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Seite 1 von 22 Stadtreinigung Hamburg GRI G4 Content Index Allgemeine und spezifische Standardangaben Legende = Indikator wird im GRI G4 Content Index beantwortet KNB = Konzern- und Nachhaltigkeitsbericht 2016 D+F = Daten und Fakten 2016 SRG = Stadtreinigungsgesetz HCGK = Hamburger Corporate Governance Kodex Allgemeine Standard- angaben Seite Auslassungen Strategie und Analyse G4-1 KNB S. 3 G4-2 KNB S. 21-23, 62-66, D+F S. 13 Organisationsprofil G4-3 Stadtreinigung Hamburg G4-4 KNB S. 11 G4-5 KNB S. 11 G4-6 Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ist als kommunales Entsor- gungsunternehmen im Wesentlichen in der Metropolregion Ham- burg tätig, auch in vielen Bereichen der Stadtsauberkeit. Die Ver- waltungs- und Betriebseinheiten sind auf mehrere Standorte inner- halb Hamburgs verteilt. G4-7 KNB S. 11 G4-8 Die SRH ist als kommunales Entsorgungsunternehmen im We- sentlichen in der Metropolregion Hamburg tätig, auch in vielen Bereichen der Stadtsauberkeit. G4-9 D+F S. 4, 8-10, 12-13, 18 G4-10 D+F S. 18 Der Großteil der Tätigkeit wird von festen Mitarbeitern durchge- führt. Im Berichtszeitraum gab es keine bedeutenden Schwankun- gen der Arbeitnehmerzahl. Eine regionale Zu- ordnung der Be- schäftigten ist nicht anwendbar, da die SRH im Wesentli- chen in der Metro- polregion Hamburg tätig ist. G4-11 Die SRH ist als Anstalt öffentlichen Rechts tarifgebunden. Insofern gilt für nahezu alle Beschäftigten der SRH (rund 100 %) der Tarif- vertrag der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V.. G4-12 KNB S. 25 G4-13 Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Veränderungen. G4-3 G4-6 G4-8 G4-10 G4-11 G4-13
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Aug 04, 2019

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Stadtreinigung Hamburg GRI G4 Content Index Allgemeine und spezifische Standardangaben

Legende

= Indikator wird im GRI G4 Content Index beantwortet KNB = Konzern- und Nachhaltigkeitsbericht 2016 D+F = Daten und Fakten 2016 SRG = Stadtreinigungsgesetz HCGK = Hamburger Corporate Governance Kodex Allgemeine Standard-angaben

Seite Auslassungen

Strategie und Analyse G4-1 KNB S. 3 G4-2 KNB S. 21-23, 62-66, D+F S. 13 Organisationsprofil G4-3 Stadtreinigung Hamburg

G4-4 KNB S. 11 G4-5 KNB S. 11 G4-6 Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ist als kommunales Entsor-

gungsunternehmen im Wesentlichen in der Metropolregion Ham-burg tätig, auch in vielen Bereichen der Stadtsauberkeit. Die Ver-waltungs- und Betriebseinheiten sind auf mehrere Standorte inner-halb Hamburgs verteilt.

G4-7 KNB S. 11 G4-8 Die SRH ist als kommunales Entsorgungsunternehmen im We-

sentlichen in der Metropolregion Hamburg tätig, auch in vielen Bereichen der Stadtsauberkeit.

G4-9 D+F S. 4, 8-10, 12-13, 18 G4-10 D+F S. 18

Der Großteil der Tätigkeit wird von festen Mitarbeitern durchge-führt. Im Berichtszeitraum gab es keine bedeutenden Schwankun-gen der Arbeitnehmerzahl.

Eine regionale Zu-ordnung der Be-schäftigten ist nicht anwendbar, da die SRH im Wesentli-chen in der Metro-polregion Hamburg tätig ist.

G4-11 Die SRH ist als Anstalt öffentlichen Rechts tarifgebunden. Insofern gilt für nahezu alle Beschäftigten der SRH (rund 100 %) der Tarif-vertrag der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V..

G4-12 KNB S. 25 G4-13 Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Veränderungen.

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Allgemeine Standard-angaben

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G4-14 KNB S. 22 Die Aufgabenerledigung der SRH erfolgt unter Berücksichtigung ökologischer Grundsätze mit den Zielsetzungen Abfallvermeidung, Schadstoffminderung, stofflicher sowie energetischer Abfallverwer-tung, Abfallbehandlung und Abfalllagerung. Die SRH beachtet die vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegten öf-fentlichen Interessen, insbesondere die umwelt-, klimaschutz-, ar-beitsmarkt- und ausbildungspolitischen Ziele. Der öffentliche Auf-trag der SRH ist die kommunale Daseinsvorsorge. Dieser ist in der Balanced Scorecard und im Unternehmenskonzept berücksichtigt.

G4-15 KNB S. 23 G4-16 Die Stadtreinigung Hamburg ist in verschiedenen Verbänden orga-

nisiert, wie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) oder der International Solid Waste Association (ISWA). Die Geschäfts-führung ist in verschiedenen Spitzengremien nationaler und inter-nationaler Organisationen vertreten. Professor Dr. Rüdiger Siechau ist National Member Representative im ISWA Board, Mit-glied des Vorstandes des Arbeitgeberverbandes Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V. (AVH) sowie der Deutschen Gesell-schaft für Abfallwirtschaft e.V. (DGAW) und Mitglied des Überwa-chungsausschusses sowie Mitglied im Kuratorium des EdDE Ent-sorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V., Köln. Herr Holger Lange ist Mitglied des Vorstandes und Schatz-meister des Fördervereins des VKU Abfallwirtschaft und Stadtrei-nigung, Mitglied im Vorstand der VKU Landesgruppe Küstenlän-der, Mitglied des Vorstandes des EdDE e.V. und Mitglied im Stif-tungsrat der Hamburger Klimaschutzstiftung.

! Mitgliedschaften

Ermittelte wesentliche Aspekte und Grenzen G4-17 KNB Umschlag vorne U II, S. 10, 12-13 G4-18 KNB S. 16, D+F S. 23 G4-19 D+F S. 23 G4-20 D+F S. 23 G4-21 D+F S. 23 G4-22 Sofern es Änderungen im Vergleich zu vorherigen Berichten gab,

sind diese an entsprechender Stelle erläutert.

G4-23 Es gibt keine Änderungen im Umfang und den Grenzen der Aspek-te im Vergleich zum letzten Konzern- und Nachhaltigkeitsbericht.

