Der Beitrag des Zahlungsverkehrs zu Integration und Stabilität der Europäischen Finanzmärkte Ralf Schmidt, Z 11-7.
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Der Beitrag des Zahlungsverkehrs zu Integration und Stabilität der Europäischen FinanzmärkteRalf Schmidt, Z 11-7
GesetzlicherAuftrag
9. November 2011
Ralf Schmidt, Z 11-7Frankfurt am Main
− Gesetz über die Deutsche Bundesbank, § 3
„... und sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungs-systeme bei.“
− Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Art. 127 (2) / Satzung des ESZB und der EZB, Art. 3 (Aufgaben)
„Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen darin, [...] das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern.“
− Satzung des ESZB und der EZB, Art. 22 (Verrechnungs- und Zahlungssysteme)
„Die EZB und die nationalen Notenbanken können Einrichtungen zur Verfügung stellen und die EZB kann Verordnungen erlassen, um effiziente und zuverlässige Verrechnungs- und Zahlungssysteme innerhalb der Gemeinschaft und im Verkehr mit dritten Ländern zu gewährleisten.“
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Kerngeschäftsfeld „Unbarer Zahlungsverkehr“
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Ralf Schmidt, Z 11-7Frankfurt am Main
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Funktionen im Kerngeschäftsfeld„Unbarer Zahlungsverkehr“
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Ralf Schmidt, Z 11-7Frankfurt am Main
DEUTSCHE BUNDESBANK
Sicherheit und Effizienzim unbaren Zahlungsverkehr
Überwachung
Beobachtung und Analyse von Risiken im Zahlungsverkehr
Eigener SystembetriebOperative Rolle
ÜberwachungRegulatorische Rolle
Bereitstellung von Marktinfrastrukturen für den Individual-
und Massen-zahlungsverkehr
Beobachtung und Analyse von Risiken im Zahlungsverkehr
Politiknational, europaweit, weltweit
PolitikRolle als Katalysator /
Moderator
Mitgestaltung an der Weiterentwicklung von ZV-Abwicklung
und -Strukturen
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PolitikRolle als Katalysator / Moderator
Förderung eines einheitlichen Zahlungsverkehrs- und Wertpapierverrechnungsraums in Europa (z. B. SEPA) sowie der Finanzmarktstabilität u. a. durch Harmonisierung, Standardisierung
Mitarbeit in einer Vielzahl nationaler und internationaler Gremien unter Beteiligung von u. a.
Banken
Bankenverbänden (einschl. DK)
Zentralbanken (u. a. ESZB, BIZ, G10-Staaten)
Aufsichtsbehörden
ISO- bzw. DIN-Mitgliedern
SWIFT
Kontinuierlicher Dialog mit dem Kreditgewerbe und strategischen Kunden („Schlüsselkunden“)
Beratungen mit dem Gesetzgeber und der Bankenaufsicht
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Eigener SystembetriebOperative Rolle
Angemessene aktive Beteiligung am unbaren Zahlungsverkehr
Bedeutende Beteiligung am Individualzahlungsverkehr
Wichtig für Geldpolitik und Mindestreserve
Betrieb von TARGET2-Bundesbank
Subsidiäre Beteiligung am Interbanken-Massenzahlungsverkehr
Ergänzendes und wettbewerbsneutrales Leistungsangebot zum privaten Sektor
Betrieb von EMZ und SEPA-Clearer
Förderung rationeller Verfahren und Standards, Steigerung der Effizienz
Ordnungspolitischer Einfluss auf Laufzeiten, Entgelte und (technische) Standards
Eigene Leistungs- und Konditionengestaltung
Verrechnung in hoch sicherem und hoch liquidem Zentralbankgeld
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Einige Grundbegriffe vorweg…Massenzahlungsverkehr und Individualzahlungsverkehr
