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Haushalt 2013 des Sozialreferates Produkte Teilfinanz- und Teilergebnishaushalt Ziele Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 10253 2 Anlagen Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses in der gemeinsamen Sitzung vom 06.11.2012 (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Ausgangslage Das Referatsbudget gliedert sich im doppischen Haushalt in folgende unterschiedli- che Budgets: Ausgabenbudget (Finanzhaushalt, SAP-Modul "FI" und "PSM"): Es enthält nur die zahlungswirksamen Kosten. Die Höhe wird seit 2010 nicht mehr in einem Eckdatenbeschluss vorab festgelegt (vergl. Beschluss der Stadtratsvoll- versammlung vom 24.03.2010). Aufwandsbudget (Ergebnishaushalt / doppisch, SAP-Modul "FI"): Darin sind alle (zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame) Kosten enthalten, u.a. auch Abschreibungen und die Interne Leistungsverrechnung. Die Höhe ist nicht in einem Eckdatenbeschluss festgelegt. Produktkostenbudget (Kosten- und Leistungsrechnung, SAP-Modul "CO"): Das nach verwaltungsinterner Abstimmung ermittelte Referatsaufwandsbudget wird vom Referat auf die Produkte verteilt. Auf dieser Grundlage legt der Stadtrat bei den Fachausschussberatungen und bei Veränderungen im Schlussabgleich das Produktkostenbudget (ohne Erlösabzug) fest. Die Produkte bzw. Produktda- tenblätter sind der primäre Gegenstand der Steuerung durch den Stadtrat. Über die Produkte erfolgt eine Verknüpfung von Zielen, Leistungsmengen, Qualitäten, Wirkungen, den betroffenen Zielgruppen und dem hierfür eingesetzten Ressour- cenaufwand, insbesondere deren Kosten (Produktkostenbudget). Die Produktda- tenblätter der einzelnen Produkte enthalten die steuerungsrelevanten Informatio- nen hierzu. Telefn: 0 233-22910 0 233-22712 0 233-22430 Telefax: 0 233-25672 Sozialreferat Zentrale S-Z-F
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Aug 29, 2019

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Haushalt 2013 des Sozialreferates• Produkte• Teilfinanz- und Teilergebnishaushalt• Ziele

Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 10253

2 Anlagen

Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschussesin der gemeinsamen Sitzung vom 06.11.2012 (VB)Öffentliche Sitzung

I. Vortrag der Referentin1. Ausgangslage

Das Referatsbudget gliedert sich im doppischen Haushalt in folgende unterschiedli-che Budgets:

• Ausgabenbudget (Finanzhaushalt, SAP-Modul "FI" und "PSM"):Es enthält nur die zahlungswirksamen Kosten. Die Höhe wird seit 2010 nicht mehr in einem Eckdatenbeschluss vorab festgelegt (vergl. Beschluss der Stadtratsvoll-versammlung vom 24.03.2010).

• Aufwandsbudget (Ergebnishaushalt / doppisch, SAP-Modul "FI"): Darin sind alle (zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame) Kosten enthalten, u.a. auch Abschreibungen und die Interne Leistungsverrechnung. Die Höhe ist nicht in einem Eckdatenbeschluss festgelegt.

• Produktkostenbudget (Kosten- und Leistungsrechnung, SAP-Modul "CO"): Das nach verwaltungsinterner Abstimmung ermittelte Referatsaufwandsbudget wird vom Referat auf die Produkte verteilt. Auf dieser Grundlage legt der Stadtrat bei den Fachausschussberatungen und bei Veränderungen im Schlussabgleich das Produktkostenbudget (ohne Erlösabzug) fest. Die Produkte bzw. Produktda-tenblätter sind der primäre Gegenstand der Steuerung durch den Stadtrat. Über die Produkte erfolgt eine Verknüpfung von Zielen, Leistungsmengen, Qualitäten, Wirkungen, den betroffenen Zielgruppen und dem hierfür eingesetzten Ressour-cenaufwand, insbesondere deren Kosten (Produktkostenbudget). Die Produktda-tenblätter der einzelnen Produkte enthalten die steuerungsrelevanten Informatio-nen hierzu.

Telefּסn: 0 233-22910 0 233-22712 0 233-22430

Telefax: 0 233-25672

SozialreferatZentraleS-Z-F

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Der Haushalt 2013 wurde am 24.10.2012 in das Plenum eingebracht. Er besteht u.a. aus den Teilfinanz- und Teilergebnishaushalten der Referate und enthält eine aktuelle Produktübersicht (Produktplan), die Produktdatenblätter, die auf eine Seite gekürzten Produktbeschreibungen, die grafische Darstellung des Referatsplanbudgets sowie erstmalig den Produktfinanzhaushalt (siehe Ziffer 3.3). Es wird daher in dieser Vorla-ge darauf verzichtet, die von der Stadtkämmerei bereits vorgelegten Unterlagen noch-mals beizufügen. Gegebenenfalls wird darauf verwiesen.

Gemäß stadtweiter Vorgabe des federführenden Direktoriums werden umstrukturier-ten, d.h. wesentlich veränderten Produkten neue Produktnummern zugeteilt. Weiter-hin werden die Nummern weggefallener Produkte nicht wieder neu vergeben. Hier-durch soll die rückblickende Zuordnung bzw. Unterscheidung ähnlicher bzw. grundle-gend verschiedener Inhalte von Produkten und Produktleistungen erleichtert werden. Die Numerik soll wesentliche Veränderungen und dadurch die Vergleichbarkeit oder Nichtvergleichbarkeit von Datenreihen aufzeigen. Dadurch wird es zu numerischen "Lücken" im Produktplan kommen wie z.B. bei der Ausgliederung der Kindertagesbe-treuung (Wegfall der Produkte 2.1.1 bis 2.1.4).

Die Stadtrats- und Handlungsziele des Planjahres 2013 werden mit der heutigen Be-schlussvorlage in den Stadtrat eingebracht (Anlage 2). Die unterjährige Vorlage zum Stand der Zielerreichung in 2012 (hier: Stadtrats- und Handlungsziele 2012) erfolgt im Rahmen des Steuerungsberichts des Sozialreferats voraussichtlich am 09.10.2012. Die Inhalte des Geschäftsberichts des Sozialreferats für das Jahr 2011 bzw. des Steuerungsberichts des Sozialreferats für das Jahr 2012 überschneiden sich zum Teil mit Inhalten der heutigen Vorlage zum Haushalt 2013, Redundanzen lassen sich nicht vollständig vermeiden.

2. Produktbezogene Entwicklungen 2013Im Hinblick auf die Planung 2013 sind bei produktbezogener - d.h. inhaltlicher - Be-trachtung insbesondere folgende Entwicklungen in 2013 gegenüber den Vorjahren gegenwärtig zu verzeichnen:

Amt für Soziale Sicherung (S-I)- Produkte 60111 bis 60115, Produkte 60541 bis 60563 sowie Produkt 60712Wie schon im Vorjahr werden weiterhin die wirtschaftliche und demografische Ent-wicklung bestimmende Themen bleiben. Nachdem sich das Wirtschaftswachstum weiter abgeschwächt hat und die immer noch nicht bewältigte europäische Finanzkri-se ein hohes Risiko für die Entwicklung der Volkswirtschaft darstellen, ist ein Ausblick auf die kommenden Jahre weiterhin schwierig. Sicher ist, dass Langzeitarbeitslose, die ohnehin kaum von einem wirtschaftlichen Aufschwung profitieren, während einer

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lang anhaltenden neuen Krise noch schwerer vermittelbar wären und in ihrer Zahl weiter zunehmen würden. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmer können immer mehr schlecht Qualifizierte nicht in Arbeit vermittelt werden. Spürbar ist auch, dass es insbesondere Alleinerziehende und Fa-milien mit Kindern zunehmend schwerer fällt, sich unabhängig von gesetzlichen Transferleistungen zu machen. So wird für 2013 zwar erwartet, dass die Zahl der Be-darfsgemeinschaften im SGB II-Bezug nur moderat auf 40.850 steigen wird, es ist aber davon auszugehen, dass verstärkt eben diese Bedarfsgemeinschaften mit Kin-dern auch trotz Erwerbstätigkeit im Hilfebezug verbleiben. Damit wird die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher um rund 1.400 auf insgesamt 74.000 Perso-nen steigen, wobei der stärkste Anstieg mit einem Plus von 930 Personen bei den Kindern unter 15 Jahren zu verzeichnen ist.

Wie schon in den zurückliegenden Jahren muss ein kontinuierlicher Anstieg der Zahl älterer Menschen, die aufgrund niedriger oder gar fehlender Rentenansprüche auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen sind, festgestellt werden. Im Jahr 2013 rechnet das Sozialreferat mit einem weiteren Anstieg um 5 % auf rd. 13.100 Personen. Angesichts der zu erwartenden Entwicklungen bei den noch er-werbsfähigen Personen im SGB II ist davon auszugehen, dass sich dieser Anstieg in den Folgejahren weiter fortsetzen und sogar verstärken wird. Zudem beziehen weiter-hin rd. 15.000 Menschen im Alter zwischen 50 und 64 Jahren Leistungen nach dem SGB II. Es ist davon auszugehen, dass diese Gruppe, sofern sie in den nächsten Jahren keine existenzsichernde Beschäftigung findet, auch nach Rentenantritt auf Transferleistungen angewiesen sein wird.

