ASpB 2005 SUBITO gegen Goliath? - die Auswirkungen des 2. Korbes auf die Dokumentlieferung.

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ASpB 2005

SUBITO gegen Goliath? - die Auswirkungen des 2. Korbes auf die Dokumentlieferung

Inhalt

> Deutsches Urheberrecht und sein Vergütungssystem

> Klagen> Verhandlungen zwischen STM Verlagen und subito> DRM System> Urheberrechtsreform> Dokumentlieferung und elektronische Dokumente> Strategien (TIB)

Urheberrecht und Vergütung

> Anfertigen einer Kopie (eines Zss.-Aufsatzes) ist zulässig

> Versenden der Kopie an den Endkunden ist zulässig

> Elektronisches Versenden?> Vergütung muss an Verlage und an Autoren

gezahlt werden> Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)

subito

> September 2000: Vereinbarung zwischen Börsenverein und Bund/Länder über (elektr.) Kopienlieferung weltweit

> Nutzergruppen: akademische, Privatpersonen, Kommerzielle Kunden

> Tantiemen: 1 Euro für akad.Kunden, 6 Euro für kommerzielle Kunden

> Tantiemen sind in den subito-Preisen enthalten

Klagen und Verhandlungen I

> Verhandlungen zwischen subito und STM seit Frühjahr 2003

> Klage gegen ZBMed aus USA und UK

> Klage von Börsenverein und STM Stichting gegen subito im Juni 2004

Klagen und Verhandlungen II

> STM Association lodged a complaint with the European Commission against the Federal Republic of Germany under the heading „German Defective Implementation of the Directive“ (June 2004)

> Ergänzungen im Dezember 2004 und Juni 2005

Verhandlungen I

> Definition der Nutzergruppen

> Preissystem auf Basis von Artikeln, Zss.-Titeln oder Verlagen?

> Haftungsfragen

> Dürfen subito-Lieferbibliotheken andere Liefersysteme betreiben?

Verhandlungen II

> Überwachung von subito

> Einbindung von elektronischen Dokumenten

> Einsatz eines DRM

DRM – FileOpen Web Publisher

> Differenzierung der Rechte für Lesen und Drucken > das Erzeugen einer ungeschützten Kopie auf lokalen

Rechnern unterbinden > die Verschlüsselung bei Abholung erlauben > die Prozesse im Batch-Betrieb zulassen > eine verträgliche Performance aufweisen > eine einfache Integration der Software in die

vorhandene Unix-Plattform ermöglichen

DRM II

> die Integration der Abholprozesse in Benutzerverwaltung und Bestellverfolgung zulassen

> eine einfache Anwenderbedienung aufweisen > für bestimmte Kundenkreise (kommerzielle

Kunden) einen Offline-Modus ermöglichen > insbesondere Bibliotheken des subito Library

Service ein zweistufiges Abholverfahren ermöglichen

Urheberechtsreform

> Elektronische Lieferung nur, wenn der Verlag kein eigenes elektronisches Angebot macht

> Aktionsbündnis Urheberecht für Bildung und Wissenschaft

> Neuwahlen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

uwe.rosemann@tib.uni-hannover.de

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