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App THIELE Customer Service Prüfservice mit Herstellerkompetenz
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THIELE Pruefservice CustomerService · PDF fileEN 13414-2 Hakenseile (textil) Mobiles Anschlagmittel zum Transport von Lasten ... EN 12195-3 Stockwinde Zum Anheben oder Abstützen

Mar 28, 2018

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App

THIELE

Customer ServicePrüfservice mit Herstellerkompetenz

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2 Sicherheit hat

diesen Namen.

THIELE – Kompetenz eines Herstellers

Aufgabe des Customer Service ist es, den Kunden der Fa. THIELE als vertrauensvoller Servicepartner in allen Fragen rund um das Heben, Bewegen und Sichern von Lasten zur Seitezu stehen.

Als ein von der Berufsgenossenschaft zugelassener Hersteller von Anschlagmitteln mit eigener Kettenherstellung und Gesenkschmiede, beschäftigen wir hochqualifizierte Mitarbeiter in der Werkstofftechnik, Konstruktion, Fertigung und dem Qualitätswesen. Daraus resultierend verfügen wir über jahrelange Erfahrungen in der Anwendung mit Lastaufnahme- und Anschlagmitteln und sind anerkannte und bewährte Problemlöser selbst komplexer betrieblicher Transport- und Logistikanforderungen.

Diese Kompetenz und das gebündelte Wissen stellen wir Ihnen durch unsere zertifiziertenPrüfer des Prüfservice zur Verfügung, wodurch Sie einen hohen Nutzen aus erster Hand erhal-ten.

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3www.thiele.de

Unsere Leistungen im Überblick

AUFNAHME, KATALOGISIERUNG und DOKUMENTATION

Aufnahme aller sich im Umlauf befindlichen Arbeitsmittel, Katalogisierung in geordnete Listen, Dokumentation von Prüfungen, Reparaturen und Wartungen.

INSPEKTION

Die Inspektion umfasst die Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes prüfpflichtiger Arbeitsmittel durch unsere Prüfer bei Ihnen vor Ort oder an uns zugesandten Arbeitsmitteln in unserem Service-Center in Iserlohn.

WARTUNG

Eine regelmäßige Wartung sorgt in Punkto Sicherheit und Werterhaltung für die Bewahrungdes Soll-Zustandes.

INSTANDSETZUNG

Die Instandhaltung ist die Wiederherstellung des Soll-Zustandes für ein sicheres und wirtschaftliches Arbeiten.

SCHULUNG

Praxisgerechte Schulung sorgt für die notwendige Kompetenz in der Anwendung, Vermeidungvon Unfällen und Werterhaltung der Güter.

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4 Sicherheit hat

diesen Namen.

Prüfung und Reparatur…

…vor Ort

Seit über 20 Jahren ist der THIELE-Prüfservice für Sie unterwegs. Renommierte Unternehmenaus der Automobilbranche, Gießereien und der Metallverarbeitung oder auch der Bauindustrievertrauen unserem Prüfservice ihre Arbeitsmittel an.

Die Fahrzeuge unserer Prüfer sind auf ihren Einsatz hin mit den entsprechenden Ersatzteilenbestückt, sodass im Anschluss an eine Prüfung auf Wunsch auch eine Wartung oder Reparaturerfolgen kann. Dieses spart zusätzliche Anfahrtskosten. Durch unseren mobilen Prüfservicekönnen wir nahezu an allen Orten, die mit einem Kran ausgestattet sind, unsere Prüfungendurchführen, sogar bei Ihnen auf dem Freigelände. Für die magnetische Rissprüfung benötigenwir noch nicht einmal einen abgedunkelten Raum.

…bei THIELE

Alternativ können Sie uns Ihre Arbeitsmittel auch zusenden. In unserem Service-Center prüfen,reparieren und warten wir Ihre Arbeitsmittel schnellstmöglich und senden Ihnen diese kurzfristigzurück.

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5www.thiele.de

Eine Prüfung muss ordnungsgemäß, gewissenhaft und den Vorschriften entsprechend durch-geführt werden. Auf diesen drei Säulen beruht der jahrelang anerkannte Prüfservice von THIELE.

