fragen gar nicht auf die Lehrkraft angewie-sen Der zu vermittelnde Stoff ist detailliert im Lehrplan fuumlr das jeweilige Fach beschrieben welcher online zur freien Verfuumlgung einsehbar ist Dort koumlnnt ihr die Stoffplanung fuumlr das gesamte Schuljahr nachschlagen

        Daruumlber hinaus habt ihr das ausdruumlckliche Recht eurem Alter und eurer Ent-wicklung gemaumlszlig sowohl uumlber euren Stoffplan als auch uumlber euren Leistungs-stand unterrichtet zu werden Die Lehrkraft muss natuumlrlich keine detaillierten Planungen fuumlr jede einzelne Unterrichtsstunde vorlegen Einzelheiten uumlber Aus-wahl Stufung und Gruppierung des Lehrstoffs sowie uumlber Bewertungsmaszligstaumlbe fuumlr die Notengebung und auch uumlber eure Einzelbeurteilungen sollten aber schon im Rahmen des Moumlglichen sein

        In der Oberstufe habt ihr noch weitergehende Rechte Hier sind die Lehrerin-nen und Lehrer verpflichtet euch zu Beginn des Schuljahres ausfuumlhrlich uumlber die Kriterien zur Bewertung der Unterrichtsbeitraumlge (also muumlndliche Mitarbeit Hausaufgaben etc) zu informieren Fordert dieses Recht ein

        sect32

        SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

        Informationspflicht der Schulleitung

        Fragen kann man immer Deine Schulleiterin oder dein Schulleiter muss dich sicherlich nicht in einem zweistuumlndigen Workshop von der Pike auf uumlber all deine Rechte als SV-Mitglied aufklaumlren - dazu ist er nicht da und dazu ist er auch nicht verpflichtet Grundsaumltzlich sieht das Schulgesetz aber vor dass er die SV bei der rechtmaumlszligigen Erfuumlllung ihrer Aufgaben unterstuumltzen muss In einem angemesse-nen Rahmen schlieszligt das auch rechtliche Auskuumlnfte ein

        Uumlbrigens ist die Schulleiterin oder der Schulleiter nicht die einzige Person die gesetzlich verpflichtet ist dir bei deiner Arbeit zu helfen Auch alle anderen Lehrkraumlfte an der Schule sowie die Schulaufsichtsbehoumlrde (also dein Schulamt sowie das Bildungsministerium) muumlssen dich bei der Erfuumlllung deiner Aufgaben unterstuumltzen

        Und wenn das alles nichts hilft dann gibt es natuumlrlich auch immer noch die Lan-desschuumllervertretung die dich gerne telefonisch oder per E-Mail beraumlt

        Ich bin zu meinem Schulleiter gegangen um nach den Rechten der SV bezuumlglich der Organisation einer Schulfete zu fragen Dieser hat mich abgefer-tigt indem er sagte er muumlsse mich nicht daruumlber informieren Ich solle mich an andere Stellen wenden

        Gibt es eine Pflicht der Schulleitung Schuumller uumlber ihre Rechte zu informieren

        sect

        33

        SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

        Klassenbuch

        Eine Schuumllerin wird wegen Kaugummikauens im Unterricht ins Klassenbuch

        eingetragen Die Lehrerin sagt auszligerdem vor allen dass sie in den Unterlagen

        der Schuumllerin gelesen habe dass es schon einmal einen aumlhnlichen Vorfall gege-

        ben habe

        Ist der Eintrag rechtens Darf die Lehrerin die Schuumllerin Einsicht in die Akte

        der Schuumllerin nehmen

        Der Eintrag ist rechtens Das Klassenbuch ist ein Dokument in dem der Unterrichts-verlauf einer Klasse festgehalten wird Eigentlich kann jedes Vorkommnis ins Klassen-buch eingetragen werden und sollte nicht unbedingt negativ aufgefasst werden

        Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht die Daten ihrer Schuumllerinnen und Schuumller einzusehen

        Daten uumlber das Lernverhalten und das Verhalten in der Schule werden auch in den Schulakten gespeichert Ob jedoch in der Praxis ein Klassenbucheintrag wegen Kau-gummikauens gespeichert wird ist sehr unwahrscheinlich Daten in den Schulakten werden fuumlr die Schulbesuchsdauer und sogar daruumlber hinaus gespeichert sofern sie sich nicht aumlndern (beispielsweise Adressdaten)

        Dass eine Lehrkraft dies vor der Klasse erzaumlhlt ist unzulaumlssig Die persoumlnlichen Daten von Schuumllerinnen und Schuumllern gehen die Klasse nichts an (bdquoDatenschutz IIIldquo auf S 17)

        Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat ein Recht auf Einsicht in die eigene Akte Bist du noch minderjaumlhrig dann uumlben deine Eltern dieses Recht aus

        Schau dich einfach mal weiter vorne in dieser Broschuumlre um dort findest du viele weitere Artikel zum Thema bdquoDatenschutzrdquo (bdquoDatenschutz Ildquo auf S 15 bdquoDatenspei-cherung - Dauerldquo auf S 19)

        sect34

        Vorgaben fuumlr Klassengroumlszlige fuumlr das Schuljahr 11 12 (Kultusministerkonferenz)

        httpwwwkmkorgfileadminpdfStatistikKlassenbildung_2011pdf

        bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

        httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

        Klassengroumlszligen

        Es gab fruumlher ein groszliges Sammelsurium an verschiedenen Regeln zur Bestim-mung der minimalen und maximalen Klassengroumlszlige Der entsprechende Erlass ist jedoch heute nicht mehr guumlltig

        An den Gymnasien in Schleswig-Holstein gilt seit dem Schuljahr 2010 2011 ein Klassenteiler von 29 Das bedeutet dass eine einzelne Klasse nicht mehr als 29 Schuumllerinnen und Schuumller umfassen sollte Vom Prinzip her kann der Klassentei-ler fuumlr jedes Schuljahr neu festgelegt werdenDa er sich jedoch schon seit laumlngerer Zeit auf 29 belaumluft ist nicht davon auszu-gehen dass er sich in absehbarer Zeit aumlndert Uumlber den derzeit guumlltigen Klassen-teiler informiert die Kultusministerkonferenz

        Den Schulleitungen ist es erlaubt den Klassenteiler aus personellen Gruumlnden um bis zu 10 zu uumlberschreiten In der Praxis wird also meistens erst ab knapp uumlber 30 Schuumllerinnen und Schuumllern pro Klasse eine neue Klasse aufgemacht Bei 32 Schuumllerinnen und Schuumllern in einer Klasse ist aber definitiv Schluss

        In der Oberstufe muss jede Schule mindestens ein sprachliches und ein natur-wissenschaftliches Profil einrichten Auf zusaumltzliche Profile habt ihr keinen An-spruch Mit dem Argument dass eine entsprechende Klasse zu klein waumlre duumlrfte die Schule also die Einrichtung eines neuen Profils verweigern

        Wie groszlig darf eure Klasse sein

        sect

        35

        SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

        Klassenkonferenz

        Was macht eigentlich die Klassenkonferenz

        Die Klassenkonferenz besteht aus den Lehrerinnen und Lehrern die in deiner Klasse unterrichten dem Vorsitz des Klassenelternbeirats sowie (ab der siebten Klasse) der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher All diese Mitglieder sind stimmberechtigt Den Vorsitz hat die Klassenlehrkraft

        Die Klassenkonferenz entscheidet uumlber zahlreiche Dinge Sie bull beschlieszligt uumlber die Notwendigkeit und die Inhalte von Lernplaumlnen und Unterstuumlt-

        zungsangeboten fuumlr einzelne Schuumllerinnen und Schuumllerbull entscheidet uumlber verpflichtende schulische Veranstaltungen auszligerhalb des

        Unterrichtsbull zeichnet Schuumllerinnen und Schuumller ausbull koordiniert Hausaufgaben und Klassenarbeitenbull beschlieszligt uumlber Betriebserkundungen Betriebs- und Wirtschaftspraktika Praxista-

        ge und alle anderen Veranstaltungen der Klasse

        Daruumlber hinaus ist die Klassenkonferenz zustaumlndig wenn ein schriftlicher Verweis erteilt oder ein Ausschluss vom Unterricht verhaumlngt werden soll Dieser Verweis muss formal korrekt beschlossen werden Die Klassenlehrkraft darf diesen nur dann ohne Sitzung der Klassenkonferenz aussprechen wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind Wird also gegen einen Schuumller ein Verweis ausgesprochen und die Klassensprecherin oder der Klassensprecher wurden weder um ihre Stimme gefragt noch zu einer Sitzung eingela-den dann ist dies ein Verfahrensfehler und der getroffene Beschluss ist zunaumlchst unguumlltigDie Klassenkonferenz entscheidet zudem uumlber Versetzungen und die Zeugniseintraumlge zum Lern- und Sozialverhalten Auf einer solchen Zeugnis- oder Versetzungskonferenz sind allerdings nur die Lehrkraumlfte stimmberechtigt Der Vorsitz des Klassenelternbeirats darf an diesen Sitzungen beratend teilnehmen (also nicht abstimmen) Klassenspreche-rinnen und Klassensprecher sind bei solchen Konferenzen ganz ausgeschlossen Die Klassenkonferenz soll mindestens zweimal pro Schuljahr tagen mindestens einmal davon sollte sie dabei bdquoeinfach soldquo also nicht als Zeugnis- oder Versetzungskonferenz zusammentreten Wenn das bei euch so noch nicht die Regel ist dann weise doch deine Klassenlehrkraft mal darauf hin

        sect36

        SchulG 2011 sect 81 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

        Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten

        Nein Keine Schuumllerin und kein Schuumller darf wegen ihrer oder seiner Arbeit in-nerhalb der SV benachteiligt oder bevorzugt werden Dazu zaumlhlen

        bull Das Amt der Klassensprecherin oder des Klassensprechers

        bull Die Vertretung der Schuumllerinnen und Schuumller in einer Fachkonferenz oder der Schulkonferenz

        bull Alle weiteren Aumlmter und Taumltigkeiten in der SV

        Die Lehrkraft darf der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher also keine schlechte Note geben nur weil diese oder dieser sich fuumlr die Mitschuumller ein-setzt Vielmehr hat die Klassensprecherin oder der Klassensprecher sogar ein Recht darauf dass die Schulleitung und die Lehrerschaft sie oder ihn bei der Vertretungsarbeit unterstuumltzen Auszligerdem muumlssen diese die Klassensprecherin oder den Klassensprecher uumlber wichtige Angelegenheiten informieren die die Schuumllerschaft betreffen

        Unser Klassensprecher engagiert sich total fuumlr alle und riskiert dabeiauch Stress mit Lehrern Unser Deutschlehrer hat ihm eine 4 im Muumlndlichen gegeben weil er angeblich nur Streit mit den Lehrern suche

        Darf der Lehrer das machen

        sect

        37

        SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

        SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

        Klassensprecherversammlung

        Wir planen eine Versammlung aller Klassensprecherinnen und Klassenspre-

        cher Unsere Schulleiterin erlaubt es uns aber nur ab der 7 Stunde wir be-

        fuumlrchten dass niemand kommt und wollen ein fruumlheres Treffen

        Wann duumlrfen Klassensprecherversammlungen stattfinden

        Grundsaumltzlich soll die Schulleitung die SV in ihrer Arbeit unterstuumltzen und darf in ihre Arbeit auch nur dann eingreifen wenn Rechts- oder Verwaltungsvorschrif-ten missachtet werden Andererseits duumlrft ihr euch fuumlr eure SV-Taumltigkeit auch nicht voumlllig beliebig dem Unterricht entziehen

        Alle Mitglieder der Klassensprecherversammlung haben pro Schuljahr Anspruch auf bis zwoumllf Stunden Unterrichtsbefreiung zur Verwendung fuumlr ihre SV-Taumltig-keit Wie viele Stunden ihnen wirklich zur Verfuumlgung gestellt werden liegt im Ermessen des SchulleitersWenn also alle eure Klassensprecherinnen und Klassensprecher noch zwei Stun-den auf diesem bdquoKontordquo uumlbrig haben (dessen Kontingent vom Schulleiter festge-legt wird) koumlnnt ihr die SV-Sitzung problemlos in der 3 und 4 Stunde stattfinden lassen auch wenn eure Schulleitung das nicht gerne sieht Hat eine Klassenspre-cherin oder ein Klassensprecher ihr bzw sein Kontingent aufgebraucht ist sie oder er fortan allerdings auf die explizite Beurlaubung durch die entsprechenden Lehrkraumlfte der betreffenden Stunden oder der Schulleitung angewiesen

        Ihr koumlnnt die Freistellungsstunden auch fuumlr Stunden verwenden in denen Klas-senarbeiten anliegen wenn ihr das mit der entsprechenden Fachlehrkraft abge-sprochen habtFuumlr Klassensprecherversammlungen solltet ihr versuchen die Schulleitung fruumlh-zeitig den Termin fuumlr Klassenarbeiten zu blocken damit moumlglichst viele Klassen-sprecherinnen und Klassensprecher teilnehmen koumlnnen ohne ggf Probleme zu bekommen wenn sie waumlhrend dieser Stunden fehlen

        38

        Kreisschuumllervertretung (KSV)

        Die Kreisschuumllervertretung gibt den einzelnen Schulen die Moumlglichkeit sich auf Kreisebene auszutauschen und gemeinsame Projekte durchzufuumlhren Dies koumln-nen von Podiumsdiskussionen uumlber Weihnachtspostaktionen und Sportturniere bis hin zu gemeinsamen Festen eigentlich alle Aktionen sein die uumlber die Gren-zen einer eigenen Schule hinausgehen Generell sollte sich die KSV mit eventuell vorhandenen Stadtschuumllervertretungen austauschen Jede Schulart hat Anspruch auf eine eigene KSV in gegenseitigem Einverneh-men koumlnnen sich jedoch mehrere Schularten dazu entschlieszligen eine gemeinsa-me KSV zu gruumlndenDiese zusammengelegten KSVen legen dann selbst fest wie viele stimmberech-tigte Mitglieder das Kreisschuumllerparlament pro Schulart hatAuszligerdem koumlnnen Wahlverfahren bestimmen Vielleicht moumlchtet ihr ja beispiels-weise darauf achten dass von allen vertretenen Schularten eine Delegierte oder ein Delegierter Mitglied im Vorstand der KSV ist

        Allgemein gesprochen hat eine KSV von nur einer Schulart den Vorteil dass sie sich besonders intensiv mit speziellen Problemen genau dieser Schulart ausein-andersetzen kann Wenn sich jedoch mehrere Schularten zu einer KSV zusammenschlieszligen dann koumlnnen Aktionen mit Schulen verschiedener Schularten besser geplant und um-gesetzt werden und ihr bildet eine schlagkraumlftigere Stimme da ihr noch mehr Schuumllerinnen und Schuumller vertretet

        Eine KSV haumllt regelmaumlszligig ein Kreisschuumllerparlament ab zu welchem jede Schu-le zwei stimmberechtigte Mitglieder entsenden darf Hier wird auch ein Vor-stand eine Kreisschuumllersprecherin oder ein Kreisschuumllersprecher sowie eine Vertretung gewaumlhlt Wenn ihr als Vertreterinnen oder Vertreter gewaumlhlt wurdet und am Tag des Kreisschuumllerparlaments verhindert seid dann duumlrft ihr euch ver-treten lassen

        Die KSV muss vom Kreis finanziell angemessen unterstuumltzt werden Auszligerdem erhalten die Mitglieder der KSV pro Schuljahr sechs Schulstundenstunden Un-terrichtsbefreiung um ihrer Arbeit fuumlr die KSV nachzugehen Die Kreisschuumller-

        sect

        39

        SchulG 2011 sect 82 (bdquoKreisschuumllervertretungrdquo)

        SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

        SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

        Kontaktdaten der Kreisschulaumlmterhttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltung

        schulaufsichtDownloadSchulamt__blob=publicationFilepdf

        KSV (II)

        sprecherin oder der Kreisschuumllersprecher haben daruumlber hinaus das Recht auf eine Stunde Unterrichtsbefreiung pro WocheKSVen sind vor allem deshalb wichtig weil ihr euch hier uumlber Ideen und Veran-staltungen austauschen koumlnnt und auch erfahrt was an anderen Schulen in der Umgebung gut besser oder eben auch schlechter laumluft

        In vielen Kreisen Schleswig-Holsteins gibt es noch keine oder nur eine sehr in-aktive KSV Eine neue KSV aufzubauen erfordert viel Zeit Energie Motivati-on und Durchhaltevermoumlgen und sollte auch nicht alleine in Angriff genommen werdenWenn du dir aber gemeinsam mit einem schlagkraumlftigen Team vorgenommen hast eine KSV einzurichten dann wende dich am besten vertrauensvoll an das fuumlr deinen Kreis zustaumlndige Schulamt Dort hilft man dir erfahrungsgemaumlszlig gerne weiter und unterstuumltzt dein VorhabenAuszligerdem werden auch die Landesschuumllervertretungen dir weiterhelfen wenn es zum Beispiel darum geht ein Netzwerk aufzubauen eine Satzung zu erstellen oder die Arbeit eines Schuumllerparlamentes kennen zu lernen (Kontaktdaten findet ihr unter wwwschuelervertretungde)

        Uumlbrigens sieht das Schulgesetz auch vor eine Arbeitsgemeinschaft der Schuumller-sprecherinnen und Schuumllersprecher eines Schultraumlgers zu gruumlnden also eine Art bdquoGemeinde-SVrdquo Diese ist aber mit weitaus weniger Rechten ausgestattet und daher kein Ersatz fuumlr eine funktionierende KSV Nuumltzlich kann dieses Gremium aber beispielsweise sein wenn es darum geht sich uumlber Probleme mit Raumlum-lichkeiten oder Ausstattung auszutauschen denn diese muss der Schultraumlger bezahlen

        40

        Landesschuumllervertretung (LSV)

        Jede Schulart hat in Schleswig-Holstein eine eigene Landesschuumllervertretung (LSV) Die LSVen sind im Grunde alle sehr aumlhnlich aufgebaut

        Die Aufgabe der (LSV) ist es die schleswig-holsteinischen Schuumllerinnen und Schuumller zu vertreten und die Schuumllervertretungen in den einzelnen Schulen in ihrer Arbeit zu unterstuumltzen Finanziert wird sie vom Land Schleswig-Holstein und unterstuumltzt sowohl durch eine Landesverbindungslehrkraft als auch durch das fuumlr Bildung zustaumlndige Ministerium

        Die LSV besitzt mehrere GremienDas Landesschuumllerparlament Jede Schule kann zum Landesschuumllerparlament (LSP) eine Delegierte oder einen Delegierten entsenden Dieses bildet das legis-lative Gremium Verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland ist es der Bun-destag Auf LSPs werden also wichtige Themen diskutiert und dann abgestimmt Diese Dinge werden dann vom Landesvorstand umgesetzt

        Der Landesvorstand Der Landesvorstand (LaVo) setzt sich aus bis zu zehn De-legierten zusammen einer Landesschuumllersprecherin oder einem Landesschuuml-lersprecher (LSSpr) und ihren bzw seinen bis zu neun Stellvertreterinnen und Stellvertretern Da jede Schule eine Delegierte oder einen Delegierten bestim-men darf koumlnnen bis zu zehn Schulen im LaVo vertreten sein Der LaVo ist das exekutive Organ verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland also die Bun-desregierung Die oder der LSSpr waumlre die Bundeskanzlerin oder der Bundes-kanzler und die anderen LaVo-Mitglieder waumlren die Minister

        Der Vorstand hat engen Kontakt zum Bildungsministerium den Bildungspoliti-kerinnen und Bildungspolitikern der Landtagsfraktionen Landeselternbeiraumlten Jugendorganisationen und vielen mehr Durch geschicktes Nutzen und Pflegen dieses Netzwerkes versucht er Forderungen die das Landesschuumllerparlament stellt durchzusetzen

        sect

        41

        SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

        SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

        Die Homepage der LSV in Schleswig-Holsteinhttpwwwschuelervertretungde

        LSV (II)

        Auszligerdem ist er Ansprechpartner fuumlr aktuelle politische Fragen und repraumlsen-tiert die Meinung der Schuumllerschaft Auch umgekehrt funktioniert der WegSo helfen wir allen Schuumllerinnen und Schuumllern die uns darum bitten in Rechts-fragen bei Projektideen Umsetzungsschwierigkeiten in Konfliktfaumlllen und bei allen anderen Problemstellungen In den Haumlnden haltet ihr mit dieser Broschuumlre auch ein Projekt der Landesschuuml-lervertretung durchgefuumlhrt von Generationen von Landesvorstaumlnden

        Wie ihr in der Landesschuumllervertretung aktiv werden koumlnnt und warum ihr das unbedingt solltet das steht auf einer Extra-Seite am Ende der Broschuumlre (bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X)

        42

        Legasthenie - Foumlrderung

        Wenn bei dir eine Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRSLegasthenie) festgestellt

        wird dann hast du das Recht auf besondere Foumlrderung Nachteilsausgleich und

        evtl Notenschutz

        Die LRS muss von der Schule anerkannt werden externe Gutachten koumlnnen als

        Referenzen herangezogen werden haben aber keine rechtliche Bedeutung

        Das Recht auf besondere Foumlrderung heiszligt dass du Anspruch auf spezielle Foumlr-

        dermaszlignahmen hast Dazu gehoumlrt zuerst einmal die Erstellung eines individuel-

        len Lernplans Oft gehoumlren auch besondere Lerngruppen dazu in denen du mit

        anderen Betroffenen auszligerhalb des regulaumlren Unterrichts gefoumlrdert wirst Die

        Schule darf die Teilnahme an solchen Veranstaltungen fuumlr verbindlich erklaumlren

        Dann musst du dort mitmachen auch wenn du es nicht moumlchtest

        Nachteilsausgleich heiszligt dass im Unterricht und bei Klassenarbeiten Ausgleichs-

        maszlignahmen wegen der LRS ergriffen werden Der LRS-Erlass schreibt nicht

        vor welche Maszlignahmen dies sind schlaumlgt aber Beispiele vor Am haumlufigsten wird

        die Verlaumlngerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten angewendet Der Zeitzu-

        schlag (meist 15-20 der Arbeitszeit) soll es dir ermoumlglichen Texte zu lesen

        und uumlber Rechtschreibprobleme nachzudenken

        Welche Hilfen zum Einsatz kommen entscheidet die Klassenkonferenz (bdquoKlas-

        senkonferenzldquo auf S 35) Der Beschluss muss schriftlich dokumentiert werden

        Zusaumltzlich gibt es den sog bdquoNotenschutzrdquo Er soll dich von ungerechtfertig-

        ten Nachteilen durch den Rechtschreibteil deiner Schulnoten befreien In al-

        len schriftlichen Arbeiten werden Rechtschreibfehler dann nicht bewertet

        sect

        43

        Erlass zur Foumlrderung von Schuumllerinnen und Schuumllern mit LRS vom 27 6 2008

        httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLegasthenie__

        blob=publicationFilepdf

        Erlaumluterung zu diesem Erlasshttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceFAQFAQ_LRS__

        blob=publicationFilepdf

        Legasthenie - Foumlrderung (II)

        Selbst bei Diktaten zaumlhlt nur dein individueller Leistungsfortschritt nicht die

        eigentliche Fehlerzahl

        Hierbei geht es nur um reine Rechtschreibfehler Aus einer LRS koumlnnen auch

        noch andere Fehler (beispielsweise Lese- oder Grammatikfehler) entstehen die

        nicht unter den Notenschutz fallen

        Notenschutz gibt es houmlchstens bis zum mittleren Schulabschluss Mit dem Errei-

        chen der Oberstufe ist es mit diesen Regelungen vorbei

        Weiterhin wird der Notenschutz ausgesetzt wenn deine Rechtschreibleistungen

        uumlber ein halbes Schuljahr lang bdquoausreichendrdquo oder besser sind Die LRS wird da-

        durch aber nicht aberkannt Anspruch auf Foumlrdermaszlignahmen hast du immer noch

        und der Notenschutz kann wieder eingesetzt werden falls sich deine Leistungen

        verschlechtern

        Wenn du also Probleme mit deiner Rechtschreibung hast dann wende dich an

        deine Deutsch- oder deine Verbindungslehrkraft Dort erfaumlhrst du auch wer an

        deiner Schule fuumlr Legasthenie-Fragen zustaumlndig ist (denn die Schule sollte dafuumlr

        auf jeden Fall jemanden haben)

        sect44

        bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 sect 7 (bdquoZusaumltzliche Vermerkerdquo)

        httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

        Legasthenie - Note im Fach Deutsch

        Nicht wenn Schuumllerinnen oder Schuumller wegen ihrer LRS Notenschutz genieszligen

        Rechtschreibleistungen duumlrfen dann nicht in die Note einflieszligen

        Schau dir hierzu am besten das Kapitel bdquoLegasthenie - Foumlrderungldquo auf S 42

        an

        Falls die Deutschnote aufgrund des Notenschutzes keine Rechtschreibleistungen

        enthaumllt muss aber ein entsprechender Vermerk im Zeugnis angebracht werden

        Er lautet dann in der Regel bdquoDie Rechtschreibleistungen im Fach XY entspra-

        chen nicht den Anforderungen sie sind in der Note nicht enthaltenrdquo

        Ein Schuumller mit Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRS) wird im Fach Deutsch wegen seiner schwachen Rechtschreibung schlechter benotet

        Ist das zulaumlssig

        sect

        45

        Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

        LehrplanLehrplanhtml

        Lehrplaumlne - Inhalt

        Ein Schuumller interessiert sich fuumlr den Inhalt der Lehrplaumlne verschiedener

        Faumlcher

        Wo kann er nachschlagen

        Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen jederzeit die Lehrplaumlne bei den einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrern einsehen denn diese verfuumlgen in den aller-meisten Faumlllen uumlber eine gedruckte Version Alternativ koumlnnen die derzeit guumllti-gen Lehrplaumlne auch online abgerufen werden

        sect46

        SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

        Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

        SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

        Leistungsstand - Auskunft

        Nein denn alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen gemaumlszlig ihrem Alter uumlber ih-ren Leistungsstand unterrichtet werden Der entsprechende Passus im Schulge-setz ist freilich etwas vage formuliert und die genaue Interpretation obliegt den Lehrkraumlften Ein Recht darauf jederzeit eine Prognose uumlber die voraussichtliche Zeugnisnote zu erhalten laumlsst sich hieraus also sicherlich nicht herleiten Zu einer allgemeinen und ehrlichen Einschaumltzung deiner derzeitigen Leistungen im Vergleich mit den Anforderungen des Faches sollte die Lehrkraft aber bereit sein

        In der Oberstufe sind deine Rechte noch etwas deutlicher formuliert Hier hast du Anspruch zweimal pro Halbjahr mit der Lehrkraft uumlber deinen Leistungs-stand zu sprechen davon einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Auf dei-nen Wunsch hin ist das auch im Einzelgespraumlch moumlglich Auch hier gilt aber Auf eine konkrete Prognose der Zeugnisnote musst du unter Umstaumlnden verzichten

        Eine Schuumllerin moumlchte gern wissen wie sie gerade in Erdkunde steht und ob sie sich noch reinhaumlngen muss oder dem Unterricht eher lockerer folgen kannDarf die Lehrerin sich weigern ihr die Fragen zu beantworten

        sect

        47

        SchulG 2011 sect 13 (bdquoLernmittelrdquo)

        SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

        Lernmittel - Wer zahlt die

        Wir muumlssen in Franzoumlsisch Deutsch und Spanisch jeweils eine Lektuumlre und

        in Mathematik einen Taschenrechner anschaffen Das ist mit der Zeit eigentlich

        ziemlich teuer

        Wie viel muss ein Schuumller fuumlr Unterrichtsmaterialien zahlen

        Die Schule kann von euch fuumlr alle Lernmittel die ihr auch auszligerhalb der Schule privat nutzen koumlnnt einen Kostenbeitrag verlangen und wird von diesem Recht in der Regel auch Gebrauch machen Bei Taschenrechnern und Lektuumlren geht man davon aus dass eine private Nutzung in erheblichem Umfang moumlglich ist dement-sprechend ist die Umlage der Anschaffungskosten auf die Schuumllerschaft zulaumlssig

        Nichts bezahlen muumlsst ihr nur fuumlr Schulbuumlcher (das sind Buumlcher die nur im Un-terricht und fuumlr dessen Vor- und Nachbereitung eingesetzt werden koumlnnen) so-wie Gegenstaumlnde die fuumlr den Unterricht verwendet werden und dauerhaft in der Schule verbleiben

        Wenn das Geld zu Hause sehr knapp ist (bdquosozialer Haumlrtefallrdquo) kann euch der Schultraumlger (das ist nicht die Schulleitung sondern in der Regel die Gemeinde oder Stadt) auch uumlber die obigen Ausfuumlhrungen hinaus Lernmittel zur Verfuumlgung stellen

        Wenn es euch endguumlltig zu viel wird seid ihr aber auf keinen Fall nur zum Nichts-tun verdammt Die Schulkonferenz hat das Recht fuumlr diese Zusaumltze Houmlchstbe-traumlge festzulegen die dann verbindlich sind Stoszligt einfach eine entsprechende Diskussion an vielleicht kommt ihr zu einem fuumlr alle Beteiligten akzeptablen Beschluss

        Alles uumlber die Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

        sect48

        SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

        Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften

        Natuumlrlich nicht Die Schule darf Sachverhalte nicht politisch einseitig behandeln sondern ist zur parteipolitischen Neutralitaumlt verpflichtet Die Lehrkraft muss ihre eigene Meinung also im Unterricht der politischen Bildung ihrer Schuumllerinnen und Schuumller unterordnen

        Politische Inhalte muumlssen im Unterricht immer kritisch und kontrovers also nicht einseitig behandelt werden

        Eine Lehrerin lobt in ihrem Unterricht die Ziele einer Partei und vernach-laumlssigt dabei andere politische Gruppierungen Auf den Vorwurf reagiert sie mit der Aussage dass die Meinungsfreiheit ihr das Recht gebeDarf die Lehrerin nur eine einzelne Partei so positiv hervorheben

        sect

        49

        SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

        Nachsitzen

        Ich habe mehrfach die Hausaufgaben nicht gemacht Jetzt will die Lehrerin

        mich nach der Schule nachsitzen lassen

        Darf eine Lehrerin mich nachsitzen lassen

        Daruumlber laumlsst sich tatsaumlchlich streiten Grundsaumltzlich darf deine Lehrkraft dich nachsitzen lassen um schuldhaft versaumlumten (also geschwaumlnzten) Unterricht nachzuholen Sie muss dies aber vorher deinen Eltern ankuumlndigen du kannst also nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden

        Wenn du nicht den Unterricht geschwaumlnzt sondern nur deine Hausaufgaben nicht gemacht hast kannst du in der Tat damit argumentieren dass dies ja nicht unter das bdquoNachholen schuldhaft versaumlumten Unterrichtsrdquo faumlllt Die Lehrkraft hat aber trotzdem das Recht dich die Hausaufgaben nachschreiben zu lassen Dein einzi-ger Vorteil waumlre dann dass du dich dieser Taumltigkeit in den eigenen vier Waumlnden widmen darfst

        Zu einem erzieherischen Gespraumlch oder einer Ermahnung kann die Lehrkraft dich auf jeden Fall laumlnger in der Schule behalten

        sect50

        Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

        Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

        SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruumlche Prozesskostenrdquo)

        Verwaltungsgerichtsordnung sect 80 (bdquoBesondere Verfahren fuumlr Anfechtungs- und Verpflichtungsklagenrdquo)httpdejureorggesetzeVwGO80html

        Notengebung - falsche Bewertung

        Versuche zuerst immer mit deiner Lehrerin oder deinem Lehrer persoumlnlich zu spre-chen Wenn das nicht klappt wende dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft und bitte diese mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer zu sprechen um eine Loumlsung zu finden Wenn die Probleme nicht nur bei dir auftreten dann informiere in jedem Fall die SV diese bekommt Ruumlckmeldungen von allen Klassen und kann dement-sprechend handelnBei der Bemessung der Zeugnisnote sollen die Unterrichtsbeitraumlge (im Wesentlichen deine muumlndliche Mitarbeit und deine Hausaufgaben) ein groumlszligeres Gewicht haben als die Klassenarbeiten und Leistungsnachweise Dies ist in den Lehrplaumlnen der einzelnen Faumlcher festgelegt Ab der Oberstufe ist es sogar per Erlass vorgeschrieben Auszliger der Aussage dass die muumlndliche Leistung mehr zaumlhlen muss als die schriftliche gibt es aber keine Vorgaben Die Lehrkraft ist also nicht verpflichtet beispielsweise im haumlufig genannten 6040-Verhaumlltnis zu bewerten Auch die Fachschaftskonferenz darf bei den Gewichtungsvorgaben mitredenIn der Oberstufe hast du das Recht regelmaumlszligig uumlber deinen Leistungsstand informiert zu werden Das muss mindestens zweimal pro Halbjahr geschehen einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Der Vorgang muss im Klassenbuch dokumentiert wer-den Nutze dieses Recht auf jeden Fall um potenzielle Probleme fruumlh zu erkennen und auszuschaltenWenn die Zeugnisnote fuumlr die Versetzung oder fuumlr deinen Abschluss von Bedeutung ist hast du die Moumlglichkeit einen formalen Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt einzulegen Uumlber diesen Widerspruch entscheidet dann zunaumlchst die Schule (oder ge-nauer Die Schulleitung) Gegen die Entscheidung kann man noch eine offizielle Klage einreichen Die Kosten des Verfahrens traumlgt das Land Mit einem Widerspruch faumlhrst du aber schon sehr schwere Geschuumltze auf uumlberlege also gut ob es sich wirklich lohnt

        Mein Lehrer moumlchte mir im Zeugnis eine Vier geben obwohl ich zwei Drei-en in den Arbeiten und auch recht gute Tests geliefert habeWas muss ich machen wenn ich mich falsch benotet fuumlhle

        sect

        51

        bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 20 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

        httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

        Broschuumlre des Ministeriums fuumlr Bildung und Wissenschafthttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschueren

        BildungAbiturProfiloberstufe__blob=publicationFilepdf

        Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung

        Im Zeugnis nach der 12 Klasse habe ich dreimal weniger als zwei No-

        tenpunkte Vor allem Mathe liegt mir gar nicht

        Wie sieht es mit den Chancen einer Abiturzulassung aus Gibt es eine Moumlglich-

        keit Mathe zu umgehen

        Es ist so dass man in bis zu sieben einbringungspflichtigen Kursen unter fuumlnf Notenpunk-ten bekommen darf Das bedeutet aber nicht dass man mit acht Semesternoten unter fuumlnf Punkten automatisch durchfaumlllt Es sind naumlmlich nicht alle Kurse einbringungspflich-tig So muumlssen zB jeweils alle vier Semesternoten der drei Kernfaumlcher und aller Abitur-pruumlfungsfaumlcher eingebracht werden Die genauen Zahlen zur Einbringungspflicht findet ihr in der unten genannten Broschuumlre des Bildungsministeriums

        Man kann zB 17 Fehlkurse haben und trotzdem das Abitur bestehen man kann aber auch nur 8 Fehlkurse haben und erhaumllt keine Zulassung zu den schriftlichen Abiturpruuml-fungen (nach 122) bzw muumlndlichen Abiturpruumlfungen (nach 131) je nachdem wann die Grenze zu den acht einbringungspflichtigen Fehlkursen uumlberschritten ist Der erste Teil des Abiturergebnisses ergibt sich aus den Semesternoten von denen ins-gesamt 36 eingebracht werden muumlssen Wenn die Bedingungen erfuumlllt sind werden ein-fach die besten erreichten Noten ergaumlnzt In diesem Block koumlnnen maximal 600 Punk-te erreicht werden 200 Punkte aus den Semestern sind fuumlr das Bestehen im Abitur erforderlich

        Im zweiten Block den Abiturpruumlfungen an sich sind maximal 300 Notenpunkte erreich-bar Die Berechnung ist ganz einfach Bei vier Pruumlfungsfaumlchern werden die jeweiligen Pruumlfungsergebnisse verfuumlnffacht und dann addiert bei fuumlnf Pruumlfungsfaumlchern jedes Er-gebnis vervierfacht und dann addiertNicht ganz so einfach ist die Auswahl der Pruumlfungsfaumlcher Jedes Aufgabenfeld (naturwis-senschaftlich gesellschaftswissenschaftlich und sprachlich-literarisch-kuumlnstlerisch) muss einmal vertreten sein Auch hierzu steht Genaueres in der Broschuumlre des Ministeriums

        sect52

        SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

        Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren

        Nein das duumlrfen sie selbstverstaumlndlich nicht Die Lehrer unterliegen einer Auf-sichtspflicht durch die sie verpflichtet sind alle Schuumller zu beaufsichtigen Diese Aufsichtspflicht erschlieszligt sich aus dem gebotenen Schutz von Minderjaumlhrigen und aus der Fuumlrsorge- und Verkehrssicherungspflicht wodurch diese Regel auch fuumlr volljaumlhrige Schuumller gilt

        Wird ein Schuumller vor der Tuumlr stehen gelassen ist diese Aufsicht nicht mehr gege-ben Ein Lehrer darf einen Schuumller auch nicht als Strafe waumlhrend des Unterrichts vor die Tuumlr schicken Auch die Lehrkraft selbst darf die unter seiner Aufsicht stehenden Schuumller nicht alleine lassen es sei denn er gibt einen verbindlichen Arbeitsauftrag

        Bei uns an der Schule schlieszligen einige Lehrer 5 Minuten nach Unterrichts-beginn einfach die Tuumlr ab und lassen Verspaumltete nicht mehr in die Klasse Teil-weise tragen sie dafuumlr sogar Fehlstunden ein

        Duumlrfen sie das

        sect

        53

        bdquoEmpfehlungen zum Sportunterricht bei erhoumlhter Ozonbelastungrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

        SchulrechtSchulgesetzRechtsquellenEmpfehlungSportOzon__blob=publicationFilepdf

        Ozonbelastung und Sportunterricht

        Sie duumlrfte ist aber durch eine Empfehlung des Ministeriums angehalten es lie-ber bleiben zu lassen Bei einer Ozonkonzentration von mehr als 180 microg msup3 sind die Sportlehrkraumlfte aufgefordert sportliche Dauerbelastungen im Freien (womoumlglich gar unter freier Sonne) moumlglichst zu vermeiden Auszligerdem sollen Sportlehrkraumlfte auf die individuellen Empfindlichkeiten einzelner Schuumllerinnen und Schuumller gegenuumlber Ozon Ruumlcksicht nehmen

        Wenn die Ozonkonzentration 360 microg msup3 uumlberschreitet sollte der Sportunter-richt aus Vorsorgegruumlnden sogar ganz eingestellt werden

        Das Radio meldet andauernd dass die Ozonbelastung schon auf uumlber 180

        Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Auszligenluft gestiegen ist Doch deine Sport-

        lehrerin will einen Dauerlauf durch den Park machen

        Darf bei diesem Wetter im Freien Sportunterricht stattfinden

        sect54

        Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

        SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

        SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

        Pausen

        Na klar Pausen sind wichtig Die Pausenzeiten werden durch die Schulkonferenz festgelegt

        Die Laumlnge der Schulstunden ist per Erlass auf 45 Minuten festgelegt Hiervon kann die Schule aus organisatorischen oder paumldagogischen Gruumlnden auch abwei-chen und beispielsweise Unterricht in 90-Minuten-Bloumlcken durchfuumlhren Fairer-weise sollten damit dann aber auch laumlngere Pausen einhergehen

        Schaut euch einfach mal bei anderen Schulen in der Umgebung um und ver-gleicht die Pausenregelungen Wenn ihr dabei feststellt dass es an anderen Schulen wirklich ein groumlszligeres Verhaumlltnis von Pausen- zu Unterrichtszeit gibt dann sprecht eure Schulleitung darauf an oder thematisiert das Problem auf der naumlchsten Schulkonferenz Sie hat das Recht die Pausenordnung zu aumlndern

        Eure Lehrkraumlfte duumlrfen die Stunden auch nicht beliebig uumlberziehen Vergleicht hierzu den Artikel bdquoEnde der Schulstunde - Klingelzeichenldquo auf S 23

        Kann nicht laumlnger Pause sein Wer legt die Pausenzeiten fest

        sect

        55

        SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

        Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien vom 1 Oktober 2008httplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

        phpDownloadID=412

        Lehrplan WiPo fuumlr die Sek IhttplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=44

        Lehrplan WiPo fuumlr die Oberstufehttplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

        phpDownloadID=91

        Praktika

        Die Schuumllerinnen der 9 Klasse moumlchten gern ein Praktikum machen um sich

        auf ihr spaumlteres Berufsleben vorzubereiten

        Welche Moumlglichkeiten haben sie

        Die Zeiten an denen am Gymnasium nur ein Wirtschaftspraktikum in der 12 Klasse verbindlich war sind schon lange vorbei Inzwischen sind auch an den Gymnasien zwei mindestens ein- und moumlglichst zweiwoumlchige Praktika vorge-schrieben Ein Betriebspraktikum in der Sekundarstufe I und ein Wirtschafts-praktikum in der Sekundarstufe II Ersteres findet uumlblicherweise in der 8 oder 9 letzteres in der vorletzten Klassenstufe statt

        Das Praktikum ist an den Wirtschafts-Politik-Unterricht angegliedert Ihr habt also auch ein Recht darauf dass euer Praktikum im Unterricht angemessen vor-bereitet betreut und nachbereitet wird

        Genauere Details zum Ablauf der Praktika regelt uumlbrigens die Schulkonferenz Wenn ihr also mit der Organisation unzufrieden seid ist dies das passende Gre-mium um Veraumlnderungen am gaumlngigen Verfahren zu beschlieszligen

        Mehr zum Sinn und zur angemessenen Hinfuumlhrung auf die verschiedenen Prakti-ka verraten euch die Lehrplaumlne

        sect56

        SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

        SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

        Die Landesschuumllervertretunghttpwwwschuelervertretungde

        Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft

        Wenn du ein Problem mit einer Lehrkraft (oder mit deiner Schulleiterin bzw deinem Schulleiter) hast - oder diese eines mit dir - dann kannst du dir tatkraumlf-tige Unterstuumltzung suchen

        Frag einfach jemanden aus deiner SV ob sie oder er dir hilft dich beraumlt und dich bei den Gespraumlchen unterstuumltzt Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreter haben das Recht dir bei der Wahrnehmung deiner Rechte insbesondere bei Be-schwerden oder bei Ordnungsmaszlignahmen zu unterstuumltzen Sie haben auch haumlu-fig schon Erfahrung bei der Vermittlung zwischen Schuumllerschaft und Lehrkraumlften gesammelt und kennen die dir zustehenden Rechte sehr genau

        Genauso kannst du dich auch an deine Verbindungslehrkraft wenden Rein formal soll diese zwar nur die Schuumllervertretung als Organ unterstuumltzen und nicht dich als Einzelperson in der Praxis nehmen es die in dieses Amt Gewaumlhlten damit aber meist nicht so genau und sind auch gerne bereit mit dir uumlber dein Problem zu reden und Loumlsungen zu suchen

        Auch die Landesschuumllervertretung steht dir mit Rat und Tat zur Seite Sie hat viele Moumlglichkeiten und hilft dir zum Beispiel sollte es um rechtliche Fragen gehen oder eine formelle Beschwerde ohne Nennung deines Namens an das Bil-dungsministerium gesandt werden

        Stress mit deinem Lehrer

        Du bist nicht allein

        sect

        57

        bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

        httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

        Profile

        Wir sind 31 Lernende und wollen gern ein aumlsthetisches Profil belegen Unsere

        Schulleiterin richtet dieses trotz unserer Bitten nicht ein

        Wann darf muss ein Profil eingerichtet werden

        Uumlber die Einrichtung der Profile entscheidet die Schulleitung auf Basis der von der Schulkonferenz beschlossenen Grundsaumltze Jede Schule sollte (im Regelfall) mindestens ein sprachliches und ein naturwissenschaftliches Profil anbieten Was daruumlber hinausgeht ist optional Einen Anspruch auf die Einrichtung eines aumlsthe-tischen Profils habt ihr also nicht

        Die Erstellung eines Profils ist mit viel Arbeit verbunden Es muss uumlber profil-gebende und profilergaumlnzende Faumlcher entschieden werden diese muumlssen ihren Unterricht aufeinander abstimmen und es muumlssen zahllose didaktische Uumlberle-gungen angestellt werden Ein neues Profil laumlsst sich also nicht in ein paar Tagen aus dem Boden stampfen sondern die Profilfestlegung ist in der Regel eine lang-fristige Entscheidung der Schule die auch mit dem Schulprogramm in Einklang stehen sollte

        Auf lange Sicht sind natuumlrlich Aumlnderungen des Profilangebotes moumlglich insbe-sondere wenn uumlber mehrere Jahrgangsgenerationen hinweg ein groszliges Interesse an einem bestimmten Profil besteht

        sect58

        SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

        Rauchen in der Schule

        Gar nicht auch dann nicht wenn du volljaumlhrig bist Gemaumlszlig Schulgesetz darf auf dem gesamten Schulgelaumlnde und bei allen schulischen Veranstaltungen (selbst dann wenn diese auszligerhalb des Schulgelaumlndes stattfinden) nicht geraucht wer-den Ebenso gilt ein Alkoholverbot In beiden Faumlllen beruft sich der Gesetzgeber dabei auf die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule die als Vorbild fuumlr ein Leben ohne Abhaumlngigkeit von Suchtmitteln fungieren soll

        Einzig bei nichtschulischen Veranstaltungen darf der Schultraumlger (das ist die Stadt oder Gemeinde und nicht die Schulleitung) Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot erlassen er muss dies aber nicht tun Innerhalb des eigentlichen Gebaumludes ist das Rauchen in jedem Fall immer verboten

        Ich bin 17 und seit zwei Jahren Raucher Zu Hause darf ich das in der Schule nicht

        Ab wann darf man in der Schule rauchen

        sect

        59

        Erlass bdquoUmsetzung der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 18 April

        2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

        SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUmsetzungRechtschreibung__blob=publicationFilepdf

        Rechtschreibreform

        Eine Schuumllerin ist nicht damit einverstanden dass ihre Klassenarbeit nach

        den Regeln der neuen Rechtschreibung korrigiert wird Sie erklaumlrt dass auch

        einige bekannte Schriftstellerinnen und namhafte Verlage die alte Rechtschrei-

        bung verwenden

        Wie schaut die Lage aus

        Ab dem Beginn des Schuljahres 2008 2009 darf an den Schulen in Schleswig-Holstein nur noch nach den Rechtschreibregeln von 2006 unterrichtet und be-wertet werden Die Schuumllerin liegt also falsch

        sect60

        Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010

        httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

        blob=publicationFilepdf

        Religionsgemeinschaften

        Ja Mitglieder aller Religionsgemeinschaften haben ein Recht darauf zu beson-deren Festen ihrer Glaubensrichtung an Gottesdiensten oder anderen religioumlsen Veranstaltungen teilzunehmen um ihre jeweilige Religion damit auszuuumlben Sie sind dann fuumlr die Veranstaltung vom Unterricht beurlaubt und haben danach un-terrichtsfrei Dies ergibt sich aus dem Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo

        Fuumlr das Christentum bezieht sich diese Regelung laut Erlass insbesondere auf den Reformationstag Fronleichnam und Allerheiligen Fuumlr andere Religionsgemein-schaften ist dies nicht (mehr) festgelegt Erfahrungsgemaumlszlig werden Beurlaubun-gen aber problemlos fuumlr das Opfer- und auch fuumlr das Zuckerfest ausgesprochenSiehe hierzu auch den Artikel bdquoBuszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterrichtldquo auf S 14

        Ein muslimischer Schuumller moumlchte den Feiertag des Opferfestes mit seiner Fa-milie bzw in der Moschee verbringen

        Kann er sich hierfuumlr von der Schule beurlauben lassen

        sect

        61

        SchulG 2011 sect 7 (bdquoReligionsunterricht Bekenntnis- und Weltanschauungsschulenrdquo)

        Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juli 2010

        httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

        blob=publicationFilepdf

        Religionsunterricht - Teilnahme

        Die Eltern einer Schuumllerin moumlchten nicht dass ihre Tochter am Religions-

        unterricht teilnimmt Die Religionslehrerin behauptet aber die Schuumllerin habe

        keine Wahl

        Wer hat Recht

        Die Grundsaumltze deiner Erziehung werden von deinen Eltern entschieden Des-halb koumlnnen sie auch entscheiden ob du am Religionsunterricht teilnimmst oder nicht und dich gegebenenfalls davon abmelden Du erhaumlltst dann auf jeden Fall gleichwertigen Unterricht in einem anderen Fach In Schleswig-Holstein ist dies das Fach Philosophie

        Ab dem 14 Geburtstag steht dir selbst das Recht zu uumlber die Teilnahme am Re-ligionsunterricht zu entscheiden Du darfst dich dann eigenstaumlndig dort abmelden - oder dich sogar eigenstaumlndig wieder anmelden wenn deine Eltern bis dahin anders entschieden haben

        sect62

        SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

        Samstagsschule

        Uumlber die Anzahl der Unterrichtstage entscheidet die Schulkonferenz Wende dich an deine Schuumllervertretung und bitte sie einen entsprechenden Antrag auf der naumlchsten Schulkonferenz zu stellen Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst Wenn ihr also den Schulelternbeirat (das ist quasi die SV der Eltern) mit guter Vorarbeit auf eure Seite bringt habt ihr zwei Drittel der Stimmen und es sollte mit dem freien Samstag klappen

        Alles weitere zur Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

        Ich habe die 6-Tage-Woche satt Am Freitagabend kann ich nicht weggehen weil ich am Samstag wieder Schule habe

        Was mache ich gegen Samstagsschule

        sect

        63

        Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden auf Grund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juni 2011

        httpsdocsgooglecomviewerurl=httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloads

        Witterungsverhaeltnisse__blob=publicationFilepdf

        Website des Bildungsministeriums httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEBildung_nodehtml

        Schneefrei

        Schneeverwehungen Eisregen und glatte Straszligen Was will man mehr im

        Winter Doch auch die Schulbusse fahren nicht mehr und mit dem Fahrrad

        packe ich mich andauernd auf die Schnauze

        Darf ich bei solchem Winterwetter zu Hause bleiben

        Bei extremen Wetterlagen oder schlechten Straszligenverhaumlltnissen kann vom Mi-nisterium fuumlr Bildung Unterrichtsaufall angeordnet werden Davon erfahrt ihr auf der Webseite des Ministeriums im Rundfunk und von eurer Schule Wenn also zB die Straszligen so glatt sind dass keine Busse mehr fahren dann sind die Chancen gut dass die Schule ausfaumlllt

        Wenn es keinen offiziellen Unterrichtsausfall gibt eure Eltern aber aufgrund der Witterungs- und Straszligenlage eine bdquobesondere Gefaumlhrdungrdquo auf eurem Schulweg vermuten dann duumlrfen deine Eltern auch selbst entscheiden ob du zur Schule musst oder nicht Falls sie dich zu Hause behalten zaumlhlt dein Fernbleiben vom Unterricht nicht als unentschuldigtes Fehlen

        sect64

        SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

        Schriftliche Missbilligung

        Deine Klassenkameradin irrt sich Schriftliche Missbilligungen sind eine ganz normale Maszlignahme der Schule bei so genannten bdquoErziehungskonfliktenrdquo Sie koumlnnen in solch einer Situation bedenkenlos ausgesprochen werden Auch wenn du mehrmals zu spaumlt kommst oder regelmaumlszligig deine Hausaufgaben nicht machst kann eine schriftliche Missbilligung erfolgen - genauso wie in zahlreichen ande-ren Situationen Allerdings hat solch eine Missbilligung noch keinerlei ernste Konsequenzen

        Anders sieht es da schon mit einem schriftlichen Verweis aus Dies ist eine offizi-elle Ordnungsmaszlignahme der Schule Sie hat den Rang eines Verwaltungsaktes wird zu den Akten genommen und der Schuumller muss vorher gehoumlrt werden Bevor es zu einem solchen Verweis kommen kann muss es aber schon zu schwerer wie-genden Fehltritten gekommen sein beispielsweise zur Anwendung von Gewalt

        Meine Klassenkameradin treibt es auf die Spitze Sogar ich bin schockiert wenn ich manchmal mitkriege wie sie mit meiner Lehrerin spricht Sie macht aber weiter weil sie denkt dass ihr nichts passieren koumlnne - fuumlr eine Missbilli-gung reiche so etwas nicht

        Wann bekommt man eine schriftliche Missbilligung

        sect

        65

        SchulG 2011 sect 27 (bdquoUntersuchungenrdquo)

        Landesverordnung bdquouumlber die schulaumlrztlichen Aufgabenrdquo vom 16072008

        sect2 bdquoUntersuchungenrdquo httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=SchulC384AufgV+SHamppsml=bsshoprod

        psmlampmax=trueampaiz=true

        Schularzt - Teilnahmepflicht

        Eine Schuumllerin moumlchte sich nicht vom Schularzt untersuchen lassen

        Kann sie dazu gezwungen werden

        Nein zumindest in den allermeisten Faumlllen nicht Es gibt zwei schulaumlrztliche Untersuchungen deren Durchfuumlhrung unausweichlich ist

        bull Alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen sich vor dem Besuch der Grundschule untersuchen lassen

        bull Wenn du dich in der Oberstufe fuumlr ein sportliches Profil entscheidest bist du ebenfalls verpflichtet vorher an einer Untersuchung teilzunehmen

        In allen anderen Faumlllen ist die schulaumlrztliche Untersuchung ein freiwilliges Angebot

        sect66

        Schulaufsicht

        SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

        SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und -lehrerrdquo)

        SchulG 2011 Achter Teil sect125 - sect131

        Kontakt und Aufgaben httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltungschulaufsichtSchulaufsicht_nodehtml

        Achtung Folgende Loumlsungswege sollten nur eingeschlagen werden wenn eine schulinterne Loumlsung mit Hilfe der SV der Verbindungslehrkraft und gegebenen-falls der Landesschuumllervertretung nicht zu finden ist Die Beschwerde bei der Schulaufsicht kann sehr weitreichende Folgen haben

        Bei Beschwerden koumlnnt ihr euch an die Schulaufsicht im Ministerium fuumlr Bildung wenden Dies kann insbesondere von Noumlten sein wenn an eurer Schule Gesetze gebrochen werden es sich um Beschwerden uumlber die Schulleitung handelt oder es um Probleme geht die die Schulleitung nicht zu loumlsen vermag (zB bei hohem Unterrichtsaufall oder Problemen mit dem Schultraumlger) Die Schulaufsichtsbehoumlrde muss auf jeden Fall handeln wenn ihr Erkenntnisse vorliegen Das heiszligt dass ihr darauf achten muumlsst wie ihr Anfragen oder Be-schwerden formuliert denn diese koumlnnen groumlszligere Auswirkungen haben als ihr eigentlich beabsichtigt dies gilt insbesondere fuumlr die betroffene Lehrkraft Au-szligerdem ist es die Pflicht der Schulaufsicht die Arbeit der SV zu unterstuumltzen ihr koumlnnt also Hilfe von ihrer Seite verlangen

        Eine anonymisierte Beschwerde oder Anfrage kann die Landesschuumllervertretung uumlbermitteln Falls ihr zB wissen wollt ob eure Schulleitung eure Rechte in einem Konflikt akzeptiert und gewaumlhrt aber nicht wollt dass sie direkt vom Bildungsministerium angerufen wird falls sie dies versehentlich nicht tut dann wird sich dieser Weg sicher lohnen Unter dem unten aufgefuumlhrten Link findet ihr nicht nur die Kontaktdaten der Schulaufsichtsbeamten fuumlr eure Schulart son-dern auch eine Aufschluumlsselung ihrer Aufgaben

        An wen koumlnnen wir uns wenden wenn an unserer Schule Rechte gebrochen werden oder wir uns beschweren wollen

        sect

        67

        SchulG 2011 sect 64 (bdquoLehrerkonferenzrdquo)

        SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

        Schulbuumlcher - Neuanschaffung

        Uumlber die Anschaffung neuer Schulbuumlcher entscheidet die Lehrerkonferenz Diese kann jedoch nur auf Vorschlag der zustaumlndigen Fachkonferenz handeln

        Da an jeder Fachkonferenzsitzung beratend auch bis zu zwei Schuumllerinnen oder Schuumller teilnehmen duumlrfen hat auch die Schuumllerschaft die Gelegenheit sich zu den neuen Buumlchern zu aumluszligern An einigen Schulen ist es sogar normal dass die Schuumllerinnen und Schuumller in den Fachkonferenzen mit abstimmen duumlrfen dies ist jedoch nicht direkt aus dem Schulgesetz abzuleiten

        Unsere Atlanten enthalten noch die Sowjetunion und die Geschichtsbuumlcher

        kennen den Mauerfall nicht

        Wer entscheidet wann diese Buumlcher endlich ersetzt werden

        Wie koumlnnen wir dabei mitbestimmen

        sect68

        Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung

        SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

        Meine Freunde und ich moumlchten nach der Schule zusammen Fuszligballspielen aber wir finden keinen geeigneten Platz

        Koumlnnen wir die Schulsporthalle nutzen

        Ja ihr koumlnnt dazu an eurer Schule eine Schuumllergruppe aufmachen (in diesem Fall vielleicht ganz pragmatisch die bdquoFuszligball-AGrdquo) und so auch Schulraumlumlich-keiten nutzen Das Ganze muss natuumlrlich im Rahmen der Moumlglichkeiten gesche-hen Gerade bei der Nutzung der Sporthalle muumlsst ihr euch also wahrscheinlich mit vielen anderen Interessenten absprechen und einigenAuch an eine Verantwortungsperson muss gedacht werden Entweder ihr sucht euch eine verantwortliche Lehrerin oder einen Lehrer oder eine Schuumllerin oder ein Schuumller uumlbernimmt die VerantwortungDie Schuumllerin oder der Schuumller muss mindestens 14 Jahre alt sein

        sect

        69

        SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

        SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

        Schuumllergruppen - Zulassung

        Nein Das Argument mit dem bdquoprivaten Interesserdquo ist vollkommen irrelevant denn eigentlich kommt es bei Schuumllergruppen genau darauf an Sie sind im Ge-setz definiert als eine Gruppe von Schuumllerinnen und Schuumllern die ein fachliches sportliches kulturelles konfessionelles oder politisches Ziel verfolgen Die Hand-ballmannschaft geht einem sportlichen Ziel nach darf sich also ohne Probleme zu einer Schuumllergruppe zusammenschlieszligen Ihr muumlsst nur noch eine mindestens 14-jaumlhrige Verantwortungsperson benennen und eure schriftlich zusammenge-fasste Zielsetzung per Brief oder E-Mail an die Schulleitung senden

        Als Schuumllergruppe habt ihr Anspruch auf kostenlose Schulraumlumlichkeiten auszliger-halb der Unterrichtszeit die ihr fuumlr eure Taumltigkeit nutzen koumlnnt Ihr braucht dazu eine Aufsichtsperson (Eltern Lehrkraft oder verantwortungsvolle Schuumllerinnen und Schuumller die dazu autorisiert wurden und mindestens 14 Jahre alt sind) Au-szligerdem duumlrft ihr eure Veranstaltungen am offiziellen Schwarzen Brett der Schu-le ankuumlndigen und eure eigene Schuumllerzeitung herausgeben

        Eure Schuumllergruppe ist zunaumlchst einmal auf Mitglieder eurer Schule beschraumlnkt Wenn ihr Veranstaltungen mit schulexternen Leuten abhaltet dann muss die Schulleitung ihr Einverstaumlndnis dazu geben

        Einige Schuumllerinnen moumlchten an der Schule eine Handballmannschaft gruumln-

        den Dazu moumlchten sie nach dem Unterricht Schulraumlumlichkeiten nutzen und

        Plakate aushaumlngen Die Schulleiterin verbietet das aber weil die Gruppe nur

        ein privates Interesse verfolge

        Hat sie das Recht dazu

        sect70

        Schuumllerstreik

        SchulG 2011 sect 145 (bdquoEinschraumlnkung von Grundrechtenrdquo)

        Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 9

        httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

        Nach einer katastrophalen Klassenarbeit bdquobestreiktrdquo eine Klasse den Unterricht

        Ist es Schuumllern erlaubt zu streiken

        bdquoSchuumllerstreiksrdquo im engeren Sinne gibt es eigentlich nicht Fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller gilt die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht im Rahmen des Schul-verhaumlltnisses fuumlr die meisten von ihnen sogar noch die Schulpflicht Auch auf das Grundgesetz koumlnnt ihr euch nicht berufen denn das Schulgesetz schraumlnkt in sect 145 einige eurer Grundrechte ganz legal ein

        Das Bestreiken des Unterrichts ist also nichts anderes als unentschuldigtes Feh-len oder verweigerte Mitarbeit also unzulaumlssig Auch die Ahndung mit Diszipli-narmaszlignahmen ist (unabhaumlngig von der Anzahl der bdquoStreikendenrdquo) im Rahmen der Verhaumlltnismaumlszligigkeit moumlglichIn ihrem Erlass zur Stellung des Schuumllers in der Schule teilt auch die Kultus-ministerkonferenz diese Ansicht fuumlr mehr Hintergrundinformationen solltet ihr dort nachlesenDie Beschluumlsse der KMK sind aber nicht direkt verbindlich da das Land Schles-wig-Holstein ja alleine fuumlr sein Schulrecht verantwortlich ist

        Nur auf eine Schule oder gar Klasse beschraumlnkt ist ein Schuumllerstreik also nicht nur recht ineffektiv sondern daruumlber hinaus auch kein guter Konfliktloumlsungsstil Auch landes- oder bundesweite Aktionen sind genauso unrechtmaumlszligig - von der medialen Schlagkraft her aber durchaus effektiv -)

        sect

        71

        SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

        Schuumllervertretung - Etat

        Es gibt meist zwei Geldquellen fuumlr SVenDer Schultraumlger (also meistens die Stadt oder die Gemeinde) muss der SV einen gewissen Geldbetrag zur Verfuumlgung stellen Der muss im Haushaltsplan eurer Schule erscheinen fragt einfach bei eurer Schulleitung nachDieser Etat wird pro Haushaltsjahr gefuumlhrt Das heiszligt dass zu jedem Jahres-wechsel im Winter auch neues Geld zur Verfuumlgung stehtDas was ihr dann noch nicht genutzt habt ist wegDie Houmlhe eures Etats ist nicht festgelegt Der Schultraumlger kann also selbst ent-scheiden wie viel Geld ihr bekommt und diesen Betrag im Etat auch jedes Jahr aumlndernWie ihr an euer Geld herankommt ist ganz unterschiedlich eure Schulleitung muss euch aber auch hier beratenEin solcher Etat existiert im Uumlbrigen mit den gleichen Bedingungen auch fuumlr die Kreis- und die Landesschuumllervertretung Nur dass dann eben der Kreis bezie-hungsweise das Bundesland fuumlr den Etat aufkommen

        Der zweite Weg ist das Durchfuumlhren von Veranstaltungen bei dem ihr beispiels-weise Kuchen verkaufen oder auch ein paar Euro Eintritt verlangen koumlnntBeachtet dabei aber die Einschraumlnkungen zum Warenverkauf ihr findet sie in dem Artikel bdquoVerkauf von Warenldquo auf S 93

        Viele Veranstaltungsideen findet ihr in der Broschuumlre bdquoGeistesblitzrdquo die ihr un-ter wwwschuelervertretungde kostenfrei herunterladen koumlnnt

        Die SV einer Schule moumlchte sich einen Briefkasten kaufen um uumlber ihn fuumlr alle

        Mitschuumllerinnen und Mitschuumller erreichbar zu sein

        Woher bekommt die SV das Geld

        sect72

        Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp

        Klassensprecher

        SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

        SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

        Wer vertritt mich in der Schule

        Zunaumlchst einmal natuumlrlich die Schuumllervertretung (SV) Diese besteht aus der Klassensprecherversammlung sowie der Schuumllersprecherin oder dem Schuumller-sprecher (und ggf ihrem oder seinem bdquoTeamrdquo) Naumlheres ist in dem Statut eurer SV nachzulesen (su)

        Zusaumltzlich wird in den Klassen eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher gewaumlhlt die oder der die Klasse in der Klassensprecherversammlung vertritt und auch waumlhrend der Unterrichtszeit uumlber die SV und entsprechende Projekte berichten darfAn vielen Schulen wird je eine Klassensprecherin und ein Klassensprecher pro Klasse gewaumlhlt jedoch ist dies laut Gesetz nicht selbstverstaumlndlich

        Sollte in einem Jahrgang nur in Kursen unterrichtet werden wird vom Jahrgang fuumlr je 15 Schuumllerinnen und Schuumller eine Vertreterin oder ein Vertreter fuumlr die Klassensprecherversammlung gewaumlhlt

        Es kann auch noch eine Sprecherin oder ein Sprecher fuumlr einzelne Kurse gewaumlhlt werden die oder der dann aber auch nur fuumlr den Kurs betreffenden Fragen zu-staumlndig ist

        Ob an deiner Schule die Schuumllersprecherin oder der Schuumllersprecher von allen Schuumllerinnen und Schuumllern oder von der Klassensprecherversammlung gewaumlhlt wird steht im SV-Statut deiner Schule (siehe auch bdquoSchuumllervertretung - Statutldquo auf S 73)

        sect

        73

        SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

        Bekanntmachung bdquoMusterstatut fuumlr Schuumllervertretungenrdquo vom 01042010

        httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreter

        MusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

        Schuumllervertretung - Statut

        Ja eine Schuumllervertretung verfuumlgt uumlber ein Statut Dieses koumlnnt ihr euch aumlhnlich wie eine Vereinssatzung oder eine Verfassung vorstellen

        Das Statut regelt zum Beispiel wer die Schuumllersprecherin oder den Schuumllerspre-cher waumlhlt wie groszlig das SV-Team ist ob es noch Aumlmter (wie die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Klassensprecherversammlung) gibt und viele andere Dinge

        Wenn ihr kein eigenes Statut habt dann ist fuumlr euch neben den Regelungen im Schulgesetz das vom Bildungsministerium entworfene Musterstatut guumlltig Dieses kann eure Klassensprecherversammlung aber veraumlndern und damit von dem Musterstatut des Ministeriums abweichen Das ist im Schulgesetz eindeutig festgelegt Alle eure Regelungen muumlssen dabei aber im Einklang mit den Bestim-mungen im Schulgesetz stehen

        Ihr habt somit die Moumlglichkeit die Form der Demokratie in eurer Schuumllerschaft selbst zu bestimmen

        Ich bin in der SV aktiv und habe gehoumlrt dass wir so was wie eine Satzung

        brauchen

        Stimmt das

        Was ist das wo bekommen wir das her und wofuumlr brauchen wir das

        sect74

        Schuumllerzeitung - Gruumlndung

        SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

        Landespressegesetz vom 31012005 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

        ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

        Ich habe Lust eine witzige Schuumllerzeitung herauszubringenWas muss man bei der Gruumlndung einer Schuumllerzeitung beachten

        Fuumlr das Gruumlnden einer Schuumllerzeitung brauchst du aumluszligerst aktive Mitschuumlle-rinnen oder Mitschuumller mit denen du eine kreative Redaktion gruumlndest Die ge-setzliche Regelung obliegt dem Landespressegesetz und somit unterscheidet ihr euch nicht von einer bdquonormalen Zeitungrdquo auszliger dass sie von Schuumllerinnen und Schuumllern verfasst und in der Schule verteilt wird

        Viel Spaszlig

        sect

        75

        SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

        SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

        Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule

        Schuumllerzeitungen stehen laut Schulgesetz auszligerhalb der Verantwortung der Schule Dies bedeutet dass die Schulleitung keine Moumlglichkeit hat einzugreifen Tut sie dies doch verstoumlszligt sie gegen das Gesetz Die Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen sich in so einem Fall an die Schulaufsicht oder natuumlrlich an die Landesschuumllervertretung wenden

        Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat zwar nicht die Moumlglichkeit die Her-ausgabe der Zeitung zu verbieten allerdings kann er als Hausherr der Schule den Verkauf und die Verteilung auf dem Schulgelaumlnde untersagenJedoch nur wenn der ordnungsgemaumlszlige Schulbetrieb durch die Zeitung gestoumlrt wird oder zB insbesondere Persoumlnlichkeitsrechte beeintraumlchtigt werden

        Es finden sich aber immer Wege die Zeitung zu verbreitenAllerdings solltet ihr euch uumlberlegen was genau in dem Artikel steht Unwahr-heiten und Geruumlchte duumlrfen natuumlrlich nicht verbreitet werden und Persoumlnlich-keitsrechte nicht verletzt werden

        Fairplay ist also von allen Seiten gefragt

        Schuumller haben sich zu einer Redaktion an unserer Schule zusammenge-

        schlossen und geben eine Zeitung heraus in der ein ruumlder Artikel uumlber einen

        Lehrer erscheinen soll Der Schulleiter verbietet die Herausgabe der Zeitung

        Darf er das

        sect76

        Grundgesetz Art 5 httpwwwbundestagdedokumenterechtsgrundlagengrundgesetzindexhtml

        SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

        Landespressegesetz vom 31012005 sect1 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

        ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

        Schuumllerzeitung - Zensur

        NeinFuumlr Schuumllerzeitungen gilt dasselbe wie fuumlr allgemeine ZeitungenIhr genieszligt laut Grundgesetz Artikel 5 uneingeschraumlnkte Pressefreiheit und BerichterstattungsfreiheitEine Zensur der Artikel darf demzufolge auch nicht stattfinden Auch das Pres-serecht garantiert euch freie Meinungsaumluszligerung

        Ich habe einen Artikel in der Schuumllerzeitung geschrieben in dem ich eine Lehrerin massiv angegriffen habe jedoch nicht unsachlich war Der wurde von der betreffenden Lehrerin zensiert

        Darf sie vor der Veroumlffentlichung der Schuumllerzeitung Artikel verbieten oder aumlndern

        sect

        77

        SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

        SchulG 2011 sect 67 (bdquoBeanstandungs- und Eilentscheidungsrechtrdquo)

        SchulG 2011 sect 68 (bdquoVerfahrensgrundsaumltzerdquo)

        Schulkonferenz

        Die Schulkonferenz ist DAS Gremium uumlberhaupt an eurer Schule denn die Schul-konferenz ist das houmlchste beschlussfassende Organ und selbst der Schulleiter muss die Beschluumlsse die dort gefasst werden umsetzen

        Wenn die Schulkonferenz also sagt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller an jedem Tag nach 15 Stunden die Arbeit an den Hausaufgaben abbrechen darf dann muumlssen die Schulleitung und die Lehrkraumlfte dies akzeptieren auch wenn sie gegen diese Entscheidung sind Allerdings gilt das auch umgekehrt fuumlr Eltern und Schuumller (be-achtet bei diesem Beispiel den uumlbernaumlchsten Absatz)

        Die Schulkonferenz besteht zu je 13 aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehr-kraumlfte Eltern und der Schuumllerschaft alle sind somit zunaumlchst gleichberechtigt Von daher ist es wichtig dass jede Schuumllerschaft auch wirklich Schuumllerinnen und Schuuml-ler in die Schulkonferenz entsendet

        Daruumlber hinaus ist es wichtig zu wissen dass die Lehrkraumlfte in der Schulkonfe-renz fuumlr einige Punkte uumlber die die Schulkonferenz beraumlt und abstimmt ein Einspruchsrecht (Veto) besitzen (zB Grundsaumltze fuumlr Hausaufgaben und Klas-senarbeiten) In diesen Faumlllen muss dann nicht nur die Mehrheit der Schulkon-ferenzmitglieder sondern auch die Mehrheit der Lehrkraumlfte in der Schulkon-ferenz einem solchen Antrag zustimmen Welche Bereiche dies betrifft ist im Paragraphen 63 des Schulgesetzes nachzulesen

        Die Schulkonferenz entscheidet uumlber viele wichtige Punkte zB einen Vorschlag zum Schulnamen die Einfuumlhrung einer Ganztagsschule uumlber die Dauer von Klas-senarbeiten im Rahmen ihrer Moumlglichkeiten uumlber die Haus- und Schulordnung und auch uumlber die Tatsache ob samstags Unterricht stattfindet oder nicht Welche Ent-scheidungskompetenzen sie genau hat ist recht ausfuumlhrlich in sect 63 des Schulgeset-zes aufgelistet

        Die Schulkonferenz ist also ein sehr wichtiges Gremium Daher nutzt die Schulkon-ferenz zur Umsetzung eurer Wuumlnsche und Ziele

        sect78

        Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht

        SchulG 2011 sect 132 (bdquoSchulpsychologischer Dienstrdquo)

        Eine Schuumllerin der 8a scheint groszlige seelische Probleme zu haben Die Klas-se weiszlig davon und wendet sich an die Klassenlehrerin die eine Schulpsycholo-gin zu Rate zieht Jene moumlchte das betroffene Maumldchen genauer untersuchen Die Schuumllerin ist mit einer Untersuchung einverstanden will jedoch nicht dass ihre Eltern davon erfahren

        Muss die Schulpsychologin die Eltern unterrichten

        Nein denn vertrauliche Daten duumlrfen nur mit der schriftlichen Zustimmung der oder des Betroffenen uumlbermittelt und nur in nicht automatisierten DateienAkten gespeichert werden

        Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen deshalb offen mit Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen uumlber ihre Probleme sprechen ohne dass die Eltern informiert werden duumlrfen Dies gilt im Uumlbrigen auch bei Schuumllerinnen und Schuumllern die noch nicht volljaumlhrig sind

        sect

        79

        SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungrdquo)

        Bekanntmachung bdquoDer Soziale Tag - Geltende Regelungen fuumlr die Schulen Rahmenbedingungen fuumlr die Teilnahme ab 2012rdquo vom 13 Maumlrz

        2012httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenSozialerTag__

        blob=publicationFilepdf

        Schulsammlungen und Sozialer Tag

        Hier gilt ein ganz klares bdquoJeinrdquoZwar sind laut sect 29 des Schulgesetzes Sammlungen und Warenverkaumlufe grundsaumltzlich verboten jedoch koumlnnen Ausnahmeregelungen getroffen werden Der Erfahrung nach werden diese in einem recht groszligzuumlgigen Rahmen gewaumlhrt

        Uumlber Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes bei Schulveranstaltungen entscheidet die Schulkonferenz Diese Regelung greift dann wenn ihr den Warenverkauf auszligerhalb der Unterrichtszeit organisiert Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes und der Sammlungen kann nur die Schulaufsichtsbehoumlrde also das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft erlassen Eure Lehrkraft oder eure Schulleitung wird euch bei der Bean-tragung dieser Ausnahme sicherlich mit Rat und Tat zur Seite stehen

        Meistens werden diese Sammlungen aber auch ohne eine beantragte Genehmigung un-ter Absegnung der Schulleitung durchgefuumlhrt Probleme sind daraus bisher nicht ent-standen dies ist aber rechtlich nicht ganz korrekt

        Und sollte eine Ausnahme mal nicht erteilt werden Betaumltigt euch in eurer Freizeit Anderen Menschen zu helfen ist das Engagement immer wert

        AnmerkungIn dem besonderen Falle des Vereins bdquoSchuumller Helfen Lebenrdquo welcher der Landes-schuumllervertretung abstammt wird jaumlhrlich zum Sozialen Tag eine Genehmigung des Bil-dungsministeriums ausgestellt dass der Soziale Tag als bdquoUnterricht in anderer Formrdquo gilt Eine weitere Genehmigung zum Engagement zum Sozialen Tag ist deshalb im Sin-ne der Schulsammlungen nicht notwendig

        In einem armen Land der Welt herrscht eine Hungersnot

        Wir wollen helfen

        Duumlrfen wir in der Schule Geld Sachguumlter zu solchen Anlaumlssen sammeln

        sect80

        Lehrplan Biologie httplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=18

        SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

        Sexualkunde

        Nein Die Schule ist zwar laut Schulgesetz lediglich verpflichtet Sexualkunde im Unterricht faumlcheruumlbergreifend zu behandeln In welchen Faumlchern das geschieht bleibt hier aber zunaumlchst offen

        Genauer regeln dies Lehrplaumlne Im Lehrplan des Faches Biologie ist das Thema Sexualkunde explizit enthalten und eure Lehrerin oder euer Lehrer muss sich an diesen Lehrplan halten Sexualkunde muss also im Fach Biologie unterrichtet werden In anderen Faumlchern wird das Thema dann begleitend oder faumlcheruumlber-greifend behandelt

        Der Lehrplan Biologie sieht das Thema Sexualkunde in den Klassenstufen 5-10 (G9) bzw 5-9 (G8) je zweimal vor In welchen Klassenstufen das Thema an wel-cher Schulart vorgesehen ist koumlnnt ihr in dem Lehrplan nachlesen

        Ein Lehrer weigert sich im Biologieunterricht Sexualkunde zuunterrichten Er ist der Meinung das koumlnnten auch andere Fachlehreruumlbernehmen

        Stimmt das

        sect

        81

        SchulG 2011 sect 45 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

        Strafarbeiten - Alle werden bestraft

        Meine Klassenkameradin spielt immer Streiche in der Klasse Meine Leh-

        rerin will von uns wissen wer es ist sonst wuumlrde sie alle bestrafen Ich will sie

        aber nicht verpetzen auch wenn ich ihr Verhalten nicht gut finde

        Darf die Lehrerin alle fuumlr etwas bestrafen das nur eine begangen hat

        Nein eine ganze Klasse darf nicht fuumlr etwas bestraft werden das nur eine Ein-zelperson gemacht hat

        Die Lehrkraft koumlnnte jedoch zu einer paumldagogischen Erziehungsmaszlignahme grei-fen wenn sie der Meinung ist dass dies noumltig sei um eure Loyalitaumlt zu demjeni-gen der die Regeln verletzt hat in Frage zu stellenDiese paumldagogischen Maszlignahmen liegen im Ermessen der Lehrkraft ihr koumlnnt euch aber bei der Schulleitung beschweren sollten sie euch nicht angemessen erscheinen

        Eine Gruppenbestrafung ist in unseren Augen in der Regel nicht angemessen das ist aber wie schon gesagt ErmessenssacheUnterstuumltzung auch in der Diskussion mit Lehrkraumlften und Schulleitungen be-kommt ihr von eurer Schuumllervertretung und auch von der Landesschuumllervertretung

        Ihr solltet aber uumlberlegen ob ihr der betreffenden Mitschuumllerin oder dem betref-fenden Mitschuumller nicht mal ein paar Takte erzaumlhlt damit ihr nicht dauernd in unangenehme Situationen kommt

        sect82

        SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

        SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

        Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen

        Nein stupides Abschreiben ist nicht erlaubt bdquoStrafarbeitenrdquo muumlssen immer so ge-staltet sein dass du erkennst was dein Fehlverhalten war Lehrkraumlfte haben auch das Recht mit dir erzieherische Gespraumlche zu fuumlhren Wenn du geschwaumlnzt hast musst du die versaumlumten Stunden nachholen

        Stoumlrst du den Unterricht mit einem Gegenstand darf dir dieser weggenommen werden

        Sehen die Lehrkraumlfte keine andere Moumlglichkeit dein Verhalten zu aumln-dern oder sehen sie sogar eine Gefahr fuumlr andere Menschen dann kannst du eine muumlndliche oder schriftliche Missbilligung oder sogar einen schriftli-chen Verweis bekommen Auch kannst du von schulischen Veranstaltungen oder - bis zu zwei Wochen - vom Unterricht ausgeschlossen werden und sogar in die Par-allelklasse oder auf eine andere Schule versetzt werden Alles auszliger der Versetzung auf eine andere Schule wird durch die Klassenkonferenz beschlossen Die Bestrafung muss in einem angemessenen Verhaumlltnis zur Tat stehen

        Keine Lehrkraft darf dich schlagen oder dich auf andere Art und Weise verletzen

        Wenn du bestraft wirst hast du immer das Recht dich zu verteidigen und eine Person deines Vertrauens aus der Schule als Unterstuumltzung zu diesem Gespraumlch mitzunehmenAuszligerdem muss dich die Lehrkraft ermahnt haben Wenn der Zweck fuumlr die Bestra-fung aufgrund der vorherigen Ermahnung nicht erreicht werden kann darfst du auch ohne Androhung bestraft werdenWenn du an eine andere Schule uumlberwiesen werden sollst geht das nur mit Entschei-dung des Bildungsministeriums auf Antrag der Schulleitung

        Du hast was angestellt und sollst jetzt 100 Mal bdquoIch soll den Unterricht nicht stoumlrenrdquo aufschreiben

        Musst du das

        sect

        83

        SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

        Strafarbeiten - Beweise

        Die Lehrerin hat meiner Freundin und mir eine Strafarbeit aufgegeben

        weil sie dachte wir haumltten laut uumlber das letzte Fuszligballspiel gesprochen und

        nicht dem Unterricht zugehoumlrt Dabei habe ich sie nur nach einem Fuumlller

        gefragt

        Duumlrfen Lehrkraumlfte ohne handfesten Grund Strafarbeiten schreiben lassen

        Nein Ohne jeden Grund duumlrfen Lehrkraumlfte Schuumllerinnen und Schuumller nicht zu Extraarbeit verdonnernIhr solltet moumlglichst versuchen Unklarheiten sofort zu klaumlren Ein Gespraumlch nach Ende der Stunde kann auch schon hilfreich sein

        Der Grund fuumlr eine Strafarbeit ist jedoch in der Regel nicht eine einzige gefluumls-terte kurze Frage an eine Mitschuumllerin oder einen Mitschuumller Wenn der Grund hier beispielsweise das Stoumlren des Unterrichtes waumlre dann waumlren der Straf-arbeit sicherlich noch andere Ermahnungen vorausgegangen Eine Strafarbeit muss immer angemessen zum Vergehen sein

        sect84

        SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

        SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo der Schuumllervertretungrdquo)

        SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

        Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern

        Nein Eine Schulleiterin oder ein Schulleiter hat die Pflicht bei Problemen zwi-schen Schuumllerinnen oder Schuumllern und Lehrkraumlften oder auch Eltern zu vermit-teln denn sie oder er ist fuumlr die paumldagogische Arbeit an der Schule verantwort-lich und dazu zaumlhlt auch ein angenehmes Unterrichtsklima

        Bei Streitigkeiten kann allerdings auch die Schuumllervertretung (Landesschuumller-vertretung) die Beratungslehrkraft oder die Verbindungslehrkraft helfen

        Es gibt ziemlich heftige Probleme zwischen uns und unserem Lehrer die beide Seiten gerne geloumlst haumltten Der Schulleiter hat es aber nun satt staumlndig zwischen uns vermitteln zu muumlssen Deshalb geht er auf kein Gespraumlch mehr ein

        Darf der Schulleiter ein Gespraumlch mit Schuumllern oder Lehrern verweigern

        sect

        85

        SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

        Taumluschungsversuch

        Waumlhrend einer Mathearbeit schaut eine Schuumllerin auffaumlllig unter ihren

        Tisch Die Lehrerin bemerkt dies und findet das Biobuch mit der richtigen

        Loumlsung Die Arbeit der Schuumllerin wird nicht gewertet Die Schuumllerin bekommt

        eine schriftliche Missbilligung

        Ist das Verhalten der Lehrerin erlaubt

        Ja denn es gibt keine eindeutige Vorgabe mehr wie mit Taumluschungsversuchen bei schriftlichen Leistungsnachweisen umgegangen werden mussSomit liegt dies im Ermessen der Lehrkraft vorausgesetzt es bleibt im erlaubten RahmenAllerdings ist das Ausstellen einer schriftlichen Missbilligung in diesem Fall unuumlblich sofern es sich bei der betreffenden Schuumllerin oder dem betreffenden Schuumller nicht um eine bdquoWiederholungstaumlterinrdquo oder einen bdquoWiederholungstauml-terrdquo handelt

        Denn Eine schriftliche Missbilligung ist rechtlich gesehen eine Maszlignahme die bei Erziehungskonflikten eingesetzt wird also i d R bei Fehlverhalten im Um-gang mit Mitschuumllerinnen und Mitschuumllern Verstoumlszligen gegen die Hausordnung Beschaumldigungen am Gebaumlude oder AumlhnlichemWeit verbreitet ist als Reaktion auf den o g Vorfall hingegen das Benoten der Arbeit mit der Note bdquoUngenuumlgendrdquo (6)

        sect86

        Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

        Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

        SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

        Tests - unangekuumlndigt

        Ja Denn Tests zaumlhlen zum Bereich der muumlndlichen Leistung und in diesem Be-reich gibt es keine Einschraumlnkungen wie oft Leistungen abgefragt werden duumlr-fen und ob diese Abfragen angekuumlndigt sein muumlssen Zu diesem Bereich zaumlhlen naumlmlich auch deine normalen muumlndlichen Aussagen im Unterricht - und dort wird man ja auch nicht vorgewarnt dass man gleich drankommt

        Uumlbrigens Tests duumlrfen nicht mehr Aufgaben enthalten als in 20 Minuten zu bewaumlltigen sind Sollten die unangekuumlndigten Tests also aumlhnlich lang sein wie Klassenarbeiten und oder deutlich mehr als 20 Minuten dauern dann ist dies unzulaumlssig

        Unser Lehrer schreibt mindestens zweimal im Monat unangekuumlndigte Tests bei denen 34 der Klasse bdquounter dem Strichrdquo liegen (5 und schlechter) Wenn er die Tests wenigstens ankuumlndigen wuumlrde koumlnnte man sich ja zumindest vorbereiten

        Darf eine Lehrkraft unangekuumlndigte Tests schreiben

        sect

        87

        SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

        Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV

        Eine Schuumllersprecherin die auch Delegierte der Schule zum Landesschuumller-

        parlament (LSP) ist moumlchte eine Sitzung des LSPs besuchen Ihre Klassenleh-

        rerin verbietet das

        Darf die Lehrerin das Wie kann sich die Schuumllerin dagegen wehren

        Nein denn Mitglieder der Schuumllervertretungen (SVen) der Kreisschuumller-vertretungen (KSVen) und Landesschuumllervertretung (LSV) erhalten durch das Schulgesetz fuumlr ihre Taumltigkeit Unterrichtsbefreiung

        Ein SV-Mitglied (also u a alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher) hat ein Recht auf Unterrichtsbefreiung von bis zu zwoumllf Unterrichtsstunden im Schuljahr

        Ist sie oder er in der KSV erhaumllt sie oder er bis zu weiteren sechs Befrei-ungsstunden um ihre oder seine Arbeit auszufuumlhren Analog dazu verhaumllt sich die Mitgliedschaft in der LSV diese bringt noch einmal bis zu zwoumllf Stunden Unterrichtserleichterung

        Die Kreisschuumllersprecherin oder der Kreisschuumllersprecher -sofern in deinem Kreis vorhanden- darf sich zusaumltzlich bis zu eine Unterrichtsstunde pro Woche vom Unterricht befreien lassen Die Landesschuumllersprecherin oder der Landes-schuumllersprecher sogar bis zu zwei Stunden pro Woche Diese Stunden koumlnnen auch jeweils aneinandergehaumlngt werden also zum Beispiel ein achtstuumlndiger Schultag im Monat

        Allerdings hat diese eigentlich sehr freundliche Regelung einen kleinen Haken Die Anspruumlche bestehen nur auf max die angegebene Stundenzahl Die konkrete Zahl legt die Schulleitung fest dieses Kontingent das ihr erfragen koumlnnt duumlrft ihr dann aber voll ausschoumlpfen

        sect88

        Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

        httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

        Unterricht selbst gestalten

        Ein formales Recht an der Festlegung der Unterrichtsinhalte aktiv mitzuarbei-ten gibt es im schleswig-holsteinischen Schulrecht nicht Schon aus den Bildungs-zielen der Schule laumlsst sich aber herleiten dass eure Erziehung zu muumlndigen und selbststaumlndigen Buumlrgerinnen und Buumlrgern auch das kritische Auseinandersetzen mit den Inhalten des Unterrichts miteinbeziehen

        Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist der Ansicht dass ihr eurer persoumlnlichen Reife eurem Kenntnisstand und eurem Alter entsprechend Gelegenheit erhalten sollt euch an der Auswahl des Lehrstoffs der Bildung von Schwerpunkten und der Festlegung der Reihenfolge zu beteiligen Auch zur Unterrichtsform koumlnnt ihr Vorschlaumlge machen

        Falls eure Vorschlaumlge nicht beruumlcksichtigt werden koumlnnen sollte die Lehrkraft zumindest die Gruumlnde hierfuumlr nennen koumlnnen

        Der KMK-Beschluss ist rechtlich nicht verbindlich aber eine gute Diskussions-grundlage ist er allemal

        Ein Schuumller moumlchte sich aktiv an der Unterrichtsplanung beteiligen Er macht konkrete Vorschlaumlge zum aktuellen Thema Sein Lehrer ist aber dagegen und weigert sich sogar zu erklaumlren warum

        Darf der Lehrer das

        sect

        89

        Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

        SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

        Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts

        Wir sind alle total verzweifelt Wir quaumllen uns durch den Matheunterricht

        weil wir absolut nichts mehr verstehen Trotzdem muumlssen wir planmaumlszligig die

        Arbeiten schreiben

        Kann eine Lehrerin Arbeiten schreiben lassen wenn keiner den Stoff verstan-

        den hat

        Prinzipiell ja aber es waumlre doch ratsam ein klaumlrendes Gespraumlch mit der Lehr-kraft zu fuumlhren und um Aufschub zu bitten

        Fuumlr die Oberstufe gilt Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss eine Klassen-arbeit genehmigen wenn mindestens ein Drittel der abgegebenen Arbeiten mit weniger als vier Punkten bewertet wurde

        In diesem Fall muss die Schulleiterin oder der Schulleiter zuvor die Meinung der entsprechenden Fachlehrkraft und der Klassensprecherin oder des Klassenspre-chers einholen

        Sollte sich die Situation nicht verbessern und es wiederholt zu derartigen Prob-lemen kommen sprecht unbedingt noch einmal mit der Lehrkraft oder lasst euch wenn auch dies nichts nuumltzt von eurer SV vertreten Dabei kann es hilfreich sein wenn ihr auch eure Eltern um Unterstuumltzung bittet und somit zB Hilfe durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Klassenelternbeirats erhaltet

        sect90

        Erlass bdquoUnterricht am letzten und ersten Schultag vor und nach den Ferienrdquo vom 23 Juni 1999

        httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUnterrichtLetzErstSchultag__

        blob=publicationFilepdf

        Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende

        Die Entscheidung uumlber die Unterrichtsdauer an diesen Tagen liegt allein in der Verantwortung der SchulenEs gibt dazu keine Vorgaben vom Ministerium mehrOftmals beschlieszligen die jeweiligen Schulkonferenzen jedoch Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsdauer an den entsprechenden Tagen um eine Einheitlichkeit zwi-schen den Schuljahren zu erreichenFrag einfach in deiner Schule nach

        Wenn du einen diesbezuumlglichen Antrag an die Schulkonferenz stellen willst dann hilft dir vielleicht der Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77 weiter

        Die Sommerferien nahen Am letzten Schultag soll noch kompletter Unter-richt gemacht werden Wir sollen noch in der 6 Stunde Unterricht haben und dann erst unser Zeugnis bekommen

        Wie ist die Sachlage

        sect

        91

        SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

        SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

        SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

        Veranstaltungen organisieren

        Eine Schulleiterin verbietet der SV einen Basar innerhalb der Schule

        durchzufuumlhren

        Darf die Schulleiterin das

        Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat in der Schule das Hausrecht dh sie oder er kann bestimmen was in der Schule gemacht wird (sofern das Gesetz oder sonstige Rechts- und Verwaltungsvorschriften keine klare Regelung vorsehen)

        Jedoch hat die SV die Moumlglichkeit sich an die Schulkonferenz zu wenden Wenn die Schulkonferenz dem Antrag der SV stattgibt ist die Schulleiterin oder der Schulleiter dazu verpflichtet den Beschluss umzusetzen

        Im Allgemeinen duumlrfen Waren jeglicher Art waumlhrend Schulveranstaltungen -und eine solche wollt ihr organisieren- nicht verkauft werden Uumlber Ausnahmen ent-scheidet die Schulkonferenz jedoch sehen die Eltern und Lehrkraumlfte hier meist keinen EinwandDie Entscheidung der Schulkonferenz kann ohne Mehrheit der Lehrkraumlfte ge-troffen werden (vgl sect63 Schulgesetz)Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

        sect92

        SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

        SchulG 2011 sect 62 (bdquoZusammensetzung der Schulkonferenzrdquo)

        Verbindungslehrkraumlfte

        Die Verbindungslehrkraft wird von den Schuumllerinnen und Schuumllern zu Beginn des Schuljahres fuumlr zwei Jahre gewaumlhlt und bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt

        Die Verbindungslehrkraumlfte sind nach dem Schulgesetz dazu aufgefordert an SV-Sitzungen teilzunehmen um die SV-Meinung zu kennen sie zu unterstuumltzen und im Konfliktfall zwischen der SV und der Schulleitung zu vermittelnDie Verbindungslehrerin und oder der Verbindungslehrer sollen die SV-Interes-sen gegenuumlber der Schulleitung und der Lehrerschaft vertreten Sie oder er hat dabei eine beratende Funktion

        Die Verbindungslehrkraft dient jeder einzelnen Schuumllerin und jedem einzelnen Schuumller als Ansprechperson bei Problemen Mit der neuen Schulkonferenzrege-lung ist sie (automatisch) Mitglied der Schulkonferenz mit Rede- und Antrags-recht (ohne Stimmrecht)

        Welche Funktionen und Aufgaben hat eine Verbindungslehrkraft

        sect

        93

        SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

        Verkauf von Waren

        Die SV einer Schule moumlchte in den Pausen Schokoladenriegel und Cola verkau-

        fen um die SV-Kasse aufzubessern

        Darf sie das

        Es gab fruumlher einmal tatsaumlchlich einen Erlass der es verbot in der Schule Suumlszlig-waren aller Art oder Getraumlnke mit einem hohen Gehalt an Suumlszligungsmitteln zu verkaufen Der ist aber schon seit 2003 auszliger Kraft gesetzt - wer also noch etwas anderes behauptet der hat geschlafen

        Grundsaumltzlich ist der Verkauf von Waren in der Schule und auf Schulveranstal-tungen allerdings verboten Wenn es im schulischen Interesse ist dann kann die Schulkonferenz gluumlcklicherweise Ausnahmen zulassen Beantragt also in diesem Gremium einfach fuumlr die SV einen entsprechenden Beschluss zu fassen und eu-rem Vorhaben steht nichts mehr im Wege

        sect94

        SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungenrdquo)

        SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

        Verlassen des Schulgelaumlndes

        Das Problem ist dass Freistunden meist innerhalb der Schulzeit liegen Das be-deutet dass du uumlber die Schule (genauer die Landesunfallkasse) versichert bist Verlaumlsst du das Schulgelaumlnde allerdings verlierst du diesen VersicherungsschutzWenn dir also etwas passiert kann die Schule dafuumlr nicht haften Deshalb hat die Schule gegenuumlber Minderjaumlhrigen eine Aufsichtspflicht Mit Eintritt in die Ober-stufe darfst Du das Schulgelaumlnde verlassen da du die Schule freiwillig besuchst Dann ist es auch egal ob du noch minderjaumlhrig bist

        Andere Regelungen kann die Schulkonferenz treffen So gibt es die Moumlglichkeit dass die Eltern minderjaumlhriger Schuumllerinnen und Schuumller schriftlich bestaumltigen dass ihnen bewusst ist dass die Aufsichtspflicht der Lehrkraumlfte an der Schulgren-ze endet und Schuumllerinnen und Schuumller bei solcherlei bdquoAusfluumlgenrdquo dadurch nicht mehr uumlber die Unfallkasse des Landes sondern nur noch privat versichert sind

        Dieses Recht muss die Schulkonferenz aber erst einraumlumen es sollte in der Schulordnung festgehalten werden

        Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

        Neulich haben Freunde und ich Aumlrger bekommen weil wir in der Freistunde zum Baumlcker gegangen sind um uns etwas zum Essen zu kaufen Die Baumlckerei liegt aber nur auf der anderen Straszligenseite die allerdings nicht mehr zum Schulgelaumlnde gehoumlrt

        Darf man in Freistunden das Schulgelaumlnde verlassen

        sect

        95

        Erlass bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom 19 Mai 2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

        SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

        Leitfaden zum Nachschlagen bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom Maumlrz 2008

        httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschuerenBildungLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

        Wandertage - Anzahl

        Seit zwei Jahren haben wir keinen Wandertag mehr gemacht dabei wuumlr-

        den wir uns so gern das neue Museum fuumlr Technik ansehen Unsere Lehrerin ist

        aber der Meinung dass wir noch eine ganze Menge lernen muumlssen und deshalb

        keine Zeit dafuumlr bleibt

        Haben wir ein Recht auf Wandertage

        Nein Ein Recht auf Wandertage hat keine Schuumllerin und kein Schuumller aller-dings sollten fruumlher pro Schuljahr jaumlhrlich fuumlnf Wandertage durchgefuumlhrt wer-den wenn sie im Zusammenhang mit dem Unterrichtsthema stehen Diese Rege-lung ist zwar aufgehoben aber verweisen kann man in Debatten mit Lehrkraumlften darauf Als sinnvoll erachtet der jetzt guumlltige Erlass das Lernen am anderen Ort in jedem Fall auch

        Der Besuch eines technischen Museums ist zB sinnvoll wenn man sich in Physik mit dem Aufbau eines Motors beschaumlftigt

        Wandertage sind aber keine touristischen Reisen Urlaub auf Mallorca ist also nicht drin

        Also uumlberzeugt eure Lehrkraft dass Unterricht auszligerhalb der Schule lustig und sinnvoll sein kann

        sect96

        SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

        Werbung Sponsoring und Schenkungen

        Generell hat der Schultraumlger dafuumlr zu sorgen dass der Schule noumltige Dinge wie ein DVD-Player zur Verfuumlgung stehen Allerdings ist es zulaumlssig wenn Firmen oder auch Eltern der Schule Anschaffungen spenden damit die Schuumllerinnen und Schuumller die Moumlglichkeit haben zB einen Lehrfilm in Biologie zu sehen (Schenkung)

        Dabei darf auch der Name der Firma oder der Eltern veroumlffentlicht werden wenn diese etwas spenden Dieser Werbeeffekt durch die Schule muss aber deut-lich hinter den schulischen Nutzen zuruumlcktreten Auszligerdem muss das Ganze mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sein so duumlrfen bei-spielsweise Parteien nicht genannt werden

        Wir brauchen einen DVD-Player da unser alter kaputt ist und wir keine Bio-Lehrfilme sehen koumlnnen Der Schulleiter sagt dafuumlr gaumlbe es kein Geld Schuumller haben im Geschaumlft gefragt ob sie der Schule einen schenken Der Schulleiter sagt dies sei nicht erlaubt

        Stimmt das

        sect

        97

        SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruchrdquo)

        Widerspruch gegen Noten

        Eine Schuumllerin hat im Zeugnis eine 5 in Englisch bekommen bezweifelt aber

        dass die Lehrerin sie richtig benotet hat weil die letzten zwei Arbeiten eine 3

        waren und sie muumlndlich auch nicht so schlecht ist

        Was kann sie machen

        Zunaumlchst einmal bietet sich immer an mit der betreffenden Lehrkraft daruumlber zu sprechen wie die Note zustande gekommen ist Wenn dies allerdings nicht hilft dann kann sich jede Schuumllerin und jeder Schuumller bei der Schulleitung beschweren

        Wenn die 5 aber zu einer Nichtversetzung fuumlhrt oder Auswirkungen auf den an-gestrebten Schulabschluss hat kann formeller Widerspruch eingelegt werden uumlber den die Schule entscheidet

        Dazu solltest du dich zunaumlchst an deine Schulleitung wenden Am besten erfolgt dies schriftlich Wenn der Widerspruch abgelehnt wird kannst du dann eine Kla-ge bei dem zustaumlndigen Gericht einlegen Die Kosten fuumlr das Verfahren traumlgt das Land

        sect98

        SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

        Zeugnis - Ausgabeverweigerung

        Nein denn unabhaumlngig von anderweitigen Verpflichtungen gegenuumlber der Schule haben Schuumllerinnen und Schuumller am Ende des Schuljahres in jedem Fall immer Anspruch auf ein Zeugnis

        Ein Schuumller hat am Ende des Schuljahres die Schulbuumlcher nicht abgegeben Der Klassenlehrer haumlndigt ihm daraufhin kein Zeugnis aus und sagt das koumlnne er sich abholen wenn er seine Schulbuumlcher zuruumlckgegeben haumltte

        Ist das rechtens

        sect

        99

        SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

        bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

        ry=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

        Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung

        In einem Zeugnis taucht ploumltzlich der Kommentar des Schulleiters auf der den

        Leistungsabfall der Schuumllerin kritisiert

        Kann das sein

        Grundsaumltzlich obliegt die Bewertung der Leistungen der Schuumllerinnen und Schuuml-ler der Beurteilung durch die Lehrkraumlfte Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Ausuumlbung ihrer bzw seiner paumldagogischen Verantwortung korrigierend eingreifen

        sect100

        Hierfuumlr gibt es leider keine entsprechenden Rechte Logisch ist jedoch dass du puumlnktlich beim Schulbus warst und damit deine Puumlnktlichkeit

        eingehalten hast

        Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen

        Nein Es ist eindeutig entschuldigtes Fehlen Wenn es beweisbar ist dass der Schulbus fuumlr deine Verspaumltung verantwortlich ist dann kannst du ja nichts dafuumlr

        Glaubt dir deine Lehrerin oder dein Lehrer nicht empfiehl ihr oder ihm doch sich beim Busunternehmen zu erkundigen

        Wenn du jedoch den Bus verpasst hast der puumlnktlich fuhr dann bist du unent-schuldigt fehlend

        Mein Schulbus ist wegen eisglatter Straszligen neulich eine halbe Stunde zu spaumlt in der Schule angekommen Deshalb kam ich zu spaumlt zum Unterricht und wurde dafuumlr eingetragen weil mein Lehrer mir nicht geglaubt hatDarf ich als unentschuldigt eingetragen werden wenn mein Schulbus Verspauml-tung hat

        sect

        101FUN FACT

        Dass die Muumlhlen der Buumlrokratie langsam mah-len ist fuumlr erfahrene LSV-Mitglieder schon laumlngst

        keine Neuigkeit mehr Dass sich das Schulrecht aber tatsaumlchlich so langsam an die Realitaumlt anpasst haumltten auch wir

        nicht gedacht

        -- ZITAT --

        Erlass des Ministeriums fuumlr Bildung und Kultur vom 3 Juni 2010 - III 321

        Der Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinldquo vom 21 Februar 1995 (NBl MFWKMFBWS Schl-H S 200) wird wie folgt

        geaumlndert

        []

        b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Worte bdquonach Artikel 21 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reichldquo ersetzt durch

        die Worte bdquonach Artikel 5 Abs 5 des Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhlldquo

        -- ZITAT ENDE --

        II

        Index

        AAbitur 2 51

        Siehe auch SchulabschlussAbschluss

        Siehe SchulabschlussAbwahl von Personen 3 4AG

        Siehe ArbeitsgemeinschaftAkte

        Siehe SchuumllerakteAlkohol 58Allerheiligen 14Arbeit

        Siehe KlassenarbeitArbeitsgemeinschaft 39 68 69Arzt

        Siehe Schularzt Siehe auch Schulpsychologischer Dienst

        Attest 26Aufsicht 9 52Ausflug

        Siehe SchulausflugAuskunft 16Ausschluss 35 52 82Aussperren

        Siehe Ausschluss

        BBaseball-Caps 10Befreiung

        Siehe Freistellung vom UnterrichtBeratungslehrer 84Berichterstattungsfreiheit

        Siehe PressefreiheitBeschwerde 11 56Bestrafung

        Siehe StrafarbeitBetriebserkundung 35Betriebspraktikum

        Siehe PraktikumBetrug

        Siehe TaumluschungsversuchBildungsministerium 56 79 82Bus

        Siehe SchulbusBuszlig- und Bettag 14

        CCaps

        Siehe Baseball-Caps

        DDatenschutz 15 16 17 18 19 78Delegierte

        Siehe entsprechende Konferenz-bezeichnung

        Disziplinarmaszlignahme

        Siehe OrdnungsmaszlignahmeDuzen 20

        EEinfluss 48Einspruchsrecht 77Eltern

        Aufsicht 69 94Datenschutz 16 78Hitze- und Schneefrei 63Nachsitzen 49Religionsunterricht 61

        IIISchulbus 13Schwaumlnzen 25Streitigkeiten 84

        Erziehungskonflikt 64 85Erziehungsmaszlignahme 81

        FFachkonferenz 24 50 67Fachtag 35Fehlen

        Siehe FernbleibenFehlkurse 51Feier 32Feiertag 14Fernbleiben 7 25 26 49 63 70 100Freistellung vom Unterricht 12 87

        Fehlstunden 26Klassensprecher 37Religioumlser Grund 14Schuumllervertreter 37 38

        Freistunde 94Fremdenfeindlichkeit 28Fronleichnam 14Fuumlrsorgepflicht 30

        GGanztagsschule 77Gefaumlhrdung 63Gemeinde 47Gewalt 64 82Glauben

        Siehe Religion

        HHausaufgaben 29 35 49 64 77Hausordnung 77 85Hitzefrei 30

        IInformationspflicht 31 32

        Intoleranz 28

        KKaugummi 33Klassenarbeit 46 50 59 70

        Siehe auch TaumluschungsversuchAnzahl pro Schuljahr 5Anzahl pro Tag 8Entscheidungsfreiheit der Schule 77Genehmigung bei schlechtem Ergeb-nis 89Inhalt 6Koordination 35Legasthenie 42Nachschreiben 7Note 50Versaumlumen 25

        Klassenarbeiten 35 77 85Klassenbuch 6 15 33Klassenelternbeirat 35 89Klassengroumlszlige 34Klassenkonferenz 35 42 82Klassensprecher 4 36 37 72 89Klassensprecherkonferenz

        Siehe KlassensprecherversammlungKlassensprecherversammlung 37 72Klassenteiler 34Klausur

        Siehe KlassenarbeitKlingelzeichen 23 54Konflikt 56Konfliktlotsen

        Siehe StreitschlichterKopfbedeckung 10Kostenbeitrag

        Siehe Kosten der LernmittelKosten der Lernmittel 47Kreisschulamt 39Kreisschuumllersprecher 38 87

        IV

        Kreisschuumllervertretung 38 87Kriegspropaganda 28Kritik

        Siehe BeschwerdeKSV

        Siehe KreisschuumllervertretungKultusministerkonferenz 88

        LLandespressegesetz 74Landesschuumllerparlament 21 40Landesschuumllersprecher 87Landesschuumllervertretung 11 21 32 40

        56 79 81 84Laumluten 23Legasthenie 42 44Lehrerkonferenz 67Lehrkraft

        Abwahl 3Lehrmittel

        Siehe LernmittelLehrplan 24 29 31 55 80

        Inhalt 45 80Klassenarbeiten 5 6Praktika 55

        Leistungen

        Siehe NoteLeistungsnachweis

        Klassenarbeit Siehe KlassenarbeitTest (Teil der muumlndlichen Leistung) Siehe Test

        Leistungsstand 46 50

        Siehe auch NoteLektuumlre 47Lernen am anderen Ort 95Lernmittel 47Lernplan 35 42Lernverhalten 35

        Lese-Rechtschreib-Schwaumlche

        Siehe LegasthenieLRS

        Siehe LegasthenieLSV

        Siehe Landesschuumllervertretung

        MMama

        Siehe ElternMeinungsaumluszligerung 76Meinungsfreiheit 48Missbilligung 64 82 85

        Siehe auch VerweisMusterstatut 4

        Siehe StatutMutter

        Siehe ElternMuumltzen 10

        NNachsitzen 49Nachteilsausgleich 42Neutralitaumlt 48Note 8 16 18 22 44 50 85 97

        Siehe auch Abitur Siehe auch Leistungsstand

        Siehe auch ZeugnisNotenschutz 43 44

        OOAPVO

        Siehe Oberstufen- und Abiturpruuml-fungsverordnung

        Oberstufe 51

        Siehe auch Oberstufen- und Abitur-pruumlfungsverordnung

        Oberstufen- und Abiturpruumlfungsverord-

        nung 2

        VOpferfest 60Ordnungsmaszlignahme 52 64 70Ozon 53

        PPapa

        Siehe ElternPartei 48

        parteipolitische Neutralitaumlt 48Parteiwerbung 96

        Pause 23 54Pausen 54Persoumlnlichkeitsrechte 75Philosophie 61politische Gruppierung 48Praktikum 35 55Praxistag 35Pressefreiheit 76Presserecht 76Probleme 56 78Profil 34 57Pruumlfung

        5 Abiturpruumlfungsfach 2P5 2

        RRassismus

        Siehe FremdenfeindlichkeitRauchen 58Rechtschreibreform 59Rechtsfragen 41Reformationstag 14Religion 60 61 64

        SSammlungen 79Samstagsschule 62 77Satzung 73Schenkungen 96

        Schulabschluss 24 50Schulakte

        Siehe SchuumllerakteSchularzt 65Schulaufsicht 75Schulaufsichtsbehoumlrde 79Schulausfall

        Siehe UnterrichtsausfallSchulausflug 35Schulbuumlcher 47 67Schulbus

        Notwendigkeit 13Verspaumltung 100

        Schulelternbeirat 62Schuumllerakte 16 33 78Schuumllergruppen

        Siehe ArbeitsgemeinschaftSchuumller Helfen Leben 79Schuumllerparlament

        Siehe KlassensprecherversammlungSchuumllersprecher 72 73Schuumllerstreik

        Siehe StreikSchuumllervertreter 24Schuumllervertretung 40 56 73 84 87 89Schuumllerzeitung 74 75 76

        Zensur 76Schulfeier 32Schulfete

        Siehe SchulfeierSchulgelaumlnde 94Schulkonferenz 23 29 47 54 55 57

        62 77 79 82 90 91 92 93 94Schulleiter 3 30 32 36 37 47 50 54

        56 57 58 69 75 77 79 81 89 91

        92 96 97 99Schulleitung

        VI

        Siehe SchulleiterSchulname 77Schulordnung 77 94Schulpflicht 25Schulprogramm 29 57Schulpsychologischer Dienst 78Schultraumlger 47 58 96Schulveranstaltung 25 32Schulverhaumlltnis 70Schulweg 13 63Schummeln

        Siehe TaumluschungsversuchSchwaumlnzen

        Siehe FernbleibenSchweigepflicht 78Sexualkunde 80Siezen 20sozialer Haumlrtefall 47Sozialer Tag 79Sozialverhalten 35Speicherung von Daten

        Siehe DatenschutzSponsoring 96Sportunterricht 53SSV

        Siehe StadtschuumllervertretungStadt 47Stadtschuumllervertretung

        Siehe KreisschuumllervertretungStatut 4 72 73Strafarbeit 81 82 83Streik 70Streitschlichter 84Stundenende 23Suchtmittel 58SV 4 32 37 39 56 72 73 87 89 91

        92 93

        Statut 4

        TTaschenrechner 47Taumluschungsversuch 85Tests 86

        Anzahl pro Schuljahr 86Anzahl pro Tag 8Note 50

        UUnterricht in anderer Form 79Unterrichtsausfall 63

        Aufsicht 9Hitzefrei 63Schneefrei 9

        Unterrichtsausschluss

        Siehe AusschlussUnterrichtsbefreiung

        Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsformen 27Unterrichtsfreistellung

        Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsgestaltung 29 88Unterrichtsinhalte 88 89Unterrichtsplanung 31 88Unterrichtsthemen 29Unterstuumltzung 56Unterstuumltzung der SV 32Untersuchung

        aumlrztliche 65

        VVater

        Siehe ElternVeranstaltungen 39 91Verbindungslehrer 40 43 50 56 84Verfahrensfehler 35Verkauf 75 79 91 93Verlassen des Schulgelaumlndes 94

        VIIVersetzung 35 50 97Versetzungskonferenz 35Vertrauenslehrer 50Verwaltungsakt 50 64Verweis 35 64 82

        Siehe auch MissbilligungVeto

        Siehe Einspruchsrecht

        WWandertag 95

        Siehe auch SchulausflugWarenverkauf 93Werbung 96Wetter 63

        Widerspruch 50 97Wirtschaftspraktikum

        Siehe PraktikumWitterung 63

        ZZensur der Schuumllerzeitung 76Zeugnis 35 44 46 97 98 99Zeugniskonferenz 35Zuckerfest 60Zuspaumltkommen 100Zwang zur Teilnahme am Unterricht

        Siehe Schulpflicht

        VIII

        Notizen

        IXNotizen

        X

        Uumlber die Landesschuumllervertretung

        Uumlber die Struktur der Landesschuumllervertretung (LSV) erfahrt ihr etwas in dem entsprechenden Artikel auf S 40Hier moumlchten wir die Gelegenheit nutzen euch die Arbeit in der Landes-schuumllervertretung naumlher zu bringen und euch dazu motivieren selbst aktiv zu werden

        Jede Schule kann eine Schuumllerin oder einen Schuumller zum Landesschuumllerpar-lament (LSP) entsenden LSPs finden drei- bis viermal im Schuljahr statt und dauern meist zwei Tage das kann aber variieren Die Delegierten erhalten fuumlr ihre Reisekosten und den Aufenthalt volle Kostenerstattung aus dem Etat der LSVAuszligerdem kann jede Schule eine Schuumllerin oder einen Schuumller als stellver-tretende Delegierte oder stellvertretenden Delegierten waumlhlen Die stellver-tretenden Delegierten haben auch das Recht dazu an LSPs teilzunehmen Jedoch erhalten sie keine Kostenerstattung Eure oumlrtlichen SVen erstatten euch diesen Betrag aber oft zuruumlck eine entsprechende Quittung erhaltet ihr auf dem LSP Die Betraumlge liegen meist nicht hoch da wir haumlufig in Schulen tagen und so nur Kosten fuumlr die Verpflegung anfallen Manchmal finden LSPs auch in Jugendherbergen statt darauf weisen wir dann aber vorher hin sodass ihr das ggf mit eure Schulen absprechen koumlnntWenn ihr zum LSP kommen wollt dann ist neben einer vorherigen Anmel-dung im Buumlro der Landesschuumllervertretungen (Kontakt unter bdquoImpressumrdquo ein Anruf oder eine E-Mail genuumlgt hier) erforderlich dass ihr einen Delegier-tenmeldebogen ausfuumlllt und von eurer Schulleitung unterschreiben lasst Den muumlsstet ihr dann noch ins Buumlro faxen oder schicken Meldeboumlgen werden am Anfang eines Schuljahres an die Schulen geschickt wenn der bei euch nicht angekommen ist dann wendet euch an das Buumlro oder schaut auf unsere Home-page (wwwschuelervertretungde)

        Aber was genau erwartet euch nun auf dem LSPNeben vielen inhaltlichen und interessanten Diskussionen koumlnnt ihr hier selbst eure Forderungen stellen und somit das Programm der LSV selbst gestalten Wenn euch kein Thema auf der Seele brennt dann muumlsst ihr keinen Antrag stellen kommen solltet ihr dennoch Uns ist es nur wichtig dass moumlglichst viele Schulen vor Ort sind damit das LSP repraumlsentativ fuumlr die Schulen in Schleswig-Holstein arbeiten kann

        XIZu LSPs wird per E-Mail an die Schulen eingeladen In der Einladung findet ihr dann alles was ihr wissen muumlsst und auch eine vorlaumlufige Tagesordnung sodass ihr nicht vollkommen unvorbereitet in dieses Wochenende startet Neue LSP-Einladungen sind auch immer auf der Startseite der Homepage deutlich gemachtAuszligerdem werden auf den meisten LSPs Workshops angeboten die euch die Arbeit in der SV erleichtern sollen Diese befassen sich mit Projektmanage-ment Rhetorik Veranstaltungsideen und vielem mehr was euch hilftAuf dem ersten LSP jedes Schuljahres wird auch der Vorstand gewaumlhlt Fuumlr weiteres Engagement seid ihr hier genau richtig eine Arbeit die verdammt viel Spaszlig macht und bei der ihr echt etwas bewegen koumlnnt und vor allem viel fuumlr euch selbst mitnehmt

        Wir stehen euch gerne und immer fuumlr Fragen zur Verfuumlgung

        XII

        GEW - Die Bildungsgewerkschaft

        Eine Gesellschaft lebt von Menschen die sich engagieren und von Ideen die der Gesellschaft helfen menschlicher zu werden Sie braucht aktive Gruppen die sich an der Auseinandersetzung uumlber gesellschaftliche Probleme beteiligen und nach demokrati-schen Loumlsungen suchen Die Gewerkschaft Erziehung und Wissen-schaft (GEW) ist eine solche Organisation

        Sie vertritt die Interessen aller im Bildungsbereich arbeitenden Menschen - in Kindertageseinrichtungen Schulen Hochschulen Forschungsinstituten oder in der Weiterbildung

        Die GEW ndash das sind bundesweit ca 260000 Frauen und Maumlnner die in paumldagogi-schen Berufen arbeiten in Schleswig-Holstein uumlber 10000 Damit ist die GEW in Land und Bund die groumlszligte gewerkschaftliche Interessenvertretung

        Die GEW tritt ein fuumlr ein finanziell gut ausgestattetes starkes oumlffentliches Bil-dungswesen weil Bildung ein Menschenrecht ist Die GEW kaumlmpft fuumlr gute Ar-beitsbedingungen ihrer Mitglieder Sie setzt sich aber auch ein fuumlr eine zukunfts-orientierte Bildungspolitik beitragsfreier Besuch der KiTa bdquoEine Schule fuumlr alleldquo mehr Ganztagschulen kleinere Klassen mehr Schulsozialarbeit Inklusion beitragsfreie Universitaumlt ndash das sind wesentliche Forderungen der GEW

        Die GEW ist eine professionell organisierte Interessenvertretung die ihren Mit-gliedern Schutz Beratung Information Wissen und Fortbildung zukommen laumlsst

        Die GEW scheut auch nicht vor Auseinandersetzung mit der Politik zuruumlck Sie argumentiert verhandelt protestiert demonstriert und sie ruft ihre Mitglieder in letzter Konsequenz auch zum Streik auf wenn es darum geht sich gegen die Ver-schlechterung der Arbeitsbedingungen zu wehren

        Wenn ihr spaumlter studiert Werdet Mitglied der GEW

        Mehr Informationen zur GEW sind der Homepage (wwwgew-shde bzw wwwgewde) zu entnehmen

        Matthias HeidnGEW Schleswig-HolsteinVorsitzender

        XIIIDanksagungen

        Diese Broschuumlre ist eine Neuauflage einer vorherigen Version die sich auf das Schulgesetz aus den 1990er Jahren bezog Ende des Jahres 2010 war die Broschuumlre fast komplett uumlberarbeitet und auf dem Stand vom Schulge-setz 2007 Anfang des Jahres 2011 wurde dann erneut ein neues Schulgesetz beschlossenSomit musste wieder uumlberpruumlft und zum Teil abgeaumlndert werden eine lang-wierige Aufgabe die nun abgeschlossen ist

        Unser Dank gilt allen Vorstandsgenerationen die seit 2007 unermuumldlich an einer Neuauflage arbeiten ein Aufzaumlhlen der Namen ist schon gar nicht mehr moumlglich

        Auszligerdem danken wir ganz besonders- Carsten Totzke dem Landesverbindungslehrer der Gymnasien der unsere Arbeit stets bestmoumlglich unterstuumltzt und auch zu Praxisfragen in dieser Bro-schuumlre Antworten parat hatte - Joumlrg Kruumlger dem Buumlroleiter der Landesschuumllervertretungen der die Kom-munikation nach auszligen sicherstellt und stets eine kompetente und engagierte Hilfe ist

        - Oliver Ahmed einem ehemaligen Landesschuumllersprecher der Beruflichen Schulen der sich als ein sehr findiger und fachkundiger Lektor zeigte

        Ein ganz besonderer Dank geht an dieser Stelle an Torben Stallbaum und Tim Wiegmann die lange im LaVo der Gymnasien taumltig waren Die beiden ha-ben unzaumlhlbare Stunden in das Recherchieren und Formulieren der einzelnen Artikel und an anschlieszligende nochmalige Pruumlfungen und das Layout inves-tiert Damit haben die beiden eine Neuauflage von bdquoNutze dein Rechtldquo uumlber-haupt erst moumlglich gemacht Dadurch haben viele Schuumllerinnen und Schuumller in Schleswig-Holstein jetzt wieder die Moumlglichkeit sich uumlber ihre Rechte zu informieren

        Impressum

        Die Broschuumlre bdquoNutze dein Rechtldquo wurde von der Landesschuumllervertre-tung der Gymnasien in Schleswig-Holstein erstellt

        Fuumlr die Sachunterstuumltzung mit Papier danken wirder Firma Steinbeis Papier GmbH

        Fuumlr die finanzielle Unterstuumltzung danken wirder Stiftung Jugendarbeit in Schleswig-Holstein

        und dem GEW-Landesverband Schleswig-Holstein

        Das Buumlro der LandesschuumllervertretungenPreuszligerstraszlige 1-9

        24105 Kiel

        E-Mail infoschuelervertretungdeTelefon 0431 57 86 96Telefax 0431 57 86 98

        wwwschuelervertretungde

        Die Broschuumlre im Internet wwwnutze-dein-rechtde

        Das Weiterverteilen dieser Broschuumlre ist ausdruumlcklich erwuumlnscht

        Folgende Broschuumlren moumlchten wir euch noch besonders ans Herz legen(ihr findet sie auf unserer Homepage)

        - bdquoSo gehtlsquosldquo - Das Handbuch fuumlr Schuumllervertretungen in Schleswig-Holstein

        - bdquoGeistesblitzldquo - bdquoIch weiszlig was was Du nicht weiszligtldquo

        - bdquoDer Weg ist das Zielldquo - Schulprogramm

        • Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach
        • Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers
        • Abwahl einer Lehrkraft
        • Arbeiten - Anzahl
        • Arbeiten - Inhalt
        • Arbeiten - Nachschreiben
        • Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag
        • Aufsicht bei Unterrichtsausfall
        • Baseball-Caps im Unterricht
        • Beschwerde uumlber eine Lehrkraft
        • Beurlaubung
        • Buskinder
        • Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht
        • Datenschutz I
        • Datenschutz II
        • Datenschutz III
        • Datenschutz IV
        • Datenspeicherung - Dauer
        • Duzen und Siezen
        • Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung
        • Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen
        • Ende der Schulstunde - Klingelzeichen
        • Fachkonferenz
        • Fehlen in der Schule
        • Fehlstunden
        • Formen des Unterrichts
        • Fremdenfeindlichkeit
        • Hausaufgaben - Viel zu viele
        • Hitzefrei
        • Informationspflicht der Lehrkraumlfte
        • Informationspflicht der Schulleitung
        • Klassenbuch
        • Klassengroumlszligen
        • Klassenkonferenz
        • Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten
        • Klassensprecherversammlung
        • Kreisschuumllervertretung (KSV)
        • Landesschuumllervertretung (LSV)
        • Legasthenie - Foumlrderung
        • Legasthenie - Note im Fach Deutsch
        • Lehrplaumlne - Inhalt
        • Leistungsstand - Auskunft
        • Lernmittel - Wer zahlt die
        • Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften
        • Nachsitzen
        • Notengebung - falsche Bewertung
        • Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung
        • Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren
        • Ozonbelastung und Sportunterricht
        • Pausen
        • Praktika
        • Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft
        • Profile
        • Rauchen in der Schule
        • Rechtschreibreform
        • Religionsgemeinschaften
        • Religionsunterricht - Teilnahme
        • Samstagsschule
        • Schneefrei
        • Schriftliche Missbilligung
        • Schularzt - Teilnahmepflicht
        • Schulaufsicht
        • Schulbuumlcher - Neuanschaffung
        • Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung
        • Schuumllergruppen - Zulassung
        • Schuumllerstreik
        • Schuumllervertretung - Etat
        • Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher
        • Schuumllervertretung - Statut
        • Schuumllerzeitung - Gruumlndung
        • Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule
        • Schuumllerzeitung - Zensur
        • Schulkonferenz
        • Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht
        • Schulsammlungen und Sozialer Tag
        • Sexualkunde
        • Strafarbeiten - Alle werden bestraft
        • Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen
        • Strafarbeiten - Beweise
        • Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern
        • Taumluschungsversuch
        • Tests - unangekuumlndigt
        • Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV
        • Unterricht selbst gestalten
        • Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts
        • Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende
        • Veranstaltungen organisieren
        • Verbindungslehrkraumlfte
        • Verkauf von Waren
        • Verlassen des Schulgelaumlndes
        • Wandertage - Anzahl
        • Werbung Sponsoring und Schenkungen
        • Widerspruch gegen Noten
        • Zeugnis - Ausgabeverweigerung
        • Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung
        • Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen
        • Index
        • Notizen
        • Uumlber die Landesschuumllervertretung
        • GEW - Die Bildungsgewerkschaft
        • Danksagungen

          Gruszligwort Anke Erdmann (Bildungsausschussvorsitzende)

          Meine Schulzeit liegt mehr als zwanzig Jahre zuruumlck Aber wie es sich an-fuumlhlte als Jugendliche zwischen vielen Erwachsenen in Schul- und Fachkon-ferenzen zu sitzen das weiszlig ich noch sehr gut Was ist unser Recht Worauf koumlnnen wir Einfluss nehmen Was kann eine Schule selbst regeln was sind die gesetzlichen Leitplanken Bei all diesen Fragen hatten wir den Eindruck dass Schulleiter und Lehrkraumlfte uns immer einen Tick voraus waren Uns fehlten damals Informationen und Vernetzung unter den Schuumllervertre-tungen - staumlndig hatte irgendwer die olle Telefonliste verschlammt Internet eMails Handys Facebook und Co ndash das alles gab es noch nicht

          Heute zwanzig Jahre spaumlter ist die Landesschuumllervertretung erstens super vernetzt und zweitens bestens informiert In den Haumlnden haltet Ihr einen wei-teren Baustein bdquoNutze Dein Rechtldquo ist eine von Schuumllerinnen und Schuumllern kommentierte Version des Schulgesetzes damit Ihr Euch nicht alle muumlhsam in den Paragrafen-Dschungel einarbeiten muumlsst Mit dieser Broschuumlre in der Hand habt Ihr wichtige Basics um Euch in Eurer Schule einzubringen und Eure Rechte zu nutzen

          Denn heute gilt wie fruumlher Macht die Schule zu Eurer Sache Demokratie und Mitbestimmung ist weder eine Haumlngematte noch ein Wunschkonzert Meist ist es ziemlich anstrengend Dinge anzuschieben fuumlr viele Ideen findet man nicht auf Anhieb eine Mehrheit ndash und da ist es kein Unterschied ob man in der Schulkonferenz oder im Bildungsausschuss des Landtages sitzt

          Hinweise zur Nutzung

          Die Themen sind durch aussagekraumlftige Uumlberschriften gekennzeichnet Zu-saumltzlich koumlnnt ihr Stichworte im Register am Ende der Broschuumlre nachschla-gen in dem viele Schluumlsselbegriffe mit den entsprechenden Seitenverweisen aufgelistet sind

          Fuumlr die meisten Themen haben wir eine konkrete Situation aus dem Schulall-tag vorgestellt Daraus entwickeln sich dann direkt Fragen die beantwortet werden Unter jedem Artikel findet ihr die Gesetze die uns als Quelle fuumlr die Antwort dienten

          Dazu ist jedoch anzumerken dass Gesetze und Verordnungen zum einen abs-trakt formuliert sind und daruumlber hinaus die sog Kann- und Sollvorschriften unterschiedliche Ermessensspielraumlume ermoumlglichenDies ist in der Praxis von Vorteil da so auf die individuellen Beduumlrfnisse von Schuumllerinnen und Schuumllern und die dadurch unterschiedlichen Fallkonstellati-onen besser eingegangen werden kann Gleichwohl ist es im jeweiligen Einzelfall sinnvoll und ggf auch geboten di-rekt in der angegebenen Quelle nachzuschauen

          In der digitalen Version der Broschuumlre koumlnnt ihr Links und Querverweise zwi-schen den Artikeln anklicken und landet damit direkt bei der gesuchten Quelle Diese Version koumlnnt ihr uumlber die untenstehende Homepage der LSV herunter-laden und verwenden Natuumlrlich duumlrft ihr sie auch gerne weiterverteilen

          Hinweis zur Nutzung weiblicher und maumlnnlicher grammatikalischer FormenUumlberschriften Rechtsauslegungen und Referenzen sind gleichermaszligen neben-einander in der weiblichen und maumlnnlichen grammatikalischen Form gehalten Im allgemeinen Sprachgebrauch gebildete Begriffe wurden dabei in dieser Form belassen (beispielsweise bdquoSchuumllervertretungrdquo)Aus Gruumlnden des Layouts haben wir auf diesen Ansatz in den konkreten Situ-ationen aus dem Schulalltag verzichtet In diesen wird je nach Artikel in al-ternierenden Wechseln je eine grammatikalische Form verwendet Wenn dem einmal nicht so sein sollte so war dies ein Versehen bzw ZufallWir moumlchten kein Geschlecht bevorzugen oder diskriminieren

          Das Kopieren und Weiterverbreiten der Broschuumlre ist aus-druumlcklich erwuumlnscht

          Gerne duumlrft ihr aus ihr zitieren wenn ihr auf die Quelle verweist

          Die Broschuumlre im Internet unter wwwnutze-dein-rechtde

          Die LSV im Internet unter wwwschuelervertretungde

          Inhalt

          Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach 2

          Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers 4

          Abwahl einer Lehrkraft3

          Arbeiten - Anzahl 5

          Arbeiten - Inhalt 6

          Arbeiten - Nachschreiben 7

          Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag 8

          Aufsicht bei Unterrichtsausfall 9

          Baseball-Caps im Unterricht 10

          Beschwerde uumlber eine Lehrkraft 11

          Beurlaubung 12

          Buskinder 13

          Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht 14

          Datenschutz I 15

          Datenschutz II 16

          Datenschutz III 17

          Datenschutz IV 18

          Datenspeicherung - Dauer 19

          Duzen und Siezen 20

          Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung 21

          Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen 22

          Ende der Schulstunde - Klingelzeichen 23

          Fachkonferenz 24

          Fehlen in der Schule 25

          Fehlstunden 26

          Formen des Unterrichts 27

          Fremdenfeindlichkeit 28

          Hausaufgaben - Viel zu viele 29

          Hitzefrei 30

          Informationspflicht der Lehrkraumlfte 31

          Informationspflicht der Schulleitung 32

          Klassenbuch 33

          Klassengroumlszligen 34

          Klassenkonferenz 35

          Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten 36

          Klassensprecherversammlung 37

          Kreisschuumllervertretung (KSV) 38

          Landesschuumllervertretung (LSV) 40

          Legasthenie - Foumlrderung 42

          Legasthenie - Note im Fach Deutsch 44

          Lehrplaumlne - Inhalt 45

          Leistungsstand - Auskunft 46

          Lernmittel - Wer zahlt die 47

          Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften 48

          Nachsitzen 49

          Notengebung - falsche Bewertung 50

          Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung 51

          Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren 52

          Ozonbelastung und Sportunterricht 53

          Pausen 54

          Praktika 55

          Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft 56

          Profile 57

          Rauchen in der Schule 58

          Rechtschreibreform 59

          Religionsgemeinschaften 60

          Religionsunterricht - Teilnahme 61

          Samstagsschule 62

          Schneefrei 63

          Schriftliche Missbilligung 64

          Schularzt - Teilnahmepflicht 65

          Schulaufsicht 66

          Schulbuumlcher - Neuanschaffung 67

          Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung 68

          Schuumllergruppen - Zulassung 69

          Schuumllerstreik 70

          Schuumllervertretung - Etat 71

          Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher 72

          Schuumllervertretung - Statut 73

          Schuumllerzeitung - Gruumlndung 74

          Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule 75

          Schuumllerzeitung - Zensur 76

          Schulkonferenz 77

          Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht 78

          Schulsammlungen und Sozialer Tag 79

          Sexualkunde 80

          Strafarbeiten - Alle werden bestraft 81

          Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen 82

          Strafarbeiten - Beweise 83

          Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern 84

          Taumluschungsversuch 85

          Tests - unangekuumlndigt 86

          Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV 87

          Unterricht selbst gestalten 88

          Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts 89

          Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende 90

          Veranstaltungen organisieren 91

          Verbindungslehrkraumlfte 92

          Verkauf von Waren 93

          Verlassen des Schulgelaumlndes 94

          Wandertage - Anzahl 95

          Werbung Sponsoring und Schenkungen 96

          Widerspruch gegen Noten 97

          Zeugnis - Ausgabeverweigerung 98

          Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung 99

          Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen 100

          Index II

          Notizen VIII

          Uumlber die Landesschuumllervertretung X

          GEW - Die Bildungsgewerkschaft XII

          Danksagungen XIII

          sect2

          bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 8 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

          httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

          Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach

          Ja auf jeden Fall Du kannst deine Pruumlfungsfaumlcher im Rahmen der in der Abi-turpruumlfungsverordnung gesetzten Vorgaben frei waumlhlen und musst dir dabei von deiner Schule keinerlei Vorgaben machen lassen Wenn deine Wahl mit der Ober-stufen- und Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO) im Einklang steht dann muss die Schule sie akzeptieren und kann sie nicht mit dem Verweis auf Mehrarbeit ablehnen

          Das gilt nicht nur fuumlr das fuumlnfte Pruumlfungsfach sondern auch fuumlr alle anderen Selbst wenn du beispielsweise die oder der Einzige im gesamten Jahrgang bist die oder der eine schriftliche Pruumlfung in Geschichte schreiben moumlchte kannst du darauf einen Anspruch geltend machen

          Ein Schuumller moumlchte als fuumlnfte Abiturpruumlfung eine zusaumltzliche Pruumlfung im Fach Erdkunde ablegen Der Lehrer lehnt dies aber ab da sein Aufwand fuumlr einzelne Schuumller eine Abiturpruumlfung zu entwerfen zu groszlig seiDarf der Schuumller sich trotzdem in Erdkunde pruumlfen lassen

          sect

          3

          Das Schulrecht sieht fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller keine entsprechenden Rechte vor

          Abwahl einer Lehrkraft

          Eine Schuumllerin moumlchte einige Lehrerinnen abwaumlhlen mit denen sie Probleme

          hat Es wird ihr jedoch erklaumlrt dies sei so nicht moumlglich

          Stimmt das

          Normalerweise haben Schuumllerinnen und Schuumller leider keine Wahlmoumlglichkeit zwischen Lehrkraumlften

          In Einzelfaumlllen kann ein Gespraumlch mit der Schulleitung rechtzeitig vor Schuljah-resbeginn aber zu Erfolg fuumlhren

          Wenn eure Lehrkraft einfach schlechten Unterricht macht so beschwert euch mit Hilfe eurer Klassensprecherin oder eures Klassensprechers oder der SV bei der Schulleitung

          Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die Verantwortung fuumlr guten Unter-richt und dafuumlr dass die Lehrkraumlfte sich an die Regeln halten

          sect4

          SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo) Abs 2 und 3

          Musterstatut fuumlr Schuumllervertretungen vom 1 April 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

          ZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreterMusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

          Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers

          Ihr koumlnnt eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher jederzeit abwaumlh-len denn jedes Gremium (das ist in diesem Fall die ganze Klasse) kann die Per-sonen abwaumlhlen die es gewaumlhlt hat Ihr koumlnnt also jederzeit mit einer Zwei-drittelmehrheit eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher abwaumlhlen wenn ihr merkt dass sie oder er doch nicht das umsetzt was ihr von ihr oder ihm erwartet

          Mit dem Verlassen der Klasse scheidet jede Klassensprecherin und jeder Klas-sensprecher automatisch aus ihrem Amt aus Das Amt muss dann neu besetzt werden

          Ihr koumlnnt in eurem SV-Statut auch eigene Pflichten und Aufgaben fuumlr die Klas-senvertreterinnen und Klassenvertreter festlegen Ein Beispiel hierfuumlr hat das Bildungsministerium in seinem Musterstatut veroumlffentlicht Euer Statut darf den Regeln des Schulgesetzes aber nicht widersprechen - die Abwahl einer Klas-sensprecherin oder eines Klassensprechers mit Zweidrittelmehrheit muss also immer moumlglich sein

          Wir haben Anfang des Jahres die Klassensprecher gewaumlhlt Zuerst wirkten sie vertrauenswuumlrdig doch nun haben wir bemerkt dass es ihnen nicht um unsere sondern nur um ihre persoumlnlichen Interessen gehtKoumlnnen wir Klassensprecherinnen oder Klassensprecher abwaumlhlen

          sect

          5

          Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I Stand 682010httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

          SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLeistungsnachweisePrimarSekI__blob=publicationFilepdf

          Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010

          httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__

          blob=publicationFilepdf

          Arbeiten - Anzahl

          Eine Schuumllerin interessiert sich fuumlr die Anzahl der Klassenarbeiten in verschie-

          denen Faumlchern

          Wo kann sie nachlesen wie viele Arbeiten sie schreiben muss

          In den Lehrplaumlnen wird aufgefuumlhrt wie viele Klassenarbeiten in jedem Fach mindestens geschrieben werden sollen Diese sind bei den jeweiligen Lehrkraumlf-ten einsehbar (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

          Fuumlr die Sekundarstufe I gibt es einen Erlass welcher die Mindestanzahl der Leistungsnachweise auffuumlhrt bdquoLeistungsnachweiserdquo koumlnnen dabei entweder Klassenarbeiten oder gleichwertige Leistungen wie Praumlsentationen oder Haus-arbeiten sein Der Erlass beschreibt auch wie haumlufig eure Lehrkraft Klassenar-beiten durch gleichwertige Leistungen ersetzen darf

          Fuumlr die Oberstufe gibt es einen aumlhnlichen Erlass Im ersten Jahr der Oberstufe muumlssen insgesamt 28 Leistungsnachweise erbracht werden davon mindestens 20 Klassenarbeiten Im zweiten Jahr sind es 28 Nachweise mit mindestens 17 Arbeiten im letzten Schuljahr 18 Nachweise mit mindestens 15 Arbeiten

          Die in den Lehrplaumlnen und in den Erlassen vorgeschriebene Anzahl an Leistungs-nachweisen ist grundsaumltzlich verbindlich und sollte also von den Lehrkraumlften we-der uumlber- noch unterschritten werden Eine Ausnahme kann das Nachschreiben von Klassenarbeiten bildenHierzu erfahrt ihr alles Weitere in dem Artikel bdquoArbeiten - Nachschreibenldquo auf S 7

          sect6

          Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

          LehrplanLehrplanhtml

          Arbeiten - Inhalt

          Nein Die Lehrkraft muss nachweisen koumlnnen dass die Thematik der Arbeit in den Stunden zuvor besprochen worden ist Dazu wird auch immer ein Klassen-buch oder ein Kursbuch gefuumlhrt worin stichwortartig beschrieben steht was in welcher Stunde behandelt worden ist Da das Ziel einer Arbeit aber auch ist Gelerntes auf neue Situationen anzuwenden (bdquoTransferwissenrdquo) muumlsst ihr euch mit Fragen abfinden die nicht direkt im Unterricht besprochen worden sind al-lerdings muss eine Chance bestehen dass ihr mit eurem Wissen die Moumlglichkeit habt diese Aufgabe zu loumlsen

          Jeder Lehrplan enthaumllt auch ganz am Ende einen Abschnitt bdquoLeistungen und ihre Bewertungrdquo welcher Richtlinien fuumlr die Erstellung und Beurteilung von Klassen-arbeiten im jeweiligen Fach enthaumllt (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

          Wir haben gestern eine Arbeit geschrieben die keiner konnte weil Aufgaben drangekommen sind von deren Loumlsung wir nie etwas gehoumlrt habenDarf der Lehrer im Unterricht nicht behandelte Fragen in der Arbeit stellen

          sect

          7

          Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

          SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

          Arbeiten - Nachschreiben

          Meine Lehrerin will mich erst nach den Ferien die versaumlumte Arbeit nach-

          schreiben lassen Bis dahin weiszlig ich doch gar nichts mehr uumlber das Thema

          In welchem Zeitraum muss eine Arbeit nachgeschrieben werden

          Hierzu gibt es keine schulgesetzliche Regelung Es versteht sich aber von selbst dass du die Arbeit innerhalb eines fuumlr dich zumutbaren Zeitraums nachschreiben koumlnnen solltest Das heiszligt aber auch dass du unter Umstaumlnden am Samstag in die Schule kommen musst oder an einem anderen fuumlr dich freien Tag an dem die Lehrerin aber in der Schule sind (zB wegen Dienstversammlung oder muumlnd-licher Abiturpruumlfung)

          In der Oberstufe gibt es uumlbrigens einige zusaumltzliche Regelungen zum Nach-schreiben Wenn du in einem bestimmten Fach nur eine einzige Klassenarbeit pro Halbjahr schreibst dann muss diese bei entschuldigtem Fehlen auf jeden Fall nachgeschrieben werden Schreibst du pro Halbjahr zwei oder mehr Klas-senarbeiten in diesem Fach dann hat deine Lehrkraft die Moumlglichkeit auf das Nachschreiben zu verzichten Darauf hast du aber keinen Anspruch

          sect8

          Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

          SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

          Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag

          Fuumlr die Unter- und Mittelstufe (Sekundarstufe I) gibt es hierfuumlr keine Regelung Die meisten Schulen legen aber Wert darauf dass maximal eine Klassenarbeit pro Tag geschrieben wirdDie Schulkonferenz entscheidet uumlber bdquoGrundsaumltze der Anwendung einheitlicher Maszligstaumlbe fuumlr die LeistungsbewertungrdquoWenn ihr als einen Grundsatz der einheitlichen Bewertung festlegen wollt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller nur eine Klassenarbeit pro Tag schreibt so koumlnnt ihr einen entsprechenden Antrag in der Schulkonferenz einbringen Alles Weitere dazu findet ihr unter bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

          Erst ab der Oberstufe (Sekundarstufe II) ist die Maximalzahl an Klassenarbeiten pro Tag per Erlass festgelegt Hier duumlrft ihr houmlchstens eine Klassenarbeit pro Tag und houmlchstens drei Klassenarbeiten pro Woche schreiben

          Tests von unter 20 Minuten zaumlhlen nicht als Klassenarbeit sondern sind nur eini-ge der zahlreichen Elemente die den muumlndlichen Teil eurer Note (die so genann-ten bdquoUnterrichtsbeitraumlgerdquo) ausmachen Deshalb ist die Anzahl der Tests pro Tag nicht beschraumlnkt und Tests zaumlhlen auch nicht fuumlr eure schriftliche Note

          In der abschlieszligenden Benotung im Zeugnis uumlberwiegt uumlbrigens der Anteil der muumlndlichen Note

          Unser Biolehrer plant zusaumltzlich zur geplanten zweistuumlndigen Mathearbeit einen Bio-Test dabei haben wir Mathe sogar direkt vor BioDie Woche ist doch sowieso schon voll mit Arbeiten

          Wie viele Arbeiten und Tests duumlrfen pro Tag geschrieben werden

          sect

          9

          SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

          Aufsicht bei Unterrichtsausfall

          Mathematik faumlllt heute in der Klasse 7c aus Alle freuen sich auf eine Frei-

          stunde und wollen in der naumlchsten Eisdiele ein Eis essen Die Lehrerin die als

          Aufsicht fuumlr diese Stunde eingeteilt ist verbietet das

          Darf sie das verbieten

          Minderjaumlhrige Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen waumlhrend der Unterrichtszeit beaufsichtigt werden damit ihnen nichts passiert Dies gilt auch waumlhrend Pau-sen uumlberall auf dem Schulgelaumlnde oder bei anderen Schulveranstaltungen und Ausfluumlgen

          Wenn jede Schuumllerin und jeder Schuumller das machen wuumlrde wozu sie oder er Lust hat dann wuumlrde es fuumlr die Lehrkraft ziemlich schwierig werden 20 Kinder im Auge zu behalten Von daher darf sie euch verbieten Eis essen zu gehenVielleicht koumlnnt ihr sie oder ihn ja uumlberreden mit der gesamten Klasse zur Eis-diele zu gehen

          sect10

          Gegebenenfalls Schul- oder Hausordnung eurer Schule

          Baseball-Caps im Unterricht

          Es gibt kein Gesetz das diesen Fall regelt Wenn in der Schul- und Hausordnung eine entsprechende Regelung getroffen wurde dann hat diese aber GuumlltigkeitGrundsaumltzlich ist es eine Form der Houmlflichkeit und des guten Umgangs mitein-ander im Unterricht auf Muumltzen oder Caps zu verzichten Auf jeden Fall ist es fuumlr niemanden hilfreich ausgerechnet wegen eines so unwichtigen Themas einen groumlszligeren Streit vom Zaun zu brechen

          Es heiszligt immer bdquoNimm deine Muumltze ab man traumlgt so was nicht im Unterrichtrdquo

          Duumlrfen wir in der Stunde Muumltzen oder Caps tragen

          sect

          11

          SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

          Beschwerde uumlber eine Lehrkraft

          Eine Schuumllerin die sich ihrer Rechte beraubt sieht moumlchte sich uumlber ihre Leh-

          rerin beschweren

          Ist das in der Schule uumlberhaupt moumlglich

          Ja Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat das Recht Kritik vorzutragen Dir muss die Gelegenheit eingeraumlumt werden deine Beschwerde zu aumluszligern Bei be-gruumlndeten Beschwerden muss Abhilfe geschaffen werden

          Konflikte sollten so direkt und unkompliziert wie moumlglich geloumlst werden Je grouml-szliger die von einer Seite aufgefahrenen Geschuumltze sind desto staumlrker verhaumlrten auch die Fronten und die friedliche Einigung ruumlckt in weite Ferne Sprich am besten zuerst mit den Klassensprechern oder der SV uumlber dein Anliegen Betrifft das Problem mit der Lehrkraft mehrere Schuumllerinnen und Schuumller dann bietet sich oft ein gemeinsames Gespraumlch anAls naumlchsten Schritt kannst du dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft wenden Diese nehmen zwar formal keine Beschwerden entgegen haben aber die Moumlglichkeit auf Augenhoumlhe mit der betroffenen Lehrkraft zu sprechen Einige Lehrkraumlfte lassen sich von anderen Lehrkraumlften eher kritisieren als von ihren Schuumllerinnen und Schuumllern

          Falls diese Versuche nicht fruchten stehen dir auch formale Beschwerdeins-trumente offen diese sind insbesondere bei illegalem Vorgehen der Lehrkraumlfte effektiv koumlnnen aber auch allgemein helfenEine Dienstaufsichtsbeschwerde uumlber eine Lehrkraft kannst du direkt beim fuumlr Bildung zustaumlndigen Ministerium (Schulaufsichtsbehoumlrde) oder auch bei deiner Schulleitung einreichen Sie kann formlos oder sogar muumlndlich erfolgen ist aber nur schriftlich und mit ausfuumlhrlicher Begruumlndung wirklich sinnvoll Beim genauen Verfahren helfen dir deine Verbindungslehrkraft und die Landesschuumllervertretung

          sect12

          SchulG 2011 sect 15 (bdquoBeurlaubungrdquo)

          Beurlaubung

          Ja Zwar kann jede Schuumllerin und jeder Schuumller waumlhrend des Schuljahres be-urlaubt werden aber sie oder er hat keinen rechtlichen Anspruch darauf (es sei denn es handelt sich beispielsweise um wichtige religioumlse Festtage)Wenn du also ohnehin gerade Probleme in Mathematik hast oder eine Arbeit geschrieben werden soll dann sieht es mit zusaumltzlichen bdquoFerienrdquo schlecht aus

          Grundsaumltzlich darf dich deine Schule auch nur aus bdquowichtigem Grundrdquo vom Schulbesuch beurlauben Viel haumlngt also von deiner Uumlberzeugungskraft gegen-uumlber der Lehrkraft ab

          Anders sieht die Sache aus wenn du als Schuumllervertreterin oder Schuumllerver-treter im Rahmen deines Amtes um Beurlaubung bittest Hier hast du gewisse gesetzliche Anspruumlche die du im entsprechenden Abschnitt dieser Broschuumlre er-fahren kannst (vergleiche hierzu bdquoUnterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SVldquo auf S 87)

          Uumlbrigens Beurlaubungen von bis zu drei Tagen musst du bei deiner Klassen-lehrerin oder deinem Klassenlehrer beantragen fuumlr Beurlaubungen von bis zu sechs Wochen ist deine Direktorin oder dein Direktor verantwortlich und uumlber alle Beurlaubungen laumlngerer Dauer entscheidet letztendlich das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft in Kiel Dieses wird jedoch von deiner Direktorin oder deinem Direktor informiert

          Ein Schuumller moumlchte an einem fuumlnftaumlgigen Schuumllerseminar in Bruumlssel teilneh-men um sich uumlber die EU zu informieren Da das Seminar waumlhrend der Schul-zeit stattfindet bittet er fuumlr diese Zeit vergeblich um Beurlaubung Darf der Klassenlehrer die Beurlaubung verweigern

          sect

          13

          SchulG 2011 sect 114 (bdquoSchuumllerbefoumlrderungrdquo)

          Buskinder

          Klar Wenn weder der Weg mit dem Fahrrad noch die Benutzung oumlffentlicher Verkehrsmittel als bdquozumutbarrdquo erscheint dann hast du Anspruch darauf einen Schulbus nutzen zu duumlrfen Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung ist entweder der Schultraumlger (also die Stadt Gemeinde) oder aber der Kreis in dem du wohnst oder in dem deine Schule steht

          Erkundige dich also nach der lokalen Regelung bei dir vor Ort und wende dich dann an die zustaumlndige Stelle um ihr die Notwendigkeit eines Schulbusses dar-zulegen Wenn dann ndash wie es bei dir der Fall ist ndash die Benutzung anderer Wege oder Verkehrsmittel als nicht zumutbar eingestuft wird dann ist sie verpflichtet fuumlr eine Schuumllerbefoumlrderung zu sorgen

          Beachten musst du aber noch dass der Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung deine Eltern oder dich (wenn du volljaumlhrig bist) in bdquoangemessenemrdquo Rahmen an den entstehenden Kosten beteiligen kann Auch hast du nur bis zur Jahrgangsstu-fe 10 Anspruch auf Befoumlrderung danach bist du fuumlr deinen Schulweg selbst verantwortlich

          Ich lebe 7 Kilometer von der Schule entfernt in einem kleinen Dorf Da ich

          mit dem Fahrrad auf dem direkten Weg quer durch matschige dunkle Waldwe-

          ge fahren muumlsste will ich mit dem Bus fahren Um puumlnktlich in die Schule zu

          kommen muss ich aber den Linienbus nehmen der um 530 Uhr faumlhrt dh ich

          bin jeden Tag schon um 600 Uhr in der Schule Der Bus faumlhrt nur ganz selten

          und ich bin erst am Abend zu Hause

          Ist es nicht moumlglich mir eine bessere Loumlsung zu bieten

          sect14

          Bekanntmachung des Ministeriums fuumlr Bildung vom 1881998 ndash bdquoUnterrichtsorganisation am Buszlig- und Bettagrdquo

          httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenUnterrichtsorgBussBettag__

          blob=publicationFilepdf

          Erlass der Ministerin fuumlr Bildung vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010 ndash bdquoReligionsunterricht an den Schulen in

          Schleswig-Holsteinrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

          SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__blob=publicationFilepdf

          Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht

          Nein Schuumllerinnen und Schuumllern muss an besonderen Festen ihrer Religionsge-meinschaft auf Antrag eine Freistellung vom Unterricht gewaumlhrt werden

          Du oder deine Erziehungsberechtigten muumlssen hierzu einen Antrag an die Schule richten und um Freistellung bitten Beachte dass die Schule hierfuumlr eine An-tragsfrist festlegen darf die meistens zwei Wochen oder mehr betraumlgt ndash am Tag vorher um Freistellung zu bitten muss also nicht unbedingt funktionieren Diesem Antrag muss dann entsprochen werden Das trifft uumlbrigens selbst dann zu wenn du an dem Tag nicht vorhast einen Gottesdienst zu besuchen

          Wenn du am Buszlig- und Bettag eine Freistellung fuumlr den Besuch des Gottesdiens-tes erhaumlltst hast du im Anschluss daran unterrichtsfrei

          Gleiches gilt uumlbrigens auch fuumlr den Reformationstag Fronleichnam und Allerhei-ligen die zwar keine gesetzlichen Feiertage sind als kirchliche Feiertage aber dennoch unter diese Regelung fallen

          Ein evangelischer Schuumller moumlchte am Buszlig- und Bettag waumlhrend der Unter-richtszeit den Gottesdienst in der Kirche besuchen Sein Englischlehrer verbie-tet das

          Hat er das Recht dazu

          sect

          15

          Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008 sect8 und sect9

          httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

          Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein vom 9 Februar 2000 sect 5 httpswwwdatenschutzzentrumdematerialrechtldsghtmPar5

          Datenschutz I

          Eine Lehrerin traumlgt personenbezogene Daten ihrer Schuumller in das Klassen-

          buch ein in das alle Schuumller Einsicht nehmen koumlnnen Sie verweist dabei auf

          das Recht der Schule uumlber diese Daten frei zu verfuumlgen

          Darf sie das

          Nein denn bei der Speicherung von Daten muss die Schule dafuumlr Sorge tragen dass der Paragraph 5 des Landesdatenschutzgesetzes eingehalten wird Dieser schreibt vor dass Unbefugte (wie zum Beispiel deine Mitschuumllerinnen und Mit-schuumller) keine Kenntnis von deinen personenbezogenen Daten erlangen duumlrfen Eine Eintragung ins Klassenbuch erfuumlllt dieses Kriterium nachweislich nicht und ist deshalb auch nicht erlaubt

          sect16

          SchulG 2007 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

          Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

          httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

          Datenschutz II

          Schulen fuumlhren uumlber jede Schuumllerin und jeden Schuumller personenbezogene Daten Diese duumlrfen folgendes enthaltenbull Vor- und Familiennamebull Tag und Ort der Geburtbull Geschlechtbull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)bull Staatsangehoumlrigkeitbull Aussiedlereigenschaftbull Herkunfts- und Verkehrssprachebull Konfessionbull Krankenversicherungbull Leistungs- und Schullaufbahndaten (also deine Noten und alle sonstigen Leis-

          tungseinschaumltzungen die deine Lehrer uumlber dich angefertigt haben)bull Daten uumlber das allgemeine Lernverhalten und das Sozialverhalten in der Schulebull Daten uumlber sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarf soweit sie fuumlr den Schulbesuch

          von Bedeutung sein koumlnnenbull Die Ergebnisse der schulaumlrztlichen schulpsychologischen und sonderpaumldagogi-

          schen Untersuchungen

          Uumlber deine Eltern werden nur zwei Datensaumltze gespeichertbull Namebull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)

          Du hast das Recht jederzeit in deine Akte zu sehen Wenn du minderjaumlhrig bist uumlben aber deine Eltern dieses Recht fuumlr dich aus Weiterhin sind die persoumlnlichen Notizen der Lehrkraumlfte zu deiner Person (zB Notizen uumlber dein Verhalten im Unterricht die nicht im Zeugnis auftauchen) von der Auskunftspflicht ausgenommen

          Was weiszlig meine Schule uumlber mich

          Guck doch einfach nach

          sect

          17

          SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

          Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

          httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

          Datenschutz III

          In der Verwaltung liegen Listen mit Datenmaterial offen auf dem Schreibtisch

          des Sekretariats Ist das erlaubt

          Nein denn es muss sichergestellt sein dass keine unbefugten Personen Zugriff auf die gespeicherten Daten haben Hier gelten insbesondere die strengen Vor-gaben des Landesdatenschutzgesetzes

          sect18

          SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

          Datenschutz IV

          Nein denn der muumlndliche Leistungsstand oder auch die Ergebnisse von Klassen-arbeiten zaumlhlen zu personenbezogenen DatenDas Verlesen der Noten vor der versammelten Klasse stellt eine Datenuumlbermitt-lung an Einzelpersonen dar Diese ist jedoch nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen zulaumlssigWenn Du also nicht willst dass deine Lehrerin oder dein Lehrer deine Leistung vor der ganzen Klasse bekannt gibt muss sie oder er das respektieren Genau genommen muss sie oder er dich sogar vor der oumlffentlichen Bekanntgabe zuerst uumlber deine Rechte aufklaumlren Es liegt nicht an dir darauf hinzuweisen

          Ein Lehrer unterrichtet dich uumlber deinen Leistungsstand im Unterricht Er pflegt dabei immer jeden Schuumller einzeln aufzurufen und dessen muumlndliche Note zu verkuumlnden sodass alle Mitschuumller deine Noten erfahren

          Darf er das

          sect

          19

          Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

          httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

          Datenspeicherung - Dauer

          Eine Schuumllerin kehrt ein Jahr nach dem Schulabschluss an ihre Schule zuruumlck

          und entdeckt Akten mit personenbezogenen Daten

          Darf das so sein

          Ja Bestimmte schulische Dateien und Akten sind von der Schule auch noch nach dem Schulabschluss zu speichern Dies kann von der Speicherung der Akte der Schuumllerin oder des Schuumllers uumlber einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum Schuuml-lerhauptbuch mit einer Aufbewahrungszeit von 55 Jahren reichen

          sect20

          Das Schulrecht trifft hier keine deutliche Aussage

          Duzen und Siezen

          Eine feste Regelung hierzu gibt es nicht

          In den meisten Faumlllen wechseln die Lehrerinnen und Lehrer ab dem Eintritt in die Oberstufe von alleine auf das bdquoSierdquo oder fragen euch wie ihr gerne ange-sprochen werden moumlchtet

          Ich bin im 12 Jahrgang und werde immer noch von meinen Lehrern geduzt

          Ab wann muss ein Lehrer mich siezen

          sect

          21

          SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

          Homepage der LSV httpwwwschuelervertretungde

          Satzung der LSV der Gymnasien vom November 2011 httpgymnasienschuelervertretungdesatzung-und-ordnungen

          Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung

          Was kann ich tun wenn ich zB mit der aktuellen Bildungspolitik nicht ein-

          verstanden bin und nicht weiszlig an wen ich mich wenden kann um angehoumlrt zu

          werden

          Wende dich an deine Landesschuumllerparlaments (LSP) - Delegierte oder deinen LSP-Delegierten Jede Schule in Schleswig-Holstein darf eine Vertreterin oder einen Ver-treter zum LSP ihrer jeweiligen Schulart entsenden Diese Vertretung repraumlsentiert auf dem LSP deine Schule und damit auch dich Auf dem LSP kann uumlber (fast) alle Proble-me gesprochen werden und es koumlnnen dazu auch im Namen der schleswig-holsteinischen Schuumllerschaft Beschluumlsse gefasst werden

          Wenn du beispielsweise Probleme in einem Streit mit einer Lehrkraft hast oder irgend-welche Fragen auftreten dann wende dich doch einfach selbst an die LSV Die Kontakt-daten findest du auf der unten angegebenen Homepage

          Einmal pro Schuljahr waumlhlt das LSP den Landesvorstand (LaVo) Dieser fuumlhrt die Be-schluumlsse des LSPs aus und fuumlhrt die laufenden Geschaumlfte Er ist sozusagen das Exekutiv-organ der LSV Der LaVo wiederum steht in regelmaumlszligigem Kontakt mit allen wichtigen Entscheidungstraumlgern der Bildungspolitik und setzt sich ihnen gegenuumlber fuumlr die Interes-sen der Schuumllerschaft ein Auf diese Weise gelangt dein Anliegen ganz nach oben

          Eure Schule hat noch keine LSP-Delegierte oder keinen LSP-Delegierten Dann wird es houmlchste Zeit Auf der Homepage koumlnnt ihr einen Meldebogen herunterladen

          Bist du sogar selbst Delegierte oder Delegierter deiner Schule Dann findest du unter den folgenden Verweisen weitere Informationen zu den Moumlglichkeiten in deinem neuen Amt

          bull Weiteres zur Struktur der LSV findet ihr in dem Artikel bdquoLandesschuumllervertretung (LSV)ldquo auf S 40

          bull Wie ihr aktiv werden koumlnnt und wie die LSV praktisch arbeitet das steht auf der Ex-traseite bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X (am Ende der Broschuumlre)

          sect22

          SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

          Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen

          Ja denn die Eltern sollen laut Schulgesetz die Bildungs- und Erziehungsmaszlig-nahmen der Schule unterstuumltzen und sind daher berechtigt sich auch auszligerhalb der regulaumlren Zeugnisse uumlber den Leistungsstand ihrer Kinder zu informieren oder informieren zu lassen Sie duumlrften sogar im Rahmen der Moumlglichkeiten im Unterricht vorbeischauen

          Mit dem Erreichen der Volljaumlhrigkeit erlischt auch der Anspruch der Eltern auf Auskunft Dann darf der Lehrer nur noch mit deiner Erlaubnis mit deinen El-tern uumlber Leistungen dein Lern- und Sozialverhalten und sonst alles Schulische reden

          Schon wieder herrscht zu Hause dicke Luft Der Schuumller hatte extra nichts von der 5 in Mathe erzaumlhlt um den Stress zu vermeiden Aber der Lehrer hat angerufen um mit den Eltern uumlber Nachhilfe zu sprechen

          Durfte der Lehrer den Schuumller bdquoverpetzenrdquo

          sect

          23

          Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

          SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

          Eventuell eure eigene Schul- oder Hausordnung

          Ende der Schulstunde - Klingelzeichen

          Meine Lehrerin richtet sich niemals nach dem Klingelzeichen Sie unter-

          richtet bis in die groszlige Pause hinein und kleine Pausen haben wir nach ihren

          Stunden gar nicht mehr

          Darf eine Lehrerin bis in die Pause unterrichten

          Ihr houmlrt sicherlich oft den beliebten Spruch bdquoDer Lehrer beendet die Stunde nicht das Klingelnrdquo Stetige Wiederholung macht diesen aber gluumlcklicherweise nicht richtiger Eure regelmaumlszligigen Pausen dienen eurer Erholung und sind auch von lernpaumldagogischer Bedeutung Ihr habt ein Recht darauf diese Pausen auch zu bekommen

          Per Ministerialerlass dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten Davon kann aber auch abgewichen werden (beispielsweise erfreuen sich Blockstunden mit 90 Minuten zunehmender Beliebtheit) Das ist dann aber eine Angelegenheit der Schulkonferenz und nicht einfach durch eine Lehrkraft zu entscheiden

          Eine einzelne Lehrkraft hat nicht das Recht ihre Unterrichtsstunden nach Be-lieben zu verlaumlngern Wahrscheinlich enthaumllt auch eure Schul- oder Hausordnung einen Passus der festlegt dass die Stunde mit dem Klingelzeichen beginnt und endet

          Das heiszligt natuumlrlich nicht dass alle beim Ertoumlnen des Klingelzeichens sofort auf-springen und aus dem Raum stuumlrzen sollten - aber das versteht sich ja eigentlich von selbst

          sect24

          SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

          Fachkonferenz

          Die Fachkonferenz beraumlt u a uumlber die Lehrplaumlne also daruumlber was wir im Unterricht durchnehmen Hier gibt es naumlmlich auch viele unterschiedliche The-menbereiche aus denen die Fachkonferenzen oder die Lehrkraumlfte individuell waumlh-len koumlnnen Damit alle auf dem gleichen Stand sind wenn die Klassen gemischt werden oder der Schulabschluss ansteht einigen sich die Fachkonferenzen deshalb meist auf bestimmte Themengebiete

          Es ist ganz interessant zu houmlren warum wir so manches lernen muumlssen Viel wich-tiger aber ist dass auch wir als Schuumllerschaft dort vertreten sind (es duumlrfen je Konferenz zwei Schuumllervertreterinnen oder Schuumllervertreter ab der 7 Klasse da-bei sein) damit wir den Lehrerkraumlften mitteilen koumlnnen was wir in dem betref-fenden Fach fuumlr wichtig oder unwichtig haltenFalls ihr als Fachkonferenzvertreterin bzw Fachkonferenzvertreter gewaumlhlt seid und an dem Termin der Fachkonferenz nicht teilnehmen koumlnnt so duumlrft ihr euch vertreten lassen Schickt auf jeden Fall eine Vertretung

          Das Schulgesetz raumlumt den Schuumllerinnen und Schuumllern und den Eltern in der Fach-konferenz nur eine beratende Stimme ein Sie duumlrfen also nicht mit abstimmen Viele Schulen handhaben dies jedoch anders um die Beteiligung von Schuumllerschaft und Eltern noch staumlrker zu ermoumlglichen (Vergleicht dazu den Artikel bdquoSchulbuuml-cher - Neuanschaffungldquo auf S 67)

          Uumlbrigens habt ihr auch ohne die Fachkonferenzen die Moumlglichkeit euren Unter-richt mitzugestalten Siehe dazu den Artikel bdquoUnterricht selbst gestaltenldquo auf S 88

          Wolltet ihr nicht schon immer mal mitentscheiden was ihr lernt

          Dann geht doch zu den Fachkonferenzen

          sect

          25

          SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

          SchulG 2011 sect 20 (bdquoUmfang der Schulpflichtrdquo)

          SchulG 2011 sect 28 (bdquoSchulzwangrdquo)

          SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

          Fehlen in der Schule

          Mal wieder geschwaumlnzt

          So geht das nicht

          Ohne berechtigten Grund darfst du in der Schule nicht fehlen sofern du dich in einem oumlffentlich-rechtlichen Schulverhaumlltnis befindest Das schlieszligt die Teilnah-me am Unterricht die Teilnahme an Pruumlfungen und den Besuch von verpflichtend erklaumlrten Schulveranstaltungen ein

          Solange du noch schulpflichtig bist hat die Schule sogar das Recht eine Ord-nungsbehoumlrde darum zu bitten dich zwangsweise zur Schule zu bringen Diese Maszlignahme wird natuumlrlich nur ergriffen wenn alle anderen Versuche (wie ein Gespraumlch mit deinen Eltern oder eine Attestpflicht) ausgeschoumlpft sind - theo-retisch laumlsst es die Rechtslage aber tatsaumlchlich zu dass du von der Polizei zur Schule eskortiert wirst

          Wenn deine Vollzeitschulpflicht abgelaufen ist (das ist nach insgesamt neun Schuljahren der Fall) sieht die Lage freilich ganz anders aus Wenn du jetzt in ei-nem Zeitraum von 30 Tagen mehr als 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt ver-saumlumst oder in mehr als einem Fach wiederholt bei Klassenarbeiten fehlst hat die Schule das Recht dein Schulverhaumlltnis mit sofortiger Wirkung zu beenden

          Also lass es am besten gar nicht erst soweit kommen

          sect26

          bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 7 (bdquoLeistungsbewertung Versaumlumnisrdquo)

          httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

          SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

          Fehlstunden

          In der Oberstufe ist deine Vollzeitschulpflicht bereits abgelaufen Mehr als 20 Unterrichtsstunden solltest du also innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen auf keinen Fall unentschuldigt fehlen ansonsten riskierst du das Ende deines Schulverhaumlltnisses

          Davon abgesehen gibt es keine feste Fehlstundenanzahl ab der ein Kurs nicht mehr anerkannt wird Unentschuldigtes Fehlen (also Fehlen ohne aumlrztliches At-test und ohne Beurlaubung von der Schule) zaumlhlt als Verweigerung der Leistung Tritt dies zu haumlufig auf kann sich die Lehrkraft dafuumlr entscheiden den Kurs mit 0 Punkten zu bewerten Am besten ist es fruumlhzeitig mit der Lehrkraft uumlber das Problem zu sprechen damit alle Seiten wissen woran sie sind

          Die Bewertung des Kurses mit 0 Punkten bei zu haumlufigem Fehlen ist allerdings nur dann moumlglich wenn die Schule euch oder eure Eltern zu Beginn des Schul-jahres darauf ausdruumlcklich hingewiesen und diesen Hinweis schriftlich dokumen-tiert hat Ist dies nicht geschehen darf sich die Lehrkraft nicht auf diese Vor-schrift berufen

          Ich bin in der Oberstufe und habe schon 10 Fehlstunden in ErdkundeIch habe Angst dass mir der Kurs nicht anerkannt wird

          Wie ist die Sachlage

          sect

          27

          SchulG 2011 sect 5 (bdquoFormen des Unterrichtsrdquo)

          SchulG 2011 sectsect42-45 (SchulG Abschnitt bdquoSchulartenrdquo)

          Formen des Unterrichts

          Welche Moumlglichkeiten gibt es eigentlich

          Maumldchen und Jungen sollen grundsaumltzlich gemeinsam unterrichtet werden Aus paumldagogischen Gruumlnden kann es aber auch in einzelnen Faumlchern fuumlr einige Zeit getrennten Unterricht geben

          Schuumllerinnen und Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf sollen ge-meinsam mit den anderen Schuumllerinnen und Schuumllern lernen sofern dies dem Rahmen der Moumlglichkeiten entspricht

          Im Regelfall findet der Unterricht gruppen- und fachbezogen statt Es ist aber erlaubt faumlcher- jahrgangs- und sogar schulartuumlbergreifend zu unterrichten

          Die Paragraphen 42 bis 45 des Schulgesetzes legen fest wie genau deine Schul-art von diesen Moumlglichkeiten Gebrauch machen kann

          sect28

          SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

          Fremdenfeindlichkeit

          Natuumlrlich nicht Lehrerinnen und Lehrer werden vom Land beschaumlftigt um einen Bildungsauftrag zu erfuumlllen und der schreibt unter anderem vor

          bdquoDie Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenuumlber kultureller Viel-falt den Willen zur Voumllkerverstaumlndigung und die Friedensfaumlhigkeit foumlrdernrdquo

          Intoleranz Ablehnung anderer Kulturen Kriegspropaganda und dergleichen ha-ben also auch ganz offiziell im Unterricht nichts verloren

          Eine Lehrkraft aumluszligert sich abfaumlllig uumlber auslaumlndische Mitschuumller und ihre Kultur Auszligerdem beschreibt sie Krieg als ein geeignetes Mittel sich gegen andere Voumllker zur Wehr zu setzen

          Ist das erlaubt

          sect

          29

          SchulG 2011 sect34 (bdquoLehrkraumlfterdquo)

          Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek I httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=5

          Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek II httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=6

          Eventuell das Schulprogramm eurer Schule

          Hausaufgaben - Viel zu viele

          Eine Lehrerin gibt Unmengen von Hausaufgaben auf behandelt im Unter-

          richt nur Themen die die Schuumllerinnen nicht interessieren und laumlsst was die

          Gestaltung des Unterrichts betrifft nicht mit sich reden

          Darf sie das

          Nein denn auch wenn Lehrkraumlfte laut Schulgesetz den Unterricht in eigener paumldago-gischer Verantwortung gestalten schreiben die Lehrplaumlne gewisse Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsgestaltung vor So ist es gemaumlszlig Lehrplan erforderlich dass den Schuumllerinnen und Schuumllern ermoumlglicht wird den Unterricht aktiv und selbstverantwortlich mitzuge-stalten eigene Schwerpunkte zu setzen und unterschiedliche Lernwege zu entdecken sowie in Partnerarbeit zusammenzuarbeiten Das heiszligt obwohl die Lehrkraumlfte die Ge-samtverantwortung fuumlr die Unterrichtsgestaltung tragen und gewisse Vorgaben machen muumlssen haben sie uns Schuumllerinnen und Schuumller in ihre Planung mit einzubeziehen

          Was die Themenauswahl betrifft gibt es Themen die im Lehrplan stehen und somit im Unterricht vorkommen muumlssen Da kann auch die Lehrkraft nichts dran aumlndern Al-lerdings lassen die Lehrplaumlne auch in diesem Punkt oftmals Freiraumlume und geben zB mehrere Alternativen zu einem Thema vor

          Zur Anzahl der Hausaufgaben ist zu sagen dass es hier keine zeitliche Begrenzung gibt Allerdings gibt es an vielen Schulen Absprachen oder entsprechende Festlegungen in-nerhalb des Schulprogramms unter welchen Umstaumlnden keine oder nur wenig Hausauf-gaben gegeben werden sollen (zB nur Vokabeln lernen an bdquolangenrdquo Unterrichtstagen) Frag doch einfach in deiner Schule mal nach ob es bei euch auch eine solche Regelung gibt Ansonsten startet in der Schulkonferenz eine entsprechende Initiative

          Viele Infos zur Schulkonferenz erfahrt ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

          sect30

          Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden aufgrund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juli 2011

          httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsWitterungsverhaeltnisse__

          blob=publicationFilepdf

          Hitzefrei

          Ja Die Schulleiterin oder der Schulleiter darf im Rahmen seiner Fuumlrsorgepflicht allein entscheiden ob sie oder er den Unterricht in vollem Umfang fortsetzen oder Hitzefrei geben moumlchte Sie oder er kann auch beispielsweise nur fuumlr be-stimmte Jahrgaumlnge den Unterricht beenden oder den Unterrichtsumfang redu-zieren Recht auf Hitzefrei gibt es schon sehr lange nicht mehr

          Wird die Waumlrme allzu unertraumlglich dann schadet es aber sicher nicht eure Schul-leitung darauf hinzuweisen dass es nach dem alten Erlass bis 1998 Hitzefrei gab wenn es um 11 Uhr im Schatten mehr als 25 Grad warm war

          Es gibt auch einen Artikel bdquoSchneefreildquo auf S 63

          Es sind 28 Grad im Schatten alle schwitzen und man moumlchte lieber ein Eis in der Eisdiele nebenan genieszligen als jetzt noch Stochastik zu machen Der Schul-leiter sagt aber es werde ganz planmaumlszligiger Unterricht gemacht

          Darf er das

          sect

          31

          SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

          Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

          Erlass zu Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

          Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

          httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

          Informationspflicht der Lehrkraumlfte

          Eine Schuumllerin erkundigt sich nach der Unterrichtsplanung da der aktuelle

          Unterrichtsstoff alle langweilt Auch soll die Lehrerin erklaumlren wie die Zeug-

          nisnoten zu Stande kommen

          Darf die Lehrerin ihr die Antworten verweigern

          Nein Erst einmal seid ihr fuumlr viele Fragen gar nicht auf die Lehrkraft angewie-sen Der zu vermittelnde Stoff ist detailliert im Lehrplan fuumlr das jeweilige Fach beschrieben welcher online zur freien Verfuumlgung einsehbar ist Dort koumlnnt ihr die Stoffplanung fuumlr das gesamte Schuljahr nachschlagen

          Daruumlber hinaus habt ihr das ausdruumlckliche Recht eurem Alter und eurer Ent-wicklung gemaumlszlig sowohl uumlber euren Stoffplan als auch uumlber euren Leistungs-stand unterrichtet zu werden Die Lehrkraft muss natuumlrlich keine detaillierten Planungen fuumlr jede einzelne Unterrichtsstunde vorlegen Einzelheiten uumlber Aus-wahl Stufung und Gruppierung des Lehrstoffs sowie uumlber Bewertungsmaszligstaumlbe fuumlr die Notengebung und auch uumlber eure Einzelbeurteilungen sollten aber schon im Rahmen des Moumlglichen sein

          In der Oberstufe habt ihr noch weitergehende Rechte Hier sind die Lehrerin-nen und Lehrer verpflichtet euch zu Beginn des Schuljahres ausfuumlhrlich uumlber die Kriterien zur Bewertung der Unterrichtsbeitraumlge (also muumlndliche Mitarbeit Hausaufgaben etc) zu informieren Fordert dieses Recht ein

          sect32

          SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

          Informationspflicht der Schulleitung

          Fragen kann man immer Deine Schulleiterin oder dein Schulleiter muss dich sicherlich nicht in einem zweistuumlndigen Workshop von der Pike auf uumlber all deine Rechte als SV-Mitglied aufklaumlren - dazu ist er nicht da und dazu ist er auch nicht verpflichtet Grundsaumltzlich sieht das Schulgesetz aber vor dass er die SV bei der rechtmaumlszligigen Erfuumlllung ihrer Aufgaben unterstuumltzen muss In einem angemesse-nen Rahmen schlieszligt das auch rechtliche Auskuumlnfte ein

          Uumlbrigens ist die Schulleiterin oder der Schulleiter nicht die einzige Person die gesetzlich verpflichtet ist dir bei deiner Arbeit zu helfen Auch alle anderen Lehrkraumlfte an der Schule sowie die Schulaufsichtsbehoumlrde (also dein Schulamt sowie das Bildungsministerium) muumlssen dich bei der Erfuumlllung deiner Aufgaben unterstuumltzen

          Und wenn das alles nichts hilft dann gibt es natuumlrlich auch immer noch die Lan-desschuumllervertretung die dich gerne telefonisch oder per E-Mail beraumlt

          Ich bin zu meinem Schulleiter gegangen um nach den Rechten der SV bezuumlglich der Organisation einer Schulfete zu fragen Dieser hat mich abgefer-tigt indem er sagte er muumlsse mich nicht daruumlber informieren Ich solle mich an andere Stellen wenden

          Gibt es eine Pflicht der Schulleitung Schuumller uumlber ihre Rechte zu informieren

          sect

          33

          SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

          Klassenbuch

          Eine Schuumllerin wird wegen Kaugummikauens im Unterricht ins Klassenbuch

          eingetragen Die Lehrerin sagt auszligerdem vor allen dass sie in den Unterlagen

          der Schuumllerin gelesen habe dass es schon einmal einen aumlhnlichen Vorfall gege-

          ben habe

          Ist der Eintrag rechtens Darf die Lehrerin die Schuumllerin Einsicht in die Akte

          der Schuumllerin nehmen

          Der Eintrag ist rechtens Das Klassenbuch ist ein Dokument in dem der Unterrichts-verlauf einer Klasse festgehalten wird Eigentlich kann jedes Vorkommnis ins Klassen-buch eingetragen werden und sollte nicht unbedingt negativ aufgefasst werden

          Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht die Daten ihrer Schuumllerinnen und Schuumller einzusehen

          Daten uumlber das Lernverhalten und das Verhalten in der Schule werden auch in den Schulakten gespeichert Ob jedoch in der Praxis ein Klassenbucheintrag wegen Kau-gummikauens gespeichert wird ist sehr unwahrscheinlich Daten in den Schulakten werden fuumlr die Schulbesuchsdauer und sogar daruumlber hinaus gespeichert sofern sie sich nicht aumlndern (beispielsweise Adressdaten)

          Dass eine Lehrkraft dies vor der Klasse erzaumlhlt ist unzulaumlssig Die persoumlnlichen Daten von Schuumllerinnen und Schuumllern gehen die Klasse nichts an (bdquoDatenschutz IIIldquo auf S 17)

          Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat ein Recht auf Einsicht in die eigene Akte Bist du noch minderjaumlhrig dann uumlben deine Eltern dieses Recht aus

          Schau dich einfach mal weiter vorne in dieser Broschuumlre um dort findest du viele weitere Artikel zum Thema bdquoDatenschutzrdquo (bdquoDatenschutz Ildquo auf S 15 bdquoDatenspei-cherung - Dauerldquo auf S 19)

          sect34

          Vorgaben fuumlr Klassengroumlszlige fuumlr das Schuljahr 11 12 (Kultusministerkonferenz)

          httpwwwkmkorgfileadminpdfStatistikKlassenbildung_2011pdf

          bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

          httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

          Klassengroumlszligen

          Es gab fruumlher ein groszliges Sammelsurium an verschiedenen Regeln zur Bestim-mung der minimalen und maximalen Klassengroumlszlige Der entsprechende Erlass ist jedoch heute nicht mehr guumlltig

          An den Gymnasien in Schleswig-Holstein gilt seit dem Schuljahr 2010 2011 ein Klassenteiler von 29 Das bedeutet dass eine einzelne Klasse nicht mehr als 29 Schuumllerinnen und Schuumller umfassen sollte Vom Prinzip her kann der Klassentei-ler fuumlr jedes Schuljahr neu festgelegt werdenDa er sich jedoch schon seit laumlngerer Zeit auf 29 belaumluft ist nicht davon auszu-gehen dass er sich in absehbarer Zeit aumlndert Uumlber den derzeit guumlltigen Klassen-teiler informiert die Kultusministerkonferenz

          Den Schulleitungen ist es erlaubt den Klassenteiler aus personellen Gruumlnden um bis zu 10 zu uumlberschreiten In der Praxis wird also meistens erst ab knapp uumlber 30 Schuumllerinnen und Schuumllern pro Klasse eine neue Klasse aufgemacht Bei 32 Schuumllerinnen und Schuumllern in einer Klasse ist aber definitiv Schluss

          In der Oberstufe muss jede Schule mindestens ein sprachliches und ein natur-wissenschaftliches Profil einrichten Auf zusaumltzliche Profile habt ihr keinen An-spruch Mit dem Argument dass eine entsprechende Klasse zu klein waumlre duumlrfte die Schule also die Einrichtung eines neuen Profils verweigern

          Wie groszlig darf eure Klasse sein

          sect

          35

          SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

          Klassenkonferenz

          Was macht eigentlich die Klassenkonferenz

          Die Klassenkonferenz besteht aus den Lehrerinnen und Lehrern die in deiner Klasse unterrichten dem Vorsitz des Klassenelternbeirats sowie (ab der siebten Klasse) der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher All diese Mitglieder sind stimmberechtigt Den Vorsitz hat die Klassenlehrkraft

          Die Klassenkonferenz entscheidet uumlber zahlreiche Dinge Sie bull beschlieszligt uumlber die Notwendigkeit und die Inhalte von Lernplaumlnen und Unterstuumlt-

          zungsangeboten fuumlr einzelne Schuumllerinnen und Schuumllerbull entscheidet uumlber verpflichtende schulische Veranstaltungen auszligerhalb des

          Unterrichtsbull zeichnet Schuumllerinnen und Schuumller ausbull koordiniert Hausaufgaben und Klassenarbeitenbull beschlieszligt uumlber Betriebserkundungen Betriebs- und Wirtschaftspraktika Praxista-

          ge und alle anderen Veranstaltungen der Klasse

          Daruumlber hinaus ist die Klassenkonferenz zustaumlndig wenn ein schriftlicher Verweis erteilt oder ein Ausschluss vom Unterricht verhaumlngt werden soll Dieser Verweis muss formal korrekt beschlossen werden Die Klassenlehrkraft darf diesen nur dann ohne Sitzung der Klassenkonferenz aussprechen wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind Wird also gegen einen Schuumller ein Verweis ausgesprochen und die Klassensprecherin oder der Klassensprecher wurden weder um ihre Stimme gefragt noch zu einer Sitzung eingela-den dann ist dies ein Verfahrensfehler und der getroffene Beschluss ist zunaumlchst unguumlltigDie Klassenkonferenz entscheidet zudem uumlber Versetzungen und die Zeugniseintraumlge zum Lern- und Sozialverhalten Auf einer solchen Zeugnis- oder Versetzungskonferenz sind allerdings nur die Lehrkraumlfte stimmberechtigt Der Vorsitz des Klassenelternbeirats darf an diesen Sitzungen beratend teilnehmen (also nicht abstimmen) Klassenspreche-rinnen und Klassensprecher sind bei solchen Konferenzen ganz ausgeschlossen Die Klassenkonferenz soll mindestens zweimal pro Schuljahr tagen mindestens einmal davon sollte sie dabei bdquoeinfach soldquo also nicht als Zeugnis- oder Versetzungskonferenz zusammentreten Wenn das bei euch so noch nicht die Regel ist dann weise doch deine Klassenlehrkraft mal darauf hin

          sect36

          SchulG 2011 sect 81 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

          Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten

          Nein Keine Schuumllerin und kein Schuumller darf wegen ihrer oder seiner Arbeit in-nerhalb der SV benachteiligt oder bevorzugt werden Dazu zaumlhlen

          bull Das Amt der Klassensprecherin oder des Klassensprechers

          bull Die Vertretung der Schuumllerinnen und Schuumller in einer Fachkonferenz oder der Schulkonferenz

          bull Alle weiteren Aumlmter und Taumltigkeiten in der SV

          Die Lehrkraft darf der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher also keine schlechte Note geben nur weil diese oder dieser sich fuumlr die Mitschuumller ein-setzt Vielmehr hat die Klassensprecherin oder der Klassensprecher sogar ein Recht darauf dass die Schulleitung und die Lehrerschaft sie oder ihn bei der Vertretungsarbeit unterstuumltzen Auszligerdem muumlssen diese die Klassensprecherin oder den Klassensprecher uumlber wichtige Angelegenheiten informieren die die Schuumllerschaft betreffen

          Unser Klassensprecher engagiert sich total fuumlr alle und riskiert dabeiauch Stress mit Lehrern Unser Deutschlehrer hat ihm eine 4 im Muumlndlichen gegeben weil er angeblich nur Streit mit den Lehrern suche

          Darf der Lehrer das machen

          sect

          37

          SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

          SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

          Klassensprecherversammlung

          Wir planen eine Versammlung aller Klassensprecherinnen und Klassenspre-

          cher Unsere Schulleiterin erlaubt es uns aber nur ab der 7 Stunde wir be-

          fuumlrchten dass niemand kommt und wollen ein fruumlheres Treffen

          Wann duumlrfen Klassensprecherversammlungen stattfinden

          Grundsaumltzlich soll die Schulleitung die SV in ihrer Arbeit unterstuumltzen und darf in ihre Arbeit auch nur dann eingreifen wenn Rechts- oder Verwaltungsvorschrif-ten missachtet werden Andererseits duumlrft ihr euch fuumlr eure SV-Taumltigkeit auch nicht voumlllig beliebig dem Unterricht entziehen

          Alle Mitglieder der Klassensprecherversammlung haben pro Schuljahr Anspruch auf bis zwoumllf Stunden Unterrichtsbefreiung zur Verwendung fuumlr ihre SV-Taumltig-keit Wie viele Stunden ihnen wirklich zur Verfuumlgung gestellt werden liegt im Ermessen des SchulleitersWenn also alle eure Klassensprecherinnen und Klassensprecher noch zwei Stun-den auf diesem bdquoKontordquo uumlbrig haben (dessen Kontingent vom Schulleiter festge-legt wird) koumlnnt ihr die SV-Sitzung problemlos in der 3 und 4 Stunde stattfinden lassen auch wenn eure Schulleitung das nicht gerne sieht Hat eine Klassenspre-cherin oder ein Klassensprecher ihr bzw sein Kontingent aufgebraucht ist sie oder er fortan allerdings auf die explizite Beurlaubung durch die entsprechenden Lehrkraumlfte der betreffenden Stunden oder der Schulleitung angewiesen

          Ihr koumlnnt die Freistellungsstunden auch fuumlr Stunden verwenden in denen Klas-senarbeiten anliegen wenn ihr das mit der entsprechenden Fachlehrkraft abge-sprochen habtFuumlr Klassensprecherversammlungen solltet ihr versuchen die Schulleitung fruumlh-zeitig den Termin fuumlr Klassenarbeiten zu blocken damit moumlglichst viele Klassen-sprecherinnen und Klassensprecher teilnehmen koumlnnen ohne ggf Probleme zu bekommen wenn sie waumlhrend dieser Stunden fehlen

          38

          Kreisschuumllervertretung (KSV)