Geht das Sozialreferat für 2013 noch von 1.809 Menschen mit pflegerischem Be-darf und rund 1.300 Personen, die Haushaltshilfe benötigen, aus, werden diese in den nächsten Jahren noch deutlicher zunehmen. Dies ist insbesondere Folge der all-gemein zu beobachtenden steigenden Lebenserwartung und der einer bundesweiten Tendenz folgenden Zunahme an demenziell erkrankten Menschen. Da die zum 01.07.2008 in Kraft getretenen und langfristig wirkenden Änderungen des Pflegewei-terentwicklungsgesetzes für die pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger finanziell nur eine geringe Entlastung mit sich bringen und die Professionalisierung der Pflege stetig an Bedeutung gewinnt, wird in zunehmendem Maße auf ergänzende Leistun-gen der Hilfe zur Pflege zurückgegriffen werden müssen. Dabei wird von einem jährli-chen Kostenanstieg von bis zu 10 % zuzüglich etwaiger Sondereffekte ausgegangen. Vor diesem Hintergrund, aber auch zur Sicherstellung einer passgenauen häuslichen Versorgung, Unterstützung und Begleitung arbeitet das Sozialreferat bereits an der modellhaften Einführung eines Fachdienstes Pflege.

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Stadtjugendamt (S-II)- Produkte 60215 bis 60322Das Sozialreferat verzeichnet im Stadtgebiet seit vielen Jahren eine stetige Zunahme von jungen Menschen, die infolge von kriegerischen Zuständen, politischen Repres-sionen, existenzbedrohender Armut und vielen anderen Gründen als Minderjährige ohne elterliche Begleitung ihre Heimatländer verlassen und nach Deutschland fliehen. Diese jungen Menschen, sogenannte „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ (umF), die nach Ankunft im Stadtgebiet durch das Stadtjugendamt im Rahmen des § 42 SGB VIII in Obhut genommen werden (= 77 % der bayernweiten Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Jahr 2011), stellen inzwischen eine sehr große Zielgruppe der Münchner Jugendhilfelandschaft dar. Im Bereich der Heimerziehung und Inobhutnahmen sind ein gutes Drittel aller stationär untergebrach-ten jungen Menschen unbegleitete Flüchtlinge. Entwicklung unbegleiteter (minderj.) Flüchtlinge (stationär, Inobhutnahmen)Bestandsfallzahlen 2009 bis 2012 (Januar bis August).

Die Grafik zeigt die Entwicklung der jährlichen Bestandsfallzahl1 in Schutzstellen und stationären Hilfen zur Erziehung (HzE) für den umF-/uF-Bereich2 in den Jahren 2009 bis 2011 (73 % Steigerung). Die Kosten stiegen im selben Zeitraum von 17,4 Mio € auf 31,4 Mio € um 14 Mio € (80,5 % Steigerung). Es ist weiterhin von Mehrbedarfen durch umF/uF in den HzE auszugehen.

1 Die Bestandsfallzahl ist eine Kennzahl des Stadtjugendamtes, die Aufschluss über die Anzahl von jungen Menschen gibt, die eine bestimmte Hilfe zu einem festgelegten Zeitpunkt (z.B. 31.12.2011) erhalten hat. Es wird der jährliche Mittelwert gebildet. Dazu werden die jeweils monatlich belegten Plätze erhoben. Im Unterschied dazu sagt die im Steuerungsbericht dargestellte Personenzahl aus, wie viele junge Menschen insgesamt während eines Zeitraums (z.B. von Januar bis Dezember 2011) eine bestimmte Hilfe erhalten haben. Die Personenzahl ist in der Regel deutlich höher als die Bestandsfallzahl, weil - abhängig von der Hilfedauer - unterjährig ein Platz von mehr als einem jungen Menschen belegt wird. Je nach Fragestellung finden beide Zahlen Verwendung.

2 uF: unbegleitete junge erwachsene Flüchtlinge, die im Rahmen des § 41 SGB VIII Leistungen der Jugendhilfe erhalten.

Quelle: ZADUCS (Einträge der w irtschaftlichen Jugendhilfe): Fallzahlen analog zum Kinder- und Jugendhilfereport (Jahresmittelw erte). Die Zahlen beziehen sich auf die stationären Hilfen nach (§ 41 i.V.m.) §§ 34, 35, 35a und § 42 SGB VIII.

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Bisher wurde dem steigenden Bedarf an Jugendhilfeplätzen mit einer großen Aus-bauoffensive begegnet. Seit Sommer 2009 bis Mitte 2012 gelang es dem Sozialrefe-rat mit Unterstützung der freien Träger der Jugendhilfe und in Kooperation mit der Heimaufsicht der Regierung von Oberbayern, 158 stationäre Plätze im Bereich der Hilfen zur Erziehung und 99 (geringer betreute Plätze) gemäß §13 Abs. 3 SGB VIII, stationäre Jugendsozialarbeit, einzurichten. Das Angebot der ambulanten Erzie-hungshilfen wurde nahezu verdoppelt. In der Planung sind für 2012 weitere 123 HzE-Plätze für den Bereich junger unbegleiteter Flüchtlinge. Der Bereich unbegleiteter Flüchtlinge ist in seiner Entwicklung generell schwer prognostizierbar. Die Münchner Entwicklung hängt nicht nur von internationalen politischen Entwicklungen ab, son-dern auch von der Zuweisungspraxis innerhalb Bayerns.

Diese Personengruppe stellt die Münchner Jugendhilfe vor eine große Herausforde-rung, da bei schwieriger Immobiliensituation und Fachkräftemangel ausreichend Ju-gendhilfeplätze geschaffen werden müssen, die dem besonderen Bedarf dieser jun-gen Menschen gerecht werden. Zwar werden ca. 90 % der entstehenden Kosten für die umF durch die Regierung von Oberbayern an die Stadt rückerstattet (z.T. mit deutlicher Verzögerung), aber im laufenden Jahr tauchen diese Kosten zunächst als ausgabenseitige Belastung des Haushalts der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfe und damit des Stadthaushaltes auf. Eine Regelung der Verteilung der Flüchtlinge auf das Bundesland Bayern, um München als Erstanlaufstelle, die faktisch zu dauerhaf-ten Verbleib führt, zu entlasten, kann nur auf politischer Ebene gefunden werden. Dazu gab es 2012 bereits erste Gespräche zwischen Staatsregierung, Regierung von Oberbayern und Stadtjugendamt, die aber auch 2013 für München noch keine wirksa-me Entlastung bringen.

Nicht nur im Rahmen der Schutzverpflichtung allen Minderjährigen gegenüber, son-dern auch in Hinblick auf die demographische Entwicklung in Deutschland und den Fachkräftemangel müssen die Ressourcen dieses Personenkreises stärker in den Fo-kus der Aufmerksamkeit gerückt werden. Wir haben es überwiegend mit den Fähigs-ten aus den Krisengebieten zu tun, die darüber hinaus noch hoch motiviert sind, er-folgreich in Deutschland zu leben.

Das Sozialreferat begegnet dem Zuwachs an unbegleiteten Flüchtlingen mit mehreren Handlungszielen für das Jahr 2013 (vergl. Ziffer 4).

Die Stadt München steht nicht nur vor der Herausforderung, die wachsenden Flücht-lingsströmen zu bewältigen, sondern sie im Sinne der weiteren Stadtentwicklung als aktive Bürgerinnen und Bürger einzubinden. Es stellt sich die Frage, wie es gelingen kann, auf der einen Seite die Probleme der wachsenden Anzahl minderjähriger Flüchtlinge unter Einhaltung der Kinderrechte wirksamer, zielorientierter und zeitnä-her anzugehen und auf der andern Seite die Ressourcen dieser jungen Menschen

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befruchtend sowohl für das Gemeinwesen (unter Berücksichtigung von Verschiebun-gen in der Sozialstruktur) als auch für ihre individuelle weitere Lebensgestaltung zu nutzen.

Durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts gilt ab 05.07.2012 eine gesetzliche Fallzahlobergrenze für Amtsvormund-/-pflegschaften von 50 Fällen pro Vollzeitkraft (§ 55 Abs. 2 SGB VIII n. F.). Hierdurch soll ein besserer Kontakt zu den einzelnen Mündeln und Pfleglingen ermöglicht und somit die Wahrnehmung ihrer Interessen und die Wahrung des Kindeswohls erleichtert werden. Die bisherigen Erfahrungen und statistischen Erhebungen zeigen jedoch, dass auch bei einer Fallzahl von 50 die gesetzliche Vorgabe eines monatlichen Kontaktes zu jedem Mündel/Pflegling (§ 1793 Abs. 1a BGB n.F.) nur zu ca. 25 % umsetzbar ist. Eine Erhöhung dieses Wertes ist nur durch eine weitere Absenkung der Fallzahl erreichbar.

Zum Stichtag 30.06.2012 betrug die Fallzahl 53 Fälle pro Vollzeitkraft. Die Fallzahl konnte durch den Ausbau der Förderung der freien Träger, insbesondere im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf diesen Wert gesenkt werden. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Fallzahl bis zum Jahresende 2012 und darüber hinaus bis 2013 wieder ansteigt, da die neu geschaffenen Kapazitäten der freien Träger nun aufgefüllt sind und der städtische Träger wieder vermehrt als Vormund/Pfleger be-stellt wird.

Zur Einhaltung der gesetzlichen Fallzahl-Obergrenze wurde zum 15.08.2012 eine zu-sätzliche Stelle geschaffen. Die Besetzung der Stelle wird voraussichtlich aber nicht vor Jahresende 2012 erfolgen.

Die weitere Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bleibt unwägbar, hängt sie doch sehr von weltweiten politischen Entwick-lungen und daraus resultierenden Flüchtlingsströmen sowie von innereuropäischer Asylpolitik ab.

Amt für Wohnen und Migration (S-III)- Produkte 60411 bis 60423, Produkte 60611 bis 60631Die Situation auf dem Wohnungsmarkt wird sich durch die zunehmende Bevölkerung in der Landeshauptstadt München auch in 2013 nicht entspannen. Somit wird auch der Druck auf die Versorgung und Unterbringung von wohnungslos gewordenen Men-schen nicht sinken.

