Transcript
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
1/88
Reglement 51.340 d
Der Umgang mit Fahnen,Standarten und Fanions
(Fahnenreglement)
Gltig ab 01.01.2008
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
2/88
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
3/88
Gltig ab 01. 01. 2008
Reglement 51.340 d
Der Umgang mit Fahnen,Standarten und Fanions
(Fahnenreglement)
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
4/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
II
Verteiler
Persnliche Exemplare
Hauptfeldweibel, Stabs-, Haupt- und Chefadjutanten
Angehende Einheitsfeldweibel (ber Fw Lehrgang) Angehende Offiziere (ber Of Lehrgang)
Kommando-Exemplare
Stbe der Ter Reg und Br (2)
Lehrverbnde (10)
Stbe der Truppenkrper (2)
Verwaltungs-Exemplare
GS VBS (3) Stab CdA (3)
VA (ber Mil Prot)
PST A (2)
FST A (2)
Komp Zen ABC (2)
Komp Zen Swissint (2)
HKA (2)
Zentralschule (4)
Generalstabsschule (2) Militrakademie (2)
Berufsunteroffiziersschule (2)
HEER (3)
LW (3)
LBA (2)
Logistikcenter Thun (Fahnendepot) (2)
FUB (2)
DSP (2)
BABS (2)
BASPO (2)
Bundeskanzlei (2)
EDA, Protokoll (2)
EFD, BBL (2)
Weitere Empfnger
Stbe von Kontingenten im Auslandeinsatz ) fallweise ber
Militrbeobachter ) Komp Zen Swissint
Militrbehrden der Kantone (2)
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
5/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
III
Inkraftsetzung
Reglement 51.340 d
Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions (Fahnenreglement)
vom 30.10.2007
erlassen durch den Chef der Armee, gesttzt auf
Die Organisationsverordnung fr das Eidgenssische Departement fr Verteidigung, Be-
vlkerungsschutz und Sport (OV-VBS) vom 07.03.2003
die Verordnung vom 10.09.2003 ber die Feldzeichen in der Armee (SR 514.28);
die Weisungen des VBS vom 15.09.2003 ber die Feldzeichen in der Armee (Feldzeichen-
weisungen); die Weisungen des Bundesrates vom 21.01.1987 ber die Beflaggung der Gebude des
Bundes, Stand 1.07.1996 (BBI 1996 IV 509);
das Dienstreglement (DR 04; SR 510.107.0).
Dieses Reglement tritt auf den 01.01.2008 in Kraft.
Chef der Armee
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
6/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
IV
Veranlassung
Fahnen, Standarten und Fanions sind Symbole unseres Staates. Obwohl die Armee im Dienstre-
glement die Bedeutung solcher Symbole hervorhebt, fehlten bisher Bestimmungen und Erlute-
rungen fr den Umgang damit. Dieses Reglement soll daher die Lcke schliessen, das Verstndnisfr den Fahnendienst frdern und den Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions aufzeigen
und regeln.
Nebst militrischen Symbolen hat die Armee Schweizer-, Kantons- und Gemeindefahnen, aber
auch Fahnen von Gastlndern zu bercksichtigen. Das trifft vor allem zu bei Brevetierungen,
Besuchstagen, Besuchen politischer oder militrischer Gste usw. Die Bestimmungen und Erlu-
terungen dieses Reglements zum korrekten Umgang mit diesen Fahnen halten sich an die im f-
fentlichen Bereich bewhrten Gepflogenheiten. Diese sind meist nicht verrechtlicht. Sie haben
sich aus langer Tradition heraus gefestigt, auch wenn in einzelnen Belangen Fahnen- und Wap-
penkundige noch unterschiedliche Auffassungen vertreten.Im Anhang kann die Herkunft unserer eidgenssischen und kantonalen Fahnen, Wappen und
Fanions nachgeschlagen werden. Ein Verzeichnis ber weiterfhrende Literatur rundet das Regle-
ment ab.
Dieses Reglement beschrnkt sich auf den Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions. Andere
Belange der Vorbereitung und Durchfhrung feierlicher Anlsse regelt der Behelf fr Adjutanten
(Behelf 51.034).
Mitarbeit
Folgende zivile Organisationen haben an der Erarbeitung dieses Reglements mitgewirkt:
Schweizerische Gesellschaft fr Fahnen- und Flaggenkunde
Stiftung Schweizer Wappen und Fahnen
Schweizerische Heraldische Gesellschaft
Schweizerisches Landesmuseum
Sie haben auch die Erlaubnis erteilt, Teile aus ihren Publikationen zu bernehmen. Allen zivilen
Beteiligten sei daher an dieser Stelle der beste Dank fr ihre Untersttzung ausgesprochen.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
7/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
V
Kap. Inhalt Seite
1 Bedeutung und Symbolik von Fahnen
2 Umgang mit militrischen Fahnen und Standarten 217
2.1 Grundstzliches 2
2.2 Umgang mit Feldzeichen 3
2.3 Trger des Feldzeichens 4
2.4 Militrische Formen fr Fhnriche und Fahnenwache 6
2.5 Feldzeichen bei militrischen Feiern und Veranstaltungen 8
2.5.1 bernahme und Abgabe des Feldzeichens 8
2.5.2 Abgabe des Feldzeichens bei Auflsung des Verbandes 102.5.3 Auswechseln des Feldzeichens bei Neubenennung des Verbandes 11
2.5.4 Defilees und Vorbeimrsche von Fusstruppen 11
2.5.5 Defilees motorisierter und mechanisierter Truppen 12
2.5.6 Ehrenformation und Inspektionsaufstellung 12
2.5.7 Besondere Anlsse 12
2.5.8 Verabschiedung und Kommandowechsel 14
2.5.9 Brevetierungen und Befrderungen 15
2.5.10 Bestattungen 16
2.5.11 Saalschmuck 17
3 Umgang mit militrischen Fanions 1820
3.1 Grundstzliches 18
3.2 Militrische Formen fr Faniontrger 18
4 Umgang mit zivilen Fahnen und Symbolen in der Armee 2123
4.1 Aufziehen der Schweizerfahne 21
4.2 Hoheitszeichen an Militrflugzeugen 22
4.3 Schweizer Flagge zur See an Patrouillenbooten der Armee 22
4.4 Todesfall 22
4.5 Fanions an Musikinstrumenten 23
4.6 Fahrzeugbeflaggung 23
4.7 Tischfahnen 23
5 Umgang mit nationalen und internationalen Fahnen 2435
5.1 Grundstzliches 24
5.1.1 Masse der Schweizerfahne 24
5.1.2 Grundstzliches zur Verwendung von Fahnen und Masten 24
5.1.3 Reihenfolge bei Kantonsfahnen und Nationalflaggen 255.1.4 Grundstzliches zur Rangfolge von Fahnen 25
5.2 Aufziehen von Fahnen an zwei Masten 26
5.3 Aufziehen von Fahnen an drei Masten 27
Inhaltsverzeichnis
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
8/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
VI
Kap. Inhalt Seite
5.4 Aufziehen von Fahnen an vier Masten 285.5 Aufhngen von Fahnen 30
5.5.1 Allgemeines 30
5.5.2 Aufhngen von zwei und drei Fahnen 31
5.5.3 Aufhngen der Fahnen der Kantone Luzern, Schwyz und Tessin 32
5.5.4 Zukehren gegen die ranghhere Fahne 32
5.5.5 Symmetrisches Aufhngen von Fahnen 33
5.6 Fahnenreihen mit der Schweizerfahne und den Kantonsfahnen 35
6 Umgang mit schweizerischen Militr- und Zivilfahnen im Ausland 386.1 Umgang mit schweizerischen Militr- und Zivilfahnen durch
schweizerische Militrattachs und Truppen im Ausland 38
Anhnge
A1 Anhang 1 | Die Eidgenssische Fahne, unsere Nationalflagge 40
A2 Anhang 2 | Masse der Feldzeichen 46A3 Anhang 3 | Fanions als Standortzeichen in der Armee 48
A4 Anhang 4 | Masse der Schweizerfahne und der Schweizerflagge zur See 49
A5 Anhang 5 | Kantonale Fahnen, Wappen und Standesfarben 51
A6 Anhang 6 | Weiterfhrende Literatur 78
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
9/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
1
1 Bedeutung und Symbolik von Fahnen
1.1 Ursprung als SymbolDie Fahne ist von jeher eines der bedeutendsten Symbole eines Volkes; teils war sie einst sogar
Symbol der obersten Gottheit. In neuerer Zeit ist die Fahne Symbol fr Krperschaften und Ge-meinwesen geworden. Sie ist im Bewusstsein des Volkes tief verankert.
In der rmischen Zeit hat die Fahne eine grosse Bedeutung im militrischen Bereich erlangt.
Einerseits diente die Signa der Kommandogebung, andererseits symbolisierten Standarten die
Truppenverbnde. Der rmische Legionsadler, die Aquila, war nicht nur Symbol, sondern ver-
krperte auch den Korpsgeist und den Stolz einer ganzen Legion.
Im Mittelalter waren es vor allem mchtige Familien und aufstrebende Stadtstaaten, die Fahnen
und Wappen fhrten, aber auch Talschaften und Landflecken. Znfte und andere berufsstndische
Organisationen gaben sich ebenfalls Fahnen. In der Eidgenossenschaft zogen die Stnde und die
Zugewandten Orte mit ihren Fahnen ins Feld.Die eidgenssischen Standesfahnen haben in unserer militrischen Vergangenheit ber Jahrhun-
derte eine wichtige Rolle gespielt. Von ihnen fhrt eine direkte Linie zu den heutigen Fahnen und
Standarten der Bataillone und Abteilungen.
1.2 Schweizerfahne aus Militrwesen herausgewachsenDie Schweizerfahne ist aus unserem Militrwesen herausgewachsen und ist dank den Bemhungen
des Generals Dufour zu dem geworden, was sie heute ist: Symbol fr die Einheit und den Zusam-
menhalt unseres Bundesstaates, der Schweiz. General Dufour war bemht, allen unseren Batail-lonen die gleiche Fahne zu geben und alle Wehrmnner mit demselben Hoheitszeichen an der
Kopfbedeckung (Kokarde) auszursten. Er war berzeugt, dass die Fahne ein Zeichen der Samm-
lung, aber auch das Bild eines gemeinsamen Volkstums darstellt. Weiter war Dufour der berzeu-
gung, dass Truppen, die gleiche Farben tragen und unter dem gleichen Banner kmpfen, sich in
der Gefahr bereitwilliger gegenseitig untersttzen und zu einem wahrhaften Heer von Brdern
werden (Einzelheiten im Anhang 1).
Das Dienstreglement 04 (DR 04) trgt dieser Entwicklung Rechnung und bezeichnet die Feldzei-
chen unserer Armee als Symbole des Zusammenhaltes von Angehrigen eines Verbandes und als
Ausdruck der Zusammengehrigkeit nach innen und aussen. Weiter wird darin unterstrichen, dass
Fahnen und Standarten den Verband reprsentieren, ein Zeichen fr den Verband als Schicksals-
gemeinschaft darstellen und schliesslich die Werte der Eidgenossenschaft symbolisieren, die es
zu beschtzen und zu verteidigen gilt.
Obwohl Fahnen nur aus farbigem Stoff gefertigt sind, liegt die hohe Bedeutung in ihrer Funkti-
on als kollektives Identittssymbol. Der Mensch identifiziert sich mit der Fahne. Deshalb sind
Fahnen und Flaggen entsprechend zu achten.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
10/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
2
Messinghlse StandarteFahne
2 Umgang mit militrischen Fahnen und Standarten
2.1 Grundstzliches
FeldzeichenAls Feldzeichen gelten Fahnen und Standarten, die die Bezeichnung des Truppenkrpers tragen,
dem sie zugeteilt sind. Auf der Fahne ist die Bezeichnung in goldenen Lettern beidseitig im waag-
rechten Kreuzbalken aufgestickt. Bei der Standarte ist die Bezeichnung auf der Hlse unter der
Fahnenspitze eingraviert (Bild 1). Die Masse der Feldzeichen zeigt Anhang 2.