          Die Kreisschuumllervertretung gibt den einzelnen Schulen die Moumlglichkeit sich auf Kreisebene auszutauschen und gemeinsame Projekte durchzufuumlhren Dies koumln-nen von Podiumsdiskussionen uumlber Weihnachtspostaktionen und Sportturniere bis hin zu gemeinsamen Festen eigentlich alle Aktionen sein die uumlber die Gren-zen einer eigenen Schule hinausgehen Generell sollte sich die KSV mit eventuell vorhandenen Stadtschuumllervertretungen austauschen Jede Schulart hat Anspruch auf eine eigene KSV in gegenseitigem Einverneh-men koumlnnen sich jedoch mehrere Schularten dazu entschlieszligen eine gemeinsa-me KSV zu gruumlndenDiese zusammengelegten KSVen legen dann selbst fest wie viele stimmberech-tigte Mitglieder das Kreisschuumllerparlament pro Schulart hatAuszligerdem koumlnnen Wahlverfahren bestimmen Vielleicht moumlchtet ihr ja beispiels-weise darauf achten dass von allen vertretenen Schularten eine Delegierte oder ein Delegierter Mitglied im Vorstand der KSV ist

          Allgemein gesprochen hat eine KSV von nur einer Schulart den Vorteil dass sie sich besonders intensiv mit speziellen Problemen genau dieser Schulart ausein-andersetzen kann Wenn sich jedoch mehrere Schularten zu einer KSV zusammenschlieszligen dann koumlnnen Aktionen mit Schulen verschiedener Schularten besser geplant und um-gesetzt werden und ihr bildet eine schlagkraumlftigere Stimme da ihr noch mehr Schuumllerinnen und Schuumller vertretet

          Eine KSV haumllt regelmaumlszligig ein Kreisschuumllerparlament ab zu welchem jede Schu-le zwei stimmberechtigte Mitglieder entsenden darf Hier wird auch ein Vor-stand eine Kreisschuumllersprecherin oder ein Kreisschuumllersprecher sowie eine Vertretung gewaumlhlt Wenn ihr als Vertreterinnen oder Vertreter gewaumlhlt wurdet und am Tag des Kreisschuumllerparlaments verhindert seid dann duumlrft ihr euch ver-treten lassen

          Die KSV muss vom Kreis finanziell angemessen unterstuumltzt werden Auszligerdem erhalten die Mitglieder der KSV pro Schuljahr sechs Schulstundenstunden Un-terrichtsbefreiung um ihrer Arbeit fuumlr die KSV nachzugehen Die Kreisschuumller-

          sect

          39

          SchulG 2011 sect 82 (bdquoKreisschuumllervertretungrdquo)

          SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

          SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

          Kontaktdaten der Kreisschulaumlmterhttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltung

          schulaufsichtDownloadSchulamt__blob=publicationFilepdf

          KSV (II)

          sprecherin oder der Kreisschuumllersprecher haben daruumlber hinaus das Recht auf eine Stunde Unterrichtsbefreiung pro WocheKSVen sind vor allem deshalb wichtig weil ihr euch hier uumlber Ideen und Veran-staltungen austauschen koumlnnt und auch erfahrt was an anderen Schulen in der Umgebung gut besser oder eben auch schlechter laumluft

          In vielen Kreisen Schleswig-Holsteins gibt es noch keine oder nur eine sehr in-aktive KSV Eine neue KSV aufzubauen erfordert viel Zeit Energie Motivati-on und Durchhaltevermoumlgen und sollte auch nicht alleine in Angriff genommen werdenWenn du dir aber gemeinsam mit einem schlagkraumlftigen Team vorgenommen hast eine KSV einzurichten dann wende dich am besten vertrauensvoll an das fuumlr deinen Kreis zustaumlndige Schulamt Dort hilft man dir erfahrungsgemaumlszlig gerne weiter und unterstuumltzt dein VorhabenAuszligerdem werden auch die Landesschuumllervertretungen dir weiterhelfen wenn es zum Beispiel darum geht ein Netzwerk aufzubauen eine Satzung zu erstellen oder die Arbeit eines Schuumllerparlamentes kennen zu lernen (Kontaktdaten findet ihr unter wwwschuelervertretungde)

          Uumlbrigens sieht das Schulgesetz auch vor eine Arbeitsgemeinschaft der Schuumller-sprecherinnen und Schuumllersprecher eines Schultraumlgers zu gruumlnden also eine Art bdquoGemeinde-SVrdquo Diese ist aber mit weitaus weniger Rechten ausgestattet und daher kein Ersatz fuumlr eine funktionierende KSV Nuumltzlich kann dieses Gremium aber beispielsweise sein wenn es darum geht sich uumlber Probleme mit Raumlum-lichkeiten oder Ausstattung auszutauschen denn diese muss der Schultraumlger bezahlen

          40

          Landesschuumllervertretung (LSV)

          Jede Schulart hat in Schleswig-Holstein eine eigene Landesschuumllervertretung (LSV) Die LSVen sind im Grunde alle sehr aumlhnlich aufgebaut

          Die Aufgabe der (LSV) ist es die schleswig-holsteinischen Schuumllerinnen und Schuumller zu vertreten und die Schuumllervertretungen in den einzelnen Schulen in ihrer Arbeit zu unterstuumltzen Finanziert wird sie vom Land Schleswig-Holstein und unterstuumltzt sowohl durch eine Landesverbindungslehrkraft als auch durch das fuumlr Bildung zustaumlndige Ministerium

          Die LSV besitzt mehrere GremienDas Landesschuumllerparlament Jede Schule kann zum Landesschuumllerparlament (LSP) eine Delegierte oder einen Delegierten entsenden Dieses bildet das legis-lative Gremium Verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland ist es der Bun-destag Auf LSPs werden also wichtige Themen diskutiert und dann abgestimmt Diese Dinge werden dann vom Landesvorstand umgesetzt

          Der Landesvorstand Der Landesvorstand (LaVo) setzt sich aus bis zu zehn De-legierten zusammen einer Landesschuumllersprecherin oder einem Landesschuuml-lersprecher (LSSpr) und ihren bzw seinen bis zu neun Stellvertreterinnen und Stellvertretern Da jede Schule eine Delegierte oder einen Delegierten bestim-men darf koumlnnen bis zu zehn Schulen im LaVo vertreten sein Der LaVo ist das exekutive Organ verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland also die Bun-desregierung Die oder der LSSpr waumlre die Bundeskanzlerin oder der Bundes-kanzler und die anderen LaVo-Mitglieder waumlren die Minister

          Der Vorstand hat engen Kontakt zum Bildungsministerium den Bildungspoliti-kerinnen und Bildungspolitikern der Landtagsfraktionen Landeselternbeiraumlten Jugendorganisationen und vielen mehr Durch geschicktes Nutzen und Pflegen dieses Netzwerkes versucht er Forderungen die das Landesschuumllerparlament stellt durchzusetzen

          sect

          41

          SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

          SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

          Die Homepage der LSV in Schleswig-Holsteinhttpwwwschuelervertretungde

          LSV (II)

          Auszligerdem ist er Ansprechpartner fuumlr aktuelle politische Fragen und repraumlsen-tiert die Meinung der Schuumllerschaft Auch umgekehrt funktioniert der WegSo helfen wir allen Schuumllerinnen und Schuumllern die uns darum bitten in Rechts-fragen bei Projektideen Umsetzungsschwierigkeiten in Konfliktfaumlllen und bei allen anderen Problemstellungen In den Haumlnden haltet ihr mit dieser Broschuumlre auch ein Projekt der Landesschuuml-lervertretung durchgefuumlhrt von Generationen von Landesvorstaumlnden

          Wie ihr in der Landesschuumllervertretung aktiv werden koumlnnt und warum ihr das unbedingt solltet das steht auf einer Extra-Seite am Ende der Broschuumlre (bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X)

          42

          Legasthenie - Foumlrderung

          Wenn bei dir eine Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRSLegasthenie) festgestellt

          wird dann hast du das Recht auf besondere Foumlrderung Nachteilsausgleich und

          evtl Notenschutz

          Die LRS muss von der Schule anerkannt werden externe Gutachten koumlnnen als

          Referenzen herangezogen werden haben aber keine rechtliche Bedeutung

          Das Recht auf besondere Foumlrderung heiszligt dass du Anspruch auf spezielle Foumlr-

          dermaszlignahmen hast Dazu gehoumlrt zuerst einmal die Erstellung eines individuel-

          len Lernplans Oft gehoumlren auch besondere Lerngruppen dazu in denen du mit

          anderen Betroffenen auszligerhalb des regulaumlren Unterrichts gefoumlrdert wirst Die

          Schule darf die Teilnahme an solchen Veranstaltungen fuumlr verbindlich erklaumlren

          Dann musst du dort mitmachen auch wenn du es nicht moumlchtest

          Nachteilsausgleich heiszligt dass im Unterricht und bei Klassenarbeiten Ausgleichs-

          maszlignahmen wegen der LRS ergriffen werden Der LRS-Erlass schreibt nicht

          vor welche Maszlignahmen dies sind schlaumlgt aber Beispiele vor Am haumlufigsten wird

          die Verlaumlngerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten angewendet Der Zeitzu-

          schlag (meist 15-20 der Arbeitszeit) soll es dir ermoumlglichen Texte zu lesen

          und uumlber Rechtschreibprobleme nachzudenken

          Welche Hilfen zum Einsatz kommen entscheidet die Klassenkonferenz (bdquoKlas-

          senkonferenzldquo auf S 35) Der Beschluss muss schriftlich dokumentiert werden

          Zusaumltzlich gibt es den sog bdquoNotenschutzrdquo Er soll dich von ungerechtfertig-

          ten Nachteilen durch den Rechtschreibteil deiner Schulnoten befreien In al-

          len schriftlichen Arbeiten werden Rechtschreibfehler dann nicht bewertet

          sect

          43

          Erlass zur Foumlrderung von Schuumllerinnen und Schuumllern mit LRS vom 27 6 2008

          httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLegasthenie__

          blob=publicationFilepdf

          Erlaumluterung zu diesem Erlasshttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceFAQFAQ_LRS__

          blob=publicationFilepdf

          Legasthenie - Foumlrderung (II)

          Selbst bei Diktaten zaumlhlt nur dein individueller Leistungsfortschritt nicht die

          eigentliche Fehlerzahl

          Hierbei geht es nur um reine Rechtschreibfehler Aus einer LRS koumlnnen auch

          noch andere Fehler (beispielsweise Lese- oder Grammatikfehler) entstehen die

          nicht unter den Notenschutz fallen

          Notenschutz gibt es houmlchstens bis zum mittleren Schulabschluss Mit dem Errei-

          chen der Oberstufe ist es mit diesen Regelungen vorbei

          Weiterhin wird der Notenschutz ausgesetzt wenn deine Rechtschreibleistungen

          uumlber ein halbes Schuljahr lang bdquoausreichendrdquo oder besser sind Die LRS wird da-

          durch aber nicht aberkannt Anspruch auf Foumlrdermaszlignahmen hast du immer noch

          und der Notenschutz kann wieder eingesetzt werden falls sich deine Leistungen

          verschlechtern

          Wenn du also Probleme mit deiner Rechtschreibung hast dann wende dich an

          deine Deutsch- oder deine Verbindungslehrkraft Dort erfaumlhrst du auch wer an

          deiner Schule fuumlr Legasthenie-Fragen zustaumlndig ist (denn die Schule sollte dafuumlr

          auf jeden Fall jemanden haben)

          sect44

          bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 sect 7 (bdquoZusaumltzliche Vermerkerdquo)

          httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

          Legasthenie - Note im Fach Deutsch

          Nicht wenn Schuumllerinnen oder Schuumller wegen ihrer LRS Notenschutz genieszligen

          Rechtschreibleistungen duumlrfen dann nicht in die Note einflieszligen

          Schau dir hierzu am besten das Kapitel bdquoLegasthenie - Foumlrderungldquo auf S 42

          an

          Falls die Deutschnote aufgrund des Notenschutzes keine Rechtschreibleistungen

          enthaumllt muss aber ein entsprechender Vermerk im Zeugnis angebracht werden

          Er lautet dann in der Regel bdquoDie Rechtschreibleistungen im Fach XY entspra-

          chen nicht den Anforderungen sie sind in der Note nicht enthaltenrdquo

          Ein Schuumller mit Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRS) wird im Fach Deutsch wegen seiner schwachen Rechtschreibung schlechter benotet

          Ist das zulaumlssig

          sect

          45

          Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

          LehrplanLehrplanhtml

          Lehrplaumlne - Inhalt

          Ein Schuumller interessiert sich fuumlr den Inhalt der Lehrplaumlne verschiedener

          Faumlcher

          Wo kann er nachschlagen

          Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen jederzeit die Lehrplaumlne bei den einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrern einsehen denn diese verfuumlgen in den aller-meisten Faumlllen uumlber eine gedruckte Version Alternativ koumlnnen die derzeit guumllti-gen Lehrplaumlne auch online abgerufen werden

          sect46

          SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

          Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

          SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

          Leistungsstand - Auskunft

          Nein denn alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen gemaumlszlig ihrem Alter uumlber ih-ren Leistungsstand unterrichtet werden Der entsprechende Passus im Schulge-setz ist freilich etwas vage formuliert und die genaue Interpretation obliegt den Lehrkraumlften Ein Recht darauf jederzeit eine Prognose uumlber die voraussichtliche Zeugnisnote zu erhalten laumlsst sich hieraus also sicherlich nicht herleiten Zu einer allgemeinen und ehrlichen Einschaumltzung deiner derzeitigen Leistungen im Vergleich mit den Anforderungen des Faches sollte die Lehrkraft aber bereit sein

          In der Oberstufe sind deine Rechte noch etwas deutlicher formuliert Hier hast du Anspruch zweimal pro Halbjahr mit der Lehrkraft uumlber deinen Leistungs-stand zu sprechen davon einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Auf dei-nen Wunsch hin ist das auch im Einzelgespraumlch moumlglich Auch hier gilt aber Auf eine konkrete Prognose der Zeugnisnote musst du unter Umstaumlnden verzichten

          Eine Schuumllerin moumlchte gern wissen wie sie gerade in Erdkunde steht und ob sie sich noch reinhaumlngen muss oder dem Unterricht eher lockerer folgen kannDarf die Lehrerin sich weigern ihr die Fragen zu beantworten

          sect

          47

          SchulG 2011 sect 13 (bdquoLernmittelrdquo)

          SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

          Lernmittel - Wer zahlt die

          Wir muumlssen in Franzoumlsisch Deutsch und Spanisch jeweils eine Lektuumlre und

          in Mathematik einen Taschenrechner anschaffen Das ist mit der Zeit eigentlich

          ziemlich teuer

          Wie viel muss ein Schuumller fuumlr Unterrichtsmaterialien zahlen

          Die Schule kann von euch fuumlr alle Lernmittel die ihr auch auszligerhalb der Schule privat nutzen koumlnnt einen Kostenbeitrag verlangen und wird von diesem Recht in der Regel auch Gebrauch machen Bei Taschenrechnern und Lektuumlren geht man davon aus dass eine private Nutzung in erheblichem Umfang moumlglich ist dement-sprechend ist die Umlage der Anschaffungskosten auf die Schuumllerschaft zulaumlssig

          Nichts bezahlen muumlsst ihr nur fuumlr Schulbuumlcher (das sind Buumlcher die nur im Un-terricht und fuumlr dessen Vor- und Nachbereitung eingesetzt werden koumlnnen) so-wie Gegenstaumlnde die fuumlr den Unterricht verwendet werden und dauerhaft in der Schule verbleiben

          Wenn das Geld zu Hause sehr knapp ist (bdquosozialer Haumlrtefallrdquo) kann euch der Schultraumlger (das ist nicht die Schulleitung sondern in der Regel die Gemeinde oder Stadt) auch uumlber die obigen Ausfuumlhrungen hinaus Lernmittel zur Verfuumlgung stellen

          Wenn es euch endguumlltig zu viel wird seid ihr aber auf keinen Fall nur zum Nichts-tun verdammt Die Schulkonferenz hat das Recht fuumlr diese Zusaumltze Houmlchstbe-traumlge festzulegen die dann verbindlich sind Stoszligt einfach eine entsprechende Diskussion an vielleicht kommt ihr zu einem fuumlr alle Beteiligten akzeptablen Beschluss

          Alles uumlber die Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

          sect48

          SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

          Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften

          Natuumlrlich nicht Die Schule darf Sachverhalte nicht politisch einseitig behandeln sondern ist zur parteipolitischen Neutralitaumlt verpflichtet Die Lehrkraft muss ihre eigene Meinung also im Unterricht der politischen Bildung ihrer Schuumllerinnen und Schuumller unterordnen

          Politische Inhalte muumlssen im Unterricht immer kritisch und kontrovers also nicht einseitig behandelt werden

          Eine Lehrerin lobt in ihrem Unterricht die Ziele einer Partei und vernach-laumlssigt dabei andere politische Gruppierungen Auf den Vorwurf reagiert sie mit der Aussage dass die Meinungsfreiheit ihr das Recht gebeDarf die Lehrerin nur eine einzelne Partei so positiv hervorheben

          sect

          49

          SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

          Nachsitzen

          Ich habe mehrfach die Hausaufgaben nicht gemacht Jetzt will die Lehrerin

          mich nach der Schule nachsitzen lassen

          Darf eine Lehrerin mich nachsitzen lassen

          Daruumlber laumlsst sich tatsaumlchlich streiten Grundsaumltzlich darf deine Lehrkraft dich nachsitzen lassen um schuldhaft versaumlumten (also geschwaumlnzten) Unterricht nachzuholen Sie muss dies aber vorher deinen Eltern ankuumlndigen du kannst also nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden

          Wenn du nicht den Unterricht geschwaumlnzt sondern nur deine Hausaufgaben nicht gemacht hast kannst du in der Tat damit argumentieren dass dies ja nicht unter das bdquoNachholen schuldhaft versaumlumten Unterrichtsrdquo faumlllt Die Lehrkraft hat aber trotzdem das Recht dich die Hausaufgaben nachschreiben zu lassen Dein einzi-ger Vorteil waumlre dann dass du dich dieser Taumltigkeit in den eigenen vier Waumlnden widmen darfst

          Zu einem erzieherischen Gespraumlch oder einer Ermahnung kann die Lehrkraft dich auf jeden Fall laumlnger in der Schule behalten

          sect50

          Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

          Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

          SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruumlche Prozesskostenrdquo)

          Verwaltungsgerichtsordnung sect 80 (bdquoBesondere Verfahren fuumlr Anfechtungs- und Verpflichtungsklagenrdquo)httpdejureorggesetzeVwGO80html

          Notengebung - falsche Bewertung

          Versuche zuerst immer mit deiner Lehrerin oder deinem Lehrer persoumlnlich zu spre-chen Wenn das nicht klappt wende dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft und bitte diese mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer zu sprechen um eine Loumlsung zu finden Wenn die Probleme nicht nur bei dir auftreten dann informiere in jedem Fall die SV diese bekommt Ruumlckmeldungen von allen Klassen und kann dement-sprechend handelnBei der Bemessung der Zeugnisnote sollen die Unterrichtsbeitraumlge (im Wesentlichen deine muumlndliche Mitarbeit und deine Hausaufgaben) ein groumlszligeres Gewicht haben als die Klassenarbeiten und Leistungsnachweise Dies ist in den Lehrplaumlnen der einzelnen Faumlcher festgelegt Ab der Oberstufe ist es sogar per Erlass vorgeschrieben Auszliger der Aussage dass die muumlndliche Leistung mehr zaumlhlen muss als die schriftliche gibt es aber keine Vorgaben Die Lehrkraft ist also nicht verpflichtet beispielsweise im haumlufig genannten 6040-Verhaumlltnis zu bewerten Auch die Fachschaftskonferenz darf bei den Gewichtungsvorgaben mitredenIn der Oberstufe hast du das Recht regelmaumlszligig uumlber deinen Leistungsstand informiert zu werden Das muss mindestens zweimal pro Halbjahr geschehen einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Der Vorgang muss im Klassenbuch dokumentiert wer-den Nutze dieses Recht auf jeden Fall um potenzielle Probleme fruumlh zu erkennen und auszuschaltenWenn die Zeugnisnote fuumlr die Versetzung oder fuumlr deinen Abschluss von Bedeutung ist hast du die Moumlglichkeit einen formalen Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt einzulegen Uumlber diesen Widerspruch entscheidet dann zunaumlchst die Schule (oder ge-nauer Die Schulleitung) Gegen die Entscheidung kann man noch eine offizielle Klage einreichen Die Kosten des Verfahrens traumlgt das Land Mit einem Widerspruch faumlhrst du aber schon sehr schwere Geschuumltze auf uumlberlege also gut ob es sich wirklich lohnt

          Mein Lehrer moumlchte mir im Zeugnis eine Vier geben obwohl ich zwei Drei-en in den Arbeiten und auch recht gute Tests geliefert habeWas muss ich machen wenn ich mich falsch benotet fuumlhle

          sect

          51

          bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 20 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

          httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

          Broschuumlre des Ministeriums fuumlr Bildung und Wissenschafthttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschueren

          BildungAbiturProfiloberstufe__blob=publicationFilepdf

          Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung

          Im Zeugnis nach der 12 Klasse habe ich dreimal weniger als zwei No-

          tenpunkte Vor allem Mathe liegt mir gar nicht

          Wie sieht es mit den Chancen einer Abiturzulassung aus Gibt es eine Moumlglich-

          keit Mathe zu umgehen

          Es ist so dass man in bis zu sieben einbringungspflichtigen Kursen unter fuumlnf Notenpunk-ten bekommen darf Das bedeutet aber nicht dass man mit acht Semesternoten unter fuumlnf Punkten automatisch durchfaumlllt Es sind naumlmlich nicht alle Kurse einbringungspflich-tig So muumlssen zB jeweils alle vier Semesternoten der drei Kernfaumlcher und aller Abitur-pruumlfungsfaumlcher eingebracht werden Die genauen Zahlen zur Einbringungspflicht findet ihr in der unten genannten Broschuumlre des Bildungsministeriums

          Man kann zB 17 Fehlkurse haben und trotzdem das Abitur bestehen man kann aber auch nur 8 Fehlkurse haben und erhaumllt keine Zulassung zu den schriftlichen Abiturpruuml-fungen (nach 122) bzw muumlndlichen Abiturpruumlfungen (nach 131) je nachdem wann die Grenze zu den acht einbringungspflichtigen Fehlkursen uumlberschritten ist Der erste Teil des Abiturergebnisses ergibt sich aus den Semesternoten von denen ins-gesamt 36 eingebracht werden muumlssen Wenn die Bedingungen erfuumlllt sind werden ein-fach die besten erreichten Noten ergaumlnzt In diesem Block koumlnnen maximal 600 Punk-te erreicht werden 200 Punkte aus den Semestern sind fuumlr das Bestehen im Abitur erforderlich

          Im zweiten Block den Abiturpruumlfungen an sich sind maximal 300 Notenpunkte erreich-bar Die Berechnung ist ganz einfach Bei vier Pruumlfungsfaumlchern werden die jeweiligen Pruumlfungsergebnisse verfuumlnffacht und dann addiert bei fuumlnf Pruumlfungsfaumlchern jedes Er-gebnis vervierfacht und dann addiertNicht ganz so einfach ist die Auswahl der Pruumlfungsfaumlcher Jedes Aufgabenfeld (naturwis-senschaftlich gesellschaftswissenschaftlich und sprachlich-literarisch-kuumlnstlerisch) muss einmal vertreten sein Auch hierzu steht Genaueres in der Broschuumlre des Ministeriums

          sect52

          SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

          Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren

          Nein das duumlrfen sie selbstverstaumlndlich nicht Die Lehrer unterliegen einer Auf-sichtspflicht durch die sie verpflichtet sind alle Schuumller zu beaufsichtigen Diese Aufsichtspflicht erschlieszligt sich aus dem gebotenen Schutz von Minderjaumlhrigen und aus der Fuumlrsorge- und Verkehrssicherungspflicht wodurch diese Regel auch fuumlr volljaumlhrige Schuumller gilt

          Wird ein Schuumller vor der Tuumlr stehen gelassen ist diese Aufsicht nicht mehr gege-ben Ein Lehrer darf einen Schuumller auch nicht als Strafe waumlhrend des Unterrichts vor die Tuumlr schicken Auch die Lehrkraft selbst darf die unter seiner Aufsicht stehenden Schuumller nicht alleine lassen es sei denn er gibt einen verbindlichen Arbeitsauftrag

          Bei uns an der Schule schlieszligen einige Lehrer 5 Minuten nach Unterrichts-beginn einfach die Tuumlr ab und lassen Verspaumltete nicht mehr in die Klasse Teil-weise tragen sie dafuumlr sogar Fehlstunden ein

          Duumlrfen sie das

          sect

          53

          bdquoEmpfehlungen zum Sportunterricht bei erhoumlhter Ozonbelastungrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

          SchulrechtSchulgesetzRechtsquellenEmpfehlungSportOzon__blob=publicationFilepdf

          Ozonbelastung und Sportunterricht

          Sie duumlrfte ist aber durch eine Empfehlung des Ministeriums angehalten es lie-ber bleiben zu lassen Bei einer Ozonkonzentration von mehr als 180 microg msup3 sind die Sportlehrkraumlfte aufgefordert sportliche Dauerbelastungen im Freien (womoumlglich gar unter freier Sonne) moumlglichst zu vermeiden Auszligerdem sollen Sportlehrkraumlfte auf die individuellen Empfindlichkeiten einzelner Schuumllerinnen und Schuumller gegenuumlber Ozon Ruumlcksicht nehmen

          Wenn die Ozonkonzentration 360 microg msup3 uumlberschreitet sollte der Sportunter-richt aus Vorsorgegruumlnden sogar ganz eingestellt werden

          Das Radio meldet andauernd dass die Ozonbelastung schon auf uumlber 180

          Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Auszligenluft gestiegen ist Doch deine Sport-

          lehrerin will einen Dauerlauf durch den Park machen

          Darf bei diesem Wetter im Freien Sportunterricht stattfinden

          sect54

          Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

          SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

          SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

          Pausen

          Na klar Pausen sind wichtig Die Pausenzeiten werden durch die Schulkonferenz festgelegt

          Die Laumlnge der Schulstunden ist per Erlass auf 45 Minuten festgelegt Hiervon kann die Schule aus organisatorischen oder paumldagogischen Gruumlnden auch abwei-chen und beispielsweise Unterricht in 90-Minuten-Bloumlcken durchfuumlhren Fairer-weise sollten damit dann aber auch laumlngere Pausen einhergehen

          Schaut euch einfach mal bei anderen Schulen in der Umgebung um und ver-gleicht die Pausenregelungen Wenn ihr dabei feststellt dass es an anderen Schulen wirklich ein groumlszligeres Verhaumlltnis von Pausen- zu Unterrichtszeit gibt dann sprecht eure Schulleitung darauf an oder thematisiert das Problem auf der naumlchsten Schulkonferenz Sie hat das Recht die Pausenordnung zu aumlndern

          Eure Lehrkraumlfte duumlrfen die Stunden auch nicht beliebig uumlberziehen Vergleicht hierzu den Artikel bdquoEnde der Schulstunde - Klingelzeichenldquo auf S 23

          Kann nicht laumlnger Pause sein Wer legt die Pausenzeiten fest

          sect

          55

          SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

          Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien vom 1 Oktober 2008httplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

          phpDownloadID=412

          Lehrplan WiPo fuumlr die Sek IhttplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=44

          Lehrplan WiPo fuumlr die Oberstufehttplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

          phpDownloadID=91

          Praktika

          Die Schuumllerinnen der 9 Klasse moumlchten gern ein Praktikum machen um sich

          auf ihr spaumlteres Berufsleben vorzubereiten

          Welche Moumlglichkeiten haben sie

          Die Zeiten an denen am Gymnasium nur ein Wirtschaftspraktikum in der 12 Klasse verbindlich war sind schon lange vorbei Inzwischen sind auch an den Gymnasien zwei mindestens ein- und moumlglichst zweiwoumlchige Praktika vorge-schrieben Ein Betriebspraktikum in der Sekundarstufe I und ein Wirtschafts-praktikum in der Sekundarstufe II Ersteres findet uumlblicherweise in der 8 oder 9 letzteres in der vorletzten Klassenstufe statt

          Das Praktikum ist an den Wirtschafts-Politik-Unterricht angegliedert Ihr habt also auch ein Recht darauf dass euer Praktikum im Unterricht angemessen vor-bereitet betreut und nachbereitet wird

          Genauere Details zum Ablauf der Praktika regelt uumlbrigens die Schulkonferenz Wenn ihr also mit der Organisation unzufrieden seid ist dies das passende Gre-mium um Veraumlnderungen am gaumlngigen Verfahren zu beschlieszligen

          Mehr zum Sinn und zur angemessenen Hinfuumlhrung auf die verschiedenen Prakti-ka verraten euch die Lehrplaumlne

          sect56

          SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

          SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

          Die Landesschuumllervertretunghttpwwwschuelervertretungde

          Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft

          Wenn du ein Problem mit einer Lehrkraft (oder mit deiner Schulleiterin bzw deinem Schulleiter) hast - oder diese eines mit dir - dann kannst du dir tatkraumlf-tige Unterstuumltzung suchen

          Frag einfach jemanden aus deiner SV ob sie oder er dir hilft dich beraumlt und dich bei den Gespraumlchen unterstuumltzt Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreter haben das Recht dir bei der Wahrnehmung deiner Rechte insbesondere bei Be-schwerden oder bei Ordnungsmaszlignahmen zu unterstuumltzen Sie haben auch haumlu-fig schon Erfahrung bei der Vermittlung zwischen Schuumllerschaft und Lehrkraumlften gesammelt und kennen die dir zustehenden Rechte sehr genau

          Genauso kannst du dich auch an deine Verbindungslehrkraft wenden Rein formal soll diese zwar nur die Schuumllervertretung als Organ unterstuumltzen und nicht dich als Einzelperson in der Praxis nehmen es die in dieses Amt Gewaumlhlten damit aber meist nicht so genau und sind auch gerne bereit mit dir uumlber dein Problem zu reden und Loumlsungen zu suchen

          Auch die Landesschuumllervertretung steht dir mit Rat und Tat zur Seite Sie hat viele Moumlglichkeiten und hilft dir zum Beispiel sollte es um rechtliche Fragen gehen oder eine formelle Beschwerde ohne Nennung deines Namens an das Bil-dungsministerium gesandt werden

          Stress mit deinem Lehrer

          Du bist nicht allein

          sect

          57

          bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

          httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

          Profile

          Wir sind 31 Lernende und wollen gern ein aumlsthetisches Profil belegen Unsere

          Schulleiterin richtet dieses trotz unserer Bitten nicht ein

          Wann darf muss ein Profil eingerichtet werden

          Uumlber die Einrichtung der Profile entscheidet die Schulleitung auf Basis der von der Schulkonferenz beschlossenen Grundsaumltze Jede Schule sollte (im Regelfall) mindestens ein sprachliches und ein naturwissenschaftliches Profil anbieten Was daruumlber hinausgeht ist optional Einen Anspruch auf die Einrichtung eines aumlsthe-tischen Profils habt ihr also nicht

          Die Erstellung eines Profils ist mit viel Arbeit verbunden Es muss uumlber profil-gebende und profilergaumlnzende Faumlcher entschieden werden diese muumlssen ihren Unterricht aufeinander abstimmen und es muumlssen zahllose didaktische Uumlberle-gungen angestellt werden Ein neues Profil laumlsst sich also nicht in ein paar Tagen aus dem Boden stampfen sondern die Profilfestlegung ist in der Regel eine lang-fristige Entscheidung der Schule die auch mit dem Schulprogramm in Einklang stehen sollte

          Auf lange Sicht sind natuumlrlich Aumlnderungen des Profilangebotes moumlglich insbe-sondere wenn uumlber mehrere Jahrgangsgenerationen hinweg ein groszliges Interesse an einem bestimmten Profil besteht

          sect58

          SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

          Rauchen in der Schule

          Gar nicht auch dann nicht wenn du volljaumlhrig bist Gemaumlszlig Schulgesetz darf auf dem gesamten Schulgelaumlnde und bei allen schulischen Veranstaltungen (selbst dann wenn diese auszligerhalb des Schulgelaumlndes stattfinden) nicht geraucht wer-den Ebenso gilt ein Alkoholverbot In beiden Faumlllen beruft sich der Gesetzgeber dabei auf die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule die als Vorbild fuumlr ein Leben ohne Abhaumlngigkeit von Suchtmitteln fungieren soll

          Einzig bei nichtschulischen Veranstaltungen darf der Schultraumlger (das ist die Stadt oder Gemeinde und nicht die Schulleitung) Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot erlassen er muss dies aber nicht tun Innerhalb des eigentlichen Gebaumludes ist das Rauchen in jedem Fall immer verboten

          Ich bin 17 und seit zwei Jahren Raucher Zu Hause darf ich das in der Schule nicht

          Ab wann darf man in der Schule rauchen

          sect

          59

          Erlass bdquoUmsetzung der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 18 April

          2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

          SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUmsetzungRechtschreibung__blob=publicationFilepdf

          Rechtschreibreform

          Eine Schuumllerin ist nicht damit einverstanden dass ihre Klassenarbeit nach

          den Regeln der neuen Rechtschreibung korrigiert wird Sie erklaumlrt dass auch

          einige bekannte Schriftstellerinnen und namhafte Verlage die alte Rechtschrei-

          bung verwenden

          Wie schaut die Lage aus

          Ab dem Beginn des Schuljahres 2008 2009 darf an den Schulen in Schleswig-Holstein nur noch nach den Rechtschreibregeln von 2006 unterrichtet und be-wertet werden Die Schuumllerin liegt also falsch

          sect60

          Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010

          httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

          blob=publicationFilepdf

          Religionsgemeinschaften

          Ja Mitglieder aller Religionsgemeinschaften haben ein Recht darauf zu beson-deren Festen ihrer Glaubensrichtung an Gottesdiensten oder anderen religioumlsen Veranstaltungen teilzunehmen um ihre jeweilige Religion damit auszuuumlben Sie sind dann fuumlr die Veranstaltung vom Unterricht beurlaubt und haben danach un-terrichtsfrei Dies ergibt sich aus dem Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo

          Fuumlr das Christentum bezieht sich diese Regelung laut Erlass insbesondere auf den Reformationstag Fronleichnam und Allerheiligen Fuumlr andere Religionsgemein-schaften ist dies nicht (mehr) festgelegt Erfahrungsgemaumlszlig werden Beurlaubun-gen aber problemlos fuumlr das Opfer- und auch fuumlr das Zuckerfest ausgesprochenSiehe hierzu auch den Artikel bdquoBuszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterrichtldquo auf S 14

          Ein muslimischer Schuumller moumlchte den Feiertag des Opferfestes mit seiner Fa-milie bzw in der Moschee verbringen

          Kann er sich hierfuumlr von der Schule beurlauben lassen

          sect

          61

          SchulG 2011 sect 7 (bdquoReligionsunterricht Bekenntnis- und Weltanschauungsschulenrdquo)

          Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juli 2010

          httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

          blob=publicationFilepdf

          Religionsunterricht - Teilnahme

          Die Eltern einer Schuumllerin moumlchten nicht dass ihre Tochter am Religions-

          unterricht teilnimmt Die Religionslehrerin behauptet aber die Schuumllerin habe

          keine Wahl

          Wer hat Recht

          Die Grundsaumltze deiner Erziehung werden von deinen Eltern entschieden Des-halb koumlnnen sie auch entscheiden ob du am Religionsunterricht teilnimmst oder nicht und dich gegebenenfalls davon abmelden Du erhaumlltst dann auf jeden Fall gleichwertigen Unterricht in einem anderen Fach In Schleswig-Holstein ist dies das Fach Philosophie

          Ab dem 14 Geburtstag steht dir selbst das Recht zu uumlber die Teilnahme am Re-ligionsunterricht zu entscheiden Du darfst dich dann eigenstaumlndig dort abmelden - oder dich sogar eigenstaumlndig wieder anmelden wenn deine Eltern bis dahin anders entschieden haben

          sect62

          SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

          Samstagsschule

          Uumlber die Anzahl der Unterrichtstage entscheidet die Schulkonferenz Wende dich an deine Schuumllervertretung und bitte sie einen entsprechenden Antrag auf der naumlchsten Schulkonferenz zu stellen Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst Wenn ihr also den Schulelternbeirat (das ist quasi die SV der Eltern) mit guter Vorarbeit auf eure Seite bringt habt ihr zwei Drittel der Stimmen und es sollte mit dem freien Samstag klappen

          Alles weitere zur Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

          Ich habe die 6-Tage-Woche satt Am Freitagabend kann ich nicht weggehen weil ich am Samstag wieder Schule habe

          Was mache ich gegen Samstagsschule

          sect

          63

          Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden auf Grund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juni 2011

          httpsdocsgooglecomviewerurl=httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloads

          Witterungsverhaeltnisse__blob=publicationFilepdf

          Website des Bildungsministeriums httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEBildung_nodehtml

          Schneefrei

          Schneeverwehungen Eisregen und glatte Straszligen Was will man mehr im

          Winter Doch auch die Schulbusse fahren nicht mehr und mit dem Fahrrad

          packe ich mich andauernd auf die Schnauze

          Darf ich bei solchem Winterwetter zu Hause bleiben

          Bei extremen Wetterlagen oder schlechten Straszligenverhaumlltnissen kann vom Mi-nisterium fuumlr Bildung Unterrichtsaufall angeordnet werden Davon erfahrt ihr auf der Webseite des Ministeriums im Rundfunk und von eurer Schule Wenn also zB die Straszligen so glatt sind dass keine Busse mehr fahren dann sind die Chancen gut dass die Schule ausfaumlllt

          Wenn es keinen offiziellen Unterrichtsausfall gibt eure Eltern aber aufgrund der Witterungs- und Straszligenlage eine bdquobesondere Gefaumlhrdungrdquo auf eurem Schulweg vermuten dann duumlrfen deine Eltern auch selbst entscheiden ob du zur Schule musst oder nicht Falls sie dich zu Hause behalten zaumlhlt dein Fernbleiben vom Unterricht nicht als unentschuldigtes Fehlen

          sect64

          SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

          Schriftliche Missbilligung

          Deine Klassenkameradin irrt sich Schriftliche Missbilligungen sind eine ganz normale Maszlignahme der Schule bei so genannten bdquoErziehungskonfliktenrdquo Sie koumlnnen in solch einer Situation bedenkenlos ausgesprochen werden Auch wenn du mehrmals zu spaumlt kommst oder regelmaumlszligig deine Hausaufgaben nicht machst kann eine schriftliche Missbilligung erfolgen - genauso wie in zahlreichen ande-ren Situationen Allerdings hat solch eine Missbilligung noch keinerlei ernste Konsequenzen

          Anders sieht es da schon mit einem schriftlichen Verweis aus Dies ist eine offizi-elle Ordnungsmaszlignahme der Schule Sie hat den Rang eines Verwaltungsaktes wird zu den Akten genommen und der Schuumller muss vorher gehoumlrt werden Bevor es zu einem solchen Verweis kommen kann muss es aber schon zu schwerer wie-genden Fehltritten gekommen sein beispielsweise zur Anwendung von Gewalt

          Meine Klassenkameradin treibt es auf die Spitze Sogar ich bin schockiert wenn ich manchmal mitkriege wie sie mit meiner Lehrerin spricht Sie macht aber weiter weil sie denkt dass ihr nichts passieren koumlnne - fuumlr eine Missbilli-gung reiche so etwas nicht

          Wann bekommt man eine schriftliche Missbilligung

          sect

          65

          SchulG 2011 sect 27 (bdquoUntersuchungenrdquo)

          Landesverordnung bdquouumlber die schulaumlrztlichen Aufgabenrdquo vom 16072008

          sect2 bdquoUntersuchungenrdquo httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=SchulC384AufgV+SHamppsml=bsshoprod

          psmlampmax=trueampaiz=true

          Schularzt - Teilnahmepflicht

          Eine Schuumllerin moumlchte sich nicht vom Schularzt untersuchen lassen

          Kann sie dazu gezwungen werden

          Nein zumindest in den allermeisten Faumlllen nicht Es gibt zwei schulaumlrztliche Untersuchungen deren Durchfuumlhrung unausweichlich ist

          bull Alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen sich vor dem Besuch der Grundschule untersuchen lassen

          bull Wenn du dich in der Oberstufe fuumlr ein sportliches Profil entscheidest bist du ebenfalls verpflichtet vorher an einer Untersuchung teilzunehmen

          In allen anderen Faumlllen ist die schulaumlrztliche Untersuchung ein freiwilliges Angebot

          sect66

          Schulaufsicht

          SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

          SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und -lehrerrdquo)

          SchulG 2011 Achter Teil sect125 - sect131

          Kontakt und Aufgaben httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltungschulaufsichtSchulaufsicht_nodehtml

          Achtung Folgende Loumlsungswege sollten nur eingeschlagen werden wenn eine schulinterne Loumlsung mit Hilfe der SV der Verbindungslehrkraft und gegebenen-falls der Landesschuumllervertretung nicht zu finden ist Die Beschwerde bei der Schulaufsicht kann sehr weitreichende Folgen haben

          Bei Beschwerden koumlnnt ihr euch an die Schulaufsicht im Ministerium fuumlr Bildung wenden Dies kann insbesondere von Noumlten sein wenn an eurer Schule Gesetze gebrochen werden es sich um Beschwerden uumlber die Schulleitung handelt oder es um Probleme geht die die Schulleitung nicht zu loumlsen vermag (zB bei hohem Unterrichtsaufall oder Problemen mit dem Schultraumlger) Die Schulaufsichtsbehoumlrde muss auf jeden Fall handeln wenn ihr Erkenntnisse vorliegen Das heiszligt dass ihr darauf achten muumlsst wie ihr Anfragen oder Be-schwerden formuliert denn diese koumlnnen groumlszligere Auswirkungen haben als ihr eigentlich beabsichtigt dies gilt insbesondere fuumlr die betroffene Lehrkraft Au-szligerdem ist es die Pflicht der Schulaufsicht die Arbeit der SV zu unterstuumltzen ihr koumlnnt also Hilfe von ihrer Seite verlangen

          Eine anonymisierte Beschwerde oder Anfrage kann die Landesschuumllervertretung uumlbermitteln Falls ihr zB wissen wollt ob eure Schulleitung eure Rechte in einem Konflikt akzeptiert und gewaumlhrt aber nicht wollt dass sie direkt vom Bildungsministerium angerufen wird falls sie dies versehentlich nicht tut dann wird sich dieser Weg sicher lohnen Unter dem unten aufgefuumlhrten Link findet ihr nicht nur die Kontaktdaten der Schulaufsichtsbeamten fuumlr eure Schulart son-dern auch eine Aufschluumlsselung ihrer Aufgaben

          An wen koumlnnen wir uns wenden wenn an unserer Schule Rechte gebrochen werden oder wir uns beschweren wollen

          sect

          67

          SchulG 2011 sect 64 (bdquoLehrerkonferenzrdquo)

          SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

          Schulbuumlcher - Neuanschaffung

          Uumlber die Anschaffung neuer Schulbuumlcher entscheidet die Lehrerkonferenz Diese kann jedoch nur auf Vorschlag der zustaumlndigen Fachkonferenz handeln

          Da an jeder Fachkonferenzsitzung beratend auch bis zu zwei Schuumllerinnen oder Schuumller teilnehmen duumlrfen hat auch die Schuumllerschaft die Gelegenheit sich zu den neuen Buumlchern zu aumluszligern An einigen Schulen ist es sogar normal dass die Schuumllerinnen und Schuumller in den Fachkonferenzen mit abstimmen duumlrfen dies ist jedoch nicht direkt aus dem Schulgesetz abzuleiten

          Unsere Atlanten enthalten noch die Sowjetunion und die Geschichtsbuumlcher

          kennen den Mauerfall nicht

          Wer entscheidet wann diese Buumlcher endlich ersetzt werden

          Wie koumlnnen wir dabei mitbestimmen

          sect68

          Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung

          SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

          Meine Freunde und ich moumlchten nach der Schule zusammen Fuszligballspielen aber wir finden keinen geeigneten Platz

          Koumlnnen wir die Schulsporthalle nutzen

          Ja ihr koumlnnt dazu an eurer Schule eine Schuumllergruppe aufmachen (in diesem Fall vielleicht ganz pragmatisch die bdquoFuszligball-AGrdquo) und so auch Schulraumlumlich-keiten nutzen Das Ganze muss natuumlrlich im Rahmen der Moumlglichkeiten gesche-hen Gerade bei der Nutzung der Sporthalle muumlsst ihr euch also wahrscheinlich mit vielen anderen Interessenten absprechen und einigenAuch an eine Verantwortungsperson muss gedacht werden Entweder ihr sucht euch eine verantwortliche Lehrerin oder einen Lehrer oder eine Schuumllerin oder ein Schuumller uumlbernimmt die VerantwortungDie Schuumllerin oder der Schuumller muss mindestens 14 Jahre alt sein

          sect

          69

          SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

          SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

          Schuumllergruppen - Zulassung

          Nein Das Argument mit dem bdquoprivaten Interesserdquo ist vollkommen irrelevant denn eigentlich kommt es bei Schuumllergruppen genau darauf an Sie sind im Ge-setz definiert als eine Gruppe von Schuumllerinnen und Schuumllern die ein fachliches sportliches kulturelles konfessionelles oder politisches Ziel verfolgen Die Hand-ballmannschaft geht einem sportlichen Ziel nach darf sich also ohne Probleme zu einer Schuumllergruppe zusammenschlieszligen Ihr muumlsst nur noch eine mindestens 14-jaumlhrige Verantwortungsperson benennen und eure schriftlich zusammenge-fasste Zielsetzung per Brief oder E-Mail an die Schulleitung senden

          Als Schuumllergruppe habt ihr Anspruch auf kostenlose Schulraumlumlichkeiten auszliger-halb der Unterrichtszeit die ihr fuumlr eure Taumltigkeit nutzen koumlnnt Ihr braucht dazu eine Aufsichtsperson (Eltern Lehrkraft oder verantwortungsvolle Schuumllerinnen und Schuumller die dazu autorisiert wurden und mindestens 14 Jahre alt sind) Au-szligerdem duumlrft ihr eure Veranstaltungen am offiziellen Schwarzen Brett der Schu-le ankuumlndigen und eure eigene Schuumllerzeitung herausgeben

          Eure Schuumllergruppe ist zunaumlchst einmal auf Mitglieder eurer Schule beschraumlnkt Wenn ihr Veranstaltungen mit schulexternen Leuten abhaltet dann muss die Schulleitung ihr Einverstaumlndnis dazu geben

          Einige Schuumllerinnen moumlchten an der Schule eine Handballmannschaft gruumln-

          den Dazu moumlchten sie nach dem Unterricht Schulraumlumlichkeiten nutzen und

          Plakate aushaumlngen Die Schulleiterin verbietet das aber weil die Gruppe nur

          ein privates Interesse verfolge

          Hat sie das Recht dazu

          sect70

          Schuumllerstreik

          SchulG 2011 sect 145 (bdquoEinschraumlnkung von Grundrechtenrdquo)

          Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 9

          httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

          Nach einer katastrophalen Klassenarbeit bdquobestreiktrdquo eine Klasse den Unterricht

          Ist es Schuumllern erlaubt zu streiken

          bdquoSchuumllerstreiksrdquo im engeren Sinne gibt es eigentlich nicht Fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller gilt die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht im Rahmen des Schul-verhaumlltnisses fuumlr die meisten von ihnen sogar noch die Schulpflicht Auch auf das Grundgesetz koumlnnt ihr euch nicht berufen denn das Schulgesetz schraumlnkt in sect 145 einige eurer Grundrechte ganz legal ein

          Das Bestreiken des Unterrichts ist also nichts anderes als unentschuldigtes Feh-len oder verweigerte Mitarbeit also unzulaumlssig Auch die Ahndung mit Diszipli-narmaszlignahmen ist (unabhaumlngig von der Anzahl der bdquoStreikendenrdquo) im Rahmen der Verhaumlltnismaumlszligigkeit moumlglichIn ihrem Erlass zur Stellung des Schuumllers in der Schule teilt auch die Kultus-ministerkonferenz diese Ansicht fuumlr mehr Hintergrundinformationen solltet ihr dort nachlesenDie Beschluumlsse der KMK sind aber nicht direkt verbindlich da das Land Schles-wig-Holstein ja alleine fuumlr sein Schulrecht verantwortlich ist

          Nur auf eine Schule oder gar Klasse beschraumlnkt ist ein Schuumllerstreik also nicht nur recht ineffektiv sondern daruumlber hinaus auch kein guter Konfliktloumlsungsstil Auch landes- oder bundesweite Aktionen sind genauso unrechtmaumlszligig - von der medialen Schlagkraft her aber durchaus effektiv -)

          sect

          71

          SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

          Schuumllervertretung - Etat

          Es gibt meist zwei Geldquellen fuumlr SVenDer Schultraumlger (also meistens die Stadt oder die Gemeinde) muss der SV einen gewissen Geldbetrag zur Verfuumlgung stellen Der muss im Haushaltsplan eurer Schule erscheinen fragt einfach bei eurer Schulleitung nachDieser Etat wird pro Haushaltsjahr gefuumlhrt Das heiszligt dass zu jedem Jahres-wechsel im Winter auch neues Geld zur Verfuumlgung stehtDas was ihr dann noch nicht genutzt habt ist wegDie Houmlhe eures Etats ist nicht festgelegt Der Schultraumlger kann also selbst ent-scheiden wie viel Geld ihr bekommt und diesen Betrag im Etat auch jedes Jahr aumlndernWie ihr an euer Geld herankommt ist ganz unterschiedlich eure Schulleitung muss euch aber auch hier beratenEin solcher Etat existiert im Uumlbrigen mit den gleichen Bedingungen auch fuumlr die Kreis- und die Landesschuumllervertretung Nur dass dann eben der Kreis bezie-hungsweise das Bundesland fuumlr den Etat aufkommen

          Der zweite Weg ist das Durchfuumlhren von Veranstaltungen bei dem ihr beispiels-weise Kuchen verkaufen oder auch ein paar Euro Eintritt verlangen koumlnntBeachtet dabei aber die Einschraumlnkungen zum Warenverkauf ihr findet sie in dem Artikel bdquoVerkauf von Warenldquo auf S 93

          Viele Veranstaltungsideen findet ihr in der Broschuumlre bdquoGeistesblitzrdquo die ihr un-ter wwwschuelervertretungde kostenfrei herunterladen koumlnnt

          Die SV einer Schule moumlchte sich einen Briefkasten kaufen um uumlber ihn fuumlr alle

          Mitschuumllerinnen und Mitschuumller erreichbar zu sein

          Woher bekommt die SV das Geld

          sect72

          Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp

          Klassensprecher

          SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

          SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

          Wer vertritt mich in der Schule

          Zunaumlchst einmal natuumlrlich die Schuumllervertretung (SV) Diese besteht aus der Klassensprecherversammlung sowie der Schuumllersprecherin oder dem Schuumller-sprecher (und ggf ihrem oder seinem bdquoTeamrdquo) Naumlheres ist in dem Statut eurer SV nachzulesen (su)

          Zusaumltzlich wird in den Klassen eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher gewaumlhlt die oder der die Klasse in der Klassensprecherversammlung vertritt und auch waumlhrend der Unterrichtszeit uumlber die SV und entsprechende Projekte berichten darfAn vielen Schulen wird je eine Klassensprecherin und ein Klassensprecher pro Klasse gewaumlhlt jedoch ist dies laut Gesetz nicht selbstverstaumlndlich

          Sollte in einem Jahrgang nur in Kursen unterrichtet werden wird vom Jahrgang fuumlr je 15 Schuumllerinnen und Schuumller eine Vertreterin oder ein Vertreter fuumlr die Klassensprecherversammlung gewaumlhlt

          Es kann auch noch eine Sprecherin oder ein Sprecher fuumlr einzelne Kurse gewaumlhlt werden die oder der dann aber auch nur fuumlr den Kurs betreffenden Fragen zu-staumlndig ist

          Ob an deiner Schule die Schuumllersprecherin oder der Schuumllersprecher von allen Schuumllerinnen und Schuumllern oder von der Klassensprecherversammlung gewaumlhlt wird steht im SV-Statut deiner Schule (siehe auch bdquoSchuumllervertretung - Statutldquo auf S 73)

          sect

          73

          SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

          Bekanntmachung bdquoMusterstatut fuumlr Schuumllervertretungenrdquo vom 01042010

          httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreter

          MusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

          Schuumllervertretung - Statut

          Ja eine Schuumllervertretung verfuumlgt uumlber ein Statut Dieses koumlnnt ihr euch aumlhnlich wie eine Vereinssatzung oder eine Verfassung vorstellen

          Das Statut regelt zum Beispiel wer die Schuumllersprecherin oder den Schuumllerspre-cher waumlhlt wie groszlig das SV-Team ist ob es noch Aumlmter (wie die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Klassensprecherversammlung) gibt und viele andere Dinge

          Wenn ihr kein eigenes Statut habt dann ist fuumlr euch neben den Regelungen im Schulgesetz das vom Bildungsministerium entworfene Musterstatut guumlltig Dieses kann eure Klassensprecherversammlung aber veraumlndern und damit von dem Musterstatut des Ministeriums abweichen Das ist im Schulgesetz eindeutig festgelegt Alle eure Regelungen muumlssen dabei aber im Einklang mit den Bestim-mungen im Schulgesetz stehen

          Ihr habt somit die Moumlglichkeit die Form der Demokratie in eurer Schuumllerschaft selbst zu bestimmen

          Ich bin in der SV aktiv und habe gehoumlrt dass wir so was wie eine Satzung

          brauchen

          Stimmt das

          Was ist das wo bekommen wir das her und wofuumlr brauchen wir das

          sect74

          Schuumllerzeitung - Gruumlndung

          SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

          Landespressegesetz vom 31012005 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

          ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

          Ich habe Lust eine witzige Schuumllerzeitung herauszubringenWas muss man bei der Gruumlndung einer Schuumllerzeitung beachten

          Fuumlr das Gruumlnden einer Schuumllerzeitung brauchst du aumluszligerst aktive Mitschuumlle-rinnen oder Mitschuumller mit denen du eine kreative Redaktion gruumlndest Die ge-setzliche Regelung obliegt dem Landespressegesetz und somit unterscheidet ihr euch nicht von einer bdquonormalen Zeitungrdquo auszliger dass sie von Schuumllerinnen und Schuumllern verfasst und in der Schule verteilt wird

          Viel Spaszlig

          sect

          75

          SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

          SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

          Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule

          Schuumllerzeitungen stehen laut Schulgesetz auszligerhalb der Verantwortung der Schule Dies bedeutet dass die Schulleitung keine Moumlglichkeit hat einzugreifen Tut sie dies doch verstoumlszligt sie gegen das Gesetz Die Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen sich in so einem Fall an die Schulaufsicht oder natuumlrlich an die Landesschuumllervertretung wenden

          Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat zwar nicht die Moumlglichkeit die Her-ausgabe der Zeitung zu verbieten allerdings kann er als Hausherr der Schule den Verkauf und die Verteilung auf dem Schulgelaumlnde untersagenJedoch nur wenn der ordnungsgemaumlszlige Schulbetrieb durch die Zeitung gestoumlrt wird oder zB insbesondere Persoumlnlichkeitsrechte beeintraumlchtigt werden

          Es finden sich aber immer Wege die Zeitung zu verbreitenAllerdings solltet ihr euch uumlberlegen was genau in dem Artikel steht Unwahr-heiten und Geruumlchte duumlrfen natuumlrlich nicht verbreitet werden und Persoumlnlich-keitsrechte nicht verletzt werden

          Fairplay ist also von allen Seiten gefragt

          Schuumller haben sich zu einer Redaktion an unserer Schule zusammenge-

          schlossen und geben eine Zeitung heraus in der ein ruumlder Artikel uumlber einen

          Lehrer erscheinen soll Der Schulleiter verbietet die Herausgabe der Zeitung

          Darf er das

          sect76

          Grundgesetz Art 5 httpwwwbundestagdedokumenterechtsgrundlagengrundgesetzindexhtml

          SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

          Landespressegesetz vom 31012005 sect1 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

          ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

          Schuumllerzeitung - Zensur

          NeinFuumlr Schuumllerzeitungen gilt dasselbe wie fuumlr allgemeine ZeitungenIhr genieszligt laut Grundgesetz Artikel 5 uneingeschraumlnkte Pressefreiheit und BerichterstattungsfreiheitEine Zensur der Artikel darf demzufolge auch nicht stattfinden Auch das Pres-serecht garantiert euch freie Meinungsaumluszligerung

          Ich habe einen Artikel in der Schuumllerzeitung geschrieben in dem ich eine Lehrerin massiv angegriffen habe jedoch nicht unsachlich war Der wurde von der betreffenden Lehrerin zensiert

          Darf sie vor der Veroumlffentlichung der Schuumllerzeitung Artikel verbieten oder aumlndern

          sect

          77

          SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

          SchulG 2011 sect 67 (bdquoBeanstandungs- und Eilentscheidungsrechtrdquo)

          SchulG 2011 sect 68 (bdquoVerfahrensgrundsaumltzerdquo)

          Schulkonferenz

          Die Schulkonferenz ist DAS Gremium uumlberhaupt an eurer Schule denn die Schul-konferenz ist das houmlchste beschlussfassende Organ und selbst der Schulleiter muss die Beschluumlsse die dort gefasst werden umsetzen

          Wenn die Schulkonferenz also sagt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller an jedem Tag nach 15 Stunden die Arbeit an den Hausaufgaben abbrechen darf dann muumlssen die Schulleitung und die Lehrkraumlfte dies akzeptieren auch wenn sie gegen diese Entscheidung sind Allerdings gilt das auch umgekehrt fuumlr Eltern und Schuumller (be-achtet bei diesem Beispiel den uumlbernaumlchsten Absatz)

          Die Schulkonferenz besteht zu je 13 aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehr-kraumlfte Eltern und der Schuumllerschaft alle sind somit zunaumlchst gleichberechtigt Von daher ist es wichtig dass jede Schuumllerschaft auch wirklich Schuumllerinnen und Schuuml-ler in die Schulkonferenz entsendet

          Daruumlber hinaus ist es wichtig zu wissen dass die Lehrkraumlfte in der Schulkonfe-renz fuumlr einige Punkte uumlber die die Schulkonferenz beraumlt und abstimmt ein Einspruchsrecht (Veto) besitzen (zB Grundsaumltze fuumlr Hausaufgaben und Klas-senarbeiten) In diesen Faumlllen muss dann nicht nur die Mehrheit der Schulkon-ferenzmitglieder sondern auch die Mehrheit der Lehrkraumlfte in der Schulkon-ferenz einem solchen Antrag zustimmen Welche Bereiche dies betrifft ist im Paragraphen 63 des Schulgesetzes nachzulesen

          Die Schulkonferenz entscheidet uumlber viele wichtige Punkte zB einen Vorschlag zum Schulnamen die Einfuumlhrung einer Ganztagsschule uumlber die Dauer von Klas-senarbeiten im Rahmen ihrer Moumlglichkeiten uumlber die Haus- und Schulordnung und auch uumlber die Tatsache ob samstags Unterricht stattfindet oder nicht Welche Ent-scheidungskompetenzen sie genau hat ist recht ausfuumlhrlich in sect 63 des Schulgeset-zes aufgelistet

          Die Schulkonferenz ist also ein sehr wichtiges Gremium Daher nutzt die Schulkon-ferenz zur Umsetzung eurer Wuumlnsche und Ziele

          sect78

          Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht

          SchulG 2011 sect 132 (bdquoSchulpsychologischer Dienstrdquo)

          Eine Schuumllerin der 8a scheint groszlige seelische Probleme zu haben Die Klas-se weiszlig davon und wendet sich an die Klassenlehrerin die eine Schulpsycholo-gin zu Rate zieht Jene moumlchte das betroffene Maumldchen genauer untersuchen Die Schuumllerin ist mit einer Untersuchung einverstanden will jedoch nicht dass ihre Eltern davon erfahren

          Muss die Schulpsychologin die Eltern unterrichten

          Nein denn vertrauliche Daten duumlrfen nur mit der schriftlichen Zustimmung der oder des Betroffenen uumlbermittelt und nur in nicht automatisierten DateienAkten gespeichert werden

          Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen deshalb offen mit Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen uumlber ihre Probleme sprechen ohne dass die Eltern informiert werden duumlrfen Dies gilt im Uumlbrigen auch bei Schuumllerinnen und Schuumllern die noch nicht volljaumlhrig sind

          sect

          79

          SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungrdquo)

          Bekanntmachung bdquoDer Soziale Tag - Geltende Regelungen fuumlr die Schulen Rahmenbedingungen fuumlr die Teilnahme ab 2012rdquo vom 13 Maumlrz

          2012httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenSozialerTag__

          blob=publicationFilepdf

          Schulsammlungen und Sozialer Tag

          Hier gilt ein ganz klares bdquoJeinrdquoZwar sind laut sect 29 des Schulgesetzes Sammlungen und Warenverkaumlufe grundsaumltzlich verboten jedoch koumlnnen Ausnahmeregelungen getroffen werden Der Erfahrung nach werden diese in einem recht groszligzuumlgigen Rahmen gewaumlhrt

          Uumlber Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes bei Schulveranstaltungen entscheidet die Schulkonferenz Diese Regelung greift dann wenn ihr den Warenverkauf auszligerhalb der Unterrichtszeit organisiert Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes und der Sammlungen kann nur die Schulaufsichtsbehoumlrde also das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft erlassen Eure Lehrkraft oder eure Schulleitung wird euch bei der Bean-tragung dieser Ausnahme sicherlich mit Rat und Tat zur Seite stehen

          Meistens werden diese Sammlungen aber auch ohne eine beantragte Genehmigung un-ter Absegnung der Schulleitung durchgefuumlhrt Probleme sind daraus bisher nicht ent-standen dies ist aber rechtlich nicht ganz korrekt

          Und sollte eine Ausnahme mal nicht erteilt werden Betaumltigt euch in eurer Freizeit Anderen Menschen zu helfen ist das Engagement immer wert

          AnmerkungIn dem besonderen Falle des Vereins bdquoSchuumller Helfen Lebenrdquo welcher der Landes-schuumllervertretung abstammt wird jaumlhrlich zum Sozialen Tag eine Genehmigung des Bil-dungsministeriums ausgestellt dass der Soziale Tag als bdquoUnterricht in anderer Formrdquo gilt Eine weitere Genehmigung zum Engagement zum Sozialen Tag ist deshalb im Sin-ne der Schulsammlungen nicht notwendig

          In einem armen Land der Welt herrscht eine Hungersnot

          Wir wollen helfen

          Duumlrfen wir in der Schule Geld Sachguumlter zu solchen Anlaumlssen sammeln

          sect80

          Lehrplan Biologie httplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=18

          SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

          Sexualkunde

          Nein Die Schule ist zwar laut Schulgesetz lediglich verpflichtet Sexualkunde im Unterricht faumlcheruumlbergreifend zu behandeln In welchen Faumlchern das geschieht bleibt hier aber zunaumlchst offen

          Genauer regeln dies Lehrplaumlne Im Lehrplan des Faches Biologie ist das Thema Sexualkunde explizit enthalten und eure Lehrerin oder euer Lehrer muss sich an diesen Lehrplan halten Sexualkunde muss also im Fach Biologie unterrichtet werden In anderen Faumlchern wird das Thema dann begleitend oder faumlcheruumlber-greifend behandelt

          Der Lehrplan Biologie sieht das Thema Sexualkunde in den Klassenstufen 5-10 (G9) bzw 5-9 (G8) je zweimal vor In welchen Klassenstufen das Thema an wel-cher Schulart vorgesehen ist koumlnnt ihr in dem Lehrplan nachlesen

          Ein Lehrer weigert sich im Biologieunterricht Sexualkunde zuunterrichten Er ist der Meinung das koumlnnten auch andere Fachlehreruumlbernehmen

          Stimmt das

          sect

          81

          SchulG 2011 sect 45 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

          Strafarbeiten - Alle werden bestraft

          Meine Klassenkameradin spielt immer Streiche in der Klasse Meine Leh-

          rerin will von uns wissen wer es ist sonst wuumlrde sie alle bestrafen Ich will sie

          aber nicht verpetzen auch wenn ich ihr Verhalten nicht gut finde

          Darf die Lehrerin alle fuumlr etwas bestrafen das nur eine begangen hat

          Nein eine ganze Klasse darf nicht fuumlr etwas bestraft werden das nur eine Ein-zelperson gemacht hat

          Die Lehrkraft koumlnnte jedoch zu einer paumldagogischen Erziehungsmaszlignahme grei-fen wenn sie der Meinung ist dass dies noumltig sei um eure Loyalitaumlt zu demjeni-gen der die Regeln verletzt hat in Frage zu stellenDiese paumldagogischen Maszlignahmen liegen im Ermessen der Lehrkraft ihr koumlnnt euch aber bei der Schulleitung beschweren sollten sie euch nicht angemessen erscheinen

          Eine Gruppenbestrafung ist in unseren Augen in der Regel nicht angemessen das ist aber wie schon gesagt ErmessenssacheUnterstuumltzung auch in der Diskussion mit Lehrkraumlften und Schulleitungen be-kommt ihr von eurer Schuumllervertretung und auch von der Landesschuumllervertretung

          Ihr solltet aber uumlberlegen ob ihr der betreffenden Mitschuumllerin oder dem betref-fenden Mitschuumller nicht mal ein paar Takte erzaumlhlt damit ihr nicht dauernd in unangenehme Situationen kommt

          sect82

          SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

          SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

          Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen

          Nein stupides Abschreiben ist nicht erlaubt bdquoStrafarbeitenrdquo muumlssen immer so ge-staltet sein dass du erkennst was dein Fehlverhalten war Lehrkraumlfte haben auch das Recht mit dir erzieherische Gespraumlche zu fuumlhren Wenn du geschwaumlnzt hast musst du die versaumlumten Stunden nachholen

          Stoumlrst du den Unterricht mit einem Gegenstand darf dir dieser weggenommen werden

          Sehen die Lehrkraumlfte keine andere Moumlglichkeit dein Verhalten zu aumln-dern oder sehen sie sogar eine Gefahr fuumlr andere Menschen dann kannst du eine muumlndliche oder schriftliche Missbilligung oder sogar einen schriftli-chen Verweis bekommen Auch kannst du von schulischen Veranstaltungen oder - bis zu zwei Wochen - vom Unterricht ausgeschlossen werden und sogar in die Par-allelklasse oder auf eine andere Schule versetzt werden Alles auszliger der Versetzung auf eine andere Schule wird durch die Klassenkonferenz beschlossen Die Bestrafung muss in einem angemessenen Verhaumlltnis zur Tat stehen

          Keine Lehrkraft darf dich schlagen oder dich auf andere Art und Weise verletzen

          Wenn du bestraft wirst hast du immer das Recht dich zu verteidigen und eine Person deines Vertrauens aus der Schule als Unterstuumltzung zu diesem Gespraumlch mitzunehmenAuszligerdem muss dich die Lehrkraft ermahnt haben Wenn der Zweck fuumlr die Bestra-fung aufgrund der vorherigen Ermahnung nicht erreicht werden kann darfst du auch ohne Androhung bestraft werdenWenn du an eine andere Schule uumlberwiesen werden sollst geht das nur mit Entschei-dung des Bildungsministeriums auf Antrag der Schulleitung

          Du hast was angestellt und sollst jetzt 100 Mal bdquoIch soll den Unterricht nicht stoumlrenrdquo aufschreiben

          Musst du das

          sect

          83

          SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

          Strafarbeiten - Beweise

          Die Lehrerin hat meiner Freundin und mir eine Strafarbeit aufgegeben

          weil sie dachte wir haumltten laut uumlber das letzte Fuszligballspiel gesprochen und

          nicht dem Unterricht zugehoumlrt Dabei habe ich sie nur nach einem Fuumlller

          gefragt

          Duumlrfen Lehrkraumlfte ohne handfesten Grund Strafarbeiten schreiben lassen

          Nein Ohne jeden Grund duumlrfen Lehrkraumlfte Schuumllerinnen und Schuumller nicht zu Extraarbeit verdonnernIhr solltet moumlglichst versuchen Unklarheiten sofort zu klaumlren Ein Gespraumlch nach Ende der Stunde kann auch schon hilfreich sein

          Der Grund fuumlr eine Strafarbeit ist jedoch in der Regel nicht eine einzige gefluumls-terte kurze Frage an eine Mitschuumllerin oder einen Mitschuumller Wenn der Grund hier beispielsweise das Stoumlren des Unterrichtes waumlre dann waumlren der Straf-arbeit sicherlich noch andere Ermahnungen vorausgegangen Eine Strafarbeit muss immer angemessen zum Vergehen sein

          sect84

          SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

          SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo der Schuumllervertretungrdquo)

          SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

          Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern

          Nein Eine Schulleiterin oder ein Schulleiter hat die Pflicht bei Problemen zwi-schen Schuumllerinnen oder Schuumllern und Lehrkraumlften oder auch Eltern zu vermit-teln denn sie oder er ist fuumlr die paumldagogische Arbeit an der Schule verantwort-lich und dazu zaumlhlt auch ein angenehmes Unterrichtsklima

          Bei Streitigkeiten kann allerdings auch die Schuumllervertretung (Landesschuumller-vertretung) die Beratungslehrkraft oder die Verbindungslehrkraft helfen

          Es gibt ziemlich heftige Probleme zwischen uns und unserem Lehrer die beide Seiten gerne geloumlst haumltten Der Schulleiter hat es aber nun satt staumlndig zwischen uns vermitteln zu muumlssen Deshalb geht er auf kein Gespraumlch mehr ein

          Darf der Schulleiter ein Gespraumlch mit Schuumllern oder Lehrern verweigern

          sect

          85

          SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

          Taumluschungsversuch

          Waumlhrend einer Mathearbeit schaut eine Schuumllerin auffaumlllig unter ihren

          Tisch Die Lehrerin bemerkt dies und findet das Biobuch mit der richtigen

          Loumlsung Die Arbeit der Schuumllerin wird nicht gewertet Die Schuumllerin bekommt

          eine schriftliche Missbilligung

          Ist das Verhalten der Lehrerin erlaubt

          Ja denn es gibt keine eindeutige Vorgabe mehr wie mit Taumluschungsversuchen bei schriftlichen Leistungsnachweisen umgegangen werden mussSomit liegt dies im Ermessen der Lehrkraft vorausgesetzt es bleibt im erlaubten RahmenAllerdings ist das Ausstellen einer schriftlichen Missbilligung in diesem Fall unuumlblich sofern es sich bei der betreffenden Schuumllerin oder dem betreffenden Schuumller nicht um eine bdquoWiederholungstaumlterinrdquo oder einen bdquoWiederholungstauml-terrdquo handelt

          Denn Eine schriftliche Missbilligung ist rechtlich gesehen eine Maszlignahme die bei Erziehungskonflikten eingesetzt wird also i d R bei Fehlverhalten im Um-gang mit Mitschuumllerinnen und Mitschuumllern Verstoumlszligen gegen die Hausordnung Beschaumldigungen am Gebaumlude oder AumlhnlichemWeit verbreitet ist als Reaktion auf den o g Vorfall hingegen das Benoten der Arbeit mit der Note bdquoUngenuumlgendrdquo (6)

          sect86

          Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

          Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

          SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

          Tests - unangekuumlndigt

          Ja Denn Tests zaumlhlen zum Bereich der muumlndlichen Leistung und in diesem Be-reich gibt es keine Einschraumlnkungen wie oft Leistungen abgefragt werden duumlr-fen und ob diese Abfragen angekuumlndigt sein muumlssen Zu diesem Bereich zaumlhlen naumlmlich auch deine normalen muumlndlichen Aussagen im Unterricht - und dort wird man ja auch nicht vorgewarnt dass man gleich drankommt

          Uumlbrigens Tests duumlrfen nicht mehr Aufgaben enthalten als in 20 Minuten zu bewaumlltigen sind Sollten die unangekuumlndigten Tests also aumlhnlich lang sein wie Klassenarbeiten und oder deutlich mehr als 20 Minuten dauern dann ist dies unzulaumlssig

          Unser Lehrer schreibt mindestens zweimal im Monat unangekuumlndigte Tests bei denen 34 der Klasse bdquounter dem Strichrdquo liegen (5 und schlechter) Wenn er die Tests wenigstens ankuumlndigen wuumlrde koumlnnte man sich ja zumindest vorbereiten

          Darf eine Lehrkraft unangekuumlndigte Tests schreiben

          sect

          87

          SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

          Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV

          Eine Schuumllersprecherin die auch Delegierte der Schule zum Landesschuumller-

          parlament (LSP) ist moumlchte eine Sitzung des LSPs besuchen Ihre Klassenleh-

          rerin verbietet das

          Darf die Lehrerin das Wie kann sich die Schuumllerin dagegen wehren

          Nein denn Mitglieder der Schuumllervertretungen (SVen) der Kreisschuumller-vertretungen (KSVen) und Landesschuumllervertretung (LSV) erhalten durch das Schulgesetz fuumlr ihre Taumltigkeit Unterrichtsbefreiung

          Ein SV-Mitglied (also u a alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher) hat ein Recht auf Unterrichtsbefreiung von bis zu zwoumllf Unterrichtsstunden im Schuljahr

          Ist sie oder er in der KSV erhaumllt sie oder er bis zu weiteren sechs Befrei-ungsstunden um ihre oder seine Arbeit auszufuumlhren Analog dazu verhaumllt sich die Mitgliedschaft in der LSV diese bringt noch einmal bis zu zwoumllf Stunden Unterrichtserleichterung

          Die Kreisschuumllersprecherin oder der Kreisschuumllersprecher -sofern in deinem Kreis vorhanden- darf sich zusaumltzlich bis zu eine Unterrichtsstunde pro Woche vom Unterricht befreien lassen Die Landesschuumllersprecherin oder der Landes-schuumllersprecher sogar bis zu zwei Stunden pro Woche Diese Stunden koumlnnen auch jeweils aneinandergehaumlngt werden also zum Beispiel ein achtstuumlndiger Schultag im Monat

          Allerdings hat diese eigentlich sehr freundliche Regelung einen kleinen Haken Die Anspruumlche bestehen nur auf max die angegebene Stundenzahl Die konkrete Zahl legt die Schulleitung fest dieses Kontingent das ihr erfragen koumlnnt duumlrft ihr dann aber voll ausschoumlpfen

          sect88

          Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

          httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

          Unterricht selbst gestalten

          Ein formales Recht an der Festlegung der Unterrichtsinhalte aktiv mitzuarbei-ten gibt es im schleswig-holsteinischen Schulrecht nicht Schon aus den Bildungs-zielen der Schule laumlsst sich aber herleiten dass eure Erziehung zu muumlndigen und selbststaumlndigen Buumlrgerinnen und Buumlrgern auch das kritische Auseinandersetzen mit den Inhalten des Unterrichts miteinbeziehen

          Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist der Ansicht dass ihr eurer persoumlnlichen Reife eurem Kenntnisstand und eurem Alter entsprechend Gelegenheit erhalten sollt euch an der Auswahl des Lehrstoffs der Bildung von Schwerpunkten und der Festlegung der Reihenfolge zu beteiligen Auch zur Unterrichtsform koumlnnt ihr Vorschlaumlge machen

          Falls eure Vorschlaumlge nicht beruumlcksichtigt werden koumlnnen sollte die Lehrkraft zumindest die Gruumlnde hierfuumlr nennen koumlnnen

          Der KMK-Beschluss ist rechtlich nicht verbindlich aber eine gute Diskussions-grundlage ist er allemal

          Ein Schuumller moumlchte sich aktiv an der Unterrichtsplanung beteiligen Er macht konkrete Vorschlaumlge zum aktuellen Thema Sein Lehrer ist aber dagegen und weigert sich sogar zu erklaumlren warum

          Darf der Lehrer das

          sect

          89

          Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

          SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

          Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts

          Wir sind alle total verzweifelt Wir quaumllen uns durch den Matheunterricht

          weil wir absolut nichts mehr verstehen Trotzdem muumlssen wir planmaumlszligig die

          Arbeiten schreiben

          Kann eine Lehrerin Arbeiten schreiben lassen wenn keiner den Stoff verstan-

          den hat

          Prinzipiell ja aber es waumlre doch ratsam ein klaumlrendes Gespraumlch mit der Lehr-kraft zu fuumlhren und um Aufschub zu bitten

          Fuumlr die Oberstufe gilt Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss eine Klassen-arbeit genehmigen wenn mindestens ein Drittel der abgegebenen Arbeiten mit weniger als vier Punkten bewertet wurde

          In diesem Fall muss die Schulleiterin oder der Schulleiter zuvor die Meinung der entsprechenden Fachlehrkraft und der Klassensprecherin oder des Klassenspre-chers einholen

          Sollte sich die Situation nicht verbessern und es wiederholt zu derartigen Prob-lemen kommen sprecht unbedingt noch einmal mit der Lehrkraft oder lasst euch wenn auch dies nichts nuumltzt von eurer SV vertreten Dabei kann es hilfreich sein wenn ihr auch eure Eltern um Unterstuumltzung bittet und somit zB Hilfe durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Klassenelternbeirats erhaltet

          sect90

          Erlass bdquoUnterricht am letzten und ersten Schultag vor und nach den Ferienrdquo vom 23 Juni 1999

          httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUnterrichtLetzErstSchultag__

          blob=publicationFilepdf

          Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende

          Die Entscheidung uumlber die Unterrichtsdauer an diesen Tagen liegt allein in der Verantwortung der SchulenEs gibt dazu keine Vorgaben vom Ministerium mehrOftmals beschlieszligen die jeweiligen Schulkonferenzen jedoch Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsdauer an den entsprechenden Tagen um eine Einheitlichkeit zwi-schen den Schuljahren zu erreichenFrag einfach in deiner Schule nach

          Wenn du einen diesbezuumlglichen Antrag an die Schulkonferenz stellen willst dann hilft dir vielleicht der Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77 weiter

          Die Sommerferien nahen Am letzten Schultag soll noch kompletter Unter-richt gemacht werden Wir sollen noch in der 6 Stunde Unterricht haben und dann erst unser Zeugnis bekommen

          Wie ist die Sachlage

          sect

          91

          SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

          SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

          SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

          Veranstaltungen organisieren

          Eine Schulleiterin verbietet der SV einen Basar innerhalb der Schule

          durchzufuumlhren

          Darf die Schulleiterin das

          Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat in der Schule das Hausrecht dh sie oder er kann bestimmen was in der Schule gemacht wird (sofern das Gesetz oder sonstige Rechts- und Verwaltungsvorschriften keine klare Regelung vorsehen)

          Jedoch hat die SV die Moumlglichkeit sich an die Schulkonferenz zu wenden Wenn die Schulkonferenz dem Antrag der SV stattgibt ist die Schulleiterin oder der Schulleiter dazu verpflichtet den Beschluss umzusetzen

          Im Allgemeinen duumlrfen Waren jeglicher Art waumlhrend Schulveranstaltungen -und eine solche wollt ihr organisieren- nicht verkauft werden Uumlber Ausnahmen ent-scheidet die Schulkonferenz jedoch sehen die Eltern und Lehrkraumlfte hier meist keinen EinwandDie Entscheidung der Schulkonferenz kann ohne Mehrheit der Lehrkraumlfte ge-troffen werden (vgl sect63 Schulgesetz)Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

          sect92

          SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

          SchulG 2011 sect 62 (bdquoZusammensetzung der Schulkonferenzrdquo)

          Verbindungslehrkraumlfte

          Die Verbindungslehrkraft wird von den Schuumllerinnen und Schuumllern zu Beginn des Schuljahres fuumlr zwei Jahre gewaumlhlt und bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt

          Die Verbindungslehrkraumlfte sind nach dem Schulgesetz dazu aufgefordert an SV-Sitzungen teilzunehmen um die SV-Meinung zu kennen sie zu unterstuumltzen und im Konfliktfall zwischen der SV und der Schulleitung zu vermittelnDie Verbindungslehrerin und oder der Verbindungslehrer sollen die SV-Interes-sen gegenuumlber der Schulleitung und der Lehrerschaft vertreten Sie oder er hat dabei eine beratende Funktion

          Die Verbindungslehrkraft dient jeder einzelnen Schuumllerin und jedem einzelnen Schuumller als Ansprechperson bei Problemen Mit der neuen Schulkonferenzrege-lung ist sie (automatisch) Mitglied der Schulkonferenz mit Rede- und Antrags-recht (ohne Stimmrecht)

          Welche Funktionen und Aufgaben hat eine Verbindungslehrkraft

          sect

          93

          SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

          Verkauf von Waren

          Die SV einer Schule moumlchte in den Pausen Schokoladenriegel und Cola verkau-

          fen um die SV-Kasse aufzubessern

          Darf sie das

          Es gab fruumlher einmal tatsaumlchlich einen Erlass der es verbot in der Schule Suumlszlig-waren aller Art oder Getraumlnke mit einem hohen Gehalt an Suumlszligungsmitteln zu verkaufen Der ist aber schon seit 2003 auszliger Kraft gesetzt - wer also noch etwas anderes behauptet der hat geschlafen

          Grundsaumltzlich ist der Verkauf von Waren in der Schule und auf Schulveranstal-tungen allerdings verboten Wenn es im schulischen Interesse ist dann kann die Schulkonferenz gluumlcklicherweise Ausnahmen zulassen Beantragt also in diesem Gremium einfach fuumlr die SV einen entsprechenden Beschluss zu fassen und eu-rem Vorhaben steht nichts mehr im Wege

          sect94

          SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungenrdquo)

          SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

          Verlassen des Schulgelaumlndes

          Das Problem ist dass Freistunden meist innerhalb der Schulzeit liegen Das be-deutet dass du uumlber die Schule (genauer die Landesunfallkasse) versichert bist Verlaumlsst du das Schulgelaumlnde allerdings verlierst du diesen VersicherungsschutzWenn dir also etwas passiert kann die Schule dafuumlr nicht haften Deshalb hat die Schule gegenuumlber Minderjaumlhrigen eine Aufsichtspflicht Mit Eintritt in die Ober-stufe darfst Du das Schulgelaumlnde verlassen da du die Schule freiwillig besuchst Dann ist es auch egal ob du noch minderjaumlhrig bist

          Andere Regelungen kann die Schulkonferenz treffen So gibt es die Moumlglichkeit dass die Eltern minderjaumlhriger Schuumllerinnen und Schuumller schriftlich bestaumltigen dass ihnen bewusst ist dass die Aufsichtspflicht der Lehrkraumlfte an der Schulgren-ze endet und Schuumllerinnen und Schuumller bei solcherlei bdquoAusfluumlgenrdquo dadurch nicht mehr uumlber die Unfallkasse des Landes sondern nur noch privat versichert sind

          Dieses Recht muss die Schulkonferenz aber erst einraumlumen es sollte in der Schulordnung festgehalten werden

          Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

          Neulich haben Freunde und ich Aumlrger bekommen weil wir in der Freistunde zum Baumlcker gegangen sind um uns etwas zum Essen zu kaufen Die Baumlckerei liegt aber nur auf der anderen Straszligenseite die allerdings nicht mehr zum Schulgelaumlnde gehoumlrt

          Darf man in Freistunden das Schulgelaumlnde verlassen

          sect

          95

          Erlass bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom 19 Mai 2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

          SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

          Leitfaden zum Nachschlagen bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom Maumlrz 2008

          httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschuerenBildungLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

          Wandertage - Anzahl

          Seit zwei Jahren haben wir keinen Wandertag mehr gemacht dabei wuumlr-

          den wir uns so gern das neue Museum fuumlr Technik ansehen Unsere Lehrerin ist

          aber der Meinung dass wir noch eine ganze Menge lernen muumlssen und deshalb

          keine Zeit dafuumlr bleibt

          Haben wir ein Recht auf Wandertage

          Nein Ein Recht auf Wandertage hat keine Schuumllerin und kein Schuumller aller-dings sollten fruumlher pro Schuljahr jaumlhrlich fuumlnf Wandertage durchgefuumlhrt wer-den wenn sie im Zusammenhang mit dem Unterrichtsthema stehen Diese Rege-lung ist zwar aufgehoben aber verweisen kann man in Debatten mit Lehrkraumlften darauf Als sinnvoll erachtet der jetzt guumlltige Erlass das Lernen am anderen Ort in jedem Fall auch

          Der Besuch eines technischen Museums ist zB sinnvoll wenn man sich in Physik mit dem Aufbau eines Motors beschaumlftigt

          Wandertage sind aber keine touristischen Reisen Urlaub auf Mallorca ist also nicht drin

          Also uumlberzeugt eure Lehrkraft dass Unterricht auszligerhalb der Schule lustig und sinnvoll sein kann

          sect96

          SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

          Werbung Sponsoring und Schenkungen

          Generell hat der Schultraumlger dafuumlr zu sorgen dass der Schule noumltige Dinge wie ein DVD-Player zur Verfuumlgung stehen Allerdings ist es zulaumlssig wenn Firmen oder auch Eltern der Schule Anschaffungen spenden damit die Schuumllerinnen und Schuumller die Moumlglichkeit haben zB einen Lehrfilm in Biologie zu sehen (Schenkung)

          Dabei darf auch der Name der Firma oder der Eltern veroumlffentlicht werden wenn diese etwas spenden Dieser Werbeeffekt durch die Schule muss aber deut-lich hinter den schulischen Nutzen zuruumlcktreten Auszligerdem muss das Ganze mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sein so duumlrfen bei-spielsweise Parteien nicht genannt werden

          Wir brauchen einen DVD-Player da unser alter kaputt ist und wir keine Bio-Lehrfilme sehen koumlnnen Der Schulleiter sagt dafuumlr gaumlbe es kein Geld Schuumller haben im Geschaumlft gefragt ob sie der Schule einen schenken Der Schulleiter sagt dies sei nicht erlaubt

          Stimmt das

          sect

          97

          SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruchrdquo)

          Widerspruch gegen Noten

          Eine Schuumllerin hat im Zeugnis eine 5 in Englisch bekommen bezweifelt aber

          dass die Lehrerin sie richtig benotet hat weil die letzten zwei Arbeiten eine 3

          waren und sie muumlndlich auch nicht so schlecht ist

          Was kann sie machen

          Zunaumlchst einmal bietet sich immer an mit der betreffenden Lehrkraft daruumlber zu sprechen wie die Note zustande gekommen ist Wenn dies allerdings nicht hilft dann kann sich jede Schuumllerin und jeder Schuumller bei der Schulleitung beschweren

          Wenn die 5 aber zu einer Nichtversetzung fuumlhrt oder Auswirkungen auf den an-gestrebten Schulabschluss hat kann formeller Widerspruch eingelegt werden uumlber den die Schule entscheidet

          Dazu solltest du dich zunaumlchst an deine Schulleitung wenden Am besten erfolgt dies schriftlich Wenn der Widerspruch abgelehnt wird kannst du dann eine Kla-ge bei dem zustaumlndigen Gericht einlegen Die Kosten fuumlr das Verfahren traumlgt das Land

          sect98

          SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

          Zeugnis - Ausgabeverweigerung

          Nein denn unabhaumlngig von anderweitigen Verpflichtungen gegenuumlber der Schule haben Schuumllerinnen und Schuumller am Ende des Schuljahres in jedem Fall immer Anspruch auf ein Zeugnis

          Ein Schuumller hat am Ende des Schuljahres die Schulbuumlcher nicht abgegeben Der Klassenlehrer haumlndigt ihm daraufhin kein Zeugnis aus und sagt das koumlnne er sich abholen wenn er seine Schulbuumlcher zuruumlckgegeben haumltte

          Ist das rechtens

          sect

          99

          SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

          bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

          ry=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

          Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung

          In einem Zeugnis taucht ploumltzlich der Kommentar des Schulleiters auf der den

          Leistungsabfall der Schuumllerin kritisiert

          Kann das sein

          Grundsaumltzlich obliegt die Bewertung der Leistungen der Schuumllerinnen und Schuuml-ler der Beurteilung durch die Lehrkraumlfte Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Ausuumlbung ihrer bzw seiner paumldagogischen Verantwortung korrigierend eingreifen

          sect100

          Hierfuumlr gibt es leider keine entsprechenden Rechte Logisch ist jedoch dass du puumlnktlich beim Schulbus warst und damit deine Puumlnktlichkeit

          eingehalten hast

          Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen

          Nein Es ist eindeutig entschuldigtes Fehlen Wenn es beweisbar ist dass der Schulbus fuumlr deine Verspaumltung verantwortlich ist dann kannst du ja nichts dafuumlr

          Glaubt dir deine Lehrerin oder dein Lehrer nicht empfiehl ihr oder ihm doch sich beim Busunternehmen zu erkundigen

          Wenn du jedoch den Bus verpasst hast der puumlnktlich fuhr dann bist du unent-schuldigt fehlend

          Mein Schulbus ist wegen eisglatter Straszligen neulich eine halbe Stunde zu spaumlt in der Schule angekommen Deshalb kam ich zu spaumlt zum Unterricht und wurde dafuumlr eingetragen weil mein Lehrer mir nicht geglaubt hatDarf ich als unentschuldigt eingetragen werden wenn mein Schulbus Verspauml-tung hat

          sect

          101FUN FACT

          Dass die Muumlhlen der Buumlrokratie langsam mah-len ist fuumlr erfahrene LSV-Mitglieder schon laumlngst

          keine Neuigkeit mehr Dass sich das Schulrecht aber tatsaumlchlich so langsam an die Realitaumlt anpasst haumltten auch wir

          nicht gedacht

          -- ZITAT --

          Erlass des Ministeriums fuumlr Bildung und Kultur vom 3 Juni 2010 - III 321

          Der Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinldquo vom 21 Februar 1995 (NBl MFWKMFBWS Schl-H S 200) wird wie folgt

          geaumlndert

          []

          b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Worte bdquonach Artikel 21 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reichldquo ersetzt durch

          die Worte bdquonach Artikel 5 Abs 5 des Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhlldquo

          -- ZITAT ENDE --

          II

          Index

          AAbitur 2 51

          Siehe auch SchulabschlussAbschluss

          Siehe SchulabschlussAbwahl von Personen 3 4AG

          Siehe ArbeitsgemeinschaftAkte

          Siehe SchuumllerakteAlkohol 58Allerheiligen 14Arbeit

          Siehe KlassenarbeitArbeitsgemeinschaft 39 68 69Arzt

          Siehe Schularzt Siehe auch Schulpsychologischer Dienst

          Attest 26Aufsicht 9 52Ausflug

          Siehe SchulausflugAuskunft 16Ausschluss 35 52 82Aussperren

          Siehe Ausschluss

          BBaseball-Caps 10Befreiung

          Siehe Freistellung vom UnterrichtBeratungslehrer 84Berichterstattungsfreiheit

          Siehe PressefreiheitBeschwerde 11 56Bestrafung

          Siehe StrafarbeitBetriebserkundung 35Betriebspraktikum

          Siehe PraktikumBetrug

          Siehe TaumluschungsversuchBildungsministerium 56 79 82Bus

          Siehe SchulbusBuszlig- und Bettag 14

          CCaps

          Siehe Baseball-Caps

          DDatenschutz 15 16 17 18 19 78Delegierte

          Siehe entsprechende Konferenz-bezeichnung

          Disziplinarmaszlignahme

          Siehe OrdnungsmaszlignahmeDuzen 20

          EEinfluss 48Einspruchsrecht 77Eltern

          Aufsicht 69 94Datenschutz 16 78Hitze- und Schneefrei 63Nachsitzen 49Religionsunterricht 61

          IIISchulbus 13Schwaumlnzen 25Streitigkeiten 84

          Erziehungskonflikt 64 85Erziehungsmaszlignahme 81

          FFachkonferenz 24 50 67Fachtag 35Fehlen

          Siehe FernbleibenFehlkurse 51Feier 32Feiertag 14Fernbleiben 7 25 26 49 63 70 100Freistellung vom Unterricht 12 87

          Fehlstunden 26Klassensprecher 37Religioumlser Grund 14Schuumllervertreter 37 38

          Freistunde 94Fremdenfeindlichkeit 28Fronleichnam 14Fuumlrsorgepflicht 30

          GGanztagsschule 77Gefaumlhrdung 63Gemeinde 47Gewalt 64 82Glauben

          Siehe Religion

          HHausaufgaben 29 35 49 64 77Hausordnung 77 85Hitzefrei 30

          IInformationspflicht 31 32

          Intoleranz 28

          KKaugummi 33Klassenarbeit 46 50 59 70

          Siehe auch TaumluschungsversuchAnzahl pro Schuljahr 5Anzahl pro Tag 8Entscheidungsfreiheit der Schule 77Genehmigung bei schlechtem Ergeb-nis 89Inhalt 6Koordination 35Legasthenie 42Nachschreiben 7Note 50Versaumlumen 25

          Klassenarbeiten 35 77 85Klassenbuch 6 15 33Klassenelternbeirat 35 89Klassengroumlszlige 34Klassenkonferenz 35 42 82Klassensprecher 4 36 37 72 89Klassensprecherkonferenz

          Siehe KlassensprecherversammlungKlassensprecherversammlung 37 72Klassenteiler 34Klausur

          Siehe KlassenarbeitKlingelzeichen 23 54Konflikt 56Konfliktlotsen

          Siehe StreitschlichterKopfbedeckung 10Kostenbeitrag

          Siehe Kosten der LernmittelKosten der Lernmittel 47Kreisschulamt 39Kreisschuumllersprecher 38 87

          IV

          Kreisschuumllervertretung 38 87Kriegspropaganda 28Kritik

          Siehe BeschwerdeKSV

          Siehe KreisschuumllervertretungKultusministerkonferenz 88

          LLandespressegesetz 74Landesschuumllerparlament 21 40Landesschuumllersprecher 87Landesschuumllervertretung 11 21 32 40

          56 79 81 84Laumluten 23Legasthenie 42 44Lehrerkonferenz 67Lehrkraft

          Abwahl 3Lehrmittel

          Siehe LernmittelLehrplan 24 29 31 55 80

          Inhalt 45 80Klassenarbeiten 5 6Praktika 55

          Leistungen

          Siehe NoteLeistungsnachweis

          Klassenarbeit Siehe KlassenarbeitTest (Teil der muumlndlichen Leistung) Siehe Test

          Leistungsstand 46 50

          Siehe auch NoteLektuumlre 47Lernen am anderen Ort 95Lernmittel 47Lernplan 35 42Lernverhalten 35

          Lese-Rechtschreib-Schwaumlche

          Siehe LegasthenieLRS

          Siehe LegasthenieLSV

          Siehe Landesschuumllervertretung

          MMama

          Siehe ElternMeinungsaumluszligerung 76Meinungsfreiheit 48Missbilligung 64 82 85

          Siehe auch VerweisMusterstatut 4

          Siehe StatutMutter

          Siehe ElternMuumltzen 10

          NNachsitzen 49Nachteilsausgleich 42Neutralitaumlt 48Note 8 16 18 22 44 50 85 97

          Siehe auch Abitur Siehe auch Leistungsstand

          Siehe auch ZeugnisNotenschutz 43 44

          OOAPVO

          Siehe Oberstufen- und Abiturpruuml-fungsverordnung

          Oberstufe 51

          Siehe auch Oberstufen- und Abitur-pruumlfungsverordnung

          Oberstufen- und Abiturpruumlfungsverord-

          nung 2

          VOpferfest 60Ordnungsmaszlignahme 52 64 70Ozon 53

          PPapa

          Siehe ElternPartei 48

          parteipolitische Neutralitaumlt 48Parteiwerbung 96

          Pause 23 54Pausen 54Persoumlnlichkeitsrechte 75Philosophie 61politische Gruppierung 48Praktikum 35 55Praxistag 35Pressefreiheit 76Presserecht 76Probleme 56 78Profil 34 57Pruumlfung

          5 Abiturpruumlfungsfach 2P5 2

          RRassismus

          Siehe FremdenfeindlichkeitRauchen 58Rechtschreibreform 59Rechtsfragen 41Reformationstag 14Religion 60 61 64

          SSammlungen 79Samstagsschule 62 77Satzung 73Schenkungen 96

          Schulabschluss 24 50Schulakte

          Siehe SchuumllerakteSchularzt 65Schulaufsicht 75Schulaufsichtsbehoumlrde 79Schulausfall

          Siehe UnterrichtsausfallSchulausflug 35Schulbuumlcher 47 67Schulbus

          Notwendigkeit 13Verspaumltung 100

          Schulelternbeirat 62Schuumllerakte 16 33 78Schuumllergruppen

          Siehe ArbeitsgemeinschaftSchuumller Helfen Leben 79Schuumllerparlament

          Siehe KlassensprecherversammlungSchuumllersprecher 72 73Schuumllerstreik

          Siehe StreikSchuumllervertreter 24Schuumllervertretung 40 56 73 84 87 89Schuumllerzeitung 74 75 76

          Zensur 76Schulfeier 32Schulfete

          Siehe SchulfeierSchulgelaumlnde 94Schulkonferenz 23 29 47 54 55 57

          62 77 79 82 90 91 92 93 94Schulleiter 3 30 32 36 37 47 50 54

          56 57 58 69 75 77 79 81 89 91

          92 96 97 99Schulleitung

          VI

          Siehe SchulleiterSchulname 77Schulordnung 77 94Schulpflicht 25Schulprogramm 29 57Schulpsychologischer Dienst 78Schultraumlger 47 58 96Schulveranstaltung 25 32Schulverhaumlltnis 70Schulweg 13 63Schummeln

          Siehe TaumluschungsversuchSchwaumlnzen

          Siehe FernbleibenSchweigepflicht 78Sexualkunde 80Siezen 20sozialer Haumlrtefall 47Sozialer Tag 79Sozialverhalten 35Speicherung von Daten

          Siehe DatenschutzSponsoring 96Sportunterricht 53SSV

          Siehe StadtschuumllervertretungStadt 47Stadtschuumllervertretung

          Siehe KreisschuumllervertretungStatut 4 72 73Strafarbeit 81 82 83Streik 70Streitschlichter 84Stundenende 23Suchtmittel 58SV 4 32 37 39 56 72 73 87 89 91

          92 93

          Statut 4

          TTaschenrechner 47Taumluschungsversuch 85Tests 86

          Anzahl pro Schuljahr 86Anzahl pro Tag 8Note 50

          UUnterricht in anderer Form 79Unterrichtsausfall 63

          Aufsicht 9Hitzefrei 63Schneefrei 9

          Unterrichtsausschluss

          Siehe AusschlussUnterrichtsbefreiung

          Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsformen 27Unterrichtsfreistellung

          Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsgestaltung 29 88Unterrichtsinhalte 88 89Unterrichtsplanung 31 88Unterrichtsthemen 29Unterstuumltzung 56Unterstuumltzung der SV 32Untersuchung

          aumlrztliche 65

          VVater

          Siehe ElternVeranstaltungen 39 91Verbindungslehrer 40 43 50 56 84Verfahrensfehler 35Verkauf 75 79 91 93Verlassen des Schulgelaumlndes 94

          VIIVersetzung 35 50 97Versetzungskonferenz 35Vertrauenslehrer 50Verwaltungsakt 50 64Verweis 35 64 82

          Siehe auch MissbilligungVeto

          Siehe Einspruchsrecht

          WWandertag 95

          Siehe auch SchulausflugWarenverkauf 93Werbung 96Wetter 63

          Widerspruch 50 97Wirtschaftspraktikum

          Siehe PraktikumWitterung 63

          ZZensur der Schuumllerzeitung 76Zeugnis 35 44 46 97 98 99Zeugniskonferenz 35Zuckerfest 60Zuspaumltkommen 100Zwang zur Teilnahme am Unterricht

          Siehe Schulpflicht

          VIII

          Notizen

          IXNotizen

          X

          Uumlber die Landesschuumllervertretung

          Uumlber die Struktur der Landesschuumllervertretung (LSV) erfahrt ihr etwas in dem entsprechenden Artikel auf S 40Hier moumlchten wir die Gelegenheit nutzen euch die Arbeit in der Landes-schuumllervertretung naumlher zu bringen und euch dazu motivieren selbst aktiv zu werden

          Jede Schule kann eine Schuumllerin oder einen Schuumller zum Landesschuumllerpar-lament (LSP) entsenden LSPs finden drei- bis viermal im Schuljahr statt und dauern meist zwei Tage das kann aber variieren Die Delegierten erhalten fuumlr ihre Reisekosten und den Aufenthalt volle Kostenerstattung aus dem Etat der LSVAuszligerdem kann jede Schule eine Schuumllerin oder einen Schuumller als stellver-tretende Delegierte oder stellvertretenden Delegierten waumlhlen Die stellver-tretenden Delegierten haben auch das Recht dazu an LSPs teilzunehmen Jedoch erhalten sie keine Kostenerstattung Eure oumlrtlichen SVen erstatten euch diesen Betrag aber oft zuruumlck eine entsprechende Quittung erhaltet ihr auf dem LSP Die Betraumlge liegen meist nicht hoch da wir haumlufig in Schulen tagen und so nur Kosten fuumlr die Verpflegung anfallen Manchmal finden LSPs auch in Jugendherbergen statt darauf weisen wir dann aber vorher hin sodass ihr das ggf mit eure Schulen absprechen koumlnntWenn ihr zum LSP kommen wollt dann ist neben einer vorherigen Anmel-dung im Buumlro der Landesschuumllervertretungen (Kontakt unter bdquoImpressumrdquo ein Anruf oder eine E-Mail genuumlgt hier) erforderlich dass ihr einen Delegier-tenmeldebogen ausfuumlllt und von eurer Schulleitung unterschreiben lasst Den muumlsstet ihr dann noch ins Buumlro faxen oder schicken Meldeboumlgen werden am Anfang eines Schuljahres an die Schulen geschickt wenn der bei euch nicht angekommen ist dann wendet euch an das Buumlro oder schaut auf unsere Home-page (wwwschuelervertretungde)

          Aber was genau erwartet euch nun auf dem LSPNeben vielen inhaltlichen und interessanten Diskussionen koumlnnt ihr hier selbst eure Forderungen stellen und somit das Programm der LSV selbst gestalten Wenn euch kein Thema auf der Seele brennt dann muumlsst ihr keinen Antrag stellen kommen solltet ihr dennoch Uns ist es nur wichtig dass moumlglichst viele Schulen vor Ort sind damit das LSP repraumlsentativ fuumlr die Schulen in Schleswig-Holstein arbeiten kann

          XIZu LSPs wird per E-Mail an die Schulen eingeladen In der Einladung findet ihr dann alles was ihr wissen muumlsst und auch eine vorlaumlufige Tagesordnung sodass ihr nicht vollkommen unvorbereitet in dieses Wochenende startet Neue LSP-Einladungen sind auch immer auf der Startseite der Homepage deutlich gemachtAuszligerdem werden auf den meisten LSPs Workshops angeboten die euch die Arbeit in der SV erleichtern sollen Diese befassen sich mit Projektmanage-ment Rhetorik Veranstaltungsideen und vielem mehr was euch hilftAuf dem ersten LSP jedes Schuljahres wird auch der Vorstand gewaumlhlt Fuumlr weiteres Engagement seid ihr hier genau richtig eine Arbeit die verdammt viel Spaszlig macht und bei der ihr echt etwas bewegen koumlnnt und vor allem viel fuumlr euch selbst mitnehmt

          Wir stehen euch gerne und immer fuumlr Fragen zur Verfuumlgung

          XII

          GEW - Die Bildungsgewerkschaft

          Eine Gesellschaft lebt von Menschen die sich engagieren und von Ideen die der Gesellschaft helfen menschlicher zu werden Sie braucht aktive Gruppen die sich an der Auseinandersetzung uumlber gesellschaftliche Probleme beteiligen und nach demokrati-schen Loumlsungen suchen Die Gewerkschaft Erziehung und Wissen-schaft (GEW) ist eine solche Organisation

          Sie vertritt die Interessen aller im Bildungsbereich arbeitenden Menschen - in Kindertageseinrichtungen Schulen Hochschulen Forschungsinstituten oder in der Weiterbildung

          Die GEW ndash das sind bundesweit ca 260000 Frauen und Maumlnner die in paumldagogi-schen Berufen arbeiten in Schleswig-Holstein uumlber 10000 Damit ist die GEW in Land und Bund die groumlszligte gewerkschaftliche Interessenvertretung

          Die GEW tritt ein fuumlr ein finanziell gut ausgestattetes starkes oumlffentliches Bil-dungswesen weil Bildung ein Menschenrecht ist Die GEW kaumlmpft fuumlr gute Ar-beitsbedingungen ihrer Mitglieder Sie setzt sich aber auch ein fuumlr eine zukunfts-orientierte Bildungspolitik beitragsfreier Besuch der KiTa bdquoEine Schule fuumlr alleldquo mehr Ganztagschulen kleinere Klassen mehr Schulsozialarbeit Inklusion beitragsfreie Universitaumlt ndash das sind wesentliche Forderungen der GEW

          Die GEW ist eine professionell organisierte Interessenvertretung die ihren Mit-gliedern Schutz Beratung Information Wissen und Fortbildung zukommen laumlsst

          Die GEW scheut auch nicht vor Auseinandersetzung mit der Politik zuruumlck Sie argumentiert verhandelt protestiert demonstriert und sie ruft ihre Mitglieder in letzter Konsequenz auch zum Streik auf wenn es darum geht sich gegen die Ver-schlechterung der Arbeitsbedingungen zu wehren

          Wenn ihr spaumlter studiert Werdet Mitglied der GEW

          Mehr Informationen zur GEW sind der Homepage (wwwgew-shde bzw wwwgewde) zu entnehmen

          Matthias HeidnGEW Schleswig-HolsteinVorsitzender

          XIIIDanksagungen

          Diese Broschuumlre ist eine Neuauflage einer vorherigen Version die sich auf das Schulgesetz aus den 1990er Jahren bezog Ende des Jahres 2010 war die Broschuumlre fast komplett uumlberarbeitet und auf dem Stand vom Schulge-setz 2007 Anfang des Jahres 2011 wurde dann erneut ein neues Schulgesetz beschlossenSomit musste wieder uumlberpruumlft und zum Teil abgeaumlndert werden eine lang-wierige Aufgabe die nun abgeschlossen ist

          Unser Dank gilt allen Vorstandsgenerationen die seit 2007 unermuumldlich an einer Neuauflage arbeiten ein Aufzaumlhlen der Namen ist schon gar nicht mehr moumlglich

          Auszligerdem danken wir ganz besonders- Carsten Totzke dem Landesverbindungslehrer der Gymnasien der unsere Arbeit stets bestmoumlglich unterstuumltzt und auch zu Praxisfragen in dieser Bro-schuumlre Antworten parat hatte - Joumlrg Kruumlger dem Buumlroleiter der Landesschuumllervertretungen der die Kom-munikation nach auszligen sicherstellt und stets eine kompetente und engagierte Hilfe ist

          - Oliver Ahmed einem ehemaligen Landesschuumllersprecher der Beruflichen Schulen der sich als ein sehr findiger und fachkundiger Lektor zeigte

          Ein ganz besonderer Dank geht an dieser Stelle an Torben Stallbaum und Tim Wiegmann die lange im LaVo der Gymnasien taumltig waren Die beiden ha-ben unzaumlhlbare Stunden in das Recherchieren und Formulieren der einzelnen Artikel und an anschlieszligende nochmalige Pruumlfungen und das Layout inves-tiert Damit haben die beiden eine Neuauflage von bdquoNutze dein Rechtldquo uumlber-haupt erst moumlglich gemacht Dadurch haben viele Schuumllerinnen und Schuumller in Schleswig-Holstein jetzt wieder die Moumlglichkeit sich uumlber ihre Rechte zu informieren

          Impressum

          Die Broschuumlre bdquoNutze dein Rechtldquo wurde von der Landesschuumllervertre-tung der Gymnasien in Schleswig-Holstein erstellt

          Fuumlr die Sachunterstuumltzung mit Papier danken wirder Firma Steinbeis Papier GmbH

          Fuumlr die finanzielle Unterstuumltzung danken wirder Stiftung Jugendarbeit in Schleswig-Holstein

          und dem GEW-Landesverband Schleswig-Holstein

          Das Buumlro der LandesschuumllervertretungenPreuszligerstraszlige 1-9

          24105 Kiel

          E-Mail infoschuelervertretungdeTelefon 0431 57 86 96Telefax 0431 57 86 98

          wwwschuelervertretungde

          Die Broschuumlre im Internet wwwnutze-dein-rechtde

          Das Weiterverteilen dieser Broschuumlre ist ausdruumlcklich erwuumlnscht

          Folgende Broschuumlren moumlchten wir euch noch besonders ans Herz legen(ihr findet sie auf unserer Homepage)

          - bdquoSo gehtlsquosldquo - Das Handbuch fuumlr Schuumllervertretungen in Schleswig-Holstein

          - bdquoGeistesblitzldquo - bdquoIch weiszlig was was Du nicht weiszligtldquo

          - bdquoDer Weg ist das Zielldquo - Schulprogramm

          • Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach
          • Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers
          • Abwahl einer Lehrkraft
          • Arbeiten - Anzahl
          • Arbeiten - Inhalt
          • Arbeiten - Nachschreiben
          • Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag
          • Aufsicht bei Unterrichtsausfall
          • Baseball-Caps im Unterricht
          • Beschwerde uumlber eine Lehrkraft
          • Beurlaubung
          • Buskinder
          • Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht
          • Datenschutz I
          • Datenschutz II
          • Datenschutz III
          • Datenschutz IV
          • Datenspeicherung - Dauer
          • Duzen und Siezen
          • Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung
          • Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen
          • Ende der Schulstunde - Klingelzeichen
          • Fachkonferenz
          • Fehlen in der Schule
          • Fehlstunden
          • Formen des Unterrichts
          • Fremdenfeindlichkeit
          • Hausaufgaben - Viel zu viele
          • Hitzefrei
          • Informationspflicht der Lehrkraumlfte
          • Informationspflicht der Schulleitung
          • Klassenbuch
          • Klassengroumlszligen
          • Klassenkonferenz
          • Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten
          • Klassensprecherversammlung
          • Kreisschuumllervertretung (KSV)
          • Landesschuumllervertretung (LSV)
          • Legasthenie - Foumlrderung
          • Legasthenie - Note im Fach Deutsch
          • Lehrplaumlne - Inhalt
          • Leistungsstand - Auskunft
          • Lernmittel - Wer zahlt die
          • Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften
          • Nachsitzen
          • Notengebung - falsche Bewertung
          • Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung
          • Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren
          • Ozonbelastung und Sportunterricht
          • Pausen
          • Praktika
          • Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft
          • Profile
          • Rauchen in der Schule
          • Rechtschreibreform
          • Religionsgemeinschaften
          • Religionsunterricht - Teilnahme
          • Samstagsschule
          • Schneefrei
          • Schriftliche Missbilligung
          • Schularzt - Teilnahmepflicht
          • Schulaufsicht
          • Schulbuumlcher - Neuanschaffung
          • Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung
          • Schuumllergruppen - Zulassung
          • Schuumllerstreik
          • Schuumllervertretung - Etat
          • Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher
          • Schuumllervertretung - Statut
          • Schuumllerzeitung - Gruumlndung
          • Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule
          • Schuumllerzeitung - Zensur
          • Schulkonferenz
          • Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht
          • Schulsammlungen und Sozialer Tag
          • Sexualkunde
          • Strafarbeiten - Alle werden bestraft
          • Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen
          • Strafarbeiten - Beweise
          • Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern
          • Taumluschungsversuch
          • Tests - unangekuumlndigt
          • Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV
          • Unterricht selbst gestalten
          • Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts
          • Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende
          • Veranstaltungen organisieren
          • Verbindungslehrkraumlfte
          • Verkauf von Waren
          • Verlassen des Schulgelaumlndes
          • Wandertage - Anzahl
          • Werbung Sponsoring und Schenkungen
          • Widerspruch gegen Noten
          • Zeugnis - Ausgabeverweigerung
          • Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung
          • Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen
          • Index
          • Notizen
          • Uumlber die Landesschuumllervertretung
          • GEW - Die Bildungsgewerkschaft
          • Danksagungen

            Hinweise zur Nutzung

            Die Themen sind durch aussagekraumlftige Uumlberschriften gekennzeichnet Zu-saumltzlich koumlnnt ihr Stichworte im Register am Ende der Broschuumlre nachschla-gen in dem viele Schluumlsselbegriffe mit den entsprechenden Seitenverweisen aufgelistet sind

            Fuumlr die meisten Themen haben wir eine konkrete Situation aus dem Schulall-tag vorgestellt Daraus entwickeln sich dann direkt Fragen die beantwortet werden Unter jedem Artikel findet ihr die Gesetze die uns als Quelle fuumlr die Antwort dienten

            Dazu ist jedoch anzumerken dass Gesetze und Verordnungen zum einen abs-trakt formuliert sind und daruumlber hinaus die sog Kann- und Sollvorschriften unterschiedliche Ermessensspielraumlume ermoumlglichenDies ist in der Praxis von Vorteil da so auf die individuellen Beduumlrfnisse von Schuumllerinnen und Schuumllern und die dadurch unterschiedlichen Fallkonstellati-onen besser eingegangen werden kann Gleichwohl ist es im jeweiligen Einzelfall sinnvoll und ggf auch geboten di-rekt in der angegebenen Quelle nachzuschauen

            In der digitalen Version der Broschuumlre koumlnnt ihr Links und Querverweise zwi-schen den Artikeln anklicken und landet damit direkt bei der gesuchten Quelle Diese Version koumlnnt ihr uumlber die untenstehende Homepage der LSV herunter-laden und verwenden Natuumlrlich duumlrft ihr sie auch gerne weiterverteilen

            Hinweis zur Nutzung weiblicher und maumlnnlicher grammatikalischer FormenUumlberschriften Rechtsauslegungen und Referenzen sind gleichermaszligen neben-einander in der weiblichen und maumlnnlichen grammatikalischen Form gehalten Im allgemeinen Sprachgebrauch gebildete Begriffe wurden dabei in dieser Form belassen (beispielsweise bdquoSchuumllervertretungrdquo)Aus Gruumlnden des Layouts haben wir auf diesen Ansatz in den konkreten Situ-ationen aus dem Schulalltag verzichtet In diesen wird je nach Artikel in al-ternierenden Wechseln je eine grammatikalische Form verwendet Wenn dem einmal nicht so sein sollte so war dies ein Versehen bzw ZufallWir moumlchten kein Geschlecht bevorzugen oder diskriminieren

            Das Kopieren und Weiterverbreiten der Broschuumlre ist aus-druumlcklich erwuumlnscht

            Gerne duumlrft ihr aus ihr zitieren wenn ihr auf die Quelle verweist

            Die Broschuumlre im Internet unter wwwnutze-dein-rechtde

            Die LSV im Internet unter wwwschuelervertretungde

            Inhalt

            Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach 2

            Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers 4

            Abwahl einer Lehrkraft3

            Arbeiten - Anzahl 5

            Arbeiten - Inhalt 6

            Arbeiten - Nachschreiben 7

            Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag 8

            Aufsicht bei Unterrichtsausfall 9

            Baseball-Caps im Unterricht 10

            Beschwerde uumlber eine Lehrkraft 11

            Beurlaubung 12

            Buskinder 13

            Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht 14

            Datenschutz I 15

            Datenschutz II 16

            Datenschutz III 17

            Datenschutz IV 18

            Datenspeicherung - Dauer 19

            Duzen und Siezen 20

            Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung 21

            Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen 22

            Ende der Schulstunde - Klingelzeichen 23

            Fachkonferenz 24

            Fehlen in der Schule 25

            Fehlstunden 26

            Formen des Unterrichts 27

            Fremdenfeindlichkeit 28

            Hausaufgaben - Viel zu viele 29

            Hitzefrei 30

            Informationspflicht der Lehrkraumlfte 31

            Informationspflicht der Schulleitung 32

            Klassenbuch 33

            Klassengroumlszligen 34

            Klassenkonferenz 35

            Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten 36

            Klassensprecherversammlung 37

            Kreisschuumllervertretung (KSV) 38

            Landesschuumllervertretung (LSV) 40

            Legasthenie - Foumlrderung 42

            Legasthenie - Note im Fach Deutsch 44

            Lehrplaumlne - Inhalt 45

            Leistungsstand - Auskunft 46

            Lernmittel - Wer zahlt die 47

            Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften 48

            Nachsitzen 49

            Notengebung - falsche Bewertung 50

            Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung 51

            Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren 52

            Ozonbelastung und Sportunterricht 53

            Pausen 54

            Praktika 55

            Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft 56

            Profile 57

            Rauchen in der Schule 58

            Rechtschreibreform 59

            Religionsgemeinschaften 60

            Religionsunterricht - Teilnahme 61

            Samstagsschule 62

            Schneefrei 63

            Schriftliche Missbilligung 64

            Schularzt - Teilnahmepflicht 65

            Schulaufsicht 66

            Schulbuumlcher - Neuanschaffung 67

            Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung 68

            Schuumllergruppen - Zulassung 69

            Schuumllerstreik 70

            Schuumllervertretung - Etat 71

            Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher 72

            Schuumllervertretung - Statut 73

            Schuumllerzeitung - Gruumlndung 74

            Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule 75

            Schuumllerzeitung - Zensur 76

            Schulkonferenz 77

            Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht 78

            Schulsammlungen und Sozialer Tag 79

            Sexualkunde 80

            Strafarbeiten - Alle werden bestraft 81

            Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen 82

            Strafarbeiten - Beweise 83

            Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern 84

            Taumluschungsversuch 85

            Tests - unangekuumlndigt 86

            Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV 87

            Unterricht selbst gestalten 88

            Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts 89

            Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende 90

            Veranstaltungen organisieren 91

            Verbindungslehrkraumlfte 92

            Verkauf von Waren 93

            Verlassen des Schulgelaumlndes 94

            Wandertage - Anzahl 95

            Werbung Sponsoring und Schenkungen 96

            Widerspruch gegen Noten 97

            Zeugnis - Ausgabeverweigerung 98

            Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung 99

            Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen 100

            Index II

            Notizen VIII

            Uumlber die Landesschuumllervertretung X

            GEW - Die Bildungsgewerkschaft XII

            Danksagungen XIII

            sect2

            bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 8 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

            httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

            Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach

            Ja auf jeden Fall Du kannst deine Pruumlfungsfaumlcher im Rahmen der in der Abi-turpruumlfungsverordnung gesetzten Vorgaben frei waumlhlen und musst dir dabei von deiner Schule keinerlei Vorgaben machen lassen Wenn deine Wahl mit der Ober-stufen- und Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO) im Einklang steht dann muss die Schule sie akzeptieren und kann sie nicht mit dem Verweis auf Mehrarbeit ablehnen

            Das gilt nicht nur fuumlr das fuumlnfte Pruumlfungsfach sondern auch fuumlr alle anderen Selbst wenn du beispielsweise die oder der Einzige im gesamten Jahrgang bist die oder der eine schriftliche Pruumlfung in Geschichte schreiben moumlchte kannst du darauf einen Anspruch geltend machen

            Ein Schuumller moumlchte als fuumlnfte Abiturpruumlfung eine zusaumltzliche Pruumlfung im Fach Erdkunde ablegen Der Lehrer lehnt dies aber ab da sein Aufwand fuumlr einzelne Schuumller eine Abiturpruumlfung zu entwerfen zu groszlig seiDarf der Schuumller sich trotzdem in Erdkunde pruumlfen lassen

            sect

            3

            Das Schulrecht sieht fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller keine entsprechenden Rechte vor

            Abwahl einer Lehrkraft

            Eine Schuumllerin moumlchte einige Lehrerinnen abwaumlhlen mit denen sie Probleme

            hat Es wird ihr jedoch erklaumlrt dies sei so nicht moumlglich

            Stimmt das

            Normalerweise haben Schuumllerinnen und Schuumller leider keine Wahlmoumlglichkeit zwischen Lehrkraumlften

            In Einzelfaumlllen kann ein Gespraumlch mit der Schulleitung rechtzeitig vor Schuljah-resbeginn aber zu Erfolg fuumlhren

            Wenn eure Lehrkraft einfach schlechten Unterricht macht so beschwert euch mit Hilfe eurer Klassensprecherin oder eures Klassensprechers oder der SV bei der Schulleitung

            Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die Verantwortung fuumlr guten Unter-richt und dafuumlr dass die Lehrkraumlfte sich an die Regeln halten

            sect4

            SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo) Abs 2 und 3

            Musterstatut fuumlr Schuumllervertretungen vom 1 April 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

            ZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreterMusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

            Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers

            Ihr koumlnnt eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher jederzeit abwaumlh-len denn jedes Gremium (das ist in diesem Fall die ganze Klasse) kann die Per-sonen abwaumlhlen die es gewaumlhlt hat Ihr koumlnnt also jederzeit mit einer Zwei-drittelmehrheit eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher abwaumlhlen wenn ihr merkt dass sie oder er doch nicht das umsetzt was ihr von ihr oder ihm erwartet

            Mit dem Verlassen der Klasse scheidet jede Klassensprecherin und jeder Klas-sensprecher automatisch aus ihrem Amt aus Das Amt muss dann neu besetzt werden

            Ihr koumlnnt in eurem SV-Statut auch eigene Pflichten und Aufgaben fuumlr die Klas-senvertreterinnen und Klassenvertreter festlegen Ein Beispiel hierfuumlr hat das Bildungsministerium in seinem Musterstatut veroumlffentlicht Euer Statut darf den Regeln des Schulgesetzes aber nicht widersprechen - die Abwahl einer Klas-sensprecherin oder eines Klassensprechers mit Zweidrittelmehrheit muss also immer moumlglich sein

            Wir haben Anfang des Jahres die Klassensprecher gewaumlhlt Zuerst wirkten sie vertrauenswuumlrdig doch nun haben wir bemerkt dass es ihnen nicht um unsere sondern nur um ihre persoumlnlichen Interessen gehtKoumlnnen wir Klassensprecherinnen oder Klassensprecher abwaumlhlen

            sect

            5

            Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I Stand 682010httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

            SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLeistungsnachweisePrimarSekI__blob=publicationFilepdf

            Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010

            httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__

            blob=publicationFilepdf

            Arbeiten - Anzahl

            Eine Schuumllerin interessiert sich fuumlr die Anzahl der Klassenarbeiten in verschie-

            denen Faumlchern

            Wo kann sie nachlesen wie viele Arbeiten sie schreiben muss

            In den Lehrplaumlnen wird aufgefuumlhrt wie viele Klassenarbeiten in jedem Fach mindestens geschrieben werden sollen Diese sind bei den jeweiligen Lehrkraumlf-ten einsehbar (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

            Fuumlr die Sekundarstufe I gibt es einen Erlass welcher die Mindestanzahl der Leistungsnachweise auffuumlhrt bdquoLeistungsnachweiserdquo koumlnnen dabei entweder Klassenarbeiten oder gleichwertige Leistungen wie Praumlsentationen oder Haus-arbeiten sein Der Erlass beschreibt auch wie haumlufig eure Lehrkraft Klassenar-beiten durch gleichwertige Leistungen ersetzen darf

            Fuumlr die Oberstufe gibt es einen aumlhnlichen Erlass Im ersten Jahr der Oberstufe muumlssen insgesamt 28 Leistungsnachweise erbracht werden davon mindestens 20 Klassenarbeiten Im zweiten Jahr sind es 28 Nachweise mit mindestens 17 Arbeiten im letzten Schuljahr 18 Nachweise mit mindestens 15 Arbeiten

            Die in den Lehrplaumlnen und in den Erlassen vorgeschriebene Anzahl an Leistungs-nachweisen ist grundsaumltzlich verbindlich und sollte also von den Lehrkraumlften we-der uumlber- noch unterschritten werden Eine Ausnahme kann das Nachschreiben von Klassenarbeiten bildenHierzu erfahrt ihr alles Weitere in dem Artikel bdquoArbeiten - Nachschreibenldquo auf S 7

            sect6

            Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

            LehrplanLehrplanhtml

            Arbeiten - Inhalt

            Nein Die Lehrkraft muss nachweisen koumlnnen dass die Thematik der Arbeit in den Stunden zuvor besprochen worden ist Dazu wird auch immer ein Klassen-buch oder ein Kursbuch gefuumlhrt worin stichwortartig beschrieben steht was in welcher Stunde behandelt worden ist Da das Ziel einer Arbeit aber auch ist Gelerntes auf neue Situationen anzuwenden (bdquoTransferwissenrdquo) muumlsst ihr euch mit Fragen abfinden die nicht direkt im Unterricht besprochen worden sind al-lerdings muss eine Chance bestehen dass ihr mit eurem Wissen die Moumlglichkeit habt diese Aufgabe zu loumlsen

            Jeder Lehrplan enthaumllt auch ganz am Ende einen Abschnitt bdquoLeistungen und ihre Bewertungrdquo welcher Richtlinien fuumlr die Erstellung und Beurteilung von Klassen-arbeiten im jeweiligen Fach enthaumllt (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

            Wir haben gestern eine Arbeit geschrieben die keiner konnte weil Aufgaben drangekommen sind von deren Loumlsung wir nie etwas gehoumlrt habenDarf der Lehrer im Unterricht nicht behandelte Fragen in der Arbeit stellen

            sect

            7

            Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

            SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

            Arbeiten - Nachschreiben

            Meine Lehrerin will mich erst nach den Ferien die versaumlumte Arbeit nach-

            schreiben lassen Bis dahin weiszlig ich doch gar nichts mehr uumlber das Thema

            In welchem Zeitraum muss eine Arbeit nachgeschrieben werden

            Hierzu gibt es keine schulgesetzliche Regelung Es versteht sich aber von selbst dass du die Arbeit innerhalb eines fuumlr dich zumutbaren Zeitraums nachschreiben koumlnnen solltest Das heiszligt aber auch dass du unter Umstaumlnden am Samstag in die Schule kommen musst oder an einem anderen fuumlr dich freien Tag an dem die Lehrerin aber in der Schule sind (zB wegen Dienstversammlung oder muumlnd-licher Abiturpruumlfung)

            In der Oberstufe gibt es uumlbrigens einige zusaumltzliche Regelungen zum Nach-schreiben Wenn du in einem bestimmten Fach nur eine einzige Klassenarbeit pro Halbjahr schreibst dann muss diese bei entschuldigtem Fehlen auf jeden Fall nachgeschrieben werden Schreibst du pro Halbjahr zwei oder mehr Klas-senarbeiten in diesem Fach dann hat deine Lehrkraft die Moumlglichkeit auf das Nachschreiben zu verzichten Darauf hast du aber keinen Anspruch

            sect8

            Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

            SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

            Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag

            Fuumlr die Unter- und Mittelstufe (Sekundarstufe I) gibt es hierfuumlr keine Regelung Die meisten Schulen legen aber Wert darauf dass maximal eine Klassenarbeit pro Tag geschrieben wirdDie Schulkonferenz entscheidet uumlber bdquoGrundsaumltze der Anwendung einheitlicher Maszligstaumlbe fuumlr die LeistungsbewertungrdquoWenn ihr als einen Grundsatz der einheitlichen Bewertung festlegen wollt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller nur eine Klassenarbeit pro Tag schreibt so koumlnnt ihr einen entsprechenden Antrag in der Schulkonferenz einbringen Alles Weitere dazu findet ihr unter bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

            Erst ab der Oberstufe (Sekundarstufe II) ist die Maximalzahl an Klassenarbeiten pro Tag per Erlass festgelegt Hier duumlrft ihr houmlchstens eine Klassenarbeit pro Tag und houmlchstens drei Klassenarbeiten pro Woche schreiben

            Tests von unter 20 Minuten zaumlhlen nicht als Klassenarbeit sondern sind nur eini-ge der zahlreichen Elemente die den muumlndlichen Teil eurer Note (die so genann-ten bdquoUnterrichtsbeitraumlgerdquo) ausmachen Deshalb ist die Anzahl der Tests pro Tag nicht beschraumlnkt und Tests zaumlhlen auch nicht fuumlr eure schriftliche Note

            In der abschlieszligenden Benotung im Zeugnis uumlberwiegt uumlbrigens der Anteil der muumlndlichen Note

            Unser Biolehrer plant zusaumltzlich zur geplanten zweistuumlndigen Mathearbeit einen Bio-Test dabei haben wir Mathe sogar direkt vor BioDie Woche ist doch sowieso schon voll mit Arbeiten

            Wie viele Arbeiten und Tests duumlrfen pro Tag geschrieben werden

            sect

            9

            SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

            Aufsicht bei Unterrichtsausfall

            Mathematik faumlllt heute in der Klasse 7c aus Alle freuen sich auf eine Frei-

            stunde und wollen in der naumlchsten Eisdiele ein Eis essen Die Lehrerin die als

            Aufsicht fuumlr diese Stunde eingeteilt ist verbietet das

            Darf sie das verbieten

            Minderjaumlhrige Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen waumlhrend der Unterrichtszeit beaufsichtigt werden damit ihnen nichts passiert Dies gilt auch waumlhrend Pau-sen uumlberall auf dem Schulgelaumlnde oder bei anderen Schulveranstaltungen und Ausfluumlgen

            Wenn jede Schuumllerin und jeder Schuumller das machen wuumlrde wozu sie oder er Lust hat dann wuumlrde es fuumlr die Lehrkraft ziemlich schwierig werden 20 Kinder im Auge zu behalten Von daher darf sie euch verbieten Eis essen zu gehenVielleicht koumlnnt ihr sie oder ihn ja uumlberreden mit der gesamten Klasse zur Eis-diele zu gehen

            sect10

            Gegebenenfalls Schul- oder Hausordnung eurer Schule

            Baseball-Caps im Unterricht

            Es gibt kein Gesetz das diesen Fall regelt Wenn in der Schul- und Hausordnung eine entsprechende Regelung getroffen wurde dann hat diese aber GuumlltigkeitGrundsaumltzlich ist es eine Form der Houmlflichkeit und des guten Umgangs mitein-ander im Unterricht auf Muumltzen oder Caps zu verzichten Auf jeden Fall ist es fuumlr niemanden hilfreich ausgerechnet wegen eines so unwichtigen Themas einen groumlszligeren Streit vom Zaun zu brechen

            Es heiszligt immer bdquoNimm deine Muumltze ab man traumlgt so was nicht im Unterrichtrdquo

            Duumlrfen wir in der Stunde Muumltzen oder Caps tragen

            sect

            11

            SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

            Beschwerde uumlber eine Lehrkraft

            Eine Schuumllerin die sich ihrer Rechte beraubt sieht moumlchte sich uumlber ihre Leh-

            rerin beschweren

            Ist das in der Schule uumlberhaupt moumlglich

            Ja Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat das Recht Kritik vorzutragen Dir muss die Gelegenheit eingeraumlumt werden deine Beschwerde zu aumluszligern Bei be-gruumlndeten Beschwerden muss Abhilfe geschaffen werden

            Konflikte sollten so direkt und unkompliziert wie moumlglich geloumlst werden Je grouml-szliger die von einer Seite aufgefahrenen Geschuumltze sind desto staumlrker verhaumlrten auch die Fronten und die friedliche Einigung ruumlckt in weite Ferne Sprich am besten zuerst mit den Klassensprechern oder der SV uumlber dein Anliegen Betrifft das Problem mit der Lehrkraft mehrere Schuumllerinnen und Schuumller dann bietet sich oft ein gemeinsames Gespraumlch anAls naumlchsten Schritt kannst du dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft wenden Diese nehmen zwar formal keine Beschwerden entgegen haben aber die Moumlglichkeit auf Augenhoumlhe mit der betroffenen Lehrkraft zu sprechen Einige Lehrkraumlfte lassen sich von anderen Lehrkraumlften eher kritisieren als von ihren Schuumllerinnen und Schuumllern

            Falls diese Versuche nicht fruchten stehen dir auch formale Beschwerdeins-trumente offen diese sind insbesondere bei illegalem Vorgehen der Lehrkraumlfte effektiv koumlnnen aber auch allgemein helfenEine Dienstaufsichtsbeschwerde uumlber eine Lehrkraft kannst du direkt beim fuumlr Bildung zustaumlndigen Ministerium (Schulaufsichtsbehoumlrde) oder auch bei deiner Schulleitung einreichen Sie kann formlos oder sogar muumlndlich erfolgen ist aber nur schriftlich und mit ausfuumlhrlicher Begruumlndung wirklich sinnvoll Beim genauen Verfahren helfen dir deine Verbindungslehrkraft und die Landesschuumllervertretung

            sect12

            SchulG 2011 sect 15 (bdquoBeurlaubungrdquo)

            Beurlaubung

            Ja Zwar kann jede Schuumllerin und jeder Schuumller waumlhrend des Schuljahres be-urlaubt werden aber sie oder er hat keinen rechtlichen Anspruch darauf (es sei denn es handelt sich beispielsweise um wichtige religioumlse Festtage)Wenn du also ohnehin gerade Probleme in Mathematik hast oder eine Arbeit geschrieben werden soll dann sieht es mit zusaumltzlichen bdquoFerienrdquo schlecht aus

            Grundsaumltzlich darf dich deine Schule auch nur aus bdquowichtigem Grundrdquo vom Schulbesuch beurlauben Viel haumlngt also von deiner Uumlberzeugungskraft gegen-uumlber der Lehrkraft ab

            Anders sieht die Sache aus wenn du als Schuumllervertreterin oder Schuumllerver-treter im Rahmen deines Amtes um Beurlaubung bittest Hier hast du gewisse gesetzliche Anspruumlche die du im entsprechenden Abschnitt dieser Broschuumlre er-fahren kannst (vergleiche hierzu bdquoUnterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SVldquo auf S 87)

            Uumlbrigens Beurlaubungen von bis zu drei Tagen musst du bei deiner Klassen-lehrerin oder deinem Klassenlehrer beantragen fuumlr Beurlaubungen von bis zu sechs Wochen ist deine Direktorin oder dein Direktor verantwortlich und uumlber alle Beurlaubungen laumlngerer Dauer entscheidet letztendlich das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft in Kiel Dieses wird jedoch von deiner Direktorin oder deinem Direktor informiert

            Ein Schuumller moumlchte an einem fuumlnftaumlgigen Schuumllerseminar in Bruumlssel teilneh-men um sich uumlber die EU zu informieren Da das Seminar waumlhrend der Schul-zeit stattfindet bittet er fuumlr diese Zeit vergeblich um Beurlaubung Darf der Klassenlehrer die Beurlaubung verweigern

            sect

            13

            SchulG 2011 sect 114 (bdquoSchuumllerbefoumlrderungrdquo)

            Buskinder

            Klar Wenn weder der Weg mit dem Fahrrad noch die Benutzung oumlffentlicher Verkehrsmittel als bdquozumutbarrdquo erscheint dann hast du Anspruch darauf einen Schulbus nutzen zu duumlrfen Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung ist entweder der Schultraumlger (also die Stadt Gemeinde) oder aber der Kreis in dem du wohnst oder in dem deine Schule steht

            Erkundige dich also nach der lokalen Regelung bei dir vor Ort und wende dich dann an die zustaumlndige Stelle um ihr die Notwendigkeit eines Schulbusses dar-zulegen Wenn dann ndash wie es bei dir der Fall ist ndash die Benutzung anderer Wege oder Verkehrsmittel als nicht zumutbar eingestuft wird dann ist sie verpflichtet fuumlr eine Schuumllerbefoumlrderung zu sorgen

            Beachten musst du aber noch dass der Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung deine Eltern oder dich (wenn du volljaumlhrig bist) in bdquoangemessenemrdquo Rahmen an den entstehenden Kosten beteiligen kann Auch hast du nur bis zur Jahrgangsstu-fe 10 Anspruch auf Befoumlrderung danach bist du fuumlr deinen Schulweg selbst verantwortlich

            Ich lebe 7 Kilometer von der Schule entfernt in einem kleinen Dorf Da ich

            mit dem Fahrrad auf dem direkten Weg quer durch matschige dunkle Waldwe-

            ge fahren muumlsste will ich mit dem Bus fahren Um puumlnktlich in die Schule zu

            kommen muss ich aber den Linienbus nehmen der um 530 Uhr faumlhrt dh ich

            bin jeden Tag schon um 600 Uhr in der Schule Der Bus faumlhrt nur ganz selten

            und ich bin erst am Abend zu Hause

            Ist es nicht moumlglich mir eine bessere Loumlsung zu bieten

            sect14

            Bekanntmachung des Ministeriums fuumlr Bildung vom 1881998 ndash bdquoUnterrichtsorganisation am Buszlig- und Bettagrdquo

            httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenUnterrichtsorgBussBettag__

            blob=publicationFilepdf

            Erlass der Ministerin fuumlr Bildung vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010 ndash bdquoReligionsunterricht an den Schulen in

            Schleswig-Holsteinrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

            SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__blob=publicationFilepdf

            Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht

            Nein Schuumllerinnen und Schuumllern muss an besonderen Festen ihrer Religionsge-meinschaft auf Antrag eine Freistellung vom Unterricht gewaumlhrt werden

            Du oder deine Erziehungsberechtigten muumlssen hierzu einen Antrag an die Schule richten und um Freistellung bitten Beachte dass die Schule hierfuumlr eine An-tragsfrist festlegen darf die meistens zwei Wochen oder mehr betraumlgt ndash am Tag vorher um Freistellung zu bitten muss also nicht unbedingt funktionieren Diesem Antrag muss dann entsprochen werden Das trifft uumlbrigens selbst dann zu wenn du an dem Tag nicht vorhast einen Gottesdienst zu besuchen

            Wenn du am Buszlig- und Bettag eine Freistellung fuumlr den Besuch des Gottesdiens-tes erhaumlltst hast du im Anschluss daran unterrichtsfrei

            Gleiches gilt uumlbrigens auch fuumlr den Reformationstag Fronleichnam und Allerhei-ligen die zwar keine gesetzlichen Feiertage sind als kirchliche Feiertage aber dennoch unter diese Regelung fallen

            Ein evangelischer Schuumller moumlchte am Buszlig- und Bettag waumlhrend der Unter-richtszeit den Gottesdienst in der Kirche besuchen Sein Englischlehrer verbie-tet das

            Hat er das Recht dazu

            sect

            15

            Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008 sect8 und sect9

            httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

            Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein vom 9 Februar 2000 sect 5 httpswwwdatenschutzzentrumdematerialrechtldsghtmPar5

            Datenschutz I

            Eine Lehrerin traumlgt personenbezogene Daten ihrer Schuumller in das Klassen-

            buch ein in das alle Schuumller Einsicht nehmen koumlnnen Sie verweist dabei auf

            das Recht der Schule uumlber diese Daten frei zu verfuumlgen

            Darf sie das

            Nein denn bei der Speicherung von Daten muss die Schule dafuumlr Sorge tragen dass der Paragraph 5 des Landesdatenschutzgesetzes eingehalten wird Dieser schreibt vor dass Unbefugte (wie zum Beispiel deine Mitschuumllerinnen und Mit-schuumller) keine Kenntnis von deinen personenbezogenen Daten erlangen duumlrfen Eine Eintragung ins Klassenbuch erfuumlllt dieses Kriterium nachweislich nicht und ist deshalb auch nicht erlaubt

            sect16

            SchulG 2007 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

            Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

            httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

            Datenschutz II

            Schulen fuumlhren uumlber jede Schuumllerin und jeden Schuumller personenbezogene Daten Diese duumlrfen folgendes enthaltenbull Vor- und Familiennamebull Tag und Ort der Geburtbull Geschlechtbull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)bull Staatsangehoumlrigkeitbull Aussiedlereigenschaftbull Herkunfts- und Verkehrssprachebull Konfessionbull Krankenversicherungbull Leistungs- und Schullaufbahndaten (also deine Noten und alle sonstigen Leis-

            tungseinschaumltzungen die deine Lehrer uumlber dich angefertigt haben)bull Daten uumlber das allgemeine Lernverhalten und das Sozialverhalten in der Schulebull Daten uumlber sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarf soweit sie fuumlr den Schulbesuch

            von Bedeutung sein koumlnnenbull Die Ergebnisse der schulaumlrztlichen schulpsychologischen und sonderpaumldagogi-

            schen Untersuchungen

            Uumlber deine Eltern werden nur zwei Datensaumltze gespeichertbull Namebull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)

            Du hast das Recht jederzeit in deine Akte zu sehen Wenn du minderjaumlhrig bist uumlben aber deine Eltern dieses Recht fuumlr dich aus Weiterhin sind die persoumlnlichen Notizen der Lehrkraumlfte zu deiner Person (zB Notizen uumlber dein Verhalten im Unterricht die nicht im Zeugnis auftauchen) von der Auskunftspflicht ausgenommen

            Was weiszlig meine Schule uumlber mich

            Guck doch einfach nach

            sect

            17

            SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

            Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

            httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

            Datenschutz III

            In der Verwaltung liegen Listen mit Datenmaterial offen auf dem Schreibtisch

            des Sekretariats Ist das erlaubt

            Nein denn es muss sichergestellt sein dass keine unbefugten Personen Zugriff auf die gespeicherten Daten haben Hier gelten insbesondere die strengen Vor-gaben des Landesdatenschutzgesetzes

            sect18

            SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

            Datenschutz IV

            Nein denn der muumlndliche Leistungsstand oder auch die Ergebnisse von Klassen-arbeiten zaumlhlen zu personenbezogenen DatenDas Verlesen der Noten vor der versammelten Klasse stellt eine Datenuumlbermitt-lung an Einzelpersonen dar Diese ist jedoch nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen zulaumlssigWenn Du also nicht willst dass deine Lehrerin oder dein Lehrer deine Leistung vor der ganzen Klasse bekannt gibt muss sie oder er das respektieren Genau genommen muss sie oder er dich sogar vor der oumlffentlichen Bekanntgabe zuerst uumlber deine Rechte aufklaumlren Es liegt nicht an dir darauf hinzuweisen

            Ein Lehrer unterrichtet dich uumlber deinen Leistungsstand im Unterricht Er pflegt dabei immer jeden Schuumller einzeln aufzurufen und dessen muumlndliche Note zu verkuumlnden sodass alle Mitschuumller deine Noten erfahren

            Darf er das

            sect

            19

            Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

            httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

            Datenspeicherung - Dauer

            Eine Schuumllerin kehrt ein Jahr nach dem Schulabschluss an ihre Schule zuruumlck

            und entdeckt Akten mit personenbezogenen Daten

            Darf das so sein

            Ja Bestimmte schulische Dateien und Akten sind von der Schule auch noch nach dem Schulabschluss zu speichern Dies kann von der Speicherung der Akte der Schuumllerin oder des Schuumllers uumlber einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum Schuuml-lerhauptbuch mit einer Aufbewahrungszeit von 55 Jahren reichen

            sect20

            Das Schulrecht trifft hier keine deutliche Aussage

            Duzen und Siezen

            Eine feste Regelung hierzu gibt es nicht

            In den meisten Faumlllen wechseln die Lehrerinnen und Lehrer ab dem Eintritt in die Oberstufe von alleine auf das bdquoSierdquo oder fragen euch wie ihr gerne ange-sprochen werden moumlchtet

            Ich bin im 12 Jahrgang und werde immer noch von meinen Lehrern geduzt

            Ab wann muss ein Lehrer mich siezen

            sect

            21

            SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

            Homepage der LSV httpwwwschuelervertretungde

            Satzung der LSV der Gymnasien vom November 2011 httpgymnasienschuelervertretungdesatzung-und-ordnungen

            Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung

            Was kann ich tun wenn ich zB mit der aktuellen Bildungspolitik nicht ein-

            verstanden bin und nicht weiszlig an wen ich mich wenden kann um angehoumlrt zu

            werden

            Wende dich an deine Landesschuumllerparlaments (LSP) - Delegierte oder deinen LSP-Delegierten Jede Schule in Schleswig-Holstein darf eine Vertreterin oder einen Ver-treter zum LSP ihrer jeweiligen Schulart entsenden Diese Vertretung repraumlsentiert auf dem LSP deine Schule und damit auch dich Auf dem LSP kann uumlber (fast) alle Proble-me gesprochen werden und es koumlnnen dazu auch im Namen der schleswig-holsteinischen Schuumllerschaft Beschluumlsse gefasst werden

            Wenn du beispielsweise Probleme in einem Streit mit einer Lehrkraft hast oder irgend-welche Fragen auftreten dann wende dich doch einfach selbst an die LSV Die Kontakt-daten findest du auf der unten angegebenen Homepage

            Einmal pro Schuljahr waumlhlt das LSP den Landesvorstand (LaVo) Dieser fuumlhrt die Be-schluumlsse des LSPs aus und fuumlhrt die laufenden Geschaumlfte Er ist sozusagen das Exekutiv-organ der LSV Der LaVo wiederum steht in regelmaumlszligigem Kontakt mit allen wichtigen Entscheidungstraumlgern der Bildungspolitik und setzt sich ihnen gegenuumlber fuumlr die Interes-sen der Schuumllerschaft ein Auf diese Weise gelangt dein Anliegen ganz nach oben

            Eure Schule hat noch keine LSP-Delegierte oder keinen LSP-Delegierten Dann wird es houmlchste Zeit Auf der Homepage koumlnnt ihr einen Meldebogen herunterladen

            Bist du sogar selbst Delegierte oder Delegierter deiner Schule Dann findest du unter den folgenden Verweisen weitere Informationen zu den Moumlglichkeiten in deinem neuen Amt

            bull Weiteres zur Struktur der LSV findet ihr in dem Artikel bdquoLandesschuumllervertretung (LSV)ldquo auf S 40

            bull Wie ihr aktiv werden koumlnnt und wie die LSV praktisch arbeitet das steht auf der Ex-traseite bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X (am Ende der Broschuumlre)

            sect22

            SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

            Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen

            Ja denn die Eltern sollen laut Schulgesetz die Bildungs- und Erziehungsmaszlig-nahmen der Schule unterstuumltzen und sind daher berechtigt sich auch auszligerhalb der regulaumlren Zeugnisse uumlber den Leistungsstand ihrer Kinder zu informieren oder informieren zu lassen Sie duumlrften sogar im Rahmen der Moumlglichkeiten im Unterricht vorbeischauen

            Mit dem Erreichen der Volljaumlhrigkeit erlischt auch der Anspruch der Eltern auf Auskunft Dann darf der Lehrer nur noch mit deiner Erlaubnis mit deinen El-tern uumlber Leistungen dein Lern- und Sozialverhalten und sonst alles Schulische reden

            Schon wieder herrscht zu Hause dicke Luft Der Schuumller hatte extra nichts von der 5 in Mathe erzaumlhlt um den Stress zu vermeiden Aber der Lehrer hat angerufen um mit den Eltern uumlber Nachhilfe zu sprechen

            Durfte der Lehrer den Schuumller bdquoverpetzenrdquo

            sect

            23

            Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

            SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

            Eventuell eure eigene Schul- oder Hausordnung

            Ende der Schulstunde - Klingelzeichen

            Meine Lehrerin richtet sich niemals nach dem Klingelzeichen Sie unter-

            richtet bis in die groszlige Pause hinein und kleine Pausen haben wir nach ihren

            Stunden gar nicht mehr

            Darf eine Lehrerin bis in die Pause unterrichten

            Ihr houmlrt sicherlich oft den beliebten Spruch bdquoDer Lehrer beendet die Stunde nicht das Klingelnrdquo Stetige Wiederholung macht diesen aber gluumlcklicherweise nicht richtiger Eure regelmaumlszligigen Pausen dienen eurer Erholung und sind auch von lernpaumldagogischer Bedeutung Ihr habt ein Recht darauf diese Pausen auch zu bekommen

            Per Ministerialerlass dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten Davon kann aber auch abgewichen werden (beispielsweise erfreuen sich Blockstunden mit 90 Minuten zunehmender Beliebtheit) Das ist dann aber eine Angelegenheit der Schulkonferenz und nicht einfach durch eine Lehrkraft zu entscheiden

            Eine einzelne Lehrkraft hat nicht das Recht ihre Unterrichtsstunden nach Be-lieben zu verlaumlngern Wahrscheinlich enthaumllt auch eure Schul- oder Hausordnung einen Passus der festlegt dass die Stunde mit dem Klingelzeichen beginnt und endet

            Das heiszligt natuumlrlich nicht dass alle beim Ertoumlnen des Klingelzeichens sofort auf-springen und aus dem Raum stuumlrzen sollten - aber das versteht sich ja eigentlich von selbst

            sect24

            SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

            Fachkonferenz

            Die Fachkonferenz beraumlt u a uumlber die Lehrplaumlne also daruumlber was wir im Unterricht durchnehmen Hier gibt es naumlmlich auch viele unterschiedliche The-menbereiche aus denen die Fachkonferenzen oder die Lehrkraumlfte individuell waumlh-len koumlnnen Damit alle auf dem gleichen Stand sind wenn die Klassen gemischt werden oder der Schulabschluss ansteht einigen sich die Fachkonferenzen deshalb meist auf bestimmte Themengebiete

            Es ist ganz interessant zu houmlren warum wir so manches lernen muumlssen Viel wich-tiger aber ist dass auch wir als Schuumllerschaft dort vertreten sind (es duumlrfen je Konferenz zwei Schuumllervertreterinnen oder Schuumllervertreter ab der 7 Klasse da-bei sein) damit wir den Lehrerkraumlften mitteilen koumlnnen was wir in dem betref-fenden Fach fuumlr wichtig oder unwichtig haltenFalls ihr als Fachkonferenzvertreterin bzw Fachkonferenzvertreter gewaumlhlt seid und an dem Termin der Fachkonferenz nicht teilnehmen koumlnnt so duumlrft ihr euch vertreten lassen Schickt auf jeden Fall eine Vertretung

            Das Schulgesetz raumlumt den Schuumllerinnen und Schuumllern und den Eltern in der Fach-konferenz nur eine beratende Stimme ein Sie duumlrfen also nicht mit abstimmen Viele Schulen handhaben dies jedoch anders um die Beteiligung von Schuumllerschaft und Eltern noch staumlrker zu ermoumlglichen (Vergleicht dazu den Artikel bdquoSchulbuuml-cher - Neuanschaffungldquo auf S 67)

            Uumlbrigens habt ihr auch ohne die Fachkonferenzen die Moumlglichkeit euren Unter-richt mitzugestalten Siehe dazu den Artikel bdquoUnterricht selbst gestaltenldquo auf S 88

            Wolltet ihr nicht schon immer mal mitentscheiden was ihr lernt

            Dann geht doch zu den Fachkonferenzen

            sect

            25

            SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

            SchulG 2011 sect 20 (bdquoUmfang der Schulpflichtrdquo)

            SchulG 2011 sect 28 (bdquoSchulzwangrdquo)

            SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

            Fehlen in der Schule

            Mal wieder geschwaumlnzt

            So geht das nicht

            Ohne berechtigten Grund darfst du in der Schule nicht fehlen sofern du dich in einem oumlffentlich-rechtlichen Schulverhaumlltnis befindest Das schlieszligt die Teilnah-me am Unterricht die Teilnahme an Pruumlfungen und den Besuch von verpflichtend erklaumlrten Schulveranstaltungen ein

            Solange du noch schulpflichtig bist hat die Schule sogar das Recht eine Ord-nungsbehoumlrde darum zu bitten dich zwangsweise zur Schule zu bringen Diese Maszlignahme wird natuumlrlich nur ergriffen wenn alle anderen Versuche (wie ein Gespraumlch mit deinen Eltern oder eine Attestpflicht) ausgeschoumlpft sind - theo-retisch laumlsst es die Rechtslage aber tatsaumlchlich zu dass du von der Polizei zur Schule eskortiert wirst

            Wenn deine Vollzeitschulpflicht abgelaufen ist (das ist nach insgesamt neun Schuljahren der Fall) sieht die Lage freilich ganz anders aus Wenn du jetzt in ei-nem Zeitraum von 30 Tagen mehr als 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt ver-saumlumst oder in mehr als einem Fach wiederholt bei Klassenarbeiten fehlst hat die Schule das Recht dein Schulverhaumlltnis mit sofortiger Wirkung zu beenden

            Also lass es am besten gar nicht erst soweit kommen

            sect26

            bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 7 (bdquoLeistungsbewertung Versaumlumnisrdquo)

            httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

            SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

            Fehlstunden

            In der Oberstufe ist deine Vollzeitschulpflicht bereits abgelaufen Mehr als 20 Unterrichtsstunden solltest du also innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen auf keinen Fall unentschuldigt fehlen ansonsten riskierst du das Ende deines Schulverhaumlltnisses

            Davon abgesehen gibt es keine feste Fehlstundenanzahl ab der ein Kurs nicht mehr anerkannt wird Unentschuldigtes Fehlen (also Fehlen ohne aumlrztliches At-test und ohne Beurlaubung von der Schule) zaumlhlt als Verweigerung der Leistung Tritt dies zu haumlufig auf kann sich die Lehrkraft dafuumlr entscheiden den Kurs mit 0 Punkten zu bewerten Am besten ist es fruumlhzeitig mit der Lehrkraft uumlber das Problem zu sprechen damit alle Seiten wissen woran sie sind

            Die Bewertung des Kurses mit 0 Punkten bei zu haumlufigem Fehlen ist allerdings nur dann moumlglich wenn die Schule euch oder eure Eltern zu Beginn des Schul-jahres darauf ausdruumlcklich hingewiesen und diesen Hinweis schriftlich dokumen-tiert hat Ist dies nicht geschehen darf sich die Lehrkraft nicht auf diese Vor-schrift berufen

            Ich bin in der Oberstufe und habe schon 10 Fehlstunden in ErdkundeIch habe Angst dass mir der Kurs nicht anerkannt wird

            Wie ist die Sachlage

            sect

            27

            SchulG 2011 sect 5 (bdquoFormen des Unterrichtsrdquo)

            SchulG 2011 sectsect42-45 (SchulG Abschnitt bdquoSchulartenrdquo)

            Formen des Unterrichts

            Welche Moumlglichkeiten gibt es eigentlich

            Maumldchen und Jungen sollen grundsaumltzlich gemeinsam unterrichtet werden Aus paumldagogischen Gruumlnden kann es aber auch in einzelnen Faumlchern fuumlr einige Zeit getrennten Unterricht geben

            Schuumllerinnen und Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf sollen ge-meinsam mit den anderen Schuumllerinnen und Schuumllern lernen sofern dies dem Rahmen der Moumlglichkeiten entspricht

            Im Regelfall findet der Unterricht gruppen- und fachbezogen statt Es ist aber erlaubt faumlcher- jahrgangs- und sogar schulartuumlbergreifend zu unterrichten

            Die Paragraphen 42 bis 45 des Schulgesetzes legen fest wie genau deine Schul-art von diesen Moumlglichkeiten Gebrauch machen kann

            sect28

            SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

            Fremdenfeindlichkeit

            Natuumlrlich nicht Lehrerinnen und Lehrer werden vom Land beschaumlftigt um einen Bildungsauftrag zu erfuumlllen und der schreibt unter anderem vor

            bdquoDie Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenuumlber kultureller Viel-falt den Willen zur Voumllkerverstaumlndigung und die Friedensfaumlhigkeit foumlrdernrdquo

            Intoleranz Ablehnung anderer Kulturen Kriegspropaganda und dergleichen ha-ben also auch ganz offiziell im Unterricht nichts verloren

            Eine Lehrkraft aumluszligert sich abfaumlllig uumlber auslaumlndische Mitschuumller und ihre Kultur Auszligerdem beschreibt sie Krieg als ein geeignetes Mittel sich gegen andere Voumllker zur Wehr zu setzen

            Ist das erlaubt

            sect

            29

            SchulG 2011 sect34 (bdquoLehrkraumlfterdquo)

            Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek I httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=5

            Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek II httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=6

            Eventuell das Schulprogramm eurer Schule

            Hausaufgaben - Viel zu viele

            Eine Lehrerin gibt Unmengen von Hausaufgaben auf behandelt im Unter-

            richt nur Themen die die Schuumllerinnen nicht interessieren und laumlsst was die

            Gestaltung des Unterrichts betrifft nicht mit sich reden

            Darf sie das

            Nein denn auch wenn Lehrkraumlfte laut Schulgesetz den Unterricht in eigener paumldago-gischer Verantwortung gestalten schreiben die Lehrplaumlne gewisse Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsgestaltung vor So ist es gemaumlszlig Lehrplan erforderlich dass den Schuumllerinnen und Schuumllern ermoumlglicht wird den Unterricht aktiv und selbstverantwortlich mitzuge-stalten eigene Schwerpunkte zu setzen und unterschiedliche Lernwege zu entdecken sowie in Partnerarbeit zusammenzuarbeiten Das heiszligt obwohl die Lehrkraumlfte die Ge-samtverantwortung fuumlr die Unterrichtsgestaltung tragen und gewisse Vorgaben machen muumlssen haben sie uns Schuumllerinnen und Schuumller in ihre Planung mit einzubeziehen

            Was die Themenauswahl betrifft gibt es Themen die im Lehrplan stehen und somit im Unterricht vorkommen muumlssen Da kann auch die Lehrkraft nichts dran aumlndern Al-lerdings lassen die Lehrplaumlne auch in diesem Punkt oftmals Freiraumlume und geben zB mehrere Alternativen zu einem Thema vor

            Zur Anzahl der Hausaufgaben ist zu sagen dass es hier keine zeitliche Begrenzung gibt Allerdings gibt es an vielen Schulen Absprachen oder entsprechende Festlegungen in-nerhalb des Schulprogramms unter welchen Umstaumlnden keine oder nur wenig Hausauf-gaben gegeben werden sollen (zB nur Vokabeln lernen an bdquolangenrdquo Unterrichtstagen) Frag doch einfach in deiner Schule mal nach ob es bei euch auch eine solche Regelung gibt Ansonsten startet in der Schulkonferenz eine entsprechende Initiative

            Viele Infos zur Schulkonferenz erfahrt ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

            sect30

            Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden aufgrund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juli 2011

            httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsWitterungsverhaeltnisse__

            blob=publicationFilepdf

            Hitzefrei

            Ja Die Schulleiterin oder der Schulleiter darf im Rahmen seiner Fuumlrsorgepflicht allein entscheiden ob sie oder er den Unterricht in vollem Umfang fortsetzen oder Hitzefrei geben moumlchte Sie oder er kann auch beispielsweise nur fuumlr be-stimmte Jahrgaumlnge den Unterricht beenden oder den Unterrichtsumfang redu-zieren Recht auf Hitzefrei gibt es schon sehr lange nicht mehr

            Wird die Waumlrme allzu unertraumlglich dann schadet es aber sicher nicht eure Schul-leitung darauf hinzuweisen dass es nach dem alten Erlass bis 1998 Hitzefrei gab wenn es um 11 Uhr im Schatten mehr als 25 Grad warm war

            Es gibt auch einen Artikel bdquoSchneefreildquo auf S 63

            Es sind 28 Grad im Schatten alle schwitzen und man moumlchte lieber ein Eis in der Eisdiele nebenan genieszligen als jetzt noch Stochastik zu machen Der Schul-leiter sagt aber es werde ganz planmaumlszligiger Unterricht gemacht

            Darf er das

            sect

            31

            SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

            Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

            Erlass zu Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

            Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

            httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

            Informationspflicht der Lehrkraumlfte

            Eine Schuumllerin erkundigt sich nach der Unterrichtsplanung da der aktuelle

            Unterrichtsstoff alle langweilt Auch soll die Lehrerin erklaumlren wie die Zeug-

            nisnoten zu Stande kommen

            Darf die Lehrerin ihr die Antworten verweigern

            Nein Erst einmal seid ihr fuumlr viele Fragen gar nicht auf die Lehrkraft angewie-sen Der zu vermittelnde Stoff ist detailliert im Lehrplan fuumlr das jeweilige Fach beschrieben welcher online zur freien Verfuumlgung einsehbar ist Dort koumlnnt ihr die Stoffplanung fuumlr das gesamte Schuljahr nachschlagen

            Daruumlber hinaus habt ihr das ausdruumlckliche Recht eurem Alter und eurer Ent-wicklung gemaumlszlig sowohl uumlber euren Stoffplan als auch uumlber euren Leistungs-stand unterrichtet zu werden Die Lehrkraft muss natuumlrlich keine detaillierten Planungen fuumlr jede einzelne Unterrichtsstunde vorlegen Einzelheiten uumlber Aus-wahl Stufung und Gruppierung des Lehrstoffs sowie uumlber Bewertungsmaszligstaumlbe fuumlr die Notengebung und auch uumlber eure Einzelbeurteilungen sollten aber schon im Rahmen des Moumlglichen sein

            In der Oberstufe habt ihr noch weitergehende Rechte Hier sind die Lehrerin-nen und Lehrer verpflichtet euch zu Beginn des Schuljahres ausfuumlhrlich uumlber die Kriterien zur Bewertung der Unterrichtsbeitraumlge (also muumlndliche Mitarbeit Hausaufgaben etc) zu informieren Fordert dieses Recht ein

            sect32

            SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

            Informationspflicht der Schulleitung

            Fragen kann man immer Deine Schulleiterin oder dein Schulleiter muss dich sicherlich nicht in einem zweistuumlndigen Workshop von der Pike auf uumlber all deine Rechte als SV-Mitglied aufklaumlren - dazu ist er nicht da und dazu ist er auch nicht verpflichtet Grundsaumltzlich sieht das Schulgesetz aber vor dass er die SV bei der rechtmaumlszligigen Erfuumlllung ihrer Aufgaben unterstuumltzen muss In einem angemesse-nen Rahmen schlieszligt das auch rechtliche Auskuumlnfte ein

            Uumlbrigens ist die Schulleiterin oder der Schulleiter nicht die einzige Person die gesetzlich verpflichtet ist dir bei deiner Arbeit zu helfen Auch alle anderen Lehrkraumlfte an der Schule sowie die Schulaufsichtsbehoumlrde (also dein Schulamt sowie das Bildungsministerium) muumlssen dich bei der Erfuumlllung deiner Aufgaben unterstuumltzen

            Und wenn das alles nichts hilft dann gibt es natuumlrlich auch immer noch die Lan-desschuumllervertretung die dich gerne telefonisch oder per E-Mail beraumlt

            Ich bin zu meinem Schulleiter gegangen um nach den Rechten der SV bezuumlglich der Organisation einer Schulfete zu fragen Dieser hat mich abgefer-tigt indem er sagte er muumlsse mich nicht daruumlber informieren Ich solle mich an andere Stellen wenden

            Gibt es eine Pflicht der Schulleitung Schuumller uumlber ihre Rechte zu informieren

            sect

            33

            SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

            Klassenbuch

            Eine Schuumllerin wird wegen Kaugummikauens im Unterricht ins Klassenbuch

            eingetragen Die Lehrerin sagt auszligerdem vor allen dass sie in den Unterlagen

            der Schuumllerin gelesen habe dass es schon einmal einen aumlhnlichen Vorfall gege-

            ben habe

            Ist der Eintrag rechtens Darf die Lehrerin die Schuumllerin Einsicht in die Akte

            der Schuumllerin nehmen

            Der Eintrag ist rechtens Das Klassenbuch ist ein Dokument in dem der Unterrichts-verlauf einer Klasse festgehalten wird Eigentlich kann jedes Vorkommnis ins Klassen-buch eingetragen werden und sollte nicht unbedingt negativ aufgefasst werden

            Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht die Daten ihrer Schuumllerinnen und Schuumller einzusehen

            Daten uumlber das Lernverhalten und das Verhalten in der Schule werden auch in den Schulakten gespeichert Ob jedoch in der Praxis ein Klassenbucheintrag wegen Kau-gummikauens gespeichert wird ist sehr unwahrscheinlich Daten in den Schulakten werden fuumlr die Schulbesuchsdauer und sogar daruumlber hinaus gespeichert sofern sie sich nicht aumlndern (beispielsweise Adressdaten)

            Dass eine Lehrkraft dies vor der Klasse erzaumlhlt ist unzulaumlssig Die persoumlnlichen Daten von Schuumllerinnen und Schuumllern gehen die Klasse nichts an (bdquoDatenschutz IIIldquo auf S 17)

            Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat ein Recht auf Einsicht in die eigene Akte Bist du noch minderjaumlhrig dann uumlben deine Eltern dieses Recht aus

            Schau dich einfach mal weiter vorne in dieser Broschuumlre um dort findest du viele weitere Artikel zum Thema bdquoDatenschutzrdquo (bdquoDatenschutz Ildquo auf S 15 bdquoDatenspei-cherung - Dauerldquo auf S 19)

            sect34

            Vorgaben fuumlr Klassengroumlszlige fuumlr das Schuljahr 11 12 (Kultusministerkonferenz)

            httpwwwkmkorgfileadminpdfStatistikKlassenbildung_2011pdf

            bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

            httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

            Klassengroumlszligen

            Es gab fruumlher ein groszliges Sammelsurium an verschiedenen Regeln zur Bestim-mung der minimalen und maximalen Klassengroumlszlige Der entsprechende Erlass ist jedoch heute nicht mehr guumlltig

            An den Gymnasien in Schleswig-Holstein gilt seit dem Schuljahr 2010 2011 ein Klassenteiler von 29 Das bedeutet dass eine einzelne Klasse nicht mehr als 29 Schuumllerinnen und Schuumller umfassen sollte Vom Prinzip her kann der Klassentei-ler fuumlr jedes Schuljahr neu festgelegt werdenDa er sich jedoch schon seit laumlngerer Zeit auf 29 belaumluft ist nicht davon auszu-gehen dass er sich in absehbarer Zeit aumlndert Uumlber den derzeit guumlltigen Klassen-teiler informiert die Kultusministerkonferenz

            Den Schulleitungen ist es erlaubt den Klassenteiler aus personellen Gruumlnden um bis zu 10 zu uumlberschreiten In der Praxis wird also meistens erst ab knapp uumlber 30 Schuumllerinnen und Schuumllern pro Klasse eine neue Klasse aufgemacht Bei 32 Schuumllerinnen und Schuumllern in einer Klasse ist aber definitiv Schluss

            In der Oberstufe muss jede Schule mindestens ein sprachliches und ein natur-wissenschaftliches Profil einrichten Auf zusaumltzliche Profile habt ihr keinen An-spruch Mit dem Argument dass eine entsprechende Klasse zu klein waumlre duumlrfte die Schule also die Einrichtung eines neuen Profils verweigern

            Wie groszlig darf eure Klasse sein

            sect

            35

            SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

            Klassenkonferenz

            Was macht eigentlich die Klassenkonferenz

            Die Klassenkonferenz besteht aus den Lehrerinnen und Lehrern die in deiner Klasse unterrichten dem Vorsitz des Klassenelternbeirats sowie (ab der siebten Klasse) der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher All diese Mitglieder sind stimmberechtigt Den Vorsitz hat die Klassenlehrkraft

            Die Klassenkonferenz entscheidet uumlber zahlreiche Dinge Sie bull beschlieszligt uumlber die Notwendigkeit und die Inhalte von Lernplaumlnen und Unterstuumlt-

            zungsangeboten fuumlr einzelne Schuumllerinnen und Schuumllerbull entscheidet uumlber verpflichtende schulische Veranstaltungen auszligerhalb des

            Unterrichtsbull zeichnet Schuumllerinnen und Schuumller ausbull koordiniert Hausaufgaben und Klassenarbeitenbull beschlieszligt uumlber Betriebserkundungen Betriebs- und Wirtschaftspraktika Praxista-

            ge und alle anderen Veranstaltungen der Klasse

            Daruumlber hinaus ist die Klassenkonferenz zustaumlndig wenn ein schriftlicher Verweis erteilt oder ein Ausschluss vom Unterricht verhaumlngt werden soll Dieser Verweis muss formal korrekt beschlossen werden Die Klassenlehrkraft darf diesen nur dann ohne Sitzung der Klassenkonferenz aussprechen wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind Wird also gegen einen Schuumller ein Verweis ausgesprochen und die Klassensprecherin oder der Klassensprecher wurden weder um ihre Stimme gefragt noch zu einer Sitzung eingela-den dann ist dies ein Verfahrensfehler und der getroffene Beschluss ist zunaumlchst unguumlltigDie Klassenkonferenz entscheidet zudem uumlber Versetzungen und die Zeugniseintraumlge zum Lern- und Sozialverhalten Auf einer solchen Zeugnis- oder Versetzungskonferenz sind allerdings nur die Lehrkraumlfte stimmberechtigt Der Vorsitz des Klassenelternbeirats darf an diesen Sitzungen beratend teilnehmen (also nicht abstimmen) Klassenspreche-rinnen und Klassensprecher sind bei solchen Konferenzen ganz ausgeschlossen Die Klassenkonferenz soll mindestens zweimal pro Schuljahr tagen mindestens einmal davon sollte sie dabei bdquoeinfach soldquo also nicht als Zeugnis- oder Versetzungskonferenz zusammentreten Wenn das bei euch so noch nicht die Regel ist dann weise doch deine Klassenlehrkraft mal darauf hin

            sect36

            SchulG 2011 sect 81 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

            Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten

            Nein Keine Schuumllerin und kein Schuumller darf wegen ihrer oder seiner Arbeit in-nerhalb der SV benachteiligt oder bevorzugt werden Dazu zaumlhlen

            bull Das Amt der Klassensprecherin oder des Klassensprechers

            bull Die Vertretung der Schuumllerinnen und Schuumller in einer Fachkonferenz oder der Schulkonferenz

            bull Alle weiteren Aumlmter und Taumltigkeiten in der SV

            Die Lehrkraft darf der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher also keine schlechte Note geben nur weil diese oder dieser sich fuumlr die Mitschuumller ein-setzt Vielmehr hat die Klassensprecherin oder der Klassensprecher sogar ein Recht darauf dass die Schulleitung und die Lehrerschaft sie oder ihn bei der Vertretungsarbeit unterstuumltzen Auszligerdem muumlssen diese die Klassensprecherin oder den Klassensprecher uumlber wichtige Angelegenheiten informieren die die Schuumllerschaft betreffen

            Unser Klassensprecher engagiert sich total fuumlr alle und riskiert dabeiauch Stress mit Lehrern Unser Deutschlehrer hat ihm eine 4 im Muumlndlichen gegeben weil er angeblich nur Streit mit den Lehrern suche

            Darf der Lehrer das machen

            sect

            37

            SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

            SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

            Klassensprecherversammlung

            Wir planen eine Versammlung aller Klassensprecherinnen und Klassenspre-

            cher Unsere Schulleiterin erlaubt es uns aber nur ab der 7 Stunde wir be-

            fuumlrchten dass niemand kommt und wollen ein fruumlheres Treffen

            Wann duumlrfen Klassensprecherversammlungen stattfinden

            Grundsaumltzlich soll die Schulleitung die SV in ihrer Arbeit unterstuumltzen und darf in ihre Arbeit auch nur dann eingreifen wenn Rechts- oder Verwaltungsvorschrif-ten missachtet werden Andererseits duumlrft ihr euch fuumlr eure SV-Taumltigkeit auch nicht voumlllig beliebig dem Unterricht entziehen

            Alle Mitglieder der Klassensprecherversammlung haben pro Schuljahr Anspruch auf bis zwoumllf Stunden Unterrichtsbefreiung zur Verwendung fuumlr ihre SV-Taumltig-keit Wie viele Stunden ihnen wirklich zur Verfuumlgung gestellt werden liegt im Ermessen des SchulleitersWenn also alle eure Klassensprecherinnen und Klassensprecher noch zwei Stun-den auf diesem bdquoKontordquo uumlbrig haben (dessen Kontingent vom Schulleiter festge-legt wird) koumlnnt ihr die SV-Sitzung problemlos in der 3 und 4 Stunde stattfinden lassen auch wenn eure Schulleitung das nicht gerne sieht Hat eine Klassenspre-cherin oder ein Klassensprecher ihr bzw sein Kontingent aufgebraucht ist sie oder er fortan allerdings auf die explizite Beurlaubung durch die entsprechenden Lehrkraumlfte der betreffenden Stunden oder der Schulleitung angewiesen

            Ihr koumlnnt die Freistellungsstunden auch fuumlr Stunden verwenden in denen Klas-senarbeiten anliegen wenn ihr das mit der entsprechenden Fachlehrkraft abge-sprochen habtFuumlr Klassensprecherversammlungen solltet ihr versuchen die Schulleitung fruumlh-zeitig den Termin fuumlr Klassenarbeiten zu blocken damit moumlglichst viele Klassen-sprecherinnen und Klassensprecher teilnehmen koumlnnen ohne ggf Probleme zu bekommen wenn sie waumlhrend dieser Stunden fehlen

            38

            Kreisschuumllervertretung (KSV)

            Die Kreisschuumllervertretung gibt den einzelnen Schulen die Moumlglichkeit sich auf Kreisebene auszutauschen und gemeinsame Projekte durchzufuumlhren Dies koumln-nen von Podiumsdiskussionen uumlber Weihnachtspostaktionen und Sportturniere bis hin zu gemeinsamen Festen eigentlich alle Aktionen sein die uumlber die Gren-zen einer eigenen Schule hinausgehen Generell sollte sich die KSV mit eventuell vorhandenen Stadtschuumllervertretungen austauschen Jede Schulart hat Anspruch auf eine eigene KSV in gegenseitigem Einverneh-men koumlnnen sich jedoch mehrere Schularten dazu entschlieszligen eine gemeinsa-me KSV zu gruumlndenDiese zusammengelegten KSVen legen dann selbst fest wie viele stimmberech-tigte Mitglieder das Kreisschuumllerparlament pro Schulart hatAuszligerdem koumlnnen Wahlverfahren bestimmen Vielleicht moumlchtet ihr ja beispiels-weise darauf achten dass von allen vertretenen Schularten eine Delegierte oder ein Delegierter Mitglied im Vorstand der KSV ist

            Allgemein gesprochen hat eine KSV von nur einer Schulart den Vorteil dass sie sich besonders intensiv mit speziellen Problemen genau dieser Schulart ausein-andersetzen kann Wenn sich jedoch mehrere Schularten zu einer KSV zusammenschlieszligen dann koumlnnen Aktionen mit Schulen verschiedener Schularten besser geplant und um-gesetzt werden und ihr bildet eine schlagkraumlftigere Stimme da ihr noch mehr Schuumllerinnen und Schuumller vertretet

            Eine KSV haumllt regelmaumlszligig ein Kreisschuumllerparlament ab zu welchem jede Schu-le zwei stimmberechtigte Mitglieder entsenden darf Hier wird auch ein Vor-stand eine Kreisschuumllersprecherin oder ein Kreisschuumllersprecher sowie eine Vertretung gewaumlhlt Wenn ihr als Vertreterinnen oder Vertreter gewaumlhlt wurdet und am Tag des Kreisschuumllerparlaments verhindert seid dann duumlrft ihr euch ver-treten lassen

            Die KSV muss vom Kreis finanziell angemessen unterstuumltzt werden Auszligerdem erhalten die Mitglieder der KSV pro Schuljahr sechs Schulstundenstunden Un-terrichtsbefreiung um ihrer Arbeit fuumlr die KSV nachzugehen Die Kreisschuumller-

            sect

            39

            SchulG 2011 sect 82 (bdquoKreisschuumllervertretungrdquo)

            SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

            SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

            Kontaktdaten der Kreisschulaumlmterhttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltung

            schulaufsichtDownloadSchulamt__blob=publicationFilepdf

            KSV (II)

            sprecherin oder der Kreisschuumllersprecher haben daruumlber hinaus das Recht auf eine Stunde Unterrichtsbefreiung pro WocheKSVen sind vor allem deshalb wichtig weil ihr euch hier uumlber Ideen und Veran-staltungen austauschen koumlnnt und auch erfahrt was an anderen Schulen in der Umgebung gut besser oder eben auch schlechter laumluft

            In vielen Kreisen Schleswig-Holsteins gibt es noch keine oder nur eine sehr in-aktive KSV Eine neue KSV aufzubauen erfordert viel Zeit Energie Motivati-on und Durchhaltevermoumlgen und sollte auch nicht alleine in Angriff genommen werdenWenn du dir aber gemeinsam mit einem schlagkraumlftigen Team vorgenommen hast eine KSV einzurichten dann wende dich am besten vertrauensvoll an das fuumlr deinen Kreis zustaumlndige Schulamt Dort hilft man dir erfahrungsgemaumlszlig gerne weiter und unterstuumltzt dein VorhabenAuszligerdem werden auch die Landesschuumllervertretungen dir weiterhelfen wenn es zum Beispiel darum geht ein Netzwerk aufzubauen eine Satzung zu erstellen oder die Arbeit eines Schuumllerparlamentes kennen zu lernen (Kontaktdaten findet ihr unter wwwschuelervertretungde)

            Uumlbrigens sieht das Schulgesetz auch vor eine Arbeitsgemeinschaft der Schuumller-sprecherinnen und Schuumllersprecher eines Schultraumlgers zu gruumlnden also eine Art bdquoGemeinde-SVrdquo Diese ist aber mit weitaus weniger Rechten ausgestattet und daher kein Ersatz fuumlr eine funktionierende KSV Nuumltzlich kann dieses Gremium aber beispielsweise sein wenn es darum geht sich uumlber Probleme mit Raumlum-lichkeiten oder Ausstattung auszutauschen denn diese muss der Schultraumlger bezahlen

            40

            Landesschuumllervertretung (LSV)

            Jede Schulart hat in Schleswig-Holstein eine eigene Landesschuumllervertretung (LSV) Die LSVen sind im Grunde alle sehr aumlhnlich aufgebaut

            Die Aufgabe der (LSV) ist es die schleswig-holsteinischen Schuumllerinnen und Schuumller zu vertreten und die Schuumllervertretungen in den einzelnen Schulen in ihrer Arbeit zu unterstuumltzen Finanziert wird sie vom Land Schleswig-Holstein und unterstuumltzt sowohl durch eine Landesverbindungslehrkraft als auch durch das fuumlr Bildung zustaumlndige Ministerium

            Die LSV besitzt mehrere GremienDas Landesschuumllerparlament Jede Schule kann zum Landesschuumllerparlament (LSP) eine Delegierte oder einen Delegierten entsenden Dieses bildet das legis-lative Gremium Verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland ist es der Bun-destag Auf LSPs werden also wichtige Themen diskutiert und dann abgestimmt Diese Dinge werden dann vom Landesvorstand umgesetzt

            Der Landesvorstand Der Landesvorstand (LaVo) setzt sich aus bis zu zehn De-legierten zusammen einer Landesschuumllersprecherin oder einem Landesschuuml-lersprecher (LSSpr) und ihren bzw seinen bis zu neun Stellvertreterinnen und Stellvertretern Da jede Schule eine Delegierte oder einen Delegierten bestim-men darf koumlnnen bis zu zehn Schulen im LaVo vertreten sein Der LaVo ist das exekutive Organ verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland also die Bun-desregierung Die oder der LSSpr waumlre die Bundeskanzlerin oder der Bundes-kanzler und die anderen LaVo-Mitglieder waumlren die Minister

            Der Vorstand hat engen Kontakt zum Bildungsministerium den Bildungspoliti-kerinnen und Bildungspolitikern der Landtagsfraktionen Landeselternbeiraumlten Jugendorganisationen und vielen mehr Durch geschicktes Nutzen und Pflegen dieses Netzwerkes versucht er Forderungen die das Landesschuumllerparlament stellt durchzusetzen

            sect

            41

            SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

            SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

            Die Homepage der LSV in Schleswig-Holsteinhttpwwwschuelervertretungde

            LSV (II)

            Auszligerdem ist er Ansprechpartner fuumlr aktuelle politische Fragen und repraumlsen-tiert die Meinung der Schuumllerschaft Auch umgekehrt funktioniert der WegSo helfen wir allen Schuumllerinnen und Schuumllern die uns darum bitten in Rechts-fragen bei Projektideen Umsetzungsschwierigkeiten in Konfliktfaumlllen und bei allen anderen Problemstellungen In den Haumlnden haltet ihr mit dieser Broschuumlre auch ein Projekt der Landesschuuml-lervertretung durchgefuumlhrt von Generationen von Landesvorstaumlnden

            Wie ihr in der Landesschuumllervertretung aktiv werden koumlnnt und warum ihr das unbedingt solltet das steht auf einer Extra-Seite am Ende der Broschuumlre (bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X)

            42

            Legasthenie - Foumlrderung

            Wenn bei dir eine Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRSLegasthenie) festgestellt

            wird dann hast du das Recht auf besondere Foumlrderung Nachteilsausgleich und

            evtl Notenschutz

            Die LRS muss von der Schule anerkannt werden externe Gutachten koumlnnen als

            Referenzen herangezogen werden haben aber keine rechtliche Bedeutung

            Das Recht auf besondere Foumlrderung heiszligt dass du Anspruch auf spezielle Foumlr-

            dermaszlignahmen hast Dazu gehoumlrt zuerst einmal die Erstellung eines individuel-

            len Lernplans Oft gehoumlren auch besondere Lerngruppen dazu in denen du mit

            anderen Betroffenen auszligerhalb des regulaumlren Unterrichts gefoumlrdert wirst Die

            Schule darf die Teilnahme an solchen Veranstaltungen fuumlr verbindlich erklaumlren

            Dann musst du dort mitmachen auch wenn du es nicht moumlchtest

            Nachteilsausgleich heiszligt dass im Unterricht und bei Klassenarbeiten Ausgleichs-

            maszlignahmen wegen der LRS ergriffen werden Der LRS-Erlass schreibt nicht

            vor welche Maszlignahmen dies sind schlaumlgt aber Beispiele vor Am haumlufigsten wird

            die Verlaumlngerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten angewendet Der Zeitzu-

            schlag (meist 15-20 der Arbeitszeit) soll es dir ermoumlglichen Texte zu lesen

            und uumlber Rechtschreibprobleme nachzudenken

            Welche Hilfen zum Einsatz kommen entscheidet die Klassenkonferenz (bdquoKlas-

            senkonferenzldquo auf S 35) Der Beschluss muss schriftlich dokumentiert werden

            Zusaumltzlich gibt es den sog bdquoNotenschutzrdquo Er soll dich von ungerechtfertig-

            ten Nachteilen durch den Rechtschreibteil deiner Schulnoten befreien In al-

            len schriftlichen Arbeiten werden Rechtschreibfehler dann nicht bewertet

            sect

            43

            Erlass zur Foumlrderung von Schuumllerinnen und Schuumllern mit LRS vom 27 6 2008

            httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLegasthenie__

            blob=publicationFilepdf

            Erlaumluterung zu diesem Erlasshttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceFAQFAQ_LRS__

            blob=publicationFilepdf

            Legasthenie - Foumlrderung (II)

            Selbst bei Diktaten zaumlhlt nur dein individueller Leistungsfortschritt nicht die

            eigentliche Fehlerzahl

            Hierbei geht es nur um reine Rechtschreibfehler Aus einer LRS koumlnnen auch

            noch andere Fehler (beispielsweise Lese- oder Grammatikfehler) entstehen die

            nicht unter den Notenschutz fallen

            Notenschutz gibt es houmlchstens bis zum mittleren Schulabschluss Mit dem Errei-

            chen der Oberstufe ist es mit diesen Regelungen vorbei

            Weiterhin wird der Notenschutz ausgesetzt wenn deine Rechtschreibleistungen

            uumlber ein halbes Schuljahr lang bdquoausreichendrdquo oder besser sind Die LRS wird da-

            durch aber nicht aberkannt Anspruch auf Foumlrdermaszlignahmen hast du immer noch

            und der Notenschutz kann wieder eingesetzt werden falls sich deine Leistungen

            verschlechtern

            Wenn du also Probleme mit deiner Rechtschreibung hast dann wende dich an

            deine Deutsch- oder deine Verbindungslehrkraft Dort erfaumlhrst du auch wer an

            deiner Schule fuumlr Legasthenie-Fragen zustaumlndig ist (denn die Schule sollte dafuumlr

            auf jeden Fall jemanden haben)

            sect44

            bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 sect 7 (bdquoZusaumltzliche Vermerkerdquo)

            httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

            Legasthenie - Note im Fach Deutsch

            Nicht wenn Schuumllerinnen oder Schuumller wegen ihrer LRS Notenschutz genieszligen

            Rechtschreibleistungen duumlrfen dann nicht in die Note einflieszligen

            Schau dir hierzu am besten das Kapitel bdquoLegasthenie - Foumlrderungldquo auf S 42

            an

            Falls die Deutschnote aufgrund des Notenschutzes keine Rechtschreibleistungen

            enthaumllt muss aber ein entsprechender Vermerk im Zeugnis angebracht werden

            Er lautet dann in der Regel bdquoDie Rechtschreibleistungen im Fach XY entspra-

            chen nicht den Anforderungen sie sind in der Note nicht enthaltenrdquo

            Ein Schuumller mit Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRS) wird im Fach Deutsch wegen seiner schwachen Rechtschreibung schlechter benotet

            Ist das zulaumlssig

            sect

            45

            Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

            LehrplanLehrplanhtml

            Lehrplaumlne - Inhalt

            Ein Schuumller interessiert sich fuumlr den Inhalt der Lehrplaumlne verschiedener

            Faumlcher

            Wo kann er nachschlagen

            Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen jederzeit die Lehrplaumlne bei den einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrern einsehen denn diese verfuumlgen in den aller-meisten Faumlllen uumlber eine gedruckte Version Alternativ koumlnnen die derzeit guumllti-gen Lehrplaumlne auch online abgerufen werden

            sect46

            SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

            Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

            SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

            Leistungsstand - Auskunft

            Nein denn alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen gemaumlszlig ihrem Alter uumlber ih-ren Leistungsstand unterrichtet werden Der entsprechende Passus im Schulge-setz ist freilich etwas vage formuliert und die genaue Interpretation obliegt den Lehrkraumlften Ein Recht darauf jederzeit eine Prognose uumlber die voraussichtliche Zeugnisnote zu erhalten laumlsst sich hieraus also sicherlich nicht herleiten Zu einer allgemeinen und ehrlichen Einschaumltzung deiner derzeitigen Leistungen im Vergleich mit den Anforderungen des Faches sollte die Lehrkraft aber bereit sein

            In der Oberstufe sind deine Rechte noch etwas deutlicher formuliert Hier hast du Anspruch zweimal pro Halbjahr mit der Lehrkraft uumlber deinen Leistungs-stand zu sprechen davon einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Auf dei-nen Wunsch hin ist das auch im Einzelgespraumlch moumlglich Auch hier gilt aber Auf eine konkrete Prognose der Zeugnisnote musst du unter Umstaumlnden verzichten

            Eine Schuumllerin moumlchte gern wissen wie sie gerade in Erdkunde steht und ob sie sich noch reinhaumlngen muss oder dem Unterricht eher lockerer folgen kannDarf die Lehrerin sich weigern ihr die Fragen zu beantworten

            sect

            47

            SchulG 2011 sect 13 (bdquoLernmittelrdquo)

            SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

            Lernmittel - Wer zahlt die

            Wir muumlssen in Franzoumlsisch Deutsch und Spanisch jeweils eine Lektuumlre und

            in Mathematik einen Taschenrechner anschaffen Das ist mit der Zeit eigentlich

            ziemlich teuer

            Wie viel muss ein Schuumller fuumlr Unterrichtsmaterialien zahlen

            Die Schule kann von euch fuumlr alle Lernmittel die ihr auch auszligerhalb der Schule privat nutzen koumlnnt einen Kostenbeitrag verlangen und wird von diesem Recht in der Regel auch Gebrauch machen Bei Taschenrechnern und Lektuumlren geht man davon aus dass eine private Nutzung in erheblichem Umfang moumlglich ist dement-sprechend ist die Umlage der Anschaffungskosten auf die Schuumllerschaft zulaumlssig

            Nichts bezahlen muumlsst ihr nur fuumlr Schulbuumlcher (das sind Buumlcher die nur im Un-terricht und fuumlr dessen Vor- und Nachbereitung eingesetzt werden koumlnnen) so-wie Gegenstaumlnde die fuumlr den Unterricht verwendet werden und dauerhaft in der Schule verbleiben