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Die Instrumente zur kontinuierlichen Bereitstellung von preiswertem Wohnraum wur-den Anfang 2012 mit Wohnen in München V durch den Stadtrat verabschiedet. Nie-derschlagen werden sich die Erfolge erst zeitversetzt. Dadurch kann davon ausgegangen werden, dass erst in 2014 wieder vermehrt preis-werter Wohnraum neu aus den allgemeinen Programmen vergeben werden kann. Um die Versorgung von auf dem Wohnungsmarkt benachteiligter Haushalte mit dauerhaf-tem Wohnraum zu gewährleisten, wird angestrebt, durch die Fertigstellung von zu-künftig ca. 200 Wohnungen pro Jahr im Programm des Kommunalen Wohnungs-bauprogramms, Teilprogramm B, und den Ankauf von 100 Belegungsrechten bes-sere Vergabemöglichkeiten bei dauerhaftem Wohnraum zur Verfügung zu haben. Ab 2013 sollen wohnungslose Haushalte mit 35 % aller Vergaben bei der Vergabe von Sozial- und Belegungsrechtswohnungen berücksichtigt werden (bisher: 30 %). Die Fachsteuerung von Vermittlung in dauerhaftes Wohnen geht von ca. 3.500 Woh-nungsvergaben im Jahr 2013 aus (2011: rd. 3.000 Vergaben).

Insbesondere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auch für die Bewohnerin-nen und Bewohner vor Ort wird deutlich, dass die Qualität der Versorgung für be-stimmte, besonders hilfebedürftige Personen nicht ausreicht. Um hier eine bedarfsge-rechte Versorgung von wohnungslosen Menschen gewährleisten zu können, sollen im Jahr 2013 30 Plätze für besonders Hilfebedürftige eingerichtet werden.

Auch 2013 wird die Zahl der Großfamilien (Familienhaushalte ab 6 Personen), die wegen ihrer Größe kaum eine Chance haben, sich selbst auf dem Wohnungsmarkt zu versorgen, auf hohem Niveau bleiben, was eine individuelle Vermittlung in dauerhaf-tes Wohnen notwendig macht. Hierzu hat man einen freien Träger beauftragt, der ge-eigneten Wohnraum gewinnen soll. Im Jahr 2013 sollen somit mindestens 20 Großfa-milien aus der Wohnungslosigkeit in dauerhaftes Wohnen übergehen.

Um Wohnungslosigkeit bereits im Vorfeld zu vermeiden, müssen die Maßnahmen zum Erhalt des Mietverhältnisses auch in 2013 wieder ca. 3.500 Haushalte vor Woh-nungslosigkeit bewahren. Hierzu ist aber bei Verlust des Wohnraumes erforderlich, dass geeigneter Ersatzwohnraum gestellt werden kann. Dazu bedarf es wiederum ei-ner kontinuierlichen Bereitstellung von möglichem Ersatzwohnraum zur direkten Ver-gabe.

Produkte der Referatsleitung und der Zentrale (S-R bzw. S-Z)- Produkte 60721, 60731 und 60732Produkt 60721 Hilfen in Ergänzung zu gesetzlichen Leistungen und Stiftungsmanage-ment:

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Im Frühjahr 2013 findet der erste Münchner Stiftungsfrühling statt. Die Landeshaupt-stadt München ist zusammen mit der Münchner Kultur GmbH Veranstalter. Ziel ist hauptsächlich, die in München tätigen Stiftungen verstärkt zu vernetzen, dem Stif-tungsengagement eine größere Aufmerksamkeit zu verschaffen, das Interesse in der breiten Öffentlichkeit zu Gunsten der Stiftungen zu steigern, die Anerkennung der Leistungen der Engagierten zu fördern sowie das Bürgerschaftliche Engagement in der Bevölkerung zu unterstützen und vor allem auch neue Stifterinnen und Stifter zu gewinnen.

Die Veranstaltung ist für die Stiftungen der Landeshauptstadt München eine sehr gute Gelegenheit, sich vorzustellen und den Münchnerinnen und Münchnern ihre Arbeit bzw. einzelne Projekte näher zu bringen. Auch wenn aufgrund der Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Veran-staltung Arbeitskapazitäten gebunden werden, d.h. sich eventuell Wartezeiten hin-sichtlich der Beratung von potentiellen Stifterinnen und Stiftern bei gleichzeitiger Ab-nahme der tatsächlichen Beratungsstunden pro Fall zunächst ergeben werden, ist längerfristig mit einem Anstieg an eingehenden Spendengeldern und Nachlässen zu-gunsten der Landeshauptstadt München zu rechnen.

3. Leistungs- und Ressourcenplanung 2013 (Aufstellung des Teilfinanz- und Teilergebnishaushalts)Grundlage für den Haushaltsplan 2013, d.h. für den finanziellen Teil der ganzheitli-chen Leistungs- und Ressourcenplanung 2013 sind die Ergebnisse der verwaltungs-internen Abstimmung sowie die aktuellen Festlegungen zur Haushaltskonsolidierung.

Das 4. Haushaltskonsolidierungskonzept (4. HSK) für die Jahre 2007-2011 ist abge-schlossen. Über dessen Ergebnisse wird im Rahmen der Beschlussvorlage zum 6. Haushaltskonsolidierungskonzept (6. HSK) in der heutigen Sitzung berichtet. Weiter-hin sind Ausführungen zum Feinkonzept 2013 des 6. HSK stadtweit für dieselbe Be-schlussvorlage vorgesehen. Die Rate 2013 des 6. HSK wurde von der Stadtkämmerei in den Budgetvorschlägen bereits als pauschale Minderauszahlung / Minderaufwand berücksichtigt. Die technische Umsetzung erfolgt zum Nachtragshaushalt 2013. Auf das Sozialreferat entfällt 2013, ebenso wie in den übrigen Jahren des Konsolidie-rungszeitraumes, ein theoretischer Konsolidierungsbeitrag von je 1.485 Tsd. €. Die Verteilung dieser theoretischen Jahresraten über die Jahre hinweg kann sich je nach den hierfür noch zu entwickelnden Feinkonzepten verschieben.

Investitionen werden in dieser Beschlussvorlage nicht dargestellt. Näheres hierzu kann der kommenden Beschlussvorlage zum Mehrjahresinvestitionsprogramm2012-2016 entnommen werden (Fachausschussberatungen 06.-27.11.2012, Fi-nanzausschuss vom 18.12.2012, Stadtratsvollversammlung vom 19.12.2012).

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Hinsichtlich der Haushaltsplanaufstellung im Bereich „Förderung freier Träger“ wird auf die für heute vorgesehenen Beschlussvorlagen verwiesen, in denen die Förder-mittel im Detail behandelt werden.Für den doppischen Haushalt sind analog der Produktdatenblätter (= Gesamtpla-nung) die Leistungs- und Budgetentwicklungen im Referat über einen 3-Jahres-Zeit-raum wesentlich. Basis der Planung des zur Leistungserbringung benötigten Finanz-budgets 2013 ist das Rechnungsergebnis des Jahres 2011. Hinzu kommen Verände-rungen im laufenden Haushaltsjahr 2012 und absehbare Entwicklungen im Planjahr 2013.

3.1 Erlöse / Erträge / EinzahlungenDie Ist-Erlöse des Basisjahres 2011 ohne die nicht zahlungswirksamen Erlöse / Erträge betragen 251.123 Tsd. € (vergl. von der Stadtkämmerei am 12.10.2012 verteilte Haushaltsunterlagen).

Nicht zahlungswirksame Erlöse / Erträge:Als nicht zahlungswirksame Erlöse / Erträge wurden im Basisjahr 2011 insgesamt 46.718 Tsd. € verbucht.

Wesentliche Veränderungen 2013 gegenüber 2011:

a) Veränderungen aufgrund Produktplanung:

➢ Produkt 60 1.1.1 (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)Im Zuge der Einführung des sog. Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) übernimmt der Bund schrittweise die Kosten von Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII. Es wird daher erlösseitig mit Mehreinnahmen aus Bundeserstattungen in Höhe von 29.200 Tsd. € gerechnet.

➢ Produkt 60 1.1.2 (Grundsicherung für Arbeitssuchende)Durch die steigenden Kosten der Unterkunft (KdU) im Bereich des SGB II steigen auch die Erstattungen des Bundes in 2013 auf 35,8 %, daraus resultieren Mehrein-nahmen in Höhe von 5.468 Tsd. €.

➢ Produktleistung 60 4.2.3.2 (Einkommensorientierte Förderung des Woh-nungsbaues)Im Bereich der Wohnungsbauförderung wird eine weitere Steigerung prognosti-ziert. Insofern ist mit höheren Erstattungen des Freistaats von bis zu 6.141 Tsd. € zu rechnen.

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➢ Produkt 60 6.1.1 (Wirtschaftliche Hilfen für Flüchtlinge)Angesichts einer erwarteten Fallzahlsteigerung gegenüber 2011 um 36 % werden die Transferkostenerstattungen des Freistaats im Bereich des Asylbewerberleis-tungsgesetzes um 4.340 Tsd. € höher kalkuliert.

b) Veränderungen durch Ist-Korrekturen:

➢ Produktleistung 60 4.1.2.3 (Umgewandelte Wohnungen in städtischen Wohn-anlagen)Im Rahmen von mfm werden die Wohnungen an die städtischen Wohnungsbauge-sellschaften (WBG) übergehen, deshalb wurden die entsprechenden Erlöse um 2.374 Tsd. € auf Null vermindert.