Fahnen und Standarten, die keine Feldzeichen sindFahnen und Standarten von Schulen, von militrischen Kommandostellen sowie von Amtsstellen
der Bundesverwaltung fallen nicht unter den Begriff der Feldzeichen. Solche Fahnen und Stand-
arten unterscheiden sich von Feldzeichen dadurch, dass sie keine Bezeichnungen im waagrechtenKreuzbalken oder auf der Hlse tragen.
Das Kapitel 2 behandelt vor allem den Umgang mit Feldzeichen. Fr Fahnen und Standarten von
Schulen, von militrischen Kommandostellen sowie von Amtsstellen der Bundesverwaltung sind
die Aussagen sinngemss zu bernehmen. Unterschiede in der Behandlung von Feldzeichen
gegenber anderen Fahnen und Standarten werden erlutert.
Die rechtlichen Einzelheiten zum Fhren und zur Gestaltung von Feldzeichen sowie zur Gestaltung
briger Fahnen und Fanions sind in der Feldzeichenverordnung des Bundesrates und den Feldzei-
chenweisungen des VBS geregelt. Das Fahnenreglement basiert auf diesen Rechtsgrundlagen.
Bild 1:Die Feldzeichen. Fahne mit Bezeichnung des Truppenkrpers im waagrechten Kreuzbalken und Standartemit Bezeichnung des Truppenkrpers an der Messinghlse
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
11/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
3
Eine Fahne als Feldzeichen fhren alle Truppenkrper der Infanterie, der Genietruppen, der Sa-
nittstruppen, der Rettungstruppen und jene fr Militrische Sicherheit sowie die Truppen fr
Einstze zur Friedensfrderung im Ausland.Eine Standarte als Feldzeichen fhren alle brigen Truppenkrper.
2.2 Umgang mit FeldzeichenDas Dienstreglement 04 (DR 04) macht zu den Feldzeichen folgende Aussagen:
Fr den einzelnen Angehrigen der Armee besteht gegenber dem entfalteten Feldzeichen
Grusspflicht (DR 04, Ziffer 59.5).
Das Feldzeichen, die Fahne oder Standarte eines Verbandes, ist das Symbol fr den Verband als
Schicksalsgemeinschaft. Das Feldzeichen symbolisiert zudem die Eidgenossenschaft und das,was es zu beschtzen und zu verteidigen gilt (DR 04, Ziffer 61.1).
Dienstleistende Verbnde bernehmen ihr Feldzeichen nach dem Einrcken und geben es vor
der Entlassung wieder ab (DR 04, Ziffer 61.2).
Bei wichtigen Anlssen wird das entfaltete Feldzeichen vom Fhnrich getragen. Es reprsentiert
den Verband (DR 04, Ziffer 61.3).
Fhnrich ist der Stabsadjudant des Bataillons- beziehungsweise Abteilungsstabes (DR 04, Ziffer
61.4).
Weitere Umgangsformen gegenber Feldzeichen:
Whrend der Dauer der Dienstleistung befindet sich das Feldzeichen beim Kommandanten auf
dem Kommandoposten.
Ausserhalb der Dienstleistung werden Feldzeichen in einem Logistikbetrieb der Armee angemes-
sen aufbewahrt.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
12/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
4
2.3 Trger des FeldzeichensFeldzeichen werden in unserer Armee ausschliesslich durch hhere Unteroffiziere getragen.
Bekleidung und Ausrstung des Trgers von Feldzeichen:
Ausrstung
Fhnrichschnur
Fahne oder Standarte
Lederkcher (Koppel)
Helm mit Helmberzug undschwarze Fingerhandschuhe 90
Bemerkung
Feldzeichen wird nichtgetragen
Nur whrend des Anlasses ent-faltet (hier nicht dargestellt)
ber der linken Schulter nachrechts abfallend
Boden des Kchers ca aufHfthhe
Getragen vom Entrollen desFeldzeichens bis zum Moment,wo es wieder eingerollt wird
Bekleidung
Ausgangsbekleidung 95
Tenue B (Dienstanzug)bzw Tenue C (Arbeitsanzug)
Der Fhnrich als Trger eines Feldzeichens trgt dazu stets Handschuhe. Das drckt die besonders
symbolische Bedeutung jener Fahnen und Standarten aus, die den Namen und die Nummer eines
Truppenkrpers tragen.
Bild 2: Fhnrich in Ruhnstellung mit Standarte:
linke Hand kann entspannt seitlich an Krper gelegt werden.
Stange des Feldzeichens bndig mit rechter Schuhspitze und leicht
nach schrg vorne geneigt.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
13/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
5
Der Fhnrich mit dem Feldzeichen ist durch eine Fahnenwache zu begleiten. Diese ist je nach
Anlass unterschiedlich zusammengesetzt:
Bild Fahne
Fahnenzug oder Stabseinheit
Je ein Unteroffizier links und rechts neben demFhnrich, dahinter drei Soldaten, je einer hinterdem Fhnrich und den Unteroffizieren
In Fahrzeugen je nach Fahrzeugtyp geregelt
Je ein Unteroffizier links und rechts neben demFhnrich
Situation
Fahnenbernahmenrespektive -abgaben
Andere Feiernund Veranstaltungensowie Bestattungen: im Freien
in Gebuden
Fhnrich und Fahnenwache tragen den Dienstanzug 90 mit Helm, der Fhnrich zustzlich schwar-
ze Fingerhandschuhe 90, die Fahnenwache die persnliche Waffe.
Fhnrich und Fahnenwache nehmen den Helm nie ab, auch wenn dies durch den Vorgesetzten fr
den Verband befohlen wird. In Kirchen soll, wenn dies durch die Kirchenbehrde oder den Pfarrer
gewnscht wird, auf die persnlichen Waffen und/oder das Helmtragen verzichtet werden.
Ein entrolltes Feldzeichen verlsst ausser im Notfall (belkeit usw) nie die Hand des Fhnrichs.
In einem solchen Fall hat ein Angehriger der Fahnenwache das Feldzeichen zu bernehmen.
Entrollte Feldzeichen werden nie an Fassaden, Bume, Fahrzeuge usw angestellt.
In Achtungstellung und whrend dem Marschieren sind Feldzeichen senkrecht zu tragen; Ausnah-
me bilden der Freimarsch (Bild 8) und militrische Bestattungen (Kapitel 2.5.10).
Bild 3
Bild 4
Bild 5
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
14/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
6
Fahne
Fahne mit der rechten Hand direkt unter demFahnentuch senkrecht vor den Krper halten
Fahnenstange bndig mit der rechten Fuss-spitze auf den Boden abstellen, leicht schrgnach vorne geneigt
Vor dem Achtung: Fahne in den Kcher stellen
Fahnenstange mit der rechten Hand aufSchulterhhe senkrecht vor dem Krper halten
Auf Kdo Achtung: Fsse zusammenstellen
Stange des Feldzeichens mit rechter Hand sofassen, dass Ellbogen auf Schulterhhe undHandwurzel gegen den Fhnrich gerichtet ist
linken Arm und Hand gestreckt seitlich anKrper anlegen
Der Fhnrich trgt das Feldzeichen auf derrechten Schulter
Fahnenstange mit rechter Hand auf Schulter-hhe senkrecht vor dem Krper halten
die Handwurzel der rechten Hand ist gegenden Fhnrich gerichtet
linken Arm schwingen
bei Achtung rechts/links kein Kopfdrehendurch den Fhnrich
Situation
Ruhnstellung
Achtungstellung
Freimarsch
Marschierenim Schritt
Bild
Bild 6
Bild 7
Bild 8
Bild 9
2.4 Militrische Formen fr Fhnrich und Fahnenwache
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
15/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
7
Fahne
Der Fhnrich steht aufrecht hinter dem Kdt
Die Fahnenstange ist auf der Hhe derrechten Fussspitze auf dem Fahrzeugbodenabgestellt
Die Fsse werden zusammengestellt
Die Fahnenstange wird mit der Hand desabgewinkelten rechten Armes gehalten
Der linke gestreckte Arm sttzt sich aufdem berrollbgel ab
Lederkcher am vorderen Scharnier des rechtenMannschaftslukendeckels in der dritten Positioneingerastet (damit wird Maximalhhe von 4 mnicht berschritten)
Situation
Tragart im Puch G
Tragart imRad Spz 93
Tragart imSpz 63/89
Bild
Bild 10
Bild 11
Bild 13
Achtung: Allfllige Hinder-nisse ber der Fahrstreckesind abzuklren. Bild 12
Bild 14
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
16/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
8
FahneSituation
Tragartim Spz 2000
Bild
Bild 15
In anderen Fahrzeugen ist sinngemss vorzugehen.
2.5 Feldzeichen bei militrischen Feiern und VeranstaltungenDR 04, Ziffer 62.2:
Von besonderer Bedeutung sind die bernahme und die Abgabe des Feldzeichens, die Befrde-
rungsfeiern sowie im Aktivdienst die Vereidigung. Aus besonderem Anlass knnen auch andere
militrische Feiern durchgefhrt werden.
Bei den folgenden Darstellungen zu Kapitel 2.5. handelt es sich um mgliche Ablufe. Sie knnen
vom Kommandanten den jeweiligen Umstnden angepasst werden.
2.5.1 bernahme und Abgabe des Feldzeichens
Bild 17: Der nummerierte Ablauf ist in der folgenden Tabelle erlutert.
Bild 16
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
17/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
9
Aufstellung zur bernahme/Abgabe des Feldzeichens. Aufstellung der Einheiten vom Komman-
danten her gesehen von links nach rechts. Reihenfolge: Stab, Stabs- und Diensteinheit, Einheit
I, II, III usw, dann der Fahnenzug.
Ganzes Bat/Abt mit Helm, inklusive Spiel
Das Spiel ist in Reih und Glied aufgestellt
Die Gste befinden sich auf der linken Seite des Kommandanten, damit dieser das Feldzeichen
bei der bernahme als Erster und bei der Abgabe als Letzter grssen kann.
Die Gste grssen das Feldzeichen beim Vorbeimarsch individuell.
Ablauf der bernahme des Feldzeichens:
Pos. auf Bild 17
1
2
3
4
2
Ttigkeit
Vor dem Melden: Bat/Abt Adj meldet dem KdtBereit
Einmarsch Fahnenzug mit Feldzeichen
Zur befohlenen Zeit: Bat/Abt Kdt
Bat/Abt Achtung! meldet dem ranghchsten Offizier
Fhnrich marschiert mit dem Feldzeichen ab:ca 6 m nach vorn Drehung nach rechts Weiter-marsch auf Hhe Bat/Abt Kdt: Drehung nachlinks Achtungstellung (Feldzeichen nicht senken) warten, bis Kdt Feldzeichen gegrsst hat Drehungnach rechts Weiterabschreiten der Front auf Hheder Stabseinheit: Drehung nach rechts Weiter-marsch Eintreten in Stabseinheit (ausgesparterPlatz) Rechtsumkehrt Achtungstellung
Kdt begibt sich auf Gel FzKdt: Bat/Abt Ruhn!
Worte des Kdt (dafr wird in der RegelHelm ab befohlen)
Kdt: Bat/Abt Achtung!, NationalhymneKdt grsst als einziger des Bat/Abt mit Handanlegen
Kdt meldet dem ranghchsten Offizier ab
Kdt: Bat/Abt Ruhn!