            Wenn das Geld zu Hause sehr knapp ist (bdquosozialer Haumlrtefallrdquo) kann euch der Schultraumlger (das ist nicht die Schulleitung sondern in der Regel die Gemeinde oder Stadt) auch uumlber die obigen Ausfuumlhrungen hinaus Lernmittel zur Verfuumlgung stellen

            Wenn es euch endguumlltig zu viel wird seid ihr aber auf keinen Fall nur zum Nichts-tun verdammt Die Schulkonferenz hat das Recht fuumlr diese Zusaumltze Houmlchstbe-traumlge festzulegen die dann verbindlich sind Stoszligt einfach eine entsprechende Diskussion an vielleicht kommt ihr zu einem fuumlr alle Beteiligten akzeptablen Beschluss

            Alles uumlber die Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

            sect48

            SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

            Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften

            Natuumlrlich nicht Die Schule darf Sachverhalte nicht politisch einseitig behandeln sondern ist zur parteipolitischen Neutralitaumlt verpflichtet Die Lehrkraft muss ihre eigene Meinung also im Unterricht der politischen Bildung ihrer Schuumllerinnen und Schuumller unterordnen

            Politische Inhalte muumlssen im Unterricht immer kritisch und kontrovers also nicht einseitig behandelt werden

            Eine Lehrerin lobt in ihrem Unterricht die Ziele einer Partei und vernach-laumlssigt dabei andere politische Gruppierungen Auf den Vorwurf reagiert sie mit der Aussage dass die Meinungsfreiheit ihr das Recht gebeDarf die Lehrerin nur eine einzelne Partei so positiv hervorheben

            sect

            49

            SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

            Nachsitzen

            Ich habe mehrfach die Hausaufgaben nicht gemacht Jetzt will die Lehrerin

            mich nach der Schule nachsitzen lassen

            Darf eine Lehrerin mich nachsitzen lassen

            Daruumlber laumlsst sich tatsaumlchlich streiten Grundsaumltzlich darf deine Lehrkraft dich nachsitzen lassen um schuldhaft versaumlumten (also geschwaumlnzten) Unterricht nachzuholen Sie muss dies aber vorher deinen Eltern ankuumlndigen du kannst also nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden

            Wenn du nicht den Unterricht geschwaumlnzt sondern nur deine Hausaufgaben nicht gemacht hast kannst du in der Tat damit argumentieren dass dies ja nicht unter das bdquoNachholen schuldhaft versaumlumten Unterrichtsrdquo faumlllt Die Lehrkraft hat aber trotzdem das Recht dich die Hausaufgaben nachschreiben zu lassen Dein einzi-ger Vorteil waumlre dann dass du dich dieser Taumltigkeit in den eigenen vier Waumlnden widmen darfst

            Zu einem erzieherischen Gespraumlch oder einer Ermahnung kann die Lehrkraft dich auf jeden Fall laumlnger in der Schule behalten

            sect50

            Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

            Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

            SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruumlche Prozesskostenrdquo)

            Verwaltungsgerichtsordnung sect 80 (bdquoBesondere Verfahren fuumlr Anfechtungs- und Verpflichtungsklagenrdquo)httpdejureorggesetzeVwGO80html

            Notengebung - falsche Bewertung

            Versuche zuerst immer mit deiner Lehrerin oder deinem Lehrer persoumlnlich zu spre-chen Wenn das nicht klappt wende dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft und bitte diese mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer zu sprechen um eine Loumlsung zu finden Wenn die Probleme nicht nur bei dir auftreten dann informiere in jedem Fall die SV diese bekommt Ruumlckmeldungen von allen Klassen und kann dement-sprechend handelnBei der Bemessung der Zeugnisnote sollen die Unterrichtsbeitraumlge (im Wesentlichen deine muumlndliche Mitarbeit und deine Hausaufgaben) ein groumlszligeres Gewicht haben als die Klassenarbeiten und Leistungsnachweise Dies ist in den Lehrplaumlnen der einzelnen Faumlcher festgelegt Ab der Oberstufe ist es sogar per Erlass vorgeschrieben Auszliger der Aussage dass die muumlndliche Leistung mehr zaumlhlen muss als die schriftliche gibt es aber keine Vorgaben Die Lehrkraft ist also nicht verpflichtet beispielsweise im haumlufig genannten 6040-Verhaumlltnis zu bewerten Auch die Fachschaftskonferenz darf bei den Gewichtungsvorgaben mitredenIn der Oberstufe hast du das Recht regelmaumlszligig uumlber deinen Leistungsstand informiert zu werden Das muss mindestens zweimal pro Halbjahr geschehen einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Der Vorgang muss im Klassenbuch dokumentiert wer-den Nutze dieses Recht auf jeden Fall um potenzielle Probleme fruumlh zu erkennen und auszuschaltenWenn die Zeugnisnote fuumlr die Versetzung oder fuumlr deinen Abschluss von Bedeutung ist hast du die Moumlglichkeit einen formalen Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt einzulegen Uumlber diesen Widerspruch entscheidet dann zunaumlchst die Schule (oder ge-nauer Die Schulleitung) Gegen die Entscheidung kann man noch eine offizielle Klage einreichen Die Kosten des Verfahrens traumlgt das Land Mit einem Widerspruch faumlhrst du aber schon sehr schwere Geschuumltze auf uumlberlege also gut ob es sich wirklich lohnt

            Mein Lehrer moumlchte mir im Zeugnis eine Vier geben obwohl ich zwei Drei-en in den Arbeiten und auch recht gute Tests geliefert habeWas muss ich machen wenn ich mich falsch benotet fuumlhle

            sect

            51

            bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 20 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

            httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

            Broschuumlre des Ministeriums fuumlr Bildung und Wissenschafthttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschueren

            BildungAbiturProfiloberstufe__blob=publicationFilepdf

            Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung

            Im Zeugnis nach der 12 Klasse habe ich dreimal weniger als zwei No-

            tenpunkte Vor allem Mathe liegt mir gar nicht

            Wie sieht es mit den Chancen einer Abiturzulassung aus Gibt es eine Moumlglich-

            keit Mathe zu umgehen

            Es ist so dass man in bis zu sieben einbringungspflichtigen Kursen unter fuumlnf Notenpunk-ten bekommen darf Das bedeutet aber nicht dass man mit acht Semesternoten unter fuumlnf Punkten automatisch durchfaumlllt Es sind naumlmlich nicht alle Kurse einbringungspflich-tig So muumlssen zB jeweils alle vier Semesternoten der drei Kernfaumlcher und aller Abitur-pruumlfungsfaumlcher eingebracht werden Die genauen Zahlen zur Einbringungspflicht findet ihr in der unten genannten Broschuumlre des Bildungsministeriums

            Man kann zB 17 Fehlkurse haben und trotzdem das Abitur bestehen man kann aber auch nur 8 Fehlkurse haben und erhaumllt keine Zulassung zu den schriftlichen Abiturpruuml-fungen (nach 122) bzw muumlndlichen Abiturpruumlfungen (nach 131) je nachdem wann die Grenze zu den acht einbringungspflichtigen Fehlkursen uumlberschritten ist Der erste Teil des Abiturergebnisses ergibt sich aus den Semesternoten von denen ins-gesamt 36 eingebracht werden muumlssen Wenn die Bedingungen erfuumlllt sind werden ein-fach die besten erreichten Noten ergaumlnzt In diesem Block koumlnnen maximal 600 Punk-te erreicht werden 200 Punkte aus den Semestern sind fuumlr das Bestehen im Abitur erforderlich

            Im zweiten Block den Abiturpruumlfungen an sich sind maximal 300 Notenpunkte erreich-bar Die Berechnung ist ganz einfach Bei vier Pruumlfungsfaumlchern werden die jeweiligen Pruumlfungsergebnisse verfuumlnffacht und dann addiert bei fuumlnf Pruumlfungsfaumlchern jedes Er-gebnis vervierfacht und dann addiertNicht ganz so einfach ist die Auswahl der Pruumlfungsfaumlcher Jedes Aufgabenfeld (naturwis-senschaftlich gesellschaftswissenschaftlich und sprachlich-literarisch-kuumlnstlerisch) muss einmal vertreten sein Auch hierzu steht Genaueres in der Broschuumlre des Ministeriums

            sect52

            SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

            Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren

            Nein das duumlrfen sie selbstverstaumlndlich nicht Die Lehrer unterliegen einer Auf-sichtspflicht durch die sie verpflichtet sind alle Schuumller zu beaufsichtigen Diese Aufsichtspflicht erschlieszligt sich aus dem gebotenen Schutz von Minderjaumlhrigen und aus der Fuumlrsorge- und Verkehrssicherungspflicht wodurch diese Regel auch fuumlr volljaumlhrige Schuumller gilt

            Wird ein Schuumller vor der Tuumlr stehen gelassen ist diese Aufsicht nicht mehr gege-ben Ein Lehrer darf einen Schuumller auch nicht als Strafe waumlhrend des Unterrichts vor die Tuumlr schicken Auch die Lehrkraft selbst darf die unter seiner Aufsicht stehenden Schuumller nicht alleine lassen es sei denn er gibt einen verbindlichen Arbeitsauftrag

            Bei uns an der Schule schlieszligen einige Lehrer 5 Minuten nach Unterrichts-beginn einfach die Tuumlr ab und lassen Verspaumltete nicht mehr in die Klasse Teil-weise tragen sie dafuumlr sogar Fehlstunden ein

            Duumlrfen sie das

            sect

            53

            bdquoEmpfehlungen zum Sportunterricht bei erhoumlhter Ozonbelastungrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

            SchulrechtSchulgesetzRechtsquellenEmpfehlungSportOzon__blob=publicationFilepdf

            Ozonbelastung und Sportunterricht

            Sie duumlrfte ist aber durch eine Empfehlung des Ministeriums angehalten es lie-ber bleiben zu lassen Bei einer Ozonkonzentration von mehr als 180 microg msup3 sind die Sportlehrkraumlfte aufgefordert sportliche Dauerbelastungen im Freien (womoumlglich gar unter freier Sonne) moumlglichst zu vermeiden Auszligerdem sollen Sportlehrkraumlfte auf die individuellen Empfindlichkeiten einzelner Schuumllerinnen und Schuumller gegenuumlber Ozon Ruumlcksicht nehmen

            Wenn die Ozonkonzentration 360 microg msup3 uumlberschreitet sollte der Sportunter-richt aus Vorsorgegruumlnden sogar ganz eingestellt werden

            Das Radio meldet andauernd dass die Ozonbelastung schon auf uumlber 180

            Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Auszligenluft gestiegen ist Doch deine Sport-

            lehrerin will einen Dauerlauf durch den Park machen

            Darf bei diesem Wetter im Freien Sportunterricht stattfinden

            sect54

            Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

            SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

            SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

            Pausen

            Na klar Pausen sind wichtig Die Pausenzeiten werden durch die Schulkonferenz festgelegt

            Die Laumlnge der Schulstunden ist per Erlass auf 45 Minuten festgelegt Hiervon kann die Schule aus organisatorischen oder paumldagogischen Gruumlnden auch abwei-chen und beispielsweise Unterricht in 90-Minuten-Bloumlcken durchfuumlhren Fairer-weise sollten damit dann aber auch laumlngere Pausen einhergehen

            Schaut euch einfach mal bei anderen Schulen in der Umgebung um und ver-gleicht die Pausenregelungen Wenn ihr dabei feststellt dass es an anderen Schulen wirklich ein groumlszligeres Verhaumlltnis von Pausen- zu Unterrichtszeit gibt dann sprecht eure Schulleitung darauf an oder thematisiert das Problem auf der naumlchsten Schulkonferenz Sie hat das Recht die Pausenordnung zu aumlndern

            Eure Lehrkraumlfte duumlrfen die Stunden auch nicht beliebig uumlberziehen Vergleicht hierzu den Artikel bdquoEnde der Schulstunde - Klingelzeichenldquo auf S 23

            Kann nicht laumlnger Pause sein Wer legt die Pausenzeiten fest

            sect

            55

            SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

            Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien vom 1 Oktober 2008httplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

            phpDownloadID=412

            Lehrplan WiPo fuumlr die Sek IhttplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=44

            Lehrplan WiPo fuumlr die Oberstufehttplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

            phpDownloadID=91

            Praktika

            Die Schuumllerinnen der 9 Klasse moumlchten gern ein Praktikum machen um sich

            auf ihr spaumlteres Berufsleben vorzubereiten

            Welche Moumlglichkeiten haben sie

            Die Zeiten an denen am Gymnasium nur ein Wirtschaftspraktikum in der 12 Klasse verbindlich war sind schon lange vorbei Inzwischen sind auch an den Gymnasien zwei mindestens ein- und moumlglichst zweiwoumlchige Praktika vorge-schrieben Ein Betriebspraktikum in der Sekundarstufe I und ein Wirtschafts-praktikum in der Sekundarstufe II Ersteres findet uumlblicherweise in der 8 oder 9 letzteres in der vorletzten Klassenstufe statt

            Das Praktikum ist an den Wirtschafts-Politik-Unterricht angegliedert Ihr habt also auch ein Recht darauf dass euer Praktikum im Unterricht angemessen vor-bereitet betreut und nachbereitet wird

            Genauere Details zum Ablauf der Praktika regelt uumlbrigens die Schulkonferenz Wenn ihr also mit der Organisation unzufrieden seid ist dies das passende Gre-mium um Veraumlnderungen am gaumlngigen Verfahren zu beschlieszligen

            Mehr zum Sinn und zur angemessenen Hinfuumlhrung auf die verschiedenen Prakti-ka verraten euch die Lehrplaumlne

            sect56

            SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

            SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

            Die Landesschuumllervertretunghttpwwwschuelervertretungde

            Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft

            Wenn du ein Problem mit einer Lehrkraft (oder mit deiner Schulleiterin bzw deinem Schulleiter) hast - oder diese eines mit dir - dann kannst du dir tatkraumlf-tige Unterstuumltzung suchen

            Frag einfach jemanden aus deiner SV ob sie oder er dir hilft dich beraumlt und dich bei den Gespraumlchen unterstuumltzt Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreter haben das Recht dir bei der Wahrnehmung deiner Rechte insbesondere bei Be-schwerden oder bei Ordnungsmaszlignahmen zu unterstuumltzen Sie haben auch haumlu-fig schon Erfahrung bei der Vermittlung zwischen Schuumllerschaft und Lehrkraumlften gesammelt und kennen die dir zustehenden Rechte sehr genau

            Genauso kannst du dich auch an deine Verbindungslehrkraft wenden Rein formal soll diese zwar nur die Schuumllervertretung als Organ unterstuumltzen und nicht dich als Einzelperson in der Praxis nehmen es die in dieses Amt Gewaumlhlten damit aber meist nicht so genau und sind auch gerne bereit mit dir uumlber dein Problem zu reden und Loumlsungen zu suchen

            Auch die Landesschuumllervertretung steht dir mit Rat und Tat zur Seite Sie hat viele Moumlglichkeiten und hilft dir zum Beispiel sollte es um rechtliche Fragen gehen oder eine formelle Beschwerde ohne Nennung deines Namens an das Bil-dungsministerium gesandt werden

            Stress mit deinem Lehrer

            Du bist nicht allein

            sect

            57

            bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

            httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

            Profile

            Wir sind 31 Lernende und wollen gern ein aumlsthetisches Profil belegen Unsere

            Schulleiterin richtet dieses trotz unserer Bitten nicht ein

            Wann darf muss ein Profil eingerichtet werden

            Uumlber die Einrichtung der Profile entscheidet die Schulleitung auf Basis der von der Schulkonferenz beschlossenen Grundsaumltze Jede Schule sollte (im Regelfall) mindestens ein sprachliches und ein naturwissenschaftliches Profil anbieten Was daruumlber hinausgeht ist optional Einen Anspruch auf die Einrichtung eines aumlsthe-tischen Profils habt ihr also nicht

            Die Erstellung eines Profils ist mit viel Arbeit verbunden Es muss uumlber profil-gebende und profilergaumlnzende Faumlcher entschieden werden diese muumlssen ihren Unterricht aufeinander abstimmen und es muumlssen zahllose didaktische Uumlberle-gungen angestellt werden Ein neues Profil laumlsst sich also nicht in ein paar Tagen aus dem Boden stampfen sondern die Profilfestlegung ist in der Regel eine lang-fristige Entscheidung der Schule die auch mit dem Schulprogramm in Einklang stehen sollte

            Auf lange Sicht sind natuumlrlich Aumlnderungen des Profilangebotes moumlglich insbe-sondere wenn uumlber mehrere Jahrgangsgenerationen hinweg ein groszliges Interesse an einem bestimmten Profil besteht

            sect58

            SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

            Rauchen in der Schule

            Gar nicht auch dann nicht wenn du volljaumlhrig bist Gemaumlszlig Schulgesetz darf auf dem gesamten Schulgelaumlnde und bei allen schulischen Veranstaltungen (selbst dann wenn diese auszligerhalb des Schulgelaumlndes stattfinden) nicht geraucht wer-den Ebenso gilt ein Alkoholverbot In beiden Faumlllen beruft sich der Gesetzgeber dabei auf die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule die als Vorbild fuumlr ein Leben ohne Abhaumlngigkeit von Suchtmitteln fungieren soll

            Einzig bei nichtschulischen Veranstaltungen darf der Schultraumlger (das ist die Stadt oder Gemeinde und nicht die Schulleitung) Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot erlassen er muss dies aber nicht tun Innerhalb des eigentlichen Gebaumludes ist das Rauchen in jedem Fall immer verboten

            Ich bin 17 und seit zwei Jahren Raucher Zu Hause darf ich das in der Schule nicht

            Ab wann darf man in der Schule rauchen

            sect

            59

            Erlass bdquoUmsetzung der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 18 April

            2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

            SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUmsetzungRechtschreibung__blob=publicationFilepdf

            Rechtschreibreform

            Eine Schuumllerin ist nicht damit einverstanden dass ihre Klassenarbeit nach

            den Regeln der neuen Rechtschreibung korrigiert wird Sie erklaumlrt dass auch

            einige bekannte Schriftstellerinnen und namhafte Verlage die alte Rechtschrei-

            bung verwenden

            Wie schaut die Lage aus

            Ab dem Beginn des Schuljahres 2008 2009 darf an den Schulen in Schleswig-Holstein nur noch nach den Rechtschreibregeln von 2006 unterrichtet und be-wertet werden Die Schuumllerin liegt also falsch

            sect60

            Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010

            httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

            blob=publicationFilepdf

            Religionsgemeinschaften

            Ja Mitglieder aller Religionsgemeinschaften haben ein Recht darauf zu beson-deren Festen ihrer Glaubensrichtung an Gottesdiensten oder anderen religioumlsen Veranstaltungen teilzunehmen um ihre jeweilige Religion damit auszuuumlben Sie sind dann fuumlr die Veranstaltung vom Unterricht beurlaubt und haben danach un-terrichtsfrei Dies ergibt sich aus dem Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo

            Fuumlr das Christentum bezieht sich diese Regelung laut Erlass insbesondere auf den Reformationstag Fronleichnam und Allerheiligen Fuumlr andere Religionsgemein-schaften ist dies nicht (mehr) festgelegt Erfahrungsgemaumlszlig werden Beurlaubun-gen aber problemlos fuumlr das Opfer- und auch fuumlr das Zuckerfest ausgesprochenSiehe hierzu auch den Artikel bdquoBuszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterrichtldquo auf S 14

            Ein muslimischer Schuumller moumlchte den Feiertag des Opferfestes mit seiner Fa-milie bzw in der Moschee verbringen

            Kann er sich hierfuumlr von der Schule beurlauben lassen

            sect

            61

            SchulG 2011 sect 7 (bdquoReligionsunterricht Bekenntnis- und Weltanschauungsschulenrdquo)

            Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juli 2010

            httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

            blob=publicationFilepdf

            Religionsunterricht - Teilnahme

            Die Eltern einer Schuumllerin moumlchten nicht dass ihre Tochter am Religions-

            unterricht teilnimmt Die Religionslehrerin behauptet aber die Schuumllerin habe

            keine Wahl

            Wer hat Recht

            Die Grundsaumltze deiner Erziehung werden von deinen Eltern entschieden Des-halb koumlnnen sie auch entscheiden ob du am Religionsunterricht teilnimmst oder nicht und dich gegebenenfalls davon abmelden Du erhaumlltst dann auf jeden Fall gleichwertigen Unterricht in einem anderen Fach In Schleswig-Holstein ist dies das Fach Philosophie

            Ab dem 14 Geburtstag steht dir selbst das Recht zu uumlber die Teilnahme am Re-ligionsunterricht zu entscheiden Du darfst dich dann eigenstaumlndig dort abmelden - oder dich sogar eigenstaumlndig wieder anmelden wenn deine Eltern bis dahin anders entschieden haben

            sect62

            SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

            Samstagsschule

            Uumlber die Anzahl der Unterrichtstage entscheidet die Schulkonferenz Wende dich an deine Schuumllervertretung und bitte sie einen entsprechenden Antrag auf der naumlchsten Schulkonferenz zu stellen Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst Wenn ihr also den Schulelternbeirat (das ist quasi die SV der Eltern) mit guter Vorarbeit auf eure Seite bringt habt ihr zwei Drittel der Stimmen und es sollte mit dem freien Samstag klappen

            Alles weitere zur Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

            Ich habe die 6-Tage-Woche satt Am Freitagabend kann ich nicht weggehen weil ich am Samstag wieder Schule habe

            Was mache ich gegen Samstagsschule

            sect

            63

            Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden auf Grund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juni 2011

            httpsdocsgooglecomviewerurl=httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloads

            Witterungsverhaeltnisse__blob=publicationFilepdf

            Website des Bildungsministeriums httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEBildung_nodehtml

            Schneefrei

            Schneeverwehungen Eisregen und glatte Straszligen Was will man mehr im

            Winter Doch auch die Schulbusse fahren nicht mehr und mit dem Fahrrad

            packe ich mich andauernd auf die Schnauze

            Darf ich bei solchem Winterwetter zu Hause bleiben

            Bei extremen Wetterlagen oder schlechten Straszligenverhaumlltnissen kann vom Mi-nisterium fuumlr Bildung Unterrichtsaufall angeordnet werden Davon erfahrt ihr auf der Webseite des Ministeriums im Rundfunk und von eurer Schule Wenn also zB die Straszligen so glatt sind dass keine Busse mehr fahren dann sind die Chancen gut dass die Schule ausfaumlllt

            Wenn es keinen offiziellen Unterrichtsausfall gibt eure Eltern aber aufgrund der Witterungs- und Straszligenlage eine bdquobesondere Gefaumlhrdungrdquo auf eurem Schulweg vermuten dann duumlrfen deine Eltern auch selbst entscheiden ob du zur Schule musst oder nicht Falls sie dich zu Hause behalten zaumlhlt dein Fernbleiben vom Unterricht nicht als unentschuldigtes Fehlen

            sect64

            SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

            Schriftliche Missbilligung

            Deine Klassenkameradin irrt sich Schriftliche Missbilligungen sind eine ganz normale Maszlignahme der Schule bei so genannten bdquoErziehungskonfliktenrdquo Sie koumlnnen in solch einer Situation bedenkenlos ausgesprochen werden Auch wenn du mehrmals zu spaumlt kommst oder regelmaumlszligig deine Hausaufgaben nicht machst kann eine schriftliche Missbilligung erfolgen - genauso wie in zahlreichen ande-ren Situationen Allerdings hat solch eine Missbilligung noch keinerlei ernste Konsequenzen

            Anders sieht es da schon mit einem schriftlichen Verweis aus Dies ist eine offizi-elle Ordnungsmaszlignahme der Schule Sie hat den Rang eines Verwaltungsaktes wird zu den Akten genommen und der Schuumller muss vorher gehoumlrt werden Bevor es zu einem solchen Verweis kommen kann muss es aber schon zu schwerer wie-genden Fehltritten gekommen sein beispielsweise zur Anwendung von Gewalt

            Meine Klassenkameradin treibt es auf die Spitze Sogar ich bin schockiert wenn ich manchmal mitkriege wie sie mit meiner Lehrerin spricht Sie macht aber weiter weil sie denkt dass ihr nichts passieren koumlnne - fuumlr eine Missbilli-gung reiche so etwas nicht

            Wann bekommt man eine schriftliche Missbilligung

            sect

            65

            SchulG 2011 sect 27 (bdquoUntersuchungenrdquo)

            Landesverordnung bdquouumlber die schulaumlrztlichen Aufgabenrdquo vom 16072008

            sect2 bdquoUntersuchungenrdquo httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=SchulC384AufgV+SHamppsml=bsshoprod

            psmlampmax=trueampaiz=true

            Schularzt - Teilnahmepflicht

            Eine Schuumllerin moumlchte sich nicht vom Schularzt untersuchen lassen

            Kann sie dazu gezwungen werden

            Nein zumindest in den allermeisten Faumlllen nicht Es gibt zwei schulaumlrztliche Untersuchungen deren Durchfuumlhrung unausweichlich ist

            bull Alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen sich vor dem Besuch der Grundschule untersuchen lassen

            bull Wenn du dich in der Oberstufe fuumlr ein sportliches Profil entscheidest bist du ebenfalls verpflichtet vorher an einer Untersuchung teilzunehmen

            In allen anderen Faumlllen ist die schulaumlrztliche Untersuchung ein freiwilliges Angebot

            sect66

            Schulaufsicht

            SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

            SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und -lehrerrdquo)

            SchulG 2011 Achter Teil sect125 - sect131

            Kontakt und Aufgaben httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltungschulaufsichtSchulaufsicht_nodehtml

            Achtung Folgende Loumlsungswege sollten nur eingeschlagen werden wenn eine schulinterne Loumlsung mit Hilfe der SV der Verbindungslehrkraft und gegebenen-falls der Landesschuumllervertretung nicht zu finden ist Die Beschwerde bei der Schulaufsicht kann sehr weitreichende Folgen haben

            Bei Beschwerden koumlnnt ihr euch an die Schulaufsicht im Ministerium fuumlr Bildung wenden Dies kann insbesondere von Noumlten sein wenn an eurer Schule Gesetze gebrochen werden es sich um Beschwerden uumlber die Schulleitung handelt oder es um Probleme geht die die Schulleitung nicht zu loumlsen vermag (zB bei hohem Unterrichtsaufall oder Problemen mit dem Schultraumlger) Die Schulaufsichtsbehoumlrde muss auf jeden Fall handeln wenn ihr Erkenntnisse vorliegen Das heiszligt dass ihr darauf achten muumlsst wie ihr Anfragen oder Be-schwerden formuliert denn diese koumlnnen groumlszligere Auswirkungen haben als ihr eigentlich beabsichtigt dies gilt insbesondere fuumlr die betroffene Lehrkraft Au-szligerdem ist es die Pflicht der Schulaufsicht die Arbeit der SV zu unterstuumltzen ihr koumlnnt also Hilfe von ihrer Seite verlangen

            Eine anonymisierte Beschwerde oder Anfrage kann die Landesschuumllervertretung uumlbermitteln Falls ihr zB wissen wollt ob eure Schulleitung eure Rechte in einem Konflikt akzeptiert und gewaumlhrt aber nicht wollt dass sie direkt vom Bildungsministerium angerufen wird falls sie dies versehentlich nicht tut dann wird sich dieser Weg sicher lohnen Unter dem unten aufgefuumlhrten Link findet ihr nicht nur die Kontaktdaten der Schulaufsichtsbeamten fuumlr eure Schulart son-dern auch eine Aufschluumlsselung ihrer Aufgaben

            An wen koumlnnen wir uns wenden wenn an unserer Schule Rechte gebrochen werden oder wir uns beschweren wollen

            sect

            67

            SchulG 2011 sect 64 (bdquoLehrerkonferenzrdquo)

            SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

            Schulbuumlcher - Neuanschaffung

            Uumlber die Anschaffung neuer Schulbuumlcher entscheidet die Lehrerkonferenz Diese kann jedoch nur auf Vorschlag der zustaumlndigen Fachkonferenz handeln

            Da an jeder Fachkonferenzsitzung beratend auch bis zu zwei Schuumllerinnen oder Schuumller teilnehmen duumlrfen hat auch die Schuumllerschaft die Gelegenheit sich zu den neuen Buumlchern zu aumluszligern An einigen Schulen ist es sogar normal dass die Schuumllerinnen und Schuumller in den Fachkonferenzen mit abstimmen duumlrfen dies ist jedoch nicht direkt aus dem Schulgesetz abzuleiten

            Unsere Atlanten enthalten noch die Sowjetunion und die Geschichtsbuumlcher

            kennen den Mauerfall nicht

            Wer entscheidet wann diese Buumlcher endlich ersetzt werden

            Wie koumlnnen wir dabei mitbestimmen

            sect68

            Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung

            SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

            Meine Freunde und ich moumlchten nach der Schule zusammen Fuszligballspielen aber wir finden keinen geeigneten Platz

            Koumlnnen wir die Schulsporthalle nutzen

            Ja ihr koumlnnt dazu an eurer Schule eine Schuumllergruppe aufmachen (in diesem Fall vielleicht ganz pragmatisch die bdquoFuszligball-AGrdquo) und so auch Schulraumlumlich-keiten nutzen Das Ganze muss natuumlrlich im Rahmen der Moumlglichkeiten gesche-hen Gerade bei der Nutzung der Sporthalle muumlsst ihr euch also wahrscheinlich mit vielen anderen Interessenten absprechen und einigenAuch an eine Verantwortungsperson muss gedacht werden Entweder ihr sucht euch eine verantwortliche Lehrerin oder einen Lehrer oder eine Schuumllerin oder ein Schuumller uumlbernimmt die VerantwortungDie Schuumllerin oder der Schuumller muss mindestens 14 Jahre alt sein

            sect

            69

            SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

            SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

            Schuumllergruppen - Zulassung

            Nein Das Argument mit dem bdquoprivaten Interesserdquo ist vollkommen irrelevant denn eigentlich kommt es bei Schuumllergruppen genau darauf an Sie sind im Ge-setz definiert als eine Gruppe von Schuumllerinnen und Schuumllern die ein fachliches sportliches kulturelles konfessionelles oder politisches Ziel verfolgen Die Hand-ballmannschaft geht einem sportlichen Ziel nach darf sich also ohne Probleme zu einer Schuumllergruppe zusammenschlieszligen Ihr muumlsst nur noch eine mindestens 14-jaumlhrige Verantwortungsperson benennen und eure schriftlich zusammenge-fasste Zielsetzung per Brief oder E-Mail an die Schulleitung senden

            Als Schuumllergruppe habt ihr Anspruch auf kostenlose Schulraumlumlichkeiten auszliger-halb der Unterrichtszeit die ihr fuumlr eure Taumltigkeit nutzen koumlnnt Ihr braucht dazu eine Aufsichtsperson (Eltern Lehrkraft oder verantwortungsvolle Schuumllerinnen und Schuumller die dazu autorisiert wurden und mindestens 14 Jahre alt sind) Au-szligerdem duumlrft ihr eure Veranstaltungen am offiziellen Schwarzen Brett der Schu-le ankuumlndigen und eure eigene Schuumllerzeitung herausgeben

            Eure Schuumllergruppe ist zunaumlchst einmal auf Mitglieder eurer Schule beschraumlnkt Wenn ihr Veranstaltungen mit schulexternen Leuten abhaltet dann muss die Schulleitung ihr Einverstaumlndnis dazu geben

            Einige Schuumllerinnen moumlchten an der Schule eine Handballmannschaft gruumln-

            den Dazu moumlchten sie nach dem Unterricht Schulraumlumlichkeiten nutzen und

            Plakate aushaumlngen Die Schulleiterin verbietet das aber weil die Gruppe nur

            ein privates Interesse verfolge

            Hat sie das Recht dazu

            sect70

            Schuumllerstreik

            SchulG 2011 sect 145 (bdquoEinschraumlnkung von Grundrechtenrdquo)

            Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 9

            httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

            Nach einer katastrophalen Klassenarbeit bdquobestreiktrdquo eine Klasse den Unterricht

            Ist es Schuumllern erlaubt zu streiken

            bdquoSchuumllerstreiksrdquo im engeren Sinne gibt es eigentlich nicht Fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller gilt die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht im Rahmen des Schul-verhaumlltnisses fuumlr die meisten von ihnen sogar noch die Schulpflicht Auch auf das Grundgesetz koumlnnt ihr euch nicht berufen denn das Schulgesetz schraumlnkt in sect 145 einige eurer Grundrechte ganz legal ein

            Das Bestreiken des Unterrichts ist also nichts anderes als unentschuldigtes Feh-len oder verweigerte Mitarbeit also unzulaumlssig Auch die Ahndung mit Diszipli-narmaszlignahmen ist (unabhaumlngig von der Anzahl der bdquoStreikendenrdquo) im Rahmen der Verhaumlltnismaumlszligigkeit moumlglichIn ihrem Erlass zur Stellung des Schuumllers in der Schule teilt auch die Kultus-ministerkonferenz diese Ansicht fuumlr mehr Hintergrundinformationen solltet ihr dort nachlesenDie Beschluumlsse der KMK sind aber nicht direkt verbindlich da das Land Schles-wig-Holstein ja alleine fuumlr sein Schulrecht verantwortlich ist

            Nur auf eine Schule oder gar Klasse beschraumlnkt ist ein Schuumllerstreik also nicht nur recht ineffektiv sondern daruumlber hinaus auch kein guter Konfliktloumlsungsstil Auch landes- oder bundesweite Aktionen sind genauso unrechtmaumlszligig - von der medialen Schlagkraft her aber durchaus effektiv -)

            sect

            71

            SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

            Schuumllervertretung - Etat

            Es gibt meist zwei Geldquellen fuumlr SVenDer Schultraumlger (also meistens die Stadt oder die Gemeinde) muss der SV einen gewissen Geldbetrag zur Verfuumlgung stellen Der muss im Haushaltsplan eurer Schule erscheinen fragt einfach bei eurer Schulleitung nachDieser Etat wird pro Haushaltsjahr gefuumlhrt Das heiszligt dass zu jedem Jahres-wechsel im Winter auch neues Geld zur Verfuumlgung stehtDas was ihr dann noch nicht genutzt habt ist wegDie Houmlhe eures Etats ist nicht festgelegt Der Schultraumlger kann also selbst ent-scheiden wie viel Geld ihr bekommt und diesen Betrag im Etat auch jedes Jahr aumlndernWie ihr an euer Geld herankommt ist ganz unterschiedlich eure Schulleitung muss euch aber auch hier beratenEin solcher Etat existiert im Uumlbrigen mit den gleichen Bedingungen auch fuumlr die Kreis- und die Landesschuumllervertretung Nur dass dann eben der Kreis bezie-hungsweise das Bundesland fuumlr den Etat aufkommen

            Der zweite Weg ist das Durchfuumlhren von Veranstaltungen bei dem ihr beispiels-weise Kuchen verkaufen oder auch ein paar Euro Eintritt verlangen koumlnntBeachtet dabei aber die Einschraumlnkungen zum Warenverkauf ihr findet sie in dem Artikel bdquoVerkauf von Warenldquo auf S 93

            Viele Veranstaltungsideen findet ihr in der Broschuumlre bdquoGeistesblitzrdquo die ihr un-ter wwwschuelervertretungde kostenfrei herunterladen koumlnnt

            Die SV einer Schule moumlchte sich einen Briefkasten kaufen um uumlber ihn fuumlr alle

            Mitschuumllerinnen und Mitschuumller erreichbar zu sein

            Woher bekommt die SV das Geld

            sect72

            Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp

            Klassensprecher

            SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

            SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

            Wer vertritt mich in der Schule

            Zunaumlchst einmal natuumlrlich die Schuumllervertretung (SV) Diese besteht aus der Klassensprecherversammlung sowie der Schuumllersprecherin oder dem Schuumller-sprecher (und ggf ihrem oder seinem bdquoTeamrdquo) Naumlheres ist in dem Statut eurer SV nachzulesen (su)

            Zusaumltzlich wird in den Klassen eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher gewaumlhlt die oder der die Klasse in der Klassensprecherversammlung vertritt und auch waumlhrend der Unterrichtszeit uumlber die SV und entsprechende Projekte berichten darfAn vielen Schulen wird je eine Klassensprecherin und ein Klassensprecher pro Klasse gewaumlhlt jedoch ist dies laut Gesetz nicht selbstverstaumlndlich

            Sollte in einem Jahrgang nur in Kursen unterrichtet werden wird vom Jahrgang fuumlr je 15 Schuumllerinnen und Schuumller eine Vertreterin oder ein Vertreter fuumlr die Klassensprecherversammlung gewaumlhlt

            Es kann auch noch eine Sprecherin oder ein Sprecher fuumlr einzelne Kurse gewaumlhlt werden die oder der dann aber auch nur fuumlr den Kurs betreffenden Fragen zu-staumlndig ist

            Ob an deiner Schule die Schuumllersprecherin oder der Schuumllersprecher von allen Schuumllerinnen und Schuumllern oder von der Klassensprecherversammlung gewaumlhlt wird steht im SV-Statut deiner Schule (siehe auch bdquoSchuumllervertretung - Statutldquo auf S 73)

            sect

            73

            SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

            Bekanntmachung bdquoMusterstatut fuumlr Schuumllervertretungenrdquo vom 01042010

            httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreter

            MusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

            Schuumllervertretung - Statut

            Ja eine Schuumllervertretung verfuumlgt uumlber ein Statut Dieses koumlnnt ihr euch aumlhnlich wie eine Vereinssatzung oder eine Verfassung vorstellen

            Das Statut regelt zum Beispiel wer die Schuumllersprecherin oder den Schuumllerspre-cher waumlhlt wie groszlig das SV-Team ist ob es noch Aumlmter (wie die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Klassensprecherversammlung) gibt und viele andere Dinge

            Wenn ihr kein eigenes Statut habt dann ist fuumlr euch neben den Regelungen im Schulgesetz das vom Bildungsministerium entworfene Musterstatut guumlltig Dieses kann eure Klassensprecherversammlung aber veraumlndern und damit von dem Musterstatut des Ministeriums abweichen Das ist im Schulgesetz eindeutig festgelegt Alle eure Regelungen muumlssen dabei aber im Einklang mit den Bestim-mungen im Schulgesetz stehen

            Ihr habt somit die Moumlglichkeit die Form der Demokratie in eurer Schuumllerschaft selbst zu bestimmen

            Ich bin in der SV aktiv und habe gehoumlrt dass wir so was wie eine Satzung

            brauchen

            Stimmt das

            Was ist das wo bekommen wir das her und wofuumlr brauchen wir das

            sect74

            Schuumllerzeitung - Gruumlndung

            SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

            Landespressegesetz vom 31012005 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

            ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

            Ich habe Lust eine witzige Schuumllerzeitung herauszubringenWas muss man bei der Gruumlndung einer Schuumllerzeitung beachten

            Fuumlr das Gruumlnden einer Schuumllerzeitung brauchst du aumluszligerst aktive Mitschuumlle-rinnen oder Mitschuumller mit denen du eine kreative Redaktion gruumlndest Die ge-setzliche Regelung obliegt dem Landespressegesetz und somit unterscheidet ihr euch nicht von einer bdquonormalen Zeitungrdquo auszliger dass sie von Schuumllerinnen und Schuumllern verfasst und in der Schule verteilt wird

            Viel Spaszlig

            sect

            75

            SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

            SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

            Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule

            Schuumllerzeitungen stehen laut Schulgesetz auszligerhalb der Verantwortung der Schule Dies bedeutet dass die Schulleitung keine Moumlglichkeit hat einzugreifen Tut sie dies doch verstoumlszligt sie gegen das Gesetz Die Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen sich in so einem Fall an die Schulaufsicht oder natuumlrlich an die Landesschuumllervertretung wenden

            Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat zwar nicht die Moumlglichkeit die Her-ausgabe der Zeitung zu verbieten allerdings kann er als Hausherr der Schule den Verkauf und die Verteilung auf dem Schulgelaumlnde untersagenJedoch nur wenn der ordnungsgemaumlszlige Schulbetrieb durch die Zeitung gestoumlrt wird oder zB insbesondere Persoumlnlichkeitsrechte beeintraumlchtigt werden

            Es finden sich aber immer Wege die Zeitung zu verbreitenAllerdings solltet ihr euch uumlberlegen was genau in dem Artikel steht Unwahr-heiten und Geruumlchte duumlrfen natuumlrlich nicht verbreitet werden und Persoumlnlich-keitsrechte nicht verletzt werden

            Fairplay ist also von allen Seiten gefragt

            Schuumller haben sich zu einer Redaktion an unserer Schule zusammenge-

            schlossen und geben eine Zeitung heraus in der ein ruumlder Artikel uumlber einen

            Lehrer erscheinen soll Der Schulleiter verbietet die Herausgabe der Zeitung

            Darf er das

            sect76

            Grundgesetz Art 5 httpwwwbundestagdedokumenterechtsgrundlagengrundgesetzindexhtml

            SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

            Landespressegesetz vom 31012005 sect1 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

            ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

            Schuumllerzeitung - Zensur

            NeinFuumlr Schuumllerzeitungen gilt dasselbe wie fuumlr allgemeine ZeitungenIhr genieszligt laut Grundgesetz Artikel 5 uneingeschraumlnkte Pressefreiheit und BerichterstattungsfreiheitEine Zensur der Artikel darf demzufolge auch nicht stattfinden Auch das Pres-serecht garantiert euch freie Meinungsaumluszligerung

            Ich habe einen Artikel in der Schuumllerzeitung geschrieben in dem ich eine Lehrerin massiv angegriffen habe jedoch nicht unsachlich war Der wurde von der betreffenden Lehrerin zensiert

            Darf sie vor der Veroumlffentlichung der Schuumllerzeitung Artikel verbieten oder aumlndern

            sect

            77

            SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

            SchulG 2011 sect 67 (bdquoBeanstandungs- und Eilentscheidungsrechtrdquo)

            SchulG 2011 sect 68 (bdquoVerfahrensgrundsaumltzerdquo)

            Schulkonferenz

            Die Schulkonferenz ist DAS Gremium uumlberhaupt an eurer Schule denn die Schul-konferenz ist das houmlchste beschlussfassende Organ und selbst der Schulleiter muss die Beschluumlsse die dort gefasst werden umsetzen

            Wenn die Schulkonferenz also sagt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller an jedem Tag nach 15 Stunden die Arbeit an den Hausaufgaben abbrechen darf dann muumlssen die Schulleitung und die Lehrkraumlfte dies akzeptieren auch wenn sie gegen diese Entscheidung sind Allerdings gilt das auch umgekehrt fuumlr Eltern und Schuumller (be-achtet bei diesem Beispiel den uumlbernaumlchsten Absatz)

            Die Schulkonferenz besteht zu je 13 aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehr-kraumlfte Eltern und der Schuumllerschaft alle sind somit zunaumlchst gleichberechtigt Von daher ist es wichtig dass jede Schuumllerschaft auch wirklich Schuumllerinnen und Schuuml-ler in die Schulkonferenz entsendet

            Daruumlber hinaus ist es wichtig zu wissen dass die Lehrkraumlfte in der Schulkonfe-renz fuumlr einige Punkte uumlber die die Schulkonferenz beraumlt und abstimmt ein Einspruchsrecht (Veto) besitzen (zB Grundsaumltze fuumlr Hausaufgaben und Klas-senarbeiten) In diesen Faumlllen muss dann nicht nur die Mehrheit der Schulkon-ferenzmitglieder sondern auch die Mehrheit der Lehrkraumlfte in der Schulkon-ferenz einem solchen Antrag zustimmen Welche Bereiche dies betrifft ist im Paragraphen 63 des Schulgesetzes nachzulesen

            Die Schulkonferenz entscheidet uumlber viele wichtige Punkte zB einen Vorschlag zum Schulnamen die Einfuumlhrung einer Ganztagsschule uumlber die Dauer von Klas-senarbeiten im Rahmen ihrer Moumlglichkeiten uumlber die Haus- und Schulordnung und auch uumlber die Tatsache ob samstags Unterricht stattfindet oder nicht Welche Ent-scheidungskompetenzen sie genau hat ist recht ausfuumlhrlich in sect 63 des Schulgeset-zes aufgelistet

            Die Schulkonferenz ist also ein sehr wichtiges Gremium Daher nutzt die Schulkon-ferenz zur Umsetzung eurer Wuumlnsche und Ziele

            sect78

            Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht

            SchulG 2011 sect 132 (bdquoSchulpsychologischer Dienstrdquo)

            Eine Schuumllerin der 8a scheint groszlige seelische Probleme zu haben Die Klas-se weiszlig davon und wendet sich an die Klassenlehrerin die eine Schulpsycholo-gin zu Rate zieht Jene moumlchte das betroffene Maumldchen genauer untersuchen Die Schuumllerin ist mit einer Untersuchung einverstanden will jedoch nicht dass ihre Eltern davon erfahren

            Muss die Schulpsychologin die Eltern unterrichten

            Nein denn vertrauliche Daten duumlrfen nur mit der schriftlichen Zustimmung der oder des Betroffenen uumlbermittelt und nur in nicht automatisierten DateienAkten gespeichert werden

            Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen deshalb offen mit Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen uumlber ihre Probleme sprechen ohne dass die Eltern informiert werden duumlrfen Dies gilt im Uumlbrigen auch bei Schuumllerinnen und Schuumllern die noch nicht volljaumlhrig sind

            sect

            79

            SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungrdquo)

            Bekanntmachung bdquoDer Soziale Tag - Geltende Regelungen fuumlr die Schulen Rahmenbedingungen fuumlr die Teilnahme ab 2012rdquo vom 13 Maumlrz

            2012httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenSozialerTag__

            blob=publicationFilepdf

            Schulsammlungen und Sozialer Tag

            Hier gilt ein ganz klares bdquoJeinrdquoZwar sind laut sect 29 des Schulgesetzes Sammlungen und Warenverkaumlufe grundsaumltzlich verboten jedoch koumlnnen Ausnahmeregelungen getroffen werden Der Erfahrung nach werden diese in einem recht groszligzuumlgigen Rahmen gewaumlhrt

            Uumlber Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes bei Schulveranstaltungen entscheidet die Schulkonferenz Diese Regelung greift dann wenn ihr den Warenverkauf auszligerhalb der Unterrichtszeit organisiert Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes und der Sammlungen kann nur die Schulaufsichtsbehoumlrde also das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft erlassen Eure Lehrkraft oder eure Schulleitung wird euch bei der Bean-tragung dieser Ausnahme sicherlich mit Rat und Tat zur Seite stehen

            Meistens werden diese Sammlungen aber auch ohne eine beantragte Genehmigung un-ter Absegnung der Schulleitung durchgefuumlhrt Probleme sind daraus bisher nicht ent-standen dies ist aber rechtlich nicht ganz korrekt

            Und sollte eine Ausnahme mal nicht erteilt werden Betaumltigt euch in eurer Freizeit Anderen Menschen zu helfen ist das Engagement immer wert

            AnmerkungIn dem besonderen Falle des Vereins bdquoSchuumller Helfen Lebenrdquo welcher der Landes-schuumllervertretung abstammt wird jaumlhrlich zum Sozialen Tag eine Genehmigung des Bil-dungsministeriums ausgestellt dass der Soziale Tag als bdquoUnterricht in anderer Formrdquo gilt Eine weitere Genehmigung zum Engagement zum Sozialen Tag ist deshalb im Sin-ne der Schulsammlungen nicht notwendig

            In einem armen Land der Welt herrscht eine Hungersnot

            Wir wollen helfen

            Duumlrfen wir in der Schule Geld Sachguumlter zu solchen Anlaumlssen sammeln

            sect80

            Lehrplan Biologie httplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=18

            SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

            Sexualkunde

            Nein Die Schule ist zwar laut Schulgesetz lediglich verpflichtet Sexualkunde im Unterricht faumlcheruumlbergreifend zu behandeln In welchen Faumlchern das geschieht bleibt hier aber zunaumlchst offen

            Genauer regeln dies Lehrplaumlne Im Lehrplan des Faches Biologie ist das Thema Sexualkunde explizit enthalten und eure Lehrerin oder euer Lehrer muss sich an diesen Lehrplan halten Sexualkunde muss also im Fach Biologie unterrichtet werden In anderen Faumlchern wird das Thema dann begleitend oder faumlcheruumlber-greifend behandelt

            Der Lehrplan Biologie sieht das Thema Sexualkunde in den Klassenstufen 5-10 (G9) bzw 5-9 (G8) je zweimal vor In welchen Klassenstufen das Thema an wel-cher Schulart vorgesehen ist koumlnnt ihr in dem Lehrplan nachlesen

            Ein Lehrer weigert sich im Biologieunterricht Sexualkunde zuunterrichten Er ist der Meinung das koumlnnten auch andere Fachlehreruumlbernehmen

            Stimmt das

            sect

            81

            SchulG 2011 sect 45 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

            Strafarbeiten - Alle werden bestraft

            Meine Klassenkameradin spielt immer Streiche in der Klasse Meine Leh-

            rerin will von uns wissen wer es ist sonst wuumlrde sie alle bestrafen Ich will sie

            aber nicht verpetzen auch wenn ich ihr Verhalten nicht gut finde

            Darf die Lehrerin alle fuumlr etwas bestrafen das nur eine begangen hat

            Nein eine ganze Klasse darf nicht fuumlr etwas bestraft werden das nur eine Ein-zelperson gemacht hat

            Die Lehrkraft koumlnnte jedoch zu einer paumldagogischen Erziehungsmaszlignahme grei-fen wenn sie der Meinung ist dass dies noumltig sei um eure Loyalitaumlt zu demjeni-gen der die Regeln verletzt hat in Frage zu stellenDiese paumldagogischen Maszlignahmen liegen im Ermessen der Lehrkraft ihr koumlnnt euch aber bei der Schulleitung beschweren sollten sie euch nicht angemessen erscheinen

            Eine Gruppenbestrafung ist in unseren Augen in der Regel nicht angemessen das ist aber wie schon gesagt ErmessenssacheUnterstuumltzung auch in der Diskussion mit Lehrkraumlften und Schulleitungen be-kommt ihr von eurer Schuumllervertretung und auch von der Landesschuumllervertretung

            Ihr solltet aber uumlberlegen ob ihr der betreffenden Mitschuumllerin oder dem betref-fenden Mitschuumller nicht mal ein paar Takte erzaumlhlt damit ihr nicht dauernd in unangenehme Situationen kommt

            sect82

            SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

            SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

            Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen

            Nein stupides Abschreiben ist nicht erlaubt bdquoStrafarbeitenrdquo muumlssen immer so ge-staltet sein dass du erkennst was dein Fehlverhalten war Lehrkraumlfte haben auch das Recht mit dir erzieherische Gespraumlche zu fuumlhren Wenn du geschwaumlnzt hast musst du die versaumlumten Stunden nachholen

            Stoumlrst du den Unterricht mit einem Gegenstand darf dir dieser weggenommen werden

            Sehen die Lehrkraumlfte keine andere Moumlglichkeit dein Verhalten zu aumln-dern oder sehen sie sogar eine Gefahr fuumlr andere Menschen dann kannst du eine muumlndliche oder schriftliche Missbilligung oder sogar einen schriftli-chen Verweis bekommen Auch kannst du von schulischen Veranstaltungen oder - bis zu zwei Wochen - vom Unterricht ausgeschlossen werden und sogar in die Par-allelklasse oder auf eine andere Schule versetzt werden Alles auszliger der Versetzung auf eine andere Schule wird durch die Klassenkonferenz beschlossen Die Bestrafung muss in einem angemessenen Verhaumlltnis zur Tat stehen

            Keine Lehrkraft darf dich schlagen oder dich auf andere Art und Weise verletzen

            Wenn du bestraft wirst hast du immer das Recht dich zu verteidigen und eine Person deines Vertrauens aus der Schule als Unterstuumltzung zu diesem Gespraumlch mitzunehmenAuszligerdem muss dich die Lehrkraft ermahnt haben Wenn der Zweck fuumlr die Bestra-fung aufgrund der vorherigen Ermahnung nicht erreicht werden kann darfst du auch ohne Androhung bestraft werdenWenn du an eine andere Schule uumlberwiesen werden sollst geht das nur mit Entschei-dung des Bildungsministeriums auf Antrag der Schulleitung

            Du hast was angestellt und sollst jetzt 100 Mal bdquoIch soll den Unterricht nicht stoumlrenrdquo aufschreiben

            Musst du das

            sect

            83

            SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

            Strafarbeiten - Beweise

            Die Lehrerin hat meiner Freundin und mir eine Strafarbeit aufgegeben

            weil sie dachte wir haumltten laut uumlber das letzte Fuszligballspiel gesprochen und

            nicht dem Unterricht zugehoumlrt Dabei habe ich sie nur nach einem Fuumlller

            gefragt

            Duumlrfen Lehrkraumlfte ohne handfesten Grund Strafarbeiten schreiben lassen

            Nein Ohne jeden Grund duumlrfen Lehrkraumlfte Schuumllerinnen und Schuumller nicht zu Extraarbeit verdonnernIhr solltet moumlglichst versuchen Unklarheiten sofort zu klaumlren Ein Gespraumlch nach Ende der Stunde kann auch schon hilfreich sein

            Der Grund fuumlr eine Strafarbeit ist jedoch in der Regel nicht eine einzige gefluumls-terte kurze Frage an eine Mitschuumllerin oder einen Mitschuumller Wenn der Grund hier beispielsweise das Stoumlren des Unterrichtes waumlre dann waumlren der Straf-arbeit sicherlich noch andere Ermahnungen vorausgegangen Eine Strafarbeit muss immer angemessen zum Vergehen sein

            sect84

            SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

            SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo der Schuumllervertretungrdquo)

            SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

            Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern

            Nein Eine Schulleiterin oder ein Schulleiter hat die Pflicht bei Problemen zwi-schen Schuumllerinnen oder Schuumllern und Lehrkraumlften oder auch Eltern zu vermit-teln denn sie oder er ist fuumlr die paumldagogische Arbeit an der Schule verantwort-lich und dazu zaumlhlt auch ein angenehmes Unterrichtsklima

            Bei Streitigkeiten kann allerdings auch die Schuumllervertretung (Landesschuumller-vertretung) die Beratungslehrkraft oder die Verbindungslehrkraft helfen

            Es gibt ziemlich heftige Probleme zwischen uns und unserem Lehrer die beide Seiten gerne geloumlst haumltten Der Schulleiter hat es aber nun satt staumlndig zwischen uns vermitteln zu muumlssen Deshalb geht er auf kein Gespraumlch mehr ein

            Darf der Schulleiter ein Gespraumlch mit Schuumllern oder Lehrern verweigern

            sect

            85

            SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

            Taumluschungsversuch

            Waumlhrend einer Mathearbeit schaut eine Schuumllerin auffaumlllig unter ihren

            Tisch Die Lehrerin bemerkt dies und findet das Biobuch mit der richtigen

            Loumlsung Die Arbeit der Schuumllerin wird nicht gewertet Die Schuumllerin bekommt

            eine schriftliche Missbilligung

            Ist das Verhalten der Lehrerin erlaubt

            Ja denn es gibt keine eindeutige Vorgabe mehr wie mit Taumluschungsversuchen bei schriftlichen Leistungsnachweisen umgegangen werden mussSomit liegt dies im Ermessen der Lehrkraft vorausgesetzt es bleibt im erlaubten RahmenAllerdings ist das Ausstellen einer schriftlichen Missbilligung in diesem Fall unuumlblich sofern es sich bei der betreffenden Schuumllerin oder dem betreffenden Schuumller nicht um eine bdquoWiederholungstaumlterinrdquo oder einen bdquoWiederholungstauml-terrdquo handelt

            Denn Eine schriftliche Missbilligung ist rechtlich gesehen eine Maszlignahme die bei Erziehungskonflikten eingesetzt wird also i d R bei Fehlverhalten im Um-gang mit Mitschuumllerinnen und Mitschuumllern Verstoumlszligen gegen die Hausordnung Beschaumldigungen am Gebaumlude oder AumlhnlichemWeit verbreitet ist als Reaktion auf den o g Vorfall hingegen das Benoten der Arbeit mit der Note bdquoUngenuumlgendrdquo (6)

            sect86

            Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

            Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

            SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

            Tests - unangekuumlndigt

            Ja Denn Tests zaumlhlen zum Bereich der muumlndlichen Leistung und in diesem Be-reich gibt es keine Einschraumlnkungen wie oft Leistungen abgefragt werden duumlr-fen und ob diese Abfragen angekuumlndigt sein muumlssen Zu diesem Bereich zaumlhlen naumlmlich auch deine normalen muumlndlichen Aussagen im Unterricht - und dort wird man ja auch nicht vorgewarnt dass man gleich drankommt

            Uumlbrigens Tests duumlrfen nicht mehr Aufgaben enthalten als in 20 Minuten zu bewaumlltigen sind Sollten die unangekuumlndigten Tests also aumlhnlich lang sein wie Klassenarbeiten und oder deutlich mehr als 20 Minuten dauern dann ist dies unzulaumlssig

            Unser Lehrer schreibt mindestens zweimal im Monat unangekuumlndigte Tests bei denen 34 der Klasse bdquounter dem Strichrdquo liegen (5 und schlechter) Wenn er die Tests wenigstens ankuumlndigen wuumlrde koumlnnte man sich ja zumindest vorbereiten

            Darf eine Lehrkraft unangekuumlndigte Tests schreiben

            sect

            87

            SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

            Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV

            Eine Schuumllersprecherin die auch Delegierte der Schule zum Landesschuumller-

            parlament (LSP) ist moumlchte eine Sitzung des LSPs besuchen Ihre Klassenleh-

            rerin verbietet das

            Darf die Lehrerin das Wie kann sich die Schuumllerin dagegen wehren

            Nein denn Mitglieder der Schuumllervertretungen (SVen) der Kreisschuumller-vertretungen (KSVen) und Landesschuumllervertretung (LSV) erhalten durch das Schulgesetz fuumlr ihre Taumltigkeit Unterrichtsbefreiung

            Ein SV-Mitglied (also u a alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher) hat ein Recht auf Unterrichtsbefreiung von bis zu zwoumllf Unterrichtsstunden im Schuljahr

            Ist sie oder er in der KSV erhaumllt sie oder er bis zu weiteren sechs Befrei-ungsstunden um ihre oder seine Arbeit auszufuumlhren Analog dazu verhaumllt sich die Mitgliedschaft in der LSV diese bringt noch einmal bis zu zwoumllf Stunden Unterrichtserleichterung

            Die Kreisschuumllersprecherin oder der Kreisschuumllersprecher -sofern in deinem Kreis vorhanden- darf sich zusaumltzlich bis zu eine Unterrichtsstunde pro Woche vom Unterricht befreien lassen Die Landesschuumllersprecherin oder der Landes-schuumllersprecher sogar bis zu zwei Stunden pro Woche Diese Stunden koumlnnen auch jeweils aneinandergehaumlngt werden also zum Beispiel ein achtstuumlndiger Schultag im Monat

            Allerdings hat diese eigentlich sehr freundliche Regelung einen kleinen Haken Die Anspruumlche bestehen nur auf max die angegebene Stundenzahl Die konkrete Zahl legt die Schulleitung fest dieses Kontingent das ihr erfragen koumlnnt duumlrft ihr dann aber voll ausschoumlpfen

            sect88

            Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

            httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

            Unterricht selbst gestalten

            Ein formales Recht an der Festlegung der Unterrichtsinhalte aktiv mitzuarbei-ten gibt es im schleswig-holsteinischen Schulrecht nicht Schon aus den Bildungs-zielen der Schule laumlsst sich aber herleiten dass eure Erziehung zu muumlndigen und selbststaumlndigen Buumlrgerinnen und Buumlrgern auch das kritische Auseinandersetzen mit den Inhalten des Unterrichts miteinbeziehen

            Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist der Ansicht dass ihr eurer persoumlnlichen Reife eurem Kenntnisstand und eurem Alter entsprechend Gelegenheit erhalten sollt euch an der Auswahl des Lehrstoffs der Bildung von Schwerpunkten und der Festlegung der Reihenfolge zu beteiligen Auch zur Unterrichtsform koumlnnt ihr Vorschlaumlge machen

            Falls eure Vorschlaumlge nicht beruumlcksichtigt werden koumlnnen sollte die Lehrkraft zumindest die Gruumlnde hierfuumlr nennen koumlnnen

            Der KMK-Beschluss ist rechtlich nicht verbindlich aber eine gute Diskussions-grundlage ist er allemal

            Ein Schuumller moumlchte sich aktiv an der Unterrichtsplanung beteiligen Er macht konkrete Vorschlaumlge zum aktuellen Thema Sein Lehrer ist aber dagegen und weigert sich sogar zu erklaumlren warum

            Darf der Lehrer das

            sect

            89

            Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

            SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

            Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts

            Wir sind alle total verzweifelt Wir quaumllen uns durch den Matheunterricht

            weil wir absolut nichts mehr verstehen Trotzdem muumlssen wir planmaumlszligig die

            Arbeiten schreiben

            Kann eine Lehrerin Arbeiten schreiben lassen wenn keiner den Stoff verstan-

            den hat

            Prinzipiell ja aber es waumlre doch ratsam ein klaumlrendes Gespraumlch mit der Lehr-kraft zu fuumlhren und um Aufschub zu bitten

            Fuumlr die Oberstufe gilt Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss eine Klassen-arbeit genehmigen wenn mindestens ein Drittel der abgegebenen Arbeiten mit weniger als vier Punkten bewertet wurde

            In diesem Fall muss die Schulleiterin oder der Schulleiter zuvor die Meinung der entsprechenden Fachlehrkraft und der Klassensprecherin oder des Klassenspre-chers einholen

            Sollte sich die Situation nicht verbessern und es wiederholt zu derartigen Prob-lemen kommen sprecht unbedingt noch einmal mit der Lehrkraft oder lasst euch wenn auch dies nichts nuumltzt von eurer SV vertreten Dabei kann es hilfreich sein wenn ihr auch eure Eltern um Unterstuumltzung bittet und somit zB Hilfe durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Klassenelternbeirats erhaltet

            sect90

            Erlass bdquoUnterricht am letzten und ersten Schultag vor und nach den Ferienrdquo vom 23 Juni 1999

            httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUnterrichtLetzErstSchultag__

            blob=publicationFilepdf

            Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende

            Die Entscheidung uumlber die Unterrichtsdauer an diesen Tagen liegt allein in der Verantwortung der SchulenEs gibt dazu keine Vorgaben vom Ministerium mehrOftmals beschlieszligen die jeweiligen Schulkonferenzen jedoch Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsdauer an den entsprechenden Tagen um eine Einheitlichkeit zwi-schen den Schuljahren zu erreichenFrag einfach in deiner Schule nach

            Wenn du einen diesbezuumlglichen Antrag an die Schulkonferenz stellen willst dann hilft dir vielleicht der Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77 weiter

            Die Sommerferien nahen Am letzten Schultag soll noch kompletter Unter-richt gemacht werden Wir sollen noch in der 6 Stunde Unterricht haben und dann erst unser Zeugnis bekommen

            Wie ist die Sachlage

            sect

            91

            SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

            SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

            SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

            Veranstaltungen organisieren

            Eine Schulleiterin verbietet der SV einen Basar innerhalb der Schule

            durchzufuumlhren

            Darf die Schulleiterin das

            Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat in der Schule das Hausrecht dh sie oder er kann bestimmen was in der Schule gemacht wird (sofern das Gesetz oder sonstige Rechts- und Verwaltungsvorschriften keine klare Regelung vorsehen)

            Jedoch hat die SV die Moumlglichkeit sich an die Schulkonferenz zu wenden Wenn die Schulkonferenz dem Antrag der SV stattgibt ist die Schulleiterin oder der Schulleiter dazu verpflichtet den Beschluss umzusetzen

            Im Allgemeinen duumlrfen Waren jeglicher Art waumlhrend Schulveranstaltungen -und eine solche wollt ihr organisieren- nicht verkauft werden Uumlber Ausnahmen ent-scheidet die Schulkonferenz jedoch sehen die Eltern und Lehrkraumlfte hier meist keinen EinwandDie Entscheidung der Schulkonferenz kann ohne Mehrheit der Lehrkraumlfte ge-troffen werden (vgl sect63 Schulgesetz)Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

            sect92

            SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

            SchulG 2011 sect 62 (bdquoZusammensetzung der Schulkonferenzrdquo)

            Verbindungslehrkraumlfte

            Die Verbindungslehrkraft wird von den Schuumllerinnen und Schuumllern zu Beginn des Schuljahres fuumlr zwei Jahre gewaumlhlt und bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt

            Die Verbindungslehrkraumlfte sind nach dem Schulgesetz dazu aufgefordert an SV-Sitzungen teilzunehmen um die SV-Meinung zu kennen sie zu unterstuumltzen und im Konfliktfall zwischen der SV und der Schulleitung zu vermittelnDie Verbindungslehrerin und oder der Verbindungslehrer sollen die SV-Interes-sen gegenuumlber der Schulleitung und der Lehrerschaft vertreten Sie oder er hat dabei eine beratende Funktion

            Die Verbindungslehrkraft dient jeder einzelnen Schuumllerin und jedem einzelnen Schuumller als Ansprechperson bei Problemen Mit der neuen Schulkonferenzrege-lung ist sie (automatisch) Mitglied der Schulkonferenz mit Rede- und Antrags-recht (ohne Stimmrecht)

            Welche Funktionen und Aufgaben hat eine Verbindungslehrkraft

            sect

            93

            SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

            Verkauf von Waren

            Die SV einer Schule moumlchte in den Pausen Schokoladenriegel und Cola verkau-

            fen um die SV-Kasse aufzubessern

            Darf sie das

            Es gab fruumlher einmal tatsaumlchlich einen Erlass der es verbot in der Schule Suumlszlig-waren aller Art oder Getraumlnke mit einem hohen Gehalt an Suumlszligungsmitteln zu verkaufen Der ist aber schon seit 2003 auszliger Kraft gesetzt - wer also noch etwas anderes behauptet der hat geschlafen

            Grundsaumltzlich ist der Verkauf von Waren in der Schule und auf Schulveranstal-tungen allerdings verboten Wenn es im schulischen Interesse ist dann kann die Schulkonferenz gluumlcklicherweise Ausnahmen zulassen Beantragt also in diesem Gremium einfach fuumlr die SV einen entsprechenden Beschluss zu fassen und eu-rem Vorhaben steht nichts mehr im Wege

            sect94

            SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungenrdquo)

            SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

            Verlassen des Schulgelaumlndes

            Das Problem ist dass Freistunden meist innerhalb der Schulzeit liegen Das be-deutet dass du uumlber die Schule (genauer die Landesunfallkasse) versichert bist Verlaumlsst du das Schulgelaumlnde allerdings verlierst du diesen VersicherungsschutzWenn dir also etwas passiert kann die Schule dafuumlr nicht haften Deshalb hat die Schule gegenuumlber Minderjaumlhrigen eine Aufsichtspflicht Mit Eintritt in die Ober-stufe darfst Du das Schulgelaumlnde verlassen da du die Schule freiwillig besuchst Dann ist es auch egal ob du noch minderjaumlhrig bist

            Andere Regelungen kann die Schulkonferenz treffen So gibt es die Moumlglichkeit dass die Eltern minderjaumlhriger Schuumllerinnen und Schuumller schriftlich bestaumltigen dass ihnen bewusst ist dass die Aufsichtspflicht der Lehrkraumlfte an der Schulgren-ze endet und Schuumllerinnen und Schuumller bei solcherlei bdquoAusfluumlgenrdquo dadurch nicht mehr uumlber die Unfallkasse des Landes sondern nur noch privat versichert sind

            Dieses Recht muss die Schulkonferenz aber erst einraumlumen es sollte in der Schulordnung festgehalten werden

            Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

            Neulich haben Freunde und ich Aumlrger bekommen weil wir in der Freistunde zum Baumlcker gegangen sind um uns etwas zum Essen zu kaufen Die Baumlckerei liegt aber nur auf der anderen Straszligenseite die allerdings nicht mehr zum Schulgelaumlnde gehoumlrt

            Darf man in Freistunden das Schulgelaumlnde verlassen

            sect

            95

            Erlass bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom 19 Mai 2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

            SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

            Leitfaden zum Nachschlagen bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom Maumlrz 2008

            httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschuerenBildungLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

            Wandertage - Anzahl

            Seit zwei Jahren haben wir keinen Wandertag mehr gemacht dabei wuumlr-

            den wir uns so gern das neue Museum fuumlr Technik ansehen Unsere Lehrerin ist

            aber der Meinung dass wir noch eine ganze Menge lernen muumlssen und deshalb

            keine Zeit dafuumlr bleibt

            Haben wir ein Recht auf Wandertage

            Nein Ein Recht auf Wandertage hat keine Schuumllerin und kein Schuumller aller-dings sollten fruumlher pro Schuljahr jaumlhrlich fuumlnf Wandertage durchgefuumlhrt wer-den wenn sie im Zusammenhang mit dem Unterrichtsthema stehen Diese Rege-lung ist zwar aufgehoben aber verweisen kann man in Debatten mit Lehrkraumlften darauf Als sinnvoll erachtet der jetzt guumlltige Erlass das Lernen am anderen Ort in jedem Fall auch

            Der Besuch eines technischen Museums ist zB sinnvoll wenn man sich in Physik mit dem Aufbau eines Motors beschaumlftigt

            Wandertage sind aber keine touristischen Reisen Urlaub auf Mallorca ist also nicht drin

            Also uumlberzeugt eure Lehrkraft dass Unterricht auszligerhalb der Schule lustig und sinnvoll sein kann

            sect96

            SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

            Werbung Sponsoring und Schenkungen

            Generell hat der Schultraumlger dafuumlr zu sorgen dass der Schule noumltige Dinge wie ein DVD-Player zur Verfuumlgung stehen Allerdings ist es zulaumlssig wenn Firmen oder auch Eltern der Schule Anschaffungen spenden damit die Schuumllerinnen und Schuumller die Moumlglichkeit haben zB einen Lehrfilm in Biologie zu sehen (Schenkung)

            Dabei darf auch der Name der Firma oder der Eltern veroumlffentlicht werden wenn diese etwas spenden Dieser Werbeeffekt durch die Schule muss aber deut-lich hinter den schulischen Nutzen zuruumlcktreten Auszligerdem muss das Ganze mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sein so duumlrfen bei-spielsweise Parteien nicht genannt werden

            Wir brauchen einen DVD-Player da unser alter kaputt ist und wir keine Bio-Lehrfilme sehen koumlnnen Der Schulleiter sagt dafuumlr gaumlbe es kein Geld Schuumller haben im Geschaumlft gefragt ob sie der Schule einen schenken Der Schulleiter sagt dies sei nicht erlaubt

            Stimmt das

            sect

            97

            SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruchrdquo)

            Widerspruch gegen Noten

            Eine Schuumllerin hat im Zeugnis eine 5 in Englisch bekommen bezweifelt aber

            dass die Lehrerin sie richtig benotet hat weil die letzten zwei Arbeiten eine 3

            waren und sie muumlndlich auch nicht so schlecht ist

            Was kann sie machen

            Zunaumlchst einmal bietet sich immer an mit der betreffenden Lehrkraft daruumlber zu sprechen wie die Note zustande gekommen ist Wenn dies allerdings nicht hilft dann kann sich jede Schuumllerin und jeder Schuumller bei der Schulleitung beschweren

            Wenn die 5 aber zu einer Nichtversetzung fuumlhrt oder Auswirkungen auf den an-gestrebten Schulabschluss hat kann formeller Widerspruch eingelegt werden uumlber den die Schule entscheidet

            Dazu solltest du dich zunaumlchst an deine Schulleitung wenden Am besten erfolgt dies schriftlich Wenn der Widerspruch abgelehnt wird kannst du dann eine Kla-ge bei dem zustaumlndigen Gericht einlegen Die Kosten fuumlr das Verfahren traumlgt das Land

            sect98

            SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

            Zeugnis - Ausgabeverweigerung

            Nein denn unabhaumlngig von anderweitigen Verpflichtungen gegenuumlber der Schule haben Schuumllerinnen und Schuumller am Ende des Schuljahres in jedem Fall immer Anspruch auf ein Zeugnis

            Ein Schuumller hat am Ende des Schuljahres die Schulbuumlcher nicht abgegeben Der Klassenlehrer haumlndigt ihm daraufhin kein Zeugnis aus und sagt das koumlnne er sich abholen wenn er seine Schulbuumlcher zuruumlckgegeben haumltte

            Ist das rechtens

            sect

            99

            SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

            bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

            ry=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

            Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung

            In einem Zeugnis taucht ploumltzlich der Kommentar des Schulleiters auf der den

            Leistungsabfall der Schuumllerin kritisiert

            Kann das sein

            Grundsaumltzlich obliegt die Bewertung der Leistungen der Schuumllerinnen und Schuuml-ler der Beurteilung durch die Lehrkraumlfte Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Ausuumlbung ihrer bzw seiner paumldagogischen Verantwortung korrigierend eingreifen

            sect100

            Hierfuumlr gibt es leider keine entsprechenden Rechte Logisch ist jedoch dass du puumlnktlich beim Schulbus warst und damit deine Puumlnktlichkeit

            eingehalten hast

            Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen

            Nein Es ist eindeutig entschuldigtes Fehlen Wenn es beweisbar ist dass der Schulbus fuumlr deine Verspaumltung verantwortlich ist dann kannst du ja nichts dafuumlr

            Glaubt dir deine Lehrerin oder dein Lehrer nicht empfiehl ihr oder ihm doch sich beim Busunternehmen zu erkundigen

            Wenn du jedoch den Bus verpasst hast der puumlnktlich fuhr dann bist du unent-schuldigt fehlend

            Mein Schulbus ist wegen eisglatter Straszligen neulich eine halbe Stunde zu spaumlt in der Schule angekommen Deshalb kam ich zu spaumlt zum Unterricht und wurde dafuumlr eingetragen weil mein Lehrer mir nicht geglaubt hatDarf ich als unentschuldigt eingetragen werden wenn mein Schulbus Verspauml-tung hat

            sect

            101FUN FACT

            Dass die Muumlhlen der Buumlrokratie langsam mah-len ist fuumlr erfahrene LSV-Mitglieder schon laumlngst

            keine Neuigkeit mehr Dass sich das Schulrecht aber tatsaumlchlich so langsam an die Realitaumlt anpasst haumltten auch wir

            nicht gedacht

            -- ZITAT --

            Erlass des Ministeriums fuumlr Bildung und Kultur vom 3 Juni 2010 - III 321

            Der Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinldquo vom 21 Februar 1995 (NBl MFWKMFBWS Schl-H S 200) wird wie folgt

            geaumlndert

            []

            b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Worte bdquonach Artikel 21 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reichldquo ersetzt durch

            die Worte bdquonach Artikel 5 Abs 5 des Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhlldquo

            -- ZITAT ENDE --

            II

            Index

            AAbitur 2 51

            Siehe auch SchulabschlussAbschluss

            Siehe SchulabschlussAbwahl von Personen 3 4AG

            Siehe ArbeitsgemeinschaftAkte

            Siehe SchuumllerakteAlkohol 58Allerheiligen 14Arbeit

            Siehe KlassenarbeitArbeitsgemeinschaft 39 68 69Arzt

            Siehe Schularzt Siehe auch Schulpsychologischer Dienst

            Attest 26Aufsicht 9 52Ausflug

            Siehe SchulausflugAuskunft 16Ausschluss 35 52 82Aussperren

            Siehe Ausschluss

            BBaseball-Caps 10Befreiung

            Siehe Freistellung vom UnterrichtBeratungslehrer 84Berichterstattungsfreiheit

            Siehe PressefreiheitBeschwerde 11 56Bestrafung

            Siehe StrafarbeitBetriebserkundung 35Betriebspraktikum

            Siehe PraktikumBetrug

            Siehe TaumluschungsversuchBildungsministerium 56 79 82Bus

            Siehe SchulbusBuszlig- und Bettag 14

            CCaps

            Siehe Baseball-Caps

            DDatenschutz 15 16 17 18 19 78Delegierte

            Siehe entsprechende Konferenz-bezeichnung

            Disziplinarmaszlignahme

            Siehe OrdnungsmaszlignahmeDuzen 20

            EEinfluss 48Einspruchsrecht 77Eltern

            Aufsicht 69 94Datenschutz 16 78Hitze- und Schneefrei 63Nachsitzen 49Religionsunterricht 61

            IIISchulbus 13Schwaumlnzen 25Streitigkeiten 84

            Erziehungskonflikt 64 85Erziehungsmaszlignahme 81

            FFachkonferenz 24 50 67Fachtag 35Fehlen

            Siehe FernbleibenFehlkurse 51Feier 32Feiertag 14Fernbleiben 7 25 26 49 63 70 100Freistellung vom Unterricht 12 87

            Fehlstunden 26Klassensprecher 37Religioumlser Grund 14Schuumllervertreter 37 38

            Freistunde 94Fremdenfeindlichkeit 28Fronleichnam 14Fuumlrsorgepflicht 30

            GGanztagsschule 77Gefaumlhrdung 63Gemeinde 47Gewalt 64 82Glauben

            Siehe Religion

            HHausaufgaben 29 35 49 64 77Hausordnung 77 85Hitzefrei 30

            IInformationspflicht 31 32

            Intoleranz 28

            KKaugummi 33Klassenarbeit 46 50 59 70

            Siehe auch TaumluschungsversuchAnzahl pro Schuljahr 5Anzahl pro Tag 8Entscheidungsfreiheit der Schule 77Genehmigung bei schlechtem Ergeb-nis 89Inhalt 6Koordination 35Legasthenie 42Nachschreiben 7Note 50Versaumlumen 25

            Klassenarbeiten 35 77 85Klassenbuch 6 15 33Klassenelternbeirat 35 89Klassengroumlszlige 34Klassenkonferenz 35 42 82Klassensprecher 4 36 37 72 89Klassensprecherkonferenz

            Siehe KlassensprecherversammlungKlassensprecherversammlung 37 72Klassenteiler 34Klausur

            Siehe KlassenarbeitKlingelzeichen 23 54Konflikt 56Konfliktlotsen

            Siehe StreitschlichterKopfbedeckung 10Kostenbeitrag

            Siehe Kosten der LernmittelKosten der Lernmittel 47Kreisschulamt 39Kreisschuumllersprecher 38 87

            IV

            Kreisschuumllervertretung 38 87Kriegspropaganda 28Kritik

            Siehe BeschwerdeKSV

            Siehe KreisschuumllervertretungKultusministerkonferenz 88

            LLandespressegesetz 74Landesschuumllerparlament 21 40Landesschuumllersprecher 87Landesschuumllervertretung 11 21 32 40

            56 79 81 84Laumluten 23Legasthenie 42 44Lehrerkonferenz 67Lehrkraft

            Abwahl 3Lehrmittel

            Siehe LernmittelLehrplan 24 29 31 55 80

            Inhalt 45 80Klassenarbeiten 5 6Praktika 55

            Leistungen

            Siehe NoteLeistungsnachweis

            Klassenarbeit Siehe KlassenarbeitTest (Teil der muumlndlichen Leistung) Siehe Test

            Leistungsstand 46 50

            Siehe auch NoteLektuumlre 47Lernen am anderen Ort 95Lernmittel 47Lernplan 35 42Lernverhalten 35

            Lese-Rechtschreib-Schwaumlche

            Siehe LegasthenieLRS

            Siehe LegasthenieLSV

            Siehe Landesschuumllervertretung

            MMama

            Siehe ElternMeinungsaumluszligerung 76Meinungsfreiheit 48Missbilligung 64 82 85

            Siehe auch VerweisMusterstatut 4

            Siehe StatutMutter

            Siehe ElternMuumltzen 10

            NNachsitzen 49Nachteilsausgleich 42Neutralitaumlt 48Note 8 16 18 22 44 50 85 97

            Siehe auch Abitur Siehe auch Leistungsstand

            Siehe auch ZeugnisNotenschutz 43 44

            OOAPVO

            Siehe Oberstufen- und Abiturpruuml-fungsverordnung

            Oberstufe 51

            Siehe auch Oberstufen- und Abitur-pruumlfungsverordnung

            Oberstufen- und Abiturpruumlfungsverord-

            nung 2

            VOpferfest 60Ordnungsmaszlignahme 52 64 70Ozon 53

            PPapa

            Siehe ElternPartei 48

            parteipolitische Neutralitaumlt 48Parteiwerbung 96

            Pause 23 54Pausen 54Persoumlnlichkeitsrechte 75Philosophie 61politische Gruppierung 48Praktikum 35 55Praxistag 35Pressefreiheit 76Presserecht 76Probleme 56 78Profil 34 57Pruumlfung

            5 Abiturpruumlfungsfach 2P5 2

            RRassismus

            Siehe FremdenfeindlichkeitRauchen 58Rechtschreibreform 59Rechtsfragen 41Reformationstag 14Religion 60 61 64

            SSammlungen 79Samstagsschule 62 77Satzung 73Schenkungen 96

            Schulabschluss 24 50Schulakte

            Siehe SchuumllerakteSchularzt 65Schulaufsicht 75Schulaufsichtsbehoumlrde 79Schulausfall

            Siehe UnterrichtsausfallSchulausflug 35Schulbuumlcher 47 67Schulbus

            Notwendigkeit 13Verspaumltung 100

            Schulelternbeirat 62Schuumllerakte 16 33 78Schuumllergruppen

            Siehe ArbeitsgemeinschaftSchuumller Helfen Leben 79Schuumllerparlament

            Siehe KlassensprecherversammlungSchuumllersprecher 72 73Schuumllerstreik

            Siehe StreikSchuumllervertreter 24Schuumllervertretung 40 56 73 84 87 89Schuumllerzeitung 74 75 76

            Zensur 76Schulfeier 32Schulfete

            Siehe SchulfeierSchulgelaumlnde 94Schulkonferenz 23 29 47 54 55 57

            62 77 79 82 90 91 92 93 94Schulleiter 3 30 32 36 37 47 50 54

            56 57 58 69 75 77 79 81 89 91

            92 96 97 99Schulleitung

            VI

            Siehe SchulleiterSchulname 77Schulordnung 77 94Schulpflicht 25Schulprogramm 29 57Schulpsychologischer Dienst 78Schultraumlger 47 58 96Schulveranstaltung 25 32Schulverhaumlltnis 70Schulweg 13 63Schummeln

            Siehe TaumluschungsversuchSchwaumlnzen

            Siehe FernbleibenSchweigepflicht 78Sexualkunde 80Siezen 20sozialer Haumlrtefall 47Sozialer Tag 79Sozialverhalten 35Speicherung von Daten

            Siehe DatenschutzSponsoring 96Sportunterricht 53SSV

            Siehe StadtschuumllervertretungStadt 47Stadtschuumllervertretung

            Siehe KreisschuumllervertretungStatut 4 72 73Strafarbeit 81 82 83Streik 70Streitschlichter 84Stundenende 23Suchtmittel 58SV 4 32 37 39 56 72 73 87 89 91

            92 93

            Statut 4

            TTaschenrechner 47Taumluschungsversuch 85Tests 86

            Anzahl pro Schuljahr 86Anzahl pro Tag 8Note 50

            UUnterricht in anderer Form 79Unterrichtsausfall 63

            Aufsicht 9Hitzefrei 63Schneefrei 9

            Unterrichtsausschluss

            Siehe AusschlussUnterrichtsbefreiung

            Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsformen 27Unterrichtsfreistellung

            Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsgestaltung 29 88Unterrichtsinhalte 88 89Unterrichtsplanung 31 88Unterrichtsthemen 29Unterstuumltzung 56Unterstuumltzung der SV 32Untersuchung

            aumlrztliche 65

            VVater

            Siehe ElternVeranstaltungen 39 91Verbindungslehrer 40 43 50 56 84Verfahrensfehler 35Verkauf 75 79 91 93Verlassen des Schulgelaumlndes 94

            VIIVersetzung 35 50 97Versetzungskonferenz 35Vertrauenslehrer 50Verwaltungsakt 50 64Verweis 35 64 82

            Siehe auch MissbilligungVeto

            Siehe Einspruchsrecht

            WWandertag 95

            Siehe auch SchulausflugWarenverkauf 93Werbung 96Wetter 63

            Widerspruch 50 97Wirtschaftspraktikum

            Siehe PraktikumWitterung 63

            ZZensur der Schuumllerzeitung 76Zeugnis 35 44 46 97 98 99Zeugniskonferenz 35Zuckerfest 60Zuspaumltkommen 100Zwang zur Teilnahme am Unterricht

            Siehe Schulpflicht

            VIII

            Notizen

            IXNotizen

            X

            Uumlber die Landesschuumllervertretung

            Uumlber die Struktur der Landesschuumllervertretung (LSV) erfahrt ihr etwas in dem entsprechenden Artikel auf S 40Hier moumlchten wir die Gelegenheit nutzen euch die Arbeit in der Landes-schuumllervertretung naumlher zu bringen und euch dazu motivieren selbst aktiv zu werden

            Jede Schule kann eine Schuumllerin oder einen Schuumller zum Landesschuumllerpar-lament (LSP) entsenden LSPs finden drei- bis viermal im Schuljahr statt und dauern meist zwei Tage das kann aber variieren Die Delegierten erhalten fuumlr ihre Reisekosten und den Aufenthalt volle Kostenerstattung aus dem Etat der LSVAuszligerdem kann jede Schule eine Schuumllerin oder einen Schuumller als stellver-tretende Delegierte oder stellvertretenden Delegierten waumlhlen Die stellver-tretenden Delegierten haben auch das Recht dazu an LSPs teilzunehmen Jedoch erhalten sie keine Kostenerstattung Eure oumlrtlichen SVen erstatten euch diesen Betrag aber oft zuruumlck eine entsprechende Quittung erhaltet ihr auf dem LSP Die Betraumlge liegen meist nicht hoch da wir haumlufig in Schulen tagen und so nur Kosten fuumlr die Verpflegung anfallen Manchmal finden LSPs auch in Jugendherbergen statt darauf weisen wir dann aber vorher hin sodass ihr das ggf mit eure Schulen absprechen koumlnntWenn ihr zum LSP kommen wollt dann ist neben einer vorherigen Anmel-dung im Buumlro der Landesschuumllervertretungen (Kontakt unter bdquoImpressumrdquo ein Anruf oder eine E-Mail genuumlgt hier) erforderlich dass ihr einen Delegier-tenmeldebogen ausfuumlllt und von eurer Schulleitung unterschreiben lasst Den muumlsstet ihr dann noch ins Buumlro faxen oder schicken Meldeboumlgen werden am Anfang eines Schuljahres an die Schulen geschickt wenn der bei euch nicht angekommen ist dann wendet euch an das Buumlro oder schaut auf unsere Home-page (wwwschuelervertretungde)

            Aber was genau erwartet euch nun auf dem LSPNeben vielen inhaltlichen und interessanten Diskussionen koumlnnt ihr hier selbst eure Forderungen stellen und somit das Programm der LSV selbst gestalten Wenn euch kein Thema auf der Seele brennt dann muumlsst ihr keinen Antrag stellen kommen solltet ihr dennoch Uns ist es nur wichtig dass moumlglichst viele Schulen vor Ort sind damit das LSP repraumlsentativ fuumlr die Schulen in Schleswig-Holstein arbeiten kann

            XIZu LSPs wird per E-Mail an die Schulen eingeladen In der Einladung findet ihr dann alles was ihr wissen muumlsst und auch eine vorlaumlufige Tagesordnung sodass ihr nicht vollkommen unvorbereitet in dieses Wochenende startet Neue LSP-Einladungen sind auch immer auf der Startseite der Homepage deutlich gemachtAuszligerdem werden auf den meisten LSPs Workshops angeboten die euch die Arbeit in der SV erleichtern sollen Diese befassen sich mit Projektmanage-ment Rhetorik Veranstaltungsideen und vielem mehr was euch hilftAuf dem ersten LSP jedes Schuljahres wird auch der Vorstand gewaumlhlt Fuumlr weiteres Engagement seid ihr hier genau richtig eine Arbeit die verdammt viel Spaszlig macht und bei der ihr echt etwas bewegen koumlnnt und vor allem viel fuumlr euch selbst mitnehmt

            Wir stehen euch gerne und immer fuumlr Fragen zur Verfuumlgung

            XII

            GEW - Die Bildungsgewerkschaft

            Eine Gesellschaft lebt von Menschen die sich engagieren und von Ideen die der Gesellschaft helfen menschlicher zu werden Sie braucht aktive Gruppen die sich an der Auseinandersetzung uumlber gesellschaftliche Probleme beteiligen und nach demokrati-schen Loumlsungen suchen Die Gewerkschaft Erziehung und Wissen-schaft (GEW) ist eine solche Organisation

            Sie vertritt die Interessen aller im Bildungsbereich arbeitenden Menschen - in Kindertageseinrichtungen Schulen Hochschulen Forschungsinstituten oder in der Weiterbildung

            Die GEW ndash das sind bundesweit ca 260000 Frauen und Maumlnner die in paumldagogi-schen Berufen arbeiten in Schleswig-Holstein uumlber 10000 Damit ist die GEW in Land und Bund die groumlszligte gewerkschaftliche Interessenvertretung

            Die GEW tritt ein fuumlr ein finanziell gut ausgestattetes starkes oumlffentliches Bil-dungswesen weil Bildung ein Menschenrecht ist Die GEW kaumlmpft fuumlr gute Ar-beitsbedingungen ihrer Mitglieder Sie setzt sich aber auch ein fuumlr eine zukunfts-orientierte Bildungspolitik beitragsfreier Besuch der KiTa bdquoEine Schule fuumlr alleldquo mehr Ganztagschulen kleinere Klassen mehr Schulsozialarbeit Inklusion beitragsfreie Universitaumlt ndash das sind wesentliche Forderungen der GEW

            Die GEW ist eine professionell organisierte Interessenvertretung die ihren Mit-gliedern Schutz Beratung Information Wissen und Fortbildung zukommen laumlsst

            Die GEW scheut auch nicht vor Auseinandersetzung mit der Politik zuruumlck Sie argumentiert verhandelt protestiert demonstriert und sie ruft ihre Mitglieder in letzter Konsequenz auch zum Streik auf wenn es darum geht sich gegen die Ver-schlechterung der Arbeitsbedingungen zu wehren

            Wenn ihr spaumlter studiert Werdet Mitglied der GEW

            Mehr Informationen zur GEW sind der Homepage (wwwgew-shde bzw wwwgewde) zu entnehmen

            Matthias HeidnGEW Schleswig-HolsteinVorsitzender

            XIIIDanksagungen

            Diese Broschuumlre ist eine Neuauflage einer vorherigen Version die sich auf das Schulgesetz aus den 1990er Jahren bezog Ende des Jahres 2010 war die Broschuumlre fast komplett uumlberarbeitet und auf dem Stand vom Schulge-setz 2007 Anfang des Jahres 2011 wurde dann erneut ein neues Schulgesetz beschlossenSomit musste wieder uumlberpruumlft und zum Teil abgeaumlndert werden eine lang-wierige Aufgabe die nun abgeschlossen ist

            Unser Dank gilt allen Vorstandsgenerationen die seit 2007 unermuumldlich an einer Neuauflage arbeiten ein Aufzaumlhlen der Namen ist schon gar nicht mehr moumlglich

            Auszligerdem danken wir ganz besonders- Carsten Totzke dem Landesverbindungslehrer der Gymnasien der unsere Arbeit stets bestmoumlglich unterstuumltzt und auch zu Praxisfragen in dieser Bro-schuumlre Antworten parat hatte - Joumlrg Kruumlger dem Buumlroleiter der Landesschuumllervertretungen der die Kom-munikation nach auszligen sicherstellt und stets eine kompetente und engagierte Hilfe ist

            - Oliver Ahmed einem ehemaligen Landesschuumllersprecher der Beruflichen Schulen der sich als ein sehr findiger und fachkundiger Lektor zeigte

            Ein ganz besonderer Dank geht an dieser Stelle an Torben Stallbaum und Tim Wiegmann die lange im LaVo der Gymnasien taumltig waren Die beiden ha-ben unzaumlhlbare Stunden in das Recherchieren und Formulieren der einzelnen Artikel und an anschlieszligende nochmalige Pruumlfungen und das Layout inves-tiert Damit haben die beiden eine Neuauflage von bdquoNutze dein Rechtldquo uumlber-haupt erst moumlglich gemacht Dadurch haben viele Schuumllerinnen und Schuumller in Schleswig-Holstein jetzt wieder die Moumlglichkeit sich uumlber ihre Rechte zu informieren

            Impressum

            Die Broschuumlre bdquoNutze dein Rechtldquo wurde von der Landesschuumllervertre-tung der Gymnasien in Schleswig-Holstein erstellt

            Fuumlr die Sachunterstuumltzung mit Papier danken wirder Firma Steinbeis Papier GmbH

            Fuumlr die finanzielle Unterstuumltzung danken wirder Stiftung Jugendarbeit in Schleswig-Holstein

            und dem GEW-Landesverband Schleswig-Holstein

            Das Buumlro der LandesschuumllervertretungenPreuszligerstraszlige 1-9

            24105 Kiel

            E-Mail infoschuelervertretungdeTelefon 0431 57 86 96Telefax 0431 57 86 98

            wwwschuelervertretungde

            Die Broschuumlre im Internet wwwnutze-dein-rechtde

            Das Weiterverteilen dieser Broschuumlre ist ausdruumlcklich erwuumlnscht

            Folgende Broschuumlren moumlchten wir euch noch besonders ans Herz legen(ihr findet sie auf unserer Homepage)

            - bdquoSo gehtlsquosldquo - Das Handbuch fuumlr Schuumllervertretungen in Schleswig-Holstein

            - bdquoGeistesblitzldquo - bdquoIch weiszlig was was Du nicht weiszligtldquo

            - bdquoDer Weg ist das Zielldquo - Schulprogramm

            • Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach
            • Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers
            • Abwahl einer Lehrkraft
            • Arbeiten - Anzahl
            • Arbeiten - Inhalt
            • Arbeiten - Nachschreiben
            • Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag
            • Aufsicht bei Unterrichtsausfall
            • Baseball-Caps im Unterricht
            • Beschwerde uumlber eine Lehrkraft
            • Beurlaubung
            • Buskinder
            • Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht
            • Datenschutz I
            • Datenschutz II
            • Datenschutz III
            • Datenschutz IV
            • Datenspeicherung - Dauer
            • Duzen und Siezen
            • Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung
            • Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen
            • Ende der Schulstunde - Klingelzeichen
            • Fachkonferenz
            • Fehlen in der Schule
            • Fehlstunden
            • Formen des Unterrichts
            • Fremdenfeindlichkeit
            • Hausaufgaben - Viel zu viele
            • Hitzefrei
            • Informationspflicht der Lehrkraumlfte
            • Informationspflicht der Schulleitung
            • Klassenbuch
            • Klassengroumlszligen
            • Klassenkonferenz
            • Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten
            • Klassensprecherversammlung
            • Kreisschuumllervertretung (KSV)
            • Landesschuumllervertretung (LSV)
            • Legasthenie - Foumlrderung
            • Legasthenie - Note im Fach Deutsch
            • Lehrplaumlne - Inhalt
            • Leistungsstand - Auskunft
            • Lernmittel - Wer zahlt die
            • Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften
            • Nachsitzen
            • Notengebung - falsche Bewertung
            • Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung
            • Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren
            • Ozonbelastung und Sportunterricht
            • Pausen
            • Praktika
            • Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft
            • Profile
            • Rauchen in der Schule
            • Rechtschreibreform
            • Religionsgemeinschaften
            • Religionsunterricht - Teilnahme
            • Samstagsschule
            • Schneefrei
            • Schriftliche Missbilligung
            • Schularzt - Teilnahmepflicht
            • Schulaufsicht
            • Schulbuumlcher - Neuanschaffung
            • Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung
            • Schuumllergruppen - Zulassung
            • Schuumllerstreik
            • Schuumllervertretung - Etat
            • Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher
            • Schuumllervertretung - Statut
            • Schuumllerzeitung - Gruumlndung
            • Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule
            • Schuumllerzeitung - Zensur
            • Schulkonferenz
            • Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht
            • Schulsammlungen und Sozialer Tag
            • Sexualkunde
            • Strafarbeiten - Alle werden bestraft
            • Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen
            • Strafarbeiten - Beweise
            • Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern
            • Taumluschungsversuch
            • Tests - unangekuumlndigt
            • Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV
            • Unterricht selbst gestalten
            • Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts
            • Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende
            • Veranstaltungen organisieren
            • Verbindungslehrkraumlfte
            • Verkauf von Waren
            • Verlassen des Schulgelaumlndes
            • Wandertage - Anzahl
            • Werbung Sponsoring und Schenkungen
            • Widerspruch gegen Noten
            • Zeugnis - Ausgabeverweigerung
            • Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung
            • Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen
            • Index
            • Notizen
            • Uumlber die Landesschuumllervertretung
            • GEW - Die Bildungsgewerkschaft
            • Danksagungen

              Das Kopieren und Weiterverbreiten der Broschuumlre ist aus-druumlcklich erwuumlnscht

              Gerne duumlrft ihr aus ihr zitieren wenn ihr auf die Quelle verweist

              Die Broschuumlre im Internet unter wwwnutze-dein-rechtde

              Die LSV im Internet unter wwwschuelervertretungde

              Inhalt

              Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach 2

              Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers 4

              Abwahl einer Lehrkraft3

              Arbeiten - Anzahl 5

              Arbeiten - Inhalt 6

              Arbeiten - Nachschreiben 7

              Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag 8

              Aufsicht bei Unterrichtsausfall 9

              Baseball-Caps im Unterricht 10

              Beschwerde uumlber eine Lehrkraft 11

              Beurlaubung 12

              Buskinder 13

              Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht 14

              Datenschutz I 15

              Datenschutz II 16

              Datenschutz III 17

              Datenschutz IV 18

              Datenspeicherung - Dauer 19

              Duzen und Siezen 20

              Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung 21

              Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen 22

              Ende der Schulstunde - Klingelzeichen 23

              Fachkonferenz 24

              Fehlen in der Schule 25

              Fehlstunden 26

              Formen des Unterrichts 27

              Fremdenfeindlichkeit 28

              Hausaufgaben - Viel zu viele 29

              Hitzefrei 30

              Informationspflicht der Lehrkraumlfte 31

              Informationspflicht der Schulleitung 32

              Klassenbuch 33

              Klassengroumlszligen 34

              Klassenkonferenz 35

              Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten 36

              Klassensprecherversammlung 37

              Kreisschuumllervertretung (KSV) 38

              Landesschuumllervertretung (LSV) 40

              Legasthenie - Foumlrderung 42

              Legasthenie - Note im Fach Deutsch 44

              Lehrplaumlne - Inhalt 45

              Leistungsstand - Auskunft 46

              Lernmittel - Wer zahlt die 47

              Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften 48

              Nachsitzen 49

              Notengebung - falsche Bewertung 50

              Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung 51

              Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren 52

              Ozonbelastung und Sportunterricht 53

              Pausen 54

              Praktika 55

              Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft 56

              Profile 57

              Rauchen in der Schule 58

              Rechtschreibreform 59

              Religionsgemeinschaften 60

              Religionsunterricht - Teilnahme 61

              Samstagsschule 62

              Schneefrei 63

              Schriftliche Missbilligung 64

              Schularzt - Teilnahmepflicht 65

              Schulaufsicht 66

              Schulbuumlcher - Neuanschaffung 67

              Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung 68

              Schuumllergruppen - Zulassung 69

              Schuumllerstreik 70

              Schuumllervertretung - Etat 71

              Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher 72

              Schuumllervertretung - Statut 73

              Schuumllerzeitung - Gruumlndung 74

              Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule 75

              Schuumllerzeitung - Zensur 76

              Schulkonferenz 77

              Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht 78

              Schulsammlungen und Sozialer Tag 79

              Sexualkunde 80

              Strafarbeiten - Alle werden bestraft 81

              Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen 82

              Strafarbeiten - Beweise 83

              Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern 84

              Taumluschungsversuch 85

              Tests - unangekuumlndigt 86

              Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV 87

              Unterricht selbst gestalten 88

              Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts 89

              Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende 90

              Veranstaltungen organisieren 91

              Verbindungslehrkraumlfte 92

              Verkauf von Waren 93

              Verlassen des Schulgelaumlndes 94

              Wandertage - Anzahl 95

              Werbung Sponsoring und Schenkungen 96

              Widerspruch gegen Noten 97

              Zeugnis - Ausgabeverweigerung 98

              Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung 99

              Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen 100

              Index II

              Notizen VIII

              Uumlber die Landesschuumllervertretung X

              GEW - Die Bildungsgewerkschaft XII

              Danksagungen XIII

              sect2

              bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 8 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

              httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

              Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach

              Ja auf jeden Fall Du kannst deine Pruumlfungsfaumlcher im Rahmen der in der Abi-turpruumlfungsverordnung gesetzten Vorgaben frei waumlhlen und musst dir dabei von deiner Schule keinerlei Vorgaben machen lassen Wenn deine Wahl mit der Ober-stufen- und Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO) im Einklang steht dann muss die Schule sie akzeptieren und kann sie nicht mit dem Verweis auf Mehrarbeit ablehnen

              Das gilt nicht nur fuumlr das fuumlnfte Pruumlfungsfach sondern auch fuumlr alle anderen Selbst wenn du beispielsweise die oder der Einzige im gesamten Jahrgang bist die oder der eine schriftliche Pruumlfung in Geschichte schreiben moumlchte kannst du darauf einen Anspruch geltend machen

              Ein Schuumller moumlchte als fuumlnfte Abiturpruumlfung eine zusaumltzliche Pruumlfung im Fach Erdkunde ablegen Der Lehrer lehnt dies aber ab da sein Aufwand fuumlr einzelne Schuumller eine Abiturpruumlfung zu entwerfen zu groszlig seiDarf der Schuumller sich trotzdem in Erdkunde pruumlfen lassen

              sect

              3

              Das Schulrecht sieht fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller keine entsprechenden Rechte vor

              Abwahl einer Lehrkraft

              Eine Schuumllerin moumlchte einige Lehrerinnen abwaumlhlen mit denen sie Probleme

              hat Es wird ihr jedoch erklaumlrt dies sei so nicht moumlglich

              Stimmt das

              Normalerweise haben Schuumllerinnen und Schuumller leider keine Wahlmoumlglichkeit zwischen Lehrkraumlften

              In Einzelfaumlllen kann ein Gespraumlch mit der Schulleitung rechtzeitig vor Schuljah-resbeginn aber zu Erfolg fuumlhren

              Wenn eure Lehrkraft einfach schlechten Unterricht macht so beschwert euch mit Hilfe eurer Klassensprecherin oder eures Klassensprechers oder der SV bei der Schulleitung

              Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die Verantwortung fuumlr guten Unter-richt und dafuumlr dass die Lehrkraumlfte sich an die Regeln halten

              sect4

              SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo) Abs 2 und 3

              Musterstatut fuumlr Schuumllervertretungen vom 1 April 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

              ZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreterMusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

              Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers

              Ihr koumlnnt eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher jederzeit abwaumlh-len denn jedes Gremium (das ist in diesem Fall die ganze Klasse) kann die Per-sonen abwaumlhlen die es gewaumlhlt hat Ihr koumlnnt also jederzeit mit einer Zwei-drittelmehrheit eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher abwaumlhlen wenn ihr merkt dass sie oder er doch nicht das umsetzt was ihr von ihr oder ihm erwartet

              Mit dem Verlassen der Klasse scheidet jede Klassensprecherin und jeder Klas-sensprecher automatisch aus ihrem Amt aus Das Amt muss dann neu besetzt werden

              Ihr koumlnnt in eurem SV-Statut auch eigene Pflichten und Aufgaben fuumlr die Klas-senvertreterinnen und Klassenvertreter festlegen Ein Beispiel hierfuumlr hat das Bildungsministerium in seinem Musterstatut veroumlffentlicht Euer Statut darf den Regeln des Schulgesetzes aber nicht widersprechen - die Abwahl einer Klas-sensprecherin oder eines Klassensprechers mit Zweidrittelmehrheit muss also immer moumlglich sein

              Wir haben Anfang des Jahres die Klassensprecher gewaumlhlt Zuerst wirkten sie vertrauenswuumlrdig doch nun haben wir bemerkt dass es ihnen nicht um unsere sondern nur um ihre persoumlnlichen Interessen gehtKoumlnnen wir Klassensprecherinnen oder Klassensprecher abwaumlhlen

              sect

              5

              Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I Stand 682010httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

              SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLeistungsnachweisePrimarSekI__blob=publicationFilepdf

              Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010

              httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__

              blob=publicationFilepdf

              Arbeiten - Anzahl

              Eine Schuumllerin interessiert sich fuumlr die Anzahl der Klassenarbeiten in verschie-

              denen Faumlchern

              Wo kann sie nachlesen wie viele Arbeiten sie schreiben muss

              In den Lehrplaumlnen wird aufgefuumlhrt wie viele Klassenarbeiten in jedem Fach mindestens geschrieben werden sollen Diese sind bei den jeweiligen Lehrkraumlf-ten einsehbar (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

              Fuumlr die Sekundarstufe I gibt es einen Erlass welcher die Mindestanzahl der Leistungsnachweise auffuumlhrt bdquoLeistungsnachweiserdquo koumlnnen dabei entweder Klassenarbeiten oder gleichwertige Leistungen wie Praumlsentationen oder Haus-arbeiten sein Der Erlass beschreibt auch wie haumlufig eure Lehrkraft Klassenar-beiten durch gleichwertige Leistungen ersetzen darf

              Fuumlr die Oberstufe gibt es einen aumlhnlichen Erlass Im ersten Jahr der Oberstufe muumlssen insgesamt 28 Leistungsnachweise erbracht werden davon mindestens 20 Klassenarbeiten Im zweiten Jahr sind es 28 Nachweise mit mindestens 17 Arbeiten im letzten Schuljahr 18 Nachweise mit mindestens 15 Arbeiten

              Die in den Lehrplaumlnen und in den Erlassen vorgeschriebene Anzahl an Leistungs-nachweisen ist grundsaumltzlich verbindlich und sollte also von den Lehrkraumlften we-der uumlber- noch unterschritten werden Eine Ausnahme kann das Nachschreiben von Klassenarbeiten bildenHierzu erfahrt ihr alles Weitere in dem Artikel bdquoArbeiten - Nachschreibenldquo auf S 7

              sect6

              Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

              LehrplanLehrplanhtml

              Arbeiten - Inhalt

              Nein Die Lehrkraft muss nachweisen koumlnnen dass die Thematik der Arbeit in den Stunden zuvor besprochen worden ist Dazu wird auch immer ein Klassen-buch oder ein Kursbuch gefuumlhrt worin stichwortartig beschrieben steht was in welcher Stunde behandelt worden ist Da das Ziel einer Arbeit aber auch ist Gelerntes auf neue Situationen anzuwenden (bdquoTransferwissenrdquo) muumlsst ihr euch mit Fragen abfinden die nicht direkt im Unterricht besprochen worden sind al-lerdings muss eine Chance bestehen dass ihr mit eurem Wissen die Moumlglichkeit habt diese Aufgabe zu loumlsen

              Jeder Lehrplan enthaumllt auch ganz am Ende einen Abschnitt bdquoLeistungen und ihre Bewertungrdquo welcher Richtlinien fuumlr die Erstellung und Beurteilung von Klassen-arbeiten im jeweiligen Fach enthaumllt (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

              Wir haben gestern eine Arbeit geschrieben die keiner konnte weil Aufgaben drangekommen sind von deren Loumlsung wir nie etwas gehoumlrt habenDarf der Lehrer im Unterricht nicht behandelte Fragen in der Arbeit stellen

              sect

              7

              Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

              SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

              Arbeiten - Nachschreiben

              Meine Lehrerin will mich erst nach den Ferien die versaumlumte Arbeit nach-

              schreiben lassen Bis dahin weiszlig ich doch gar nichts mehr uumlber das Thema

              In welchem Zeitraum muss eine Arbeit nachgeschrieben werden

              Hierzu gibt es keine schulgesetzliche Regelung Es versteht sich aber von selbst dass du die Arbeit innerhalb eines fuumlr dich zumutbaren Zeitraums nachschreiben koumlnnen solltest Das heiszligt aber auch dass du unter Umstaumlnden am Samstag in die Schule kommen musst oder an einem anderen fuumlr dich freien Tag an dem die Lehrerin aber in der Schule sind (zB wegen Dienstversammlung oder muumlnd-licher Abiturpruumlfung)

              In der Oberstufe gibt es uumlbrigens einige zusaumltzliche Regelungen zum Nach-schreiben Wenn du in einem bestimmten Fach nur eine einzige Klassenarbeit pro Halbjahr schreibst dann muss diese bei entschuldigtem Fehlen auf jeden Fall nachgeschrieben werden Schreibst du pro Halbjahr zwei oder mehr Klas-senarbeiten in diesem Fach dann hat deine Lehrkraft die Moumlglichkeit auf das Nachschreiben zu verzichten Darauf hast du aber keinen Anspruch

              sect8

              Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

              SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

              Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag

              Fuumlr die Unter- und Mittelstufe (Sekundarstufe I) gibt es hierfuumlr keine Regelung Die meisten Schulen legen aber Wert darauf dass maximal eine Klassenarbeit pro Tag geschrieben wirdDie Schulkonferenz entscheidet uumlber bdquoGrundsaumltze der Anwendung einheitlicher Maszligstaumlbe fuumlr die LeistungsbewertungrdquoWenn ihr als einen Grundsatz der einheitlichen Bewertung festlegen wollt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller nur eine Klassenarbeit pro Tag schreibt so koumlnnt ihr einen entsprechenden Antrag in der Schulkonferenz einbringen Alles Weitere dazu findet ihr unter bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

              Erst ab der Oberstufe (Sekundarstufe II) ist die Maximalzahl an Klassenarbeiten pro Tag per Erlass festgelegt Hier duumlrft ihr houmlchstens eine Klassenarbeit pro Tag und houmlchstens drei Klassenarbeiten pro Woche schreiben

              Tests von unter 20 Minuten zaumlhlen nicht als Klassenarbeit sondern sind nur eini-ge der zahlreichen Elemente die den muumlndlichen Teil eurer Note (die so genann-ten bdquoUnterrichtsbeitraumlgerdquo) ausmachen Deshalb ist die Anzahl der Tests pro Tag nicht beschraumlnkt und Tests zaumlhlen auch nicht fuumlr eure schriftliche Note

              In der abschlieszligenden Benotung im Zeugnis uumlberwiegt uumlbrigens der Anteil der muumlndlichen Note

              Unser Biolehrer plant zusaumltzlich zur geplanten zweistuumlndigen Mathearbeit einen Bio-Test dabei haben wir Mathe sogar direkt vor BioDie Woche ist doch sowieso schon voll mit Arbeiten

              Wie viele Arbeiten und Tests duumlrfen pro Tag geschrieben werden

              sect

              9

              SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

              Aufsicht bei Unterrichtsausfall

              Mathematik faumlllt heute in der Klasse 7c aus Alle freuen sich auf eine Frei-

              stunde und wollen in der naumlchsten Eisdiele ein Eis essen Die Lehrerin die als

              Aufsicht fuumlr diese Stunde eingeteilt ist verbietet das

              Darf sie das verbieten

              Minderjaumlhrige Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen waumlhrend der Unterrichtszeit beaufsichtigt werden damit ihnen nichts passiert Dies gilt auch waumlhrend Pau-sen uumlberall auf dem Schulgelaumlnde oder bei anderen Schulveranstaltungen und Ausfluumlgen

              Wenn jede Schuumllerin und jeder Schuumller das machen wuumlrde wozu sie oder er Lust hat dann wuumlrde es fuumlr die Lehrkraft ziemlich schwierig werden 20 Kinder im Auge zu behalten Von daher darf sie euch verbieten Eis essen zu gehenVielleicht koumlnnt ihr sie oder ihn ja uumlberreden mit der gesamten Klasse zur Eis-diele zu gehen

              sect10

              Gegebenenfalls Schul- oder Hausordnung eurer Schule

              Baseball-Caps im Unterricht

              Es gibt kein Gesetz das diesen Fall regelt Wenn in der Schul- und Hausordnung eine entsprechende Regelung getroffen wurde dann hat diese aber GuumlltigkeitGrundsaumltzlich ist es eine Form der Houmlflichkeit und des guten Umgangs mitein-ander im Unterricht auf Muumltzen oder Caps zu verzichten Auf jeden Fall ist es fuumlr niemanden hilfreich ausgerechnet wegen eines so unwichtigen Themas einen groumlszligeren Streit vom Zaun zu brechen

              Es heiszligt immer bdquoNimm deine Muumltze ab man traumlgt so was nicht im Unterrichtrdquo

              Duumlrfen wir in der Stunde Muumltzen oder Caps tragen

              sect

              11

              SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

              Beschwerde uumlber eine Lehrkraft

              Eine Schuumllerin die sich ihrer Rechte beraubt sieht moumlchte sich uumlber ihre Leh-

              rerin beschweren

              Ist das in der Schule uumlberhaupt moumlglich

              Ja Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat das Recht Kritik vorzutragen Dir muss die Gelegenheit eingeraumlumt werden deine Beschwerde zu aumluszligern Bei be-gruumlndeten Beschwerden muss Abhilfe geschaffen werden

              Konflikte sollten so direkt und unkompliziert wie moumlglich geloumlst werden Je grouml-szliger die von einer Seite aufgefahrenen Geschuumltze sind desto staumlrker verhaumlrten auch die Fronten und die friedliche Einigung ruumlckt in weite Ferne Sprich am besten zuerst mit den Klassensprechern oder der SV uumlber dein Anliegen Betrifft das Problem mit der Lehrkraft mehrere Schuumllerinnen und Schuumller dann bietet sich oft ein gemeinsames Gespraumlch anAls naumlchsten Schritt kannst du dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft wenden Diese nehmen zwar formal keine Beschwerden entgegen haben aber die Moumlglichkeit auf Augenhoumlhe mit der betroffenen Lehrkraft zu sprechen Einige Lehrkraumlfte lassen sich von anderen Lehrkraumlften eher kritisieren als von ihren Schuumllerinnen und Schuumllern

              Falls diese Versuche nicht fruchten stehen dir auch formale Beschwerdeins-trumente offen diese sind insbesondere bei illegalem Vorgehen der Lehrkraumlfte effektiv koumlnnen aber auch allgemein helfenEine Dienstaufsichtsbeschwerde uumlber eine Lehrkraft kannst du direkt beim fuumlr Bildung zustaumlndigen Ministerium (Schulaufsichtsbehoumlrde) oder auch bei deiner Schulleitung einreichen Sie kann formlos oder sogar muumlndlich erfolgen ist aber nur schriftlich und mit ausfuumlhrlicher Begruumlndung wirklich sinnvoll Beim genauen Verfahren helfen dir deine Verbindungslehrkraft und die Landesschuumllervertretung

              sect12

              SchulG 2011 sect 15 (bdquoBeurlaubungrdquo)

              Beurlaubung

              Ja Zwar kann jede Schuumllerin und jeder Schuumller waumlhrend des Schuljahres be-urlaubt werden aber sie oder er hat keinen rechtlichen Anspruch darauf (es sei denn es handelt sich beispielsweise um wichtige religioumlse Festtage)Wenn du also ohnehin gerade Probleme in Mathematik hast oder eine Arbeit geschrieben werden soll dann sieht es mit zusaumltzlichen bdquoFerienrdquo schlecht aus

              Grundsaumltzlich darf dich deine Schule auch nur aus bdquowichtigem Grundrdquo vom Schulbesuch beurlauben Viel haumlngt also von deiner Uumlberzeugungskraft gegen-uumlber der Lehrkraft ab

              Anders sieht die Sache aus wenn du als Schuumllervertreterin oder Schuumllerver-treter im Rahmen deines Amtes um Beurlaubung bittest Hier hast du gewisse gesetzliche Anspruumlche die du im entsprechenden Abschnitt dieser Broschuumlre er-fahren kannst (vergleiche hierzu bdquoUnterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SVldquo auf S 87)

              Uumlbrigens Beurlaubungen von bis zu drei Tagen musst du bei deiner Klassen-lehrerin oder deinem Klassenlehrer beantragen fuumlr Beurlaubungen von bis zu sechs Wochen ist deine Direktorin oder dein Direktor verantwortlich und uumlber alle Beurlaubungen laumlngerer Dauer entscheidet letztendlich das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft in Kiel Dieses wird jedoch von deiner Direktorin oder deinem Direktor informiert

              Ein Schuumller moumlchte an einem fuumlnftaumlgigen Schuumllerseminar in Bruumlssel teilneh-men um sich uumlber die EU zu informieren Da das Seminar waumlhrend der Schul-zeit stattfindet bittet er fuumlr diese Zeit vergeblich um Beurlaubung Darf der Klassenlehrer die Beurlaubung verweigern

              sect

              13

              SchulG 2011 sect 114 (bdquoSchuumllerbefoumlrderungrdquo)

              Buskinder

              Klar Wenn weder der Weg mit dem Fahrrad noch die Benutzung oumlffentlicher Verkehrsmittel als bdquozumutbarrdquo erscheint dann hast du Anspruch darauf einen Schulbus nutzen zu duumlrfen Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung ist entweder der Schultraumlger (also die Stadt Gemeinde) oder aber der Kreis in dem du wohnst oder in dem deine Schule steht

              Erkundige dich also nach der lokalen Regelung bei dir vor Ort und wende dich dann an die zustaumlndige Stelle um ihr die Notwendigkeit eines Schulbusses dar-zulegen Wenn dann ndash wie es bei dir der Fall ist ndash die Benutzung anderer Wege oder Verkehrsmittel als nicht zumutbar eingestuft wird dann ist sie verpflichtet fuumlr eine Schuumllerbefoumlrderung zu sorgen

              Beachten musst du aber noch dass der Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung deine Eltern oder dich (wenn du volljaumlhrig bist) in bdquoangemessenemrdquo Rahmen an den entstehenden Kosten beteiligen kann Auch hast du nur bis zur Jahrgangsstu-fe 10 Anspruch auf Befoumlrderung danach bist du fuumlr deinen Schulweg selbst verantwortlich

              Ich lebe 7 Kilometer von der Schule entfernt in einem kleinen Dorf Da ich

              mit dem Fahrrad auf dem direkten Weg quer durch matschige dunkle Waldwe-

              ge fahren muumlsste will ich mit dem Bus fahren Um puumlnktlich in die Schule zu

              kommen muss ich aber den Linienbus nehmen der um 530 Uhr faumlhrt dh ich

              bin jeden Tag schon um 600 Uhr in der Schule Der Bus faumlhrt nur ganz selten

              und ich bin erst am Abend zu Hause

              Ist es nicht moumlglich mir eine bessere Loumlsung zu bieten

              sect14

              Bekanntmachung des Ministeriums fuumlr Bildung vom 1881998 ndash bdquoUnterrichtsorganisation am Buszlig- und Bettagrdquo

              httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenUnterrichtsorgBussBettag__

              blob=publicationFilepdf

              Erlass der Ministerin fuumlr Bildung vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010 ndash bdquoReligionsunterricht an den Schulen in

              Schleswig-Holsteinrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

              SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__blob=publicationFilepdf

              Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht

              Nein Schuumllerinnen und Schuumllern muss an besonderen Festen ihrer Religionsge-meinschaft auf Antrag eine Freistellung vom Unterricht gewaumlhrt werden

              Du oder deine Erziehungsberechtigten muumlssen hierzu einen Antrag an die Schule richten und um Freistellung bitten Beachte dass die Schule hierfuumlr eine An-tragsfrist festlegen darf die meistens zwei Wochen oder mehr betraumlgt ndash am Tag vorher um Freistellung zu bitten muss also nicht unbedingt funktionieren Diesem Antrag muss dann entsprochen werden Das trifft uumlbrigens selbst dann zu wenn du an dem Tag nicht vorhast einen Gottesdienst zu besuchen

              Wenn du am Buszlig- und Bettag eine Freistellung fuumlr den Besuch des Gottesdiens-tes erhaumlltst hast du im Anschluss daran unterrichtsfrei

              Gleiches gilt uumlbrigens auch fuumlr den Reformationstag Fronleichnam und Allerhei-ligen die zwar keine gesetzlichen Feiertage sind als kirchliche Feiertage aber dennoch unter diese Regelung fallen

              Ein evangelischer Schuumller moumlchte am Buszlig- und Bettag waumlhrend der Unter-richtszeit den Gottesdienst in der Kirche besuchen Sein Englischlehrer verbie-tet das

              Hat er das Recht dazu

              sect

              15

              Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008 sect8 und sect9

              httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

              Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein vom 9 Februar 2000 sect 5 httpswwwdatenschutzzentrumdematerialrechtldsghtmPar5

              Datenschutz I

              Eine Lehrerin traumlgt personenbezogene Daten ihrer Schuumller in das Klassen-

              buch ein in das alle Schuumller Einsicht nehmen koumlnnen Sie verweist dabei auf

              das Recht der Schule uumlber diese Daten frei zu verfuumlgen

              Darf sie das

              Nein denn bei der Speicherung von Daten muss die Schule dafuumlr Sorge tragen dass der Paragraph 5 des Landesdatenschutzgesetzes eingehalten wird Dieser schreibt vor dass Unbefugte (wie zum Beispiel deine Mitschuumllerinnen und Mit-schuumller) keine Kenntnis von deinen personenbezogenen Daten erlangen duumlrfen Eine Eintragung ins Klassenbuch erfuumlllt dieses Kriterium nachweislich nicht und ist deshalb auch nicht erlaubt

              sect16

              SchulG 2007 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

              Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

              httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

              Datenschutz II

              Schulen fuumlhren uumlber jede Schuumllerin und jeden Schuumller personenbezogene Daten Diese duumlrfen folgendes enthaltenbull Vor- und Familiennamebull Tag und Ort der Geburtbull Geschlechtbull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)bull Staatsangehoumlrigkeitbull Aussiedlereigenschaftbull Herkunfts- und Verkehrssprachebull Konfessionbull Krankenversicherungbull Leistungs- und Schullaufbahndaten (also deine Noten und alle sonstigen Leis-

              tungseinschaumltzungen die deine Lehrer uumlber dich angefertigt haben)bull Daten uumlber das allgemeine Lernverhalten und das Sozialverhalten in der Schulebull Daten uumlber sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarf soweit sie fuumlr den Schulbesuch

              von Bedeutung sein koumlnnenbull Die Ergebnisse der schulaumlrztlichen schulpsychologischen und sonderpaumldagogi-

              schen Untersuchungen

              Uumlber deine Eltern werden nur zwei Datensaumltze gespeichertbull Namebull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)

              Du hast das Recht jederzeit in deine Akte zu sehen Wenn du minderjaumlhrig bist uumlben aber deine Eltern dieses Recht fuumlr dich aus Weiterhin sind die persoumlnlichen Notizen der Lehrkraumlfte zu deiner Person (zB Notizen uumlber dein Verhalten im Unterricht die nicht im Zeugnis auftauchen) von der Auskunftspflicht ausgenommen

              Was weiszlig meine Schule uumlber mich

              Guck doch einfach nach

              sect

              17

              SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

              Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

              httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

              Datenschutz III

              In der Verwaltung liegen Listen mit Datenmaterial offen auf dem Schreibtisch

              des Sekretariats Ist das erlaubt

              Nein denn es muss sichergestellt sein dass keine unbefugten Personen Zugriff auf die gespeicherten Daten haben Hier gelten insbesondere die strengen Vor-gaben des Landesdatenschutzgesetzes

              sect18

              SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

              Datenschutz IV

              Nein denn der muumlndliche Leistungsstand oder auch die Ergebnisse von Klassen-arbeiten zaumlhlen zu personenbezogenen DatenDas Verlesen der Noten vor der versammelten Klasse stellt eine Datenuumlbermitt-lung an Einzelpersonen dar Diese ist jedoch nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen zulaumlssigWenn Du also nicht willst dass deine Lehrerin oder dein Lehrer deine Leistung vor der ganzen Klasse bekannt gibt muss sie oder er das respektieren Genau genommen muss sie oder er dich sogar vor der oumlffentlichen Bekanntgabe zuerst uumlber deine Rechte aufklaumlren Es liegt nicht an dir darauf hinzuweisen

              Ein Lehrer unterrichtet dich uumlber deinen Leistungsstand im Unterricht Er pflegt dabei immer jeden Schuumller einzeln aufzurufen und dessen muumlndliche Note zu verkuumlnden sodass alle Mitschuumller deine Noten erfahren

              Darf er das

              sect

              19

              Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

              httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

              Datenspeicherung - Dauer

              Eine Schuumllerin kehrt ein Jahr nach dem Schulabschluss an ihre Schule zuruumlck

              und entdeckt Akten mit personenbezogenen Daten

              Darf das so sein

              Ja Bestimmte schulische Dateien und Akten sind von der Schule auch noch nach dem Schulabschluss zu speichern Dies kann von der Speicherung der Akte der Schuumllerin oder des Schuumllers uumlber einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum Schuuml-lerhauptbuch mit einer Aufbewahrungszeit von 55 Jahren reichen

              sect20

              Das Schulrecht trifft hier keine deutliche Aussage

              Duzen und Siezen

              Eine feste Regelung hierzu gibt es nicht

              In den meisten Faumlllen wechseln die Lehrerinnen und Lehrer ab dem Eintritt in die Oberstufe von alleine auf das bdquoSierdquo oder fragen euch wie ihr gerne ange-sprochen werden moumlchtet

              Ich bin im 12 Jahrgang und werde immer noch von meinen Lehrern geduzt

              Ab wann muss ein Lehrer mich siezen

              sect

              21

              SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

              Homepage der LSV httpwwwschuelervertretungde

              Satzung der LSV der Gymnasien vom November 2011 httpgymnasienschuelervertretungdesatzung-und-ordnungen

              Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung

              Was kann ich tun wenn ich zB mit der aktuellen Bildungspolitik nicht ein-

              verstanden bin und nicht weiszlig an wen ich mich wenden kann um angehoumlrt zu

              werden

              Wende dich an deine Landesschuumllerparlaments (LSP) - Delegierte oder deinen LSP-Delegierten Jede Schule in Schleswig-Holstein darf eine Vertreterin oder einen Ver-treter zum LSP ihrer jeweiligen Schulart entsenden Diese Vertretung repraumlsentiert auf dem LSP deine Schule und damit auch dich Auf dem LSP kann uumlber (fast) alle Proble-me gesprochen werden und es koumlnnen dazu auch im Namen der schleswig-holsteinischen Schuumllerschaft Beschluumlsse gefasst werden

              Wenn du beispielsweise Probleme in einem Streit mit einer Lehrkraft hast oder irgend-welche Fragen auftreten dann wende dich doch einfach selbst an die LSV Die Kontakt-daten findest du auf der unten angegebenen Homepage

              Einmal pro Schuljahr waumlhlt das LSP den Landesvorstand (LaVo) Dieser fuumlhrt die Be-schluumlsse des LSPs aus und fuumlhrt die laufenden Geschaumlfte Er ist sozusagen das Exekutiv-organ der LSV Der LaVo wiederum steht in regelmaumlszligigem Kontakt mit allen wichtigen Entscheidungstraumlgern der Bildungspolitik und setzt sich ihnen gegenuumlber fuumlr die Interes-sen der Schuumllerschaft ein Auf diese Weise gelangt dein Anliegen ganz nach oben

              Eure Schule hat noch keine LSP-Delegierte oder keinen LSP-Delegierten Dann wird es houmlchste Zeit Auf der Homepage koumlnnt ihr einen Meldebogen herunterladen

              Bist du sogar selbst Delegierte oder Delegierter deiner Schule Dann findest du unter den folgenden Verweisen weitere Informationen zu den Moumlglichkeiten in deinem neuen Amt

              bull Weiteres zur Struktur der LSV findet ihr in dem Artikel bdquoLandesschuumllervertretung (LSV)ldquo auf S 40

              bull Wie ihr aktiv werden koumlnnt und wie die LSV praktisch arbeitet das steht auf der Ex-traseite bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X (am Ende der Broschuumlre)

              sect22

              SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

              Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen

              Ja denn die Eltern sollen laut Schulgesetz die Bildungs- und Erziehungsmaszlig-nahmen der Schule unterstuumltzen und sind daher berechtigt sich auch auszligerhalb der regulaumlren Zeugnisse uumlber den Leistungsstand ihrer Kinder zu informieren oder informieren zu lassen Sie duumlrften sogar im Rahmen der Moumlglichkeiten im Unterricht vorbeischauen

              Mit dem Erreichen der Volljaumlhrigkeit erlischt auch der Anspruch der Eltern auf Auskunft Dann darf der Lehrer nur noch mit deiner Erlaubnis mit deinen El-tern uumlber Leistungen dein Lern- und Sozialverhalten und sonst alles Schulische reden

              Schon wieder herrscht zu Hause dicke Luft Der Schuumller hatte extra nichts von der 5 in Mathe erzaumlhlt um den Stress zu vermeiden Aber der Lehrer hat angerufen um mit den Eltern uumlber Nachhilfe zu sprechen

              Durfte der Lehrer den Schuumller bdquoverpetzenrdquo

              sect

              23

              Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

              SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

              Eventuell eure eigene Schul- oder Hausordnung

              Ende der Schulstunde - Klingelzeichen

              Meine Lehrerin richtet sich niemals nach dem Klingelzeichen Sie unter-

              richtet bis in die groszlige Pause hinein und kleine Pausen haben wir nach ihren

              Stunden gar nicht mehr

              Darf eine Lehrerin bis in die Pause unterrichten

              Ihr houmlrt sicherlich oft den beliebten Spruch bdquoDer Lehrer beendet die Stunde nicht das Klingelnrdquo Stetige Wiederholung macht diesen aber gluumlcklicherweise nicht richtiger Eure regelmaumlszligigen Pausen dienen eurer Erholung und sind auch von lernpaumldagogischer Bedeutung Ihr habt ein Recht darauf diese Pausen auch zu bekommen

              Per Ministerialerlass dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten Davon kann aber auch abgewichen werden (beispielsweise erfreuen sich Blockstunden mit 90 Minuten zunehmender Beliebtheit) Das ist dann aber eine Angelegenheit der Schulkonferenz und nicht einfach durch eine Lehrkraft zu entscheiden

              Eine einzelne Lehrkraft hat nicht das Recht ihre Unterrichtsstunden nach Be-lieben zu verlaumlngern Wahrscheinlich enthaumllt auch eure Schul- oder Hausordnung einen Passus der festlegt dass die Stunde mit dem Klingelzeichen beginnt und endet

              Das heiszligt natuumlrlich nicht dass alle beim Ertoumlnen des Klingelzeichens sofort auf-springen und aus dem Raum stuumlrzen sollten - aber das versteht sich ja eigentlich von selbst

              sect24

              SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

              Fachkonferenz

              Die Fachkonferenz beraumlt u a uumlber die Lehrplaumlne also daruumlber was wir im Unterricht durchnehmen Hier gibt es naumlmlich auch viele unterschiedliche The-menbereiche aus denen die Fachkonferenzen oder die Lehrkraumlfte individuell waumlh-len koumlnnen Damit alle auf dem gleichen Stand sind wenn die Klassen gemischt werden oder der Schulabschluss ansteht einigen sich die Fachkonferenzen deshalb meist auf bestimmte Themengebiete

              Es ist ganz interessant zu houmlren warum wir so manches lernen muumlssen Viel wich-tiger aber ist dass auch wir als Schuumllerschaft dort vertreten sind (es duumlrfen je Konferenz zwei Schuumllervertreterinnen oder Schuumllervertreter ab der 7 Klasse da-bei sein) damit wir den Lehrerkraumlften mitteilen koumlnnen was wir in dem betref-fenden Fach fuumlr wichtig oder unwichtig haltenFalls ihr als Fachkonferenzvertreterin bzw Fachkonferenzvertreter gewaumlhlt seid und an dem Termin der Fachkonferenz nicht teilnehmen koumlnnt so duumlrft ihr euch vertreten lassen Schickt auf jeden Fall eine Vertretung

              Das Schulgesetz raumlumt den Schuumllerinnen und Schuumllern und den Eltern in der Fach-konferenz nur eine beratende Stimme ein Sie duumlrfen also nicht mit abstimmen Viele Schulen handhaben dies jedoch anders um die Beteiligung von Schuumllerschaft und Eltern noch staumlrker zu ermoumlglichen (Vergleicht dazu den Artikel bdquoSchulbuuml-cher - Neuanschaffungldquo auf S 67)

              Uumlbrigens habt ihr auch ohne die Fachkonferenzen die Moumlglichkeit euren Unter-richt mitzugestalten Siehe dazu den Artikel bdquoUnterricht selbst gestaltenldquo auf S 88

              Wolltet ihr nicht schon immer mal mitentscheiden was ihr lernt

              Dann geht doch zu den Fachkonferenzen

              sect

              25

              SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

              SchulG 2011 sect 20 (bdquoUmfang der Schulpflichtrdquo)

              SchulG 2011 sect 28 (bdquoSchulzwangrdquo)

              SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

              Fehlen in der Schule

              Mal wieder geschwaumlnzt

              So geht das nicht

              Ohne berechtigten Grund darfst du in der Schule nicht fehlen sofern du dich in einem oumlffentlich-rechtlichen Schulverhaumlltnis befindest Das schlieszligt die Teilnah-me am Unterricht die Teilnahme an Pruumlfungen und den Besuch von verpflichtend erklaumlrten Schulveranstaltungen ein

              Solange du noch schulpflichtig bist hat die Schule sogar das Recht eine Ord-nungsbehoumlrde darum zu bitten dich zwangsweise zur Schule zu bringen Diese Maszlignahme wird natuumlrlich nur ergriffen wenn alle anderen Versuche (wie ein Gespraumlch mit deinen Eltern oder eine Attestpflicht) ausgeschoumlpft sind - theo-retisch laumlsst es die Rechtslage aber tatsaumlchlich zu dass du von der Polizei zur Schule eskortiert wirst

              Wenn deine Vollzeitschulpflicht abgelaufen ist (das ist nach insgesamt neun Schuljahren der Fall) sieht die Lage freilich ganz anders aus Wenn du jetzt in ei-nem Zeitraum von 30 Tagen mehr als 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt ver-saumlumst oder in mehr als einem Fach wiederholt bei Klassenarbeiten fehlst hat die Schule das Recht dein Schulverhaumlltnis mit sofortiger Wirkung zu beenden

              Also lass es am besten gar nicht erst soweit kommen

              sect26

              bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 7 (bdquoLeistungsbewertung Versaumlumnisrdquo)

              httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

              SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

              Fehlstunden

              In der Oberstufe ist deine Vollzeitschulpflicht bereits abgelaufen Mehr als 20 Unterrichtsstunden solltest du also innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen auf keinen Fall unentschuldigt fehlen ansonsten riskierst du das Ende deines Schulverhaumlltnisses

              Davon abgesehen gibt es keine feste Fehlstundenanzahl ab der ein Kurs nicht mehr anerkannt wird Unentschuldigtes Fehlen (also Fehlen ohne aumlrztliches At-test und ohne Beurlaubung von der Schule) zaumlhlt als Verweigerung der Leistung Tritt dies zu haumlufig auf kann sich die Lehrkraft dafuumlr entscheiden den Kurs mit 0 Punkten zu bewerten Am besten ist es fruumlhzeitig mit der Lehrkraft uumlber das Problem zu sprechen damit alle Seiten wissen woran sie sind

              Die Bewertung des Kurses mit 0 Punkten bei zu haumlufigem Fehlen ist allerdings nur dann moumlglich wenn die Schule euch oder eure Eltern zu Beginn des Schul-jahres darauf ausdruumlcklich hingewiesen und diesen Hinweis schriftlich dokumen-tiert hat Ist dies nicht geschehen darf sich die Lehrkraft nicht auf diese Vor-schrift berufen

              Ich bin in der Oberstufe und habe schon 10 Fehlstunden in ErdkundeIch habe Angst dass mir der Kurs nicht anerkannt wird

              Wie ist die Sachlage

              sect

              27

              SchulG 2011 sect 5 (bdquoFormen des Unterrichtsrdquo)

              SchulG 2011 sectsect42-45 (SchulG Abschnitt bdquoSchulartenrdquo)

              Formen des Unterrichts

              Welche Moumlglichkeiten gibt es eigentlich

              Maumldchen und Jungen sollen grundsaumltzlich gemeinsam unterrichtet werden Aus paumldagogischen Gruumlnden kann es aber auch in einzelnen Faumlchern fuumlr einige Zeit getrennten Unterricht geben

              Schuumllerinnen und Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf sollen ge-meinsam mit den anderen Schuumllerinnen und Schuumllern lernen sofern dies dem Rahmen der Moumlglichkeiten entspricht

              Im Regelfall findet der Unterricht gruppen- und fachbezogen statt Es ist aber erlaubt faumlcher- jahrgangs- und sogar schulartuumlbergreifend zu unterrichten

              Die Paragraphen 42 bis 45 des Schulgesetzes legen fest wie genau deine Schul-art von diesen Moumlglichkeiten Gebrauch machen kann

              sect28

              SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

              Fremdenfeindlichkeit

              Natuumlrlich nicht Lehrerinnen und Lehrer werden vom Land beschaumlftigt um einen Bildungsauftrag zu erfuumlllen und der schreibt unter anderem vor

              bdquoDie Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenuumlber kultureller Viel-falt den Willen zur Voumllkerverstaumlndigung und die Friedensfaumlhigkeit foumlrdernrdquo

              Intoleranz Ablehnung anderer Kulturen Kriegspropaganda und dergleichen ha-ben also auch ganz offiziell im Unterricht nichts verloren

              Eine Lehrkraft aumluszligert sich abfaumlllig uumlber auslaumlndische Mitschuumller und ihre Kultur Auszligerdem beschreibt sie Krieg als ein geeignetes Mittel sich gegen andere Voumllker zur Wehr zu setzen

              Ist das erlaubt

              sect

              29

              SchulG 2011 sect34 (bdquoLehrkraumlfterdquo)

              Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek I httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=5

              Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek II httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=6

              Eventuell das Schulprogramm eurer Schule

              Hausaufgaben - Viel zu viele

              Eine Lehrerin gibt Unmengen von Hausaufgaben auf behandelt im Unter-

              richt nur Themen die die Schuumllerinnen nicht interessieren und laumlsst was die

              Gestaltung des Unterrichts betrifft nicht mit sich reden

              Darf sie das

              Nein denn auch wenn Lehrkraumlfte laut Schulgesetz den Unterricht in eigener paumldago-gischer Verantwortung gestalten schreiben die Lehrplaumlne gewisse Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsgestaltung vor So ist es gemaumlszlig Lehrplan erforderlich dass den Schuumllerinnen und Schuumllern ermoumlglicht wird den Unterricht aktiv und selbstverantwortlich mitzuge-stalten eigene Schwerpunkte zu setzen und unterschiedliche Lernwege zu entdecken sowie in Partnerarbeit zusammenzuarbeiten Das heiszligt obwohl die Lehrkraumlfte die Ge-samtverantwortung fuumlr die Unterrichtsgestaltung tragen und gewisse Vorgaben machen muumlssen haben sie uns Schuumllerinnen und Schuumller in ihre Planung mit einzubeziehen

              Was die Themenauswahl betrifft gibt es Themen die im Lehrplan stehen und somit im Unterricht vorkommen muumlssen Da kann auch die Lehrkraft nichts dran aumlndern Al-lerdings lassen die Lehrplaumlne auch in diesem Punkt oftmals Freiraumlume und geben zB mehrere Alternativen zu einem Thema vor

              Zur Anzahl der Hausaufgaben ist zu sagen dass es hier keine zeitliche Begrenzung gibt Allerdings gibt es an vielen Schulen Absprachen oder entsprechende Festlegungen in-nerhalb des Schulprogramms unter welchen Umstaumlnden keine oder nur wenig Hausauf-gaben gegeben werden sollen (zB nur Vokabeln lernen an bdquolangenrdquo Unterrichtstagen) Frag doch einfach in deiner Schule mal nach ob es bei euch auch eine solche Regelung gibt Ansonsten startet in der Schulkonferenz eine entsprechende Initiative

              Viele Infos zur Schulkonferenz erfahrt ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

              sect30

              Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden aufgrund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juli 2011

              httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsWitterungsverhaeltnisse__

              blob=publicationFilepdf

              Hitzefrei

              Ja Die Schulleiterin oder der Schulleiter darf im Rahmen seiner Fuumlrsorgepflicht allein entscheiden ob sie oder er den Unterricht in vollem Umfang fortsetzen oder Hitzefrei geben moumlchte Sie oder er kann auch beispielsweise nur fuumlr be-stimmte Jahrgaumlnge den Unterricht beenden oder den Unterrichtsumfang redu-zieren Recht auf Hitzefrei gibt es schon sehr lange nicht mehr

              Wird die Waumlrme allzu unertraumlglich dann schadet es aber sicher nicht eure Schul-leitung darauf hinzuweisen dass es nach dem alten Erlass bis 1998 Hitzefrei gab wenn es um 11 Uhr im Schatten mehr als 25 Grad warm war

              Es gibt auch einen Artikel bdquoSchneefreildquo auf S 63

              Es sind 28 Grad im Schatten alle schwitzen und man moumlchte lieber ein Eis in der Eisdiele nebenan genieszligen als jetzt noch Stochastik zu machen Der Schul-leiter sagt aber es werde ganz planmaumlszligiger Unterricht gemacht

              Darf er das

              sect

              31

              SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

              Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

              Erlass zu Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

              Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

              httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

              Informationspflicht der Lehrkraumlfte

              Eine Schuumllerin erkundigt sich nach der Unterrichtsplanung da der aktuelle

              Unterrichtsstoff alle langweilt Auch soll die Lehrerin erklaumlren wie die Zeug-

              nisnoten zu Stande kommen

              Darf die Lehrerin ihr die Antworten verweigern

              Nein Erst einmal seid ihr fuumlr viele Fragen gar nicht auf die Lehrkraft angewie-sen Der zu vermittelnde Stoff ist detailliert im Lehrplan fuumlr das jeweilige Fach beschrieben welcher online zur freien Verfuumlgung einsehbar ist Dort koumlnnt ihr die Stoffplanung fuumlr das gesamte Schuljahr nachschlagen

              Daruumlber hinaus habt ihr das ausdruumlckliche Recht eurem Alter und eurer Ent-wicklung gemaumlszlig sowohl uumlber euren Stoffplan als auch uumlber euren Leistungs-stand unterrichtet zu werden Die Lehrkraft muss natuumlrlich keine detaillierten Planungen fuumlr jede einzelne Unterrichtsstunde vorlegen Einzelheiten uumlber Aus-wahl Stufung und Gruppierung des Lehrstoffs sowie uumlber Bewertungsmaszligstaumlbe fuumlr die Notengebung und auch uumlber eure Einzelbeurteilungen sollten aber schon im Rahmen des Moumlglichen sein

              In der Oberstufe habt ihr noch weitergehende Rechte Hier sind die Lehrerin-nen und Lehrer verpflichtet euch zu Beginn des Schuljahres ausfuumlhrlich uumlber die Kriterien zur Bewertung der Unterrichtsbeitraumlge (also muumlndliche Mitarbeit Hausaufgaben etc) zu informieren Fordert dieses Recht ein

              sect32

              SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

              Informationspflicht der Schulleitung

              Fragen kann man immer Deine Schulleiterin oder dein Schulleiter muss dich sicherlich nicht in einem zweistuumlndigen Workshop von der Pike auf uumlber all deine Rechte als SV-Mitglied aufklaumlren - dazu ist er nicht da und dazu ist er auch nicht verpflichtet Grundsaumltzlich sieht das Schulgesetz aber vor dass er die SV bei der rechtmaumlszligigen Erfuumlllung ihrer Aufgaben unterstuumltzen muss In einem angemesse-nen Rahmen schlieszligt das auch rechtliche Auskuumlnfte ein

              Uumlbrigens ist die Schulleiterin oder der Schulleiter nicht die einzige Person die gesetzlich verpflichtet ist dir bei deiner Arbeit zu helfen Auch alle anderen Lehrkraumlfte an der Schule sowie die Schulaufsichtsbehoumlrde (also dein Schulamt sowie das Bildungsministerium) muumlssen dich bei der Erfuumlllung deiner Aufgaben unterstuumltzen

              Und wenn das alles nichts hilft dann gibt es natuumlrlich auch immer noch die Lan-desschuumllervertretung die dich gerne telefonisch oder per E-Mail beraumlt

              Ich bin zu meinem Schulleiter gegangen um nach den Rechten der SV bezuumlglich der Organisation einer Schulfete zu fragen Dieser hat mich abgefer-tigt indem er sagte er muumlsse mich nicht daruumlber informieren Ich solle mich an andere Stellen wenden

              Gibt es eine Pflicht der Schulleitung Schuumller uumlber ihre Rechte zu informieren

              sect

              33

              SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

              Klassenbuch

              Eine Schuumllerin wird wegen Kaugummikauens im Unterricht ins Klassenbuch

              eingetragen Die Lehrerin sagt auszligerdem vor allen dass sie in den Unterlagen

              der Schuumllerin gelesen habe dass es schon einmal einen aumlhnlichen Vorfall gege-

              ben habe

              Ist der Eintrag rechtens Darf die Lehrerin die Schuumllerin Einsicht in die Akte

              der Schuumllerin nehmen

              Der Eintrag ist rechtens Das Klassenbuch ist ein Dokument in dem der Unterrichts-verlauf einer Klasse festgehalten wird Eigentlich kann jedes Vorkommnis ins Klassen-buch eingetragen werden und sollte nicht unbedingt negativ aufgefasst werden

              Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht die Daten ihrer Schuumllerinnen und Schuumller einzusehen

              Daten uumlber das Lernverhalten und das Verhalten in der Schule werden auch in den Schulakten gespeichert Ob jedoch in der Praxis ein Klassenbucheintrag wegen Kau-gummikauens gespeichert wird ist sehr unwahrscheinlich Daten in den Schulakten werden fuumlr die Schulbesuchsdauer und sogar daruumlber hinaus gespeichert sofern sie sich nicht aumlndern (beispielsweise Adressdaten)

              Dass eine Lehrkraft dies vor der Klasse erzaumlhlt ist unzulaumlssig Die persoumlnlichen Daten von Schuumllerinnen und Schuumllern gehen die Klasse nichts an (bdquoDatenschutz IIIldquo auf S 17)

              Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat ein Recht auf Einsicht in die eigene Akte Bist du noch minderjaumlhrig dann uumlben deine Eltern dieses Recht aus

              Schau dich einfach mal weiter vorne in dieser Broschuumlre um dort findest du viele weitere Artikel zum Thema bdquoDatenschutzrdquo (bdquoDatenschutz Ildquo auf S 15 bdquoDatenspei-cherung - Dauerldquo auf S 19)

              sect34

              Vorgaben fuumlr Klassengroumlszlige fuumlr das Schuljahr 11 12 (Kultusministerkonferenz)

              httpwwwkmkorgfileadminpdfStatistikKlassenbildung_2011pdf

              bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

              httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

              Klassengroumlszligen

              Es gab fruumlher ein groszliges Sammelsurium an verschiedenen Regeln zur Bestim-mung der minimalen und maximalen Klassengroumlszlige Der entsprechende Erlass ist jedoch heute nicht mehr guumlltig

              An den Gymnasien in Schleswig-Holstein gilt seit dem Schuljahr 2010 2011 ein Klassenteiler von 29 Das bedeutet dass eine einzelne Klasse nicht mehr als 29 Schuumllerinnen und Schuumller umfassen sollte Vom Prinzip her kann der Klassentei-ler fuumlr jedes Schuljahr neu festgelegt werdenDa er sich jedoch schon seit laumlngerer Zeit auf 29 belaumluft ist nicht davon auszu-gehen dass er sich in absehbarer Zeit aumlndert Uumlber den derzeit guumlltigen Klassen-teiler informiert die Kultusministerkonferenz

              Den Schulleitungen ist es erlaubt den Klassenteiler aus personellen Gruumlnden um bis zu 10 zu uumlberschreiten In der Praxis wird also meistens erst ab knapp uumlber 30 Schuumllerinnen und Schuumllern pro Klasse eine neue Klasse aufgemacht Bei 32 Schuumllerinnen und Schuumllern in einer Klasse ist aber definitiv Schluss

              In der Oberstufe muss jede Schule mindestens ein sprachliches und ein natur-wissenschaftliches Profil einrichten Auf zusaumltzliche Profile habt ihr keinen An-spruch Mit dem Argument dass eine entsprechende Klasse zu klein waumlre duumlrfte die Schule also die Einrichtung eines neuen Profils verweigern

              Wie groszlig darf eure Klasse sein

              sect

              35

              SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

              Klassenkonferenz

              Was macht eigentlich die Klassenkonferenz

              Die Klassenkonferenz besteht aus den Lehrerinnen und Lehrern die in deiner Klasse unterrichten dem Vorsitz des Klassenelternbeirats sowie (ab der siebten Klasse) der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher All diese Mitglieder sind stimmberechtigt Den Vorsitz hat die Klassenlehrkraft

              Die Klassenkonferenz entscheidet uumlber zahlreiche Dinge Sie bull beschlieszligt uumlber die Notwendigkeit und die Inhalte von Lernplaumlnen und Unterstuumlt-

              zungsangeboten fuumlr einzelne Schuumllerinnen und Schuumllerbull entscheidet uumlber verpflichtende schulische Veranstaltungen auszligerhalb des

              Unterrichtsbull zeichnet Schuumllerinnen und Schuumller ausbull koordiniert Hausaufgaben und Klassenarbeitenbull beschlieszligt uumlber Betriebserkundungen Betriebs- und Wirtschaftspraktika Praxista-

              ge und alle anderen Veranstaltungen der Klasse

              Daruumlber hinaus ist die Klassenkonferenz zustaumlndig wenn ein schriftlicher Verweis erteilt oder ein Ausschluss vom Unterricht verhaumlngt werden soll Dieser Verweis muss formal korrekt beschlossen werden Die Klassenlehrkraft darf diesen nur dann ohne Sitzung der Klassenkonferenz aussprechen wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind Wird also gegen einen Schuumller ein Verweis ausgesprochen und die Klassensprecherin oder der Klassensprecher wurden weder um ihre Stimme gefragt noch zu einer Sitzung eingela-den dann ist dies ein Verfahrensfehler und der getroffene Beschluss ist zunaumlchst unguumlltigDie Klassenkonferenz entscheidet zudem uumlber Versetzungen und die Zeugniseintraumlge zum Lern- und Sozialverhalten Auf einer solchen Zeugnis- oder Versetzungskonferenz sind allerdings nur die Lehrkraumlfte stimmberechtigt Der Vorsitz des Klassenelternbeirats darf an diesen Sitzungen beratend teilnehmen (also nicht abstimmen) Klassenspreche-rinnen und Klassensprecher sind bei solchen Konferenzen ganz ausgeschlossen Die Klassenkonferenz soll mindestens zweimal pro Schuljahr tagen mindestens einmal davon sollte sie dabei bdquoeinfach soldquo also nicht als Zeugnis- oder Versetzungskonferenz zusammentreten Wenn das bei euch so noch nicht die Regel ist dann weise doch deine Klassenlehrkraft mal darauf hin

              sect36

              SchulG 2011 sect 81 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

              Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten

              Nein Keine Schuumllerin und kein Schuumller darf wegen ihrer oder seiner Arbeit in-nerhalb der SV benachteiligt oder bevorzugt werden Dazu zaumlhlen

              bull Das Amt der Klassensprecherin oder des Klassensprechers

              bull Die Vertretung der Schuumllerinnen und Schuumller in einer Fachkonferenz oder der Schulkonferenz

              bull Alle weiteren Aumlmter und Taumltigkeiten in der SV

              Die Lehrkraft darf der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher also keine schlechte Note geben nur weil diese oder dieser sich fuumlr die Mitschuumller ein-setzt Vielmehr hat die Klassensprecherin oder der Klassensprecher sogar ein Recht darauf dass die Schulleitung und die Lehrerschaft sie oder ihn bei der Vertretungsarbeit unterstuumltzen Auszligerdem muumlssen diese die Klassensprecherin oder den Klassensprecher uumlber wichtige Angelegenheiten informieren die die Schuumllerschaft betreffen

              Unser Klassensprecher engagiert sich total fuumlr alle und riskiert dabeiauch Stress mit Lehrern Unser Deutschlehrer hat ihm eine 4 im Muumlndlichen gegeben weil er angeblich nur Streit mit den Lehrern suche

              Darf der Lehrer das machen

              sect

              37

              SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

              SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

              Klassensprecherversammlung

              Wir planen eine Versammlung aller Klassensprecherinnen und Klassenspre-

              cher Unsere Schulleiterin erlaubt es uns aber nur ab der 7 Stunde wir be-

              fuumlrchten dass niemand kommt und wollen ein fruumlheres Treffen

              Wann duumlrfen Klassensprecherversammlungen stattfinden

              Grundsaumltzlich soll die Schulleitung die SV in ihrer Arbeit unterstuumltzen und darf in ihre Arbeit auch nur dann eingreifen wenn Rechts- oder Verwaltungsvorschrif-ten missachtet werden Andererseits duumlrft ihr euch fuumlr eure SV-Taumltigkeit auch nicht voumlllig beliebig dem Unterricht entziehen

              Alle Mitglieder der Klassensprecherversammlung haben pro Schuljahr Anspruch auf bis zwoumllf Stunden Unterrichtsbefreiung zur Verwendung fuumlr ihre SV-Taumltig-keit Wie viele Stunden ihnen wirklich zur Verfuumlgung gestellt werden liegt im Ermessen des SchulleitersWenn also alle eure Klassensprecherinnen und Klassensprecher noch zwei Stun-den auf diesem bdquoKontordquo uumlbrig haben (dessen Kontingent vom Schulleiter festge-legt wird) koumlnnt ihr die SV-Sitzung problemlos in der 3 und 4 Stunde stattfinden lassen auch wenn eure Schulleitung das nicht gerne sieht Hat eine Klassenspre-cherin oder ein Klassensprecher ihr bzw sein Kontingent aufgebraucht ist sie oder er fortan allerdings auf die explizite Beurlaubung durch die entsprechenden Lehrkraumlfte der betreffenden Stunden oder der Schulleitung angewiesen

              Ihr koumlnnt die Freistellungsstunden auch fuumlr Stunden verwenden in denen Klas-senarbeiten anliegen wenn ihr das mit der entsprechenden Fachlehrkraft abge-sprochen habtFuumlr Klassensprecherversammlungen solltet ihr versuchen die Schulleitung fruumlh-zeitig den Termin fuumlr Klassenarbeiten zu blocken damit moumlglichst viele Klassen-sprecherinnen und Klassensprecher teilnehmen koumlnnen ohne ggf Probleme zu bekommen wenn sie waumlhrend dieser Stunden fehlen

              38

              Kreisschuumllervertretung (KSV)

              Die Kreisschuumllervertretung gibt den einzelnen Schulen die Moumlglichkeit sich auf Kreisebene auszutauschen und gemeinsame Projekte durchzufuumlhren Dies koumln-nen von Podiumsdiskussionen uumlber Weihnachtspostaktionen und Sportturniere bis hin zu gemeinsamen Festen eigentlich alle Aktionen sein die uumlber die Gren-zen einer eigenen Schule hinausgehen Generell sollte sich die KSV mit eventuell vorhandenen Stadtschuumllervertretungen austauschen Jede Schulart hat Anspruch auf eine eigene KSV in gegenseitigem Einverneh-men koumlnnen sich jedoch mehrere Schularten dazu entschlieszligen eine gemeinsa-me KSV zu gruumlndenDiese zusammengelegten KSVen legen dann selbst fest wie viele stimmberech-tigte Mitglieder das Kreisschuumllerparlament pro Schulart hatAuszligerdem koumlnnen Wahlverfahren bestimmen Vielleicht moumlchtet ihr ja beispiels-weise darauf achten dass von allen vertretenen Schularten eine Delegierte oder ein Delegierter Mitglied im Vorstand der KSV ist

              Allgemein gesprochen hat eine KSV von nur einer Schulart den Vorteil dass sie sich besonders intensiv mit speziellen Problemen genau dieser Schulart ausein-andersetzen kann Wenn sich jedoch mehrere Schularten zu einer KSV zusammenschlieszligen dann koumlnnen Aktionen mit Schulen verschiedener Schularten besser geplant und um-gesetzt werden und ihr bildet eine schlagkraumlftigere Stimme da ihr noch mehr Schuumllerinnen und Schuumller vertretet

              Eine KSV haumllt regelmaumlszligig ein Kreisschuumllerparlament ab zu welchem jede Schu-le zwei stimmberechtigte Mitglieder entsenden darf Hier wird auch ein Vor-stand eine Kreisschuumllersprecherin oder ein Kreisschuumllersprecher sowie eine Vertretung gewaumlhlt Wenn ihr als Vertreterinnen oder Vertreter gewaumlhlt wurdet und am Tag des Kreisschuumllerparlaments verhindert seid dann duumlrft ihr euch ver-treten lassen

              Die KSV muss vom Kreis finanziell angemessen unterstuumltzt werden Auszligerdem erhalten die Mitglieder der KSV pro Schuljahr sechs Schulstundenstunden Un-terrichtsbefreiung um ihrer Arbeit fuumlr die KSV nachzugehen Die Kreisschuumller-

              sect

              39

              SchulG 2011 sect 82 (bdquoKreisschuumllervertretungrdquo)

              SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

              SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

              Kontaktdaten der Kreisschulaumlmterhttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltung

              schulaufsichtDownloadSchulamt__blob=publicationFilepdf

              KSV (II)

              sprecherin oder der Kreisschuumllersprecher haben daruumlber hinaus das Recht auf eine Stunde Unterrichtsbefreiung pro WocheKSVen sind vor allem deshalb wichtig weil ihr euch hier uumlber Ideen und Veran-staltungen austauschen koumlnnt und auch erfahrt was an anderen Schulen in der Umgebung gut besser oder eben auch schlechter laumluft

              In vielen Kreisen Schleswig-Holsteins gibt es noch keine oder nur eine sehr in-aktive KSV Eine neue KSV aufzubauen erfordert viel Zeit Energie Motivati-on und Durchhaltevermoumlgen und sollte auch nicht alleine in Angriff genommen werdenWenn du dir aber gemeinsam mit einem schlagkraumlftigen Team vorgenommen hast eine KSV einzurichten dann wende dich am besten vertrauensvoll an das fuumlr deinen Kreis zustaumlndige Schulamt Dort hilft man dir erfahrungsgemaumlszlig gerne weiter und unterstuumltzt dein VorhabenAuszligerdem werden auch die Landesschuumllervertretungen dir weiterhelfen wenn es zum Beispiel darum geht ein Netzwerk aufzubauen eine Satzung zu erstellen oder die Arbeit eines Schuumllerparlamentes kennen zu lernen (Kontaktdaten findet ihr unter wwwschuelervertretungde)

              Uumlbrigens sieht das Schulgesetz auch vor eine Arbeitsgemeinschaft der Schuumller-sprecherinnen und Schuumllersprecher eines Schultraumlgers zu gruumlnden also eine Art bdquoGemeinde-SVrdquo Diese ist aber mit weitaus weniger Rechten ausgestattet und daher kein Ersatz fuumlr eine funktionierende KSV Nuumltzlich kann dieses Gremium aber beispielsweise sein wenn es darum geht sich uumlber Probleme mit Raumlum-lichkeiten oder Ausstattung auszutauschen denn diese muss der Schultraumlger bezahlen

              40

              Landesschuumllervertretung (LSV)

              Jede Schulart hat in Schleswig-Holstein eine eigene Landesschuumllervertretung (LSV) Die LSVen sind im Grunde alle sehr aumlhnlich aufgebaut

              Die Aufgabe der (LSV) ist es die schleswig-holsteinischen Schuumllerinnen und Schuumller zu vertreten und die Schuumllervertretungen in den einzelnen Schulen in ihrer Arbeit zu unterstuumltzen Finanziert wird sie vom Land Schleswig-Holstein und unterstuumltzt sowohl durch eine Landesverbindungslehrkraft als auch durch das fuumlr Bildung zustaumlndige Ministerium

              Die LSV besitzt mehrere GremienDas Landesschuumllerparlament Jede Schule kann zum Landesschuumllerparlament (LSP) eine Delegierte oder einen Delegierten entsenden Dieses bildet das legis-lative Gremium Verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland ist es der Bun-destag Auf LSPs werden also wichtige Themen diskutiert und dann abgestimmt Diese Dinge werden dann vom Landesvorstand umgesetzt

              Der Landesvorstand Der Landesvorstand (LaVo) setzt sich aus bis zu zehn De-legierten zusammen einer Landesschuumllersprecherin oder einem Landesschuuml-lersprecher (LSSpr) und ihren bzw seinen bis zu neun Stellvertreterinnen und Stellvertretern Da jede Schule eine Delegierte oder einen Delegierten bestim-men darf koumlnnen bis zu zehn Schulen im LaVo vertreten sein Der LaVo ist das exekutive Organ verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland also die Bun-desregierung Die oder der LSSpr waumlre die Bundeskanzlerin oder der Bundes-kanzler und die anderen LaVo-Mitglieder waumlren die Minister

              Der Vorstand hat engen Kontakt zum Bildungsministerium den Bildungspoliti-kerinnen und Bildungspolitikern der Landtagsfraktionen Landeselternbeiraumlten Jugendorganisationen und vielen mehr Durch geschicktes Nutzen und Pflegen dieses Netzwerkes versucht er Forderungen die das Landesschuumllerparlament stellt durchzusetzen

              sect

              41

              SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

              SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

              Die Homepage der LSV in Schleswig-Holsteinhttpwwwschuelervertretungde

              LSV (II)

              Auszligerdem ist er Ansprechpartner fuumlr aktuelle politische Fragen und repraumlsen-tiert die Meinung der Schuumllerschaft Auch umgekehrt funktioniert der WegSo helfen wir allen Schuumllerinnen und Schuumllern die uns darum bitten in Rechts-fragen bei Projektideen Umsetzungsschwierigkeiten in Konfliktfaumlllen und bei allen anderen Problemstellungen In den Haumlnden haltet ihr mit dieser Broschuumlre auch ein Projekt der Landesschuuml-lervertretung durchgefuumlhrt von Generationen von Landesvorstaumlnden

              Wie ihr in der Landesschuumllervertretung aktiv werden koumlnnt und warum ihr das unbedingt solltet das steht auf einer Extra-Seite am Ende der Broschuumlre (bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X)

              42

              Legasthenie - Foumlrderung

              Wenn bei dir eine Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRSLegasthenie) festgestellt

              wird dann hast du das Recht auf besondere Foumlrderung Nachteilsausgleich und

              evtl Notenschutz

              Die LRS muss von der Schule anerkannt werden externe Gutachten koumlnnen als

              Referenzen herangezogen werden haben aber keine rechtliche Bedeutung

              Das Recht auf besondere Foumlrderung heiszligt dass du Anspruch auf spezielle Foumlr-

              dermaszlignahmen hast Dazu gehoumlrt zuerst einmal die Erstellung eines individuel-

              len Lernplans Oft gehoumlren auch besondere Lerngruppen dazu in denen du mit

              anderen Betroffenen auszligerhalb des regulaumlren Unterrichts gefoumlrdert wirst Die

              Schule darf die Teilnahme an solchen Veranstaltungen fuumlr verbindlich erklaumlren

              Dann musst du dort mitmachen auch wenn du es nicht moumlchtest

              Nachteilsausgleich heiszligt dass im Unterricht und bei Klassenarbeiten Ausgleichs-

              maszlignahmen wegen der LRS ergriffen werden Der LRS-Erlass schreibt nicht

              vor welche Maszlignahmen dies sind schlaumlgt aber Beispiele vor Am haumlufigsten wird

              die Verlaumlngerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten angewendet Der Zeitzu-

              schlag (meist 15-20 der Arbeitszeit) soll es dir ermoumlglichen Texte zu lesen

              und uumlber Rechtschreibprobleme nachzudenken

              Welche Hilfen zum Einsatz kommen entscheidet die Klassenkonferenz (bdquoKlas-

              senkonferenzldquo auf S 35) Der Beschluss muss schriftlich dokumentiert werden

              Zusaumltzlich gibt es den sog bdquoNotenschutzrdquo Er soll dich von ungerechtfertig-

              ten Nachteilen durch den Rechtschreibteil deiner Schulnoten befreien In al-

              len schriftlichen Arbeiten werden Rechtschreibfehler dann nicht bewertet

              sect

              43

              Erlass zur Foumlrderung von Schuumllerinnen und Schuumllern mit LRS vom 27 6 2008

              httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLegasthenie__

              blob=publicationFilepdf

              Erlaumluterung zu diesem Erlasshttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceFAQFAQ_LRS__

              blob=publicationFilepdf

              Legasthenie - Foumlrderung (II)

              Selbst bei Diktaten zaumlhlt nur dein individueller Leistungsfortschritt nicht die

              eigentliche Fehlerzahl

              Hierbei geht es nur um reine Rechtschreibfehler Aus einer LRS koumlnnen auch

              noch andere Fehler (beispielsweise Lese- oder Grammatikfehler) entstehen die

              nicht unter den Notenschutz fallen

              Notenschutz gibt es houmlchstens bis zum mittleren Schulabschluss Mit dem Errei-

              chen der Oberstufe ist es mit diesen Regelungen vorbei

              Weiterhin wird der Notenschutz ausgesetzt wenn deine Rechtschreibleistungen

              uumlber ein halbes Schuljahr lang bdquoausreichendrdquo oder besser sind Die LRS wird da-

              durch aber nicht aberkannt Anspruch auf Foumlrdermaszlignahmen hast du immer noch

              und der Notenschutz kann wieder eingesetzt werden falls sich deine Leistungen

              verschlechtern

              Wenn du also Probleme mit deiner Rechtschreibung hast dann wende dich an

              deine Deutsch- oder deine Verbindungslehrkraft Dort erfaumlhrst du auch wer an

              deiner Schule fuumlr Legasthenie-Fragen zustaumlndig ist (denn die Schule sollte dafuumlr

              auf jeden Fall jemanden haben)

              sect44

              bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 sect 7 (bdquoZusaumltzliche Vermerkerdquo)

              httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

              Legasthenie - Note im Fach Deutsch

              Nicht wenn Schuumllerinnen oder Schuumller wegen ihrer LRS Notenschutz genieszligen

              Rechtschreibleistungen duumlrfen dann nicht in die Note einflieszligen

              Schau dir hierzu am besten das Kapitel bdquoLegasthenie - Foumlrderungldquo auf S 42

              an

              Falls die Deutschnote aufgrund des Notenschutzes keine Rechtschreibleistungen

              enthaumllt muss aber ein entsprechender Vermerk im Zeugnis angebracht werden

              Er lautet dann in der Regel bdquoDie Rechtschreibleistungen im Fach XY entspra-

              chen nicht den Anforderungen sie sind in der Note nicht enthaltenrdquo

              Ein Schuumller mit Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRS) wird im Fach Deutsch wegen seiner schwachen Rechtschreibung schlechter benotet

              Ist das zulaumlssig

              sect

              45

              Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

              LehrplanLehrplanhtml

              Lehrplaumlne - Inhalt

              Ein Schuumller interessiert sich fuumlr den Inhalt der Lehrplaumlne verschiedener

              Faumlcher

              Wo kann er nachschlagen

              Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen jederzeit die Lehrplaumlne bei den einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrern einsehen denn diese verfuumlgen in den aller-meisten Faumlllen uumlber eine gedruckte Version Alternativ koumlnnen die derzeit guumllti-gen Lehrplaumlne auch online abgerufen werden

              sect46

              SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

              Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

              SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

              Leistungsstand - Auskunft

              Nein denn alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen gemaumlszlig ihrem Alter uumlber ih-ren Leistungsstand unterrichtet werden Der entsprechende Passus im Schulge-setz ist freilich etwas vage formuliert und die genaue Interpretation obliegt den Lehrkraumlften Ein Recht darauf jederzeit eine Prognose uumlber die voraussichtliche Zeugnisnote zu erhalten laumlsst sich hieraus also sicherlich nicht herleiten Zu einer allgemeinen und ehrlichen Einschaumltzung deiner derzeitigen Leistungen im Vergleich mit den Anforderungen des Faches sollte die Lehrkraft aber bereit sein

              In der Oberstufe sind deine Rechte noch etwas deutlicher formuliert Hier hast du Anspruch zweimal pro Halbjahr mit der Lehrkraft uumlber deinen Leistungs-stand zu sprechen davon einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Auf dei-nen Wunsch hin ist das auch im Einzelgespraumlch moumlglich Auch hier gilt aber Auf eine konkrete Prognose der Zeugnisnote musst du unter Umstaumlnden verzichten

              Eine Schuumllerin moumlchte gern wissen wie sie gerade in Erdkunde steht und ob sie sich noch reinhaumlngen muss oder dem Unterricht eher lockerer folgen kannDarf die Lehrerin sich weigern ihr die Fragen zu beantworten

              sect

              47

              SchulG 2011 sect 13 (bdquoLernmittelrdquo)

              SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

              Lernmittel - Wer zahlt die

              Wir muumlssen in Franzoumlsisch Deutsch und Spanisch jeweils eine Lektuumlre und

              in Mathematik einen Taschenrechner anschaffen Das ist mit der Zeit eigentlich

              ziemlich teuer

              Wie viel muss ein Schuumller fuumlr Unterrichtsmaterialien zahlen

              Die Schule kann von euch fuumlr alle Lernmittel die ihr auch auszligerhalb der Schule privat nutzen koumlnnt einen Kostenbeitrag verlangen und wird von diesem Recht in der Regel auch Gebrauch machen Bei Taschenrechnern und Lektuumlren geht man davon aus dass eine private Nutzung in erheblichem Umfang moumlglich ist dement-sprechend ist die Umlage der Anschaffungskosten auf die Schuumllerschaft zulaumlssig

              Nichts bezahlen muumlsst ihr nur fuumlr Schulbuumlcher (das sind Buumlcher die nur im Un-terricht und fuumlr dessen Vor- und Nachbereitung eingesetzt werden koumlnnen) so-wie Gegenstaumlnde die fuumlr den Unterricht verwendet werden und dauerhaft in der Schule verbleiben

              Wenn das Geld zu Hause sehr knapp ist (bdquosozialer Haumlrtefallrdquo) kann euch der Schultraumlger (das ist nicht die Schulleitung sondern in der Regel die Gemeinde oder Stadt) auch uumlber die obigen Ausfuumlhrungen hinaus Lernmittel zur Verfuumlgung stellen

              Wenn es euch endguumlltig zu viel wird seid ihr aber auf keinen Fall nur zum Nichts-tun verdammt Die Schulkonferenz hat das Recht fuumlr diese Zusaumltze Houmlchstbe-traumlge festzulegen die dann verbindlich sind Stoszligt einfach eine entsprechende Diskussion an vielleicht kommt ihr zu einem fuumlr alle Beteiligten akzeptablen Beschluss

              Alles uumlber die Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

              sect48

              SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

              Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften

              Natuumlrlich nicht Die Schule darf Sachverhalte nicht politisch einseitig behandeln sondern ist zur parteipolitischen Neutralitaumlt verpflichtet Die Lehrkraft muss ihre eigene Meinung also im Unterricht der politischen Bildung ihrer Schuumllerinnen und Schuumller unterordnen

              Politische Inhalte muumlssen im Unterricht immer kritisch und kontrovers also nicht einseitig behandelt werden

              Eine Lehrerin lobt in ihrem Unterricht die Ziele einer Partei und vernach-laumlssigt dabei andere politische Gruppierungen Auf den Vorwurf reagiert sie mit der Aussage dass die Meinungsfreiheit ihr das Recht gebeDarf die Lehrerin nur eine einzelne Partei so positiv hervorheben

              sect

              49

              SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

              Nachsitzen

              Ich habe mehrfach die Hausaufgaben nicht gemacht Jetzt will die Lehrerin

              mich nach der Schule nachsitzen lassen

              Darf eine Lehrerin mich nachsitzen lassen

              Daruumlber laumlsst sich tatsaumlchlich streiten Grundsaumltzlich darf deine Lehrkraft dich nachsitzen lassen um schuldhaft versaumlumten (also geschwaumlnzten) Unterricht nachzuholen Sie muss dies aber vorher deinen Eltern ankuumlndigen du kannst also nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden

              Wenn du nicht den Unterricht geschwaumlnzt sondern nur deine Hausaufgaben nicht gemacht hast kannst du in der Tat damit argumentieren dass dies ja nicht unter das bdquoNachholen schuldhaft versaumlumten Unterrichtsrdquo faumlllt Die Lehrkraft hat aber trotzdem das Recht dich die Hausaufgaben nachschreiben zu lassen Dein einzi-ger Vorteil waumlre dann dass du dich dieser Taumltigkeit in den eigenen vier Waumlnden widmen darfst

              Zu einem erzieherischen Gespraumlch oder einer Ermahnung kann die Lehrkraft dich auf jeden Fall laumlnger in der Schule behalten

              sect50

              Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

              Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

              SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruumlche Prozesskostenrdquo)

              Verwaltungsgerichtsordnung sect 80 (bdquoBesondere Verfahren fuumlr Anfechtungs- und Verpflichtungsklagenrdquo)httpdejureorggesetzeVwGO80html

              Notengebung - falsche Bewertung

              Versuche zuerst immer mit deiner Lehrerin oder deinem Lehrer persoumlnlich zu spre-chen Wenn das nicht klappt wende dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft und bitte diese mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer zu sprechen um eine Loumlsung zu finden Wenn die Probleme nicht nur bei dir auftreten dann informiere in jedem Fall die SV diese bekommt Ruumlckmeldungen von allen Klassen und kann dement-sprechend handelnBei der Bemessung der Zeugnisnote sollen die Unterrichtsbeitraumlge (im Wesentlichen deine muumlndliche Mitarbeit und deine Hausaufgaben) ein groumlszligeres Gewicht haben als die Klassenarbeiten und Leistungsnachweise Dies ist in den Lehrplaumlnen der einzelnen Faumlcher festgelegt Ab der Oberstufe ist es sogar per Erlass vorgeschrieben Auszliger der Aussage dass die muumlndliche Leistung mehr zaumlhlen muss als die schriftliche gibt es aber keine Vorgaben Die Lehrkraft ist also nicht verpflichtet beispielsweise im haumlufig genannten 6040-Verhaumlltnis zu bewerten Auch die Fachschaftskonferenz darf bei den Gewichtungsvorgaben mitredenIn der Oberstufe hast du das Recht regelmaumlszligig uumlber deinen Leistungsstand informiert zu werden Das muss mindestens zweimal pro Halbjahr geschehen einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Der Vorgang muss im Klassenbuch dokumentiert wer-den Nutze dieses Recht auf jeden Fall um potenzielle Probleme fruumlh zu erkennen und auszuschaltenWenn die Zeugnisnote fuumlr die Versetzung oder fuumlr deinen Abschluss von Bedeutung ist hast du die Moumlglichkeit einen formalen Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt einzulegen Uumlber diesen Widerspruch entscheidet dann zunaumlchst die Schule (oder ge-nauer Die Schulleitung) Gegen die Entscheidung kann man noch eine offizielle Klage einreichen Die Kosten des Verfahrens traumlgt das Land Mit einem Widerspruch faumlhrst du aber schon sehr schwere Geschuumltze auf uumlberlege also gut ob es sich wirklich lohnt

              Mein Lehrer moumlchte mir im Zeugnis eine Vier geben obwohl ich zwei Drei-en in den Arbeiten und auch recht gute Tests geliefert habeWas muss ich machen wenn ich mich falsch benotet fuumlhle

              sect

              51

              bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 20 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

              httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

              Broschuumlre des Ministeriums fuumlr Bildung und Wissenschafthttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschueren

              BildungAbiturProfiloberstufe__blob=publicationFilepdf

              Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung

              Im Zeugnis nach der 12 Klasse habe ich dreimal weniger als zwei No-

              tenpunkte Vor allem Mathe liegt mir gar nicht

              Wie sieht es mit den Chancen einer Abiturzulassung aus Gibt es eine Moumlglich-

              keit Mathe zu umgehen

              Es ist so dass man in bis zu sieben einbringungspflichtigen Kursen unter fuumlnf Notenpunk-ten bekommen darf Das bedeutet aber nicht dass man mit acht Semesternoten unter fuumlnf Punkten automatisch durchfaumlllt Es sind naumlmlich nicht alle Kurse einbringungspflich-tig So muumlssen zB jeweils alle vier Semesternoten der drei Kernfaumlcher und aller Abitur-pruumlfungsfaumlcher eingebracht werden Die genauen Zahlen zur Einbringungspflicht findet ihr in der unten genannten Broschuumlre des Bildungsministeriums

              Man kann zB 17 Fehlkurse haben und trotzdem das Abitur bestehen man kann aber auch nur 8 Fehlkurse haben und erhaumllt keine Zulassung zu den schriftlichen Abiturpruuml-fungen (nach 122) bzw muumlndlichen Abiturpruumlfungen (nach 131) je nachdem wann die Grenze zu den acht einbringungspflichtigen Fehlkursen uumlberschritten ist Der erste Teil des Abiturergebnisses ergibt sich aus den Semesternoten von denen ins-gesamt 36 eingebracht werden muumlssen Wenn die Bedingungen erfuumlllt sind werden ein-fach die besten erreichten Noten ergaumlnzt In diesem Block koumlnnen maximal 600 Punk-te erreicht werden 200 Punkte aus den Semestern sind fuumlr das Bestehen im Abitur erforderlich

              Im zweiten Block den Abiturpruumlfungen an sich sind maximal 300 Notenpunkte erreich-bar Die Berechnung ist ganz einfach Bei vier Pruumlfungsfaumlchern werden die jeweiligen Pruumlfungsergebnisse verfuumlnffacht und dann addiert bei fuumlnf Pruumlfungsfaumlchern jedes Er-gebnis vervierfacht und dann addiertNicht ganz so einfach ist die Auswahl der Pruumlfungsfaumlcher Jedes Aufgabenfeld (naturwis-senschaftlich gesellschaftswissenschaftlich und sprachlich-literarisch-kuumlnstlerisch) muss einmal vertreten sein Auch hierzu steht Genaueres in der Broschuumlre des Ministeriums

              sect52

              SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

              Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren

              Nein das duumlrfen sie selbstverstaumlndlich nicht Die Lehrer unterliegen einer Auf-sichtspflicht durch die sie verpflichtet sind alle Schuumller zu beaufsichtigen Diese Aufsichtspflicht erschlieszligt sich aus dem gebotenen Schutz von Minderjaumlhrigen und aus der Fuumlrsorge- und Verkehrssicherungspflicht wodurch diese Regel auch fuumlr volljaumlhrige Schuumller gilt

              Wird ein Schuumller vor der Tuumlr stehen gelassen ist diese Aufsicht nicht mehr gege-ben Ein Lehrer darf einen Schuumller auch nicht als Strafe waumlhrend des Unterrichts vor die Tuumlr schicken Auch die Lehrkraft selbst darf die unter seiner Aufsicht stehenden Schuumller nicht alleine lassen es sei denn er gibt einen verbindlichen Arbeitsauftrag

              Bei uns an der Schule schlieszligen einige Lehrer 5 Minuten nach Unterrichts-beginn einfach die Tuumlr ab und lassen Verspaumltete nicht mehr in die Klasse Teil-weise tragen sie dafuumlr sogar Fehlstunden ein

              Duumlrfen sie das

              sect

              53

              bdquoEmpfehlungen zum Sportunterricht bei erhoumlhter Ozonbelastungrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

              SchulrechtSchulgesetzRechtsquellenEmpfehlungSportOzon__blob=publicationFilepdf

              Ozonbelastung und Sportunterricht

              Sie duumlrfte ist aber durch eine Empfehlung des Ministeriums angehalten es lie-ber bleiben zu lassen Bei einer Ozonkonzentration von mehr als 180 microg msup3 sind die Sportlehrkraumlfte aufgefordert sportliche Dauerbelastungen im Freien (womoumlglich gar unter freier Sonne) moumlglichst zu vermeiden Auszligerdem sollen Sportlehrkraumlfte auf die individuellen Empfindlichkeiten einzelner Schuumllerinnen und Schuumller gegenuumlber Ozon Ruumlcksicht nehmen

              Wenn die Ozonkonzentration 360 microg msup3 uumlberschreitet sollte der Sportunter-richt aus Vorsorgegruumlnden sogar ganz eingestellt werden

              Das Radio meldet andauernd dass die Ozonbelastung schon auf uumlber 180

              Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Auszligenluft gestiegen ist Doch deine Sport-

              lehrerin will einen Dauerlauf durch den Park machen

              Darf bei diesem Wetter im Freien Sportunterricht stattfinden

              sect54

              Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

              SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

              SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

              Pausen

              Na klar Pausen sind wichtig Die Pausenzeiten werden durch die Schulkonferenz festgelegt

              Die Laumlnge der Schulstunden ist per Erlass auf 45 Minuten festgelegt Hiervon kann die Schule aus organisatorischen oder paumldagogischen Gruumlnden auch abwei-chen und beispielsweise Unterricht in 90-Minuten-Bloumlcken durchfuumlhren Fairer-weise sollten damit dann aber auch laumlngere Pausen einhergehen

              Schaut euch einfach mal bei anderen Schulen in der Umgebung um und ver-gleicht die Pausenregelungen Wenn ihr dabei feststellt dass es an anderen Schulen wirklich ein groumlszligeres Verhaumlltnis von Pausen- zu Unterrichtszeit gibt dann sprecht eure Schulleitung darauf an oder thematisiert das Problem auf der naumlchsten Schulkonferenz Sie hat das Recht die Pausenordnung zu aumlndern

              Eure Lehrkraumlfte duumlrfen die Stunden auch nicht beliebig uumlberziehen Vergleicht hierzu den Artikel bdquoEnde der Schulstunde - Klingelzeichenldquo auf S 23

              Kann nicht laumlnger Pause sein Wer legt die Pausenzeiten fest

              sect

              55

              SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

              Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien vom 1 Oktober 2008httplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

              phpDownloadID=412

              Lehrplan WiPo fuumlr die Sek IhttplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=44

              Lehrplan WiPo fuumlr die Oberstufehttplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

              phpDownloadID=91

              Praktika

              Die Schuumllerinnen der 9 Klasse moumlchten gern ein Praktikum machen um sich

              auf ihr spaumlteres Berufsleben vorzubereiten

              Welche Moumlglichkeiten haben sie

              Die Zeiten an denen am Gymnasium nur ein Wirtschaftspraktikum in der 12 Klasse verbindlich war sind schon lange vorbei Inzwischen sind auch an den Gymnasien zwei mindestens ein- und moumlglichst zweiwoumlchige Praktika vorge-schrieben Ein Betriebspraktikum in der Sekundarstufe I und ein Wirtschafts-praktikum in der Sekundarstufe II Ersteres findet uumlblicherweise in der 8 oder 9 letzteres in der vorletzten Klassenstufe statt

              Das Praktikum ist an den Wirtschafts-Politik-Unterricht angegliedert Ihr habt also auch ein Recht darauf dass euer Praktikum im Unterricht angemessen vor-bereitet betreut und nachbereitet wird

              Genauere Details zum Ablauf der Praktika regelt uumlbrigens die Schulkonferenz Wenn ihr also mit der Organisation unzufrieden seid ist dies das passende Gre-mium um Veraumlnderungen am gaumlngigen Verfahren zu beschlieszligen

              Mehr zum Sinn und zur angemessenen Hinfuumlhrung auf die verschiedenen Prakti-ka verraten euch die Lehrplaumlne

              sect56

              SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

              SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

              Die Landesschuumllervertretunghttpwwwschuelervertretungde

              Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft

              Wenn du ein Problem mit einer Lehrkraft (oder mit deiner Schulleiterin bzw deinem Schulleiter) hast - oder diese eines mit dir - dann kannst du dir tatkraumlf-tige Unterstuumltzung suchen

              Frag einfach jemanden aus deiner SV ob sie oder er dir hilft dich beraumlt und dich bei den Gespraumlchen unterstuumltzt Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreter haben das Recht dir bei der Wahrnehmung deiner Rechte insbesondere bei Be-schwerden oder bei Ordnungsmaszlignahmen zu unterstuumltzen Sie haben auch haumlu-fig schon Erfahrung bei der Vermittlung zwischen Schuumllerschaft und Lehrkraumlften gesammelt und kennen die dir zustehenden Rechte sehr genau

              Genauso kannst du dich auch an deine Verbindungslehrkraft wenden Rein formal soll diese zwar nur die Schuumllervertretung als Organ unterstuumltzen und nicht dich als Einzelperson in der Praxis nehmen es die in dieses Amt Gewaumlhlten damit aber meist nicht so genau und sind auch gerne bereit mit dir uumlber dein Problem zu reden und Loumlsungen zu suchen

              Auch die Landesschuumllervertretung steht dir mit Rat und Tat zur Seite Sie hat viele Moumlglichkeiten und hilft dir zum Beispiel sollte es um rechtliche Fragen gehen oder eine formelle Beschwerde ohne Nennung deines Namens an das Bil-dungsministerium gesandt werden

              Stress mit deinem Lehrer

              Du bist nicht allein

              sect

              57

              bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

              httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

              Profile

              Wir sind 31 Lernende und wollen gern ein aumlsthetisches Profil belegen Unsere

              Schulleiterin richtet dieses trotz unserer Bitten nicht ein

              Wann darf muss ein Profil eingerichtet werden

              Uumlber die Einrichtung der Profile entscheidet die Schulleitung auf Basis der von der Schulkonferenz beschlossenen Grundsaumltze Jede Schule sollte (im Regelfall) mindestens ein sprachliches und ein naturwissenschaftliches Profil anbieten Was daruumlber hinausgeht ist optional Einen Anspruch auf die Einrichtung eines aumlsthe-tischen Profils habt ihr also nicht

              Die Erstellung eines Profils ist mit viel Arbeit verbunden Es muss uumlber profil-gebende und profilergaumlnzende Faumlcher entschieden werden diese muumlssen ihren Unterricht aufeinander abstimmen und es muumlssen zahllose didaktische Uumlberle-gungen angestellt werden Ein neues Profil laumlsst sich also nicht in ein paar Tagen aus dem Boden stampfen sondern die Profilfestlegung ist in der Regel eine lang-fristige Entscheidung der Schule die auch mit dem Schulprogramm in Einklang stehen sollte

              Auf lange Sicht sind natuumlrlich Aumlnderungen des Profilangebotes moumlglich insbe-sondere wenn uumlber mehrere Jahrgangsgenerationen hinweg ein groszliges Interesse an einem bestimmten Profil besteht

              sect58

              SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

              Rauchen in der Schule

              Gar nicht auch dann nicht wenn du volljaumlhrig bist Gemaumlszlig Schulgesetz darf auf dem gesamten Schulgelaumlnde und bei allen schulischen Veranstaltungen (selbst dann wenn diese auszligerhalb des Schulgelaumlndes stattfinden) nicht geraucht wer-den Ebenso gilt ein Alkoholverbot In beiden Faumlllen beruft sich der Gesetzgeber dabei auf die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule die als Vorbild fuumlr ein Leben ohne Abhaumlngigkeit von Suchtmitteln fungieren soll

              Einzig bei nichtschulischen Veranstaltungen darf der Schultraumlger (das ist die Stadt oder Gemeinde und nicht die Schulleitung) Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot erlassen er muss dies aber nicht tun Innerhalb des eigentlichen Gebaumludes ist das Rauchen in jedem Fall immer verboten

              Ich bin 17 und seit zwei Jahren Raucher Zu Hause darf ich das in der Schule nicht

              Ab wann darf man in der Schule rauchen

              sect

              59

              Erlass bdquoUmsetzung der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 18 April