Einbindung von Stakeholdern G4-24 KNB S. 16

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Allgemeine Standard-angaben

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G4-25 2012 führte die Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) eine umfäng-liche Erhebung der externen Erwartungen mittels einer schriftlichen Stakeholderbefragung durch. Zur besseren Vergleichbarkeit wur-den auf gleicher Basis wie bereits 2012 im vierten Quartal 2015 mündlich Erhebungen mit ausführlichen Interviews (30-45 Min.) durchgeführt. Im Abgleich der Ergebnisse von 2012 und 2015 wa-ren keine signifikanten Änderungen festzustellen. Daher stand 2016 mit der Durchführung von „Sauberkeitskonferenz“ und „Re-cyclinggipfel“ ein neues Format von Stakeholderdialogen im Fokus. Das Unternehmen hat sich bei der Festlegung der berichtsrelevan-ten Themen im Kern auf Ergebnisse und Aspekte dieser Dialoge sowie des Branchenleitfadens zum Deutschen Nachhaltigkeitsko-dex (DNK) für kommunale Unternehmen der Abfallwirtschaft kon-zentriert. Die Aktualität und Vollständigkeit der Stakeholdergruppen und ihrer Vertreter hat die Stabsstelle „Kommunikation und Innova-tion“ gemeinsam mit dem Management der SRH überprüft. Die ausgewählten Ansprechpartner sind Meinungsführer in ihrem Ge-biet und haben einen Bezug zum Unternehmen beziehungsweise stehen mit ihm in direktem, regelmäßigen Kontakt.

G4-26 KNB S. 16, 24, D+F S. 5 G4-27 KNB S. 17 Berichtsprofil G4-28 KNB Umschlag vorne U II G4-29 KNB Umschlag vorne U II G4-30 KNB Umschlag vorne U II G4-31 KNB S. 106 Impressum G4-32 D+F S. 24-26 G4-33 D+F S. 24

Alle Angaben aus dem wirtschaftlichen Lagebericht werden jährlich von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Leistung wird regelmäßig extern ausgeschrieben. Die dafür beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfte den Wesentlichkeitsprozess zur Erstellung des Konzern- und Nachhaltigkeitsberichtes 2015 und 2016. Die beiden vorherigen Nachhaltigkeitsberichte wurden durch einen externen Umweltgutachter geprüft. Um die Qualität der Berichterstattung zu belegen, befürwortet die Geschäftsführung eine externe Prüfung.

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Allgemeine Standard-angaben

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Unternehmensführung G4-34 KNB S. 12

Oberstes Kontrollorgan der Stadtreinigung Hamburg ist der Auf-sichtsrat, der paritätisch besetzt ist. Vier der zwölf Mitglieder wer-den von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SRH alle fünf Jahre gewählt. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat als Gesell-schafter der SRH zwei ihrer acht Sitze im Aufsichtsrat der Gewerk-schaft Ver.di überlassen. Die übrigen sechs Mitglieder des Auf-sichtsrates repräsentieren wichtige Stakeholdergruppen der SRH und der Aufsichtsbehörden. Den Vorsitz hat der Staatsrat der Be-hörde für Umwelt und Energie. Es gibt einen Unterausschuss vom Aufsichtsrat, den Finanz- und Personalausschuss.

G4-35 SRG § 7 Der Aufsichtsrat lässt sich von der Geschäftsführung regelmäßig über relevante ökologische und gesellschaftliche Themen berich-ten. Im Stadtreinigungsgesetz, der Satzung und in der Geschäfts-ordnung des Aufsichtsrates ist festgelegt, welche Entscheidungen und Geschäfte der Geschäftsleitung der Zustimmung des Auf-sichtsrates bedürfen.

G4-36 Die oberste Verantwortlichkeit für Nachhaltigkeit bei der Stadtreini-gung Hamburg liegt bei der Geschäftsführung. Sie schafft die or-ganisatorischen Voraussetzungen im Unternehmen, entscheidet über die betriebliche Umwelt- und Personalpolitik sowie die Unter-nehmensziele und -maßnahmen und vertritt das Unternehmen gegenüber Dritten. Beide Geschäftsführer berichten dem Auf-sichtsrat direkt über wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftli-che Themen. Ferner lässt sich der Aufsichtsrat regelmäßig persön-lich von den verantwortlichen Personen über Risiken und Prü-fungspläne und -ergebnisse der internen Revision berichten.

G4-37 Die Freie und Hansestadt Hamburg bringt ihre Empfehlungen und Anweisungen über Vertreter im Aufsichtsrat der Stadtreinigung Hamburg ein. Wichtige Stakeholder der SRH wie Verbraucher- zentrale, Mieterverein, Grundeigentümerverband, Handelskammer und Gewerkschaft sind als Mitglieder direkt im Aufsichtsrat vertreten.

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Allgemeine Standard-angaben

Seite Auslassungen

G4-38 Die Organe der Stadtreinigung Hamburg sind die Geschäftsfüh-rung, bestehend aus zwei Mitgliedern (beide männlich), und der Aufsichtsrat, bestehend aus zwölf Mitgliedern. Sechs der zwölf aktiven Mitglieder des Aufsichtsrates sind weiblich (50 %, Stand 2016). Die Aufsichtsratsmitglieder ebenso wie die Geschäftsfüh-rung werden gemäß dem Stadtreinigungsgesetz für die Amtszeit von fünf Jahren bestellt. Der Finanz- und Personalausschuss (FPA) ist ein Unterausschuss vom Aufsichtsrat. Dieser setzt sich aus vier Mitgliedern des Aufsichtsrates zusammen und tagt, eben-falls wie der Aufsichtsrat, mindestens vier Mal im Jahr. Im Auf-sichtsrat sind Vertreter wichtiger Stakeholder (Mieterverein, Ver-braucherzentrale, Handelskammer) Mitglied.

G4-39 Gemäß §6 Stadtreinigungsgesetz ist der Vorsitzende des Auf-sichtsrats Vertreter der Aufsichtsbehörde (Behörde für Umwelt und Energie Hamburg) und damit keine Führungskraft des Unter-nehmens.

G4-40 SRG §6 Der Aufsichtsrat verfügt über insgesamt zwölf Plätze. Ein Drittel der Mitglieder wird in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Arbeitnehmern der SRH gewählt. Sechs Mandate werden direkt vom Senat besetzt, wovon 40 % von Frauen zu be-setzen sind. Zwei Plätze hat der Gesellschafter Vertretern der Ge-werkschaft überlassen.

G4-41 SRG §4, §6, §7, HCGK 5.6 Die paritätische Besetzung ebenso wie die Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg im Aufsichtsrat dienen der Vermeidung von Interessenskonflikten. Zudem legen Mitglieder der Geschäfts-führung und des Aufsichtsrates möglicherweise auftretende Inte-ressenskonflikte gegenseitig unmittelbar offen und stehen im re-gelmäßigen Austausch mit relevanten Stakeholdern. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates erklären einmal jährlich, dass alle Bestimmun-gen des Hamburger Corporate Governance Kodex eingehalten wurden.

G4-42 Dem Aufsichtsrat wird alle fünf Jahre ein Unternehmenskonzept zur Beschlussfassung vorgelegt, in welchem die mittelfristigen Ziele der SRH definiert und mit Kennzahlen hinterlegt werden.