Abmarsch des Bat/Abt: Reihenfolge Stabseinheit
(mit Feldzeichen) Diensteinheit Einheit I, II uswEvtl Vorbeimarsch vor dem Kdt
Spiel
Marsch
evtl Signal
zum Melden
Fahnenmarsch
Spielfhrer beendetFahnenmarsch
Nationalhymne
Marsch
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
18/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
10
Pos. auf Bild 17
2
4
3
21
Ttigkeit
Vor dem Melden: Bat/Abt Adj meldet dem Kdt BereitFhnrich in Stabseinheit, Fahnenzug am rechtenFlgel bereit
Zur befohlenen Zeit: Bat/Abt Kdt meldet dem rang-hchsten Offizier
Nationalhymne, anschliessend Ruhn
Worte des Kdt
Bat/Abt Achtung Fahnenmarsch
Fhnrich marschiert mit dem Feldzeichen ab:ca 6 m nach vorn Drehung nach links Weiter-marsch auf Hhe Bat/Abt Kdt: Drehung nachrechts Achtungstellung (Feldzeichen nichtsenken) warten, bis Kdt Feldzeichen gegrsst hat Drehung nach links Weiterabschreiten der Front auf Hhe des Fahnenzugs: Drehung nach links Weitermarsch Eintreten in Fahnenzug (ausgesparterPlatz) Rechtsumkehrt Achtungstellung
Abmelden durch den KdtAbmarsch des Fahnenzuges mit dem Feldzeichen,anschliessend Abmarsch der Einheiten
Wird das Abmarschieren mit einem Vorbeimarschverbunden, so hat dieser nach der Fahnenabgabe ohneFeldzeichen zu erfolgen
Spiel
evtl Signalzum Melden
Nationalhymne
Fahnenmarsch
Fahnenmarsch
SpielfhrerbeendetFahnenmarsch
Marsch
Abgabe des Feldzeichens (erfolgt in umgekehrter Reihenfolge):
2.5.2 Abgabe des Feldzeichens bei Auflsung des VerbandesGrundstzlich gleiches Vorgehen wie bei einer Fahnenabgabe, jedoch feierlicher gestaltet.
Der Fhnrich mit Feldzeichen marschiert vor der Front bis auf die Hhe des Kommandanten,
der Kommandant grsst das Feldzeichen
Nach dem Grssen geht der Fhnrich in die Ruhnstellung
Fahnenmarsch halt
Der Kommandant begibt sich zum Fhnrich, nimmt das Feldzeichen in beide Hnde und trgt
es, schrg vor sich gehalten, in Richtung Gste. Dort bergibt er das Feldzeichen mit entspre-
chenden Worten dem anwesenden Regierungsvertreter oder einem vorgesetzten Komman-
danten
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
19/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
11
Der Fhnrich begibt sich whrend dieser Zeit unauffllig zurck an seinen Platz in der Stabs-
einheit
Evtl Ansprache(n)
Abmelden durch den Kommandanten
2.5.3 Auswechseln des Feldzeichens bei Neubenennung des VerbandesGleiches Vorgehen wie bei Abgabe des Feldzeichens bei Auflsung des Verbandes bis zur Rck-
gabe des alten Feldzeichens an Regierungsvertreter oder an den vorgesetzten Kommandanten.
Der Kommandant nimmt anschliessend aus der Hand eines anwesenden Regierungsvertreters
oder vom vorgesetzten Kommandanten das neue Feldzeichen entgegen
Er trgt das neue Feldzeichen schrg vor sich gehalten zum Fhnrich und bergibt es ihm
Fortsetzung Fahnenmarsch
Der Kommandant grsst das Feldzeichen
Nach dem Gruss durch den Kommandanten: Fhnrich Drehung nach links Weiterabschrei-
ten der Front auf Hhe des Fahnenzuges: Drehung nach links Weitermarsch Eintreten
in Fahnenzug (ausgesparter Platz) Rechtsumkehrt Achtungstellung
Worte des Kommandanten oder Fortsetzung gemss Abgabe des Feldzeichens
2.5.4 Defilees und Vorbeimrsche von FusstruppenDefilee mit nur einer Einheit
Der Kommandant marschiert 10 m vor seiner Einheit, der Zug-
fhrer 3 m vor seinem Zug
Der Fhnrich marschiert mit dem Feldzeichen im ersten Glied
bei 4er Kolonne: neben dem Flgelmann rechts
bei 8er Kolonne: als vierter nach Flgelmann rechts
bei 12er Kolonne: als sechster nach Flgelmann rechts
Der Trger des Feldzeichens schaut bei Achtung rechts gerade-
aus
Defilee mit mehreren EinheitenDefilieren mehrere Einheiten, marschiert der Fhnrich, begleitet von der Fahnenwache, als Fah-
nenblock (Bild 9) mit entsprechendem Abstand hinter dem defilierenden Kommandanten und vor
der ersten Einheit.
Bild 18: Defilee Aufstellungeiner einzelnen Formation
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
20/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
12
2.5.5 Defilees motorisierter und mechanisierter TruppenKommandant, Fhnrich und Fahnenwache an der Spitze des defilierenden motorisierten Verbandes
gemss Bildern 1016.
2.5.6 Ehrenformation und Inspektionsaufstellung
Bild 19
Hinweise zur schematischen Darstellung einer Ehrenformation:
Ehrenformation auf zwei Gliedern
Zugfhrer und Unteroffiziere stehen im ersten Glied am rechten Flgel ihres Zuges Das erste Glied ist aufgefllt; zwischen den einzelnen Zgen bestehen keine Zwischenrume
Im zweiten Glied bleibt der Platz hinter dem Zugfhrer frei; es wird nach rechts aufgeschlos-
sen
Diese Aufstellung wird ebenfalls zum Melden zur Detailinspektion gewhlt. Der Abstand zwischen
den Gliedern betrgt dabei, je nach den rtlichen Gegebenheiten, ca 10 m.
2.5.7 Besondere Anlsse
DR 04, Ziffer 61.3:
Bei wichtigen Anlssen wird das entfaltete Feldzeichen vom Fhnrich getragen. Es reprsentiert
den Verband.
Unter wichtigen Anlssen werden zum Beispiel Korpsvisiten, Regierungsbesuche, Brevetierungen,
Besuchstage, Entlassungen aus der Wehrpflicht usw verstanden.
Weil das Feldzeichen den Verband reprsentiert, sollen Beginn und Abschluss dieser Anlsse mitder Fahne oder Standarte erfolgen.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
21/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
13
Pos. auf Bild 20
1
2
3
4
1
Ttigkeit
Kurz vor dem Melden werden die Gste gebeten, sichzu erheben; militrische Teilnehmer werden in Ach-tungstellung befohlen
Kdt meldet dem ranghchsten Offizier
Aufmarsch/Einmarsch des Fhnrichs mit Feldzeichen
Fhnrich nimmt auf der Hhe des Kdt Front zu dieseman und verharrt in Achtungstellung (Feldzeichen nichtsenken) bis der Kdt das Feldzeichen gegrsst hat
Nach dem Gruss Weitermarsch des Fhnrichs bis zumStandort der Fahne. Dieser befindet sich zur Rechtendes Kdt. Hier muss der Platz zwischen den Fahnenwa-chen fr den Fhnrich ausgespart werden (Bild 5)
Zivile und militrische Gste setzen sich
Militrische Teilnehmer setzen sich nachdem Kommando Ruhn
Spiel
evtl Signalzum Melden
Fahnenmarsch
Spielfhr beendetFahnenmarsch
Beginn eines militrischen Anlasses:
Bild 20: Schematische Darstellung des Auf- bzw Abmarsches der Fahne oder Standarte bei einermilitrischen Feier oder Veranstaltung. (Die Ziffern beziehen sich auf nachfolgende Tabellen.)
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
22/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
14
Pos. auf Bild 20
1
4
3
2
Ttigkeit
Gste werden gebeten, sich zur Nationalhymne zuerheben
Militrische Gste nehmen Achtungstellung an
Militrische Teilnehmer werden in Achtungstellungbefohlen
Nur der Kdt des Anlasses grsst whrend derNationalhymne mit Handanlegen
Fhnrich mit dem Feldzeichen verlsst Standort
Fhnrich nimmt auf der Hhe des Kdt Front zu dieseman und verharrt in Achtungstellung (Feldzeichen nichtsenken) bis der Kdt das Feldzeichen gegrsst hat
Fhnrich verlsst mit dem Feldzeichen den Raum
Abmelden durch den Kdt beim ranghchsten Offizier
Die Zeremonie ist beendet
Spiel
Nationalhymne
Fahnenmarsch
Fahnenmarsch halt
Abschluss eines militrischen Anlasses:
2.5.8 Verabschiedung und Kommandowechsel
Erffnung und Abschluss der Zeremonie gemss Ablauf nach Kapitel 2.5.7
Bild 21: Schematische Darstellung einer militrischen Kommandobergabe. Das Feldzeichen wechselt vomabtretenden zum antretenden Kommandanten. (Die Ziffern beziehen sich auf nachfolgende Tabelle.)
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
23/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
15
Ttigkeit
Der abtretende Kdt begibt sich zum Fhnrich und bernimmt das Feldzeichen
Er begibt sich, das Feldzeichen mit den beiden Hnden schrg vor sichtragend, zu seinem Nachfolger
Der Fhnrich begibt sich in der Zwischenzeit von seinem alten Standort diskretzum neuen Standort zwischen der neuen Fahnenwache
Der abtretende Kdt bergibt das Feldzeichen mit entsprechenden Wortendem Nachfolger
Der Nachfolger begibt sich zur neuen Fahnenwache und bergibt das Feld-zeichen dem Fhnrich
Pos. auf Bild 21
1
2
3
4
5
Akt der Kommandobergabe:
Der vorgesetzte Kommandant kann sich das Feldzeichen auch vom abtretenden Kommandanten
zurckgeben lassen und es anschliessend dem antretenden Kommandanten bergeben.
2.5.9 Brevetierungen und Befrderungen
Normalerweise finden Brevetierungen und Befrderungen am Ende einer absolvierten Schule statt.Daher wird hier von Fahnen und Standarten gesprochen. Wird aber eine solche Feier im Truppen-
verband vorgenommen, so hat sie sinngemss mit dem Feldzeichen zu erfolgen.
Alten Traditionen gemss, deren Ursprung in den fremden Diensten der Schweizer Regimenter zu
suchen ist, erfolgt eine Befrderung oder Inpflichtnahme ber die waagrecht gehaltene Fahne.
Diese Gepflogenheit finden wir noch heute bei der Ppstlichen Schweizergarde anlsslich der
Vereidigung der Rekruten, aber auch bei kantonalen Polizeikorps, beim Grenzwachtkorps, bei
Feuerwehrkorps und bei militrischen Traditionsverbnden.
Auch in der Armee erfolgt die Brevetierung oder Befrderung durch den Kommandanten ber die
vom Fhnrich waagrecht gehaltene Schweizer Fahne oder Standarte.
Der symbolische Wert der Brevetierung oder Befrderung ber die Fahne kann noch unterstrichen
werden, wenn mit der linken Hand die Fahne angefasst wird und mit der rechten die Befrderung
per Handschlag durch den Kommandanten entgegengenommen wird. Die Fahne ist mit Handschu-
hen anzufassen.
Bei einer Vereidigung wird mit der linken Hand die Fahne an der Fahnenstange auf der Hhe des
Querbalkens des weissen Kreuzes angefasst und mit den erhobenen drei Schwurfingern geschwo-
ren respektive mit der erhobenen rechten Hand gelobt.
In Kirchen soll, wenn dies durch die Kirchenbehrde oder den Pfarrer gewnscht wird, auf die
persnlichen Waffen und/oder das Helmtragen verzichtet werden.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
24/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
16
Ein- und Abmarsch der Schulfahne respektive der Schulstandarte wie in Kapitel 2.5.7 beschrieben.
Brevetierungsakt:
Kommandant und Fhnrich treten vor.
Fhnrich hlt Fahne/Standarte waagrecht. Fahne oder Standarte darf den Boden nicht berh-
ren!
Die zu Brevetierenden treten einer nach dem anderen vor.
Brevetierung mit Handschlag ber die Fahne.