➢ Produktleistung 60 4.1.5.3 (Städtische Unterkünfte mit Nutzungsverhältnis)Im Rahmen von mfm werden die Wohnungen mit Satzungen an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) übergehen, deshalb wurden die entsprechen-den Erlöse um 1.389 Tsd. € auf Null vermindert.

➢ ProduktübergreifendIm Zuge der Umsetzung des gesamtstädtischen Projekts „Münchner Facility Mana-gement“ (mfm) gibt das Sozialreferat seine auf den Immobilienbestand erzielten Erlöse in Höhe 1.794 Tsd. € an das nunmehr zuständige Kommunalreferat ab.

Unter Berücksichtigung der „Veränderungen aufgrund Produktplanung“ und der „Ist-Korrekturen“ ergeben sich für 2013 Erlöse / Erträge (Ergebnishaushalt) in Höhe von 293.596 Tsd. € (Haushaltsplan 2012: 262.724 Tsd. €).

Die Einzahlungen (Finanzhaushalt) für 2013 betragen 291.071 Tsd. € (Haushaltsplan 2012: 258.673 Tsd. €).

3.2 Kosten / Aufwand / AuszahlungenDie Ist-Kosten des Basisjahres 2011 - bereinigt um die sog. zentralen Kostenblöcke (Personalauszahlungen – Aktive, Hochbauunterhalt Baureferat, Hochbau angemiete-te Diensträume und Hausbewirtschaftungskosten) und die nicht zahlungswirksamen Kosten / Aufwendungen - betragen 836.185 Tsd. €.

Zentrale Kostenblöcke:➢ Personalauszahlungen – aktive (siehe Ausführungen unten „Wesentliche Verände-

rungen 2013 im Personalkostenbereich“).➢ Die von der Abteilung Hochbau des Baureferats für das Jahr 2013 ermittelten Plan-

ansätze für den Unterhalt eigener und angemieteter Diensträume sowie sämtliche

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Ansätze für Mieten und Hausbewirtschaftung sind mit Umsetzung des Projekts „mfm“ nunmehr im Teilhaushalt des Kommunalreferat veranschlagt.

➢ Das 5. Haushaltssicherungskonzept (Beschluss der Vollversammlung vom 22.04.2009), in dem eine Ausweitung der Haushaltsansätze für Sach- und Perso-nalaufwendungen gedeckelt war, ist nun mit Beschluss der Stadtratsvollversamm-lung vom 27.07.2011 durch das 6. Haushaltssicherungskonzept abgelöst. Eine De-ckelung findet daher nicht mehr statt.

Nicht zahlungswirksame Kosten/Aufwendungen:Grundsätzlich wurden hier die Ist-Werte des Jahres 2011 übernommen. Ausnahmen bilden die personalwirtschaftlichen Rückstellungen (-32.255 Tsd. €), die Steuerungs-umlage (-255 Tsd. €) und die Internen Leistungsverrechnungen (-4.347 Tsd. €). Letz-tere Veränderung ist insbesondere durch die Umsetzung des Projekts „MIT-KonkreT“ bedingt, wonach die diversen IT-Services nicht mehr innerstädtisch verrechnet wer-den, sondern zum 01.01.2012 vom neuen städtischen Eigenbetrieb, „Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München, IT@M“ zahlungs-wirksam gegen Entgelt erbracht werden.

Wesentliche Veränderungen 2013 gegenüber 2011 im Sachkostenbereich:

a) Vorbestimmte Entwicklungen:

➢ Produktleistung 60 2.2.1.5 (Wirtschaftliche Unterstützung zur Inanspruchnah-me von Angeboten der Kindertagesbetreuung, Kinder- und Jugenderholung und Familienbildung)Für den Ausbau der „Großtagespflege“ um 50 Plätze und Ausbau der „Tagespfle-ge“ um 60 Plätze jeweils in 2012 und 2013 werden insgesamt 2.298 Tsd. € bereit gestellt.

➢ ProduktübergreifendGemäß Beschluss des KJHA vom 29.11.2011 und der VV vom 14.12.2011 werden gemäß dem sog. „Bildungs- und Teilhabepaket“ in 2013 zusätzliche Sachkosten in Höhe von 4.475 Tsd. € vor allem für die Kinder- und Jugendarbeit bereitgestellt.

➢ ProduktübergreifendMit Umsetzung des Projekts „MIT-KonkreT“ werden die vormals als Interne Leis-tungsverrechnung (ILV), nicht zahlungswirksam verbuchten Aufwendungen für IT-Services (s.o.) nunmehr zahlungswirksam in das Referatsbudget eingestellt. Zur Auszahlung an den städtischen Eigenbetrieb IT@M steht somit ein Ansatz von 6.511 Tsd. € zur Verfügung.

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b) Fremdbestimmte Entwicklungen:

➢ Produkt 60 1.1.1 (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)Steigende Fallzahlen, höhere Kosten der Unterkunft (KdU) und steigende MVV-Kosten bedingen eine Ausweitung der Transferkosten in Höhe von 12.770 Tsd. €.

➢ Produktleistung 60 1.1.2.1 (Wirtschaftliche Hilfen für Bedarfsgemeinschaften durch das Jobcenter München)Leicht sinkende Fallzahlen aber höhere Kosten der Unterkunft (KdU) und steigen-de MVV-Kosten bedingen eine Ausweitung der Transferkosten in Höhe von 7.506 Tsd. €.

➢ Produktleistung 60 1.1.2.4 (Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche in Haushalten mit Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)Durch anfangs zögerliche Inanspruchnahme der Leistungen ist das Ist 2011 we-sentlich geringer ausgefallen. Es wird davon ausgegangen, dass die Leistungen von immer mehr Berechtigten in Anspruch genommen werden und dass bis 2013 alle Berechtigten erreicht werden. Dies bedingt eine Ausweitung der Transferkos-ten in Höhe von 5.132 Tsd. €.

➢ Produktleistung 60 4.2.3.2 (Einkommensorientierte Förderung des Woh-nungsbaues)Bezogen auf das Basisjahr 2011 erhöht sich der Wohnungsbestand in 2013 vor-aussichtlich um rd. 800 Neuwohnungen, woraus ein zusätzlicher Bedarf an Förder-mitteln von 3.456 Tsd. € erwächst. Die Mittel werden in voller Höhe von der Regie-rung von Oberbayern erstattet, insoweit handelt es sich bei EOZF-Mitteln um einen durchlaufenden Posten.

➢ Produktleistung 60 5.5.1.1 (Hilfe zur Pflege)Erhöhung der Entgelte für die in den Wohlfahrtsverbänden organisierten Pflege-dienste ab 01.07.2011 und Erhöhung der Entgelte für die im Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen organisierten Pflegedienste ab 01.01.2012 bedingen eine Ausweitung der Transferkosten in 2013 in Höhe von 2.509 Tsd. €.

➢ Produktleistung 60 5.6.2.1 (Hilfen zur Gesundheit)Steigerung der Kosten aufgrund der Preisentwicklung in Höhe von kalkuliert 3 % bei gleichbleibenden Leistungsbeziehenden bedingen eine Ausweitung der Trans-ferkosten in 2013 in Höhe von 1.312 Tsd. €.

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➢ Produkt 60 6.1.1 (Wirtschaftliche Hilfen für Flüchtlinge)Angesichts einer erwarteten Fallzahlsteigerung gegenüber 2011 um ca. 35 % wer-den die Transferkosten im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes um 3.418 Tsd. € höher kalkuliert.

c) Veränderungen durch Ist-Korrekturen:

➢ ProduktübergreifendIm Zuge der Umsetzung des gesamtstädtischen Projekts „Münchner Facility Mana-gement“ (mfm) gibt das Sozialreferat seine auf den Immobilienbestand zurück zu führenden (Sach-) Kostenanteile in Höhe von 24.688 Tsd. € an das nunmehr zu-ständige Kommunalreferat ab.

➢ Zuschusserhöhungen an die freien TrägerDie Veränderungen im Bereich „Förderung freier Träger“ in Höhe von 3.378 Tsd. € beruhen weitestgehend auf der Anpassung der Ist-Ergebnisse 2011 an die aktuell beschlossenen Ansätze gemäß der sog. Zuschussnehmerdatei 2012 (Beschluss des Sozialausschusses und des Kinder- und Jugendhilfeausschusses in der ge-meinsamen Sitzung am 27.03.2012). Die Tarifsteigerungen für 2013 i.H.v. 3.109.939 € werden erst im Schlussabgleich 2013 berücksichtigt.

Zentrale Ist-Korrekturen:Die Stadtkämmerei hat darüber hinaus als sog. zentrale Ist-Korrekturen einen Betrag in Höhe von 65.384 Tsd. € in Abzug gebracht. Es handelt sich dabei um im Basisjahr 2011 einmalig bereit gestellte Mittel (z.B. aufgrund von Stadtratsbeschlüssen inkl. Nachtragshaushalt, Verfügungen auf dem Büroweg) und die insoweit keine dauerhaf-te Wirkung entfalten.

Wesentliche Veränderungen 2013 im Personalkostenbereich:Das Sozialreferat (inkl. Jobcenter München) hat zum Stand Juli 2012 insgesamt 3.538 aktive Beschäftigte, für die gemäß der aktuellen Personalkostenhochrechnung die Stadtkämmerei bzw. das Personal- und Organisationsreferat ein Personalauszah-lungsbudget in Höhe von 161.252.400 € bereitstellt. Die Höhe des für das Haushalts-jahr 2013 zur Verfügung stehenden Personalauszahlungsbudgets wurde seitens des Personal- und Organisationsreferats noch nicht vollständig ermittelt.