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Individualzahlungsverkehr Massenzahlungsverkehr
− Verarbeitung transaktionsbasiert, d. h. jede Zahlung einzeln
− Dispositionsrelevant
− Immer eilig, mindestens taggleich
− Tendenziell eher höhere Beträge und geringe Stückzahlen
− Interbanken- und Kundenzahlungen
− Geldpolitischer Bezug
− Geldliche Verrechnung von Geldmarkt-, Wertpapier-, Devisenhandels- und Derivategeschäften
− Verrechnung von Nebensystemen(Wertpapier, Massen-ZV)
− Stapelverarbeitung
− Summen sind dispositionsrelevant
− Nicht eilig, möglichst kurze Laufzeit
− Überwiegend niedrige Beträge und hohe Stückzahlen
− Kundenzahlungen
− Diverse Zahlungen des Alltags, z. B.:
Gehalts- und Rentenzahlungen, Zahlungen von Privatkunden und Geschäftskunden
Einige Grundbegriffe vorweg…Nettoverrechnung
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Bank A an Bank B Bank B an Bank A
200
100
300
200
500
12:00 Uhr
16:00 Uhr
17:00 Uhr100
Summe
600
Summe
700
Differenz/Nettobetrag
7:00 Uhr
Einige Grundbegriffe vorweg…Bruttoverrechnung
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Bank A an Bank B
200
100
300
200
500
7:00 Uhr
12:00 Uhr
17:00 Uhr
10:00 Uhr
Bank B an Bank A
16:00 Uhr
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Bruttoverrechnung Nettoverrechnung
− Strenges Deckungsprinzip (allerdings Innertageskredit möglich)
− Verrechnung und sofortige Buchung einzelner Zahlungen (in Echtzeit)
Sofortige Finalität
Höherer Liquiditätsbedarf
− Kein Systemrisiko / kein Dominoeffekt
− Beispiel für ein Echtzeit-Bruttoverrechnungssystem(Real-Time Gross Settlement, RTGS):
TARGET2 (Betreiber: Eurosystem)
− Gegenseitige Verrechnung von Zahlungen (bilateral und/oder multilateral) zunächst ohne Geldfluss
− Endgültiger Zahlungsausgleich (auf Basis von Salden) üblicherweise erst am Tagesende
Keine sofortige Finalität
Liquiditätssparend
− Systemrisiko / Dominoeffekt
− Beispiel für ein Nettoverrechnungssystem:
EURO1 (Betreiber: EBA CLEARING)
Einige Grundbegriffe vorweg… Bruttoverrechnung und Nettoverrechnung
Strategische Überlegungenzur Entwicklung des TARGET-Systems
Erfüllung der Anforderungen der Geldpolitik des Eurosystems
Bereitstellung eines sicheren und verlässlichen Mechanismus für die Verrechnung von Euro-Zahlungen
Förderung der Integration des Euro-Geldmarkts, der für eine reibungslose Umsetzung der einheitlichen Geldpolitik unabdingbar ist
Steigerung der Effizienz bei grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen
Schaffung einer gemeinsamen Zahlungs- und Abwicklungsinfrastruktur als Voraussetzung für die weitere Finanzmarktintegration in Europa
Maßstab für die Verarbeitung von eiligen Zahlungen setzen hinsichtlich Schnelligkeit, Sicherheit, Öffnungszeiten und Qualität der Dienstleistung
Ein Echtzeitbrutto-System (Real-Time Gross Settlement [RTGS]-System) ist die optimale Lösung für eine schnelle und sichere Abwicklung von Transaktionen
Mitwirkung von Zentralbanken trägt zur Risikoreduktion bei (insolvenzsicher, Verrechnung in sicherem und liquidem Zentralbankgeld, keine kommerziellen Interessen, flexibles Liquiditätsmanagement, offener Zugang)
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ÜberblickTARGET2 …
… ist das Echtzeit-Bruttozahlungssystem des Eurosystems in 2. Generation.
… wickelt Individualzahlungen (Interbanken- sowie Kundenzahlungen) von Banken des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) schnell und sicher ab.
… bucht Transaktionen kontinuierlich einzeln in Zentralbankgeld mit sofortiger Finalität.