Ablauf einer Prüfung

Erfassen und KatalogisierenAnzahl und Art der Arbeitsmittel

SichtprüfungZustand der Bauteile und Sicherheitseinrichtungen

Maß- und FunktionsprüfungMaßhaltigkeit und Funktionalität

Rissprüfungdurch zerstörungsfreie Magnetpulverprüfungoder PT-Farbeindringverfahren

Wartung und InstandsetzungVervollständigen, reinigen, abschmieren

ReparaturReparatur nach Absprache

Terminierung und VerwaltungNächster Prüftermin

DokumentationDigitale oder manuelle Kartei

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6 Sicherheit hat

diesen Namen.

Mit dem seit 2010 bestehendem Drive-In schließt THIELE eine Lücke in dem Servicebereichder wiederkehrenden Prüfungen und spricht im Besonderen regionale Unternehmen an.

In unserem bundesweit einmaligen Drive-In gewährleisten wir Ihnen einen prompten Service.Einzelne Betriebsmittel werden nach telefonischer Anmeldung schnellstmöglich durch unsereSachkundigen geprüft und nach Rücksprache kurzfristig repariert. Dadurch sparen Sie viel Zeitund müssen nicht mehrere Tage oder Wochen auf Ihr Arbeitsmittel verzichten.

Selbst große Fahrzeuge können uns bequem anfahren und haben auf unserem Gelände ge-nügend Parkmöglichkeiten. Nutzen Sie Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen währendunser Serviceteam Ihre Betriebsmittel prüft, wartet und instand setzt.

Als Kunde mit einem Wartungsvertrag stehen wir Ihnen zu attraktiven Konditionen sogar anWochenenden, in Früh- und Spätschichten, bis hin zu 24 Std. an 365 Tagen zur Verfügung.

Dokumentation

In Prüfbüchern, auf Karteikarten aus Pappe oder als digitale Datei. In Verbindung mit einem Wartungsvertragauch jederzeit online in der THIELE Kundendatei

abrufbar.

Drive-In

Drive-In Service

- schnell- flexibel- kompetent- kostengünstig

Prüfung - Wartung – Reparatur

Für z. B. kommunale Einsatzfahrzeuge, Kleinbetriebe,Handwerker, Land- und Forstwirte ist eine Terminierungzur UVV- Prüfung immer schwierig.

Nicht mit unserem Drive-In. Sie kommen zu uns, wann esihnen passt. Um den Rest kümmern wir uns!

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7www.thiele.de

THIELE - Wartungsvertrag

Vertrauen ist die Grundlage für Sicherheit und entscheidet maßgeblich über den Erfolg vernetzter innerbetrieblicher Transport- und Handlinganwendungen. Der THIELE Prüfserviceprüft und repariert bundesweit und bietet Ihnen mit seinem ausgebildetem Team ein Rundum– Sorglospaket. Unser Technischer Service kümmert sich um die Aufnahme aller Ihrer im Um-lauf befindlichen Betriebsmittel und gibt Ihnen eine persönliche Beratung und Hilfestellungzur Organisation und Durchführung der vorgeschriebenen UVV-Prüfungen.

Wir bieten langfristige Wartungsverträge an.

1. Sie sparen Transport- und Logistikzeit

Unsere Spezialisten vom Prüfservice sorgen durch die regelmäßige Prüfung für geringe Aus-fallzeiten Ihrer Lastaufnahmemittel. So garantieren wir optimale Abläufe Ihrer innerbetrieblichenTransport- und Logistikaufgaben.

2. Sie sparen Geld durch gut gewartete Lastaufnahmemittel

Die Wartungsvereinbarung sorgt für hohe Sicherheit und für den zuverlässigen Betrieb Ihrer Lastaufnahmemittel. Durch präventive Prüfungen und Wartungen der Betriebsmittel lassensich vorbeugend größere wirtschaftliche Schäden verhindern, insbesondere während der pro-duktiven Periode.

3. Wir gewährleisten ständige Einsatzbereitschaft

Ein besonderer Service der Wartungsvereinbarung ist unser Notdienst. Er ist sofort zur Stelle,wenn Sie ihn brauchen - auch außerhalb der Geschäftszeiten, selbst an Sonn- und Feiertagen.Dabei entstehen Ihnen keine Mehrkosten für Anfahrten und Arbeitsstunden.