Veränderungen im Personalkostenbereich (Mehrungen bzw. Minderungen) sind vor- bzw. fremdbestimmt und sind zurückzuführen auf • Gesetzesänderungen und den damit verbundenen Personalbedarf• die damit zusammenhängenden zahlungswirksamen Kosten (Personalkosten

„Aktive“)

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• die damit zusammenhängenden nicht zahlungswirksamen Kosten (wie Rückstel-lungen für Pensionen, Beihilfe und Altersteilzeit sowie deren Steigerungen)

• etwaige Tarif- und Besoldungserhöhungen• durch das Personal- und Organisationsreferat errechnete „Ist-Korrekturen“• Konsolidierungsverpflichtung.

Mit Beschluss vom 14./15.12.2010 sowie vom 26.07./27.07.2011 (Finanzausschuss / Vollversammlung) hat der Stadtrat eine weitere Konsolidierungsverpflichtung in Form des 6. Haushaltssicherungskonzepts für die Jahre 2012 bis 2018 festgelegt. Die Grundkonzeption des 6. Haushaltssicherungskonzepts bedeutete für das Sozialrefe-rat, dass ein Großteil der einzusparenden Summe aus dem Personalkostenbereich zu erbringen war. Daher war geplant, im Rahmen der Fluktuation freiwerdende Stel-len nicht nachzubesetzen (Maßnahme "FK 4" im Feinkonzept für 2012 in Höhe von 684.600,- €). Auf dieser Planbasis wurde das Personalkostenbudget für 2012 vom Personal- und Organisationsreferats bereits entsprechend gekürzt.

Aufgrund der generellen Neuausrichtung des 6. Haushaltskonsolidierungsprogram-mes, das durch die Vollversammlung des Stadtrates am 25.04.2012 bzw. 25.07.2012 beschlossen wurde, musste das Konsolidierungskonzept des Sozialreferates vollstän-dig überarbeitet werden (siehe die separate Beschlussvorlage voraussichtlich in der heutigen Sitzung). Mit der Überarbeitung haben sich sowohl für 2013 als auch für das bereits begonnene Konsolidierungsjahr 2012 insbesondere folgende Änderungen er-geben:• die ehemals im Feinkonzept 2012 enthaltene Maßnahme "Stellenwegfall durch

Fluktuation" mit Wirkung auf 2012 ff wird aufgegeben• durch Ansatzreduzierungen in Sachkostenbereichen, die nachhaltig mit weniger

Finanzmittel auskommen, können in 2012 Mittel in Höhe von 253.571 € und 2013 in Höhe von 431.823 € eingespart und somit die aufgegebene Maßnahme "Stel-lenwegfall durch allgemeine Fluktuation" in vergleichbarer Höhe kompensiert wer-den.

Für die Zukunft bleibt abzuwarten, in welcher Größenordnung sich die stadtweiten Zinsersparnisse bewegen, die anderweitige Konsolidierungen notwendig oder ent-behrlich machen können.

Referatsbudget 2013 :Nach verwaltungsinterner Abstimmung beträgt das Kosten- / Aufwandsbudget (Er-gebnishaushalt) für das Jahr 2013 somit 1.154.951 Tsd. € (Haushaltsplan 2012: 1.114.512 Tsd. €) bzw. das Auszahlungsbudget (Finanzhaushalt) 1.002.141 Tsd. € (Haushaltsplan 2012: 959.916 Tsd. €).

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Die notwendigen Korrekturen sowie Angleichungen der Finanzwerte 2013 an weitere Einzelbeschlüsse werden bis zum Schlussabgleich - ohne nochmalige Vorlage der Produktdatenblätter - vorgenommen. Die Plandaten 2013 der Produktdatenblätter werden erst in der verwaltungsinternen Endredaktion des Haushaltes Anfang 2013 - nach erneutem SAP-Verrechnungslauf voraussichtlich im März - auf den endgültigen Stand gebracht (noch nicht erfasste Einzelbeschlüsse in 2012, Einarbeitung der Haushaltsvollversammlung vom 19.12.2012, budgetneutrale Datenanpassungen des Planes 2013).

In diesem Zusammenhang muss nach wie vor auf eine dringend notwendige zeitliche Verkürzung - und möglichst auch Vereinfachung - der SAP-Prozesse hingewiesen werden, um mehr Zeit für die vordringliche inhaltliche Bearbeitung, d.h. die integrierte Analyse und Bewertung der Produkte (Mengen, Finanzen, etc.) und der Entwick-lungstendenzen zu schaffen. Diese Situation wird durch die stadtweite Hinzunahme weiterer Daten (Kostenarten/Produktfinanzhaushalt, Vollzeitäquivalente) verschärft. Bislang ist die Verwaltung - trotz des Projektes zur Weiterentwicklung des Neuen Steuerungsmodells - zu einem beachtlichen Teil durch die zu komplexen und zeitauf-wändigen SAP-Verfahren der Stadtkämmerei belastet.

3.3 Produktfinanzhaushalt3.3.1 Berichte zum Produktfinanzhaushalt

Bei der Umsetzung des Münchner Kommunalen Rechnungswesens durch die Stadtkämmerei wurden ursprünglich nicht sämtliche SAP-Module auf Produkte aus-gerichtet. Dies führte dazu, dass zwar der Ergebnishaushalt (Kosten und Erlöse = Datengrundlage für die Produktdatenblätter), nicht jedoch der Finanzhaushalt (zah-lungswirksame Einnahmen und Ausgaben) nach Produkten gegliedert war.Dies wurde von der Stadtkämmerei jetzt nachgeholt.

Es kann nun auch im Finanzhaushalt/Finanzrechnung nach Produkten selektiert und produktbezogene Auswertungen zu zahlungswirksamen Vorgängen generiert werden. Sondersachverhalte (zentrale Ansätze, GO-Knoten, Stiftungen), bei denen grundätzlich keine Produkte vorhanden sind, wurden im Zuge dessen nach dersel-ben Logik behandelt.

Die Inhalte und die Gestaltung der Berichte zum Produktfinanzhaushalt (siehe Druckwerk der Stadtkämmerei für die Haushaltsberatungen) wurden durch die Stadtkämmerei verbindlich vorgegeben. Allgemeine Ausführungen hierzu sind der Haushaltsvorlage der Stadtkämmerei zu entnehmen. Die konkreten Zahlen sind vom Sozialreferat nicht in den in diesen Berichten dargestellten Summen, sondern nur auf unterster Ebene im Detail nachvollziehbar und können in der Ausschusssit-zung nicht näher erläutert werden. Der Produktfinanzhaushalt soll die auf die Pro-

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dukte entfallenden Einnahmen und Ausgaben im Zuge des Kostenartenausweises lediglich in Summen wiedergeben.

Trotz der sehr frühzeitigen Hinweise des Sozialreferates an die Stadtkämerei - wie auch an das Personal- und Organsiationsreferat (für das Projekt "ApP" = Ausweis des produktbezogenen Personaleinsatzes) - , dass insbesondere durch die Matrix-organisation der Sozialbürgerhäuser bei der Generierung eines Produktfinanzhaus-haltes die Finanzwerte derzeit auf bis zu 14 Produkte im Bereich des Sozialrefera-tes geschlüsselt werden müssen, hat die Stadtkämmerei EDV-technisch ein System realisiert, das nur eine Schlüsselung auf maximal 5 Produkte zulässt. Als Grund wurde von der Stadtkämmerei angegeben, dass sie sich am schon in Umsetzung befindlichen Projekt ApP orientiert habe und dass bei der - technisch gleichwohl möglichen - Ausweitung auf mehr als 5 Produkte ein Mehraufwand ent-stünde, der gegenüber der geringen Zahl an davon betroffenen Fällen (Sozialrefe-rat, Kreisverwaltungsreferat, etc.), als nicht vertretbar angesehen werde. Ein Teil der auf bestimmte Produkte tatsächlich entfallenden Finanzwerte kann somit nicht auf diese Produkte geschlüsselt werden. Die Schlüsselung im SAP-Modul PSM (Ausgaben/Einnahmen) ist somit verschieden von der Schlüsselung im SAP-Modul CO (Kosten/Erlöse). Außerdem sind die Finanzwerte, die sich dadurch für einzelne Produkte im Finanzhaushalt ergeben, daher zum Teil unvollständig. Dieselbe Darstellungsproblematik wird sich demnach im Projekt ApP ergeben, wenn dieses im Sozialreferat umgesetzt werden soll. Aus demselben Grunde wurde be-reits die urspünglich im Bereich des Stadtjugendamtes beabsichtigte Pilotphase zu ApP nicht realisiert.

Die nicht auf lediglich 5 Produkte schlüsselbaren Sachverhalte (rund 13 % der Be-zirkssozialarbeit sowie zwei weitere Bereiche geringeren Umfangs) wurden daher ersatzweise einem "Sammelprodukt" (Dummyprodukt) zugeordnet, das außerhalb der Produktlogik steht und eigentlich inhaltlich - und damit auch finanziell - neun ein-zelnen Produkten zuzuordnen ist.Das Sozialreferat wird prüfen, ob eine Veränderung der Schlüsselung im Produktfi-nanzhaushalt vorgenommen werden kann. Sollte eine Veränderung nicht sinnvoll sein, wird davon ausgegangen, dass die von der Stadtkämmerei sowie dem Perso-nal- und Organsiationsreferat mehrfach betonte Anpassungsfähigkeit der Verrech-nungsvorgaben zu ApP und Produktfinanzhaushalt in Anspruch genommen werden kann.

Der Produktfinanzhaushalt gibt somit noch nicht vollständig die Produkte des Sozi-alreferates wieder, sondern nähert sich diesen lediglich an.

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Dies ist bei der Betrachtung des Produktfinanzhaushaltes grundsätzlich zu berück-sichtigen. Er erfüllt somit aus der Sicht des Sozialreferates nur eingeschränkt den für ihn intendierten Zweck.