… ermöglicht die geldliche Verrechnung von Nebensystemen (z. B. Wertpapierverrechnungssysteme).
… verrechnet Geldmarktoperationen des Eurosystems und gewährleistet den raschen Austausch von Zentralbankliquidität zwischen den nationalen Geldmärkten.
… bietet zahlreiche Optionen für ein pan-europäisches Liquiditätsmanagement.
… bietet allen Teilnehmern harmonisierte Leistungen zu einheitlichen Preisen bei nationalen wie grenzüberschreitenden Zahlungen an.
… basiert auf einer einheitlichen technischen Plattform.
… ist rechtlich als multiples System strukturiert.
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TARGET = Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System
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TARGET2Leistungsumfang (1/2)
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Kontinuierliche und einzelne Verarbeitung der Zahlungen
Verrechnung in Echtzeit mit sofortiger Endgültigkeit Eingehende Guthaben können sofort wieder verwendet werden
Verrechnung in sicherem und liquidem Zentralbankgeld
National und grenzüberschreitend gleiche Abwicklung von Euro-Überweisungen und„Interbank“-Lastschriften in Euro
Kein Betragslimit (weder Ober- noch Untergrenze)
Vorabeinlieferung von Zahlungen möglich (bis zu 5 Geschäftstage im voraus)
Grenzüberschreitend harmonisierte Funktionen, Leistungen, techn. Schnittstellen und Preise
Lange Öffnungszeiten (für die Nebensystemverrechnung auch nachts)
Sehr hohe Erreichbarkeit von Kreditinstituten
Fortschrittliche Notfallvorsorge (Business Continuity)
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Zahlreiche Optionen für europaweites Liquiditätsmanagement
Konzentration der Euro-Zentralbankliquidität möglich
Liquiditätsersparnis durch hohes Verrechnungsvolumen („Alles in einem System“)
Mindestreserve-Guthaben stehen am Tag für Zahlungsverkehrszwecke zur Verfügung
Unbeschränkte Gewährung zinsloser Innertageskredite gegen die Hinterlegung von Sicherheiten (in DE noch über Heimatkonto)
Grenzüberschreitende Nutzung der RTGS-Konten durch Banken und Nebensysteme
Unterschiedliche Verrechnungsdienstleistungen für alle Arten von Nebensystemen, z. B.Wertpapierverrechnungssysteme (SSSs)Zentrale Kontrahenten (CCPs)Andere Zahlungsverkehrssysteme (z.B. Massen-ZV)
Optionale Module für individuelle Bedürfnisse der Zentralbanken (z. B. MR-Verwaltung)
TARGET2Leistungsumfang (2/2)
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TARGET2Möglichkeiten der Liquiditätssteuerung
Ralf Schmidt, Z 11-7Frankfurt am Main
Liquiditätssparende Verrechnung durch Einsatz liquiditätssparender Prozeduren
Priorisierung von Zahlungen: „highly urgent“, „urgent“ oder „normal“
Liquiditätsreservierung für „highly urgent“- und „urgent“-Zahlungen
Bilaterale und multilaterale Limite
Liquiditätspooling
Warteschlangentransparenz und aktives Warteschlangenmanagement
Definition einer Ausführungszeit: „Frühestens“ oder „Spätestens“
Vorabeinlieferung (bis zu 5 Geschäftstage im Voraus)
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TARGET2Die „Spinne im Netz“
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Individual-ZV-Systeme
[TARGET2]
NZB Sicherheiten-Management-System
Zentrale Gegenparteien (CCP)
Wertpapier-Ver-rechnungssysteme
[CBF, EOC …]
Handel
Ka
pit
alm
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teG
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FX
Ma
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r & D
iens
te
Marktpreise……
Massen-ZV-Systeme
Seite 169. November 2011
TARGET2Technischer Betrieb
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SITE B SITE D
Synchronous remote copy
P P
S S