4. Sie bekommen ein Rundum-Sorglospaket

Wir bieten Ihnen ein komplettes Rundum - Sorglospaket, von der gleichbleibend hohen Servicequalität über unseren pünktlichen und schnellen Lieferservice bis hin zur kompetenten technischen Betreuung. Dabei führen unsere Spezialisten des Prüf-Service nicht nur profes-sionell die jährlichen Prüfungen durch, sondern stehen Ihnen auch mit Rat und Tat jederzeitgern zur Seite.

5. Sie erhalten fachkompetente Prüfungen und Service

Unsere Mitarbeiter des Prüfservice sind Meister ihres Faches: Speziell geschult auf das Heben,Bewegen und Sichern von Lasten. Durch die breit gefächerte Ausbildung an verschiedenenLastaufnahmemitteln besitzen unsere erfahrenen und qualifizierten Mitarbeiter das erforderlicheKnow-how für die fortschrittliche Technik Ihrer Anschlagmittel.

6. Sie erhalten Zugang zum Kundenportal

Sie profitieren vom direkten Zugang zum THIELE Kundenportal. Dort verwalten wir die Daten Ihrer Betriebs- und Lastaufnahmemittel zentral und digital und gewähren Ihnen Einblick.

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8 Sicherheit hat

diesen Namen.

Leistungsumfang prüfpflichtiger Arbeitsmittel

Bezeichnung Bild Beschreibung Sicht Funktion Riss Prüfregel 12 Monate 12 Monate 36 Monate

Prüfart/Prüfintervall

C-Haken

Container-Geschirre

La

sta

ufn

ah

mem

itte

lA

nsc

hla

g-

mit

tel

Lasthaken, z.B. zur Aufnahme

von Coils✗

BGR 500 EN 13155

BGR 500 EN 13155

✗ ✗

Anschlagmittel die zumFahrzeug und nicht zur

Last gehören✗ ✗

(auf Verdacht)

GreiferKlemmenZangen

Ausrüstung zum Hand-haben der Last durch

Klemmen an einer bestimmten Stelle

✗ ✗ ✗(auf Verdacht)

BGR 500 EN 13155

Träger-Klemmen

Mobiler Anschlagpunkt ✗ ✗ BGR 500

Kübel

Kübel jeglicher Artmit geschweißtenVerbindungen zum

Transport von Lasten✗ ✗ ✗

(auf Verdacht)

BGR 500 EN 13155

Lastehebe-magneten

Zum Heben von metallischen

Lasten✗ ✗

BGR 500 EN 13155

Traversen Spezielle Transportvorrichtungen ✗ ✗ ✗

(auf Verdacht)

BGR 500 EN 13155

ZangenZum Greifen von Lasten

durch Eigengewicht-klemmung

✗ ✗ ✗(auf Verdacht)

BGR 500 EN 13155

PlattenhakenMobiles

Anschlagmittel zumTransport von Lasten

✗ ✗ ✗(auf Verdacht)

BGR 500 EN 13155

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9www.thiele.de

Bezeichnung Bild Beschreibung Sicht Funktion Riss Prüfregel 12 Monate 12 Monate 36 Monate

Prüfart/Prüfintervall

S-Haken

Wirbel

Mobiles Anschlagmittel zumTransport von Lasten

✗BGR 500 EN 13155

BGR 500 EN 13889

✗ ✗

Mobiles Anschlagmittel zumTransport von Lasten

(auf Verdacht)

SchäkelMobiles

Anschlagmittel zumTransport von Lasten

✗ ✗ ✗(auf Verdacht)

BGR 500 EN 13889

Anschlagpunkte An der Last verbauteAnschlagpunkte ✗ ✗

BGR 500 EN 13155EN 1677

HakenkettenMobiles

Anschlagmittel zumTransport von Lasten

✗ ✗ ✗

✗ ✗ ✗

BGR 500 DIN EN 818-4

RingkettenMobiles

Anschlagmittel zumTransport von Lasten

BGR 500 DIN EN 818-4

KranzkettenMobiles

Anschlagmittel zumTransport von Lasten

✗ ✗ ✗BGR 500

DIN EN 818-4

Endlosseile(textil)