In diesem Zusammenhang muss - wie schon mehrfach in der Vergangenheit - dar-auf aufmerksam gemacht werden, dass die Produktstruktur und das dieser zugrun-deliegende Lebenslagenprinzip sowie die Organisationsformen der Sozialbürger-häuser und der Bezirkssozialarbeit integrale und unverzichtbare Grundstrukturen des Sozialreferates sind, die nicht verändert werden könnten, ohne den Bestand des Sozialreferates wesentlich anzutasten. Eine Veränderung dieser unabdingba-ren Strukturen, um - trotz Kenntnis dieses Sachverhaltes - anders konzipierten technischen Systemen genügen zu können, ist damit ausgeschlossen. Die Technik muss - wie seit jeher - den Inhalten folgen und nicht umgekehrt. Es ist daher aus der Sicht des Sozialreferates - auch vorausschauend - eine Schlüsselung in SAP auf bis zu etwa zwanzig Produkte erforderlich.

3.3.2 Overhead des Sozialreferates im ProduktfinanzhaushaltGemäß Beschluss der Stadtratsvollversammlung vom 23.11.2011 zur Weiterent-wicklung des Münchner Kommunalen Rechnungswesens sind die Referate beauf-tragt, über das damals sogenannte "Referatssteuerungsprodukt", d.h. den Over-head, zu informieren. Der Begriff „Produkt“ ist hier missverständlich, da der Over-head eines Referats keine Leistung ist, die der städtischen Produktdefinition ent-spricht. Der Stadtkämmerei zufolge soll die Ausweisung der mit dem Overhead ver-bundenen Einnahmen und Auszahlungen mit der heutigen Vorlage geschehen. Das Sozialreferat kommt diesem Auftrag hiermit nach.

Im Produktfinanzhaushalt werden nur die zahlungswirksamen Bestandteile der Pro-dukte dargestellt. Der in den Produktdatenblättern enthaltene Overhead (in der Re-gel als Leitungsumlage in den Produktkosten) wird somit hinsichtlich der zahlungs-wirksamen Ein- und Auszahlungen im Produktfinanzhaushalt separat ausgewiesen. Ein Vergleich der Produktdatenblätter und des Produktfinanzhaushaltes ist daher nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Beide Haushaltswerke enthalten unterschied-liche Informationen.

Zusätzlich muss bei der Betrachtung des Overheads darauf hingewiesen werden, dass für das Sozialreferat folgende Besonderheiten bestehen, die einem unmittelba-ren Vergleich (1:1) der Finanzdaten mit dem Overhead anderer Referate - die wie-derum andere spezifische Besonderheiten aufweisen - entgegenstehen bzw. zu be-rücksichtigen sind:

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Es sind dies das jeweilige Vorhandensein und die jeweilige Zuordnung von• bürgerbezogenen Diensten (Kassen, Infotheken, psychologischer Dienst) und

Geschäftsstellen der Sozialbürgerhäuser (beträgt rund 14 Mio. €)• Fachplanungen (z.B. im Sozialreferat Sozialplanung)• Stabsstellen oder sonstigen referatsintern bzw. stadtweit übergreifenden

(Fach-)Stellen (z.B. im Sozialreferat Kinderbeauftragte etc.)• Druckerei• Registratur• Botendienst• Fahrzeuge bzw. Fuhrpark• Lager• Bußgeldstelle• Grundsatzsachbearbeitung• Sonderaufgabensowie die• (Nicht-)Zuordnung von Produkten bzw. Leistungen zu Hauptabteilungen oder

Geschäftsleitungen• (Nicht-)Zuordnung von Kassen, etc. zu Produkten• konkrete Ausgestaltung der Referatsleitung und der Geschäftsleitung• spezifische Gebäudeverhältnisse (zentrale oder regionalisierte Dienststellen).

Abhängig von diesen Aufgaben und ihrer spezifischen Zuordnung im Sozialreferat setzt sich die Zahl der Beschäftigten im Overhead des Sozialreferates wie folgt zu-sammen (Vollzeitäquivalente Stand Juli 2012, ohne Jobcenter):• Referatsleitung 27,57• Zentrale 152,7• Amt für Soziale Sicherung 13,61• Stadtjugendamt 40,56• Amt für Wohnen und Migration 61,27• Sozialbürgerhäuser 166,06.

3.4 ProdukthaushaltIn den unter Ziffer 3.1 und 3.2 aufgeführten Darstellungen sind die Erlöse / Erträge / Einzahlungen bzw. Kosten / Aufwendungen / Auszahlungen der Stiftungsheime Ma-rie-Mattfeld-Haus (MMH), Münchner-Kindl-Heim (MKH) und Städtisches Waisenhaus (WH) grundsätzlich nicht mit berücksichtigt. Gleichwohl sind sie dem Budget des Pro-dukts 60 221 (Erziehungsangebote und Kinderschutz) in voller Höhe zugerechnet worden. Eine weitere Besonderheit im Produkthaushalt ist, dass die sog. kostenmin-dernden Erlöse im Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalt des Sozialreferats auf der Erlös- bzw. Einnahmenseite, in den entsprechenden Produktbudgets jedoch auf der

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Kostenseite abgebildet werden. Die sich unter Berücksichtigung dieser Besonderhei-ten ergebenden Produktbudgets können der beigefügten Anlage 1 entnommen wer-den.

Das Produktkostenbudget 2013 des Sozialreferates beträgt nach aktuellem Pla-nungsstand rund 1.166.324 Tsd. € (siehe Anlage 1, vgl. auch Haushaltsunterlagen der Stadtkämmerei), wobei die pauschalen Minderausgaben aufgrund der Haushalts-konsolidierung (dauerhafter Anteil 2013 des 6. Haushaltssicherungskonzepts in Höhe von theoretisch 1.485 Tsd. €) noch nicht produktbezogen umgesetzt sind.

Bezüglich dieses Produktkostenbudgets sowie hinsichtlich anderer Werte in den Pro-duktdatenblättern ist auf Folgendes hinzuweisen:

➢ Die Produktdatenblätter und sonstigen Haushaltsangaben entsprechen dem Pro-duktplan, 13. Fassung. Die 14. Fassung wird am 04.12.2012 dem Kinder- und Ju-gendhilfeausschuss sowie am 06.12.2012 dem Sozialausschuss zur Beschluss-fassung vorgelegt. Die redaktionelle Umstellung des Haushaltsplanes 2013 auf die neue 14. Fassung wird voraussichtlich im März 2013 mit der Endfassung des Haushaltes 2013 (ehem. techn. Schlussabgleich II) erfolgen.

➢ Die Produktdatenblätter (vergl. Haushaltsunterlagen der Stadtkämmerei) stimmen zum gegenwärtigen Stand mit dem Produktkostenbudget 2013 gemäß SAP dem Grundsatz nach überein (Ausnahmen siehe nachstehend).

➢ Für die Jahre 2011 und 2012 bestehen vereinzelt systembedingte Zahlenabwei-chungen (Ist-Zahlen und Plan-Zahlen) zwischen SAP und einzelnen Produktda-tenblättern, die jedoch in der Referatssumme erlös- bzw. kostenneutral sind. Sie sind auf erforderliche unterjährige Zuordnungsänderungen etc. zurückzuführen, die in den Datenblättern zur Erzielung eines stimmigen Zahlenbildes (insbesonde-re Korrespondenz von Mengen usw. und Finanzen) bereits berücksichtigt sind. Dies wird auch für die Zukunft allgemein nicht zu vermeiden sein und allenfalls re-duziert werden können (so z.B. können Veränderungen oder Umorganisationen nicht immer zum 01.01. eines Jahres vorgenommen bzw. aufgeschoben werden).Der Forderung der Stadtkämmerei, sämtliche Finanzzahlen aus SAP unverändert in die Datenblätter zu übernehmen, kann daher nicht nachgekommen werden, da dies zu verzerrten Zahlenwerten führen würde. Die Korrekturen der SAP-Zahlen sind in den Fußnoten der jeweiligen Datenblätter kenntlich gemacht.

➢ Das "voraussichtliche Ist" 2012 der Produktdatenblätter basiert auf den realen Ist-Werten zum Stand 30.06.2012 und beinhaltet als individuelle Prognose pro Pro-dukt auch die vom Stadtrat gefassten oder vom Sozialreferat noch beabsichtigten Einzelbeschlüsse (inkl. Finanzmoratorium) vom 01.01. bis 31.12.2012 sowie den Nachtragshaushalt 2012.

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➢ Der Plan 2013 in den Produktdatenblättern umfasst auch die bis incl. 20.07.2012 (= letzte Eingabemöglichkeit des Sozialreferates in SAP) vom Stadtrat gefassten Einzelbeschlüsse.

➢ Diejenigen Abweichungen des "voraussichtlichen Ist 2012" vom "Plan 2012", die die stadtweiten Grenzbeträge überschreiten und berichtspflichtig sind, werden in den Fußnoten der Produktdatenblätter erläutert. Die Grenzbeträge sind +/- 15 % bei Mengen / Qualitäten / Wirkungen / Zielgruppen + 5 % bzw. - 25 % und 200.000 oder aber +/- 1 Mio. bei Produktkosten.

➢ Wesentliche Veränderungen (= Haushaltsanmeldungen) 2013 gegenüber den Vorjahren sind im Management Summary (soweit aus Sicht des Sozialreferates für den Stadtrat relevant) oder den Fußnoten der Produktdatenblätter erläutert.

➢ Die Handlungsziele 2013 sind in den Fußnoten der Datenblätter angegeben. Die Zieleliste in der Anlage 2 gibt die maßgebliche Fassung der Ziele 2013 als Ge-samtübersicht wider.