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Allgemeine Standard-angaben

Seite Auslassungen

G4-43 Der Aufsichtsrat wird regelmäßig mündlich und schriftlich über relevante aktuelle Entwicklungen von der Geschäftsführung infor-miert. Auch lässt sich der Aufsichtsrat z. B. regelmäßig über aktu-elle abfallwirtschaftliche Forschungsergebnisse der Technischen Universität Hamburg berichten.

G4-44 HCGK 4.2.2., HCGK 5.4.1. Für die Bewertung der Leistung des Aufsichtsrates gibt es kein spezielles Verfahren. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates sind ver-pflichtet, die Regularien des Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) persönlich zu erfüllen und auf die Einhaltung durch die Geschäftsführung der SRH zu achten.

G4-45 Der Aufsichtsrat verfolgt die Umsetzung der wirtschaftlichen, öko-logischen und gesellschaftlichen Ziele des Gesellschafters und des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg durch die Geschäfts-führung der SRH. Wichtige Stakeholder sind direkt im Aufsichtsrat vertreten. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden zu allen rele-vanten Veranstaltungen mit Stakeholdern eingeladen.

G4-46 Der Aufsichtsrat lässt sich regelmäßig und unabhängig von der Geschäftsführung direkt von den für das Risikomanagement ver-antwortlichen Mitarbeitern informieren.

G4-47 Die Überprüfung erfolgt einmal pro Quartal im Rahmen der Quar-talsberichte, eine umfassende Berichterstattung einmal pro Jahr.

G4-48 Beide Geschäftsführer prüfen den Konzern- und Nachhaltigkeits-bericht und geben die finale Freigabe. Die Geschäftsführung in-formiert den Aufsichtsrat über die Veröffentlichung des Berichtes.

G4-49 Der Vorsitzende des Aufsichtsrates und der Aufsichtsrat selbst werden von der Geschäftsführung informiert. Bei tatsächlich kriti-schen Anliegen würde eine kurzfristige Sondersitzung des Auf-sichtsrates erfolgen.

G4-50 Im Berichtszeitraum gab es keine kritischen Anliegen.

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Allgemeine Standard-angaben

Seite Auslassungen

G4-51 KNB S. 100, 104 Die SRH richtet sich nach dem Hamburger Corporate Governance Kodex. Dieser regelt u.a. die Kriterien für eine leistungsgerechte Bezahlung von Führungskräften. Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Die Vergütung enthält eine fixe Grundvergütung und eine variable leistungsab-hängige Vergütung. Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Ge-samtjahr bezogene Vergütung, die sich am Verantwortungsbereich des jeweiligen Geschäftsführers orientiert und in zwölf Monatsraten ausbezahlt wird. Die variable Vergütung erfolgt einmal jährlich und beinhaltet neben kurzfristigen Komponenten (z.B. Jahresergebnis) auch langfristige Anreizwirkungen (wie z.B. Klimaschutz). Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten keine Vergütung, son-dern Sitzungsgeld als Aufwandsentschädigung.

G4-52 KNB S. 104 Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung orientiert sich an den Vergütungen für vergleichbare Positionen bei anderen Ge-sellschaften der Freien und Hansestadt Hamburg.

G4-53 Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung wird im Kon-zern- und Nachhaltigkeitsbericht sowie in einer Drucksache des Senates jährlich veröffentlicht. Eine Meinungsäußerung der Stake-holder wird nicht nachgefragt.

G4-54 Das mittlere Niveau der Jahresgesamtvergütung aller Beschäftig-ten entspricht 31,99 % der Jahresgesamtvergütung des höchstbe-zahlten Mitarbeiters.

Eine regionale Zu-ordnung ist nicht anwendbar, da die SRH im Wesentli-chen in der Metro-polregion Hamburg tätig ist.

G4-55 Die prozentuale Steigerung der Jahresgesamtvergütung entspricht der Tariferhöhung und ist daher für nahezu alle Beschäftigten iden-tisch.

Ethik und Integrität G4-56 KNB S. 23 G4-57 KNB S. 23, D+F S. 3 G4-58 KNB S. 23, D+F S. 3

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

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Kategorie: Wirtschaftlich Aspekt: Wirtschaftliche Leistung DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 17, Materialitätsmatrix: Gebührenstabi-

lität - Maßnahmen: KNB S. 22 - Zuständigkeit: KNB S. 12, Organigramm der SRH: Zentrales

Controlling; Zentrale Kundenbetreuung, Entsorgung und Vertrieb - Zielprogramm: KNB S. 62

G4-EC1 D+F S. 4

G4-EC2 Risiken durch den Klimawandel entstehen für die SRH durch ver-mehrte Extremwettersituationen. Insbesondere Starkregenereig-nisse, häufigere und stärkere Stürme, extreme Schneefälle, aber auch länger anhaltende Hitzeperioden, hervorgerufen direkt oder indirekt durch den Klimawandel, sind als Risiken zu benennen. Diese veränderten Wetterbedingungen können zum einen zu hö-heren Kosten etwa bei den Reinigungsarbeiten führen, auf der anderen Seite aber auch bestehende Prozesse wie etwa die Müll-abfuhr erschweren oder behindern. Risiken durch extreme Wetter-bedingungen, insbesondere im Winter mit Schnee, wird mit ver-bessertem und intelligenterem technischem Equipment begegnet. Regulative Veränderungen mit Bezug zum Klimawandel und finan-ziellen Folgen für die Stadtreinigung Hamburg werden eher als Chance gesehen.

Die finanziellen Folgen des Klimawandels sind gegenwärtig nicht ver-fügbar, da es bislang keine Notwendigkeit für die Erhebung gibt. Bei einem Langzeitver-gleich der Winterdien-steinsätze gab es keine erkennbaren Anzeichen für klimabedingte Ände-rungen. Eine Erhebung der finanziellen Folgen erfolgt, sobald es er-kennbare Auswirkun-gen gibt.

G4-EC3 Bei der SRH gibt es verschiedene Modelle zur betrieblichen Alters-vorsorge wie die Pensionskasse, Direktversicherung oder das Ru-hegeld. Bei der Direktversicherung beispielsweise können die Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter den Anteil, den sie einzahlen selber bestimmen. Die Teilnahme am beitragsorientierten Vorsorgeplan ist freiwillig. Insgesamt nehmen rund 70 Prozent der Beschäftigten die Angebote an. Um die Gesamtverpflichtung für Pensionsrück-stellungen zu ermitteln, wird jährlich ein Gutachten erstellt. Ein separater Fonds für die Finanzierung der Verpflichtungen ist nicht angelegt. Diese Verpflichtungen werden aus der laufenden Liquidi-tät gedeckt. Der Fehlbetrag für nicht bilanzierte Verpflichtungen beträgt 62,9 Mio. € (Stand: 31.12.2016). Freiwillig bilanzierte Pensionsverpflichtungen belaufen sich auf 72,7 Mio. € (Stand 31.12.2016.)

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

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G4-EC4 D+F S. 5 Die Freie und Hansestadt Hamburg ist die alleinige Anteilseignerin der SRH.