Mobiles Anschlagmittel zumTransport von Lasten

✗ ✗BGR 500

EN 13414-2

Hakenseile(textil)

Mobiles Anschlagmittel zumTransport von Lasten

✗ ✗ ✗Schmiedeteil(auf Verdacht)

BGR 500 EN 13155

✗ ✗ ✗(auf Verdacht)

✗(auf Verdacht)

An

sch

lag

mit

tel

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10 Sicherheit hat

diesen Namen.

Leistungsumfang prüfpflichtiger Arbeitsmittel

Bezeichnung Bild Beschreibung Sicht Funktion Riss Prüfregel 12 Monate 12 Monate 36 Monate

Prüfart/Prüfintervall

Hebebänder

Rundschlingen

Leit

ern

un

d T

ritt

e

Mobiles Anschlagmittel zumTransport von Lasten

✗BGR 500

EN 1492-1

BGR 500 EN 1492-1

✗ ✗

Mobiles Anschlagmittel zumTransport von Lasten

✗ ✗

Schmiedeteil(auf Verdacht)

ÖsenseileMobiles

Anschlagmittel zumTransport von Lasten

✗ ✗BGR 500 EN 13414

Hakenseile(Drahtseil)

Mobiles Anschlagmittel zumTransport von Lasten

✗ ✗BGR 500 EN 13414

PSAHalte- und

Auffanggurte

Sicherung gegen Absturz,

Retten aus Höhen✗ ✗

BGR 198. 199 EN 361, 358Ablegereife

6 Jahre

VerbindungsmittelSeile, Bänder

Sicherung gegen Absturz,

Retten aus Höhen✗ ✗

BGR 198. 199 EN 361, 358Ablegereife

6 Jahre

PSAFalldämpfer

Sicherung gegen Absturz,

Retten aus Höhen✗ ✗

BGR 198. 199 EN 361, 358Ablegereife

6 Jahre

AnlegeleiternAnlege-, Schiebe- oder

Doppelsteh-Leitermit/ohne Auszug

✗ ✗BGV D36

DIN EN 131

Tritte Doppel-Klapptritt ✗ ✗

BGV D36DIN EN 131

An

sch

lag

mit

tel

PS

A

Schmiedeteil(auf Verdacht)

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11www.thiele.de

Bezeichnung Bild Beschreibung Sicht Funktion Riss Prüfregel 12 Monate 12 Monate 36 Monate

Prüfart/Prüfintervall

Arbeitsplattformen

Multifunktions-leitern

La

du

ng

ssic

heru

ng

Win

den

-, H

ub

- u

nd

Zu

gg

erä

te

TrapezförmigesArbeits-Podest ✗

BGV D36DIN EN 131

BGV D36DIN EN 131

Verwendbar als Steh-,Anlege-, Einhänge-

oder Dachleiter✗ ✗

Podestleitern Meist fahrbare Podeste mit Geländer ✗ ✗

BGV D36DIN EN 131

Spanngurte Verzurren von Ladung ✗ ✗

BGR 500 EN 12195-2

Ratschenspanner Verzurren von Ladung ✗ ✗

BGR 500 EN 12195-3

Zurrketten Verzurren von Ladung ✗ ✗

BGR 500 EN 12195-3

StockwindeZum Anheben oder Abstützen

von Lasten✗ ✗ BGV D8

RatschenzugZum Heben oder Sichern von Lasten

✗ ✗ BGV D8

Flaschenzug Zum Heben von Lasten ✗ ✗

BGV D8DIN EN 13157

✗(auf Verdacht)

Leit

ern

un

d T

ritt

e

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12 Sicherheit hat

diesen Namen.

Hebezeug, HebezeugbetriebHebezeugbetrieb im Sinne der UVV ist der Betrieb von Kränen, Ladegeschirren, Bauaufzügen und Winden-, Hub- und Zuggeräten derenLastaufnahmemittel oder Anschlagmittel ungeführt an Tragmitteln hängen, sowie Baggern, soweit sie zum Transportieren von Lasten,insbesondere mit Hilfe von Anschlagmitteln, bestimmt sind.

