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1 MARKTGEMEINDEAMT SCHARDENBERG 4784 Schardenberg, Schärdinger Straße 4 Tel.: 07713/7055 Fax.: 7055-8 [email protected] www.schardenberg.at Wahl 201 2012 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung der Mitglieder des Gemeinderates am D o n n e r s t a g , 07. Februar 2013. Anwesende: 1. Bürgermeister Josef Schachner, als Vorsitzender, ÖVP 2. Vizebürgermeister Rosa Hofmann, ÖVP 3. Gemeinderatsmitglied Alois Kislinger, ÖVP 4. Gemeinderatsmitglied Josef Fasching, ÖVP 5. Gemeinderatsmitglied Gerhard Kosch, ÖVP 6. Gemeinderatsmitglied Roswitha Hell, ÖVP 7. Gemeinderatsmitglied Josef Hamedinger, ÖVP 8. Gemeinderatsmitglied Johann Knonbauer, ÖVP 9. Gemeinderatsmitglied Michael Weitzhofer, ÖVP 10. Gemeinderatsmitglied Franz Wallner, ÖVP 11. Gemeinderatsmitglied Andrea Kasbauer, ÖVP 12. Gemeinderatsmitglied Josef Dullinger, ÖVP 13. Gemeinderatsmitglied Barbara Ketteler, ÖVP 14. Gemeinderatsmitglied Helmut Mager, SPÖ 15. Gemeinderatsmitglied Andreas Wiesner, SPÖ 16. Gemeinderatsmitglied Josef Bauer, FPÖ 17. Gemeinderatsmitglied Markus Kasbauer, FPÖ 18. Ersatzmitglied Johann Mayrhofer, ÖVP, 19. Ersatzmitglied Katharina Haas, ÖVP 20. Ersatzmitglied Walter Haas, ÖVP 21. Ersatzmitglied Andreas Knunbauer, ÖVP 22. Ersatzmitglied Franz Eggertsberger, SPÖ 23. Ersatzmitglied Georg Brummer, SPÖ 24. Ersatzmitglied Andrea Leitner, FPÖ 25. Ersatzmitglied Ludwig Drexler, FPÖ. Entschuldigt : Gemeinderatsmitglied Gertrude Glas, entschuldigt, Gemeinderatsmitglied Matthias Grünberger, entschuldigt, Gemeinderatsmitglied Stefan Bachmair, entschuldigt, Gemeinderatsmitglied Christine Pfeil, entschuldigt, Gemeinderatsmitglied Günther Eymannsberger, entschuldigt,
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Verhandlungsschrift Feb 2013

Mar 09, 2016

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Verhandlungsschrift 07.02.2013
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Page 1: Verhandlungsschrift Feb 2013

1

MARKTGEMEINDEAMT SCHARDENBERG

4784 Schardenberg, Schärdinger Straße 4 Tel.: 07713/7055 Fax.: 7055-8 [email protected] www.schardenberg.at

Wahl – 201 – 2012

VERHANDLUNGSSCHRIFT

über die Sitzung der Mitglieder des Gemeinderates am D o n n e r s t a g ,

07. Februar 2013.

Anwesende:

1. Bürgermeister Josef Schachner, als Vorsitzender, ÖVP

2. Vizebürgermeister Rosa Hofmann, ÖVP

3. Gemeinderatsmitglied Alois Kislinger, ÖVP

4. Gemeinderatsmitglied Josef Fasching, ÖVP

5. Gemeinderatsmitglied Gerhard Kosch, ÖVP

6. Gemeinderatsmitglied Roswitha Hell, ÖVP

7. Gemeinderatsmitglied Josef Hamedinger, ÖVP

8. Gemeinderatsmitglied Johann Knonbauer, ÖVP

9. Gemeinderatsmitglied Michael Weitzhofer, ÖVP

10. Gemeinderatsmitglied Franz Wallner, ÖVP

11. Gemeinderatsmitglied Andrea Kasbauer, ÖVP

12. Gemeinderatsmitglied Josef Dullinger, ÖVP

13. Gemeinderatsmitglied Barbara Ketteler, ÖVP

14. Gemeinderatsmitglied Helmut Mager, SPÖ

15. Gemeinderatsmitglied Andreas Wiesner, SPÖ

16. Gemeinderatsmitglied Josef Bauer, FPÖ

17. Gemeinderatsmitglied Markus Kasbauer, FPÖ

18. Ersatzmitglied Johann Mayrhofer, ÖVP,

19. Ersatzmitglied Katharina Haas, ÖVP

20. Ersatzmitglied Walter Haas, ÖVP

21. Ersatzmitglied Andreas Knunbauer, ÖVP

22. Ersatzmitglied Franz Eggertsberger, SPÖ

23. Ersatzmitglied Georg Brummer, SPÖ

24. Ersatzmitglied Andrea Leitner, FPÖ

25. Ersatzmitglied Ludwig Drexler, FPÖ.

Entschuldigt:

Gemeinderatsmitglied Gertrude Glas, entschuldigt,

Gemeinderatsmitglied Matthias Grünberger, entschuldigt,

Gemeinderatsmitglied Stefan Bachmair, entschuldigt,

Gemeinderatsmitglied Christine Pfeil, entschuldigt,

Gemeinderatsmitglied Günther Eymannsberger, entschuldigt,

Page 2: Verhandlungsschrift Feb 2013

2

Gemeinderatsmitglied Manfred Eymannsberger, entschuldigt,

Gemeinderatsmitglied Stefan Engertsberger, entschuldigt,

Gemeinderatsmitglied Georg Engetsberger, entschuldigt.

Beginn: 20.00 Uhr

Der Bürgermeister eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;

b) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 45 Abs. 1 0ö. Gem0.) enthalten ist und

die Verständigung hierzu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich

am 29. Jänner 2013 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

c) die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Gemeindeamtstafel am gleichen Tage

öffentlich kundgemacht wurde;

d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 13. Dezember 2012 bis zur heutigen

Sitzung während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist,

während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis

zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können;

e) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Sodann bestimmt er GB Johann Scharnböck zum Schriftführer dieser Sitzung und weist

darauf hin, dass die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung zur Einsichtnahme aufliegt und

Einwendungen bis Sitzungsschluss eingebracht werden können.

TAGESORDNUNG und BESCHLÜSSE

Punkt 1.

Voranschlag für das Finanzjahr 2013

a) Kassenkredit

Der Bürgermeister führt aus, dass alljährlich der Kassenkredit beschlossen werden muss, der

nach einer Gesetzesnovellierung nun höchstens ¼ der Einnahmen des ordentlichen

Gemeindevoranschlages betragen darf und heuer € 832.500,00 ausmacht. Gegenüber den

Vorjahren hat sich insofern eine Änderung ergeben, als der Rahmen früher 1/6 der Einnahmen

ausmachte. Die Raiffeisenbank Region Schärding hat ein Angebot erstellt und einen

Vertragsentwurf darüber vorgelegt, den der Bürgermeister vollinhaltlich vorbringt.

Page 3: Verhandlungsschrift Feb 2013

3

Basis 3-Monats-Satz-Euribor + 1,15 %-Punkte Aufschlag, auf volle 0,125 %-Punkte

kaufmännisch gerundet und der Zinsfuß macht derzeit 1,375 % p.A. aus. Die Raiffeisenbank

Region Schärding bietet diese Konditionen für alle Bezirksgemeinden gleich an.

Wie im Vorjahr kommt man auch heuer zum Ergebnis, den Kassenkredit bei der

kontoführenden Bank Raiffeisenbank Region Schärding aus Zweckmäßigkeitsgründen zu

nehmen.

Der Aufschlag hat sich gegenüber dem Vorjahr zwar deutlich erhöht, umgekehrt ist aber der

3-Monats-Euribor stark gefallen, sodass unter dem Strich gegenüber dem Vorjahr sogar ein

günstigerer Kassenkredit in Anspruch genommen werden kann. Der Bürgermeister stellt fest,

dass der Kontostand erfreulicherweise im positiven Bereich liegt und heuer erwartet werden

darf, dass der Kassenkredit nicht sehr stark beansprucht werden wird.

Der Bürgermeister verliest die vorliegende Darlehensurkunde vollinhaltlich und stellt den

Antrag, den Höchstbetrag des Kassenkredites für 2013 mit € 832.500,00 festzusetzen und

bei der Kreditgeberin Raiffeisenbank Region Schärding aufzunehmen mit einem

Zinsfuß von 1,375 % p.a. zum Tage der Beschlussfassung, kontokorrentmäßig mit

vierteljährlicher Anpassung, entsprechend der Entwicklung 3-Monats-Satz-Euribor +

1,15 %-Punkte Aufschlag, kaufmännisch gerundet auf volle 0,125 %-Punkte,

Überziehungszinsen 1,2 % p.a., Kontoführungsentgelt pro Abschlusstermin € 21,56, ab

01.04.2013 € 22,17.

