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Nichtamtlicher Teil - Wappen und Flagge der Gemeinde Uckerland 9 - Ostern in der Kita „Grashüpfer“ Jagow 10 - Frühlingsfest der Gemeinde Uckerland 11 - Wohnungen 11 - Veranstaltungen 12 - Aktionstag Jugendfeuerwehren des LK-UM e. V. 13 - 2. Offene Uckermärkische Kartrennen-Meisterschaften 13 - Gottesdienste 14 Inhalt Amtlicher Teil - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 47. Sitzung 2 - Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf 8
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Uck 2013 ausgabe 03

Jul 26, 2016

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Page 1: Uck 2013 ausgabe 03

Nichtamtlicher Teil- Wappen und Flagge der Gemeinde Uckerland 9- Ostern in der Kita „Grashüpfer“ Jagow 10- Frühlingsfest der Gemeinde Uckerland 11- Wohnungen 11- Veranstaltungen 12- Aktionstag Jugendfeuerwehren des LK-UM e. V. 13- 2. Offene Uckermärkische Kartrennen-Meisterschaften 13- Gottesdienste 14

Inhalt

Amtlicher Teil- Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 47. Sitzung 2- Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf 8

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2 Nr. 03/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Amtlicher Teil

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 47. Sitzung der- Gemeindevertretung Uckerland -

Uckerland, den 02.04.2013

Sitzungsdatum: 31.01.2013Tagungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Trebenow 50,

17337 UckerlandBeginn: 19.00 UhrEnde: 22.38 UhrAnwesenheitanwesend: Frau Christine Wernicke, Herr Herbert

Heinemann, Herr Herbert Schütt, Herr Hans-Werner Brandau, Herr Henri Wer-nicke, Herr Friedhelm Rogasch, Herr Winfried Winter, Herr Olaf Ringk, Herr Karl Kliewer, Herr Lothar Holzmeier, Frau Evelin Freuck

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffent-lichen Teils der Sitzung

01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Heinemann, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-

gen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 13.12.2012

Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 13.12.2012. 03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststel-

lung der TagesordnungEs liegen folgende Anträge vor:1) Herr Heinemann informiert über die Änderung der

Informationsvorlage 0367/13 (Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemarkung Wismar) unter dem TOP 10 im öffentlichen Teil der Sitzung und bittet um deren Austausch.

2) Frau Wernicke beantragt die Erweiterung der Tages-ordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung um die Beschlussvorlage 0371/13 (Einstellung Erzieher/Erzie-herin).

Herr Heinemann schlägt vor, diese Beschlussvorlage im TOP 03 des nicht öffentlichen Teils der Sitzung zu behandeln. Die nachfolgenden Nummerierungen der Tagesordnungspunkte ändern sich entsprechend.

3) Herr Heinemann weist auf die nachgereichte Be-schlussvorlage 0370/13 (Auftragsvergabe zum Kauf eines Nutzfahrzeuges) hin.

Er lässt über diese Änderungsanträge zur Tagesord-nung abstimmen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 11 0 0 0

Die Tagesordnung ändert sich entsprechend.04. Einwohnerfragestunde1) Herr Gampe fragt nach, ob, im Zusammenhang mit

der Inbetriebnahme der Hähnchenmastanlage in Wil-sickow, eine Massenbilanz existiert, die den Verbleib der Stoffe ausweist, die bei der Behandlung der Tiere mit Antibiotika bzw. mit Wachstumshormonen entste-hen.

Eine Aussage diesbezüglich kann erst nach Einsicht der Bauunterlagen erfolgen, erklärt Frau Wernicke. Sie wird in der nächsten Gemeindevertretersitzung darüber informieren.

2) Herr A. Krieser erinnert an den Vorschlag des Dorfver-eines „Nechliner Signale e. V.“, auch in diesem Jahr die Ausrichtung und Veranstaltung des „Uckerland-tages“ der Gemeinde Uckerland in Nechlin zu organi-sieren. Das Interesse zur Bereitschaft sollte bis zum 31.12.2012 mitgeteilt werden. Herr Krieser weist auf die umfangreiche Vorbereitungszeit dieser Veranstal-tung hin und bittet die Gemeindevertreter um Positio-nierung.

Dieses Thema wird zu einem späteren Zeitpunkt in der Gemeindevertretersitzung behandelt, erklärt Frau Wernicke.

Herr Ringk nimmt ab 19.06 Uhr an der Sitzung teil.3) Zur Anfrage des Herrn A. Krieser, ob in den Wintermo-

naten die Straßen zu den Anliegern geräumt werden können, erläutert Frau Wernicke, dass die Gemeinde Uckerland ihre Straßen in Prioritäten eingeteilt hat. Danach richtet sich die Schneeräumpflicht. Sie erklärt, dass alle Straßen, die der öffentliche Nahverkehr nutzt, vorrangig geräumt werden. Anliegerstraßen hingegen nur bei Bedarf und ab einer festgelegten Schneehö-he. Des Weiteren macht sie deutlich, dass, aufgrund verschiedener Zuständigkeitsbereiche von Straßen-abschnitten, auch unterschiedliche Räumdienste den Auftrag zur Schneeräumung und Streuung haben. Frau Wernicke fügt hinzu, bisher keinen Hinweis bekom-men zu haben, dass die Straßen zwischen Wilsickow – Milow oder Brietzig – Werbelow nicht befahrbar sind.

4) Herr Trester möchte wissen, ob es realisierbar ist, eine gemeinsame Veranstaltung zum 80. Jahrestag einiger Feuerwehren der Gemeinde Uckerland zu organisie-ren.

Diese Anregung befindet Herr Heinemann für gut, ist jedoch der Meinung, dass eine Durchführung nicht umsetzbar ist. Jede Feuerwehr wirtschaftet und ge-staltet das Leben in den Dörfern selbst. Er macht den Vorschlag, dass die Ortswehrführer bei einer Tagung darüber beraten und entscheiden sollten.

Gemeinsame Aktivitäten, wie beim Feuerwehr- und Nachtausscheid der Gemeinde, bei der Jahreshaupt-versammlung sowie bei den Wettkämpfen der Jugend-feuerwehr sind bereits vorhanden, so Frau Wernicke. Jedoch ist sie der Ansicht, dass Jubiläen in den ein-zelnen Ortsteilen begangen werden sollten.

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3Nr. 03/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

05. Informationen der Bürgermeisterin 1) Frau Wernicke weist auf die den Gemeindevertretern

vorliegende und überarbeitete Prioritätenliste der Vor-schläge der Ortsbeiräte zur weiteren Entwicklung der Gemeinde Uckerland hin.

2) Des Weiteren macht sie auf den ab dem 01.01.2013 gültigen Geschäftsverteilungsplan (GVPL) der Ge-meindeverwaltung aufmerksam und erläutert die Um-strukturierung der Mitarbeiter und deren Aufgaben.

3) Eine Kopie aus der Zeitschrift „Top Agrar“ mit dem Titel „Windige Geschäfte“ liegt den Gemeindevertretern zur Information vor.

4) Frau Wernicke berichtet über die am 23.01.2013 in Milow stattgefundene Podiumsdiskussion mit dem Bundestagsabgeordneten Herrn Jens Köppen zum Schwerpunktthema „Die Energiezukunft der Ucker-mark“. Sie bedankt sich bei den Organisatoren für die interessante Veranstaltung.