LastaufnahmeeinrichtungenLastaufnahmeeinrichtungen im Sinne der UVV sind Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel und Tragmittel.

TragmittelTragmittel im Sinne der UVV sind mit dem Hebezeug dauerhaft verbundene Einrichtungen zum Aufnehmen von Lastaufnahmemitteln,Anschlagmitteln oder Lasten.

LastaufnahmemittelLastaufnahmemittel sind nicht zum Hebezeug (Krananlage) dazugehörige Einrichtungen, die zum Aufnehmen der Last mit dem Tragmittel(Kranhaken, feste Traverse) des Hebezeugs verbunden werden können.

AnschlagmittelAnschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Vebindung zwischen Tragmittel und Last oder Tragmittel undLastaufnahmemittel darstellen.

ArbeitsmittelDer Begriff des Arbeitsmittels ist sehr breit gefasst; dies können einfache Werkzeuge sein (Hammer, Bohrmaschine), Arbeitsmittel mitbesonderen Gefahren (Gerüste, Absturzsicherungen, Krananlagen, Flurförderfahrzeuge, kraftbewegte Tore) und auch überwachungsbe-dürftige Anlagen, soweit in §§ 14/15 der BetrSichV Prüftätigkeiten nicht der zugelassenen Überwachungsstelle übertragen werden.

PrüfumfangDer Prüfumfang ist in § 10 der BetrSichV näher umschrieben. Die befähigte Person muss Arbeitsmittel vor Inbetriebnahme und nacheiner Montage z.B. auf einer Baustelle prüfen, wenn die Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt. Wenn Arbeitsmittel Schadenverursachenden Einflüssen unterliegen, müssen diese in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die Prüfung muss dokumentiert wer-den. Die Prüffristen müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) durch den Arbeitgeber (nicht durch die befähigtePerson) ermittelt werden.

Fachbegriffe aus der Hebetechnik

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13www.thiele.de

§3 BetrSichV - Gefährdungsbeurteilung(1) Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis5, des § 6 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmenfür die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksich-tigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmitteluntereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.(3) Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die not-wendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erpro-bung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind.

§4 BetrSichV - Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel(1) Der Arbeitgeber hat die nach den allgemeinen Grundsätzen des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes erforderlichen Maßnahmen zu treffen,damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind undbei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Ist es nicht möglich, demgemäß Si-cherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in vollem Umfang zu gewährleisten, hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zutreffen, um eine Gefährdung so gering wie möglich zu halten. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Montage von Arbeitsmitteln,deren Sicherheit vom Zusammenbau abhängt.

§10 BetrSichV - Prüfung der Arbeitsmittel(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montageund vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden.Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel zu überzeugen. DiePrüfung darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden.(2) Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeberdie Arbeitsmittel entsprechend den nach § 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfallserproben zu lassen. Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel einer außerordentlichen Überprüfung durch hierzu befähigte Personen unverzüglichzu unterziehen, wenn außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädigende Auswirkungen auf die Sicherheit des Arbeits-mittels haben können. Außergewöhnliche Ereignisse im Sinne des Satzes 2 können insbesondere Unfälle, Veränderungen an den Ar-beitsmitteln, längere Zeiträume der Nichtbenutzung der Arbeitsmittel oder Naturereignisse sein. Die Maßnahmen nach den Sätzen 1 und2 sind mit dem Ziel durchzuführen, Schäden rechtzeitig zu entdecken und zu beheben sowie die Einhaltung des sicheren Betriebes zugewährleisten.(3) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Ar-beitsmittel beeinträchtigen können, durch befähigte Personen auf ihren sicheren Betrieb geprüft werden.(4) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Prüfungen auch den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 genügen.

§11 BetrSichV - AufzeichnungenDer Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Prüfungen nach § 10 aufzuzeichnen. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass ihr diese Auf-zeichnungen auch am Betriebsort zur Verfügung gestellt werden. Die Aufzeichnungen sind über einen angemessenen Zeitraum aufzu-bewahren, mindestens bis zur nächsten Prüfung. Werden Arbeitsmittel, die § 10 Abs. 1 und 2 unterliegen, außerhalb des Unternehmensverwendet, ist ihnen ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung beizufügen.