Eine regionale Zuord-nung ist nicht anwend-bar, da die SRH im Wesentlichen in der Metropolregion Ham-burg tätig ist.

Aspekt: Indirekte wirtschaftliche Auswirkungen DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 17, Materialitätsmatrix: Daseinsvorsor-

ge/Citizen Value - Maßnahmen: KNB S. 22 - Zuständigkeit: KNB S. 12, Organigramm der SRH: Zentrale

Kundenbetreuung, Entsorgung und Vertrieb; Recycling-Center; Regionen

- Zielprogramm: KNB S. 63

G4-EC7 KNB S. 22, 32 Die SRH ist wichtige regionale Arbeitgeberin sowie Auftraggeberin für die regionale Wirtschaft und lokale Dienstleistungsunterneh-men. Rund 44,32 Prozent des Auftragsvolumens hat das Unter-nehmen 2016 an in Hamburg ansässige Unternehmen vergeben. Beispielsweise sind alle Dienstleister, die das Unternehmen beim Winterdienst ebenso wie bei der Laubsack- und Tannen-baumsammlung unterstützen, aus der Metropolregion Hamburg. Dabei handelt es sich u.a. um Garten- und Landschaftsgärtnereien sowie Bauunternehmen. Ebenso bietet die SRH den Kapitänen der Alsterdampfer, die im Winter nicht arbeiten können, eine Beschäf-tigung in der Winterdienstzentrale.

G4-EC8 KNB S. 22, 41 Die SRH leistet einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge in der Freien und Hansestadt Hamburg. Ohne eine geregelte Abfallent-sorgung, eine qualitätsgesicherte Stadtsauberkeit und einen ver-lässlichen Winterdienst würde die Stadt als Wirtschaftsmetropole und Wohnort/Lebensraum von etwa zwei Millionen Menschen nicht funktionieren und sich die Lebensqualität verschlechtern. Mit dem Konzept der Quartiersreinigung fördert die SRH Impulse zur Ver-besserung des Wohn- und Arbeitsumfelds in vier sozial benachtei-ligten Stadtvierteln. Zudem ist die SRH in Hamburg der größte Arbeitgeber für Menschen mit geringer Qualifizierung, denen das Unternehmen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung gibt.

G4-EC4

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Spezifische Standardangaben Wesent-

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Aspekt: Beschaffung DMA

- Wesentlichkeit: KNB S. 17, Materialitätsmatrix: Verantwor-tungsvolle Beschaffung

- Maßnahmen: KNB S. 24f. - Zuständigkeit: KNB S. 12, Organigramm der SRH: Material-

wirtschaft; Zentrale Kundenbetreuung, Entsorgung und Vertrieb - Zielprogramm: KNB S. 62

G4-EC9 KNB S. 25 Kategorie: Ökologisch Aspekt: Energie DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 17, Materialitätsmatrix: Energetische

Verwertung; Energieversorgung/ Erneuerbare Energien; Ener-gieeffiziente Anlagen; Elektromobilität; Energieeffiziente Gebäu-de; D+F S. 13

- Maßnahmen: KNB S. 23, 36, 37, 38, 49 - Zuständigkeit: KNB S. 12, Organigramm der SRH: Betrieb und

Technik, Technischer Service - Zielprogramm: KNB S. 62ff.

G4-EN3 D+F S. 11, 14 G4-EN4 D+F S. 14 G4-EN5 D+F S. 14 G4-EN6 KNB S. 49

Die SRH setzt diverse Maßnahmen zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung um wie beispielsweise bei der Sanierung der Gebäude oder durch den Einsatz von elektrischen oder kraftstoff-sparenden Fahrzeugen. Im Rahmen des Facilitymanagements findet eine laufende Umrüstung auf Niedrigenergie-Standards ge-mäß der ENEV im Zuge von Renovierungs- und Umbaumaßnah-men statt. Diese finden sowohl im Elektro- und Bau- als auch im Heizung-Klima-Lüftungs-Sanitärbereich statt, an allen Standorten der SRH einschließlich des BKW-Bützberg. Alle Maßnahmen füh-ren zu einem geringeren Energiebedarf und zu einer Reduktion des Wasserverbrauches. Nur an Standorten, wo u.a. zusätzliches Personal im Einsatz ist oder die Aktivitäten gegenüber den Vorjah-ren erhöht sind (z.B. Region Nordwest durch ZRE), kam es zu einem erhöhten Energieverbrauch. Maßnahmen aus dem Bereich Haustechnik – bei Neubauten wie z.B. Schnackenburgallee Gebäude 4 wird folgende Technologie eingesetzt: • Hocheffizienzpumpen mit deutlich geringerem Stromver-

brauch • Gebäudeleittechniksysteme • Lüftungsanlagen mit 90% Wärmerückgewinnung • Anpassung der Hydraulik

Gegenwärtig liegen die Informationen nicht vor, da bislang keine sys-tematische Erfassung des eingesparten Ener-gieverbrauchs je Maß-nahme erfolgte. Es ist geplant, dies spätes-tens bis 2018 einzu-führen.

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Spezifische Standardangaben Wesent-

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Seite Unterlassungen

Zudem wurden 2016 Kessel bzw. Brenner an den Standorten Kampweg, Volksdorfer Weg und am Neuländer Kamp getauscht. Alle Geräte sind mit Brennwerttechnik ausgestattet. Im Betriebsge-bäude Neu Wulmstorf kommt ab 2017 Erdwärme zum Einsatz.

G4-EN7 KNB S. 36, 48 Den größten Anteil des Energiebedarfs der SRH macht der Kraft-stoffverbrauch der Müllfahrzeuge und Kehrmaschinen aus. Durch die ständige Optimierung der Sammeltouren sowie durch regelmä-ßige Schulung aller Fahrer ist es der SRH gelungen, seit 2004 jährlich rund 360.00 Liter Diesel einzusparen. Für 2016 wurde von der Geschäftsführung im Rahmen der leistungsorientierten Bezah-lung (LOB) zusätzlich in Zielvereinbarungen vorgegeben, auf Basis des Status-Quo drei Prozent Kraftstoff einzusparen. Die Zielerrei-chung lag zwischen 72% und 100%. Das zeigt, dass im Rahmen der LOB auch im Umweltbereich in gewissem Umfang Ziele zu erreichen sind. Auch durch die stetige technische Instandhaltung und Verbesserung der Verwertungsanlagen arbeitet die SRH da-ran, die Energieeffizienz zu erhöhen.

Aspekt: Emissionen DMA - Wesentlichkeit: S. 17, Materialitätsmatrix: Energieversor-

gung/Erneuerbare Energien; Klimaschutz und CO2-Emissionen; Elektromobilität; Weitere Treibhausgase; D+F S. 13

- Maßnahmen: KNB S. 23, 37, 38, 47, 48 - Zuständigkeit: KNB S. 12, Organigramm der SRH: Betrieb und

Technik; Technischer Service - Zielprogramm: KNB, S. 63ff.