5) Derzeit ist die Gemeindeverwaltung mit den Planungs-büros in Gesprächen, um eine Zeitspanne für die Be-planung der Windeignungsgebiete festlegen und den entsprechenden Entwurf eines B-Planes vorlegen zu können.

6) Frau Wernicke erinnert, dass der Bau-, Wirtschafts- und Tourismusausschuss beauftragt wurde, über eine mögliche Beteiligung der Gemeinde Uckerland an einer Windkraftanlage zu beraten. Entscheidungen diesbe-züglich wurden noch nicht getroffen. Fragestellungen wurden festgelegt und der Gemeindeverwaltung zur weiteren Bearbeitung übergeben.

Zur Anfrage, noch einmal die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, unter denen eine Beteiligung an einer Wind-kraftanlage möglich ist, merkt Frau Wernicke an, dass es einen gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Europangelegenheiten und des Innern zu Kommunalkrediten für rentierliche Maßnahmen in den Bereichen Energieeinsparung/Energieeffizienz und Erneuerbare Energien gibt, in dem es lautet: „Sollten die jeweiligen Kommunen hierfür über keine oder keine ausreichenden Eigenmittel verfügen, wäre die Aufnahme von Investitionskrediten denkbar.“ In einer Klausel wird darauf hingewiesen, dass bei ei-ner dauernden Gefährdung der Leistungsfähigkeit der Gemeinde unter besonderen Umständen eine Geneh-migung der Kredite bewilligt wird, und zwar bei einer uneingeschränkten Rentierlichkeit der Investitionsmaß-nahme.

Des Weiteren sollte überprüft werden, ob die Beteili-gung entsprechend des Verbrauchs in der Gemeinde erfolgen soll oder diese darüber hinaus gering oder hö-her überschritten werden kann. Diesbezüglich verweist Frau Wernicke auf den § 91 BbgKVerf. (Zulassung wirtschaftlicher Betätigung).

Frau Wernicke schlägt vor, dieses Thema auf der näch-sten Gemeindevertretersitzung in einem gesonderten Tagesordnungspunkt ausführlicher zu behandeln.

7) Die Gemeindevertretung hat im letzten Jahr beschlos-sen, nicht an der regionalen Wirtschaftsmesse „IN-KONTAKT 2012“ in Schwedt/Oder teilzunehmen, aufgrund der hohen Kosten bei einer Ausstellung der Gemeinde Uckerland auf dieser Messe. Über eine Teil-nahme in diesem Jahr sollte erneut diskutiert werden.

Frau Wernicke informiert, dass die „INKONTAKT – Die

Leistungsschau der Uckermark“ am 01./02. Juni 2013 stattfindet und bittet die Gemeindevertreter um Positio-nierung im TOP 14 (Anfragen der Gemeindevertreter).

8) Die Gemeindeverwaltung hatte alle Ortsbeiräte, mit der Bitte um Äußerung zum Veranstaltungsort des dies-jährigen Herbstfestes der Gemeinde Uckerland, ange-schrieben. Um eine Rückantwort bis zum 31.12.2012 wurde gebeten. Die Ortsbeiräte Wilsickow und Wolfs-hagen sprechen sich für ein Herbstfest in Nechlin aus.

9) Frau Wernicke teilt mit, dass sie die Gemeinde Ucker-land auch weiterhin im Vorstand des Regionalen Ar-beitskreises „UckerRegion e. V.“ vertreten wird. Des Weiteren wurde sie als Mitglied in die Lokale Aktions-gruppe Uckermark e.V. wiedergewählt.

06. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindever-tretung

1) Herr Heinemann informiert, dass, nach einer Diskussi-onsrunde mit Eltern, Gemeindevertretern und Lehrern ein Schulförderverein gegründet wurde. Die Leitung als Vorsitzender des Vereins übernimmt Herr Jörg West-phal.

2) Frau Wernicke wurde in Zusammenarbeit mit den Jugendwarten für die besonderen Verdienste um die Entwicklung der Jugendfeuerwehr des Landes Bran-denburg mit dem Ehrenzeichen der Landesjugendfeu-erwehr Brandenburg gewürdigt.

3) Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 07.03.2013, um 19.00 Uhr, in Lübbenow statt.

4) Bezugnehmend auf den Beschluss der Gemeinde-vertretung, der Gemeindeverwaltung den Auftrag zu erteilen, Kontakt mit verschiedenen Wohnungsverwal-tungen aufzunehmen und zu überprüfen, unter wel-chen Bedingungen eine externe Betreuung möglich ist, informiert Herr Heinemann über die Gesprächsrunde mit der Bürgermeisterin der Gemeinde Nordwestucker-mark, Frau Klingbeil, am 18.01.2013. Insbesondere wurde sich hierbei über die Handhabung einer Woh-nungsverwaltung ausgetauscht.

07. Künstliche DNAHerr Harald Löschke, 1. Polizeihauptkommissar und Ar-beitsgruppenleiter der Polizeidirektion Ost zur Einführung der künstlichen DNA zur Eigentumssicherung, stellt sich vor. Die künstliche DNA ist ein Beitrag zur Zurückdrängung der Eigentums-Kriminalität, führt er in das Thema ein. Die sogenannte künstliche DNA ist eine synthetisch herge-stellte Flüssigkeit, welche aufgrund ihrer Eigenschaften in der Kriminalprävention zur Bekämpfung von Eigentumskri-minalität verwendet werden kann. Es handelt sich um eine Markierungsflüssigkeit, die ähnlich einem Lack auf Wertsa-chen aufgebracht wird und dem Diebstahlsschutz dienen soll. Durch diese Markierung wird der Transport, Besitz und Verkauf von gestohlenen Waren für potenzielle Straftäter viel risikoreicher. Die Markierung ist nur sehr schwer zu entfernen und bei korrekter Anwendung langlebig. Die durchsichtige Markierungsflüssigkeit enthält einen ein-zigartigen DNA-Code, welcher eindeutig nur einem Anwen-der zugeordnet werden kann.Der Vorteil der technischen Prävention durch künstliche DNA liegt in der einfachen und für Jedermann sofort durch-führbaren Anwendung. Die Markierungsflüssigkeit kann mit Hilfe einer UV-Lampe sichtbar gemacht werden. Findet die Polizei bei einer Kon-trolle einen derart markierten Gegenstand, kann dieser in

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4 Nr. 03/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

wenigen Minuten dem rechtmäßigen Besitzer zugeordnet werden. Der Täter kann eindeutig überführt werden. Sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende können ihr Eigentum mittels künstlicher DNA markieren und somit der ansteigenden Eigentums-Kriminalität entgegen wirken. 08. (BV-Nr.: 0366/13) Wappen/Flagge für die Gemeinde