AbkürzungenBG-Vorschriften sind Unfallverhütungsvorschriften entsprechend § 15 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SG B VII)BG-Regeln sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z. B. aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Ver-ordnungen), Unfallverhütungsvorschriften, technische Spezifikationen und/oder den Erfahrungen Berufsgenossenschaftlicher Präventi-onsarbeit. BG Regeln dienen einerseits dazu, bestimmte staatliche Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften zukonkretisieren oder zu erläutern; andererseits können sie im Einzelnen auch Lösungen enthalten, die der Verbesserung von Sicherheitund Gesundheit bei der Arbeit dienen.BG-Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebietoder Sachverhalt erleichtern sollen.BG-Grundsätze sind Maßstäbe in bestimmten Verfahrensfragen, z. B. hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.

Relevante Vorschriften und Verordnungen

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diesen Namen.

Für mehr Sicherheit im Umgang mit Anschlag- und Zurrketten

Unsere erfahrenen Referenten bilden Ihre Mitarbeiter zum Fach- und Sachkundigen in der Anschlagtechnikaus und vermitteln fundiertes Wissen über den Umgang und den Einsatz von Anschlag- und Zurrketten. Wir bieten Ihnen folgende Seminare an:

1-Tages-Seminar (Ausbildung zum Fachkundigen in der Anschlagtechnik)

Das Seminar beinhaltet:

! Ketten- und Anschlagmittelkunde

! Produkt- und Anwendungshinweise

! Verschleißverhalten und Ablegekriterien von Anschlagmitteln

!Werkstoffprüfungen und Metallkunde an Rundstahlketten und Anschlagteilen

! Technische Eigenschaften von Rundstahlketten und Anschlagteilen

! Einblick in die entsprechenden Normen

! Dokumentationen und Literaturnachweise

! Teilnehmerurkunde

2-Tages-Seminar (Ausbildung zum Sachkundigen in der Anschlagtechnik)

Hier lernen die Teilnehmer zusätzlich zur Handhabung die entsprechenden Normen der Anschlagtechnik kennenund erhalten tiefgreifende Einblicke in die Kettenprüfung. Die Teilnehmer sind nach erfolgreicher Teilnahme berechtigt die Anschlagmittel in Ihrem Unternehmen zu prüfen.

Das 2-Tages-Seminar beinhaltet zusätzlich zum 1-Tages-Seminar:

! Einweisung in die BGR 500, Kapitel 2.8

! Einweisung in die EN 818, EN 1677, DIN 5692

! Einweisung in die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

! Produktschulung

! Anwendungsbeispiele

! Praktische Übungen

! Kettenprüfung

! Betriebsbesichtigung

! Dokumentationen und Literaturnachweise

! Teilnehmerurkunde

Nutzen Sie unsere 75-jährige Erfahrung und fragen Sie nach den aktuellen Terminen

für unsere Seminare. Gerne senden wir Ihnen ausführliche Unterlagen zu.

Unser Seminarprogramm

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THIELE GmbH & Co. KG

Werkstr. 3 · D-58640 Iserlohn-Kalthof · GermanyTel. +49 (0) 2371 947-0 · Fax +49 (0) 2371 947-241

www.thiele.de · [email protected] · [email protected]

B0

90

24

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Unsere Ausfü1 hrungen entsprechen unseren heutigen Kenntnissen und Erfahrungen. Wir geben sie jedoch ohne Verbindlichkeit weiter, auch in Bezug auf bestehende Schutzrechte Dritter. Insbesondereist hiermit eine Eigenschaftszusicherung im rechtlichen Sinne nicht verbunden. Änderungen im Rahmen des technischen Fortschritts und betriebliche Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten. Der Abnehmer ist von sorgfältigen Eingangsprü1 fungen nicht entbunden. Selbstverständlich gewährleisten wir die Qualität unserer Produkte nach Maßgabe unserer Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekt bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken und Texte in anderen elektronischen odergedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.