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

b) Dienstpostenplan

Der Bürgermeister berichtet, dass gegenüber dem genehmigten Dienstpostenplan keine

Änderungen zu erwarten sind, die Personalaufstockung durch den Betrieb der Krabbelstube

wurde ja bereits aufsichtsbehördlich genehmigt.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den von ihm vollinhaltlich verlesenen

Dienstpostenplan wie folgt zu genehmigen:

Bewertung

neu

Bewertung

alt

Name Geb.Datum Verwendung B/VB Einstufung B-

Ausmaß

Bedienstete der allgem. Verwaltung

1,00 GD 10 B II-VII Scharnböck

Johann

28.09.1954 Amtsleiter B B/VII/6 100

2,00 GD 16 C I-V Lechner

Leopold

10.02.1957 Qual.

Sachbearbeiter

B C/V/8 100

C I-V Dirmhirn

Andrea

29.08.1971 Qual.

Sachbearbeiter

B C/IV/6 dzt. 50

%

0,75 GD 18 VB I/c Kosch Margit 09.02.1964 Sachbearbeiter VB c/22 75

2,75 GD 17 VB I/d Bachmair Josef 04.08.1972 Sachbearbeiter VB GD 17/9 100

VB I/d Neissl Georg 19.09.1970 Sachbearbeiter VB GD 17/9 100

VB I/d Schwarz

Ursula

25.06.1968 Sachbearbeiter VB GD 17/11 75

Page 4: Verhandlungsschrift Feb 2013

4

Bedienstete

des handw.

Dienstes

1,00 GD 19

+ 75 %

GHZ

VB II p 2 Mayer Gerhard 02.03.1966 Facharbeiter VB GD 19/6 100

3,00 GD 19

+ 75 %

GHZ

VB II p 3 Weitzhofer

Markus

31.10.1961 Facharbeiter VB p 2/20 100

VB II p 3 Kosch Helmut 07.09.1965 Facharbeiter VB p 2/14 100

VB II p 3 Scherrer

August

31.03.1963 Facharbeiter VB p 2/14 100

1,22 GD 23 VB II p 4 Mayr-

Steffeldemel

Sabine

07.02.1963 Angelernte

Arbeiterin

VB p 4/18 53

VB II p 4 Kasbauer Berta 19.10.1962 Angelernte

Arbeiterin

VB p

4/19+75%p3

69

3,74 GD 25 VB II p 5 Bauer

Waltraud

08.05.1957 Reinigungskraft VB GD 25/3 62,50

VB II p 5 Böhm Renate 30.07.1969 Reinigungskraft VB GD 25/3 65

VB II p 5 Engertsberger

Helene

13.08.1964 Reinigungskraft VB GD 25/3 62,5

VB II p 5 Scherrer

Elfriede

13.04.1959 Reinigungskraft VB p 5/9 52,75

VB II p 5 Schönböck

Ernestine

02.05.1959 Reinigungskraft VB GD 25/3 56,25

VB II p 5 Glas Gertrude 08.08.1969 Reinigungskraft VB GD 25/4 75

Bedienstete Krabbelstube

1,15 I L/12b1 Scherrer Ingrid 28.03.1977 Kindergarten-

Pädagogin

VB I2b1/3 82,50

1 L/12b1 Scharnböck

Christine

23.04.1968 Kindergarten-

Pädagogin

VB I2b1/3 32,50

0,813 GD

22.3

VB I/d Mayrhofer

Eveline

01.03.1975 Kindergarten-

Helferin

VB GD 22/3 81,25

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

Page 5: Verhandlungsschrift Feb 2013

5

c) Freiwillige Leistungen

Auch hier berichtet der Bürgermeister, dass gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen

vorgesehen sind und verliest die Aufstellung der Freiwilligen Zuwendungen 2013

vollinhaltlich. Lediglich bei der haushaltsrechtlichen Post wurden manche Beträge

angeglichen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Freiwilligen Zuwendungen 2013 wie folgt zu

beschließen:

T e x t Betrag

Förderung der Betriebsgemeinschaft

(1/094/729)

600,00

Freiwillige Feuerwehr - Teilnahme an

Kursen (1/163/729)

Kosten des Grundlehrganges und Kosten des

Funklehrganges werden zur Gänze von der

Gemeinde übernommen

Teilnahme am Landeswettbewerb

je Kurtsteilnehmer € 20,00

€ 10,- pro Teilnehmer

2.000,00

Zuwendung für Schullandwochen,

Schulschwimm- und Schulschikurse und

Jungmusiker-Seminarwoche (1/232/768)

€ 15,00 (Veranstaltungsdauer bis 3 Tage )

€ 25,00 (Veranstaltungsdauer ab 3 Tagen)

€ 36,00 für Sprachwochen im Ausland

€ 10,00 pro Kind für Schwimmkurse im

Hallenbad im Rahmen des Turnunter-

richtes

€ 22,00 pro Teilnehmer bei der

Jungmusiker-Seminarwoche

3.000,00

Zuwendung FC Asing 220,00

Zuwendung ESV Mayrhof 220,00

Zuschuss an die Pfarrbücherei (1/273/757) 500,00

Subvention an die Trachtenmusikkapelle

(1/322/757)

3.650,00

Zuwendung an den Fotoclub (1/351/757) 220,00

Zuwendung an die Landjugend (1/742/7571) 220,00

Zuwendung an den Heimat- und

Trachtenverein (1/369/7572)

365,00

Zuwendung an den Siedlerverein

(1/369/7573)

220,00

Zuwendung an den Zimmererverein

(1/369/7574)

220,00

Zuwendung an die Goldhaubengruppe

(1/369/7575)

220,00

Altentag (1/419/729) 2.600,00

Page 6: Verhandlungsschrift Feb 2013

6

Zuwendung an den Kameradschaftsbund

(1/429/757)

220,00

Caritative Spenden (Sternsinger, SOS-

Kinderdorf) (1/429/7571)

300,00

Zuwendung an Gemeindebürger über 80

Jahre (1/429/768)

€ 25,00 pro Person

1.900,00

Spareinlagen für Kleinkinder (1/439/768) € 30,00 pro Kleinkind 900,00

Bekleidungsbeihilfe für Gemeindearbeiter

(1/617/541)

€ 200,00 je Gemeindearbeiter 800,00

Zuwendung an den Imkerverein (1/742/757) 220,00

Badekartenzuschuss (1/831/778) 1.300,00

Zuwendung für den Ankauf von

Kompostern

Zuwendung für Solaranlagen

Zuwendung für die Errichtung von

Kleinkläranlagen

Zuwendung für den Einbau von Pellets-,

Hackschnitzel- und Stückgut-Heizanlagen,

Erdwärme;

Zuwendung für Fernwärmeanschluss bei

Nahwärmegenossenschaft

(1/522/778)

30 % der Anschaffungskosten,

höchstens jedoch € 58,00

20 % der Landesförderung,

höchstens jedoch € 440,00

10 % der Kosten, höchstens jedoch

€ 370,00 je Haus

20 % der Landesförderung,

höchstens jedoch € 440,00

20 % der Landesförderung,

höchstens jedoch € 440,00

5.000,00

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

d) Voranschlag – Beschlussfassung

Der Bürgermeister berichtet, dass am 29. Jänner 2013 eine Finanzausschuss-Sitzung

stattgefunden hat, in der der Voranschlag vollinhaltlich durchbesprochen wurde. Es liegt

jedem Gemeinderatsmitglied ein Entwurf vor.

Erfreulicherweise konnte der Voranschlag 2013 ausgeglichen mit Einnahmen und Ausgaben

in Höhe von je € 3,330.000,00 erstellt werden. Mitverantwortlich für den Haushaltsausgleich

ist die Jahresabrechnung 2012 des Pfarrcaritaskindergartens Schardenberg mit einem Abgang

von knapp € 15.000,00, der im Vergleich zum Jahre 2011 mit € 71.000,00 deutlich geringer

ausfällt. Für nächstes Jahr kann mit größter Wahrscheinlichkeit nicht mehr mit so einem

günstigen Fehlbetrag gerechnet werden, da die Zuschussleistungen bedingt durch die

Minderung der Gruppenanzahl von vier auf drei aufgerollt werden.

Einnahmenseitig dürfen höhere Ertragsanteile erwartet werden, auch die Kommunalsteuer hat

sich gut entwickelt und ausgabenseitig haben sich die SHV- und Krankenanstaltenbeiträge

stabilisiert.

Bei den Ausgaben machen sich die Aufwendungen für die Krabbelstube bemerkbar.

Page 7: Verhandlungsschrift Feb 2013

7

€ 14.000,00 konnten im ordentlichen Haushalt für die Erneuerung der EDV-Anlage der

Hauptschule untergebracht werden.

Kanal- und Wasseranschlussgebühren in Höhe von € 88.000,00 wurden als Zuführung an den

außerordentlichen Haushalt veranschlagt.