UckerlandHerr Jörg Mantzsch, Kommunalheraldiker, stellt sich vor. Sei-ne Profession ist die Wappenkunde, die Wappenkunst und das Wappenrecht. Die sogenannte Heraldik. Dies ist eine historische Wissenschaft in Deutschland und an mehreren europäischen Universitäten, die er für kommunale Körper-schaften, Städte, Landkreise oder Bundesländer praktiziert.Er hat den Auftrag erhalten, Vorschläge für ein heraldisch korrektes Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel zu erarbeiten. Herr Mantzsch erläutert dessen Bedeutung und merkt an, dass ein Kommunalwappen als Hoheits-, Erkennungs- und Werbezeichen sowie der Identifikation und Präsentation dient. Weiterhin erklärt er die Voraussetzungen für die Erstellung eines heraldisch korrekten Wappens, wobei gesetzliche Grundlagen und Regeln eingehalten werden müssen, um eine staatliche Genehmigung zu erlangen. Anhand von Bei-spielen macht Herr Mantzsch deutlich, dass Wappenbilder keine Abbilder der Wirklichkeit sind, sondern Sinnbilder dargestellt werden. Das Wappen muss das Besondere, Einmalige und Unverwechselbare einer jeweiligen Kom-mune ausdrücken. Ausgehend von einer Beratung der Gemeindevertreter wurde vorgeschlagen, das Land, die Landschaft und die Landwirtschaft symbolisch auszudrücken. Die heraldische Umsetzung erfolgt, indem eine stilisierte Rapsblüte im Zen-trum des Wappens die Gemeinde als Ganzes repräsentiert, während die die Blüte umgebenden elf Samenkörner für die elf Ortsteile stehen. In der Heraldik werden die Farben Rot, Schwarz, Grün und Blau verwendet und die Metalle Gold in Gelb und Silber in Weiß dargestellt. Er empfiehlt eine gol-dene Tinktur für Blüte und Samen, da dies weitgehend der realen Farbe von Raps entspricht, während die Tinktur Rot der Brandenburgischen Landesfarbe entlehnt ist. Die Ge-staltung der Flagge erfolgt nach den Regeln der Vexillogie und nach den geltenden Rechtsgrundlangen. Als Varianten gibt es die Möglichkeit zwischen einer zweistreifigen oder einer dreistreifigen Flagge zu wählen.Herr Brandau ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Symbolik nicht für Jedermann sofort erkennbar ist. Darauf-hin antwortet Herr Mantzsch, dass Wappenbilder Sinnbilder sind und keine Abbilder der Realität. Sie werden in ihrer Grafik heraldisch stilisiert dargestellt. Zu den Vorschlägen von Herrn Ringk eine Kirche oder einen Adler als Symbol zu verwenden, erwidert Herr Mantzsch, dass eine Kirche nicht einmalig und unverwechselbar und die Darstellung eines Adlers durch das Wappengesetz als Heerzeichen des Landes geschützt ist.Frau Wernicke macht deutlich, dass die Gemeinde Ucker-land keinen Bezug zu Wasser, zu einer Sage, die alle Orts-teile miteinander verbindet, oder gemeinsame historische Besitzverhältnisse hat. Aufgrund dessen wurde dem Heral-diker Herrn Mantzsch der Hinweis gegeben, sich bei der Motivsuche auf das Land, die Landschaft und die Landwirt-schaft zu konzentrieren. In dem vorgeschlagenen Wappen sind alle Vorgaben berücksichtigt. Dieser Vorschlag bein-haltet für alle Ortsteile zutreffende Kriterien, so dass diese

Umsetzung zutreffend und gelungen ist, so Frau Wernicke.Herr Heinemann lässt über den Antrag von Herrn Brandau, Herrn Fritz Gampe ein Rederecht einzuräumen, abstimmen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 8 0 3 0

Herr Gampe liest zur Information aus der Brockhaus Enzy-klopädie vor, dass der angebaute Raps schwere Schäden bei Nutz- und Wildtieren verursachen kann. Anhand einer Zeichnung, die Frau Susanne Brandau aus Milow entworfen hat, macht er einen Vorschlag für ein Wap-pen der Gemeinde Uckerland. Herr Gampe hat die Idee, das Wappen in drei Bereiche zu unterteilen und die Sym-boliken Wellen für Wasser, Sterne für die elf Ortsteile der Gemeinde und Ähren für die Landwirtschaft darzustellen. Er ist der Meinung, dass für die Wappenfindung Demokratie ausgeübt werden sollte.Bei dem Entwurf zur Erstellung eines Wappens wurden sich Gedanken gemacht, sagt Herr Mantzsch, jedoch sind dabei keinerlei heraldische Grundlagen beachtet worden und die-ses ist somit rechtsungültig und nicht genehmigungsfähig. Er merkt an, dass je größer eine Körperschaft ist, desto höher ist die Anzahl von Symbolen auf einem Wappen. Das Landeshauptarchiv argumentiert, dass eine minimale Symbolik in ein Wappen aufgenommen werden sollte, die sich aber von anderen Orten unterscheidet. Herr Mantzsch macht deutlich, dass er, aufgrund der Vor-gaben der Gemeinde, diesen Vorschlag erarbeitet hat, der heraldisch korrekt und genehmigungsfähig ist sowie die Be-sonderheit dieser Region wiederspiegelt. Die Gemeinde ist der Rechtsträger des Wappens und die Gemeindevertreter repräsentieren die Ortsteile. Die Entstehung von Vorschlä-gen aus dem Bauchgefühl und nicht aus Sachverstand sind unzulässig. Dies hat nichts mit Demokratie zu tun, so Herr Mantzsch.Frau Freuck befürwortet den Inhalt des Wappens in Form einer Rapsblüte und fragt nach, ob die Darstellung eines Kranichs möglich wäre, welches Herr Mantzsch ablehnen muss, da dieses Symbol bereits im Wappen des Land-kreises Jerichower Land existiert und somit nicht mehr verwendet werden darf.Herr Holzmeier kann sich mit diesem Wappen identifizieren und befürwortet dieses. Auch Herr Kliewer spricht sich für dieses Wappen aus.Im Anschluss an die Diskussion der Gemeindevertreter über noch mögliche Sinnbilder für ein Wappen und die Wahl einer zweistreifigen bzw. dreistreifigen Flagge für die Ge-meinde Uckerland, stellt Frau Wernicke den Antrag, über das Wappen und die Flagge getrennt abzustimmen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 10 0 1 0

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt das von Herrn Jörg Mantzsch entworfene Wappen mit einer Rapsblüte im Zentrum und 11 gelben Samenkör-nern auf rotem Untergrund (Variante 2) entsprechend der Beschreibung in der Anlage.

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5Nr. 03/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 10 0 1 0

Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung der Ge-meinde Uckerland die zweistreifige Flagge auf der Grund-lage des Wappens nach Variante 1.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 4 3 4 0

Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung der Ge-meinde Uckerland die dreistreifige Flagge auf der Grund-lage des Wappens nach Variante 2.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 4 3 4 0

Zum besseren Verständnis erläutert Herr Mantzsch die Vor- und Nachteile der zweistreifigen bzw. dreistreifigen Flaggenvariante.Frau Wernicke bittet die Ortsbeiräte Herr Trester und Frau Labs um ihre Positionierung diesbezüglich. Herr Trester sowie Frau Labs befürworten den Entwurf des Wappens und die dreistreifige Flagge.Da der Beschlussvorschlag nicht richtig erfasst wurde, lässt Herr Heinemann erneut über diesen abstimmen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, die zweistreifige Flagge auf der Grundlage des Wappens nach Variante 1.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 1 5 5 0

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, die dreistreifige Flagge auf der Grundlage des Wappens nach Variante 2.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 8 0 3 0

09. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Haushaltsjahr 2011

Herr Brandau möchte wissen, wie die Summe der inneren Verrechnung für den Einsatz der Gemeindearbeiter bei Dorffesten zustande kommt. Frau Wernicke legt dar, dass, durch die Einführung der Doppik im Jahr 2010, die Kosten der jeweiligen Haushalts-stelle zuzuordnen sind. Auf der Grundlage der Stundenauf-zeichnungen der Gemeindearbeiter konnten die Werte der Einsatztätigkeiten ermittelt und entsprechend eingeordnet werden.Die Gemeindevertretung nimmt die Benachrichtigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-lungen zur Kenntnis.