➢ Die Produktdatenblätter wurden auf einzelne weitere Kennzahlen zur Genderdiffe-renzierung gemäß Auftrag der Stadtratsvollversammlung vom 25.10.2011 erwei-tert. Näheres hierzu kann der separaten Beschlussvorlage in derselben Sitzung entnommen werden.

➢ Das dem Stadtrat vorgelegte Management Summary soll eine übersichtliche Zu-sammenfassung der wesentlichsten Aussagen pro Produkt - mit Blick auf 2013 - bieten.Die Angabe zur Beeinflussbarkeit des Produktes (stadtweit einheitlich definiert lt. Direktorium) lautet im Management Summary auf: hohe Beeinflussbarkeit (mit insbesondere hohem Anteil "freiwilliger Leistun-

gen") oder mittlere Beeinflussbarkeit (mit Ermessensspielraum) oder geringe Beeinflussbarkeit (mit insbesondere engen gesetzlichen Vorgaben).Es wird hierbei darauf hingewiesen, dass sich die Beeinflussbarkeit jedoch nicht nur am Kriterium von "freiwilligen Leistungen" oder Pflichtaufgaben messen lässt, sondern insgesamt die Beeinflussbarkeit der Qualität der Leistungserbringung zu berücksichtigen ist. Auch bei gesetzlich normierten Aufgaben können durch Aus-gestaltung der Qualitäten Steuerungsspielräume bestehen (Umfang des Perso-naleinsatzes zur Erzielung geringer Wartezeiten, u.a.).Die Ampel im Management Summary hat eine Hinweisfunktion. Die Ampelschal-tungen - grün, gelb, rot - richten sich nach folgenden Kriterien (stadtweit einheit-lich lt. Direktorium) : Bewertung der Produkterstellung mit Fokus auf das Planjahr 2013 Gesamteinschätzung zum Grad der Erreichung der geplanten Mengen, Quali-

täten, Wirkungen, Zielgruppen und Finanzen in 2013 evtl. Berücksichtigung von Ursachen, die in der Entwicklung des laufenden

Jahres begründet sind

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Berücksichtigung schwer fassbarer Risiken (positive oder negative Entwick-lungstendenzen aus gegenwärtiger Sicht des derzeitigen Erkenntnisstandes).

➢ Die Produktdatenblätter werden in einem neuen, von den Querschnittsreferaten vorgegebenen, Layout vorgelegt und sehen nunmehr auch die Angabe der auf das einzelne Produkt entfallenden Vollzeitäquivalente vor, deren Daten allerdings stadtweit noch nicht verfügbar sind.

4. Ziele 2013Die Münchner Wirtschaft wächst, die Einwohnerzahl Münchens nimmt kontinuierlich zu. Das große Potenzial an Arbeitsplätzen und der Bedarf an qualifizierten Arbeits-kräften trägt wesentlich dazu bei, dass immer mehr Menschen nach München ziehen, um hier eine Beschäftigung aufzunehmen. Der breite Branchenmix und die zukunfts-orientierte Wirtschaftsstruktur sind die Basis eines Wachstums, das die Position Mün-chens als europäische Metropolregion weiter festigt. Wirtschaftliches Wachstum bringt nicht nur Chancen, sondern auch besondere Herausforderungen mit sich. Der Bevölkerungszuwachs führt auf dem Wohnungsmarkt zu erheblichen Engpässen. Im-mer mehr Menschen sind zudem von Armut bedroht. Dazu zählen ältere Personen ebenso wie Langzeitarbeitslose und gering qualifizierte Beschäftigte, die kein exis-tenzsicherndes Einkommen erzielen. Aufgabe des Sozialreferats ist es, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen, Wohnraum für sozial Benachteiligte zu schaffen, Familien zu stärken und das Zusammenleben von jung und alt in einer solidarischen Stadtgesellschaft sicherzustellen.

Das Sozialreferat hat seinen Strategie- und Zielprozess im Herbst 2011 grundlegend weiter entwickelt. In der Strategieklausur im November 2011 wurden ämterübergrei-fend mittelfristige Herausforderungen erarbeitet und abgestimmt. Diese Herausforde-rungen wurden erstmals in drei strategischen Handlungsfelder ausführlich in den fol-genden Kategorien beschrieben:• Herausforderung: WARUM wollen wir WAS tun?• Zielsetzungen: WAS wollen wir damit erreichen ?• Strategien - Ansätze: WIE wollen wir es tun?

Diese strategischen Handlungsfelder haben folgende Unterpunkte:

A Wachstum und Zuzug sozial gerecht bewältigenA 1 Wohnraum sichern und schaffen - Lebenswerte Nachbarschaften entwickeln und

stabilisieren• Erhalt von Mietverhältnissen• Erhalt/Schaffung preiswerten Wohnraumes• Vermittlung in dauerhaftes Wohnen

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A 2 Wirksamen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe leisten• Beitrag zur Existenzsicherung leisten• Inklusion von Menschen mit Behinderung fördern

A 3 Veränderungen unseres Stadtgefüges durch Neubaugebiete aktiv begleiten und der Segregation im sozialen Raum entgegenwirken

A 4 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterstützen und integrieren

B Altwerden in München gestaltenB 1 Altersarmut vorbeugen und lindernB 2 Pflege bedarfsgerecht gestaltenB 3 Selbständigkeit bei Älteren erhalten / Hochbetagte unterstützen

C Familien unterstützen – Kinder und Jugendliche fördern und stärkenC1 Erziehungskompetenzen in belasteten Familien stärkenC 2 Kindeswohlgefährdung verhindern und gefährdeten Kindern und Jugendlichen

Schutz bietenC 3 Jugendliche und junge Volljährige lebenslagenorientiert stärkenC 4 Kinderrechte stärken – Partizipation von Kindern und Jugendlichen gewährleistenC 5 Soziale Bildungslandschaften gestalten – Zusammenarbeit der Bildungseinrich-

tungen und -orte stärken und Kooperationen mit der BSA ausbauenC 6 Familienfreundliche Stadtgesellschaft durch Netzwerkzusammenführung fördern

Diese strategischen Handlungsfelder bieten die handlungsleitende Grundlage für den jährlichen Zieleprozess. Da die strategischen Handlungsfelder eine mittelfristigen Um-setzungszeitraum von vier bis fünf Jahren umfassen, kann es in den folgenden Jah-ren dazu führen, dass auch die Stadtratsziele identisch zum Vorjahr bleiben, da eine Operationalisierung und Umsetzung oftmals mehrere Jahre umfassen kann.

Wie schon im letzten Jahr werden die Zusammenhänge der Ziele des Sozialreferates mit der PERSPEKTIVE MÜNCHEN dargestellt. In der anliegenden Liste der Ziele für 2013 (Anlage 2) sind die Ziele wieder mit den thematischen Leitlinien der PERSPEK-TIVE MÜNCHEN verknüpft. Hiermit wird dem Beschluss der Stadtratsvollversamm-lung vom 08.06.2011 über die "PERSPEKTIVE MÜNCHEN - Fortschreibung 2011; Leitmotiv, strategische Leitlinien" Rechnung getragen.

Über die jährlichen Zielsetzungen hinaus ist die PERSPEKTIVE MÜNCHEN von ge-nereller Bedeutung für das Sozialreferat. Das Sozialreferat greift mit seinen mittel- bis langfristig angelegten strategischen Handlungsfeldern Zielsetzungen der PERSPEK-TIVE MÜNCHEN auf und trägt über den direkten Bezug der jährlichen Stadtratsziele zu ausgewählten Leitlinien, zur langfristigen Zielorientierung und Erreichung der Stadtentwicklung bei.

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Im Rahmen seiner Strategie- und Zielentwicklung für das Jahr 2013 bezieht sich das Sozialreferat insbesondere auf folgende Leitlinien der PERSPEKTIVE MÜNCHEN, was sich auch mittelfristig im Zieleprozess widerspiegelt:

• Leitlinie 3 Sozialen Frieden durch soziale Kommunalpolitik sichern ▪ PM 3.1 Sicherung der Wohnungsversorgung durch Erhalt und Schaffung preis-

werten Wohnraums für Familien mit Kindern ▪ PM 3.2 Integration von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, insbe-

sondere Kindern und Jugendlichen• Leitlinie 4 Stadtteile durch Stadtteilentwicklung stärken

▪ 4.1 Ressourcenverbrauch bündeln mit integrierten Stadtteilkonzepten in Gebie-ten mit hohem sozialräumlichen Handlungsbedarf

▪ 4.5 Potenziale der Selbsthilfe und soziale Netze fördern

• Leitlinie 8 Inneren Frieden sichern – durch kommunale Sicherheits-, Sozial-, Bildungs- und Kulturpolitik▪ 8.2 Frühzeitige Vorbeugung von sozialen Problemlagen wie Armut, Obdachlo-

sigkeit▪ 8.6 Migrantinnen und Migranten sind verstärkt integrationsfördernde Maßnah-

men anzubieten, auf allen Ebenen muss der Ausgrenzung und Ghettobildung entgegengewirkt werden. Der Mehrheitsbevölkerung sind Angebote zum Er-werb interkultureller Kompetenz zu machen. Migrantinnen und Migranten sind in die Strukturen des Stadtteils einzubinden.

• Leitlinie 13 Kinder- und familienfreundliches München insgesamt• Leitlinie 14 Bildung • Themenfeld: Bildungsgerechtigkeit und Bildungsbeteiligung.

