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Page 1: Wettbewerb im ÖPNV Sachstand – Entwicklung- Perspektiven Dr. Engelbert Recker Hauptgeschäftsführer mofair e.V. Potsdamer Platz 1 10785 Berlin .

Wettbewerb im ÖPNV Wettbewerb im ÖPNV Sachstand – Entwicklung- PerspektivenSachstand – Entwicklung- Perspektiven

Dr. Engelbert ReckerHauptgeschäftsführer

mofair e.V. Potsdamer Platz 1

10785 Berlin

www.mofair.de

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VER0RDNUNG (EG) Nr. 1370/2007 DES EUR0PÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. 0ktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates

5. November 2011 2Wettbewerb im ÖPNV

Rechtsgrundlage

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Deregulierter Markt◦Wettbewerb im Markt

Kein Schutz vor Konkurrenz

Regulierter Markt◦Wettbewerb um den Markt

Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen Schutz vor Konkurrenz Ausgleichsleistungen

5. November 2011 3Wettbewerb im ÖPNV

Marktmodelle für den ÖPNV

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Zweck dieser Verordnung ist es, festzulegen, wie die zuständigen Behörden unter Einhaltung des Gemeinschaftsrechts im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs tätig werden können, um die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu gewährleisten, die unter anderem zahlreicher, sicherer, höherwertig oder preisgünstiger sind als diejenigen, die das freie Spiel des Marktes ermöglicht hätte.

5. November 2011 4Wettbewerb im ÖPNV

Was soll die Verordnung?

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Hierzu wird in dieser Verordnung festgelegt, unter welchen Bedingungen die zuständigen Behörden den Betreibern eines öffentlichen Dienstes eine Ausgleichsleistung für die ihnen durch die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verursachten Kosten und/oder ausschließliche Rechte im Gegenzug für die Erfüllung solcher Verpflichtungen gewähren, wenn sie ihnen gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegen oder entsprechende Aufträge vergeben.

5. November 2011 5Wettbewerb im ÖPNV

Wie soll das erreicht werden?

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Erteilung von Erteilung von DienstleistungsaufträgenDienstleistungsaufträgen

Gewährt eine zuständige Behörde dem ausgewählten Betreiber ausschließliche Rechte und/oder Ausgleichsleistungen gleich welcher Art für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Ver pflichtungen, so erfolgt dies im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags.

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Vergabe von Vergabe von DienstleistungsaufträgenDienstleistungsaufträgen

Dienstleistungskonzessionen ◦im Wettbewerb nach der VO 1370

Dienstleistungsaufträge ◦im Wettbewerb nach Vergaberecht

VOLAusnahme

◦Direktvergaben

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Mitgliedstaatlicher Vorbehalt Mitgliedstaatlicher Vorbehalt für Direktvergabenfür Direktvergaben

Sofern dies nicht nach nationalem Recht untersagt ist,……

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Direktvergabe In-HouseDirektvergabe In-Housean eigene Verkehrsunternehmen (In-

House)

◦Voraussetzung bei Dienstleistungskonzession: Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle Beteiligung privater möglich Tätigkeit im Wesentlichen für den Auftraggeber

◦Voraussetzung bei Dienstleistungsauftrag: Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle Keine Beteiligung privater möglich Tätigkeit im Wesentlichen für den Auftraggeber

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Direktvergabe KMUDirektvergabe KMU

kleine und mittlere Aufträge 1 Mio. € oder 300 000 km Fahrleistung

kleine und mittlere Unternehmen bis 23 Fahrzeuge bis 2 Mio. € oder 600 000 km

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Direktvergabe EisenbahnDirektvergabe Eisenbahnnach nationalem Recht nicht erlaubt

◦entgegenstehendes Vergaberecht im GWB◦BGH-Entscheidung vom 8.2.2011

S-Bahn Berlin◦Ausschreibung◦Direktvergabe

an BVG oder Landeseigene Eisenbahnbetriebsgesellschaft

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Verordnungen gelten Verordnungen gelten unmittelbar unmittelbar keine Umsetzung in nationales Recht

wie bei Richtlinien erforderlichNationaler Gestaltungsspielraum nur

bei Regelungslücken oder -freiräumenEntgegenstehendes nationales Recht

darf nicht mehr angewendet werdenWidersprüche zum

Personenbeförderungsgesetz

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Regierungsbeschluss PBefG Regierungsbeschluss PBefG 8.3.20118.3.2011Konflikte zwischen

◦ÖPNV als Gewerbe: eigenwirtschaftlicher Verkehr

◦ÖPNV als Daseinsvorsorge: Dienstleistungsaufträge

Kompetenzstreitigkeiten◦Wer bestimmt, welche Verkehrsleistungen

erbracht werden (sollen)?

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Streitpunkte Streitpunkte Nahverkehrsplan

◦Grad der VerbindlichkeitDirektvergaben

◦Interessenbekundungsverfahren◦oder ungeregelt

Eigenwirtschaftliche Verkehre◦Vorrang vor

Dienstleistungsaufträgen

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Fernbusliberalisierung Fernbusliberalisierung kein Konkurrentenschutz Schutz des ÖPNV innerhalb von

50 km Öffentliche Betriebspflicht

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Votum des Bundesrates Votum des Bundesrates 23.9.201123.9.2011Stärkung des Nahverkehrsplanskein Interessenbekundungsverfahrenkein Vorrang eigenwirtschaftlicher

VerkehreFernbusfreigabe, wenn

◦großzügiger Behindertenschutz ◦Fahrgastrechte◦Omnibusmaut◦Internet-gestützte Buchungsplattform

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Herzlichen Dankfür

Ihre Aufmerksamkeit

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