10. (Informationsvorlagen-Nr.: 0367/13) Antrag zur Auf-stellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs-plans für die Errichtung und Betrieb einer Winde-nergieanlage in der Gemarkung Wismar

Herr Heinemann informiert, dass die Firma NAT POWER einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Vorha-benstandort im nördlichen Windeignungsgebiet Wilsickow gestellt hat. Der Antrag sollte im weiteren Planverfahren beachtet und zur Untersuchung an das entsprechende Pla-nungsbüro weitergeleitet werden.Die Gemeindevertretung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis.

11. (BV-Nr.: 0368/13) Städtebauliche Verträge für die Windeignungsgebiete Bandelow und Milow

Die Firma NOTUS energy Wind GmbH & Co.KG aus Feld-berg bekundet ihr Interesse an der Errichtung von Wind-kraftanlagen im Windeignungsgebiet Bandelow und Milow, erläutert Herr Heinemann. Da sie in den Eignungsgebieten bereits Flächen vertraglich gesichert haben, bitten sie um den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für das jeweilige Windeignungsgebiet. Herr Wernicke meldet seine Befangenheit an.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages jeweils zum Windeignungsgebiet Bandelow und zum Wind-eignungsgebiet Milow mit der Firma NOTUS energy Wind GmbH & Co.KG aus Feldberg.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 6 3 1 1

12. GrünflächenpflegeFrau Wernicke verliest aus der 17. Niederschrift des Haupt-ausschusses der Gemeinde Uckerland vom 18.07.2012 den Tagesordnungspunkt 04 (Grünflächenpflege).Daraus geht hervor, dass die Mitglieder des Hauptaus-schusses sich auf folgende Formulierung verständigt ha-ben:„Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dass die Gemeindeverwaltung an alle Ortsbeiräte mit den Karten zur Grünflächenpflege herantritt und das vor Ort eine Begehung der Ortsteile stattfindet. Dabei soll die Grünflä-chenpflege der gemeindlichen Flächen abgestimmt und dieses Ergebnis dann der Gemeindevertretung vorgestellt werden.Herr Menke fügt hinzu, dass bei zentralen Plätzen das Wohlwollen der Gemeinde vorliegen muss, auch private Flächen mit zu mähen. Frau Wernicke weist darauf hin, dass ein Einverständnis zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde vorhanden sein muss. Zu diesen Zusätzen besteht das Einvernehmen der Mitglie-der des Hauptausschusses.“Herr Brandau befürwortet die vorgeschlagene Vorgehens-weise des Hauptausschusses und stimmt dem zu. Herr Wernicke befürchtet, dass nach der Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahme erneut unterschiedliche Meinungen vertreten werden und es zu Unstimmigkeiten kommen wird.

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6 Nr. 03/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung sollte durch-gesetzt werden, ist Herr Ringk der Meinung. Des Weiteren sagt er, dass, solange diese Satzung nicht geändert wird, kein einheitliches Dorfbild in den Ortsteilen entstehen wird. Die Gemeinde und auch die Bürger, haben, laut Satzung, ihre Flächen zu mähen, ist Herr Kliewer der Auffassung. Sollten Anwohner dazu nicht in der Lage sein, muss dieser die Reinigung entgeltlich in Auftrag geben. Dies betrifft auch die Treuhandflächen in den Ortsteilen, die derzeit von der Gemeinde mitgemäht werden.Herr Ringk macht den Vorschlag, dass die Gemeindever-waltung die Treuhand, in Bezug auf die Pflege ihrer Flä-chen, anschreibt. Frau Freuck merkt an, dass einige private Flächen gemein-schaftlich genutzt werden. Sie ist der Auffassung, dass die Ortsbeiräte bei einer Ortsbegehung diesbezüglich eine Liste erstellen und anschließend zur Beratung in den Hauptaus-schuss weiterleiten sollten. Die Grünflächenpflege ist ein Geschäft der laufenden Ver-waltung, erinnert Frau Wernicke. Im Jahr 2009 wurde be-reits eine Ortsbegehung durchgeführt. Des Weitern kann die Gemeinde nur in Absprache mit dem Eigentümer eine Pflege der Flächen durchführen. Um die Ortsteile einheitlich und ordentlich zu halten, sollten große zusammenhängende Flächen von den Gemeindear-beitern mitgemäht werden, so Herr Heinemann.Herr Winter ist der Meinung, dass sich an die Straßenreini-gungssatzung gehalten werden muss, so auch Herr Schütt. Er fügt hinzu, dass, wenn eine Änderung der Satzung not-wenig werden sollte, dies erfolgen muss, aber derzeit nicht zutreffend ist. Ausnahmen können mit der Gemeinde ab-gestimmt werden.Herr Trester erinnert an seine Bitte, um Überprüfung der Anliegerpflicht in den Ortsteilen auf der Grundlage der Stra-ßenreinigungssatzung. Er erklärt, dass im Ortsteil Nechlin, in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung, der Verein „Nechliner Signale e. V.“ die Rasenmahd übernimmt.Herr Heinemann stellt folgenden Vorschlag des Hauptaus-schusses zur Abstimmung:Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dass die Gemeindeverwaltung an alle Ortsbeiräte mit den Karten zur Grünflächenpflege herantritt und das vor Ort eine Begehung der Ortsteile stattfindet. Dabei soll die Grünflä-chenpflege der gemeindlichen Flächen abgestimmt und dieses Ergebnis dann der Gemeindevertretung vorgestellt werden.Zu den Zusätzen, dass bei zentralen Plätzen das Wohlwol-len der Gemeinde vorliegen muss, auch private Flächen mit zu mähen und dass ein Einverständnis zwischen dem Ei-gentümer und der Gemeinde vorhanden sein muss, besteht das Einvernehmen der Mitglieder des Hauptausschusses.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 4 7 0 0

Der Vorschlag des Hauptausschusses ist abgelehnt. Die Satzung ist von der Gemeindeverwaltung durchzusetzen.

13. Auswertung WeihnachtsmarktFrau Freuck teilt mit, dass am 16.01.2013 die 13. Kultur-ausschusssitzung stattgefunden hat, in der die Auswertung des Weihnachtsmarktes 2012 diskutiert wurde.