              2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

              SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUmsetzungRechtschreibung__blob=publicationFilepdf

              Rechtschreibreform

              Eine Schuumllerin ist nicht damit einverstanden dass ihre Klassenarbeit nach

              den Regeln der neuen Rechtschreibung korrigiert wird Sie erklaumlrt dass auch

              einige bekannte Schriftstellerinnen und namhafte Verlage die alte Rechtschrei-

              bung verwenden

              Wie schaut die Lage aus

              Ab dem Beginn des Schuljahres 2008 2009 darf an den Schulen in Schleswig-Holstein nur noch nach den Rechtschreibregeln von 2006 unterrichtet und be-wertet werden Die Schuumllerin liegt also falsch

              sect60

              Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010

              httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

              blob=publicationFilepdf

              Religionsgemeinschaften

              Ja Mitglieder aller Religionsgemeinschaften haben ein Recht darauf zu beson-deren Festen ihrer Glaubensrichtung an Gottesdiensten oder anderen religioumlsen Veranstaltungen teilzunehmen um ihre jeweilige Religion damit auszuuumlben Sie sind dann fuumlr die Veranstaltung vom Unterricht beurlaubt und haben danach un-terrichtsfrei Dies ergibt sich aus dem Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo

              Fuumlr das Christentum bezieht sich diese Regelung laut Erlass insbesondere auf den Reformationstag Fronleichnam und Allerheiligen Fuumlr andere Religionsgemein-schaften ist dies nicht (mehr) festgelegt Erfahrungsgemaumlszlig werden Beurlaubun-gen aber problemlos fuumlr das Opfer- und auch fuumlr das Zuckerfest ausgesprochenSiehe hierzu auch den Artikel bdquoBuszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterrichtldquo auf S 14

              Ein muslimischer Schuumller moumlchte den Feiertag des Opferfestes mit seiner Fa-milie bzw in der Moschee verbringen

              Kann er sich hierfuumlr von der Schule beurlauben lassen

              sect

              61

              SchulG 2011 sect 7 (bdquoReligionsunterricht Bekenntnis- und Weltanschauungsschulenrdquo)

              Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juli 2010

              httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

              blob=publicationFilepdf

              Religionsunterricht - Teilnahme

              Die Eltern einer Schuumllerin moumlchten nicht dass ihre Tochter am Religions-

              unterricht teilnimmt Die Religionslehrerin behauptet aber die Schuumllerin habe

              keine Wahl

              Wer hat Recht

              Die Grundsaumltze deiner Erziehung werden von deinen Eltern entschieden Des-halb koumlnnen sie auch entscheiden ob du am Religionsunterricht teilnimmst oder nicht und dich gegebenenfalls davon abmelden Du erhaumlltst dann auf jeden Fall gleichwertigen Unterricht in einem anderen Fach In Schleswig-Holstein ist dies das Fach Philosophie

              Ab dem 14 Geburtstag steht dir selbst das Recht zu uumlber die Teilnahme am Re-ligionsunterricht zu entscheiden Du darfst dich dann eigenstaumlndig dort abmelden - oder dich sogar eigenstaumlndig wieder anmelden wenn deine Eltern bis dahin anders entschieden haben

              sect62

              SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

              Samstagsschule

              Uumlber die Anzahl der Unterrichtstage entscheidet die Schulkonferenz Wende dich an deine Schuumllervertretung und bitte sie einen entsprechenden Antrag auf der naumlchsten Schulkonferenz zu stellen Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst Wenn ihr also den Schulelternbeirat (das ist quasi die SV der Eltern) mit guter Vorarbeit auf eure Seite bringt habt ihr zwei Drittel der Stimmen und es sollte mit dem freien Samstag klappen

              Alles weitere zur Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

              Ich habe die 6-Tage-Woche satt Am Freitagabend kann ich nicht weggehen weil ich am Samstag wieder Schule habe

              Was mache ich gegen Samstagsschule

              sect

              63

              Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden auf Grund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juni 2011

              httpsdocsgooglecomviewerurl=httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloads

              Witterungsverhaeltnisse__blob=publicationFilepdf

              Website des Bildungsministeriums httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEBildung_nodehtml

              Schneefrei

              Schneeverwehungen Eisregen und glatte Straszligen Was will man mehr im

              Winter Doch auch die Schulbusse fahren nicht mehr und mit dem Fahrrad

              packe ich mich andauernd auf die Schnauze

              Darf ich bei solchem Winterwetter zu Hause bleiben

              Bei extremen Wetterlagen oder schlechten Straszligenverhaumlltnissen kann vom Mi-nisterium fuumlr Bildung Unterrichtsaufall angeordnet werden Davon erfahrt ihr auf der Webseite des Ministeriums im Rundfunk und von eurer Schule Wenn also zB die Straszligen so glatt sind dass keine Busse mehr fahren dann sind die Chancen gut dass die Schule ausfaumlllt

              Wenn es keinen offiziellen Unterrichtsausfall gibt eure Eltern aber aufgrund der Witterungs- und Straszligenlage eine bdquobesondere Gefaumlhrdungrdquo auf eurem Schulweg vermuten dann duumlrfen deine Eltern auch selbst entscheiden ob du zur Schule musst oder nicht Falls sie dich zu Hause behalten zaumlhlt dein Fernbleiben vom Unterricht nicht als unentschuldigtes Fehlen

              sect64

              SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

              Schriftliche Missbilligung

              Deine Klassenkameradin irrt sich Schriftliche Missbilligungen sind eine ganz normale Maszlignahme der Schule bei so genannten bdquoErziehungskonfliktenrdquo Sie koumlnnen in solch einer Situation bedenkenlos ausgesprochen werden Auch wenn du mehrmals zu spaumlt kommst oder regelmaumlszligig deine Hausaufgaben nicht machst kann eine schriftliche Missbilligung erfolgen - genauso wie in zahlreichen ande-ren Situationen Allerdings hat solch eine Missbilligung noch keinerlei ernste Konsequenzen

              Anders sieht es da schon mit einem schriftlichen Verweis aus Dies ist eine offizi-elle Ordnungsmaszlignahme der Schule Sie hat den Rang eines Verwaltungsaktes wird zu den Akten genommen und der Schuumller muss vorher gehoumlrt werden Bevor es zu einem solchen Verweis kommen kann muss es aber schon zu schwerer wie-genden Fehltritten gekommen sein beispielsweise zur Anwendung von Gewalt

              Meine Klassenkameradin treibt es auf die Spitze Sogar ich bin schockiert wenn ich manchmal mitkriege wie sie mit meiner Lehrerin spricht Sie macht aber weiter weil sie denkt dass ihr nichts passieren koumlnne - fuumlr eine Missbilli-gung reiche so etwas nicht

              Wann bekommt man eine schriftliche Missbilligung

              sect

              65

              SchulG 2011 sect 27 (bdquoUntersuchungenrdquo)

              Landesverordnung bdquouumlber die schulaumlrztlichen Aufgabenrdquo vom 16072008

              sect2 bdquoUntersuchungenrdquo httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=SchulC384AufgV+SHamppsml=bsshoprod

              psmlampmax=trueampaiz=true

              Schularzt - Teilnahmepflicht

              Eine Schuumllerin moumlchte sich nicht vom Schularzt untersuchen lassen

              Kann sie dazu gezwungen werden

              Nein zumindest in den allermeisten Faumlllen nicht Es gibt zwei schulaumlrztliche Untersuchungen deren Durchfuumlhrung unausweichlich ist

              bull Alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen sich vor dem Besuch der Grundschule untersuchen lassen

              bull Wenn du dich in der Oberstufe fuumlr ein sportliches Profil entscheidest bist du ebenfalls verpflichtet vorher an einer Untersuchung teilzunehmen

              In allen anderen Faumlllen ist die schulaumlrztliche Untersuchung ein freiwilliges Angebot

              sect66

              Schulaufsicht

              SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

              SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und -lehrerrdquo)

              SchulG 2011 Achter Teil sect125 - sect131

              Kontakt und Aufgaben httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltungschulaufsichtSchulaufsicht_nodehtml

              Achtung Folgende Loumlsungswege sollten nur eingeschlagen werden wenn eine schulinterne Loumlsung mit Hilfe der SV der Verbindungslehrkraft und gegebenen-falls der Landesschuumllervertretung nicht zu finden ist Die Beschwerde bei der Schulaufsicht kann sehr weitreichende Folgen haben

              Bei Beschwerden koumlnnt ihr euch an die Schulaufsicht im Ministerium fuumlr Bildung wenden Dies kann insbesondere von Noumlten sein wenn an eurer Schule Gesetze gebrochen werden es sich um Beschwerden uumlber die Schulleitung handelt oder es um Probleme geht die die Schulleitung nicht zu loumlsen vermag (zB bei hohem Unterrichtsaufall oder Problemen mit dem Schultraumlger) Die Schulaufsichtsbehoumlrde muss auf jeden Fall handeln wenn ihr Erkenntnisse vorliegen Das heiszligt dass ihr darauf achten muumlsst wie ihr Anfragen oder Be-schwerden formuliert denn diese koumlnnen groumlszligere Auswirkungen haben als ihr eigentlich beabsichtigt dies gilt insbesondere fuumlr die betroffene Lehrkraft Au-szligerdem ist es die Pflicht der Schulaufsicht die Arbeit der SV zu unterstuumltzen ihr koumlnnt also Hilfe von ihrer Seite verlangen

              Eine anonymisierte Beschwerde oder Anfrage kann die Landesschuumllervertretung uumlbermitteln Falls ihr zB wissen wollt ob eure Schulleitung eure Rechte in einem Konflikt akzeptiert und gewaumlhrt aber nicht wollt dass sie direkt vom Bildungsministerium angerufen wird falls sie dies versehentlich nicht tut dann wird sich dieser Weg sicher lohnen Unter dem unten aufgefuumlhrten Link findet ihr nicht nur die Kontaktdaten der Schulaufsichtsbeamten fuumlr eure Schulart son-dern auch eine Aufschluumlsselung ihrer Aufgaben

              An wen koumlnnen wir uns wenden wenn an unserer Schule Rechte gebrochen werden oder wir uns beschweren wollen

              sect

              67

              SchulG 2011 sect 64 (bdquoLehrerkonferenzrdquo)

              SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

              Schulbuumlcher - Neuanschaffung

              Uumlber die Anschaffung neuer Schulbuumlcher entscheidet die Lehrerkonferenz Diese kann jedoch nur auf Vorschlag der zustaumlndigen Fachkonferenz handeln

              Da an jeder Fachkonferenzsitzung beratend auch bis zu zwei Schuumllerinnen oder Schuumller teilnehmen duumlrfen hat auch die Schuumllerschaft die Gelegenheit sich zu den neuen Buumlchern zu aumluszligern An einigen Schulen ist es sogar normal dass die Schuumllerinnen und Schuumller in den Fachkonferenzen mit abstimmen duumlrfen dies ist jedoch nicht direkt aus dem Schulgesetz abzuleiten

              Unsere Atlanten enthalten noch die Sowjetunion und die Geschichtsbuumlcher

              kennen den Mauerfall nicht

              Wer entscheidet wann diese Buumlcher endlich ersetzt werden

              Wie koumlnnen wir dabei mitbestimmen

              sect68

              Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung

              SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

              Meine Freunde und ich moumlchten nach der Schule zusammen Fuszligballspielen aber wir finden keinen geeigneten Platz

              Koumlnnen wir die Schulsporthalle nutzen

              Ja ihr koumlnnt dazu an eurer Schule eine Schuumllergruppe aufmachen (in diesem Fall vielleicht ganz pragmatisch die bdquoFuszligball-AGrdquo) und so auch Schulraumlumlich-keiten nutzen Das Ganze muss natuumlrlich im Rahmen der Moumlglichkeiten gesche-hen Gerade bei der Nutzung der Sporthalle muumlsst ihr euch also wahrscheinlich mit vielen anderen Interessenten absprechen und einigenAuch an eine Verantwortungsperson muss gedacht werden Entweder ihr sucht euch eine verantwortliche Lehrerin oder einen Lehrer oder eine Schuumllerin oder ein Schuumller uumlbernimmt die VerantwortungDie Schuumllerin oder der Schuumller muss mindestens 14 Jahre alt sein

              sect

              69

              SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

              SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

              Schuumllergruppen - Zulassung

              Nein Das Argument mit dem bdquoprivaten Interesserdquo ist vollkommen irrelevant denn eigentlich kommt es bei Schuumllergruppen genau darauf an Sie sind im Ge-setz definiert als eine Gruppe von Schuumllerinnen und Schuumllern die ein fachliches sportliches kulturelles konfessionelles oder politisches Ziel verfolgen Die Hand-ballmannschaft geht einem sportlichen Ziel nach darf sich also ohne Probleme zu einer Schuumllergruppe zusammenschlieszligen Ihr muumlsst nur noch eine mindestens 14-jaumlhrige Verantwortungsperson benennen und eure schriftlich zusammenge-fasste Zielsetzung per Brief oder E-Mail an die Schulleitung senden

              Als Schuumllergruppe habt ihr Anspruch auf kostenlose Schulraumlumlichkeiten auszliger-halb der Unterrichtszeit die ihr fuumlr eure Taumltigkeit nutzen koumlnnt Ihr braucht dazu eine Aufsichtsperson (Eltern Lehrkraft oder verantwortungsvolle Schuumllerinnen und Schuumller die dazu autorisiert wurden und mindestens 14 Jahre alt sind) Au-szligerdem duumlrft ihr eure Veranstaltungen am offiziellen Schwarzen Brett der Schu-le ankuumlndigen und eure eigene Schuumllerzeitung herausgeben

              Eure Schuumllergruppe ist zunaumlchst einmal auf Mitglieder eurer Schule beschraumlnkt Wenn ihr Veranstaltungen mit schulexternen Leuten abhaltet dann muss die Schulleitung ihr Einverstaumlndnis dazu geben

              Einige Schuumllerinnen moumlchten an der Schule eine Handballmannschaft gruumln-

              den Dazu moumlchten sie nach dem Unterricht Schulraumlumlichkeiten nutzen und

              Plakate aushaumlngen Die Schulleiterin verbietet das aber weil die Gruppe nur

              ein privates Interesse verfolge

              Hat sie das Recht dazu

              sect70

              Schuumllerstreik

              SchulG 2011 sect 145 (bdquoEinschraumlnkung von Grundrechtenrdquo)

              Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 9

              httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

              Nach einer katastrophalen Klassenarbeit bdquobestreiktrdquo eine Klasse den Unterricht

              Ist es Schuumllern erlaubt zu streiken

              bdquoSchuumllerstreiksrdquo im engeren Sinne gibt es eigentlich nicht Fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller gilt die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht im Rahmen des Schul-verhaumlltnisses fuumlr die meisten von ihnen sogar noch die Schulpflicht Auch auf das Grundgesetz koumlnnt ihr euch nicht berufen denn das Schulgesetz schraumlnkt in sect 145 einige eurer Grundrechte ganz legal ein

              Das Bestreiken des Unterrichts ist also nichts anderes als unentschuldigtes Feh-len oder verweigerte Mitarbeit also unzulaumlssig Auch die Ahndung mit Diszipli-narmaszlignahmen ist (unabhaumlngig von der Anzahl der bdquoStreikendenrdquo) im Rahmen der Verhaumlltnismaumlszligigkeit moumlglichIn ihrem Erlass zur Stellung des Schuumllers in der Schule teilt auch die Kultus-ministerkonferenz diese Ansicht fuumlr mehr Hintergrundinformationen solltet ihr dort nachlesenDie Beschluumlsse der KMK sind aber nicht direkt verbindlich da das Land Schles-wig-Holstein ja alleine fuumlr sein Schulrecht verantwortlich ist

              Nur auf eine Schule oder gar Klasse beschraumlnkt ist ein Schuumllerstreik also nicht nur recht ineffektiv sondern daruumlber hinaus auch kein guter Konfliktloumlsungsstil Auch landes- oder bundesweite Aktionen sind genauso unrechtmaumlszligig - von der medialen Schlagkraft her aber durchaus effektiv -)

              sect

              71

              SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

              Schuumllervertretung - Etat

              Es gibt meist zwei Geldquellen fuumlr SVenDer Schultraumlger (also meistens die Stadt oder die Gemeinde) muss der SV einen gewissen Geldbetrag zur Verfuumlgung stellen Der muss im Haushaltsplan eurer Schule erscheinen fragt einfach bei eurer Schulleitung nachDieser Etat wird pro Haushaltsjahr gefuumlhrt Das heiszligt dass zu jedem Jahres-wechsel im Winter auch neues Geld zur Verfuumlgung stehtDas was ihr dann noch nicht genutzt habt ist wegDie Houmlhe eures Etats ist nicht festgelegt Der Schultraumlger kann also selbst ent-scheiden wie viel Geld ihr bekommt und diesen Betrag im Etat auch jedes Jahr aumlndernWie ihr an euer Geld herankommt ist ganz unterschiedlich eure Schulleitung muss euch aber auch hier beratenEin solcher Etat existiert im Uumlbrigen mit den gleichen Bedingungen auch fuumlr die Kreis- und die Landesschuumllervertretung Nur dass dann eben der Kreis bezie-hungsweise das Bundesland fuumlr den Etat aufkommen

              Der zweite Weg ist das Durchfuumlhren von Veranstaltungen bei dem ihr beispiels-weise Kuchen verkaufen oder auch ein paar Euro Eintritt verlangen koumlnntBeachtet dabei aber die Einschraumlnkungen zum Warenverkauf ihr findet sie in dem Artikel bdquoVerkauf von Warenldquo auf S 93

              Viele Veranstaltungsideen findet ihr in der Broschuumlre bdquoGeistesblitzrdquo die ihr un-ter wwwschuelervertretungde kostenfrei herunterladen koumlnnt

              Die SV einer Schule moumlchte sich einen Briefkasten kaufen um uumlber ihn fuumlr alle

              Mitschuumllerinnen und Mitschuumller erreichbar zu sein

              Woher bekommt die SV das Geld

              sect72

              Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp

              Klassensprecher

              SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

              SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

              Wer vertritt mich in der Schule

              Zunaumlchst einmal natuumlrlich die Schuumllervertretung (SV) Diese besteht aus der Klassensprecherversammlung sowie der Schuumllersprecherin oder dem Schuumller-sprecher (und ggf ihrem oder seinem bdquoTeamrdquo) Naumlheres ist in dem Statut eurer SV nachzulesen (su)

              Zusaumltzlich wird in den Klassen eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher gewaumlhlt die oder der die Klasse in der Klassensprecherversammlung vertritt und auch waumlhrend der Unterrichtszeit uumlber die SV und entsprechende Projekte berichten darfAn vielen Schulen wird je eine Klassensprecherin und ein Klassensprecher pro Klasse gewaumlhlt jedoch ist dies laut Gesetz nicht selbstverstaumlndlich

              Sollte in einem Jahrgang nur in Kursen unterrichtet werden wird vom Jahrgang fuumlr je 15 Schuumllerinnen und Schuumller eine Vertreterin oder ein Vertreter fuumlr die Klassensprecherversammlung gewaumlhlt

              Es kann auch noch eine Sprecherin oder ein Sprecher fuumlr einzelne Kurse gewaumlhlt werden die oder der dann aber auch nur fuumlr den Kurs betreffenden Fragen zu-staumlndig ist

              Ob an deiner Schule die Schuumllersprecherin oder der Schuumllersprecher von allen Schuumllerinnen und Schuumllern oder von der Klassensprecherversammlung gewaumlhlt wird steht im SV-Statut deiner Schule (siehe auch bdquoSchuumllervertretung - Statutldquo auf S 73)

              sect

              73

              SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

              Bekanntmachung bdquoMusterstatut fuumlr Schuumllervertretungenrdquo vom 01042010

              httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreter

              MusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

              Schuumllervertretung - Statut

              Ja eine Schuumllervertretung verfuumlgt uumlber ein Statut Dieses koumlnnt ihr euch aumlhnlich wie eine Vereinssatzung oder eine Verfassung vorstellen

              Das Statut regelt zum Beispiel wer die Schuumllersprecherin oder den Schuumllerspre-cher waumlhlt wie groszlig das SV-Team ist ob es noch Aumlmter (wie die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Klassensprecherversammlung) gibt und viele andere Dinge

              Wenn ihr kein eigenes Statut habt dann ist fuumlr euch neben den Regelungen im Schulgesetz das vom Bildungsministerium entworfene Musterstatut guumlltig Dieses kann eure Klassensprecherversammlung aber veraumlndern und damit von dem Musterstatut des Ministeriums abweichen Das ist im Schulgesetz eindeutig festgelegt Alle eure Regelungen muumlssen dabei aber im Einklang mit den Bestim-mungen im Schulgesetz stehen

              Ihr habt somit die Moumlglichkeit die Form der Demokratie in eurer Schuumllerschaft selbst zu bestimmen

              Ich bin in der SV aktiv und habe gehoumlrt dass wir so was wie eine Satzung

              brauchen

              Stimmt das

              Was ist das wo bekommen wir das her und wofuumlr brauchen wir das

              sect74

              Schuumllerzeitung - Gruumlndung

              SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

              Landespressegesetz vom 31012005 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

              ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

              Ich habe Lust eine witzige Schuumllerzeitung herauszubringenWas muss man bei der Gruumlndung einer Schuumllerzeitung beachten

              Fuumlr das Gruumlnden einer Schuumllerzeitung brauchst du aumluszligerst aktive Mitschuumlle-rinnen oder Mitschuumller mit denen du eine kreative Redaktion gruumlndest Die ge-setzliche Regelung obliegt dem Landespressegesetz und somit unterscheidet ihr euch nicht von einer bdquonormalen Zeitungrdquo auszliger dass sie von Schuumllerinnen und Schuumllern verfasst und in der Schule verteilt wird

              Viel Spaszlig

              sect

              75

              SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

              SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

              Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule

              Schuumllerzeitungen stehen laut Schulgesetz auszligerhalb der Verantwortung der Schule Dies bedeutet dass die Schulleitung keine Moumlglichkeit hat einzugreifen Tut sie dies doch verstoumlszligt sie gegen das Gesetz Die Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen sich in so einem Fall an die Schulaufsicht oder natuumlrlich an die Landesschuumllervertretung wenden

              Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat zwar nicht die Moumlglichkeit die Her-ausgabe der Zeitung zu verbieten allerdings kann er als Hausherr der Schule den Verkauf und die Verteilung auf dem Schulgelaumlnde untersagenJedoch nur wenn der ordnungsgemaumlszlige Schulbetrieb durch die Zeitung gestoumlrt wird oder zB insbesondere Persoumlnlichkeitsrechte beeintraumlchtigt werden

              Es finden sich aber immer Wege die Zeitung zu verbreitenAllerdings solltet ihr euch uumlberlegen was genau in dem Artikel steht Unwahr-heiten und Geruumlchte duumlrfen natuumlrlich nicht verbreitet werden und Persoumlnlich-keitsrechte nicht verletzt werden

              Fairplay ist also von allen Seiten gefragt

              Schuumller haben sich zu einer Redaktion an unserer Schule zusammenge-

              schlossen und geben eine Zeitung heraus in der ein ruumlder Artikel uumlber einen

              Lehrer erscheinen soll Der Schulleiter verbietet die Herausgabe der Zeitung

              Darf er das

              sect76

              Grundgesetz Art 5 httpwwwbundestagdedokumenterechtsgrundlagengrundgesetzindexhtml

              SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

              Landespressegesetz vom 31012005 sect1 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

              ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

              Schuumllerzeitung - Zensur

              NeinFuumlr Schuumllerzeitungen gilt dasselbe wie fuumlr allgemeine ZeitungenIhr genieszligt laut Grundgesetz Artikel 5 uneingeschraumlnkte Pressefreiheit und BerichterstattungsfreiheitEine Zensur der Artikel darf demzufolge auch nicht stattfinden Auch das Pres-serecht garantiert euch freie Meinungsaumluszligerung

              Ich habe einen Artikel in der Schuumllerzeitung geschrieben in dem ich eine Lehrerin massiv angegriffen habe jedoch nicht unsachlich war Der wurde von der betreffenden Lehrerin zensiert

              Darf sie vor der Veroumlffentlichung der Schuumllerzeitung Artikel verbieten oder aumlndern

              sect

              77

              SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

              SchulG 2011 sect 67 (bdquoBeanstandungs- und Eilentscheidungsrechtrdquo)

              SchulG 2011 sect 68 (bdquoVerfahrensgrundsaumltzerdquo)

              Schulkonferenz

              Die Schulkonferenz ist DAS Gremium uumlberhaupt an eurer Schule denn die Schul-konferenz ist das houmlchste beschlussfassende Organ und selbst der Schulleiter muss die Beschluumlsse die dort gefasst werden umsetzen

              Wenn die Schulkonferenz also sagt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller an jedem Tag nach 15 Stunden die Arbeit an den Hausaufgaben abbrechen darf dann muumlssen die Schulleitung und die Lehrkraumlfte dies akzeptieren auch wenn sie gegen diese Entscheidung sind Allerdings gilt das auch umgekehrt fuumlr Eltern und Schuumller (be-achtet bei diesem Beispiel den uumlbernaumlchsten Absatz)

              Die Schulkonferenz besteht zu je 13 aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehr-kraumlfte Eltern und der Schuumllerschaft alle sind somit zunaumlchst gleichberechtigt Von daher ist es wichtig dass jede Schuumllerschaft auch wirklich Schuumllerinnen und Schuuml-ler in die Schulkonferenz entsendet

              Daruumlber hinaus ist es wichtig zu wissen dass die Lehrkraumlfte in der Schulkonfe-renz fuumlr einige Punkte uumlber die die Schulkonferenz beraumlt und abstimmt ein Einspruchsrecht (Veto) besitzen (zB Grundsaumltze fuumlr Hausaufgaben und Klas-senarbeiten) In diesen Faumlllen muss dann nicht nur die Mehrheit der Schulkon-ferenzmitglieder sondern auch die Mehrheit der Lehrkraumlfte in der Schulkon-ferenz einem solchen Antrag zustimmen Welche Bereiche dies betrifft ist im Paragraphen 63 des Schulgesetzes nachzulesen

              Die Schulkonferenz entscheidet uumlber viele wichtige Punkte zB einen Vorschlag zum Schulnamen die Einfuumlhrung einer Ganztagsschule uumlber die Dauer von Klas-senarbeiten im Rahmen ihrer Moumlglichkeiten uumlber die Haus- und Schulordnung und auch uumlber die Tatsache ob samstags Unterricht stattfindet oder nicht Welche Ent-scheidungskompetenzen sie genau hat ist recht ausfuumlhrlich in sect 63 des Schulgeset-zes aufgelistet

              Die Schulkonferenz ist also ein sehr wichtiges Gremium Daher nutzt die Schulkon-ferenz zur Umsetzung eurer Wuumlnsche und Ziele

              sect78

              Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht

              SchulG 2011 sect 132 (bdquoSchulpsychologischer Dienstrdquo)

              Eine Schuumllerin der 8a scheint groszlige seelische Probleme zu haben Die Klas-se weiszlig davon und wendet sich an die Klassenlehrerin die eine Schulpsycholo-gin zu Rate zieht Jene moumlchte das betroffene Maumldchen genauer untersuchen Die Schuumllerin ist mit einer Untersuchung einverstanden will jedoch nicht dass ihre Eltern davon erfahren

              Muss die Schulpsychologin die Eltern unterrichten

              Nein denn vertrauliche Daten duumlrfen nur mit der schriftlichen Zustimmung der oder des Betroffenen uumlbermittelt und nur in nicht automatisierten DateienAkten gespeichert werden

              Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen deshalb offen mit Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen uumlber ihre Probleme sprechen ohne dass die Eltern informiert werden duumlrfen Dies gilt im Uumlbrigen auch bei Schuumllerinnen und Schuumllern die noch nicht volljaumlhrig sind

              sect

              79

              SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungrdquo)

              Bekanntmachung bdquoDer Soziale Tag - Geltende Regelungen fuumlr die Schulen Rahmenbedingungen fuumlr die Teilnahme ab 2012rdquo vom 13 Maumlrz

              2012httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenSozialerTag__

              blob=publicationFilepdf

              Schulsammlungen und Sozialer Tag

              Hier gilt ein ganz klares bdquoJeinrdquoZwar sind laut sect 29 des Schulgesetzes Sammlungen und Warenverkaumlufe grundsaumltzlich verboten jedoch koumlnnen Ausnahmeregelungen getroffen werden Der Erfahrung nach werden diese in einem recht groszligzuumlgigen Rahmen gewaumlhrt

              Uumlber Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes bei Schulveranstaltungen entscheidet die Schulkonferenz Diese Regelung greift dann wenn ihr den Warenverkauf auszligerhalb der Unterrichtszeit organisiert Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes und der Sammlungen kann nur die Schulaufsichtsbehoumlrde also das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft erlassen Eure Lehrkraft oder eure Schulleitung wird euch bei der Bean-tragung dieser Ausnahme sicherlich mit Rat und Tat zur Seite stehen

              Meistens werden diese Sammlungen aber auch ohne eine beantragte Genehmigung un-ter Absegnung der Schulleitung durchgefuumlhrt Probleme sind daraus bisher nicht ent-standen dies ist aber rechtlich nicht ganz korrekt

              Und sollte eine Ausnahme mal nicht erteilt werden Betaumltigt euch in eurer Freizeit Anderen Menschen zu helfen ist das Engagement immer wert

              AnmerkungIn dem besonderen Falle des Vereins bdquoSchuumller Helfen Lebenrdquo welcher der Landes-schuumllervertretung abstammt wird jaumlhrlich zum Sozialen Tag eine Genehmigung des Bil-dungsministeriums ausgestellt dass der Soziale Tag als bdquoUnterricht in anderer Formrdquo gilt Eine weitere Genehmigung zum Engagement zum Sozialen Tag ist deshalb im Sin-ne der Schulsammlungen nicht notwendig

              In einem armen Land der Welt herrscht eine Hungersnot

              Wir wollen helfen

              Duumlrfen wir in der Schule Geld Sachguumlter zu solchen Anlaumlssen sammeln

              sect80

              Lehrplan Biologie httplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=18

              SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

              Sexualkunde

              Nein Die Schule ist zwar laut Schulgesetz lediglich verpflichtet Sexualkunde im Unterricht faumlcheruumlbergreifend zu behandeln In welchen Faumlchern das geschieht bleibt hier aber zunaumlchst offen

              Genauer regeln dies Lehrplaumlne Im Lehrplan des Faches Biologie ist das Thema Sexualkunde explizit enthalten und eure Lehrerin oder euer Lehrer muss sich an diesen Lehrplan halten Sexualkunde muss also im Fach Biologie unterrichtet werden In anderen Faumlchern wird das Thema dann begleitend oder faumlcheruumlber-greifend behandelt

              Der Lehrplan Biologie sieht das Thema Sexualkunde in den Klassenstufen 5-10 (G9) bzw 5-9 (G8) je zweimal vor In welchen Klassenstufen das Thema an wel-cher Schulart vorgesehen ist koumlnnt ihr in dem Lehrplan nachlesen

              Ein Lehrer weigert sich im Biologieunterricht Sexualkunde zuunterrichten Er ist der Meinung das koumlnnten auch andere Fachlehreruumlbernehmen

              Stimmt das

              sect

              81

              SchulG 2011 sect 45 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

              Strafarbeiten - Alle werden bestraft

              Meine Klassenkameradin spielt immer Streiche in der Klasse Meine Leh-

              rerin will von uns wissen wer es ist sonst wuumlrde sie alle bestrafen Ich will sie

              aber nicht verpetzen auch wenn ich ihr Verhalten nicht gut finde

              Darf die Lehrerin alle fuumlr etwas bestrafen das nur eine begangen hat

              Nein eine ganze Klasse darf nicht fuumlr etwas bestraft werden das nur eine Ein-zelperson gemacht hat

              Die Lehrkraft koumlnnte jedoch zu einer paumldagogischen Erziehungsmaszlignahme grei-fen wenn sie der Meinung ist dass dies noumltig sei um eure Loyalitaumlt zu demjeni-gen der die Regeln verletzt hat in Frage zu stellenDiese paumldagogischen Maszlignahmen liegen im Ermessen der Lehrkraft ihr koumlnnt euch aber bei der Schulleitung beschweren sollten sie euch nicht angemessen erscheinen

              Eine Gruppenbestrafung ist in unseren Augen in der Regel nicht angemessen das ist aber wie schon gesagt ErmessenssacheUnterstuumltzung auch in der Diskussion mit Lehrkraumlften und Schulleitungen be-kommt ihr von eurer Schuumllervertretung und auch von der Landesschuumllervertretung

              Ihr solltet aber uumlberlegen ob ihr der betreffenden Mitschuumllerin oder dem betref-fenden Mitschuumller nicht mal ein paar Takte erzaumlhlt damit ihr nicht dauernd in unangenehme Situationen kommt

              sect82

              SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

              SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

              Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen

              Nein stupides Abschreiben ist nicht erlaubt bdquoStrafarbeitenrdquo muumlssen immer so ge-staltet sein dass du erkennst was dein Fehlverhalten war Lehrkraumlfte haben auch das Recht mit dir erzieherische Gespraumlche zu fuumlhren Wenn du geschwaumlnzt hast musst du die versaumlumten Stunden nachholen

              Stoumlrst du den Unterricht mit einem Gegenstand darf dir dieser weggenommen werden

              Sehen die Lehrkraumlfte keine andere Moumlglichkeit dein Verhalten zu aumln-dern oder sehen sie sogar eine Gefahr fuumlr andere Menschen dann kannst du eine muumlndliche oder schriftliche Missbilligung oder sogar einen schriftli-chen Verweis bekommen Auch kannst du von schulischen Veranstaltungen oder - bis zu zwei Wochen - vom Unterricht ausgeschlossen werden und sogar in die Par-allelklasse oder auf eine andere Schule versetzt werden Alles auszliger der Versetzung auf eine andere Schule wird durch die Klassenkonferenz beschlossen Die Bestrafung muss in einem angemessenen Verhaumlltnis zur Tat stehen

              Keine Lehrkraft darf dich schlagen oder dich auf andere Art und Weise verletzen

              Wenn du bestraft wirst hast du immer das Recht dich zu verteidigen und eine Person deines Vertrauens aus der Schule als Unterstuumltzung zu diesem Gespraumlch mitzunehmenAuszligerdem muss dich die Lehrkraft ermahnt haben Wenn der Zweck fuumlr die Bestra-fung aufgrund der vorherigen Ermahnung nicht erreicht werden kann darfst du auch ohne Androhung bestraft werdenWenn du an eine andere Schule uumlberwiesen werden sollst geht das nur mit Entschei-dung des Bildungsministeriums auf Antrag der Schulleitung

              Du hast was angestellt und sollst jetzt 100 Mal bdquoIch soll den Unterricht nicht stoumlrenrdquo aufschreiben

              Musst du das

              sect

              83

              SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

              Strafarbeiten - Beweise

              Die Lehrerin hat meiner Freundin und mir eine Strafarbeit aufgegeben

              weil sie dachte wir haumltten laut uumlber das letzte Fuszligballspiel gesprochen und

              nicht dem Unterricht zugehoumlrt Dabei habe ich sie nur nach einem Fuumlller

              gefragt

              Duumlrfen Lehrkraumlfte ohne handfesten Grund Strafarbeiten schreiben lassen

              Nein Ohne jeden Grund duumlrfen Lehrkraumlfte Schuumllerinnen und Schuumller nicht zu Extraarbeit verdonnernIhr solltet moumlglichst versuchen Unklarheiten sofort zu klaumlren Ein Gespraumlch nach Ende der Stunde kann auch schon hilfreich sein

              Der Grund fuumlr eine Strafarbeit ist jedoch in der Regel nicht eine einzige gefluumls-terte kurze Frage an eine Mitschuumllerin oder einen Mitschuumller Wenn der Grund hier beispielsweise das Stoumlren des Unterrichtes waumlre dann waumlren der Straf-arbeit sicherlich noch andere Ermahnungen vorausgegangen Eine Strafarbeit muss immer angemessen zum Vergehen sein

              sect84

              SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

              SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo der Schuumllervertretungrdquo)

              SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

              Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern

              Nein Eine Schulleiterin oder ein Schulleiter hat die Pflicht bei Problemen zwi-schen Schuumllerinnen oder Schuumllern und Lehrkraumlften oder auch Eltern zu vermit-teln denn sie oder er ist fuumlr die paumldagogische Arbeit an der Schule verantwort-lich und dazu zaumlhlt auch ein angenehmes Unterrichtsklima

              Bei Streitigkeiten kann allerdings auch die Schuumllervertretung (Landesschuumller-vertretung) die Beratungslehrkraft oder die Verbindungslehrkraft helfen

              Es gibt ziemlich heftige Probleme zwischen uns und unserem Lehrer die beide Seiten gerne geloumlst haumltten Der Schulleiter hat es aber nun satt staumlndig zwischen uns vermitteln zu muumlssen Deshalb geht er auf kein Gespraumlch mehr ein

              Darf der Schulleiter ein Gespraumlch mit Schuumllern oder Lehrern verweigern

              sect

              85

              SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

              Taumluschungsversuch

              Waumlhrend einer Mathearbeit schaut eine Schuumllerin auffaumlllig unter ihren

              Tisch Die Lehrerin bemerkt dies und findet das Biobuch mit der richtigen

              Loumlsung Die Arbeit der Schuumllerin wird nicht gewertet Die Schuumllerin bekommt

              eine schriftliche Missbilligung

              Ist das Verhalten der Lehrerin erlaubt

              Ja denn es gibt keine eindeutige Vorgabe mehr wie mit Taumluschungsversuchen bei schriftlichen Leistungsnachweisen umgegangen werden mussSomit liegt dies im Ermessen der Lehrkraft vorausgesetzt es bleibt im erlaubten RahmenAllerdings ist das Ausstellen einer schriftlichen Missbilligung in diesem Fall unuumlblich sofern es sich bei der betreffenden Schuumllerin oder dem betreffenden Schuumller nicht um eine bdquoWiederholungstaumlterinrdquo oder einen bdquoWiederholungstauml-terrdquo handelt

              Denn Eine schriftliche Missbilligung ist rechtlich gesehen eine Maszlignahme die bei Erziehungskonflikten eingesetzt wird also i d R bei Fehlverhalten im Um-gang mit Mitschuumllerinnen und Mitschuumllern Verstoumlszligen gegen die Hausordnung Beschaumldigungen am Gebaumlude oder AumlhnlichemWeit verbreitet ist als Reaktion auf den o g Vorfall hingegen das Benoten der Arbeit mit der Note bdquoUngenuumlgendrdquo (6)

              sect86

              Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

              Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

              SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

              Tests - unangekuumlndigt

              Ja Denn Tests zaumlhlen zum Bereich der muumlndlichen Leistung und in diesem Be-reich gibt es keine Einschraumlnkungen wie oft Leistungen abgefragt werden duumlr-fen und ob diese Abfragen angekuumlndigt sein muumlssen Zu diesem Bereich zaumlhlen naumlmlich auch deine normalen muumlndlichen Aussagen im Unterricht - und dort wird man ja auch nicht vorgewarnt dass man gleich drankommt

              Uumlbrigens Tests duumlrfen nicht mehr Aufgaben enthalten als in 20 Minuten zu bewaumlltigen sind Sollten die unangekuumlndigten Tests also aumlhnlich lang sein wie Klassenarbeiten und oder deutlich mehr als 20 Minuten dauern dann ist dies unzulaumlssig

              Unser Lehrer schreibt mindestens zweimal im Monat unangekuumlndigte Tests bei denen 34 der Klasse bdquounter dem Strichrdquo liegen (5 und schlechter) Wenn er die Tests wenigstens ankuumlndigen wuumlrde koumlnnte man sich ja zumindest vorbereiten

              Darf eine Lehrkraft unangekuumlndigte Tests schreiben

              sect

              87

              SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

              Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV

              Eine Schuumllersprecherin die auch Delegierte der Schule zum Landesschuumller-

              parlament (LSP) ist moumlchte eine Sitzung des LSPs besuchen Ihre Klassenleh-

              rerin verbietet das

              Darf die Lehrerin das Wie kann sich die Schuumllerin dagegen wehren

              Nein denn Mitglieder der Schuumllervertretungen (SVen) der Kreisschuumller-vertretungen (KSVen) und Landesschuumllervertretung (LSV) erhalten durch das Schulgesetz fuumlr ihre Taumltigkeit Unterrichtsbefreiung

              Ein SV-Mitglied (also u a alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher) hat ein Recht auf Unterrichtsbefreiung von bis zu zwoumllf Unterrichtsstunden im Schuljahr

              Ist sie oder er in der KSV erhaumllt sie oder er bis zu weiteren sechs Befrei-ungsstunden um ihre oder seine Arbeit auszufuumlhren Analog dazu verhaumllt sich die Mitgliedschaft in der LSV diese bringt noch einmal bis zu zwoumllf Stunden Unterrichtserleichterung

              Die Kreisschuumllersprecherin oder der Kreisschuumllersprecher -sofern in deinem Kreis vorhanden- darf sich zusaumltzlich bis zu eine Unterrichtsstunde pro Woche vom Unterricht befreien lassen Die Landesschuumllersprecherin oder der Landes-schuumllersprecher sogar bis zu zwei Stunden pro Woche Diese Stunden koumlnnen auch jeweils aneinandergehaumlngt werden also zum Beispiel ein achtstuumlndiger Schultag im Monat

              Allerdings hat diese eigentlich sehr freundliche Regelung einen kleinen Haken Die Anspruumlche bestehen nur auf max die angegebene Stundenzahl Die konkrete Zahl legt die Schulleitung fest dieses Kontingent das ihr erfragen koumlnnt duumlrft ihr dann aber voll ausschoumlpfen

              sect88

              Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

              httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

              Unterricht selbst gestalten

              Ein formales Recht an der Festlegung der Unterrichtsinhalte aktiv mitzuarbei-ten gibt es im schleswig-holsteinischen Schulrecht nicht Schon aus den Bildungs-zielen der Schule laumlsst sich aber herleiten dass eure Erziehung zu muumlndigen und selbststaumlndigen Buumlrgerinnen und Buumlrgern auch das kritische Auseinandersetzen mit den Inhalten des Unterrichts miteinbeziehen

              Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist der Ansicht dass ihr eurer persoumlnlichen Reife eurem Kenntnisstand und eurem Alter entsprechend Gelegenheit erhalten sollt euch an der Auswahl des Lehrstoffs der Bildung von Schwerpunkten und der Festlegung der Reihenfolge zu beteiligen Auch zur Unterrichtsform koumlnnt ihr Vorschlaumlge machen

              Falls eure Vorschlaumlge nicht beruumlcksichtigt werden koumlnnen sollte die Lehrkraft zumindest die Gruumlnde hierfuumlr nennen koumlnnen

              Der KMK-Beschluss ist rechtlich nicht verbindlich aber eine gute Diskussions-grundlage ist er allemal

              Ein Schuumller moumlchte sich aktiv an der Unterrichtsplanung beteiligen Er macht konkrete Vorschlaumlge zum aktuellen Thema Sein Lehrer ist aber dagegen und weigert sich sogar zu erklaumlren warum

              Darf der Lehrer das

              sect

              89

              Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

              SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

              Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts

              Wir sind alle total verzweifelt Wir quaumllen uns durch den Matheunterricht

              weil wir absolut nichts mehr verstehen Trotzdem muumlssen wir planmaumlszligig die

              Arbeiten schreiben

              Kann eine Lehrerin Arbeiten schreiben lassen wenn keiner den Stoff verstan-

              den hat

              Prinzipiell ja aber es waumlre doch ratsam ein klaumlrendes Gespraumlch mit der Lehr-kraft zu fuumlhren und um Aufschub zu bitten

              Fuumlr die Oberstufe gilt Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss eine Klassen-arbeit genehmigen wenn mindestens ein Drittel der abgegebenen Arbeiten mit weniger als vier Punkten bewertet wurde

              In diesem Fall muss die Schulleiterin oder der Schulleiter zuvor die Meinung der entsprechenden Fachlehrkraft und der Klassensprecherin oder des Klassenspre-chers einholen

              Sollte sich die Situation nicht verbessern und es wiederholt zu derartigen Prob-lemen kommen sprecht unbedingt noch einmal mit der Lehrkraft oder lasst euch wenn auch dies nichts nuumltzt von eurer SV vertreten Dabei kann es hilfreich sein wenn ihr auch eure Eltern um Unterstuumltzung bittet und somit zB Hilfe durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Klassenelternbeirats erhaltet

              sect90

              Erlass bdquoUnterricht am letzten und ersten Schultag vor und nach den Ferienrdquo vom 23 Juni 1999

              httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUnterrichtLetzErstSchultag__

              blob=publicationFilepdf

              Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende

              Die Entscheidung uumlber die Unterrichtsdauer an diesen Tagen liegt allein in der Verantwortung der SchulenEs gibt dazu keine Vorgaben vom Ministerium mehrOftmals beschlieszligen die jeweiligen Schulkonferenzen jedoch Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsdauer an den entsprechenden Tagen um eine Einheitlichkeit zwi-schen den Schuljahren zu erreichenFrag einfach in deiner Schule nach

              Wenn du einen diesbezuumlglichen Antrag an die Schulkonferenz stellen willst dann hilft dir vielleicht der Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77 weiter

              Die Sommerferien nahen Am letzten Schultag soll noch kompletter Unter-richt gemacht werden Wir sollen noch in der 6 Stunde Unterricht haben und dann erst unser Zeugnis bekommen

              Wie ist die Sachlage

              sect

              91

              SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

              SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

              SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

              Veranstaltungen organisieren

              Eine Schulleiterin verbietet der SV einen Basar innerhalb der Schule

              durchzufuumlhren

              Darf die Schulleiterin das

              Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat in der Schule das Hausrecht dh sie oder er kann bestimmen was in der Schule gemacht wird (sofern das Gesetz oder sonstige Rechts- und Verwaltungsvorschriften keine klare Regelung vorsehen)

              Jedoch hat die SV die Moumlglichkeit sich an die Schulkonferenz zu wenden Wenn die Schulkonferenz dem Antrag der SV stattgibt ist die Schulleiterin oder der Schulleiter dazu verpflichtet den Beschluss umzusetzen

              Im Allgemeinen duumlrfen Waren jeglicher Art waumlhrend Schulveranstaltungen -und eine solche wollt ihr organisieren- nicht verkauft werden Uumlber Ausnahmen ent-scheidet die Schulkonferenz jedoch sehen die Eltern und Lehrkraumlfte hier meist keinen EinwandDie Entscheidung der Schulkonferenz kann ohne Mehrheit der Lehrkraumlfte ge-troffen werden (vgl sect63 Schulgesetz)Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

              sect92

              SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

              SchulG 2011 sect 62 (bdquoZusammensetzung der Schulkonferenzrdquo)

              Verbindungslehrkraumlfte

              Die Verbindungslehrkraft wird von den Schuumllerinnen und Schuumllern zu Beginn des Schuljahres fuumlr zwei Jahre gewaumlhlt und bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt

              Die Verbindungslehrkraumlfte sind nach dem Schulgesetz dazu aufgefordert an SV-Sitzungen teilzunehmen um die SV-Meinung zu kennen sie zu unterstuumltzen und im Konfliktfall zwischen der SV und der Schulleitung zu vermittelnDie Verbindungslehrerin und oder der Verbindungslehrer sollen die SV-Interes-sen gegenuumlber der Schulleitung und der Lehrerschaft vertreten Sie oder er hat dabei eine beratende Funktion

              Die Verbindungslehrkraft dient jeder einzelnen Schuumllerin und jedem einzelnen Schuumller als Ansprechperson bei Problemen Mit der neuen Schulkonferenzrege-lung ist sie (automatisch) Mitglied der Schulkonferenz mit Rede- und Antrags-recht (ohne Stimmrecht)

              Welche Funktionen und Aufgaben hat eine Verbindungslehrkraft

              sect

              93

              SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

              Verkauf von Waren

              Die SV einer Schule moumlchte in den Pausen Schokoladenriegel und Cola verkau-

              fen um die SV-Kasse aufzubessern

              Darf sie das

              Es gab fruumlher einmal tatsaumlchlich einen Erlass der es verbot in der Schule Suumlszlig-waren aller Art oder Getraumlnke mit einem hohen Gehalt an Suumlszligungsmitteln zu verkaufen Der ist aber schon seit 2003 auszliger Kraft gesetzt - wer also noch etwas anderes behauptet der hat geschlafen

              Grundsaumltzlich ist der Verkauf von Waren in der Schule und auf Schulveranstal-tungen allerdings verboten Wenn es im schulischen Interesse ist dann kann die Schulkonferenz gluumlcklicherweise Ausnahmen zulassen Beantragt also in diesem Gremium einfach fuumlr die SV einen entsprechenden Beschluss zu fassen und eu-rem Vorhaben steht nichts mehr im Wege

              sect94

              SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungenrdquo)

              SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

              Verlassen des Schulgelaumlndes

              Das Problem ist dass Freistunden meist innerhalb der Schulzeit liegen Das be-deutet dass du uumlber die Schule (genauer die Landesunfallkasse) versichert bist Verlaumlsst du das Schulgelaumlnde allerdings verlierst du diesen VersicherungsschutzWenn dir also etwas passiert kann die Schule dafuumlr nicht haften Deshalb hat die Schule gegenuumlber Minderjaumlhrigen eine Aufsichtspflicht Mit Eintritt in die Ober-stufe darfst Du das Schulgelaumlnde verlassen da du die Schule freiwillig besuchst Dann ist es auch egal ob du noch minderjaumlhrig bist

              Andere Regelungen kann die Schulkonferenz treffen So gibt es die Moumlglichkeit dass die Eltern minderjaumlhriger Schuumllerinnen und Schuumller schriftlich bestaumltigen dass ihnen bewusst ist dass die Aufsichtspflicht der Lehrkraumlfte an der Schulgren-ze endet und Schuumllerinnen und Schuumller bei solcherlei bdquoAusfluumlgenrdquo dadurch nicht mehr uumlber die Unfallkasse des Landes sondern nur noch privat versichert sind

              Dieses Recht muss die Schulkonferenz aber erst einraumlumen es sollte in der Schulordnung festgehalten werden

              Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

              Neulich haben Freunde und ich Aumlrger bekommen weil wir in der Freistunde zum Baumlcker gegangen sind um uns etwas zum Essen zu kaufen Die Baumlckerei liegt aber nur auf der anderen Straszligenseite die allerdings nicht mehr zum Schulgelaumlnde gehoumlrt

              Darf man in Freistunden das Schulgelaumlnde verlassen

              sect

              95

              Erlass bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom 19 Mai 2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

              SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

              Leitfaden zum Nachschlagen bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom Maumlrz 2008

              httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschuerenBildungLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

              Wandertage - Anzahl

              Seit zwei Jahren haben wir keinen Wandertag mehr gemacht dabei wuumlr-

              den wir uns so gern das neue Museum fuumlr Technik ansehen Unsere Lehrerin ist

              aber der Meinung dass wir noch eine ganze Menge lernen muumlssen und deshalb

              keine Zeit dafuumlr bleibt

              Haben wir ein Recht auf Wandertage

              Nein Ein Recht auf Wandertage hat keine Schuumllerin und kein Schuumller aller-dings sollten fruumlher pro Schuljahr jaumlhrlich fuumlnf Wandertage durchgefuumlhrt wer-den wenn sie im Zusammenhang mit dem Unterrichtsthema stehen Diese Rege-lung ist zwar aufgehoben aber verweisen kann man in Debatten mit Lehrkraumlften darauf Als sinnvoll erachtet der jetzt guumlltige Erlass das Lernen am anderen Ort in jedem Fall auch

              Der Besuch eines technischen Museums ist zB sinnvoll wenn man sich in Physik mit dem Aufbau eines Motors beschaumlftigt

              Wandertage sind aber keine touristischen Reisen Urlaub auf Mallorca ist also nicht drin

              Also uumlberzeugt eure Lehrkraft dass Unterricht auszligerhalb der Schule lustig und sinnvoll sein kann

              sect96

              SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

              Werbung Sponsoring und Schenkungen

              Generell hat der Schultraumlger dafuumlr zu sorgen dass der Schule noumltige Dinge wie ein DVD-Player zur Verfuumlgung stehen Allerdings ist es zulaumlssig wenn Firmen oder auch Eltern der Schule Anschaffungen spenden damit die Schuumllerinnen und Schuumller die Moumlglichkeit haben zB einen Lehrfilm in Biologie zu sehen (Schenkung)

              Dabei darf auch der Name der Firma oder der Eltern veroumlffentlicht werden wenn diese etwas spenden Dieser Werbeeffekt durch die Schule muss aber deut-lich hinter den schulischen Nutzen zuruumlcktreten Auszligerdem muss das Ganze mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sein so duumlrfen bei-spielsweise Parteien nicht genannt werden

              Wir brauchen einen DVD-Player da unser alter kaputt ist und wir keine Bio-Lehrfilme sehen koumlnnen Der Schulleiter sagt dafuumlr gaumlbe es kein Geld Schuumller haben im Geschaumlft gefragt ob sie der Schule einen schenken Der Schulleiter sagt dies sei nicht erlaubt

              Stimmt das

              sect

              97

              SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruchrdquo)

              Widerspruch gegen Noten

              Eine Schuumllerin hat im Zeugnis eine 5 in Englisch bekommen bezweifelt aber

              dass die Lehrerin sie richtig benotet hat weil die letzten zwei Arbeiten eine 3

              waren und sie muumlndlich auch nicht so schlecht ist

              Was kann sie machen

              Zunaumlchst einmal bietet sich immer an mit der betreffenden Lehrkraft daruumlber zu sprechen wie die Note zustande gekommen ist Wenn dies allerdings nicht hilft dann kann sich jede Schuumllerin und jeder Schuumller bei der Schulleitung beschweren

              Wenn die 5 aber zu einer Nichtversetzung fuumlhrt oder Auswirkungen auf den an-gestrebten Schulabschluss hat kann formeller Widerspruch eingelegt werden uumlber den die Schule entscheidet

              Dazu solltest du dich zunaumlchst an deine Schulleitung wenden Am besten erfolgt dies schriftlich Wenn der Widerspruch abgelehnt wird kannst du dann eine Kla-ge bei dem zustaumlndigen Gericht einlegen Die Kosten fuumlr das Verfahren traumlgt das Land

              sect98

              SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

              Zeugnis - Ausgabeverweigerung

              Nein denn unabhaumlngig von anderweitigen Verpflichtungen gegenuumlber der Schule haben Schuumllerinnen und Schuumller am Ende des Schuljahres in jedem Fall immer Anspruch auf ein Zeugnis

              Ein Schuumller hat am Ende des Schuljahres die Schulbuumlcher nicht abgegeben Der Klassenlehrer haumlndigt ihm daraufhin kein Zeugnis aus und sagt das koumlnne er sich abholen wenn er seine Schulbuumlcher zuruumlckgegeben haumltte

              Ist das rechtens

              sect

              99

              SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

              bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

              ry=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

              Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung

              In einem Zeugnis taucht ploumltzlich der Kommentar des Schulleiters auf der den

              Leistungsabfall der Schuumllerin kritisiert

              Kann das sein

              Grundsaumltzlich obliegt die Bewertung der Leistungen der Schuumllerinnen und Schuuml-ler der Beurteilung durch die Lehrkraumlfte Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Ausuumlbung ihrer bzw seiner paumldagogischen Verantwortung korrigierend eingreifen

              sect100

              Hierfuumlr gibt es leider keine entsprechenden Rechte Logisch ist jedoch dass du puumlnktlich beim Schulbus warst und damit deine Puumlnktlichkeit

              eingehalten hast

              Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen

              Nein Es ist eindeutig entschuldigtes Fehlen Wenn es beweisbar ist dass der Schulbus fuumlr deine Verspaumltung verantwortlich ist dann kannst du ja nichts dafuumlr

              Glaubt dir deine Lehrerin oder dein Lehrer nicht empfiehl ihr oder ihm doch sich beim Busunternehmen zu erkundigen

              Wenn du jedoch den Bus verpasst hast der puumlnktlich fuhr dann bist du unent-schuldigt fehlend

              Mein Schulbus ist wegen eisglatter Straszligen neulich eine halbe Stunde zu spaumlt in der Schule angekommen Deshalb kam ich zu spaumlt zum Unterricht und wurde dafuumlr eingetragen weil mein Lehrer mir nicht geglaubt hatDarf ich als unentschuldigt eingetragen werden wenn mein Schulbus Verspauml-tung hat

              sect

              101FUN FACT

              Dass die Muumlhlen der Buumlrokratie langsam mah-len ist fuumlr erfahrene LSV-Mitglieder schon laumlngst

              keine Neuigkeit mehr Dass sich das Schulrecht aber tatsaumlchlich so langsam an die Realitaumlt anpasst haumltten auch wir

              nicht gedacht

              -- ZITAT --

              Erlass des Ministeriums fuumlr Bildung und Kultur vom 3 Juni 2010 - III 321

              Der Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinldquo vom 21 Februar 1995 (NBl MFWKMFBWS Schl-H S 200) wird wie folgt

              geaumlndert

              []

              b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Worte bdquonach Artikel 21 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reichldquo ersetzt durch

              die Worte bdquonach Artikel 5 Abs 5 des Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhlldquo

              -- ZITAT ENDE --

              II

              Index

              AAbitur 2 51

              Siehe auch SchulabschlussAbschluss

              Siehe SchulabschlussAbwahl von Personen 3 4AG

              Siehe ArbeitsgemeinschaftAkte

              Siehe SchuumllerakteAlkohol 58Allerheiligen 14Arbeit

              Siehe KlassenarbeitArbeitsgemeinschaft 39 68 69Arzt

              Siehe Schularzt Siehe auch Schulpsychologischer Dienst

              Attest 26Aufsicht 9 52Ausflug

              Siehe SchulausflugAuskunft 16Ausschluss 35 52 82Aussperren

              Siehe Ausschluss

              BBaseball-Caps 10Befreiung

              Siehe Freistellung vom UnterrichtBeratungslehrer 84Berichterstattungsfreiheit

              Siehe PressefreiheitBeschwerde 11 56Bestrafung

              Siehe StrafarbeitBetriebserkundung 35Betriebspraktikum

              Siehe PraktikumBetrug

              Siehe TaumluschungsversuchBildungsministerium 56 79 82Bus

              Siehe SchulbusBuszlig- und Bettag 14

              CCaps

              Siehe Baseball-Caps

              DDatenschutz 15 16 17 18 19 78Delegierte

              Siehe entsprechende Konferenz-bezeichnung

              Disziplinarmaszlignahme

              Siehe OrdnungsmaszlignahmeDuzen 20

              EEinfluss 48Einspruchsrecht 77Eltern

              Aufsicht 69 94Datenschutz 16 78Hitze- und Schneefrei 63Nachsitzen 49Religionsunterricht 61

              IIISchulbus 13Schwaumlnzen 25Streitigkeiten 84

              Erziehungskonflikt 64 85Erziehungsmaszlignahme 81

              FFachkonferenz 24 50 67Fachtag 35Fehlen

              Siehe FernbleibenFehlkurse 51Feier 32Feiertag 14Fernbleiben 7 25 26 49 63 70 100Freistellung vom Unterricht 12 87

              Fehlstunden 26Klassensprecher 37Religioumlser Grund 14Schuumllervertreter 37 38

              Freistunde 94Fremdenfeindlichkeit 28Fronleichnam 14Fuumlrsorgepflicht 30

              GGanztagsschule 77Gefaumlhrdung 63Gemeinde 47Gewalt 64 82Glauben

              Siehe Religion

              HHausaufgaben 29 35 49 64 77Hausordnung 77 85Hitzefrei 30

              IInformationspflicht 31 32

              Intoleranz 28

              KKaugummi 33Klassenarbeit 46 50 59 70

              Siehe auch TaumluschungsversuchAnzahl pro Schuljahr 5Anzahl pro Tag 8Entscheidungsfreiheit der Schule 77Genehmigung bei schlechtem Ergeb-nis 89Inhalt 6Koordination 35Legasthenie 42Nachschreiben 7Note 50Versaumlumen 25

              Klassenarbeiten 35 77 85Klassenbuch 6 15 33Klassenelternbeirat 35 89Klassengroumlszlige 34Klassenkonferenz 35 42 82Klassensprecher 4 36 37 72 89Klassensprecherkonferenz

              Siehe KlassensprecherversammlungKlassensprecherversammlung 37 72Klassenteiler 34Klausur

              Siehe KlassenarbeitKlingelzeichen 23 54Konflikt 56Konfliktlotsen

              Siehe StreitschlichterKopfbedeckung 10Kostenbeitrag

              Siehe Kosten der LernmittelKosten der Lernmittel 47Kreisschulamt 39Kreisschuumllersprecher 38 87

              IV

              Kreisschuumllervertretung 38 87Kriegspropaganda 28Kritik

              Siehe BeschwerdeKSV

              Siehe KreisschuumllervertretungKultusministerkonferenz 88

              LLandespressegesetz 74Landesschuumllerparlament 21 40Landesschuumllersprecher 87Landesschuumllervertretung 11 21 32 40

              56 79 81 84Laumluten 23Legasthenie 42 44Lehrerkonferenz 67Lehrkraft

              Abwahl 3Lehrmittel

              Siehe LernmittelLehrplan 24 29 31 55 80

              Inhalt 45 80Klassenarbeiten 5 6Praktika 55

              Leistungen

              Siehe NoteLeistungsnachweis

              Klassenarbeit Siehe KlassenarbeitTest (Teil der muumlndlichen Leistung) Siehe Test

              Leistungsstand 46 50

              Siehe auch NoteLektuumlre 47Lernen am anderen Ort 95Lernmittel 47Lernplan 35 42Lernverhalten 35

              Lese-Rechtschreib-Schwaumlche

              Siehe LegasthenieLRS

              Siehe LegasthenieLSV

              Siehe Landesschuumllervertretung

              MMama

              Siehe ElternMeinungsaumluszligerung 76Meinungsfreiheit 48Missbilligung 64 82 85

              Siehe auch VerweisMusterstatut 4

              Siehe StatutMutter

              Siehe ElternMuumltzen 10

              NNachsitzen 49Nachteilsausgleich 42Neutralitaumlt 48Note 8 16 18 22 44 50 85 97

              Siehe auch Abitur Siehe auch Leistungsstand

              Siehe auch ZeugnisNotenschutz 43 44

              OOAPVO

              Siehe Oberstufen- und Abiturpruuml-fungsverordnung

              Oberstufe 51

              Siehe auch Oberstufen- und Abitur-pruumlfungsverordnung

              Oberstufen- und Abiturpruumlfungsverord-

              nung 2

              VOpferfest 60Ordnungsmaszlignahme 52 64 70Ozon 53

              PPapa

              Siehe ElternPartei 48

              parteipolitische Neutralitaumlt 48Parteiwerbung 96

              Pause 23 54Pausen 54Persoumlnlichkeitsrechte 75Philosophie 61politische Gruppierung 48Praktikum 35 55Praxistag 35Pressefreiheit 76Presserecht 76Probleme 56 78Profil 34 57Pruumlfung

              5 Abiturpruumlfungsfach 2P5 2

              RRassismus

              Siehe FremdenfeindlichkeitRauchen 58Rechtschreibreform 59Rechtsfragen 41Reformationstag 14Religion 60 61 64

              SSammlungen 79Samstagsschule 62 77Satzung 73Schenkungen 96

              Schulabschluss 24 50Schulakte

              Siehe SchuumllerakteSchularzt 65Schulaufsicht 75Schulaufsichtsbehoumlrde 79Schulausfall

              Siehe UnterrichtsausfallSchulausflug 35Schulbuumlcher 47 67Schulbus

              Notwendigkeit 13Verspaumltung 100

              Schulelternbeirat 62Schuumllerakte 16 33 78Schuumllergruppen

              Siehe ArbeitsgemeinschaftSchuumller Helfen Leben 79Schuumllerparlament

              Siehe KlassensprecherversammlungSchuumllersprecher 72 73Schuumllerstreik

              Siehe StreikSchuumllervertreter 24Schuumllervertretung 40 56 73 84 87 89Schuumllerzeitung 74 75 76

              Zensur 76Schulfeier 32Schulfete

              Siehe SchulfeierSchulgelaumlnde 94Schulkonferenz 23 29 47 54 55 57

              62 77 79 82 90 91 92 93 94Schulleiter 3 30 32 36 37 47 50 54

              56 57 58 69 75 77 79 81 89 91

              92 96 97 99Schulleitung

              VI

              Siehe SchulleiterSchulname 77Schulordnung 77 94Schulpflicht 25Schulprogramm 29 57Schulpsychologischer Dienst 78Schultraumlger 47 58 96Schulveranstaltung 25 32Schulverhaumlltnis 70Schulweg 13 63Schummeln

              Siehe TaumluschungsversuchSchwaumlnzen

              Siehe FernbleibenSchweigepflicht 78Sexualkunde 80Siezen 20sozialer Haumlrtefall 47Sozialer Tag 79Sozialverhalten 35Speicherung von Daten

              Siehe DatenschutzSponsoring 96Sportunterricht 53SSV

              Siehe StadtschuumllervertretungStadt 47Stadtschuumllervertretung

              Siehe KreisschuumllervertretungStatut 4 72 73Strafarbeit 81 82 83Streik 70Streitschlichter 84Stundenende 23Suchtmittel 58SV 4 32 37 39 56 72 73 87 89 91

              92 93

              Statut 4

              TTaschenrechner 47Taumluschungsversuch 85Tests 86

              Anzahl pro Schuljahr 86Anzahl pro Tag 8Note 50

              UUnterricht in anderer Form 79Unterrichtsausfall 63

              Aufsicht 9Hitzefrei 63Schneefrei 9

              Unterrichtsausschluss

              Siehe AusschlussUnterrichtsbefreiung

              Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsformen 27Unterrichtsfreistellung

              Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsgestaltung 29 88Unterrichtsinhalte 88 89Unterrichtsplanung 31 88Unterrichtsthemen 29Unterstuumltzung 56Unterstuumltzung der SV 32Untersuchung

              aumlrztliche 65

              VVater

              Siehe ElternVeranstaltungen 39 91Verbindungslehrer 40 43 50 56 84Verfahrensfehler 35Verkauf 75 79 91 93Verlassen des Schulgelaumlndes 94

              VIIVersetzung 35 50 97Versetzungskonferenz 35Vertrauenslehrer 50Verwaltungsakt 50 64Verweis 35 64 82

              Siehe auch MissbilligungVeto

              Siehe Einspruchsrecht

              WWandertag 95

              Siehe auch SchulausflugWarenverkauf 93Werbung 96Wetter 63

              Widerspruch 50 97Wirtschaftspraktikum

              Siehe PraktikumWitterung 63

              ZZensur der Schuumllerzeitung 76Zeugnis 35 44 46 97 98 99Zeugniskonferenz 35Zuckerfest 60Zuspaumltkommen 100Zwang zur Teilnahme am Unterricht

              Siehe Schulpflicht

              VIII

              Notizen

              IXNotizen

              X

              Uumlber die Landesschuumllervertretung

              Uumlber die Struktur der Landesschuumllervertretung (LSV) erfahrt ihr etwas in dem entsprechenden Artikel auf S 40Hier moumlchten wir die Gelegenheit nutzen euch die Arbeit in der Landes-schuumllervertretung naumlher zu bringen und euch dazu motivieren selbst aktiv zu werden

              Jede Schule kann eine Schuumllerin oder einen Schuumller zum Landesschuumllerpar-lament (LSP) entsenden LSPs finden drei- bis viermal im Schuljahr statt und dauern meist zwei Tage das kann aber variieren Die Delegierten erhalten fuumlr ihre Reisekosten und den Aufenthalt volle Kostenerstattung aus dem Etat der LSVAuszligerdem kann jede Schule eine Schuumllerin oder einen Schuumller als stellver-tretende Delegierte oder stellvertretenden Delegierten waumlhlen Die stellver-tretenden Delegierten haben auch das Recht dazu an LSPs teilzunehmen Jedoch erhalten sie keine Kostenerstattung Eure oumlrtlichen SVen erstatten euch diesen Betrag aber oft zuruumlck eine entsprechende Quittung erhaltet ihr auf dem LSP Die Betraumlge liegen meist nicht hoch da wir haumlufig in Schulen tagen und so nur Kosten fuumlr die Verpflegung anfallen Manchmal finden LSPs auch in Jugendherbergen statt darauf weisen wir dann aber vorher hin sodass ihr das ggf mit eure Schulen absprechen koumlnntWenn ihr zum LSP kommen wollt dann ist neben einer vorherigen Anmel-dung im Buumlro der Landesschuumllervertretungen (Kontakt unter bdquoImpressumrdquo ein Anruf oder eine E-Mail genuumlgt hier) erforderlich dass ihr einen Delegier-tenmeldebogen ausfuumlllt und von eurer Schulleitung unterschreiben lasst Den muumlsstet ihr dann noch ins Buumlro faxen oder schicken Meldeboumlgen werden am Anfang eines Schuljahres an die Schulen geschickt wenn der bei euch nicht angekommen ist dann wendet euch an das Buumlro oder schaut auf unsere Home-page (wwwschuelervertretungde)

              Aber was genau erwartet euch nun auf dem LSPNeben vielen inhaltlichen und interessanten Diskussionen koumlnnt ihr hier selbst eure Forderungen stellen und somit das Programm der LSV selbst gestalten Wenn euch kein Thema auf der Seele brennt dann muumlsst ihr keinen Antrag stellen kommen solltet ihr dennoch Uns ist es nur wichtig dass moumlglichst viele Schulen vor Ort sind damit das LSP repraumlsentativ fuumlr die Schulen in Schleswig-Holstein arbeiten kann

              XIZu LSPs wird per E-Mail an die Schulen eingeladen In der Einladung findet ihr dann alles was ihr wissen muumlsst und auch eine vorlaumlufige Tagesordnung sodass ihr nicht vollkommen unvorbereitet in dieses Wochenende startet Neue LSP-Einladungen sind auch immer auf der Startseite der Homepage deutlich gemachtAuszligerdem werden auf den meisten LSPs Workshops angeboten die euch die Arbeit in der SV erleichtern sollen Diese befassen sich mit Projektmanage-ment Rhetorik Veranstaltungsideen und vielem mehr was euch hilftAuf dem ersten LSP jedes Schuljahres wird auch der Vorstand gewaumlhlt Fuumlr weiteres Engagement seid ihr hier genau richtig eine Arbeit die verdammt viel Spaszlig macht und bei der ihr echt etwas bewegen koumlnnt und vor allem viel fuumlr euch selbst mitnehmt

              Wir stehen euch gerne und immer fuumlr Fragen zur Verfuumlgung

              XII

              GEW - Die Bildungsgewerkschaft

              Eine Gesellschaft lebt von Menschen die sich engagieren und von Ideen die der Gesellschaft helfen menschlicher zu werden Sie braucht aktive Gruppen die sich an der Auseinandersetzung uumlber gesellschaftliche Probleme beteiligen und nach demokrati-schen Loumlsungen suchen Die Gewerkschaft Erziehung und Wissen-schaft (GEW) ist eine solche Organisation

              Sie vertritt die Interessen aller im Bildungsbereich arbeitenden Menschen - in Kindertageseinrichtungen Schulen Hochschulen Forschungsinstituten oder in der Weiterbildung

              Die GEW ndash das sind bundesweit ca 260000 Frauen und Maumlnner die in paumldagogi-schen Berufen arbeiten in Schleswig-Holstein uumlber 10000 Damit ist die GEW in Land und Bund die groumlszligte gewerkschaftliche Interessenvertretung

              Die GEW tritt ein fuumlr ein finanziell gut ausgestattetes starkes oumlffentliches Bil-dungswesen weil Bildung ein Menschenrecht ist Die GEW kaumlmpft fuumlr gute Ar-beitsbedingungen ihrer Mitglieder Sie setzt sich aber auch ein fuumlr eine zukunfts-orientierte Bildungspolitik beitragsfreier Besuch der KiTa bdquoEine Schule fuumlr alleldquo mehr Ganztagschulen kleinere Klassen mehr Schulsozialarbeit Inklusion beitragsfreie Universitaumlt ndash das sind wesentliche Forderungen der GEW

              Die GEW ist eine professionell organisierte Interessenvertretung die ihren Mit-gliedern Schutz Beratung Information Wissen und Fortbildung zukommen laumlsst

              Die GEW scheut auch nicht vor Auseinandersetzung mit der Politik zuruumlck Sie argumentiert verhandelt protestiert demonstriert und sie ruft ihre Mitglieder in letzter Konsequenz auch zum Streik auf wenn es darum geht sich gegen die Ver-schlechterung der Arbeitsbedingungen zu wehren

              Wenn ihr spaumlter studiert Werdet Mitglied der GEW

              Mehr Informationen zur GEW sind der Homepage (wwwgew-shde bzw wwwgewde) zu entnehmen

              Matthias HeidnGEW Schleswig-HolsteinVorsitzender

              XIIIDanksagungen

              Diese Broschuumlre ist eine Neuauflage einer vorherigen Version die sich auf das Schulgesetz aus den 1990er Jahren bezog Ende des Jahres 2010 war die Broschuumlre fast komplett uumlberarbeitet und auf dem Stand vom Schulge-setz 2007 Anfang des Jahres 2011 wurde dann erneut ein neues Schulgesetz beschlossenSomit musste wieder uumlberpruumlft und zum Teil abgeaumlndert werden eine lang-wierige Aufgabe die nun abgeschlossen ist

              Unser Dank gilt allen Vorstandsgenerationen die seit 2007 unermuumldlich an einer Neuauflage arbeiten ein Aufzaumlhlen der Namen ist schon gar nicht mehr moumlglich

              Auszligerdem danken wir ganz besonders- Carsten Totzke dem Landesverbindungslehrer der Gymnasien der unsere Arbeit stets bestmoumlglich unterstuumltzt und auch zu Praxisfragen in dieser Bro-schuumlre Antworten parat hatte - Joumlrg Kruumlger dem Buumlroleiter der Landesschuumllervertretungen der die Kom-munikation nach auszligen sicherstellt und stets eine kompetente und engagierte Hilfe ist

              - Oliver Ahmed einem ehemaligen Landesschuumllersprecher der Beruflichen Schulen der sich als ein sehr findiger und fachkundiger Lektor zeigte

              Ein ganz besonderer Dank geht an dieser Stelle an Torben Stallbaum und Tim Wiegmann die lange im LaVo der Gymnasien taumltig waren Die beiden ha-ben unzaumlhlbare Stunden in das Recherchieren und Formulieren der einzelnen Artikel und an anschlieszligende nochmalige Pruumlfungen und das Layout inves-tiert Damit haben die beiden eine Neuauflage von bdquoNutze dein Rechtldquo uumlber-haupt erst moumlglich gemacht Dadurch haben viele Schuumllerinnen und Schuumller in Schleswig-Holstein jetzt wieder die Moumlglichkeit sich uumlber ihre Rechte zu informieren

              Impressum

              Die Broschuumlre bdquoNutze dein Rechtldquo wurde von der Landesschuumllervertre-tung der Gymnasien in Schleswig-Holstein erstellt

              Fuumlr die Sachunterstuumltzung mit Papier danken wirder Firma Steinbeis Papier GmbH

              Fuumlr die finanzielle Unterstuumltzung danken wirder Stiftung Jugendarbeit in Schleswig-Holstein

              und dem GEW-Landesverband Schleswig-Holstein

              Das Buumlro der LandesschuumllervertretungenPreuszligerstraszlige 1-9

              24105 Kiel

              E-Mail infoschuelervertretungdeTelefon 0431 57 86 96Telefax 0431 57 86 98

              wwwschuelervertretungde

              Die Broschuumlre im Internet wwwnutze-dein-rechtde

              Das Weiterverteilen dieser Broschuumlre ist ausdruumlcklich erwuumlnscht

              Folgende Broschuumlren moumlchten wir euch noch besonders ans Herz legen(ihr findet sie auf unserer Homepage)

              - bdquoSo gehtlsquosldquo - Das Handbuch fuumlr Schuumllervertretungen in Schleswig-Holstein

              - bdquoGeistesblitzldquo - bdquoIch weiszlig was was Du nicht weiszligtldquo

              - bdquoDer Weg ist das Zielldquo - Schulprogramm

              • Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach
              • Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers
              • Abwahl einer Lehrkraft
              • Arbeiten - Anzahl
              • Arbeiten - Inhalt
              • Arbeiten - Nachschreiben
              • Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag
              • Aufsicht bei Unterrichtsausfall
              • Baseball-Caps im Unterricht
              • Beschwerde uumlber eine Lehrkraft
              • Beurlaubung
              • Buskinder
              • Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht
              • Datenschutz I
              • Datenschutz II
              • Datenschutz III
              • Datenschutz IV
              • Datenspeicherung - Dauer
              • Duzen und Siezen
              • Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung
              • Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen
              • Ende der Schulstunde - Klingelzeichen
              • Fachkonferenz
              • Fehlen in der Schule
              • Fehlstunden
              • Formen des Unterrichts
              • Fremdenfeindlichkeit
              • Hausaufgaben - Viel zu viele
              • Hitzefrei
              • Informationspflicht der Lehrkraumlfte
              • Informationspflicht der Schulleitung
              • Klassenbuch
              • Klassengroumlszligen
              • Klassenkonferenz
              • Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten
              • Klassensprecherversammlung
              • Kreisschuumllervertretung (KSV)
              • Landesschuumllervertretung (LSV)
              • Legasthenie - Foumlrderung
              • Legasthenie - Note im Fach Deutsch
              • Lehrplaumlne - Inhalt
              • Leistungsstand - Auskunft
              • Lernmittel - Wer zahlt die
              • Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften
              • Nachsitzen
              • Notengebung - falsche Bewertung
              • Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung
              • Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren
              • Ozonbelastung und Sportunterricht
              • Pausen
              • Praktika
              • Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft
              • Profile
              • Rauchen in der Schule
              • Rechtschreibreform
              • Religionsgemeinschaften
              • Religionsunterricht - Teilnahme
              • Samstagsschule
              • Schneefrei
              • Schriftliche Missbilligung
              • Schularzt - Teilnahmepflicht
              • Schulaufsicht
              • Schulbuumlcher - Neuanschaffung
              • Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung
              • Schuumllergruppen - Zulassung
              • Schuumllerstreik
              • Schuumllervertretung - Etat
              • Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher
              • Schuumllervertretung - Statut
              • Schuumllerzeitung - Gruumlndung
              • Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule
              • Schuumllerzeitung - Zensur
              • Schulkonferenz
              • Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht
              • Schulsammlungen und Sozialer Tag
              • Sexualkunde
              • Strafarbeiten - Alle werden bestraft
              • Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen
              • Strafarbeiten - Beweise
              • Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern
              • Taumluschungsversuch
              • Tests - unangekuumlndigt
              • Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV
              • Unterricht selbst gestalten
              • Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts
              • Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende
              • Veranstaltungen organisieren
              • Verbindungslehrkraumlfte
              • Verkauf von Waren
              • Verlassen des Schulgelaumlndes
              • Wandertage - Anzahl
              • Werbung Sponsoring und Schenkungen
              • Widerspruch gegen Noten
              • Zeugnis - Ausgabeverweigerung
              • Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung
              • Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen
              • Index
              • Notizen
              • Uumlber die Landesschuumllervertretung
              • GEW - Die Bildungsgewerkschaft
              • Danksagungen

                Inhalt

                Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach 2

                Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers 4

                Abwahl einer Lehrkraft3

                Arbeiten - Anzahl 5

                Arbeiten - Inhalt 6

                Arbeiten - Nachschreiben 7

                Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag 8

                Aufsicht bei Unterrichtsausfall 9

                Baseball-Caps im Unterricht 10

                Beschwerde uumlber eine Lehrkraft 11

                Beurlaubung 12

                Buskinder 13

                Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht 14

                Datenschutz I 15

                Datenschutz II 16

                Datenschutz III 17

                Datenschutz IV 18

                Datenspeicherung - Dauer 19

                Duzen und Siezen 20

                Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung 21

                Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen 22

                Ende der Schulstunde - Klingelzeichen 23

                Fachkonferenz 24

                Fehlen in der Schule 25

                Fehlstunden 26

                Formen des Unterrichts 27

                Fremdenfeindlichkeit 28

                Hausaufgaben - Viel zu viele 29

                Hitzefrei 30

                Informationspflicht der Lehrkraumlfte 31

                Informationspflicht der Schulleitung 32

                Klassenbuch 33

                Klassengroumlszligen 34

                Klassenkonferenz 35

                Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten 36

                Klassensprecherversammlung 37

                Kreisschuumllervertretung (KSV) 38

                Landesschuumllervertretung (LSV) 40

                Legasthenie - Foumlrderung 42

                Legasthenie - Note im Fach Deutsch 44

                Lehrplaumlne - Inhalt 45

                Leistungsstand - Auskunft 46

                Lernmittel - Wer zahlt die 47

                Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften 48

                Nachsitzen 49

                Notengebung - falsche Bewertung 50

                Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung 51

                Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren 52

                Ozonbelastung und Sportunterricht 53

                Pausen 54

                Praktika 55

                Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft 56

                Profile 57

                Rauchen in der Schule 58

                Rechtschreibreform 59

                Religionsgemeinschaften 60

                Religionsunterricht - Teilnahme 61

                Samstagsschule 62

                Schneefrei 63

                Schriftliche Missbilligung 64

                Schularzt - Teilnahmepflicht 65

                Schulaufsicht 66

                Schulbuumlcher - Neuanschaffung 67

                Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung 68

                Schuumllergruppen - Zulassung 69

                Schuumllerstreik 70

                Schuumllervertretung - Etat 71

                Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher 72

                Schuumllervertretung - Statut 73

                Schuumllerzeitung - Gruumlndung 74

                Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule 75

                Schuumllerzeitung - Zensur 76

                Schulkonferenz 77

                Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht 78

                Schulsammlungen und Sozialer Tag 79

                Sexualkunde 80

                Strafarbeiten - Alle werden bestraft 81

                Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen 82

                Strafarbeiten - Beweise 83

                Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern 84

                Taumluschungsversuch 85

                Tests - unangekuumlndigt 86

                Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV 87

                Unterricht selbst gestalten 88

                Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts 89

                Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende 90

                Veranstaltungen organisieren 91

                Verbindungslehrkraumlfte 92

                Verkauf von Waren 93

                Verlassen des Schulgelaumlndes 94

                Wandertage - Anzahl 95

                Werbung Sponsoring und Schenkungen 96

                Widerspruch gegen Noten 97

                Zeugnis - Ausgabeverweigerung 98

                Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung 99

                Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen 100

                Index II

                Notizen VIII

                Uumlber die Landesschuumllervertretung X

                GEW - Die Bildungsgewerkschaft XII

                Danksagungen XIII

                sect2

                bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 8 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

                httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach

                Ja auf jeden Fall Du kannst deine Pruumlfungsfaumlcher im Rahmen der in der Abi-turpruumlfungsverordnung gesetzten Vorgaben frei waumlhlen und musst dir dabei von deiner Schule keinerlei Vorgaben machen lassen Wenn deine Wahl mit der Ober-stufen- und Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO) im Einklang steht dann muss die Schule sie akzeptieren und kann sie nicht mit dem Verweis auf Mehrarbeit ablehnen

                Das gilt nicht nur fuumlr das fuumlnfte Pruumlfungsfach sondern auch fuumlr alle anderen Selbst wenn du beispielsweise die oder der Einzige im gesamten Jahrgang bist die oder der eine schriftliche Pruumlfung in Geschichte schreiben moumlchte kannst du darauf einen Anspruch geltend machen

                Ein Schuumller moumlchte als fuumlnfte Abiturpruumlfung eine zusaumltzliche Pruumlfung im Fach Erdkunde ablegen Der Lehrer lehnt dies aber ab da sein Aufwand fuumlr einzelne Schuumller eine Abiturpruumlfung zu entwerfen zu groszlig seiDarf der Schuumller sich trotzdem in Erdkunde pruumlfen lassen

                sect

                3

                Das Schulrecht sieht fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller keine entsprechenden Rechte vor

                Abwahl einer Lehrkraft

                Eine Schuumllerin moumlchte einige Lehrerinnen abwaumlhlen mit denen sie Probleme

                hat Es wird ihr jedoch erklaumlrt dies sei so nicht moumlglich

                Stimmt das

                Normalerweise haben Schuumllerinnen und Schuumller leider keine Wahlmoumlglichkeit zwischen Lehrkraumlften

                In Einzelfaumlllen kann ein Gespraumlch mit der Schulleitung rechtzeitig vor Schuljah-resbeginn aber zu Erfolg fuumlhren

                Wenn eure Lehrkraft einfach schlechten Unterricht macht so beschwert euch mit Hilfe eurer Klassensprecherin oder eures Klassensprechers oder der SV bei der Schulleitung

                Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die Verantwortung fuumlr guten Unter-richt und dafuumlr dass die Lehrkraumlfte sich an die Regeln halten

                sect4

                SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo) Abs 2 und 3

                Musterstatut fuumlr Schuumllervertretungen vom 1 April 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

                ZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreterMusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

                Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers

                Ihr koumlnnt eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher jederzeit abwaumlh-len denn jedes Gremium (das ist in diesem Fall die ganze Klasse) kann die Per-sonen abwaumlhlen die es gewaumlhlt hat Ihr koumlnnt also jederzeit mit einer Zwei-drittelmehrheit eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher abwaumlhlen wenn ihr merkt dass sie oder er doch nicht das umsetzt was ihr von ihr oder ihm erwartet

                Mit dem Verlassen der Klasse scheidet jede Klassensprecherin und jeder Klas-sensprecher automatisch aus ihrem Amt aus Das Amt muss dann neu besetzt werden

                Ihr koumlnnt in eurem SV-Statut auch eigene Pflichten und Aufgaben fuumlr die Klas-senvertreterinnen und Klassenvertreter festlegen Ein Beispiel hierfuumlr hat das Bildungsministerium in seinem Musterstatut veroumlffentlicht Euer Statut darf den Regeln des Schulgesetzes aber nicht widersprechen - die Abwahl einer Klas-sensprecherin oder eines Klassensprechers mit Zweidrittelmehrheit muss also immer moumlglich sein

                Wir haben Anfang des Jahres die Klassensprecher gewaumlhlt Zuerst wirkten sie vertrauenswuumlrdig doch nun haben wir bemerkt dass es ihnen nicht um unsere sondern nur um ihre persoumlnlichen Interessen gehtKoumlnnen wir Klassensprecherinnen oder Klassensprecher abwaumlhlen

                sect

                5

                Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I Stand 682010httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

                SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLeistungsnachweisePrimarSekI__blob=publicationFilepdf

                Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010

                httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__

                blob=publicationFilepdf

                Arbeiten - Anzahl

                Eine Schuumllerin interessiert sich fuumlr die Anzahl der Klassenarbeiten in verschie-

                denen Faumlchern

                Wo kann sie nachlesen wie viele Arbeiten sie schreiben muss

                In den Lehrplaumlnen wird aufgefuumlhrt wie viele Klassenarbeiten in jedem Fach mindestens geschrieben werden sollen Diese sind bei den jeweiligen Lehrkraumlf-ten einsehbar (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

                Fuumlr die Sekundarstufe I gibt es einen Erlass welcher die Mindestanzahl der Leistungsnachweise auffuumlhrt bdquoLeistungsnachweiserdquo koumlnnen dabei entweder Klassenarbeiten oder gleichwertige Leistungen wie Praumlsentationen oder Haus-arbeiten sein Der Erlass beschreibt auch wie haumlufig eure Lehrkraft Klassenar-beiten durch gleichwertige Leistungen ersetzen darf

                Fuumlr die Oberstufe gibt es einen aumlhnlichen Erlass Im ersten Jahr der Oberstufe muumlssen insgesamt 28 Leistungsnachweise erbracht werden davon mindestens 20 Klassenarbeiten Im zweiten Jahr sind es 28 Nachweise mit mindestens 17 Arbeiten im letzten Schuljahr 18 Nachweise mit mindestens 15 Arbeiten

                Die in den Lehrplaumlnen und in den Erlassen vorgeschriebene Anzahl an Leistungs-nachweisen ist grundsaumltzlich verbindlich und sollte also von den Lehrkraumlften we-der uumlber- noch unterschritten werden Eine Ausnahme kann das Nachschreiben von Klassenarbeiten bildenHierzu erfahrt ihr alles Weitere in dem Artikel bdquoArbeiten - Nachschreibenldquo auf S 7

                sect6

                Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

                LehrplanLehrplanhtml

                Arbeiten - Inhalt

                Nein Die Lehrkraft muss nachweisen koumlnnen dass die Thematik der Arbeit in den Stunden zuvor besprochen worden ist Dazu wird auch immer ein Klassen-buch oder ein Kursbuch gefuumlhrt worin stichwortartig beschrieben steht was in welcher Stunde behandelt worden ist Da das Ziel einer Arbeit aber auch ist Gelerntes auf neue Situationen anzuwenden (bdquoTransferwissenrdquo) muumlsst ihr euch mit Fragen abfinden die nicht direkt im Unterricht besprochen worden sind al-lerdings muss eine Chance bestehen dass ihr mit eurem Wissen die Moumlglichkeit habt diese Aufgabe zu loumlsen

                Jeder Lehrplan enthaumllt auch ganz am Ende einen Abschnitt bdquoLeistungen und ihre Bewertungrdquo welcher Richtlinien fuumlr die Erstellung und Beurteilung von Klassen-arbeiten im jeweiligen Fach enthaumllt (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

                Wir haben gestern eine Arbeit geschrieben die keiner konnte weil Aufgaben drangekommen sind von deren Loumlsung wir nie etwas gehoumlrt habenDarf der Lehrer im Unterricht nicht behandelte Fragen in der Arbeit stellen

                sect

                7

                Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                Arbeiten - Nachschreiben

                Meine Lehrerin will mich erst nach den Ferien die versaumlumte Arbeit nach-

                schreiben lassen Bis dahin weiszlig ich doch gar nichts mehr uumlber das Thema

                In welchem Zeitraum muss eine Arbeit nachgeschrieben werden

                Hierzu gibt es keine schulgesetzliche Regelung Es versteht sich aber von selbst dass du die Arbeit innerhalb eines fuumlr dich zumutbaren Zeitraums nachschreiben koumlnnen solltest Das heiszligt aber auch dass du unter Umstaumlnden am Samstag in die Schule kommen musst oder an einem anderen fuumlr dich freien Tag an dem die Lehrerin aber in der Schule sind (zB wegen Dienstversammlung oder muumlnd-licher Abiturpruumlfung)

                In der Oberstufe gibt es uumlbrigens einige zusaumltzliche Regelungen zum Nach-schreiben Wenn du in einem bestimmten Fach nur eine einzige Klassenarbeit pro Halbjahr schreibst dann muss diese bei entschuldigtem Fehlen auf jeden Fall nachgeschrieben werden Schreibst du pro Halbjahr zwei oder mehr Klas-senarbeiten in diesem Fach dann hat deine Lehrkraft die Moumlglichkeit auf das Nachschreiben zu verzichten Darauf hast du aber keinen Anspruch

                sect8

                Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag

                Fuumlr die Unter- und Mittelstufe (Sekundarstufe I) gibt es hierfuumlr keine Regelung Die meisten Schulen legen aber Wert darauf dass maximal eine Klassenarbeit pro Tag geschrieben wirdDie Schulkonferenz entscheidet uumlber bdquoGrundsaumltze der Anwendung einheitlicher Maszligstaumlbe fuumlr die LeistungsbewertungrdquoWenn ihr als einen Grundsatz der einheitlichen Bewertung festlegen wollt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller nur eine Klassenarbeit pro Tag schreibt so koumlnnt ihr einen entsprechenden Antrag in der Schulkonferenz einbringen Alles Weitere dazu findet ihr unter bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                Erst ab der Oberstufe (Sekundarstufe II) ist die Maximalzahl an Klassenarbeiten pro Tag per Erlass festgelegt Hier duumlrft ihr houmlchstens eine Klassenarbeit pro Tag und houmlchstens drei Klassenarbeiten pro Woche schreiben

                Tests von unter 20 Minuten zaumlhlen nicht als Klassenarbeit sondern sind nur eini-ge der zahlreichen Elemente die den muumlndlichen Teil eurer Note (die so genann-ten bdquoUnterrichtsbeitraumlgerdquo) ausmachen Deshalb ist die Anzahl der Tests pro Tag nicht beschraumlnkt und Tests zaumlhlen auch nicht fuumlr eure schriftliche Note

                In der abschlieszligenden Benotung im Zeugnis uumlberwiegt uumlbrigens der Anteil der muumlndlichen Note

                Unser Biolehrer plant zusaumltzlich zur geplanten zweistuumlndigen Mathearbeit einen Bio-Test dabei haben wir Mathe sogar direkt vor BioDie Woche ist doch sowieso schon voll mit Arbeiten

                Wie viele Arbeiten und Tests duumlrfen pro Tag geschrieben werden

                sect

                9

                SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

                Aufsicht bei Unterrichtsausfall

                Mathematik faumlllt heute in der Klasse 7c aus Alle freuen sich auf eine Frei-

                stunde und wollen in der naumlchsten Eisdiele ein Eis essen Die Lehrerin die als

                Aufsicht fuumlr diese Stunde eingeteilt ist verbietet das

                Darf sie das verbieten

                Minderjaumlhrige Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen waumlhrend der Unterrichtszeit beaufsichtigt werden damit ihnen nichts passiert Dies gilt auch waumlhrend Pau-sen uumlberall auf dem Schulgelaumlnde oder bei anderen Schulveranstaltungen und Ausfluumlgen

                Wenn jede Schuumllerin und jeder Schuumller das machen wuumlrde wozu sie oder er Lust hat dann wuumlrde es fuumlr die Lehrkraft ziemlich schwierig werden 20 Kinder im Auge zu behalten Von daher darf sie euch verbieten Eis essen zu gehenVielleicht koumlnnt ihr sie oder ihn ja uumlberreden mit der gesamten Klasse zur Eis-diele zu gehen

                sect10

                Gegebenenfalls Schul- oder Hausordnung eurer Schule

                Baseball-Caps im Unterricht

                Es gibt kein Gesetz das diesen Fall regelt Wenn in der Schul- und Hausordnung eine entsprechende Regelung getroffen wurde dann hat diese aber GuumlltigkeitGrundsaumltzlich ist es eine Form der Houmlflichkeit und des guten Umgangs mitein-ander im Unterricht auf Muumltzen oder Caps zu verzichten Auf jeden Fall ist es fuumlr niemanden hilfreich ausgerechnet wegen eines so unwichtigen Themas einen groumlszligeren Streit vom Zaun zu brechen

                Es heiszligt immer bdquoNimm deine Muumltze ab man traumlgt so was nicht im Unterrichtrdquo

                Duumlrfen wir in der Stunde Muumltzen oder Caps tragen

                sect

                11

                SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

                Beschwerde uumlber eine Lehrkraft

                Eine Schuumllerin die sich ihrer Rechte beraubt sieht moumlchte sich uumlber ihre Leh-

                rerin beschweren

                Ist das in der Schule uumlberhaupt moumlglich

                Ja Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat das Recht Kritik vorzutragen Dir muss die Gelegenheit eingeraumlumt werden deine Beschwerde zu aumluszligern Bei be-gruumlndeten Beschwerden muss Abhilfe geschaffen werden

                Konflikte sollten so direkt und unkompliziert wie moumlglich geloumlst werden Je grouml-szliger die von einer Seite aufgefahrenen Geschuumltze sind desto staumlrker verhaumlrten auch die Fronten und die friedliche Einigung ruumlckt in weite Ferne Sprich am besten zuerst mit den Klassensprechern oder der SV uumlber dein Anliegen Betrifft das Problem mit der Lehrkraft mehrere Schuumllerinnen und Schuumller dann bietet sich oft ein gemeinsames Gespraumlch anAls naumlchsten Schritt kannst du dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft wenden Diese nehmen zwar formal keine Beschwerden entgegen haben aber die Moumlglichkeit auf Augenhoumlhe mit der betroffenen Lehrkraft zu sprechen Einige Lehrkraumlfte lassen sich von anderen Lehrkraumlften eher kritisieren als von ihren Schuumllerinnen und Schuumllern

                Falls diese Versuche nicht fruchten stehen dir auch formale Beschwerdeins-trumente offen diese sind insbesondere bei illegalem Vorgehen der Lehrkraumlfte effektiv koumlnnen aber auch allgemein helfenEine Dienstaufsichtsbeschwerde uumlber eine Lehrkraft kannst du direkt beim fuumlr Bildung zustaumlndigen Ministerium (Schulaufsichtsbehoumlrde) oder auch bei deiner Schulleitung einreichen Sie kann formlos oder sogar muumlndlich erfolgen ist aber nur schriftlich und mit ausfuumlhrlicher Begruumlndung wirklich sinnvoll Beim genauen Verfahren helfen dir deine Verbindungslehrkraft und die Landesschuumllervertretung

                sect12

                SchulG 2011 sect 15 (bdquoBeurlaubungrdquo)

                Beurlaubung

                Ja Zwar kann jede Schuumllerin und jeder Schuumller waumlhrend des Schuljahres be-urlaubt werden aber sie oder er hat keinen rechtlichen Anspruch darauf (es sei denn es handelt sich beispielsweise um wichtige religioumlse Festtage)Wenn du also ohnehin gerade Probleme in Mathematik hast oder eine Arbeit geschrieben werden soll dann sieht es mit zusaumltzlichen bdquoFerienrdquo schlecht aus

                Grundsaumltzlich darf dich deine Schule auch nur aus bdquowichtigem Grundrdquo vom Schulbesuch beurlauben Viel haumlngt also von deiner Uumlberzeugungskraft gegen-uumlber der Lehrkraft ab

                Anders sieht die Sache aus wenn du als Schuumllervertreterin oder Schuumllerver-treter im Rahmen deines Amtes um Beurlaubung bittest Hier hast du gewisse gesetzliche Anspruumlche die du im entsprechenden Abschnitt dieser Broschuumlre er-fahren kannst (vergleiche hierzu bdquoUnterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SVldquo auf S 87)

                Uumlbrigens Beurlaubungen von bis zu drei Tagen musst du bei deiner Klassen-lehrerin oder deinem Klassenlehrer beantragen fuumlr Beurlaubungen von bis zu sechs Wochen ist deine Direktorin oder dein Direktor verantwortlich und uumlber alle Beurlaubungen laumlngerer Dauer entscheidet letztendlich das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft in Kiel Dieses wird jedoch von deiner Direktorin oder deinem Direktor informiert

                Ein Schuumller moumlchte an einem fuumlnftaumlgigen Schuumllerseminar in Bruumlssel teilneh-men um sich uumlber die EU zu informieren Da das Seminar waumlhrend der Schul-zeit stattfindet bittet er fuumlr diese Zeit vergeblich um Beurlaubung Darf der Klassenlehrer die Beurlaubung verweigern

                sect

                13

                SchulG 2011 sect 114 (bdquoSchuumllerbefoumlrderungrdquo)

                Buskinder

                Klar Wenn weder der Weg mit dem Fahrrad noch die Benutzung oumlffentlicher Verkehrsmittel als bdquozumutbarrdquo erscheint dann hast du Anspruch darauf einen Schulbus nutzen zu duumlrfen Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung ist entweder der Schultraumlger (also die Stadt Gemeinde) oder aber der Kreis in dem du wohnst oder in dem deine Schule steht

                Erkundige dich also nach der lokalen Regelung bei dir vor Ort und wende dich dann an die zustaumlndige Stelle um ihr die Notwendigkeit eines Schulbusses dar-zulegen Wenn dann ndash wie es bei dir der Fall ist ndash die Benutzung anderer Wege oder Verkehrsmittel als nicht zumutbar eingestuft wird dann ist sie verpflichtet fuumlr eine Schuumllerbefoumlrderung zu sorgen

                Beachten musst du aber noch dass der Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung deine Eltern oder dich (wenn du volljaumlhrig bist) in bdquoangemessenemrdquo Rahmen an den entstehenden Kosten beteiligen kann Auch hast du nur bis zur Jahrgangsstu-fe 10 Anspruch auf Befoumlrderung danach bist du fuumlr deinen Schulweg selbst verantwortlich

                Ich lebe 7 Kilometer von der Schule entfernt in einem kleinen Dorf Da ich

                mit dem Fahrrad auf dem direkten Weg quer durch matschige dunkle Waldwe-

                ge fahren muumlsste will ich mit dem Bus fahren Um puumlnktlich in die Schule zu

                kommen muss ich aber den Linienbus nehmen der um 530 Uhr faumlhrt dh ich

                bin jeden Tag schon um 600 Uhr in der Schule Der Bus faumlhrt nur ganz selten

                und ich bin erst am Abend zu Hause

                Ist es nicht moumlglich mir eine bessere Loumlsung zu bieten

                sect14

                Bekanntmachung des Ministeriums fuumlr Bildung vom 1881998 ndash bdquoUnterrichtsorganisation am Buszlig- und Bettagrdquo

                httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenUnterrichtsorgBussBettag__

                blob=publicationFilepdf

                Erlass der Ministerin fuumlr Bildung vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010 ndash bdquoReligionsunterricht an den Schulen in

                Schleswig-Holsteinrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__blob=publicationFilepdf

                Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht

                Nein Schuumllerinnen und Schuumllern muss an besonderen Festen ihrer Religionsge-meinschaft auf Antrag eine Freistellung vom Unterricht gewaumlhrt werden

                Du oder deine Erziehungsberechtigten muumlssen hierzu einen Antrag an die Schule richten und um Freistellung bitten Beachte dass die Schule hierfuumlr eine An-tragsfrist festlegen darf die meistens zwei Wochen oder mehr betraumlgt ndash am Tag vorher um Freistellung zu bitten muss also nicht unbedingt funktionieren Diesem Antrag muss dann entsprochen werden Das trifft uumlbrigens selbst dann zu wenn du an dem Tag nicht vorhast einen Gottesdienst zu besuchen

                Wenn du am Buszlig- und Bettag eine Freistellung fuumlr den Besuch des Gottesdiens-tes erhaumlltst hast du im Anschluss daran unterrichtsfrei

                Gleiches gilt uumlbrigens auch fuumlr den Reformationstag Fronleichnam und Allerhei-ligen die zwar keine gesetzlichen Feiertage sind als kirchliche Feiertage aber dennoch unter diese Regelung fallen

                Ein evangelischer Schuumller moumlchte am Buszlig- und Bettag waumlhrend der Unter-richtszeit den Gottesdienst in der Kirche besuchen Sein Englischlehrer verbie-tet das

                Hat er das Recht dazu

                sect

                15

                Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008 sect8 und sect9

                httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein vom 9 Februar 2000 sect 5 httpswwwdatenschutzzentrumdematerialrechtldsghtmPar5

                Datenschutz I

                Eine Lehrerin traumlgt personenbezogene Daten ihrer Schuumller in das Klassen-

                buch ein in das alle Schuumller Einsicht nehmen koumlnnen Sie verweist dabei auf

                das Recht der Schule uumlber diese Daten frei zu verfuumlgen

                Darf sie das

                Nein denn bei der Speicherung von Daten muss die Schule dafuumlr Sorge tragen dass der Paragraph 5 des Landesdatenschutzgesetzes eingehalten wird Dieser schreibt vor dass Unbefugte (wie zum Beispiel deine Mitschuumllerinnen und Mit-schuumller) keine Kenntnis von deinen personenbezogenen Daten erlangen duumlrfen Eine Eintragung ins Klassenbuch erfuumlllt dieses Kriterium nachweislich nicht und ist deshalb auch nicht erlaubt

                sect16

                SchulG 2007 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

                httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                Datenschutz II

                Schulen fuumlhren uumlber jede Schuumllerin und jeden Schuumller personenbezogene Daten Diese duumlrfen folgendes enthaltenbull Vor- und Familiennamebull Tag und Ort der Geburtbull Geschlechtbull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)bull Staatsangehoumlrigkeitbull Aussiedlereigenschaftbull Herkunfts- und Verkehrssprachebull Konfessionbull Krankenversicherungbull Leistungs- und Schullaufbahndaten (also deine Noten und alle sonstigen Leis-

                tungseinschaumltzungen die deine Lehrer uumlber dich angefertigt haben)bull Daten uumlber das allgemeine Lernverhalten und das Sozialverhalten in der Schulebull Daten uumlber sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarf soweit sie fuumlr den Schulbesuch

                von Bedeutung sein koumlnnenbull Die Ergebnisse der schulaumlrztlichen schulpsychologischen und sonderpaumldagogi-

                schen Untersuchungen

                Uumlber deine Eltern werden nur zwei Datensaumltze gespeichertbull Namebull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)

                Du hast das Recht jederzeit in deine Akte zu sehen Wenn du minderjaumlhrig bist uumlben aber deine Eltern dieses Recht fuumlr dich aus Weiterhin sind die persoumlnlichen Notizen der Lehrkraumlfte zu deiner Person (zB Notizen uumlber dein Verhalten im Unterricht die nicht im Zeugnis auftauchen) von der Auskunftspflicht ausgenommen

                Was weiszlig meine Schule uumlber mich

                Guck doch einfach nach

                sect

                17

                SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

                httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                Datenschutz III

                In der Verwaltung liegen Listen mit Datenmaterial offen auf dem Schreibtisch

                des Sekretariats Ist das erlaubt

                Nein denn es muss sichergestellt sein dass keine unbefugten Personen Zugriff auf die gespeicherten Daten haben Hier gelten insbesondere die strengen Vor-gaben des Landesdatenschutzgesetzes

                sect18

                SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                Datenschutz IV

                Nein denn der muumlndliche Leistungsstand oder auch die Ergebnisse von Klassen-arbeiten zaumlhlen zu personenbezogenen DatenDas Verlesen der Noten vor der versammelten Klasse stellt eine Datenuumlbermitt-lung an Einzelpersonen dar Diese ist jedoch nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen zulaumlssigWenn Du also nicht willst dass deine Lehrerin oder dein Lehrer deine Leistung vor der ganzen Klasse bekannt gibt muss sie oder er das respektieren Genau genommen muss sie oder er dich sogar vor der oumlffentlichen Bekanntgabe zuerst uumlber deine Rechte aufklaumlren Es liegt nicht an dir darauf hinzuweisen

                Ein Lehrer unterrichtet dich uumlber deinen Leistungsstand im Unterricht Er pflegt dabei immer jeden Schuumller einzeln aufzurufen und dessen muumlndliche Note zu verkuumlnden sodass alle Mitschuumller deine Noten erfahren

                Darf er das

                sect

                19

                Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

                httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                Datenspeicherung - Dauer

                Eine Schuumllerin kehrt ein Jahr nach dem Schulabschluss an ihre Schule zuruumlck

                und entdeckt Akten mit personenbezogenen Daten

                Darf das so sein

                Ja Bestimmte schulische Dateien und Akten sind von der Schule auch noch nach dem Schulabschluss zu speichern Dies kann von der Speicherung der Akte der Schuumllerin oder des Schuumllers uumlber einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum Schuuml-lerhauptbuch mit einer Aufbewahrungszeit von 55 Jahren reichen

                sect20

                Das Schulrecht trifft hier keine deutliche Aussage

                Duzen und Siezen

                Eine feste Regelung hierzu gibt es nicht

                In den meisten Faumlllen wechseln die Lehrerinnen und Lehrer ab dem Eintritt in die Oberstufe von alleine auf das bdquoSierdquo oder fragen euch wie ihr gerne ange-sprochen werden moumlchtet

                Ich bin im 12 Jahrgang und werde immer noch von meinen Lehrern geduzt

                Ab wann muss ein Lehrer mich siezen

                sect

                21

                SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

                Homepage der LSV httpwwwschuelervertretungde

                Satzung der LSV der Gymnasien vom November 2011 httpgymnasienschuelervertretungdesatzung-und-ordnungen

                Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung

                Was kann ich tun wenn ich zB mit der aktuellen Bildungspolitik nicht ein-

                verstanden bin und nicht weiszlig an wen ich mich wenden kann um angehoumlrt zu

                werden

                Wende dich an deine Landesschuumllerparlaments (LSP) - Delegierte oder deinen LSP-Delegierten Jede Schule in Schleswig-Holstein darf eine Vertreterin oder einen Ver-treter zum LSP ihrer jeweiligen Schulart entsenden Diese Vertretung repraumlsentiert auf dem LSP deine Schule und damit auch dich Auf dem LSP kann uumlber (fast) alle Proble-me gesprochen werden und es koumlnnen dazu auch im Namen der schleswig-holsteinischen Schuumllerschaft Beschluumlsse gefasst werden

                Wenn du beispielsweise Probleme in einem Streit mit einer Lehrkraft hast oder irgend-welche Fragen auftreten dann wende dich doch einfach selbst an die LSV Die Kontakt-daten findest du auf der unten angegebenen Homepage

                Einmal pro Schuljahr waumlhlt das LSP den Landesvorstand (LaVo) Dieser fuumlhrt die Be-schluumlsse des LSPs aus und fuumlhrt die laufenden Geschaumlfte Er ist sozusagen das Exekutiv-organ der LSV Der LaVo wiederum steht in regelmaumlszligigem Kontakt mit allen wichtigen Entscheidungstraumlgern der Bildungspolitik und setzt sich ihnen gegenuumlber fuumlr die Interes-sen der Schuumllerschaft ein Auf diese Weise gelangt dein Anliegen ganz nach oben

                Eure Schule hat noch keine LSP-Delegierte oder keinen LSP-Delegierten Dann wird es houmlchste Zeit Auf der Homepage koumlnnt ihr einen Meldebogen herunterladen

                Bist du sogar selbst Delegierte oder Delegierter deiner Schule Dann findest du unter den folgenden Verweisen weitere Informationen zu den Moumlglichkeiten in deinem neuen Amt

                bull Weiteres zur Struktur der LSV findet ihr in dem Artikel bdquoLandesschuumllervertretung (LSV)ldquo auf S 40

                bull Wie ihr aktiv werden koumlnnt und wie die LSV praktisch arbeitet das steht auf der Ex-traseite bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X (am Ende der Broschuumlre)

                sect22

                SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen

                Ja denn die Eltern sollen laut Schulgesetz die Bildungs- und Erziehungsmaszlig-nahmen der Schule unterstuumltzen und sind daher berechtigt sich auch auszligerhalb der regulaumlren Zeugnisse uumlber den Leistungsstand ihrer Kinder zu informieren oder informieren zu lassen Sie duumlrften sogar im Rahmen der Moumlglichkeiten im Unterricht vorbeischauen

                Mit dem Erreichen der Volljaumlhrigkeit erlischt auch der Anspruch der Eltern auf Auskunft Dann darf der Lehrer nur noch mit deiner Erlaubnis mit deinen El-tern uumlber Leistungen dein Lern- und Sozialverhalten und sonst alles Schulische reden

                Schon wieder herrscht zu Hause dicke Luft Der Schuumller hatte extra nichts von der 5 in Mathe erzaumlhlt um den Stress zu vermeiden Aber der Lehrer hat angerufen um mit den Eltern uumlber Nachhilfe zu sprechen

                Durfte der Lehrer den Schuumller bdquoverpetzenrdquo

                sect

                23

                Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

                Eventuell eure eigene Schul- oder Hausordnung

                Ende der Schulstunde - Klingelzeichen

                Meine Lehrerin richtet sich niemals nach dem Klingelzeichen Sie unter-

                richtet bis in die groszlige Pause hinein und kleine Pausen haben wir nach ihren

                Stunden gar nicht mehr

                Darf eine Lehrerin bis in die Pause unterrichten

                Ihr houmlrt sicherlich oft den beliebten Spruch bdquoDer Lehrer beendet die Stunde nicht das Klingelnrdquo Stetige Wiederholung macht diesen aber gluumlcklicherweise nicht richtiger Eure regelmaumlszligigen Pausen dienen eurer Erholung und sind auch von lernpaumldagogischer Bedeutung Ihr habt ein Recht darauf diese Pausen auch zu bekommen

                Per Ministerialerlass dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten Davon kann aber auch abgewichen werden (beispielsweise erfreuen sich Blockstunden mit 90 Minuten zunehmender Beliebtheit) Das ist dann aber eine Angelegenheit der Schulkonferenz und nicht einfach durch eine Lehrkraft zu entscheiden

                Eine einzelne Lehrkraft hat nicht das Recht ihre Unterrichtsstunden nach Be-lieben zu verlaumlngern Wahrscheinlich enthaumllt auch eure Schul- oder Hausordnung einen Passus der festlegt dass die Stunde mit dem Klingelzeichen beginnt und endet

                Das heiszligt natuumlrlich nicht dass alle beim Ertoumlnen des Klingelzeichens sofort auf-springen und aus dem Raum stuumlrzen sollten - aber das versteht sich ja eigentlich von selbst

                sect24

                SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

                Fachkonferenz

                Die Fachkonferenz beraumlt u a uumlber die Lehrplaumlne also daruumlber was wir im Unterricht durchnehmen Hier gibt es naumlmlich auch viele unterschiedliche The-menbereiche aus denen die Fachkonferenzen oder die Lehrkraumlfte individuell waumlh-len koumlnnen Damit alle auf dem gleichen Stand sind wenn die Klassen gemischt werden oder der Schulabschluss ansteht einigen sich die Fachkonferenzen deshalb meist auf bestimmte Themengebiete

                Es ist ganz interessant zu houmlren warum wir so manches lernen muumlssen Viel wich-tiger aber ist dass auch wir als Schuumllerschaft dort vertreten sind (es duumlrfen je Konferenz zwei Schuumllervertreterinnen oder Schuumllervertreter ab der 7 Klasse da-bei sein) damit wir den Lehrerkraumlften mitteilen koumlnnen was wir in dem betref-fenden Fach fuumlr wichtig oder unwichtig haltenFalls ihr als Fachkonferenzvertreterin bzw Fachkonferenzvertreter gewaumlhlt seid und an dem Termin der Fachkonferenz nicht teilnehmen koumlnnt so duumlrft ihr euch vertreten lassen Schickt auf jeden Fall eine Vertretung

                Das Schulgesetz raumlumt den Schuumllerinnen und Schuumllern und den Eltern in der Fach-konferenz nur eine beratende Stimme ein Sie duumlrfen also nicht mit abstimmen Viele Schulen handhaben dies jedoch anders um die Beteiligung von Schuumllerschaft und Eltern noch staumlrker zu ermoumlglichen (Vergleicht dazu den Artikel bdquoSchulbuuml-cher - Neuanschaffungldquo auf S 67)

                Uumlbrigens habt ihr auch ohne die Fachkonferenzen die Moumlglichkeit euren Unter-richt mitzugestalten Siehe dazu den Artikel bdquoUnterricht selbst gestaltenldquo auf S 88

                Wolltet ihr nicht schon immer mal mitentscheiden was ihr lernt

                Dann geht doch zu den Fachkonferenzen

                sect

                25

                SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                SchulG 2011 sect 20 (bdquoUmfang der Schulpflichtrdquo)

                SchulG 2011 sect 28 (bdquoSchulzwangrdquo)

                SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                Fehlen in der Schule

                Mal wieder geschwaumlnzt

                So geht das nicht

                Ohne berechtigten Grund darfst du in der Schule nicht fehlen sofern du dich in einem oumlffentlich-rechtlichen Schulverhaumlltnis befindest Das schlieszligt die Teilnah-me am Unterricht die Teilnahme an Pruumlfungen und den Besuch von verpflichtend erklaumlrten Schulveranstaltungen ein

                Solange du noch schulpflichtig bist hat die Schule sogar das Recht eine Ord-nungsbehoumlrde darum zu bitten dich zwangsweise zur Schule zu bringen Diese Maszlignahme wird natuumlrlich nur ergriffen wenn alle anderen Versuche (wie ein Gespraumlch mit deinen Eltern oder eine Attestpflicht) ausgeschoumlpft sind - theo-retisch laumlsst es die Rechtslage aber tatsaumlchlich zu dass du von der Polizei zur Schule eskortiert wirst

                Wenn deine Vollzeitschulpflicht abgelaufen ist (das ist nach insgesamt neun Schuljahren der Fall) sieht die Lage freilich ganz anders aus Wenn du jetzt in ei-nem Zeitraum von 30 Tagen mehr als 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt ver-saumlumst oder in mehr als einem Fach wiederholt bei Klassenarbeiten fehlst hat die Schule das Recht dein Schulverhaumlltnis mit sofortiger Wirkung zu beenden

                Also lass es am besten gar nicht erst soweit kommen

                sect26

                bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 7 (bdquoLeistungsbewertung Versaumlumnisrdquo)

                httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                Fehlstunden

                In der Oberstufe ist deine Vollzeitschulpflicht bereits abgelaufen Mehr als 20 Unterrichtsstunden solltest du also innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen auf keinen Fall unentschuldigt fehlen ansonsten riskierst du das Ende deines Schulverhaumlltnisses

                Davon abgesehen gibt es keine feste Fehlstundenanzahl ab der ein Kurs nicht mehr anerkannt wird Unentschuldigtes Fehlen (also Fehlen ohne aumlrztliches At-test und ohne Beurlaubung von der Schule) zaumlhlt als Verweigerung der Leistung Tritt dies zu haumlufig auf kann sich die Lehrkraft dafuumlr entscheiden den Kurs mit 0 Punkten zu bewerten Am besten ist es fruumlhzeitig mit der Lehrkraft uumlber das Problem zu sprechen damit alle Seiten wissen woran sie sind

                Die Bewertung des Kurses mit 0 Punkten bei zu haumlufigem Fehlen ist allerdings nur dann moumlglich wenn die Schule euch oder eure Eltern zu Beginn des Schul-jahres darauf ausdruumlcklich hingewiesen und diesen Hinweis schriftlich dokumen-tiert hat Ist dies nicht geschehen darf sich die Lehrkraft nicht auf diese Vor-schrift berufen

                Ich bin in der Oberstufe und habe schon 10 Fehlstunden in ErdkundeIch habe Angst dass mir der Kurs nicht anerkannt wird

                Wie ist die Sachlage

                sect

                27

                SchulG 2011 sect 5 (bdquoFormen des Unterrichtsrdquo)

                SchulG 2011 sectsect42-45 (SchulG Abschnitt bdquoSchulartenrdquo)

                Formen des Unterrichts

                Welche Moumlglichkeiten gibt es eigentlich

                Maumldchen und Jungen sollen grundsaumltzlich gemeinsam unterrichtet werden Aus paumldagogischen Gruumlnden kann es aber auch in einzelnen Faumlchern fuumlr einige Zeit getrennten Unterricht geben

                Schuumllerinnen und Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf sollen ge-meinsam mit den anderen Schuumllerinnen und Schuumllern lernen sofern dies dem Rahmen der Moumlglichkeiten entspricht

                Im Regelfall findet der Unterricht gruppen- und fachbezogen statt Es ist aber erlaubt faumlcher- jahrgangs- und sogar schulartuumlbergreifend zu unterrichten

                Die Paragraphen 42 bis 45 des Schulgesetzes legen fest wie genau deine Schul-art von diesen Moumlglichkeiten Gebrauch machen kann

                sect28

                SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                Fremdenfeindlichkeit

                Natuumlrlich nicht Lehrerinnen und Lehrer werden vom Land beschaumlftigt um einen Bildungsauftrag zu erfuumlllen und der schreibt unter anderem vor

                bdquoDie Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenuumlber kultureller Viel-falt den Willen zur Voumllkerverstaumlndigung und die Friedensfaumlhigkeit foumlrdernrdquo

                Intoleranz Ablehnung anderer Kulturen Kriegspropaganda und dergleichen ha-ben also auch ganz offiziell im Unterricht nichts verloren

                Eine Lehrkraft aumluszligert sich abfaumlllig uumlber auslaumlndische Mitschuumller und ihre Kultur Auszligerdem beschreibt sie Krieg als ein geeignetes Mittel sich gegen andere Voumllker zur Wehr zu setzen

                Ist das erlaubt

                sect

                29

                SchulG 2011 sect34 (bdquoLehrkraumlfterdquo)

                Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek I httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=5

                Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek II httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=6

                Eventuell das Schulprogramm eurer Schule

                Hausaufgaben - Viel zu viele

                Eine Lehrerin gibt Unmengen von Hausaufgaben auf behandelt im Unter-

                richt nur Themen die die Schuumllerinnen nicht interessieren und laumlsst was die

                Gestaltung des Unterrichts betrifft nicht mit sich reden

                Darf sie das

                Nein denn auch wenn Lehrkraumlfte laut Schulgesetz den Unterricht in eigener paumldago-gischer Verantwortung gestalten schreiben die Lehrplaumlne gewisse Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsgestaltung vor So ist es gemaumlszlig Lehrplan erforderlich dass den Schuumllerinnen und Schuumllern ermoumlglicht wird den Unterricht aktiv und selbstverantwortlich mitzuge-stalten eigene Schwerpunkte zu setzen und unterschiedliche Lernwege zu entdecken sowie in Partnerarbeit zusammenzuarbeiten Das heiszligt obwohl die Lehrkraumlfte die Ge-samtverantwortung fuumlr die Unterrichtsgestaltung tragen und gewisse Vorgaben machen muumlssen haben sie uns Schuumllerinnen und Schuumller in ihre Planung mit einzubeziehen

                Was die Themenauswahl betrifft gibt es Themen die im Lehrplan stehen und somit im Unterricht vorkommen muumlssen Da kann auch die Lehrkraft nichts dran aumlndern Al-lerdings lassen die Lehrplaumlne auch in diesem Punkt oftmals Freiraumlume und geben zB mehrere Alternativen zu einem Thema vor

                Zur Anzahl der Hausaufgaben ist zu sagen dass es hier keine zeitliche Begrenzung gibt Allerdings gibt es an vielen Schulen Absprachen oder entsprechende Festlegungen in-nerhalb des Schulprogramms unter welchen Umstaumlnden keine oder nur wenig Hausauf-gaben gegeben werden sollen (zB nur Vokabeln lernen an bdquolangenrdquo Unterrichtstagen) Frag doch einfach in deiner Schule mal nach ob es bei euch auch eine solche Regelung gibt Ansonsten startet in der Schulkonferenz eine entsprechende Initiative

                Viele Infos zur Schulkonferenz erfahrt ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                sect30

                Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden aufgrund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juli 2011

                httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsWitterungsverhaeltnisse__

                blob=publicationFilepdf

                Hitzefrei

                Ja Die Schulleiterin oder der Schulleiter darf im Rahmen seiner Fuumlrsorgepflicht allein entscheiden ob sie oder er den Unterricht in vollem Umfang fortsetzen oder Hitzefrei geben moumlchte Sie oder er kann auch beispielsweise nur fuumlr be-stimmte Jahrgaumlnge den Unterricht beenden oder den Unterrichtsumfang redu-zieren Recht auf Hitzefrei gibt es schon sehr lange nicht mehr

                Wird die Waumlrme allzu unertraumlglich dann schadet es aber sicher nicht eure Schul-leitung darauf hinzuweisen dass es nach dem alten Erlass bis 1998 Hitzefrei gab wenn es um 11 Uhr im Schatten mehr als 25 Grad warm war

                Es gibt auch einen Artikel bdquoSchneefreildquo auf S 63

                Es sind 28 Grad im Schatten alle schwitzen und man moumlchte lieber ein Eis in der Eisdiele nebenan genieszligen als jetzt noch Stochastik zu machen Der Schul-leiter sagt aber es werde ganz planmaumlszligiger Unterricht gemacht

                Darf er das

                sect

                31

                SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

                Erlass zu Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

                Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

                httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

                Informationspflicht der Lehrkraumlfte

                Eine Schuumllerin erkundigt sich nach der Unterrichtsplanung da der aktuelle

                Unterrichtsstoff alle langweilt Auch soll die Lehrerin erklaumlren wie die Zeug-

                nisnoten zu Stande kommen

                Darf die Lehrerin ihr die Antworten verweigern

                Nein Erst einmal seid ihr fuumlr viele Fragen gar nicht auf die Lehrkraft angewie-sen Der zu vermittelnde Stoff ist detailliert im Lehrplan fuumlr das jeweilige Fach beschrieben welcher online zur freien Verfuumlgung einsehbar ist Dort koumlnnt ihr die Stoffplanung fuumlr das gesamte Schuljahr nachschlagen

                Daruumlber hinaus habt ihr das ausdruumlckliche Recht eurem Alter und eurer Ent-wicklung gemaumlszlig sowohl uumlber euren Stoffplan als auch uumlber euren Leistungs-stand unterrichtet zu werden Die Lehrkraft muss natuumlrlich keine detaillierten Planungen fuumlr jede einzelne Unterrichtsstunde vorlegen Einzelheiten uumlber Aus-wahl Stufung und Gruppierung des Lehrstoffs sowie uumlber Bewertungsmaszligstaumlbe fuumlr die Notengebung und auch uumlber eure Einzelbeurteilungen sollten aber schon im Rahmen des Moumlglichen sein

                In der Oberstufe habt ihr noch weitergehende Rechte Hier sind die Lehrerin-nen und Lehrer verpflichtet euch zu Beginn des Schuljahres ausfuumlhrlich uumlber die Kriterien zur Bewertung der Unterrichtsbeitraumlge (also muumlndliche Mitarbeit Hausaufgaben etc) zu informieren Fordert dieses Recht ein

                sect32

                SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                Informationspflicht der Schulleitung

                Fragen kann man immer Deine Schulleiterin oder dein Schulleiter muss dich sicherlich nicht in einem zweistuumlndigen Workshop von der Pike auf uumlber all deine Rechte als SV-Mitglied aufklaumlren - dazu ist er nicht da und dazu ist er auch nicht verpflichtet Grundsaumltzlich sieht das Schulgesetz aber vor dass er die SV bei der rechtmaumlszligigen Erfuumlllung ihrer Aufgaben unterstuumltzen muss In einem angemesse-nen Rahmen schlieszligt das auch rechtliche Auskuumlnfte ein

                Uumlbrigens ist die Schulleiterin oder der Schulleiter nicht die einzige Person die gesetzlich verpflichtet ist dir bei deiner Arbeit zu helfen Auch alle anderen Lehrkraumlfte an der Schule sowie die Schulaufsichtsbehoumlrde (also dein Schulamt sowie das Bildungsministerium) muumlssen dich bei der Erfuumlllung deiner Aufgaben unterstuumltzen

                Und wenn das alles nichts hilft dann gibt es natuumlrlich auch immer noch die Lan-desschuumllervertretung die dich gerne telefonisch oder per E-Mail beraumlt

                Ich bin zu meinem Schulleiter gegangen um nach den Rechten der SV bezuumlglich der Organisation einer Schulfete zu fragen Dieser hat mich abgefer-tigt indem er sagte er muumlsse mich nicht daruumlber informieren Ich solle mich an andere Stellen wenden

                Gibt es eine Pflicht der Schulleitung Schuumller uumlber ihre Rechte zu informieren

                sect

                33

                SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                Klassenbuch

                Eine Schuumllerin wird wegen Kaugummikauens im Unterricht ins Klassenbuch

                eingetragen Die Lehrerin sagt auszligerdem vor allen dass sie in den Unterlagen

                der Schuumllerin gelesen habe dass es schon einmal einen aumlhnlichen Vorfall gege-

                ben habe

                Ist der Eintrag rechtens Darf die Lehrerin die Schuumllerin Einsicht in die Akte

                der Schuumllerin nehmen

                Der Eintrag ist rechtens Das Klassenbuch ist ein Dokument in dem der Unterrichts-verlauf einer Klasse festgehalten wird Eigentlich kann jedes Vorkommnis ins Klassen-buch eingetragen werden und sollte nicht unbedingt negativ aufgefasst werden

                Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht die Daten ihrer Schuumllerinnen und Schuumller einzusehen

                Daten uumlber das Lernverhalten und das Verhalten in der Schule werden auch in den Schulakten gespeichert Ob jedoch in der Praxis ein Klassenbucheintrag wegen Kau-gummikauens gespeichert wird ist sehr unwahrscheinlich Daten in den Schulakten werden fuumlr die Schulbesuchsdauer und sogar daruumlber hinaus gespeichert sofern sie sich nicht aumlndern (beispielsweise Adressdaten)

                Dass eine Lehrkraft dies vor der Klasse erzaumlhlt ist unzulaumlssig Die persoumlnlichen Daten von Schuumllerinnen und Schuumllern gehen die Klasse nichts an (bdquoDatenschutz IIIldquo auf S 17)

                Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat ein Recht auf Einsicht in die eigene Akte Bist du noch minderjaumlhrig dann uumlben deine Eltern dieses Recht aus

                Schau dich einfach mal weiter vorne in dieser Broschuumlre um dort findest du viele weitere Artikel zum Thema bdquoDatenschutzrdquo (bdquoDatenschutz Ildquo auf S 15 bdquoDatenspei-cherung - Dauerldquo auf S 19)

                sect34

                Vorgaben fuumlr Klassengroumlszlige fuumlr das Schuljahr 11 12 (Kultusministerkonferenz)

                httpwwwkmkorgfileadminpdfStatistikKlassenbildung_2011pdf

                bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

                httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                Klassengroumlszligen

                Es gab fruumlher ein groszliges Sammelsurium an verschiedenen Regeln zur Bestim-mung der minimalen und maximalen Klassengroumlszlige Der entsprechende Erlass ist jedoch heute nicht mehr guumlltig

                An den Gymnasien in Schleswig-Holstein gilt seit dem Schuljahr 2010 2011 ein Klassenteiler von 29 Das bedeutet dass eine einzelne Klasse nicht mehr als 29 Schuumllerinnen und Schuumller umfassen sollte Vom Prinzip her kann der Klassentei-ler fuumlr jedes Schuljahr neu festgelegt werdenDa er sich jedoch schon seit laumlngerer Zeit auf 29 belaumluft ist nicht davon auszu-gehen dass er sich in absehbarer Zeit aumlndert Uumlber den derzeit guumlltigen Klassen-teiler informiert die Kultusministerkonferenz

                Den Schulleitungen ist es erlaubt den Klassenteiler aus personellen Gruumlnden um bis zu 10 zu uumlberschreiten In der Praxis wird also meistens erst ab knapp uumlber 30 Schuumllerinnen und Schuumllern pro Klasse eine neue Klasse aufgemacht Bei 32 Schuumllerinnen und Schuumllern in einer Klasse ist aber definitiv Schluss

                In der Oberstufe muss jede Schule mindestens ein sprachliches und ein natur-wissenschaftliches Profil einrichten Auf zusaumltzliche Profile habt ihr keinen An-spruch Mit dem Argument dass eine entsprechende Klasse zu klein waumlre duumlrfte die Schule also die Einrichtung eines neuen Profils verweigern

                Wie groszlig darf eure Klasse sein

                sect

                35

                SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

                Klassenkonferenz

                Was macht eigentlich die Klassenkonferenz

                Die Klassenkonferenz besteht aus den Lehrerinnen und Lehrern die in deiner Klasse unterrichten dem Vorsitz des Klassenelternbeirats sowie (ab der siebten Klasse) der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher All diese Mitglieder sind stimmberechtigt Den Vorsitz hat die Klassenlehrkraft

                Die Klassenkonferenz entscheidet uumlber zahlreiche Dinge Sie bull beschlieszligt uumlber die Notwendigkeit und die Inhalte von Lernplaumlnen und Unterstuumlt-

                zungsangeboten fuumlr einzelne Schuumllerinnen und Schuumllerbull entscheidet uumlber verpflichtende schulische Veranstaltungen auszligerhalb des

                Unterrichtsbull zeichnet Schuumllerinnen und Schuumller ausbull koordiniert Hausaufgaben und Klassenarbeitenbull beschlieszligt uumlber Betriebserkundungen Betriebs- und Wirtschaftspraktika Praxista-

                ge und alle anderen Veranstaltungen der Klasse

                Daruumlber hinaus ist die Klassenkonferenz zustaumlndig wenn ein schriftlicher Verweis erteilt oder ein Ausschluss vom Unterricht verhaumlngt werden soll Dieser Verweis muss formal korrekt beschlossen werden Die Klassenlehrkraft darf diesen nur dann ohne Sitzung der Klassenkonferenz aussprechen wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind Wird also gegen einen Schuumller ein Verweis ausgesprochen und die Klassensprecherin oder der Klassensprecher wurden weder um ihre Stimme gefragt noch zu einer Sitzung eingela-den dann ist dies ein Verfahrensfehler und der getroffene Beschluss ist zunaumlchst unguumlltigDie Klassenkonferenz entscheidet zudem uumlber Versetzungen und die Zeugniseintraumlge zum Lern- und Sozialverhalten Auf einer solchen Zeugnis- oder Versetzungskonferenz sind allerdings nur die Lehrkraumlfte stimmberechtigt Der Vorsitz des Klassenelternbeirats darf an diesen Sitzungen beratend teilnehmen (also nicht abstimmen) Klassenspreche-rinnen und Klassensprecher sind bei solchen Konferenzen ganz ausgeschlossen Die Klassenkonferenz soll mindestens zweimal pro Schuljahr tagen mindestens einmal davon sollte sie dabei bdquoeinfach soldquo also nicht als Zeugnis- oder Versetzungskonferenz zusammentreten Wenn das bei euch so noch nicht die Regel ist dann weise doch deine Klassenlehrkraft mal darauf hin

                sect36

                SchulG 2011 sect 81 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten

                Nein Keine Schuumllerin und kein Schuumller darf wegen ihrer oder seiner Arbeit in-nerhalb der SV benachteiligt oder bevorzugt werden Dazu zaumlhlen

                bull Das Amt der Klassensprecherin oder des Klassensprechers

                bull Die Vertretung der Schuumllerinnen und Schuumller in einer Fachkonferenz oder der Schulkonferenz

                bull Alle weiteren Aumlmter und Taumltigkeiten in der SV

                Die Lehrkraft darf der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher also keine schlechte Note geben nur weil diese oder dieser sich fuumlr die Mitschuumller ein-setzt Vielmehr hat die Klassensprecherin oder der Klassensprecher sogar ein Recht darauf dass die Schulleitung und die Lehrerschaft sie oder ihn bei der Vertretungsarbeit unterstuumltzen Auszligerdem muumlssen diese die Klassensprecherin oder den Klassensprecher uumlber wichtige Angelegenheiten informieren die die Schuumllerschaft betreffen

                Unser Klassensprecher engagiert sich total fuumlr alle und riskiert dabeiauch Stress mit Lehrern Unser Deutschlehrer hat ihm eine 4 im Muumlndlichen gegeben weil er angeblich nur Streit mit den Lehrern suche

                Darf der Lehrer das machen

                sect

                37

                SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                Klassensprecherversammlung

                Wir planen eine Versammlung aller Klassensprecherinnen und Klassenspre-

                cher Unsere Schulleiterin erlaubt es uns aber nur ab der 7 Stunde wir be-

                fuumlrchten dass niemand kommt und wollen ein fruumlheres Treffen

                Wann duumlrfen Klassensprecherversammlungen stattfinden

                Grundsaumltzlich soll die Schulleitung die SV in ihrer Arbeit unterstuumltzen und darf in ihre Arbeit auch nur dann eingreifen wenn Rechts- oder Verwaltungsvorschrif-ten missachtet werden Andererseits duumlrft ihr euch fuumlr eure SV-Taumltigkeit auch nicht voumlllig beliebig dem Unterricht entziehen

                Alle Mitglieder der Klassensprecherversammlung haben pro Schuljahr Anspruch auf bis zwoumllf Stunden Unterrichtsbefreiung zur Verwendung fuumlr ihre SV-Taumltig-keit Wie viele Stunden ihnen wirklich zur Verfuumlgung gestellt werden liegt im Ermessen des SchulleitersWenn also alle eure Klassensprecherinnen und Klassensprecher noch zwei Stun-den auf diesem bdquoKontordquo uumlbrig haben (dessen Kontingent vom Schulleiter festge-legt wird) koumlnnt ihr die SV-Sitzung problemlos in der 3 und 4 Stunde stattfinden lassen auch wenn eure Schulleitung das nicht gerne sieht Hat eine Klassenspre-cherin oder ein Klassensprecher ihr bzw sein Kontingent aufgebraucht ist sie oder er fortan allerdings auf die explizite Beurlaubung durch die entsprechenden Lehrkraumlfte der betreffenden Stunden oder der Schulleitung angewiesen

                Ihr koumlnnt die Freistellungsstunden auch fuumlr Stunden verwenden in denen Klas-senarbeiten anliegen wenn ihr das mit der entsprechenden Fachlehrkraft abge-sprochen habtFuumlr Klassensprecherversammlungen solltet ihr versuchen die Schulleitung fruumlh-zeitig den Termin fuumlr Klassenarbeiten zu blocken damit moumlglichst viele Klassen-sprecherinnen und Klassensprecher teilnehmen koumlnnen ohne ggf Probleme zu bekommen wenn sie waumlhrend dieser Stunden fehlen

                38

                Kreisschuumllervertretung (KSV)

                Die Kreisschuumllervertretung gibt den einzelnen Schulen die Moumlglichkeit sich auf Kreisebene auszutauschen und gemeinsame Projekte durchzufuumlhren Dies koumln-nen von Podiumsdiskussionen uumlber Weihnachtspostaktionen und Sportturniere bis hin zu gemeinsamen Festen eigentlich alle Aktionen sein die uumlber die Gren-zen einer eigenen Schule hinausgehen Generell sollte sich die KSV mit eventuell vorhandenen Stadtschuumllervertretungen austauschen Jede Schulart hat Anspruch auf eine eigene KSV in gegenseitigem Einverneh-men koumlnnen sich jedoch mehrere Schularten dazu entschlieszligen eine gemeinsa-me KSV zu gruumlndenDiese zusammengelegten KSVen legen dann selbst fest wie viele stimmberech-tigte Mitglieder das Kreisschuumllerparlament pro Schulart hatAuszligerdem koumlnnen Wahlverfahren bestimmen Vielleicht moumlchtet ihr ja beispiels-weise darauf achten dass von allen vertretenen Schularten eine Delegierte oder ein Delegierter Mitglied im Vorstand der KSV ist

                Allgemein gesprochen hat eine KSV von nur einer Schulart den Vorteil dass sie sich besonders intensiv mit speziellen Problemen genau dieser Schulart ausein-andersetzen kann Wenn sich jedoch mehrere Schularten zu einer KSV zusammenschlieszligen dann koumlnnen Aktionen mit Schulen verschiedener Schularten besser geplant und um-gesetzt werden und ihr bildet eine schlagkraumlftigere Stimme da ihr noch mehr Schuumllerinnen und Schuumller vertretet

                Eine KSV haumllt regelmaumlszligig ein Kreisschuumllerparlament ab zu welchem jede Schu-le zwei stimmberechtigte Mitglieder entsenden darf Hier wird auch ein Vor-stand eine Kreisschuumllersprecherin oder ein Kreisschuumllersprecher sowie eine Vertretung gewaumlhlt Wenn ihr als Vertreterinnen oder Vertreter gewaumlhlt wurdet und am Tag des Kreisschuumllerparlaments verhindert seid dann duumlrft ihr euch ver-treten lassen

                Die KSV muss vom Kreis finanziell angemessen unterstuumltzt werden Auszligerdem erhalten die Mitglieder der KSV pro Schuljahr sechs Schulstundenstunden Un-terrichtsbefreiung um ihrer Arbeit fuumlr die KSV nachzugehen Die Kreisschuumller-

                sect

                39

                SchulG 2011 sect 82 (bdquoKreisschuumllervertretungrdquo)

                SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

                Kontaktdaten der Kreisschulaumlmterhttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltung

                schulaufsichtDownloadSchulamt__blob=publicationFilepdf

                KSV (II)

                sprecherin oder der Kreisschuumllersprecher haben daruumlber hinaus das Recht auf eine Stunde Unterrichtsbefreiung pro WocheKSVen sind vor allem deshalb wichtig weil ihr euch hier uumlber Ideen und Veran-staltungen austauschen koumlnnt und auch erfahrt was an anderen Schulen in der Umgebung gut besser oder eben auch schlechter laumluft

                In vielen Kreisen Schleswig-Holsteins gibt es noch keine oder nur eine sehr in-aktive KSV Eine neue KSV aufzubauen erfordert viel Zeit Energie Motivati-on und Durchhaltevermoumlgen und sollte auch nicht alleine in Angriff genommen werdenWenn du dir aber gemeinsam mit einem schlagkraumlftigen Team vorgenommen hast eine KSV einzurichten dann wende dich am besten vertrauensvoll an das fuumlr deinen Kreis zustaumlndige Schulamt Dort hilft man dir erfahrungsgemaumlszlig gerne weiter und unterstuumltzt dein VorhabenAuszligerdem werden auch die Landesschuumllervertretungen dir weiterhelfen wenn es zum Beispiel darum geht ein Netzwerk aufzubauen eine Satzung zu erstellen oder die Arbeit eines Schuumllerparlamentes kennen zu lernen (Kontaktdaten findet ihr unter wwwschuelervertretungde)

                Uumlbrigens sieht das Schulgesetz auch vor eine Arbeitsgemeinschaft der Schuumller-sprecherinnen und Schuumllersprecher eines Schultraumlgers zu gruumlnden also eine Art bdquoGemeinde-SVrdquo Diese ist aber mit weitaus weniger Rechten ausgestattet und daher kein Ersatz fuumlr eine funktionierende KSV Nuumltzlich kann dieses Gremium aber beispielsweise sein wenn es darum geht sich uumlber Probleme mit Raumlum-lichkeiten oder Ausstattung auszutauschen denn diese muss der Schultraumlger bezahlen

                40

                Landesschuumllervertretung (LSV)

                Jede Schulart hat in Schleswig-Holstein eine eigene Landesschuumllervertretung (LSV) Die LSVen sind im Grunde alle sehr aumlhnlich aufgebaut

                Die Aufgabe der (LSV) ist es die schleswig-holsteinischen Schuumllerinnen und Schuumller zu vertreten und die Schuumllervertretungen in den einzelnen Schulen in ihrer Arbeit zu unterstuumltzen Finanziert wird sie vom Land Schleswig-Holstein und unterstuumltzt sowohl durch eine Landesverbindungslehrkraft als auch durch das fuumlr Bildung zustaumlndige Ministerium

                Die LSV besitzt mehrere GremienDas Landesschuumllerparlament Jede Schule kann zum Landesschuumllerparlament (LSP) eine Delegierte oder einen Delegierten entsenden Dieses bildet das legis-lative Gremium Verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland ist es der Bun-destag Auf LSPs werden also wichtige Themen diskutiert und dann abgestimmt Diese Dinge werden dann vom Landesvorstand umgesetzt

                Der Landesvorstand Der Landesvorstand (LaVo) setzt sich aus bis zu zehn De-legierten zusammen einer Landesschuumllersprecherin oder einem Landesschuuml-lersprecher (LSSpr) und ihren bzw seinen bis zu neun Stellvertreterinnen und Stellvertretern Da jede Schule eine Delegierte oder einen Delegierten bestim-men darf koumlnnen bis zu zehn Schulen im LaVo vertreten sein Der LaVo ist das exekutive Organ verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland also die Bun-desregierung Die oder der LSSpr waumlre die Bundeskanzlerin oder der Bundes-kanzler und die anderen LaVo-Mitglieder waumlren die Minister

                Der Vorstand hat engen Kontakt zum Bildungsministerium den Bildungspoliti-kerinnen und Bildungspolitikern der Landtagsfraktionen Landeselternbeiraumlten Jugendorganisationen und vielen mehr Durch geschicktes Nutzen und Pflegen dieses Netzwerkes versucht er Forderungen die das Landesschuumllerparlament stellt durchzusetzen

                sect

                41

                SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

                SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                Die Homepage der LSV in Schleswig-Holsteinhttpwwwschuelervertretungde

                LSV (II)

                Auszligerdem ist er Ansprechpartner fuumlr aktuelle politische Fragen und repraumlsen-tiert die Meinung der Schuumllerschaft Auch umgekehrt funktioniert der WegSo helfen wir allen Schuumllerinnen und Schuumllern die uns darum bitten in Rechts-fragen bei Projektideen Umsetzungsschwierigkeiten in Konfliktfaumlllen und bei allen anderen Problemstellungen In den Haumlnden haltet ihr mit dieser Broschuumlre auch ein Projekt der Landesschuuml-lervertretung durchgefuumlhrt von Generationen von Landesvorstaumlnden

                Wie ihr in der Landesschuumllervertretung aktiv werden koumlnnt und warum ihr das unbedingt solltet das steht auf einer Extra-Seite am Ende der Broschuumlre (bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X)

                42

                Legasthenie - Foumlrderung

                Wenn bei dir eine Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRSLegasthenie) festgestellt

                wird dann hast du das Recht auf besondere Foumlrderung Nachteilsausgleich und

                evtl Notenschutz

                Die LRS muss von der Schule anerkannt werden externe Gutachten koumlnnen als

                Referenzen herangezogen werden haben aber keine rechtliche Bedeutung

                Das Recht auf besondere Foumlrderung heiszligt dass du Anspruch auf spezielle Foumlr-

                dermaszlignahmen hast Dazu gehoumlrt zuerst einmal die Erstellung eines individuel-

                len Lernplans Oft gehoumlren auch besondere Lerngruppen dazu in denen du mit

                anderen Betroffenen auszligerhalb des regulaumlren Unterrichts gefoumlrdert wirst Die

                Schule darf die Teilnahme an solchen Veranstaltungen fuumlr verbindlich erklaumlren

                Dann musst du dort mitmachen auch wenn du es nicht moumlchtest

                Nachteilsausgleich heiszligt dass im Unterricht und bei Klassenarbeiten Ausgleichs-

                maszlignahmen wegen der LRS ergriffen werden Der LRS-Erlass schreibt nicht

                vor welche Maszlignahmen dies sind schlaumlgt aber Beispiele vor Am haumlufigsten wird

                die Verlaumlngerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten angewendet Der Zeitzu-

                schlag (meist 15-20 der Arbeitszeit) soll es dir ermoumlglichen Texte zu lesen

                und uumlber Rechtschreibprobleme nachzudenken

                Welche Hilfen zum Einsatz kommen entscheidet die Klassenkonferenz (bdquoKlas-

                senkonferenzldquo auf S 35) Der Beschluss muss schriftlich dokumentiert werden

                Zusaumltzlich gibt es den sog bdquoNotenschutzrdquo Er soll dich von ungerechtfertig-

                ten Nachteilen durch den Rechtschreibteil deiner Schulnoten befreien In al-

                len schriftlichen Arbeiten werden Rechtschreibfehler dann nicht bewertet

                sect

                43

                Erlass zur Foumlrderung von Schuumllerinnen und Schuumllern mit LRS vom 27 6 2008

                httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLegasthenie__

                blob=publicationFilepdf

                Erlaumluterung zu diesem Erlasshttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceFAQFAQ_LRS__

                blob=publicationFilepdf

                Legasthenie - Foumlrderung (II)

                Selbst bei Diktaten zaumlhlt nur dein individueller Leistungsfortschritt nicht die

                eigentliche Fehlerzahl

                Hierbei geht es nur um reine Rechtschreibfehler Aus einer LRS koumlnnen auch

                noch andere Fehler (beispielsweise Lese- oder Grammatikfehler) entstehen die

                nicht unter den Notenschutz fallen

                Notenschutz gibt es houmlchstens bis zum mittleren Schulabschluss Mit dem Errei-

                chen der Oberstufe ist es mit diesen Regelungen vorbei

                Weiterhin wird der Notenschutz ausgesetzt wenn deine Rechtschreibleistungen

                uumlber ein halbes Schuljahr lang bdquoausreichendrdquo oder besser sind Die LRS wird da-

                durch aber nicht aberkannt Anspruch auf Foumlrdermaszlignahmen hast du immer noch

                und der Notenschutz kann wieder eingesetzt werden falls sich deine Leistungen

                verschlechtern

                Wenn du also Probleme mit deiner Rechtschreibung hast dann wende dich an

                deine Deutsch- oder deine Verbindungslehrkraft Dort erfaumlhrst du auch wer an

                deiner Schule fuumlr Legasthenie-Fragen zustaumlndig ist (denn die Schule sollte dafuumlr

                auf jeden Fall jemanden haben)

                sect44

                bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 sect 7 (bdquoZusaumltzliche Vermerkerdquo)

                httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                Legasthenie - Note im Fach Deutsch

                Nicht wenn Schuumllerinnen oder Schuumller wegen ihrer LRS Notenschutz genieszligen

                Rechtschreibleistungen duumlrfen dann nicht in die Note einflieszligen

                Schau dir hierzu am besten das Kapitel bdquoLegasthenie - Foumlrderungldquo auf S 42

                an

                Falls die Deutschnote aufgrund des Notenschutzes keine Rechtschreibleistungen

                enthaumllt muss aber ein entsprechender Vermerk im Zeugnis angebracht werden

                Er lautet dann in der Regel bdquoDie Rechtschreibleistungen im Fach XY entspra-

                chen nicht den Anforderungen sie sind in der Note nicht enthaltenrdquo

                Ein Schuumller mit Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRS) wird im Fach Deutsch wegen seiner schwachen Rechtschreibung schlechter benotet

                Ist das zulaumlssig

                sect

                45

                Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

                LehrplanLehrplanhtml

                Lehrplaumlne - Inhalt

                Ein Schuumller interessiert sich fuumlr den Inhalt der Lehrplaumlne verschiedener

                Faumlcher

                Wo kann er nachschlagen

                Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen jederzeit die Lehrplaumlne bei den einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrern einsehen denn diese verfuumlgen in den aller-meisten Faumlllen uumlber eine gedruckte Version Alternativ koumlnnen die derzeit guumllti-gen Lehrplaumlne auch online abgerufen werden

                sect46

                SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                Leistungsstand - Auskunft

                Nein denn alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen gemaumlszlig ihrem Alter uumlber ih-ren Leistungsstand unterrichtet werden Der entsprechende Passus im Schulge-setz ist freilich etwas vage formuliert und die genaue Interpretation obliegt den Lehrkraumlften Ein Recht darauf jederzeit eine Prognose uumlber die voraussichtliche Zeugnisnote zu erhalten laumlsst sich hieraus also sicherlich nicht herleiten Zu einer allgemeinen und ehrlichen Einschaumltzung deiner derzeitigen Leistungen im Vergleich mit den Anforderungen des Faches sollte die Lehrkraft aber bereit sein

                In der Oberstufe sind deine Rechte noch etwas deutlicher formuliert Hier hast du Anspruch zweimal pro Halbjahr mit der Lehrkraft uumlber deinen Leistungs-stand zu sprechen davon einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Auf dei-nen Wunsch hin ist das auch im Einzelgespraumlch moumlglich Auch hier gilt aber Auf eine konkrete Prognose der Zeugnisnote musst du unter Umstaumlnden verzichten

                Eine Schuumllerin moumlchte gern wissen wie sie gerade in Erdkunde steht und ob sie sich noch reinhaumlngen muss oder dem Unterricht eher lockerer folgen kannDarf die Lehrerin sich weigern ihr die Fragen zu beantworten

                sect

                47

                SchulG 2011 sect 13 (bdquoLernmittelrdquo)

                SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                Lernmittel - Wer zahlt die

                Wir muumlssen in Franzoumlsisch Deutsch und Spanisch jeweils eine Lektuumlre und

                in Mathematik einen Taschenrechner anschaffen Das ist mit der Zeit eigentlich

                ziemlich teuer

                Wie viel muss ein Schuumller fuumlr Unterrichtsmaterialien zahlen

                Die Schule kann von euch fuumlr alle Lernmittel die ihr auch auszligerhalb der Schule privat nutzen koumlnnt einen Kostenbeitrag verlangen und wird von diesem Recht in der Regel auch Gebrauch machen Bei Taschenrechnern und Lektuumlren geht man davon aus dass eine private Nutzung in erheblichem Umfang moumlglich ist dement-sprechend ist die Umlage der Anschaffungskosten auf die Schuumllerschaft zulaumlssig

                Nichts bezahlen muumlsst ihr nur fuumlr Schulbuumlcher (das sind Buumlcher die nur im Un-terricht und fuumlr dessen Vor- und Nachbereitung eingesetzt werden koumlnnen) so-wie Gegenstaumlnde die fuumlr den Unterricht verwendet werden und dauerhaft in der Schule verbleiben

                Wenn das Geld zu Hause sehr knapp ist (bdquosozialer Haumlrtefallrdquo) kann euch der Schultraumlger (das ist nicht die Schulleitung sondern in der Regel die Gemeinde oder Stadt) auch uumlber die obigen Ausfuumlhrungen hinaus Lernmittel zur Verfuumlgung stellen

                Wenn es euch endguumlltig zu viel wird seid ihr aber auf keinen Fall nur zum Nichts-tun verdammt Die Schulkonferenz hat das Recht fuumlr diese Zusaumltze Houmlchstbe-traumlge festzulegen die dann verbindlich sind Stoszligt einfach eine entsprechende Diskussion an vielleicht kommt ihr zu einem fuumlr alle Beteiligten akzeptablen Beschluss

                Alles uumlber die Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                sect48

                SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften

                Natuumlrlich nicht Die Schule darf Sachverhalte nicht politisch einseitig behandeln sondern ist zur parteipolitischen Neutralitaumlt verpflichtet Die Lehrkraft muss ihre eigene Meinung also im Unterricht der politischen Bildung ihrer Schuumllerinnen und Schuumller unterordnen

                Politische Inhalte muumlssen im Unterricht immer kritisch und kontrovers also nicht einseitig behandelt werden

                Eine Lehrerin lobt in ihrem Unterricht die Ziele einer Partei und vernach-laumlssigt dabei andere politische Gruppierungen Auf den Vorwurf reagiert sie mit der Aussage dass die Meinungsfreiheit ihr das Recht gebeDarf die Lehrerin nur eine einzelne Partei so positiv hervorheben

                sect

                49

                SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                Nachsitzen

                Ich habe mehrfach die Hausaufgaben nicht gemacht Jetzt will die Lehrerin

                mich nach der Schule nachsitzen lassen

                Darf eine Lehrerin mich nachsitzen lassen

                Daruumlber laumlsst sich tatsaumlchlich streiten Grundsaumltzlich darf deine Lehrkraft dich nachsitzen lassen um schuldhaft versaumlumten (also geschwaumlnzten) Unterricht nachzuholen Sie muss dies aber vorher deinen Eltern ankuumlndigen du kannst also nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden

                Wenn du nicht den Unterricht geschwaumlnzt sondern nur deine Hausaufgaben nicht gemacht hast kannst du in der Tat damit argumentieren dass dies ja nicht unter das bdquoNachholen schuldhaft versaumlumten Unterrichtsrdquo faumlllt Die Lehrkraft hat aber trotzdem das Recht dich die Hausaufgaben nachschreiben zu lassen Dein einzi-ger Vorteil waumlre dann dass du dich dieser Taumltigkeit in den eigenen vier Waumlnden widmen darfst

                Zu einem erzieherischen Gespraumlch oder einer Ermahnung kann die Lehrkraft dich auf jeden Fall laumlnger in der Schule behalten

                sect50

                Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

                Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

                SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruumlche Prozesskostenrdquo)

                Verwaltungsgerichtsordnung sect 80 (bdquoBesondere Verfahren fuumlr Anfechtungs- und Verpflichtungsklagenrdquo)httpdejureorggesetzeVwGO80html

                Notengebung - falsche Bewertung

                Versuche zuerst immer mit deiner Lehrerin oder deinem Lehrer persoumlnlich zu spre-chen Wenn das nicht klappt wende dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft und bitte diese mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer zu sprechen um eine Loumlsung zu finden Wenn die Probleme nicht nur bei dir auftreten dann informiere in jedem Fall die SV diese bekommt Ruumlckmeldungen von allen Klassen und kann dement-sprechend handelnBei der Bemessung der Zeugnisnote sollen die Unterrichtsbeitraumlge (im Wesentlichen deine muumlndliche Mitarbeit und deine Hausaufgaben) ein groumlszligeres Gewicht haben als die Klassenarbeiten und Leistungsnachweise Dies ist in den Lehrplaumlnen der einzelnen Faumlcher festgelegt Ab der Oberstufe ist es sogar per Erlass vorgeschrieben Auszliger der Aussage dass die muumlndliche Leistung mehr zaumlhlen muss als die schriftliche gibt es aber keine Vorgaben Die Lehrkraft ist also nicht verpflichtet beispielsweise im haumlufig genannten 6040-Verhaumlltnis zu bewerten Auch die Fachschaftskonferenz darf bei den Gewichtungsvorgaben mitredenIn der Oberstufe hast du das Recht regelmaumlszligig uumlber deinen Leistungsstand informiert zu werden Das muss mindestens zweimal pro Halbjahr geschehen einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Der Vorgang muss im Klassenbuch dokumentiert wer-den Nutze dieses Recht auf jeden Fall um potenzielle Probleme fruumlh zu erkennen und auszuschaltenWenn die Zeugnisnote fuumlr die Versetzung oder fuumlr deinen Abschluss von Bedeutung ist hast du die Moumlglichkeit einen formalen Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt einzulegen Uumlber diesen Widerspruch entscheidet dann zunaumlchst die Schule (oder ge-nauer Die Schulleitung) Gegen die Entscheidung kann man noch eine offizielle Klage einreichen Die Kosten des Verfahrens traumlgt das Land Mit einem Widerspruch faumlhrst du aber schon sehr schwere Geschuumltze auf uumlberlege also gut ob es sich wirklich lohnt

                Mein Lehrer moumlchte mir im Zeugnis eine Vier geben obwohl ich zwei Drei-en in den Arbeiten und auch recht gute Tests geliefert habeWas muss ich machen wenn ich mich falsch benotet fuumlhle

                sect

                51

                bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 20 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

                httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                Broschuumlre des Ministeriums fuumlr Bildung und Wissenschafthttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschueren

                BildungAbiturProfiloberstufe__blob=publicationFilepdf

                Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung

                Im Zeugnis nach der 12 Klasse habe ich dreimal weniger als zwei No-

                tenpunkte Vor allem Mathe liegt mir gar nicht

                Wie sieht es mit den Chancen einer Abiturzulassung aus Gibt es eine Moumlglich-

                keit Mathe zu umgehen

                Es ist so dass man in bis zu sieben einbringungspflichtigen Kursen unter fuumlnf Notenpunk-ten bekommen darf Das bedeutet aber nicht dass man mit acht Semesternoten unter fuumlnf Punkten automatisch durchfaumlllt Es sind naumlmlich nicht alle Kurse einbringungspflich-tig So muumlssen zB jeweils alle vier Semesternoten der drei Kernfaumlcher und aller Abitur-pruumlfungsfaumlcher eingebracht werden Die genauen Zahlen zur Einbringungspflicht findet ihr in der unten genannten Broschuumlre des Bildungsministeriums

                Man kann zB 17 Fehlkurse haben und trotzdem das Abitur bestehen man kann aber auch nur 8 Fehlkurse haben und erhaumllt keine Zulassung zu den schriftlichen Abiturpruuml-fungen (nach 122) bzw muumlndlichen Abiturpruumlfungen (nach 131) je nachdem wann die Grenze zu den acht einbringungspflichtigen Fehlkursen uumlberschritten ist Der erste Teil des Abiturergebnisses ergibt sich aus den Semesternoten von denen ins-gesamt 36 eingebracht werden muumlssen Wenn die Bedingungen erfuumlllt sind werden ein-fach die besten erreichten Noten ergaumlnzt In diesem Block koumlnnen maximal 600 Punk-te erreicht werden 200 Punkte aus den Semestern sind fuumlr das Bestehen im Abitur erforderlich

                Im zweiten Block den Abiturpruumlfungen an sich sind maximal 300 Notenpunkte erreich-bar Die Berechnung ist ganz einfach Bei vier Pruumlfungsfaumlchern werden die jeweiligen Pruumlfungsergebnisse verfuumlnffacht und dann addiert bei fuumlnf Pruumlfungsfaumlchern jedes Er-gebnis vervierfacht und dann addiertNicht ganz so einfach ist die Auswahl der Pruumlfungsfaumlcher Jedes Aufgabenfeld (naturwis-senschaftlich gesellschaftswissenschaftlich und sprachlich-literarisch-kuumlnstlerisch) muss einmal vertreten sein Auch hierzu steht Genaueres in der Broschuumlre des Ministeriums

                sect52

                SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

                Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren

                Nein das duumlrfen sie selbstverstaumlndlich nicht Die Lehrer unterliegen einer Auf-sichtspflicht durch die sie verpflichtet sind alle Schuumller zu beaufsichtigen Diese Aufsichtspflicht erschlieszligt sich aus dem gebotenen Schutz von Minderjaumlhrigen und aus der Fuumlrsorge- und Verkehrssicherungspflicht wodurch diese Regel auch fuumlr volljaumlhrige Schuumller gilt

                Wird ein Schuumller vor der Tuumlr stehen gelassen ist diese Aufsicht nicht mehr gege-ben Ein Lehrer darf einen Schuumller auch nicht als Strafe waumlhrend des Unterrichts vor die Tuumlr schicken Auch die Lehrkraft selbst darf die unter seiner Aufsicht stehenden Schuumller nicht alleine lassen es sei denn er gibt einen verbindlichen Arbeitsauftrag

                Bei uns an der Schule schlieszligen einige Lehrer 5 Minuten nach Unterrichts-beginn einfach die Tuumlr ab und lassen Verspaumltete nicht mehr in die Klasse Teil-weise tragen sie dafuumlr sogar Fehlstunden ein

                Duumlrfen sie das

                sect

                53

                bdquoEmpfehlungen zum Sportunterricht bei erhoumlhter Ozonbelastungrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                SchulrechtSchulgesetzRechtsquellenEmpfehlungSportOzon__blob=publicationFilepdf

                Ozonbelastung und Sportunterricht

                Sie duumlrfte ist aber durch eine Empfehlung des Ministeriums angehalten es lie-ber bleiben zu lassen Bei einer Ozonkonzentration von mehr als 180 microg msup3 sind die Sportlehrkraumlfte aufgefordert sportliche Dauerbelastungen im Freien (womoumlglich gar unter freier Sonne) moumlglichst zu vermeiden Auszligerdem sollen Sportlehrkraumlfte auf die individuellen Empfindlichkeiten einzelner Schuumllerinnen und Schuumller gegenuumlber Ozon Ruumlcksicht nehmen

                Wenn die Ozonkonzentration 360 microg msup3 uumlberschreitet sollte der Sportunter-richt aus Vorsorgegruumlnden sogar ganz eingestellt werden

                Das Radio meldet andauernd dass die Ozonbelastung schon auf uumlber 180

                Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Auszligenluft gestiegen ist Doch deine Sport-

                lehrerin will einen Dauerlauf durch den Park machen

                Darf bei diesem Wetter im Freien Sportunterricht stattfinden

                sect54

                Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

                SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                Pausen

                Na klar Pausen sind wichtig Die Pausenzeiten werden durch die Schulkonferenz festgelegt

                Die Laumlnge der Schulstunden ist per Erlass auf 45 Minuten festgelegt Hiervon kann die Schule aus organisatorischen oder paumldagogischen Gruumlnden auch abwei-chen und beispielsweise Unterricht in 90-Minuten-Bloumlcken durchfuumlhren Fairer-weise sollten damit dann aber auch laumlngere Pausen einhergehen

                Schaut euch einfach mal bei anderen Schulen in der Umgebung um und ver-gleicht die Pausenregelungen Wenn ihr dabei feststellt dass es an anderen Schulen wirklich ein groumlszligeres Verhaumlltnis von Pausen- zu Unterrichtszeit gibt dann sprecht eure Schulleitung darauf an oder thematisiert das Problem auf der naumlchsten Schulkonferenz Sie hat das Recht die Pausenordnung zu aumlndern

                Eure Lehrkraumlfte duumlrfen die Stunden auch nicht beliebig uumlberziehen Vergleicht hierzu den Artikel bdquoEnde der Schulstunde - Klingelzeichenldquo auf S 23

                Kann nicht laumlnger Pause sein Wer legt die Pausenzeiten fest

                sect

                55

                SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien vom 1 Oktober 2008httplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

                phpDownloadID=412

                Lehrplan WiPo fuumlr die Sek IhttplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=44

                Lehrplan WiPo fuumlr die Oberstufehttplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

                phpDownloadID=91

                Praktika

                Die Schuumllerinnen der 9 Klasse moumlchten gern ein Praktikum machen um sich

                auf ihr spaumlteres Berufsleben vorzubereiten

                Welche Moumlglichkeiten haben sie

                Die Zeiten an denen am Gymnasium nur ein Wirtschaftspraktikum in der 12 Klasse verbindlich war sind schon lange vorbei Inzwischen sind auch an den Gymnasien zwei mindestens ein- und moumlglichst zweiwoumlchige Praktika vorge-schrieben Ein Betriebspraktikum in der Sekundarstufe I und ein Wirtschafts-praktikum in der Sekundarstufe II Ersteres findet uumlblicherweise in der 8 oder 9 letzteres in der vorletzten Klassenstufe statt

                Das Praktikum ist an den Wirtschafts-Politik-Unterricht angegliedert Ihr habt also auch ein Recht darauf dass euer Praktikum im Unterricht angemessen vor-bereitet betreut und nachbereitet wird

                Genauere Details zum Ablauf der Praktika regelt uumlbrigens die Schulkonferenz Wenn ihr also mit der Organisation unzufrieden seid ist dies das passende Gre-mium um Veraumlnderungen am gaumlngigen Verfahren zu beschlieszligen

                Mehr zum Sinn und zur angemessenen Hinfuumlhrung auf die verschiedenen Prakti-ka verraten euch die Lehrplaumlne

                sect56

                SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

                SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

                Die Landesschuumllervertretunghttpwwwschuelervertretungde

                Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft

                Wenn du ein Problem mit einer Lehrkraft (oder mit deiner Schulleiterin bzw deinem Schulleiter) hast - oder diese eines mit dir - dann kannst du dir tatkraumlf-tige Unterstuumltzung suchen

                Frag einfach jemanden aus deiner SV ob sie oder er dir hilft dich beraumlt und dich bei den Gespraumlchen unterstuumltzt Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreter haben das Recht dir bei der Wahrnehmung deiner Rechte insbesondere bei Be-schwerden oder bei Ordnungsmaszlignahmen zu unterstuumltzen Sie haben auch haumlu-fig schon Erfahrung bei der Vermittlung zwischen Schuumllerschaft und Lehrkraumlften gesammelt und kennen die dir zustehenden Rechte sehr genau

                Genauso kannst du dich auch an deine Verbindungslehrkraft wenden Rein formal soll diese zwar nur die Schuumllervertretung als Organ unterstuumltzen und nicht dich als Einzelperson in der Praxis nehmen es die in dieses Amt Gewaumlhlten damit aber meist nicht so genau und sind auch gerne bereit mit dir uumlber dein Problem zu reden und Loumlsungen zu suchen

                Auch die Landesschuumllervertretung steht dir mit Rat und Tat zur Seite Sie hat viele Moumlglichkeiten und hilft dir zum Beispiel sollte es um rechtliche Fragen gehen oder eine formelle Beschwerde ohne Nennung deines Namens an das Bil-dungsministerium gesandt werden

                Stress mit deinem Lehrer

                Du bist nicht allein

                sect

                57

                bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

                httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                Profile

                Wir sind 31 Lernende und wollen gern ein aumlsthetisches Profil belegen Unsere

                Schulleiterin richtet dieses trotz unserer Bitten nicht ein

                Wann darf muss ein Profil eingerichtet werden

                Uumlber die Einrichtung der Profile entscheidet die Schulleitung auf Basis der von der Schulkonferenz beschlossenen Grundsaumltze Jede Schule sollte (im Regelfall) mindestens ein sprachliches und ein naturwissenschaftliches Profil anbieten Was daruumlber hinausgeht ist optional Einen Anspruch auf die Einrichtung eines aumlsthe-tischen Profils habt ihr also nicht

                Die Erstellung eines Profils ist mit viel Arbeit verbunden Es muss uumlber profil-gebende und profilergaumlnzende Faumlcher entschieden werden diese muumlssen ihren Unterricht aufeinander abstimmen und es muumlssen zahllose didaktische Uumlberle-gungen angestellt werden Ein neues Profil laumlsst sich also nicht in ein paar Tagen aus dem Boden stampfen sondern die Profilfestlegung ist in der Regel eine lang-fristige Entscheidung der Schule die auch mit dem Schulprogramm in Einklang stehen sollte

                Auf lange Sicht sind natuumlrlich Aumlnderungen des Profilangebotes moumlglich insbe-sondere wenn uumlber mehrere Jahrgangsgenerationen hinweg ein groszliges Interesse an einem bestimmten Profil besteht

                sect58

                SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                Rauchen in der Schule

                Gar nicht auch dann nicht wenn du volljaumlhrig bist Gemaumlszlig Schulgesetz darf auf dem gesamten Schulgelaumlnde und bei allen schulischen Veranstaltungen (selbst dann wenn diese auszligerhalb des Schulgelaumlndes stattfinden) nicht geraucht wer-den Ebenso gilt ein Alkoholverbot In beiden Faumlllen beruft sich der Gesetzgeber dabei auf die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule die als Vorbild fuumlr ein Leben ohne Abhaumlngigkeit von Suchtmitteln fungieren soll

                Einzig bei nichtschulischen Veranstaltungen darf der Schultraumlger (das ist die Stadt oder Gemeinde und nicht die Schulleitung) Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot erlassen er muss dies aber nicht tun Innerhalb des eigentlichen Gebaumludes ist das Rauchen in jedem Fall immer verboten

                Ich bin 17 und seit zwei Jahren Raucher Zu Hause darf ich das in der Schule nicht

                Ab wann darf man in der Schule rauchen

                sect

                59

                Erlass bdquoUmsetzung der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 18 April

                2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUmsetzungRechtschreibung__blob=publicationFilepdf

                Rechtschreibreform

                Eine Schuumllerin ist nicht damit einverstanden dass ihre Klassenarbeit nach

                den Regeln der neuen Rechtschreibung korrigiert wird Sie erklaumlrt dass auch

                einige bekannte Schriftstellerinnen und namhafte Verlage die alte Rechtschrei-

                bung verwenden

                Wie schaut die Lage aus

                Ab dem Beginn des Schuljahres 2008 2009 darf an den Schulen in Schleswig-Holstein nur noch nach den Rechtschreibregeln von 2006 unterrichtet und be-wertet werden Die Schuumllerin liegt also falsch

                sect60

                Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010

                httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

                blob=publicationFilepdf

                Religionsgemeinschaften

                Ja Mitglieder aller Religionsgemeinschaften haben ein Recht darauf zu beson-deren Festen ihrer Glaubensrichtung an Gottesdiensten oder anderen religioumlsen Veranstaltungen teilzunehmen um ihre jeweilige Religion damit auszuuumlben Sie sind dann fuumlr die Veranstaltung vom Unterricht beurlaubt und haben danach un-terrichtsfrei Dies ergibt sich aus dem Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo

                Fuumlr das Christentum bezieht sich diese Regelung laut Erlass insbesondere auf den Reformationstag Fronleichnam und Allerheiligen Fuumlr andere Religionsgemein-schaften ist dies nicht (mehr) festgelegt Erfahrungsgemaumlszlig werden Beurlaubun-gen aber problemlos fuumlr das Opfer- und auch fuumlr das Zuckerfest ausgesprochenSiehe hierzu auch den Artikel bdquoBuszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterrichtldquo auf S 14

                Ein muslimischer Schuumller moumlchte den Feiertag des Opferfestes mit seiner Fa-milie bzw in der Moschee verbringen

                Kann er sich hierfuumlr von der Schule beurlauben lassen

                sect

                61

                SchulG 2011 sect 7 (bdquoReligionsunterricht Bekenntnis- und Weltanschauungsschulenrdquo)

                Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juli 2010

                httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

                blob=publicationFilepdf

                Religionsunterricht - Teilnahme

                Die Eltern einer Schuumllerin moumlchten nicht dass ihre Tochter am Religions-

                unterricht teilnimmt Die Religionslehrerin behauptet aber die Schuumllerin habe

                keine Wahl

                Wer hat Recht

                Die Grundsaumltze deiner Erziehung werden von deinen Eltern entschieden Des-halb koumlnnen sie auch entscheiden ob du am Religionsunterricht teilnimmst oder nicht und dich gegebenenfalls davon abmelden Du erhaumlltst dann auf jeden Fall gleichwertigen Unterricht in einem anderen Fach In Schleswig-Holstein ist dies das Fach Philosophie

                Ab dem 14 Geburtstag steht dir selbst das Recht zu uumlber die Teilnahme am Re-ligionsunterricht zu entscheiden Du darfst dich dann eigenstaumlndig dort abmelden - oder dich sogar eigenstaumlndig wieder anmelden wenn deine Eltern bis dahin anders entschieden haben

                sect62

                SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                Samstagsschule

                Uumlber die Anzahl der Unterrichtstage entscheidet die Schulkonferenz Wende dich an deine Schuumllervertretung und bitte sie einen entsprechenden Antrag auf der naumlchsten Schulkonferenz zu stellen Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst Wenn ihr also den Schulelternbeirat (das ist quasi die SV der Eltern) mit guter Vorarbeit auf eure Seite bringt habt ihr zwei Drittel der Stimmen und es sollte mit dem freien Samstag klappen

                Alles weitere zur Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                Ich habe die 6-Tage-Woche satt Am Freitagabend kann ich nicht weggehen weil ich am Samstag wieder Schule habe

                Was mache ich gegen Samstagsschule

                sect

                63

                Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden auf Grund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juni 2011

                httpsdocsgooglecomviewerurl=httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloads

                Witterungsverhaeltnisse__blob=publicationFilepdf

                Website des Bildungsministeriums httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEBildung_nodehtml

                Schneefrei

                Schneeverwehungen Eisregen und glatte Straszligen Was will man mehr im

                Winter Doch auch die Schulbusse fahren nicht mehr und mit dem Fahrrad

                packe ich mich andauernd auf die Schnauze

                Darf ich bei solchem Winterwetter zu Hause bleiben

                Bei extremen Wetterlagen oder schlechten Straszligenverhaumlltnissen kann vom Mi-nisterium fuumlr Bildung Unterrichtsaufall angeordnet werden Davon erfahrt ihr auf der Webseite des Ministeriums im Rundfunk und von eurer Schule Wenn also zB die Straszligen so glatt sind dass keine Busse mehr fahren dann sind die Chancen gut dass die Schule ausfaumlllt

                Wenn es keinen offiziellen Unterrichtsausfall gibt eure Eltern aber aufgrund der Witterungs- und Straszligenlage eine bdquobesondere Gefaumlhrdungrdquo auf eurem Schulweg vermuten dann duumlrfen deine Eltern auch selbst entscheiden ob du zur Schule musst oder nicht Falls sie dich zu Hause behalten zaumlhlt dein Fernbleiben vom Unterricht nicht als unentschuldigtes Fehlen

                sect64

                SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                Schriftliche Missbilligung

                Deine Klassenkameradin irrt sich Schriftliche Missbilligungen sind eine ganz normale Maszlignahme der Schule bei so genannten bdquoErziehungskonfliktenrdquo Sie koumlnnen in solch einer Situation bedenkenlos ausgesprochen werden Auch wenn du mehrmals zu spaumlt kommst oder regelmaumlszligig deine Hausaufgaben nicht machst kann eine schriftliche Missbilligung erfolgen - genauso wie in zahlreichen ande-ren Situationen Allerdings hat solch eine Missbilligung noch keinerlei ernste Konsequenzen

                Anders sieht es da schon mit einem schriftlichen Verweis aus Dies ist eine offizi-elle Ordnungsmaszlignahme der Schule Sie hat den Rang eines Verwaltungsaktes wird zu den Akten genommen und der Schuumller muss vorher gehoumlrt werden Bevor es zu einem solchen Verweis kommen kann muss es aber schon zu schwerer wie-genden Fehltritten gekommen sein beispielsweise zur Anwendung von Gewalt

                Meine Klassenkameradin treibt es auf die Spitze Sogar ich bin schockiert wenn ich manchmal mitkriege wie sie mit meiner Lehrerin spricht Sie macht aber weiter weil sie denkt dass ihr nichts passieren koumlnne - fuumlr eine Missbilli-gung reiche so etwas nicht

                Wann bekommt man eine schriftliche Missbilligung

                sect

                65

                SchulG 2011 sect 27 (bdquoUntersuchungenrdquo)

                Landesverordnung bdquouumlber die schulaumlrztlichen Aufgabenrdquo vom 16072008

                sect2 bdquoUntersuchungenrdquo httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=SchulC384AufgV+SHamppsml=bsshoprod

                psmlampmax=trueampaiz=true

                Schularzt - Teilnahmepflicht

                Eine Schuumllerin moumlchte sich nicht vom Schularzt untersuchen lassen

                Kann sie dazu gezwungen werden

                Nein zumindest in den allermeisten Faumlllen nicht Es gibt zwei schulaumlrztliche Untersuchungen deren Durchfuumlhrung unausweichlich ist

                bull Alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen sich vor dem Besuch der Grundschule untersuchen lassen

                bull Wenn du dich in der Oberstufe fuumlr ein sportliches Profil entscheidest bist du ebenfalls verpflichtet vorher an einer Untersuchung teilzunehmen

                In allen anderen Faumlllen ist die schulaumlrztliche Untersuchung ein freiwilliges Angebot

                sect66

                Schulaufsicht

                SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und -lehrerrdquo)

                SchulG 2011 Achter Teil sect125 - sect131

                Kontakt und Aufgaben httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltungschulaufsichtSchulaufsicht_nodehtml

                Achtung Folgende Loumlsungswege sollten nur eingeschlagen werden wenn eine schulinterne Loumlsung mit Hilfe der SV der Verbindungslehrkraft und gegebenen-falls der Landesschuumllervertretung nicht zu finden ist Die Beschwerde bei der Schulaufsicht kann sehr weitreichende Folgen haben

                Bei Beschwerden koumlnnt ihr euch an die Schulaufsicht im Ministerium fuumlr Bildung wenden Dies kann insbesondere von Noumlten sein wenn an eurer Schule Gesetze gebrochen werden es sich um Beschwerden uumlber die Schulleitung handelt oder es um Probleme geht die die Schulleitung nicht zu loumlsen vermag (zB bei hohem Unterrichtsaufall oder Problemen mit dem Schultraumlger) Die Schulaufsichtsbehoumlrde muss auf jeden Fall handeln wenn ihr Erkenntnisse vorliegen Das heiszligt dass ihr darauf achten muumlsst wie ihr Anfragen oder Be-schwerden formuliert denn diese koumlnnen groumlszligere Auswirkungen haben als ihr eigentlich beabsichtigt dies gilt insbesondere fuumlr die betroffene Lehrkraft Au-szligerdem ist es die Pflicht der Schulaufsicht die Arbeit der SV zu unterstuumltzen ihr koumlnnt also Hilfe von ihrer Seite verlangen

                Eine anonymisierte Beschwerde oder Anfrage kann die Landesschuumllervertretung uumlbermitteln Falls ihr zB wissen wollt ob eure Schulleitung eure Rechte in einem Konflikt akzeptiert und gewaumlhrt aber nicht wollt dass sie direkt vom Bildungsministerium angerufen wird falls sie dies versehentlich nicht tut dann wird sich dieser Weg sicher lohnen Unter dem unten aufgefuumlhrten Link findet ihr nicht nur die Kontaktdaten der Schulaufsichtsbeamten fuumlr eure Schulart son-dern auch eine Aufschluumlsselung ihrer Aufgaben

                An wen koumlnnen wir uns wenden wenn an unserer Schule Rechte gebrochen werden oder wir uns beschweren wollen

                sect

                67

                SchulG 2011 sect 64 (bdquoLehrerkonferenzrdquo)

                SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

                Schulbuumlcher - Neuanschaffung

                Uumlber die Anschaffung neuer Schulbuumlcher entscheidet die Lehrerkonferenz Diese kann jedoch nur auf Vorschlag der zustaumlndigen Fachkonferenz handeln

                Da an jeder Fachkonferenzsitzung beratend auch bis zu zwei Schuumllerinnen oder Schuumller teilnehmen duumlrfen hat auch die Schuumllerschaft die Gelegenheit sich zu den neuen Buumlchern zu aumluszligern An einigen Schulen ist es sogar normal dass die Schuumllerinnen und Schuumller in den Fachkonferenzen mit abstimmen duumlrfen dies ist jedoch nicht direkt aus dem Schulgesetz abzuleiten

                Unsere Atlanten enthalten noch die Sowjetunion und die Geschichtsbuumlcher

                kennen den Mauerfall nicht

                Wer entscheidet wann diese Buumlcher endlich ersetzt werden

                Wie koumlnnen wir dabei mitbestimmen

                sect68

                Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung

                SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

                Meine Freunde und ich moumlchten nach der Schule zusammen Fuszligballspielen aber wir finden keinen geeigneten Platz

                Koumlnnen wir die Schulsporthalle nutzen

                Ja ihr koumlnnt dazu an eurer Schule eine Schuumllergruppe aufmachen (in diesem Fall vielleicht ganz pragmatisch die bdquoFuszligball-AGrdquo) und so auch Schulraumlumlich-keiten nutzen Das Ganze muss natuumlrlich im Rahmen der Moumlglichkeiten gesche-hen Gerade bei der Nutzung der Sporthalle muumlsst ihr euch also wahrscheinlich mit vielen anderen Interessenten absprechen und einigenAuch an eine Verantwortungsperson muss gedacht werden Entweder ihr sucht euch eine verantwortliche Lehrerin oder einen Lehrer oder eine Schuumllerin oder ein Schuumller uumlbernimmt die VerantwortungDie Schuumllerin oder der Schuumller muss mindestens 14 Jahre alt sein

                sect

                69

                SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

                SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                Schuumllergruppen - Zulassung

                Nein Das Argument mit dem bdquoprivaten Interesserdquo ist vollkommen irrelevant denn eigentlich kommt es bei Schuumllergruppen genau darauf an Sie sind im Ge-setz definiert als eine Gruppe von Schuumllerinnen und Schuumllern die ein fachliches sportliches kulturelles konfessionelles oder politisches Ziel verfolgen Die Hand-ballmannschaft geht einem sportlichen Ziel nach darf sich also ohne Probleme zu einer Schuumllergruppe zusammenschlieszligen Ihr muumlsst nur noch eine mindestens 14-jaumlhrige Verantwortungsperson benennen und eure schriftlich zusammenge-fasste Zielsetzung per Brief oder E-Mail an die Schulleitung senden

                Als Schuumllergruppe habt ihr Anspruch auf kostenlose Schulraumlumlichkeiten auszliger-halb der Unterrichtszeit die ihr fuumlr eure Taumltigkeit nutzen koumlnnt Ihr braucht dazu eine Aufsichtsperson (Eltern Lehrkraft oder verantwortungsvolle Schuumllerinnen und Schuumller die dazu autorisiert wurden und mindestens 14 Jahre alt sind) Au-szligerdem duumlrft ihr eure Veranstaltungen am offiziellen Schwarzen Brett der Schu-le ankuumlndigen und eure eigene Schuumllerzeitung herausgeben

                Eure Schuumllergruppe ist zunaumlchst einmal auf Mitglieder eurer Schule beschraumlnkt Wenn ihr Veranstaltungen mit schulexternen Leuten abhaltet dann muss die Schulleitung ihr Einverstaumlndnis dazu geben

                Einige Schuumllerinnen moumlchten an der Schule eine Handballmannschaft gruumln-

                den Dazu moumlchten sie nach dem Unterricht Schulraumlumlichkeiten nutzen und

                Plakate aushaumlngen Die Schulleiterin verbietet das aber weil die Gruppe nur

                ein privates Interesse verfolge

                Hat sie das Recht dazu

                sect70

                Schuumllerstreik

                SchulG 2011 sect 145 (bdquoEinschraumlnkung von Grundrechtenrdquo)

                Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 9

                httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

                Nach einer katastrophalen Klassenarbeit bdquobestreiktrdquo eine Klasse den Unterricht

                Ist es Schuumllern erlaubt zu streiken

                bdquoSchuumllerstreiksrdquo im engeren Sinne gibt es eigentlich nicht Fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller gilt die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht im Rahmen des Schul-verhaumlltnisses fuumlr die meisten von ihnen sogar noch die Schulpflicht Auch auf das Grundgesetz koumlnnt ihr euch nicht berufen denn das Schulgesetz schraumlnkt in sect 145 einige eurer Grundrechte ganz legal ein

                Das Bestreiken des Unterrichts ist also nichts anderes als unentschuldigtes Feh-len oder verweigerte Mitarbeit also unzulaumlssig Auch die Ahndung mit Diszipli-narmaszlignahmen ist (unabhaumlngig von der Anzahl der bdquoStreikendenrdquo) im Rahmen der Verhaumlltnismaumlszligigkeit moumlglichIn ihrem Erlass zur Stellung des Schuumllers in der Schule teilt auch die Kultus-ministerkonferenz diese Ansicht fuumlr mehr Hintergrundinformationen solltet ihr dort nachlesenDie Beschluumlsse der KMK sind aber nicht direkt verbindlich da das Land Schles-wig-Holstein ja alleine fuumlr sein Schulrecht verantwortlich ist

                Nur auf eine Schule oder gar Klasse beschraumlnkt ist ein Schuumllerstreik also nicht nur recht ineffektiv sondern daruumlber hinaus auch kein guter Konfliktloumlsungsstil Auch landes- oder bundesweite Aktionen sind genauso unrechtmaumlszligig - von der medialen Schlagkraft her aber durchaus effektiv -)

                sect

                71

                SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                Schuumllervertretung - Etat

                Es gibt meist zwei Geldquellen fuumlr SVenDer Schultraumlger (also meistens die Stadt oder die Gemeinde) muss der SV einen gewissen Geldbetrag zur Verfuumlgung stellen Der muss im Haushaltsplan eurer Schule erscheinen fragt einfach bei eurer Schulleitung nachDieser Etat wird pro Haushaltsjahr gefuumlhrt Das heiszligt dass zu jedem Jahres-wechsel im Winter auch neues Geld zur Verfuumlgung stehtDas was ihr dann noch nicht genutzt habt ist wegDie Houmlhe eures Etats ist nicht festgelegt Der Schultraumlger kann also selbst ent-scheiden wie viel Geld ihr bekommt und diesen Betrag im Etat auch jedes Jahr aumlndernWie ihr an euer Geld herankommt ist ganz unterschiedlich eure Schulleitung muss euch aber auch hier beratenEin solcher Etat existiert im Uumlbrigen mit den gleichen Bedingungen auch fuumlr die Kreis- und die Landesschuumllervertretung Nur dass dann eben der Kreis bezie-hungsweise das Bundesland fuumlr den Etat aufkommen

                Der zweite Weg ist das Durchfuumlhren von Veranstaltungen bei dem ihr beispiels-weise Kuchen verkaufen oder auch ein paar Euro Eintritt verlangen koumlnntBeachtet dabei aber die Einschraumlnkungen zum Warenverkauf ihr findet sie in dem Artikel bdquoVerkauf von Warenldquo auf S 93

                Viele Veranstaltungsideen findet ihr in der Broschuumlre bdquoGeistesblitzrdquo die ihr un-ter wwwschuelervertretungde kostenfrei herunterladen koumlnnt

                Die SV einer Schule moumlchte sich einen Briefkasten kaufen um uumlber ihn fuumlr alle

                Mitschuumllerinnen und Mitschuumller erreichbar zu sein

                Woher bekommt die SV das Geld

                sect72

                Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp

                Klassensprecher

                SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

                Wer vertritt mich in der Schule

                Zunaumlchst einmal natuumlrlich die Schuumllervertretung (SV) Diese besteht aus der Klassensprecherversammlung sowie der Schuumllersprecherin oder dem Schuumller-sprecher (und ggf ihrem oder seinem bdquoTeamrdquo) Naumlheres ist in dem Statut eurer SV nachzulesen (su)