Der Schuldenstand wird sich von € 4.184.200,00 zu Beginn des Haushaltsjahres auf

€ 5,058.900,00 erhöhen, wobei der wesentliche Grund in der Darlehensaufnahme für die

Abwasserbeseitigungsanlage Kubingerfeld zu sehen ist.

Die Landesdarlehen werden sich ebenfalls erhöhen, sie belasten die Gemeinde allerdings in

keiner Weise. Die 20,6 % -ige Abschreibung ist berücksichtigt.

Die Rücklage für den Bürgermeisterrentenfonds vermindert sich von € 97.000,00 auf

€ 70.000,00 und soll in 5 Jahresraten zur Gänze aufgelöst sein.

Aus dem Verkauf der Volksschule Achleiten sind rd. € 250.000,00 als Rücklage veranschlagt,

die vorerst einmal für die Sanierung der Hauptschule vorgesehen sind.

Der außerordentliche Haushalt weist bei Einnahmen von € 2,732.400,00 und Ausgaben mit €

2,791.400,00 einen Fehlbetrag in Höhe von € 59.00,00 auf. Dieser Abgang betrifft die

Wasserversorgungsanlage BA 05 Kubingerfeld, weil die Anschlussgebühren erst sukzessive

eingenommen werden.

Johann Knonbauer fragt an, wie es mit der Abgangsdeckung 2012 aussehen wird?

Dazu der Bürgermeister, dass mit einem Fehlbetrag lt. Rechnungsabschluss 2012 in Höhe von

€ 30.000,00 gerechnet wird – im Voranschlag waren noch € 115.000,00 veranschlagt und der

Haushaltsausgleich in anerkannter Höhe übernommen wird.

2013 ist der Voranschlag zwar ausgeglichen, aber dennoch könnte sich im

Rechnungsabschluss ein Abgang ergeben, der dann wieder eine Kostenübernahme zur Folge

haben wird, obgleich momentan Diskussionen laufen, diesbezüglich die ganze

Abgangsdeckung auf andere Füße zu stellen.

Josef Bauer spricht das Benchmark der Gemeinden an und Ziel sollte es sein, dass gut

wirtschaftende Gemeinden nicht benachteiligt werden.

Markus Kasbauer bezieht sich auf die Finanzausschuss-Sitzung in der der Voranschlag

eingehend diskutiert wurde und hält es für richtig, den Haushaltsausgleich herbeigeführt zu

haben, um so keine Einschränkung bei der € 5.000,00–Investitionen-Regelung mehr zu haben.

Josef Hamedinger hält es grundsätzlich für vernünftig, auf einen Haushaltsausgleich

hinzuarbeiten.

Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, den ordentlichen Voranschlag für das Finanzjahr

2013 wie folgt zu beschließen:

EINNAHMEN

0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung 69.200,00

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 1.800,00

2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 208.600,00

3 Kunst, Kultur und Kultus 100,00

4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 0,00

5 Gesundheit 31.900,00

Page 8: Verhandlungsschrift Feb 2013

8

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 159.300,00

7 Wirtschaftsförderung 100,00

8 Dienstleistungen 697.000,00

9 Finanzwirtschaft 2,162.000,00

S U M M E € 3,330.000,00

AUSGABEN

0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung 691.800,00

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 19.300,00

2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 482.300,00

3 Kunst, Kultur und Kultus 18.700,00

4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 470.100,00

5 Gesundheit 457.700,00

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 339.300,00

7 Wirtschaftsförderung 10.300,00

8 Dienstleistungen 653.500,00

9 Finanzwirtschaft 187.000,00

S U M M E € 3,330.000,00

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

Anschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, den außerordentlichen Voranschlag für

das Finanzjahr 2013 wie folgt zu beschließen:

EINNAHMEN

1 Gemeindeamtsneubau 700.000,00

850 Wasserversorgung BA II und Kubing 386.500,00

6123 Straßenbauvorhaben 2005 – 2009 20.000,00

8502 Wasserversorgung – BA III 45.000,00

16300 Löschwasserbeh. Hamberg 20.000,00

84050 Kubing-Mesner-Bonauer-Gründe 360.000,00

240000 Kindergarten – Fenstertausch 23.500,00

240100 Kindergarten – Krabbelstube 27.100,00

52300 Lärmbekämpfung Schutzwand Ingling 123.900,00

850400 WA-BA V-Kubingerfeld 171.000,00

851400 AWB – BA VII Kubingerfeld 800.000,00

851500 BA VIII-WA-KAN-LIS 55.400,00

SUMME 2,732.400,00

(VA 2012 1,588.500,00)

AUSGABEN

1

Gemeindeamtsneubau

700.000,00

850 Wasserversorgung BA II und Kubing 386.500,00

6123 Straßenbauvorhaben 2005 – 2009 20.000,00

Page 9: Verhandlungsschrift Feb 2013

9

8502 Wasserversorgung- BA III 45.000,00

163000 Löschwasserbehälter Hamberg 20.000,00

84050 Kubing-Mesner-Bonauer-Gründe 360.000,00

240000 Kindergarten – Fenstertausch 23.500,00

240100 Kindergarten – Krabbelstube 27.100,00

52300 Lärmbekämpfung Schutzwand Ingling 123.900,00

850400 WA – BA V – Kubingerfeld 230.000,00

851400 AWB – BA VII – Kubingerfeld 800.000,00

851500 BA VIII-WA-KAN-LIS 55.400,00

S U M M E 2,791.400,00

(VA 2012 1,612.000,00)

Sollfehlbetrag € 59.000,00

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

Punkt 2.

Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2013 - 2016

Ein markantes Merkmal stellt die Freie Budgetspitze dar, die sich gegenüber den Vorjahren

zwar deutlich erholt darstellt, obgleich sie noch im Minusbereich liegt: 2013 - € 35.500,00,

2014 - € 65.300,00, 2015 - € 111.400,00 und 2016 - € 124.000,00. Der Bürgermeister weiß,

dass derartige Prognosen oft von verschiedenen Umständen stark abhängig sind, erkennt aber

die Tatsache, dass der negative Trend zumindest gestoppt ist.

Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, den von ihm vollinhaltlich vorgetragenen

Mittelfristigen Finanzplan 2013 – 2016 mit den Freien Budgetspitzen 2013 - € 35.500,00,

2014 - € 65.300,00, 2015 - € 111.400,00 und 2016 - € 124.000,00 zu beschließen.

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

Page 10: Verhandlungsschrift Feb 2013

10

Punkt 3.

Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde

Schardenberg & Co KG – Genehmigungen

a) Voranschlag 2013

Der Geschäftsführer der KG Johann Scharnböck bringt den ordentlichen Voranschlag

vollinhaltlich vor und der Bürgermeister stellt den Antrag, den ordentlichen Voranschlag

2013 von Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Schardenberg & Co

KG wie folgt zu genehmigen:

EINNAHMEN

0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung € 42.900,00

Summe Einnahmen € 42.900,00

AUSGABEN

0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung € 42.900,00

Summe Ausgaben € 42.900,00

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

Anschließend bringt er den außerordentlichen Voranschlag vollinhaltlich vor und erklärt, dass

der Fehlbetrag in Höhe von € 114.900,00 ein buchhalterischer ist, davon noch die Afa in

Höhe von € 27.000,00 abzuziehen ist, weiters noch ein Liquiditätszuschuss in Höhe von

€ 12.400,00 zu berücksichtigen ist, weiters der Kontostand + € 71.400,00 beträgt und vom

Finanzamt eine Vorsteuer in Höhe von € 2.000,00 zu erwarten ist, sodass der abzudeckende

Betrag € 26.900,00 tatsächlich ausmacht.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den außerordentlichen Voranschlag für das

Finanzjahr 2013 von Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde

Schardenberg & Co KG wie folgt zu genehmigen:

EINNAHMEN

10000 Gemeindeamt-Neubau (BZ-Mittel) € 700.000,00

90000 Liquiditätszuschuss Gemeinde € 18.000,00

Summe Einnahmen € 718.000,00

Page 11: Verhandlungsschrift Feb 2013

11

AUSGABEN

10000 Gemeindeamt-Neubau € 95.000,00

90000 Zwischenfinanzierung € 700.000,00

91400 Beteiligungen und Kapitalkonten (Verlust OH) € 37.900,00

Summe Ausgaben € 832.900,00

Fehlbetrag € 114.900,00

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

b) Mittelfristiger Finanzplan 2013 – 2015

Der Schriftführer bringt den Mittelfristigen Finanzplan 2013 – 2015 vollinhaltlich vor.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Mittelfristigen Finanzplan 2013 – 2015 von VFI

der Gemeinde Schardenberg & Co KG wie folgt zu genehmigen:

Kostenbereiche

Ausgaben 2013 2014 2015

Darlehensrück-

zahlung

700.000,00

AfA

27.000,00 27.000,00 27.000,00

Lfd.Betrieb KG

8.300,00 2.400,00 2.400,00

Planung u.