2.5.10 Bestattungen
Die Schleife des Feldzeichens wird vor dem Abmarsch zur Be-
stattung mit Trauerflor eingefasst (Bezug beim Logistik-Center
Thun).
Der Fhnrich, begleitet von Fahnenwache, marschiert im Frei-
marsch zur Bestattung, Fahne geschultert (Bild 8).
Der Standort des Fhnrichs zusammen mit der Fahnenwachebefindet sich whrend der Zeremonie wenn mglich am Kopf des
Sarges, in Ruhnstellung.
Bild 22: Brevetierung ber die waagrecht gehaltene Fahne oder Standarte
Bild 23
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
25/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
17
Beim Intonieren von Ich hatt einen Kameraden:
nehmen Fhnrich und Fahnenwache Achtungstellung an;
senkt der Fhnrich das Feldzeichen dreimal langsam ber dem offenen Grab bzw am
Urnengrab.
Vor dem Abmarsch nach der Trauerfeier wird der Trauerflor entfernt.
Bei der Gestaltung und beim Ablauf der militrischen Bestattung sind in jedem Fall die Wnsche
der Angehrigen und die rtlichen Gepflogenheiten massgebend.
2.5.11 Saalschmuck An Veranstaltungen, wo die Fhnriche mit ihren Feldzeichen der Truppenkrper fehlen
(z B im Rahmen der Verwaltung), ist es mglich, militrische Schweizerfahnen und -standarten
als Saalschmuck zu verwenden.
Fahnen und/oder Standarten, die keine Feldzeichen darstellen, werden dabei z B in einen Sockel
oder in eine sogenannte Fahnenburg gesteckt.
Der Saalschmuck kann auch symmetrisch, das heisst links und rechts des Rednerpults aufgestellt
werden.
Wird nur eine Fahne/Standarte (Bild 24) oder eine Fahnenburg (Bild 25) verwendet, muss die-se zur Rechten des Redners aufgestellt werden.
Das Aufziehen und Aufhngen der Fahne richtet sich nach Kapitel 5.
Auf keinen Fall sind als Saalschmuck Feldzeichen (Kapitel 2.1) zu verwenden.
Fahnenburgen und Sockel knnen fr die Dauer eines Anlasses ausgeliehen werden beim Lo-
gistik-Center Thun.
Bild 24: Fahne oder Standarte in Sockel zur Rechtendes Rednerpultes eingesteckt.
Bild 25: Fahnen und Standarten als sogenannteFahnenburgen verwendet. Nur rechts, wie hierabgebildet, oder aber zwei Fahnenburgen symmet-risch zum Rednerpult aufgestellt.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
26/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
18
3 Umgang mit militrischen Fanions
3.1 Grundstzliches Fanions wurden als Erkennungs- oder Standortzeichen in der Armee eingefhrt (Anhang 3). Im
Gegensatz zu Fahnen und Standarten sind sie weder zu ehren noch zu grssen.
Fanions besitzen heute keine taktische Bedeutung mehr, sie haben ausschliesslich reprsenta-
tiven Charakter. Ihr Gebrauch beschrnkt sich auf militrische Zeremonien wie Vorbeimrsche,
Offiziersrapporte, Beerdigungen, Verabschiedungen, Kommandobergaben usw.
Im Folgenden wird fr Erkennungs- oder Standortzeichen nur noch der Begriff Fanion
verwendet.
3.2 Militrische Formen fr Faniontrger Fanions werden in unserer Armee durch hhere Unteroffiziere oder Unteroffiziere getragen.
Diese tragen dieselbe Bekleidung wie der Kommandant, den sie begleiten; das gilt auch fr die
Handschuhe. Da Fanions keine Feldzeichen sind, haben die Faniontrger nicht zwingend Hand-
schuhe zu tragen.
Der Trger des Fanions befindet sich zur Linken neben oder hinter dem Kommandanten.
Fanions sind senkrecht zu halten und zu tragen.
General undChef der Armee
Korpskommandant Divisionr Brigadier
Bild 26: Die Fanions (Die Stangen sind nicht vollstndig abgebildet; sie knnen bei lteren Modellen von Fanionsnoch unterschiedlich lang sein.)
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
27/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
19
Fanion
Fanionstange rechts neben den rechten Fuss,bndig mit dessen Fussspitze, auf den Bodenabstellen
mit der rechten Hand Fanionstange so hochfassen, dass diese senkrecht steht
Auf Kdo Achtung
linken Fuss zum rechten stellen
mit der rechten Hand die Fanionstange sohoch fassen, dass diese senkrecht steht
linken Arm und die Hand gestreckt seitlichan den Krper anlegen
Der Faniontrger hat die Fanionstange auchim Freimarsch senkrecht zu tragen
Fanionstange mit dem gestreckten rechtenArm so tief fassen, dass Fanionstangeca 20 cm ber dem Boden ist
Linke Hand fasst Fanionstange so, dass linkerUnterarm etwa waagrecht ist
Der Faniontrger steht aufrecht hinter demKdt
Die Fahnenstange ist auf der Hhe der rechtenFussspitze auf dem Fahrzeugboden abgestellt
Die Fsse werden zusammengestellt
Die Fahnenstange wird mit der rechten Handauf der Hhe gehalten, dass das Fanion
senkrecht steht Der linke gestreckte Arm sttzt sich auf dem
berrollbgel ab
Situation
Ruhnstellung
Achtungstellung
Freimarsch
Fanion im Puch G
Bild
Bild 27
Bild 28
Bild 29
Bild 30
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
28/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
20
FanionSituation
Fanion im Rad Spz 93
Fanion im Spz 2000
Fanion im Spz 63/89
Bild
Bild 15
Bild 31
Bild 33
Bild 35
Bild 32
Bild 34
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
29/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
21
4 Umgang mit zivilen Fahnen und Symbolenin der Armee
4.1 Aufziehen der SchweizerfahneIm Kommandobereich von Schulen und Truppen ist es vielerorts Tradition, die Schweizerfahne amMorgen aufzuziehen und am Abend einzuziehen. Weil die Fahne an einem Kabelzug bewegt wird,
handelt es sich dabei eigentlich um das Aufziehen und Einziehen der Schweizerflagge. In un-
serem Sprachgebrauch hat sich der Begriff Schweizerflagge in diesem Sinn nicht eingebrgert.
Das Reglement spricht weiter von der Schweizerfahne. Dagegen wird der Fachbegriff Hissen an-
stelle von Aufziehen in diesem Reglement alternativ verwendet. Das Aufziehen einer Fahne wird
in der Armee aber weiter zur Umgangssprache gehren.
Folgendes ist zu beachten:
Die Schweizerfahne darf nur tagsber am Mast wehen. Sptestens bei Einbruch der Dunkelheitist sie einzuziehen oder aber zu beleuchten.
Das Aufziehen respektive Einziehen der Schweizerfahne hat durch besonders bezeichnete De-
tachemente von mindestens zwei Armeeangehrigen zu erfolgen, zum Beispiel durch die Wa-
che.
Vorgehen:
Ein Armeeangehriger trgt die zusammengefaltete Schweizerfahne, der andere marschiert an
dessen linker Seite. Der Fahnentrger hngt am Kabelzug des Mastes die Fahne ein, der andere ist verantwortlich,
dass die Fahne den Boden nicht berhrt.
Der Fahnentrger zieht die Fahne hoch respektive ein. Der andere steht in Achtungstellung
daneben.
Anwesende Verbnde (z B beim Antritts- oder Hauptverlesen) sind zum Aufziehen und Einziehen
in Achtungstellung zu befehlen.
Die Kommandanten nehmen Front zum Fahnenmast an und grssen die am Mast sich bewegende
Fahne mit Handanlegen.
Einzelne Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten, die beim Aufziehen respektive Einziehen anwe-
send sind, nehmen Front Richtung Fahnenmast an und grssen mit Handanlegen die sich be-
wegende Fahne.
Eingezogene Fahnen sind ordentlich zusammenzufalten.
Materielles:
Zerrissene oder verschmutzte Fahnen sind durch neue zu ersetzen.
Das Verhltnis der Fahnenstangenhhe zur Hhe der Fahne hat ca 4:1 zu betragen.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
30/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
22
4.2 Hoheitszeichen an MilitrflugzeugenDie Verfgung des Eidgenssischen Luftamtes ber die Hoheits- und Eintragungszeichen der
Luftfahrzeuge vom 14. Mai 1965 schreibt fr jedes im schweizerischen Luftfahrzeugregistereingetragene Luftfahrzeug die Fhrung der ihm vom Eidgenssischen Luftamt zugeteilten Hoheits-
und Eintragungszeichen vor.
Fr Militrflugzeuge gilt aufgrund dieser Verfgung:
4.3 Schweizerflagge zur See an Patrouillenbooten der Armee
4.4 TodesfallBeflaggung
Die Weisungen ber die Beflaggung der Gebude des Bundes des schweizerischen Bundesrates
vom 21. Januar 1987 (Stand 1. Juli 1996) regeln unter Artikel 8 die Trauerbeflaggung. Fr die
Armee gilt Punkt 4:
Beim Tod von Armeeangehrigen knnen die zustndigen militrischen Stellen ber die Anord-
nung der Trauerbeflaggung entscheiden.
Der Kommandant entscheidet demnach, wann und wo Trauerbeflaggung, das heisst die Fahne
auf Halbmast, aufzuziehen ist. Dabei ist zu beachten, dass die auf Halbmast gesetzte Fahneden Boden nicht berhrt.
Bild 36: FA-18 D mit Schweizer Hoheitszeichen
Militrflugzeuge fhren das schweizerische Hoheitszeichen
sowohl auf dem Seitenleitwerk als auch auf den Tragflchen
(oben und unten) in der auch bei auslndischen Flugwaffen
gebruchlichen Kokardenform, das heisst, rote Scheibe
mit Schweizerkreuz.
Bild 37: Schweizerflagge zur See
Patrouillenboote der Armee hissen die Schweizerflagge zur
See. Das Bundesgesetz ber die Seeschifffahrt unter Schwei-zerflagge vom 23. September 1953 legt die Grssenverhlt-
nisse dieser Flagge fest. Das Verhltnis Breite zu Lnge be-
trgt 2:3 (Anhang 4).
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
31/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
23
Sargschmuck
Bei militrischen Trauerfeiern kann der Sarg mit einer Schweizerfahne geschmckt werden
(Bezug als sogenanntes Sargtuch beim Logistik-Center Thun). Dabei ist zu beachten, dass dieMitte des Schweizerkreuzes etwa auf Brusthhe des Verstorbenen zu liegen kommt.
Das Sargtuch bleibt auf dem Sarg und wird mit Erde zugedeckt.
Im Schnittpunkt der beiden Kreuzbalken des Sargtuches knnen der Helm oder die Schirmmt-
ze (bei Hheren Stabsoffizieren) des Verstorbenen sowie der Dolch respektive das Bajonett gelegt
werden. Beides verbleibt auf dem Sarg und wird mit Erde zugedeckt, es sei denn, die Angeh-
rigen wnschen diese Gegenstnde zu behalten.
4.5 Fanions an Musikinstrumenten Zur Dekoration von Musikinstrumenten fr feierliche Anlsse stehen Fanions zu Clairons
(24x24 cm) und Fanions zu Fanfaren-Trompeten (36x36 cm) zur Verfgung (Bezug ber
Logistik-Center Thun).
Beide Faniontypen sind auf drei Seiten mit rot-weissen Fransen geschmckt und zeigen entwe-
der auf beiden Seiten das Schweizerkreuz oder aber das Eidgenssische Kreuz nur auf der in
Marschrichtung gesehen rechten Seite und auf der anderen das kantonale Fahnenbild und
zwar so, dass z B Tiere im Fahnenbild in Marschrichtung schauen.
Fanions zu Clairons existieren fr smtliche Kantone, hingegen Fanions zu Fanfaren-Trompeten
nur fr einzelne.
