Die betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitgeber.
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Stand 01/2013 Seite 2
Warum betriebliche Altersversorgung?
Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber
Das freiwillige Ansparen einer kapitalgedeckten Zusatzversorgung fördert der Staat seit Januar 2002 mit Steuervorteilen und Zulagen. Die Eigenvorsorge ist zwar noch keine Pflicht, aber mittlerweile für alle, die auch im Rentenalter nicht auf ihren gewohnten Lebensstandard verzichten wollen, unbedingt notwendig.
Stand 01/2013 Seite 3
Anspruch auf Entgeltumwandlung
Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber
• Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.
• Anspruch besteht in Höhe von 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Stand 01/2013 Seite 4
Funktionsweise der Direktversicherung als Gehaltsumwandlung
Arbeitnehmer
Gehaltsverzicht
Direkt-
versicherung
Teile des Gehalts der Arbeitnehmer werden für die betriebliche Altersvorsorge aufgewendet. Diese Beträge werden von Ihnen direkt vom Bruttolohn abgezogen. Dadurch mindert sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkommen und es fallen – abhängig von der persönlichen Verdienstsituation – weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an.
Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber
Staat
Förderung
Stand 01/2013 Seite 5
Was ist die Direktversicherung?
Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber
Stand 01/2013 Seite 6
Ihre Vorteile
Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber
• Senkung von Lohnnebenkosten
• Nutzung steuerrechtlicher Vorteile
• Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Portabilität möglich
• Erhöhung des Versorgungsniveaus der Mitarbeiter
• Positives Unternehmensimage
• Mitarbeitermotivation und -bindung
• Neugewinnung qualifizierter Mitarbeiter
Stand 01/2013 Seite 7
Beispiel 1
Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber
Mögliche Lohnnebenkostenersparnis:
19,27 € (bei 100 € Umwandlung)
9,63 € (bei 50 € Umwandlung)
Mögliche Lohnnebenkostenersparnis:
19,27 € (bei 100 € Umwandlung)
9,63 € (bei 50 € Umwandlung)
Stand 01/2013 Seite 8
Beispiel 2
Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber
Mögliche Lohnnebenkostenersparnis:
19,27 € (bei 100 € Umwandlung)
9,63 € (bei 50 € Umwandlung)
Mögliche Lohnnebenkostenersparnis:
19,27 € (bei 100 € Umwandlung)
9,63 € (bei 50 € Umwandlung)
Stand 01/2013 Seite 9
Beispiel 3
Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber
Mögliche Lohnnebenkostenersparnis:
19,27 € (bei 100 € Umwandlung)
9,63 € (bei 50 € Umwandlung)
Mögliche Lohnnebenkostenersparnis:
19,27 € (bei 100 € Umwandlung)
9,63 € (bei 50 € Umwandlung)
Stand 01/2013 Seite 10
Lohnnebenkostenersparnis für einen Mitarbeiter
Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber
Fazit:
Je mehr Mitarbeiter an Ihrer betrieblichen Altersversorgung teilnehmen, umso höher fällt Ihre Ersparnis aus!
Fazit:
Je mehr Mitarbeiter an Ihrer betrieblichen Altersversorgung teilnehmen, umso höher fällt Ihre Ersparnis aus!
Tipp:
Geben Sie einen Teil Ihrer Sozialversicherungsersparnis durch Entgeltumwandlung an Ihre Mitarbeiter durch einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV weiter. So können Sie die Durchdringung der bAV in Ihrem Unternehmen deutlich erhöhen.
Tipp:
Geben Sie einen Teil Ihrer Sozialversicherungsersparnis durch Entgeltumwandlung an Ihre Mitarbeiter durch einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV weiter. So können Sie die Durchdringung der bAV in Ihrem Unternehmen deutlich erhöhen.
Stand 01/2013 Seite 11
Und was passiert, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt?
* Zur Beitragfreistellung sind die Mindestgrenzen zu beachten.
Ist der AG zur Übernahme der bestehenden Zusage bereit?
Ist der AG zur Übernahme der bestehenden Zusage bereit?
Möchte der AN den Vertrag privat fortführen?
Möchte der AN den Vertrag privat fortführen? Die Übernahme findet statt, der
neue AG wird VN.
Die Übernahme findet statt, der neue AG wird VN.
Möchte der AN die Anwartschaft auf den neuen AG übertragen?
Hierauf hat er einen Rechtsanspruch gegenüber dem
alten AG!
Möchte der AN die Anwartschaft auf den neuen AG übertragen?
Hierauf hat er einen Rechtsanspruch gegenüber dem
alten AG!
Versicherungsnehmerwechsel auf den AN findet statt.
Versicherungsnehmerwechsel auf den AN findet statt.
Der AN möchte weder übertragen noch privat
fortführen. Er kann den Vertrag beitragsfrei stellen.*
Der AN möchte weder übertragen noch privat
fortführen. Er kann den Vertrag beitragsfrei stellen.*
Übertragung des Vertragswertes auf das Versorgungssystem des
neuen AG findet statt.
Übertragung des Vertragswertes auf das Versorgungssystem des
neuen AG findet statt.
nein
nein
nein
ja
ja
ja
Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber
AG-WechselAG-Wechsel
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