G4-EN15 D+F S. 15

G4-EN16 D+F S. 15

G4-EN17 D+F S. 15

G4-EN18 D+F S. 15

G4-EN6

G4-EN7

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Spezifische Standardangaben Wesent-

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Seite Unterlassungen

G4-EN19 KNB S. 49, D+F S. 10, 15 Um weitere indirekte Treibhausgas-Emissionen, verursacht durch Dienstreisen der Mitarbeiter, so gering wie möglich zu halten ver-folgt die Stadtreinigung Hamburg den Grundsatz: vermeiden, ver-ringern, kompensieren. Falls eine Dienstreise nicht vermieden werden kann, ist bevorzugt die Bahn zu nutzen. Die Emissionen von Flugreisen werden kompensiert. Der Fuhrpark ist hinsichtlich des Emissionsausstoßes optimiert. Des Weiteren fördert die SRH die Benutzung von Fahrrädern für Dienstfahrten, z.B. durch Dienst-fahrräder, Beteiligung an einer Leihfahrradstation oder Durchfüh-rung der Aktion "Fit in den Tag", bei der die Beschäftigten motiviert werden, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen. Ergänzend bezu-schusst die Stadtreinigung Hamburg ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr. Rund 22 Prozent der Mitarbeiter nutzen das Angebot.

Die Informationen über die Einsparung von THG-Emissionen je Maßnahme sind ge-genwärtig nicht verfüg-bar. Aufgrund der Komplexität erfolgt bislang keine Erfas-sung. Wir prüfen, ob dies mittelfristig wird erfolgen können.

G4-EN20 Die SRH stellt weder ozonabbauende Stoffe her, noch im- oder exportiert sie diese. Die Kälte- und Klimaanlagen aller Liegen-schaften sind zu 100 % ohne Kältemittel R 11, R 12 und R 22. Alle Anlagen werden turnusgemäß auf Leckagen untersucht. Die Fahrzeuge sind mit Klimaanlagen ausgestattet. Bei diesen legt die SRH sehr großen Wert auf ihre einwandfreie und zuverlässige Funktion. Obwohl das Gesetz keine Klimaanlagenwartungen vor-schreibt, untersucht die SRH alle zwei Jahre ihre Fahrzeuge mit komplettem Klimaanlagen - Hoch- und Niederdruck- Systemcheck sowie einer Vakuum- Dichtheitsprüfung. Diese beugen einem De-fekt in Verbindung mit einem Austritt des Klimaanlagen-Betriebsmittels in die Atmosphäre bestmöglich vor.

G4-EN21 D+F S. 16 Aspekt: Abwasser und Abfall DMA - Wesentlichkeit: KNB S.17, Materialitätsmatrix: Entsorgungssi-

cherheit; Wertstoffmanagement /Kreislaufwirtschaft; Ressour-censchutz; Produktverantwortung; D+F S. 13

- Maßnahmen: KNB S. 28-32, 35-38, 49; siehe auch Kommentar zum Indikator G4-EN 23

- Zuständigkeit: KNB S. 12, Organigramm der SRH: Zentrale Kundenbetreuung, Entsorgung und Vertrieb; Regionen; Recyc-ling-Center; KNB S. 23: zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb; EMAS-Zertifizierung; D+F S. 3, Organigramm der Beauftragten: Abfallbeauftragter; Gefahrgutbeauftragte

- Zielprogramm: KNB S. 62f

G4-EN22 D+F S. 17

G4-EN19 G4-EN30

G4-EN20

G4-DMA

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Seite Unterlassungen

G4-EN23 D+F S. 6, 7, 17 Die SRH erzeugt Abfälle bei der Behandlung von Abfällen, beim Betrieb der Werkstätten sowie in der Verwaltung, aber auch bei Instandsetzungs- und Bauarbeiten. Im BKW Bützberg fallen neben den Betriebsmitteln wie Altöl (< 1 Mg p.a.) und Holzasche aus der Wärmeerzeugung (ca. 5 Mg p.a.) folgende weitere Abfälle an:

• 2 % vom Input als Sortierrest (Verunreinigungen im Bioab-fall), die thermisch in der MVB oder in einer anderen Anla-ge verwertet werden

• 3 bis 5 % vom Input als Siebüberlauf oder je nach Qualität Grobkorn, das bei der Kompostaufbereitung entsteht und der energetischen Verwertung (je nach Qualität Müllver-brennung oder Holz- /Biomasseverbrennungsanlagen) zu-geführt werden. Insgesamt wird deutlich mehr Siebüberlauf erzeugt, der aber innerbetrieblich wieder als notwendiges Strukturmaterial zur biologischen Behandlung eingesetzt wird.

Bei der umweltgerechten Behandlung der Wert- und Altstoffströme arbeitet die SRH mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben, Ver-wertern und Lieferanten zusammen, die auf die Aufbereitung von recyclingfähigen Materialien spezialisiert sind. Abgenutzte Teller-besen und Walzen von Kehrmaschinen werden z. B. von einer Behindertenwerkstatt für Blinde zurückgenommen und auf ihre Wiederverwendbarkeit geprüft. Sofern die Teile nicht mehr aufzu-bereiten sind, werden sie einer stofflichen Verwertung zugeführt. Bei den Rückbaumaßnahmen werden anfallende Reststoffe wie Schrott- und Dämmmaterialien u.a. über die Vertriebs- und Entsor-gungswege der Stadtreinigung Hamburg verkauft oder entsorgt. Verwaltungsabfälle wie Papier, Batterien und hausmüllähnliche Fraktionen werden zweckmäßig getrennt und in die entsprechen-den Verwertungs- und Entsorgungswege geleitet. 2016 wurde ein Konzept zur Einführung eines optimierten Abfalltrennsystems in den Büros und anderen Einrichtungen der SRH erarbeitet, welches in den kommenden Jahren bei Renovierungen und Neubaumaß-nahmen Berücksichtigung finden soll.

G4-EN24 Im Berichtszeitraum gab es keine signifikanten Verschmutzungen.

G4-EN25 D+F S. 8 Die SRH importiert, exportiert und behandelt keine gefährlichen Abfälle.

G4-EN26 Von den Abwassereinleitungen des Unternehmens sind keine Ge-wässer und damit verbundene Lebensräume betroffen.

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Seite Unterlassungen

Aspekt: Produkte und Dienstleistungen DMA - Wesentlichkeit: KNB S.17 Materialitätsmatrix: Wertstoffma-

nagement/ Kreislaufwirtschaft; Energetische Verwertung; Ent-sorgungssicherheit; Produktverantwortung; D+F S. 13

- Maßnahmen: KNB S. 23, 31, 32, 35-38, 41-43, 47, 49; siehe auch Kommentar zum Indikator G4-EN 27

- Zuständigkeit: KNB S. 12, Organigramm der SRH: Zentrale Kundenbetreuung, Entsorgung und Vertrieb; Regionen; Betrieb und Technik; Recycling-Center; Technischer Service

- Zielprogramm: KNB S. 62ff.