Bauleitung

43.000,00

Baumeister- und

Professionisten

52.000,00

Zinsen für

Finanzschulden

7.500,00

Ausgaben

837.800,00

29.400,00

29.400,00

Einnahmen

Liquiditätszuschuss

d. Gemeinde

BZ-Gde an VFI

18.000,00

700.000,00

10.900,00

700.000,00

10.800,00

Abschluss

31.12.2014

Miete/Betriebsk. 4.900,00 5.000,00 5.000,00

AfA 27.000,00 27.000,00 27.000,00

Einnahmen

749.900,00

42.900,00

42.800,00

Ausgaben/Einnahmen -87.900,00 +13.500,00 +13.400,00

Diff. Zuschuss lfd. +12.400,00

Page 12: Verhandlungsschrift Feb 2013

12

Jahr - Vorjahr Zwischensumme 100.300,00

Kontokorrent Haben 71.400,00

Ust – Finanzamt 2.000,00

-26.900,00 +13.500,00 +13.400,00

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

Punkt 4.

Pfarrcaritas-Kindergarten Schardenberg – Kenntnisnahme der

Jahresrechnung 2012 und Abgangsdeckung

Anhand einer Overheadfolie zeigt der Bürgermeister die Jahresrechnung 2012 und greift

markante Zahlen heraus, wie z.B. bei den Einnahmen den Landesbeitrag 2012 mit €

197.000,00 - im Vergleich 2011 € 131.000,00 und dies daher rührt, dass 2011 drei

Kindergartengruppen eingerichtet waren, 2012 dagegen vier Gruppen. Drei Monate des

Jahres 2011 gab es schon vier Gruppen, der Landesbeitrag dafür wurde aber erst 2012

ausbezahlt.

Im heurigen Jahr ist damit zu rechnen, dass ab Herbst wieder nur drei Gruppen eingerichtet

werden, die Förderung aber für die 4-gruppige Höhe heranzuziehen ist und somit 2014 mit

einer Aufrollung zu rechnen ist mit der Folge, dass der Abgang sich wieder in den gewohnten

Höhen einpendeln wird.

Kindergartenleiterin Vizebgm. Rosa Hofmann erklärt den Abrechnungsmodus bzw. die

Voraussetzungen für den Landesbeitrag und erwähnt, dass es eine pauschale

Gruppenförderung gibt.

Gerhard Kosch möchte wissen, ob die Krabbelstube im Kindergarten integriert ist?

Dies verneint der Bürgermeister, nur im Gemeindehaushalt sind beide Einrichtungen gesamt

dargestellt.

Markus Kasbauer konstatiert, dass man 2014 wieder mit einem Abgang in der bisherigen

gewohnten Höhe zuzüglich Aufwendungen für die Krabbelstube wird rechnen müssen.

Helmut Mager stellt fest, dass Kinderbetreuung Geld kostet, der politische Wille dafür auch

vorhanden ist und bei uns in Schardenberg die Kosten noch überschaubar sind.

Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, die Jahresrechnung 2012 des Pfarrcaritas-

Kindergartens Schardenberg mit Einnahmen von € 226.622,55 und Ausgaben in Höhe

von € 241.538,29 zur Kenntnis zu nehmen und den Abgang in Höhe von € 14.915,74

abzudecken.

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

Page 13: Verhandlungsschrift Feb 2013

13

Punkt 5.

Baugrundstücksangelegenheiten

Verkauf von Bauparzellen (Kubingerfeld) – Genehmigung der

Kaufverträge

Der Bürgermeister erinnert daran, dass in der letzten Gemeinderatssitzung 6 Bauparzellen

zum Kauf reserviert wurden und heute 4 Kaufverträge zur Beschlussfassung vorliegen.

Herr Ludwig Kühner hat sein Kaufinteresse zurückgezogen (Reservierung der Parzelle E) und

bei Johann Hackl / Jennifer Karl schiebt sich der Vertragsabschluss insofern hinaus als die

Umwidmung dieses Bereiches noch im Gange ist und folglich der fertige Geometerplan noch

ausständig ist (Reservierung für Parzelle Nr. 32).

Der Bürgermeister verliest die vorliegenden Kaufverträge von

Jürgen Sälzer, geb. 15.01.1971, D-94078 Freyung, Königsfeld 11 für Parzelle 207/9 mit 989

m² á € 37,00 / m², Gesamtkaufpreis € 36.593,00;

Kai Müller, geb. 09.06.1979, D-94113 Tiefenbach, Schloßbergweg 9 und Manuela

Mayrhofer, geb. 09.10.1975, D-94113 Tiefenbach, Schloßbergweg 9 für Parzelle 207/5 im

Gesamtausmaß von 1000 m² á € 37,00 / m² , Gesamtkaufpreis € 37.000,00;

Stefan Penzinger, geb. 16.03.1985, Schafberg 4, 4783 Wernstein am Inn und Carina Gabor,

geb. 10.05.1989, Schafberg 4, 4783 Wernstein am Inn für Parzelle 207/12 im Ausmaß von

1000 m² á € 37,00 / m², Gesamtkaufpreis € 37.000,00;

Mag. Gerhard Osterkorn, geb. 10.05. 1983, Hittmairstraße 9, 4020 Linz und Mag. Andrea

Wallner, geb. 27.11.1983, Hittmairstraße 9, 4020 Linz für Parzelle 207/17 im Gesamtausmaß

von 1000 m² á € 37,00 / m², Gesamtkaufpreis € 37.000,00

vollinhaltlich und stellt den Antrag, diese Kaufverträge zu genehmigen.

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

Page 14: Verhandlungsschrift Feb 2013

14

Punkt 6.

Grundtransaktion in der Krennbauer-Siedlung zwischen

Marktgemeinde Schardenberg und MMag. Stefan Krennbauer; –

Genehmigung der Vermessungsurkunde SVM Krennbauer;

Anhand einer Overheadfolie zeigt der Bürgermeister die Vermessungsurkunde von Geometer

Schachinger, GZ 10859 a vom 19.11.2012 und erläutert, das der in Wirklichkeit rd. 3 m breite

asphaltierte Weg nur zum Teil öffentliches Gut, zum anderen Teil im Besitz von Stefan

Krennbauer ist und dies bereinigt werden soll. Auslöser für diese Grundtransaktion ist das

Bauvorhaben der Familie Haydn, die ein Nebengebäude erweitern möchte. Die Familie

Haydn hat dort eine Garage an der Grundgrenze in einer Länge von 10 m und diese Garage

soll auf 15 m verlängert werden. Dies ist nur möglich, wenn es sich beim Anrainer des

Grundstückes um öffentliches Gut handelt.

30 m² würden laut Geometerplan kostenlos an das öffentliche Gut abgetreten werden.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, entsprechend der Vermessungsurkunde von

Geometer Schachinger, Ziviltechniker GmbH, Schärding, vom 19.11.2012, GZ 10859a,

diese Grundtransaktion zwischen MMag. Stefan Krennbauer und Marktgemeinde

Schardenberg durchzuführen – 30 m² kostenloses Grundabtreten an das öffentliche Gut

von MMag. Krennbauer.

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

Punkt 7.

Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderung Nr. 34 a, Marktgemeinde

Schardenberg – Restfläche Kubingerfeld; – Beschlussfassung;

Der Bürgermeister legt eine Overheadfolie auf und erklärt, dass es sich bei den

gegenständlichen Flächen um die von den Ehegatten Josef und Franziska Haas bzw. Matthias

und August Maier angekaufte Gründe handelt und die Einleitung des Flächenwidmungsplan-

Änderungsverfahrens am 6. September 2012 beschlossen wurde.

Die Stellungnahmen sind nun eingelangt und der Bürgermeister verliest sie vollinhaltlich.

Energie AG vom 16.10.2012 – kein Einwand;

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abtlg. Straßenerhaltung

und Betrieb vom 24.10.2012 – es besteht kein Einwand, da festliegende Planungen des

Landes nicht betroffen sind. Über eine neu zu errichtende Zufahrt kann die Verkehrsauf-

schließung erfolgen, ein weiterer zusätzlicher direkter Anschluss an die Landesstraße wird

aber keinesfalls gestattet.

Page 15: Verhandlungsschrift Feb 2013

15

Sollte es das Verkehrsaufkommen in Hinkunft erfordern, sind zur Ausschaltung von

Behinderungen vom Antragsteller die erforderlichen Maßnahmen wie z.B. die Errichtung

einer Linksabbiegespur vorzusehen. Der Landesstraßenverwaltung dürfen auch keine Kosten

hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen erwachsen.

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt- und Wasserwirtschaft, Abtlg. Umwelt, Bau-

und Anlagentechnik, Regionsbeauftragter für Natur- und Landschaftsschutz vom 23.11.2012

– das geplante Widmungsareal befindet sich innerhalb der Grenzen des ÖEK und schließt

direkt an zum Teil bestehende und im Übrigen noch geplante Siedlungsstrukturen an. Es

bestehen keine Einwände gegen den Änderungsantrag.

Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 28.11.2012 – forstfachliche Stellungnahme – keine

Einwände, jedoch die Forderung, um Beeinträchtigungen zu vermeiden, ist ein Abstand von

mindestens 30 m, das entspricht ca. einer Baumlänge vom Waldrand zur Widmungsgrenze

einzuhalten.

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche

Entwicklung, Abtlg. Raumordnung vom 17.12.2012 – zum vorgelegten Änderungsantrag

betreffend Wohngebietserweiterung im Bereich Kubing wird seitens der Örtlichen

Raumordnung in Berücksichtigung der Aussagen der ergänzend eingeholten fachlichen

Stellungnahmen unter den darin angeführten Bedingungen (Erschließung, Waldabstand etc.)

kein Einwand erhoben. Ein Widerspruch zum ÖEK wird nicht festgestellt.

Der Bürgermeister greift nochmals die forstfachliche Forderung heraus, wonach ein Abstand

von mindestens 30 m einzuhalten ist und wird nochmals in Gesprächen versuchen, diesen

Abstand auf 25 m zu reduzieren, da es sich um Laubwald handelt und dieser Abstand deshalb

ausreichend wäre. Ein Lärmschutzstreifen, zu dem der Ortsplaner rät, ist laut DI Werschnig

nicht Voraussetzung im Flächenwidmungsplanänderungsverfahren, obgleich so ein

Lärmschutzstreifen empfehlenswert wäre.

Der Bürgermeister könnte sich vorstellen, diesen Punkt noch einmal zu überlegen und evtl.

einen Grünstreifen im öffentlichen Gut in einer Breite von 2 - 3 m zu belassen und mit

Bäumen zu bepflanzen.

Für Markus Kasbauer wäre es aufgrund der Parzellengrößen, wie in einem

Geometerplanentwurf dargestellt, möglich, eine Grünfläche zur Straße hin vorzusehen und

evtl. im Verkaufspreis zu berücksichtigen.

Der Bürgermeister glaubt, dass kein Bauwerber sein Haus in Straßennähe errichten wird, da er

keine direkte Ausfahrt hat und über die neu zu errichtende Siedlungsstraße seine Ausfahrt

wird planen müssen.

Auch für ihn gilt es, noch eine differenzierte Grundpreisgestaltung in diesem Bereich zu

überlegen.

Andrea Kasbauer spricht den diskutierten Lärmschutzstreifen an und der Bürgermeister hält

es von Vorteil, eine schlanke Allee vorzusehen - als Abgrenzung, aber auch als Lärmschutz.

Johann Knonbauer fragt an, ob die Gemeinde hinsichtlich Zaunabstände einwirken kann?

Im dortigen Bereich sind sie nicht von Relevanz, da ein Gehsteig vorhanden ist und keine

Sichtbehinderung gegeben ist, so der Bürgermeister, aber natürlich gibt es Bestimmungen im

0ö. Straßengesetz, die es der Straßenverwaltung ermöglicht einzugreifen.

Page 16: Verhandlungsschrift Feb 2013

16

In diesem Fall handelt es sich um eine Landesstraße, deshalb wäre die Kompetenz bei der

Straßenmeisterei Münzkirchen.

Alois Kislinger glaubt, dass die Häuser doch eher an der Eisenbirner Landesstraße zum

Errichten kommen, um dann gegen Süden bzw. Südwesten die „schöne“ Seite zu haben und

deshalb eine Allee dort gut tun würde.

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen, weshalb der Bürgermeister den Antrag stellt,

aufgrund der durchwegs positiven Stellungnahmen das Änderungsverfahren Nr. 4/34 a

betreffend die Umwidmung der Parzellen 338, 339, 337/1, KG Schardenberg, von

Grünland in Bauland / Wohngebiet zu beschließen.

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

Punkt 8.

Verkehrsmäßiger Anschluss des Siedlungsgebietes Kubingerfeld

(Edtholz) an die L 515 Eisenbirner Landesstraße; - Genehmigung

des Gestattungsvertrages mit dem Land Oberösterreich

Der Bürgermeister legt eine Overheadfolie auf und berichtet, dass beim Land Oberösterreich

hinsichtlich Anschluss einer Verkehrsfläche der Gemeinde an die L 515 Eisenbirner Straße -

neues Siedlungsgebiet in Kubing - angesucht wurde.

Die mündliche Zusage wurde bereits gegeben, es ist aber ein Gestattungsvertrag

abzuschließen, der nun in schriftlicher Form vorliegt.

Der Bürgermeister verliest den Gestattungsvertrag vollinhaltlich und stellt den Antrag, ihn

wie folgt zu beschließen:

GESTATTUNGSVERTRAG

Anschluss einer Verkehrsfläche der Gemeinde an die

L 515 Eisenbirner Straße, bei km 19,715 li.i.S.d.Km

abgeschlossen zwischen

1. Land Oberösterreich, Landesstraßenverwaltung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, im

Folgenden kurz als „Straßenverwaltung“ bezeichnet und

2. Marktgemeinde Schardenberg, Schärdinger Straße 4, 4784 Schardenberg, im

Folgenden kurz als „Gemeinde“ bezeichnet,

Page 17: Verhandlungsschrift Feb 2013

17

wie folgt:

1. Präambel

1.1.Die Gemeinde strebt den Anschluss der Verkehrsfläche einer Gemeindestraße an die L

515 Eisenbirner Straße im Bereich bei km 19,715 li.i.S.d.Km. an. Es handelt sich um

den Anschluss an eine Verkehrsfläche des Landes. Diese Verkehrsfläche wird im

Folgenden als „Landesstraße bezeichnet.

1.2.Die Gemeinde hat am 20.11.2012 schriftlich um Zustimmung der Straßenverwaltung

ersucht. Grundlage für die Zustimmung ist das durch Geometer Schachinger erstellte

Projekt vom 16.08.2012. Die Gemeinde hat die erforderlichen Pläne und

Beschreibungen vorgelegt.

1.3.Gegenstand dieses Vertrages ist die Zustimmung der Straßenverwaltung zur

Herstellung des Anschlusses gemäß § 20 und die Regelung des Ersatzes von

Mehrkosten gemäß § 16 des 0ö. Straßengesetzes 1991.

2. Zustimmung

2.1.Die Straßenverwaltung erteilt hiermit die Zustimmung zur Herstellung des

Anschlusses an die Landesstraße entsprechend der planlichen Darstellung laut Anlage

2.

2.2.Die Zustimmung gilt nur für eine der planlichen Darstellung gemäß Anlage 2

entsprechende Ausführung. Jede Änderung bedarf einer neuerlichen Zustimmung der

Straßenverwaltung. Die Anlage 2 bildet einen integrierenden Bestandteil dieses

Vertrages.

2.3.Die Zustimmung wird unter den in Punkt 3 geregelten Bedingungen und Auflagen

erteilt. Die Ausführung muss den technischen Vorschriften gemäß Anlage 1

entsprechen. Die Anlage 1 bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages.

3. Auflagen und Bedingungen

3.1.Die Zustimmung wird erst wirksam, wenn sämtliche zur Herstellung des Anschlusses

der Gemeindestraße nach sonstigen Rechtsvorschriften erforderlichen Bewilligungen

und Genehmigungen, insbesondere allfällige nach der StV0 erforderlichen

Genehmigungen, rechtskräftig erteilt sind.

3.2.Die Zustimmung zur Herstellung des Anschlusses wird unter der auflösenden

Bedingung erteilt, dass der Anschluss bis spätestens 01.09.2014 hergestellt wird.

Wenn bis zu diesem Zeitpunkt der Anschluss nicht hergestellt ist, verliert die

Zustimmung ihre Wirksamkeit.

3.3.Die Gemeinde hat den Anschluss so herzustellen, dass während der Bauarbeiten der

Bestand der Landesstraße und der Verkehr auf der Landesstraße geringstmöglich

beeinträchtigt werden. Die Gemeinde hat den Anschluss so zu erhalten und zu

betreuen, dass hierdurch weder der Bestand der Landesstraße und der dazugehörenden

Anlagen noch der Verkehr auf der Landesstraße beeinträchtigt wird. Die Gemeinde

hat diesbezüglichen Anordnungen der Straßenverwaltung unverzüglich Folge zu

leisten.

3.4.Die Ausführung der Bauarbeiten hat durch befugte Gewerbetreibende zu erfolgen.

3.5.Vorhandene Grenzzeichen sind vor Beginn der Bauarbeiten im Einvernehmen mit der

Straßenverwaltung in einem Katasterplan festzulegen. Müssen Grenzzeichen im Zuge

der Arbeiten entfernt werden, so muss die Wiederherstellung durch einen Ingenieur-

konsulenten für Vermessungswesen auf Kosten der Gemeinde durchgeführt werden,

dabei ist das Einvernehmen mit der Liegenschaftsverwaltung des Amtes der oö.