Sie informiert, dass der Weihnachtsmarkt ein Erfolg war. Für den Weihnachtsmarkt 2013 wird es organisatorische Änderungen geben. Frau Freuck bedankt sich bei Herrn Winter (LAFP), Herrn Brandau, Herrn Buddenbohm und Herrn Sommer sowie bei der FFW Güterberg für die Unterstützung zu den Vorberei-tungen des Weihnachtsmarktes 2012.Frau Freuck stellt den Antrag an die Gemeindevertretung, sich zum Austragungsort des Gemeindeweihnachtsmarktes 2013 zu positionieren. Sie möchte wissen, ob dieser zu-künftig weiterhin in Wilsickow stattfinden oder für andere Ortsteile ausgeschrieben werden soll. Herr Winter unterstützt den Vorschlag einer Ausschreibung. Somit können sich interessierte Ortsteile, Unternehmen oder Einrichtungen beteiligen. Die Gemeindevertretung erteilt den Zuschlag und stimmt sich gemeinsam mit dem Kulturausschuss ab. Eine Einbindung der Gemeindever-waltung bei der Organisation hält er für sinnvoll. Der Idee, anderen Ortsteilen die Möglichkeit zur Ausrich-tung des Weihnachtsmarktes 2013 zu geben, stimmt Herr Ringk zu. Dies befürwortet auch Herr Brandau und bedankt sich bei Frau Freuck für die geleistete Arbeit.Herr Wernicke empfiehlt, eine Entscheidungsfrist über das Interesse zur Bereitschaft einzuräumen.Herr Heinemann informiert, dass er im Kulturausschuss diesbezüglich eine Mitteilung bis zum 31.03.2013 vorge-schlagen hat. Weiterhin sollen nach Beschlussfassung alle Ortsbeiräte angeschrieben werden und sich dann direkt an mögliche Interessenten wenden. Er lässt über folgenden Antrag abstimmen:Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt, die Ge-meindeverwaltung damit zu beauftragen, die Ortsbeiräte anzuhören, ob sie bereit sind den Weihnachtsmarkt 2013 durchzuführen. Die Antwort soll bis zum 31.03.2013 erfol-gen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 11 0 0 0

14. Anfragen der Gemeindevertreter1) Herr Heinemann weist auf den jedem Gemeindever-

treter vorliegenden Antrag hin. Darin unterbreiten Frau Mandelkow und er selbst den Vorschlag, der Gemein-deverwaltung den Auftrag zu erteilen, Angebote für die Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Wohnungen einzuholen.

Die Ausführungen von Herrn Raeckow haben deutlich gemacht, so Herr Heinemann, dass eine Verwaltung mit ca. 300 Wohnungen durch einen Mitarbeiter nicht die Bereiche Bau, Verwaltung und Recht in vollem Um-fang und in guter Qualität abdecken kann. Die Haf-tungsrisiken sind bei der Gemeinde und teilweise nicht überschaubar. Die Erfassung und Beachtung neuer Vorschriften kann durch einen Mitarbeiter nicht immer gewährleistet werden.

Gespräche mit einer anderen Gemeinde haben ge-zeigt, dass eine effektive Verwaltung durch Auslage-rung erreicht werden kann, trotz eines Leerstandes. Die Verwaltung der Wohnungen durch ein Wohnungs-unternehmen würde für die Umstrukturierung der Ge-meindeverwaltung von Vorteil sein.

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7Nr. 03/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Bei einer Angebotsanfrage sollten die Kosten je Woh-nung, die Rechenschaftslegung zur Verwaltung der Wohnungen, die Planung von Renovierungsmaß-nahmen und die Wohnungsentwicklung enthalten sein.

Dem stimmt Frau Freuck zu. Herr Brandau ist der Ansicht, dass sich vorerst über

die perspektivische Situation verständigt und ein Ge-samtkonzept erarbeitet werden sollte.

Zur Erstellung eines Wohnungswirtschaftskonzeptes ist die Wohnungsverwaltung nicht in der Lage, antwortet Frau Wernicke.

Herr Heinemann macht den Vorschlag, eine Bestands- und Wohnungsentwicklungsplanung durch ein Woh-nungsunternehmen erstellen zu lassen. Diese Mög-lichkeit besteht, so Frau Wernicke. Dem stimmt Herr Brandau zu.

Herr Heinemann lässt über folgenden Antrag abstim-men:

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Uckerland be-schließen, der Gemeindeverwaltung den Auftrag zu erteilen, Angebote für die Bewirtschaftung der gemein-deeigenen Wohnungen einzuholen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 11 0 0 0

2) Frau Freuck fragt nach, wann in diesem Jahr das Seni-orenfrühjahrsfest der Gemeinde Uckerland stattfindet.

Daraufhin antwortet Frau Wernicke, dass bisher noch kein Termin festgelegt wurde, jedoch im Juni 2013 ge-plant wird.

3) Auf Anfrage von Bürgern möchte Frau Freuck wissen, warum auf den Friedhöfen die Grabsteine nach ihrer Liegezeit entfernt und an der Friedhofsmauer aufge-stellt werden. Sie ist der Meinung, dass die Grabsteine erst bei Bedarf dieser Flächen beräumt werden sollten.

Die Gemeindeverwaltung hat eine Friedhofssatzung beschlossen. Die Liegeflächen werden für einen fest-gelegten Zeitraum gekauft. Ist dieser abgelaufen, ha-ben die Angehörigen die Pflicht, diese zu beräumen. Würde dies nicht stattfinden, wäre die Gemeinde für die Pflege und Standsicherheit dieser Grabmale ver-antwortlich, so Frau Wernicke.

4) Des Weiteren fragt Frau Freuck nach, ob zur Dorfge-staltung innerhalb der Ortslagen Baumpflanzungen durchgeführt werden können, wie beispielsweise vor dem Neubau in Taschenberg.

Diesbezüglich müssen die Ortsbeiräte Vorschläge für die Haushaltsplanung unterbreiten, so Frau Wernicke.

5) Herr Brandau informiert über den Vorschlag des Kultur-ausschusses, ob die Gemeinde Uckerland sich an der Initiative „Wonne 2013“ zur Gestaltung der bevorstehen-den Landesgartenschau beteiligen möchte. Er bittet die Gemeindevertreter um Überlegungen diesbezüglich.

6) Des Weiteren macht Herr Brandau den Vorschlag, in Zusammenarbeit mit den Betrieben, einen gemein-samen Stand auf der Regionalen Wirtschaftsmesse in Schwedt/Oder zu betreiben und die Gemeinde Ucker-land zu dokumentieren.

Im Anschluss an die Diskussion der Gemeindevertreter wurde festgestellt, dass eine Beteiligung an der „INKON-TAKT 2013“ nicht realisierbar ist. Dies bedarf einer lang-

fristigen Planungs- und Vorbereitungszeit. Über eine Beteiligung im Jahr 2014 soll erneut diskutiert werden.

Abschließend bittet Herr Heinemann den Ortsbeirat Lübbenow, Frau Sieglinde Labs, die bereits mehrmals als Aussteller auf dieser Leistungsschau fungierte, um Meinungsäußerung.

Auf Nachfrage von Frau Labs, wer bereits die „INKON-TAKT“ in Schwedt besucht hat, kann kein Gemein-devertreter eine Teilnahme bestätigen. Sie berichtet von ihren Erfahrungen und kann diesbezüglich keine Mitwirkung empfehlen.

7) Herr Ringk informiert über den Zustand des Hauses auf dem Weinberg in Jagow und möchte wissen, wie der derzeitige Stand in Bezug auf Möglichkeiten zum Abriss ist.

8) Des Weiteren bittet Herr Ringk, die Befestigungsele-mente von den Bäumen zwischen Taschenberg und Kutzerow zu entfernen.