G4-EN27 KNB S. 42, 43, D+F S. 16 Um ihrem Ziel einer umwelt- und ressourcenschonenden sowie nachhaltigen Aufgabenerbringung nachzukommen, initiiert die Stadtreinigung Hamburg diverse Maßnahmen. Zum Beispiel wer-den sukzessive alle alten motorgetriebenen Laubbläser durch schadstoff- und geräuschärmere Elektrolaubbläser ausgetauscht. Beim Winterdienst sorgt modernste Technik dafür, Streusalzmen-gen und damit mögliche Auswirkungen auf Straßenbäume und Grundwasser so weit zu reduzieren, dass dennoch die Verkehrssi-cherheit vollkommen gewährleistet wird. Und durch kontinuierliche Fahrerschulungen und Tourenplanung ist es der Stadtreinigung Hamburg gelungen, seit 2004 jährlich rund 360.000 Liter Diesel einzusparen. Für 2016 wurde von der Geschäftsführung im Rah-men der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) zusätzlich in Ziel-vereinbarungen vorgegeben, auf Basis des Status-Quo drei Pro-zent Kraftstoff einzusparen. Die Zielerreichung lag zwischen 72% und 100%. Das zeigt, dass im Rahmen der LOB auch im Umwelt-bereich in gewissem Umfang Ziele zu erreichen sind.

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Dieser Indikator ist nicht anwendbar, da die SRH ein Dienstleis-tungsunternehmen ist und keine Produkte mit Verpackung verkauft.

Aspekt: Compliance DMA - Wesentlichkeit: KNB, S.17, Materialitätsmatrix: Corporate

Governance/Compliance; D+F S. 13 - Maßnahmen: KNB S. 23 - Zuständigkeit: D+F, S. 3, Organigramm der Beauftragten: Stör-

fallbeauftragter; Immissionsschutzbeauftragter; Abfallbeauftrag-ter; Gefahrgutbeauftragter; Managementbeauftragter

- Zielprogramm: KNB S. 62

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Seite Unterlassungen

G4-EN29 Im Berichtszeitraum gab es keine entsprechenden Vorfälle.

Aspekt: Transport DMA - Wesentlichkeit: KNB S.17, Materialitätsmatrix: Kraftstoffver-

brauch der Fahrzeuge; Umweltfreundliche Technologien, Elekt-romobilität, D+F S. 13

- Maßnahmen: KNB, S. 47-49 - Zuständigkeit: KNB, S. 12, Organigramm der SRH: Techni-

scher Service - Zielprogramm: KNB S. 64f.

G4-EN30 KNB S. 47, D+F S. 13; siehe auch Kommentar zum Indikator G4-EN19

Aspekt: Insgesamt DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 17, Materialitätsmatrix: diverse Themen

aus dem Bereich Umweltschutz und Umweltdienstleistungen - Maßnahmen: KNB S. 49 - Zuständigkeit: KNB S. 12, Organigramm der SRH: Betrieb und

Technik, S. 23 - Zielprogramm: KNB S. 63f.

G4-EN31 D+F S. 5 Aspekt: Bewertung der Lieferanten hinsichtlich ökologischer Aspekte DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 17, Materialitätsmatrix: Verantwor-

tungsvolle Beschaffung - Maßnahmen: KNB S. 24f. - Zuständigkeit: KNB S. 12, Organigramm der SRH: Material-

wirtschaft, Zentrale Kundenbetreuung; Entsorgung und Vertrieb - Zielprogramm, KNB S. 62

G4-EN32 KNB S. 25 Die Stadtreinigung Hamburg fordert grundsätzlich in allen Aus-schreibungen entsprechende Eigenerklärungen bei den Lieferan-ten ab (rund 100%) und gibt die Einhaltung ökologischer Kriterien vor. Eine Vor-Ort-Überprüfung der Lieferanten findet aus organisa-torischen Gründen nicht statt.

G4-EN33 Im Berichtszeitraum sind der SRH keine erheblichen tatsächlichen oder potenziellen negativen ökologische Auswirkungen in der Lieferkette bekannt geworden.

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Seite Unterlassungen

Aspekt: Beschwerdeverfahren hinsichtlich ökologischer Aspekte DMA - Wesentlichkeit: KNB, S. 17, Materialitätsmatrix: Kundenorien-

tierung; Qualitätssicherung der Dienstleistungen; D+F S. 13 - Maßnahmen: KNB S. 33 - Zuständigkeit: KNB S. 12, Organigramm der SRH: Betrieb und

Technik, Justiziariat - Zielprogramm: KNB S. 62f.

G4-EN34 Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Beschwerden in Bezug auf ökologische Auswirkungen, die über formelle Be-schwerdeverfahren eingereicht wurden.

Kategorie: Gesellschaftlich Unterkategorie: Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung Aspekt: Beschäftigung DMA - Wesentlichkeit: KNB, S. 17, Materialitätsmatrix: Mitarbeiterzu-

friedenheit - Maßnahmen: KNB S. 53f. - Zuständigkeit: KNB, S. 12, Organigramm der SRH: Personal;

Personalrat - Zielprogramm: KNB S. 66

G4-LA1 D+F S. 19 G4-LA2 Die grundsätzliche Inanspruchnahme von betrieblichen Leistungen

ist nicht abhängig von Voll- oder Teilzeitbeschäftigung. Lediglich die Höhe der Leistungen variiert je nach Umfang der Beschäfti-gung. Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen erhalten eben-falls die tariflich festgelegten Leistungen, Ausnahme ist die Teil-nahme am Lebensarbeitszeitkonto.

Eine Zuordnung zu Hauptgeschäftsstandor-ten ist nicht anwendbar, da die SRH im Wesent-lichen in der Metropol-region Hamburg tätig ist.

G4-LA3 D+F S. 20 Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SRH haben Anspruch auf Elternzeit.

Aspekt: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz DMA - Wesentlichkeit: KNB, S. 17, Materialitätsmatrix: Gesund-

heit/Arbeitssicherheit - Maßnahmen: KNB S. 23, 54f. - Zuständigkeit: KNB S. 12, Organigramm der SRH: Personal;

D+F S. 3, Organigramm der Beauftragten: Fachkraft für Arbeits-sicherheit

- Zielprogramm: KNB S. 66

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Seite Unterlassungen

G4-LA5

Der Ausschuss für Arbeitssicherheit sowie die Lenkungsgruppe des betrieblichen Gesundheitsmanagements der SRH treffen sich regelmäßig. In dem Ausschuss für Arbeitssicherheit ist neben der Geschäftsführung, dem Personalleiter und den Fachkräften für Arbeitssicherheit auch der Personalrat vertreten. In der Lenkungs-gruppe des betrieblichen Gesundheitsmanagements sind neben dem Leiter der Personalabteilung und des betrieblichen Gesund-heitsmanagements ebenfalls der Personalrat sowie Arbeitnehmer-vertreter der Büroangestellten und der gewerblichen Mitarbeiter vertreten. Der Personalrat vertritt die gesamte Belegschaft der SRH (100 %).