                Zusaumltzlich wird in den Klassen eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher gewaumlhlt die oder der die Klasse in der Klassensprecherversammlung vertritt und auch waumlhrend der Unterrichtszeit uumlber die SV und entsprechende Projekte berichten darfAn vielen Schulen wird je eine Klassensprecherin und ein Klassensprecher pro Klasse gewaumlhlt jedoch ist dies laut Gesetz nicht selbstverstaumlndlich

                Sollte in einem Jahrgang nur in Kursen unterrichtet werden wird vom Jahrgang fuumlr je 15 Schuumllerinnen und Schuumller eine Vertreterin oder ein Vertreter fuumlr die Klassensprecherversammlung gewaumlhlt

                Es kann auch noch eine Sprecherin oder ein Sprecher fuumlr einzelne Kurse gewaumlhlt werden die oder der dann aber auch nur fuumlr den Kurs betreffenden Fragen zu-staumlndig ist

                Ob an deiner Schule die Schuumllersprecherin oder der Schuumllersprecher von allen Schuumllerinnen und Schuumllern oder von der Klassensprecherversammlung gewaumlhlt wird steht im SV-Statut deiner Schule (siehe auch bdquoSchuumllervertretung - Statutldquo auf S 73)

                sect

                73

                SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                Bekanntmachung bdquoMusterstatut fuumlr Schuumllervertretungenrdquo vom 01042010

                httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreter

                MusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

                Schuumllervertretung - Statut

                Ja eine Schuumllervertretung verfuumlgt uumlber ein Statut Dieses koumlnnt ihr euch aumlhnlich wie eine Vereinssatzung oder eine Verfassung vorstellen

                Das Statut regelt zum Beispiel wer die Schuumllersprecherin oder den Schuumllerspre-cher waumlhlt wie groszlig das SV-Team ist ob es noch Aumlmter (wie die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Klassensprecherversammlung) gibt und viele andere Dinge

                Wenn ihr kein eigenes Statut habt dann ist fuumlr euch neben den Regelungen im Schulgesetz das vom Bildungsministerium entworfene Musterstatut guumlltig Dieses kann eure Klassensprecherversammlung aber veraumlndern und damit von dem Musterstatut des Ministeriums abweichen Das ist im Schulgesetz eindeutig festgelegt Alle eure Regelungen muumlssen dabei aber im Einklang mit den Bestim-mungen im Schulgesetz stehen

                Ihr habt somit die Moumlglichkeit die Form der Demokratie in eurer Schuumllerschaft selbst zu bestimmen

                Ich bin in der SV aktiv und habe gehoumlrt dass wir so was wie eine Satzung

                brauchen

                Stimmt das

                Was ist das wo bekommen wir das her und wofuumlr brauchen wir das

                sect74

                Schuumllerzeitung - Gruumlndung

                SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

                Landespressegesetz vom 31012005 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

                ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

                Ich habe Lust eine witzige Schuumllerzeitung herauszubringenWas muss man bei der Gruumlndung einer Schuumllerzeitung beachten

                Fuumlr das Gruumlnden einer Schuumllerzeitung brauchst du aumluszligerst aktive Mitschuumlle-rinnen oder Mitschuumller mit denen du eine kreative Redaktion gruumlndest Die ge-setzliche Regelung obliegt dem Landespressegesetz und somit unterscheidet ihr euch nicht von einer bdquonormalen Zeitungrdquo auszliger dass sie von Schuumllerinnen und Schuumllern verfasst und in der Schule verteilt wird

                Viel Spaszlig

                sect

                75

                SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

                SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

                Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule

                Schuumllerzeitungen stehen laut Schulgesetz auszligerhalb der Verantwortung der Schule Dies bedeutet dass die Schulleitung keine Moumlglichkeit hat einzugreifen Tut sie dies doch verstoumlszligt sie gegen das Gesetz Die Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen sich in so einem Fall an die Schulaufsicht oder natuumlrlich an die Landesschuumllervertretung wenden

                Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat zwar nicht die Moumlglichkeit die Her-ausgabe der Zeitung zu verbieten allerdings kann er als Hausherr der Schule den Verkauf und die Verteilung auf dem Schulgelaumlnde untersagenJedoch nur wenn der ordnungsgemaumlszlige Schulbetrieb durch die Zeitung gestoumlrt wird oder zB insbesondere Persoumlnlichkeitsrechte beeintraumlchtigt werden

                Es finden sich aber immer Wege die Zeitung zu verbreitenAllerdings solltet ihr euch uumlberlegen was genau in dem Artikel steht Unwahr-heiten und Geruumlchte duumlrfen natuumlrlich nicht verbreitet werden und Persoumlnlich-keitsrechte nicht verletzt werden

                Fairplay ist also von allen Seiten gefragt

                Schuumller haben sich zu einer Redaktion an unserer Schule zusammenge-

                schlossen und geben eine Zeitung heraus in der ein ruumlder Artikel uumlber einen

                Lehrer erscheinen soll Der Schulleiter verbietet die Herausgabe der Zeitung

                Darf er das

                sect76

                Grundgesetz Art 5 httpwwwbundestagdedokumenterechtsgrundlagengrundgesetzindexhtml

                SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

                Landespressegesetz vom 31012005 sect1 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

                ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

                Schuumllerzeitung - Zensur

                NeinFuumlr Schuumllerzeitungen gilt dasselbe wie fuumlr allgemeine ZeitungenIhr genieszligt laut Grundgesetz Artikel 5 uneingeschraumlnkte Pressefreiheit und BerichterstattungsfreiheitEine Zensur der Artikel darf demzufolge auch nicht stattfinden Auch das Pres-serecht garantiert euch freie Meinungsaumluszligerung

                Ich habe einen Artikel in der Schuumllerzeitung geschrieben in dem ich eine Lehrerin massiv angegriffen habe jedoch nicht unsachlich war Der wurde von der betreffenden Lehrerin zensiert

                Darf sie vor der Veroumlffentlichung der Schuumllerzeitung Artikel verbieten oder aumlndern

                sect

                77

                SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                SchulG 2011 sect 67 (bdquoBeanstandungs- und Eilentscheidungsrechtrdquo)

                SchulG 2011 sect 68 (bdquoVerfahrensgrundsaumltzerdquo)

                Schulkonferenz

                Die Schulkonferenz ist DAS Gremium uumlberhaupt an eurer Schule denn die Schul-konferenz ist das houmlchste beschlussfassende Organ und selbst der Schulleiter muss die Beschluumlsse die dort gefasst werden umsetzen

                Wenn die Schulkonferenz also sagt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller an jedem Tag nach 15 Stunden die Arbeit an den Hausaufgaben abbrechen darf dann muumlssen die Schulleitung und die Lehrkraumlfte dies akzeptieren auch wenn sie gegen diese Entscheidung sind Allerdings gilt das auch umgekehrt fuumlr Eltern und Schuumller (be-achtet bei diesem Beispiel den uumlbernaumlchsten Absatz)

                Die Schulkonferenz besteht zu je 13 aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehr-kraumlfte Eltern und der Schuumllerschaft alle sind somit zunaumlchst gleichberechtigt Von daher ist es wichtig dass jede Schuumllerschaft auch wirklich Schuumllerinnen und Schuuml-ler in die Schulkonferenz entsendet

                Daruumlber hinaus ist es wichtig zu wissen dass die Lehrkraumlfte in der Schulkonfe-renz fuumlr einige Punkte uumlber die die Schulkonferenz beraumlt und abstimmt ein Einspruchsrecht (Veto) besitzen (zB Grundsaumltze fuumlr Hausaufgaben und Klas-senarbeiten) In diesen Faumlllen muss dann nicht nur die Mehrheit der Schulkon-ferenzmitglieder sondern auch die Mehrheit der Lehrkraumlfte in der Schulkon-ferenz einem solchen Antrag zustimmen Welche Bereiche dies betrifft ist im Paragraphen 63 des Schulgesetzes nachzulesen

                Die Schulkonferenz entscheidet uumlber viele wichtige Punkte zB einen Vorschlag zum Schulnamen die Einfuumlhrung einer Ganztagsschule uumlber die Dauer von Klas-senarbeiten im Rahmen ihrer Moumlglichkeiten uumlber die Haus- und Schulordnung und auch uumlber die Tatsache ob samstags Unterricht stattfindet oder nicht Welche Ent-scheidungskompetenzen sie genau hat ist recht ausfuumlhrlich in sect 63 des Schulgeset-zes aufgelistet

                Die Schulkonferenz ist also ein sehr wichtiges Gremium Daher nutzt die Schulkon-ferenz zur Umsetzung eurer Wuumlnsche und Ziele

                sect78

                Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht

                SchulG 2011 sect 132 (bdquoSchulpsychologischer Dienstrdquo)

                Eine Schuumllerin der 8a scheint groszlige seelische Probleme zu haben Die Klas-se weiszlig davon und wendet sich an die Klassenlehrerin die eine Schulpsycholo-gin zu Rate zieht Jene moumlchte das betroffene Maumldchen genauer untersuchen Die Schuumllerin ist mit einer Untersuchung einverstanden will jedoch nicht dass ihre Eltern davon erfahren

                Muss die Schulpsychologin die Eltern unterrichten

                Nein denn vertrauliche Daten duumlrfen nur mit der schriftlichen Zustimmung der oder des Betroffenen uumlbermittelt und nur in nicht automatisierten DateienAkten gespeichert werden

                Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen deshalb offen mit Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen uumlber ihre Probleme sprechen ohne dass die Eltern informiert werden duumlrfen Dies gilt im Uumlbrigen auch bei Schuumllerinnen und Schuumllern die noch nicht volljaumlhrig sind

                sect

                79

                SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungrdquo)

                Bekanntmachung bdquoDer Soziale Tag - Geltende Regelungen fuumlr die Schulen Rahmenbedingungen fuumlr die Teilnahme ab 2012rdquo vom 13 Maumlrz

                2012httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenSozialerTag__

                blob=publicationFilepdf

                Schulsammlungen und Sozialer Tag

                Hier gilt ein ganz klares bdquoJeinrdquoZwar sind laut sect 29 des Schulgesetzes Sammlungen und Warenverkaumlufe grundsaumltzlich verboten jedoch koumlnnen Ausnahmeregelungen getroffen werden Der Erfahrung nach werden diese in einem recht groszligzuumlgigen Rahmen gewaumlhrt

                Uumlber Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes bei Schulveranstaltungen entscheidet die Schulkonferenz Diese Regelung greift dann wenn ihr den Warenverkauf auszligerhalb der Unterrichtszeit organisiert Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes und der Sammlungen kann nur die Schulaufsichtsbehoumlrde also das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft erlassen Eure Lehrkraft oder eure Schulleitung wird euch bei der Bean-tragung dieser Ausnahme sicherlich mit Rat und Tat zur Seite stehen

                Meistens werden diese Sammlungen aber auch ohne eine beantragte Genehmigung un-ter Absegnung der Schulleitung durchgefuumlhrt Probleme sind daraus bisher nicht ent-standen dies ist aber rechtlich nicht ganz korrekt

                Und sollte eine Ausnahme mal nicht erteilt werden Betaumltigt euch in eurer Freizeit Anderen Menschen zu helfen ist das Engagement immer wert

                AnmerkungIn dem besonderen Falle des Vereins bdquoSchuumller Helfen Lebenrdquo welcher der Landes-schuumllervertretung abstammt wird jaumlhrlich zum Sozialen Tag eine Genehmigung des Bil-dungsministeriums ausgestellt dass der Soziale Tag als bdquoUnterricht in anderer Formrdquo gilt Eine weitere Genehmigung zum Engagement zum Sozialen Tag ist deshalb im Sin-ne der Schulsammlungen nicht notwendig

                In einem armen Land der Welt herrscht eine Hungersnot

                Wir wollen helfen

                Duumlrfen wir in der Schule Geld Sachguumlter zu solchen Anlaumlssen sammeln

                sect80

                Lehrplan Biologie httplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=18

                SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                Sexualkunde

                Nein Die Schule ist zwar laut Schulgesetz lediglich verpflichtet Sexualkunde im Unterricht faumlcheruumlbergreifend zu behandeln In welchen Faumlchern das geschieht bleibt hier aber zunaumlchst offen

                Genauer regeln dies Lehrplaumlne Im Lehrplan des Faches Biologie ist das Thema Sexualkunde explizit enthalten und eure Lehrerin oder euer Lehrer muss sich an diesen Lehrplan halten Sexualkunde muss also im Fach Biologie unterrichtet werden In anderen Faumlchern wird das Thema dann begleitend oder faumlcheruumlber-greifend behandelt

                Der Lehrplan Biologie sieht das Thema Sexualkunde in den Klassenstufen 5-10 (G9) bzw 5-9 (G8) je zweimal vor In welchen Klassenstufen das Thema an wel-cher Schulart vorgesehen ist koumlnnt ihr in dem Lehrplan nachlesen

                Ein Lehrer weigert sich im Biologieunterricht Sexualkunde zuunterrichten Er ist der Meinung das koumlnnten auch andere Fachlehreruumlbernehmen

                Stimmt das

                sect

                81

                SchulG 2011 sect 45 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                Strafarbeiten - Alle werden bestraft

                Meine Klassenkameradin spielt immer Streiche in der Klasse Meine Leh-

                rerin will von uns wissen wer es ist sonst wuumlrde sie alle bestrafen Ich will sie

                aber nicht verpetzen auch wenn ich ihr Verhalten nicht gut finde

                Darf die Lehrerin alle fuumlr etwas bestrafen das nur eine begangen hat

                Nein eine ganze Klasse darf nicht fuumlr etwas bestraft werden das nur eine Ein-zelperson gemacht hat

                Die Lehrkraft koumlnnte jedoch zu einer paumldagogischen Erziehungsmaszlignahme grei-fen wenn sie der Meinung ist dass dies noumltig sei um eure Loyalitaumlt zu demjeni-gen der die Regeln verletzt hat in Frage zu stellenDiese paumldagogischen Maszlignahmen liegen im Ermessen der Lehrkraft ihr koumlnnt euch aber bei der Schulleitung beschweren sollten sie euch nicht angemessen erscheinen

                Eine Gruppenbestrafung ist in unseren Augen in der Regel nicht angemessen das ist aber wie schon gesagt ErmessenssacheUnterstuumltzung auch in der Diskussion mit Lehrkraumlften und Schulleitungen be-kommt ihr von eurer Schuumllervertretung und auch von der Landesschuumllervertretung

                Ihr solltet aber uumlberlegen ob ihr der betreffenden Mitschuumllerin oder dem betref-fenden Mitschuumller nicht mal ein paar Takte erzaumlhlt damit ihr nicht dauernd in unangenehme Situationen kommt

                sect82

                SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

                Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen

                Nein stupides Abschreiben ist nicht erlaubt bdquoStrafarbeitenrdquo muumlssen immer so ge-staltet sein dass du erkennst was dein Fehlverhalten war Lehrkraumlfte haben auch das Recht mit dir erzieherische Gespraumlche zu fuumlhren Wenn du geschwaumlnzt hast musst du die versaumlumten Stunden nachholen

                Stoumlrst du den Unterricht mit einem Gegenstand darf dir dieser weggenommen werden

                Sehen die Lehrkraumlfte keine andere Moumlglichkeit dein Verhalten zu aumln-dern oder sehen sie sogar eine Gefahr fuumlr andere Menschen dann kannst du eine muumlndliche oder schriftliche Missbilligung oder sogar einen schriftli-chen Verweis bekommen Auch kannst du von schulischen Veranstaltungen oder - bis zu zwei Wochen - vom Unterricht ausgeschlossen werden und sogar in die Par-allelklasse oder auf eine andere Schule versetzt werden Alles auszliger der Versetzung auf eine andere Schule wird durch die Klassenkonferenz beschlossen Die Bestrafung muss in einem angemessenen Verhaumlltnis zur Tat stehen

                Keine Lehrkraft darf dich schlagen oder dich auf andere Art und Weise verletzen

                Wenn du bestraft wirst hast du immer das Recht dich zu verteidigen und eine Person deines Vertrauens aus der Schule als Unterstuumltzung zu diesem Gespraumlch mitzunehmenAuszligerdem muss dich die Lehrkraft ermahnt haben Wenn der Zweck fuumlr die Bestra-fung aufgrund der vorherigen Ermahnung nicht erreicht werden kann darfst du auch ohne Androhung bestraft werdenWenn du an eine andere Schule uumlberwiesen werden sollst geht das nur mit Entschei-dung des Bildungsministeriums auf Antrag der Schulleitung

                Du hast was angestellt und sollst jetzt 100 Mal bdquoIch soll den Unterricht nicht stoumlrenrdquo aufschreiben

                Musst du das

                sect

                83

                SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                Strafarbeiten - Beweise

                Die Lehrerin hat meiner Freundin und mir eine Strafarbeit aufgegeben

                weil sie dachte wir haumltten laut uumlber das letzte Fuszligballspiel gesprochen und

                nicht dem Unterricht zugehoumlrt Dabei habe ich sie nur nach einem Fuumlller

                gefragt

                Duumlrfen Lehrkraumlfte ohne handfesten Grund Strafarbeiten schreiben lassen

                Nein Ohne jeden Grund duumlrfen Lehrkraumlfte Schuumllerinnen und Schuumller nicht zu Extraarbeit verdonnernIhr solltet moumlglichst versuchen Unklarheiten sofort zu klaumlren Ein Gespraumlch nach Ende der Stunde kann auch schon hilfreich sein

                Der Grund fuumlr eine Strafarbeit ist jedoch in der Regel nicht eine einzige gefluumls-terte kurze Frage an eine Mitschuumllerin oder einen Mitschuumller Wenn der Grund hier beispielsweise das Stoumlren des Unterrichtes waumlre dann waumlren der Straf-arbeit sicherlich noch andere Ermahnungen vorausgegangen Eine Strafarbeit muss immer angemessen zum Vergehen sein

                sect84

                SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

                SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo der Schuumllervertretungrdquo)

                SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

                Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern

                Nein Eine Schulleiterin oder ein Schulleiter hat die Pflicht bei Problemen zwi-schen Schuumllerinnen oder Schuumllern und Lehrkraumlften oder auch Eltern zu vermit-teln denn sie oder er ist fuumlr die paumldagogische Arbeit an der Schule verantwort-lich und dazu zaumlhlt auch ein angenehmes Unterrichtsklima

                Bei Streitigkeiten kann allerdings auch die Schuumllervertretung (Landesschuumller-vertretung) die Beratungslehrkraft oder die Verbindungslehrkraft helfen

                Es gibt ziemlich heftige Probleme zwischen uns und unserem Lehrer die beide Seiten gerne geloumlst haumltten Der Schulleiter hat es aber nun satt staumlndig zwischen uns vermitteln zu muumlssen Deshalb geht er auf kein Gespraumlch mehr ein

                Darf der Schulleiter ein Gespraumlch mit Schuumllern oder Lehrern verweigern

                sect

                85

                SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                Taumluschungsversuch

                Waumlhrend einer Mathearbeit schaut eine Schuumllerin auffaumlllig unter ihren

                Tisch Die Lehrerin bemerkt dies und findet das Biobuch mit der richtigen

                Loumlsung Die Arbeit der Schuumllerin wird nicht gewertet Die Schuumllerin bekommt

                eine schriftliche Missbilligung

                Ist das Verhalten der Lehrerin erlaubt

                Ja denn es gibt keine eindeutige Vorgabe mehr wie mit Taumluschungsversuchen bei schriftlichen Leistungsnachweisen umgegangen werden mussSomit liegt dies im Ermessen der Lehrkraft vorausgesetzt es bleibt im erlaubten RahmenAllerdings ist das Ausstellen einer schriftlichen Missbilligung in diesem Fall unuumlblich sofern es sich bei der betreffenden Schuumllerin oder dem betreffenden Schuumller nicht um eine bdquoWiederholungstaumlterinrdquo oder einen bdquoWiederholungstauml-terrdquo handelt

                Denn Eine schriftliche Missbilligung ist rechtlich gesehen eine Maszlignahme die bei Erziehungskonflikten eingesetzt wird also i d R bei Fehlverhalten im Um-gang mit Mitschuumllerinnen und Mitschuumllern Verstoumlszligen gegen die Hausordnung Beschaumldigungen am Gebaumlude oder AumlhnlichemWeit verbreitet ist als Reaktion auf den o g Vorfall hingegen das Benoten der Arbeit mit der Note bdquoUngenuumlgendrdquo (6)

                sect86

                Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

                Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

                SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                Tests - unangekuumlndigt

                Ja Denn Tests zaumlhlen zum Bereich der muumlndlichen Leistung und in diesem Be-reich gibt es keine Einschraumlnkungen wie oft Leistungen abgefragt werden duumlr-fen und ob diese Abfragen angekuumlndigt sein muumlssen Zu diesem Bereich zaumlhlen naumlmlich auch deine normalen muumlndlichen Aussagen im Unterricht - und dort wird man ja auch nicht vorgewarnt dass man gleich drankommt

                Uumlbrigens Tests duumlrfen nicht mehr Aufgaben enthalten als in 20 Minuten zu bewaumlltigen sind Sollten die unangekuumlndigten Tests also aumlhnlich lang sein wie Klassenarbeiten und oder deutlich mehr als 20 Minuten dauern dann ist dies unzulaumlssig

                Unser Lehrer schreibt mindestens zweimal im Monat unangekuumlndigte Tests bei denen 34 der Klasse bdquounter dem Strichrdquo liegen (5 und schlechter) Wenn er die Tests wenigstens ankuumlndigen wuumlrde koumlnnte man sich ja zumindest vorbereiten

                Darf eine Lehrkraft unangekuumlndigte Tests schreiben

                sect

                87

                SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV

                Eine Schuumllersprecherin die auch Delegierte der Schule zum Landesschuumller-

                parlament (LSP) ist moumlchte eine Sitzung des LSPs besuchen Ihre Klassenleh-

                rerin verbietet das

                Darf die Lehrerin das Wie kann sich die Schuumllerin dagegen wehren

                Nein denn Mitglieder der Schuumllervertretungen (SVen) der Kreisschuumller-vertretungen (KSVen) und Landesschuumllervertretung (LSV) erhalten durch das Schulgesetz fuumlr ihre Taumltigkeit Unterrichtsbefreiung

                Ein SV-Mitglied (also u a alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher) hat ein Recht auf Unterrichtsbefreiung von bis zu zwoumllf Unterrichtsstunden im Schuljahr

                Ist sie oder er in der KSV erhaumllt sie oder er bis zu weiteren sechs Befrei-ungsstunden um ihre oder seine Arbeit auszufuumlhren Analog dazu verhaumllt sich die Mitgliedschaft in der LSV diese bringt noch einmal bis zu zwoumllf Stunden Unterrichtserleichterung

                Die Kreisschuumllersprecherin oder der Kreisschuumllersprecher -sofern in deinem Kreis vorhanden- darf sich zusaumltzlich bis zu eine Unterrichtsstunde pro Woche vom Unterricht befreien lassen Die Landesschuumllersprecherin oder der Landes-schuumllersprecher sogar bis zu zwei Stunden pro Woche Diese Stunden koumlnnen auch jeweils aneinandergehaumlngt werden also zum Beispiel ein achtstuumlndiger Schultag im Monat

                Allerdings hat diese eigentlich sehr freundliche Regelung einen kleinen Haken Die Anspruumlche bestehen nur auf max die angegebene Stundenzahl Die konkrete Zahl legt die Schulleitung fest dieses Kontingent das ihr erfragen koumlnnt duumlrft ihr dann aber voll ausschoumlpfen

                sect88

                Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

                httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

                Unterricht selbst gestalten

                Ein formales Recht an der Festlegung der Unterrichtsinhalte aktiv mitzuarbei-ten gibt es im schleswig-holsteinischen Schulrecht nicht Schon aus den Bildungs-zielen der Schule laumlsst sich aber herleiten dass eure Erziehung zu muumlndigen und selbststaumlndigen Buumlrgerinnen und Buumlrgern auch das kritische Auseinandersetzen mit den Inhalten des Unterrichts miteinbeziehen

                Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist der Ansicht dass ihr eurer persoumlnlichen Reife eurem Kenntnisstand und eurem Alter entsprechend Gelegenheit erhalten sollt euch an der Auswahl des Lehrstoffs der Bildung von Schwerpunkten und der Festlegung der Reihenfolge zu beteiligen Auch zur Unterrichtsform koumlnnt ihr Vorschlaumlge machen

                Falls eure Vorschlaumlge nicht beruumlcksichtigt werden koumlnnen sollte die Lehrkraft zumindest die Gruumlnde hierfuumlr nennen koumlnnen

                Der KMK-Beschluss ist rechtlich nicht verbindlich aber eine gute Diskussions-grundlage ist er allemal

                Ein Schuumller moumlchte sich aktiv an der Unterrichtsplanung beteiligen Er macht konkrete Vorschlaumlge zum aktuellen Thema Sein Lehrer ist aber dagegen und weigert sich sogar zu erklaumlren warum

                Darf der Lehrer das

                sect

                89

                Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts

                Wir sind alle total verzweifelt Wir quaumllen uns durch den Matheunterricht

                weil wir absolut nichts mehr verstehen Trotzdem muumlssen wir planmaumlszligig die

                Arbeiten schreiben

                Kann eine Lehrerin Arbeiten schreiben lassen wenn keiner den Stoff verstan-

                den hat

                Prinzipiell ja aber es waumlre doch ratsam ein klaumlrendes Gespraumlch mit der Lehr-kraft zu fuumlhren und um Aufschub zu bitten

                Fuumlr die Oberstufe gilt Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss eine Klassen-arbeit genehmigen wenn mindestens ein Drittel der abgegebenen Arbeiten mit weniger als vier Punkten bewertet wurde

                In diesem Fall muss die Schulleiterin oder der Schulleiter zuvor die Meinung der entsprechenden Fachlehrkraft und der Klassensprecherin oder des Klassenspre-chers einholen

                Sollte sich die Situation nicht verbessern und es wiederholt zu derartigen Prob-lemen kommen sprecht unbedingt noch einmal mit der Lehrkraft oder lasst euch wenn auch dies nichts nuumltzt von eurer SV vertreten Dabei kann es hilfreich sein wenn ihr auch eure Eltern um Unterstuumltzung bittet und somit zB Hilfe durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Klassenelternbeirats erhaltet

                sect90

                Erlass bdquoUnterricht am letzten und ersten Schultag vor und nach den Ferienrdquo vom 23 Juni 1999

                httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUnterrichtLetzErstSchultag__

                blob=publicationFilepdf

                Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende

                Die Entscheidung uumlber die Unterrichtsdauer an diesen Tagen liegt allein in der Verantwortung der SchulenEs gibt dazu keine Vorgaben vom Ministerium mehrOftmals beschlieszligen die jeweiligen Schulkonferenzen jedoch Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsdauer an den entsprechenden Tagen um eine Einheitlichkeit zwi-schen den Schuljahren zu erreichenFrag einfach in deiner Schule nach

                Wenn du einen diesbezuumlglichen Antrag an die Schulkonferenz stellen willst dann hilft dir vielleicht der Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77 weiter

                Die Sommerferien nahen Am letzten Schultag soll noch kompletter Unter-richt gemacht werden Wir sollen noch in der 6 Stunde Unterricht haben und dann erst unser Zeugnis bekommen

                Wie ist die Sachlage

                sect

                91

                SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

                SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                Veranstaltungen organisieren

                Eine Schulleiterin verbietet der SV einen Basar innerhalb der Schule

                durchzufuumlhren

                Darf die Schulleiterin das

                Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat in der Schule das Hausrecht dh sie oder er kann bestimmen was in der Schule gemacht wird (sofern das Gesetz oder sonstige Rechts- und Verwaltungsvorschriften keine klare Regelung vorsehen)

                Jedoch hat die SV die Moumlglichkeit sich an die Schulkonferenz zu wenden Wenn die Schulkonferenz dem Antrag der SV stattgibt ist die Schulleiterin oder der Schulleiter dazu verpflichtet den Beschluss umzusetzen

                Im Allgemeinen duumlrfen Waren jeglicher Art waumlhrend Schulveranstaltungen -und eine solche wollt ihr organisieren- nicht verkauft werden Uumlber Ausnahmen ent-scheidet die Schulkonferenz jedoch sehen die Eltern und Lehrkraumlfte hier meist keinen EinwandDie Entscheidung der Schulkonferenz kann ohne Mehrheit der Lehrkraumlfte ge-troffen werden (vgl sect63 Schulgesetz)Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                sect92

                SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

                SchulG 2011 sect 62 (bdquoZusammensetzung der Schulkonferenzrdquo)

                Verbindungslehrkraumlfte

                Die Verbindungslehrkraft wird von den Schuumllerinnen und Schuumllern zu Beginn des Schuljahres fuumlr zwei Jahre gewaumlhlt und bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt

                Die Verbindungslehrkraumlfte sind nach dem Schulgesetz dazu aufgefordert an SV-Sitzungen teilzunehmen um die SV-Meinung zu kennen sie zu unterstuumltzen und im Konfliktfall zwischen der SV und der Schulleitung zu vermittelnDie Verbindungslehrerin und oder der Verbindungslehrer sollen die SV-Interes-sen gegenuumlber der Schulleitung und der Lehrerschaft vertreten Sie oder er hat dabei eine beratende Funktion

                Die Verbindungslehrkraft dient jeder einzelnen Schuumllerin und jedem einzelnen Schuumller als Ansprechperson bei Problemen Mit der neuen Schulkonferenzrege-lung ist sie (automatisch) Mitglied der Schulkonferenz mit Rede- und Antrags-recht (ohne Stimmrecht)

                Welche Funktionen und Aufgaben hat eine Verbindungslehrkraft

                sect

                93

                SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                Verkauf von Waren

                Die SV einer Schule moumlchte in den Pausen Schokoladenriegel und Cola verkau-

                fen um die SV-Kasse aufzubessern

                Darf sie das

                Es gab fruumlher einmal tatsaumlchlich einen Erlass der es verbot in der Schule Suumlszlig-waren aller Art oder Getraumlnke mit einem hohen Gehalt an Suumlszligungsmitteln zu verkaufen Der ist aber schon seit 2003 auszliger Kraft gesetzt - wer also noch etwas anderes behauptet der hat geschlafen

                Grundsaumltzlich ist der Verkauf von Waren in der Schule und auf Schulveranstal-tungen allerdings verboten Wenn es im schulischen Interesse ist dann kann die Schulkonferenz gluumlcklicherweise Ausnahmen zulassen Beantragt also in diesem Gremium einfach fuumlr die SV einen entsprechenden Beschluss zu fassen und eu-rem Vorhaben steht nichts mehr im Wege

                sect94

                SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungenrdquo)

                SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                Verlassen des Schulgelaumlndes

                Das Problem ist dass Freistunden meist innerhalb der Schulzeit liegen Das be-deutet dass du uumlber die Schule (genauer die Landesunfallkasse) versichert bist Verlaumlsst du das Schulgelaumlnde allerdings verlierst du diesen VersicherungsschutzWenn dir also etwas passiert kann die Schule dafuumlr nicht haften Deshalb hat die Schule gegenuumlber Minderjaumlhrigen eine Aufsichtspflicht Mit Eintritt in die Ober-stufe darfst Du das Schulgelaumlnde verlassen da du die Schule freiwillig besuchst Dann ist es auch egal ob du noch minderjaumlhrig bist

                Andere Regelungen kann die Schulkonferenz treffen So gibt es die Moumlglichkeit dass die Eltern minderjaumlhriger Schuumllerinnen und Schuumller schriftlich bestaumltigen dass ihnen bewusst ist dass die Aufsichtspflicht der Lehrkraumlfte an der Schulgren-ze endet und Schuumllerinnen und Schuumller bei solcherlei bdquoAusfluumlgenrdquo dadurch nicht mehr uumlber die Unfallkasse des Landes sondern nur noch privat versichert sind

                Dieses Recht muss die Schulkonferenz aber erst einraumlumen es sollte in der Schulordnung festgehalten werden

                Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                Neulich haben Freunde und ich Aumlrger bekommen weil wir in der Freistunde zum Baumlcker gegangen sind um uns etwas zum Essen zu kaufen Die Baumlckerei liegt aber nur auf der anderen Straszligenseite die allerdings nicht mehr zum Schulgelaumlnde gehoumlrt

                Darf man in Freistunden das Schulgelaumlnde verlassen

                sect

                95

                Erlass bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom 19 Mai 2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

                Leitfaden zum Nachschlagen bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom Maumlrz 2008

                httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschuerenBildungLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

                Wandertage - Anzahl

                Seit zwei Jahren haben wir keinen Wandertag mehr gemacht dabei wuumlr-

                den wir uns so gern das neue Museum fuumlr Technik ansehen Unsere Lehrerin ist

                aber der Meinung dass wir noch eine ganze Menge lernen muumlssen und deshalb

                keine Zeit dafuumlr bleibt

                Haben wir ein Recht auf Wandertage

                Nein Ein Recht auf Wandertage hat keine Schuumllerin und kein Schuumller aller-dings sollten fruumlher pro Schuljahr jaumlhrlich fuumlnf Wandertage durchgefuumlhrt wer-den wenn sie im Zusammenhang mit dem Unterrichtsthema stehen Diese Rege-lung ist zwar aufgehoben aber verweisen kann man in Debatten mit Lehrkraumlften darauf Als sinnvoll erachtet der jetzt guumlltige Erlass das Lernen am anderen Ort in jedem Fall auch

                Der Besuch eines technischen Museums ist zB sinnvoll wenn man sich in Physik mit dem Aufbau eines Motors beschaumlftigt

                Wandertage sind aber keine touristischen Reisen Urlaub auf Mallorca ist also nicht drin

                Also uumlberzeugt eure Lehrkraft dass Unterricht auszligerhalb der Schule lustig und sinnvoll sein kann

                sect96

                SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                Werbung Sponsoring und Schenkungen

                Generell hat der Schultraumlger dafuumlr zu sorgen dass der Schule noumltige Dinge wie ein DVD-Player zur Verfuumlgung stehen Allerdings ist es zulaumlssig wenn Firmen oder auch Eltern der Schule Anschaffungen spenden damit die Schuumllerinnen und Schuumller die Moumlglichkeit haben zB einen Lehrfilm in Biologie zu sehen (Schenkung)

                Dabei darf auch der Name der Firma oder der Eltern veroumlffentlicht werden wenn diese etwas spenden Dieser Werbeeffekt durch die Schule muss aber deut-lich hinter den schulischen Nutzen zuruumlcktreten Auszligerdem muss das Ganze mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sein so duumlrfen bei-spielsweise Parteien nicht genannt werden

                Wir brauchen einen DVD-Player da unser alter kaputt ist und wir keine Bio-Lehrfilme sehen koumlnnen Der Schulleiter sagt dafuumlr gaumlbe es kein Geld Schuumller haben im Geschaumlft gefragt ob sie der Schule einen schenken Der Schulleiter sagt dies sei nicht erlaubt

                Stimmt das

                sect

                97

                SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruchrdquo)

                Widerspruch gegen Noten

                Eine Schuumllerin hat im Zeugnis eine 5 in Englisch bekommen bezweifelt aber

                dass die Lehrerin sie richtig benotet hat weil die letzten zwei Arbeiten eine 3

                waren und sie muumlndlich auch nicht so schlecht ist

                Was kann sie machen

                Zunaumlchst einmal bietet sich immer an mit der betreffenden Lehrkraft daruumlber zu sprechen wie die Note zustande gekommen ist Wenn dies allerdings nicht hilft dann kann sich jede Schuumllerin und jeder Schuumller bei der Schulleitung beschweren

                Wenn die 5 aber zu einer Nichtversetzung fuumlhrt oder Auswirkungen auf den an-gestrebten Schulabschluss hat kann formeller Widerspruch eingelegt werden uumlber den die Schule entscheidet

                Dazu solltest du dich zunaumlchst an deine Schulleitung wenden Am besten erfolgt dies schriftlich Wenn der Widerspruch abgelehnt wird kannst du dann eine Kla-ge bei dem zustaumlndigen Gericht einlegen Die Kosten fuumlr das Verfahren traumlgt das Land

                sect98

                SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

                Zeugnis - Ausgabeverweigerung

                Nein denn unabhaumlngig von anderweitigen Verpflichtungen gegenuumlber der Schule haben Schuumllerinnen und Schuumller am Ende des Schuljahres in jedem Fall immer Anspruch auf ein Zeugnis

                Ein Schuumller hat am Ende des Schuljahres die Schulbuumlcher nicht abgegeben Der Klassenlehrer haumlndigt ihm daraufhin kein Zeugnis aus und sagt das koumlnne er sich abholen wenn er seine Schulbuumlcher zuruumlckgegeben haumltte

                Ist das rechtens

                sect

                99

                SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

                bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

                ry=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung

                In einem Zeugnis taucht ploumltzlich der Kommentar des Schulleiters auf der den

                Leistungsabfall der Schuumllerin kritisiert

                Kann das sein

                Grundsaumltzlich obliegt die Bewertung der Leistungen der Schuumllerinnen und Schuuml-ler der Beurteilung durch die Lehrkraumlfte Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Ausuumlbung ihrer bzw seiner paumldagogischen Verantwortung korrigierend eingreifen

                sect100

                Hierfuumlr gibt es leider keine entsprechenden Rechte Logisch ist jedoch dass du puumlnktlich beim Schulbus warst und damit deine Puumlnktlichkeit

                eingehalten hast

                Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen

                Nein Es ist eindeutig entschuldigtes Fehlen Wenn es beweisbar ist dass der Schulbus fuumlr deine Verspaumltung verantwortlich ist dann kannst du ja nichts dafuumlr

                Glaubt dir deine Lehrerin oder dein Lehrer nicht empfiehl ihr oder ihm doch sich beim Busunternehmen zu erkundigen

                Wenn du jedoch den Bus verpasst hast der puumlnktlich fuhr dann bist du unent-schuldigt fehlend

                Mein Schulbus ist wegen eisglatter Straszligen neulich eine halbe Stunde zu spaumlt in der Schule angekommen Deshalb kam ich zu spaumlt zum Unterricht und wurde dafuumlr eingetragen weil mein Lehrer mir nicht geglaubt hatDarf ich als unentschuldigt eingetragen werden wenn mein Schulbus Verspauml-tung hat

                sect

                101FUN FACT

                Dass die Muumlhlen der Buumlrokratie langsam mah-len ist fuumlr erfahrene LSV-Mitglieder schon laumlngst

                keine Neuigkeit mehr Dass sich das Schulrecht aber tatsaumlchlich so langsam an die Realitaumlt anpasst haumltten auch wir

                nicht gedacht

                -- ZITAT --

                Erlass des Ministeriums fuumlr Bildung und Kultur vom 3 Juni 2010 - III 321

                Der Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinldquo vom 21 Februar 1995 (NBl MFWKMFBWS Schl-H S 200) wird wie folgt

                geaumlndert

                []

                b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Worte bdquonach Artikel 21 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reichldquo ersetzt durch

                die Worte bdquonach Artikel 5 Abs 5 des Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhlldquo

                -- ZITAT ENDE --

                II

                Index

                AAbitur 2 51

                Siehe auch SchulabschlussAbschluss

                Siehe SchulabschlussAbwahl von Personen 3 4AG

                Siehe ArbeitsgemeinschaftAkte

                Siehe SchuumllerakteAlkohol 58Allerheiligen 14Arbeit

                Siehe KlassenarbeitArbeitsgemeinschaft 39 68 69Arzt

                Siehe Schularzt Siehe auch Schulpsychologischer Dienst

                Attest 26Aufsicht 9 52Ausflug

                Siehe SchulausflugAuskunft 16Ausschluss 35 52 82Aussperren

                Siehe Ausschluss

                BBaseball-Caps 10Befreiung

                Siehe Freistellung vom UnterrichtBeratungslehrer 84Berichterstattungsfreiheit

                Siehe PressefreiheitBeschwerde 11 56Bestrafung

                Siehe StrafarbeitBetriebserkundung 35Betriebspraktikum

                Siehe PraktikumBetrug

                Siehe TaumluschungsversuchBildungsministerium 56 79 82Bus

                Siehe SchulbusBuszlig- und Bettag 14

                CCaps

                Siehe Baseball-Caps

                DDatenschutz 15 16 17 18 19 78Delegierte

                Siehe entsprechende Konferenz-bezeichnung

                Disziplinarmaszlignahme

                Siehe OrdnungsmaszlignahmeDuzen 20

                EEinfluss 48Einspruchsrecht 77Eltern

                Aufsicht 69 94Datenschutz 16 78Hitze- und Schneefrei 63Nachsitzen 49Religionsunterricht 61

                IIISchulbus 13Schwaumlnzen 25Streitigkeiten 84

                Erziehungskonflikt 64 85Erziehungsmaszlignahme 81

                FFachkonferenz 24 50 67Fachtag 35Fehlen

                Siehe FernbleibenFehlkurse 51Feier 32Feiertag 14Fernbleiben 7 25 26 49 63 70 100Freistellung vom Unterricht 12 87

                Fehlstunden 26Klassensprecher 37Religioumlser Grund 14Schuumllervertreter 37 38

                Freistunde 94Fremdenfeindlichkeit 28Fronleichnam 14Fuumlrsorgepflicht 30

                GGanztagsschule 77Gefaumlhrdung 63Gemeinde 47Gewalt 64 82Glauben

                Siehe Religion

                HHausaufgaben 29 35 49 64 77Hausordnung 77 85Hitzefrei 30

                IInformationspflicht 31 32

                Intoleranz 28

                KKaugummi 33Klassenarbeit 46 50 59 70

                Siehe auch TaumluschungsversuchAnzahl pro Schuljahr 5Anzahl pro Tag 8Entscheidungsfreiheit der Schule 77Genehmigung bei schlechtem Ergeb-nis 89Inhalt 6Koordination 35Legasthenie 42Nachschreiben 7Note 50Versaumlumen 25

                Klassenarbeiten 35 77 85Klassenbuch 6 15 33Klassenelternbeirat 35 89Klassengroumlszlige 34Klassenkonferenz 35 42 82Klassensprecher 4 36 37 72 89Klassensprecherkonferenz

                Siehe KlassensprecherversammlungKlassensprecherversammlung 37 72Klassenteiler 34Klausur

                Siehe KlassenarbeitKlingelzeichen 23 54Konflikt 56Konfliktlotsen

                Siehe StreitschlichterKopfbedeckung 10Kostenbeitrag

                Siehe Kosten der LernmittelKosten der Lernmittel 47Kreisschulamt 39Kreisschuumllersprecher 38 87

                IV

                Kreisschuumllervertretung 38 87Kriegspropaganda 28Kritik

                Siehe BeschwerdeKSV

                Siehe KreisschuumllervertretungKultusministerkonferenz 88

                LLandespressegesetz 74Landesschuumllerparlament 21 40Landesschuumllersprecher 87Landesschuumllervertretung 11 21 32 40

                56 79 81 84Laumluten 23Legasthenie 42 44Lehrerkonferenz 67Lehrkraft

                Abwahl 3Lehrmittel

                Siehe LernmittelLehrplan 24 29 31 55 80

                Inhalt 45 80Klassenarbeiten 5 6Praktika 55

                Leistungen

                Siehe NoteLeistungsnachweis

                Klassenarbeit Siehe KlassenarbeitTest (Teil der muumlndlichen Leistung) Siehe Test

                Leistungsstand 46 50

                Siehe auch NoteLektuumlre 47Lernen am anderen Ort 95Lernmittel 47Lernplan 35 42Lernverhalten 35

                Lese-Rechtschreib-Schwaumlche

                Siehe LegasthenieLRS

                Siehe LegasthenieLSV

                Siehe Landesschuumllervertretung

                MMama

                Siehe ElternMeinungsaumluszligerung 76Meinungsfreiheit 48Missbilligung 64 82 85

                Siehe auch VerweisMusterstatut 4

                Siehe StatutMutter

                Siehe ElternMuumltzen 10

                NNachsitzen 49Nachteilsausgleich 42Neutralitaumlt 48Note 8 16 18 22 44 50 85 97

                Siehe auch Abitur Siehe auch Leistungsstand

                Siehe auch ZeugnisNotenschutz 43 44

                OOAPVO

                Siehe Oberstufen- und Abiturpruuml-fungsverordnung

                Oberstufe 51

                Siehe auch Oberstufen- und Abitur-pruumlfungsverordnung

                Oberstufen- und Abiturpruumlfungsverord-

                nung 2

                VOpferfest 60Ordnungsmaszlignahme 52 64 70Ozon 53

                PPapa

                Siehe ElternPartei 48

                parteipolitische Neutralitaumlt 48Parteiwerbung 96

                Pause 23 54Pausen 54Persoumlnlichkeitsrechte 75Philosophie 61politische Gruppierung 48Praktikum 35 55Praxistag 35Pressefreiheit 76Presserecht 76Probleme 56 78Profil 34 57Pruumlfung

                5 Abiturpruumlfungsfach 2P5 2

                RRassismus

                Siehe FremdenfeindlichkeitRauchen 58Rechtschreibreform 59Rechtsfragen 41Reformationstag 14Religion 60 61 64

                SSammlungen 79Samstagsschule 62 77Satzung 73Schenkungen 96

                Schulabschluss 24 50Schulakte

                Siehe SchuumllerakteSchularzt 65Schulaufsicht 75Schulaufsichtsbehoumlrde 79Schulausfall

                Siehe UnterrichtsausfallSchulausflug 35Schulbuumlcher 47 67Schulbus

                Notwendigkeit 13Verspaumltung 100

                Schulelternbeirat 62Schuumllerakte 16 33 78Schuumllergruppen

                Siehe ArbeitsgemeinschaftSchuumller Helfen Leben 79Schuumllerparlament

                Siehe KlassensprecherversammlungSchuumllersprecher 72 73Schuumllerstreik

                Siehe StreikSchuumllervertreter 24Schuumllervertretung 40 56 73 84 87 89Schuumllerzeitung 74 75 76

                Zensur 76Schulfeier 32Schulfete

                Siehe SchulfeierSchulgelaumlnde 94Schulkonferenz 23 29 47 54 55 57

                62 77 79 82 90 91 92 93 94Schulleiter 3 30 32 36 37 47 50 54

                56 57 58 69 75 77 79 81 89 91

                92 96 97 99Schulleitung

                VI

                Siehe SchulleiterSchulname 77Schulordnung 77 94Schulpflicht 25Schulprogramm 29 57Schulpsychologischer Dienst 78Schultraumlger 47 58 96Schulveranstaltung 25 32Schulverhaumlltnis 70Schulweg 13 63Schummeln

                Siehe TaumluschungsversuchSchwaumlnzen

                Siehe FernbleibenSchweigepflicht 78Sexualkunde 80Siezen 20sozialer Haumlrtefall 47Sozialer Tag 79Sozialverhalten 35Speicherung von Daten

                Siehe DatenschutzSponsoring 96Sportunterricht 53SSV

                Siehe StadtschuumllervertretungStadt 47Stadtschuumllervertretung

                Siehe KreisschuumllervertretungStatut 4 72 73Strafarbeit 81 82 83Streik 70Streitschlichter 84Stundenende 23Suchtmittel 58SV 4 32 37 39 56 72 73 87 89 91

                92 93

                Statut 4

                TTaschenrechner 47Taumluschungsversuch 85Tests 86

                Anzahl pro Schuljahr 86Anzahl pro Tag 8Note 50

                UUnterricht in anderer Form 79Unterrichtsausfall 63

                Aufsicht 9Hitzefrei 63Schneefrei 9

                Unterrichtsausschluss

                Siehe AusschlussUnterrichtsbefreiung

                Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsformen 27Unterrichtsfreistellung

                Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsgestaltung 29 88Unterrichtsinhalte 88 89Unterrichtsplanung 31 88Unterrichtsthemen 29Unterstuumltzung 56Unterstuumltzung der SV 32Untersuchung

                aumlrztliche 65

                VVater

                Siehe ElternVeranstaltungen 39 91Verbindungslehrer 40 43 50 56 84Verfahrensfehler 35Verkauf 75 79 91 93Verlassen des Schulgelaumlndes 94

                VIIVersetzung 35 50 97Versetzungskonferenz 35Vertrauenslehrer 50Verwaltungsakt 50 64Verweis 35 64 82

                Siehe auch MissbilligungVeto

                Siehe Einspruchsrecht

                WWandertag 95

                Siehe auch SchulausflugWarenverkauf 93Werbung 96Wetter 63

                Widerspruch 50 97Wirtschaftspraktikum

                Siehe PraktikumWitterung 63

                ZZensur der Schuumllerzeitung 76Zeugnis 35 44 46 97 98 99Zeugniskonferenz 35Zuckerfest 60Zuspaumltkommen 100Zwang zur Teilnahme am Unterricht

                Siehe Schulpflicht

                VIII

                Notizen

                IXNotizen

                X

                Uumlber die Landesschuumllervertretung

                Uumlber die Struktur der Landesschuumllervertretung (LSV) erfahrt ihr etwas in dem entsprechenden Artikel auf S 40Hier moumlchten wir die Gelegenheit nutzen euch die Arbeit in der Landes-schuumllervertretung naumlher zu bringen und euch dazu motivieren selbst aktiv zu werden

                Jede Schule kann eine Schuumllerin oder einen Schuumller zum Landesschuumllerpar-lament (LSP) entsenden LSPs finden drei- bis viermal im Schuljahr statt und dauern meist zwei Tage das kann aber variieren Die Delegierten erhalten fuumlr ihre Reisekosten und den Aufenthalt volle Kostenerstattung aus dem Etat der LSVAuszligerdem kann jede Schule eine Schuumllerin oder einen Schuumller als stellver-tretende Delegierte oder stellvertretenden Delegierten waumlhlen Die stellver-tretenden Delegierten haben auch das Recht dazu an LSPs teilzunehmen Jedoch erhalten sie keine Kostenerstattung Eure oumlrtlichen SVen erstatten euch diesen Betrag aber oft zuruumlck eine entsprechende Quittung erhaltet ihr auf dem LSP Die Betraumlge liegen meist nicht hoch da wir haumlufig in Schulen tagen und so nur Kosten fuumlr die Verpflegung anfallen Manchmal finden LSPs auch in Jugendherbergen statt darauf weisen wir dann aber vorher hin sodass ihr das ggf mit eure Schulen absprechen koumlnntWenn ihr zum LSP kommen wollt dann ist neben einer vorherigen Anmel-dung im Buumlro der Landesschuumllervertretungen (Kontakt unter bdquoImpressumrdquo ein Anruf oder eine E-Mail genuumlgt hier) erforderlich dass ihr einen Delegier-tenmeldebogen ausfuumlllt und von eurer Schulleitung unterschreiben lasst Den muumlsstet ihr dann noch ins Buumlro faxen oder schicken Meldeboumlgen werden am Anfang eines Schuljahres an die Schulen geschickt wenn der bei euch nicht angekommen ist dann wendet euch an das Buumlro oder schaut auf unsere Home-page (wwwschuelervertretungde)

                Aber was genau erwartet euch nun auf dem LSPNeben vielen inhaltlichen und interessanten Diskussionen koumlnnt ihr hier selbst eure Forderungen stellen und somit das Programm der LSV selbst gestalten Wenn euch kein Thema auf der Seele brennt dann muumlsst ihr keinen Antrag stellen kommen solltet ihr dennoch Uns ist es nur wichtig dass moumlglichst viele Schulen vor Ort sind damit das LSP repraumlsentativ fuumlr die Schulen in Schleswig-Holstein arbeiten kann

                XIZu LSPs wird per E-Mail an die Schulen eingeladen In der Einladung findet ihr dann alles was ihr wissen muumlsst und auch eine vorlaumlufige Tagesordnung sodass ihr nicht vollkommen unvorbereitet in dieses Wochenende startet Neue LSP-Einladungen sind auch immer auf der Startseite der Homepage deutlich gemachtAuszligerdem werden auf den meisten LSPs Workshops angeboten die euch die Arbeit in der SV erleichtern sollen Diese befassen sich mit Projektmanage-ment Rhetorik Veranstaltungsideen und vielem mehr was euch hilftAuf dem ersten LSP jedes Schuljahres wird auch der Vorstand gewaumlhlt Fuumlr weiteres Engagement seid ihr hier genau richtig eine Arbeit die verdammt viel Spaszlig macht und bei der ihr echt etwas bewegen koumlnnt und vor allem viel fuumlr euch selbst mitnehmt

                Wir stehen euch gerne und immer fuumlr Fragen zur Verfuumlgung

                XII

                GEW - Die Bildungsgewerkschaft

                Eine Gesellschaft lebt von Menschen die sich engagieren und von Ideen die der Gesellschaft helfen menschlicher zu werden Sie braucht aktive Gruppen die sich an der Auseinandersetzung uumlber gesellschaftliche Probleme beteiligen und nach demokrati-schen Loumlsungen suchen Die Gewerkschaft Erziehung und Wissen-schaft (GEW) ist eine solche Organisation

                Sie vertritt die Interessen aller im Bildungsbereich arbeitenden Menschen - in Kindertageseinrichtungen Schulen Hochschulen Forschungsinstituten oder in der Weiterbildung

                Die GEW ndash das sind bundesweit ca 260000 Frauen und Maumlnner die in paumldagogi-schen Berufen arbeiten in Schleswig-Holstein uumlber 10000 Damit ist die GEW in Land und Bund die groumlszligte gewerkschaftliche Interessenvertretung

                Die GEW tritt ein fuumlr ein finanziell gut ausgestattetes starkes oumlffentliches Bil-dungswesen weil Bildung ein Menschenrecht ist Die GEW kaumlmpft fuumlr gute Ar-beitsbedingungen ihrer Mitglieder Sie setzt sich aber auch ein fuumlr eine zukunfts-orientierte Bildungspolitik beitragsfreier Besuch der KiTa bdquoEine Schule fuumlr alleldquo mehr Ganztagschulen kleinere Klassen mehr Schulsozialarbeit Inklusion beitragsfreie Universitaumlt ndash das sind wesentliche Forderungen der GEW

                Die GEW ist eine professionell organisierte Interessenvertretung die ihren Mit-gliedern Schutz Beratung Information Wissen und Fortbildung zukommen laumlsst

                Die GEW scheut auch nicht vor Auseinandersetzung mit der Politik zuruumlck Sie argumentiert verhandelt protestiert demonstriert und sie ruft ihre Mitglieder in letzter Konsequenz auch zum Streik auf wenn es darum geht sich gegen die Ver-schlechterung der Arbeitsbedingungen zu wehren

                Wenn ihr spaumlter studiert Werdet Mitglied der GEW

                Mehr Informationen zur GEW sind der Homepage (wwwgew-shde bzw wwwgewde) zu entnehmen

                Matthias HeidnGEW Schleswig-HolsteinVorsitzender

                XIIIDanksagungen

                Diese Broschuumlre ist eine Neuauflage einer vorherigen Version die sich auf das Schulgesetz aus den 1990er Jahren bezog Ende des Jahres 2010 war die Broschuumlre fast komplett uumlberarbeitet und auf dem Stand vom Schulge-setz 2007 Anfang des Jahres 2011 wurde dann erneut ein neues Schulgesetz beschlossenSomit musste wieder uumlberpruumlft und zum Teil abgeaumlndert werden eine lang-wierige Aufgabe die nun abgeschlossen ist

                Unser Dank gilt allen Vorstandsgenerationen die seit 2007 unermuumldlich an einer Neuauflage arbeiten ein Aufzaumlhlen der Namen ist schon gar nicht mehr moumlglich

                Auszligerdem danken wir ganz besonders- Carsten Totzke dem Landesverbindungslehrer der Gymnasien der unsere Arbeit stets bestmoumlglich unterstuumltzt und auch zu Praxisfragen in dieser Bro-schuumlre Antworten parat hatte - Joumlrg Kruumlger dem Buumlroleiter der Landesschuumllervertretungen der die Kom-munikation nach auszligen sicherstellt und stets eine kompetente und engagierte Hilfe ist

                - Oliver Ahmed einem ehemaligen Landesschuumllersprecher der Beruflichen Schulen der sich als ein sehr findiger und fachkundiger Lektor zeigte

                Ein ganz besonderer Dank geht an dieser Stelle an Torben Stallbaum und Tim Wiegmann die lange im LaVo der Gymnasien taumltig waren Die beiden ha-ben unzaumlhlbare Stunden in das Recherchieren und Formulieren der einzelnen Artikel und an anschlieszligende nochmalige Pruumlfungen und das Layout inves-tiert Damit haben die beiden eine Neuauflage von bdquoNutze dein Rechtldquo uumlber-haupt erst moumlglich gemacht Dadurch haben viele Schuumllerinnen und Schuumller in Schleswig-Holstein jetzt wieder die Moumlglichkeit sich uumlber ihre Rechte zu informieren

                Impressum

                Die Broschuumlre bdquoNutze dein Rechtldquo wurde von der Landesschuumllervertre-tung der Gymnasien in Schleswig-Holstein erstellt

                Fuumlr die Sachunterstuumltzung mit Papier danken wirder Firma Steinbeis Papier GmbH

                Fuumlr die finanzielle Unterstuumltzung danken wirder Stiftung Jugendarbeit in Schleswig-Holstein

                und dem GEW-Landesverband Schleswig-Holstein

                Das Buumlro der LandesschuumllervertretungenPreuszligerstraszlige 1-9

                24105 Kiel

                E-Mail infoschuelervertretungdeTelefon 0431 57 86 96Telefax 0431 57 86 98

                wwwschuelervertretungde

                Die Broschuumlre im Internet wwwnutze-dein-rechtde

                Das Weiterverteilen dieser Broschuumlre ist ausdruumlcklich erwuumlnscht

                Folgende Broschuumlren moumlchten wir euch noch besonders ans Herz legen(ihr findet sie auf unserer Homepage)

                - bdquoSo gehtlsquosldquo - Das Handbuch fuumlr Schuumllervertretungen in Schleswig-Holstein

                - bdquoGeistesblitzldquo - bdquoIch weiszlig was was Du nicht weiszligtldquo

                - bdquoDer Weg ist das Zielldquo - Schulprogramm

                • Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach
                • Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers
                • Abwahl einer Lehrkraft
                • Arbeiten - Anzahl
                • Arbeiten - Inhalt
                • Arbeiten - Nachschreiben
                • Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag
                • Aufsicht bei Unterrichtsausfall
                • Baseball-Caps im Unterricht
                • Beschwerde uumlber eine Lehrkraft
                • Beurlaubung
                • Buskinder
                • Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht
                • Datenschutz I
                • Datenschutz II
                • Datenschutz III
                • Datenschutz IV
                • Datenspeicherung - Dauer
                • Duzen und Siezen
                • Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung
                • Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen
                • Ende der Schulstunde - Klingelzeichen
                • Fachkonferenz
                • Fehlen in der Schule
                • Fehlstunden
                • Formen des Unterrichts
                • Fremdenfeindlichkeit
                • Hausaufgaben - Viel zu viele
                • Hitzefrei
                • Informationspflicht der Lehrkraumlfte
                • Informationspflicht der Schulleitung
                • Klassenbuch
                • Klassengroumlszligen
                • Klassenkonferenz
                • Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten
                • Klassensprecherversammlung
                • Kreisschuumllervertretung (KSV)
                • Landesschuumllervertretung (LSV)
                • Legasthenie - Foumlrderung
                • Legasthenie - Note im Fach Deutsch
                • Lehrplaumlne - Inhalt
                • Leistungsstand - Auskunft
                • Lernmittel - Wer zahlt die
                • Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften
                • Nachsitzen
                • Notengebung - falsche Bewertung
                • Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung
                • Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren
                • Ozonbelastung und Sportunterricht
                • Pausen
                • Praktika
                • Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft
                • Profile
                • Rauchen in der Schule
                • Rechtschreibreform
                • Religionsgemeinschaften
                • Religionsunterricht - Teilnahme
                • Samstagsschule
                • Schneefrei
                • Schriftliche Missbilligung
                • Schularzt - Teilnahmepflicht
                • Schulaufsicht
                • Schulbuumlcher - Neuanschaffung
                • Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung
                • Schuumllergruppen - Zulassung
                • Schuumllerstreik
                • Schuumllervertretung - Etat
                • Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher
                • Schuumllervertretung - Statut
                • Schuumllerzeitung - Gruumlndung
                • Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule
                • Schuumllerzeitung - Zensur
                • Schulkonferenz
                • Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht
                • Schulsammlungen und Sozialer Tag
                • Sexualkunde
                • Strafarbeiten - Alle werden bestraft
                • Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen
                • Strafarbeiten - Beweise
                • Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern
                • Taumluschungsversuch
                • Tests - unangekuumlndigt
                • Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV
                • Unterricht selbst gestalten
                • Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts
                • Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende
                • Veranstaltungen organisieren
                • Verbindungslehrkraumlfte
                • Verkauf von Waren
                • Verlassen des Schulgelaumlndes
                • Wandertage - Anzahl
                • Werbung Sponsoring und Schenkungen
                • Widerspruch gegen Noten
                • Zeugnis - Ausgabeverweigerung
                • Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung
                • Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen
                • Index
                • Notizen
                • Uumlber die Landesschuumllervertretung
                • GEW - Die Bildungsgewerkschaft
                • Danksagungen

                  Fehlstunden 26

                  Formen des Unterrichts 27

                  Fremdenfeindlichkeit 28

                  Hausaufgaben - Viel zu viele 29

                  Hitzefrei 30

                  Informationspflicht der Lehrkraumlfte 31

                  Informationspflicht der Schulleitung 32

                  Klassenbuch 33

                  Klassengroumlszligen 34

                  Klassenkonferenz 35

                  Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten 36

                  Klassensprecherversammlung 37

                  Kreisschuumllervertretung (KSV) 38

                  Landesschuumllervertretung (LSV) 40

                  Legasthenie - Foumlrderung 42

                  Legasthenie - Note im Fach Deutsch 44

                  Lehrplaumlne - Inhalt 45

                  Leistungsstand - Auskunft 46

                  Lernmittel - Wer zahlt die 47

                  Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften 48

                  Nachsitzen 49

                  Notengebung - falsche Bewertung 50

                  Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung 51

                  Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren 52

                  Ozonbelastung und Sportunterricht 53

                  Pausen 54

                  Praktika 55

                  Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft 56

                  Profile 57

                  Rauchen in der Schule 58

                  Rechtschreibreform 59

                  Religionsgemeinschaften 60

                  Religionsunterricht - Teilnahme 61

                  Samstagsschule 62

                  Schneefrei 63

                  Schriftliche Missbilligung 64

                  Schularzt - Teilnahmepflicht 65

                  Schulaufsicht 66

                  Schulbuumlcher - Neuanschaffung 67

                  Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung 68

                  Schuumllergruppen - Zulassung 69

                  Schuumllerstreik 70

                  Schuumllervertretung - Etat 71

                  Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher 72

                  Schuumllervertretung - Statut 73

                  Schuumllerzeitung - Gruumlndung 74

                  Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule 75

                  Schuumllerzeitung - Zensur 76

                  Schulkonferenz 77

                  Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht 78

                  Schulsammlungen und Sozialer Tag 79

                  Sexualkunde 80

                  Strafarbeiten - Alle werden bestraft 81

                  Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen 82

                  Strafarbeiten - Beweise 83

                  Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern 84

                  Taumluschungsversuch 85

                  Tests - unangekuumlndigt 86

                  Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV 87

                  Unterricht selbst gestalten 88

                  Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts 89

                  Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende 90

                  Veranstaltungen organisieren 91

                  Verbindungslehrkraumlfte 92

                  Verkauf von Waren 93

                  Verlassen des Schulgelaumlndes 94

                  Wandertage - Anzahl 95

                  Werbung Sponsoring und Schenkungen 96

                  Widerspruch gegen Noten 97

                  Zeugnis - Ausgabeverweigerung 98

                  Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung 99

                  Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen 100

                  Index II

                  Notizen VIII

                  Uumlber die Landesschuumllervertretung X

                  GEW - Die Bildungsgewerkschaft XII

                  Danksagungen XIII

                  sect2

                  bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 8 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

                  httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                  Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach

                  Ja auf jeden Fall Du kannst deine Pruumlfungsfaumlcher im Rahmen der in der Abi-turpruumlfungsverordnung gesetzten Vorgaben frei waumlhlen und musst dir dabei von deiner Schule keinerlei Vorgaben machen lassen Wenn deine Wahl mit der Ober-stufen- und Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO) im Einklang steht dann muss die Schule sie akzeptieren und kann sie nicht mit dem Verweis auf Mehrarbeit ablehnen

                  Das gilt nicht nur fuumlr das fuumlnfte Pruumlfungsfach sondern auch fuumlr alle anderen Selbst wenn du beispielsweise die oder der Einzige im gesamten Jahrgang bist die oder der eine schriftliche Pruumlfung in Geschichte schreiben moumlchte kannst du darauf einen Anspruch geltend machen

                  Ein Schuumller moumlchte als fuumlnfte Abiturpruumlfung eine zusaumltzliche Pruumlfung im Fach Erdkunde ablegen Der Lehrer lehnt dies aber ab da sein Aufwand fuumlr einzelne Schuumller eine Abiturpruumlfung zu entwerfen zu groszlig seiDarf der Schuumller sich trotzdem in Erdkunde pruumlfen lassen

                  sect

                  3

                  Das Schulrecht sieht fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller keine entsprechenden Rechte vor

                  Abwahl einer Lehrkraft

                  Eine Schuumllerin moumlchte einige Lehrerinnen abwaumlhlen mit denen sie Probleme

                  hat Es wird ihr jedoch erklaumlrt dies sei so nicht moumlglich

                  Stimmt das

                  Normalerweise haben Schuumllerinnen und Schuumller leider keine Wahlmoumlglichkeit zwischen Lehrkraumlften

                  In Einzelfaumlllen kann ein Gespraumlch mit der Schulleitung rechtzeitig vor Schuljah-resbeginn aber zu Erfolg fuumlhren

                  Wenn eure Lehrkraft einfach schlechten Unterricht macht so beschwert euch mit Hilfe eurer Klassensprecherin oder eures Klassensprechers oder der SV bei der Schulleitung

                  Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die Verantwortung fuumlr guten Unter-richt und dafuumlr dass die Lehrkraumlfte sich an die Regeln halten

                  sect4

                  SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo) Abs 2 und 3

                  Musterstatut fuumlr Schuumllervertretungen vom 1 April 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

                  ZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreterMusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

                  Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers

                  Ihr koumlnnt eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher jederzeit abwaumlh-len denn jedes Gremium (das ist in diesem Fall die ganze Klasse) kann die Per-sonen abwaumlhlen die es gewaumlhlt hat Ihr koumlnnt also jederzeit mit einer Zwei-drittelmehrheit eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher abwaumlhlen wenn ihr merkt dass sie oder er doch nicht das umsetzt was ihr von ihr oder ihm erwartet

                  Mit dem Verlassen der Klasse scheidet jede Klassensprecherin und jeder Klas-sensprecher automatisch aus ihrem Amt aus Das Amt muss dann neu besetzt werden

                  Ihr koumlnnt in eurem SV-Statut auch eigene Pflichten und Aufgaben fuumlr die Klas-senvertreterinnen und Klassenvertreter festlegen Ein Beispiel hierfuumlr hat das Bildungsministerium in seinem Musterstatut veroumlffentlicht Euer Statut darf den Regeln des Schulgesetzes aber nicht widersprechen - die Abwahl einer Klas-sensprecherin oder eines Klassensprechers mit Zweidrittelmehrheit muss also immer moumlglich sein

                  Wir haben Anfang des Jahres die Klassensprecher gewaumlhlt Zuerst wirkten sie vertrauenswuumlrdig doch nun haben wir bemerkt dass es ihnen nicht um unsere sondern nur um ihre persoumlnlichen Interessen gehtKoumlnnen wir Klassensprecherinnen oder Klassensprecher abwaumlhlen

                  sect

                  5

                  Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I Stand 682010httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

                  SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLeistungsnachweisePrimarSekI__blob=publicationFilepdf

                  Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010

                  httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__

                  blob=publicationFilepdf

                  Arbeiten - Anzahl

                  Eine Schuumllerin interessiert sich fuumlr die Anzahl der Klassenarbeiten in verschie-

                  denen Faumlchern

                  Wo kann sie nachlesen wie viele Arbeiten sie schreiben muss

                  In den Lehrplaumlnen wird aufgefuumlhrt wie viele Klassenarbeiten in jedem Fach mindestens geschrieben werden sollen Diese sind bei den jeweiligen Lehrkraumlf-ten einsehbar (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

                  Fuumlr die Sekundarstufe I gibt es einen Erlass welcher die Mindestanzahl der Leistungsnachweise auffuumlhrt bdquoLeistungsnachweiserdquo koumlnnen dabei entweder Klassenarbeiten oder gleichwertige Leistungen wie Praumlsentationen oder Haus-arbeiten sein Der Erlass beschreibt auch wie haumlufig eure Lehrkraft Klassenar-beiten durch gleichwertige Leistungen ersetzen darf

                  Fuumlr die Oberstufe gibt es einen aumlhnlichen Erlass Im ersten Jahr der Oberstufe muumlssen insgesamt 28 Leistungsnachweise erbracht werden davon mindestens 20 Klassenarbeiten Im zweiten Jahr sind es 28 Nachweise mit mindestens 17 Arbeiten im letzten Schuljahr 18 Nachweise mit mindestens 15 Arbeiten

                  Die in den Lehrplaumlnen und in den Erlassen vorgeschriebene Anzahl an Leistungs-nachweisen ist grundsaumltzlich verbindlich und sollte also von den Lehrkraumlften we-der uumlber- noch unterschritten werden Eine Ausnahme kann das Nachschreiben von Klassenarbeiten bildenHierzu erfahrt ihr alles Weitere in dem Artikel bdquoArbeiten - Nachschreibenldquo auf S 7

                  sect6

                  Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

                  LehrplanLehrplanhtml

                  Arbeiten - Inhalt

                  Nein Die Lehrkraft muss nachweisen koumlnnen dass die Thematik der Arbeit in den Stunden zuvor besprochen worden ist Dazu wird auch immer ein Klassen-buch oder ein Kursbuch gefuumlhrt worin stichwortartig beschrieben steht was in welcher Stunde behandelt worden ist Da das Ziel einer Arbeit aber auch ist Gelerntes auf neue Situationen anzuwenden (bdquoTransferwissenrdquo) muumlsst ihr euch mit Fragen abfinden die nicht direkt im Unterricht besprochen worden sind al-lerdings muss eine Chance bestehen dass ihr mit eurem Wissen die Moumlglichkeit habt diese Aufgabe zu loumlsen

                  Jeder Lehrplan enthaumllt auch ganz am Ende einen Abschnitt bdquoLeistungen und ihre Bewertungrdquo welcher Richtlinien fuumlr die Erstellung und Beurteilung von Klassen-arbeiten im jeweiligen Fach enthaumllt (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

                  Wir haben gestern eine Arbeit geschrieben die keiner konnte weil Aufgaben drangekommen sind von deren Loumlsung wir nie etwas gehoumlrt habenDarf der Lehrer im Unterricht nicht behandelte Fragen in der Arbeit stellen

                  sect

                  7

                  Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                  SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                  Arbeiten - Nachschreiben

                  Meine Lehrerin will mich erst nach den Ferien die versaumlumte Arbeit nach-

                  schreiben lassen Bis dahin weiszlig ich doch gar nichts mehr uumlber das Thema

                  In welchem Zeitraum muss eine Arbeit nachgeschrieben werden

                  Hierzu gibt es keine schulgesetzliche Regelung Es versteht sich aber von selbst dass du die Arbeit innerhalb eines fuumlr dich zumutbaren Zeitraums nachschreiben koumlnnen solltest Das heiszligt aber auch dass du unter Umstaumlnden am Samstag in die Schule kommen musst oder an einem anderen fuumlr dich freien Tag an dem die Lehrerin aber in der Schule sind (zB wegen Dienstversammlung oder muumlnd-licher Abiturpruumlfung)

                  In der Oberstufe gibt es uumlbrigens einige zusaumltzliche Regelungen zum Nach-schreiben Wenn du in einem bestimmten Fach nur eine einzige Klassenarbeit pro Halbjahr schreibst dann muss diese bei entschuldigtem Fehlen auf jeden Fall nachgeschrieben werden Schreibst du pro Halbjahr zwei oder mehr Klas-senarbeiten in diesem Fach dann hat deine Lehrkraft die Moumlglichkeit auf das Nachschreiben zu verzichten Darauf hast du aber keinen Anspruch

                  sect8

                  Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                  SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                  Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag

                  Fuumlr die Unter- und Mittelstufe (Sekundarstufe I) gibt es hierfuumlr keine Regelung Die meisten Schulen legen aber Wert darauf dass maximal eine Klassenarbeit pro Tag geschrieben wirdDie Schulkonferenz entscheidet uumlber bdquoGrundsaumltze der Anwendung einheitlicher Maszligstaumlbe fuumlr die LeistungsbewertungrdquoWenn ihr als einen Grundsatz der einheitlichen Bewertung festlegen wollt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller nur eine Klassenarbeit pro Tag schreibt so koumlnnt ihr einen entsprechenden Antrag in der Schulkonferenz einbringen Alles Weitere dazu findet ihr unter bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                  Erst ab der Oberstufe (Sekundarstufe II) ist die Maximalzahl an Klassenarbeiten pro Tag per Erlass festgelegt Hier duumlrft ihr houmlchstens eine Klassenarbeit pro Tag und houmlchstens drei Klassenarbeiten pro Woche schreiben

                  Tests von unter 20 Minuten zaumlhlen nicht als Klassenarbeit sondern sind nur eini-ge der zahlreichen Elemente die den muumlndlichen Teil eurer Note (die so genann-ten bdquoUnterrichtsbeitraumlgerdquo) ausmachen Deshalb ist die Anzahl der Tests pro Tag nicht beschraumlnkt und Tests zaumlhlen auch nicht fuumlr eure schriftliche Note

                  In der abschlieszligenden Benotung im Zeugnis uumlberwiegt uumlbrigens der Anteil der muumlndlichen Note

                  Unser Biolehrer plant zusaumltzlich zur geplanten zweistuumlndigen Mathearbeit einen Bio-Test dabei haben wir Mathe sogar direkt vor BioDie Woche ist doch sowieso schon voll mit Arbeiten

                  Wie viele Arbeiten und Tests duumlrfen pro Tag geschrieben werden

                  sect

                  9

                  SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

                  Aufsicht bei Unterrichtsausfall

                  Mathematik faumlllt heute in der Klasse 7c aus Alle freuen sich auf eine Frei-

                  stunde und wollen in der naumlchsten Eisdiele ein Eis essen Die Lehrerin die als

                  Aufsicht fuumlr diese Stunde eingeteilt ist verbietet das

                  Darf sie das verbieten

                  Minderjaumlhrige Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen waumlhrend der Unterrichtszeit beaufsichtigt werden damit ihnen nichts passiert Dies gilt auch waumlhrend Pau-sen uumlberall auf dem Schulgelaumlnde oder bei anderen Schulveranstaltungen und Ausfluumlgen

                  Wenn jede Schuumllerin und jeder Schuumller das machen wuumlrde wozu sie oder er Lust hat dann wuumlrde es fuumlr die Lehrkraft ziemlich schwierig werden 20 Kinder im Auge zu behalten Von daher darf sie euch verbieten Eis essen zu gehenVielleicht koumlnnt ihr sie oder ihn ja uumlberreden mit der gesamten Klasse zur Eis-diele zu gehen

                  sect10

                  Gegebenenfalls Schul- oder Hausordnung eurer Schule

                  Baseball-Caps im Unterricht

                  Es gibt kein Gesetz das diesen Fall regelt Wenn in der Schul- und Hausordnung eine entsprechende Regelung getroffen wurde dann hat diese aber GuumlltigkeitGrundsaumltzlich ist es eine Form der Houmlflichkeit und des guten Umgangs mitein-ander im Unterricht auf Muumltzen oder Caps zu verzichten Auf jeden Fall ist es fuumlr niemanden hilfreich ausgerechnet wegen eines so unwichtigen Themas einen groumlszligeren Streit vom Zaun zu brechen

                  Es heiszligt immer bdquoNimm deine Muumltze ab man traumlgt so was nicht im Unterrichtrdquo

                  Duumlrfen wir in der Stunde Muumltzen oder Caps tragen

                  sect

                  11

                  SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

                  Beschwerde uumlber eine Lehrkraft

                  Eine Schuumllerin die sich ihrer Rechte beraubt sieht moumlchte sich uumlber ihre Leh-

                  rerin beschweren

                  Ist das in der Schule uumlberhaupt moumlglich

                  Ja Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat das Recht Kritik vorzutragen Dir muss die Gelegenheit eingeraumlumt werden deine Beschwerde zu aumluszligern Bei be-gruumlndeten Beschwerden muss Abhilfe geschaffen werden

                  Konflikte sollten so direkt und unkompliziert wie moumlglich geloumlst werden Je grouml-szliger die von einer Seite aufgefahrenen Geschuumltze sind desto staumlrker verhaumlrten auch die Fronten und die friedliche Einigung ruumlckt in weite Ferne Sprich am besten zuerst mit den Klassensprechern oder der SV uumlber dein Anliegen Betrifft das Problem mit der Lehrkraft mehrere Schuumllerinnen und Schuumller dann bietet sich oft ein gemeinsames Gespraumlch anAls naumlchsten Schritt kannst du dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft wenden Diese nehmen zwar formal keine Beschwerden entgegen haben aber die Moumlglichkeit auf Augenhoumlhe mit der betroffenen Lehrkraft zu sprechen Einige Lehrkraumlfte lassen sich von anderen Lehrkraumlften eher kritisieren als von ihren Schuumllerinnen und Schuumllern

                  Falls diese Versuche nicht fruchten stehen dir auch formale Beschwerdeins-trumente offen diese sind insbesondere bei illegalem Vorgehen der Lehrkraumlfte effektiv koumlnnen aber auch allgemein helfenEine Dienstaufsichtsbeschwerde uumlber eine Lehrkraft kannst du direkt beim fuumlr Bildung zustaumlndigen Ministerium (Schulaufsichtsbehoumlrde) oder auch bei deiner Schulleitung einreichen Sie kann formlos oder sogar muumlndlich erfolgen ist aber nur schriftlich und mit ausfuumlhrlicher Begruumlndung wirklich sinnvoll Beim genauen Verfahren helfen dir deine Verbindungslehrkraft und die Landesschuumllervertretung

                  sect12

                  SchulG 2011 sect 15 (bdquoBeurlaubungrdquo)

                  Beurlaubung

                  Ja Zwar kann jede Schuumllerin und jeder Schuumller waumlhrend des Schuljahres be-urlaubt werden aber sie oder er hat keinen rechtlichen Anspruch darauf (es sei denn es handelt sich beispielsweise um wichtige religioumlse Festtage)Wenn du also ohnehin gerade Probleme in Mathematik hast oder eine Arbeit geschrieben werden soll dann sieht es mit zusaumltzlichen bdquoFerienrdquo schlecht aus

                  Grundsaumltzlich darf dich deine Schule auch nur aus bdquowichtigem Grundrdquo vom Schulbesuch beurlauben Viel haumlngt also von deiner Uumlberzeugungskraft gegen-uumlber der Lehrkraft ab

                  Anders sieht die Sache aus wenn du als Schuumllervertreterin oder Schuumllerver-treter im Rahmen deines Amtes um Beurlaubung bittest Hier hast du gewisse gesetzliche Anspruumlche die du im entsprechenden Abschnitt dieser Broschuumlre er-fahren kannst (vergleiche hierzu bdquoUnterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SVldquo auf S 87)

                  Uumlbrigens Beurlaubungen von bis zu drei Tagen musst du bei deiner Klassen-lehrerin oder deinem Klassenlehrer beantragen fuumlr Beurlaubungen von bis zu sechs Wochen ist deine Direktorin oder dein Direktor verantwortlich und uumlber alle Beurlaubungen laumlngerer Dauer entscheidet letztendlich das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft in Kiel Dieses wird jedoch von deiner Direktorin oder deinem Direktor informiert

                  Ein Schuumller moumlchte an einem fuumlnftaumlgigen Schuumllerseminar in Bruumlssel teilneh-men um sich uumlber die EU zu informieren Da das Seminar waumlhrend der Schul-zeit stattfindet bittet er fuumlr diese Zeit vergeblich um Beurlaubung Darf der Klassenlehrer die Beurlaubung verweigern

                  sect

                  13

                  SchulG 2011 sect 114 (bdquoSchuumllerbefoumlrderungrdquo)

                  Buskinder

                  Klar Wenn weder der Weg mit dem Fahrrad noch die Benutzung oumlffentlicher Verkehrsmittel als bdquozumutbarrdquo erscheint dann hast du Anspruch darauf einen Schulbus nutzen zu duumlrfen Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung ist entweder der Schultraumlger (also die Stadt Gemeinde) oder aber der Kreis in dem du wohnst oder in dem deine Schule steht

                  Erkundige dich also nach der lokalen Regelung bei dir vor Ort und wende dich dann an die zustaumlndige Stelle um ihr die Notwendigkeit eines Schulbusses dar-zulegen Wenn dann ndash wie es bei dir der Fall ist ndash die Benutzung anderer Wege oder Verkehrsmittel als nicht zumutbar eingestuft wird dann ist sie verpflichtet fuumlr eine Schuumllerbefoumlrderung zu sorgen

                  Beachten musst du aber noch dass der Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung deine Eltern oder dich (wenn du volljaumlhrig bist) in bdquoangemessenemrdquo Rahmen an den entstehenden Kosten beteiligen kann Auch hast du nur bis zur Jahrgangsstu-fe 10 Anspruch auf Befoumlrderung danach bist du fuumlr deinen Schulweg selbst verantwortlich

                  Ich lebe 7 Kilometer von der Schule entfernt in einem kleinen Dorf Da ich

                  mit dem Fahrrad auf dem direkten Weg quer durch matschige dunkle Waldwe-

                  ge fahren muumlsste will ich mit dem Bus fahren Um puumlnktlich in die Schule zu

                  kommen muss ich aber den Linienbus nehmen der um 530 Uhr faumlhrt dh ich

                  bin jeden Tag schon um 600 Uhr in der Schule Der Bus faumlhrt nur ganz selten

                  und ich bin erst am Abend zu Hause

                  Ist es nicht moumlglich mir eine bessere Loumlsung zu bieten

                  sect14

                  Bekanntmachung des Ministeriums fuumlr Bildung vom 1881998 ndash bdquoUnterrichtsorganisation am Buszlig- und Bettagrdquo

                  httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenUnterrichtsorgBussBettag__

                  blob=publicationFilepdf

                  Erlass der Ministerin fuumlr Bildung vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010 ndash bdquoReligionsunterricht an den Schulen in

                  Schleswig-Holsteinrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                  SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__blob=publicationFilepdf

                  Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht

                  Nein Schuumllerinnen und Schuumllern muss an besonderen Festen ihrer Religionsge-meinschaft auf Antrag eine Freistellung vom Unterricht gewaumlhrt werden

                  Du oder deine Erziehungsberechtigten muumlssen hierzu einen Antrag an die Schule richten und um Freistellung bitten Beachte dass die Schule hierfuumlr eine An-tragsfrist festlegen darf die meistens zwei Wochen oder mehr betraumlgt ndash am Tag vorher um Freistellung zu bitten muss also nicht unbedingt funktionieren Diesem Antrag muss dann entsprochen werden Das trifft uumlbrigens selbst dann zu wenn du an dem Tag nicht vorhast einen Gottesdienst zu besuchen

                  Wenn du am Buszlig- und Bettag eine Freistellung fuumlr den Besuch des Gottesdiens-tes erhaumlltst hast du im Anschluss daran unterrichtsfrei

                  Gleiches gilt uumlbrigens auch fuumlr den Reformationstag Fronleichnam und Allerhei-ligen die zwar keine gesetzlichen Feiertage sind als kirchliche Feiertage aber dennoch unter diese Regelung fallen

                  Ein evangelischer Schuumller moumlchte am Buszlig- und Bettag waumlhrend der Unter-richtszeit den Gottesdienst in der Kirche besuchen Sein Englischlehrer verbie-tet das

                  Hat er das Recht dazu

                  sect

                  15

                  Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008 sect8 und sect9

                  httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                  Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein vom 9 Februar 2000 sect 5 httpswwwdatenschutzzentrumdematerialrechtldsghtmPar5

                  Datenschutz I

                  Eine Lehrerin traumlgt personenbezogene Daten ihrer Schuumller in das Klassen-

                  buch ein in das alle Schuumller Einsicht nehmen koumlnnen Sie verweist dabei auf

                  das Recht der Schule uumlber diese Daten frei zu verfuumlgen

                  Darf sie das

                  Nein denn bei der Speicherung von Daten muss die Schule dafuumlr Sorge tragen dass der Paragraph 5 des Landesdatenschutzgesetzes eingehalten wird Dieser schreibt vor dass Unbefugte (wie zum Beispiel deine Mitschuumllerinnen und Mit-schuumller) keine Kenntnis von deinen personenbezogenen Daten erlangen duumlrfen Eine Eintragung ins Klassenbuch erfuumlllt dieses Kriterium nachweislich nicht und ist deshalb auch nicht erlaubt

                  sect16

                  SchulG 2007 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                  Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

                  httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                  Datenschutz II

                  Schulen fuumlhren uumlber jede Schuumllerin und jeden Schuumller personenbezogene Daten Diese duumlrfen folgendes enthaltenbull Vor- und Familiennamebull Tag und Ort der Geburtbull Geschlechtbull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)bull Staatsangehoumlrigkeitbull Aussiedlereigenschaftbull Herkunfts- und Verkehrssprachebull Konfessionbull Krankenversicherungbull Leistungs- und Schullaufbahndaten (also deine Noten und alle sonstigen Leis-

                  tungseinschaumltzungen die deine Lehrer uumlber dich angefertigt haben)bull Daten uumlber das allgemeine Lernverhalten und das Sozialverhalten in der Schulebull Daten uumlber sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarf soweit sie fuumlr den Schulbesuch

                  von Bedeutung sein koumlnnenbull Die Ergebnisse der schulaumlrztlichen schulpsychologischen und sonderpaumldagogi-

                  schen Untersuchungen

                  Uumlber deine Eltern werden nur zwei Datensaumltze gespeichertbull Namebull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)

                  Du hast das Recht jederzeit in deine Akte zu sehen Wenn du minderjaumlhrig bist uumlben aber deine Eltern dieses Recht fuumlr dich aus Weiterhin sind die persoumlnlichen Notizen der Lehrkraumlfte zu deiner Person (zB Notizen uumlber dein Verhalten im Unterricht die nicht im Zeugnis auftauchen) von der Auskunftspflicht ausgenommen

                  Was weiszlig meine Schule uumlber mich

                  Guck doch einfach nach

                  sect

                  17

                  SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                  Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

                  httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                  Datenschutz III

                  In der Verwaltung liegen Listen mit Datenmaterial offen auf dem Schreibtisch

                  des Sekretariats Ist das erlaubt

                  Nein denn es muss sichergestellt sein dass keine unbefugten Personen Zugriff auf die gespeicherten Daten haben Hier gelten insbesondere die strengen Vor-gaben des Landesdatenschutzgesetzes

                  sect18

                  SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                  Datenschutz IV

                  Nein denn der muumlndliche Leistungsstand oder auch die Ergebnisse von Klassen-arbeiten zaumlhlen zu personenbezogenen DatenDas Verlesen der Noten vor der versammelten Klasse stellt eine Datenuumlbermitt-lung an Einzelpersonen dar Diese ist jedoch nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen zulaumlssigWenn Du also nicht willst dass deine Lehrerin oder dein Lehrer deine Leistung vor der ganzen Klasse bekannt gibt muss sie oder er das respektieren Genau genommen muss sie oder er dich sogar vor der oumlffentlichen Bekanntgabe zuerst uumlber deine Rechte aufklaumlren Es liegt nicht an dir darauf hinzuweisen

                  Ein Lehrer unterrichtet dich uumlber deinen Leistungsstand im Unterricht Er pflegt dabei immer jeden Schuumller einzeln aufzurufen und dessen muumlndliche Note zu verkuumlnden sodass alle Mitschuumller deine Noten erfahren

                  Darf er das

                  sect

                  19

                  Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

                  httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                  Datenspeicherung - Dauer

                  Eine Schuumllerin kehrt ein Jahr nach dem Schulabschluss an ihre Schule zuruumlck

                  und entdeckt Akten mit personenbezogenen Daten

                  Darf das so sein

                  Ja Bestimmte schulische Dateien und Akten sind von der Schule auch noch nach dem Schulabschluss zu speichern Dies kann von der Speicherung der Akte der Schuumllerin oder des Schuumllers uumlber einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum Schuuml-lerhauptbuch mit einer Aufbewahrungszeit von 55 Jahren reichen

                  sect20

                  Das Schulrecht trifft hier keine deutliche Aussage

                  Duzen und Siezen

                  Eine feste Regelung hierzu gibt es nicht

                  In den meisten Faumlllen wechseln die Lehrerinnen und Lehrer ab dem Eintritt in die Oberstufe von alleine auf das bdquoSierdquo oder fragen euch wie ihr gerne ange-sprochen werden moumlchtet

                  Ich bin im 12 Jahrgang und werde immer noch von meinen Lehrern geduzt

                  Ab wann muss ein Lehrer mich siezen

                  sect

                  21

                  SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

                  Homepage der LSV httpwwwschuelervertretungde

                  Satzung der LSV der Gymnasien vom November 2011 httpgymnasienschuelervertretungdesatzung-und-ordnungen

                  Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung

                  Was kann ich tun wenn ich zB mit der aktuellen Bildungspolitik nicht ein-

                  verstanden bin und nicht weiszlig an wen ich mich wenden kann um angehoumlrt zu

                  werden

                  Wende dich an deine Landesschuumllerparlaments (LSP) - Delegierte oder deinen LSP-Delegierten Jede Schule in Schleswig-Holstein darf eine Vertreterin oder einen Ver-treter zum LSP ihrer jeweiligen Schulart entsenden Diese Vertretung repraumlsentiert auf dem LSP deine Schule und damit auch dich Auf dem LSP kann uumlber (fast) alle Proble-me gesprochen werden und es koumlnnen dazu auch im Namen der schleswig-holsteinischen Schuumllerschaft Beschluumlsse gefasst werden

                  Wenn du beispielsweise Probleme in einem Streit mit einer Lehrkraft hast oder irgend-welche Fragen auftreten dann wende dich doch einfach selbst an die LSV Die Kontakt-daten findest du auf der unten angegebenen Homepage

                  Einmal pro Schuljahr waumlhlt das LSP den Landesvorstand (LaVo) Dieser fuumlhrt die Be-schluumlsse des LSPs aus und fuumlhrt die laufenden Geschaumlfte Er ist sozusagen das Exekutiv-organ der LSV Der LaVo wiederum steht in regelmaumlszligigem Kontakt mit allen wichtigen Entscheidungstraumlgern der Bildungspolitik und setzt sich ihnen gegenuumlber fuumlr die Interes-sen der Schuumllerschaft ein Auf diese Weise gelangt dein Anliegen ganz nach oben

                  Eure Schule hat noch keine LSP-Delegierte oder keinen LSP-Delegierten Dann wird es houmlchste Zeit Auf der Homepage koumlnnt ihr einen Meldebogen herunterladen

                  Bist du sogar selbst Delegierte oder Delegierter deiner Schule Dann findest du unter den folgenden Verweisen weitere Informationen zu den Moumlglichkeiten in deinem neuen Amt

                  bull Weiteres zur Struktur der LSV findet ihr in dem Artikel bdquoLandesschuumllervertretung (LSV)ldquo auf S 40

                  bull Wie ihr aktiv werden koumlnnt und wie die LSV praktisch arbeitet das steht auf der Ex-traseite bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X (am Ende der Broschuumlre)

                  sect22

                  SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                  Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen

                  Ja denn die Eltern sollen laut Schulgesetz die Bildungs- und Erziehungsmaszlig-nahmen der Schule unterstuumltzen und sind daher berechtigt sich auch auszligerhalb der regulaumlren Zeugnisse uumlber den Leistungsstand ihrer Kinder zu informieren oder informieren zu lassen Sie duumlrften sogar im Rahmen der Moumlglichkeiten im Unterricht vorbeischauen

                  Mit dem Erreichen der Volljaumlhrigkeit erlischt auch der Anspruch der Eltern auf Auskunft Dann darf der Lehrer nur noch mit deiner Erlaubnis mit deinen El-tern uumlber Leistungen dein Lern- und Sozialverhalten und sonst alles Schulische reden

                  Schon wieder herrscht zu Hause dicke Luft Der Schuumller hatte extra nichts von der 5 in Mathe erzaumlhlt um den Stress zu vermeiden Aber der Lehrer hat angerufen um mit den Eltern uumlber Nachhilfe zu sprechen

                  Durfte der Lehrer den Schuumller bdquoverpetzenrdquo

                  sect

                  23

                  Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                  SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

                  Eventuell eure eigene Schul- oder Hausordnung

                  Ende der Schulstunde - Klingelzeichen

                  Meine Lehrerin richtet sich niemals nach dem Klingelzeichen Sie unter-

                  richtet bis in die groszlige Pause hinein und kleine Pausen haben wir nach ihren

                  Stunden gar nicht mehr

                  Darf eine Lehrerin bis in die Pause unterrichten

                  Ihr houmlrt sicherlich oft den beliebten Spruch bdquoDer Lehrer beendet die Stunde nicht das Klingelnrdquo Stetige Wiederholung macht diesen aber gluumlcklicherweise nicht richtiger Eure regelmaumlszligigen Pausen dienen eurer Erholung und sind auch von lernpaumldagogischer Bedeutung Ihr habt ein Recht darauf diese Pausen auch zu bekommen

                  Per Ministerialerlass dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten Davon kann aber auch abgewichen werden (beispielsweise erfreuen sich Blockstunden mit 90 Minuten zunehmender Beliebtheit) Das ist dann aber eine Angelegenheit der Schulkonferenz und nicht einfach durch eine Lehrkraft zu entscheiden

                  Eine einzelne Lehrkraft hat nicht das Recht ihre Unterrichtsstunden nach Be-lieben zu verlaumlngern Wahrscheinlich enthaumllt auch eure Schul- oder Hausordnung einen Passus der festlegt dass die Stunde mit dem Klingelzeichen beginnt und endet

                  Das heiszligt natuumlrlich nicht dass alle beim Ertoumlnen des Klingelzeichens sofort auf-springen und aus dem Raum stuumlrzen sollten - aber das versteht sich ja eigentlich von selbst

                  sect24

                  SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

                  Fachkonferenz

                  Die Fachkonferenz beraumlt u a uumlber die Lehrplaumlne also daruumlber was wir im Unterricht durchnehmen Hier gibt es naumlmlich auch viele unterschiedliche The-menbereiche aus denen die Fachkonferenzen oder die Lehrkraumlfte individuell waumlh-len koumlnnen Damit alle auf dem gleichen Stand sind wenn die Klassen gemischt werden oder der Schulabschluss ansteht einigen sich die Fachkonferenzen deshalb meist auf bestimmte Themengebiete

                  Es ist ganz interessant zu houmlren warum wir so manches lernen muumlssen Viel wich-tiger aber ist dass auch wir als Schuumllerschaft dort vertreten sind (es duumlrfen je Konferenz zwei Schuumllervertreterinnen oder Schuumllervertreter ab der 7 Klasse da-bei sein) damit wir den Lehrerkraumlften mitteilen koumlnnen was wir in dem betref-fenden Fach fuumlr wichtig oder unwichtig haltenFalls ihr als Fachkonferenzvertreterin bzw Fachkonferenzvertreter gewaumlhlt seid und an dem Termin der Fachkonferenz nicht teilnehmen koumlnnt so duumlrft ihr euch vertreten lassen Schickt auf jeden Fall eine Vertretung

                  Das Schulgesetz raumlumt den Schuumllerinnen und Schuumllern und den Eltern in der Fach-konferenz nur eine beratende Stimme ein Sie duumlrfen also nicht mit abstimmen Viele Schulen handhaben dies jedoch anders um die Beteiligung von Schuumllerschaft und Eltern noch staumlrker zu ermoumlglichen (Vergleicht dazu den Artikel bdquoSchulbuuml-cher - Neuanschaffungldquo auf S 67)

                  Uumlbrigens habt ihr auch ohne die Fachkonferenzen die Moumlglichkeit euren Unter-richt mitzugestalten Siehe dazu den Artikel bdquoUnterricht selbst gestaltenldquo auf S 88

                  Wolltet ihr nicht schon immer mal mitentscheiden was ihr lernt

                  Dann geht doch zu den Fachkonferenzen

                  sect

                  25

                  SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                  SchulG 2011 sect 20 (bdquoUmfang der Schulpflichtrdquo)

                  SchulG 2011 sect 28 (bdquoSchulzwangrdquo)

                  SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                  Fehlen in der Schule

                  Mal wieder geschwaumlnzt

                  So geht das nicht

                  Ohne berechtigten Grund darfst du in der Schule nicht fehlen sofern du dich in einem oumlffentlich-rechtlichen Schulverhaumlltnis befindest Das schlieszligt die Teilnah-me am Unterricht die Teilnahme an Pruumlfungen und den Besuch von verpflichtend erklaumlrten Schulveranstaltungen ein

                  Solange du noch schulpflichtig bist hat die Schule sogar das Recht eine Ord-nungsbehoumlrde darum zu bitten dich zwangsweise zur Schule zu bringen Diese Maszlignahme wird natuumlrlich nur ergriffen wenn alle anderen Versuche (wie ein Gespraumlch mit deinen Eltern oder eine Attestpflicht) ausgeschoumlpft sind - theo-retisch laumlsst es die Rechtslage aber tatsaumlchlich zu dass du von der Polizei zur Schule eskortiert wirst

                  Wenn deine Vollzeitschulpflicht abgelaufen ist (das ist nach insgesamt neun Schuljahren der Fall) sieht die Lage freilich ganz anders aus Wenn du jetzt in ei-nem Zeitraum von 30 Tagen mehr als 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt ver-saumlumst oder in mehr als einem Fach wiederholt bei Klassenarbeiten fehlst hat die Schule das Recht dein Schulverhaumlltnis mit sofortiger Wirkung zu beenden

                  Also lass es am besten gar nicht erst soweit kommen

                  sect26

                  bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 7 (bdquoLeistungsbewertung Versaumlumnisrdquo)

                  httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                  SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                  Fehlstunden

                  In der Oberstufe ist deine Vollzeitschulpflicht bereits abgelaufen Mehr als 20 Unterrichtsstunden solltest du also innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen auf keinen Fall unentschuldigt fehlen ansonsten riskierst du das Ende deines Schulverhaumlltnisses

                  Davon abgesehen gibt es keine feste Fehlstundenanzahl ab der ein Kurs nicht mehr anerkannt wird Unentschuldigtes Fehlen (also Fehlen ohne aumlrztliches At-test und ohne Beurlaubung von der Schule) zaumlhlt als Verweigerung der Leistung Tritt dies zu haumlufig auf kann sich die Lehrkraft dafuumlr entscheiden den Kurs mit 0 Punkten zu bewerten Am besten ist es fruumlhzeitig mit der Lehrkraft uumlber das Problem zu sprechen damit alle Seiten wissen woran sie sind

                  Die Bewertung des Kurses mit 0 Punkten bei zu haumlufigem Fehlen ist allerdings nur dann moumlglich wenn die Schule euch oder eure Eltern zu Beginn des Schul-jahres darauf ausdruumlcklich hingewiesen und diesen Hinweis schriftlich dokumen-tiert hat Ist dies nicht geschehen darf sich die Lehrkraft nicht auf diese Vor-schrift berufen

                  Ich bin in der Oberstufe und habe schon 10 Fehlstunden in ErdkundeIch habe Angst dass mir der Kurs nicht anerkannt wird

                  Wie ist die Sachlage

                  sect

                  27

                  SchulG 2011 sect 5 (bdquoFormen des Unterrichtsrdquo)

                  SchulG 2011 sectsect42-45 (SchulG Abschnitt bdquoSchulartenrdquo)

                  Formen des Unterrichts

                  Welche Moumlglichkeiten gibt es eigentlich

                  Maumldchen und Jungen sollen grundsaumltzlich gemeinsam unterrichtet werden Aus paumldagogischen Gruumlnden kann es aber auch in einzelnen Faumlchern fuumlr einige Zeit getrennten Unterricht geben

                  Schuumllerinnen und Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf sollen ge-meinsam mit den anderen Schuumllerinnen und Schuumllern lernen sofern dies dem Rahmen der Moumlglichkeiten entspricht

                  Im Regelfall findet der Unterricht gruppen- und fachbezogen statt Es ist aber erlaubt faumlcher- jahrgangs- und sogar schulartuumlbergreifend zu unterrichten

                  Die Paragraphen 42 bis 45 des Schulgesetzes legen fest wie genau deine Schul-art von diesen Moumlglichkeiten Gebrauch machen kann

                  sect28

                  SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                  Fremdenfeindlichkeit

                  Natuumlrlich nicht Lehrerinnen und Lehrer werden vom Land beschaumlftigt um einen Bildungsauftrag zu erfuumlllen und der schreibt unter anderem vor

                  bdquoDie Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenuumlber kultureller Viel-falt den Willen zur Voumllkerverstaumlndigung und die Friedensfaumlhigkeit foumlrdernrdquo

                  Intoleranz Ablehnung anderer Kulturen Kriegspropaganda und dergleichen ha-ben also auch ganz offiziell im Unterricht nichts verloren

                  Eine Lehrkraft aumluszligert sich abfaumlllig uumlber auslaumlndische Mitschuumller und ihre Kultur Auszligerdem beschreibt sie Krieg als ein geeignetes Mittel sich gegen andere Voumllker zur Wehr zu setzen

                  Ist das erlaubt

                  sect

                  29

                  SchulG 2011 sect34 (bdquoLehrkraumlfterdquo)

                  Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek I httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=5

                  Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek II httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=6

                  Eventuell das Schulprogramm eurer Schule

                  Hausaufgaben - Viel zu viele

                  Eine Lehrerin gibt Unmengen von Hausaufgaben auf behandelt im Unter-

                  richt nur Themen die die Schuumllerinnen nicht interessieren und laumlsst was die

                  Gestaltung des Unterrichts betrifft nicht mit sich reden

                  Darf sie das

                  Nein denn auch wenn Lehrkraumlfte laut Schulgesetz den Unterricht in eigener paumldago-gischer Verantwortung gestalten schreiben die Lehrplaumlne gewisse Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsgestaltung vor So ist es gemaumlszlig Lehrplan erforderlich dass den Schuumllerinnen und Schuumllern ermoumlglicht wird den Unterricht aktiv und selbstverantwortlich mitzuge-stalten eigene Schwerpunkte zu setzen und unterschiedliche Lernwege zu entdecken sowie in Partnerarbeit zusammenzuarbeiten Das heiszligt obwohl die Lehrkraumlfte die Ge-samtverantwortung fuumlr die Unterrichtsgestaltung tragen und gewisse Vorgaben machen muumlssen haben sie uns Schuumllerinnen und Schuumller in ihre Planung mit einzubeziehen

                  Was die Themenauswahl betrifft gibt es Themen die im Lehrplan stehen und somit im Unterricht vorkommen muumlssen Da kann auch die Lehrkraft nichts dran aumlndern Al-lerdings lassen die Lehrplaumlne auch in diesem Punkt oftmals Freiraumlume und geben zB mehrere Alternativen zu einem Thema vor

                  Zur Anzahl der Hausaufgaben ist zu sagen dass es hier keine zeitliche Begrenzung gibt Allerdings gibt es an vielen Schulen Absprachen oder entsprechende Festlegungen in-nerhalb des Schulprogramms unter welchen Umstaumlnden keine oder nur wenig Hausauf-gaben gegeben werden sollen (zB nur Vokabeln lernen an bdquolangenrdquo Unterrichtstagen) Frag doch einfach in deiner Schule mal nach ob es bei euch auch eine solche Regelung gibt Ansonsten startet in der Schulkonferenz eine entsprechende Initiative

                  Viele Infos zur Schulkonferenz erfahrt ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                  sect30

                  Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden aufgrund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juli 2011

                  httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsWitterungsverhaeltnisse__

                  blob=publicationFilepdf

                  Hitzefrei

                  Ja Die Schulleiterin oder der Schulleiter darf im Rahmen seiner Fuumlrsorgepflicht allein entscheiden ob sie oder er den Unterricht in vollem Umfang fortsetzen oder Hitzefrei geben moumlchte Sie oder er kann auch beispielsweise nur fuumlr be-stimmte Jahrgaumlnge den Unterricht beenden oder den Unterrichtsumfang redu-zieren Recht auf Hitzefrei gibt es schon sehr lange nicht mehr

                  Wird die Waumlrme allzu unertraumlglich dann schadet es aber sicher nicht eure Schul-leitung darauf hinzuweisen dass es nach dem alten Erlass bis 1998 Hitzefrei gab wenn es um 11 Uhr im Schatten mehr als 25 Grad warm war

                  Es gibt auch einen Artikel bdquoSchneefreildquo auf S 63

                  Es sind 28 Grad im Schatten alle schwitzen und man moumlchte lieber ein Eis in der Eisdiele nebenan genieszligen als jetzt noch Stochastik zu machen Der Schul-leiter sagt aber es werde ganz planmaumlszligiger Unterricht gemacht

                  Darf er das

                  sect

                  31

                  SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                  Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

                  Erlass zu Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

                  Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

                  httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

                  Informationspflicht der Lehrkraumlfte

                  Eine Schuumllerin erkundigt sich nach der Unterrichtsplanung da der aktuelle

                  Unterrichtsstoff alle langweilt Auch soll die Lehrerin erklaumlren wie die Zeug-

                  nisnoten zu Stande kommen

                  Darf die Lehrerin ihr die Antworten verweigern

                  Nein Erst einmal seid ihr fuumlr viele Fragen gar nicht auf die Lehrkraft angewie-sen Der zu vermittelnde Stoff ist detailliert im Lehrplan fuumlr das jeweilige Fach beschrieben welcher online zur freien Verfuumlgung einsehbar ist Dort koumlnnt ihr die Stoffplanung fuumlr das gesamte Schuljahr nachschlagen

                  Daruumlber hinaus habt ihr das ausdruumlckliche Recht eurem Alter und eurer Ent-wicklung gemaumlszlig sowohl uumlber euren Stoffplan als auch uumlber euren Leistungs-stand unterrichtet zu werden Die Lehrkraft muss natuumlrlich keine detaillierten Planungen fuumlr jede einzelne Unterrichtsstunde vorlegen Einzelheiten uumlber Aus-wahl Stufung und Gruppierung des Lehrstoffs sowie uumlber Bewertungsmaszligstaumlbe fuumlr die Notengebung und auch uumlber eure Einzelbeurteilungen sollten aber schon im Rahmen des Moumlglichen sein

                  In der Oberstufe habt ihr noch weitergehende Rechte Hier sind die Lehrerin-nen und Lehrer verpflichtet euch zu Beginn des Schuljahres ausfuumlhrlich uumlber die Kriterien zur Bewertung der Unterrichtsbeitraumlge (also muumlndliche Mitarbeit Hausaufgaben etc) zu informieren Fordert dieses Recht ein

                  sect32

                  SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                  Informationspflicht der Schulleitung

                  Fragen kann man immer Deine Schulleiterin oder dein Schulleiter muss dich sicherlich nicht in einem zweistuumlndigen Workshop von der Pike auf uumlber all deine Rechte als SV-Mitglied aufklaumlren - dazu ist er nicht da und dazu ist er auch nicht verpflichtet Grundsaumltzlich sieht das Schulgesetz aber vor dass er die SV bei der rechtmaumlszligigen Erfuumlllung ihrer Aufgaben unterstuumltzen muss In einem angemesse-nen Rahmen schlieszligt das auch rechtliche Auskuumlnfte ein

                  Uumlbrigens ist die Schulleiterin oder der Schulleiter nicht die einzige Person die gesetzlich verpflichtet ist dir bei deiner Arbeit zu helfen Auch alle anderen Lehrkraumlfte an der Schule sowie die Schulaufsichtsbehoumlrde (also dein Schulamt sowie das Bildungsministerium) muumlssen dich bei der Erfuumlllung deiner Aufgaben unterstuumltzen

                  Und wenn das alles nichts hilft dann gibt es natuumlrlich auch immer noch die Lan-desschuumllervertretung die dich gerne telefonisch oder per E-Mail beraumlt

                  Ich bin zu meinem Schulleiter gegangen um nach den Rechten der SV bezuumlglich der Organisation einer Schulfete zu fragen Dieser hat mich abgefer-tigt indem er sagte er muumlsse mich nicht daruumlber informieren Ich solle mich an andere Stellen wenden

                  Gibt es eine Pflicht der Schulleitung Schuumller uumlber ihre Rechte zu informieren

                  sect

                  33

                  SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                  Klassenbuch

                  Eine Schuumllerin wird wegen Kaugummikauens im Unterricht ins Klassenbuch

                  eingetragen Die Lehrerin sagt auszligerdem vor allen dass sie in den Unterlagen

                  der Schuumllerin gelesen habe dass es schon einmal einen aumlhnlichen Vorfall gege-

                  ben habe

                  Ist der Eintrag rechtens Darf die Lehrerin die Schuumllerin Einsicht in die Akte

                  der Schuumllerin nehmen

                  Der Eintrag ist rechtens Das Klassenbuch ist ein Dokument in dem der Unterrichts-verlauf einer Klasse festgehalten wird Eigentlich kann jedes Vorkommnis ins Klassen-buch eingetragen werden und sollte nicht unbedingt negativ aufgefasst werden

                  Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht die Daten ihrer Schuumllerinnen und Schuumller einzusehen

                  Daten uumlber das Lernverhalten und das Verhalten in der Schule werden auch in den Schulakten gespeichert Ob jedoch in der Praxis ein Klassenbucheintrag wegen Kau-gummikauens gespeichert wird ist sehr unwahrscheinlich Daten in den Schulakten werden fuumlr die Schulbesuchsdauer und sogar daruumlber hinaus gespeichert sofern sie sich nicht aumlndern (beispielsweise Adressdaten)

                  Dass eine Lehrkraft dies vor der Klasse erzaumlhlt ist unzulaumlssig Die persoumlnlichen Daten von Schuumllerinnen und Schuumllern gehen die Klasse nichts an (bdquoDatenschutz IIIldquo auf S 17)

                  Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat ein Recht auf Einsicht in die eigene Akte Bist du noch minderjaumlhrig dann uumlben deine Eltern dieses Recht aus

                  Schau dich einfach mal weiter vorne in dieser Broschuumlre um dort findest du viele weitere Artikel zum Thema bdquoDatenschutzrdquo (bdquoDatenschutz Ildquo auf S 15 bdquoDatenspei-cherung - Dauerldquo auf S 19)

                  sect34

                  Vorgaben fuumlr Klassengroumlszlige fuumlr das Schuljahr 11 12 (Kultusministerkonferenz)

                  httpwwwkmkorgfileadminpdfStatistikKlassenbildung_2011pdf

                  bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

                  httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                  Klassengroumlszligen

                  Es gab fruumlher ein groszliges Sammelsurium an verschiedenen Regeln zur Bestim-mung der minimalen und maximalen Klassengroumlszlige Der entsprechende Erlass ist jedoch heute nicht mehr guumlltig

                  An den Gymnasien in Schleswig-Holstein gilt seit dem Schuljahr 2010 2011 ein Klassenteiler von 29 Das bedeutet dass eine einzelne Klasse nicht mehr als 29 Schuumllerinnen und Schuumller umfassen sollte Vom Prinzip her kann der Klassentei-ler fuumlr jedes Schuljahr neu festgelegt werdenDa er sich jedoch schon seit laumlngerer Zeit auf 29 belaumluft ist nicht davon auszu-gehen dass er sich in absehbarer Zeit aumlndert Uumlber den derzeit guumlltigen Klassen-teiler informiert die Kultusministerkonferenz

                  Den Schulleitungen ist es erlaubt den Klassenteiler aus personellen Gruumlnden um bis zu 10 zu uumlberschreiten In der Praxis wird also meistens erst ab knapp uumlber 30 Schuumllerinnen und Schuumllern pro Klasse eine neue Klasse aufgemacht Bei 32 Schuumllerinnen und Schuumllern in einer Klasse ist aber definitiv Schluss

                  In der Oberstufe muss jede Schule mindestens ein sprachliches und ein natur-wissenschaftliches Profil einrichten Auf zusaumltzliche Profile habt ihr keinen An-spruch Mit dem Argument dass eine entsprechende Klasse zu klein waumlre duumlrfte die Schule also die Einrichtung eines neuen Profils verweigern

                  Wie groszlig darf eure Klasse sein

                  sect

                  35

                  SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

                  Klassenkonferenz

                  Was macht eigentlich die Klassenkonferenz

                  Die Klassenkonferenz besteht aus den Lehrerinnen und Lehrern die in deiner Klasse unterrichten dem Vorsitz des Klassenelternbeirats sowie (ab der siebten Klasse) der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher All diese Mitglieder sind stimmberechtigt Den Vorsitz hat die Klassenlehrkraft

                  Die Klassenkonferenz entscheidet uumlber zahlreiche Dinge Sie bull beschlieszligt uumlber die Notwendigkeit und die Inhalte von Lernplaumlnen und Unterstuumlt-

                  zungsangeboten fuumlr einzelne Schuumllerinnen und Schuumllerbull entscheidet uumlber verpflichtende schulische Veranstaltungen auszligerhalb des

                  Unterrichtsbull zeichnet Schuumllerinnen und Schuumller ausbull koordiniert Hausaufgaben und Klassenarbeitenbull beschlieszligt uumlber Betriebserkundungen Betriebs- und Wirtschaftspraktika Praxista-

                  ge und alle anderen Veranstaltungen der Klasse

                  Daruumlber hinaus ist die Klassenkonferenz zustaumlndig wenn ein schriftlicher Verweis erteilt oder ein Ausschluss vom Unterricht verhaumlngt werden soll Dieser Verweis muss formal korrekt beschlossen werden Die Klassenlehrkraft darf diesen nur dann ohne Sitzung der Klassenkonferenz aussprechen wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind Wird also gegen einen Schuumller ein Verweis ausgesprochen und die Klassensprecherin oder der Klassensprecher wurden weder um ihre Stimme gefragt noch zu einer Sitzung eingela-den dann ist dies ein Verfahrensfehler und der getroffene Beschluss ist zunaumlchst unguumlltigDie Klassenkonferenz entscheidet zudem uumlber Versetzungen und die Zeugniseintraumlge zum Lern- und Sozialverhalten Auf einer solchen Zeugnis- oder Versetzungskonferenz sind allerdings nur die Lehrkraumlfte stimmberechtigt Der Vorsitz des Klassenelternbeirats darf an diesen Sitzungen beratend teilnehmen (also nicht abstimmen) Klassenspreche-rinnen und Klassensprecher sind bei solchen Konferenzen ganz ausgeschlossen Die Klassenkonferenz soll mindestens zweimal pro Schuljahr tagen mindestens einmal davon sollte sie dabei bdquoeinfach soldquo also nicht als Zeugnis- oder Versetzungskonferenz zusammentreten Wenn das bei euch so noch nicht die Regel ist dann weise doch deine Klassenlehrkraft mal darauf hin

                  sect36

                  SchulG 2011 sect 81 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                  Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten

                  Nein Keine Schuumllerin und kein Schuumller darf wegen ihrer oder seiner Arbeit in-nerhalb der SV benachteiligt oder bevorzugt werden Dazu zaumlhlen

                  bull Das Amt der Klassensprecherin oder des Klassensprechers

                  bull Die Vertretung der Schuumllerinnen und Schuumller in einer Fachkonferenz oder der Schulkonferenz

                  bull Alle weiteren Aumlmter und Taumltigkeiten in der SV

                  Die Lehrkraft darf der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher also keine schlechte Note geben nur weil diese oder dieser sich fuumlr die Mitschuumller ein-setzt Vielmehr hat die Klassensprecherin oder der Klassensprecher sogar ein Recht darauf dass die Schulleitung und die Lehrerschaft sie oder ihn bei der Vertretungsarbeit unterstuumltzen Auszligerdem muumlssen diese die Klassensprecherin oder den Klassensprecher uumlber wichtige Angelegenheiten informieren die die Schuumllerschaft betreffen

                  Unser Klassensprecher engagiert sich total fuumlr alle und riskiert dabeiauch Stress mit Lehrern Unser Deutschlehrer hat ihm eine 4 im Muumlndlichen gegeben weil er angeblich nur Streit mit den Lehrern suche

                  Darf der Lehrer das machen

                  sect

                  37

                  SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                  SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                  Klassensprecherversammlung

                  Wir planen eine Versammlung aller Klassensprecherinnen und Klassenspre-

                  cher Unsere Schulleiterin erlaubt es uns aber nur ab der 7 Stunde wir be-

                  fuumlrchten dass niemand kommt und wollen ein fruumlheres Treffen

                  Wann duumlrfen Klassensprecherversammlungen stattfinden

                  Grundsaumltzlich soll die Schulleitung die SV in ihrer Arbeit unterstuumltzen und darf in ihre Arbeit auch nur dann eingreifen wenn Rechts- oder Verwaltungsvorschrif-ten missachtet werden Andererseits duumlrft ihr euch fuumlr eure SV-Taumltigkeit auch nicht voumlllig beliebig dem Unterricht entziehen

                  Alle Mitglieder der Klassensprecherversammlung haben pro Schuljahr Anspruch auf bis zwoumllf Stunden Unterrichtsbefreiung zur Verwendung fuumlr ihre SV-Taumltig-keit Wie viele Stunden ihnen wirklich zur Verfuumlgung gestellt werden liegt im Ermessen des SchulleitersWenn also alle eure Klassensprecherinnen und Klassensprecher noch zwei Stun-den auf diesem bdquoKontordquo uumlbrig haben (dessen Kontingent vom Schulleiter festge-legt wird) koumlnnt ihr die SV-Sitzung problemlos in der 3 und 4 Stunde stattfinden lassen auch wenn eure Schulleitung das nicht gerne sieht Hat eine Klassenspre-cherin oder ein Klassensprecher ihr bzw sein Kontingent aufgebraucht ist sie oder er fortan allerdings auf die explizite Beurlaubung durch die entsprechenden Lehrkraumlfte der betreffenden Stunden oder der Schulleitung angewiesen

                  Ihr koumlnnt die Freistellungsstunden auch fuumlr Stunden verwenden in denen Klas-senarbeiten anliegen wenn ihr das mit der entsprechenden Fachlehrkraft abge-sprochen habtFuumlr Klassensprecherversammlungen solltet ihr versuchen die Schulleitung fruumlh-zeitig den Termin fuumlr Klassenarbeiten zu blocken damit moumlglichst viele Klassen-sprecherinnen und Klassensprecher teilnehmen koumlnnen ohne ggf Probleme zu bekommen wenn sie waumlhrend dieser Stunden fehlen

                  38

                  Kreisschuumllervertretung (KSV)

                  Die Kreisschuumllervertretung gibt den einzelnen Schulen die Moumlglichkeit sich auf Kreisebene auszutauschen und gemeinsame Projekte durchzufuumlhren Dies koumln-nen von Podiumsdiskussionen uumlber Weihnachtspostaktionen und Sportturniere bis hin zu gemeinsamen Festen eigentlich alle Aktionen sein die uumlber die Gren-zen einer eigenen Schule hinausgehen Generell sollte sich die KSV mit eventuell vorhandenen Stadtschuumllervertretungen austauschen Jede Schulart hat Anspruch auf eine eigene KSV in gegenseitigem Einverneh-men koumlnnen sich jedoch mehrere Schularten dazu entschlieszligen eine gemeinsa-me KSV zu gruumlndenDiese zusammengelegten KSVen legen dann selbst fest wie viele stimmberech-tigte Mitglieder das Kreisschuumllerparlament pro Schulart hatAuszligerdem koumlnnen Wahlverfahren bestimmen Vielleicht moumlchtet ihr ja beispiels-weise darauf achten dass von allen vertretenen Schularten eine Delegierte oder ein Delegierter Mitglied im Vorstand der KSV ist

                  Allgemein gesprochen hat eine KSV von nur einer Schulart den Vorteil dass sie sich besonders intensiv mit speziellen Problemen genau dieser Schulart ausein-andersetzen kann Wenn sich jedoch mehrere Schularten zu einer KSV zusammenschlieszligen dann koumlnnen Aktionen mit Schulen verschiedener Schularten besser geplant und um-gesetzt werden und ihr bildet eine schlagkraumlftigere Stimme da ihr noch mehr Schuumllerinnen und Schuumller vertretet

                  Eine KSV haumllt regelmaumlszligig ein Kreisschuumllerparlament ab zu welchem jede Schu-le zwei stimmberechtigte Mitglieder entsenden darf Hier wird auch ein Vor-stand eine Kreisschuumllersprecherin oder ein Kreisschuumllersprecher sowie eine Vertretung gewaumlhlt Wenn ihr als Vertreterinnen oder Vertreter gewaumlhlt wurdet und am Tag des Kreisschuumllerparlaments verhindert seid dann duumlrft ihr euch ver-treten lassen

                  Die KSV muss vom Kreis finanziell angemessen unterstuumltzt werden Auszligerdem erhalten die Mitglieder der KSV pro Schuljahr sechs Schulstundenstunden Un-terrichtsbefreiung um ihrer Arbeit fuumlr die KSV nachzugehen Die Kreisschuumller-

                  sect

                  39

                  SchulG 2011 sect 82 (bdquoKreisschuumllervertretungrdquo)

                  SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                  SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

                  Kontaktdaten der Kreisschulaumlmterhttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltung

                  schulaufsichtDownloadSchulamt__blob=publicationFilepdf

                  KSV (II)

                  sprecherin oder der Kreisschuumllersprecher haben daruumlber hinaus das Recht auf eine Stunde Unterrichtsbefreiung pro WocheKSVen sind vor allem deshalb wichtig weil ihr euch hier uumlber Ideen und Veran-staltungen austauschen koumlnnt und auch erfahrt was an anderen Schulen in der Umgebung gut besser oder eben auch schlechter laumluft

                  In vielen Kreisen Schleswig-Holsteins gibt es noch keine oder nur eine sehr in-aktive KSV Eine neue KSV aufzubauen erfordert viel Zeit Energie Motivati-on und Durchhaltevermoumlgen und sollte auch nicht alleine in Angriff genommen werdenWenn du dir aber gemeinsam mit einem schlagkraumlftigen Team vorgenommen hast eine KSV einzurichten dann wende dich am besten vertrauensvoll an das fuumlr deinen Kreis zustaumlndige Schulamt Dort hilft man dir erfahrungsgemaumlszlig gerne weiter und unterstuumltzt dein VorhabenAuszligerdem werden auch die Landesschuumllervertretungen dir weiterhelfen wenn es zum Beispiel darum geht ein Netzwerk aufzubauen eine Satzung zu erstellen oder die Arbeit eines Schuumllerparlamentes kennen zu lernen (Kontaktdaten findet ihr unter wwwschuelervertretungde)

                  Uumlbrigens sieht das Schulgesetz auch vor eine Arbeitsgemeinschaft der Schuumller-sprecherinnen und Schuumllersprecher eines Schultraumlgers zu gruumlnden also eine Art bdquoGemeinde-SVrdquo Diese ist aber mit weitaus weniger Rechten ausgestattet und daher kein Ersatz fuumlr eine funktionierende KSV Nuumltzlich kann dieses Gremium aber beispielsweise sein wenn es darum geht sich uumlber Probleme mit Raumlum-lichkeiten oder Ausstattung auszutauschen denn diese muss der Schultraumlger bezahlen

                  40

                  Landesschuumllervertretung (LSV)

                  Jede Schulart hat in Schleswig-Holstein eine eigene Landesschuumllervertretung (LSV) Die LSVen sind im Grunde alle sehr aumlhnlich aufgebaut

                  Die Aufgabe der (LSV) ist es die schleswig-holsteinischen Schuumllerinnen und Schuumller zu vertreten und die Schuumllervertretungen in den einzelnen Schulen in ihrer Arbeit zu unterstuumltzen Finanziert wird sie vom Land Schleswig-Holstein und unterstuumltzt sowohl durch eine Landesverbindungslehrkraft als auch durch das fuumlr Bildung zustaumlndige Ministerium

                  Die LSV besitzt mehrere GremienDas Landesschuumllerparlament Jede Schule kann zum Landesschuumllerparlament (LSP) eine Delegierte oder einen Delegierten entsenden Dieses bildet das legis-lative Gremium Verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland ist es der Bun-destag Auf LSPs werden also wichtige Themen diskutiert und dann abgestimmt Diese Dinge werden dann vom Landesvorstand umgesetzt

                  Der Landesvorstand Der Landesvorstand (LaVo) setzt sich aus bis zu zehn De-legierten zusammen einer Landesschuumllersprecherin oder einem Landesschuuml-lersprecher (LSSpr) und ihren bzw seinen bis zu neun Stellvertreterinnen und Stellvertretern Da jede Schule eine Delegierte oder einen Delegierten bestim-men darf koumlnnen bis zu zehn Schulen im LaVo vertreten sein Der LaVo ist das exekutive Organ verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland also die Bun-desregierung Die oder der LSSpr waumlre die Bundeskanzlerin oder der Bundes-kanzler und die anderen LaVo-Mitglieder waumlren die Minister

                  Der Vorstand hat engen Kontakt zum Bildungsministerium den Bildungspoliti-kerinnen und Bildungspolitikern der Landtagsfraktionen Landeselternbeiraumlten Jugendorganisationen und vielen mehr Durch geschicktes Nutzen und Pflegen dieses Netzwerkes versucht er Forderungen die das Landesschuumllerparlament stellt durchzusetzen

                  sect

                  41

                  SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

                  SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                  Die Homepage der LSV in Schleswig-Holsteinhttpwwwschuelervertretungde

                  LSV (II)

                  Auszligerdem ist er Ansprechpartner fuumlr aktuelle politische Fragen und repraumlsen-tiert die Meinung der Schuumllerschaft Auch umgekehrt funktioniert der WegSo helfen wir allen Schuumllerinnen und Schuumllern die uns darum bitten in Rechts-fragen bei Projektideen Umsetzungsschwierigkeiten in Konfliktfaumlllen und bei allen anderen Problemstellungen In den Haumlnden haltet ihr mit dieser Broschuumlre auch ein Projekt der Landesschuuml-lervertretung durchgefuumlhrt von Generationen von Landesvorstaumlnden

                  Wie ihr in der Landesschuumllervertretung aktiv werden koumlnnt und warum ihr das unbedingt solltet das steht auf einer Extra-Seite am Ende der Broschuumlre (bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X)

                  42

                  Legasthenie - Foumlrderung

                  Wenn bei dir eine Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRSLegasthenie) festgestellt

                  wird dann hast du das Recht auf besondere Foumlrderung Nachteilsausgleich und

                  evtl Notenschutz

                  Die LRS muss von der Schule anerkannt werden externe Gutachten koumlnnen als

                  Referenzen herangezogen werden haben aber keine rechtliche Bedeutung

                  Das Recht auf besondere Foumlrderung heiszligt dass du Anspruch auf spezielle Foumlr-

                  dermaszlignahmen hast Dazu gehoumlrt zuerst einmal die Erstellung eines individuel-

                  len Lernplans Oft gehoumlren auch besondere Lerngruppen dazu in denen du mit

                  anderen Betroffenen auszligerhalb des regulaumlren Unterrichts gefoumlrdert wirst Die

                  Schule darf die Teilnahme an solchen Veranstaltungen fuumlr verbindlich erklaumlren

                  Dann musst du dort mitmachen auch wenn du es nicht moumlchtest

                  Nachteilsausgleich heiszligt dass im Unterricht und bei Klassenarbeiten Ausgleichs-

                  maszlignahmen wegen der LRS ergriffen werden Der LRS-Erlass schreibt nicht

                  vor welche Maszlignahmen dies sind schlaumlgt aber Beispiele vor Am haumlufigsten wird

                  die Verlaumlngerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten angewendet Der Zeitzu-

                  schlag (meist 15-20 der Arbeitszeit) soll es dir ermoumlglichen Texte zu lesen

                  und uumlber Rechtschreibprobleme nachzudenken

                  Welche Hilfen zum Einsatz kommen entscheidet die Klassenkonferenz (bdquoKlas-

                  senkonferenzldquo auf S 35) Der Beschluss muss schriftlich dokumentiert werden

                  Zusaumltzlich gibt es den sog bdquoNotenschutzrdquo Er soll dich von ungerechtfertig-

                  ten Nachteilen durch den Rechtschreibteil deiner Schulnoten befreien In al-

                  len schriftlichen Arbeiten werden Rechtschreibfehler dann nicht bewertet

                  sect

                  43

                  Erlass zur Foumlrderung von Schuumllerinnen und Schuumllern mit LRS vom 27 6 2008

                  httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLegasthenie__

                  blob=publicationFilepdf

                  Erlaumluterung zu diesem Erlasshttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceFAQFAQ_LRS__

                  blob=publicationFilepdf

                  Legasthenie - Foumlrderung (II)

                  Selbst bei Diktaten zaumlhlt nur dein individueller Leistungsfortschritt nicht die

                  eigentliche Fehlerzahl

                  Hierbei geht es nur um reine Rechtschreibfehler Aus einer LRS koumlnnen auch

                  noch andere Fehler (beispielsweise Lese- oder Grammatikfehler) entstehen die

                  nicht unter den Notenschutz fallen

                  Notenschutz gibt es houmlchstens bis zum mittleren Schulabschluss Mit dem Errei-

                  chen der Oberstufe ist es mit diesen Regelungen vorbei

                  Weiterhin wird der Notenschutz ausgesetzt wenn deine Rechtschreibleistungen

                  uumlber ein halbes Schuljahr lang bdquoausreichendrdquo oder besser sind Die LRS wird da-

                  durch aber nicht aberkannt Anspruch auf Foumlrdermaszlignahmen hast du immer noch

                  und der Notenschutz kann wieder eingesetzt werden falls sich deine Leistungen

                  verschlechtern

                  Wenn du also Probleme mit deiner Rechtschreibung hast dann wende dich an

                  deine Deutsch- oder deine Verbindungslehrkraft Dort erfaumlhrst du auch wer an

                  deiner Schule fuumlr Legasthenie-Fragen zustaumlndig ist (denn die Schule sollte dafuumlr

                  auf jeden Fall jemanden haben)

                  sect44

                  bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 sect 7 (bdquoZusaumltzliche Vermerkerdquo)

                  httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                  Legasthenie - Note im Fach Deutsch

                  Nicht wenn Schuumllerinnen oder Schuumller wegen ihrer LRS Notenschutz genieszligen

                  Rechtschreibleistungen duumlrfen dann nicht in die Note einflieszligen

                  Schau dir hierzu am besten das Kapitel bdquoLegasthenie - Foumlrderungldquo auf S 42

                  an

                  Falls die Deutschnote aufgrund des Notenschutzes keine Rechtschreibleistungen

                  enthaumllt muss aber ein entsprechender Vermerk im Zeugnis angebracht werden

                  Er lautet dann in der Regel bdquoDie Rechtschreibleistungen im Fach XY entspra-

                  chen nicht den Anforderungen sie sind in der Note nicht enthaltenrdquo

                  Ein Schuumller mit Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRS) wird im Fach Deutsch wegen seiner schwachen Rechtschreibung schlechter benotet

                  Ist das zulaumlssig

                  sect

                  45

                  Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

                  LehrplanLehrplanhtml

                  Lehrplaumlne - Inhalt

                  Ein Schuumller interessiert sich fuumlr den Inhalt der Lehrplaumlne verschiedener

                  Faumlcher

                  Wo kann er nachschlagen

                  Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen jederzeit die Lehrplaumlne bei den einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrern einsehen denn diese verfuumlgen in den aller-meisten Faumlllen uumlber eine gedruckte Version Alternativ koumlnnen die derzeit guumllti-gen Lehrplaumlne auch online abgerufen werden

                  sect46

                  SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                  Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                  SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                  Leistungsstand - Auskunft

                  Nein denn alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen gemaumlszlig ihrem Alter uumlber ih-ren Leistungsstand unterrichtet werden Der entsprechende Passus im Schulge-setz ist freilich etwas vage formuliert und die genaue Interpretation obliegt den Lehrkraumlften Ein Recht darauf jederzeit eine Prognose uumlber die voraussichtliche Zeugnisnote zu erhalten laumlsst sich hieraus also sicherlich nicht herleiten Zu einer allgemeinen und ehrlichen Einschaumltzung deiner derzeitigen Leistungen im Vergleich mit den Anforderungen des Faches sollte die Lehrkraft aber bereit sein

                  In der Oberstufe sind deine Rechte noch etwas deutlicher formuliert Hier hast du Anspruch zweimal pro Halbjahr mit der Lehrkraft uumlber deinen Leistungs-stand zu sprechen davon einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Auf dei-nen Wunsch hin ist das auch im Einzelgespraumlch moumlglich Auch hier gilt aber Auf eine konkrete Prognose der Zeugnisnote musst du unter Umstaumlnden verzichten

                  Eine Schuumllerin moumlchte gern wissen wie sie gerade in Erdkunde steht und ob sie sich noch reinhaumlngen muss oder dem Unterricht eher lockerer folgen kannDarf die Lehrerin sich weigern ihr die Fragen zu beantworten

                  sect

                  47

                  SchulG 2011 sect 13 (bdquoLernmittelrdquo)

                  SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                  Lernmittel - Wer zahlt die

                  Wir muumlssen in Franzoumlsisch Deutsch und Spanisch jeweils eine Lektuumlre und

                  in Mathematik einen Taschenrechner anschaffen Das ist mit der Zeit eigentlich

                  ziemlich teuer

                  Wie viel muss ein Schuumller fuumlr Unterrichtsmaterialien zahlen

                  Die Schule kann von euch fuumlr alle Lernmittel die ihr auch auszligerhalb der Schule privat nutzen koumlnnt einen Kostenbeitrag verlangen und wird von diesem Recht in der Regel auch Gebrauch machen Bei Taschenrechnern und Lektuumlren geht man davon aus dass eine private Nutzung in erheblichem Umfang moumlglich ist dement-sprechend ist die Umlage der Anschaffungskosten auf die Schuumllerschaft zulaumlssig

                  Nichts bezahlen muumlsst ihr nur fuumlr Schulbuumlcher (das sind Buumlcher die nur im Un-terricht und fuumlr dessen Vor- und Nachbereitung eingesetzt werden koumlnnen) so-wie Gegenstaumlnde die fuumlr den Unterricht verwendet werden und dauerhaft in der Schule verbleiben

                  Wenn das Geld zu Hause sehr knapp ist (bdquosozialer Haumlrtefallrdquo) kann euch der Schultraumlger (das ist nicht die Schulleitung sondern in der Regel die Gemeinde oder Stadt) auch uumlber die obigen Ausfuumlhrungen hinaus Lernmittel zur Verfuumlgung stellen

                  Wenn es euch endguumlltig zu viel wird seid ihr aber auf keinen Fall nur zum Nichts-tun verdammt Die Schulkonferenz hat das Recht fuumlr diese Zusaumltze Houmlchstbe-traumlge festzulegen die dann verbindlich sind Stoszligt einfach eine entsprechende Diskussion an vielleicht kommt ihr zu einem fuumlr alle Beteiligten akzeptablen Beschluss

                  Alles uumlber die Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                  sect48

                  SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                  Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften

                  Natuumlrlich nicht Die Schule darf Sachverhalte nicht politisch einseitig behandeln sondern ist zur parteipolitischen Neutralitaumlt verpflichtet Die Lehrkraft muss ihre eigene Meinung also im Unterricht der politischen Bildung ihrer Schuumllerinnen und Schuumller unterordnen

                  Politische Inhalte muumlssen im Unterricht immer kritisch und kontrovers also nicht einseitig behandelt werden

                  Eine Lehrerin lobt in ihrem Unterricht die Ziele einer Partei und vernach-laumlssigt dabei andere politische Gruppierungen Auf den Vorwurf reagiert sie mit der Aussage dass die Meinungsfreiheit ihr das Recht gebeDarf die Lehrerin nur eine einzelne Partei so positiv hervorheben

                  sect

                  49

                  SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                  Nachsitzen

                  Ich habe mehrfach die Hausaufgaben nicht gemacht Jetzt will die Lehrerin

                  mich nach der Schule nachsitzen lassen

                  Darf eine Lehrerin mich nachsitzen lassen

                  Daruumlber laumlsst sich tatsaumlchlich streiten Grundsaumltzlich darf deine Lehrkraft dich nachsitzen lassen um schuldhaft versaumlumten (also geschwaumlnzten) Unterricht nachzuholen Sie muss dies aber vorher deinen Eltern ankuumlndigen du kannst also nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden

                  Wenn du nicht den Unterricht geschwaumlnzt sondern nur deine Hausaufgaben nicht gemacht hast kannst du in der Tat damit argumentieren dass dies ja nicht unter das bdquoNachholen schuldhaft versaumlumten Unterrichtsrdquo faumlllt Die Lehrkraft hat aber trotzdem das Recht dich die Hausaufgaben nachschreiben zu lassen Dein einzi-ger Vorteil waumlre dann dass du dich dieser Taumltigkeit in den eigenen vier Waumlnden widmen darfst

                  Zu einem erzieherischen Gespraumlch oder einer Ermahnung kann die Lehrkraft dich auf jeden Fall laumlnger in der Schule behalten

                  sect50

                  Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

                  Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

                  SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruumlche Prozesskostenrdquo)

                  Verwaltungsgerichtsordnung sect 80 (bdquoBesondere Verfahren fuumlr Anfechtungs- und Verpflichtungsklagenrdquo)httpdejureorggesetzeVwGO80html

                  Notengebung - falsche Bewertung

                  Versuche zuerst immer mit deiner Lehrerin oder deinem Lehrer persoumlnlich zu spre-chen Wenn das nicht klappt wende dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft und bitte diese mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer zu sprechen um eine Loumlsung zu finden Wenn die Probleme nicht nur bei dir auftreten dann informiere in jedem Fall die SV diese bekommt Ruumlckmeldungen von allen Klassen und kann dement-sprechend handelnBei der Bemessung der Zeugnisnote sollen die Unterrichtsbeitraumlge (im Wesentlichen deine muumlndliche Mitarbeit und deine Hausaufgaben) ein groumlszligeres Gewicht haben als die Klassenarbeiten und Leistungsnachweise Dies ist in den Lehrplaumlnen der einzelnen Faumlcher festgelegt Ab der Oberstufe ist es sogar per Erlass vorgeschrieben Auszliger der Aussage dass die muumlndliche Leistung mehr zaumlhlen muss als die schriftliche gibt es aber keine Vorgaben Die Lehrkraft ist also nicht verpflichtet beispielsweise im haumlufig genannten 6040-Verhaumlltnis zu bewerten Auch die Fachschaftskonferenz darf bei den Gewichtungsvorgaben mitredenIn der Oberstufe hast du das Recht regelmaumlszligig uumlber deinen Leistungsstand informiert zu werden Das muss mindestens zweimal pro Halbjahr geschehen einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Der Vorgang muss im Klassenbuch dokumentiert wer-den Nutze dieses Recht auf jeden Fall um potenzielle Probleme fruumlh zu erkennen und auszuschaltenWenn die Zeugnisnote fuumlr die Versetzung oder fuumlr deinen Abschluss von Bedeutung ist hast du die Moumlglichkeit einen formalen Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt einzulegen Uumlber diesen Widerspruch entscheidet dann zunaumlchst die Schule (oder ge-nauer Die Schulleitung) Gegen die Entscheidung kann man noch eine offizielle Klage einreichen Die Kosten des Verfahrens traumlgt das Land Mit einem Widerspruch faumlhrst du aber schon sehr schwere Geschuumltze auf uumlberlege also gut ob es sich wirklich lohnt

                  Mein Lehrer moumlchte mir im Zeugnis eine Vier geben obwohl ich zwei Drei-en in den Arbeiten und auch recht gute Tests geliefert habeWas muss ich machen wenn ich mich falsch benotet fuumlhle

                  sect

                  51

                  bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 20 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

                  httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                  Broschuumlre des Ministeriums fuumlr Bildung und Wissenschafthttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschueren

                  BildungAbiturProfiloberstufe__blob=publicationFilepdf

                  Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung

                  Im Zeugnis nach der 12 Klasse habe ich dreimal weniger als zwei No-

                  tenpunkte Vor allem Mathe liegt mir gar nicht

                  Wie sieht es mit den Chancen einer Abiturzulassung aus Gibt es eine Moumlglich-

                  keit Mathe zu umgehen

                  Es ist so dass man in bis zu sieben einbringungspflichtigen Kursen unter fuumlnf Notenpunk-ten bekommen darf Das bedeutet aber nicht dass man mit acht Semesternoten unter fuumlnf Punkten automatisch durchfaumlllt Es sind naumlmlich nicht alle Kurse einbringungspflich-tig So muumlssen zB jeweils alle vier Semesternoten der drei Kernfaumlcher und aller Abitur-pruumlfungsfaumlcher eingebracht werden Die genauen Zahlen zur Einbringungspflicht findet ihr in der unten genannten Broschuumlre des Bildungsministeriums

                  Man kann zB 17 Fehlkurse haben und trotzdem das Abitur bestehen man kann aber auch nur 8 Fehlkurse haben und erhaumllt keine Zulassung zu den schriftlichen Abiturpruuml-fungen (nach 122) bzw muumlndlichen Abiturpruumlfungen (nach 131) je nachdem wann die Grenze zu den acht einbringungspflichtigen Fehlkursen uumlberschritten ist Der erste Teil des Abiturergebnisses ergibt sich aus den Semesternoten von denen ins-gesamt 36 eingebracht werden muumlssen Wenn die Bedingungen erfuumlllt sind werden ein-fach die besten erreichten Noten ergaumlnzt In diesem Block koumlnnen maximal 600 Punk-te erreicht werden 200 Punkte aus den Semestern sind fuumlr das Bestehen im Abitur erforderlich

                  Im zweiten Block den Abiturpruumlfungen an sich sind maximal 300 Notenpunkte erreich-bar Die Berechnung ist ganz einfach Bei vier Pruumlfungsfaumlchern werden die jeweiligen Pruumlfungsergebnisse verfuumlnffacht und dann addiert bei fuumlnf Pruumlfungsfaumlchern jedes Er-gebnis vervierfacht und dann addiertNicht ganz so einfach ist die Auswahl der Pruumlfungsfaumlcher Jedes Aufgabenfeld (naturwis-senschaftlich gesellschaftswissenschaftlich und sprachlich-literarisch-kuumlnstlerisch) muss einmal vertreten sein Auch hierzu steht Genaueres in der Broschuumlre des Ministeriums

                  sect52

                  SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

                  Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren

                  Nein das duumlrfen sie selbstverstaumlndlich nicht Die Lehrer unterliegen einer Auf-sichtspflicht durch die sie verpflichtet sind alle Schuumller zu beaufsichtigen Diese Aufsichtspflicht erschlieszligt sich aus dem gebotenen Schutz von Minderjaumlhrigen und aus der Fuumlrsorge- und Verkehrssicherungspflicht wodurch diese Regel auch fuumlr volljaumlhrige Schuumller gilt

                  Wird ein Schuumller vor der Tuumlr stehen gelassen ist diese Aufsicht nicht mehr gege-ben Ein Lehrer darf einen Schuumller auch nicht als Strafe waumlhrend des Unterrichts vor die Tuumlr schicken Auch die Lehrkraft selbst darf die unter seiner Aufsicht stehenden Schuumller nicht alleine lassen es sei denn er gibt einen verbindlichen Arbeitsauftrag

                  Bei uns an der Schule schlieszligen einige Lehrer 5 Minuten nach Unterrichts-beginn einfach die Tuumlr ab und lassen Verspaumltete nicht mehr in die Klasse Teil-weise tragen sie dafuumlr sogar Fehlstunden ein

                  Duumlrfen sie das

                  sect

                  53

                  bdquoEmpfehlungen zum Sportunterricht bei erhoumlhter Ozonbelastungrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                  SchulrechtSchulgesetzRechtsquellenEmpfehlungSportOzon__blob=publicationFilepdf

                  Ozonbelastung und Sportunterricht

                  Sie duumlrfte ist aber durch eine Empfehlung des Ministeriums angehalten es lie-ber bleiben zu lassen Bei einer Ozonkonzentration von mehr als 180 microg msup3 sind die Sportlehrkraumlfte aufgefordert sportliche Dauerbelastungen im Freien (womoumlglich gar unter freier Sonne) moumlglichst zu vermeiden Auszligerdem sollen Sportlehrkraumlfte auf die individuellen Empfindlichkeiten einzelner Schuumllerinnen und Schuumller gegenuumlber Ozon Ruumlcksicht nehmen

                  Wenn die Ozonkonzentration 360 microg msup3 uumlberschreitet sollte der Sportunter-richt aus Vorsorgegruumlnden sogar ganz eingestellt werden

                  Das Radio meldet andauernd dass die Ozonbelastung schon auf uumlber 180

                  Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Auszligenluft gestiegen ist Doch deine Sport-

                  lehrerin will einen Dauerlauf durch den Park machen

                  Darf bei diesem Wetter im Freien Sportunterricht stattfinden

                  sect54

                  Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                  SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

                  SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                  Pausen

                  Na klar Pausen sind wichtig Die Pausenzeiten werden durch die Schulkonferenz festgelegt

                  Die Laumlnge der Schulstunden ist per Erlass auf 45 Minuten festgelegt Hiervon kann die Schule aus organisatorischen oder paumldagogischen Gruumlnden auch abwei-chen und beispielsweise Unterricht in 90-Minuten-Bloumlcken durchfuumlhren Fairer-weise sollten damit dann aber auch laumlngere Pausen einhergehen

                  Schaut euch einfach mal bei anderen Schulen in der Umgebung um und ver-gleicht die Pausenregelungen Wenn ihr dabei feststellt dass es an anderen Schulen wirklich ein groumlszligeres Verhaumlltnis von Pausen- zu Unterrichtszeit gibt dann sprecht eure Schulleitung darauf an oder thematisiert das Problem auf der naumlchsten Schulkonferenz Sie hat das Recht die Pausenordnung zu aumlndern

                  Eure Lehrkraumlfte duumlrfen die Stunden auch nicht beliebig uumlberziehen Vergleicht hierzu den Artikel bdquoEnde der Schulstunde - Klingelzeichenldquo auf S 23

                  Kann nicht laumlnger Pause sein Wer legt die Pausenzeiten fest

                  sect

                  55

                  SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                  Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien vom 1 Oktober 2008httplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

                  phpDownloadID=412

                  Lehrplan WiPo fuumlr die Sek IhttplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=44

                  Lehrplan WiPo fuumlr die Oberstufehttplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

                  phpDownloadID=91

                  Praktika

                  Die Schuumllerinnen der 9 Klasse moumlchten gern ein Praktikum machen um sich

                  auf ihr spaumlteres Berufsleben vorzubereiten

                  Welche Moumlglichkeiten haben sie

                  Die Zeiten an denen am Gymnasium nur ein Wirtschaftspraktikum in der 12 Klasse verbindlich war sind schon lange vorbei Inzwischen sind auch an den Gymnasien zwei mindestens ein- und moumlglichst zweiwoumlchige Praktika vorge-schrieben Ein Betriebspraktikum in der Sekundarstufe I und ein Wirtschafts-praktikum in der Sekundarstufe II Ersteres findet uumlblicherweise in der 8 oder 9 letzteres in der vorletzten Klassenstufe statt

                  Das Praktikum ist an den Wirtschafts-Politik-Unterricht angegliedert Ihr habt also auch ein Recht darauf dass euer Praktikum im Unterricht angemessen vor-bereitet betreut und nachbereitet wird

                  Genauere Details zum Ablauf der Praktika regelt uumlbrigens die Schulkonferenz Wenn ihr also mit der Organisation unzufrieden seid ist dies das passende Gre-mium um Veraumlnderungen am gaumlngigen Verfahren zu beschlieszligen

                  Mehr zum Sinn und zur angemessenen Hinfuumlhrung auf die verschiedenen Prakti-ka verraten euch die Lehrplaumlne

                  sect56

                  SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

                  SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

                  Die Landesschuumllervertretunghttpwwwschuelervertretungde

                  Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft

                  Wenn du ein Problem mit einer Lehrkraft (oder mit deiner Schulleiterin bzw deinem Schulleiter) hast - oder diese eines mit dir - dann kannst du dir tatkraumlf-tige Unterstuumltzung suchen

                  Frag einfach jemanden aus deiner SV ob sie oder er dir hilft dich beraumlt und dich bei den Gespraumlchen unterstuumltzt Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreter haben das Recht dir bei der Wahrnehmung deiner Rechte insbesondere bei Be-schwerden oder bei Ordnungsmaszlignahmen zu unterstuumltzen Sie haben auch haumlu-fig schon Erfahrung bei der Vermittlung zwischen Schuumllerschaft und Lehrkraumlften gesammelt und kennen die dir zustehenden Rechte sehr genau

                  Genauso kannst du dich auch an deine Verbindungslehrkraft wenden Rein formal soll diese zwar nur die Schuumllervertretung als Organ unterstuumltzen und nicht dich als Einzelperson in der Praxis nehmen es die in dieses Amt Gewaumlhlten damit aber meist nicht so genau und sind auch gerne bereit mit dir uumlber dein Problem zu reden und Loumlsungen zu suchen

                  Auch die Landesschuumllervertretung steht dir mit Rat und Tat zur Seite Sie hat viele Moumlglichkeiten und hilft dir zum Beispiel sollte es um rechtliche Fragen gehen oder eine formelle Beschwerde ohne Nennung deines Namens an das Bil-dungsministerium gesandt werden

                  Stress mit deinem Lehrer

                  Du bist nicht allein

                  sect

                  57

                  bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

                  httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                  Profile

                  Wir sind 31 Lernende und wollen gern ein aumlsthetisches Profil belegen Unsere

                  Schulleiterin richtet dieses trotz unserer Bitten nicht ein

                  Wann darf muss ein Profil eingerichtet werden

                  Uumlber die Einrichtung der Profile entscheidet die Schulleitung auf Basis der von der Schulkonferenz beschlossenen Grundsaumltze Jede Schule sollte (im Regelfall) mindestens ein sprachliches und ein naturwissenschaftliches Profil anbieten Was daruumlber hinausgeht ist optional Einen Anspruch auf die Einrichtung eines aumlsthe-tischen Profils habt ihr also nicht

                  Die Erstellung eines Profils ist mit viel Arbeit verbunden Es muss uumlber profil-gebende und profilergaumlnzende Faumlcher entschieden werden diese muumlssen ihren Unterricht aufeinander abstimmen und es muumlssen zahllose didaktische Uumlberle-gungen angestellt werden Ein neues Profil laumlsst sich also nicht in ein paar Tagen aus dem Boden stampfen sondern die Profilfestlegung ist in der Regel eine lang-fristige Entscheidung der Schule die auch mit dem Schulprogramm in Einklang stehen sollte

                  Auf lange Sicht sind natuumlrlich Aumlnderungen des Profilangebotes moumlglich insbe-sondere wenn uumlber mehrere Jahrgangsgenerationen hinweg ein groszliges Interesse an einem bestimmten Profil besteht

                  sect58

                  SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                  Rauchen in der Schule

                  Gar nicht auch dann nicht wenn du volljaumlhrig bist Gemaumlszlig Schulgesetz darf auf dem gesamten Schulgelaumlnde und bei allen schulischen Veranstaltungen (selbst dann wenn diese auszligerhalb des Schulgelaumlndes stattfinden) nicht geraucht wer-den Ebenso gilt ein Alkoholverbot In beiden Faumlllen beruft sich der Gesetzgeber dabei auf die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule die als Vorbild fuumlr ein Leben ohne Abhaumlngigkeit von Suchtmitteln fungieren soll

                  Einzig bei nichtschulischen Veranstaltungen darf der Schultraumlger (das ist die Stadt oder Gemeinde und nicht die Schulleitung) Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot erlassen er muss dies aber nicht tun Innerhalb des eigentlichen Gebaumludes ist das Rauchen in jedem Fall immer verboten

                  Ich bin 17 und seit zwei Jahren Raucher Zu Hause darf ich das in der Schule nicht

                  Ab wann darf man in der Schule rauchen

                  sect

                  59

                  Erlass bdquoUmsetzung der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 18 April

                  2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                  SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUmsetzungRechtschreibung__blob=publicationFilepdf

                  Rechtschreibreform

                  Eine Schuumllerin ist nicht damit einverstanden dass ihre Klassenarbeit nach

                  den Regeln der neuen Rechtschreibung korrigiert wird Sie erklaumlrt dass auch

                  einige bekannte Schriftstellerinnen und namhafte Verlage die alte Rechtschrei-

                  bung verwenden

                  Wie schaut die Lage aus

                  Ab dem Beginn des Schuljahres 2008 2009 darf an den Schulen in Schleswig-Holstein nur noch nach den Rechtschreibregeln von 2006 unterrichtet und be-wertet werden Die Schuumllerin liegt also falsch

                  sect60

                  Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010

                  httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

                  blob=publicationFilepdf

                  Religionsgemeinschaften

                  Ja Mitglieder aller Religionsgemeinschaften haben ein Recht darauf zu beson-deren Festen ihrer Glaubensrichtung an Gottesdiensten oder anderen religioumlsen Veranstaltungen teilzunehmen um ihre jeweilige Religion damit auszuuumlben Sie sind dann fuumlr die Veranstaltung vom Unterricht beurlaubt und haben danach un-terrichtsfrei Dies ergibt sich aus dem Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo

                  Fuumlr das Christentum bezieht sich diese Regelung laut Erlass insbesondere auf den Reformationstag Fronleichnam und Allerheiligen Fuumlr andere Religionsgemein-schaften ist dies nicht (mehr) festgelegt Erfahrungsgemaumlszlig werden Beurlaubun-gen aber problemlos fuumlr das Opfer- und auch fuumlr das Zuckerfest ausgesprochenSiehe hierzu auch den Artikel bdquoBuszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterrichtldquo auf S 14

                  Ein muslimischer Schuumller moumlchte den Feiertag des Opferfestes mit seiner Fa-milie bzw in der Moschee verbringen

                  Kann er sich hierfuumlr von der Schule beurlauben lassen

                  sect

                  61

                  SchulG 2011 sect 7 (bdquoReligionsunterricht Bekenntnis- und Weltanschauungsschulenrdquo)

                  Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juli 2010

                  httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

                  blob=publicationFilepdf

                  Religionsunterricht - Teilnahme

                  Die Eltern einer Schuumllerin moumlchten nicht dass ihre Tochter am Religions-

                  unterricht teilnimmt Die Religionslehrerin behauptet aber die Schuumllerin habe

                  keine Wahl

                  Wer hat Recht

                  Die Grundsaumltze deiner Erziehung werden von deinen Eltern entschieden Des-halb koumlnnen sie auch entscheiden ob du am Religionsunterricht teilnimmst oder nicht und dich gegebenenfalls davon abmelden Du erhaumlltst dann auf jeden Fall gleichwertigen Unterricht in einem anderen Fach In Schleswig-Holstein ist dies das Fach Philosophie

                  Ab dem 14 Geburtstag steht dir selbst das Recht zu uumlber die Teilnahme am Re-ligionsunterricht zu entscheiden Du darfst dich dann eigenstaumlndig dort abmelden - oder dich sogar eigenstaumlndig wieder anmelden wenn deine Eltern bis dahin anders entschieden haben

                  sect62

                  SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                  Samstagsschule

                  Uumlber die Anzahl der Unterrichtstage entscheidet die Schulkonferenz Wende dich an deine Schuumllervertretung und bitte sie einen entsprechenden Antrag auf der naumlchsten Schulkonferenz zu stellen Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst Wenn ihr also den Schulelternbeirat (das ist quasi die SV der Eltern) mit guter Vorarbeit auf eure Seite bringt habt ihr zwei Drittel der Stimmen und es sollte mit dem freien Samstag klappen

                  Alles weitere zur Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                  Ich habe die 6-Tage-Woche satt Am Freitagabend kann ich nicht weggehen weil ich am Samstag wieder Schule habe

                  Was mache ich gegen Samstagsschule

                  sect

                  63

                  Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden auf Grund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juni 2011

                  httpsdocsgooglecomviewerurl=httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloads

                  Witterungsverhaeltnisse__blob=publicationFilepdf

                  Website des Bildungsministeriums httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEBildung_nodehtml

                  Schneefrei

                  Schneeverwehungen Eisregen und glatte Straszligen Was will man mehr im

                  Winter Doch auch die Schulbusse fahren nicht mehr und mit dem Fahrrad

                  packe ich mich andauernd auf die Schnauze

                  Darf ich bei solchem Winterwetter zu Hause bleiben

                  Bei extremen Wetterlagen oder schlechten Straszligenverhaumlltnissen kann vom Mi-nisterium fuumlr Bildung Unterrichtsaufall angeordnet werden Davon erfahrt ihr auf der Webseite des Ministeriums im Rundfunk und von eurer Schule Wenn also zB die Straszligen so glatt sind dass keine Busse mehr fahren dann sind die Chancen gut dass die Schule ausfaumlllt

                  Wenn es keinen offiziellen Unterrichtsausfall gibt eure Eltern aber aufgrund der Witterungs- und Straszligenlage eine bdquobesondere Gefaumlhrdungrdquo auf eurem Schulweg vermuten dann duumlrfen deine Eltern auch selbst entscheiden ob du zur Schule musst oder nicht Falls sie dich zu Hause behalten zaumlhlt dein Fernbleiben vom Unterricht nicht als unentschuldigtes Fehlen

                  sect64

                  SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                  Schriftliche Missbilligung

                  Deine Klassenkameradin irrt sich Schriftliche Missbilligungen sind eine ganz normale Maszlignahme der Schule bei so genannten bdquoErziehungskonfliktenrdquo Sie koumlnnen in solch einer Situation bedenkenlos ausgesprochen werden Auch wenn du mehrmals zu spaumlt kommst oder regelmaumlszligig deine Hausaufgaben nicht machst kann eine schriftliche Missbilligung erfolgen - genauso wie in zahlreichen ande-ren Situationen Allerdings hat solch eine Missbilligung noch keinerlei ernste Konsequenzen

                  Anders sieht es da schon mit einem schriftlichen Verweis aus Dies ist eine offizi-elle Ordnungsmaszlignahme der Schule Sie hat den Rang eines Verwaltungsaktes wird zu den Akten genommen und der Schuumller muss vorher gehoumlrt werden Bevor es zu einem solchen Verweis kommen kann muss es aber schon zu schwerer wie-genden Fehltritten gekommen sein beispielsweise zur Anwendung von Gewalt

                  Meine Klassenkameradin treibt es auf die Spitze Sogar ich bin schockiert wenn ich manchmal mitkriege wie sie mit meiner Lehrerin spricht Sie macht aber weiter weil sie denkt dass ihr nichts passieren koumlnne - fuumlr eine Missbilli-gung reiche so etwas nicht

                  Wann bekommt man eine schriftliche Missbilligung

                  sect

                  65

                  SchulG 2011 sect 27 (bdquoUntersuchungenrdquo)

                  Landesverordnung bdquouumlber die schulaumlrztlichen Aufgabenrdquo vom 16072008

                  sect2 bdquoUntersuchungenrdquo httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=SchulC384AufgV+SHamppsml=bsshoprod

                  psmlampmax=trueampaiz=true

                  Schularzt - Teilnahmepflicht

                  Eine Schuumllerin moumlchte sich nicht vom Schularzt untersuchen lassen

                  Kann sie dazu gezwungen werden

                  Nein zumindest in den allermeisten Faumlllen nicht Es gibt zwei schulaumlrztliche Untersuchungen deren Durchfuumlhrung unausweichlich ist

                  bull Alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen sich vor dem Besuch der Grundschule untersuchen lassen

                  bull Wenn du dich in der Oberstufe fuumlr ein sportliches Profil entscheidest bist du ebenfalls verpflichtet vorher an einer Untersuchung teilzunehmen

                  In allen anderen Faumlllen ist die schulaumlrztliche Untersuchung ein freiwilliges Angebot

                  sect66

                  Schulaufsicht

                  SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                  SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und -lehrerrdquo)

                  SchulG 2011 Achter Teil sect125 - sect131

                  Kontakt und Aufgaben httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltungschulaufsichtSchulaufsicht_nodehtml

                  Achtung Folgende Loumlsungswege sollten nur eingeschlagen werden wenn eine schulinterne Loumlsung mit Hilfe der SV der Verbindungslehrkraft und gegebenen-falls der Landesschuumllervertretung nicht zu finden ist Die Beschwerde bei der Schulaufsicht kann sehr weitreichende Folgen haben

                  Bei Beschwerden koumlnnt ihr euch an die Schulaufsicht im Ministerium fuumlr Bildung wenden Dies kann insbesondere von Noumlten sein wenn an eurer Schule Gesetze gebrochen werden es sich um Beschwerden uumlber die Schulleitung handelt oder es um Probleme geht die die Schulleitung nicht zu loumlsen vermag (zB bei hohem Unterrichtsaufall oder Problemen mit dem Schultraumlger) Die Schulaufsichtsbehoumlrde muss auf jeden Fall handeln wenn ihr Erkenntnisse vorliegen Das heiszligt dass ihr darauf achten muumlsst wie ihr Anfragen oder Be-schwerden formuliert denn diese koumlnnen groumlszligere Auswirkungen haben als ihr eigentlich beabsichtigt dies gilt insbesondere fuumlr die betroffene Lehrkraft Au-szligerdem ist es die Pflicht der Schulaufsicht die Arbeit der SV zu unterstuumltzen ihr koumlnnt also Hilfe von ihrer Seite verlangen

                  Eine anonymisierte Beschwerde oder Anfrage kann die Landesschuumllervertretung uumlbermitteln Falls ihr zB wissen wollt ob eure Schulleitung eure Rechte in einem Konflikt akzeptiert und gewaumlhrt aber nicht wollt dass sie direkt vom Bildungsministerium angerufen wird falls sie dies versehentlich nicht tut dann wird sich dieser Weg sicher lohnen Unter dem unten aufgefuumlhrten Link findet ihr nicht nur die Kontaktdaten der Schulaufsichtsbeamten fuumlr eure Schulart son-dern auch eine Aufschluumlsselung ihrer Aufgaben

                  An wen koumlnnen wir uns wenden wenn an unserer Schule Rechte gebrochen werden oder wir uns beschweren wollen

                  sect

                  67

                  SchulG 2011 sect 64 (bdquoLehrerkonferenzrdquo)

                  SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

                  Schulbuumlcher - Neuanschaffung

                  Uumlber die Anschaffung neuer Schulbuumlcher entscheidet die Lehrerkonferenz Diese kann jedoch nur auf Vorschlag der zustaumlndigen Fachkonferenz handeln

                  Da an jeder Fachkonferenzsitzung beratend auch bis zu zwei Schuumllerinnen oder Schuumller teilnehmen duumlrfen hat auch die Schuumllerschaft die Gelegenheit sich zu den neuen Buumlchern zu aumluszligern An einigen Schulen ist es sogar normal dass die Schuumllerinnen und Schuumller in den Fachkonferenzen mit abstimmen duumlrfen dies ist jedoch nicht direkt aus dem Schulgesetz abzuleiten

                  Unsere Atlanten enthalten noch die Sowjetunion und die Geschichtsbuumlcher

                  kennen den Mauerfall nicht

                  Wer entscheidet wann diese Buumlcher endlich ersetzt werden

                  Wie koumlnnen wir dabei mitbestimmen

                  sect68

                  Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung

                  SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

                  Meine Freunde und ich moumlchten nach der Schule zusammen Fuszligballspielen aber wir finden keinen geeigneten Platz

                  Koumlnnen wir die Schulsporthalle nutzen

                  Ja ihr koumlnnt dazu an eurer Schule eine Schuumllergruppe aufmachen (in diesem Fall vielleicht ganz pragmatisch die bdquoFuszligball-AGrdquo) und so auch Schulraumlumlich-keiten nutzen Das Ganze muss natuumlrlich im Rahmen der Moumlglichkeiten gesche-hen Gerade bei der Nutzung der Sporthalle muumlsst ihr euch also wahrscheinlich mit vielen anderen Interessenten absprechen und einigenAuch an eine Verantwortungsperson muss gedacht werden Entweder ihr sucht euch eine verantwortliche Lehrerin oder einen Lehrer oder eine Schuumllerin oder ein Schuumller uumlbernimmt die VerantwortungDie Schuumllerin oder der Schuumller muss mindestens 14 Jahre alt sein

                  sect

                  69

                  SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

                  SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                  Schuumllergruppen - Zulassung

                  Nein Das Argument mit dem bdquoprivaten Interesserdquo ist vollkommen irrelevant denn eigentlich kommt es bei Schuumllergruppen genau darauf an Sie sind im Ge-setz definiert als eine Gruppe von Schuumllerinnen und Schuumllern die ein fachliches sportliches kulturelles konfessionelles oder politisches Ziel verfolgen Die Hand-ballmannschaft geht einem sportlichen Ziel nach darf sich also ohne Probleme zu einer Schuumllergruppe zusammenschlieszligen Ihr muumlsst nur noch eine mindestens 14-jaumlhrige Verantwortungsperson benennen und eure schriftlich zusammenge-fasste Zielsetzung per Brief oder E-Mail an die Schulleitung senden

                  Als Schuumllergruppe habt ihr Anspruch auf kostenlose Schulraumlumlichkeiten auszliger-halb der Unterrichtszeit die ihr fuumlr eure Taumltigkeit nutzen koumlnnt Ihr braucht dazu eine Aufsichtsperson (Eltern Lehrkraft oder verantwortungsvolle Schuumllerinnen und Schuumller die dazu autorisiert wurden und mindestens 14 Jahre alt sind) Au-szligerdem duumlrft ihr eure Veranstaltungen am offiziellen Schwarzen Brett der Schu-le ankuumlndigen und eure eigene Schuumllerzeitung herausgeben

                  Eure Schuumllergruppe ist zunaumlchst einmal auf Mitglieder eurer Schule beschraumlnkt Wenn ihr Veranstaltungen mit schulexternen Leuten abhaltet dann muss die Schulleitung ihr Einverstaumlndnis dazu geben

                  Einige Schuumllerinnen moumlchten an der Schule eine Handballmannschaft gruumln-

                  den Dazu moumlchten sie nach dem Unterricht Schulraumlumlichkeiten nutzen und

                  Plakate aushaumlngen Die Schulleiterin verbietet das aber weil die Gruppe nur

                  ein privates Interesse verfolge

                  Hat sie das Recht dazu

                  sect70

                  Schuumllerstreik

                  SchulG 2011 sect 145 (bdquoEinschraumlnkung von Grundrechtenrdquo)

                  Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 9

                  httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

                  Nach einer katastrophalen Klassenarbeit bdquobestreiktrdquo eine Klasse den Unterricht

                  Ist es Schuumllern erlaubt zu streiken

                  bdquoSchuumllerstreiksrdquo im engeren Sinne gibt es eigentlich nicht Fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller gilt die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht im Rahmen des Schul-verhaumlltnisses fuumlr die meisten von ihnen sogar noch die Schulpflicht Auch auf das Grundgesetz koumlnnt ihr euch nicht berufen denn das Schulgesetz schraumlnkt in sect 145 einige eurer Grundrechte ganz legal ein

                  Das Bestreiken des Unterrichts ist also nichts anderes als unentschuldigtes Feh-len oder verweigerte Mitarbeit also unzulaumlssig Auch die Ahndung mit Diszipli-narmaszlignahmen ist (unabhaumlngig von der Anzahl der bdquoStreikendenrdquo) im Rahmen der Verhaumlltnismaumlszligigkeit moumlglichIn ihrem Erlass zur Stellung des Schuumllers in der Schule teilt auch die Kultus-ministerkonferenz diese Ansicht fuumlr mehr Hintergrundinformationen solltet ihr dort nachlesenDie Beschluumlsse der KMK sind aber nicht direkt verbindlich da das Land Schles-wig-Holstein ja alleine fuumlr sein Schulrecht verantwortlich ist

                  Nur auf eine Schule oder gar Klasse beschraumlnkt ist ein Schuumllerstreik also nicht nur recht ineffektiv sondern daruumlber hinaus auch kein guter Konfliktloumlsungsstil Auch landes- oder bundesweite Aktionen sind genauso unrechtmaumlszligig - von der medialen Schlagkraft her aber durchaus effektiv -)

                  sect

                  71

                  SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                  Schuumllervertretung - Etat

                  Es gibt meist zwei Geldquellen fuumlr SVenDer Schultraumlger (also meistens die Stadt oder die Gemeinde) muss der SV einen gewissen Geldbetrag zur Verfuumlgung stellen Der muss im Haushaltsplan eurer Schule erscheinen fragt einfach bei eurer Schulleitung nachDieser Etat wird pro Haushaltsjahr gefuumlhrt Das heiszligt dass zu jedem Jahres-wechsel im Winter auch neues Geld zur Verfuumlgung stehtDas was ihr dann noch nicht genutzt habt ist wegDie Houmlhe eures Etats ist nicht festgelegt Der Schultraumlger kann also selbst ent-scheiden wie viel Geld ihr bekommt und diesen Betrag im Etat auch jedes Jahr aumlndernWie ihr an euer Geld herankommt ist ganz unterschiedlich eure Schulleitung muss euch aber auch hier beratenEin solcher Etat existiert im Uumlbrigen mit den gleichen Bedingungen auch fuumlr die Kreis- und die Landesschuumllervertretung Nur dass dann eben der Kreis bezie-hungsweise das Bundesland fuumlr den Etat aufkommen

                  Der zweite Weg ist das Durchfuumlhren von Veranstaltungen bei dem ihr beispiels-weise Kuchen verkaufen oder auch ein paar Euro Eintritt verlangen koumlnntBeachtet dabei aber die Einschraumlnkungen zum Warenverkauf ihr findet sie in dem Artikel bdquoVerkauf von Warenldquo auf S 93

                  Viele Veranstaltungsideen findet ihr in der Broschuumlre bdquoGeistesblitzrdquo die ihr un-ter wwwschuelervertretungde kostenfrei herunterladen koumlnnt

                  Die SV einer Schule moumlchte sich einen Briefkasten kaufen um uumlber ihn fuumlr alle

                  Mitschuumllerinnen und Mitschuumller erreichbar zu sein

                  Woher bekommt die SV das Geld

                  sect72

                  Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp

                  Klassensprecher

                  SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                  SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

                  Wer vertritt mich in der Schule

                  Zunaumlchst einmal natuumlrlich die Schuumllervertretung (SV) Diese besteht aus der Klassensprecherversammlung sowie der Schuumllersprecherin oder dem Schuumller-sprecher (und ggf ihrem oder seinem bdquoTeamrdquo) Naumlheres ist in dem Statut eurer SV nachzulesen (su)

                  Zusaumltzlich wird in den Klassen eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher gewaumlhlt die oder der die Klasse in der Klassensprecherversammlung vertritt und auch waumlhrend der Unterrichtszeit uumlber die SV und entsprechende Projekte berichten darfAn vielen Schulen wird je eine Klassensprecherin und ein Klassensprecher pro Klasse gewaumlhlt jedoch ist dies laut Gesetz nicht selbstverstaumlndlich

                  Sollte in einem Jahrgang nur in Kursen unterrichtet werden wird vom Jahrgang fuumlr je 15 Schuumllerinnen und Schuumller eine Vertreterin oder ein Vertreter fuumlr die Klassensprecherversammlung gewaumlhlt

                  Es kann auch noch eine Sprecherin oder ein Sprecher fuumlr einzelne Kurse gewaumlhlt werden die oder der dann aber auch nur fuumlr den Kurs betreffenden Fragen zu-staumlndig ist

                  Ob an deiner Schule die Schuumllersprecherin oder der Schuumllersprecher von allen Schuumllerinnen und Schuumllern oder von der Klassensprecherversammlung gewaumlhlt wird steht im SV-Statut deiner Schule (siehe auch bdquoSchuumllervertretung - Statutldquo auf S 73)

                  sect

                  73

                  SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                  Bekanntmachung bdquoMusterstatut fuumlr Schuumllervertretungenrdquo vom 01042010

                  httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreter

                  MusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

                  Schuumllervertretung - Statut

                  Ja eine Schuumllervertretung verfuumlgt uumlber ein Statut Dieses koumlnnt ihr euch aumlhnlich wie eine Vereinssatzung oder eine Verfassung vorstellen

                  Das Statut regelt zum Beispiel wer die Schuumllersprecherin oder den Schuumllerspre-cher waumlhlt wie groszlig das SV-Team ist ob es noch Aumlmter (wie die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Klassensprecherversammlung) gibt und viele andere Dinge

                  Wenn ihr kein eigenes Statut habt dann ist fuumlr euch neben den Regelungen im Schulgesetz das vom Bildungsministerium entworfene Musterstatut guumlltig Dieses kann eure Klassensprecherversammlung aber veraumlndern und damit von dem Musterstatut des Ministeriums abweichen Das ist im Schulgesetz eindeutig festgelegt Alle eure Regelungen muumlssen dabei aber im Einklang mit den Bestim-mungen im Schulgesetz stehen

                  Ihr habt somit die Moumlglichkeit die Form der Demokratie in eurer Schuumllerschaft selbst zu bestimmen

                  Ich bin in der SV aktiv und habe gehoumlrt dass wir so was wie eine Satzung

                  brauchen

                  Stimmt das

                  Was ist das wo bekommen wir das her und wofuumlr brauchen wir das

                  sect74

                  Schuumllerzeitung - Gruumlndung

                  SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

                  Landespressegesetz vom 31012005 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

                  ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

                  Ich habe Lust eine witzige Schuumllerzeitung herauszubringenWas muss man bei der Gruumlndung einer Schuumllerzeitung beachten

                  Fuumlr das Gruumlnden einer Schuumllerzeitung brauchst du aumluszligerst aktive Mitschuumlle-rinnen oder Mitschuumller mit denen du eine kreative Redaktion gruumlndest Die ge-setzliche Regelung obliegt dem Landespressegesetz und somit unterscheidet ihr euch nicht von einer bdquonormalen Zeitungrdquo auszliger dass sie von Schuumllerinnen und Schuumllern verfasst und in der Schule verteilt wird

                  Viel Spaszlig

                  sect

                  75

                  SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

                  SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

                  Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule

                  Schuumllerzeitungen stehen laut Schulgesetz auszligerhalb der Verantwortung der Schule Dies bedeutet dass die Schulleitung keine Moumlglichkeit hat einzugreifen Tut sie dies doch verstoumlszligt sie gegen das Gesetz Die Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen sich in so einem Fall an die Schulaufsicht oder natuumlrlich an die Landesschuumllervertretung wenden

                  Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat zwar nicht die Moumlglichkeit die Her-ausgabe der Zeitung zu verbieten allerdings kann er als Hausherr der Schule den Verkauf und die Verteilung auf dem Schulgelaumlnde untersagenJedoch nur wenn der ordnungsgemaumlszlige Schulbetrieb durch die Zeitung gestoumlrt wird oder zB insbesondere Persoumlnlichkeitsrechte beeintraumlchtigt werden

                  Es finden sich aber immer Wege die Zeitung zu verbreitenAllerdings solltet ihr euch uumlberlegen was genau in dem Artikel steht Unwahr-heiten und Geruumlchte duumlrfen natuumlrlich nicht verbreitet werden und Persoumlnlich-keitsrechte nicht verletzt werden

                  Fairplay ist also von allen Seiten gefragt

                  Schuumller haben sich zu einer Redaktion an unserer Schule zusammenge-

                  schlossen und geben eine Zeitung heraus in der ein ruumlder Artikel uumlber einen

                  Lehrer erscheinen soll Der Schulleiter verbietet die Herausgabe der Zeitung

                  Darf er das

                  sect76

                  Grundgesetz Art 5 httpwwwbundestagdedokumenterechtsgrundlagengrundgesetzindexhtml

                  SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

                  Landespressegesetz vom 31012005 sect1 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

                  ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

                  Schuumllerzeitung - Zensur

                  NeinFuumlr Schuumllerzeitungen gilt dasselbe wie fuumlr allgemeine ZeitungenIhr genieszligt laut Grundgesetz Artikel 5 uneingeschraumlnkte Pressefreiheit und BerichterstattungsfreiheitEine Zensur der Artikel darf demzufolge auch nicht stattfinden Auch das Pres-serecht garantiert euch freie Meinungsaumluszligerung

                  Ich habe einen Artikel in der Schuumllerzeitung geschrieben in dem ich eine Lehrerin massiv angegriffen habe jedoch nicht unsachlich war Der wurde von der betreffenden Lehrerin zensiert

                  Darf sie vor der Veroumlffentlichung der Schuumllerzeitung Artikel verbieten oder aumlndern

                  sect

                  77

                  SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                  SchulG 2011 sect 67 (bdquoBeanstandungs- und Eilentscheidungsrechtrdquo)

                  SchulG 2011 sect 68 (bdquoVerfahrensgrundsaumltzerdquo)

                  Schulkonferenz

                  Die Schulkonferenz ist DAS Gremium uumlberhaupt an eurer Schule denn die Schul-konferenz ist das houmlchste beschlussfassende Organ und selbst der Schulleiter muss die Beschluumlsse die dort gefasst werden umsetzen

                  Wenn die Schulkonferenz also sagt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller an jedem Tag nach 15 Stunden die Arbeit an den Hausaufgaben abbrechen darf dann muumlssen die Schulleitung und die Lehrkraumlfte dies akzeptieren auch wenn sie gegen diese Entscheidung sind Allerdings gilt das auch umgekehrt fuumlr Eltern und Schuumller (be-achtet bei diesem Beispiel den uumlbernaumlchsten Absatz)

                  Die Schulkonferenz besteht zu je 13 aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehr-kraumlfte Eltern und der Schuumllerschaft alle sind somit zunaumlchst gleichberechtigt Von daher ist es wichtig dass jede Schuumllerschaft auch wirklich Schuumllerinnen und Schuuml-ler in die Schulkonferenz entsendet

                  Daruumlber hinaus ist es wichtig zu wissen dass die Lehrkraumlfte in der Schulkonfe-renz fuumlr einige Punkte uumlber die die Schulkonferenz beraumlt und abstimmt ein Einspruchsrecht (Veto) besitzen (zB Grundsaumltze fuumlr Hausaufgaben und Klas-senarbeiten) In diesen Faumlllen muss dann nicht nur die Mehrheit der Schulkon-ferenzmitglieder sondern auch die Mehrheit der Lehrkraumlfte in der Schulkon-ferenz einem solchen Antrag zustimmen Welche Bereiche dies betrifft ist im Paragraphen 63 des Schulgesetzes nachzulesen

                  Die Schulkonferenz entscheidet uumlber viele wichtige Punkte zB einen Vorschlag zum Schulnamen die Einfuumlhrung einer Ganztagsschule uumlber die Dauer von Klas-senarbeiten im Rahmen ihrer Moumlglichkeiten uumlber die Haus- und Schulordnung und auch uumlber die Tatsache ob samstags Unterricht stattfindet oder nicht Welche Ent-scheidungskompetenzen sie genau hat ist recht ausfuumlhrlich in sect 63 des Schulgeset-zes aufgelistet

                  Die Schulkonferenz ist also ein sehr wichtiges Gremium Daher nutzt die Schulkon-ferenz zur Umsetzung eurer Wuumlnsche und Ziele

                  sect78

                  Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht

                  SchulG 2011 sect 132 (bdquoSchulpsychologischer Dienstrdquo)

                  Eine Schuumllerin der 8a scheint groszlige seelische Probleme zu haben Die Klas-se weiszlig davon und wendet sich an die Klassenlehrerin die eine Schulpsycholo-gin zu Rate zieht Jene moumlchte das betroffene Maumldchen genauer untersuchen Die Schuumllerin ist mit einer Untersuchung einverstanden will jedoch nicht dass ihre Eltern davon erfahren

                  Muss die Schulpsychologin die Eltern unterrichten

                  Nein denn vertrauliche Daten duumlrfen nur mit der schriftlichen Zustimmung der oder des Betroffenen uumlbermittelt und nur in nicht automatisierten DateienAkten gespeichert werden

                  Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen deshalb offen mit Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen uumlber ihre Probleme sprechen ohne dass die Eltern informiert werden duumlrfen Dies gilt im Uumlbrigen auch bei Schuumllerinnen und Schuumllern die noch nicht volljaumlhrig sind

                  sect

                  79

                  SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungrdquo)

                  Bekanntmachung bdquoDer Soziale Tag - Geltende Regelungen fuumlr die Schulen Rahmenbedingungen fuumlr die Teilnahme ab 2012rdquo vom 13 Maumlrz

                  2012httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenSozialerTag__

                  blob=publicationFilepdf

                  Schulsammlungen und Sozialer Tag

                  Hier gilt ein ganz klares bdquoJeinrdquoZwar sind laut sect 29 des Schulgesetzes Sammlungen und Warenverkaumlufe grundsaumltzlich verboten jedoch koumlnnen Ausnahmeregelungen getroffen werden Der Erfahrung nach werden diese in einem recht groszligzuumlgigen Rahmen gewaumlhrt

                  Uumlber Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes bei Schulveranstaltungen entscheidet die Schulkonferenz Diese Regelung greift dann wenn ihr den Warenverkauf auszligerhalb der Unterrichtszeit organisiert Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes und der Sammlungen kann nur die Schulaufsichtsbehoumlrde also das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft erlassen Eure Lehrkraft oder eure Schulleitung wird euch bei der Bean-tragung dieser Ausnahme sicherlich mit Rat und Tat zur Seite stehen

                  Meistens werden diese Sammlungen aber auch ohne eine beantragte Genehmigung un-ter Absegnung der Schulleitung durchgefuumlhrt Probleme sind daraus bisher nicht ent-standen dies ist aber rechtlich nicht ganz korrekt

                  Und sollte eine Ausnahme mal nicht erteilt werden Betaumltigt euch in eurer Freizeit Anderen Menschen zu helfen ist das Engagement immer wert

                  AnmerkungIn dem besonderen Falle des Vereins bdquoSchuumller Helfen Lebenrdquo welcher der Landes-schuumllervertretung abstammt wird jaumlhrlich zum Sozialen Tag eine Genehmigung des Bil-dungsministeriums ausgestellt dass der Soziale Tag als bdquoUnterricht in anderer Formrdquo gilt Eine weitere Genehmigung zum Engagement zum Sozialen Tag ist deshalb im Sin-ne der Schulsammlungen nicht notwendig

                  In einem armen Land der Welt herrscht eine Hungersnot

                  Wir wollen helfen

                  Duumlrfen wir in der Schule Geld Sachguumlter zu solchen Anlaumlssen sammeln

                  sect80

                  Lehrplan Biologie httplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=18

                  SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                  Sexualkunde

                  Nein Die Schule ist zwar laut Schulgesetz lediglich verpflichtet Sexualkunde im Unterricht faumlcheruumlbergreifend zu behandeln In welchen Faumlchern das geschieht bleibt hier aber zunaumlchst offen

                  Genauer regeln dies Lehrplaumlne Im Lehrplan des Faches Biologie ist das Thema Sexualkunde explizit enthalten und eure Lehrerin oder euer Lehrer muss sich an diesen Lehrplan halten Sexualkunde muss also im Fach Biologie unterrichtet werden In anderen Faumlchern wird das Thema dann begleitend oder faumlcheruumlber-greifend behandelt

                  Der Lehrplan Biologie sieht das Thema Sexualkunde in den Klassenstufen 5-10 (G9) bzw 5-9 (G8) je zweimal vor In welchen Klassenstufen das Thema an wel-cher Schulart vorgesehen ist koumlnnt ihr in dem Lehrplan nachlesen

                  Ein Lehrer weigert sich im Biologieunterricht Sexualkunde zuunterrichten Er ist der Meinung das koumlnnten auch andere Fachlehreruumlbernehmen

                  Stimmt das

                  sect

                  81

                  SchulG 2011 sect 45 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                  Strafarbeiten - Alle werden bestraft

                  Meine Klassenkameradin spielt immer Streiche in der Klasse Meine Leh-

                  rerin will von uns wissen wer es ist sonst wuumlrde sie alle bestrafen Ich will sie

                  aber nicht verpetzen auch wenn ich ihr Verhalten nicht gut finde

                  Darf die Lehrerin alle fuumlr etwas bestrafen das nur eine begangen hat

                  Nein eine ganze Klasse darf nicht fuumlr etwas bestraft werden das nur eine Ein-zelperson gemacht hat

                  Die Lehrkraft koumlnnte jedoch zu einer paumldagogischen Erziehungsmaszlignahme grei-fen wenn sie der Meinung ist dass dies noumltig sei um eure Loyalitaumlt zu demjeni-gen der die Regeln verletzt hat in Frage zu stellenDiese paumldagogischen Maszlignahmen liegen im Ermessen der Lehrkraft ihr koumlnnt euch aber bei der Schulleitung beschweren sollten sie euch nicht angemessen erscheinen

                  Eine Gruppenbestrafung ist in unseren Augen in der Regel nicht angemessen das ist aber wie schon gesagt ErmessenssacheUnterstuumltzung auch in der Diskussion mit Lehrkraumlften und Schulleitungen be-kommt ihr von eurer Schuumllervertretung und auch von der Landesschuumllervertretung

                  Ihr solltet aber uumlberlegen ob ihr der betreffenden Mitschuumllerin oder dem betref-fenden Mitschuumller nicht mal ein paar Takte erzaumlhlt damit ihr nicht dauernd in unangenehme Situationen kommt

                  sect82

                  SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                  SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

                  Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen

                  Nein stupides Abschreiben ist nicht erlaubt bdquoStrafarbeitenrdquo muumlssen immer so ge-staltet sein dass du erkennst was dein Fehlverhalten war Lehrkraumlfte haben auch das Recht mit dir erzieherische Gespraumlche zu fuumlhren Wenn du geschwaumlnzt hast musst du die versaumlumten Stunden nachholen

                  Stoumlrst du den Unterricht mit einem Gegenstand darf dir dieser weggenommen werden

                  Sehen die Lehrkraumlfte keine andere Moumlglichkeit dein Verhalten zu aumln-dern oder sehen sie sogar eine Gefahr fuumlr andere Menschen dann kannst du eine muumlndliche oder schriftliche Missbilligung oder sogar einen schriftli-chen Verweis bekommen Auch kannst du von schulischen Veranstaltungen oder - bis zu zwei Wochen - vom Unterricht ausgeschlossen werden und sogar in die Par-allelklasse oder auf eine andere Schule versetzt werden Alles auszliger der Versetzung auf eine andere Schule wird durch die Klassenkonferenz beschlossen Die Bestrafung muss in einem angemessenen Verhaumlltnis zur Tat stehen

                  Keine Lehrkraft darf dich schlagen oder dich auf andere Art und Weise verletzen

                  Wenn du bestraft wirst hast du immer das Recht dich zu verteidigen und eine Person deines Vertrauens aus der Schule als Unterstuumltzung zu diesem Gespraumlch mitzunehmenAuszligerdem muss dich die Lehrkraft ermahnt haben Wenn der Zweck fuumlr die Bestra-fung aufgrund der vorherigen Ermahnung nicht erreicht werden kann darfst du auch ohne Androhung bestraft werdenWenn du an eine andere Schule uumlberwiesen werden sollst geht das nur mit Entschei-dung des Bildungsministeriums auf Antrag der Schulleitung

                  Du hast was angestellt und sollst jetzt 100 Mal bdquoIch soll den Unterricht nicht stoumlrenrdquo aufschreiben