4.6 Fahrzeugbeflaggung Bei besonderen Anlssen knnen links und rechts der Motorhaube Autostandarten montiert
werden (Bezug ber Militrprotokoll, Montage durch Logistik-Center Thun / Radfahrzeuge,
Bern).
In Fahrtrichtung rechts gesehen wird die Standarte des Gastlandes, links die der Schweiz alsGastgeber montiert.
Die Autostandarte der Schweiz ist quadratisch.
4.7 Tischfahnen Auf einem Tisch wird in der Regel nur ein Set der notwendigen Fhnlein aufgestellt, damit die
Geste dem Gast gegenber nicht zur billigen Dekoration verkommt.
Vom Gast auf dem Ehrenplatz aus gesehen sind die Fhnlein in der richtigen Rangordnungaufzustellen (siehe Behelf fr Adjutanten).
Tischfahnen knnen beim Militrprotokoll ausgeliehen werden.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
32/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
24
5 Umgang mit nationalen und internationalenFahnen
5.1 Grundstzliches
5.1.1 Masse der SchweizerfahneGemss Bundesbeschluss vom 12. Dezember 1889 muss das Kreuz in unserer Nationalflagge so
dargestellt werden, dass dessen unter sich gleichen Arme je einen Sechstel lnger als breit sind.
Das Grssenverhltnis des Schweizerkreuzes zur Fahne selbst aber ist bis heute nicht festgelegt
worden. Fahnenkundlich empfiehlt sich ein Verhltnis der weissen Kreuzbalkenlnge zur gesam-
ten Seitenlnge der Fahne von 20:32; das entspricht dem harmonischen Verhltnis des Goldenen
Schnitts (Details siehe Anhang 4).
5.1.2 Grundstzliches zur Verwendung von Fahnen und Masten Nebeneinander wehende schweizerische Fahnen (Eidgenossenschaft, Kantone, Gemeinden)
mssen gleich gross sein.
Weht die quadratische Schweizerfahne zusammen mit auslndischen Nationalflaggen, so muss
die Hhe aller Flaggen gleich sein, in der Lnge aber unterscheiden sich die verschiedenen
Flaggen. Die Proportionen der deutschen Nationalflagge zum Beispiel betragen 3:5, die der
italienischen 2:3, whrend die britische Nationalflagge eine solche von 1:2 hat.
Ist nur ein einziger Fahnenmast vorhanden, soll nur die eigene Fahne wehen, nie zugleich eineweitere.
Bei zwei oder mehr Fahnenmasten muss immer auch die Schweizerfahne gehisst werden.
Das Verhltnis der Fahnenstangenhhe zur Hhe der Fahne sollte idealerweise etwa 4:1 betra-
gen.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
33/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
25
5.1.3 Reihenfolge bei Kantonsfahnen und Nationalflaggen Werden mehrere Kantonsfahnen gehisst, so gilt die offizielle Reihenfolge gemss Bundesverfas-
sung (Art. 1), nmlich: ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG,GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU. Die Einzelheiten der Beflaggung folgen ab Kapitel 5.2.
Werden neben der Schweizerfahne auslndische Nationalflaggen gehisst, richtet sich deren
Reihenfolge nach dem Alphabet in der lokal geltenden Amtssprache. Bei hohen Anlssen kann
das Protokoll des Eidg. Departements fr Auswrtige Angelegenheiten (EDA) oder das Militr-
protokoll fallweise eine andere Reihenfolge festlegen.
5.1.4 Grundstzliches zur Rangfolge von Fahnen Werden ausschliesslich schweizerische Fahnen gehisst, ist die Rangfolge stets:
1. Eidgenossenschaft
2. Kanton
3. Amt oder Bezirk
4. Gemeinde
5. brige Fahnen (z B Schule, Kommando, Verein, Firma).
Bei Kantonen, die auch Regionalfahnen haben, kommt jeweils in den betreffenden Regionen
die Regionalfahne an dritter Stelle. Fr Bern ist dies beispielsweise das Oberland, fr die Waadt
das Chablais, fr Freiburg das Greyerzerland, fr den Aargau das Freiamt usw.
In unserem Land besitzen fast alle ffentlichen Gebude drei Fahnenmasten, je einen fr die
Schweizerfahne, fr die Kantonsfahne und fr die Gemeindefahne. Auch wenn nur eine Fahne
bentigt wird, so sollten die anderen zwei Masten ebenfalls beflaggt werden. Unbeflaggte Mas-
ten neben einem beflaggten Mast wirken unschn.
Vom Betrachter her gesehen ist die rangtiefste Fahne aussen rechts. Man hat sich demzufolge
vor der Beflaggung klar zu machen, von wo aus der Fahnenschmuck primr betrachtet wird.
Sollten mehr Fahnen gehisst werden als Masten zur Verfgung stehen, so werden je nach Anlass
die jeweils rangtiefsten Fahnen weggelassen. Beispiel: drei Masten vorhanden, es wren aber
die Schweizerfahne, die Kantonsfahne und zwei Gemeindefahnen aufzuziehen. Beide Gemein-
defahnen werden weggelassen, dafr wird eine zweite Kantonsfahne aufgezogen. Oder aber es
wird ein vierter, gleich hoher Behelfsmast aufgestellt, damit die vier Fahnen wehen knnen.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
34/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
26
5.2 Aufziehen von Fahnen an zwei Masten
Die ranghhere Fahne befindet sich vom Betrachter aus gesehen links (Ehrenplatz). Bei zweigleichrangigen Fahnen wird dem Gast der Ehrenplatz gewhrt.
Beispiele:
Nr
1
2
3
4
Ehrenplatz
(vom Betrachter aus links)
Bund
Schweiz
Schweiz
Nationalflagge desGastlandes
ArgentinienInternationale Organisation
UNO
Rangtieferer Platz
(vom Betrachter aus rechts)
Kanton
Freiburg
Kdo Stelle, Schule
Bund als Gastgeber
SchweizBund als Gastgeber
Schweiz
Erluterungen
Falls internationale Veranstal-tung unter Schirmherrschafteiner internationalen Organi-sation (z B EU, Rotes Kreuz,UNO, OSZE, EFTA, NATO)gebhrt dieser Flagge derVorrang.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
35/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
27
Nr
5
6
7
8
Zweiter Rang
Kanton
Uri
Kanton
Kanton
Bern
NationalflaggeGastland A
Deutschland
Ehrenplatz
Bund
Schweiz
Schweiz
Bund
Schweiz
Bund
Schweiz
Erluterungen
Besuch auslndischer De-legationen aus Land A undB. Flaggenreihenfolge (in
alphabetischer OrdnungDeutschland vor Frank-reich)
Beispiele:
Dritter Rang
Gemeinde
Altdorf
Kdo Stelle, Schule
Region
Berner Oberland
NationalflaggeGastland B
Frankreich
5.3 Aufziehen von Fahnen an drei Masten
Prinzip: Ranghchste Fahne Mitte
Zweithchste Fahne links (vom Betrachter aus gesehen)
Rangtiefste Fahne rechts (vom Betrachter aus gesehen)
Die Schweizerfahne muss immer aufgezogen werden. Werden nur schweizerische Fahnen auf-
gezogen, so befindet sich die Schweizerfahne in der Mitte.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
36/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
28
Nr
9
10
11
12
Zweiter Rang
Schweiz
Schweiz alsGastgeber
Kanton
Bund alsGastgeber
Schweiz
Ehrenplatz
InternationaleOrganisation
InternationaleOrganisation
Schweiz
Nationalflaggedes Gastlandes
Grossbritannien
Erluterungen
Bei Schirmherrschaft derVeranstaltung durch in-ternationale Organisati-onen, wie z B RotesKreuz, UNO, OSZE,EFTA, NATO usw wirdder Fahne dieser Organi-sation aus Hflichkeit
der Vorrang gegeben; siewird am mittleren Mastgehisst.
Falls die int. Organisati-on lediglich ein Gebudeoder eine nicht offizielleMission in unserem Landhat oder nur Beobachterbei einer schweizeri-schen Veranstaltung ist,erhlt sie die drittrangigePosition, also zur Rech-ten des Beobachters.
Beispiele:
Dritter Rang
Kanton
NationalflaggeGastland
InternationaleOrganisation
Kanton
St. Gallen
5.4 Aufziehen von Fahnen an vier Masten
Prinzip
Ranghchste Fahne Mitte links (jeweils vom Betrachter aus gesehen)
Zweithchste Fahne Mitte rechts
Dritthchste Fahne links aussen Rangtiefste Fahne rechts aussen
Die Schweizerfahne muss immer aufgezogen werden.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
37/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
29
Nr
13
14
15
16
17
18
19
20
Dritter Rang
Bezirk
Gsgen
Region
Wohngemeindedes Gastes
Gemeinde
Kanton
Kanton
NationalflaggeGastland A
Frankreich
NationalflaggeGastland A
Belgien
Erluterungen
Regionalfahne nur injeweiliger Region aufziehen(z B Berner Oberland)
Auslndische Nationalflag-gen werden in alphabe-tischer Reihenfolge gehisst.Die quadratische Schweizer-fahne und auslndischenrechteckigen Flaggen ms-sen dieselbe Hhe aufwei-sen.
Steht die Veranstaltung un-ter Schirmherrschaft einerinternationalen Organisation(z B EU, Rotes Kreuz, UNO,OSZE, NATO), dann gebhrtdieser internationalen Flaggeder Ehrenplatz, daneben dieSchweizerfahne als Gastge-berland. Nationalflaggenwerden in alphabetischerReihenfolge gehisst.
Beispiele:
Ehrenplatz
Bund
Schweiz
Schweiz
Schweiz
Schweiz
NationalflaggeGastland
NationalflaggeGastland
Bund
Schweiz
InternationaleOrganisation
UNO
Zweiter Rang
Kanton
Solothurn
Kanton
StandortKanton
Kanton
Schweiz alsGastgeber
Schweiz alsGastgeber
NationalflaggeGastland B
Deutschland
Bund
Schweiz
Vierter Rang
Gemeinde
Trimbach
Gemeinde
StandortGemeinde
Mil Kdo, Schule
Gemeinde
Mil Kdo,Schule
NationalflaggeGastland C
Schweden
NationalflaggeGastland B
Liechtenstein
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
38/88
5.5 Aufhngen von Fahnen
5.5.1 Allgemeines Wo Fahnen nicht an Masten gehisst werden, sondern an einem Seil oder an einer Wand aufgehngt
werden, sind wenn immer mglich sogenannte Hngefahnen zu verwenden. Sie sind fr diese
Art der Befestigung vorbereitet.
Schweizerische Fahnen werden so aufgehngt, als wrde man das entsprechende Wappen auf-
hngen.
Auslndische Flaggen mssen entsprechend dem Aufziehen am Fahnenmast aufgehngt werden,
es sei denn, dass spezielle Flaggen zum senkrechten Aufhngen vorhanden sind (z B Liechten-
stein, Tschechien oder Slowenien).
Fr die Reihenfolge der aufgehngten Fahnen gelten dieselben Regeln, die in den vorhergehenden
Kapiteln beschrieben wurden.
Bild 38: Aufhngen auslndischer Flaggen (Beispiel sterreich)
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
30
Richtig Falsch
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
39/88
Bild 39: Zwei korrekt aufgehngte Fahnen als Saalschmuck an einer Wand
5.5.2 Aufhngen von zwei und drei Fahnen
Rangfolge
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
31
2. Kanton Waadt 1. Bund Schweiz 3. Gemeinde Chamblon
Bild 40: Korrektes Aufhngen von drei Fahnen
Rangfolge
2. Gastland Italien 1. Gastgeberland Schweiz 3. Gastland sterreich
Rangfolge
Bild 41: Korrektes Aufhngen der Schweizerfahne zusammen mit auslndischen Flaggen
2. Kanton Jura1. Bund Schweiz
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
40/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
32
5.5.3 Aufhngen der Fahnen der Kantone Luzern, Schwyz und Tessin Diese Fahnen mssen so aufgehngt werden, als wren sie Wappen.