G4-LA6 D+F S. 21 Im Berichtszeitraum gab es keine arbeitsbedingten Todesfälle.

Eine Datenerhebung nach Geschlecht ist für die SRH bislang nicht sinnvoll, da die meisten Unfälle im gewerblichen Bereich passieren, wo der Frauenanteil noch sehr niedrig ist. Für eine zuverlässige sta-tistische Aussage ist die Datenbasis zu klein. Sobald sich diese mit-telfristig signifikant er-höht, nehmen wir eine Aufteilung nach Ge-schlecht vor.

G4-LA7 KNB S. 54 G4-LA8 Die SRH verhandelt nicht direkt mit den Gewerkschaften. Das Un-

ternehmen ist Mitglied der AVH (Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V.), eines Arbeitgeberverbands für Einrichtungen und Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder unter Einfluss der öffentlichen Hand stehen. Derzeit hat der AVH mit den Gewerkschaften keine Vereinbarungen zu den Themen Sicherheit und Gesundheit, welche die SRH betreffen, verhandelt.

Aspekt: Aus- und Weiterbildung DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 17, Materialitätsmatrix: Ausbildung;

Personalentwicklung - Maßnahmen: KNB S. 54, 55 - Zuständigkeit: KNB S. 12, Organigramm der SRH: Personal - Zielprogramm: KNB S. 66

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Seite Unterlassungen

G4-LA9 D+F S. 22 Geschlechterspezifi-sche Informationen, ebenso wie die Auftei-lung nach Mitarbeiter-kategorie und Stunden liegen nicht vor, da diese intern nicht zur Steuerung gebraucht werden.

G4-LA10 KNB S. 54, D+F S. 22 G4-LA11

Seit 2012 gibt es bei der SRH die leistungsorientierte Bezahlung über Zielvereinbarungen für alle Beschäftigten (100%). Dafür fin-den jährliche Gespräche zwischen den Beschäftigten und ihren Vorgesetzten statt, in denen persönliche Ziele festgelegt werden. Im darauffolgenden Jahr wird die Leistung entsprechend beurteilt.

Aspekt: Vielfalt und Chancengleichheit DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 17. Materialitätsmatrix: Viel-

falt/Chancengleichheit/Integrationsförderung - Maßnahmen: KNB S. 55. - Zuständigkeit: KNB, S. 12 Organigramm der SRH: Personal;

D+F S. 3, Organigramm der Beauftragten: AGG-, Gleichstel-lungs- , Schwerbehinderten- und Integrationsbeauftragte

- Zielprogramm: KNB S. 65

G4-LA12 D+F S. 18, 20 Im Berichtszeitraum (2016) waren sechs der zwölf aktiven Mitglie-der des Aufsichtsrates weiblich (50 %) und beide Mitglieder der Geschäftsführung männlich. Fünf (42 %) der Aufsichtsratsmitglie-der waren zwischen 30-50 Jahre alt und sieben (58 %) über 50.

Aspekt: Gleicher Lohn für Frauen und Männer DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 17, Materialitätsmatrix: Vielfalt/ Chan-

cengleichheit/ Integrationsförderung - Maßnahmen: siehe Kommentar zu LA13 - Zuständigkeit: KNB S. 12, Organigramm der SRH: Personal,

Personalrat; D+F S. 3, Organigramm der Beauftragten: AGG-Beauftragte, Gleichstellungsbeauftragte

G4-LA13 Die Entlohnung basiert auf tarifvertraglichen und betrieblichen Re-gelungen. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach den Anforde-rungen des Arbeitsplatzes, nicht nach dem Geschlecht.

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Seite Unterlassungen

Aspekt: Bewertung der Lieferanten hinsichtlich Arbeitspraktiken DMA - Wesentlichkeit: KNB S.17, Materialitätsmatrix: Verantwor-

tungsvolle Beschaffung - Maßnahmen: KNB S. 24 f. - Zuständigkeit: KNB S. 12, Organigramm der SRH: Material-

wirtschaft, Zentrale Kundenbetreuung; Entsorgung und Vertrieb - Zielprogramm: KNB S. 62

G4-LA14 KNB S. 25 Die Stadtreinigung Hamburg fordert grundsätzlich in allen Aus-schreibungen entsprechende Eigenerklärungen bei den Lieferan-ten ab (rund 100%) und gibt die Einhaltung z.B. der ILO-Kernarbeitsnormen vor. Eine regelmäßige Vor-Ort-Überprüfung der Lieferanten findet aus organisatorischen Gründen nicht statt, son-dern nur auf Verdachtsfall hin.

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Im Berichtszeitraum sind der SRH keine erheblichen tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen auf Arbeitspraktiken in der Lieferkette bekannt geworden.

Aspekt: Beschwerdeverfahren hinsichtlich Arbeitspraktiken DMA

- Wesentlichkeit: KNB S. 17, Materialitätsmatrix: Mitarbeiterzu-friedenheit

- Maßnahmen: KNB S. 53, siehe auch Kommentar zum Indikator G4-LA16

- Zuständigkeit: KNB S. 12, Organigramm der SRH: Personal, Personalrat; D + F, S. 3: Organigramm der Beauftragten: AGG-Beauftragte, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenbe-auftragte

- Zielprogramm: S. 66

G4-LA16 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, sich mit Beschwerden an den Personalrat sowie an die AGG-Beauftragte (AGG = Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz), die Gleichstellungsbeauftragten, den Schwerbehindertenbeauftragten oder an die in 2016 neu eingerichtete Ombudsstelle zu wenden. Letztere wurde eingerichtet, um auf die allgemeine gesellschaftli-che Sensibilisierung hinsichtlich der Phänomene des „Mobbings“ und „Bossings“ angemessen reagieren zu können. Des Weiteren können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Terminen „Geschäftsführung vor Ort” oder den jährlichen Perso-nalversammlungen auch direkt an die Geschäftsführer wenden.

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Spezifische Standardangaben Wesent-

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Seite Unterlassungen

Die AGG Beschwerdestelle wurde 2016 drei Mal in Anspruch ge-nommen. Es wurden beratende Gespräche geführt und interne Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen. Insgesamt gab es 2016 elf Be-schwerden, neun wurden 2016 in beiderseitigem Einverständnis gelöst bzw. es wurden für beide Seiten tragbare Lösungsansätze gefunden. Zwei Fälle sind in Bearbeitung.

Unterkategorie: Menschenrechte Aspekt: Gleichbehandlung DMA - Wesentlichkeit: KNB, S. 17, Materialitätsmatrix:

Vielfalt/Chancengleichheit/ Integrationsförderung - Maßnahmen: KNB S. 55 - Zuständigkeit: D+F S. 3, Organigramm der Beauftragten: AGG-

Beauftragte; Gleichstellungsbeauftragte; Schwerbehindertenbe-auftragte; Integrationsbeauftragte

- Zielprogramm: KNB S. 65f.

G4-HR3 Im Berichtszeitraum gab es insgesamt drei Diskriminierungsvor-fälle. Die Vorfälle wurden von der AGG-Beauftragten (AGG = All-gemeines Gleichbehandlungsgesetz) geprüft und es wurden Ver-einbarungen zur Abhilfe getroffen. Die Vorfälle sind nicht Gegen-stand einer Maßnahme oder Klage.

Aspekt: Bewertung der Lieferanten hinsichtlich Menschenrechten

DMA - Wesentlichkeit: KNB, S. 17, Materialitätsmatrix: Verantwor-tungsvolle Beschaffung

- Maßnahmen: KNB S. 24, siehe auch Kommentar zum Indikator G4-HR10

- Zuständigkeit: KNB S. 12, Organigramm der SRH: Material-wirtschaft, Zentrale Kundenbetreuung; Entsorgung und Vertrieb

- Zielprogramm: KNB S. 62

G4-HR10 Die Stadtreinigung Hamburg fordert grundsätzlich in allen Aus-schreibungen (rund 100%) entsprechende Eigenerklärungen bei den Lieferanten ab und gibt die Einhaltung u.a. von ILO-Kernarbeitsnormen sowie die Entlohnung nach dem Hamburgi-schen Mindestlohngesetz vor. Alle Lieferanten (100%) der SRH sind in Europa, wo seit 1953 die Europäische Menschenrechtskon-vention als ein völkerrechtlich verbindlicher Grundrechtsschutz gilt. Eine Vor-Ort-Überprüfung der Lieferanten findet aus organisatori-schen Gründen nicht statt.

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Spezifische Standardangaben Wesent-

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G4-HR 11 Im Berichtszeitraum sind der SRH keine erheblichen negativen menschenrechtlichen Auswirkungen in der Lieferkette bekannt geworden.

Unterkategorie: Gesellschaft Aspekt: Korruptionsbekämpfung DMA - Wesentlichkeit: KNB S.17, Materialitätsmatrix: Korruptionsprä-

vention - Maßnahmen: KNB S. 23; siehe auch Kommentare zu den Indi-

katoren G4-SO 3 und SO 4 - Zuständigkeit: D+F S. 3, Organigramm der Beauftragten: An-

tikorruptionsbeauftragte - Zielprogramm: KNB S.62

G4-SO3 Im Jahr 2012 wurde durch die Abteilung „Interne Revision“ für alle Geschäftsbereiche der Stadtreinigung Hamburg und der Mehr-heitsbeteiligungen ein Gefährdungsatlas erstellt, der die jeweilige Korruptionsgefährdung darstellt (100%). Dieser wird jährlich aktua-lisiert und bildet die Grundlage für die Revisionsplanung. Der Auf-sichtsrat wird regelmäßig über die Korruptionsrisiken informiert.

Die Informationen über Korruptionsrisiken un-terliegen internen Ver-traulichkeitsauflagen und werden daher nicht im Bericht veröffent-licht.

G4-SO4 Das Verbot von Korruption ist integraler Bestandteil der für alle Beschäftigten verbindlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Unternehmensleitlinien. Diese werden an alle Mitarbeiter kommu-niziert, die Kenntnis der Anordnung zur „Annahme von Belohnung und Geschenken“ muss zusätzlich jährlich schriftlich bestätigt wer-den. Die Beschäftigten haben stets die Möglichkeit, Fragen und Anmerkungen gegenüber ihren Vorgesetzten, der Anti-Korruptionsbeauftragten, den Datenschutzbeauftragten oder der Internen Revision zu äußern und Hilfe einzufordern. Neue Mitarbei-ter werden beim Eintritt in das Unternehmen ebenso über die Un-ternehmensleitlinien informiert, alle Mitarbeiter wurden hinsichtlich Korruptionsprävention geschult (100 %). Auch alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind über die Unterneh-mensleitlinien informiert worden und werden jährlich durch den Leiter der Internen Revision über die Anti-Korruptionsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt. Lieferanten und Geschäftspartner werden auf die Leitlinien in Bezug auf die Nichtannahme von Belohnungen und Geschenken hingewiesen. Darüber hinaus informiert die SRH die Bürgerinnen und Bürger insbesondere zu Weihnachten über die Medien, dass die Beschäftigten der SRH weder Trinkgeld noch Geschenke annehmen dürfen.

Informationen über die Anzahl informierter Geschäftspartner und Lieferanten liegt nicht vor, da dies nicht er-fasst wird. Aus organi-satorischen Gründen ist dies vorerst nicht ge-plant.

G4-SO5 Im Berichtszeitraum gab es keine bestätigten Korruptionsvorfälle.

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Spezifische Standardangaben Wesent-

liche Aspekte

Seite Unterlassungen

Unterkategorie: Produktverantwortung Aspekt: Kundengesundheit und -sicherheit DMA - Wesentlichkeit: KNB S. 17, Materialitätsmatrix: Produktverant-

wortung - Maßnahmen: KNB S. 23, 35, 48; siehe auch Kommentar zum

Indikator G4-PR 1 - Zuständigkeit: D+F S. 3, Organigramm der Beauftragten: Stör-

fallbeauftragte; Immissionsschutzbeauftragte - Zielprogramm: KNB S. 64

G4-PR1 Für alle Unternehmensbereiche der Stadtreinigung Hamburg wer-den mögliche Risiken in regelmäßigen Abständen bewertet und falls erforderlich, entsprechende Gegenmaßnahmen vereinbart. Beispielsweise werden die Abgase der Müllverwertungsanlage kontinuierlich überwacht. Die Emissionskonzentration liegt im Jah-resmittelwert weit unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenz-werten. Die Reduzierung weiterer Emissionen wie Lärm werden bereits bei der Beschaffung von Fahrzeugen oder Geräten berück-sichtigt. Die Handelskammer Hamburg hat dieses Engagement der SRH durch die Auszeichnung als „Luftgütepartner 2016“ ge-würdigt. Durch ihre Geschäftstätigkeit, wie die Annahme und fach-gerechte Entsorgung von Problemstoffen trägt die Stadtreinigung Hamburg dazu bei, dass diese gesundheitsgefährdenden Stoffe nicht dem Kunden oder der Umwelt schaden.

G4-PR2 Im Berichtszeitraum gab es keine entsprechenden Vorfälle.

Aspekt: Schutz der Privatsphäre des Kunden DMA - Wesentlichkeit: KNB, S.17, Materialitätsmatrix: Kundenorientie-

rung - Maßnahmen: KNB S. 22 - Zuständigkeit: D+F S. 3, Organigramm der Beauftragten: Da-

tenschutzbeauftragter

G4-PR8 Im Berichtszeitraum lagen keine begründeten Beschwerden vor.

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