9) Herr Ringk weist auf die Schnittreste einer Pappel in Kutzerow hin und bittet um deren Beseitigung.

Aufgrund eines Sturmschadens mussten diese Pap-peln zersägt werden und sind zur Beräumung ange-wiesen, sagt Frau Wernicke.

10) Die Straße in Karlstein in Richtung Bandelow ist bei ho-hem Wasseraufkommen regelmäßig überflutet und ver-eist und stellt somit eine Gefahr dar, berichtet Herr Ringk.

Da diese Straße eine Kreisstraße ist, merkt Frau Wer-nicke an, kann die Gemeindeverwaltung den Landkreis Uckermark diesbezüglich informieren.

11) Die Ortsbeiräte Wilsickow und Wolfshagen haben sich dafür ausgesprochen, dass das Herbstfest der Gemeinde Uckerland 2013 in Nechlin stattfinden soll, wiederholt Frau Wernicke. Alle anderen Ortsbeiräte haben dazu noch keine Aussage getroffen. Der Ortsteil Nechlin hat dazu seine Bereitschaft geäußert. Aufgrund dessen stellt Frau Wernicke folgenden Antrag:

Der „2. Uckerlandtag“ mit Leistungsschau soll am 31.08.2013 in Nechlin durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 11 0 0 0

12) Herr Winter bittet, aufgrund der Umstrukturierung in der Gemeindeverwaltung, um ein neues Telefonver-zeichnis.

Dies ist nicht notwendig, macht Frau Wernicke deutlich, da trotz des Umzuges sich bei einigen Mitarbeiter im Verwaltungsgebäude die Telefonnummern nicht geän-dert haben.

13) Herr Heinemann fragt nach, ob die Ortsvorsteher, die nicht als Gemeindevertreter tätig sind, den neuen Ge-schäftsverteilungsplan erhalten haben.

Dies verneint Frau Wernicke. Eine Zustellung des Ge-schäftsverteilungsplanes zur Information kann gerne vorgenommen werden.

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung

01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 13.12.2012

Page 8: Uck 2013 ausgabe 03

8 Nr. 03/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 13.12.2012. 02. (BV-Nr.: 0369/13) Verlängerung ArbeitsvertragDie Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt einen unbefristeten Arbeitsvertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 11 0 0 0

03. (BV-Nr.: 0371/13) Einstellung Erzieherin/ErzieherDie Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, befristet für ein Jahr, Erzieher im Rahmen des Arbeitszeitmodells einzustellen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 9 0 2 0

04. (BV-Nr.: 0370/13) Auftragsvergabe zum Kauf eines Nutzfahrzeuges

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt den Kauf eines Nutzfahrzeuges (Kastenwagen) für die Gemeindearbeiter. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma Autohaus Lindenberg GmbH Neubrandenburg den Zuschlag.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 9 1 1 0

05. Anfragen der Gemeindevertreter1) Frau Freuck informiert über die Gesamteinnahmen

und -ausgaben für den Weihnachtsmarkt 2012 in Wil-sickow.

2) Herr Winter fragt nach dem Stand in Bezug auf die Planung und die Fördermittelbeantragung des Dorf-gemeinschaftshauses Hetzdorf.

Derzeit gibt es keine neuen Erkenntnisse, antwortet Frau Wernicke. Sie fasst zusammen, dass der För-dermittelbescheid abgelehnt und die Förderrichtlinie gestrichen wurde. Welche Fördermöglichkeit von 2014 bis 2018 bestehen werden, ist noch nicht ersichtlich.

06. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindever-tretung

1) Herr Heinemann hält die Urkunde zur Auszeichnung des Landes Brandenburgen für die Arbeit mit der Jugend-feuerwehr der Gemeinde Uckerland hoch und liest vor.

„In dankbarer Annerkennung für die besonderen Ver-dienste um die Entwicklung der Jugendfeuerwehr des Landes Brandenburg wird Bürgermeisterin, Christine Wernicke, Lübbenow, mit dem Ehrenzeichen der Lan-desjugendfeuerwehr Brandenburg ausgezeichnet.

Diese Auszeichnung ist auch der Verdienst der Ju-gendwarte und der verantwortlichen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, fügt Frau Wernicke hinzu.

07. Informationen der BürgermeisterinDie Bürgermeisterin hat keine Informationen für die Ge-meindevertretung. 08. Schließung der SitzungDer Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sit-zung um 22.38 Uhr.Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öf-fentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen kön-nen zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 02.04.2013

WernickeBürgermeisterin

Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3

BbgKVerf

Folgende Ortsbeiräte haben getagt:Ortsbeirat Hetzdorf Sitzung am: 14.02.2013 Ortsbeirat Milow Sitzung am: 18.02.2013 Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informations-vorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte ein-schließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 25.03.2013

WernickeBürgermeisterin

Impressum Amtlicher TeilAmtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Ucker-land, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155www.uckerland.de • E-Mail: [email protected] (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)

Bezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Bezugsbedingungen:Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

ISSN 1612-1511

Ende Amtlicher Teil

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9Nr. 03/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Auf der Gemeindevertretersitzung am 31.01.2013 be-schloss die Gemeindevertretung das Wappen und die Flagge für die Gemeinde Uckerland.Das Wappen und die Flagge wurden vom Kommunalheral-diger Herrn Jörg Mantzsch entworfen.Mit Schreiben vom 25.02. 2013 genehmigte das Branden-burgische Landeshauptarchiv das Wappen und die Flagge.Im Gutachten für das Wappen und die Flagge der Gemein-de Uckerland, Landkreis Uckermark heißt es:„Gegenüber den eingereichten Entwürfen für das Wappen und die Flagge der Gemeinde Uckerland bestehen weder in heraldischer und historischer noch in fl aggenkundlicher Hinsicht Bedenken.Wappenbeschreibung (Blasonierung): Im roten, mit elf gol-denen Samenkörnern (Kugeln) bestreuten Schild eine vier-blättrige goldene Rapsblüte mit Butzen und vier Kelchblättern.Erläuterung: Die Gemeinde Uckerland wurde am 31.12.2001 aus den elf amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Lübbenow (Uckermark) – Fahrenholz, Güterberg, Jagow, Lemmersdorf, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, und Wolfshagen – neu gebildet. Das von Jörg Mantzsch, Magdeburg, gestaltete Wappen der jun-gen Großgemeinde nimmt auf den Rapsanbau Bezug, der

Nichtamtlicher Teil

Wappen und Flagge der Gemeinde Uckerland

das Landschaftsbild der Region seit Generationen prägt. Die Samenkörner sollen auf die elf Ortsteile verweisen.Flaggenbeschreibung: Drei Streifen in den Farben Rot-Gelb-Rot (Rot-Gold-Rot) und im Verhältnis 1:3:1 mit dem Gemeindewappen in der Mitte.Das Brandenburgische Landeshauptarchiv erteilt der Ge-meinde Uckerland seine Zustimmung zur Führung von Wappen und Flagge.“Die Gemeindeverwaltung möchte darauf hinweisen, dass nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über kommunale Hoheits-zeichen (Kommunale Hoheitszeichenverordnung – Komm-HzV) vom 13. Februar 2009 (GVBl.II/09, [Nr. 08], S. 106) die Abbildung kommunaler Wappen zu künstlerischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unter-richts und der staatsbürgerlichen Bildung jedermann erlaubt ist. Jede andere Verwendung bedarf der Genehmigung der wappenführenden Körperschaft, in diesem Fall der Ge-meinde Uckerland.