                  Musst du das

                  sect

                  83

                  SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                  Strafarbeiten - Beweise

                  Die Lehrerin hat meiner Freundin und mir eine Strafarbeit aufgegeben

                  weil sie dachte wir haumltten laut uumlber das letzte Fuszligballspiel gesprochen und

                  nicht dem Unterricht zugehoumlrt Dabei habe ich sie nur nach einem Fuumlller

                  gefragt

                  Duumlrfen Lehrkraumlfte ohne handfesten Grund Strafarbeiten schreiben lassen

                  Nein Ohne jeden Grund duumlrfen Lehrkraumlfte Schuumllerinnen und Schuumller nicht zu Extraarbeit verdonnernIhr solltet moumlglichst versuchen Unklarheiten sofort zu klaumlren Ein Gespraumlch nach Ende der Stunde kann auch schon hilfreich sein

                  Der Grund fuumlr eine Strafarbeit ist jedoch in der Regel nicht eine einzige gefluumls-terte kurze Frage an eine Mitschuumllerin oder einen Mitschuumller Wenn der Grund hier beispielsweise das Stoumlren des Unterrichtes waumlre dann waumlren der Straf-arbeit sicherlich noch andere Ermahnungen vorausgegangen Eine Strafarbeit muss immer angemessen zum Vergehen sein

                  sect84

                  SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

                  SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo der Schuumllervertretungrdquo)

                  SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

                  Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern

                  Nein Eine Schulleiterin oder ein Schulleiter hat die Pflicht bei Problemen zwi-schen Schuumllerinnen oder Schuumllern und Lehrkraumlften oder auch Eltern zu vermit-teln denn sie oder er ist fuumlr die paumldagogische Arbeit an der Schule verantwort-lich und dazu zaumlhlt auch ein angenehmes Unterrichtsklima

                  Bei Streitigkeiten kann allerdings auch die Schuumllervertretung (Landesschuumller-vertretung) die Beratungslehrkraft oder die Verbindungslehrkraft helfen

                  Es gibt ziemlich heftige Probleme zwischen uns und unserem Lehrer die beide Seiten gerne geloumlst haumltten Der Schulleiter hat es aber nun satt staumlndig zwischen uns vermitteln zu muumlssen Deshalb geht er auf kein Gespraumlch mehr ein

                  Darf der Schulleiter ein Gespraumlch mit Schuumllern oder Lehrern verweigern

                  sect

                  85

                  SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                  Taumluschungsversuch

                  Waumlhrend einer Mathearbeit schaut eine Schuumllerin auffaumlllig unter ihren

                  Tisch Die Lehrerin bemerkt dies und findet das Biobuch mit der richtigen

                  Loumlsung Die Arbeit der Schuumllerin wird nicht gewertet Die Schuumllerin bekommt

                  eine schriftliche Missbilligung

                  Ist das Verhalten der Lehrerin erlaubt

                  Ja denn es gibt keine eindeutige Vorgabe mehr wie mit Taumluschungsversuchen bei schriftlichen Leistungsnachweisen umgegangen werden mussSomit liegt dies im Ermessen der Lehrkraft vorausgesetzt es bleibt im erlaubten RahmenAllerdings ist das Ausstellen einer schriftlichen Missbilligung in diesem Fall unuumlblich sofern es sich bei der betreffenden Schuumllerin oder dem betreffenden Schuumller nicht um eine bdquoWiederholungstaumlterinrdquo oder einen bdquoWiederholungstauml-terrdquo handelt

                  Denn Eine schriftliche Missbilligung ist rechtlich gesehen eine Maszlignahme die bei Erziehungskonflikten eingesetzt wird also i d R bei Fehlverhalten im Um-gang mit Mitschuumllerinnen und Mitschuumllern Verstoumlszligen gegen die Hausordnung Beschaumldigungen am Gebaumlude oder AumlhnlichemWeit verbreitet ist als Reaktion auf den o g Vorfall hingegen das Benoten der Arbeit mit der Note bdquoUngenuumlgendrdquo (6)

                  sect86

                  Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

                  Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

                  SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                  Tests - unangekuumlndigt

                  Ja Denn Tests zaumlhlen zum Bereich der muumlndlichen Leistung und in diesem Be-reich gibt es keine Einschraumlnkungen wie oft Leistungen abgefragt werden duumlr-fen und ob diese Abfragen angekuumlndigt sein muumlssen Zu diesem Bereich zaumlhlen naumlmlich auch deine normalen muumlndlichen Aussagen im Unterricht - und dort wird man ja auch nicht vorgewarnt dass man gleich drankommt

                  Uumlbrigens Tests duumlrfen nicht mehr Aufgaben enthalten als in 20 Minuten zu bewaumlltigen sind Sollten die unangekuumlndigten Tests also aumlhnlich lang sein wie Klassenarbeiten und oder deutlich mehr als 20 Minuten dauern dann ist dies unzulaumlssig

                  Unser Lehrer schreibt mindestens zweimal im Monat unangekuumlndigte Tests bei denen 34 der Klasse bdquounter dem Strichrdquo liegen (5 und schlechter) Wenn er die Tests wenigstens ankuumlndigen wuumlrde koumlnnte man sich ja zumindest vorbereiten

                  Darf eine Lehrkraft unangekuumlndigte Tests schreiben

                  sect

                  87

                  SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                  Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV

                  Eine Schuumllersprecherin die auch Delegierte der Schule zum Landesschuumller-

                  parlament (LSP) ist moumlchte eine Sitzung des LSPs besuchen Ihre Klassenleh-

                  rerin verbietet das

                  Darf die Lehrerin das Wie kann sich die Schuumllerin dagegen wehren

                  Nein denn Mitglieder der Schuumllervertretungen (SVen) der Kreisschuumller-vertretungen (KSVen) und Landesschuumllervertretung (LSV) erhalten durch das Schulgesetz fuumlr ihre Taumltigkeit Unterrichtsbefreiung

                  Ein SV-Mitglied (also u a alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher) hat ein Recht auf Unterrichtsbefreiung von bis zu zwoumllf Unterrichtsstunden im Schuljahr

                  Ist sie oder er in der KSV erhaumllt sie oder er bis zu weiteren sechs Befrei-ungsstunden um ihre oder seine Arbeit auszufuumlhren Analog dazu verhaumllt sich die Mitgliedschaft in der LSV diese bringt noch einmal bis zu zwoumllf Stunden Unterrichtserleichterung

                  Die Kreisschuumllersprecherin oder der Kreisschuumllersprecher -sofern in deinem Kreis vorhanden- darf sich zusaumltzlich bis zu eine Unterrichtsstunde pro Woche vom Unterricht befreien lassen Die Landesschuumllersprecherin oder der Landes-schuumllersprecher sogar bis zu zwei Stunden pro Woche Diese Stunden koumlnnen auch jeweils aneinandergehaumlngt werden also zum Beispiel ein achtstuumlndiger Schultag im Monat

                  Allerdings hat diese eigentlich sehr freundliche Regelung einen kleinen Haken Die Anspruumlche bestehen nur auf max die angegebene Stundenzahl Die konkrete Zahl legt die Schulleitung fest dieses Kontingent das ihr erfragen koumlnnt duumlrft ihr dann aber voll ausschoumlpfen

                  sect88

                  Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

                  httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

                  Unterricht selbst gestalten

                  Ein formales Recht an der Festlegung der Unterrichtsinhalte aktiv mitzuarbei-ten gibt es im schleswig-holsteinischen Schulrecht nicht Schon aus den Bildungs-zielen der Schule laumlsst sich aber herleiten dass eure Erziehung zu muumlndigen und selbststaumlndigen Buumlrgerinnen und Buumlrgern auch das kritische Auseinandersetzen mit den Inhalten des Unterrichts miteinbeziehen

                  Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist der Ansicht dass ihr eurer persoumlnlichen Reife eurem Kenntnisstand und eurem Alter entsprechend Gelegenheit erhalten sollt euch an der Auswahl des Lehrstoffs der Bildung von Schwerpunkten und der Festlegung der Reihenfolge zu beteiligen Auch zur Unterrichtsform koumlnnt ihr Vorschlaumlge machen

                  Falls eure Vorschlaumlge nicht beruumlcksichtigt werden koumlnnen sollte die Lehrkraft zumindest die Gruumlnde hierfuumlr nennen koumlnnen

                  Der KMK-Beschluss ist rechtlich nicht verbindlich aber eine gute Diskussions-grundlage ist er allemal

                  Ein Schuumller moumlchte sich aktiv an der Unterrichtsplanung beteiligen Er macht konkrete Vorschlaumlge zum aktuellen Thema Sein Lehrer ist aber dagegen und weigert sich sogar zu erklaumlren warum

                  Darf der Lehrer das

                  sect

                  89

                  Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                  SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                  Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts

                  Wir sind alle total verzweifelt Wir quaumllen uns durch den Matheunterricht

                  weil wir absolut nichts mehr verstehen Trotzdem muumlssen wir planmaumlszligig die

                  Arbeiten schreiben

                  Kann eine Lehrerin Arbeiten schreiben lassen wenn keiner den Stoff verstan-

                  den hat

                  Prinzipiell ja aber es waumlre doch ratsam ein klaumlrendes Gespraumlch mit der Lehr-kraft zu fuumlhren und um Aufschub zu bitten

                  Fuumlr die Oberstufe gilt Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss eine Klassen-arbeit genehmigen wenn mindestens ein Drittel der abgegebenen Arbeiten mit weniger als vier Punkten bewertet wurde

                  In diesem Fall muss die Schulleiterin oder der Schulleiter zuvor die Meinung der entsprechenden Fachlehrkraft und der Klassensprecherin oder des Klassenspre-chers einholen

                  Sollte sich die Situation nicht verbessern und es wiederholt zu derartigen Prob-lemen kommen sprecht unbedingt noch einmal mit der Lehrkraft oder lasst euch wenn auch dies nichts nuumltzt von eurer SV vertreten Dabei kann es hilfreich sein wenn ihr auch eure Eltern um Unterstuumltzung bittet und somit zB Hilfe durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Klassenelternbeirats erhaltet

                  sect90

                  Erlass bdquoUnterricht am letzten und ersten Schultag vor und nach den Ferienrdquo vom 23 Juni 1999

                  httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUnterrichtLetzErstSchultag__

                  blob=publicationFilepdf

                  Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende

                  Die Entscheidung uumlber die Unterrichtsdauer an diesen Tagen liegt allein in der Verantwortung der SchulenEs gibt dazu keine Vorgaben vom Ministerium mehrOftmals beschlieszligen die jeweiligen Schulkonferenzen jedoch Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsdauer an den entsprechenden Tagen um eine Einheitlichkeit zwi-schen den Schuljahren zu erreichenFrag einfach in deiner Schule nach

                  Wenn du einen diesbezuumlglichen Antrag an die Schulkonferenz stellen willst dann hilft dir vielleicht der Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77 weiter

                  Die Sommerferien nahen Am letzten Schultag soll noch kompletter Unter-richt gemacht werden Wir sollen noch in der 6 Stunde Unterricht haben und dann erst unser Zeugnis bekommen

                  Wie ist die Sachlage

                  sect

                  91

                  SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                  SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

                  SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                  Veranstaltungen organisieren

                  Eine Schulleiterin verbietet der SV einen Basar innerhalb der Schule

                  durchzufuumlhren

                  Darf die Schulleiterin das

                  Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat in der Schule das Hausrecht dh sie oder er kann bestimmen was in der Schule gemacht wird (sofern das Gesetz oder sonstige Rechts- und Verwaltungsvorschriften keine klare Regelung vorsehen)

                  Jedoch hat die SV die Moumlglichkeit sich an die Schulkonferenz zu wenden Wenn die Schulkonferenz dem Antrag der SV stattgibt ist die Schulleiterin oder der Schulleiter dazu verpflichtet den Beschluss umzusetzen

                  Im Allgemeinen duumlrfen Waren jeglicher Art waumlhrend Schulveranstaltungen -und eine solche wollt ihr organisieren- nicht verkauft werden Uumlber Ausnahmen ent-scheidet die Schulkonferenz jedoch sehen die Eltern und Lehrkraumlfte hier meist keinen EinwandDie Entscheidung der Schulkonferenz kann ohne Mehrheit der Lehrkraumlfte ge-troffen werden (vgl sect63 Schulgesetz)Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                  sect92

                  SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

                  SchulG 2011 sect 62 (bdquoZusammensetzung der Schulkonferenzrdquo)

                  Verbindungslehrkraumlfte

                  Die Verbindungslehrkraft wird von den Schuumllerinnen und Schuumllern zu Beginn des Schuljahres fuumlr zwei Jahre gewaumlhlt und bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt

                  Die Verbindungslehrkraumlfte sind nach dem Schulgesetz dazu aufgefordert an SV-Sitzungen teilzunehmen um die SV-Meinung zu kennen sie zu unterstuumltzen und im Konfliktfall zwischen der SV und der Schulleitung zu vermittelnDie Verbindungslehrerin und oder der Verbindungslehrer sollen die SV-Interes-sen gegenuumlber der Schulleitung und der Lehrerschaft vertreten Sie oder er hat dabei eine beratende Funktion

                  Die Verbindungslehrkraft dient jeder einzelnen Schuumllerin und jedem einzelnen Schuumller als Ansprechperson bei Problemen Mit der neuen Schulkonferenzrege-lung ist sie (automatisch) Mitglied der Schulkonferenz mit Rede- und Antrags-recht (ohne Stimmrecht)

                  Welche Funktionen und Aufgaben hat eine Verbindungslehrkraft

                  sect

                  93

                  SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                  Verkauf von Waren

                  Die SV einer Schule moumlchte in den Pausen Schokoladenriegel und Cola verkau-

                  fen um die SV-Kasse aufzubessern

                  Darf sie das

                  Es gab fruumlher einmal tatsaumlchlich einen Erlass der es verbot in der Schule Suumlszlig-waren aller Art oder Getraumlnke mit einem hohen Gehalt an Suumlszligungsmitteln zu verkaufen Der ist aber schon seit 2003 auszliger Kraft gesetzt - wer also noch etwas anderes behauptet der hat geschlafen

                  Grundsaumltzlich ist der Verkauf von Waren in der Schule und auf Schulveranstal-tungen allerdings verboten Wenn es im schulischen Interesse ist dann kann die Schulkonferenz gluumlcklicherweise Ausnahmen zulassen Beantragt also in diesem Gremium einfach fuumlr die SV einen entsprechenden Beschluss zu fassen und eu-rem Vorhaben steht nichts mehr im Wege

                  sect94

                  SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungenrdquo)

                  SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                  Verlassen des Schulgelaumlndes

                  Das Problem ist dass Freistunden meist innerhalb der Schulzeit liegen Das be-deutet dass du uumlber die Schule (genauer die Landesunfallkasse) versichert bist Verlaumlsst du das Schulgelaumlnde allerdings verlierst du diesen VersicherungsschutzWenn dir also etwas passiert kann die Schule dafuumlr nicht haften Deshalb hat die Schule gegenuumlber Minderjaumlhrigen eine Aufsichtspflicht Mit Eintritt in die Ober-stufe darfst Du das Schulgelaumlnde verlassen da du die Schule freiwillig besuchst Dann ist es auch egal ob du noch minderjaumlhrig bist

                  Andere Regelungen kann die Schulkonferenz treffen So gibt es die Moumlglichkeit dass die Eltern minderjaumlhriger Schuumllerinnen und Schuumller schriftlich bestaumltigen dass ihnen bewusst ist dass die Aufsichtspflicht der Lehrkraumlfte an der Schulgren-ze endet und Schuumllerinnen und Schuumller bei solcherlei bdquoAusfluumlgenrdquo dadurch nicht mehr uumlber die Unfallkasse des Landes sondern nur noch privat versichert sind

                  Dieses Recht muss die Schulkonferenz aber erst einraumlumen es sollte in der Schulordnung festgehalten werden

                  Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                  Neulich haben Freunde und ich Aumlrger bekommen weil wir in der Freistunde zum Baumlcker gegangen sind um uns etwas zum Essen zu kaufen Die Baumlckerei liegt aber nur auf der anderen Straszligenseite die allerdings nicht mehr zum Schulgelaumlnde gehoumlrt

                  Darf man in Freistunden das Schulgelaumlnde verlassen

                  sect

                  95

                  Erlass bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom 19 Mai 2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                  SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

                  Leitfaden zum Nachschlagen bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom Maumlrz 2008

                  httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschuerenBildungLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

                  Wandertage - Anzahl

                  Seit zwei Jahren haben wir keinen Wandertag mehr gemacht dabei wuumlr-

                  den wir uns so gern das neue Museum fuumlr Technik ansehen Unsere Lehrerin ist

                  aber der Meinung dass wir noch eine ganze Menge lernen muumlssen und deshalb

                  keine Zeit dafuumlr bleibt

                  Haben wir ein Recht auf Wandertage

                  Nein Ein Recht auf Wandertage hat keine Schuumllerin und kein Schuumller aller-dings sollten fruumlher pro Schuljahr jaumlhrlich fuumlnf Wandertage durchgefuumlhrt wer-den wenn sie im Zusammenhang mit dem Unterrichtsthema stehen Diese Rege-lung ist zwar aufgehoben aber verweisen kann man in Debatten mit Lehrkraumlften darauf Als sinnvoll erachtet der jetzt guumlltige Erlass das Lernen am anderen Ort in jedem Fall auch

                  Der Besuch eines technischen Museums ist zB sinnvoll wenn man sich in Physik mit dem Aufbau eines Motors beschaumlftigt

                  Wandertage sind aber keine touristischen Reisen Urlaub auf Mallorca ist also nicht drin

                  Also uumlberzeugt eure Lehrkraft dass Unterricht auszligerhalb der Schule lustig und sinnvoll sein kann

                  sect96

                  SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                  Werbung Sponsoring und Schenkungen

                  Generell hat der Schultraumlger dafuumlr zu sorgen dass der Schule noumltige Dinge wie ein DVD-Player zur Verfuumlgung stehen Allerdings ist es zulaumlssig wenn Firmen oder auch Eltern der Schule Anschaffungen spenden damit die Schuumllerinnen und Schuumller die Moumlglichkeit haben zB einen Lehrfilm in Biologie zu sehen (Schenkung)

                  Dabei darf auch der Name der Firma oder der Eltern veroumlffentlicht werden wenn diese etwas spenden Dieser Werbeeffekt durch die Schule muss aber deut-lich hinter den schulischen Nutzen zuruumlcktreten Auszligerdem muss das Ganze mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sein so duumlrfen bei-spielsweise Parteien nicht genannt werden

                  Wir brauchen einen DVD-Player da unser alter kaputt ist und wir keine Bio-Lehrfilme sehen koumlnnen Der Schulleiter sagt dafuumlr gaumlbe es kein Geld Schuumller haben im Geschaumlft gefragt ob sie der Schule einen schenken Der Schulleiter sagt dies sei nicht erlaubt

                  Stimmt das

                  sect

                  97

                  SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruchrdquo)

                  Widerspruch gegen Noten

                  Eine Schuumllerin hat im Zeugnis eine 5 in Englisch bekommen bezweifelt aber

                  dass die Lehrerin sie richtig benotet hat weil die letzten zwei Arbeiten eine 3

                  waren und sie muumlndlich auch nicht so schlecht ist

                  Was kann sie machen

                  Zunaumlchst einmal bietet sich immer an mit der betreffenden Lehrkraft daruumlber zu sprechen wie die Note zustande gekommen ist Wenn dies allerdings nicht hilft dann kann sich jede Schuumllerin und jeder Schuumller bei der Schulleitung beschweren

                  Wenn die 5 aber zu einer Nichtversetzung fuumlhrt oder Auswirkungen auf den an-gestrebten Schulabschluss hat kann formeller Widerspruch eingelegt werden uumlber den die Schule entscheidet

                  Dazu solltest du dich zunaumlchst an deine Schulleitung wenden Am besten erfolgt dies schriftlich Wenn der Widerspruch abgelehnt wird kannst du dann eine Kla-ge bei dem zustaumlndigen Gericht einlegen Die Kosten fuumlr das Verfahren traumlgt das Land

                  sect98

                  SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

                  Zeugnis - Ausgabeverweigerung

                  Nein denn unabhaumlngig von anderweitigen Verpflichtungen gegenuumlber der Schule haben Schuumllerinnen und Schuumller am Ende des Schuljahres in jedem Fall immer Anspruch auf ein Zeugnis

                  Ein Schuumller hat am Ende des Schuljahres die Schulbuumlcher nicht abgegeben Der Klassenlehrer haumlndigt ihm daraufhin kein Zeugnis aus und sagt das koumlnne er sich abholen wenn er seine Schulbuumlcher zuruumlckgegeben haumltte

                  Ist das rechtens

                  sect

                  99

                  SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

                  bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

                  ry=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                  Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung

                  In einem Zeugnis taucht ploumltzlich der Kommentar des Schulleiters auf der den

                  Leistungsabfall der Schuumllerin kritisiert

                  Kann das sein

                  Grundsaumltzlich obliegt die Bewertung der Leistungen der Schuumllerinnen und Schuuml-ler der Beurteilung durch die Lehrkraumlfte Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Ausuumlbung ihrer bzw seiner paumldagogischen Verantwortung korrigierend eingreifen

                  sect100

                  Hierfuumlr gibt es leider keine entsprechenden Rechte Logisch ist jedoch dass du puumlnktlich beim Schulbus warst und damit deine Puumlnktlichkeit

                  eingehalten hast

                  Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen

                  Nein Es ist eindeutig entschuldigtes Fehlen Wenn es beweisbar ist dass der Schulbus fuumlr deine Verspaumltung verantwortlich ist dann kannst du ja nichts dafuumlr

                  Glaubt dir deine Lehrerin oder dein Lehrer nicht empfiehl ihr oder ihm doch sich beim Busunternehmen zu erkundigen

                  Wenn du jedoch den Bus verpasst hast der puumlnktlich fuhr dann bist du unent-schuldigt fehlend

                  Mein Schulbus ist wegen eisglatter Straszligen neulich eine halbe Stunde zu spaumlt in der Schule angekommen Deshalb kam ich zu spaumlt zum Unterricht und wurde dafuumlr eingetragen weil mein Lehrer mir nicht geglaubt hatDarf ich als unentschuldigt eingetragen werden wenn mein Schulbus Verspauml-tung hat

                  sect

                  101FUN FACT

                  Dass die Muumlhlen der Buumlrokratie langsam mah-len ist fuumlr erfahrene LSV-Mitglieder schon laumlngst

                  keine Neuigkeit mehr Dass sich das Schulrecht aber tatsaumlchlich so langsam an die Realitaumlt anpasst haumltten auch wir

                  nicht gedacht

                  -- ZITAT --

                  Erlass des Ministeriums fuumlr Bildung und Kultur vom 3 Juni 2010 - III 321

                  Der Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinldquo vom 21 Februar 1995 (NBl MFWKMFBWS Schl-H S 200) wird wie folgt

                  geaumlndert

                  []

                  b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Worte bdquonach Artikel 21 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reichldquo ersetzt durch

                  die Worte bdquonach Artikel 5 Abs 5 des Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhlldquo

                  -- ZITAT ENDE --

                  II

                  Index

                  AAbitur 2 51

                  Siehe auch SchulabschlussAbschluss

                  Siehe SchulabschlussAbwahl von Personen 3 4AG

                  Siehe ArbeitsgemeinschaftAkte

                  Siehe SchuumllerakteAlkohol 58Allerheiligen 14Arbeit

                  Siehe KlassenarbeitArbeitsgemeinschaft 39 68 69Arzt

                  Siehe Schularzt Siehe auch Schulpsychologischer Dienst

                  Attest 26Aufsicht 9 52Ausflug

                  Siehe SchulausflugAuskunft 16Ausschluss 35 52 82Aussperren

                  Siehe Ausschluss

                  BBaseball-Caps 10Befreiung

                  Siehe Freistellung vom UnterrichtBeratungslehrer 84Berichterstattungsfreiheit

                  Siehe PressefreiheitBeschwerde 11 56Bestrafung

                  Siehe StrafarbeitBetriebserkundung 35Betriebspraktikum

                  Siehe PraktikumBetrug

                  Siehe TaumluschungsversuchBildungsministerium 56 79 82Bus

                  Siehe SchulbusBuszlig- und Bettag 14

                  CCaps

                  Siehe Baseball-Caps

                  DDatenschutz 15 16 17 18 19 78Delegierte

                  Siehe entsprechende Konferenz-bezeichnung

                  Disziplinarmaszlignahme

                  Siehe OrdnungsmaszlignahmeDuzen 20

                  EEinfluss 48Einspruchsrecht 77Eltern

                  Aufsicht 69 94Datenschutz 16 78Hitze- und Schneefrei 63Nachsitzen 49Religionsunterricht 61

                  IIISchulbus 13Schwaumlnzen 25Streitigkeiten 84

                  Erziehungskonflikt 64 85Erziehungsmaszlignahme 81

                  FFachkonferenz 24 50 67Fachtag 35Fehlen

                  Siehe FernbleibenFehlkurse 51Feier 32Feiertag 14Fernbleiben 7 25 26 49 63 70 100Freistellung vom Unterricht 12 87

                  Fehlstunden 26Klassensprecher 37Religioumlser Grund 14Schuumllervertreter 37 38

                  Freistunde 94Fremdenfeindlichkeit 28Fronleichnam 14Fuumlrsorgepflicht 30

                  GGanztagsschule 77Gefaumlhrdung 63Gemeinde 47Gewalt 64 82Glauben

                  Siehe Religion

                  HHausaufgaben 29 35 49 64 77Hausordnung 77 85Hitzefrei 30

                  IInformationspflicht 31 32

                  Intoleranz 28

                  KKaugummi 33Klassenarbeit 46 50 59 70

                  Siehe auch TaumluschungsversuchAnzahl pro Schuljahr 5Anzahl pro Tag 8Entscheidungsfreiheit der Schule 77Genehmigung bei schlechtem Ergeb-nis 89Inhalt 6Koordination 35Legasthenie 42Nachschreiben 7Note 50Versaumlumen 25

                  Klassenarbeiten 35 77 85Klassenbuch 6 15 33Klassenelternbeirat 35 89Klassengroumlszlige 34Klassenkonferenz 35 42 82Klassensprecher 4 36 37 72 89Klassensprecherkonferenz

                  Siehe KlassensprecherversammlungKlassensprecherversammlung 37 72Klassenteiler 34Klausur

                  Siehe KlassenarbeitKlingelzeichen 23 54Konflikt 56Konfliktlotsen

                  Siehe StreitschlichterKopfbedeckung 10Kostenbeitrag

                  Siehe Kosten der LernmittelKosten der Lernmittel 47Kreisschulamt 39Kreisschuumllersprecher 38 87

                  IV

                  Kreisschuumllervertretung 38 87Kriegspropaganda 28Kritik

                  Siehe BeschwerdeKSV

                  Siehe KreisschuumllervertretungKultusministerkonferenz 88

                  LLandespressegesetz 74Landesschuumllerparlament 21 40Landesschuumllersprecher 87Landesschuumllervertretung 11 21 32 40

                  56 79 81 84Laumluten 23Legasthenie 42 44Lehrerkonferenz 67Lehrkraft

                  Abwahl 3Lehrmittel

                  Siehe LernmittelLehrplan 24 29 31 55 80

                  Inhalt 45 80Klassenarbeiten 5 6Praktika 55

                  Leistungen

                  Siehe NoteLeistungsnachweis

                  Klassenarbeit Siehe KlassenarbeitTest (Teil der muumlndlichen Leistung) Siehe Test

                  Leistungsstand 46 50

                  Siehe auch NoteLektuumlre 47Lernen am anderen Ort 95Lernmittel 47Lernplan 35 42Lernverhalten 35

                  Lese-Rechtschreib-Schwaumlche

                  Siehe LegasthenieLRS

                  Siehe LegasthenieLSV

                  Siehe Landesschuumllervertretung

                  MMama

                  Siehe ElternMeinungsaumluszligerung 76Meinungsfreiheit 48Missbilligung 64 82 85

                  Siehe auch VerweisMusterstatut 4

                  Siehe StatutMutter

                  Siehe ElternMuumltzen 10

                  NNachsitzen 49Nachteilsausgleich 42Neutralitaumlt 48Note 8 16 18 22 44 50 85 97

                  Siehe auch Abitur Siehe auch Leistungsstand

                  Siehe auch ZeugnisNotenschutz 43 44

                  OOAPVO

                  Siehe Oberstufen- und Abiturpruuml-fungsverordnung

                  Oberstufe 51

                  Siehe auch Oberstufen- und Abitur-pruumlfungsverordnung

                  Oberstufen- und Abiturpruumlfungsverord-

                  nung 2

                  VOpferfest 60Ordnungsmaszlignahme 52 64 70Ozon 53

                  PPapa

                  Siehe ElternPartei 48

                  parteipolitische Neutralitaumlt 48Parteiwerbung 96

                  Pause 23 54Pausen 54Persoumlnlichkeitsrechte 75Philosophie 61politische Gruppierung 48Praktikum 35 55Praxistag 35Pressefreiheit 76Presserecht 76Probleme 56 78Profil 34 57Pruumlfung

                  5 Abiturpruumlfungsfach 2P5 2

                  RRassismus

                  Siehe FremdenfeindlichkeitRauchen 58Rechtschreibreform 59Rechtsfragen 41Reformationstag 14Religion 60 61 64

                  SSammlungen 79Samstagsschule 62 77Satzung 73Schenkungen 96

                  Schulabschluss 24 50Schulakte

                  Siehe SchuumllerakteSchularzt 65Schulaufsicht 75Schulaufsichtsbehoumlrde 79Schulausfall

                  Siehe UnterrichtsausfallSchulausflug 35Schulbuumlcher 47 67Schulbus

                  Notwendigkeit 13Verspaumltung 100

                  Schulelternbeirat 62Schuumllerakte 16 33 78Schuumllergruppen

                  Siehe ArbeitsgemeinschaftSchuumller Helfen Leben 79Schuumllerparlament

                  Siehe KlassensprecherversammlungSchuumllersprecher 72 73Schuumllerstreik

                  Siehe StreikSchuumllervertreter 24Schuumllervertretung 40 56 73 84 87 89Schuumllerzeitung 74 75 76

                  Zensur 76Schulfeier 32Schulfete

                  Siehe SchulfeierSchulgelaumlnde 94Schulkonferenz 23 29 47 54 55 57

                  62 77 79 82 90 91 92 93 94Schulleiter 3 30 32 36 37 47 50 54

                  56 57 58 69 75 77 79 81 89 91

                  92 96 97 99Schulleitung

                  VI

                  Siehe SchulleiterSchulname 77Schulordnung 77 94Schulpflicht 25Schulprogramm 29 57Schulpsychologischer Dienst 78Schultraumlger 47 58 96Schulveranstaltung 25 32Schulverhaumlltnis 70Schulweg 13 63Schummeln

                  Siehe TaumluschungsversuchSchwaumlnzen

                  Siehe FernbleibenSchweigepflicht 78Sexualkunde 80Siezen 20sozialer Haumlrtefall 47Sozialer Tag 79Sozialverhalten 35Speicherung von Daten

                  Siehe DatenschutzSponsoring 96Sportunterricht 53SSV

                  Siehe StadtschuumllervertretungStadt 47Stadtschuumllervertretung

                  Siehe KreisschuumllervertretungStatut 4 72 73Strafarbeit 81 82 83Streik 70Streitschlichter 84Stundenende 23Suchtmittel 58SV 4 32 37 39 56 72 73 87 89 91

                  92 93

                  Statut 4

                  TTaschenrechner 47Taumluschungsversuch 85Tests 86

                  Anzahl pro Schuljahr 86Anzahl pro Tag 8Note 50

                  UUnterricht in anderer Form 79Unterrichtsausfall 63

                  Aufsicht 9Hitzefrei 63Schneefrei 9

                  Unterrichtsausschluss

                  Siehe AusschlussUnterrichtsbefreiung

                  Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsformen 27Unterrichtsfreistellung

                  Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsgestaltung 29 88Unterrichtsinhalte 88 89Unterrichtsplanung 31 88Unterrichtsthemen 29Unterstuumltzung 56Unterstuumltzung der SV 32Untersuchung

                  aumlrztliche 65

                  VVater

                  Siehe ElternVeranstaltungen 39 91Verbindungslehrer 40 43 50 56 84Verfahrensfehler 35Verkauf 75 79 91 93Verlassen des Schulgelaumlndes 94

                  VIIVersetzung 35 50 97Versetzungskonferenz 35Vertrauenslehrer 50Verwaltungsakt 50 64Verweis 35 64 82

                  Siehe auch MissbilligungVeto

                  Siehe Einspruchsrecht

                  WWandertag 95

                  Siehe auch SchulausflugWarenverkauf 93Werbung 96Wetter 63

                  Widerspruch 50 97Wirtschaftspraktikum

                  Siehe PraktikumWitterung 63

                  ZZensur der Schuumllerzeitung 76Zeugnis 35 44 46 97 98 99Zeugniskonferenz 35Zuckerfest 60Zuspaumltkommen 100Zwang zur Teilnahme am Unterricht

                  Siehe Schulpflicht

                  VIII

                  Notizen

                  IXNotizen

                  X

                  Uumlber die Landesschuumllervertretung

                  Uumlber die Struktur der Landesschuumllervertretung (LSV) erfahrt ihr etwas in dem entsprechenden Artikel auf S 40Hier moumlchten wir die Gelegenheit nutzen euch die Arbeit in der Landes-schuumllervertretung naumlher zu bringen und euch dazu motivieren selbst aktiv zu werden

                  Jede Schule kann eine Schuumllerin oder einen Schuumller zum Landesschuumllerpar-lament (LSP) entsenden LSPs finden drei- bis viermal im Schuljahr statt und dauern meist zwei Tage das kann aber variieren Die Delegierten erhalten fuumlr ihre Reisekosten und den Aufenthalt volle Kostenerstattung aus dem Etat der LSVAuszligerdem kann jede Schule eine Schuumllerin oder einen Schuumller als stellver-tretende Delegierte oder stellvertretenden Delegierten waumlhlen Die stellver-tretenden Delegierten haben auch das Recht dazu an LSPs teilzunehmen Jedoch erhalten sie keine Kostenerstattung Eure oumlrtlichen SVen erstatten euch diesen Betrag aber oft zuruumlck eine entsprechende Quittung erhaltet ihr auf dem LSP Die Betraumlge liegen meist nicht hoch da wir haumlufig in Schulen tagen und so nur Kosten fuumlr die Verpflegung anfallen Manchmal finden LSPs auch in Jugendherbergen statt darauf weisen wir dann aber vorher hin sodass ihr das ggf mit eure Schulen absprechen koumlnntWenn ihr zum LSP kommen wollt dann ist neben einer vorherigen Anmel-dung im Buumlro der Landesschuumllervertretungen (Kontakt unter bdquoImpressumrdquo ein Anruf oder eine E-Mail genuumlgt hier) erforderlich dass ihr einen Delegier-tenmeldebogen ausfuumlllt und von eurer Schulleitung unterschreiben lasst Den muumlsstet ihr dann noch ins Buumlro faxen oder schicken Meldeboumlgen werden am Anfang eines Schuljahres an die Schulen geschickt wenn der bei euch nicht angekommen ist dann wendet euch an das Buumlro oder schaut auf unsere Home-page (wwwschuelervertretungde)

                  Aber was genau erwartet euch nun auf dem LSPNeben vielen inhaltlichen und interessanten Diskussionen koumlnnt ihr hier selbst eure Forderungen stellen und somit das Programm der LSV selbst gestalten Wenn euch kein Thema auf der Seele brennt dann muumlsst ihr keinen Antrag stellen kommen solltet ihr dennoch Uns ist es nur wichtig dass moumlglichst viele Schulen vor Ort sind damit das LSP repraumlsentativ fuumlr die Schulen in Schleswig-Holstein arbeiten kann

                  XIZu LSPs wird per E-Mail an die Schulen eingeladen In der Einladung findet ihr dann alles was ihr wissen muumlsst und auch eine vorlaumlufige Tagesordnung sodass ihr nicht vollkommen unvorbereitet in dieses Wochenende startet Neue LSP-Einladungen sind auch immer auf der Startseite der Homepage deutlich gemachtAuszligerdem werden auf den meisten LSPs Workshops angeboten die euch die Arbeit in der SV erleichtern sollen Diese befassen sich mit Projektmanage-ment Rhetorik Veranstaltungsideen und vielem mehr was euch hilftAuf dem ersten LSP jedes Schuljahres wird auch der Vorstand gewaumlhlt Fuumlr weiteres Engagement seid ihr hier genau richtig eine Arbeit die verdammt viel Spaszlig macht und bei der ihr echt etwas bewegen koumlnnt und vor allem viel fuumlr euch selbst mitnehmt

                  Wir stehen euch gerne und immer fuumlr Fragen zur Verfuumlgung

                  XII

                  GEW - Die Bildungsgewerkschaft

                  Eine Gesellschaft lebt von Menschen die sich engagieren und von Ideen die der Gesellschaft helfen menschlicher zu werden Sie braucht aktive Gruppen die sich an der Auseinandersetzung uumlber gesellschaftliche Probleme beteiligen und nach demokrati-schen Loumlsungen suchen Die Gewerkschaft Erziehung und Wissen-schaft (GEW) ist eine solche Organisation

                  Sie vertritt die Interessen aller im Bildungsbereich arbeitenden Menschen - in Kindertageseinrichtungen Schulen Hochschulen Forschungsinstituten oder in der Weiterbildung

                  Die GEW ndash das sind bundesweit ca 260000 Frauen und Maumlnner die in paumldagogi-schen Berufen arbeiten in Schleswig-Holstein uumlber 10000 Damit ist die GEW in Land und Bund die groumlszligte gewerkschaftliche Interessenvertretung

                  Die GEW tritt ein fuumlr ein finanziell gut ausgestattetes starkes oumlffentliches Bil-dungswesen weil Bildung ein Menschenrecht ist Die GEW kaumlmpft fuumlr gute Ar-beitsbedingungen ihrer Mitglieder Sie setzt sich aber auch ein fuumlr eine zukunfts-orientierte Bildungspolitik beitragsfreier Besuch der KiTa bdquoEine Schule fuumlr alleldquo mehr Ganztagschulen kleinere Klassen mehr Schulsozialarbeit Inklusion beitragsfreie Universitaumlt ndash das sind wesentliche Forderungen der GEW

                  Die GEW ist eine professionell organisierte Interessenvertretung die ihren Mit-gliedern Schutz Beratung Information Wissen und Fortbildung zukommen laumlsst

                  Die GEW scheut auch nicht vor Auseinandersetzung mit der Politik zuruumlck Sie argumentiert verhandelt protestiert demonstriert und sie ruft ihre Mitglieder in letzter Konsequenz auch zum Streik auf wenn es darum geht sich gegen die Ver-schlechterung der Arbeitsbedingungen zu wehren

                  Wenn ihr spaumlter studiert Werdet Mitglied der GEW

                  Mehr Informationen zur GEW sind der Homepage (wwwgew-shde bzw wwwgewde) zu entnehmen

                  Matthias HeidnGEW Schleswig-HolsteinVorsitzender

                  XIIIDanksagungen

                  Diese Broschuumlre ist eine Neuauflage einer vorherigen Version die sich auf das Schulgesetz aus den 1990er Jahren bezog Ende des Jahres 2010 war die Broschuumlre fast komplett uumlberarbeitet und auf dem Stand vom Schulge-setz 2007 Anfang des Jahres 2011 wurde dann erneut ein neues Schulgesetz beschlossenSomit musste wieder uumlberpruumlft und zum Teil abgeaumlndert werden eine lang-wierige Aufgabe die nun abgeschlossen ist

                  Unser Dank gilt allen Vorstandsgenerationen die seit 2007 unermuumldlich an einer Neuauflage arbeiten ein Aufzaumlhlen der Namen ist schon gar nicht mehr moumlglich

                  Auszligerdem danken wir ganz besonders- Carsten Totzke dem Landesverbindungslehrer der Gymnasien der unsere Arbeit stets bestmoumlglich unterstuumltzt und auch zu Praxisfragen in dieser Bro-schuumlre Antworten parat hatte - Joumlrg Kruumlger dem Buumlroleiter der Landesschuumllervertretungen der die Kom-munikation nach auszligen sicherstellt und stets eine kompetente und engagierte Hilfe ist

                  - Oliver Ahmed einem ehemaligen Landesschuumllersprecher der Beruflichen Schulen der sich als ein sehr findiger und fachkundiger Lektor zeigte

                  Ein ganz besonderer Dank geht an dieser Stelle an Torben Stallbaum und Tim Wiegmann die lange im LaVo der Gymnasien taumltig waren Die beiden ha-ben unzaumlhlbare Stunden in das Recherchieren und Formulieren der einzelnen Artikel und an anschlieszligende nochmalige Pruumlfungen und das Layout inves-tiert Damit haben die beiden eine Neuauflage von bdquoNutze dein Rechtldquo uumlber-haupt erst moumlglich gemacht Dadurch haben viele Schuumllerinnen und Schuumller in Schleswig-Holstein jetzt wieder die Moumlglichkeit sich uumlber ihre Rechte zu informieren

                  Impressum

                  Die Broschuumlre bdquoNutze dein Rechtldquo wurde von der Landesschuumllervertre-tung der Gymnasien in Schleswig-Holstein erstellt

                  Fuumlr die Sachunterstuumltzung mit Papier danken wirder Firma Steinbeis Papier GmbH

                  Fuumlr die finanzielle Unterstuumltzung danken wirder Stiftung Jugendarbeit in Schleswig-Holstein

                  und dem GEW-Landesverband Schleswig-Holstein

                  Das Buumlro der LandesschuumllervertretungenPreuszligerstraszlige 1-9

                  24105 Kiel

                  E-Mail infoschuelervertretungdeTelefon 0431 57 86 96Telefax 0431 57 86 98

                  wwwschuelervertretungde

                  Die Broschuumlre im Internet wwwnutze-dein-rechtde

                  Das Weiterverteilen dieser Broschuumlre ist ausdruumlcklich erwuumlnscht

                  Folgende Broschuumlren moumlchten wir euch noch besonders ans Herz legen(ihr findet sie auf unserer Homepage)

                  - bdquoSo gehtlsquosldquo - Das Handbuch fuumlr Schuumllervertretungen in Schleswig-Holstein

                  - bdquoGeistesblitzldquo - bdquoIch weiszlig was was Du nicht weiszligtldquo

                  - bdquoDer Weg ist das Zielldquo - Schulprogramm

                  • Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach
                  • Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers
                  • Abwahl einer Lehrkraft
                  • Arbeiten - Anzahl
                  • Arbeiten - Inhalt
                  • Arbeiten - Nachschreiben
                  • Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag
                  • Aufsicht bei Unterrichtsausfall
                  • Baseball-Caps im Unterricht
                  • Beschwerde uumlber eine Lehrkraft
                  • Beurlaubung
                  • Buskinder
                  • Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht
                  • Datenschutz I
                  • Datenschutz II
                  • Datenschutz III
                  • Datenschutz IV
                  • Datenspeicherung - Dauer
                  • Duzen und Siezen
                  • Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung
                  • Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen
                  • Ende der Schulstunde - Klingelzeichen
                  • Fachkonferenz
                  • Fehlen in der Schule
                  • Fehlstunden
                  • Formen des Unterrichts
                  • Fremdenfeindlichkeit
                  • Hausaufgaben - Viel zu viele
                  • Hitzefrei
                  • Informationspflicht der Lehrkraumlfte
                  • Informationspflicht der Schulleitung
                  • Klassenbuch
                  • Klassengroumlszligen
                  • Klassenkonferenz
                  • Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten
                  • Klassensprecherversammlung
                  • Kreisschuumllervertretung (KSV)
                  • Landesschuumllervertretung (LSV)
                  • Legasthenie - Foumlrderung
                  • Legasthenie - Note im Fach Deutsch
                  • Lehrplaumlne - Inhalt
                  • Leistungsstand - Auskunft
                  • Lernmittel - Wer zahlt die
                  • Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften
                  • Nachsitzen
                  • Notengebung - falsche Bewertung
                  • Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung
                  • Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren
                  • Ozonbelastung und Sportunterricht
                  • Pausen
                  • Praktika
                  • Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft
                  • Profile
                  • Rauchen in der Schule
                  • Rechtschreibreform
                  • Religionsgemeinschaften
                  • Religionsunterricht - Teilnahme
                  • Samstagsschule
                  • Schneefrei
                  • Schriftliche Missbilligung
                  • Schularzt - Teilnahmepflicht
                  • Schulaufsicht
                  • Schulbuumlcher - Neuanschaffung
                  • Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung
                  • Schuumllergruppen - Zulassung
                  • Schuumllerstreik
                  • Schuumllervertretung - Etat
                  • Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher
                  • Schuumllervertretung - Statut
                  • Schuumllerzeitung - Gruumlndung
                  • Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule
                  • Schuumllerzeitung - Zensur
                  • Schulkonferenz
                  • Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht
                  • Schulsammlungen und Sozialer Tag
                  • Sexualkunde
                  • Strafarbeiten - Alle werden bestraft
                  • Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen
                  • Strafarbeiten - Beweise
                  • Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern
                  • Taumluschungsversuch
                  • Tests - unangekuumlndigt
                  • Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV
                  • Unterricht selbst gestalten
                  • Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts
                  • Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende
                  • Veranstaltungen organisieren
                  • Verbindungslehrkraumlfte
                  • Verkauf von Waren
                  • Verlassen des Schulgelaumlndes
                  • Wandertage - Anzahl
                  • Werbung Sponsoring und Schenkungen
                  • Widerspruch gegen Noten
                  • Zeugnis - Ausgabeverweigerung
                  • Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung
                  • Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen
                  • Index
                  • Notizen
                  • Uumlber die Landesschuumllervertretung
                  • GEW - Die Bildungsgewerkschaft
                  • Danksagungen

                    Praktika 55

                    Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft 56

                    Profile 57

                    Rauchen in der Schule 58

                    Rechtschreibreform 59

                    Religionsgemeinschaften 60

                    Religionsunterricht - Teilnahme 61

                    Samstagsschule 62

                    Schneefrei 63

                    Schriftliche Missbilligung 64

                    Schularzt - Teilnahmepflicht 65

                    Schulaufsicht 66

                    Schulbuumlcher - Neuanschaffung 67

                    Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung 68

                    Schuumllergruppen - Zulassung 69

                    Schuumllerstreik 70

                    Schuumllervertretung - Etat 71

                    Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher 72

                    Schuumllervertretung - Statut 73

                    Schuumllerzeitung - Gruumlndung 74

                    Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule 75

                    Schuumllerzeitung - Zensur 76

                    Schulkonferenz 77

                    Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht 78

                    Schulsammlungen und Sozialer Tag 79

                    Sexualkunde 80

                    Strafarbeiten - Alle werden bestraft 81

                    Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen 82

                    Strafarbeiten - Beweise 83

                    Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern 84

                    Taumluschungsversuch 85

                    Tests - unangekuumlndigt 86

                    Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV 87

                    Unterricht selbst gestalten 88

                    Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts 89

                    Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende 90

                    Veranstaltungen organisieren 91

                    Verbindungslehrkraumlfte 92

                    Verkauf von Waren 93

                    Verlassen des Schulgelaumlndes 94

                    Wandertage - Anzahl 95

                    Werbung Sponsoring und Schenkungen 96

                    Widerspruch gegen Noten 97

                    Zeugnis - Ausgabeverweigerung 98

                    Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung 99

                    Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen 100

                    Index II

                    Notizen VIII

                    Uumlber die Landesschuumllervertretung X

                    GEW - Die Bildungsgewerkschaft XII

                    Danksagungen XIII

                    sect2

                    bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 8 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

                    httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                    Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach

                    Ja auf jeden Fall Du kannst deine Pruumlfungsfaumlcher im Rahmen der in der Abi-turpruumlfungsverordnung gesetzten Vorgaben frei waumlhlen und musst dir dabei von deiner Schule keinerlei Vorgaben machen lassen Wenn deine Wahl mit der Ober-stufen- und Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO) im Einklang steht dann muss die Schule sie akzeptieren und kann sie nicht mit dem Verweis auf Mehrarbeit ablehnen

                    Das gilt nicht nur fuumlr das fuumlnfte Pruumlfungsfach sondern auch fuumlr alle anderen Selbst wenn du beispielsweise die oder der Einzige im gesamten Jahrgang bist die oder der eine schriftliche Pruumlfung in Geschichte schreiben moumlchte kannst du darauf einen Anspruch geltend machen

                    Ein Schuumller moumlchte als fuumlnfte Abiturpruumlfung eine zusaumltzliche Pruumlfung im Fach Erdkunde ablegen Der Lehrer lehnt dies aber ab da sein Aufwand fuumlr einzelne Schuumller eine Abiturpruumlfung zu entwerfen zu groszlig seiDarf der Schuumller sich trotzdem in Erdkunde pruumlfen lassen

                    sect

                    3

                    Das Schulrecht sieht fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller keine entsprechenden Rechte vor

                    Abwahl einer Lehrkraft

                    Eine Schuumllerin moumlchte einige Lehrerinnen abwaumlhlen mit denen sie Probleme

                    hat Es wird ihr jedoch erklaumlrt dies sei so nicht moumlglich

                    Stimmt das

                    Normalerweise haben Schuumllerinnen und Schuumller leider keine Wahlmoumlglichkeit zwischen Lehrkraumlften

                    In Einzelfaumlllen kann ein Gespraumlch mit der Schulleitung rechtzeitig vor Schuljah-resbeginn aber zu Erfolg fuumlhren

                    Wenn eure Lehrkraft einfach schlechten Unterricht macht so beschwert euch mit Hilfe eurer Klassensprecherin oder eures Klassensprechers oder der SV bei der Schulleitung

                    Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die Verantwortung fuumlr guten Unter-richt und dafuumlr dass die Lehrkraumlfte sich an die Regeln halten

                    sect4

                    SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo) Abs 2 und 3

                    Musterstatut fuumlr Schuumllervertretungen vom 1 April 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

                    ZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreterMusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

                    Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers

                    Ihr koumlnnt eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher jederzeit abwaumlh-len denn jedes Gremium (das ist in diesem Fall die ganze Klasse) kann die Per-sonen abwaumlhlen die es gewaumlhlt hat Ihr koumlnnt also jederzeit mit einer Zwei-drittelmehrheit eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher abwaumlhlen wenn ihr merkt dass sie oder er doch nicht das umsetzt was ihr von ihr oder ihm erwartet

                    Mit dem Verlassen der Klasse scheidet jede Klassensprecherin und jeder Klas-sensprecher automatisch aus ihrem Amt aus Das Amt muss dann neu besetzt werden

                    Ihr koumlnnt in eurem SV-Statut auch eigene Pflichten und Aufgaben fuumlr die Klas-senvertreterinnen und Klassenvertreter festlegen Ein Beispiel hierfuumlr hat das Bildungsministerium in seinem Musterstatut veroumlffentlicht Euer Statut darf den Regeln des Schulgesetzes aber nicht widersprechen - die Abwahl einer Klas-sensprecherin oder eines Klassensprechers mit Zweidrittelmehrheit muss also immer moumlglich sein

                    Wir haben Anfang des Jahres die Klassensprecher gewaumlhlt Zuerst wirkten sie vertrauenswuumlrdig doch nun haben wir bemerkt dass es ihnen nicht um unsere sondern nur um ihre persoumlnlichen Interessen gehtKoumlnnen wir Klassensprecherinnen oder Klassensprecher abwaumlhlen

                    sect

                    5

                    Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I Stand 682010httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

                    SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLeistungsnachweisePrimarSekI__blob=publicationFilepdf

                    Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010

                    httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__

                    blob=publicationFilepdf

                    Arbeiten - Anzahl

                    Eine Schuumllerin interessiert sich fuumlr die Anzahl der Klassenarbeiten in verschie-

                    denen Faumlchern

                    Wo kann sie nachlesen wie viele Arbeiten sie schreiben muss

                    In den Lehrplaumlnen wird aufgefuumlhrt wie viele Klassenarbeiten in jedem Fach mindestens geschrieben werden sollen Diese sind bei den jeweiligen Lehrkraumlf-ten einsehbar (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

                    Fuumlr die Sekundarstufe I gibt es einen Erlass welcher die Mindestanzahl der Leistungsnachweise auffuumlhrt bdquoLeistungsnachweiserdquo koumlnnen dabei entweder Klassenarbeiten oder gleichwertige Leistungen wie Praumlsentationen oder Haus-arbeiten sein Der Erlass beschreibt auch wie haumlufig eure Lehrkraft Klassenar-beiten durch gleichwertige Leistungen ersetzen darf

                    Fuumlr die Oberstufe gibt es einen aumlhnlichen Erlass Im ersten Jahr der Oberstufe muumlssen insgesamt 28 Leistungsnachweise erbracht werden davon mindestens 20 Klassenarbeiten Im zweiten Jahr sind es 28 Nachweise mit mindestens 17 Arbeiten im letzten Schuljahr 18 Nachweise mit mindestens 15 Arbeiten

                    Die in den Lehrplaumlnen und in den Erlassen vorgeschriebene Anzahl an Leistungs-nachweisen ist grundsaumltzlich verbindlich und sollte also von den Lehrkraumlften we-der uumlber- noch unterschritten werden Eine Ausnahme kann das Nachschreiben von Klassenarbeiten bildenHierzu erfahrt ihr alles Weitere in dem Artikel bdquoArbeiten - Nachschreibenldquo auf S 7

                    sect6

                    Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

                    LehrplanLehrplanhtml

                    Arbeiten - Inhalt

                    Nein Die Lehrkraft muss nachweisen koumlnnen dass die Thematik der Arbeit in den Stunden zuvor besprochen worden ist Dazu wird auch immer ein Klassen-buch oder ein Kursbuch gefuumlhrt worin stichwortartig beschrieben steht was in welcher Stunde behandelt worden ist Da das Ziel einer Arbeit aber auch ist Gelerntes auf neue Situationen anzuwenden (bdquoTransferwissenrdquo) muumlsst ihr euch mit Fragen abfinden die nicht direkt im Unterricht besprochen worden sind al-lerdings muss eine Chance bestehen dass ihr mit eurem Wissen die Moumlglichkeit habt diese Aufgabe zu loumlsen

                    Jeder Lehrplan enthaumllt auch ganz am Ende einen Abschnitt bdquoLeistungen und ihre Bewertungrdquo welcher Richtlinien fuumlr die Erstellung und Beurteilung von Klassen-arbeiten im jeweiligen Fach enthaumllt (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

                    Wir haben gestern eine Arbeit geschrieben die keiner konnte weil Aufgaben drangekommen sind von deren Loumlsung wir nie etwas gehoumlrt habenDarf der Lehrer im Unterricht nicht behandelte Fragen in der Arbeit stellen

                    sect

                    7

                    Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                    SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                    Arbeiten - Nachschreiben

                    Meine Lehrerin will mich erst nach den Ferien die versaumlumte Arbeit nach-

                    schreiben lassen Bis dahin weiszlig ich doch gar nichts mehr uumlber das Thema

                    In welchem Zeitraum muss eine Arbeit nachgeschrieben werden

                    Hierzu gibt es keine schulgesetzliche Regelung Es versteht sich aber von selbst dass du die Arbeit innerhalb eines fuumlr dich zumutbaren Zeitraums nachschreiben koumlnnen solltest Das heiszligt aber auch dass du unter Umstaumlnden am Samstag in die Schule kommen musst oder an einem anderen fuumlr dich freien Tag an dem die Lehrerin aber in der Schule sind (zB wegen Dienstversammlung oder muumlnd-licher Abiturpruumlfung)

                    In der Oberstufe gibt es uumlbrigens einige zusaumltzliche Regelungen zum Nach-schreiben Wenn du in einem bestimmten Fach nur eine einzige Klassenarbeit pro Halbjahr schreibst dann muss diese bei entschuldigtem Fehlen auf jeden Fall nachgeschrieben werden Schreibst du pro Halbjahr zwei oder mehr Klas-senarbeiten in diesem Fach dann hat deine Lehrkraft die Moumlglichkeit auf das Nachschreiben zu verzichten Darauf hast du aber keinen Anspruch

                    sect8

                    Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                    SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                    Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag

                    Fuumlr die Unter- und Mittelstufe (Sekundarstufe I) gibt es hierfuumlr keine Regelung Die meisten Schulen legen aber Wert darauf dass maximal eine Klassenarbeit pro Tag geschrieben wirdDie Schulkonferenz entscheidet uumlber bdquoGrundsaumltze der Anwendung einheitlicher Maszligstaumlbe fuumlr die LeistungsbewertungrdquoWenn ihr als einen Grundsatz der einheitlichen Bewertung festlegen wollt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller nur eine Klassenarbeit pro Tag schreibt so koumlnnt ihr einen entsprechenden Antrag in der Schulkonferenz einbringen Alles Weitere dazu findet ihr unter bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                    Erst ab der Oberstufe (Sekundarstufe II) ist die Maximalzahl an Klassenarbeiten pro Tag per Erlass festgelegt Hier duumlrft ihr houmlchstens eine Klassenarbeit pro Tag und houmlchstens drei Klassenarbeiten pro Woche schreiben

                    Tests von unter 20 Minuten zaumlhlen nicht als Klassenarbeit sondern sind nur eini-ge der zahlreichen Elemente die den muumlndlichen Teil eurer Note (die so genann-ten bdquoUnterrichtsbeitraumlgerdquo) ausmachen Deshalb ist die Anzahl der Tests pro Tag nicht beschraumlnkt und Tests zaumlhlen auch nicht fuumlr eure schriftliche Note

                    In der abschlieszligenden Benotung im Zeugnis uumlberwiegt uumlbrigens der Anteil der muumlndlichen Note

                    Unser Biolehrer plant zusaumltzlich zur geplanten zweistuumlndigen Mathearbeit einen Bio-Test dabei haben wir Mathe sogar direkt vor BioDie Woche ist doch sowieso schon voll mit Arbeiten

                    Wie viele Arbeiten und Tests duumlrfen pro Tag geschrieben werden

                    sect

                    9

                    SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

                    Aufsicht bei Unterrichtsausfall

                    Mathematik faumlllt heute in der Klasse 7c aus Alle freuen sich auf eine Frei-

                    stunde und wollen in der naumlchsten Eisdiele ein Eis essen Die Lehrerin die als

                    Aufsicht fuumlr diese Stunde eingeteilt ist verbietet das

                    Darf sie das verbieten

                    Minderjaumlhrige Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen waumlhrend der Unterrichtszeit beaufsichtigt werden damit ihnen nichts passiert Dies gilt auch waumlhrend Pau-sen uumlberall auf dem Schulgelaumlnde oder bei anderen Schulveranstaltungen und Ausfluumlgen

                    Wenn jede Schuumllerin und jeder Schuumller das machen wuumlrde wozu sie oder er Lust hat dann wuumlrde es fuumlr die Lehrkraft ziemlich schwierig werden 20 Kinder im Auge zu behalten Von daher darf sie euch verbieten Eis essen zu gehenVielleicht koumlnnt ihr sie oder ihn ja uumlberreden mit der gesamten Klasse zur Eis-diele zu gehen

                    sect10

                    Gegebenenfalls Schul- oder Hausordnung eurer Schule

                    Baseball-Caps im Unterricht

                    Es gibt kein Gesetz das diesen Fall regelt Wenn in der Schul- und Hausordnung eine entsprechende Regelung getroffen wurde dann hat diese aber GuumlltigkeitGrundsaumltzlich ist es eine Form der Houmlflichkeit und des guten Umgangs mitein-ander im Unterricht auf Muumltzen oder Caps zu verzichten Auf jeden Fall ist es fuumlr niemanden hilfreich ausgerechnet wegen eines so unwichtigen Themas einen groumlszligeren Streit vom Zaun zu brechen

                    Es heiszligt immer bdquoNimm deine Muumltze ab man traumlgt so was nicht im Unterrichtrdquo

                    Duumlrfen wir in der Stunde Muumltzen oder Caps tragen

                    sect

                    11

                    SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

                    Beschwerde uumlber eine Lehrkraft

                    Eine Schuumllerin die sich ihrer Rechte beraubt sieht moumlchte sich uumlber ihre Leh-

                    rerin beschweren

                    Ist das in der Schule uumlberhaupt moumlglich

                    Ja Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat das Recht Kritik vorzutragen Dir muss die Gelegenheit eingeraumlumt werden deine Beschwerde zu aumluszligern Bei be-gruumlndeten Beschwerden muss Abhilfe geschaffen werden

                    Konflikte sollten so direkt und unkompliziert wie moumlglich geloumlst werden Je grouml-szliger die von einer Seite aufgefahrenen Geschuumltze sind desto staumlrker verhaumlrten auch die Fronten und die friedliche Einigung ruumlckt in weite Ferne Sprich am besten zuerst mit den Klassensprechern oder der SV uumlber dein Anliegen Betrifft das Problem mit der Lehrkraft mehrere Schuumllerinnen und Schuumller dann bietet sich oft ein gemeinsames Gespraumlch anAls naumlchsten Schritt kannst du dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft wenden Diese nehmen zwar formal keine Beschwerden entgegen haben aber die Moumlglichkeit auf Augenhoumlhe mit der betroffenen Lehrkraft zu sprechen Einige Lehrkraumlfte lassen sich von anderen Lehrkraumlften eher kritisieren als von ihren Schuumllerinnen und Schuumllern

                    Falls diese Versuche nicht fruchten stehen dir auch formale Beschwerdeins-trumente offen diese sind insbesondere bei illegalem Vorgehen der Lehrkraumlfte effektiv koumlnnen aber auch allgemein helfenEine Dienstaufsichtsbeschwerde uumlber eine Lehrkraft kannst du direkt beim fuumlr Bildung zustaumlndigen Ministerium (Schulaufsichtsbehoumlrde) oder auch bei deiner Schulleitung einreichen Sie kann formlos oder sogar muumlndlich erfolgen ist aber nur schriftlich und mit ausfuumlhrlicher Begruumlndung wirklich sinnvoll Beim genauen Verfahren helfen dir deine Verbindungslehrkraft und die Landesschuumllervertretung

                    sect12

                    SchulG 2011 sect 15 (bdquoBeurlaubungrdquo)

                    Beurlaubung

                    Ja Zwar kann jede Schuumllerin und jeder Schuumller waumlhrend des Schuljahres be-urlaubt werden aber sie oder er hat keinen rechtlichen Anspruch darauf (es sei denn es handelt sich beispielsweise um wichtige religioumlse Festtage)Wenn du also ohnehin gerade Probleme in Mathematik hast oder eine Arbeit geschrieben werden soll dann sieht es mit zusaumltzlichen bdquoFerienrdquo schlecht aus

                    Grundsaumltzlich darf dich deine Schule auch nur aus bdquowichtigem Grundrdquo vom Schulbesuch beurlauben Viel haumlngt also von deiner Uumlberzeugungskraft gegen-uumlber der Lehrkraft ab

                    Anders sieht die Sache aus wenn du als Schuumllervertreterin oder Schuumllerver-treter im Rahmen deines Amtes um Beurlaubung bittest Hier hast du gewisse gesetzliche Anspruumlche die du im entsprechenden Abschnitt dieser Broschuumlre er-fahren kannst (vergleiche hierzu bdquoUnterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SVldquo auf S 87)

                    Uumlbrigens Beurlaubungen von bis zu drei Tagen musst du bei deiner Klassen-lehrerin oder deinem Klassenlehrer beantragen fuumlr Beurlaubungen von bis zu sechs Wochen ist deine Direktorin oder dein Direktor verantwortlich und uumlber alle Beurlaubungen laumlngerer Dauer entscheidet letztendlich das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft in Kiel Dieses wird jedoch von deiner Direktorin oder deinem Direktor informiert

                    Ein Schuumller moumlchte an einem fuumlnftaumlgigen Schuumllerseminar in Bruumlssel teilneh-men um sich uumlber die EU zu informieren Da das Seminar waumlhrend der Schul-zeit stattfindet bittet er fuumlr diese Zeit vergeblich um Beurlaubung Darf der Klassenlehrer die Beurlaubung verweigern

                    sect

                    13

                    SchulG 2011 sect 114 (bdquoSchuumllerbefoumlrderungrdquo)

                    Buskinder

                    Klar Wenn weder der Weg mit dem Fahrrad noch die Benutzung oumlffentlicher Verkehrsmittel als bdquozumutbarrdquo erscheint dann hast du Anspruch darauf einen Schulbus nutzen zu duumlrfen Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung ist entweder der Schultraumlger (also die Stadt Gemeinde) oder aber der Kreis in dem du wohnst oder in dem deine Schule steht

                    Erkundige dich also nach der lokalen Regelung bei dir vor Ort und wende dich dann an die zustaumlndige Stelle um ihr die Notwendigkeit eines Schulbusses dar-zulegen Wenn dann ndash wie es bei dir der Fall ist ndash die Benutzung anderer Wege oder Verkehrsmittel als nicht zumutbar eingestuft wird dann ist sie verpflichtet fuumlr eine Schuumllerbefoumlrderung zu sorgen

                    Beachten musst du aber noch dass der Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung deine Eltern oder dich (wenn du volljaumlhrig bist) in bdquoangemessenemrdquo Rahmen an den entstehenden Kosten beteiligen kann Auch hast du nur bis zur Jahrgangsstu-fe 10 Anspruch auf Befoumlrderung danach bist du fuumlr deinen Schulweg selbst verantwortlich

                    Ich lebe 7 Kilometer von der Schule entfernt in einem kleinen Dorf Da ich

                    mit dem Fahrrad auf dem direkten Weg quer durch matschige dunkle Waldwe-

                    ge fahren muumlsste will ich mit dem Bus fahren Um puumlnktlich in die Schule zu

                    kommen muss ich aber den Linienbus nehmen der um 530 Uhr faumlhrt dh ich

                    bin jeden Tag schon um 600 Uhr in der Schule Der Bus faumlhrt nur ganz selten

                    und ich bin erst am Abend zu Hause

                    Ist es nicht moumlglich mir eine bessere Loumlsung zu bieten

                    sect14

                    Bekanntmachung des Ministeriums fuumlr Bildung vom 1881998 ndash bdquoUnterrichtsorganisation am Buszlig- und Bettagrdquo

                    httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenUnterrichtsorgBussBettag__

                    blob=publicationFilepdf

                    Erlass der Ministerin fuumlr Bildung vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010 ndash bdquoReligionsunterricht an den Schulen in

                    Schleswig-Holsteinrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                    SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__blob=publicationFilepdf

                    Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht

                    Nein Schuumllerinnen und Schuumllern muss an besonderen Festen ihrer Religionsge-meinschaft auf Antrag eine Freistellung vom Unterricht gewaumlhrt werden

                    Du oder deine Erziehungsberechtigten muumlssen hierzu einen Antrag an die Schule richten und um Freistellung bitten Beachte dass die Schule hierfuumlr eine An-tragsfrist festlegen darf die meistens zwei Wochen oder mehr betraumlgt ndash am Tag vorher um Freistellung zu bitten muss also nicht unbedingt funktionieren Diesem Antrag muss dann entsprochen werden Das trifft uumlbrigens selbst dann zu wenn du an dem Tag nicht vorhast einen Gottesdienst zu besuchen

                    Wenn du am Buszlig- und Bettag eine Freistellung fuumlr den Besuch des Gottesdiens-tes erhaumlltst hast du im Anschluss daran unterrichtsfrei

                    Gleiches gilt uumlbrigens auch fuumlr den Reformationstag Fronleichnam und Allerhei-ligen die zwar keine gesetzlichen Feiertage sind als kirchliche Feiertage aber dennoch unter diese Regelung fallen

                    Ein evangelischer Schuumller moumlchte am Buszlig- und Bettag waumlhrend der Unter-richtszeit den Gottesdienst in der Kirche besuchen Sein Englischlehrer verbie-tet das

                    Hat er das Recht dazu

                    sect

                    15

                    Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008 sect8 und sect9

                    httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                    Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein vom 9 Februar 2000 sect 5 httpswwwdatenschutzzentrumdematerialrechtldsghtmPar5

                    Datenschutz I

                    Eine Lehrerin traumlgt personenbezogene Daten ihrer Schuumller in das Klassen-

                    buch ein in das alle Schuumller Einsicht nehmen koumlnnen Sie verweist dabei auf

                    das Recht der Schule uumlber diese Daten frei zu verfuumlgen

                    Darf sie das

                    Nein denn bei der Speicherung von Daten muss die Schule dafuumlr Sorge tragen dass der Paragraph 5 des Landesdatenschutzgesetzes eingehalten wird Dieser schreibt vor dass Unbefugte (wie zum Beispiel deine Mitschuumllerinnen und Mit-schuumller) keine Kenntnis von deinen personenbezogenen Daten erlangen duumlrfen Eine Eintragung ins Klassenbuch erfuumlllt dieses Kriterium nachweislich nicht und ist deshalb auch nicht erlaubt

                    sect16

                    SchulG 2007 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                    Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

                    httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                    Datenschutz II

                    Schulen fuumlhren uumlber jede Schuumllerin und jeden Schuumller personenbezogene Daten Diese duumlrfen folgendes enthaltenbull Vor- und Familiennamebull Tag und Ort der Geburtbull Geschlechtbull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)bull Staatsangehoumlrigkeitbull Aussiedlereigenschaftbull Herkunfts- und Verkehrssprachebull Konfessionbull Krankenversicherungbull Leistungs- und Schullaufbahndaten (also deine Noten und alle sonstigen Leis-

                    tungseinschaumltzungen die deine Lehrer uumlber dich angefertigt haben)bull Daten uumlber das allgemeine Lernverhalten und das Sozialverhalten in der Schulebull Daten uumlber sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarf soweit sie fuumlr den Schulbesuch

                    von Bedeutung sein koumlnnenbull Die Ergebnisse der schulaumlrztlichen schulpsychologischen und sonderpaumldagogi-

                    schen Untersuchungen

                    Uumlber deine Eltern werden nur zwei Datensaumltze gespeichertbull Namebull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)

                    Du hast das Recht jederzeit in deine Akte zu sehen Wenn du minderjaumlhrig bist uumlben aber deine Eltern dieses Recht fuumlr dich aus Weiterhin sind die persoumlnlichen Notizen der Lehrkraumlfte zu deiner Person (zB Notizen uumlber dein Verhalten im Unterricht die nicht im Zeugnis auftauchen) von der Auskunftspflicht ausgenommen

                    Was weiszlig meine Schule uumlber mich

                    Guck doch einfach nach

                    sect

                    17

                    SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                    Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

                    httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                    Datenschutz III

                    In der Verwaltung liegen Listen mit Datenmaterial offen auf dem Schreibtisch

                    des Sekretariats Ist das erlaubt

                    Nein denn es muss sichergestellt sein dass keine unbefugten Personen Zugriff auf die gespeicherten Daten haben Hier gelten insbesondere die strengen Vor-gaben des Landesdatenschutzgesetzes

                    sect18

                    SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                    Datenschutz IV

                    Nein denn der muumlndliche Leistungsstand oder auch die Ergebnisse von Klassen-arbeiten zaumlhlen zu personenbezogenen DatenDas Verlesen der Noten vor der versammelten Klasse stellt eine Datenuumlbermitt-lung an Einzelpersonen dar Diese ist jedoch nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen zulaumlssigWenn Du also nicht willst dass deine Lehrerin oder dein Lehrer deine Leistung vor der ganzen Klasse bekannt gibt muss sie oder er das respektieren Genau genommen muss sie oder er dich sogar vor der oumlffentlichen Bekanntgabe zuerst uumlber deine Rechte aufklaumlren Es liegt nicht an dir darauf hinzuweisen

                    Ein Lehrer unterrichtet dich uumlber deinen Leistungsstand im Unterricht Er pflegt dabei immer jeden Schuumller einzeln aufzurufen und dessen muumlndliche Note zu verkuumlnden sodass alle Mitschuumller deine Noten erfahren

                    Darf er das

                    sect

                    19

                    Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

                    httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                    Datenspeicherung - Dauer

                    Eine Schuumllerin kehrt ein Jahr nach dem Schulabschluss an ihre Schule zuruumlck

                    und entdeckt Akten mit personenbezogenen Daten

                    Darf das so sein

                    Ja Bestimmte schulische Dateien und Akten sind von der Schule auch noch nach dem Schulabschluss zu speichern Dies kann von der Speicherung der Akte der Schuumllerin oder des Schuumllers uumlber einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum Schuuml-lerhauptbuch mit einer Aufbewahrungszeit von 55 Jahren reichen

                    sect20

                    Das Schulrecht trifft hier keine deutliche Aussage

                    Duzen und Siezen

                    Eine feste Regelung hierzu gibt es nicht

                    In den meisten Faumlllen wechseln die Lehrerinnen und Lehrer ab dem Eintritt in die Oberstufe von alleine auf das bdquoSierdquo oder fragen euch wie ihr gerne ange-sprochen werden moumlchtet

                    Ich bin im 12 Jahrgang und werde immer noch von meinen Lehrern geduzt

                    Ab wann muss ein Lehrer mich siezen

                    sect

                    21

                    SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

                    Homepage der LSV httpwwwschuelervertretungde

                    Satzung der LSV der Gymnasien vom November 2011 httpgymnasienschuelervertretungdesatzung-und-ordnungen

                    Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung

                    Was kann ich tun wenn ich zB mit der aktuellen Bildungspolitik nicht ein-

                    verstanden bin und nicht weiszlig an wen ich mich wenden kann um angehoumlrt zu

                    werden

                    Wende dich an deine Landesschuumllerparlaments (LSP) - Delegierte oder deinen LSP-Delegierten Jede Schule in Schleswig-Holstein darf eine Vertreterin oder einen Ver-treter zum LSP ihrer jeweiligen Schulart entsenden Diese Vertretung repraumlsentiert auf dem LSP deine Schule und damit auch dich Auf dem LSP kann uumlber (fast) alle Proble-me gesprochen werden und es koumlnnen dazu auch im Namen der schleswig-holsteinischen Schuumllerschaft Beschluumlsse gefasst werden

                    Wenn du beispielsweise Probleme in einem Streit mit einer Lehrkraft hast oder irgend-welche Fragen auftreten dann wende dich doch einfach selbst an die LSV Die Kontakt-daten findest du auf der unten angegebenen Homepage

                    Einmal pro Schuljahr waumlhlt das LSP den Landesvorstand (LaVo) Dieser fuumlhrt die Be-schluumlsse des LSPs aus und fuumlhrt die laufenden Geschaumlfte Er ist sozusagen das Exekutiv-organ der LSV Der LaVo wiederum steht in regelmaumlszligigem Kontakt mit allen wichtigen Entscheidungstraumlgern der Bildungspolitik und setzt sich ihnen gegenuumlber fuumlr die Interes-sen der Schuumllerschaft ein Auf diese Weise gelangt dein Anliegen ganz nach oben

                    Eure Schule hat noch keine LSP-Delegierte oder keinen LSP-Delegierten Dann wird es houmlchste Zeit Auf der Homepage koumlnnt ihr einen Meldebogen herunterladen

                    Bist du sogar selbst Delegierte oder Delegierter deiner Schule Dann findest du unter den folgenden Verweisen weitere Informationen zu den Moumlglichkeiten in deinem neuen Amt

                    bull Weiteres zur Struktur der LSV findet ihr in dem Artikel bdquoLandesschuumllervertretung (LSV)ldquo auf S 40

                    bull Wie ihr aktiv werden koumlnnt und wie die LSV praktisch arbeitet das steht auf der Ex-traseite bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X (am Ende der Broschuumlre)

                    sect22

                    SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                    Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen

                    Ja denn die Eltern sollen laut Schulgesetz die Bildungs- und Erziehungsmaszlig-nahmen der Schule unterstuumltzen und sind daher berechtigt sich auch auszligerhalb der regulaumlren Zeugnisse uumlber den Leistungsstand ihrer Kinder zu informieren oder informieren zu lassen Sie duumlrften sogar im Rahmen der Moumlglichkeiten im Unterricht vorbeischauen

                    Mit dem Erreichen der Volljaumlhrigkeit erlischt auch der Anspruch der Eltern auf Auskunft Dann darf der Lehrer nur noch mit deiner Erlaubnis mit deinen El-tern uumlber Leistungen dein Lern- und Sozialverhalten und sonst alles Schulische reden

                    Schon wieder herrscht zu Hause dicke Luft Der Schuumller hatte extra nichts von der 5 in Mathe erzaumlhlt um den Stress zu vermeiden Aber der Lehrer hat angerufen um mit den Eltern uumlber Nachhilfe zu sprechen

                    Durfte der Lehrer den Schuumller bdquoverpetzenrdquo

                    sect

                    23

                    Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                    SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

                    Eventuell eure eigene Schul- oder Hausordnung

                    Ende der Schulstunde - Klingelzeichen

                    Meine Lehrerin richtet sich niemals nach dem Klingelzeichen Sie unter-

                    richtet bis in die groszlige Pause hinein und kleine Pausen haben wir nach ihren

                    Stunden gar nicht mehr

                    Darf eine Lehrerin bis in die Pause unterrichten

                    Ihr houmlrt sicherlich oft den beliebten Spruch bdquoDer Lehrer beendet die Stunde nicht das Klingelnrdquo Stetige Wiederholung macht diesen aber gluumlcklicherweise nicht richtiger Eure regelmaumlszligigen Pausen dienen eurer Erholung und sind auch von lernpaumldagogischer Bedeutung Ihr habt ein Recht darauf diese Pausen auch zu bekommen

                    Per Ministerialerlass dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten Davon kann aber auch abgewichen werden (beispielsweise erfreuen sich Blockstunden mit 90 Minuten zunehmender Beliebtheit) Das ist dann aber eine Angelegenheit der Schulkonferenz und nicht einfach durch eine Lehrkraft zu entscheiden

                    Eine einzelne Lehrkraft hat nicht das Recht ihre Unterrichtsstunden nach Be-lieben zu verlaumlngern Wahrscheinlich enthaumllt auch eure Schul- oder Hausordnung einen Passus der festlegt dass die Stunde mit dem Klingelzeichen beginnt und endet

                    Das heiszligt natuumlrlich nicht dass alle beim Ertoumlnen des Klingelzeichens sofort auf-springen und aus dem Raum stuumlrzen sollten - aber das versteht sich ja eigentlich von selbst

                    sect24

                    SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

                    Fachkonferenz

                    Die Fachkonferenz beraumlt u a uumlber die Lehrplaumlne also daruumlber was wir im Unterricht durchnehmen Hier gibt es naumlmlich auch viele unterschiedliche The-menbereiche aus denen die Fachkonferenzen oder die Lehrkraumlfte individuell waumlh-len koumlnnen Damit alle auf dem gleichen Stand sind wenn die Klassen gemischt werden oder der Schulabschluss ansteht einigen sich die Fachkonferenzen deshalb meist auf bestimmte Themengebiete

                    Es ist ganz interessant zu houmlren warum wir so manches lernen muumlssen Viel wich-tiger aber ist dass auch wir als Schuumllerschaft dort vertreten sind (es duumlrfen je Konferenz zwei Schuumllervertreterinnen oder Schuumllervertreter ab der 7 Klasse da-bei sein) damit wir den Lehrerkraumlften mitteilen koumlnnen was wir in dem betref-fenden Fach fuumlr wichtig oder unwichtig haltenFalls ihr als Fachkonferenzvertreterin bzw Fachkonferenzvertreter gewaumlhlt seid und an dem Termin der Fachkonferenz nicht teilnehmen koumlnnt so duumlrft ihr euch vertreten lassen Schickt auf jeden Fall eine Vertretung

                    Das Schulgesetz raumlumt den Schuumllerinnen und Schuumllern und den Eltern in der Fach-konferenz nur eine beratende Stimme ein Sie duumlrfen also nicht mit abstimmen Viele Schulen handhaben dies jedoch anders um die Beteiligung von Schuumllerschaft und Eltern noch staumlrker zu ermoumlglichen (Vergleicht dazu den Artikel bdquoSchulbuuml-cher - Neuanschaffungldquo auf S 67)

                    Uumlbrigens habt ihr auch ohne die Fachkonferenzen die Moumlglichkeit euren Unter-richt mitzugestalten Siehe dazu den Artikel bdquoUnterricht selbst gestaltenldquo auf S 88

                    Wolltet ihr nicht schon immer mal mitentscheiden was ihr lernt

                    Dann geht doch zu den Fachkonferenzen

                    sect

                    25

                    SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                    SchulG 2011 sect 20 (bdquoUmfang der Schulpflichtrdquo)

                    SchulG 2011 sect 28 (bdquoSchulzwangrdquo)

                    SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                    Fehlen in der Schule

                    Mal wieder geschwaumlnzt

                    So geht das nicht

                    Ohne berechtigten Grund darfst du in der Schule nicht fehlen sofern du dich in einem oumlffentlich-rechtlichen Schulverhaumlltnis befindest Das schlieszligt die Teilnah-me am Unterricht die Teilnahme an Pruumlfungen und den Besuch von verpflichtend erklaumlrten Schulveranstaltungen ein

                    Solange du noch schulpflichtig bist hat die Schule sogar das Recht eine Ord-nungsbehoumlrde darum zu bitten dich zwangsweise zur Schule zu bringen Diese Maszlignahme wird natuumlrlich nur ergriffen wenn alle anderen Versuche (wie ein Gespraumlch mit deinen Eltern oder eine Attestpflicht) ausgeschoumlpft sind - theo-retisch laumlsst es die Rechtslage aber tatsaumlchlich zu dass du von der Polizei zur Schule eskortiert wirst

                    Wenn deine Vollzeitschulpflicht abgelaufen ist (das ist nach insgesamt neun Schuljahren der Fall) sieht die Lage freilich ganz anders aus Wenn du jetzt in ei-nem Zeitraum von 30 Tagen mehr als 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt ver-saumlumst oder in mehr als einem Fach wiederholt bei Klassenarbeiten fehlst hat die Schule das Recht dein Schulverhaumlltnis mit sofortiger Wirkung zu beenden

                    Also lass es am besten gar nicht erst soweit kommen

                    sect26

                    bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 7 (bdquoLeistungsbewertung Versaumlumnisrdquo)

                    httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                    SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                    Fehlstunden

                    In der Oberstufe ist deine Vollzeitschulpflicht bereits abgelaufen Mehr als 20 Unterrichtsstunden solltest du also innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen auf keinen Fall unentschuldigt fehlen ansonsten riskierst du das Ende deines Schulverhaumlltnisses

                    Davon abgesehen gibt es keine feste Fehlstundenanzahl ab der ein Kurs nicht mehr anerkannt wird Unentschuldigtes Fehlen (also Fehlen ohne aumlrztliches At-test und ohne Beurlaubung von der Schule) zaumlhlt als Verweigerung der Leistung Tritt dies zu haumlufig auf kann sich die Lehrkraft dafuumlr entscheiden den Kurs mit 0 Punkten zu bewerten Am besten ist es fruumlhzeitig mit der Lehrkraft uumlber das Problem zu sprechen damit alle Seiten wissen woran sie sind

                    Die Bewertung des Kurses mit 0 Punkten bei zu haumlufigem Fehlen ist allerdings nur dann moumlglich wenn die Schule euch oder eure Eltern zu Beginn des Schul-jahres darauf ausdruumlcklich hingewiesen und diesen Hinweis schriftlich dokumen-tiert hat Ist dies nicht geschehen darf sich die Lehrkraft nicht auf diese Vor-schrift berufen

                    Ich bin in der Oberstufe und habe schon 10 Fehlstunden in ErdkundeIch habe Angst dass mir der Kurs nicht anerkannt wird

                    Wie ist die Sachlage

                    sect

                    27

                    SchulG 2011 sect 5 (bdquoFormen des Unterrichtsrdquo)

                    SchulG 2011 sectsect42-45 (SchulG Abschnitt bdquoSchulartenrdquo)

                    Formen des Unterrichts

                    Welche Moumlglichkeiten gibt es eigentlich

                    Maumldchen und Jungen sollen grundsaumltzlich gemeinsam unterrichtet werden Aus paumldagogischen Gruumlnden kann es aber auch in einzelnen Faumlchern fuumlr einige Zeit getrennten Unterricht geben

                    Schuumllerinnen und Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf sollen ge-meinsam mit den anderen Schuumllerinnen und Schuumllern lernen sofern dies dem Rahmen der Moumlglichkeiten entspricht

                    Im Regelfall findet der Unterricht gruppen- und fachbezogen statt Es ist aber erlaubt faumlcher- jahrgangs- und sogar schulartuumlbergreifend zu unterrichten

                    Die Paragraphen 42 bis 45 des Schulgesetzes legen fest wie genau deine Schul-art von diesen Moumlglichkeiten Gebrauch machen kann

                    sect28

                    SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                    Fremdenfeindlichkeit

                    Natuumlrlich nicht Lehrerinnen und Lehrer werden vom Land beschaumlftigt um einen Bildungsauftrag zu erfuumlllen und der schreibt unter anderem vor

                    bdquoDie Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenuumlber kultureller Viel-falt den Willen zur Voumllkerverstaumlndigung und die Friedensfaumlhigkeit foumlrdernrdquo

                    Intoleranz Ablehnung anderer Kulturen Kriegspropaganda und dergleichen ha-ben also auch ganz offiziell im Unterricht nichts verloren

                    Eine Lehrkraft aumluszligert sich abfaumlllig uumlber auslaumlndische Mitschuumller und ihre Kultur Auszligerdem beschreibt sie Krieg als ein geeignetes Mittel sich gegen andere Voumllker zur Wehr zu setzen

                    Ist das erlaubt

                    sect

                    29

                    SchulG 2011 sect34 (bdquoLehrkraumlfterdquo)

                    Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek I httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=5

                    Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek II httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=6

                    Eventuell das Schulprogramm eurer Schule

                    Hausaufgaben - Viel zu viele

                    Eine Lehrerin gibt Unmengen von Hausaufgaben auf behandelt im Unter-

                    richt nur Themen die die Schuumllerinnen nicht interessieren und laumlsst was die

                    Gestaltung des Unterrichts betrifft nicht mit sich reden

                    Darf sie das

                    Nein denn auch wenn Lehrkraumlfte laut Schulgesetz den Unterricht in eigener paumldago-gischer Verantwortung gestalten schreiben die Lehrplaumlne gewisse Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsgestaltung vor So ist es gemaumlszlig Lehrplan erforderlich dass den Schuumllerinnen und Schuumllern ermoumlglicht wird den Unterricht aktiv und selbstverantwortlich mitzuge-stalten eigene Schwerpunkte zu setzen und unterschiedliche Lernwege zu entdecken sowie in Partnerarbeit zusammenzuarbeiten Das heiszligt obwohl die Lehrkraumlfte die Ge-samtverantwortung fuumlr die Unterrichtsgestaltung tragen und gewisse Vorgaben machen muumlssen haben sie uns Schuumllerinnen und Schuumller in ihre Planung mit einzubeziehen

                    Was die Themenauswahl betrifft gibt es Themen die im Lehrplan stehen und somit im Unterricht vorkommen muumlssen Da kann auch die Lehrkraft nichts dran aumlndern Al-lerdings lassen die Lehrplaumlne auch in diesem Punkt oftmals Freiraumlume und geben zB mehrere Alternativen zu einem Thema vor

                    Zur Anzahl der Hausaufgaben ist zu sagen dass es hier keine zeitliche Begrenzung gibt Allerdings gibt es an vielen Schulen Absprachen oder entsprechende Festlegungen in-nerhalb des Schulprogramms unter welchen Umstaumlnden keine oder nur wenig Hausauf-gaben gegeben werden sollen (zB nur Vokabeln lernen an bdquolangenrdquo Unterrichtstagen) Frag doch einfach in deiner Schule mal nach ob es bei euch auch eine solche Regelung gibt Ansonsten startet in der Schulkonferenz eine entsprechende Initiative

                    Viele Infos zur Schulkonferenz erfahrt ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                    sect30

                    Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden aufgrund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juli 2011

                    httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsWitterungsverhaeltnisse__

                    blob=publicationFilepdf

                    Hitzefrei

                    Ja Die Schulleiterin oder der Schulleiter darf im Rahmen seiner Fuumlrsorgepflicht allein entscheiden ob sie oder er den Unterricht in vollem Umfang fortsetzen oder Hitzefrei geben moumlchte Sie oder er kann auch beispielsweise nur fuumlr be-stimmte Jahrgaumlnge den Unterricht beenden oder den Unterrichtsumfang redu-zieren Recht auf Hitzefrei gibt es schon sehr lange nicht mehr

                    Wird die Waumlrme allzu unertraumlglich dann schadet es aber sicher nicht eure Schul-leitung darauf hinzuweisen dass es nach dem alten Erlass bis 1998 Hitzefrei gab wenn es um 11 Uhr im Schatten mehr als 25 Grad warm war

                    Es gibt auch einen Artikel bdquoSchneefreildquo auf S 63

                    Es sind 28 Grad im Schatten alle schwitzen und man moumlchte lieber ein Eis in der Eisdiele nebenan genieszligen als jetzt noch Stochastik zu machen Der Schul-leiter sagt aber es werde ganz planmaumlszligiger Unterricht gemacht

                    Darf er das

                    sect

                    31

                    SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                    Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

                    Erlass zu Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

                    Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

                    httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

                    Informationspflicht der Lehrkraumlfte

                    Eine Schuumllerin erkundigt sich nach der Unterrichtsplanung da der aktuelle

                    Unterrichtsstoff alle langweilt Auch soll die Lehrerin erklaumlren wie die Zeug-

                    nisnoten zu Stande kommen

                    Darf die Lehrerin ihr die Antworten verweigern

                    Nein Erst einmal seid ihr fuumlr viele Fragen gar nicht auf die Lehrkraft angewie-sen Der zu vermittelnde Stoff ist detailliert im Lehrplan fuumlr das jeweilige Fach beschrieben welcher online zur freien Verfuumlgung einsehbar ist Dort koumlnnt ihr die Stoffplanung fuumlr das gesamte Schuljahr nachschlagen

                    Daruumlber hinaus habt ihr das ausdruumlckliche Recht eurem Alter und eurer Ent-wicklung gemaumlszlig sowohl uumlber euren Stoffplan als auch uumlber euren Leistungs-stand unterrichtet zu werden Die Lehrkraft muss natuumlrlich keine detaillierten Planungen fuumlr jede einzelne Unterrichtsstunde vorlegen Einzelheiten uumlber Aus-wahl Stufung und Gruppierung des Lehrstoffs sowie uumlber Bewertungsmaszligstaumlbe fuumlr die Notengebung und auch uumlber eure Einzelbeurteilungen sollten aber schon im Rahmen des Moumlglichen sein

                    In der Oberstufe habt ihr noch weitergehende Rechte Hier sind die Lehrerin-nen und Lehrer verpflichtet euch zu Beginn des Schuljahres ausfuumlhrlich uumlber die Kriterien zur Bewertung der Unterrichtsbeitraumlge (also muumlndliche Mitarbeit Hausaufgaben etc) zu informieren Fordert dieses Recht ein

                    sect32

                    SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                    Informationspflicht der Schulleitung

                    Fragen kann man immer Deine Schulleiterin oder dein Schulleiter muss dich sicherlich nicht in einem zweistuumlndigen Workshop von der Pike auf uumlber all deine Rechte als SV-Mitglied aufklaumlren - dazu ist er nicht da und dazu ist er auch nicht verpflichtet Grundsaumltzlich sieht das Schulgesetz aber vor dass er die SV bei der rechtmaumlszligigen Erfuumlllung ihrer Aufgaben unterstuumltzen muss In einem angemesse-nen Rahmen schlieszligt das auch rechtliche Auskuumlnfte ein

                    Uumlbrigens ist die Schulleiterin oder der Schulleiter nicht die einzige Person die gesetzlich verpflichtet ist dir bei deiner Arbeit zu helfen Auch alle anderen Lehrkraumlfte an der Schule sowie die Schulaufsichtsbehoumlrde (also dein Schulamt sowie das Bildungsministerium) muumlssen dich bei der Erfuumlllung deiner Aufgaben unterstuumltzen

                    Und wenn das alles nichts hilft dann gibt es natuumlrlich auch immer noch die Lan-desschuumllervertretung die dich gerne telefonisch oder per E-Mail beraumlt

                    Ich bin zu meinem Schulleiter gegangen um nach den Rechten der SV bezuumlglich der Organisation einer Schulfete zu fragen Dieser hat mich abgefer-tigt indem er sagte er muumlsse mich nicht daruumlber informieren Ich solle mich an andere Stellen wenden

                    Gibt es eine Pflicht der Schulleitung Schuumller uumlber ihre Rechte zu informieren

                    sect

                    33

                    SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                    Klassenbuch

                    Eine Schuumllerin wird wegen Kaugummikauens im Unterricht ins Klassenbuch

                    eingetragen Die Lehrerin sagt auszligerdem vor allen dass sie in den Unterlagen

                    der Schuumllerin gelesen habe dass es schon einmal einen aumlhnlichen Vorfall gege-

                    ben habe

                    Ist der Eintrag rechtens Darf die Lehrerin die Schuumllerin Einsicht in die Akte

                    der Schuumllerin nehmen

                    Der Eintrag ist rechtens Das Klassenbuch ist ein Dokument in dem der Unterrichts-verlauf einer Klasse festgehalten wird Eigentlich kann jedes Vorkommnis ins Klassen-buch eingetragen werden und sollte nicht unbedingt negativ aufgefasst werden

                    Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht die Daten ihrer Schuumllerinnen und Schuumller einzusehen

                    Daten uumlber das Lernverhalten und das Verhalten in der Schule werden auch in den Schulakten gespeichert Ob jedoch in der Praxis ein Klassenbucheintrag wegen Kau-gummikauens gespeichert wird ist sehr unwahrscheinlich Daten in den Schulakten werden fuumlr die Schulbesuchsdauer und sogar daruumlber hinaus gespeichert sofern sie sich nicht aumlndern (beispielsweise Adressdaten)

                    Dass eine Lehrkraft dies vor der Klasse erzaumlhlt ist unzulaumlssig Die persoumlnlichen Daten von Schuumllerinnen und Schuumllern gehen die Klasse nichts an (bdquoDatenschutz IIIldquo auf S 17)

                    Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat ein Recht auf Einsicht in die eigene Akte Bist du noch minderjaumlhrig dann uumlben deine Eltern dieses Recht aus

                    Schau dich einfach mal weiter vorne in dieser Broschuumlre um dort findest du viele weitere Artikel zum Thema bdquoDatenschutzrdquo (bdquoDatenschutz Ildquo auf S 15 bdquoDatenspei-cherung - Dauerldquo auf S 19)

                    sect34

                    Vorgaben fuumlr Klassengroumlszlige fuumlr das Schuljahr 11 12 (Kultusministerkonferenz)

                    httpwwwkmkorgfileadminpdfStatistikKlassenbildung_2011pdf

                    bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

                    httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                    Klassengroumlszligen

                    Es gab fruumlher ein groszliges Sammelsurium an verschiedenen Regeln zur Bestim-mung der minimalen und maximalen Klassengroumlszlige Der entsprechende Erlass ist jedoch heute nicht mehr guumlltig

                    An den Gymnasien in Schleswig-Holstein gilt seit dem Schuljahr 2010 2011 ein Klassenteiler von 29 Das bedeutet dass eine einzelne Klasse nicht mehr als 29 Schuumllerinnen und Schuumller umfassen sollte Vom Prinzip her kann der Klassentei-ler fuumlr jedes Schuljahr neu festgelegt werdenDa er sich jedoch schon seit laumlngerer Zeit auf 29 belaumluft ist nicht davon auszu-gehen dass er sich in absehbarer Zeit aumlndert Uumlber den derzeit guumlltigen Klassen-teiler informiert die Kultusministerkonferenz

                    Den Schulleitungen ist es erlaubt den Klassenteiler aus personellen Gruumlnden um bis zu 10 zu uumlberschreiten In der Praxis wird also meistens erst ab knapp uumlber 30 Schuumllerinnen und Schuumllern pro Klasse eine neue Klasse aufgemacht Bei 32 Schuumllerinnen und Schuumllern in einer Klasse ist aber definitiv Schluss

                    In der Oberstufe muss jede Schule mindestens ein sprachliches und ein natur-wissenschaftliches Profil einrichten Auf zusaumltzliche Profile habt ihr keinen An-spruch Mit dem Argument dass eine entsprechende Klasse zu klein waumlre duumlrfte die Schule also die Einrichtung eines neuen Profils verweigern

                    Wie groszlig darf eure Klasse sein

                    sect

                    35

                    SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

                    Klassenkonferenz

                    Was macht eigentlich die Klassenkonferenz

                    Die Klassenkonferenz besteht aus den Lehrerinnen und Lehrern die in deiner Klasse unterrichten dem Vorsitz des Klassenelternbeirats sowie (ab der siebten Klasse) der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher All diese Mitglieder sind stimmberechtigt Den Vorsitz hat die Klassenlehrkraft

                    Die Klassenkonferenz entscheidet uumlber zahlreiche Dinge Sie bull beschlieszligt uumlber die Notwendigkeit und die Inhalte von Lernplaumlnen und Unterstuumlt-

                    zungsangeboten fuumlr einzelne Schuumllerinnen und Schuumllerbull entscheidet uumlber verpflichtende schulische Veranstaltungen auszligerhalb des

                    Unterrichtsbull zeichnet Schuumllerinnen und Schuumller ausbull koordiniert Hausaufgaben und Klassenarbeitenbull beschlieszligt uumlber Betriebserkundungen Betriebs- und Wirtschaftspraktika Praxista-

                    ge und alle anderen Veranstaltungen der Klasse

                    Daruumlber hinaus ist die Klassenkonferenz zustaumlndig wenn ein schriftlicher Verweis erteilt oder ein Ausschluss vom Unterricht verhaumlngt werden soll Dieser Verweis muss formal korrekt beschlossen werden Die Klassenlehrkraft darf diesen nur dann ohne Sitzung der Klassenkonferenz aussprechen wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind Wird also gegen einen Schuumller ein Verweis ausgesprochen und die Klassensprecherin oder der Klassensprecher wurden weder um ihre Stimme gefragt noch zu einer Sitzung eingela-den dann ist dies ein Verfahrensfehler und der getroffene Beschluss ist zunaumlchst unguumlltigDie Klassenkonferenz entscheidet zudem uumlber Versetzungen und die Zeugniseintraumlge zum Lern- und Sozialverhalten Auf einer solchen Zeugnis- oder Versetzungskonferenz sind allerdings nur die Lehrkraumlfte stimmberechtigt Der Vorsitz des Klassenelternbeirats darf an diesen Sitzungen beratend teilnehmen (also nicht abstimmen) Klassenspreche-rinnen und Klassensprecher sind bei solchen Konferenzen ganz ausgeschlossen Die Klassenkonferenz soll mindestens zweimal pro Schuljahr tagen mindestens einmal davon sollte sie dabei bdquoeinfach soldquo also nicht als Zeugnis- oder Versetzungskonferenz zusammentreten Wenn das bei euch so noch nicht die Regel ist dann weise doch deine Klassenlehrkraft mal darauf hin

                    sect36

                    SchulG 2011 sect 81 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                    Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten

                    Nein Keine Schuumllerin und kein Schuumller darf wegen ihrer oder seiner Arbeit in-nerhalb der SV benachteiligt oder bevorzugt werden Dazu zaumlhlen

                    bull Das Amt der Klassensprecherin oder des Klassensprechers

                    bull Die Vertretung der Schuumllerinnen und Schuumller in einer Fachkonferenz oder der Schulkonferenz

                    bull Alle weiteren Aumlmter und Taumltigkeiten in der SV

                    Die Lehrkraft darf der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher also keine schlechte Note geben nur weil diese oder dieser sich fuumlr die Mitschuumller ein-setzt Vielmehr hat die Klassensprecherin oder der Klassensprecher sogar ein Recht darauf dass die Schulleitung und die Lehrerschaft sie oder ihn bei der Vertretungsarbeit unterstuumltzen Auszligerdem muumlssen diese die Klassensprecherin oder den Klassensprecher uumlber wichtige Angelegenheiten informieren die die Schuumllerschaft betreffen

                    Unser Klassensprecher engagiert sich total fuumlr alle und riskiert dabeiauch Stress mit Lehrern Unser Deutschlehrer hat ihm eine 4 im Muumlndlichen gegeben weil er angeblich nur Streit mit den Lehrern suche

                    Darf der Lehrer das machen

                    sect

                    37

                    SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                    SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                    Klassensprecherversammlung

                    Wir planen eine Versammlung aller Klassensprecherinnen und Klassenspre-

                    cher Unsere Schulleiterin erlaubt es uns aber nur ab der 7 Stunde wir be-

                    fuumlrchten dass niemand kommt und wollen ein fruumlheres Treffen

                    Wann duumlrfen Klassensprecherversammlungen stattfinden

                    Grundsaumltzlich soll die Schulleitung die SV in ihrer Arbeit unterstuumltzen und darf in ihre Arbeit auch nur dann eingreifen wenn Rechts- oder Verwaltungsvorschrif-ten missachtet werden Andererseits duumlrft ihr euch fuumlr eure SV-Taumltigkeit auch nicht voumlllig beliebig dem Unterricht entziehen

                    Alle Mitglieder der Klassensprecherversammlung haben pro Schuljahr Anspruch auf bis zwoumllf Stunden Unterrichtsbefreiung zur Verwendung fuumlr ihre SV-Taumltig-keit Wie viele Stunden ihnen wirklich zur Verfuumlgung gestellt werden liegt im Ermessen des SchulleitersWenn also alle eure Klassensprecherinnen und Klassensprecher noch zwei Stun-den auf diesem bdquoKontordquo uumlbrig haben (dessen Kontingent vom Schulleiter festge-legt wird) koumlnnt ihr die SV-Sitzung problemlos in der 3 und 4 Stunde stattfinden lassen auch wenn eure Schulleitung das nicht gerne sieht Hat eine Klassenspre-cherin oder ein Klassensprecher ihr bzw sein Kontingent aufgebraucht ist sie oder er fortan allerdings auf die explizite Beurlaubung durch die entsprechenden Lehrkraumlfte der betreffenden Stunden oder der Schulleitung angewiesen

                    Ihr koumlnnt die Freistellungsstunden auch fuumlr Stunden verwenden in denen Klas-senarbeiten anliegen wenn ihr das mit der entsprechenden Fachlehrkraft abge-sprochen habtFuumlr Klassensprecherversammlungen solltet ihr versuchen die Schulleitung fruumlh-zeitig den Termin fuumlr Klassenarbeiten zu blocken damit moumlglichst viele Klassen-sprecherinnen und Klassensprecher teilnehmen koumlnnen ohne ggf Probleme zu bekommen wenn sie waumlhrend dieser Stunden fehlen

                    38

                    Kreisschuumllervertretung (KSV)

                    Die Kreisschuumllervertretung gibt den einzelnen Schulen die Moumlglichkeit sich auf Kreisebene auszutauschen und gemeinsame Projekte durchzufuumlhren Dies koumln-nen von Podiumsdiskussionen uumlber Weihnachtspostaktionen und Sportturniere bis hin zu gemeinsamen Festen eigentlich alle Aktionen sein die uumlber die Gren-zen einer eigenen Schule hinausgehen Generell sollte sich die KSV mit eventuell vorhandenen Stadtschuumllervertretungen austauschen Jede Schulart hat Anspruch auf eine eigene KSV in gegenseitigem Einverneh-men koumlnnen sich jedoch mehrere Schularten dazu entschlieszligen eine gemeinsa-me KSV zu gruumlndenDiese zusammengelegten KSVen legen dann selbst fest wie viele stimmberech-tigte Mitglieder das Kreisschuumllerparlament pro Schulart hatAuszligerdem koumlnnen Wahlverfahren bestimmen Vielleicht moumlchtet ihr ja beispiels-weise darauf achten dass von allen vertretenen Schularten eine Delegierte oder ein Delegierter Mitglied im Vorstand der KSV ist

                    Allgemein gesprochen hat eine KSV von nur einer Schulart den Vorteil dass sie sich besonders intensiv mit speziellen Problemen genau dieser Schulart ausein-andersetzen kann Wenn sich jedoch mehrere Schularten zu einer KSV zusammenschlieszligen dann koumlnnen Aktionen mit Schulen verschiedener Schularten besser geplant und um-gesetzt werden und ihr bildet eine schlagkraumlftigere Stimme da ihr noch mehr Schuumllerinnen und Schuumller vertretet

                    Eine KSV haumllt regelmaumlszligig ein Kreisschuumllerparlament ab zu welchem jede Schu-le zwei stimmberechtigte Mitglieder entsenden darf Hier wird auch ein Vor-stand eine Kreisschuumllersprecherin oder ein Kreisschuumllersprecher sowie eine Vertretung gewaumlhlt Wenn ihr als Vertreterinnen oder Vertreter gewaumlhlt wurdet und am Tag des Kreisschuumllerparlaments verhindert seid dann duumlrft ihr euch ver-treten lassen

                    Die KSV muss vom Kreis finanziell angemessen unterstuumltzt werden Auszligerdem erhalten die Mitglieder der KSV pro Schuljahr sechs Schulstundenstunden Un-terrichtsbefreiung um ihrer Arbeit fuumlr die KSV nachzugehen Die Kreisschuumller-

                    sect

                    39

                    SchulG 2011 sect 82 (bdquoKreisschuumllervertretungrdquo)

                    SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                    SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

                    Kontaktdaten der Kreisschulaumlmterhttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltung

                    schulaufsichtDownloadSchulamt__blob=publicationFilepdf

                    KSV (II)

                    sprecherin oder der Kreisschuumllersprecher haben daruumlber hinaus das Recht auf eine Stunde Unterrichtsbefreiung pro WocheKSVen sind vor allem deshalb wichtig weil ihr euch hier uumlber Ideen und Veran-staltungen austauschen koumlnnt und auch erfahrt was an anderen Schulen in der Umgebung gut besser oder eben auch schlechter laumluft

                    In vielen Kreisen Schleswig-Holsteins gibt es noch keine oder nur eine sehr in-aktive KSV Eine neue KSV aufzubauen erfordert viel Zeit Energie Motivati-on und Durchhaltevermoumlgen und sollte auch nicht alleine in Angriff genommen werdenWenn du dir aber gemeinsam mit einem schlagkraumlftigen Team vorgenommen hast eine KSV einzurichten dann wende dich am besten vertrauensvoll an das fuumlr deinen Kreis zustaumlndige Schulamt Dort hilft man dir erfahrungsgemaumlszlig gerne weiter und unterstuumltzt dein VorhabenAuszligerdem werden auch die Landesschuumllervertretungen dir weiterhelfen wenn es zum Beispiel darum geht ein Netzwerk aufzubauen eine Satzung zu erstellen oder die Arbeit eines Schuumllerparlamentes kennen zu lernen (Kontaktdaten findet ihr unter wwwschuelervertretungde)

                    Uumlbrigens sieht das Schulgesetz auch vor eine Arbeitsgemeinschaft der Schuumller-sprecherinnen und Schuumllersprecher eines Schultraumlgers zu gruumlnden also eine Art bdquoGemeinde-SVrdquo Diese ist aber mit weitaus weniger Rechten ausgestattet und daher kein Ersatz fuumlr eine funktionierende KSV Nuumltzlich kann dieses Gremium aber beispielsweise sein wenn es darum geht sich uumlber Probleme mit Raumlum-lichkeiten oder Ausstattung auszutauschen denn diese muss der Schultraumlger bezahlen

                    40

                    Landesschuumllervertretung (LSV)

                    Jede Schulart hat in Schleswig-Holstein eine eigene Landesschuumllervertretung (LSV) Die LSVen sind im Grunde alle sehr aumlhnlich aufgebaut

                    Die Aufgabe der (LSV) ist es die schleswig-holsteinischen Schuumllerinnen und Schuumller zu vertreten und die Schuumllervertretungen in den einzelnen Schulen in ihrer Arbeit zu unterstuumltzen Finanziert wird sie vom Land Schleswig-Holstein und unterstuumltzt sowohl durch eine Landesverbindungslehrkraft als auch durch das fuumlr Bildung zustaumlndige Ministerium

                    Die LSV besitzt mehrere GremienDas Landesschuumllerparlament Jede Schule kann zum Landesschuumllerparlament (LSP) eine Delegierte oder einen Delegierten entsenden Dieses bildet das legis-lative Gremium Verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland ist es der Bun-destag Auf LSPs werden also wichtige Themen diskutiert und dann abgestimmt Diese Dinge werden dann vom Landesvorstand umgesetzt

                    Der Landesvorstand Der Landesvorstand (LaVo) setzt sich aus bis zu zehn De-legierten zusammen einer Landesschuumllersprecherin oder einem Landesschuuml-lersprecher (LSSpr) und ihren bzw seinen bis zu neun Stellvertreterinnen und Stellvertretern Da jede Schule eine Delegierte oder einen Delegierten bestim-men darf koumlnnen bis zu zehn Schulen im LaVo vertreten sein Der LaVo ist das exekutive Organ verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland also die Bun-desregierung Die oder der LSSpr waumlre die Bundeskanzlerin oder der Bundes-kanzler und die anderen LaVo-Mitglieder waumlren die Minister

                    Der Vorstand hat engen Kontakt zum Bildungsministerium den Bildungspoliti-kerinnen und Bildungspolitikern der Landtagsfraktionen Landeselternbeiraumlten Jugendorganisationen und vielen mehr Durch geschicktes Nutzen und Pflegen dieses Netzwerkes versucht er Forderungen die das Landesschuumllerparlament stellt durchzusetzen

                    sect

                    41

                    SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

                    SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                    Die Homepage der LSV in Schleswig-Holsteinhttpwwwschuelervertretungde

                    LSV (II)

                    Auszligerdem ist er Ansprechpartner fuumlr aktuelle politische Fragen und repraumlsen-tiert die Meinung der Schuumllerschaft Auch umgekehrt funktioniert der WegSo helfen wir allen Schuumllerinnen und Schuumllern die uns darum bitten in Rechts-fragen bei Projektideen Umsetzungsschwierigkeiten in Konfliktfaumlllen und bei allen anderen Problemstellungen In den Haumlnden haltet ihr mit dieser Broschuumlre auch ein Projekt der Landesschuuml-lervertretung durchgefuumlhrt von Generationen von Landesvorstaumlnden

                    Wie ihr in der Landesschuumllervertretung aktiv werden koumlnnt und warum ihr das unbedingt solltet das steht auf einer Extra-Seite am Ende der Broschuumlre (bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X)

                    42

                    Legasthenie - Foumlrderung

                    Wenn bei dir eine Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRSLegasthenie) festgestellt

                    wird dann hast du das Recht auf besondere Foumlrderung Nachteilsausgleich und

                    evtl Notenschutz

                    Die LRS muss von der Schule anerkannt werden externe Gutachten koumlnnen als

                    Referenzen herangezogen werden haben aber keine rechtliche Bedeutung

                    Das Recht auf besondere Foumlrderung heiszligt dass du Anspruch auf spezielle Foumlr-

                    dermaszlignahmen hast Dazu gehoumlrt zuerst einmal die Erstellung eines individuel-

                    len Lernplans Oft gehoumlren auch besondere Lerngruppen dazu in denen du mit

                    anderen Betroffenen auszligerhalb des regulaumlren Unterrichts gefoumlrdert wirst Die

                    Schule darf die Teilnahme an solchen Veranstaltungen fuumlr verbindlich erklaumlren

                    Dann musst du dort mitmachen auch wenn du es nicht moumlchtest

                    Nachteilsausgleich heiszligt dass im Unterricht und bei Klassenarbeiten Ausgleichs-

                    maszlignahmen wegen der LRS ergriffen werden Der LRS-Erlass schreibt nicht

                    vor welche Maszlignahmen dies sind schlaumlgt aber Beispiele vor Am haumlufigsten wird

                    die Verlaumlngerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten angewendet Der Zeitzu-

                    schlag (meist 15-20 der Arbeitszeit) soll es dir ermoumlglichen Texte zu lesen

                    und uumlber Rechtschreibprobleme nachzudenken

                    Welche Hilfen zum Einsatz kommen entscheidet die Klassenkonferenz (bdquoKlas-

                    senkonferenzldquo auf S 35) Der Beschluss muss schriftlich dokumentiert werden

                    Zusaumltzlich gibt es den sog bdquoNotenschutzrdquo Er soll dich von ungerechtfertig-

                    ten Nachteilen durch den Rechtschreibteil deiner Schulnoten befreien In al-

                    len schriftlichen Arbeiten werden Rechtschreibfehler dann nicht bewertet

                    sect

                    43

                    Erlass zur Foumlrderung von Schuumllerinnen und Schuumllern mit LRS vom 27 6 2008

                    httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLegasthenie__

                    blob=publicationFilepdf

                    Erlaumluterung zu diesem Erlasshttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceFAQFAQ_LRS__

                    blob=publicationFilepdf

                    Legasthenie - Foumlrderung (II)

                    Selbst bei Diktaten zaumlhlt nur dein individueller Leistungsfortschritt nicht die

                    eigentliche Fehlerzahl

                    Hierbei geht es nur um reine Rechtschreibfehler Aus einer LRS koumlnnen auch

                    noch andere Fehler (beispielsweise Lese- oder Grammatikfehler) entstehen die

                    nicht unter den Notenschutz fallen

                    Notenschutz gibt es houmlchstens bis zum mittleren Schulabschluss Mit dem Errei-

                    chen der Oberstufe ist es mit diesen Regelungen vorbei

                    Weiterhin wird der Notenschutz ausgesetzt wenn deine Rechtschreibleistungen

                    uumlber ein halbes Schuljahr lang bdquoausreichendrdquo oder besser sind Die LRS wird da-

                    durch aber nicht aberkannt Anspruch auf Foumlrdermaszlignahmen hast du immer noch

                    und der Notenschutz kann wieder eingesetzt werden falls sich deine Leistungen

                    verschlechtern

                    Wenn du also Probleme mit deiner Rechtschreibung hast dann wende dich an

                    deine Deutsch- oder deine Verbindungslehrkraft Dort erfaumlhrst du auch wer an

                    deiner Schule fuumlr Legasthenie-Fragen zustaumlndig ist (denn die Schule sollte dafuumlr

                    auf jeden Fall jemanden haben)

                    sect44

                    bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 sect 7 (bdquoZusaumltzliche Vermerkerdquo)

                    httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                    Legasthenie - Note im Fach Deutsch

                    Nicht wenn Schuumllerinnen oder Schuumller wegen ihrer LRS Notenschutz genieszligen

                    Rechtschreibleistungen duumlrfen dann nicht in die Note einflieszligen

                    Schau dir hierzu am besten das Kapitel bdquoLegasthenie - Foumlrderungldquo auf S 42

                    an

                    Falls die Deutschnote aufgrund des Notenschutzes keine Rechtschreibleistungen

                    enthaumllt muss aber ein entsprechender Vermerk im Zeugnis angebracht werden

                    Er lautet dann in der Regel bdquoDie Rechtschreibleistungen im Fach XY entspra-

                    chen nicht den Anforderungen sie sind in der Note nicht enthaltenrdquo

                    Ein Schuumller mit Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRS) wird im Fach Deutsch wegen seiner schwachen Rechtschreibung schlechter benotet

                    Ist das zulaumlssig

                    sect

                    45

                    Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

                    LehrplanLehrplanhtml

                    Lehrplaumlne - Inhalt

                    Ein Schuumller interessiert sich fuumlr den Inhalt der Lehrplaumlne verschiedener

                    Faumlcher

                    Wo kann er nachschlagen

                    Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen jederzeit die Lehrplaumlne bei den einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrern einsehen denn diese verfuumlgen in den aller-meisten Faumlllen uumlber eine gedruckte Version Alternativ koumlnnen die derzeit guumllti-gen Lehrplaumlne auch online abgerufen werden

                    sect46

                    SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                    Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                    SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                    Leistungsstand - Auskunft

                    Nein denn alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen gemaumlszlig ihrem Alter uumlber ih-ren Leistungsstand unterrichtet werden Der entsprechende Passus im Schulge-setz ist freilich etwas vage formuliert und die genaue Interpretation obliegt den Lehrkraumlften Ein Recht darauf jederzeit eine Prognose uumlber die voraussichtliche Zeugnisnote zu erhalten laumlsst sich hieraus also sicherlich nicht herleiten Zu einer allgemeinen und ehrlichen Einschaumltzung deiner derzeitigen Leistungen im Vergleich mit den Anforderungen des Faches sollte die Lehrkraft aber bereit sein

                    In der Oberstufe sind deine Rechte noch etwas deutlicher formuliert Hier hast du Anspruch zweimal pro Halbjahr mit der Lehrkraft uumlber deinen Leistungs-stand zu sprechen davon einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Auf dei-nen Wunsch hin ist das auch im Einzelgespraumlch moumlglich Auch hier gilt aber Auf eine konkrete Prognose der Zeugnisnote musst du unter Umstaumlnden verzichten

                    Eine Schuumllerin moumlchte gern wissen wie sie gerade in Erdkunde steht und ob sie sich noch reinhaumlngen muss oder dem Unterricht eher lockerer folgen kannDarf die Lehrerin sich weigern ihr die Fragen zu beantworten

                    sect

                    47

                    SchulG 2011 sect 13 (bdquoLernmittelrdquo)

                    SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                    Lernmittel - Wer zahlt die

                    Wir muumlssen in Franzoumlsisch Deutsch und Spanisch jeweils eine Lektuumlre und

                    in Mathematik einen Taschenrechner anschaffen Das ist mit der Zeit eigentlich

                    ziemlich teuer

                    Wie viel muss ein Schuumller fuumlr Unterrichtsmaterialien zahlen

                    Die Schule kann von euch fuumlr alle Lernmittel die ihr auch auszligerhalb der Schule privat nutzen koumlnnt einen Kostenbeitrag verlangen und wird von diesem Recht in der Regel auch Gebrauch machen Bei Taschenrechnern und Lektuumlren geht man davon aus dass eine private Nutzung in erheblichem Umfang moumlglich ist dement-sprechend ist die Umlage der Anschaffungskosten auf die Schuumllerschaft zulaumlssig

                    Nichts bezahlen muumlsst ihr nur fuumlr Schulbuumlcher (das sind Buumlcher die nur im Un-terricht und fuumlr dessen Vor- und Nachbereitung eingesetzt werden koumlnnen) so-wie Gegenstaumlnde die fuumlr den Unterricht verwendet werden und dauerhaft in der Schule verbleiben

                    Wenn das Geld zu Hause sehr knapp ist (bdquosozialer Haumlrtefallrdquo) kann euch der Schultraumlger (das ist nicht die Schulleitung sondern in der Regel die Gemeinde oder Stadt) auch uumlber die obigen Ausfuumlhrungen hinaus Lernmittel zur Verfuumlgung stellen

                    Wenn es euch endguumlltig zu viel wird seid ihr aber auf keinen Fall nur zum Nichts-tun verdammt Die Schulkonferenz hat das Recht fuumlr diese Zusaumltze Houmlchstbe-traumlge festzulegen die dann verbindlich sind Stoszligt einfach eine entsprechende Diskussion an vielleicht kommt ihr zu einem fuumlr alle Beteiligten akzeptablen Beschluss

                    Alles uumlber die Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                    sect48

                    SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                    Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften

                    Natuumlrlich nicht Die Schule darf Sachverhalte nicht politisch einseitig behandeln sondern ist zur parteipolitischen Neutralitaumlt verpflichtet Die Lehrkraft muss ihre eigene Meinung also im Unterricht der politischen Bildung ihrer Schuumllerinnen und Schuumller unterordnen

                    Politische Inhalte muumlssen im Unterricht immer kritisch und kontrovers also nicht einseitig behandelt werden

                    Eine Lehrerin lobt in ihrem Unterricht die Ziele einer Partei und vernach-laumlssigt dabei andere politische Gruppierungen Auf den Vorwurf reagiert sie mit der Aussage dass die Meinungsfreiheit ihr das Recht gebeDarf die Lehrerin nur eine einzelne Partei so positiv hervorheben

                    sect

                    49

                    SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                    Nachsitzen

                    Ich habe mehrfach die Hausaufgaben nicht gemacht Jetzt will die Lehrerin

                    mich nach der Schule nachsitzen lassen

                    Darf eine Lehrerin mich nachsitzen lassen

                    Daruumlber laumlsst sich tatsaumlchlich streiten Grundsaumltzlich darf deine Lehrkraft dich nachsitzen lassen um schuldhaft versaumlumten (also geschwaumlnzten) Unterricht nachzuholen Sie muss dies aber vorher deinen Eltern ankuumlndigen du kannst also nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden

                    Wenn du nicht den Unterricht geschwaumlnzt sondern nur deine Hausaufgaben nicht gemacht hast kannst du in der Tat damit argumentieren dass dies ja nicht unter das bdquoNachholen schuldhaft versaumlumten Unterrichtsrdquo faumlllt Die Lehrkraft hat aber trotzdem das Recht dich die Hausaufgaben nachschreiben zu lassen Dein einzi-ger Vorteil waumlre dann dass du dich dieser Taumltigkeit in den eigenen vier Waumlnden widmen darfst

                    Zu einem erzieherischen Gespraumlch oder einer Ermahnung kann die Lehrkraft dich auf jeden Fall laumlnger in der Schule behalten

                    sect50

                    Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

                    Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

                    SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruumlche Prozesskostenrdquo)

                    Verwaltungsgerichtsordnung sect 80 (bdquoBesondere Verfahren fuumlr Anfechtungs- und Verpflichtungsklagenrdquo)httpdejureorggesetzeVwGO80html

                    Notengebung - falsche Bewertung

                    Versuche zuerst immer mit deiner Lehrerin oder deinem Lehrer persoumlnlich zu spre-chen Wenn das nicht klappt wende dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft und bitte diese mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer zu sprechen um eine Loumlsung zu finden Wenn die Probleme nicht nur bei dir auftreten dann informiere in jedem Fall die SV diese bekommt Ruumlckmeldungen von allen Klassen und kann dement-sprechend handelnBei der Bemessung der Zeugnisnote sollen die Unterrichtsbeitraumlge (im Wesentlichen deine muumlndliche Mitarbeit und deine Hausaufgaben) ein groumlszligeres Gewicht haben als die Klassenarbeiten und Leistungsnachweise Dies ist in den Lehrplaumlnen der einzelnen Faumlcher festgelegt Ab der Oberstufe ist es sogar per Erlass vorgeschrieben Auszliger der Aussage dass die muumlndliche Leistung mehr zaumlhlen muss als die schriftliche gibt es aber keine Vorgaben Die Lehrkraft ist also nicht verpflichtet beispielsweise im haumlufig genannten 6040-Verhaumlltnis zu bewerten Auch die Fachschaftskonferenz darf bei den Gewichtungsvorgaben mitredenIn der Oberstufe hast du das Recht regelmaumlszligig uumlber deinen Leistungsstand informiert zu werden Das muss mindestens zweimal pro Halbjahr geschehen einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Der Vorgang muss im Klassenbuch dokumentiert wer-den Nutze dieses Recht auf jeden Fall um potenzielle Probleme fruumlh zu erkennen und auszuschaltenWenn die Zeugnisnote fuumlr die Versetzung oder fuumlr deinen Abschluss von Bedeutung ist hast du die Moumlglichkeit einen formalen Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt einzulegen Uumlber diesen Widerspruch entscheidet dann zunaumlchst die Schule (oder ge-nauer Die Schulleitung) Gegen die Entscheidung kann man noch eine offizielle Klage einreichen Die Kosten des Verfahrens traumlgt das Land Mit einem Widerspruch faumlhrst du aber schon sehr schwere Geschuumltze auf uumlberlege also gut ob es sich wirklich lohnt

                    Mein Lehrer moumlchte mir im Zeugnis eine Vier geben obwohl ich zwei Drei-en in den Arbeiten und auch recht gute Tests geliefert habeWas muss ich machen wenn ich mich falsch benotet fuumlhle

                    sect

                    51

                    bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 20 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

                    httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                    Broschuumlre des Ministeriums fuumlr Bildung und Wissenschafthttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschueren

                    BildungAbiturProfiloberstufe__blob=publicationFilepdf

                    Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung

                    Im Zeugnis nach der 12 Klasse habe ich dreimal weniger als zwei No-

                    tenpunkte Vor allem Mathe liegt mir gar nicht

                    Wie sieht es mit den Chancen einer Abiturzulassung aus Gibt es eine Moumlglich-

                    keit Mathe zu umgehen

                    Es ist so dass man in bis zu sieben einbringungspflichtigen Kursen unter fuumlnf Notenpunk-ten bekommen darf Das bedeutet aber nicht dass man mit acht Semesternoten unter fuumlnf Punkten automatisch durchfaumlllt Es sind naumlmlich nicht alle Kurse einbringungspflich-tig So muumlssen zB jeweils alle vier Semesternoten der drei Kernfaumlcher und aller Abitur-pruumlfungsfaumlcher eingebracht werden Die genauen Zahlen zur Einbringungspflicht findet ihr in der unten genannten Broschuumlre des Bildungsministeriums

                    Man kann zB 17 Fehlkurse haben und trotzdem das Abitur bestehen man kann aber auch nur 8 Fehlkurse haben und erhaumllt keine Zulassung zu den schriftlichen Abiturpruuml-fungen (nach 122) bzw muumlndlichen Abiturpruumlfungen (nach 131) je nachdem wann die Grenze zu den acht einbringungspflichtigen Fehlkursen uumlberschritten ist Der erste Teil des Abiturergebnisses ergibt sich aus den Semesternoten von denen ins-gesamt 36 eingebracht werden muumlssen Wenn die Bedingungen erfuumlllt sind werden ein-fach die besten erreichten Noten ergaumlnzt In diesem Block koumlnnen maximal 600 Punk-te erreicht werden 200 Punkte aus den Semestern sind fuumlr das Bestehen im Abitur erforderlich

                    Im zweiten Block den Abiturpruumlfungen an sich sind maximal 300 Notenpunkte erreich-bar Die Berechnung ist ganz einfach Bei vier Pruumlfungsfaumlchern werden die jeweiligen Pruumlfungsergebnisse verfuumlnffacht und dann addiert bei fuumlnf Pruumlfungsfaumlchern jedes Er-gebnis vervierfacht und dann addiertNicht ganz so einfach ist die Auswahl der Pruumlfungsfaumlcher Jedes Aufgabenfeld (naturwis-senschaftlich gesellschaftswissenschaftlich und sprachlich-literarisch-kuumlnstlerisch) muss einmal vertreten sein Auch hierzu steht Genaueres in der Broschuumlre des Ministeriums

                    sect52

                    SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

                    Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren

                    Nein das duumlrfen sie selbstverstaumlndlich nicht Die Lehrer unterliegen einer Auf-sichtspflicht durch die sie verpflichtet sind alle Schuumller zu beaufsichtigen Diese Aufsichtspflicht erschlieszligt sich aus dem gebotenen Schutz von Minderjaumlhrigen und aus der Fuumlrsorge- und Verkehrssicherungspflicht wodurch diese Regel auch fuumlr volljaumlhrige Schuumller gilt

                    Wird ein Schuumller vor der Tuumlr stehen gelassen ist diese Aufsicht nicht mehr gege-ben Ein Lehrer darf einen Schuumller auch nicht als Strafe waumlhrend des Unterrichts vor die Tuumlr schicken Auch die Lehrkraft selbst darf die unter seiner Aufsicht stehenden Schuumller nicht alleine lassen es sei denn er gibt einen verbindlichen Arbeitsauftrag

                    Bei uns an der Schule schlieszligen einige Lehrer 5 Minuten nach Unterrichts-beginn einfach die Tuumlr ab und lassen Verspaumltete nicht mehr in die Klasse Teil-weise tragen sie dafuumlr sogar Fehlstunden ein

                    Duumlrfen sie das

                    sect

                    53

                    bdquoEmpfehlungen zum Sportunterricht bei erhoumlhter Ozonbelastungrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                    SchulrechtSchulgesetzRechtsquellenEmpfehlungSportOzon__blob=publicationFilepdf

                    Ozonbelastung und Sportunterricht

                    Sie duumlrfte ist aber durch eine Empfehlung des Ministeriums angehalten es lie-ber bleiben zu lassen Bei einer Ozonkonzentration von mehr als 180 microg msup3 sind die Sportlehrkraumlfte aufgefordert sportliche Dauerbelastungen im Freien (womoumlglich gar unter freier Sonne) moumlglichst zu vermeiden Auszligerdem sollen Sportlehrkraumlfte auf die individuellen Empfindlichkeiten einzelner Schuumllerinnen und Schuumller gegenuumlber Ozon Ruumlcksicht nehmen

                    Wenn die Ozonkonzentration 360 microg msup3 uumlberschreitet sollte der Sportunter-richt aus Vorsorgegruumlnden sogar ganz eingestellt werden

                    Das Radio meldet andauernd dass die Ozonbelastung schon auf uumlber 180

                    Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Auszligenluft gestiegen ist Doch deine Sport-

                    lehrerin will einen Dauerlauf durch den Park machen

                    Darf bei diesem Wetter im Freien Sportunterricht stattfinden

                    sect54

                    Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                    SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

                    SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                    Pausen

                    Na klar Pausen sind wichtig Die Pausenzeiten werden durch die Schulkonferenz festgelegt

                    Die Laumlnge der Schulstunden ist per Erlass auf 45 Minuten festgelegt Hiervon kann die Schule aus organisatorischen oder paumldagogischen Gruumlnden auch abwei-chen und beispielsweise Unterricht in 90-Minuten-Bloumlcken durchfuumlhren Fairer-weise sollten damit dann aber auch laumlngere Pausen einhergehen

                    Schaut euch einfach mal bei anderen Schulen in der Umgebung um und ver-gleicht die Pausenregelungen Wenn ihr dabei feststellt dass es an anderen Schulen wirklich ein groumlszligeres Verhaumlltnis von Pausen- zu Unterrichtszeit gibt dann sprecht eure Schulleitung darauf an oder thematisiert das Problem auf der naumlchsten Schulkonferenz Sie hat das Recht die Pausenordnung zu aumlndern

                    Eure Lehrkraumlfte duumlrfen die Stunden auch nicht beliebig uumlberziehen Vergleicht hierzu den Artikel bdquoEnde der Schulstunde - Klingelzeichenldquo auf S 23

                    Kann nicht laumlnger Pause sein Wer legt die Pausenzeiten fest

                    sect

                    55

                    SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                    Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien vom 1 Oktober 2008httplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

                    phpDownloadID=412

                    Lehrplan WiPo fuumlr die Sek IhttplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=44

                    Lehrplan WiPo fuumlr die Oberstufehttplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

                    phpDownloadID=91

                    Praktika

                    Die Schuumllerinnen der 9 Klasse moumlchten gern ein Praktikum machen um sich

                    auf ihr spaumlteres Berufsleben vorzubereiten

                    Welche Moumlglichkeiten haben sie

                    Die Zeiten an denen am Gymnasium nur ein Wirtschaftspraktikum in der 12 Klasse verbindlich war sind schon lange vorbei Inzwischen sind auch an den Gymnasien zwei mindestens ein- und moumlglichst zweiwoumlchige Praktika vorge-schrieben Ein Betriebspraktikum in der Sekundarstufe I und ein Wirtschafts-praktikum in der Sekundarstufe II Ersteres findet uumlblicherweise in der 8 oder 9 letzteres in der vorletzten Klassenstufe statt

                    Das Praktikum ist an den Wirtschafts-Politik-Unterricht angegliedert Ihr habt also auch ein Recht darauf dass euer Praktikum im Unterricht angemessen vor-bereitet betreut und nachbereitet wird

                    Genauere Details zum Ablauf der Praktika regelt uumlbrigens die Schulkonferenz Wenn ihr also mit der Organisation unzufrieden seid ist dies das passende Gre-mium um Veraumlnderungen am gaumlngigen Verfahren zu beschlieszligen

                    Mehr zum Sinn und zur angemessenen Hinfuumlhrung auf die verschiedenen Prakti-ka verraten euch die Lehrplaumlne

                    sect56

                    SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

                    SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

                    Die Landesschuumllervertretunghttpwwwschuelervertretungde

                    Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft

                    Wenn du ein Problem mit einer Lehrkraft (oder mit deiner Schulleiterin bzw deinem Schulleiter) hast - oder diese eines mit dir - dann kannst du dir tatkraumlf-tige Unterstuumltzung suchen

                    Frag einfach jemanden aus deiner SV ob sie oder er dir hilft dich beraumlt und dich bei den Gespraumlchen unterstuumltzt Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreter haben das Recht dir bei der Wahrnehmung deiner Rechte insbesondere bei Be-schwerden oder bei Ordnungsmaszlignahmen zu unterstuumltzen Sie haben auch haumlu-fig schon Erfahrung bei der Vermittlung zwischen Schuumllerschaft und Lehrkraumlften gesammelt und kennen die dir zustehenden Rechte sehr genau

                    Genauso kannst du dich auch an deine Verbindungslehrkraft wenden Rein formal soll diese zwar nur die Schuumllervertretung als Organ unterstuumltzen und nicht dich als Einzelperson in der Praxis nehmen es die in dieses Amt Gewaumlhlten damit aber meist nicht so genau und sind auch gerne bereit mit dir uumlber dein Problem zu reden und Loumlsungen zu suchen

                    Auch die Landesschuumllervertretung steht dir mit Rat und Tat zur Seite Sie hat viele Moumlglichkeiten und hilft dir zum Beispiel sollte es um rechtliche Fragen gehen oder eine formelle Beschwerde ohne Nennung deines Namens an das Bil-dungsministerium gesandt werden

                    Stress mit deinem Lehrer

                    Du bist nicht allein

                    sect

                    57

                    bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

                    httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                    Profile

                    Wir sind 31 Lernende und wollen gern ein aumlsthetisches Profil belegen Unsere

                    Schulleiterin richtet dieses trotz unserer Bitten nicht ein

                    Wann darf muss ein Profil eingerichtet werden

                    Uumlber die Einrichtung der Profile entscheidet die Schulleitung auf Basis der von der Schulkonferenz beschlossenen Grundsaumltze Jede Schule sollte (im Regelfall) mindestens ein sprachliches und ein naturwissenschaftliches Profil anbieten Was daruumlber hinausgeht ist optional Einen Anspruch auf die Einrichtung eines aumlsthe-tischen Profils habt ihr also nicht

                    Die Erstellung eines Profils ist mit viel Arbeit verbunden Es muss uumlber profil-gebende und profilergaumlnzende Faumlcher entschieden werden diese muumlssen ihren Unterricht aufeinander abstimmen und es muumlssen zahllose didaktische Uumlberle-gungen angestellt werden Ein neues Profil laumlsst sich also nicht in ein paar Tagen aus dem Boden stampfen sondern die Profilfestlegung ist in der Regel eine lang-fristige Entscheidung der Schule die auch mit dem Schulprogramm in Einklang stehen sollte

                    Auf lange Sicht sind natuumlrlich Aumlnderungen des Profilangebotes moumlglich insbe-sondere wenn uumlber mehrere Jahrgangsgenerationen hinweg ein groszliges Interesse an einem bestimmten Profil besteht

                    sect58

                    SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                    Rauchen in der Schule

                    Gar nicht auch dann nicht wenn du volljaumlhrig bist Gemaumlszlig Schulgesetz darf auf dem gesamten Schulgelaumlnde und bei allen schulischen Veranstaltungen (selbst dann wenn diese auszligerhalb des Schulgelaumlndes stattfinden) nicht geraucht wer-den Ebenso gilt ein Alkoholverbot In beiden Faumlllen beruft sich der Gesetzgeber dabei auf die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule die als Vorbild fuumlr ein Leben ohne Abhaumlngigkeit von Suchtmitteln fungieren soll

                    Einzig bei nichtschulischen Veranstaltungen darf der Schultraumlger (das ist die Stadt oder Gemeinde und nicht die Schulleitung) Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot erlassen er muss dies aber nicht tun Innerhalb des eigentlichen Gebaumludes ist das Rauchen in jedem Fall immer verboten

                    Ich bin 17 und seit zwei Jahren Raucher Zu Hause darf ich das in der Schule nicht

                    Ab wann darf man in der Schule rauchen

                    sect

                    59

                    Erlass bdquoUmsetzung der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 18 April

                    2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                    SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUmsetzungRechtschreibung__blob=publicationFilepdf

                    Rechtschreibreform

                    Eine Schuumllerin ist nicht damit einverstanden dass ihre Klassenarbeit nach

                    den Regeln der neuen Rechtschreibung korrigiert wird Sie erklaumlrt dass auch

                    einige bekannte Schriftstellerinnen und namhafte Verlage die alte Rechtschrei-

                    bung verwenden

                    Wie schaut die Lage aus

                    Ab dem Beginn des Schuljahres 2008 2009 darf an den Schulen in Schleswig-Holstein nur noch nach den Rechtschreibregeln von 2006 unterrichtet und be-wertet werden Die Schuumllerin liegt also falsch

                    sect60

                    Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010

                    httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

                    blob=publicationFilepdf

                    Religionsgemeinschaften

                    Ja Mitglieder aller Religionsgemeinschaften haben ein Recht darauf zu beson-deren Festen ihrer Glaubensrichtung an Gottesdiensten oder anderen religioumlsen Veranstaltungen teilzunehmen um ihre jeweilige Religion damit auszuuumlben Sie sind dann fuumlr die Veranstaltung vom Unterricht beurlaubt und haben danach un-terrichtsfrei Dies ergibt sich aus dem Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo

                    Fuumlr das Christentum bezieht sich diese Regelung laut Erlass insbesondere auf den Reformationstag Fronleichnam und Allerheiligen Fuumlr andere Religionsgemein-schaften ist dies nicht (mehr) festgelegt Erfahrungsgemaumlszlig werden Beurlaubun-gen aber problemlos fuumlr das Opfer- und auch fuumlr das Zuckerfest ausgesprochenSiehe hierzu auch den Artikel bdquoBuszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterrichtldquo auf S 14

                    Ein muslimischer Schuumller moumlchte den Feiertag des Opferfestes mit seiner Fa-milie bzw in der Moschee verbringen

                    Kann er sich hierfuumlr von der Schule beurlauben lassen

                    sect

                    61

                    SchulG 2011 sect 7 (bdquoReligionsunterricht Bekenntnis- und Weltanschauungsschulenrdquo)

                    Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juli 2010

                    httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

                    blob=publicationFilepdf

                    Religionsunterricht - Teilnahme

                    Die Eltern einer Schuumllerin moumlchten nicht dass ihre Tochter am Religions-

                    unterricht teilnimmt Die Religionslehrerin behauptet aber die Schuumllerin habe

                    keine Wahl

                    Wer hat Recht

                    Die Grundsaumltze deiner Erziehung werden von deinen Eltern entschieden Des-halb koumlnnen sie auch entscheiden ob du am Religionsunterricht teilnimmst oder nicht und dich gegebenenfalls davon abmelden Du erhaumlltst dann auf jeden Fall gleichwertigen Unterricht in einem anderen Fach In Schleswig-Holstein ist dies das Fach Philosophie

                    Ab dem 14 Geburtstag steht dir selbst das Recht zu uumlber die Teilnahme am Re-ligionsunterricht zu entscheiden Du darfst dich dann eigenstaumlndig dort abmelden - oder dich sogar eigenstaumlndig wieder anmelden wenn deine Eltern bis dahin anders entschieden haben

                    sect62

                    SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                    Samstagsschule

                    Uumlber die Anzahl der Unterrichtstage entscheidet die Schulkonferenz Wende dich an deine Schuumllervertretung und bitte sie einen entsprechenden Antrag auf der naumlchsten Schulkonferenz zu stellen Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst Wenn ihr also den Schulelternbeirat (das ist quasi die SV der Eltern) mit guter Vorarbeit auf eure Seite bringt habt ihr zwei Drittel der Stimmen und es sollte mit dem freien Samstag klappen

                    Alles weitere zur Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                    Ich habe die 6-Tage-Woche satt Am Freitagabend kann ich nicht weggehen weil ich am Samstag wieder Schule habe

                    Was mache ich gegen Samstagsschule

                    sect

                    63

                    Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden auf Grund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juni 2011

                    httpsdocsgooglecomviewerurl=httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloads

                    Witterungsverhaeltnisse__blob=publicationFilepdf

                    Website des Bildungsministeriums httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEBildung_nodehtml

                    Schneefrei

                    Schneeverwehungen Eisregen und glatte Straszligen Was will man mehr im

                    Winter Doch auch die Schulbusse fahren nicht mehr und mit dem Fahrrad

                    packe ich mich andauernd auf die Schnauze

                    Darf ich bei solchem Winterwetter zu Hause bleiben

                    Bei extremen Wetterlagen oder schlechten Straszligenverhaumlltnissen kann vom Mi-nisterium fuumlr Bildung Unterrichtsaufall angeordnet werden Davon erfahrt ihr auf der Webseite des Ministeriums im Rundfunk und von eurer Schule Wenn also zB die Straszligen so glatt sind dass keine Busse mehr fahren dann sind die Chancen gut dass die Schule ausfaumlllt

                    Wenn es keinen offiziellen Unterrichtsausfall gibt eure Eltern aber aufgrund der Witterungs- und Straszligenlage eine bdquobesondere Gefaumlhrdungrdquo auf eurem Schulweg vermuten dann duumlrfen deine Eltern auch selbst entscheiden ob du zur Schule musst oder nicht Falls sie dich zu Hause behalten zaumlhlt dein Fernbleiben vom Unterricht nicht als unentschuldigtes Fehlen

                    sect64

                    SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                    Schriftliche Missbilligung

                    Deine Klassenkameradin irrt sich Schriftliche Missbilligungen sind eine ganz normale Maszlignahme der Schule bei so genannten bdquoErziehungskonfliktenrdquo Sie koumlnnen in solch einer Situation bedenkenlos ausgesprochen werden Auch wenn du mehrmals zu spaumlt kommst oder regelmaumlszligig deine Hausaufgaben nicht machst kann eine schriftliche Missbilligung erfolgen - genauso wie in zahlreichen ande-ren Situationen Allerdings hat solch eine Missbilligung noch keinerlei ernste Konsequenzen

                    Anders sieht es da schon mit einem schriftlichen Verweis aus Dies ist eine offizi-elle Ordnungsmaszlignahme der Schule Sie hat den Rang eines Verwaltungsaktes wird zu den Akten genommen und der Schuumller muss vorher gehoumlrt werden Bevor es zu einem solchen Verweis kommen kann muss es aber schon zu schwerer wie-genden Fehltritten gekommen sein beispielsweise zur Anwendung von Gewalt

                    Meine Klassenkameradin treibt es auf die Spitze Sogar ich bin schockiert wenn ich manchmal mitkriege wie sie mit meiner Lehrerin spricht Sie macht aber weiter weil sie denkt dass ihr nichts passieren koumlnne - fuumlr eine Missbilli-gung reiche so etwas nicht

                    Wann bekommt man eine schriftliche Missbilligung

                    sect

                    65

                    SchulG 2011 sect 27 (bdquoUntersuchungenrdquo)

                    Landesverordnung bdquouumlber die schulaumlrztlichen Aufgabenrdquo vom 16072008

                    sect2 bdquoUntersuchungenrdquo httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=SchulC384AufgV+SHamppsml=bsshoprod

                    psmlampmax=trueampaiz=true

                    Schularzt - Teilnahmepflicht

                    Eine Schuumllerin moumlchte sich nicht vom Schularzt untersuchen lassen

                    Kann sie dazu gezwungen werden

                    Nein zumindest in den allermeisten Faumlllen nicht Es gibt zwei schulaumlrztliche Untersuchungen deren Durchfuumlhrung unausweichlich ist

                    bull Alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen sich vor dem Besuch der Grundschule untersuchen lassen

                    bull Wenn du dich in der Oberstufe fuumlr ein sportliches Profil entscheidest bist du ebenfalls verpflichtet vorher an einer Untersuchung teilzunehmen

                    In allen anderen Faumlllen ist die schulaumlrztliche Untersuchung ein freiwilliges Angebot

                    sect66

                    Schulaufsicht

                    SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                    SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und -lehrerrdquo)

                    SchulG 2011 Achter Teil sect125 - sect131

                    Kontakt und Aufgaben httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltungschulaufsichtSchulaufsicht_nodehtml

                    Achtung Folgende Loumlsungswege sollten nur eingeschlagen werden wenn eine schulinterne Loumlsung mit Hilfe der SV der Verbindungslehrkraft und gegebenen-falls der Landesschuumllervertretung nicht zu finden ist Die Beschwerde bei der Schulaufsicht kann sehr weitreichende Folgen haben

                    Bei Beschwerden koumlnnt ihr euch an die Schulaufsicht im Ministerium fuumlr Bildung wenden Dies kann insbesondere von Noumlten sein wenn an eurer Schule Gesetze gebrochen werden es sich um Beschwerden uumlber die Schulleitung handelt oder es um Probleme geht die die Schulleitung nicht zu loumlsen vermag (zB bei hohem Unterrichtsaufall oder Problemen mit dem Schultraumlger) Die Schulaufsichtsbehoumlrde muss auf jeden Fall handeln wenn ihr Erkenntnisse vorliegen Das heiszligt dass ihr darauf achten muumlsst wie ihr Anfragen oder Be-schwerden formuliert denn diese koumlnnen groumlszligere Auswirkungen haben als ihr eigentlich beabsichtigt dies gilt insbesondere fuumlr die betroffene Lehrkraft Au-szligerdem ist es die Pflicht der Schulaufsicht die Arbeit der SV zu unterstuumltzen ihr koumlnnt also Hilfe von ihrer Seite verlangen

                    Eine anonymisierte Beschwerde oder Anfrage kann die Landesschuumllervertretung uumlbermitteln Falls ihr zB wissen wollt ob eure Schulleitung eure Rechte in einem Konflikt akzeptiert und gewaumlhrt aber nicht wollt dass sie direkt vom Bildungsministerium angerufen wird falls sie dies versehentlich nicht tut dann wird sich dieser Weg sicher lohnen Unter dem unten aufgefuumlhrten Link findet ihr nicht nur die Kontaktdaten der Schulaufsichtsbeamten fuumlr eure Schulart son-dern auch eine Aufschluumlsselung ihrer Aufgaben

                    An wen koumlnnen wir uns wenden wenn an unserer Schule Rechte gebrochen werden oder wir uns beschweren wollen

                    sect

                    67

                    SchulG 2011 sect 64 (bdquoLehrerkonferenzrdquo)

                    SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

                    Schulbuumlcher - Neuanschaffung

                    Uumlber die Anschaffung neuer Schulbuumlcher entscheidet die Lehrerkonferenz Diese kann jedoch nur auf Vorschlag der zustaumlndigen Fachkonferenz handeln

                    Da an jeder Fachkonferenzsitzung beratend auch bis zu zwei Schuumllerinnen oder Schuumller teilnehmen duumlrfen hat auch die Schuumllerschaft die Gelegenheit sich zu den neuen Buumlchern zu aumluszligern An einigen Schulen ist es sogar normal dass die Schuumllerinnen und Schuumller in den Fachkonferenzen mit abstimmen duumlrfen dies ist jedoch nicht direkt aus dem Schulgesetz abzuleiten

                    Unsere Atlanten enthalten noch die Sowjetunion und die Geschichtsbuumlcher

                    kennen den Mauerfall nicht

                    Wer entscheidet wann diese Buumlcher endlich ersetzt werden

                    Wie koumlnnen wir dabei mitbestimmen

                    sect68

                    Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung

                    SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

                    Meine Freunde und ich moumlchten nach der Schule zusammen Fuszligballspielen aber wir finden keinen geeigneten Platz

                    Koumlnnen wir die Schulsporthalle nutzen

                    Ja ihr koumlnnt dazu an eurer Schule eine Schuumllergruppe aufmachen (in diesem Fall vielleicht ganz pragmatisch die bdquoFuszligball-AGrdquo) und so auch Schulraumlumlich-keiten nutzen Das Ganze muss natuumlrlich im Rahmen der Moumlglichkeiten gesche-hen Gerade bei der Nutzung der Sporthalle muumlsst ihr euch also wahrscheinlich mit vielen anderen Interessenten absprechen und einigenAuch an eine Verantwortungsperson muss gedacht werden Entweder ihr sucht euch eine verantwortliche Lehrerin oder einen Lehrer oder eine Schuumllerin oder ein Schuumller uumlbernimmt die VerantwortungDie Schuumllerin oder der Schuumller muss mindestens 14 Jahre alt sein

                    sect

                    69

                    SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

                    SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                    Schuumllergruppen - Zulassung

                    Nein Das Argument mit dem bdquoprivaten Interesserdquo ist vollkommen irrelevant denn eigentlich kommt es bei Schuumllergruppen genau darauf an Sie sind im Ge-setz definiert als eine Gruppe von Schuumllerinnen und Schuumllern die ein fachliches sportliches kulturelles konfessionelles oder politisches Ziel verfolgen Die Hand-ballmannschaft geht einem sportlichen Ziel nach darf sich also ohne Probleme zu einer Schuumllergruppe zusammenschlieszligen Ihr muumlsst nur noch eine mindestens 14-jaumlhrige Verantwortungsperson benennen und eure schriftlich zusammenge-fasste Zielsetzung per Brief oder E-Mail an die Schulleitung senden

                    Als Schuumllergruppe habt ihr Anspruch auf kostenlose Schulraumlumlichkeiten auszliger-halb der Unterrichtszeit die ihr fuumlr eure Taumltigkeit nutzen koumlnnt Ihr braucht dazu eine Aufsichtsperson (Eltern Lehrkraft oder verantwortungsvolle Schuumllerinnen und Schuumller die dazu autorisiert wurden und mindestens 14 Jahre alt sind) Au-szligerdem duumlrft ihr eure Veranstaltungen am offiziellen Schwarzen Brett der Schu-le ankuumlndigen und eure eigene Schuumllerzeitung herausgeben

                    Eure Schuumllergruppe ist zunaumlchst einmal auf Mitglieder eurer Schule beschraumlnkt Wenn ihr Veranstaltungen mit schulexternen Leuten abhaltet dann muss die Schulleitung ihr Einverstaumlndnis dazu geben

                    Einige Schuumllerinnen moumlchten an der Schule eine Handballmannschaft gruumln-

                    den Dazu moumlchten sie nach dem Unterricht Schulraumlumlichkeiten nutzen und

                    Plakate aushaumlngen Die Schulleiterin verbietet das aber weil die Gruppe nur

                    ein privates Interesse verfolge

                    Hat sie das Recht dazu

                    sect70

                    Schuumllerstreik

                    SchulG 2011 sect 145 (bdquoEinschraumlnkung von Grundrechtenrdquo)

                    Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 9

                    httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

                    Nach einer katastrophalen Klassenarbeit bdquobestreiktrdquo eine Klasse den Unterricht

                    Ist es Schuumllern erlaubt zu streiken

                    bdquoSchuumllerstreiksrdquo im engeren Sinne gibt es eigentlich nicht Fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller gilt die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht im Rahmen des Schul-verhaumlltnisses fuumlr die meisten von ihnen sogar noch die Schulpflicht Auch auf das Grundgesetz koumlnnt ihr euch nicht berufen denn das Schulgesetz schraumlnkt in sect 145 einige eurer Grundrechte ganz legal ein

                    Das Bestreiken des Unterrichts ist also nichts anderes als unentschuldigtes Feh-len oder verweigerte Mitarbeit also unzulaumlssig Auch die Ahndung mit Diszipli-narmaszlignahmen ist (unabhaumlngig von der Anzahl der bdquoStreikendenrdquo) im Rahmen der Verhaumlltnismaumlszligigkeit moumlglichIn ihrem Erlass zur Stellung des Schuumllers in der Schule teilt auch die Kultus-ministerkonferenz diese Ansicht fuumlr mehr Hintergrundinformationen solltet ihr dort nachlesenDie Beschluumlsse der KMK sind aber nicht direkt verbindlich da das Land Schles-wig-Holstein ja alleine fuumlr sein Schulrecht verantwortlich ist

                    Nur auf eine Schule oder gar Klasse beschraumlnkt ist ein Schuumllerstreik also nicht nur recht ineffektiv sondern daruumlber hinaus auch kein guter Konfliktloumlsungsstil Auch landes- oder bundesweite Aktionen sind genauso unrechtmaumlszligig - von der medialen Schlagkraft her aber durchaus effektiv -)

                    sect

                    71

                    SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                    Schuumllervertretung - Etat

                    Es gibt meist zwei Geldquellen fuumlr SVenDer Schultraumlger (also meistens die Stadt oder die Gemeinde) muss der SV einen gewissen Geldbetrag zur Verfuumlgung stellen Der muss im Haushaltsplan eurer Schule erscheinen fragt einfach bei eurer Schulleitung nachDieser Etat wird pro Haushaltsjahr gefuumlhrt Das heiszligt dass zu jedem Jahres-wechsel im Winter auch neues Geld zur Verfuumlgung stehtDas was ihr dann noch nicht genutzt habt ist wegDie Houmlhe eures Etats ist nicht festgelegt Der Schultraumlger kann also selbst ent-scheiden wie viel Geld ihr bekommt und diesen Betrag im Etat auch jedes Jahr aumlndernWie ihr an euer Geld herankommt ist ganz unterschiedlich eure Schulleitung muss euch aber auch hier beratenEin solcher Etat existiert im Uumlbrigen mit den gleichen Bedingungen auch fuumlr die Kreis- und die Landesschuumllervertretung Nur dass dann eben der Kreis bezie-hungsweise das Bundesland fuumlr den Etat aufkommen

                    Der zweite Weg ist das Durchfuumlhren von Veranstaltungen bei dem ihr beispiels-weise Kuchen verkaufen oder auch ein paar Euro Eintritt verlangen koumlnntBeachtet dabei aber die Einschraumlnkungen zum Warenverkauf ihr findet sie in dem Artikel bdquoVerkauf von Warenldquo auf S 93

                    Viele Veranstaltungsideen findet ihr in der Broschuumlre bdquoGeistesblitzrdquo die ihr un-ter wwwschuelervertretungde kostenfrei herunterladen koumlnnt

                    Die SV einer Schule moumlchte sich einen Briefkasten kaufen um uumlber ihn fuumlr alle

                    Mitschuumllerinnen und Mitschuumller erreichbar zu sein

                    Woher bekommt die SV das Geld

                    sect72

                    Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp

                    Klassensprecher

                    SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                    SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

                    Wer vertritt mich in der Schule

                    Zunaumlchst einmal natuumlrlich die Schuumllervertretung (SV) Diese besteht aus der Klassensprecherversammlung sowie der Schuumllersprecherin oder dem Schuumller-sprecher (und ggf ihrem oder seinem bdquoTeamrdquo) Naumlheres ist in dem Statut eurer SV nachzulesen (su)

                    Zusaumltzlich wird in den Klassen eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher gewaumlhlt die oder der die Klasse in der Klassensprecherversammlung vertritt und auch waumlhrend der Unterrichtszeit uumlber die SV und entsprechende Projekte berichten darfAn vielen Schulen wird je eine Klassensprecherin und ein Klassensprecher pro Klasse gewaumlhlt jedoch ist dies laut Gesetz nicht selbstverstaumlndlich

                    Sollte in einem Jahrgang nur in Kursen unterrichtet werden wird vom Jahrgang fuumlr je 15 Schuumllerinnen und Schuumller eine Vertreterin oder ein Vertreter fuumlr die Klassensprecherversammlung gewaumlhlt

                    Es kann auch noch eine Sprecherin oder ein Sprecher fuumlr einzelne Kurse gewaumlhlt werden die oder der dann aber auch nur fuumlr den Kurs betreffenden Fragen zu-staumlndig ist

                    Ob an deiner Schule die Schuumllersprecherin oder der Schuumllersprecher von allen Schuumllerinnen und Schuumllern oder von der Klassensprecherversammlung gewaumlhlt wird steht im SV-Statut deiner Schule (siehe auch bdquoSchuumllervertretung - Statutldquo auf S 73)

                    sect

                    73

                    SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                    Bekanntmachung bdquoMusterstatut fuumlr Schuumllervertretungenrdquo vom 01042010

                    httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreter

                    MusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

                    Schuumllervertretung - Statut

                    Ja eine Schuumllervertretung verfuumlgt uumlber ein Statut Dieses koumlnnt ihr euch aumlhnlich wie eine Vereinssatzung oder eine Verfassung vorstellen

                    Das Statut regelt zum Beispiel wer die Schuumllersprecherin oder den Schuumllerspre-cher waumlhlt wie groszlig das SV-Team ist ob es noch Aumlmter (wie die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Klassensprecherversammlung) gibt und viele andere Dinge

                    Wenn ihr kein eigenes Statut habt dann ist fuumlr euch neben den Regelungen im Schulgesetz das vom Bildungsministerium entworfene Musterstatut guumlltig Dieses kann eure Klassensprecherversammlung aber veraumlndern und damit von dem Musterstatut des Ministeriums abweichen Das ist im Schulgesetz eindeutig festgelegt Alle eure Regelungen muumlssen dabei aber im Einklang mit den Bestim-mungen im Schulgesetz stehen

                    Ihr habt somit die Moumlglichkeit die Form der Demokratie in eurer Schuumllerschaft selbst zu bestimmen

                    Ich bin in der SV aktiv und habe gehoumlrt dass wir so was wie eine Satzung

                    brauchen

                    Stimmt das

                    Was ist das wo bekommen wir das her und wofuumlr brauchen wir das

                    sect74

                    Schuumllerzeitung - Gruumlndung

                    SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

                    Landespressegesetz vom 31012005 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

                    ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

                    Ich habe Lust eine witzige Schuumllerzeitung herauszubringenWas muss man bei der Gruumlndung einer Schuumllerzeitung beachten

                    Fuumlr das Gruumlnden einer Schuumllerzeitung brauchst du aumluszligerst aktive Mitschuumlle-rinnen oder Mitschuumller mit denen du eine kreative Redaktion gruumlndest Die ge-setzliche Regelung obliegt dem Landespressegesetz und somit unterscheidet ihr euch nicht von einer bdquonormalen Zeitungrdquo auszliger dass sie von Schuumllerinnen und Schuumllern verfasst und in der Schule verteilt wird

                    Viel Spaszlig

                    sect

                    75

                    SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

                    SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

                    Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule

                    Schuumllerzeitungen stehen laut Schulgesetz auszligerhalb der Verantwortung der Schule Dies bedeutet dass die Schulleitung keine Moumlglichkeit hat einzugreifen Tut sie dies doch verstoumlszligt sie gegen das Gesetz Die Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen sich in so einem Fall an die Schulaufsicht oder natuumlrlich an die Landesschuumllervertretung wenden

                    Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat zwar nicht die Moumlglichkeit die Her-ausgabe der Zeitung zu verbieten allerdings kann er als Hausherr der Schule den Verkauf und die Verteilung auf dem Schulgelaumlnde untersagenJedoch nur wenn der ordnungsgemaumlszlige Schulbetrieb durch die Zeitung gestoumlrt wird oder zB insbesondere Persoumlnlichkeitsrechte beeintraumlchtigt werden

                    Es finden sich aber immer Wege die Zeitung zu verbreitenAllerdings solltet ihr euch uumlberlegen was genau in dem Artikel steht Unwahr-heiten und Geruumlchte duumlrfen natuumlrlich nicht verbreitet werden und Persoumlnlich-keitsrechte nicht verletzt werden

                    Fairplay ist also von allen Seiten gefragt

                    Schuumller haben sich zu einer Redaktion an unserer Schule zusammenge-

                    schlossen und geben eine Zeitung heraus in der ein ruumlder Artikel uumlber einen

                    Lehrer erscheinen soll Der Schulleiter verbietet die Herausgabe der Zeitung

                    Darf er das

                    sect76

                    Grundgesetz Art 5 httpwwwbundestagdedokumenterechtsgrundlagengrundgesetzindexhtml

                    SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

                    Landespressegesetz vom 31012005 sect1 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

                    ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

                    Schuumllerzeitung - Zensur

                    NeinFuumlr Schuumllerzeitungen gilt dasselbe wie fuumlr allgemeine ZeitungenIhr genieszligt laut Grundgesetz Artikel 5 uneingeschraumlnkte Pressefreiheit und BerichterstattungsfreiheitEine Zensur der Artikel darf demzufolge auch nicht stattfinden Auch das Pres-serecht garantiert euch freie Meinungsaumluszligerung

                    Ich habe einen Artikel in der Schuumllerzeitung geschrieben in dem ich eine Lehrerin massiv angegriffen habe jedoch nicht unsachlich war Der wurde von der betreffenden Lehrerin zensiert

                    Darf sie vor der Veroumlffentlichung der Schuumllerzeitung Artikel verbieten oder aumlndern

                    sect

                    77

                    SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                    SchulG 2011 sect 67 (bdquoBeanstandungs- und Eilentscheidungsrechtrdquo)

                    SchulG 2011 sect 68 (bdquoVerfahrensgrundsaumltzerdquo)

                    Schulkonferenz

                    Die Schulkonferenz ist DAS Gremium uumlberhaupt an eurer Schule denn die Schul-konferenz ist das houmlchste beschlussfassende Organ und selbst der Schulleiter muss die Beschluumlsse die dort gefasst werden umsetzen

                    Wenn die Schulkonferenz also sagt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller an jedem Tag nach 15 Stunden die Arbeit an den Hausaufgaben abbrechen darf dann muumlssen die Schulleitung und die Lehrkraumlfte dies akzeptieren auch wenn sie gegen diese Entscheidung sind Allerdings gilt das auch umgekehrt fuumlr Eltern und Schuumller (be-achtet bei diesem Beispiel den uumlbernaumlchsten Absatz)

                    Die Schulkonferenz besteht zu je 13 aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehr-kraumlfte Eltern und der Schuumllerschaft alle sind somit zunaumlchst gleichberechtigt Von daher ist es wichtig dass jede Schuumllerschaft auch wirklich Schuumllerinnen und Schuuml-ler in die Schulkonferenz entsendet

                    Daruumlber hinaus ist es wichtig zu wissen dass die Lehrkraumlfte in der Schulkonfe-renz fuumlr einige Punkte uumlber die die Schulkonferenz beraumlt und abstimmt ein Einspruchsrecht (Veto) besitzen (zB Grundsaumltze fuumlr Hausaufgaben und Klas-senarbeiten) In diesen Faumlllen muss dann nicht nur die Mehrheit der Schulkon-ferenzmitglieder sondern auch die Mehrheit der Lehrkraumlfte in der Schulkon-ferenz einem solchen Antrag zustimmen Welche Bereiche dies betrifft ist im Paragraphen 63 des Schulgesetzes nachzulesen

                    Die Schulkonferenz entscheidet uumlber viele wichtige Punkte zB einen Vorschlag zum Schulnamen die Einfuumlhrung einer Ganztagsschule uumlber die Dauer von Klas-senarbeiten im Rahmen ihrer Moumlglichkeiten uumlber die Haus- und Schulordnung und auch uumlber die Tatsache ob samstags Unterricht stattfindet oder nicht Welche Ent-scheidungskompetenzen sie genau hat ist recht ausfuumlhrlich in sect 63 des Schulgeset-zes aufgelistet

                    Die Schulkonferenz ist also ein sehr wichtiges Gremium Daher nutzt die Schulkon-ferenz zur Umsetzung eurer Wuumlnsche und Ziele

                    sect78

                    Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht

                    SchulG 2011 sect 132 (bdquoSchulpsychologischer Dienstrdquo)

                    Eine Schuumllerin der 8a scheint groszlige seelische Probleme zu haben Die Klas-se weiszlig davon und wendet sich an die Klassenlehrerin die eine Schulpsycholo-gin zu Rate zieht Jene moumlchte das betroffene Maumldchen genauer untersuchen Die Schuumllerin ist mit einer Untersuchung einverstanden will jedoch nicht dass ihre Eltern davon erfahren

                    Muss die Schulpsychologin die Eltern unterrichten

                    Nein denn vertrauliche Daten duumlrfen nur mit der schriftlichen Zustimmung der oder des Betroffenen uumlbermittelt und nur in nicht automatisierten DateienAkten gespeichert werden

                    Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen deshalb offen mit Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen uumlber ihre Probleme sprechen ohne dass die Eltern informiert werden duumlrfen Dies gilt im Uumlbrigen auch bei Schuumllerinnen und Schuumllern die noch nicht volljaumlhrig sind

                    sect

                    79

                    SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungrdquo)

                    Bekanntmachung bdquoDer Soziale Tag - Geltende Regelungen fuumlr die Schulen Rahmenbedingungen fuumlr die Teilnahme ab 2012rdquo vom 13 Maumlrz

                    2012httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenSozialerTag__

                    blob=publicationFilepdf

                    Schulsammlungen und Sozialer Tag

                    Hier gilt ein ganz klares bdquoJeinrdquoZwar sind laut sect 29 des Schulgesetzes Sammlungen und Warenverkaumlufe grundsaumltzlich verboten jedoch koumlnnen Ausnahmeregelungen getroffen werden Der Erfahrung nach werden diese in einem recht groszligzuumlgigen Rahmen gewaumlhrt

                    Uumlber Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes bei Schulveranstaltungen entscheidet die Schulkonferenz Diese Regelung greift dann wenn ihr den Warenverkauf auszligerhalb der Unterrichtszeit organisiert Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes und der Sammlungen kann nur die Schulaufsichtsbehoumlrde also das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft erlassen Eure Lehrkraft oder eure Schulleitung wird euch bei der Bean-tragung dieser Ausnahme sicherlich mit Rat und Tat zur Seite stehen

                    Meistens werden diese Sammlungen aber auch ohne eine beantragte Genehmigung un-ter Absegnung der Schulleitung durchgefuumlhrt Probleme sind daraus bisher nicht ent-standen dies ist aber rechtlich nicht ganz korrekt

                    Und sollte eine Ausnahme mal nicht erteilt werden Betaumltigt euch in eurer Freizeit Anderen Menschen zu helfen ist das Engagement immer wert

                    AnmerkungIn dem besonderen Falle des Vereins bdquoSchuumller Helfen Lebenrdquo welcher der Landes-schuumllervertretung abstammt wird jaumlhrlich zum Sozialen Tag eine Genehmigung des Bil-dungsministeriums ausgestellt dass der Soziale Tag als bdquoUnterricht in anderer Formrdquo gilt Eine weitere Genehmigung zum Engagement zum Sozialen Tag ist deshalb im Sin-ne der Schulsammlungen nicht notwendig

                    In einem armen Land der Welt herrscht eine Hungersnot

                    Wir wollen helfen

                    Duumlrfen wir in der Schule Geld Sachguumlter zu solchen Anlaumlssen sammeln

                    sect80

                    Lehrplan Biologie httplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=18

                    SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                    Sexualkunde

                    Nein Die Schule ist zwar laut Schulgesetz lediglich verpflichtet Sexualkunde im Unterricht faumlcheruumlbergreifend zu behandeln In welchen Faumlchern das geschieht bleibt hier aber zunaumlchst offen

                    Genauer regeln dies Lehrplaumlne Im Lehrplan des Faches Biologie ist das Thema Sexualkunde explizit enthalten und eure Lehrerin oder euer Lehrer muss sich an diesen Lehrplan halten Sexualkunde muss also im Fach Biologie unterrichtet werden In anderen Faumlchern wird das Thema dann begleitend oder faumlcheruumlber-greifend behandelt

                    Der Lehrplan Biologie sieht das Thema Sexualkunde in den Klassenstufen 5-10 (G9) bzw 5-9 (G8) je zweimal vor In welchen Klassenstufen das Thema an wel-cher Schulart vorgesehen ist koumlnnt ihr in dem Lehrplan nachlesen

                    Ein Lehrer weigert sich im Biologieunterricht Sexualkunde zuunterrichten Er ist der Meinung das koumlnnten auch andere Fachlehreruumlbernehmen

                    Stimmt das

                    sect

                    81

                    SchulG 2011 sect 45 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                    Strafarbeiten - Alle werden bestraft

                    Meine Klassenkameradin spielt immer Streiche in der Klasse Meine Leh-

                    rerin will von uns wissen wer es ist sonst wuumlrde sie alle bestrafen Ich will sie

                    aber nicht verpetzen auch wenn ich ihr Verhalten nicht gut finde

                    Darf die Lehrerin alle fuumlr etwas bestrafen das nur eine begangen hat

                    Nein eine ganze Klasse darf nicht fuumlr etwas bestraft werden das nur eine Ein-zelperson gemacht hat

                    Die Lehrkraft koumlnnte jedoch zu einer paumldagogischen Erziehungsmaszlignahme grei-fen wenn sie der Meinung ist dass dies noumltig sei um eure Loyalitaumlt zu demjeni-gen der die Regeln verletzt hat in Frage zu stellenDiese paumldagogischen Maszlignahmen liegen im Ermessen der Lehrkraft ihr koumlnnt euch aber bei der Schulleitung beschweren sollten sie euch nicht angemessen erscheinen

                    Eine Gruppenbestrafung ist in unseren Augen in der Regel nicht angemessen das ist aber wie schon gesagt ErmessenssacheUnterstuumltzung auch in der Diskussion mit Lehrkraumlften und Schulleitungen be-kommt ihr von eurer Schuumllervertretung und auch von der Landesschuumllervertretung

                    Ihr solltet aber uumlberlegen ob ihr der betreffenden Mitschuumllerin oder dem betref-fenden Mitschuumller nicht mal ein paar Takte erzaumlhlt damit ihr nicht dauernd in unangenehme Situationen kommt

                    sect82

                    SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                    SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

                    Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen

                    Nein stupides Abschreiben ist nicht erlaubt bdquoStrafarbeitenrdquo muumlssen immer so ge-staltet sein dass du erkennst was dein Fehlverhalten war Lehrkraumlfte haben auch das Recht mit dir erzieherische Gespraumlche zu fuumlhren Wenn du geschwaumlnzt hast musst du die versaumlumten Stunden nachholen

                    Stoumlrst du den Unterricht mit einem Gegenstand darf dir dieser weggenommen werden

                    Sehen die Lehrkraumlfte keine andere Moumlglichkeit dein Verhalten zu aumln-dern oder sehen sie sogar eine Gefahr fuumlr andere Menschen dann kannst du eine muumlndliche oder schriftliche Missbilligung oder sogar einen schriftli-chen Verweis bekommen Auch kannst du von schulischen Veranstaltungen oder - bis zu zwei Wochen - vom Unterricht ausgeschlossen werden und sogar in die Par-allelklasse oder auf eine andere Schule versetzt werden Alles auszliger der Versetzung auf eine andere Schule wird durch die Klassenkonferenz beschlossen Die Bestrafung muss in einem angemessenen Verhaumlltnis zur Tat stehen

                    Keine Lehrkraft darf dich schlagen oder dich auf andere Art und Weise verletzen

                    Wenn du bestraft wirst hast du immer das Recht dich zu verteidigen und eine Person deines Vertrauens aus der Schule als Unterstuumltzung zu diesem Gespraumlch mitzunehmenAuszligerdem muss dich die Lehrkraft ermahnt haben Wenn der Zweck fuumlr die Bestra-fung aufgrund der vorherigen Ermahnung nicht erreicht werden kann darfst du auch ohne Androhung bestraft werdenWenn du an eine andere Schule uumlberwiesen werden sollst geht das nur mit Entschei-dung des Bildungsministeriums auf Antrag der Schulleitung

                    Du hast was angestellt und sollst jetzt 100 Mal bdquoIch soll den Unterricht nicht stoumlrenrdquo aufschreiben

                    Musst du das

                    sect

                    83

                    SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                    Strafarbeiten - Beweise

                    Die Lehrerin hat meiner Freundin und mir eine Strafarbeit aufgegeben

                    weil sie dachte wir haumltten laut uumlber das letzte Fuszligballspiel gesprochen und

                    nicht dem Unterricht zugehoumlrt Dabei habe ich sie nur nach einem Fuumlller

                    gefragt

                    Duumlrfen Lehrkraumlfte ohne handfesten Grund Strafarbeiten schreiben lassen

                    Nein Ohne jeden Grund duumlrfen Lehrkraumlfte Schuumllerinnen und Schuumller nicht zu Extraarbeit verdonnernIhr solltet moumlglichst versuchen Unklarheiten sofort zu klaumlren Ein Gespraumlch nach Ende der Stunde kann auch schon hilfreich sein

                    Der Grund fuumlr eine Strafarbeit ist jedoch in der Regel nicht eine einzige gefluumls-terte kurze Frage an eine Mitschuumllerin oder einen Mitschuumller Wenn der Grund hier beispielsweise das Stoumlren des Unterrichtes waumlre dann waumlren der Straf-arbeit sicherlich noch andere Ermahnungen vorausgegangen Eine Strafarbeit muss immer angemessen zum Vergehen sein

                    sect84

                    SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

                    SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo der Schuumllervertretungrdquo)

                    SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

                    Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern

                    Nein Eine Schulleiterin oder ein Schulleiter hat die Pflicht bei Problemen zwi-schen Schuumllerinnen oder Schuumllern und Lehrkraumlften oder auch Eltern zu vermit-teln denn sie oder er ist fuumlr die paumldagogische Arbeit an der Schule verantwort-lich und dazu zaumlhlt auch ein angenehmes Unterrichtsklima

                    Bei Streitigkeiten kann allerdings auch die Schuumllervertretung (Landesschuumller-vertretung) die Beratungslehrkraft oder die Verbindungslehrkraft helfen

                    Es gibt ziemlich heftige Probleme zwischen uns und unserem Lehrer die beide Seiten gerne geloumlst haumltten Der Schulleiter hat es aber nun satt staumlndig zwischen uns vermitteln zu muumlssen Deshalb geht er auf kein Gespraumlch mehr ein

                    Darf der Schulleiter ein Gespraumlch mit Schuumllern oder Lehrern verweigern

                    sect

                    85

                    SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                    Taumluschungsversuch

                    Waumlhrend einer Mathearbeit schaut eine Schuumllerin auffaumlllig unter ihren

                    Tisch Die Lehrerin bemerkt dies und findet das Biobuch mit der richtigen

                    Loumlsung Die Arbeit der Schuumllerin wird nicht gewertet Die Schuumllerin bekommt

                    eine schriftliche Missbilligung

                    Ist das Verhalten der Lehrerin erlaubt

                    Ja denn es gibt keine eindeutige Vorgabe mehr wie mit Taumluschungsversuchen bei schriftlichen Leistungsnachweisen umgegangen werden mussSomit liegt dies im Ermessen der Lehrkraft vorausgesetzt es bleibt im erlaubten RahmenAllerdings ist das Ausstellen einer schriftlichen Missbilligung in diesem Fall unuumlblich sofern es sich bei der betreffenden Schuumllerin oder dem betreffenden Schuumller nicht um eine bdquoWiederholungstaumlterinrdquo oder einen bdquoWiederholungstauml-terrdquo handelt

                    Denn Eine schriftliche Missbilligung ist rechtlich gesehen eine Maszlignahme die bei Erziehungskonflikten eingesetzt wird also i d R bei Fehlverhalten im Um-gang mit Mitschuumllerinnen und Mitschuumllern Verstoumlszligen gegen die Hausordnung Beschaumldigungen am Gebaumlude oder AumlhnlichemWeit verbreitet ist als Reaktion auf den o g Vorfall hingegen das Benoten der Arbeit mit der Note bdquoUngenuumlgendrdquo (6)

                    sect86

                    Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

                    Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

                    SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                    Tests - unangekuumlndigt

                    Ja Denn Tests zaumlhlen zum Bereich der muumlndlichen Leistung und in diesem Be-reich gibt es keine Einschraumlnkungen wie oft Leistungen abgefragt werden duumlr-fen und ob diese Abfragen angekuumlndigt sein muumlssen Zu diesem Bereich zaumlhlen naumlmlich auch deine normalen muumlndlichen Aussagen im Unterricht - und dort wird man ja auch nicht vorgewarnt dass man gleich drankommt

                    Uumlbrigens Tests duumlrfen nicht mehr Aufgaben enthalten als in 20 Minuten zu bewaumlltigen sind Sollten die unangekuumlndigten Tests also aumlhnlich lang sein wie Klassenarbeiten und oder deutlich mehr als 20 Minuten dauern dann ist dies unzulaumlssig

                    Unser Lehrer schreibt mindestens zweimal im Monat unangekuumlndigte Tests bei denen 34 der Klasse bdquounter dem Strichrdquo liegen (5 und schlechter) Wenn er die Tests wenigstens ankuumlndigen wuumlrde koumlnnte man sich ja zumindest vorbereiten

                    Darf eine Lehrkraft unangekuumlndigte Tests schreiben

                    sect

                    87

                    SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                    Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV

                    Eine Schuumllersprecherin die auch Delegierte der Schule zum Landesschuumller-

                    parlament (LSP) ist moumlchte eine Sitzung des LSPs besuchen Ihre Klassenleh-

                    rerin verbietet das

                    Darf die Lehrerin das Wie kann sich die Schuumllerin dagegen wehren

                    Nein denn Mitglieder der Schuumllervertretungen (SVen) der Kreisschuumller-vertretungen (KSVen) und Landesschuumllervertretung (LSV) erhalten durch das Schulgesetz fuumlr ihre Taumltigkeit Unterrichtsbefreiung

                    Ein SV-Mitglied (also u a alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher) hat ein Recht auf Unterrichtsbefreiung von bis zu zwoumllf Unterrichtsstunden im Schuljahr

                    Ist sie oder er in der KSV erhaumllt sie oder er bis zu weiteren sechs Befrei-ungsstunden um ihre oder seine Arbeit auszufuumlhren Analog dazu verhaumllt sich die Mitgliedschaft in der LSV diese bringt noch einmal bis zu zwoumllf Stunden Unterrichtserleichterung

                    Die Kreisschuumllersprecherin oder der Kreisschuumllersprecher -sofern in deinem Kreis vorhanden- darf sich zusaumltzlich bis zu eine Unterrichtsstunde pro Woche vom Unterricht befreien lassen Die Landesschuumllersprecherin oder der Landes-schuumllersprecher sogar bis zu zwei Stunden pro Woche Diese Stunden koumlnnen auch jeweils aneinandergehaumlngt werden also zum Beispiel ein achtstuumlndiger Schultag im Monat

                    Allerdings hat diese eigentlich sehr freundliche Regelung einen kleinen Haken Die Anspruumlche bestehen nur auf max die angegebene Stundenzahl Die konkrete Zahl legt die Schulleitung fest dieses Kontingent das ihr erfragen koumlnnt duumlrft ihr dann aber voll ausschoumlpfen

                    sect88

                    Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

                    httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

                    Unterricht selbst gestalten

                    Ein formales Recht an der Festlegung der Unterrichtsinhalte aktiv mitzuarbei-ten gibt es im schleswig-holsteinischen Schulrecht nicht Schon aus den Bildungs-zielen der Schule laumlsst sich aber herleiten dass eure Erziehung zu muumlndigen und selbststaumlndigen Buumlrgerinnen und Buumlrgern auch das kritische Auseinandersetzen mit den Inhalten des Unterrichts miteinbeziehen

                    Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist der Ansicht dass ihr eurer persoumlnlichen Reife eurem Kenntnisstand und eurem Alter entsprechend Gelegenheit erhalten sollt euch an der Auswahl des Lehrstoffs der Bildung von Schwerpunkten und der Festlegung der Reihenfolge zu beteiligen Auch zur Unterrichtsform koumlnnt ihr Vorschlaumlge machen

                    Falls eure Vorschlaumlge nicht beruumlcksichtigt werden koumlnnen sollte die Lehrkraft zumindest die Gruumlnde hierfuumlr nennen koumlnnen

                    Der KMK-Beschluss ist rechtlich nicht verbindlich aber eine gute Diskussions-grundlage ist er allemal

                    Ein Schuumller moumlchte sich aktiv an der Unterrichtsplanung beteiligen Er macht konkrete Vorschlaumlge zum aktuellen Thema Sein Lehrer ist aber dagegen und weigert sich sogar zu erklaumlren warum

                    Darf der Lehrer das

                    sect

                    89

                    Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                    SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                    Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts

                    Wir sind alle total verzweifelt Wir quaumllen uns durch den Matheunterricht

                    weil wir absolut nichts mehr verstehen Trotzdem muumlssen wir planmaumlszligig die

                    Arbeiten schreiben

                    Kann eine Lehrerin Arbeiten schreiben lassen wenn keiner den Stoff verstan-

                    den hat

                    Prinzipiell ja aber es waumlre doch ratsam ein klaumlrendes Gespraumlch mit der Lehr-kraft zu fuumlhren und um Aufschub zu bitten

                    Fuumlr die Oberstufe gilt Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss eine Klassen-arbeit genehmigen wenn mindestens ein Drittel der abgegebenen Arbeiten mit weniger als vier Punkten bewertet wurde

                    In diesem Fall muss die Schulleiterin oder der Schulleiter zuvor die Meinung der entsprechenden Fachlehrkraft und der Klassensprecherin oder des Klassenspre-chers einholen

                    Sollte sich die Situation nicht verbessern und es wiederholt zu derartigen Prob-lemen kommen sprecht unbedingt noch einmal mit der Lehrkraft oder lasst euch wenn auch dies nichts nuumltzt von eurer SV vertreten Dabei kann es hilfreich sein wenn ihr auch eure Eltern um Unterstuumltzung bittet und somit zB Hilfe durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Klassenelternbeirats erhaltet

                    sect90

                    Erlass bdquoUnterricht am letzten und ersten Schultag vor und nach den Ferienrdquo vom 23 Juni 1999

                    httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUnterrichtLetzErstSchultag__

                    blob=publicationFilepdf

                    Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende

                    Die Entscheidung uumlber die Unterrichtsdauer an diesen Tagen liegt allein in der Verantwortung der SchulenEs gibt dazu keine Vorgaben vom Ministerium mehrOftmals beschlieszligen die jeweiligen Schulkonferenzen jedoch Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsdauer an den entsprechenden Tagen um eine Einheitlichkeit zwi-schen den Schuljahren zu erreichenFrag einfach in deiner Schule nach

                    Wenn du einen diesbezuumlglichen Antrag an die Schulkonferenz stellen willst dann hilft dir vielleicht der Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77 weiter

                    Die Sommerferien nahen Am letzten Schultag soll noch kompletter Unter-richt gemacht werden Wir sollen noch in der 6 Stunde Unterricht haben und dann erst unser Zeugnis bekommen

                    Wie ist die Sachlage

                    sect

                    91

                    SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                    SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

                    SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                    Veranstaltungen organisieren

                    Eine Schulleiterin verbietet der SV einen Basar innerhalb der Schule

                    durchzufuumlhren

                    Darf die Schulleiterin das

                    Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat in der Schule das Hausrecht dh sie oder er kann bestimmen was in der Schule gemacht wird (sofern das Gesetz oder sonstige Rechts- und Verwaltungsvorschriften keine klare Regelung vorsehen)

                    Jedoch hat die SV die Moumlglichkeit sich an die Schulkonferenz zu wenden Wenn die Schulkonferenz dem Antrag der SV stattgibt ist die Schulleiterin oder der Schulleiter dazu verpflichtet den Beschluss umzusetzen

                    Im Allgemeinen duumlrfen Waren jeglicher Art waumlhrend Schulveranstaltungen -und eine solche wollt ihr organisieren- nicht verkauft werden Uumlber Ausnahmen ent-scheidet die Schulkonferenz jedoch sehen die Eltern und Lehrkraumlfte hier meist keinen EinwandDie Entscheidung der Schulkonferenz kann ohne Mehrheit der Lehrkraumlfte ge-troffen werden (vgl sect63 Schulgesetz)Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                    sect92

                    SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

                    SchulG 2011 sect 62 (bdquoZusammensetzung der Schulkonferenzrdquo)

                    Verbindungslehrkraumlfte

                    Die Verbindungslehrkraft wird von den Schuumllerinnen und Schuumllern zu Beginn des Schuljahres fuumlr zwei Jahre gewaumlhlt und bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt

                    Die Verbindungslehrkraumlfte sind nach dem Schulgesetz dazu aufgefordert an SV-Sitzungen teilzunehmen um die SV-Meinung zu kennen sie zu unterstuumltzen und im Konfliktfall zwischen der SV und der Schulleitung zu vermittelnDie Verbindungslehrerin und oder der Verbindungslehrer sollen die SV-Interes-sen gegenuumlber der Schulleitung und der Lehrerschaft vertreten Sie oder er hat dabei eine beratende Funktion

                    Die Verbindungslehrkraft dient jeder einzelnen Schuumllerin und jedem einzelnen Schuumller als Ansprechperson bei Problemen Mit der neuen Schulkonferenzrege-lung ist sie (automatisch) Mitglied der Schulkonferenz mit Rede- und Antrags-recht (ohne Stimmrecht)

                    Welche Funktionen und Aufgaben hat eine Verbindungslehrkraft

                    sect

                    93

                    SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                    Verkauf von Waren

                    Die SV einer Schule moumlchte in den Pausen Schokoladenriegel und Cola verkau-

                    fen um die SV-Kasse aufzubessern

                    Darf sie das

                    Es gab fruumlher einmal tatsaumlchlich einen Erlass der es verbot in der Schule Suumlszlig-waren aller Art oder Getraumlnke mit einem hohen Gehalt an Suumlszligungsmitteln zu verkaufen Der ist aber schon seit 2003 auszliger Kraft gesetzt - wer also noch etwas anderes behauptet der hat geschlafen

                    Grundsaumltzlich ist der Verkauf von Waren in der Schule und auf Schulveranstal-tungen allerdings verboten Wenn es im schulischen Interesse ist dann kann die Schulkonferenz gluumlcklicherweise Ausnahmen zulassen Beantragt also in diesem Gremium einfach fuumlr die SV einen entsprechenden Beschluss zu fassen und eu-rem Vorhaben steht nichts mehr im Wege

                    sect94

                    SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungenrdquo)

                    SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                    Verlassen des Schulgelaumlndes

                    Das Problem ist dass Freistunden meist innerhalb der Schulzeit liegen Das be-deutet dass du uumlber die Schule (genauer die Landesunfallkasse) versichert bist Verlaumlsst du das Schulgelaumlnde allerdings verlierst du diesen VersicherungsschutzWenn dir also etwas passiert kann die Schule dafuumlr nicht haften Deshalb hat die Schule gegenuumlber Minderjaumlhrigen eine Aufsichtspflicht Mit Eintritt in die Ober-stufe darfst Du das Schulgelaumlnde verlassen da du die Schule freiwillig besuchst Dann ist es auch egal ob du noch minderjaumlhrig bist

                    Andere Regelungen kann die Schulkonferenz treffen So gibt es die Moumlglichkeit dass die Eltern minderjaumlhriger Schuumllerinnen und Schuumller schriftlich bestaumltigen dass ihnen bewusst ist dass die Aufsichtspflicht der Lehrkraumlfte an der Schulgren-ze endet und Schuumllerinnen und Schuumller bei solcherlei bdquoAusfluumlgenrdquo dadurch nicht mehr uumlber die Unfallkasse des Landes sondern nur noch privat versichert sind

                    Dieses Recht muss die Schulkonferenz aber erst einraumlumen es sollte in der Schulordnung festgehalten werden

                    Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                    Neulich haben Freunde und ich Aumlrger bekommen weil wir in der Freistunde zum Baumlcker gegangen sind um uns etwas zum Essen zu kaufen Die Baumlckerei liegt aber nur auf der anderen Straszligenseite die allerdings nicht mehr zum Schulgelaumlnde gehoumlrt

                    Darf man in Freistunden das Schulgelaumlnde verlassen

                    sect

                    95

                    Erlass bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom 19 Mai 2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                    SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

                    Leitfaden zum Nachschlagen bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom Maumlrz 2008

                    httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschuerenBildungLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