Landesregierung (Abtlg. GeoL) herzustellen.

Page 18: Verhandlungsschrift Feb 2013

18

3.6.Sind Arbeiten jedweder Art in oder an der Landesstraße und den dazugehörigen

Anlagen notwendig, dürfen diese nur nach vorheriger Zustimmung und im

Einvernehmen mit der Straßenverwaltung durchgeführt werden. Bei augenscheinlich

mangelhafter Ausführung von Arbeiten in oder an der Landesstraße oder den

dazugehörigen Anlagen ist die Straßenverwaltung berechtigt, von der Gemeinde eine

gemeinsame Begehung zur Feststellung der Mängel und eine unverzügliche Abhilfe

zu verlangen. Kommt die gemeinsame Begehung aus Gründen, die von der Gemeinde

zu vertreten sind, nicht zustande, so kann die Straßenverwaltung ohne vorherige

Anhörung der Gemeinde die Mängel feststellen und Abhilfe verlangen. Beseitigt die

Gemeinde nicht innerhalb angemessener Frist die von der Straßenverwaltung

angezeigten Mängel, so ist die Straßenverwaltung berechtigt, auf Kosten der

Gemeinde eine Bauaufsicht mit Anordnungsbefugnis zu bestellen. Die

Straßenverwaltung ist weiters berechtigt, auf Kosten der Gemeinde die erforderlichen

Ersatzmaßnahmen durchführen zu lassen. Bei Gefahr im Verzug ist die

Straßenverwaltung auch ohne vorherige Information der Gemeinde berechtigt, die

erforderlichen Maßnahmen auf Kosten der Gemeinde durchführen zu lassen.

3.7.Die Gemeinde übernimmt das Aushubmaterial in ihr alleiniges Eigentum. Die

Gemeinde trifft daher sämtliche in Zusammenhang mit der Trennung und Entsorgung

der bei Arbeiten anfallenden Abfälle (insbesondere Baurestmassen) bestehenden

Pflichten. Die Gemeinde ist weiters in ihrer Eigenschaft als Abfallbesitzer

insbesondere verpflichtet, die Bestimmungen des AWG, des

Altlastensanierungsgesetzes, des Wasserrechtsgesetzes 1959, der Deponieverordnung

2008, der Abfallverzeichnisverordnung sowie des Bundesabfallwirtschaftsplanes

2006, einzuhalten. Die Gemeinde ist zur ordnungsgemäßen Ver- und Auffüllung von

Grabungsarbeiten, entsprechend anerkannten Regeln der Technik und den

entsprechenden fachtechnischen Normen verpflichtet.

3.8.Die Fertigstellung der Arbeiten ist der zuständigen Straßenmeisterei schriftlich

anzuzeigen. Nach der Fertigstellungsanzeige ist auf Verlangen der Straßenverwaltung

eine Begehung durch die Straßenverwaltung mit der Gemeinde unter Beiziehung der

von der Gemeinde mit der Durchführung der Bauarbeiten beauftragten Unternehmen

durchzuführen. Über diese gemeinsame Begehung ist ein Protokoll zu erstellen, in

dem allfällige bei der Begehung festgestellte Mängel festzuhalten sind. Die

festgestellten Mängel sind innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist durch

die Gemeinde zu beseitigen. Erfolgt keine fristgerechte Beseitigung der Mängel, ist

die Straßenverwaltung berechtigt, auf Kosten der Gemeinde die erforderlichen

Ersatzmaßnahmen durchführen zu lassen. Außerdem ist die Straßenverwaltung zum

Widerruf der Zustimmung berechtigt.

3.9.Die Gemeinde hat die ordnungsgemäße Erhaltung des Anschlusses zu gewährleisten

und hat insbesondere für die Reinigung und Schneeräumung zu sorgen. Schnee, der

infolge des normalen Räumvorganges von der Landesstraße auf dem Anschluss zu

liegen kommt, ist von der Gemeinde zu entfernen. Ein Ausbreiten des Schnees auf die

Fahrbahn der Landesstraße ist unzulässig.

Erhaltungsarbeiten dürfen nur nach vorheriger Anzeige an die Straßenverwaltung

durchgeführt werden.

3.10. Die Gemeinde hat wesentliche Änderungen gegenüber den in der Anlage 2

dargestellten Nutzungsbedingungen der Straßenverwaltung schriftlich mitzuteilen.

Dies gilt insbesondere für Änderungen, die eine Änderung des Verkehrsaufkommens

auf der Landesstraße zur Folge haben können.

4. Kosten

Page 19: Verhandlungsschrift Feb 2013

19

4.1.Die Kosten für die Errichtung, die Erhaltung und allfällige Änderung des Anschlusses

sowie für die Errichtung, Erhaltung und allfällige Änderung der Einrichtung sind

gemäß § 20 Abs. 4 und § 16 des 0ö. Straßengesetzes 1991 von der Gemeinde zu

tragen.

4.2.Die Gemeinde hat die Kosten für die diesem Vertrag an den Anlage 1 und 2

entsprechende Herstellung des Anschlusses zu tragen.

4.3.Die Gemeinde hat der Straßenverwaltung alle Kosten zu ersetzen, die ihr aus der

Herstellung, dem Bestand, der Änderung oder der Beseitigung des Anschlusses

erwachsen.

4.4.Alle baulichen Umgestaltungen an der Landesstraße und den dazugehörigen Anlagen

gehen entschädigungslos in das Eigentum der Straßenverwaltung über.

5. Haftung, Schadenersatz

5.1.Die Gemeinde verzichtet für sich und ihre Rechtsnachfolger auf

Schadenersatzansprüche gegen die Straßenverwaltung für Schäden, die an der

Liegenschaft oder dem Anschluss durch Maßnahmen der Straßenverwaltung entstehen

können, insbesondere durch Schneeräumung und Salzstreuung etc. weiters auf

allfällige Ansprüche wegen der von der Landesstraße ausgehenden Immissionen.

Ausgenommen sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von

Organen der Straßenverwaltung herbeigeführt wurden.

5.2.Die Haftung der Straßenverwaltung und ihrer Organe für indirekte Schäden und

Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, wird außer für den Fall der

vorsätzlichen Schadeszufügung, ausgeschlossen. Die Geltendmachung von

Schadenersatzansprüchen durch die Gemeinde wegen mangelnder Benutzbarkeit des

Anschlusses infolge von Maßnahmen der Straßenverwaltung, welche die Landesstraße

betreffen, wird ausgeschlossen.

5.3.Die Gemeinde verzichtet auf jegliche Ersatzansprüche für die von ihr geschaffenen

Anlagen für den Fall eines Widerrufs der Zustimmung durch die Straßenverwaltung

gemäß Punkt 6 oder einer Beendigung dieses Vertrages, aus welchem Grund auch

immer, sowie einer Verlegung oder von Änderungen, die im Zuge der Durchführung

eines Straßenbauvorhabens erforderlich werden.

5.4.Die Gemeinde haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten an/auf der

Straße. Die Haftung der Gemeinde wird durch eine Begehung und Abnahme im Sinne

des Punktes 3.9. nicht eingeschränkt. Die Gemeinde haftet für die von ihr zur

Durchführung der Arbeiten beauftragten Bauunternehmen und sonstigen Gehilfen im

Sinne des § 1313a ABGB.

Für die Haftung der Gemeinde gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften

sinngemäß mit der Maßgabe, dass die Gemeinde als Übergeber und die Straßenver-

waltung als Übernehmer anzusehen sind und die Gewährleistungsfrist 5 Jahre beträgt.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Begehung gemäß Vertragspunkt

3.9. zu laufen. Für versteckte Mängel haftet die Gemeinde auch nach Ablauf der

fünfjährigen Frist.

5.5.Die Gemeinde haftet für die ordnungsgemäße Behandlung und Entsorgung der im

Rahmen der Arbeiten anfallenden Abfälle.

5.6.Die Gemeinde hat die Straßenverwaltung für alle Schäden, die Dritten aus der

Herstellung oder dem Bestand des Anschlusses entstehen, schad- und klaglos zu

halten.

6. Vertragsdauer

6.1.Der Vertrag tritt mit Unterfertigung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Die

Zustimmung wird unbefristet erteilt.

Page 20: Verhandlungsschrift Feb 2013

20

6.2.Die Straßenverwaltung ist zum Widerruf der Zustimmung berechtigt, wenn

a) in diesem Vertrag oder der Anlage 1 festgelegte Auflagen trotz Mahnung und

Setzung einer Nachfrist nicht eingehalten werden und dadurch die Benutzbarkeit

der Landesstraße beeinträchtigt oder die Sicherheit des Verkehrs gefährdet werden

kann,

b) die für die Errichtung oder den Betrieb des Anschlusses erforderlichen

Bewilligungen oder Genehmigungen widerrufen werden oder ihre Wirksamkeit

verlieren,

c) die für die Zustimmung nach dem 0ö. Straßengesetz 1991 erforderlichen

Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, insbesondere die Benutzbarkeit der

Landesstraße beeinträchtigt wird,

d) eine wesentliche Änderung in der Nutzung des Anschlusses eintritt.

