Christine Markert – Dez. 69 – Sachgebiet Dorfentwicklung Förderung der Umnutzung.
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Christine Markert – Dez. 69 – Sachgebiet Dorfentwicklung
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Förderung der Umnutzung
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Förderung der Umnutzung
Fördermöglichkeiten in der Region
Förderbausteine ohne ILEK mit ILEK
(„Lippe-Issel“ und „Niederrheinaue“)
Erhalt ländlicher Bausubstanz
keine Förderung 20%
Umnutzung (flächendeckend mit gleichem Fördersatz)
zu Mietwohnungen
10%
max. 50.000 €
zu sonstigenZwecken
15 - 25% (je nach Einkommen)
max. 100.000 €
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Förderung der Umnutzung
Umnutzung - Was wird gefördert?
Umnutzung bestehender land- oder forstwirtschaftlicher Bausubstanz
für Wohn-, Handels-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, kulturelle, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke
zur Sicherung eines Zusatzeinkommens neben der Landwirtschaft.
Der Kreativität und Ihrem Einfallsreichtum sind dabei keine Grenzen gesetzt. Die Ideen reichen
vom Hofladen, dem Gesellschaftsraum,
dem Architektenbüro, über die Schreinerwerkstatt
und Heuhotel bis zur Wellnessfarm!
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Förderung der Umnutzung
Förderung ist nur in Orten bis 10.000 Einwohner möglich Das umzunutzende Gebäude muss erhaltenswert sein. Das bauliche Ergebnis der Umnutzung muss ortsbildverträglich sein. Bei der Umnutzung zu Wohnzwecken darf die Wohnung nicht durch den Antragsteller selbst genutzt werden. Mit der Fertigstellung der Umnutzung darf nicht unmittelbar die Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sein. Soll auch die Diversifizierung gefördert werden, müssen beide Anträge gleichzeitig gestellt werden!
aktive Landwirte (auch im Nebenerwerb) mit einem Einkommen im Durchschnitt der letzten drei Jahre von nicht mehr als 90.000,- Euro
Voraussetzung ist die Alterskassenpflicht !
Wer wird gefördert ?
Was sonst noch wichtig ist
=>künftig 120.000,- € bei Ehepaaren
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Förderung der Umnutzung
Beispiel - ein Stall für Feriengäste
Die Eheleute Musterhoff bewirtschaften einen 15 ha großen Ackerbaubetrieb im Nebenerwerb.
Nach Aufgabe der Viehhaltung steht ein Stallgebäude leer.
Frage: Abriss oder Umnutzung ? Hof ist in landschaftlich und touristisch reizvoller Lage
Lösung: Umnutzung zu Ferienwohnungen
Baukosten Gesamt: ca. 306.000,- €
netto: 257.325,- €
Ø Einkommen der Eheleute von 71.200,- €
mögliche Förderung: 15 % = 38.599,- €
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Förderung der Umnutzung
Finanzierung des Eigenanteils über Barmittel Bausparvertrag und Darlehen.
Wirtschaftlichkeit durchschnittliche Belegung von 180 Tagen im Jahr nach Abzug sämtlicher Kosten ist ein Überschuss
von etwa 3.700,- Euro pro Jahr zu erwarten.
Von der Antragstellung über die Förderzusage bis zurerfolgreichen Fertigstellung des Projektes sind nurzwölf Monate vergangen.
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Förderung der Umnutzung
Bestätigung der Alterskasse Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre Wirtschaftlichkeitsberechnung/ Nachweis über Finanzierbarkeit Baugenehmigung bzw. positiver Vorbescheid Bestätigung der Gemeinde, dass das Vorhaben keinen Planungen (z.B. Gestaltungssatzung) widerspricht detaillierte Kostenberechnung (Angebote) Pläne (Bestand, Planung, Ansichten, Schnitte) ggfls. Zustimmung des Eigentümers/ Nachweis über ein Nutzungsrecht von mind. 12 Jahren Fotos des Objekts
Der Antrag muss enthalten
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Förderung der Umnutzung
Auskunft und Antragstellung bei:Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 69 -Ländliche Entwicklung/ Bodenordnung
Croonsallee 36-4041061 Mönchengladbach
Ihre Ansprechpartner: Jürgen Steins 02161/ 8195 - 511
juergen.steins@brd.nrw.de Christine Markert 02161/ 8195 - 516
christine.markert@brd.nrw.de
Bitte nehmen Sie vor AntragstellungKontakt mit uns auf!
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Förderung der Umnutzung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
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