WernickeBürgermeisterin

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10 Nr. 03/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Ostern in der Kita „Grashüpfer“ Jagow

Stolz werden die selbstgebastelten Raketen präsentiert.

Das Ostereier-Anmalen mit der neuen Halterung funktioniert toll und macht allen Spaß.

Die Kinder der Kita „Grashüpfer“ wollen am liebsten mit ihren selbstgebastelten Raketen ins All fliegen. Vielleicht finden sie ja dort den Frühling, auf den sie sich schon so sehr freuen. Trotz des lang anhaltenden Winters wurden alle Vorbereitungen für das Osterfest getroffen. Mit dem Basteln des Osternestes aus Pappmache haben die Kinder schon rechtzeitig begonnen, denn man benötigt dafür viel Zeit. Es muss geklebt, getrocknet, wieder beklebt und be-

malt werden – erst dann kann das Ostergras hineingelegt werden. Natürlich wurden auch Ostereier angemalt. Die neue Vorrichtung für dafür funktioniert super. Die Kinder freuen sich schon sehr aufs Osterfest und sind guter Dinge, dass der Osterhase an sie denkt. Besonders bei Familie Stamm möchten sich die Kinder und Erzieher auf diesem Weg für den schönen Osterschmuck bedanken.

Ines Zimmermann

Kinder- und Jugendarbeit

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11Nr. 03/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Wohnungen

WohnungenFolgende Wohnungen sind in der Gemeinde Uckerland leer stehend.

Ortsteil Fahrenholz m2 Kaltmiete in €2-Raum Fahrenholz 1 58,23 260,293-Raum Fahrenholz 2 67,64 302,353-Raum Fahrenholz 3 67,61 302,22

Ortsteil Güterberg2-Raum Güterberg 23 47,92 214,20

Ortsteil Jagow1-Raum Taschenberg 8 36,39 147,021-Raum Taschenberg 8 36,39 150,651-Raum Taschenberg 8 36,39 143,383-Raum Taschenberg 8 66,55 268,861-Raum Taschenberg 9 34,37 135,422-Raum Taschenberg 10 56,98 230,203-Raum Taschenberg 10 72,52 285,734-Raum Taschenberg 25 97,42 434,732-Raum Taschenberg 26 62,17 244,823-Raum Jagow 45 82,34 179,50

Ortsteil Hetzdorf3-Raum Gneisenau 24 66,17 302,404-Raum Gneisenau 24 77,20 352,802-Raum Gneisenau 27 57,47 262,642-Raum Gneisenau 27 57,47 262,644-Raum Gneisenau 28 77,20 368,244-Raum Gneisenau 28 77,20 360,522-Raum Gneisenau 29 57,47 262,644-Raum Gneisenau 29 77,20 352,803-Raum Lemmersdorf 25 77,90 169,04

Ortsteil Milow4-Raum Milow 56 a 146,15 473,535-Raum Milow 56 b 118,53 373,37

Ortsteil Lübbenow m2 Kaltmiete in €2-Raum DS 14 49,10 229,302-Raum DS 16 51,85 242,143-Raum HS 29 66,28 272,331-Raum HS 29 29,47 132,141-Raum HS 29 29,47 132,402-Raum HS 29 52,36 215,123-Raum HS 31 67,06 275,543-Raum HS 31 67,06 300,714-Raum HS 31 80,44 330,523-Raum HS 33 66,97 275,171-Raum HS 33 29,47 121,083-Raum Lemmersdorf 25 69,70 325,50

Ortsteil Trebenow1-Raum Trebenow 23 37,36 178,211-Raum Trebenow 23 37,36 174,473-Raum Trebenow 23 63,58 284,201-Raum Trebenow 24 37,36 174,471-Raum Trebenow 24 36,46 170,742-Raum Trebenow 25 53,77 245,732-Raum Bandelow 64 44,33 207,022-Raum Bandelow 64 44,33 198,853-Raum Bandelow 66 56,44 269,222-Raum Bandelow 66 44,33 207,02

Ortsteil Wilsickow3-Raum Wilsickow 81 81,41 335,601-Raum Wilsickow 85 35,90 169,45

Ortsteil Wolfshagen4-Raum Wolfshg./Prenzl. Str. 4 78,37 373,824-Raum Wolfshg./Prenzl. Str. 4 77,33 353,402-Raum Wolfshg./Prenzl. Str. 6 56,19 262,41

Täglich zu erfragen in Lübbenow. Telefon: 039745/86115 oder 039745/86125Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen:

0175/2937365 und 0160/96990408 (nur für Notfälle)

Alle Seniorinnen und Senioren sind zum Frühlingsfest am 07.06.2013 um 15.00 Uhr in den Speicher Nechlin recht herzlich eingeladen. Bei Kaffee und selbstgebackenem Kuchen erwartet Sie ein unterhaltsamer Nachmittag.

Wir freuen uns auf Sie!Ihre IhreChristine Wernicke Ingrid WesenerBürgermeisterin Seniorenbeauftragte

Musikalische Umrahmung: Horst Vendt • Unkostenbeitrag: 7,00 € • Bitte melden Sie sich bis zum 31.05.2013 an!

• Fahrenholz, Lindhorst und Lübbenow: bei Frau Ingrid Wesener• Hetzdorf, Kleisthöhe, Lemmersdorf und Schlepkow: bei Frau Karin Kloke• Wolfshagen, Ottenhagen und Amalienhof: bei Herrn Lothar Holzmeier• Güterberg und Carolinenthal: bei Herrn Herbert Schütt• Jagow, Kutzerow Taschenberg, Uhlenhof, Dolgen und Lauenhof: bei Frau Vera Senftleben

Frühlingsfest der Gemeinde Uckerland

• Trebenow und Neumannshof: bei Frau Monika Hofmann• Bandelow und Werbelow: bei Frau Bruni Engel• Wismar und Hansfelde: bei Frau Doris Schütz• Milow und Jahnkeshof: bei Herrn Wilfried Brandau• Wilsickow: bei Frau Sabine Gablenz• Nechlin: bei Frau Sabine Krüger

Die Abfahrtszeiten der Busse werden rechtzeitig bekannt gegeben.