Das Fahnenbild der Kantone Luzern, Schwyz und Tessin ist mit deren Wappenbild nicht identisch
(siehe Anhang 5). Das verlangt beim Aufhngen besondere Aufmerksamkeit.
Bei allen anderen Kantonen sind das Fahnen- und das Wappenbild gleich.
Fahnen am Mast(Hissfahnen)
Fahnen am Seilaufgehngt(Hngefahnen)
Rangfolge 3. Kanton Schwyz 1. Bund Schweiz 2. Kanton Luzern 4. Kanton Tessin
Obere Reihe: Am Mast wehende Fahnen der Schweiz und der Kantone Luzern, Schwyz, Tessin.
Untere Reihe: Dieselben Fahnen am Seil so aufgespannt als wren sie Wappen.
Rangfolge der Kantone gemss Bundesverfassung (siehe Kapitel 5.1.3).
5.5.4 Zukehren gegen die ranghhere Fahne Beim Aufhngen von Fahnen am Seil oder an einer Wand ist darauf zu achten, dass die heral-
dische Hflichkeitsregel befolgt wird. Sie verlangt, dass sich weitere am Seil oder an der Wand
hngende Fahnen der jeweils ranghheren Fahne zuzukehren haben.
In der Praxis bedeutet das in der Armee: Kantonsfahnen mssen, wenn sie vom Betrachter aus
gesehen links der Schweizerfahne platziert sind, zugekehrt, d.h. seitenverkehrt, aufgehngt
werden. Das gilt auch fr die gemss Kapitel 5.3.3 aufgehngten Fahnen der Kantone Luzern,
Schwyz und Tessin. Einzig die Fahne des Kantons Waadt muss nicht zugekehrt werden.
Aus praktischen Grnden beschrnkt sich die Zukehrung auf diejenigen Fahnen, die mit der
Schweizerfahne am gleichen Seil oder an der gleichen Wand aufgehngt sind.
Bild 42: Aufhngen der Fahnen der Kantone Luzern, Schwyz und Tessin als wren es Wappen:
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
41/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
33
Bild 43: Die links der Schweizerfahne und in der Rangfolge zweite Fahne Kanton Zrich hat sich derranghheren Fahne zuzukehren.
5.5.5 Symmetrisches Aufhngen von Fahnen Beim symmetrischen Aufhngen mssen Fahnen, die vom Betrachter aus gesehen links der
ranghheren Fahne hngen, dieser zugekehrt, d.h. seitenverkehrt, aufgehngt werden. Ausge-
nommen von der Zukehrungsregel ist einzig die Fahne des Kantons Waadt.
Werden Fahnen mehrerer Kantone aufgehngt, gilt die Reihenfolge gemss Bundesverfassung
(Kapitel 5.1.3).
2. Kanton Luzern 1. Bund Schweiz 2. Kanton Luzern
Bild 44: Symmetrisches Aufhngen von Kantonsfahnen, Beispiele Luzern, Basel-Landschaftund Appenzell-Ausserrhoden.
2. Kanton Zrich 1. Bund Schweiz 3. Gemeinde Blach
2. Kanton Basel-Landschaft 1. Bund Schweiz 2. Kanton Basel-Landschaft
1. Bund Schweiz2. Kanton Appenzell
Ausserhoden
2. Kanton Appenzell
Ausserhoden
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
42/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
34
Bild 45: Symetrisches Aufhngen von Fahnen mehrerer Kantone in der Rangfolge gemss Bundesverfassung voninnen nach aussen. Die vom Betrachter aus links der Schweizerfahne platzierten Kantonsfahnen werden dieser
zugekehrt, mit Ausnahme der Fahne des Kantons Waadt.
Bild 46: Beispiel einer Beflaggung mit Hngefahnen an einem Seil bei einer militrischen Feier des Kantons
Bern. Zwei Berner Fahnen sind beidseits der Schweizerfahne symmetrisch aufgehngt (Regel gemss Kapitel5.5.5). Davor steht eine Fahnenburg (wie in Kapitel 2.5.11 erwhnt).
3. Kt. Genf 2. Kt. Waadt 1. Bund Schweiz 2. Kt. Waadt 3. Kt. Genf
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
43/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
35
5.6 Fahnenreihen mit der Schweizerfahne und den KantonsfahnenDie folgenden vier Beispiele zeigen jeweils alle Kantonsfahnen in der offiziellen Reihenfolge gemssBundesverfassung. Die Reihenfolge ist auch dann einzuhalten, wenn nicht alle Kantone vertreten
sind.
Beispiel 1
Kasernen-gebude
Zufahrtstrasse
Bild 47: Rechts-links alternierende Beflaggung (Hissfahnen) beidseits der Zufahrtsstrasse zur Kaserne. DieZufahrt beginnt bei der letzten Kantonsfahne der offiziellen Reihenfolge (Jura) und endet beim Kasernengebudean der Schweizerfahne.
CH BE UR OW GL FR BS SH AI GR TG VD NE JU
CH ZH LU SZ NW ZG SO BL AR SG AG TI VS GE
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
44/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
36
Eingang
CH ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS
Beispiel 2
Bild 48: Beflaggung mit Kantonsfahnen (Hissfahnen) in Richtung des Einganges. Die letzte Fahne der offiziellen
Reihenfolge (Jura) ist am weitesten vom Eingang entfernt.
Beispiel 3
Eingang
GE VS TI AG SG AR BL SO ZG NW SZ LU ZH
Beispiel 4
Eingang
GE VS TI AG SG AR BL SO ZG NW SZ LU ZH
Bild 49: Rechts-links alternierende Kantonsfahnen um die zentral aufgezogene Schweizerfahne (Hissfahnen). Dieletzte Kantonsfahne der offiziellen Reihenfolge vom Zentrum des Festplatzes aus gesehen weht am letzten Mastrechts.
Bild 50: Rechts-links alternierende Kantonsfahnen (Hngefahnen) neben der zentral aufgehngten Schweizerfah-
ne. Die letzte Kantonsfahne der offiziellen Reihenfolge (Jura) wird vom Betrachter aus gesehen ganz aussenrechts aufgehngt. Vom Betrachter aus gesehen sind alle Fahnen links der Schweizerfahne dieser zugekehrt(Kap. 5.5.4). Die Fahnen der Kantone LU, SZ und TI werden gemss Kapitel 5.5.3 wie Wappen aufgehngt undebenfalls zugekehrt.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
45/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
37
Zufahrtstrasse
BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU
CH BE UR OW GL FR BS SH AI GR TG VD NE JU
entrum des
stplatzes
CH BE UR OW GL FR BS SH AI GR TG VD NE JU
ilnehmer
esucher
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
46/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
38
6 Umgang mit schweizerischen Militr- undZivilfahnen im Ausland
6.1 Umgang mit schweizerischen Militr- und Zivilfahnen durch
schweizerische Militrattachs und Truppen im Ausland
Die im Reglement aufgefhrten Vorschriften und Weisungen zum Umgang mit schweizerischen
Militr- und Zivilfahnen gelten auch im Ausland. Die Militrattachs oder die Kommandanten
schweizerischer Truppenkontingente legen allfllige Abweichungen fest, sollten Vorschriften, Tra-
ditionen des Gastlandes oder besondere Umstnde dies erfordern.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
47/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
39
Anhnge 1 6
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
48/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
40
Anhang 1:Die Eidgenssische Fahne, unsere Nationalflagge
Unabhngigkeits- und ExpansionskriegeZur Zeit der Unabhngigkeits- und Expansionskriege im 14. bis zu Beginn des 16. Jahrhundertszogen die eidgenssischen Kriegsscharen der einzelnen Stnde unter deren Banner ins Feld. Ein
eidgenssisches Banner war nicht vorhanden. Da zu dieser Zeit Uniformen noch unbekannt waren,
musste als gefechtstechnische Massnahme ein gemeinsames Zeichen geschaffen werden, das die
Angehrigkeit der Krieger zum Bund der Eidgenossen fr Freund und Feind sichtbar machen
sollte. Dieses Zeichen bestand aus einem weissen Kreuz aus Leinenstreifen, das jeder Kriegsmann
auf seinem Gewand aufgenht oder mit Nesteln befestigt trug.
Bild 1: Darstellung der Schlacht bei Laupen 1339, gut erkennbar sinddie auf die Brust genhten weissen Kreuze. (Spiezer Chronik des DieboldSchilling. Burgerbibliothek Bern. Signatur: Mss.h.h.l.16, p.287)
Das weisse Kreuz als gemeineidgenssisches Zeichen ist erstmals 1339 bezeugt: Die Eidgenossen
trugen es auf ihrem Gewand in der Schlacht bei Laupen (Bild 1). Im Conflictus Laupensis, dem
zeitgenssischen Bericht eines bernischen Deutschordensbruders (um 1339/40), lautet die
betreffende Aufzeichnung (in deutscher bersetzung): zogen die von Bern mit dem Banneraus, sichtbarlich gezeichnet vom Hchsten bis zum Geringsten mit dem Zeichen des heiligen
Kreuzes, verfertigt aus weissem Tuch.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
49/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
41
Von da an ist dieses Kreuzzeichen rund 200 Jahre lang auf dem Wams und anderen Kleidungs-
stcken der Eidgenossen bezeugt. Mit dem Kreuz wurden bald auch Waffen wie die Hellebarden
gezeichnet (Bild 2).Im Gegensatz zum Banner, das die gesamte Kriegsmacht eines Standes begleitete, wurden bei
kleineren Auszgen im 15. Jahrhundert sogenannte Venli verwendet (Bild 3). Diese Fhnlein
zeigten in den meisten Fllen (Glarus bildete eine der Ausnahmen) nur die Standesfarben, also
keine Tierbilder oder sonstige heraldische Darstellungen. Als Zeichen der Zugehrigkeit zur Eid-
genossenschaft setzten die Stnde das freischwebende weisse Kreuz in ihre Fhnlein.
Das Schweizerkreuz, anfnglich Parteizeichen, entwickelte sich erst etwa zwischen 1450 und
1520 zum eigentlichen nationalen Zeichen der Eidgenossen, wobei seit dem Ende des 15. Jahr-
hunderts die Gegenstzlichkeit zu den deutschen Landsknechten eine grosse Rolle spielte. Deren
Zeichen war das burgundische Schrgkreuz (Andreaskreuz). In zahlreichen Darstellungen begegnen
wir dem Schweizerkreuz auf den Kleidern der eidgenssischen Krieger und dem Andreaskreuz auf
denjenigen der Landsknechte auf der Gegenseite.
Fremde DiensteIm Fahnenwesen lsst sich um diese Zeit eine deutliche Wandlung feststellen. Bereits im ersten
Drittel des 16. Jahrhunderts rcken die eidgenssischen Kriegsscharen meistens nur noch unter
den Fhnlein und zum Teil unter Freifahnen aus, und bald werden neue Feldzeichen die mehr
denn je fr fremde Kriegsherren ausrckenden Schweizer anfhren. Da es sich dabei nicht mehr
um Truppen einzelner Stnde handelt, sind deren Farben in den neuen Feldzeichen nicht mehr
vertreten. Einzig das durchgehende weisse Kreuz und das besondere Muster der vier Felder kenn-zeichnet die Truppe als schweizerisch. Die Farben der vier Felder sind die der Hauptleute, wobei
die Felder unterschiedlich dargestellt werden: einfarbig, geteilt, mit Wellen- oder Zickzackbalken
oder mit Rauten.
Bild 2: Hellebarde mit eidgenssischem Kreuz Bild 3: Teilauszug eidgenssischer Krieger. (Diebold-Schilling-Chronik 1513. Eigentum Korporation Luzern)
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
50/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
42
Zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt in der zweiten Hlfte des 17. Jahrhunderts
tritt ein neues Fahnenmuster auf, das whrend rund 200 Jahren das Bild der schweizerischen
Militrfahnen und der Feldzeichen der Schweizerregimenter in fremden Diensten prgen wird: dasFlammenmuster. Es ist sehr wahrscheinlich, lsst sich jedoch nicht genau beweisen, dass es zuerst
bei den Schweizern in franzsischen Diensten kreiert und spter in der Heimat nachgeahmt wur-
de. Die ersten geflammten Kantonalfahnen wurden ab dem spten 17. Jahrhundert Defensional-
fahnen genannt.