Angesichts der immer noch angespannten wirtschaftlichen Perspektiven der städti-schen Haushaltslage für 2013 aber auch unter Berücksichtigung des 6. Haushaltssi-cherungskonzeptes gab die Referatsleitung für die Stadtratszielentwicklung in der Ziele- und Ressourcenklausur im Februar 2012 folgende Vorgaben :➢ Neue Ziele und Ressourcen waren vor allem einzusetzen, um wachsenden Notla-

gen entgegen zu wirken oder die aus dem Zuwachs der Bevölkerung entstehen-den zusätzlichen Herausforderungen zu bewältigen,

➢ Neues sollte möglichst durch Umschichtung finanziert werden.Hierbei musste immer die Frage beantwortet werden, ob geplante Zielsetzungen nicht auch durch das Bestehende schon erreicht werden können, wenn Verfahren und Pro-zesse optimiert und vorhandene Dienste und Leistungen stabilisiert und auf einander abgestimmt werden.

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Für 2013 werden 14 Stadtratsziele im Rahmen der oben benannten drei strategi-schen Handlungsfelder mit deren Unterpunkten eingebracht, die durch 24 Hand-lungsziele operationalisiert werden (siehe Anlage 2):

Strategisches Handlungsfeld: A Wachstum und Zuzug sozial gerecht bewältigenA 1 Wohnraum sichern und schaffen - Lebenswerte Nachbarschaften entwickeln und stabilisieren:

A 1.1 Erhalt von MietverhältnissenStadtratsziel 1: Die Maßnahmen zum Erhalt des Mietverhältnisses tragen dazu bei, dass Menschen auf dem angespannten Münchener Wohnungsmarkt vor Wohnungslosigkeit bewahrt werden.A1.2 Erhalt/Schaffung preiswerten Wohnraumesund A 1.3 Vermittlung in dauerhaftes WohnenStadtratsziel 2 / 3: Um auf dem Münchner Wohnungsmarkt Haushalte ausrei-chend mit geeignetem Wohnraum zu versorgen, werden die Instrumentarien auf die Bedarfe der Zielgruppen hin angepasst.

A 2 Wirksamen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe leisten:A 2.1 Beitrag zur Existenzsicherung leistenStadtratsziel 4: Das Sozialreferat setzt sich nachhaltig für die Bekämpfung von Armut und eine gezielte Arbeitsmarktpolitik in München ein. Insbesondere be-nachteiligte Bürgerinnen und Bürger finden hierbei besondere Berücksichti-gung.

A 2.2 Inklusion von Menschen mit Behinderung fördernStadtratsziel 5: Das Sozialreferat fördert nachhaltig die Entwicklung einer inklu-siven Stadtgesellschaft. Es übernimmt hierbei eine stadtweit koordinierende Funktion und setzt sich für ein inklusives Schulsystem in München ein.

A 3 Veränderungen unseres Stadtgefüges durch Neubaugebiete aktiv begleiten undder Segregation im sozialen Raum entgegenwirken:

Stadtratsziel 6: Durch Neubaugebiete die Veränderungen unseres Stadtgefü-ges aktiv begleiten und der Segregation im sozialen Raum entgegen wirken.

A 4 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterstützen und integrieren:Stadtratsziel 7: Durch unterstützende Maßnahmen werden unbegleitete Flücht-linge in die Stadtgesellschaft integriert.

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Strategisches Handlungsfeld: B Altwerden in München gestaltenB 3 Selbständigkeit bei Älteren erhalten / Hochbetagte unterstützen

Stadtratsziel 8: Das Sozialreferat trägt mir der Sicherung und dem bedarfsge-rechten Ausbau geeigneter Versorgungsstrukturen zu einem möglichst langen Erhalt der Selbständigkeit alter und/oder plegebedürftiger Menschen bei.

Strategisches Handlungsfeld: C Familien unterstützen – Kinder u. Jugendliche fördern und stärken

C1 und Stadtratsziel 9 Erziehungskompetenzen in belasteten Familien stärken.

C 2 und Stadtratsziel 10 Kindeswohlgefährdung verhindern und gefährdeten Kindern und Jugendlichen Schutz bieten.

C 3 und Stadtratsziel 11 Jugendliche und junge Volljährige lebenslagenorientiert stär-ken.

C 4 Kinderrechte stärken – Partizipation von Kindern und Jugendlichen gewährleistenStadtratsziel 12: Das Sozialreferat stärkt die Rechte der Kinder und unterstützt den uneingeschränkten Zugang benachteiligter Kinder und Jugendlicher zu Bil-dung, Sport und Kultur.

C 5 und Stadtratsziel 13 Soziale Bildungslandschaften gestalten – Zusammenarbeit der Bildungseinrichtungen und -orte stärken und Kooperationen mit der BSA ausbauen.

C 6 und Stadtratsziel 14 Familienfreundliche Stadtgesellschaft durch Netzwerkzusam-menführung fördern.

Die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen der Stadtrats- und Handlungsziele 2013 des Sozialreferats sind in der Anlage 2 dargestellt und wurden in der Detailpla-nung 2013 in das jeweilige Produktbudget umgesetzt.

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Anhörung des BezirksausschussesIn dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung eines Bezirksausschusses nicht vorge-sehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung).

Die Beschlussvorlage ist mit dem Direktorium-I-CS abgestimmt. Das Personal- und Orga-nisationsreferat hat Kenntnis genommen. Eine Stellungnahme der Stadtkämmerei lag zum Druckzeitpunkt nicht vor. Sie wird nachgereicht.

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, den Verwaltungsbeirätinnen, Frau Stadträtin Zurek und Frau Stadträtin Demirel, den Verwaltungsbeiräten, Herrn Stadtrat Dr. Babor, Herrn Stadtrat Müller, Herrn Stadtrat Offman, Herrn Stadtrat Dr. Bauer und Herrn Stadtrat Kuffer, der Stadtkämmerei, dem Direktorium-I-CS, dem Revisionsamt, dem Personal- und Organisationsreferat, der Frauengleichstellungsstelle, dem Sozialreferat/Stelle für interkul-turelle Arbeit, dem Ausländerbeirat, dem Seniorenbeirat, dem Behindertenbeauftragten und dem Behindertenbeirat ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

II. Antrag der ReferentinA Kinder- und Jugendhilfeausschuss1. Den Stadtratszielen für das Sozialreferat für das Jahr 2013 wird zugestimmt, die

Handlungsziele 2013 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

2. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss nimmt die in der Vorlage sowie in den Haus-haltsunterlagen der Stadtkämmerei dargestellten Haushaltsanmeldungen bei den Pro-duktbudgets der Produkte 60215 bis 60322 und 60732 innerhalb der Rahmenvorga-ben des Haushaltsplanentwurfs zur Kenntnis und empfiehlt, diese zu genehmigen.

3. Das Sozialreferat wird beauftragt, vorbehaltlich der Veränderungen im Schlussab-gleich für das Jahr 2012 die weitere Planung des produktorientierten Haushaltes auf der Basis der vorgelegten Ziele, Teilhaushalte und Referatsbudgets sowie der in den Haushaltsunterlagen der Stadtkämmerei vorgelegten Produktdatenblätter zu vollzie-hen.

4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

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B Sozialausschuss1. Den Stadtratszielen für das Sozialreferat für das Jahr 2013 wird zugestimmt, die

Handlungsziele 2013 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

2. Der Sozialausschuss nimmt die in der Vorlage sowie in den Haushaltsunterlagen der Stadtkämmerei dargestellten Haushaltsanmeldungen bei den Produktbudgets der Produkte 60111 bis 60115, 60322, 60411 bis 60423, 60541 bis 60563, 60611 bis 60631 sowie 60712, 60721, 60731 und 60732 innerhalb der Rahmenvorgaben des Haushaltsplanentwurfs zur Kenntnis und empfiehlt, diese zu genehmigen.

3. Das Sozialreferat wird beauftragt, vorbehaltlich der Veränderungen im Schlussab-gleich für das Jahr 2012 die weitere Planung des produktorientierten Haushaltes auf der Basis der vorgelegten Ziele, Teilhaushalte und Referatsbudgets sowie der in den Haushaltsunterlagen der Stadtkämmerei vorgelegten Produktdatenblätter zu vollzie-hen.

4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

III. Beschlussnach Antrag.Über den Beratungsgegenstand wird von der Vollversammlung des Stadtrates am 19.12.2012 endgültig entschieden.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt MünchenKinder- und JugendhilfeausschussSozialausschuss

Die Vorsitzende Die Referentin

Christine Strobl Brigitte MeierBürgermeisterin Berufsm. Stadträtin

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IV. Abdruck von I. mit III.über den Stenografischen Sitzungsdienstan das Direktorium - Dokumentationsstellean die Stadtkämmereian das Revisionsamtz. K.

V. Wv. Sozialreferat1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird

bestätigt.2. An die Stadtkämmerei, AG Haushaltskonsolidierung

An das Direktorium-I-CSAn das Personal- und OrganisationsreferatAn die FrauengleichstellungsstelleAn den SeniorenbeiratAn den BehindertenbeiratAn den BehindertenbeauftragtenAn das Sozialreferat, S-R-3An das Sozialreferat, S-PRAn das Sozialreferat, S-Z-LAn das Sozialreferat, S-Z-BEAn das Sozialreferat, S-Z-F/LAn das Sozialreferat, S-Z-F/CP (2x)An das Sozialreferat, S-Z-F/H (2x)An das Sozialreferat, S-Z-PAn das Sozialreferat, S-Z-SPAn das Sozialreferat, S-I-LAn das Sozialreferat, S-I-LSAn das Sozialreferat, S-I-LGAn das Sozialreferat, S-II-LAn das Sozialreferat, S-II-C/SAn das Sozialreferat, S-II-LG/FAn das Sozialreferat, S-III-LAn das Sozialreferat, S-III-LSAn das Sozialreferat, S-III-LG/HAn das Sozialreferat, S-IV-LBS (2x)An den Ausländerbeiratz. K.AmI.A.