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12 Nr. 03/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Veranstaltungen

Datum Ort Art der Veranstaltung

17./18.04. Milow Politische Informationsfahrt nach Berlin

20./21.04. Karlstein Frühlingserwachen21.04. Werbelow Flohmarkt

27.04. Lübbenow Aktionstag der Jugendfeuer-wehr des Landkreises Um.

27.04. Jagow Radtour30.04. Trebenow Maibaumaufstellen30.04. Bandelow Maibaumaufstellen30.04. Milow Maibaumaufstellen03.–05.05. Werbelow Offenes Atelier05.05. Jagow Radtour

05.05. Hetzdorf Tag der offenen Gärtnerei Graunke

11.05. Karlstein Freiluft-Fete mit Carly Paran15.05. Wolfshagen Rentnerkaffee

18.05. Wolfshagen Fußballturnier/Volleyballtur-nier

20.05. Werbelow Mühlentag mit Familienkon-zert Tarme

25.05. Bandelow Fußballturnier26.05. Werbelow Flohmarkt01.06. Trebenow Kindertag (Thema Piraten)01.06. Milow Kindertag – Fahrt Werbelow01.06. Jagow Radtour07.06. Nechlin Frühlingsfest der Senioren

08.06. Milow Heimatfest und 80 Jahre Fw Milow

08./09.06. Karlstein Rosenblütenfest und Bran-denburger Landpartie

09.06. Jagow Radtour12.06. Wolfshagen Rentnerkaffee

15.06. WismarFeuerwehrausscheid der Gemeinde

15./16.06. Offene Gärten in der Um.19.06. Milow Seniorenklub23.06. Werbelow Flohmarkt28.06. Hetzdorf Lagerfeuer29.06. Hetzdorf 80 Jahre Feuerwehr Hetzdorf01.07. Werbelow Puppentheater selbstgemacht03.07. Wolfshagen Rentnerkaffee05. bis 07.07. Lübbenow Reitturnier

05./06. Jagow Dorffest Jagow12./13.07. Werbelow Jazzfest Uckermark12./13.07. Wolfshagen Rosenfest

13./14.07. Karlstein Karlsteiner Rosentage mit großem Entenrennen

14.07. Jagow Radtour15.07. Werbelow Schaf ist Scharf21.07. Werbelow Flohmarkt29.07. Werbelow Skulpturen und Objekte07.08. Wolfshagen Rentnerkaffee11.08. Jagow Radtour18.08. Werbelow Flohmarkt24.08. Wolfshagen Grillabend mit Singegruppe31.08. Nechlin 2. Uckerland-Tag31.08. Bandelow Erntefest31.08/01.09 Jagow Radtour04.09. Wolfshagen Rentnerkaffee07.09. Trebenow Erntefest07.09. Jagow Radtour07./08.09. Offene Gärten in der Um.08.09. ges. Bereich Tag des offenen Denkmals

21.09. WerbelowOperettenkonzert mit dem Konzertorchester Branden-burg

21./22.09 Karlstein Kürbisfest22.09. Werbelow Flohmarkt

Page 13: Uck 2013 ausgabe 03

13Nr. 03/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Herzlich willkommenzum Aktionstag der Jugendfeuerwehren des Feuerwehrverbandes des LK-UM e.V.

am Sonnabend, den 27. April 2013, in Lübbenow

09.00 Uhr gemeinsamer Umzug durch den Ort Lübbenow (Aufstellung OE Lübbenow aus Richtung Lindhorst kommend)

09.45 Uhr Begrüßung und Eröffnung

10.00 Uhr Start der Wettkämpfe• Löschangriff• Stafette• Knoten binden• Theorie

12.00 Uhr Mittagessen

14.00 Uhr Spiel und Spaß für Groß und Klein

17.00 Uhr Siegerehrung

Die Jugendfeuerwehren des Landkreises Uckermark sowie die aktiven Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Uckerland freuen sich auf Ihren Besuch.

Kareen Bechert Martin Mandelkow Christine WernickeKreisjugendfeuerwehrwartin Gemeindejugendwart Bürgermeisterin

2. Offene Uckermärkische Kartrennen-Meisterschaften

Das Jedermann-Rennen ist für Fans des Go-Kartfahren und Motorsportbegeisterte. Am 25.08.2013 um 15.00 Uhr finden die 2.Offene Uckermärkische Meisterschaften im Go-Kartrennen statt.Das Rennen wird ausgetragen auf der Open-Air Rennstre-cke in Templin. Gefahren wird mit den Standard-Leihkarts. Teilnehmen kann jeder von 18 bis 80 Jahre mit einer gül-tigen PKW Fahrerlaubnis. Keine Angst der Spaß steht im Vordergrund. Zugelassen sind nur Spaß- und Hobbyfahrer die in keiner Rennserie teilnehmen. Es gibt eine extra Wer-tung für Frauen und Männer. Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Gefahr. Es wird eine Startgebühr erhoben (siehe Anmeldeformular).Wettkampfregel und Anmeldung im Internet unter:www. autohaus-jahn-prenzlau.de Abt. „Partnerbereich“ oder Autohaus Jahn, 17291 Prenzlau, Automeile 5. Fragen bitte an P. Jahn Tel. 03984/71237 oder per E-Mail an [email protected] richten. Da die Startplätze limitiert sind wird nach der Reihenfolge der Anmeldungen die Startplätze vergeben.Anmeldeschluss ist der 30.06.2013

Page 14: Uck 2013 ausgabe 03

14 Nr. 03/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebe-now, Wilsickow, Wismar, WolfshagenBezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 UckerlandBezugsbedingungen:Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de • E-Mail: [email protected] für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: [email protected] und Abonnements:Schibri-Verlag, Marlies Jordan Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: [email protected]

Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden.Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten.Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung.

ISSN 1612-1511

Datum Uhrzeit Ort

20.04.2013 14.00 Uhr Nechlin

21.04.2013 09.00 Uhr10.30 Uhr

HetzdorfWolfshagen

28.04.2013 09.00 Uhr 10.30 Uhr

SchlepkowTrebenow

05.05.2013 09.00 Uhr 10.30 Uhr

GüterbergWilsickow

19.05.2013 10.30 Uhr Lübbenow

25.05.2013 14.00 Uhr Nechlin

26.05.2013 09.00 Uhr 10.30 Uhr

HetzdorfTrebenow

Gottesdienste Nächste Ausgabe Nr. 03/13Mai/Juni 2013Anzeigenschluss: 30.04.2013Redaktionsschluss: 22.04.2013Erscheinungstermin: 14.05.2013

Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland)Mo.: 08.30–11.30 UhrDi.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossenDo.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 UhrFr.: 08.30–11.30 UhrKontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35, 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10 E-Mail: [email protected] www.uckerland.de

Gewerbliche Anzeige

Page 15: Uck 2013 ausgabe 03

15Nr. 03/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

Die Jugendweiheist ein besonderes Ereignis im Leben eines jungen Menschen. Wir möchten Ihnen ganz herzlich dazu gratulieren. Ihre Fa-milie, die Verwandten, Freunde und Bekannten werden Sie zu diesem festlichen Anlass mit Aufmerksamkeiten, Glück-wünschen und Geschenken bedenken. Sagen Sie „Danke“ mit einer Anzeige in Ihrem Amtsblatt. Neben den abgebil-deten Musteranzeigen gestalten wir Ihre Anzeige auch ganz individuell nach Ihren Wünschen, auch die Abbildung eines

Fotos ist möglich. Haben Sie Fragen, ich berate Sie gern!

Schibri-Verlag, Ansprechpartnerin: Marlies Jordan, Tel.: 039753/22 757, Fax: 039753/22 583, E-mail: [email protected]

1/16 Anzeige: 12,50 € (Strasburg)(schwarz/weiß, 90 x 32,5 mm) 10,00 € (Uckerland)für Farbanzeigen zzgl. 7,50 €

1/8 Anzeige: 25,00 € (Strasburg)(schwarz/weiß, 90 x 65 mm) 20,00 € (Uckerland)für Farbanzeigen zzgl. 15,00 €

Info: Die unterschiedlichen Preise richten sich nach der Au�agen-höhe der einzelnen Amtsblätter!

Page 16: Uck 2013 ausgabe 03

16 Nr. 03/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige