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Sportmedizinisches Untersuchungssystem für Landeskaderathleten in Rheinland-Pfalz www.lsb-rlp.de
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Mar 06, 2018

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Sportmedizinisches Untersuchungssystem für Landeskaderathleten in Rheinland-Pfalz

www.lsb-rlp.de

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Impressum

Herausgeber: Landessportbund Rheinland-Pfalz, Rheinallee 1, 55116 MainzVerantw.: Lothar Westram (Hauptgeschäftsführer)Redaktion: Sonja Kremer, Jörg WeißLayout: jkplus Kommunikation, KoblenzDruck: NINO Druck GmbH, Neustadt/WeinstraßeAuflage: 300, Januar 2015Fotos: LSB Archiv/Thinkstock

Weibliche / männliche Schreibweise:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in der Regel die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sowohl die männliche als auch die weibliche Schreibweise für die entsprechenden Beiträge gemeint ist.

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Inhaltsverzeichnis

1. Sportmedizinische Untersuchungen

1.1 Allgemeines über Untersuchungen

1.2 Untersuchungen für Landeskaderathleten

1.2.1 Erstuntersuchung

1.2.2 Bestandsuntersuchung

2. Verfahren und Abwicklung der Landeskader-Untersuchung

3. Untersuchungszentren

3.1 Anerkannte Untersuchungszentren in Rheinland-Pfalz

3.2 Anerkennungskriterien

3.3 Bestandteile der Untersuchung

4. Formulare

4.1 Für die Athleten und Landesfachverbände

4.1.1 Stammdatenblatt

4.1.2 Anti-Doping-Erklärung

4.1.3 Einverständniserklärung

4.1.4 Antragstabelle zur Untersuchung

4.2 Für die Untersuchungszentren

4.2.1 Abrechnungsbogen

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1. SPORTMEDIZINISCHE UNTERSUCHUNGEN1.1 Allgemeines über UntersuchungenDie sportmedizinische Betreuung der Kaderathleten ist ein wichtiger Bestandteil der Förderung des Nachwuchsleistungs- und Spitzensports. Eine Überprüfung der Leistungssporttauglichkeit soll in erster Linie dazu beitragen, gesundheitliche Risiken zu minimieren. Grundsätzlich obliegt es den Landesfachverbänden dafür Sorge zu tragen, dass ihre Nachwuchs- athleten sportmedizinisch untersucht werden.

Der Landessportbund hält für alle Landes- fachverbände zweckgebundene Mittel für sportmedizinische Untersuchungen an anerkannten rheinland-pfälzischen Unter-suchungszentren bereit. Diese sind für

namentlich zu benennende D- und D/C-Kaderathleten vorgesehen. Die sport- medizinische Untersuchung ist nach einem bundeseinheitlichen Katalog ausgerichtet und besteht aus einer Routine-Gesund-heits-Untersuchung im internistischen und orthopädischen Bereich sowie leistungs- diagnostischen und physiologischen Tests zur Kontrolle, Anpassung und Steuerung des leistungsorientierten Nachwuchstrainings.In begründeten Fällen werden auch weiter- führende leistungsdiagnostische Maß- nahmen an rheinland-pfälzischen Unter- suchungszentren unterstützt.

Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Untersuchungsmöglichkeiten für Sportler in Rheinland-Pfalz. Der gelb markierte Bereich stellt dabei die Zuständigkeit des Landessportbundes dar.

Untersuchungs-teilnehmer

Untersuchungs-form

Untersuchungs-zyklus

Untersuchungs-kosten

Zuständigkeit

Sportler ohne Kaderstatus

Tauglichkeits-untersuchung

einmalig ca. 20 Euro Sportler über den Hausarzt

D-KaderD/C-Kader

(Landeskader)

sportmedizinischeUntersuchung

jährlich ca. 100 Euro Landesfach-verband über

Landessportbund

C-KaderB-KaderA-Kader

(Bundeskader)

erweiterteUntersuchung

jährlich k. A. Spitzenverband über Bundesunter-suchungszentrum

Möglichkeiten zu sportmedizinischen Untersuchungen für Sportlerinnen und Sportler

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1.2 Untersuchungen für Landes- kaderathleten

Die sportmedizinischen Untersuchungen sind in zwei Kategorien unterteilt: Erst- und Bestandsuntersuchungen.

Die D-Kaderathleten werden nach Abschluss des Grundlagentrainings und nach Empfehlung des verantwortlichen Verbandstrainers, unter Berücksichtigung der nationalen Erfolgsperspektive, zur Erst-untersuchung angemeldet. In den Folge- jahren (max. 3 Jahre) ist eine Bestandsunter-suchung für die D- und D/C-Kaderathleten möglich. Diese Bestandsuntersuchungen sind vom Leistungssportbeauftragten zu beantragen, immer unter dem Aspekt der Weiterentwicklung des Athleten über die nationale Erfolgsperspektive hinaus in Richtung der Bundeskaderkriterien der jeweiligen Spitzenfachverbände.

1.2.1 Erstuntersuchung Die Erstuntersuchung wird jedem Sportler gewährt, der von seinem Landesfach-verband – unter Berücksichtigung der vom Spitzenfachverband vorgegebenen Kriterien – in den D-Kader (Landeskader) berufen wird.

Generell sollte jede Nominierung in den D-Kader und damit die Zulassung zur Erst-untersuchung nach Abschluss des Grund-lagentrainings und unter Berücksichti-gung einer nationalen Erfolgsperspektive erfolgen.

1.2.2 BestandsuntersuchungDie Bestandsuntersuchungen werden für Athleten gewährt, die auf Dauer dem D-Kader des Landesfachverbandes oder dem D/C-Kader angehören. Jedenfalls solange die Einschätzung über die weitere

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2.

Entwicklung der Athleten positiv bleibt und das gemeinsame Ziel der nationalen und internationalen Erfolgsaussichten gegeben ist. Wird ein Athlet bei zentralen Sichtungs-maßnahmen des Spitzenfachverbandes in den Bundeskader berufen, so wechselt die sportmedizinische Zuständigkeit vom Lan-dessportbund zum Spitzenverband.

Eine jährliche sportmedizinische Landes- kader-Untersuchung erfolgt somit maxi-mal über vier Jahre (Erstuntersuchung, 3x Bestandsuntersuchung). Sportler, die – entsprechend ihrer Altersklasse – nicht vom Spitzenfachverband in den Bundeska-der nominiert werden, können nur durch einen schriftlichen Antrag mit ausführlicher Begründung seitens des Landesfachver-bandes und des Verbandstrainers für wei-tere Untersuchungen zugelassen werden.

2. VERFAHREN UND ABWICKLUNG DER LANDESKADER-UNTERSUCHUNGDer Leistungssportbeauftragte des Landes- fachverbandes legt die getrennt nach Erst- und Bestandsuntersuchung ausgefüllten Antragsformulare dem Landessportbund zur Freigabe vor. Für alle Untersuchungen ist die schriftliche Freigabe seitens des Landessportbundes zwingend erforderlich.

Für Athleten, die zur Erstuntersuchung angemeldet werden, benötigt der LSB außer dem Antragsformular noch folgende drei vollständig ausgefüllte und unter-schriebene Formulare:

1. StammdatenblattHier werden einige Kontaktinformationen des Athleten abgefragt und erfasst.

2. Anti-Doping-ErklärungMit dieser Erklärung bescheinigt der Athlet dem Landessportbund, dass er vom Landesfachverband bzw. dessen Anti-Doping-Beauftragten über das Thema

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3.

„Doping“ aufgeklärt worden ist. Mit seiner Unterschrift spricht er sich ausdrücklich dafür aus, einen sauberen Sport zu betrei-ben, keine verbotenen Mittel zu sich zu nehmen und keine unerlaubten Methoden anzuwenden.

Anmerkung: Sollte der Landesfachverband keinen Anti-Doping-Beauftragten in seinen Reihen haben und nicht die Möglichkeit besitzen, seine Landeskader-Athleten ausführlich über das Thema zu unterrichten, so ist für die Athleten auch eine Teilnahme am „Doping-Präventions-Kurs“ über die e-lear-ning Plattform der NADA möglich. Hier-bei wird der Sportler online durch ver-schiedene Kapitel und Themenfelder zum Thema Anti-Doping geführt. Der Kurs dauert insgesamt 60 Minuten, kann aber nach Belieben unterbrochen, gespeichert und an gleicher Stelle fortgeführt werden. Die Unterrichtung schließt mit einem kleinen Test ab und der Athlet erhält ein Teilnahme-Zertifikat per pdf-Datei. Die-ses NADA-Zertifikat kann der Anti-Doping-Erklärung in Kopie beigelegt werden und wird vom LSB als Aufklärungsnach-weis anerkannt (www.gemeinsam-gegen-doping.de).

3. EinverständniserklärungMit diesem Formular erklärt sich der Athlet einverstanden, dass seine Kontakt- Informationen beim Landessportbund Rheinland-Pfalz sowie den Kollegen der Untersuchungszentren gespeichert werden. Es erfolgt natürlich keine Weiter-gabe an Dritte.Nach Einreichung der notwendigen Unter-lagen erhält der Leistungssportbeauftragte

vom Landessportbund die Freigabe zur Untersuchung für die beantragten Athleten.Mit der erteilten Freigabe können Unter-suchungstermine in vom Landessportbund anerkannten Untersuchungszentren abge-stimmt werden. Die Athleten sollen dem Untersuchungszentrum am Tag der Unter-suchung eine Kopie der Freigabe vor-legen. Nur auf Grundlage der erteilten Freigabe erfolgt die Abrechnung der sport-medizinischen Untersuchungen seitens der Untersuchungszentren mit dem Landessportbund.

Nach Durchführung der Untersuchungen legt der untersuchende Arzt die originalen Abrechnungsbögen beim Landessportbund zur Honorierung vor. Die Kosten trägt der Landessportbund Rheinland-Pfalz.

3. UNTERSUCHUNGSZENTRENEin Untersuchungszentrum ist eine vom Landessportbund nach festgelegten Krite-rien geprüfte und lizenzierte sportmedi-zinische Untersuchungseinrichtung, die standardisierte sportmedizinische Gesund-heitsuntersuchungen von Nachwuchssport-lern durchführt.

Die anerkannten Untersuchungszentren betreuen im Auftrag des Landessportbundes nominierte D- und D/C- Kader-Athleten der Landesfachverbände.Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der derzeit sechs landesweit anerkannten sportmedizinischen Untersuchungszentren des Landessportbundes. Unter den ange-gebenen Kontaktdaten können Termine vereinbart und eventuelle Nachfragen zur Untersuchung geklärt werden.

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3.1 Anerkannte Untersuchungszentren in Rheinland-Pfalz

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AnerkannteUntersuchungs-

zentren inRheinland-Pfalz

Dr. med. A. Ruetz

Koblenz

Prof. Dr. med. P. Billigmann

Koblenz

Dr. med. C. Fink

Trier

Prof. Dr. Dr.P. Simon

Mainz

Dr. med. J. Stening

Bad Kreuznach Dr. med. A. Bleckmann

Kaiserslautern

1

2

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1 Katholisches Klinikum Marienhof/St. Josef Dr. med. Axel Ruetz Kardinal-Krementz-Str. 1-5 56073 Koblenz Telefon 0261 496-6526 [email protected] www.kk-km.de

2 Institut für Leistungsdiagnostik und Sporttraumatologie Prof. Dr. med. Peter Billigmann Hohenzollernstraße 64 56068 Koblenz Telefon 0261 9635090 [email protected] www.ilsinfo.de

6 Orthopaedicum Trier Dr. med. Christian Fink Max-Planck-Straße 7 54296 Trier Telefon 0651 994580-0 [email protected] www.orthopaedicum-trier.de

3 Johannes Gutenberg Universität Mainz Prof. Dr. Dr. Perikles Simon Albert-Schweitzer-Straße 22 55128 Mainz Telefon 06131 39-23586 [email protected] www.sportmedizin.uni-mainz.de

5 Kreuznacher Diakonie Sportmedizinisches Untersuchungszentrum Dr. med. Jens Stening Ringstraße 60 55543 Bad Kreuznach Telefon 0671 6053475 [email protected] www.kreuznacherdiakonie.de

4 Medizinisches Institut für Leistungsdiagnostik im Sport Dr. med. Alexander Bleckmann Karcherstraße 10 67655 Kaiserslautern Telefon 0631 3187975 [email protected] www.sport-med-kl.de

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3.2 AnerkennungskriterienBevor eine Untersuchungsstelle vom Landes- sportbund Rheinland-Pfalz anerkannt wird, werden die strukturellen, personellen und medizinisch-apparativen Voraussetzungen des Antragstellers unter Verwendung eines vorgegebenen Kriterienkataloges geprüft.

Ist das Anforderungsprofil erfüllt und besteht ein regionaler Bedarf an einer sol-chen Einrichtung, erkennt der Landessport-bund (Referat Leistungssport) die Unter-suchungsstelle als „Sportmedizinisches Untersuchungszentrum des Landessport-bundes Rheinland-Pfalz“ an.

Die Anerkennung der Untersuchungsstelle ist personen-/ facharztgebunden und wird der Untersuchungsstelle bei Nichteinhal-tung der Anerkennungsbedingungen mit sofortiger Wirkung entzogen.

Alle Untersuchungszentren müssen fol-gende Kriterien bzw. Auflagen erfüllen, um nach Prüfung den Status des „anerkannten Sportmedizinischen Untersuchungszentrums RLP“ zu erhalten:

1) Räumliche / geographische Voraussetzungen a. Angemessene Untersuchungsräume

sowohl für den inneren als auch für den orthopädischen Bereich

b. Untersuchungen müssen an einem Tag und vor Ort stattfinden (keine Untersuchungen in Fremdpraxen an zusätzlichen Tagen)

c. Labor bzw. Kooperation mit einem Labor

d. Kaderuntersuchungen und Praxisbe-trieb nach Möglichkeit nicht vermi-schen (Athleten sollten nicht wegen Behandlung anderer Patienten warten müssen)

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2) Apparative VoraussetzungenAlle geforderten sportärztlichen Unter-suchungsinhalte müssen apparativ durch-führbar sein. Insbesondere sollen für die visuelle Diagnostik, kardio-pulmonale Gesundheitsbeurteilung und Leistungs-diagnostik folgende Geräte verfügbar sein:

a. Laufband- und oder Fahrradergometer b. Spiroergometrie (zur Messung der

maximalen Sauerstoffaufnahme), nur bei Leistungsdiagnostik

c. Spirometer (zur Lungenfunktions- prüfung)

d. Laktatleistungsdiagnostik e. Ruhe- und Belastungs-EKG f. Blutdruckmessung (inkl. Blutdruck-

manschetten für Kinder)g. EDV: PC, Laptop o. ä. zur Eingabe

der Untersuchungsdatenh. Defibrillator (medizinische

Notfallausrüstung)

3) Personelle VoraussetzungenBei jeder sportmedizinischen Unter-suchung muss stets ein betreuender Arzt anwesend sein.

Der untersuchende Arzt muss eine der folgendenQualifikationen aufweisen:a. Facharzt für Innere Medizin / Allge-

meinmedizin oder mehrjährige schwerpunktmäßige Tätigkeit in der internistisch-leistungsphysiologischen Sportmedizin mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin

b. Facharzt für Orthopädie oder mehr-jährige schwerpunktmäßige Tätigkeit in der orthopädischen Sportmedizin mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin

Zusatz: Bei der Bezeichnung Sportmedizin muss es sich zwingend um die von den Ärzte-kammern genehmigte Zusatzbezeichnung Sportmedizin handeln.

Weitere Personengruppen, die die sport-medizinischen Untersuchungen (inkl. Leistungsdiagnostik) betreuen, sollten entsprechende Qualifikationen und prak-tische Erfahrungen im Umgang mit den Untersuchungsmethoden aufweisen:

c. MTAd. Sportwissenschaftler/innene. Physiotherapeuten

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4) Sonstigesa. Besprechung der Untersuchungs-

ergebnisse mit den Athleten und Betreuern / Eltern

b. Unterstützung der Anti-Doping-Bestimmungen der NADA

c. Ausgabe von NADA-Dopingpräven-tionsmaterial (wird von LSB / NADA gestellt)

d. Unterzeichnung einer Koope-rationsvereinbarung mit dem Landessportbund

e. Eigenverantwortliche Archivierung des Untersuchungsbogens (als pdf-Datei oder Papierausdruck) durch die Untersuchungsstelle

3.3 Bestandteile der UntersuchungDie Untersuchungsinhalte der sportmedi-zinischen Untersuchungen in Rheinland-Pfalz orientieren sich an den Vorgaben des Deutschen Olympischen Sportbundes.

Auf den folgenden Seiten werden die Untersuchungsinhalte in Anlehnung an die Vorgaben des DOSB dargestellt.

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4.

4. FORMULARE Alle nachfolgend aufgeführten Formulare sind auf der Homepage des Landessportbundes www.lsb-rlp.de unter „Sportwelten“ > „Leistungssport“ > „Sportmedizin“ zum Download zu finden.

4.1 Für die Athleten und Landesfachverbände4.1.1 Stammdatenblatt

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4.1.2 Anti-Doping-Erklärung

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4.1.3 Einverständniserklärung

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4.1.4 Antragstabelle zur Untersuchung

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4.2 Für die Untersuchungszentren4.2.1 Abrechnungsbogen

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Landessportbund Rheinland-Pfalz Abteilung Leistungssport

Rheinallee 1 · 55116 MainzTel.: 06131 2814-474 · Fax: 06131 2814-480

E-Mail: [email protected] · www.lsb-rlp.de