Der Einfhrung des neuen Flammenmusters bei den Schweizerregimentern in franzsischen Diens-
ten folgte nach und nach die entsprechende nderung der kantonalen Militrfahnen. Das zeigt
erneut die starke Beeinflussung des eidgenssischen Fahnenwesens durch die fremden Dienste.
Es wre aber falsch, anzunehmen, alle Orte der Eidgenossenschaft htten fr ihr Militr das Flam-
menmuster mit dem durchgehenden weissen Kreuz angenommen. So erkennen wir auf dem Bildder eidgenssischen Zuzger von 1792 (Bild 4) nebst den geflammten Fahnen noch einige Banner
aus frheren Jahrhunderten.
Bild 4: Geflammte Fahnen der eidgenssischen Zuzger anlsslich der Grenzbesetzung in Basel, 1792.Kolorierter Umrissstich von Rudolf Huber (Schweiz. Landesmuseum)
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
51/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
43
Bild 5: Helvetische Trikolore,1799 1803. Aquarell von D.W.Hartmann. (Kantonsbibliothek St.Gallen, VadSlg GS o 2P/9.5)
Bild 6: Militrfahne des KantonsGenf von 1817
Helvetik 1798 1803Die 1789 ausgebrochene franzsische Revolution erschtterte
in den folgenden Jahren auch die sich vorwiegend auf aristo-kratische Regimes sttzende Eidgenossenschaft in ihren Grund-
festen. 1798 griffen Revolutionsarmeen die Eidgenossenschaft
an. Am 19. Mrz 1798 wurde unter dem Druck der Fremd-
herrschaft die Helvetische Republik proklamiert. Ein Jahr sp-
ter, am 13. Februar 1799, beschloss das helvetische Direktori-
um, neue Fahnen nach einem einheitlichen Muster in den
Farben Grn-Rot-Gelb einzufhren (Bild 5). Diese helvetische
Trikolore kann als die erste Nationalfahne der Schweiz betrach-
tet werden.Die Mediationsakte vom 19. Februar 1803 brachte das Ende der
unitarischen Republik, die von einem Stndestaat fderalisti-
scher Prgung abgelst wurde. Die geflammten Militrfahnen
mit dem durchgehenden weissen Kreuz kamen wieder zu Ehren.
Siegel und Fahnen nach 1803
Der am 16. Mai 1814 in der eidgenssischen Tagsatzung bera-tene Artikel 41 des Verfassungsentwurfes lautet: Das Siegel
der Eidgenossenschaft ist das Feldzeichen der alten Schweizer:
ein weisses freistehendes Kreuz im rothen Felde, samt der Um-
schrift Schweizerische Eidgenossenschaft.
Nach lngeren Vorbereitungen wurde 1817 das Eidgenssische
Militrreglement angenommen. In 65 wird darin bestimmt:
Die Fahne jedes bei der eidgenssischen Armee einrckenden
Korps wird von dem weissen Kreuz durchschnitten und nimmt
die rot und weisse Schleife an. In der Praxis zeigten die durch
das Kreuz gebildeten Felder die Kantonsfarben meist in
geflammter Anordnung (Bild 6).
Die am 3. Juli 1815 durch Armeebefehl General Bachmanns eingefhrte eidgenssische Armbin-
de wurde in 85 des Eidgenssischen Militrreglementes von 1817 festgehalten: Das allgemei-
ne Feldzeichen aller im aktiven Dienst stehenden Militrpersonen ist ein rotes drei Zoll breites
Armband mit weissem Kreuz am linken Arm getragen.
Somit besass die damalige eidgenssische Armee wohl ein einheitliches Reglement, jedoch frjedes Kontingent der damaligen 24 Kantone eine andere Fahne. Gemeinsame Zeichen waren le-
diglich das weisse Kreuz in der Fahne und die teilweise verwendete rotweisse Schleife sowie an
der Uniform die eidgenssische Armbinde.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
52/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
44
Die eidgenssische FahneIch habe krftig fr die Annahme der eidgenssischen Fahne fr die Gesamtarmee gewirkt und
sie erst nach zehnjhriger Anstrengung errungen, schreibt General Dufour in seinen Aufzeich-nungen. Seinem unermdlichen und zielstrebigen Wirken verdankt unser Volk und unsere Armee
seine heutige Fahne. Im Dezember 1830 hatte der damalige Genie-Oberst Dufour seine Auffassung
formuliert: Die Tagsatzung sollte erwgen, ob es nicht angemessen wre, allen unseren Bataillo-
nen die gleiche Fahne, allen unseren Wehrmnnern die gleiche Kokarde zu geben. Es ist wichtiger,
als man glaubt, nur eine Fahne zu haben, weil die Fahne das Zeichen der Sammlung ist, das Bild
des gemeinsamen Volkstums. Wenn man die gleichen Farben trgt, unter dem gleichen Banner
kmpft, so ist man bereitwilliger, einander in der Gefahr zu untersttzen, man ist wahrhaftiger ein
Heer unter Brdern ...
Den Bemhungen Dufours ist es zu verdanken, dass anlsslich der Revision der Wehrverfassung von1817 die eidgenssische Militraufsichtsbehrde im Juli 1840 einen Artikel in das neue Militrre-
glement aufnahm, der die Einfhrung der eidgenssischen Fahne vorsah: Jedes Infanteriebataillon
erhlt von seinem Kanton eine Fahne mit den Farben der Eidgenossenschaft, dem weissen Kreuz
auf rotem Grunde, mit dem Namen des Kantons in Gold auf dem Querbalken des Kreuzes.
Der Kunstmaler Carl Stauffer zeichnete das definitive Modell der ersten eidgenssischen Feldzeichen,
im Oktober 1841 die Fahne (Bild 7) und 1842 die Standarte fr die Dragonerschwadrone (Bild 8).
Bild 7: Bataillonsfahne. AquarellierteFederzeichnung von Carl Stauffer, 1841
Bild 8: Dragonerstandarte. AquarellierteFederzeichnung von Carl Stauffer, 1842(Schweiz. Landesmuseum)
Das von vielen als unschn empfundene Quadratkreuz, sowie die Frage, ob das Kreuz durchgehend
oder freischwebend darzustellen sei, provozierte Diskussionen und Unsicherheit. Mittlerweile
hatte sich aber auch die bei verschiedenen zivilen Anlssen gehisste eidgenssische Fahne, wenn
auch nur langsam, durchgesetzt. Die Schweizerische Offiziersgesellschaft und der EidgenssischeSchtzenverein hatten sie lngst als Bundeszeichen angenommen.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
53/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
45
In der ersten Bundesverfassung von 1848 wird die eidgenssische Fahne ausdrcklich erwhnt.
Im Reglement ber die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrstung des Bundesheeres vom 27.
August 1852 wurden Fahne und Standarte genau beschrieben. Die ersten ordonnanzmssigeneidgenssischen Feldzeichen wurden nach diesem Reglement angefertigt.
Landesfahne und WappenAus dieser geschichtlichen Darstellung geht hervor, dass die Entstehung unserer Schweizerfahne,
auch als Nationalflagge oder Bundesfahne bezeichnet, auf militrische Feldzeichen zurckgeht.
Das ist auch der Grund fr ihre quadratische Form. In ihrer zu Lande allgemein gebruchlichen
Ausfhrung ist die Schweizerfahne neben der Flagge des Vatikanstaates die einzige quadratische
Nationalflagge der Welt. Bemerkenswert ist auch, dass die Schweiz der einzige Staat ist, dessen
Wappen und Fahne genau das gleiche Bild zeigen. Dieses ist zudem absolut symmetrisch. Die
Schweizerfahne kann als einzige Nationalflagge unmglich verkehrt gehisst werden.
Das Quadratkreuz war gegen Ende der achtziger Jahre von ver-
schiedenen kompetenten Seiten angefochten worden, da es vor
allem im Widerspruch zum geltenden Bundessiegel stand. ber
die richtige Form des Schweizerkreuzes ist damals sehr viel
Tinte geflossen. Schliesslich beschloss die Bundesversammlung
am 12. Dezember 1889 nach Einsichtnahme einer Botschaftdes Bundesrates vom 12.11.1889, in Ergnzung des Tagsat-
zungsbeschlusses vom 14. Juli 1815 das eidgenssische Siegel
und Wappen betreffend folgendes: Das Wappen der Eidgenos-
senschaft ist im roten Feld ein aufrechtes, freistehendes weisses
Kreuz, dessen unter sich gleich langen Arme je ein Sechstel
lnger als breit sind.
Bis auf den heutigen Tag hat sich an unseren Feldzeichen nichts
Wesentliches mehr gendert (Bild 9).
Bild 9: Fhnrich mitBataillonsfahne, Ende des 19. Jh.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
54/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
46
Anhang 2:Masse der Feldzeichen
143 285 244
1100
1100
2700
1100
265
(Batalionsfahne geneigt)
1335
285 143
Goldfransen
INF BAT 22
60
370
Masse der Fahnen als Feldzeichen
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
55/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
47
Masse der Standarten als Feldzeichen
Bezeichnung des Truppenkrpers
60
370
Silberfransen
100140120
600
600
2150
600
185
1365
140100
(Standarte geneigt)
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
56/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
48
Anhang 3:Fanions als Standortzeichen in der Armee
Im Reglement ber die Bekleidung und Ausrstung der schweizerischen Armee vom 11. Janu-
ar 1898 ist unter Ziffer 46 nachzulesen:
Im Gefecht und auf dem Marsche begleiten als Erkennungszeichen:
den General eine Ordonnanz (Kavallerieunteroffizier) mit Kavalleriestandarte;
den Armeekorps-Kommandanten eine Ordonnanz mit Fanion mit weissem Kreuz im dreieckigen
Feld. Hhe des Fahnentuches 60 cm, Lnge 1 m;
den Divisions-Kommandanten eine Ordonnanz mit Fanion, rot und weiss in Flaggenform. Hhe
des Fahnentuches 50 cm, Lnge 1 m.
Die Idee zur Einfhrung von Kommandostandarten oder Standortzeichen fr den General und die
Kommandanten von Heereseinheiten drfte von schweizerischen Offizieren stammen, die zur
Ausbildung oder bei Manvern in auslndischen Armeen weilten.
Mit der Schaffung selbstndiger Gebirgsbrigaden als Heereseinheiten mit der Truppenordnung
1938 erfolgte die Einfhrung der Brigadefanions, die ebenfalls eine querrechteckige Form auf-
weisen, aber im Gegensatz zu den Divisionsfanions in den Farben Rot und Weiss gespalten sind.
Fanions werden als Erkennungs- oder Standortzeichen eingefhrt. Im Gegensatz zu den Feldzei-
chen sind sie weder zu ehren noch zu grssen.
(Die Fanions sind im Kapitel 3.1 des Reglements abgebildet.)
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
57/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
49
SchweizerfahneDas Kreuz in der Schweizerfahne muss so dargestellt werden, dass dessen unter sich gleiche Arme
je einen Sechstel lnger als breit sind. Das Grssenverhltnis des Schweizerkreuzes zur Fahne
selbst ist bis heute nicht festgelegt worden.
Fahnenkundlich empfiehlt sich ein Verhltnis der Kreuzbalkenlnge zur gesamten Seitenlnge der
Fahne von 20:32; das entspricht dem harmonischen Verhltnis des Goldenen Schnitts. Die nach-
stehende Grafik zeigt die Massverhltnisse bzw stellt sie an einem Beispiel dar.