Synchronous remote copy
REGION 1 REGION 2
Asynchronous remote copy
LiveTest & Training (T&T)
PeriodicRegion Rotation
SITE A SITE C
Hot back-up Hot back-up
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TARGET2Mögliche Notfallmaßnahmen
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Verlagerung des SSP-Betriebs auf einen anderen Standort
Änderung der Betriebszeiten der SSP (Verlängerung Tagesbetrieb um max. 2 Stunden)
Notfallabwicklung für sehr kritische und ggf. kritische Zahlungen im Contingency Module
Pauschale Abschlagszahlungen („backup lump-sum payments“)
Notfallzahlungen („backup contingency payments“)
National Service Desk handelt im Auftrag eines Teilnehmers / Nebensystems
Eine andere Zentralbank oder das „Operational Team“ der SSP übernehmen Aufgaben einer ausgefallenen Zentralbank
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TARGET2als systemrelevante Infrastruktur
Ralf Schmidt, Z 11-7Frankfurt am Main
Einstufung durch die „oversight“ als „systemically important payment system (SIPS)“
Besondere Bedeutung für Finanzstabilität
„Oversight“ überprüft die Einhaltung der vom „committee on payment and settlement systems (CPSS)“ definierten Grundprinzipien („core principles“)
Grundprinzipien des bei der BIZ (Basel) angesiedelten CPSS
Zehn Mindestvoraussetzungen, die relevante Systeme erfüllen sollen
Umfassen rechtliche und operative Aspekte sowie Risikomanagement
Können auch auf Teilnehmer (i. d. R. Banken) Anwendung finden
Beispiel: Grundprinzip VII
„Die … Betreiber von Zahlungsverkehrssystemen müssen sich daher nicht nur mit der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Komponenten des Hauptsystems befassen, sondern auch mit den Komponenten der Systemteilnehmer (gegebenenfalls einschl. der indirekten Teilnehmer).“
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TARGET2„Ein paar Zahlen…“
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Rd. 900 Institute in Europa nehmen direkt teil, insgesamt sind ca. 60.000 Institute weltweit über TARGET2 erreichbar
Rd. 70 Nebensysteme verrechnen über TARGET2
Täglich verarbeitet das System im Schnitt rd. 355.000 Zahlungen, an Spitzentagen über 500.000 Zahlungen
Rd. 60% der Zahlungen sind Kundenzahlungen
2/3 der Zahlungen liegen unter 50.000 Euro
Der tägliche Umsatz beträgt im Durchschnitt 2,3 Billionen Euro (Entspricht knapp dem BIP Deutschlands im Jahr 2010)
Der Anteil Deutschlands beträgt rd. 50% (Stück) bzw. rd. 35% (Umsatz)
Der TARGET2-Marktanteil bei den „Large value payment systems“ beträgt 59,3% (Stück) bzw. 90,3% (Umsatz)
Stand: 2. Quartal 2011
Seite 209. November 2011
ÜberwachungRegulatorische Rolle
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Seite 219. November 2011
❙ Objekte: einzelne Institute
❙ Ziel: Funktionsfähigkeit des Bankgewerbes sichern und Schutz der Gläubiger durch Kontrolle von Bonität und Liquidität der einzelnen Banken
❙ umfangreiches regulatorisches Rahmenwerk
❙ Detaillierte Überwachung der Institute / Vor-Ort Prüfungen
❙ Wahrnehmung durch Bankenaufsichts-behörde (z. T. auch Zentralbank oder wenigstens Beteiligung der Zentralbank)
❙ Objekte: ZV-Systeme, ZV-Instrumente, Korrespondenzbankaktivitäten, SWIFT
❙ Ziel: Sicherheit und Effizienz des Zahlungsverkehrs, Reduzierung des systemischen Risikos
❙ Umfang: reicht von Appellen bis hin zur Regulierungsmöglichkeiten
❙ Kooperative Überprüfung auf Einhaltung normierter Leitlinien
❙ Aufgabe der Zentralbanken
U N
T E
R S
C H
I E
D E
Z V - Ü B E R W A C H U N G B A N K E N A U F S I C H T
Ralf Schmidt, Z 11-7Frankfurt am Main
Seite 229. November 2011
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