                    Wandertage - Anzahl

                    Seit zwei Jahren haben wir keinen Wandertag mehr gemacht dabei wuumlr-

                    den wir uns so gern das neue Museum fuumlr Technik ansehen Unsere Lehrerin ist

                    aber der Meinung dass wir noch eine ganze Menge lernen muumlssen und deshalb

                    keine Zeit dafuumlr bleibt

                    Haben wir ein Recht auf Wandertage

                    Nein Ein Recht auf Wandertage hat keine Schuumllerin und kein Schuumller aller-dings sollten fruumlher pro Schuljahr jaumlhrlich fuumlnf Wandertage durchgefuumlhrt wer-den wenn sie im Zusammenhang mit dem Unterrichtsthema stehen Diese Rege-lung ist zwar aufgehoben aber verweisen kann man in Debatten mit Lehrkraumlften darauf Als sinnvoll erachtet der jetzt guumlltige Erlass das Lernen am anderen Ort in jedem Fall auch

                    Der Besuch eines technischen Museums ist zB sinnvoll wenn man sich in Physik mit dem Aufbau eines Motors beschaumlftigt

                    Wandertage sind aber keine touristischen Reisen Urlaub auf Mallorca ist also nicht drin

                    Also uumlberzeugt eure Lehrkraft dass Unterricht auszligerhalb der Schule lustig und sinnvoll sein kann

                    sect96

                    SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                    Werbung Sponsoring und Schenkungen

                    Generell hat der Schultraumlger dafuumlr zu sorgen dass der Schule noumltige Dinge wie ein DVD-Player zur Verfuumlgung stehen Allerdings ist es zulaumlssig wenn Firmen oder auch Eltern der Schule Anschaffungen spenden damit die Schuumllerinnen und Schuumller die Moumlglichkeit haben zB einen Lehrfilm in Biologie zu sehen (Schenkung)

                    Dabei darf auch der Name der Firma oder der Eltern veroumlffentlicht werden wenn diese etwas spenden Dieser Werbeeffekt durch die Schule muss aber deut-lich hinter den schulischen Nutzen zuruumlcktreten Auszligerdem muss das Ganze mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sein so duumlrfen bei-spielsweise Parteien nicht genannt werden

                    Wir brauchen einen DVD-Player da unser alter kaputt ist und wir keine Bio-Lehrfilme sehen koumlnnen Der Schulleiter sagt dafuumlr gaumlbe es kein Geld Schuumller haben im Geschaumlft gefragt ob sie der Schule einen schenken Der Schulleiter sagt dies sei nicht erlaubt

                    Stimmt das

                    sect

                    97

                    SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruchrdquo)

                    Widerspruch gegen Noten

                    Eine Schuumllerin hat im Zeugnis eine 5 in Englisch bekommen bezweifelt aber

                    dass die Lehrerin sie richtig benotet hat weil die letzten zwei Arbeiten eine 3

                    waren und sie muumlndlich auch nicht so schlecht ist

                    Was kann sie machen

                    Zunaumlchst einmal bietet sich immer an mit der betreffenden Lehrkraft daruumlber zu sprechen wie die Note zustande gekommen ist Wenn dies allerdings nicht hilft dann kann sich jede Schuumllerin und jeder Schuumller bei der Schulleitung beschweren

                    Wenn die 5 aber zu einer Nichtversetzung fuumlhrt oder Auswirkungen auf den an-gestrebten Schulabschluss hat kann formeller Widerspruch eingelegt werden uumlber den die Schule entscheidet

                    Dazu solltest du dich zunaumlchst an deine Schulleitung wenden Am besten erfolgt dies schriftlich Wenn der Widerspruch abgelehnt wird kannst du dann eine Kla-ge bei dem zustaumlndigen Gericht einlegen Die Kosten fuumlr das Verfahren traumlgt das Land

                    sect98

                    SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

                    Zeugnis - Ausgabeverweigerung

                    Nein denn unabhaumlngig von anderweitigen Verpflichtungen gegenuumlber der Schule haben Schuumllerinnen und Schuumller am Ende des Schuljahres in jedem Fall immer Anspruch auf ein Zeugnis

                    Ein Schuumller hat am Ende des Schuljahres die Schulbuumlcher nicht abgegeben Der Klassenlehrer haumlndigt ihm daraufhin kein Zeugnis aus und sagt das koumlnne er sich abholen wenn er seine Schulbuumlcher zuruumlckgegeben haumltte

                    Ist das rechtens

                    sect

                    99

                    SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

                    bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

                    ry=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                    Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung

                    In einem Zeugnis taucht ploumltzlich der Kommentar des Schulleiters auf der den

                    Leistungsabfall der Schuumllerin kritisiert

                    Kann das sein

                    Grundsaumltzlich obliegt die Bewertung der Leistungen der Schuumllerinnen und Schuuml-ler der Beurteilung durch die Lehrkraumlfte Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Ausuumlbung ihrer bzw seiner paumldagogischen Verantwortung korrigierend eingreifen

                    sect100

                    Hierfuumlr gibt es leider keine entsprechenden Rechte Logisch ist jedoch dass du puumlnktlich beim Schulbus warst und damit deine Puumlnktlichkeit

                    eingehalten hast

                    Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen

                    Nein Es ist eindeutig entschuldigtes Fehlen Wenn es beweisbar ist dass der Schulbus fuumlr deine Verspaumltung verantwortlich ist dann kannst du ja nichts dafuumlr

                    Glaubt dir deine Lehrerin oder dein Lehrer nicht empfiehl ihr oder ihm doch sich beim Busunternehmen zu erkundigen

                    Wenn du jedoch den Bus verpasst hast der puumlnktlich fuhr dann bist du unent-schuldigt fehlend

                    Mein Schulbus ist wegen eisglatter Straszligen neulich eine halbe Stunde zu spaumlt in der Schule angekommen Deshalb kam ich zu spaumlt zum Unterricht und wurde dafuumlr eingetragen weil mein Lehrer mir nicht geglaubt hatDarf ich als unentschuldigt eingetragen werden wenn mein Schulbus Verspauml-tung hat

                    sect

                    101FUN FACT

                    Dass die Muumlhlen der Buumlrokratie langsam mah-len ist fuumlr erfahrene LSV-Mitglieder schon laumlngst

                    keine Neuigkeit mehr Dass sich das Schulrecht aber tatsaumlchlich so langsam an die Realitaumlt anpasst haumltten auch wir

                    nicht gedacht

                    -- ZITAT --

                    Erlass des Ministeriums fuumlr Bildung und Kultur vom 3 Juni 2010 - III 321

                    Der Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinldquo vom 21 Februar 1995 (NBl MFWKMFBWS Schl-H S 200) wird wie folgt

                    geaumlndert

                    []

                    b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Worte bdquonach Artikel 21 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reichldquo ersetzt durch

                    die Worte bdquonach Artikel 5 Abs 5 des Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhlldquo

                    -- ZITAT ENDE --

                    II

                    Index

                    AAbitur 2 51

                    Siehe auch SchulabschlussAbschluss

                    Siehe SchulabschlussAbwahl von Personen 3 4AG

                    Siehe ArbeitsgemeinschaftAkte

                    Siehe SchuumllerakteAlkohol 58Allerheiligen 14Arbeit

                    Siehe KlassenarbeitArbeitsgemeinschaft 39 68 69Arzt

                    Siehe Schularzt Siehe auch Schulpsychologischer Dienst

                    Attest 26Aufsicht 9 52Ausflug

                    Siehe SchulausflugAuskunft 16Ausschluss 35 52 82Aussperren

                    Siehe Ausschluss

                    BBaseball-Caps 10Befreiung

                    Siehe Freistellung vom UnterrichtBeratungslehrer 84Berichterstattungsfreiheit

                    Siehe PressefreiheitBeschwerde 11 56Bestrafung

                    Siehe StrafarbeitBetriebserkundung 35Betriebspraktikum

                    Siehe PraktikumBetrug

                    Siehe TaumluschungsversuchBildungsministerium 56 79 82Bus

                    Siehe SchulbusBuszlig- und Bettag 14

                    CCaps

                    Siehe Baseball-Caps

                    DDatenschutz 15 16 17 18 19 78Delegierte

                    Siehe entsprechende Konferenz-bezeichnung

                    Disziplinarmaszlignahme

                    Siehe OrdnungsmaszlignahmeDuzen 20

                    EEinfluss 48Einspruchsrecht 77Eltern

                    Aufsicht 69 94Datenschutz 16 78Hitze- und Schneefrei 63Nachsitzen 49Religionsunterricht 61

                    IIISchulbus 13Schwaumlnzen 25Streitigkeiten 84

                    Erziehungskonflikt 64 85Erziehungsmaszlignahme 81

                    FFachkonferenz 24 50 67Fachtag 35Fehlen

                    Siehe FernbleibenFehlkurse 51Feier 32Feiertag 14Fernbleiben 7 25 26 49 63 70 100Freistellung vom Unterricht 12 87

                    Fehlstunden 26Klassensprecher 37Religioumlser Grund 14Schuumllervertreter 37 38

                    Freistunde 94Fremdenfeindlichkeit 28Fronleichnam 14Fuumlrsorgepflicht 30

                    GGanztagsschule 77Gefaumlhrdung 63Gemeinde 47Gewalt 64 82Glauben

                    Siehe Religion

                    HHausaufgaben 29 35 49 64 77Hausordnung 77 85Hitzefrei 30

                    IInformationspflicht 31 32

                    Intoleranz 28

                    KKaugummi 33Klassenarbeit 46 50 59 70

                    Siehe auch TaumluschungsversuchAnzahl pro Schuljahr 5Anzahl pro Tag 8Entscheidungsfreiheit der Schule 77Genehmigung bei schlechtem Ergeb-nis 89Inhalt 6Koordination 35Legasthenie 42Nachschreiben 7Note 50Versaumlumen 25

                    Klassenarbeiten 35 77 85Klassenbuch 6 15 33Klassenelternbeirat 35 89Klassengroumlszlige 34Klassenkonferenz 35 42 82Klassensprecher 4 36 37 72 89Klassensprecherkonferenz

                    Siehe KlassensprecherversammlungKlassensprecherversammlung 37 72Klassenteiler 34Klausur

                    Siehe KlassenarbeitKlingelzeichen 23 54Konflikt 56Konfliktlotsen

                    Siehe StreitschlichterKopfbedeckung 10Kostenbeitrag

                    Siehe Kosten der LernmittelKosten der Lernmittel 47Kreisschulamt 39Kreisschuumllersprecher 38 87

                    IV

                    Kreisschuumllervertretung 38 87Kriegspropaganda 28Kritik

                    Siehe BeschwerdeKSV

                    Siehe KreisschuumllervertretungKultusministerkonferenz 88

                    LLandespressegesetz 74Landesschuumllerparlament 21 40Landesschuumllersprecher 87Landesschuumllervertretung 11 21 32 40

                    56 79 81 84Laumluten 23Legasthenie 42 44Lehrerkonferenz 67Lehrkraft

                    Abwahl 3Lehrmittel

                    Siehe LernmittelLehrplan 24 29 31 55 80

                    Inhalt 45 80Klassenarbeiten 5 6Praktika 55

                    Leistungen

                    Siehe NoteLeistungsnachweis

                    Klassenarbeit Siehe KlassenarbeitTest (Teil der muumlndlichen Leistung) Siehe Test

                    Leistungsstand 46 50

                    Siehe auch NoteLektuumlre 47Lernen am anderen Ort 95Lernmittel 47Lernplan 35 42Lernverhalten 35

                    Lese-Rechtschreib-Schwaumlche

                    Siehe LegasthenieLRS

                    Siehe LegasthenieLSV

                    Siehe Landesschuumllervertretung

                    MMama

                    Siehe ElternMeinungsaumluszligerung 76Meinungsfreiheit 48Missbilligung 64 82 85

                    Siehe auch VerweisMusterstatut 4

                    Siehe StatutMutter

                    Siehe ElternMuumltzen 10

                    NNachsitzen 49Nachteilsausgleich 42Neutralitaumlt 48Note 8 16 18 22 44 50 85 97

                    Siehe auch Abitur Siehe auch Leistungsstand

                    Siehe auch ZeugnisNotenschutz 43 44

                    OOAPVO

                    Siehe Oberstufen- und Abiturpruuml-fungsverordnung

                    Oberstufe 51

                    Siehe auch Oberstufen- und Abitur-pruumlfungsverordnung

                    Oberstufen- und Abiturpruumlfungsverord-

                    nung 2

                    VOpferfest 60Ordnungsmaszlignahme 52 64 70Ozon 53

                    PPapa

                    Siehe ElternPartei 48

                    parteipolitische Neutralitaumlt 48Parteiwerbung 96

                    Pause 23 54Pausen 54Persoumlnlichkeitsrechte 75Philosophie 61politische Gruppierung 48Praktikum 35 55Praxistag 35Pressefreiheit 76Presserecht 76Probleme 56 78Profil 34 57Pruumlfung

                    5 Abiturpruumlfungsfach 2P5 2

                    RRassismus

                    Siehe FremdenfeindlichkeitRauchen 58Rechtschreibreform 59Rechtsfragen 41Reformationstag 14Religion 60 61 64

                    SSammlungen 79Samstagsschule 62 77Satzung 73Schenkungen 96

                    Schulabschluss 24 50Schulakte

                    Siehe SchuumllerakteSchularzt 65Schulaufsicht 75Schulaufsichtsbehoumlrde 79Schulausfall

                    Siehe UnterrichtsausfallSchulausflug 35Schulbuumlcher 47 67Schulbus

                    Notwendigkeit 13Verspaumltung 100

                    Schulelternbeirat 62Schuumllerakte 16 33 78Schuumllergruppen

                    Siehe ArbeitsgemeinschaftSchuumller Helfen Leben 79Schuumllerparlament

                    Siehe KlassensprecherversammlungSchuumllersprecher 72 73Schuumllerstreik

                    Siehe StreikSchuumllervertreter 24Schuumllervertretung 40 56 73 84 87 89Schuumllerzeitung 74 75 76

                    Zensur 76Schulfeier 32Schulfete

                    Siehe SchulfeierSchulgelaumlnde 94Schulkonferenz 23 29 47 54 55 57

                    62 77 79 82 90 91 92 93 94Schulleiter 3 30 32 36 37 47 50 54

                    56 57 58 69 75 77 79 81 89 91

                    92 96 97 99Schulleitung

                    VI

                    Siehe SchulleiterSchulname 77Schulordnung 77 94Schulpflicht 25Schulprogramm 29 57Schulpsychologischer Dienst 78Schultraumlger 47 58 96Schulveranstaltung 25 32Schulverhaumlltnis 70Schulweg 13 63Schummeln

                    Siehe TaumluschungsversuchSchwaumlnzen

                    Siehe FernbleibenSchweigepflicht 78Sexualkunde 80Siezen 20sozialer Haumlrtefall 47Sozialer Tag 79Sozialverhalten 35Speicherung von Daten

                    Siehe DatenschutzSponsoring 96Sportunterricht 53SSV

                    Siehe StadtschuumllervertretungStadt 47Stadtschuumllervertretung

                    Siehe KreisschuumllervertretungStatut 4 72 73Strafarbeit 81 82 83Streik 70Streitschlichter 84Stundenende 23Suchtmittel 58SV 4 32 37 39 56 72 73 87 89 91

                    92 93

                    Statut 4

                    TTaschenrechner 47Taumluschungsversuch 85Tests 86

                    Anzahl pro Schuljahr 86Anzahl pro Tag 8Note 50

                    UUnterricht in anderer Form 79Unterrichtsausfall 63

                    Aufsicht 9Hitzefrei 63Schneefrei 9

                    Unterrichtsausschluss

                    Siehe AusschlussUnterrichtsbefreiung

                    Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsformen 27Unterrichtsfreistellung

                    Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsgestaltung 29 88Unterrichtsinhalte 88 89Unterrichtsplanung 31 88Unterrichtsthemen 29Unterstuumltzung 56Unterstuumltzung der SV 32Untersuchung

                    aumlrztliche 65

                    VVater

                    Siehe ElternVeranstaltungen 39 91Verbindungslehrer 40 43 50 56 84Verfahrensfehler 35Verkauf 75 79 91 93Verlassen des Schulgelaumlndes 94

                    VIIVersetzung 35 50 97Versetzungskonferenz 35Vertrauenslehrer 50Verwaltungsakt 50 64Verweis 35 64 82

                    Siehe auch MissbilligungVeto

                    Siehe Einspruchsrecht

                    WWandertag 95

                    Siehe auch SchulausflugWarenverkauf 93Werbung 96Wetter 63

                    Widerspruch 50 97Wirtschaftspraktikum

                    Siehe PraktikumWitterung 63

                    ZZensur der Schuumllerzeitung 76Zeugnis 35 44 46 97 98 99Zeugniskonferenz 35Zuckerfest 60Zuspaumltkommen 100Zwang zur Teilnahme am Unterricht

                    Siehe Schulpflicht

                    VIII

                    Notizen

                    IXNotizen

                    X

                    Uumlber die Landesschuumllervertretung

                    Uumlber die Struktur der Landesschuumllervertretung (LSV) erfahrt ihr etwas in dem entsprechenden Artikel auf S 40Hier moumlchten wir die Gelegenheit nutzen euch die Arbeit in der Landes-schuumllervertretung naumlher zu bringen und euch dazu motivieren selbst aktiv zu werden

                    Jede Schule kann eine Schuumllerin oder einen Schuumller zum Landesschuumllerpar-lament (LSP) entsenden LSPs finden drei- bis viermal im Schuljahr statt und dauern meist zwei Tage das kann aber variieren Die Delegierten erhalten fuumlr ihre Reisekosten und den Aufenthalt volle Kostenerstattung aus dem Etat der LSVAuszligerdem kann jede Schule eine Schuumllerin oder einen Schuumller als stellver-tretende Delegierte oder stellvertretenden Delegierten waumlhlen Die stellver-tretenden Delegierten haben auch das Recht dazu an LSPs teilzunehmen Jedoch erhalten sie keine Kostenerstattung Eure oumlrtlichen SVen erstatten euch diesen Betrag aber oft zuruumlck eine entsprechende Quittung erhaltet ihr auf dem LSP Die Betraumlge liegen meist nicht hoch da wir haumlufig in Schulen tagen und so nur Kosten fuumlr die Verpflegung anfallen Manchmal finden LSPs auch in Jugendherbergen statt darauf weisen wir dann aber vorher hin sodass ihr das ggf mit eure Schulen absprechen koumlnntWenn ihr zum LSP kommen wollt dann ist neben einer vorherigen Anmel-dung im Buumlro der Landesschuumllervertretungen (Kontakt unter bdquoImpressumrdquo ein Anruf oder eine E-Mail genuumlgt hier) erforderlich dass ihr einen Delegier-tenmeldebogen ausfuumlllt und von eurer Schulleitung unterschreiben lasst Den muumlsstet ihr dann noch ins Buumlro faxen oder schicken Meldeboumlgen werden am Anfang eines Schuljahres an die Schulen geschickt wenn der bei euch nicht angekommen ist dann wendet euch an das Buumlro oder schaut auf unsere Home-page (wwwschuelervertretungde)

                    Aber was genau erwartet euch nun auf dem LSPNeben vielen inhaltlichen und interessanten Diskussionen koumlnnt ihr hier selbst eure Forderungen stellen und somit das Programm der LSV selbst gestalten Wenn euch kein Thema auf der Seele brennt dann muumlsst ihr keinen Antrag stellen kommen solltet ihr dennoch Uns ist es nur wichtig dass moumlglichst viele Schulen vor Ort sind damit das LSP repraumlsentativ fuumlr die Schulen in Schleswig-Holstein arbeiten kann

                    XIZu LSPs wird per E-Mail an die Schulen eingeladen In der Einladung findet ihr dann alles was ihr wissen muumlsst und auch eine vorlaumlufige Tagesordnung sodass ihr nicht vollkommen unvorbereitet in dieses Wochenende startet Neue LSP-Einladungen sind auch immer auf der Startseite der Homepage deutlich gemachtAuszligerdem werden auf den meisten LSPs Workshops angeboten die euch die Arbeit in der SV erleichtern sollen Diese befassen sich mit Projektmanage-ment Rhetorik Veranstaltungsideen und vielem mehr was euch hilftAuf dem ersten LSP jedes Schuljahres wird auch der Vorstand gewaumlhlt Fuumlr weiteres Engagement seid ihr hier genau richtig eine Arbeit die verdammt viel Spaszlig macht und bei der ihr echt etwas bewegen koumlnnt und vor allem viel fuumlr euch selbst mitnehmt

                    Wir stehen euch gerne und immer fuumlr Fragen zur Verfuumlgung

                    XII

                    GEW - Die Bildungsgewerkschaft

                    Eine Gesellschaft lebt von Menschen die sich engagieren und von Ideen die der Gesellschaft helfen menschlicher zu werden Sie braucht aktive Gruppen die sich an der Auseinandersetzung uumlber gesellschaftliche Probleme beteiligen und nach demokrati-schen Loumlsungen suchen Die Gewerkschaft Erziehung und Wissen-schaft (GEW) ist eine solche Organisation

                    Sie vertritt die Interessen aller im Bildungsbereich arbeitenden Menschen - in Kindertageseinrichtungen Schulen Hochschulen Forschungsinstituten oder in der Weiterbildung

                    Die GEW ndash das sind bundesweit ca 260000 Frauen und Maumlnner die in paumldagogi-schen Berufen arbeiten in Schleswig-Holstein uumlber 10000 Damit ist die GEW in Land und Bund die groumlszligte gewerkschaftliche Interessenvertretung

                    Die GEW tritt ein fuumlr ein finanziell gut ausgestattetes starkes oumlffentliches Bil-dungswesen weil Bildung ein Menschenrecht ist Die GEW kaumlmpft fuumlr gute Ar-beitsbedingungen ihrer Mitglieder Sie setzt sich aber auch ein fuumlr eine zukunfts-orientierte Bildungspolitik beitragsfreier Besuch der KiTa bdquoEine Schule fuumlr alleldquo mehr Ganztagschulen kleinere Klassen mehr Schulsozialarbeit Inklusion beitragsfreie Universitaumlt ndash das sind wesentliche Forderungen der GEW

                    Die GEW ist eine professionell organisierte Interessenvertretung die ihren Mit-gliedern Schutz Beratung Information Wissen und Fortbildung zukommen laumlsst

                    Die GEW scheut auch nicht vor Auseinandersetzung mit der Politik zuruumlck Sie argumentiert verhandelt protestiert demonstriert und sie ruft ihre Mitglieder in letzter Konsequenz auch zum Streik auf wenn es darum geht sich gegen die Ver-schlechterung der Arbeitsbedingungen zu wehren

                    Wenn ihr spaumlter studiert Werdet Mitglied der GEW

                    Mehr Informationen zur GEW sind der Homepage (wwwgew-shde bzw wwwgewde) zu entnehmen

                    Matthias HeidnGEW Schleswig-HolsteinVorsitzender

                    XIIIDanksagungen

                    Diese Broschuumlre ist eine Neuauflage einer vorherigen Version die sich auf das Schulgesetz aus den 1990er Jahren bezog Ende des Jahres 2010 war die Broschuumlre fast komplett uumlberarbeitet und auf dem Stand vom Schulge-setz 2007 Anfang des Jahres 2011 wurde dann erneut ein neues Schulgesetz beschlossenSomit musste wieder uumlberpruumlft und zum Teil abgeaumlndert werden eine lang-wierige Aufgabe die nun abgeschlossen ist

                    Unser Dank gilt allen Vorstandsgenerationen die seit 2007 unermuumldlich an einer Neuauflage arbeiten ein Aufzaumlhlen der Namen ist schon gar nicht mehr moumlglich

                    Auszligerdem danken wir ganz besonders- Carsten Totzke dem Landesverbindungslehrer der Gymnasien der unsere Arbeit stets bestmoumlglich unterstuumltzt und auch zu Praxisfragen in dieser Bro-schuumlre Antworten parat hatte - Joumlrg Kruumlger dem Buumlroleiter der Landesschuumllervertretungen der die Kom-munikation nach auszligen sicherstellt und stets eine kompetente und engagierte Hilfe ist

                    - Oliver Ahmed einem ehemaligen Landesschuumllersprecher der Beruflichen Schulen der sich als ein sehr findiger und fachkundiger Lektor zeigte

                    Ein ganz besonderer Dank geht an dieser Stelle an Torben Stallbaum und Tim Wiegmann die lange im LaVo der Gymnasien taumltig waren Die beiden ha-ben unzaumlhlbare Stunden in das Recherchieren und Formulieren der einzelnen Artikel und an anschlieszligende nochmalige Pruumlfungen und das Layout inves-tiert Damit haben die beiden eine Neuauflage von bdquoNutze dein Rechtldquo uumlber-haupt erst moumlglich gemacht Dadurch haben viele Schuumllerinnen und Schuumller in Schleswig-Holstein jetzt wieder die Moumlglichkeit sich uumlber ihre Rechte zu informieren

                    Impressum

                    Die Broschuumlre bdquoNutze dein Rechtldquo wurde von der Landesschuumllervertre-tung der Gymnasien in Schleswig-Holstein erstellt

                    Fuumlr die Sachunterstuumltzung mit Papier danken wirder Firma Steinbeis Papier GmbH

                    Fuumlr die finanzielle Unterstuumltzung danken wirder Stiftung Jugendarbeit in Schleswig-Holstein

                    und dem GEW-Landesverband Schleswig-Holstein

                    Das Buumlro der LandesschuumllervertretungenPreuszligerstraszlige 1-9

                    24105 Kiel

                    E-Mail infoschuelervertretungdeTelefon 0431 57 86 96Telefax 0431 57 86 98

                    wwwschuelervertretungde

                    Die Broschuumlre im Internet wwwnutze-dein-rechtde

                    Das Weiterverteilen dieser Broschuumlre ist ausdruumlcklich erwuumlnscht

                    Folgende Broschuumlren moumlchten wir euch noch besonders ans Herz legen(ihr findet sie auf unserer Homepage)

                    - bdquoSo gehtlsquosldquo - Das Handbuch fuumlr Schuumllervertretungen in Schleswig-Holstein

                    - bdquoGeistesblitzldquo - bdquoIch weiszlig was was Du nicht weiszligtldquo

                    - bdquoDer Weg ist das Zielldquo - Schulprogramm

                    • Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach
                    • Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers
                    • Abwahl einer Lehrkraft
                    • Arbeiten - Anzahl
                    • Arbeiten - Inhalt
                    • Arbeiten - Nachschreiben
                    • Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag
                    • Aufsicht bei Unterrichtsausfall
                    • Baseball-Caps im Unterricht
                    • Beschwerde uumlber eine Lehrkraft
                    • Beurlaubung
                    • Buskinder
                    • Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht
                    • Datenschutz I
                    • Datenschutz II
                    • Datenschutz III
                    • Datenschutz IV
                    • Datenspeicherung - Dauer
                    • Duzen und Siezen
                    • Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung
                    • Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen
                    • Ende der Schulstunde - Klingelzeichen
                    • Fachkonferenz
                    • Fehlen in der Schule
                    • Fehlstunden
                    • Formen des Unterrichts
                    • Fremdenfeindlichkeit
                    • Hausaufgaben - Viel zu viele
                    • Hitzefrei
                    • Informationspflicht der Lehrkraumlfte
                    • Informationspflicht der Schulleitung
                    • Klassenbuch
                    • Klassengroumlszligen
                    • Klassenkonferenz
                    • Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten
                    • Klassensprecherversammlung
                    • Kreisschuumllervertretung (KSV)
                    • Landesschuumllervertretung (LSV)
                    • Legasthenie - Foumlrderung
                    • Legasthenie - Note im Fach Deutsch
                    • Lehrplaumlne - Inhalt
                    • Leistungsstand - Auskunft
                    • Lernmittel - Wer zahlt die
                    • Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften
                    • Nachsitzen
                    • Notengebung - falsche Bewertung
                    • Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung
                    • Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren
                    • Ozonbelastung und Sportunterricht
                    • Pausen
                    • Praktika
                    • Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft
                    • Profile
                    • Rauchen in der Schule
                    • Rechtschreibreform
                    • Religionsgemeinschaften
                    • Religionsunterricht - Teilnahme
                    • Samstagsschule
                    • Schneefrei
                    • Schriftliche Missbilligung
                    • Schularzt - Teilnahmepflicht
                    • Schulaufsicht
                    • Schulbuumlcher - Neuanschaffung
                    • Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung
                    • Schuumllergruppen - Zulassung
                    • Schuumllerstreik
                    • Schuumllervertretung - Etat
                    • Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher
                    • Schuumllervertretung - Statut
                    • Schuumllerzeitung - Gruumlndung
                    • Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule
                    • Schuumllerzeitung - Zensur
                    • Schulkonferenz
                    • Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht
                    • Schulsammlungen und Sozialer Tag
                    • Sexualkunde
                    • Strafarbeiten - Alle werden bestraft
                    • Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen
                    • Strafarbeiten - Beweise
                    • Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern
                    • Taumluschungsversuch
                    • Tests - unangekuumlndigt
                    • Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV
                    • Unterricht selbst gestalten
                    • Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts
                    • Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende
                    • Veranstaltungen organisieren
                    • Verbindungslehrkraumlfte
                    • Verkauf von Waren
                    • Verlassen des Schulgelaumlndes
                    • Wandertage - Anzahl
                    • Werbung Sponsoring und Schenkungen
                    • Widerspruch gegen Noten
                    • Zeugnis - Ausgabeverweigerung
                    • Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung
                    • Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen
                    • Index
                    • Notizen
                    • Uumlber die Landesschuumllervertretung
                    • GEW - Die Bildungsgewerkschaft
                    • Danksagungen

                      Strafarbeiten - Alle werden bestraft 81

                      Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen 82

                      Strafarbeiten - Beweise 83

                      Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern 84

                      Taumluschungsversuch 85

                      Tests - unangekuumlndigt 86

                      Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV 87

                      Unterricht selbst gestalten 88

                      Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts 89

                      Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende 90

                      Veranstaltungen organisieren 91

                      Verbindungslehrkraumlfte 92

                      Verkauf von Waren 93

                      Verlassen des Schulgelaumlndes 94

                      Wandertage - Anzahl 95

                      Werbung Sponsoring und Schenkungen 96

                      Widerspruch gegen Noten 97

                      Zeugnis - Ausgabeverweigerung 98

                      Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung 99

                      Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen 100

                      Index II

                      Notizen VIII

                      Uumlber die Landesschuumllervertretung X

                      GEW - Die Bildungsgewerkschaft XII

                      Danksagungen XIII

                      sect2

                      bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 8 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

                      httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                      Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach

                      Ja auf jeden Fall Du kannst deine Pruumlfungsfaumlcher im Rahmen der in der Abi-turpruumlfungsverordnung gesetzten Vorgaben frei waumlhlen und musst dir dabei von deiner Schule keinerlei Vorgaben machen lassen Wenn deine Wahl mit der Ober-stufen- und Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO) im Einklang steht dann muss die Schule sie akzeptieren und kann sie nicht mit dem Verweis auf Mehrarbeit ablehnen

                      Das gilt nicht nur fuumlr das fuumlnfte Pruumlfungsfach sondern auch fuumlr alle anderen Selbst wenn du beispielsweise die oder der Einzige im gesamten Jahrgang bist die oder der eine schriftliche Pruumlfung in Geschichte schreiben moumlchte kannst du darauf einen Anspruch geltend machen

                      Ein Schuumller moumlchte als fuumlnfte Abiturpruumlfung eine zusaumltzliche Pruumlfung im Fach Erdkunde ablegen Der Lehrer lehnt dies aber ab da sein Aufwand fuumlr einzelne Schuumller eine Abiturpruumlfung zu entwerfen zu groszlig seiDarf der Schuumller sich trotzdem in Erdkunde pruumlfen lassen

                      sect

                      3

                      Das Schulrecht sieht fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller keine entsprechenden Rechte vor

                      Abwahl einer Lehrkraft

                      Eine Schuumllerin moumlchte einige Lehrerinnen abwaumlhlen mit denen sie Probleme

                      hat Es wird ihr jedoch erklaumlrt dies sei so nicht moumlglich

                      Stimmt das

                      Normalerweise haben Schuumllerinnen und Schuumller leider keine Wahlmoumlglichkeit zwischen Lehrkraumlften

                      In Einzelfaumlllen kann ein Gespraumlch mit der Schulleitung rechtzeitig vor Schuljah-resbeginn aber zu Erfolg fuumlhren

                      Wenn eure Lehrkraft einfach schlechten Unterricht macht so beschwert euch mit Hilfe eurer Klassensprecherin oder eures Klassensprechers oder der SV bei der Schulleitung

                      Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die Verantwortung fuumlr guten Unter-richt und dafuumlr dass die Lehrkraumlfte sich an die Regeln halten

                      sect4

                      SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo) Abs 2 und 3

                      Musterstatut fuumlr Schuumllervertretungen vom 1 April 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

                      ZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreterMusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

                      Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers

                      Ihr koumlnnt eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher jederzeit abwaumlh-len denn jedes Gremium (das ist in diesem Fall die ganze Klasse) kann die Per-sonen abwaumlhlen die es gewaumlhlt hat Ihr koumlnnt also jederzeit mit einer Zwei-drittelmehrheit eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher abwaumlhlen wenn ihr merkt dass sie oder er doch nicht das umsetzt was ihr von ihr oder ihm erwartet

                      Mit dem Verlassen der Klasse scheidet jede Klassensprecherin und jeder Klas-sensprecher automatisch aus ihrem Amt aus Das Amt muss dann neu besetzt werden

                      Ihr koumlnnt in eurem SV-Statut auch eigene Pflichten und Aufgaben fuumlr die Klas-senvertreterinnen und Klassenvertreter festlegen Ein Beispiel hierfuumlr hat das Bildungsministerium in seinem Musterstatut veroumlffentlicht Euer Statut darf den Regeln des Schulgesetzes aber nicht widersprechen - die Abwahl einer Klas-sensprecherin oder eines Klassensprechers mit Zweidrittelmehrheit muss also immer moumlglich sein

                      Wir haben Anfang des Jahres die Klassensprecher gewaumlhlt Zuerst wirkten sie vertrauenswuumlrdig doch nun haben wir bemerkt dass es ihnen nicht um unsere sondern nur um ihre persoumlnlichen Interessen gehtKoumlnnen wir Klassensprecherinnen oder Klassensprecher abwaumlhlen

                      sect

                      5

                      Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I Stand 682010httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

                      SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLeistungsnachweisePrimarSekI__blob=publicationFilepdf

                      Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010

                      httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__

                      blob=publicationFilepdf

                      Arbeiten - Anzahl

                      Eine Schuumllerin interessiert sich fuumlr die Anzahl der Klassenarbeiten in verschie-

                      denen Faumlchern

                      Wo kann sie nachlesen wie viele Arbeiten sie schreiben muss

                      In den Lehrplaumlnen wird aufgefuumlhrt wie viele Klassenarbeiten in jedem Fach mindestens geschrieben werden sollen Diese sind bei den jeweiligen Lehrkraumlf-ten einsehbar (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

                      Fuumlr die Sekundarstufe I gibt es einen Erlass welcher die Mindestanzahl der Leistungsnachweise auffuumlhrt bdquoLeistungsnachweiserdquo koumlnnen dabei entweder Klassenarbeiten oder gleichwertige Leistungen wie Praumlsentationen oder Haus-arbeiten sein Der Erlass beschreibt auch wie haumlufig eure Lehrkraft Klassenar-beiten durch gleichwertige Leistungen ersetzen darf

                      Fuumlr die Oberstufe gibt es einen aumlhnlichen Erlass Im ersten Jahr der Oberstufe muumlssen insgesamt 28 Leistungsnachweise erbracht werden davon mindestens 20 Klassenarbeiten Im zweiten Jahr sind es 28 Nachweise mit mindestens 17 Arbeiten im letzten Schuljahr 18 Nachweise mit mindestens 15 Arbeiten

                      Die in den Lehrplaumlnen und in den Erlassen vorgeschriebene Anzahl an Leistungs-nachweisen ist grundsaumltzlich verbindlich und sollte also von den Lehrkraumlften we-der uumlber- noch unterschritten werden Eine Ausnahme kann das Nachschreiben von Klassenarbeiten bildenHierzu erfahrt ihr alles Weitere in dem Artikel bdquoArbeiten - Nachschreibenldquo auf S 7

                      sect6

                      Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

                      LehrplanLehrplanhtml

                      Arbeiten - Inhalt

                      Nein Die Lehrkraft muss nachweisen koumlnnen dass die Thematik der Arbeit in den Stunden zuvor besprochen worden ist Dazu wird auch immer ein Klassen-buch oder ein Kursbuch gefuumlhrt worin stichwortartig beschrieben steht was in welcher Stunde behandelt worden ist Da das Ziel einer Arbeit aber auch ist Gelerntes auf neue Situationen anzuwenden (bdquoTransferwissenrdquo) muumlsst ihr euch mit Fragen abfinden die nicht direkt im Unterricht besprochen worden sind al-lerdings muss eine Chance bestehen dass ihr mit eurem Wissen die Moumlglichkeit habt diese Aufgabe zu loumlsen

                      Jeder Lehrplan enthaumllt auch ganz am Ende einen Abschnitt bdquoLeistungen und ihre Bewertungrdquo welcher Richtlinien fuumlr die Erstellung und Beurteilung von Klassen-arbeiten im jeweiligen Fach enthaumllt (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

                      Wir haben gestern eine Arbeit geschrieben die keiner konnte weil Aufgaben drangekommen sind von deren Loumlsung wir nie etwas gehoumlrt habenDarf der Lehrer im Unterricht nicht behandelte Fragen in der Arbeit stellen

                      sect

                      7

                      Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                      SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                      Arbeiten - Nachschreiben

                      Meine Lehrerin will mich erst nach den Ferien die versaumlumte Arbeit nach-

                      schreiben lassen Bis dahin weiszlig ich doch gar nichts mehr uumlber das Thema

                      In welchem Zeitraum muss eine Arbeit nachgeschrieben werden

                      Hierzu gibt es keine schulgesetzliche Regelung Es versteht sich aber von selbst dass du die Arbeit innerhalb eines fuumlr dich zumutbaren Zeitraums nachschreiben koumlnnen solltest Das heiszligt aber auch dass du unter Umstaumlnden am Samstag in die Schule kommen musst oder an einem anderen fuumlr dich freien Tag an dem die Lehrerin aber in der Schule sind (zB wegen Dienstversammlung oder muumlnd-licher Abiturpruumlfung)

                      In der Oberstufe gibt es uumlbrigens einige zusaumltzliche Regelungen zum Nach-schreiben Wenn du in einem bestimmten Fach nur eine einzige Klassenarbeit pro Halbjahr schreibst dann muss diese bei entschuldigtem Fehlen auf jeden Fall nachgeschrieben werden Schreibst du pro Halbjahr zwei oder mehr Klas-senarbeiten in diesem Fach dann hat deine Lehrkraft die Moumlglichkeit auf das Nachschreiben zu verzichten Darauf hast du aber keinen Anspruch

                      sect8

                      Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                      SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                      Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag

                      Fuumlr die Unter- und Mittelstufe (Sekundarstufe I) gibt es hierfuumlr keine Regelung Die meisten Schulen legen aber Wert darauf dass maximal eine Klassenarbeit pro Tag geschrieben wirdDie Schulkonferenz entscheidet uumlber bdquoGrundsaumltze der Anwendung einheitlicher Maszligstaumlbe fuumlr die LeistungsbewertungrdquoWenn ihr als einen Grundsatz der einheitlichen Bewertung festlegen wollt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller nur eine Klassenarbeit pro Tag schreibt so koumlnnt ihr einen entsprechenden Antrag in der Schulkonferenz einbringen Alles Weitere dazu findet ihr unter bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                      Erst ab der Oberstufe (Sekundarstufe II) ist die Maximalzahl an Klassenarbeiten pro Tag per Erlass festgelegt Hier duumlrft ihr houmlchstens eine Klassenarbeit pro Tag und houmlchstens drei Klassenarbeiten pro Woche schreiben

                      Tests von unter 20 Minuten zaumlhlen nicht als Klassenarbeit sondern sind nur eini-ge der zahlreichen Elemente die den muumlndlichen Teil eurer Note (die so genann-ten bdquoUnterrichtsbeitraumlgerdquo) ausmachen Deshalb ist die Anzahl der Tests pro Tag nicht beschraumlnkt und Tests zaumlhlen auch nicht fuumlr eure schriftliche Note

                      In der abschlieszligenden Benotung im Zeugnis uumlberwiegt uumlbrigens der Anteil der muumlndlichen Note

                      Unser Biolehrer plant zusaumltzlich zur geplanten zweistuumlndigen Mathearbeit einen Bio-Test dabei haben wir Mathe sogar direkt vor BioDie Woche ist doch sowieso schon voll mit Arbeiten

                      Wie viele Arbeiten und Tests duumlrfen pro Tag geschrieben werden

                      sect

                      9

                      SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

                      Aufsicht bei Unterrichtsausfall

                      Mathematik faumlllt heute in der Klasse 7c aus Alle freuen sich auf eine Frei-

                      stunde und wollen in der naumlchsten Eisdiele ein Eis essen Die Lehrerin die als

                      Aufsicht fuumlr diese Stunde eingeteilt ist verbietet das

                      Darf sie das verbieten

                      Minderjaumlhrige Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen waumlhrend der Unterrichtszeit beaufsichtigt werden damit ihnen nichts passiert Dies gilt auch waumlhrend Pau-sen uumlberall auf dem Schulgelaumlnde oder bei anderen Schulveranstaltungen und Ausfluumlgen

                      Wenn jede Schuumllerin und jeder Schuumller das machen wuumlrde wozu sie oder er Lust hat dann wuumlrde es fuumlr die Lehrkraft ziemlich schwierig werden 20 Kinder im Auge zu behalten Von daher darf sie euch verbieten Eis essen zu gehenVielleicht koumlnnt ihr sie oder ihn ja uumlberreden mit der gesamten Klasse zur Eis-diele zu gehen

                      sect10

                      Gegebenenfalls Schul- oder Hausordnung eurer Schule

                      Baseball-Caps im Unterricht

                      Es gibt kein Gesetz das diesen Fall regelt Wenn in der Schul- und Hausordnung eine entsprechende Regelung getroffen wurde dann hat diese aber GuumlltigkeitGrundsaumltzlich ist es eine Form der Houmlflichkeit und des guten Umgangs mitein-ander im Unterricht auf Muumltzen oder Caps zu verzichten Auf jeden Fall ist es fuumlr niemanden hilfreich ausgerechnet wegen eines so unwichtigen Themas einen groumlszligeren Streit vom Zaun zu brechen

                      Es heiszligt immer bdquoNimm deine Muumltze ab man traumlgt so was nicht im Unterrichtrdquo

                      Duumlrfen wir in der Stunde Muumltzen oder Caps tragen

                      sect

                      11

                      SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

                      Beschwerde uumlber eine Lehrkraft

                      Eine Schuumllerin die sich ihrer Rechte beraubt sieht moumlchte sich uumlber ihre Leh-

                      rerin beschweren

                      Ist das in der Schule uumlberhaupt moumlglich

                      Ja Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat das Recht Kritik vorzutragen Dir muss die Gelegenheit eingeraumlumt werden deine Beschwerde zu aumluszligern Bei be-gruumlndeten Beschwerden muss Abhilfe geschaffen werden

                      Konflikte sollten so direkt und unkompliziert wie moumlglich geloumlst werden Je grouml-szliger die von einer Seite aufgefahrenen Geschuumltze sind desto staumlrker verhaumlrten auch die Fronten und die friedliche Einigung ruumlckt in weite Ferne Sprich am besten zuerst mit den Klassensprechern oder der SV uumlber dein Anliegen Betrifft das Problem mit der Lehrkraft mehrere Schuumllerinnen und Schuumller dann bietet sich oft ein gemeinsames Gespraumlch anAls naumlchsten Schritt kannst du dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft wenden Diese nehmen zwar formal keine Beschwerden entgegen haben aber die Moumlglichkeit auf Augenhoumlhe mit der betroffenen Lehrkraft zu sprechen Einige Lehrkraumlfte lassen sich von anderen Lehrkraumlften eher kritisieren als von ihren Schuumllerinnen und Schuumllern

                      Falls diese Versuche nicht fruchten stehen dir auch formale Beschwerdeins-trumente offen diese sind insbesondere bei illegalem Vorgehen der Lehrkraumlfte effektiv koumlnnen aber auch allgemein helfenEine Dienstaufsichtsbeschwerde uumlber eine Lehrkraft kannst du direkt beim fuumlr Bildung zustaumlndigen Ministerium (Schulaufsichtsbehoumlrde) oder auch bei deiner Schulleitung einreichen Sie kann formlos oder sogar muumlndlich erfolgen ist aber nur schriftlich und mit ausfuumlhrlicher Begruumlndung wirklich sinnvoll Beim genauen Verfahren helfen dir deine Verbindungslehrkraft und die Landesschuumllervertretung

                      sect12

                      SchulG 2011 sect 15 (bdquoBeurlaubungrdquo)

                      Beurlaubung

                      Ja Zwar kann jede Schuumllerin und jeder Schuumller waumlhrend des Schuljahres be-urlaubt werden aber sie oder er hat keinen rechtlichen Anspruch darauf (es sei denn es handelt sich beispielsweise um wichtige religioumlse Festtage)Wenn du also ohnehin gerade Probleme in Mathematik hast oder eine Arbeit geschrieben werden soll dann sieht es mit zusaumltzlichen bdquoFerienrdquo schlecht aus

                      Grundsaumltzlich darf dich deine Schule auch nur aus bdquowichtigem Grundrdquo vom Schulbesuch beurlauben Viel haumlngt also von deiner Uumlberzeugungskraft gegen-uumlber der Lehrkraft ab

                      Anders sieht die Sache aus wenn du als Schuumllervertreterin oder Schuumllerver-treter im Rahmen deines Amtes um Beurlaubung bittest Hier hast du gewisse gesetzliche Anspruumlche die du im entsprechenden Abschnitt dieser Broschuumlre er-fahren kannst (vergleiche hierzu bdquoUnterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SVldquo auf S 87)

                      Uumlbrigens Beurlaubungen von bis zu drei Tagen musst du bei deiner Klassen-lehrerin oder deinem Klassenlehrer beantragen fuumlr Beurlaubungen von bis zu sechs Wochen ist deine Direktorin oder dein Direktor verantwortlich und uumlber alle Beurlaubungen laumlngerer Dauer entscheidet letztendlich das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft in Kiel Dieses wird jedoch von deiner Direktorin oder deinem Direktor informiert

                      Ein Schuumller moumlchte an einem fuumlnftaumlgigen Schuumllerseminar in Bruumlssel teilneh-men um sich uumlber die EU zu informieren Da das Seminar waumlhrend der Schul-zeit stattfindet bittet er fuumlr diese Zeit vergeblich um Beurlaubung Darf der Klassenlehrer die Beurlaubung verweigern

                      sect

                      13

                      SchulG 2011 sect 114 (bdquoSchuumllerbefoumlrderungrdquo)

                      Buskinder

                      Klar Wenn weder der Weg mit dem Fahrrad noch die Benutzung oumlffentlicher Verkehrsmittel als bdquozumutbarrdquo erscheint dann hast du Anspruch darauf einen Schulbus nutzen zu duumlrfen Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung ist entweder der Schultraumlger (also die Stadt Gemeinde) oder aber der Kreis in dem du wohnst oder in dem deine Schule steht

                      Erkundige dich also nach der lokalen Regelung bei dir vor Ort und wende dich dann an die zustaumlndige Stelle um ihr die Notwendigkeit eines Schulbusses dar-zulegen Wenn dann ndash wie es bei dir der Fall ist ndash die Benutzung anderer Wege oder Verkehrsmittel als nicht zumutbar eingestuft wird dann ist sie verpflichtet fuumlr eine Schuumllerbefoumlrderung zu sorgen

                      Beachten musst du aber noch dass der Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung deine Eltern oder dich (wenn du volljaumlhrig bist) in bdquoangemessenemrdquo Rahmen an den entstehenden Kosten beteiligen kann Auch hast du nur bis zur Jahrgangsstu-fe 10 Anspruch auf Befoumlrderung danach bist du fuumlr deinen Schulweg selbst verantwortlich

                      Ich lebe 7 Kilometer von der Schule entfernt in einem kleinen Dorf Da ich

                      mit dem Fahrrad auf dem direkten Weg quer durch matschige dunkle Waldwe-

                      ge fahren muumlsste will ich mit dem Bus fahren Um puumlnktlich in die Schule zu

                      kommen muss ich aber den Linienbus nehmen der um 530 Uhr faumlhrt dh ich

                      bin jeden Tag schon um 600 Uhr in der Schule Der Bus faumlhrt nur ganz selten

                      und ich bin erst am Abend zu Hause

                      Ist es nicht moumlglich mir eine bessere Loumlsung zu bieten

                      sect14

                      Bekanntmachung des Ministeriums fuumlr Bildung vom 1881998 ndash bdquoUnterrichtsorganisation am Buszlig- und Bettagrdquo

                      httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenUnterrichtsorgBussBettag__

                      blob=publicationFilepdf

                      Erlass der Ministerin fuumlr Bildung vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010 ndash bdquoReligionsunterricht an den Schulen in

                      Schleswig-Holsteinrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                      SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__blob=publicationFilepdf

                      Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht

                      Nein Schuumllerinnen und Schuumllern muss an besonderen Festen ihrer Religionsge-meinschaft auf Antrag eine Freistellung vom Unterricht gewaumlhrt werden

                      Du oder deine Erziehungsberechtigten muumlssen hierzu einen Antrag an die Schule richten und um Freistellung bitten Beachte dass die Schule hierfuumlr eine An-tragsfrist festlegen darf die meistens zwei Wochen oder mehr betraumlgt ndash am Tag vorher um Freistellung zu bitten muss also nicht unbedingt funktionieren Diesem Antrag muss dann entsprochen werden Das trifft uumlbrigens selbst dann zu wenn du an dem Tag nicht vorhast einen Gottesdienst zu besuchen

                      Wenn du am Buszlig- und Bettag eine Freistellung fuumlr den Besuch des Gottesdiens-tes erhaumlltst hast du im Anschluss daran unterrichtsfrei

                      Gleiches gilt uumlbrigens auch fuumlr den Reformationstag Fronleichnam und Allerhei-ligen die zwar keine gesetzlichen Feiertage sind als kirchliche Feiertage aber dennoch unter diese Regelung fallen

                      Ein evangelischer Schuumller moumlchte am Buszlig- und Bettag waumlhrend der Unter-richtszeit den Gottesdienst in der Kirche besuchen Sein Englischlehrer verbie-tet das

                      Hat er das Recht dazu

                      sect

                      15

                      Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008 sect8 und sect9

                      httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                      Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein vom 9 Februar 2000 sect 5 httpswwwdatenschutzzentrumdematerialrechtldsghtmPar5

                      Datenschutz I

                      Eine Lehrerin traumlgt personenbezogene Daten ihrer Schuumller in das Klassen-

                      buch ein in das alle Schuumller Einsicht nehmen koumlnnen Sie verweist dabei auf

                      das Recht der Schule uumlber diese Daten frei zu verfuumlgen

                      Darf sie das

                      Nein denn bei der Speicherung von Daten muss die Schule dafuumlr Sorge tragen dass der Paragraph 5 des Landesdatenschutzgesetzes eingehalten wird Dieser schreibt vor dass Unbefugte (wie zum Beispiel deine Mitschuumllerinnen und Mit-schuumller) keine Kenntnis von deinen personenbezogenen Daten erlangen duumlrfen Eine Eintragung ins Klassenbuch erfuumlllt dieses Kriterium nachweislich nicht und ist deshalb auch nicht erlaubt

                      sect16

                      SchulG 2007 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                      Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

                      httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                      Datenschutz II

                      Schulen fuumlhren uumlber jede Schuumllerin und jeden Schuumller personenbezogene Daten Diese duumlrfen folgendes enthaltenbull Vor- und Familiennamebull Tag und Ort der Geburtbull Geschlechtbull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)bull Staatsangehoumlrigkeitbull Aussiedlereigenschaftbull Herkunfts- und Verkehrssprachebull Konfessionbull Krankenversicherungbull Leistungs- und Schullaufbahndaten (also deine Noten und alle sonstigen Leis-

                      tungseinschaumltzungen die deine Lehrer uumlber dich angefertigt haben)bull Daten uumlber das allgemeine Lernverhalten und das Sozialverhalten in der Schulebull Daten uumlber sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarf soweit sie fuumlr den Schulbesuch

                      von Bedeutung sein koumlnnenbull Die Ergebnisse der schulaumlrztlichen schulpsychologischen und sonderpaumldagogi-

                      schen Untersuchungen

                      Uumlber deine Eltern werden nur zwei Datensaumltze gespeichertbull Namebull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)

                      Du hast das Recht jederzeit in deine Akte zu sehen Wenn du minderjaumlhrig bist uumlben aber deine Eltern dieses Recht fuumlr dich aus Weiterhin sind die persoumlnlichen Notizen der Lehrkraumlfte zu deiner Person (zB Notizen uumlber dein Verhalten im Unterricht die nicht im Zeugnis auftauchen) von der Auskunftspflicht ausgenommen

                      Was weiszlig meine Schule uumlber mich

                      Guck doch einfach nach

                      sect

                      17

                      SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                      Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

                      httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                      Datenschutz III

                      In der Verwaltung liegen Listen mit Datenmaterial offen auf dem Schreibtisch

                      des Sekretariats Ist das erlaubt

                      Nein denn es muss sichergestellt sein dass keine unbefugten Personen Zugriff auf die gespeicherten Daten haben Hier gelten insbesondere die strengen Vor-gaben des Landesdatenschutzgesetzes

                      sect18

                      SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                      Datenschutz IV

                      Nein denn der muumlndliche Leistungsstand oder auch die Ergebnisse von Klassen-arbeiten zaumlhlen zu personenbezogenen DatenDas Verlesen der Noten vor der versammelten Klasse stellt eine Datenuumlbermitt-lung an Einzelpersonen dar Diese ist jedoch nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen zulaumlssigWenn Du also nicht willst dass deine Lehrerin oder dein Lehrer deine Leistung vor der ganzen Klasse bekannt gibt muss sie oder er das respektieren Genau genommen muss sie oder er dich sogar vor der oumlffentlichen Bekanntgabe zuerst uumlber deine Rechte aufklaumlren Es liegt nicht an dir darauf hinzuweisen

                      Ein Lehrer unterrichtet dich uumlber deinen Leistungsstand im Unterricht Er pflegt dabei immer jeden Schuumller einzeln aufzurufen und dessen muumlndliche Note zu verkuumlnden sodass alle Mitschuumller deine Noten erfahren

                      Darf er das

                      sect

                      19

                      Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

                      httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                      Datenspeicherung - Dauer

                      Eine Schuumllerin kehrt ein Jahr nach dem Schulabschluss an ihre Schule zuruumlck

                      und entdeckt Akten mit personenbezogenen Daten

                      Darf das so sein

                      Ja Bestimmte schulische Dateien und Akten sind von der Schule auch noch nach dem Schulabschluss zu speichern Dies kann von der Speicherung der Akte der Schuumllerin oder des Schuumllers uumlber einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum Schuuml-lerhauptbuch mit einer Aufbewahrungszeit von 55 Jahren reichen

                      sect20

                      Das Schulrecht trifft hier keine deutliche Aussage

                      Duzen und Siezen

                      Eine feste Regelung hierzu gibt es nicht

                      In den meisten Faumlllen wechseln die Lehrerinnen und Lehrer ab dem Eintritt in die Oberstufe von alleine auf das bdquoSierdquo oder fragen euch wie ihr gerne ange-sprochen werden moumlchtet

                      Ich bin im 12 Jahrgang und werde immer noch von meinen Lehrern geduzt

                      Ab wann muss ein Lehrer mich siezen

                      sect

                      21

                      SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

                      Homepage der LSV httpwwwschuelervertretungde

                      Satzung der LSV der Gymnasien vom November 2011 httpgymnasienschuelervertretungdesatzung-und-ordnungen

                      Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung

                      Was kann ich tun wenn ich zB mit der aktuellen Bildungspolitik nicht ein-

                      verstanden bin und nicht weiszlig an wen ich mich wenden kann um angehoumlrt zu

                      werden

                      Wende dich an deine Landesschuumllerparlaments (LSP) - Delegierte oder deinen LSP-Delegierten Jede Schule in Schleswig-Holstein darf eine Vertreterin oder einen Ver-treter zum LSP ihrer jeweiligen Schulart entsenden Diese Vertretung repraumlsentiert auf dem LSP deine Schule und damit auch dich Auf dem LSP kann uumlber (fast) alle Proble-me gesprochen werden und es koumlnnen dazu auch im Namen der schleswig-holsteinischen Schuumllerschaft Beschluumlsse gefasst werden

                      Wenn du beispielsweise Probleme in einem Streit mit einer Lehrkraft hast oder irgend-welche Fragen auftreten dann wende dich doch einfach selbst an die LSV Die Kontakt-daten findest du auf der unten angegebenen Homepage

                      Einmal pro Schuljahr waumlhlt das LSP den Landesvorstand (LaVo) Dieser fuumlhrt die Be-schluumlsse des LSPs aus und fuumlhrt die laufenden Geschaumlfte Er ist sozusagen das Exekutiv-organ der LSV Der LaVo wiederum steht in regelmaumlszligigem Kontakt mit allen wichtigen Entscheidungstraumlgern der Bildungspolitik und setzt sich ihnen gegenuumlber fuumlr die Interes-sen der Schuumllerschaft ein Auf diese Weise gelangt dein Anliegen ganz nach oben

                      Eure Schule hat noch keine LSP-Delegierte oder keinen LSP-Delegierten Dann wird es houmlchste Zeit Auf der Homepage koumlnnt ihr einen Meldebogen herunterladen

                      Bist du sogar selbst Delegierte oder Delegierter deiner Schule Dann findest du unter den folgenden Verweisen weitere Informationen zu den Moumlglichkeiten in deinem neuen Amt

                      bull Weiteres zur Struktur der LSV findet ihr in dem Artikel bdquoLandesschuumllervertretung (LSV)ldquo auf S 40

                      bull Wie ihr aktiv werden koumlnnt und wie die LSV praktisch arbeitet das steht auf der Ex-traseite bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X (am Ende der Broschuumlre)

                      sect22

                      SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                      Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen

                      Ja denn die Eltern sollen laut Schulgesetz die Bildungs- und Erziehungsmaszlig-nahmen der Schule unterstuumltzen und sind daher berechtigt sich auch auszligerhalb der regulaumlren Zeugnisse uumlber den Leistungsstand ihrer Kinder zu informieren oder informieren zu lassen Sie duumlrften sogar im Rahmen der Moumlglichkeiten im Unterricht vorbeischauen

                      Mit dem Erreichen der Volljaumlhrigkeit erlischt auch der Anspruch der Eltern auf Auskunft Dann darf der Lehrer nur noch mit deiner Erlaubnis mit deinen El-tern uumlber Leistungen dein Lern- und Sozialverhalten und sonst alles Schulische reden

                      Schon wieder herrscht zu Hause dicke Luft Der Schuumller hatte extra nichts von der 5 in Mathe erzaumlhlt um den Stress zu vermeiden Aber der Lehrer hat angerufen um mit den Eltern uumlber Nachhilfe zu sprechen

                      Durfte der Lehrer den Schuumller bdquoverpetzenrdquo

                      sect

                      23

                      Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                      SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

                      Eventuell eure eigene Schul- oder Hausordnung

                      Ende der Schulstunde - Klingelzeichen

                      Meine Lehrerin richtet sich niemals nach dem Klingelzeichen Sie unter-

                      richtet bis in die groszlige Pause hinein und kleine Pausen haben wir nach ihren

                      Stunden gar nicht mehr

                      Darf eine Lehrerin bis in die Pause unterrichten

                      Ihr houmlrt sicherlich oft den beliebten Spruch bdquoDer Lehrer beendet die Stunde nicht das Klingelnrdquo Stetige Wiederholung macht diesen aber gluumlcklicherweise nicht richtiger Eure regelmaumlszligigen Pausen dienen eurer Erholung und sind auch von lernpaumldagogischer Bedeutung Ihr habt ein Recht darauf diese Pausen auch zu bekommen

                      Per Ministerialerlass dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten Davon kann aber auch abgewichen werden (beispielsweise erfreuen sich Blockstunden mit 90 Minuten zunehmender Beliebtheit) Das ist dann aber eine Angelegenheit der Schulkonferenz und nicht einfach durch eine Lehrkraft zu entscheiden

                      Eine einzelne Lehrkraft hat nicht das Recht ihre Unterrichtsstunden nach Be-lieben zu verlaumlngern Wahrscheinlich enthaumllt auch eure Schul- oder Hausordnung einen Passus der festlegt dass die Stunde mit dem Klingelzeichen beginnt und endet

                      Das heiszligt natuumlrlich nicht dass alle beim Ertoumlnen des Klingelzeichens sofort auf-springen und aus dem Raum stuumlrzen sollten - aber das versteht sich ja eigentlich von selbst

                      sect24

                      SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

                      Fachkonferenz

                      Die Fachkonferenz beraumlt u a uumlber die Lehrplaumlne also daruumlber was wir im Unterricht durchnehmen Hier gibt es naumlmlich auch viele unterschiedliche The-menbereiche aus denen die Fachkonferenzen oder die Lehrkraumlfte individuell waumlh-len koumlnnen Damit alle auf dem gleichen Stand sind wenn die Klassen gemischt werden oder der Schulabschluss ansteht einigen sich die Fachkonferenzen deshalb meist auf bestimmte Themengebiete

                      Es ist ganz interessant zu houmlren warum wir so manches lernen muumlssen Viel wich-tiger aber ist dass auch wir als Schuumllerschaft dort vertreten sind (es duumlrfen je Konferenz zwei Schuumllervertreterinnen oder Schuumllervertreter ab der 7 Klasse da-bei sein) damit wir den Lehrerkraumlften mitteilen koumlnnen was wir in dem betref-fenden Fach fuumlr wichtig oder unwichtig haltenFalls ihr als Fachkonferenzvertreterin bzw Fachkonferenzvertreter gewaumlhlt seid und an dem Termin der Fachkonferenz nicht teilnehmen koumlnnt so duumlrft ihr euch vertreten lassen Schickt auf jeden Fall eine Vertretung

                      Das Schulgesetz raumlumt den Schuumllerinnen und Schuumllern und den Eltern in der Fach-konferenz nur eine beratende Stimme ein Sie duumlrfen also nicht mit abstimmen Viele Schulen handhaben dies jedoch anders um die Beteiligung von Schuumllerschaft und Eltern noch staumlrker zu ermoumlglichen (Vergleicht dazu den Artikel bdquoSchulbuuml-cher - Neuanschaffungldquo auf S 67)

                      Uumlbrigens habt ihr auch ohne die Fachkonferenzen die Moumlglichkeit euren Unter-richt mitzugestalten Siehe dazu den Artikel bdquoUnterricht selbst gestaltenldquo auf S 88

                      Wolltet ihr nicht schon immer mal mitentscheiden was ihr lernt

                      Dann geht doch zu den Fachkonferenzen

                      sect

                      25

                      SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                      SchulG 2011 sect 20 (bdquoUmfang der Schulpflichtrdquo)

                      SchulG 2011 sect 28 (bdquoSchulzwangrdquo)

                      SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                      Fehlen in der Schule

                      Mal wieder geschwaumlnzt

                      So geht das nicht

                      Ohne berechtigten Grund darfst du in der Schule nicht fehlen sofern du dich in einem oumlffentlich-rechtlichen Schulverhaumlltnis befindest Das schlieszligt die Teilnah-me am Unterricht die Teilnahme an Pruumlfungen und den Besuch von verpflichtend erklaumlrten Schulveranstaltungen ein

                      Solange du noch schulpflichtig bist hat die Schule sogar das Recht eine Ord-nungsbehoumlrde darum zu bitten dich zwangsweise zur Schule zu bringen Diese Maszlignahme wird natuumlrlich nur ergriffen wenn alle anderen Versuche (wie ein Gespraumlch mit deinen Eltern oder eine Attestpflicht) ausgeschoumlpft sind - theo-retisch laumlsst es die Rechtslage aber tatsaumlchlich zu dass du von der Polizei zur Schule eskortiert wirst

                      Wenn deine Vollzeitschulpflicht abgelaufen ist (das ist nach insgesamt neun Schuljahren der Fall) sieht die Lage freilich ganz anders aus Wenn du jetzt in ei-nem Zeitraum von 30 Tagen mehr als 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt ver-saumlumst oder in mehr als einem Fach wiederholt bei Klassenarbeiten fehlst hat die Schule das Recht dein Schulverhaumlltnis mit sofortiger Wirkung zu beenden

                      Also lass es am besten gar nicht erst soweit kommen

                      sect26

                      bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 7 (bdquoLeistungsbewertung Versaumlumnisrdquo)

                      httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                      SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                      Fehlstunden

                      In der Oberstufe ist deine Vollzeitschulpflicht bereits abgelaufen Mehr als 20 Unterrichtsstunden solltest du also innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen auf keinen Fall unentschuldigt fehlen ansonsten riskierst du das Ende deines Schulverhaumlltnisses

                      Davon abgesehen gibt es keine feste Fehlstundenanzahl ab der ein Kurs nicht mehr anerkannt wird Unentschuldigtes Fehlen (also Fehlen ohne aumlrztliches At-test und ohne Beurlaubung von der Schule) zaumlhlt als Verweigerung der Leistung Tritt dies zu haumlufig auf kann sich die Lehrkraft dafuumlr entscheiden den Kurs mit 0 Punkten zu bewerten Am besten ist es fruumlhzeitig mit der Lehrkraft uumlber das Problem zu sprechen damit alle Seiten wissen woran sie sind

                      Die Bewertung des Kurses mit 0 Punkten bei zu haumlufigem Fehlen ist allerdings nur dann moumlglich wenn die Schule euch oder eure Eltern zu Beginn des Schul-jahres darauf ausdruumlcklich hingewiesen und diesen Hinweis schriftlich dokumen-tiert hat Ist dies nicht geschehen darf sich die Lehrkraft nicht auf diese Vor-schrift berufen

                      Ich bin in der Oberstufe und habe schon 10 Fehlstunden in ErdkundeIch habe Angst dass mir der Kurs nicht anerkannt wird

                      Wie ist die Sachlage

                      sect

                      27

                      SchulG 2011 sect 5 (bdquoFormen des Unterrichtsrdquo)

                      SchulG 2011 sectsect42-45 (SchulG Abschnitt bdquoSchulartenrdquo)

                      Formen des Unterrichts

                      Welche Moumlglichkeiten gibt es eigentlich

                      Maumldchen und Jungen sollen grundsaumltzlich gemeinsam unterrichtet werden Aus paumldagogischen Gruumlnden kann es aber auch in einzelnen Faumlchern fuumlr einige Zeit getrennten Unterricht geben

                      Schuumllerinnen und Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf sollen ge-meinsam mit den anderen Schuumllerinnen und Schuumllern lernen sofern dies dem Rahmen der Moumlglichkeiten entspricht

                      Im Regelfall findet der Unterricht gruppen- und fachbezogen statt Es ist aber erlaubt faumlcher- jahrgangs- und sogar schulartuumlbergreifend zu unterrichten

                      Die Paragraphen 42 bis 45 des Schulgesetzes legen fest wie genau deine Schul-art von diesen Moumlglichkeiten Gebrauch machen kann

                      sect28

                      SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                      Fremdenfeindlichkeit

                      Natuumlrlich nicht Lehrerinnen und Lehrer werden vom Land beschaumlftigt um einen Bildungsauftrag zu erfuumlllen und der schreibt unter anderem vor

                      bdquoDie Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenuumlber kultureller Viel-falt den Willen zur Voumllkerverstaumlndigung und die Friedensfaumlhigkeit foumlrdernrdquo

                      Intoleranz Ablehnung anderer Kulturen Kriegspropaganda und dergleichen ha-ben also auch ganz offiziell im Unterricht nichts verloren

                      Eine Lehrkraft aumluszligert sich abfaumlllig uumlber auslaumlndische Mitschuumller und ihre Kultur Auszligerdem beschreibt sie Krieg als ein geeignetes Mittel sich gegen andere Voumllker zur Wehr zu setzen

                      Ist das erlaubt

                      sect

                      29

                      SchulG 2011 sect34 (bdquoLehrkraumlfterdquo)

                      Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek I httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=5

                      Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek II httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=6

                      Eventuell das Schulprogramm eurer Schule

                      Hausaufgaben - Viel zu viele

                      Eine Lehrerin gibt Unmengen von Hausaufgaben auf behandelt im Unter-

                      richt nur Themen die die Schuumllerinnen nicht interessieren und laumlsst was die

                      Gestaltung des Unterrichts betrifft nicht mit sich reden

                      Darf sie das

                      Nein denn auch wenn Lehrkraumlfte laut Schulgesetz den Unterricht in eigener paumldago-gischer Verantwortung gestalten schreiben die Lehrplaumlne gewisse Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsgestaltung vor So ist es gemaumlszlig Lehrplan erforderlich dass den Schuumllerinnen und Schuumllern ermoumlglicht wird den Unterricht aktiv und selbstverantwortlich mitzuge-stalten eigene Schwerpunkte zu setzen und unterschiedliche Lernwege zu entdecken sowie in Partnerarbeit zusammenzuarbeiten Das heiszligt obwohl die Lehrkraumlfte die Ge-samtverantwortung fuumlr die Unterrichtsgestaltung tragen und gewisse Vorgaben machen muumlssen haben sie uns Schuumllerinnen und Schuumller in ihre Planung mit einzubeziehen

                      Was die Themenauswahl betrifft gibt es Themen die im Lehrplan stehen und somit im Unterricht vorkommen muumlssen Da kann auch die Lehrkraft nichts dran aumlndern Al-lerdings lassen die Lehrplaumlne auch in diesem Punkt oftmals Freiraumlume und geben zB mehrere Alternativen zu einem Thema vor

                      Zur Anzahl der Hausaufgaben ist zu sagen dass es hier keine zeitliche Begrenzung gibt Allerdings gibt es an vielen Schulen Absprachen oder entsprechende Festlegungen in-nerhalb des Schulprogramms unter welchen Umstaumlnden keine oder nur wenig Hausauf-gaben gegeben werden sollen (zB nur Vokabeln lernen an bdquolangenrdquo Unterrichtstagen) Frag doch einfach in deiner Schule mal nach ob es bei euch auch eine solche Regelung gibt Ansonsten startet in der Schulkonferenz eine entsprechende Initiative

                      Viele Infos zur Schulkonferenz erfahrt ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                      sect30

                      Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden aufgrund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juli 2011

                      httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsWitterungsverhaeltnisse__

                      blob=publicationFilepdf

                      Hitzefrei

                      Ja Die Schulleiterin oder der Schulleiter darf im Rahmen seiner Fuumlrsorgepflicht allein entscheiden ob sie oder er den Unterricht in vollem Umfang fortsetzen oder Hitzefrei geben moumlchte Sie oder er kann auch beispielsweise nur fuumlr be-stimmte Jahrgaumlnge den Unterricht beenden oder den Unterrichtsumfang redu-zieren Recht auf Hitzefrei gibt es schon sehr lange nicht mehr

                      Wird die Waumlrme allzu unertraumlglich dann schadet es aber sicher nicht eure Schul-leitung darauf hinzuweisen dass es nach dem alten Erlass bis 1998 Hitzefrei gab wenn es um 11 Uhr im Schatten mehr als 25 Grad warm war

                      Es gibt auch einen Artikel bdquoSchneefreildquo auf S 63

                      Es sind 28 Grad im Schatten alle schwitzen und man moumlchte lieber ein Eis in der Eisdiele nebenan genieszligen als jetzt noch Stochastik zu machen Der Schul-leiter sagt aber es werde ganz planmaumlszligiger Unterricht gemacht

                      Darf er das

                      sect

                      31

                      SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                      Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

                      Erlass zu Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

                      Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

                      httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

                      Informationspflicht der Lehrkraumlfte

                      Eine Schuumllerin erkundigt sich nach der Unterrichtsplanung da der aktuelle

                      Unterrichtsstoff alle langweilt Auch soll die Lehrerin erklaumlren wie die Zeug-

                      nisnoten zu Stande kommen

                      Darf die Lehrerin ihr die Antworten verweigern

                      Nein Erst einmal seid ihr fuumlr viele Fragen gar nicht auf die Lehrkraft angewie-sen Der zu vermittelnde Stoff ist detailliert im Lehrplan fuumlr das jeweilige Fach beschrieben welcher online zur freien Verfuumlgung einsehbar ist Dort koumlnnt ihr die Stoffplanung fuumlr das gesamte Schuljahr nachschlagen

                      Daruumlber hinaus habt ihr das ausdruumlckliche Recht eurem Alter und eurer Ent-wicklung gemaumlszlig sowohl uumlber euren Stoffplan als auch uumlber euren Leistungs-stand unterrichtet zu werden Die Lehrkraft muss natuumlrlich keine detaillierten Planungen fuumlr jede einzelne Unterrichtsstunde vorlegen Einzelheiten uumlber Aus-wahl Stufung und Gruppierung des Lehrstoffs sowie uumlber Bewertungsmaszligstaumlbe fuumlr die Notengebung und auch uumlber eure Einzelbeurteilungen sollten aber schon im Rahmen des Moumlglichen sein

                      In der Oberstufe habt ihr noch weitergehende Rechte Hier sind die Lehrerin-nen und Lehrer verpflichtet euch zu Beginn des Schuljahres ausfuumlhrlich uumlber die Kriterien zur Bewertung der Unterrichtsbeitraumlge (also muumlndliche Mitarbeit Hausaufgaben etc) zu informieren Fordert dieses Recht ein

                      sect32

                      SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                      Informationspflicht der Schulleitung

                      Fragen kann man immer Deine Schulleiterin oder dein Schulleiter muss dich sicherlich nicht in einem zweistuumlndigen Workshop von der Pike auf uumlber all deine Rechte als SV-Mitglied aufklaumlren - dazu ist er nicht da und dazu ist er auch nicht verpflichtet Grundsaumltzlich sieht das Schulgesetz aber vor dass er die SV bei der rechtmaumlszligigen Erfuumlllung ihrer Aufgaben unterstuumltzen muss In einem angemesse-nen Rahmen schlieszligt das auch rechtliche Auskuumlnfte ein

                      Uumlbrigens ist die Schulleiterin oder der Schulleiter nicht die einzige Person die gesetzlich verpflichtet ist dir bei deiner Arbeit zu helfen Auch alle anderen Lehrkraumlfte an der Schule sowie die Schulaufsichtsbehoumlrde (also dein Schulamt sowie das Bildungsministerium) muumlssen dich bei der Erfuumlllung deiner Aufgaben unterstuumltzen

                      Und wenn das alles nichts hilft dann gibt es natuumlrlich auch immer noch die Lan-desschuumllervertretung die dich gerne telefonisch oder per E-Mail beraumlt

                      Ich bin zu meinem Schulleiter gegangen um nach den Rechten der SV bezuumlglich der Organisation einer Schulfete zu fragen Dieser hat mich abgefer-tigt indem er sagte er muumlsse mich nicht daruumlber informieren Ich solle mich an andere Stellen wenden

                      Gibt es eine Pflicht der Schulleitung Schuumller uumlber ihre Rechte zu informieren

                      sect

                      33

                      SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                      Klassenbuch

                      Eine Schuumllerin wird wegen Kaugummikauens im Unterricht ins Klassenbuch

                      eingetragen Die Lehrerin sagt auszligerdem vor allen dass sie in den Unterlagen

                      der Schuumllerin gelesen habe dass es schon einmal einen aumlhnlichen Vorfall gege-

                      ben habe

                      Ist der Eintrag rechtens Darf die Lehrerin die Schuumllerin Einsicht in die Akte

                      der Schuumllerin nehmen

                      Der Eintrag ist rechtens Das Klassenbuch ist ein Dokument in dem der Unterrichts-verlauf einer Klasse festgehalten wird Eigentlich kann jedes Vorkommnis ins Klassen-buch eingetragen werden und sollte nicht unbedingt negativ aufgefasst werden

                      Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht die Daten ihrer Schuumllerinnen und Schuumller einzusehen

                      Daten uumlber das Lernverhalten und das Verhalten in der Schule werden auch in den Schulakten gespeichert Ob jedoch in der Praxis ein Klassenbucheintrag wegen Kau-gummikauens gespeichert wird ist sehr unwahrscheinlich Daten in den Schulakten werden fuumlr die Schulbesuchsdauer und sogar daruumlber hinaus gespeichert sofern sie sich nicht aumlndern (beispielsweise Adressdaten)

                      Dass eine Lehrkraft dies vor der Klasse erzaumlhlt ist unzulaumlssig Die persoumlnlichen Daten von Schuumllerinnen und Schuumllern gehen die Klasse nichts an (bdquoDatenschutz IIIldquo auf S 17)

                      Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat ein Recht auf Einsicht in die eigene Akte Bist du noch minderjaumlhrig dann uumlben deine Eltern dieses Recht aus

                      Schau dich einfach mal weiter vorne in dieser Broschuumlre um dort findest du viele weitere Artikel zum Thema bdquoDatenschutzrdquo (bdquoDatenschutz Ildquo auf S 15 bdquoDatenspei-cherung - Dauerldquo auf S 19)

                      sect34

                      Vorgaben fuumlr Klassengroumlszlige fuumlr das Schuljahr 11 12 (Kultusministerkonferenz)

                      httpwwwkmkorgfileadminpdfStatistikKlassenbildung_2011pdf

                      bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

                      httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                      Klassengroumlszligen

                      Es gab fruumlher ein groszliges Sammelsurium an verschiedenen Regeln zur Bestim-mung der minimalen und maximalen Klassengroumlszlige Der entsprechende Erlass ist jedoch heute nicht mehr guumlltig

                      An den Gymnasien in Schleswig-Holstein gilt seit dem Schuljahr 2010 2011 ein Klassenteiler von 29 Das bedeutet dass eine einzelne Klasse nicht mehr als 29 Schuumllerinnen und Schuumller umfassen sollte Vom Prinzip her kann der Klassentei-ler fuumlr jedes Schuljahr neu festgelegt werdenDa er sich jedoch schon seit laumlngerer Zeit auf 29 belaumluft ist nicht davon auszu-gehen dass er sich in absehbarer Zeit aumlndert Uumlber den derzeit guumlltigen Klassen-teiler informiert die Kultusministerkonferenz

                      Den Schulleitungen ist es erlaubt den Klassenteiler aus personellen Gruumlnden um bis zu 10 zu uumlberschreiten In der Praxis wird also meistens erst ab knapp uumlber 30 Schuumllerinnen und Schuumllern pro Klasse eine neue Klasse aufgemacht Bei 32 Schuumllerinnen und Schuumllern in einer Klasse ist aber definitiv Schluss

                      In der Oberstufe muss jede Schule mindestens ein sprachliches und ein natur-wissenschaftliches Profil einrichten Auf zusaumltzliche Profile habt ihr keinen An-spruch Mit dem Argument dass eine entsprechende Klasse zu klein waumlre duumlrfte die Schule also die Einrichtung eines neuen Profils verweigern

                      Wie groszlig darf eure Klasse sein

                      sect

                      35

                      SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

                      Klassenkonferenz

                      Was macht eigentlich die Klassenkonferenz

                      Die Klassenkonferenz besteht aus den Lehrerinnen und Lehrern die in deiner Klasse unterrichten dem Vorsitz des Klassenelternbeirats sowie (ab der siebten Klasse) der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher All diese Mitglieder sind stimmberechtigt Den Vorsitz hat die Klassenlehrkraft

                      Die Klassenkonferenz entscheidet uumlber zahlreiche Dinge Sie bull beschlieszligt uumlber die Notwendigkeit und die Inhalte von Lernplaumlnen und Unterstuumlt-

                      zungsangeboten fuumlr einzelne Schuumllerinnen und Schuumllerbull entscheidet uumlber verpflichtende schulische Veranstaltungen auszligerhalb des

                      Unterrichtsbull zeichnet Schuumllerinnen und Schuumller ausbull koordiniert Hausaufgaben und Klassenarbeitenbull beschlieszligt uumlber Betriebserkundungen Betriebs- und Wirtschaftspraktika Praxista-

                      ge und alle anderen Veranstaltungen der Klasse

                      Daruumlber hinaus ist die Klassenkonferenz zustaumlndig wenn ein schriftlicher Verweis erteilt oder ein Ausschluss vom Unterricht verhaumlngt werden soll Dieser Verweis muss formal korrekt beschlossen werden Die Klassenlehrkraft darf diesen nur dann ohne Sitzung der Klassenkonferenz aussprechen wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind Wird also gegen einen Schuumller ein Verweis ausgesprochen und die Klassensprecherin oder der Klassensprecher wurden weder um ihre Stimme gefragt noch zu einer Sitzung eingela-den dann ist dies ein Verfahrensfehler und der getroffene Beschluss ist zunaumlchst unguumlltigDie Klassenkonferenz entscheidet zudem uumlber Versetzungen und die Zeugniseintraumlge zum Lern- und Sozialverhalten Auf einer solchen Zeugnis- oder Versetzungskonferenz sind allerdings nur die Lehrkraumlfte stimmberechtigt Der Vorsitz des Klassenelternbeirats darf an diesen Sitzungen beratend teilnehmen (also nicht abstimmen) Klassenspreche-rinnen und Klassensprecher sind bei solchen Konferenzen ganz ausgeschlossen Die Klassenkonferenz soll mindestens zweimal pro Schuljahr tagen mindestens einmal davon sollte sie dabei bdquoeinfach soldquo also nicht als Zeugnis- oder Versetzungskonferenz zusammentreten Wenn das bei euch so noch nicht die Regel ist dann weise doch deine Klassenlehrkraft mal darauf hin

                      sect36

                      SchulG 2011 sect 81 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                      Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten

                      Nein Keine Schuumllerin und kein Schuumller darf wegen ihrer oder seiner Arbeit in-nerhalb der SV benachteiligt oder bevorzugt werden Dazu zaumlhlen

                      bull Das Amt der Klassensprecherin oder des Klassensprechers

                      bull Die Vertretung der Schuumllerinnen und Schuumller in einer Fachkonferenz oder der Schulkonferenz

                      bull Alle weiteren Aumlmter und Taumltigkeiten in der SV

                      Die Lehrkraft darf der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher also keine schlechte Note geben nur weil diese oder dieser sich fuumlr die Mitschuumller ein-setzt Vielmehr hat die Klassensprecherin oder der Klassensprecher sogar ein Recht darauf dass die Schulleitung und die Lehrerschaft sie oder ihn bei der Vertretungsarbeit unterstuumltzen Auszligerdem muumlssen diese die Klassensprecherin oder den Klassensprecher uumlber wichtige Angelegenheiten informieren die die Schuumllerschaft betreffen

                      Unser Klassensprecher engagiert sich total fuumlr alle und riskiert dabeiauch Stress mit Lehrern Unser Deutschlehrer hat ihm eine 4 im Muumlndlichen gegeben weil er angeblich nur Streit mit den Lehrern suche

                      Darf der Lehrer das machen

                      sect

                      37

                      SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                      SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                      Klassensprecherversammlung

                      Wir planen eine Versammlung aller Klassensprecherinnen und Klassenspre-

                      cher Unsere Schulleiterin erlaubt es uns aber nur ab der 7 Stunde wir be-

                      fuumlrchten dass niemand kommt und wollen ein fruumlheres Treffen

                      Wann duumlrfen Klassensprecherversammlungen stattfinden

                      Grundsaumltzlich soll die Schulleitung die SV in ihrer Arbeit unterstuumltzen und darf in ihre Arbeit auch nur dann eingreifen wenn Rechts- oder Verwaltungsvorschrif-ten missachtet werden Andererseits duumlrft ihr euch fuumlr eure SV-Taumltigkeit auch nicht voumlllig beliebig dem Unterricht entziehen

                      Alle Mitglieder der Klassensprecherversammlung haben pro Schuljahr Anspruch auf bis zwoumllf Stunden Unterrichtsbefreiung zur Verwendung fuumlr ihre SV-Taumltig-keit Wie viele Stunden ihnen wirklich zur Verfuumlgung gestellt werden liegt im Ermessen des SchulleitersWenn also alle eure Klassensprecherinnen und Klassensprecher noch zwei Stun-den auf diesem bdquoKontordquo uumlbrig haben (dessen Kontingent vom Schulleiter festge-legt wird) koumlnnt ihr die SV-Sitzung problemlos in der 3 und 4 Stunde stattfinden lassen auch wenn eure Schulleitung das nicht gerne sieht Hat eine Klassenspre-cherin oder ein Klassensprecher ihr bzw sein Kontingent aufgebraucht ist sie oder er fortan allerdings auf die explizite Beurlaubung durch die entsprechenden Lehrkraumlfte der betreffenden Stunden oder der Schulleitung angewiesen

                      Ihr koumlnnt die Freistellungsstunden auch fuumlr Stunden verwenden in denen Klas-senarbeiten anliegen wenn ihr das mit der entsprechenden Fachlehrkraft abge-sprochen habtFuumlr Klassensprecherversammlungen solltet ihr versuchen die Schulleitung fruumlh-zeitig den Termin fuumlr Klassenarbeiten zu blocken damit moumlglichst viele Klassen-sprecherinnen und Klassensprecher teilnehmen koumlnnen ohne ggf Probleme zu bekommen wenn sie waumlhrend dieser Stunden fehlen

                      38

                      Kreisschuumllervertretung (KSV)

                      Die Kreisschuumllervertretung gibt den einzelnen Schulen die Moumlglichkeit sich auf Kreisebene auszutauschen und gemeinsame Projekte durchzufuumlhren Dies koumln-nen von Podiumsdiskussionen uumlber Weihnachtspostaktionen und Sportturniere bis hin zu gemeinsamen Festen eigentlich alle Aktionen sein die uumlber die Gren-zen einer eigenen Schule hinausgehen Generell sollte sich die KSV mit eventuell vorhandenen Stadtschuumllervertretungen austauschen Jede Schulart hat Anspruch auf eine eigene KSV in gegenseitigem Einverneh-men koumlnnen sich jedoch mehrere Schularten dazu entschlieszligen eine gemeinsa-me KSV zu gruumlndenDiese zusammengelegten KSVen legen dann selbst fest wie viele stimmberech-tigte Mitglieder das Kreisschuumllerparlament pro Schulart hatAuszligerdem koumlnnen Wahlverfahren bestimmen Vielleicht moumlchtet ihr ja beispiels-weise darauf achten dass von allen vertretenen Schularten eine Delegierte oder ein Delegierter Mitglied im Vorstand der KSV ist

                      Allgemein gesprochen hat eine KSV von nur einer Schulart den Vorteil dass sie sich besonders intensiv mit speziellen Problemen genau dieser Schulart ausein-andersetzen kann Wenn sich jedoch mehrere Schularten zu einer KSV zusammenschlieszligen dann koumlnnen Aktionen mit Schulen verschiedener Schularten besser geplant und um-gesetzt werden und ihr bildet eine schlagkraumlftigere Stimme da ihr noch mehr Schuumllerinnen und Schuumller vertretet

                      Eine KSV haumllt regelmaumlszligig ein Kreisschuumllerparlament ab zu welchem jede Schu-le zwei stimmberechtigte Mitglieder entsenden darf Hier wird auch ein Vor-stand eine Kreisschuumllersprecherin oder ein Kreisschuumllersprecher sowie eine Vertretung gewaumlhlt Wenn ihr als Vertreterinnen oder Vertreter gewaumlhlt wurdet und am Tag des Kreisschuumllerparlaments verhindert seid dann duumlrft ihr euch ver-treten lassen

                      Die KSV muss vom Kreis finanziell angemessen unterstuumltzt werden Auszligerdem erhalten die Mitglieder der KSV pro Schuljahr sechs Schulstundenstunden Un-terrichtsbefreiung um ihrer Arbeit fuumlr die KSV nachzugehen Die Kreisschuumller-

                      sect

                      39

                      SchulG 2011 sect 82 (bdquoKreisschuumllervertretungrdquo)

                      SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                      SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

                      Kontaktdaten der Kreisschulaumlmterhttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltung

                      schulaufsichtDownloadSchulamt__blob=publicationFilepdf

                      KSV (II)

                      sprecherin oder der Kreisschuumllersprecher haben daruumlber hinaus das Recht auf eine Stunde Unterrichtsbefreiung pro WocheKSVen sind vor allem deshalb wichtig weil ihr euch hier uumlber Ideen und Veran-staltungen austauschen koumlnnt und auch erfahrt was an anderen Schulen in der Umgebung gut besser oder eben auch schlechter laumluft

                      In vielen Kreisen Schleswig-Holsteins gibt es noch keine oder nur eine sehr in-aktive KSV Eine neue KSV aufzubauen erfordert viel Zeit Energie Motivati-on und Durchhaltevermoumlgen und sollte auch nicht alleine in Angriff genommen werdenWenn du dir aber gemeinsam mit einem schlagkraumlftigen Team vorgenommen hast eine KSV einzurichten dann wende dich am besten vertrauensvoll an das fuumlr deinen Kreis zustaumlndige Schulamt Dort hilft man dir erfahrungsgemaumlszlig gerne weiter und unterstuumltzt dein VorhabenAuszligerdem werden auch die Landesschuumllervertretungen dir weiterhelfen wenn es zum Beispiel darum geht ein Netzwerk aufzubauen eine Satzung zu erstellen oder die Arbeit eines Schuumllerparlamentes kennen zu lernen (Kontaktdaten findet ihr unter wwwschuelervertretungde)

                      Uumlbrigens sieht das Schulgesetz auch vor eine Arbeitsgemeinschaft der Schuumller-sprecherinnen und Schuumllersprecher eines Schultraumlgers zu gruumlnden also eine Art bdquoGemeinde-SVrdquo Diese ist aber mit weitaus weniger Rechten ausgestattet und daher kein Ersatz fuumlr eine funktionierende KSV Nuumltzlich kann dieses Gremium aber beispielsweise sein wenn es darum geht sich uumlber Probleme mit Raumlum-lichkeiten oder Ausstattung auszutauschen denn diese muss der Schultraumlger bezahlen

                      40

                      Landesschuumllervertretung (LSV)

                      Jede Schulart hat in Schleswig-Holstein eine eigene Landesschuumllervertretung (LSV) Die LSVen sind im Grunde alle sehr aumlhnlich aufgebaut

                      Die Aufgabe der (LSV) ist es die schleswig-holsteinischen Schuumllerinnen und Schuumller zu vertreten und die Schuumllervertretungen in den einzelnen Schulen in ihrer Arbeit zu unterstuumltzen Finanziert wird sie vom Land Schleswig-Holstein und unterstuumltzt sowohl durch eine Landesverbindungslehrkraft als auch durch das fuumlr Bildung zustaumlndige Ministerium

                      Die LSV besitzt mehrere GremienDas Landesschuumllerparlament Jede Schule kann zum Landesschuumllerparlament (LSP) eine Delegierte oder einen Delegierten entsenden Dieses bildet das legis-lative Gremium Verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland ist es der Bun-destag Auf LSPs werden also wichtige Themen diskutiert und dann abgestimmt Diese Dinge werden dann vom Landesvorstand umgesetzt

                      Der Landesvorstand Der Landesvorstand (LaVo) setzt sich aus bis zu zehn De-legierten zusammen einer Landesschuumllersprecherin oder einem Landesschuuml-lersprecher (LSSpr) und ihren bzw seinen bis zu neun Stellvertreterinnen und Stellvertretern Da jede Schule eine Delegierte oder einen Delegierten bestim-men darf koumlnnen bis zu zehn Schulen im LaVo vertreten sein Der LaVo ist das exekutive Organ verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland also die Bun-desregierung Die oder der LSSpr waumlre die Bundeskanzlerin oder der Bundes-kanzler und die anderen LaVo-Mitglieder waumlren die Minister

                      Der Vorstand hat engen Kontakt zum Bildungsministerium den Bildungspoliti-kerinnen und Bildungspolitikern der Landtagsfraktionen Landeselternbeiraumlten Jugendorganisationen und vielen mehr Durch geschicktes Nutzen und Pflegen dieses Netzwerkes versucht er Forderungen die das Landesschuumllerparlament stellt durchzusetzen

                      sect

                      41

                      SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

                      SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                      Die Homepage der LSV in Schleswig-Holsteinhttpwwwschuelervertretungde

                      LSV (II)

                      Auszligerdem ist er Ansprechpartner fuumlr aktuelle politische Fragen und repraumlsen-tiert die Meinung der Schuumllerschaft Auch umgekehrt funktioniert der WegSo helfen wir allen Schuumllerinnen und Schuumllern die uns darum bitten in Rechts-fragen bei Projektideen Umsetzungsschwierigkeiten in Konfliktfaumlllen und bei allen anderen Problemstellungen In den Haumlnden haltet ihr mit dieser Broschuumlre auch ein Projekt der Landesschuuml-lervertretung durchgefuumlhrt von Generationen von Landesvorstaumlnden

                      Wie ihr in der Landesschuumllervertretung aktiv werden koumlnnt und warum ihr das unbedingt solltet das steht auf einer Extra-Seite am Ende der Broschuumlre (bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X)

                      42

                      Legasthenie - Foumlrderung

                      Wenn bei dir eine Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRSLegasthenie) festgestellt

                      wird dann hast du das Recht auf besondere Foumlrderung Nachteilsausgleich und

                      evtl Notenschutz

                      Die LRS muss von der Schule anerkannt werden externe Gutachten koumlnnen als

                      Referenzen herangezogen werden haben aber keine rechtliche Bedeutung

                      Das Recht auf besondere Foumlrderung heiszligt dass du Anspruch auf spezielle Foumlr-

                      dermaszlignahmen hast Dazu gehoumlrt zuerst einmal die Erstellung eines individuel-

                      len Lernplans Oft gehoumlren auch besondere Lerngruppen dazu in denen du mit

                      anderen Betroffenen auszligerhalb des regulaumlren Unterrichts gefoumlrdert wirst Die

                      Schule darf die Teilnahme an solchen Veranstaltungen fuumlr verbindlich erklaumlren

                      Dann musst du dort mitmachen auch wenn du es nicht moumlchtest

                      Nachteilsausgleich heiszligt dass im Unterricht und bei Klassenarbeiten Ausgleichs-

                      maszlignahmen wegen der LRS ergriffen werden Der LRS-Erlass schreibt nicht

                      vor welche Maszlignahmen dies sind schlaumlgt aber Beispiele vor Am haumlufigsten wird

                      die Verlaumlngerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten angewendet Der Zeitzu-

                      schlag (meist 15-20 der Arbeitszeit) soll es dir ermoumlglichen Texte zu lesen

                      und uumlber Rechtschreibprobleme nachzudenken

                      Welche Hilfen zum Einsatz kommen entscheidet die Klassenkonferenz (bdquoKlas-

                      senkonferenzldquo auf S 35) Der Beschluss muss schriftlich dokumentiert werden

                      Zusaumltzlich gibt es den sog bdquoNotenschutzrdquo Er soll dich von ungerechtfertig-

                      ten Nachteilen durch den Rechtschreibteil deiner Schulnoten befreien In al-

                      len schriftlichen Arbeiten werden Rechtschreibfehler dann nicht bewertet

                      sect

                      43

                      Erlass zur Foumlrderung von Schuumllerinnen und Schuumllern mit LRS vom 27 6 2008

                      httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLegasthenie__

                      blob=publicationFilepdf

                      Erlaumluterung zu diesem Erlasshttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceFAQFAQ_LRS__

                      blob=publicationFilepdf

                      Legasthenie - Foumlrderung (II)

                      Selbst bei Diktaten zaumlhlt nur dein individueller Leistungsfortschritt nicht die

                      eigentliche Fehlerzahl

                      Hierbei geht es nur um reine Rechtschreibfehler Aus einer LRS koumlnnen auch

                      noch andere Fehler (beispielsweise Lese- oder Grammatikfehler) entstehen die

                      nicht unter den Notenschutz fallen

                      Notenschutz gibt es houmlchstens bis zum mittleren Schulabschluss Mit dem Errei-

                      chen der Oberstufe ist es mit diesen Regelungen vorbei

                      Weiterhin wird der Notenschutz ausgesetzt wenn deine Rechtschreibleistungen

                      uumlber ein halbes Schuljahr lang bdquoausreichendrdquo oder besser sind Die LRS wird da-

                      durch aber nicht aberkannt Anspruch auf Foumlrdermaszlignahmen hast du immer noch

                      und der Notenschutz kann wieder eingesetzt werden falls sich deine Leistungen

                      verschlechtern

                      Wenn du also Probleme mit deiner Rechtschreibung hast dann wende dich an

                      deine Deutsch- oder deine Verbindungslehrkraft Dort erfaumlhrst du auch wer an

                      deiner Schule fuumlr Legasthenie-Fragen zustaumlndig ist (denn die Schule sollte dafuumlr

                      auf jeden Fall jemanden haben)

                      sect44

                      bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 sect 7 (bdquoZusaumltzliche Vermerkerdquo)

                      httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                      Legasthenie - Note im Fach Deutsch

                      Nicht wenn Schuumllerinnen oder Schuumller wegen ihrer LRS Notenschutz genieszligen

                      Rechtschreibleistungen duumlrfen dann nicht in die Note einflieszligen

                      Schau dir hierzu am besten das Kapitel bdquoLegasthenie - Foumlrderungldquo auf S 42

                      an

                      Falls die Deutschnote aufgrund des Notenschutzes keine Rechtschreibleistungen

                      enthaumllt muss aber ein entsprechender Vermerk im Zeugnis angebracht werden

                      Er lautet dann in der Regel bdquoDie Rechtschreibleistungen im Fach XY entspra-

                      chen nicht den Anforderungen sie sind in der Note nicht enthaltenrdquo

                      Ein Schuumller mit Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRS) wird im Fach Deutsch wegen seiner schwachen Rechtschreibung schlechter benotet

                      Ist das zulaumlssig

                      sect

                      45

                      Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

                      LehrplanLehrplanhtml

                      Lehrplaumlne - Inhalt

                      Ein Schuumller interessiert sich fuumlr den Inhalt der Lehrplaumlne verschiedener

                      Faumlcher

                      Wo kann er nachschlagen

                      Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen jederzeit die Lehrplaumlne bei den einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrern einsehen denn diese verfuumlgen in den aller-meisten Faumlllen uumlber eine gedruckte Version Alternativ koumlnnen die derzeit guumllti-gen Lehrplaumlne auch online abgerufen werden

                      sect46

                      SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                      Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                      SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                      Leistungsstand - Auskunft

                      Nein denn alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen gemaumlszlig ihrem Alter uumlber ih-ren Leistungsstand unterrichtet werden Der entsprechende Passus im Schulge-setz ist freilich etwas vage formuliert und die genaue Interpretation obliegt den Lehrkraumlften Ein Recht darauf jederzeit eine Prognose uumlber die voraussichtliche Zeugnisnote zu erhalten laumlsst sich hieraus also sicherlich nicht herleiten Zu einer allgemeinen und ehrlichen Einschaumltzung deiner derzeitigen Leistungen im Vergleich mit den Anforderungen des Faches sollte die Lehrkraft aber bereit sein

                      In der Oberstufe sind deine Rechte noch etwas deutlicher formuliert Hier hast du Anspruch zweimal pro Halbjahr mit der Lehrkraft uumlber deinen Leistungs-stand zu sprechen davon einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Auf dei-nen Wunsch hin ist das auch im Einzelgespraumlch moumlglich Auch hier gilt aber Auf eine konkrete Prognose der Zeugnisnote musst du unter Umstaumlnden verzichten

                      Eine Schuumllerin moumlchte gern wissen wie sie gerade in Erdkunde steht und ob sie sich noch reinhaumlngen muss oder dem Unterricht eher lockerer folgen kannDarf die Lehrerin sich weigern ihr die Fragen zu beantworten

                      sect

                      47

                      SchulG 2011 sect 13 (bdquoLernmittelrdquo)

                      SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                      Lernmittel - Wer zahlt die

                      Wir muumlssen in Franzoumlsisch Deutsch und Spanisch jeweils eine Lektuumlre und

                      in Mathematik einen Taschenrechner anschaffen Das ist mit der Zeit eigentlich

                      ziemlich teuer

                      Wie viel muss ein Schuumller fuumlr Unterrichtsmaterialien zahlen

                      Die Schule kann von euch fuumlr alle Lernmittel die ihr auch auszligerhalb der Schule privat nutzen koumlnnt einen Kostenbeitrag verlangen und wird von diesem Recht in der Regel auch Gebrauch machen Bei Taschenrechnern und Lektuumlren geht man davon aus dass eine private Nutzung in erheblichem Umfang moumlglich ist dement-sprechend ist die Umlage der Anschaffungskosten auf die Schuumllerschaft zulaumlssig

                      Nichts bezahlen muumlsst ihr nur fuumlr Schulbuumlcher (das sind Buumlcher die nur im Un-terricht und fuumlr dessen Vor- und Nachbereitung eingesetzt werden koumlnnen) so-wie Gegenstaumlnde die fuumlr den Unterricht verwendet werden und dauerhaft in der Schule verbleiben

                      Wenn das Geld zu Hause sehr knapp ist (bdquosozialer Haumlrtefallrdquo) kann euch der Schultraumlger (das ist nicht die Schulleitung sondern in der Regel die Gemeinde oder Stadt) auch uumlber die obigen Ausfuumlhrungen hinaus Lernmittel zur Verfuumlgung stellen

                      Wenn es euch endguumlltig zu viel wird seid ihr aber auf keinen Fall nur zum Nichts-tun verdammt Die Schulkonferenz hat das Recht fuumlr diese Zusaumltze Houmlchstbe-traumlge festzulegen die dann verbindlich sind Stoszligt einfach eine entsprechende Diskussion an vielleicht kommt ihr zu einem fuumlr alle Beteiligten akzeptablen Beschluss

                      Alles uumlber die Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                      sect48

                      SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                      Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften

                      Natuumlrlich nicht Die Schule darf Sachverhalte nicht politisch einseitig behandeln sondern ist zur parteipolitischen Neutralitaumlt verpflichtet Die Lehrkraft muss ihre eigene Meinung also im Unterricht der politischen Bildung ihrer Schuumllerinnen und Schuumller unterordnen

                      Politische Inhalte muumlssen im Unterricht immer kritisch und kontrovers also nicht einseitig behandelt werden

                      Eine Lehrerin lobt in ihrem Unterricht die Ziele einer Partei und vernach-laumlssigt dabei andere politische Gruppierungen Auf den Vorwurf reagiert sie mit der Aussage dass die Meinungsfreiheit ihr das Recht gebeDarf die Lehrerin nur eine einzelne Partei so positiv hervorheben

                      sect

                      49

                      SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                      Nachsitzen

                      Ich habe mehrfach die Hausaufgaben nicht gemacht Jetzt will die Lehrerin

                      mich nach der Schule nachsitzen lassen

                      Darf eine Lehrerin mich nachsitzen lassen

                      Daruumlber laumlsst sich tatsaumlchlich streiten Grundsaumltzlich darf deine Lehrkraft dich nachsitzen lassen um schuldhaft versaumlumten (also geschwaumlnzten) Unterricht nachzuholen Sie muss dies aber vorher deinen Eltern ankuumlndigen du kannst also nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden

                      Wenn du nicht den Unterricht geschwaumlnzt sondern nur deine Hausaufgaben nicht gemacht hast kannst du in der Tat damit argumentieren dass dies ja nicht unter das bdquoNachholen schuldhaft versaumlumten Unterrichtsrdquo faumlllt Die Lehrkraft hat aber trotzdem das Recht dich die Hausaufgaben nachschreiben zu lassen Dein einzi-ger Vorteil waumlre dann dass du dich dieser Taumltigkeit in den eigenen vier Waumlnden widmen darfst

                      Zu einem erzieherischen Gespraumlch oder einer Ermahnung kann die Lehrkraft dich auf jeden Fall laumlnger in der Schule behalten

                      sect50

                      Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

                      Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

                      SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruumlche Prozesskostenrdquo)

                      Verwaltungsgerichtsordnung sect 80 (bdquoBesondere Verfahren fuumlr Anfechtungs- und Verpflichtungsklagenrdquo)httpdejureorggesetzeVwGO80html

                      Notengebung - falsche Bewertung

                      Versuche zuerst immer mit deiner Lehrerin oder deinem Lehrer persoumlnlich zu spre-chen Wenn das nicht klappt wende dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft und bitte diese mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer zu sprechen um eine Loumlsung zu finden Wenn die Probleme nicht nur bei dir auftreten dann informiere in jedem Fall die SV diese bekommt Ruumlckmeldungen von allen Klassen und kann dement-sprechend handelnBei der Bemessung der Zeugnisnote sollen die Unterrichtsbeitraumlge (im Wesentlichen deine muumlndliche Mitarbeit und deine Hausaufgaben) ein groumlszligeres Gewicht haben als die Klassenarbeiten und Leistungsnachweise Dies ist in den Lehrplaumlnen der einzelnen Faumlcher festgelegt Ab der Oberstufe ist es sogar per Erlass vorgeschrieben Auszliger der Aussage dass die muumlndliche Leistung mehr zaumlhlen muss als die schriftliche gibt es aber keine Vorgaben Die Lehrkraft ist also nicht verpflichtet beispielsweise im haumlufig genannten 6040-Verhaumlltnis zu bewerten Auch die Fachschaftskonferenz darf bei den Gewichtungsvorgaben mitredenIn der Oberstufe hast du das Recht regelmaumlszligig uumlber deinen Leistungsstand informiert zu werden Das muss mindestens zweimal pro Halbjahr geschehen einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Der Vorgang muss im Klassenbuch dokumentiert wer-den Nutze dieses Recht auf jeden Fall um potenzielle Probleme fruumlh zu erkennen und auszuschaltenWenn die Zeugnisnote fuumlr die Versetzung oder fuumlr deinen Abschluss von Bedeutung ist hast du die Moumlglichkeit einen formalen Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt einzulegen Uumlber diesen Widerspruch entscheidet dann zunaumlchst die Schule (oder ge-nauer Die Schulleitung) Gegen die Entscheidung kann man noch eine offizielle Klage einreichen Die Kosten des Verfahrens traumlgt das Land Mit einem Widerspruch faumlhrst du aber schon sehr schwere Geschuumltze auf uumlberlege also gut ob es sich wirklich lohnt

                      Mein Lehrer moumlchte mir im Zeugnis eine Vier geben obwohl ich zwei Drei-en in den Arbeiten und auch recht gute Tests geliefert habeWas muss ich machen wenn ich mich falsch benotet fuumlhle

                      sect

                      51

                      bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 20 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

                      httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                      Broschuumlre des Ministeriums fuumlr Bildung und Wissenschafthttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschueren

                      BildungAbiturProfiloberstufe__blob=publicationFilepdf

                      Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung

                      Im Zeugnis nach der 12 Klasse habe ich dreimal weniger als zwei No-

                      tenpunkte Vor allem Mathe liegt mir gar nicht

                      Wie sieht es mit den Chancen einer Abiturzulassung aus Gibt es eine Moumlglich-

                      keit Mathe zu umgehen

                      Es ist so dass man in bis zu sieben einbringungspflichtigen Kursen unter fuumlnf Notenpunk-ten bekommen darf Das bedeutet aber nicht dass man mit acht Semesternoten unter fuumlnf Punkten automatisch durchfaumlllt Es sind naumlmlich nicht alle Kurse einbringungspflich-tig So muumlssen zB jeweils alle vier Semesternoten der drei Kernfaumlcher und aller Abitur-pruumlfungsfaumlcher eingebracht werden Die genauen Zahlen zur Einbringungspflicht findet ihr in der unten genannten Broschuumlre des Bildungsministeriums

                      Man kann zB 17 Fehlkurse haben und trotzdem das Abitur bestehen man kann aber auch nur 8 Fehlkurse haben und erhaumllt keine Zulassung zu den schriftlichen Abiturpruuml-fungen (nach 122) bzw muumlndlichen Abiturpruumlfungen (nach 131) je nachdem wann die Grenze zu den acht einbringungspflichtigen Fehlkursen uumlberschritten ist Der erste Teil des Abiturergebnisses ergibt sich aus den Semesternoten von denen ins-gesamt 36 eingebracht werden muumlssen Wenn die Bedingungen erfuumlllt sind werden ein-fach die besten erreichten Noten ergaumlnzt In diesem Block koumlnnen maximal 600 Punk-te erreicht werden 200 Punkte aus den Semestern sind fuumlr das Bestehen im Abitur erforderlich

                      Im zweiten Block den Abiturpruumlfungen an sich sind maximal 300 Notenpunkte erreich-bar Die Berechnung ist ganz einfach Bei vier Pruumlfungsfaumlchern werden die jeweiligen Pruumlfungsergebnisse verfuumlnffacht und dann addiert bei fuumlnf Pruumlfungsfaumlchern jedes Er-gebnis vervierfacht und dann addiertNicht ganz so einfach ist die Auswahl der Pruumlfungsfaumlcher Jedes Aufgabenfeld (naturwis-senschaftlich gesellschaftswissenschaftlich und sprachlich-literarisch-kuumlnstlerisch) muss einmal vertreten sein Auch hierzu steht Genaueres in der Broschuumlre des Ministeriums

                      sect52

                      SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

                      Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren

                      Nein das duumlrfen sie selbstverstaumlndlich nicht Die Lehrer unterliegen einer Auf-sichtspflicht durch die sie verpflichtet sind alle Schuumller zu beaufsichtigen Diese Aufsichtspflicht erschlieszligt sich aus dem gebotenen Schutz von Minderjaumlhrigen und aus der Fuumlrsorge- und Verkehrssicherungspflicht wodurch diese Regel auch fuumlr volljaumlhrige Schuumller gilt

                      Wird ein Schuumller vor der Tuumlr stehen gelassen ist diese Aufsicht nicht mehr gege-ben Ein Lehrer darf einen Schuumller auch nicht als Strafe waumlhrend des Unterrichts vor die Tuumlr schicken Auch die Lehrkraft selbst darf die unter seiner Aufsicht stehenden Schuumller nicht alleine lassen es sei denn er gibt einen verbindlichen Arbeitsauftrag

                      Bei uns an der Schule schlieszligen einige Lehrer 5 Minuten nach Unterrichts-beginn einfach die Tuumlr ab und lassen Verspaumltete nicht mehr in die Klasse Teil-weise tragen sie dafuumlr sogar Fehlstunden ein

                      Duumlrfen sie das

                      sect

                      53

                      bdquoEmpfehlungen zum Sportunterricht bei erhoumlhter Ozonbelastungrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                      SchulrechtSchulgesetzRechtsquellenEmpfehlungSportOzon__blob=publicationFilepdf

                      Ozonbelastung und Sportunterricht

                      Sie duumlrfte ist aber durch eine Empfehlung des Ministeriums angehalten es lie-ber bleiben zu lassen Bei einer Ozonkonzentration von mehr als 180 microg msup3 sind die Sportlehrkraumlfte aufgefordert sportliche Dauerbelastungen im Freien (womoumlglich gar unter freier Sonne) moumlglichst zu vermeiden Auszligerdem sollen Sportlehrkraumlfte auf die individuellen Empfindlichkeiten einzelner Schuumllerinnen und Schuumller gegenuumlber Ozon Ruumlcksicht nehmen

                      Wenn die Ozonkonzentration 360 microg msup3 uumlberschreitet sollte der Sportunter-richt aus Vorsorgegruumlnden sogar ganz eingestellt werden

                      Das Radio meldet andauernd dass die Ozonbelastung schon auf uumlber 180

                      Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Auszligenluft gestiegen ist Doch deine Sport-

                      lehrerin will einen Dauerlauf durch den Park machen

                      Darf bei diesem Wetter im Freien Sportunterricht stattfinden

                      sect54

                      Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                      SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

                      SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                      Pausen

                      Na klar Pausen sind wichtig Die Pausenzeiten werden durch die Schulkonferenz festgelegt

                      Die Laumlnge der Schulstunden ist per Erlass auf 45 Minuten festgelegt Hiervon kann die Schule aus organisatorischen oder paumldagogischen Gruumlnden auch abwei-chen und beispielsweise Unterricht in 90-Minuten-Bloumlcken durchfuumlhren Fairer-weise sollten damit dann aber auch laumlngere Pausen einhergehen

                      Schaut euch einfach mal bei anderen Schulen in der Umgebung um und ver-gleicht die Pausenregelungen Wenn ihr dabei feststellt dass es an anderen Schulen wirklich ein groumlszligeres Verhaumlltnis von Pausen- zu Unterrichtszeit gibt dann sprecht eure Schulleitung darauf an oder thematisiert das Problem auf der naumlchsten Schulkonferenz Sie hat das Recht die Pausenordnung zu aumlndern

                      Eure Lehrkraumlfte duumlrfen die Stunden auch nicht beliebig uumlberziehen Vergleicht hierzu den Artikel bdquoEnde der Schulstunde - Klingelzeichenldquo auf S 23

                      Kann nicht laumlnger Pause sein Wer legt die Pausenzeiten fest

                      sect

                      55

                      SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                      Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien vom 1 Oktober 2008httplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

                      phpDownloadID=412

                      Lehrplan WiPo fuumlr die Sek IhttplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=44

                      Lehrplan WiPo fuumlr die Oberstufehttplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

                      phpDownloadID=91

                      Praktika

                      Die Schuumllerinnen der 9 Klasse moumlchten gern ein Praktikum machen um sich

                      auf ihr spaumlteres Berufsleben vorzubereiten

                      Welche Moumlglichkeiten haben sie

                      Die Zeiten an denen am Gymnasium nur ein Wirtschaftspraktikum in der 12 Klasse verbindlich war sind schon lange vorbei Inzwischen sind auch an den Gymnasien zwei mindestens ein- und moumlglichst zweiwoumlchige Praktika vorge-schrieben Ein Betriebspraktikum in der Sekundarstufe I und ein Wirtschafts-praktikum in der Sekundarstufe II Ersteres findet uumlblicherweise in der 8 oder 9 letzteres in der vorletzten Klassenstufe statt

                      Das Praktikum ist an den Wirtschafts-Politik-Unterricht angegliedert Ihr habt also auch ein Recht darauf dass euer Praktikum im Unterricht angemessen vor-bereitet betreut und nachbereitet wird

                      Genauere Details zum Ablauf der Praktika regelt uumlbrigens die Schulkonferenz Wenn ihr also mit der Organisation unzufrieden seid ist dies das passende Gre-mium um Veraumlnderungen am gaumlngigen Verfahren zu beschlieszligen

                      Mehr zum Sinn und zur angemessenen Hinfuumlhrung auf die verschiedenen Prakti-ka verraten euch die Lehrplaumlne

                      sect56

                      SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

                      SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

                      Die Landesschuumllervertretunghttpwwwschuelervertretungde

                      Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft

                      Wenn du ein Problem mit einer Lehrkraft (oder mit deiner Schulleiterin bzw deinem Schulleiter) hast - oder diese eines mit dir - dann kannst du dir tatkraumlf-tige Unterstuumltzung suchen

                      Frag einfach jemanden aus deiner SV ob sie oder er dir hilft dich beraumlt und dich bei den Gespraumlchen unterstuumltzt Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreter haben das Recht dir bei der Wahrnehmung deiner Rechte insbesondere bei Be-schwerden oder bei Ordnungsmaszlignahmen zu unterstuumltzen Sie haben auch haumlu-fig schon Erfahrung bei der Vermittlung zwischen Schuumllerschaft und Lehrkraumlften gesammelt und kennen die dir zustehenden Rechte sehr genau

                      Genauso kannst du dich auch an deine Verbindungslehrkraft wenden Rein formal soll diese zwar nur die Schuumllervertretung als Organ unterstuumltzen und nicht dich als Einzelperson in der Praxis nehmen es die in dieses Amt Gewaumlhlten damit aber meist nicht so genau und sind auch gerne bereit mit dir uumlber dein Problem zu reden und Loumlsungen zu suchen

                      Auch die Landesschuumllervertretung steht dir mit Rat und Tat zur Seite Sie hat viele Moumlglichkeiten und hilft dir zum Beispiel sollte es um rechtliche Fragen gehen oder eine formelle Beschwerde ohne Nennung deines Namens an das Bil-dungsministerium gesandt werden

                      Stress mit deinem Lehrer

                      Du bist nicht allein

                      sect

                      57

                      bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

                      httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                      Profile

                      Wir sind 31 Lernende und wollen gern ein aumlsthetisches Profil belegen Unsere

                      Schulleiterin richtet dieses trotz unserer Bitten nicht ein

                      Wann darf muss ein Profil eingerichtet werden

                      Uumlber die Einrichtung der Profile entscheidet die Schulleitung auf Basis der von der Schulkonferenz beschlossenen Grundsaumltze Jede Schule sollte (im Regelfall) mindestens ein sprachliches und ein naturwissenschaftliches Profil anbieten Was daruumlber hinausgeht ist optional Einen Anspruch auf die Einrichtung eines aumlsthe-tischen Profils habt ihr also nicht

                      Die Erstellung eines Profils ist mit viel Arbeit verbunden Es muss uumlber profil-gebende und profilergaumlnzende Faumlcher entschieden werden diese muumlssen ihren Unterricht aufeinander abstimmen und es muumlssen zahllose didaktische Uumlberle-gungen angestellt werden Ein neues Profil laumlsst sich also nicht in ein paar Tagen aus dem Boden stampfen sondern die Profilfestlegung ist in der Regel eine lang-fristige Entscheidung der Schule die auch mit dem Schulprogramm in Einklang stehen sollte

                      Auf lange Sicht sind natuumlrlich Aumlnderungen des Profilangebotes moumlglich insbe-sondere wenn uumlber mehrere Jahrgangsgenerationen hinweg ein groszliges Interesse an einem bestimmten Profil besteht

                      sect58

                      SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                      Rauchen in der Schule

                      Gar nicht auch dann nicht wenn du volljaumlhrig bist Gemaumlszlig Schulgesetz darf auf dem gesamten Schulgelaumlnde und bei allen schulischen Veranstaltungen (selbst dann wenn diese auszligerhalb des Schulgelaumlndes stattfinden) nicht geraucht wer-den Ebenso gilt ein Alkoholverbot In beiden Faumlllen beruft sich der Gesetzgeber dabei auf die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule die als Vorbild fuumlr ein Leben ohne Abhaumlngigkeit von Suchtmitteln fungieren soll

                      Einzig bei nichtschulischen Veranstaltungen darf der Schultraumlger (das ist die Stadt oder Gemeinde und nicht die Schulleitung) Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot erlassen er muss dies aber nicht tun Innerhalb des eigentlichen Gebaumludes ist das Rauchen in jedem Fall immer verboten

                      Ich bin 17 und seit zwei Jahren Raucher Zu Hause darf ich das in der Schule nicht

                      Ab wann darf man in der Schule rauchen

                      sect

                      59

                      Erlass bdquoUmsetzung der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 18 April

                      2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                      SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUmsetzungRechtschreibung__blob=publicationFilepdf

                      Rechtschreibreform

                      Eine Schuumllerin ist nicht damit einverstanden dass ihre Klassenarbeit nach

                      den Regeln der neuen Rechtschreibung korrigiert wird Sie erklaumlrt dass auch

                      einige bekannte Schriftstellerinnen und namhafte Verlage die alte Rechtschrei-

                      bung verwenden

                      Wie schaut die Lage aus

                      Ab dem Beginn des Schuljahres 2008 2009 darf an den Schulen in Schleswig-Holstein nur noch nach den Rechtschreibregeln von 2006 unterrichtet und be-wertet werden Die Schuumllerin liegt also falsch

                      sect60

                      Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010

                      httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

                      blob=publicationFilepdf

                      Religionsgemeinschaften

                      Ja Mitglieder aller Religionsgemeinschaften haben ein Recht darauf zu beson-deren Festen ihrer Glaubensrichtung an Gottesdiensten oder anderen religioumlsen Veranstaltungen teilzunehmen um ihre jeweilige Religion damit auszuuumlben Sie sind dann fuumlr die Veranstaltung vom Unterricht beurlaubt und haben danach un-terrichtsfrei Dies ergibt sich aus dem Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo

                      Fuumlr das Christentum bezieht sich diese Regelung laut Erlass insbesondere auf den Reformationstag Fronleichnam und Allerheiligen Fuumlr andere Religionsgemein-schaften ist dies nicht (mehr) festgelegt Erfahrungsgemaumlszlig werden Beurlaubun-gen aber problemlos fuumlr das Opfer- und auch fuumlr das Zuckerfest ausgesprochenSiehe hierzu auch den Artikel bdquoBuszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterrichtldquo auf S 14

                      Ein muslimischer Schuumller moumlchte den Feiertag des Opferfestes mit seiner Fa-milie bzw in der Moschee verbringen

                      Kann er sich hierfuumlr von der Schule beurlauben lassen

                      sect

                      61

                      SchulG 2011 sect 7 (bdquoReligionsunterricht Bekenntnis- und Weltanschauungsschulenrdquo)

                      Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juli 2010

                      httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

                      blob=publicationFilepdf

                      Religionsunterricht - Teilnahme

                      Die Eltern einer Schuumllerin moumlchten nicht dass ihre Tochter am Religions-

                      unterricht teilnimmt Die Religionslehrerin behauptet aber die Schuumllerin habe

                      keine Wahl

                      Wer hat Recht

                      Die Grundsaumltze deiner Erziehung werden von deinen Eltern entschieden Des-halb koumlnnen sie auch entscheiden ob du am Religionsunterricht teilnimmst oder nicht und dich gegebenenfalls davon abmelden Du erhaumlltst dann auf jeden Fall gleichwertigen Unterricht in einem anderen Fach In Schleswig-Holstein ist dies das Fach Philosophie

                      Ab dem 14 Geburtstag steht dir selbst das Recht zu uumlber die Teilnahme am Re-ligionsunterricht zu entscheiden Du darfst dich dann eigenstaumlndig dort abmelden - oder dich sogar eigenstaumlndig wieder anmelden wenn deine Eltern bis dahin anders entschieden haben

                      sect62

                      SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                      Samstagsschule

                      Uumlber die Anzahl der Unterrichtstage entscheidet die Schulkonferenz Wende dich an deine Schuumllervertretung und bitte sie einen entsprechenden Antrag auf der naumlchsten Schulkonferenz zu stellen Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst Wenn ihr also den Schulelternbeirat (das ist quasi die SV der Eltern) mit guter Vorarbeit auf eure Seite bringt habt ihr zwei Drittel der Stimmen und es sollte mit dem freien Samstag klappen

                      Alles weitere zur Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                      Ich habe die 6-Tage-Woche satt Am Freitagabend kann ich nicht weggehen weil ich am Samstag wieder Schule habe

                      Was mache ich gegen Samstagsschule

                      sect

                      63

                      Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden auf Grund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juni 2011

                      httpsdocsgooglecomviewerurl=httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloads

                      Witterungsverhaeltnisse__blob=publicationFilepdf

                      Website des Bildungsministeriums httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEBildung_nodehtml

                      Schneefrei

                      Schneeverwehungen Eisregen und glatte Straszligen Was will man mehr im

                      Winter Doch auch die Schulbusse fahren nicht mehr und mit dem Fahrrad

                      packe ich mich andauernd auf die Schnauze

                      Darf ich bei solchem Winterwetter zu Hause bleiben

                      Bei extremen Wetterlagen oder schlechten Straszligenverhaumlltnissen kann vom Mi-nisterium fuumlr Bildung Unterrichtsaufall angeordnet werden Davon erfahrt ihr auf der Webseite des Ministeriums im Rundfunk und von eurer Schule Wenn also zB die Straszligen so glatt sind dass keine Busse mehr fahren dann sind die Chancen gut dass die Schule ausfaumlllt

                      Wenn es keinen offiziellen Unterrichtsausfall gibt eure Eltern aber aufgrund der Witterungs- und Straszligenlage eine bdquobesondere Gefaumlhrdungrdquo auf eurem Schulweg vermuten dann duumlrfen deine Eltern auch selbst entscheiden ob du zur Schule musst oder nicht Falls sie dich zu Hause behalten zaumlhlt dein Fernbleiben vom Unterricht nicht als unentschuldigtes Fehlen

                      sect64

                      SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                      Schriftliche Missbilligung

                      Deine Klassenkameradin irrt sich Schriftliche Missbilligungen sind eine ganz normale Maszlignahme der Schule bei so genannten bdquoErziehungskonfliktenrdquo Sie koumlnnen in solch einer Situation bedenkenlos ausgesprochen werden Auch wenn du mehrmals zu spaumlt kommst oder regelmaumlszligig deine Hausaufgaben nicht machst kann eine schriftliche Missbilligung erfolgen - genauso wie in zahlreichen ande-ren Situationen Allerdings hat solch eine Missbilligung noch keinerlei ernste Konsequenzen

                      Anders sieht es da schon mit einem schriftlichen Verweis aus Dies ist eine offizi-elle Ordnungsmaszlignahme der Schule Sie hat den Rang eines Verwaltungsaktes wird zu den Akten genommen und der Schuumller muss vorher gehoumlrt werden Bevor es zu einem solchen Verweis kommen kann muss es aber schon zu schwerer wie-genden Fehltritten gekommen sein beispielsweise zur Anwendung von Gewalt

                      Meine Klassenkameradin treibt es auf die Spitze Sogar ich bin schockiert wenn ich manchmal mitkriege wie sie mit meiner Lehrerin spricht Sie macht aber weiter weil sie denkt dass ihr nichts passieren koumlnne - fuumlr eine Missbilli-gung reiche so etwas nicht

                      Wann bekommt man eine schriftliche Missbilligung

                      sect

                      65

                      SchulG 2011 sect 27 (bdquoUntersuchungenrdquo)

                      Landesverordnung bdquouumlber die schulaumlrztlichen Aufgabenrdquo vom 16072008

                      sect2 bdquoUntersuchungenrdquo httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=SchulC384AufgV+SHamppsml=bsshoprod

                      psmlampmax=trueampaiz=true

                      Schularzt - Teilnahmepflicht

                      Eine Schuumllerin moumlchte sich nicht vom Schularzt untersuchen lassen

                      Kann sie dazu gezwungen werden

                      Nein zumindest in den allermeisten Faumlllen nicht Es gibt zwei schulaumlrztliche Untersuchungen deren Durchfuumlhrung unausweichlich ist

                      bull Alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen sich vor dem Besuch der Grundschule untersuchen lassen

                      bull Wenn du dich in der Oberstufe fuumlr ein sportliches Profil entscheidest bist du ebenfalls verpflichtet vorher an einer Untersuchung teilzunehmen

                      In allen anderen Faumlllen ist die schulaumlrztliche Untersuchung ein freiwilliges Angebot

                      sect66

                      Schulaufsicht

                      SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                      SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und -lehrerrdquo)

                      SchulG 2011 Achter Teil sect125 - sect131

                      Kontakt und Aufgaben httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltungschulaufsichtSchulaufsicht_nodehtml

                      Achtung Folgende Loumlsungswege sollten nur eingeschlagen werden wenn eine schulinterne Loumlsung mit Hilfe der SV der Verbindungslehrkraft und gegebenen-falls der Landesschuumllervertretung nicht zu finden ist Die Beschwerde bei der Schulaufsicht kann sehr weitreichende Folgen haben

                      Bei Beschwerden koumlnnt ihr euch an die Schulaufsicht im Ministerium fuumlr Bildung wenden Dies kann insbesondere von Noumlten sein wenn an eurer Schule Gesetze gebrochen werden es sich um Beschwerden uumlber die Schulleitung handelt oder es um Probleme geht die die Schulleitung nicht zu loumlsen vermag (zB bei hohem Unterrichtsaufall oder Problemen mit dem Schultraumlger) Die Schulaufsichtsbehoumlrde muss auf jeden Fall handeln wenn ihr Erkenntnisse vorliegen Das heiszligt dass ihr darauf achten muumlsst wie ihr Anfragen oder Be-schwerden formuliert denn diese koumlnnen groumlszligere Auswirkungen haben als ihr eigentlich beabsichtigt dies gilt insbesondere fuumlr die betroffene Lehrkraft Au-szligerdem ist es die Pflicht der Schulaufsicht die Arbeit der SV zu unterstuumltzen ihr koumlnnt also Hilfe von ihrer Seite verlangen

                      Eine anonymisierte Beschwerde oder Anfrage kann die Landesschuumllervertretung uumlbermitteln Falls ihr zB wissen wollt ob eure Schulleitung eure Rechte in einem Konflikt akzeptiert und gewaumlhrt aber nicht wollt dass sie direkt vom Bildungsministerium angerufen wird falls sie dies versehentlich nicht tut dann wird sich dieser Weg sicher lohnen Unter dem unten aufgefuumlhrten Link findet ihr nicht nur die Kontaktdaten der Schulaufsichtsbeamten fuumlr eure Schulart son-dern auch eine Aufschluumlsselung ihrer Aufgaben

                      An wen koumlnnen wir uns wenden wenn an unserer Schule Rechte gebrochen werden oder wir uns beschweren wollen

                      sect

                      67

                      SchulG 2011 sect 64 (bdquoLehrerkonferenzrdquo)

                      SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

                      Schulbuumlcher - Neuanschaffung

                      Uumlber die Anschaffung neuer Schulbuumlcher entscheidet die Lehrerkonferenz Diese kann jedoch nur auf Vorschlag der zustaumlndigen Fachkonferenz handeln

                      Da an jeder Fachkonferenzsitzung beratend auch bis zu zwei Schuumllerinnen oder Schuumller teilnehmen duumlrfen hat auch die Schuumllerschaft die Gelegenheit sich zu den neuen Buumlchern zu aumluszligern An einigen Schulen ist es sogar normal dass die Schuumllerinnen und Schuumller in den Fachkonferenzen mit abstimmen duumlrfen dies ist jedoch nicht direkt aus dem Schulgesetz abzuleiten

                      Unsere Atlanten enthalten noch die Sowjetunion und die Geschichtsbuumlcher

                      kennen den Mauerfall nicht

                      Wer entscheidet wann diese Buumlcher endlich ersetzt werden

                      Wie koumlnnen wir dabei mitbestimmen

                      sect68

                      Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung

                      SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

                      Meine Freunde und ich moumlchten nach der Schule zusammen Fuszligballspielen aber wir finden keinen geeigneten Platz

                      Koumlnnen wir die Schulsporthalle nutzen

                      Ja ihr koumlnnt dazu an eurer Schule eine Schuumllergruppe aufmachen (in diesem Fall vielleicht ganz pragmatisch die bdquoFuszligball-AGrdquo) und so auch Schulraumlumlich-keiten nutzen Das Ganze muss natuumlrlich im Rahmen der Moumlglichkeiten gesche-hen Gerade bei der Nutzung der Sporthalle muumlsst ihr euch also wahrscheinlich mit vielen anderen Interessenten absprechen und einigenAuch an eine Verantwortungsperson muss gedacht werden Entweder ihr sucht euch eine verantwortliche Lehrerin oder einen Lehrer oder eine Schuumllerin oder ein Schuumller uumlbernimmt die VerantwortungDie Schuumllerin oder der Schuumller muss mindestens 14 Jahre alt sein

                      sect

                      69

                      SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

                      SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                      Schuumllergruppen - Zulassung

                      Nein Das Argument mit dem bdquoprivaten Interesserdquo ist vollkommen irrelevant denn eigentlich kommt es bei Schuumllergruppen genau darauf an Sie sind im Ge-setz definiert als eine Gruppe von Schuumllerinnen und Schuumllern die ein fachliches sportliches kulturelles konfessionelles oder politisches Ziel verfolgen Die Hand-ballmannschaft geht einem sportlichen Ziel nach darf sich also ohne Probleme zu einer Schuumllergruppe zusammenschlieszligen Ihr muumlsst nur noch eine mindestens 14-jaumlhrige Verantwortungsperson benennen und eure schriftlich zusammenge-fasste Zielsetzung per Brief oder E-Mail an die Schulleitung senden

                      Als Schuumllergruppe habt ihr Anspruch auf kostenlose Schulraumlumlichkeiten auszliger-halb der Unterrichtszeit die ihr fuumlr eure Taumltigkeit nutzen koumlnnt Ihr braucht dazu eine Aufsichtsperson (Eltern Lehrkraft oder verantwortungsvolle Schuumllerinnen und Schuumller die dazu autorisiert wurden und mindestens 14 Jahre alt sind) Au-szligerdem duumlrft ihr eure Veranstaltungen am offiziellen Schwarzen Brett der Schu-le ankuumlndigen und eure eigene Schuumllerzeitung herausgeben

                      Eure Schuumllergruppe ist zunaumlchst einmal auf Mitglieder eurer Schule beschraumlnkt Wenn ihr Veranstaltungen mit schulexternen Leuten abhaltet dann muss die Schulleitung ihr Einverstaumlndnis dazu geben

                      Einige Schuumllerinnen moumlchten an der Schule eine Handballmannschaft gruumln-

                      den Dazu moumlchten sie nach dem Unterricht Schulraumlumlichkeiten nutzen und

                      Plakate aushaumlngen Die Schulleiterin verbietet das aber weil die Gruppe nur

                      ein privates Interesse verfolge

                      Hat sie das Recht dazu

                      sect70

                      Schuumllerstreik

                      SchulG 2011 sect 145 (bdquoEinschraumlnkung von Grundrechtenrdquo)

                      Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 9

                      httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

                      Nach einer katastrophalen Klassenarbeit bdquobestreiktrdquo eine Klasse den Unterricht

                      Ist es Schuumllern erlaubt zu streiken

                      bdquoSchuumllerstreiksrdquo im engeren Sinne gibt es eigentlich nicht Fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller gilt die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht im Rahmen des Schul-verhaumlltnisses fuumlr die meisten von ihnen sogar noch die Schulpflicht Auch auf das Grundgesetz koumlnnt ihr euch nicht berufen denn das Schulgesetz schraumlnkt in sect 145 einige eurer Grundrechte ganz legal ein

                      Das Bestreiken des Unterrichts ist also nichts anderes als unentschuldigtes Feh-len oder verweigerte Mitarbeit also unzulaumlssig Auch die Ahndung mit Diszipli-narmaszlignahmen ist (unabhaumlngig von der Anzahl der bdquoStreikendenrdquo) im Rahmen der Verhaumlltnismaumlszligigkeit moumlglichIn ihrem Erlass zur Stellung des Schuumllers in der Schule teilt auch die Kultus-ministerkonferenz diese Ansicht fuumlr mehr Hintergrundinformationen solltet ihr dort nachlesenDie Beschluumlsse der KMK sind aber nicht direkt verbindlich da das Land Schles-wig-Holstein ja alleine fuumlr sein Schulrecht verantwortlich ist

                      Nur auf eine Schule oder gar Klasse beschraumlnkt ist ein Schuumllerstreik also nicht nur recht ineffektiv sondern daruumlber hinaus auch kein guter Konfliktloumlsungsstil Auch landes- oder bundesweite Aktionen sind genauso unrechtmaumlszligig - von der medialen Schlagkraft her aber durchaus effektiv -)

                      sect

                      71

                      SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                      Schuumllervertretung - Etat

                      Es gibt meist zwei Geldquellen fuumlr SVenDer Schultraumlger (also meistens die Stadt oder die Gemeinde) muss der SV einen gewissen Geldbetrag zur Verfuumlgung stellen Der muss im Haushaltsplan eurer Schule erscheinen fragt einfach bei eurer Schulleitung nachDieser Etat wird pro Haushaltsjahr gefuumlhrt Das heiszligt dass zu jedem Jahres-wechsel im Winter auch neues Geld zur Verfuumlgung stehtDas was ihr dann noch nicht genutzt habt ist wegDie Houmlhe eures Etats ist nicht festgelegt Der Schultraumlger kann also selbst ent-scheiden wie viel Geld ihr bekommt und diesen Betrag im Etat auch jedes Jahr aumlndernWie ihr an euer Geld herankommt ist ganz unterschiedlich eure Schulleitung muss euch aber auch hier beratenEin solcher Etat existiert im Uumlbrigen mit den gleichen Bedingungen auch fuumlr die Kreis- und die Landesschuumllervertretung Nur dass dann eben der Kreis bezie-hungsweise das Bundesland fuumlr den Etat aufkommen

                      Der zweite Weg ist das Durchfuumlhren von Veranstaltungen bei dem ihr beispiels-weise Kuchen verkaufen oder auch ein paar Euro Eintritt verlangen koumlnntBeachtet dabei aber die Einschraumlnkungen zum Warenverkauf ihr findet sie in dem Artikel bdquoVerkauf von Warenldquo auf S 93

                      Viele Veranstaltungsideen findet ihr in der Broschuumlre bdquoGeistesblitzrdquo die ihr un-ter wwwschuelervertretungde kostenfrei herunterladen koumlnnt

                      Die SV einer Schule moumlchte sich einen Briefkasten kaufen um uumlber ihn fuumlr alle

                      Mitschuumllerinnen und Mitschuumller erreichbar zu sein

                      Woher bekommt die SV das Geld

                      sect72

                      Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp

                      Klassensprecher

                      SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                      SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

                      Wer vertritt mich in der Schule

                      Zunaumlchst einmal natuumlrlich die Schuumllervertretung (SV) Diese besteht aus der Klassensprecherversammlung sowie der Schuumllersprecherin oder dem Schuumller-sprecher (und ggf ihrem oder seinem bdquoTeamrdquo) Naumlheres ist in dem Statut eurer SV nachzulesen (su)

                      Zusaumltzlich wird in den Klassen eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher gewaumlhlt die oder der die Klasse in der Klassensprecherversammlung vertritt und auch waumlhrend der Unterrichtszeit uumlber die SV und entsprechende Projekte berichten darfAn vielen Schulen wird je eine Klassensprecherin und ein Klassensprecher pro Klasse gewaumlhlt jedoch ist dies laut Gesetz nicht selbstverstaumlndlich

                      Sollte in einem Jahrgang nur in Kursen unterrichtet werden wird vom Jahrgang fuumlr je 15 Schuumllerinnen und Schuumller eine Vertreterin oder ein Vertreter fuumlr die Klassensprecherversammlung gewaumlhlt

                      Es kann auch noch eine Sprecherin oder ein Sprecher fuumlr einzelne Kurse gewaumlhlt werden die oder der dann aber auch nur fuumlr den Kurs betreffenden Fragen zu-staumlndig ist

                      Ob an deiner Schule die Schuumllersprecherin oder der Schuumllersprecher von allen Schuumllerinnen und Schuumllern oder von der Klassensprecherversammlung gewaumlhlt wird steht im SV-Statut deiner Schule (siehe auch bdquoSchuumllervertretung - Statutldquo auf S 73)

                      sect

                      73

                      SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                      Bekanntmachung bdquoMusterstatut fuumlr Schuumllervertretungenrdquo vom 01042010

                      httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreter

                      MusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

                      Schuumllervertretung - Statut

                      Ja eine Schuumllervertretung verfuumlgt uumlber ein Statut Dieses koumlnnt ihr euch aumlhnlich wie eine Vereinssatzung oder eine Verfassung vorstellen

                      Das Statut regelt zum Beispiel wer die Schuumllersprecherin oder den Schuumllerspre-cher waumlhlt wie groszlig das SV-Team ist ob es noch Aumlmter (wie die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Klassensprecherversammlung) gibt und viele andere Dinge

                      Wenn ihr kein eigenes Statut habt dann ist fuumlr euch neben den Regelungen im Schulgesetz das vom Bildungsministerium entworfene Musterstatut guumlltig Dieses kann eure Klassensprecherversammlung aber veraumlndern und damit von dem Musterstatut des Ministeriums abweichen Das ist im Schulgesetz eindeutig festgelegt Alle eure Regelungen muumlssen dabei aber im Einklang mit den Bestim-mungen im Schulgesetz stehen

                      Ihr habt somit die Moumlglichkeit die Form der Demokratie in eurer Schuumllerschaft selbst zu bestimmen

                      Ich bin in der SV aktiv und habe gehoumlrt dass wir so was wie eine Satzung

                      brauchen

                      Stimmt das

                      Was ist das wo bekommen wir das her und wofuumlr brauchen wir das

                      sect74

                      Schuumllerzeitung - Gruumlndung

                      SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

                      Landespressegesetz vom 31012005 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

                      ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

                      Ich habe Lust eine witzige Schuumllerzeitung herauszubringenWas muss man bei der Gruumlndung einer Schuumllerzeitung beachten

                      Fuumlr das Gruumlnden einer Schuumllerzeitung brauchst du aumluszligerst aktive Mitschuumlle-rinnen oder Mitschuumller mit denen du eine kreative Redaktion gruumlndest Die ge-setzliche Regelung obliegt dem Landespressegesetz und somit unterscheidet ihr euch nicht von einer bdquonormalen Zeitungrdquo auszliger dass sie von Schuumllerinnen und Schuumllern verfasst und in der Schule verteilt wird

                      Viel Spaszlig

                      sect

                      75

                      SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

                      SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

                      Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule

                      Schuumllerzeitungen stehen laut Schulgesetz auszligerhalb der Verantwortung der Schule Dies bedeutet dass die Schulleitung keine Moumlglichkeit hat einzugreifen Tut sie dies doch verstoumlszligt sie gegen das Gesetz Die Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen sich in so einem Fall an die Schulaufsicht oder natuumlrlich an die Landesschuumllervertretung wenden

                      Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat zwar nicht die Moumlglichkeit die Her-ausgabe der Zeitung zu verbieten allerdings kann er als Hausherr der Schule den Verkauf und die Verteilung auf dem Schulgelaumlnde untersagenJedoch nur wenn der ordnungsgemaumlszlige Schulbetrieb durch die Zeitung gestoumlrt wird oder zB insbesondere Persoumlnlichkeitsrechte beeintraumlchtigt werden

                      Es finden sich aber immer Wege die Zeitung zu verbreitenAllerdings solltet ihr euch uumlberlegen was genau in dem Artikel steht Unwahr-heiten und Geruumlchte duumlrfen natuumlrlich nicht verbreitet werden und Persoumlnlich-keitsrechte nicht verletzt werden

                      Fairplay ist also von allen Seiten gefragt

                      Schuumller haben sich zu einer Redaktion an unserer Schule zusammenge-

                      schlossen und geben eine Zeitung heraus in der ein ruumlder Artikel uumlber einen

                      Lehrer erscheinen soll Der Schulleiter verbietet die Herausgabe der Zeitung

                      Darf er das

                      sect76

                      Grundgesetz Art 5 httpwwwbundestagdedokumenterechtsgrundlagengrundgesetzindexhtml

                      SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

                      Landespressegesetz vom 31012005 sect1 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

                      ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

                      Schuumllerzeitung - Zensur

                      NeinFuumlr Schuumllerzeitungen gilt dasselbe wie fuumlr allgemeine ZeitungenIhr genieszligt laut Grundgesetz Artikel 5 uneingeschraumlnkte Pressefreiheit und BerichterstattungsfreiheitEine Zensur der Artikel darf demzufolge auch nicht stattfinden Auch das Pres-serecht garantiert euch freie Meinungsaumluszligerung

                      Ich habe einen Artikel in der Schuumllerzeitung geschrieben in dem ich eine Lehrerin massiv angegriffen habe jedoch nicht unsachlich war Der wurde von der betreffenden Lehrerin zensiert

                      Darf sie vor der Veroumlffentlichung der Schuumllerzeitung Artikel verbieten oder aumlndern

                      sect

                      77

                      SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                      SchulG 2011 sect 67 (bdquoBeanstandungs- und Eilentscheidungsrechtrdquo)

                      SchulG 2011 sect 68 (bdquoVerfahrensgrundsaumltzerdquo)

                      Schulkonferenz

                      Die Schulkonferenz ist DAS Gremium uumlberhaupt an eurer Schule denn die Schul-konferenz ist das houmlchste beschlussfassende Organ und selbst der Schulleiter muss die Beschluumlsse die dort gefasst werden umsetzen

                      Wenn die Schulkonferenz also sagt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller an jedem Tag nach 15 Stunden die Arbeit an den Hausaufgaben abbrechen darf dann muumlssen die Schulleitung und die Lehrkraumlfte dies akzeptieren auch wenn sie gegen diese Entscheidung sind Allerdings gilt das auch umgekehrt fuumlr Eltern und Schuumller (be-achtet bei diesem Beispiel den uumlbernaumlchsten Absatz)

                      Die Schulkonferenz besteht zu je 13 aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehr-kraumlfte Eltern und der Schuumllerschaft alle sind somit zunaumlchst gleichberechtigt Von daher ist es wichtig dass jede Schuumllerschaft auch wirklich Schuumllerinnen und Schuuml-ler in die Schulkonferenz entsendet

                      Daruumlber hinaus ist es wichtig zu wissen dass die Lehrkraumlfte in der Schulkonfe-renz fuumlr einige Punkte uumlber die die Schulkonferenz beraumlt und abstimmt ein Einspruchsrecht (Veto) besitzen (zB Grundsaumltze fuumlr Hausaufgaben und Klas-senarbeiten) In diesen Faumlllen muss dann nicht nur die Mehrheit der Schulkon-ferenzmitglieder sondern auch die Mehrheit der Lehrkraumlfte in der Schulkon-ferenz einem solchen Antrag zustimmen Welche Bereiche dies betrifft ist im Paragraphen 63 des Schulgesetzes nachzulesen

                      Die Schulkonferenz entscheidet uumlber viele wichtige Punkte zB einen Vorschlag zum Schulnamen die Einfuumlhrung einer Ganztagsschule uumlber die Dauer von Klas-senarbeiten im Rahmen ihrer Moumlglichkeiten uumlber die Haus- und Schulordnung und auch uumlber die Tatsache ob samstags Unterricht stattfindet oder nicht Welche Ent-scheidungskompetenzen sie genau hat ist recht ausfuumlhrlich in sect 63 des Schulgeset-zes aufgelistet

                      Die Schulkonferenz ist also ein sehr wichtiges Gremium Daher nutzt die Schulkon-ferenz zur Umsetzung eurer Wuumlnsche und Ziele

                      sect78

                      Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht

                      SchulG 2011 sect 132 (bdquoSchulpsychologischer Dienstrdquo)

                      Eine Schuumllerin der 8a scheint groszlige seelische Probleme zu haben Die Klas-se weiszlig davon und wendet sich an die Klassenlehrerin die eine Schulpsycholo-gin zu Rate zieht Jene moumlchte das betroffene Maumldchen genauer untersuchen Die Schuumllerin ist mit einer Untersuchung einverstanden will jedoch nicht dass ihre Eltern davon erfahren

                      Muss die Schulpsychologin die Eltern unterrichten

                      Nein denn vertrauliche Daten duumlrfen nur mit der schriftlichen Zustimmung der oder des Betroffenen uumlbermittelt und nur in nicht automatisierten DateienAkten gespeichert werden

                      Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen deshalb offen mit Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen uumlber ihre Probleme sprechen ohne dass die Eltern informiert werden duumlrfen Dies gilt im Uumlbrigen auch bei Schuumllerinnen und Schuumllern die noch nicht volljaumlhrig sind

                      sect

                      79

                      SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungrdquo)

                      Bekanntmachung bdquoDer Soziale Tag - Geltende Regelungen fuumlr die Schulen Rahmenbedingungen fuumlr die Teilnahme ab 2012rdquo vom 13 Maumlrz

                      2012httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenSozialerTag__

                      blob=publicationFilepdf

                      Schulsammlungen und Sozialer Tag

                      Hier gilt ein ganz klares bdquoJeinrdquoZwar sind laut sect 29 des Schulgesetzes Sammlungen und Warenverkaumlufe grundsaumltzlich verboten jedoch koumlnnen Ausnahmeregelungen getroffen werden Der Erfahrung nach werden diese in einem recht groszligzuumlgigen Rahmen gewaumlhrt

                      Uumlber Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes bei Schulveranstaltungen entscheidet die Schulkonferenz Diese Regelung greift dann wenn ihr den Warenverkauf auszligerhalb der Unterrichtszeit organisiert Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes und der Sammlungen kann nur die Schulaufsichtsbehoumlrde also das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft erlassen Eure Lehrkraft oder eure Schulleitung wird euch bei der Bean-tragung dieser Ausnahme sicherlich mit Rat und Tat zur Seite stehen

                      Meistens werden diese Sammlungen aber auch ohne eine beantragte Genehmigung un-ter Absegnung der Schulleitung durchgefuumlhrt Probleme sind daraus bisher nicht ent-standen dies ist aber rechtlich nicht ganz korrekt

                      Und sollte eine Ausnahme mal nicht erteilt werden Betaumltigt euch in eurer Freizeit Anderen Menschen zu helfen ist das Engagement immer wert

                      AnmerkungIn dem besonderen Falle des Vereins bdquoSchuumller Helfen Lebenrdquo welcher der Landes-schuumllervertretung abstammt wird jaumlhrlich zum Sozialen Tag eine Genehmigung des Bil-dungsministeriums ausgestellt dass der Soziale Tag als bdquoUnterricht in anderer Formrdquo gilt Eine weitere Genehmigung zum Engagement zum Sozialen Tag ist deshalb im Sin-ne der Schulsammlungen nicht notwendig

                      In einem armen Land der Welt herrscht eine Hungersnot

                      Wir wollen helfen

                      Duumlrfen wir in der Schule Geld Sachguumlter zu solchen Anlaumlssen sammeln

                      sect80

                      Lehrplan Biologie httplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=18

                      SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                      Sexualkunde

                      Nein Die Schule ist zwar laut Schulgesetz lediglich verpflichtet Sexualkunde im Unterricht faumlcheruumlbergreifend zu behandeln In welchen Faumlchern das geschieht bleibt hier aber zunaumlchst offen

                      Genauer regeln dies Lehrplaumlne Im Lehrplan des Faches Biologie ist das Thema Sexualkunde explizit enthalten und eure Lehrerin oder euer Lehrer muss sich an diesen Lehrplan halten Sexualkunde muss also im Fach Biologie unterrichtet werden In anderen Faumlchern wird das Thema dann begleitend oder faumlcheruumlber-greifend behandelt

                      Der Lehrplan Biologie sieht das Thema Sexualkunde in den Klassenstufen 5-10 (G9) bzw 5-9 (G8) je zweimal vor In welchen Klassenstufen das Thema an wel-cher Schulart vorgesehen ist koumlnnt ihr in dem Lehrplan nachlesen

                      Ein Lehrer weigert sich im Biologieunterricht Sexualkunde zuunterrichten Er ist der Meinung das koumlnnten auch andere Fachlehreruumlbernehmen

                      Stimmt das

                      sect

                      81

                      SchulG 2011 sect 45 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                      Strafarbeiten - Alle werden bestraft

                      Meine Klassenkameradin spielt immer Streiche in der Klasse Meine Leh-

                      rerin will von uns wissen wer es ist sonst wuumlrde sie alle bestrafen Ich will sie

                      aber nicht verpetzen auch wenn ich ihr Verhalten nicht gut finde

                      Darf die Lehrerin alle fuumlr etwas bestrafen das nur eine begangen hat

                      Nein eine ganze Klasse darf nicht fuumlr etwas bestraft werden das nur eine Ein-zelperson gemacht hat

                      Die Lehrkraft koumlnnte jedoch zu einer paumldagogischen Erziehungsmaszlignahme grei-fen wenn sie der Meinung ist dass dies noumltig sei um eure Loyalitaumlt zu demjeni-gen der die Regeln verletzt hat in Frage zu stellenDiese paumldagogischen Maszlignahmen liegen im Ermessen der Lehrkraft ihr koumlnnt euch aber bei der Schulleitung beschweren sollten sie euch nicht angemessen erscheinen

                      Eine Gruppenbestrafung ist in unseren Augen in der Regel nicht angemessen das ist aber wie schon gesagt ErmessenssacheUnterstuumltzung auch in der Diskussion mit Lehrkraumlften und Schulleitungen be-kommt ihr von eurer Schuumllervertretung und auch von der Landesschuumllervertretung

                      Ihr solltet aber uumlberlegen ob ihr der betreffenden Mitschuumllerin oder dem betref-fenden Mitschuumller nicht mal ein paar Takte erzaumlhlt damit ihr nicht dauernd in unangenehme Situationen kommt

                      sect82

                      SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                      SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

                      Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen

                      Nein stupides Abschreiben ist nicht erlaubt bdquoStrafarbeitenrdquo muumlssen immer so ge-staltet sein dass du erkennst was dein Fehlverhalten war Lehrkraumlfte haben auch das Recht mit dir erzieherische Gespraumlche zu fuumlhren Wenn du geschwaumlnzt hast musst du die versaumlumten Stunden nachholen

                      Stoumlrst du den Unterricht mit einem Gegenstand darf dir dieser weggenommen werden

                      Sehen die Lehrkraumlfte keine andere Moumlglichkeit dein Verhalten zu aumln-dern oder sehen sie sogar eine Gefahr fuumlr andere Menschen dann kannst du eine muumlndliche oder schriftliche Missbilligung oder sogar einen schriftli-chen Verweis bekommen Auch kannst du von schulischen Veranstaltungen oder - bis zu zwei Wochen - vom Unterricht ausgeschlossen werden und sogar in die Par-allelklasse oder auf eine andere Schule versetzt werden Alles auszliger der Versetzung auf eine andere Schule wird durch die Klassenkonferenz beschlossen Die Bestrafung muss in einem angemessenen Verhaumlltnis zur Tat stehen

                      Keine Lehrkraft darf dich schlagen oder dich auf andere Art und Weise verletzen

                      Wenn du bestraft wirst hast du immer das Recht dich zu verteidigen und eine Person deines Vertrauens aus der Schule als Unterstuumltzung zu diesem Gespraumlch mitzunehmenAuszligerdem muss dich die Lehrkraft ermahnt haben Wenn der Zweck fuumlr die Bestra-fung aufgrund der vorherigen Ermahnung nicht erreicht werden kann darfst du auch ohne Androhung bestraft werdenWenn du an eine andere Schule uumlberwiesen werden sollst geht das nur mit Entschei-dung des Bildungsministeriums auf Antrag der Schulleitung

                      Du hast was angestellt und sollst jetzt 100 Mal bdquoIch soll den Unterricht nicht stoumlrenrdquo aufschreiben

                      Musst du das

                      sect

                      83

                      SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                      Strafarbeiten - Beweise

                      Die Lehrerin hat meiner Freundin und mir eine Strafarbeit aufgegeben

                      weil sie dachte wir haumltten laut uumlber das letzte Fuszligballspiel gesprochen und

                      nicht dem Unterricht zugehoumlrt Dabei habe ich sie nur nach einem Fuumlller

                      gefragt

                      Duumlrfen Lehrkraumlfte ohne handfesten Grund Strafarbeiten schreiben lassen

                      Nein Ohne jeden Grund duumlrfen Lehrkraumlfte Schuumllerinnen und Schuumller nicht zu Extraarbeit verdonnernIhr solltet moumlglichst versuchen Unklarheiten sofort zu klaumlren Ein Gespraumlch nach Ende der Stunde kann auch schon hilfreich sein

                      Der Grund fuumlr eine Strafarbeit ist jedoch in der Regel nicht eine einzige gefluumls-terte kurze Frage an eine Mitschuumllerin oder einen Mitschuumller Wenn der Grund hier beispielsweise das Stoumlren des Unterrichtes waumlre dann waumlren der Straf-arbeit sicherlich noch andere Ermahnungen vorausgegangen Eine Strafarbeit muss immer angemessen zum Vergehen sein

                      sect84

                      SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

                      SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo der Schuumllervertretungrdquo)

                      SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

                      Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern

                      Nein Eine Schulleiterin oder ein Schulleiter hat die Pflicht bei Problemen zwi-schen Schuumllerinnen oder Schuumllern und Lehrkraumlften oder auch Eltern zu vermit-teln denn sie oder er ist fuumlr die paumldagogische Arbeit an der Schule verantwort-lich und dazu zaumlhlt auch ein angenehmes Unterrichtsklima

                      Bei Streitigkeiten kann allerdings auch die Schuumllervertretung (Landesschuumller-vertretung) die Beratungslehrkraft oder die Verbindungslehrkraft helfen

                      Es gibt ziemlich heftige Probleme zwischen uns und unserem Lehrer die beide Seiten gerne geloumlst haumltten Der Schulleiter hat es aber nun satt staumlndig zwischen uns vermitteln zu muumlssen Deshalb geht er auf kein Gespraumlch mehr ein

                      Darf der Schulleiter ein Gespraumlch mit Schuumllern oder Lehrern verweigern

                      sect

                      85

                      SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                      Taumluschungsversuch

                      Waumlhrend einer Mathearbeit schaut eine Schuumllerin auffaumlllig unter ihren

                      Tisch Die Lehrerin bemerkt dies und findet das Biobuch mit der richtigen

                      Loumlsung Die Arbeit der Schuumllerin wird nicht gewertet Die Schuumllerin bekommt

                      eine schriftliche Missbilligung

                      Ist das Verhalten der Lehrerin erlaubt

                      Ja denn es gibt keine eindeutige Vorgabe mehr wie mit Taumluschungsversuchen bei schriftlichen Leistungsnachweisen umgegangen werden mussSomit liegt dies im Ermessen der Lehrkraft vorausgesetzt es bleibt im erlaubten RahmenAllerdings ist das Ausstellen einer schriftlichen Missbilligung in diesem Fall unuumlblich sofern es sich bei der betreffenden Schuumllerin oder dem betreffenden Schuumller nicht um eine bdquoWiederholungstaumlterinrdquo oder einen bdquoWiederholungstauml-terrdquo handelt

                      Denn Eine schriftliche Missbilligung ist rechtlich gesehen eine Maszlignahme die bei Erziehungskonflikten eingesetzt wird also i d R bei Fehlverhalten im Um-gang mit Mitschuumllerinnen und Mitschuumllern Verstoumlszligen gegen die Hausordnung Beschaumldigungen am Gebaumlude oder AumlhnlichemWeit verbreitet ist als Reaktion auf den o g Vorfall hingegen das Benoten der Arbeit mit der Note bdquoUngenuumlgendrdquo (6)

                      sect86

                      Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

                      Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

                      SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                      Tests - unangekuumlndigt

                      Ja Denn Tests zaumlhlen zum Bereich der muumlndlichen Leistung und in diesem Be-reich gibt es keine Einschraumlnkungen wie oft Leistungen abgefragt werden duumlr-fen und ob diese Abfragen angekuumlndigt sein muumlssen Zu diesem Bereich zaumlhlen naumlmlich auch deine normalen muumlndlichen Aussagen im Unterricht - und dort wird man ja auch nicht vorgewarnt dass man gleich drankommt

                      Uumlbrigens Tests duumlrfen nicht mehr Aufgaben enthalten als in 20 Minuten zu bewaumlltigen sind Sollten die unangekuumlndigten Tests also aumlhnlich lang sein wie Klassenarbeiten und oder deutlich mehr als 20 Minuten dauern dann ist dies unzulaumlssig

                      Unser Lehrer schreibt mindestens zweimal im Monat unangekuumlndigte Tests bei denen 34 der Klasse bdquounter dem Strichrdquo liegen (5 und schlechter) Wenn er die Tests wenigstens ankuumlndigen wuumlrde koumlnnte man sich ja zumindest vorbereiten

                      Darf eine Lehrkraft unangekuumlndigte Tests schreiben

                      sect

                      87

                      SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                      Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV

                      Eine Schuumllersprecherin die auch Delegierte der Schule zum Landesschuumller-

                      parlament (LSP) ist moumlchte eine Sitzung des LSPs besuchen Ihre Klassenleh-

                      rerin verbietet das

                      Darf die Lehrerin das Wie kann sich die Schuumllerin dagegen wehren

                      Nein denn Mitglieder der Schuumllervertretungen (SVen) der Kreisschuumller-vertretungen (KSVen) und Landesschuumllervertretung (LSV) erhalten durch das Schulgesetz fuumlr ihre Taumltigkeit Unterrichtsbefreiung

                      Ein SV-Mitglied (also u a alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher) hat ein Recht auf Unterrichtsbefreiung von bis zu zwoumllf Unterrichtsstunden im Schuljahr

                      Ist sie oder er in der KSV erhaumllt sie oder er bis zu weiteren sechs Befrei-ungsstunden um ihre oder seine Arbeit auszufuumlhren Analog dazu verhaumllt sich die Mitgliedschaft in der LSV diese bringt noch einmal bis zu zwoumllf Stunden Unterrichtserleichterung

                      Die Kreisschuumllersprecherin oder der Kreisschuumllersprecher -sofern in deinem Kreis vorhanden- darf sich zusaumltzlich bis zu eine Unterrichtsstunde pro Woche vom Unterricht befreien lassen Die Landesschuumllersprecherin oder der Landes-schuumllersprecher sogar bis zu zwei Stunden pro Woche Diese Stunden koumlnnen auch jeweils aneinandergehaumlngt werden also zum Beispiel ein achtstuumlndiger Schultag im Monat

                      Allerdings hat diese eigentlich sehr freundliche Regelung einen kleinen Haken Die Anspruumlche bestehen nur auf max die angegebene Stundenzahl Die konkrete Zahl legt die Schulleitung fest dieses Kontingent das ihr erfragen koumlnnt duumlrft ihr dann aber voll ausschoumlpfen

                      sect88

                      Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

                      httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

                      Unterricht selbst gestalten

                      Ein formales Recht an der Festlegung der Unterrichtsinhalte aktiv mitzuarbei-ten gibt es im schleswig-holsteinischen Schulrecht nicht Schon aus den Bildungs-zielen der Schule laumlsst sich aber herleiten dass eure Erziehung zu muumlndigen und selbststaumlndigen Buumlrgerinnen und Buumlrgern auch das kritische Auseinandersetzen mit den Inhalten des Unterrichts miteinbeziehen

                      Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist der Ansicht dass ihr eurer persoumlnlichen Reife eurem Kenntnisstand und eurem Alter entsprechend Gelegenheit erhalten sollt euch an der Auswahl des Lehrstoffs der Bildung von Schwerpunkten und der Festlegung der Reihenfolge zu beteiligen Auch zur Unterrichtsform koumlnnt ihr Vorschlaumlge machen

                      Falls eure Vorschlaumlge nicht beruumlcksichtigt werden koumlnnen sollte die Lehrkraft zumindest die Gruumlnde hierfuumlr nennen koumlnnen

                      Der KMK-Beschluss ist rechtlich nicht verbindlich aber eine gute Diskussions-grundlage ist er allemal

                      Ein Schuumller moumlchte sich aktiv an der Unterrichtsplanung beteiligen Er macht konkrete Vorschlaumlge zum aktuellen Thema Sein Lehrer ist aber dagegen und weigert sich sogar zu erklaumlren warum

                      Darf der Lehrer das

                      sect

                      89

                      Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                      SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                      Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts

                      Wir sind alle total verzweifelt Wir quaumllen uns durch den Matheunterricht

                      weil wir absolut nichts mehr verstehen Trotzdem muumlssen wir planmaumlszligig die

                      Arbeiten schreiben

                      Kann eine Lehrerin Arbeiten schreiben lassen wenn keiner den Stoff verstan-

                      den hat

                      Prinzipiell ja aber es waumlre doch ratsam ein klaumlrendes Gespraumlch mit der Lehr-kraft zu fuumlhren und um Aufschub zu bitten

                      Fuumlr die Oberstufe gilt Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss eine Klassen-arbeit genehmigen wenn mindestens ein Drittel der abgegebenen Arbeiten mit weniger als vier Punkten bewertet wurde

                      In diesem Fall muss die Schulleiterin oder der Schulleiter zuvor die Meinung der entsprechenden Fachlehrkraft und der Klassensprecherin oder des Klassenspre-chers einholen

                      Sollte sich die Situation nicht verbessern und es wiederholt zu derartigen Prob-lemen kommen sprecht unbedingt noch einmal mit der Lehrkraft oder lasst euch wenn auch dies nichts nuumltzt von eurer SV vertreten Dabei kann es hilfreich sein wenn ihr auch eure Eltern um Unterstuumltzung bittet und somit zB Hilfe durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Klassenelternbeirats erhaltet

                      sect90

                      Erlass bdquoUnterricht am letzten und ersten Schultag vor und nach den Ferienrdquo vom 23 Juni 1999

                      httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUnterrichtLetzErstSchultag__

                      blob=publicationFilepdf

                      Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende

                      Die Entscheidung uumlber die Unterrichtsdauer an diesen Tagen liegt allein in der Verantwortung der SchulenEs gibt dazu keine Vorgaben vom Ministerium mehrOftmals beschlieszligen die jeweiligen Schulkonferenzen jedoch Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsdauer an den entsprechenden Tagen um eine Einheitlichkeit zwi-schen den Schuljahren zu erreichenFrag einfach in deiner Schule nach

                      Wenn du einen diesbezuumlglichen Antrag an die Schulkonferenz stellen willst dann hilft dir vielleicht der Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77 weiter

                      Die Sommerferien nahen Am letzten Schultag soll noch kompletter Unter-richt gemacht werden Wir sollen noch in der 6 Stunde Unterricht haben und dann erst unser Zeugnis bekommen

                      Wie ist die Sachlage

                      sect

                      91

                      SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                      SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

                      SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                      Veranstaltungen organisieren

                      Eine Schulleiterin verbietet der SV einen Basar innerhalb der Schule

                      durchzufuumlhren

                      Darf die Schulleiterin das

                      Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat in der Schule das Hausrecht dh sie oder er kann bestimmen was in der Schule gemacht wird (sofern das Gesetz oder sonstige Rechts- und Verwaltungsvorschriften keine klare Regelung vorsehen)

                      Jedoch hat die SV die Moumlglichkeit sich an die Schulkonferenz zu wenden Wenn die Schulkonferenz dem Antrag der SV stattgibt ist die Schulleiterin oder der Schulleiter dazu verpflichtet den Beschluss umzusetzen

                      Im Allgemeinen duumlrfen Waren jeglicher Art waumlhrend Schulveranstaltungen -und eine solche wollt ihr organisieren- nicht verkauft werden Uumlber Ausnahmen ent-scheidet die Schulkonferenz jedoch sehen die Eltern und Lehrkraumlfte hier meist keinen EinwandDie Entscheidung der Schulkonferenz kann ohne Mehrheit der Lehrkraumlfte ge-troffen werden (vgl sect63 Schulgesetz)Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                      sect92

                      SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

                      SchulG 2011 sect 62 (bdquoZusammensetzung der Schulkonferenzrdquo)

                      Verbindungslehrkraumlfte

                      Die Verbindungslehrkraft wird von den Schuumllerinnen und Schuumllern zu Beginn des Schuljahres fuumlr zwei Jahre gewaumlhlt und bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt

                      Die Verbindungslehrkraumlfte sind nach dem Schulgesetz dazu aufgefordert an SV-Sitzungen teilzunehmen um die SV-Meinung zu kennen sie zu unterstuumltzen und im Konfliktfall zwischen der SV und der Schulleitung zu vermittelnDie Verbindungslehrerin und oder der Verbindungslehrer sollen die SV-Interes-sen gegenuumlber der Schulleitung und der Lehrerschaft vertreten Sie oder er hat dabei eine beratende Funktion

                      Die Verbindungslehrkraft dient jeder einzelnen Schuumllerin und jedem einzelnen Schuumller als Ansprechperson bei Problemen Mit der neuen Schulkonferenzrege-lung ist sie (automatisch) Mitglied der Schulkonferenz mit Rede- und Antrags-recht (ohne Stimmrecht)

                      Welche Funktionen und Aufgaben hat eine Verbindungslehrkraft

                      sect

                      93

                      SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                      Verkauf von Waren

                      Die SV einer Schule moumlchte in den Pausen Schokoladenriegel und Cola verkau-

                      fen um die SV-Kasse aufzubessern

                      Darf sie das

                      Es gab fruumlher einmal tatsaumlchlich einen Erlass der es verbot in der Schule Suumlszlig-waren aller Art oder Getraumlnke mit einem hohen Gehalt an Suumlszligungsmitteln zu verkaufen Der ist aber schon seit 2003 auszliger Kraft gesetzt - wer also noch etwas anderes behauptet der hat geschlafen

                      Grundsaumltzlich ist der Verkauf von Waren in der Schule und auf Schulveranstal-tungen allerdings verboten Wenn es im schulischen Interesse ist dann kann die Schulkonferenz gluumlcklicherweise Ausnahmen zulassen Beantragt also in diesem Gremium einfach fuumlr die SV einen entsprechenden Beschluss zu fassen und eu-rem Vorhaben steht nichts mehr im Wege

                      sect94

                      SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungenrdquo)

                      SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                      Verlassen des Schulgelaumlndes

                      Das Problem ist dass Freistunden meist innerhalb der Schulzeit liegen Das be-deutet dass du uumlber die Schule (genauer die Landesunfallkasse) versichert bist Verlaumlsst du das Schulgelaumlnde allerdings verlierst du diesen VersicherungsschutzWenn dir also etwas passiert kann die Schule dafuumlr nicht haften Deshalb hat die Schule gegenuumlber Minderjaumlhrigen eine Aufsichtspflicht Mit Eintritt in die Ober-stufe darfst Du das Schulgelaumlnde verlassen da du die Schule freiwillig besuchst Dann ist es auch egal ob du noch minderjaumlhrig bist

                      Andere Regelungen kann die Schulkonferenz treffen So gibt es die Moumlglichkeit dass die Eltern minderjaumlhriger Schuumllerinnen und Schuumller schriftlich bestaumltigen dass ihnen bewusst ist dass die Aufsichtspflicht der Lehrkraumlfte an der Schulgren-ze endet und Schuumllerinnen und Schuumller bei solcherlei bdquoAusfluumlgenrdquo dadurch nicht mehr uumlber die Unfallkasse des Landes sondern nur noch privat versichert sind

                      Dieses Recht muss die Schulkonferenz aber erst einraumlumen es sollte in der Schulordnung festgehalten werden

                      Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                      Neulich haben Freunde und ich Aumlrger bekommen weil wir in der Freistunde zum Baumlcker gegangen sind um uns etwas zum Essen zu kaufen Die Baumlckerei liegt aber nur auf der anderen Straszligenseite die allerdings nicht mehr zum Schulgelaumlnde gehoumlrt

                      Darf man in Freistunden das Schulgelaumlnde verlassen

                      sect

                      95

                      Erlass bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom 19 Mai 2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                      SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

                      Leitfaden zum Nachschlagen bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom Maumlrz 2008

                      httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschuerenBildungLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

                      Wandertage - Anzahl

                      Seit zwei Jahren haben wir keinen Wandertag mehr gemacht dabei wuumlr-

                      den wir uns so gern das neue Museum fuumlr Technik ansehen Unsere Lehrerin ist

                      aber der Meinung dass wir noch eine ganze Menge lernen muumlssen und deshalb

                      keine Zeit dafuumlr bleibt

                      Haben wir ein Recht auf Wandertage

                      Nein Ein Recht auf Wandertage hat keine Schuumllerin und kein Schuumller aller-dings sollten fruumlher pro Schuljahr jaumlhrlich fuumlnf Wandertage durchgefuumlhrt wer-den wenn sie im Zusammenhang mit dem Unterrichtsthema stehen Diese Rege-lung ist zwar aufgehoben aber verweisen kann man in Debatten mit Lehrkraumlften darauf Als sinnvoll erachtet der jetzt guumlltige Erlass das Lernen am anderen Ort in jedem Fall auch

                      Der Besuch eines technischen Museums ist zB sinnvoll wenn man sich in Physik mit dem Aufbau eines Motors beschaumlftigt

                      Wandertage sind aber keine touristischen Reisen Urlaub auf Mallorca ist also nicht drin

                      Also uumlberzeugt eure Lehrkraft dass Unterricht auszligerhalb der Schule lustig und sinnvoll sein kann

                      sect96

                      SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                      Werbung Sponsoring und Schenkungen

                      Generell hat der Schultraumlger dafuumlr zu sorgen dass der Schule noumltige Dinge wie ein DVD-Player zur Verfuumlgung stehen Allerdings ist es zulaumlssig wenn Firmen oder auch Eltern der Schule Anschaffungen spenden damit die Schuumllerinnen und Schuumller die Moumlglichkeit haben zB einen Lehrfilm in Biologie zu sehen (Schenkung)

                      Dabei darf auch der Name der Firma oder der Eltern veroumlffentlicht werden wenn diese etwas spenden Dieser Werbeeffekt durch die Schule muss aber deut-lich hinter den schulischen Nutzen zuruumlcktreten Auszligerdem muss das Ganze mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sein so duumlrfen bei-spielsweise Parteien nicht genannt werden

                      Wir brauchen einen DVD-Player da unser alter kaputt ist und wir keine Bio-Lehrfilme sehen koumlnnen Der Schulleiter sagt dafuumlr gaumlbe es kein Geld Schuumller haben im Geschaumlft gefragt ob sie der Schule einen schenken Der Schulleiter sagt dies sei nicht erlaubt

                      Stimmt das

                      sect

                      97

                      SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruchrdquo)

                      Widerspruch gegen Noten

                      Eine Schuumllerin hat im Zeugnis eine 5 in Englisch bekommen bezweifelt aber

                      dass die Lehrerin sie richtig benotet hat weil die letzten zwei Arbeiten eine 3

                      waren und sie muumlndlich auch nicht so schlecht ist

                      Was kann sie machen

                      Zunaumlchst einmal bietet sich immer an mit der betreffenden Lehrkraft daruumlber zu sprechen wie die Note zustande gekommen ist Wenn dies allerdings nicht hilft dann kann sich jede Schuumllerin und jeder Schuumller bei der Schulleitung beschweren

                      Wenn die 5 aber zu einer Nichtversetzung fuumlhrt oder Auswirkungen auf den an-gestrebten Schulabschluss hat kann formeller Widerspruch eingelegt werden uumlber den die Schule entscheidet

                      Dazu solltest du dich zunaumlchst an deine Schulleitung wenden Am besten erfolgt dies schriftlich Wenn der Widerspruch abgelehnt wird kannst du dann eine Kla-ge bei dem zustaumlndigen Gericht einlegen Die Kosten fuumlr das Verfahren traumlgt das Land

                      sect98

                      SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

                      Zeugnis - Ausgabeverweigerung

                      Nein denn unabhaumlngig von anderweitigen Verpflichtungen gegenuumlber der Schule haben Schuumllerinnen und Schuumller am Ende des Schuljahres in jedem Fall immer Anspruch auf ein Zeugnis

                      Ein Schuumller hat am Ende des Schuljahres die Schulbuumlcher nicht abgegeben Der Klassenlehrer haumlndigt ihm daraufhin kein Zeugnis aus und sagt das koumlnne er sich abholen wenn er seine Schulbuumlcher zuruumlckgegeben haumltte

                      Ist das rechtens

                      sect

                      99

                      SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

                      bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

                      ry=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                      Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung

                      In einem Zeugnis taucht ploumltzlich der Kommentar des Schulleiters auf der den

                      Leistungsabfall der Schuumllerin kritisiert

                      Kann das sein

                      Grundsaumltzlich obliegt die Bewertung der Leistungen der Schuumllerinnen und Schuuml-ler der Beurteilung durch die Lehrkraumlfte Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Ausuumlbung ihrer bzw seiner paumldagogischen Verantwortung korrigierend eingreifen

                      sect100

                      Hierfuumlr gibt es leider keine entsprechenden Rechte Logisch ist jedoch dass du puumlnktlich beim Schulbus warst und damit deine Puumlnktlichkeit

                      eingehalten hast

                      Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen

                      Nein Es ist eindeutig entschuldigtes Fehlen Wenn es beweisbar ist dass der Schulbus fuumlr deine Verspaumltung verantwortlich ist dann kannst du ja nichts dafuumlr

                      Glaubt dir deine Lehrerin oder dein Lehrer nicht empfiehl ihr oder ihm doch sich beim Busunternehmen zu erkundigen

                      Wenn du jedoch den Bus verpasst hast der puumlnktlich fuhr dann bist du unent-schuldigt fehlend

                      Mein Schulbus ist wegen eisglatter Straszligen neulich eine halbe Stunde zu spaumlt in der Schule angekommen Deshalb kam ich zu spaumlt zum Unterricht und wurde dafuumlr eingetragen weil mein Lehrer mir nicht geglaubt hatDarf ich als unentschuldigt eingetragen werden wenn mein Schulbus Verspauml-tung hat

                      sect

                      101FUN FACT

                      Dass die Muumlhlen der Buumlrokratie langsam mah-len ist fuumlr erfahrene LSV-Mitglieder schon laumlngst

                      keine Neuigkeit mehr Dass sich das Schulrecht aber tatsaumlchlich so langsam an die Realitaumlt anpasst haumltten auch wir

                      nicht gedacht

                      -- ZITAT --

                      Erlass des Ministeriums fuumlr Bildung und Kultur vom 3 Juni 2010 - III 321

                      Der Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinldquo vom 21 Februar 1995 (NBl MFWKMFBWS Schl-H S 200) wird wie folgt

                      geaumlndert

                      []

                      b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Worte bdquonach Artikel 21 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reichldquo ersetzt durch

                      die Worte bdquonach Artikel 5 Abs 5 des Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhlldquo

                      -- ZITAT ENDE --

                      II

                      Index

                      AAbitur 2 51

                      Siehe auch SchulabschlussAbschluss

                      Siehe SchulabschlussAbwahl von Personen 3 4AG

                      Siehe ArbeitsgemeinschaftAkte

                      Siehe SchuumllerakteAlkohol 58Allerheiligen 14Arbeit

                      Siehe KlassenarbeitArbeitsgemeinschaft 39 68 69Arzt

                      Siehe Schularzt Siehe auch Schulpsychologischer Dienst

                      Attest 26Aufsicht 9 52Ausflug

                      Siehe SchulausflugAuskunft 16Ausschluss 35 52 82Aussperren

                      Siehe Ausschluss

                      BBaseball-Caps 10Befreiung

                      Siehe Freistellung vom UnterrichtBeratungslehrer 84Berichterstattungsfreiheit

                      Siehe PressefreiheitBeschwerde 11 56Bestrafung

                      Siehe StrafarbeitBetriebserkundung 35Betriebspraktikum

                      Siehe PraktikumBetrug

                      Siehe TaumluschungsversuchBildungsministerium 56 79 82Bus

                      Siehe SchulbusBuszlig- und Bettag 14

                      CCaps

                      Siehe Baseball-Caps

                      DDatenschutz 15 16 17 18 19 78Delegierte

                      Siehe entsprechende Konferenz-bezeichnung

                      Disziplinarmaszlignahme

                      Siehe OrdnungsmaszlignahmeDuzen 20

                      EEinfluss 48Einspruchsrecht 77Eltern

                      Aufsicht 69 94Datenschutz 16 78Hitze- und Schneefrei 63Nachsitzen 49Religionsunterricht 61

                      IIISchulbus 13Schwaumlnzen 25Streitigkeiten 84

                      Erziehungskonflikt 64 85Erziehungsmaszlignahme 81

                      FFachkonferenz 24 50 67Fachtag 35Fehlen

                      Siehe FernbleibenFehlkurse 51Feier 32Feiertag 14Fernbleiben 7 25 26 49 63 70 100Freistellung vom Unterricht 12 87

                      Fehlstunden 26Klassensprecher 37Religioumlser Grund 14Schuumllervertreter 37 38

                      Freistunde 94Fremdenfeindlichkeit 28Fronleichnam 14Fuumlrsorgepflicht 30

                      GGanztagsschule 77Gefaumlhrdung 63Gemeinde 47Gewalt 64 82Glauben

                      Siehe Religion

                      HHausaufgaben 29 35 49 64 77Hausordnung 77 85Hitzefrei 30

                      IInformationspflicht 31 32

                      Intoleranz 28

                      KKaugummi 33Klassenarbeit 46 50 59 70

                      Siehe auch TaumluschungsversuchAnzahl pro Schuljahr 5Anzahl pro Tag 8Entscheidungsfreiheit der Schule 77Genehmigung bei schlechtem Ergeb-nis 89Inhalt 6Koordination 35Legasthenie 42Nachschreiben 7Note 50Versaumlumen 25

                      Klassenarbeiten 35 77 85Klassenbuch 6 15 33Klassenelternbeirat 35 89Klassengroumlszlige 34Klassenkonferenz 35 42 82Klassensprecher 4 36 37 72 89Klassensprecherkonferenz

                      Siehe KlassensprecherversammlungKlassensprecherversammlung 37 72Klassenteiler 34Klausur

                      Siehe KlassenarbeitKlingelzeichen 23 54Konflikt 56Konfliktlotsen

                      Siehe StreitschlichterKopfbedeckung 10Kostenbeitrag

                      Siehe Kosten der LernmittelKosten der Lernmittel 47Kreisschulamt 39Kreisschuumllersprecher 38 87

                      IV

                      Kreisschuumllervertretung 38 87Kriegspropaganda 28Kritik

                      Siehe BeschwerdeKSV

                      Siehe KreisschuumllervertretungKultusministerkonferenz 88

                      LLandespressegesetz 74Landesschuumllerparlament 21 40Landesschuumllersprecher 87Landesschuumllervertretung 11 21 32 40

                      56 79 81 84Laumluten 23Legasthenie 42 44Lehrerkonferenz 67Lehrkraft

                      Abwahl 3Lehrmittel

                      Siehe LernmittelLehrplan 24 29 31 55 80

                      Inhalt 45 80Klassenarbeiten 5 6Praktika 55

                      Leistungen

                      Siehe NoteLeistungsnachweis

                      Klassenarbeit Siehe KlassenarbeitTest (Teil der muumlndlichen Leistung) Siehe Test

                      Leistungsstand 46 50

                      Siehe auch NoteLektuumlre 47Lernen am anderen Ort 95Lernmittel 47Lernplan 35 42Lernverhalten 35

                      Lese-Rechtschreib-Schwaumlche

                      Siehe LegasthenieLRS

                      Siehe LegasthenieLSV

                      Siehe Landesschuumllervertretung

                      MMama

                      Siehe ElternMeinungsaumluszligerung 76Meinungsfreiheit 48Missbilligung 64 82 85

                      Siehe auch VerweisMusterstatut 4

                      Siehe StatutMutter

                      Siehe ElternMuumltzen 10

                      NNachsitzen 49Nachteilsausgleich 42Neutralitaumlt 48Note 8 16 18 22 44 50 85 97

                      Siehe auch Abitur Siehe auch Leistungsstand

                      Siehe auch ZeugnisNotenschutz 43 44

                      OOAPVO

                      Siehe Oberstufen- und Abiturpruuml-fungsverordnung

                      Oberstufe 51

                      Siehe auch Oberstufen- und Abitur-pruumlfungsverordnung

                      Oberstufen- und Abiturpruumlfungsverord-

                      nung 2

                      VOpferfest 60Ordnungsmaszlignahme 52 64 70Ozon 53

                      PPapa

                      Siehe ElternPartei 48

                      parteipolitische Neutralitaumlt 48Parteiwerbung 96

                      Pause 23 54Pausen 54Persoumlnlichkeitsrechte 75Philosophie 61politische Gruppierung 48Praktikum 35 55Praxistag 35Pressefreiheit 76Presserecht 76Probleme 56 78Profil 34 57Pruumlfung

                      5 Abiturpruumlfungsfach 2P5 2

                      RRassismus

                      Siehe FremdenfeindlichkeitRauchen 58Rechtschreibreform 59Rechtsfragen 41Reformationstag 14Religion 60 61 64

                      SSammlungen 79Samstagsschule 62 77Satzung 73Schenkungen 96

                      Schulabschluss 24 50Schulakte

                      Siehe SchuumllerakteSchularzt 65Schulaufsicht 75Schulaufsichtsbehoumlrde 79Schulausfall

                      Siehe UnterrichtsausfallSchulausflug 35Schulbuumlcher 47 67Schulbus

                      Notwendigkeit 13Verspaumltung 100

                      Schulelternbeirat 62Schuumllerakte 16 33 78Schuumllergruppen

                      Siehe ArbeitsgemeinschaftSchuumller Helfen Leben 79Schuumllerparlament

                      Siehe KlassensprecherversammlungSchuumllersprecher 72 73Schuumllerstreik

                      Siehe StreikSchuumllervertreter 24Schuumllervertretung 40 56 73 84 87 89Schuumllerzeitung 74 75 76

                      Zensur 76Schulfeier 32Schulfete

                      Siehe SchulfeierSchulgelaumlnde 94Schulkonferenz 23 29 47 54 55 57

                      62 77 79 82 90 91 92 93 94Schulleiter 3 30 32 36 37 47 50 54

                      56 57 58 69 75 77 79 81 89 91

                      92 96 97 99Schulleitung

                      VI

                      Siehe SchulleiterSchulname 77Schulordnung 77 94Schulpflicht 25Schulprogramm 29 57Schulpsychologischer Dienst 78Schultraumlger 47 58 96Schulveranstaltung 25 32Schulverhaumlltnis 70Schulweg 13 63Schummeln

                      Siehe TaumluschungsversuchSchwaumlnzen

                      Siehe FernbleibenSchweigepflicht 78Sexualkunde 80Siezen 20sozialer Haumlrtefall 47Sozialer Tag 79Sozialverhalten 35Speicherung von Daten

                      Siehe DatenschutzSponsoring 96Sportunterricht 53SSV

                      Siehe StadtschuumllervertretungStadt 47Stadtschuumllervertretung

                      Siehe KreisschuumllervertretungStatut 4 72 73Strafarbeit 81 82 83Streik 70Streitschlichter 84Stundenende 23Suchtmittel 58SV 4 32 37 39 56 72 73 87 89 91

                      92 93

                      Statut 4

                      TTaschenrechner 47Taumluschungsversuch 85Tests 86

                      Anzahl pro Schuljahr 86Anzahl pro Tag 8Note 50

                      UUnterricht in anderer Form 79Unterrichtsausfall 63

                      Aufsicht 9Hitzefrei 63Schneefrei 9

                      Unterrichtsausschluss

                      Siehe AusschlussUnterrichtsbefreiung

                      Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsformen 27Unterrichtsfreistellung

                      Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsgestaltung 29 88Unterrichtsinhalte 88 89Unterrichtsplanung 31 88Unterrichtsthemen 29Unterstuumltzung 56Unterstuumltzung der SV 32Untersuchung

                      aumlrztliche 65

                      VVater

                      Siehe ElternVeranstaltungen 39 91Verbindungslehrer 40 43 50 56 84Verfahrensfehler 35Verkauf 75 79 91 93Verlassen des Schulgelaumlndes 94

                      VIIVersetzung 35 50 97Versetzungskonferenz 35Vertrauenslehrer 50Verwaltungsakt 50 64Verweis 35 64 82

                      Siehe auch MissbilligungVeto

                      Siehe Einspruchsrecht

                      WWandertag 95

                      Siehe auch SchulausflugWarenverkauf 93Werbung 96Wetter 63

                      Widerspruch 50 97Wirtschaftspraktikum

                      Siehe PraktikumWitterung 63

                      ZZensur der Schuumllerzeitung 76Zeugnis 35 44 46 97 98 99Zeugniskonferenz 35Zuckerfest 60Zuspaumltkommen 100Zwang zur Teilnahme am Unterricht

                      Siehe Schulpflicht

                      VIII

                      Notizen

                      IXNotizen

                      X

                      Uumlber die Landesschuumllervertretung

                      Uumlber die Struktur der Landesschuumllervertretung (LSV) erfahrt ihr etwas in dem entsprechenden Artikel auf S 40Hier moumlchten wir die Gelegenheit nutzen euch die Arbeit in der Landes-schuumllervertretung naumlher zu bringen und euch dazu motivieren selbst aktiv zu werden