6.3.Nach Widerruf der Zustimmung und bei Beendigung des Vertrages hat die Gemeinde

auf Verlangen der Straßenverwaltung die in oder an der Landesstraße und den

dazugehörigen anlagen errichteten Einrichtungen binnen 3 Monaten zu entfernen und

den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Das Recht der Behörde, die

Beseitigung des Anschlusses gemäß § 20 Abs. 3 des 0ö. Straßengesetzes 1991

aufzutragen, bleibt unberührt.

6.4.Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge von künftigen Straßenbauvorhaben

Änderungen erforderlich werden können. Sie erteilt hiermit ihre Zustimmung, dass die

Straßenverwaltung in diesem Fall die erforderlichen Änderungen des Anschlusses

durchführt oder durchführen lässt. Die Straßenverwaltung wird bei erforderlichen

Änderungen auf die Interessen der Gemeinde nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.

7. Schlussbestimmungen

7.1.Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit

der Schriftform. Dies gilt auch für ein abgehen vom Schriftformerfordernis.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

7.2.Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch

die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien

verpflichten sind, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu

vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten

entspricht.

7.3.Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, von denen jeder Vertragsteil

eine Ausfertigung erhält.

7.4.Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsstand Linz vereinbart.

7.5.Soweit in diesem Vertrag auf das 0ö. Straßengesetz 1991 verwiesen wird, beziehen

sich die Verweise auf die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Im

Falle einer Änderung der betreffenden Bestimmungen des 0ö. Straßengesetzes 1991

treten an die Stelle der im Vertrag angeführten Bestimmungen die entsprechenden

Nachfolgebestimmungen.

7.6.Die Vertragserrichtung erfolgt durch die Straßenverwaltung, der Gemeinde werden

keine Vertragserrichtungskosten verrechnet. Die Kosten einer allfälligen rechts-

freundlichen Beratung und Vertretung trägt jeder Vertragsteil selbst. Im Übrigen trägt

die Gemeinde alle mit der Errichtung und Durchführung dieses Vertrages,

einschließlich der grundbücherlichen Durchführung, verbundenen Kosten, Steuern und

Gebühren. Die Gemeinde verpflichtet sich, eine nach dem Gebührenrecht allenfalls

erforderliche Anmeldung im Namen der Straßenverwaltung durchzuführen. Die

Gemeinde hält die Straßenverwaltung diesbezüglich schad- und klaglos.

Page 21: Verhandlungsschrift Feb 2013

21

Anlage 1 Technische Bestimmungen

Anschluss einer Verkehrsfläche der Gemeinde

1. Die Zufahrt ist bei der Einmündung in die übergeordnete Straße derart auszuführen,

dass keine Oberflächenwässer oder sonstige Abwässer auf die Fahrbahn der

Landesstraße abfließen können.

2. Die Längsneigung der Zufahrt darf auf eine Länge von mind. 10,0 m, gemessen aber

dem Fahrbahnrand der Landesstraße, höchstens 3 % betragen.

3. Die durch die Zufahrt notwenige Straßengrabenüberbrückung hat mittels Beton-

Schwerlastrohren oder PVC Rohren mit Ummantelungsbeton zu erfolgen. Die Rohre

müssen im Gefälle des Straßengrabens verlegt werden und eine lichte Weite von mind.

30 cm besitzen.

4. Sollten durch Grabungsarbeiten Entwässerungsanlagen der Landesstraße berührt

werden, so sind diese entsprechend den Weisungen der Straßenverwaltung wieder

herzustellen. Der Wasserablauf der Straße darf keinesfalls behindert werden.

5. Die Einmündungstrompete der Zufahrt ist mit folgendem Straßenoberbau herzustellen:

- 40 cm ungebundene untere Tragschicht – gemäß RVS 08.15.01., Kategorie Cnr

- 10 cm ungebundene obere Tragschicht – gemäß RSV 08.15.01, Kategorie Cnr

- 10 cm bituminöse Tragschicht, AC32trag, 70/100, T2, G5

- 3 cm Asphaltbetondeckschicht, AC11deck, 70/100, A1,G3

Der Anschluss der Asphaltbetondeckschicht an den Altbestand der Landesstraße ist

mit einem schmelzbaren Bitumen-Fugenband herzustellen.

6. Zur Errichtung der erforderlichen Ausfahrtssichtweite auf die Landesstraße ist der

Sichtraum gemäß nachstehender Abbildung 28 der RVS 03.05.12 von jeglicher

Verbauung und sonstiger Einrichtungen (Zaun, Hecke ect.) freizuhalten:

Der Sichtraum ist wie folgt definiert:

Schenkellänge a = 85 m

Knotenbeobachtungsdistanz b = 3,0 m

Zielpunkthöhe 1,0 – 2,0 m über der Fahrbahn

Augpunkthöhe von 1,0 bis 2,5 m über der Zufahrt.

Eine eventuell vorhandene Bepflanzung im Sichtraum ist laufend auf eine max. Höhe von 80

cm zurückzuschneiden.

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

Page 22: Verhandlungsschrift Feb 2013

22

Punkt 9.

Verkehrssicherheitsüberprüfung der BH Schärding; – Beratung

des Vorschlages auf Schließung der Einbindung des Neudorfer

Weges in die Eisenbirner Landesstraße;

Der Bürgermeister legt eine Overheadfolie auf und zeigt die Situation und erwähnt, dass es

seitens der Bezirkshauptmannschaft Schärding eine Begutachtung aufgrund zweier Anträge

von privaten Personen gegeben hat. Anrainer ersuchten um Erhebungen, ob im Freiland an

der L 515 Eisenbirner Straße bei den Einmündungen der 1153 Steinbrunner Straße,

Wührstraße und des Neudorfer Weges die Erforderlichkeit aus verkehrssicherheitstechnischer

Sicht zur Erlassung von Geschwindigkeitsbeschränkungen gegeben ist bzw. welche anderen

Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit möglich sind.

Am 8. Jänner 2013 fand durch die BH Schärding ein Lokalaugenschein statt, vorher gab es

Geschwindigkeits- und Verkehrsmengenmessungen.

Manche Verkehrsmaßnahmen wurden zwischenzeitig schon gesetzt wie z.B. die Stopptafel

beim Bauhof, weiters ein Überholverbot auf der Eisenbirner Landesstraße von der Kreuzung

Bauhof bis zur Wührstraße bzw. Neudorfer Weg.

Auch die Ausfahrt Neudorfer Weg in die Eisenbirner Landesstraße wurde begutachtet und

festgestellt, dass sie eher ungünstig liegt und als erste Lösung vorgeschlagen, die Einbindung

des Neudorfer Weges wie beim Birkenweg baulich zu schließen, zumal die verkehrliche

Erschließung dieses Siedlungsteiles über die Wührstraße ohne nennenswerte Umwege

möglich ist.

Der Bürgermeister hat die Betroffenen zu einer Aussprache an Ort und Stelle am Samstag,

den 2. Februar 2013 eingeladen und nicht überraschend erfahren, dass sich alle einhellig

gegen den Vorschlag der Schließung des Neudorfer Weges aussprechen.

Als zweite Variante, sollte sich die Gemeinde nicht für die Schließung des Neudorfer Weges

entscheiden, wird vorgeschlagen, eine einseitige 80-km/h-Beschränkung von Haibach

kommend zu verordnen, was sich natürlich auch optimal für die Wührstraße auswirken

würde.

Die Verkehrsmessung in diesem Bereich hat ergeben, dass die V85%-Geschwindigkeiten

sowohl in Richtung Schardenberg als auch in Richtung Haibach knapp über 100 km/h liegen,

Spitzenwerte wurden mit 173 km/h bzw. 166 km/h aufgezeigt.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich Gasthaus Bauer wird seitens des Gastwirtes

nicht mehr weiter betrieben, denn dann müsste die obere Ausfahrt gesperrt werden.

Man kann davon ausgehen, dass das nun im Gespräch befindliche Überholverbot doch zur

Hebung der Verkehrssicherheit beitragen wird.

Markus Kasbauer möchte wissen, ob bei diesen Ausfahrten schon Unfälle passiert sind? Dies

bestätigt Andrea Leitner.

Für Markus Kasbauer ist es aber dann unverständlich, warum sich die Anrainer dort gegen

eine Wegsperre aussprechen, obgleich die Umleitung durch die Siedlung möglich ist.