Beispiel fr eine Schweizerfahne von 120 x 120 cm:
6 7 6
32 Teile
7 6
20
D
C
A
B
Masse
120 cm22,5 cm26,25 cm22,5 cm75 cm
Objekt
Lnge/Breite (A)Breite des Kreuzbalkens (B)Lnge des Kreuzbalkens (C)Kreuzabstand zum Fahnenrand (D)Kreuzgrsse (B + 2C)
Teile
32 Teile6 Teile7 Teile6 Teile20 Teile
Anhang 4:Masse der Schweizerfahne und der Schweizerflaggezur See
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
58/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
50
Schweizerflagge zur SeeBei der rechteckigen Schweizerflagge zur See, wie sie das Seeschiffahrtsgesetz festgelegt, betrgt
das Verhltnis von Breite zu Lnge 2:3. Wie bei der quadratischen Schweizerfahne sind die untersich gleichen Arme des Schweizerkreuzes einen Sechstel lnger als breit.
Das Verhltnis der Kreuzbalkenlnge zur gesamten Breite der Schweizerflagge zur See von 20:32
entspricht dem harmonischen Verhltnis des Goldenen Schnitts. Die nachstehende Grafik zeigt
die Massverhltnisse.
7 6 7 7 77 7
48 Teile
32
Teile
20
Teile
b+16 b b+16 b
b+16 b
b+16 b
b
b
b
b
A
B
A = 1,5 B
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
59/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
51
Anhang 5:Kantonale Fahnen, Wappen und Standesfarben
Die Ausfhrungen auf den folgenden Seiten zu den kantonalen Fahnen, Wappen und Standesfarben
beschrnken sich auf ihre kurzgefasste geschichtliche Entwicklung sowie auf ihre mustergltigeAbbildung in der heute verwendeten Form. Merkstze sollen dem Leser das korrekte Hissen von
Fahnen und das richtige Anbringen der Wappen erleichtern. Die Standesfarben bilden jeweils den
linken Rand jeder Seite. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass in Anlehnung an unsere schwei-
zerdeutsche Mundart die Flaggen der Kantone hier durchwegs als Fahnen bezeichnet werden.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
60/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
52
ZRICH, 1351
Die Fahne der Stadt und spter auch des Kantons Zrich ist lteren
Ursprungs als das Wappen, welches erstmals als Wappenschild in einem
Siegel des Zrcher Hofgerichtes aus dem Jahre 1389 erscheint. Die erstenfarbigen Belege fr das blaue und weisse Wappen finden sich ab dem
15. Jahrhundert auf Schilden, Gemlden und vor allem auf Glasscheiben.
Die Herkunft der Farben Blau und Weiss ist nicht bekannt.
Die ltesten noch erhaltenen Zrcher Fahnen tragen die Jahreszahl 1437,
sicher aber waren blaue und weisse Fahnen schon frher in Gebrauch. Der
Tradition folgend soll das Zrcher Banner bereits im 13. Jahrhundert
bestanden haben. Die Banner aus dem 15. und 16. Jahrhundert tragen alle
einen roten Schwenkel (ein den oberen Rand der Fahne berragendes langes
Stck Stoff), worauf sich manchmal ein kleines weisses Kreuz befindet. Abdem spten 17. Jahrhundert zeigen die Zrcher Militrfahnen ein durchge-
hendes weisses Kreuz mit dem fr Schweizer Truppen typischen Flammen-
muster, wobei die Flammen dann im Verlauf des 18. Jahrhunderts stets die
Farben Blau und Weiss aufweisen.
Die Standesfarben sind Blau und Weiss. Deren Rangfolge wird durch die
Fahne bestimmt, bei der Blau an der Stangenseite liegt und daher die
Ehrenposition einnimmt.
Beachte: Die Fahne ist mit dem Wappenbild identisch. Blau liegt immer an
der Stangenseite, oder vom Betrachter aus gesehen links, Weiss ist immer
oben.
Fahne Wappen Standesfarben
Blau und Weiss
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
61/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
53
Fahne Wappen Standesfarben
Rot und Schwarz
Beachte: Fahne und Wappenbild sind identisch. Der Br marschiert nach
oben zur Stangenspitze. Der Br sollte nie auf dem Rcken liegen.
Im Kanton Bern wird aus Dekorationsgrnden oft eine rote Fahne mit durch-
gehendem weissen Kreuz und je drei schwarzen Flammen in jedem Feld
gehisst. Diese als Alt-Bern bezeichnete Fahne geht auf die ehemaligen
Berner Militrfahnen aus dem 18. und frhen 19. Jahrhundert zurck.
Das Berner Oberland verwendet seit 1953 eine eigene Regionalfahne, die inder oberen Hlfte den schwarzen Adler in Gelb des Haslitals und in der unteren
Hlfte je ein schwarzes und ein rotes Quadrat zeigt. Rot und Schwarz entspre-
chen den Standesfarben, sind aber in der falschen Reihenfolge angeordnet.
BERN, 1353
Die Kantonsfahne ist mit der Fahne der Stadt Bern identisch. Fahne und
Wappen der Stadt Bern entstanden wahrscheinlich gleichzeitig im ersten
Viertel des 13. Jahrhunderts. Das lteste erhalten gebliebene Siegel derStadt Bern stammt aus dem Jahre 1224 und zeigt bereits den nach oben
schreitenden Bren. Die Fahne wird erstmals im Jahre 1375 in der Chronik
des Konrad Justinger ausdrcklich als schwarzer Br im goldenen Balken
auf rotem Feld beschrieben, ist in dieser Form aber bestimmt viel lter. Beim
Wappen handelt es sich um ein redendes Wappen, da der Br auf den Stadt-
namen hinweist. Die Farben Rot und Gelb gehen auf das Wappen des Herzogs
Berchtold V. von Zhringen zurck, der die Stadt im Jahre 1191 gegrndet
hatte. Die aktuelle Zeichnung des Wappens, und damit auch der Fahne, ist
gemss Regierungsratsbeschluss seit dem 1. Januar 1974 gltig.Neben dem Stadtbanner fhrte Bern ab dem 14. Jahrhundert bei kleineren
Kriegszgen auch eine Venli genannte rote Fahne mit einem durchge-
henden weissen Kreuz. Ab 1513 zeigte das Berner Auszugsfhnlein die
Standesfarben Rot und Schwarz, bis die Fahnenordonnanz von 1668 fr die
Berner Truppen quadratische rote Fahnen mit einem durchgehenden weissen
Kreuz einfhrte. Ab 1703 zeigten die Militrfahnen dann das schwarze und
rote Flammenmuster. Die Standesfarben sind Rot und Schwarz.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
62/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
54
Fahne Wappen Standesfarben
Weiss und Blau
LUZERN, 1332
Die Kantonsfahne ist mit derjenigen der Stadt Luzern identisch. Die Stadt-
fahne ist wie bei Zrich lteren Ursprungs als das Wappen, Fahne und
Wappen stammen wohl aus dem 13. Jahrhundert. Die Farben Blau undWeiss finden sich bereits an den Schnren eines Brgersiegels aus dem
Jahre 1252. Die erste Darstellung des Luzerner Wappens findet sich dann
im Stadtsiegel von 1386, whrend die lteste noch erhalten gebliebene
Fahne in der Schlacht bei Sempach ebenfalls im Jahre 1386 getragen
worden sein soll. Die Herkunft der Luzerner Farben ist unbekannt.
Bei der bertragung des Fahnenbildes auf das Wappen wurde aus historisch
ungeklrten Grnden nicht die waagrechte sondern die senkrechte Anord-
nung der Farben gewhlt. Entsprechend der frher gegenber dem Wappen
viel grsseren Bedeutung der Fahne, wo Weiss oben, also am Ehrenplatzliegt, ist die Rangfolge der Standesfarben zuerst Weiss, dann Blau.
Beachte: Fahne und Wappen sind nicht gleich! Bei der Fahne ist das weis-
se Feld oben, das blaue unten. Beim Wappen hingegen muss das blaue Feld
vom Betrachter aus gesehen links liegen (also heraldisch rechts), das weis-
se heraldisch links.
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
63/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
55
URI, 1291
Die Fahne stammt wahrscheinlich aus der ersten Hlfte des 13. Jahrhun-
derts, denn ein Siegel von 1249 zeigt bereits den Stierkopf. Das Wappen
drfte aus derselben Zeit stammen. Es handelt sich um ein redendes Wap-pen, in dem einerseits die ersten alemannischen Bewohner ihr Land Ur
(=Wildnis) nannten, zugleich aber auch der dort frher heimische wilde
Auerochs oder Urochs gemeint ist. Der Nasenring symbolisiert dessen Zh-
mung und kann als Sinnbild der Urbarmachung der Wildnis durch die ersten
Bewohner verstanden werden.
Uri erhielt 1231 die Reichsfreiheit und drfte bei dieser Gelegenheit das
Banner angenommen haben, wobei es die Farben des Reichsbanners (ein
schwarzer Adler auf gelbem Tuch) bernommen hat. Das lteste erhaltene
Landesbanner soll bereits in der Schlacht von Morgarten 1315 getragenworden sein, und zeigt den schwarzen Stierkopf auf gelbem Tuch.
Beachte: Fahne und Wappen zeigen das gleiche Bild, Stierkopf stets auf-
recht.
Fahne Wappen Standesfarben
Gelb und Schwarz
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
64/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
56
Fahne Wappen Standesfarben
Rot
SCHWYZ, 1291
Das ursprnglich einfach rote Schwyzer Banner entstand sptestens Ende
des 13. Jahrhunderts. Die lteste noch erhaltene Fahne, ganz einfach rot
ohne irgendwelche Beizeichen, wurde in der Schlacht am Morgarten 1315getragen. Mglicherweise knnte die Fahne in Anlehnung an die rote Blut-
fahne des Heiligen Rmischen Reiches bereits im Jahre 1240, als Kaiser
Friedrich II. den Schwyzern die Reichsfreiheit gewhrte, angenommen wor-
den sein. Allerdings stammt das erste Schwyzer Siegel aus dem Jahre 1281,
so dass die Fahne wahrscheinlich erst irgendwann zwischen diesem Jahr
und 1315 entstand, denn blicherweise gingen den Fahnen und Wappen
die Siegel voraus.
Wahrscheinlich wenige Jahre spter, aber sptestens bis zum Beginn des
15. Jahrhunderts, wurde auf die einfache rote Fahne ein religises Eckquar-tier angebracht, d.h. ein kleines Bild nahe der Stangenspitze auf die Fahne
gemalt oder angenht. Ab Ende des 15. Jahrhunderts wurde oftmals bei
Kriegszgen mit kleiner Mannschaft eine rote Fahne mit nur einem kleinen
weissen Kreuzchen im oberen Feld nahe der Fahnenspitze verwendet (dieser
Teil des Fahnentuches wird Oberecke genannt), so erstmals dokumentiert
im Jahre 1475.
Ab dem Jahre 1729 zeigt auch das ursprnglich rote Wappen im linken
Obereck oft ein weisses Kreuzchen und 1815 wird das Kreuzchen endgltig
Teil des Wappens. Die heutige Form von Fahne und Wappen sowie die Pro-portionen des Kreuzchens wurden erst am 23. Dezember 1963 festgelegt.
Beachte: Fahnenbild und Wappenbild sind nicht gleich! Das Kreuzchen
befindet sich auf der Fahne an der oberen Stangenseite, aber im Wappen
steht es vom Betrachter aus gesehen rechts oben (also heraldisch links).
7/31/2019 Fahne n Reg Lement
65/88
Reglement 51.340 d Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions
57
OBWALDEN, 1291
Die Fahne drfte wie viele alte Standesbanner aus dem 13. Jahrhundert
stammen und war ursprnglich einfach oben Rot und unten Weiss. Diese
Fahne war das Hauptfeldzeichen des ganzen Landes Unterwalden und sei-ne rote Farbe drfte auf das Blutbanner des Reiches zurckgehen. Dank
dem von Knig Maximilian 1487 ve
top related