                      Jede Schule kann eine Schuumllerin oder einen Schuumller zum Landesschuumllerpar-lament (LSP) entsenden LSPs finden drei- bis viermal im Schuljahr statt und dauern meist zwei Tage das kann aber variieren Die Delegierten erhalten fuumlr ihre Reisekosten und den Aufenthalt volle Kostenerstattung aus dem Etat der LSVAuszligerdem kann jede Schule eine Schuumllerin oder einen Schuumller als stellver-tretende Delegierte oder stellvertretenden Delegierten waumlhlen Die stellver-tretenden Delegierten haben auch das Recht dazu an LSPs teilzunehmen Jedoch erhalten sie keine Kostenerstattung Eure oumlrtlichen SVen erstatten euch diesen Betrag aber oft zuruumlck eine entsprechende Quittung erhaltet ihr auf dem LSP Die Betraumlge liegen meist nicht hoch da wir haumlufig in Schulen tagen und so nur Kosten fuumlr die Verpflegung anfallen Manchmal finden LSPs auch in Jugendherbergen statt darauf weisen wir dann aber vorher hin sodass ihr das ggf mit eure Schulen absprechen koumlnntWenn ihr zum LSP kommen wollt dann ist neben einer vorherigen Anmel-dung im Buumlro der Landesschuumllervertretungen (Kontakt unter bdquoImpressumrdquo ein Anruf oder eine E-Mail genuumlgt hier) erforderlich dass ihr einen Delegier-tenmeldebogen ausfuumlllt und von eurer Schulleitung unterschreiben lasst Den muumlsstet ihr dann noch ins Buumlro faxen oder schicken Meldeboumlgen werden am Anfang eines Schuljahres an die Schulen geschickt wenn der bei euch nicht angekommen ist dann wendet euch an das Buumlro oder schaut auf unsere Home-page (wwwschuelervertretungde)

                      Aber was genau erwartet euch nun auf dem LSPNeben vielen inhaltlichen und interessanten Diskussionen koumlnnt ihr hier selbst eure Forderungen stellen und somit das Programm der LSV selbst gestalten Wenn euch kein Thema auf der Seele brennt dann muumlsst ihr keinen Antrag stellen kommen solltet ihr dennoch Uns ist es nur wichtig dass moumlglichst viele Schulen vor Ort sind damit das LSP repraumlsentativ fuumlr die Schulen in Schleswig-Holstein arbeiten kann

                      XIZu LSPs wird per E-Mail an die Schulen eingeladen In der Einladung findet ihr dann alles was ihr wissen muumlsst und auch eine vorlaumlufige Tagesordnung sodass ihr nicht vollkommen unvorbereitet in dieses Wochenende startet Neue LSP-Einladungen sind auch immer auf der Startseite der Homepage deutlich gemachtAuszligerdem werden auf den meisten LSPs Workshops angeboten die euch die Arbeit in der SV erleichtern sollen Diese befassen sich mit Projektmanage-ment Rhetorik Veranstaltungsideen und vielem mehr was euch hilftAuf dem ersten LSP jedes Schuljahres wird auch der Vorstand gewaumlhlt Fuumlr weiteres Engagement seid ihr hier genau richtig eine Arbeit die verdammt viel Spaszlig macht und bei der ihr echt etwas bewegen koumlnnt und vor allem viel fuumlr euch selbst mitnehmt

                      Wir stehen euch gerne und immer fuumlr Fragen zur Verfuumlgung

                      XII

                      GEW - Die Bildungsgewerkschaft

                      Eine Gesellschaft lebt von Menschen die sich engagieren und von Ideen die der Gesellschaft helfen menschlicher zu werden Sie braucht aktive Gruppen die sich an der Auseinandersetzung uumlber gesellschaftliche Probleme beteiligen und nach demokrati-schen Loumlsungen suchen Die Gewerkschaft Erziehung und Wissen-schaft (GEW) ist eine solche Organisation

                      Sie vertritt die Interessen aller im Bildungsbereich arbeitenden Menschen - in Kindertageseinrichtungen Schulen Hochschulen Forschungsinstituten oder in der Weiterbildung

                      Die GEW ndash das sind bundesweit ca 260000 Frauen und Maumlnner die in paumldagogi-schen Berufen arbeiten in Schleswig-Holstein uumlber 10000 Damit ist die GEW in Land und Bund die groumlszligte gewerkschaftliche Interessenvertretung

                      Die GEW tritt ein fuumlr ein finanziell gut ausgestattetes starkes oumlffentliches Bil-dungswesen weil Bildung ein Menschenrecht ist Die GEW kaumlmpft fuumlr gute Ar-beitsbedingungen ihrer Mitglieder Sie setzt sich aber auch ein fuumlr eine zukunfts-orientierte Bildungspolitik beitragsfreier Besuch der KiTa bdquoEine Schule fuumlr alleldquo mehr Ganztagschulen kleinere Klassen mehr Schulsozialarbeit Inklusion beitragsfreie Universitaumlt ndash das sind wesentliche Forderungen der GEW

                      Die GEW ist eine professionell organisierte Interessenvertretung die ihren Mit-gliedern Schutz Beratung Information Wissen und Fortbildung zukommen laumlsst

                      Die GEW scheut auch nicht vor Auseinandersetzung mit der Politik zuruumlck Sie argumentiert verhandelt protestiert demonstriert und sie ruft ihre Mitglieder in letzter Konsequenz auch zum Streik auf wenn es darum geht sich gegen die Ver-schlechterung der Arbeitsbedingungen zu wehren

                      Wenn ihr spaumlter studiert Werdet Mitglied der GEW

                      Mehr Informationen zur GEW sind der Homepage (wwwgew-shde bzw wwwgewde) zu entnehmen

                      Matthias HeidnGEW Schleswig-HolsteinVorsitzender

                      XIIIDanksagungen

                      Diese Broschuumlre ist eine Neuauflage einer vorherigen Version die sich auf das Schulgesetz aus den 1990er Jahren bezog Ende des Jahres 2010 war die Broschuumlre fast komplett uumlberarbeitet und auf dem Stand vom Schulge-setz 2007 Anfang des Jahres 2011 wurde dann erneut ein neues Schulgesetz beschlossenSomit musste wieder uumlberpruumlft und zum Teil abgeaumlndert werden eine lang-wierige Aufgabe die nun abgeschlossen ist

                      Unser Dank gilt allen Vorstandsgenerationen die seit 2007 unermuumldlich an einer Neuauflage arbeiten ein Aufzaumlhlen der Namen ist schon gar nicht mehr moumlglich

                      Auszligerdem danken wir ganz besonders- Carsten Totzke dem Landesverbindungslehrer der Gymnasien der unsere Arbeit stets bestmoumlglich unterstuumltzt und auch zu Praxisfragen in dieser Bro-schuumlre Antworten parat hatte - Joumlrg Kruumlger dem Buumlroleiter der Landesschuumllervertretungen der die Kom-munikation nach auszligen sicherstellt und stets eine kompetente und engagierte Hilfe ist

                      - Oliver Ahmed einem ehemaligen Landesschuumllersprecher der Beruflichen Schulen der sich als ein sehr findiger und fachkundiger Lektor zeigte

                      Ein ganz besonderer Dank geht an dieser Stelle an Torben Stallbaum und Tim Wiegmann die lange im LaVo der Gymnasien taumltig waren Die beiden ha-ben unzaumlhlbare Stunden in das Recherchieren und Formulieren der einzelnen Artikel und an anschlieszligende nochmalige Pruumlfungen und das Layout inves-tiert Damit haben die beiden eine Neuauflage von bdquoNutze dein Rechtldquo uumlber-haupt erst moumlglich gemacht Dadurch haben viele Schuumllerinnen und Schuumller in Schleswig-Holstein jetzt wieder die Moumlglichkeit sich uumlber ihre Rechte zu informieren

                      Impressum

                      Die Broschuumlre bdquoNutze dein Rechtldquo wurde von der Landesschuumllervertre-tung der Gymnasien in Schleswig-Holstein erstellt

                      Fuumlr die Sachunterstuumltzung mit Papier danken wirder Firma Steinbeis Papier GmbH

                      Fuumlr die finanzielle Unterstuumltzung danken wirder Stiftung Jugendarbeit in Schleswig-Holstein

                      und dem GEW-Landesverband Schleswig-Holstein

                      Das Buumlro der LandesschuumllervertretungenPreuszligerstraszlige 1-9

                      24105 Kiel

                      E-Mail infoschuelervertretungdeTelefon 0431 57 86 96Telefax 0431 57 86 98

                      wwwschuelervertretungde

                      Die Broschuumlre im Internet wwwnutze-dein-rechtde

                      Das Weiterverteilen dieser Broschuumlre ist ausdruumlcklich erwuumlnscht

                      Folgende Broschuumlren moumlchten wir euch noch besonders ans Herz legen(ihr findet sie auf unserer Homepage)

                      - bdquoSo gehtlsquosldquo - Das Handbuch fuumlr Schuumllervertretungen in Schleswig-Holstein

                      - bdquoGeistesblitzldquo - bdquoIch weiszlig was was Du nicht weiszligtldquo

                      - bdquoDer Weg ist das Zielldquo - Schulprogramm

                      • Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach
                      • Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers
                      • Abwahl einer Lehrkraft
                      • Arbeiten - Anzahl
                      • Arbeiten - Inhalt
                      • Arbeiten - Nachschreiben
                      • Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag
                      • Aufsicht bei Unterrichtsausfall
                      • Baseball-Caps im Unterricht
                      • Beschwerde uumlber eine Lehrkraft
                      • Beurlaubung
                      • Buskinder
                      • Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht
                      • Datenschutz I
                      • Datenschutz II
                      • Datenschutz III
                      • Datenschutz IV
                      • Datenspeicherung - Dauer
                      • Duzen und Siezen
                      • Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung
                      • Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen
                      • Ende der Schulstunde - Klingelzeichen
                      • Fachkonferenz
                      • Fehlen in der Schule
                      • Fehlstunden
                      • Formen des Unterrichts
                      • Fremdenfeindlichkeit
                      • Hausaufgaben - Viel zu viele
                      • Hitzefrei
                      • Informationspflicht der Lehrkraumlfte
                      • Informationspflicht der Schulleitung
                      • Klassenbuch
                      • Klassengroumlszligen
                      • Klassenkonferenz
                      • Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten
                      • Klassensprecherversammlung
                      • Kreisschuumllervertretung (KSV)
                      • Landesschuumllervertretung (LSV)
                      • Legasthenie - Foumlrderung
                      • Legasthenie - Note im Fach Deutsch
                      • Lehrplaumlne - Inhalt
                      • Leistungsstand - Auskunft
                      • Lernmittel - Wer zahlt die
                      • Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften
                      • Nachsitzen
                      • Notengebung - falsche Bewertung
                      • Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung
                      • Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren
                      • Ozonbelastung und Sportunterricht
                      • Pausen
                      • Praktika
                      • Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft
                      • Profile
                      • Rauchen in der Schule
                      • Rechtschreibreform
                      • Religionsgemeinschaften
                      • Religionsunterricht - Teilnahme
                      • Samstagsschule
                      • Schneefrei
                      • Schriftliche Missbilligung
                      • Schularzt - Teilnahmepflicht
                      • Schulaufsicht
                      • Schulbuumlcher - Neuanschaffung
                      • Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung
                      • Schuumllergruppen - Zulassung
                      • Schuumllerstreik
                      • Schuumllervertretung - Etat
                      • Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher
                      • Schuumllervertretung - Statut
                      • Schuumllerzeitung - Gruumlndung
                      • Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule
                      • Schuumllerzeitung - Zensur
                      • Schulkonferenz
                      • Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht
                      • Schulsammlungen und Sozialer Tag
                      • Sexualkunde
                      • Strafarbeiten - Alle werden bestraft
                      • Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen
                      • Strafarbeiten - Beweise
                      • Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern
                      • Taumluschungsversuch
                      • Tests - unangekuumlndigt
                      • Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV
                      • Unterricht selbst gestalten
                      • Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts
                      • Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende
                      • Veranstaltungen organisieren
                      • Verbindungslehrkraumlfte
                      • Verkauf von Waren
                      • Verlassen des Schulgelaumlndes
                      • Wandertage - Anzahl
                      • Werbung Sponsoring und Schenkungen
                      • Widerspruch gegen Noten
                      • Zeugnis - Ausgabeverweigerung
                      • Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung
                      • Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen
                      • Index
                      • Notizen
                      • Uumlber die Landesschuumllervertretung
                      • GEW - Die Bildungsgewerkschaft
                      • Danksagungen

                        sect2

                        bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 8 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

                        httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                        Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach

                        Ja auf jeden Fall Du kannst deine Pruumlfungsfaumlcher im Rahmen der in der Abi-turpruumlfungsverordnung gesetzten Vorgaben frei waumlhlen und musst dir dabei von deiner Schule keinerlei Vorgaben machen lassen Wenn deine Wahl mit der Ober-stufen- und Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO) im Einklang steht dann muss die Schule sie akzeptieren und kann sie nicht mit dem Verweis auf Mehrarbeit ablehnen

                        Das gilt nicht nur fuumlr das fuumlnfte Pruumlfungsfach sondern auch fuumlr alle anderen Selbst wenn du beispielsweise die oder der Einzige im gesamten Jahrgang bist die oder der eine schriftliche Pruumlfung in Geschichte schreiben moumlchte kannst du darauf einen Anspruch geltend machen

                        Ein Schuumller moumlchte als fuumlnfte Abiturpruumlfung eine zusaumltzliche Pruumlfung im Fach Erdkunde ablegen Der Lehrer lehnt dies aber ab da sein Aufwand fuumlr einzelne Schuumller eine Abiturpruumlfung zu entwerfen zu groszlig seiDarf der Schuumller sich trotzdem in Erdkunde pruumlfen lassen

                        sect

                        3

                        Das Schulrecht sieht fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller keine entsprechenden Rechte vor

                        Abwahl einer Lehrkraft

                        Eine Schuumllerin moumlchte einige Lehrerinnen abwaumlhlen mit denen sie Probleme

                        hat Es wird ihr jedoch erklaumlrt dies sei so nicht moumlglich

                        Stimmt das

                        Normalerweise haben Schuumllerinnen und Schuumller leider keine Wahlmoumlglichkeit zwischen Lehrkraumlften

                        In Einzelfaumlllen kann ein Gespraumlch mit der Schulleitung rechtzeitig vor Schuljah-resbeginn aber zu Erfolg fuumlhren

                        Wenn eure Lehrkraft einfach schlechten Unterricht macht so beschwert euch mit Hilfe eurer Klassensprecherin oder eures Klassensprechers oder der SV bei der Schulleitung

                        Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die Verantwortung fuumlr guten Unter-richt und dafuumlr dass die Lehrkraumlfte sich an die Regeln halten

                        sect4

                        SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo) Abs 2 und 3

                        Musterstatut fuumlr Schuumllervertretungen vom 1 April 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

                        ZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreterMusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

                        Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers

                        Ihr koumlnnt eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher jederzeit abwaumlh-len denn jedes Gremium (das ist in diesem Fall die ganze Klasse) kann die Per-sonen abwaumlhlen die es gewaumlhlt hat Ihr koumlnnt also jederzeit mit einer Zwei-drittelmehrheit eure Klassensprecherin oder euren Klassensprecher abwaumlhlen wenn ihr merkt dass sie oder er doch nicht das umsetzt was ihr von ihr oder ihm erwartet

                        Mit dem Verlassen der Klasse scheidet jede Klassensprecherin und jeder Klas-sensprecher automatisch aus ihrem Amt aus Das Amt muss dann neu besetzt werden

                        Ihr koumlnnt in eurem SV-Statut auch eigene Pflichten und Aufgaben fuumlr die Klas-senvertreterinnen und Klassenvertreter festlegen Ein Beispiel hierfuumlr hat das Bildungsministerium in seinem Musterstatut veroumlffentlicht Euer Statut darf den Regeln des Schulgesetzes aber nicht widersprechen - die Abwahl einer Klas-sensprecherin oder eines Klassensprechers mit Zweidrittelmehrheit muss also immer moumlglich sein

                        Wir haben Anfang des Jahres die Klassensprecher gewaumlhlt Zuerst wirkten sie vertrauenswuumlrdig doch nun haben wir bemerkt dass es ihnen nicht um unsere sondern nur um ihre persoumlnlichen Interessen gehtKoumlnnen wir Klassensprecherinnen oder Klassensprecher abwaumlhlen

                        sect

                        5

                        Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I Stand 682010httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

                        SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLeistungsnachweisePrimarSekI__blob=publicationFilepdf

                        Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010

                        httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__

                        blob=publicationFilepdf

                        Arbeiten - Anzahl

                        Eine Schuumllerin interessiert sich fuumlr die Anzahl der Klassenarbeiten in verschie-

                        denen Faumlchern

                        Wo kann sie nachlesen wie viele Arbeiten sie schreiben muss

                        In den Lehrplaumlnen wird aufgefuumlhrt wie viele Klassenarbeiten in jedem Fach mindestens geschrieben werden sollen Diese sind bei den jeweiligen Lehrkraumlf-ten einsehbar (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

                        Fuumlr die Sekundarstufe I gibt es einen Erlass welcher die Mindestanzahl der Leistungsnachweise auffuumlhrt bdquoLeistungsnachweiserdquo koumlnnen dabei entweder Klassenarbeiten oder gleichwertige Leistungen wie Praumlsentationen oder Haus-arbeiten sein Der Erlass beschreibt auch wie haumlufig eure Lehrkraft Klassenar-beiten durch gleichwertige Leistungen ersetzen darf

                        Fuumlr die Oberstufe gibt es einen aumlhnlichen Erlass Im ersten Jahr der Oberstufe muumlssen insgesamt 28 Leistungsnachweise erbracht werden davon mindestens 20 Klassenarbeiten Im zweiten Jahr sind es 28 Nachweise mit mindestens 17 Arbeiten im letzten Schuljahr 18 Nachweise mit mindestens 15 Arbeiten

                        Die in den Lehrplaumlnen und in den Erlassen vorgeschriebene Anzahl an Leistungs-nachweisen ist grundsaumltzlich verbindlich und sollte also von den Lehrkraumlften we-der uumlber- noch unterschritten werden Eine Ausnahme kann das Nachschreiben von Klassenarbeiten bildenHierzu erfahrt ihr alles Weitere in dem Artikel bdquoArbeiten - Nachschreibenldquo auf S 7

                        sect6

                        Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

                        LehrplanLehrplanhtml

                        Arbeiten - Inhalt

                        Nein Die Lehrkraft muss nachweisen koumlnnen dass die Thematik der Arbeit in den Stunden zuvor besprochen worden ist Dazu wird auch immer ein Klassen-buch oder ein Kursbuch gefuumlhrt worin stichwortartig beschrieben steht was in welcher Stunde behandelt worden ist Da das Ziel einer Arbeit aber auch ist Gelerntes auf neue Situationen anzuwenden (bdquoTransferwissenrdquo) muumlsst ihr euch mit Fragen abfinden die nicht direkt im Unterricht besprochen worden sind al-lerdings muss eine Chance bestehen dass ihr mit eurem Wissen die Moumlglichkeit habt diese Aufgabe zu loumlsen

                        Jeder Lehrplan enthaumllt auch ganz am Ende einen Abschnitt bdquoLeistungen und ihre Bewertungrdquo welcher Richtlinien fuumlr die Erstellung und Beurteilung von Klassen-arbeiten im jeweiligen Fach enthaumllt (bdquoLehrplaumlne - Inhaltldquo auf S 45)

                        Wir haben gestern eine Arbeit geschrieben die keiner konnte weil Aufgaben drangekommen sind von deren Loumlsung wir nie etwas gehoumlrt habenDarf der Lehrer im Unterricht nicht behandelte Fragen in der Arbeit stellen

                        sect

                        7

                        Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                        SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                        Arbeiten - Nachschreiben

                        Meine Lehrerin will mich erst nach den Ferien die versaumlumte Arbeit nach-

                        schreiben lassen Bis dahin weiszlig ich doch gar nichts mehr uumlber das Thema

                        In welchem Zeitraum muss eine Arbeit nachgeschrieben werden

                        Hierzu gibt es keine schulgesetzliche Regelung Es versteht sich aber von selbst dass du die Arbeit innerhalb eines fuumlr dich zumutbaren Zeitraums nachschreiben koumlnnen solltest Das heiszligt aber auch dass du unter Umstaumlnden am Samstag in die Schule kommen musst oder an einem anderen fuumlr dich freien Tag an dem die Lehrerin aber in der Schule sind (zB wegen Dienstversammlung oder muumlnd-licher Abiturpruumlfung)

                        In der Oberstufe gibt es uumlbrigens einige zusaumltzliche Regelungen zum Nach-schreiben Wenn du in einem bestimmten Fach nur eine einzige Klassenarbeit pro Halbjahr schreibst dann muss diese bei entschuldigtem Fehlen auf jeden Fall nachgeschrieben werden Schreibst du pro Halbjahr zwei oder mehr Klas-senarbeiten in diesem Fach dann hat deine Lehrkraft die Moumlglichkeit auf das Nachschreiben zu verzichten Darauf hast du aber keinen Anspruch

                        sect8

                        Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 2772010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                        SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                        Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag

                        Fuumlr die Unter- und Mittelstufe (Sekundarstufe I) gibt es hierfuumlr keine Regelung Die meisten Schulen legen aber Wert darauf dass maximal eine Klassenarbeit pro Tag geschrieben wirdDie Schulkonferenz entscheidet uumlber bdquoGrundsaumltze der Anwendung einheitlicher Maszligstaumlbe fuumlr die LeistungsbewertungrdquoWenn ihr als einen Grundsatz der einheitlichen Bewertung festlegen wollt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller nur eine Klassenarbeit pro Tag schreibt so koumlnnt ihr einen entsprechenden Antrag in der Schulkonferenz einbringen Alles Weitere dazu findet ihr unter bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                        Erst ab der Oberstufe (Sekundarstufe II) ist die Maximalzahl an Klassenarbeiten pro Tag per Erlass festgelegt Hier duumlrft ihr houmlchstens eine Klassenarbeit pro Tag und houmlchstens drei Klassenarbeiten pro Woche schreiben

                        Tests von unter 20 Minuten zaumlhlen nicht als Klassenarbeit sondern sind nur eini-ge der zahlreichen Elemente die den muumlndlichen Teil eurer Note (die so genann-ten bdquoUnterrichtsbeitraumlgerdquo) ausmachen Deshalb ist die Anzahl der Tests pro Tag nicht beschraumlnkt und Tests zaumlhlen auch nicht fuumlr eure schriftliche Note

                        In der abschlieszligenden Benotung im Zeugnis uumlberwiegt uumlbrigens der Anteil der muumlndlichen Note

                        Unser Biolehrer plant zusaumltzlich zur geplanten zweistuumlndigen Mathearbeit einen Bio-Test dabei haben wir Mathe sogar direkt vor BioDie Woche ist doch sowieso schon voll mit Arbeiten

                        Wie viele Arbeiten und Tests duumlrfen pro Tag geschrieben werden

                        sect

                        9

                        SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

                        Aufsicht bei Unterrichtsausfall

                        Mathematik faumlllt heute in der Klasse 7c aus Alle freuen sich auf eine Frei-

                        stunde und wollen in der naumlchsten Eisdiele ein Eis essen Die Lehrerin die als

                        Aufsicht fuumlr diese Stunde eingeteilt ist verbietet das

                        Darf sie das verbieten

                        Minderjaumlhrige Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen waumlhrend der Unterrichtszeit beaufsichtigt werden damit ihnen nichts passiert Dies gilt auch waumlhrend Pau-sen uumlberall auf dem Schulgelaumlnde oder bei anderen Schulveranstaltungen und Ausfluumlgen

                        Wenn jede Schuumllerin und jeder Schuumller das machen wuumlrde wozu sie oder er Lust hat dann wuumlrde es fuumlr die Lehrkraft ziemlich schwierig werden 20 Kinder im Auge zu behalten Von daher darf sie euch verbieten Eis essen zu gehenVielleicht koumlnnt ihr sie oder ihn ja uumlberreden mit der gesamten Klasse zur Eis-diele zu gehen

                        sect10

                        Gegebenenfalls Schul- oder Hausordnung eurer Schule

                        Baseball-Caps im Unterricht

                        Es gibt kein Gesetz das diesen Fall regelt Wenn in der Schul- und Hausordnung eine entsprechende Regelung getroffen wurde dann hat diese aber GuumlltigkeitGrundsaumltzlich ist es eine Form der Houmlflichkeit und des guten Umgangs mitein-ander im Unterricht auf Muumltzen oder Caps zu verzichten Auf jeden Fall ist es fuumlr niemanden hilfreich ausgerechnet wegen eines so unwichtigen Themas einen groumlszligeren Streit vom Zaun zu brechen

                        Es heiszligt immer bdquoNimm deine Muumltze ab man traumlgt so was nicht im Unterrichtrdquo

                        Duumlrfen wir in der Stunde Muumltzen oder Caps tragen

                        sect

                        11

                        SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

                        Beschwerde uumlber eine Lehrkraft

                        Eine Schuumllerin die sich ihrer Rechte beraubt sieht moumlchte sich uumlber ihre Leh-

                        rerin beschweren

                        Ist das in der Schule uumlberhaupt moumlglich

                        Ja Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat das Recht Kritik vorzutragen Dir muss die Gelegenheit eingeraumlumt werden deine Beschwerde zu aumluszligern Bei be-gruumlndeten Beschwerden muss Abhilfe geschaffen werden

                        Konflikte sollten so direkt und unkompliziert wie moumlglich geloumlst werden Je grouml-szliger die von einer Seite aufgefahrenen Geschuumltze sind desto staumlrker verhaumlrten auch die Fronten und die friedliche Einigung ruumlckt in weite Ferne Sprich am besten zuerst mit den Klassensprechern oder der SV uumlber dein Anliegen Betrifft das Problem mit der Lehrkraft mehrere Schuumllerinnen und Schuumller dann bietet sich oft ein gemeinsames Gespraumlch anAls naumlchsten Schritt kannst du dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft wenden Diese nehmen zwar formal keine Beschwerden entgegen haben aber die Moumlglichkeit auf Augenhoumlhe mit der betroffenen Lehrkraft zu sprechen Einige Lehrkraumlfte lassen sich von anderen Lehrkraumlften eher kritisieren als von ihren Schuumllerinnen und Schuumllern

                        Falls diese Versuche nicht fruchten stehen dir auch formale Beschwerdeins-trumente offen diese sind insbesondere bei illegalem Vorgehen der Lehrkraumlfte effektiv koumlnnen aber auch allgemein helfenEine Dienstaufsichtsbeschwerde uumlber eine Lehrkraft kannst du direkt beim fuumlr Bildung zustaumlndigen Ministerium (Schulaufsichtsbehoumlrde) oder auch bei deiner Schulleitung einreichen Sie kann formlos oder sogar muumlndlich erfolgen ist aber nur schriftlich und mit ausfuumlhrlicher Begruumlndung wirklich sinnvoll Beim genauen Verfahren helfen dir deine Verbindungslehrkraft und die Landesschuumllervertretung

                        sect12

                        SchulG 2011 sect 15 (bdquoBeurlaubungrdquo)

                        Beurlaubung

                        Ja Zwar kann jede Schuumllerin und jeder Schuumller waumlhrend des Schuljahres be-urlaubt werden aber sie oder er hat keinen rechtlichen Anspruch darauf (es sei denn es handelt sich beispielsweise um wichtige religioumlse Festtage)Wenn du also ohnehin gerade Probleme in Mathematik hast oder eine Arbeit geschrieben werden soll dann sieht es mit zusaumltzlichen bdquoFerienrdquo schlecht aus

                        Grundsaumltzlich darf dich deine Schule auch nur aus bdquowichtigem Grundrdquo vom Schulbesuch beurlauben Viel haumlngt also von deiner Uumlberzeugungskraft gegen-uumlber der Lehrkraft ab

                        Anders sieht die Sache aus wenn du als Schuumllervertreterin oder Schuumllerver-treter im Rahmen deines Amtes um Beurlaubung bittest Hier hast du gewisse gesetzliche Anspruumlche die du im entsprechenden Abschnitt dieser Broschuumlre er-fahren kannst (vergleiche hierzu bdquoUnterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SVldquo auf S 87)

                        Uumlbrigens Beurlaubungen von bis zu drei Tagen musst du bei deiner Klassen-lehrerin oder deinem Klassenlehrer beantragen fuumlr Beurlaubungen von bis zu sechs Wochen ist deine Direktorin oder dein Direktor verantwortlich und uumlber alle Beurlaubungen laumlngerer Dauer entscheidet letztendlich das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft in Kiel Dieses wird jedoch von deiner Direktorin oder deinem Direktor informiert

                        Ein Schuumller moumlchte an einem fuumlnftaumlgigen Schuumllerseminar in Bruumlssel teilneh-men um sich uumlber die EU zu informieren Da das Seminar waumlhrend der Schul-zeit stattfindet bittet er fuumlr diese Zeit vergeblich um Beurlaubung Darf der Klassenlehrer die Beurlaubung verweigern

                        sect

                        13

                        SchulG 2011 sect 114 (bdquoSchuumllerbefoumlrderungrdquo)

                        Buskinder

                        Klar Wenn weder der Weg mit dem Fahrrad noch die Benutzung oumlffentlicher Verkehrsmittel als bdquozumutbarrdquo erscheint dann hast du Anspruch darauf einen Schulbus nutzen zu duumlrfen Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung ist entweder der Schultraumlger (also die Stadt Gemeinde) oder aber der Kreis in dem du wohnst oder in dem deine Schule steht

                        Erkundige dich also nach der lokalen Regelung bei dir vor Ort und wende dich dann an die zustaumlndige Stelle um ihr die Notwendigkeit eines Schulbusses dar-zulegen Wenn dann ndash wie es bei dir der Fall ist ndash die Benutzung anderer Wege oder Verkehrsmittel als nicht zumutbar eingestuft wird dann ist sie verpflichtet fuumlr eine Schuumllerbefoumlrderung zu sorgen

                        Beachten musst du aber noch dass der Traumlger der Schuumllerbefoumlrderung deine Eltern oder dich (wenn du volljaumlhrig bist) in bdquoangemessenemrdquo Rahmen an den entstehenden Kosten beteiligen kann Auch hast du nur bis zur Jahrgangsstu-fe 10 Anspruch auf Befoumlrderung danach bist du fuumlr deinen Schulweg selbst verantwortlich

                        Ich lebe 7 Kilometer von der Schule entfernt in einem kleinen Dorf Da ich

                        mit dem Fahrrad auf dem direkten Weg quer durch matschige dunkle Waldwe-

                        ge fahren muumlsste will ich mit dem Bus fahren Um puumlnktlich in die Schule zu

                        kommen muss ich aber den Linienbus nehmen der um 530 Uhr faumlhrt dh ich

                        bin jeden Tag schon um 600 Uhr in der Schule Der Bus faumlhrt nur ganz selten

                        und ich bin erst am Abend zu Hause

                        Ist es nicht moumlglich mir eine bessere Loumlsung zu bieten

                        sect14

                        Bekanntmachung des Ministeriums fuumlr Bildung vom 1881998 ndash bdquoUnterrichtsorganisation am Buszlig- und Bettagrdquo

                        httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenUnterrichtsorgBussBettag__

                        blob=publicationFilepdf

                        Erlass der Ministerin fuumlr Bildung vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010 ndash bdquoReligionsunterricht an den Schulen in

                        Schleswig-Holsteinrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                        SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__blob=publicationFilepdf

                        Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht

                        Nein Schuumllerinnen und Schuumllern muss an besonderen Festen ihrer Religionsge-meinschaft auf Antrag eine Freistellung vom Unterricht gewaumlhrt werden

                        Du oder deine Erziehungsberechtigten muumlssen hierzu einen Antrag an die Schule richten und um Freistellung bitten Beachte dass die Schule hierfuumlr eine An-tragsfrist festlegen darf die meistens zwei Wochen oder mehr betraumlgt ndash am Tag vorher um Freistellung zu bitten muss also nicht unbedingt funktionieren Diesem Antrag muss dann entsprochen werden Das trifft uumlbrigens selbst dann zu wenn du an dem Tag nicht vorhast einen Gottesdienst zu besuchen

                        Wenn du am Buszlig- und Bettag eine Freistellung fuumlr den Besuch des Gottesdiens-tes erhaumlltst hast du im Anschluss daran unterrichtsfrei

                        Gleiches gilt uumlbrigens auch fuumlr den Reformationstag Fronleichnam und Allerhei-ligen die zwar keine gesetzlichen Feiertage sind als kirchliche Feiertage aber dennoch unter diese Regelung fallen

                        Ein evangelischer Schuumller moumlchte am Buszlig- und Bettag waumlhrend der Unter-richtszeit den Gottesdienst in der Kirche besuchen Sein Englischlehrer verbie-tet das

                        Hat er das Recht dazu

                        sect

                        15

                        Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008 sect8 und sect9

                        httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                        Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein vom 9 Februar 2000 sect 5 httpswwwdatenschutzzentrumdematerialrechtldsghtmPar5

                        Datenschutz I

                        Eine Lehrerin traumlgt personenbezogene Daten ihrer Schuumller in das Klassen-

                        buch ein in das alle Schuumller Einsicht nehmen koumlnnen Sie verweist dabei auf

                        das Recht der Schule uumlber diese Daten frei zu verfuumlgen

                        Darf sie das

                        Nein denn bei der Speicherung von Daten muss die Schule dafuumlr Sorge tragen dass der Paragraph 5 des Landesdatenschutzgesetzes eingehalten wird Dieser schreibt vor dass Unbefugte (wie zum Beispiel deine Mitschuumllerinnen und Mit-schuumller) keine Kenntnis von deinen personenbezogenen Daten erlangen duumlrfen Eine Eintragung ins Klassenbuch erfuumlllt dieses Kriterium nachweislich nicht und ist deshalb auch nicht erlaubt

                        sect16

                        SchulG 2007 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                        Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

                        httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                        Datenschutz II

                        Schulen fuumlhren uumlber jede Schuumllerin und jeden Schuumller personenbezogene Daten Diese duumlrfen folgendes enthaltenbull Vor- und Familiennamebull Tag und Ort der Geburtbull Geschlechtbull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)bull Staatsangehoumlrigkeitbull Aussiedlereigenschaftbull Herkunfts- und Verkehrssprachebull Konfessionbull Krankenversicherungbull Leistungs- und Schullaufbahndaten (also deine Noten und alle sonstigen Leis-

                        tungseinschaumltzungen die deine Lehrer uumlber dich angefertigt haben)bull Daten uumlber das allgemeine Lernverhalten und das Sozialverhalten in der Schulebull Daten uumlber sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarf soweit sie fuumlr den Schulbesuch

                        von Bedeutung sein koumlnnenbull Die Ergebnisse der schulaumlrztlichen schulpsychologischen und sonderpaumldagogi-

                        schen Untersuchungen

                        Uumlber deine Eltern werden nur zwei Datensaumltze gespeichertbull Namebull Adressdaten (einschlieszliglich Telefon und E-Mail-Adresse)

                        Du hast das Recht jederzeit in deine Akte zu sehen Wenn du minderjaumlhrig bist uumlben aber deine Eltern dieses Recht fuumlr dich aus Weiterhin sind die persoumlnlichen Notizen der Lehrkraumlfte zu deiner Person (zB Notizen uumlber dein Verhalten im Unterricht die nicht im Zeugnis auftauchen) von der Auskunftspflicht ausgenommen

                        Was weiszlig meine Schule uumlber mich

                        Guck doch einfach nach

                        sect

                        17

                        SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                        Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

                        httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                        Datenschutz III

                        In der Verwaltung liegen Listen mit Datenmaterial offen auf dem Schreibtisch

                        des Sekretariats Ist das erlaubt

                        Nein denn es muss sichergestellt sein dass keine unbefugten Personen Zugriff auf die gespeicherten Daten haben Hier gelten insbesondere die strengen Vor-gaben des Landesdatenschutzgesetzes

                        sect18

                        SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                        Datenschutz IV

                        Nein denn der muumlndliche Leistungsstand oder auch die Ergebnisse von Klassen-arbeiten zaumlhlen zu personenbezogenen DatenDas Verlesen der Noten vor der versammelten Klasse stellt eine Datenuumlbermitt-lung an Einzelpersonen dar Diese ist jedoch nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen zulaumlssigWenn Du also nicht willst dass deine Lehrerin oder dein Lehrer deine Leistung vor der ganzen Klasse bekannt gibt muss sie oder er das respektieren Genau genommen muss sie oder er dich sogar vor der oumlffentlichen Bekanntgabe zuerst uumlber deine Rechte aufklaumlren Es liegt nicht an dir darauf hinzuweisen

                        Ein Lehrer unterrichtet dich uumlber deinen Leistungsstand im Unterricht Er pflegt dabei immer jeden Schuumller einzeln aufzurufen und dessen muumlndliche Note zu verkuumlnden sodass alle Mitschuumller deine Noten erfahren

                        Darf er das

                        sect

                        19

                        Landesverordnung uumlber die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 12112008

                        httpswwwdatenschutzzentrumdegesetzedsvo-schulehtml

                        Datenspeicherung - Dauer

                        Eine Schuumllerin kehrt ein Jahr nach dem Schulabschluss an ihre Schule zuruumlck

                        und entdeckt Akten mit personenbezogenen Daten

                        Darf das so sein

                        Ja Bestimmte schulische Dateien und Akten sind von der Schule auch noch nach dem Schulabschluss zu speichern Dies kann von der Speicherung der Akte der Schuumllerin oder des Schuumllers uumlber einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum Schuuml-lerhauptbuch mit einer Aufbewahrungszeit von 55 Jahren reichen

                        sect20

                        Das Schulrecht trifft hier keine deutliche Aussage

                        Duzen und Siezen

                        Eine feste Regelung hierzu gibt es nicht

                        In den meisten Faumlllen wechseln die Lehrerinnen und Lehrer ab dem Eintritt in die Oberstufe von alleine auf das bdquoSierdquo oder fragen euch wie ihr gerne ange-sprochen werden moumlchtet

                        Ich bin im 12 Jahrgang und werde immer noch von meinen Lehrern geduzt

                        Ab wann muss ein Lehrer mich siezen

                        sect

                        21

                        SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

                        Homepage der LSV httpwwwschuelervertretungde

                        Satzung der LSV der Gymnasien vom November 2011 httpgymnasienschuelervertretungdesatzung-und-ordnungen

                        Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung

                        Was kann ich tun wenn ich zB mit der aktuellen Bildungspolitik nicht ein-

                        verstanden bin und nicht weiszlig an wen ich mich wenden kann um angehoumlrt zu

                        werden

                        Wende dich an deine Landesschuumllerparlaments (LSP) - Delegierte oder deinen LSP-Delegierten Jede Schule in Schleswig-Holstein darf eine Vertreterin oder einen Ver-treter zum LSP ihrer jeweiligen Schulart entsenden Diese Vertretung repraumlsentiert auf dem LSP deine Schule und damit auch dich Auf dem LSP kann uumlber (fast) alle Proble-me gesprochen werden und es koumlnnen dazu auch im Namen der schleswig-holsteinischen Schuumllerschaft Beschluumlsse gefasst werden

                        Wenn du beispielsweise Probleme in einem Streit mit einer Lehrkraft hast oder irgend-welche Fragen auftreten dann wende dich doch einfach selbst an die LSV Die Kontakt-daten findest du auf der unten angegebenen Homepage

                        Einmal pro Schuljahr waumlhlt das LSP den Landesvorstand (LaVo) Dieser fuumlhrt die Be-schluumlsse des LSPs aus und fuumlhrt die laufenden Geschaumlfte Er ist sozusagen das Exekutiv-organ der LSV Der LaVo wiederum steht in regelmaumlszligigem Kontakt mit allen wichtigen Entscheidungstraumlgern der Bildungspolitik und setzt sich ihnen gegenuumlber fuumlr die Interes-sen der Schuumllerschaft ein Auf diese Weise gelangt dein Anliegen ganz nach oben

                        Eure Schule hat noch keine LSP-Delegierte oder keinen LSP-Delegierten Dann wird es houmlchste Zeit Auf der Homepage koumlnnt ihr einen Meldebogen herunterladen

                        Bist du sogar selbst Delegierte oder Delegierter deiner Schule Dann findest du unter den folgenden Verweisen weitere Informationen zu den Moumlglichkeiten in deinem neuen Amt

                        bull Weiteres zur Struktur der LSV findet ihr in dem Artikel bdquoLandesschuumllervertretung (LSV)ldquo auf S 40

                        bull Wie ihr aktiv werden koumlnnt und wie die LSV praktisch arbeitet das steht auf der Ex-traseite bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X (am Ende der Broschuumlre)

                        sect22

                        SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                        Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen

                        Ja denn die Eltern sollen laut Schulgesetz die Bildungs- und Erziehungsmaszlig-nahmen der Schule unterstuumltzen und sind daher berechtigt sich auch auszligerhalb der regulaumlren Zeugnisse uumlber den Leistungsstand ihrer Kinder zu informieren oder informieren zu lassen Sie duumlrften sogar im Rahmen der Moumlglichkeiten im Unterricht vorbeischauen

                        Mit dem Erreichen der Volljaumlhrigkeit erlischt auch der Anspruch der Eltern auf Auskunft Dann darf der Lehrer nur noch mit deiner Erlaubnis mit deinen El-tern uumlber Leistungen dein Lern- und Sozialverhalten und sonst alles Schulische reden

                        Schon wieder herrscht zu Hause dicke Luft Der Schuumller hatte extra nichts von der 5 in Mathe erzaumlhlt um den Stress zu vermeiden Aber der Lehrer hat angerufen um mit den Eltern uumlber Nachhilfe zu sprechen

                        Durfte der Lehrer den Schuumller bdquoverpetzenrdquo

                        sect

                        23

                        Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                        SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

                        Eventuell eure eigene Schul- oder Hausordnung

                        Ende der Schulstunde - Klingelzeichen

                        Meine Lehrerin richtet sich niemals nach dem Klingelzeichen Sie unter-

                        richtet bis in die groszlige Pause hinein und kleine Pausen haben wir nach ihren

                        Stunden gar nicht mehr

                        Darf eine Lehrerin bis in die Pause unterrichten

                        Ihr houmlrt sicherlich oft den beliebten Spruch bdquoDer Lehrer beendet die Stunde nicht das Klingelnrdquo Stetige Wiederholung macht diesen aber gluumlcklicherweise nicht richtiger Eure regelmaumlszligigen Pausen dienen eurer Erholung und sind auch von lernpaumldagogischer Bedeutung Ihr habt ein Recht darauf diese Pausen auch zu bekommen

                        Per Ministerialerlass dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten Davon kann aber auch abgewichen werden (beispielsweise erfreuen sich Blockstunden mit 90 Minuten zunehmender Beliebtheit) Das ist dann aber eine Angelegenheit der Schulkonferenz und nicht einfach durch eine Lehrkraft zu entscheiden

                        Eine einzelne Lehrkraft hat nicht das Recht ihre Unterrichtsstunden nach Be-lieben zu verlaumlngern Wahrscheinlich enthaumllt auch eure Schul- oder Hausordnung einen Passus der festlegt dass die Stunde mit dem Klingelzeichen beginnt und endet

                        Das heiszligt natuumlrlich nicht dass alle beim Ertoumlnen des Klingelzeichens sofort auf-springen und aus dem Raum stuumlrzen sollten - aber das versteht sich ja eigentlich von selbst

                        sect24

                        SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

                        Fachkonferenz

                        Die Fachkonferenz beraumlt u a uumlber die Lehrplaumlne also daruumlber was wir im Unterricht durchnehmen Hier gibt es naumlmlich auch viele unterschiedliche The-menbereiche aus denen die Fachkonferenzen oder die Lehrkraumlfte individuell waumlh-len koumlnnen Damit alle auf dem gleichen Stand sind wenn die Klassen gemischt werden oder der Schulabschluss ansteht einigen sich die Fachkonferenzen deshalb meist auf bestimmte Themengebiete

                        Es ist ganz interessant zu houmlren warum wir so manches lernen muumlssen Viel wich-tiger aber ist dass auch wir als Schuumllerschaft dort vertreten sind (es duumlrfen je Konferenz zwei Schuumllervertreterinnen oder Schuumllervertreter ab der 7 Klasse da-bei sein) damit wir den Lehrerkraumlften mitteilen koumlnnen was wir in dem betref-fenden Fach fuumlr wichtig oder unwichtig haltenFalls ihr als Fachkonferenzvertreterin bzw Fachkonferenzvertreter gewaumlhlt seid und an dem Termin der Fachkonferenz nicht teilnehmen koumlnnt so duumlrft ihr euch vertreten lassen Schickt auf jeden Fall eine Vertretung

                        Das Schulgesetz raumlumt den Schuumllerinnen und Schuumllern und den Eltern in der Fach-konferenz nur eine beratende Stimme ein Sie duumlrfen also nicht mit abstimmen Viele Schulen handhaben dies jedoch anders um die Beteiligung von Schuumllerschaft und Eltern noch staumlrker zu ermoumlglichen (Vergleicht dazu den Artikel bdquoSchulbuuml-cher - Neuanschaffungldquo auf S 67)

                        Uumlbrigens habt ihr auch ohne die Fachkonferenzen die Moumlglichkeit euren Unter-richt mitzugestalten Siehe dazu den Artikel bdquoUnterricht selbst gestaltenldquo auf S 88

                        Wolltet ihr nicht schon immer mal mitentscheiden was ihr lernt

                        Dann geht doch zu den Fachkonferenzen

                        sect

                        25

                        SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                        SchulG 2011 sect 20 (bdquoUmfang der Schulpflichtrdquo)

                        SchulG 2011 sect 28 (bdquoSchulzwangrdquo)

                        SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                        Fehlen in der Schule

                        Mal wieder geschwaumlnzt

                        So geht das nicht

                        Ohne berechtigten Grund darfst du in der Schule nicht fehlen sofern du dich in einem oumlffentlich-rechtlichen Schulverhaumlltnis befindest Das schlieszligt die Teilnah-me am Unterricht die Teilnahme an Pruumlfungen und den Besuch von verpflichtend erklaumlrten Schulveranstaltungen ein

                        Solange du noch schulpflichtig bist hat die Schule sogar das Recht eine Ord-nungsbehoumlrde darum zu bitten dich zwangsweise zur Schule zu bringen Diese Maszlignahme wird natuumlrlich nur ergriffen wenn alle anderen Versuche (wie ein Gespraumlch mit deinen Eltern oder eine Attestpflicht) ausgeschoumlpft sind - theo-retisch laumlsst es die Rechtslage aber tatsaumlchlich zu dass du von der Polizei zur Schule eskortiert wirst

                        Wenn deine Vollzeitschulpflicht abgelaufen ist (das ist nach insgesamt neun Schuljahren der Fall) sieht die Lage freilich ganz anders aus Wenn du jetzt in ei-nem Zeitraum von 30 Tagen mehr als 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt ver-saumlumst oder in mehr als einem Fach wiederholt bei Klassenarbeiten fehlst hat die Schule das Recht dein Schulverhaumlltnis mit sofortiger Wirkung zu beenden

                        Also lass es am besten gar nicht erst soweit kommen

                        sect26

                        bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 7 (bdquoLeistungsbewertung Versaumlumnisrdquo)

                        httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                        SchulG 2011 sect 19 (bdquoEnde des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                        Fehlstunden

                        In der Oberstufe ist deine Vollzeitschulpflicht bereits abgelaufen Mehr als 20 Unterrichtsstunden solltest du also innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen auf keinen Fall unentschuldigt fehlen ansonsten riskierst du das Ende deines Schulverhaumlltnisses

                        Davon abgesehen gibt es keine feste Fehlstundenanzahl ab der ein Kurs nicht mehr anerkannt wird Unentschuldigtes Fehlen (also Fehlen ohne aumlrztliches At-test und ohne Beurlaubung von der Schule) zaumlhlt als Verweigerung der Leistung Tritt dies zu haumlufig auf kann sich die Lehrkraft dafuumlr entscheiden den Kurs mit 0 Punkten zu bewerten Am besten ist es fruumlhzeitig mit der Lehrkraft uumlber das Problem zu sprechen damit alle Seiten wissen woran sie sind

                        Die Bewertung des Kurses mit 0 Punkten bei zu haumlufigem Fehlen ist allerdings nur dann moumlglich wenn die Schule euch oder eure Eltern zu Beginn des Schul-jahres darauf ausdruumlcklich hingewiesen und diesen Hinweis schriftlich dokumen-tiert hat Ist dies nicht geschehen darf sich die Lehrkraft nicht auf diese Vor-schrift berufen

                        Ich bin in der Oberstufe und habe schon 10 Fehlstunden in ErdkundeIch habe Angst dass mir der Kurs nicht anerkannt wird

                        Wie ist die Sachlage

                        sect

                        27

                        SchulG 2011 sect 5 (bdquoFormen des Unterrichtsrdquo)

                        SchulG 2011 sectsect42-45 (SchulG Abschnitt bdquoSchulartenrdquo)

                        Formen des Unterrichts

                        Welche Moumlglichkeiten gibt es eigentlich

                        Maumldchen und Jungen sollen grundsaumltzlich gemeinsam unterrichtet werden Aus paumldagogischen Gruumlnden kann es aber auch in einzelnen Faumlchern fuumlr einige Zeit getrennten Unterricht geben

                        Schuumllerinnen und Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf sollen ge-meinsam mit den anderen Schuumllerinnen und Schuumllern lernen sofern dies dem Rahmen der Moumlglichkeiten entspricht

                        Im Regelfall findet der Unterricht gruppen- und fachbezogen statt Es ist aber erlaubt faumlcher- jahrgangs- und sogar schulartuumlbergreifend zu unterrichten

                        Die Paragraphen 42 bis 45 des Schulgesetzes legen fest wie genau deine Schul-art von diesen Moumlglichkeiten Gebrauch machen kann

                        sect28

                        SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                        Fremdenfeindlichkeit

                        Natuumlrlich nicht Lehrerinnen und Lehrer werden vom Land beschaumlftigt um einen Bildungsauftrag zu erfuumlllen und der schreibt unter anderem vor

                        bdquoDie Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenuumlber kultureller Viel-falt den Willen zur Voumllkerverstaumlndigung und die Friedensfaumlhigkeit foumlrdernrdquo

                        Intoleranz Ablehnung anderer Kulturen Kriegspropaganda und dergleichen ha-ben also auch ganz offiziell im Unterricht nichts verloren

                        Eine Lehrkraft aumluszligert sich abfaumlllig uumlber auslaumlndische Mitschuumller und ihre Kultur Auszligerdem beschreibt sie Krieg als ein geeignetes Mittel sich gegen andere Voumllker zur Wehr zu setzen

                        Ist das erlaubt

                        sect

                        29

                        SchulG 2011 sect34 (bdquoLehrkraumlfterdquo)

                        Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek I httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=5

                        Lehrplan Grundlagen fuumlr die Sek II httplehrplanlernnetzdeindexphpwahl=6

                        Eventuell das Schulprogramm eurer Schule

                        Hausaufgaben - Viel zu viele

                        Eine Lehrerin gibt Unmengen von Hausaufgaben auf behandelt im Unter-

                        richt nur Themen die die Schuumllerinnen nicht interessieren und laumlsst was die

                        Gestaltung des Unterrichts betrifft nicht mit sich reden

                        Darf sie das

                        Nein denn auch wenn Lehrkraumlfte laut Schulgesetz den Unterricht in eigener paumldago-gischer Verantwortung gestalten schreiben die Lehrplaumlne gewisse Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsgestaltung vor So ist es gemaumlszlig Lehrplan erforderlich dass den Schuumllerinnen und Schuumllern ermoumlglicht wird den Unterricht aktiv und selbstverantwortlich mitzuge-stalten eigene Schwerpunkte zu setzen und unterschiedliche Lernwege zu entdecken sowie in Partnerarbeit zusammenzuarbeiten Das heiszligt obwohl die Lehrkraumlfte die Ge-samtverantwortung fuumlr die Unterrichtsgestaltung tragen und gewisse Vorgaben machen muumlssen haben sie uns Schuumllerinnen und Schuumller in ihre Planung mit einzubeziehen

                        Was die Themenauswahl betrifft gibt es Themen die im Lehrplan stehen und somit im Unterricht vorkommen muumlssen Da kann auch die Lehrkraft nichts dran aumlndern Al-lerdings lassen die Lehrplaumlne auch in diesem Punkt oftmals Freiraumlume und geben zB mehrere Alternativen zu einem Thema vor

                        Zur Anzahl der Hausaufgaben ist zu sagen dass es hier keine zeitliche Begrenzung gibt Allerdings gibt es an vielen Schulen Absprachen oder entsprechende Festlegungen in-nerhalb des Schulprogramms unter welchen Umstaumlnden keine oder nur wenig Hausauf-gaben gegeben werden sollen (zB nur Vokabeln lernen an bdquolangenrdquo Unterrichtstagen) Frag doch einfach in deiner Schule mal nach ob es bei euch auch eine solche Regelung gibt Ansonsten startet in der Schulkonferenz eine entsprechende Initiative

                        Viele Infos zur Schulkonferenz erfahrt ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                        sect30

                        Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden aufgrund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juli 2011

                        httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsWitterungsverhaeltnisse__

                        blob=publicationFilepdf

                        Hitzefrei

                        Ja Die Schulleiterin oder der Schulleiter darf im Rahmen seiner Fuumlrsorgepflicht allein entscheiden ob sie oder er den Unterricht in vollem Umfang fortsetzen oder Hitzefrei geben moumlchte Sie oder er kann auch beispielsweise nur fuumlr be-stimmte Jahrgaumlnge den Unterricht beenden oder den Unterrichtsumfang redu-zieren Recht auf Hitzefrei gibt es schon sehr lange nicht mehr

                        Wird die Waumlrme allzu unertraumlglich dann schadet es aber sicher nicht eure Schul-leitung darauf hinzuweisen dass es nach dem alten Erlass bis 1998 Hitzefrei gab wenn es um 11 Uhr im Schatten mehr als 25 Grad warm war

                        Es gibt auch einen Artikel bdquoSchneefreildquo auf S 63

                        Es sind 28 Grad im Schatten alle schwitzen und man moumlchte lieber ein Eis in der Eisdiele nebenan genieszligen als jetzt noch Stochastik zu machen Der Schul-leiter sagt aber es werde ganz planmaumlszligiger Unterricht gemacht

                        Darf er das

                        sect

                        31

                        SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                        Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

                        Erlass zu Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

                        Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

                        httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

                        Informationspflicht der Lehrkraumlfte

                        Eine Schuumllerin erkundigt sich nach der Unterrichtsplanung da der aktuelle

                        Unterrichtsstoff alle langweilt Auch soll die Lehrerin erklaumlren wie die Zeug-

                        nisnoten zu Stande kommen

                        Darf die Lehrerin ihr die Antworten verweigern

                        Nein Erst einmal seid ihr fuumlr viele Fragen gar nicht auf die Lehrkraft angewie-sen Der zu vermittelnde Stoff ist detailliert im Lehrplan fuumlr das jeweilige Fach beschrieben welcher online zur freien Verfuumlgung einsehbar ist Dort koumlnnt ihr die Stoffplanung fuumlr das gesamte Schuljahr nachschlagen

                        Daruumlber hinaus habt ihr das ausdruumlckliche Recht eurem Alter und eurer Ent-wicklung gemaumlszlig sowohl uumlber euren Stoffplan als auch uumlber euren Leistungs-stand unterrichtet zu werden Die Lehrkraft muss natuumlrlich keine detaillierten Planungen fuumlr jede einzelne Unterrichtsstunde vorlegen Einzelheiten uumlber Aus-wahl Stufung und Gruppierung des Lehrstoffs sowie uumlber Bewertungsmaszligstaumlbe fuumlr die Notengebung und auch uumlber eure Einzelbeurteilungen sollten aber schon im Rahmen des Moumlglichen sein

                        In der Oberstufe habt ihr noch weitergehende Rechte Hier sind die Lehrerin-nen und Lehrer verpflichtet euch zu Beginn des Schuljahres ausfuumlhrlich uumlber die Kriterien zur Bewertung der Unterrichtsbeitraumlge (also muumlndliche Mitarbeit Hausaufgaben etc) zu informieren Fordert dieses Recht ein

                        sect32

                        SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                        Informationspflicht der Schulleitung

                        Fragen kann man immer Deine Schulleiterin oder dein Schulleiter muss dich sicherlich nicht in einem zweistuumlndigen Workshop von der Pike auf uumlber all deine Rechte als SV-Mitglied aufklaumlren - dazu ist er nicht da und dazu ist er auch nicht verpflichtet Grundsaumltzlich sieht das Schulgesetz aber vor dass er die SV bei der rechtmaumlszligigen Erfuumlllung ihrer Aufgaben unterstuumltzen muss In einem angemesse-nen Rahmen schlieszligt das auch rechtliche Auskuumlnfte ein

                        Uumlbrigens ist die Schulleiterin oder der Schulleiter nicht die einzige Person die gesetzlich verpflichtet ist dir bei deiner Arbeit zu helfen Auch alle anderen Lehrkraumlfte an der Schule sowie die Schulaufsichtsbehoumlrde (also dein Schulamt sowie das Bildungsministerium) muumlssen dich bei der Erfuumlllung deiner Aufgaben unterstuumltzen

                        Und wenn das alles nichts hilft dann gibt es natuumlrlich auch immer noch die Lan-desschuumllervertretung die dich gerne telefonisch oder per E-Mail beraumlt

                        Ich bin zu meinem Schulleiter gegangen um nach den Rechten der SV bezuumlglich der Organisation einer Schulfete zu fragen Dieser hat mich abgefer-tigt indem er sagte er muumlsse mich nicht daruumlber informieren Ich solle mich an andere Stellen wenden

                        Gibt es eine Pflicht der Schulleitung Schuumller uumlber ihre Rechte zu informieren

                        sect

                        33

                        SchulG 2011 sect 30 (bdquoErhebung und Verarbeitung von Datenrdquo)

                        Klassenbuch

                        Eine Schuumllerin wird wegen Kaugummikauens im Unterricht ins Klassenbuch

                        eingetragen Die Lehrerin sagt auszligerdem vor allen dass sie in den Unterlagen

                        der Schuumllerin gelesen habe dass es schon einmal einen aumlhnlichen Vorfall gege-

                        ben habe

                        Ist der Eintrag rechtens Darf die Lehrerin die Schuumllerin Einsicht in die Akte

                        der Schuumllerin nehmen

                        Der Eintrag ist rechtens Das Klassenbuch ist ein Dokument in dem der Unterrichts-verlauf einer Klasse festgehalten wird Eigentlich kann jedes Vorkommnis ins Klassen-buch eingetragen werden und sollte nicht unbedingt negativ aufgefasst werden

                        Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht die Daten ihrer Schuumllerinnen und Schuumller einzusehen

                        Daten uumlber das Lernverhalten und das Verhalten in der Schule werden auch in den Schulakten gespeichert Ob jedoch in der Praxis ein Klassenbucheintrag wegen Kau-gummikauens gespeichert wird ist sehr unwahrscheinlich Daten in den Schulakten werden fuumlr die Schulbesuchsdauer und sogar daruumlber hinaus gespeichert sofern sie sich nicht aumlndern (beispielsweise Adressdaten)

                        Dass eine Lehrkraft dies vor der Klasse erzaumlhlt ist unzulaumlssig Die persoumlnlichen Daten von Schuumllerinnen und Schuumllern gehen die Klasse nichts an (bdquoDatenschutz IIIldquo auf S 17)

                        Jede Schuumllerin und jeder Schuumller hat ein Recht auf Einsicht in die eigene Akte Bist du noch minderjaumlhrig dann uumlben deine Eltern dieses Recht aus

                        Schau dich einfach mal weiter vorne in dieser Broschuumlre um dort findest du viele weitere Artikel zum Thema bdquoDatenschutzrdquo (bdquoDatenschutz Ildquo auf S 15 bdquoDatenspei-cherung - Dauerldquo auf S 19)

                        sect34

                        Vorgaben fuumlr Klassengroumlszlige fuumlr das Schuljahr 11 12 (Kultusministerkonferenz)

                        httpwwwkmkorgfileadminpdfStatistikKlassenbildung_2011pdf

                        bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 2102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

                        httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                        Klassengroumlszligen

                        Es gab fruumlher ein groszliges Sammelsurium an verschiedenen Regeln zur Bestim-mung der minimalen und maximalen Klassengroumlszlige Der entsprechende Erlass ist jedoch heute nicht mehr guumlltig

                        An den Gymnasien in Schleswig-Holstein gilt seit dem Schuljahr 2010 2011 ein Klassenteiler von 29 Das bedeutet dass eine einzelne Klasse nicht mehr als 29 Schuumllerinnen und Schuumller umfassen sollte Vom Prinzip her kann der Klassentei-ler fuumlr jedes Schuljahr neu festgelegt werdenDa er sich jedoch schon seit laumlngerer Zeit auf 29 belaumluft ist nicht davon auszu-gehen dass er sich in absehbarer Zeit aumlndert Uumlber den derzeit guumlltigen Klassen-teiler informiert die Kultusministerkonferenz

                        Den Schulleitungen ist es erlaubt den Klassenteiler aus personellen Gruumlnden um bis zu 10 zu uumlberschreiten In der Praxis wird also meistens erst ab knapp uumlber 30 Schuumllerinnen und Schuumllern pro Klasse eine neue Klasse aufgemacht Bei 32 Schuumllerinnen und Schuumllern in einer Klasse ist aber definitiv Schluss

                        In der Oberstufe muss jede Schule mindestens ein sprachliches und ein natur-wissenschaftliches Profil einrichten Auf zusaumltzliche Profile habt ihr keinen An-spruch Mit dem Argument dass eine entsprechende Klasse zu klein waumlre duumlrfte die Schule also die Einrichtung eines neuen Profils verweigern

                        Wie groszlig darf eure Klasse sein

                        sect

                        35

                        SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

                        Klassenkonferenz

                        Was macht eigentlich die Klassenkonferenz

                        Die Klassenkonferenz besteht aus den Lehrerinnen und Lehrern die in deiner Klasse unterrichten dem Vorsitz des Klassenelternbeirats sowie (ab der siebten Klasse) der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher All diese Mitglieder sind stimmberechtigt Den Vorsitz hat die Klassenlehrkraft

                        Die Klassenkonferenz entscheidet uumlber zahlreiche Dinge Sie bull beschlieszligt uumlber die Notwendigkeit und die Inhalte von Lernplaumlnen und Unterstuumlt-

                        zungsangeboten fuumlr einzelne Schuumllerinnen und Schuumllerbull entscheidet uumlber verpflichtende schulische Veranstaltungen auszligerhalb des

                        Unterrichtsbull zeichnet Schuumllerinnen und Schuumller ausbull koordiniert Hausaufgaben und Klassenarbeitenbull beschlieszligt uumlber Betriebserkundungen Betriebs- und Wirtschaftspraktika Praxista-

                        ge und alle anderen Veranstaltungen der Klasse

                        Daruumlber hinaus ist die Klassenkonferenz zustaumlndig wenn ein schriftlicher Verweis erteilt oder ein Ausschluss vom Unterricht verhaumlngt werden soll Dieser Verweis muss formal korrekt beschlossen werden Die Klassenlehrkraft darf diesen nur dann ohne Sitzung der Klassenkonferenz aussprechen wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind Wird also gegen einen Schuumller ein Verweis ausgesprochen und die Klassensprecherin oder der Klassensprecher wurden weder um ihre Stimme gefragt noch zu einer Sitzung eingela-den dann ist dies ein Verfahrensfehler und der getroffene Beschluss ist zunaumlchst unguumlltigDie Klassenkonferenz entscheidet zudem uumlber Versetzungen und die Zeugniseintraumlge zum Lern- und Sozialverhalten Auf einer solchen Zeugnis- oder Versetzungskonferenz sind allerdings nur die Lehrkraumlfte stimmberechtigt Der Vorsitz des Klassenelternbeirats darf an diesen Sitzungen beratend teilnehmen (also nicht abstimmen) Klassenspreche-rinnen und Klassensprecher sind bei solchen Konferenzen ganz ausgeschlossen Die Klassenkonferenz soll mindestens zweimal pro Schuljahr tagen mindestens einmal davon sollte sie dabei bdquoeinfach soldquo also nicht als Zeugnis- oder Versetzungskonferenz zusammentreten Wenn das bei euch so noch nicht die Regel ist dann weise doch deine Klassenlehrkraft mal darauf hin

                        sect36

                        SchulG 2011 sect 81 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                        Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten

                        Nein Keine Schuumllerin und kein Schuumller darf wegen ihrer oder seiner Arbeit in-nerhalb der SV benachteiligt oder bevorzugt werden Dazu zaumlhlen

                        bull Das Amt der Klassensprecherin oder des Klassensprechers

                        bull Die Vertretung der Schuumllerinnen und Schuumller in einer Fachkonferenz oder der Schulkonferenz

                        bull Alle weiteren Aumlmter und Taumltigkeiten in der SV

                        Die Lehrkraft darf der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher also keine schlechte Note geben nur weil diese oder dieser sich fuumlr die Mitschuumller ein-setzt Vielmehr hat die Klassensprecherin oder der Klassensprecher sogar ein Recht darauf dass die Schulleitung und die Lehrerschaft sie oder ihn bei der Vertretungsarbeit unterstuumltzen Auszligerdem muumlssen diese die Klassensprecherin oder den Klassensprecher uumlber wichtige Angelegenheiten informieren die die Schuumllerschaft betreffen

                        Unser Klassensprecher engagiert sich total fuumlr alle und riskiert dabeiauch Stress mit Lehrern Unser Deutschlehrer hat ihm eine 4 im Muumlndlichen gegeben weil er angeblich nur Streit mit den Lehrern suche

                        Darf der Lehrer das machen

                        sect

                        37

                        SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                        SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                        Klassensprecherversammlung

                        Wir planen eine Versammlung aller Klassensprecherinnen und Klassenspre-

                        cher Unsere Schulleiterin erlaubt es uns aber nur ab der 7 Stunde wir be-

                        fuumlrchten dass niemand kommt und wollen ein fruumlheres Treffen

                        Wann duumlrfen Klassensprecherversammlungen stattfinden

                        Grundsaumltzlich soll die Schulleitung die SV in ihrer Arbeit unterstuumltzen und darf in ihre Arbeit auch nur dann eingreifen wenn Rechts- oder Verwaltungsvorschrif-ten missachtet werden Andererseits duumlrft ihr euch fuumlr eure SV-Taumltigkeit auch nicht voumlllig beliebig dem Unterricht entziehen

                        Alle Mitglieder der Klassensprecherversammlung haben pro Schuljahr Anspruch auf bis zwoumllf Stunden Unterrichtsbefreiung zur Verwendung fuumlr ihre SV-Taumltig-keit Wie viele Stunden ihnen wirklich zur Verfuumlgung gestellt werden liegt im Ermessen des SchulleitersWenn also alle eure Klassensprecherinnen und Klassensprecher noch zwei Stun-den auf diesem bdquoKontordquo uumlbrig haben (dessen Kontingent vom Schulleiter festge-legt wird) koumlnnt ihr die SV-Sitzung problemlos in der 3 und 4 Stunde stattfinden lassen auch wenn eure Schulleitung das nicht gerne sieht Hat eine Klassenspre-cherin oder ein Klassensprecher ihr bzw sein Kontingent aufgebraucht ist sie oder er fortan allerdings auf die explizite Beurlaubung durch die entsprechenden Lehrkraumlfte der betreffenden Stunden oder der Schulleitung angewiesen

                        Ihr koumlnnt die Freistellungsstunden auch fuumlr Stunden verwenden in denen Klas-senarbeiten anliegen wenn ihr das mit der entsprechenden Fachlehrkraft abge-sprochen habtFuumlr Klassensprecherversammlungen solltet ihr versuchen die Schulleitung fruumlh-zeitig den Termin fuumlr Klassenarbeiten zu blocken damit moumlglichst viele Klassen-sprecherinnen und Klassensprecher teilnehmen koumlnnen ohne ggf Probleme zu bekommen wenn sie waumlhrend dieser Stunden fehlen

                        38

                        Kreisschuumllervertretung (KSV)

                        Die Kreisschuumllervertretung gibt den einzelnen Schulen die Moumlglichkeit sich auf Kreisebene auszutauschen und gemeinsame Projekte durchzufuumlhren Dies koumln-nen von Podiumsdiskussionen uumlber Weihnachtspostaktionen und Sportturniere bis hin zu gemeinsamen Festen eigentlich alle Aktionen sein die uumlber die Gren-zen einer eigenen Schule hinausgehen Generell sollte sich die KSV mit eventuell vorhandenen Stadtschuumllervertretungen austauschen Jede Schulart hat Anspruch auf eine eigene KSV in gegenseitigem Einverneh-men koumlnnen sich jedoch mehrere Schularten dazu entschlieszligen eine gemeinsa-me KSV zu gruumlndenDiese zusammengelegten KSVen legen dann selbst fest wie viele stimmberech-tigte Mitglieder das Kreisschuumllerparlament pro Schulart hatAuszligerdem koumlnnen Wahlverfahren bestimmen Vielleicht moumlchtet ihr ja beispiels-weise darauf achten dass von allen vertretenen Schularten eine Delegierte oder ein Delegierter Mitglied im Vorstand der KSV ist

                        Allgemein gesprochen hat eine KSV von nur einer Schulart den Vorteil dass sie sich besonders intensiv mit speziellen Problemen genau dieser Schulart ausein-andersetzen kann Wenn sich jedoch mehrere Schularten zu einer KSV zusammenschlieszligen dann koumlnnen Aktionen mit Schulen verschiedener Schularten besser geplant und um-gesetzt werden und ihr bildet eine schlagkraumlftigere Stimme da ihr noch mehr Schuumllerinnen und Schuumller vertretet

                        Eine KSV haumllt regelmaumlszligig ein Kreisschuumllerparlament ab zu welchem jede Schu-le zwei stimmberechtigte Mitglieder entsenden darf Hier wird auch ein Vor-stand eine Kreisschuumllersprecherin oder ein Kreisschuumllersprecher sowie eine Vertretung gewaumlhlt Wenn ihr als Vertreterinnen oder Vertreter gewaumlhlt wurdet und am Tag des Kreisschuumllerparlaments verhindert seid dann duumlrft ihr euch ver-treten lassen

                        Die KSV muss vom Kreis finanziell angemessen unterstuumltzt werden Auszligerdem erhalten die Mitglieder der KSV pro Schuljahr sechs Schulstundenstunden Un-terrichtsbefreiung um ihrer Arbeit fuumlr die KSV nachzugehen Die Kreisschuumller-

                        sect

                        39

                        SchulG 2011 sect 82 (bdquoKreisschuumllervertretungrdquo)

                        SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                        SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

                        Kontaktdaten der Kreisschulaumlmterhttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltung

                        schulaufsichtDownloadSchulamt__blob=publicationFilepdf

                        KSV (II)

                        sprecherin oder der Kreisschuumllersprecher haben daruumlber hinaus das Recht auf eine Stunde Unterrichtsbefreiung pro WocheKSVen sind vor allem deshalb wichtig weil ihr euch hier uumlber Ideen und Veran-staltungen austauschen koumlnnt und auch erfahrt was an anderen Schulen in der Umgebung gut besser oder eben auch schlechter laumluft

                        In vielen Kreisen Schleswig-Holsteins gibt es noch keine oder nur eine sehr in-aktive KSV Eine neue KSV aufzubauen erfordert viel Zeit Energie Motivati-on und Durchhaltevermoumlgen und sollte auch nicht alleine in Angriff genommen werdenWenn du dir aber gemeinsam mit einem schlagkraumlftigen Team vorgenommen hast eine KSV einzurichten dann wende dich am besten vertrauensvoll an das fuumlr deinen Kreis zustaumlndige Schulamt Dort hilft man dir erfahrungsgemaumlszlig gerne weiter und unterstuumltzt dein VorhabenAuszligerdem werden auch die Landesschuumllervertretungen dir weiterhelfen wenn es zum Beispiel darum geht ein Netzwerk aufzubauen eine Satzung zu erstellen oder die Arbeit eines Schuumllerparlamentes kennen zu lernen (Kontaktdaten findet ihr unter wwwschuelervertretungde)

                        Uumlbrigens sieht das Schulgesetz auch vor eine Arbeitsgemeinschaft der Schuumller-sprecherinnen und Schuumllersprecher eines Schultraumlgers zu gruumlnden also eine Art bdquoGemeinde-SVrdquo Diese ist aber mit weitaus weniger Rechten ausgestattet und daher kein Ersatz fuumlr eine funktionierende KSV Nuumltzlich kann dieses Gremium aber beispielsweise sein wenn es darum geht sich uumlber Probleme mit Raumlum-lichkeiten oder Ausstattung auszutauschen denn diese muss der Schultraumlger bezahlen

                        40

                        Landesschuumllervertretung (LSV)

                        Jede Schulart hat in Schleswig-Holstein eine eigene Landesschuumllervertretung (LSV) Die LSVen sind im Grunde alle sehr aumlhnlich aufgebaut

                        Die Aufgabe der (LSV) ist es die schleswig-holsteinischen Schuumllerinnen und Schuumller zu vertreten und die Schuumllervertretungen in den einzelnen Schulen in ihrer Arbeit zu unterstuumltzen Finanziert wird sie vom Land Schleswig-Holstein und unterstuumltzt sowohl durch eine Landesverbindungslehrkraft als auch durch das fuumlr Bildung zustaumlndige Ministerium

                        Die LSV besitzt mehrere GremienDas Landesschuumllerparlament Jede Schule kann zum Landesschuumllerparlament (LSP) eine Delegierte oder einen Delegierten entsenden Dieses bildet das legis-lative Gremium Verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland ist es der Bun-destag Auf LSPs werden also wichtige Themen diskutiert und dann abgestimmt Diese Dinge werden dann vom Landesvorstand umgesetzt

                        Der Landesvorstand Der Landesvorstand (LaVo) setzt sich aus bis zu zehn De-legierten zusammen einer Landesschuumllersprecherin oder einem Landesschuuml-lersprecher (LSSpr) und ihren bzw seinen bis zu neun Stellvertreterinnen und Stellvertretern Da jede Schule eine Delegierte oder einen Delegierten bestim-men darf koumlnnen bis zu zehn Schulen im LaVo vertreten sein Der LaVo ist das exekutive Organ verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland also die Bun-desregierung Die oder der LSSpr waumlre die Bundeskanzlerin oder der Bundes-kanzler und die anderen LaVo-Mitglieder waumlren die Minister

                        Der Vorstand hat engen Kontakt zum Bildungsministerium den Bildungspoliti-kerinnen und Bildungspolitikern der Landtagsfraktionen Landeselternbeiraumlten Jugendorganisationen und vielen mehr Durch geschicktes Nutzen und Pflegen dieses Netzwerkes versucht er Forderungen die das Landesschuumllerparlament stellt durchzusetzen

                        sect

                        41

                        SchulG 2011 sect 83 (bdquoLandesschuumllervertretungrdquo)

                        SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                        Die Homepage der LSV in Schleswig-Holsteinhttpwwwschuelervertretungde

                        LSV (II)

                        Auszligerdem ist er Ansprechpartner fuumlr aktuelle politische Fragen und repraumlsen-tiert die Meinung der Schuumllerschaft Auch umgekehrt funktioniert der WegSo helfen wir allen Schuumllerinnen und Schuumllern die uns darum bitten in Rechts-fragen bei Projektideen Umsetzungsschwierigkeiten in Konfliktfaumlllen und bei allen anderen Problemstellungen In den Haumlnden haltet ihr mit dieser Broschuumlre auch ein Projekt der Landesschuuml-lervertretung durchgefuumlhrt von Generationen von Landesvorstaumlnden

                        Wie ihr in der Landesschuumllervertretung aktiv werden koumlnnt und warum ihr das unbedingt solltet das steht auf einer Extra-Seite am Ende der Broschuumlre (bdquoUumlber die Landesschuumllervertretungldquo auf S X)

                        42

                        Legasthenie - Foumlrderung

                        Wenn bei dir eine Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRSLegasthenie) festgestellt

                        wird dann hast du das Recht auf besondere Foumlrderung Nachteilsausgleich und

                        evtl Notenschutz

                        Die LRS muss von der Schule anerkannt werden externe Gutachten koumlnnen als

                        Referenzen herangezogen werden haben aber keine rechtliche Bedeutung

                        Das Recht auf besondere Foumlrderung heiszligt dass du Anspruch auf spezielle Foumlr-

                        dermaszlignahmen hast Dazu gehoumlrt zuerst einmal die Erstellung eines individuel-

                        len Lernplans Oft gehoumlren auch besondere Lerngruppen dazu in denen du mit

                        anderen Betroffenen auszligerhalb des regulaumlren Unterrichts gefoumlrdert wirst Die

                        Schule darf die Teilnahme an solchen Veranstaltungen fuumlr verbindlich erklaumlren

                        Dann musst du dort mitmachen auch wenn du es nicht moumlchtest

                        Nachteilsausgleich heiszligt dass im Unterricht und bei Klassenarbeiten Ausgleichs-

                        maszlignahmen wegen der LRS ergriffen werden Der LRS-Erlass schreibt nicht

                        vor welche Maszlignahmen dies sind schlaumlgt aber Beispiele vor Am haumlufigsten wird

                        die Verlaumlngerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten angewendet Der Zeitzu-

                        schlag (meist 15-20 der Arbeitszeit) soll es dir ermoumlglichen Texte zu lesen

                        und uumlber Rechtschreibprobleme nachzudenken

                        Welche Hilfen zum Einsatz kommen entscheidet die Klassenkonferenz (bdquoKlas-

                        senkonferenzldquo auf S 35) Der Beschluss muss schriftlich dokumentiert werden

                        Zusaumltzlich gibt es den sog bdquoNotenschutzrdquo Er soll dich von ungerechtfertig-

                        ten Nachteilen durch den Rechtschreibteil deiner Schulnoten befreien In al-

                        len schriftlichen Arbeiten werden Rechtschreibfehler dann nicht bewertet

                        sect

                        43

                        Erlass zur Foumlrderung von Schuumllerinnen und Schuumllern mit LRS vom 27 6 2008

                        httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLegasthenie__

                        blob=publicationFilepdf

                        Erlaumluterung zu diesem Erlasshttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceFAQFAQ_LRS__

                        blob=publicationFilepdf

                        Legasthenie - Foumlrderung (II)

                        Selbst bei Diktaten zaumlhlt nur dein individueller Leistungsfortschritt nicht die

                        eigentliche Fehlerzahl

                        Hierbei geht es nur um reine Rechtschreibfehler Aus einer LRS koumlnnen auch

                        noch andere Fehler (beispielsweise Lese- oder Grammatikfehler) entstehen die

                        nicht unter den Notenschutz fallen

                        Notenschutz gibt es houmlchstens bis zum mittleren Schulabschluss Mit dem Errei-

                        chen der Oberstufe ist es mit diesen Regelungen vorbei

                        Weiterhin wird der Notenschutz ausgesetzt wenn deine Rechtschreibleistungen

                        uumlber ein halbes Schuljahr lang bdquoausreichendrdquo oder besser sind Die LRS wird da-

                        durch aber nicht aberkannt Anspruch auf Foumlrdermaszlignahmen hast du immer noch

                        und der Notenschutz kann wieder eingesetzt werden falls sich deine Leistungen

                        verschlechtern

                        Wenn du also Probleme mit deiner Rechtschreibung hast dann wende dich an

                        deine Deutsch- oder deine Verbindungslehrkraft Dort erfaumlhrst du auch wer an

                        deiner Schule fuumlr Legasthenie-Fragen zustaumlndig ist (denn die Schule sollte dafuumlr

                        auf jeden Fall jemanden haben)

                        sect44

                        bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 sect 7 (bdquoZusaumltzliche Vermerkerdquo)

                        httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                        Legasthenie - Note im Fach Deutsch

                        Nicht wenn Schuumllerinnen oder Schuumller wegen ihrer LRS Notenschutz genieszligen

                        Rechtschreibleistungen duumlrfen dann nicht in die Note einflieszligen

                        Schau dir hierzu am besten das Kapitel bdquoLegasthenie - Foumlrderungldquo auf S 42

                        an

                        Falls die Deutschnote aufgrund des Notenschutzes keine Rechtschreibleistungen

                        enthaumllt muss aber ein entsprechender Vermerk im Zeugnis angebracht werden

                        Er lautet dann in der Regel bdquoDie Rechtschreibleistungen im Fach XY entspra-

                        chen nicht den Anforderungen sie sind in der Note nicht enthaltenrdquo

                        Ein Schuumller mit Lese-Rechtschreib-Schwaumlche (LRS) wird im Fach Deutsch wegen seiner schwachen Rechtschreibung schlechter benotet

                        Ist das zulaumlssig

                        sect

                        45

                        Die aktuellen Lehrplaumlnehttpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenUnterricht

                        LehrplanLehrplanhtml

                        Lehrplaumlne - Inhalt

                        Ein Schuumller interessiert sich fuumlr den Inhalt der Lehrplaumlne verschiedener

                        Faumlcher

                        Wo kann er nachschlagen

                        Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen jederzeit die Lehrplaumlne bei den einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrern einsehen denn diese verfuumlgen in den aller-meisten Faumlllen uumlber eine gedruckte Version Alternativ koumlnnen die derzeit guumllti-gen Lehrplaumlne auch online abgerufen werden

                        sect46

                        SchulG 2011 sect 11 (bdquoBeginn und Inhalt des Schulverhaumlltnissesrdquo)

                        Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                        SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                        Leistungsstand - Auskunft

                        Nein denn alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen gemaumlszlig ihrem Alter uumlber ih-ren Leistungsstand unterrichtet werden Der entsprechende Passus im Schulge-setz ist freilich etwas vage formuliert und die genaue Interpretation obliegt den Lehrkraumlften Ein Recht darauf jederzeit eine Prognose uumlber die voraussichtliche Zeugnisnote zu erhalten laumlsst sich hieraus also sicherlich nicht herleiten Zu einer allgemeinen und ehrlichen Einschaumltzung deiner derzeitigen Leistungen im Vergleich mit den Anforderungen des Faches sollte die Lehrkraft aber bereit sein

                        In der Oberstufe sind deine Rechte noch etwas deutlicher formuliert Hier hast du Anspruch zweimal pro Halbjahr mit der Lehrkraft uumlber deinen Leistungs-stand zu sprechen davon einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Auf dei-nen Wunsch hin ist das auch im Einzelgespraumlch moumlglich Auch hier gilt aber Auf eine konkrete Prognose der Zeugnisnote musst du unter Umstaumlnden verzichten

                        Eine Schuumllerin moumlchte gern wissen wie sie gerade in Erdkunde steht und ob sie sich noch reinhaumlngen muss oder dem Unterricht eher lockerer folgen kannDarf die Lehrerin sich weigern ihr die Fragen zu beantworten

                        sect

                        47

                        SchulG 2011 sect 13 (bdquoLernmittelrdquo)

                        SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                        Lernmittel - Wer zahlt die

                        Wir muumlssen in Franzoumlsisch Deutsch und Spanisch jeweils eine Lektuumlre und

                        in Mathematik einen Taschenrechner anschaffen Das ist mit der Zeit eigentlich

                        ziemlich teuer

                        Wie viel muss ein Schuumller fuumlr Unterrichtsmaterialien zahlen

                        Die Schule kann von euch fuumlr alle Lernmittel die ihr auch auszligerhalb der Schule privat nutzen koumlnnt einen Kostenbeitrag verlangen und wird von diesem Recht in der Regel auch Gebrauch machen Bei Taschenrechnern und Lektuumlren geht man davon aus dass eine private Nutzung in erheblichem Umfang moumlglich ist dement-sprechend ist die Umlage der Anschaffungskosten auf die Schuumllerschaft zulaumlssig

                        Nichts bezahlen muumlsst ihr nur fuumlr Schulbuumlcher (das sind Buumlcher die nur im Un-terricht und fuumlr dessen Vor- und Nachbereitung eingesetzt werden koumlnnen) so-wie Gegenstaumlnde die fuumlr den Unterricht verwendet werden und dauerhaft in der Schule verbleiben

                        Wenn das Geld zu Hause sehr knapp ist (bdquosozialer Haumlrtefallrdquo) kann euch der Schultraumlger (das ist nicht die Schulleitung sondern in der Regel die Gemeinde oder Stadt) auch uumlber die obigen Ausfuumlhrungen hinaus Lernmittel zur Verfuumlgung stellen

                        Wenn es euch endguumlltig zu viel wird seid ihr aber auf keinen Fall nur zum Nichts-tun verdammt Die Schulkonferenz hat das Recht fuumlr diese Zusaumltze Houmlchstbe-traumlge festzulegen die dann verbindlich sind Stoszligt einfach eine entsprechende Diskussion an vielleicht kommt ihr zu einem fuumlr alle Beteiligten akzeptablen Beschluss

                        Alles uumlber die Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                        sect48

                        SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                        Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften

                        Natuumlrlich nicht Die Schule darf Sachverhalte nicht politisch einseitig behandeln sondern ist zur parteipolitischen Neutralitaumlt verpflichtet Die Lehrkraft muss ihre eigene Meinung also im Unterricht der politischen Bildung ihrer Schuumllerinnen und Schuumller unterordnen

                        Politische Inhalte muumlssen im Unterricht immer kritisch und kontrovers also nicht einseitig behandelt werden

                        Eine Lehrerin lobt in ihrem Unterricht die Ziele einer Partei und vernach-laumlssigt dabei andere politische Gruppierungen Auf den Vorwurf reagiert sie mit der Aussage dass die Meinungsfreiheit ihr das Recht gebeDarf die Lehrerin nur eine einzelne Partei so positiv hervorheben

                        sect

                        49

                        SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                        Nachsitzen

                        Ich habe mehrfach die Hausaufgaben nicht gemacht Jetzt will die Lehrerin

                        mich nach der Schule nachsitzen lassen

                        Darf eine Lehrerin mich nachsitzen lassen

                        Daruumlber laumlsst sich tatsaumlchlich streiten Grundsaumltzlich darf deine Lehrkraft dich nachsitzen lassen um schuldhaft versaumlumten (also geschwaumlnzten) Unterricht nachzuholen Sie muss dies aber vorher deinen Eltern ankuumlndigen du kannst also nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden

                        Wenn du nicht den Unterricht geschwaumlnzt sondern nur deine Hausaufgaben nicht gemacht hast kannst du in der Tat damit argumentieren dass dies ja nicht unter das bdquoNachholen schuldhaft versaumlumten Unterrichtsrdquo faumlllt Die Lehrkraft hat aber trotzdem das Recht dich die Hausaufgaben nachschreiben zu lassen Dein einzi-ger Vorteil waumlre dann dass du dich dieser Taumltigkeit in den eigenen vier Waumlnden widmen darfst

                        Zu einem erzieherischen Gespraumlch oder einer Ermahnung kann die Lehrkraft dich auf jeden Fall laumlnger in der Schule behalten

                        sect50

                        Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

                        Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe -gt Siehe S 5

                        SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruumlche Prozesskostenrdquo)

                        Verwaltungsgerichtsordnung sect 80 (bdquoBesondere Verfahren fuumlr Anfechtungs- und Verpflichtungsklagenrdquo)httpdejureorggesetzeVwGO80html

                        Notengebung - falsche Bewertung

                        Versuche zuerst immer mit deiner Lehrerin oder deinem Lehrer persoumlnlich zu spre-chen Wenn das nicht klappt wende dich an deine Verbindungs- oder Vertrauenslehr-kraft und bitte diese mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer zu sprechen um eine Loumlsung zu finden Wenn die Probleme nicht nur bei dir auftreten dann informiere in jedem Fall die SV diese bekommt Ruumlckmeldungen von allen Klassen und kann dement-sprechend handelnBei der Bemessung der Zeugnisnote sollen die Unterrichtsbeitraumlge (im Wesentlichen deine muumlndliche Mitarbeit und deine Hausaufgaben) ein groumlszligeres Gewicht haben als die Klassenarbeiten und Leistungsnachweise Dies ist in den Lehrplaumlnen der einzelnen Faumlcher festgelegt Ab der Oberstufe ist es sogar per Erlass vorgeschrieben Auszliger der Aussage dass die muumlndliche Leistung mehr zaumlhlen muss als die schriftliche gibt es aber keine Vorgaben Die Lehrkraft ist also nicht verpflichtet beispielsweise im haumlufig genannten 6040-Verhaumlltnis zu bewerten Auch die Fachschaftskonferenz darf bei den Gewichtungsvorgaben mitredenIn der Oberstufe hast du das Recht regelmaumlszligig uumlber deinen Leistungsstand informiert zu werden Das muss mindestens zweimal pro Halbjahr geschehen einmal spaumltestens vor der ersten Klassenarbeit Der Vorgang muss im Klassenbuch dokumentiert wer-den Nutze dieses Recht auf jeden Fall um potenzielle Probleme fruumlh zu erkennen und auszuschaltenWenn die Zeugnisnote fuumlr die Versetzung oder fuumlr deinen Abschluss von Bedeutung ist hast du die Moumlglichkeit einen formalen Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt einzulegen Uumlber diesen Widerspruch entscheidet dann zunaumlchst die Schule (oder ge-nauer Die Schulleitung) Gegen die Entscheidung kann man noch eine offizielle Klage einreichen Die Kosten des Verfahrens traumlgt das Land Mit einem Widerspruch faumlhrst du aber schon sehr schwere Geschuumltze auf uumlberlege also gut ob es sich wirklich lohnt

                        Mein Lehrer moumlchte mir im Zeugnis eine Vier geben obwohl ich zwei Drei-en in den Arbeiten und auch recht gute Tests geliefert habeWas muss ich machen wenn ich mich falsch benotet fuumlhle

                        sect

                        51

                        bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 20 (bdquoAbiturpruumlfungsfaumlcherrdquo)

                        httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                        Broschuumlre des Ministeriums fuumlr Bildung und Wissenschafthttpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschueren

                        BildungAbiturProfiloberstufe__blob=publicationFilepdf

                        Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung

                        Im Zeugnis nach der 12 Klasse habe ich dreimal weniger als zwei No-

                        tenpunkte Vor allem Mathe liegt mir gar nicht

                        Wie sieht es mit den Chancen einer Abiturzulassung aus Gibt es eine Moumlglich-

                        keit Mathe zu umgehen

                        Es ist so dass man in bis zu sieben einbringungspflichtigen Kursen unter fuumlnf Notenpunk-ten bekommen darf Das bedeutet aber nicht dass man mit acht Semesternoten unter fuumlnf Punkten automatisch durchfaumlllt Es sind naumlmlich nicht alle Kurse einbringungspflich-tig So muumlssen zB jeweils alle vier Semesternoten der drei Kernfaumlcher und aller Abitur-pruumlfungsfaumlcher eingebracht werden Die genauen Zahlen zur Einbringungspflicht findet ihr in der unten genannten Broschuumlre des Bildungsministeriums

                        Man kann zB 17 Fehlkurse haben und trotzdem das Abitur bestehen man kann aber auch nur 8 Fehlkurse haben und erhaumllt keine Zulassung zu den schriftlichen Abiturpruuml-fungen (nach 122) bzw muumlndlichen Abiturpruumlfungen (nach 131) je nachdem wann die Grenze zu den acht einbringungspflichtigen Fehlkursen uumlberschritten ist Der erste Teil des Abiturergebnisses ergibt sich aus den Semesternoten von denen ins-gesamt 36 eingebracht werden muumlssen Wenn die Bedingungen erfuumlllt sind werden ein-fach die besten erreichten Noten ergaumlnzt In diesem Block koumlnnen maximal 600 Punk-te erreicht werden 200 Punkte aus den Semestern sind fuumlr das Bestehen im Abitur erforderlich

                        Im zweiten Block den Abiturpruumlfungen an sich sind maximal 300 Notenpunkte erreich-bar Die Berechnung ist ganz einfach Bei vier Pruumlfungsfaumlchern werden die jeweiligen Pruumlfungsergebnisse verfuumlnffacht und dann addiert bei fuumlnf Pruumlfungsfaumlchern jedes Er-gebnis vervierfacht und dann addiertNicht ganz so einfach ist die Auswahl der Pruumlfungsfaumlcher Jedes Aufgabenfeld (naturwis-senschaftlich gesellschaftswissenschaftlich und sprachlich-literarisch-kuumlnstlerisch) muss einmal vertreten sein Auch hierzu steht Genaueres in der Broschuumlre des Ministeriums

                        sect52

                        SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungrdquo)

                        Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren

                        Nein das duumlrfen sie selbstverstaumlndlich nicht Die Lehrer unterliegen einer Auf-sichtspflicht durch die sie verpflichtet sind alle Schuumller zu beaufsichtigen Diese Aufsichtspflicht erschlieszligt sich aus dem gebotenen Schutz von Minderjaumlhrigen und aus der Fuumlrsorge- und Verkehrssicherungspflicht wodurch diese Regel auch fuumlr volljaumlhrige Schuumller gilt

                        Wird ein Schuumller vor der Tuumlr stehen gelassen ist diese Aufsicht nicht mehr gege-ben Ein Lehrer darf einen Schuumller auch nicht als Strafe waumlhrend des Unterrichts vor die Tuumlr schicken Auch die Lehrkraft selbst darf die unter seiner Aufsicht stehenden Schuumller nicht alleine lassen es sei denn er gibt einen verbindlichen Arbeitsauftrag

                        Bei uns an der Schule schlieszligen einige Lehrer 5 Minuten nach Unterrichts-beginn einfach die Tuumlr ab und lassen Verspaumltete nicht mehr in die Klasse Teil-weise tragen sie dafuumlr sogar Fehlstunden ein

                        Duumlrfen sie das

                        sect

                        53

                        bdquoEmpfehlungen zum Sportunterricht bei erhoumlhter Ozonbelastungrdquo httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                        SchulrechtSchulgesetzRechtsquellenEmpfehlungSportOzon__blob=publicationFilepdf

                        Ozonbelastung und Sportunterricht

                        Sie duumlrfte ist aber durch eine Empfehlung des Ministeriums angehalten es lie-ber bleiben zu lassen Bei einer Ozonkonzentration von mehr als 180 microg msup3 sind die Sportlehrkraumlfte aufgefordert sportliche Dauerbelastungen im Freien (womoumlglich gar unter freier Sonne) moumlglichst zu vermeiden Auszligerdem sollen Sportlehrkraumlfte auf die individuellen Empfindlichkeiten einzelner Schuumllerinnen und Schuumller gegenuumlber Ozon Ruumlcksicht nehmen

                        Wenn die Ozonkonzentration 360 microg msup3 uumlberschreitet sollte der Sportunter-richt aus Vorsorgegruumlnden sogar ganz eingestellt werden

                        Das Radio meldet andauernd dass die Ozonbelastung schon auf uumlber 180

                        Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Auszligenluft gestiegen ist Doch deine Sport-

                        lehrerin will einen Dauerlauf durch den Park machen

                        Darf bei diesem Wetter im Freien Sportunterricht stattfinden

                        sect54

                        Erlass bdquoDauer der Unterrichtsstunderdquo vom 18 Juni 1998 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                        SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsDauerUnterrichtsstunde__blob=publicationFilepdf

                        SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                        Pausen

                        Na klar Pausen sind wichtig Die Pausenzeiten werden durch die Schulkonferenz festgelegt

                        Die Laumlnge der Schulstunden ist per Erlass auf 45 Minuten festgelegt Hiervon kann die Schule aus organisatorischen oder paumldagogischen Gruumlnden auch abwei-chen und beispielsweise Unterricht in 90-Minuten-Bloumlcken durchfuumlhren Fairer-weise sollten damit dann aber auch laumlngere Pausen einhergehen

                        Schaut euch einfach mal bei anderen Schulen in der Umgebung um und ver-gleicht die Pausenregelungen Wenn ihr dabei feststellt dass es an anderen Schulen wirklich ein groumlszligeres Verhaumlltnis von Pausen- zu Unterrichtszeit gibt dann sprecht eure Schulleitung darauf an oder thematisiert das Problem auf der naumlchsten Schulkonferenz Sie hat das Recht die Pausenordnung zu aumlndern

                        Eure Lehrkraumlfte duumlrfen die Stunden auch nicht beliebig uumlberziehen Vergleicht hierzu den Artikel bdquoEnde der Schulstunde - Klingelzeichenldquo auf S 23

                        Kann nicht laumlnger Pause sein Wer legt die Pausenzeiten fest

                        sect

                        55

                        SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                        Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien vom 1 Oktober 2008httplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

                        phpDownloadID=412

                        Lehrplan WiPo fuumlr die Sek IhttplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=44

                        Lehrplan WiPo fuumlr die Oberstufehttplehrplanlernnetzdeintranet1linksmaterialsindex

                        phpDownloadID=91

                        Praktika

                        Die Schuumllerinnen der 9 Klasse moumlchten gern ein Praktikum machen um sich

                        auf ihr spaumlteres Berufsleben vorzubereiten

                        Welche Moumlglichkeiten haben sie

                        Die Zeiten an denen am Gymnasium nur ein Wirtschaftspraktikum in der 12 Klasse verbindlich war sind schon lange vorbei Inzwischen sind auch an den Gymnasien zwei mindestens ein- und moumlglichst zweiwoumlchige Praktika vorge-schrieben Ein Betriebspraktikum in der Sekundarstufe I und ein Wirtschafts-praktikum in der Sekundarstufe II Ersteres findet uumlblicherweise in der 8 oder 9 letzteres in der vorletzten Klassenstufe statt

                        Das Praktikum ist an den Wirtschafts-Politik-Unterricht angegliedert Ihr habt also auch ein Recht darauf dass euer Praktikum im Unterricht angemessen vor-bereitet betreut und nachbereitet wird

                        Genauere Details zum Ablauf der Praktika regelt uumlbrigens die Schulkonferenz Wenn ihr also mit der Organisation unzufrieden seid ist dies das passende Gre-mium um Veraumlnderungen am gaumlngigen Verfahren zu beschlieszligen

                        Mehr zum Sinn und zur angemessenen Hinfuumlhrung auf die verschiedenen Prakti-ka verraten euch die Lehrplaumlne

                        sect56

                        SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo)

                        SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

                        Die Landesschuumllervertretunghttpwwwschuelervertretungde

                        Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft

                        Wenn du ein Problem mit einer Lehrkraft (oder mit deiner Schulleiterin bzw deinem Schulleiter) hast - oder diese eines mit dir - dann kannst du dir tatkraumlf-tige Unterstuumltzung suchen

                        Frag einfach jemanden aus deiner SV ob sie oder er dir hilft dich beraumlt und dich bei den Gespraumlchen unterstuumltzt Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreter haben das Recht dir bei der Wahrnehmung deiner Rechte insbesondere bei Be-schwerden oder bei Ordnungsmaszlignahmen zu unterstuumltzen Sie haben auch haumlu-fig schon Erfahrung bei der Vermittlung zwischen Schuumllerschaft und Lehrkraumlften gesammelt und kennen die dir zustehenden Rechte sehr genau

                        Genauso kannst du dich auch an deine Verbindungslehrkraft wenden Rein formal soll diese zwar nur die Schuumllervertretung als Organ unterstuumltzen und nicht dich als Einzelperson in der Praxis nehmen es die in dieses Amt Gewaumlhlten damit aber meist nicht so genau und sind auch gerne bereit mit dir uumlber dein Problem zu reden und Loumlsungen zu suchen

                        Auch die Landesschuumllervertretung steht dir mit Rat und Tat zur Seite Sie hat viele Moumlglichkeiten und hilft dir zum Beispiel sollte es um rechtliche Fragen gehen oder eine formelle Beschwerde ohne Nennung deines Namens an das Bil-dungsministerium gesandt werden

                        Stress mit deinem Lehrer

                        Du bist nicht allein

                        sect

                        57

                        bdquoOberstufen und der Abiturpruumlfungsverordnung (OAPVO)rdquo vom 02102010 sect 4 (bdquoProfilerdquo)

                        httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=GymOAbiPrO+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                        Profile

                        Wir sind 31 Lernende und wollen gern ein aumlsthetisches Profil belegen Unsere

                        Schulleiterin richtet dieses trotz unserer Bitten nicht ein

                        Wann darf muss ein Profil eingerichtet werden

                        Uumlber die Einrichtung der Profile entscheidet die Schulleitung auf Basis der von der Schulkonferenz beschlossenen Grundsaumltze Jede Schule sollte (im Regelfall) mindestens ein sprachliches und ein naturwissenschaftliches Profil anbieten Was daruumlber hinausgeht ist optional Einen Anspruch auf die Einrichtung eines aumlsthe-tischen Profils habt ihr also nicht

                        Die Erstellung eines Profils ist mit viel Arbeit verbunden Es muss uumlber profil-gebende und profilergaumlnzende Faumlcher entschieden werden diese muumlssen ihren Unterricht aufeinander abstimmen und es muumlssen zahllose didaktische Uumlberle-gungen angestellt werden Ein neues Profil laumlsst sich also nicht in ein paar Tagen aus dem Boden stampfen sondern die Profilfestlegung ist in der Regel eine lang-fristige Entscheidung der Schule die auch mit dem Schulprogramm in Einklang stehen sollte

                        Auf lange Sicht sind natuumlrlich Aumlnderungen des Profilangebotes moumlglich insbe-sondere wenn uumlber mehrere Jahrgangsgenerationen hinweg ein groszliges Interesse an einem bestimmten Profil besteht

                        sect58

                        SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                        Rauchen in der Schule

                        Gar nicht auch dann nicht wenn du volljaumlhrig bist Gemaumlszlig Schulgesetz darf auf dem gesamten Schulgelaumlnde und bei allen schulischen Veranstaltungen (selbst dann wenn diese auszligerhalb des Schulgelaumlndes stattfinden) nicht geraucht wer-den Ebenso gilt ein Alkoholverbot In beiden Faumlllen beruft sich der Gesetzgeber dabei auf die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule die als Vorbild fuumlr ein Leben ohne Abhaumlngigkeit von Suchtmitteln fungieren soll

                        Einzig bei nichtschulischen Veranstaltungen darf der Schultraumlger (das ist die Stadt oder Gemeinde und nicht die Schulleitung) Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot erlassen er muss dies aber nicht tun Innerhalb des eigentlichen Gebaumludes ist das Rauchen in jedem Fall immer verboten

                        Ich bin 17 und seit zwei Jahren Raucher Zu Hause darf ich das in der Schule nicht

                        Ab wann darf man in der Schule rauchen

                        sect

                        59

                        Erlass bdquoUmsetzung der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 18 April

                        2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                        SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUmsetzungRechtschreibung__blob=publicationFilepdf

                        Rechtschreibreform

                        Eine Schuumllerin ist nicht damit einverstanden dass ihre Klassenarbeit nach

                        den Regeln der neuen Rechtschreibung korrigiert wird Sie erklaumlrt dass auch

                        einige bekannte Schriftstellerinnen und namhafte Verlage die alte Rechtschrei-

                        bung verwenden

                        Wie schaut die Lage aus

                        Ab dem Beginn des Schuljahres 2008 2009 darf an den Schulen in Schleswig-Holstein nur noch nach den Rechtschreibregeln von 2006 unterrichtet und be-wertet werden Die Schuumllerin liegt also falsch

                        sect60

                        Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juni 2010

                        httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

                        blob=publicationFilepdf

                        Religionsgemeinschaften

                        Ja Mitglieder aller Religionsgemeinschaften haben ein Recht darauf zu beson-deren Festen ihrer Glaubensrichtung an Gottesdiensten oder anderen religioumlsen Veranstaltungen teilzunehmen um ihre jeweilige Religion damit auszuuumlben Sie sind dann fuumlr die Veranstaltung vom Unterricht beurlaubt und haben danach un-terrichtsfrei Dies ergibt sich aus dem Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo

                        Fuumlr das Christentum bezieht sich diese Regelung laut Erlass insbesondere auf den Reformationstag Fronleichnam und Allerheiligen Fuumlr andere Religionsgemein-schaften ist dies nicht (mehr) festgelegt Erfahrungsgemaumlszlig werden Beurlaubun-gen aber problemlos fuumlr das Opfer- und auch fuumlr das Zuckerfest ausgesprochenSiehe hierzu auch den Artikel bdquoBuszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterrichtldquo auf S 14

                        Ein muslimischer Schuumller moumlchte den Feiertag des Opferfestes mit seiner Fa-milie bzw in der Moschee verbringen

                        Kann er sich hierfuumlr von der Schule beurlauben lassen

                        sect

                        61

                        SchulG 2011 sect 7 (bdquoReligionsunterricht Bekenntnis- und Weltanschauungsschulenrdquo)

                        Erlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinrdquo vom 21 Februar 1995 geaumlndert durch Erlass vom 3 Juli 2010

                        httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsReligionMitAenderungen__

                        blob=publicationFilepdf

                        Religionsunterricht - Teilnahme

                        Die Eltern einer Schuumllerin moumlchten nicht dass ihre Tochter am Religions-

                        unterricht teilnimmt Die Religionslehrerin behauptet aber die Schuumllerin habe

                        keine Wahl

                        Wer hat Recht

                        Die Grundsaumltze deiner Erziehung werden von deinen Eltern entschieden Des-halb koumlnnen sie auch entscheiden ob du am Religionsunterricht teilnimmst oder nicht und dich gegebenenfalls davon abmelden Du erhaumlltst dann auf jeden Fall gleichwertigen Unterricht in einem anderen Fach In Schleswig-Holstein ist dies das Fach Philosophie

                        Ab dem 14 Geburtstag steht dir selbst das Recht zu uumlber die Teilnahme am Re-ligionsunterricht zu entscheiden Du darfst dich dann eigenstaumlndig dort abmelden - oder dich sogar eigenstaumlndig wieder anmelden wenn deine Eltern bis dahin anders entschieden haben

                        sect62

                        SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                        Samstagsschule

                        Uumlber die Anzahl der Unterrichtstage entscheidet die Schulkonferenz Wende dich an deine Schuumllervertretung und bitte sie einen entsprechenden Antrag auf der naumlchsten Schulkonferenz zu stellen Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst Wenn ihr also den Schulelternbeirat (das ist quasi die SV der Eltern) mit guter Vorarbeit auf eure Seite bringt habt ihr zwei Drittel der Stimmen und es sollte mit dem freien Samstag klappen

                        Alles weitere zur Schulkonferenz findet ihr in dem Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                        Ich habe die 6-Tage-Woche satt Am Freitagabend kann ich nicht weggehen weil ich am Samstag wieder Schule habe

                        Was mache ich gegen Samstagsschule

                        sect

                        63

                        Erlass bdquoAusfall von Unterrichtsstunden auf Grund besonderer Witterungsverhaumlltnisserdquo vom 13 Juni 2011

                        httpsdocsgooglecomviewerurl=httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloads

                        Witterungsverhaeltnisse__blob=publicationFilepdf

                        Website des Bildungsministeriums httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEBildung_nodehtml

                        Schneefrei

                        Schneeverwehungen Eisregen und glatte Straszligen Was will man mehr im

                        Winter Doch auch die Schulbusse fahren nicht mehr und mit dem Fahrrad

                        packe ich mich andauernd auf die Schnauze

                        Darf ich bei solchem Winterwetter zu Hause bleiben

                        Bei extremen Wetterlagen oder schlechten Straszligenverhaumlltnissen kann vom Mi-nisterium fuumlr Bildung Unterrichtsaufall angeordnet werden Davon erfahrt ihr auf der Webseite des Ministeriums im Rundfunk und von eurer Schule Wenn also zB die Straszligen so glatt sind dass keine Busse mehr fahren dann sind die Chancen gut dass die Schule ausfaumlllt

                        Wenn es keinen offiziellen Unterrichtsausfall gibt eure Eltern aber aufgrund der Witterungs- und Straszligenlage eine bdquobesondere Gefaumlhrdungrdquo auf eurem Schulweg vermuten dann duumlrfen deine Eltern auch selbst entscheiden ob du zur Schule musst oder nicht Falls sie dich zu Hause behalten zaumlhlt dein Fernbleiben vom Unterricht nicht als unentschuldigtes Fehlen

                        sect64

                        SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                        Schriftliche Missbilligung

                        Deine Klassenkameradin irrt sich Schriftliche Missbilligungen sind eine ganz normale Maszlignahme der Schule bei so genannten bdquoErziehungskonfliktenrdquo Sie koumlnnen in solch einer Situation bedenkenlos ausgesprochen werden Auch wenn du mehrmals zu spaumlt kommst oder regelmaumlszligig deine Hausaufgaben nicht machst kann eine schriftliche Missbilligung erfolgen - genauso wie in zahlreichen ande-ren Situationen Allerdings hat solch eine Missbilligung noch keinerlei ernste Konsequenzen

                        Anders sieht es da schon mit einem schriftlichen Verweis aus Dies ist eine offizi-elle Ordnungsmaszlignahme der Schule Sie hat den Rang eines Verwaltungsaktes wird zu den Akten genommen und der Schuumller muss vorher gehoumlrt werden Bevor es zu einem solchen Verweis kommen kann muss es aber schon zu schwerer wie-genden Fehltritten gekommen sein beispielsweise zur Anwendung von Gewalt

                        Meine Klassenkameradin treibt es auf die Spitze Sogar ich bin schockiert wenn ich manchmal mitkriege wie sie mit meiner Lehrerin spricht Sie macht aber weiter weil sie denkt dass ihr nichts passieren koumlnne - fuumlr eine Missbilli-gung reiche so etwas nicht

                        Wann bekommt man eine schriftliche Missbilligung

                        sect

                        65

                        SchulG 2011 sect 27 (bdquoUntersuchungenrdquo)

                        Landesverordnung bdquouumlber die schulaumlrztlichen Aufgabenrdquo vom 16072008

                        sect2 bdquoUntersuchungenrdquo httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampquery=SchulC384AufgV+SHamppsml=bsshoprod

                        psmlampmax=trueampaiz=true

                        Schularzt - Teilnahmepflicht

                        Eine Schuumllerin moumlchte sich nicht vom Schularzt untersuchen lassen

                        Kann sie dazu gezwungen werden

                        Nein zumindest in den allermeisten Faumlllen nicht Es gibt zwei schulaumlrztliche Untersuchungen deren Durchfuumlhrung unausweichlich ist

                        bull Alle Schuumllerinnen und Schuumller muumlssen sich vor dem Besuch der Grundschule untersuchen lassen

                        bull Wenn du dich in der Oberstufe fuumlr ein sportliches Profil entscheidest bist du ebenfalls verpflichtet vorher an einer Untersuchung teilzunehmen

                        In allen anderen Faumlllen ist die schulaumlrztliche Untersuchung ein freiwilliges Angebot

                        sect66

                        Schulaufsicht

                        SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                        SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und -lehrerrdquo)

                        SchulG 2011 Achter Teil sect125 - sect131

                        Kontakt und Aufgaben httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulverwaltungschulaufsichtSchulaufsicht_nodehtml

                        Achtung Folgende Loumlsungswege sollten nur eingeschlagen werden wenn eine schulinterne Loumlsung mit Hilfe der SV der Verbindungslehrkraft und gegebenen-falls der Landesschuumllervertretung nicht zu finden ist Die Beschwerde bei der Schulaufsicht kann sehr weitreichende Folgen haben

                        Bei Beschwerden koumlnnt ihr euch an die Schulaufsicht im Ministerium fuumlr Bildung wenden Dies kann insbesondere von Noumlten sein wenn an eurer Schule Gesetze gebrochen werden es sich um Beschwerden uumlber die Schulleitung handelt oder es um Probleme geht die die Schulleitung nicht zu loumlsen vermag (zB bei hohem Unterrichtsaufall oder Problemen mit dem Schultraumlger) Die Schulaufsichtsbehoumlrde muss auf jeden Fall handeln wenn ihr Erkenntnisse vorliegen Das heiszligt dass ihr darauf achten muumlsst wie ihr Anfragen oder Be-schwerden formuliert denn diese koumlnnen groumlszligere Auswirkungen haben als ihr eigentlich beabsichtigt dies gilt insbesondere fuumlr die betroffene Lehrkraft Au-szligerdem ist es die Pflicht der Schulaufsicht die Arbeit der SV zu unterstuumltzen ihr koumlnnt also Hilfe von ihrer Seite verlangen

                        Eine anonymisierte Beschwerde oder Anfrage kann die Landesschuumllervertretung uumlbermitteln Falls ihr zB wissen wollt ob eure Schulleitung eure Rechte in einem Konflikt akzeptiert und gewaumlhrt aber nicht wollt dass sie direkt vom Bildungsministerium angerufen wird falls sie dies versehentlich nicht tut dann wird sich dieser Weg sicher lohnen Unter dem unten aufgefuumlhrten Link findet ihr nicht nur die Kontaktdaten der Schulaufsichtsbeamten fuumlr eure Schulart son-dern auch eine Aufschluumlsselung ihrer Aufgaben

                        An wen koumlnnen wir uns wenden wenn an unserer Schule Rechte gebrochen werden oder wir uns beschweren wollen

                        sect

                        67

                        SchulG 2011 sect 64 (bdquoLehrerkonferenzrdquo)

                        SchulG 2011 sect 66 (bdquoFachkonferenzenrdquo)

                        Schulbuumlcher - Neuanschaffung

                        Uumlber die Anschaffung neuer Schulbuumlcher entscheidet die Lehrerkonferenz Diese kann jedoch nur auf Vorschlag der zustaumlndigen Fachkonferenz handeln

                        Da an jeder Fachkonferenzsitzung beratend auch bis zu zwei Schuumllerinnen oder Schuumller teilnehmen duumlrfen hat auch die Schuumllerschaft die Gelegenheit sich zu den neuen Buumlchern zu aumluszligern An einigen Schulen ist es sogar normal dass die Schuumllerinnen und Schuumller in den Fachkonferenzen mit abstimmen duumlrfen dies ist jedoch nicht direkt aus dem Schulgesetz abzuleiten

                        Unsere Atlanten enthalten noch die Sowjetunion und die Geschichtsbuumlcher

                        kennen den Mauerfall nicht

                        Wer entscheidet wann diese Buumlcher endlich ersetzt werden

                        Wie koumlnnen wir dabei mitbestimmen

                        sect68

                        Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung

                        SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

                        Meine Freunde und ich moumlchten nach der Schule zusammen Fuszligballspielen aber wir finden keinen geeigneten Platz

                        Koumlnnen wir die Schulsporthalle nutzen

                        Ja ihr koumlnnt dazu an eurer Schule eine Schuumllergruppe aufmachen (in diesem Fall vielleicht ganz pragmatisch die bdquoFuszligball-AGrdquo) und so auch Schulraumlumlich-keiten nutzen Das Ganze muss natuumlrlich im Rahmen der Moumlglichkeiten gesche-hen Gerade bei der Nutzung der Sporthalle muumlsst ihr euch also wahrscheinlich mit vielen anderen Interessenten absprechen und einigenAuch an eine Verantwortungsperson muss gedacht werden Entweder ihr sucht euch eine verantwortliche Lehrerin oder einen Lehrer oder eine Schuumllerin oder ein Schuumller uumlbernimmt die VerantwortungDie Schuumllerin oder der Schuumller muss mindestens 14 Jahre alt sein

                        sect

                        69

                        SchulG 2011 sect 87 (bdquoSchuumllergruppenrdquo)

                        SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                        Schuumllergruppen - Zulassung

                        Nein Das Argument mit dem bdquoprivaten Interesserdquo ist vollkommen irrelevant denn eigentlich kommt es bei Schuumllergruppen genau darauf an Sie sind im Ge-setz definiert als eine Gruppe von Schuumllerinnen und Schuumllern die ein fachliches sportliches kulturelles konfessionelles oder politisches Ziel verfolgen Die Hand-ballmannschaft geht einem sportlichen Ziel nach darf sich also ohne Probleme zu einer Schuumllergruppe zusammenschlieszligen Ihr muumlsst nur noch eine mindestens 14-jaumlhrige Verantwortungsperson benennen und eure schriftlich zusammenge-fasste Zielsetzung per Brief oder E-Mail an die Schulleitung senden

                        Als Schuumllergruppe habt ihr Anspruch auf kostenlose Schulraumlumlichkeiten auszliger-halb der Unterrichtszeit die ihr fuumlr eure Taumltigkeit nutzen koumlnnt Ihr braucht dazu eine Aufsichtsperson (Eltern Lehrkraft oder verantwortungsvolle Schuumllerinnen und Schuumller die dazu autorisiert wurden und mindestens 14 Jahre alt sind) Au-szligerdem duumlrft ihr eure Veranstaltungen am offiziellen Schwarzen Brett der Schu-le ankuumlndigen und eure eigene Schuumllerzeitung herausgeben

                        Eure Schuumllergruppe ist zunaumlchst einmal auf Mitglieder eurer Schule beschraumlnkt Wenn ihr Veranstaltungen mit schulexternen Leuten abhaltet dann muss die Schulleitung ihr Einverstaumlndnis dazu geben

                        Einige Schuumllerinnen moumlchten an der Schule eine Handballmannschaft gruumln-

                        den Dazu moumlchten sie nach dem Unterricht Schulraumlumlichkeiten nutzen und

                        Plakate aushaumlngen Die Schulleiterin verbietet das aber weil die Gruppe nur

                        ein privates Interesse verfolge

                        Hat sie das Recht dazu

                        sect70

                        Schuumllerstreik

                        SchulG 2011 sect 145 (bdquoEinschraumlnkung von Grundrechtenrdquo)

                        Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 9

                        httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

                        Nach einer katastrophalen Klassenarbeit bdquobestreiktrdquo eine Klasse den Unterricht

                        Ist es Schuumllern erlaubt zu streiken

                        bdquoSchuumllerstreiksrdquo im engeren Sinne gibt es eigentlich nicht Fuumlr Schuumllerinnen und Schuumller gilt die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht im Rahmen des Schul-verhaumlltnisses fuumlr die meisten von ihnen sogar noch die Schulpflicht Auch auf das Grundgesetz koumlnnt ihr euch nicht berufen denn das Schulgesetz schraumlnkt in sect 145 einige eurer Grundrechte ganz legal ein

                        Das Bestreiken des Unterrichts ist also nichts anderes als unentschuldigtes Feh-len oder verweigerte Mitarbeit also unzulaumlssig Auch die Ahndung mit Diszipli-narmaszlignahmen ist (unabhaumlngig von der Anzahl der bdquoStreikendenrdquo) im Rahmen der Verhaumlltnismaumlszligigkeit moumlglichIn ihrem Erlass zur Stellung des Schuumllers in der Schule teilt auch die Kultus-ministerkonferenz diese Ansicht fuumlr mehr Hintergrundinformationen solltet ihr dort nachlesenDie Beschluumlsse der KMK sind aber nicht direkt verbindlich da das Land Schles-wig-Holstein ja alleine fuumlr sein Schulrecht verantwortlich ist

                        Nur auf eine Schule oder gar Klasse beschraumlnkt ist ein Schuumllerstreik also nicht nur recht ineffektiv sondern daruumlber hinaus auch kein guter Konfliktloumlsungsstil Auch landes- oder bundesweite Aktionen sind genauso unrechtmaumlszligig - von der medialen Schlagkraft her aber durchaus effektiv -)

                        sect

                        71

                        SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                        Schuumllervertretung - Etat

                        Es gibt meist zwei Geldquellen fuumlr SVenDer Schultraumlger (also meistens die Stadt oder die Gemeinde) muss der SV einen gewissen Geldbetrag zur Verfuumlgung stellen Der muss im Haushaltsplan eurer Schule erscheinen fragt einfach bei eurer Schulleitung nachDieser Etat wird pro Haushaltsjahr gefuumlhrt Das heiszligt dass zu jedem Jahres-wechsel im Winter auch neues Geld zur Verfuumlgung stehtDas was ihr dann noch nicht genutzt habt ist wegDie Houmlhe eures Etats ist nicht festgelegt Der Schultraumlger kann also selbst ent-scheiden wie viel Geld ihr bekommt und diesen Betrag im Etat auch jedes Jahr aumlndernWie ihr an euer Geld herankommt ist ganz unterschiedlich eure Schulleitung muss euch aber auch hier beratenEin solcher Etat existiert im Uumlbrigen mit den gleichen Bedingungen auch fuumlr die Kreis- und die Landesschuumllervertretung Nur dass dann eben der Kreis bezie-hungsweise das Bundesland fuumlr den Etat aufkommen

                        Der zweite Weg ist das Durchfuumlhren von Veranstaltungen bei dem ihr beispiels-weise Kuchen verkaufen oder auch ein paar Euro Eintritt verlangen koumlnntBeachtet dabei aber die Einschraumlnkungen zum Warenverkauf ihr findet sie in dem Artikel bdquoVerkauf von Warenldquo auf S 93

                        Viele Veranstaltungsideen findet ihr in der Broschuumlre bdquoGeistesblitzrdquo die ihr un-ter wwwschuelervertretungde kostenfrei herunterladen koumlnnt

                        Die SV einer Schule moumlchte sich einen Briefkasten kaufen um uumlber ihn fuumlr alle

                        Mitschuumllerinnen und Mitschuumller erreichbar zu sein

                        Woher bekommt die SV das Geld

                        sect72

                        Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp

                        Klassensprecher

                        SchulG 2011 sect 80 (bdquoTaumltigkeit der Schuumllervertreterinnen und Schuumllervertreterrdquo)

                        SchulG 2011 sect 81 (bdquoSchuumllervertretung in der Schulerdquo)

                        Wer vertritt mich in der Schule

                        Zunaumlchst einmal natuumlrlich die Schuumllervertretung (SV) Diese besteht aus der Klassensprecherversammlung sowie der Schuumllersprecherin oder dem Schuumller-sprecher (und ggf ihrem oder seinem bdquoTeamrdquo) Naumlheres ist in dem Statut eurer SV nachzulesen (su)

                        Zusaumltzlich wird in den Klassen eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher gewaumlhlt die oder der die Klasse in der Klassensprecherversammlung vertritt und auch waumlhrend der Unterrichtszeit uumlber die SV und entsprechende Projekte berichten darfAn vielen Schulen wird je eine Klassensprecherin und ein Klassensprecher pro Klasse gewaumlhlt jedoch ist dies laut Gesetz nicht selbstverstaumlndlich

                        Sollte in einem Jahrgang nur in Kursen unterrichtet werden wird vom Jahrgang fuumlr je 15 Schuumllerinnen und Schuumller eine Vertreterin oder ein Vertreter fuumlr die Klassensprecherversammlung gewaumlhlt

                        Es kann auch noch eine Sprecherin oder ein Sprecher fuumlr einzelne Kurse gewaumlhlt werden die oder der dann aber auch nur fuumlr den Kurs betreffenden Fragen zu-staumlndig ist

                        Ob an deiner Schule die Schuumllersprecherin oder der Schuumllersprecher von allen Schuumllerinnen und Schuumllern oder von der Klassensprecherversammlung gewaumlhlt wird steht im SV-Statut deiner Schule (siehe auch bdquoSchuumllervertretung - Statutldquo auf S 73)

                        sect

                        73

                        SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                        Bekanntmachung bdquoMusterstatut fuumlr Schuumllervertretungenrdquo vom 01042010

                        httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEZielgruppenSchuelerinnenSchuelerschuelervertreter

                        MusterstatutSchuelervertretungen__blob=publicationFilepdf

                        Schuumllervertretung - Statut

                        Ja eine Schuumllervertretung verfuumlgt uumlber ein Statut Dieses koumlnnt ihr euch aumlhnlich wie eine Vereinssatzung oder eine Verfassung vorstellen

                        Das Statut regelt zum Beispiel wer die Schuumllersprecherin oder den Schuumllerspre-cher waumlhlt wie groszlig das SV-Team ist ob es noch Aumlmter (wie die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Klassensprecherversammlung) gibt und viele andere Dinge

                        Wenn ihr kein eigenes Statut habt dann ist fuumlr euch neben den Regelungen im Schulgesetz das vom Bildungsministerium entworfene Musterstatut guumlltig Dieses kann eure Klassensprecherversammlung aber veraumlndern und damit von dem Musterstatut des Ministeriums abweichen Das ist im Schulgesetz eindeutig festgelegt Alle eure Regelungen muumlssen dabei aber im Einklang mit den Bestim-mungen im Schulgesetz stehen

                        Ihr habt somit die Moumlglichkeit die Form der Demokratie in eurer Schuumllerschaft selbst zu bestimmen

                        Ich bin in der SV aktiv und habe gehoumlrt dass wir so was wie eine Satzung

                        brauchen

                        Stimmt das

                        Was ist das wo bekommen wir das her und wofuumlr brauchen wir das

                        sect74

                        Schuumllerzeitung - Gruumlndung

                        SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

                        Landespressegesetz vom 31012005 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

                        ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

                        Ich habe Lust eine witzige Schuumllerzeitung herauszubringenWas muss man bei der Gruumlndung einer Schuumllerzeitung beachten

                        Fuumlr das Gruumlnden einer Schuumllerzeitung brauchst du aumluszligerst aktive Mitschuumlle-rinnen oder Mitschuumller mit denen du eine kreative Redaktion gruumlndest Die ge-setzliche Regelung obliegt dem Landespressegesetz und somit unterscheidet ihr euch nicht von einer bdquonormalen Zeitungrdquo auszliger dass sie von Schuumllerinnen und Schuumllern verfasst und in der Schule verteilt wird

                        Viel Spaszlig

                        sect

                        75

                        SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

                        SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

                        Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule

                        Schuumllerzeitungen stehen laut Schulgesetz auszligerhalb der Verantwortung der Schule Dies bedeutet dass die Schulleitung keine Moumlglichkeit hat einzugreifen Tut sie dies doch verstoumlszligt sie gegen das Gesetz Die Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen sich in so einem Fall an die Schulaufsicht oder natuumlrlich an die Landesschuumllervertretung wenden

                        Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat zwar nicht die Moumlglichkeit die Her-ausgabe der Zeitung zu verbieten allerdings kann er als Hausherr der Schule den Verkauf und die Verteilung auf dem Schulgelaumlnde untersagenJedoch nur wenn der ordnungsgemaumlszlige Schulbetrieb durch die Zeitung gestoumlrt wird oder zB insbesondere Persoumlnlichkeitsrechte beeintraumlchtigt werden

                        Es finden sich aber immer Wege die Zeitung zu verbreitenAllerdings solltet ihr euch uumlberlegen was genau in dem Artikel steht Unwahr-heiten und Geruumlchte duumlrfen natuumlrlich nicht verbreitet werden und Persoumlnlich-keitsrechte nicht verletzt werden

                        Fairplay ist also von allen Seiten gefragt

                        Schuumller haben sich zu einer Redaktion an unserer Schule zusammenge-

                        schlossen und geben eine Zeitung heraus in der ein ruumlder Artikel uumlber einen

                        Lehrer erscheinen soll Der Schulleiter verbietet die Herausgabe der Zeitung

                        Darf er das

                        sect76

                        Grundgesetz Art 5 httpwwwbundestagdedokumenterechtsgrundlagengrundgesetzindexhtml

                        SchulG 2011 sect 86 (bdquoSchuumllerzeitungenrdquo)

                        Landespressegesetz vom 31012005 sect1 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

                        ry=PresseG+SH+C2A7+1amppsml=bsshoprodpsmlampmax=true

                        Schuumllerzeitung - Zensur

                        NeinFuumlr Schuumllerzeitungen gilt dasselbe wie fuumlr allgemeine ZeitungenIhr genieszligt laut Grundgesetz Artikel 5 uneingeschraumlnkte Pressefreiheit und BerichterstattungsfreiheitEine Zensur der Artikel darf demzufolge auch nicht stattfinden Auch das Pres-serecht garantiert euch freie Meinungsaumluszligerung

                        Ich habe einen Artikel in der Schuumllerzeitung geschrieben in dem ich eine Lehrerin massiv angegriffen habe jedoch nicht unsachlich war Der wurde von der betreffenden Lehrerin zensiert

                        Darf sie vor der Veroumlffentlichung der Schuumllerzeitung Artikel verbieten oder aumlndern

                        sect

                        77

                        SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                        SchulG 2011 sect 67 (bdquoBeanstandungs- und Eilentscheidungsrechtrdquo)

                        SchulG 2011 sect 68 (bdquoVerfahrensgrundsaumltzerdquo)

                        Schulkonferenz

                        Die Schulkonferenz ist DAS Gremium uumlberhaupt an eurer Schule denn die Schul-konferenz ist das houmlchste beschlussfassende Organ und selbst der Schulleiter muss die Beschluumlsse die dort gefasst werden umsetzen

                        Wenn die Schulkonferenz also sagt dass jede Schuumllerin und jeder Schuumller an jedem Tag nach 15 Stunden die Arbeit an den Hausaufgaben abbrechen darf dann muumlssen die Schulleitung und die Lehrkraumlfte dies akzeptieren auch wenn sie gegen diese Entscheidung sind Allerdings gilt das auch umgekehrt fuumlr Eltern und Schuumller (be-achtet bei diesem Beispiel den uumlbernaumlchsten Absatz)

                        Die Schulkonferenz besteht zu je 13 aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehr-kraumlfte Eltern und der Schuumllerschaft alle sind somit zunaumlchst gleichberechtigt Von daher ist es wichtig dass jede Schuumllerschaft auch wirklich Schuumllerinnen und Schuuml-ler in die Schulkonferenz entsendet

                        Daruumlber hinaus ist es wichtig zu wissen dass die Lehrkraumlfte in der Schulkonfe-renz fuumlr einige Punkte uumlber die die Schulkonferenz beraumlt und abstimmt ein Einspruchsrecht (Veto) besitzen (zB Grundsaumltze fuumlr Hausaufgaben und Klas-senarbeiten) In diesen Faumlllen muss dann nicht nur die Mehrheit der Schulkon-ferenzmitglieder sondern auch die Mehrheit der Lehrkraumlfte in der Schulkon-ferenz einem solchen Antrag zustimmen Welche Bereiche dies betrifft ist im Paragraphen 63 des Schulgesetzes nachzulesen

                        Die Schulkonferenz entscheidet uumlber viele wichtige Punkte zB einen Vorschlag zum Schulnamen die Einfuumlhrung einer Ganztagsschule uumlber die Dauer von Klas-senarbeiten im Rahmen ihrer Moumlglichkeiten uumlber die Haus- und Schulordnung und auch uumlber die Tatsache ob samstags Unterricht stattfindet oder nicht Welche Ent-scheidungskompetenzen sie genau hat ist recht ausfuumlhrlich in sect 63 des Schulgeset-zes aufgelistet

                        Die Schulkonferenz ist also ein sehr wichtiges Gremium Daher nutzt die Schulkon-ferenz zur Umsetzung eurer Wuumlnsche und Ziele

                        sect78

                        Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht

                        SchulG 2011 sect 132 (bdquoSchulpsychologischer Dienstrdquo)

                        Eine Schuumllerin der 8a scheint groszlige seelische Probleme zu haben Die Klas-se weiszlig davon und wendet sich an die Klassenlehrerin die eine Schulpsycholo-gin zu Rate zieht Jene moumlchte das betroffene Maumldchen genauer untersuchen Die Schuumllerin ist mit einer Untersuchung einverstanden will jedoch nicht dass ihre Eltern davon erfahren

                        Muss die Schulpsychologin die Eltern unterrichten

                        Nein denn vertrauliche Daten duumlrfen nur mit der schriftlichen Zustimmung der oder des Betroffenen uumlbermittelt und nur in nicht automatisierten DateienAkten gespeichert werden

                        Schuumllerinnen und Schuumller koumlnnen deshalb offen mit Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen uumlber ihre Probleme sprechen ohne dass die Eltern informiert werden duumlrfen Dies gilt im Uumlbrigen auch bei Schuumllerinnen und Schuumllern die noch nicht volljaumlhrig sind

                        sect

                        79

                        SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungrdquo)

                        Bekanntmachung bdquoDer Soziale Tag - Geltende Regelungen fuumlr die Schulen Rahmenbedingungen fuumlr die Teilnahme ab 2012rdquo vom 13 Maumlrz

                        2012httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzRechtsquellenSozialerTag__

                        blob=publicationFilepdf

                        Schulsammlungen und Sozialer Tag

                        Hier gilt ein ganz klares bdquoJeinrdquoZwar sind laut sect 29 des Schulgesetzes Sammlungen und Warenverkaumlufe grundsaumltzlich verboten jedoch koumlnnen Ausnahmeregelungen getroffen werden Der Erfahrung nach werden diese in einem recht groszligzuumlgigen Rahmen gewaumlhrt

                        Uumlber Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes bei Schulveranstaltungen entscheidet die Schulkonferenz Diese Regelung greift dann wenn ihr den Warenverkauf auszligerhalb der Unterrichtszeit organisiert Ausnahmen zum Verbot des Warenverkaufes und der Sammlungen kann nur die Schulaufsichtsbehoumlrde also das Ministerium fuumlr Bildung und Wissenschaft erlassen Eure Lehrkraft oder eure Schulleitung wird euch bei der Bean-tragung dieser Ausnahme sicherlich mit Rat und Tat zur Seite stehen

                        Meistens werden diese Sammlungen aber auch ohne eine beantragte Genehmigung un-ter Absegnung der Schulleitung durchgefuumlhrt Probleme sind daraus bisher nicht ent-standen dies ist aber rechtlich nicht ganz korrekt

                        Und sollte eine Ausnahme mal nicht erteilt werden Betaumltigt euch in eurer Freizeit Anderen Menschen zu helfen ist das Engagement immer wert

                        AnmerkungIn dem besonderen Falle des Vereins bdquoSchuumller Helfen Lebenrdquo welcher der Landes-schuumllervertretung abstammt wird jaumlhrlich zum Sozialen Tag eine Genehmigung des Bil-dungsministeriums ausgestellt dass der Soziale Tag als bdquoUnterricht in anderer Formrdquo gilt Eine weitere Genehmigung zum Engagement zum Sozialen Tag ist deshalb im Sin-ne der Schulsammlungen nicht notwendig

                        In einem armen Land der Welt herrscht eine Hungersnot

                        Wir wollen helfen

                        Duumlrfen wir in der Schule Geld Sachguumlter zu solchen Anlaumlssen sammeln

                        sect80

                        Lehrplan Biologie httplehrplanlernnetzdeindexphpDownloadID=18

                        SchulG 2011 sect 4 (bdquoBildungs- und Erziehungszielerdquo)

                        Sexualkunde

                        Nein Die Schule ist zwar laut Schulgesetz lediglich verpflichtet Sexualkunde im Unterricht faumlcheruumlbergreifend zu behandeln In welchen Faumlchern das geschieht bleibt hier aber zunaumlchst offen

                        Genauer regeln dies Lehrplaumlne Im Lehrplan des Faches Biologie ist das Thema Sexualkunde explizit enthalten und eure Lehrerin oder euer Lehrer muss sich an diesen Lehrplan halten Sexualkunde muss also im Fach Biologie unterrichtet werden In anderen Faumlchern wird das Thema dann begleitend oder faumlcheruumlber-greifend behandelt

                        Der Lehrplan Biologie sieht das Thema Sexualkunde in den Klassenstufen 5-10 (G9) bzw 5-9 (G8) je zweimal vor In welchen Klassenstufen das Thema an wel-cher Schulart vorgesehen ist koumlnnt ihr in dem Lehrplan nachlesen

                        Ein Lehrer weigert sich im Biologieunterricht Sexualkunde zuunterrichten Er ist der Meinung das koumlnnten auch andere Fachlehreruumlbernehmen

                        Stimmt das

                        sect

                        81

                        SchulG 2011 sect 45 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                        Strafarbeiten - Alle werden bestraft

                        Meine Klassenkameradin spielt immer Streiche in der Klasse Meine Leh-

                        rerin will von uns wissen wer es ist sonst wuumlrde sie alle bestrafen Ich will sie

                        aber nicht verpetzen auch wenn ich ihr Verhalten nicht gut finde

                        Darf die Lehrerin alle fuumlr etwas bestrafen das nur eine begangen hat

                        Nein eine ganze Klasse darf nicht fuumlr etwas bestraft werden das nur eine Ein-zelperson gemacht hat

                        Die Lehrkraft koumlnnte jedoch zu einer paumldagogischen Erziehungsmaszlignahme grei-fen wenn sie der Meinung ist dass dies noumltig sei um eure Loyalitaumlt zu demjeni-gen der die Regeln verletzt hat in Frage zu stellenDiese paumldagogischen Maszlignahmen liegen im Ermessen der Lehrkraft ihr koumlnnt euch aber bei der Schulleitung beschweren sollten sie euch nicht angemessen erscheinen

                        Eine Gruppenbestrafung ist in unseren Augen in der Regel nicht angemessen das ist aber wie schon gesagt ErmessenssacheUnterstuumltzung auch in der Diskussion mit Lehrkraumlften und Schulleitungen be-kommt ihr von eurer Schuumllervertretung und auch von der Landesschuumllervertretung

                        Ihr solltet aber uumlberlegen ob ihr der betreffenden Mitschuumllerin oder dem betref-fenden Mitschuumller nicht mal ein paar Takte erzaumlhlt damit ihr nicht dauernd in unangenehme Situationen kommt

                        sect82

                        SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                        SchulG 2011 sect 65 (bdquoKlassenkonferenzrdquo)

                        Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen

                        Nein stupides Abschreiben ist nicht erlaubt bdquoStrafarbeitenrdquo muumlssen immer so ge-staltet sein dass du erkennst was dein Fehlverhalten war Lehrkraumlfte haben auch das Recht mit dir erzieherische Gespraumlche zu fuumlhren Wenn du geschwaumlnzt hast musst du die versaumlumten Stunden nachholen

                        Stoumlrst du den Unterricht mit einem Gegenstand darf dir dieser weggenommen werden

                        Sehen die Lehrkraumlfte keine andere Moumlglichkeit dein Verhalten zu aumln-dern oder sehen sie sogar eine Gefahr fuumlr andere Menschen dann kannst du eine muumlndliche oder schriftliche Missbilligung oder sogar einen schriftli-chen Verweis bekommen Auch kannst du von schulischen Veranstaltungen oder - bis zu zwei Wochen - vom Unterricht ausgeschlossen werden und sogar in die Par-allelklasse oder auf eine andere Schule versetzt werden Alles auszliger der Versetzung auf eine andere Schule wird durch die Klassenkonferenz beschlossen Die Bestrafung muss in einem angemessenen Verhaumlltnis zur Tat stehen

                        Keine Lehrkraft darf dich schlagen oder dich auf andere Art und Weise verletzen

                        Wenn du bestraft wirst hast du immer das Recht dich zu verteidigen und eine Person deines Vertrauens aus der Schule als Unterstuumltzung zu diesem Gespraumlch mitzunehmenAuszligerdem muss dich die Lehrkraft ermahnt haben Wenn der Zweck fuumlr die Bestra-fung aufgrund der vorherigen Ermahnung nicht erreicht werden kann darfst du auch ohne Androhung bestraft werdenWenn du an eine andere Schule uumlberwiesen werden sollst geht das nur mit Entschei-dung des Bildungsministeriums auf Antrag der Schulleitung

                        Du hast was angestellt und sollst jetzt 100 Mal bdquoIch soll den Unterricht nicht stoumlrenrdquo aufschreiben

                        Musst du das

                        sect

                        83

                        SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                        Strafarbeiten - Beweise

                        Die Lehrerin hat meiner Freundin und mir eine Strafarbeit aufgegeben

                        weil sie dachte wir haumltten laut uumlber das letzte Fuszligballspiel gesprochen und

                        nicht dem Unterricht zugehoumlrt Dabei habe ich sie nur nach einem Fuumlller

                        gefragt

                        Duumlrfen Lehrkraumlfte ohne handfesten Grund Strafarbeiten schreiben lassen

                        Nein Ohne jeden Grund duumlrfen Lehrkraumlfte Schuumllerinnen und Schuumller nicht zu Extraarbeit verdonnernIhr solltet moumlglichst versuchen Unklarheiten sofort zu klaumlren Ein Gespraumlch nach Ende der Stunde kann auch schon hilfreich sein

                        Der Grund fuumlr eine Strafarbeit ist jedoch in der Regel nicht eine einzige gefluumls-terte kurze Frage an eine Mitschuumllerin oder einen Mitschuumller Wenn der Grund hier beispielsweise das Stoumlren des Unterrichtes waumlre dann waumlren der Straf-arbeit sicherlich noch andere Ermahnungen vorausgegangen Eine Strafarbeit muss immer angemessen zum Vergehen sein

                        sect84

                        SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

                        SchulG 2011 sect 79 (bdquoWesen und Aufgabenrdquo der Schuumllervertretungrdquo)

                        SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

                        Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern

                        Nein Eine Schulleiterin oder ein Schulleiter hat die Pflicht bei Problemen zwi-schen Schuumllerinnen oder Schuumllern und Lehrkraumlften oder auch Eltern zu vermit-teln denn sie oder er ist fuumlr die paumldagogische Arbeit an der Schule verantwort-lich und dazu zaumlhlt auch ein angenehmes Unterrichtsklima

                        Bei Streitigkeiten kann allerdings auch die Schuumllervertretung (Landesschuumller-vertretung) die Beratungslehrkraft oder die Verbindungslehrkraft helfen

                        Es gibt ziemlich heftige Probleme zwischen uns und unserem Lehrer die beide Seiten gerne geloumlst haumltten Der Schulleiter hat es aber nun satt staumlndig zwischen uns vermitteln zu muumlssen Deshalb geht er auf kein Gespraumlch mehr ein

                        Darf der Schulleiter ein Gespraumlch mit Schuumllern oder Lehrern verweigern

                        sect

                        85

                        SchulG 2011 sect 25 (bdquoMaszlignahmen bei Erziehungskonfliktenrdquo)

                        Taumluschungsversuch

                        Waumlhrend einer Mathearbeit schaut eine Schuumllerin auffaumlllig unter ihren

                        Tisch Die Lehrerin bemerkt dies und findet das Biobuch mit der richtigen

                        Loumlsung Die Arbeit der Schuumllerin wird nicht gewertet Die Schuumllerin bekommt

                        eine schriftliche Missbilligung

                        Ist das Verhalten der Lehrerin erlaubt

                        Ja denn es gibt keine eindeutige Vorgabe mehr wie mit Taumluschungsversuchen bei schriftlichen Leistungsnachweisen umgegangen werden mussSomit liegt dies im Ermessen der Lehrkraft vorausgesetzt es bleibt im erlaubten RahmenAllerdings ist das Ausstellen einer schriftlichen Missbilligung in diesem Fall unuumlblich sofern es sich bei der betreffenden Schuumllerin oder dem betreffenden Schuumller nicht um eine bdquoWiederholungstaumlterinrdquo oder einen bdquoWiederholungstauml-terrdquo handelt

                        Denn Eine schriftliche Missbilligung ist rechtlich gesehen eine Maszlignahme die bei Erziehungskonflikten eingesetzt wird also i d R bei Fehlverhalten im Um-gang mit Mitschuumllerinnen und Mitschuumllern Verstoumlszligen gegen die Hausordnung Beschaumldigungen am Gebaumlude oder AumlhnlichemWeit verbreitet ist als Reaktion auf den o g Vorfall hingegen das Benoten der Arbeit mit der Note bdquoUngenuumlgendrdquo (6)

                        sect86

                        Lehrplaumlne -gt Siehe S 45

                        Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDE

                        SchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                        Tests - unangekuumlndigt

                        Ja Denn Tests zaumlhlen zum Bereich der muumlndlichen Leistung und in diesem Be-reich gibt es keine Einschraumlnkungen wie oft Leistungen abgefragt werden duumlr-fen und ob diese Abfragen angekuumlndigt sein muumlssen Zu diesem Bereich zaumlhlen naumlmlich auch deine normalen muumlndlichen Aussagen im Unterricht - und dort wird man ja auch nicht vorgewarnt dass man gleich drankommt

                        Uumlbrigens Tests duumlrfen nicht mehr Aufgaben enthalten als in 20 Minuten zu bewaumlltigen sind Sollten die unangekuumlndigten Tests also aumlhnlich lang sein wie Klassenarbeiten und oder deutlich mehr als 20 Minuten dauern dann ist dies unzulaumlssig

                        Unser Lehrer schreibt mindestens zweimal im Monat unangekuumlndigte Tests bei denen 34 der Klasse bdquounter dem Strichrdquo liegen (5 und schlechter) Wenn er die Tests wenigstens ankuumlndigen wuumlrde koumlnnte man sich ja zumindest vorbereiten

                        Darf eine Lehrkraft unangekuumlndigte Tests schreiben

                        sect

                        87

                        SchulG 2011 sect 84 (bdquoAmtszeit Verfahrensgrundsaumltzerdquo)

                        Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV

                        Eine Schuumllersprecherin die auch Delegierte der Schule zum Landesschuumller-

                        parlament (LSP) ist moumlchte eine Sitzung des LSPs besuchen Ihre Klassenleh-

                        rerin verbietet das

                        Darf die Lehrerin das Wie kann sich die Schuumllerin dagegen wehren

                        Nein denn Mitglieder der Schuumllervertretungen (SVen) der Kreisschuumller-vertretungen (KSVen) und Landesschuumllervertretung (LSV) erhalten durch das Schulgesetz fuumlr ihre Taumltigkeit Unterrichtsbefreiung

                        Ein SV-Mitglied (also u a alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher) hat ein Recht auf Unterrichtsbefreiung von bis zu zwoumllf Unterrichtsstunden im Schuljahr

                        Ist sie oder er in der KSV erhaumllt sie oder er bis zu weiteren sechs Befrei-ungsstunden um ihre oder seine Arbeit auszufuumlhren Analog dazu verhaumllt sich die Mitgliedschaft in der LSV diese bringt noch einmal bis zu zwoumllf Stunden Unterrichtserleichterung

                        Die Kreisschuumllersprecherin oder der Kreisschuumllersprecher -sofern in deinem Kreis vorhanden- darf sich zusaumltzlich bis zu eine Unterrichtsstunde pro Woche vom Unterricht befreien lassen Die Landesschuumllersprecherin oder der Landes-schuumllersprecher sogar bis zu zwei Stunden pro Woche Diese Stunden koumlnnen auch jeweils aneinandergehaumlngt werden also zum Beispiel ein achtstuumlndiger Schultag im Monat

                        Allerdings hat diese eigentlich sehr freundliche Regelung einen kleinen Haken Die Anspruumlche bestehen nur auf max die angegebene Stundenzahl Die konkrete Zahl legt die Schulleitung fest dieses Kontingent das ihr erfragen koumlnnt duumlrft ihr dann aber voll ausschoumlpfen

                        sect88

                        Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973 bdquoZur Stellung des Schuumllers in der Schulerdquo Abschnitt 4

                        httpwwwkmkorgfileadminveroeffentlichungen_beschluesse19731973_05_25_Stellung_Schuelerpdf

                        Unterricht selbst gestalten

                        Ein formales Recht an der Festlegung der Unterrichtsinhalte aktiv mitzuarbei-ten gibt es im schleswig-holsteinischen Schulrecht nicht Schon aus den Bildungs-zielen der Schule laumlsst sich aber herleiten dass eure Erziehung zu muumlndigen und selbststaumlndigen Buumlrgerinnen und Buumlrgern auch das kritische Auseinandersetzen mit den Inhalten des Unterrichts miteinbeziehen

                        Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist der Ansicht dass ihr eurer persoumlnlichen Reife eurem Kenntnisstand und eurem Alter entsprechend Gelegenheit erhalten sollt euch an der Auswahl des Lehrstoffs der Bildung von Schwerpunkten und der Festlegung der Reihenfolge zu beteiligen Auch zur Unterrichtsform koumlnnt ihr Vorschlaumlge machen

                        Falls eure Vorschlaumlge nicht beruumlcksichtigt werden koumlnnen sollte die Lehrkraft zumindest die Gruumlnde hierfuumlr nennen koumlnnen

                        Der KMK-Beschluss ist rechtlich nicht verbindlich aber eine gute Diskussions-grundlage ist er allemal

                        Ein Schuumller moumlchte sich aktiv an der Unterrichtsplanung beteiligen Er macht konkrete Vorschlaumlge zum aktuellen Thema Sein Lehrer ist aber dagegen und weigert sich sogar zu erklaumlren warum

                        Darf der Lehrer das

                        sect

                        89

                        Erlass uumlber Klassenarbeiten in der Oberstufe vom 27 Juli 2010 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                        SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsKlassenarbeitenOberstufe__blob=publicationFilepdf

                        Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts

                        Wir sind alle total verzweifelt Wir quaumllen uns durch den Matheunterricht

                        weil wir absolut nichts mehr verstehen Trotzdem muumlssen wir planmaumlszligig die

                        Arbeiten schreiben

                        Kann eine Lehrerin Arbeiten schreiben lassen wenn keiner den Stoff verstan-

                        den hat

                        Prinzipiell ja aber es waumlre doch ratsam ein klaumlrendes Gespraumlch mit der Lehr-kraft zu fuumlhren und um Aufschub zu bitten

                        Fuumlr die Oberstufe gilt Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss eine Klassen-arbeit genehmigen wenn mindestens ein Drittel der abgegebenen Arbeiten mit weniger als vier Punkten bewertet wurde

                        In diesem Fall muss die Schulleiterin oder der Schulleiter zuvor die Meinung der entsprechenden Fachlehrkraft und der Klassensprecherin oder des Klassenspre-chers einholen

                        Sollte sich die Situation nicht verbessern und es wiederholt zu derartigen Prob-lemen kommen sprecht unbedingt noch einmal mit der Lehrkraft oder lasst euch wenn auch dies nichts nuumltzt von eurer SV vertreten Dabei kann es hilfreich sein wenn ihr auch eure Eltern um Unterstuumltzung bittet und somit zB Hilfe durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Klassenelternbeirats erhaltet

                        sect90

                        Erlass bdquoUnterricht am letzten und ersten Schultag vor und nach den Ferienrdquo vom 23 Juni 1999

                        httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulenSchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsUnterrichtLetzErstSchultag__

                        blob=publicationFilepdf

                        Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende

                        Die Entscheidung uumlber die Unterrichtsdauer an diesen Tagen liegt allein in der Verantwortung der SchulenEs gibt dazu keine Vorgaben vom Ministerium mehrOftmals beschlieszligen die jeweiligen Schulkonferenzen jedoch Grundsaumltze fuumlr die Unterrichtsdauer an den entsprechenden Tagen um eine Einheitlichkeit zwi-schen den Schuljahren zu erreichenFrag einfach in deiner Schule nach

                        Wenn du einen diesbezuumlglichen Antrag an die Schulkonferenz stellen willst dann hilft dir vielleicht der Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77 weiter

                        Die Sommerferien nahen Am letzten Schultag soll noch kompletter Unter-richt gemacht werden Wir sollen noch in der 6 Stunde Unterricht haben und dann erst unser Zeugnis bekommen

                        Wie ist die Sachlage

                        sect

                        91

                        SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                        SchulG 2011 sect 33 (bdquoSchulleiterinnen und Schulleiterrdquo)

                        SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                        Veranstaltungen organisieren

                        Eine Schulleiterin verbietet der SV einen Basar innerhalb der Schule

                        durchzufuumlhren

                        Darf die Schulleiterin das

                        Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat in der Schule das Hausrecht dh sie oder er kann bestimmen was in der Schule gemacht wird (sofern das Gesetz oder sonstige Rechts- und Verwaltungsvorschriften keine klare Regelung vorsehen)

                        Jedoch hat die SV die Moumlglichkeit sich an die Schulkonferenz zu wenden Wenn die Schulkonferenz dem Antrag der SV stattgibt ist die Schulleiterin oder der Schulleiter dazu verpflichtet den Beschluss umzusetzen

                        Im Allgemeinen duumlrfen Waren jeglicher Art waumlhrend Schulveranstaltungen -und eine solche wollt ihr organisieren- nicht verkauft werden Uumlber Ausnahmen ent-scheidet die Schulkonferenz jedoch sehen die Eltern und Lehrkraumlfte hier meist keinen EinwandDie Entscheidung der Schulkonferenz kann ohne Mehrheit der Lehrkraumlfte ge-troffen werden (vgl sect63 Schulgesetz)Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                        sect92

                        SchulG 2011 sect 85 (bdquoVerbindungslehrerinnen und Verbindungslehrerrdquo)

                        SchulG 2011 sect 62 (bdquoZusammensetzung der Schulkonferenzrdquo)

                        Verbindungslehrkraumlfte

                        Die Verbindungslehrkraft wird von den Schuumllerinnen und Schuumllern zu Beginn des Schuljahres fuumlr zwei Jahre gewaumlhlt und bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt

                        Die Verbindungslehrkraumlfte sind nach dem Schulgesetz dazu aufgefordert an SV-Sitzungen teilzunehmen um die SV-Meinung zu kennen sie zu unterstuumltzen und im Konfliktfall zwischen der SV und der Schulleitung zu vermittelnDie Verbindungslehrerin und oder der Verbindungslehrer sollen die SV-Interes-sen gegenuumlber der Schulleitung und der Lehrerschaft vertreten Sie oder er hat dabei eine beratende Funktion

                        Die Verbindungslehrkraft dient jeder einzelnen Schuumllerin und jedem einzelnen Schuumller als Ansprechperson bei Problemen Mit der neuen Schulkonferenzrege-lung ist sie (automatisch) Mitglied der Schulkonferenz mit Rede- und Antrags-recht (ohne Stimmrecht)

                        Welche Funktionen und Aufgaben hat eine Verbindungslehrkraft

                        sect

                        93

                        SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                        Verkauf von Waren

                        Die SV einer Schule moumlchte in den Pausen Schokoladenriegel und Cola verkau-

                        fen um die SV-Kasse aufzubessern

                        Darf sie das

                        Es gab fruumlher einmal tatsaumlchlich einen Erlass der es verbot in der Schule Suumlszlig-waren aller Art oder Getraumlnke mit einem hohen Gehalt an Suumlszligungsmitteln zu verkaufen Der ist aber schon seit 2003 auszliger Kraft gesetzt - wer also noch etwas anderes behauptet der hat geschlafen

                        Grundsaumltzlich ist der Verkauf von Waren in der Schule und auf Schulveranstal-tungen allerdings verboten Wenn es im schulischen Interesse ist dann kann die Schulkonferenz gluumlcklicherweise Ausnahmen zulassen Beantragt also in diesem Gremium einfach fuumlr die SV einen entsprechenden Beschluss zu fassen und eu-rem Vorhaben steht nichts mehr im Wege

                        sect94

                        SchulG 2011 sect 17 (bdquoWeisungen Beaufsichtigungenrdquo)

                        SchulG 2011 sect 63 (bdquoAufgaben und Verfahren der Schulkonferenzrdquo)

                        Verlassen des Schulgelaumlndes

                        Das Problem ist dass Freistunden meist innerhalb der Schulzeit liegen Das be-deutet dass du uumlber die Schule (genauer die Landesunfallkasse) versichert bist Verlaumlsst du das Schulgelaumlnde allerdings verlierst du diesen VersicherungsschutzWenn dir also etwas passiert kann die Schule dafuumlr nicht haften Deshalb hat die Schule gegenuumlber Minderjaumlhrigen eine Aufsichtspflicht Mit Eintritt in die Ober-stufe darfst Du das Schulgelaumlnde verlassen da du die Schule freiwillig besuchst Dann ist es auch egal ob du noch minderjaumlhrig bist

                        Andere Regelungen kann die Schulkonferenz treffen So gibt es die Moumlglichkeit dass die Eltern minderjaumlhriger Schuumllerinnen und Schuumller schriftlich bestaumltigen dass ihnen bewusst ist dass die Aufsichtspflicht der Lehrkraumlfte an der Schulgren-ze endet und Schuumllerinnen und Schuumller bei solcherlei bdquoAusfluumlgenrdquo dadurch nicht mehr uumlber die Unfallkasse des Landes sondern nur noch privat versichert sind

                        Dieses Recht muss die Schulkonferenz aber erst einraumlumen es sollte in der Schulordnung festgehalten werden

                        Alle Informationen zur Schulkonferenz findet ihr im Artikel bdquoSchulkonferenzldquo auf S 77

                        Neulich haben Freunde und ich Aumlrger bekommen weil wir in der Freistunde zum Baumlcker gegangen sind um uns etwas zum Essen zu kaufen Die Baumlckerei liegt aber nur auf der anderen Straszligenseite die allerdings nicht mehr zum Schulgelaumlnde gehoumlrt

                        Darf man in Freistunden das Schulgelaumlnde verlassen

                        sect

                        95

                        Erlass bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom 19 Mai 2006 httpwwwschleswig-holsteindeBildungDESchulen

                        SchulrechtSchulgesetzErlasseDownloadsLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

                        Leitfaden zum Nachschlagen bdquoLernen am anderen Ortrdquo vom Maumlrz 2008

                        httpwwwschleswig-holsteindeBildungDEServiceBroschuerenBildungLernenAmAnderenOrt__blob=publicationFilepdf

                        Wandertage - Anzahl

                        Seit zwei Jahren haben wir keinen Wandertag mehr gemacht dabei wuumlr-

                        den wir uns so gern das neue Museum fuumlr Technik ansehen Unsere Lehrerin ist

                        aber der Meinung dass wir noch eine ganze Menge lernen muumlssen und deshalb

                        keine Zeit dafuumlr bleibt

                        Haben wir ein Recht auf Wandertage

                        Nein Ein Recht auf Wandertage hat keine Schuumllerin und kein Schuumller aller-dings sollten fruumlher pro Schuljahr jaumlhrlich fuumlnf Wandertage durchgefuumlhrt wer-den wenn sie im Zusammenhang mit dem Unterrichtsthema stehen Diese Rege-lung ist zwar aufgehoben aber verweisen kann man in Debatten mit Lehrkraumlften darauf Als sinnvoll erachtet der jetzt guumlltige Erlass das Lernen am anderen Ort in jedem Fall auch

                        Der Besuch eines technischen Museums ist zB sinnvoll wenn man sich in Physik mit dem Aufbau eines Motors beschaumlftigt

                        Wandertage sind aber keine touristischen Reisen Urlaub auf Mallorca ist also nicht drin

                        Also uumlberzeugt eure Lehrkraft dass Unterricht auszligerhalb der Schule lustig und sinnvoll sein kann

                        sect96

                        SchulG 2011 sect 29 (bdquoWarenverkauf Werbung Sammlungen Sponsoring und politische Betaumltigungenrdquo)

                        Werbung Sponsoring und Schenkungen

                        Generell hat der Schultraumlger dafuumlr zu sorgen dass der Schule noumltige Dinge wie ein DVD-Player zur Verfuumlgung stehen Allerdings ist es zulaumlssig wenn Firmen oder auch Eltern der Schule Anschaffungen spenden damit die Schuumllerinnen und Schuumller die Moumlglichkeit haben zB einen Lehrfilm in Biologie zu sehen (Schenkung)

                        Dabei darf auch der Name der Firma oder der Eltern veroumlffentlicht werden wenn diese etwas spenden Dieser Werbeeffekt durch die Schule muss aber deut-lich hinter den schulischen Nutzen zuruumlcktreten Auszligerdem muss das Ganze mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sein so duumlrfen bei-spielsweise Parteien nicht genannt werden

                        Wir brauchen einen DVD-Player da unser alter kaputt ist und wir keine Bio-Lehrfilme sehen koumlnnen Der Schulleiter sagt dafuumlr gaumlbe es kein Geld Schuumller haben im Geschaumlft gefragt ob sie der Schule einen schenken Der Schulleiter sagt dies sei nicht erlaubt

                        Stimmt das

                        sect

                        97

                        SchulG 2011 sect 141 (bdquoWiderspruchrdquo)

                        Widerspruch gegen Noten

                        Eine Schuumllerin hat im Zeugnis eine 5 in Englisch bekommen bezweifelt aber

                        dass die Lehrerin sie richtig benotet hat weil die letzten zwei Arbeiten eine 3

                        waren und sie muumlndlich auch nicht so schlecht ist

                        Was kann sie machen

                        Zunaumlchst einmal bietet sich immer an mit der betreffenden Lehrkraft daruumlber zu sprechen wie die Note zustande gekommen ist Wenn dies allerdings nicht hilft dann kann sich jede Schuumllerin und jeder Schuumller bei der Schulleitung beschweren

                        Wenn die 5 aber zu einer Nichtversetzung fuumlhrt oder Auswirkungen auf den an-gestrebten Schulabschluss hat kann formeller Widerspruch eingelegt werden uumlber den die Schule entscheidet

                        Dazu solltest du dich zunaumlchst an deine Schulleitung wenden Am besten erfolgt dies schriftlich Wenn der Widerspruch abgelehnt wird kannst du dann eine Kla-ge bei dem zustaumlndigen Gericht einlegen Die Kosten fuumlr das Verfahren traumlgt das Land

                        sect98

                        SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

                        Zeugnis - Ausgabeverweigerung

                        Nein denn unabhaumlngig von anderweitigen Verpflichtungen gegenuumlber der Schule haben Schuumllerinnen und Schuumller am Ende des Schuljahres in jedem Fall immer Anspruch auf ein Zeugnis

                        Ein Schuumller hat am Ende des Schuljahres die Schulbuumlcher nicht abgegeben Der Klassenlehrer haumlndigt ihm daraufhin kein Zeugnis aus und sagt das koumlnne er sich abholen wenn er seine Schulbuumlcher zuruumlckgegeben haumltte

                        Ist das rechtens

                        sect

                        99

                        SchulG 2011 sect 16 (bdquoZeugnisrdquo)

                        bdquoZeugnisverordnungrdquo (ZVO) vom 2942008 httpwwwgesetze-rechtsprechungshjurisdejportalquelle=jlinkampque

                        ry=ZeugnV+SHamppsml=bsshoprodpsmlampmax=trueampaiz=true

                        Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung

                        In einem Zeugnis taucht ploumltzlich der Kommentar des Schulleiters auf der den

                        Leistungsabfall der Schuumllerin kritisiert

                        Kann das sein

                        Grundsaumltzlich obliegt die Bewertung der Leistungen der Schuumllerinnen und Schuuml-ler der Beurteilung durch die Lehrkraumlfte Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Ausuumlbung ihrer bzw seiner paumldagogischen Verantwortung korrigierend eingreifen

                        sect100

                        Hierfuumlr gibt es leider keine entsprechenden Rechte Logisch ist jedoch dass du puumlnktlich beim Schulbus warst und damit deine Puumlnktlichkeit

                        eingehalten hast

                        Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen

                        Nein Es ist eindeutig entschuldigtes Fehlen Wenn es beweisbar ist dass der Schulbus fuumlr deine Verspaumltung verantwortlich ist dann kannst du ja nichts dafuumlr

                        Glaubt dir deine Lehrerin oder dein Lehrer nicht empfiehl ihr oder ihm doch sich beim Busunternehmen zu erkundigen

                        Wenn du jedoch den Bus verpasst hast der puumlnktlich fuhr dann bist du unent-schuldigt fehlend

                        Mein Schulbus ist wegen eisglatter Straszligen neulich eine halbe Stunde zu spaumlt in der Schule angekommen Deshalb kam ich zu spaumlt zum Unterricht und wurde dafuumlr eingetragen weil mein Lehrer mir nicht geglaubt hatDarf ich als unentschuldigt eingetragen werden wenn mein Schulbus Verspauml-tung hat

                        sect

                        101FUN FACT

                        Dass die Muumlhlen der Buumlrokratie langsam mah-len ist fuumlr erfahrene LSV-Mitglieder schon laumlngst

                        keine Neuigkeit mehr Dass sich das Schulrecht aber tatsaumlchlich so langsam an die Realitaumlt anpasst haumltten auch wir

                        nicht gedacht

                        -- ZITAT --

                        Erlass des Ministeriums fuumlr Bildung und Kultur vom 3 Juni 2010 - III 321

                        Der Runderlass bdquoReligionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holsteinldquo vom 21 Februar 1995 (NBl MFWKMFBWS Schl-H S 200) wird wie folgt

                        geaumlndert

                        []

                        b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Worte bdquonach Artikel 21 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reichldquo ersetzt durch

                        die Worte bdquonach Artikel 5 Abs 5 des Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhlldquo

                        -- ZITAT ENDE --

                        II

                        Index

                        AAbitur 2 51

                        Siehe auch SchulabschlussAbschluss

                        Siehe SchulabschlussAbwahl von Personen 3 4AG

                        Siehe ArbeitsgemeinschaftAkte

                        Siehe SchuumllerakteAlkohol 58Allerheiligen 14Arbeit

                        Siehe KlassenarbeitArbeitsgemeinschaft 39 68 69Arzt

                        Siehe Schularzt Siehe auch Schulpsychologischer Dienst

                        Attest 26Aufsicht 9 52Ausflug

                        Siehe SchulausflugAuskunft 16Ausschluss 35 52 82Aussperren

                        Siehe Ausschluss

                        BBaseball-Caps 10Befreiung

                        Siehe Freistellung vom UnterrichtBeratungslehrer 84Berichterstattungsfreiheit

                        Siehe PressefreiheitBeschwerde 11 56Bestrafung

                        Siehe StrafarbeitBetriebserkundung 35Betriebspraktikum

                        Siehe PraktikumBetrug

                        Siehe TaumluschungsversuchBildungsministerium 56 79 82Bus

                        Siehe SchulbusBuszlig- und Bettag 14

                        CCaps

                        Siehe Baseball-Caps

                        DDatenschutz 15 16 17 18 19 78Delegierte

                        Siehe entsprechende Konferenz-bezeichnung

                        Disziplinarmaszlignahme

                        Siehe OrdnungsmaszlignahmeDuzen 20

                        EEinfluss 48Einspruchsrecht 77Eltern

                        Aufsicht 69 94Datenschutz 16 78Hitze- und Schneefrei 63Nachsitzen 49Religionsunterricht 61

                        IIISchulbus 13Schwaumlnzen 25Streitigkeiten 84

                        Erziehungskonflikt 64 85Erziehungsmaszlignahme 81

                        FFachkonferenz 24 50 67Fachtag 35Fehlen

                        Siehe FernbleibenFehlkurse 51Feier 32Feiertag 14Fernbleiben 7 25 26 49 63 70 100Freistellung vom Unterricht 12 87

                        Fehlstunden 26Klassensprecher 37Religioumlser Grund 14Schuumllervertreter 37 38

                        Freistunde 94Fremdenfeindlichkeit 28Fronleichnam 14Fuumlrsorgepflicht 30

                        GGanztagsschule 77Gefaumlhrdung 63Gemeinde 47Gewalt 64 82Glauben

                        Siehe Religion

                        HHausaufgaben 29 35 49 64 77Hausordnung 77 85Hitzefrei 30

                        IInformationspflicht 31 32

                        Intoleranz 28

                        KKaugummi 33Klassenarbeit 46 50 59 70

                        Siehe auch TaumluschungsversuchAnzahl pro Schuljahr 5Anzahl pro Tag 8Entscheidungsfreiheit der Schule 77Genehmigung bei schlechtem Ergeb-nis 89Inhalt 6Koordination 35Legasthenie 42Nachschreiben 7Note 50Versaumlumen 25

                        Klassenarbeiten 35 77 85Klassenbuch 6 15 33Klassenelternbeirat 35 89Klassengroumlszlige 34Klassenkonferenz 35 42 82Klassensprecher 4 36 37 72 89Klassensprecherkonferenz

                        Siehe KlassensprecherversammlungKlassensprecherversammlung 37 72Klassenteiler 34Klausur

                        Siehe KlassenarbeitKlingelzeichen 23 54Konflikt 56Konfliktlotsen

                        Siehe StreitschlichterKopfbedeckung 10Kostenbeitrag

                        Siehe Kosten der LernmittelKosten der Lernmittel 47Kreisschulamt 39Kreisschuumllersprecher 38 87

                        IV

                        Kreisschuumllervertretung 38 87Kriegspropaganda 28Kritik

                        Siehe BeschwerdeKSV

                        Siehe KreisschuumllervertretungKultusministerkonferenz 88

                        LLandespressegesetz 74Landesschuumllerparlament 21 40Landesschuumllersprecher 87Landesschuumllervertretung 11 21 32 40

                        56 79 81 84Laumluten 23Legasthenie 42 44Lehrerkonferenz 67Lehrkraft

                        Abwahl 3Lehrmittel

                        Siehe LernmittelLehrplan 24 29 31 55 80

                        Inhalt 45 80Klassenarbeiten 5 6Praktika 55

                        Leistungen

                        Siehe NoteLeistungsnachweis

                        Klassenarbeit Siehe KlassenarbeitTest (Teil der muumlndlichen Leistung) Siehe Test

                        Leistungsstand 46 50

                        Siehe auch NoteLektuumlre 47Lernen am anderen Ort 95Lernmittel 47Lernplan 35 42Lernverhalten 35

                        Lese-Rechtschreib-Schwaumlche

                        Siehe LegasthenieLRS

                        Siehe LegasthenieLSV

                        Siehe Landesschuumllervertretung

                        MMama

                        Siehe ElternMeinungsaumluszligerung 76Meinungsfreiheit 48Missbilligung 64 82 85

                        Siehe auch VerweisMusterstatut 4

                        Siehe StatutMutter

                        Siehe ElternMuumltzen 10

                        NNachsitzen 49Nachteilsausgleich 42Neutralitaumlt 48Note 8 16 18 22 44 50 85 97

                        Siehe auch Abitur Siehe auch Leistungsstand

                        Siehe auch ZeugnisNotenschutz 43 44

                        OOAPVO

                        Siehe Oberstufen- und Abiturpruuml-fungsverordnung

                        Oberstufe 51

                        Siehe auch Oberstufen- und Abitur-pruumlfungsverordnung

                        Oberstufen- und Abiturpruumlfungsverord-

                        nung 2

                        VOpferfest 60Ordnungsmaszlignahme 52 64 70Ozon 53

                        PPapa

                        Siehe ElternPartei 48

                        parteipolitische Neutralitaumlt 48Parteiwerbung 96

                        Pause 23 54Pausen 54Persoumlnlichkeitsrechte 75Philosophie 61politische Gruppierung 48Praktikum 35 55Praxistag 35Pressefreiheit 76Presserecht 76Probleme 56 78Profil 34 57Pruumlfung

                        5 Abiturpruumlfungsfach 2P5 2

                        RRassismus

                        Siehe FremdenfeindlichkeitRauchen 58Rechtschreibreform 59Rechtsfragen 41Reformationstag 14Religion 60 61 64

                        SSammlungen 79Samstagsschule 62 77Satzung 73Schenkungen 96

                        Schulabschluss 24 50Schulakte

                        Siehe SchuumllerakteSchularzt 65Schulaufsicht 75Schulaufsichtsbehoumlrde 79Schulausfall

                        Siehe UnterrichtsausfallSchulausflug 35Schulbuumlcher 47 67Schulbus

                        Notwendigkeit 13Verspaumltung 100

                        Schulelternbeirat 62Schuumllerakte 16 33 78Schuumllergruppen

                        Siehe ArbeitsgemeinschaftSchuumller Helfen Leben 79Schuumllerparlament

                        Siehe KlassensprecherversammlungSchuumllersprecher 72 73Schuumllerstreik

                        Siehe StreikSchuumllervertreter 24Schuumllervertretung 40 56 73 84 87 89Schuumllerzeitung 74 75 76

                        Zensur 76Schulfeier 32Schulfete

                        Siehe SchulfeierSchulgelaumlnde 94Schulkonferenz 23 29 47 54 55 57

                        62 77 79 82 90 91 92 93 94Schulleiter 3 30 32 36 37 47 50 54

                        56 57 58 69 75 77 79 81 89 91

                        92 96 97 99Schulleitung

                        VI

                        Siehe SchulleiterSchulname 77Schulordnung 77 94Schulpflicht 25Schulprogramm 29 57Schulpsychologischer Dienst 78Schultraumlger 47 58 96Schulveranstaltung 25 32Schulverhaumlltnis 70Schulweg 13 63Schummeln

                        Siehe TaumluschungsversuchSchwaumlnzen

                        Siehe FernbleibenSchweigepflicht 78Sexualkunde 80Siezen 20sozialer Haumlrtefall 47Sozialer Tag 79Sozialverhalten 35Speicherung von Daten

                        Siehe DatenschutzSponsoring 96Sportunterricht 53SSV

                        Siehe StadtschuumllervertretungStadt 47Stadtschuumllervertretung

                        Siehe KreisschuumllervertretungStatut 4 72 73Strafarbeit 81 82 83Streik 70Streitschlichter 84Stundenende 23Suchtmittel 58SV 4 32 37 39 56 72 73 87 89 91

                        92 93

                        Statut 4

                        TTaschenrechner 47Taumluschungsversuch 85Tests 86

                        Anzahl pro Schuljahr 86Anzahl pro Tag 8Note 50

                        UUnterricht in anderer Form 79Unterrichtsausfall 63

                        Aufsicht 9Hitzefrei 63Schneefrei 9

                        Unterrichtsausschluss

                        Siehe AusschlussUnterrichtsbefreiung

                        Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsformen 27Unterrichtsfreistellung

                        Siehe Freistellung vom UnterrichtUnterrichtsgestaltung 29 88Unterrichtsinhalte 88 89Unterrichtsplanung 31 88Unterrichtsthemen 29Unterstuumltzung 56Unterstuumltzung der SV 32Untersuchung

                        aumlrztliche 65

                        VVater

                        Siehe ElternVeranstaltungen 39 91Verbindungslehrer 40 43 50 56 84Verfahrensfehler 35Verkauf 75 79 91 93Verlassen des Schulgelaumlndes 94

                        VIIVersetzung 35 50 97Versetzungskonferenz 35Vertrauenslehrer 50Verwaltungsakt 50 64Verweis 35 64 82

                        Siehe auch MissbilligungVeto

                        Siehe Einspruchsrecht

                        WWandertag 95

                        Siehe auch SchulausflugWarenverkauf 93Werbung 96Wetter 63

                        Widerspruch 50 97Wirtschaftspraktikum

                        Siehe PraktikumWitterung 63

                        ZZensur der Schuumllerzeitung 76Zeugnis 35 44 46 97 98 99Zeugniskonferenz 35Zuckerfest 60Zuspaumltkommen 100Zwang zur Teilnahme am Unterricht

                        Siehe Schulpflicht

                        VIII

                        Notizen

                        IXNotizen

                        X

                        Uumlber die Landesschuumllervertretung

                        Uumlber die Struktur der Landesschuumllervertretung (LSV) erfahrt ihr etwas in dem entsprechenden Artikel auf S 40Hier moumlchten wir die Gelegenheit nutzen euch die Arbeit in der Landes-schuumllervertretung naumlher zu bringen und euch dazu motivieren selbst aktiv zu werden

                        Jede Schule kann eine Schuumllerin oder einen Schuumller zum Landesschuumllerpar-lament (LSP) entsenden LSPs finden drei- bis viermal im Schuljahr statt und dauern meist zwei Tage das kann aber variieren Die Delegierten erhalten fuumlr ihre Reisekosten und den Aufenthalt volle Kostenerstattung aus dem Etat der LSVAuszligerdem kann jede Schule eine Schuumllerin oder einen Schuumller als stellver-tretende Delegierte oder stellvertretenden Delegierten waumlhlen Die stellver-tretenden Delegierten haben auch das Recht dazu an LSPs teilzunehmen Jedoch erhalten sie keine Kostenerstattung Eure oumlrtlichen SVen erstatten euch diesen Betrag aber oft zuruumlck eine entsprechende Quittung erhaltet ihr auf dem LSP Die Betraumlge liegen meist nicht hoch da wir haumlufig in Schulen tagen und so nur Kosten fuumlr die Verpflegung anfallen Manchmal finden LSPs auch in Jugendherbergen statt darauf weisen wir dann aber vorher hin sodass ihr das ggf mit eure Schulen absprechen koumlnntWenn ihr zum LSP kommen wollt dann ist neben einer vorherigen Anmel-dung im Buumlro der Landesschuumllervertretungen (Kontakt unter bdquoImpressumrdquo ein Anruf oder eine E-Mail genuumlgt hier) erforderlich dass ihr einen Delegier-tenmeldebogen ausfuumlllt und von eurer Schulleitung unterschreiben lasst Den muumlsstet ihr dann noch ins Buumlro faxen oder schicken Meldeboumlgen werden am Anfang eines Schuljahres an die Schulen geschickt wenn der bei euch nicht angekommen ist dann wendet euch an das Buumlro oder schaut auf unsere Home-page (wwwschuelervertretungde)

                        Aber was genau erwartet euch nun auf dem LSPNeben vielen inhaltlichen und interessanten Diskussionen koumlnnt ihr hier selbst eure Forderungen stellen und somit das Programm der LSV selbst gestalten Wenn euch kein Thema auf der Seele brennt dann muumlsst ihr keinen Antrag stellen kommen solltet ihr dennoch Uns ist es nur wichtig dass moumlglichst viele Schulen vor Ort sind damit das LSP repraumlsentativ fuumlr die Schulen in Schleswig-Holstein arbeiten kann

                        XIZu LSPs wird per E-Mail an die Schulen eingeladen In der Einladung findet ihr dann alles was ihr wissen muumlsst und auch eine vorlaumlufige Tagesordnung sodass ihr nicht vollkommen unvorbereitet in dieses Wochenende startet Neue LSP-Einladungen sind auch immer auf der Startseite der Homepage deutlich gemachtAuszligerdem werden auf den meisten LSPs Workshops angeboten die euch die Arbeit in der SV erleichtern sollen Diese befassen sich mit Projektmanage-ment Rhetorik Veranstaltungsideen und vielem mehr was euch hilftAuf dem ersten LSP jedes Schuljahres wird auch der Vorstand gewaumlhlt Fuumlr weiteres Engagement seid ihr hier genau richtig eine Arbeit die verdammt viel Spaszlig macht und bei der ihr echt etwas bewegen koumlnnt und vor allem viel fuumlr euch selbst mitnehmt

                        Wir stehen euch gerne und immer fuumlr Fragen zur Verfuumlgung

                        XII

                        GEW - Die Bildungsgewerkschaft

                        Eine Gesellschaft lebt von Menschen die sich engagieren und von Ideen die der Gesellschaft helfen menschlicher zu werden Sie braucht aktive Gruppen die sich an der Auseinandersetzung uumlber gesellschaftliche Probleme beteiligen und nach demokrati-schen Loumlsungen suchen Die Gewerkschaft Erziehung und Wissen-schaft (GEW) ist eine solche Organisation

                        Sie vertritt die Interessen aller im Bildungsbereich arbeitenden Menschen - in Kindertageseinrichtungen Schulen Hochschulen Forschungsinstituten oder in der Weiterbildung

                        Die GEW ndash das sind bundesweit ca 260000 Frauen und Maumlnner die in paumldagogi-schen Berufen arbeiten in Schleswig-Holstein uumlber 10000 Damit ist die GEW in Land und Bund die groumlszligte gewerkschaftliche Interessenvertretung

                        Die GEW tritt ein fuumlr ein finanziell gut ausgestattetes starkes oumlffentliches Bil-dungswesen weil Bildung ein Menschenrecht ist Die GEW kaumlmpft fuumlr gute Ar-beitsbedingungen ihrer Mitglieder Sie setzt sich aber auch ein fuumlr eine zukunfts-orientierte Bildungspolitik beitragsfreier Besuch der KiTa bdquoEine Schule fuumlr alleldquo mehr Ganztagschulen kleinere Klassen mehr Schulsozialarbeit Inklusion beitragsfreie Universitaumlt ndash das sind wesentliche Forderungen der GEW

                        Die GEW ist eine professionell organisierte Interessenvertretung die ihren Mit-gliedern Schutz Beratung Information Wissen und Fortbildung zukommen laumlsst

                        Die GEW scheut auch nicht vor Auseinandersetzung mit der Politik zuruumlck Sie argumentiert verhandelt protestiert demonstriert und sie ruft ihre Mitglieder in letzter Konsequenz auch zum Streik auf wenn es darum geht sich gegen die Ver-schlechterung der Arbeitsbedingungen zu wehren

                        Wenn ihr spaumlter studiert Werdet Mitglied der GEW

                        Mehr Informationen zur GEW sind der Homepage (wwwgew-shde bzw wwwgewde) zu entnehmen

                        Matthias HeidnGEW Schleswig-HolsteinVorsitzender

                        XIIIDanksagungen

                        Diese Broschuumlre ist eine Neuauflage einer vorherigen Version die sich auf das Schulgesetz aus den 1990er Jahren bezog Ende des Jahres 2010 war die Broschuumlre fast komplett uumlberarbeitet und auf dem Stand vom Schulge-setz 2007 Anfang des Jahres 2011 wurde dann erneut ein neues Schulgesetz beschlossenSomit musste wieder uumlberpruumlft und zum Teil abgeaumlndert werden eine lang-wierige Aufgabe die nun abgeschlossen ist

                        Unser Dank gilt allen Vorstandsgenerationen die seit 2007 unermuumldlich an einer Neuauflage arbeiten ein Aufzaumlhlen der Namen ist schon gar nicht mehr moumlglich

                        Auszligerdem danken wir ganz besonders- Carsten Totzke dem Landesverbindungslehrer der Gymnasien der unsere Arbeit stets bestmoumlglich unterstuumltzt und auch zu Praxisfragen in dieser Bro-schuumlre Antworten parat hatte - Joumlrg Kruumlger dem Buumlroleiter der Landesschuumllervertretungen der die Kom-munikation nach auszligen sicherstellt und stets eine kompetente und engagierte Hilfe ist

                        - Oliver Ahmed einem ehemaligen Landesschuumllersprecher der Beruflichen Schulen der sich als ein sehr findiger und fachkundiger Lektor zeigte

                        Ein ganz besonderer Dank geht an dieser Stelle an Torben Stallbaum und Tim Wiegmann die lange im LaVo der Gymnasien taumltig waren Die beiden ha-ben unzaumlhlbare Stunden in das Recherchieren und Formulieren der einzelnen Artikel und an anschlieszligende nochmalige Pruumlfungen und das Layout inves-tiert Damit haben die beiden eine Neuauflage von bdquoNutze dein Rechtldquo uumlber-haupt erst moumlglich gemacht Dadurch haben viele Schuumllerinnen und Schuumller in Schleswig-Holstein jetzt wieder die Moumlglichkeit sich uumlber ihre Rechte zu informieren

                        Impressum

                        Die Broschuumlre bdquoNutze dein Rechtldquo wurde von der Landesschuumllervertre-tung der Gymnasien in Schleswig-Holstein erstellt

                        Fuumlr die Sachunterstuumltzung mit Papier danken wirder Firma Steinbeis Papier GmbH

                        Fuumlr die finanzielle Unterstuumltzung danken wirder Stiftung Jugendarbeit in Schleswig-Holstein

                        und dem GEW-Landesverband Schleswig-Holstein

                        Das Buumlro der LandesschuumllervertretungenPreuszligerstraszlige 1-9

                        24105 Kiel

                        E-Mail infoschuelervertretungdeTelefon 0431 57 86 96Telefax 0431 57 86 98

                        wwwschuelervertretungde

                        Die Broschuumlre im Internet wwwnutze-dein-rechtde

                        Das Weiterverteilen dieser Broschuumlre ist ausdruumlcklich erwuumlnscht

                        Folgende Broschuumlren moumlchten wir euch noch besonders ans Herz legen(ihr findet sie auf unserer Homepage)

                        - bdquoSo gehtlsquosldquo - Das Handbuch fuumlr Schuumllervertretungen in Schleswig-Holstein

                        - bdquoGeistesblitzldquo - bdquoIch weiszlig was was Du nicht weiszligtldquo

                        - bdquoDer Weg ist das Zielldquo - Schulprogramm

                        • Abiturpruumlfung - 5 Pruumlfungsfach
                        • Abwahl der Klassensprecherin des Klassensprechers
                        • Abwahl einer Lehrkraft
                        • Arbeiten - Anzahl
                        • Arbeiten - Inhalt
                        • Arbeiten - Nachschreiben
                        • Arbeiten Tests - Wie viele pro Tag
                        • Aufsicht bei Unterrichtsausfall
                        • Baseball-Caps im Unterricht
                        • Beschwerde uumlber eine Lehrkraft
                        • Beurlaubung
                        • Buskinder
                        • Buszlig- und Bettag - Befreiung vom Unterricht
                        • Datenschutz I
                        • Datenschutz II
                        • Datenschutz III
                        • Datenschutz IV
                        • Datenspeicherung - Dauer
                        • Duzen und Siezen
                        • Einflussnahme durch die Landesschuumllervertretung
                        • Eltern - Was wissen sie uumlber deine Leistungen
                        • Ende der Schulstunde - Klingelzeichen
                        • Fachkonferenz
                        • Fehlen in der Schule
                        • Fehlstunden
                        • Formen des Unterrichts
                        • Fremdenfeindlichkeit
                        • Hausaufgaben - Viel zu viele
                        • Hitzefrei
                        • Informationspflicht der Lehrkraumlfte
                        • Informationspflicht der Schulleitung
                        • Klassenbuch
                        • Klassengroumlszligen
                        • Klassenkonferenz
                        • Klassensprecherinnen und Klassensprecher - Noten
                        • Klassensprecherversammlung
                        • Kreisschuumllervertretung (KSV)
                        • Landesschuumllervertretung (LSV)
                        • Legasthenie - Foumlrderung
                        • Legasthenie - Note im Fach Deutsch
                        • Lehrplaumlne - Inhalt
                        • Leistungsstand - Auskunft
                        • Lernmittel - Wer zahlt die
                        • Meinungsfreiheit - Einfluss von Lehrkraumlften
                        • Nachsitzen
                        • Notengebung - falsche Bewertung
                        • Oberstufe - Fehlkurse amp Abiturpruumlfung
                        • Ordnungsmaszlignahmen - Aussperren
                        • Ozonbelastung und Sportunterricht
                        • Pausen
                        • Praktika
                        • Probleme mit einer Lehrkraft - Wer hilft
                        • Profile
                        • Rauchen in der Schule
                        • Rechtschreibreform
                        • Religionsgemeinschaften
                        • Religionsunterricht - Teilnahme
                        • Samstagsschule
                        • Schneefrei
                        • Schriftliche Missbilligung
                        • Schularzt - Teilnahmepflicht
                        • Schulaufsicht
                        • Schulbuumlcher - Neuanschaffung
                        • Schuumllergruppen AGs - Gruumlndung
                        • Schuumllergruppen - Zulassung
                        • Schuumllerstreik
                        • Schuumllervertretung - Etat
                        • Schuumllervertretung Klassensprecherinnen amp Klassensprecher
                        • Schuumllervertretung - Statut
                        • Schuumllerzeitung - Gruumlndung
                        • Schuumllerzeitung - Verbreitung in der Schule
                        • Schuumllerzeitung - Zensur
                        • Schulkonferenz
                        • Schulpsychologischer Dienst - Schweigepflicht
                        • Schulsammlungen und Sozialer Tag
                        • Sexualkunde
                        • Strafarbeiten - Alle werden bestraft
                        • Strafarbeiten - Angemessene Maszlignahmen
                        • Strafarbeiten - Beweise
                        • Streit zwischen Lehrkraft und Schuumllerinnen Schuumllern
                        • Taumluschungsversuch
                        • Tests - unangekuumlndigt
                        • Unterrichtsbefreiung fuumlr Mitglieder der SV
                        • Unterricht selbst gestalten
                        • Unterrichtsinhalte - Ich verstehe nichts
                        • Unterrichtsschluss zu Ferienbeginn oder Ferienende
                        • Veranstaltungen organisieren
                        • Verbindungslehrkraumlfte
                        • Verkauf von Waren
                        • Verlassen des Schulgelaumlndes
                        • Wandertage - Anzahl
                        • Werbung Sponsoring und Schenkungen
                        • Widerspruch gegen Noten
                        • Zeugnis - Ausgabeverweigerung
                        • Zeugnis - Korrektur durch die Schulleitung
                        • Zuspaumltkommen - Busverspaumltungen
                        • Index
                        • Notizen
                        • Uumlber die Landesschuumllervertretung
                        • GEW - Die Bildungsgewerkschaft
                        • Danksagungen

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