Page 23: Verhandlungsschrift Feb 2013

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Für Alois Kislinger ist eine Sperre des Neudorfer Weges nicht akzeptabel, weil er zur

Bewirtschaftung landwirtschaftliche Gründe unbedingt notwendig ist. Der Verkehr mit

großen landwirtschaftlichen Maschinen würde bei den Siedlungsbewohnern wenig Freude

entfachen.

Die angesprochene Geschwindigkeitsbeschränkung und das Überholverbot sind dort sehr

vernünftige Lösungen.

Vizebgm. Rosa Hofmann kann sich auch nicht für eine Sperre erwärmen, zumal es jedem

freisteht, den Umweg über die Siedlung zu nehmen, wenn er die Ausfahrt als zu gefährlich

einstuft.

Der Bürgermeister bringt auch noch die Argumente des Winterdienstes als auch der

Müllabfuhr ein, die gegen eine Sperre des Neudorfer Weges sprechen.

Helmut Mager spricht die Möglichkeit einer Einbahnregelung an, die aber mit dem Hinweis

auf die Eigenverantwortung auch wieder verworfen wird.

Für Andrea Kasbauer wäre ein Spiegel hilfreich.

Den Spiegel wird es dort ohnehin geben, so der Bürgermeister.

Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, den Beschluss zu fassen, dass die im Rahmen der

Verkehrssicherheitsprüfung der BH Schärding vorgeschlagene Sperre der Einbindung

des Neudorfer Weges in die Eisenbirner Landesstraße abgelehnt wird.

Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.

Punkt 10.

Erweiterung des Musikprobenraumes / Anbau an das Musikheim; –

Antrag der Trachtenmusikkapelle Schardenberg; – Beratung;

Der Bürgermeister stellt vorweg fest, dass es heute nur um eine Information zum Antrag der

Trachtenmusikkapelle Schardenberg geht und legt eine Overheadfolie-Skizze des möglichen

Anbaues auf.

Tatsache ist, dass sich die Trachtenmusikkapelle Schardenberg ständig weiterentwickelt und

der Platz einfach nicht mehr ausreicht, sodass dringend nach Lösungen gesucht wird. Um das

Ganze auf Schiene zu bringen, wurde offiziell ein Antrag an die Marktgemeinde

Schardenberg gestellt.

Es heißt darin, dass die Musikkapelle derzeit 74 aktive Mitglieder hat, in Ausbildung weitere

20 Jugendliche stehen und das Durchschnittsalter derzeit ca. 28 Jahre beträgt.

Schön ist zwar, dass die Mitgliederzahl ständig wächst, aber dieser Zuwachs verursacht

spürbare Platzprobleme bei den Proben.

Es wird daher ersucht, diese Überlegung der Musikkapelle im Hinblick auf Finanzierungen

weiter zu verfolgen und der Vorschlag geht dahin, die Erweiterung des Gebäudes nach

Südwesten – offener Platz hinter dem Feuerwehrhaus – dafür vorzusehen.

Page 24: Verhandlungsschrift Feb 2013

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Ein Finanzierungsvolumen von rd. € 50.000,00 wurde dafür einmal unverbindlich genannt,

das der Bürgermeister aber anzweifelt und bisher von Fachleuten auch nicht bestätigt ist.

Natürlich muss dieses Vorhaben auch mit den anderen Mitbenützern dieses Gebäudes – der

Freiwilligen Feuerwehr und des Heimat- und Trachtenvereines – abgestimmt werden, wobei

dieses Projekt wie der Bürgermeister weiß, nicht im Sinne der Feuerwehr ist.

Die Feuerwehr ist nämlich der Ansicht, dass die Räumlichkeiten für sie auch für die Zukunft

reichen, wenn die Musik ein gänzlich neues Zuhause erhält und aus diesem Gebäude dann

auszieht.

Es ist insgesamt eine schwierige Frage, da schon kurzfristig getrachtet werden muss, bei der

Raumnot Abhilfe zu schaffen, wogegen ein neues Musikheim ganz andere zeitliche

Dimensionen haben würde.

Der Vorschlag des Bürgermeisters lautet, die Erweiterungsmöglichkeit mit Fachleuten zu

bereden, eventuell DI Stefan Lasinger darum ersuchen – war Bauleiter bei der Errichtung des

Gemeindeamtes.

Josef Bauer hält den Vorschlag, diese Angelegenheit mit DI Lasinger zu bereden, für sinnvoll.

Der Bürgermeister betont, dass eine kurzfristige Umsetzung des Musikvereinswunsches

aufgrund der Finanzierung nicht erwartet werden darf.

Der Bedarf des Musikvereines ist bekannt, führt Vizebgm. Rosa Hofmann aus, es ist aber

auch wichtig, die Feuerwehr einzubinden, auch da scheint ein höherer Raumbedarf

vorzuherrschen, gerade auch im Hinblick auf die sehr aktive Feuerwehrjugend.

Was sagt die Feuerwehr zu diesem Projekt, fragt Andrea Leitner?

Es geht heute um die Information des Gemeinderates, die Feuerwehr selber muss das noch

intern diskutieren.

45 m² Raumfläche würden hinzukommen und fürs erste schon die Raumnot lindern, so der

Bürgermeister auf die Anfrage von Leitner Andrea.

Das Anliegen der Trachtenmusikkapelle ist berechtigt, so Helmut Mager und er würde als

weiteres Ziel einen Neubau für die Musikkapelle präferieren.

Josef Fasching stellt fest, dass das Ansuchen der Musikkapelle aus der akuten Raumnot

heraus erfolgt und schlägt auch ein gemeinsames Gespräch Feuerwehr – Trachtenverein –

Gemeinde mit DI Lasinger vor.

Für Markus Kasbauer ist es wichtig, den Bedarf genau zu erheben und dabei auch die

Freiwillige Feuerwehr miteinzubeziehen.

Einen Neubau in den nächsten Jahren zu verwirklichen, gibt er keine große Chance. Es muss

daher eine Zwischenlösung gefunden werden, um den Bedarf zumindest kurzfristig

abzudecken.

Josef Hamedinger erkennt das akute Problem, das aber nicht mit anderen verknüpft werden

darf, sonst wird die Realisierung völlig ungewiss.

Die von Andrea Kasbauer angesprochene Eigeninitiative bzw. von Andrea Leitner ins

Gespräch gebrachte Bausteinaktionen müssen ohnehin in Erwägung gezogen werden, man

wird aber zu gegebener Zeit darüber reden müssen und die Gemeinde muss sich auf die Suche

nach öffentlichen Mitteln machen, so der Bürgermeister.

Page 25: Verhandlungsschrift Feb 2013

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Alois Kislinger merkt an, dass man sich mit Eigenleistungen natürlich viel Geld ersparen

kann und erinnert an den damaligen Bau des Vereinsheimes, das äußerst günstig in Eigenregie

erfolgte durch die Baukoordination und Begleitung von einem Mitglied der Feuerwehr –

Ohrhallinger Johann.

Wie eingangs erwähnt, wurde heute dieses Anliegen der Musikkapelle nur diskutiert, es

erfolgt kein Beschluss.

Punkt 11.

Allfälliges

a) Rechnungsabschluss 2012

In der schon terminisierten Sitzung am 11. April 2013 kommt der Rechnungsabschluss 2012

zur Beschlussfassung, der Abgang wird sich um die € 30.000,00 bewegen.

b) Kubingerfeld – Erschließung

Die Firma Braumann arbeitet schon mit Unterbrechungen an der Errichtung der Infrastruktur

mit dem Subunternehmen Firma Grünberger aus Englhaming und es wird getrachtet, die

Häuslbauer nicht aufzuhalten.

c) Stockschützenhalle

Aktueller Stand ist, dass von der Sektion Stockschießen der Wunsch nun deponiert ist, vier

Bahnen zu überdachen, gegenüber den ursprünglichen drei. Nun werden die neuen Kosten

erhoben, um dann mit der Förderstelle die Finanzierung abklären zu können. Die

Federführung liegt beim Union-Obmann Helmut Kosch.

d) Diverses

Der Bürgermeister hat es beim Neujahrsempfang schon erwähnt, dass die 25-Jahr-Feier der

Patenschaft mit der Gemeinde St. Georgen ansteht und die Feier in St. Georgen im Rahmen

eines Dorffestes am 28. Juli stattfinden soll.

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Unterschrift des Schriftführers: Unterschrift des Vorsitzenden:

Unterschrift eines Mitgliedes

der ÖVP-

Gemeinderatsfraktion:

Unterschrift eines Mitgliedes

der SPÖ-

Gemeinderatsfraktion:

Unterschrift eines Mitgliedes

der FPÖ-

Gemeinderatsfraktion:

Genehmigung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung:

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung zur

Einsichtnahme aufgelegen ist und keine Einwendungen vorgebracht wurden. Er erklärt sie

daher für genehmigt und schließt die Sitzung.

Der Bürgermeister:

Ende: 22.00 Uhr

Abschluss Gasthaus Kirchenwirt